Niederschrift (öffentlich)

über die 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung


am 02.09.2021
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1 U, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 18:15 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD-Fraktion
Rm De Marco
Rm Giebel
Rm Heymann
Rm Karadas
Rm Keßler i. V. für sB Lohmann
Bm Schilff, stellvertretender Vorsitzender

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Rm Brunner
Rm Gurowietz
Rm Schreyer
Rm Schultze
Rm Brenker i. V. für Rm Stackelbeck

CDU-Fraktion
Rm Nienhoff
Rm Daskalakis i. V. für Rm Wallrabe
Rm Waßmann
Rm Weber

Fraktion Die Linke +
Rm Gebel
Rm Dr. Tautorat, Vorsitzende

Fraktion AfD
Rm Bohnhof bis 18:15 Uhr

Fraktion FDP/Bürgerliste
Rm Löhrer i. V. für sB Spiekermann bis 16:30 Uhr

Fraktion Die Fraktion - Die Partei
sB Klünner


b) Beratende Mitglieder:
sE Kuri – Integrationsrat



c) Verwaltung:

StR Uhr, 8/DEZ
Herr Zilian, FB 10/FBL
Herr Müller, FB 11/FBL
Frau Hülsmann, FB 11/stv. FBL
Herr Rosen, FB 13/FBL
Herr Schulz, FB 3/4, Agenturleitung
Frau Feldmann, FB 1 - Gleichstellungsbeauftragte
Herr Schefers, Personalrat
Herr Mülle, Personalrat

Herr Akar, FB 10/A2
Herr Baumbach, FB 10/T1
Herr Gerke, FB 10/T1
Herr Gernhardt, FB 51/4
Herr Hagedorn, FB 40/FBL
Herr Hörmann, FB 10/T1
Herr Jödicke, FB 11/3
Herr Kieper, FB 1/ II-CIIO
Herr Kuhlmeier, FB 10/T2
Herr Müller, FB 10/T1
Herr Sanders, FB 11/3-2
Frau Schadt, FB 10/A1
Herr Scholz, FB 10/ZD
Herr Dr. Stöcker FB 41/MKK – Museumsdirektor

Herr Weber, 8/DEZ-Büro
Frau Wosny, Schriftführerin, 8/DEZ



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung,
am 02.09.2021, Beginn 15:00 Uhr,
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1 U, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung am 11.06.2020



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Sachstand Coronavirus
regelmäßiger Bericht des Dezernates 8

2.2 Roadmap Memorandum zur Digitalisierung 2020 - 2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21874-21)

3. Vorlagen und Berichte der Verwaltung

3.1 Digitalisierung (FB 10)

3.1.1 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen nach § 83 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) für den Bereich des Dortmunder Systemhauses für das Haushaltsjahr 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21682-21)

3.2 Personal und Organisation (FB 11)

3.2.1 Verschiebung des Regelbeurteilungsstichtages der städtischen Beamt*innen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21006-21)

3.2.2 Studijobs zur Personalgewinnung:
Ausweitung und Neuausrichtung der Einstellung von Werkstudent*innen ab dem Einstellungsjahr 2022

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20223-21)

3.2.3 Einrichtung von 2 befristeten Planstellen im Bereich der Mobilitätsplanung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21051-21)

3.2.4 Betriebliche Kinderbetreuung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19420-20)

3.2.5 Neu-/Ersatzberufung von zwei Mitgliedern des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Dortmund für die 13. Amtsdauer vom 01. Juli 2016 bis 30. Juni 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21857-21)

3.2.6 Personalgewinnung bei der Stadt Dortmund - Konzept zur candidate journey
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21562-21)

3.3 Betriebliches Arbeitschutz- und Gesundheitsmanagement (FB 13)

- unbesetzt -

3.4 Dortmund Agentur (FB 3)

- unbesetzt -

3.5 Andere Fachbereiche und Themengebiete

3.5.1 Tätigkeiten des Gleichstellungsbüros: Rückblick 2020 und Ausblick 2021/22
Präsentation/ Kenntnisnahme
Vorstellung des Tätigkeitsberichtes 2020, Ausblick 2021 inkl. Vorstellung Stadtziel "Dortmund ist emanzipiert"

3.5.2 Änderung des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19815-21)

3.5.3 Erarbeitung einer Gesamtstrategie für die systematische Implementierung von Bildung für nachhaltige Entwicklung in die Dortmunder Bildungslandschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21139-21)

3.5.4 Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21577-21)

3.5.5 Konzeption Gesamtstrategie MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20402-21)

3.5.6 Einrichtung einer Planstelle im Vermessungs- und Katasteramt zur Einführung von Building Information Modeling (BIM)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20978-21)

3.5.7 Umwidmung von zwei Planstellen im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt zugunsten der Aufgabe Radmobilität
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21144-21)

4. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

4.1 Stellungnahmen der Verwaltung

- unbesetzt -

4.2 Anträge der Fraktionen

4.2.1 Pilotprojekt "Einsatz von Bodycams im Kommunalen Ordnungsdienst"
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21644-21)

4.2.2 Öffentlich zugängliches WLAN in Dortmund
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21960-21)

4.2.3 Vorbereitungen UEFA EURO 2024
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21919-21)

4.2.4 Leitungsrechte für Breitbandausbau
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21918-21)

4.2.5 Kommunale Infrastruktur als Beute von Cyberkriminalität
Antrag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 21924-21)

4.2.6 Resturlaub und Überstunden
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21916-21)

4.2.7 Stadtverwaltung ohne Mitarbeiter? Urlaubs- und Überstundenabbau sachgerecht lösen
Antrag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 21942-21)

4.2.8 Lösung der Überstunden- und Resturlaub-Problematik in der Stadtverwaltung
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 21968-21)

4.2.9 Smart City Projekte
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21978-21)

4.3 Überweisungen anderer Gremien

4.3.1 App Kunst im öffentlichen Raum
Überweisung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 01.06.2021
(Drucksache Nr.: 21122-21)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21122-21-E1)

4.3.2 Ausbildung, Qualifizierung und Perspektiven für Jugendliche in Dortmund
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 15.06.2021
(Drucksache Nr.: 21359-21-E1)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21359-21-E4)

5. Mitteilungen der Vorsitzenden

5.1 Terminplan APOD 2022
Kenntnisnahme



Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung wird durch die Ausschussvorsitzende, Frau Dr. Tautorat, um 15:00 Uhr eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Frau Dr. Tautorat fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß eingeladen wurde sowie beschlussfähig ist.

Ferner weist die Vorsitzende gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.
1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Giebel benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Vorsitzende Frau Dr. Tautorat macht den Vorschlag - auf Bitten der Fraktion FDP/Bürgerliste - die Angelegenheiten bezüglich Resturlaub und Überstunden, die unter TOP 4.2.6, 4.2.7 und 4.2.8 eingeordnet sind vorzuziehen und gemeinsam unter TOP 2.3 zu behandeln.

Die Tagesordnung wird einstimmig mit dieser Änderung genehmigt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung am 11.06.2020

Die Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung am 11.06.2020 wird einstimmig bei einer Enthaltung (Rm Daskalakis, CDU) genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Sachstand Coronavirus

Herr StR Uhr berichtet bezüglich des Impfzentrums, dass ein neues Konzeptpapier des zuständigen Ministeriums über eine Nachfolgeorganisation vorliege. Man organisiere daher augenblicklich eine kleinere Nachfolgeorganisationseinheit beim Gesundheitsamt, die ab dem 01.10.2021 und voraussichtlich bis Ende April 2022 diverse Aufgaben im Rahmen des Impfens übernehmen soll. Herr Uhr berichtet über die personelle Situation im Impfzentrum, das noch bis zum 30.09.2021 in Betrieb bleibe. Seit der 23. KW hätten die Kolleginnen und Kollegen ein Impfangebot durch den BAD erhalten. Der Impfbedarf tendiere seit Mitte der Sommerferien beim Bedarf an Erstimpfungen gen "0". Die Durchführung der Zweitimpfungen durch den BAD werde sichergestellt. Aktuell liege eine neue Arbeitsschutzverordnung vor. Diese werde derzeit ausgewertet. Es gäbe Diskussionen innerhalb des Verwaltungsvorstandes, wie mit Beschäftigten umzugehen sei, die sich nicht immunisieren lassen, auch eine arbeitsrechtliche Bewertung finde statt. Diese Prüfung sei auch im Sinne des betrieblichen Friedens erforderlich. Weiterhin laufe alles stabil und ohne Einschränkungen.

zu TOP 2.2
Roadmap Memorandum zur Digitalisierung 2020 - 2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21874-21)

Rm Gurowietz (B‘90/Die Grünen) stellt Fragen bezüglich des Verfahrens und der Fachverantwortung für die Projekte. Bezüglich des Zeitstrahls des Glasfaserausbaus sei er irritiert über das fehlende Datum und auch im Zusammenhang mit der Nutzung von Open Source Software fehle ein Zeithorizont.

Herr Kieper (FB 1) beantwortet die Fragen des Herrn Gurowietz. Er teilt mit, dass es sich beim Thema Glasfaser um einen komplexeren Prozess handele, der im Nachgang schriftlich beantwortet werden müsse.

Rm Gebel (Die Linke +) stellt weitere Fragen zu den kollaborativen Arbeitsformen in Zusammenhang mit dem Einsatz von Microsoft Teams unter Berücksichtigung des Datenschutzes. Außerdem erkundigt er sich nach der Überarbeitung der Website dortmund.de und bittet im Zusammenhang mit den Zuständigkeiten darauf zu achten, dass Themen wie Datenschutz und Barrierefreiheit aus einer Hand erfolgen sollten.

Herr Zilian (FB 10) bestätigt in Richtung Herrn Gebel, dass man das Thema Kollaboration Microsoft Teams auf dem Schirm habe und berichtet außerdem, dass FB 3 zum Thema dortmund.de augenblicklich eine Vorlage vorbereite, die voraussichtlich in die nächste APOD-Sitzung eingebracht werde, hier wolle er nicht vorgreifen.

sB Löhrer (FDP/Bürgerliste) bedankt sich für den tollen Aufschlag und wirft die Frage auf, wie man Nebenthemen definieren könne, um strategische Ziele mit den Begebenheiten zusammenzubringen. Er frage sich zudem, inwieweit die Orientierung am Kunden im Projekt beinhaltet sei. Er fragt außerdem nach, wie sehr in Prozessen (Value chain) gedacht würde und dies auch abgebildet würde und dabei die Chance genutzt werde das analoge nicht nur abzubilden, sondern es anders zu machen.

StR Uhr erläutert, dass die Roadmap das Ergebnis eines längeren, kräftigen und kompetenten Arbeitsprozesses sei. Er sei sehr dankbar, dass man nun den Fahrplan habe. Er stellt klar, dass immer deutlich gewesen sei, dass der Digitalisierungsprozess für die Menschen in der Stadt und in der Stadtverwaltung erfolge und dazu finde man in der Roadmap auch deutliche Hinweise. Er macht weiter darauf aufmerksam, dass die Mitglieder des Ausschusses, die von ihren Fraktionen dafür benannt worden seien, heute die Einladung zur Projektlenkungsgruppensitzung Memorandum Digitalisierung am 14.09.2021 erhalten hätten. Anhand der Tagesordnung könne man sehen, dass sich dort auch noch einmal die Zeit genommen werde, neben der Roadmap einiges zu vertiefen. Auf diesen Austausch - gemeinsam mit den Fachexpert*innen aus der Verwaltung in Präsenz - freue er sich sehr.

Auch Rm Giebel (SPD) bedankt sich für die Vorlage. Ein wesentlicher Punkt sei die Prozessreife des FB 10 als Digitales Bauhaus. Aus seiner Sicht sei es vollkommen richtig, dass auch externe Unterstützung angefordert werde. Die Ermittlung der Prozessreife sei eine wesentliche Voraussetzung für die sich anschließenden Projekte. Zum Thema Open Scource gibt er an, dass jedes einzelne Projekt berücksichtigt und betrachtet werden müsse.

Rm Gebel macht darauf aufmerksam, dass der Bericht des KGST (DO-Foss-Unterlage) besonders gut geeignet auch für diejenigen sei, die in das Thema neu einstiegen, da es ganz vorne anfinge und die Stadt Dortmund darin eine wichtige Rolle spiele.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Konkretisierung der Roadmap „Memorandum zur Digitalisierung 2020 – 2025“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der dialogorientierten Umsetzung ebenso wie mit der weiteren Qualifizierung von Maßnahmen und Projekten, insbesondere hinsichtlich der externen Unterstützungsleistungen als auch hinsichtlich der im Ausblick (Kapitel 8) der Roadmap angekündigten Maßnahmenvorschläge.


Im Nachgang zum Protokoll beantwortet Herr Kieper die Fragen des Rm Gurowietz wie folgt:

„ich nehme Bezug auf die verbundenen Fragestellungen in betreffender Angelegenheit:

1. Verantwortlichkeit
Die Projekt-Canvas visualisieren alle wichtigen Elemente der aufgeführten Projekte. Die Verantwortung des Projektes kann auf der ersten Seite unter dem Punkt „Lead“ entnommen werden. Alle weiteren Beteiligungen sind auf der zweiten Seite unter dem Punkt „Partner“ aufgeführt. Zudem zeichnen sich einige Projekte durch ein Management-Tandem aus. So können schwierige, fachlich breit aufgestellte Vorhaben, bei denen mehrere Bereiche eng zusammenarbeiten müssen, realisiert werden. Zugleich können unterschiedliche Erwartungen und Anforderungen gemeinsam vertreten und verschiedene Kompetenzen, etwa technische und kaufmännische zielorientiert zusammengeführt werden.

2. Glasfaser
Der Zeitstrahl für den Glasfaserausbau wurde anhand der offiziellen Timeline von DOKOM21 in der Roadmap ergänzt. Ein detaillierter Sachstandsbericht erfolgte in der 2. Projektlenkungsgruppe „Memorandum zur Digitalisierung 2020 – 2025 vom 14.09.2021.


Abbildung 1:Roadmap Digitalisierung, S.36, 4.4.3.1 Glasfaserausbau

3. Koordinierungsstelle Open Source
Im Ausblick der Roadmap zur Digitalisierung 2020 – 2025 wurde die Bedeutung von Open Source für die digitale Souveränität dargestellt. Eine detaillierte Ausarbeitung erfolgt in einer gesonderten Ratsvorlage, die sowohl die Inhalte als auch deren personelle und finanzielle Auswirkungen im Einzelnen darstellt.

zu TOP 2.3
Resturlaub und Überstunden

Der Ausschuss beschließt unter TOP 1.3 bei Feststellung der Tagesordnung die TOP 4.2.6, 4.2.7 und 4.2.8 gemeinsam zu beraten und auf TOP 2.3 vorzuziehen.

Zu TOP 4.2.6 liegt vor:

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 12.08.2021 vor:
„… die Ruhr Nachrichten berichteten am 4.8.2021, dass sich in der Verwaltung 67.242 Tage Resturlaub und 193.296 Überstunden aufgebaut hätten. Entgegen allen Ankündigungen aus dem Frühjahr 2020, den Berg an Resturlaub und Überstunden abzubauen, häuften sich den Ruhrnachrichten zufolge allein im vergangenen Jahr 5.567 Resturlaubstage und 48.051 Überstunden an.

Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung bittet die Verwaltung
1. um einen aktuellen Sachstandsbericht zu Resturlaub und Überstunden der Mitarbeitenden der Verwaltung, aus dem auch hervorgeht, wie es zur geschilderten Häufung von Resturlaub und Überstunden kommen konnte.
2. darzulegen, wie zukünftig sichergestellt wird, dass Erholungsurlaub im jeweiligen Kalenderjahr vollständig genommen und gewährt wird, sodass eine Übertragung von Resturlaub zur Ausnahme wird und dieser – im rechtlichen Rahmen – zeitnah angetreten wird. …“

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt hierzu und zu den TOP 4.2.7 und 4.2.8 eine Stellungnahme der Verwaltung vom 26.08.2021 vor, die dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt ist.

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt hierzu und zu den TOP 4.2.7 und 4.2.8 weiterhin folgende Stellungnahme des Personalrates vom 31.08.2021 vor:
„… Stellungnahme zu den Tagesordnungspunkten
4.2.6 Resturlaub und Überstunden (Vorschlag zur TO der CDU-Fraktion)
4.2.7 Stadtverwaltung ohne Mitarbeiter? Urlaubs- und Überstundenabbau sachgerecht lösen (Antrag zur TO der Fraktion Alternative für Deutschland)
4.2.8 Lösung der Überstunden- und Resturlaubs-Problematik in der Stadtverwaltung
(Antrag zur TO der Fraktion FDP/Bürgerliste)

Sehr geehrte Damen und Herren,

die im Betreff genannten Fraktionen haben für die Sitzung des Ausschusses einen Antrag zur Tagesordnung gestellt. Zwischenzeitlich hat die Dienststelle sich zu den Anträgen geäußert. Auch der Personalrat möchte als Interessensvertretung der Beschäftigten zu einzelnen Punkten ergänzend Stellung nehmen.

Die fragwürdige Berichterstattung der Ruhrnachrichten hat den Personalrat bereits dazu bewogen, sich in einem offenen Brief zu äußern und sich hinsichtlich der pauschalen Vorwürfe vor die Vorgesetzten und Beschäftigten der Stadtverwaltung Dortmund gestellt. Wie nicht anders zu erwarten war, wurde dieser offene Brief leider nicht abgedruckt.

Den rechtlichen Ausführungen der Dienststelle ist seitens des Personalrates nichts hinzuzufügen. Der in der Presseberichterstattung vermittelte Eindruck, dass coronabedingt die Beschäftigten im Urlaubsjahr 2020 keinen bzw. wenig Erholungsurlaub in Anspruch genommen haben, da sie „sich ja sowieso im Homeoffice befanden und wenige Reisemöglichkeiten bestanden“, ist nicht zutreffend.

Ebenso wenig wurde berücksichtigt, dass durch den Ausspruch der Urlaubssperre in der gerade beliebten Urlaubszeit des Monats September im Rahmen der Kommunalwahl städtische Bedienstete keinen Urlaub erhielten. Der Personalrat bat die Dienststelle im Jahr 2020 in mehreren Gesprächen, von der Anordnung einer Urlaubssperre Abstand zu nehmen. Dieses Ansinnen wurde hinter Hinweis auf die ordnungsgemäß durchzuführende Wahl zurückgewiesen. Nunmehr Führungskräften und Beschäftigten dieses aktuell zum Vorwurf zu machen, ist sehr unglücklich.

Unabhängig von der Urlaubsproblematik ist der Anstieg von Mehrarbeit bzw. Überstunden leider nicht zu verleugnen. Viele Beschäftigte wurden auf freiwilliger Basis im Jahr 2020 motiviert, sich für zusätzliche Aufgaben (Bombenentschärfungen im Klinikviertel, Bombenentschärfungen im Stadtgebiet insgesamt) zu melden. Erfreulicherweise sind diesem Aufruf des Personaldezernenten viele Beschäftigte gefolgt, der sich auch in offenen Briefen für das Engagement der Kolleginnen und Kollegen bedankte. Nach der Presseberichterstattung dieses Engagement nunmehr zu kritisieren, ist für den Personalrat sehr fragwürdig.

Viele Beschäftigte, auch aus der Kernverwaltung, haben im Rahmen der Corona-Kontaktverfolgung das Gesundheitsamt und auch das Ordnungsamt, insbesondere auch am Wochenende, gerne unterstützt. Der Solidargedanke innerhalb unserer Verwaltung wurde wieder groß geschrieben.

Gerade durch den Einsatz der Kolleginnen und Kollegen im Jahr 2020 und im laufenden Kalenderjahr konnte die Dienststelle ihrer gesetzlichen Aufgabe der Daseinsfürsorge für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Eiinwohnerinnen und Einwohner unserer Kommune nachkommen. Unermüdlich haben viele Kolleginnen und Kollegen ihren Beitrag geleistet, dass unsere Stadt so gut durch die Pandemie gekommen ist.

Durch die Berichterstattung wird unseren Kolleginnen und Kollegen jetzt nachträglich vermittelt, dass dieses Engagement nichts wert ist. Von unseren politischen Mandatsträger*innen hätten wir uns eine andere Bewertung der Sachlage gewünscht.

Überrascht war der Personalrat aber auch über die Aussage der Dienststelle, dass diese sich hinsichtlich einer möglichen finanziellen Abgeltung von Gleitzeit mit der Dienstvereinbarung vom 17.05.2018 beschäftigen wird. Sofern die Dienststelle hier tatsächlich tätig werden möchte, erwartet der Personalrat die kurzfristige Aufnahme von Gesprächen.

Ferner erinnert der Personalrat noch einmal daran, dass dieser bei der Einführung von Lebensarbeitszeitkonten ebenfalls im Rahmen der Mitbestimmungsrechte zu beteiligen ist und steht für Gespräche jederzeit zur Verfügung. …“

Weiterhin liegt dem Ausschuss hierzu folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 31.08.2021 vor:
„… nach dem Bericht der Ruhr Nachrichten über den Stand von Resturlaub und Überstunden bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung Dortmund, bittet die SPD-Fraktion um Beschlussfassung des nachfolgenden Antrages im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung:
1. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Dortmund haben während der Corona-Pandemie die Arbeit der städtischen Verwaltung unter schwierigen Bedingungen aufrechterhalten und so den Bürgerservice gewährleistet. Für diese geleistete Arbeit spricht der Fachausschuss den Mitarbeitenden der Verwaltung seinen großen Dank aus!
2. Der Fachausschuss unterstützt das effektive Einsatzkonzept der Verwaltung zur Vermeidung von Kurzarbeit. Im Gesundheits- und Ordnungsamt sowie der Feuerwehr und vielen weiteren Fachbereichen sind sogar zahlreiche Mehrarbeiten während der Pandemie angefallen, die durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufgefangen und abgearbeitet wurden.
3. Der Fachausschuss erkennt an, dass zu dem Mehraufwand durch die Pandemie weitere arbeitsintensive Zusatzereignisse zu benennen sind wie z.B. die Durchführung der Kommunalwahlen 2020 oder Bombenentschärfungen, die zahlreiche Überstunden bei den städtischen Beschäftigten verursacht haben.
4. Um auf den hohen Stand an Resturlaub und Überstunden zu reagieren, beauftragt der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung die Verwaltung mit der Erstellung eines innovativen Zeitmanagementkonzeptes zur Reduzierung und Vermeidung von Resturlaub und Überstunden in der Verwaltung. Dazu erfolgt eine ämterbezogene Analyse für das Jahr 2021. Das Konzept wird in der ersten Sitzung des Fachausschusses im Jahr 2022 vorgelegt. …“

Außerdem liegt dem Ausschuss hierzu folgender Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen vom 02.09.2021 vor:
die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet um Beschlussfassung des nachfolgenden Ergänzungsantrages im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung:


1. In Abstimmung mit dem Personalrat wird die Verwaltung, unter Berücksichtigung von bestehenden tariflichen Regelungen und Dienstvereinbarungen, den jetzt vorliegenden hohen Bestand an Überstunden unter Achtung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Schutz von Arbeitnehmer*innen schnellstmöglich auf ein vertretbares Maß zurückzuführen. Persönliche Härten sind zu vermeiden.

2. Die Verwaltung versetzt sich durch die Nutzung von verwaltungsweit einzusetzenden, digitalisierten Prozessen schnellstens in die Lage, das Auflaufen von Überstunden zeitnah verfolgen, reporten und steuern zu können. Dies gilt insbesondere für Sondersituationen, wie z.B. die Pandemie.
Zu berücksichtigen sind dabei die bereits im Hause befindlichen Softwaresysteme der Personalwirtschaft.

3. Die Verwaltung berichtet im Rahmen der Projektgruppe zum digitalen Memorandum 2020-2025 regelmäßig über den Fortschritt der Einführung.
4. Begründung:
Erfolgt mündlich


Zu TOP 4.2.7 liegt vor:

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Bitte um Stellungnahme und folgender Antrag der AfD-Fraktion vom 17.08.2021 vor:
„… obwohl die städtische Infrastruktur im vergangenen Jahr aufgrund der zahlreichen Lockdowns weitestgehend brach lag, wuchs der Berg an Überstunden und Urlaubstagen kommunaler Angestellter auf 416 Arbeitsjahre an. Schwimmbäder, Kindertageseinrichtungen, Museen und Theater waren geschlossen – doch das Personalmanagement verordnete seinen Mitarbeitern nicht, die angehäuften Urlaubstage abzubauen. Im Gegenteil: Man schuf in zig Bereichen 404 neue Stellen.

Allein im März 2020 waren rund 2500 Angestellte der Stadt im Homeoffice. Ihren Urlaub oder ihre Überstunden bauten sie jedoch nicht ab, sie verbrachten die Zeit zuhause oft ohne konkretes Tätigkeitsfeld.

61.675 Resturlaubstage – rund 280 Jahre Resturlaub häuften die Verwaltungsmitarbeiter an.

Allein für den Jahresabschluss 2019 berichtete die Stadt, dass am 31. Dezember 2019 Rückstellungen in Höhe von rund 14 Millionen Euro für Resturlaub und fast 4 Millionen Euro für Überstunden gebildet werden mussten. Und dies schließt die Kosten für die Angestellten der städtischen Eigenbetriebe nicht einmal mit ein.

Die AfD-Fraktion bittet die Verwaltung um einen dezidierten Bericht zu diesem Themenkomplex.

In dem Bericht bitten wir zugleich um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Sind die o.g. Zahlen, die einem Artikel der Ruhrnachrichten entnommen wurden, zutreffend?

2. Wie haben sich die Zahlen konkret im Jahr 2020 entwickelt?

3. Was sind die Gründe für den Anstieg?

4. Wie wurden bzw. werden die Anzahl der Urlaubstage bzw. der Überstunden bei den Mitarbeitern kontrolliert?

5. In welcher Form wird auf Mitarbeiter, die eine größere Zahl an Urlaubstagen bzw. Überstunden angehäuft werden zugegangen? Werden diese dazu angehalten, etwaige Tage/Stunden abzubauen?

6. In welcher Verantwortung steht die Kontrolle dieser Daten und die Personalführung? Sind die einzelnen Stadtämter bzw. Dezernate hier „selbständig“ oder liegt die Endverantwortung im Personaldezernat?

7. Wann ist der Überhang erkannt worden und wurde der Oberbürgermeister -wenn ja, wann- involviert?

8. Ist die Personalabteilung überhaupt tätig geworden, um den Aufbau zu verhindern oder den Abbau zu forcieren?

9. Inwieweit wurde der Personalrat eingebunden?

10. Wie sind die Planungen für die Zukunft? In welchem realistischen Zeitrahmen kann ein Abbau erfolgen?

Ferner bitte wir um Beschlussfassung folgenden Antrags:

Die Verwaltung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem Personalrat ein Konzept und eine Handlungsanleitung für alle Abteilungen zu entwickeln, wie der Urlaubstageabbau/Überstundenabbau im Interesse der Stadt Dortmund, aber auch sozialverträglich, gestaltet werden kann. Zugleich soll ein Konzept zur Vermeidung weiterer Überhänge entwickelt werden. Das Konzept soll in der nächsten Sitzung des APOD vorgelegt werden und dem Ausschuss vierteljährlich über den aktuellen Stand berichtet werden.


Zu TOP 4.2.8 liegt vor:

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 18.08.2021 vor:

„…trotz Schließung des Betriebs bzw. des Publikumsverkehrs von Teilen der Stadtverwaltung im Lockdown sowie flexibler Homeoffice-Regelungen in anderen Bereichen ist es dem Verwaltungsvorstand im Jahr 2020 nach Pressemeldungen nicht gelungen, den Berg an Überstunden und Resturlaubstagen abzubauen. Im Gegenteil seien die Überstunden noch angestiegen. Hier stellt sich die Frage nach der Effizienz des Personaleinsatzes sowie einer ausgewogenen Arbeitsbelastung verschiedener Teile der Verwaltung. Es stellt sich auch die Frage, warum das Personalmanagement der Stadt offenkundig nicht in der Lage ist, wie in der Privatwirtschaft sicherzustellen, dass Urlaubstage tatsächlich auch genommen werden - gerade in Zeiten, in denen die Arbeitsbelastung teilweise geringer war.

Die Fraktion FDP/Bürgerliste beantragt daher:

1. Die Verwaltung erstattet im APOD künftig monatlich einen schriftlichen Bericht zur Situation von Überstunden und Resturlaubstagen, und zwar für jedes Stadtamt in der Summe und in der Darstellung "Überstunden pro Beschäftigtem bzw. Beschäftigter" und "Resturlaubstage pro Beschäftigtem bzw. Beschäftigter".

2. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 31.3.2022 die Überstunden und Resturlaubstage möglichst vollständig abzubauen.

3. Wo dies in stark beanspruchten Bereichen mit wichtigen Dienstleistungen für die Bürgerschaft nicht möglich ist (etwa bei den Bürgerdiensten oder beim Personal, das mit Bauanträgen befasst ist), sollen Überstunden ausgezahlt werden. Dies ist im Einzelfall vom Kämmerer zu genehmigen.

4. Die Verwaltung soll dem AFBL und dem APOD zur November-Sitzung den möglichen Finanzrahmen für eine solche Überstundenauszahlung vorlegen.

5. Die Verwaltung soll dem APOD zur November-Sitzung Maßnahmenoptionen vorlegen, die zu einer langfristigen Lösung der Problematik führen sollen. …“

Zunächst drückt Herr StR Uhr das Entsetzen aus, dass die Berichterstattung der Ruhr Nachrichten in der Stadtverwaltung ausgelöst habe. Er bedauert, dass keiner der Medienvertreter heute anwesend sei, um zu hören wie Verwaltung und Politik darüber diskutierten. Über die unsachliche Berichterstattung sei man zunächst sprachlos gewesen. Er sei dem Personalrat dankbar, dass er sehr schnell mit einem offenen Brief reagiert habe. Auch der Verwaltungsvorstand habe schnell reagiert und ein wertschätzendes Schreiben an die Mitarbeitenden gesendet. Herr Uhr geht auf die wesentlichen drei Punkte ein, die ihn besonders umtrieben und erläutert an dieser Stelle unter anderem noch einmal rechtliche Grundlagen. Er stellt dabei deutlich heraus, dass die Stadtverwaltung während der gesamten Pandemie funktioniert habe und für die Bürgerinnen und Bürger da gewesen sei. Schade sei daneben auch, dass Medien diverse Sondereffekte nicht erkennten und geht hier auf die Sonderaufgaben ein, die auf die Stadtverwaltung zukämen, die auch in der schriftlichen Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 1) aufgeführt würden. Anschließend geht Herr Uhr ausführlich darauf ein wie die Stadtverwaltung mit der Situation umgehe und stellt dabei klar, dass dies nicht aufgrund einer Berichterstattung in den Ruhr Nachrichten erfolge. Natürlich mache sich die Verwaltung schon seit längerem Gedanken, wie sie von den Resturlaubstagen und Überstunden herunterkäme. Selbstverständlich würde ämterscharf controlled, man sei dabei - im Dialog mit den Ämtern - die Situation zu analysieren und arbeite an einem innovativen Zeitmanagement-Konzept als moderner und flexibler Arbeitgeber. Das Konzept sei augenblicklich in Entstehung und könne dem Ausschuss voraussichtlich Anfang nächsten Jahres präsentiert werden.

Die Vertreter*innen der Fraktionen bedanken sich bei der Verwaltung für die ausführliche schriftliche und mündliche Stellungnahme. Darüber hinaus wird das Bedauern über die „boulevardartige“ Berichterstattung in den Ruhr Nachrichten ausgedrückt. Neben der Kritik an dieser Berichterstattung, werden fraktionsübergreifend lobende Worte für die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Dortmund gefunden.

Weitere an die Verwaltung gerichtete Fragen werden in der Sitzung beantwortet. Nach ausführlicher Diskussion und Erläuterung der einzelnen Anträge werden diese zur Abstimmung gestellt.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung beschließt den Antrag der SPD-Fraktion einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste.

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung beschließt den Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion.

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung lehnt den Antrag der AfD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion ab.

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung lehnt den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. Die Stellungnahme der Verwaltung ist dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.


3. Vorlagen und Berichte der Verwaltung

3.1 Digitalisierung (FB 10)


zu TOP 3.1.1
Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen nach § 83 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) für den Bereich des Dortmunder Systemhauses für das Haushaltsjahr 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21682-21)

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung überplanmäßigen Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2021 für das Dortmunder Systemhaus gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW mit einem Gesamtvolumen von 3.193.240 Euro.


3.2 Personal und Organisation (FB 11)

zu TOP 3.2.1
Verschiebung des Regelbeurteilungsstichtages der städtischen Beamt*innen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21006-21)

Rm Waßmann (CDU) erläutert ausführlich, warum man in Abwägung der Rechtssicherheit nun keinen Beratungsbedarf anmelde und die Vorlage nun mittrage.

Rm Bohnhof (AfD) schließt sich dem an. Er gibt an, dass vor dem Hintergrund des Urteils Rechtssicherheit das oberste Gebot sei.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Fraktion-Die Partei folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt, den Regelbeurteilungsstichtag für die städtischen Beamt*innen um ein Jahr vom 01.01.2022 auf den 01.01.2023 zu verschieben.

zu TOP 3.2.2
Studijobs zur Personalgewinnung:
Ausweitung und Neuausrichtung der Einstellung von Werkstudent*innen ab dem Einstellungsjahr 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20223-21)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt hierzu nachfolgende Stellungnahme des Personalrates vom 31.08.2021 vor:
„…in der heutigen Sitzung werden Sie über die im Betreff genannte Vorlage beraten und dem Rat der Stadt Dortmund eine Empfehlung geben.

Der Personalrat begrüßt grundsätzlich die seitens der Dienststelle beabsichtigte Maßnahme. Dabei geht der Personalrat davon aus, dass die bisherigen Konzepte über den Einsatz und die Einstellung von Werkstudent*innen hiervon nicht berührt werden, sondern dass das zur Entscheidung vorliegende Konzept einen weiteren Baustein zur Personalgewinnung darstellt. …“


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Ausweitung und Neuausrichtung der Einstellung von Werkstudent*innen (Studijobs zur Personalgewinnung) ab dem Einstellungsjahr 2022.

2. Ab dem Einstellungsjahr 2022 werden jährlich 20 Einsätze (entspricht 10,26 vzv. Stellen) für die Einstellung von Werkstudent*innen zur Fachkräfteakquise bedarfsorientiert zur Verfügung gestellt.
3. Der Rat beschließt für das Planjahr 2022 sowie für die mittelfristige Finanzplanung die folgenden zusätzlichen finanziellen Aufwendungen zur Verfügung zu stellen:
2021 = 0,00 €
2022 = 447.600,00 €
2023 = 611.100,00 €
2024 = 625.900,00 €
2025 = 641.000,00 €

zu TOP 3.2.3
Einrichtung von 2 befristeten Planstellen im Bereich der Mobilitätsplanung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21051-21)

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung von 2 befristeten Planstellen der Mobilitätsplanung im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt für die Planung des Radschnellweges Ruhr (RS1) sowie die Besetzung dieser Stellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2022.

zu TOP 3.2.4
Betriebliche Kinderbetreuung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19420-20)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus seiner Sitzung am 25.08.2021 vor:
zu TOP 3.3
Betriebliche Kinderbetreuung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19420-20)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vor:

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Die für die Maßnahme vorgesehene Planstelle wird nicht eingerichtet. Sollte die Maßnahme umgesetzt werden, erfolgt die Bearbeitung der Besetzung der Betreuungsplätze im Rahmen der bisherigen Personalstrukturen.

Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktion Linke+ vor:

…die Fraktion DIE LINKE+ begrüßt die Absicht der Verwaltung, künftig 60 Betreuungsplätze in den TEK von FABIDO für die Kinder städtischer Mitarbeiter:innen vorzuhalten. Dies steigert die Attraktivität der Stadt als moderne Arbeitgeberin.

Allerdings werden diese Plätze aus dem laufenden Bestand vorgehalten, das heißt, dass sie für andere Eltern nicht mehr zur Verfügung stehen. Dies kann als erster Schritt geduldet werden, um überhaupt endlich den Schritt in die Richtung betrieblicher Kinderbetreuung zu gehen.

Für die Zukunft fordert der AKJF die Verwaltung - hier FABIDO als städtischen Eigenbetrieb - auf, zusätzliche Plätze für die betriebliche Kinderbetreuung zu schaffen.

Die notwendige Anzahl sollte sich ermitteln lassen nach einer ersten Auswertung der Inanspruchnahme / Bedarfsanmeldung für die jetzt geplanten 60 Plätze und kann dann fortlaufend evaluiert werden.

Frau Hülsmann (Personalamt) führte in die Vorlage ein und erklärte, dass es sich um eine wichtige Maßnahme zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf handeln würde. Die Planstelle im Fachbereich 11 ergebe sich daraus, dass es sich um eine neue Aufgabe handeln würde, die auch als Personalgewinnungsmaßnahme für extern eingestellte Kräfte genutzt werden soll. Das müsse in alle Marketingmaßnahmen, das Beschäftigtenportal und alle Broschüren aufgenommen werden. Insbesondere die Aufnahme eines digitalen Workflows, für eine maschinelle, elektronische Bewerbung für einen Betreuungsplatz sei arbeitsintensiv. Es müsse ein neues Verfahren entwickelt werden, da das Anmeldeverfahren des Jugendamtes nicht genutzt werden könnte. Um im Kindergartenjahr 2022/23 zu starten, müssten die Plätze im Januar namentlich hinterlegt sein, was zeitlich mit den ganzen Vorarbeiten brisant sei und mit dem vorhandenen Personal nicht leistbar. Die in der Vorlage genannte Bewertung der Stelle, im Einstiegsbereich gehobener Dienst, ergebe sich nicht daraus, dass es eine hoheitliche Aufgabe sei für Beamte sei, sondern dass die momentane Auszubildende, die für die Stelle geeignet, eingearbeitet und vorgesehen wäre, zufällig Beamtin ist. Als weitere Aufgabe sei außerdem Beratung für die Mitarbeiter*innen angedacht, denen kein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt werden könne, was auch zu Beratungen im Bereich Teilzeitfaktoränderung und ähnlichem übergehen könne. Auch die Evaluation der Maßnahme sei bei der Stelle angesiedelt. Sie betonte noch einmal, dass die Aufgabe für das Personalamt neu sei.

Herr Barrenbrügge (CDU) versteht, dass es anfangs mehr Arbeit sei, gab aber zu Bedenken, dass Digitalisierung zur Verschlankung und nicht zur Ausweitung von Personal führen sollte. Aus diesem Grund kritisierte er, dass die Stelle nicht befristet sei. Auch dass die Person schon feststehe finde er befremdlich. Die Maßnahme personalwirtschaftlich für die Anwerbung externer Kräfte zu nutzen sei gut, aber für die 60 vorgesehen Betreuungsplätze gebe es intern bestimmt schon mehr Bewerber als Plätze. Er erklärte, dass seine Fraktion die Vorlage noch nicht final beraten habe und kündigte einen Antrag seiner Fraktion für die Ratssitzung an, die Anträge der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und der Fraktion Die Linke+ finden seine Sympathie.

Herr De Marco (SPD) erklärte, dass seine Fraktion die Vorlage ebenfalls noch nicht abschließend beraten habe und bat darum die Vorlage zu schieben.

Frau Gövert (B`90/Die Grünen) fragte sich anhand der Diskussion, ob die angebotenen Plätze, bei den vorhandenen Bedarfen, nicht eher zu Unfrieden führen würden und man nicht lieber bei dem Verfahren der Anmeldung über das Kita-Portal bleiben sollte. Ihre Fraktion würde jedoch die Vorlage mittragen, sehe aber die zu schaffende Stelle kritisch. Sie würde dem Schieben der Vorlage ebenfalls zustimmen.

Frau Schneckenburger erklärte, dass die Vorlage der Perspektive folge, Mitarbeitergewinnung, -bindung für die Stadt Dortmund zu betreiben und die Verteilung der 60 Plätze müsse eine personalwirtschaftliche sein, deshalb könne sie nicht über die Vergabestelle im Jugendamt erfolgen. Es sei folgerichtig, dass die Planstelle im Personalamt angesiedelt sei.

Frau Hülsmann egänzte, dass des es sich um eine neue Aufgabe handelt und die erst einmal mehr Aufwand verursacht. Wenn man mit der Vergabe der Plätze im Januar fertig sein will, müsse man sich als Personalamt jetzt aufstellen und deshalb sei schon eine geeignete Person in der Vorlage benannt.

Herr Kassem (JAEB) fragte, ob mit externen Mitarbeitern gemeint sei, dass sie nicht in Dortmund wohnen, aber einen Betreuungsplatz in Dortmund bekommen, das sehe er kritisch, da es dadurch noch weniger Betreuungsplätze gebe.

Herr Schmidtke-Mönkediek (FDP/Bürgerliste) findet betriebliche Kinderbetreuung grundsätzlich gut, aber hier hätten sich so viele Fragen ergeben, die er mit seiner Fraktion besprechen müsse und bat darum, die Vorlage durchlaufen zu lassen.

Die Vorsitzende schlug vor, die Vorlage mit den Anträgen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Linke+ in den weiteren Gremienlauf zu schieben, da zumindest der Antrag von Bündnis 90/ Die Grünen sich auf Personal beziehe und im APOD mitberaten werden sollte. Letztendlich würde der Rat über beide Anträge entscheiden.

Die Mitglieder des Ausschusses stimmten dem Verfahren zu.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie lässt die Vorlage mit den Anträgen der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und Linke+ ohne Empfehlung an die nachfolgenden Gremien durchlaufen.

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt zudem nachfolgende Stellungnahme des Personalrates vom 31.08.2021 vor:
in der heutigen Sitzung werden Sie über die im Betreff genannte Vorlage beraten und dem Rat der Stadt Dortmund eine Empfehlung geben.

Den Personalrat erreichte neben der Vorlage auch der Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 25.08.2021. Der Personalrat kann durchaus die kontroverse Diskussion im Fachausschuss nachvollziehen, möchte jedoch gleichwohl dafür werben, dass die eingebrachte Vorlage durch den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfohlen wird.

Seit vielen Jahren wird sowohl auf politischer Ebene als auch innerhalb der Verwaltung die Thematik der betrieblichen Kinderbetreuung aufgegriffen. Der Arbeitgeberin Stadt Dortmund ist schon bewusst, dass auf dem derzeitigen Arbeitsmarkt viele Faktoren eine Rolle spielen, die Beschäftigte oder künftige Beschäftigte dazu bewegen, der Arbeitgeberin treu zu bleiben bzw. sich für die Arbeitgeberin zu entscheiden.

Unsere Verwaltung verjüngt sich nicht nur aktuell, sondern auch weiterhin in den kommenden Jahren. Junge Erwachsene bzw. Beschäftigte, die sich ganz konkret in der Familienplanungsphase befinden, streben sehr schnell nach der Geburt eines Kindes wieder die Dienstaufnahme an, sofern die Kinderbetreuung sichergestellt ist. Das ist gut so und sollte durch die Entscheidungsträger*innen unterstützt werden.

Auch wenn Befürchtungen seitens der politischen Mandatsträger vorliegen, wonach innerhalb unserer Belegschaft Neiddebatten hinsichtlich der geringen Anzahl von Belegplätzen ausgelöst werden könnten, kann der Personalrat diese Überlegungen nicht nachvollziehen. Der Personalrat vertritt die Auffassung, dass es ein guter Start ist, mit 60 Plätzen zu starten.

Die Ausführungen der stellvertretenden Fachbereichsleiterin vom FB 11 kann der Personalrat durchaus nachvollziehen. So ist die Einrichtung einer Planstelle für den entsprechenden Aufgabeninhalten dringend erforderlich, um den Start im Jahr 2022 sicherstellen zu können.

Der Personalrat erhofft sich allerdings ebenfalls, dass nach der Startphase und der sich anschließenden Evaluation eine Ausweitung der Belegplätze erfolgen wird.

Ferner fordert der Personalrat bereits auf diesem Wege ein, bei der Festlegung von Kriterien bei der Platzvergabe beteiligt zu werden.

Rm Gurowietz (B‘90/Die Grünen) begrüßt den Start der Betrieblichen Kinderbetreuung, man hätte sich gewünscht dass diese 60 Plätze on Topp zur Verfügung gestanden hätten. Den Wunsch nach einer zusätzlichen Stelle könne man jedoch nicht mitgehen.

Auch Rm Waßmann (CDU) gibt an die Vorlage ausdrücklich zu begrüßen, erläutert aber auch warum man sich mit der Stelle schwer zu tue. Die CDU-Fraktion habe Beratungsbedarf und wolle die Vorlage in den Rat durchlaufen lassen, mit der Bitte um eine kurze Begründung der in Rede gestellten Stelle noch vor der Sitzung des Rates.

Rm Schilff (SPD) gibt an, der Vorlage heute wie vorgelegt zustimmen zu können und kein Problem mit der Stelle zu haben. Im Gegenteil halte man dies für eine schöne erste Aufgabe für eine ausgelernte Nachwuchskraft. Den Wunsch der CDU die Vorlage durchlaufen zu lassen könne seine Fraktion aber mitgehen.

Rm Gebel (Die Linke +) gibt auch an, dass seine Fraktion der Vorlage kommentarlos - einschließlich der Stelle - hätte zustimmen können, den Wunsch die Vorlage durchlaufen zu lassen aber mitgehen könne. Das Konzept erscheine schlüssig und man begrüße es dort jetzt einzusteigen.

Auf Nachfrage von Herrn Waßmann bestätigt Frau Hülsmann, dass man auch eine Befristung der Stelle geprüft habe und dies eine Option sei.

Nach erfolgter Diskussion im Ausschuss und Erläuterungen durch Herrn StR Uhr und Frau Hülsmann (FB11), einigt man sich aufgrund des Beratungsbedarfes der CDU-Fraktion bezüglich der Einrichtung der Planstelle darauf, den Fraktionen im Ausschuss noch vor der Sitzung des Rates weitere Informationen - die Inhalte und Aufgaben der Stelle betreffend - zukommen zu lassen.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.2.5
Neu-/Ersatzberufung von zwei Mitgliedern des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Dortmund für die 13. Amtsdauer vom 01. Juli 2016 bis 30. Juni 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21857-21)

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.2.6
Personalgewinnung bei der Stadt Dortmund - Konzept zur candidate journey
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21562-21)

Herr Jödicke (FB 11/3) nimmt die Mitglieder des Ausschusses anhand einer Präsentation zur Vorlage „candidate journey“ mit auf die Reise der Bewerbenden im Bewerbungsprozess und beantwortet anschließend Fragen.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt das beigefügte Konzept „Personalgewinnung bei der Stadtverwaltung Dortmund – Konzept zur Candidate Journey“ zur Kenntnis.

Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage 2 beigefügt.


3.3 Betriebliches Arbeitschutz- und Gesundheitsmanagement (FB 13)

- unbesetzt -


3.4 Dortmund Agentur (FB 3)

- unbesetzt -


3.5 Andere Fachbereiche und Themengebiete

zu TOP 3.5.1
Tätigkeiten des Gleichstellungsbüros: Rückblick 2020 und Ausblick 2021/22

Der Tätigkeitsbericht 2020 des Gleichstellungsbüros sowie der Leitfaden für eine gendersensible Sprache liegen den Mitgliedern des Ausschusses als Tischvorlage vor.

Frau Feldmann (FB 1/IV – Gleichstellung) stellt anhand einer Präsentation den Tätigkeitsbericht vor und hebt dabei die TOP 10 der Aktivitäten des Jahres 2020 besonders hervor.

Die Vorsitzende Frau Dr. Tautorat bittet Frau Feldmann, aufgrund des großen Interesses im Ausschuss, zukünftig gerne öfter und kleinteiliger zu berichten.


Die Mitglieder des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung nehmen die Tätigkeiten des Gleichstellungsbüros: Rückblick 2020 und Ausblick 2021/22 zur Kenntnis.

Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage 3 beigefügt.

zu TOP 3.5.2
Änderung des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19815-21)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt hierzu nachfolgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus seiner Sitzung vom 31.08.2021 vor:
zu TOP 6.2
Änderung des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19815-21)

Frau Zoerner (Stadträtin) weist auf einen Fehler in dem Zuständigkeitsverzeichnis hin.

Herr Beckmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) äußert, dass seine Fraktion grundsätzlich
ein paar Bedenken und auch Beratungsbedarf zu der Vorlage habe und bittet darum, die Vorlage heute ohne Empfehlung durchlaufen zu lassen.

Frau Worth (SPD-Fraktion) bezieht sich auf den Fehler im Zuständigkeitsverzeichnis bzgl. der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie und stellt mündlich den Antrag, dass durch die Zuständigkeitsverteilung auf die Ausschüsse, die in der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie niedergelegten Säulen wiedergespiegelt werden sollten. Diese drei Säulen seien die Wirtschaftsförderung, der Sozialausschuss und der Bereich Kinder, Jugend, Familie und Schule. Das, was in der Vorlage niedergelegt sei, müsse sich auch im Zuständigkeitsverzeichnis wiederspiegeln.

Der Ausschuss beschließt einstimmig den mündlichen Antrag von Frau Worth und lässt die Verwaltungsvorlage ohne Empfehlung durchlaufen.

Rm Waßmann (CDU) gibt an, dass die CDU-Fraktion heute lediglich dem Zuständigkeitsverzeichnis des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung zustimmen könne und es darüber hinaus in den Fachausschüssen noch Beratungsbedarf gebe.

Rm Schreyer (B‘90/Die Grünen) schließt sich seinem Vorredner an.

Auch Rm Heymann (SPD) schließt sich dem an.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig den anliegenden Entwurf des Zuständigkeitsverzeichnisses den Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung betreffend zu fassen und lässt die restlichen Entwürfe der Ausschüsse und Bezirksvertretungen ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.5.3
Erarbeitung einer Gesamtstrategie für die systematische Implementierung von Bildung für nachhaltige Entwicklung in die Dortmunder Bildungslandschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21139-21)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus seiner Sitzung am 24.08.2021 vor:
zu TOP 6.1
Erarbeitung einer Gesamtstrategie für die systematische Implementierung von Bildung für nachhaltige Entwicklung in die Dortmunder Bildungslandschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21139-21)

Frau Mais (CDU-Fraktion) bittet darum, zunächst das Votum des Schulausschusses abzuwarten und über die Vorlage in der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 05.10.2021 zu beraten.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ist sich einig darüber, die Beratung in seine nächste Sitzung zu schieben, bittet aber den Schulausschuss ausdrücklich, trotzdem ein Votum in seiner Sitzung am 01.09.2021 abzugeben. Die endgültige Beschlussfassung kann dann in der Sitzung des Rates am 18.11.2021 getroffen werden.

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt zudem folgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus seiner Sitzung am 25.08.2021 vor:
zu TOP 3.8
Erarbeitung einer Gesamtstrategie für die systematische Implementierung von Bildung für nachhaltige Entwicklung in die Dortmunder Bildungslandschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21139-21)

Die Vorsitzende las die Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der gestrigen Sitzung vor:
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ist sich einig darüber, die Beratung in seine nächste Sitzung zu schieben, bittet aber den Schulausschuss ausdrücklich, trotzdem ein Votum in seiner Sitzung am 01.09.2021 abzugeben. Die endgültige Beschlussfassung kann dann in der Sitzung des Rates am 18.11.2021 getroffen werden.

Herr Barrenbrügge (CDU) erklärte, dass seine Fraktion die Vorlage noch nicht beraten habe. Die personalwirtschaftliche Situation in der Vorlage sei nicht optimal und dementsprechend gäbe es noch Klärungsbedarf. Da dies nicht der Fachausschuss sei, würde seine Fraktion sich bei einer Abstimmung enthalten, könnte aber auch folgen, falls die Vorlage geschoben würde.

Frau Gövert (B´90/Die Grünen) begrüßte grundsätzlich die Inhalte der Vorlage. Da der Antrag ihrer Fraktion zum Doppelhaushalt in der Vorlage aufgenommen wurde, könnten sie auch eine Empfehlung abgeben. Sie könnte ebenfalls zustimmen, die Vorlage zu schieben oder durchlaufen zu lassen. Es wäre aber bedenklich, wenn die Vorlage durch schieben in den Oktober nicht mehr bei den Haushaltsberatungen berücksichtigt werden könnte.

Herr Schmidtke-Mönkediek (FDP) gab für seine Fraktion ebenfalls noch Beratungsbedarf an und würde sich bei einer Abstimmung enthalten.

Frau Dr. Tautorat (Linke+) fragte, ob die Fraktionen mit Beratungsbedarf, diesen bis zur Sitzung des Schulausschusses, der der Fachausschuss wäre, klären könnten. Sie würde vorschlagen, da der AKJF nicht der Fachausschuss sei, die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen zu lassen und nicht in die nächste Sitzung zu schieben.

Die Mitglieder des Ausschusses stimmten dem Verfahren zu.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie lässt die Vorlage ohne Empfehlung an die nachfolgenden Gremien durchlaufen.

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt weiterhin folgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus seiner Sitzung am 31.08.2021 vor:
zu TOP 6.3
Erarbeitung einer Gesamtstrategie für die systematische Implementierung von Bildung für nachhaltige Entwicklung in die Dortmunder Bildungslandschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21139-21)

Herr Bahr (CDU-Fraktion) bittet darum, die Vorlage in die Haushaltsberatungen durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lässt die Verwaltungsvorlage ohne Empfehlung durchlaufen.

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt außerdem folgende Empfehlung aus dem Schulausschuss aus seiner Sitzung am 01.09.2021 vor:


zu TOP 2.5
Erarbeitung einer Gesamtstrategie für die systematische Implementierung von Bildung für nachhaltige Entwicklung in die Dortmunder Bildungslandschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21139-21)

Der Schulausschuss diskutierte die Vorlage, teils im Zusammenhang mit dem TOP 2.4 – Konzeption Gesamtstrategie MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) -.

Frau Dr. Goll erklärte, dem fachlichen Inhalt beider Vorlagen zustimmen zu wollen. Die Einrichtung der 4 Planstellen möchte sie jedoch in die Haushaltsberatungen schieben.

Zu TOP 2.4 – Konzeption Gesamtstrategie MINT stimmte die Mehrheit des Ausschusses dem nicht zu.

Frau Schneckenburger erklärte zu TOP 2.5, dass hier bereits eine Stelle durch Ratsbeschluss eingerichtet sei, für die Koordination des Schulgärtenprozesses. Der Verein schulinndo sei beauftragt worden, die Koordination der Entwicklung des Programms durchzuführen. Dafür seien Sachmittel für eine Personalstelle zur Verfügung gestellt worden.
Sollten nicht zwei Personalstellen für BNE gewünscht sein, müsste die vorgenannte Stelle zur Disposition gestellt werden.
Die Stadt Dortmund habe sich beim Land um die Teilnahme im BiNaKom-Netzwerk beworben, ein Netzwerk des Bundesbildungsministeriums, um in den Kommunen das Thema Bildung für nachhaltige Entwicklung anzuschieben durch eine Qualifizierungsstrategie. Es ist leider nicht mit Fördergeldern hinterlegt, sondern mit einem Qualifizierungsangebot. Es richtet sich an 51 Kommunen in Deutschland, diese werden in 3 Regionen in das Bildungsnetzwerk aufgenommen. Die Koordinierungsstelle für Dortmund ist in Osnabrück.
Bei Beteiligung der Stadt Dortmund werden folgende Aufgaben dazu gehören:
- Etablierung eines verwaltungsinternen Netzwerks, das geführt werden muss
- Strategie-Entwicklung
- Begrenzung der Zielgruppe auf 0-27 Jahre mit dem Ziel, Akteure*innen in Dortmund
zusammen zu binden und ein gemeinsames Zukunftsbild zu etablieren
- Akteure*innen auf unterschiedlichen Ebenen zu vernetzen und dieses Netzwerk zu
pflegen
- Prozesskoordination zu übernehmen
- Ansprechpartner*in im Regionalen Bildungsbüro als BNE-Servicestelle
- Handlungskoordination im Berichtsrahmen nachhaltige Kommunen
- Interkommunaler Austausch im Rahmen von BiNaKom
- Kontaktaufnahme und Netzwerkbildung mit Partnern*innen der Bildungslandschaft
- Erstellung einer Gesamtübersicht und Einrichtung einer Expertengruppe zur Begleitung
Dafür soll die zusätzliche Personalstelle eingerichtet werden.

Herr Klösel dankte für die Ausführungen und äußerte Zustimmung zur Vorlage.

Frau Dr. Goll stimmte ebenfalls zu unter Berücksichtigung der Ausführungen von Frau Schneckenburger.

Die Vorsitzende bat ebenfalls um Zustimmung zu beiden Vorlagen, da die Inhalte der Vorlagen top seien und damit gut gearbeitet werden könne.
Herr Spieß, Frau Lögering und Frau Dresler-Döhmann stimmten ebenfalls zu.


Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei 1 Nein (AfD) und 1 Enthaltung (FDP-Bürgerliste), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Vorschlag zur Erarbeitung einer Gesamtstrategie zur systematischen Implementierung von Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in die bestehende kommunale Bildungslandschaft zur Kenntnis.

Das Regionale Bildungsbüro im Fachbereich Schule übernimmt die Gesamtkoordination des Prozesses, d.h. die Gesamtstrategie im Dialog mit relevanten Akteur*innen in der Verwaltung, Bürger*innen, Zivilgesellschaft, freien Trägern, Bildungsträger*innen und Wissenschaft zu erarbeiten und dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung von zwei zusätzlichen Planstellen im Regionalen Bildungsbüro für die Koordination der Erarbeitung und Umsetzung der Gesamtstrategie BNE gemäß den in der Begründung dargestellten Rahmenbedingungen.

Rm Heymann (SPD) meldet Beratungsbedarf für seine Fraktion an und bittet darum die Vorlage in den Rat durchlaufen zu lassen.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung lässt die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen.

zu TOP 3.5.4
Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21577-21)

Der Rat der Stadt Dortmund und seine politischen Gremien nehmen den „Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2021“ zur Kenntnis.

zu TOP 3.5.5
Konzeption Gesamtstrategie MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20402-21)

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung einer Koordinierungsstelle bei gleichzeitiger Einrichtung der in der Vorlage genannten erforderlichen zusätzlichen Personalstellen für die Gesamtstrategie MINT gemäß den in der Begründung dargestellten Rahmenbedingungen.

zu TOP 3.5.6
Einrichtung einer Planstelle im Vermessungs- und Katasteramt zur Einführung von Building Information Modeling (BIM)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20978-21)

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen des Vermessungs- und Katasteramtes zur Kenntnis und beschließt die Einrichtung einer Planstelle für die Einführung von BIM in der Stadtverwaltung und der Umstellung und Pflege der Geodateninfrastruktur sowie deren Besetzung im Vorgriff auf den nächsten Stellenplan.


zu TOP 3.5.7
Umwidmung von zwei Planstellen im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt zugunsten der Aufgabe Radmobilität
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21144-21)

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umwidmung von zwei Planstellen der Entgeltgruppe E13 im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, die im Rahmen der Haushaltsbegleitbeschlüsse 2019 für den Weiterbau der OWI IIIa eingerichtet wurden, in Planstellen für die Aufgabe Radmobilität.


4. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

4.1 Stellungnahmen der Verwaltung

- unbesetzt -


4.2 Anträge der Fraktionen

zu TOP 4.2.1
Pilotprojekt "Einsatz von Bodycams im Kommunalen Ordnungsdienst"
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21644-21-E1)
Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vom 16.08.2021 vor:
„… die SPD-Fraktion im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung bittet die Verwaltung um schriftliche Stellungnahme zu folgenden Fragen:

1. Wie schätzt die Verwaltung die Möglichkeit ein, im Rahmen eines Pilotprojektes die Sicherheit der Mitarbeiter im Kommunalen Ordnungsdienst durch das Tragen von sog. Bodycams zu verbessern?
2. Wie schätzt die Verwaltung die Akzeptanz der Mitarbeiter im Kommunalen Ordnungsdienst für ein solches Projekt ein?
3. Gibt es bereits Erfahrungen aus anderen Kommunen und wenn ja welche?
4. Wie hoch werden die Kosten für ein solches Pilotprojekt geschätzt?
5. Wie kann die Datensicherheit gewährleistet werden?
6. Welche Probleme sieht die Verwaltung bei der Durchführung eines solchen Pilotprojektes und welche Lösungsansätze gibt es?

Begründung:
Auch Mitarbeiter des Ordnungsamtes in Dortmund werden immer häufiger Opfer von verbalen Attacken und tätlichen Angriffen. Durch das Inkrafttreten der Neufassung des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (OBG) ist mittlerweile der Einsatz von Bodycams für Ordnungskräfte möglich. Erfahrungen der Polizei haben gezeigt, dass der Einsatz durchaus eine deeskalierende Wirkung erzielen kann. …“

Rm Weber (CDU) schlägt vor, die Angelegenheit an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB) zu überweisen und auch dort die Stellungnahme der Verwaltung vorgelegt zu bekommen.

Rm Schilff (SPD) erklärt, damit einverstanden zu sein.

StR Uhr führt aus, dass man hier Neuland betrete. Über den Einsatz von Bodycams hätten die Stadt Dortmund und auch andere kommunale Ordnungsämter bisher keinerlei Erfahrungen. Die hier gestellten Fragen seien sinnvoll und effizient, die Beantwortung würde jedoch Zeit in Anspruch nehmen und könne nicht schon zur nächsten Sitzung erfolgen.

Rm Nienhoff (CDU) bittet im Zusammenhang mit den Ausführungen des Herrn StR Uhr um eine Stellungnahme des Personalrates zur entsprechenden Sitzung bezüglich der Beteiligung und Akzeptanz der Mitarbeitenden, da auch er finde, dass dies ein wichtiges Thema sei, das hierdurch noch ergänzt werden müsse.

Rm Schilff gibt an, dass man insbesondere weil es sich um Neuland handele nicht erwarte, dass die Fragen schon zu kommenden Sitzung beantwortet würden. Er empfiehlt bei der Recherche nicht nur die Polizei, sondern zum Beispiel auch die DB Sicherheit zu berücksichtigen, die in Nordrhein-Westfalen einen Pilotversuch durchführe.

Herr Mülle (Personalrat) bestätigt, dass der von Herrn Uhr beschriebene Weg der richtige sei. Die Gemengelage sei sehr unterschiedlich und daher sei es beispielsweise auch wichtig, mit den richtigen Fragen an den Fachbereich heranzutreten. Der Personalrat werde dies begleiten und eine Stellungnahme abgeben.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) überweist die Angelegenheit in den ABöOAB. Die Stellungnahme der Verwaltung wird in einer der kommenden Sitzungen schriftlich sowohl dem APOD als auch dem ABöOAB vorgelegt.

zu TOP 4.2.2
Öffentlich zugängliches WLAN in Dortmund
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21960-21)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vom 18.08.2021 vor:
„…die SPD-Fraktion bittet um Information zu folgenden Punkten zum Ausbaustand des öffentlich zugänglichen WLAN-Netzes im Dortmunder Stadtgebiet:
· Wie ist der Stand der Abdeckung des öffentlich zugänglichen WLANs im (erweiterten) Bereich der Innenstadt?
· Wie ist die Verfügbarkeit in den Vororten? Hier insbesondere an den stark frequentierten Bereichen.
· Wie ist der Stand bei städtischen Hallenbädern, Freibädern und Sportanlagen?
· Wie ist der Stand bei den städtischen Parkanlagen? Der Westfalenpark z.B. verfügt über ein öffentliches WLAN.

Die Stellungnahme der Verwaltung soll bitte ebenfalls dem AMIG, dem AKSF und ggf. weiteren betroffenen Ausschüssen zugehen.

Begründung

Auf dem Dortmunder Stadtgebiet, insbesondere im erweiterten Innenstadtbereich, laufen verschiedene Aktivitäten zur Herstellung einer guten Abdeckung von öffentlich zugänglichem WLAN (z.B. WLAN-City, Freifunk, Aktivitäten der DSW21 in Bussen/Stadtbahnhaltestellen und nicht zuletzt in den städtischen Behörden und Gebäuden). Wir bitten daher um einen aktuellen Sachstand der verschiedenen Aktivitäten zum Ausbau des öffentlich zugänglichen WLANs in Dortmund…“


Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt hierzu nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 25.08.2021 vor:
die Fragen der SPD-Fraktion möchte ich wie folgt beantworten:
1. Wie ist der Stand der Abdeckung des öffentlich zugänglichen WLANs im
(erweiterten) Bereich der Innenstadt?
StA 10 ist eine Kooperation mit dem Dortmunder Freifunk e.V. eingegangen. Durch
eine angemietete Leitung ins Internet mit sehr hoher Bandbreite ist die Stadt
Dortmund damit in der Lage, in allen städtischen Liegenschaften einen freien und
schnellen Internetzugang über WLAN für alle nichtstädtischen Besucher/Innen der
Einrichtungen anzubieten. Diesen technischen Möglichkeiten folgend werden alle
städtischen Gebäude nach und nach mit der Freifunk-Lösung ausgestattet. Im
Bereich der Innenstadt ist der Ausbau bereits weit fortgeschritten.

2. Wie ist die Verfügbarkeit in den Vororten? Hier insbesondere an den stark
frequentierten Bereichen
In den Vororten sind derzeit 7 von 9 Bezirksverwaltungsstätten (Scharnhorst und
Lüdgendortmund fehlen noch), Betriebshöfe, Schulen, Jugendfreizeitstätten und
andere kulturelle Einrichtungen über die Freifunk-Lösung versorgt. Insbesondere die
Standorte, die bereits über stadteigene Glasfaseranbindungen verfügen, profitieren
hier von der direkten Anbindung an das Datennetz der Stadt Dortmund. Auch hier
findet der weitere Ausbau für kleinere Standorte wie Tageseinrichtungen für Kinder
unter Nutzung von VDSL-Technologie zur Anbindung sukzessive statt.

3. Wie ist der Stand bei städtischen Hallenbädern, Freibädern und Sportanlagen?
StA 10 hat sich zum Ziel gesetzt, innerhalb der städtischen Gebäude freie
Internetzugänge für die Bürger bereit zu stellen. Städtische Hallenbäder waren
hierbei bis dato nicht Gegenstand der Betrachtungen. Neben Fragen der Anbindung
wäre hier die Versorgung/Ausleuchtung innerhalb der Gebäude sowie die Art der
Access Points/Antennen zu betrachten und auszuarbeiten. Ähnliche Betrachtungen
sind auch in den städtischen Sporthallen anzustellen. Die Bereitstellung von WLAN
z.B. zur Übermittlung von Ergebnissen bei Sportveranstaltungen stellt hierbei nicht
das Problem dar. Eine flächendeckende WLAN-Ausleuchtung für die gesamte Halle
inkl. der Tribünen sehr wohl, da zum Anbringen der Access Points eine
entsprechende Verkabelung bereit gestellt werden muss. Solche Netzstrukturen sind
in den ursprünglichen Bauplänen der Hallen in der Regel nicht berücksichtigt und
bedürfen daher einer sehr komplexen und kostenintensiven Nachverkabelung.
Freiflächen außerhalb der städtischen Gebäude werden nicht durch StA 10, sondern
vornehmlich durch die DOKOM21 mit ihrem City-WLAN-Projekt oder andere Anbieter
abgedeckt. Auch hier gibt es Installationen über die Freifunker, allerdings nicht über
die städtische Kooperation und damit außerhalb des Einflussbereiches des StA 10.
Andere WLAN-Angebote befinden sich im kommerziellen Bereich und müssen daher
in der Regel kostenpflichtig frei geschaltet werden.

4. Wie ist der Stand bei den städtischen Parkanlagen? Der Westfalenpark z.B.
verfügt über ein öffentliches WLAN.
Städtische Parkanlagen mit entsprechenden Außenflächen werden ebenfalls nicht
durch StA 10 ausgestattet. Das öffentliche WLAN im Westfalenpark als konkret
genanntes Beispiel wird durch die DOKOM21 als City-WLAN bereit gestellt. Dabei
sind bis zu 60 Min. frei. Danach ist der Zukauf weiterer Zeitkontingente notwendig.
Diese WLAN-Installationen sind somit zwar öffentlich für jeden erreichbar, aber nur
bedingt freie Internetzugänge. Weitere öffentliche Internetzugänge bestehen in
Parkanlagen auf dem Dortmunder Stadtgebiet nicht.

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt hierzu außerdem nachfolgender gemeinsamer Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen und CDU-Fraktion vom 31.08.2021 vor:
„… die Fraktionen Bündnis 90/Die GRÜNEN und CDU bitten den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der DOKOM21 den Aufbau eines frei zugänglichen und kostenlosen WLAN nach Freifunk-Standard zu verhandeln. Dabei sollen die bestehenden Angebote für den Westfalenpark und in der Innenstadt etc. einbezogen und auf weitere Freiflächen ausgeweitet werden.
Dabei sind insbesondere die Stadtteilzentren, stark frequentierte Parks und öffentliche Plätze sowie Stationen und Verkehrsmittel der DSW21 zu berücksichtigen.

2. Der Freifunk-Ausbau in städtischen Gebäuden und Einrichtungen wird mit Nachdruck weiterentwickelt und umgesetzt.

Begründung:
Die digitale Teilhabe ist eine zentrale Gerechtigkeitsfrage, da im Zuge der Digitalisierung der Zugang zum Internet für immer mehr Lebensbereiche essenziell ist. Freifunk als Netzwerk, dem sich die Stadt bereits grundsätzlich für die eigenen Gebäude angeschlossen hat, bietet im Gegensatz zu allen kommerziellen Netzwerken den Vorteil, keine aufwändige Anmeldung zu benötigen. Um mehr Menschen den Zugang zum Internet zu ermöglichen und so für alle Menschen die Chancen des digitalen Wandels nutzbar zu machen, braucht es ein flächendeckendes Angebot an kostenlosem Internet in der Stadt. Daneben ist ein flächendeckendes WLAN-Netze für Dortmund als Wirtschafts-, Wissenschafts- und Messe-Stadt eine Notwendigkeit als attraktive und moderne Metropole. …“

Rm Giebel (SPD) bedankt sich bei der Verwaltung für die Beantwortung der Fragen. Man könne herauslesen, dass das Stadtamt 10 sich nur einem kleineren Teil der Gesamtproblematik annehme. Man habe daraufhin in der Fachfraktion genau das beraten, was die Fraktion B‘90/Die Grünen und die CDU-Fraktion nun beantragten. Daher könne seine Fraktion diesem gemeinsamen Antrag zustimmen, den man auch selbst gestellt hätte.

Rm Schreyer (B‘90/Die Grünen) erläutert den gemeinsamen Antrag.

Rm Gebel (Die Linke +) begrüßt den Antrag, der die Fragen aufgreife und nun als erster Aufschlag auf dem Tisch liege.

Rm Waßmann (CDU) freut sich, dass es eine breite Mehrheit gebe und man nun einen gemeinsamen Auftakt für das Thema habe.

StR Uhr gibt an, dass die Verwaltung das Anliegen verstehe, für das die sie im Grunde nicht der richtige Adressat sei. Er bittet Herrn Zilian (FB 10) etwas dazu zu sagen, damit man hier auch gemeinsam zum Ziel komme.

Herr Zilian (FB 10) stellt klar, dass man versucht habe bei der Beantwortung der Fragen die Rolle der Verwaltung herauszuarbeiten, denn es ginge hier ja um öffentlich zugängliches W-Lan. Im Rahmen der Digitalisierung und bezüglich Mobilität und W-Lan in städtischen Gebäuden, sei die Aufgabe klar. Wenn es aber darum ginge der DOKOM einen Zuschlag zu geben würde es vergaberechtlich bedenklich. Das Anliegen sei verstanden, die Verwaltung müsse sich nun überlegen, mit welcher Konzeption sie sich auf den Weg machen könne.

Rm Waßmann schlägt vor den Antrag aufzuweichen, in dem man „zum Beispiel“ mit der DOKOM einfüge. Man müsse sich aber auch darüber einig sein, dass der Rat der Stadt hier durchaus eine städtische Tochter einbeziehen könne.


Der Ausschuss beschließt den gemeinsamen Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen und der CDU-Fraktion einstimmig mit dem nachfolgenden Zusatz (kuriv/fett):
3. Die Verwaltung wird beauftragt, zum Beispiel mit der DOKOM21 den Aufbau eines frei zugänglichen und kostenlosen WLAN nach Freifunk-Standard zu verhandeln. Dabei sollen die bestehenden Angebote für den Westfalenpark und in der Innenstadt etc. einbezogen und auf weitere Freiflächen ausgeweitet werden.
Dabei sind insbesondere die Stadtteilzentren, stark frequentierte Parks und öffentliche Plätze sowie Stationen und Verkehrsmittel der DSW21 zu berücksichtigen.

4. Der Freifunk-Ausbau in städtischen Gebäuden und Einrichtungen wird mit Nachdruck weiterentwickelt und umgesetzt.

zu TOP 4.2.3
Vorbereitungen UEFA EURO 2024
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21919-21)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 13.08.2021 vor:
„…der Rat der Stadt Dortmund hat im Jahr 2017 im Zuge des Beschlusses zur Teilnahme Dortmunds am „Nationalen Bewerbungsverfahren“ zur Fußball-Europameisterschaft 2024 für den Erfolgsfall die Einrichtung eines EM-Büros beschlossen (Drucksache Nr.: 07657-17). Im vergangenen Jahr wurden dann mit der Einrichtung von zwei Stellen zur Besetzung der Geschäftsführung erste Grundlagen für eine weiter aufwachsende Organisationsstruktur geschaffen (Drucksache Nr.: 16605-20). Wie den Medien kürzlich zu entnehmen war, ist das Dortmunder EM-Büro bereits im März dieses Jahres an den Start gegangen.

Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt dies zum Anlass, die Verwaltung um einen aktuellen Bericht zum gegenwärtigen Stand von Planung und Organisation der „Euro 2024“ in Dortmund zu bitten, insbesondere zur geplanten personellen Struktur.

Der Bericht zum Stand der Vorbereitungen für die EURO 2024 ist auch dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit zur Kenntnis zu geben. …“


Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt hierzu nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 23.08.2021 vor:
„… die Verwaltung wird umfänglich in einer Ratsvorlage zum Stand der Organisation der
Fußball-Europameisterschaft 2024 in Dortmund Stellung nehmen und dort die Fragen zu
Personal und Organisation beantworten. Dies wird in der Sitzung des Ausschusses für
Personal, Organisation und Digitalisierung vom 04.11.2021 erfolgen. …“


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.




zu TOP 4.2.4
Leitungsrechte für Breitbandausbau
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21918-21)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 12.08.2021 vor:

„…Anfang August fiel mit dem symbolischen ersten Spatenstich der Startschuss für den Breitbandausbau in Dortmund. In den nächsten vier Jahren sollen rund 3.200 Adresspunkte ans Glasfasernetz angeschlossen werden und alle „weißen Flecken“ beseitigt sein. Bis 2025 sollen rund 430 km Glasfaserkabel durch die DOKOM21 verlegt werden. Die Verlegung der Leitungen wird zwangsläufig auch über fremde Grundstücke führen. Vor diesem Hintergrund bittet die CDU-Fraktion im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie werden die erforderlichen Leitungsrechte gesichert?

2. Nach welchen Grundsätzen werden die betroffenen Grundstückseigentümer für die Eintragung eines Leitungsrechtes entschädigt? Ist ein pauschaler Rahmen vorgesehen oder wird von Einzelfall zu Einzelfall entschieden? …“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung

zu TOP 4.2.5
Kommunale Infrastruktur als Beute von Cyberkriminalität
Antrag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 21924-21)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vom 16.08.2021 vor:
„…Hacker erpressten den Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Dabei legten sie das Computersystem der Verwaltung lahm. Der Landrat ließ daraufhin den Katastrophenfall ausrufen.

Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:

- Wie viele Cybervorfälle wurden im vergangenen Jahr an das Bundesamt für Informationssicherheit gemeldet?

- Gibt es einen Notfallplan, sog. Incident Response Plan, wie ihn auch Unternehmen nutzen, um Cyberangriffe koordiniert abzuwehren und zwischen Dezernaten und Bürgern zu kommunizieren?

- Wird dieser Notfallplan regelmäßig geübt? Wenn ja, in welcher Form?...“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.

zu TOP 4.2.6
Resturlaub und Überstunden
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21916-21)

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung behandelt diesen TOP gemeinsam mit allen hierunter eingeordneten Angelegenheiten sowie die TOP 4.2.7 und 4.2.8 unter dem TOP 2.3.



zu TOP 4.2.7
Stadtverwaltung ohne Mitarbeiter? Urlaubs- und Überstundenabbau sachgerecht lösen
Antrag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 21942-21)

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung behandelt diesen TOP gemeinsam mit den TOP 4.2.6 und 4.2.8 unter dem TOP 2.3.

zu TOP 4.2.8
Lösung der Überstunden- und Resturlaub-Problematik in der Stadtverwaltung
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 21968-21)

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung behandelt diesen TOP gemeinsam mit den TOP 4.2.6 und 4.2.7 unter dem TOP 2.3.

zu TOP 4.2.9
Smart City Projekte
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21978-21-E1)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen vom 26.08.2021 vor:
„…Vorschläge für das Projekt „Allianz Smart City“ können unter anderem aus dem Kreise der Bürgerinnen und Bürger sowie der Dortmunder Unternehmen bei der Geschäftsführung des Projekts eingereicht werden.
Dazu bittet die Fraktion Bündnis90/Die Grünen um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele Vorschläge der Bürger*innen, bzw. der Dortmunder Unternehmen gehen über diesen Weg bei der Geschäftsführung der „Allianz Smart City“ ein?

2. Wie viele der eingereichten Vorschläge werden, bzw. wurden für eine mögliche Umsetzung ausgewählt und auf der Smart City-Online-Karte abgebildet?

3. Welche Themenfelder sind dabei besonders häufig vertreten?

4. Wie bewertet die Verwaltung die Beteiligung aus der Bürgerschaft und der Unternehmen seit Beginn des Smart City Projekts?

5. Ist ein stärkeres, aktives Werben um Projektvorschläge aus dieser Zielgruppe geplant?

6. Welche weiteren Maßnahmen zur Bewerbung des Projektes gibt es, bzw. sind geplant?

Begründung:
Die Stadt Dortmund will zur Smart City werden und sich auf Basis einer intelligent vernetzten Stadtentwicklung verändern. Die "Allianz Smart City Dortmund“ ist damit ein wichtiges Projekt für den digitalen Fortschritt in der Stadt und ist als wachsender Prozess angelegt. Bürger*innen und Unternehmen sind aufgerufen, ihre Ideen oder Pläne einzubringen. Die Smart City-Online-Karte gibt einen Überblick über die Vielzahl schon erledigter oder noch in Umsetzung befindlicher Projekte. Allerdings sind laut Karte nur noch wenige Projekte in Vorbereitung, nicht begonnene Projekte sind gar nicht aufgeführt. ..“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


4.3 Überweisungen anderer Gremien

zu TOP 4.3.1
App Kunst im öffentlichen Raum
Überweisung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 01.06.2021
(Drucksache Nr.: 21122-21)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus seiner Sitzung am 01.06.2021 vor:
zu TOP 3.9
App Kunst im öffentlichen Raum
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21122-21)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 12.05.2021 vor:
Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine App zu entwickeln, mit der Kunst im öffentlichen Raum auf dem Dortmunder Stadtgebiet leicht erlebbar wird. Die App soll so strukturiert sein, dass die Kunstobjekte so aufgeführt sind, dass verschiedene Teilrundgänge zu den Kunstobjekten ermöglich werden. Mit der App sollen zudem ausführliche Informationen zu den Objekten sowie (wissenschaftliche) Literaturhinweise zu den Künstler*innen bereitgestellt werden. Die Einbindung eines mehrsprachigen Audio-Guides ist zu berücksichtigen. Die App soll zudem soweit wie möglich barrierefrei konzipiert sein.

Der Antrag soll ebenfalls im APOD beraten werden.

Begründung:
Kunst im öffentlichen Raum hat viele verschiedene Facetten und umfasst beispielsweise Denkmäler, Skulpturen und Plastiken oder Malereien. Auf dem öffentlichen Dortmunder Stadtgebiet stehen rund 660 verschiedene Objekte, die der Kunst im öffentlichen Raum zugeordnet werden. Doch nicht immer sind die Kunstobjekte einfach zu finden oder erkennbar. Daher sollen die Objekte nun in einer App erfasst werden, die dann einen Rundgang zu den einzelnen Objekten ermöglicht und ausführliche Informationen zur Verfügung stellt.

Herr De Marco (SPD-Fraktion) begründet den Antrag seiner Fraktion.

Frau Mais (CDU-Fraktion) bemerkt, dass ihre Fraktion den Prüfauftrag sehr gut finde. Hiermit gehe man einen sehr modernen Weg. Wichtig sei es jedoch auch, eine Kosteneinschätzung zu erhalten.

Herr Schwenken (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass seine Fraktion die Idee vom Grundsatz her großartig finde, Kunst im öffentlichen Raum zugänglich zu machen. Es sei allerdings der falsche Weg, den Auftrag zur Entwicklung einer App an die Verwaltung zu geben. Die Verwaltung könne allerdings die erforderlichen Daten zur Verfügung stellen.

Herr Senga (Fraktion FDP/Bürgerliste) führt aus, dass die angesprochenen Informationen bereits auf dortmund.de zu finden seien. Sie enthielten jedoch nur städtische Informationen und dort würden sie nicht übersichtlich genug zur Verfügung gestellt.

Herr Thomas (AfD-Fraktion) weist darauf hin, dass die Aufgabe in privatwirtschaftliche Hände wie z. B. dortmund.de gehöre.

Herr Dr. Mühhofer (41/GfD) teilt mit, dass die Kulturbetriebe nicht die App entwickeln könne. Eine privatwirtschaftliche Kostenschätzung solle jedoch zur Verfügung gestellt werden.

Herr De Marco erklärt dass der Antrag seiner Fraktion als Prüfauftrag verstanden werden solle.

Herr Nienhoff (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass die Verwaltung bereits eine App entwickele und man sich dort möglicherweise anhängen könne. Das würde zu einer Bündelung führen.

Herr Dudde (Bündnis 90/Die Grünen) fragt sich, wie übersichtlich eine einzige App wäre. Er sieht hier die Aufgabe der Verwaltung, die entsprechenden Daten an einer Schnittstelle zur Verfügung zu stellen. Welche Firma oder Institution sich die Daten an dieser Stelle abhole, werde man dann sehen.


Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit sieht den Antrag der SPD-Fraktion als Prüfauftrag an die Verwaltung und stimmt diesem einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu und überweist die Angelegenheit wie von der SPD-Fraktion vorgeschlagen zur Beratung in den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalität.

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Kultur Sport und Freizeit aus seiner Sitzung am 24.08.2021 vor:
zu TOP 4.9
App Kunst im öffentlichen Raum
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21122-21)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lag in seiner Sitzung am 01.06.2021 folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 12.05.2021 vor:
Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine App zu entwickeln, mit der Kunst im öffentlichen Raum auf dem Dortmunder Stadtgebiet leicht erlebbar wird. Die App soll so strukturiert sein, dass die Kunstobjekte so aufgeführt sind, dass verschiedene Teilrundgänge zu den Kunstobjekten ermöglich werden. Mit der App sollen zudem ausführliche Informationen zu den Objekten sowie (wissenschaftliche) Literaturhinweise zu den Künstler*innen bereitgestellt werden. Die Einbindung eines mehrsprachigen Audio-Guides ist zu berücksichtigen. Die App soll zudem soweit wie möglich barrierefrei konzipiert sein.

Der Antrag soll ebenfalls im APOD beraten werden.

Begründung:
Kunst im öffentlichen Raum hat viele verschiedene Facetten und umfasst beispielsweise Denkmäler, Skulpturen und Plastiken oder Malereien. Auf dem öffentlichen Dortmunder Stadtgebiet stehen rund 660 verschiedene Objekte, die der Kunst im öffentlichen Raum zugeordnet werden. Doch nicht immer sind die Kunstobjekte einfach zu finden oder erkennbar. Daher sollen die Objekte nun in einer App erfasst werden, die dann einen Rundgang zu den einzelnen Objekten ermöglicht und ausführliche Informationen zur Verfügung stellt.


Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit sah den Antrag der SPD-Fraktion als Prüfauftrag an die Verwaltung und stimmte diesem einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu. Weiterhin überwies er die Angelegenheit wie von der SPD-Fraktion vorgeschlagen zur Beratung in den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalität.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Antwort der Verwaltung hinsichtlich des Prüfauftrages vom 05.08.2021 vor:
Die Entwicklung einer App für „Kunst im öffentlichen Raum“ ist sehr wünschenswert. Sie ermöglicht der Bevölkerung die Nutzung von zahlreichen Informationen zu der uns im Stadtbild umgebenden Kunst beim alltäglichen „Vorbeigehen“.

Von Seiten der Stabsstelle „Kunst im öffentlichen Raum“, Frau Dr. Rosemarie E. Pahlke, werden seit längerem die nötigen Vorarbeiten für die Erstellung dieser App durchgeführt.

So gibt es mittlerweile eine interne Datenbank und externe Internetseite, die zu ca. 900 erfassten Kunstwerken umfangreiche Informationen anbietet.

Ihr Link lautet: www.kunst-im-oeffentlichen-raum.dortmund.de.

Mit diesen in den letzten zehn Jahren zusammengetragenen Informationen zu den Kunstwerken und den damit verbundenen Künster*innen besteht schon jetzt eine substantielle Basis, auf der die App eingerichtet werden kann.

Hierzu gehören bei der Internetseite pro Kunstwerk folgende Felder:

1. Name des Künstlers/ der Künstlerin
2. Titel des Kunstwerks
3. Kunsthistorischer Kurztext
4. Standort
5. Jahr
6. Beschriftung
7. Technik/Material
8. Höhe
9. Breite
10. Nummer
11. Kunsthistorischer Text
12. Literatur Künstler
13. Literatur Kunstwerk
14. Biografie

Weitere Angaben finden sich in der internen Datenbank. Für die App ist die genaue Feststellung der GPS-Daten wichtig. Diese GPS-Daten wurden in Zusammenarbeit mit dem Vermessungs- und Katasteramt der Stadt Dortmund erstellt.

Weiteres wie Kostenvoranschläge können ab Ende August eingeholt werden.

Herr De Marco (SPD-Fraktion) dankt der Verwaltung für die Antwort. Es sei gut, dass es bereits eine Datenbank mit 900 erfassten Kunstwerken gebe. Weiterhin weist er darauf hin, dass im August ein Kostenvorschlag für die Entwicklung einer verbesserten App vorliegen sollte.

Herr Dr. Mühlhofer (41/GfD) teilt mit, dass der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit zur nächsten Sitzung am 05.10.2021 einen entsprechenden Kostenvoranschlag vorlegen werde.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis. Die weitere Beratung erfolgt wie bereits in der Sitzung am 01.06.2021 festgelegt im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalität.

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt hierzu nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 05.08.2021 vor:
„… die Entwicklung einer App für „Kunst im öffentlichen Raum“ ist sehr wünschenswert. Sie ermöglicht der Bevölkerung die Nutzung von zahlreichen Informationen zu der uns im Stadtbild umgebenden Kunst beim alltäglichen „Vorbeigehen“.

Von Seiten der Stabsstelle „Kunst im öffentlichen Raum“, Frau Dr. Rosemarie E. Pahlke, werden seit längerem die nötigen Vorarbeiten für die Erstellung dieser App durchgeführt.

So gibt es mittlerweile eine interne Datenbank und externe Internetseite, die zu ca. 900 erfassten Kunstwerken umfangreiche Informationen anbietet.

Ihr Link lautet: www.kunst-im-oeffentlichen-raum.dortmund.de.

Mit diesen in den letzten zehn Jahren zusammengetragenen Informationen zu den Kunstwerken und den damit verbundenen Künster*innen besteht schon jetzt eine substantielle Basis, auf der die App eingerichtet werden kann.

Hierzu gehören bei der Internetseite pro Kunstwerk folgende Felder:

1. Name des Künstlers/ der Künstlerin
2. Titel des Kunstwerks
3. Kunsthistorischer Kurztext
4. Standort
5. Jahr
6. Beschriftung
7. Technik/Material
8. Höhe
9. Breite
10. Nummer
11. Kunsthistorischer Text
12. Literatur Künstler
13. Literatur Kunstwerk
14. Biografie

Weitere Angaben finden sich in der internen Datenbank. Für die App ist die genaue Feststellung der GPS-Daten wichtig. Diese GPS-Daten wurden in Zusammenarbeit mit dem Vermessungs- und Katasteramt der Stadt Dortmund erstellt.

Weiteres wie Kostenvoranschläge können ab Ende August eingeholt werden. …“

Rm de Marco (SPD) erläutert den Antrag seiner Fraktion. Man habe den Antrag als Prüfauftrag gestellt und wolle nun erst einmal den Kostenvoranschlag der Verwaltung für die App abwarten. Dann wolle man schauen, ob die Möglichkeit bestünde auf vorhandene Drittanbieter zurückzugreifen.

Rm Gebel (Die Linke +) erläutert, dass die Kulturbetriebe schon mit der Wikipedia-Community zusammenarbeite und es daher verhältnismäßig einfach sei die Daten einzuspielen. Die Schwierigkeit einer App sehe seine Fraktion in der Bewerbung dieser App, die Marketingkosten würden die Kosten der Entwicklung der App um ein Vielfaches überschreiten.

Herr Dr. Stöcker (FB 41) stimmt dem zu und erklärt, dass nun die Kosten zusammengestellt werden müssten und man darüber hinaus sehen müsse, wie man dies in andere mobile Angebote der Kulturbetriebe - vor allem der Museen - einbinden könne, um ein sinnvoll zu findendes Angebot zu schaffen. Die Informationen lägen im Wesentlichen in der Datenbank „Kunst im öffentlichen Raum“ schon vor. Er denke, dass man in Kürze eine Gesamtschätzung vorlegen könne.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Angelegenheit zur Kenntnis.

zu TOP 4.3.2
Ausbildung, Qualifizierung und Perspektiven für Jugendliche in Dortmund
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 15.06.2021
(Drucksache Nr.: 21359-21-E1)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus seiner Sitzung am 15.06.2021 vor:
zu TOP 7.2
Ausbildung, Qualifizierung und Perspektiven für Jugendliche in Dortmund
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21359-21-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme mit Antrag der SPD-Fraktion vor:
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet um schriftliche Stellungnahme zu folgenden Fragen:
1. Die Verwaltung wird um schriftliche Stellungnahme zu folgenden Fragen gebeten:
a. Wie viele Beschäftigte in Dortmund bekommen zusätzlich zu ihrem Lohn noch soziale Transferleistungen?
b. Wie viele der Leistungsbezieher sind Jugendliche im Alter von 16 bis 25 Jahre?
c. Welche Programme und Maßnahmen sind vorgesehen, damit mehr Jugendliche einen Bildungsabschluss erwerben können?
d. Welche Angebote im Übergang von Schule und Beruf gibt es?
e. Welche Institutionen führen die Maßnahmen durch? Welche davon werden speziell für Jugendliche angeboten?
f. Welche zusätzlichen Qualifikationen werden angeboten und welche Perspektiven ergeben sich für die Teilnehmenden?
g. Wie viele Teilnehmende befinden sich in den Maßnahmen? Wie viele davon sind Jugendliche im Alter von 16 bis 25 Jahre?
h. Wie lange ist die durchschnittliche Beschäftigungsdauer von jungen Menschen, die über das Jobcenter in geförderte Maßnahmen vermittelt werden?
i. Welche Perspektiven haben Teilnehmende, wenn die Förderung der Beschäftigungsmaßnahme ausläuft? Welche Perspektiven ergeben sich speziell für Jugendliche?
j. Ist eine Zunahme der Anzahl Jugendlicher ohne Schulabschluss durch die Corona-Krise zu verzeichnen? Wenn ja, wie hoch schätzt die Verwaltung die Zahl der Betroffenen?
k. Welche Programme und Maßnahmen sind vorgesehen, um konkret für diese Jugendlichen Arbeitslosigkeit zu verhindern?
l. Wie hoch ist der Anteil von entkoppelten Jugendlichen an der Zahl der Jugendlichen ohne Abschluss in Dortmund? Welche niederschwelligen Maßnahmen und individuellen Angebote unterbreitet die Verwaltung, um diese Jugendlichen zu erreichen, sie in die Hilfesysteme und in die Schulen und Ausbildung zu bringen?
2. Darüber hinaus wird die Verwaltung um Prüfung gebeten, ob bereits noch in diesem Jahr die angebotenen 10 Plätze in der assistierten Ausbildung bei der Stadtverwaltung kurzfristig auf 15 Plätze erhöht werden könnten. Die Verwaltung wird gebeten, für das kommende Ausbildungsjahr 2022 einmalig 20 Ausbildungsplätze in der assistierten Ausbildung anzubieten, um jungen Menschen ohne Schulabschluss einen Abschluss zu ermöglichen.
3. Zudem wird die Verwaltung gebeten, bei den städtischen Töchtern dafür zu werben, ebenfalls assistierte Ausbildungsplätze (vermehrt) anzubieten. Wir bitten um eine Information, wie der derzeitige Stand bei den städtischen Töchtern hierzu ist.

4. Der Antrag soll ebenfalls im AWBEWF, Schulausschuss und AKJF behandelt werden.

Begründung:
Es müssen vermehrt Anstrengungen unternommen werden, um chancenlose, sozial und beruflich schon fast abgehängte junge Menschen in die Stadtgesellschaft einzubinden. Nur so können sie selbständige Lebensperspektiven und die Möglichkeit zu sozialen Teilhabemöglichkeiten erhalten. Neben der Perspektive für junge Menschen ist dies ein Schritt, dem in Dortmund zunehmenden Fachkräftemangel entgegen zu treten.

Die SPD-Fraktion bittet darum, die Stellungnahmen der Verwaltung an alle zuständigen Fachausschüssen weiterzuleiten.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit diskutiert zunächst über die Zuständigkeit dieses Antrages.

Frau Zoerner (Stadträtin) gibt an, dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit hier nur gering beteiligt sei und die Fragen soweit wie möglich schriftlich beantwortet werden. Sie weist darauf hin, dass unter Punkt 4 auch der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung sowie der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu beteiligen sind.

Frau Altundal-Köse (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schlägt folgende Änderung vor:
Zu Punkt 2
1. Satz o.k.
2. Satz: Die Verwaltung wird gebeten, für das kommende Ausbildungsjahr 2022 zu prüfen, ob Ausbildungsplätze in der assistierten Ausbildung angeboten werden können, um jungen Menschen ohne Schulabschluss einen Abschluss zu ermöglichen.
Zu Punkt 3
Zusätzlich die Wirtschaft mit aufzunehmen
Zu Punkt 4
Auch den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung sowie den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aufzunehmen.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, den Antrag in seiner Fraktion beraten zu wollen, da dieser als Tischvorlage vorgelegen habe und bittet darum, ihn zu schieben.

Herr Schmidt (SPD-Fraktion) erklärt sich mit den vorgeschlagenen Änderungen von Frau Altundal-Köse einverstanden.

Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) ergänzt, dass es sich hier zunächst um einen Prüfauftrag handele und man dann schauen müsse, was an Antworten dazu käme.

Die Bitte um Stellungnahme wird zur nächsten Sitzung soweit wie möglich schriftlich beantwortet.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste (Die AfD-Fraktion war bei der Abstimmung nicht anwesend) folgenden geänderten (Fett/Kursiv) Antrag der SPD-Fraktion:

2. Darüber hinaus wird die Verwaltung um Prüfung gebeten, ob bereits noch in diesem Jahr die angebotenen 10 Plätze in der assistierten Ausbildung bei der Stadtverwaltung kurzfristig auf 15 Plätze erhöht werden könnten. Die Verwaltung wird gebeten, für das kommende Ausbildungsjahr 2022 zu prüfen, ob Ausbildungsplätze in der assistierten Ausbildung angeboten werden können, um jungen Menschen ohne Schulabschluss einen Abschluss zu ermöglichen.

3. Zudem wird die Verwaltung gebeten, bei den städtischen Töchtern und in der Wirtschaft dafür zu werben, ebenfalls assistierte Ausbildungsplätze (vermehrt) anzubieten. Wir bitten um eine Information, wie der derzeitige Stand bei den städtischen Töchtern hierzu ist.

4. Der Antrag soll ebenfalls im AWBEWF, Schulausschuss, AKJF, APOD und AFBL behandelt werden.

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt hierzu folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 17.08.2021 vor:
zu der unten aufgeführten Anfrage aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit vom 15.06.2021 nehme ich wie folgt Stellung:

Darüber hinaus wird die Verwaltung um Prüfung gebeten, ob bereits noch in diesem
Jahr die angebotenen 10 Plätze in der assistierten Ausbildung bei der Stadtverwaltung
kurzfristig auf 15 Plätze erhöht werden könnten. Die Verwaltung wird gebeten, für das
kommende Ausbildungsjahr 2022 zu prüfen, ob Ausbildungsplätze in der assistierten Ausbildung angeboten werden können, um jungen Menschen ohne Schulabschluss einen Abschluss zu ermöglichen.

Das Personal- und Organisationsamt hat zum Einstellungsjahr 2018 die Federführung des Ausbildungsprojektes, das bis zu diesem Zeitpunkt in Zusammenarbeit mit dem Sozialamt (50/7) durchgeführt wurde, übernommen. Seitdem wird das Projekt im Rahmen der assistierten Ausbildung in enger Kooperation mit dem Jobcenter weitergeführt.
Zielgruppe der assistierten Ausbildung sind junge Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf und Vermittlungshemmnissen, denen die Aufnahme und Durchführung einer beruflichen Erstausbildung auf dem ersten Arbeitsmarkt ohne weitere Unterstützungs- und Förderangebote nicht möglich ist. Dabei wird die Stadt Dortmund von externen Bildungsträgern unterstützt, die über das Jobcenter akquiriert und über Kooperationsverträge gebunden werden.

Diese Ausbildungsstellen werden zusätzlich zu den bedarfsgerechten Ausbildungsplätzen angeboten. Ziel ist es, Jugendlichen mit Entwicklungspotential durch gezielte Förderung und intensive Betreuung während der Ausbildung eine berufliche Zukunft zu ermöglichen.
Die Zulassungsvoraussetzungen richten sich nach den Ausbildungsverordnungen der angebotenen Ausbildungsberufe. Dabei werden alle Bewerbungen zugelassen, die die Zulassungsvoraussetzungen zum geringstmöglichen Maß erfüllen.

Seit Beginn des Ausbildungsprojektes im Jahr 2015 konnten bereits 59 junge Menschen über das Projekt eine Ausbildung beginnen. Von diesen haben 32 ihre Ausbildung erfolgreich beendet und wurden größtenteils übernommen.

Der sozialen Verantwortung, jungen Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf eine Perspektive für berufliche Bildung und Teilnahme am Arbeitsleben zu schaffen, ist sich die Stadt Dortmund bewusst. Diese übernimmt sie nicht nur als Verwaltung, sondern auch als Arbeitgeberin gerne. Eine Ausweitung des Projekts ist daher seitens des Personal- und Organisationsamtes wünschenswert.

Für das Jahr 2021 ist das Einstellungsverfahren bereits abgeschlossen. Auf Grund der Kürze der Zeit ist eine Durchführung weiterer Einstellungsverfahren nicht mehr möglich.

Da die Durchführung des Ausbildungsprojekts ein wertvoller und wichtiger Beitrag für junge Menschen mit Unterstützungsbedarf ist und insbesondere aufgrund der noch anhaltenden Pandemie ist das Personal- und Organisationsamt bereit, im Jahr 2022 einmalig 20 Plätze anzubieten.

Eine entsprechende Ratsvorlage wird derzeit vom Personal- und Organisationsamt erstellt.

StR Uhr erläutert den Zusammenhang mit der Behandlung des Themas im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aufgrund der Corona-Pandemie. Er kündigt an, dem Ausschuss eine Vorlage zur Beratung und Beschlussfassung zum Thema vorzulegen.

Die Vorsitzende Frau Dr. Tautorat bedankt sich und drückt ihre Freude über die Aufstockung dieser Stellen aus.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt den Vorgang und die Stellungnahme der Verwaltung zu Kenntnis.


5. Mitteilungen der Vorsitzenden

zu TOP 5.1
Terminplan APOD 2022

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt den Terminplan für 2022 zur Kenntnis.






Dr. Petra Tautorat Carsten Giebel Iris Wosny
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin


(See attached file: Anlage 1_Stellungnahme Resturlaub und Überstunden.pdf) (See attached file: Anlage 2_Präsentation - Konzept zur candidate journey.pdf) (See attached file: Anlage 3_Präsentation Jahreskonzept und Tätigkeitsbericht.pdf)