Niederschrift (öffentlich)

über die 30. Sitzung des Schulausschusses


am 31.10.2018
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 16:20 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)


Rm Alisa Löffler (SPD)
Rm Inge Albrecht-Winterhoff (SPD)
Rm Gudrun Heidkamp (SPD) i. V. f. Rm Heike Gottwald (SPD)
Rm Jasmin Jäkel (SPD)
Rm Carsten Giebel (SPD) i. V. f. Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Bernhard Klösel (SPD)
sB Fabian Erstfeld (SPD)
sB Meral Bayezit-Winner (SPD) i. V. f. sB David Liskatin (SPD)
Rm Dr. Eva-Maria Goll (CDU)
Rm Christian Barrenbrügge (CDU)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Michaela Uhlig (CDU)
Rm Ute Mais (CDU)
Rm Erwin Bartsch (CDU) i. V. f. Rm Thorsten Hoffmann (CDU)
Rm Friedrich Fuß (B’90/Die Grünen) i. V. f. Rm Monika Landgraf (B’90/Die Grünen)
Rm Claudia Plieth (B’90/Die Grünen)
Rm Markus Happe (FDP/Bürgerliste) i. V. f. Rm Heinz Dingerdissen (FDP/Bürgerliste)
Rm Nursen Konak (Die Linke & Piraten)
sB Detlef Strack (Die Linke & Piraten)

2. Beratende Mitglieder:

Tobias Ebert (Vertreter der kath. Kirche)


Anke Starr (Stadteltern)
Rainer Schiffers (Stadteltern)

3. Verwaltung

Stadträtin Daniela Schneckenburger (Dezernentin)


Thomas Renzel (4/Dez-Büro)
Martina Raddatz-Nowack (FB 40 AL)
Bernadette Weinberg (FB 40)
Ahmet Mustafa Gönen (FB 65)
Josef Spitzer (FB65)

4. Schulaufsicht

Peter Rieger


5. Gäste

Carsten Schlagowski (Sprecher der Hauptschulen)


Christel Stegemann (Sprecherin der Realschulen)
Christian Pätzold (Sprecher der Sekundarschule)
Klaus Zielonka (Sprecher der Gesamtschulen)
Rolf Janßen (Sprecher der Berufskollegs)
Heike Raffalski (Sprecherin der Förderschulen)

6. Abwesend:

sB Matthias Helferich (AfD)
Ina Annette Bierbrodt (Vertreterin der ev. Kirche)
Markus Drolshagen (Behindertenpolitisches Netzwerk)
Ute Cüceoglu (Integrationsrat)
Tugay Iscan (Bezirksschülervertretung)

Caner Gökdemir (Bezirksschülervertretung)
Dirk Engelsking (Bundesagentur für Arbeit)
Uta Doyscher-Lutz
Anja Kästner
Holger Nolte
Irmgard Möckel (Sprecherin der Grundschulen)
Dr. Detlef von Elsenau (Sprecher der Gymnasien)






Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 30. Sitzung des Schulausschusses,
am 31.10.2018, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 29. Sitzung des Schulausschusses am 26.09.2018

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2019
Empfehlung
(Der Haushaltsplanentwurf wurde bereits den Ratsmitgliedern, Fraktionen, Dezernaten, der Presse und dem Personalrat für die Sitzung des Rates am 27.09.2018 zur Verfügung gestellt.)

(Drucksache Nr.: 12124-18)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 10.10.2018
(Drucksache Nr.: 12124-18)


3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

3.1 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen des Schulverwaltungsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12219-18)

3.2 Schulzentrum Renninghausen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11676-18-E1)

3.3 Schwerpunktschulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12177-18-E2)

3.4 Talentschulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12178-18-E2)


4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

4.1 Bericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Schulbaumaßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12341-18)


5. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

5.1 Sachstand Sporthallenprogramm und Sanierungsfahrplan Turn-/Gymnastikhallen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11065-18)

5.2 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 5. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12108-18)

5.3 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF 2) in Dortmund - 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11699-18)




6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

6.1 Masterplan Sport (Sportentwicklungsplanung) für die Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11874-18)

6.2 Projekt "nordwärts": Sachstandsbericht zu den "nordwärts"-Teilprojekten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10710-18)


7. Anträge / Anfragen

7.1 Neue GS Innenstadt Nord
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 12448-18)





1. Regularien

Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Frau Altundal-Köse - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Schulausschusses fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Sie wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Dr. Goll benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Der Schulausschuss folgte dem Vorschlag der Vorsitzenden,

TOP 4.1 Bericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Schulbaumaßnahmen
Kenntnisnahme
(DS Nr.: 12341-18),
TOP 5.2 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in
Dortmund – 5. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(DS Nr.: 12108-18) und

TOP 5.3 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF 2) in Dortmund – 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(DS Nr.: 11699-18)

vorzuziehen und nach TOP 2.1 zu behandeln.

Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 29. Sitzung des Schulausschusses am 26.09.2018

Herr Barrenbrügge fragte nach der Antwort zu seiner Frage aus der Sitzung am 26.09.2018 zu TOP 3.11 – Zahlen zum Wechsel in die Gymnasien.
(Hinweis: Die Verwaltung teilte mit, dass z. Zt. leider keine Zahlen zum Übergang aus den allgemeinbildenden Schulen ins Gymnasium abgebildet werden können.)

Die Niederschrift über die 29. Sitzung des Schulausschusses am 26.09.2018 wurde einstimmig genehmigt.



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12124-18)
Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 10.10.2018
(Drucksache Nr.: 12124-18)

Frau Weinberg/FB40 präsentierte kurz die Erläuterungen zum Teilergebnisplan des Fachbereichs Schule. Die Präsentation wird der Niederschrift beigefügt, vorab erhalten die Fraktionen die Präsentation per Mail für die Haushaltsberatungen.

Auf die Frage von Frau Staar nach der Verortung der Mittel für die Schulbegleitung im OGS-Bereich antwortete Frau Weinberg, dass diese im SchuBiDo-Ansatz enthalten seien.


Es lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 10.10.2018 vor:

„Die Geschäftsführung, Frau Klein, wies darauf hin, dass Änderungen zum Haushaltsplanentwurf bis zum 22.11.18 für die Beratung im Rat berücksichtigt werden können. Die Anzahl der Druckstücke für die Haushaltsberatung 2019 wurde abgefragt. Sie wies auf ein Exemplar hin, dass zur Einsicht bei der Geschäftsführung ausliegt und ggf. kurzzeitig ausgeliehen werden kann. Außerdem können Änderungswünsche/ Empfehlungen in der kommenden interfraktionellen Sitzung am 07.11.18 mitgeteilt werden.

Verschiedene Bezirksvertreter wiesen auf die fehlenden Druckstücke hin und dass diese für die Fraktionen benötigt werden. Für die zukünftigen Haushaltsberatungen wurden mehr Druckexemplare zugesagt.

Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass einige Fehler im Haushaltsplanentwurf bestehen:
· An der Albert-Schweitzer-Realschule wird die Turnhalle nicht neu gebaut, sondern „nur“ saniert (vgl. TOP 8.1 „Sachstand Sporthallenprogramm und Sanierungsfahrplan Turn- und Gymnastikhallen“ (S.4 Sanierungsfahrplan Zif.6 der Vorlage). Dementsprechend müssten auch die Beträge angepasst werden.
· Außerdem sei der Gesamthaushalt für die Gesamtverschuldung interessant. Die Einnahmesituation hat sich zwar verbessert, aber die Schulden sind weiterhin riskant und man hofft auf einen Überschuss.
· Die bezirkliche Zuordnung bezüglich der Olpketal-Grundschule ist falsch, sie gehört nicht zum Stadtbezirk Mengede.
· Bezüglich der Veränderungen des Seniorenbegegnungszentrums hat es noch keine Vorlage in der Bezirksvertretung Mengede gegeben.
· Die Kosten für zwei Aufzüge in zwei Kitas belaufen sich auf 150.000,-- €. Hierbei ist die Höhe nicht nachvollziehbar (ohne Beteiligung der Bezirksvertretung).
· Bezüglich der Verbesserung der Sozialbereiche ist die Spannweite zwischen 0,5 und 11,7 Mio. € sehr groß. Es sollten Unwägbarkeiten ausgeschlossen werden und eine stabile Basis geschaffen werden.

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfahl mehrheitlich bei 4 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion) und 1 Gegenstimme (Frau Knappmann / Fraktion B‘90/Die Grünen) und 9 Enthaltungen (Herr Kuckuk, Frau Feldmann / SPD-Fraktion, Herr Lichte und Herr McDevitt / Fraktion Die Linke / Piratenpartei, Frau Batzdorff, Herr Kuck und Herr Farnung / CDU-Fraktion sowie Herr Utecht und Herr Kunstmann / Fraktion B‘90/Die Grünen) dem Rat der Stadt Dortmund den Entwurf des Haushaltsplanes 2019 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2020 bis 2022 zur Kenntnis zu nehmen.

Im Anschluss an die Beratungen ist die Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2019 durch den Rat der Stadt Dortmund am 13.12.2018 vorgesehen.“

Der Schulausschuss nahm die Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede zur Kenntnis.

Der Schulausschuss betrachtet den Haushaltsplanentwurf 2019 als eingebracht und leitete die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund weiter.







zu TOP 4.1
Bericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Schulbaumaßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12341-18)

Herr Barrenbrügge bat darum, auf eine Präsentation des Berichtes zu verzichten und nur auf etwaige Fragen zu antworten.

Die Vorsitzende verwies nochmals auf die Regelung, ab 2019 jährlich 2 Berichte der Städtischen Immobilienwirtschaft vorzulegen.

Herr Gönen führte aus, dass die halbjährlichen Berichte umfangreicher sein werden. Die Fragen nach defekten Heizungsanlagen konnte Herr Gönen nicht beantworten, das sei Aufgabe des Immobilienbetriebes.

Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Schulbaumaßnahmen zur Kenntnis.



zu TOP 5.2
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 5. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12108-18)

Der Schulausschuss nimmt den 5. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund zum Stichtag 01.09.2018 zur Kenntnis.


zu TOP 5.3
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF 2) in Dortmund - 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11699-18)

Frau Dr. Goll bat um Antwort auf folgende Fragen:
- Wie ist die Finanzierung des Neubaus der Brechtener Grundschule geregelt?
- Die Vorlage enthalte Sanitäranlagen, bei denen kein Sanierungsbedarf mehr bestehe. Wie sei
das zu erklären?

Herr Spitzer erklärte, dass für die Brechtener Grundschule gem. der gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste z. Zt. die Projektentwicklung laufe und die Finanzierung über den Haushalt erfolge.
Im Rahmen der Maßnahmenqualifizierung wurden manche Sanitäranlagen über Mittel der Bezirksvertretungen saniert, dieses konnte zum Zeitpunkt der Erstellung der Projektliste nicht mehr berücksichtigt werden. Teilweise habe sich der Bedarf bei genauer Prüfung aber auch nicht als außerordentlich dringlich dargestellt.

Frau Staar sprach die Sanierung der alten Sporthalle am Reinoldus- und Schiller Gymnasium sowie weitere an unterschiedlichen Grundschulen an, die nicht in der Liste angegeben sind.

Herr Spitzer erklärte, dass er die genauen Standorte wissen müsse, um Stellung zu beziehen.

Frau Stegemann fragte nach, warum sie erst aus der Presse erfahren habe, dass die Sporthalle der Albert-Schweitzer-Realschule nicht neu gebaut, sondern saniert werde. Ursprünglich habe die Verwaltung mitgeteilt, dass es einen Neubau gebe.

Herr Spitzer erklärte, dass sei nicht gut gelaufen. Im Rahmen der Projektentwicklung sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Sanierung wirtschaftlicher sei. Kurzfristig werde die Schulleitung darüber informiert.

Der Schulausschuss nimmt den 1. Sachstandsbericht über die Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2 zur Kenntnis (Stichtag 01.09.2018).



3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

zu TOP 3.1
Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen des Schulverwaltungsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12219-18)

Frau Schneckenburger antwortete auf die Fragen von Frau Plieth (Deckungsvorschläge Mehrerträge und Minderaufwendungen beim SIEH, Mehrerträge Stadtwald, Forst und Klimaschutz) wie folgt:
- Es handele sich nicht um Fragen an den Fachbereich Schule. Einmal ginge es um Deckungs-
beiträge eines anderen Dezernates, zum anderen um einen Deckungsbeitrag eines anderen
Fachamtes des Dezernates 4.
Zu Mehrerträgen „Stadtwald, Forst und Klimaschutz“ wurde ein Deckungsbeitrag vom
FB 60 angeboten. Mehr könne sie nicht dazu sagen. Es sei möglich, dass der Fachbereich
dazu Stellung nehmen könne
Das Städtische Institut für erzieherische Hilfen wird von Kindern belegt, die das Jugendamt
der Stadt Dortmund zuweist, wie auch durch Zuweisung durch andere Jugendämter. Wenn
der Anteil der Dortmunder Kinder geringer und der Anteil der auswärtigen Kinder
größer werde, ergeben sich Verschiebungen im geplanten Entgelt. Für die auswärtigen
Kinder entrichte das zuständige Jugendamt das Entgelt, verbuche aber den Aufwand im
eigenen Budget.

Frau Weinberg erklärte auf die Nachfrage von Frau Staar, dass die Landeszuweisungen für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf, für GU und Flüchtlingskinder, weitergeleitet werden an die Träger der OGS. Das betreffe nicht die Schulbegleitung.

Zur Nachfrage von Frau Staar nach der Inklusions-Förderpauschale des Landes wurde erklärt, dass diese vom Aufwand der Kommune (für bauliche Aufwendungen der Inklusion sowie die personelle Unterstützung) abgezogen werde. Diese Mittel seien nicht im Fachbereich Schule abgebildet, sondern werden zentral von der Kämmerei vereinnahmt.


Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gem. § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von 2.939.700 Euro für das Schulverwaltungsamt im Haushaltsjahr 2018 und die Verwendung der unter dem Punkt finanzielle Auswirkungen dargestellten Mehrerträge und Minderaufwendungen zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen.


zu TOP 3.2
Schulzentrum Renninghausen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11676-18-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… zur gemeinsamen Anfrage der CDU-Fraktion und der SPD Fraktion im Schulausschuss zum Sporthallenbedarf am Schulzentrum „Am Hombruchsfeld“, Renninghausen nehme ich wie folgt Stellung:
1. Besteht am genannten Standort Bedarf für eine Sporthalle mit drei Nutzungseinheiten?
Eine vom Fachbereich Schule durchgeführte Raumbedarfsfeststellung hat ergeben, dass für die vorhandene Klassenanzahl der drei Schulen (Schubert-Grundschule, Robert-Koch-Realschule und Helene-Lange-Gymnasium) am Schulzentrum sechs Sportübungseinheiten benötigt werden. Die Wiedereinführung von G 9 wurde dabei bereits berücksichtigt.
Aktuell vorhanden sind je eine Dreifachsporthalle und eine Einfachturnhalle, also vier Sportübungseinheiten. Es fehlen somit zwei Einheiten.

Da zudem die Einfachturnhalle erneuerungsbedürftig ist und im Rahmen des Sanierungsplans für Turn- und Gymnastikhallen durch einen Neubau 1:1 ersetzt werden sollte, besteht insgesamt Bedarf an einer Sporthalle mit drei Nutzungseinheiten.
2. Kann die Realisierung einer Sporthalle mit drei Nutzungseinheiten am Schulzentrum Renninghausen aus dem Programm „Gute Schule 2020“ finanziert werden?
Zum jetzigen Zeitpunkt ist es noch nicht absehbar, ob der Bau einer neuen Dreifachsporthalle am Schulzentrum Renninghausen ganz oder auch teilweise über „Gute Schule 2020“ umgesetzt werden kann. Hierzu ist zunächst, nach der Durchführung einer Machbarkeitsstudie, die Benennung eines Realisierungs-zeitpunktes durch den Fachbereich Liegenschaften notwendig.
3. Welcher finanziellen Mittel bedarf es, wenn der Bau einer Sporthalle mit drei Nutzungseinheiten am Schulzentrum Renninghausen nicht aus dem Programm „Gute Schule 2020“ finanziert werden kann?

Der Bau einer Sporthalle mit drei Nutzungseinheiten kostet nach letzten Erfahrungswerten ca. 6 Mio. € (inkl. Abbruchkosten).
Herr Barrenbrügge fragte nach der Dauer der Umsetzung der Maßnahme.

Frau Raddatz-Nowack sagte eine Antwort nach Rücksprache mit der Immobilienwirtschaft zu. (Hinweis: Die Verwaltung teilte mit, dass eine verbindliche Aussage zur zeitlichen Umsetzung einer solchen Maßnahme zum gegenwärtigen Zeitpunkt der Projektphase nicht getroffen werden kann bzw. nicht seriös wäre. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sind zunächst unbedingt abzuwarten. Danach können weitere Planungsschritte sowie mögliche grobe Zeitfenster formuliert werden.)

Frau Albrecht-Winterhoff bat darum, das Vorhaben zu priorisieren.

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.3
Schwerpunktschulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12177-18-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… zu den Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass es sich bei den Planungen um einen Entwurf eines Erlasses zur Neuausrichtung der Inklusion in den weiterführenden Schulen handelt.

Derzeit findet ein abgestimmter Prozess zwischen dem Schulamt, den Schulaufsichten aller Schulformen der Sekundarstufe I und dem Schulträger statt, um auf Grundlage des Erlassentwurfes zur Neuausrichtung der Inklusion den Steuerungsprozess für das Schuljahr 2019/20 planen zu können.

Der Erlassentwurf sieht vor, dass eine Schule des „Gemeinsamen Lernens“ immer mindestens Angebote in den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache vorhält. Darüber hinaus werden neben der Einrichtung dieser "Schulen des Gemeinsamen Lernens" auch Einzelintegrationen möglich sein.

„Gemeinsames Lernen (GL)“ wird mit schriftlicher Zustimmung des Schulträgers nur eingerichtet, wenn die Schulaufsichtsbehörde dies über den Einzelfall hinaus durch eine an den Schulträger gerichtete Verfügung dauerhaft an einer Schule etabliert. Hierzu ist eine Beschlussvorlage für den Rat der Stadt in Vorbereitung, anschließend entscheidet die obere Schulaufsichtsbehörde, an welche Schulen das „Gemeinsame Lernen“ eingerichtet wird. Die Beantwortung Ihrer Fragen erfolgt daher unter Vorbehalt dieser Maßgaben.

1. Welche Auswirkungen sieht die Verwaltung durch die geplanten Schwerpunktschulen
auf die Dortmunder Schullandschaft?

Bisher waren in Dortmund grundsätzlich alle Schulen der Sekundarstufe I Schulen des „Gemeinsamen Lernens“. Durch die Umsetzung des geplanten Erlasses reduziert sich die Anzahl der GL-Schulen in Dortmund.

2. Welche Auswirkungen sieht die Verwaltung für Schüler*innen mit Behinderung, die
aktuell an Regelschulen unterrichtet werden?

Die Verwaltung sieht keine Auswirkungen. Laut Erlassentwurf sollen alle Schülerinnen und Schüler im Rahmen der jeweils für sie geltenden Ausbildungsordnungen ihre Schullaufbahn grundsätzlich in der bisherigen Schule fortsetzen können.

3. Welche Auswirkungen sieht die Verwaltung durch die Einrichtung von Schwerpunktschulen hinsichtlich des Elternwahlrechts beim Schulbesuch ihrer Kinder?

Die Verwaltung sieht grundsätzlich keine Auswirkungen hinsichtlich des Elternwahlrechts. Das Schulamt schlägt den Eltern wie bisher eine weiterführende Schule vor, an der ein Angebot zum „Gemeinsamen Lernen“ eingerichtet ist, sofern die Eltern sich nicht für eine Förderschule entschieden haben.
4. Welche Dortmunder Schulen kommen für die Einrichtung von Schwerpunktschulen
infrage?

Der oben genannte Abstimmungsprozess ist noch nicht abgeschlossen. Daher ist eine Nennung der Standorte zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Eine abschließende Entscheidung wird voraussichtlich erst mit der ersten sogenannten "Regionalkonferenz Gemeinsames Lernen" im November in Abstimmung zwischen Schulaufsicht und Schulträger fallen können.

5. Welche Hinweise hat die Verwaltung auf mögliche Auswirkungen der geplanten
Schwerpunktschulen auf den begonnenen Prozess der Inklusion an Regelschulen in
Dortmund?

Der in Dortmund beschrittene Weg zur Umsetzung des Angebotes des „Gemeinsamen Lernens“ wird durch den geplanten Erlass stärker geregelt. Die Anzahl der Schulen des „Gemeinsamen Lernens“ wird zu Gunsten einer Konzentration der sonderpädagogischen Lehrkräfte und der inhaltlichen sowie baulichen Rahmenbedingungen der teilnehmenden Schulen reduziert.

6. Welche Auswirkungen hat die Änderung der Mindestgrößenverordnung für die bestehenden Dortmunder Förderschulen?

Der Schulträger sieht keine Auswirkungen für die Dortmunder Förderschulen.

7. Welche Hinweise hat die Verwaltung darauf, dass Sonderpädagog*innen an Regelschulen
in Dortmund zugunsten von Förderschulen abgezogen werden (sollen)?

Zur Frage der Ressourcensteuerung gibt es bisher keinerlei Hinweise, auch der Erlassentwurf trifft hierzu keine Aussagen.

Lt. Auskunft der unteren Schulaufsichtsbehörde (Schulamt für die Stadt Dortmund) erfolgt die Versorgung von Schulen mit Personalressourcen (auch im „Gemeinsamen Lernen“) immer bedarfsorientiert. Personalmaßnahmen erfolgen immer unter Berücksichtigung der dienstrechtlichen bzw. arbeitsrechtlichen sowie personalvertretungsrechtlichen Regelungen.

8. Wie bewertet die Verwaltung die Pläne der Landesregierung vor dem Hintergrund
der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention?

In Dortmund ist der Ansatz der Inklusion auf Basis der beispielhaften Zusammenarbeit zwischen Schule, der Schulaufsicht und dem Schulträger sehr weit voran geschritten. Im Rahmen des gemeinsamen Konsens über alle Schulformen hinweg kann im Bereich der Stadt Dortmund ein wohnortnahes Beschulungsangebot für alle Kinder mit Förderbedarf gewährleistet werden.“


Frau Plieth fragte nach der Beteiligung der Gymnasien sowie die Auswirkungen auf die Inklusion an Regelschulen.

Frau Schneckenburger erklärte, dass sich die Antwort der Verwaltung auf den Entwurf des Erlasses der Landesregierung zum Thema Schwerpunktschulen beziehe. Mittlerweile sei er Erlass rechtskräftig und der Schulausschuss werde mit einer Vorlage über die Umsetzung informiert, wenn gemeinsam mit der Schulaufsicht ein „Dortmunder Verfahren“ in konkrete Vereinbarungen gebracht wurde. Man müsse sehen, wie sich die Umsetzung in Bezug auf den Mangel an Lehrkräften an unterschiedlichen Schulformen darstelle.

Herr Rieger erklärte, dass mit dem neuen Erlass eine Neuausrichtung der Inklusion geplant werde. Die Schulaufsicht habe bereits gemeinsam mit dem Schulträger mit ersten Planungen auf der Grundlage des Entwurfs des Erlasses begonnen, weil die Umsetzung zum 01.09.2019 erfolgen soll und die Schulen einen entsprechenden Vorlauf zur Umsetzung brauchen. Der Erlass sehe eine Unterscheidung bei der Berücksichtigung der Schulformen in ihrer Beteiligung am Gemeinsamen Lernen vor. An Gymnasien solle das Gemeinsame Lernen in der Regel nur zielgleich stattfinden, d. h., nur für Schülerinnen und Schüler, die im Gymnasium unterrichtet werden können. Als besonders geeignet und kompetent werden durch die Landesregierung die Gesamt- und Sekundarschulen angesehen.
In Dortmund sei man auch durch Initiative der Schulleitungen an einem Punkt des Prozesses, dass die bisherige, weitgehend flächendeckende Entwicklung des Gemeinsamen Lernens in der Sekundarstufe I und in der Primarstufe möglichst weiter geführt werden solle. Man müsse sich aber nach den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen richten. Es gebe durchaus Elemente, z. B. die Bündelung von Ressourcen, die auf diese Weise hoffentlich umgesetzt werden können. Eine Vielzahl der Schulen der Sekundarstufe I, auch der Gymnasien, äußere den Wunsch, weiterhin eine Schule des Gemeinsamen Lernens zu bleiben. Das müsse sich in den rechtlichen Rahmen einpassen. Es bedürfe insbesondere bei den Gymnasien bestimmter Prozess-Schritte (Beschlüsse der Schulkonferenz, u. ä.), die evtl. bis zum Start in 2019 nicht umgesetzt werden können, aber möglicherweise zu späteren Zeitpunkten. Stand heute unter dem Vorbehalt der Entscheidungen des Schulträgers und der Schulaufsicht sind 30 Schulen der Sekundarstufe I als Schulen des Gemeinsamen Lernens möglich. Das sei ausreichend, um den Bedarf an Wünschen zur Teilnahme am Gemeinsamen Lernen in der Sek I zu decken. Wichtig sei, dass das Schulgesetz nicht geändert werde – der Rechtsanspruch von Eltern auf Teilnahme am Gemeinsamen Lernen oder Unterricht in der Förderschule besteht weiterhin.
Zur Lehrerstellenversorgung könne er nur sagen, dass dort, wo Bedarf bestehe, dieser gedeckt werde. Es sei nicht zu erwarten, dass Lehrkräfte von einer Schulform zu einer anderen abgezogen werden. Es gebe Wechsel zwischen Schulformen, insbesondere von sonderpädagogischen Lehrkräften, die bis vor einigen Jahren ausschließlich an Förderschulen gearbeitet haben und an allgemeinbildende Schulen etabliert wurden. Sollte sich der Bedarf ändern im Laufe der Zeit, könne über entsprechende Maßnahmen nachgedacht werden.
Die Schüler, die bisher am Gemeinsamen Unterricht teilgenommen haben, werden auch dort ihre Abschlüsse machen.

Frau Schneckenburger kündigte eine ausführliche Vorlage zu dem Thema an.

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.4
Talentschulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12178-18-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… zu den Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

1. Was ist der Verwaltung aktuell über das Programm der Landesregierung zur geplanten Einführung von Talentschule bekannt?


Am 24.09.2018 fand bei der Bezirksregierung Arnsberg eine Informationsveranstaltung für die Schulträger des Regierungsbezirkes Arnsberg statt, in der über den Schulversuch „Talentschulen“ unterrichtet wurde.

Im Schulversuch „Talentschulen“ werden ausschließlich Schulen aufgenommen, die aufgrund ihrer sozial-räumlich benachteiligten Lage und einer entsprechenden zusammengesetzten Schülerschaft mit besonderen Herausforderungen konfrontiert sind.

2. Wie sieht das genaue Verfahren zur Einführung von Talentschulen aus?


Die Teilnahme an diesem Schulversuch wird über ein Bewerbungsverfahren geregelt. Antragsteller für die Aufnahme in den Schulversuch „Talentschulen“ ist der jeweilige Schulträger in Zusammenarbeit mit der sich bewerbenden Schule, die hierzu einen Beschluss der Schulkonferenz herbeiführt.

3. Wie viele Talentschulen könnten an welchen Standorten in Dortmund entstehen?


In Nordrhein-Westfalen sollen insgesamt 60 Schulen in dem Schulversuch einbezogen werden: 45 Schulen der Sekundarstufe I und 15 Berufskollegs.

Die Schulen wurden von der Schulverwaltung gebeten, ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 19.11.2018 intern einzureichen. Über die Anzahl/Auswahl der Dortmunder Schulen wird in einem Bewerbungsverfahren durch das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW entschieden. Die Bewerbungsfrist beim Ministerium endet am 07.12.2018.

4. Was verändert sich dabei für die betroffenen Schulen konkret?


Im Mittelpunkt der Umsetzung des Schulversuchs steht der Aufbau einer zusätzlichen „Fördersäule“ für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 10. Im Kern beinhaltet die Fördersäule ein zusätzliches Angebot im MINT-Bereich oder im Bereich Kulturelle Bildung. Ab Jahrgangsstufe 7 folgen ein weiter aufgefächertes Fächerspektrum und verbindliche individuelle Beratungselemente, sowie Elemente der Berufsorientierung.

5. Wie und bis wann soll die Umsetzung erfolgen?


Der Zeitplan sieht folgendes vor:
· Bis 07. Dezember 2018: Einreichen der Anträge durch den Schulträger
· Bis Ende Februar 2019: Auswahl der ersten Talentschulen
· Schuljahr 2019/2020: Start der ersten Kohorte Talentschulen
· Schuljahr 2020/2021: Start der zweiten Kohorte Talentschulen
· Schuljahr 2025/2026: Stufenweises Auslaufen des Schulversuchs

6. Mit welchen Kosten ist dabei für die Stadt zu rechnen?


Der Schulträger verpflichtet sich, im Rahmen der Bewerbung über die Nutzung der Mittel aus dem NRW-Programm „Gute Schule 2020“, dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz, dem Digitalpakt, der Schulpauschale/‘Bildungspauschale eine sehr gute bauliche und digitale Ausstattung der Talentschulen zu ermöglichen.

Konkrete Kosten können derzeit noch nicht benannt werden. Diese Angaben sind erst nach Bekanntwerden der im Bewerbungsverfahren ausgewählten Schulen möglich.

7. Wie bewertet die Verwaltung die Einführung der sogenannten Talentschulen vor dem Hintergrund, dass Bildungsgerechtigkeit ein zentrales Anliegen für alle Schulen sein muss?


Grundsätzlich begrüßt die Verwaltung alle Maßnahmen, die zu einer verbesserten Ausbildung und Förderung der Schüler und Schülerinnen führen; insbesondere für Schüler und Schülerinnen die aufgrund ihrer sozialen Herkunft benachteiligt sind, um dieser Schülergruppe größere Chancen auf Schulabschlüsse und damit berufliche Perspektiven zu ermöglichen.“


Frau Plieth fragte nach zur Beantwortung des Punktes 6. entstehende Kosten. Gibt es in dem Fall Verschiebungen im Programm Gute Schule 2020 oder fällt eine andere Maßnahme heraus?

Frau Schneckenburger berichtete dazu aus der Schulausschuss-Sitzung des Städtetags NRW. Es gebe zum Programm Talentschulen einige Fragen bei den Kommunen. Es habe unterschiedliche Informationen zum Bewerbungsverfahren durch die Bezirksregierungen gegeben. Die finanzielle Einbindung der Stadt Dortmund sei wie in der Stellungnahme dargestellt. Die Mittel aus dem Programm Gute Schule 2020 sind wie auch die Mittel aus anderen Programmen gebunden. Die Stadt Dortmund würde sich im Falle der erfolgreichen Bewerbung einer Dortmunder Schule als Talentschule verpflichten, die sächliche Investition zur Verfügung zu stellen, aber nicht durch eine Veränderung des Programms Gute Schule 2020.
Die Bewerbungen können bis zum 07.12.2018 eingereicht werden beim Land NRW. Diese werden an die zuständigen Bezirksregierungen weitergegeben zur inhaltlichen Prüfung der vorgeschlagenen pädagogischen Konzeption. Mit dieser Bewertung werden die Bewerbungen weiter gereicht an eine Jury, die dann die Auswahl vornehmen wird. Die ausgewählten Schulen werden dann Teilnehmer an einem Schulversuch sein.

Frau Schneckenburger erklärte, dass bisher nur Interessensbekundungen einiger Schulen vorliegen. Der Schulausschuss werde darüber informiert, wenn konkrete Bewerbungen vorliegen.

Frau Dr. Goll erbat nähere Informationen zur Finanzierung bei einer positiven Entscheidung der Jury für eine Dortmunder Schule.

Herr Barrenbrügge vermisste die Darstellung konkreter Kriterien für die Bewerbung.

Frau Schneckenburger erklärte, dass die Bewerbungskriterien der Ausschreibung des Programms zu entnehmen seien. Es richte sich an Schulen eines bestimmten Standorttyps in Quartieren, die definierte Sozialindikatoren erfüllen. Die Schule müsse ein pädagogisches Konzept vorlegen, das die angenommene Entwicklung innerhalb von 5 Jahren beschreibt, mit einem Schwerpunkt im mathematisch-naturwissenschaftlichen, im künstlerischen Bereich oder einer Kombination aus beidem. Es gebe die Bewerbungsmöglichkeiten für Berufskollegs und für Schulen mit Sek I und II, Grundschulen seien ausgeschlossen.
Im Falle einer positiven Bewerbung werde die Stadt Dortmund die Finanzierung der Bedarfe aus dem städtischen Haushalt sicherstellen müssen, jedoch nicht aus dem Programm Gute Schule 2020.

Herr Schiffers fragte nach, welche Indikatoren ausschlaggebend seien – der Schulstandort oder die Herkunft der Schülerinnen und Schüler in der Stadt.

Frau Raddatz-Nowack erklärte dazu, dass man sich daran orientiere, woher die Schülerklientel komme. Sie verwies auf die Internetseite des Schulministeriums zu dem Thema. Dort seien alle Informationen gebündelt. Außerdem werde dem Schulausschuss zur Sitzung am 28.11.2018 eine Vorlage mit allen Informationen und Konkretisierungen zur Kenntnis gegeben.

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

zu TOP 4.1
Bericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Schulbaumaßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12341-18)

Der TOP wurde vorgezogen und nach TOP 2.1 behandelt.










5. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 5.1
Sachstand Sporthallenprogramm und Sanierungsfahrplan Turn-/Gymnastikhallen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11065-18)

Frau Dr. Goll merkte an, dass auf Seite 4 unter den Sanierungen noch die Emschertal-Grundschule aufgeführt sei, die aber lt. Anlage nicht saniert, sondern neu gebaut werden solle.

Der Schulausschuss nimmt den Sachstandsbericht zu dem Sporthallenprogramm und dem Sanierungsfahrplan Turn-/Gymnastikhallen zur Kenntnis.


zu TOP 5.2
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 5. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12108-18)

Der TOP wurde vorgezogen und nach TOP 4.1 behandelt.


zu TOP 5.3
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF 2) in Dortmund - 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11699-18)

Der TOP wurde vorgezogen und nach TOP 5.2 behandelt.



6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 6.1
Masterplan Sport (Sportentwicklungsplanung) für die Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11874-18)

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt den Vorschlag zur Erarbeitung des Masterplans Sport zur Kenntnis und beauftragt die Sport- und Freizeitbetriebe, den Masterplan Sport im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt sowie den Sportvereinen, Sportverbänden, Schulvertreterinnen und Schulvertretern und weiteren Akteurinnen und Akteuren aus dem Bereich Sport zu erarbeiten. Die Ergebnisse der Beteiligungsprozesse werden vom Lenkungskreis abschließend zusammengefasst und dem Rat Schritt für Schritt zur Beschlussfassung vorgelegt.

zu TOP 6.2
Projekt "nordwärts": Sachstandsbericht zu den "nordwärts"-Teilprojekten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10710-18)

Der Schulausschuss nimmt die Sachstände der in der Anlage aufgeführten "nordwärts"-Teilprojekte zur Kenntnis.



7. Anträge / Anfragen

zu TOP 7.1
Neue GS Innenstadt Nord
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 12448-18)

Es lag folgender Vorschlag zur Tagesordnung/Bitte um Stellungnahme der Verwaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:

„… vor knapp einem Jahr hat die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN im Rahmen der Haushaltsanträge eine neue Grundschule für die Nordstadt gefordert. Anlass waren die extrem gestiegenen Schülerzahlen.

Wir bitten die Verwaltung um Darlegung des aktuellen Planungsstandes einer neuen Grundschule im Bezirk Innenstadt-Nord. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Berichterstattung über den Schulbus-Einsatz von Nordstadt-Kindern in zum Teil sehr weit entfernte Stadtteile erscheint uns die Einrichtung einer neuen Grundschule in der Nordstadt mehr denn je dringend geboten.

1. Unter Punkt 79 des aktuellen „Sachstandes zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates vom 14.12.2017“ wird angeführt, dass im Zusammenhang mit der Assmann-Gruppe alle Schulen des Stadtbezirks Innenstadt-Nord untersucht werden. Parallel wird die quantitative Schulentwicklungsplanung in Zusammenarbeit mit Dr. Rösner fortgeschrieben.

Für beide Maßnahmen wurden Ergebnisse für den Herbst 2018 angekündigt. Wir bitten um einen aktuellen Bericht.

2. Wir bitten auch um einen Zwischenbericht, ob Container-Lösungen an den bestehenden Nordstadt-Grundschulen im Einsatz sind – und wie viele.“


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.






Die Vorsitzende dankte für die Mitarbeit am heutigen Tag. Sie verwies auf die nichtöffentliche Niederschrift vom 26.09.2018, die den Mitgliedern zur Kenntnis gegeben wurde. Die Genehmigung der Niederschrift erfolgt in der nächsten nichtöffentlichen Sitzung.
Die Vorsitzende schloss die öffentliche Sitzung um 16.20 Uhr.




A l t u n d a l – K ö s e D r. G o l l F ä r b e r
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin




(See attached file: TOP_2.1_Präsentation_Haushalt_2019.pdf)