Niederschrift

über die 7. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel


am 17.03.2011
"Balou" Kultur- und Bildungszentrum, Oberdorfstr. 23, 44309 Dortmund



Öffentliche Sitzung:

Sitzungsdauer: 16:00 - 18:35 Uhr

Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD
Karl-Heinz Czierpka
Daniel Behnke
Annegret Czekalla
Harry Heyn
Hartmut Monecke
Manfred Otten
Dirk Sanke
Anette Schulte
Thomas Wesnigk

CDU
Andreas Brunnert
Thomas Bürstinghaus
Ulf Katler
Dirk Risthaus
Wolfgang Stut-Schilp
Jendrik Suck

B’90/Die Grünen
Ulrich Begemann
Heide Kröger-Brenner
Claudia Plieth

Die Linke
Hannes Fischer


b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
Keine.


c) Verwaltung
Werner Nowack - Bezirksverwaltungsstelle Do-Brackel -
Helma Friers - Bezirksverwaltungsstelle Do-Brackel -
Heiko Just - StA 52 -
Ulrich Finger - StA 66 -
Bernd Schulte - StA 66 -
Norbert Middeke - Polizei -


Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 7. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel,
am 17.03.2011, Beginn 16:00 Uhr,
"Balou" Kultur- und Bildungszentrum, Oberdorfstr. 23, 44309 Dortmund

Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel am 03.02.2011

2. Einwohnerfragestunde (maximal 30 Minuten)

3. Berichterstattung

3.1 Mehrgenerationenspielplatz in Dortmund-Asseln;
Vorstellung der Planungen durch die Sport- und Freizeitbetriebe, Geschäftsbereich Stadtgrün

3.2 Barrieregerechter Zugang zu Geschäften am Brackeler Hellweg;
Berichterstattung durch das Tiefbauamt

4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)
Keine Vorlagen.
5. Finanzen und Liegenschaften
Keine Vorlagen.

6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung

6.1 Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund, der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen und des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen; Änderung der Allgemeinen Richtlinien für die Bezirksvertretungen
-Vorlage des Amtes für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates sowie des Rechtsamtes vom 08. Feb. 2011-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02960-10)

6.2 Neuregelung der Öffnungszeiten der Bürgerdienste - Modellversuch ab 1. März 2011 - Abschluss einer Dienstvereinbarung
-Vorlage der Bürgerdienste vom 22. Feb. 2011-
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03474-11)

6.3 Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund vom 15.06.1994, zuletzt geändert am 19.07.1996
-Antrag der CDU-Fraktion vom 20.02.2011-
(Drucksache Nr.: 03561-11)

7. Schulen

7.1 Schulversuch "Längeres gemeinsames Lernen - Gemeinschaftsschule" (Modellvorhaben Gemeinschaftsschule) - 1. Zwischenbericht
-Vorlage des Schulverwaltungsamtes vom 22. Feb. 2011-
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03465-11)


8. Kultur, Sport und Freizeit
Keine Vorlagen.


9. Kinder und Jugend
Keine Vorlagen.


10. Soziales, Familie und Gesundheit
Keine Vorlagen.


11. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

11.1 Lokale Agenda 21: Dortmunder Nachhaltigkeitsindikatoren (DOX33)
-Vorlage des Fachbereiches 1/Agenda sowie 3/Dez Fachbereich Statistik vom 25.11.2010-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02774-10)

11.2 Straßensanierungsprogramm 2011
-Vorlage des Tiefbauamtes vom 16.02.2011-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03190-11)

11.3 Kanalerneuerung Asselner Hellweg 1. Bauabschnitt
-Vorlage des Tiefbauamtes vom 27.01.2011-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02629-10)

11.4 Umlegungsanordnung für den Bebauungsplan Br 183 Hiddingstraße
-Vorlage des Liegenschaftsamtes vom 21. Feb. 2011-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03335-11)

11.5 Untertunnelung der Bahn und Überquerung der Körne im Naturschutzgebiet Buschei
-Antrag der Fraktion B'90/Die Grünen vom 24.02.2011-
(Drucksache Nr.: 03567-11)

11.6 Ampelschaltung an der Kreuzung L556 Asselner Straße/Asselburgstraße
-Antrag der CDU-Fraktion vom 27.02.2011-
(Drucksache Nr.: 00003-10-E1)

11.7 Reinigung, Instandhaltung und Pflege von Flächen im Stadtbezirk

12. Mitteilungen
Keine Mitteilungen

13. Anfragen und Antworten auf Anfragen

13.1 Kitaplätze im Ortsteil Brackel
-Anfrage der CDU-Fraktion vom 20.02.2011-
(Drucksache Nr.: 03558-11)

13.2 Kunstrasenplätze
-Anfrage der CDU-Fraktion vom 20.02.2011-
(Drucksache Nr.: 03554-11)
13.3 Arbeitsplätze im Stadtbezirk Brackel
-Anfrage der SPD-Fraktion vom 22.02.2011-
(Drucksache Nr.: 03565-11)

13.4 Wohnhäuser/Wohnbauflächen im Stadtbezirk Brackel
-Anfrage der SPD-Fraktion vom 22.02.2011-
(Drucksache Nr.: 03564-11)

13.5 Zukünftige Entwicklung der Grundschulen im Stadtbezirk Dortmund-Brackel
-Beantwortung einer Anfrage durch das Schulverwaltungsamt vom 17.02.2011-
(Drucksache Nr.: 03132-11-E1)

13.6 Industrie- und Gewerbeflächen im Stadtbezirk Brackel
-Beantwortung einer Anfrage durch die Wirtschaftsförderung Dortmund vom 22.02.2011-
(Drucksache Nr.: 02734-10-E2)


Der Bezirksbürgermeister Karl-Heinz Czierpka eröffnet die Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Brackel und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest.

zu TOP 1
Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Herr Hartmut Monecke wird zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Bezirksbürgermeister Karl-Heinz Czierpka weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Bezirksvertretung stimmt der festgestellten Tagesordnung einstimmig zu.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel am 03.02.2011


Die o. g. Niederschrift wird bei einer Stimmenthaltung (Herr Fischer, Die Linke) einstimmig genehmigt.

zu TOP 2
Einwohnerfragestunde

Mehrere Bürgerinnen und Bürger fragen nach den Abrechnungsmodalitäten bei Straßensanierungsmaßnahmen (hier: Hörder Straße) gemäß des Kommunalabgabengesetzes (KAG).

Herr Bezirksbürgermeister Karl-Heinz Czierpka sowie Herr Finger und Herr Schulte vom Tiefbauamt beantworten die Fragen und kündigten für die Interessierten ein Infoblatt an.

zu TOP 3
Berichterstattung

zu TOP 3.1
Mehrgenerationenspielplatz in Dortmund-Asseln;
Vorstellung der Planungen durch die Sport- und Freizeitbetriebe

Herr Heiko Just, Landschaftsarchitekt bei den Sport- und Freizeitbetrieben, Geschäftsbereich Stadtgrün, stellt das Konzept zum „Park der Generationen“ auf dem Gelände in Dortmund-Asseln, Flegelstraße, das zur Zeit als Spielplatz und von der Arbeiterwohlfahrt genutzt wird, vor.

Das Konzept sieht eine Entwicklung der gesamten Grünanlage vor. Diese soll in 3 Bereiche entwickelt werden. Ein Bereich für Kinder, einer für Jugendliche und einer für Erwachsene.
Eine Trennung der Teilbereiche durch einen Zaun o. ä. soll nicht erfolgen, um das „Miteinander“ der Generationen zu fördern.

Entlang der Flegelstraße ist eine lockere Heckenbepflanzung vorgesehen, versiegelte Flächen sollen reduziert werden. Ebenfalls reduziert werden sollen die Pkw-Stellplätze entlang der Straße, wobei 6 erhalten bleiben sollen. Die Parkanlage soll von der Flegelstraße/Donnerstraße aus geöffnet werden.

Für Erwachsene ist vorgesehen:
· ein zentraler Platz an dem Gebäude der AWO
· Hochbeete mit „Erlebnisblumen“ Fühlen, Riechen, Schmecken und Sehen
· Bouleplatz, Schachfeld oder anderes

Für Jugendliche soll angeboten werden:
· Tischtennis, Streetball, Gummihüpfmatte
· Jugendtreff, Jugendbänke


Für Kinder ist die
· Einbindung des Spielplatzes in die Grünanlage sowie die
· Aufwertung durch neuere Spielgeräte

vorgesehen.

Ein zentraler Platz sowie das Streetballfeld könnten auch für Veranstaltungen genutzt werden.

Herr Just schätzt die Kosten für eine eventuelle Umsetzung des o. g. Konzeptes auf insgesamt ca. 170.000,00 Euro.

Die Bezirksvertretung Brackel begrüßt das o. g. Konzept und bittet die Verwaltung einstimmig, die Planungen in diese Richtung weiter zu führen.


zu TOP 3.2
Barrieregerechter Zugang zu Geschäften am Brackeler Hellweg 129

Herr Bernd Schulte, stellv. Abteilungsleiter der Abteilung Straßenplanung beim Tiefbauamt, teilt mit, dass die Geschäfte Brackeler Hellweg 129 nicht barrierefrei sind. Eine stufenlose Erreichbarkeit dieser Geschäfte wurde durch das Tiefbauamt untersucht. Um die auf gleichem Niveau liegenden Eingänge der drei Geschäftslokale stufenlos erreichen zu können, könnte entlang der Frontseite des Gebäudes eine „Gehweggalerie“ mit einer Tiefe von 1,50 m errichtet werden. An der Westseite müsste eine Rampe mit 6 %-Neigung gebaut werden. An der Ostseite wären die Geschäfte über drei Stufen zu erreichen. Zum Gehweg hin sollten vor den jeweiligen Eingängen auch zusätzlich Stufen angeordnet werden. Mit den erforderlichen baulichen Anpassungen wie Geländer, Einbau geeigneter Kellerlichtschächte u. a. wäre mit einem Investitionsvolumen von ca. 35.000,00 bis 40.000,00 Euro zu rechnen.

Herr Schulte teilt weiterhin mit, dass das Tiefbauamt den Umbau zwar durchführen, aber nicht finanzieren würde. Eine Verpflichtung für die Finanzierung besteht für die Stadt Dortmund auch nicht. Daher müssten die Geschäftsleute oder Eigentümer die Kosten tragen.

Herr Begemann von der Fraktion B’90/Die Grünen stellt den Antrag, die Verwaltung zu beauftragen, mit den Eigentümern und Geschäftsleuten Kontakt aufzunehmen, um die Fragen der Finanzierung dieser Umbaumaßnahme zu klären.

Die Bezirksvertretung stimmt diesem Antrag einstimmig zu.


zu TOP 4
Anregungen und Beschwerden (Eingaben)
Keine Vorlagen.


zu TOP 5
Finanzen und Liegenschaften
Keine Vorlagen.

zu TOP 6
Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung

zu TOP 6.1
Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund, der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen und des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen; Änderung der Allgemeinen Richtlinien für die Bezirksvertretungen
-Vorlage des Amtes für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates sowie des Rechtsamtes vom 08. Feb. 2011-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02960-10)

Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, nachfolgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen:

„Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden
- Entwurf als Hauptsatzung der Stadt Dortmund
- Entwurf als Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen
- Entwurf als Zuständigkeitsverzeichnis der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
- Entwurf als Allgemeine Richtlinien für die Bezirksvertretungen“

zu TOP 6.2
Neuregelung der Öffnungszeiten der Bürgerdienste - Modellversuch ab 1. März 2011 - Abschluss einer Dienstvereinbarung
-Vorlage der Bürgerdienste vom 22. Feb. 2011-
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03474-11)

Die Bezirksvertretung Brackel nimmt die neuen Öffnungszeiten der Bürgerdienste zur Kenntnis.

zu TOP 6.3
Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund vom 15.06.1994, zuletzt geändert am 19.07.1996
-Antrag der CDU-Fraktion vom 20.02.2011-
(Drucksache Nr.: 03561-11)

Der nachfolgende Antrag der CDU-Fraktion vom 20.02.2011 wird mit 6 Ja-Stimmen (CDU-Fraktion) gegen 12 Nein-Stimmen (SPD-Fraktion, Herr Begemann, Frau Kröger-Brenner, Fraktion B’90/Die Grünen, Herr Fischer, Die Linke) bei einer Stimmenthaltung (Frau Plieth, Fraktion B’90/Die Grünen) abgelehnt:

„Die Bezirksvertretung Brackel fordert die Verwaltung auf, eine Beschlussvorlage dem Rat der Stadt Dortmund zur Abstimmung vorzulegen, mit dem die ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund vom 15.6.1994, zuletzt geändert am 19.7.1996, wie folgt geändert wird:

1. Das Tatbestandsmerkmal „ständig wiederkehrend“ wird in § 6 Abs. 2 ersatzlos
gestrichen.
2. In § 6 wird Abs. 4 eingefügt, der wie folgt lautet:
Weiterhin ist der Verzehr alkoholischer Getränke oder anderer Rauschmittel an Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs, auf Schulhöfen und auf Friedhöfen untersagt. Die Ordnungsbehörde kann Ausnahmegenehmigungen erteilen, wenn keine erheblichen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu erwarten sind.

3. In § 22 Abs. 1 Nr. 15 wird das Tatbestandsmerkmal „ständig wiederkehrend“
gestrichen. Außerdem wird in § 22 Nr. 16 a eingeführt, der wie folgt lautet:
entgegen § 6 Abs. 4 alkoholische Getränke oder andere Rauschmittel an Halte-
stellen des öffentlichen Personennahverkehrs, auf Schulhöfen oder auf Fried-
höfen verzehrt.

Begründung:
In der Vergangenheit ist es in unserem Stadtbezirk wiederholt zu Ansammlungen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen gekommen, in deren Rahmen erhebliche Mengen Alkohol konsumiert wurden. Im Verlauf dieser Zusammenkünfte kam es infolge alkoholbedingter Enthemmung zu Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere zu Lärmstörungen, Belästigungen von Passanten und Verschmutzungen.

Auf Nachfrage von Bürgern und Politikern zogen sich die Ordnungsbehörden auf den Standpunkt zurück, dass es für ein Eingreifen bei diesen Zusammenkünften durch die Ordnungsbehörden meistens an einer rechtlichen Grundlage fehle. Solange es bei diesen Zusammenkünften nicht zu Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten komme, sei ein Eingreifen grundsätzlich nicht möglich.

Um nun die rechtlichen Bedenken der Ordnungsbehörden zu zerstreuen und eindeutige rechtliche Grundlagen zu schaffen, sollte die ordnungsbehördliche Verordnung wie oben beschrieben geändert werden.

Zu den Änderungen im Einzelnen:

zu 1.:
Das Tatbestandsmerkmal „ständig wiederkehrend“ sollte ersatzlos gestrichen werden.
Denn dieses Tatbestandsmerkmal führt zu Rechtsunsicherheit und zur unangemessenen Eingrenzung des Anwendungsbereichs des § 6 Abs. 2.

§ 6 Abs. 2 benutzt das Tatbestandsmerkmal „ständig wiederkehrend“, ohne dem Rechtsanwender genauer darzulegen, was darunter zu verstehen ist. Unabhängig von dieser inhaltlichen Unbestimmtheit ist es für die handelnden Beamten schwierig zu beurteilen, wann eine Veranstaltung „ständig wiederkehrend“ ist. Denn regelmäßig werden die Mitarbeiter der Ordnungsbehörden nicht an jedem Wochenende gleich eingesetzt, so dass sie häufig nur schwerlich beurteilen können, ob eine solche ortsfeste Ansammlung bereits schon an den vergangenen Wochenenden stattgefunden hat oder nicht.

Außerdem wird der Anwendungsbereich des § 6 Abs. 2 durch dieses Tatbestandsmerkmal erheblich eingeschränkt. Sinn und Zweck dieser Regelung ist es, Ansammlungen, von den Störungen für die Mitbürger ausgehen, zu unterbinden. Warum nun lediglich Ansammlungen verboten sein sollen, die ständig wiederkehrend sind, ist nicht ohne weiteres ersichtlich, zumal von einmaligen Ansammlungen in der Regel die gleichen Beeinträchtigungen ausgehen. Es ist auch für die betroffenen Mitbürger nicht nachvollziehbar, wieso einmalige ortsfeste Ansammlungen, die zu erheblichen Belästigungen für sie führen, toleriert werden sollen.

zu 2.:
Der neu eingeführte Abs. 4 spricht Alkoholverbote an bestimmten Orten aus. Nach Ansicht der CDU-Fraktion ist der Verzehr von Alkohol auf Schulhöfen und Friedhöfen unangemessen. Bei diesen Örtlichkeiten handelt es sich um solche, in deren Nähe der Alkoholkonsum aus Pietätsgründen und Gründen des Jugendschutzes unangebracht ist.
Außerdem sind Schulhöfe bereits wiederhol zu Schauplätzen für die oben beschriebenen Ansammlungen geworden. Insoweit soll ein Alkoholverbot in diesen Bereichen den oben beschriebenen Ansammlungen teilweisen den Boden entziehen.

Auch die Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs stellen ideale Örtlichkeiten für die oben beschriebenen Ansammlungen dar. Denn die Haltestellen sind regelmäßig überdacht und bieten Sitzgelegenheiten für die Teilnehmer an solchen Ansammlungen.

Mit Satz 2 dieses neu eingeführten Abs. 4 soll den Ordnungsbehörden die Möglichkeit gegeben werden, einzelne Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. Denn es sind Veranstaltungen denkbar (Schulfest), die von der Öffentlichkeit durchaus erwünscht werden und bei denen gegen den Verzehr von alkoholischen Getränken keine durchgreifenden Bedenken bestehen. Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen wird in das Ermessen der Ordnungsbehörde gestellt.

Für die Einführung eines Verbots des Verzehrs alkoholischer Getränke auf Spielplätzen bestand kein Bedürfnis, da dieses bereits in § 7 Abs. 3 der ordnungsbehördlichen Verordnung niedergelegt ist.

zu 3.:
Diese Änderung betrifft die Ordnungswidrigkeitstatbestände und trägt den Änderungen der ordnungsbehördlichen Verordnung Rechnung. Ein Verstoß gegen die punktuellen Alkoholverbote werden als Ordnungswidrigkeiten qualifiziert.“




zu TOP 7
Schulen

zu TOP 7.1
Schulversuch "Längeres gemeinsames Lernen - Gemeinschaftsschule" (Modellvorhaben Gemeinschaftsschule) - 1. Zwischenbericht
-Vorlage des Schulverwaltungsamtes vom 22. Feb. 2011-
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03465-11)

Die Bezirksvertretung Brackel nimmt die Vorlage und nachfolgenden Beschlussvorschlag zur Kenntnis:

„Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 1. Zwischenbericht zur Beteiligung am Schulversuch „Längeres gemeinsames Lernen – Gemeinschaftsschule“ zur Kenntnis.

Er stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, die weiteren Vorbereitungen darauf zu konzentrieren, dass das Schulzentrum Westerfilde (Hauptschule Westerfilde und Nikolaus-Kopernikus-Realschule) in das Modellvorhaben Gemeinschaftsschule aufgenommen wird.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Planungs- und Beteiligungsprozess fortzusetzen und die Grundlagen für den Antrag auf Teilnahme am Modellvorhaben Gemeinschaftsschule zu erarbeiten.“


zu TOP 8
Kultur, Sport und Freizeit
Keine Vorlagen.


zu TOP 9
Kinder und Jugend
Keine Vorlagen.


zu TOP 10
Soziales, Familie und Gesundheit
Keine Vorlagen.







zu TOP 11
Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 11.1
Lokale Agenda 21: Dortmunder Nachhaltigkeitsindikatoren (DOX33)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02774-10)
-Vorlage des Fachbereiches 1/Agenda sowie 3/Dez Fachbereich Statistik vom 25.11.2010-

Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt dem AUSWI einstimmig, nachfolgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen:

„Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien der Stadt Dortmund nimmt den Bericht zur Kenntnis und beschließt, die Dortmunder Nachhaltigkeitsindikatoren zur Grundlage eines fortschreibungsfähigen Nachhaltigkeits-Berichtswesens zu machen.“

zu TOP 11.2
Straßensanierungsprogramm 2011
-Vorlage des Tiefbauamtes vom 16.02.2011-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03190-11)

Herr Ulrich Finger und Herr Bernd Schulte vom Tiefbauamt erläutern die o. g. Vorlage. Herr Finger teilt ergänzend mit, dass in der Zeit vom 04. April bis 13. Mai 2011 die bereits von der Bezirksvertretung beschlossene Maßnahme Sanierung Leni-Rommel-Straße von „Am Funkturm“ bis „Oberdorfstraße“ durchgeführt wird. Diese Maßname sollte schon im Jahre 2010 durchgeführt werden, musste aber aufgrund diverser anderer Baumaßnahmen, insbesondere DEW und DSW21, verschoben werden.

Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig nachfolgende einzelne Straßensanierungsmaßnahmen für den Stadtbezirk Brackel:

„1. Anstelle des Heßlingswegs den Wickeder Hellweg auf dem Abschnitt
Zugstraße bis Eichwaldstraße zu sanieren (einschl. Gleisbacken/DSW).
Die Sanierung erfolgt nach Möglichkeit mit lärmoptimierendem Asphalt.

2. Anstelle des Schlotwegs den Briefsweg zwischen dem Wendehammer am Roten
Kreuz und den Einmündungen der Straßen Buddinkstraße, An den Rühlen, Auf dem
Bleck zu sanieren.

3. Anstelle der Hörder Straße auf dem Abschnitt Wieckesweg und der Straße Auf dem
Sonneborn die komplette Hörder Straße.
(Die Sanierung des Teilstücks der Hörder Straße von Talweg bis Einfahrt Ev. Friedhof
wurde von der BV zum Doppelhaushalt 2008/2009 bereits beschlossen. Hierfür stehen 80.000,00 Euro nach Auskunft von Herrn Finger bereit.)

4. Sollten die Budgetkapazitäten der o. g. Maßnahme nicht ausreichen, ist zunächst
zwischen den einzelnen Maßnahmen umzuschichten, um Mehr-/Minderausgaben
auszugleichen. Ist auch hiernach eine Finanzierung nicht gesichert, sind die Maß-
nahmen für künftige Straßensanierungsaktivitäten als dringlich anzusehen und damit
prioritär durchzuführen.

Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt dem Rat einstimmig, nachfolgendem Beschlussvorschlag unter Einbeziehung der o. g. Beschlüsse zuzustimmen:

„Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das Straßensanierungsprogramm 2011 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 6.000.000,00 Euro. Im Einzelnen handelt es sich um die in der Begründung vorgestellten Maßnahmen. Zudem ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, abhängig von den Submissionsergebnissen und dem sich daraus ergebenden Finanzierungsspielraum, im Rahmen des beschlossenen Investitionsvolumens in eigener Verantwortung Baumaßnahmen auszutauschen, bzw. zu streichen oder zusätzlich aufzunehmen.

Der Rat genehmigt die zur Umsetzung der Maßnahmen erforderlichen außerplanmäßigen Mehrauszahlungen gemäß § 83 Absatz 1 GO. Die entsprechenden notwendigen außerplanmäßigen Verlagerungen werden in der Anlage 3 dargestellt.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 011 und 012 aus den in der Begründung und den Anlagen genannten Investitionsfinanzstellen. Für die verwaltungsmäßige Abwicklung werden entsprechende Investitionsfinanzstellen, die ebenfalls in der Begründung und den Anlagen genannt werden, eingerichtet.

Folgende Auszahlung ist vorgesehen:

Haushaltsjahr 2011: 6.000.000,00 Euro

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 173.362,00 Euro.“


zu TOP 11.3
Kanalerneuerung Asselner Hellweg 1. Bauabschnitt
-Vorlage des Tiefbauamtes vom 27.01.2011-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02629-10)

Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt dem AUSWI einstimmig, nachfolgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen:

„Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien der Stadt Dortmund beschließt die Kanalerneuerung Asselner Hellweg, 1. Bauabschnitt mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 270.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 011 aus der bestehenden Investitionsfinanzstelle 66B01104014033 – Kanalerneuerung Asselner Hellweg – mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2011: 100.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2012: 170.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand i. H. v. 4.280,00 Euro, der im Rahmen der Gebührenkalkulation berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühreneinnahmen den Aufwand decken.“


zu TOP 11.4
Umlegungsanordnung für den Bebauungsplan Br 183 Hiddingstraße
-Vorlage des Liegenschaftsamtes vom 21. Feb. 2011-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03335-11)

Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt dem AUSWI einstimmig, nachfolgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien ordnet für den gesamten Bereich des Bebauungsplanes Br 183 Hiddingstraße eine Umlegung nach § 45 ff Baugesetzbuch (BauGB) an.“


zu TOP 11.5
Untertunnelung der Bahn und Überquerung der Körne im Naturschutzgebiet Buschei
-Antrag der Fraktion B'90/Die Grünen vom 24.02.2011-
(Drucksache Nr.: 03567-11)

Die Bezirksvertretung Brackel stimmt nachfolgendem Antrag der Fraktion B’90/Die Grünen vom 24.02.2011 mit 10 Ja-Stimmen (Fraktionen CDU, B’90/Die Grünen, Herr Fischer, Die Linke) gegen 9 Nein-Stimmen (SPD-Fraktion) zu:

„Die BV Brackel lehnt die Untertunnelung der Bahn und Überquerung der Körne im Naturschutz-Gebiet Buschei ab und fordert die Stadtverwaltung auf, keine Planungen zu diesem Projekt durchzuführen.

Begründung:
Angesichts der Haushaltslage ist es nicht verständlich, warum der Stadtbezirk Scharnhorst ein derart teures und auf den ersten Blick sinnfreies Projekt verfolgt. Der südliche Teil des Buscheis ist ausgewiesenes Naturschutzgebiet und nach übereinstimmender Beurteilung der Fachverbände wertvolles Biotop mit besonders schützenwerten Pflanzen- und Tierarten.

Die Bebauung Hohenbuschei wird zu einem zusätzlichen erheblichen Druck auf das Naturschutzgebiet führen, sodass weitere „Interessenten“ nicht notwendigerweise herangeführt werden müssen.

Als Wegeverbindung zwischen Scharnhorst und Brackel ist der Weg auch nur für Freizeitradler/Fußgänger interessant, die Gewerbegebiete Heßlingsweg sind über die Flughafenstraße ausreichend erschlossen.
Eine sinnvolle Radwegeverbindung wäre dagegen die Weiterführung des Radwegs an der Kurler Straße. Dafür sollten dringend Mittel bereitgestellt werden.“


Die Fraktion B’90/Die Grünen stellt nachfolgenden Zusatzantrag, dem die Bezirksvertretung einstimmig zustimmt:

„Die Bezirksvertretung Brackel bittet die Bezirksvertretung Scharnhorst, die Planungen für den Radweg an der Kurler Straße mit der gleichen Energie zu verfolgen wie die Planungen für die Unterführung der Bahn im Naturschutzgebiet Buschei.“


zu TOP 11.6
Ampelschaltung an der Kreuzung L556 Asselner Straße/Asselburgstraße
-Antrag der CDU-Fraktion vom 27.02.2011-
(Drucksache Nr.: 00003-10-E1)

Die Bezirksvertretung Brackel lehnt nachfolgenden Antrag der CDU-Fraktion mit 6 Ja-Stimmen (CDU-Fraktion) gegen 13 Nein-Stimmen (Fraktionen SPD, B’90/Die Grünen, Herr Fischer, Die Linke) ab.

„Die Bezirksvertretung Brackel beschließt, die Ampelschaltung an der Kreuzung L556 Asselner Straße/Asselburgstraße entsprechend der Empfehlung des Schreibens des Landesbetriebs Straßen NRW vom 16.02.2010 vorzunehmen.

Begründung:
Da die ursprünglich von der Bezirksvertretung beschlossenen Maßnahmen der Optimierung des Verkehrsflusses (Verlängerung der Linksabbiegerspur und/oder Verbreiterung des rechten Fahrstreifens) nicht vorgenommen werden, ist zur besseren Regulierung des Verkehrsflusses die alte Ampelschaltung wieder herzustellen. Dies erscheint vertretbar, da auf der Asselburgstraße zwischenzeitlich Tempo 30 gilt.“


zu TOP 11.7
Reinigung, Instandhaltung und Pflege von Flächen im Stadtbezirk

Instandsetzung des Straßenbegleitgrüns an der Asselner Straße in Höhe der nördlichen
Einmündung zur Asselburgstraße.

zu TOP 12
Mitteilungen
Keine Mitteilungen.


zu TOP 13
Anfragen und Antworten auf Anfragen

zu TOP 13.1
Kitaplätze im Ortsteil Brackel
-Anfrage der CDU-Fraktion vom 20.02.2011-
(Drucksache Nr.: 03558-11)

Die nachfolgende Anfrage der CDU-Fraktion wird geschäftsordnungsgemäß behandelt:

„Einige Kitas im Ortsteil Brackel berichten über doppelt so hohe Vormerkungen wie vorhandene Plätze.

Vor diesem Hintergrund bittet die CDU-Fraktion in der BV Brackel die Verwaltung kurzfristig um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie viele Kitaplätze -u3/ü3- gibt es im Ortsteil Brackel?

2. Wie sind die Vormerkungen -u3/ü3- im Ortsteil Brackel?

3. Wie hoch sind die Vormerkungen aus dem Neubaugebiet Hohenbuschei?

4. Sieht die Verwaltung einen Bedarf, zusätzliche Kitaplätze im Ortsteil Brackel schaffen zu müssen.“


zu TOP 13.2
Kunstrasenplätze
-Anfrage der CDU-Fraktion vom 20.02.2011-
(Drucksache Nr.: 03554-11)

Nachfolgende Anfrage der CDU-Fraktion wird geschäftsordnungsgemäß behandelt:

„Die CDU-Fraktion in der BV Brackel bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

1. In welchen Stadtbezirken und an welchen dortigen Standorten sind bereits Kunstrasen-
plätze angelegt worden?

2. Wie ist der aktuelle Stand der Prioritätenliste zur Anlage von Kunstrasenplätzen bzgl. der
bereits realisierten Plätze und bzgl. der noch ausstehenden Realisierungen?

3. Wie soll bzgl. der Schaffung weiterer Kunstrasenplätze vorgegangen werden, wenn die
Prioritätenliste abgearbeitet worden ist?“


zu TOP 13.3
Arbeitsplätze im Stadtbezirk Brackel
-Anfrage der SPD-Fraktion vom 22.02.2011-
(Drucksache Nr.: 03565-11)

Die nachfolgende Anfrage der SPD-Fraktion wird geschäftsordnungsgemäß behandelt:

„Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung die vorliegenden Zahlen über die Arbeitsplätze im Stadtbezirk Brackel mitzuteilen, möglichst aufgeschlüsselt nach einzelnen Betrieben.“


zu TOP 13.4
Wohnhäuser/Wohnbauflächen im Stadtbezirk Brackel
-Anfrage der SPD-Fraktion vom 22.02.2011-
(Drucksache Nr.: 03564-11)

Nachfolgende Anfrage der SPD-Fraktion wird geschäftsordnungsgemäß behandelt:

„Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Brackel folgende Angaben zur Verfügung zu stellen:

1. Größe der mit Wohnhäusern bebauten Flächen im Stadtbezirk Brackel im Vergleich zur
Gesamtstadt.

2. Größe der seit 1990 beschlossenen und geplanten neuen Wohnbauflächen mit der Zahl der
möglichen Wohneinheiten, wieder im Vergleich zu den Zahlen der Gesamtstadt.“


zu TOP 13.5
Zukünftige Entwicklung der Grundschulen im Stadtbezirk Dortmund-Brackel
-Beantwortung einer Anfrage durch das Schulverwaltungsamt vom 17.02.2011-
(Drucksache Nr.: 03132-11-E1)

Die CDU-Fraktion stellt zu Ziffer 3 der Beantwortung der Anfrage nachfolgende Zusatzfrage:

An welchen Schulen im Stadtbezirk sind die Anforderungen für den Ganztagsbetrieb erfüllt?




zu TOP 13.6
Industrie- und Gewerbeflächen im Stadtbezirk Brackel
-Beantwortung einer Anfrage durch die Wirtschaftsförderung Dortmund vom 22.02.2011-
(Drucksache Nr.: 02734-10-E2)

Die Bezirksvertretung Brackel nimmt die o. g. Beantwortung der Anfrage zur Kenntnis.



Karl-Heinz Czierpka Hartmut Monecke Werner Nowack
Bezirksbürgermeister Bezirksvertretungsmitglied Schriftführer