N i e d e r s c h r i f t

über die 10. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde


am 01.02.2006
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 18:30 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Thomas Quittek (BUND)
Dirk Gährken (BUND)
Dietrich Büscher (NABU)
Dr. Klaus Gelmroth (NABU)
Prof. Dr. Finke (LNU)
Georg Kaleck (LNU)
Erhard Freudenberger (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Wilhelm Hülsmann-Trapphoff (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Reinhold Zühlke (Kreisjägerschaft Dortmund e.V.)
Norbert Kovac (Fischereiverband NRW e.V.)
Heinz Neuhoff (Landesverband Gartenbau Westfalen-Lippe e.V.)
Walter Portmann (Waldbauernverband NRW e.V.)
Peter Halbsguth (Vertreter Naturschutzverbände – LNU)
Eva Trappmann (Vertreterin Naturschutzverbände – NABU)
Karl Rohleder (LandesSportBund e.V.)
Manfred Gimmler (Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e.V.)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
Wolfhard Koth-Hohmann (NABU)
Ingo Lukschütz (NABU)
Lothar Hahn (LNU)
Wilhelm Kattenstedt (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Manfred Budde (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Alfred Bendig (Kreisjägerschaft Dortmund e.V.)
Klaus Popma (Fischereiverband NRW e.V.)
Joachim Kallendrusch (Vertreter Naturschutzverbände – LNU)
Adolf Bennewitz (Vertreter Naturschutzverbände – NABU)
3. Verwaltung
Herr Dr. Grote (Umweltamt)
Herr Höing (Umweltamt)
Herr Dr. Marks (Umweltamt)
Frau Scheffel-Heidrich (Umweltamt)
Frau Blaschke (Umweltamt)
Herr Wimmershoff (67/3)
Frau Sankowski (61)
4. Gäste
Herr RM Münch (Rat)


Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 10. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde,
am 01.02.2006, Beginn 15:00 Uhr,
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde

1.5 Begrüßung der neuen Beiratsmitglieder und stellvertretenden Beiratsmitglieder

2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 StadtgrünPlan - Bezirkliche Grünversorgung
hier: Planungshinweise für eine weitere Grünflächen- und Freiraumentwicklung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03835-05)

2.2 63/2-2-033213
Vorbescheid für die Nutzungsänderung der ehemaligen Wirtschaftsgebäude des Gutes Altmengede auf dem Grundstück Gemarkung Mengede, Flur 3, Flurstücke 383, 384, 451, Eckei 167
- Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 i. V. mit Abs. 4 Nr. 4 Baugesetzbuch (BauGB) -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03872-05)

2.3 Befreiung von den Verboten der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen für den Bereich der Stadt Dortmund innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und der Geltungsbereiche der Bebauungspläne (Naturdenkmalverordnung);
hier: Beseitigung einer Pappel in der Straße "An der Hordelwiese" in Dortmund-Kirchderne und Neupflanzung eines Laubbaumes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04034-05)

2.4 Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 181 - Rhader Hof - (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Lü 125)
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Anordnung einer Umlegung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04065-05)

2.5 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 und Ergänzung des Bebauungsplans Br 149 -Wohnpark Stadtgärtnerei-; I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen; II. Satzungsbeschluss; III.Beschluss zur Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04153-05)

2.6 Bauleitplanung; 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Br 197 - Autozentrum nördl. Stadtkrone Ost (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Ap 202)
hier:
Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung (früher Erläuterungsbericht), Satzungsbeschluss, Änderung des Landschaftsplanes, Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages, Zurverfügungstellung eines städtischen Grundstückes als Ausgleichsfläche
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04218-06)

2.7 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hu 144 - Am Rahmer Wald - sowie teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hu 123 - Kniepacker
hier:
I. Aufhebung des Änderungsbeschlusses (Änderung Nr. 3) sowie des Beschlusses
zur Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan Hu 123 - Kiepacker - vom 13.05.1998;
II. Aufstellungsbeschluss;
III. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
(Drucksache Nr.: 04072-05)


3. Berichte

3.1 Umwandlung von Grünlandflächen in Ackerland nördlich der Strünkedestraße

3.2 Außendarstellung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde (u.a. Überarbeitung des Internetauftritts)

3.3 Errichtung einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle Persebecker Straße 174 - Abstimmung der Begrünung
Beschluss

3.4 Stellungnahme der Verwaltung zur Realisierung der Landschaftsplanung
Kenntnisnahme

3.5 Planänderungsverfahren Dortmund-Ems-Kanal im NSG Im Siesack
Kenntnisnahme

3.6 Sanierung des sogenannten "Teerölsees" im Naturschutzgebiet "Buschei"
Kenntnisnahme

4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen




Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden - Herrn Thomas Quittek- eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Beirat beschlussfähig ist.



1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Dr. Gelmroth benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
Herr Quittek wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

Herr Hülsmann-Trapphoff hat zu Beginn der Sitzung dem Beiratsvorsitzenden erklärt, vom Mitwirkungsverbot betroffen zu sein, und wird daher an der Beratung zu TOP 3.3 nicht teilnehmen.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Aus aktuellen Anlass wird der Tagesordnungspunkt 2.3 von der Tagesordnung abgesetzt und zu einem späteren Sitzungstermin behandelt.

Weiterhin wird nach dem Tagesordnungspunkt 2.1 zunächst der Tagesordnungspunkt 3.5 behandelt. Nach diesem Tagesordnungspunkt wird die Tagesordnung wie veröffentlicht abgehandelt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
Die Niederschrift über die 9. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde wurde mit folgendem Änderungswunsch des Herrn Kaleck genehmigt.

Zu TOP 3.2 "Vorschlag zum Amphibienschutzsystem an der Lanstroper Straße" bittet Herr Kaleck folgenden Satz hinter dem Absatz "Herr Kaleck sprach ... aus" zu ergänzen, "In den ersten beiden Jahren nach Errichtung der Barrieren sollten die Amphibien abgesammelt und in geeignete Lebensräume umgesiedelt werden.“


zu TOP 1.5
Begrüßung der neuen Beiratsmitglieder und stellvertretenden Beiratsmitglieder
Herr Quittek begrüßte die neuen Beiratsmitglieder und deren Stellvertreter. Es wurde eine kurze Vorstellungsrunde zwecks Bekanntmachung untereinander durchgeführt.







2. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 2.1
StadtgrünPlan - Bezirkliche Grünversorgung
hier: Planungshinweise für eine weitere Grünflächen- und Freiraumentwicklung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03835-05)

Herr Wimmershoff (67/3) stellte per Power-Point-Vortrag die o.g. Vorlage vor. Herr Wimmershoff wies darauf hin, dass es die vorrangige Aufgabe des Regiebetrieb Stadtgrün und damit auch Inhalt des StadtgrünPlans ist, für die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt öffentliche Freiflächen für Freizeit und Erholung, überwiegend für eine aktive und intensive Nutzung, bereit zu stellen. Ohne dabei natürlich ökologische Aspekte gänzlich außer Acht zu lassen, ist es aber vornehmlich die Aufgabe anderer Gremien und Fachbereiche, diese Anforderungen zu vertreten. In Einzelfällen auftretende, konkurrierende Ansprüche sind im Rahmen der fachlichen Zusammenarbeit zwischen diesen Beteiligten zu diskutieren und - wie bisher ja auch - einvernehmlich zu lösen.

Prof. Dr. Finke äußerte sich kritisch zu dem vorgestellten Stadtgrünplan. Er regte an, noch einmal ausführlich zu diesem in einer späteren Beiratssitzung zu referieren, damit sich der Beirat seiner späteren Position gegenüber dem Planwerk bewusst werden kann.

Herr Dr. Grote merkte an, dass zwecks Umsetzung des Stadtgrünplans - als zunächst rein informelles Planwerk - auch finanzielle Ressourcen benötigt werden, die jedoch derzeit auf städtischer Seite nicht vorhanden sind.

Beschluss:

Der Beirat nimmt die Vorlage einstimmig zur Kenntnis.

Er betrachtet den Plan als wichtige Ergänzung zu den vorliegenden landschaftsbezogenen Fachplänen. Der Beirat begrüßt die Zielsetzung einer engeren Verzahnung zwischen Siedlungsgrün und freier Landschaft. Die Aufwertung und Entwicklung von Grünflächen in unterversorgten Siedlungsbereichen kann auch zur Entlastung des Erholungsdrucks in ökologisch wertvollen Landschaftsteilen führen.

Gleichwohl kann die Errichtung und Erweiterung von Grünanlagen und die intensivere Nutzung von bisher ruhigen Freiflächen zu Störungen der Tier- und Pflanzenwelt führen. Deshalb bittet der Beirat, die in seiner Stellungnahme zum Flächennutzungsplan kritisch gesehenen Grün- und Parkanlagen zurückzustellen. In mit Grün unterversorgten Stadtteilen wie Brackel sollten neue Bauflächen nur im Ausnahmefall zugelassen werden.

Neue Fuß- und Radwege an ökologisch umgestalteten Fließgewässern wie der Emscher sollten zur Schaffung von Ruhezonen für Fauna und Flora nur auf jeweils einer Seite angelegt werden.

Bei der Anlage von Grünflächen sind vorwiegend heimische standortgerechte Gehölze zu verwenden. Eine zu intensive Pflege sollte vermieden werden (z.B. Liegenlassen von Laub unter Gehölzen, kein zu niedriges Mähen von Wiesen- und Rasenflächen).


zu TOP 2.2
63/2-2-033213
Vorbescheid für die Nutzungsänderung der ehemaligen Wirtschaftsgebäude des Gutes Altmengede auf dem Grundstück Gemarkung Mengede, Flur 3, Flurstücke 383, 384, 451, Eckei 167
- Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 i. V. mit Abs. 4 Nr. 4 Baugesetzbuch (BauGB) -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03872-05)
Herr Quittek erläuterte die Absichten des Liegenschaftsamtes. Er stellte kurz die Ausgangssituation anhand des dem Beirat vorliegenden Schriftverkehrs vor. Herr Quittek erklärte, dass er dem Vorhaben auf Grund seiner Verantwortung gegenüber der Stadt sowie seiner Einschätzung des Vorhabens, da es sich lediglich um einen Eingriff im Bestand handelt, nicht widersprochen hat. Er schlug vor, die Vorlage zur Kenntnis zu nehmen und für eine Beteiligung des Beirates bei Vorliegen des entsprechenden Begrünungsplan zu stimmen.

Herr Gimmler enthielt sich seiner Stimme, da seiner Ansicht das BauGB eine zweckentsprechende Verwendung von vorhandener Bausubstanz vorsieht. In diesem Fall jedoch soll ein ehemaliger Schweinestall zu Wohnungen umgebaut werden. Der Begriff der zweckentsprechenden Verwendung wird hier seines Erachtens übermäßig strapaziert. In vergleichbaren anderen Fällen würde ein Bebauungsplan oder maßnahmenbezogener Bebauungsplan für erforderlich gehalten.

Beschluss:

Der Beirat nimmt die Ausführungen seines Vorsitzenden Herrn Quittek sowie des AUSW mit einer Stimme Enthaltung zur Kenntnis. Der Beirat bittet bei Vorlage des Begrünungsplanes beteiligt zu werden, um eine Stellungnahme zu diesem abgeben zu können.

Auch sollte das Gut Altmengede auf potenzielle Fledermausvorkommen überprüft werden.


zu TOP 2.3
Befreiung von den Verboten der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen für den Bereich der Stadt Dortmund innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und der Geltungsbereiche der Bebauungspläne (Naturdenkmalverordnung);
hier: Beseitigung einer Pappel in der Straße "An der Hordelwiese" in Dortmund-Kirchderne und Neupflanzung eines Laubbaumes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04034-05)

Der Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 2.4
Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 181 - Rhader Hof - (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Lü 125)
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Anordnung einer Umlegung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04065-05)

Herr Dr. Marks stellte die Vorlage kurz vor.

Beschluss:

Der Beirat lehnt einstimmig eine Wohnbebauung an dieser Stelle ab. Hierbei verweist er auf seine Stellungnahme zum Flächennutzungsplan.

Es handelt sich um die Pufferzone des Naturschutzgebietes "Dellwiger Bachtal / Deipenbecker Wald" mit dem wertvollen Brachlandbereich "Alte Halde" in Verbindung mit den ehemaligen Klärteichen. Die Umweltqualitätsziele zur Freiraumentwicklung fordern ebenfalls ein Freihalten von Bebauung. Im Umweltplan der Stadt heißt es "Erhalt und Optimierung von Kernflächen des Biotopverbundes".

Der Beirat bittet um Berücksichtigung, der von der Stadt selbst entwickelten Fachpläne.
zu TOP 2.5
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 und Ergänzung des Bebauungsplans Br 149 -Wohnpark Stadtgärtnerei-; I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen; II. Satzungsbeschluss; III.Beschluss zur Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04153-05)

Herr Quittek stellte die Vorlage kurz vor und lobte die vorbildliche Wiedergabe der Stellungnahme des Beirates in der Vorlage. Leider sind die Anregungen des Beirates nicht übernommen worden.

Beschluss:

Der Beirat verweist einstimmig auf seinen Beschluss vom 8.6.2005, in dem er die Errichtung eines Wohnparks auf dem Gelände der ehemaligen Stadtgärtnerei aus ökologischen Gründen abgelehnt hat.

Die Fläche stellt einen wichtigen Biotopverbund zwischen dem Hauptfriedhof und der Halde Schleswig dar und befindet sich in einem mit Grün unterversorgtem Stadtbezirk (s. aktuelle Vorlage "StadtgrünPlan"). In den Umweltqualitätszielen zur Freiraumentwicklung (UQZ) ist die Fläche Bestandteil des Radial-Konzentrischen Freiraummodells. Sie ist im Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzept Brackel (Karte Freiraum) entsprechend dargestellt. Die UQZ fordern den Ausschluss weiterer baulicher Entwicklung und Flächenversiegelung.

Auch der Umweltplan der Stadt Dortmund stellt die Fläche als Erholungsraum dar.


zu TOP 2.6
Bauleitplanung; 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Br 197 - Autozentrum nördl. Stadtkrone Ost (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Ap 202)
hier:
Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung (früher Erläuterungsbericht), Satzungsbeschluss, Änderung des Landschaftsplanes, Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages, Zurverfügungstellung eines städtischen Grundstückes als Ausgleichsfläche
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04218-06)

Herr Dr. Marks stellte die Vorlage vor. Wie bereits in der Sitzung vom 19.10.05 kritisierte der Beirat die isolierte Lage der Ausgleichsfläche. Herr Dr. Grote erläuterte nochmals, dass es sich hierbei um eine methodisch errechnete Ausgleichsmaßnahme handelt. Die Fläche hat derzeit einen geringen ökologischen Wert (Ist-Zustand), wird jedoch durch ihre Entwicklung aufgewertet und damit einen höheren ökologischen Wert erhalten. Weiterhin sollte eine Ausgleichsmaßnahme ebenfalls in der Nähe eines Eingriffes vorgenommen werden.

Beschluss:

Der Beirat verweist einstimmig auf seinen Beschluss vom 19.10.2005.

In diesem hatte er insbesondere die Lage der geplanten ökologischen Ausgleichsfläche A 1 zwischen der B 1 und der im Bau befindlichen Erschließungsstraße zur Marsbruchstraße kritisiert, die keine Verbindung zum südlich gelegenen Schürener Feld habe.

Während die ökologische Bedeutung der Wiese am Standort der Autohäuser mit der Begründung "Insellage" ("kaum in das Freiraumsystem integriert" - S. 34 der Beschlussvorlage) abgewertet wird, scheint die ähnlich verinselte Lage der Ausgleichsfläche kein Problem darzustellen.
zu TOP 2.7
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hu 144 - Am Rahmer Wald - sowie teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hu 123 - Kniepacker
hier: I. Aufhebung des Änderungsbeschlusses (Änderung Nr. 3) sowie des Beschlusses
zur Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan Hu 123 - Kiepacker - vom 13.05.1998;
II. Aufstellungsbeschluss;
III. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
(Drucksache Nr.: 04072-05)

Der Beirat steht der Vorlage kritisch gegenüber, zum einen handelt es sich hier um eine ökologisch bedenkliche Wohnbaufläche und zum anderen stellt die neu geplante Wegeführung im Rahmer Wald eine neue Belastung für diesen dar.

Beschluss:

Der Beirat nimmt die Vorlage einstimmig zur Kenntnis und lehnt die geplante Wohnbebauung ab.

Er verweist auf seine diesbezügliche Stellungnahme zum Flächennutzungsplan, in der er einen Verzicht auf die Wohnbebauung wegen der Nähe zum Rahmer Wald gefordert hatte. Diese Fläche gehört zu den wenigen vom Beirat als ökologisch bedenklich herausgestellten Wohnbauflächen im Stadtgebiet.

Zu befürchten ist ein zusätzlicher Erholungsdruck auf den Wald. Zwei vom Rat der Stadt in Auftrag gegebene Fachpläne bestätigen die Einschätzung des Beirates. Die Umweltqualitätsziele zur Freiraumentwicklung fordern hier einen Ausschluss weiterer Flächenversiegelung und der Umweltplan der Stadt sieht hier "Grünzug freihalten" vor.

Der vorgesehene 35-Meter-Abstand der Wohnbebauung vom Waldrand reicht nicht aus, um eine Beeinträchtigung des Rahmer Waldes zu verhindern. Wenn in dieser ohnehin schmalen Pufferzone auch noch neue Wanderwege angelegt werden sollen, würde sich die Störungen noch erhöhen. Unabhängig von seiner grundsätzlichen Ablehnung der Bebauung fordert der Beirat deshalb, diese Waldrandzone als unzugänglichen Bereich bestehend aus heimischen standortgerechten Gehölzen (Waldmantel und –saum) anzulegen. Eine zusätzliche Erschließung dieser Randzone durch Wege ist zu vermeiden.


3. Berichte

zu TOP 3.1
Umwandlung von Grünlandflächen in Ackerland nördlich der Strünkedestraße

Herr Höing erläuterte anhand eines Planes (s. Anlage zu TOP 3.1) das o.g. Vorhaben sowie das Interesse des Landwirtes, die Fläche zur besseren Verpachtung in Ackerland umzuwandeln.

Beschluss:

Der Beirat bittet die Verwaltung mit zwei Enthaltungen, einer Umwandlung des Grünlandes in Ackerland an dieser Stelle aus ökologischen Gründen nicht zuzustimmen.

Die Fläche gehört zum vom Beirat vorgeschlagenen Erweiterungsbereich des Naturschutzgebietes "Beerenbruch". In seiner Stellungnahme zur Änderung der Landschaftspläne hatte der Beirat die Entwicklung einer 30-50 m breiten naturbelassenen Schneise von der Strünkedestraße zum Breilsiepen und von dort zur Mündung des Heimanngrabens in die Emscher vorgeschlagen. Hierdurch sollte eine Vernetzung des NSG mit der Emscher und dem geplanten Hochwasserrückhaltebecken geschaffen werden.

Der Masterplan Emscher Landschaftspark 2010 sieht hier ebenfalls eine Vernetzung der Emscherniederung bzw. des geplanten Hochwasserrückhaltebeckens mit dem NSG "Beerenbruch" vor.
Deshalb sollte nicht nur auf den Grünlandumbruch verzichtet werden, sondern auch noch das restliche bestehende Ackerland nördlich der Strünkedestraße in Grünland umgewandelt werden.


zu TOP 3.2
Außendarstellung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde (u.a. Überarbeitung des Internetauftritts)

Herr Quittek erläuterte kurz die Vorteile eines überarbeiteten Internetauftrittes, in dem man u.a. die Namen und die Funktion des einzelnen Beiratsmitgliedes finden kann. Auch regte er an, zumindest ein Gruppenbild des Beirates ins Internet zu stellen.

Leider ist der Aufbau der Beiratsthemen im Internet noch etwas unübersichtlich und sollte sich an den Auftritten des Senioren- bzw. Ausländerbeirates orientieren.


zu TOP 3.3
Errichtung einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle Persebecker Straße 174 - Abstimmung der Begrünung

Herr Dr. Marks stellte anhand eines Planes (s. Anlage zu TOP 3.3) das Vorhaben mit seiner Ausgleichsmaßnahme vor. Als Ausgleich ist sowohl ein Teich (Feuchtbiotop) als auch eine Ausgleichspflanzung entlang der Fläche geplant. Die Ausgleichspflanzung geht hier über den durch die Maßnahme geforderten Ausgleich hinaus, dafür werden dem Antragsteller Punkte im sog. Ökokonto gut geschrieben. Des Weiteren wird die Verwaltung die im Landschaftsplan Süd vorgesehene Baumreihe auf der Westseite der Persebecker Straße realisieren.

Beschluss:

Der Beirat nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis. Herr Hülsmann-Trapphoff nahm an der Beratung und Abstimmung nicht teil.


zu TOP 3.4
Stellungnahme der Verwaltung zur Realisierung der Landschaftsplanung

Herr Höing erläuterte nochmals das Schreiben von Herrn Dr. Grote zur Realisierung der Landschaftspläne Dortmund-Nord, Dortmund-Mitte und Dortmund-Süd.

Hier betonte er, dass Dortmund, was den Finanzmittel für die Landschaftspflege angeht, in NRW an dritter Stelle steht, lediglich die beiden Landkreise Kreis Unna und Kreis Wesel liegen vor Dortmund. Von den Großstädten steht Dortmund an erster Stelle beim Mitteleinsatz für die Landschaftspflege.

Herr Höing bat jedoch ebenfalls darum, die in den 1980er Jahren geplanten Festsetzungen in den Landschaftsplänen zu gegebener Zeit noch einmal auf Ihre Aktualität zu überprüfen. Auch wird mit Streichung von Finanzmitteln die Realisierung von Landschaftsplanmaßnahmen abnehmen.

Hinsichtlich der Amphibienschutzmaßnahme Lanstroper Straße erklärte Herr Dr. Marks, dass die Antwort der Biologischen Station Bergkamen noch aussteht, jedoch in den nächsten Tagen erwartet wird und dann zur nächsten Sitzung vorliegen würde.

Für den Fall, dass auch nach Ansicht der biologischen Station eine Untertunnelung nicht möglich ist, werden mehrere kleinere Maßnahmen geplant (s. Protokoll 30.11.06). Die jedoch laut Herrn Dr. Marks sich bis ins Jahr 2007 ziehen könnten.

Herr Kaleck regte hier an, dass nach der Realisierung von Schutzmaßnahmen an der Lanstroper Straße zunächst die Amphibienbarrieren an der Hagener Straße realisiert werden sollte.

Beschluss:

Der Beirat nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig wohlwollend zur Kenntnis.


zu TOP 3.5
Planänderungsverfahren Dortmund-Ems-Kanal im NSG Im Siesack

Herr Dr. Marks erläuterte das Verfahren anhand von Plänen (s. Anlage zu TOP 3.5). Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion West beabsichtigt den Abbruch bzw. Neubau diverser Bauwerke (insbesondere von Brücken) am Dortmund-Ems-Kanal.

Hier stellt besonders der Abriss und Neubau der Schwieringhauser Brücke einen großen Eingriff dar.

Beschluss:

Aus der Sicht des Beirates sind die Gründe für den Abbruch bzw. den Neubau der Brücken mit Ausnahme der Widerlager an der Baukloher Brücke nachvollziehbar. Der Beirat bittet einstimmig allerdings, folgende Anregungen in den Planfeststellungsbeschluss aufzunehmen:

Schwieringhauser Brücke

Von der Baumaßnahme wird westlich des Kanals das Naturschutzgebiet „Im Siesack“ betroffen. Dieser besonders geschützte Bereich bedarf zum Erhalt seiner wertvollen Bestandteile eines außerordentlich rücksichtsvollen Umganges. Es ist deshalb erforderlich,

· die Geländeneumodellierung unter dem Aspekt der Sicherung alter Alleebäume (Altmengeder Straße) im Detail zu überarbeiten.
· erforderliche Gehölzrodungen außerhalb der gesetzlichen Schonzeit von 01.03. bis 30.09. durchzuführen.
· entfallende Säulen-Hainbuchen möglichst zu verpflanzen, notfalls gleichwertig zu ersetzen, sodass eine weitgehend geschlossene Allee erhalten bleibt.
· Anschüttmaterial ausschließlich aus unbelastetem Boden vorzunehmen;
· von einer Baustelleneinrichtung im NSG (nördlich der neu verlegten Straße) grundsätzlich Abstand zu nehmen (und sie z.B. auf der Ostseite des DEK zu konzentrieren) und den erforderlichen Baustellenbetrieb räumlich möglichst einzuschränken;
· anstelle der vorgesehenen Sukzessionsfläche nordwestlich des verlegten Schwieringhauser Baches eine extensive Grünlandnutzung zu entwickeln.

Hardenberg-Düker

Zur Wiederherstellung des Landschaftsbildes ist für die im Rahmen der Baumaßnahme entfallenden Gebüsche auf der Ostseite des DEK eine Ersatzpflanzung aus heimischen, standortgerechten Gehölzen erforderlich.

Widerlager Baukloher Brücke

Die exponierten Widerlager (insbesondere das auf der Westseite der Wasserstraße) stellen im Verlauf des DEK ein Sonderbiotop mit besonderer Bedeutung vordringlich für Insekten, Reptilien und Pflanzen dar und sollten erhalten bleiben. Im Umfeld der Widerlager befinden sich auch Habitate der Nachtigall.


zu TOP 3.6
Sanierung des so genannten "Teerölsees" im Naturschutzgebiet "Buschei"

Herr Dr. Marks berichtete anhand eines Planes (s. Anlage TOP 3.6) die geplante Entfernung des sog. Teerölsees im NSG Buschei. In den 1950/60er Jahren wurde dort Säureharz aus der Teerölproduktion abgelagert. Das Säureharz ist bei normalen Temperaturen fest, jedoch bei starker Hitze wird der Boden weich.

Nach Bodenschutzgesetz ist dort ein Sanierungsplan erforderlich, die Fläche soll u.U. versiegelt werden. Für diese Arbeiten werden jedoch Gehölzrodungen von ca. 1 ha erforderlich sein. Im Rahmen des Sanierungsplan werden die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ebenfalls überprüft. Hinsichtlich der Ausgleichsmaßnahmen wird der Beirat zu einem späteren Zeitpunkt um Stellungnahme gebeten.


zu TOP 4.
Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Herr Halbsguth bat die Verwaltung um Überprüfung der eingeschlagenen Pfosten im Pferdebachtal.

Dr. Gelmroth Quittek Scheffel-Heidrich
Mitglied Vorsitzender Geschäftsführung