Niederschrift (öffentlich)

über die 11. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit


am 23.02.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund





Sitzungsdauer: 15:00 - 17:50 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Michael Taranczewski (SPD)


Rm Ulrich Langhorst (B`90/Die Grünen)
Rm Sayize Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)
Rm Thomas Bahr (CDU)
sB Meral Bayezit-Winner (SPD)
sB Andreas Cierpiol (SPD)
Rm Emmanouil Daskalakis (CDU)
Rm F.-W. Weber (CDU) i. V. für sB Gerd Fallsehr
Rm Peter Bohnhof (AfD)
Rm Inge Albrecht-Winterhoff (SPD)
Rm Justine Grollmann (CDU)
Rm Otto Rüding (CDU) i. V. für Rm Thorsten Hoffmann Rm Fatma Karacakurtoglu (Die Linke & Piraten)
Rm Kathrin Klausmeier (B’90/Die Grünen)
Rm Susanne Meyer (SPD)
sB André Wilimzig-Scholz (FDP/Bürgerliste)
Rm Nadja Reigl (Die Linke & Piraten)
Rm Rüdiger Schmidt (SPD)
Rm Regine Stephan (CDU)
Rm Brigitte Thiel (SPD)
Rm Renate Weyer (SPD)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Franz Kannenberg (Seniorenbeirat)


sE Kevin Ndeme Nguba Matuke (Integrationsrat)
sE Siegfried Volkert (Behindertenpol. Netzwerk)

3. Beratende Mitglieder:

Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Frank Neukirchen-Füsers (Jobcenter Dortmund)
Gunther Niermann (DPWV)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Georg Rupa (Caritas-Verband)


4. Verwaltung:

Stadträtin Birgit Zoerner, 5/Dez


Jörg Dannenberg, 59/Jobcenter
Dr. Annette Düsterhaus, StA 53
Holger Keßling, StA 53
Dr. Frank Renken, StA 53
Sylvia Schadt, StA 50
Manfred Stankewitz, 5/Dez
Jörg Süshardt, StA 50
Özay Vural, 5/Dez


5. Gäste:

-

Veröffentlichte Tagesordnung:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

2.1 Alter und Behinderung - Auf dem Weg zur Inklusion in der Seniorenarbeit
Präsentation


2.2 Handlungsfeld Flüchtlinge - Sachstandsbericht - Rückblick 2015 / Ausblick
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03404-16)

2.3 Aktueller Sachstand zur Situation in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03175-15)

2.4 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2016
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 26.11.2015
(Drucksache Nr.: 02461-15)


3. Trägerübergreifende Angelegenheiten

4. Angelegenheiten des Sozialamtes

5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

5.1 Palliativversorgung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02879-15-E2)

5.2 Neuauflage der Broschüre "Frühe Hilfen für Kinder mit Handicaps in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03701-16)

6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

6.1 Abschlussbericht zum Projekt "SchubiDo" und Weiterentwicklung der Schulbegleitung in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03305-15)

6.2 Mobilfunk in Dortmund: Sachstand und aktuelle Entwicklungen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01333-15-E3)

7. Anträge / Anfragen

7.1 Auswirkungen der Urteile des Bundessozialgerichts vom 03.12.2015 (u.a. B 4 AS 44/15 R) -Sozialhilfe für Unionsbürger bei tatsächlicher Aufenthaltsverfestigung-
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 03654-16)

7.2 Psychosoziales Zentrum
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03737-16)

7.3 Instrumente der Wohnungslosenhilfe
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03738-16)

7.4 Gesundheitsgipfel Flüchtlinge
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03739-16)

7.5 Reform der Pflegeausbildung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03740-16)

7.6 Kosten der Unterkunft
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03741-16)

7.7 Härtefallfonds "Alle Kinder essen mit"
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03742-16)

7.8 Bankkonto für Jedermann
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03743-16)


Die Sitzung wird vom Vorsitzenden – Herrn Taranczewski (SPD) - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschlussfähig ist.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Meyer (SPD-Fraktion) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird im Wege der Dringlichkeit um TOP 2.2.b „Flüchtlingsunterbringung in Traglufthallen“ und TOP 2.2.c „Auswirkungen aktueller Entscheidungen der Landesregierung NRW auf den Haushalt der Stadt Dortmund“ erweitert.

Mit dieser Ergänzung wird die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 2.1
Alter und Behinderung - Auf dem Weg zur Inklusion in der Seniorenarbeit

Frau Krause und Herr Fuchs (Vertreter des Dortmunder Koordinierungsgremiums Behindertenhilfe) stellen das Thema mit einer PowerPoint-Präsentation vor, machen ergänzende Ausführungen und beantworten die gestellten Fragen.

Die gezeigten Folien werden der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD-Fraktion) dankt für die Präsentation und schlägt vor, sich mit dem Thema in 1 bis 2 Jahren noch mal zu beschäftigen, um zu schauen, wie weit die Entwicklung dann sei.

zu TOP 2.2.a
Handlungsfeld Flüchtlinge - Sachstandsbericht - Rückblick 2015 / Ausblick
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03404-16)

Frau Zoerner (Stadträtin) geht auf die Vorlage ein und teilt die aktuellen Zahlen mit. Zu den Traglufthallen gibt sie an, dass es oberstes Ziel sei, Obdachlosigkeit zu vermeiden. Wenn kein Wohnraum und keine Container mehr zur Verfügung stünden, blieben letztlich aufgrund der stark steigenden Zahlen nur die Traglufthallen als Unterbringung übrig. Man müsse mit dem klar kommen, was möglich sei. Eine Traglufthalle sei ein Format, das eine vernünftige Unterbringung gewährleiste. Nachfragen zur Vorlage werden von Frau Zoerner und Herrn Süshardt (Leiter Sozialamt) beantwortet.

Herr Niermann (DPWV) gibt den Hinweis, dass die Verbände, analog zu den Seniorenbüros zu VII.8 Integrationsnetzwerk auf Seite 55/56 der Vorlage, angeboten hätten, inhaltlich einen Beitrag zu leisten. Dies sei auch angefragt worden, allerdings seien die Verbände hier nicht genannt.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bedankt sich für die umfassende Vorlage und nimmt den Bericht bezüglich der Aktivitäten und Maßnahmen der Verwaltung im Handlungsfeld Flüchtlinge zur Kenntnis.

zu TOP 2.2.b
Flüchtlingsunterbringung in Traglufthallen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 03860-16)

Frau Zoerner (Stadträtin) berichtet über den aktuellen Sachstand. Das schriftliche Gutachten zum Brandschutz werde voraussichtlich bis zum Ende dieser Woche vorliegen.

Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Die Angelegenheit ist damit erledigt.

zu TOP 2.2.c
Auswirkungen aktueller Entscheidungen der Landesregierung NRW auf den Haushalt der Stadt Dortmund
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 18.02.2016
(Drucksache Nr.: 03720-16)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Überweisung aus der Ratssitzung vom 18.02.2016 vor:
Dem Rat der Stadt lag folgender Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion FDP/Bürgerliste
(Drucksache Nr.: 03720-16) vom 03.02.2016 vor:
„ … nach Berichten über verminderte Zahlungen bzw. Erstattungen seitens der Landesregierung NRW bittet die Fraktion FDP/Bürgerliste um mündliche Berichterstattung zum aktuellen Sachstand und eventuellen Konsequenzen für den Haushalt der Stadt Dortmund.“
Weiter lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste
(Drucksache Nr.: 03720-16-E2) vom 17.02.2016 vor:
„ … die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Die unzureichende und nicht zeitnahe Abrechnung für die kommunal zugewiesenen Flüchtlinge durch das Land NRW führt im Ergebnis zu einer nicht zu schließenden finanziellen Deckungslücke und gefährdet die Genehmigung der beschlossenen Haushaltssatzung der Stadt Dortmund.
Der Rat fordert die kommunalen Spitzenverbände und die Landesregierung NRW auf, bei den Verhandlungen über die Kosten der kommunalen Flüchtlingsunterbringung sich wie folgt zu verhalten:
1. Die Landesregierung NRW stellt die Erstattungen für die kommunal zugewiesenen Flüchtlinge den Kommunen zeitnah und passgenau zur Verfügung.
2. Um dies zu erreichen, sollen die Zuweisungszahlen der Bezirksregierungen als Grundlage genommen werden, da diese die Flüchtlingszahlen in den Kommunen genauer wiedergeben als die Zahlen und Daten des BAMF.
3. Die Abrechnung soll quartalsweise erfolgen, da alle anderen Zahlungszeiträume für die Kommunen erhebliche Planungsschwierigkeiten bedeuten und die entstehenden finanziellen Deckungslücken auch nicht geschlossen werden können.“
Der Rat der Stadt überwies den o. a. Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 03720-16-E2) in den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit.

Frau Weyer (SPD-Fraktion) teilt mit, dass ihre Fraktion den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste ablehnen werde, mit dem Hinweis, dass es hierzu bereits einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im AFBL gegeben habe, dem zugestimmt worden sei. Dieser Antrag sei damit erledigt.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) sowie Frau Grollmann (CDU-Fraktion) schließen sich der Aussage von Frau Weyer an.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lehnt gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

zu TOP 2.3
Aktueller Sachstand zur Situation in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03175-15)

Herr Dr. Renken (Leiter Gesundheitsamt) gibt zum Thema Bekämpfung der Prostitutions- und Drogenkriminalität unter 1.3.1 der Vorlage an, dass das Konzept gut sei und insofern greife, dass die Streetworker die Frauen auch erreichten. Allerdings gebe es hier leider keine Erfolgsstory, da man kein geeignetes Mittel habe, diesen Markt gänzlich zu stoppen. Höre eine Frau auf, käme eine neue abhängige Frau wieder hinzu.

Nachfragen zur Vorlage werden von Frau Zoerner (Stadträtin) mündlich beantwortet.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD-Fraktion) schlägt vor, dieses Thema nach der Sommerpause noch mal zu behandeln und die Mitarbeiter dann um einen aktuellen Bericht zu bitten.
Er verweist zu diesem Thema auch auf den aktuellen Drogenbericht, der im Netz zur Verfügung stehe.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt den Sachstandsbericht (Stand: November 2015) zur Situation in der Dortmunder Nordstadt zur Kenntnis.

zu TOP 2.4
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2016
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 26.11.2015
(Drucksache Nr.: 02461-15)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der Sitzung vom 26.11.2015 vor:
Folgende Anträge hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Abstimmung an andere Gremien überwiesen:

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02461-15-E7)
7 Produkt- und Leistungskatalog für Zuwendungen an Wohlfahrtsverbände
und sonstige soziale Organisationen
Die Zuwendungen an die Wohlfahrtsverbände aus den Budgets der Fachbereiche 50 und 53 in Höhe von 5.010.377 Euro sowie die Zuwendungen an sonstige soziale Organisationen aus dem Budget des Fachbereiches 50 in Höhe von 2.220.625 Euro sollen im Rahmen eines interkommunalen Vergleichs outputorientiert bewertet werden. Das Ergebnis des Benchmarks
sowie ein Produkt- und Leistungskatalog, der den Ressourceneinsatz
nachvollziehbar, messbar und transparent an Leistungszielen ausrichtet, welche
sich ihrerseits an den angestrebten Wirkungen anlehnen, soll dem Rat bis zur
Sommerpause 2016 vorgelegt werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig darüber, den Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu überweisen.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02461-15-E8)

6 Integration
Unter den nach Dortmund kommenden Flüchtlingen befinden sich auch Kinder, Frauen und Männer, die seelischer und/oder körperlicher Folter sowie anderen kriegsbedingten Verletzungen ausgesetzt waren. Neben den bereits bestehenden psychosozialen Beratungsstellen in Dortmund fehlt allerdings ein gezieltes und koordiniertes Angebot für traumatisierte Flüchtlinge, so wie es in anderen Städten bereits existiert. Die Verwaltung prüft deshalb die Möglichkeit der Einrichtung eines psychosozialen Zentrums als Beratungs- und Therapieeinrichtung für traumatisierte und psychisch belastete Flüchtlinge in Dortmund, um sie adäquat zu versorgen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig darüber, den Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu überweisen.


Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD-Fraktion) gibt bzgl. des Zusatz-/Ergänzungsantrages der CDU-Fraktion zu bedenken, dass die Wohlfahrtsverbände bis 2019 einen Vertrag hätten und schlägt vor, sich in 2018 noch mal damit zu befassen.

Frau Stephan (CDU-Fraktion) teilt für ihre Fraktion mit, dass sie den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen werde, da zunächst abgewartet werden solle, ob hier überhaupt ein Bedarf bestünde. Nach ihrer Kenntnis würden derartige Angebote bisher nicht sehr nachgefragt.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet auch im Hinblick auf den TOP 7.2 darum, den Antrag nicht direkt abzulehnen. Es ginge darum, dass die Verwaltung gebeten würde, die bisherigen Prüfergebnisse zunächst einmal vorzustellen.

Frau Weyer (SPD-Fraktion) gibt an, dass ihre Fraktion den Ergänzungsantrag zum Haushalt auch ablehnen werde. Sie verweist aber darauf, dass sie bzgl. des TOP´s 7.2 gerne den Bericht der Verwaltung dazu abwarten wolle. Mit dieser Thematik müsse man sich erneut beschäftigen, sofern die Betroffenen länger hier leben würden. Momentan sehe sie keinen Bedarf.

Frau Reigl (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) merkt an, dass ihre Fraktion dem Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt hätte.

Frau Altundal-Köse (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass in Gesprächen mit Akteuren, die in der Flüchtlingsarbeit tätig seien, festgestellt wurde, dass sehr wohl ein Bedarf bestehe.

Herr Gora (Arbeiterwohlfahrt) gibt an, dass er davon ausgehe, dass dem Gesundheitsamt durchaus belastbare Zahlen vorliegen. Des Weiteren gebe es zurzeit einen laufenden Antrag der Dortmunder Verbände, aus Landesmitteln Geld zur Finanzierung eines solchen Zentrums nach Dortmund zu holen.

Frau Zoerner (Stadträtin) teilt mit, dass es nicht so sei, dass in diesem Bereich bisher nichts passiert sei. Eine Reihe von Flüchtlingen sei bereits in Behandlung. Es gebe Vernetzungsstrukturen mit der LWL-Klinik und auch anderen Kliniken in Dortmund. Grundsätzlich gebe es aber auch generell ein Problem bei den Wartezeiten auf eine Psychotherapie und dies betreffe nicht nur die Flüchtlinge.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Zusatz-/Ergänzungsanträge der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kenntnis.


Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion:

Die CDU-Fraktion stellt ihren Antrag nicht zur Abstimmung. Der Antrag wird in eine Sitzung des Ausschusses im 3. Quartal 2018 geschoben.

Zum Zusatz- /Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen:

Herr Langhorst verdeutlicht noch mal, dass es seiner Fraktion erst einmal um eine Berichterstattung der Verwaltung gehe.

Fraktionsübergreifend ist man sich einig, die Berichterstattung der Verwaltung abzuwarten. Am 24.02.2016 werde es hierzu zunächst einen Auftakt im Rahmen der Gesundheitskonferenz geben.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt ihren Antrag nicht zur Abstimmung. Der Antrag wird in eine der nächsten Sitzungen geschoben.


3. Trägerübergreifende Angelegenheiten

- nicht besetzt -


4. Angelegenheiten des Sozialamtes

- nicht besetzt -


5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

zu TOP 5.1
Palliativversorgung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02879-15-E2)

Herr Daskalakis (CDU-Fraktion) dankt für die Stellungnahme. In Dortmund sei man Palliativ gut aufgestellt.

Herr Dr. Renken (Leiter Gesundheitsamt) beantwortet die Nachfragen von Herrn Daskalakis und gibt an, dass zum Thema Auslastung eine Abfrage bei der Kassenärztlichen Vereinigung gemacht werden müsse. In der Fachöffentlichkeit in Dortmund sei dieses Angebot bekannt und es gebe eine gute und funktionierende Zusammenarbeit zwischen den Hausärzten und den Palliativmedizinern.

Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Die Fragen sind zufriedenstellend beantwortet. Damit ist die Angelegenheit erledigt.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD) regt an, Vertreter des Bruder-Jordan-Haus und des Hospizes am Ostpark in eine Ausschusssitzung zum Ende dieses Jahres einzuladen.

zu TOP 5.2
Neuauflage der Broschüre "Frühe Hilfen für Kinder mit Handicaps in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03701-16)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Neuauflage der Broschüre „Frühe Hilfen für Kinder mit Handicaps in Dortmund“ zur Kenntnis.

6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 6.1
Abschlussbericht zum Projekt "SchubiDo" und Weiterentwicklung der Schulbegleitung in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03305-15)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt den Bericht zum Projekt „SchubiDo“ und zur Weiterentwicklung der Schulbegleitung in Dortmund zur Kenntnis.

zu TOP 6.2
Mobilfunk in Dortmund: Sachstand und aktuelle Entwicklungen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01333-15-E3)

Herr Rüding (CDU-Fraktion) teilt für seine Fraktion mit, dass sie den Antrag bereits im AUSW abgelehnt hätten und ihn daher auch hier ablehnen werden.

Frau Weyer (SPD-Fraktion) gibt an, dass auch ihre Fraktion den Antrag ablehnen werde.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) wirbt letztmalig darum, dem Antrag zuzustimmen.


Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lehnt gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke & Piraten folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab:
Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss unter dem o.g. TOP um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die als „Dortmunder Weg“ bekannte freiwillige
Vereinbarung mit den Mobilfunkbetreibern weiter zu verfolgen.
2. Über die Erweiterung bestehender und die Errichtung neuer Mobilfunkanlagen werden die betroffenen Anwohner*innen frühzeitig aktiv informiert.
3. Bei der Neuerrichtung von Mobilfunksendeanlagen im Umfeld von Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern und Altenheimen wird weiterhin ein Abstand von 100 Metern eingehalten. Ansonsten gilt der Vorsorgewert von 2 V/m.
4. Die Verwaltung wird aufgefordert, aufzuzeigen, welche weiteren Maßnahmen denkbar und umsetzbar sind, um die vorhandene und zukünftige Strahlenbelastung zu begrenzen.
Begründung:
Im Jahr 2003 wurde zwischen der Stadt Dortmund und den Mobilfunknetzbetreibern eine als „Dortmunder Weg“ bezeichnete Vereinbarung getroffen, die die Neuerrichtung von Mobilfunksendeanlagen im Umfeld von Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern und Altenheimen und die dortige Einhaltung eines Vorsorgewertes von 2 V/m zum Gegenstand hat. Nach wie vor hält das ECOLOG-Institut an den bisherigen Vorsorgewerten von 2 V/m fest. Der BUND sowie der Bundesverband Elektrosmog halten sogar einen Vorsorgewert von 0,02 V/m für notwendig.
Die in der 26. BImSchV genannten Grenzwerte für die elektrischen Felder liegen, je nach Sendefrequenz, zwischen 38 und 61 V/m. Diese Grenzwerte enthalten keine
Vorsorgekomponente. Laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.08.2012 sind die Auswirkungen von Mobilfunk jedoch dem „vorsorgerelevanten Risikoniveau“ zuzuordnen. Belastbare Langzeitstudien zu den gesundheitlichen Folgen von Mobilfunkstrahlung liegen bisher noch nicht vor. Die Anwendung eines Vorsorgewerts ist somit weiterhin angebracht. Aktuell werden die Netze um eine weitere Übertragungstechnik erweitert. Die Erweiterung findet in aller Regel an bestehenden Standorten statt. Im Ergebnis kommt es damit zu einer Erhöhung der elektromagnetischen Felder. Punktuell ist damit zu rechnen, dass der bisherige Vorsorgewert von 2 V/m um bis zu 100 % überschritten wird.


7. Anträge / Anfragen

zu TOP 7.1
Auswirkungen der Urteile des Bundessozialgerichts vom 03.12.2015 (u.a. B 4 AS 44/15 R) -Sozialhilfe für Unionsbürger bei tatsächlicher Aufenthaltsverfestigung-
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 03654-16)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 03654-16-E1)

Die AfD-Fraktion legt folgende Bitte um Stellungnahme vor:
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet die Verwaltung zu o.g. Tagesordnungspunkt um Stellungnahme zu folgendem Sachverhalt:

Mit drei Urteilen vom 03.12.2015 hat das Bundessozialgericht entschieden, dass EU-Bürgern, denen ein SGB II-Anspruch nicht zusteht, gleichwohl wegen eines verfestigten Aufenthalts in Deutschland einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt haben. Die Sozialhilfeträger wurden verurteilt, diese Leistungen zu erbringen.

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes sieht auf die Kommunen eine enorme Kostenlawine zurollen (vgl. http://www.welt.de/wirtschaft/article151408542/Staedte-fuerchten-Sozial-Kollaps-wegen-EU-Auslaendern.html;
http://www.focus.de/finanzen/news/eu-migranten-beantragen-hartz-iv-enorme-kostenwelle-kommunen-fuerchten-kollaps-des-sozialsystems-durch-einwanderung_id_5235006.html).

Ähnlich äußerten sich der Deutsche Städtetag und der Deutsche Landkreistag. "Die Kommunen müssen nach den Urteilen des Bundessozialgerichts in Zukunft Sozialhilfe-Leistungen für eine Vielzahl von EU-Bürgern aufbringen, die sich in Deutschland aufhalten", sagte Helmut Dedy, Vize-Geschäftsführer des NRW-Städtetags.

Übereinstimmend gingen die Vertreter davon aus, dass der Missbrauch erleichtert und zunehmen werde.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1. Für den Fall, dass eine es bei der jetzigen Rechtslage bleibt, bitten wir um eine Einschätzung, wie viele Menschen zusätzlich derartige Leistungen beziehen und welche Summe hierfür veranschlagt werden muss.
2. Geht die Verwaltung ebenso wie die o.g. Vertreter der Zusammenschlüsse von konkreten Missbrauchsgefahren aus und wie will man diesen ggf. begegnen?
3. Unterstützt die Verwaltung die Forderungen des o.g. Vertreters Landsberg nach raschen Maßnahmen der Bundesregierung, die Zuwanderung von EU-Bürgern ins deutsche Sozialsystem zu unterbinden? Falls ja, wie ist dies bereits dokumentiert worden oder wie soll es dokumentiert werden? Falls nein, wie will sich die Verwaltung hier positionieren und die drohenden Mehrausgaben kompensieren?
Frau Zoerner (Sozialdezernentin) beantwortet die Fragen mündlich. Die Angelegenheit ist damit erledigt.


zu TOP 7.2
Psychosoziales Zentrum
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03737-16)

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen legt folgende Bitte um Stellungnahme vor:
Die Verwaltung wird gebeten, in der Sitzung über die bisherigen Prüfergebnisse sowie die weiteren Abläufe hinsichtlich eines psychosozialen Zentrums als Beratungs- und Therapieeinrichtung für traumatisierte und psychisch belastete Flüchtlinge zu berichten.

Begründung:
Der Rat hat am 10. Dezember die Verwaltung aufgefordert, die Möglichkeit der Einrichtung eines psychosozialen Zentrums als Beratungs- und Therapieeinrichtung für traumatisierte und psychisch belastete Flüchtlinge in Dortmund zu prüfen. Hintergrund ist die Tatsache, dass sich unter den nach Dortmund kommenden Flüchtlingen auch Kinder, Frauen und Männer befinden, die seelischer und/oder körperlicher Folter sowie anderen kriegsbedingten Verletzungen ausgesetzt waren. Neben den bereits bestehenden psychosozialen Beratungsstellen in Dortmund fehlt allerdings ein gezieltes und koordiniertes Angebot für traumatisierte Flüchtlinge, so wie es in anderen Städten bereits existiert.

Der Punkt wurde zu TOP 2.4 bereits mit angesprochen. Zunächst sei die Gesundheitskonferenz am 24.02.106 abzuwarten. Die Verwaltung werde zu einem späteren Zeitpunkt berichten.

zu TOP 7.3
Instrumente der Wohnungslosenhilfe
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03738-16)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01403-15-E2)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP in der Sitzung des Ausschusses um einen Sachstandsbericht der Verwaltung zu den vorhandenen Instrumenten der Wohnungslosenhilfe.

Eine gleichlautende Bitte und Anfrage hatten wir bereits in die Sitzung des ASAG am 2. Juni 2015 eingebracht. Die Verwaltung hatte zugesagt, die Anfrage schriftlich zu beantworten. Diese Beantwortung liegt bis heute nicht vor,

Insbesondere bitten wir im Rahmen des Sachstandsberichts um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie hat sich die Auslastung der Städtischen Übernachtungsstellen für wohnungslose Männer sowie der Frauenübernachtungsstelle des Diakonischen Werkes seit 2012 entwickelt?

2. Hat sich das Klientel der Nutzer*innen der Übernachtungsstellen in den letzten Jahren auffällig verändert? Wenn ja, wie?

3. Wie macht sich die gestiegene Zahl von Zuwander*innen nach Dortmund in den Übernachtungsstellen bemerkbar?

4. Wie bewertet die Verwaltung generell die Akzeptanz der Übernachtungsstellen in der Szene wohnungsloser Frauen und Männer?

5. Welche Unterbringungsplätze stehen darüber hinaus für wohnungslose Männer und Frauen momentan zur Verfügung?

6. Welche Notwendigkeiten zur Ausweitung der vorhandenen Plätze sieht die Verwaltung?

7. Wie bewertet die Verwaltung die Erfahrungen der letzten Winter hinsichtlich der Unterbringung und Versorgung wohnungsloser Menschen?

8. Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung über Menschen ohne eigene Wohnung, die informell, aber größtenteils ohne eine Art von Versorgung Wohnungen mitnutzen?

9. Wie bewertet die Verwaltung die Notwendigkeit eines in der Öffentlichkeit ins Gespräch gebrachten Kälte- oder Mitternachtsbusses?


Begründung:
Die vorhandenen Hilfen für wohnungslosen Frauen und Männer in Dortmund sind vielfältig. Gleichzeitig ist aber sowohl die Zahl der nach Dortmund kommender Zuwander*innen als auch die Zahl von Menschen mit mehrfachen Problemsituationen gestiegen. Zusätzlich ist nach wie vor eine hohe Zahl von Menschen von Armut betroffen oder bedroht. Das macht eine Bestandaufnahme der vorhandenen Hilfen für Wohnungslose sowie eine Diskussion über die Weiterentwicklung des Hilfssystems notwendig.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit die Stellungnahme der Verwaltung vor. Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Die Fragen sind zufriedenstellend beantwortet. Damit ist die Angelegenheit erledigt.

zu TOP 7.4
Gesundheitsgipfel Flüchtlinge
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03739-16)

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen legt folgende Bitte um Stellungnahme vor:
Die Verwaltung wird gebeten, in der Sitzung einen Sachstand zum beschlossenen Gesundheitsgipfel Flüchtlinge zu geben. Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie ist der Stand der Vorbereitung der Sitzung der Gesundheitskonferenz zur Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen?

2. Wann wird die Sitzung der Gesundheitskonferenz stattfinden?

3. Wie soll die Öffentlichkeit daran beteiligt werden?

4. Wann ist geplant, dass sich der ASAG mit den sich ergebenden


Handlungsempfehlungen der Gesundheitskonferenz beschäftigt?

Begründung:
Der ASAG hatte am 10. November 2015 die Dortmunder Gesundheitskonferenz aufgefordert, sich zeitnah schwerpunktmäßig in einer öffentlichen Sitzung mit der gesundheitlichen Versorgung von Flüchtlingen in Dortmund zu beschäftigen.

Der/ die Vorsitzende der Gesundheitskonferenz wurde gebeten, dazu entsprechend einzuladen. Gegenstand der Sitzung soll eine Bestandsaufnahme der momentanen Strukturen der gesundheitlichen und psychologischen Versorgung von Flüchtlingen sowie die Diskussion und Entwicklung von Handlungsansätzen und -empfehlungen zur weiteren Verbesserung der Versorgung sein. Für die Sitzung sind zusätzlich zu den ordentlichen Mitgliedern der Gesundheitskonferenz auch Vertreter*innen der Träger von Flüchtlingsunterkünften sowie aus Organisationen der Flüchtlingshilfe einzuladen. Die Handlungsempfehlungen der Gesundheitskonferenz sind dem Ausschuss vorzulegen

Die Verwaltung habe bereits signalisiert, den Adressatenkreis bei zukünftigen Einladungen zur Gesundheitskonferenz zu erweitern, so Herr Langhorst (Bündnis 90’/Die Grünen). Er bittet darum, dieses auch noch einmal zu protokollieren.

Die Beantwortung erfolgt in einer der nächsten Sitzungen schriftlich.

zu TOP 7.5


Reform der Pflegeausbildung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03740-16)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03740-16-E1)

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen legt folgende Bitte um Stellungnahme vor:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um die schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses:

1. Wie bewertet die Verwaltung den vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Pflegeausbildung?

2. Welche Auswirkungen durch die Reform sieht die Verwaltung auf kommunale Unternehmen wie das Klinikum und die Seniorenheime, sowohl hinsichtlich der veränderten Ausbildung als auch der späteren Beschäftigung von Pflegekräften?

Begründung:
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeberufe vorgelegt. Mit dem Entwurf sollen die bestehenden drei Pflegefachkraftausbildungen Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und Altenpflege zu einem einheitlichen Berufsbild zusammengeführt werden.
Ziel ist es, einen einheitlichen Pflegeberuf für alle Versorgungsbereiche zu schaffen. Die Novellierung soll nach Ansicht der Bundesregierung inhaltlich den aktuellen Anforderungen in der Versorgung besser entsprechen.
Der Gesetzentwurf lässt aus Sicht von Berufs- und Wohlfahrtsverbänden allerdings nicht erwarten, dass damit die notwendige Aufwertung der Pflegeberufe gelingen kann. Insbesondere wird kritisiert, dass mit dem Entwurf große Abstriche bei den Spezifizierungen der einzelnen Pflegeberufe gemacht werden. Unter anderem stellen sich dabei die Fragen, ob die Ausbildungsinhalte aller drei bisherigen Pflegeberufe erhalten bleiben, ob es genug Kapazitäten bei den Schulen, den Praxisstellen und der Praxisanleitung gibt und wer wird unter den veränderten Bedingungen überhaupt noch ausbilden kann und will.

Die Beantwortung erfolgt in einer der nächsten Sitzungen schriftlich.

zu TOP 7.6
Kosten der Unterkunft
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03741-16)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03741-16-E1)

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen legt folgende Bitte um Stellungnahme vor:

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Auf einer Veranstaltung zum Wohnungsmarkt hat die Verwaltung im Januar angekündigt, dass Mieten von öffentlich geförderten Wohnungen grundsätzlich als angemessen im Rahmen der Kosten der Unterkunft gelten sollen. Wie wird die Verwaltung diese Aussage umsetzen?
Ist geplant, diese Regelung in die Richtlinien für die Kosten der Unterkunft aufzunehmen?


2. Der aktuelle Mietspiegel für Dortmund für nicht preisgebundene Wohnungen aus dem vergangenen Jahr beinhaltet deutliche Veränderungen. Das betrifft insbesondere Zuschläge hinsichtlich der Wohnungsgröße und bei Modernisierungen sowie Gebietszuschläge.
Welche Notwendigkeiten zur Veränderung der KdU-Richtlinien ergeben sich für die Verwaltung aus diesen Veränderungen, insbesondere bei den bisher nach den Richtlinien angemessenen Nettokaltmieten zuzüglich Betriebskosten von 4,86 €/qm² bzw. 5,24 €/qm² sowie den Toleranzgrenzen?

Die Beantwortung erfolgt in einer der nächsten Sitzungen schriftlich.

zu TOP 7.7
Härtefallfonds "Alle Kinder essen mit"
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03742-16)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03742-16-E1)

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen legt folgende Bitte um Stellungnahme vor:
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. TOP um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie viele Anträge auf Bewilligung von Leistungen des Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ hat es im Jahr 2015 gegeben?

2. Wie viele Anträge sind davon bewilligt worden?
3. Wie bewertet die Verwaltung die Anzahl der Anträge bzw. der Bewilligungen?
4. Welche Gründe haben zur Ablehnung der Anträge geführt?
5. Welche Möglichkeiten und Notwendigkeiten sieht die Verwaltung hinsichtlich der Genehmigung von Leistungen an Kinder aus Familien, die weder Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, noch ein eigenes Einkommen nachweisen können?

Begründung:
Der Härtefallfonds des Landes „Alle Kinder essen mit“ ermöglicht es Kindern und Jugendlichen aus finanziell bedürftigen Familien, an einer gemeinsamen Mittagsverpflegung in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege oder Horten teilzunehmen. Für jede Mahlzeit ist ein Eigenanteil von 1 Euro pro Schüler/Schülerin/ Kind zu leisten. Gefördert werden Kinder aus Familien, die sich in einer ähnlich schwierigen finanziellen Situation befinden wie die Personen, die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten können.
In ihrer Antwort auf eine Anfrage zum Härtefallfonds hat die Verwaltung im Februar 2015 mitgeteilt, dass zum damaligen Zeitpunkt ein (!) Kind Leistungen aus dem Fonds bezieht. Vor dem Hintergrund der Informationen an Schulen und Kindertageseinrichtungen sah die Verwaltung derzeit keine Verbesserungs-möglichkeiten.

Die Beantwortung erfolgt in einer der nächsten Sitzungen schriftlich.

zu TOP 7.8
Bankkonto für Jedermann
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03743-16)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03743-16-E1)

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen legt folgende Bitte um Stellungnahme vor:
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1) Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung über die Zahl von in Dortmund lebenden Bürgerinnen und Bürger ohne eigenes Girokonto?

2) Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung über die Möglichkeit der in Dortmund lebenden Flüchtlinge, ein Girokonto zu eröffnen?

3) Wie wird in Dortmund die seit Januar diesen Jahres geltende Verordnung der Bundesfinanzaufsicht (Bafin) umgesetzt, nach der zu einer Kontoeröffnung eine Bestätigung der Ausländerbehörde reicht, in der die Identität des Antragstellers vermerkt ist?

4) Gibt es ähnlich wie in Duisburg eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadtverwaltung und Geldinstituten zur Einrichtung von Konten für Flüchtlinge?

5) Welche Notwendigkeiten sieht die Verwaltung, darüber hinaus mit kommunalen Vereinbarungen Kontoeröffnungen für Menschen ohne festen Wohnsitz, für AsylbewerberInnen und geduldete Menschen zu ermöglichen?

Begründung:
Mit der so genannten „EU-Zahlungskontenrichtlinie“ aus September 2014 soll ein diskriminierungsfreier Zugang zur Eröffnung eines Bankkontos sichergestellt werden. Das EU-Parlament hat in seiner damaligen Stellungnahme klargestellt, dass damit auch Menschen ohne festen Wohnsitz, AsylbewerberInnen und geduldete Menschen Zugang zu einem Zahlungskonto erhalten sollen. Bis heute ist diese Zahlungskontenrichtlinie noch nicht in nationales Recht umgesetzt worden.

Insbesondere Flüchtlinge sind bei der Eröffnung eines Kontos vor Probleme gestellt: Das fängt bei Sprachbarrieren an, häufig sind auch die erforderlichen Ausweisdokumente bei der Flucht verloren gegangen. Ohne Bankkonto ist aber ihre Teilnahme am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben kaum möglich.

Die Bundesfinanzaufsicht (Bafin) hat deshalb eine neue Verordnung beschlossen: Seit Januar reicht für die Kontoeröffnung die Bestätigung der Ausländerbehörde, in der die Identität des Antragstellers vermerkt ist.

Ein eigenes Konto ist aus vielerlei Gründen notwendig:
Gehälter werden in aller Regel auf Konten überwiesen. Privatrechtliche Verträge haben oft zur Voraussetzung, dass man ein Girokonto angeben kann, egal ob es um einen Mobilfunkanbieter, ein Fitnessstudio, eine Vereinsmitgliedschaft oder einen Einkauf im Internet geht. Auch das Anmieten einer Wohnung setzt oftmals ein Girokonto voraus. Auch erspartes Geld kann man nur anlegen, wenn man ein Konto hat. Die Integration scheitert damit oft schon am Bankschalter.

Die Beantwortung erfolgt in einer der nächsten Sitzungen schriftlich.





Taranczewski
Meyer
Galbierz
Vorsitzender
Ratsmitglied
Kommissarische Schriftführerin



(See attached file: Altenhilfe und Behindertenhilfe überarbeitet 24.08.2015.pdf)