Niederschrift

über die 6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien


am 24.04.2013
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



(öffentlich)

Sitzungsdauer: 15:08 - 17:31 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)


Herr RM Böhm (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Mause (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pisula (CDU)
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Herr RM Bartsch (CDU) i.V.f. Herr sB Rüding
Herr RM Harnisch (SPD)
Herr RM Baran (SPD)
Herr RM Keller (SPD)
Herr RM Klösel (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)

Herr RM Möckel (SPD)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Renkawitz (SPD)
Frau RM Rohr (SPD)
Herr RM Schilff (SPD)
Herr RM Schreurs (SPD)
Frau RM Weyer (SPD)
Herr RM Meyer (SPD)
Frau RM Märkel (B’90/Die Grünen)
Frau RM Pohlmann (B’90/Die Grünen)
Herr sB Tietz (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dr. Brunsing (B’90/Die Grünen)
Herr sB Happe (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr sB Wlost (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Kowalewski (Fraktion Die Linke)
Herr RM Wächter (Gruppe der NPD) i.V.f. Herr RM Thieme

2. Beratende Mitglieder:

Herr RM Münch bis 15:30 Uhr


Herr sE Clemens – Seniorenbeirat
Herr Herkelmann - Behindertenpolitisches Netzwerk
Herr Dr. Otterbein - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde ab 16:04 Uhr
Herr Punge - Mieter und Pächter e.V.

3. Verwaltung:

Herr StR Lürwer - 6/Dez.


Herr Dr. Grote - 60/AL
Herr Wilde - 61/AL
Herr Böhm - 64/AL
Herr Limberg - 65/AL
Herr Schließler - 66/AL
Herr Ellerkamp - 8/dp stv. GF
Frau Schlüter - 8/dp
Herr Klüh - 6/Dez.-Büro
Frau Trachternach - 6/Dez.-Büro
Frau Zielsdorf - 6/Dez.-Büro

4. Gäste:

Herr Gimpel (Gemeinsame Untere Umweltschutzbehörde DoBoHa)
Herr Kelle (Gemeinsame Untere Umweltschutzbehörde DoBoHa)
Herr Müller (Bezirksregierung Arnsberg)
Herr Schmied (Bezirksregierung Arnsberg)
Herr Schmitz-Ebert (Bezirksregierung Arnsberg)
Herr Lenzen (Landwirtschaftskammer NRW)


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien,
am 24.04.2013, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 13.03.2013

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- nicht besetzt -

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Juventa und der PCB-Skandal
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08542-12-E3)
4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

4.1 Nutzung des Grundstücks An der Witwe/An der Teithe für eine Tageseinrichtung für Kinder (TEK)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08929-13)
- Lag bereits zur Sitzung am 13.03.2013 vor -

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 05.03.2013
- Lag bereits zur Sitzung am 13.03.2013 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08929-13-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 13.03.2013 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08929-13-E3)

4.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ma 111 - Stemmbrink - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung der Begründung vom 22.10.2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09434-13)

4.3 Bauleitplanung; Bebauungsplan Br 224 – Einkaufszentrum Funkturmsiedlung - Aufstellung nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren (Änderung des Flächennutzungsplanes vom 31.12.2004 im Wege der Berichtigung –Nr.45 B)
hier: Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09474-13)

4.4 Planung zur barrierefreien Errichtung von Unterrichtsräumen im Rahmen eines Neubaus als Ersatz der bestehenden Pavillonanlage und Errichtung eines neuen Verbindungsganges am Max-Planck-Gymnasium sowie Abriss des vorhandenen Verbindungsganges und der bestehenden Pavillonanlage
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08573-12)

4.5 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich B -Nordufer- nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren
hier: Kenntnisnahme der Gestaltungsregeln, Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung (erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09416-13)

4.6 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich D -Hermann-/Schüruferstraße- im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich D -Hermann-/Schüruferstraße-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09449-13)

4.7 Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Lü 112n - Ortskern Lütgendortmund - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08662-12)
- Lag bereits zur Sitzung am 06.02.2013 und am 13.03.2013 vor -

4.8 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 116n -Bergparte-
hier: Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09473-13)

4.9 Erlass einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr . 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Dortmund - Kurl sowie des Teils von Dortmund - Husen nördlich der Eisenbahnlinie Dortmund - Hamm
hier: I. Einleitungsbeschluss; II. Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09520-13)

4.10 Aktion Offenes Rathaus – „Ihr Wunsch ist unser Antrag“
Hier: Sportplatz Husen-Kurl aus planungsrechtlicher Sicht
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 09597-13)

4.11 Radparken in der Innenstadt
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09634-13)

4.12 Nahverkehrsplan
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09636-13)

5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung
- nicht besetzt -

6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- nicht besetzt -

7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes
- nicht besetzt -

8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- nicht besetzt -

9. Angelegenheiten des Vergabe- und Beschaffungsamtes
- nicht besetzt -

10. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

10.1 Bericht zum kleinräumigen Wohnungsmarktmonitoring
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09186-13)

10.2 Tätigkeitsbericht des Amtes für Wohnungswesen zum Geschäftsjahr 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09427-13)

11. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund
- nicht besetzt -

12. Angelegenheiten des Umweltamtes

12.1 Landwirtschaftliche Flächen und Wald

hierzu -> Volage der Verwaltung (Empfehlung)
(Drucksache Nr.: 08890-13)

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08459-12-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 05.12.2012 vor -

hierzu -> Statusbericht der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08459-12-E2)

12.2 Aufgabenkritik im Umweltamt – StA 60
Überweisung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 28.02.2013

(Drucksache Nr.: 08580-12)
- Lag bereits zur Sitzung am 13.03.2013 vor -

hierzu -> Vorlage der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08580-12)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08580-12-E3)
- Lag bereits zur Sitzung am 13.03.2013 vor -

hierzu -> Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 09663-13)

12.3 Messprogramm an Dortmunder Hochspannungstrassen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09266-13)

12.4 Klimaschutzgesetz Nordrhein-Westfalen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09358-13)

12.5 Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz, dlze:
Sachstandsbericht Oktober 2012 - März 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09536-13)

12.6 Nachtspeicheröfen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09582-13)

12.7 Säureharzlager in Mengede
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09583-13)

12.8 Erhöhte Emissionswerte der Hochspannungstrasse Kruckel-Hörde
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09635-13)

13. Vermessungs- und Katasteramt
- nicht besetzt -

14. Anfragen
- nicht besetzt -

15. Informationen der Verwaltung
- nicht besetzt -


Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien



zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Schreurs benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Änderungen:

Auf Vorschlag der SPD-Fraktion und wegen weiteren Informationsbedarfes, einigt man sich darauf, TOP 4.1.: “ Nutzung des Grundstücks An der Witwe /An der Teithe für eine Tageseinrichtung für Kinder (TEK)“ in die Sitzung des Rates am 02.05.2013 durchlaufen zu lassen.



Änderungen Sitzungsverlauf:


Man einigt sich weiter darauf, TOP 12.1.1. „ Landwirtschaftliche Flächen und Wald“ heute vorgezogen, nach TOP 3.1 zu behandeln, da Herr Lenzen von der Landwirtschaftskammer NRW als externer Berichterstatter zu Gast ist.

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht, mit den o.a. Änderungen, festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 13.03.2013



Zu TOP 7.2 „Neuer Standort für das Spiegelzelt“ erinnert RM Dr. Brunsing daran, dass hierzu eine Bitte um Stellungnahme der Fraktion B’90 Die Grünen vorgelegen hatte und bittet in diesem Zusammenhang darum, dass diese dann wieder aufgerufen und behandelt wird, wenn im Herbst 2013 eine neue Vorlage zu dem zukünftigen Standort des Spiegelzeltes durch die Verwaltung vorgelegt wird.

Zu TOP 7.3 „ Lichtsignalanlagenschaltungen in Schwachlastzeiten“ bittet RM Dr. Brunsing darum, die Protokollierung zu diesem Punkt dahingehend zu ergänzen, dass seine Fraktion mit der Beantwortung durch die Verwaltung nicht zufrieden war.
Demnach wird dieser Punkt mit folgender Änderung versehen: RM Dr. Brunsing verdeutlicht, dass seine Fraktion in mehreren Punkten mit dieser Stellungnahme nicht zufrieden sei.

Die Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 13.03.2013 wird, mit den o.a. Anmerkungen genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
-nicht besetzt-

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Juventa und der PCB-Skandal
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08542-12-E3)

hierzu liegt vor:-> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 08542-12-E3)





hierzu liegt vor-> Aktuelle Informationen der Verwaltung zum Insolvenzverfahren und zur Sanierung (Drucksache Nr.: 08542-12-E4)






AUSWI: 24.04.2013

Nach einleitenden den Worten durch Herrn Müller (BR/Arnsberg) berichtet Herr Schmied (BR/Arnsberg) zu den neuesten Entwicklungen bezüglich des Sanierungskonzeptes sowie des Insolvenzverfahrens.

Herr Schmied bietet weiter an, dass er heute, ergänzend zu der bereits zur Ausschuss-Sitzung am 06.02.2013 vorliegende Stellungnahme, zum Thema „Juventa“ weitere Fragen beantworten könne.

Zur aktuellsten Entwicklung bzgl. der Sanierung informiert er darüber, dass der Insolvenzverwalter inzwischen mitgeteilt habe, welche Güter er für die Insolvenzmasse veräußern will. Ergänzend führt Herr Schmied an, dass die Bezirksregierung, sobald ihr die entsprechende, offizielle Stellungnahme hierzu vorliege, entsprechende Leistungsbeschreibungen für die Güter, die durch die BR/Arnsberg im Rahmen der Ersatzvornahme zu entsorgen sind, erstellen werde. Er kündigt weiter an, dass man nach dieser Entsorgung mit der Sanierung der Hallen 1 und 2 sowie des Freigeländes beginnen könne.

Auf Nachfrage von RM Märkel hinsichtlich etwaiger Firmen, welche für die Entsorgung PCB - belasteter Güter vornehmen, kündigte Herr Schmied an, dass er ihr hierzu nach der Sitzung entsprechende schriftliche Informationen zukommen lassen werde (siehe Anlage).
Ergänzung:
Auf Nachfrage zum Ablauf des damaligen Notifizierungsverfahrens informiert Herr Müller (BR/ Arnsberg) darüber, dass damals, aufgrund einer Verabredung der Bundesregierung vereinbart wurde, die Transformatoren nach Deutschland zu bringen und in diesem Zusammenhang die Bezirksregierung Arnsberg darum gebeten wurde, Kasachstan bei diesem Notifizierungsverfahren Hilfestellung zu leisten.
Weitere Nachfragen von RM Märkel und RM Kowalewski zur PCB-Belastung im Bereich des Dortmunder Hafens, zur Sanierung und zum Thema „Juventa“ werden durch Herrn Müller und Herrn Schmied beantwortet.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die vorliegenden Stellungnahmen und mündlichen Ausführungen der Bezirksregierung Arnsberg zur Kenntnis.

4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

zu TOP 4.1
Nutzung des Grundstücks An der Witwe/An der Teithe für eine Tageseinrichtung für Kinder (TEK)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08929-13)

hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 05.03.2013 (lag bereits zur Sitzung am 13.03.2013 vor):

„Nach ausführlicher Diskussion empfiehlt die Bezirksvertretung Hombruch dem Rat der Stadt
Dortmund einstimmig, die Vorlage der Verwaltung abzulehnen.

Begründung
- Die verkehrliche Situation ist für eine TEK ungeeignet. Das Grundstück liege im
„Ausfahrtsbereich der Durchgangsstraße „Krückenweg“.
- Es wird eine Kontaminierung des Bodens aufgrund der früheren gewerblichen Nutzung
des Grundstückes vermutet.
- Das Grundstück liege in Nachbarschaft zu einer KFZ – Werkstatt und sei deshalb kein
idealer Standort für eine Einrichtung für Kinder.
Die Bezirksvertretung Hombruch ist sich einig, den Rat der Stadt Dortmund zu bitten, die
Verwaltung aufzufordern, in diesem Gebiet einen Alternativstandort vorzuschlagen.“


hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 08799-13-E1) (lag bereits zur Sitzung am 13.03.2013 vor):

„Die Bezirksvertretung Hombruch hat in ihrer Sitzung vom 05.03.2013 die Vorlage „Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen“ in dem Punkt 4 c) der Begründung (Verkauf des Grundstücks An der Witwe/An der Teithe in Hombruch zum Bau einer drei- bis viergruppigen Tageseinrichtung für Kinder) abgelehnt.

Die Verwaltung nimmt hierzu im Folgenden Stellung.


1. Die verkehrliche Situation ist für eine TEK ungeeignet. Das Grundstück liege im Ausfahrtsbereich der Durchgangsstraße „Krückenweg“.

Die Erschließung des Grundstücks ist noch nicht abschließend geklärt. Eine direkte Zufahrt zum Krückenweg wird aber ausgeschlossen, da damit eine Anbindung von Südosten nicht möglich ist. Es bietet sich dagegen an, das Grundstück von der Anliegerstraße „An der Witwe“ zu erschließen. Die Erreichbarkeit des Grundstücks ist für alle Verkehrsarten optimal geeignet. Westlich der Straße „Krückenweg“ befindet sich ein breiter kombinierter Geh-/ Radweg, der eine sichere Führung auch für Fußgänger zum signalgeregelten Knoten Krückenweg/Am Beilstück bzw. zur Straße „Beisterweg“ bietet. Auch die unmittelbare Nähe zur Stadtbahnhaltestelle ist zu begrüßen, um Wegeketten für bringende und holende Eltern mit dem ÖPNV zu erleichtern.


2. Es wird eine Kontaminierung des Bodens aufgrund der früheren gewerblichen Nutzung des Grundstückes vermutet.

Das ca. 3.400 m² große Grundstück ist in dem Übersichtsplan über Altstandorte und Altablagerungen der Stadt Dortmund nicht als Verdachtsfläche gekennzeichnet. Das Grundstück und die weiträumige Umgebung sind als eine Fläche gekennzeichnet, auf der möglicherweise oberflächennaher Bergbau stattgefunden hat. In der „Karte der potentiellen Gasaustrittsbereiche im Stadtgebiet Dortmund“ liegt das Grundstück in einem Gebiet, in dem Methangasaustritte wenig wahrscheinlich sind (Zone 1).

3. Das Grundstück liege in Nachbarschaft zu einer KFZ-Werkstatt und sei deshalb kein idealer Standort für eine Einrichtung für Kinder.

Die KFZ-Werkstatt muss Immissionsrichtwerte an den näher liegenden Wohngebäuden (An der Teithe) bereits einhalten, dementsprechend sind keine unzumutbaren Immissionen durch die Kfz-Werkstatt zu erwarten.

Die Aspekte der Immissionen, Erschließung/Anfahrbarkeit, Baumschutz etc. werden im weiteren Verfahren abgestimmt.


4. Die Bezirksvertretung Hombruch ist sich einig, den Rat der Stadt Dortmund zu bitten, die Verwaltung aufzufordern, in diesem Gebiet einen Alternativstandort vorzuschlagen.

Die TEK scheint auf dem Grundstück An der Witwe/An der Teithe kurzfristig zeitlich realisierbar und ist nach den bisherigen Prüfungen für eine Bebauung geeignet. Bei einer alternativen Standortsuche ist mit einem nicht absehbaren mehrmonatigen Zeitverzug zu rechnen, unabhängig von der Frage, ob ein alternatives städtisches Grundstück vorhanden ist.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West hat in ihrer Sitzung vom 06.03.2013 dem Rat empfohlen vor Beschluss der Vorlage „Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen“ die Fragestellung klären zu lassen „(...) warum die Stadt die Grundstücke, unter Ausschöpfung der entsprechenden Fördermittel des Bundes, für den Ausbau von Betreuungsplätzen nicht selbst bebaut, sondern veräußert und später anmietet.“

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung.
Die Grundstücke unter Punkt 4 der Begründung sollen vorbehaltlich des Beschlusses des Rates für den Bau einer Tageseinrichtung für Kinder (TEK) zum Verkauf ausgeschrieben werden. Nach dem Erwerb des Grundstücks durch den Investor wird dieser die TEK errichten und an einen Träger der freien Jugendhilfe bzw. an eine Elterninitiative vermieten. Die Stadt Dortmund wird somit kein Mieter der unter Punkt 4 der Begründung genannten Grundstücke.
Die einzige Einrichtung, die im Rahmen des Investorenmodells gebaut und von der Stadt Dortmund zurück gemietet werden soll, ist der Ersatzbau für die bisher vom Eigenbetrieb FABIDO geführte TEK Steinkühlerweg 235. Die Einrichtung ist wegen Schädlingsbefalls mit einer befristeten Baugenehmigung/ Nutzung bis zum 31.12.2014 in Containern untergebracht worden. Damit ist eine schnelle Realisierung eines Ersatzbaus am Standort Strohnstr./Kipsburg unumgänglich, die nur im Rahmen des Investorenmodells zu erzielen ist, da der Stadt Dortmund für den Bau einer TEK im Haushaltsjahr 2013 keine Mittel zur Verfügung stehen.

Ab dem 01.08.2013 besteht zudem ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren, der auch eingeklagt werden kann. Auch aus diesem Grund soll die TEK Strohnstr./Kipsburg zeitnah durch einen Investor realisiert werden.“



hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 08799-13-E3):

„Die BV Hombruch hat in ihrer Sitzung am 05.03.2013 die Vorlage „Nutzung des Grundstücks An
der Witwe/An der Teithe für eine Tageseinrichtung für Kinder (TEK)“, DS-Nr.: 08929-13, abgelehnt.
„Nach ausführlicher Diskussion empfiehlt die Bezirksvertretung Hombruch dem Rat der Stadt
Dortmund einstimmig, die Vorlage der Verwaltung abzulehnen.
Begründung
- Die verkehrliche Situation ist für eine TEK ungeeignet. Das Grundstück liege im „Ausfahrtsbereich
der Durchgangsstraße „Krückenweg“.
- Es wird eine Kontaminierung des Bodens aufgrund der früheren gewerblichen Nutzung des
Grundstückes vermutet.
- Das Grundstück liege in Nachbarschaft zu einer KFZ – Werkstatt und sei deshalb kein idealer
Standort für eine Einrichtung für Kinder.
Die Bezirksvertretung Hombruch ist sich einig, den Rat der Stadt Dortmund zu bitten, die Verwaltung
aufzufordern, in diesem Gebiet einen Alternativstandort vorzuschlagen.“
Der Rat hat den o. g. Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung am 21.03.2013 von der Tagesordnung
abgesetzt. Hinsichtlich der angesprochenen Aspekte zur Grundstückseignung des Standortes „An
der Witwe“ ist aus Sicht der Verwaltung zu der Bitte um Stellungnahme der Bezirksvertretung
Hombruch, DS-Nr.: 08929-13-E3, folgendes auszuführen:

Erschließung
Die Erschließung des Grundstücks ist noch nicht abschließend geklärt. Eine direkte Zufahrt zum
Krückenweg wird aber ausgeschlossen. Es bietet sich dagegen an, das Grundstück von der Anliegerstraße „An der Witwe“ zu erschließen. Die Erreichbarkeit des Grundstücks ist für alle Verkehrsarten optimal geeignet. Westlich der Straße „Krückenweg“ befindet sich ein breiter kombinierter Geh-/Radweg, der eine sichere Führung auch für Fußgänger zum signalgeregelten Knoten Krückenweg/Am Beilstück bzw. zur Straße „Beisterweg“ bietet. Auch die unmittelbare Nähe zur Stadtbahnhaltestelle ist zu begrüßen, um Wegeketten für bringende und holende Eltern mit dem ÖPNVzu erleichtern.
Altlastenverdacht
Das ca. 3.400 m² große Grundstück ist in dem Übersichtsplan über Altstandorte und Altablagerungen
der Stadt Dortmund nicht als Verdachtsfläche gekennzeichnet. Das Grundstück und die weiträumige
Umgebung sind als eine Fläche gekennzeichnet, auf der möglicherweise oberflächennaher
Bergbau stattgefunden hat. In der „Karte der potentiellen Gasaustrittsbereiche im Stadtgebiet Dortmund“liegt das Grundstück in einem Gebiet, in dem Methangasaustritte wenig wahrscheinlich sind
(Zone 1).
Verträglichkeit mit den benachbarten Nutzungen
Eine benachbarte KFZ-Werkstatt muss bereits Immissionsrichtwerte bezogen auf die umliegende
Wohnbebauung (An der Teithe) einhalten, dementsprechend sind keine unzumutbaren Immissionen
durch die Kfz-Werkstatt zu erwarten. Die Aspekte der Immissionen, Erschließung/Anfahrbarkeit,
Baumschutz etc. werden im weiteren Verfahren abgestimmt.
Alternativstandorte
Alternativ zum Standort An der Witwe/An der Teithe wurden im Stadtbezirk Hombruch weitere
städtische Grundstücke für eine viergruppige TEK bewertet. Ein Übersichtsplan über die Grundstücke
ist beigefügt.
Mögliche Teilflächen an der Langeloh-Grundschule (Löttringhauser Str. 237), an der Olpketal-
Grundschule (Olpketalstr. 81) und neben der TEK Olpketalstr. 85 können nicht als Ersatzstandorte
herangezogen werden, da der Einzugsbereich für Kinder nicht mit dem Standort An der Witwe/An
der Teithe übereinstimmt. Gleiches gilt für eine Teilfläche der Kirchhörder-Grundschule, das Grabeland an der Zillestr. Ecke Crachtstr. sowie für eine Teilfläche der Jugendfreizeitstätte (JFS) Eichlinghofen an der Persebecker Str. Zusätzlich ist auf einer Teilfläche der Olpketal Grundschule erst
kürzlich eine neue Spielfläche entstanden, so dass keine ausreichenden Flächenreserven zur Verfügung stehen.
Teilflächen der Harkort-Grundschule (Behringstr. 59), und der Gebrüder-Grimm-Grundschule (Kieferstr.Ecke Leostr.), die zwar in relativer Nähe zum Standort An der Witwe/An der Teithe liegen,
scheiden aufgrund ihrer geringen Größe für eine viergruppige TEK aus. Ebenfalls sind die bereits
genannten Grundstücksteile an der Kirchhörder-Grundschule (Kobbendelle 6) und an der JFS Eichlinghofen (Persebecker Str.) zu klein.
Bei den Grundstücken Baroper Schulstraße und Heinrich-Staubach-Straße handelt es sich jeweils
um größere zentrale Spielflächen (Typ A/B) mit vielfältigen Angeboten für alle Altersgruppen. Als
Besonderheit verfügen beide Spielplätze über einen Bolzplatz. Die Spielplätze sind die einzigen
öffentlichen Spielräume in ihrem jeweiligen Versorgungsbereich/Einzugsbereich. Aus Sicht der
Spielflächenbedarfsplanung kann daher einer Aufgabe der angeführten Spielflächen nicht zugestimmt
werden. Darüber hinaus hat der Rat der Stadt Dortmund im Rahmen der Einführung der
Spielleitplanung ein „Verschlechterungsverbot“ bezogen auf das Spielraumangebot beschlossen
(DS Nr. 09666-07). Mangels verfügbarer Grundstücke in den jeweiligen Versorgungsbereichen
wäre die notwendige Schaffung von Ersatzspielflächen im Umfeld nicht gesichert.
Für das Grabeland Am Surck in Barop gibt es weder das erforderliche Planrecht noch eine ausreichende Erschließungsmöglichkeit. Eine Hinterlandbebauung ist somit kurz-/mittelfristig nicht möglich.
Die Grünfläche an der Marie-Curie-Allee/Ecke Vogelpothsweg und Hugo-Heimsath-Str. ist im Bebauungsplan (B-Plan) „Hom 240“ als Ausgleichsfläche und Vorbehaltsfläche für die Regenrückhaltung und Versickerung festgesetzt. Eine bauliche Nutzung in diesem Bereich wäre zudem unvereinbar
mit dem städtebaulichen Entwicklungskonzept der Universität. Dies steht insgesamt einer erforderlichen Änderung des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplans entgegen. Des Weiteren ist der Standort aus bedarfsplanerischer Sicht nicht als Ersatz für das Grundstück An der Witwe/An der Teithe geeignet.
Unabhängig von der geplanten Realisierung einer TEK am Standort An der Witwe/An der Teithe
besteht die Notwendigkeit, weitere Betreuungskapazitäten in Hombruch zu schaffen. Hierzu wird
derzeit der Standort „Am Froschloch“ einer detaillierten Prüfung durch die Verwaltung unterzogen.
Eine weitere Option ist der Standort „Am Gardenkamp 47“ (ehemals Hokido). Dieser befindet sich
aber nicht im Eigentum der Stadt Dortmund, so dass die Realisierungsperspektive ungewiss ist.
Vor dem Hintergrund der Umsetzung des Rechtsanspruchs wurden ausschließlich städtische
Grundstücke in die Alternativenprüfung mit einbezogen, denn nur für diese Grundstücke ist die
notwendige kurzfristige Verfügbarkeit verlässlich garantiert. Grundsätzlich gilt jedoch, dass auch
private Investitionen zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsangeboten unterstützt werden, sofern
diese mit der Bedarfsplanung vereinbar sind und sich im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen
einschließlich der Förder- und Finanzierungsregelungen bewegen. In diesem Kontext ist zu
bemerken, dass das private Betriebsgelände der Firma „Schreck-Mieves“ bislang keine Berücksichtigung finden konnte. Der Stadt ist lediglich bekannt, dass eine Betriebsschließung bis zum Ende des Jahres beabsichtigt ist. Eine mögliche Nachfolgenutzung ist derzeit nicht absehbar. Zudem handelt es sich bei diesem Standort um eine kartierte Altlastenverdachtsfläche.
Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die vorgenannten Alternativgrundstücke als Ersatz für das
Grundstück An der Witwe/An der Teithe ausscheiden. Aus Sicht der Verwaltung ist das Grundstück
aufgrund der günstigen Lage sehr gut geeignet für eine TEK.
Die Verwaltung bittet die Bezirksvertretung Hombruch und die Ausschüsse, dem Rat der Stadt
Dortmund zu empfehlen, dass das Grundstück An der Witwe/An der Teithe für den Bau einer TEK
genutzt wird.“


AUSWI: 24.04.2013:

RM Dr. Brunsing bittet die Verwaltung um Prüfung und schriftliche Stellungnahme zu der bereits in der letzten AUSWI - Sitzung angeführten Fläche zwischen der Ostenberg-Grundschule und dem Friedhof- Barop sowie zu den von der SPD und CDU zur Prüfung vorgeschlagenen Flächen in der gestrigen (23.04.13) Sitzung der Bezirksvertretung –Hombruch.

Herr Wilde sagt zu, dass die Verwaltung die gewünschte schriftliche Stellungnahme zur Ratssitzung vorlegen wird.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Angelegenheit in den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.



zu TOP 4.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ma 111 - Stemmbrink - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung der Begründung vom 22.10.2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09434-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Stimmenthaltung der Gruppe der NPD, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ma 111 – Stemmbrink – vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den Anregungen zu den Punkten 6.1 und 6.2 zu folgen und zu dem Punkt 6.3 nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III/FNA 213 – 1).


II. beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ma 111 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 05.12.2012 offengelegenen Inhalt, jedoch mit der unter Punkt 7 dieser Beschlussvorlage genannten Änderung, als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


III. beschließt, der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ma 111 die Begründung vom 22.10.2012 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.





zu TOP 4.3
Bauleitplanung; Bebauungsplan Br 224 – Einkaufszentrum Funkturmsiedlung - Aufstellung nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren (Änderung des Flächennutzungsplanes vom 31.12.2004 im Wege der Berichtigung –Nr.45 B)
hier: Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09474-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des Bebauungsplanes offengelegte Begründung vom 13.11.2012 entsprechend Ziffer 10 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 22.03.2013 dem Bebauungsplan Br 224 – Einkaufszentrum Funkturmsiedlung - beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Br 224 – Einkaufszentrum Funkturmsiedlung – für den unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mir den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW




zu TOP 4.4
Planung zur barrierefreien Errichtung von Unterrichtsräumen im Rahmen eines Neubaus als Ersatz der bestehenden Pavillonanlage und Errichtung eines neuen Verbindungsganges am Max-Planck-Gymnasium sowie Abriss des vorhandenen Verbindungsganges und der bestehenden Pavillonanlage

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08573-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 2.235.400 € die weitere Planung (Leistungsphasen 3 und 4 HOAI) für die barrierefreie Errichtung von Unterrichtsräumen im Rahmen eines Neubaus als Ersatz der bestehenden Pavillonanlage und Errichtung eines neuen Verbindungsganges am Max Planck Gymnasium (Planungsbeschluss).

In der Kostenschätzung sind Baukosten von 2.175.400 € und Möblierungskosten von 60.000 € enthalten.

Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 40 (Schulverwaltungsamt) auf der Investitionsfinanzstelle 40I00301044011, Finanzposition 780800:

Haushaltsjahr 2013: 20.000 €
Haushaltsjahr 2014: 777.400 €
Haushaltsjahr 2015 996.750 €
Haushaltsjahr 2016: 199.350 €
Der dargestellte Mittelabfluss weicht von der Veranschlagung der Haushaltsmittel ab.
Die darin enthaltenen anteiligen Planungskosten für die Leistungsphasen 3 und 4 belaufen sich auf 75.000 € und können aus dem Budget des Fachbereiches 40, Finanzstelle 40I00301044011, Finanzposition 780800, gedeckt werden.

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 241.900 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

Die Investition bedingt ab 2016 (erstes Jahr der vollständigen Nutzung) eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 65 in Höhe von 55.934,25 €. Die Ergebnis-rechnung des FB 40 wird ab 2016 in Höhe von 4.615,38 € jährlich belastet.

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Abschreibungen sind bei den Fachbereichen 40 (Auftrag 400301040011) und 65 (Auftrag 650138011000) in den Teilergebnisplänen berücksichtigt. Die anteiligen Bewirtschaftungskosten i.H.v. 174,25 € werden aus dem Budget des StA 65 bereitgestellt.

Die Durchführung der Maßnahme unterliegt dem Vorbehalt sowohl der Genehmigung des Haushaltes durch die Bezirksregierung Arnsberg als auch der Genehmigung der beantragten übertragenen Ermächtigungen durch den Kämmerer.
Sollte eine Übertragung der Mittel aus dem Jahr 2013 in die nachfolgenden Jahre nicht genehmigt werden, wird die Finanzierung aus dem Budget des FB 40 sichergestellt.
2. die weitere Planung für die Abbrüche des Verbindungsganges und des vorhandenen Pavillons. Die Kostenschätzung beläuft sich auf 202.700 €.

Die Auszahlungen sind in der Ergebnisrechnung des Fachbereiches 24 unter Auftrag 24150708IS00, Sachkonto 522200, wie folgt vorgesehen:

Haushaltsjahr 2013: 108.680 €
Haushaltsjahr 2015: 94.020 €
3. die Städtische Immobilienwirtschaft nach Abschluss der Planung mit der Herbei-führung des Ausführungsbeschlusses zu beauftragen.

zu TOP 4.5
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich B -Nordufer- nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren
hier: Kenntnisnahme der Gestaltungsregeln, Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung (erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09416-13)


RM Pohlmann nimmt, unter Hinweis auf das Mitwirkungsverbot, nicht an der Beratung zu diesem Punkt teil.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien schiebt die Befassung mit der Vorlage, wegen noch bestehenden Beratungsbedarfes, in seine nächste Sitzung.



zu TOP 4.6
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich D -Hermann-/Schüruferstraße- im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich D -Hermann-/Schüruferstraße-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09449-13)
Nachdem RM Pohlmann ihre Haltung zu der Vorlage verdeutlicht hat, wird hierzu wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig, bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt, für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich den Bebauungsplan Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich D -Hermann-/Schür­uferstraße- aufzustellen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 13a Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/ FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemein­deordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).




zu TOP 4.7
Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Lü 112n - Ortskern Lütgendortmund - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08662-12)
Nachdem Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen ihre jeweilige Haltung zu der Vorlage verdeutlicht haben, wird hierzu wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst mehrheitlich, bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, gegen die Stimme der Fraktion Die Linke nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, den Bebauungsplan Lü 112n - Ortskern Lütgendortmund - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich zu ändern (Änderung Nr. 7).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 13a Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes der Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Lü 112n - Ortskern Lütgendortmund - und der Begründung vom 19.12.2012 zu und beschließt die Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB und § 13a BauGB.


zu TOP 4.8
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 116n -Bergparte-
hier: Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09473-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt den geplanten Festsetzungen des modifizierten Bebauungsplanentwurfes Ap 116n -Bergparte- für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich und der Begründung vom 20.03.2013 zu und beschließt die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung auf die verkürzte Dauer von zwei Wochen. Anregungen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden. Diese sind im Detail unter der Ziffer 5 dieser Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§ 4a Abs. 3 Baugesetzbuch vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 / BGBl. III/ FNA 213-1).



zu TOP 4.9
Erlass einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr . 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Dortmund - Kurl sowie des Teils von Dortmund - Husen nördlich der Eisenbahnlinie Dortmund - Hamm
hier: I. Einleitungsbeschluss; II. Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09520-13)

Auf Anregung von RM Waßmann, schlägt Herr Wilde vor, unabhängig von dem Beschluss zu der heute vorliegenden Vorlage, die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen in einer Informationsveranstaltung, gemeinsam mit dem Vorhaben-Träger über die Bodenqualität und Vorhaben zu den Flächen zu informieren, wenn hierzu konkretere Informationen und Planungen vorliegen.

Nachdem die CDU-Fraktion ihre Zustimmung hierzu signalisiert hat, wird zu der Vorlage wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss
I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich das Verfahren zum Erlass einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten.

Rechtsgrundlage:
§ 34 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/ FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023).

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt dem Entwurf der Klarstellungs- und Entwicklungssatzung für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich und der Begründung vom 21.03.2013.zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung)

Rechtsgrundlage:
§ 34 Abs. 4 Nr. 1 und 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB



zu TOP 4.10
Aktion Offenes Rathaus – „Ihr Wunsch ist unser Antrag“
Hier: Sportplatz Husen-Kurl aus planungsrechtlicher Sicht
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 09597-13)

hierin enthalten-> Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke) (DrucksacheNr.: 09595-13)

„vor dem Hintergrund der vom Rat beschlossenen Rahmenplanung Husen-Kurl hat unsere Fraktion folgende Fragen zu den umweltpolitischen und planungsrechtlichen Hintergründen des geplanten Sportplatzes an der Kurler Strasse (Bebauungsplan Scha 145):

1) Inwieweit kollidiert die Planung des Sportplatzes mit den Festsetzungen im Flächennutzungsplan, im Landschaftsplan und im Regionalplan?
2) Welche Auswirkungen hätte der Sportplatzbau nach fachlicher Einschätzung auf das Naturschutzgebiet Buschei?

3) Gibt es zu berücksichtigende Biotopverbünde, die durch den Sportplatzbau an diesem Standort beeinträchtigt würden?
4) Der Beirat der unteren Landschaftsbehörde hat sich aus umweltpolitischen Gründen negativ zu der Planung geäußert. Wie beurteilt das Umweltamt der Stadt Dortmund die Planung an diesem Standort? Wurde die höhere Landschaftsbehörde der Bezirksregierung Arnsberg in das Verfahren einbezogen? Wenn ja, wie wird die Planung aus Sicht der höheren Landschaftsbehörde eingeschätzt?

5) Angesichts einer geplanten Bebauung am Rande eines Naturschutzgebietes ist für einen erforderlichen Umweltbericht die Verwendung des Messtischblattes 4411 zielführend. Welches Messtischblatt wurde für den Umweltbericht verwendet? Welche Folgen hat die Verwendung eines falschen Messtischblattes im Planungsverfahren?

6) Hat im Planungsbereich eine Untersuchung auf vorkommende Fledermäuse stattgefunden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

7) Sind Kibitz, Wespenbussard und Rotmilan als planungsrelevante Arten im Umweltbericht berücksichtigt worden? Wenn ja, in welcher Weise?

8) Durch welche Lärmemissionen wird der Bereich des Kurler Krankenhauses potentiell beeinträchtigt? Welche Festsetzung im Flächennutzungsplan gilt für das Ärztehaus zwischen Krankenhaus und künftiger Sportplatzfläche?

Begründung: Im Rahmen der Aktion Offenes Rathaus – „Ihr Wunsch ist unser Antrag“ ergab sich weitergehender Informationsbedarf von Seiten mehrerer BürgerInnen aus Dortmund-Kurl. Diesen nicht ausreichend befriedigten Informationsbedarf der Bürgerschaft vor Ort möchten wir mit Hilfe einer Anfrage an die Fachverwaltung befriedigen.“

hierzu liegt vor-> Stellungnahme der Verwaltung ((DrucksacheNr.: 09595-13-E1)

Offenes Rathaus – „Ihr Wunsch ist unser Antrag“ hier: Sportplatz Husen-
Kurl aus planerischer Sicht zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung,
Wohnen und Immobilien am 24.04.2013 wurden durch die Fraktion „Die Linke.“ Nachfragen
gestellt, zu denen ich wie folgt Stellung nehme:

Frage 1:
Inwieweit kollidiert die Planung des Sportplatzes mit den Festsetzungen im Flächennutzungsplan,
im Landschaftsplan und im Regionalplan?
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Regionalplan Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund –
östlicher Teil (Dortmund Kreis – Unna – Hamm) legt allgemeinen Freiraum und Agrarbereiche
mit Funktionen zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung
fest. Das Gebiet ist Teil eines regionalen Grünzuges.
Der seit dem 31.12.2004 rechtswirksame Flächennutzungsplan (FNP) stellt den Planbereich
als Fläche für die Landwirtschaft dar.
Nach dem Landschaftsplan Dortmund-Nord liegt die Fläche innerhalb des Landschaftsschutzgebietes
L8.
Die Planung des Sportplatzes geht dementsprechend mit keiner der übergeordneten Planungen
konform. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wird der Flächennutzungsplan geändert. Der
Landschaftsplan Dortmund-Nord und der Regionalplan werden im Zuge einer Anpassung
geändert.

Frage 2:
Welche Auswirkungen hätte der Sportplatzbau nach fachlicher Einschätzung auf das Naturschutzgebiet
Buschei?

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Höhere Landschaftsbehörde in Arnsberg sieht „negative Auswirkungen insbesondere in
Form von Lärm und Licht von der Sportanlage auf das Naturschutzgebiet Buschei. Dies ist
mit dem Schutzziel des Naturschutzgebietes „Erhaltung und ökologische Entwicklung eines
differenzierten, relativ störungsarmen Wald-Biotopkomplexes in enger Verzahnung zu
ähnlichen Schutzgebieten im Dortmunder Norden nicht vereinbar“ (schriftliche Stellungnahme
im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung vom 06.02.2013 Frau König). Dies
Anregungen werden bei der Fortschreibung des Umweltberichtes im weiteren Verfahren
untersucht und die Ergebnisse entsprechend berücksichtigt.


Frage 3:
Gibt es zu berücksichtigende Biotopverbünde, die durch den Sportplatzbau an diesem Standort
beeinträchtigt würden?

Stellungnahme der Verwaltung:
Das Plangebiet ist fast vollständig ackerbaulich genutzt. Im Plangebiet selbst ist nur eine
geringe Strukturvielfalt vorhanden. Unter Biotopverbundsgesichtspunkten liegt keine
besondere Bedeutung vor, gleichwohl sind die Ackerflächen Teil des Biotopverbundes.

Frage 4:
Der Beirat der unteren Landschaftsbehörde hat sich aus umweltpolitischen Gründen negativ
zu der Planung geäußert. Wie beurteilt das Umweltamt der Stadt Dortmund die Planung an
diesem Standort?
Wurde die höhere Landschaftsbehörde der Bezirksregierung Arnsberg in das Verfahren
einbezogen? Wenn ja, wie wird die Planung aus Sicht der höheren Landschaftsbehörde
eingeschätzt?

Stellungnahme der Verwaltung:
„Aus Sicht des Umweltamtes (hier: der Landschaftsbehörde) bestehen ... erhebliche Bedenken
gegen die Planung. Wenn kein anderer Standort gefunden wird, so ist zumindest hier eine
Umplanung gefordert“ (Stellungnahme des Umweltamtes im Rahmen der frühzeitigen
Behördenbeteiligung vom 18.01.2013).
Die Höhere Landschaftsbehörde ist im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung
beteiligt worden und hat am 06.02.2013 folgendermaßen geantwortet: „Als höhere Landschaftsbehörde
weise ich aus natur- und landschaftsfachlicher Sicht noch mal auf meine
bereits im April 2011 vorgetragenen erheblichen Bedenken gegen einen Sportplatz am
vorgesehenen Standort hin.“

Frage 5:
Angesichts einer geplanten Bebauung am Rande eines Naturschutzgebietes ist für einen
erforderlichen Umweltbericht die Verwendung des Messtischblattes 4411 zielführend.
Welches Messtischblatt wurde für den Umweltbericht verwendet? Welche Folgen hat die
Verwendung eines falschen Messtischblattes im Planverfahren?

Stellungnahme der Verwaltung:
Im Umweltberichtvorentwurf ist das Messtischblatt 4311 für die Artenschutzrechtliche
Vorprüfung verwendet worden.
In der Tat deckt das Messtischblatt 4411 den Planbereich in Husen-Kurl ab.
Im Laufe der Fortschreibung des Umweltberichtes wird dieser Umstand berücksichtigt
werden.
Inhaltlich hat das keine Folgen für dieses Bauleitplanverfahren, denn die dem Messtischblatt
zugeordneten Planungsrelevanten Arten sind bis auf eine Amphibienart identisch. Aufgrund
der Biotopstruktur sind die Amphibienarten ohnehin nicht betroffen. Somit besteht in der
Artenschutzrechtlichen Vorprüfung kein Defizit.

Frage 6:
Hat im Planungsbereich eine Untersuchung auf vorkommende Fledermäuse stattgefunden?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?


Stellungnahme der Verwaltung:
Im Rahmen der Erstellung des Umweltberichtvorentwurfes sind Daten zu Fledermäusen
erhoben worden.
„Da weder Gebäude noch mögliche Höhlenbäume vom Vorhaben unmittelbar betroffen sind,
kann eine erhebliche Betroffenheit von Fortpflanzungs- und Ruheräumen von Fledermäusen
mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden.“

Frage 7:
Sind Kiebitz, Wespenbussard und Rotmilan als planungsrelevante Arten im Umweltbericht
berücksichtigt worden? Wenn ja, in welcher Weise?

Stellungnahme der Verwaltung:
Diese Vogelarten sind berücksichtigt worden. Für den Kiebitz und den Wespenbussard kann
ein Brutverdacht im Planungsraum ausgeschlossen werden.
Aufgrund eines konkreten Hinweises auf eine Brutstätte des Rotmilans in der näheren Umgebung
zum geplanten Sportplatzes ist ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben worden.
Die Ergebnisse stehen noch aus.

Frage 8:
Durch welche Lärmemissionen wird der Bereich des Kurler Krankenhauses potentiell
beeinträchtigt? Welche Festsetzung im Flächennutzungsplan gilt für das Ärztehaus zwischen
Krankenhaus und künftiger Sportplatzfläche?

Stellungnahme der Verwaltung:
Durch Gutachten wurde festgestellt: Das Kurler Krankenhaus wird aufgrund der großen
Entfernung durch Geräusche des geplanten Sportplatzes nicht beeinträchtigt, d.h. die städtebaulichen
Orientierungswerte werden eingehalten.
Der Verkehrslärmpegel auf der Kurler Straße steigt durch die Nutzung des Sportplatzes nur
um 0,2 dB. Dies ist nicht wahrnehmbar und erfordert keine Maßnahmen.
Der Flächennutzungsplan stellt für den Bereich des Krankenhauses und die auf dem Gelände
südlich angrenzenden Gebäude Flächen für Gemeinbedarf, Einrichtung des Gesundheitswesens
dar.“

AUSWI, 24.04.2013:


RM Kowalewski verdeutlicht, dass er das Thema insgesamt, mit den vorliegenden Antworten der Verwaltung noch nicht als zufriedenstellend behandelt ansieht und bittet diese, sich dringend, insbesondere unter Hinweis auf die Punkte 7. und 8. der o. a. Stellungnahme, um die Prüfung weiterer Alternativstandorte zu bemühen.

Herr Wilde verweist zunächst darauf, dass die vorliegende Stellungnahme auf dem derzeitigen Kenntnisstand beruhe und noch nicht alle abschließenden Erkenntnisse zu den vorliegenden Abfragen vorlägen. Für das weitere Vorgehen bittet er darum, zunächst den nächsten Verfahrensschritt abzuwarten, weil dann die Verwaltung in der Lage dazu sein wird, dem Ausschuss alle Ergebnisse der noch ausstehenden Gutachten, wie z.B. auch zum Rotmilan, vorzustellen. Danach könne man sich, unter Abwägung aller Belange, inhaltlich genauer mit dem Thema auseinandersetzen und die Fraktionen hätten dann auch noch die Möglichkeit, mit entsprechenden Anträgen bzw. Anfragen, politisch auf das weitere Verfahren Einfluss zu nehmen.

RM Waßmann äußert sich zustimmend zu dem Vorschlag von Herrn Wilde.

RM Dr. Brunsing erinnert an die gesetzliche Vorschriften (z.B. zum Baurecht, Planungsrecht, Umwelt,- und Naturschutzrecht), welche auf jeden Fall, auch bei diesem Verfahren einzuhalten seien.

RM Kowalewski begründet noch einmal, warum er es, nach wie vor, für erforderlich und zielführender halte, sich bereits frühzeitig mit der vorliegenden Problematik auseinanderzusetzen, damit man, im Interesse des örtlichen Sportvereins, möglichst zu einem Alternativstandort komme.

RM Schreurs unterstützt den durch Herrn Wilde vorgebrachten Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.11
Radparken in der Innenstadt
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09634-13)

hierzu Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B’90 Die Grünen) (DS-Nr.: 09634-13-E1)

1. die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender
Fragen:

2. Gibt es ein Konzept für sichere, öffentlich zugängliche Abstellmöglichkeiten von Fahrrädern
in der Dortmunder Innenstadt?

3. Wenn ja, wie sieht das Konzept aus und wann kann es umgesetzt werden?

4. Ist bei der Um- oder Neugestaltung zentraler Bereiche, wie z. B. des Boulevards
Kampstraße, die Einrichtung solcher Abstellmöglichkeiten vorgesehen?
Begründung:
Derzeit gibt es in der Dortmunder Innenstadt nur wenige öffentlich zugängliche sichere
Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Vor dem Hintergrund der Auszeichnung der Stadt als
fahrradfreundlich, dem bestehenden Masterplänen Mobilität und Energiewende sowie der
zunehmenden Nutzung von e-bikes / Pedelecs sollte hier kurzfristig eine Lösung gefunden
werden, die auch die besonderen Anforderungen von NutzerInnenn hochwertiger Räder
berücksichtigt. Hilfreich können dabei Lösungsansätze und Sponsoringkonzepte sein, die
in anderen Städten schon umgesetzt wurden.

AUSW 24.04.2013:

Herr Lürwer verweist darauf, dass die Verwaltung so schnell wie möglich eine Stellungnahme zu den
o.a. Fragen vorlegen werde.

RM Harnisch bitte darum, dass die Verwaltung in diesem Zuge ebenfalls die Parkmöglichkeiten für
Motorräder in der Innenstadt in die Prüfung einbeziehen möge.

RM Dr. Brunsing zeigt sich unter der Voraussetzung damit einverstanden, dass diese zeitgleiche
Prüfung durch die Verwaltung nicht zu einer Verzögerung der Beantwortung der o.a. Anfrage seiner
Fraktion führen werde.

Herr Wilde kündigt an, dass sowohl zu der o.a. Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90 Die
Grünen als auch zu der ergänzenden Fragestellung durch RM Harnisch zu einer der nächsten
Sitzungen eine entsprechende Stellungnahme der Verwaltung erfolgen werde.

Der Ausschuss wird die Angelegenheit entsprechend in einer seiner nächsten Sitzungen
wieder aufrufen.

zu TOP 4.12
Nahverkehrsplan
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09636-13)

hierzu liegt vor-> Bitte um Stellungnahme (Fraktion Bündnis’90 /Die Grünen) (Drucksache Nr.:09636-13-E1)

„die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung, in der Ausschusssitzung über
den aktuellen Sachstand zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans zu informieren.“


hierzu liegt vor-> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: Nr.:09636-13-E2)

„vielen Dank für Ihre Anfrage zum aktuellen Sachstand der Fortschreibung des Nahverkehrsplans
Dortmund. Ich kann Ihnen dazu heute folgende Rückmeldung geben:
Der Nahverkehrsplan wird gegenwärtig im Geschäftsbereich Mobilitätsplanung im Fachbereich Planung und Bauordnung in der Schlussphase bearbeitet.

Nach den öffentlichen Veranstaltungen im Rathaus, in den Stadtbezirken und bei den Verbänden und
Interessengruppen sind im Laufe des Jahres 2010 alle vorgebrachten Anregungen und Bedenken der
Bürger gesichtet und ausgewertet worden. Einzelne Stellungnahmen sind ebenso wie umfangreiche
Positionspapiere in diesem Arbeitsschritt gewürdigt und bearbeitet worden.
Die Aufstellung des Nahverkehrsplans hat sich leider durch personelle Engpässe und die Notwendigkeit, andere wichtige Terminarbeiten zu erledigen, verzögert.
Gegenwärtig werden in Abstimmung mit den sachberührten Stellen der Beteiligungsverwaltung diejenigen Passagen angepasst, die aufgrund der Anforderungen des novellierte Personenbeförderungsgesetzes, das seit dem 01.Januar diesen Jahres in Kraft ist, geändert werden müssen, damit der Nahverkehrsplan auch unter vergabe- und wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten rechtssicher und zukunftsfest wird.
Der Inhalt des Nahverkehrsplans wird auch in der zweiten Beteiligungsrunde umfassend vorgestellt
und diskutiert, wobei der Ablauf ähnlich wie in der ersten Beteiligungsrunde gestaltet wird. Er beginnt
mit einem breit angelegten Auftaktgespräch, das die anschließende Beteiligung der politischen Gremien, Verbände und Interessengruppen einleitet.
Das Auftaktgespräch soll nach unserer gegenwärtigen Zeitplanung noch vor der Sommerpause stattfinden.“

Rückfragen hierzu werden durch Herrn Wilde beantwortet.
Ergänzung:
Auf Nachfrage teilt Herr Wilde mit, dass bei gutem Verlauf des Beteiligungsverfahrens, zum Jahreswechsel mit der Fertigstellung des Nahverkehrsplanes zu rechnen sei.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung
-nicht besetzt-

6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
-nicht besetzt-

7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes
-nicht besetzt-


8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
-nicht besetzt-


9. Angelegenheiten des Vergabe- und Beschaffungsamtes
-nicht besetzt-


10. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

zu TOP 10.1
Bericht zum kleinräumigen Wohnungsmarktmonitoring
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09186-13)

Nachfragen hierzu werden durch Herrn Böhm beantwortet.

Änderung:
Herr Clemens (Seniorenbeirat) bittet die Verwaltung das Amt für Wohnungswesen darum, bei zukünftigen kleinräumigen Quartiersanalysen, rechtzeitig vor deren Erstellung auch die einzelnen, für die jeweiligen Stadtbezirke zuständigen Seniorenbeiräte anzuhören, bei der Abfassung zu berücksichtigen, damit diese abgleichen können, in welchem Maße ihre Beteiligung hieran möglich ist.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Bericht der Verwaltung zum kleinräumigen Wohnungsmarktmonitoring zur Kenntnis.

Des Weiteren folgt der Ausschuss der Anregung durch RM Neumann-Lieven, auch allen Bezirksvertretungen diese Vorlage zur Kenntnisnahme zur Verfügung zu stellen.



zu TOP 10.2
Tätigkeitsbericht des Amtes für Wohnungswesen zum Geschäftsjahr 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09427-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Tätigkeitsbericht des Amtes für Wohnungswesen zum Geschäftsjahr 2012 zur Kenntnis.


11. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund
-nicht besetzt-


12. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 12.1.1
Landwirtschaftliche Flächen und Wald
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08459-12-E1)
Dieser TOP wird heute aufgrund der Anwesenheit eines externen Berichterstatters vorgezogen, direkt nach TOP 3.1 behandelt.

hierzu liegt vor-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 08459-12-E1):

„in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer über absehbare Tendenzen aus den Erfordernissen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung zu berichten und

Möglichkeiten zur weiteren Entwicklung der regionalen Vermarktung und des ökologischen Landbaus im Stadtgebiet darzustellen.

Auf den landwirtschaftlichen Fachbeitrag zu den drei Landschaftsplänen aus den 90er Jahren wird in diesem Zusammenhang verwiesen, ebenso auf die Studie zu regionalen Vermarktungschancen landwirtschaftlicher Produkte im Zusammenhang mit der Internationalen Bauausstellung Ruhrgebiet.“


Dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien liegt nunmehr die Statusbericht der Verwaltung vor (Drucksache Nr.: 08459-12-E2):

dem Antrag entsprechend hat die Verwaltung den erwünschten Statusbericht erstellt, den ich
Ihnen anbei überreichen. Die Erstellung des Berichtes erfolgte nach aktueller
Datenaufbereitung durch das Umweltamt in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer
NRW, dem Landwirtschaftsverband sowie der Liegenschaftsverwaltung.
Der Bericht gibt neben einer Bestandsaufnahme zur Landwirtschaft in Dortmund eine
fachliche Einschätzung der sachberührten Dienststellen zu
den im Antrag gestellten Fragen.
Daraus resümiere ich zum Sachstand folgende Aspekte:

- Landwirtschaft ist in Dortmund mit gut einem Viertel der Fläche des Stadtgebietes ein
nach wie vor durchaus relevanter Wirtschaftszweig.

- Landwirtschaftliche Flächen sind und bleiben trotz Bewirtschaftseinschränkungen
durch städtische Strukturen und Flächenentzug Identität-stiftend für den Erlebniswert
unserer städtischen Freiräume. Ihre Sicherung durch die Regional- und Landschaftsplanung
behält daher hohe Priorität.

- Ökologisch betrachtet ist Landwirtschaft ein wichtiger Träger von Ökosystemleistungen
für den stadtklimatischen Ausgleich und die biologische Vielfalt.

- Nach den vorliegenden klimatologischen Daten, Prognosen und Einschätzungen der
Landwirtschaftskammer unterliegt die landwirtschaftliche Produktion in Dortmund
keinen existenziellen Veränderungen durch Prozesse eines globalen Klimawandels.
- Eine Verschiebung der Anteile und Verteilungsmuster der Feldfrüchte durch
verstärkten Energiepflanzenanbau in Monokulturen ist zurzeit (noch) nicht erkennbar.
Die politisch angesagte Energiewende hat insofern bisher keine ökologisch
nachteiligen Entwicklungen eingeleitet.

- Die Zukunft der Landwirtschaft liegt in Dortmund ihrer ökologischen Aufwertung
durch biologisch hochwertige und strukturreiche Produktionsweisen.

- Die Stadt als Eigentümerin und Verpächterin von 1100 Hektar Produktionsfläche
muss stärker als bisher mit längerfristigen Pachtverträgen das in Dortmund
entstandene Modell „Landwirtschaft und Ökokonto“ den Landwirten anbieten. Sie
kann damit mit beiderseitigem Gewinn zum Motor dieser Entwicklung werden.

- Die Direktvermarktung ist für die ansässige Landwirtschaft trotz der sehr günstigen
Lage zu den Siedlungsgebieten allenfalls ein Nischengeschäft bei meist gut situierten
Verbrauchergruppen. Konditionen und Vermarktungslogistik im Preiskampf der
großen Handelsketten verhalten sich einer Partnerschaft zu ortsansässigen Landwirten
ansonsten eher kontraproduktiv.

- Der Dortmunder Stadtwald wird zielgerichtet naturorientiert bewirtschaftet. Mit einem
Anteil von rund 5% werden künftig Wildnisgebiete vorgesehen, die eine Vorreiterrolle
für deutsche Großstädte in Richtung Biologische Vielfalt markieren.
Im Anhang zum Bericht befindet sich eine Übersichtskarte zu den landwirtschaftlichen
Flächen, zum Wald sowie zu den Betriebsstandorten.
Zur Illustration des Themas und zur Beantwortung von Sachfragen wird Ihnen Herr Lenzen
als Vertreter der Landwirtschaftskammer NRW in der Sitzung am 24.04.2013 zur Verfügung
stehen.“

AUSWI: 24.04.2013

Ergänzend zum vorliegenden Statusbericht der Verwaltung informiert Herr Lenzen (Landwirtschaftskammer NRW) heute mit einem Powerpoint-Vortrag (siehe Anlage) zu diesem Thema.

Nachfragen hierzu werden durch Herrn Lenzen beantwortet.



Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Statusbericht sowie den mündlichen Vortrag von Herrn Lenzen (Landwirtschaftskammer NRW) der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 12.1.2
Flächen für die natürliche Waldentwicklung im Dortmunder Stadtwald
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08890-13)


Nachfragen zur Vorlage werden durch Herrn Dr. Grote beantwortet.

Auf Anregung von RM Dr. Brunsing, einigt man sich darauf, die Vorlage auch dem Beirat der unteren Landschaftsbehörde (BulB) zur Kenntnis vorzulegen.

Nachdem Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen ihre jeweilige Haltung zu der Vorlage verdeutlicht haben, wird hierzu wie folgt abgestimmt:


Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt das Konzept für das Ausweisen von Flächen für die natürliche Waldentwicklung im Dortmunder Stadtwald zur Kenntnis und stimmt zu, zum Schutz der Lebensräume von wildlebenden Tieren, Pflanzen, Pilzen und sonstigen Organismen bis zu 5 % des Dortmunder Stadtwaldes der natürlichen Waldentwicklung zu überlassen.

zu TOP 12.2
Aufgabenkritik im Umweltamt – StA 60
Überweisung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 28.02.2013

(Drucksache Nr.: 08580-12)

Dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien liegt nachfolgende Überweisung des Ausschusses für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 28.02.2013 vor:

„Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt nachfolgende Bitte um Stellungnahme
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.02.2013 (Drucksache Nr.: 08580-12-E1) zur
Sitzung vor:
„… die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beantwortung der
nachfolgenden Fragen:

1. Welchen Zeitpunkt bildet die Aufgabenkritik ab?

2. Das jüngst beschlossene NRW-Klimaschutzgesetz wird zu neuen, verpflichtenden
Aufgaben in der kommunalen Verwaltung führen.

Inwieweit wurden die zukünftigen Aufgaben bei den Ergebnissen der Aufgabenkritik
für das Umweltamt berücksichtigt?

3. In der Vorlage ist von 27 freiwilligen Aufgaben die Rede. Um welche Aufgaben handelt
es sich konkret?
Da wir weiteren Beratungsbedarf zu dem Thema in den Fachausschüssen sehen, beantragen
wir zudem die Vorlage in den AUSWI zu verweisen.“
Bereits unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – wird das Einvernehmen des
Ausschusses signalisiert, die Vorlage an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen
und Immobilien (AUSWI) zu überweisen und anschließend noch einmal im Ausschuss für
Personal und Organisation zu behandeln.
Frau Rm Pohlmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) ist der Meinung, dass bei möglichen
Einsparungen des Umweltamtes zunächst der Gesamtzusammenhang gesehen werden sollte.
Sie bittet um Auskunft nach den Inhalten bzw. Aufgaben der wegfallenden Planstellen und
stellt die Frage nach dem Zeitpunkt der Einsparmaßnahmen.
Frau Rm Pohlmann schlägt vor, die Vorlage wegen der inhaltlichen Diskussion an den
AUSWI zu überweisen.
Herr OB Sierau macht deutlich, dass die Grundlage für diese Vorlage der Ratsbeschluss zur
Aufgabenkritik sei. Die Vorlage zeige, was vertretbar sei. Es könne nicht sein, dass die
Konsolidation des Haushaltes gefordert werde und die anschließenden Vorschläge der
Verwaltung passen dann nicht. Zur Frage des Zeitpunktes der Einsparungen gefragt, erläutert
Herr OB Sierau, dass es sich um die Gegenwart handle. Bei aller Aufgabenkritik, die
notwendig sei, müsse er die Leistung des Umweltamtes hervorheben, deren Renommee und
Leistungen hoch seien, der Fachbereich sei bei der Stadt und der Bevölkerung, den
Interessensgruppen und Kooperationspartnern gut angesehen.
Herr Rm Weintz (CDU-Fraktion) erklärt, dass ein gewisser Vertrauensvorschuss gegeben
werden müsse. Ob die vorgeschlagene Lösung optimal im Rahmen der Aufgabenkritik sei,
könne nicht beantwortet werden.
Auf die Frage, ob die Vorlage nicht in den Rat muss und welche Art politische Beteiligung
erforderlich ist.
Anschließend erklärt Herr Rm Berndsen (SPD-Fraktion), dass die Fachausschüsse Vorlagen
zur Aufgabenkritik zur Kenntnis erhalten sollen. Der Ausschuss für Personal und
Organisation habe aufgrund der Vorschläge der Verwaltung zu entscheiden. Es sei
anzunehmen, dass die Fachausschüsse möglicherweise alle vorgeschlagenen
Einsparungsvorschläge ablehnen werden.
Herr Rm Schilff merkt an, dass er davon ausgegangen sei, Aufgabenkritik einzelner
Fachbereiche sei eine einvernehmliche Angelegenheit.
Frau Rm Pohlmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) hält es für erforderlich, dass die Politik
inhaltliche Veränderungen der Fachbereiche nachvollziehen bzw. ggf. auch noch diskutieren
können müsse.
Herr OB Sierau spricht die Zuständigkeiten des OB und des Rates der Stadt an. Er habe ein
hohes Interesse an Transparenz und an einem Meinungsbildungsprozess der Politik. Eine
Diskussion sollte in dem Bewusstsein erfolgen, dass die Konsolidierung des Haushaltes mit
der Aufgabenkritik verbunden ist.
Im Anschluss gibt Herr Dr. Grote an, dass zu den freiwilligen Aufgaben z. B. die innere
Verwaltung des Amtes, wie Personalangelegenheiten und Beschaffung, gehören. Die sieben
Sonderordnungsbehörden zählen zu den Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung. Zu
Frage 1 der Bitte um Stellungnahme erläutert er, dass die Aufgabenkritik jetzt stattfinde. Das
Amt habe im Rahmen der Aufgabenkritik drei Planstellen vorgeschlagen, es sind die im
Bereich der Wasserbehörde, der Landschaftsbehörde und des Forstbetriebes. Bereits vor zwei
Jahren wurde mit der Kämmerei vereinbart, dass auf die Stellen verzichtet werde, dass die
Aufgaben entfallen können.
In der Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde das
Klimaschutzgesetz genannt. Das Umweltamt werde dem AUSWI eine Vorlage über das
Gesetz geben, um über die Konsequenzen des Gesetzes diskutieren zu können. Das
Aufgabenspektrum des Umweltamtes ändere sich ständig. Immer wieder gebe es Gespräche
mit der Personalverwaltung wegen dadurch entstehenden Personalbedarfs.
Herr Rm Waßmann (CDU-Fraktion) macht deutlich, dass dazustellen sei, aufgrund welcher
Zuständigkeit der Ausschuss für Personal und Organisation zu beteiligen sei. Außerdem sei es
sicherlich erforderlich, im Rahmen der Aufgabenkritik genauer hinzuschauen. Zudem weist er
darauf hin, dass gemäß Seite 2 (letzter Absatz) der Vorlage die Aufhebung von
Ratsbeschlüssen bzw. die Zustimmung politischer Gremien erforderlich ist. Demnach können
im Ausschuss für Personal und Organisation keine fachübergreifenden Entscheidungen gefällt
werden.
Herr OB Sierau erklärt die Aufgabenkritik sei ein Thema dieses Ausschusses, der
Aufgabeninhalt sei im AUSWI zu besprechen und der Rat könnte die aufgabenkritischen
Ergebnisse zur Kenntnis nehmen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation überweist die Vorlage zusammen mit der Bitte
um Stellungnahme zunächst an den AUSWI und wird die Vorlage anschließend im Ausschuss
für Personal und Organisation erneut behandeln.“

AUSWI: 13.03.2013:

Hierzu liegt heute vor ->Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 08580-12-E3)

„zu den von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellten Fragen zu den Ergebnissen der
Aufgabenkritik im Umweltamt nehme ich wie folgt Stellung
:
Frage 1: Welchen Zeitpunkt bildet die Aufgabekritik ab?

Die Aufgabenkritik ist im Jahr 2012 durchgeführt worden und umfasst das aktuelle
Aufgabenspektrum des Umweltamtes.

Frage 2: Das jüngst beschlossene NRW-Klimaschutzgesetz wird zu neuen, verpflichtenden
Aufgaben in der kommunalen Verwaltung führen. Inwieweit wurden
die zukünftigen Aufgaben bei den Ergebnissen der Aufgabenkritik für das
Umweltamt berücksichtigt?

Der derzeit hohe Stellenwert des Klimaschutzes und auch die Auswirkungen des
Klimaschutzgesetzes NRW auf die Stadt Dortmund sind insoweit berücksichtigt
worden, als man die Aufgabenfelder im Klimaschutz von der aufgabenkritischen
Betrachtung ausgenommen hat. Einzig die bereitgestellten Personalressourcen zur
Betreuung der Klimapartnerschaft mit der Stadt Kumasi in Ghana, wurde im Sinne der
Einordnung als „freiwillige Aufgabe“ als verzichtbar betrachtet.

Frage 3: In der Vorlage ist von 27 freiwilligen Aufgaben die Rede. Um welche Aufgaben
handelt es sich konkret?

Die 27 als freiwillig eingestuften Aufgaben umfassen insbesondere in den zentralen
Diensten anfallende administrative Tätigkeiten wie Controlling, Beschaffung etc., aber
auch Fachaufgaben, die das Umweltamt ohne ausdrückliche gesetzliche Zuweisung
wahrzunehmen hat wie z.B. Baumschutz, Elektromagnetische Verträglichkeit und zum
Zeitpunkt der Erhebung auch Klimaschutz. Die Liste der als freiwillig klassifizierten
Aufgaben füge ich als Anlage bei.“(siehe Anlage zur Niederschrift)



Verständnisfragen zur Vorlage werden durch die Verwaltung beantwortet.

Die verschiedenen, durch die Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen mündlich geäußerten Fragestellungen können heute nicht beantwortet werden.


Herr RM Münch stellt hierzu folgenden Antrag:

"Der AUSWI empfiehlt keine Stellen im Baumschutz zu streichen."

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien schiebt die Befassung mit der Überweisung inklusive der dazu gehörigen Vorlage sowie den Antrag des Herrn RM Münch in seine nächste Sitzung.
Die Fraktionen wurden darum gebeten, die noch offenen Fragen schriftlich zu formulieren, damit diese bis zur nächsten Sitzung von der Verwaltung schriftlich beantwortet werden können.



In der Sitzung des AUSWI am 24.04. 2013 liegen vor:



Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke) (Drucksache Nr.: 09663-13)


„wir bitten um die Beantwortung unten stehender Fragen zur Aufgabenkritik im Umweltamt.

Klimapartnerschaft mit Kummasi:
Welche Aufgaben werden auf den 0,15 Planstellen wahrgenommen? Was fällt dann an
Aufgabenerfüllung weg?

Baumschutzsatzung:
Wir bitten um eine detaillierte Auflistung der Aufgaben, die dann nicht mehr wahrgenommen
werden können. Wie groß sind die Fallzahlen derzeit und um welche Anzahl würden
diese sinken? Wie kann eine Planstellenreduzierung zur Verstärkung der qualitativen Arbeit
beitragen – für qualitative Arbeit braucht man doch ebenfalls Arbeitszeit?
Naturdenkmale:
Wir bitten um eine Darstellung der Kürzungsauswirkungen hinsichtlich der Pflege, Aufrechterhaltung
und Neuausweisung von Naturdenkmalen.
Welche konkreten Aufgaben sind derzeit mit den drei Planstellen der Unteren Landschaftsbehörde,
des Forstbetriebes und der Unteren Wasserbehörde verknüpft?
Pflege des Stadtwaldes:
Welche konkreten Wege sind für einen Rückbau vorgesehen?
Inwieweit trägt die Einsparung bei der Bewirtschaftung von Waldflächen Dritter netto zu
einer Einsparung bei? Wir bitten dabei auch die Gegenleistungen einzupreisen, die von
solchen Waldbesitzern im Gegenzug erbracht werden.“

Stellungnahme der Verwaltung hierzu: (Drucksache Nr.: 09663-13- E1)

„die von der Fraktion "Die Linke" gestellten Fragen zu den Ergebnissen der Aufgabenkritik im
Umweltamt beantworte ich wie folgt:

1. Klimapartnerschaft mit Kumasi
Mit Einsparung dieser Aufgabe werden folgende Tätigkeiten entfallen:
- Beratung der Stadt Kumasi bei Maßnahmen, die zum Klimaschutz und zur
Klimaanpassung beitragen
- Teilnahme an Netzwerktreffen mit den 9 Pilotpartnerschaften aus Deutschland und
Afrika
- Teilnahme an bilaterale Abstimmungsterminen auch in Kumasi,
(diese Termine werden von der Servicestelle Kommunen in der einen Welt organisiert und finanziert)
- Organisation von Projektfinanzierungen über Fördermittel für die Stadt Kumasi.

2. Baumschutzsatzung
Im Aufgabenbereich "Baumschutz" gehen pro Jahr zwischen 1300 und 1350 Anträge
auf Fällung oder Rückschnitt von Bäumen ein. Im Jahr 2010 gingen 1.195 Anträge
von privaten Antragstellern/innen ein, in 2011 waren es 1.231 und 2012 1.190
Anträge. Die jeweilige Differenz entfällt auf Anträge im Rahmen von
Baugenehmigungs- und Bebauungsplanverfahren.
Mit Prüfung und Bearbeitung dieser Anträge sind zwei Mitarbeiter befasst:

 1 technischer Mitarbeiter (Baumsachverständiger),
der die Anträge fachtechnisch prüft und bei Bedarf die Bäume vor Ort begutachtet
 1 Verwaltungsmitarbeiter,
der Genehmigungen ,Versagungen sowie Gebührenbescheide ausstellt,
Buchungen vornimmt und im Bedarfsfall Ordnungswidrigkeitenverfahren
einleitet.
Zur abschließenden Ausführung der Aufgabenkritik wird das Umweltamt dem Rat der
Stadt eine Neufassung der Baumschutzsatzung zur Entscheidung vorlegen, welche die
Personaleinsparung in diesem Bereich angemessen berücksichtigen wird.
Inhalte und Standards der jetzigen Fassung der Baumschutzsatzung werden in diesem
Entscheidungsvorschlag zweckgerichtet reduziert.

3. Naturdenkmale
Die mögliche Einsparung von 0,15 Planstellen bei der Aufgabe " Naturdenkmale"
beruht auf Synergieeffekten, die sich bei Neufassung der Baumschutzsatzung ergeben
könnten. Diese frei werdenden Kapazitäten könnten zur Eigenkontrolle der
Naturdenkmale verwandt werden, anstelle einer externen Beauftragung.


4. Pfleg des Stadtwaldes
Zurzeit gibt es keine Planungen, im Stadtwald Wege einzuziehen oder zurückzubauen.
Ob in der Zukunft Nebenwege nicht mehr unterhalten werden, wird im Rahmen der
jährlichen Wegebauplanung entschieden. Reicht das zur Verfügung stehende Budget
zukünftig nicht aus, um zu sanierende Wege im Wald mit einer Deckschicht aus
feinem Dolomitsand zu versehen, wird die Wegeoberfläche aus Schotter hergerichtet
(Korndurchmesser 0-22 mm). Die Wege sind dann weiter bei jeder Wetterlage zu
benutzten. Das Belaufen und das Befahren mit Fahrrädern wäre lediglich etwas
weniger komfortabel.
Die Waldflächen Dritter werden unentgeltlich von der Stadt Dortmund bewirtschaftet.
Da es sich um kleine oder an Steilhängen gelegene Waldflächen mit langen
Außenrändern handelt, verursachen sie überproportionalen Aufwand bei der
Bewirtschaftung. Der LWL hat jetzt ein Angebot unterbreitet, die Kosten für die
Wegepflege und die Kontrollen und Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherung
zu erstatten. Diese Kostenerstattung deckt aber nicht den erheblichen Aufwand für
Abstimmungen oder Maßnahmen der Stadt bei z. B. notwendiger
Grundstücksicherung (Steinschlag, Bergschäden, Altlasten o. ä.). Im Forstbetrieb
stehen auch keine ausreichenden personellen Ressourcen für derlei Aufgaben zur
Verfügung.

5. Aufgabenverknüpfung der eingesparten Stellen
Untere Wasserbehörde
Die bereits eingesparte Stelle in der Unteren Wasserbehörde I oblag dem Teamleiter,
der sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befindet. Die Teamleitung wurde
inzwischen einem anderen Mitarbeiter übertragen.

Untere Landschaftsbehörde
Auch hier handelt es sich um die Stelle des Teamleiters, der zum 01.07.2013
pensioniert wird. Diese Teamleitung wird lt. Personalkonzept 2010 einer Mitarbeiterin
übertragen.

Forstbetrieb
Im Forstbetrieb Nord wurde die Freistellung in der Altersteilzeit eines Forstwirtes zur
Einsparung der Planstelle genutzt.“

Schreiben des Beirates der unteren Landschaftsbehörde (BulB) (DrucksacheNr.:08580-12-E4)

„am 10.04.2013 hat sich der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde der Stadt
Dortmund in seiner 22. Sitzung unter TOP 3.4 mit den Auswirkungen der
‚Aufgabenkritik‘ im Umweltamt befasst und mich beauftragt, dem Herrn
Oberbürgermeister und Ihnen dazu folgende Sorgen des Beirates vorzutragen:
Der Beirat hat volles Verständnis dafür, dass auch das Umweltamt von Zeit zu Zeit
einer Aufgabenkritik unterzogen wird, so wie alle anderen Einheiten der städtischen
Verwaltung auch.
Wie uns die anwesenden Vertreter des Umweltamtes darlegten, sollen im Umweltamt
als Ergebnis dieser Aufgabenkritik mehrere Stellen eingespart werden. Aus der Sicht
des Beirates wird der Vorschlag, in der unteren Landschaftsbehörde im
Aufgabenbreich des Vollzuges der Baumschutzsatzung eine von zwei Stellen künftig
einzusparen, als sehr kritisch gesehen. Die Baumschutzsatzung der Stadt Dortmund
ist seinerzeit nach Inkrafttreten als mustergültig angesehen und von vielen anderen
Städten kopiert worden. Wenn in Zukunft von zwei für die Umsetzung dieser
Baumschutzsatzung bisher verantwortlichen Personen eine Stelle wegfallen soll,
befürchtet der Beirat, dass die Umsetzung unserer Dortmunder Baumschutzsatzung
nicht mehr möglich sein wird, d.h. unsere einstmals so gelobte Satzung verkommt zu
einem Papiertiger. Dann wäre es ehrlicher, sie gleich ganz abzuschaffen.
Im Interesse von Natur und Landschaft, vor allem aber im Interesse eines bei den
Bürgerinnen und Bürgern inzwischen sehr bekannten und weitestgehend akzeptierten
Baumschutzes bittet der Beirat dringend darum, diese geplante Stelleneinsparung
beim Umweltamt nicht umzusetzen.“


AUSWI, 24.04.2013:

Nachdem Sprecherinnen und Sprecher ihre jeweilige Haltung zum Thema verdeutlicht haben, kommt man mehrheitlich zu dem Ergebnis, dass der Ausschuss erst dann ein Votum hierzu abgeben kann, wenn die Vorlage für die Neufassung der Baumschutzsatzung vorliegt.

Herr Lürwer kündigt daraufhin an, dass die Verwaltung einen Vorschlag über die Änderung der Baumschutzsatzung erarbeiten und vorlegen wird.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung sowie das Schreiben des Beirates der unteren Landschaftsbehörde zur Kenntnis und einigt sich darauf, das Thema wieder aufzurufen, sobald eine entsprechende Vorlage zur Änderung der Baumschutzsatzung durch die Verwaltung eingebracht wird.



zu TOP 12.3
Messprogramm an Dortmunder Hochspannungstrassen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09266-13)
Nachfragen hierzu werden durch Herrn Dr. Grote beantwortet.

RM Dr. Brunsing bittet darum, dass diese Vorlage auch den Bezirksvertretungen zur Kenntnis gegeben wird.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Sachstandsinformation der Verwaltung zur Kenntnis.




zu TOP 12.4
Klimaschutzgesetz Nordrhein-Westfalen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09358-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Ausführungen zu dem vom Landtag NRW am 29.01.2013 verabschiedeten Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in Nordrhein-Westfalen zur Kenntnis.





zu TOP 12.5
Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz, dlze:
Sachstandsbericht Oktober 2012 - März 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09536-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Bericht zum Betrieb des dlze - Sachstand Oktober 2012-März 2013-zur Kenntnis.




zu TOP 12.6
Nachtspeicheröfen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09582-13)

hierzu liegt vor-> Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion) (DrucksacheNr.: 09582-13-E2)

Nachtspeicheröfen sind eine veraltete und mittlerweile vor allem kostenintensive Methode
zu heizen. Im Zuge der EnEV 2007 sollen Nachtspeicheröfen langfristig aus den deutschen
Wohnungen weichen. Aktuell gibt es jedoch Überlegungen Nachtspeicheröfen im
Zuge der Energiewende als Speicher für nicht genutzte regenerative Energien zu nutzen.
Vor diesen Hintergründen bittet die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung,
Wohnen und Immobilien in der Ausschusssitzung am 24.04.2013 die Verwaltung um
eine Stellungnahme zu folgenden Fragen:

1. Wie viele Wohnungen mit der Heizmethode Nachtspeicherofen gibt es in Dortmund?

2. Wie sind die Wohnungen mit Nachtspeicheröfen im Dortmunder Stadtgebiet verteilt?
Welche Stadtbezirke sind besonders betroffen?

3. Welche Auswirkungen haben die Energiepreiserhöhungen für Kunden von Nachtspeicheröfen
auf den städtischen Haushalt (KdU)?

4. Welche Möglichkeiten sehen Verwaltung und DEW21 Nachtstromtarife (Preissteigerung
von fast 400% in den letzten 20 Jahren!) nicht nur weiterhin anzubieten, sondern
diese auch preiswerter zu gestalten?

5. Welche Mittel einer steuerlichen oder auch sonstigen Entlastung von Nachtspeicherofenkunden
sieht die Verwaltung?

6. Wie kann die Stadt Dortmund betroffene Bürgerinnen und Bürger bei der Umstellung
und Sanierung von Nachtspeicheröfen (finanziell) unterstützen?
7. Welche gesundheitlichen Gefahren drohen nach Einschätzung der Verwaltung
durch Nachtspeicheröfen?

8. Welche Möglichkeiten einer Nutzung von Nachtspeicheröfen als Speicherreserve
für regenerative Energien hält die Verwaltung für denkbar und sinnvoll?

9. Wie umweltverträglich wäre eine solche Nutzung von Nachtspeicheröfen?

AUSWI, 24.04.2013:

RM Klösel erläutert die Hintergründe zu der vorliegenden Anfrage seiner Fraktion.

RM Pohlmann zeigt besonderes Interesse an der Beantwortung der Fragen 8. und 9., wo es um die Speichermöglichkeit von regenerativen Energien geht.

Herrr Dr. Grote informiert darüber, dass die Beantwortung eine umfangreichere Recherche erfordert und daher die Stellungnahme der Verwaltung nicht zur nächsten Sitzung sondern sobald wie möglich zu einer der nächsten Sitzungen erfolgen wird.

Der Ausschuss, für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien wird die Angelegenheit zu gegebener Zeit wieder aufrufen.


zu TOP 12.7
Säureharzlager in Mengede
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09583-13)

hierzu liegt vor->: Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09583-13-E1)


„in Mengede wartet auf dem Gelände der ehemaligen Zeche „Adolf von Hansemann“ ein
Säureharzlager seit Jahren auf eine Sanierung.
Um den Prozess nun endlich beschleunigen zu können bittet die SPD-Fraktion im Ausschuss
für Umwelt, Stadtentwicklung, Wohnen und Immobilien in der Ausschusssitzung
am 24.04.2013 die Verwaltung um eine Stellungnahme zu folgenden Fragen :

1. Welche Möglichkeiten einer endgültigen Sanierung (Auskofferung bzw. Entfernung
aller Schadstoffe aus dem Boden) des Säureharzlagers sieht die Verwaltung ?

2. Welche Alternativen, außer der von der RAG favorisierten Tiefendrainage, wurden,
auch seitens der Bezirksregierung in Arnsberg, geprüft ?

3. Welche Alternativen (eventuell mit Kosten- und/oder Zeitplänen) zu einer Sanierung
des Säureharzlagers sieht die Verwaltung ?

4. Inwieweit kann die Verwaltung Einfluss auf die Entscheidung über eine Sanierung
nehmen ?
Wie kann die Verwaltung die Bezirksregierung Arnsberg, die RAG sowie die Deutsche
Bahn zu einem Umdenken bewegen ?

5. Welche Prognose kann die Verwaltung bezüglich der Umweltverträglichkeit des
Säureharzlagers bei derzeitigem Stand geben ?

6. Wie schätzt die Verwaltung den Einfluss der im Säureharzlager deponierten Materialien
auf das Grundwasser und eventuell vorhandene private Brunnen ein ?

Sind der Verwaltung Zahlen oder Berichte über eine latente Verseuchung des
Grundwassers im Bereich des Säureharzlagers bekannt ? Wenn ja, welche ?


AUSWI, 24.04.2013:

RM Harnisch verdeutlichet die Hintergründe und Bedeutung der vorliegenden Bitte um Stellungnahme und bittet darum, dass etwaige an die Bezirksvertretung Mengede gerichteteten Vorlagen zu diesem Thema auch dem AUSWI vorgelegt werden.

RM Mause bekräftigt die Notwendigkeit der Beschleunigung des o.a. Prozesses.

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt so schnell wie möglich zu einer der nächsten Sitzungen. Der Ausschuss wird dann dieses Thema erneut aufrufen.

zu TOP 12.8
Erhöhte Emissionswerte der Hochspannungstrasse Kruckel-Hörde
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09635-13)

hierzu Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 09635-
13-E1)

„zum oben genannten Tagesordnungspunkt bitten wir um Beantwortung der folgenden
Fragen:

1. Welche Fristen und Vorgaben bestehen für Erneuerungsmaßnahmen von Hochspannungsfreileitungen?

2. Wie wird bei nötigen Erneuerungsmaßnahmen die gesetzliche Vorgabe für 110-kVLeitungen
in Wohngebieten (vgl. Energieleitungsausbaugesetz §47h, vom
01.07.2011) geprüft und umgesetzt?

3. Wie hoch ist die Differenz der Kosten für die Neuverlegung einer 110-KV-Leitung im
Vergleich zu einer alternativen Erdverkabelung bezogen auf die gesamte Standzeit?

Zudem stellen wir die folgenden Anträge zur Beratung und zur Beschlussfassung:

1. Auf der Trasse Kruckel-Hörde wird die bestehende 110 kV-Hochspannungsfreileitung
baldmöglichst durch eine Erdverkabelung ersetzt, um die Belastung
durch elektromagnetische Wechselfelder zu minimieren.

2. Die Stadt führt zur Alternativtrassenplanung weitere Informations- und Diskussionsveranstaltungen
durch, die in ihrer Struktur neutral sind. Die Moderation der Veranstaltungen erfolgt durch eine unabhängige Person, die das Vertrauen aller Beteiligten genießt.

3. Von Magnetfeld-Emissionen belastete Anwohner werden vor Ort zeitnah und eigeninitiativ
über Veränderungen der Emissionen und des Trassenaus- bzw. -
umbaus informiert.

4. Nach dem Entwurf der neuen 26. BImSchV sollen Freileitungen nicht mehr über
Häuser (Überspannung) geführt werden. Auch in Dortmund sollen alle Neubauplanungen
unter diesem Aspekt noch einmal geprüft werden. Zudem sollen Vorschläge
zur Sanierung von bestehenden Überspannungen entwickelt werden.

5. Die Messung der Magnetfelder an bestehenden Trassen sollen unter Berücksichtigung
aller möglichen Magnetfeldquellen an erfahrungsgemäß kritischen
Punkten im Daueraufenthaltsbereich der Anwohner erfolgen.

Begründung:
An der 110 kV-Hochspannungstrasse Kruckel-Hörde stellt die IG Vorsicht –Hochspannung
seit rund einem halben Jahr eine Emissions-Zunahme um durchschnittlich 250 Prozent
fest. Von bisher 0,3 - 0,4 Mikrotesla in Wohnräumen in Entfernung von etwa 30 m zur Leitung
stieg die Belastung auf 0,7 - 1,2 Mikrotesla. Die betroffenen Anlieger wurden über
diese Änderung nicht im Vorfeld informiert. Da es sich laut Betreiber um eine immer wiederkehrende
erhöhte Belastung handelt, muss eine Erdverkabelung, die die Belastung
deutlich verringert, schnellstmöglich umgesetzt werden. Gleichzeitig müssen an allen von
solchen sich ändernden Belastungen betroffenen Standorten die Anwohner rechtzeitig und
umfassend informiert werden.

AUSWI, 24.04.2013:

RM Märkel bittet zunächst um getrennte Abstimmung zu den o.a .Antragspunkten.


Nachdem Sprecherinnen und Sprecher ihre jeweilig Haltung zu den Antragspunkten verdeutlicht haben, einigt man sich auf Vorschlag von RM Kowalewski darauf, erst dann über die Antragspunkte abzustimmen, wenn auch die Stellungnahme der Verwaltung zu den o.a. Fragen vorliegt.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien schiebt daraufhin den gesamten Tagesordnungspunkt in seine nächste Sitzung.


13. Vermessungs- und Katasteramt
-nicht besetzt-

14. Anfragen
-nicht besetzt-

15. Informationen der Verwaltung
-nicht besetzt-






Die öffentliche Sitzung wird um 17:31 Uhr beendet.













Reuter Schreurs Trachternach
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin