Niederschrift

über die 15. Sitzung des Bezirksvertretung Eving


am 08.03.2006
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2-4, 44339 Dortmund
Sitzungssaal, Zimmer 8

Öffentliche Sitzung
Sitzungsdauer: 16:15 - 17:50 Uhr
Anwesend sind:
a) Stimmberechtigte Mitglieder:
SPD
Helmut Adden, Bezirksvorsteher
Frank Flunkert
Barbara Hackert
Andrea Hüsken
Wilfried Macewicz
Angelika Mann
Petro Möckel
Heidemarie Nürnberger
Hans-Jürgen Unterkötter
CDU
Andre Buchloh
Gerd Grundmann
Anke Kopkow, stellv. Bezirksvorsteherin
Monika Lehrke
Klaus Neumann
B90/Die Grünen
Ralph Laske
Gisela Sichelschmidt
FDP/Bürgerliste
Wolfgang Mertens
Katrin Schlegel
Ratsvertreter / in
SPD
Hendrik Berndsen Ab 16:20 Uhr (TOP 3.1)
FDP/Bürgerliste
Hans Josef Tokarski Bis 17 :45 (TOP 12.13)
c) Verwaltung
Frau Lindemann-Güthe Bezirksverwaltungsstelle Do-Eving
Frau Bökenkamp Bezirksverwaltungsstelle Do-Eving


Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g
für die 15. Sitzung der Bezirksvertretung Eving,
am 08.03.2006, Beginn 16:00 Uhr,
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2-4, 44339 Dortmund
Sitzungssaal, Zimmer 8

1. Regularien
1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 18.01.2006
1.5 Genehmigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der 14. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 18.01.2006
2. Einwohnerfragestunde - Dauer maximal 30 Minuten
3. Berichterstattung
3.1 Erklärung des Bezirksvorstehers zu Bauvorhaben im Stadtbezirk Eving
4. Anregungen und Beschwerden
4.1 Verwendung der Mittel der Sparkasse Dortmund zur Förderung der Kulturarbeit in den Stadtbezirken
hier: Antrag der Zweigbibliothek Eving auf Förderung eines Country- und Westernabends (Drucksache Nr.: 04562-06)
4.2 Ausstattung der Minister Stein Minister Stein Schule (Drucksache Nr.: 04628-06)
5. Finanzen und Liegenschaften - Keine Vorlagen
6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung
6.1 Organisationsentwicklung und räumliche Situation in der Bezirksverwaltungsstelle Eving Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 04658-06)
7. Schulen - Keine Vorlagen
8. Kultur, Sport und Freizeit
8.1 Königsvogelschießen auf dem Schulhof der Herder-Grundschule vom 17.06. - 18.06.06 Beschluss (Drucksache Nr.: 04569-06)
9. Kinder und Jugend
9.1 Familien-Projekt Dortmund- I. Weiterer Ausbau der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich- Umsetzung der Prioritätenliste II. Zwischenbericht zur Mittagsverpflegung Empfehlung (Drucksache Nr.: 04534-06)
10. Soziales, Familie und Gesundheit
10.1 Barrierefreier Zugang zur Bezirksverwaltungsstelle Eving
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 04515-06)
11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
11.1 Widmung der Straße "Erikaweg" in Dortmund-Brechten
Beschluss (Drucksache Nr.: 04572-06)
11.2 Widmungserweiterung der Straße „Kamphecke“ in Dortmund-Eving
hier: Widerspruchsverfahren (66) (Drucksache Nr.: 03709-05-E1)
11.3 Feinstaubbelastung an Dortmunder Straßen Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen
Empfehlung (Drucksache Nr.: 02239-05)
11.4 Führung der LKW-Verkehre nach Sperrung der Ost-West-Verbindung in der Dortmunder Nordstadt Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 04266-06)
11.5 Verkehrliche Anbindung des Westfalenhütten-Geländes an den Springorumknoten (B 236) Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 04268-06)
11.6 Brechtener Grundschule, Fassadenabdichtungen Hauptgebäude und Neubau 150.000,00 € Antrag zur TO (SPD-Fraktion; Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 04453-06)
11.7 Aufstellung von Hinweisschildern zum Naturkundemuseum, Burgweg, Dortmund
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 04578-06)
11.8 Überprüfung bzw. Aufstellung zusätzlicher Straßenlaternen im Bereich Katzbachstraße Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 04640-06)
11.9 Verlegung der Haltelinie an der Fußgängerbedarfampel an der Deutschen Straße – Einmündung Amtsstraße – in östliche Richtung
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 04656-06)
11.10 Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
hier: Grundstück der ehemaligen Gaststätte Heuner in Dortmund-Lindenhorst
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 04660-06)
12. Mitteilungen
12.1 Überprüfung der Verkehrssituation auf den Straßen „Schiffhorst“ und „Kamphecke“
Antwort der Verwaltung (66) (Drucksache Nr.: 02601-05-E1)
12.2 Sperrung der Durchfahrt in der Straße Walnußweg
Antwort der Verwaltung (66) (Drucksache Nr.: 03876-05-E1)
12.3 Aufstellung von Abfallbehältern im Bereich des Biotops Winterkampweg
Antwort der Verwaltung (60) (Drucksache Nr.: 04051-05-E1)
12.4 Errichtung einer öffentlichen WC-Anlage im Bereich der Evinger Mitte
Antwort der Verwaltung (66) (Drucksache Nr.: 04041-05-E1)
12.5 Feinstäube in Schulen Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 04181-06-E1)
12.6 Pflege und Reinigung des Grundstückes Freie Scholle 9
Antwort der Verwaltung (Dez3) (Drucksache Nr.: 04177-06-E1)
12.7 Sachstandsbericht zur Bauruine „Altes Fachwerkhaus“ Evinger Straße 572
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 04178-06-E1)
12.8 Bautätigkeiten in und an der ehemaligen Gaststätte „Haus Heuner“ Bergstraße / Ecke Lindenhorster Straße Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 04057-05-E1)
12.9 Maßnahmen für den Radverkehr hier: Osterfeldstraße - Lüdinghauser Straße
Mitteilung der Verwaltung (66) (Drucksache Nr.: 04597-06)
12.10 Verhalten der ReiterInnen im Grävingholz und Verschmutzung der Wege
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 03192-05-E1)
12.11 Ausweisung einer Kurzparkzone (Parken – zwei Stunden mit Parkscheibe) auf der westlichen Seite der Heitkampstraße und Einrichtung einer Halteverbotszone auf der gegenüberliegenden Seite Mitteilung der Verwaltung (33) (Drucksache Nr.: 03456-05-E3)
12.12 Grünpflege zwischen Brechtener Grundschule und Blumen Bartels
Antwort der Verwaltung (66/7) (Drucksache Nr.: 03168-05-E2)
12.1 Installation einer Immissionsmessanlage im Bereich des städtischen Kindergartens
Lindenhorst Mitteilung Staatliches Umweltamt Hagen (Drucksache Nr.: 04131-05-
12.14 Feinstaubbelastungen im Stadtbezirk Eving durch erhöhtes Schwerlastaufkommen
Mitteilung der Verwaltung (Drucksache Nr.: 04056-05)
13. Anfragen
13.1 Genehmigungen zur Nutzung der Fredenbaumhallen am Burgweg
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 04577-06)
13.2 Abbau von Spielgeräten an der Minister-Stein-Schule in Do-Eving
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion; Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 04627-06) 13.3 Demographische Entwicklung im Stadtbezirk Eving und Planziele für die nächsten Jahre
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 04661-06)
13.3 Demographische Entwicklung im Stadtbezirk Eving und Planziele für die nächsten Jahre Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 04661-06)
13.4 Fortschreibung und Realisierung der Ziele der Masterpläne
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 04662-06)

Der Bezirksvorsteher Herr Adden eröffnet die Sitzung der Bezirksvertretung Eving. Er stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest.

1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Sichelschmidt benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Der Bezirksvorsteher – Herr Adden – weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Tagesordnung wird um folgende Punkte erweitet:
8.2 Aufstellung von Sportgeräten im Grävingholz (Drucksache Nr.: 04691-06)
8.3 Modernisierung der Sportplatzanlage Gretelweg, Dortmund-Eving (Drucksache Nr.: 04646-06)
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei sieben Gegenstimmen –:

Der Tagesordnungspunkt 10.1 – Barrierefreier Zugang zur Bezirksverwaltungsstelle Eving – wird abgesetzt, da die Bezirksvertretung Eving bereits in der Sitzung am 14.09.2005 die Stellungnahme der Verwaltung zu diesem Thema zur Kenntnis genommen hat und sich seither keine grundlegenden Veränderungen der Sachlage ergeben haben.

Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 18.01.2006

Zum Tagesordnungspunkt 2.1 der Einwohnerfragestunde, Containerstandort Heitkampstraße, erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – , dass der von der Beschwerdeführerin beanstandete, zusätzlich aufgestellte Container mittlerweile entfernt wurde.
Die Bezirksvertretung Eving bittet die EDG darum, den erst kürzlich entfernten Container nicht wieder aufzustellen bzw. an der Heitkampstraße auch keine weiteren Standorterweiterungen mehr vorzunehmen.

Mit dieser Anmerkung wird die Niederschrift der 14. öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 18.01.2006 wird – einstimmig – genehmigt.

zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der 14. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 18.01.2006

Die Niederschrift des – nichtöffentlichen Teils – der 14. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 18.01.2006 wird – einstimmig – genehmigt.

2. Einwohnerfragestunde
zu TOP 2.1
Bauvorhaben im Bereich der Straße Kamphecke

Herr Küpper, wohnhaft Kamphecke 7, fragt nach einem privaten Grundstücksverkauf im Bereich der Straße Kamphecke. Auf diesem Grundstück sollen u.a. Stallungen, Pferdekoppeln und Parkplätze errichtet werden.

Der Bezirksvorsteher – Herr Adden – erklärt, dass der Bezirksvertretung bisher keine Informationen über derartige Planungen an der Kamphecke vorliegen.

zu TOP 2.2
Nachexpress Haltestelle Kemminghauser Straße

Herr Tyschak, wohnhaft Fuchsweg 19a, Besitzer des Hauses Kemminghauser Straße 17, hatte sich in der Einwohnerfragestunde der letzten Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 18.01.2006 über die Nachtexpresshaltestelle vor seinem Haus in der Kemminghauser Straße beschwert und fragt nun nach dem Verfahrensstand.

Der Bezirksvorsteher – Herr Adden – erklärt, dass die Haltestelle in nächster Zeit verlegt wird.

Des weiteren beschwert sich Herr Tyschak über einen Bescheid mit dem der zur Zahlung von Straßenreinigungsgebühren herangezogen werden soll und der, seiner Meinung nach, nicht korrekt ist.

Der Bezirksvorsteher – Herr Adden – verweist auf die Möglichkeit eines Widerspruchsverfahrens.

3. Berichterstattung
zu TOP 3.1
Erklärung des Bezirksvorstehers zu Bauvorhaben im Stadtbezirk Eving
(Drucksache Nr.: 04860-06)

Der Bezirksvorsteher – Herr Adden – gibt folgende Erklärung über einige Bauvorhaben im Stadtbezirk Eving ab:

Sehr geehrte Damen und Herren,
Grund des heutigen Tagesordnungspunktes sind die mehr als kritischen Äußerungen des
Evinger Architekten Andexer.
Zitat:
„Für ihn macht es keinen Spaß mehr für Eving zu arbeiten und Politiker haben Beschlüsse vergessen“

Anlass war hier die Ablehnung der Bezirksvertretung für den Bau eines Getränkemarktes an der Lindenhorster Straße / Bergstraße.
Der Rundumschlag des Architekten gipfelte darin, dass er behauptete „allein die Bezirksvertreter haben alles kaputt diskutiert“. Diese Aussage ist eine Unverschämtheit und falsch.
Anfangen möchte ich mit dem Rahmenplan Evinger Mitte, den die Bezirksvertretung in der Sitzung am 19.01.2000 beschlossen hat.
Fast zwei Jahre später, am 13.11.2002, haben wir Bilanz gezogen und mussten feststellen, dass bis dahin nichts geschehen war. Im Gegenteil, es wurden immer wieder neue Pläne vorgestellt.
Der erste Bauabschnitt, Geschäftshaus, Erweiterung der Tiefgarage, hätte trotz der noch vorhandenen Griechischen Schule gebaut werden können.
Später wurde der Bezirksvertretung Eving dann mitgeteilt, dass der geplante erste Bauabschnitt nicht realisiert wird, da es nach Ansicht des Architekten sinnvoller sei, beide Bauabschnitte zugleich durchzuführen. (Zweiter Bauabschnitt = Hotel und Einzelhandel)
Schon damals haben wir festgestellt:
Bereits der Beschluss der Bezirksvertretung Eving zum Rahmenplan Evinger Mitte im Oktober 2000 erfolgte unter falschen Voraussetzungen. Die Bezirksvertretung wurde seitens des Architekten nicht darüber informiert, dass ein Lebensmittelkonzern, der sich im Bereich des Rahmenplanes ansiedeln wollte, bereits im Juni 2000 schon kein großes Interesse mehr an der Ansiedlung an diesem Standort hatte, da das Gelände der ehemaligen Gasfeinreinigungsanlage in absehbarer Zeit für eine Vermarktung zur Verfügung stehen würde.
Für die Bezirksvertretung Eving völlig überraschend erschienen in der Öffentlichkeit Planungen des Architekten Andexer, die das Areal der Gasfeinreinigungsanlage als Standort für einen großflächigen Einzelhandel propagierten.
Der Rahmenplan Evinger Mitte war für Herrn Andexer plötzlich uninteressant geworden.
Seitdem bemühen sich die Wirtschaftsförderung und das Stadtplanungsamt eine für alle befriedigende Lösung zu finden.
Es geht aber nicht nur um die Evinger Mitte, sondern auch um die Bayrische Straße und die Derner Straße.
Man muss diese drei Objekte im Zusammenhang sehen.
Die Projektgesellschaft „Bayrische Straße“ möchte gerne die Tankstelle von der Bayrischen- zur Derner Straße verlegen.
Es muss hier aber allen Beteiligten klar sein, erst wenn die Planung der Tankstelle an der Derner Straße „in trockenen Tüchern“ ist, kann die jetzige Tankstellen an der Bayrischen Straße abgerissen werden.
Für die weitere Entwicklung an der Bayrischen Straße ist es wichtig, dass die Tankstelle entfernt wird, da alle anderen Planungen, wie der Rewe-Neubau und eventuell auch Aldi, davon abhängig sind. Eine zügige Umsetzung der Tankstellenplanungen ist daher unbedingt notwendig.
Jetzt liegt es allein an den Bauherren und Investoren, wann endlich mit der Realisierung der Projekte begonnen wird.
Ich stelle weiter fest, dass der Vorwurf des Herrn Andexer, ich zitiere: „Überall könnten längst Bagger rollen, allein die Bezirksvertreter haben alles kaputt diskutiert“ (Zitat Ende) falsch ist.
Mit den Beschlüssen der Bezirksvertretung Eving: Rahmenplan Evinger Mitte, Bayrische Straße, Derner Straße haben wir auf die Planungen des Architekten und der Investoren Rücksicht genommen. Wir, die Bezirksvertretung Eving, haben nichts verhindert.
Wenn hier einer etwas verhindert hat, dann nur der Architekt selbst.
Der gesamten Entwicklung war es nicht nützlich, dass immer wieder neue Pläne entwickelt und vorgestellt wurden.
Zum Beispiel wurden im Rahmenplan Evinger Mitte mehrere Pläne vorgelegt: Geschäftshaus, Tiefgarage, Hotel, Aldi, Rewe oder Edeka, Zufahrten vom Holtbeuteweg oder der Deutschen Straße.
Heute wissen wir, ich wiederhole mich, die Lebensmittelkonzerne hatten schon zu diesem Zeitpunkt kein Interesse mehr, sich an den Planungen zu beteiligen.
Der Architekt favorisierte für seine Planungen das Gelände südlich der Deutschen Straße, obwohl klare Beschlüsse bestanden, dort keinen Einzelhandel zuzulassen.
Auch in diesem Fall die Bezirksvertretung nichts verhindert. Im Gegenteil, um die Entwicklung des Rahmenplanes Evinger Mitte nicht zu gefährden, war und ist die Entscheidung der Bezirksvertretung Eving richtig !!

Als zweites Bespiel möchte ich die Bayrische Straße anführen. Auch hier gab es viele Pläne auf Hochglanzpapier. Mal war es ein Ärztehaus, eine Rewe oder auch ein Discounter.
Die Gründung der Projektgesellschaft „Bayrische Straße“ wurde vollzogen. Neue Pläne wurden erarbeitet und beschlossen.
Die Bezirksvertretung Eving hat sich in mehreren Sitzungen mit dem Thema beschäftigt.
Der Beschluss zur Verlegung der Tankstelle und des Aldi-Marktes vom Holtkottenweg war und ist auch heute noch richtig.
Auch hier hat die Bezirksvertretung Eving nichts verhindert !!
Mit meinem dritten und letzten Beispiel möchte ich auf das Gelände der ehemaligen Gaststätte Heuner eingehen.
Natürlich kennt jeder Bezirksvertreter das Einzelhandelskonzept und jedem ist bewusst, dass auf diesem Gelände Einzelhandel möglich ist.
Keiner kann der Bezirksvertretung Eving aber verbieten, dass wir uns Gedanken machen und darüber diskutieren, was städtebaulich für diesen Bereich vernünftig ist.
Die Frage muss doch erlaubt sein, warum an einer Stelle ein Getränkemarkt gebaut werden soll, wenn es nur ein paar Meter weiter schon einen großen Getränkemarkt gibt. Die Nahversorgung ist also bereits gewährleistet.
Auch in diesem Fall hat die Bezirksvertretung nichts verhindert !!
Die Bezirksvertretung Eving hat schon vor Jahren, für den Fall einen Abrisses des Gebäudes, eine Wohnbebauung an diesem Standort favorisiert.
Im übrigen werden, sollte der Plan eines Getränkemarktes realisiert werden, im vorhandenen Markt Arbeitsplätze gefährdet.

Abschließend möchte ich deutlich erklären, dass ich, und sicherlich auch die Mitglieder der Bezirksvertretung Eving, auch künftig bereit sind mit Architekten und Investoren zusammen zu arbeiten.
Für deren Pläne haben wir immer ein offenes Ohr. Wir wollen und müssen miteinander reden, um dann gemeinsam zu entscheiden, was für unseren Stadtbezirk gut ist.
Was wir nicht wollen ist, dass uns Investoren bzw. Architekten vorschreiben, wie wir zu handeln und uns zu entscheiden haben.
Schon gar nicht haben wir es nötig, uns aus dieser Richtung beschimpfen zu lassen.
Wir Bezirksvertreter und Bezirksvertreterinnen sind von den Bürgerinnen und Bürgern des Stadtbezirkes Eving gewählt. Wir haben uns verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln – Für unseren Stadtbezirk und seine BewohnerInnen.
Dass es nicht für alle Entscheidungen ungeteilte Zustimmung in der Bevölkerung gibt, ist nicht nur mir, sondern allen Mitgliedern der Bezirksvertretung Eving klar und liegt in der Natur der Demokratie.
„Es allen Recht zu machen ist eine Kunst, die keiner kann“
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Die Erklärung des Bezirksvorstehers – Herrn Adden – wird von Rednern aller Fraktionen der Bezirksvertretung Eving mit ungeteilter Zustimmung zur Kenntnis genommen und ausdrücklich befürwortet.

Das Ratsmitglied der Fraktion FDP/Bürgerliste – Herr Tokarski – stellt fest, dass der Bezirksvorsteher den Standpunkt der Bezirksvertretung Eving eindeutig und klar dargestellt hat. Herr Tokarski begrüßt ausdrücklich, dass das einseitige Bild, das den Bürgerinnen und Bürgern bisher durch öffentliche Angriffe auf die Bezirksvertretung Eving vermittelt wurde, richtig gestellt wurde.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – sieht in der Erklärung des Bezirksvorstehers eine klare und unmissverständliche Zusammenfassung der Situation und der bisherigen Entwicklungen bei den angesprochenen Bauvorhaben im Stadtbezirk Eving.
Bezugnehmend auf die in der letzten Zeit erfolgte Pressekampagne des Architekten Andexer und in den Zeitungen abgedruckte Leserbriefe aus dessen Umfeld, weist Herr Neumann den Versuch zurück, die Mitglieder der Bezirksvertretung Eving durch öffentliche und persönliche Angriffe und Beschimpfungen mundtot zu machen und an der Ausübung ihres Mandates zu hindern.

Für die SPD-Fraktion schließt sich der Vorsitzende – Herr Unterkötter – der Erklärung des Bezirksvorstehers an.
Gleichzeitig kritisiert Herr Unterkötter aber in der Presse veröffentlichte Vorwürfe der CDU, nach denen der Architekt Andexer einen Vorteil aus seiner SPD-Mitgliedschaft gezogen haben soll.

Die Fraktionsvorsitzende Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – stimmt der Erklärung des Bezirksvorstehers ebenfalls in jeder Beziehung zu.
Frau Sichelschmidt weist unmissverständlich darauf hin, dass bei den angesprochenen Bauvorhaben neuralgische Punkte und städtebaulich prägnante Standorte im Stadtbezirk Eving betroffen sind. Im Interesse des gesamten Stadtbezirkes und seiner Bürgerinnen und Bürger sind daher vernünftige und vor allem verlässliche Planungen von großer Wichtigkeit.
Es ist völlig unverständlich, dass Architekten und Investoren unter Umgehung der Planungs- und Bauverwaltung sowie der Bezirksvertretung, fertige Konzepte zuerst in die Öffentlichkeit bringen und dann versuchen diese auf Biegen und Brechen umzusetzen.
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen appelliert daher, in Richtung aller potenziellen Investoren, Planungen im Vorfeld mit den zuständigen Behörden und der Bezirksvertretung Eving abzustimmen.

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, beendet der Bezirksvorsteher – Herr Adden – diesen Tagesordnungspunkt.

4. Anregungen und Beschwerden
zu TOP 4.1
Verwendung der Mittel der Sparkasse Dortmund zur Förderung der Kulturarbeit in den Stadtbezirken hier: Antrag der Zweigbibliothek Eving auf Förderung eines Country- und Westernabends
Eingabe Zweigbibliothek Eving (Drucksache Nr.: 04562-06)

Die Zweigbibliothek Eving beantragt Mittel der Sparkasse Dortmund zur Förderung der Kulturarbeit in den Stadtbezirken.
Für die Durchführung eines Country- und Westernabends soll die Gruppe „Indian Summer“ engagiert werden. Die Kosten hierfür betragen 700,00 €

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Der Zweigbibliothek Eving werden 700,00 € aus Mitteln der Sparkasse Dortmund zur Unterstützung eines Country- und Westernabends zur Verfügung gestellt.

zu TOP 4.2
Ausstattung der Minister Stein Schule mit einer Küchenzeile zwecks Unterstützung des Angebotes der OGS
Eingabe der Minister Stein Schule (Drucksache Nr.: 04628-06)
Der Bezirksvertretung Eving liegt folgender Antrag der Minister-Stein Schule zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Im Rahmen der Planung der OGS für das Schuljahr 2006/7 soll gesunde Ernährung ein Schwerpunkt unseres pädagogischen Angebotes werden. Für Kleingruppen innerhalb des Offenen Ganztages ist geplant, dass gesunde Ernährung und Kochen konkret und anschaulich mit Schüler/innen geübt und durchgeführt werden soll.

Zur Umsetzung dieser Zielsetzung brauchen wir die Unterstützung des Schulverwaltungsamtes und der Bezirksvertretung, denn die bestehenden und geplanten Einrichtungen lassen dieses Vorhaben nicht zu. Die bestehende Lehrküche im Gebäude der Schule ist nämlich durch den schulischen Hauswirtschaftsunterricht belegt und der geplante Gebäudeanbau für die OGS ist für eine solche Nutzung nicht ausgelegt.

Daher beantragen wir :
§ Die Aufstellung einer einfachen Küchenzeile, in einem freien Raum der Turnhalle.
Der Raum verfügt über die notwendigen Wasser/Abwasseranschlüsse, eine Toilette und Rettungswege.
§ den völlig zerschlissenen Fußboden des Raumes zu erneuern.
§ eine Koch-Grundausstattung ( Töpfe, Teller usw. ) für die Küchenzeile.
Mit der Bitte um Unterstützung weitere Veranlassung.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird um Überprüfung des Antrages der Minister-Stein-Schule und um Mitteilung gebeten.

5. Finanzen und Liegenschaften – keine Vorlagen

6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung
zu TOP 6.1
Organisationsentwicklung und räumliche Situation in der Bezirksverwaltungsstelle Eving
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 04658-06)

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Die Verwaltung wird um eine Stellungnahme gebeten, wie sich die Raumbedarfe in den vorhandenen Räumen der Bezirksverwaltungsstelle Eving gestalten.
In einer Aufstellung soll die Anzahl der Büros und der Nebenflächen mit den benötigten
Quadratmetern für Dienste/Programme aufgelistet werden.
Darüber hinaus wird um Auskunft gebeten, ob es innerhalb der Stadtverwaltung weitergehende Überlegungen zur Schaffung von zusätzlichem Raum in der Bezirksverwaltungsstelle gibt.
Abschließend wird um Auskunft gebeten, ob es Bestrebungen gibt, in der Bezirks­verwaltungsstelle den Fraktionen der Bezirksvertretung einen ständigen Sitzungsraum zur Verfügung zu stellen.

Begründung:
Mit Gründung der ARGE sind in den Bezirksverwaltungsstellen Büroräume freigezogen worden, weil Mitarbeiter der „Sozialhilfedienste" in die zentralen Dienststellen der ARGE verlagert worden sind. Andererseits benötigen andere Fachämter mit ihren Programmen (z.B. Seniorenbüro, FABIDO usw.) Räume in den Bezirksverwaltungsstellen.
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Die Bezirksvertretung Eving nimmt folgende Mitteilung des Herrn Stadtrates Steitz vom 07.02.2006, das aufgrund von Anträgen aus anderen Bezirksvertretungen erstellt wurde und der Bezirksvertretung Eving am Sitzungstag vorgelegt wird, zur Kenntnis.

Die CDU-Fraktionen in den Bezirksvertretungen Dortmund-Mengede, Dortmund-Hombruch und Dortmund-Huckarde haben zu ihren nächsten Sitzungen inhaltsgleiche Anfragen zur
Organisationsentwicklung und zur räumlichen Situation in den jeweiligen Bezirksverwaltungsstellen gestellt. Der Bezirksvorsteher in Dortmund-Aplerbeck hat ebenfalls eine solche Anfrage gestellt. Aus Vereinfachungsgründen erlauben Sie mir, diese im Zusammenhang zu beantworten.
Die räumlichen Situationen in den Bezirksverwaltungsstellen sind unter verschiedenen Ge­sichtspunkten zu betrachten. Zum einen können aufgrund des Auszugs der Mitarbeiter/innen, die in die ARGE gewechselt sind, Bedarfe gedeckt werden, zum anderen ist die gesamte Struktur unter dem Aspekt des verwaltungsweiten Projektes „Verwaltung 2020" zu betrachten.
So wurden mittlerweile Räume für die Einrichtung der Familienbüros bereitgestellt. Diese haben in allen Bezirksverwaltungsstellen zum 01.02.06 ihren Betrieb aufgenommen. Auch für die Seniorenbüros, die in absehbarer Zeit eröffnen sollen, sind bereits Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt worden. Darüber hinaus werden in Horde und in Mengede die freige­wordenen Räume von den Abteilungen 50/Anspruchsverfolgung und 50/örtliche Fürsorge­stelle genutzt.
Die gesamte Raumstruktur in den Bezirksverwaltungsstellen wird jedoch mit den Ergebnissen aus dem Projekt „Verwaltung 2020" neu zu betrachten sein. Mit den Überlegungen zur Ein­richtung von Front-Offices werden sich die Organisationsstrukturen und damit auch die Raumzuschnitte verändern. Wie diese aussehen werden, kann ich zur Zeit noch nicht sagen. Insofern stellen die gegenwärtigen Raumnutzungen nur eine jeweilige vorübergehende Lösung dar. An der Entwicklung sind neben der Immobilienwirtschaft und den Bürger­diensten alle in den Bezirksverwaltungsstellen vertretenen Bereiche beteiligt. So wird sichergestellt, dass auch in der zukünftigen Planung alle Bedarfe berücksichtigt werden.
Zur Frage, ob die Verwaltung zukünftig den Fraktionen in den Bezirksvertretungen jeweils einen Sitzungs-/Besprechungsraum zur Verfugung stellen wird, kann ich Ihnen bereits jetzt schon abschließend antworten, dass diese Überlegungen in die Raumplanungen nicht mit einbezogen werden. Den Fraktionen in den Bezirksvertretungen stehen für ihre monatlichen Sitzungen ausreichend Räumlichkeiten zur Verfügung. Insofern besteht verwaltungsseitig keine Veranlassung, diese Konzeption zu verändern.
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Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – möchte zusätzlich geklärt wissen, warum den Fraktionen der Bezirksvertretungen in den Verwaltungsstellen, nicht mehr Räumlichkeiten, z.B. zur Aktenaufbahrung, wie auch beim Rat üblich, zur Verfügung gestellt werden. Die Arbeitsbedingungen der Bezirksvertretungsfraktionen bedürfen dringend der Verbesserung.

Für die SPD-Fraktion kündigt der Vorsitzende – Herr Unterkötter – an, den vorliegenden CDU-Antrag abzulehnen, da zunächst die geplanten Umstrukturierungsmaßnahmen in den Bezirksverwaltungsstellen abzuwarten sind.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving lehnt den Antrag der CDU-Fraktion – mehrheitlich bei fünf Gegenstimmen – ab.

7. Schulen – keine Vorlagen

8. Kultur, Sport und Freizeit
zu TOP 8.1
Königsvogelschießen auf dem Schulhof der Herder-Grundschule vom 17.06. - 18.06.06
Beschluss (Drucksache Nr.: 04569-06)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung DO-Eving beschließt – einstimmig – die Durchführung des Königsvogelschießens auf dem Schulhof der Herder-Grundschule.

zu TOP 8.2
Aufstellung von Sportgeräten im Grävingholz
Beschluss (Drucksache Nr.: 04691-06)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving stimmt der Aufstellung von Sportgeräten im Grävingholz – einstimmig – zu.

zu TOP 8.3
Modernisierung der Sportplatzanlage Gretelweg, Dortmund-Eving
Empfehlung (Drucksache Nr.: 04646-06)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beschließt die Modernisierung der Sportplatzanlage Gretelweg, Dortmund-Eving, mit einem Kostenaufwand von 424.400,00 € netto zuzüglich 16 % Mehrwertsteuer = 53.600,00 €.





9. Kinder und Jugend
zu TOP 9.1
Familien-Projekt Dortmund-
I. Weiterer Ausbau der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich- Umsetzung der Prioritätenliste II. Zwischenbericht zur Mittagsverpflegung
Empfehlung (Drucksache Nr.: 04534-06)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt den Ausbau der Offenen Ganztagsschule im Rahmen der weiteren Umsetzung der Prioritätenliste für das Schuljahr 2006/2007 und nimmt den Zwischenbericht zur Mittagsverpflegung an Offenen Ganztagsschulen zur Kenntnis.

10. Soziales, Familie und Gesundheit
zu TOP 10.1
Barrierefreier Zugang zur Bezirksverwaltungsstelle Eving
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 04515-06)
abgesetzt

11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
zu TOP 11.1
Widmung der Straße "Erikaweg" in Dortmund-Brechten
Beschluss (Drucksache Nr.: 04572-06)

Beschluss:
Gemäß § 37 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i.V.m. § 20 Abs. 2 Buchstabe e der Hauptsatzung der Stadt Dortmund fasst die Bezirksvertretung Dortmund-Eving – einstimmig – folgenden Beschluss:

Gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) wird, mit Wirkung vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung, die Straße „Erikaweg“ ohne Beschränkung des Gemeingebrauchs für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet.

zu TOP 11.2
Widmungserweiterung der Straße „Kamphecke“ in Dortmund-Eving
hier: Widerspruchsverfahren
(66) (Drucksache Nr.: 03709-05-E1)

Die Bezirksvertretung-Eving hat in ihrer Sitzung am 09.11.2005 unter TOP 11.7 (Drucksache-Nr. 03709-05) folgenden Beschluss gefasst:
Die Verwaltung wird gebeten, die Straße Kamphecke (zwischen Holthauser Straße und Wittichstraße) wie vor 1991 für den allgemeinen Fahrzeugverkehr - mit Ausnahme von Lkws über 2,8 t - und für sämtliche landwirtschaftliche Verkehre freizugeben. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist auf 30 km/h festzusetzen."
Der Beschluss wurde im Sinne des § 6 Abs. 4 S. 2 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Form einer Widmungserweiterung als Allgemeinverfügung in den Dortmunder Bekanntmachungen vom 16.12.2005 (Ausgabe Nr. 50) mit folgendem Inhalt veröffentlicht:
„... Mit Wirkung vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung wird die Widmung der Straße Kamphecke gemäß § 6 Abs. 4 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen erweitert. Die Straße steht dann dem öffentlichen Verkehr ohne Beschränkung des Gemeingebrauchs zur Verfügung...."
Gegen die Widmungserweiterung wurde fristgerecht Widerspruch erhoben.
Aus Gründen der Klarstellung bittet die Verwaltung (Rechtsamt/Fachamt) die nachfolgenden rechtlichen Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen und im Anschluss daran die Beschlussfassung zu bestätigen.
Der von der Bezirksvertretung gefasste Beschluss vom 09.11.2005 beinhaltet sowohl straßenrechtliche als auch straßenverkehrsrechtliche Regelungsinhalte. Nur die straßenrechtlichen Inhalte können Gegenstand einer Widmungsverfügung sein.
Das Straßenrecht stellt den Rahmen und Umfang der zulässigen Straßenbenutzung auf und ist Voraussetzung für bundesrechtliche Verkehrsvorschriften der Straßenverkehrsbehörden. Die Widmung legt die Art der Nutzung fest („Ob"). Das Straßenverkehrsrecht berechtigt innerhalb des durch die Widmung vorgegebenen Rahmens zu verkehrsregelnden Maßnahmen („Wie" der Nutzung).
Mit dem o.g. Beschluss wurde u.a. auch eine Einschränkung der Befahrbarkeit der Straße „Kamphecke" für „LKWs über 2,8 to" gefordert. Eine solche Beschränkung der Benutzungsart kann grundsätzlich sowohl straßenrechtlich als auch straßenverkehrsrechtlich umgesetzt werden.
Zum einen bietet das Straßen- und Wegerecht die Möglichkeit, mit der Widmung (oder Teileinziehung) auch eine Gewichtsbeschränkung zu verbinden. Eine Gewichtsbeschränkung und damit der Ausschluss von Teilen einer bestimmten Benutzungsart kann dann vom Straßenrecht ausgesprochen werden, wenn die Erforderlichkeit der Beschränkung auf den Verkehrsweg als solchen zurückgeht, d.h. auf seine objektive oder ihm von der Straßenbaubehörde zugedachte Verkehrsbedeutung, auf seine technische Beschaffenheit oder auf seine Eignung nur für eine bestimmte Benutzung. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn es sich um eine hochwertige (z.B. Fußgängerzonenbereiche) oder wenig belastbare Straßenoberfläche handelt.
Im vorliegenden Fall sieht die Straßenbaubehörde für den von der Widmungserweiterung erfassten Bereich der Straße „Kamphecke" jedoch keine Veranlassung, diese aus straßenbautechnischen Gründen mit einer Gewichtsbeschränkung zu belegen.
Zum anderen kann aber auch die Straßenverkehrsbehörde aus straßenverkehrsrechtlicher Hinsicht gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken.
Ausgehend von der Beschlussfassung nebst der Begründung kann der Wille der Bezirksvertretung dahingehend umgesetzt und begründet werden, dass die Maßnahmen zur Gewichtsbeschränkung und Geschwindigkeitsbegrenzung vornehmlich zum Schütze der Anwohner und Erholungssuchenden gereichen sollten.
Die Voraussetzungen des § 45 StVO dürften hier nach Auffassung der Straßenverkehrs­behörde vorliegen.
Die Verwaltung empfiehlt, den Beschluss wie folgt zu bestätigen:
§ Die Widmung der Straße „Kamphecke" wird gem. § 6 Abs. 4 StrWG NRW zugunsten des Kraftfahrzeugverkehrs ohne Beschränkung des Gemeingebrauchs erweitert.
§ Die Bezirksvertretung regt darüber hinaus an, dass die Straßenverkehrsbehörde LKW über 2,8 to - mit Ausnahme sämtliche landwirtschaftliche Verkehre - von der Benutzung der Straße „Kamphecke" ausschließt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist auf 30 km/h festzusetzen.
Des Weiteren empfiehlt die Verwaltung der Bezirksvertretung den Widerspruch aus folgenden Gründen als unbegründet zurückzuweisen:

Zulässigkeit des Widerspruchs
Der Widerspruch dürfte zulässig sein.
Gemäß § 42 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) analog ist der Widerspruchsführer nur widerspruchsbefugt, wenn er geltend machen kann, durch den Erlass des Verwaltungsakts in seinen Rechten verletzt zu sein. Dabei muss es sich um ein subjektiv öffentliches Recht handeln.
Zwar stellt die Widmung eine Allgemeinverfügung im Sinne des § 35 S. 2 2. Alt. VwVfG NRW dar, die außer gegenüber dem Eigentümer der Straßenfläche nicht primär Rechtsbeziehungen zu Personen regelt, sondern bestimmte rechtserhebliche Eigenschaften einer Sache begründet. Es ist mithin nicht jedermann und auch nicht jeder Straßenbenutzer widerspruchsbefugt.
Doch kommen Straßenanlieger - wie vorliegend - als Widerspruchsbefugte grundsätzlich in Betracht. Denn ihnen gegenüber werden jedenfalls mittelbare Regelungen getroffen, die deren Rechtstellung berühren können. Die Widmung beeinflusst infolge ihrer zwangsläufig personalen Auswirkungen den Umfang der Anliegerrechte und -beschränkungen, mithin deren Duldungs- und Unterlassungspflichten. Diese Pflichten werden von der Rechtsprechung als Ausfluss des durch die Widmung geschaffenen öffentlich-rechtlichen Status der Straße angesehen und daher zur Begründung der Widerspruchs- bzw. Klagebefugnis angesehen.

Begründetheit
Der Widerspruch ist unbegründet, weil die Widmungsverfügung die Widerspruchsführer jedenfalls nicht in ihren Rechten verletzt.
Im Einzelnen:
a) Rechtmäßigkeit der Hauptsatzung
Soweit die Widerspruchsführer die Ansicht vertreten, die Zuständigkeit in der Hauptsatzung sei nicht ausdrücklich auf Straßen von überwiegend bezirklicher Bedeutung innerhalb des Bezirks gemäß §§ 6, 7 StrWG NRW begrenzt, und die Hauptsatzung somit mangels hinreichender Bestimmtheit rechtswidrig, ist dies schon unzutreffend. Denn einleitend heißt es in § 20 Abs. 2 der Hauptsatzung:
Über die Aufgaben nach Abs. l hinaus entscheiden die Bezirksvertretungen in allen übrigen Angelegenheiten, deren Bedeutung nicht -wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht, unter Beachtung der in Abs. l genannten Grenzen, insbesondere über:
e) Widmung, Einziehung und Benennung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen;
Bei der Widmungserweiterung zur Straße „Kamphecke" handelt es sich unstrittig nach § 37 Abs. l Satz 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 20 Abs. 2 Buchstabe e) der Hauptsatzung der Stadt Dortmund um eine Aufgabe der Bezirksvertretung, da die Bedeutung dieser Straße nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht.

b) Bestimmtheitsanforderung gem. § 6 Abs. 3 StrWG NRW
Die im Widerspruch beanstandete Nichterfüllung der Bestimmtheitsanforderung gem. § 6 Abs. 3 StrWG NRW wird zurückgewiesen.
Nach § 6 Abs. 3 StrWG NRW ist in der Widmung die Einordnung in eine bestimmte Straßengruppe (Einstufung) festzulegen. Dies ist vorliegend nicht geschehen, war aber nach Auffassung der Verwaltung auch entbehrlich.
Bei der Straße „Kamphecke" handelt es sich um eine Straße, die bereits vor Inkrafttreten des StrWG NW (01.01.1962) Bestand hatte und demnach gemäß § 60 StrWG NW als gewidmet gilt und somit wohl auch die Einstufung als Gemeindestraße kraft Gesetzes erfolgte („ ... gelten sie als Gemeindestraßen,...").
Die Straße wurde im Zuge der Eingemeindung am 01.04.1928 von der Stadt Dortmund übernommen und ist seitdem im Straßenverzeichnis der Stadt Dortmund als Gemeindestraße aufgeführt. Da es sich vorliegend um eine Erweiterung der Widmung und nicht um eine erstmalige Widmung handelt, kann eine (nochmalige) Einstufung in eine Straßengruppe (als Gemeindestraße) als entbehrlich betrachtet werden.
Mit der Erweiterung der bestehenden Widmung wurde die Festlegung des Widmungsinhaltes in der Art hinreichend berücksichtigt, dass die Straße „Kamphecke" dem öffentlichen Verkehr dann ohne Beschränkung des Gemeingebrauchs zur Verfügung steht.

c) Widerspruch von Beschlussfassung und Widmungsverfügung (Öffentliche Bekanntmachung)
Des Weiteren wurde im Widerspruch gerügt, dass die Öffentliche Bekanntmachung inhaltlich den Beschluss der Bezirksvertretung der Widmungserweiterung nicht wiedergibt.
Hinsichtlich der Gewichtsbeschränkung für Fahrzeuge verweise ich auf meine obigen Ausführungen. Bei „landwirtschaftlicher Verkehr frei" und „Höchstgeschwindigkeit 30 km/h" handelt es sich um Zusätze, die dem Wesen nach eine rein straßenverkehrsrechtliche Regelung bedeuten. Diese sind in Form von Verkehrszeichen anzuordnen, stellen keinen Widmungsinhalt dar und bedürfen deshalb auch keiner Veröffentlichung in den Dortmunder Bekanntmachungen.

d) Materielle Rechtmäßigkeit der Widmungsverfügung Materiell ist die Widmungserweiterung rechtmäßig.
Niemand, auch nicht den Straßenanliegern, wie hier den Widerspruchsführern, steht ein Anspruch auf Widmung oder auf Festlegung bestimmter Benutzungsbedingungen zu. Es besteht lediglich ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung, so weit Ermessen überhaupt eröffnet ist.
Materiell muss eine Widmung vier Voraussetzungen erfüllen:
§ Zunächst muss der Baulastträger die Verfügungsmacht über das Straßengrundstück besitzen.
Die Stadt Dortmund ist hier Eigentümer und damit verfügungsberechtigt.
§ Die öffentlich-rechtliche Unterhaltung der Straße muss geregelt sein. Hier ist die Stadt Straßenbaulastträger und die Unterhaltung damit geregelt.
Ein Bebauungsplan, mit dem die Widmung inhaltlich übereinstimmen müsste, liegt hier nicht vor.
§ Die Straße ist hergestellt und ihrer Zweckbestimmung tatsächlich zugeführt, mithin in Dienst gestellt.

Das Nichtvorliegen einer dieser Voraussetzungen haben die Widerspruchsführer nicht gerügt. Die von ihnen angeführten „Tatsachen" bzw. Kriterien, deren vermeintliche Nichtbeachtung sie als eine Verletzung ihrer Interessen ansehen, spielen für die Rechtmäßigkeit der Widmung keine Rolle.

e) Rechtsverletzung der Widerspruchsführer
Sollte die Klarstellung des Beschlusses der Bezirksvertretung vom 09.11.2005 ergeben, dass der Ausschluss des LKW-Verkehrs (über 2,8 to) abweichend von dem veröffentlichten Text Widmungsinhalt werden sollte, wäre die Widmungsverfügung zwar wirksam, aber rechtswidrig.
Dadurch würden aber keine Rechte der Widerspruchsführer verletzt, da der § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW), auf den sich die Widmungs­erweiterung stützt, keine Vorschrift ist, die zumindest auch dem Schutz einzelner Anlieger zu dienen bestimmt ist.
Der Normtatbestand knüpft die Befugnis zur Widmung allein an die privatrechtlich abgesicherte Verfügungsmacht des Trägers der Straßenbaulast; die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke begünstigende Voraussetzungen enthält er hingegen nicht. Auf der Rechtsfolgenseite ist der widmenden Behörde - hier der Stadt Dortmund - ein nach dem Wortlaut des § 6 StrWG NRW nicht näher eingegrenztes Ermessen eröffnet. Die Ausübung des Ermessens ist entsprechend dem Sinn und Zweck der Vorschrift an dem öffentlichen Verkehrsbedürfnis und straßenbautechnischen Belangen sowie sonstigen durch die Widmung berührten Belangen der Allgemeinheit auszurichten.
Hingegen lässt sich aus § 6 StrWG NRW nicht die Zielrichtung entnehmen, davon gesonderte, dem öffentlichen Verkehrsbedürfnis möglicherweise entgegenstehende private Belange der Eigentümer angrenzender Grundstücke zu sichern. Die Schutzrichtung der Widmung korrespondiert damit mit dem entgegengesetzten Verfahren, nämlich der Einziehung und der Teileinziehung gemäß § 7 StrWG NRW, die dem Straßenanlieger ebenfalls keine subjektiven Rechte vermitteln (vgl. OVG NRW, Urteil 15. September 1994 -23 A 2673/92 - und Beschluss vom 16. März 2001 - 11 A 1304/98 - sowie Urteil VG Gelsenkirchen vom 23. Juni 1997 - 14 K 366/94-, das zu einer Widmungserweiterung ergangen ist).
Ebenfalls kommt eine Verletzung des sog. Anliegergebrauchs nicht in Betracht. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass dieser nur in seinem Kern durch die Eigentumsgarantie des Art. 14 des Grundgesetzes und durch § 14 a StrWG NRW geschützt ist. Er reicht grundsätzlich nur so weit, wie die angemessene Nutzung des Grundeigentums eine Benutzung der Straße erfordert. Gewährleistet sind danach vor allem der Zugang zur Straße und die Zugänglichkeit des Grundstücks von der Straße her (vgl. BVerwG, Urteil vom 08. September 1993 - 11 C 38.92-, DVB1. 1994, 345).
Durch die hier in Rede stehende Widmungserweiterung wird die Verbindung des Grundstückes „Kamphecke 2" zur Straße oder seine Erreichbarkeit in keiner Weise beeinträchtigt.

Unter Abwägung aller Fakten und unter Einbeziehung der vorgenannten Gründen bittet die Verwaltung die Bezirksvertretung, folgendes zu beschließen:

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen –:

Die Bezirksvertretung nimmt die vorangestellten Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und bestätigt ihren Beschluss vom 09.11.2005 (TOP 11.7) wie oben ausgeführt.
Die Bezirksvertretung stimmt der Zurückweisung des Widerspruchs durch die Verwaltung zu.
zu TOP 11.3
Feinstaubbelastung an Dortmunder Straßen. Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen.
Empfehlung (Drucksache Nr.: 02239-05)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat nimmt den Sachstand zur Kenntnis und beschließt, die LKW-Entlastungszone gemäß der kartographischen Darstellung in Anlage 1 einzurichten.

Einem Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen folgend fasst die Bezirksvertretung Eving nachstehenden Zusatzbeschluss:

Zusatzbeschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt zu empfehlen, folgenden Zusatzbeschluss zu fassen:

§ Drei Monate nach Einrichtung der Entlastungszonen ist auf allen drei Ost-West-Achsen eine Lkw-Verkehrszählung durchzuführen.
§ Gegenüber der jetzigen Verkehrssituation müssen die Lkw-Verkehre um 90 % reduziert werden.
§ Sollte eine Reduzierung der Lkw-Verkehre nicht in dem oben genannten Umfang erreicht werden, muss unverzüglich der Aktionsplan Steinstraße in Kraft treten bzw. umgesetzt werden. Die Auswirkungen, der sich dann auf die Immermannstraße konzentrierenden Belastungen, müssen dargestellt und ggf. weitere Konsequenzen gezogen werden.
§ Es muss sichergestellt werden, dass mit Inkrafttreten der Kennzeichnungsverordnung die Grenzen der dann einzurichtenden Umweltzonen, nicht zwangsläufig mit den Grenzen der Lkw-Entlastungszonen identisch sein werden.

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Unterkötter – erinnert in diesem Zusammenhang an Forderung der Bezirksvertretung Eving einen Lkw-Verkehrwegeplan, als Arbeits- und Planungsgrundlage, für das gesamte Stadtgebiet zu erstellen.

zu TOP 11.4
Führung der LKW-Verkehre nach Sperrung der Ost-West-Verbindung in der Dortmunder Nordstadt
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 04266-06)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird aufgefordert, aufgrund der Sperrung der Eberstraße eine Industriestraße zwischen der Bornstraße und der Lindenhorster Straße zu schaffen.


Begründung:
Durch die Mitteilung des Verwaltungsvorstandes vom 10.01.2006, durch die Sperrung der Eberstraße eine Änderung der Ost-West-Verbindung im Bereich der Dortmunder Nordstadt zu erreichen, wird der zu erwartende LKW-Verkehr durch die Stadtbezirke Eving, Scharnhorst und Innenstadt-Nord fließen. Insbesondere wird der Stadtbezirk Eving davon in erhöhtem Maße betroffen sein. Dies gilt im Besonderen für die Straßenzüge: Evinger Straße, Lindenhorster Straße, Derner Straße und Walter-Kohlmann Straße. Im Weiteren sind auch die Nebenstraßen dieser Hauptverkehrswege betroffen. Die SPD Fraktion in der BV Eving sieht darin nur eine Verlagerung bzw. Verdrängung der LKW-Verkehre in Wohngebiete der oben genannten Stadtbezirke. Durch diese Verlagerung bzw. Verdrängung besteht im Weiteren eine erhöhte Gefahr des Anstiegs der Belastung von Feinstaubwerten, ähnlich wie an der Brackeler Straße.
Der o.g. Vorschlag der SPD-Fraktion in der BV Eving ist eine Alternative zu dem z.Zt. bestehenden Verwaltungsvorschlag. Durch den Ausbau einer Straße zwischen der Bornstraße und der
Burgholzstraße am Eisenbahndamm entlang, könnte die Industriestraße voll genutzt werden.
Da die Dammstraße und die Lütgeheidestraße bereits bestehen, würde diese Straßenführung den Abfluss der LKW-Verkehre für die Evinger Bevölkerung am moderatesten gestalten.
Es bietet sich sogar an, die LKW Verkehre über einen Teil der Lindenhorster Straße, Pottgießer Straße, Westererbenstraße, Weiden Straße, Deusener Straße und dann über die Franziusstraße bis hin zur Kanalschiene zu führen, ohne Wohngebiete zu belasten, somit wäre eine komplette Ost-West-Verbindung geschaffen.

zu TOP 11.5
Verkehrliche Anbindung des Westfalenhütten-Geländes an den Springorumknoten (B 236)
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 04268-06)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, die verkehrliche Anbindung des gesamten Westfalenhütten-Geländes über den Springorumknoten zu leiten.

Begründung:
Bereits beim Ausbau der Feineisenstraße wurde von der Bezirksvertretung Eving schon die verkehrliche Anbindung über diesen Knotenpunkt gefordert.
Es bietet sich jetzt an, nachdem dieses gesamte Gelände zur Verfügung steht, hier eine verkehrsgerechte Anbindung zu schaffen. In der Vergangenheit war eine Brücke auf dem Gelände der Westfalenhütte über die Eisenbahnlinie angedacht, dieses wurde aufgrund der möglicherweise entstehenden Kosten nicht umgesetzt. Durch die Veränderung in der Führung der LKW-Verkehre durch die Stadtbezirke Innenstadt-Nord, Scharnhorst und Eving und die damit verbundene Belastung der Bevölkerung in diesen Stadtteilen, würde diese Anbindung an den Springorumknoten an die B 236 die LKW-Verkehre aus den Wohngebieten der o.g. Stadtbezirke herausnehmen.




zu TOP 11.6
Brechtener Grundschule, Fassadenabdichtungen Hauptgebäude und Neubau
150.000,00 €
Antrag zur TO (SPD-Fraktion; Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 04453-06)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Der Rat der Stadt Dortmund und die Verwaltung werden gebeten, die o.g., von der Verwaltung vorgeschlagene Hochbaumaßnahme (HH 2006), in das 5 Mio. €- Energiesparprogramm aufzunehmen und die notwendigen Maßnahmen aus diesem Fonds zu finanzieren.

zu TOP 11.7
Aufstellung von Hinweisschildern zum Naturkundemuseum, Burgweg, Dortmund
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 04578-06)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, an der Abfahrt der B 236 bereits mit Hinweisschildern auf das Naturkundemuseum aufmerksam zu machen.

Begründung:
Da das Naturkundemuseum nicht nur Besucher aus den umliegenden Stadtbezirken in Dortmund anspricht, sondern weit über die Stadtgrenze von Dortmund hinaus, ist es dringend geboten an der Ausfahrt B 236 die Besucher auf das Naturkundemuseum aufmerksam zu machen.

zu TOP 11.8
Überprüfung bzw. Aufstellung zusätzlicher Straßenlaternen im Bereich Katzbachstraße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 04640-06)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, die Straßenlaternen in der Katzbachstraße, von den Straßen Großbeerenstraße und Möckernstraße, eingehend zu überprüfen sowie zusätzliche Laternen in diesem Bereich zu installieren.

Begründung:
Die zwischen der Großbeerenstraße und Möckernstraße liegende Katzbachstraße ist im Eingangsbereich sehr schlecht ausgeleuchtet, was bei den Bürgerinnen und Bürgern, die diese Straßenabschnitte zu Fuß begehen zu Recht als Angstraum und Gefahrensituation aufgrund der schlechten Beleuchtung wahrgenommen wird. Eine Überprüfung der bereits vorhandenen Beleuchtungskörper und evtl. Ergänzung dieser ist daher dringend angezeigt.



zu TOP 11.9
Verlegung der Haltelinie an der Fußgängerbedarfampel an der Deutschen Straße – Einmündung Amtsstraße – in östliche Richtung
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 04656-06)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen –:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Haltelinie an der Fußgängerbedarfsampel an der Deutschen Straße – Einmündung Amtsstraße – in Richtung Osten zu verlegen.

Begründung:
Die CDU-Fraktion hat festgestellt, dass bei Betätigung der Bedarfsampel die Verkehre aus östlicher Richtung die Einfahrt von der Amtsstraße. In die Deutsche Straße versperren. Somit ergibt sich eine unnötige Rückstausituation in der Amtsstraße. Hier muss dringend eine Änderung erfolgen.

zu TOP 11.10
Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
hier: Grundstück der ehemaligen Gaststätte Heuner in Dortmund-Lindenhorst
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 04660-06)

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Die Verwaltung wird beauftragt, für das Grundstück der ehemaligen Gaststätte Heu­ner, Bergstraße / Ecke Lindenhorster Straße, einen Bebauungsplan aufzustellen.

Begründung:
Die CDU-Fraktion möchte städtebauliche Aspekte, wie die Arrondierung zum Dorf Linden­horst, umgesetzt wissen. Hier besteht die einmalige Chance über die Gestaltung dauerhaft das Ortsbild aufzuwerten.
Auch gibt es politische Entscheidungen, dass ebenso wie für das Dorf Brechten auch für Lin­denhorst die Aufwertung des Ortscharakters angestrebt wird.
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In seiner mündlichen Antragsbegründung weist der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – eindringlich darauf hin, dass die Aufstellung eines Bebauungsplanes die einzige Möglichkeit für die Bezirksvertretung Eving darstellt, Einfluss auf die zukünftige Gestaltung und Nutzung des Grundstückes zu nehmen.
Die Ablehnung eines Antrages zur Errichtung eines Getränkemarktes an dieser Stelle erfolgte lediglich aufgrund des Baumschutzes. Gleichzeitig hat das Bauordnungsamt aber eindeutig festgestellt, dass ein vergleichbares Vorhaben an diesem Standort, wegen planungsrechtlicher Voraussetzungen, auf die Dauer nicht abgelehnt werden kann, wenn es den Anforderungen an den Baumschutz genügt.
Bei einer etwas abgeänderten Planung, wird das Bauvorhaben ohne jede Einfluss- und Mitgestaltungsmöglichkeit der Bezirksvertretung Eving genehmigt werden.
Des Weiteren hat die Bezirksvertretung Eving immer Wert auf die Erhaltung des dörflichen Charakters in Brechten gelegt. Diese Forderung muss auch in Lindenhorst Anwendung finden. Das einzige Mittel auf die Gestaltung dieses Bereiches der Lindenhorster Straße einwirken zu können, besteht in der Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Die Fraktionsvorsitzende Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – steht der Aufstellung eines Bebauungsplanes eher skeptisch gegenüber, da ein Bebauungsplan mit seinen festgelegten Zielen zu wenig Raum für eine künftige Gestaltung bieten könnte und das gesamte Verfahren verzögern würde. Sinnvoller wären hier Gespräche mit dem Eigentümer des Grundstückes um eine gemeinsame Basis für eine geeignete und zweckmäßige Bebauung und Nutzung zu finden.
Da sich auch in diesem Bereich Neubauten in ihre Umgebung einfügen müssen und der Gestaltungsbeirat der Stadt Dortmund beteiligt wird, bestehen ausreichend Möglichkeiten, die Gestaltung geplanter Bauvorhaben, auch ohne die Festsetzungen eines Bebauungsplanes, zu beeinflussen.

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Unterkötter – schließt sich der Ansicht der Fraktionsvorsitzenden Bündnis 90 / Die Grünen grundsätzlich an. Auch die SPD-Fraktion sieht in der Aufstellung eines Bebauungsplanes derzeit keine Lösung und befürchtet Verzögerungen, die zur Folge hätten, dass die Entwicklung des Grundstückes erschwert wird und das alte Gaststättengebäude für eine längere Zeit als Ruine erhalten bleibt.

Zum Thema des alten und geschützten Baumbestandes auf dem Gelände der ehemaligen Gaststätte Heuner kündigt Herr Unterkötter an, dass, falls diese Bäume durch irgendeinen „mysteriösen Zufall“ über Nacht einfach verschwinden sollten, seine Fraktion eine adäquate Ersatzanpflanzung an der selben Stelle fordern wird.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving lehnt den vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion – mehrheitlich bei fünf Gegenstimmen – ab.

Begründung der Ablehnung:
Mit dem Aufstellungsbeschluss müssen gleichzeitig auch die Ziele des Bebauungsplanes festgelegt werden. Die Bezirksvertretung Eving, die an diesem Standort nichts verhindern möchte, will sicherstellen, dass eine sinnvolle Entwicklung des Grundstückes, im Interesse des Stadtbezirkes und auch des Eigentümers, mit einer ansprechenden städtebaulichen Gestaltung möglich ist und bleibt. Eine frühzeitige Festlegung auf eine bestimmte Zielsetzung könnte deshalb unter Umständen eher kontraproduktiv sein.

12. Mitteilungen
zu TOP 12.1
Überprüfung der Verkehrssituation auf den Straßen „Schiffhorst“ und „Kamphecke“
Antwort der Verwaltung (66) (Drucksache Nr.: 02601-05-E1)
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes (66/6-1 V 643) vom 19.12.2005 zur Kenntnis:

In der Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 04.07.2005 wurde um Prüfung gebeten, ob verkehrliche Maßnahmen in den Straßen Schiffhorst und Kamphecke erforderlich sind.
Nach Überprüfung der Verkehrsverhältnisse und Stellungnahme der Polizei und des Ordnungsamtes möchte ich wie folgt Stellung nehmen:
Bei polizeilichen Kontrollen der Straße Kamphecke konnten keine Ordnungswidrigkeiten festgestellt werden. Weitere Maßnahmen sind hier aus verkehrspolizeilicher Sicht nicht erforderlich.
Durch die Baumaßnahmen im Bereich Lindenhorst und Evinger Straße ist bzw. war das Fahrzeugaufkommen nur unwesentlich erhöht. Verkehrsunfallauffälligkeiten sind nicht festzustellen. Auch die durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen von Polizei und Ordnungsamt lassen nicht auf eine erhöhte Gefahrenlage schließen.
Unter Berücksichtigung der Gesamtumstände sind weitere Maßnahmen nicht erforderlich.

zu TOP 12.2
Sperrung der Durchfahrt in der Straße Walnußweg
Antwort der Verwaltung (66) (Drucksache Nr.: 03876-05-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes (66/6 1 V 1743) vom 21.12.2005 zur Kenntnis:

In der Sitzung am 14.12.2005 hat die Bezirksvertretung Eving um Prüfung und Stellungnahme gebeten, ob eine Sperrung des Walnussweges sinnvoll und realisierbar ist und ob sich die Maßnahme bei Vorliegen der Voraussetzungen kostenneutral durchführen lässt.

Eine Sperrung der ringförmigen Erschließungsstraße Walnussweg durch Abpfostung kann aus verkehrlicher Sicht nicht zugestimmt werden, da diese Maßnahme beidseitig der Absperrung eine Wendeanlage zur geordneten Verkehrsabwicklung erfordern würde. Zur Herstellung der Wendeanlage wären Teile aus benachbarten, privaten Grundstücken bzw. Ausgleichflächen zu erwerben. Ohne langwierige Änderung des VEP „Wohnpark An den Teichen“ können die benötigten Flächen nicht in Anspruch genommen werden.
Unabhängig davon, ist die Mischverkehrsfläche Walnussweg als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, d. h. es ist nur Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Bei mehreren Ortsbesichtigungen konnten zudem nur geringste Fahrzeugbewegungen festgestellt werden. Zudem war den Eigentümern die Art der Erschließung vom privaten Erschließungsträger bei Kauf bekannt.
Unter Berücksichtigung der Gesamtumstände ist eine Teileinziehung der Mischverkehrsfläche Walnussweg mit einfachen Mitteln nicht möglich und sollte auch im Sinne der Verhältnismäßigkeit nicht weiter verfolgt werden.

zu TOP 12.3
Aufstellung von Abfallbehältern im Bereich des Biotops Winterkampweg
Antwort der Verwaltung (60) (Drucksache Nr.: 04051-05-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Umweltamtes vom 10.01.2006 zur Kenntnis:

Zum Wunsch der Bezirksvertretung Eving Aufstellung eines Abfallbehälters im Bereich des Biotops Winterkampweg teile wird folgenden mitgeteilt:
Bei dem Grundstück handelt es sich nicht um eine öffentliche Grünfläche sondern um eine sog. „Biotopfläche“, die ausschließlich den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dient. Demzufolge stehen auch keine Mittel für Abfallbehälter, Bänke o. ä. zur Verfügung. Alle erforderlichen Maßnahmen müssen aus dem Naturschutzbudget finanziert werden. Das Gebiet soll sich weitgehend naturnah entwickeln, so dass in erster Linie nur das vorhandene Wegesystem gepflegt und erhalten werden soll.
Angesichts der bestehenden Abfallproblematik hat die Verwaltung – wie im Ortstermin am 07.11.2005 angekündigt – Abfallpatenschaften mit der Firma McDonalds und dem Pächter der Tankstelle an der Evinger Straße abgeschlossen. Derartige Patenschaften sind freiwillig und unverbindlich und besitzen keinen „behördlichen Charakter“. Mit dem Einsammeln des Mülls ist bereits begonnen worden.
Weitere Sammelaktionen führt der ansässige Sportverein TuS Eving Lindenhorst durch. Zur Zeit wird noch eine Karte erstellt, in der die Sammelbereiche eingezeichnet werden, so dass eindeutige interne Zuständigkeiten bestehen und Missverständnisse, wer wo sammeln soll, vermieden werden. Die Firma McDonalds ist zusätzlich gebeten worden, einen
Abfallbehälter am Weg durch die Grünanlage aufzustellen.
Ich wäre Ihnen aber dankbar, wenn Sie auch die Situation gelegentlich in Augenschein nehmen könnten und dem Umweltamt Veränderungen mitteilen.

zu TOP 12.4
Errichtung einer öffentlichen WC-Anlage im Bereich der Evinger Mitte
Antwort der Verwaltung (66) (Drucksache Nr.: 04041-05-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes (66/1-l) vom 11.01.2006 zur Kenntnis, hält ihren Antrag in der Evinger Mitte eine öffentliche WC-Anlage zu errichten aber weiterhin aufrecht:
Zunächst wird inhaltlich nochmals auf die Mitteilungen vom 25.06.04 und 05.08.04 verwiesen. Diese Erläuterungen haben nach wie vor Gültigkeit.
Aufgrund der bevorstehenden Fußballweltmeisterschaft konnte nach Verhandlungen lediglich erreicht werden, dass die Firma Wall gegen weitere Werbeflächen sechs City-Pissoiranlagen und eine behindertengerechte City-Toilette errichtet.
Die bestehenden vertraglichen Verhältnisse erlaubten diese Ausnahme leider nur wegen der WM. Errichtet werden diese Anlagen im Umkreis des Stadions und der Westfalenhallen.
Ich bedauere, aber weitere oder andere Standorte - insbesondere Evinger Mitte - ließen sich nicht realisieren.

zu TOP 12.5
Feinstäube in Schulen
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 04181-06-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Herrn Stadtrates Pogadl vom 02.02.2006 zur Kenntnis:

Für die eigengereinigten Schulen im Stadtgebiet Dortmund ist bei der Neukonzeptionierung der Gebäudereinigung im Jahr 2004 eine angemessene Reinigung der verschiedenen Gebäudebereiche in Schulen berücksichtigt worden. Bei der Festlegung der erforderlichen Reinigungsmaßnahmen haben sich die beteiligten Fachämter der Stadt Dortmund vor allem an den im Jahr 2000 veröffentlichten Empfehlungen des Umweltbundesamtes in Berlin im „Leitfaden für die Innenraumlufthygiene in Schulgebäuden“ orientiert.
Ich gehe davon aus, dass die Gebäudereinigung in den Dortmunder Schulen gemäß den vereinbarten Vorgaben erfolgt. Damit ist ein ausreichender Schutz vor der Einwirkung von Feinstäuben in Schulen gewährleistet.

zu TOP 12.6
Pflege und Reinigung des Grundstückes Freie Scholle 9
Antwort der Verwaltung (Dez3) (Drucksache Nr.: 04177-06-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Herrn Stadtrates Steitz vom 12.01.2006 zur Kenntnis:

Die o. g. Örtlichkeit wurde auf Grund eines Hinweises am 05.01.2006 besichtigt. Auf dem Grundstück lagern 6 Plastiksäcke gefüllt mit Hausmüll, 2 alte Körbe und l Plastikstuhl. Die Beseitigung des Wildwuchses kann nach dem Abfallrecht nicht gefordert werden.
Die Grundstückseigentümerin wurde mit Schreiben vom 11.01.2006 formlos aufgefordert, die Abfälle zu beseitigen. Eine Antwort liegt zur Zeit nicht vor. Die Angelegenheit wird Anfang Februar 2006 erneut überprüft. Sofern die Abfälle nicht beseitigt wurden, wird das Umweltamt die Abräumung der Abfalle mit ordnungsrechtlichen Mitteln durchsetzen. Die untere Abfallwirtschaftsbehörde ist in ihrer Vorgehensweise an die gesetzlichen Vorschriften gebunden. Dies bedeutet, dass entsprechende Verfügungen auch durch den Betroffenen angefochten werden können. Es kann dann zu Zeitverzögerungen kommen.

zu TOP 12.7
Sachstandsbericht zur Bauruine „Altes Fachwerkhaus“ Evinger Straße 572
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 04178-06-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Bauordnungsamtes vom 32.01.2006 zur Kenntnis:

Aufgrund der Anfrage hat sich das Bauordnungsamt erneut mit der Angelegenheit, unter dem Aktenzeichen 63/2-2-033130, befasst.
Ergänzend zu meinem Schreiben vom 11.05.2005 ist dazu folgendes mitzuteilen:
Für das fragliche Grundstück wurde neben dem bereits erteilten Vorbescheid am 31.05.2005 ein weiterer positiver Vorbescheid für die Errichtung von zwei Wohnhäusern erteilt. Ein entsprechender Bauantrag liegt dem Bauordnungsamtsamt jedoch bis zum heutigen Tage nicht vor, noch ist dort bekannt, wann ein solcher gestellt werden soll.
Das Gebäude wird fortlaufend kontrolliert. Da der Eigentümer offensichtlich nicht in der Lage ist, zeitnah und sachgerecht die erforderliche Sicherung des Gebäudes zu gewährleisten, wurden bereits mehrere Male im Wege der Ersatzvornahme Schutzmaßnahmen am Grundstück und am Gebäude selbst durchgeführt. Diese beschränken sich jedoch auf reine Sicherungsleistungen. Möglichkeiten zum geordneten Abbruch des Gebäudes im Wege einer Ersatzvornahme bestehen nicht, da sich eine solche Maßnahme auch nur auf das Einreißen nicht mehr standsicherer Gebäudeteile beschränken darf. Hierdurch würde der unerfreuliche Gesamtanblick jedoch in keiner Weise positiv verändert.
Im Rahmen einer Ortskontrolle am 19.01.2006 wurde jedoch festgestellt, dass zwischenzeitlich ergänzende Maßnahmen von Seiten des Eigentümers veranlasst wurden. So wurde beispielsweise der offene Dachbereich neu eingeplant und fixiert, so dass der fortschreitende Verfall zumindest eingedämmt erscheint.
Der Eigentümer wurde durch das Bauordnungsamt mit Schreiben vom 16.01.2006 gebeten
mitzuteilen, welche zukünftigen Nutzungsabsichten er verfolgt. Es wurde angeregt, das
Gebäude kurzfristig geordnet abzubrechen, um weitere ordnungsrechtliche Interventionen zu vermeiden.

zu TOP 12.8
Bautätigkeiten in und an der ehemaligen Gaststätte „Haus Heuner“ Bergstraße / Ecke Lindenhorster Straße
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 04057-05-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Bauordnungsamtes vom 08.02.2006 zur Kenntnis:

Für das auf dem Grundstück befindliche Bestandsgebäude wurde bereits am 13.09.2005 unter dem Aktenzeichen 63/2-2-033016 eine Abbruchgenehmigung erteilt. Auf die Erteilung der Abbruchgenehmigung bestand ein Rechtsanspruch. Inwieweit die Abbruchgenehmigung auch für den Fall in Anspruch genommen wird, als die beantragte Neuplanung nicht zum Tragen kommt, ist hier nicht bekannt.

Am 25.10.2005 ging beim Bauordnungsamt ein Bauantrag für die Errichtung eines Getränkemarktes ein. Über die mögliche Zulässigkeit des Getränkemarktes konnte nicht kurzfristig entschieden werden, da eine Reihe von Beteiligungen erforderlich waren. Die Zulässigkeit des Getränkemarktes wurde jedoch aufgrund der Gebäudeanordnung durch das Bauordnungsamt eher für unwahrscheinlich gehalten; aus diesem Grund erfolgte eine frühzeitige Beteiligung der Bezirksvertretung Eving im Vorfeld nicht. Der Bauantrag für die Errichtung eines Getränkemarktes mit einer Verkaufsfläche von 611,55 m² - damit deutlich unterhalb der aktuellen Schwelle zur Großflächigkeit - wurde inzwischen aus Gründen des Baumschutzes abgelehnt, da der Bauherr eine Umplanung für nicht akzeptabel befand. Die in dem Schreiben der CDU-Fraktion vom 29.12.2005 aufgeworfenen städtebaulichen Fragestellungen sind von hier nicht recht nachzuvollziehen. Eine Satzung nach § 34 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie eine Erhaltungs- und Gestaltungssatzung, in welcher gestalterische Regelungen getroffen sind, existiert im Bereich des Antraggrundstücks nicht. Der Beschluss einer solchen Satzung wäre nach hiesiger Betrachtung Voraussetzung für gestaltbezogene Interventionen.

Die Beurteilung der Zulässigkeit richtet sich im vorliegenden Fall also allgemein nach den Vorgaben des § 34 (BauGB). Das Vorhaben hätte sich aufgrund der vorherrschenden heterogenen städtebaulichen Umgebungsstruktur durchaus eingefügt. Auch gehen von dem Vorhaben keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in der Gemeinde gemäß § 34 Abs. 3 BauGB aus, da der Standort nach dem Masterplan Einzelhandel im Quartiersversorgungszentrum Lindenhorst liegt. Entsprechend hat der KonsultationsKreis Einzelhandel das Vorhaben in seiner 70. Sitzung positiv bewertet und die Zulässigkeit aus Sicht des Einzelhandels mit Schreiben vom 15.12.2005 attestiert. Die schließliche Ablehnung aus Gründen des Baumschutzes erfolgte nach vorheriger Prüfung durch das Rechtsamt.

Auf die Dauer kann ein vergleichbares Vorhaben am angefragten Standort, welches den Anforderungen an den Baumschutz genügt, aufgrund der gegenwärtigen planungsrechtlichen Voraussetzungen nicht verhindert werden. Sollten städtebauliche Aspekte oder auch integrationsschädliche Gründe aus Sicht des Einzelhandels entgegenstehen, so muss diese Erkenntnis zwingend in einem kurzfristigen Aufstellungsbeschluss für einen entsprechenden Bebauungsplan münden.

zu TOP 12.9
Maßnahmen für den Radverkehr hier: Osterfeldstraße - Lüdinghauser Straße
Mitteilung der Verwaltung (66) (Drucksache Nr.: 04597-06)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes (66/6-1) vom 30.01.2006 zur Kenntnis:

Auf dem Straßenzug Osterfeldstraße - Lüdinghauser Straße soll zwischen der Derner Straße und Kemminghauser Straße eine durchgängige Radwegverbindung geschaffen werden. Für den Radverkehr in Richtung Norden kann dabei auf gesamter Länge ein Rad-Schutzstreifen markiert werden. Damit entfällt für schnellere Radfahrer die zurzeit unbefriedigende Führung auf dem abseits gelegenen Zweirichtungsradweg. Vor allem im Knotenpunkt Osterfeldstraße /Burgholzstraße und im Abschnitt der Lüdinghauser Straße zwischen Bayrische Straße Kemminghauser Straße sind die Verhältnisse heute unbefriedigend.
Für die Markierung des Rad-Schutzstreifens auf der Ostseite muss der Fahrbahnquerschnitt durch Ummarkierung verändert werden. Die Fahrbahnbreite, die mindestens 7,50 m beträgt, wird auf 6,00-6,25 m verringert. Die Radschutzstreifen werden mit einer unterbrochenen Leitlinie von der Fahrbahn des Kraftfahrzeugverkehrs abgetrennt.
Da die Fahrfläche für den Kraftfahrzeugverkehr optisch eingeengt wird, reduzieren sich erfahrungsgemäß die Fahrgeschwindigkeiten, was die allgemeine Verkehrssicherheit erhöht.
Die Möglichkeit, abseits der Hauptstraße auf dem gemeinsamen Geh-Radweg zwischen Burgholzstrasse und Bayrische Straße fahren zu können, bleibt für beide Verkehrsrichtungen erhalten.
Für eine durchgängige Führung bis zur Derner Straße wird auf der Osterfeldstraße ab Burgholzstrasse auf der Westseite ebenfalls ein Rad-Schutzstreifen markiert. Außerdem sind kleine bauliche Veränderungen an den Bordsteinabsenkungen vorzunehmen.
Da in diesem Abschnitt auf beiden Seiten Schutzstreifen vorhanden sein werden, verringert sich der Fahrbahnquerschnitt für den Kfz-Verkehr auf 5,00 m. Da hier das Verkehraufkommen nicht allzu hoch ist und der Schutzstreifen im Begegnungsfall zweier Lkw überfahren werden darf, ist nicht mit Verkehrsproblemen zu rechnen.
Die Finanzierung soll aus dem Haushaltsansatz „Bau von Radwegen" erfolgen.

zu TOP 12.10
Verhalten der ReiterInnen im Grävingholz und Verschmutzung der Wege
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 03192-05-E1)
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes zur Kenntnis:

Das Umweltamt hat sich bereits zuständigkeitshalber mit der Angelegenheit befasst. Die Zuschrift liegt der BV bereits vor.
Diese Stellungnahme deckt auch die DS-Nr. 03192-05 E-1 inhaltlich ab. Das Tiefbauamt geht daher davon aus, dass die Angelegenheit somit erledigt ist.

zu TOP 12.11
Ausweisung einer Kurzparkzone (Parken – zwei Stunden mit Parkscheibe) auf der westlichen Seite der Heitkampstraße und Einrichtung einer Halteverbotszone auf der gegenüberliegenden Seite
Mitteilung der Verwaltung (33) (Drucksache Nr.: 03456-05-E3)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Herrn Stadtrates Steitz vom 13.02.2006 zur Kenntnis:

Die Außendienstmitarbeiter der Verkehrsüberwachung haben die genannte Straße seit Jahresbeginn kontrolliert. Dabei wurden in den ersten Tagen Hinweiszettel und in der zweiten Woche die ersten gebührenpflichtigen Verwarnungen verteilt.
In dieser Zeit wurden insgesamt 6 ordnungswidrig parkende Fahrzeuge festgestellt. Auch wurde bisher weder auf die Verwarnungen noch auf die Hinweiszettel von Seiten der Anwohner reagiert, vielmehr wurden die Verwarnungen bezahlt.
Aufgrund dieser Feststellungen wird der Bereich nur noch sporadisch überwacht, da allein die langen Fahrzeiten zum Einsatzort und die geringe Anzahl der festgestellten Verstöße aus wirtschaftlichen Gründen einen verstärkten Einsatz nicht rechtfertigen.

zu TOP 12.12
Grünpflege zwischen Brechtener Grundschule und Blumen Bartels
Antwort der Verwaltung (66/7) (Drucksache Nr.: 03168-05-E2)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes (66/7 NG) vom 13.02.2006 zur Kenntnis:

Nach Prüfung des Sachverhaltes stellte sich heraus, dass sich die betreffenden Flächen im Eigentum der Stadt Dortmund befinden. Ab sofort werden die Flächen in die Regelpflege aufgenommen.

zu TOP 12.13
Installation einer Immissionsmessanlage im Bereich des städtischen Kindergartens Lindenhorst
Mitteilung Staatliches Umweltamt Hagen (Drucksache Nr.: 04131-05-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Staatlichen Umweltamtes Hagen vom 20.01 2006 zur Kenntnis:

mit Schreiben vom 19.12.2005 übersandten Sie mir einen Auszug aus der Niederschrift der Bezirksvertretung Dortmund Eving vom 14.12.2005. Darin wird um Installation einer Staub-) Immissionsmessanlage im Bereich des städtischen Kindergartens Lindenhorst sowie zwei weiterer Messungen in einer nahe gelegenen Kleingartenanlage gebeten. Diese Bitte steht möglicherweise im Zusammenhang mit der Erörterung der Immissionssituation anlässlich der Versammlung der Interessengemeinschaft Dortmund Deusen/Lindenhorst und Umgebung e.V. am 25.11.2005.
Bei der Prüfung der Belastungssituation ist zunächst zwischen Feinstaub (gemessen als µg/m³) und Staubniederschlag (gemessen als g/m² ·d) zu unterscheiden. Nach der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft sind verschiedene Immissionswerte und Messverfahren zu berücksichtigen.
Seit dem 12.01.2005 betreibt das Staatliche Umweltamt Hagen 4 Doppelmessstellen (je Messstelle zwei Sammelgefäße) für Staubniederschlag im Bereich Dortmund-Hardenberghafen. Der gesamte Staubniederschlag sowie die darin enthaltenen Schwermetalle werden in Zeiträumen von ca. 30 Tagen untersucht. Die letzte Auswertung der Messwerte erfolgte für den Zeitraum vom 12.01.2005 bis 13.6.2005 und liegt der Interessengemeinschaft vor. Danach ist keine Tendenz zur Überschreitung der Immissionswerte der TA Luft (Nrn. 4.3.1 und 4.5.1) erkennbar. Eine abschließende Beurteilung der Belastung für das gesamte Kalenderjahr 2005 erfolgt nach der Untersuchung der letzten Monatsprobe über den Zeitraum vom 12.01.2005 bis ca. 10.01.2006.
Unter Feinstaub (PM-10 ) versteht man Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser kleiner/gleich 10 µm, die im Wesentlichen bei Verbrennungsprozessen freigesetzt werden.
Die bisher vom Landesumwelt durchgeführten Untersuchungen (s. a. www.lua.nrw.de / Luft / Immissionen) zeigen, dass in Nordrhein-Westfalen für partikelförmige Luftverunreinigungen (PM-10) großflächige lokale Überschreitungen gerade auch in den Ballungsgebieten vorliegen (u. a. Duisburg, Düsseldorf, Essen, Dortmund und Hagen).
Dabei ist erkennbar, dass neben einer großräumigen Vorbelastung (selbst in unbelasteten Gebieten wie z. B. der Eifel) dem Straßenverkehr besondere Bedeutung zukommt. So auch im Bereich Dortmund-Eving. Dort betreibt das Landesumweltamt eine Messstation, die in der Hauptwindrichtung eines Verkehrsknotens liegt, dessen Mittelpunkt die Bundesstraße 54 bildet. Dies ist eine der Hauptausfallstraßen Richtung Dortmunder Norden.
Die Immissionswerte der TA Luft (Nr. 4.2.1) wurden im Jahr 2005 an dieser Messstation nicht überschritten. Die Interessengemeinschaft thematisiert die Feinstaubbelastung unter Hinweis auf die Messwerte der Station Eving sowie die Feinstaubemissionen der Firma RRD (i. W. Brennplätze). Hinsichtlich der Emissionen der Firma RRD wurde eine Ausbreitungsrechnung durchgeführt. Dabei erfolgte eine Berücksichtigung des maximalen Betriebszustandes und der maximal zu erwartenden Emissionen. Die Ergebnisse zeigen, dass die Zusatzbelastung (PM-10) 1,25 % beträgt und deren rechnerischer Schwerpunkt ca. 1.200 m nordöstlich der Anlage liegt. Die Relevanzschwelle der TA Luft von 3 % wird deutlich unterschritten. Eine signifikante Beeinflussung der PM-10-Belastung durch die Firma RRD erfolgt somit nicht. Es ist zudem nicht erkennbar, dass die Belastung durch den Straßenverkehr in Lindenhorst höher ist als in Eving.
Hinsichtlich der von hier insbesondere unter Berücksichtigung der industriellen Verursacher zu beurteilenden Immissionsbelastung besteht somit zurzeit keine Notwendigkeit zur Durchführung von Feinstaub-Immissionsmessungen. Inwieweit aus der Sicht der Stadt Dortmund (Umweltamt) derartige Messungen – insbesondere unter Berücksichtigung der Verkehrsbelastung – erforderlich sein könnten, bitte ich ggf. hausintern zu klären.
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Die CDU-Fraktion kündigt schon heute an, in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 05.04.2006 einen Antrag vorzulegen, mit dem das Umweltamt der Stadt Dortmund aufgefordert werden soll zu prüfen, inwieweit aus Sicht des Umweltamtes Messungen – insbesondere unter Berücksichtigung der Verkehrsbelastung – erforderlich sein könnten.

zu TOP 12.14
Feinstaubbelastungen im Stadtbezirk Eving durch erhöhtes Schwerlastaufkommen
Mitteilung der Verwaltung (60) (Drucksache Nr.: 04056-05-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Umweltamtes vom 21.02.2006 zur Kenntnis:

Feinstaubsituation
Die noch nicht abschließend überprüften Daten zur Feinstaubbelastung an der Messstation des Landesumweltamtes am Burgweg ergeben für das Jahr 2005 21 Überschreitungen des Tagesmittelwertes von 50g/m3. 35 Überschreitungen sind vom Gesetzgeber je Jahr erlaubt. Der Jahremittelwert für die Feinstaubbelastung liegt noch nicht vor. Jedoch gibt die Anzahl der Überschreitungen einen deutlichen Hinweis darauf, dass auch der Grenzwert für das Jahresmittel von 40g/m3 sicher eingehalten worden sein dürfte.
Weitere Erkenntnisse zur Staubbelastung liegen hier nicht vor. Inder Sitzung am 08.03.2006 wird der Bezirksvertretung Eving ein Schreiben des staatlichen Umweltamtes in Hagen vorgelegt, in dem eine Aussage zur Staubbelastung im Zusammenhang mit der Rohstoff Recycling Donmund GmbH-gemacht wird. In diesem Schreiben verweist das staatliche Umweltamt hinsichtlich der verkehrsbedingten Feinstaubbelastung auf das kommunale Umweltamt.
An zwei Messstationen im Stadtbezirk Innenstadt Nord wurden die Feinstaubgrenzwerte überschritten und durch die Bezirksregierung Arnsberg Aktionspläne aufgestellt. Da Aktionspläne „nur" die Punkte der Grenzwertüberschreitung betrachten, sind bei Einsatz dieses Instrumentes ungewünschte Verkehrs- und Belastungsverlagerungen nicht sicher auszuschließen. Um diese Verlagerungen zu berücksichtigen soll ein stadtweiter kommunaler Luftreinhalteplan erarbeitet werden. Zur Erarbeitung dieses Plans wurde mit einer flächendeckenden Bestandsaufnahme begonnen, bei der die Schadstoffbelastung an allen relevanten Dortmunder Straßen rechnergestützt abgeschätzt wird. Bereiche, für die bei diesem „Screening" Grenzwertüberschreitungen nicht ausgeschlossen werden können, werden dann weitergehend u. U. auch messtechnisch untersucht werden. Bei dieser Untersuchung werden selbstverständlich auch die stark befahrenen Straßen in Dortmund-Eving betrachtet.

Verkehrsverlagerungen
Zur Sitzung am 08 03 .2006 wird ihnen eine Ratsvorlage : (Feinstaubbelastungen an Dortmunder Straßen – Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen (Drucksache Nr.: 02239-05) vorliegen, in der dem Rat die Einführung einer Lkw-Entlastungszone in der nördlichen Innenstadt zur Entscheidung vorgelegt wird. Wird diese Zone eingerichtet, werden die verkehrlichen Auswirkungen über Verkehrszählungen überprüft werden. Mit Schreiben von Stadtrat Sierau vom 11.11.2005 wurde der Bezirksvertretung Eving darüber hinaus die Durchführung von Verkehrszählungen im Stadtbezirk Eving zugesagt.
Es ist nicht beabsichtigt, Umleitungen auszuschildern oder Umleitungsempfehlungen zu geben. Im Zusammenhang mit der Sperrung der Brackeler Straße ist bereits an der A 2, östlich der B 236n, eine Hinweisbeschilderung zum Hafen (Hafen via A 45) angebracht worden. Die von der Lkw-Entlastungszone betroffenen Fahrzeuge werden vermutlich überwiegend die B 236n / A2/L 609n und A 45 benutzen.
Erst neue Zählungen werden genaueren Aufschluss über Verkehrsverlagerungen geben. Diese neu erhobenen Daten werden selbstverständlich auch im Screening zur Erfassung der Feinstaubbelastung berücksichtigt werden. Über die Ergebnisse dieser Berechnungen wird der Bezirksvertretung Eving berichtet werden.

13. Anfragen
zu TOP 13.1
Genehmigungen zur Nutzung der Fredenbaumhallen am Burgweg
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 04577-06)

Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Eving bittet die Verwaltung um Mitteilung bzw. Aufklärung, über die in den Fredenbaumhallen am 29.01.06 und am 03.02.2006 stattgefundenen Veranstaltungen und die damit einhergehende Überschreitung der genehmigten Personenzahlen.

Begründung:
Der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Eving ist bekannt geworden, dass am Sonntag, dem 29.01.2006 eine Veranstaltung in den Fredenbaumhallen mit ca. 1200 Personen stattgefunden hat. Die Fredenbaumhallen sind jedoch nur auf eine Personenzahl von 500 begrenzt, in Ausnahmefällen zwei Veranstaltungen im Monat mit einer Personenanzahl von 800, sodass für größere Veranstaltungen auch keine Parkmöglichkeiten vorhanden sind. Durch die erhöhte Personenzahl kommt es in den umliegenden Straßenzügen zum Verkehrskollaps. Insbesondere das sich in direkter Nachbarschaft befindliche Naturkundemuseum ist mit museumseigenen Veranstaltungen so stark eingeschränkt, dass die zum Naturkundemuseum gehörenden Parkplätze von den Besuchern des Museums nicht genutzt werden können, da die Besucher der Fredenbaumhallen diese Parkplätze nutzen. Ebenso hat am 03.02.06 eine Veranstaltung mit ca. 900 Personen in den Fredenbaumhallen stattgefunden, auch hier ist es zu einer Überschreitung der genehmigten Personenzahl gekommen. Die Frage bleibt, wer dies genehmigt hat bzw. hat auch die Feuerwehr ihr Einverständnis im Rahmen von Brandschutz und Fluchttüren usw. gegeben.

zu TOP 13.2
Abbau von Spielgeräten an der Minister-Stein-Schule in Do-Eving
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion; Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 04627-06)

Die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen bitten die Verwaltung um Mitteilung, welche Gründe bestehen, warum abgebaute Spielgeräte auf dem Schulgelände der Minister-Stein-Schule nicht durch Neuaufstellung von Ersatzspielgeräten qualitätsnah ersetzt werden. Die Schulhöfe stehen auch in den Nachmittagsstunden spielenden Kindern als Angebot zur Verfügung, so dass ein Ersatz von entfernten Spielgeräten in jedem Fall angezeigt ist.

zu TOP 13.3
Demographische Entwicklung im Stadtbezirk Eving und Planziele für die nächsten Jahre
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 04661-06)
Die Verwaltung wird um einen Sachstandsbericht gebeten, der die demographische Entwicklung im Stadtbezirk beschreibt und Schlussfolgerungen und Planziele dar­stellt.
Begründung:
Alle politischen Entscheidungen haben vor dem Hintergrund des demographischen Wandels Auswirkungen auf die zukünftige Lebenssituation in unserem Stadtbezirk. Das betrifft Kindergarten, Schulen, Versorgungsleistungen bis hin zu Angeboten für ältere Menschen. Aus Sicht der CDU-Fraktion ist diese Entwicklung von großer begleitender Be­deutung im Rahmen der Veränderungsprozesse.

zu TOP 13.4
Fortschreibung und Realisierung der Ziele der Masterpläne
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 04662-06)

Die Verwaltung wird um einen Sachstandsbericht zur Fortschreibung und Realisierung der Ziele der Masterpläne gebeten.

Begründung:
Die Pläne wurden der Bezirksvertretung vorgestellt, unklar ist der derzeitige Sachstand. So wurde im Rahmen des Masterplans Mobilität zur Auftaktveranstaltung „Radverkehr“ ein­geladen. Die weitere Vorgehensweise und Zielerreichung ist nicht erkennbar.


Adden Sichelschmidt Lindemann-Güthe
Bezirksvorsteher Mitunterz. Mitglied Schriftführerin