Niederschrift

über die 2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit


am 15.02.2005
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung


Sitzungsdauer: 14:00 - 16:50 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Rm Daniela Schneckenburger (B’90/Die Grünen)
Rm Reinhold Giese (SPD)
sB Hans-Peter Balzer (SPD)
sB Benjamin Beckmann (B`90/Die Grünen)
Rm Emmanouil Daskalakis (CDU)
Rm Hans-Josef Tokarski (FDP/Bürgerliste) i.V. für Rm Hannes Fischer (FDP/Bürgerliste)
Rm Jasmin Jäkel (SPD)
sB Ingrid Krämer-Knorr (SPD)
Rm Nadja Lüders (SPD)
Rm Barbara Menzebach (CDU)
Rm Karla Michenbach (CDU)
Rm Claudia Middendorf (CDU)
Rm Carla Neumann (SPD)
Rm Thomas Offermann (CDU)
Rm Margot Pöting (SPD)
Rm Dr. Thomas Reinbold (FDP/Bürgerliste)
Rm Ute Uhrmann (CDU)sB Dieter Schneider (CDU)
Rm Bruno Schreurs (SPD)
Rm Michael Strucker (CDU)
Rm Brigitte Thiel (SPD)
Rm Birgit Unger (B`90/Die Grünen)
Rm Adolf Heinrich Weintz (CDU)
Rm Renate Weyer (SPD)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Volkan Baran (Ausländerbeirat)
3. Beratende Mitglieder:
Günter Baehr (Jüdische Kultusgemeinde)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Friedrich-Wilhelm Herkelmann (SoVD)
Herr Heinrichs (Arbeitsagentur)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Georg Rupa (Caritas-Verband)
Albert Schauerte (VdK)
Esther Schmidt (AK "Der behinderte Mensch“)
Marianne Schobert (DPWV)
4. Verwaltung:
Stadtrat Siegfried Pogadl
Peter Bartow
Dietmar Kraushaar
Dr. Udo Lepper
Johannes Roeren
Manfred Stankewitz
Ulrike Sundermann
Gerd Ufer



Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit,
am 15.02.2005, Beginn 14:00 Uhr,
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 07.12.2004


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Beratung der Haushaltsplanentwürfe 2005
Einbringung
- bitte die Haushaltsplanentwürfe zur Sitzung mitbringen -
- Vorlage wird nachversandt -

2.2 Umsetzung von Hartz IV
- mündlicher Bericht -
(Drucksache Nr.: 01110-05)

2.3 Antidiskriminierungsbüro
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen; SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01131-05)

2.4 Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze; hier: Veränderungen in der städtischen Aufgabenwahrnehmung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00751-05)

2.5 Vergünstigungsausweis "Dortmund-Pass"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01029-05)

2.6 63/2-2-31577
Nutzungsänderung und Aufstockung eines Ladenlokals in eine Kultur- und Sozialbegegnungsstätte für 90 Personen auf dem Grundstück Gemarkung Derne, Flur 6, Flurstück 458, Altenderner Straße 10
- Vorhaben gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00050-04)


3. Angelegenheiten des Sozialamtes

- unbesetzt -


4. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

4.1 Abschlussbericht zum Projekt Hören und Sprechen im Kindesalter
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01125-05)

4.2 Neuauflage der Broschüre "Psychosoziales Adressbuch"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00944-05)


Die Dokumentation "Qualitative Weiterentwicklung der Beratungsangebote für Menschen mit
Behinderungen" wird zur Information übersandt.



Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschlussfähig ist.

1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr sB Beckmann (B’90/Die Grünen) benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung zieht die Vorlage zu TOP 2.6 zurück. Mit dieser Änderung wird die Tagesordnung einstimmig festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 07.12.2004

Die Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 07.12.2004 wird einstimmig genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Beratung der Haushaltsplanentwürfe 2005
Einbringung
- bitte die Haushaltsplanentwürfe zur Sitzung mitbringen -
Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2005
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01154-05)

Herr Pogadl (Sozialdezernent) stellt für den Gesamthaushalt der Stadt Dortmund fest, dass er sich ausweist durch Einnahmen in Höhe von 1,642 Mrd. € und Ausgaben in Höhe von 2,05 Mrd. €. Es ergeben sich ein originärer Fehlbetrag in Höhe von 140,1 Mio. € und Fehlbeträge aus Vorjahren in Höhe von 363,9 Mio. €. Das ist schon mehrfach im Haupt- und Finanzausschuss diskutiert worden, gleichwohl geht das ebenfalls vorgelegte Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2005 bis 2008 davon aus, dass 2008 ein Haushaltsausgleich erreicht wird. Die politische Diskussion dazu wird noch zu führen sein.

Danach stellen Herr Bartow (Leiter des Sozialamtes) und Herr Dr. Lepper (stellv. Leiter des Gesundheitsamtes) die Eckdaten ihrer Fachbereiche zum Haushaltsplanentwurf 2005 vor. (Schriftliche Unterlagen dazu wurden vor der Sitzung an alle Anwesenden verteilt.)

Herr Giese (SPD-Fraktion) verdeutlicht, dass der Sozialetat den größten Anteil des Haushaltes der Stadt Dortmund ausmacht, was zwangsläufig auch die meisten Diskussionen nach sich zieht, und da weniger erwirtschaftet wird als Zuschüsse da sind, ist das ein weiterer Grund dafür. Zu Unterabschnitt 4850 „Vollzug des Grundsicherungsgesetzes“ bittet er um weitere Erläuterungen zum Begriff Grundsicherung, und im Zusammenhang mit den risikenbehafteten Zahlen im Haushalt fragt er, ob die bisher noch nicht erfassten Arbeitslosen in den prognostizierten 34.800 Bedarfsgemeinschaften enthalten sind. Wenn das nicht der Fall ist, interessiert ihn, ob die angenommene Fehlerquote von 5% ausreichend ist, sodass sich Politik darauf verlassen kann, dass die Zahlen in den Grenzen stimmig sind.

Herr Bartow (Leiter des Sozialamtes) erläutert, dass das Gesetz zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit, das 2003 in Kraft trat, beendet worden und als ein Kapitel in das SGB XII aufgenommen wurde, das außerdem auch das bisher gültige BSHG aufgesogen hat. Die Leistungen für die betroffenen Menschen sind an sich gleich geblieben. Was an Zahlen des Unterabschnitts benannt wurde, sind die technischen Veränderungen aufgrund der neuen gesetzlichen Situation. Die 5 % sind keine Fehlerquote, sondern die erwarteten Steigerungsraten, die aufgrund von Erfahrungswerten, wie in den Jahren vorher auch, so geschätzt wurden. Keine Erfahrungswerte gibt es beim ALG II, bei dem die Stadt Dortmund als kommunaler Träger nur noch die Kosten der Unterkunft und Beihilfen übernimmt. In das System ALG II wurden von der Sozialverwaltung die erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger der Vergangenheit und von der Agentur für Arbeit die bisherigen Empfänger von Arbeitslosenhilfe eingegeben, zusammen ist das der Kundenkreis des SGB II. Ob alle berücksichtigt wurden, wird sich zeigen, zumindest wurden diejenigen nicht erfasst, die offenkundig erwerbsunfähig sind, z.B. 66jährige Menschen. Die Frage der Wohnungslosen wurde in der Presse angesprochen; es gibt etliche Kunden, die wohnungslos sind, d.h. sie haben zwar keine eigene Wohnung, wohnen aber durchaus dauerhaft und längerfristig bei Bekannten o.ä. Es gibt überhaupt kein Anzeichen dafür, dass Menschen aus diesem Personenkreis nicht drei Stunden am Tag arbeiten könnten, was grundsätzlich auch für Obdachlose gilt. Er geht im Übrigen davon aus, dass die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im gesamten Jahr in etwa korrekt ist und erwartet auch positive Effekte.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) ergänzt, dass die Zahlen der Arbeitslosen bundesweit gestiegen sind, weil in der Statistik der Arbeitsämter die Personengruppe nicht erfasst war, die in der Vergangenheit nicht im Leistungsbezug gestanden hat. Es gab für viele überhaupt keine Veranlassung, sich registrieren zu lassen, weil keine Leistungen zu erwarten waren. Insofern kommt es in der Tat zu dem Effekt, der von der Bundesregierung auch als die ehrlichere Statistik bezeichnet wird, dass alle erfasst sind, unabhängig davon, ob sie nach altem Leistungsrecht individuelle Leistungen erhalten haben oder nicht. Hier in Dortmund hat das dazu geführt, dass am 1.1.05 statt der kalkulierten Zahl von 34.800 tatsächlich 36.243 Bedarfsgemeinschaften betreut werden müssen.

Für Frau Unger (B’90/Die Grünen) steht und fällt das ehrgeizige Ziel des Haushaltsausgleichs im Jahr 2008 mit der positiven Umsetzung von Hartz IV und der daraus resultierenden Hoffnung, dass genügend Geld aus Bundesmitteln in die städtische Kasse fließt. Daher interessiert sie, inwieweit sich die Transferleistungen bis zum geplanten Haushaltsausgleich verändern müssen, um das tatsächlich zu erreichen. Es gibt auch Personengruppen, an die man nicht gedacht hat, z.B. die Haus- und Ehefrau, die plötzlich gefragt ist, einen Minijob anzunehmen, weil ihr Mann im ALG II-Bezug ist. Wenn der Trend zum Abbau von Arbeitsplätzen weiter geht, wird es zudem eine nicht unerhebliche Anzahl von Menschen geben, die aus dem ALG I-Bezug ins ALG II fallen. Dann bittet sie um weitere Details zu den Flüchtlingen, die jetzt verstärkt aufgenommen werden sollen.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) informiert, dass die Verwaltung zum Flüchtlingsaufnahmegesetz eine eigene Vorlage vorbereitet. In der Tat gibt es eine Anrechnungsveränderung, auch bei den Landeszuweisungen. So war z.B. der Anrechnungsfaktor für die Kontingentflüchtlinge in der Vergangenheit drei Jahre, der ist nun auf zwei Jahre vermindert worden. Dann kommt hinzu, dass bestimmte Anrechnungen nicht mehr erfolgen, was vorgehaltene Infrastrukturen betrifft. Er rechnet im Augenblick damit, dass die Stadt etwa 500 Personen aufnehmen müsste, bei augenblicklichen Kapazitäten in Übergangswohnheimen von weitgehend belegten 500 Plätzen. Die Sozialverwaltung untersucht momentan Lösungsansätze, die in einer der nächsten Sitzungen als eigenes Thema auf den Tisch kommen müssen.

Herr Bartow (Leiter des Sozialamtes) fügt hinzu, dass auch in der Vergangenheit kontinuierlich Menschen aufgenommen wurden, über das Projekt Spätaussiedler und Kontingentflüchtlinge ist es aber fast immer gelungen, die Menschen sofort mit eigenem Wohnraum zu versorgen. Das hatte zur Folge, dass die soziale Integration enorm beschleunigt wurde und weitere Kapazitäten in den Übergangseinrichtungen abgebaut werden konnten. Er ist aber zuversichtlich, dass die Verwaltung das sozialverträglich lösen kann, zumal die 500 Leute nicht alle zur gleichen Zeit kommen. Im Übrigen hält er es für unwahrscheinlich, dass die ARGE eine über 50jährige Hausfrau in Arbeitsgelegenheiten schickt. Wenn der Ehemann aber schon im SGB II erfasst ist, würde das die Zahl der Bedarfsgemeinschaften nicht erhöhen.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) versichert, dass umfangreiche Daten erhoben werden, die aber noch nicht in Bezug zueinander gesetzt werden konnten. Es ist aber ausdrücklich verabredet worden, dass, vermutlich im Herbst, nachgesteuert werden soll, d.h. dann müssten sich klarere, globale Finanzblöcke und ihre Entwicklung ergeben. Die Kommunen gehen nach wie vor davon aus, dass es letztlich zu Ersparnissen in ihren Haushalten kommt.

Frau Rabenschlag (Diakonisches Werk) ist es nicht gelungen, die Details des Haushaltsplans zu verstehen. Das hat ihrer Meinung nach einerseits etwas mit der erheblichen sozialrechtlichen Veränderung zu tun, zum anderen scheinen Dinge zum Teil neu gruppiert worden sein, deshalb ist sehr schwer nachzuvollziehen, was eigentlich wo geplant und gebucht ist. Ihre Detailfragen gehen in den Bereich des SGB II, sie möchte wissen, wie die psychosozialen Hilfen kalkuliert worden sind. Bei der Schuldnerberatung hat eine Steigerung stattgefunden, aber wie das im Bereich der Suchtberatung angedacht ist, ist nicht zu erfassen. Auch bei der Zuwendungsfinanzierung, die sich immer noch auf dem Level von 1995 bewegt, ist nicht erkennbar, in welcher Höhe und wo die einzelnen Positionen ausgewiesen sind. Das interessiert sie aber insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Verbände Mittel für die vereinbarten sozialen Dienstleistungen einschließlich Kostensteigerungen für das Haushaltsjahr 2005 angemeldet haben.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) informiert über einen Beschluss des Verwaltungsvorstandes, dass die benötigten Mittel für die Leistungsteile, die Pflichtteile der Kommune nach SGB II sind, also psychosoziale Beratung, Suchtberatung und Schuldnerberatung, überplanmäßig bereit gestellt werden. Die Verwaltung war bei der Aufstellung des Haushaltsplanes nicht in der Lage, für das Jahr 2005 eine Summe zu kalkulieren, die Anspruch auf Richtigkeit hätte. Das hängt damit zusammen, dass die Aufstellung des Etats zu einem relativ frühen Zeitpunkt erfolgte und die Ausgestaltungsmodalitäten sehr spät im Jahr geklärt worden sind. Deswegen handelt es sich um die alten Beträge.

Herr Dr. Lepper (stellv. Leiter des Gesundheitsamtes) räumt ein, dass der neue Haushalt des Gesundheitsamtes nach NKF in der Tat spontan keine Auskunft mehr gibt, wie viele Mittel für einzelne Aufgabenbereiche zur Verfügung gestellt werden. Außerdem ist das System auf eine pauschalierte Förderung umgestellt, aber man kann davon ausgehen, dass die damals existierenden kameralen Veranschlagungen durchgängig auch so eingestellt worden sind.

Herr Giese (SPD-Fraktion) betont, dass der von ihm gewählte Begriff Fehlerquote keine Wertung enthielt, es ging ihm lediglich darum zu erfahren, wie validiert die Zahlen sind. Die von Frau Rabenschlag geäußerte Kritik wird in den nächsten Wochen von Politik detailliert und gemeinsam zu diskutieren sein. Er hofft, dass es auch diesmal wieder gelingt, einen Konsens finden. Im Zusammenhang mit den Transferleistungen vertritt er allerdings die Auffassung, dass bei der Datenerhebung andere Grobraster zum Einsatz kommen müssten, damit die Sanierung der kommunalen Kassen nicht erst im Herbst überschaubar wird.

Herr Bartow (Leiter des Sozialamtes) entgegnet, dass zwar gewährleistet ist, dass die Menschen nicht ohne Miete bleiben, gleichwohl fehlen sämtliche Unterlagen, anhand deren man feststellen könnte, wer im Einzelfall wie viel Geld bekommen hat. Erst, wenn das vorliegt, ist ein Trend erkennbar.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) bittet, einfach zu konzedieren, dass es vor allen Dingen auf der Bundesebene Anlaufschwierigkeiten gibt, dort werden die Zahlungen schließlich abgewickelt. Er ist aber davon überzeugt, dass sich das im Laufe des Jahres gibt. Da sollte man etwas Geduld haben.

Frau Michenbach (CDU-Fraktion) bittet um weitere Erläuterungen zum Begriff Wohnungslosigkeit, da nach ihrem Verständnis jemand, der wohnungslos ist, nicht in Dortmund wohnt und deshalb keine Bezüge vom Sozialamt Dortmund erwarten kann.

Herr Bartow (Leiter des Sozialamtes) legt dar, dass es in Dortmund etwa 300 Menschen gibt, die wohnungslos sind. Dieser Terminus bedeutet lediglich, dass sie nicht über eine eigene Wohnung verfügen, gleichwohl aber in dieser Stadt, beispielsweise in der Wohnung eines Bekannten oder Verwandten, leben. Und in aller Regel sind sie auch erwerbsfähig, auch wenn sie nicht Inhaber eines eigenen Mietvertrages sind. Darüber hinaus gibt es den Begriff Obdachlosigkeit. Diese Menschen haben kein Obdach und sind die Kunden, die in der Frauen- oder Männerübernachtungsstelle anzutreffen sind.

Frau Michenbach (CDU-Fraktion) befürchtet, dass diese Leute mit Zahlungen Missbrauch betreiben könnten, und fragt nach, wie die Ausgaben kontrolliert werden.

Herr Bartow (Leiter des Sozialamtes) kann Missbrauch natürlich nicht ausschließen, hält aber die Sorge für unbegründet. Sowohl derjenige, der bei einem Bekannten wohnt, als auch derjenige, der in der Übernachtungsstelle nächtigt, ist in aller Regel in dieser Stadt gemeldet. Beim letztgenannten Kundenkreis, das sind etwa 150, im Prinzip persönlich bekannte Menschen hat die Verwaltung die Möglichkeit, die Sozialhilfe oder ALG II tageweise bei Erscheinen zu zahlen.

Auch Herrn Gora (Arbeiterwohlfahrt) ist es nicht gelungen festzustellen, wie sich der Haushalt gliedert bzw. wo die Beträge eingestellt sind, sodass er davon ausgehen muss, dass Erhöhungsbeträge für soziale Maßnahmen, die durch die Verbände in Dortmund durchgeführt werden, im Haushalt nicht dokumentiert sind. Er möchte daher wissen, ob die Beträge als Mehrbedarf gegenüber der Kämmerei angemeldet wurden und verhandlungsfähig sind oder nicht. Im Übrigen hatte er eigentlich die Erwartung, dass durch die Sozialgesetzreform innerhalb des Kommunalhaushaltes eine nicht unerhebliche Entlastung eintritt. Auch wenn er Verständnis dafür hat, dass das zurzeit vermutlich nicht zu beziffern ist, würde ihn die Tendenz interessieren, und wo sie denn im Haushalt zu finden wäre.

Herr Dr. Lepper (stellv. Leiter des Gesundheitsamtes) verdeutlicht, dass Erhöhungen im neuen betriebswirtschaftlichen System nicht eingestellt sind, weil man sich ja auch noch in Verhandlungen befindet. Wenn man Einzelbeträge wissen will, muss man auf die kameralen Veranschlagungen der Jahre 2000 oder 2001zurückgreifen oder aber die Berichte auswerten. Die Auswertung der Berichte 2003 hat ergeben, dass die damals vereinbarten Einzelbudgets unverändert sind; die abschließenden Berichte des Jahres 2004 werden erst Mitte des Jahres versandt.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) geht natürlich von Entlastungen aus, und ihm Rahmen des mehrjährigen Haushaltssicherungskonzeptes wird auch über Beträge geredet werden müssen, die man zunächst kalkulativ eingesetzt hat. Wie viel das exakt sein wird, kann man erst im Jahresverlauf sagen können, wenn mehr Basisdaten zur Verfügung stehen. Im Zusammenhang mit der HSK-Fortschreibung werden auch die Plandaten der Entlastung des kommunalen Sozialhaushaltes durch SGB II fortgeschrieben. Dann werden sich die Daten verdichten, die als Pflichtleistung individuell zu überweisen sind. Leistungsbezieher nach SGB II haben gegenüber der Stadt Dortmund einen Rechtsanspruch auf psychosoziale Beratung, auf Schulderberatung, auf einmalige Beihilfen, auf Kosten der Unterkunft. Diese Beträge werden im Haushaltsjahr 2005 voll umfänglich bereitgestellt. Im Bereich der Zuwendungen wurde nach Beschlüssen in diesem Ausschuss vor Jahren pauschaliert, d.h. es wurden Einzelpositionen zusammengezogen und Budgets zur Verfügung gestellt. Die Abrechnung dieser Budgets erfolgt über Berichte der Verbände zum 30.06. eines jeden Jahres. Das Problem ist, dass jetzt auch eine pauschalierte Veranschlagung vorgenommen wurde. Über die Verteilung muss man sich noch vereinbaren, das setzt aber vorher voraus, dass ein bestimmtes Budget vom Rat der Stadt zur Verfügung gestellt wird.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, B’90/Die Grünen) resümiert, dass der Ausschuss im Verlauf des Jahres die Gelegenheit haben muss, zur Kenntnis zu nehmen, wie sich der Bedarf in Dortmund entwickelt, wo Bedarf in Anspruch genommen wird und wie sich das im Detail auf den Haushalt auswirkt. Herr Pogadl (Sozialdezernent) sichert dazu eine Vorlage zu.

Frau Unger (B’90/Die Grünen) verweist darauf, dass in der Vergangenheit nicht nur Budgets gebildet wurden, sondern auch Leistungsvereinbarungen zu bestimmten Angeboten in einer bestimmten Größenordnung getroffen wurden, sodass man Zahlen auch zuordnen konnte. Eine der wichtigsten Aufgaben scheint ihr jetzt zu sein, bei der Verwaltung eine ausführliche Darstellung dessen einzufordern, was sich hinter der Summe im Haushalt verbirgt, um damit arbeiten zu können.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, B’90/Die Grünen) ruft in Erinnerung, dass es sich zum jetzigen Zeitpunkt um einen Haushaltsplanentwurf handelt.

Herrn Offermann (CDU-Fraktion) interessiert, ob die im kameralen Haushalt bei den Zuschussbedarfen ausgewiesene, moderate Steigerung von 2% eher gewünscht oder tatsächlich nachzuweisen ist.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, B’90/Die Grünen) verdeutlicht, dass die Sozialverwaltung im Grundsatz, wie in den vergangenen Jahren auch, immer von bestimmten, erfahrungsbedingten Annahmen über Fallzahlentwicklungen im Bereich der Sozialhilfe ausgeht. D.h. für den Ausschuss aber, dass er an bestimmten Stellen zur Kenntnis nehmen muss, dass bestimmte Planansätze nicht ausreichen. Es gab immer wieder überplanmäßige Ausgaben im Bereich der Sozialhilfe, weil Entwicklungen des Arbeitsmarktes nicht im Voraus, weder politisch noch verwaltungsseitig, zu planen sind. Damit muss man leben, und jetzt kommt eine ganze Bandbreite an Risiken hinzu, die im Zusammenführen der beiden Behörden und in der unterschiedlichen Umgangsweise mit den Dingen begründet sind.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) bestätigt, dass die Summen kalkuliert sind. Es wäre wünschenswert, wenn das ausreichte. Leider können sich aber durch externe Einflüsse jederzeit Verschiebungen ergeben.

Herr Daskalakis (CDU-Fraktion) hätte gern gewusst, ob der Personalaufwand mit 8,2 Mio. im Vergleich zum vergangenen Jahr prozentual gestiegen oder gleich geblieben ist, auch in Relation zu den Personen, die dort beschäftigt sind. Beim Aufwand von 5 % für Immobilien bittet er um weitere Erläuterungen.

Herr Dr. Lepper (stellv. Leiter des Gesundheitsamtes) stellt fest, dass der Personalaufwand um 405.000€ knapper budgetiert ist als im vergangenen Jahr, es gibt etwa 140 Mitarbeiter, wobei die natürliche Fluktuation genutzt wird, um das zu kompensieren, allerdings kann man davon ausgehen, dass die Aufgaben nicht gravierend darunter leiden. Beim Aufwand für Immobilien handelt es sich tatsächlich um sämtliche Aufwendungen für das Gebäude, z.B. Mieten und Instandhaltungskosten.

Frau Rabenschlag (Diakonisches Werk) sind im Zusammenhang mit sozialen Dienstleistungen zwei Differenzierungen wichtig: das Thema Schuldnerberatung war nie im Zuwendungsvertrag enthalten, sondern es handelte sich immer um eine Entgeltfinanzierung, die auch einzeln abgerechnet wurde. Dieses Verfahren muss nun neu und weiter entwickelt werden. Bei der Zuwendungsfinanzierung findet sie den Verweis sehr hilfreich, dass vor 1 ½ Jahren Leistungsvereinbarungen ausgehandelt wurden. Die Finanzierung bezieht sich darauf, und beides steht im Zusammenhang mit dem Rahmenvertrag, der in einem Paragraphen regelt, dass bei mittel- und langfristigen Verträgen eine Indexanpassung erforderlich ist. Es gibt also aus ihrer Sicht durchaus eine Rechtsgrundlage. Deshalb ist es unerfreulich zu hören, dass Gelder im gleichen Umfang eingestellt wurden, obwohl die Verbände eigentlich weitergehende Erwartungen haben und sich auf Gespräche in dieser Richtung freuen.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, B’90/Die Grünen) stellt das gemeinsame Verständnis fest, dass der Sozialhaushalt hier eingebracht ist und es umfangreicher Diskussionen und Gespräche in den nächsten Monaten bedarf, um zu eruieren, wo es evtl. noch Handlungsbedarf gibt. Vor der Beschlussfassung des Gesamthaushalts im Mai dieses Jahres im Rat wird es eine weitere Behandlung im Ausschuss geben.

zu TOP 2.2
Umsetzung von Hartz IV - mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 01110-05)

Herr Pogadl (Sozialdezernent) referiert über den Sachstand zur Umsetzung von Hartz IV. Seine Ausführungen sind als Anlage 1 der Niederschrift beigefügt.

Frau Unger (B’90/Die Grünen) würde eine engere politische Anbindung an das Verfahren begrüßen, weil sie den Eindruck hat, dass die Arbeitsmarktinitiative sich zu selten trifft, um auf dem Laufenden zu sein und evtl. gegensteuern zu können. Dann bittet sie um Details über die Arbeitsgelegenheiten, insbesondere wo diese stattfinden sollen und inwieweit sich der sog. Ein-Euro-Job je nach Einsatzort von dem abgrenzt, was im gleichen Handlungsfeld zur üblichen Arbeit gehört. Auch die Dauer der Arbeitsgelegenheiten würde sie gern noch einmal zum Positiven diskutieren wollen, ein halbes Jahr ist zu kurz und führt zu einem ewigen Hin und Her von Menschen in Einrichtungen. Zum Thema Qualifizierung interessieren sie die Unterschiede von Beratung und Begleitung bis hin zu tatsächlicher, aufwändiger Qualifizierung.

Herr Heinrichs (Agentur für Arbeit) verdeutlicht, dass es eine große Vergleichbarkeit mit den seit Jahren bekannten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gibt, die auch unter den Gesichtspunkten der Zusätzlichkeit und des öffentlichen Interesses bewilligt werden konnten. Hier konnten einige Erfahrungen gesammelt werden, um die jetzigen Entscheidungen relativ sicher treffen zu können. Er verweist in diesem Zusammenhang auf einen von der ARGE erarbeitete Leitfaden zur Umsetzung von Arbeitsangelegenheiten, der der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt wird.

Herr Bartow (Leiter des Sozialamtes) weist darauf hin, dass sich praktisch alle Arbeitsmarktakteure in dieser Stadt jetzt im Fachbeirat bei der ARGE wiederfinden. Man hat sich zum Ziel gesetzt, dieses Problem in Dortmund gemeinsam zu lösen, gemeinsam für die Lösung zu sprechen und auch dafür einzustehen. Der Dortmunder Leitfaden zum Handlungskonzept der Arbeitsgemeinschaft dürfte ein Novum sein und trifft verbindliche Aussagen zu Fragen der Bewilligung von Arbeitgelegenheiten, zur Qualifizierung innerhalb der einzelnen Arbeitsgelegenheiten, zur Dauer usw. Die Frage der Qualifizierung ist ein Baustein des gesamten Konzeptes, ein Glied in einer Kette von mehreren Maßnahmen zur Hinführung zum Arbeitsmarkt. Das sind niederschwellige Dinge, wobei die Qualifizierungsanteile bei mindestens 20% der Gesamtzeiten anzusiedeln sind. Es gibt viele Menschen, insbesondere beim jüngeren Personenkreis, die zunächst tagesstrukturierende Maßnahmen brauchen. Die Qualifizierungsmaßnahmen sind dann entsprechend niederschwellig angesiedelt, bis hin zum Bewerbungstraining oder dergleichen. Das Spektrum betrifft aber auch hochqualifizierte Menschen, bei denen man im Rahmen der Hilfeplanung genau feststellen muss, welche Fähigkeiten vorhanden und welche Dinge zu verbessern sind, immer mit dem Ziel, an den Arbeitsmarkt heranzukommen. Und je näher man dem kommt, desto ausgeklügelter werden die Programme. Dann wird häufig auch nicht mehr von Mehraufwandsentschädigung geredet, sondern es gibt dann tarifähnliche Entlohnungen.

Frau Middendorf (CDU-Fraktion) hat eigentlich erhofft, dass dieses Thema heute schon etwas konkreter diskutiert werden könnte. Da das leider nicht der Fall ist, möchte sie gern wissen, wie viele Fallmanager eingesetzt werden und wie viele Personen ein Fallmanager zu betreuen hat. Darüber hinaus interessiert sie, in welchen Arbeitsfeldern die Personen eingesetzt sind, wie die Ein-Euro-Jobs kontrolliert werden und ob es Einschnitte in der Eingliederungshilfe gibt. Schließlich bittet sie um regelmäßige Berichte im Ausschuss.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, B’90/Die Grünen) versichert, dass sich der Ausschuss zumindest bis zur Sommerpause monatlich mit diesem Punkt beschäftigen wird.

Herr Bartow (Leiter des Sozialamtes) verdeutlicht, dass die Fallmanager alter Prägung aus der Sozialverwaltung in die ARGE eingebracht wurden. Es gibt jetzt allerdings auch eine Ausbildung, die von der Bundesagentur für Arbeit für eigene Mitarbeiter und für Mitarbeiter der Kommunen angeboten wird. Die Stadt hat etwa 50 Fallmanager in die ARGE eingebracht, mit dem Ziel, im Bereich der jungen Arbeitslosen bis zu 25 Jahren einen sog. Fallschlüssel von 1 zu 75 und 1 zu 140 bei Leuten über 25 Jahren zu erreichen. Das wird bereits jetzt annähernd erreicht, gemeinsam mit der Agentur für Arbeit ist die Stadt sich aber im Klaren, dass bis zum Sommer die tatsächliche Entwicklung beobachtet werden muss, um dann einen endgültigen Stellenplan zu erarbeiten. Die Zielvorstellungen im Fallmanagement gelten im Übrigen nicht für alle, sondern nur für die, von denen man überhaupt annimmt, dass sie infrage kommen. Die Frage der Einsatzorte umfasst ein breites Spektrum an möglichen Hilfstätigkeiten und Kontrollfunktionen sind ein organisatorisches Problem, das im Wesentlichen der Träger lösen muss.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) ergänzt, dass die Werkstätten für Behinderte im Rahmen der Eingliederungshilfe für Behinderte nachzuweisen haben, ob die Betroffenen durch den Arbeitseinsatz im Werkstattbereich dem ersten Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und damit originäre Leistungen des SGB II auslösen. Diese Frage, wird gerade beim Landschaftsverband untersucht und erörtert. Momentan ist ihm nicht bekannt, ob es dazu erste Ergebnisse gibt. Generell steigt die Eingliederungshilfe weiter, weil die Zahl der Behinderten weiter steigt. Und zu einem späteren Zeitpunkt wird es sicherlich auch mehrere Verfahren vor den Sozialgerichten geben.

Herr Gora (Arbeiterwohlfahrt) kann aus Sicht einer der Träger viel von dem bestätigen, was von der Verwaltung vorgetragen wurde. Allerdings hat ihn die Frage der Grünen nach der Zusätzlichkeit gewundert, denn er hätte eher erwartet, dass nach dem Unterschied zwischen einem privatgewerblichen und einem öffentlichen Anbieter z.B. als Träger einer stationären Altenhilfeeinrichtung gefragt würde. Die Frage zur Zusätzlichkeit kann man sehr pragmatisch beantworten, bei allen Trägern im Verbund gibt es eine Beteiligung der Betriebsräte, die mit Akribie darauf achten, dass durch den Einsatz dieser Mitarbeiter keine originären Arbeitstellen entfallen. Die Praxis zeigt, dass es nicht geplant ist, in qualifizierten Beschäftigungsfeldern einzusetzen, sondern es sind Bedarfe bei einer Vielzahl von sehr niederschwelligen Aufgabenbereichen gemeldet worden, und die Vermittlung erfolgt nicht auf Zuruf, sondern sehr sortiert.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, B’90/Die Grünen) regt an, das Vermittlungsverfahren und die für den jeweiligen Kunden passgenaue Entwicklung der Qualifizierungsangebote in einer der kommenden Sitzungen im Detail darzustellen. Dieser Vorschlag trifft auf einhellige Zustimmung.

Herr Balzer (SPD-Fraktion) versichert als Mitglied der Betriebsvertretung eines städtischen Tochterunternehmens, das ca. 200 hinzuverdienende Arbeitsplätze bekommen wird, dass die Personalvertretung mit Argusaugen verfolgen wird, dass niemand auf einem tariflich festgesetzten Arbeitsplatz eingesetzt wird, sondern auf zusätzlichen Stellen, die im öffentlichen Interesse liegen.

Für Herrn Giese (SPD-Fraktion) hat es erste Priorität, dass für die Maßnahmeteilnehmer etwas Gutes dabei herauskommt, sie sollen in der gesamten Bandbreite ihrer Grundqualifikationen qualifiziert werden, und es kann sein, dass sie durchaus in einem qualifizierten Arbeitsplatz eingesetzt werden könnten. Wenn das nicht funktioniert, wird Politik in Regress genommen. Aus diesem Grund möchte auch er stärker beteiligt werden, gerade vor dem Hintergrund, regelmäßig überprüfen zu können, ob das Ziel auch erreicht wird. Der heute in den Medien vorgestellte europäische Konsens zur europaweiten Ausschreibung aller Gewerke und Dienstleistungen wird das erschweren, denn wenn der originäre Arbeitsmarkt betroffen ist, kommt Hartz IV natürlich besonders in die Bredouille. Das wird man auch bedenken müssen. Auch über die Sechsmonatsfrist sollte man ernsthaft nachdenken und das Ganze individueller gestalten.

Frau Unger (B’90/Die Grünen), die selbst entscheiden möchte, welche Frage sie spannend findet und welche nicht, betont ausdrücklich, dass die Annahme, alle, die Ein-Euro-Jobs bekommen sollen, seien schlecht bis gar nicht qualifiziert, einfach falsch ist. Arbeitslose Menschen im ALG II-Bezug gibt es auch in hochqualifizierten Arbeitsfeldern. Um das alles auch mit bewerten zu können, wünscht sie sich, wie in der Vergangenheit bei den ASS-Jobs, regelmäßige Aufstellungen darüber, welche Stellen angemeldet und bewilligt sind, und um welche Qualifikationen es sich handelt.

Auch Herr Pogadl (Sozialdezernent) würde es begrüßen, wenn die ARGE solche Listen vorlegen könnte, worauf Frau Schneckenburger (Vorsitzende, B’90/Die Grünen) den Vertreter der Agentur für Arbeit bittet, diesen Wunsch weiterzugeben.

Herr Heinrichs (Agentur für Arbeit) sichert das zu und ergänzt, dass sich die ARGE darum Gedanken gemacht hat, wie sie ihre Planungen im kommenden Jahr ausrichten möchte. Unter dem Gesichtspunkt der arbeitsmarktpolitischen Zweckmäßigkeit, die gleichzeitig eine Integrationswahrscheinlichkeit darstellt, hat sie festgelegt, dass Arbeitslose im Bereich Gesundheit, Betreuung, Ordnungsdienste, Büro und Co. mit einem Anteil von 30%, im Bereich Kindergarten, Schule, Kultur und Sport mit 20%, bei der Stadtreinigung mit 10 % und in Ökologie, Umwelt und Grün mit 15% eingesetzt werden, die restlichen 25% sollen berufsfeldübergreifend beschäftigt werden.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, B’90/Die Grünen) stellt fest, dass Einigkeit darüber herrscht, dass sich sämtliche Qualifizierungsmaßnahmen und Arbeitsgelegenheiten letztlich immer an der Frage brechen, ob es einen ersten Arbeitsmarkt gibt, der die Menschen auch aufnehmen kann. Nicht zuletzt davon wird auch die Frage abhängen, wie sich zukünftig die Haushaltsplanansätze im kommunalen Bereich, aber auch im Bund entwickeln werden. Zum Schluss bedankt sie sich bei der Sozialverwaltung, die in den letzten Monaten Hervorragendes geleistet hat, damit die Auszahlung zum 01.01.05 ordnungsgemäß klappen konnte. Das, was in den vergangenen Wochen an Horrorszenarien auch pressemäßig dargestellt wurde, hat sich glücklicherweise nicht erfüllt, und das muss entsprechend gewürdigt werden.

zu TOP 2.3
Antidiskriminierungsbüro
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen; SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01131-05)
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion; Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01131-05-E1)

Herr Beckmann (B’90/Die Grünen) ruft in Erinnerung, dass das Büro und die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen langjährige grüne Forderungen sind. Büro und Beauftragte sind daher wichtige Schritte zu einem solidarischen Miteinander der Menschen in Dortmund. Mit dem vorliegenden Antrag, den er daraufhin ausführlich begründet, soll die Verwaltung beauftragt werden, bei der Konzeption des Büros die Zielvorstellungen von Grünen und SPD mit zu berücksichtigen. Er bittet um Zustimmung.

Herr Offermann (CDU-Fraktion) gibt bekannt, dass sich die CDU-Fraktion heute zu dem Antrag enthalten wird. Da der Antrag auch im ABÖAB gestellt wird, möchte seine Fraktion die Gelegenheit nutzen, bis dahin noch fehlende Informationen zu sammeln.

Herr Giese (SPD-Fraktion), der weiß, dass die CDU in der Diskussion um dieses Thema immer mit vor Ort war, ist über den Enthaltungswunsch verwundert und bittet, das noch einmal zu überdenken. Es handelt sich im Übrigen nicht nur um eine Forderung der Grünen, sondern immer auch der SPD. Eine Zusammenführung aller Forderungen unter einem Dach bringt nicht nur Kostensynergieeffekte, sondern übt auch positive ideelle Wirkungen aus. Er ist davon überzeugt, dass das vernünftig ist, und deshalb trägt er den Antrag voll mit.

Frau Schmidt (Aktionskreis „Der behinderte Mensch“) und der Aktionskreis unterstützen natürlich ein Antidiskriminierungsbüro, und es ist für sie ein großer Fortschritt, dass behinderte Menschen dabei mitbedacht werden. Damit aber keine Missverständnisse aufkommen, betont sie, dass der / die Behindertenbeauftragte auch Aufgaben haben wird, die über den Bereich der Antidiskriminierung weit hinausgehen oder gar nichts damit zu tun haben, z.B. die Umsetzung der Gleichstellungsgesetze zu begleiten und kritisch zu betrachten.

Auch Frau Unger (B’90/Die Grünen) findet die Enthaltung der CDU bedauerlich, zumal man zu jedem der Punkte eine deutliche Meinung haben und sich auch entscheiden könnte. Der Antrag wird gleichwohl mehrheitlich beschlossen, und wie die Verwaltung die Vorgaben letztlich umsetzt, muss heute nicht Thema sein, zumal davon auszugehen ist, dass sie an einer optimalen Lösung interessiert ist.

Herr Beckmann (B’90/Die Grünen) hebt noch einmal auf die Kontrollfunktion ab, die Politik gegenüber der Verwaltung auszuüben hat. Auch wenn das Büro beim OB angesiedelt sein soll, sollte das nicht davon abhalten, sich auch regelmäßig hier im Ausschuss Bericht erstatten zu lassen, da man durch die Arbeit des Büros auch politische Handlungen ableiten kann, wenn klar ist, dass bestimmte Bevölkerungs-gruppen verstärkt das Antidiskriminierungsbüro aufsuchen. Es wäre nahezu katastrophal, wenn Politik sich da aus der Verantwortung stehlen würde.

Auch Frau Schneckenburger (Vorsitzende, B’90/Die Grünen) hält es für selbstverständlich, dass der/die Behindertenbeauftragte diesem Ausschuss über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes regelmäßig berichtet.

Frau Middendorf (CDU-Fraktion) hält das Ganze für sehr widersprüchlich, zumal die Wohlfahrtsverbände Beratung in allen Lebenslagen anbieten. Deshalb hält sie es auch für völlig überflüssig, jetzt eine neue Stelle einrichten. Selbst für Behinderte gibt es genügend Anlaufstellen, wo sie ihre Schwierigkeiten vortragen können. Völlig unklar ist ihr auch, woher das Personal kommen soll.

Herr Dr. Reinbold (FDP/Bürgerliste) findet den Antrag nicht besonders prekär, weil er viele verwaltungsinterne Selbstverständlichkeiten enthält, deren ordentliche Umsetzung durch die Verwaltung er auch erwartet. Von daher wird er diesem Antrag zustimmen.

Herrn Herkelmann (SoVD) irritiert die im Antrag geforderte personalkostenneutrale Realisierung, zumal er der festen Überzeugung ist, dass die Verfolgung der Belange von Menschen mit Behinderungen nicht ohne Geld zu machen ist, zumindest der/die Beauftragte müsste draufgesattelt werden. Die Behauptung, behinderte Menschen in Dortmund hätten genügend Anlaufstellen, weist er strikt von sich. Er empfiehlt, das Gespräch mit Betroffenen zu suchen. Wenn in diesem Büro, in welchem Umfang auch immer, die Belange der Menschen mit Behinderungen Berücksichtigung finden, ist das ein erster Schritt, das vom Landesgleichstellungsgesetz Vorgegebene auch zu realisieren.

Herr Offermann (CDU-Fraktion) betont erneut, dass sich seine Fraktion enthalten wird.

Frau Schmidt (Aktionskreis „Der behinderte Mensch“) interpretiert den Antrag so, dass es zunächst um ein Antidiskriminierungsbüro geht und noch nicht um den/die Behindertenbeauftragte(n). Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen, und da steht auch die Zusage der Verwaltung im Raum, dass behinderte Menschen daran beteiligt werden. Es besteht kein Anlass, etwas anderes anzunehmen. Im Diskussionsprozess im Zusammenhang mit dem Antidiskriminierungsgesetz ist schon oft zur Sprache gekommen, warum beeinträchtigte Menschen für ein gemeinsames Gesetz für alle Minderheiten eintreten. Sie sei nicht nur behindert, sondern auch eine Frau, vielleicht lesbisch, vielleicht Muslimin, wo sollte sie hingehen, wenn sie sich diskriminiert fühlte? Deswegen hält sie den übergreifenden Ansatz, den dieses Büro auch vertreten soll, für absolut notwendig.

Frau Unger (B’90/Die Grünen) unterstreicht diese Aussagen voll und ganz und beantragt, jetzt den Antrag zu beschließen und sich dem Rest der Tagesordnung zu widmen.

Frau Weyer (SPD-Fraktion) hat den Eindruck, dass die CDU die Vorlage nicht richtig gelesen hat, ansonsten schließt sie sich den Worten ihrer VorrednerInnen an.

Bei Enthaltung der CDU-Fraktion nimmt der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit folgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion B'90/Die Grünen an:

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der organisatorischen und inhaltlichen Konzeption zur Einrichtung eines „Antidiskriminierungsbüros“ folgende Zielvorstellungen zu berücksichtigen:

1. Das Büro gewährleistet ein Angebot zur Beratung und Begleitung von Menschen und Gruppen, die potenziell oder tatsächlich von Diskriminierung betroffen sind. Das Büro ist offen für alle Anregungen und Beschwerden, die an die Stadt herangetragen werden und bietet ein aktives Beschwerdemanagement.

2. Dabei ist das Büro Kooperationspartner der Stellen, die für Beratung und Fachplanung insbesondere in den Bereichen Gender und Integration zuständig sind. Darüber hinaus bildet das Büro mit dem/der zukünftigen Behindertenbeauftragten eine Bürogemeinschaft.

3. Die Arbeit des Büros wird als Front- und Back-Office konzipiert. Die Räume sollen im Dienstleistungszentrum Bürgerdienste angesiedelt und barrierefrei zugänglich sein.

4. Das Büro verweist im Bedarfsfall auch auf Beratungsangebote nicht-städtischer Institutionen und Selbsthilfegruppen. Bei der Planung des Büros sind diese einzubeziehen, um eine sinnvolle Koordination und Kooperation zu gewährleisten.

5. Die Öffnungszeiten des Büros orientieren sich an denen der Bürgerdienste in der Innenstadt.
Damit wird eine gute Erreichbarkeit für die BürgerInnen geschaffen.

6. Der Fachausschuss geht davon aus, dass die Einrichtung des Büros personalkostenneutral erfolgt.

7. Das Büro berichtet dem Ausschuss für Anregungen und Beschwerden regelmäßig über seine Arbeit.
Bei besonderen Angelegenheiten erfolgt eine Befassung im Rat.

zu TOP 2.4
Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze; hier: Veränderungen in der städtischen Aufgabenwahrnehmung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00751-05)

Herr Pogadl (Sozialdezernent) stellt eine PowerPoint-Präsentation zur Verfügung, die der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt ist.

Herr Beckmann (B’90/Die Grünen) merkt an, dass der auf Seite 7 der Vorlage verwendete Terminus „Errichtung eines Büros für Anregungen und Beschwerden“ nicht mehr als ein Arbeitstitel sein kann. Hinsichtlich einer weiteren Anhörung findet er es von entscheidender Bedeutung, dass diese stattfindet, bevor das Büro eröffnet, damit keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) erläutert, dass der Vorschlag in Kürze auch verschriftlicht auf den Tisch kommen wird, dann wird auch über Namen zu entscheiden sein. Wenn der Vorschlag den Gremien als Vorlage zugeleitet wird, wird er zeitgleich auch den Verbänden zur Verfügung gestellt, damit diese sich ebenfalls dazu positionieren können. Diese Beiträge werden dann auch dem weiteren Verfahren zugänglich gemacht.

Frau Schmidt (Aktionskreis „Der behinderte Mensch“) interessiert, mit welchem Ergebnis barrierefreie Veranstaltungen bei anderen Fachbereichen bedacht werden, und wenn das noch nicht vorliegt, wann es zu erwarten ist. Da das in der Vorlage nicht ganz deutlich geworden ist, weist sie ausdrücklich darauf hin, dass nicht nur gehörlose und schwerhörige Menschen ein Recht auf Nutzung der Gebärdensprache haben, das gilt auch im Bereich der sehbehinderten und blinden Menschen für barrierefreie Bescheide. Sie möchte auch etwas genauer wissen, warum im Arbeitsfeld des e-Governments die Fristen zur Einführung nicht eingehalten werden können.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) bestätigt, dass barrierefreie Zugänge bei Veranstaltungen, Anhörungen und ähnlichen Dingen in allen Bereichen Standard werden müssen, und er versichert, dass er im Dezernentenkollegium bei jeder sich bietenden Gelegenheit darauf hinweist. Auch anderenorts laufen Diskussionen, z.B. wird im Augenblick im Deutschen Normenausschuss immer noch über bauliche Normsetzung diskutiert, und ob das vor dem Hintergrund der immensen materiellen Einsätze überhaupt vertretbar ist. Es ist zwar noch eine ganze Menge an Überzeugungsarbeit zu leisten, man muss aber auch konstatieren, dass eine Menge in Bewegung ist. Ob alle Zeitpläne eingehalten werden können kann er jetzt noch nicht sagen, ist aber im Großen und Ganzen recht optimistisch.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, B’90/Die Grünen) vermutet, dass es den Beteiligten nur wichtig ist zu wissen, dass es weitergeht und erkennbar wird, dass es geplante und weiterführende Schritte gibt.

Frau Schmidt (Aktionskreis „Der behinderte Mensch“) will ihren Wortbeitrag nicht als Kritik verstanden wissen, sondern den Prozess, der in den letzten Jahren vorangetrieben wurde, ausdrücklich loben. Sie ist positiv überrascht, wie viel sich in dem Bereich schon getan hat.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt die Veränderungen in der städtischen Aufgabenwahrnehmung durch das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze zur Kenntnis.



zu TOP 2.5
Vergünstigungsausweis "Dortmund-Pass"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01029-05)

Frau Michenbach (CDU-Fraktion) regt an, dass die Berichterstattung bereits nach einem Jahr erfolgt, weil der Dortmund-Pass jetzt von einem wesentlich erweiterten Personenkreis in Anspruch genommen wird, sodass sie die Auswirkungen schon früher kennenlernen möchte. Die Verwaltung ist damit einverstanden.

Frau Unger (B’90/Die Grünen) erklärt für ihre Fraktion, dass sie mit der Lösung sehr zufrieden ist, auch mit Blick auf den Antrag vom Ende des vergangenen Jahres. Der Start zum 1.1. ist zwar nicht ganz geglückt, aber da es jetzt losgehen kann, kann sich das Ergebnis für die Menschen in dieser Stadt, die darauf angewiesen sind, sehen lassen.

Herr Schauerte (VdK) weist darauf hin, dass die Vorlage redaktionell geändert werden müsste. Hier ist für den Personenkreis derjenigen, die einen Anspruch haben, als Rechtsgrundlage das Bundesvertriebenengesetz aufgeführt. Es kann aber nur das Bundesversorgungsgesetz gemeint sein.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) bestätigt das und dankt für den Hinweis.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und begrüßt das in der Vorlage vorgeschlagene Verfahren. Eine Berichterstattung erfolgt bereits nach einem Jahr.

zu TOP 2.6
63/2-2-31577
Nutzungsänderung und Aufstockung eines Ladenlokals in eine Kultur- und Sozialbegegnungsstätte für 90 Personen auf dem Grundstück Gemarkung Derne, Flur 6, Flurstück 458, Altenderner Straße 10
- Vorhaben gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00050-04)

Die Vorlage ist zurückgezogen worden.


3. Angelegenheiten des Sozialamtes

- unbesetzt -


4. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

zu TOP 4.1
Abschlussbericht zum Projekt Hören und Sprechen im Kindesalter
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01125-05)

Frau Weyer (SPD-Fraktion) hat mit Erschrecken zur Kenntnis genommen, dass 54% der geprüften Kinder zur weiteren Abklärung empfohlen werden mussten und es im Bereich der 3- bis 5jährigen enorme Defizite im Bereich Sprache, ausdrücklich bei deutschen Kindern gibt. Von daher hat sie ein großes Interesse daran, dass das Projekt weitergeführt wird, auch im Migrationsbereich.

Herr Dr. Lepper (stellv. Leiter des Gesundheitsamtes) konstatiert, dass die Zahlen der Realität entsprechen. Das Instrumentarium des Screeningverfahrens versetzt jedoch Erzieherinnen und Pädagoginnen frühzeitig in die Lage, solche Defizite auch festzustellen. Und je eher das geschieht, desto eher kann etwas dagegen unternommen werden. Darin liegt auch die Chance, insofern ist er froh, dass durch die Untersuchung der Universität Dortmund festgestellt werden konnte, dass das Verfahren sich tatsächlich eignet. Wünschenswert wäre ein flächendeckender Einsatz, wobei das Gesundheitsamt für Fragen zur Nutzung dieses Untersuchungsverfahrens weiter zur Verfügung steht.

Herr Offermann (CDU-Fraktion) bittet um Einzelheiten zu den 15% dieser Kinder, die in allen Bereichen eine altersgemäße Entwicklung haben und fragt, wie hoch die Hürden sind und wie sich die Grenzziehungen gestalten.

Herr Dr. Lepper (stellv. Leiter des Gesundheitsamtes) informiert, dass die Hürden in diesem Verfahren absichtlich niedrig sind, sodass einem auf jeden Fall nichts entgehen kann. Es ist wichtig, dass man nichts übersieht und Verläufe beobachtet. Deshalb ist auch die Weitervermittlung in ärztliche Behandlung so wichtig, damit man entsprechend tätig werden kann. Die Feststellungen erfolgen nicht wie eine Zeugnisbenotung, sondern es wird das Gesamtbild bewertet.

Auch Frau Unger (B’90/Die Grünen) findet es beängstigend, dass dreiviertel aller Kinder nicht ausreichend sprachentwickelt sind. Diese Untersuchungen verdeutlichen aber im Ergebnis, dass nicht nur die ausländischen Kinder der deutschen Sprache nicht mächtig sind, sondern offensichtlich alle Kinder in diesem Alter. Ihr fehlt eine Information darüber, was weiter passiert und welche Unterstützungsformen diese Kinder brauchen, damit sie mit 6 oder 7 Jahren wie alle anderen eingeschult werden können.

Herr Dr. Lepper (stellv. Leiter des Gesundheitsamtes) betont, dass die weitere Entwicklung an sich nicht Gegenstand dieses Abschlussberichtes ist, hierbei ging es lediglich um die Erprobung und Auswertung eines Untersuchungsverfahrens. Nachfolgende Maßnahmen liegen bei einzelnen Einrichtungen, wobei er natürlich hofft, dass die Bögen jetzt auch von allen genutzt werden.

Frau Thiel (SPD-Fraktion) bewertet es positiv, dass Erzieherinnen mit diesem Verfahren einen Standard an die Hand bekommen, um Defizite festzustellen. Gleichwohl möchte sie die Eltern nicht aus ihrer Verantwortung entlassen, von sich aus auf Entwicklungsstörungen zu achten und das auch von einem Arzt überprüfen zu lassen. Sie interessiert, ob es Erhebungen darüber gibt, dass organische Ursachen vorliegen oder ob es schlicht und einfach damit zusammenhängt, dass diese Kinder einer „Teletubbi-Generation“ angehören.

Herr Daskalakis (CDU-Fraktion) fragt, ob es sich bei den 283 im Jahr 2003 getesteten Kindern um eine repräsentative Zahl handelt und ob es die Möglichkeit gegeben hätte, auch andere Einrichtungen als die genannten 24 städtischen Einrichtungen einzubeziehen. Schließlich möchte er wissen, ob man versucht hat, Kinder mit reinem deutschen Hintergrund einzuordnen.

Frau Unger (B’90/Die Grünen) möchte vom zuständigen Dezernenten, der auch für den Kinder- und Jugendausschuss zuständig ist, konkret wissen, was Verwaltung auf der Basis dieser Ergebnisse unternehmen wird.

Herr Dr. Lepper (stellv. Leiter des Gesundheitsamtes) würde es begrüßen, wenn Eltern selbst wahrnehmen könnten, dass ihre Kinder gewisse Störungen haben. Leider ist das nicht immer der Fall, und daher werden Erzieherinnen mit einbezogen, um Entsprechendes veranlassen zu können. Über die Häufigkeit und Ursachen von Sprachstörungen etc. gibt es natürlich Untersuchungen, z.B. die Ergebnisse der regelmäßigen Einschulungsuntersuchungen, allerdings kann er die Statistik heute nicht zitieren. Es ging nicht um eine repräsentative Zahl von Einrichtungen, sondern die Untersuchungen sollten repräsentativ sein. Selbstverständlich wünscht er sich, dass das Verfahren jetzt flächendeckend in allen Kindetageseinrichtungen eingesetzt wird. Die Sprache spielt selbstverständlich eine Rolle, das Screening ist in zwei Projekten durchgeführt worden, zunächst war es nur auf deutschsprachige Kinder ausgerichtet, im zweiten Jahr ist das ganze Verfahren aber modifiziert worden, ist deshalb auch auf Migrantenkinder anwendbar und zeigt auch da genauso deutlich Auffälligkeiten auf.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) wird das in der Arbeitsgemeinschaft aller Träger von Kindertageseinrichtungen zur Sprache bringen und in diesem sehr fachkundigen Gremium darüber beraten, wie das Screening übergreifend in der Praxis umgesetzt werden kann. Danach möchte er das Ganze auch noch einmal im KJA zum Thema machen.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt den Abschlussbericht zum Projekt Hören und Sprechen im Kindesalter zur Kenntnis.

zu TOP 4.2
Neuauflage der Broschüre "Psychosoziales Adressbuch"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00944-05)

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt den Bericht des Gesundheitsamtes zur Neuauflage der Broschüre „Psychosoziales Adressbuch“ zur Kenntnis.


Die Vorsitzende dankt für die Mitwirkung am heutigen Tag und schließt die Sitzung um 16.50 Uhr.


Schneckenburger
Beckmann
Stahnke
Vorsitzende
sachkundiger Bürger
Schriftführerin
Anlagen:
(See attached file: Redebeitrag Hartz IV Anlage 1.pdf) (See attached file: Präsentation Anlage 3.pdf) (See attached file: Anlage 2 Dortmunder Leitfaden zur Umsetzung von Arbeitsgel….pdf)