Niederschrift (öffentlich)

über die 16. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


am 08.05.2014
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 17:55 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Ulrich Monegel (CDU)


Rm Jutta Starke (SPD)
Rm Erwin Bartsch (CDU)
RM Birgit Jörder i. V. für Rm Hendrik Berndsen (SPD)
Rm Jürgen Böhm (CDU)
Rm Dr. Jürgen Brunsing (B 90/Die Grünen)
Rm Dirk Goosmann (SPD)
Rm Helmut Harnisch (SPD)
Rm Utz Kowalewski (Die Linke)
RM Benjamin Beckmann (B 90/Die Grünen) i. V. für Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Ulrike Matzanke (SPD)
Rm Thomas Pisula (CDU)
RM Petro Möckel (SPD) i. V. für Rm Olaf Radtke (SPD)
Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Hans-Georg Schwinn (B 90/Die Grünen)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Michael Taranczewski (SPD)
RM Andreas Wittkamp ((SPD) i. V. für Rm Thomas Tölch (SPD)

2. Beratend:

Rm Matthias Wächter (NPD)


3. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann


Jutta Seybusch – 14/AL
Matthias Schulte –20/1
Gerd Mehlgarten – 20/3
Michael Spreen – 20/3
Detlef Niederquell – 23/FB
Birgit Averbeck – 7/Dez

Klaus Burkholz – 51/FB-Leiter
Holger Keßling – 53/1
Jürgen Skaliks – 57/FABIDO
Annette Pradel-Wippenfeld – 8/KB
Ulrich Dreiskämper – 61/6
Sylvia Uehlendahl – 66/4

Dirk Meyer-Jäkel – 10/A2
Heinz Bünger - 41/VHS-GBL
Peter Spaenhoff – 33/FB-Leiter
Manfred Kruse – 33/1
Horst-Günter Nehm – 8/GF SV
Jürgen Krause – 1/GB 1

4. Gäste:

./.



Veröffentlichte Tagesordnung:



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Finanzen

2.1 1. Managementbericht zum Haushalt 2014
- Kurzversion -

mündlicher Bericht

2.2 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2013 genehmigt hat
Schreiben des Herrn StD Stüdemann vom 09.04.2014
(Drucksache Nr.: 12124-14-E1)

2.3 Weiterer Ausbau von Ganztagsplätzen an den Offenen Ganztagsschulen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12341-14)

2.4 Sachstandsbericht zur Umsetzung des Landesmodellvorhabens "Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor" sowie zur Weiterentwicklung des Netzwerkes "Frühe Hilfen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11926-14)

2.5 Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12461-14)

2.6 Stärkung des örtlichen Trägernetzwerks sozialer Arbeit durch studentische Integrationshelferinnen und Integrationshelfer
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12462-14)

2.7 Umsetzung der Beschlüsse der Bezirksvertretungen für das Jahr 2013 und Vorjahre und Einführung eines Beschlusscontrollings
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12284-14)


3. Beteiligungen

3.1 Einführung eines rechnergesteuerten Beschleunigungs- und Betriebsleitsystems (RBBL)
Hier: Baubeschluss Linien 420 und 462

Beschluss
(Drucksache Nr.: 10568-13)

3.2 TEK-Anbauten im Rahmen des U3-Ausbaus des städtischen Trägers FABIDO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12223-14)

3.3 Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2014/15 für die Zeit vom 01.08.2014 bis 31.07.2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12272-14)

3.4 Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12059-14)

3.5 Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12385-14)

3.6 Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12425-14)

3.7 Mahnmal für ehem. Zwangsarbeiter am PHOENIX See
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12087-14)

3.8 Grünpflege
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 12598-14)

3.9 Eintritt Hallenbäder
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 12599-14)


3.10 Schulbiologisches Zentrum
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12613-14)




4. Liegenschaften

4.1 Stadtumbau West - generationsübergreifendes Bürgerzentrum Wichlinghofen
hier: Machbarkeitsstudie

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12282-14)

4.2 Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12054-14)

4.3 Ausbau des Knotens Nortkirchenstraße / B54 / Konrad-Adenauer-Allee
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11496-13)

4.4 Planung und Ausführung zur Grundsanierung des Schulzentrums Grüningsweg 42 - 44
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12055-14)

4.5 Neubau der „Jungen Bühne Westfalen“ neben dem Theater Dortmund als regionaler Standort in Nordrhein-Westfalen mit den Sparten Kinder- und Jugendtheater, Junge Oper und Juniorballett
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11356-13)
Die Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 03.04.14 versandt.

4.6 Bau einer neuen Überführung der Straße Am Remberg über die ehemalige Strecke der Dortmunder Eisenbahn
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12395-14)

4.7 EU-Ziel 2-Programm Soziale Stadt NRW, Dortmund-Nordstadt
hier: 1.2.1 Umnutzung Albertus-Magnus-Kirche.

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12057-14)


5. Sondervermögen

5.1 Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12279-14)


6. Sonstiges

6.1 Masterplan Vergnügungsstätten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11860-14)
hierzu -> Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 03.04.2014
(Drucksache Nr.: 11860-14)

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 09.04.2014
(Drucksache Nr.: 11860-14)



Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Monegel - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Spieß benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung hat gebeten, folgende Vorlagen im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:
Auswirkungen des Gesetzes zur Stärkung der Funktion der Betreuungsbehörde zum 01.07.2014.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12362-14)


Die Angelegenheit wird unter TOP 2.8 zu behandelt.


Brandschutzsanierung des Hauptgebäudes der Volkshochschule Dortmund
inkl. Erneuerung des Datennetzes, barrierefreier Umbau einer Aufzugsanlage und Erweiterung Ausstellungsfläche

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12250-14)


Die Angelegenheit wird unter TOP 4.8 zu behandelt.

Weiterhin hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gebeten, folgende Bitte um Stellungnahme im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:

Finanzierung der Schulsozialarbeit
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12742-14)

Die Angelegenheit wird unter TOP 2.9 behandelt.


Die Geschäftsführung hat gebeten, folgenden TOP 3.1 aus dem nichtöffentlichen Teil, im öffentlichen Teil zu behandeln, da keine Nichtöffentlichkeit gegeben ist:
U-Turm
Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 12086-14-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12086-14-E2)


Die Angelegenheit wird unter TOP 3.11 behandelt.
Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung festgestellt.

2. Finanzen

zu TOP 2.1
1. Managementbericht zum Haushalt 2014
- Kurzversion -
(Drucksache Nr.: 12741-14)

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) präsentiert und erläutert den 1. Managementbericht zum Haushalt 2014.

Herr Stüdemann und Herr Spreen (Städtkämmerei) weisen außerdem auf ein Problem /Programmierfehler beim Jahresabschluss 2013 hin und gehen anhand von Folien eingehend darauf ein.

Weiterhin geht Herr Stüdemann auf die Anpassung des schriftlichen Beteiligungszeitraumes zum Bürgerhaushalt (Ratsbeschluss vom 13.02.14) ein. Er schlägt vor, den Beteiligungszeitraum für die Bürgerbefragung zu verlegen und auf den Zeitraum vom 20.08. bis 20.09.14 zu verlegen. Der im Beschluss genannte Zeitraum sei ungünstig, da evtl. eine Stichwahl anstehe und er in der Urlaubszeit liege. Die Ergebnisse lägen dann Anfang September vor. Im Anschluss beantworten Herr Stüdemann und Herr Schulte (Stadtkämmerei) die gestellten Fragen.

Das Thema Kunstverkauf wird ausführlich diskutiert, Herr Stüdemann bietet an, sich mit diesem Thema in der neuen Ratsperiode und entsprechenden Hintergrundinformationen auseinanderzusetzen.

zu TOP 2.2
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2013 genehmigt hat
Schreiben des Herrn StD Stüdemann vom 09.04.2014
(Drucksache Nr.: 12124-14-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
in der Sitzung am 03.04.2014 kam es beim TOP 2.4 „Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen,
die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres
2013 genehmigt hat“ (Drucksache Nr.: 12124-14) zu einer Nachfrage. Unklarheiten haben
sich bei den überplanmäßigen Mehrbedarfen des StA 37 (lfd. Nr. 1) durch folgende
Formulierung ergeben: „Da es sich bei den Festwertbeschaffungen um investive Zahlungen
handelte, wurde von der Feuerwehr hierfür zusätzlich eine (hier nicht ersichtliche) investive
Deckung benannt.“
Die Dienstbekleidung der Feuerwehr wird als Festwert in der städtischen Bilanz ausgewiesen.
Erforderliche Ersatzbeschaffungen für Festwerte werden ergebniswirksam auf dem Sachkonto
549 300 gebucht. Haushaltsrechtlich stellt die damit verbundene Auszahlung eine Investition
dar. Es ist für diese Fälle sowohl eine konsumtive als auch eine investive Deckung
erforderlich.
Im Haushaltsjahr 2013 sind im Budget des Amtes 37 bei den Festwerten Mehraufwendungen
in Höhe von 80.000 Euro entstanden. Diese wurden durch nicht zahlungswirksame
Mehrerträge aus der Auflösung von Sonderposten gedeckt. Zur Deckung der investiven
Mehrauszahlung in gleicher Höhe wurden Mehreinzahlungen aus der Landeszuweisung
Feuerschutzpauschale in Höhe von 80.000 Euro verwendet, die in der Anlage nicht ersichtlich
sind.
Zukünftig wird die Darstellung in den Ratsvorlagen über die genehmigten
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen des Stadtkämmerers dahingehend verändert, dass
derartige Sachverhalte in der Anlage als genehmigte Mehrbedarfe der Ergebnis- und der Finanzrechnung ausgewiesen werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.

zu TOP 2.3
Weiterer Ausbau von Ganztagsplätzen an den Offenen Ganztagsschulen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12341-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den weiteren Ausbau der Offenen Ganztagsschule auf 9300 Plätze ab dem Schuljahr 2014/2015.

Die Erhöhung erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung durch die Bezirksregierung Arnsberg.

zu TOP 2.4
Sachstandsbericht zur Umsetzung des Landesmodellvorhabens "Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor" sowie zur Weiterentwicklung des Netzwerkes "Frühe Hilfen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11926-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht zur Umsetzung des Landesmodellvorhabens „Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor“ zur Kenntnis und beschließt die Weiterentwicklung des Netzwerkes „Frühe Hilfen“

zu TOP 2.5
Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12461-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund bestätigt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüften Gesamtabschluss der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2012 und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Gesamtabschluss 2012.

zu TOP 2.6
Stärkung des örtlichen Trägernetzwerks sozialer Arbeit durch studentische Integrationshelferinnen und Integrationshelfer
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12462-14)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt nach, ob es sein müsse, dass die Herkunft der Helferinnen rumänisch sein müsse, oder ob es nicht reiche, dass sie die Sprache beherrschen.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt an, dass es grundsätzlich darum gehe, Menschen zu finden, die die Sprachen sprechen, um die es sich handele. Es gehe dabei nicht nur um Rumänen. Das Interesse an der Maßnahme sei sehr groß und er halte es für eine grandiose Idee.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

1. Vor dem Hintergrund der Zuwanderung aus Südosteuropa und den damit einhergehenden Herausforderungen bei der Integration der Zuwandernden beschließt der Rat der Stadt Dortmund zur Stärkung des örtlichen Trägernetzwerks sozialer Arbeit durch studentische Integrationshelferinnen und Integrationshelfer beginnend mit dem Wintersemester 2014/2015 vorbehaltlich der Refinanzierung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) Studierende des dualen Studiengangs „Armut und (Flüchtlings-) Migration“ der Fachhochschule Dortmund studienbegleitend zu beschäftigen. Es werden bis zu 14 Studierende in unterschiedlichen städtischen Fachbereichen und weitere zehn bis 15 Studierende bei freien Trägern eingesetzt. Der Einsatz ist für die Dauer der achtsemestrigen Ausbildung bis 2018 geplant. Er zielt darauf, die in den städtischen Bereichen eingesetzten Studierenden nach erfolgreichem Abschluss des Studiums unbefristet zu übernehmen und somit einen Beitrag zur Fachkräfteförderung der Stadt Dortmund zu leisten. Analog planen auch die freien Träger die Übernahme der bei ihnen eingesetzten Studierenden.

2. Der Rat beschließt, dass die zusätzlichen Personalaufwendungen für das Haushaltsjahr 2014 bei Bedarf im Budget des Fachbereiches 11 (Profitcenter 16_0011201) überplanmäßig bereitgestellt werden.


3. Der Rat beschließt, dass die zusätzlichen finanziellen Auswirkungen für die Haushaltsjahre 2015 bis 2018 im Zuge der Haushaltsplanungen 2015 ff. im Budget des Fachbereiches 11 (Profitcenter 16_0011201) berücksichtigt werden.


zu TOP 2.7
Umsetzung der Beschlüsse der Bezirksvertretungen für das Jahr 2013 und Vorjahre und Einführung eines Beschlusscontrollings
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12284-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Bericht zur Kenntnis.

zu TOP 2.8
Auswirkungen des Gesetzes zur Stärkung der Funktion der Betreuungsbehörde zum 01.07.2014.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12362-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung von 4 Stellen für Sozialarbeiter/-innen und 1,89 Verwaltungsstellen sowie die gestaffelte Besetzung der Stellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2015.

Zum 01.07.2014 werden zunächst 3 Stellen für Sozialarbeiter/-innen und 1,89 Stellen für die Verwaltung besetzt. Hierin enthalten sind 1,5 Stellen zur Kompensation der Fallzahlen-steigerung der vergangenen Jahre sowie 1,5 Stellen aufgrund der Gesetzesänderung zum 01.07.2014. Nach einer Evaluationsphase von 6 Monaten, jedoch spätestens zum 01.01.2015, erfolgt die Besetzung der verbliebenen einen Stelle für Soziale Arbeit.

Sofern der Personalbedarf für die Stellen der Sozialarbeiter/-innen nicht durch das interne Stellenbesetzungsverfahren gedeckt werden kann, beschließt der Rat die externe Besetzung der Stellen.




zu TOP 2.9
Finanzierung der Schulsozialarbeit
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12742-14)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme und folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet auf dem Wege der Dringlichkeit um die Erweiterung der Tagesordnung um den Punkt „Finanzierung der Schulsozialarbeit“.

Die Dringlichkeit ergibt sich aus der kurzfristigen Kenntnis der Rückzahlungsforderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Die Verwaltung wird gebeten, in der Sitzung die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Wie hoch ist die genaue Summe der nicht verausgabten Mittel für Schulsozialarbeit der Jahre 2011- 2013, die in die Finanzierung der Stellen für das Schuljahr 2014/15 eingeflossen sind?

2. Wie hoch ist die genaue Summe der nicht verausgabten Mittel für Schulsozialarbeit aus dem Jahr 2012, die in die Finanzierung der Stellen für das Schuljahr 2014/15 eingeflossen sind?

3. Ist der Verwaltung bekannt, dass das Bundesarbeits- und Sozialministerium eine Rückzahlung der im Jahr 2012 nicht verausgabten Mittel für Schulsozialarbeit verlangt?

4. Wie bewertet die Verwaltung vor diesem Hintergrund die geplante Finanzierung der Stellen?

5. Wie will die Verwaltung die durch eine eventuelle Rückzahlung entstehende Finanzierungslücke ausgleichen?

Zusätzlich bitten wir um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Die Verwaltung wird aufgefordert, schnellstmöglich mit anderen Kommunen sowie den kommunalen Spitzenverbänden eine Klagemöglichkeit gegen die geforderte Rückzahlung gegen den Bund zu prüfen und sich ihr anzuschließen.

Begründung:
Der Stadt sind nach Auskunft des Kämmerers auf eine GRÜNE Anfrage im Finanzausschuss im Februar für die Jahre 2011 bis 2013 insgesamt 15,78 Millionen Euro für die Finanzierung der Schulsozialarbeit zugewiesen worden. Davon werden bis zum Ende des jetzigen Schuljahres erst ca. 11,5 Millionen Euro ausgegeben worden sein. Die Mittel waren vom Bund über eine Erhöhung der Zuschüsse für die Kosten der Unterkunft zur Verfügung gestellt worden, um mit zusätzlichen SozialarbeiterInnen an den Schulen die Umsetzung der Maßnahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes zu begleiten.

Der Rat hat im April der Verlängerung der Stellen für 81 SchulsozialarbeiterInnen für das Schuljahr 2014/15 zugestimmt. In der Sitzung des Finanzausschusses im Februar hatte der Kämmerer zusätzlich mitgeteilt, dass die Stellen mit bisher nicht verausgabten Mitteln des Bundes für Schulsozialarbeit finanziert werden sollen.

Laut Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 9. April sollen die im Jahr 2012 nicht ausgegebenen Mittel für Schulsozialarbeit zurückgezahlt werden.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass es sich um die aktuelle Situation handele.
Hintergrund der Fragen sei, dass von Seiten des Bundesministeriums die Gelder zurückgefordert würden, die für die Schulsozialarbeit eingesetzt werden sollten. Ebenso sei das der Hintergrund für den Antrag ihrer Fraktion. Sie sei aufgrund der Kurzfristigkeit des Antrages einverstanden, wenn er zum Rat durchlaufe.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt an, dass laut Mitteilung des Städtetages am 02.05.14 festgelegt worden sei, dass das Land NRW für das Klageverfahren auf Länderseite die Federführung übernommen habe. Es gäbe bereits eine Klage, die das Land NRW für die Bundesländer führe. Das Land sei staatsrechtlich zuständig. Die Kommunen hätten im juristischen Sinne keine Möglichkeit eigenständig gegen die Mittelkürzung vorzugehen, da diese Mittel über die Landesregierung an die Kommunen ausgereicht würden.
Das Risiko läge für dieses Jahr bei 1,5 Mio. €, die uns evtl. als Ertragsminderung erreichten. Wenn die Klage keinen Erfolg hätte, würde das für das nächste Jahr bedeuten, dass man sich im Rahmen der Haushaltsaufstellung über den Finanzierungsanteil von 2,5 Mio. € befassen müsste. Vorkehrungen werde man auf jeden Fall entwickeln.

Frau Starke (SPD-Fraktion) bittet die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, sich zu überlegen, diesen Antrag zurückzunehmen. Falls das nicht passiere, werde ihre Fraktion den Antrag ablehnen.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt nach, ob bekannt sei, wie das passieren konnte. Er bittet Herrn Stüdemann, die getätigten Aussagen für die nächste Ratssitzung zu verschriftlichen.

Herr Stüdemann gibt an, dass es sich keineswegs um einen Kommunikationsfehler bei den Aushandlungen gehandelt habe, sondern um die damalige gültige Erlasslage. Die Frage, ob es Zurückforderungen geben werde, sei sehr frühzeitig aufgeworfen worden. Seiner Zeit habe man zum Ausdruck gebracht, dass es keine Rückforderungen geben werde. Sehr viel später sei zugebilligt worden, dass die nicht aufgezehrten Mittel der Schulsozialarbeit und die Finanzierung zugeführt werden könnten. Das sei im Januar diesen Jahres gewesen. Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales habe geschrieben, dass die bisher seit dem Jahr 2011 nicht verwendeten Mittel für Schulsozialarbeit, Bildungs- und Teilhabepaketes, bedarfsgerecht im Haushaltsjahr 2014 wieder veranschlagt werden dürften.

Frau Reuter nimmt den Vorschlag von Herrn Rettstadt auf, die Äußerungen für die Ratssitzung zu verschriftlichen. Sie zieht den Antrag ihrer Fraktion zurück.



3. Beteiligungen

zu TOP 3.1
Einführung eines rechnergesteuerten Beschleunigungs- und Betriebsleitsystems (RBBL)
Hier: Baubeschluss Linien 420 und 462
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10568-13)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt die Maßnahme Einführung eines rechnergesteuerten Beschleunigungs- und Betriebsleitsystems (Linien 420 und 462) mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.274.000,00 Euro.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202054132 – Busbeschleunigung RBBL – mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2014: 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2015: 380.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2016: 380.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2017: 364.000,00 Euro

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung ab dem Jahr 2016 in Höhe von 15.973,34 Euro die bis zum Jahr 2018 auf 39.918,67 Euro ansteigt.


zu TOP 3.2
TEK-Anbauten im Rahmen des U3-Ausbaus des städtischen Trägers FABIDO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12223-14)
hierzu > Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 07.05.2014

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 07.05.14 vor:
Hierzu liegt vor Ergänzende Information zur Vorlage (Drucksache Nr.: 12223-14-E1):
TEK-Anbauten im Rahmen des U3-Ausbaus des städtischen Trägers FABIDO
- TOP 3.1 der Sitzung am 07.05.2014 (Drucksache-Nr. 12223-14)
Hier: Anpassungen der Planung von drei TEK-Anbauten aufgrund der Empfehlungen des Gestaltungsbeirates

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf der Grundlage der Vorlage Drucksache-Nr. 11492-13 wurde in der Sitzung des Rates am 09.12.2013 beschlossen, die Ausführungsplanungen sowie die Vorbereitungen der Vergabe noch vor dem eigentlichen Ausführungsbeschluss des Rates, der für den 15.05.2014 vorgesehen ist, durchzuführen. Dies sollte ermöglichen, die Projektlaufzeit für die Realisierung der Anbauten um ein halbes Jahr zu reduzieren und die Fertigstellung im August 2015 zu erreichen. Sollte die Fertigstellung im August 2015 nicht zuwege gebracht werden, würden bestehende U3-Plätze abgebaut, angesetzte KiBiz Zuschüsse reduziert und vorhandene Fachkräfte zum 31. Juli 2015 vorübergehend freigestellt werden müssen. Darüber hinaus wären Fördermittel aus dem Investitionsförderprogramm des Bundes in Höhe von 1.470.600 € gefährdet.

Am 03.04.2014 waren die Planungen der vier TEK-Anbauten Gegenstand der Erörterung im Gestaltungsbeirat der Stadt Dortmund. Für drei der vier Maßnahmen hat es dort Empfehlungen des Beirates zur Anpassung der Planungen gegeben.

In erster Linie beziehen sich die Empfehlungen auf die Anschluss-Situationen der neuen Baukörper an die Bestandsobjekte. Diese wurden von der Städtischen Immobilienwirtschaft angesichts der aktuellen Haushaltslage so platzsparend, flächeneffizient und kostengünstig wie möglich geplant - und zwar in enger Abstimmung mit dem Liegenschaftsamt, dem Jugendamt, dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, dem Umweltamt und FABIDO. Nach Auffassung des Gestaltungsbeirates sollten diese jedoch großzügiger, freundlicher und transparenter gestaltet werden.

Auf Grundlage dieser Empfehlungen habe ich veranlasst, die Planungen für die Einrichtungen Baedekerstraße, Biehleweg und Volksgartenstraße entsprechend anpassen zu lassen. Im Gespräch mit der Vorsitzenden des Gestaltungsbeirates, Frau Prof. Reicher, am 06.05.2014 sind die Anpassungen erörtert worden. Der Gestaltungsbeirat wird über die überarbeiteten Planunterlagen in seiner Sitzung am 12.06.2014 informiert.

Ich muss darauf aufmerksam machen, dass die offenere, großzügigere Gestaltung der Eingangsbereiche die Investitionskosten einschließlich der Baunebenkosten möglicherweise um rd. 200.000 €, bezogen auf die Kostenberechnungen, erhöhen wird. Parallel wird es ggf. auch zu Terminverzögerungen kommen. Das faktische Ausmaß kann z. Zt. nicht benannt werden, da die Anpassungen noch nicht abschließend abgestimmt sind.

Die Städtische Immobilienwirtschaft hat die Projekte beschlusskonform und mit hohem Aufwand vorangetrieben und erstellt gegenwärtig die Ausschreibungsunterlagen für die Rohbauten. Um die gewünschten Planungsanpassungen des Gestaltungsbeirates noch annähernd innerhalb des geplanten Terminablaufes realisieren zu können, müssen die Ausschreibungen auf Grundlage der ursprünglichen Planung durchgeführt werden. Während des laufenden Vergabeverfahrens werden sämtliche planerischen und formalen Anpassungen durchgeführt. Zum Zeitpunkt der Bauausführung muss dann voraussichtlich mit Nachträgen gearbeitet werden, um die Planungsanpassungen baulich zu erreichen.

Da die Standorte mit ihren erforderlichen Erweiterungen grundsätzlich nicht in Frage stehen, sollte die Durchführung gemäß der Ratsvorlage, Drucksache-Nr. 12223-14, gleichwohl wie vorgeschlagen beschlossen werden.

AUSWI: 07.05.2014:

Auf Nachfrage von RM Kowalewski erläutert Herr Lürwer noch mal die o.a. vorgesehenen
Anpassungen der Planungen, aufgrund der Empfehlungen des Gestaltungsbeirates.
RM Pohlmann signalisiert zur Vorlage mit den o.a. Anpassungen, die Zustimmung ihrer Fraktion.
Vor dem Hintergrund, dass in dem o. a. Anpassungsvorschlag der Verwaltung die Rede von
Mehrkosten in Höhe von 200.000,-€ sei, bittet RM Pisula um Aufklärung, ob es sich hierbei um
tatsächliche Merkosten handele und signalisiert für diesen Fall, dass seine Fraktion in diesem Fall, beialler Wertschätzung des Gestaltungsbeirates aber im Hinblick auf die derzeitige Haushaltslage, die Vorlage ablehnen müsse.

RM Harnisch signalisiert die Zustimmung seiner Fraktion zur Vorlage inkl. der o.a.
Anpassungsvorschläge.

Herr Lürwer führt zu den Äusführungen des RM Pisula an, dass man sich hier in einem Konflikt
zwischen Optimierung der Planung und Kostenminimierung bewege. Es sei der Verwaltung ein
großes Anliegen, dass man hier sowohl verbindliche Zeitpläne als auch Kostentreue erreiche.
Man habe vor ca. einem Jahr gesagt, dass man diese Kindergärten in einer Systembauweise
realisieren wolle, um Kosten zu sparen. Bisher habe man, im Vergleich zu den ursprünglich
kalkulierten Kosten, für alle vier TEK’s eine Kosteneinsparung in Höhe von 1,2 Millionen Euro
realisiert. Durch die vorgeschlagenen Anpassungen der Planungen, aufgrund der Empfehlungen des Gestaltungsbeirates, käme man nun auf Mehrkosten in Höhe von 200.000,-€, wodurch die o.a.
Einsparung auf 1 Millionen Euro reduziert würde und man sich damit aber immer noch erheblich
unterhalb der ursprünglich veranschlagten Kosten bewege.
Aufgrund dieser Klarstellung durch Herrn Lürwer, signalisiert RM Pisula die Zustimmung seiner
Fraktion zu der Vorlage unter Einbeziehung der durch die Verwaltung vorgeschlagenen
Anpassungsvorschläge.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die o. a.
Anpassungsvorschläge der Verwaltung aufgrund der Empfehlungen des Gestaltungsbeirates
(Drucksache Nr.: 12223-14-E1) zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, unter Einbeziehung dieser Anpassungen, einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in
Höhe von 1.547.860 € den Anbau von zwei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK
Baedekerstraße 40, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und
Ausführungsbeschluss).
Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 1.519.860 € und
Möblierungskosten in Höhe von 28.000 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus dem
Budget des EB FABIDO finanziert.
Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der
Investitionsfinanzstelle 51B00601014013, Finanzposition 780800.
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten
Finanzierung in Höhe von 1.300.360 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht
zahlungswirksam werden.

2. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in
Höhe von 1.672.531€ den Anbau von zwei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Biehleweg
29, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und
Ausführungsbeschluss).
Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 1.623.531 € und
Möblierungskosten in Höhe von 49.000,00 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus
dem Budget des EB FABIDO finanziert.
Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der
Investitionsfinanzstelle 51M00601014012, Finanzposition 780800.
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten
Finanzierung in Höhe von 1.388.010 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht
zahlungswirksam werden.

3. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in
Höhe von 1.541.000 € den Anbau von zwei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK
Hopmanns Mühlenweg 7, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungsund
Ausführungsbeschluss).
Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 1.506.000 € und
Möblierungskosten in Höhe von 35.000,00 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus
dem Budget des EB FABIDO finanziert.
Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der
Investitionsfinanzstelle 51H00601014014, Finanzposition 780800.
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten
Finanzierung in Höhe von 1.295.600 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht
zahlungswirksam werden.

4. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in
Höhe von 233.092 € den Umbau im Bestand im Rahmen des Anbaus von zwei Gruppen für
den U3-Betrieb an der TEK Hopmanns Mühlenweg 7, in der Trägerschaft des städtischen
Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).
Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der
Investitionsfinanzstelle 51H00601014014, Finanzposition 780800.
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten
Finanzierung in Höhe von 180.492 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht
zahlungswirksam werden.

5. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in
Höhe von 2.194.740 € den Anbau von drei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK
Volksgartenstraße 33, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und
Ausführungsbeschluss).
Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 2.124.740 € und
Möblierungskosten in Höhe von 70.000,00 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus
dem Budget des EB FABIDO finanziert.
Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der
Investitionsfinanzstelle 51L00601014011, Finanzposition 780800.
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten
Finanzierung in Höhe von 1.847.420 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht
zahlungswirksam werden.

6. beschließt die Verlegung des Spielplatzes „Rauschenbuschstraße“ an der TEK
Baedeckerstraße. Die von StA 66 ermittelten Kosten belaufen sich auf ca. 50.000,- € brutto.
Die Aufwendungen stehen unter dem Auftrag 510601010200, Sachkonto 529100 wie folgt zur
Verfügung.
Haushaltsjahr 2014: 50.000,00 €
Die Kosten für die Kletterkombination und Schaukel ca. 20.000 € brutto stehen unter der
Finanzstelle 51_00603044002, Finanzposition 780800 zur Verfügung.
Haushaltsjahr 2014: 20.000,00 €

7. beschließt die weitere Planung und Umsetzung der Maßnahmen mit einem
Gesamtinvestitionsbedarf von 6.011.882,00 € durch die Städtische Immobilienwirtschaft. Die
Investitionen bedingen ab 2016 (erstes Jahr der vollständigen Nutzung) eine jährliche
Belastung der Ergebnisrechnung des FB 65 in Höhe von 159.879,86 €. Die Ergebnisrechnung des EB FABIDO wird ab 2016 in Höhe von 2.275 € jährlich belastet.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund


1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.547.860 € den Anbau von zwei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Baedekerstraße 40, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 1.519.860 € und Möblierungskosten in Höhe von 28.000 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus dem Budget des EB FABIDO finanziert.

Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51B00601014013, Finanzposition 780800.


Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 1.300.360 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

2. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.672.531€ den Anbau von zwei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Biehleweg 29, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 1.623.531 € und Möblierungskosten in Höhe von 49.000,00 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus dem Budget des EB FABIDO finanziert.

Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51M00601014012, Finanzposition 780800.

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 1.388.010 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

3. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.541.000 € den Anbau von zwei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Hopmanns Mühlenweg 7, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 1.506.000 € und Möblierungskosten in Höhe von 35.000,00 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus dem Budget des EB FABIDO finanziert.

Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51H00601014014, Finanzposition 780800.


Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 1.295.600 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

4. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 233.092 € den Umbau im Bestand im Rahmen des Anbaus von zwei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Hopmanns Mühlenweg 7, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51H00601014014, Finanzposition 780800.

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 180.492 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

5. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 2.194.740 € den Anbau von drei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Volksgartenstraße 33, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 2.124.740 € und Möblierungskosten in Höhe von 70.000,00 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus dem Budget des EB FABIDO finanziert.

Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51L00601014011, Finanzposition 780800.


Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 1.847.420 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.
6. beschließt die Verlegung des Spielplatzes „Rauschenbuschstraße“ an der TEK Baedeckerstraße. Die von StA 66 ermittelten Kosten belaufen sich auf ca. 50.000,- € brutto. Die Aufwendungen stehen unter dem Auftrag 510601010200, Sachkonto 529100 wie folgt zur Verfügung.







Haushaltsjahr 2014: 50.000,00 €
Die Kosten für die Kletterkombination und Schaukel ca. 20.000 € brutto stehen unter der Finanzstelle 51_00603044002, Finanzposition 780800 zur Verfügung.

Haushaltsjahr 2014: 20.000,00 €
7. beschließt die weitere Planung und Umsetzung der Maßnahmen mit einem Gesamtinvestitionsbedarf von 6.011.882,00 € durch die Städtische Immobilienwirtschaft. Die Investitionen bedingen ab 2016 (erstes Jahr der vollständigen Nutzung) eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 65 in Höhe von 159.879,86 €. Die Ergebnisrechnung des EB FABIDO wird ab 2016 in Höhe von 2.275 € jährlich belastet.


zu TOP 3.3
Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2014/15 für die Zeit vom 01.08.2014 bis 31.07.2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12272-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2014/15 des Theater Dortmund für die Zeit vom 01.08.2014 bis 31.07.2015, der sich zusammensetzt aus:
- dem Erfolgsplan 2014/15 mit einem Eigenanteil der Stadt in Höhe von
32.744.505 € (Anlage 1)

- dem Vermögensplan 2014/15 in Höhe von 2.122.000 € (Anlage 2)
- der Stellenübersicht (Anlage 3)

sowie:
- die Finanzplanung (Anlage 4)
- die Übersicht über die Eintrittspreise der Spielzeit 2014/15 (nachrichtlich, da
bereits am 15.12.2011 vom Rat beschlossen; Anlage 5)

- den Erfolgsplan nach Sparten (Anlage 6)
- den Produkt- und Leistungsplan (Anlage 7)

Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Theater bei Bedarf im Rahmen einer Liquiditätshilfe notwendige Betriebsmittel im Vorgriff auf das folgende Wirtschaftsjahr bereitzustellen; damit ist keine Zuschusserhöhung verbunden.

Bei Sonderveranstaltungen wird die Betriebsleitung ermächtigt, marktorientierte Eintrittspreise zu erheben.

zu TOP 3.4
Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12059-14)
hierzu > Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12059-14-E1)


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erwartet von der Verwaltung in der Sitzung am 08.05.2014 eine ausführliche Stellungnahme zu folgenden Fragen:

1. Wer hat die Neubewertung des städtischen Kunstvermögens vorgenommen?

2. Wie hoch waren die Kosten für die Wertermittlung?

3. Gab es im Zuge der Aufstellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2006 bereits ein Wertgutachten? Wenn ja, zu welchem bilanziellem Ergebnis kam dieses?

4. Welches Bewertungsprinzip wurde bei der neuen Bewertung zugrunde gelegt? Strenger Niederstwert, gemilderter Niederstwert, Versicherungswert, Marktwert, sonstiger Wert?

5. Warum hat man sich für den nunmehr gewählten Wert entschieden?

6. Wie hoch ist die jährliche Versicherungsprämie für die neu bewerteten Kunstgegenstände?

7. Wo waren die Kunstgegenstände bisher verbucht? Im originären städtischen Haushalt oder bei den Kulturbetrieben?

8. Wo sind die Kunstgegenstände nunmehr angesiedelt? Im originären städtischen Haushalt oder bei den Kulturbetrieben?

9. Falls die Kunstgegenstände bereits vor und auch nach der „Wertaufhellung“ beim Eigenbetrieb verbucht waren: Ist eine Neubewertung ohne Änderung der Rechtsform rechtlich zulässig?

10. Wenn dieses zulässig ist: Auf welcher Rechtsgrundlage geschieht dies?

11. Ist die Kommunalaufsicht in den Prozess der „Wertaufhellung“ mit eingebunden worden? Wenn ja, wie bewertet die Kommunalaufsicht den Vorgang?

12. Ist das Rechnungsprüfungsamt in den Prozess der „Wertaufhellung“ mit eingebunden worden? Wenn ja, wie bewertet das Rechnungsprüfungsamt den Vorgang?

13. Warum sind die zuständigen Gremien nicht mittels einer gesonderten Informationsvorlage über die Neubewertung der Kunstgegenstände informiert worden?

14 .Falls die Wertaufhellung in der Bilanz des Eigenbetriebs stattgefunden hat: Warum bildet sich die Wertaufhellung in Höhe von 107,4 Mio. Euro nicht im Jahresabschluss 2013 der städtischen Kulturbetriebe ab, beträgt dort die Bilanzgesamtsumme doch lediglich rund 72 Mio. Euro?


Herr Reppin (CDU-Fraktion) erläutert die Hintergründe für die Fragen seiner Fraktion.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) geht wie folgt mündlich auf die gestellten Fragen ein:

Zu 1: Die Bewertung der Kunstgegenstände wurde von den Sachverständigen Claus Gielisch, Düsseldorf, sowie Herrn Prof. Henrik Hanstein, Köln, vorgenommen. Zu einzelnen Sachgebieten wurden weitere Kunstsachverständige hinzugezogen.

Zu 2: Die Kosten für die Gutachter beliefen sich auf insgesamt 104.000 Euro.

Zu 3: Im Zuge der Aufstellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2006 gab es keine Wertgutachten zu den Kunstgegenständen.

Zu 4: Der neuen Bewertung liegen nach Aussage der Gutachter Marktwerte bzw. Verkehrswerte zugrunde.

Zu 5: Durch die gutachterliche Ermittlung der Werte für die Kunstgegenstände hat sich gezeigt, dass der Wert der Finanzanlage Kulturbetriebe in der städtischen Eröffnungsbilanz zum 01.01.2006 definitiv zu niedrig war. Nunmehr umfasst der Beteiligungsbuchwert für die Kulturbetriebe auch die bereits zum 01.01.2006 vorhandenen stillen Reserven in den Kunstgegenständen.

Zu 6: Die Versicherung wird durch StA 30/HV (Rechtsamt) geregelt. Der städtische Kunstbesitz ist grundsätzlich nicht gegen Diebstahl versichert. Lediglich der Teil des Kunstbesitzes, der im Depot Güntherstraße aufbewahrt wird, ist versichert. Da die dort lagernden Gegenstände aufgrund von Änderungen der Sammlungspräsentation regelmäßigen Wechseln unterliegen, schwankt auch die Versicherungsprämie entsprechend. Für das Jahr 2014 beträgt der Versicherungsbeitrag rd. 66.000 Euro. Aber die Definition der Sicherungsanlagen im U-Turm ist wiederum abhängig gemacht worden von den einzulagernden Werten. Der Versicherungsingenieur hat da eine andere Definition.

Zu 7: Die Kunstgegenstände wurden bisher im Eigenbetrieb Kulturbetriebe im Anlagevermögen ausgewiesen.

Zu 8: Die Kunstgegenstände werden auch weiterhin unverändert in der Bilanz der Kulturbetriebe im Anlagevermögen ausgewiesen.

Zu 9: Ja, die Neubewertung ist ohne eine Änderung der Rechtsform rechtlich zulässig. Das ist als Wertaufhellung der Kulturbetriebe insgesamt, geprüft worden.

Zu 10: Grundlage der Bewertung sind die Bilanzierungsvorschriften für Kommunen in den §§ 53 ff. GemHVO, hier insbesondere § 57 GemHVO.

Zu 11: Nein, die Kommunalaufsicht war nicht in den Prozess einbezogen. Es wäre unüblich, die Kommunalaufsicht in einen städtischen Bilanzierungsvorschlag einzubeziehen. Das erfolgt mit Abgabe des Jahresabschlusses sowieso.

Zu12: Ja, das Rechnungsprüfungsamt wurde frühzeitig über das Vorhaben informiert, das Bewertungsergebnis wurde zeitnah mitgeteilt. Eine Bewertung des Vorgangs durch das Rechnungsprüfungsamt wird im Rahmen der Prüfung des städtischen Jahresabschlusses für das Jahr 2013 erwartet. Diese Prüfung ist zurzeit noch nicht abgeschlossen.

Zu 13: Die Überprüfung der Wertansätze der Finanzanlagen erfolgt jährlich im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses. Es handelt sich insofern um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Größere Veränderungen werden gesetzeskonform im Anhang (Teil des Jahresabschlusses) erläutert. Die Gremien werden also plangemäß mit der Vorlage des städtischen Jahresabschlusses für das Jahr 2013 auch über die Neubewertung der Kunstgegenstände informiert.

Zu 14: Die Aufdeckung der stillen Reserven erfolgt ausschließlich in der städtischen Bilanz und stellt eine Berichtigung des Wertansatzes der Finanzanlage Kulturbetriebe dar. Sie erfolgt erfolgsneutral ohne Berührung der Ergebnisrechnung. Handelsrechtlich, also in der Bilanz der Kulturbetriebe, wird die Bilanzierung zu Anschaffungskosten fortgeführt.“

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Kulturbetriebe Dortmund folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Kulturbetriebe Dortmund zum 31.12.2013, abschließend mit einer Bilanzsumme von 72.077.641,79 €, einem Bilanzgewinn von 43.624,51 € sowie der Lagebericht 2013 werden festgestellt.

2. Der Jahresverlust 2013 in Höhe von 1.555.087,60 € wird durch Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen.
3. Der aufgelaufene Gewinnvortrag in Höhe von 43.624,51 € wird der Kapitalrücklage zum 31.12.2014 zugeführt.

4. Der Betriebsausschuss wird entlastet.


zu TOP 3.5
Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12385-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Wirtschaftsförderung Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2013 wird mit einem Jahresgewinn in Höhe von 105.728,15 € festgestellt.
2. Der Jahresgewinn in Höhe von 105.728,15 € wird an den städtischen Haushalt abgeführt.
3. Der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung wird entlastet.


zu TOP 3.6
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12425-14)

Herr Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde. In Bezug auf die Umstellung der städtischen Investitionszuschüsse bittet er um eine kurze Erläuterung, was genau neu umgestellt worden sei. Er bittet, den im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit gezeigten Powerpoint-Vortrag auch dem Finanzausschuss zukommen zu lassen. (Anlage 1)
Auch in Bezug auf die Energiekosten sei ihm nicht klar, wie die Erhöhung zustande gekommen sei. Er halte eine vorsichtigere Veranschlagung für möglich und auch ratsam. Das Betriebsergebnis auf Seite 15 sei immer sehr stabil im Minus und führe regelmäßig zu Verlusten. Er fragt nach, ob nicht von vornherein eine nicht ganz so positive Einschätzung besser sei.

Herr Schulte (Stadtkämmerei) erläutert, dass im letzten Oktober diesem Ausschuss und auch dem Rat vorgestellt worden sei, dass die Finanzierungen der investiven Zuschüsse, also die Zuzahlung ins Eigenkapital der Eigenbetriebe, mit dem Ziel umgestellt werden solle, einen verursachungsgemäßen Verbrauch der Ressourcen darzustellen. Das sei bisher nur teilweise geschehen. Bisher habe man immer aus der Zuzahlung der investiven Zuschüsse Sonderposten gebildet und in der Höhe der Abschreibungen im Eigenbetrieb diesen Sonderposten ertragswirksam aufgelöst. Das zeige aber nicht mehr den AfA-Aufwand im Ergebnis des Eigenbetriebes. Das sei ein 1997 eingeschlagener Dortmunder Sonderweg, der aber auch immer ein Teil des Eigenkapitals gewesen sei. Das sei zum Ende letzten Jahres umgestellt worden und derzeit zahle man die investiven Zuschüsse direkt in die Kapitalrücklage des Eigenbetriebes. Das führe dazu, dass der Ertrag aus der Auflösung dieses Sonderpostens in der GuV nicht mehr anfalle, sondern die AfA erstmal in voller Höhe ins Ergebnis durchschlage.
Der Zuschuss müsse nicht erhöht werden, da der Abschreibungsaufwand nicht zahlungswirksam sei. Es sei bereits vorab ein investiver Zuschuss ins Unternehmen reingegeben worden. Eine erneute Erhöhung sei eine Doppelfinanzierung. Der Ausgleich in der Bilanz erfolge dann über die Entnahme aus der
Kapitalrücklage, was immer zu einem Bilanzgewinn von 0 führe. Man könne aber immer sehen, in welcher Höhe das Eigenkapital in Anspruch genommen werde. Das sehe man jetzt deutlicher, es handele sich um eine andere Transparenz und eine andere Darstellung, einem anderer Bilanzausweis.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) weist bezogen auf die Energiekosten darauf hin, dass es sich um einen sehr starken, nicht voraussehbaren, Winter gehandelt habe.

Herr Kruse (Geschäftsführer der Sport- und Freizeitbetreibe) erläutert, dass bereits 5,5 Mio. € begründet seien. Die Sport- und Freizeitbetriebe (SFB) würden sich gerne daran messen lassen, aber erst für die Zukunft, wenn ein ausreichendes Budget zugewiesen worden sei. Das sei der Grund für dieses Ergebnis, das jedes Jahr beklagt werde. Es gäbe jetzt Gespräche mit der Kämmerei, um in Zukunft über ein auskömmliches Budget reden zu können. Zum Thema Energiekosten erklärt er, dass die Berechnung in diesem Fall etwas schwieriger sei, da der Betrieb erst seit 2 Jahren über das Betriebsvermögen verfüge und das mit der Rechnungslegung über StA 65 beglichen werden müsse. Da passiere es häufig, dass erst im übernächsten Jahr die Rechnungen für das Folgejahr kämen. Das könne man deshalb nicht in die Beratung für das Budget mit einfließen lassen. Auch die Lieferungen von verlässlichen Zahlen sei nicht einfach. Das alles führe zu diesen immensen Abweichungen. Damit seien auch die SFB nicht zufrieden.

Herr Dr. Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet erneut um die Beantwortung seiner Frage, die er während der Diskussion zum Managementbericht gestellt habe, nämlich wie sich die Entnahme aus der Kapitalrücklage auf den allgemeinen Haushalt auswirke.

Herr Schulte gibt an, dass es keine Auswirkungen auf den allgemeinen Haushalt habe. Im ersten Schritt habe man im Eigenbetrieb die allgemeine Rücklage um die Entnahme vermindert, um das Jahresergebnis auszugleichen. Nicht anders als in früheren Jahren, werde der Wert der Kulturbetriebe in der Bilanz der Stadt Dortmund als Finanzanlage um die Minderung abgesetzt. Damit werde der Wert auf der Aktivseite sowie auf der Passivseite gemindert. In der Höhe werde auch bei der Stadt die allgemeine Rücklage abgebaut.

Herr Dr. Brunsing fragt nach, ob es richtig sei, dass es sich dann im Haushaltsjahr 2014 auswirke.

Herr Schulte erklärt, dass indirekt über den Ansatz der Kulturbetriebe die Minderung der allgemeinen Rücklage zum 31.12.2013 aufgewertet sei.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Sport- und Freizeitbetriebe folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund zum 31.12.2013 mit einer Bilanzsumme von 183.058.852,25 € und einem Jahresverlust von 7.855.794,20 € sowie der Lagebericht 2013 werden festgestellt.

2. Der Jahresverlust in Höhe von 7.855.794,20 € wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen.

3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.


zu TOP 3.7
Mahnmal für ehem. Zwangsarbeiter am PHOENIX See
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12087-14)
hierzu > Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 29.04.2014

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 29.04.14 vor:
Herr Dr. Eigenbrod (CDU-Fraktion) erklärt, dass es eine nette Idee sei, er aber Probleme bei der
Durchführung sehe. Er habe Sicherheitsbedenken, da das geplante Denkmal bekletterbar sei und es zu Unfällen kommen könne, auch Verschmutzung und Vandalismus könne nicht ausgeschlossen werden. Außerdem fehlten ihm die Folgekosten in dieser Vorlage.
Herr Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion dem ersten Satz des
Beschlusses zustimmen werde, es allerdings bei der Umsetzung nicht so wichtig sei, ob es in 2015
oder 2016 gemacht werde. Er stellt den mündlichen Antrag, dass in der Planung noch andere
Vorschläge vorgetragen werden.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lehnt den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste mit
Mehrheit gegen die Fraktion FDP/Bürgerliste und die CDU-Fraktion ab und empfiehlt dem Rat der
Stadt unter Einbeziehung der Bedenken von Herrn Dr. Eigenbrod einstimmig bei Enthaltung der
Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Planungen der Verwaltung, am Südufer des PHOENIX Sees eine zentrale Gedenkstätte für die in Dortmund während des Zweiten Weltkriegs eingesetzten
Zwangsarbeiter zu errichten. Die Umsetzung erfolgt 2015. Der Rat beauftragt 41/Archiv, in
Zusammenarbeit mit den Fachbereichen 61 und 66 und dem Eigenbetrieb 70 die Planungen zu
konkretisieren (Detailplanung) und dem Rat in einem zweiten Schritt einen Baubeschluss zur
Abstimmung vorzulegen.
Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) äußert deutliche Kritik zum Verfahren. Seine Fraktion befürworte die Vorlage, werde sich allerdings bei der Abstimmung enthalten.

Herr Kowalweski (Fraktion DIE LINKE) gibt an, dass er einen Wettbewerb für üblich halte und die Gremien seien ja beteiligt worden. Er gehe davon aus, dass die Umsetzung auch so erfolge.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) verweist auf den Text und gibt an, dass im Moment lediglich die Planungen ausgelöst werden. Danach werden alle einbezogen.

Herr Rettstadt gibt an, dass er nach dieser Diskussion und unter finanzieller Betrachtung der Vorlage zustimmen werde.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet um Einbeziehung folgender Beschlüsse der Bezirksvertretung Hörde, aus der öffentlichen Sitzung vom 29.04.14, die dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nicht vorgelegen hat:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde fasst folgende drei Beschlüsse:

1. Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde stimmt der Planung, am Südufer des
Phoenixsees eine zentrale Gedenkstätte für die Zwangsarbeiter zu errichten grundsätzlich zu.
Die Gedenkstätte soll am Ende des Fußweges des ehemaligen Emschertores von der
Hermannstraße zum See, östlich des Sportstützpunktes (jetziger Baumstandort) errichtet
werden.
2. Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde fordert die Fachverwaltung auf, die Gedenkstätte
in der ursprünglich angedachten Größe (4 x 4 m Grundfläche mit entsprechender Höhe) zu
errichten.
3. Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde befürwortet ausdrücklich, dass an der
Hermannstraße (Beginn des Fußweges) ein Hinweis auf die Gedenkstätte angebracht wird.
Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Planungen der Verwaltung, am Südufer des PHOENIX Sees eine zentrale Gedenkstätte für die in Dortmund während des Zweiten Weltkriegs eingesetzten Zwangsarbeiter zu errichten. Die Umsetzung erfolgt 2015. Der Rat beauftragt 41/Archiv, in Zusammenarbeit mit den Fachbereichen 61 und 66 und dem Eigenbetrieb 70 die Planungen zu konkretisieren (Detailplanung) und dem Rat in einem zweiten Schritt einen Baubeschluss zur Abstimmung vorzulegen.

zu TOP 3.8
Grünpflege
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 12598-14)
hierzu > Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 12598-14-E1)


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE vor:
der Rat der Stadt Dortmund hat im Rahmen seiner Haushaltsberatungen am 12.12.2013 beschlossen die Grünpflege aus dem Tiefbauamt zur EDG auszugliedern. Dazu haben wir die nachfolgenden Fragen, die wir gerne spätestens bis zur Sitzung des Rates am 15.5.2015 beantwortet hätten.

1. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wären von der Ausgliederung ihrer Arbeitsplätze betroffen?

2. Welche Haltung haben nach Einschätzung der Verwaltung die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie die zuständige Gewerkschaft zum Ratsbeschluss?

3. Ist eine Umsetzung des Ratsbeschlusses rechtssicher auch in dem Fall, dass MitarbeiterInnen oder die zuständige Gewerkschaft dagegen klagen würden?

4. Im Vorfeld des Ratsbeschlusses sind Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen für eine Ausgliederung nachgefragt worden. Liegen diese inzwischen vor, oder bewegt sich der Ratsbeschluss weiterhin in einer Grauzone aus Vermutungen und Wunschdenken?

Herr Kowalewski (Fraktion Die Linke) fragt nach, ob eine Stellungnahme bis zur Ratssitzung am 15.05.2014 möglich sei.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert, dass in der nächsten Woche ein Termin mit dem Fraunhofer Institut stattfinden werde. Nach dem Sommer würden umfangreiche Organisations- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchgeführt. Die Ergebnisse würden dann dem neuen Rat der Stadt vorgestellt werden. Die hier gestellten Fragen könnten zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden, er bittet um Verständnis und erläutert ausführlich den aktuellen Sachstand.

zu TOP 3.9
Eintritt Hallenbäder
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 12599-14)
hierzu > Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 12599-14-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE vor:
mit der Privatisierung ehemals städtischer Bäder im Laufe dieser Wahlperiode ist in der
Regel der ermäßigte Eintritt für Inhaber des Dortmund-Passes verloren gegangen.
Zu diesem Sachverhalt hätten wir gerne eine Stellungnahme der Verwaltung, mit welchem
finanziellen Mehraufwand eine Gültigkeit des Dortmund-Passes auch in diesen nun privat
geführten Bädern wieder herstellbar wäre.
Herr Kowalewski (Fraktion Die LINKE) erläutert die Anfrage seiner Fraktion.

Herr Kruse (Geschäftslführung Sport- und Freizeitbetriebe) gibt an, dass es einen Betriebsführungsvertrag mit der Sportwelt gGbmH gäbe, die diese Bäder betreue. Er habe im Vorgriff auf die heutige Sitzung mit Frau Heckmann (Geschäftsführerin Sportwelt gGmbH) telefoniert. Sie sei der Meinung, dass das Preisniveau in unseren Bädern im unteren Bereich läge und die derzeitige Preisgestaltung keine weiteren Vergünstigungen hergäbe. Deshalb möchte man einem vergünstigtem Zugang der Dortmund-Pass-Inhaber nicht näher treten. Er bietet an, trotzdem gerne den finanziellen Aufwand zu errechnen und in der nächsten Sitzung vorzulegen.

zu TOP 3.10
Schulbiologisches Zentrum
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12613-14)
hierzu > Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12613-14-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand
zur Unterbringung des Schulbiologischen Zentrums während der Bauphase, inklusive der
Darstellung der Kosten einer solchen Zwischenlösung.
Des Weiteren soll dem Ausschuss ein aktualisierter Zeitplan und ein Konzept zum Ersatz
und Neubau der Pavillongebäude an Dortmunder Schulen vorgelegt werden.

Begründung:
Der im Rahmen der Ratssitzung vom 12.12.2013 oben in Teilen aufgeführte Beschluss,
die jeweiligen Fachausschüsse im Februar 2014 über die Unterbringung des Schulbiologischen
Zentrums während der Bauphase, inklusive der Kosten zu informieren und ein Konzept
zum Ersatz und Neubau der Pavillongebäude an Dortmunder Schulen vorzulegen,
wurde bisher nicht umgesetzt.
Herr Dr. Brunsing (Fraktion Bünsnis 90/Die Grünen) erläutert, dass es sich um eine Nachfrage aufgrund des Ratsbeschlusses aus Dezember handele. Es sei ärgerlich, dass da noch einmal nachgefragt werden müsse und die Beschlussverfolgung nicht funktioniere. Herr Kruse habe gestern im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien in Teilen berichtet, aber zu den Finanzmitteln habe er sich nicht geäußert.

Herr Niederquell (Fachbereich Liegenschaften) trägt aus einer mit Schulverwaltung, Immobilienwirtschaft und Liegenschaften abgestimmten Unterlage über die derzeit im schulischen Betrieb befindlichen Schulpavillons vor (Anlage 2). Es handele sich um 10 Standorte mit 12 Gebäuden und 58 Räumen. Er geht auf die einzelnen Standorte ein und gibt an, wie damit umgegangen werden solle.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert, dass es anfangs 40 Pavillons gegeben hätte. Es blieben noch 5 übrig, die anderen würden in den nächsten 2 Jahren abgebaut. Es sei kein Hinderungsgrund, sich mit dem Schulbiologischen Zentrum zu beschäftigen.

Herr Dr. Brunsing stellt fest, dass zwei Anlagen langfristig u. a. bis 2016 genutzt werden sollen und dass er das vor dem Hintergrund, dass die Schulpavillons abgeschafft werden sollten, für eine nicht glückliche Entwicklung halte. Weiterhin hätte er sich diese Information früher und schneller gewünscht.

zu TOP 3.11
U-Turm
Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 12086-14-E1)
hierzu > Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12086-14-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende, bereits in der letzten Sitzung eingebrachte Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE vor:

seit November hat das Einsatzkommando Scavo des Bundeskriminalamtes gegen eine mafiöse Gruppierung überwiegend sizilianischer Tatverdächtiger in Köln ermittelt. Derzeit läuft der Prozess gegen vier Tatverdächtigte aus Sizilien. Die Gruppe gründete Unternehmen oder kaufte bereits existierende Firmen auf. Als Geschäftsführer dieser Firmen wurden Strohmänner eingesetzt, die inzwischen in Italien ebenfalls festgenommen wurden. Nach Gründung der Strohmannfirmen verkaufte die Gruppierung verschiedenen Kunden Rechnungen dieser Firmen, ließ die Rechnungsbeträge über die Konten der Strohmannfirmen laufen und zahlte die Summe abzüglich einer Gebühr an die Kunden in bar aus.

So wurde illegalen Bauarbeiterkolonnen ermöglicht, mit ihren Auftraggebern über die Strohmannfirmen Aufträge zu vereinbaren und abzurechnen, gleichzeitig aber sämtliche anfallenden Steuern und Sozialabgaben, die von der Strohmannfirma abzuführen gewesen wären, nicht entrichten zu müssen. Mit dem erhaltenen Bargeld wurden die schwarz beschäftigten Bauarbeiter ausgezahlt. Auch am Markt langjährig etablierte Baufirmen wurden inzwischen als Kunden der Baumafia enttarnt. Mehrere dieser Firmen waren nach Informationen des WDR mit dem Umbau des Dortmunder U-Turmes betraut.

Sie kauften Scheinrechnungen, um damit in den eigenen Bilanzen tatsächlich nicht entstandene Kosten vorzutäuschen und so Steuern und Sozialabgaben zu sparen. Das erhaltene Bargeld nutzen die Firmeninhaber für eigene Zwecke, bezahlten eigenen Arbeitern einen zusätzlichen Schwarzlohn oder heuerten illegale Arbeiterkolonnen an. Im Laufe der verdeckten polizeilichen Ermittlungen konnte eine zweite Gruppe italienischer Tatverdächtiger festgestellt werden, die zum Teil gemeinsam mit der Kölner Gruppierung den Betrieb von Strohmannfirmen organisierte und von der Kölner Organisation profitierte. Diese in Dortmund / Witten ansässige Gruppierung wurde nach Presseberichten von einem 55jährigen Sizilianer geleitet.

Aus den Unterlagen von WAZ, Spiegel-online und des WDR geht hervor, dass beim Umbau des Dortmunder U-Turms ebenfalls Strohmannfirmen der italienischen Mafia als Sub-Unternehmer beteiligt waren. Damit liegt der Verdacht nahe, dass auch am Dortmunder U-Turm illegale Schwarzarbeiterkolonnen eingesetzt wurden. Dazu stellen wir folgende Fragen:



1) Sind der Stadt Dortmund die Ermittlungen des Einsatzkommandos Scavo und die Betroffenheit Dortmunder Bauprojekte von den Aktivitäten der Baumafia bekannt? Wenn ja, wann wollte die Verwaltung den AFBL und den Rechnungsprüfungsausschuss darüber informieren? Ist das Rechnungsprüfungsamt über die Vorgänge informiert worden?

2) Welchen Einfluss hat die übliche Ausschreibungspraxis als alleiniges Kriterium den Preis festzusetzen auf die Neigung von Baufirmen, sich illegaler Methoden zur Preissenkung zu bedienen?

3) Welche Kontrollen zum Thema Schwarzarbeit gab es während des Umbaus des U-Turmes von Seiten der Stadt Dortmund oder des Zolls und mit welchen Ergebnissen?

4) Ist durch die Arbeit der Baumafia ein Teil der Kostenexplosionen am U-Turm erklärbar? Wenn ja, in welcher Größenordnung?

5) Ist von Seiten der Verwaltungsspitze geplant in Zusammenarbeit mit dem Rechnungsprüfungsamt die Rechnungslegungen der am U-Turm beteiligten Baufirmen an die Stadt auf die Beteiligung von Strohmannfirmen zu durchleuchten? Sind hier betrügerisch weitergeleitete fiktive Kosten durch Scheinrechnungen der Strohmannfirmen zu erwarten und ggf. Schadensersatzansprüche zu stellen?

6) Wie soll künftig sichergestellt werden, dass es bei Bauprojekten der Stadt Dortmund nicht zum illegalen Einsatz von Schwarzarbeitern kommt?

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

ich beziehe mich auf die og. Anfrage. Zu den gestellten Fragen (kursiv vorangestellt) nehme
ich wie folgt Stellung:

1) Sind der Stadt Dortmund die Ermittlungen des Einsatzkommandos Scavo und die
Betroffenheit Dortmunder Bauprojekte von den Aktivitäten der Baumafia bekannt?
Wenn ja, wann wollte die Verwaltung den AFBL und den
Rechnungsprüfungsausschuss darüber informieren? Ist das Rechnungsprüfungsamt
über die Vorgänge informiert worden?

Der Stadt Dortmund sind die Ermittlungen des Einsatzkommandos Scavo und die
Betroffenheit Dortmunder Bauprojekte von den Aktivitäten der Baumafia nicht
bekannt.

2) Welchen Einfluss hat die übliche Ausschreibungspraxis als alleiniges Kriterium den
Preis festzusetzen auf die Neigung von Baufirmen, sich illegaler Methoden zur
Preissenkung zu bedienen?

Generell fokussiert sich die Möglichkeit, belastbare Erkenntnisse über die Rechtstreue
und Zuverlässigkeit von Auftragnehmern zu erlangen, auf das Ausschreibungs- und
Vergabeverfahren.
In dessen Rahmen müssen Bieter u.a. erklären, dass sie ihren Verpflichtungen zur
Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung
nachgekommen sind und in den letzten beiden Jahren nicht nach dem
Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz mit
Strafen oberhalb von 2.500 Euro oder Freiheitsentzug oberhalb 3 Monaten belegt
worden sind. Sie müssen außerdem verschiedene Nachweise vorlegen, u.a.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Krankenkassen und der
Berufsgenossenschaften. Bei Vergaben oberhalb von 25.000 Euro werden zudem
Auszüge aus dem Gewerbezentralregister und in allen Fällen aus dem auf Grundlage
des Korruptionsbekämpfungsgesetzes NRW eingerichteten Vergaberegister beim
Finanzministerium NRW angefordert. Das seit dem 01.05.2012 in Kraft befindliche
Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes hat für Vergabeverfahren, die seit dem
begonnen worden sind, noch weitere Erklärungen und Vertragsbedingungen mit sich
gebracht. Sämtliche vorgenannten Anforderungen gelten auch für vom Vertragspartner
beauftragte Nachunternehmer.

3) Welche Kontrollen zum Thema Schwarzarbeit gab es während des Umbaus des UTurmes
von Seiten der Stadt Dortmund oder des Zolls und mit welchen Ergebnissen?

Die Stadt Dortmund hat das Bauprojekt "Dortmunder U-Turm“ bezüglich
Projektsteuerung, Planung, Vergabe sowie Bauleitung und Bauüberwachung an sehr
erfahrene externen Unternehmen übertragen.
Für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten eines Arbeitgebers nach dem
Arbeitnehmer-Entsendegesetz sind die Behörden der Zollverwaltung zuständig. Das
Land NRW hat für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach dem Tariftreue- und
Vergabegesetz eine eigene Prüfbehörde eingerichtet.
Die Baustelle des Dortmunder U ist mehrfach vom Zoll kontrolliert worden. Da die
Stadt Dortmund von dort im Nachgang keine einschlägigen Hinweise bekommen hat,
ist davon auszugehen, dass es keine Auffälligkeiten gab.
Gleichwohl achten die Stadt Dortmund und ihre Partnerunternehmen
selbstverständlich stets auf Auffälligkeiten, um diesen bei entsprechenden
Erkenntnissen nachzugehen und bei berechtigtem Verdacht die ermittelnden Behörden
einzuschalten.


4) Ist durch die Arbeit der Baumafia ein Teil der Kostenexplosionen am U-Turm
erklärbar? Wenn ja, in welcher Größenordnung?

Die Kostensteigerungen des Bauprojekts U-Turm sind in mehreren Vorlagen für die
politischen Gremien dargestellt worden. Wesentliche Kostensteigerungen ergaben sich
aufgrund zusätzlich erforderlicher Sanierungsmaßnahmen (insbesondere Kathedrale,
Betonsanierung, Geschossdecken und Stützen, Außenwände, Fassaden).

5) Ist von Seiten der Verwaltungsspitze geplant in Zusammenarbeit mit dem
Rechnungsprüfungsamt die Rechnungslegungen der am U-Turm beteiligten Baufirmen
an die Stadt auf die Beteiligung von Strohmannfirmen zu durchleuchten? Sind hier
betrügerisch weitergeleitete fiktive Kosten durch Scheinrechnungen der
Strohmannfirmen zu erwarten und ggf. Schadensersatzansprüche zu stellen?

Der Stadt Dortmund ist nicht bekannt, dass bei dem Bauprojekt U-Turm
Strohmannfirmen beteiligt gewesen sein sollen oder Scheinrechnungen vorgelegt
worden sein sollen.
Alle Rechnungen der beauftragten Unternehmen werden zunächst vom
Architekturbüro bzw. vom beauftragten Fachingenieur geprüft. Zentraler
Prüfgegenstand ist dabei, ob die in Rechnung gestellten Leistungen in dem Umfang
und der zugrunde gelegten Qualität erbracht wurden. Danach werden alle Rechnungen
dem Projektsteuerer vorgelegt, der anschließend dem Bauherrn Stadt Dortmund eine
Zahlungsfreigabe vorgelegt. Erst nach den vorgenannten Prüfschritten veranlasst der
Bauherr die Auszahlung. Zusätzlich ist anzumerken, dass bezüglich der
Fördermittelabrufe weitere externe Dienstleister (Rechtsanwaltskanzlei;
Steuerberatersozietät) eingebunden waren.

6) Wie soll künftig sichergestellt werden, dass es bei Bauprojekten der Stadt Dortmund
nicht zum illegalen Einsatz von Schwarzarbeitern kommt?

Auf die Ausführungen zur Beantwortung der Frage 2 wird verwiesen.
Darüber hinaus sind - wie in der Beantwortung der Frage 3 ausgeführt - die Behörden
der Zollverwaltung für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten eines Arbeitgebers
nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz zuständig. Das Land NRW hat für die
Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz eine eigene Prüfbehörde eingerichtet.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE) bedankt sich für die Ausführung.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt an, dass die Verwaltung keine weiteren eigenen Ermittlungen anstelle, sondern lediglich das Ergebnis vernommen werde.

zu TOP 3.12
Entwicklung einer Konzeption für das "Vokalmusikzentrum Dortmund" und Ansiedlung der Chorakademie im Konzerthaus Dortmund ab Herbst 2014 im Brückstraßenviertel (Drucksache Nr.: 11354-13)
hier: Änderungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12739-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund ändert seinen Beschluss vom 12.12.2013/Drucksachen-Nr. 11354-13 dahingehend, dass der Chorakademie am Konzerthaus Dortmund e. V. gestattet wird, die Anmietung einer Fläche von 1300 qm für ihren Umzug von Dortmund-Eving ins Stadtzentrum zu den genannten finanziellen Konditionen im gesamten Brückstraßenviertel zu betreiben.


4. Liegenschaften

zu TOP 4.1
Stadtumbau West - generationsübergreifendes Bürgerzentrum Wichlinghofen
hier: Machbarkeitsstudie
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12282-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die Vergabe einer Machbarkeitsstudie für ein generationsübergreifendes Bürgerzentrum in Wichlinghofen in der geänderten Finanzierungsform mit Gesamtaufwendungen in Höhe von 50.000,00 € in der städtischen Ergebnisrechnung durchzuführen.

zu TOP 4.2
Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12054-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt:

1. und beauftragt die Verwaltung unter Bezugnahme der Ratsbeschlüsse vom 26.05.2011 (DS-Nr. 03685-11), 21.07.2011 (DS-Nr. 04838-11) 29.03.2012 (DS-Nr. 06273-12), 21.03.2013 (DS-Nr. 08799-13) und 17.07.2013 (DS-Nr. 09526-13) für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt, die unter Punkt 4 genannten geeigneten städtischen Grundstücke nach VOB öffentlich auszuschreiben sowie
2. die 25-jährige Mindestmietdauer und den Betrieb der Einrichtung zuzusichern, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen (Gewährvertrag).
3. dass die Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach KiBiz und den aktuelle Empfehlungen zum Raumprogramm für TEK des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe/Landesjugendamt zu planen und zu bauen sind.
4. die Auswahl des Trägers vom Grundstücksgeschäft abzukoppeln und nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) dem regionalen anerkannten freien Träger der Jugendhilfe grundsätzlich den Vorrang einzuräumen. Die Stadt Dortmund (FABIDO) kommt als Betreiber ebenfalls in Betracht (siehe Punkt 3).
5. dass die Verwaltung die Geschäfte (Gewährvertrag) gemäß § 87 Abs. 2 GO NRW bei der Bezirksregierung Arnsberg anzeigt.


zu TOP 4.3
Ausbau des Knotens Nortkirchenstraße / B54 / Konrad-Adenauer-Allee
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11496-13)
hierzu > Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 29.04.2014

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 29.04.14 vor:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat Folgendes mit einer Ergänzung zu
beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Ausbau der Anbindung Nortkirchenstraße / B54 /
Konrad-Adenauer-Allee mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 4.148.000,00
Euro.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 aus der Investitionsfinanzstelle
66H01202014155 – Anbindung Nortkirchenstraße / B54 (Phoenix-West) – mit folgenden
Auszahlungen:
Finanziert bis Ende 2013: 48.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2014: 1.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2015: 2.500.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2016: 600.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 45.813,50 Euro.
Ergänzung:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde fordert die Verwaltung auf, die in der ERA 2010
formulierten Grundlagen zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis: bei 3 Gegenstimmen, 1 Enthaltung und 14 Ja-
Stimmen so beschlossen

Frau Starke (SPD-Fraktion) fragt nach, was in der Ergänzung „die in der ERA 2010 formulierten Grundlagen zu berücksichtigen“ bedeute.

Frau Uehlendahl (kommissarische Amtsleitung Tiefbauamt) erläutert, dass dahinter die Empfehlung für Radverkehrsanlagen aus dem Jahre 2010 verberge. Die Intention Der BV Hörde sei eine empfohlene Radwegebreite von 1,60 m. Hier sei man um 10 cm abgewichen, was die Fachverwaltung als Angleiche an die Randbereiche für die richtige Wahl und Breite halte.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde und der Empfehlung der BV nicht folgen werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde (fett markiert), mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Ausbau der Anbindung Nortkirchenstraße / B54 / Konrad-Adenauer-Allee mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 4.148.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66H01202014155 – Anbindung Nortkirchenstraße / B54 (Phoenix-West) – mit folgenden Auszahlungen:

Finanziert bis Ende 2013: 48.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2014: 1.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2015: 2.500.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2016: 600.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 45.813,50 Euro.

Die in der ERA 2010 formulierten Grundlagen sind zu berücksichtigen.

zu TOP 4.4
Planung und Ausführung zur Grundsanierung des Schulzentrums Grüningsweg 42 - 44
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12055-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 20.255.785 € die Grundsanierung der Schulgebäude des Schulzentrums Grüningsweg 42 - 44, bestehend aus dem Immanuel-Kant-Gymnasium und der Max-Born-Realschule (Ausführungsbeschluss). In der Kostenberechnung sind Baukosten von 19.192.078 € sowie Kosten für das bewegliche Vermögen von 1.063.707 € enthalten.
Die Finanzierung der Baukosten Sanierung Schulzentrum Grüningsweg 42 – 44 in Höhe von 19.192.078 € erfolgt durch das Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (SV GVVF).
2. beschließt, das bewegliche Vermögen für das Schulzentrum Grüningsweg 42 – 44 mit insgesamt 1.063.707 € aus dem Budget des FB 40 (Investitionsfinanzstelle 40B00301000319, Finanzposition 780500) zu finanzieren.

Die Abschreibungen für das bewegliche Vermögen belasten ab dem Aktivierungszeitpunkt die Ergebnisrechnung des FB 40 (IKG: Auftrag 400301040008, MBR: Auftrag 400301030007) mit 81.823,62 €/Jahr (Nutzungsdauer 13 Jahre).
3. beschließt im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2015ff. die anfallenden Umzugskosten für das Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 33.313,00 € im Budget des FB 65 zur Verfügung zu stellen. Die Containermieten von 361.164,00 € sowie die anfallenden Umzugskosten von 100.000,00 € für die Jahre 2015 – 2017 sind bereits in der Ergebnisrechung des StA 65 unter dem Auftrag 650138011000 veranschlagt.

4. beauftragt das Sondervermögen SV GVVF unter Beteiligung der Städtischen Immobilienwirtschaft mit der Umsetzung der weiteren Planung und Ausführung der Maßnahme.


zu TOP 4.5
Neubau der „Jungen Bühne Westfalen“ neben dem Theater Dortmund als regionaler Standort in Nordrhein-Westfalen mit den Sparten Kinder- und Jugendtheater, Junge Oper und Juniorballett
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11356-13)

hierzu > Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 29.04.2014

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat die Beratung in der Sitzung am 03.04.14 in seine heutige Sitzung geschoben.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 29.04.14 vor:
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit hat die weitere Beratung der Verwaltungsvorlage sowie den Antrag der CDU-Fraktion in seine heutige Sitzung geschoben.
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion aus der letzten Sitzung vor:

die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit, stellt folgenden Antrag und
bittet um Beratung und Beschlussfassung.

Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beschließt, dass zur Vorlage des o. g.
Tagesordnungspunktes bis zur Ratssitzung am 10. April 2014, wie vom Fachausschuss
Kultur, Sport und Freizeit am 28.01.2014 beschlossen, von der Verwaltung ein
Finanzierungskonzept vorgelegt wird
.
Begründung
In seiner Sitzung am 28.01.2014 hat der Fachausschuss Kultur, Sport und Freizeit einstimmig
folgenden Beschluss gefasst:

Die Verwaltung wird aufgefordert, zeitnah zur nächsten Sitzung eine Beschlussvorlage
mit Finanzierungskonzept vorzulegen, die einen detaillierten Zeitplan enthält, der es
dem Kinder- und Jugendtheater ermöglicht, ohne Übergangslösung das neue Haus
nutzen zu können (kein Provisorium). Als Standort für das neue Haus ist der Platz am
Theaterkarree vorzusehen.

In Zeiten knapper Finanzmittel ist es nicht sinnvoll, dass der Rat der Stadt Dortmund ein zwar
gewünschtes und auch benötigtes Vorhaben beschließt, ohne darüber informiert zu werden,
wie der Bau der „Jungen Bühne Westfalen“ finanziert werden soll.
Alternativen wie eine Kreditfinanzierung oder eine Zuschusserhöhung an den Eigenbetrieb
Theater sind unzureichend und lassen daher eine Zustimmung der Vorlage nicht zu.

Die CDU-Fraktion zieht den Antrag aus der letzten Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 25.03.2014 mit der Drucksache-Nr.: 11356-13-E1 zurück.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Ergänzung zur Vorlage vor:

in seiner Sitzung am 25.03.2014 hat sich der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit darauf
geeinigt, die Vorlage zum Neubau der Jungen Bühne Westfalen mit einem ergänzenden
Beschlussvorschlag in seiner Sitzung am 29.04.2014 neu zu beraten. Das Theater möchte die
Anfrage der CDU-Fraktion vom 25.03.2014 wie folgt beantworten:


1. Finanzierungsalternativen
Aus Sicht des Theater Dortmund und nach Rücksprache mit der Kämmerei stehen drei
Finanzierungsoptionen zur Auswahl, deren finanzielle Auswirkungen als Anlage beigefügt
sind.

Variante 1
Finanzierung aus Haushaltsmitteln
Hierbei wird der Investitionszuschuss an das Theater Dortmund aus dem städtischen
Haushalt für die Baukosten entsprechend erhöht.
Vorteil:
Das Theater Dortmund begleitet das Projekt als Bauherr und ist während des Projektes
flexibel. Die konsumtiven Belastungen des Theaters ergeben sich ausschließlich aus den
Abschreibungen. Die Einwerbung von Drittmitteln für den Bau (EU-Mittel) bzw. Innenausbau
(Bürgerschaft, Unternehmen) ist problemlos möglich.
Nachteil:
Das Theater konkurriert mit anderen investiven Maßnahmen der Stadt.

Variante 2
Kreditfinanzierung
Hierbei nimmt das Theater Dortmund einen Kredit über die geschätzten Baukosten auf. Zins
und Tilgungsleistungen müssen Zuschuss erhöhend dem Theater zur Verfügung gestellt
werden.
Vorteil:
Geringere investive Belastung, Das Theater ist Bauherr des Projektes.
Nachteil:
Zins und Tilgungsbelastung über 20 Jahre.
Weniger Flexibilität bei der Anpassung der Kreditfinanzierung an die tatsächlichen Baukosten.

Variante 3
Leasing
Hierbei tritt ein Investor als Bauherr der Jungen Bühne Westfalen auf und geht mit den
Baukosten in Vorleistung. Über einen Leasingzeitraum von z. B. 20 Jahren entrichtet das
Theater Dortmund eine entsprechende Leasingrate zur Finanzierung.
Vorteil:
Mögliche Synergieeffekte durch Bauerfahrung, keine investive Belastung der Stadt.
Nachteil:
Teuerste Art der Finanzierung. Projektveränderungen können zu deutlichen
Kostensteigerungen führen.
Aus dem Variantenvergleich (s. Anlage 1) wird ersichtlich, dass der klassische Kommunalkredit
für Investitionsmaßnahmen gemäß Barwertmethode die kaufmännisch günstigste
Lösung darstellt. Ob sich allerdings angesichts der übrigen städtischen Investitionsnotwendigkeiten, vor allem im Schulbau und im Straßenbau, die Erhöhung der städtischen Investitionskreditaufnahme empfiehlt, muss spätestens im Jahre 2015 im Rat entschieden werden. Während die klassische städtische Kreditaufnahme oder eine Kreditaufnahme für die Baufinanzierung über den Eigenbetrieb die Gelegenheit eröffnet noch einzuwerbende Drittmittel kreditmindernd zum Einsatz zu bringen, erschließt sich diese Reduktion einer Kostenbelastung für den städtischen Haushalt über ein Leasingfinanzierungsmodell nicht.
Die Verwaltung hat es sich zum Ziel gesetzt, wenigstens 30% der Baufinanzierung über
Drittmittel zu rekrutieren, das heißt bei Partnern der öffentlichen Hand, bei Sponsoren und bei
der Bürgerschaft für das Vorhaben erfolgreich einzuwerben. Mit dem Blick auf die bisher von
der Stadt Dortmund realisierten Kulturbauten der zurückliegenden Jahre ist ein vergleichbares
Einwerbeergebnis für eine Unterstützung durch Dritte durchaus realistisch. Da der Rat der
Stadt Dortmund erst verlässlich über das Vorhaben ,,Junge Bühne Westfalen“ beschließen
kann, wenn die Ergebnisse eines Architekturwettbewerbes und nachgehend eine genaue
Kostenberechnung vorliegen, soll das abschließende Finanzierungskonzept mit
konkretisierten Aussagen zur finanziellen Belastung für den städtischen Haushalt im Herbst
2015 dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Erst mit diesem Beschluss würde das
Startsignal für den Neubau der Jungen Bühne Westfalen gegeben werden.

2. Zeitplan für die Errichtung der ,,Jungen Bühne Westfalen“
Die Realisierung des Bauprojektes wird sich vom Sommer 2014 bis Anfang 2019 erstrecken.
Zum einen benötigt es für das künftige Gebäude am prominenten Standort noch einen
Architektenwettbewerb, dessen Modalitäten, Bewertungskriterien und Juryzusammensetzung
vom Rat der Stadt Dortmund im letzten Quartal 2014 beschlossen werden sollen. Des
weiteren soll auf der Basis der ausjurierten Architektur und einer Entwurfsplanung eine
Kostenberechnung zum Projekt dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden, damit dann
zum Herbst 2015 der Beschluss zum Bau der ,,Jungen Bühne Westfalen“ und zu ihrer
Finanzierung gefasst werden kann. Ab Oktober 2015 könnte ggfl. mit der Ausführungsplanung
und den bauvorbereitenden Maßnahmen gestartet werden. Sobald der Werkstattumbau für
das Theater Dortmund im Sommer 2016 abgeschlossen ist, wird ab Herbst 2016 mit dem Bau
der ,,Jungen Bühne Westfalen“ begonnen, deren Fertigstellung für das Frühjahr 2019
vorgesehen ist.

Im einzelnen gestalten sich die Projektschritte wie folgt:

Juni – August 2014
- Vorbereitung des Internationalen Architektenwettbewerbs,
- Baugrunduntersuchung,
September 2014
- Ratsbeschluss zu den Bewertungskriterien, den Modalitäten und der Juryzusammensetzung
des Architektenwettbewerbs,
Oktober 2014
- Start des Wettbewerbs,
Sommer 2015
- Ende des Wettbewerbs,
Oktober 2015
- Ratsbeschluss zum Wettbewerbsergebnis und zum Bau der ,,Jungen Bühne Westfalen“ auf
der Basis des Wettbewerbsergebnisses, einer Kostenberechnung entsprechend
Entwurfsplanung und des von der Verwaltung vorgeschlagenen Finanzierungskonzept,
ab Oktober 2015
- bauvorbereitende Maßnahmen: Ausführungsplanung, Baugrundvorbereitung, evtl.
Ausschachtarbeiten, Ausschreibungen und Vergabe,
ab Herbst 2016
- Umsetzen des Gebäudes der Jungen Oper / Kinderoper,
- Baubeginn, abhängig von der Fertigstellung des Werkstattumbaus (2014-2016),
Frühjahr 2019
- Fertigstellung der ,,Jungen Bühne Westfalen“, Bezug zur neuen Saison 2019/2020.

3. Übergangsszenarien für das Kinder- und Jugendtheater und die Junge Oper
Die Bauabläufe der ,,Jungen Bühne Westfalen“ haben Einfluss auf die Bestandsspielstätten
für das KJT an Skellstraße und für die Junge Oper am Hiltropwall.
Das KJT muss sich der Situation stellen, dass das Robert-Schumann-Berufskolleg als
Hauptnutzer des Gebäudekomplexes an der Skellstraße mit der Fertigstellung seines neuen
Domicils nördlich des Dortmunder U im Sommer 2016 das Areal verlassen haben wird. Falls
anschließend der Gebäudekomplex nicht sofort abgerissen werden sollte, um die Fläche für
Wohnraumzwecke zu nutzen, kann das KJT bis zum Sommer 2019 seine Spielstätte bis zum
Umzug in das neue Theatergebäude noch nutzen. Doch selbst wenn unmittelbar
Veränderungen im Gebäudebestand des Berufskollegs an der Skellstraße eintreten würden,
ließe sich nach neuerer Auskunft der Immobilienwirtschaft und des Liegenschaftsamtes der
Prozess so organisieren, dass Heiz- und Versorgungssysteme nach Anpassungsinvestitionen
für die Aula als Spielstätte des KJT erhalten blieben, damit der Spielbetrieb am Standort bis
2019 fortgesetzt werden kann.
Die kleine Spielstätte der ,,Jungen Oper / Kinderoper“ am Hiltropwall, muss spätestens bis
zum Herbst 2016 umgesetzt werden, um den Baugrund für den Neubau der ,,Jungen Bühne
Westfalen“ vorzubereiten. Für die kleineren Spielformate der ,,Jungen Oper“ können
übergangsweise bis 2019 Aufführungsflächen im Theaterkomplex selbst wie das Opernfoyer,
der Opernkeller oder Studios zum Einsatz kommen. Der fliegende Bau der ,,Jungen Oper“ soll
in Abstimmung mit Sponsoren und dem Förderverein der Kinderoper an anderer Stelle im
Stadtgebiet für Zwecke der kulturellen Kinder- und Jugendarbeit nachgenutzt werden – er
lässt sich unkompliziert demontieren, um an einem neuen Standort wieder aufgebaut zu
werden.

4. Beschlussveränderungen
Ausgehend von den vorgenannten Erläuterungen bittet die Verwaltung, den vorliegenden
Beschlussvorschlag wie folgt zu ergänzen oder zu modifizieren:

- zu 2.)
Die kleine Spielstätte der Jugendoper wird zum Zeitpunkt der bauvorbereitenden Maßnahmen
– wahrscheinlich im Herbst 2016 – geschlossen und der aufstehende fliegende Bau an einem
anderen Ort in Dortmund zur Nachnutzung für Zwecke der kulturellen Arbeit mit Kindern und
Jugendlichen umgesetzt. Im übrigen sind die Projektabläufe für den Neubau der ,,Jungen
Bühne Westfalen“ so zu organisieren, dass das Kinder- und Jugendtheater ohne
Zwischenstadien von seiner Spielstätte in der Skellstraße in den fertig gestellten Neubau
umziehen kann und eine Übergangslösung für den Spielbetrieb nicht erforderlich wird.
- zu 3.)
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Sommer 2015 einen Architektenwettbewerb zum
Neubau der ,,Jungen Bühne Westfalen“ durchzuführen und die Wettbewerbsergebnisse
inklusive Kostenberechnungen für das Bauprojekt und dessen Finanzierungskonzept dem Rat
als Basis für den Baubeschluss bis zum Oktober 2015 zur Beschlussfassung vorzulegen.
Über die Modalitäten, die Bewertungskriterien und die Juryzusammensetzung des
Architektenwett- bewerbs beschließt der Rat der Stadt zuvor auf Vorschlag der Verwaltung im
Oktober 2014.
- Die Terminsetzungen in den übrigen Beschlusspunkten der Ursprungsvorlage zum
Finanzierungs- und Betreibungskonzept (s. Pkt. 5. u. 6.) sind entsprechend auf den Herbst
2015 hin anzupassen. Ebenso sind die Auskünfte im Begründungsteil nach Maßgabe der
beigefügten Zeitplanung zu überarbeiten.

Außerdem liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:

die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stellt folgenden Antrag und bittet
um Beratung und Beschlussfassung.
Beschlussvorschlag
Im Rahmen des Architektenwettbewerbs ist von den Teilnehmern eine belastbare
Kostenrechnung nach DIN 276 vorzulegen.
Die Kostenberechnung ist nach den Kostengruppen 100 bis 700 zu gliedern.
Die Kostengruppen 300 (Bauwerk – Baukonstruktion) und 400 (Bauwerk – technische
Anlagen) sind ausführungsorientiert nach Gewerken auf der Basis von Massenermittlungen zu
gliedern.
Die Vorprüfung des Wettbewerbs hat die Kostenangaben in die Bewertung einzustellen

Begründung
Erfolgt mündlich.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ist sich darüber einig, diesen Antrag der CDU-Fraktion mit der Drucksache-Nr.: 11356-13-E3 begleitend zur Vorlage zu beachten und mit in die Planung aufzunehmen.

Mit diesem Hinweis empfiehlt der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit dem Rat der Stadt unter Einbeziehung folgender Ergänzungen/Änderungen (in Fett kenntlich gemacht) einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsuntersuchung zur „Jungen
Bühne Westfalen“ zur Kenntnis (siehe Anlage 1, Machbarkeitsstudie, genannt „Theater Dortmund,
Entwurfsplanung zum Neubau Kinder- und Jugendtheater, Kinderoper, Werkstätten,
Entwurfsplanung 21.01.2008“) und beauftragt die Verwaltung, den Theaterneubau für die Junge
Bühne als Abfolgespielstätte für das Kinder- und Jugendtheater an der Sckellstraße und für die
Junge Oper hinter dem Schauspielhaus am Standort Kuhstraße/Hövelstraße orientiert an der
Machbarkeitsstudie voranzutreiben.

2. Die kleine Spielstätte der Jugendoper wird zum Zeitpunkt der bauvorbereitenden
Maßnahmen – wahrscheinlich im Herbst 2016 – geschlossen und der aufstehende fliegende
Bau an einem anderen Ort in Dortmund zur Nachnutzung für Zwecke der kulturellen Arbeit
mit Kindern und Jugendlichen umgesetzt. Im übrigen sind die Projektabläufe für den
Neubau der ,,Jungen Bühne Westfalen“ so zu organisieren, dass das Kinder- und
Jugendtheater ohne Zwischenstadien von seiner Spielstätte in der Skellstraße in den fertig
gestellten Neubau umziehen kann und eine Übergangslösung für den Spielbetrieb nicht
erforderlich wird.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Sommer 2015 einen Architektenwettbewerb zum
Neubau der ,,Jungen Bühne Westfalen“ durchzuführen und die Wettbewerbsergebnisse
inklusive Kostenberechnungen für das Bauprojekt und dessen Finanzierungskonzept dem
Rat als Basis für den Baubeschluss bis zum Oktober 2015 zur Beschlussfassung
vorzulegen. Über die Modalitäten, die Bewertungskriterien und die Juryzusammensetzung
des Architektenwett- bewerbs beschließt der Rat der Stadt zuvor auf Vorschlag der
Verwaltung im Oktober 2014.

4. Der Rat der Stadt stimmt der konzeptionellen Erweiterung des Programms „Junge Bühne
Westfalen“ zu (siehe Anlage 2, genannt „Konzept für die Akademie für Bühnenkünste in der
Jungen Bühne Westfalen“, im Folgenden genannt „Konzept Junge Bühne“) und beauftragt die
Theaterleitung die theaterpädagogischen Angebote zur Partizipation und die „Akademie für
Bühnenkünste“ auszubauen.

5. Der Neubau der „Jungen Bühne Westfalen“ erfordert eine Finanzierung von annähernd 17 Mio. €, wobei überschlägig 3 Mio. € für die Investitionen des Innenausbaus in der Gesamtsumme enthalten sind. Bis zum Herbst 2015 hat die Verwaltung dem Rat ein Finanzierungskonzept zur Abstimmung vorzulegen, das bürgerschaftliches Engagement und die Förderungen von dritter Seite einbindet, so dass der städtische Investitionshaushalt (Finanzplan) in den Jahren 2016 bis 2019 mit max. 70 % der Investitionsfinanzierung belastet wird.

6. Die Verwaltung hat ferner als Ergänzung zum Finanzierungskonzept ein Betreibungskonzept für die „Junge Bühne Westfalen“ bis zum Herbst 2015 dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
Daraus muss ersichtlich werden, welche wirtschaftlichen Verbesserungen mit der Anbindung der „Jungen Bühne Westfalen“ an das Haupthaus einhergehen und wie der Stellen- und Gagenplan für die „Junge Bühne Westfalen“ ausfällt.
Herr Reppin (CDU-Fraktion) erläutert, dass es einen Antrag der CDU-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit gegeben habe, der beinhalte, von den Teilnehmern im Rahmen des Architektenwettbewerbs eine belastbare Kostenrechnung nach DIN 276 vorlegen zu lassen. Er frage sich, wie eine Entscheidung ohne Kostenrahmen getroffen werden solle. Der bisher vor Jahren aufgerufene Preis von ca. 17 Mio. Euro müsse dringend verifiziert werden. Er fragt nach, was für die angegebenen 300 T Euro bis zum Herbst geliefert werden solle.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert, dass der Beschlussvorschlag so laute, dass die Verwaltung aufgefordert werde, einen entsprechenden Architektenwettbewerb zu konkurrieren, dem Ausschuss vorzustellen und im Herbst im Rat beschließen zu lassen. Dort werde gefestigt, was genau in diesen Architektenwettbewerb hinein gehöre. In diesem Zusammenhang sei auch festzulegen, bis zu welcher Tiefe eine Entwurfsplanung, eine Entwurfsplanung mit Vorplanung und eine Entwurfsplanung mit teilweiser Ausführungsplanung vorgelegt werden solle. Die DIN 276 und die Kostenbetrachtung von Kostengruppe 1 bis 700 sei akzeptiert. Er schlägt vor, zuerst eine Abstimmung mit dem Rechtsamt und Herrn Wilde, der den Prozess mit begleiten werde, abzuwarten und dann diese Empfehlung hier einzubringen und vorzustellen.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt nach, ob es sich so verhalte, dass die Verwaltung zunächst in der Planung weiterkommen müsse, um belastbare Zahlen liefern zu können. Und ob das Gegenstand dieses Beschlusses sei.

Herr Stüdemann bejaht dies und gibt an, dass auch eine Bauuntersuchung gemacht werden müsse, die parallel im Sommer ausgelöst werde.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 29.04.14 (fett markiert), einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsuntersuchung zur „Jungen
Bühne Westfalen“ zur Kenntnis (siehe Anlage 1, Machbarkeitsstudie, genannt „Theater Dortmund,
Entwurfsplanung zum Neubau Kinder- und Jugendtheater, Kinderoper, Werkstätten,
Entwurfsplanung 21.01.2008“) und beauftragt die Verwaltung, den Theaterneubau für die Junge
Bühne als Abfolgespielstätte für das Kinder- und Jugendtheater an der Sckellstraße und für die
Junge Oper hinter dem Schauspielhaus am Standort Kuhstraße/Hövelstraße orientiert an der
Machbarkeitsstudie voranzutreiben.

2. Die kleine Spielstätte der Jugendoper wird zum Zeitpunkt der bauvorbereitenden
Maßnahmen – wahrscheinlich im Herbst 2016 – geschlossen und der aufstehende fliegende
Bau an einem anderen Ort in Dortmund zur Nachnutzung für Zwecke der kulturellen Arbeit
mit Kindern und Jugendlichen umgesetzt. Im übrigen sind die Projektabläufe für den
Neubau der ,,Jungen Bühne Westfalen“ so zu organisieren, dass das Kinder- und
Jugendtheater ohne Zwischenstadien von seiner Spielstätte in der Skellstraße in den fertig
gestellten Neubau umziehen kann und eine Übergangslösung für den Spielbetrieb nicht
erforderlich wird.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Sommer 2015 einen Architektenwettbewerb zum
Neubau der ,,Jungen Bühne Westfalen“ durchzuführen und die Wettbewerbsergebnisse
inklusive Kostenberechnungen für das Bauprojekt und dessen Finanzierungskonzept dem
Rat als Basis für den Baubeschluss bis zum Oktober 2015 zur Beschlussfassung
vorzulegen. Über die Modalitäten, die Bewertungskriterien und die Juryzusammensetzung
des Architektenwett- bewerbs beschließt der Rat der Stadt zuvor auf Vorschlag der
Verwaltung im Oktober 2014.

4. Der Rat der Stadt stimmt der konzeptionellen Erweiterung des Programms „Junge Bühne
Westfalen“ zu (siehe Anlage 2, genannt „Konzept für die Akademie für Bühnenkünste in der
Jungen Bühne Westfalen“, im Folgenden genannt „Konzept Junge Bühne“) und beauftragt die
Theaterleitung die theaterpädagogischen Angebote zur Partizipation und die „Akademie für
Bühnenkünste“ auszubauen.

5. Der Neubau der „Jungen Bühne Westfalen“ erfordert eine Finanzierung von annähernd 17 Mio. €, wobei überschlägig 3 Mio. € für die Investitionen des Innenausbaus in der Gesamtsumme enthalten sind. Bis zum Herbst 2015 hat die Verwaltung dem Rat ein Finanzierungskonzept zur Abstimmung vorzulegen, das bürgerschaftliches Engagement und die Förderungen von dritter Seite einbindet, so dass der städtische Investitionshaushalt (Finanzplan) in den Jahren 2016 bis 2019 mit max. 70 % der Investitionsfinanzierung belastet wird.

6. Die Verwaltung hat ferner als Ergänzung zum Finanzierungskonzept ein Betreibungskonzept für die „Junge Bühne Westfalen“ bis zum Herbst 2015 dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
Daraus muss ersichtlich werden, welche wirtschaftlichen Verbesserungen mit der Anbindung der „Jungen Bühne Westfalen“ an das Haupthaus einhergehen und wie der Stellen- und Gagenplan für die „Junge Bühne Westfalen“ ausfällt.


zu TOP 4.6
Bau einer neuen Überführung der Straße Am Remberg über die ehemalige Strecke der Dortmunder Eisenbahn
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12395-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt den Bau einer neuen Überführung der Straße Am Remberg über die ehemalige Strecke der Dortmunder Eisenbahn im Bezirk Aplerbeck mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.150.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66A01202014145 – Überführung Am Remberg über Dortmunder Eisenbahn – mit folgenden Auszahlungen:

Finanziert bis Ende 2013: 28.761,06 Euro
Haushaltsjahr 2014: 341.238,94 Euro
Haushaltsjahr 2015: 780.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 8.988,75 Euro.

zu TOP 4.7
EU-Ziel 2-Programm Soziale Stadt NRW, Dortmund-Nordstadt
hier: 1.2.1 Umnutzung Albertus-Magnus-Kirche.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12057-14)

Herr Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass seine Fraktion das sehr getrübt zur Kenntnis nehme und fragt nach, ob die Zuschüsse aus dem Ziel-2 Programm ggf. noch für andere Maßnahmen verwendet werden können. Weiterhin fragt er nach, ob es Kontakte seitens der Stadt, bezüglich des weiteren Verfahrens gäbe.

Herr Dreiskämper (Teamleiter Stadtplanungs- und Bauordnungsamt) antwortet, dass die Zuschüsse nicht auf andere Objekte übertragbar seien. Der Entscheidungsprozess bei der Kirche über das weitere Verfahren laufe noch, die Stadt sei aber daran involviert.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt zur Kenntnis, dass Fördermittel in Höhe von 110.000 Euro für eine gutachterliche Prüfung der Bausubstanz und Umnutzung der „1.2.1 Albertus-Magnus-Kirche“ an die Bezirksregierung Arnsberg zurückgegeben werden





zu TOP 4.8
Brandschutzsanierung des Hauptgebäudes der Volkshochschule Dortmund
inkl. Erneuerung des Datennetzes, barrierefreier Umbau einer Aufzugsanlage und Erweiterung Ausstellungsfläche
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12250-14)

Herr Reppin (CDU-Fraktion) merkt an, dass es um eine nicht unerhebliche Steigerung gegenüber der Vorplanung gehe. Auch die Frage der Überschrift sei zu stellen, es gehe ebenfalls um die Erneuerung der Datenverkabelung und dem barrierefreien Umbau. Anhand der abgebildeten Historie des Gebäudes sei zu erkennen, dass unter der Rigide der Stadtverwaltung bereits aufwendig saniert worden sei und jetzt erhebliche verdeckte Mängel festgestellt würden. Das werfe viele Fragen auf, insbesondere diese exorbitante Kostensteigerung zur ursprünglichen Vorplanung von 1,6 Mio. Euro. Das halte er für erklärungswürdig.

Herr Bünger (Geschäftsleitung Volkshochschule) merkt an, dass das genau die Fragen seien, die ihn dienstlich seit 2012 jeden Tag bewegten. Bei lediglich 11 % der Finanzierungen handele es sich nicht um Brandschutz. Bei der Datenverkabelung handele es sich um rationale Handlungen, die Folgekosten einer Modernisierung verhinderten. Eine Kostensteigerung sei sehr missverständlich von der Öffentlichkeit wahrgenommen worden. Zunächst gäbe es eine Kostenprognose aus 2012 mit 1,7 Mio. Euro. Diese Schätzung sei in der Hierarchie der Wahrnehmung die erste Stufe, die zweite Stufe sei die Kostenberechnung und die dritte die Kostenberechnung vor dem Hintergrund der Ausführungsplanung. Diese Kostenschätzung nehme das Material noch nicht in die Analyse und sei auch nicht zur Beschlussfassung vorgesehen. Die 6 Mio. Euro sei die seriöse Zahl für die Öffentlichkeit und für die Beschlussfassung. Er erläutert den Sachstand und zählt die möglichen Lösungen auf. Eine Veränderung der Normierung habe zur Veränderung der Instandsetzung geführt.

Herr Reppin bemerkt, dass man sich für die Zukunft vornehmen solle, genauer zu überlegen, ob man eine Sanierung und Nutzung alter Gebäude befürworte. Das gelte auch für ältere Verwaltungsgebäude. Er bittet um Durchlauf zum Rat, da seine Fraktion noch Beratungsbedarf habe.

Frau Starke (SPD-Fraktion) gibt an, dass man ehrlich sagen müsse, dass die Entscheidung damals auch auf eine sinnvolle Nachnutzung in zentraler Lage ausgerichtet gewesen sei. Da habe man eine besondere Verantwortung, wenn man ein altes Gebäude vorrätig halte und dem sei auch immer Rechnung zu tragen. Ihre Fraktion würde gerne heute empfehlen, sei aber mit einem Durchlauf zum Rat einverstanden

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.


5. Sondervermögen


zu TOP 5.1
Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12279-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung fasst gem. § 7 der Betriebssatzung des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ folgenden Beschluss:
Die Betriebsleitung des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund (SV-TZ) wird entlastet.

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gem. § 6 der Betriebssatzung des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ (SV-TZ) folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss 2013 des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund wird mit einem Jahresergebnis von -571.372,98 Euro festgestellt.
2. Das Jahresergebnis 2013 in Höhe von -571.372,98 Euro wird mit der allgemeinen Rücklage verrechnet.
3. Der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung als Betriebsausschuss wird entlastet.
6. Sonstiges

zu TOP 6.1
Masterplan Vergnügungsstätten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11860-14)
hierzu > Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 03.04.2014
hierzu > Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 09.04.2014

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Seniorenbeirates aus der öffentlichen Sitzung vom 03.04.14 vor:
Der Seniorenbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden ergänzten (fett) Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Masterplan Vergnügungsstätten zur Kenntnis und beschließt ihn als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 (6) Nr. 11 BauGB. Für die Bauleitplanung, die Zulassungspraxis von Vergnügungsstätten und das damit verbundene Verwaltungshandeln innerhalb der Stadt Dortmund soll der Masterplan Vergnügungsstätten als verbindliche Richtschnur zugrunde gelegt werden, um insbesondere zentrale Versorgungsbereiche und Senioren- und Kinder- und Jugendeinrichtungen wirksam zu schützen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 09.04.14 vor:
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss mehrheitlich (10 Ja, 3 Nein),
der o. a. Empfehlung des Seniorenbeirates zu folgen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig (12 Ja, 1
Enthaltung) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden geänderten Beschluss zu fassen
(Änderung fett):

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Masterplan Vergnügungsstätten zur Kenntnis und
beschließt ihn als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 (6) Nr. 11 BauGB. Für die
Bauleitplanung, die Zulassungspraxis von Vergnügungsstätten und das damit verbundene
Verwaltungshandeln innerhalb der Stadt Dortmund soll der Masterplan Vergnügungsstätten
als verbindliche Richtschnur zugrunde gelegt werden, um insbesondere zentrale
Versorgungsbereiche und Senioren- und Kinder- und Jugendeinrichtungen wirksam zu
schützen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlungen des Seniorenbeirates und des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie (fett markiert), einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Masterplan Vergnügungsstätten zur Kenntnis und beschließt ihn als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 (6) Nr. 11 BauGB. Für die Bauleitplanung, die Zulassungspraxis von Vergnügungsstätten und das damit verbundene Verwaltungshandeln innerhalb der Stadt Dortmund soll der Masterplan Vergnügungsstätten als verbindliche Richtschnur zugrunde gelegt werden, um insbesondere zentrale Versorgungsbereiche und Senioren- und Kinder- und Jugendeinrichtungen wirksam zu schützen.








Monegel Spieß Ilter
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin

Anlagen:

(See attached file: AKSF_WP_Präsentation SFB JA 2013.pdf)
(See attached file: Pavillonliste FB 40 stand 05 14.pdf)
(See attached file: Pavillonliste FB 40 stand 05 14.-2.Teil.pdf)
(See attached file: Pavillonliste FB 40 stand 05 14.-3. Teilpdf.pdf)