Niederschrift (öffentlich)

über die 39. Sitzung des Schulausschusses


am 11.03.2020
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 17:35 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)


Rm Daniel Naumann (SPD) i. V. f. Rm Alisa Löffler (SPD)
Rm Inge Albrecht-Winterhoff (SPD)
Rm Heike Gottwald (SPD)
Rm Gudrun Heidkamp (SPD) i. V. f. Rm Jasmin Jäkel (SPD)
Rm Torsten Heymann (SPD) i. V. f. Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Bernhard Klösel (SPD)
sB Fabian Erstfeld (SPD)
sB David Liskatin (SPD)
Rm Dr. Eva-Maria Goll (CDU)
Rm Annette Becker (CDU)
Rm Anke Kopkow (CDU) i. V. f. Rm André Buchloh (CDU)
Rm Michaela Uhlig (CDU)
Rm Ute Mais (CDU)
Rm Thorsten Hoffmann (CDU)
Rm Monika Landgraf (B’90/Die Grünen)
Rm Friedrich Fuß (B’90/Die Grünen) i. V. f. Rm Claudia Plieth (B’90/Die Grünen)
Rm Heinz Dingerdissen (FDP/Bürgerliste)
Rm Nursen Konak (Die Linke & Piraten)
sB Detlef Strack (Die Linke & Piraten)
sB Matthias Helferich (AfD)

2. Beratende Mitglieder:

Ina Annette Bierbrodt (Vertreterin der ev. Kirche)


Brigitte Drescher (Vertreterin der kath. Kirche)
Ute Cüceoglu (Integrationsrat)
Merle Bösing (Bezirksschülervertretung)

Cedric Rouven Herzog-Limberg (Bezirksschülervertretung)
Anke Starr (Stadteltern)
Rainer Schiffers (Stadteltern)
Dirk Engelsking (Bundesagentur für Arbeit)

3. Verwaltung

Stadträtin Daniela Schneckenburger (Dezernentin)


Julia Gericks (4/Dez-Büro)
Manfred Hagedorn (FB 40)
Martin Depenbrock (FB 40)
Hans-Günter Baumbach (FB 10)

4. Schulaufsicht

Margit Dreischer


5. Gäste

Jutta Portugall (Sprecherin der Grundschulen)


Carsten Schlagowski (Sprecher der Hauptschulen)
Christel Stegemann (Sprecherin der Realschulen)
Christian Pätzold (Sprecher der Sekundarschule)
Klaus Zielonka (Sprecher der Gesamtschulen)
Rolf Janßen (Sprecher der Berufskollegs)
Heike Raffalski (Sprecherin der Förderschulen)
Dr. Wanda Klee (Sprecherin der Weiterbildungskollegs)
Doris Löpmeier (LWL)

6. Abwesend:

Markus Drolshagen (Behindertenpolitisches Netzwerk)
Martina Raddatz-Nowack (FB 40 AL)
Gernot Willeke (FB40)
Ahmet Mustafa Gönen (FB 65)
Kai Averbeck (4/Dez-Büro)
Klaus-Markus Katthagen (Sprecher der Gymnasien)
Uta Doyscher-Lutz
Anja Kästner
Peter Rieger
Holger Nolte















Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 39. Sitzung des Schulausschusses,
am 11.03.2020, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 38. Sitzung des Schulausschusses am 29.01.2020


2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
- unbesetzt -


3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

3.1 Informationen zum Beratungshaus Inklusion
Mdl. Bericht

3.2 Schulorganisatorische Maßnahme im Stadtbezirk Eving; hier: Zusammenführung der Ketteler-Grundschule und der Osterfeld-Grundschule zum 01.08.2020; Festlegung der maximalen Aufnahmekapazität auf drei Schulzüge, Auflösung der Ketteler-Grundschule zum Schuljahresende 2019/20 (31.07.2020)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15800-19)

3.3 Jahresbericht zur Medienentwicklungsplanung für das Jahr 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16895-20)

3.4 Kostenloses Schulticket für Dortmunder Grundschulen
Überweisung zur Kenntnisnahme: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 11.02.2020
(Drucksache Nr.: 15489-19)


3.5 Aufklärungskampagne der Mitternachtsmission gegen „Loverboys“ an Schulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 15398-19-E2)

3.6 Sporthalle Übelgönne/Unionstraße
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16501-20-E1)


3.7 Nachnutzung der Räumlichkeiten am Falläckerweg 23
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16499-20-E1)

3.8 Einrichtung eines schulscharfen Sozialindexes für NRW in Anlehnung an den Hamburger Sozialindex
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 15989-19-E1)


4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -


5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

5.1 Ergebnisse der "nordwärts"-Projektrunde 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15927-19)

5.2 Prüfung und Konzeption leistungsfähiger Breitbandanschlüsse Dortmunder Schulen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16294-19)

5.3 Masterplan Sport (Sportentwicklungsplanung) für die Stadt Dortmund
Erster Zwischenbericht

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16354-19)

5.4 Digitale Lernfabrik Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16710-20)

5.5 "So läuft das" - Schulmobilitätskonzept
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14529-19-E1)

5.5.1 Mobilitätskonzept "So läuft das"
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 16955-20)



6. Anträge / Anfragen

6.1 Trinkwasser an Grundschulen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 16954-20)







Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Frau Altundal-Köse - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Schulausschusses fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Sie wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.
Sie begrüßte die anwesenden Berichterstatter der Verwaltung sowie Frau Löpmeier vom LWL.
Außerdem erteilte sie der Dezernentin das Wort, die kurz über den aktuellen Stand der Corona-Krise berichtete.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Strack benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde einstimmig erweitert um den mdl. Bericht der Dezernentin, Anmeldezahlen an weiterführenden Schulen
der unter TOP 3.9 auf die Tagesordnung gesetzt wurde:

Der Top 3.9 wurde vorgezogen und nach TOP 3.1 behandelt.

Der Schulausschuss folgte dem Vorschlag der Vorsitzenden,

TOP 3.3 Jahresbericht zur Medienentwicklungsplanung für das Jahr 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16895-20)

und

TOP 5.2 Prüfung und Konzeption leistungsfähiger Breitbandanschlüsse Dortmunder
Schulen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16294-19)
im Zusammenhang zu behandeln.

Mit diesen Erweiterungen und Änderungen wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 38. Sitzung des Schulausschusses am 29.01.2020

Frau Dr. Goll bat um folgende Änderung unter TOP 5.1:

„Frau Dr. Goll bat darum, die Frage nach der Relevanz der Notstromaggregate durch die Feuerwehr beantworten zu lassen.“

Die von Frau Dr. Goll angemahnte Weiterleitung des Antrags der Fraktion B‘90/Die Grünen (TOP 5.1) in den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün sollte durch den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit erfolgen. Die Geschäftsführerin wird das nachverfolgen.

Die Vorsitzende bat um Aufnahme ihrer Äußerung zu TOP 6.4:

„Die Vorsitzende erklärte, dass im Sozialbericht und Bildungsbericht klare Indikatoren benannt werden, Übergangsmonitoring gehöre auch dazu. Wenn man Bildungspolitik mache, müsse gefragt werden, wohin man will. Die in der Diskussion genannten Situationen werden öffentlich wahrgenommen und müssten berücksichtigt werden. Bestimmte Stadtbezirke seien insbesondere davon betroffen, kommunalpolitisch müsse das gut begleitet werden. Die Zukunft der Kinder müsse gesichert werden hinsichtlich der Chancengleichheit, Teilhabemöglichkeiten und Zukunft mit Perspektive.“

Die Niederschrift über die 38. Sitzung des Schulausschusses am 29.01.2020 wurde mit diesen Änderungen einstimmig bei 3 Enthaltungen genehmigt.



2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
- unbesetzt –



3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

zu TOP 3.1
Informationen zum Beratungshaus Inklusion

Der Schulausschuss dankte Frau Löpmeier für die Präsentation (wird der Niederschrift beigefügt) und nahm die mündliche Berichterstattung zur Kenntnis.


zu TOP 3.9
Information zu Anmeldezahlen an weiterführenden Schulen

Frau Schneckenburger berichtete kurz aus der heutigen Pressekonferenz zu den Anmeldezahlen an den weiterführenden Schulen. Dabei handele es sich nicht um die Zahlen, die sich letztendlich an den Schulen realisieren, sondern die einen Überblick geben über die gewünschten Schulformen und wie die Verteilung über die Stadt aussieht. Im März dieses Jahres gab es 4987 Anmeldungen zu weiterführenden Schulen. Im Vergleich zu den vergangenen 3 Jahren könne man annehmen, die Schülerzahl würde zurückgehen, das sei aber nicht der Fall. Es sei in den Jahren 1997-2014 ein Rückgang der Geburtenrate zu verzeichnen, Kinder, die jetzt in die weiterführe Schule übergehen, sind zwischen 2009 und 2010 geboren. Z. Zt. sei man am tiefsten Punkt, die Schulentwicklungsplanung sage aber steigende Schülerzahlen voraus und sei darauf ausgerichtet
Es gebe ein leicht verändertes Anmeldeverhalten bei den Gymnasien und Gesamtschulen:
34 % Anmeldungen zum Gymnasium (36 % im Vorjahr), 30,4 % (28,8 % im Vorjahr) zur Gesamtschule. Man könne sagen, dass das Wahlverhalten der Eltern zeige, sich die Option Abitur möglichst lange offen zu halten, da an den Gymnasien auch wieder das Abitur nach 9 Jahren eingeführt worden sei.
Zum jetzigen Zeitpunkt könne nicht jede Anmeldung an jeder Schule umgesetzt werden, man werde bei der Bezirksregierung Arnsberg (BRA) eine Veränderung der Klassenanzahl für bestimmte Schulen beantragen, keine Änderung der Zügigkeit. Erst nach Bewilligung durch die BRA sind genaue Zahlen möglich. Die Schulentwicklungsplanung sei ausgerichtet auf die Erkenntnisse, die sich auf steigende Geburtenzahlen (= steigende Schülerzahlen) beziehen.
Die Schulentwicklungsplanung werde ergänzt um die Berufskollegs. Außerdem wurde dem durch Aufträge an die Verwaltung zu baulichen Erweiterungen an bestimmten Schulen sowie dem Bau von Grundschulen Rechnung getragen

Auf die Frage von Frau Dr. Goll nach den Zahlen für Haupt- und Realschulen ergänzte Frau Schneckenburger wie folgt:
4,3 % Anmeldungen an Hauptschulen (4,8 % im Vorjahr). Dabei sei die Zahl der zugewanderten Kinder zu betrachten, die diese Schulform verstärkt gewählt haben.
23 % Anmeldungen an Realschulen (23,8 % im Vorjahr).
Bei den Zahlen zu Hauptschulen müsse man besonders im Hinblick auf Raumkapazitäten berücksichtigen, dass die Zahlen der Anmeldung zur Klasse 5 geringer sind als die Zahlen der Schüler und Schülerinnen in Klasse 7.

Der Schulausschuss nahm den mündlichen Bericht zur Kenntnis.


zu TOP 3.2
Schulorganisatorische Maßnahme im Stadtbezirk Eving; hier: Zusammenführung der Ketteler-Grundschule und der Osterfeld-Grundschule zum 01.08.2020; Festlegung der maximalen Aufnahmekapazität auf drei Schulzüge, Auflösung der Ketteler-Grundschule zum Schuljahresende 2019/20 (31.07.2020)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15800-19)

Frau Dr. Goll fragte nach: Unter personellen Auswirkungen stehe, die weitere Planstelle (Hausmeister) wird für organisatorische Veränderungen innerhalb des FB Schule benötigt.

Herr Hagedorn antwortete, dass für den Hausmeister eine andere Schule gesucht werde.

Herr Dingerdissen erklärte, dass sich die Belastung eines Hausmeisters in der neuen Konzeption sicherlich verändere. Er äußerte seine Zustimmung dazu, dass es Überlegungen gebe, die Alträume für eine Kita zu nutzen.


Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt,
a) die Zusammenführung der Ketteler-Grundschule, Falläckerweg 23, 44339 Dortmund und der Osterfeld-Grundschule, Osterfeldstr. 131, 44339 Dortmund, zum 01.08.2020 am Standort Osterfeldstr. 131 unter dem Namen Osterfeld-Grundschule,
b) die Festlegung auf maximal drei Schulzüge,
c) die Auflösung der Ketteler-Grundschule zum Schuljahresende 2019/20 (31.07.2020)


zu TOP 3.3
Jahresbericht zur Medienentwicklungsplanung für das Jahr 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16895-20)
zu TOP 5.2
Prüfung und Konzeption leistungsfähiger Breitbandanschlüsse Dortmunder Schulen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16294-19)

TOP 3.3 und TOP 5.2 wurden im Zusammenhang behandelt.

TOP 3.3
Frau Landgraf fragte nach, ob es richtig sei, dass Medienkoordinatoren nur eine Freistunde pro Woche für ihre Arbeit erhalten.

Herr Depenbrock antwortete, so sei die offizielle Regelung des Landes.

Herr Liskatin dankte für die Vorlage und stellte folgende Nachfragen:
- Seite 6 Ausstattungsquote 3:1. Richtet sich danach die Anzahl der Geräte für jede Schule?
- Seite 8 Nutzungsregelungen für "Bring your own device" durch die Schulkonferenz. Gebe
die Schulverwaltung dazu Hinweise, welche Geräte genutzt werden können?
- Seite 9 Auslieferung der Geräte für 2019: Sind damit alle Schulformen ausgestattet?

Herr Depenbrock führte folgendes aus:
- Die Ausstattung werde im 5-Jahres-Turnus wechseln, wie auch im Digitalpakt vorgesehen.
Die Schulen werden dann nach der Quote 3:1 ausgestattet (s. B. 900 SuS - 300 Geräte).
Bisher gab es die Quote 5:1. Bei Neuausstattung nach abgelaufenen 5 Jahren werden die
Schulen nach der neue Quote bedient. Außerdem werden Schulen, die bisher noch nicht
ausgerüstet wurden, nach dem 3:1 Prinzip ausgestattet.
- Es gebe einen Austausch der Schulen untereinander zu den Nutzungsregeln. Auf diese
werde bei Nachfragen verwiesen.
- Es gebe z. Zt. eine durchschnittliche Ausstattung von 1:4,5 % für alle Schulen, Stand Ende
2019. Das sei eine gute Quote deutschlandweit.

Frau Staar erklärte, dass die Schulelternvertretungen darauf dringen, mehr Zeit für die Medienkoordination zur Verfügung zu stellen. Außerdem stelle die Nutzung von eigenen Geräten für sie keine Option dar. Schule sollte künftig digital gut aufgestellt sein.

Frau Uhlig stellte die Frage nach der Erhöhung der Ausstattungsquote für nicht-unterrichtlichen Bereich (Seite 6). Was müsse man sich darunter vorstellen?

Herr Depenbrock antwortete, es handele sich dabei um Geräte für Lehrkräfte.

Herr Fuß fragte nach, wie man die Gefahr von WLAN-Strahlung einschätze.

Herr Depenbrock führte aus, dass es eindeutige Aussagen der verschiedenen Landesministerien gebe, die eine WLAN-Strahlung als äußerst gering darstellen.

Frau Stegemann fragte nach Plänen, WLAN-Ausstattung funktionsfähiger zu machen.

Herr Depenbrock erklärte, dass man daran arbeite, die Funktionsfähigkeit an allen Schulen zur Verfügung zu stellen. Da sich die Technik rasant verändere, müsse immer wieder auf neue Gegebenheiten eingegangen werden.

Der Schulausschuss nimmt den Jahresbericht zur Medienentwicklungsplanung zur Kenntnis.


TOP 5.2

Frau Dr. Goll fragte nach der Definition für den Begriff "Schulzentrum". Es gehe dabei um die Ausstattungskonsequenzen.
Kann der Begriff "In Planung" auch mit Jahreszahlen hinterlegt werden?
Sind flächendeckende Breitbandanschlüsse ebenfalls in der Umgebung von Schulen möglich, um auch die Bürger davon profitieren zu lassen?

Herr Baumbach erklärte zur Begrifflichkeit Schulzentrum, dass mehrere Schulen mit einer hohen Anzahl an Schülern und Schülerinnen in räumlicher Nähe aus technischer Sicht ein Schulzentrum darstellten.
Es gebe eine Ratsvorlage zum Ausbau mit Glasfaserkabeln für alle städtischen Liegenschaften, dort seien die Schulen mit berücksichtigt, Zeitziel sei 2028.
Die Ausstattung der Breitbandanschlüsse in Schulen könne nicht von in der Umgebung lebenden Einwohnern genutzt werden. Es handele sich um städtische Glasfaser-Infrastruktur, die nicht öffentlich zur Verfügung gestellt werde.

Herr Hagedorn äußerte sich zum Begriff Schulzentrum. Es gebe eine pädagogische Begrifflichkeit, welche Schulformen an einem Ort zusammengefasst sind. Dabei handelt es sich um Grund- und weiterführende Schulen.

Frau Staar sprach nochmals die Strahlenbeeinträchtigung an. Es gebe technische Möglichkeiten, die Strahlen- und auch Wärmebelastung zu verringern.

Herr Baumbach erklärte, dass dieses bereits berücksichtigt werde.

Herr Klösel führte aus, dass der Ausbau flächendeckender Breitbandversorgung möglichst schneller als bis 2028 erfolgen müsse. Daran müsse auch die Politik arbeiten.

Herr Depenbrock sprach noch die Wärmeabstrahlung technischer Geräte an. Diese habe man in den letzten Jahren bereits auf 5 % der früheren Abgabe reduziert.

Herr Baumbach erklärte, dass der eigene Glasfaserausbau nicht aus Fördergeldern, sondern Mitteln der Stadt Dortmund finanziert werde. Gefördert werden nach Bundesförderrichtlinie mit dem Ziel, "Weiße Flecken" in den Städten mit Glasfaser zu versehen, Anschlüsse von Unternehmen und Privathaushalten, und in Ausnahmen städtische pädagogische Einrichtungen. Deshalb seien die Städtischen Schulen auf der Liste der Bundesförderung. Über die Wirtschaftsförderung werde vorangetrieben, dass über einen Provider der Glasfaserausbau mit dem Zeitziel 2023/24 erfolgt. Ziel sei Glasfaser an allen Schulen und darüber ein schneller Internetanschluss, ohne Anbindung an die Stadt.
Herr Depenbrock ergänzte, dass die Schulen in das Bundes-Breitbandprogramm aufgenommen wurden, um weitere Fördermöglichkeiten neben den eigenen städtischen Mitteln zu haben. Im Medienentwicklungsplan III hat der Rat 2017 beschlossen, dass alles, was über einen Provider bestellt werden kann, in der Übergangsphase auch geordert werden kann, dafür wurden jährlich 100.000 € bereit gestellt. Eigene Leitungen seien im Endeffekt günstiger, dafür seien dann keine Zahlungen mehr nötig. Anders bei den Angeboten der Provider, da müssen Folgekosten berücksichtigt werden.

Der Schulausschuss der Stadt Dortmund nimmt das Ergebnis der systematischen Prüfung und das daraus resultierende Anbindungskonzept der Verwaltung für die Breitbandanbindung aller Dortmunder Schulen zur Kenntnis.


zu TOP 3.4
Kostenloses Schulticket für Dortmunder Grundschulen
Überweisung zur Kenntnisnahme: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 11.02.2020
(Drucksache Nr.: 15489-19)

Es lag folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Bürgerdienst, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vor:

„Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende
Eingabe der Petentin Frau Ute Kehse vor:



Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt
außerdem folgende Stellungnahme der Verwaltung zur Eingabe vor:

die Schulleitung der Aplerbecker-Mark-Grundschule regt an, für die Durchführung von
Exkursionen im Dortmunder Stadtgebiet ein kostenloses Schüler*innenticket einzuführen, um
den Aufwand für den Kauf und den Einsatz von Einzelfahrausweisen zu minimieren. Es wird
auf das Modell in Berlin verwiesen.
Das Schüler*innenfahrkostenrecht richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht, so dass das
Berliner Modell nicht ohne weiteres auf Dortmund übertragen werden kann. In Nordrhein-
Westfalen gilt die auf Basis des § 97 Absatz 4 Schulgesetz NRW erlassene
Schülerfahrkostenverordnung (Name gemäß Gesetz ohne geschlechterspezifische
Bezeichnung).
In der Schülerfahrkostenverordnung ist in Abhängigkeit zur Entfernung zwischen Wohnort
und Schule geregelt, wer einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Transportkosten
hat. Eine Verpflichtung zum Transport selber wird dem Schulträger nicht aufgetragen. Der
Schulträger hat das jeweils günstigste Transportmittel zu finanzieren. Das ist in der Regel der
öffentliche Personennahverkehr. Daher hat die Stadt Dortmund mit den Dortmunder
Stadtwerken eine Vereinbarung zur Ausgabe des Schoko-Tickets geschlossen. Das Schoko-
Ticket wird – wie oben beschrieben - in Abhängigkeit zur Entfernung zwischen Wohnort und
Schule zum Eigenteil von 12,- €* herausgegeben und ermöglicht als Monatskarte die Nutzung
des kompletten öffentlichen Personennahverkehrs in der Preisstufe D (kompletter
Verkehrsverband Rhein-Ruhr - VRR).
*Der Preis gilt bei einem anspruchsberechtigten Kind. Das zweite Kind zahlt 6,- € und ab dem
dritten Kind ist das Schoko-Ticket kostenfrei.
Für Schulkinder, die die Voraussetzungen nach der Schülerfahrkostenverordnung nicht
erfüllen, kann bei den Dortmunder Stadtwerken auf Basis der Vereinbarung mit der Stadt
Dortmund das Schoko-Ticket zum Preis von 37,35 € erworben werden. Das ist gegenüber der
vergleichbaren Monatskarte (YoungTicketPlus Preisstufe D) zum Preis von 62,20 € eine
erhebliche Vergünstigung.
Zusätzlich bietet die Stadt Dortmund den kostenfreien Schülerspezialverkehr über Schulbusse
an, wenn die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (öPNV) nicht möglich oder nicht
zumutbar ist. Dies trifft insbesondere für die Beförderung der Schulkinder zu den
Förderschulen auf dem Dortmunder Stadtgebiet zu. Für die Beförderung zu außerschulischen
Lernorten, wie z.B. Sportanlagen oder die Jugendverkehrsschule am Fredenbaumpark,
werden ebenfalls Schulbusse eingesetzt, die für die Schulkinder und das Lehrpersonal
kostenfrei sind.
Die kostenfreie Ausgabe eines Tickets für den öffentlichen Personennahverkehr ist derzeit
nicht vorgesehen und könnte nur im Rahmen einer geklärten Kostenübernahme bspw. durch
das Land NRW erfolgen.
Die Idee der Ausgabe eines Klassentickets kann nicht realisiert werden, da die Dortmunder
Stadtwerke kein entsprechendes Tarifangebot haben. Die Dortmunder Stadtwerke bieten für
die Nutzung auf dem Smartphone die App „DSW21“ an, welche den vereinfachten Kauf von
Tickets ermöglicht. Die Abwicklung ist hier einfacher als im manuellen Verfahren und
zusätzlich wird ein vergünstigtes Zehnerticket angeboten, welches ausschließlich über die
App erworben werden kann. Die jeweils preisgünstigste Ticketart muss dann im Einzelfall
von der Schule ermittelt werden.

Die Petentin Frau Ute Kehse ist nicht anwesend.

Frau Dr. Goll (CDU-Fraktion) bittet darum die Angelegenheit dem Schulausschuss zur Kenntnis zu geben. Sie sei irritiert darüber, dass die Schule sage, sie müsse Tickets kaufen, gleichzeitig aber Frau Schneckenburger berichte, dass es für die Beförderung zu außerschulischen Lernorten die Möglichkeit gebe, Schulbusse kostenfrei zu nutzen. Sie stellt daher folgende Nachfrage: In der Petition wurde der Ausdruck „Ausflug“ gewählt, welche Bedingungen müssen vorliegen, um die kostenfreien Schulbusse nutzen zu können und unter welchen Voraussetzungen sind die Schulen darauf angewiesen Tickets zu kaufen?

Herr Sack (FB 40) informiert darüber, dass es bestimmte „außerschulische Lernorte“ in Dortmund gebe, die regelmäßig angefahren würden. Hier nennt Herr Sack das Schulbiologische Zentrum in Hombruch sowie den Jugendverkehrsgarten im Fredenbaumpark. „Ausflüge“ würden hingegen nicht finanziert werden können, da diese nicht mit dem schulischen Auftrag direkt zu tun hätten und dies das Schülerfahrtkostengesetz nicht zulasse.

Frau Dr. Goll fragt nach, ob es demnach von einer schlüssigen Begründung der Lehrkraft, zum konkreten schulischen Bezug abhängig sei, ob man den kostenfreien Schulbus nutzen könne?

Herr Sack bestätigt dies. Wenn ein konkreter schulischer Auftrag vorliege und die Veranstaltung einen pädagogischen Charakter habe, ferner vor Ort pädagogisch betreut werde, könnten die Schüler*innen kostenfrei, auf Antrag der Schulleitung, zu einem solchen Lernort gebracht werden. Über die kostenfreie Beförderung entscheidet der Fachbereich Schule (40/2-2). Es sei daher angebracht, den Antrag frühzeitig zu stellen.

Herr Dr. Reinbold (FDP-Fraktion) gibt zu bedenken, dass er bezweifle, dass dies allen Schulen bekannt sei und macht daher den Vorschlag, die Schulen über ein Rundschreiben darüber zu informieren.

Frau Krause (Vorsitzende) hält dies auch für sinnvoll, zumal hierdurch die Arbeit engagierter
Lehrer*innen unterstützt würde und richtet an Herrn Sack die Bitte dies zu organisieren, der seine Einwilligung dazu signalisiert. Zudem bittet sie Herrn Sack, die Antworten auf die im Laufe der Diskussion gestellten Fragen im Nachgang zu Protokoll zu geben.

Herr Fuß (Fraktion B‘90/Die Grünen) erklärt, dass sich seine Fraktion eine größere Lösung wünsche. Es müsse hier, ähnlich wie bei den Studenten ein Ticket zu einem angemessenen Preis, ohne Differenzierung wie aktuell beim Schoko-Ticket der Fall, zur Verfügung gestellt werden. Die Last müsse den Lehrer*innen und den Eltern genommen werden.

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) fragt nach, was ein „Ausflugsziel“ zu einem
„außerschulischen Lernort“ qualifiziere? Außerdem interessiere ihn die finanzielle Betrachtung: Gibt es ein Budget? Wieviel wird hierfür jährlich ausgegeben? Muss man eventuell das Budget erhöhen, wenn man beispielsweise weitere Orte zu außerschulischen Lernorten qualifiziert?

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe der Petentin und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Im Nachgang zum Protokoll gibt Herr Sack folgende Information zur Kenntnis:

Aufstellung Schülerfahrkosten
Gesamtkosten Schülerbeförderung für 2019 ca. 12.500.000 €
Aufteilung:
- anteilige Kosten Schokoticket pauschal ca. 8.800.000,00 €
- Kosten Schülerspezialverkehr ca. 3.700.000,00 €
- Im Schülerspezialverkehr werden Schülerinnen und Schüler schultäglich von Förderschulen
und Regelschulen zu immer wiederkehrendem lehrplanmäßigen Unterricht am anderen
Lernort, zum Beispiel zum Schwimmen oder anderen Sportstätten, da hier der Unterricht
Nicht am Schulstandort stattfinden kann, befördert. Diese Fahrten werden vom Fachbereich
Schule organisiert und durch den Schulträger Stadt Dortmund beglichen.
- Fahrten darüber hinaus, zum Beispiel Schulwanderungen, Besichtigungen,
Schullandheimaufenthalte, Schulfeste, Theaterbesuche etc. sind nach § 7 Abs. 3
Schülerfahrkostenverordnung nicht erstattungsfähig und werden daher auch nicht vom
Schulträger übernommen. Diese Fahrten müssen von der Schule selbst organisiert und
finanziert werden.
- In einzelnen Ausnahmefällen kann im Rahmen der Verkehrserziehung klassenweise ein Satz
Flohtickets incl. eines Lehrertickets zum Erlangen von Fahrpraxis im ÖPNV auf Antrag der
Schulleitung schriftlich beim Fachbereich Schule angefordert werden.“


Frau Staar dankte für die Überweisung in den Schulausschuss. Sie äußerte Bedauern über die kostenpflichtigen Schülertickets.

Frau Dr. Goll erklärte die Überweisung mit der Bitte um weitere Informationen zu kostenfreien Fahrten zu außerschulischen Lernorten. Es gehe nicht um allgemeine freie Fahrt im ÖPNV. Welchen Stellenwert habe außerschulisches Lernen, welche Pläne oder Ideen gibt es dazu?

Herr Hagedorn führte aus, dass außerschulische Lernorte mit der Schulaufsicht abgestimmt seien. Beispiele seien das Schulbiologische Zentrum und das Kinder- und Jugendtechnologie-zentrum. In Kooperation mit Partnern sollen dort Unterrichtseinheiten am anderen Lernort stattfinden. Es solle vermieden werden, außerschulische Lernorte durch einzelne Pädagogen zu definieren. Ausnahmen und Anträge sind immer möglich und werden geprüft. Im Bereich des Bildungsbüros arbeite man mit Stiftungen zusammen, um Partner für konkrete Wünsche zu finden. Es könne der Niederschrift eine Aufstellung der genehmigten außerschulischen Lernorte beigefügt werden.

Frau Schneckenburger verwies auf eine interaktive Karte der außerschulischen Lernorte der Stadt Dortmund.

Frau Landgraf machte den Vorschlag, ein "Klassenticket" bei den DSW 21 nachzufragen.

Herr Dingerdissen äußerte den Wunsch, Informationen zu den außerschulischen Lernorten sowie den ÖPNV-Möglichkeiten mehr an den Schulen bekannt zu machen.

Der Schulausschuss nahm die Überweisung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 11.02.2020 zur Kenntnis.


zu TOP 3.5
Aufklärungskampagne der Mitternachtsmission gegen „Loverboys“ an Schulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 15398-19-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… sexualisierte Gewalt und sexualisierter Machtmissbrauch sind Begriffe, die sexuelle Gewalt nicht als Ausleben sexueller Bedürfnisse deuten, sondern als Ausübung von Macht
interpretieren. Sie werden Handlungen mit geschlechtlichem Bezug ohne Einwilligung
beziehungsweise Einwilligungsfähigkeit des Betroffenen und insbesondere Delikten wie zum
Beispiel sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und sexueller Missbrauch von Kindern
übergeordnet.
Mit dem Begriff“ „Loverboys“ werden meist junge Männer im Alter zwischen 18 und 30
Jahren bezeichnet, die eine Liebesbeziehung zu einem meist jüngeren Mädchen (manchmal
schon 11- oder 12-Jährige) vortäuschen.

Im Rahmen der Qualifizierung der Schulsozialarbeiter*innen werden Beratungsmöglichkeiten
und mögliche Kooperationspartner in regelmäßigen Abständen vorgestellt.
Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit den Jugendhilfediensten sowie den städtischen
Beratungsstellen z.B. der „Koordinierungsstelle für Hilfen bei sexueller Gewalt“. In diesem
Rahmen werden regelmäßig Schulungen für die Schulsozialarbeiter*innen angeboten.

Bereits im Jahr 2007 wurde in Dortmund als einer der ersten Kommunen in NRW eine
Kooperationsvereinbarung bzgl. Kinderschutz zwischen den Schulen und dem Jugendamt
geschlossen. Daraufhin gründete das Jugendamt der Stadt Dortmund den Arbeitskreis
„Kinderschutz in der Schule“.

Von 2010 - 2014 wurde die Arbeitshilfe „Blauer Ordner“ als gemeinsame Grundlage für eine
gelingende Kooperation entwickelt. Es handelt sich um eine Zusammenstellung von
erforderlichen und hilfreichen Materialien.

Aufgrund von Änderungen durch das Bundeskinderschutzgesetz wurde am 22.05.2014 auf
einer weiteren Kinderschutzkonferenz die Kooperationsvereinbarung in aktualisierter Form
erneut von der Beigeordneten für Schule, Jugend und Familie sowie der Vertretung der
unteren und oberen Schulaufsicht unterzeichnet.

Seit 2016 wird der Arbeitskreis „Kinderschutz in der Schule“ federführend von einem
multiprofessionellen Team geleitet, bestehend aus dem Fachreferat Kinderschutz, einer
Vertreter*in des Jugendhilfedienstes, dem Schulamt und dem Fachbereich Schule.
Als Verantwortungsgemeinschaft wird der Prozess des kooperativen Kinderschutzes
ausgehend vom Lebensort Schule stetig weiterentwickelt.
2016/2017 startete über den unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen
Kindesmissbrauchs der Bundesregierung in NRW die Initiative „Schule gegen sexuelle
Gewalt“. Dieses Projekt soll Schulen unterstützen, Schutzkonzepte gegen sexualisierte
Gewalt (weiter-) zu entwickeln.

Im Rahmen eines Fachtages der Schulsozialarbeit zum Thema: "Sexualisierte Gewalt" haben
sich die Mitternachtsmission und die schulpsychologische Beratungsstelle vorgestellt.
Die Beratungskonzepte dieser Einrichtungen hinsichtlich des Themas wurden ausführlich
dargestellt.
Die Präventionsarbeit der Mitternachtsmission Dortmund in Form von interaktiven
Workshops hat bisher an 22 Dortmunder Schulen stattgefunden, an einigen Schulen nur in
einer Klasse, an anderen in der gesamten Jahrgangsstufe. Mit einigen Schulen in Dortmund
hat die Mitternachtsmission eine dauerhafte Kooperation.
Beispielhaft zu nennen wären die Johann-Gutenberg Realschule, die Hauptschule am
Externberg oder die Gesamtschule Scharnhorst. In den genannten Schulen ist die
Mitternachtsmission 1x jährlich in allen 7. Jahrgängen.

Bereits im Jahr 2001 wurde durch die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII „Hilfen bei
sexueller Gewalt“ im Rahmen von Präventionsarbeit das dreiteilige interaktive Theaterstück
„Mein Körper gehört mir!“ ins Leben gerufen. Das Theaterstück leistet eine nachhaltige
Stärkung der Dortmunder Schulkinder und hat inzwischen alle 3. – 4. Jahrgangsklassen der
Dortmunder Grund- und Förderschulen erreicht.
Das Theaterstück „Mein-Körper-gehört-mir!“ ist durch die Rheinische Landesklinik
Düsseldorf wissenschaftlich evaluiert und seine positive Wirkung bestätigt worden.“


Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.6
Sporthalle Übelgönne/Unionstraße
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16501-20-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… die Fraktion B‘90/Die Grünen bittet die Verwaltung um Beantwortung verschiedener Fragen im Hinblick auf die zwei kritischen Schreiben der Schulleitungen und Lehrer*innenräte (19.11.2019) sowie der Stadteltern (18.11.2019) zum Neubau der Sporthalle Übelgönne, die ich wie folgt beantworte:

1. Wie bewertet die Verwaltung den im Schreiben angeführten Bedarf von 8,9
Halleneinheiten für die beiden Berufskollegs?
Bei der Berechnung des Bedarfs gehen sowohl die Verwaltung als auch die Schulleitungen,
Lehrer*innenräte und Stadteltern von einer ähnlichen Zahl der Wochenstunden aus, allerdings
unterscheiden sich die Berechnungsparameter.

Die Halleneinheiten können täglich zehn Stunden zwischen 08:00 Uhr und 16:40 Uhr genutzt
werden. Dies entspricht 50 Unterrichtseinheiten pro Woche je Halleneinheit. Die
Verfasser*innen der oben genannten Schreiben gehen jedoch von nur acht Schulstunden und
somit 40 Wochenstunden je Halleneinheit aus.

In den Berufskollegs wird laut Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO) das Fach „Sport – und Gesundheitserziehung“ sowohl praktisch, als auch theoretisch unterrichtet. Daher findet
der Unterricht nicht zu 100 % in den Sporthalleneinheiten statt. Der Hallenbedarf wird unter
der Annahme ermittelt, dass zwei Drittel Praxisunterricht und ein Drittel Theorieunterricht
abgehalten werden. Außerdem wird berücksichtigt, dass nicht jede praktische
Unterrichtsstunde in der eigenen Halle abgebildet wird, sondern regelmäßig auch externe,
besondere Sportangebote genutzt werden.

In Summe ergibt dies einen rechnerischen Bedarf von fünf Halleneinheiten. Der Rat hat im
Jahr 2009 in Kenntnis dieses Bedarfs die Festlegung getroffen, dass eine Vierfachsporthalle
für die beiden Berufskollegs entstehen soll. Die fehlende Halleneinheit ist über die
Nutzungskooperation mit dem TSC Eintracht gesichert und aufgrund der
Flächenverfügbarkeit am Standort die sinnvollste Lösung.

2. Wie bewertet die Verwaltung die im Schreiben aufgeführten Kosten der Anmietung der
TSC-Eintracht-Hallen für den Sportunterricht der BK sowie die anfallenden Kosten für
den notwendigen Bustransfer?
Bereits per E-Mail vom 20.11.2019 hat der Vorstandsvorsitzende des TSC Eintracht, Herr Dr.
Alexander Kiel, zu den aufgeführten Kosten Stellung bezogen und dargelegt, dass die
genannten Kosten für die Anmietung nicht korrekt und deutlich geringer sind. Seit Beginn des
Jahres hält das Robert-Schuman-Berufskolleg 28 Doppelunterrichtsstunden (42 Zeitstunden)
in den Halleneinheiten des TSC Eintracht ab. Jährlich entspricht dies einer Miete in Höhe von
66.511,20 €. Die Bustransferkosten belaufen sich für diesen Zeitraum auf 14.380,- €. Bei den
angenommenen 120 Unterrichtsstunden (90 Zeitstunden), die laut der Schreiben zusätzlich
angemietet werden müssten, beliefen sich die Kosten auf 142.524,- € und nicht auf 537.600,-
€.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Stadt Dortmund dem TSC Eintracht sehr dankbar
für die Möglichkeit ist, die gut ausgestatteten Halleneinheiten für verschiedene Dortmunder
Schulen zur Durchführung des Schulsports anmieten zu können.

3. Wie bewertet die Verwaltung die Befürchtungen der Schulen hinsichtlich der
Einschränkung der Nutzung der Hallen durch sportliche Großveranstaltungen?
In der Ratsvorlage wurde in der Begründung zum Bau der neuen Sporthalle bereits durch die
Reihenfolge deutlich gemacht, welcher Bedarf als vorrangig anzusehen ist. Dies ist der
Schulsport, welcher durch die Richtlinien verbindlich vorgeschrieben ist. Aus diesem Grund
teilt die Verwaltung die Sorgen der Schulleitungen, dass es zu Nutzungseinschränkungen der
Hallen durch sportliche Großveranstaltungen kommt, nicht.

4. Wie bewertet die Verwaltung die Aussage, dass der Neubau der 4-fach-Sporthalle den
sportfachlichen und schulorganisatorischen Anforderungen der Schulen nicht gerecht
wird?
Ich sichere Ihnen zu, dass die Sporthalle mit allen notwendigen Sportgeräten und
Unterrichtsmaterialien ausgestattet wird, damit sowohl aus sportfachlicher, als auch aus
schulorganisatorischer Sicht ein lehrplankonformer Sportunterricht durchgeführt werden
kann. Bei den Beschaffungsvorgängen werden beide Schulen eng und frühzeitig mit
einbezogen, wie dies auch bei der Einrichtungsplanung der beiden Neubauten der Fall war.“

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.7
Nachnutzung der Räumlichkeiten am Falläckerweg 23
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16499-20-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

1. Gibt es auf Seiten der Stadt Pläne für eine Nachnutzung der Räumlichkeiten am
Falläckerweg 23, in denen aktuell die Ketteler-Grundschule untergebracht ist?
1.1 Wenn ja, welche Pläne sind das?
1.2 Wenn nein, warum gibt es noch keine Pläne für eine Nachnutzung?

Für das Grundstück am Falläckerweg wird die Nutzung für eine Tageseinrichtung für Kinder
(TeK) geprüft. Das Grundstück scheint geeignet, eine TeK für 6 bis 8 Gruppen zu errichten.
Konkrete Planungsinformationen liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.“

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.8
Einrichtung eines schulscharfen Sozialindexes für NRW in Anlehnung an den Hamburger Sozialindex
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 15989-19-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… inzwischen hat das Land NRW die Einführung eines schulscharfen Sozialindex für das erste Halbjahr 2020 angekündigt.

Die Stadt Dortmund begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich.

Da ausweislich verschiedener Bildungsstudien der Zusammenhang zwischen der sozialen
Lage eines Kindes und seinen Bildungs- und Teilhabechancen anhaltend besteht, bedarf es
eines geeigneten Instrumentes, das dem entgegenwirkt, indem es die Ressourcensteuerung im
Bildungssystem unterstützt. Getreu der Prämisse „Ungleiches ungleich behandeln“ ist die
Einführung eines schulscharfen Sozialindex ein geeignetes Instrument, um das hierfür benötigte Steuerungswissen zu generieren, die Ressourcen bedarfsgerecht zuweisen zu können und damit Bildungsgerechtigkeit zu unterstützen.

Ein Sozialindex bietet eine Zusammenfassung mehrerer sozialer Indikatoren zu einer Kennzahl, um kleinräumig differenziert soziale Unterschiede zu beschreiben und Handlungsoptionen entwickeln zu können.

Die Stadt Dortmund setzt sich dafür ein, dass ein schulscharfer Sozialindex durch das Land
NRW zeitnah und transparent entwickelt wird und den Kommunen zur Verfügung gestellt
wird.

Bereits 2007 hat die Stadt Dortmund im Rahmen des kommunalen Bildungsberichts das
Hamburger Verfahren zur Bildung eines Sozialindex nachgebildet und genutzt, um beispielweise die Stellen der Schulsozialarbeit bedarfsgerecht zu verteilen.

Deutlich wurde dabei schon damals, dass insbesondere Individualdaten von Schüler*innen
und Schülern hinsichtlich ihres sozioökonomischen Hintergrunds nur unvollständig für den
Schulträger zur Verfügung stehen.

Über den interkommunalen Austausch im Rahmen von RuhrFutur und RVR und über das
BMBF-Programm „Bildung Integriert“ tauscht sich die Stadt Dortmund über verschiedene
Modelle und gemeinsame Entwicklungsperspektiven für einen kommunalen (einrichtungsscharfen) Sozialindex aus. Im Rahmen des Projektes „Bildung Integriert“ im Fachbereich Schule wird zurzeit dezernatsübergreifend ein Vorschlag für einen Sozialindex für Bildungseinrichtungen für Dortmund erarbeitet und mit den Entwicklungen auf Landesebene abgeglichen.

Die Entwicklung eines Sozialindex in Dortmund kann nicht losgelöst betrachtet werden, sondern muss eingebettet sein in das datengestützte kommunale Bildungsmanagement.
Hierzu hat der Fachbereich Schule einen extern begleiteten Prozess gestartet mit dem Ziel, ein
zukunftsfähiges kommunales Bildungsmanagement zu entwickeln.“

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. Die Stellungnahme wurde an den Integrationsrat zur Kenntnis weiter geleitet.


zu TOP 3.9
Information zu Anmeldezahlen an weiterführenden Schulen

Der TOP wurde nach TOP 3.1 behandelt.



4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -
5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 5.1
Ergebnisse der "nordwärts"-Projektrunde 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15927-19)
Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 03.03.2020
(Drucksache Nr.: 15927-19)
Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 05.03.2020
(Drucksache Nr.: 15927-19)

Es lagen folgende Empfehlungen vor:

Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 03.03.2020 (Drucksache Nr.: 15927-19):

„Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 29.01.2020:
„Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde empfiehlt einstimmig, dem
Beschlussvorschlag der Verwaltung mit der Ergänzung zu folgen, dass

a) die Zuordnung von Projekten zu der Projektfamilie „Ökologie“ nochmal überprüft
werden sollte, da die Projekte mit Ökologie im eigentlichen Sinne wenig zu tun haben
und eher der Kategorie „Soziales“ und die beiden zuletzt in der Vorlage genannten
Projekte statt der Kategorie „Soziales“ der Kategorie „Ökologie“ zuzuordnen sind;
b) die Projekte „Hafen - natürlich bunt!“ und „Patenschaften für Baumscheiben“
entgegen der Entscheidung der Projektgremien doch im Rahmen von „nordwärts“
weiter verfolgt werden sollten.“

ABVG, 03.03.2020:

Herr Rm Dudde erhebt die o. a. Empfehlung des BuNB zum Antrag.

Diesem wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion FDBP/BL) zugestimmt.

Danach empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden, geänderten Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der "nordwärts"-Projektrunde 2019 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die durch die "nordwärts"-Projektgremien empfohlenen 28 Projekte in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren im Rahmen des Projektes "nordwärts" zu qualifizieren.

Ergänzung:
a) Die Zuordnung von Projekten zu der Projektfamilie „Ökologie“ soll nochmal überprüft
werden, da die Projekte mit Ökologie im eigentlichen Sinne wenig zu tun haben
und eher der Kategorie „Soziales“ und die beiden zuletzt in der Vorlage genannten
Projekte statt der Kategorie „Soziales“ der Kategorie „Ökologie“ zuzuordnen sind;
b) Die Projekte „Hafen - natürlich bunt!“ und „Patenschaften für Baumscheiben“
sollen entgegen der Entscheidung der Projektgremien doch im Rahmen von „nordwärts“
weiter verfolgt werden.“


Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 05.03.2020
(Drucksache Nr.: 15927-19):

„Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung vor:
Hierzu lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 03.03.2020 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 29.01.2020:

„Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde empfiehlt einstimmig, dem
Beschlussvorschlag der Verwaltung mit der Ergänzung zu folgen, dass

a) die Zuordnung von Projekten zu der Projektfamilie „Ökologie“ nochmal überprüft werden sollte, da die Projekte mit Ökologie im eigentlichen Sinne wenig zu tun haben und eher der Kategorie „Soziales“ und die beiden zuletzt in der Vorlage genannten Projekte statt der Kategorie „Soziales“ der Kategorie „Ökologie“ zuzuordnen sind;
b) die Projekte „Hafen - natürlich bunt!“ und „Patenschaften für Baumscheiben“ entgegen der Entscheidung der Projektgremien doch im Rahmen von „nordwärts“ weiter verfolgt werden sollten.“


ABVG, 03.03.2020:

Herr Rm Dudde erhebt die o. a. Empfehlung des BuNB zum Antrag.

Diesem wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion FDBP/BL) zugestimmt.

Danach empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden, geänderten Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der "nordwärts"-Projektrunde 2019 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die durch die "nordwärts"-Projektgremien empfohlenen 28 Projekte in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren im Rahmen des Projektes "nordwärts" zu qualifizieren.

Ergänzung:
a) Die Zuordnung von Projekten zu der Projektfamilie „Ökologie“ soll nochmal überprüft werden, da die Projekte mit Ökologie im eigentlichen Sinne wenig zu tun haben und eher der Kategorie „Soziales“ und die beiden zuletzt in der Vorlage genannten Projekte statt der Kategorie „Soziales“ der Kategorie „Ökologie“ zuzuordnen sind;
b) Die Projekte „Hafen - natürlich bunt!“ und „Patenschaften für Baumscheiben“ sollen entgegen der Entscheidung der Projektgremien doch im Rahmen von „nordwärts“ weiter verfolgt werden.
Rm Matzanke wies auf die Empfehlung aus der Sitzung des ABVG hin, die Grundlage der Beschlussfassung sein soll.
Rm Penning signalisierte, dass man der Vorlage an sich, nicht jedoch der Empfehlung des BuNB (siehe Auszug aus dem ABVG) zustimmen werde und bat darum, dies im Protokoll zu berücksichtigen.

-23-

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die AfD-Fraktion eine Beschlussfassung unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Bau, Verkehr und Grünflächen.

Der Ausschuss für Personal und Organisation schließt sich mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung an.“


Frau Dr. Goll erklärte, es sei auffällig, dass viele der Projekte bereits angefangen haben, diese aber jetzt als nordwärts-Projekte beschlossen werden sollen. Da sei die Systematik unverständlich.
Dazu stellten sich Fragen zu konkreten schulbezogenen Projekten:
S. 24 „Bildungsberatung im Quartier“: Es gehe um Beratung, u. a. um Durchlässigkeit im Schulsystem. Gebe es eine Reflexion in den Fortbildungen, da es ja durchaus kontroverse Haltungen zum Aspekt der Durchlässigkeit gebe? Werde ein Bezug hergestellt zu dem neuen Projekt mit der Wirtschaftsförderung, in dem die Förderung der Ausbildung in den Vordergrund gestellt werde? Es sollte in die Beratung einfließen, Eltern die Angst zu nehmen, dass ein Kind einen Abschluss ohne Abitur macht.
S. 25 „Dinge zum Laufen bringen“: Es stelle sich die Frage, wie lange dieses Projekt bereits laufe, da beschrieben werde, dieses Projekt sei „regelmäßig“ beeindruckend. Handele es sich um ein reines nordwärts-Schulen-Projekt? Sie halte es für ein Projekt, das man stadtweit übertragen sollte.
S. 40 „Ein Gymnasium für „nordwärts““: Das Projekt laufe seit 2019 und es wäre gut zu wissen, um welches Gymnasium es sich handelt.

Herr Hagedorn führte aus, dass insgesamt 7 Projekte zum Fachbereich Schule zählen. Welche bereits am Start seien oder wo noch die Finanzierung fehle, könne er im Moment nicht sagen.
Das Projekt „Dinge zum Laufen bringen“ sei in der Vorlage Medienentwicklungsplanung (TOP 3.3) benannt, im Rahmen von „nordwärts“ werde beantragt, gut funktionierende Projekte auszuweiten. Es seien Projekte aus dem Fachbereich Schule, die unter anderen Projekttiteln aufgelistet sind. Er schlug vor, einen Sachstand zu genehmigten Projekten des Fachbereiches Schule zu erstellen.

Frau Schneckenburger stimmte dem zu. Sie führte aus, dass einige Projekte bereits in Ausführung sind, weil die Vorlage zu einem Zeitpunkt x erstellt wurde. Ein empfehlendes Kuratorium habe zu Beginn Projekte bewertet und zur Förderung vorgeschlagen. Auf dieser Basis wurde dann die Vorlage erstellt.

Herr Hagedorn ergänzte, dass der Fachbereich Schule Projektanträge nach Schuljahren beantragt, die Vorlage gehe vom Haushaltsjahr aus.

Frau Dr. Goll erwiderte, dass etwas in „nordwärts“ eingegliedert werde, was es schon länger gebe. Das Projekt „Dinge zum Laufen bringen“ werde ja seit längerer Zeit angeboten, sei aber von Nordstadt-Schulen nicht unbedingt nachgefragt worden. Sie äußerte den Wunsch nach genaueren Informationen zu den einzelnen Projekten, um ggfs. gezielter nachfragen zu können.

Frau Dr. Goll erklärte, der eigentlichen Vorlage zuzustimmen, nicht aber der Empfehlung des BuNB (s. Auszug aus dem APO).

Frau Altundal-Köse ließ die Vorlage und die Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation einzeln abstimmen.

Der Schulausschuss stimmte mehrheitlich bei 5 Nein (CDU) und 2 Enthaltungen
(FDP/Bürgerliste und AfD) der Empfehlung des BuND zu.

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei 1 Enthaltung (AfD), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der "nordwärts"-Projektrunde 2019 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die durch die "nordwärts"-Projektgremien empfohlenen 28 Projekte in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren im Rahmen des Projektes "nordwärts" zu qualifizieren.


zu TOP 5.2
Prüfung und Konzeption leistungsfähiger Breitbandanschlüsse Dortmunder Schulen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16294-19)

Der TOP wurde zusammen mit TOP 3.3 behandelt.


zu TOP 5.3
Masterplan Sport (Sportentwicklungsplanung) für die Stadt Dortmund
Erster Zwischenbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16354-19)

Frau Dr. Goll bemängelte die Ausstattung der Schulhöfe. Besteht die Möglichkeit, dass die Schulen in Eigenregie die Schulhöfe selbst gestalten, z. B., den Boden mit Hüpfkästchen zu bemalen o. ä.? Das wäre eine einfache Lösung.
Defekte Großspielgeräte werden nicht repariert oder ersetzt, sondern abgebaut.
Eine regelmäßige Pflege ist nicht festzustellen. Werde Sand aufgefüllt oder ersetzt, gibt es Grünschnitt und in welchen Zeitabständen findet das statt?

Herr Hagedorn führte aus, dass es immer wieder schwierig sei, Schulhöfe sportlich zu nutzen. Vieles ließe sich nicht umsetzen, weil sich Anwohner der Schule dagegen beschweren, Beispiel Basketball-Anlagen. Außerdem stelle sich bei z. B. Großspielgeräten immer die Frage der Pflege und der Haftung, wenn Unfälle passieren. Es handele sich bei der Vorlage um eine Bestandsaufnahme. Es solle versucht werden, an 2-3 Modellstandorten sinnvoll abgestimmte Sportvorschläge zu etablieren.
Die Pflege der Schulhöfe werde durch die Schulhausmeister sicher gestellt, die Pflege der Grünbereiche übernimmt 2x jährlich der Fachbereich 63.

Die Vorsitzende verließ um 17.14 Uhr kurz den Saal und gab das Wort an die Dezernentin

Frau Schneckenburger erklärte, dass Schulhöfe für Kinder in verdichteten Räumen wie einer Großstadt oft die einzige Möglichkeit für Bewegung, motorisches Training und Entspannung sind, in den Pausen und nach dem Unterricht. Es müsse weiter an einer anregenden Schulhofumgebung gearbeitet werden. Beteiligt seien auch da mehrere Fachbereiche, es müssen Ausschreibungen gemacht, Auf- und Abbau organisiert, Regeln und Normen berücksichtigt werden. Leider kommt es da häufig zu längeren Wartezeiten.
Sie halte den Masterplan Sport für einen guten Ansatz zur weiteren Arbeit.

Um 17.18 Uhr übernahm die Vorsitzende wieder die Leitung der Sitzung.

Herr Klösel sprach an, dass es sich um einen 1. Zwischenbericht des Masterplans Sport handele, es werde also auch noch einen Abschlussbericht geben. Seine Fraktion gehe davon aus, dass ein Masterplanprozess nicht automatisch bedeute, dass tagesaktuelle Handlungsnotwendigkeiten bis zum Ende zurückgestellt werden. Kommunale Ausschreibungsverfahren können manchmal unendlich lange wirken, jedoch sollten tagesaktuelle Maßnahmen auch außerhalb des Masterplans schnellstmöglich erfolgen, um das Wohl der Kinder nicht zu gefährden.

Der Schulausschuss der Stadt Dortmund nimmt den ersten Zwischenbericht zur Kenntnis.


zu TOP 5.4
Digitale Lernfabrik Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16710-20)

Der Schulausschuss nimmt das Konzept für eine Digitale Lernfabrik zur Kenntnis.


zu TOP 5.5
"So läuft das" - Schulmobilitätskonzept
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14529-19-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… mit der o.g. Thematik haben sich das Tiefbauamt, Bereich Planung, sowie das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, Bereich Mobilitätsplanung, befasst. Im Folgenden informiere ich über den aktuellen Sachstand des Projektes.

Das Dortmunder Konzept zur Förderung der Kinder- und Jugendmobilität „So läuft das“ verfolgt das Ziel, die selbstbestimmte, sichere und nachhaltige Mobilität von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Das Konzept ist eingebettet in die bereits bestehende klassische Mobilitätserziehung an den Grundschulen und so konzipiert, dass später eine autonome Anwendung an allen Dortmunder Grundschulen möglich ist. Das Konzept bündelt die bereits bestehenden Maßnahmen und Elemente der klassischen Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung auf Schul- und Freizeitwegen sinnvoll und ergänzt diese um die drei Bausteine „Schulweg-Check“, Einführung des „Verkehrszähmer“-Programms sowie die Einrichtung von Hol- und Bringzonen.

Die praktische Einführung erfolgte in einer Pilotphase an der „Grundschule Am Dorney“ in Kley sowie an der „Ostenberg-Grundschule“ in Barop. Dabei war der Radfahr- und Fußgängerbeauftragte der zentrale Ansprechpartner für die Schulen. Er leistete fachliche Unterstützung, koordinierte die Durchführung der einzelnen Projektbausteine und stellte auch die notwendigen Materialien zur Verfügung.

Für die „Grundschule Am Dorney“ ist nach fünf Jahren seit der Projekteinführung eine Fortführung notwendig. Hier muss zum einen geprüft werden, ob sich die Rahmenbedingungen verändert bzw. die umgesetzten Maßnahmen ihre Wirkung erzielt haben. Zum anderen müssen neue Schüler/innen und deren Eltern mit dem Thema vertraut gemacht werden. Auch beim Lehrerpersonal braucht es eine Auffrischung der Thematik im Rahmen einer Schulung, damit die beständige Fortführung des Projektes an der Schule langfristig gewährleistet ist. Wie diese Fortführung organisatorisch und personell abläuft, ist noch zu klären.
An der „Ostenberg-Grundschule“ ist die Projekteinführung soweit abgeschlossen und die Projektbausteine gehören zum Schulalltag. Es wurde eine Hol- und Bringzone „An der Palmweide“ in Höhe der „Schönaustraße“ eingerichtet. Im Schulumfeld wurde bereits eine Reihe an Maßnahmen umgesetzt, welche die Schulwege sicherer machen.

An beiden oben genannten Schulen hat die Einführung des Projektes spürbare und sichtbare Veränderungen herbeigeführt. Deutlich weniger Kinder werden von den sogenannten „Eltern Taxis“ direkt vor der Schule abgesetzt.

Im Hinblick darauf, dass nach den bisher gesammelten Erfahrungen die Durchführung der Projekte mit einem nicht unerheblichen personellen Aufwand verbunden ist, wird derzeit zur weiteren Umsetzung und Begleitung der Projekte eine Vergabe an externen Experten durchgeführt. Mit der Auftragsvergabe wird im zweiten Quartal 2020 gerechnet. Die Aufgabe des Auftragnehmers ist die Koordination und Durchführung des Projektes in Abstimmung mit allen wichtigen Partnern. Dies sind in erster Linie das Schulverwaltungsamt, das Tiefbauamt/Straßenverkehrsbehörde, das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt/ Mobilitätsplanung, die Polizei, die DSW21 und der Runde Tisch zur Prävention von Kinderunfällen.

Organisatorisch ist die Durchführung zurzeit auf zwei Ämter der Stadt aufgeteilt: Im Zuge des Förderprojektes „Stadtluft ist (emissions-)frei – Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt“ („Emissionsfreie Innenstadt“) werden durch das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt zehn Grundschulen im Umkreis von 3 Kilometer um das Stadtzentrum (Referenzpunkt Alter Markt) bei der Projekteinführung betreut. Für Grundschulen außerhalb dieses Radius ist zunächst weiterhin das Tiefbauamt zuständig. Die derzeit laufende Ausschreibung des Tiefbauamtes (vgl. o.) umfasst hierfür fünf Grundschulen. Die Auswahl derselben erfolgt im weiteren Verfahren.

Die Einführung eines schulischen Mobilitätsmanagement an weiterführenden Schulen mit dem Titel „So läuft das weiter“ ist ebenfalls angedacht. Im Vergleich zu Grundschulen sind hier die Anforderungen an eine nachhaltige, sichere und selbstbestimmte Mobilität auf Schul- und Freizeitwegen dem Entwicklungsgrad der Schülerinnen und Schülern entsprechend angepasst. Hier zu nennen sind vor allem Radschulwege, Schulwege im öffentlichen Nahverkehr und Schülerspezialverkehre.

Das Konzept „So läuft das weiter“ soll in einem ersten Schritt im Zuge des Förderprojektes „Emissionsfreie Innenstadt“ erarbeitet und durchgeführt werden. Nach dieser Pilotphase ist im Weiteren dann ebenfalls die Ausweitung auf das gesamte Stadtgebiet vorgesehen. Auch dieses Konzept soll so gestaltet werden, dass es durch die Schulen selbständig durchgeführt werden kann. Außerhalb des Projektgebiets der „Emissionsfreie Innenstadt“ hat bisher das Bert-Brecht-Gymnasium Interesse an einer Durchführung bekundet. Am Bert-Brecht-Gymnasium wurden in 2017 bereits zwei Aktionstage zur nachhaltigen, sicheren und selbstbestimmten Mobilität durchgeführt im Hinblick auf die Einführung von „So läuft das weiter“. In 2020 sind entsprechende Aktionen auch wieder geplant.

Auch für Kitas und Berufsschulen werden im Rahmen des Förderprojektes „Emissionsfreie Innenstadt“ Konzepte für das Mobilitätsmanagement entwickelt und umgesetzt.

Das Tiefbauamt, insbesondere der Radfahr- und Fußgängerbeauftragte, kann und wird hier selbstverständlich unterstützend tätig sein. Wie der bisherige Projektverlauf aber gezeigt hat, braucht es zur Durchführung auch eine konkrete Koordination und Betreuung durch die jeweilige Einrichtung.

Die Verwaltung wird erneut berichten, sobald die Sachlage entsprechend fortgeschritten ist.“


Frau Albrecht-Winterhoff dankte für die Stellungnahme, bat jedoch darum, dem Schulausschuss einen Praxis-Bericht vorzustellen. Sie habe sich das Projekt bereits in der Ostenberg-Grundschule angesehen und schlug vor, dass die Lehrerin, die das Projekt an der Schule betreue, dieses dem Schulausschuss vorstellen solle. Zum 2. solle von der Verwaltung an dem Konzept weiter gearbeitet werden, ein Bericht über die Ausdehnung des Konzeptes könne dem Ausschuss im Herbst vorgestellt werden. Außerdem solle die Zuständigkeit geklärt werden, wie auch im Antrag unter TOP 5.5.1 von der Fraktion B‘90/Die Grünen gefordert werde. Bisher sei der FB Schule nicht involviert.
Der Antrag unter TOP 5.5.1 solle geschoben und nach Vorstellung des Konzeptes behandelt werden.
Die geforderte Stelle sei ausschließlich projektbezogen für den Bereich „Emissionsfreie Innenstadt“ und zeitlich begrenzt.

Frau Landgraf stimmte dem zu und begründete kurz den Antrag ihrer Fraktion unter TOP 5.5.1.

Frau Staar begrüßte das Projekt, es solle jedoch besser koordiniert werden.

Die Vorsitzende wies nochmals darauf hin, dass zu Stellungnahmen der Verwaltung keine Sachdiskussion vorgesehen sei.

Frau Dr. Goll sprach die Verquickung der beiden TOPs 5.5 und 5.5.1 in der Diskussion an und meinte, dass man das bei behalten solle. Sie stimmte ebenfalls dem Wunsch von Frau Albrecht-Winterhoff nach Vorstellung des Projektes im Ausschuss zu. Da der Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen erst als Nachversand verschickt wurde, würde sie darum bitten, diesen zu schieben.

Frau Landgraf äußerte Zustimmung.

Der Schulausschuss sah den Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (TOP 5.5.1 mit der DS Nr.: 16955-20-E1) als eingebracht an und wird den Antrag nach Vorstellung des Projektes weiter behandeln.

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.




zu TOP 5.5.1
Mobilitätskonzept "So läuft das"
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 16955-20)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 16955-20-E1)

Es lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen vor:


„… die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um die Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Der Schulausschuss begrüßt die von der Verwaltung dargestellte Absicht, das Mobilitätskonzept „So läuft das“ fortzusetzen und auszuweiten.

2. Der Ausschuss ist der Auffassung, dass die weitere Entwicklung und Betreuung des Mobilitätskonzeptes „So läuft das“ innerhalb der Verwaltung perspektivisch in eine Hand gehört. Der Ausschuss sieht die Zuständigkeit dabei vorrangig und federführend in der Schulentwicklungsplanung des Schulverwaltungsamtes. Die Verwaltung wird aufgefordert, die entsprechenden organisatorischen Voraussetzungen dafür zu schaffen.

3. Der Schulausschuss nimmt zur Kenntnis, dass der Rat auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Dezember zur Ausweitung des Mobilitätskonzeptes „So läuft das“ die Schaffung einer zusätzlichen Stelle beschlossen hat. Die Verwaltung wird aufgefordert, diese Stelle schnellstmöglich zu besetzen.

4. Der Schulausschuss wünscht eine regelmäßige halbjährige Berichterstattung zum Stand der weiteren Erarbeitung und Umsetzung des Konzepts.



Begründung:
Das Konzept zur Förderung der Kinder- und Jugendmobilität „So läuft das“ verfolgt das Ziel, die selbstbestimmte, sichere und nachhaltige Mobilität von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Die Fortführung bestehender Maßnahmen an Grundschulen, die Ergänzung an weiteren Schulen und Kitas sowie die Konzepterstellung für weiterführende Schulen ist aufgenommen worden in das Förderprogramm „Emissionsfreie Innenstadt“. Über dieses Programm laufen auch die Finanzierung und Organisation. Das gilt aber nur für innenstadtnahe Schulen und Kitas im Umkreis von drei Kilometern um die Stadtmitte. Das Programm wird vom Stadtplanungs- und Bauordnungsamt betreut und endet im April 2022. Zusätzlich wird „So läuft das“ für alle anderen Schulen aktuell noch über das Büro des Radfahrbeauftragten im Tiefbauamt organisiert. Auf Dauer ist die Bearbeitung des Konzeptes in der Verwaltung in unterschiedlichen Ämtern auch aufgrund des Auslaufens des Programms „Emissionsfreie Innenstadt“ nicht sinnvoll.“


Der Schulausschuss sah den Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen als eingebracht an und wird den Antrag nach Vorstellung des Projektes weiter behandeln.




6. Anträge / Anfragen

zu TOP 6.1
Trinkwasser an Grundschulen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 16954-20)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 16954-20-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um einen Sachstandsbericht zur Erstellung eines Konzeptes zur kostenlosen Versorgung mit Trinkwasser für Schüler*innen an den Dortmunder Grundschulen.
Insbesondere bitten wir dabei um die Beantwortung der folgenden Fragen:

5. Welche Schritte zur Erstellung eines Konzeptes sind mittlerweile eingeleitet bzw. umgesetzt worden?

6. Wann ist mit der Vorlage des Konzepts im Ausschuss zu rechnen?

7. Begründung:


Der Schulausschuss hat im Mai des vergangenen Jahres die Erstellung eines o.g. Konzeptes beschlossen. Rückmeldungen einzelner Schulen haben gezeigt, dass das Problem einer kostenlosen Versorgung mit kostenlosem Trinkwasser nach wie vor von Bedeutung ist.“


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.




Die Vorsitzende dankte für die Mitarbeit am heutigen Tag und schloss die öffentliche Sitzung um 17.35 Uhr.





A l t u n d a l – K ö s e S t r a c k F ä r b e r
Vorsitzende Sachkundiger Bürger Schriftführerin



(See attached file: TOP_3.1_Beratungshaus_Inklusion.pdf)