Niederschrift (öffentlich)

über die 12. Sitzung des Schulausschusses


am 02.03.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 16:05 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)


Rm Gabriele Schnittker (SPD)
Rm Volkan Baran (SPD)
Rm Heike Gottwald (SPD)
Rm Jasmin Jäkel (SPD)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Alisa Löffler (SPD)
sB Fabian Erstfeld (SPD
Rm Christian Barrenbrügge (CDU)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Ute Mais (CDU)
Rm Otto Rüding (CDU)
Rm Dr. Eva Schauenberg (CDU)
Rm Regine Stephan (CDU)
Rm Monika Landgraf (B’90/Die Grünen)
Rm Claudia Plieth (B’90/Die Grünen)
Rm Heinz Dingerdissen (FDP/Bürgerliste)
Rm Nursen Konak (Die Linke & Piraten)
sB Detlef Strack (Die Linke & Piraten)
Rm Andreas Urbanek (AfD)

2. Beratende Mitglieder:

Ina Annette Bierbrodt (Vertreterin der ev. Kirche)


Tobias Ebert (Vertreter der kath. Kirche)
F.-W. Herkelmann (BPN) i. V. f. Markus Drolshagen (BPN)

Ute Cüceoglu (Integrationsrat)
Tugay Iscan (Bezirksschülervertretung)

Caner Gökdemir (Bezirksschülervertretung)
Anke Starr (Stadtelternschaft)
Werner Volmer (Stadtelternschaft)
Dirk Engelsking (Bundesagentur für Arbeit)

3. Verwaltung

Stadträtin Daniela Schneckenburger


Roger Kiel
Matthias Siepmann
Martina Raddatz-Nowack
Ralf Dallmann
Sandra Fitzen
Ingolf Sinn

4. Schulaufsicht

Anja Kästner


Frau Doyscher-Lutz
Peter Rieger

5. Gäste

Frau Portugall i. V. f. Irmgard Möckel (Sprecherin der Grundschulen)


Holger Nolte (Sprecher der Hauptschulen)
Christel Stegemann (Sprecherin der Realschulen)
Dr. Detlef von Elsenau (Sprecher der Gymnasien)
Reiner Gehring (Sprecher der kaufmännischen Berufskollegs)
Klaus Krutmann (Sprecher der gewerblichen Berufskollegs)
Dieter Röhrich (Sprecher der Weiterbildungskollegs)
Barbara Winzer-Kluge (Sprecherin der Förderschulen)
Frau Schultebraucks-Burgkart

Abwesend:

sB Monika Rößler (SPD)
Bernd Bruns
Bernhard Nolte
Volker Werner
Reiner Limberg
Ahmet Mustafa Gönen
Manfred Zingler (Sprecher der Gesamtschulen)





Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 12. Sitzung des Schulausschusses,
am 02.03.2016, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Schulausschusses am 27.01.2016


2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

2.1 Handlungsfeld Flüchtlinge - Sachstandsbericht - Rückblick 2015 / Ausblick
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03404-16)


3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

3.1 Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2016/17 an den Grundschulen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03458-16)

3.2 Errichtung des „Gebundenen Ganztags“ an der Paul-Dohrmann-Förderschule zum Schuljahr 2016/17
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03403-16)

3.3 Liebig-Grundschule
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03293-15-E1)

3.4 Übergangsmonitoring 2014 der Stadt Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02898-15-E1)

3.5 Auffangklassen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03337-15-E1)


4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -
5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

5.1 Vorstellung des Projektes INFamilie
Mündlicher Bericht

5.2 Neuauflage der Broschüre "Frühe Hilfen für Kinder mit Handicaps in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03701-16)

5.3 Bulgarische und rumänische Staatsangehörige in Dortmund - Bericht 2015
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 09.02.2016
(Drucksache Nr.: 03508-16)


6. Anträge / Anfragen

6.1 Schulbezirksgrenzen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03795-16)

6.2 Offene Ganztagsschule
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03816-16)






1. Regularien

Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Frau Altundal-Koese - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Schulausschusses fristgemäß eingeladen wurde und der Schulausschuss beschlussfähig ist.


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Schnittker benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung bat im Wege der Dringlichkeit um die Aufnahme des folgenden TOP:
Umsetzung des Vorhabens "was geht! rein in die Zukunft in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03358-15)

Der TOP wurde unter TOP 3.6 in die Tagesordnung aufgenommen.

TOP 6.2 Offene Ganztagsschule
Vorschlag zur Tagesordnung (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03816-16)
wurde von der CDU-Fraktion zurückgezogen.

Frau Konak bat darum,
TOP 3.1 Sachstand zum Anmeldeverfahren 2016/17 an den Grundschulen der Stadt Dortmund
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 03458-16-E1)
dem
TOP 3.7 Anmeldeverfahren an weiterführenden Dortmunder Schulen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03601-16)
zuzuordnen.

Frau Dr. Schauenberg mahnte die ausstehenden Stellungnahmen der Verwaltung an. Frau Raddatz-Nowack erklärte, dass diese zur nächsten Sitzung beantwortet würden. Es stehe allerdings bei 2 Vorgängen noch die Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg aus.

Die Tagesordnung wurde mit diesen Änderungen einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Schulausschusses am 27.01.2016

Die Niederschrift über die 11. Sitzung des Schulausschusses am 27.01.2016 wurde einstimmig genehmigt.



2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 2.1
Handlungsfeld Flüchtlinge - Sachstandsbericht - Rückblick 2015 / Ausblick
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03404-16)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 03404-16-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
„… wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Ist der Verwaltung bekannt, wie viele schulpflichtige Kinder und Jugendliche in Dortmund z.Zt. nicht eingeschult sind?

2. Ist der Verwaltung bekannt, wie viele schulpflichtige, eingeschulte Kinder und Jugendliche nicht regelmäßig am Unterricht teilnehmen?

3. Welche Möglichkeiten der Beschulung für nicht schulpflichtige Kinder und jugendliche Flüchtlinge gibt es zur Zeit bzw. sind geplant?

4. Welche Möglichkeiten der Beschulung, bzw. welche Bildungsangebote für Kinder und jugendliche Flüchtlinge, die schulpflichtig wären, aber noch keine Aufenthaltserlaubnis besitzen, gibt es bzw. sind geplant?“


Der Schulausschuss der Stadt Dortmund nimmt den Bericht bezüglich der Aktivitäten und Maßnahmen der Verwaltung im Handlungsfeld Flüchtlinge zur Kenntnis.

Die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zur nächsten Sitzung.



3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

zu TOP 3.1
Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2016/17 an den Grundschulen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03458-16)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 03458-16-E1)

Der Schulausschuss nahm den Bericht zum Anmeldeverfahren 2016/17 an den Grundschulen der Stadt Dortmund zur Kenntnis.

Hinweis:
Die Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN (Drucksache Nr. 03458-16-E1) wird unter dem TOP 3.7 Anmeldeverfahren an weiterführenden Dortmunder Schulen (Drucksache Nr.: 03601-16) behandelt. (s. TOP 3.1)


zu TOP 3.2
Errichtung des „Gebundenen Ganztags“ an der Paul-Dohrmann-Förderschule zum Schuljahr 2016/17
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03403-16)

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Errichtung des „Gebundenen Ganztags“ an der Paul-Dohrmann-Förderschule zum Schuljahr 2016/17 (01.08.2016).


zu TOP 3.3
Liebig-Grundschule
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03293-15-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… 1. Wie viele Schüler/innen besuchen derzeit die Liebig-Grundschule?

Laut der amtlichen Schulstatistik für das Schuljahr 2015/16 (Stand 15.10.2015) besuchen 196 Schülerinnen und Schüler die ev. Liebig-Grundschule.

2. Für wie viele Schüler/innen ist das Bestandsgebäude auch unter Berücksichtigung des offenen Ganztags ausgelegt?

Mit Ratsbeschluss vom 14.06.2007 wurde die ev. Liebig-Grundschule als zweizügige Grundschule festgelegt. Demnach kann die Schule 56 Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang, d.h. 224 Schülerinnen und Schüler insgesamt aufnehmen.
Im Schuljahr 2016/17 werden 184 Schülerinnen und Schüler von zukünftig 200
Schülerinnen und Schülern den offenen Ganztag (OGS) besuchen. Das Bestandsgebäude
ist ausreichend für eine zweizügige Grundschule inklusive OGS-Bereich.

3. Mit welchen Anmeldezahlen bzw. Entwicklung der Schülerzahlen ist nach Einschätzung der Verwaltung in den nächsten Jahren zu rechnen?

Bei der evangelischen Liebig-Grundschule handelt es sich um eine Angebotsschule. Die
Prognose für die voraussichtlichen Schülerzahlen der kommenden Jahre kann daher nur auf
den Daten der letzten Jahre erfolgen.


Statistik 2015/16


Schuleingangsphase




Jahrgang >



E1

E2

3

4

Sa. E1 - 4

STADT-


Sch
Kl
Sch
Kl
Sch
Kl
Sch
Kl
Sch
Züge
BEZIRK
JB
JU













Liebig-Grundschule
2
In-West
x

55
2
53
2
46
2
42
2
196


























voraussichtliche Entwicklung:
























2015/16




55

53

46

42

196













2016/17




46

55

53

46

200













2017/18




46

46

55

53

200













2018/19




53

46

46

55

200













2019/20




48

53

46

46

193













2020/21




56

48

53

46

203













2021/22




62

56

48

53

219


Nach diesen Prognosezahlen wird die ev. Liebig-Grundschule auch zukünftig zweizügig bleiben.

4. Wäre nach Meinung der Verwaltung ein Umzug der Liebig-Grundschule in die am 31.07.2017 zu schließende lagermannschule möglich und wirtschaftlich zu vertreten?

Die ev. Liebig-Grundschule teilt sich am Standort Essener Str./Schillingstr. ein Gebäude
mit der Peter-Vischer-Grundschule. Hierdurch entstehen Synergien z.B. bei der
hausmeisterlichen Betreuung. Bei einem Umzug würden diese Synergien wegfallen.
Auch die Größe des Gebäudes (s. Punkt 5) lassen einen Umzug unwirtschaftlich
erscheinen.

5. Für wie viele Schüler/innen wäre die Langermannschule als offene Ganztagsgrundschule ausgelegt?

Die Raumressourcen des Gebäudes der Langermannschule reichen für eine vierzügige Grundschule inklusive offenem Ganztag.“

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zu Kenntnis.


zu TOP 3.4
Übergangsmonitoring 2014 der Stadt Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02898-15-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… in der Sitzung des Schulausschusses vom 11.11.2015 bat die CDU-Fraktion um eine
Stellungnahme zur DS-Nr. 02898-15, die wie folgt beantwortet wird:

Zu 1)
Mit der Einführung des zentralen Anmeldeverfahrens „Schüler Online“ kann seit dem
Schuljahr 2012/13 die Anzahl der Abgänger/innen und deren Anschlüsse aus der 9.
Jahrgangsstufe (Beendigung der Sekundarstufe I) am Gymnasium ermittelt werden.
Die Anzahl der Abgänger/innen variiert jedes Jahr. Im Schuljahr 2012/13 haben 24
Jugendliche das Gymnasium nach Klasse 9 verlassen und im Schuljahr 2013/14 insgesamt 27
Schüler/innen (siehe Zeile 1 der Tabelle). Die Anschlüsse variieren jährlich je nach
erreichtem Abschluss. Folgende Abschlüsse können am Gymnasium in der 9. Klasse
erworben werden: ohne Abschluss, Hauptschulabschluss nach Klasse 9, Abgangszeugnis mit
der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.

In der im Übergangsmonitoring 2014 veröffentlichten Tabelle ist dokumentiert, welche
Anschlussoptionen die Jugendlichen aus der Vielzahl der Möglichkeiten gewählt haben.
In der überarbeiteten Tabelle werden jetzt sämtliche Anschlussmöglichkeiten sowie die
Verteilung der Abgänger/-innen aufgeführt (siehe Anlage 1).
Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Berufskollegs (APO-BK) wurde zum Schuljahr
2014/15 geändert; einige Bildungsgänge haben eine neue Bezeichnung erhalten. Die
Änderungen der APO-BK werden ab dem Übergangsmonitoring 2016 berücksichtigt (siehe
Anlage 2).

Zu 2)
Siehe Punkt 1, Absatz 2.

Zu 3)
Zukünftig wird die Verwaltung die unter Punkt 1 als Anlage beigefügte Tabelle unter
Berücksichtigung der Änderung der APO-BK fortschreiben.“

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zu Kenntnis.


zu TOP 3.5
Auffangklassen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03337-15-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„… zu Ihrer Anfrage vom 07. Januar 2016 nehme ich wie folgt Stellung:
1. Nach welchem Verfahren werden Schülerinnen und Schüler in Auffangklassen über das Stadtgebiet verteilt?
Seit Anfang 2014 müssen sich die neu zuwanderten Familien/Jugendlichen zentral im neu eingerichteten Dienstleistungszentrum Bildung (DLZB) des Fachbereich Schule für eine Schule anmelden. Dazu muss die schulpflichtige Person persönlich anwesend sein und die Meldebescheinigung und der Personalausweis/Pass vorgelegt werden. Das DLZB weist, in enger Kooperation mit dem Schulamt für die Stadt Dortmund, die Schüler/-innen einer Schule mit Auffangklasse zu. Dabei kommt folgende Zuordnung zum Tragen:

Primarstufe
o Auffang- und Vorbereitungsklassen in Grundschulen
Die Zuweisung in eine Auffangklasse erfolgt grundsätzlich nach Wohnortnähe. Schülerinnen und Schüler werden also möglichst der Schule mit Auffangklasse zugewiesen, die am nächsten zu ihrem Wohnort liegt.

Sekundarstufe I
o Auffang- und Vorbereitungsklassen in allen Schulformen
In der Sekundarstufe I werden die Schülerinnen und Schüler unabhängig vom Bildungsstand der nächstgelegenen Schule zugewiesen. Die Lehrkräfte der jeweiligen Auffangklassen können die Schüler/-innen so über einen längeren Zeitraum beobachten und ihre Potenziale und den Bildungsstand sehr genau einschätzen. Nach dem Besuch der Auffangklasse erfolgt dann ggfs. der Wechsel in die Regelklasse einer anderen Schulform.

Sekundarstufe II (Berufskollegs)
Für neu zugewanderte schulpflichtige Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren gibt es drei unterschiedliche Bildungsgänge an 10 Dortmunder Berufskollegs. Die Zuweisung erfolgt durch das DLZB nach sprachlichen Voraussetzungen, beruflicher Neigung und den Bildungsvoraussetzungen der Schülerin oder des Schülers.
o Ausbildungsvorbereitung (Internationale Förderklasse)
Zielgruppe sind Jugendlichen ohne/mit geringen Deutschkenntnissen. Ziel ist der Erwerb von Deutschkenntnissen und die Vorbereitung auf das Ausbildungsvorbereitungsjahr.
o Ausbildungsvorbereitung
Zielgruppe sind Jugendliche mit Deutschkenntnissen auf B1-Niveau. Ziele sind vertiefte Deutschkenntnisse, berufliche Orientierung und der Erwerb des Hauptschulabschluss nach Klasse 9.
o Berufsfachschule 1
Zielgruppe sind Jugendliche mit vertieften Deutschkenntnissen und Hauptschulabschluss nach Klasse 9. Ziele sind tiefer gehende Deutschkenntnisse, berufliche Orientierung und der Hauptschulabschluss nach Klasse 10.

2. Ist es möglich, an Standorten in der Nähe von Flüchtlingsunterkünften für die dort lebenden Kinder Plätze vorzuhalten, um diese prioritär an Schulen im Stadtbezirk zu unterrichten?
Um der oben beschriebenen wohnortnahen Zuweisung der Flüchtlinge in Übergangswohnheimen gerecht zu werden, ist jeder Unterkunft eine oder mehrere Schulen zugeordnet. Hier werden nach Möglichkeit Plätze frei gehalten.

3. a) Ist das Schulamt über die Pläne zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften informiert?
b) Inwieweit wird bei der Einrichtung von Auffangklassen gezielt die Nähe zu diesen Orten berücksichtigt?
Das Dienstleistungszentrum Bildung wird über die Pläne neuer Flüchtlingsunterkünfte informiert und gibt diese Informationen an das Schulamt für die Stadt Dortmund weiter. In regelmäßig stattfindenden Regionalkonferenzen der staatlichen Schulaufsicht (Schulamt für die Stadt Dortmund/ Bezirksregierung Arnsberg) und dem Fachbereich Schule werden neue Klassen nach Bedarf eingerichtet.“


Frau Dr. Schauenberg dankte für die Stellungnahme und fragte nach, ob die wohnortnahe Zuweisung im Primarbereich durchsetzbar sei, wie sich die gesunkenen Zahlen auswirken und ob noch Wartelisten bestehen.

Frau Raddatz-Nowack erklärte, es gebe Grenzen der wohnortnahen Zuweisung durch räumliche Ressourcen. Es werde jedoch versucht, dieses so optimal wie möglich durchzusetzen.
Sinkende Anmeldezahlen lassen sich leider noch nicht verzeichnen, die Warteliste wurde aber dank der Kooperation mit der Schulaufsicht und den Schulen deutlich reduziert.

Frau Schneckenburger erklärte, dass alle Beteiligten bemüht seien, optimale Voraussetzungen zu schaffen. Das Thema werde in den kommenden Jahren im Fokus bleiben.
Frau Plieth fragte nach der Einsatzmöglichkeit von mobilen Raumsystemen.

Frau Raddatz-Nowack führte aus, dass es sich um Containerlösungen handele. Es werde geprüft, ob und an welchen Schulen dieses möglich sei. Es gebe ab April noch die leer gezogenen Robert-Schumann- und Robert-Bosch-Berufskollegs, die als Raumressource genutzt werden solle.

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.6
Umsetzung des Vorhabens "was geht! rein in die Zukunft in Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03358-15)

Herr Urbanek und Herr Dingerdissen kritisierten den Titel der Vorlage.

Frau Raddatz-Nowack erklärte, dass der vorgegebene Projekttitel der Walter-Blüchert-Stiftung übernommen worden sei.

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei einer Nein-Stimme (AfD), den folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umsetzung des Vorhabens „was geht! Rein in die Zukunft in Dortmund“.


zu TOP 3.7
Anmeldeverfahren an weiterführenden Dortmunder Schulen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03601-16)
Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2016/17 an den Grundschulen der Stadt Dortmund
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 03458-16-E1)

Es lag folgender Antrag der CDU-Fraktion aus der Sitzung des Schulausschusses am 27.01.2016 vor:

„…die CDU-Fraktion im Schulausschuss stellt im Wege der Dringlichkeit zu o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Die Schulverwaltung wird aufgefordert das Anmeldeverfahren für die weiterführenden Schulen im Sinne des Gleichbehandlungsprinzips aller Schulen zu korrigieren.

Begründung:
Der Gesetzgeber bietet den Schulträgern in NRW die Möglichkeit, ein vorgezogenes Anmeldeverfahren zu genehmigen.
„Ist zu erwarten, dass die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität einer oder mehrere Schulen einer Schulform übersteigen wird (Anmeldeüberhang), kann die obere Schulaufsichtsbehörde auf Antrag des Schulträgers ein vorgezogenes Anmeldeverfahren für die Schulen dieser Schulform zulassen.“ (VVzAPO-S I; Neufassung, VV zu § 1, Absatz 1.1.2)
Seit einigen Jahren wird in Dortmund ein vorgezogenes Anmeldeverfahren für die Gesamtschulen praktiziert. Begründung für dessen Einführung war, dass die Anmeldezahlen höher waren als die vorhandenen Aufnahmekapazitäten an diesen Schulen. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass auch an anderen Schulformen Anmeldezahlen höher liegen als Plätze zur Verfügung stehen; beispielsweise bei der Marie-Reinders-Realschule.

Unterschiedliche Anmeldetermine nach Schulformen gegliedert, zementieren zudem eine vorrangige Betrachtung von Schulen hinsichtlich der Schulform statt einzelner Schulen unabhängig der Schulform.
Daher soll die Schulaufsichtsbehörde das derzeitige Anmeldeverfahren in Dortmund ändern um dem Gleichheitsanspruch aller Schulen gerecht zu werden.

Der Schulausschuss stimmte dem Vorschlag der Fraktion B‘90/Die Grünen einstimmig zu, den Antrag der CDU-Fraktion in die nächste Sitzung zu schieben.“


Frau Plieth erklärte, dass ihre Fraktion den Antrag ablehnen werde. Das vorgezogene Anmeldeverfahren bedeute für Eltern und Schulen eine ausreichende Planungssicherheit und Transparenz. Das längere gemeinsame Lernen solle gestärkt werden. Die absoluten Anmeldezahlen an den Gesamtschulen zeigten den gewünschten Bildungsweg.
Ihre Fraktion unterstütze den Stellenwert von Sekundar- und Gesamtschule.

Frau Konak signalisierte Zustimmung zum Antrag der CDU-Fraktion. Sie würde ein zeitgleiches Anmeldeverfahren begrüßen. Die Gesamtschulen sollten die Schüler unabhängig von individueller Leistung aufnehmen.

Herr Dingerdissen sah die kommunale Verwaltungstätigkeit positiv. Es gehe um ein seit Jahren bewährtes System, um Härten und Ungerechtigkeiten zu vermeiden. Er stimme dem Antrag nicht zu.

Herr Spieß schloss sich den Ausführungen von Frau Plieth und Herrn Dingerdissen an, die SPD-Fraktion werde dem Antrag nicht folgen. Er bat jedoch um eine Stellungnahme der Verwaltung zu der Angelegenheit.

Frau Dr. Schauenberg erläuterte nochmals den Antrag ihrer Fraktion. Sie sprach die absoluten Anmeldezahlen des vorgezogenen Anmeldeverfahrens an, die in diesem Verfahren generiert werden. Diese unterscheiden sich von den faktischen Zahlen der SchülerInnen, die tatsächlich später eine Gesamtschule besuchen. Man könne nicht sagen, dass die Eltern allgemein eine Gesamtschule wünschten, sondern dass es bestimmte Gesamtschulen seien, die gewählt würden.
Es gebe auch in anderen Schulformen bei einzelnen Schulen einen Anmeldeüberhang, so dass dann dort ebenfalls die Möglichkeit eines vorgezogenen Verfahrens gegeben sei.
Ein zeitgleiches Anmeldeverfahren führe zur Abschaffung von Ungleichbehandlung und Ungerechtigkeit sowie realistischeren Zahlen.
Nach Gesetzeslage sei das reguläre Verfahren das der gleichzeitigen Anmeldung. Das Ausnahmeverfahren müsse beantragt werden, könne aber durchaus auch nicht genehmigt werden.

Herr Dallmann argumentierte für die Verwaltung. Es gehe um die Gleichbehandlung gleicher Sachverhalte. Bei den Anmeldungen zu den weiterführenden Schulen sei es kein gleicher Sachverhalt, weil Gesamtschulen seit ihrer Einrichtung immer einen erheblichen, absoluten Anmeldeüberhang haben. Das unterscheide sie von allen anderen Schulformen, bei denen einzelne Schulen auch einen Überhang haben können, der von anderen Schulen aufgefangen werden könne.
Es gebe jährlich wechselnde Zahlen von Schülern/Schülerinnen, die den gewünschten Platz an der Gesamtschule nicht bekommen, weil es den absoluten Anmeldeüberhang gebe. In Übereinstimmung mit den Schulleitungskonferenzen praktiziere Dortmund aus diesen Gründen das vorzeitige Anmeldeverfahren. Es habe sich bewährt und werde immer wieder optimiert. Die Verwaltung habe festgestellt, dass dieses auch in der Elternschaft positiv bewertet werde.

Frau Staar erklärte die Zustimmung der Stadteltern zu dem Antrag der CDU-Fraktion. Es gebe nach ihren Informationen nicht nur positive Reaktionen, sondern auch Klageverfahren.

Herr Barrenbrügge erklärte, dass es seiner Fraktion nur um den formalen Vorgang des Anmeldeverfahrens gehe. Man solle darüber nachdenken, ob das Verfahren bei den Gesamtschulen so bleibe, aber dann auch bei den Schulen Anwendung finde, die einen Anmeldeüberhang haben.


Der Schulausschuss lehnte mehrheitlich mit 11 Nein-Stimmen (SPD, B‘90/Die Grünen, FDP/Bürgerliste) zu 9 Ja-Stimmen folgenden Antrag der CDU-Fraktion ab:

Die Schulverwaltung wird aufgefordert das Anmeldeverfahren für die weiterführenden Schulen im Sinne des Gleichbehandlungsprinzips aller Schulen zu korrigieren.


Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor
(Drucksache Nr.: 03458-16-E1, s. auch TOP 1.3):

„… wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie viele Kinder sind mit welcher Empfehlung an den jeweiligen weiterführenden Schulen angenommen worden?

2. Wie viele Kinder sind an der jeweiligen Schulform durchgehend, von der Aufnahme bis zum jeweiligen Schulabschluss, beschult worden?“

Die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zur nächsten Sitzung.



4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- unbesetzt –



5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 5.1
Vorstellung des Projektes INFamilie
- mündlicher Bericht -

Der Schulausschuss nahm die Präsentation (wird der Niederschrift beigefügt) von Frau Schultebraucks-Burgkart und Herrn Sinn dankend zur Kenntnis.


zu TOP 5.2
Neuauflage der Broschüre "Frühe Hilfen für Kinder mit Handicaps in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03701-16)

Der Schulausschuss nahm die Neuauflage der Broschüre „Frühe Hilfen für Kinder mit Handicaps in Dortmund“ zur Kenntnis.


zu TOP 5.3
Bulgarische und rumänische Staatsangehörige in Dortmund - Bericht 2015
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 09.02.2016
(Drucksache Nr.: 03508-16)

Es lag folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 09.02.2016 vor:

„Herr Haermeyer erklärte auf die Nachfrage von Herrn Krummacher bezüglich der
prozentualen Schwankungen in den Quartalen, dass die Basisgröße nicht sehr hoch ist und die
Schwankungen in beide Richtungen gehen. Dies kann bereits durch Umzug mehrerer großer
Familien geschehen, hier ist aber kein Trend abzuleiten.

Frau Reigl bat darum, diese Vorlage auch dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie und
dem Schulausschuss zur Verfügung zu stellen, dies wurde von den Ausschussmitgliedern
befürwortet.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
nimmt den Bericht zur Kenntnis.“


Der Schulausschuss nahm den Bericht zur Kenntnis.



6. Anträge / Anfragen

zu TOP 6.1
Schulbezirksgrenzen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03795-16)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03795-16-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung über die Auswirkungen des Wegfalls der Schulbezirksgrenzen in Dortmund?

Das betrifft insbesondere Erkenntnisse darüber,
- wie viele Kinder inzwischen nicht die vorher zuständige und nächstgelegene, sondern eine andere Grundschule besuchen,
- welche Auswirkungen sich auf die Zusammensetzung der Schüler*innen an den Schulen ergeben haben,
- welche Konsequenzen der Wegfall der Schulbezirksgrenzen für die einzelnen Schulen gehabt hat.

2. Wenn keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen: Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Auswirkungen des Wegfalls der Schulbezirksgrenzen auch für Dortmund zu eruieren?

3. Welche Konsequenzen hat der Wegfall der Schulbezirksgrenzen für die Verwaltung hinsichtlich einer anforderungsgerechten und vorrauschauenden Schulentwicklungsplanung gehabt und welche sind zukünftig noch zu erwarten?

4. Welche Schlüsse zieht die Verwaltung aus den Entwicklungen der letzten Jahre hinsichtlich der Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit von Schulbezirksgrenzen?

Begründung:
Eine Studie des Zentrums für interdisziplinäre Regionalforschung an der Ruhr-Uni Bochum hat für die Stadt Mülheim ergeben, dass in Folge der Aufhebung der Schulbezirksgrenzen im Jahr 2008 durch die damalige Landesregierung aus CDU und FDP im Jahr 2013 ca. 25 Prozent der Kinder nicht die vorher zuständige und nächstgelegene, sondern eine andere Grundschule besucht haben. Vor der Aufhebung der Bezirke hatte dieser Anteil nur bei 10 Prozent gelegen.
Laut Studie trennt die freie Wahl der Grundschule die Kinder dabei zunehmend in arm und reich. Je höher der soziale Status der Eltern, desto höher liegt auch die Wahrscheinlichkeit, dass von der Wahlfreiheit Gebrauch gemacht wird. Das führt neben schon vorhandenen sozialen Unterschieden in vielen Stadtbezirken zu einer zusätzlichen Spaltung. In vielen Schulen bleiben nach der Studie Kinder aus einkommensschwachen und bildungsfernen Familien vermehrt unter sich. Die Auswirkungen sind laut Studie negativ für die betroffenen SchülerInnen und die Schulen.“

Die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zur nächsten Sitzung.


zu TOP 6.2
Offene Ganztagsschule
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03816-16)

Der TOP wurde von der CDU-Fraktion zurückgezogen.





Die Vorsitzende dankte für die Mitarbeit am heutigen Tage und schloss die öffentliche Sitzung um 16.05 Uhr.




A l t u n d a l – K ö s e S c h n i t t k e r F ä r b e r
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin