N i e d e r s c h r i f t

über die 24. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde


am 03.07.2013
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


(öffentlich)

Sitzungsdauer: 15:00 - 18:15 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Herr Thomas Quittek (BUND)

Frau Meike Hötzel (BUND)

Herr Dietrich Büscher (NABU)

Herr Dr. Klaus Gelmroth (NABU)

Herr Prof. Dr. Lothar Finke (LNU)

Herr Dr. Hans Otterbein (LNU)

Herr Bernd Stangl (LNU)

Herr Klaus Horn (SDW NRW e.V.)

Herr Manfred Budde (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)

Herr Hans-Heinrich Westermann (Westf. –Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)

Herr Thomas Ricke (Landesverband Gartenbau Westfalen-Lippe e.V)

Herr Wilhelm Tappe (Kreisjägerschaft Dortmund e.V.)

Herr Norbert Kovac (Fischereiverband NRW e.V.)

Herr Peter Frankenstein (LandesSportBund e,V.)

Herr Manfred Gimmler (Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e.V.)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

Herr Walter Aukthun (LNU)

Herr Siegfried Wittwer (Kreisjägerschaft Dortmund e.V.)

Herr Klaus Popma (Fischereiverband NRW e.V.)
3. Verwaltung

Herr Dr. Grote (60/AL)

Herr Höing (60/2)

Frau Viets (60/2-1)

Herr Traxel (60/2-2)
4.
Gäste

Herr Thomas Kraft (Landschaftswachtanwärter)

Frau Nadja Franke (Anwohnerin)

Frau Nicole Schemann (Anwohnerin)

Frau Eva Kovacz (Anwohnerin)

Frau A. Schrolen Dias (Universität Dortmund)

Herr Markus Klinkhammer (Universität Dortmund)

Frau Claudia Aab (StA 61/4-5)

Frau Sabine Albermann (StA 61/4-4)

Herr Gerald Kampert (61/4-5)

Herr Detlef Münch (Rat)

Veröffentlichte Tagesordnung:


T a g e s o r d n u n g (öffentlich)

für die 24. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde,
am 03.07.2013, Beginn 15:00 Uhr,
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 23. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde (öffentlicher Teil)


2. Vorlagen der Verwaltung

2.1. Bauleitplanung, Bebauungsplan Lü 148n – Steinsweg-
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Erweiterung des
Planbereichs, Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09695-13)

2.2. Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 295 Nahversorgungseinrichtung östlich Kirchhörder Straße -, 26. Änderung des Flächenutzungsplanes
Empfehlung
(Drucksache Nr. 10110-13)

2.3. Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom
295 – Nahversorgungseinrichtung östlich Kirchhörder Straße -, 26. Änderung
des Flächenutzungsplanes
Hier: Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits-
beteiligung und der Behördenbeteiligung, Beschluss zur Erweiterung des
Bereiches der 26. Änderung des Flächenutzungsplanes, Beschluss zur
Beteiligung der Öffentlichkeit
(Offenlegungsbeschluss)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10110-13)



3. Berichte

3.1 Vorstellung eines Landschaftswächters für den Bezirk Mengede-West

3.2. Sportplatzplanungen

3.3. Wegeführung im Bereich des Gewässersystems Rüpingsbach


4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen



Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden - Herrn Prof. Dr. Finke - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde fristgemäß eingeladen wurde und dass der Beirat beschlussfähig ist.



1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Kovac benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht festgestellt und abgearbeitet.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 23. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde (öffentlicher Teil)

Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 23. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde wird vom Beirat einstimmig genehmigt. Die Niederschrift wird durch einen Textbeitrag zum TOP 3.4. von Herrn Dr. Gelmroth ergänzt.






2. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 2.1
Bauleitplanung, Bebauungsplan Lü 148n - Steinsweg
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Erweiterung des
Planbereichs, Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09695-13)

Der Vorsitzende berichtet, dass sich der Beirat in den vergangenen Jahren intensiv mit dem o.g.
Bebauungsplan befasst habe.
Herr Kampert vom Stadtplanungs und Bauordnungsamt stellt mit einem Vortrag den alten
Bebauungsplan dem aktuellen Bebauungsplan gegenüber. Besondere Erwähnung findet der
sich westlich der Autobahn A 45 eingearbeitete regionale Grünzug.

Der Beirat erkundigt sich beim Stadtplanungs - und Bauordnungsamt nach Ausgleichsflächen
auf der Ostseite der A 45. Herr Kampert berichtet, dass Ersatzpflanzungen im Bereich der A 44
und A 45 erfolgen sollen.


Beschluss

Der Beirat nimmt die Vorlage einstimmig zur Kenntnis und verweist auf seinen Beschluss vom 29.08.2012 (Drucksache Nr.: 07493-12): Dort heißt es u.a.:

Der Beirat bekräftigt einstimmig seine im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplanes und des Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSekt) Lütgendortmund im Jahr 2004 vorgetragenen Bedenken gegen die Wohnbebauung am Steinsweg.

In seiner Stellungnahme zum FNP hatte der Beirat unter Punkt Lü10 einen Verzicht bis auf eine Randbebauung an der Ewald-Görshop-Straße gefordert und dies u.a. mit dem Erhalt des im Gebietsentwicklungsplan (Regionalplan) festgesetzten Regionalen Grünzuges begründet. Der Beirat sah einen Widerspruch des Bebauungsplanes zum GEP.

Der Beirat sieht sich in seiner damaligen Einschätzung durch die im damaligen Umweltbericht dargestellte Erhebung bestätigt.

Die anerkannten Naturschutzverbände hatten in einer Stellungnahme vom 9.5.2010 an das Stadtplanungsamt weitere Bedenken vorgetragen.


zu TOP 2.2
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Hom 295 – Nahversorgungseinrichtung östlich Kirchhörder Straße -, 26.
Änderung des Flächenutzungsplanes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10110-13)

Der Vorsitzende führt die Tagesordnungspunkte 2.2. und 2.3 zusammen, da diese inhaltlich identisch sind.





zu TOP 2.3
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom
295 – Nahversorgungseinrichtung östlich Kirchhörder Straße -, 26. Änderung
des Flächenutzungsplanes
Hier: Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits-
beteiligung und der Behördenbeteiligung, Beschluss zur Erweiterung des Bereiches der 26. Änderung des Flächenutzungsplanes, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlegungsbeschluss)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10110-13)

Die Planungsunterlagen werden von Frau Albermann vom Stadtplanungs- und Bauordnungsamt vorgestellt.

Der Vorsitzende berichtet, dass sich der Beirat bereits in der Vergangenheit kritisch mit dem Bebauungsplan befasst hat. Hierbei verweist er auf folgenden auf Seite 6 in der Vorlage abgedruckten Textpassus „Die Überplanung erfordert eine Anpassung des Landschaftsplanes. Mit der Rechtsverbindlichkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 295 treten diesem widersprechende Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Süd für das Plangebiet außer Kraft, soweit der Träger der Landschaftsplanung im Beteiligungsverfahren nicht widersprochen hat (§ 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz NW)“ .

Das Umweltamt trägt vor, dass der Landschaftsplan das Entwicklungsziel 6 – temporäre Erhaltung – darstellt. Festsetzungen existieren nicht.

Der Beirat verweist auf die Tischvorlage von Herrn Dr. Gelmroth und verdeutlicht in diesem Zusammen-hang die Wichtigkeit der innerstädtischen Grünflächen.
Im Artenschutzgutachten wurden die von den Anwohnern erwähnten - nicht planungsrelevanten - aber dennoch besonders geschützten Arten (z.B. Amphibien wie Molche etc. ,Reptilien wie Blindschleiche und Kröten) nicht beachtet. Diese Arten wurden bei den durchgeführten Kartierungen in den Jahren 2009, 2010 und 2011 nicht festgestellt.
Obwohl auch bei den Pflanzen keine planungsrelevanten Arten vorhanden sind, sollte auch hier eine ergänzende Untersuchung stattfinden.
Die Anwohnerin Frau Nadja Franke trägt ergänzend vor, dass die an das projektierte Grundstück angren-zenden Gärten bereits jetzt bei Starkregen überflutet werden. Sollte die Baumaßnahme umgesetzt werden, befürchtet sie eine Erhöhung der Überschwemmungsgefahr.

Der Vorsitzende fordert eine Nachbesserung des Umweltberichtes sowie ein Überdenken des auf älteren Grundparameterdaten basierenden Bedarfsplanes der Nahversorgung


Beschluss

Der Beirat nimmt die Vorlage einstimmig zur Kenntnis und fasst folgenden einstimmigen Beschluss:



Der Beirat nimmt Bezug auf seine Stellungnahme vom 4.2.2009:

Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde lehnt den B-Plan Hom 295 – Einkaufszentrum Kirchhörder Straße – sowie die damit verbundenen Änderungen des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes Dortmund-Süd aus Gründen des Biotop- und Artenschutzes und des Biotopverbundes zugunsten der Bewahrung des Freilandklimas im Außenbereich (keine zusätzlichen Versiegelungen!) und zur Bewahrung des Wohnwertes des angrenzenden Siedlungsbereiches (″Villenzone“) an der Kirchhörder Straße und der Durchstraße ab. Das bei einer Realisierung des Einkaufszentrums zu erwartende Verkehrsaufkommen führt zu unlösbaren Gefährdungen und zusätzlichen Emissionsbelastungen.

Ergänzend hält der Beirat eine vollständige Bestandserfassung der im Plangebiet vorkommenden geschützten Arten für erforderlich, insbesondere der Amphibien und Reptilien. So haben Anwohner im Plangebiet Blindschleichen, Kröten und Molche festgestellt und fotografiert. Die artenschutzrechtliche Prüfung im Hinblick auf planungsrelevante Vögel und Fledermäuse reicht hier nicht aus. Vielmehr müssen im Rahmen der Eingriffsregelung auch die weiteren geschützten Arten betrachtet werden.

Aus der Sicht des Beirates ist zudem der Bedarf für einen Supermarkt an dieser Stelle nicht ausreichend nachgewiesen. Der frühere REWE-Supermarkt an der Kirchhörder Straße ist geschlossen worden, weil nicht genügend Kunden vorhanden waren. Nach Meldungen in der Presse plant die REWE-Gruppe zudem, den in Wellinghofen befindlichen Markt im Gegenzug zu schließen, was dann dort zu einer Verschlechterung der Nahversorgung führen würde.


3. Berichte

zu TOP 3.1
Vorstellung eines Landschaftswächters für den Bezirk Mengede-West

Herr Siegfried Wittwer von der Kreisjägerschaft hat Herrn Thomas Kraft, Leiter des Veranstaltungs-managements beim Klinikum Dortmund, als zukünftigen Landschaftswächter für den Landschafts-wachtbezirk Mengede – West vorgeschlagen..
Herr Kraft wohnt direkt im Landschaftswachtbezirk Mengede – West und verfügt über hervorragende Ortskenntnisse und im Themenbereich Natur – und Landschaftsschutz.

Nach persönlicher Vorstellung wird Herr Thomas Kraft vom Beirat einstimmig als Landschaftswächter für den Bezirk Mengede-West vorgeschlagen.

Die weitere Bestellung erfolgt durch das Umweltamt.


zu TOP 3.2
Sportplatzplanungen

Der Vorsitzende berichtet von einem am 17.06.2013 beim StadtSportBund Dortmund stattgefundenen Gespräch. Hierbei ergab sich eine große Einigkeit bzgl. des Erhaltes der „Sportplätze um die Ecke“ (Bestandsschutz) als Grundlage einer weiteren Zusammenarbeit zwischen Beirat und StadtsportBund.

Der Beirat beschließt einstimmig, sich bzgl. der Umsetzung zur Änderung des Immissionschutzgesetzes sowie der Sportlärmschutzverordnung sowohl mit dem Umweltministerium NRW, den Fraktionen auf Landesebene, als auch dem Städtetag und dem Städte- und Gemeindebund in Verbindung zu setzen.


Beschluss

Der Beirat fasst folgenden einstimmigen Beschluss:

Der Beirat begrüßt die Entscheidung der Planungsverwaltung, das Bebauungsplanverfahren Scha 145 – Planung eines Sportplatzes westlich der Kurler Straße – aufzugeben und den bestehenden Sportplatz an der Husener Eichwaldstraße mit Lärmschutzwänden zu versehen und/oder das Gelände der Zeche Kurl zum Sportstandort zu entwickeln.

Die Stadt Dortmund hat eine besondere Verantwortung für ökologisch hochwerte Freiräume, die sich insbesondere im Dortmunder Nordosten befinden. Er sollte deshalb die betroffenen Stadtbezirke – insbesondere Scharnhorst – bei der Realisierung von umweltgerechten Planungen unterstützen. Unter diesem Gesichtspunkt sollte die Reaktivierung der alten Zeche Kurl finanziell besonders gefördert werden.

Zur Vermeidung weiterer Sportplatzverlagerungen in den Freiraum tritt der Beirat für eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der Sportanlagenlärmschutzverordnung ein. Bislang können Anwohner von bestehenden Sportplätzen innerorts mit Hinweis auf die Sportanlagenlärmschutz-verordnung (18. BlmSchVO) den Spielbetrieb stark einschränken lassen und damit Druck auf die Kommunen ausüben, Ersatzsportplätze im Freiraum zu planen. Der Beirat regt eine konzertierte Aktion des Rates der Stadt, der Dortmunder Bundes- und Landtagsabgeordneten sowie der Sport- und Umweltverbände zur Privilegierung von Sportlärm an bestehenden innerörtliche Sportplätze an – vergleichbar mit der Duldung von Kinderlärm, die der Bundestag im vergangenen Jahr durch § 22 Abs.
1 a BlmSchG eingeführt hat. Klagen gegen bestehende Sportplätze wegen Lärms durch Sportler sollen erschwert werden.


zu TOP 3.3
Wegeführung im Bereich des Gewässersystems Rüpingsbach

Auf Einladung des Bezirksbürgermeisters von Hombruch, Herrn Semmler nahmen die Herren Prof. Dr. Finke, Dr. Gelmroth und Dr. Otterbein und auch Herr Höing am 6.6.2013 an einer Besprechung von Politik, Verwaltung, Verbänden und Initiativen teil, in der über den Stand der Planungen zur ökologischen Umgestaltung von Rüpingsbach, Grotenbach und Kirchhörder Bach berichtet wurde. Hierbei wurden insbesondere die Meinungen zur Öffnung der Betriebswege für die Öffentlichkeit diskutiert. Der Vorsitzende sieht momentan keine Notwendigkeit, von der kritischen Haltung des Beirates bezüglich Öffnung dieser Wege für Fußgänger und Radfahrer abzurücken. Die von einer Bürgerinitiative unter Leitung von Herrn Glörfeld und dem Seniorenbeirat gewünschte durchgängige Öffnung entlang des Rüpingsbachs im Bereich Harkortshof wurde bereits in einer früheren Besprechung einvernehmlich abgelehnt.

Herr Dr. Grote empfiehlt dem Beirat, die ökologische Zielsetzung der Umgestaltung der Fließgewässer hervorzuheben und die Verwaltung um einen diskussionsfähigen Plan bezüglich Wegeführung entlang der Gewässer zu bitten.

Beschluss

Der Beirat bekräftigt einstimmig seinen Beschluss vom 5.5.2010:

„Der Beirat bittet die Verwaltung, bei der Planung von Wegen entlang der ökologisch umgestalteten Fließgewässer von Grotenbach, Rüpingsbach und Kirchhörder Bach die Belange des Naturschutzes zu beachten. Auf die Öffnung des künftigen Unterhaltungsweges entlang des Grotenbachs zwischen der Autobahn A 45 und der Grotenbachstraße sollte wegen eines empfindlichen Feuchtwiesenbereichs verzichtet werden. Hier kann ein bestehender Feldweg westlich der S-Bahn-Strecke genutzt werden. Nördlich der Grotenbachstraße sollte der Unterhaltungsweg entlang des Rüpingsbachs nördlich bis zur Straße „Am Spörkel“ zum Schutz eines Amphibienteiches im Bereich „Harkortshof“ ebenfalls nicht geöffnet werden. Hier können Radfahrer und Spaziergänger die Straße „Am Spörkel“ nutzen.

Im weiteren Verlauf nach Norden bis zur Menglinghauser Straße regt der Beirat eine direkte Radwegeführung auf der Westseite des Rüpingsbaches (Bereich Hotel Lennhof) an. Nördlich der Menglinghauser Straße soll der Weg zum Schutz des Naturschutzgebietes „An der Panne“ auf der Ostseite des Rüpingsbachs verlaufen. Der Beirat begrüßt die Planung eines amphibiengerechten Durchlasses unterhalb der Stockumer Straße.

Der Beirat bittet um die zügige Realisierung des Ratsbeschlusses zur Abbindung der Ostenbergstraße für den Kfz-Verkehr. Diese Maßnahme käme sowohl bodenlebenden Tieren als auch Spaziergängern und Radfahrern zugute.“

Darüber hinaus bittet der Beirat die Verwaltung um einen Sachstandsbericht zu den Planfeststellungsverfahren Rüpingsbach, Grotenbach und Kirchhörder Bach in der November-Sitzung. Hierbei sollte die Verwaltung auch einen diskussionsfähigen Vorschlag für geplante Wege entlang der o.g. Fließgewässer vorstellen.

Was die von Seiten der Initiative um Herrn Glörfeld und dem Seniorenbeirat gewünschte Öffnung des Betriebsweges entlang des Rüpingsbachs im Bereich „Harkortshof“ (zwischen Grotenbachstraße und der Brücke „Am Spörkel“) betrifft, so verweist der Beirat auf das einvernehmliche Besprechungsergebnis vom 26.1.2011, wonach in diesem Abschnitt der Betriebsweg zum Schutz der Natur nicht geöffnet werden soll.


zu TOP 4.

Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Herr Stangl trägt vor, dass der „Initiativkreis Alte Körne“ den 6. Platz beim Bundesumweltpreis erzielt habe.

Herr Budde verdeutlicht an Hand diverser Fotos seiner landwirtschaftlichen Flächen die Auswirkungen, welche die Mitte Juni ausgelöste Regenflut mit bis zu 80 Litern Wasser/qm/Stunde nach sich zogen. Der Wasserablauf konnte offensichtlich nicht schnell genug gewährleistet werden, da aus seiner Sicht in der Vergangenheit die Pflege der betroffenen Gräben vernachlässigt wurde.

Die nächste Beiratssitzung am 4.09.2013 wird um 14:00 Uhr im Umweltamt beginnen und ab 15:30 Uhr zu einer Exkursion zu den Hochwasserrückhaltebecken nach Castrop Rauxel-Ickern starten. Der Hin und Rücktransport soll durch einen Bus gewährleistet werden.




Kovac Prof. Dr. Finke Viets
Mitglied Vorsitzender Geschäftsführung