Niederschrift (öffentlich)

über die 19. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden


am 24.01.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:00 - 17:33 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD
Rm Goosmann
Rm Heidkamp
Rm Jäkel
Rm Kleinhans
Rm Albrecht-Winterhoff i. V. für Rm Renkawitz
Rm Schmidt
Rm Brandt i. V. für Rm Schnittker
Rm Tölch

CDU
Rm Daskalakis
Rm Kopkow
Rm Krause
Rm Dr. Goll
Rm Weber
sB Wallrabe

Bündnis 90/Die Grünen
Rm Brunsing
Rm Noltemeyer
sB Krummacher

FDP/Bürgerliste
Rm Dr. Reinbold

Die Linke & Piraten
Rm Reigl
Rm Zweier

AfD
Rm Urbanek i. V. für Rm Bohnhof


b) Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Siegmund Seniorenbeirat
sE Imielski Integrationsrat

c) Verwaltung
StR´in Jägers, 3/Dez.
Frau Siekmann, FB 32
Herr Kruse, FB 33
Herr Aschenbrenner, FB 37
Frau Böker, FB 33
Frau Mattusch, FB 33

Herr Dr. Falk, FB 70
Herr Rohjan, FB 70
Frau Bonan, FB 1
Frau Kunze, 3/Dez.


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 19. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,
am 24.01.2017, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund





1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 22.11.2016


2. Beratung von Eingaben

2.1 Anregung zur Ehrung Stephanie Steve Shirley (geb. als Stephanie Buchthal)
Eingabe
(Drucksache Nr.: 06409-16)

2.2 Rad-Schnell-Weg Ruhr - Finanzierung eines gedruckten Textes in Leichter Sprache
Eingabe
(Drucksache Nr.: 06535-16)

3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

3.1 Graffiti-Beseitigung im Stadtgebiet
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05370-16-E3)

3.2 Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 08.11.2016
(Drucksache Nr.: 05782-16-
E1)
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 08.11.2016
(Drucksache Nr.: 05782-16-
E2)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05782-16-E3)

3.3 Wahlinformationen für Wohnungslose
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 08.11.2016
(Drucksache Nr.: 06122-16-E1)


3.4 Freifunk
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06611-17)

3.5 Ankunftszentren des BAMF in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06284-16-E3)

3.6 Rederecht in den Bezirksvertretungen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06639-17)

3.7 Ponykarussell auf dem Weihnachtsmarkt
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06642-17)

3.8 Information zum bevorstehenden Volksbegehren "Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung, "G9-jetzt"
-Mündlicher Bericht-

4. Vorlagen der Verwaltung

4.1 Projekt „Nordwärts“: 2. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren, zu den Projektständen und zu neu entwickelten Projekten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06136-16)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2016
(Drucksache Nr.: 06136-16)


4.2 Planung verkaufsoffene Sonntage 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06287-16)

4.3 Erweiterungsanbau und Umbaumaßnahmen an die/der Rettungswache 11 (Ruhrallee)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06330-16)

4.4 Sachstandsbericht zu Problemhäusern in Dortmund und zur fachbereichsübergreifenden Zusammenarbeit
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06556-16)

4.5 Tätigkeitsbericht des Büros für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit (BABC)
Berichtszeitraum 2014 - 2016

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06612-17)

4.6 Neuorganisation der Bürgerdienste
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06589-16)

4.7 Sachstandsbericht zur Parksituation im Umfeld des Signal-Iduna-Park
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06626-17)




Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Rm Krause - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Rm Weber benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht festgestellt und um folgenden Punkt erweitert.


TOP 4.8 PSD-Bank Triathlon 2017 am PHOENIX See
(Drucksache Nr.: 06658-17)



Mit dieser Ergänzung wird die Tagesordnung einstimmig genehmigt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 22.11.2016

Die Niederschrift über die 18. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 22.11.2016 wurde einstimmig genehmigt.


2. Beratung von Eingaben


zu TOP 2.1
Anregung zur Ehrung Stephanie Steve Shirley (geb. als Stephanie Buchthal)
Eingabe
(Drucksache Nr.: 06409-16)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 05.12.2016 vor:

….Ehrung Stephanie Steve Shirley (geb. Buchthal)
Eingabe des Herrn Dr. Wilfried Kochhäuser vom 03.11.2016;DS-Nr. 06409-16
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit seinem Schreiben regt Herr Dr. Kochhäuser an, die in Dortmund geborene Stephanie
Steve Shirley (geboren am 16.09.1933 als Vera Stephanie Buchthal) als eine herausragende
Persönlichkeit an einem besonderen Ort in Dortmund zu ehren. Richtigerweise wurde in dem
Schreiben darauf verwiesen, dass die Stadt Dortmund bereits eine Straße nach ihrer
Großmutter Rosa Buchthal benannt hat (Rosa-Buchthal-Straße, benannt im Jahr 2007 im
Stadtbezirk Innenstadt-Ost).
Vorausgesetzt, dass als "Ehrung an einem besonderen Ort" die Benennung einer Straße oder
eines öffentlichen Ortes/Platzes zu verstehen ist, gilt dafür Folgendes:
Die Benennung von Straßen bzw. die Auswahl eines Straßennamens ist nach § 37 Abs. 1 Satz
2 GO NRW in Verbindung mit § 20 Abs. 2 Buchstabe e) der Hauptsatzung eine Aufgabe der
jeweiligen Bezirksvertretung, sofern deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk
hinausgeht. Hierbei sind die vom Rat der Stadt Dortmund erlassenen Richtlinien für die
Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen für das Stadtgebiet Dortmund zu beachten.
Gemäß diesen Richtlinien sollte im Regelfall eine Benennung nach Persönlichkeiten nicht vor
Ablauf von fünf Jahren nach deren Ableben erfolgen (sog. 5-Jahres-Regel). Eine Benennung
nach lebenden Personen ist nicht möglich. Frau Stephanie Steve Shirley lebt heute in der
englischen Stadt Hemley-on-Thames, 30 Kilometer westlich von London. Insofern kommt
eine Straßenbenennung nicht in Betracht.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Schirmer vom Tiefbauamt unter der Rufnummer 0231/50-
24035 zur Verfügung…

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.2
Rad-Schnell-Weg Ruhr - Finanzierung eines gedruckten Textes in Leichter Sprache
Eingabe
(Drucksache Nr.: 06535-16)
Rad-Schnell-Weg Ruhr - Finanzierung eines gedruckten Textes in Leichter Sprache
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06535-16-E1)
Rad-Schnell-Weg Ruhr - Finanzierung eines gedruckten Textes in Leichter Sprache
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06535-16-E2)


Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 09.01.2017 vor:

….Rad-Schnell-Weg Ruhr - Finanzierung eines gedruckten Textes in "Leichter Sprache"
Hier: Eingabe des Herrn Norbert Paul, DS-Nr. 06535-16
Sehr geehrte Damen und Herren,
die obengenannte Anfrage beantworte ich wie folgt:
der Grundgedanke von Herrn Paul, Informationen über aktuelle Themen auch in "Leichter
Sprache" zu veröffentlichen, sollte sich nicht auf den Rad-Schnell-Weg Ruhr (RS 1)
beschränken, sondern grundsätzlich auf Umsetzbarkeit geprüft werden.
Der konkret vorgetragenen Bitte, nach direkter Beauftragung von VeloCityRuhrkann aus
vergabe- und haushaltsrechtlichen Gründen jedoch nicht entsprochen werden.
Nach der städtischen Vergabe- und Beschaffungsordnung sind freihändige Vergaben im
Bereich der Liefer- und Dienstleistungen (VOL) bei einer Wertgrenze von über 500 bis zu
5.000,00 € nur nach formloser Preisermittlung durch Angebotsaufforderung bei mindestens
drei potentiellen Bietern möglich, dies entspricht dem § 3 Abs. 6 der Vergabe- und
Vertragsordnung für Leistungen (VOL).
Eine Direktvergabe an VeloCityRuhr bzw. den Petenten Herrn Norbert Paul ist daher nach
geltendem Vergaberecht nicht möglich.
Darüber hinaus sind Finanzmittel für eine derartige Beauftragung im Budget des hier
zuständigen Planungs- und Bauordnungsamtes nicht eingeplant….


Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:

..wir bitten darum unten stehende Beschlussvorschläge zur Beratung und zur Abstimmung zu stellen.

Beschlussvorschlag

Der ABöAB empfiehlt dem Rat der Stadt folgende Beschlüsse zu fassen:



1. Der Rat der Stadt beschließt die Teilfinanzierung eines Flyers zum Rad-Schnell-Weg Ruhr in Leichter Sprache, in einer Höhe von max. 500 Euro.

2. Der Rat der Stadt beschließt, dass die Dortmund-Agentur zu einem Kompetenzzentrum für Leichte Sprache ausgebaut wird. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt ein Konzept zu erstellen und dem Rat, seinen Ausschüssen und Bezirksvertretungen in der zweiten Jahreshälfte 2017 zur Beratung vorzulegen.

Begründung:
Die Leichte Sprache ist eine speziell geregelte Ausdrucksweise, die auf besonders leichte Verständlichkeit abzielt. Sie soll also Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen über eine geringe Kompetenz in der deutschen Sprache verfügen, das Verstehen von Texten erleichtern und ist somit Bestandteil der Barrierefreiheit.

Die Wichtigkeit dieser Ausdrucksform wird bereits dadurch deutlich, dass sich auch die Bundesregierung dieser Ausdrucksform in bestimmten Inhalten bedient.

https://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/LeichteSprache/leichteSprache_node.html

Zusätzlich sei darauf verwiesen, dass die UN-Behindertenrechtskonvention, die Umsetzung von Texten in Leichte Sprache vorsieht.

Der Aufbau eines Kompetenzzentrums für Leichte Sprache in Dortmund könnte zukünftig die Arbeit in und mit der Stadtverwaltung für die Menschen in der Stadt erleichtern und könnte somit auch als überregionales bedeutendes Beispiel dienen und als Teil eines Sozialen Dortmunds wahrgenommen werden….

Zusätzlich liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vor:



….die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Die Verwaltung wird gebeten, in der nächsten Sitzung des Ausschusses einen Sachstandsbericht über die bisherigen Maßnahmen zur Umsetzung der barrierefreien Kommunikation in der Stadtverwaltung zu geben.

Dabei sollen sowohl Maßnahmen im Bereich der digitalen Kommunikation, der Sitzungen und Veranstaltungen, der Öffentlichkeitsarbeit sowie bei der Erstellung von Bescheiden erläutert werden.

Dargestellt werden sollte auch, wie und durch wen die Erstellung der jeweiligen Materialien bisher erfolgt bzw. mit welchen Kooperationspartnern dabei zusammengearbeitet wird…..


Frau Rm Noltemeyer erklärte, dass sie darum bittet, erstmal zu klären, welche Maßnahmen es bereits gibt, bevor man ein Kompetenzzentrum prüfen lässt und den Punkt 2 des Antrages der Fraktion Die Linke & Piraten vorerst zurückzustellen.

Frau Rm Reigl gab an, dass sie mit der Rückstellung einverstanden sei.

Herr Rm Goosman erläuterte, dass in der Beantwortung von Herrn Stadtrat Wilde schon ausgeführt sei, dass der Grundgedanke der „Leichten Sprache“ bereits auf Umsetzbarkeit geprüft werden soll. Seine Fraktion würde den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten in beiden Punkten ablehnen. Er sehe den Ausschuss nicht als das richtige Gremium um mit der Gießkanne Gelder zu verteilen und der Punkt 2 des Antrages gehe ihm zu weit. Den Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen sehe er als Prüfauftrag zur schriftlichen Beantwortung an die Verwaltung und diesen trage seine Fraktion mit.

Herr Rm Dr. Reinbold erklärte, dass er das genauso sehe.

Frau Stadträtin Jägers führte aus, dass es vergaberechtlich als Verwaltung nicht möglich ist, Gelder an Privatpersonen als Zuschuss zu vergeben und der Ausschuss auch keine Möglichkeiten habe, da er über kein Budget dafür verfügt. Sie schlug vor, die Eingabe des Petenten an das Behindertenpolitische Netzwerk zu überweisen, damit die diesen prüfen.

Frau Rm Reigl bedankte sich für die Ausführungen und erklärte, dass ihnen nicht bekannt war, dass der Ausschuss über kein Budget verfügt und sie deshalb den ersten Punkt des Antrages zurückziehen und den zweiten Punkt zurückstellen bis die Beantwortung der Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vorliegt.

Die Vorsitzende fasste noch einmal zusammen, dass über den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten zu Punkt 2 heute nicht abgestimmt werden müsse, der Punkt 1 erledigt sei und der Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zur schriftlichen Beantwortung an die Verwaltung weitergeleitet werde.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt dies zur Kenntnis und stimmt dem zu.

3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung



zu TOP 3.1
Graffiti-Beseitigung im Stadtgebiet
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05370-16-E3)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 08.11.2016 vor:

..Graffiti-Beseitigung im Stadtgebiet
Anfrage der CDU-Fraktion vom 14.09.2016 zur Sitzung des Ausschusses am 27.09.2016
DS-Nr. 05370-16-E3
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der o. g. Anfrage hat sich das Tiefbauamt befasst.
Eine zeitnahe Beseitigung der Verunreinigungen durch Farbschmierereien und Aufkleber an
öffentlichen Einrichtungen wie z. B. Brunnen, Beschilderungen, weitere Verkehrseinrichtungen
und Stadtmobiliar erfolgt durch bzw. im Auftrag des Tiefbauamtes. Das angeführte
Beispiel DSW21 kann allerdings nur bedingt zum Vergleich herangezogen werden, da die
durch die DSW21 zu betreuenden Flächen um ein Vielfaches geringer sind, als die
öffentlichen/städtischen Flächen, insbesondere die der Tiefbauverwaltung.
Die Einrichtung einer „Graffiti-Task-Force“ muss zunächst eingehend geprüft werden -
insbesondere auch im Hinblick auf die damit verbundenen personellen und finanziellen
Auswirkungen. Die Reinigung der öffentlichen Einrichtungen im gesamten Stadtgebiet wie z. B. Brunnen, Beschilderungen, weitere Verkehrseinrichtungen und Stadtmobiliar erfolgt bereits seit einiger Zeit im Auftrag der Tiefbauverwaltung durch die Stadtteilwerkstatt, seit 2014 wird zusätzlich ein externer Dienstleister mit der Reinigung beauftragt.
Überwiegend im Innenstadtbereich gibt es bereits an Pfosten und Laternen einen Schutzanstrich, der vor Aufklebern schützt. Eine Kombination aus Farb- und Aufkleberschutz ist zurzeit am Markt leider noch nicht erhältlich. Meldungen über Verunreinigungen kommen von Bürgern per Mail oder Telefon, den Ordnungspartnerschaften, den Verkehrssicherheitskontrolleuren des Tiefbauamtes, der Polizei und unmittelbar durch die Politik. Bei Zuständigkeit des Tiefbauamtes wird die Stadtteilwerkstatt bzw. der externe Dienstleister beauftragt. Sind die Versorgungsträger oder Verkehrsbetriebe betroffen, werden diese direkt informiert. Handelt es sich um eine Verunreinigung von Privateigentum erfolgt eine Meldung an das Ordnungsamt, das die Eigentümer auffordert, ihre Fassaden o. ä. zu reinigen. Es gibt hier jedoch keine rechtliche Grundlage, eine Reinigung zu erzwingen.
Seit 2014 sind für die Vergaben an die Stadtteilwerkstatt und den externen Dienstleister
nachfolgende Kosten, hauptsächlich in den Innenstadtbezirken sowie in einigen Fälle in den
Bezirken Aplerbeck und Huckarde, angefallen:
Materialbeschaffung für Stadtteilwerkstatt:
2014 16.239,91 €
2015 8.607,56 €
2016 5.648,99 € Stand Okt. 2016
Kosten für externen Dienstleister:
2014 1.772,68 €
2015 12.779,17 €
2016 14.605,94 € Stand Okt. 2016
Gesamtausgaben:
2014 18.012,59 €
2015 21.386,73 €
2016 20.254,93 € Stand Okt. 2016…


Herr Rm Weber fragte nach, ob der Anregung nach einer Graffiti-Task-Force weiter nachgegangen werde, da im Absatz 3 von Prüfung die Rede sei. Des Weiteren vermisst er Aussagen darüber, ob mit dem Eigentümer der Immobilien „Am Friedhof“ Kontakt aufgenommen wurde um die Schmierereien zu beseitigen. Er bat um schriftliche Ergänzung der Verwaltung zu den Fragen.

zu TOP 3.2
Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 08.11.2016
(Drucksache Nr.: 05782-16-E1)
Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 08.11.2016
(Drucksache Nr.: 05782-16-E2)
Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05782-16-E3)


Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Überweisung aus der Sitzung des AKSF vom 08.11.2016 vor:

….zu TOP 2.2.1
Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 27.09.2016

(Drucksache Nr.: 05782-16-E1+E2)

Die TOP´s 2.2.1, 2.2.2 und 7.1 werden zusammen behandelt.

Zu TOP 2.2.1 liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vor:
zu TOP 3.11.1
Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05782-16-E1)


Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Zusatz- /Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor:

…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen in der Ausschuss-Sitzung:
1. Wie setzt die kommunale Ausländerbehörde die Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge in Dortmund um?

2. Wie dem schriftlichen Bericht des MIK zur Sitzung des Innenausschusses am 08.09.2016 zum „Integrierten Rückkehrmanagement NRW“ zu entnehmen ist, hat das Land NRW zur Unterstützung der kommunalen Ausländerbehörden in diesem Jahr zusätzliche Mittel in Höhe von 1,2 Mio. Euro für 40 zusätzliche Planstellen und technische Ausstattungen in den Zentralen Ausländerbehörden bereitgestellt. Welche Anstrengungen wurden von der Verwaltung unternommen, damit ein Teil dieser Mittel nach Dortmund fließt und hierdurch die Arbeit der kommunalen Ausländerbehörde verbessert werden kann?


3. Während die ZAB in Bielefeld zum 01.06.2016 als zusätzliche Aufgabe die Zentrale Rückkehrkoordination NRW übernommen hat und sich gemeinsam mit der ZAB in Köln an der Organisationseinheit Passersatzbeschaffung bei der Bundespolizei beteiligt, werden in Dortmund derzeit keine zusätzlichen Aufgaben wahrgenommen. Hat die Verwaltung beim Land die Bereitschaft erklärt, auch in Dortmund zusätzliche Leistungen bei der ZAB zur Unterstützung der kommunalen Ausländerbehörde zu übernehmen? ……

Frau Stadträtin Jägers erklärte, dass das Dezernat 5 für das Thema zuständig sei. Die Mitglieder des ABöAB entschieden, die Fragen an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu überweisen.

Frau Zoerner (Stadträtin) teilt mit, dass dieser Ausschuss eigentlich nicht für die Beantwortung zuständig sei. Man habe sich aber darauf verständigt, die Fragen hier zu beantworten und den Punkt dann wieder an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zurück zu überweisen.

Frau Siekmann (Leiterin Ordnungsamt) geht auf den Antrag der SPD-Fraktion ein und beantwortet die Fragen. Eine schriftliche Beantwortung werde nachgereicht.

Bzgl. der Standortfrage der ZAB sei es in einem Gespräch mit dem Innenministerium am 04.11.2016 zu dem Ergebnis gekommen, dass der Standort der ZAB Dortmund mit dem 31.12.2017 ende. Eine Fortführung an einem anderen Standort sei noch offen. Es gebe aber definitiv keine Möglichkeit, den ZAB-Standort Dortmund über den 31.12.2017 hinaus weiter aufrecht zu erhalten. Das Land argumentiere im Schwerpunkt mit liegenschaftlichen und fiskalischen Möglichkeiten. Die Liegenschaft in Unna gehöre dem Land NRW. Dort gebe es auch Ausbaumöglichkeiten für die Erstaufnahme mit bis zu 1400 Plätzen, wenn es der Standort Unna werden sollte. Das Land sei hier in Verhandlungen. Der Oberbürgermeister habe heute das Ergebnis des Gespräches an die Fraktionen übersandt.
Zum Thema „Integriertes Rückkehrmanagement NRW“ gibt sie an, dass das Land sehr motiviert sei, dort tätig zu sein. Auch die ZAB Dortmund habe 15 Planstellen beantragt, um sich zum Thema Passersatzpapiere und Rückkehrmanagement zu verstärken, da niemand ohne eigenen Pass oder entsprechende Passersatzpapiere abgeschoben werden könne. Es habe eine Finanzierungszusage des Landes NRW dazu gegeben. Am Freitag sei aber dann vom Innenministerium mitgeteilt worden, dass man noch ein wenig Geduld haben müsse. Dabei müsse jedem klar sein, dass eine zentrale Ausländerbehörde, die mit einer hohen Qualität und einem hohen Engagement arbeite, jetzt natürlich nach und nach abschmelzen werde. Und ob das Land diese 15 Stellen noch einrichten würde, sei genauso fraglich, wie die Tatsache, ob überhaupt befristet für ein Jahr engagiertes und qualifiziertes Personal zu finden sei.
Das Land habe per Erlass am 24.10.2016 geregelt, dass die Hauptherkunftsländer, die die ZAB betreue, auf Bielefeld und Köln verteilt würden. Sie zweifle deshalb daran, die Stellen noch zu bekommen. Des Weiteren sei fraglich, ob diese dann überhaupt besetzt werden könnten. Die weiteren Entwicklungen seien abzuwarten.

Zu TOP 2.2.2 liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vor:
zu TOP 3.11.2
Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05782-16-E2)

Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

…die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um einen Sachstandsbericht zum Integrationsgesetz des Bundes, das am 6. August in Kraft getreten ist. Dabei sollten vor allem die Regelungen zur Wohnsitzzuweisung für anerkannte Flüchtlinge und Inhaber*innen bestimmter humanitärer Aufenthaltstitel erläutert werden.

Insbesondere bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie setzt die Verwaltung die gesetzlichen Bestimmungen der Wohnsitzzuweisung um?
2. Wie verfährt die Verwaltung grundsätzlich mit betroffenen Personen, die ihren Wohnsitz in Dortmund zwischen dem 1. Januar und dem 6. August aufgenommen haben?
3. Ist betroffenen Personen, die zwischen dem 1. Januar und dem 6. August nach Dortmund gezogen sind, rückwirkend die Erlaubnis zur Wohnsitzaufnahme entzogen worden? Wenn ja, wie vielen?
4. Wie vielen Personen ist bisher aufgrund der neuen gesetzlichen Bestimmungen eine neue Wohnsitzaufnahme in Dortmund nach dem 6. August verwehrt worden?....
Frau Stadträtin Jägers erklärte, dass das Dezernat 5 für das Thema zuständig sei. Die Mitglieder des ABöAB entschieden, die Fragen an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu überweisen.

Frau Schmickler (Ausländeramt) geht auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion B`90/Die Grünen ein und beantwortet die Fragen. Eine schriftliche Beantwortung werde nachgereicht.

Sie teilt mit, dass das Integrationsgesetz am 06.08.2016 in Kraft getreten sei und es mit der Einführung des § 12 a zur Wohnsitzverpflichtung eine Änderung im Aufenthaltsgesetz gegeben habe. Diese Änderung habe zu viel Aufregung und Unruhe geführt, sowohl bei den Mitarbeitern als auch bei den rund 2000 betroffenen Personen, die zwischen dem 01.01. und dem 06.08.2016 nach Dortmund zugezogen seien. Das Verfahren, wie man damit umginge, sei lange unklar gewesen. Die Verpflichtung zur Wohnsitznahme gelte Kraft Gesetz. Den betroffenen Personen sei zur Schaffung der Rechtsklarheit ein Informationsschreiben ausgehändigt worden und sie seien darauf hingewiesen worden, dass sie der Wohnsitzverpflichtung unterlägen. Ebenfalls habe man darauf hingewiesen, zunächst Ruhe zu bewahren, da es noch keine Regelung für NRW gäbe und man wieder auf sie zukommen würde. Inzwischen habe es einen gemeinsamen Erlass des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales und dem Innenministerium gegeben, wie nun mit diesen Personen umzugehen sei. Dieser Erlass schaffe Klarheit darüber, nach welchen Kriterien vorzugehen sei. Man habe ein Verfahren in Abstimmung mit dem Jobcenter dazu erarbeitet. Positiv sei festzuhalten, dass diese Kriterien auf eine große Zahl der Fälle zutreffen. Für Einzelfälle werde nach großzügigen Lösungen gesucht und Ermessensspielräume zugunsten der Kunden ausgelegt.
Der Erlass sei Ende September in Kraft getreten. Mit dem Jobcenter habe man ein abgestimmtes Verfahren nach Aktenlage so unkompliziert wie möglich, so dass bis jetzt kaum Fälle aufgetreten seien, wo die Wohnsitzaufnahme verweigert worden wäre. Eingehende Zuzugsanträge würden geprüft und beschieden. Es sei aber noch kein Fall eingetreten, der nach dem 06.08. eingegangen sei und abgelehnt wurde. Personen, die nach dem 06.08. neu zuziehen wollten, seien aber darauf hingewiesen worden, dass sie der Verpflichtung einer Wohnsitzaufnahme an einem anderen Ort unterliegen.
Bei dem Erlass, der jetzt zum 28.09.2016 veröffentlicht worden sei, handele es sich um eine Übergangslösung. Zum 01.12.2016 werde die endgültige Lösung erwartet. Dann werde sich das Verfahren möglicherweise noch mal verändern. Sie erklärt auf Nachfrage von Herrn Taranczewski (Vorsitzender) zum Beschlussvorschlag des folgenden Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass Ermessensspielräume selbstverständlich zu Gunsten der Kundinnen und Kunden genutzt würden.

Frau Weyer (SPD-Fraktion) bedankt sich für die Beantwortung der Fragen und bittet darum, diese Antworten auch dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zur Verfügung zu stellen.

Zu TOP 7.1. liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag vor:
die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses über die bereits vorliegenden Anträge hinaus um eine Darstellung der aktuellen NRW-Runderlasse zur Wohnsitzauflage. Dabei sollen insbesondere und detailliert die Härtefallregelungen zur Aufhebung der Wohnsitzauflage aufgezeigt werden.

Zusätzlich bitten wir um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Die Verwaltung wird gebeten, die in den geltenden Erlassen aufgeführten Härtefallregelungen zur Aufhebung der Wohnsitzauflage möglichst weitgehend im Sinne der Betroffenen auszulegen.

Begründung:
Im Rahmen der vom Bund beschlossenen Wohnsitzauflage sollten die vorhandenen Möglichkeiten genutzt werden, um Härtefälle zu vermeiden. Dabei geht es unter anderem um die Situation von Familien mit schulpflichtigen Kindern, um Personen die bereits einen Integrationskurs begonnen haben sowie um Betroffene, denen aus sonstigen Gründen unzumutbare Einschränkungen entstehen. Eine Aufhebung der Wohnsitzauflage dient insbesondere in diesen Fällen einer schnelleren und besseren Integration

Frau Weyer gibt an, dass der nachfolgende Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ihrer
Meinung nach erledigt sei, da die Verwaltung ja so verfahren würde.

Herr Taranczewski weist darauf hin, dass für die Abstimmung des Antrages eigentlich ebenfalls der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zuständig sei. Der Ausschuss einigt sich aber darauf, diesen auch hier zu behandeln und dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu übersenden.

Frau Altundal-Köse (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) dankt ebenfalls für die Ausführungen. Sie gibt an, dass auch, wenn die Verwaltung bereits so verfahren würde, dies durchaus politisch noch mal unterstützt werden sollte und der Antrag ein politisches Signal aus der Kommune an das Land sei. Sie fragt nach, was aus den 2000 betroffenen Menschen geworden sei und welches Verfahren mit dem Jobcenter erarbeitet worden sei.

Frau Schmickler antwortet, dass es sich bei den 2000 Menschen grundsätzlich um Personen handele, die zwischen dem 01.01. – 05.08. nach Dortmund zugezogen seien. Sie gehe nach geltender Rechts- und Erlasslage davon aus, dass nahezu alle diese Personen weiterhin in Dortmund wohnen bleiben werden.

Herr Neukirchen-Füsers (Jobcenter) erklärt, dass man in Dortmund ein sehr ambitioniertes Arbeitsmarktprogramm für Flüchtlinge aufgelegt habe und versuche, entsprechende Förderketten hintereinander zu bringen, um in erster Linie die Integrations- und Sprachkurse zu bedienen. Mit Nichten würde jemand aus diesen Kursen herausgezogen werden. Dies sei sogar ein Grund, die Wohnsitzauflage so zu interpretieren, dass diese Menschen auch weiterhin hier wohnen und dementsprechend auch an diesen Maßnahmen weiter teilnehmen dürfen.

Herr Taranczewski regt an, im nächsten Jahr mündlich darüber berichten zu lassen, wie die Integration in den Arbeitsmarkt und die Maßnahmen laufen.


Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit fasst mehrheitlich gegen die Fraktion AfD folgenden

Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, die in den geltenden Erlassen aufgeführten Härtefallregelungen zur Aufhebung der Wohnsitzauflage möglichst weitgehend im Sinne der Betroffenen auszulegen.


Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überweist die beiden Überweisungen aus dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden sowie den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kenntnis zurück an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden…..


Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 09.01.2017 vor:


….Anfrage der Fraktionen “Bündnis 90/Die Grünen“; Drucksache-Nr.: 05782-16-E2 und
SPD, Drucksachen-Nr. 05782-16-E1 zur Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 24.01.2017
Drucksache Nr.: 05782-16 E3
Sehr geehrte Damen und Herren,
die o.g. Anfragen beantworte ich wie folgt:
Zu Frage(n) 1 und Frage 2 (Wohnsitzauflage):
Mit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes am 06.08.2016 erfolgte eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Der § 12a AufenthG zur Wohnsitzregelung wurde eingeführt.
Betroffen von der Wohnsitzregelung sind Asylberechtigte, Flüchtlinge im Sinne von § 3 Abs.1
des Asylgesetzes (AsylG) oder subsidiär Schutzberechtigte, die im Sinne von § 4 Abs. 1 des
AsylG anerkannt worden sind oder denen nach § 22, § 23 oder § 25 Absatz 3 erstmalig eine
Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde. Die genannten Personen sind nun verpflichtet, für den Zeitraum von drei Jahren ab Anerkennung oder Erteilung der Aufenthaltserlaubnis in dem Bundesland ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Wohnsitz) zu nehmen, in das sie zur Durchführung ihres Asylverfahrens oder im Rahmen eines Aufnahmeverfahrens zugewiesen worden sind. Die Regelung zur Wohnsitznahme gilt rückwirkend, so dass ebenfalls Personen betroffen sind, die nach dem 01.01.2016 anerkannt wurden und ihren Wohnsitz bereits vor Inkrafttreten des Integrationsgesetzes in ein anderes Bundesland verlegt haben.
Die Verpflichtung zur Wohnsitznahme nach § 12a AufenthG gilt kraft Gesetz und bedarf keiner Verfügung durch die kommunale Ausländerbehörde. Im Sinne der Rechtsklarheit hat die Ausländerbehörde Dortmund unmittelbar nach Inkrafttreten der Regelung betroffenen Personen bei Vorsprache ein Informationsschreiben ausgehändigt und auf die Verpflichtung zur Wohnsitznahme am Ort der Zuweisung und damit das Bestehen einer Wohnsitzauflage verwiesen.
Dieses Informationsschreiben wurde allen bei der Ausländerbehörde vorsprechenden betroffenen Personen ausgehändigt – unabhängig davon, ob sie bereits zugezogen sind oder nach Inkrafttreten des Gesetzes nach Dortmund zuziehen wollten.
Am 28.09.2016 wurden die Ausländerbehörden mit einem gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) und des Ministeriums für Inneres und Kommunales (MIK) über die vorläufige Umsetzung des § 12a AufenthG informiert.
Auf dieser Grundlage wurde mit dem Jobcenter Dortmund ein Verfahren zur Bearbeitung der
Zuzüge vom 01.01.2016 - 05.08.2016 sowie den Fällen am zeitlichen Übergang der Wohnsitzregelung (Monate August/September 2016) vereinbart. Insgesamt handelte es sich hier um ca. 1.900 Personen in Dortmund.
Der Wohnsitzverlagerung nach Dortmund wurde bei den Zuzügen vom 01.01.2016 -
05.08.2016 sowie den Fällen am zeitlichen Übergang zugestimmt, wenn es sich um
Familien mit schulpflichtigen Kindern (oder jünger) handelte oder um Personen, die bereits
einen Integrationskurs absolviert, begonnen haben oder zeitnah beginnen werden.
Fielen Personen nicht unter o.g. Kriterien, erfolgte eine Prüfung von Härtefallgründen. Folgende Gründe sieht die Erlasslage im Wesentlichen vor: das Vorliegen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, ein beginnendes Studium oder eine beginnende Ausbildung. Die Gründe mussten entsprechend belegt werden.
Die Entscheidung über die Wohnsitzverlagerung von Personen, die vom 01.01.2016 -
05.08.2016 (sowie am zeitlichen Übergang) zugezogen sind, ist nahezu abgeschlossen. Der
überwiegende Teil der Personen fiel unter die o.g. Kriterien und die Wohnsitznahme in NRW
ist damit gestattet. In schwierigen Einzelfällen wurde dabei das Ermessen stets zugunsten der
Betroffenen ausgeübt.
Personen, die nach dem 05.08.2016 nach Dortmund zu ziehen wollten oder wollen, wurden
auf die geltende Rechtslage und die Verpflichtung zur Wohnsitznahme am Ort der Zuweisung
hingewiesen. Es wurde erläutert, dass bei der Ausländerbehörde am Ort der Zuweisung ein
Zuzugsantrag zu stellen ist. Dieser Zuzugsantrag wird der Ausländerbehörde Dortmund
übermittelt.
Seit 28.11.2016 - mit Inkrafttreten der Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung (AWoV)- ist
die Bezirksregierung Arnsberg für die Entscheidungen nach § 12a AufenthG als zentrale Stelle für Nordrhein Westfalen (NRW) zuständig. Dies gilt für die Weiterbearbeitung von sog.
„Altfällen“ wie auch für Neuanträge.
Zu Frage 3:
Auf die oben gemachten Ausführungen wird verwiesen. Bei einzelnen Fällen werden derzeit
noch Härtefallgründe geprüft, so dass eine abschließende Aussage noch nicht getroffen werden kann.
Zu Frage 4:
Grundsätzlich wurden und werden Personen, die nach dem 05.08.2016 nach Dortmund zuziehen wollten oder wollen, bei ihrer Vorsprache auf die geltende Rechtslage und die Verpflichtung zur Wohnsitznahme am Ort der Zuweisung hingewiesen. Ein entsprechendes Informationsschreiben wird ausgehändigt. Es wurde und wird erläutert, dass bei der Ausländerbehörde am Ort der Zuweisung ein Zuzugsantrag zu stellen ist. Dieser Zuzugsantrag wird der Ausländerbehörde Dortmund übermittelt und auf das Vorliegen von Härtefallgründen geprüft. Derzeit befinden sich einzelne Zuzugsanträge noch ergebnisoffen in der Sachbearbeitung.
Zu den Fragen 2 und 3 der SPD-Fraktion (ZAB):
Das Land NRW hat beschlossen, den Standort der ZAB Dortmund zum 31.12.2017 zu schließen. Ein Gespräch am 04.11.2016 mit dem Innenministerium hat dies noch einmal bestätigt. In der Zwischenzeit wurde die Resolution des Rates zur Standortfrage der ZAB ebenfalls negativ vom Innenministerium beschieden. Das Land argumentiert im Schwerpunkt mit liegenschaftlichen und fiskalischen Möglichkeiten an dem Standort Unna. Die Liegenschaft in Unna gehört dem Land NRW. Dort gebe es auch Ausbaumöglichkeiten für die Erstaufnahme mit bis zu 1.400 Plätzen. Zwischenzeitlich scheinen die Verhandlungen des Innenministeriums mit dem Kreis und der Stadt Unna abgeschlossen zu sein. Der Standort ZAB wird räumlich und organisatorisch in Unna beim Kreis Unna verortet.
Zum Thema „Integriertes Rückkehrmanagement NRW“ ist das Land NRW sehr motiviert, das
Thema zu verstärken. Auch die ZAB Dortmund hat 15 Planstellen beantragt, um sich für die
Geschäftsfelder „Passersatzpapiere und Rückkehrmanagement“ zu verstärken, da als Voraussetzung für eine Abschiebung - neben dem abgeschlossenen und rechtskräftig abgelehnten Asylbescheid - ein eigener Pass oder entsprechende Passersatzpapiere vorliegen müssen. Es hat eine Finanzierungszusage des Landes NRW für diese beantragten 15 Planstellen gegeben.
In dem Termin am 04.11.2016 hat das Innenministerium noch um Geduld gebeten, wie mit
dem angestrebten Verstärkungspersonal umgegangen werden soll. Die bis dato initiierten
Stellenbesetzungsverfahren wurden daraufhin ausgesetzt. Ob überhaupt befristet für ein Jahr
engagiertes und qualifiziertes Personal gefunden werden kann, ist jedoch fraglich. Weiterhin
hat das Land NRW per Erlass am 24.10.2016 geregelt, dass die Hauptherkunftsländer, die die
ZAB Dortmund bisher betreut hat, auf die ZAB Bielefeld und ZAB Köln verteilt worden sind.
Bis heute liegt hierzu keine konkrete Rückmeldung des Innenministeriums zu der beantragten
Planstellen-Verstärkung vor. Im Januar 2017 ist ein gemeinsamer Termin mit dem Innenministerium und dem Kreis Unna avisiert, um sich dort über die weitere Vorgehensweisen auszutauschen.
Zeitgleich bewerben sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ZAB Dortmund intensiv
verwaltungsintern auf andere Planstellen, so dass der ZAB-Fortbestand bis zum 31.12.2017
voraussichtlich nicht gewährleistet werden kann.
Da die Fragestellungen auch im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit am
08.11.2016 behandelt worden sind, erfolgt mit gleichem Schreiben auch eine Information an
den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit….

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Überweisung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.3
Wahlinformationen für Wohnungslose
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 08.11.2016
(Drucksache Nr.: 06122-16-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus öffentlicher Sitzung vom 08.11.2016 vor:

….Wahlinformationen für Wohnungslose
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06122-16-E1)


Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag vor:
die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet um Beratung und Beschlussfassung nachfolgenden Antrags:

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Flyer zu erstellen, welcher Menschen ohne festen Wohnsitz ausreichend darüber informiert, wie, wo und wann sie von ihrem Grundrecht zu wählen Gebrauch machen können. Dieser Flyer ist dann zukünftig regelmäßig vor jeder Wahl im angemessenen Abstand zum Wahltermin in ausreichend hoher Auflage in städtischen Ämtern, allen karitativen Einrichtungen und sonstigen Anlaufstellen, in denen sich regelmäßig Wohnungslose aufhalten, auszulegen.

Begründung:

Obdachlose sind Menschen mit allen Grundrechten und Teil unserer Gesellschaft, entsprechend sind sie nicht vom Wahlrecht ausgenommen. Leider hat es sich bei vorangegangenen Wahlen bereits gezeigt, dass es vielen Menschen ohne festen Wohnsitz nicht bewusst ist, dass ihnen dieselben Grundrechte wie allen anderen Bürger*innen zustehen.


Von daher sollen Wohnungslose mit diesem Flyer darüber informiert werden, wie ohne festen Wohnsitz gewählt werden kann, wo und wie ein Personalausweis beantragt werden kann, wo und wie sie ihre Wahlunterlagen erhalten können und wo sich die konkreten Anlaufstellen befinden.


Dabei sollten Text und Schriftbild barrierefrei sein.


Frau Zoerner (Stadträtin) weist darauf hin, dass es für diese Fälle bereits einen Flyer von der BAG Wohnungslosenhilfe gibt, der im Grunde genommen genau das erklärt.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit ist sich einig, dass die Zuständigkeit hier beim Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt. Der Antrag wird daher an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden überwiesen…..

Frau Rm Reigl erläuterte noch einmal den Antrag und erklärte, dass es gute und sinnvolle Geste wäre, das Wissen, das in der Verwaltung vorhanden sei, den Menschen ohne festen Wohnsitz zugänglich zu machen.

Frau Rm Brunsing gab an, dass sie grundsätzlich den Antrag befürworten, jedoch diesen Flyer, von dem Frau Zoerner sprach nicht finden könnten.

Herr Kruse klärte auf, dass die Bürgerdienste durch den Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales im Dezember 2016 darauf aufmerksam gemacht wurden, dass sie Informationen für Wohnungslose anbieten sollten. Dies wurde aufgegriffen und anstelle eines Flyers ein Infoblatt erstellt. Darin ist alles enthalten, was ein Wohnungsloser benötigt um an gültige Unterlagen bzw. Ausweisdokumente zu kommen. Dieses Infoblatt ist mit dem Sozialamt abgestimmt und wird überall dort ausgelegt, wo Wohnungslose vorstellig werden (das Infoblatt wird dem Protokoll beigelegt).

Auf erneute Nachfrage von Frau Rm Brunsing nach den Auslagestellen antwortete Herr Kruse, dass es geplant ist, die Infoblätter im Sozialamt, 50/4, Fachdienst Wohnen, in den Sozialbüros der Stadtbezirke, in der Frauenübernachtungsstelle, in der Männerübernachtungsstelle, im Jobcenter Dortmund (Leistungsgewährung für Obdachlose), im Diakonischen Werk (Haus der Diakonie), und in zugehörigen Einrichtungen (Brückentreff, Beratungsstelle etc.), bodo e.V. Dortmund, Gast-Haus e.V. Dortmund und der Bahnhofsmission Dortmund, Hauptbahnhof auszulegen.

Frau Rm Reigl erklärte abschließend, dass sie, wenn es diese Informationen, die sie gefordert hätten schon gebe, zufrieden sei.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die mündliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.




zu TOP 3.4
Freifunk
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06611-17)
Freifunk
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06611-17-E1)


Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden schlägt den o.g. Tagesordnungspunkt für die Ausschuss-Sitzung am 24.01.2017 vor und bittet die Verwaltung um Stellungnahme zu folgenden Fragen:
1. Besteht die Möglichkeit, im Rahmen des Masterplans „Digitales Dortmund“ in allen Stadtbezirken städtische Internetanschlüsse für die Installation von Freifunk oder anderen Routern zur Verfügung zu stellen und somit freies WLAN (ohne Anmeldung und ohne Kosten) im Stadtgebiet möglichst flächendeckend bereit zu stellen?

2. Für den Fall, dass eine kostenlose Bereitstellung nicht erfolgen kann, bestehen Möglichkeiten zur Kostenübernahme, z.B. im Rahmen des Stadtbezirksmarketing?

3. Wie schätzt die Verwaltung die Höhe dieser möglichen Kosten ein?

Begründung:
In einigen Stadtbezirken, wie z.B. Brackel oder Lütgendortmund, werden Maßnahmen zur kostenlosen Bereitstellung von WLAN oder Freifunk bereits umgesetzt. Darüber hinaus gibt es eine größere Anzahl von Geschäftsleuten, Vereinen oder caritativen Einrichtungen, die freies WLAN oder Freifunk zur Verfügung stellen.
Ziel muss es sein, eine flächendeckende, einheitlich geregelte Versorgung im gesamten Dortmunder Stadtgebiet zu erreichen…


Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 13.01.2017 vor:


…Anfrage der SPD-Ratsfraktion Dortmund zum Thema „Freifunk“ zur Sitzung
des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und
Beschwerden am 24.01.2017: TOP 3.4;
Drucksache-Nr.: 06611-17
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bereitstellung und der Betrieb der Infrastruktur für das städtische Datennetz und
die Datennetze der Schulen und Berufskollegs liegen grundsätzlich in der
Verantwortung von StA 10. Dazu gehört neben der Gebäudeanbindung und der
strukturierten Verkabelung der Gebäude auch die Geräteanbindung über WLAN
(Wireless Local Area Network).
Die Bereitstellung und der Betrieb von WLAN im Stadtgebiet, außerhalb der
städtischen Datennetze sowie der Datennetze für Schulen und Berufskollegs, erfolgt
durch die DOKOM 21 und andere externe Provider. Eine zentrale Koordination /
Verantwortung in der Stadtverwaltung Dortmund für die WLAN-Versorgung des
Stadtgebiets wird unter der Federführung von StA 10 kurzfristig verwaltungsintern
abgestimmt. Eine Verwaltungsvorstandsvorlage durch StA 10 ist bis Ende März 2017
geplant.
Ein Konzept zur Versorgung des öffentlichen Raums mit WLAN wird im Rahmen des
Masterplans Digitales Dortmund erarbeitet….

Frau Rm Jägers ergänzte zu der schriftlichen Stellungnahme, dass das Thema Freifunk-WLan-Hotspot zukünftig bei der Wirtschaftsförderung verankert wird, da dort die Stelle für den Breitbandbeauftragten angesiedelt wird, die momentan ausgeschrieben ist.

Herr Rm Goosmann erklärte, dass es seiner Fraktion wichtig sei, dass die Stadtbezirke in gleichem Maß ausgebaut werden und es sei egal wer da die Federführung bei der Verwaltung habe.

Frau Rm Reigl zeigte sich enttäuscht über die Antwort, da sie sich nur auf den Zugang zur DOKOM bezieht und nicht zum Freifunk. Sie ist der Meinung, dass Freifunk mit einmaliger Registrierung häufiger genutzt werde, als Zugang zum WLan, zu dem sich jedes Mal registriert werden muss.

Frau Rm Noltemeyer zeigte sich erfreut, dass das gemeinsame Ziel des freien W-Lans jetzt auch durch Erweiterung der Strategie unter Einbeziehung zusätzlicher Anbieter neben der DOKOM erreicht werden soll.

Herr Rm Tölch erklärte, dass seine Fraktion in den Antrag zwar Freifunk betittelt hätte, jedoch mit der Antwort insoweit zufrieden sei, da sie zeigt, dass Dortmund auf dem richtigen Weg ist, dass die Ziele die sind, die sie gemeinsam verfolgen wollen. Er wies auf die Gefahr einer Monokultur hin, wenn man nur Freifunk anbieten würde und fand die Vielfalt mehrerer Anbieter vorteilhaft.

Herr Rm Urbanek fand ebenfalls wichtig, dass mehrere Anbieter zum Zuge kommen um eine Monokultur auszuschließen, die unter Umständen problematisch werden kann. Gleichzeitig muss darauf geachtet werden, dass die Barriere sich einzuwählen, möglichst gering gehalten wird.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.5
Ankunftszentren des BAMF in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06284-16-E3)


Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 05.01.2017 vor:

….Anfrage der SPD-Fraktion zur Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche
Ordnung, Anregungen und Beschwerden; Ankunftszentren des Bundesamtes für Migration
und Flüchtlinge (BAMF) in Dortmund, DS NR. 06284-16-E1
Sehr geehrte Damen und Herren,
die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
zu Frage 1:
Über eine Erweiterung des Standortes des BAMF an der Huckarder Straße liegen der Verwaltung keine Erkenntnisse vor. Auch der in Dortmund ansässigen Außenstelle des BAMF liegen keine Erkenntnisse über eine geplante Erweiterung vor.
zu Frage 2:
Aufgrund dessen können seitens der Stadt Dortmund keine Angaben zu einem eventuellen
Platzbedarf gemacht werden.
zu Frage 3:
Die gesetzliche Grundlage für die Einrichtung von Außenstellen des BAMF findet sich in § 5
Abs. 3 Asylgesetz (AsylG): „Der Leiter des Bundesamtes soll bei jeder Zentralen Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber (Aufnahmeeinrichtung) mit mindestens 1.000 dauerhaften Unterbringungsplätzen in Abstimmung mit dem Land eine Außenstelle einrichten. Er kann in Abstimmung mit den Ländern weitere Außenstellen einrichten.“ Somit können grundsätzlich weitere Außenstellen (Ankunftszentren) eingerichtet werden.
Hierauf ist unter anderem der Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW
(MIK NRW) vom 17.03.2016 (AZ: 123-39.18.03-16/004) gerichtet. Danach stellen die Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) die dauernde Auslastung der Ankunftszentren des BAMF sicher. Nach diesem Erlass plante das BAMF im Regelsystem für NRW in jedem Regierungs2
bezirk jeweils ein Ankunftszentrum für einen Zugang von insgesamt ca. 2.000 Asylbewerberinnen und Asylbewerbern täglich. In den auf den Erlass folgenden Wochen bzw. Monaten sollten an den Standorten Dortmund (Regierungsbezirk Arnsberg, geplante Tageskapazität: 500), Mönchengladbach (Regierungsbezirk Düsseldorf, Tageskapazität: 400) Münster (Regierungsbezirk Münster, Tageskapazität: 300), Bonn (Regierungsbezirk Köln, Tageskapazität: mindestens 500) und Bielefeld (Regierungsbezirk Detmold, Tageskapazität: 300) jeweils Ankunftszentren des BAMF eingerichtet werden, die mit den geplanten landesseitigen EAE-Registrierungskapazitäten korrespondieren. Der EAE Standort Dortmund wird im 2. Quartal 2017 geschlossen. Die Steuerung der Nutzung der Kapazitäten des Ankunftszentrums Dortmund liegen dann in der Organisationshoheit
des BAMF bzw. der Bezirksregierung Arnsberg…..


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.6
Rederecht in den Bezirksvertretungen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06639-17)

Rederecht in den Bezirksvertretungen
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06639-17-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen vor:


…die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, ein Rederecht von Vertreter*innen des Seniorenbeirates, der Behindertenpolitischen Netzwerks sowie des Integrationsrates in den Sitzungen der Bezirksvertretungen zu verankern?
2. Wie müsste eine entsprechende Formulierung in der Hauptsatzung aussehen?
3. Welche organisatorischen Notwendigkeiten und Voraussetzungen sieht die Verwaltung für ein institutionalisiertes Rederecht der genannten Gremien?

Begründung:
Der Seniorenbeirat, das Behindertenpolitische Netzwerk sowie der Integrationsrat sind mit ihren Mitgliedern als sachkundige Einwohner*innen in den Ausschüssen des Rates vertreten. Für den Seniorenbeirat ist zusätzlich in der Hauptsatzung geregelt, dass der Rat, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen den Beirat grundsätzlich hören sollen, sofern Entscheidungen anstehen, die die Dortmunder Seniorinnen und Senioren betreffen.

Für die Mitglieder der genannten Gremien besteht deshalb in den Bezirksvertretungen momentan überwiegend nur die Möglichkeit, im Rahmen der Fragestunde für Einwohner*innen ihre Anliegen vorzutragen oder aber durch das jeweils neu zu beantragende Einräumen des Rederechts in der Sitzung zu bestimmten Tagesordnungspunkten Stellung zu beziehen. Dies kann sehr unterschiedlich gehandhabt werden und ist unbefriedigend. Regelmäßig werden in den Bezirksvertretungen Sachverhalte diskutiert, die ein Mitwirken der genannten Gremien wünschenswert machen. Deshalb sollte eine Form gefunden werden, in der sie analog zu den Regelungen in den Ausschüssen Rederecht in den Bezirks-vertretungen bekommen…..


Frau Rm Brunsing erläuterte noch einmal den Antrag ihrer Fraktion und wies auf die unterschiedliche Handhabe in den verschiedenen Bezirksvertretungen hin.

Herr Siegmund vom Seniorenbeirat erklärte ausführlich, wie wichtig und bereichernd ein Rederecht der Gremien zu ihren jeweiligen Themen wäre.

Herr Rm Urbanek informierte am Beispiel der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord, dass dort die Gremien gehört werden.

Herr Rm Goosmann berichtete aus der Bezirksvertretung Huckarde, dass dort die Gremien als Sachverständige ebenfalls gehört werden und erklärte, dass diese Kann-Regel ein Weg für alle Bezirksvertretungen sei.

Frau Rm Reigl bestätigte, dass dies auch für die Bezirksvertretung Hörde zutreffe und sie es als gute Informationsquelle sehe. Es wäre schön, wenn das ein Recht würde und keine Kann-Regel.

Herr Rm Weber meinte, dass es immer eine Möglichkeit gäbe, den Gremien ein Rederecht einzuräumen, legitimiert seien jedoch nur die ordentlichen Mitglieder der Bezirksvertretungen und das habe sicherlich auch seinen Grund.

Frau Stadträtin Jägers erklärte noch einmal zusammenfassend, dass die rechtliche Situation eindeutig durch die Gemeindeordnung geregelt sei. Sachverständige seien eigentlich zu einem bestimmten Sachverstand vereidigt, somit könnten die Gremien allenfalls als antizipierte Sachverständige gesehen werden. Man könne nur appellieren ein Agreement zu finden. Um es zu legitimieren müsste die Gemeindeordnung geändert werden, dies ist jedoch nicht durch den Rat der Stadt Dortmund möglich, sondern Aufgabe des Landtages.

Die Vorsitzende fasste zusammen, dass diese Anfrage mündlich ausführlich beantwortet sei und keine schriftliche Beantwortung mehr erfolgen müsse.



Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt dem zu.


zu TOP 3.7
Ponykarussell auf dem Weihnachtsmarkt
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06642-17)
Ponykarussell auf dem Weihnachtsmarkt
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06642-17-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen vor:


…die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wer ist für die Genehmigung der Fahrgeschäfte und Karussells auf dem Weihnachtsmarkt zuständig?
2. Welche speziellen Genehmigungen und Auflagen gibt es für das Ponykarussell auf dem Weihnachtsmarkt?
3. Durch wen und wie wird die Einhaltung der Auflagen kontrolliert?
4. Zu welchen anderen Anlässen, Festen, Jahrmärkten etc. wurde in den letzten Jahren der Betrieb eines Ponykarussells genehmigt?
5. Welche Möglichkeiten gibt es, zukünftig Ponykarussells auf dem Weihnachtsmarkt und zu anderen Anlässen nicht mehr zuzulassen?
Begründung:
Erneut gab es auf dem Weihnachtsmarkt ein sogenanntes Ponykarussell. Für Kinder ist das Karussell ein Anziehungspunkt. Gleichzeitig vermittelt es ihnen allerdings ein nicht mehr zeitgemäßes Bild vom Umgang mit Tieren.
Für viele Menschen sind Ponykarussells mit dem Tierschutz nicht vereinbar. Das stundenlange Laufen der Pferde im Kreis kann zu schmerzhaften Gelenk- und Wirbelschäden führen, denn Wirbelsäule und Beine von Ponys bzw. Pferden sind nicht für stundenlanges Im-Kreis-Laufen ausgelegt. Auch laute Musik, Besucherlärm und Lichteffekte der umliegenden Fahrgeschäfte können Stress und Panik bei den Ponys auslösen.

In vielen anderen Städten wie z.B. Düsseldorf, Duisburg, Coburg, Schweinfurt, Neuss, Andernach, Dachau, Konstanz, Lindau und Neuwied wurde deshalb beschlossen, künftig keine Ponykarussells mehr zu genehmigen…..


Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.



zu TOP 3.8
Information zum bevorstehenden Volksbegehren "Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung, "G9-jetzt"

Frau Stadträtin Jägers erläuterte, dass es dieses Jahr neben den Wahlen noch ein Volksbegehren geben werde, mit dem Ziel einen Volksentscheid im nächsten Jahr herbeizuführen. Dieses Volksbegehren läuft ähnlich einer Wahl mit Wählerverzeichnis. Man kann sich in Listen eintragen, die im Dienstleistungszentrum Innenstadt und den Bezirksverwaltungsstellen ausliegen oder in Listen, die die Initiatoren des Volksbegehrens selber zur Verfügung stellen. Es kann jedoch nur in einer der beiden eine Stimmabgabe erfolgen.
Die Listen zur Erfassung der Eintragsberechtigten werden im Dienstleistungszentrum der Innenstadt und in den neun Bezirksverwaltungsstellen zu den aktuellen Öffnungszeiten ausgelegt. Damit sind die gesetzlichen Anforderungen (mind. 2 Stellen, Auslegung an den Werktagen und einer mindestens bis 18:00 Uhr) erfüllt. Die Eintragung der Personen, die sich an dem Volksbegehren beteiligen wollen, wird durch alle Sachbearbeitungen der Teams 2 abgewickelt. Eine entsprechende Anweisung/Schulung erfolgt im Januar 2017.

An den nachfolgenden Sonntagen muss ebenfalls eine Auslage erfolgen. Auch hier gilt, dass an mindestens zwei Standorten, jedoch lediglich für 4 Stunden eine Auslegung der Listen erfolgen muss. Hierfür werden die Bezirksverwaltungsstellen Eving (Norden), Brackel (Osten), Hörde (Süden) und Lütgendortmund (Westen), sowie das Dienstleistungszentrum in der Innenstadt in der Zeit von 10:00 bis 14: 00 Uhr geöffnet. Es wird eine Besetzung mit jeweils zwei Personen erfolgen.

Danach wird das Ergebnis dem Nordrhein-Westfälischen Landtag vorgelegt. Entweder übernimmt er das Ansinnen und damit ist es erledigt, oder er lehnt es ab, dann kommt es zum Volksentscheid, der dann vermutlich in der 1. Hälfte 2018 stattfinden wird.

Herr Kruse beantwortete auf die Nachfrage von Frau Rm Noltemeyer, wieviel Personal das voraussichtlich binden wird, dass es keine Erfahrungen mit Volksbegehren gebe und man erstmal mit dem vorhandenen Personal versuchen werde dies abzuarbeiten und dann wenn es zu Engpässen kommt nachzusteuern.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die mündliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.




4. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 4.1
Projekt „Nordwärts“: 2. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren, zu den Projektständen und zu neu entwickelten Projekten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06136-16)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus öffentlicher Sitzung vom 30.11.2016 vor:

….Projekt „Nordwärts“: 2. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren, zu den Projektständen und zu neu entwickelten Projekten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06136-16)

Herr Kunstmann von der Fraktion B’90/Die Grünen erklärte zum Forsthaus Rahmer Wald, dass der Imkerverein Derne den Antrag auf künftige Nutzung zurückgezogen hat, da er die Kosten für die Ermittlung der Sanierungskosten nicht aufbringen könne.
Frau SPD-Fraktionssprecherin Feldmann wies darauf hin, dass das Forsthaus Rahmer Wald in das Projekt „Nordwärts“ mit aufgenommen wurde und der Antrag bezüglich des Gutachtens u. a. noch nicht beantwortet wurde.

Mit den o. g. Anmerkungen empfahl die Bezirksvertretung Mengede Folgendes einstimmig:

Empfehlung
Der Rat nimmt

a) den 2. Sachstand des Dialog- und Beteiligungsverfahrens und die vom Kuratorium ausgesprochenen Empfehlungen zum Projekt „Nordwärts“
b) den Bericht zu den Projektständen der bis zum 31.12.2015 entwickelten und gelisteten „Nordwärts“-Projekte (1. und 2. Projektgeneration aus Drucksache Nr. 01862-15)
c) die ab 01.01.2016 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und kommentierten Projekte der 2. Projektgeneration (40 Projekte)
d) die ab 01.01.2016 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und nicht zur Aufnahme ins Kommentierungsverfahren empfohlenen Projekte der 2. Projektgeneration (25 Projekte)

zur Kenntnis.

Der Rat beauftragt die Verwaltung

a) analog des Ratsbeschlusses vom 10.12.2015 (Drucksache Nr. 01862-15) auch die seit dem 01.01.2016 über das Beteiligungsverfahren des Projektes „Nordwärts“ neu entwickelten Projektvorschläge der 2. Projektgeneration in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren der Wirtschaft, den wissenschaftlichen Einrichtungen und weiteren Partnern zu qualifizieren.
b) die ab 01.01.2016 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und nicht zur Aufnahme ins Kommentierungsverfahren empfohlenen Projekte der 2. Projektgeneration, wenn möglich, mit anderen „Nordwärts“-Projekten zu verknüpfen oder in das laufende Verwaltungshandeln zu integrieren bzw. dem Themenspeicher zuzuführen
c) die vom Kuratorium auf Basis des Beteiligungsprozesses definierten Empfehlungen in die Umsetzung des Gesamtprojektes zu integrieren.
d) die Finanzierungsbedarfe von dann weiterqualifizierten und vom Rat mittels gesonderten Ratsvorlagen bereits beschlossenen Projekten der 2. Projektgeneration in die Haushaltsplanungen 2018 zu integrieren….


Auf Nachfrage von Frau Rm Noltemeyer, nach dem Unterschied von Projekt 903 und 912 antwortete Frau Bonan, dass es sich bei Nordwärts um ein Beteiligungs- und Dialogverfahren handelt, die Projektsteckbriefe wurden soweit möglich zusammengeführt. Bei manchen Projekten wurde von den Eingebenden jedoch darauf bestanden, dass sie noch extra aufgeführt wurden. Die Pflicht sei es, alle von den Bürgern eingebrachten Vorschläge zu erfassen und vorzustellen. Im weiteren Verfahren werden die Projekte noch weiter zusammengefasst.

Frau Bonan erklärte, dass die Ergänzung der Bezirksvertretung Mengede bezüglich der Prüfung des Landhauses Rahm sich noch im Prüfverfahren bei StA 23 befinde. Sobald die Ergebnisse vom FB 23 vorliegen, werde man die Anfrage schriftlich beantworten.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat nimmt

e) den 2. Sachstand des Dialog- und Beteiligungsverfahrens und die vom Kuratorium ausgesprochenen Empfehlungen zum Projekt „Nordwärts“
f) den Bericht zu den Projektständen der bis zum 31.12.2015 entwickelten und gelisteten „Nordwärts“-Projekte (1. und 2. Projektgeneration aus Drucksache Nr. 01862-15)
g) die ab 01.01.2016 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und kommentierten Projekte der 2. Projektgeneration (40 Projekte)
h) die ab 01.01.2016 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und nicht zur Aufnahme ins Kommentierungsverfahren empfohlenen Projekte der 2. Projektgeneration (25 Projekte)

zur Kenntnis.

Der Rat beauftragt die Verwaltung

e) analog des Ratsbeschlusses vom 10.12.2015 (Drucksache Nr. 01862-15) auch die seit dem 01.01.2016 über das Beteiligungsverfahren des Projektes „Nordwärts“ neu entwickelten Projektvorschläge der 2. Projektgeneration in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren der Wirtschaft, den wissenschaftlichen Einrichtungen und weiteren Partnern zu qualifizieren.
f) die ab 01.01.2016 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und nicht zur Aufnahme ins Kommentierungsverfahren empfohlenen Projekte der 2. Projektgeneration, wenn möglich, mit anderen „Nordwärts“-Projekten zu verknüpfen oder in das laufende Verwaltungshandeln zu integrieren bzw. dem Themenspeicher zuzuführen
g) die vom Kuratorium auf Basis des Beteiligungsprozesses definierten Empfehlungen in die Umsetzung des Gesamtprojektes zu integrieren.
h) die Finanzierungsbedarfe von dann weiterqualifizierten und vom Rat mittels gesonderten Ratsvorlagen bereits beschlossenen Projekten der 2. Projektgeneration in die Haushaltsplanungen 2018 zu integrieren.


zu TOP 4.2
Planung verkaufsoffene Sonntage 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06287-16)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich ( 15 Ja ; 2 Nein Fraktion Die Linke & Piraten; 3 Enthaltungen Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der geplanten Aufteilung der verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2017 zu.


zu TOP 4.3
Erweiterungsanbau und Umbaumaßnahmen an die/der Rettungswache 11 (Ruhrallee)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06330-16)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt folgenden Beschluss des Rates aus Sitzung vom 08.12.2016 zur Kenntnis:

Der Rat der Stadt ermächtigt die Feuerwehr, ein Sachverständigenbüro mit der Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung für den Erweiterungsanbau/Umbau der Rettungswache 11, Ruhrallee 90 (RW 11), zu beauftragen und auf dieser Basis die Leistungsphasen 3-8 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) an einen Generalunternehmer zu vergeben.


zu TOP 4.4
Sachstandsbericht zu Problemhäusern in Dortmund und zur fachbereichsübergreifenden Zusammenarbeit
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06556-16)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zu Problemhäusern in Dortmund und zur fachbereichsübergreifenden Zusammenarbeit zur Kenntnis.


zu TOP 4.5
Tätigkeitsbericht des Büros für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit (BABC)
Berichtszeitraum 2014 - 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06612-17)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Bericht zur Kenntnis.


zu TOP 4.6
Neuorganisation der Bürgerdienste
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06589-16)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Sachstand zur weiteren Entwicklung der Bürgerdienste und den Projektplan zur Neuorganisation der Bürgerdienste zur Kenntnis.





zu TOP 4.7
Sachstandsbericht zur Parksituation im Umfeld des Signal-Iduna-Park
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06626-17)

Herr Rm Schmidt erklärte, dass der Bezirksbürgermeister der BV Innenstadt-Ost ihn angesprochen habe, mit der Bitte die Abstimmung noch zu verzögern, da die Bezirksvertretung noch keine Zeit hatte dies zu beraten.

Frau Siekmann vom Ordnungsamt erläuterte vorab, damit es nicht zu Missverständnissen komme, dass sich die Fläche Semerteichstr./B1/An der Kipsburg derzeit in der Verfügungsgewalt des „Krisenstabes kommunale Flüchtlinge“ befindet. Alles was für den Bereich geplant wird, kann erst realisiert werden, wenn dieser die Fläche für andere Nutzungen freigegeben hat.

Herr Rm Goosmann fasste zusammen, dass der Ausschuss nur die Verwaltung mit der Prüfung weiterer Maßnahmen beauftrage. Im weiteren Verfahren könne dann ja die Bezirksverwaltung Innenstadt-Ost noch einbezogen werden. Von daher würde er anregen, dass der Prüfauftrag an die Verwaltung heute beschlossen würde, mit der Maßgabe die Ergebnisse auch der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost zur Verfügung zu stellen.

Dies wurde von der Verwaltung zugesagt.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beschließt einstimmig:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung weiterer Maßnahmen zur Entzerrung der Parksituation, insbesondere der Prüfung der Einrichtung einer Parkplatzfläche im Bereich Semerteichstraße/An der Kipsburg/B1.


zu TOP 4.8
PSD-Bank Triathlon 2017 am PHOENIX See
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06658-17)
PSD-Bank Triathlon 2017 am PHOENIX See
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06658-17-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Zusatz- Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zur Vorlage vor:

….wir bitten darum unten stehende Beschlussvorschläge zur Beratung und Abstimmung zu stellen.

Beschlussvorschlag

Der ABöAB empfiehlt dem Rat der Stadt folgende Beschlüsse zu fassen:



1. Der Rat der Stadt begrüßt die Durchführung des Triathlons im Bereich des Phoenix-Sees, weist aber darauf hin, dass eine Ausnahmegenehmigung den § 8 Benutzung mit Wasserfahrzeugen, insbesondere den Punkt "Wasserfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren" nicht berühren darf.

2. Der Rat beschließt eine Wasseranalyse direkt vor und nach der Veranstaltung durchzuführen und die Ergebnisse dem Rat, den befassten Ausschüssen und der Bezirksvertretung als Kenntnisnahme vorzulegen. Sollten bereits in diesem Zeitraum Wasseranalysen geplant sein, genügt es, wenn die Ergebnisse den o.g. Gremien zur Kenntnis gegeben werden.


Begründung:
Zu 1
Die Begründung ergibt sich aus der Gefährdungsdarstellung durch "Wasserfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren" vor dem Erlass der Phoenix-See Satzung.
Zu 2
Um wissenschaftlich sicherzustellen, dass die theoretischen Annahmen, dass die Eintragungsmengen von Sonnenöl, etc. zu gering sind um eine Auswirkung auf die Wasserstruktur zu haben ist, insbesondere vor dem Hintergrund einer möglichen Wiederholung der Veranstaltung, die Durchführung der o.g. genannten Wasseranalysen notwendig…..



Herr Rm Goosmann erklärte, dass seine Fraktion für die Vorlage noch Beratungsbedarf sieht und bittet sie ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen zu lassen.

Auf Nachfrage von Frau Rm Brunsing, welche Wasserproben in welchem Abstand genommen werden, antwortete Herr Dr. Falk vom Amt für Stadtentwässerung, dass es ein kontinuierliches, monatliches Gewässergütemonitoring am Phoenix See gebe. Dort werden Proben genommen und untersucht, das gilt für den Leitparameter der Gewässerqualität Phosphat, aber auch für andere chemische und biologische Parameter, die dokumentiert werden. Die Untersuchungen erfolgen einmal monatlich, das heißt vor und nach der Veranstaltung. Aus diesem Grund sehe er keine Notwendigkeit dies noch zu verdichten.

Herr Rm Zweier fragte nach, ob Rettungsboote des DLRG mit Elektro- oder Verbrennungsmotor eingesetzt werden. Hierzu antwortete Herr Dr. Falk, dass in der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Zulassung und Regelung des Gemeingebrauchs an der Stauanlage Phoenix-See ausgewiesen sei, dass Motorboote nicht erlaubt sind, es aber eine Ausnahme für Aufsichts- und Arbeitsboote gebe, darunter fallen die Boote des DLRG.

Herr Rm Goosmann bat um Auskunft, ob von der Menge der Teilnehmer und der Verwendung von Sonnencreme eine Gefahr für das Gewässer ausgehe. Hierzu erklärte Herr Dr. Falk, dass es eine unkritische Belastung des Sees sei, gemessen an anderen Belastungen wie z.B. Vogelkot oder Pollen enthaltender Niederschlag.

Auf die Bitte von Frau Rm Reigl , die Ergebnisse der Proben dem Ausschuss zur Information zur Verfügung zu stellen, erklärte Herr Dr. Falk, dass diese öffentlich seien und er darin kein Problem sehe.

Frau Rm Noltemeyer fragte nach, ob auch andere Stoffe als Phospate geprüft würden, auch im Hinblick auf die Gefährdung der Schwimmer. Dazu erläuterte Herr Dr. Falk, dass es eine Reihe von biologischen und chemischen Untersuchungen gebe, dazu gehören auch Parameter, die eine mögliche Beeinträchtigung des Phoenix Sees durch altindustrielle Vornutzungen untersuchen. Die vollumfängliche Entfernung der Altlasten war eine der Voraussetzungen für den Betrieb des Phoenix Sees.

Abschließend erklärte Herr Rm Zweier, dass die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ihren Antrag als erledigt betrachten und zurückziehen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.




Die Vorsitzende beendet die öffentliche Sitzung um 17:33 Uhr




Christiane Krause Friedrich-Wilhelm Weber Sabine Weber
Ausschussvorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin



(See attached file: Anlage zu TOP 3.3Infoblatt Wahlrecht Wohnungslose A5.pdf)