Niederschrift (öffentlich)
über die 15. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
am 08.11.2022
Gesamtschule Scharnhorst, Mackenrothweg 15, 44328 Dortmund



Sitzungsdauer: 15:30 - 16:48 Uhr


Anwesend: 17 Mitglieder

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD-Fraktion

Klaus Ahrenhöfer
Andrea Ivo-Feiter - stellv. Bezirksbürgermeisterin
Albina Klimmek
Ralf Konstanti
Dietrich Labenz
Herbert Niehage
Norbert Schlienkamp

CDU-Fraktion

Stefan Bollrath
Jürgen Focke
Werner Gollnick - Bezirksbürgermeister
Thomas Offermann

B90/Die Grünen

Mamadou Bobo Barry
Norbert Ernst
Marc Schmitt-Weigand

AfD-Fraktion

Mike Dennis Barthold
Matthias Helferich - nicht anwesend -

Die Fraktion (Die Linke/Die Partei)

Matthias Storkebaum
Florian Heimann

FDP
Xenia Buxmann - nicht anwesend -

b) Mitglieder ohne Stimmrecht:

Ratsvertreter


c) Verwaltung
Marion Hardt Bezirksverwaltungsstelle Do-Scharnhorst
Birgit Decker Bezirksverwaltungsstelle Do-Scharnhorst
Tobias Marx Bürgerdienste

d) Gäste

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 15. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst,
am 08.11.2022, Beginn 15:30 Uhr,
Gesamtschule Scharnhorst, Mackenrothweg 15, 44328 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst am 20.09.2022

2. Einwohnerfragestunde

3. Berichterstattungen

4. Anregungen und Beschwerden

5. Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

5.1 Verkaufsoffene Sonntage 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25816-22)

6. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen

6.1 Fortschreibung Masterplan Einzelhandel – Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dortmund
Hier: Entwurf des Masterplans Einzelhandel 2021; Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25120-22)
Vorlage wurde aus der 14. Sitzung vertagt

6.2 Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes Dortmund (FNP)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25687-22)

6.3 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Hö 282 - nördlich Sommerbergweg -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25697-22)

7. Mobilität, Infrastruktur. Grün

7.1 Bericht zur Energiemangellage
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25781-22)


7.2 Immobilien-Managementbericht (2. Quartal 2022)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25668-22)

7.3 Sanierung Wasserturm Lanstroper Ei 2. Bauabschnitt - Anpassung der Investitionskosten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25176-22)

7.4 Informationen zu den Entwicklungen im Anliegerbeitragsrecht für die Beitragsarten nach Baugesetzbuch (BauGB) und Kommunalabgabengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KAG).
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25612-22)

7.5 Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 12. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25557-22)

7.5.1 Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 12. Sachstandsbericht
Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 19.10.2022
(Drucksache Nr.: 25557-22)

7.6 Maßnahmen aus Brandschutzrückstellungen - 13. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25568-22)

7.6.1 Maßnahmen aus Brandschutzrückstellungen - 13. Sachstandsbericht
Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 19.10.2022
(Drucksache Nr.: 25568-22)

7.7 Überholverbot auf der Greveler Straße zwischen Einmündung Im Weidkamp und Kurler Straße in Dortmund-Grevel
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26203-22)

7.8 Prüfung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Bereich der Greveler Straße zwischen Einmündung Wolfsacker und Einmündung Hostedder Straße und Rote Fuhr
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26204-22)

7.9 Durchführung eines Ortstermins auf der Straße Auf dem Brink und Leideckerweg in Dortmund-Derne
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26202-22)

7.10 Protokoll Ortstermin Lanstroper Straße / Merkurstraße
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 25757-22-E1)

8. Kinder, Jugend, Schule

8.1 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Herrichtung von ehemaligen Schulstandorten zur Beschulung von zugereisten Kindern und Jugendlichen
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 25390-22)

8.1.1 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Herrichtung von ehemaligen Schulstandorten zur Beschulung von zugereisten Kindern und Jugendlichen
Überweisung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 13.09.2022
(Drucksache Nr.: 25390-22)

8.2 10. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand:31.07.2022)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25657-22)

8.3 Anpachtung des Bolzplatzes auf der Grünfläche Woldenmey / Ecke Liethschulteweg in Dortmund-Derne
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19759-21-E3)

8.4 Durchführung eines Ortstermins
Gemeins. Antrag zur TO(SPD-Fraktion, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26206-22)

8.5 Prüfauftrag zur Spielplatzsituation im Bereich der Großsiedlung Dortmund-Lanstrop
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26216-22)

9. Soziales, Arbeit, Gesundheit, Familie

10. Kultur, Sport, Freizeit

11. Finanzen und Liegenschaften

11.1 Haushaltsbegleitbeschluss: Gestaltung von Stromkästen
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 25788-22)

11.2 Kultur- und Vereinsförderung November 2022
(Drucksache Nr.: 26210-22)

12. Anfragen

13. Mitteilungen



Der Bezirksbürgermeister Herr Gollnick eröffnet die Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Scharnhorst und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest.

Ferner weist Herr Gollnick gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die akustische Aufzeichnung dieser Sitzung hin.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Storkebaum benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Her Gollnick weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Von der CDU-Fraktion wurde noch ein Antrag zum bestehenden TOP 11.1 vorgelegt.
Von der SPD- mit CDU-Fraktion wurde ein gemeinsamer Antrag zu TOP 11.2 vorgelegt.
Zu TOP 7.3 liegen noch zwei Empfehlungen von Ausschüssen vor.

Die Tagesordnung wird in dieser genannten Form einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst am 20.09.2022

Die Niederschrift über die 14. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst am 20.09.2022 wird einstimmig genehmigt.


2. Einwohnerfragestunde

zu TOP 2.1
Sportanlage Scharnhorst-Ost / Vereinsheim FV Scharnhorst

Es erscheint Herr K. und fragt zum einen an, wann mit dem Baubeginn zur Maßnahme Sportbewegter Sozialraum Scharnhorst-Ost zu rechnen sein, dies sollte im Sommer des Jahres schon geschehen sein.

Zum anderen bittet er um Unterstützung bezüglich der Stromversorgung des Vereinsheims.

Das Vereinsheim sei an die Stromversorgung der abgerissenen Kita Buschei 30 angeschlossen gewesen. Diese sei nun abgerissen worden, so dass seither kein Strom im Vereinsheim zur Verfügung steht. Er hat schon einige Male mit den Sport- und Freizeitbetrieben sowie der DEW Kontakt aufgenommen. Dort herrscht offenbar Uneinigkeit bezüglich der Zuständigkeit.

Herr Gollnick sagte ihm zu, dass er sich der Angelegenheiten annehmen wird.


zu TOP 2.2
Spielplatzsituation Lanstrop

Es erscheint Frau H. aus Lanstrop und spricht nochmal bezüglich der schlechten Situation der Spielmöglichkeiten in Lanstrop vor und bittet die Mitglieder der Bezirksvertretung Scharnhorst diesbezüglich tätig zu werden.

Herr Gollnick weist darauf hin, dass dieses Thema im weiteren Verlauf der Sitzung nicht nur beraten sondern auch in naher Zukunft tatsächlich angegangen wird.


3. Berichterstattungen

4. Anregungen und Beschwerden

5. Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 5.1
Verkaufsoffene Sonntage 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25816-22)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt einstimmig - bei der Enthaltung des Herrn Bollrath - dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der geplanten Aufteilung der verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2023 zu.


6. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen

zu TOP 6.1
Fortschreibung Masterplan Einzelhandel – Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dortmund
Hier: Entwurf des Masterplans Einzelhandel 2021; Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25120-22)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Beschluss
I. Der Rat der Stadt stimmt dem Entwurf des Masterplans Einzelhandel 2021 zu.
II. Der Rat der Stadt beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Masterplans Einzelhandel 2021.


zu TOP 6.2
Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes Dortmund (FNP)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25687-22)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Beschluss
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Neufassung des Flächennutzungsplans vom 01.08.2022 zur Kenntnis. Die Neufassung des Flächennutzungsplans enthält die Planzeichnung des seit 31.12.2004 wirksamen Flächennutzungsplans und alle seitdem bis zum Stand der Erfassung vom 31.07.2022 wirksam gewordenen Änderungen und Berichtigungen des Flächennutzungsplans einschließlich aktualisierter nachrichtlicher Übernahmen und Vermerke.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund, in der Fassung vom 01.08.2022 gemäß § 6 Abs. 6 BauGB, neu bekannt zu machen.


zu TOP 6.3
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Hö 282 - nördlich Sommerbergweg -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25697-22)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Es stellt sich erneut die Frage, ob es wirklich erforderlich sei, die kompletten Unterlagen an eine Bezirksvertretung zu übermitteln, die lediglich für die Ausgleichsfläche zuständig ist.

In diesem Zusammenhang bittet der BBM an eine Anfrage u. a. hinsichtlich der Ausgleichsflächen zu erinnern (TOP 12.5 vom 10.05.2022)

Beschluss
I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der Auswertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplans Hö 282 geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 8 dieser Beschlussvorlage und in der beigefügten Anlage 6 dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 13a in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634/FNA 213-1)

II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplans Hö 282 - nördlich Sommerbergweg - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 9.1 dieser Beschlussvorlage und in der beigefügten Anlage 7 dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 13a BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB

III. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung (Scoping) der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplans Hö 282 - nördlich Sommerbergweg - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 9.2 dieser Beschlussvorlage und in der beigefügten Anlage 8 dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 BauGB

IV. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplans Hö 282 - nördlich Sommerbergweg - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 9.3 dieser Beschlussvorlage und in der beigefügten Anlage 9 dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 BauGB

V. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit) des Entwurfs des Bebauungsplans Hö 282 - nördlich Sommerbergweg - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 11 und in der beigefügten Anlage 10 dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB

VI. Der Rat hat das Ergebnis der eingeschränkten Beteiligung geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 12 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB

VII. Der Rat der Stadt beschließt, die, wie in Ziffer 13 dieser Beschlussvorlage dargestellt, redaktionell angepasste Begründung vom30.08.2022 dem Bebauungsplan Hö 282 - nördlich Sommerbergweg - beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB

VIII. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hö 282 - nördlich Sommerbergweg - für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe g der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NRW 2023)

7. Mobilität, Infrastruktur. Grün

zu TOP 7.1
Bericht zur Energiemangellage
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25781-22)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt den Bericht zur Kenntnis.

Herr Focke gibt den Hinweis auf die von Land und Bund zu erwartenden Gelder - der sogenannte Doppel-Wumms - von dem auch Vereine profitieren sollten.



zu TOP 7.2
Immobilien-Managementbericht (2. Quartal 2022)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25668-22)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt den Immobilien-Managementbericht zur Kenntnis.

zu TOP 7.3
Sanierung Wasserturm Lanstroper Ei 2. Bauabschnitt - Anpassung der Investitionskosten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25176-22)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zu der Sanierungsmaßnahme am Wasserturm in Grevel (Lanstroper Ei) zur Kenntnis und beschließt die Anpassung der Investitionskosten für die Ausführung des 2. Bauabschnittes von bisher 1.206.450,00 € um 497.000,00 € auf 1.703.450,00 €.

Der Mittelabfluss ist wie folgt vorgesehen

Haushaltsjahr 2022 = 100.000,00 €
Haushaltsjahr 2023 = 1.507.950,00 €
Gesamt: = 1.607.950,00 €

Der städtische Eigenanteil einschließlich nicht-zuwendungsfähiger Bestandteile der Maßnahme wird nachträglich über „Nordwärts“ unter der Finanzstelle 01S00184082002, Finanzposition 780800 abgebildet.

Desweiteren sind Sachleistungen i. H. v. 50.000,00 € zu berücksichtigen. Für diese ist ein 100 % iger Sonderposten zu bilden.

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen von 1.703.450,00 € und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 45.500,00 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

Im Rahmen der endgültigen Haushaltsplanaufstellung 2023 ff. erfolgt eine dem Mittelbedarf entsprechende Anpassung nach dem Verfahren zur Veranschlagung von investiven Hochbaumaßnahmen.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Empfehlungen des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün vom 25.10.2022 und des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 04.11.2022 zur Kenntnis.

zu TOP 7.4
Informationen zu den Entwicklungen im Anliegerbeitragsrecht für die Beitragsarten nach Baugesetzbuch (BauGB) und Kommunalabgabengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KAG).
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25612-22)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Informationen zum Anliegerbeitragsrecht sowie zu dessen Entwicklung zur Kenntnis.


zu TOP 7.5
Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 12. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25557-22)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt den 12. Sachstandsbericht (Betrachtungsstichtag: 30.06.2022) über die Umsetzung von Maßnahmen aus Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis, ebenso die Empfehlung aus der Sitzung des AUSW vom 19.10.2022.



zu TOP 7.6
Maßnahmen aus Brandschutzrückstellungen - 13. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25568-22)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt den 13. Sachstandsbericht (Stichtag 30.06.2022) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis, ebenso die Empfehlung aus der Sitzung des AUSW vom 19.10.2022.


zu TOP 7.7
Überholverbot auf der Greveler Straße zwischen Einmündung Im Weidkamp und Kurler Straße in Dortmund-Grevel
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26203-22)

Abstimmungsergebnis:
11 Ja-Stimmen - SPD-Fraktion, B90/Die Grünen, Herr Barthold
5 Nein-Stimmen - CDU-Fraktion, Herr Heimann
1 Enthaltung - Herr Storkebaum

Die CDU-Fraktion begründet ihre ablehnende Haltung damit, dass nach ihrer Auffassung die Sichtverhältnisse auf der Greveler Straße in keiner Weise eingeschränkt sind, die wenigen Häuser hätte einen circa 2 Meter breiten Gehweg vor ihren Grundstücken bzw. seien die Grundstücke so groß, dass ein ungehindertes Ausfahren möglich sei. Herr Heimann hätte sich dem Ansinnen anschließen können, wenn ein Überholverbot nicht für landwirtschaftlichen Verkehr gelten sollte

Die Bezirksvertretung Scharnhorst beschließt mehrheitlich, auf der Greveler Straße in Dortmund-Grevel zwischen der Einmündung „Im Weidkamp“ und der Kurler Straße ein Überholverbot auszuweisen und mit dem „Verkehrszeichen 276“ auszuschildern.

Die Greveler Straße ist relativ schmal und wird in weiten Teilen auf beiden Fahrbahnseiten von relativ dicken Bäumen begrenzt. Da in der Vergangenheit zahlreiche Kraftfahrer trotz Tempolimit in Höhe von 50 km/h auf diesem Streckenabschnitt überholen, kommt es oft zu gefährlichen Situationen in diesem Bereich. Auch die Anwohner der Greveler Straße in diesem Bereich sowie die Bewohner und Besucher der dort liegenden Schafsfarm werden durch die Unübersichtlichkeit der Greveler Straße beim Ausfahren aus ihren Grundstücken durch überholende Kraftfahrzeuge gefährdet. Aus den vorgenannten Gründen ist die Ausweisung eines Überholverbotes im oben genannten Straßenbereich dringend notwendig.


zu TOP 7.8
Prüfung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Bereich der Greveler Straße zwischen Einmündung Wolfsacker und Einmündung Hostedder Straße und Rote Fuhr
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26204-22)

Abstimmungsergebnis:
12 Ja-Stimmen - SPD-Fraktion, B90/Die Grünen, Die Fraktion
5 Nein-Stimmen - CDU-Fraktion und Herr Barthold

Die CDU-Fraktion begründet ihre ablehnende Haltung damit, dass in diesem engen Doppel-S-Kurvenbereich eine bauliche Maßnahme für sie undenkbar ist.

Herr Niehage gibt den Hinweis, dass es sich um einen Prüfauftrag handelt, und die Fachverwaltung entsprechende Vorschläge unterbreiten möge.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst beschließt mehrheitlich, die Stadt Dortmund zu bitten, auf der Greveler Straße in Dortmund-Grevel zwischen der Einmündung „Wolfsacker“ und der Hostedder Straße / Rote Fuhr (dieser Bereich ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ausgewiesen) geeignete Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung zu prüfen und entsprechend umzusetzen.


Die Greveler Straße verläuft in diesem Bereich in mehreren Kurven durch den Ortskern von Grevel. Weiterhin münden in diesem Bereich die Bönninghauser Straße, die Leveringstraße und die Straße „In der Liethe“ in die Greveler Straße sowie die stark frequentierte Hofausfahrt des Hofladens Mertin. Da viele Kraftfahrer in diesem Bereich die zulässige Höchstgeschwindigkeit übertreten, kommt es hier oft zu Gefährdungen von Fußgängern und Radfahrern in diesem Straßenabschnitt. Aufgrund der durch die zahlreichen Kurven bedingten Unübersichtlichkeit werden auch die Anlieger, die in diesem Bereich von ihren Grundstücken fahren wollen gefährdet. Daher ist seitens der Stadt Dortmund zu prüfen, welchen geeigneten und nachhaltigen Maßnahmen dazu beitragen können, die Verkehrsteilnehmer in diesem Bereich zur Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h anzuhalten.


zu TOP 7.9
Durchführung eines Ortstermins auf der Straße Auf dem Brink und Leideckerweg in Dortmund-Derne
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26202-22)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst beschließt einstimmig, auf den Straßen „Auf dem Brink“ und „Leidecker Weg“ in Dortmund-Derne einen Ortstermin durchzuführen, um die Möglichkeit des Baus eines Fuß-/Radweges in Richtung Lünen zu erörtern und bittet die Verwaltung um Teilnahme.

Die Straßen „Auf dem Brink“ und „Leidecker Weg“ in Dortmund-Derne weisen in Richtung Lünen -Süd nur einen sehr schmalen Randstreifen auf, der nicht gefahrlos von Fußgängern und Radfahrern genutzt werden kann. Dieser Randstreifen ist teilweise nicht befestigt und im Sommer oft von Buschwerk zugewachsen. Da diese Straßen auch von großen Lastkraftwagen befahren werden, stellt die Nutzung für Fußgänger und Radfahrer insbesondere in Richtung Lünen-Süd eine große Gefahr dar. Die SPD-Fraktion hält es daher für dringend notwendig, in diesem Bereich einen Fuß-Radweg zu bauen, um auch die klimaschonende Nutzung des Fahrrades zu fördern. Um die Gegebenheiten zum Bau eines Fuß-/Radweges vor Ort zu erörtern, ist es erforderlich, zeitnah einen Ortstermin unter Beteiligung der Verwaltung durchzuführen


zu TOP 7.10
Protokoll Ortstermin Lanstroper Straße / Merkurstraße
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 25757-22-E1)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt das Protokoll über den Ortstermin am 20.10.2022 zur
Kenntnis.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst fordert einstimmig die Verwaltung auf, folgende - bei dem Ortstermin beratene - Möglichkeiten einer Entschärfung der Verkehrssituation zu prüfen:

- Die einseitige Fahrbahnverengung soll zurückgebaut werden
- Der Zebrastreifen bleibt erhalten und wird verbreitert
- Auf der Lanstroper Straße wird vor der Einmündung der Merkurstraße ein Verkehrsschild, welches auf rechts vor links hinweist, aufgestellt.



8. Kinder, Jugend, Schule

zu TOP 8.1
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Herrichtung von ehemaligen Schulstandorten zur Beschulung von zugereisten Kindern und Jugendlichen
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 25390-22)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die gefasste Dringlichkeitsentscheidung ebenso die Empfehlung aus dem AMIG aus dessen Sitzung am 13.09.2022 zur Kenntnis.

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem weiteren Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit dem folgenden Inhalt:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die zwei ehemaligen Schulstandorte sowie sechs Räume des Heinrich-Schmitz-Bildungszentrums, für die die notwendigen Planungen und Prüfungen bereits vorliegen (Gruppe A), zur Beschulung von zugereisten Schüler*innen baulich herzurichten.

2. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die Bereitstellung der finanziellen Mittel für notwendige Sach- und Personalkosten im städtischen Haushalt, die zur Beschulung zugereister Schüler*innen in den Gebäuden nach Gruppe A erforderlich sind.

3. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung weiterer Standorte (Gruppe B), um den dringend notwendigen Schulraum zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehört die Erstellung der standortbezogenen pädagogischen Konzepte sowie die Ermittlung der notwendigen, baulichen Maßnahmen und deren voraussichtlicher Kosten. Über die Ergebnisse der Prüfung wird der Rat der Stadt Dortmund in Einzelvorlagen unterrichtet.



zu TOP 8.2
10. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand:31.07.2022)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25657-22)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund
1) nimmt den 10. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ mit dem Stand zum 31.07.2022 zur Kenntnis

2) beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellten überplanmäßigen Bereitstellungen der finanziellen Mittel i. H. v. 893.275,43 € gem. § 83 II GO NRW der Fachbereiche 40 und 75

3) beschließt die Berücksichtigung die in den finanziellen Auswirkungen dargestellten Mehr- und Minderaufwendungen und –erträge der Fachbereiche 40 und 75 mit einem Gesamtsaldo von 0,00 € zum endgültigen Haushaltsplan 2023 ff.

4) beschließt die Änderung der Planwerte des Investitionssaldos des Gute Schule 2020 Programms zum endgültigen Haushaltsplan 2023 ff. ohne den gesamtstädtischen Investitionssaldo auszuweiten

5) beschließt die Erhöhung der Zufinanzierung aus dem städtischen Haushalt um insgesamt 3.048.833,69 € sowie die entsprechende Berücksichtigung der Änderung der Planwerte des Investitionssaldos im endgültigen Haushaltsplan 2023 ff. ohne den gesamtstädtischen Investitionssaldo auszuweiten

6) beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellten außerplanmäßigen Bereitstellungen der finanziellen Mittel i. H. v. 7.618,81 € gem. § 83 II GO NRW



zu TOP 8.3
Anpachtung des Bolzplatzes auf der Grünfläche Woldenmey / Ecke Liethschulteweg in Dortmund-Derne
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19759-21-E3)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst bezieht sich auf ihre Anträge in den Sitzungen der Bezirksvertretung vom 16.03.2021, TOP 8.2, Drucksache Nr.: 19759-21 und 14.12.2021, TOP 8.5, Drucksache Nr.: 19759-21-E1 und beschließt, den am Liethschulteweg gelegenen Bolzplatz (Gemarkung Derne, Flur 4, Flurstück 959, Eigentümer: Thelen Immobilien Vermarktungs-GmbH, Alfredstraße 150, 45131 Essen) anzupachten und herzurichten.

Der oben genannte Bolzplatz ist vor mehreren Jahren angelegt worden, um die missbräuchliche Nutzung der Tartanbahn an der Dietrich Bonhoeffer Grundschule zu verhindern. Zwischenzeitlich ist der Bolzplatz verwildert und mit Gestrüpp überwuchert, sodass er nicht mehr genutzt werden kann. Aus diesem ist es dringend geboten den Bolzplatz herzurichten und für Kinder und Jugendliche nutzbar zu machen. Der mittlerweile ermittelte oben genannte Eigentümer ist bereit, den Bolzplatz an die Stadt Dortmund zu verpachten.


Die CDU-Fraktion begründet ihre ablehnende Haltung damit, dass der Eigentümer zu verpflichten sei, das Grundstück zu pflegen. Erst recht bei einer Anpachtung des Grundstückes sollte davon ausgegangen werden, dass ein ordentlicher Zustand durch den Verpächter gesichert und gewährleistet ist.

Die Bezirksvertretung bittet mit Mehrheit - bei den Gegenstimmen der CDU-Fraktion - die Stadt Dortmund, den Bolzplatz anzupachten, herzurichten und für Kinder und Jugendliche zugänglich zu machen


zu TOP 8.4
Durchführung eines Ortstermins
Gemeins. Antrag zur TO(SPD-Fraktion, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26206-22)

Der von Herrn Barthold mündlich gestellte Antrag, den Spielplätz Färberstraße mit einer Schaukel inkl. Ausfallschutz, eine höhere Anzahl von Wipptieren, einem kleinen Trampolin, einer Rutsche sowie mit mehr Sitzgelegenheiten für Eltern auszustatten wird mit Mehrheit - bei der Ja-Stimme des Herrn Barthold abgelehnt.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst beschließt einstimmig, alle Spielplätze in Dortmund-Lanstrop sowie potentielle Erweiterungsflächen auf Tauglichkeit und Vollzähligkeit der vorhandenen Spielgeräte zu überprüfen und auszuloten, inwieweit noch weitere städtische und private Spielplatzflächen angelegt werden können, und bittet die Verwaltung um Teilnahme.

Die in Dortmund-Lanstrop vorhandenen Spielplätze werden teilweise dem Bedarf der in diesem Stadtteil wohnenden Kinder nicht mehr gerecht. Teilweise fehlen Spielplätze oder sie sind nicht mit altersgerechten Spielgeräten ausgestattet. Es ist zu prüfen, ob weitere städtische Flächen für die Anlage von Spielplätzen zur Verfügung stehen. Darüber hinaus ist mit den Eigentümern der Wohnungen im Bereich der Großsiedlungen zu erörtern, ob und in welchem Ausmaß auch auf privaten Flächen Spielplätze angelegt werden können, da die Anzahl der Kinder auch durch den Zuzug von Migrantenfamilien in den letzten Jahren stetig zugenommen hat. Nur in einem gemeinsamen Ortstermin mit der Verwaltung können hier langfristige Lösungsmöglichkeiten gesucht werden. Der Ortstermin sollte noch im Herbst bzw. Winter 2022 stattfinden, um eventuelle Maßnahmen noch vor dem Frühjahr 2023 anzugehen.


zu TOP 8.5
Prüfauftrag zur Spielplatzsituation im Bereich der Großsiedlung Dortmund-Lanstrop
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26216-22)

Die Spielplatzsituation im Bereich der Großsiedlung in Dortmund-Lanstrop ist beschämend. Auf dem gesamten Gelände mit 1.400 Wohnungen existiert lediglich ein winziger Spielplatz mit wenigen kaum nutzbaren Spielgeräten und einige lieblose Sandkästen. Das ist umso bitterer, weil in diesem Bereich viele Familien mit Kindern wohnen.

Die Stadt Dortmund wird daher aufgefordert zu prüfen:

- Ob sich aus der Eigentümerschaft der Wohnungen durch die Peach Property Group auch eine rechtliche Verantwortung zur Bereitstellung von altersgemäßen, technisch sicheren Spielmöglichkeiten für das Unternehmen am Standort ergibt.
- Wenn diese besteht, ob das Unternehmen dieser Verantwortung durch den aktuellen Bestand an Spielmöglichkeiten gerecht wird bzw. wie eine angemessene Ausstattung aussehen müsste.
- Welche Durchsetzungsmöglichkeiten die Stadt Dortmund gegenüber dem Eigentümer hat
- und ob in der Vergangenheit bereits dahingehende Gespräche mit dem Eigentümer oder dessen Vorgängern geführt wurden.


9. Soziales, Arbeit, Gesundheit, Familie

10. Kultur, Sport, Freizeit

11. Finanzen und Liegenschaften

zu TOP 11.1
Haushaltsbegleitbeschluss: Gestaltung von Stromkästen
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 25788-22)

Illegale Schmierereien an Stromkästen im ganzen Stadtgebiet sorgen für ein unsauberes Stadtbild. Der Rat der Stadt Dortmund hat daher in seiner Sitzung am 16.12.2021 beschlossen, gemeinsam mit der DEW21 die Stromkästen im Stadtgebiet künstlerisch zu gestalten – sofern dies noch nicht geschehen ist. Die Bezirksvertretungen sollen zur Auswahl der Motive nach Möglichkeit einen Kunstwettbewerb in den ortsansässigen Schulen initiieren. Für die Umsetzung stellt der Rat der Stadt Dortmund jeder Bezirksvertretung im Haushaltsjahr 2022 einen Betrag von 10.000,00 Euro zur Verfügung.

Nach Auskunft der Eigentümer der Stromkästen unterliegt die Gestaltung jedoch strengen Regularien. Da weiterhin der Wunsch besteht, gesellschaftlich relevante Gruppen im jeweiligen Stadtbezirk (Schulen, Vereine usw.) bei der Gestaltung miteinzubeziehen, werden zurzeit die Rahmenbedingungen mit den Eigentümern geklärt.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt den Auftrag des Rates zur Gestaltung von Stromkästen und den Sachstand zur Kenntnis.






zu TOP 11.1.1
Haushaltsbegleitbeschluss: Gestaltung von Stromkästen
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25788-22-E1)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst fordert die Stadt Dortmund (FB 66) einstimmig - bei der Enthaltung des Herrn Barthold - auf, eine Liste der durch den Fachbereich verantworteten Schaltkastenstandorte - einschließlich ihrer Gestaltungsbedingungen - vorzulegen.



zu TOP 11.2
Kultur- und Vereinsförderung November 2022
(Drucksache Nr.: 26210-22)

- siehe TOP 11.2.1 -


zu TOP 11.2.1
Kultur- und Vereinsförderung November 2022
Gemeins. Antrag zur TO(SPD-Fraktion, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26210-22-E1)

Im Laufe der Diskussion findet eine 10 minütige Beratungsunterbrechung statt.

Die antragstellenden Fraktionen stellen auf Wunsch von B90/Die Grünen Punkt 9 zur weiteren Beratung in die nächste Sitzung zurück, der Bezirksbürgermeister wird sich zwischenzeitlich um Aufklärung der offenen Fragen bemühen.

Punkt 6 wird auf weiteres zurückgestellt. Hier wird auf etwaige Förderprogramme für Vereine des Bundes bzw. Landes hinsichtlich der Energiekosten verwiesen.

Weiterhin stellt die SPD-Fraktion den Antrag auf en Bloc-Abstimmung, diesem Antrag wird mehrheitlich, bei der Gegenstimme des Herrn Barthold entsprochen.

Der mündlich gestellte Antrag des Herrn Barthold auf Einzelabstimmung ist somit hinfällig.


Die Bezirksvertretung Scharnhorst beschließt einstimmig, den unten aufgeführten Vereinen/Institutionen die genannte Fördersumme zukommen zu lassen.






Nr. Verein


1 ASV Alt.Scharnhorst e.V. 500,00 €

2 Förderkreis Zechenkultur Gneisenau e.V. 5.000,00 €

3 Turnverein Eintracht Husen-Kurl 1993 e.V. 595,00 €

4 AWO JFS Derne 850,00 €

5 Verein zur Begegnung m. d. bras. Kultur e.V. 250,00 €

6 Bürger- und Heimatverein Grevel e.V.

7 Bürgerforum für ein sich. u. schön. Wohnen 150,00 €

8 ISV 800,00 €

9 Women Empowerment e.V.

10 Teutonia Lanstrop 1.500,00 €


Summe 9.645,00 €


12. Anfragen

13. Mitteilungen



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Gollnick, Bezirksbürgermeister Storkebaum, Mitglied der BV




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Hardt, Schriftführerin