Niederschrift

über die 12. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund


am 15.12.2005
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 22:05 Uhr


Anwesend:

Laut Anwesenheitsliste, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren 87 von z. Z. 88 Ratsmitgliedern anwesend.
An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Monegel (CDU)

Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Dr. Langemeyer
StD Fehlemann
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StR Steitz
StR Stüdemann
Herr Mager
LStRD’in Seybush
StVD Weber
StOVR Feuler


Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 10.11.2005

1.5 Einführung eines Ratsmitgliedes


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Antrag der Bezirksvertretung Lütgendortmund vom 11.05.2004 auf Verlegung der Buslinien 440, 470 und 465 in die sog. "Schleife Oespel".
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02927-05)

3.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In N 207 - Eberstraße -;
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung einer Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03349-05)

3.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Lü 109 - Siedlung Am Nocken hier: Beschluss zur Aktualisierung des Änderungsbereiches, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03527-05)

3.4 Bauleitplanung; 4. Änderung des Bebauungsplanes Ev 110 - Feuerwache -Nord -; hier: I. Satzungsbeschluss II. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02867-05)

3.5 Fluss Stadt Land
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03310-05)







3.6 Bauleitplanung
Bebauungsplan Ev 147 - Evinger Straße -
hier: I. Beschluss einer Satzung zur Aufhebung der Satzung über eine Veränderungssperre
II. Beschluss zum Erlass einer Satzung über eine Veränderungssperre
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03593-05)

3.7 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Br 103 - Rauschenbuschstraße hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03530-05)

3.8 Verordnung zur Änderung des Taxitarifes für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01888-05)

3.9 Wirtschaftsplan der Städtischen Immobilienwirtschaft für das Wirtschaftsjahr 2006
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03732-05)

3.10 Rahmenplanung Derne
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03680-05)

3.11 Wirtschaftsplan der Friedhöfe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2006
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03486-05)

3.12 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 192 - Stadtkrone Ost -
hier: I. Entscheidung über Anregungen; II. erneuter Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03284-05)












3.13 Bauleitplanung; 3. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 157 - Bodelschwingher Straße -
hier: I. Ergebnis der Bürgeranhörung; II. Weiterführung des Bebauungsplan-Verfahrens nach den Vorschriften des Baugesetzbuches vom 23.09.2004; III. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (3. Änderung); IV. Beschluss auf Verzicht der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; V. Beschluss zur Offenlegung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes; VI. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches des Bebauungsplanes Mg 157; VII. Beschluss zur Offenlegung des Bebauungsplanes Mg 157;
VIII. Beschluss zur erneuten Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr für einen Teilbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Mg 157
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03768-05)

3.14 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03796-05)

3.15 Bauleitplanung; Bebauungsplan In N 215 n - Eisenstraße -
I. Aufhebung des Beschlusses zur 75. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 27.06.1985 und Einstellung des Änderungsverfahrens
II. Beschluss zur Reduzierung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes In N 215n
III. Beschluss zur Aufteilung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes In N 215n und Neubezeichnung
IV. Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03684-05)

3.16 Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 221 -Freie Vogel Straße-
hier: Beschluss einer Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Ap 221 -Freie Vogel Straße-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03797-05)

3.17 Bildung eines Pools von Dachflächen für Solaranlagen auf städtischen Gebäuden
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03787-05)

3.18 EU-Gemeinschaftsinitiative Urban II
Plätze und öffentliche Räume, Teilprojekt: Flurstraße u. a. (Begrünungsmaßnahme)
hier: Erhöhter Aufwand zur Realisierung der Maßnahme, Erhöhungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03685-05)

3.19 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Programmschwerpunkt 2 "Förderung der Lokalen Ökonomie", Weiterführung des Projektes Netzwerk "Übergang Schule in Beruf"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03733-05)

3.20 Entwicklung der Westfalenhütte
Qualifizierungsverfahren: Vorbereitung des städtebaulichen Wettbewerbes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03806-05)

3.21 Planfeststellung für den Neubau der A 40 (Tunnellage) von Bau-km 27+448 (westlich Märkische Straße) bis Bau-km 31+111 (östlich B 236n) einschließlich des Umbaus der B 1 und weiterer Maßnahmen
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund als Trägerin öffentlicher Belange
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03361-05)

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Wirtschaftsplan und Produkt- und Leistungsplanung 2006 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03420-05)

4.2 Wirtschaftsplan 2006 des "Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03817-05)

5. Öffentliche Einrichtungen

- unbesetzt -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Gesetz zur Gleichstellung der Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze (BGG NRW);
hier: Satzung über die Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03402-05)




6.2 Familien-Projekt Dortmund- weiterer Ausbau der Infrastruktur für ein familienfreundliches Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03421-05)

6.3 Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03710-05)

6.4 Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührensatzung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03712-05)

6.5 Masterplan Integration
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04036-05)

7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Wirtschaftsplan 2006 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03627-05)

7.2 Wirtschaftsplan 2006 für den Eigenbetrieb Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03371-05)

7.3 Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnungen im Bereich der Kulturbetriebe Dortmund, der Geschäftsbedingungen und Hausordnung der Bibliotheken der Stadt Dortmund und der Schulordnung der Musikschule
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03484-05)

8. Schule

- unbesetzt -

9. Kinder und Jugend

9.1 Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes FABIDO - Familienergänzende Bildungseinrichtungen für Kinder in Dortmund und Wahl der Mitglieder des Betriebsausschusses FABIDO
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02863-05)

9.2 Sachstandsbericht Kinder-Citytreff
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03800-05)

9.3 Grundsatzbeschluss für den Umbau und die Erweiterung der städtischen Tageseinrichtung für Kinder Clarenberg 35 in DO-Hörde mit externer Auftragsvergabe für die Planung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04022-05)

10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Satzung für die Friedhöfe der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03279-05)
(Drucksache Nr.: 03279-05-E1)

10.2 Prüfung der Jahresrechnungen der HJ 2002 - 2004 der rechtlich selbständigen Kohlgartenstiftung - PB 38/05
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03471-05)

10.3 Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03199-05)

10.4 Wirtschaftsplan des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, für das Wirtschaftsjahr 2006
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03779-05)

10.5 Satzung zur fünften Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03775-05)

10.6 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2005 bewilligt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03677-05)





10.7 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen des Neuen Kommunalen Haushalts, die der Stadtkämmerer gemäß § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2005 genehmigt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03749-05)



10.8 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2006.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03782-05)

10.9 Satzung zur neunten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03561-05)

10.10 Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund ab 2006 und Änderungssatzungen zu den Vergnügungssteuersatzungen für die Jahre 2003 bis 2005
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03920-05)

10.11 Umstellung der ÖSPV-Finanzierung im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04013-05)

10.12 Zweitwohnungssteuer
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04040-05)

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Berufung des Beirates der Maßregelvollzugklinik Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03890-05)

11.2 Neubenennung des Vorsitzenden der Einigungsstelle bei der Stadtverwaltung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03740-05)

11.3 Benennung von stimmberechtigten Abgeordneten zur Mitgliederversammlung 2006 des Städtetages Nordrhein-Westfalen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04012-05)

12. Anfragen

12.1 Anfragen Rm Münch

(Drucksache Nr.: 03845-05)

(Drucksache Nr.: 03886-05)

(Drucksache Nr.: 03939-05)

12.2 Anfragen Linkes Bündnis

(Drucksache Nr.: 04035-05)

12.3 Anfragen DVU

(Drucksache Nr.: 04060-05)

(Drucksache Nr.: 04061-05)



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15.00 Uhr von OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer zunächst die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Daskalakis benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.





zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Punkte

10.13 Organisatorische Maßnahmen im Rahmen von Hartz IV
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04002-05)

10.14 Besetzung des Trägerausschusses für die Arbeitsgemeinschaft im JobCenter Dortmund nach § 44 b SGB II
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04037-05)

erweitert.


Von der Tagesordnung dagegen abgesetzt wurde der Punkt

3.13 Bauleitplanung; 3. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 157 - Bodelschwingher Straße -
hier: I. Ergebnis der Bürgeranhörung; II. Weiterführung des Bebauungsplan-Verfahrens nach den Vorschriften des Baugesetzbuches vom 23.09.2004; III. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (3. Änderung); IV. Beschluss auf Verzicht der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; V. Beschluss zur Offenlegung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes; VI. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches des Bebauungsplanes Mg 157; VII. Beschluss zur Offenlegung des Bebauungsplanes Mg 157; VIII. Beschluss zur erneuten Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr für einen Teilbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Mg 157
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03768-05)

da es diesbezüglich noch Beratungsbedarf gab.











Weiterhin verständigte sich der Rat darauf, den Punkt

6.5 Masterplan Integration
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B`90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04036-05-E1))

als Tagesordnungspunkt 2.1, sowie den Punkt


10.8 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2006
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03782-05)

als Tagesordnungspunkt 2.3 zu behandeln.

Des weiteren wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Punkte

2.2 Resolution zu den geplanten finanziellen Kürzungen der Landesregierung
Gemeinsamer Vorschlag zur TO
SPD-Fraktion und B´90/Die Grünen
(Drucksache Nr.: 04106-05)

6.6 Erfrierung eines Obdachlosen
Dringlichkeitsantrag
Gruppe Die Linke.PDS
(Drucksache Nr.: 04107-05)

11.4 Umbesetzung in den Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion B´90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04068-05)


ergänzt.

Außerdem wies OB Dr. Langemeyer darauf hin, dass man sich im Ältestenrat darauf verständigt habe, die Anträge der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie von Rm Münch hinsichtlich der Besetzung der Kämmerer-Position im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Rates der Stadt zu behandeln.





Anschließend gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

„Ich stelle den Antrag, dass meine Anfragen mit einer Sachbezeichnung auf die Tagesordnung genommen werden. Sie haben leider wieder in selbstherrlicher, undemokratischer Art diese nur mit einer Zahlenfolge kodiert. Das ist meiner Meinung nach völlig willkürlich und rechtswidrig. Sie sind der einzige Bürgermeister, der in ganz NRW so verfährt und ich finde es sehr bedauerlich, dass ich jetzt sehr wahrscheinlich vier Jahre lang immer den gleichen Antrag stellen muss.“

Bei Stimmenthaltung der Gruppe Die Linke.PDS lehnt der Rat der Stadt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU sowie der Stimme von Rm Münch den o. a. Antrag von Rm Münch ab.

Zudem verständigte sich der Rat der Stadt darauf, den von Rm Prof. Richter (Linkes Bündnis) gestellten Dringlichkeitsantrag mit der Bezeichnung

Weihnachtshilfe für Empfänger ALG II und Empfänger von Sozialgeld sowie für Heimbesucher

unter dem Tagesordnungspunkt 10.13 zu behandeln.

Abschließend lehnte der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der DVU, des Linken Bündnisses sowie der Gruppe Die Linke.PDS mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch den von Rm Münch gestellten Dringlichkeitsantrag, die Angelegenheit Neubesetzung der Kämmerer-Position auch öffentlich zu behandeln, ab.

Unter Einbeziehung der oben angeführten Veränderungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 10.11.2005

Hinsichtlich der o. a. Niederschrift machte Rm Neumann (CDU) darauf aufmerksam, dass er in der als Anlage zur Niederschrift beigefügten Haushaltsrede von OB Dr. Langemeyer die Ausführungen von OB Dr. Langemeyer bzgl. des Neubaus der Grundschule Oespel/Kley vermisse.

OB Dr. Langemeyer wies bezugnehmend auf die Ausführung von Rm Neumann (CDU) daraufhin, dass er tatsächlich zum Neubau der Grundschule Oespel/Kley in seiner Rede zur Einbringung des Haushalts Stellung bezogen habe.






Außerdem bat Rm Stammnitz (Die Linke.PDS) darum, auf Seite 21 der Niederschrift unter TOP 3.15 den Satz

... zunächst stelle im Auftrag des Sozialforums Rm Stammnitz (Die Linke.PDS) folgenden Ergänzungsantrag ...

wie folgt zu ändern

.... Auf Anregung des Sozialforums stellte Rm Stammnitz (Die Linke.PDS) folgenden Ergänzungsantrag: ...

Unter Einbeziehung der o. g. Anmerkungen genehmigte der Rat der Stadt daraufhin einstimmig die Niederschrift über die 11. Sitzung des Rates der Stadt am 10.11.2005.

zu TOP 1.5
Einführung eines Ratsmitgliedes

Als Nachfolgerin des ausgeschiedenen Rm´es Kröger-Brenner wurde seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Barbara Blotenberg von OB Dr. Langemeyer in ihr Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und besonderem öffentlichen Interesse

zu TOP 2.1
Masterplan Integration
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04036-05)

Zunächst erläuterten Rm Unger (B`90/Die Grünen) sowie Rm Giese (SPD) den gemeinsamen von ihren Fraktionen vorgelegten Antrag hinsichtlich der Entwicklung eines Konzeptes für einen Masterplan Integration.

In ihren Ausführungen machten sie deutlich, dass mit der Erarbeitung und Umsetzung des genannten Masterplanes eines der entscheidenden gesellschaftspolitischen Themen für die Zukunft der Stadt Dortmund offensiv aufgegriffen werden solle. Ziel dabei sei es, die Förderung der sozialen Chancengleichheit der in Dortmund lebenden rd. 78.000 Menschen mit Migrationshintergrund zu fördern.

Weiterhin sollen die vorhandenen Defizite und Benachteiligungen korrigiert werden und die Chancen, die sich aus dem großen Potenzial der Einwanderer erwachsen, für die Stadt und all ihre Bürgerinnen und Bürger genutzt werden. Vordringlich sollen dabei Sprachförderung, Ausbildung und Beschäftigung, politische Partizipation und Gesundheitsversorgung zu Gunsten der Zuwanderer nachhaltig gestärkt werden.

Anschließend machte für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Becker deutlich, dass man den gemeinsamen von der SPD-Fraktion sowie der Fraktion B´90/Die Grünen vorgelegten Antrag hinsichtlich der Erarbeitung eines Masterplanes Integration ablehnen werde, obwohl man durchaus einigen hierin enthaltenen Teilprojekten, wie Sprachförderung oder Ausbildungs- und Beschäftigungsförderung, zustimmen könne.

Nach Auffassung der Fraktion FDP/Bürgerliste werde ein Masterplan Integration ohne Rechtsverbindlichkeit nicht den erhofften Nutzen erbringen. Die hierfür aufgewandten Finanzmittel sollte man vielmehr für sinnvolle Teilprojekte verwenden.

Weiterhin gab für die DVU Rm Thieme folgende Erklärung zu Protokoll:

„Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren,

die DVU lehnt den Antrag von SPD und Grünen ab. 1997 forderte Gerhard Schröder als Ministerpräsident von Niedersachsen kriminelle Ausländer raus und zwar schnell. Er wollte ja Bundeskanzler werden. Der ehemalige Grüne Otto Schily hält als Innenminister für Deutschland die Grenze der Belastbarkeit durch Zuwanderung bereits für überschritten, woran auch ein Einwanderungsgesetz nichts ändern würde, da die Zuwanderungsquote bei Null liegen müsste. Als Kanzler allerdings berief Schröder dann ausgerechnet jene Rita Süssmuth zur Vorsitzenden der Zuwanderungskommission, die als ihr Kredo verkündet hatte, dass eine multikulturelle Gesellschaft anstelle des ethnisch und kulturellen, homogenen deutschen Volkes treten sollte. Ferner wünschte sich der Volkswirtschaftler Bernd Rürup, der sich bekanntlich unter Schröder mit Vorschlägen zum Abbau des Sozialstaates hervorgetan hatte, bereits in den 90er Jahren die gezielte Förderung der Zuwanderung und weiterer Millionen Ausländer – Zitat: „Heimisches Blut soll sich mit Fremden mischen“, das ist widerwärtiger Rassismus mit umgekehrten Vorzeichen, meine Damen und Herren. Die Deutschen Wähler jedenfalls, die noch Deutsche sein wollen, erkennen immer mehr, was eine derartige Doppelzüngigkeit ist. Bescheißerei, um es mit einem Wort Martin Luthers zu sagen. Nirgendwo auf der Welt funktioniert dieses kranke Hirngespinst Multikulti. Auch dort nicht, wo es seit Generationen versucht wird. Nicht in Nordirland, nicht im Baskenland, nicht auf dem Balkan, nicht in der ehemaligen Sowjetunion, nicht in England, nicht in Holland und nicht in Frankreich, wie erst kürzlich zu sehen war. Und es funktioniert auch nicht im Mutterland dieses Wahns, in den USA, wo regelmäßig bereits ein geringer Anlass Rassenunruhen auslöst und die Polizei bestimmte Gegenden meidet. Die Multikultibefürworter wünschen sich offenbar dieses Höllenszenario auch für Deutschland und der deutsche Steuerzahler soll das auch noch finanzieren.

In der Vorlage fordern Sie scheinheilig und listig die Integrationspolitik dürfe demographische Entwicklungen nicht unbeachtet lassen. Dabei ist die demographische Entwicklung die Folge ihrer sogenannten Integrationspolitik. Sie sprechen von der deutschen Mehrheitsgesellschaft, die sich gefälligst in die Multikultigesellschaft zu integrieren habe. Da sie ja spätestens nach 2050, wie wir hier in der Vorlage lesen können, eine deutsche Minderheitsgesellschaft sein wird. Dank der hartnäckigen Überfremdungs- und Umfolgungspolitik von SPD und Grünen. Gegen diesen beabsichtigten Volksselbstmord gibt es einen verständlichen starken Widerwillen innerhalb der deutschen Bevölkerung, die ihre kulturelle Identität bewahren möchte.

Darin wird die Deutsche Volksunion sie nach Kräften unterstützen und wir werden weiterhin die Menschen darüber aufklären, welches Schicksal ihnen zugedacht ist. Ich fordere sie auf, erkennen sie die Zeichen der Zeit und hören Sie auf mit diesem Wahnsinn. Überlegen sie statt dessen, wie sie die bedauernswerten Opfer einer verkehrten Politik wieder in ihre Heimatländer zurückführen können, zum Wohle aller Beteiligten, das andere wird sich früher oder später rächen. Das kann ich ihnen schon prophezeien. Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit.“

Seitens der CDU-Fraktion machte anschließend Rm Offermann deutlich, dass seine Fraktion den Kern des gemeinsamen von der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Antrages, einen Masterplan Integration durch die Verwaltung zu erstellen, zustimmen könne. Mit der Begründung des genannten Antrages müsse man sich nach Auffassung seiner Fraktion dann, wenn der Masterplan Integration zur Beratung vorliege, in Ruhe auseinandersetzen.

Nach den anschließenden Ausführungen von Rm Branghofer (DVU), wurde die weitere Diskussion letztendlich durch einen von Rm Sauer (CDU) gestellten Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Debatte, der mehrheitlich beschlossen wurde, beendet.

Hinsichtlich des Einwandes von Rm Branghofer (DVU), er habe seinen Wortbeitrag noch nicht beendet, erklärte OB Dr. Langemeyer, dass für ihn aufgrund der langen Redepause von
Rm Branghofer (DVU) der Eindruck entstanden sei, dass er seinen Wortbeitrag beendet habe. Von daher habe er anschließend Rm Sauer (CDU) das Wort erteilt.

Der Rat der Stadt fasste daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktionen
FDP/ Bürgerliste sowie der DVU auf der Grundlage des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie der Fraktion B´90/Die Grünen vom 29.11.2005 folgenden Beschluss:


1. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, kurzfristig ein Konzept für einen Masterplan Integration für die Stadt Dortmund vorzulegen.
Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass es sich beim Masterplan Integration um einen Orientierungsrahmen zum Thema handelt, der Einzelprojekte in einen größeren Zusammenhang einordnet, aber Einzelfallentscheidungen weder vorgreift noch diese ersetzt.

Der Masterplan Integration ist wissenschaftlich zu begleiten und dialogorientiert in Anlehnung an das Landesprogramm „Integration mit aufrechtem Gang“ durchzuführen.
Er bezieht die Ergebnisse des Dortmunder Prozesses und der Aktivierungskonferenz mit ein.

Für die Konzeption und Umsetzung des Masterplanes sind in der Verwaltung entsprechende Haushaltsmittel für Personal- und Sachkosten bereitzustellen.
Mindestens einmal im Jahr ist eine Veranstaltung mit einschlägigen Fachleuten und Kooperationspartnern durchzuführen.



Dem Rat ist mindestens einmal jährlich zum inhaltlichen Verfahrensstand zu berichten.
Der erste Bericht an den Rat erfolgt nach der Sommerpause 2006.
Zum Fortgang einzelner Projekte und bei Bedarf ist zu gegebener Zeit gesondert im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit, im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden sowie im Ausländerbeirat vorzutragen.

2. Der Masterplan Integration für die Stadt Dortmund hat folgende Rahmenziele :
- „Integration“ in Dortmund zu definieren
- ein integrationspolitisches Leitbild für die Stadt Dortmund zu formulieren
- integrationspolitische Handlungsfelder zu benennen und Ziele und Prioritäten der Integrationspolitik in Dortmund festzulegen
- Bezüge der kommunalen Integrationspolitik zu übergeordneten Ebenen Land / Bund / EU im Rahmen des Grundgesetzes herzustellen
- das Prinzip „Fördern und Fordern“ in der Integrationspolitik in Dortmund praktisch umzusetzen
- integrationspolitische Handlungsansätze in der Verwaltung und darüber hinaus zu vernetzen.

zu TOP 2.2
Resolution zu den geplanten finanziellen Kürzungen der Landesregierung
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04106-05)

Zunächst begründeten Rm Prüsse (SPD) sowie Rm Schneckenburger (B´90/Die Grünen) die gemeinsam vorgelegte Resolution gegen die von der CDU/FPD-Landesregierung im Landeshaushalt 2006 angekündigten Mittelkürzungen.

Hierbei machten sie deutlich, dass die geplanten Kürzungen insbesondere für die Kommunen und die freien Träger zu unverantwortlichen Belastungen führen werden, die durch die Kommunen nicht aufgefangen werden können.

Dagegen rechtfertigte für die CDU-Fraktion Rm Hengstenberg die von der Landesregierung beabsichtigten Kürzungen, die seiner Auffassung nach durch die desaströse Haushaltspolitik der vorhergehenden SPD/Grünen-Landesregierung dringend erforderlich sei. Die CDU-Fraktion werde daher auch die vorgelegte Resolution ablehnen.

Weiterhin gab Rm Münch folgende persönliche Erklärung zu Protokoll:

„Ich bin zutiefst betroffen, dass es heute der DVU mit den Stimmen von CDU und SPD gelungen ist, eine Diskussion über den wichtigen Tagesordnungspunkt zur Erstellung eines Masterplans Integration vorzeitig abzubrechen. Ich bin zutiefst darüber betroffen, dass sie Herr Oberbürgermeister heute während der Rede eines Ratsmitglieds einen Geschäftsordnungsantrag zwecks sofortiger Beendigung der Debatte zugelassen haben und diesem Ratsmitglied seine Rede dadurch rechtswidrig abgeschnitten haben.
Dies ist ein eklatanter Verstoß gegen die Gemeindeordnung NRW und die Geschäftsordnung, die sich der Rat der Stadt Dortmund selbst gegeben hat. Ich bin zutiefst darüber betroffen, dass es dem Rat nicht gelingt, die DVU-Vertreter argumentativ in die Schranken zu weisen und eine Auseinandersetzung mit der DVU außer durch Geschäftsordnungsanträge nicht zustande kommt. Ich bin zutiefst betroffen darüber, dass der Rat der Stadt Dortmund heute vor der DVU kapituliert hat und es der DVU heute gelungen ist, den Oberbürgermeister der Stadt Dortmund zu einem undemokratischen und rechtswidrigen Verhalten zu veranlassen.“

Im Verlauf der weiteren Diskussion machte auf Seiten der Fraktion FDP/Bürgerliste
Rm Dr. Littmann die ablehnende Haltung hinsichtlich der vorgelegten Resolution deutlich. Ihrer Auffassung nach, habe die derzeitige Landesregierung aufgrund der desolaten Haushaltssituation des Landes keine andere Möglichkeit, als Kürzungen vorzunehmen, um letztendlich diesbezüglich umzusteuern.

Des weiteren begrüßte Rm Prof. Richter (Linkes Bündnis) die vorgelegte Resolution gegen die geplanten Kürzungen im Landeshaushalt.

Weiterhin gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

„Meine Damen und Herren,

ob Rot/Grün oder der Rat der Stadt Dortmund diese Resolution heute beschließt, das ist genauso entscheidend, ob in China ein Sack Reis umfällt. Denn diese Resolution wird nichts ändern. Es ist in der Tat, meiner Meinung nach, ein politisches Schaulaufen und mehr nicht. Meine Damen und Herren, vielleicht interessiert es den Einen oder Anderen, derjenige, der an der Jugend- und Kulturarbeit, der Kinderförderung, der Familienförderung spart, der spart auf Kosten unserer Zukunft. Auf Kosten der Zukunft unserer Gesellschaft. Wem es wichtiger ist Autobahnen zu bauen, der nimmt in Kauf, dass es eine geistig verwahrloste Jugend geben wird und eine geistig verwahrloste Gesellschaft.

Meine Damen und Herren,

was haben wir denn für Probleme? Jugendkriminalität nimmt zu, Jugendliche werden immer aggressiver, immer brutaler. Besonders überproportional viele ausländische Jugendliche, wie man heute so schön euphemistisch sagt, mit Migrationshintergrund. Ob das türkische Jugendliche sind, Jugendliche vom Balkan oder Russlanddeutsche, die ja bekanntlich keine Ausländer sind. Die Jugendstrafanstalten sind voll. Überproportional. Deshalb ist ein Masterplan Integration absolut notwendig, aber das reicht nicht, meine Damen und Herren.








Wir müssen nicht nur Geld in die Integration stecken, sondern sofort das Geld direkt in die Jugend- und Kinderförderung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren,

es ist richtig, Rot-Grün hat den Karren in NRW in den Dreck gefahren und als Demokrat ist es für mich unerträglich, dass es eine Landesregierung, aber jetzt auch eine Schwarz/Rote-Bundesregierung wagt, so massiv gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zu verstoßen und verfassungswidrige Haushalte zu beschließen. Da sind wir ja in Dortmund glücklicherweise noch auf der recht sicheren Seite. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Land wird uns nicht mehr helfen. Vielleicht hätte diese Resolution mehr Erfolg gehabt, wenn Schwarz-Gelb dies beschlossen hat. Aber offenbar setzt die Rüttgers-Regierung andere Schwerpunkte und deshalb sage ich noch mal, wer in der Bildung, in der Jugend, Kinder und Familie spart, der spart auf Kosten der Zukunft unseres Landes und das ist nicht hinzunehmen. Und deshalb müssen wir uns in Dortmund an die eigene Nase packen. Wenn das Land uns nicht helfen kann, müssen wir vor Ort die Millionen für die Kinder- und Jugendförderung und die Familienbetreuung locker machen. Und auch, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch von Rot/Grün ist der Masterplan Integration noch ein Papiertiger. Wer Integration will, der muss auch sagen, was ist er bereit dafür zu zahlen. Wie viel Gelder wollen sie dafür frei machen? Und da ist es ganz klar, dass ein Projekt damit im Zusammenhang stehen wird, das sind die 35 Millionen Euro, die für das Museum unter dem U-Turm ausgegeben werden sollen. In finanzkräftigen Zeiten fände ich das ein wunderschönes Projekt. Doch meine Damen und Herren, wollen wir ein 35 Millionen Euro Museum schaffen, wo nacher keiner mehr rein geht, weil es den Kindern und Jugendlichen heute überhaupt an Sinn für Kultur und Bildung fehlt, weil sie kein Geld bereitgestellt haben. Und deshalb ist für mich ganz klar, wenn das Land uns nicht hilft, so müssen wir im Rat der Stadt Dortmund das Geld selbst locker machen. Und das Geld ist da, denn unser Oberbürgermeister hat ja selbst gesagt, zur Not stemmen wir das Projekt U-Turm ganz alleine. Und da sage ich, Herr Oberbürgermeister, sie können eine Politik machen: Nach mir die Sinnflut, aber derjenige der über die Legislaturperiode hinaus denkt und in Sorge ist um die zukünftige Entwicklung unserer Gesellschaft, der steckt diese 35 Millionen lieber in Bildung, in die Kinder- und Jugendförderung, in die Familienbetreuung und in die Integration. Dankeschön.“

Nach dem im Verlauf der weiteren Diskussion unter anderem die Sprecher der SPD-Fraktion sowie der Fraktion B´90/Die Grünen nochmals die Notwendigkeit der vorgelegten Resolution verdeutlicht hatten, gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

„Also, lieber Herr Hübner, das ehrt sie wirklich, dass sie noch hier an die Intelligenz in diesem Rat appellieren. Aber gegen Dummheit kämpfen selbst Götter vergebens. Und was mich nur an dieser Sache massiv stört, ist diese Scheinheiligkeit von Rot/Grün. Das Rot/Grün sich jetzt zum Anwalt der Kinder, der Jugendlichen, der Familien macht. Ich sag es noch mal, wer hat denn den Karren in NRW in den Dreck gefahren? Wer hat denn Jahrzehnte lang vor Integration versagt? Wer ist denn verantwortlich für die schlechten PISA-Ergebnisse?



Das ist ihre Politik gewesen, jetzt aufzustehen und die neue Landesregierung zu kritisieren, ist natürlich sehr einfach und deshalb finde ich diese Diskussion sehr, sehr scheinheilig und, Herr Prüsse, ich finde auch das scheinheilig, wenn sie hier eine offene Diskussion, ja nicht fordern oder fördern wollen. Wir können natürlich hier bis halb zwei diskutieren. Aber sie sind lang genug dabei, es lässt sich doch hier keiner von einer Fraktion durch ein besseres Argument des politisch anders Denkenden überzeugen. Das heißt auch, das ist eine ganz scheinheilige Diskussion.

Wir können die Diskussion um Resolutionen wirklich auf eine Minute beschränken. Die Resolution geht heute durch. Rot/Grün hat sich nicht bemüht, für diese Resolution alle an einen Tisch zu bekommen. Deshalb ist es ein politisches Schaulaufen, was sie hier machen. Meine Damen und Herren, sie machen hier eine Schau für den Bürger draußen. Das ist keine Demokratie vor Ort, es wird hier nicht ergebnisoffen diskutiert. Meine Damen und Herren, was sie hier machen, hier im Rat ist nur ein Schmierentheater.“

Weiterhin brachte OB Dr. Langemeyer zum Ausdruck, dass aufgrund der Finanzsituation der Kommunen es beim Durchsetzen der beabsichtigten Kürzungen des Landes unumgänglich sein werde, über eine Erhöhung der Elternbeiträge für die Kinderbetreuung nachzudenken, da diese nicht, ohne weiteres von den Kommunen aufgefangen werden können.

Er selber – so OB Dr. Langemeyer weiter -, werde sich in den Gremien des Städtetages NRW dafür einsetzen, dass es eine einheitliche Meinung aller Kommunen zu den genannten Problemfeldern geben werde.

Auf der Grundlage des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie der Fraktion B´90/Die Grünen vom 14.12.2005 fasste der Rat darauf hin mit Mehrheit gegen die Stimmen der
CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der DVU folgenden Beschluss:

Resolution zu den geplanten finanziellen Kürzungen der Landesregierung

Die CDU/FDP-Landesregierung hat bei der Vorlage des Entwurfs des Landeshaushalts 2006 Einsparungen von insgesamt fast 1,3 Milliarden Euro angekündigt. Trotz dieser Einsparungen wird der Haushalt des Landes mit einer Neuverschuldung von 5,88 Milliarden Euro die höchste Verschuldung in der Geschichte Nordrhein-Westfalen beinhalten.

Durch die angekündigten Kürzungen werden die landesrechtlichen Leistungen um bis zu 20 Prozent reduziert. Zusätzlich sollen bei den landesfinanzierten Förderprogrammen insgesamt 165 Millionen Euro in allen Förderbereichen eingespart werden.

Die angekündigten Kürzungen bedeuten damit tiefe finanzielle Einschnitte insbesondere für die Landesbediensteten, aber auch für die Kommunen und freien Träger.





Folgende Kürzungen sind nach dem momentanen Stand bekannt:

- Kürzungen beim Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder bei den Betriebskostenzuschüssen für Kindergärten um 116 Millionen Euro
- Kürzungen im Landesjugendplan um 21 Millionen Euro
- Kürzungen beim Elternbeitragsdefizitverfahren. Danach sollen die Kommunen demnächst die Differenz zwischen Elternbeiträgen und den tatsächlich eingetriebenen Beträgen alleine tragen.
- Kürzungen bei der Familien- und Altenhilfe um 6,8 Millionen Euro
- Kürzungen im Bereich der Frauenförderung um 4 Millionen Euro
- Kürzungen beim Weiterbildungsgesetz um 24 Millionen Euro
- Kürzungen beim Flüchtlingsaufnahmegesetz um 36 Millionen Euro
- Kürzungen bei den Zuschüssen für Krankenhäuser um 24 Millionen Euro
- Kürzungen im Wohnungsbau um 33 Millionen Euro
- Kürzungen im Naturschutz um 9,3 Millionen Euro.

Die geplanten Kürzungen sind nicht nur sozialpolitisch ungerecht und unverantwortlich.
Sie stellen darüber hinaus Kommunen und Träger vor große zusätzliche finanzielle und organisatorische Probleme, deren genaues Ausmaß zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht absehbar ist. Durch die angekündigte kurzfristige Umsetzung der Kürzungen greift das Land massiv in die Arbeit der Betroffenen ein, ohne dass eine adäquate und angemessene Reaktion möglich ist. Insbesondere die Arbeit der Freien Träger wird dadurch massiv beeinträchtigt. Gerade bei bestehenden Personalverträgen mit entsprechenden Kündigungsfristen ist eine kurzfristige Kürzung der Zuschüsse nicht auszugleichen.
Die Städte sind durch die Kürzungen gleich doppelt betroffen. Einerseits müssen die Einsparungen der Landesregierung aufgefangen werden, andererseits kommen durch die Beeinträchtigung der Arbeit der freien Träger eventuell neue Aufgaben auf sie zu.

Vor diesem Hintergrund fordert der Rat die Landesregierung auf, die geplanten Kürzungen in den genannten Bereichen nicht umzusetzen.

Zusätzlich zur Verabschiedung der Resolution wird die Verwaltung gebeten, schnellstmöglich die Auswirkungen der angekündigten Kürzungen der schwarz-gelben Landesregierung auf den städtischen Haushalt darzustellen.

Anschließend wurde die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt von 17.20 Uhr bis 17.55 Uhr für eine Pause unterbrochen.








zu TOP 2.3
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2006.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03782-05)

In der Diskussion zu der oben angeführten Angelegenheit machten sowohl Rm Starke (SPD) als auch Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) die zustimmende Haltung ihrer Fraktionen hinsichtlich der vorliegenden Straßenreinigungs- und Gebührensatzung 2006 deutlich.
Nach Auffassung ihrer Fraktionen werde hierdurch eine Stärkung des Solidaritätsprinzips als auch eine finanzielle Entlastung der Bürger erreicht.

Außerdem sprach man sich für eine Beschlussfassung des von ihren Fraktionen vorgelegten Antrages aus, wonach die Verwaltung aufgefordert werde, ein Jahr nach Umstellung der Straßenreinigungssatzung von Selbst- auf Fremdreinigung unter Einbeziehung der Erfahrungen der Siedlergemeinschaft über die Auswirkungen der Umstellung einen Bericht abzugeben.

Anschließend brachte für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Becker zum Ausdruck, dass natürlich die Argumente der Verwaltung, wie Senkung der Gebühren oder Schaffung neuer Arbeitsplätze auf den ersten Blick verlockend seien. Betrachte man diese Thematik jedoch in seiner Gesamtheit, so werde jedoch schnell deutlich, dass diese Problematik komplexer sei.

Von daher habe seine Fraktion auch einen entsprechenden Antrag diesbezüglich vorgelegt, durch den mehr Gebührengerechtigkeit in diesen Bereich erreicht werden solle. Außerdem beantragte Rm Becker (FDP/Bürgerliste), sowohl über den Antrag seiner Fraktion als auch über die Verwaltungsvorlage geheim abzustimmen.

Seitens der CDU-Fraktion erklärte anschließend Rm Hengstenberg, dass seine Fraktion die von der Fraktion FDP/Bürgerliste gestellten Anträge auf geheime Abstimmung unterstützen werde.

Weiterhin brachte Rm Hengstenberg (CDU) zum Ausdruck, dass der von seiner Fraktion gestellte Antrag, eine Grund- und Arbeitsgebühr diesbezüglich einzuführen, bedauerlicherweise im Haupt- und Finanzausschuss abgelehnt worden sei.

Im Verlauf der weiteren Diskussion gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

„Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Frau Dr. Littmann, liebe Schieberfraktion, denn so tauchte die FDP hier meistens auf. Sie stört meiner Meinung nach eine vernünftige, inhaltliche Auseinandersetzung durch das Schieben von Vorlagen oder jetzt durch eine geheime Abstimmung. Was soll das bringen? Frau Dr. Littmann, sind sie wirklich so naiv zu glauben, dass sie dadurch mit einer geheimen Abstimmung die Rot/Grüne-Koalition knacken? Also, sie sollten doch nach einem Jahr ein bisschen auf den Boden der Realität zurückgefunden haben.



Das Ganze bedeutet letztendlich nur eine Verzögerung, meiner Meinung nach wird jeder nach seinem besten Wissen und Gewissen abstimmen können und meiner Meinung nach hat auch der Bürger ein Recht darauf zu erfahren, wer jetzt für die Änderung der Straßenreinigungssatzung stimmt und, meine liebe Frau Dr. Littmann, wer sagt Ihnen denn, dass ihre eigenen Fraktionskollegen und -kolleginnen ihrem Antrag zustimmen werden? Wir sehen doch zu oft, dass die FDP und die Bürgerliste eine zutiefst gespaltene Fraktion ist. Dass der eine Teil dann so stimmt und der andere so. Das heißt, Frau Dr. Littmann, ich habe fast den Eindruck, sie wollen ihr uneinheitliches Stimmverhalten in der eigenen Fraktion durch eine geheime Abstimmung kaschieren. Meiner Meinung nach, wer nichts zu verbergen hat, sollte auch offen abstimmen und FDP steht doch immer für Transparenz und Bürgernähe. Zeigen sie den Bürgern, wie sie heute abstimmen und machen sie hier keine scheinheiligen Tricks. Kein Schieben von Vorlagen, keine geheime Abstimmung, sondern Transparenz und Bürgernähe.
Ich denke, wir haben hier nichts zu verbergen. Wer was zu verbergen hat, der lässt geheim abstimmen, Frau Dr. Littmann. Dankeschön.“

Weiterhin wies StK Pehlke darauf hin, dass der von der Fraktion FDP/Bürgerliste vorgelegte Antrag mindestens in den Punkten drei bis sechs rechtlich bedenklich sei.

Abschließend gab Herr Rm Thieme (DVU) folgende Erklärung zu Protokoll:

„Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren, die Deutsche Volksunion lehnt die Vorlage der Verwaltung ab, weil wir der Auffassung sind, dass Eigeninitiative und Engagement unserer Dortmunder Bürger etwas Wertvolles darstellt, das man nicht einfach aus Gründen der neorealsozialistischen Gleichmacherei abwürgen sollte. Und im Übrigen sind wir auch für eine geheime Abstimmung. Ich danke Ihnen.“

Anschließend ließ OB Dr. Langemeyer den Rat darüber entscheiden, ob sowohl über den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste als auch über die Verwaltungsvorlage geheim abgestimmt werden soll, so wie dies von der Fraktion FDP/Bürgerliste beantragt wurde.

Da dieser Antrag von der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie von der DVU gestützt wurde, stellte OB Dr. Langemeyer fest, dass das nach § 50 Abs. 1 GO NRW erforderliche Quorum von 1/5 der Ratsmitglieder erreicht wurde, so dass anschließend über die o. a. Angelegenheiten geheim abgestimmt wurde.













a) Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 07.12.2005
Nach der durchgeführten geheimen Abstimmung gab OB Dr. Langemeyer folgendes Ergebnis bekannt:

Stimmberechtigt: 88
Anwesend: 87
Abgegebene Stimmen: 85
davon stimmten mit
Ja: 10
Nein: 73
Enthaltungen: 2

OB Dr. Langemeyer stellte darauf hin fest, dass der Rat der Stadt folgenden Antrag der
Fraktion FDP/Bürgerliste vom 07.12.2005 abgelehnt hatte:

1. Die Verwaltung erstellt eine neue Straßenreinigungssatzung unter Einbeziehung sämtlicher Anlieger und Hinterlieger ab dem 01.01.2006.
2. Zur Berechnung der anfallenden Gesamtkosten für die Straßenreinigung geht die EDG zunächst von der Annahme aus, dass die Zahl der potenziellen Selbstreiniger gleich bleibt.

3. Die so ermittelten Gesamtkosten sind zu bereinigen um die für das Jahr 2006 vorgesehenen Kosten für Zu- und Absetzungen, die aufgrund verwaltungsinterner Leistungsverrechnungen bzw. aufgrund des zwischen der Stadt und der EDG geschlossenen Straßenreinigungsvertrages anfallen, sowie um den „gleich bleibenden“ Eigenanteil der Stadt Dortmund in Höhe von 21,4%.

4. Auf dieser Grundlage wird eine für alle Anlieger und Hinterlieger verbindliche Gebührenpauschale festgesetzt. Damit sollen 10% der berechneten bereinigten Gesamtkosten gedeckt werden; Verteilungsschlüssel ist der Frontmeter eines jeden Anliegers / Hinterliegers.
Die verbleibenden 90% der Kosten werden gedeckt durch Gebühren der nicht selbst reinigenden Anlieger / Hinterlieger; Verteilungsmaßstab ist hier der Reinigungsfrontmeter.







5. Die Verwaltung stellt einen Kriterienkatalog auf, nach dem sich Anlieger / Hinterlieger auf Antrag auch künftig durch die EDG von der Reinigungspflicht befreien lassen können. Dabei sind folgende Rahmenbedingungen zu berücksichtigen:

a) Es muss sich um eine Anliegerstraße aus der Kategorie A handeln.
b) In dieser Straße darf es keinen Durchgangsverkehr geben.
c) Der Antrag auf Befreiung von der Reinigungspflicht ist von allen
Anliegern / Hinterliegern zu unterzeichnen.
d) Die Freistellung gilt für die Dauer von fünf Jahren und muss sodann neu beantragt werden.

6. Die EDG wird zur Rückholung der Straßenreinigung verpflichtet, wenn Befreiungstatbestände später wegfallen.

b) Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion B´90/Die Grünen vom 14.12.2005
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der DVU auf der Grundlage des o. a. Antrages folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird aufgefordert, ein Jahr nach der Umstellung der Straßenreinigungssatzung von Selbst- auf Fremdreinigung unter Einbeziehung der Erfahrungen der Siedlergemeinschaften über die Auswirkungen der Umstellung zu berichten.

c) Verwaltungsvorlage vom 04.11.2005
Nach erfolgter geheimer Abstimmung gab OB Dr. Langemeyer folgendes Abstimmungsergebnis bekannt:


Stimmberechtigt: 88
Anwesend: 87
Abgegebene Stimmen: 86
davon stimmten mit
Ja: 51
Nein: 34
Enthaltungen: 1

OB Dr. Langemeyer stellte darauf hin fest, dass der Rat der Stadt folgenden Beschluss gefasst hat:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die
Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) für das HJ 2006.
3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 3.1
Antrag der Bezirksvertretung Lütgendortmund vom 11.05.2004 auf Verlegung der Buslinien 440, 470 und 465 in die sog. "Schleife Oespel".
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02927-05)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt den Ausführungen der Verwaltung zu und beschließt, die Verknüpfung der Buslinien 440, 465 und 470 am S-Bahnhaltepunkt Oespel, beizubehalten.

zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In N 207 - Eberstraße -;
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung einer Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03349-05)

Hinsichtlich der o. a. Angelegenheit gab Rm Prof. Richter (Linkes Bündnis) folgende Erklärung zu Protokoll:

1. Änderung des Bebauungsplans In N 207 - Beginenhof

Wenn man in die Geschichte des CEAG-Geländes guckt, das im Rahmen des IBA-Emscherparkes mit hohen öffentlichen Mitteln neu strukturiert worden ist, so erinnere ich nicht nur an das seinerzeitige Vertreiben von hier selbst tätigen vor allem jungen Menschen, sich selbst organisierenden Künstlergruppen und Werkstattbetreibern aus dem Gelände und aus den Gebäuden, sondern ich erinnere auch daran, dass der damals hochgelobte neue Städte- und Wohnungsbau einige wichtige Regeln aushebeln durfte. Das wichtigste waren die städtebaulichen Zahlen - die Grundflächen- und die Geschossflächenzahlen wurden weit über das zulässige Maß hinaus erhöht (um 25% bis 50% die GRZ und um 33% die GFZ).


Begründet wurde diese Verdichtung des Wohnungsbaus an der Eberstraße damit, dass angrenzend größere öffentliche Grünflächen vorhanden waren - die wurden allerdings mit einem Teil der neuen Gebäude gleich dezimiert. Als Kompensation wurde im Gelände eine Ausgleichsfläche festgelegt, die sowohl bauliche als auch hochwertige Freiflächen in Gemeinschaftsnutzungen öffentlich-rechtlich sicherte. Der Zusammenhang stellt sich schnell her – es handelt es sich genau um diese Fläche, die jetzt privater Nutzung zugeführt wird.





Dies ist der Kern der Änderung des Bebauungsplans, der in der Vorlage mit viel Worten verunklart wird. Sie macht den Weg frei für die Vernichtung der notwendigen Außenraumflächen in unmittelbarer Nähe der vorhandenen und unterversorgten Wohnanlage. Die typischen Defizite der Nordstadt, wie der eklatante Freiraummangel, werden hier weiter verfestigt. Das Verfahren ist rechtlich und methodisch – also in demokratischer Hinsicht - höchst zweifelhaft und inhaltlich ist es un-sozial und un-grün.

Dass nun hier als Bauleitplanung abgesegnet werden soll, was baulich fast schon fertig hergestellt ist, unterstreicht den Aspekt der Entmachtung demokratisch legitimierter Arbeit im Stadtparlament. Nach meiner Kenntnis setzen Bauleitverfahren zwar Ziele, sie sind aber ergebnisoffen zu führen. Das vorliegende Verfahren trägt dieser Grundregel in keiner Weise Rechung. Dass es sich bei einem Beginenhof um ein ehrenwertes Projekt handelt, gegen das niemand, ich jedenfalls nichts einwende, vertieft die Kritik am Verfahren, meine jedenfalls. Mit so hoch stilisiertem Anspruch an ein Vorhaben wird etwaiger Widerspruch zur Methode seiner Realisierung am leichtesten mundtot gemacht. Auch dies hat Methode und zwar auch eine schlechte. Präzedenz für andere kündigt sich an.
Zur Begründung heißt es jetzt, die vorgesehene und festgesetzt gewesene Nutzung der Fläche habe nicht verwirklicht werden können. Wessen Problem war das? Im Nachhinein wird jetzt die Ausgleichspflicht für den Eingriff in die öffentliche Grünfläche durch die Bebauung an der Eberstraße grundsätzlich in Frage gestellt – dies ist rechtliche Trickserei als Argument gegen die Ansprüche der Bewohner/innen auch in der Nordstadt auf gesunde Wohnverhältnisse.

Aus der Gemeinbedarfsfläche – meiner Erinnerung nach eingeschossig mit GRZ/GFZ 0,3 festgesetzt gewesen, in der Beschlussvorlage wird das nicht erwähnt - wird nun eine für privaten, öffentlich geförderten Wohnungsbau in GRZ 0,4 und GFZ 0,9 und aus der Gemeinschaftsfläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft wird nun eine verkleinerte private Grünfläche. Die Lyrik der Begründung, wie diese Fläche in Zukunft einer "definierten Allgemeinheit" zur Verfügung stehen soll, hat hohen Unterhaltungswert, ist aber keine belastbare Festlegung.

Auf eine eher zynische Weise unterhaltsam ist auch der Text zum Gender Mainstreaming / Gender Planning. Endlich gibt es einmal ein wirkliches Frauen-Vorhaben. Da lässt sich dem ewig gleichen nichtssagenden Textbaustein in den Vorlagen des Hauses ja mal etwas Konkretes hinzufügen, nämlich: "... Hinsichtlich des gesamten Stadtquartiers erhalten damit die eher benachteiligten Bevölkerungsgruppen eine Chancengleichheit und werden in den Stand gesetzt, die Räume zu nutzen und an ihnen teilzuhaben." Worin soll denn die "Teilhabe und Chancengleichheit der eher benachteiligten Bevölkerungsgruppen im Quartier" an diesem Projekt bestehen?
Was ist, wenn die Benachteiligten eine andere Vorstellung von der räumlichen und sozialen Nutzung als die Eigentümerinnen des Projekts haben? Die Lage der Frauen im Stadtquartier ist eine andere als die der Mittelschicht, die dieses Projekt betreibt. Das Projekt geht sie nichts an und es ändert an ihrer Situation nichts.




Noch einmal: Nicht gegen die Idee "Beginenhof" gerichtet, sondern mit Blick auf die aufgezeigten Mängel und Fehler im Verfahren und Ergebnis lehne ich die Beschlussvorlage ab.“

Anschließend brachte für die Fraktion B`90/Die Grünen Rm Reuter zum Ausdruck, dass ihre Fraktion ausdrücklich die Planung zur Realisierung des Projektes „Beginenhof Dortmund“ begrüße.

In der weiteren Diskussion wiesen sowohl Rm Reuter (B´90/Die Grünen) als auch Rm Harnisch (SPD) die von Rm Prof. Richter (Linkes Bündnis) geäußerte Kritik als unbegründet zurück.

Unter Einbeziehung der von der Verwaltung vorgelegten redaktionellen Änderung fasste der Rat darauf hin mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Prof. Richter (Linkes Bündnis) folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In N 207 - Eberstraße – vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den Anregungen zu Punkt 14.1 bis 14.4 nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414, BGBl. III/FNA 213-1).

II. beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In N 207 - Eberstraße - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 25.05.2005 offengelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage
§ 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III FNA 213 1) i. V. m. § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414, BGBl. III FNA
213-1) und i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)









III. beschließt, der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In N 207 - Eberstraße - die Begründung vom 28. 09. 2005 beizufügen.

Rechtsgrundlage

§ 9 Abs. 8 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I
S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) i. V. m. § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW


An der Beratung und Abstimmung nahm Rm Pohlmann-Rohr (Bündnis 90/Die Grünen) nicht teil.

zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Lü 109 - Siedlung Am Nocken -
hier: Beschluss zur Aktualisierung des Änderungsbereiches, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03527-05)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:


I. Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Lü 109 - Siedlung Am Nocken – im Einmündungsbereich Lütge Vöhde / Hangeneystraße vor Haus Nr. 201 um angrenzende Flächen zu erweitern bzw. geringfügig zu reduzieren. Der neue Änderungsbereich ist unter Punkt 1 dieser Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 / BGBl. III FNA 213-1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachte Stellungnahme zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Lü 109 geprüft und beschließt, die Stellungnahme unter Punkt 11 dieser Vorlage und die unter Punkt 12 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Bebauungsplan-Änderungsentwurf einschließlich der textlichen Festsetzungen sowie die Begründung entsprechend zu ändern.
Rechtsgrundlage:
§ 13 und § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungsentwurf offengelegte Begründung vom 17.12.2004 entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter Punkt 11 und 12 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 17.10.2005 der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Lü 109 – Siedlung Am Nocken – beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 13 i. V. m. § 9 Abs. 8 BauGB.

IV. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Lü 109 für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 13 i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW


zu TOP 3.4
Bauleitplanung; 4. Änderung des Bebauungsplanes Ev 110 - Feuerwache -Nord -; hier: I. Satzungsbeschluss II. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02867-05)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. beschließt die dieser Beschlussvorlage beigefügte Textsatzung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes - Ev 110 – Feuerwache-Nord - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage näher beschriebenen Änderungsbereich, als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 233 und 244 BauGB BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) ) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt, der Textsatzung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Ev 110 – Feuerwache-
Nord - die modifizierte /aktualisierte Begründung vom 24.10.2005 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 233 und 244 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 3.5
Fluss Stadt Land
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03310-05)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, den Dortmunder Anteil an der Finanzierung der regionalen Geschäftsstelle und der regionalen Öffentlichkeitsarbeit für 2005 und 2006 sicher zu stellen.
zu TOP 3.6
Bauleitplanung
Bebauungsplan Ev 147 - Evinger Straße -
hier: I. Beschluss einer Satzung zur Aufhebung der Satzung über eine Veränderungssperre
II. Beschluss zum Erlass einer Satzung über eine Veränderungssperre
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03593-05)

Für die Fraktion FPD/Bürgerliste brachte Rm Dr. Littmann zum Ausdruck, dass ihre Fraktion den Beschluss zum o. a. Tagesordnungspunkt ablehnen werde, da ihre Fraktion der Auffassung sei, dass der Erlass einer Veränderungssperre für die Entwicklung der neuen Evinger Mitte nicht förderlich sei.

Der Rat der Stadt fasste daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. beschließt die Aufhebung der Satzung über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ev 147 - Evinger Straße - vom 18.07.2005 als Satzung, gemäß dem dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf
Rechtsgrundlage: §§ 16 Abs. 1, 17 Abs. 4 des Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2003)


II. beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre
für den unter Pkt. 1 der Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Ev 147 - Evinger Straße - als Satzung.

Rechtsgrundlage: §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW



zu TOP 3.7
Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Br 103 - Rauschenbuschstraße -
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03530-05)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt

I. die mit dem Änderungs-Entwurf offengelegte Begründung vom 29.04.2005 der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Br 103 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.
II. die Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Br 103 für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

zu TOP 3.8
Verordnung zur Änderung des Taxitarifes für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01888-05)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 14.12.2005 vor:

Der Rat der Stadt begrüßt die Einrichtung des Projektes „Gästeführertaxe“ während der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 ausdrücklich. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Gruppenauslosung spricht sich der Rat dafür aus, das Angebot des Gästeführertaxis auf folgende Sprachen auszuweiten:

Ø Französisch


Ø Portugiesisch
Ø Spanisch
Ø Polnisch
Sollte der Aufwand für die intensive Schulung der Fahrer in den dann acht angebotenen Sprachen zu hoch sein, so sollte in Erwägung gezogen werden, auf folgende Sprachen zu verzichten:

Ø Russisch


Ø Arabisch
Ø Türkisch

Nachdem Rm Follert (CDU) den o. a. Antrag seiner Fraktion kurz begründet hatte, erklärte seitens der SPD-Fraktion Rm Utech, dass die Ausgestaltung des beabsichtigten Angebotes letztendlich Sache der Taxi-Gilde sei. Rm Utech (SPD) schlug jedoch vor, im WM-Arbeitskreis darüber nachzudenken, inwieweit das sprachliche Angebot noch verbessert werden könne.



Im Verlauf der weiteren Diskussion schlug StD Fehlemann vor, die vorliegende Änderung des Taxitarifes zu beschließen, und die im Antrag der CDU-Fraktion enthaltenen Wünsche und Vorschläge durch die Verwaltung den Taxiunternehmen zu unterbreiten.

Weiterhin gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

„Diese Diskussion, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist an Peinlichkeit nicht mehr zu überbieten. Auf der einen Seite stellt die CDU einen relativ belanglosen Antrag, auf der anderen Seite zerreißt Herr Utech diesen Antrag eigentlich nur mit einem Argument.
Es steht ein falsches Wort auf dem Antrag und das heißt CDU. Und deshalb denke ich, tut der Rat sich überhaupt kein Problem an, wenn er diesen kleinen zarten, relativ belanglosen Antrag heute mal zustimmt. Aber es scheint offenbar für die Sozis ganz, ganz schwer zu sein, einem Antrag einer anderen Fraktion zuzustimmen. Deshalb geht in euch und vielleicht haben wir Pech und Frau Dr. Littmann beantragt geheime Abstimmung.“

Der Rat der Stadt fasste darauf hin folgende Beschlüsse:


1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit bei 34 Gegenstimmen den o. a. Antrag der CDU-Fraktion vom 14.12.2005 ab.

2. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Verordnung zur Änderung des Taxitarifes für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen.






zu TOP 3.9
Wirtschaftsplan der Städtischen Immobilienwirtschaft für das Wirtschaftsjahr 2006
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03732-05)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt Rm Krüger die Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt als eingebracht zu betrachten und hierüber zusammen mit dem Haushaltsplan 2006 in den Sitzungen im Januar und Februar 2006 im Fachausschuss, im Haupt- und Finanzausschuss und im Rat der Stadt zu diskutieren.

Nach kurzer Diskussion stimmte der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der
CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der DVU dem o. a. Vertagungsantrag von Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) zu.


zu TOP 3.10
Rahmenplanung Derne
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03680-05)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vor:

„Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig den Beschluss der Rahmenplanung Derne mit folgender Ergänzung zur eindeutigen Klärung der Prioritäten bezüglich der zukünftigen Wohnbebauung in Derne sowie der Nutzung des südwestlichen Bereichs des Geländes der ehemaligen Zeche Gneisenau zu beschließen:

1. Oberste Priorität für eine zukünftige Wohnbebauung hat das Gebiet der 'Gartenäcker'. Darüber hinaus werden kurz- bis mittelfristig das Gebiet nördlich des Derner Bahnhofes und das Gelände des ehemaligen Bauhofes (Hardenbergstraße) einer Bebauung zugeführt. Die Schließung von Baulücken - insbesondere auch im Bereich der Hafer- und Niederbecker Vöhde sind obligatorisch.

Eine weitere Ausweitung /Ausweisung von Bauland für den Wohnungsbau, hier insbesondere das Gelände des Sportplatzes 'Am Gasometer' (Vorsteherstraße) und der umliegenden Flächen wird erst dann realisiert, wenn auf den unter Ziffer 1 benannten Gebieten tatsächlich eine Wohnbebauung realisiert worden ist.

2. Seite 21 des Rahmenplans, letzter Abschnitt, Satz 7, wird wie folgt geändert: Aufgrund der verkehrsgünstigen Lage - die B 236 wird zukünftig auch für den Fernverkehr eine Verbindung zwischen den Autobahnen 1 und 2 darstellen - sind Logistik - oder ähnliche Gewerbe dort denkbar.“

Unter Berücksichtigung der o. a. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt die Rahmenplanung Derne als Leitlinie für die städtebauliche Entwicklung des Ortsteiles Derne und beauftragt die Verwaltung, alle zukünftigen Planungen (z.B. Bauleitpläne, Projektentwicklungen, Planungen von Investoren, Wettbewerbe, Planungsgutachten) und Maßnahmen auf der Grundlage der vorliegenden Rahmenplanung durchzuführen.


zu TOP 3.11
Wirtschaftsplan der Friedhöfe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2006
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03486-05)

Seitens der Fraktion FDP/Bürgerliste erläuterte Rm Carl den von seiner Fraktion diesbezüglich vorgelegten Antrag, der letztendlich dazu dienen solle, die Leistungsfähigkeit des Eigenbetriebes Friedhöfe zu stärken.

Anschließend machte für die CDU-Fraktion Rm Pisula die Zustimmung seiner Fraktion zum Wirtschaftsplan der Friedhöfe deutlich. Ablehnen werde man dagegen den von der Fraktion FDP/Bürgerliste vorgelegten Antrag, da dieser nicht geeignet sei, die Situation der Friedhöfe Dortmund zu verbessern.

In der weiteren Diskussion machten auch Rm Dr. Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen) sowie Rm Starke (SPD) die ablehnende Haltung ihrer Fraktionen hinsichtlich des von der Fraktion FDP/Bürgerliste vorgelegten Antrages deutlich.

Außerdem schlug OB Dr. Langemeyer bezüglich der weiteren noch zur Beschlussfassung anstehenden Wirtschaftspläne vor, wie folgt zu verfahren:

Die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe werden beschlossen. Sollte sich aufgrund der Haushaltsberatungen diesbezüglich ein Änderungsbedarf ergeben, müssten die entsprechenden Wirtschaftspläne entsprechend verändert werden.

Der Rat der Stadt zeigte sich mit dieser Verfahrensweise einverstanden.

Des weiteren gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

„Meine sehr verehrten Damen und Herren, der FDP-Antrag ist nicht nur überflüssig, er ist auch unsinnig. Ich denke, Herr Carl, wenn sie nicht immer ihre Friedshofsvorlagen schieben würden, hätten sie all die Fragen schon von den kompetenten Mitarbeitern der Friedhofsverwaltung in der AUSW-Sitzung beantwortet bekommen können. Ich finde das bedauerlich, dass wir dann die Diskussion hier im Rat führen müssen. Es gibt nun mal Zuschussbetriebe, ob das Kultur ist oder die Friedhöfe sind, ich bin stolz auf unsere Dortmunder Friedhofskultur und vielleicht haben sie es immer noch nicht verstanden, aber Herr StD Fehlemann hat es ja ausgeführt, es sind nicht nur Friedhöfe, sondern in der Tat Erholungsgrünräume, die es auch zu erhalten gilt und letztendlich führt ihr Antrag und ihr Begehren nur dazu, dass die Gebühren erhöht werden. Wenn das die neue Politik der FDP ist, na ja, dann verkaufen sie das bitte mal ihren Wählern.“

Nach weiterer Diskussion fasste der Rat der Stadt darauf hin folgenden Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt bei Stimmenthaltung der DVU mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 13.12.2005 ab:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Betriebsabläufe des Eigenbetriebs Friedhöfe durch einen unabhängigen Sachverständigen prüfen zu lassen. Ziel der Prüfung muss es sein, die betriebswirtschaftli­che Leistungsfähigkeit des Eigenbetriebs zu erhöhen und damit den städtischen Zuschuss mittelfristig bis 2009 auf Null zu reduzieren.

Über das Ergebnis ist dem Fachausschuss zeitnah zu berichten.

2. Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der DVU folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan mit Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2006.
Der Eigenbetrieb wird ermächtigt, Kassenkredite bis zu einer Höhe von 5 Mio. EUR aufzunehmen.

zu TOP 3.12
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 192 - Stadtkrone Ost -
hier: I. Entscheidung über Anregungen; II. erneuter Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03284-05)

Seitens der Fraktion FDP/Bürgerliste brachte Rm Dingerdissen zum Ausdruck, dass seine Fraktion die Planung für die Stadtkrone Ost zwar für sehr wichtig und sehr stadtgewinnend halte, man die Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt aber ablehnen werde, da man nicht die Auffassung der Verwaltung teile, dass die diesbezüglich vorgebrachten Anregungen und Einwendungen nicht relevant seien.

Der Haupt- und Finanzausschuss hatte empfohlen, den Antrag der Bezirksvertretung Aplerbeck, die Ost-West-Querspange aus dem Bebauungsplan herauszunehmen, als Prüfauftrag an die Verwaltung weitergegeben.









Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasste der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der DVU folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplanentwurf
Ap 192 geprüft und beschließt die Anregungen unter Ziffer 9.1 bis 9.8 dieser Vorlage
nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I. S. 2141; BGBl. III/ FNA
213-1) in Verbindung mit § 233 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekannt-machung
vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 / BGBl. III/FNA 213 - 1) i. V. m. den
§§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom
14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.

III. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes Ap 192 –
Stadtkrone Ost – für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich und der
aktualisierten Begründung vom 25.10.2005 zu und beschließt die erneute öffentliche
Auslegung auf die Dauer eines Monates. Anregungen können nur zu den geänderten oder
ergänzten Teilen vorgebracht werden.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.


zu TOP 3.13
Bauleitplanung; 3. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 157 - Bodelschwingher Straße -
hier: I. Ergebnis der Bürgeranhörung; II. Weiterführung des Bebauungsplan-Verfahrens nach den Vorschriften des Baugesetzbuches vom 23.09.2004; III. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (3. Änderung); IV. Beschluss auf Verzicht der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; V. Beschluss zur Offenlegung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes; VI. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches des Bebauungsplanes Mg 157; VII. Beschluss zur Offenlegung des Bebauungsplanes Mg 157; VIII. Beschluss zur erneuten Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr für einen Teilbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Mg 157
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03768-05)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.





zu TOP 3.14
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03796-05)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -).

zu TOP 3.15
Bauleitplanung; Bebauungsplan In N 215 n - Eisenstraße -
I. Aufhebung des Beschlusses zur 75. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 27.06.1985 und Einstellung des Änderungsverfahrens
II. Beschluss zur Reduzierung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes In N 215n
III. Beschluss zur Aufteilung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes In N 215n und Neubezeichnung
IV. Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03684-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss hatte empfohlen, den Punkt IV des Beschlussvorschlages abzulehnen, durch den die Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr bis zum 09.06.2007 verlängert werden sollte.

Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasste der Rat der Stadt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgende Beschlüsse:

Der Rat der Stadt beschließt:

I. den am 28.06.2001 gefassten Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes vom 27.06.1985 (75. Änderung) aufzuheben und das Verfahren einzustellen,
Rechtsgrundlage: §§ 1 Abs. 8, 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).







II. den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan In N 215n vom 28.06.2001 hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereichs zu reduzieren und diesen nunmehr, wie unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen;
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

III. die Aufteilung des am 28.06.2001 beschlossenen räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes In N 215n, die Bezeichnung dieser Teile als "Bebauungsplan In N 215n - Eisenstraße - Teilbereich WEZ“ und "Bebauungsplan In N 215n - Eisenstraße - Teilbereich Gewerbegebiet Bornstraße West" und die vorrangige verfahrensmäßige Weiterführung des Teilbereichs WEZ für den unter Pkt. 1.4 dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich;
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

zu TOP 3.16
Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 221 -Freie Vogel Straße-
hier: Beschluss einer Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Ap 221 -Freie Vogel Straße-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03797-05)

Für die Fraktion FPD/Bürgerliste brachte Rm Dr. Reinbold zum Ausdruck, dass man den hier beabsichtigten Erlass einer Veränderungssperre ablehnen werde, da seine Fraktion durchaus in diesem Bereich den Bedarf für einen neuen Lebensmittelmarkt sehe.

Der Rat der Stadt fasste darauf hin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre für einen Teilbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Ap 221 -Freie Vogel Straße- als Satzung. Der Geltungsbereich der Satzung über die Veränderungssperre ist unter der Ziffer 1 dieser Vorlage konkret beschrieben.

Rechtsgrundlage:

§§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III/FNA 213) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.





zu TOP 3.17
Bildung eines Pools von Dachflächen für Solaranlagen auf städtischen Gebäuden
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03787-05)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vor:

Beim Ausschreibungsverfahren soll bei jedem zu vergebenden Los eine einzelne Dachfläche (1000 – 2000 qm groß) einzeln ausgeschrieben werden, um Initiativen, Privatpersonen, Vereinen etc. die Möglichkeit zu geben, an dem Verfahren teilzunehmen.

Weiterhin hat der Haupt- und Finanzausschuss empfohlen, dass in einem Jahr dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen über den Erfolg der Ausschreibung zu berichten sei.

In der anschließenden Diskussion begrüßten sowohl Rm Pohlmann-Rohr (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) sowie Rm Lührs (SPD) die Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt.

Weiterhin wies Rm Lührs (SPD) bezugnehmend auf die Diskussion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen darauf hin, dass sich die angeregte Potenzialstudie nicht nur auf städtische Gebäude, sondern auf alle Gebäude beziehen solle.

Die weitere Diskussion wurde letztendlich durch einen Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Debatte, der mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie Rm Münch beschlossen wurde, beendet.

Vor der Abstimmung regte OB Dr. Langemeyer an, die von Rm Lührs (SPD) vorgeschlagene Ausweitung der Potenzialstudie auf alle Dachflächen in Dortmund zunächst noch einmal im Fachausschuss zu beraten.

Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasste der Rat darauf hin mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt das vorgeschlagene weitere Vorgehen und die Umsetzung der Maßnahmen.










zu TOP 3.18
EU-Gemeinschaftsinitiative Urban II
Plätze und öffentliche Räume, Teilprojekt: Flurstraße u. a. (Begrünungsmaßnahme)
hier: Erhöhter Aufwand zur Realisierung der Maßnahme, Erhöhungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03685-05)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund ändert den Baubeschluss vom 21.04.2005 und beschließt für die Begrünung der Flurstraße, Robertstraße und Hirtenstraße einen erhöhten Aufwand von insgesamt 65.000,00 Euro. Der Betrag verteilt sich auf die Haushaltsjahre wie folgt:


HJ 2004 200,00 Euro
HJ 2005 30.000,00 Euro
HJ 2006 34.800,00 Euro


zu TOP 3.19
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Programmschwerpunkt 2 "Förderung der Lokalen Ökonomie", Weiterführung des Projektes Netzwerk "Übergang Schule in Beruf"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03733-05)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das Projekt „Netzwerk Übergang Schule in Beruf“ im Programmschwerpunkt 2 „Förderung der Lokalen Ökonomie“ der EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II mit einem Volumen von 124.000,00 Euro vom 01.01.2006 bis 31.12.2006 weiterzu­führen.

Betrag für das:
HJ 2006 124.000,00 Euro

Die Finanzierung erfolgt im Budget der Gemeinschaftsinitiative URBAN II unter Transferauf­wand (15). Folgeaufwand entsteht nicht.













zu TOP 3.20
Entwicklung der Westfalenhütte
Qualifizierungsverfahren: Vorbereitung des städtebaulichen Wettbewerbes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03806-05)

Hinsichtlich der o. a. Angelegenheit gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

„Ich begrüße ausdrücklich die zügige wirtschaftliche Entwicklung der ehemaligen Westfalenhütte. Ich bitte aber auch, auf die Biotopansprüche der streng geschützten Arten auf dem Gelände, ähnlich wie bei der IKEA-Ansiedlung in Ellinghausen, Rücksicht zu nehmen, damit wir gemeinsam zu einer positiven ökonomischen und ökologischen Entwicklung des Gesamtgebietes kommen. Dankeschön.“

Bei Stimmenthaltung der DVU fasste der Rat darauf hin folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, das Qualifizierungsverfahren wie beschrieben durchzuführen.


zu TOP 3.21
Planfeststellung für den Neubau der A 40 (Tunnellage) von Bau-km 27+448 (westlich Märkische Straße) bis Bau-km 31+111 (östlich B 236n) einschließlich des Umbaus der B 1 und weiterer Maßnahmen
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund als Trägerin öffentlicher Belange
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03361-05)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vor:


1. Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost bittet die Verwaltung sicherzustellen, dass die B 1 oberirdisch stadt- und anwohnerInnenverträglich zurückgebaut und für den innerstädtischen Verkehr erhalten wird.
2. Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost verweist auf ihren Beschluss vom 1. März 2005, in dem die Verwaltung gebeten wird, „kurzfristig ggf. im Zusammenwirken mit anderen Behörden ein Lkw-Nachtfahrverbot für die B 1 einzuführen“ (Anfrage an die Verwaltung, wann mit der Beantwortung dieses Antrages zu rechnen ist ?). Dieses „oberirdische“ Nachfahrverbot für Lkw ist nach der Tunnelfertigstellung beizubehalten.
3. Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost bittet die Verwaltung weitere Informationen zum Immissionsschutz an den Tunnelportalen und zur Entlüftung des Tunnels vorzulegen und darauf hinzuwirken, dass die derzeit bzw. in Zukunft geltenden Werte für Feinstaub, Stickoxid etc. eingehalten werden, so dass keine zusätzliche Schadstoffbelastung durch den B 1 Tunnel entsteht.
4. Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost bittet den Rat der Stadt Dortmund als Träger öffentlicher Belange die Interessen der unmittelbar betroffenen AnwohnerInnen (z.B. Familie Hock) unter Ausnutzung aller möglichen Ermessensspielräume vor und während der Bauphase sowie nach Beendigung der Tunnelarbeiten zu wahren. Auf die Eingabe der Familie Hock wird verwiesen.

Weiterhin lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion B´90/Die Grünen vom 15.12.2005 vor:

Ergänzend zu der städtischen Stellungnahme im Rahmen der Planfeststellung für den Ausbau der A 40 gemäß Anlage 2 beantragen SPD und GRÜNE die Berücksichtigung folgender Anregungen, Forderungen und Bedenken:

1. Nach der Realisierung der B 1-Untertunnelung ist oberirdisch ein stadt- und anwohnerInnenverträglicher Rückbau der B 1 vorzunehmen, der den gewünschten Lärmminderungs- und Entlastungseffekt gewährleistet und ausreichend dimensionierte Flächen sowie durchgehende Verbindungen für den Rad- und Fußverkehr schafft. Es ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die zukünftige oberirdische Straße vom KFZ-Durchgangsverkehr freigehalten wird. Nach erfolgtem Umbau soll ein LKW-Nachtfahrverbot einen wesentlichen Beitrag zur Lärm- und Emissionsminderung leisten.

2. Gemäß der 22. BImSchV werden Spitzenbelastungen bei Luftschadstoffen mit Grenzwerten belegt. Den Ausführungen der Verwaltung ist zu entnehmen, dass nachträglich korrigierende Maßnahmen der zuständigen Immissionsschutzbehörde nur greifen, wenn die Realisierung der Planung diese nicht unmöglich macht. Der Rat hält es deshalb für unumgänglich, dass die Prognose der Überschreitung der Grenzwerte für die Luftschadstoffe PM 10 und N02 zum Anlass genommen wird, die Maßnahmen zur Emissionsreduzierung in das Planverfahren einzubeziehen. Dem Rat soll zeitnah über den Umgang mit der Schadstoffproblematik berichtet werden.

3. Der Rat erbittet darüber hinaus eine Berücksichtigung und Darstellung der Konsequenzen aus der Einführung der Mautpflicht für LKW.


Für die CDU-Fraktion machte Rm Follert deutlich, dass seine Fraktion die Untertunnelung der B1 wolle und dies möglichst schnell. Von daher werde seine Fraktion auch der entsprechenden Verwaltungsvorlage zustimmen. Weiterhin schlug Rm Follert (CDU) vor, den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, der recht kurzfristig eingegangen sei, zunächst im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu beraten.





Anschließend beantragte seitens der Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Dingerdissen, den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Punkt 1 letzter Satz dahingehend zu ergänzen, dass nicht erst nach erfolgtem Umbau ein LKW-Nachtfahrverbot erlassen werden solle, sondern, dass dies bereits während der Bauzeit der Untertunnelung der B1 gelte, um so einen wesentlichen Beitrag zur Lärm- und Immissionsminderung zu leisten.

Im weiteren Verlauf der Diskussion erläuterte Rm Tönnes (´Bündnis 90/Die Grünen) den gemeinsamen mit der SPD-Fraktion vorgelegten Antrag. Hierbei machte er unter anderem deutlich, dass nach der Realisierung der B1-Untertunnelung ein stadt- und anwohnerverträglicher Rückbau der B1 besonders wichtig sei. Insofern sollte man alle Anstrengungen unternehmen, um dieses stadtentwicklungsbedeutsame Ziel zu erreichen.

Weiterhin forderte Rm Tönnes (Bündnis 90/Die Grünen) die Verwaltung auf, aktiv auf die betroffenen Bürger im Bereich der Hugo-Pork-Straße zuzugehen, um möglichst nach einvernehmlichen Lösungen zu suchen.

Nach dem im Verlauf der weiteren Diskussion StD Fehlemann sowie StR Sierau dem Rat der Stadt nochmals die Bedeutung der zur Beschlussfassung anstehenden Angelegenheit verdeutlicht hatten, erklärte OB Dr. Langemeyer, dass es aus seiner Sicht nachvollziehbar sei, dass der Rat der Stadt bei einer so bedeutsamen Angelegenheit nochmals zu einigen Fragen Stellung nehme. Wenn man dies dann vom Planfeststellungsverfahren im engeren Sinne getrennt betrachten könne, sei es für ihn nicht unvernünftig, wenn der Rat der Stadt seine Meinung formuliere.

Von daher sollte man die Bestandteile des Antrages, die zum Planfeststellungsverfahren im engeren Sinne gehören dort unterbringen und die anderen Angelegenheiten in anderer Weise bearbeiten, so dass seiner Meinung nach sowohl die Verwaltungsvorlage, als auch der vorliegende gemeinsame Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.12.2005 gemeinsam beschlossen werden könne.

Weiterhin gab StD Fehlemann folgenden Wunsch zu Protokoll, den man auch an die Planfeststellungsbehörde weiterleiten sollte:

Der Rat der Stadt begrüßt die vorliegende Planung und bittet darum, diese bevorzugt zu behandeln.

In der nachfolgenden Diskussion begrüßten vom Grundsatz her die Sprecher der im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen den o. a. Verfahrensvorschlag von OB Dr. Langemeyer.

Für die CDU-Fraktion fügte Rm Hengstenberg hinzu, dass seine Fraktion aus grundsätzlichen Erwägungen jedoch nicht den im gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus enthaltenen Ausführungen zum Nachtfahrverbot zustimmen könne.

Abschließend gab Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) nochmals ausdrücklich zu Protokoll, dass seine Fraktion ein Nachtfahrverbot für den LKW-Verkehr auch für die Übergangszeit für wichtig halte und fordere.
Unter Einbeziehung der o. a. Verfahrensvorschläge von OB Dr. Langemeyer sowie der von
Rm Hengstenberg (CDU) sowie Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) gemachten Protokollanmerkungen fasste der Rat mit Mehrheit gegen die Stimmen des Linken Bündnisses sowie der Gruppe Die Linke.PDS folgende Beschlüsse:

a) Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.12.2005

Der Rat der Stadt beschließt ergänzend zu der städtischen Stellungnahme im Rahmen der Planfeststellung für den Ausbau der A 40 gemäß Anlage 2 die Berücksichtigung folgender Anregungen und Forderungen und Bedenken:


1. Nach der Realisierung der B 1-Untertunnelung ist oberirdisch ein stadt- und anwohnerInnenverträglicher Rückbau der B 1 vorzunehmen, der den gewünschten Lärmminderungs- und Entlastungseffekt gewährleistet und ausreichend dimensionierte Flächen sowie durchgehende Verbindungen für den Rad- und Fußverkehr schafft. Es ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die zukünftige oberirdische Straße vom KFZ-Durchgangsverkehr freigehalten wird. Nach erfolgtem Umbau soll ein LKW-Nachtfahrverbot einen wesentlichen Beitrag zur Lärm- und Emissionsminderung leisten.

2. Gemäß der 22. BImSchV werden Spitzenbelastungen bei Luftschadstoffen mit Grenzwerten belegt. Den Ausführungen der Verwaltung ist zu entnehmen, dass nachträglich korrigierende Maßnahmen der zuständigen Immissionsschutzbehörde nur greifen, wenn die Realisierung der Planung diese nicht unmöglich macht. Der Rat hält es deshalb für unumgänglich, dass die Prognose der Überschreitung der Grenzwerte für die Luftschadstoffe PM 10 und N02 zum Anlass genommen wird, die Maßnahmen zur Emissionsreduzierung in das Planverfahren einzubeziehen. Dem Rat soll zeitnah über den Umgang mit der Schadstoffproblematik berichtet werden.

3. Der Rat erbittet darüber hinaus eine Berücksichtigung und Darstellung der Konsequenzen aus der Einführung der Mautpflicht für LKW.









b) Verwaltungsvorlage vom 09.11.2005

Der Rat der Stadt fasst folgenden Beschluss:
Dem Neubau der A 40 (Tunnellage) einschließlich des Umbaus der B 1 wird im Grundsatz zugestimmt. Die städtischen Anregungen, Forderungen und Bedenken gemäß Anlage 2 sind zu berücksichtigen.


4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Wirtschaftsplan und Produkt- und Leistungsplanung 2006 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03420-05)

OB Dr. Langemeyer machte hinsichtlich des Wirtschaftsplans und der Produkt- und Leistungsplanung 2006 für die Wirtschaftsförderung Dortmund wiederum darauf aufmerksam, dass, wie bei den anderen Wirtschaftsplänen auch, dieser verändert werden müsse, sofern aufgrund der Haushaltsberatung ein anderes Zuschussvolumen festgelegt werden sollte.

Anschließend setzte sich Rm Stammnitz (Die Linke.PDS) kritisch mit den Wirtschaftsplänen der Wirtschaftsförderung Dortmund und des Technologiezentrums Dortmund (TOP 4.2) auseinander, die seiner Meinung nach nicht geeignet seien, insbesondere die Beschäftigungsmöglichkeiten von jungen Menschen mit geringer Qualifikation zu verbessern.
Man werde von daher auch die entsprechenden Wirtschaftspläne ablehnen.

Dagegen begrüßte für die SPD-Fraktion Rm Spieß ausdrücklich den Wirtschaftsplan und die Produkt- und Leistungsplanung 2006 für die Wirtschaftsförderung Dortmund und lobte in diesem Zusammenhang die gute Arbeit der Wirtschaftsförderung Dortmund.

Bei Stimmenthaltung der DVU fasste der Rat daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen des Linken Bündnisses sowie der Gruppe Die Linke.PDS folgenden Beschluss:











Der Rat der Stadt
- beschließt den Wirtschaftsplan 2006 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
- stellt den Erfolgsplan 2006 (Anlage 1.1 und 1.2) mit einem Zuschussbedarf aus der Ergebnisrechnung in Höhe von 12.437.800 EUR fest,
- stellt den Vermögensplan 2006 (Anlage 1.3) mit einem Zuschuss der Stadt Dortmund aus der Finanzrechnung in Höhe von 62.400 EUR fest,
- nimmt die Stellenübersicht für das Wirtschaftsjahr 2006 (Anlage 1.4) zur Kenntnis,
- beschließt die Finanzplanung für die Jahre 2006 bis 2009 (Anlage 2.1 und 2.2),
- nimmt die Produkt- und Leistungsplanung 2006 zur Kenntnis (Anlage 3).


zu TOP 4.2
Wirtschaftsplan 2006 des "Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03817-05)

Der Rat der Stadt fasste bei Stimmenthaltung der DVU mit Mehrheit gegen die Stimmen des Linken Bündnisses sowie der Ratsgruppe Die Linke.PDS folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2006 des Sondervermögens „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen wird auf 20 Mio. Euro festgesetzt.
Das Sondervermögen wird ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 40,5 Mio. Euro aufzunehmen.

5. Öffentliche Einrichtungen

- unbesetzt -











6. Soziales, Familie, Gesundheit

zu TOP 6.1
Gesetz zur Gleichstellung der Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze (BGG NRW); hier:
Satzung über die Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03402-05)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vor:

1. Der Satzungstext erhält an folgenden Stellen eine neue Formulierung :

§ 3 Abs.1
„Um im Rahmen des Verwaltungshandelns die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung sicherzustellen, bestellt der Oberbürgermeister eine/n kommunale/n,
hauptamtliche/n Behindertenbeauftragte/n.
Das behindertenpolitische Netzwerk wird im Bestellungsverfahren beteiligt.“

§ 3 Abs.3
„Der/die kommunale Behindertenbeauftragte legt dem Rat alle zwei Jahre einen schriftlichen Bericht „Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund“ und eine Stellungnahme des behindertenpolitischen Netzwerkes zu diesem Bericht vor.
Der Bericht „Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund“ enthält jeweils eine Darstellung des behindertenpolitischen Sachstandes und zeigt behindertenpolitische Handlungsansätze auf.
Der Bericht wird dem Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit mit Veröffentlichung zur Kenntnis vorgelegt.
Unbeschadet der Zuständigkeit des Oberbürgermeisters hat die/der
Behindertenbeauftragte das Recht, an den öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen
des Rates und der Ausschüsse teilzunehmen und auf Wunsch in Angelegenheiten
seines/ihres Aufgabenbereiches das Wort zu ergreifen.“

2. Der Ausschuss empfiehlt dem behindertenpolitischen Netzwerk im Rahmen der Geschäftsordnung den Vorsitz des Netzwerkes in der Weise zu besetzen, dass eine Person aus der Mitte des Netzwerkes für den Vorsitz gewählt wird.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Bestellung des/der Behindertenbeauftragten erst nach der Konstituierung des behindertenpolitischen Netzwerkes zu beginnen.



Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Satzung über die Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund und die gleichzeitige Durchführung der Verfahren zur Benennung der Mitglieder des behindertenpolitischen Netzwerks und der Bestellung der/des Behindertenbeauftragten.

zu TOP 6.2
Familien-Projekt Dortmund- weiterer Ausbau der Infrastruktur für ein familienfreundliches Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03421-05)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Umsetzung der vorgeschlagenen Eckpunkte eines Konzeptes zum Ausbau der Regiestellen des Familien-Projektes zu Familienbüros und zum
Aufbau eines Familieninformationssystems zur Kenntnis.

zu TOP 6.3
Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03710-05)

Bei Stimmenthaltung der Gruppe Die Linke.PDS fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung.
Die erwarteten Mehrerträge in Höhe von 5.600 Euro werden im Amtsbudget des STA 50 unter „öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte“ (05) veranschlagt.

zu TOP 6.4
Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührenordnung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03712-05)

Bei Stimmenthaltung der DVU sowie des Linken Bündnisses fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührenordnung.
Die erwarteten Mehrerträge in Höhe von 249.500 Euro werden im Amtsbudget des STA 50 unter „öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte“ (05) veranschlagt.

zu TOP 6.5
Masterplan Integration
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04036-05)

Die o.a. Angelegenheit wurde bereits zu Beginn der Sitzung als TOP 2.1 behandelt.

zu TOP 6.6
Erfrierungstod eines Obdachlosen in Dortmund
Antrag zur TO (Ratsgruppe "Die Linke")
(Drucksache Nr.: 04107-05)

Bei der Begründung des von ihm vorgelegten Antrages machte Rm Stammnitz (Die Linke.PDS) deutlich, es sei Fakt, dass ein großer Teil der Obdachlosen aus verschiedenen Gründen die städtischen Notunterkünfte nicht nutzen.

Damit sich tragische Vorfälle wie Ende November 2005 nicht wiederholen, schlug
Rm Stammnitz (Die Linke.PDS) vor, die DSW 21 aufzufordern, während der kalten Jahreszeit einige U-Bahnhöfe im Stadtgebiet rund um die Uhr geöffnet zu halten.

In der anschließenden Diskussion machten Rm Giese (SPD) als auch Rm Schneckenburger (Bündnis 90/Die Grünen) deutlich, dass der von Rm Stammnitz (Die Linke.PDS) vorgeschlagene Weg nicht der Richtige sei. Man werde von daher auch den entsprechenden Dringlichkeitsantrag von Rm Stammnitz (Die Linke.PDS) ablehnen.

Nachdem StR Pogadl dem Rat der Stadt nochmals das vielfältige Angebot für Obdachlose erläutert hatte, begrüßte für die DVU Rm M. Branghofer den von Rm Stammnitz (Die Linke.PDS) vorgelegten Antrag.

Der Rat der Stadt lehnte daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU, des Linken Bündnisses, der Gruppe Die Linke.PDS sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Antrag von Rm Stammnitz (Die Linke.PDS) ab:

Der Rat fordert die DSW 21 auf, während der kalten Jahreszeit einige U-Bahnhöfe im Stadtgebiet rund um die Uhr geöffnet zu halten.









7. Kultur, Sport, Freizeit

zu TOP 7.1
Wirtschaftsplan 2006 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03627-05)

Hinsichtlich der Nachfrage von Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste), weshalb weder im Wirtschaftsplan noch in der Produkt- und Leistungsplanung der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund die Renovierung der Hallenbäder bzw. das Bäderkonzept erwähnt seien, erklärte StR Stüdemann folgendes:

„Herr Oberbürgermeister, Frau Dr. Littmann, meine Damen und Herren des Rates,

die Bearbeitung der Hallenbäder, die wir haben, ist sozusagen wesentlich in diesem Jahr abgeschlossen. Wir hatten ein Sonderprogramm Hallenbäder.

Sie entsinnen sich, das ist auf ein paar Jahre angelegt worden und die Mittel, die wir noch in diesem Jahr verbauen, respektive die evtl. durch Rückstellungen noch in das nächste Jahr hineinreichen, sind aber im wesentlichen verarbeitet. Wir haben lediglich mit dem Bäderkonzept uns vorgenommen, dass aus dem operativen Geschäft der nächsten Saison ein Investitionsanteil oder besser ein Sanierungsanteil, ein Instandhaltungsanteil, von ungefähr 500.000 Euro erwirtschaftet werden muss. Das ist im Ergebnisplan und ergebnisplanrelevant und es ist kein Investitionsprogramm, denn es dient allein der Instandhaltung vorhandener Substanz und schafft keine neue Qualität. Dieser Ansatz ist in der Tat in die Erfolgsrechnung mit hineingearbeitet worden und im Ergebnisplan mit ausgewiesen.“

Der Rat der Stadt fasste daraufhin einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2006 der Sport- und Freizeit­betriebe Dortmund gemäß § 5 Absatz 1 Buchstabe c) der Betriebssatzung vom 01.01.2001.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2006 zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1,5 Mio. € festgesetzt.













zu TOP 7.2
Wirtschaftsplan 2006 für den Eigenbetrieb Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03371-05)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag hinsichtlich der o. a. Angelegenheit folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vor:

1. Der Grammatik geschuldet, beschließt der Ausschuss einstimmig, den Beschlussvorschlag im vorletzten Absatz wie folgt zu ändern: „Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2006 zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2,5 Mio. Euro festgesetzt.“

2. Ergänzt wird die Produkt- und Leistungsplanung 2006 (Seite 3 / Ankauf von Kunstwerken und Betrieb des städt. Kunstarchivs) durch den Passus ...Ausstellung der angekauften Werke,...

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste brachte Rm Dr. Littmann zum Ausdruck, dass man den Wirtschaftsplan 2006 für den Eigenbetrieb Kulturbetriebe Dortmund ablehnen werde, da dieser weder den Erneuerungsbedarf der Betriebs- und Geschäftsausstattung, noch die Bauinstandhaltung berücksichtige. Außerdem seien für das Museum am Ostwall nicht ausreichend Mittel veranschlagt worden, um die Substanz zu erhalten.

Anschließend machte seitens der Verwaltung StR Stüdemann deutlich, dass die von Rm Dr. Littmann geäußerten Bedenken in der Form nicht zutreffend seien.

Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit fasste der Rat bei Stimmenthaltung der DVU mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,

den Wirtschaftsplan 2006 für die Kulturbetriebe Dortmund, der sich zusammensetzt aus:

- dem Erfolgsplan 2006 (Anlage 1)
- dem Vermögensplan 2006 (Anlage 2)
- der Stellenübersicht (Anlage 3)
- der Entwicklung des Zuschussbedarfs für den Erfolgsplan (Anlage 1)
- den Teilwirtschaftsplänen der Geschäftsbereiche (Anlage 1)
sowie der Produkt- und Leistungsplanung 2006 (Anlage 4)

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahren 2006 zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
2,5 Mio. Euro festgesetzt.

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Kulturbetrieben Dortmund bei Bedarf notwendige Betriebsmittel im Rahmen eines sogenannten Mittelvorgriffs auf das folgende Geschäftsjahr bereitzustellen.

zu TOP 7.3
Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnungen im Bereich der Kulturbetriebe Dortmund, der Geschäftsbedingungen und Hausordnung der Bibliotheken der Stadt Dortmund und der Schulordnung der Musikschule
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03484-05)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
· die Entgeltordnung der Bibliotheken der Stadt Dortmund (Anlage 1),
· die Geschäftsbedingungen und Hausordnung für die Bibliotheken der Stadt Dortmund (Anlage 2),
· die Entgeltordnung für die Museen der Stadt Dortmund (Anlage 3),
· die Entgeltordnung und Teilnahmebedingungen der Volkshochschule der Stadt Dortmund (Anlage 4),
· die Entgeltordnung für Raumvermietungen der Volkshochschule der Stadt Dortmund (Anlage 5),
· die Entgeltordnung der Musikschule (Anlage 6) und
· die Schulordnung der Musikschule (Anlage 7)

zum 01.01.2006.

8. Schule

- unbesetzt -

9. Kinder und Jugend











zu TOP 9.1
Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes FABIDO - Familienergänzende Bildungseinrichtungen für Kinder in Dortmund und Wahl der Mitglieder des Betriebsausschusses FABIDO
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02863-05)

In der Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkt stellte Rm Münch folgenden Antrag:

„Die Bezeichnung FABIDO wird geändert in KIDO. Begründung: Der Begriff KIDO war ja ursprünglich mal geplant. Der Begriff FABIDO hat sich in Dortmund nicht so recht eingebürgert und ich denke, dass es sinnvoll ist, dieses kurze prägnante KIDO zu verwenden. Ich beantrage außerdem eine Sitzungsunterbrechung, damit sich die beiden großen Fraktionen, na ja gut, die große und kleine Fraktion sich vielleicht noch beraten und vielleicht dieser Sache zustimmen kann. Dankeschön“.

Hinsichtlich des o. a. Antrages von Rm Münch erklärte Rm Sohn (SPD), dass die Namensgebung „FABIDO“ unter großer Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Eigenbetriebes erfolgt sei und von daher dieser Name die notwendige Akzeptanz habe.

Deshalb sollte auch nach Auffassung von Rm Sohn (SPD) die Verwaltungsvorlage in der vorliegenden Fassung vom Rat der Stadt beschlossen werden.

Weiterhin machte Rm Frebel (Bündnis 90/Die Grünen) darauf aufmerksam, dass auch künftig alle wesentlichen Entscheidungen im Kinder- und Jugendbereich im entsprechenden Fachausschuss, also dem Kinder- und Jugendausschuss, in dem alle wesentlichen Interessensvertreter beteiligt seien, getroffen werden.

Der ursprünglich von Rm Konak (Die Linke.PDS) gestellte Antrag, den Stadtelternrat an den Sitzungen des Betriebsausschusses beratend zu beteiligen, wurde zurückgezogen, da nach Aussage von Rm Sohn (SPD) der Stadtelternrat sich mittlerweile aufgelöst habe.

Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgende Beschlüsse:

1) Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch die o. a. Anträge
von Rm Münch ab.










2) Auf der Grundlage der Verwaltungsvorlage vom 17.8.2005 und unter Hinzuziehung der diesbezüglich eingereichten Namensvorschläge fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:
a) Der Rat der Stadt beschließt, den § 7 Abs. 1 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes FABIDO wie folgt zu ändern: „Die Bildung und Zuständigkeiten des Betriebsausschusses richten sich nach § 5 EigVO NRW. Der Betriebsausschuss besteht aus elf stimmberechtigten Mitgliedern sowie drei Vertreterinnen oder Vertretern der Beschäftigten als beratende Mitglieder. Die Wahl der Mitglieder des Betriebsausschusses erfolgt durch den Rat.“

b) Der Rat der Stadt wählt für den Betriebsausschuss FABIDO gemäß § 7 Abs.1 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes FABIDO folgende stimmberechtigte Mitglieder und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter sowie folgende Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter als beratende Mitglieder:

Stimmberechtigte Mitglieder und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter:

Mitglieder: Vertreter:
1. Rm Sohn SPD Rm Thiel
2. Rm Nolte SPD Rm Jäkel
3. Rm Pieper SPD Rm Pöting
4. Rm Brandt SPD Rm C. Neumann
5. Rm Fischer SPD Rm Schreuers
6. Rm Liedtschulte CDU Rm Offermann
7. Rm Middendorf CDU Rm Strucker
8. Rm Michenbach CDU Rm Weintz
9. Rm Reppin CDU Rm Knieling
10. Rm Frebel B´90/Die Grünen Rm Unger
11. Rm Carl FDP/Bürgerliste Rm Dr. Reinbold


Beratende Mitglieder und deren Stellverteterinnen und Stellvertreter:

1. Herr Piechota Frau Kalwa
2. Frau Giesbert Frau Scharf
3. Herr Gdanietz Herr Kleff


c) Der Rat der Stadt benennt Rm Liedtschulte (CDU) zur Vorsitzenden bzw.
Rm Carl (FDP/Bürgerliste) zum stellv. Vorsitzenden des Betriebsausschusses FABIDO.

zu TOP 9.2
Sachstandsbericht Kinder-Citytreff
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03800-05)

In seinen Ausführungen wies Rm Stammnitz (Die Linke.PDS) zunächst auf die diesbezügliche Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West hin. Weiterhin beantragte er den Beschlussentwurf dahingehend zu ergänzen, dass die Benutzungsgebühren kostenneutral so zu staffeln sind, dass Inhaber des Dortmund-Passes die Einrichtung kostenlos nutzen können.

Wie bereits bei der Beratung der o. a. Angelegenheit im Kinder- und Jugendausschuss entwickelte sich auch im Rat der Stadt nochmals eine kontroverse Diskussion hinsichtlich des Kinder-Citytreffs.

Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Bei Stimmenthaltung der DVU lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen des Linken Bündnisses, der Gruppe Die Linke.PDS sowie der Stimme Rm Münch den
o. a. Antrag von Rm Stammnitz (Die Linke.PDS) ab.

2. Die Überweisung des folgenden Antrages der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 13.12.2005 an den Betriebsausschuss FABIDO wurde mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU- Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste abgelehnt:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit durch Kooperations­vereinbarungen
mit privaten und/oder kirchlichen Trägern Auslas­tungs­verbesserungen und
Kostenreduzierungen beim Kinder-Citytreff erreicht werden können.
Insbesondere sind Lösungsmodelle zu erarbeiten, die Mietkostensenkun­gen durch Standortverlagerungen in Ci­tynähe sowie Reduzierungen im Personalbereich berücksichtigen.

Über das Ergebnis sind die zuständigen Ausschüsse zeitnah zu unterrich­ten.

3. Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht über den städtischen Kinder-Citytreff zur Kenntnis. Er beschließt, den Kinder-Citytreff organisatorisch an den neuen städtischen Eigenbetrieb FABIDO- Familienergänzende Bildungseinrichtungen für Kinder in Dortmund- anzugliedern.





zu TOP 9.3
Grundsatzbeschluss für den Umbau und die Erweiterung der städtischen Tageseinrichtung für Kinder Clarenberg 35 in DO-Hörde mit externer Auftragsvergabe für die Planung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04022-05)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Umbau und die Erweiterung der städtischen
Tageseinrichtung für Kinder Clarenberg 35 in DO-Hörde mit den Baukosten und der
Projektplanung in der Gesamthöhe von 270.000 €.


10. Finanzen und Liegenschaften

zu TOP 10.1
Satzung für die Friedhöfe der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03279-05)

Für die CDU-Fraktion beantragte Rm Pisula, die von der Verwaltung vorgeschlagene Streichung des § 6 Abs. 4 h der Satzung für die Friedhöfe der Stadt Dortmund, sowie dies auch von der Bezirksvertretung Hombruch empfohlen worden sei, nicht zu beschließen. Von daher werde die CDU-Fraktion auch den gleichlautendem Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 13.12.2005, der bedauerlicherweise jetzt erst zur Ratssitzung vorgelegt wurde, ebenfalls zustimmen.

Weiterhin beantragte Rm Münch, folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel hinsichtlich der Ergänzung zu § 2 (Friedhofszweck) zu übernehmen: „Friedhöfe dienen auch der Naherholung“ und – in begrenztem Umfang auch dem Natur- und Umweltschutz“.

Weiterhin brachte Rm Münch zum Ausdruck, dass er auch die Anregung der Bezirksvertretung Hombruch, die von der Fraktion FDP/Bürgerliste zum Antrag erhoben wurde, befürworte.

Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 13.12.2005 ab:

Die Regelung „Auf den Friedhöfen ist verboten: zu lärmen, zu spielen, Jog­ging, oder
sonstige sportliche Übungen zu betreiben . . .“ gemäß § 6 IV h (Seite 9 der Anlage 2) der
derzeit gültigen Satzung für die Friedhöfe der Stadt Dortmund ist beizubehalten.

2. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Stimme von Rm Münch den Antrag von Rm Pisula (CDU), die Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch, dem bisherigen
§ 6 Abs. 4 h der Satzung für die Friedhöfe der Stadt Dortmund beizubehalten, ab.
3. Der Rat lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen von Rm Münch den o. a. Antrag von
Rm Münch hinsichtlich der Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel zu § 2 der Friedhofsatzung ab.

4. Auf der Grundlage der Verwaltungsvorlage und der diesbezüglich vorgelegten redaktionellen Änderungen fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der DVU sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den beigefügten Entwurf als Satzung für die Friedhöfe der Stadt Dortmund.


zu TOP 10.2
Prüfung der Jahresrechnungen der HJ 2002 - 2004 der rechtlich selbständigen Kohlgartenstiftung - PB 38/05
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03471-05)

Bei Stimmenthaltung von Rm Prof. Richter (Linkes Bündnis) fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt gem. § 94 Abs. 1 GO NW a. F. in Verbindung mit § 96 GO NW a. F. die vom Rechnungsprüfungsamt und vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahres-rechnungen für die HJ 2002 – 2004 der rechtlich selbständigen Kohlgartenstiftung mit den in den jeweiligen Rechnungen ausgewiesenen und als Anlagen 2 a – c des Schlussberichtes dargestellten Sollabschlussergebnissen. Gleichzeitig spricht er dem Kuratorium der Kohlgartenstiftung die Entlastung aus diesen Rechnungen aus.

zu TOP 10.3
Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03199-05)

Auf der Grundlage der Verwaltungsvorlage sowie der von der Verwaltung vorgelegten Korrekturen fasste der Rat mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den beigefügten Entwurf als Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund.










zu TOP 10.4
Wirtschaftsplan des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, für das Wirtschaftsjahr 2006
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03779-05)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, für das Wirtschaftsjahr 2006.
Die Verwaltung wird ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 4.000 T€ zur Finanzierung von Investitionen entsprechend dem Vermögensplan 2006 aufzunehmen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 2.000 T€ festgesetzt.

zu TOP 10.5
Satzung zur fünften Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03775-05)

Der Rat fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur fünften Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund.

zu TOP 10.6
Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2005 bewilligt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03677-05)

Der Rat der Stadt nahm gemäß § 82 Abs. 1 Satz 5 GO NW Kenntnis von den bewilligten Mehrausgaben für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2005 in Höhe von 3.504.802,92 Euro.












zu TOP 10.7
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen des Neuen Kommunalen Haushalts, die der Stadtkämmerer gemäß § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2005 genehmigt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03749-05)

Der Rat der Stadt nahm analog § 82 Abs. 1 Satz 5 GO NW Kenntnis von den bewilligten Mehraufwendungen des Neuen Kommunalen Haushalts für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2005 in Höhe von 1.121.204,04 Euro sowie den bewilligten Mehrauszahlungen des Neuen Kommunalen Haushalts für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2005 in Höhe von 1.923.893,26 Euro.


zu TOP 10.8
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2006.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03782-05)

Die o. a. Angelegenheit wurde bereits als Tagesordnungspunkt 2.3 behandelt.

zu TOP 10.9
Satzung zur neunten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03561-05)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur neunten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund.


zu TOP 10.10
Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund ab 2006 und Änderungssatzungen zu den Vergnügungssteuersatzungen für die Jahre 2003 bis 2005
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03920-05)

Für die CDU-Fraktion begründete Rm Reppin den von seiner Fraktion vorgelegten Änderungsantrag hinsichtlich des § 8 der Vergnügungssteuersatzung. Hiernach soll, wie in anderen Kommunen auch, künftig der an den Spielgeräten erzielte Gewinn besteuert werden, was nach Meinung der CDU-Fraktion nicht nur gerechter, sondern auch gerichtsfester sei.

Dagegen machten Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) sowie Rm Starke (SPD) deutlich, dass sie dem von der CDU-Fraktion vorgelegten Änderungsantrag nicht zustimmen werden, da man nicht abschätzen könne, ob sich hierdurch Mindereinnahmen für die Stadt Dortmund ergeben.
Auf Seiten der Fraktion FDP/Bürgerliste klärte Rm Dr. Littmann, dass man den von der
CDU-Fraktion vorgelegten Änderungsantrag zustimmen werde, da dieser sinnvoll erscheine.

Der Rat der Stadt fasste darauf hin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 15.12.2005 ab:

§ 8 Absatz (1) erhält folgende Änderung:

Für die Benutzung von Apparaten nach § 1 Nr.5 mit Gewinnmöglichkeit bemisst sich die Steuer nach der Summe des Einspielergebnisses je Spielhalle/ je sonstigen Ortes des Veranstalters (Nettokasse).

Die Steuer beträgt 10 vom Hundert des Einspielergebnisses.

Das Einspielergebnis ist die elektronisch gezählte Bruttokasse zuzüglich der Röhrenentnahmen, abzüglich der Röhrenauffüllungen, Falschgeld und Fehlgeld.


2. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
a) den anliegenden Entwurf (Anlage 1) als Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund ab 2006
b) den anliegenden Entwurf (Anlage 2) als Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund für die Jahre 2003 und 2004
c) den anliegenden Entwurf (Anlage 3) als Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuer­satzung der Stadt Dortmund für das Jahr 2005

2. Die Erstattung überzahlter Vergnügungssteuer erfolgt nur an die Widerspruchsführer.












zu TOP 10.11
Umstellung der ÖSPV-Finanzierung im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04013-05)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die in der Anlage beigefügten Unterlagen des VRR zur Kenntnis und beschließt:

· Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem "neuen ÖSPV-Finanzierungssystem im VRR ab dem Jahr 2005" gem. Drucksache des Zweckverbandes VRR Nr. VII/05/30 – in der Fassung des 2. Nachtrags vom 21.06.2005; beschlossen in der Zweckverbandsversam-mlung vom 28.06.2005 – einschließlich der Anlagen zu.

· Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Erlass der "Richtlinie zur Finanzierung des ÖSPV im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr" (Finanzierungsrichtlinie) – in der Fassung der Zweckverbandsvorlage VII/05/30, 2. Nachtrag, vom 21.06.2005; beschlossen in der Zweckverbandsversammlung vom 28.06.2005 – zustimmend zur Kenntnis.

· Die Stadt Dortmund ist Aufgabenträger für die auf ihrem Gebiet auf Basis erteilter Konzessionen erbrachten Verkehrsleistungen. Der Rat der Stadt erklärt sich mit der in der ZV-Drucksache Nr. VII/05/30, 2. Nachtrag, beschriebenen Art und Weise der Betrauung der das Stadtgebiet bedienenden VRR-Ver­kehrsunternehmen einverstanden. Die Definition der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen und die Berechnung der Parameter ergeben sich aus der o. g. Drucksache und der Finanzierungsrichtlinie des VRR.

· Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, bezüglich der Leistungen der Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21) wie bisher von den Möglichkeiten des § 19 Abs. 7 und 8 i.V.m. § 20 Abs. 1 der Satzung des Zweckverbandes VRR Ge­brauch zu machen und die Verbandsumlage entsprechend zu kürzen.

Der Zweckverband VRR wird im Rahmen einer verbindlichen Mitteilung die Höhe und die Art von zulässigen Ausgleichsbeträgen feststellen.
· Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die vom Kreis Recklinghausen über den Zweckverband VRR erhaltenen Finanzierungsmittel für die Verkehrsleistungen der DSW21 im Kreisgebiet Recklinghausen (Stadtgebiet Castrop-Rau­xel) wie bisher nach den Möglichkeiten der §§ 19 und 20 der Zweckverbandssatzung an die DSW21 weiterzuleiten und als Einlage zur Verfügung zu stellen.
· Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, wie bisher die Finanzierung der anderen das Stadtgebiet bedienenden VRR-Verkehrsunternehmen für deren Leistungen im Stadtgebiet Dortmund nach den Regeln des § 19 ZV-Satzung vorzunehmen.
· Der Zweckverband VRR wird den Finanzierungsbedarf zum Ausgleich der den o. g. Verkehrsunternehmen auferlegten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen durch Finanzierungsbescheid nach Art und Höhe feststellen.

zu TOP 10.12
Zweitwohnungssteuer
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04040-05)

Die von der Fraktion FDP/Bürgerliste erbetene Stellungnahme hinsichtlich der Zweitwohnungssteuer lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 10.13
Organisatorische Maßnahmen im Rahmen von Hartz IV
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04002-05)

Nachdem Rm Schneckenburger (Bündnis 90/Die Grünen) sowie Rm Giese (SPD) den von ihren Fraktionen vorgelegten Ergänzungsantrag hinsichtlich der organisatorischen Maßnahmen von Hartz IV erläutert hatten, brachte für die CDU-Fraktion Rm Offermann hinsichtlich des gemeinsamen Antrages zum Ausdruck, dass man der Ergänzung zu Punkt 2 zustimmen könne, nicht jedoch der Ergänzung zu Punkt 4 des Beschlussvorschlages, da man aus ordnungspolitischen Gründen die hierin enthaltene Festschreibung von max. 1350 Arbeitsgelegenheiten, die innerhalb des Konzerns Stadt Dortmund zur Verfügung gestellt werden, für falsch halte.

Die CDU-Fraktion werde von daher den Punkten 1 – 3 des Beschlusses zustimmen und den geänderten Punkt 4 ablehnen.

Im Verlauf der weiteren Diskussion gab OB Dr. Langemeyer folgende Erklärung ab:

„Zum Verständnis, Herr Offermann. Zunächst einmal ergibt sich aus der Logik der bisherigen Diskussion, dass zum Beispiel der Hinweis auf die GmbH-Lösung in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung herausgenommen wird und, wenn wir jetzt einen Trägerausschuss einrichten, muss das in diese Vorlage mit hineingenommen werden. Zur Frage des Verhältnisses Stadt zu den freien Trägern bei den Eingliederungsmaßnahmen muss man sagen, dass es keine Gleichheit gibt. Der Gesetzgeber hat das anders geregelt. Nach der Rechtsverordnung von November vergangenen Jahres ist die Stadt in einer anderen Rolle und sie ist auch gesetzlich verpflichtet, eine ausreichende Zahl von Arbeitsgelegenheiten anzubieten. Dies bitte ich an dieser Stelle nicht zu vergessen. Da geht es nicht um Ordnungspolitik, sondern da geht es um die Erfüllung einer Pflichtaufgabe.




Natürlich sind wir im Moment dabei, auch weitere Fortschritte bei der Frage der Rechtsform zu erzielen. Wir haben auf der Ebene des Städtetages NRW darüber diskutiert, ob hier vielleicht die Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechtes genutzt werden kann. Das setzt allerdings dann gesetzgeberische Maßnahmen auf Landesebene voraus. Wir haben uns im Städtetag darauf vereinbart, dass diese Fragen nicht von den Städten einzeln mit Düsseldorf verhandelt werden, sondern gemeinsam unter Federführung des Städtetages. Parallel dazu hat sich der Regierungspräsident bei der Debatte von Hauptgemeindebeamten in Arnsberg auch dafür ausgesprochen, seitens des Regierungspräsidenten in Richtung Innenminister tätig zu werden, weil das Interesse, das aus Dortmund artikuliert worden ist, von mehreren Städten, Hamm und Leverkusen als Beispiele, auch verfolgt wird. Aber da wir hier vom Gesetzgeber abhängig sind und nicht wissen, wie schnell entsprechende Regelungen kommen, kann man jetzt auch keine weiteren Aussagen dazu treffen.“

Nachdem sich Rm Stammnitz (Die Linke.PDS) positiv zum gemeinsamen Ergänzungsantrag geäußert hatte, begründete für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Dr. Littmann die ablehnende Haltung ihrer Fraktion zur vorliegenden Beschlussfassung. Hierbei brachte sie zum Ausdruck, dass man bedauerlicherweise nicht der Bitte nachgekommen sei, ihre Fraktion am Trägerausschuss zu beteiligen.

Hinsichtlich der Nachfrage von Rm Prof. Richter (Linkes Bündnis), wie die Deckung des Personalaufwandes erfolge, erklärte OB Dr. Langemeyer, dass die genauen Zahlen im Rahmen der Veränderungslisten zum Haushaltsplan 2006 mitgeteilt werden.

Unter Einbeziehung des protokollierten Abstimmungsverhaltens der CDU-Fraktion fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

a) Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der DVU folgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion B´90/Die Grünen vom 14.12.2005:

Die Beschlussvorschläge werden in den Punkten 2 und 4 durch folgende Beschlussformulierungen ersetzt :
2. Zur Sicherstellung politischer Partizipation wird in § 4 Abs.1 der Gründungsvereinbarung ein Trägerausschuss (Gesellschafterausschuss) als weiteres Organ der ARGE aufgenommen.
Die Besetzung erfolgt mit 6 Vertreterinnen bzw. Vertretern des Rates der Stadt Dortmund, ergänzt um den Oberbürgermeister bzw. einen Vertreter nach § 113 Abs. 2 GO NRW.
Die Agentur für Arbeit kann bis zu 6 weitere Vertreterinnen bzw. Vertreter entsenden. Der Trägerausschuss berät wesentliche Entscheidungen der Trägerversammlung vor und ist über die laufende Geschäfte der ARGE zu informieren. Die Rechte und Pflichten des Trägerausschusses werden in der Gründungsvereinbarung ergänzt. Der Trägerausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung. Die übrigen Regelungen in der Gründungsvereinbarung bleiben hiervon unberührt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Umsetzung der Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs.3 SGB II eine Vereinbarung mit der Agentur für Arbeit über die Festschreibung von maximal 1350 Arbeitsgelegenheiten, die innerhalb des Konzerns Stadt Dortmund zur Verfügung gestellt werden, sowie über die Mindestanforderungen an die Vereinbarungen über Leistungen der Eingliederung nach SGB II über 5 Jahre abzuschließen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, alle in diesem Zusammenhang erforderlichen haushalts- und personalwirtschaftlichen Maßnahmen einzuleiten.

b) Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Gruppe Die Linke.PDS sowie des Linken Bündnisses folgenden Antrag des Linken Bündnisses ab:

Der Rat der Stadt beschließt die folgende Weihnachtshilfe

- für Bezieher von ALG II
- für Empfänger von Sozialgeld
- für Heimbewohner, die Taschengeld nach dem SGB beziehen, aber keine
Weihnachtshilfe erhalten
Die Weihnachtshilfe ist zweckgebunden und bis zum 24.12.2005 auszuzahlen.

Sie beträgt:

- für den Haushaltsvorstand 80 Euro
- für Haushaltszugehörige 60 Euro
- für Heimbewohner 55 Euro

c) Unter Einbeziehung des o. a. gemeinsamen Antrages fasste der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1) Die Arbeitsgemeinschaft im JobCenter Dortmund wird bis auf Weiteres auf Basis der bisherigen öffentlich-rechtlichen Verein­barung weitergeführt. Sofern sich nach Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt ein geeigneteres Organisations­modell zur Führung der ARGE anbieten sollte, erfolgt ein entsprechender Vorschlag der Verwaltung. Die Verwaltung erhält die Möglichkeit, die bisherige Vereinbarung anzupassen.

2) Zur Sicherstellung politischer Partizipation wird in § 4 Abs.1 der Gründungsvereinbarung ein Trägerausschuss (Gesellschafterausschuss) als weiteres Organ der ARGE aufgenommen.
Die Besetzung erfolgt mit 6 Vertreterinnen bzw. Vertretern des Rates der Stadt Dortmund, ergänzt um den Oberbürgermeister bzw. einen Vertreter nach § 113 Abs. 2 GO NRW.
Die Agentur für Arbeit kann bis zu 6 weitere Vertreterinnen bzw. Vertreter entsenden.
Der Trägerausschuss berät wesentliche Entscheidungen der Trägerversammlung vor und ist über die laufende Geschäfte der ARGE zu informieren.
Die Rechte und Pflichten des Trägerausschusses werden in der Gründungsvereinbarung ergänzt.
Der Trägerausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.
Die übrigen Regelungen in der Gründungsvereinbarung bleiben hiervon unberührt.

3) Die Verwaltung wird beauftragt, die Dortmunder Dienste Gesellschaft für Beschäftigungsmaßnahmen mbH aufzulösen. Der Vertreter der Stadt Dortmund in der Gesellschafterversammlung wird ermächtigt, der Liquidation der Gesellschaft zuzustimmen und alle hierzu notwendigen Erklärungen abzugeben.
4) Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Umsetzung der Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs.3 SGB II eine Vereinbarung mit der Agentur für Arbeit über die Festschreibung von maximal 1350 Arbeitsgelegenheiten, die innerhalb des Konzerns Stadt Dortmund zur Verfügung gestellt werden, sowie über die Mindestanforderungen an die Vereinbarungen über Leistungen der Eingliederung nach SGB II über 5 Jahre abzuschließen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, alle in diesem Zusammenhang erforderlichen haushalts- und personalwirtschaftlichen Maßnahmen einzuleiten.


zu TOP 10.14
Besetzung des Trägerausschusses für die Arbeitsgemeinschaft im JobCenter Dortmund nach § 44b SGB II
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04037-05)

Rm Stammnitz (Die Linke.PDS) sowie Rm Münch brachten ihr Bedauern zum Ausdruck, dass sie nicht zumindestens beratend an den Sitzungen des Trägerausschusses teilnehmen können.

Der Rat der Stadt fasste daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der DVU, der Gruppe Die Linke.PDS, des Linken Bündnisses sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund entsendet folgende Personen in den Trägerausschuss der Arbeitsgemeinschaft JobCenter Dortmund:

1. Rm Giese (SPD)
2. Rm Spieß (SPD)
3. Rm Berndsen (SPD)
4. Rm Michenbach (CDU)
5. Rm Ulrich (CDU)
6. Rm Unger (Bündnis 90/Die Grünen)
11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

zu TOP 11.1
Berufung des Beirates der Maßregelvollzugklinik Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03890-05)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat empfiehlt dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, für den Beirat der Maßregelvollzugsklinik Dortmund folgende Mitglieder zu berufen:

SPD-Fraktion
Michael Taranczewski
CDU-Fraktion
Ute Bitter
Bündnis 90/Die Grünen
Barbara Blotenberg
Fraktion FDP/Bürgerliste
Henning Müller-Späth
Vorsitzende/Vorsitzender Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit
Daniela Schneckenburger
Ausländerbeirat
Natella Baboukhadia
Seniorenbeirat
Friedhelm Hendler
Bezirksvertretung Aplerbeck
Sascha Mader
Vertreter der Nachbarschaft
N.N. (wird von der Bezirksvertretung Aplerbeck nachnominiert)
Vertreter der kath. Kirche
Ernst Lahme
Beigeordnete/r für Gesundheit
Siegfried Pogadl
Amtsarzt/Amtsärztin
Dr. Annette Düsterhaus



zu TOP 11.2
Neubenennung des Vorsitzenden der Einigungsstelle bei der Stadtverwaltung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03740-05)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, Herrn Wilhelm Scheer zum Vorsitzenden der Einigungsstelle bei der Stadtverwaltung Dortmund zu benennen.











zu TOP 11.3
Benennung von stimmberechtigten Abgeordneten zur Mitgliederversammlung 2006 des Städtetages Nordrhein-Westfalen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04012-05)

Bei Stimmenthaltung der Gruppe Die Linke.PDS sowie des Linken Bündnisses fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt benennt folgende Abgeordnete für die Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen am 26. April 2006 in Dortmund:


1. Rm Starke (SPD) 5. Bm Miksch (CDU)

2. Rm Kozlowski (SPD) 6. Rm Hengstenberg (CDU)

3. Rm Thiel (SPD) 7. Rm Liedschulte (CDU)

4. BV Theysen (SPD) 8. Rm Frebel (B90/Grüne)


zu TOP 11.4
Umbesetzung in den Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04068-05)

Auf der Grundlage des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.12.2005 beschloss der Rat der Stadt einstimmig folgende Umbesetzungen in Gremien:

Schulausschuss:

Anstelle von Frau Heide Kröger-Brenner wird Frau Barbara Blotenberg neues Mitglied im Schulausschuss.

Ausschuss für städtische Immobilienwirtschaft:

Anstelle von Herrn Martin Tönnes wird Frau Barbara Blotenberg Mitglied im Ausschuss für die städtische Immobilienwirtschaft.

Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

Anstelle von Frau Heide Kröger-Brenner wird Herr Martin Tönnes Mitglied im AUSW



12. Anfragen

12.1 Anfragen Rm Münch

(Drucksache Nr.: 03845-05)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Hierzu gab Rm Münch folgende Nachfrage zu Protokoll:

„Die Verwaltung ist mit ihren bisherigen einlenkenden Maßnahmen, das rechtswidrige Reiten in Wäldern und Naturschutzgebieten zu verhindern, gescheitert. Warum sperrt sich die Verwaltung so dagegen, entsprechende Reitersperren aufzustellen oder hat die Bürgermeisterin im speziellen Fall des NSG Bolmke persönlich Einfluss genommen, dass dort keine Reitersperre aufgestellt wird, um zu verhindern, dass u. a. Personen aus dem Reiterverein an der Bolmke , in der die Bürgermeisterin ja persönlich Mitglied ist, im Naturschutzgebiet reiten können?“

Hierzu erklärte OB Dr. Langemeyer, dass er zum einen die Nachfrage zum Teil nicht ernst nehmen könne und zum anderen diese nicht in die Zuständigkeit der Verwaltung falle.


(Drucksache Nr.: 03886-05)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


(Drucksache Nr.: 03939-05)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

12.2 Anfragen Linkes Bündnis

(Drucksache Nr.: 04035-05)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.










zu TOP 12.3
Anfragen DVU

(Drucksache Nr.: 04060-05)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


(Drucksache Nr.: 04061-05)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.




Die öffentliche Sitzung des Rates wurde um 22.05 Uhr von OB Dr. Langemeyer beendet.




Dr. Langemeyer Daskalakis
Oberbürgermeister Ratsmitglied



Feuler
Schriftführer