N i e d e r s c h r i f t

49. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, Mittwoch, 21.01.2004
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2 - 4, Sitzungssaal


Teilnehmer:
Anwesend sind die Damen und Herren
a) Mitglieder der Bezirksvertretung:
Böttger, Werner - Bezirksvorsteher -
Leniger, Monika - stellvertr. Bezirksvorsteherin -
Adden, Helmut
Bromba, Helmut
Buchloh, Andre
Fliege, Hildegard
Flunkert, Frank
Hüsken, Andrea
Jäkel, Jasmin
Köstler, Juliane
Möckel, Petro
Neumann, Klaus
Sichelschmidt, Gisela
Stanko, Waldemar
Tokarski, Hans Josef

b) Verwaltung:
Frau Jaschewski - Kinder- u. Jugendreferentin (StA 51) -
Herr Jordan - Jugendfreizeitstätte Eving (StA 51) -

c) Schriftführerin:
Lindemann-Güthe, Dorothee - Bezirksverwaltungsstelle Eving -

Verhindert sind:
Kopkow, Anke
Stepniak, Johann
Süßmilch, Monika
Unterkötter, Hans-Jürgen

Beginn: 16.00 Uhr
Ende : 17:40 Uhr





Tagesordnung:
1. Regularien
1.1 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift der 48. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 10.12.2003
1.5 Genehmigung der Niederschrift der 48. – nichtöffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 10.12.2003
2. Einwohnerfragestunde (maximal 30 Minuten)
3. Berichterstattung
3.1 Bericht zur Arbeit des Jugendtreffs Brechten
4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben) – keine Eingaben
5. Finanzen und Liegenschaften – keine Vorlagen
6. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung – keine Vorlagen
7. Schule – keine Vorlagen
8. Kultur, Sport und Freizeit – keine Vorlagen
9. Kinder und Jugend – keine Vorlagen
10. Soziales, Familie und Gesundheit – keine Vorlagen
11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
11.1 Umbau des Wohnhauses und Wiederaufbau des Anbaues, Kamphecke 7, Gemarkung Holthausen, Flur 3, Flurstücke 19 und 20
- Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 05242-03)
11.2 Widmung von Straßen in Dortmund-Lindenhorst
(Drucksache Nr.: 05231-03)
11.3 Pflege der Grünanlage zwischen Luerwaldstraße und Rauher Kamp
(Antrag SPD-Fraktion)
11.4 Vorstellung für die Ausbauplanung der Seilerstraße und Lindenhorster Straße (von Jakobstraße bis Kolberger Straße)
(Antrag CDU-Fraktion)
11.5 Anbringung historischer Informationstafeln in den Ortsteilen des Stadtbezirkes Eving
(Antrag CDU-Fraktion)
12. Mitteilungen und Stellungnahmen
12.1 Stand der Gewerbegebietsentwicklung östlich der Lindenhorster Straße
12.2 Fahrbahnerneuerung der Brechtener Straße ab „Am Gulloh“ in nördliche Richtung
12.3 Begradigung des Gehweges im nord-westlichen Bereich der Kreuzung Bergstraße / Friesenstraße
12.4 Verkehrsverhältnisse Heitkamp / Kötterkamp
12.5 Aufstellung eines Fahrgastunterstandes an der Haltestelle „Lindenhorst Kirche“, Kleingartenanlage „Voran / Kommunalfriedhof Lindenhorst“
12.6 Anordnung einer Fußgängersignalanlage Deutsche Straße westlich Amtsstraße
12.7 Instandsetzung des Gehweg- und Straßenbelages Maienweg / In den Weidbüschen
12.8 Verkehrsverhältnisse Bauernkamp, Parken im Bereich des Wendehammers
12.9 Installierung eines Handlaufes in der Grünanlage „An den Teichen“
12.10 Müllablagerungen auf dem Grundstück zwischen Grävinghoffweg und Evinger Straße
12.11 Kohletransporte über die Lindenhorster Straße in Richtung Dortmunder Hafen
12.12 Instandsetzung und Weiterentwicklung des Waldgebietes (Wäldchen) im Bereich Friesenstraße bis Schwarzenbergstraße in der „Alten Kolonie“
12.13 Einsatz von Ordnungspartnerschaften im Stadtbezirk Eving
12.14 Abholzungsmaßnahmen südlich Winterkampweg
13. Anfragen
13.1 Verfahrensstand Bauruine Freie Scholle 9
(Anfrage CDU-Fraktion)
13.2 Neubau eines Hauses mit acht Wohnungen an der Evinger Straße 474
(Anfrage CDU-Fraktion)
13.3 Herrichtung des Kreisverkehrs „Scharfes Eck“
(Anfrage CDU-Fraktion)
13.4 Zustand von Flora und Fauna sowie Entwicklung der Population des Wildes im Stadtwald
(Anfrage CDU-Fraktion)

Die öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Eving wird um 16.00 Uhr vom Bezirksvorsteher – Herrn Werner Böttger – eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

1. Regularien
Zu TOP 1.1:
Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird das Mitglied der Bezirksvertretung Eving – Herr Tokarski – benannt.

Zu TOP 1.2:
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen

Zu TOP 1.3:
Feststellung der Tagesordnung

Der Vertreter der Bürgerliste – Herr Tokarski – beantragt, die Tagesordnung um einen Dringlichkeitsantrag zu erweitern.
Dieser Antrag sollte ursprünglich als regulärer Antrag in der heutigen Sitzung beraten werden, wurde der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Eving aber erst nach Erstellung der Tagesordnung und Versendung der Unterlagen (Freitag, 09.01.04, 16.43 Uhr) per Fax zugesandt.
Als Beratungsgrundlage für die Sitzung legt Herr Tokarski den bereits der Geschäftsführung am 09.01.04 zugesandten Antrag vor, der keine Begründung für eine Erweiterung der Tagesordnung aus Dringlichkeitsgründen enthält. Da auch die von Herrn Tokarski mündlich vorgetragene Begründung nicht die Anforderungen des § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen an einen Dringlichkeitsantrag erfüllt, lehnt die Bezirksvertretung Eving eine Erweiterung der Tagesordnung – mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen – ab.

Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 21.01.2004 wird genehmigt.

Zu TOP 1.4:
Genehmigung der Niederschrift der 48. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung
Dortmund-Eving am 10.12.2003

Die Niederschrift der 48. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 10.12.2003 wird – einstimmig – genehmigt.

Zu TOP 1.5:
Genehmigung der Niederschrift der 48. – nichtöffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung
Dortmund-Eving am 10.12.2003

Die Niederschrift der 48. – nichtöffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 10.12.2003 wird – einstimmig – genehmigt.

2. Einwohnerfragestunde (Dauer maximal 30 Minuten)
Herr Norbert Brandes, wohnhaft Brechtener Straße 278, bittet die Bezirksvertretung Eving sich dafür einzusetzen, dass an der Stadtbahnhaltestelle Brechten eine „kombinierte Telefonzelle“ (Münzen/Karten) und im Ortsteil Brechten eine öffentliche Toilettenanlage installiert werden. Des weiteren kritisiert Herr Brandes Naturzerstörungen durch Neubauten im Bezirk Brechten.

Ein Anwohner der Bergstraße beschwert sich über den Zustand des Gebäudes und Geländes der ehemaligen Brotfabrik Peine an der Bergstraße.
In den Gebäuden sind die Fenster zerstört und Tore aufgebrochen das gesamte Areal wird als wilde Müllkippe genutzt. Jugendliche halten sich in den Abendstunden dort auf.

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – erklärt, dass es Planungen seitens des Grundstückeigentümers gibt, das gesamte Gelände einer Folgenutzung zuzuführen und sich die derzeitigen Probleme damit erledigen werden.

Herr Horst Griese, wohnhaft Süggelberg 17, bittet im Namen der Anwohner der Straßen Dieckmannweg und Süggelberg die Bezirksvertretung Eving um Unterstützung bei Problemen die seit mehreren Jahren mit dem Bauträger der Häuser bestehen.
Obwohl die letzte Bauphase im Bereich der Häuser Dieckmannweg und Süggelberg abgeschlossen ist, wurde die im Erschließungsvertrag vereinbarte Fertigstellung der Straße bisher nicht durchgeführt, die Straßenbeleuchtung ist bisher nur teilweise installiert. Da sich die Auseinandersetzungen mit dem Bauträger nun schon mehrere Jahre hinziehen und aufgrund des Straßenzustandes erste Unfälle stattgefunden haben, wird die Bezirksvertretung Eving gebeten, sich beim Tiefbauamt der Stadt Dortmund für eine zügige Umsetzung der notwendigen Maßnahmen einzusetzen.

Ein weiteres Problem sehen die Anwohner in den abgesenkten Bürgersteigen auf dem Dieckmannweg in Fahrtrichtung Süggelweg, durch diese Absenkung ist den Anwohnern die „Verkehrsregelung äußerst unklar“.

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – erklärt, dass er bereits erste Schritte zur Klärung der Situation unternommen hat. Da der, von Herrn Griese, angesprochene Bauträger bei seiner Weigerung zur Fertigstellung der Straße stets auf die Bauabsichten eines anderen Bauträgers verweist, hat Herr Böttger zu einem Vertreter dieses zweiten Bauträgers Kontakt aufgenommen und diesen gebeten zu klären, welche konkreten Bauabsichten in diesem Bereich tatsächlich bestehen. Sollte sich herausstellen, dass dort in absehbarer Zeit keine weiteren Bauabsichten bestehen, muss schon im Interesse der Verkehrssicherheit die Straße fertiggestellt und entsprechende Beleuchtungskörper installiert werden.
Abschließend sagt Herr Böttger zu, das Tiefbauamt der Stadt Dortmund um eine Stellungnahme zum derzeitigen Sachstand zu bitten. Sollten die rechtlichen Voraussetzungen vorhanden sein, wird das Tiefbauamt gleichzeitig gebeten, den Bauträger aufzufordern, den im Erschließungsvertrag getroffenen Vereinbarungen nachzukommen.

Herr Heinrich Olendorf, wohnhaft Lindenhorster Straße 239, beklagt sich zum wiederholten Male über die Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Lindenhorster Straße. Geschwindigkeitskontrollen finden, seiner Meinung nach, nicht in ausreichendem Maß statt. Der Bahnübergang soll schon wieder beschädigt sein, Herr Olendorf fordert daher erneut, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen.

Des weiteren fragt Herr Olendorf nach, wann mit dem zweiten Bauabschnitt zur Verschwenkung der Lindenhorster Straße zu rechnen ist.

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – sagt zu, diese Eingabe erneut an das Tiefbauamt weiterzuleiten, obwohl alle vorangegangnen Anträge unter Hinweis auf geltenden Rechtsvorschriften abgelehnt wurden, besteht eventuell eine Möglichkeit, die Geschwindigkeitsbegrenzung zumindest bis zur Fertigstellung der Verschwenkung der Lindenhorster Straße anzuordnen.
Zum Beginn des zweiten Bauabschnittes zur Verschwenkung der Lindenhorster Straße antwortet Herr Böttger, dass seines Wissens nach, die Arbeiten planmäßig im vierten Quartal dieses Jahres beginnen werden.

Herr Paul Richter beklagt ständig zunehmende Lkw-Verkehre über die Lindenhorster Straße. Nach Ansicht des Herrn Richter sollten diese Lkw-Verkehre auch über andere Straßen in den benachbarten Stadtbezirken geführt werden.

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – weist darauf hin, dass es sich bei der Lindenhorster Straße um eine gewidmete und somit öffentliche Straße handelt, deren Benutzung jedem Verkehrsteilnehmer offen steht. Pläne die Verkehre verstärkt durch das Gebiet des Stadtbezirkes Huckarde zur führen, wurden von der Verwaltung und auch der Bezirksvertretung Huckarde abgelehnt.

Da keine weiteren Fragen gestellt bzw. Anregungen vorgebracht werden, beendet der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – an dieser Stelle die Einwohnerfragestunde.

3. Berichterstattung
Zu TOP 3.1:
Bericht zur Arbeit des Jugendtreffs Brechten

Als Berichterstatter sind die Jugendreferentin des Stadtbezirkes Eving – Frau Jaschewski – und der Leiter der Jugendfreizeitstätte Eving – Herr Jordan – anwesend.
Da beide Berichterstatter ihre Aufgabengebiete erst kürzlich übernommen haben, stellen sie sich zunächst in Kürze vor.
Die Strukturen und Arbeitsweise des Jugendtreffs erläutern Frau Jaschewski und Herr Jordan anhand einiger Folien. Hinweis der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Eving: Die vorgestellten Folien sind dieser Niederschrift als Anhang I beigefügt.

Im Anschluss geht Frau Jaschewski näher auf bereits durchgeführte und geplante Freizeitaktivitäten für die Jugendlichen ein. Trotz des breit gefächerten Angebotes haben die Besucher des Jugendtreffs noch einige Wünsche bezüglich der Ausstattung. Neben einem Basketballkorb und einem Internetanschluss wird auch eine Ausgestaltung des Außengeländes gewünscht.
Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – sagt hier zu, dass sich die Bezirksvertretung Eving im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten bemühen wird, den Jugendtreff Brechten zu unterstützen.

Nachdem Frau Jaschewski und Herr Jordan noch einige Fragen der Mitglieder der Bezirksvertretung Eving beantwortet haben, dankt der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – den Berichterstattern und beendet diesen Tagesordnungspunkt.

4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben) – keine Eingaben
5. Finanzen und Liegenschaften – keine Vorlagen
6. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung – keine Vorlagen
7. Schule – keine Vorlagen
8. Kultur, Sport und Freizeit – keine Vorlagen
9. Kinder und Jugend – keine Vorlagen
10. Soziales, Familie und Gesundheit – keine Vorlagen

11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
Zu TOP 11.1:
Umbau des Wohnhauses und Wiederaufbau des Anbaues Kamphecke 7, Gemarkung Holthausen, Flur 3, Flurstücke 19 und 20
- Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 05242-03)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Entscheidung der Verwaltung, eine Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und stimmt einer Zulassung des Vorhabens nach § 35 Abs. 2 BauGB
– mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung – zu.

Zu TOP 11.2:
Widmung von Straßen in Dortmund-Lindenhorst
(Drucksache Nr.: 05231-03)

Gemäß § 37 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i.V.m. § 20 Abs. 2 Buchstabe e der Hauptsatzung der Stadt Dortmund fasst die Bezirksvertretung Eving
– mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung – folgenden Beschluss: Mit Wirkung vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung, werden folgende Straßen gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet:

1. Lüttgenberg (Gemarkung Lindenhorst, Flur 2, Flurstücke 1419, 1421, 1424, 1023,
1021, 1129, 1018)
2. Bockenbrink (Gemarkung Lindenhorst, Flur 2, Flurstücke 1425, 1420)
3. Spielbrink (Gemarkung Lindenhorst, Flur 2, Flurstücke 1024, 1025, 1422,1423)
4. Verbindungsweg Lüttgenberg bis Holthauser Straße (Gemarkung Lindenhorst, Flur 2,
Flurstücke 1016, 1017)
Die Straßen zu Nr. 1 bis Nr. 3 unterliegen in ihrem Gemeingebrauch keiner Beschränkung. Der Verbindungsweg zu Nr. 4 unterliegt der Beschränkung des Gemeingebrauchs „nur für den Fußgänger- und Radfahrverkehr“.

Zu TOP 11.3
Pflege der Grünanlage zwischen Luerwaldstraße und Rauher Kamp
(Antrag SPD-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, in der Grünanlage zwischen der Luerwaldstraße und der Straße Rauher Kamp einen Rückschnitt der Hecken im Bereich des kombinierten Fuß- und Radweges vorzunehmen.

Begründung:
Viele Bürgerinnen und Bürger benutzen diesen Verbindungsweg, um das Zentrum von Brechten zu erreichen. Da der Weg ein kombinierter Fuß- und Radweg ist, behindern und gefährden die nicht zurückgeschnittenen Hecken die Benutzer dieses Weges.

Zu TOP 11.4:
Vorstellung für die Ausbauplanung der Seilerstraße und Lindenhorster Straße (von Jakobstraße bis Kolberger Straße)
(Antrag CDU-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird beauftragt, der Bezirksvertretung Eving die Ausbauplanung für die Seilerstraße und die Lindenhorster Straße im ersten Halbjahr 2004 vorzustellen.

Begründung:
Der Ausbau der Seilerstraße ist dringend erforderlich, damit die Gleichwertigkeit zu den Gewerbegebieten Fürst-Hardenberg und Service- und Gewerbepark erreicht wird. Ebenfalls ist die Vorstellung der Planung für die Lindenhorster Straße zeitnah notwendig, damit im Zuge des Beginns des II. Bauabschnittes der Verschwenkung der Lindenhorster Straße kein Zeitverlust zum Ausbau der „alten“ Lindenhorster Straße entsteht. Auch der jetzt schon desolate Zustand macht die Angelegenheit dringlich.

Zu TOP 11.5:
Anbringung historischer Informationstafeln in den Ortsteilen des Stadtbezirkes Eving
(Antrag CDU-Fraktion)

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Die Verwaltung wird gebeten, die Anbringung von historischen Informationstafeln an geschichtsträchtigen Punkten in den Ortsteilen des Stadtbezirkes Eving zu veranlassen.

Begründung:
Die Historie der fünf unterschiedlich geschichtlich geprägten Ortsteile im Stadtbezirk ist nur wenigen Bürgerinnen und Bürgern bekannt. Auch die alten Ortswappen können die Tradition bewusster werden lassen. Beispielhaft wäre eine Tafel im Bereich der alten evangelischen Kirche in Brechten, im Dorf Holthausen, am Wrangelplatz, im Bereich der St. Barbara Kirche und zwischen Verwaltungsstelle und Extra-Markt für den ganzen Stadtbezirk.
In die Umsetzung dieses Projektes können der Geschichts- und Kulturverein und das Stadtbezirksmarketing einbezogen werden. Der Stadtbezirk würde auch für Schulklassen und auswärtige Besucher zusätzlich interessant werden.

Die Bezirksvertretung Eving vereinbart, den Antrag mit der Bitte um Prüfung an die Geschäftsführung des Stadtbezirksmarketings Eving weiterzuleiten.
Die Geschäftsführung und die Lenkungsrunde des Stadtbezirksmarketings werden gebeten, die Federführung zu übernehmen und sowohl den Evinger Geschichts- und Kulturverein wie auch den Heimatverein in die Beratungen und eventuelle Realisierung einzubeziehen.

Zu TOP 12.1:
Stand der Gewerbegebietsentwicklung östlich der Lindenhorster Straße

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Bauordnungsamtes (63/2-2-29369) vom 26.11.2003 zur Kenntnis:

Dem Bauordnungsamt lag eine planungsrechtliche Anfrage zur Erweiterung des Aldi-Marktes in
der Lindenhorster Straße 163 vom 12.08.2002 vor. Diese Anfrage, die keinen Bescheidcharakter
hatte, wurde durch das Bauordnungsamt negativ beantwortet.
Andere Bauanträge oder Anträge auf Vorbescheid liegen dem Bauordnungsamt zur Zeit nicht vor,
noch sind dort Planungsabsichten bekannt.
Nach Aussage des Planungsamtes wurden im September 2003 Verlagerungsabsichten der Firma
Aldi durch diese ausdrücklich verneint.

Zu TOP 12.2:
Fahrbahnerneuerung der Brechtener Straße ab „Am Gulloh“ in nördlicher Richtung

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes (66/7-N) vom 25.11.2003 zur Kenntnis:

Die Brechtener Straße ist im Zuge des Ausbaus der Evinger Straße, zwischen Kemminghauser Straße und Scharfes Eck, als Umgehungsstraße genutzt worden, war aber zu keiner Zeit offizielle Umleitungsstrecke.
Im Zuge der zurzeit laufenden Baumaßnahme, Verbreiterung der A2, wird die Brechtener Straße, in Höhe der Straße „Am Gulloh", auf die neu erstellte Brücke verschwenkt und nicht mehr benötigte Verkehrsflächen rekultiviert. Abschließend wird durch den zuständigen Tiefbaubezirk eine Bestandsaufnahme der altvorhandenen öffentlichen Flächen vorgenommen und notwendiger Instandsetzungsbedarf durchgeführt.


Zu TOP 12.3:
Begradigung des Gehweges im nord-westlichen Bereich der Kreuzung Bergstraße / Friesenstraße

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes (66/S-3) vom 04.12.2003 zur Kenntnis:

Das Tiefbauamt teilt mit, dass die Umsetzung des Antrages bereits eingeleitet wurde. Nach Abschluss des Verfahrens wird das Ergebnis der Bezirksvertretung Eving unaufgefordert mitgeteilt.

Zu TOP 12.4:
Verkehrsverhältnisse Heitkamp / Kötterkamp

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes (66/6-1 V 363) vom 28.10.2003 zur Kenntnis:

Die Bezirksvertretung Eving hat wegen Anwohnerbeschwerden beantragt, für die Straßen nur noch
Anliegerverkehre zuzulassen. Aufgrund des Antrages wurden die Verkehrsverhältnisse am 27.10.03 überprüft. Gegen 16 Uhr konnten innerhalb einer halben Stunde lediglich 32 Fahrzeuge festgestellt werden. Dabei dürfte es sich zum größten Teil um Anlieger gehandelt haben. Es konnte jedenfalls nicht festgestellt werden, dass sich ausgeprägte Schleichverkehre in den Straßen abwickeln. Die Polizei hat im Rahmen des Anhörverfahrens die erwünschte Beschilderung abgelehnt, weil seitens der Polizei kein Erfordernis gesehen wird, die Straße als Anliegerstraße auszuweisen, zumal sich dort keine schutzwürdigen Einrichtungen befinden.

Gemäß § 39 StVO ist eine Anordnung von Verkehrszeichen nur dann zulässig, wenn dies aus verkehrlicher Sicht zwingend erforderlich ist. Da sich in den Straßen Heitkamp und Kötterkamp keine
schutzwürdigen Einrichtungen (Kindergarten, Altenheim, Schule) befinden und zudem auch keine
auffälligen Schleichverkehre festzustellen waren, bitte ich um Ihr Verständnis, dass die Verkehrsregelung nicht geändert wird.

Zu TOP 12.5:
Aufstellung eines Fahrgastunterstandes an der Haltestelle „Lindenhorst Kirche“, Kleingartenanlage „Voran / Kommunalfriedhof Lindenhorst“

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme der Dortmunder Stadtwerke AG vom 08.12.2003 zur Kenntnis:

Die Dortmunder Stadtwerke AG haben den Wunsch der Bezirksvertretung Eving am o.g. Standort einen Fahrgastunterstand aufzustellen mit der Bitte um Prüfung an den dafür zuständigen Fachbereich weitergeleitet.
Aufgrund der gekürzten Zuschussmittel durch das Land NRW ist eine kurzfristige Realisierung nicht zu erreichen.
Sobald ein Ergebnis vorliegt, wird die Bezirksvertretung Eving informiert.


Zu TOP 12.6:
Anordnung einer Fußgängersignalanlage Deutsche Straße westlich Amtsstraße

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes (66/6-1 V 263) vom 24.11.2003 zur Kenntnis:

Nachdem das Seniorenheim im Sommer 2003 fertiggestellt wurde, hat das Tiefbauamt die Verkehrsverhältnisse überprüft. Bei den Überprüfungen am 01.08., 05.08. und am 18.09.2003 wurden zu verschiedenen Tageszeiten Verkehrsstärken von 650 – 700 Fahrzeugen/h ermittelt. In dieser Zeit überquerten zwischen 4 und 24 Passanten/h die Fahrbahn.
Nach Anhörung der Polizei und unter Berücksichtigung des besonders schutzwürdigen Personenkreises hat das Tiefbauamt am 21.11.2003 eine Fußgängersignalanlage angeordnet. Mit einer Realisierung der Maßnahme ist – vorbehaltlich des haushaltstechnischen Vorraussetzungen – im zweiten Quartal 2004 zu rechnen.

Zu TOP 12.7:
Instandsetzung des Gehweg- und Straßenbelages Maienweg / In den Weidbüschen

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes (66/7-N) vom 11.12.2003 zur Kenntnis:

Die Fahrbahndecke der Straße „In den Weidbüschen“ von „Am Gulloh“ bis Maienweg, ist erneuerungsbedürftig und in das Straßenbauprogramm 2005 ff. aufgenommen worden. Bis zur Ausführung der Maßnahme wird die Straße vom Tiefbaubezirk weiterhin verkehrssicher unterhalten. Eine Instandsetzung der Gehwegbereiche ist nicht erforderlich.

Zu TOP 12.8:
Verkehrsverhältnisse Bauernkamp, Parken im Bereich des Wendehammers

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes (66/6-1 V 964) vom 04.12.2003 zur Kenntnis:

Mit Stellungnahme vom 18.09.2003 hat das Tiefbauamt der Bezirksvertretung Eving zur Verkehrssituation Bauernkamp bereits folgendes mitgeteilt:
Aufgrund des Antrages der Bezirksvertretung Eving wurden die Verkehrsverhältnisse überprüft. Bei mehreren Kontrollen des Tiefbau- und des Ordnungsamtes konnten im Bereich der Wendeanlage der Kleingartenanlage „Vorwärts und Erholung" der besagte Bus nicht festgestellt werden.
Da es sich wohl um Einzelfälle handelt und eine Regelung mittels Verkehrszeichen nur dann vorzunehmen ist, wenn dies aus Gründen der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich ist, wird um Verständnis gebeten, dass das erwünschte Haltverbot aus rechtlichen Gründen nicht angeordnet werden kann. Zudem wird zu Bedenken gegeben, dass die Kleingärtner im Falle eines Haltverbotes Ihre Fahrzeuge dort nicht abstellen dürften und somit wichtiger Parkraum verloren ginge. Die Polizei hat im Rahmen des Anhörverfahrens ebenfalls die Anordnung eines Haltverbotes abgelehnt.

In der Sitzung am 12.11.2003 hat die Bezirksvertretung Eving um Prüfung gebeten, ob es möglich ist, Verkehrszeichen aufzustellen, die das Parken von PKW zulässt und gleichzeitig das Parken von Bussen ausschließt.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) beinhaltet bereits eindeutige allgemeine Vorschriften, die das
Halten und Parken auf öffentlichen Flächen regeln. Wie bereits in der Stellungnahme vom 18.09.2003 ausgeführt, ist eine Regelung mittels Verkehrszeichen nur dann zulässig, wenn eine Regelung aus verkehrlicher Sicht zwingend (Gründe der Verkehrssicherheit) geboten ist. Sofern also der abgestellte Bus gegen die Vorschriften der StVO verstößt, kann bereits heute vom Ordnungsamt bzw. von der Polizei eingeschritten werden. Eine Regelung, die nur das Parken des Busses ausschließt, ist aus rechtlichen Gründen leider nicht möglich.
Unter Berücksichtigung der Gesamtumstände wird um Verständnis gebeten, dass eine zusätzliche Verkehrsregelung in der Straße Bauernkamp nicht erfolgt.

Die Bezirksvertretung Eving kann die Stellungnahme in der vorliegenden Form nicht akzeptieren.

Der besagte Bus parkt auch weiterhin fast jede Nacht im Bereich der Wendeanlage der Kleingartenanlage „Vorwärts und Erholung". In den frühen Morgenstunden verlässt der Bus die Wendeanlage rückwärts fahrend, über den Fußweg zur Bushaltestelle, in Richtung Innsbruckstraße. Hier werden Fußgänger, die diesen „Fußweg“ morgens passieren auf unverantwortliche Art völlig unnötigen Gefahren ausgesetzt. Da der Weg nicht für Busse ausgelegt ist, sind schwere Beschädigungen absehbar.
Die Bezirksvertretung Eving hat daher in ihrer Sitzung am 09.07.2003 beschlossen, die Verwaltung darum zu bitten, das Parken des Busses in diesem Bereich durch entsprechende Beschilderung zu unterbinden. Die Anordnung eines Halteverbotes, dass auch die dort parkenden Kleingärtner betreffen würde, wurde seitens der Bezirksvertretung Eving niemals gefordert.

Das Tiefbauamt wird erneut gebeten zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, wie im Falle des Parkplatzes Nordfriedhof / Osterfeldstraße bereits geschehen, auch hier das Parken von Bussen in der Wendeanlage mittels entsprechender Verkehrszeichen zu unterbinden.

Des weiteren wird das Amt für öffentliche Ordnung (Verkehrsüberwachung) gebeten, den Bereich der Wendeanlage zu den entsprechenden Zeiten zu überprüfen und ggf. erforderlich Maßnahmen einzuleiten.

Zu TOP 12.9:
Installierung eines Handlaufes in der Grünanlage „An den Teichen“

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Amtes Stadtgrün Dortmund (67/3-SGA) vom 05.12.2003 zur Kenntnis:

Gemäß der Beschlussfassung der Bezirksvertretung Eving wird im Bereich der Treppenanlage (Treppen inklusive Podeste) ein Handlauf installiert.
Die Beschaffung und der Einbau des Handlaufes sind beauftragt, die Installierung wird ausgeführt, sobald die Lieferung erfolgt ist.

Zu TOP 12.10:
Müllablagerungen auf dem Grundstück zwischen Grävinghoffweg und Evinger Straße

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Umweltamtes vom 16.12.2003 zur Kenntnis:

Das Umweltamt hat die Örtlichkeit am 08.12.2003 besichtigt.
Auf dem Grundstück lagern 2 Autositze, 1 Fernseher, 2 Autoreifen, mehrere Kunststoffeimer, 6 alte Holzpaletten, alte Kleidung, 4 Bahnschwellen, und Grünabfälle. Der dort aufgestellte Bauwagen ist kein Abfall im Rechtssinn.
Da die Fläche für die Allgemeinheit frei zugänglich ist, wurde Entsorgung Dortmund GmbH am 09.12.2003 beauftragt, das Grundstück zu säubern.

Zu TOP 12.11:
Kohletransporte über die Lindenhorster Straße in Richtung Dortmunder Hafen

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgende Mitteilung der Dortmunder Hafen AG vom 12.12.2003 zur Kenntnisnahme vor:

Die Dortmunder Hafen AG teilt mit, dass es in der Tat nach Auskunft der Rhenus AG Co. KG vor ein bis zwei Monaten über einen Zeitraum von wenigen Tagen einige Kohletransporte zum Hafen per LKW gegeben hat, allerdings nach Aussagen der Rhenus wesentlich weniger als die von Ihnen bezifferten 40 LKW pro Tag. Da zu der Zeit nicht genügend Schiffsraum für die Rhenus zur Verfügung stand, musste zur Versorgung des EON-Kraftwerkes Knepper in Mengede Kohle per LKW für die Kohlemischanlage im Dortmunder Hafen zugefahren werden.
Hierbei handelte es sich um eine Ausnahmesituation, die für die Rhenus AG & Co. KG alles andere als logistisch und betriebswirtschaftlich vorteilhaft war und ist. Die Firma Rhenus ist deshalb schon im eigenen Interesse bemüht, die Kohle per Schiff auf den Dortmunder Hafen zulaufen zu lassen.

Gestatten Sie abschließend die Bemerkung, dass in dieser nur kurzzeitigen Änderung der Beschaffungslogistik der Rhenus kein Grund für eine berechtigte Anwohnbeschwerde gesehen wird, denn Gewerbe und Industrie, die für Dortmund von größter Wichtigkeit sind, sind ohne entsprechende Verkehre nicht zu haben.

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Stellungnahme grundsätzlich zur Kenntnis, weist aber die im letzten Absatz getroffene Aussage zurück.
Den Mitgliedern der Bezirksvertretung Eving ist selbstverständlich bekannt, dass „Gewerbe und Industrie, die für Dortmund von größter Wichtigkeit sind, nicht ohne entsprechende Verkehre zu haben sind“. Wenn sich Anwohner aber durch verstärkte Lkw-Verkehre auf der Lindenhorster Straße belästigt fühlen, kann ihnen nicht das Recht abgesprochen werden, ihre Meinung und Beschwerden darüber frei zu äußern, auch wenn die Belästigung, wie anscheinend im vorliegenden Fall nur in einer „kurzzeitigen Änderung der Beschaffungslogistik“ begründet ist.
Trotz der Wichtigkeit, die Gewerbe und Industrie für die Stadt Dortmund ohne Zweifel haben, wird sich die Bezirksvertretung Eving auch weiterhin für die durchaus berechtigten Belange der Anwohner derartiger Gewerbe- und Industrieanlagen einsetzen.

Zu TOP 12.12:
Instandsetzung und Weiterentwicklung des Waldgebietes (Wäldchen) im Bereich Friesenstraße bis Schwarzenbergstraße in der „Alten Kolonie“

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Amtes Stadtgrün Dortmund (67/3-SGA) vom 04.11.2003 zur Kenntnis:

Die Bezirksvertretung Eving hat die Verwaltung in ihrer Sitzung am 14.05.2003 gebeten, Maßnahmen zur Realisierung der Instandsetzung und Weiterentwicklung des Waldgebietes im Bereich der Friesenstraße bis Schwarzenbergstraße zu prüfen.

Über das Ergebnis der Prüfung wird wie folgt informiert:

§ Allgemeine Beurteilung und planungsrechtliche Vorgaben
Das o.g. Wäldchen ist als Ausläufer des Süggelwaldes Bestandteil des Landschaftsplanes Dortmund- Nord. Die darin enthaltene Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet 6, „Schwieringhausen, Holthausen, Kemminghausen" sowie besondere Festsetzungen für die forstliche Nutzung ( hier Wiederaufforstung mit bestimmten Baumarten / Kahlschlagverbot) dienen der Absicherung der Waldstrukturen in ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt, insbesondere aber der Erhaltung von
Lebensstätten für Pflanzen und Tiere.

§ Beurteilung von erhaltenden Maßnahmen und Maßnahmen der Strukturverbesserung
Maßnahmen zur Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes ( Beseitigung von illegalen Abfalllagerungen ) sind erforderlich und werden von der Verwaltung veranlasst.
Da in der Vergangenheit bereits häufig im Bereich der Grundstücksgrenze zwischen den Anliegern der Schwarzenbergstraße und den o.g. Wäldchen auf städtischer Seite gereinigt wurde, besteht hier jedoch der Eindruck, dass eine Entsorgung von Gartenabfällen durch unmittelbar benachbarte private Grundstückseigentümer bzw. deren Mieter existiert.
Strukturverbessernde Maßnahmen im Sinne einer extensiven Naherholung, entsprechend den planungsrechtlichen Vorgaben, werden grundsätzlich befürwortet (Vorschläge siehe unten).

Die Intensivierung einer darüber hinaus gehenden Freizeitnutzung – wie die Errichtung und der Betrieb einer Half- Pipe o.ä. – führen zu erheblichen Beeinträchtigungen der bestehenden Waldfunktion und stehen somit den Inhalten des Landschaftsplanes grundsätzlich entgegen.

Zudem ist ein Angebot an ausgewiesener Kinderspielfläche durch den benachbarten Kinderspielplatz Friesenstraße / Grävingholzstraße gegeben. In Anbetracht des dort zur Verfügung stehenden Areals sollte eine Erweiterung des Spielangebotes an diesem Standort geprüft werden.
Dem Jugendamt wurde eine Kopie des Beschlusses der Bezirksvertretung Eving mit einer Stellungnahme des Amtes Stadtgrün Dortmund übermittelt.

§ Maßnahmenvorschläge für strukturverbessernde Maßnahmen
Ø Beseitigung von Abfallablagerungen (Reinigungsaktion).
Ø Auslichten des Baum- und Gehölzbestandes.
Ø Beseitigung von unerwünschtem Wildkraut- und Gehölzaufwuchs.
Ø Herstellung einer platzartigen Erweiterung und Ausstattung mit Sitzmöglichkeiten.
Ø Anlage eines Rundweges für verschiedene Aktivitäten (z. B. Joggen).

Die Durchführung der genannten Instandhaltungsmaßnahmen wird durch den Regiebetrieb Stadtgrün organisiert.
Für die Realisierung der strukturverbessernden investiven Maßnahmen der Punkte D bis E besteht ein Mittelbedarf in Höhe von ca. 20.000,00 E. Die erforderlichen Mittel stehen beim Regiebetrieb Stadtgrün nicht zur Verfügung.

Das Projekt „Strukturverbessende Maßnahmen im Bereich des Waldgebietes im Bereich Friesenstraße bis Schwarzenbergstraße" wird der Bezirksvertretung Dortmund Eving gesondert im Rahmen der Vorschlagsliste Haushaltsmittel des Vermögenshaushaltes der Bezirksvertretung als Grünmaßnahme benannt.
Zu TOP 12.13:
Einsatz von Ordnungspartnerschaften im Stadtbezirk Eving

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Herrn Stadtkämmerers Pehlke vom Dezember 2003 zur Kenntnis:

Im Rahmen der Ordnungspartnerschaft stehen beim Ordnungsamt planmäßig insgesamt 24 Mitarbeiter/innen im Streifendienst zur Verfügung, die im Zwei-Schicht-Betrieb derzeit von montags bis freitags von 10.00 – 21.00 Uhr und samstags von 9.00 – 16.00 Uhr in ihren Einsatzgebieten präsent sind. Im Bereich der Polizeiinspektion 2 – dazu gehören die Stadtbezirke Innenstadt-Nord und Eving – sind von den 24 Streifendienstkräften regelmäßig 6 Mitarbeiter/innen des Ordnungsamtes eingesetzt.
Die konkreten Einsatzgebiete und deren Frequentierung durch die gemeinsamen Streifen orientieren sich dabei an den erkannten „Brennpunkten“ bzw. der von Polizei und Ordnungsamt gemeinsam vorgenommenen Lagebeurteilung. Innerhalb der PI 2 sind dies nach wie vor eindeutig die im Stadtbezirk Innenstadt-Nord gelegenen „Treffpunkte“ sozialer Randgruppen, wie Ansammlungen der Drogen-, Alkoholiker- oder Punkerszene.
Neben den gemeinsamen Streifen von Polizei und Ordnungsamt ist darüber hinaus täglich ein Team
des „Service- und Präsenzdienstes“ im Stadtbezirk Eving eingesetzt. Diese Mitarbeiter arbeiten ebenfalls im Schichtdienst und sind vorrangig auf Friedhöfen bzw. in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen präsent. Sie verfügen zwar nicht über hoheitliche Befugnisse, tragen aber dort zur
Stärkung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bevölkerung bei.

Einsatz der Ordnungspartner in Eving
Es gibt keine fest verabredeten Tage, an denen die gemeinsamen Streifenpartner den Stadtbezirk
Eving aufsuchen. Vorrangig wird – wie oben bereits erläutert – die nördliche Innenstadt abgedeckt,
weil dort auch ein Nachlassen des Kontrolldrucks unmittelbar zu einer Verschlechterung der objektiven wie subjektiven Sicherheitslage führen würde. Soweit es die personelle Stärke zulässt, wird auch der Stadtbezirk Eving aufgesucht. Dies geschah im 3. Quartal 2003 insgesamt in 37 Fällen.

Schwerpunkte in der Bestreifung
Innerhalb des Stadtbezirkes Eving haben sich in der Vergangenheit aus der gemeinsamen Bewertung von Polizei und Ordnungsamt und mangels anderweitiger nennenswerter Hinweise und Beschwerden (etwa der Bevölkerung) keine speziellen Bereiche herauskristallisiert, die Anlass zu besonderen Schwerpunktsetzungen gegeben hätten. Alle sich aus der Streifentätigkeit ergebenden Einsätze und Maßnahmen werden im übrigen stadtweit protokolliert und ausgewertet; Auffälligkeiten im Stadtbezirk Eving sind dabei nicht feststellbar.
Gerade im Vergleich zur nördlichen Innenstadt bietet Eving wenig Anlass zu Klagen. Diesen erfreulichen Zustand gilt es selbstverständlich zu halten.

Ausblick
Die bisherige Praxis der ordnungspartnerschaftlichen Streifendiensttätigkeit hat sich bewährt, was nicht heißt, das alle Bedürfnisse nach Sicherheit und Ordnung befriedigt werden konnten. Es gelang aber deutlich, in den vorhandenen Problembereichen im Stadtgebiet Dortmund eine Verbesserung der Situation zu erreichen. Dabei bin ich mir der Tatsache durchaus bewusst, dass eine Intensivierung der Ordnungspartnerschaft – auch in „unproblematischen“ Gebieten – zur Steigerung besonders des subjektiven Sicherheitsgefühles der Bevölkerung beitragen könnte. Die aufgezeigten knappen personellen Ressourcen erlauben allerdings derzeit keine Ausweitung dieser Tätigkeit. Eine generelle Reduzierung des Streifendienstpersonals bzw. „Rückzug“ aus den einzelnen Stadtbezirken ist aber ebenso wenig beabsichtigt.

Zu TOP 12.14:
Abholzungsmaßnahmen südlich Winterkampweg

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Umweltamtes (60/2) vom 06.01.2004 zur Kenntnis:

Das Umweltamt teilt mit, dass die gerodete Fläche Bestandteil der Gesamtvereinbarungen ist, die seit 1995 zwischen der Stadt Dortmund, dem Kommunalverband Ruhrgebiet (KVR) und der Montan Grundstücksgesellschaft (MGG) verhandelt wurden. Ziel der Verhandlungen war die Erhaltung des ehemaligen Flotationsbeckens (früher Ziegeleigrube) und seiner Umgebung als naturnaher Lebensraum, Grundlage hierfür ein von der Stadt entwickeltes Nutzungskonzept. Dieses Nutzungskonzept enthält als Bestandteil des Projektes „Neue Mitte Eving“ eine bauliche Entwicklung sowohl entlang der Evinger Straße als auch auf dem gerodeten Gelände. Die Umsetzung des Konzeptes ist im Entwurf des neuen Flächennutzungsplanes berücksichtigt und wird von der derzeitigen Grundstückseigentümerin verfolgt.
Die im Rahmen des bergrechtlichen Verfahrens zur Beendigung der Bergaufsicht bei den anstehenden Bodenstrukturen festgestellten Prüfwertüberschreitungen bedingen im Hinblick auf eine öffentliche Zugänglichkeit bzw. die geplante sensible Wohnnutzung die Notwendigkeit von vorsorglichen Sicherungsmaßnahmen.
Zu diesem Zweck laufen derzeit die vorbereitenden Erd- und Tiefbauarbeiten für das Geschäftshaus an der Evinger Straße. Die Arbeiten werden durch das Sachverständigenbüro GEOlogik aus Münster begleitet. Die spätere Bebauung sieht eine vollflächige Versiegelung durch die Stell- und Verkehrsflächen sowie das Gebäude selbst vor. Weitere Maßnahmen sind aus Sicht der Unteren Bodenschutzbehörde nicht erforderlich.
Für den Bereich der geplanten Wohnbebauung wurde im Auftrag der ESTA Haus & Grund GmbH durch das Gutachterbüro GEOlogik ein Ausführungsplan erstellt (Bericht vom 10.06.2003), der den
o.g. Untergrundverhältnissen in ausreichendem Maße Rechnung trägt. Demzufolge werden alle zukünftig unversiegelten Freiflächen, wie z.B. Hausgärten, Pflanzbeete, mit einer 1 m mächtigen
Abdeckung aus unbelastetem Füll- und Mutterboden gestaltet.
Die laufenden, durch die Montan-Grundstücksgesellschaft veranlassten Erdbauarbeiten, auf der geplanten Wohnbaufläche stellen einen Teil der Geländeaufbereitung dar und dienen der vorbereitenden Geländenivellierung. Die Maßnahme, wird ebenfalls gutachterlich begleitet. Bis zur Endgestaltung der Freiflächen im Zuge der baulichen Nutzung wird die Fläche vor unbefugtem Zutritt gesichert.
Mit diesen Arbeiten sollte ursprünglich bereits im Sommer begonnen werden. Die als Voraussetzung hierzu beantragte Rodung zu diesem Zeitpunkt wurde jedoch unter Berücksichtigung des Votums des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde versagt. Bei einer Rodung außerhalb des gesetzlich geregelten Zeitraumes vom 01. März bis zum 30. September (wie im vorliegenden Fall nunmehr geschehen) finden die Schutzbestimmungen des § 64 Landschaftsgesetz keine Anwendung mehr. Eine Befreiung von diesen Schutzbestimmungen ist dann entsprechend nicht erforderlich.
Für die mit der Sanierung und der baulichen Entwicklung des Geländes entstehenden Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild wurde in einem Grünordnungsplan eine Eingriffs- und Kompensationsermittlung durchgeführt. Dabei erfolgte die Bewertung der Eingriffserheblichkeit unter Berücksichtigung der Altlastenproblematik auf einer Bestandserhebung vor Durchführung der
Rodungsarbeiten. Ein im Zusammenhang mit der vorgesehenen Baumaßnahme erarbeiteter Grünordnungsplan-Entwurf sieht als Puffer zu dem geschützten Feuchtbiotop die Ausbildung einer naturnahen Gestaltung durch eine dichte Gehölzanpflanzung auf einem mind. 5 m breiten Geländestreifen (evtl. auch nutzbar als Retentionsraum) vor. Eine abschließende Regelung erfolgt allerdings in einem zur Umsetzung der Bauabsichten erforderlichen Bebauungsplanverfahren (Ev 143), das sich zur Zeit in Vorbereitung befindet.

13. Anfragen
Zu TOP 13.1:
Verfahrensstand Bauruine Freie Scholle 9
(Anfrage CDU-Fraktion)

Die CDU-Fraktion bittet um eine kurzfristige Stellungnahme zum Stand des Verfahrens der Bauruine in der Straße Freie Scholle. Die abgegebene Zwischennachricht liegt bereits Monate zurück, eine Veränderung in diesem Bereich ist nicht zu erkennen.

Zu TOP 13.2:
Neubau eines Hauses mit acht Wohnungen an der Evinger Straße 474
(Anfrage CDU-Fraktion)

Die CDU-Fraktion bittet eine kurzfristige Stellungnahme zum o.g. Bauvorhaben.
Es wird angefragt:
§ Passt sich das Gebäude in das Umfeld ein?
§ Entspricht die Traufenhöhe den vorgegebenen Vorschriften?
§ Wie wird die Stellplatzfrage gelöst?

Zu TOP 13.3:
Herrichtung des Kreisverkehrs „Scharfes Eck“
(Anfrage CDU-Fraktion)

Die CDU-Fraktion bittet eine kurzfristige Stellungnahme, warum die Schäden am Kreisverkehr „Scharfes Eck“ noch nicht behoben wurden. Gleichzeitig wird angefragt, warum die zerbrochenen Steine nicht durch andere ersetzt wurden? Der CDU-Fraktion ist in der nahen und weiteren Umgebung kein Kreisverkehr in vergleichbarem Zustand bekannt.

Zu TOP 13.4:
Zustand von Flora und Fauna sowie Entwicklung der Population des Wildes im Stadtwald
(Anfrage CDU-Fraktion)

Die CDU-Fraktion bittet um eine Stellungnahme zum Zustand von Flora und Fauna sowie zur Entwicklung der Population des Wildes im Stadtwald.
Neben der geschätzten Zahl heimischer Tiere wie Rehe, Falken, Füchse etc. ist besonders von Interesse, ob auch seltene Tierarten in Wald und Feld heimisch geworden sind. Zum Gesundheitszustand des Waldes wird ebenfalls eine Stellungnahme erbeten.



Böttger Tokarski Lindemann-Güthe
Bezirksvorsteher Mitunterz. Mitglied Schriftführerin