Niederschrift
über die 7. Sitzung des Schulausschusses
am 22.09.2010
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdauer: 15:00 - 18:05 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Rm Gabriele Schnittker (SPD)
Rm Rosemarie Liedschulte (CDU) i.V. für Rm Adolf Heinrich Weintz (CDU)
Rm Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)
Rm Volkan Baran (SPD)
Rm Barbara Blotenberg (B’90/Die Grünen)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Heinz Dingerdissen (FDP/Bürgerliste)
sB Heidrun Erdmann-Rapkay (SPD)
Rm Wolfram Frebel (B’90/Die Grünen)
Rm Martin Grohmann (SPD)
Rm Klaus-Dieter Kanus (FDP/BL) i.V. für sB Beate Herweg (FDP/Bürgerliste)
Rm Thorsten Hoffmann (CDU)
Rm Jasmin Jäkel (SPD)
Rm Dr. Petra Tautorat (Die Linke) i.V. für Rm Serpil Kosan-Yüzer (Die Linke)
Rm Ute Mais (CDU)
Rm Heinz Neumann (CDU)
Rm Margot Pöting (SPD)
sB Otto Rüding (CDU)
Rm Bruno Schreurs (SPD)
Rm Roland Spieß (SPD)
2. Beratende Mitglieder:
Lydia Buder-Pokall (Stadtelternschaft)
Ina Annette Bierbrodt (Vertreterin der ev. Kirche)
Markus Drolshagen (BPN)
Tobias Ebert (Vertreter der kath. Kirche)
Fabian Erstfeld (Bezirksschülervertretung)
sE Yusuf Güclü (Integrationsrat)
Monika Landgraf (Stadtelternschaft)
Alexander Rüther (Bezirksschülervertretung)
Stefan Steinkühler (Bundesagentur für Arbeit)
3. Verwaltung
StR’in Waltraud Bonekamp
Klaus Flesch
Manfred Hagedorn
Dr. Vera Nienkemper-Hausmann
Sabine Steckelbach
Detlef Wienhöfer
4. Schulaufsicht
Dieter Ihmann
5. Gäste
Heinrich Jost (Sprecher der Gesamtschulen)
Leon Moka (Sprecher der Hauptschulen)
Wolfgang Pähler (Sprecher der Grundschulen)
Dieter Röhrich (Sprecher der Weiterbildungskollegs)
Jörg Skubinn (Sprecher der Realschulen)
Anne Smerdka (Sprecherin der Gymnasien)
Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g
für die 7. Sitzung des Schulausschusses,
am 22.09.2010, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Öffentlicher Teil:
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Schulausschusses am 30.06.2010
2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
2.1 Neubau einer Sporthalle am Reinoldus- und -Schiller Gymnasium
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01906-10)
3. Angelegenheiten der Schulverwaltung
3.1 Schulschwimmen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01504-10-E1)
4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
4.1 Quartalsbericht der Immobilienwirtschaft über Schulbaumaßnahmen
mündlicher Bericht
5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche
5.1 Lokale Agenda 21 - 10. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01162-10)
5.2 Neuauflage der Publikation "Frühe Hilfen für Kinder mit Handicaps in Dortmund".
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01797-10)
5.3 Verteilung zusätzlicher Ganztagsplätze in der OGS im Schuljahr 2010-11
mündlicher Bericht
5.4 Nutzerorientierte Ertüchtigung von Sporthallen
hier: Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01993-10)
6. Anträge / Anfragen
6.1 Beginn Ganztag an Gymnasien und Realschulen in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02004-10)
6.2 Gemeinschaftsschulen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02065-10)
6.3 Inklusion
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02066-10)
6.4 Gemeinschaftsschule
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02036-10)
6.5 Immanuel-Kant Gymnasium
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02037-10)
Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau Schnittker (SPD) - eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Schulausschusses fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Schulausschuss beschlussfähig ist.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wird im Wege der Dringlichkeit um TOP 3.2 „Umsetzung von Maßnahmen aus dem Zusatzpaket "Haushaltsbegleitbeschluss" zum Haushalt 2010 (Ertragssteigerungen); hier: Änderung der Entgeltordnung zur Überlassung von Schulräumen und Pausenflächen an Dritte“ erweitert.
TOP 6.2 und 6.4 werden im Zusammenhang behandelt.
Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung einstimmig festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Schulausschusses am 30.06.2010
Die Niederschrift über die 6 Sitzung des Schulausschusses am 30.06.2010 wird einstimmig genehmigt.
2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
zu TOP 2.1
Neubau einer Sporthalle am Reinoldus- und -Schiller Gymnasium
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01906-10)
Folgender von Frau Dr. Tautorat (Fraktion Die Linke) mündlich gestellter Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag wird bei 1 Ja-Stimme, 16 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt:
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die Planungen zum Neubau einer Sporthalle mit drei Übungseinheiten voranzutreiben und den Eigenbau (Finanzierung über den Städt. Haushalt) durch den Hauhalt zu prüfen und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat bei 19-Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt und beauftragt die Verwaltung:
Die Planungen zum Neubau einer Sporthalle mit drei Übungseinheiten in der vorgestellten Form voranzutreiben und hierzu wirtschaftliche Umsetzungsvarianten, Eigenbau (Finanzierung über den Städt. Haushalt), Finanzierung durch das Sondervermögen und Anmietung durch den Hauhalt, Finanzierung durch Dritte und alleinige Anmietung durch Stadt zu prüfen. Der Kostenrahmen für die Halle beträgt nach derzeitigem Stand rd. 4,2 Mio. €.
Für die Voruntersuchungen ist die Bereitstellung eines Budget in Höhe von 160.000 € erforderlich.
Die Finanzierung für Planungskosten erfolgt aus dem Teilergebnisplan 2010 des Amtes 4D unter dem Sachkonto 522200 – Aufwendungen für Unterhaltung der Grundstücke, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen – in Verbindung mit dem Auftrag 4D0801010009 – Sporthallenentwicklungs- und Sanierungsprogramm – veranschlagt.
Eine Budgetausweitung findet nicht statt.
Der Neubau ist als neue Maßnahme im Sinne des § 82 GO NW zu definieren. Der Beginn der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der im betreffenden Haushaltsjahr geltenden haushaltsrechtlichen Regelungen und Auflagen zur Bewirtschaftung dieses Haushaltsjahres.
Die Ergebnisse sind dem Rat mit dem Ziel einer schnellen Umsetzung und Realisierung der Halle zeitnah zur weiteren Beratung zur Verfügung zu stellen.
3. Angelegenheiten der Schulverwaltung
zu TOP 3.1
Schulschwimmen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01504-10-E1)
Die Stellungnahme der Verwaltung wird nach Beantwortung zahlreicher Fragen zur Kenntnis genommen.
zu TOP 3.2
Umsetzung von Maßnahmen aus dem Zusatzpaket "Haushaltsbegleitbeschluss" zum Haushalt
2010 (Ertragssteigerungen);
hier: Änderung der Entgeltordnung zur Überlassung von Schulräumen und Pausenflächen an
Dritte
Empfehlung
(Drucksache Nr. 01817-10)
Bei 1 Enthaltung empfiehlt der Schulausschuss dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss:
Der Rat beschließt die in der Anlage beigefügte geänderte „Entgeltordnung für die
außerschulische Nutzung von Schulräumen und Pausenflächen der Stadt Dortmund“ mit
Wirkung ab 01.10.2010.
Die Beantwortung der Frage von Frau Dr. Tautorat (Die Linke), welcher Personenkreis die Räume anmietet, erfolgt in der nächsten Sitzung schriftlich.
4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
zu TOP 4.1
Quartalsbericht der Immobilienwirtschaft über Schulbaumaßnahmen
mündlicher Bericht
Frau Dr. Nienkemper-Hausmann (Städt. Immobilienwirtschaft) erstattet mit einer PowerPoint-Präsentation Bericht. Die gezeigten Folien werden der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.
Auf die Frage von Herrn Neumann (CDU) nach dem Sachstand bei der Gutenberg-Grundschule bzw. beim Fritz-Henßler-Berufskolleg erläutert Frau Dr. Nienkemper-Hausmann (Städt. Immobilien-wirtschaft) zum Berufskolleg technische Details. Der Bedarf, der von Schulverwaltung gesehen wird, müsste da noch aufgesattelt werden. Wenn man über eine Neubauvariante nachdenkt, könnte das auch bedeuten, dass andere Flächenzuschnitte nach modernen Konzepten und mehr bzw. weniger Flächen benötigt werden. Auch muss geprüft werden, welche Modelle man sich für eine Finanzierung vorstellen kann, eine Investorenlösung oder eine Abwicklung über den Haushalt. Da viele Dinge darauf aufbauen und noch aufbereitet werden müssen, kann frühestens die Ratssitzung im Oktober mit einer Vorlage erreicht werden.
Frau Bonekamp (Schuldezernentin) verdeutlicht, dass das Vorhaben nicht über den Haushalt finanziert werden kann, denn dann wäre das Geld, das insgesamt zur Verfügung steht, komplett in eine Maßnahme gewandert. Es kann aus ihrer Sicht nur eine Investorenlösung werden, der Verwaltungsvorstand ist gerade dabei, die letzten Möglichkeiten zu prüfen. Zur Gutenberg-Grundschule wurde gestern im Verwaltungsvorstand beschlossen, dass die 1 Mio., die in den offenen Ganztag gehen sollen, gelistet und damit in den 10 Mio. enthalten sind. Sie geht daher davon aus, dass man in kürzester Zeit mit dem Bau beginnen kann.
Herr Spieß (SPD) bittet um Einzelheiten zur Adolf-Schulte-Schule, worauf Frau Dr. Nienkemper-Hausmann (Städt. Immobilienwirtschaft) erläutert, dass die Immobilienwirtschaft hier eine Anbaulösung präferiert. Im Moment ist die Finanzierung mit diesem Volumen aber leider nicht gesichert, so dass zunächst die Interimsvariante zum Zuge kam. Es gibt einen Klassenraum, der eine Art Küchenzeile hat, wo die Kinder notdürftig verpflegt werden können. Das ist nicht befriedigend, und sie hofft, dass eine Nachfinanzierung möglich ist und das Objekt dann umgesetzt werden kann.
Für Frau Blotenberg (B’90/Die Grünen) sind auch Interimslösungen mit Schwierigkeiten verbunden, wenn sie ein Ranking der einzelnen Schulen untereinander auslösen. Viele Schulen warten händeringend auf bauliche Veränderungen, und ein Beschluss, wie z.B. eben gefasst, 160.000 Euro für Planungskosten auszugeben, gibt auch den Eltern das Gefühl, es passiere etwas. In vielen Fällen geschieht danach aber nichts, und das wird irgendwann ganz massiv zurückschlagen, weil das auch etwas mit Vertrauen in Politik zu tun hat. Es kann doch nicht angehen, dass nur dort etwas bewegt wird, wo es ein starkes Engagement von Menschen gibt, die sich auch artikulieren können. Ihrer Auffassung hat Politik einen anderen Auftrag und muss das Wohl der ganzen Stadt im Auge halten, und deswegen appelliert sie an die Verwaltung, auch weniger privilegierte Schulen nicht „im Regen stehen“ zu lassen.
Frau Smerdka (Sprecherin der Gymnasien) hat Sorge, dass sich eine Sprachregelung einschleicht, wonach das 1000-Schulen-Programm der Einstieg in Baumaßnahmen zum gebundenen Ganztag sei. Das ist nicht der Fall, es handelt sich um zwei völlig unterschiedliche Dinge. Wenn an Schulen Umbaumaßnahmen aus dem 1000-Schulen-Programm stattfinden, resultiert das aus der Schulzeitverkürzung und der Tatsache, dass die Schulen Übermittagbetreuung in einer offenen Form anbieten sollen. An ihrer Schule beispielsweise wird die Cafeteria optimiert, das erleichtert aber den Übergang in den gebundenen Ganztag in keiner Weise, weil die Räume viel zu klein sind und kein warmes Mittagessen angeboten werden kann. Alle Schulen, die in den gebundenen Ganztag gegangen sind, können die vorgesehene Mittagspause nicht so durchführen, wie es gedacht ist. Weil sie es eben immer wieder erlebt, dass das 1000-Schulen-Programm mit dem gebundenen Ganztag gleichgesetzt wird, warnt sie davor zu glauben, dass damit schon irgendein Schritt in Richtung gebundener Ganztag finanziert sei. Sie wartet im Übrigen immer noch auf eine Aussage darüber, wie es weitergeht.
Frau Bonekamp (Schuldezernentin) konstatiert, dass das Heisenberg-Gymnasium von den dreien Schulen, die in den gebundenen Ganztag gehen wollen, diejenige ist, die am wenigsten zusätzliche Raumkapazitäten zur Verfügung hat. Das ist bekannt und belastet sie sehr. Es ist aber kein Unwille ihrerseits, sondern wirklich der Finanzlage dieser Stadt geschuldet. Sie versichert der Schule, dass das Thema für sie an allererster Stelle steht und sie das bei jeder Gelegenheit auch klar und deutlich zum Ausdruck bringt.
Herr Drolshagen (Behindertenpolitisches Netzwerk) ist erfreut, dass in dem Vortrag zweimal der Begriff Barrierefreiheit aufgetaucht ist. Dafür dankt er im Namen aller Betroffenen, zumal es sich auch noch um weiterführende Schulen handelte. Bei den anderen Maßnahmen tauchte das nicht auf, deshalb fragt er, ob Barrierefreiheit immer angedacht wird, worauf Frau Dr. Nienkemper-Hausmann (Städt. Immobilienwirtschaft) erwidert, dass das Thema Barrierefreiheit bei Neubauten von vorn herein berücksichtigt wird. Probleme entstehen da, wo z.B. eine OGS-Küche für 100.000 Euro eingebaut wird, man das ganze Schulgebäude jetzt aber nicht so herrichten kann.
Frau Landgraf (Stadteltern) betont, dass die Eltern den gebundenen Ganztag in Dortmund wollen, und da dafür nicht genug Geld vorhanden ist, verlangt die Stadtelternschaft, dass der Verwaltungsvorstand in dieser Sache „mehr Gas“ gibt. Sie wird das an entsprechender Stelle einfordern.
Der Bericht der Verwaltung wird damit zur Kenntnis genommen.
5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche
zu TOP 5.1
Lokale Agenda 21 - 10. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01162-10)
Herr Dingerdissen empfindet die Zusammenfassung der zahlreichen Anstrengungen beeindruckend und spricht der Verwaltung dafür seinen ausdrücklichen Dank aus.
Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 5.2
Neuauflage der Publikation "Frühe Hilfen für Kinder mit Handicaps in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01797-10)
Der Schulausschuss nimmt die vom Gesundheitsamt herausgegebene Broschüre mit besonderem Dank zur Kenntnis, bittet aber, die Kritik des Behindertenpolitischen Netzwerkes, nicht am Entstehungsprozess beteiligt gewesen zu sein, aufzugreifen, in der Zukunft schon im Vorfeld entsprechende Kontakte zu knüpfen und das Gremium auch an der Beratungsfolge zu beteiligen.
zu TOP 5.3
Verteilung zusätzlicher Ganztagsplätze in der OGS im Schuljahr 2010-11
mündlicher Bericht
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Die Ausführungen werden der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.
zu TOP 5.4
Nutzerorientierte Ertüchtigung von Sporthallen
hier: Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01993-10)
Der Schulausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur nutzerorientierten Ertüchtigung von Sporthallen zur Kenntnis.
6. Anträge / Anfragen
zu TOP 6.1
Beginn Ganztag an Gymnasien und Realschulen in Dortmund
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02004-10-E1)
Die Bitte um Stellungnahme wird in der nächsten Sitzung schriftlich beantwortet.
zu TOP 6.2
Gemeinschaftsschulen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02065-10)
Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02065-10-E1)
zu TOP 6.4
Gemeinschaftsschule
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02036-10)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02036-10-E1)
Die Tagesordnungspunkte 6.2 und 6.4 werden im Zusammenhang behandelt.
Folgender Antrag der Fraktion B’90/Die Grünen liegt vor:
1) Die Verwaltung wird gebeten, im nächsten Ausschuss über die durch den Koalitionsvertrag
der neuen Landesregierung eröffnete Möglichkeit sowie über das vom Schulministerium erarbeitete Eckpunktepapier zur Errichtung von Gemeinschaftsschulen zu informieren. Zur Information und Diskussion des Ausschusses ist eine /e VertreterIn des Schulministeriums einzuladen.
2) Die Verwaltung wird gebeten, darzustellen, welche konkreten Möglichkeiten zur Errichtung
von Gemeinschaftsschulen sie in Dortmund sieht und wie sie sich den weiteren Diskussions- und Entscheidungsprozess vorstellt.
3) Die Verwaltung wird aufgefordert, umgehend eine Veranstaltung zur Information der
Dortmunder Schulen über die Möglichkeiten der Errichtung von Gemeinschaftsschulen
durchzuführen.
Frau Blotenberg (B’90/Die Grünen) begründet den Antrag ausführlich, mit dem sie das Thema vorantreiben möchte, und zwar nicht parteipolitisch gefärbt, sondern durch neutrale Informationen, damit auch Schulkonferenzen und Schulpflegschaftsvorsitzende in diesem Rahmen ihre Entscheidungen treffen können. Es ist wenig Zeit, und deswegen muss in ihren Augen einiges parallel laufen. Daher bittet sie um Zustimmung.
Frau Schnittker (Vorsitzende, SPD) weist darauf hin, dass die nächste Ausschusssitzung zeitlich begrenzt ist und das Tagesordnungsvolumen wegen des Haushalts und eines längeren Vortrages schon ausgeschöpft ist. Sie bittet daher zu überlegen, ob das Thema auch in der Dezembersitzung behandelt werden kann.
Frau Bonekamp (Schuldezernentin) möchte für Dortmund mit seiner sehr vielfältigen Schullandschaft zumindest die Überlegung anzustellen, ob man einen Modellschulstandort initiieren kann. Alle wissen aus ihrer eigenen Schulzeit, dass Veränderungen im Schulsystem häufig mit sehr vielen Hemmnissen versehen sind, und da das letztlich für alle Auswirkungen hat, muss man das sehr sorgfältig begleiten. Deshalb würde auch sie sehr gern bald einsteigen, denn es gibt gewisse Fristen. 25 interessierten Städte, die bereits die Gründung einer Gemeinschaftsschule planen, sind schon am Start. Das sind keineswegs nur kleine Städte, die Schwierigkeiten mit ihren Hauptschulstandorten haben, sondern es sind auch große Städte dabei, die eine Chance für eine andere Form des gemeinsamen Lernens sehen. Eine Veranstaltung, möglicherweise auch mit der Schulministerin, kann sie sich daher gut vorstellen.
Auch Frau Landgraf (Stadteltern) wünscht sich eine öffentliche, parteiübergreifende Diskussion in Dortmund. Die Stadteltern haben dazu auch bereits mit Herrn Dr. Rösner von der TU Dortmund eine Veranstaltung geplant, um die Eltern umfassend aufzuklären.
Herr Neumann (CDU) wird Punkt 1 und 2 des Antrages unterstützen, denn Information des Ausschusses ist das A und O. Aber dass die Verwaltung jetzt schon tätig wird und sich um Dinge kümmern soll, von denen man überhaupt nicht weiß, ob man sie hinterher durchsetzen will, kann er nicht nachvollziehen. Deshalb lehnt er Punkt 3 ab. Auch das Ansinnen der FDP kann er so nicht mittragen. Die Vorlage eines aussagefähigen Schulentwicklungsplans hat der Ausschuss auf Antrag seiner Fraktion im Übrigen schon im Mai beschlossen.
Frau Schnittker (Vorsitzende, SPD) weist darauf hin, dass es sich bei dem Vorgang der FDP/BL um eine Bitte um Stellungnahme handelt. Zudem hat sie wahrgenommen, dass Einzelabstimmung des Antrages der Grünen gewünscht ist.
Herr Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) will keinen ideologischen Schulkampf in Dortmund, sondern eine sachliche Herangehensweise. Im Moment sind dafür die Vorzeichen in NRW erstaunlich gut. Mit seiner Anfrage möchte er sichergestellt wissen, dass die Verwaltung informiert und die politische Entwicklung nicht quer über die Parteien läuft. Es gibt schließlich Bereiche, in denen eine Gemeinschaftsschule gar keinen Sinn macht, dazu kann die Verwaltung sicher aufgrund der Schulentwicklung sagen, was da und dort in den nächsten fünf, sechs Jahren passiert.
Herr Spieß (SPD) erkennt aus den bisherigen Beiträgen deutlich, dass man Polemik ausschließen und sich auf die sachlichen Argumente zurückziehen will. Das begrüßt er sehr. Gleichwohl bereitet ihm Punkt 3 des Antrages des Grünen im Hinblick auf den engen Zeitrahmen Leibschmerzen, deshalb wird auch seine Fraktion dem Punkt 3 nicht folgen.
Frau Blotenberg (B’90/Die Grünen) ist fassungslos und bittet die anwesenden SprecherInnen der Schulformen, genau hinzuhören, was heute hier evtl. nicht abgestimmt wird. Punkt 3 stellt keine abschließende Entscheidung dar, eine Gemeinschaftsschule einzurichten, und ihr Wunsch ist auch nicht in irgendeiner Form parteipolitisch besetzt. Sie beantragt aber jetzt, über den Antrag in Gänze, ohne ihn in Unterpunkte zu zergliedern, abzustimmen, und dann wird man in Düsseldorf erfahren, dass man hier im Ausschuss nur bereit ist, sich parteipolitisch zu informieren, um einen Wissensvorsprung vor den Bürgerinnen und Bürgern zu haben.
Die Sitzung wird auf Wunsch der SPD-Fraktion von 17.10 Uhr bis 17.20 Uhr unterbrochen.
Herr Erstfeld (Bezirksschülervertretung) führt aus, dass auch die Bezirksschülervertretung die Initiative unterstützt, eine Informationsveranstaltung durchzuführen. Ohne das kann man keine öffentliche Diskussion führen, deshalb bemängelt er, dass die Politik da sehr zurückhaltend ist. An dieser Stelle bittet er auch eindringlich darum, dass die Schülerinnen und Schüler eingebunden werden, das wird nämlich sonst oft vergessen.
Herr Neumann (CDU) wird den mündlichen Antrag der Grünen ablehnen. Die CDU stellt erneut den Antrag, dass Einzelabstimmung erfolgt.
Herr Spieß (SPD) findet es nicht in Ordnung, dass mit dem Wortbeitrag der Grünen die Polemik geschürt wird, die eigentlich alle ausschließen wollten. Das schadet der Sache eher als es nützt. Er wird sich dem Antrag der CDU zur Einzelabstimmung anschließen und begründet, warum. Punkt 3 ist grundsätzlich nicht falsch, aber zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht. Es ist eine Regelung, die man treffen kann, wenn die beiden ersten Punkte abgearbeitet sind.
Frau Bonekamp (Schuldezernentin) informiert, dass die Landesregierung eine sehr umfangreiche Stellungnahme erarbeitet hat, die auch den Schulen in Dortmund zur Verfügung gestellt wurde. Dort sind die Grundlagen sehr gut konkretisiert, die als Rahmenvoraussetzungen gelten, um Anträge zu stellen. In der Fachbereichskonferenz, dem Zusammenschluss zwischen der örtlichen Schulaufsicht und der Schulverwaltung, wurde darüber natürlich auch beraten, und man ist da schon ein Stück konkreter geworden als im Koalitionsvertrag.
Fraktionsübergreifend ist man sich schließlich einig, dass das Thema einer besonderen Erörterung bedarf. Aufgrund dessen wird der Schulausschuss am 11. November 2010, ab 15.00 Uhr im Ratssaal zu einer Sondersitzung zusammenkommen, um sich damit ohne Zeitdruck beschäftigen zu können.
Mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion wird Einzelabstimmung des Antrages gewünscht.
Einstimmig nimmt der Schulausschuss folgenden, während der Sitzung geänderten (siehe fetten Text) Antrag der Fraktion B’90/Die Grünen an:
1) Die Verwaltung wird gebeten, in der Ausschusssitzung am 11.11.2010 über die durch den Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung eröffnete Möglichkeit sowie über das vom Schulministerium erarbeitete Eckpunktepapier zur Errichtung von Gemeinschaftsschulen zu informieren. Zur Information und Diskussion des Ausschusses ist eine /e VertreterIn des Schulministeriums
Einstimmig nimmt der Schulausschuss folgenden Antrag der Fraktion B’90/Die Grünen an:
2) Die Verwaltung wird gebeten, darzustellen, welche konkreten Möglichkeiten zur Errichtung
von Gemeinschaftsschulen sie in Dortmund sieht und wie sie sich den weiteren Diskussions- und Entscheidungsprozess vorstellt.
Bei 3 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen lehnt der Schulausschuss folgenden Antrag der Fraktion B’90/Die Grünen ab:
3) Die Verwaltung wird aufgefordert, umgehend eine Veranstaltung zur Information der
Dortmunder Schulen über die Möglichkeiten der Errichtung von Gemeinschaftsschulen
durchzuführen.
Die Bitte um Stellungnahme der FDP/Bürgerliste wird in der Sondersitzung schriftlich beantwortet.
zu TOP 6.3
Inklusion
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02066-10)
Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02066-10)
Folgender Antrag der Fraktion B’90/Die Grünen liegt vor:
1. Die Verwaltung wird gebeten, in der nächsten Sitzung des Ausschusses die Grundzüge
der UN-Behindertenrechtskonvention zum Thema Bildung sowie den momentanen Stand der Umsetzung in Dortmund darzustellen.
2. Zur Sitzung ist ein Vertreter der Landesarbeitsgemeinschaft „Gemeinsames Leben“ in den Ausschuss einzuladen, um das von der Landesarbeitsgemeinschaft in Auftrag gegebene Rechtsgutachten zur Umsetzung der UN-Konvention vorzustellen.
3. Die Verwaltung wird aufgefordert, eine Fachveranstaltung zum Thema „Inklusive Bildung“
zu organisieren, um den weiteren Prozess der Umsetzung mit allen Beteiligten in Dortmund zu diskutieren.
4. Die Verwaltung wird aufgefordert im aktuellen Handeln alles zu unterlassen, bzw. zu tun, um den Prozess der Inklusion zu stützen.
Frau Blotenberg (B’90/Die Grünen) begründet den Antrag ihrer Fraktion. Es gibt hier nicht die Dringlichkeit des zeitlichen Rahmens, aber jeder muss sich klar machen, dass Inklusion eine gesellschaftliche Verantwortung ist, die ins Bewusstsein aller Bürgerinnen und Bürger gelangen muss. Deswegen wünscht sie auch hier eine Informationsveranstaltung darüber, wie das Thema umgesetzt werden kann. Sie bittet, dem Antrag zuzustimmen.
Für Herrn Neumann (CDU) ist das Thema wirklich sehr wichtig, und daran führt kein Weg vorbei. Deswegen hat auch schon die vorige Landesregierung sehr intensiv daran gearbeitet. Gleichwohl bleibt er aber dabei, dass alles, was in diesem Zusammenhang an Ideen und Verwirklichungen kommen soll, letztlich auch mit Geld zu tun hat. Das gravierende Moment ist aber vor allem der Kontakt zwischen Lehrern und betroffenen Eltern, damit die Eltern zukünftig die Freiheit haben zu entscheiden, in welche Schule sie ihre Kinder schicken. Den Antrag lehnt seine Fraktion ab.
Herr Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) wird den Antrag nicht ablehnen, bittet aber bei Punkt 2 darum, etwas Zurückhaltung zu üben, wenn die Rede von einer Landesarbeitsgemeinschaft ist, die ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben hat. Über das Thema wurde schon an anderen Stellen gesprochen, und es darf nicht der Eindruck erweckt werden, als müsste die Stadt jetzt „auf Teufel komm raus“ irgendetwas umsetzen. Dann braucht man keine Haushaltsdebatten mehr, denn dann wird alles Geld dafür verwandt werden müssen. Auch der viel beschworene Elternwille passt nicht in diesen Zusammenhang, denn wenn Inklusion gesetzesmäßig vorgegeben ist, kann man den Eltern die Entscheidung nicht mehr freistellen. Über diesen Widerspruch bittet er einmal nachzudenken. Die UN-Konvention hat zudem zunächst die Länder im Auge, in denen behinderten Kinder nicht beschult werden. NRW, das über hervorragende Förderschulen verfügt, kann da vordergründig nicht gemeint sein. Aber Verwaltung hat die Aufgabe, unter finanziellen Gesichtspunkten, UN-Rahmenbedingungen, eigenen Bedingungen und unter der Kooperation Förderschulen/Regelschulen etwas Neues aufzubauen. Darüber muss in einer Fachtagung informiert werden.
Frau Bonekamp (Schuldezernentin) schließt sich dem an, man darf das Kind nicht mit dem Bade ausschütten, aber es gibt einen Rechtsanspruch. Und darüber muss man gar nicht mehr streiten, sondern grundsätzlich und systematisch versuchen, die Haltung der Schullandschaft zum Thema Inklusion zu verändern. Das ist ein langer Prozess, den man sehr vorsichtig betreiben muss. Man muss auch im Hinterkopf behalten, dass den Kindern, die einen bestimmten Förderbedarf haben, dieser nicht verloren geht. Gerade in Zeiten leerer Kassen ist die Gefahr groß. Deswegen warnt sie vor einem Schnellschuss. Auf der anderen Seite gibt es für den Fachbereich Schule die gesetzliche Grundlage, nach der er zu arbeiten hat. In dem Bildungsnetzwerk, das mit der Bezirksregierung unterhalten wird, ist ein Schwerpunkt festgelegt worden, und diese Aufgabe wurde im Regionalen Bildungsbüro mit Mensch und Stelle angesiedelt. Es müssen tatsächlich Veranstaltungen durchgeführt werden, um zu informieren, Ängste abzubauen und Vertrauen zu schaffen.
Frau Schnittker (Vorsitzende, SPD) hält Punkt 1 des Antrages für hinfällig, zumal in der nächsten Sitzung zu diesem Thema ein umfassendes Referat geplant ist. Zu Punkt 4 fragt sie, was diese Formulierung, die sich in sich widerspricht, bewirken soll,.
Frau Blotenberg (B’90/Die Grünen) verdeutlicht zu dem Wunsch, das von der AG „Gemeinsam Leben“ in Auftrag gegebene Rechtsgutachten vorgestellt zu bekommen, dass das Ganze der umfassenden Vorabinformation dient. Und Punkt 4 ist vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt. Man soll alles unterlassen, was gegen Inklusion ist und alles tun, um das Thema voranzutreiben, damit man sich dem Ziel weiter nähert.
Herr Drolshagen (Behindertenpolitisches Netzwerk) hat sich aus seiner eigenen Betroffenheit heraus einige persönliche Gedanken gemacht: „Ich selbst bin seit einem schweren Verkehrsunfall im Jahr 1976 auf den Rollstuhl angewiesen. Bereits bei der Behandlung in einer Spezialklinik für Rückenmarksverletzte sagte der behandelte Chefarzt, ‚schicken Sie diesen Jungen bitte nicht auf eine Sonderschule, denn dann ist ein baldiges Ende der Bildungskarriere absehbar’. Dem sind meine Eltern dann auch gefolgt, und neben einem starken Umfeld, hat es auch meine eigene Persönlichkeit ermöglicht, dann eben dafür einzustehen. Ich habe dann eine Bildungskarriere auf Regelschulen durchwandert, letzten Endes mit einem Abitur und einem Hochschulabschluss in theoretischer Informatik. Heute bin ich Studienrat an einem kaufmännischen Berufskolleg in der Sek II. Ich habe selbst an einigen Stellen die Diskriminierung durch das System erfahren und oft für meine Rechte kämpfen müssen. Erfolg hatte ich damit nur in Teilen. So gehöre ich also auch zu den Unterstützern aus der politischen Behindertenselbsthilfe für ein inklusives Lernen, wobei ich darauf hinweisen möchte, dass Inklusion ‚eine Schule für alle’ bedeutet. Dies beinhaltet, dass es sich nicht nur um die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen handelt, sondern aller bisher vom System benachteiligten Personenkreise. Die bisherige Praxis der Förderschulen manifestiert in meinen Augen Aspekte des Ausschlusses vom gesellschaftlichen Leben, was berufliche Chancen, soziale Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben angeht. Diese abstrakten Begriffe beinhalten für eine betroffene Person ganz konkret das wirtschaftliche Auskommen durch eine eigene Leistung, den Aufbau eines Freundeskreises und das Gefühl einer Zufriedenheit mit dem eigenen Leben. Der gemeinsame Unterricht ist ein Schritt in die richtige Richtung, wird aber noch zu oft durch einen Verzicht auf sonderpädagogische Förderung erkauft. Integration heißt hier, ‚du darfst an eine Regelschule, wenn du auf Förderung verzichtest’. Dies ist eine berechtigte Sorge von Eltern, die im Rahmen von Inklusion ebenfalls berücksichtigt werden muss. Auf der anderen Seite gibt es von Schulen und Lehrkräften die berechtigte Sorge, eine optimale Förderung betroffener Schülerinnen und Schüler nicht gewährleisten zu können. Auch das höre ich in meinem täglichen Umfeld, wenn wir mit Schülerinnen und Schülern mit Behinderung konfrontiert sind. Hier werden auch einige Stellen deutlich, wo Menschen im System behindert werden, weil Voraussetzungen noch nicht geschaffen worden sind. Der Aufbau eines inklusiven Schulsystems muss also den Schwerpunkt von der Integration, also der Bewegung der betroffenen Person in das System hinein zur Inklusion wechseln, und d.h. auch, dass das System sich auf die betroffenen Personenkreise zubewegen muss. Dabei müssen die Sorgen aller Beteiligten entsprechend gewürdigt werden. Der Aufbau eines Inklusionssystems ist in meinen Augen zwingend notwendig, muss aber mit der nötigen Sorgfalt geschehen und darf keineswegs überhastet stattfinden. Hierbei sind z.B. die Ansätze der Stadt Dortmund zu würdigen, dass wir Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen nach dem Standard „barrierefrei+“ gestalten wollen. Wir sind schon auf dem Weg dorthin. Sind diese baulichen Voraussetzungen letzten Endes dann erfüllt, dann kann es um eine behutsame pädagogische Umsetzung mit bestmöglicher Förderung unter Einbeziehung von Eltern, Lehrkräften, Verwaltung, Politik und Betroffenen gehen. Der Begriff Betroffenenbeteiligung, sofern sie selbst für sich entscheiden können, fehlt mir hier zu oft. Einige Sachen würde ich als betroffene Person daher unter Fremdbestimmung verbuchen. Dieser Prozess muss dann letzten Endes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen Lebensführung der Betroffenen führen, mit der sie selber auch zufrieden sind.“
Frau Schnittker (Vorsitzende, SPD) dankt für diesen wichtigen Beitrag und schlägt vor, den Antrag heute als eingebracht zu betrachten, in der nächsten Sitzung den Vortrag der Schulaufsicht zu hören, noch offene Fragen beantwortet zu bekommen und dann erneut aufzurufen.
Frau Blotenberg (B’90/Die Grünen) hält davon nichts und bittet ihrerseits, das Thema ebenfalls in der Sondersitzung zu behandeln, worauf Frau Schnittker (Vorsitzende, SPD) darauf hinweist, dass ein Schulrat nicht in eine Sitzung zitiert werden kann, sondern es müssen Terminabsprachen mit ihm getroffen werden. Das ist für den 29.10.10 geschehen.
Herr Hagedorn (Schulverwaltungsamt) informiert, dass sich die Verwaltung intensiv mit diesem Thema beschäftigt. Es gibt dazu eine lange Tradition beim Gemeinsamen Unterricht in Dortmund, und es gibt das Kompetenzzentrum an der Schule an der Froschlake. Das ist jetzt zunächst Grundlage allen Handelns. Und die Verwaltung ist dabei, eine Fachtagung genau zu diesem Thema vorzubereiten. Herr Rieger wird das im Oktober alles präsentieren, und wenn gewünscht wird, die Arbeitsgemeinschaft einzuladen, wird er das tun, das sieht er nicht als problematisch an.
Der Antrag gilt als eingebracht und wird in der nächsten Schulausschusssitzung wieder aufgerufen.
zu TOP 6.5
Immanuel-Kant Gymnasium
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02037-10)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02037-10-E1)
Die Bitte um Stellungnahme wird in der nächsten Sitzung schriftlich beantwortet.
Die Vorsitzende dankt für die Mitarbeit am heutigen Tag und schließt die öffentliche Sitzung
um 18.05 Uhr.
S c h n i t t k e r D i n g e r d i s s e n S t a h n k e
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin
Anlage 1:
(See attached file: SchulA22Sep2010.pdf)
Anlage 2:
(See attached file: Protokollnotiz 'Zusatzplätze OGS in 10-11'.pdf)