Niederschrift (öffentlich)

über die 11. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit


am 26.04.2022
Messe Westfalenhallen, Halle 1U



Sitzungsdauer: 16:00 - 17:55 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Sascha Mader (CDU)


Rm Barbara Brunsing (B 90/Die Grünen))
Rm Norbert Bonde (SPD)
Rm Dominik De Marco (SPD)
Rm Stefan Dondrup (DIE PARTEI)
Rm Matthias Dudde (B 90/Die Grünen) sB Kevin Götz (DIE LINKE+)
Rm Dirk Hartleif (CDU)
Rm Torsten Heymann (SPD)
Rm Silvya Ixkes-Henkemeier (SPD)
sB Mattias Hechler (SPD)
Rm Katrin Lögering (B 90/Die Grünen)
Rm Ute Mais (CDU)
Rm Uwe Kaminski (SPD) i. V. für Rm Carla Neumann-Lieven (SPD)
Rm Matthias Nienhoff (CDU) i. V. für sB Joachim Pohlmann (CDU)
Rm Manfred Sauer (CDU)
Rm Leander Schreyer (B 90/Die Grünen)
sB Roman Senga (FDP/Bürgerliste)
Rm Oliver Stieglitz (B 90/Die Grünen)
Rm Dirk Thomas (AfD)
Rm Petra Dresler-Döhmann(DIE LINKE+)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Gerda Haus (Seniorenbeirat)


sE Petra Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk)
sE Isilay Isilar Günes (Integrationsrat)

3. Beratende Mitglieder:

Thomas Friedhoff (StadtSportBund)


4. Beschäftigtenvertreter:

Horst Kortwittenborg, 41/Archiv


Natascha Sievert, 42
Raphael Westermeier, 42
Carsten Krause, 52/2

5. Verwaltung:

StD Jörg Stüdemann


Matthias Kozka – 2/Dez-BL
Stefan Bromund – 2/Dez.-Con.
Michael Steffens – BL 5/Dez
Dr. Stefan Mühlhofer - 41/GfD
Hendrikje Spengler – 41/KB
Dr. Johannes Borbach-Jaene – 41/BI
Stefan Heitkemper – GBL Dortmunder U
Tobias Ehinger – 42/GfD
Martin Lizan – 42/GfD
Daniel Buess – 42/GfD
Bernd Kruse – 52/GF
André Knoche - 52/1 GBL
Annette Kulozik - 52/3 GBL
Uta Wittig-Flick – 67/2-4

6. Gäste:

Herr Prof. Dr. Wolfgang Sonne, Wissenschaftlicher Leiter Baukunstarchiv NRW


Herr Dipl.-Ing. Benjamin Sieber, Vorsitzender des Vorstandes Freunde des Museums Ostwall e. V.
Herr Dipl.-Ing. Markus Lehrmann, Geschäftsführer Baukunstarchiv NRW gGmbH


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 11. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit,
am 26.04.2022, Beginn 16:00 Uhr,
Messe Westfalenhallen, Halle 1U



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 08.03.2022


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

nicht besetzt


3. Angelegenheiten der Kulturbetriebe

3.1 Umbenennung des "Museum Ostwall im Dortmunder U" in "Leonie Reygers-Museum"
mündlicher Bericht/Präsentation

3.2 Digitalisierung in der Kulturellen Bildung
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23801-22-E1)

3.3 Restitution von Raub- und Beutekunst
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23802-22-E2)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23802-22-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23802-22-E3)

3.4 Einberufung eines Runden Tisches zur Ateliersituation in Dortmund
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23803-22-E1)

3.5 Umsetzung des Bibliotheksstärkungsgesetzes
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23804-22-E2)

3.6 Mahnentgelte in den Stadt- und Landesbibliotheken sowie den Stadtteilbibliotheken
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23805-22-E1)

3.7 Street Art in Dortmund
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23806-22-E1)

3.8 Öffentlichkeitsarbeit der Dortmunder Museumslandschaft
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23819-22-E1)

3.9 Umgang mit Kriegerdenkmälern und Denkmälern aus der Kaiserzeit
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24438-22)

3.10 Stadtfest und Kulturfestival DORTBUNT! und Dortmund.Live
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24443-22)

3.11 Neukonzeption des Förderprogramms Internationaler Kunst- und Kulturaustausch im Rahmen der Partnerstädte der Stadt Dortmund.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23566-22)

3.12 Verlagerung und Verstetigung des Schauraum „Comic und Cartoon“ von EB 41 zu 41/U (UZWEI) sowie Einrichtung und Besetzung einer Planstelle.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23178-21)

3.13 Mitgliedschaft der Stadt Dortmund / DORTMUND KREATIV im „Förderverein Kultur- und Kreativwirtschaft e.V.“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24182-22)

3.14 Verlängerung des Projektes page21 bis 31.03.23 im Dortmunder U
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23661-22)


4. Angelegenheiten des Theaters

4.1 Bildung einer Baukommission für das Projekt "Junge Bühne" des Theater Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23976-22)

4.2 Gebäudefunkanlage: Finanzierung und Sachstand
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23712-22)


5. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe

5.1 Bewerbung um die Frauen Fußball WM 2027
mündlicher Bericht

5.2 Kunstrasen
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23816-22-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23816-22-E2)

5.3 Parkraumbeleuchtung Rombergpark und Zoo
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23258-21)

5.4 Parkleitsystem Zoo
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23289-21-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23289-21-E2)
hierzu -> Planungsskizzen
(Drucksache Nr.: 23289-21-E3)

5.5 Zukunft der Sportwelt-Bäder
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23512-22-E4)

5.6 Sachstand Sonnensegel
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24323-22)

5.7 Elektrische Schließanlagen an Turn- und Sporthallen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24440-22)

5.8 Darstellung von attraktiven Sport-Angeboten auf der Webseite der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24441-22)


5.9 Vierter Quartalsbericht der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2021
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23598-22-E2)

5.10 Masterplan Sport: Special Olympics World Games Berlin 2023 - "Host Town Program"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23493-22)

5.11 Handball-Weltmeisterschaft der Frauen 2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24228-22)

5.12 Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark: 2. Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23872-22)


6. Sonstige Angelegenheiten

6.1 Zukunft der Dortmunder City
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 31.03.2022
(Drucksache Nr.: 24114-22)

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.04.2022

6.2 Fahrt des Ausschusses nach Wien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24437-22)

6.3 Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 11. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23793-22)

6.4 Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 12. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23785-22)

6.5 Projekt "nordwärts": Zwischenbericht zum Monitoring- und Evaluationskonzept
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21642-21)



Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit wird durch den Ausschussvorsitzenden Herrn Rm Sascha Mader (Vorsitzender, CDU-Fraktion) eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Mader fest, dass der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.
Ferner weist der Vorsitzende auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin. Weiterhin weist der Vorsitzende darauf hin, dass die Sitzung aufgrund der Coronasituation so kurz wie möglich durchzuführen sei.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Mais benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung bittet, folgende Vorlagen im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:
Vergabe von Reinigungsdienstleistungen für die Räumlichkeiten des Theater Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23865-22)


Die Angelegenheit wird unter
TOP 4.3 behandelt.
Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 08.03.2022

Die Niederschrift über die 10. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 08.03.2022 wird genehmigt.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- nicht besetzt -

3. Angelegenheiten der Kulturbetriebe

zu TOP 3.1
Umbenennung des "Museum Ostwall im Dortmunder U" in "Leonie Reygers-Museum"
hierzu-> Schreiben der Initiative Leonie Reygers vom 18.01.2022

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt das Schreiben der Initiative Leonie Reygers Museum vom 18.01.22 an den Oberbürgermeister Thomas Westphal vor (Anlage 1).

Weiterhin stellen Herr Dipl-Ing. Benjamin Sieber (Vorsitzender des Vorstands Freunde des Museums Ostwall e.V.) und Prof. Dr. Wolfgang Sonne (Wissenschaftlicher Leiter Baukunstarchiv NRW) die Initiative anhand einer Präsentation vor, die allen Ausschussmitgliedern als Handout vorliegt
(Anlage 2)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ist sich einig, dass die Verwaltung den Vorschlag der Namensgebung prüft, um dann eine politische Entscheidung zu treffen.

zu TOP 3.2
Digitalisierung in der Kulturellen Bildung
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23801-22-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt erneut folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion aus der Sitzung vom 08.03.2022 vor:
Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um Information zu folgenden Punkten:
· Wir bitten um Darstellung, wie die Gesamtkonzeption der Stadt Dortmund zur kulturellen Bildung auf die fortschreitende Digitalisierung der kulturellen Bildung reagiert hat. Wie sind kulturelle Bildung und Digitalisierung in Einklang gebracht worden? Besteht Bedarf das kulturelle Bildungskonzept im digitalen Bereich neu auszurichten (nicht auf Technik bezogen)?
· Werden bei der digitalen kulturellen Bildung auch Themen wie Big Data und Datenschutz berücksichtigt bzw. besonders berücksichtigt?
· Welche Fördermöglichkeiten für die Entwicklung der digitalen Bildung bestehen und werden diese in Dortmund abgerufen?
· Welche Auswirkungen hat die Digitalisierung in der kulturellen Bildung auf das Bildungsverständnis?
· Welche ethischen, sozialen und emotionalen Kompetenzen müssen für einen angemessenen und lebensdienlichen Umgang mit der Digitalität erworben werden? Wie sollen jene Kompetenzen nachhaltig im Allgemeinen vermittelt werden?

Begründung:
Die Digitalisierung mit ihren tiefgreifenden gesellschaftlichen und kulturellen Effekten verändert auch die kulturelle Bildung und stellt sie vor neue (sozio-ethischen) Herausforderungen. Die Chancen, aber auch gerade die Probleme und Gefahren der Digitalisierung werden in den letzten Jahren immer deutlicher. Entsprechend muss geprüft werden, ob auch das kulturelle Bildungskonzept der Stadt überarbeitet werden muss. Eine weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich.

Die Verwaltung sagt eine schriftliche Stellungnahme bis zur nächsten Sitzung zu.

zu TOP 3.3
Restitution von Raub- und Beutekunst
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23802-22-E2)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23802-22-E1)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23802-22-E3)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt erneut folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN aus der Sitzung vom 08.03.2022 vor:
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Dortmunder Provenienzforschung, also die Forschung zur Herkunft von Kunstwerken und Kulturgütern, schon immer positiv begleitet. Dies waren unter anderem die folgenden Projekte:
§ „Wilhelm August Luz (1892-1959) – ein Kunsthändler im NS-Staat und in der Nachkriegszeit. Zugänge von Gemälden des 19. Jahrhunderts an das Museum Folkwang, Essen, und das Museum für Kunst und Kulturgeschichte, Dortmund, 1933-1945“ (Zeitraum: 2009-2012),
§ „Museum für Kunst und Kulturgeschichte, die Erwerbungen in der Ära Rolf Fritz (1934-1966): Skulpturen und Gemälde“ (Zeitraum: 2015-2018),
§ „Museum für Kunst und Kulturgeschichte und Museum Ostwall im Dortmunder U – Projekt zur systematischen Überprüfung nach NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut: Erwerbung von Werken der klassischen Moderne bis 1956 und Erwerbung von Grafik des 19. Jahrhunderts bis 1966 (Zeitraum: 2018-2021).

Bitte um Stellungnahme

Vor dem Hintergrund dieser Forschungsprojekte, deren Ergebnisse auch in einer Ausstellung 2018 im MKK präsentiert wurden, bitten wir um die um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Sind weitere Forschungsprojekte für erworbene Kunstobjekte in Verbindung mit der Zeit des Nationalsozialismus geplant?
2. Die Dortmunder Museen besitzen neben Kunstobjekten auch zahlreich weitere Objekte. Auch bei diesen Objekten stellen sich die Fragen nach den rechtlichen Bedingungen des Erwerbs, sofern sie in der NS-Zeit oder in Zusammenhängen kolonialer Machtverhältnisse erworben worden sind. Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung zu diesen Fragen vor?

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit erneut folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion aus der Sitzung vom 08.03.2022 vor:
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um Beratung und Beschluss
der folgenden Punkte:

1. Wir bitten um Information, ob in den Dortmunder Kultureinrichtungen und
Sammlungen bereits eine Erhebung/Bestandsprüfung erfolgt ist, wobei Objekte
und Schriften identifiziert erfasst worden sind, die als Raub- und Beutekunst aus
Zeiten des Kolonialismus oder der NS-Zeit identifiziert werden konnten. Wurden
hierbei auch Objekte festgestellt, bei denen nicht klar identifiziert werden konnte,
ob es sich um Raub- und Beutekunst handelt, der Verdacht aber nahe liegt? Wir
bitten um eine Auflistung der betroffenen Objekte.

2. Sofern dies noch nicht erfolgt ist, wird die Verwaltung beauftragt, eine entsprechende
Erhebung durchzuführen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, Objekte und Schriftstücke, die sich in städtischen
Kultureinrichtungen befinden und als Raub- oder Beutekunst identifiziert
werden können, zu restituieren. Ziel ist es im Rat eine entsprechende Beschlussfassung
über eine Rückgabe an die rechtmäßigen Besitzer*innen zu erwirken.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, Objekte und Schriftstücke zu benennen, die bereits
als Raub- und Beutekunst identifiziert werden konnten und wann diese an
ihre rechtmäßigen Besitzer*innen zurückgegeben wurden bzw. wann eine
Rückgabe beabsichtigt ist.

Begründung:
Während der Zeit des Kolonialismus und der NS-Zeit wurden viele Kunstobjekte und
Schriften auf der ganzen Welt ihren rechtmäßigen Besitzer*innen und ihren Nachfahren
durch Privatpersonen und insbesondere staatliches Handeln entwendet. Auch wenn in der
Vergangenheit bereits viele Objekte und Schriftstücke an die rechtmäßigen Besitzer*innen
und ihre Nachfahren zurückgegeben werden konnten, befinden sich auch heute noch viele
Objekte und Schriftstücke dieser Raub- und Beutekunst in öffentlichen Kultureinrichtungen
und Sammlungen in Deutschland wieder. Neben den klar als Raub- und Beutekunst identifizierbaren
Objekten, findet sich dort auch eine große Anzahl an Objekten, bei denen die
Herkunft bislang noch eindeutig geklärt wurde bzw. geklärt werden konnte, aber eine Einordnung als Raub- und Beutekunst wahrscheinlich ist. Auch in Dortmund könnte die
Wahrscheinlichkeit bestehen, dass sich in den städtischen Kultureinrichtungen und Sammlungen Raub- und Beutekunst befindet.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
Sie baten – ergänzend zu den Ausführungen von Herrn Dr. Mühlhofer im AKSF am 8. März 2022 –
um eine schriftliche Stellungnahme zum Umgang der städt. Museen mit Raub- und Beutekunst aus der Kolonial- und NS-Zeit. Anbei unsere Ausführungen:

Zu Drucksache Nr. 23802-E1

Punkt 1
Im Museum für Kunst und Kulturgeschichte und im Museum Ostwall im Dortmunder U befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine Kulturgüter, die während der Kolonialherrschaft in Übersee erworben wurden, sowie Kultobjekte oder menschliche Überreste, deren Herkunft und öffentliche Ausstellung problematisch sind. Zwecks Überprüfung der Museumsbestände auf NS-Raubkunst wurde 2014 der Forschungsbedarf im
Museum für Kunst und Kulturgeschichte und im Museum Ostwall im Dortmunder U ermittelt und eine Objektliste erstellt, die Kunstbestände umfasst, die vor 1945 entstanden und nach 1933 erworben wurden. Seit 2022 erfolgt eine Revision dieser Objektliste. Es wird zudem geprüft, ob auch bei archäologischen Artefakten des Museums für Kunst und Kulturgeschichte ein Forschungsbedarf vorliegt. Die Forschungen waren bis 2021 projektgebunden. Sie wurden vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste, Magdeburg, durch Drittmittel gefördert. 2020 wurde eine Planstelle Provenienzforschung im Museum für Kunst und Kulturgeschichte geschaffen, der auch die Untersuchung der Kunstwerke im Museum Ostwall im Dortmunder U obliegt.

Punkt 2
Im Rahmen von drei drittmittelfinanzierten Forschungsprojekten wurden 2009-2012, 2015-2018 und 2018-2021 die Provenienz von 382 Objekten im Museum für Kunst und Kulturgeschichte und Museum Ostwall im Dortmunder U untersucht. Seit 2020 erfolgt eine Revision der Forschungsergebnisse des zweiten Forschungsprojekts unter Einbeziehung neuer Datenbanken und Archivalien. 2022 wurde mit der Überprüfung der Sammlung Gröppel im Museum Ostwall im Dortmunder U begonnen.

Punkt 3
Das Museum für Kunst und Kulturgeschichte und das Museum Ostwall im Dortmunder U untersuchen seit 2009 bzw. 2018 ihre Bestände proaktiv. Derzeit gibt es keine Restitutionsforderungen.

Punkt 4
Bislang konnte kein Objekt identifiziert werden, das eindeutig belastet ist und restituiert werden muss.

Zu Drucksache-Nr.: 23802-22-E2

Punkt 1
Das Museum für Kunst und Kulturgeschichte und das Museum Ostwall im Dortmunder U überprüfen systematisch die Kunstbestände, die vor 1945 entstanden und nach 1933 erworben wurden. Die Forschungen waren bis 2021 projektgebunden. Sie wurden vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste, Magdeburg, durch Drittmittel gefördert. 2020 wurde eine Planstelle Provenienzforschung im Museum für Kunst und Kulturgeschichte geschaffen, der auch die Untersuchung der Kunstwerke im Museum Ostwall im Dortmunder U obliegt. Anfang 2022 wurde mit der Erforschung der Provenienz der Sammlung Gröppel im Museum Ostwall im Dortmunder U begonnen. Darüber hinaus sind derzeit keine weiteren durch das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste drittmittelfinanzierten Forschungsprojekte geplant.

Punkt 2
Im Museum für Kunst und Kulturgeschichte und im Museum Ostwall im Dortmunder U befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine Kulturgüter, die während der Kolonialherrschaft in Übersee erworben wurden, sowie Kultobjekte oder menschliche Überreste, deren Herkunft und öffentliche Ausstellung problematisch sind.
Zwecks Überprüfung der Museumsbestände auf NS-Raubkunst wurde 2014 der Forschungsbedarf im Museum für Kunst und Kulturgeschichte und im Museum Ostwall im Dortmunder U ermittelt und eine Objektliste aufgestellt. Seit 2022 erfolgt eine Revision dieser Objektliste. Es wird zudem geprüft, ob auch bei archäologischen Artefakten des Museums für Kunst und Kulturgeschichte ein Forschungsbedarf vorliegt. Derzeit gibt es keine Restitutionsforderungen. Bislang konnte kein Objekt identifiziert werden, das eindeutig belastet ist und restituiert werden muss.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.4
Einberufung eines Runden Tisches zur Ateliersituation in Dortmund
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23803-22-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt erneut folgender Antrag der SPD-Fraktion aus der Sitzung vom 08.03.2022 vor:
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Runden Tisch zur Atelierssituation in Dortmund ins Leben zu rufen. Ziel des Runden Tisches ist ein Austausch zwischen der Freien Kulturszene untereinander und mit der Verwaltung zum Bedarf eines Atelierhauses.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit verschiebt den Antrag erneut in seine nächste Sitzung, da das Konzept der Verwaltung noch nicht vorliegt.

zu TOP 3.5
Umsetzung des Bibliotheksstärkungsgesetzes
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23804-22-E2)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23804-22-E3)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt erneut folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion aus der Sitzung vom 08.03.2022 vor:
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um Stellungnahme zu folgenden Punkten:
1. Sieht die Verwaltung einen Bedarf für erweiterte Öffnungszeiten der Bibliotheken?
2. Wie hoch wären die entstehenden Kosten durch die erweiterten Öffnungszeiten der Bibliotheken?
3. Gibt es bzw. in welche Höhe gibt es Fördermittel des Landes für die Umsetzung der erweiterten Öffnungszeiten? Wie hoch wäre der Anteil an den zusätzlichen Kosten, die hierdurch aufgefangen werden können?

Die Beantwortung soll bitte ebenfalls dem APOD zur Verfügung gestellt werden.

Begründung:
Neben Museen, Theatern und Kinos gehören öffentliche Bibliotheken zu den meistbesuchten Kulturorten. Bislang haben die Bibliotheken aber starre Öffnungszeiten, die auf die Bedürfnisse der Nutzer*innen angepasst werden könnten. Mit dem Gesetz zur Stärkung der kulturellen Funktion der öffentlichen Bibliotheken und ihrer Öffnung an Sonntagen (Bibliotheksstärkungsgesetz) hat der Landtag Nordrhein-Westfalen 2019 die rechtliche Grundlage für Öffnungszeiten von öffentlichen Bibliotheken geschaffen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
zu den im Antrag zur Tagesordnung gestellten Fragen zum Thema “Umsetzung des
Bibliotheksstärkungsgesetzes“ nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
1. Sieht die Verwaltung einen Bedarf für erweiterte Öffnungszeiten der
Bibliotheken?

Aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen lassen sich aus den vergangenen
zwei Jahren nur wenige Rückschlüsse auf die Nutzung der Bibliotheken ziehen. Die
Zahlen aus dem Jahr 2019 mit mehr als 450.000 Besuchen allein in der
Zentralbibliothek zeigten jedoch eine sehr gute Nachfrage bei der Bibliotheksnutzung.
Insbesondere die Arbeitsplätze in der Zentralbibliothek waren an vielen Tagen häufig
vollständig belegt. Auch nach Wiederöffnung der Bibliothek nach der
pandemiebedingten Schließung in 2021 wurden die Arbeitsmöglichkeiten sofort gut
nachgefragt. Daher ist davon auszugehen, dass die Bibliothek als Lern- und Arbeitsort
insbesondere auch für Schüler*innen auch zukünftig sehr wichtig bleibt. Daher wurde
in dem im Dezember 2020 vom Rat verabschiedeten Masterplan Bildung im
Maßnahmenkatalog auch ein Prüfauftrag zur Erweiterung der Öffnungszeiten
aufgenommen. Da die Anzahl der angebotenen Arbeitsplätze aufgrund der räumlichen
Situation in der Zentralbibliothek nicht mehr erweitert werden kann, stellt die
Erweiterung der Öffnungszeiten die einzige Möglichkeit da, das Angebot zu
verbessern. Da die Zentralbibliothek im Gegensatz zu den Zentralbibliotheken andere
Großstädte noch einen Schließtag (Montag) hat und auch samstags nur bis 15.00 Uhr
geöffnet ist, sollte sich die Erweiterung der Öffnungszeiten zunächst auf diese
Zeiträume beschränken.

2. Wie hoch wären die entstehenden Kosten durch die erweiterten Öffnungszeiten
der Bibliotheken?
Für die folgende überschlägige Kostenkalkulation wurde zugrunde gelegt, dass die
Öffnungszeiten auf montags 10.00 -19.00 Uhr und samstags bis 18.00 Uhr erweitert
werden. Es wird das gleiche Servicelevel für die Kund*innen zugrunde gelegt, wie es
bisher während der Öffnungszeiten sichergestellt ist. Voraussetzung ist auch die
vollständige Umsetzung der RFID-Einführung, die im ersten Halbjahr 2022
abgeschlossen werden soll. Die dadurch erreichten Effizienzgewinne sind bereits
berücksichtigt.

Die Kosten für die Erweiterung der Öffnungszeiten setzen sich aus mehreren
Bestandteilen zusammen. Zu den Betriebskosten für Licht, Lüftung und Heizung
rechnen wir auch die Kosten für den Wachdienst in der Rotunde. Hier müssen
geschätzt insgesamt Mehrkosten von 25.000,- Euro per Anno angesetzt werden.

Für die Beschäftigten in Ausleihe und Rückgabe ist von einem Mehrbedarf von einer
Stelle E7 auszugehen. Daraus ergeben sich Kosten in Höhe von 60.000,-. Euro per
Anno.

Für die Beschäftigten im Informationsdienst ist von einem Mehrbedarf von 1,5 Stellen
E10 auszugehen. Daraus ergeben sich Kosten in Höhe von 120.000,- Euro per Anno.
Bei einer Umsetzung einer Öffnungserweiterung im oben genannten Umfang muss
also von Mehrkosten in Höhe von ca. 200.000 Euro per Anno ausgegangen werden

3. Gibt es bzw. in welche Höhe gibt es Fördermittel des Landes für die Umsetzung
der erweiterten Öffnungszeiten? Wie hoch wäre der Anteil an den zusätzlichen
Kosten, die hier

Eine Landesförderung wäre nur möglich, wenn die Öffnungszeiten auch auf sonntags
ausgeweitet würden. Allerdings ist auch in diesem Förderprogramm „Programm zur
Stärkung der Sonntagsöffnung in Bibliotheken (ProSiB)“ die Förderung von
Personalkosten pro Bibliothek auf 9.600,- Euro per Anno begrenzt, so dass sich für
Bibliotheken in der Größenordnung der Stadt- und Landesbibliothek hier keine
relevante Fördermöglichkeit ergibt.

Zusammenfassend kann man sagen, dass die Erweiterung der Öffnungszeiten der
Zentralbibliothek ein wesentlicher Bestandteil zur Verbesserung des Bibliotheksangebotes
sein kann. Trotz der durch die RFID-Einführung möglichen Reduzierungen beim
Personaleinsatz wäre eine Erweiterung der Öffnungszeiten aber mit erheblichen Mehrkosten
verbunden. Die Förderprogramme des Landes bieten derzeit keine substantielle Möglichkeit
zur Verringerung dieser Kosten im Rahmen eines Projektes.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.6
Mahnentgelte in den Stadt- und Landesbibliotheken sowie den Stadtteilbibliotheken
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23805-22-E1)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23805-22-E2)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt erneut folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion aus der Sitzung vom 08.03.2022 vor:
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet die Verwaltung zu prüfen, ob die Mahnentgelte der ersten Mahnstufe auf nicht zurückgegebene Medien bei den städtischen Bibliotheken abgeschafft werden können.

Hierbei sind u.a. folgende Fragen zu klären:
1. Wie hoch sind die Mindereinnahmen bei der Abschaffung der ersten Mahnstufe? Sofern eine genaue Bezifferung nicht möglich ist, bitten wir um eine (grobe) Schätzung.
2. Liegen Informationen vor, welche Nutzer*innen-Gruppen besonders häufig Mahnentgelte zahlen müssen?
3. Könnte die Abschaffung der ersten Stufe der Mahnentgelte im Rahmen eines ein- oder zweijährigen Projektes getestet werden?
4. Wie schätzt die Verwaltung die Auswirkungen der Abschaffung der ersten Mahnstufe ein?

Begründung:
Studien und Praxiserfahrungen aus den USA zeigen, dass Mahngebühren für nicht zurückgegebene Medien insbesondere Kinder und Jugendliche sowie Nutzer*innen mit niedrigen Einkommen belasten. Zudem führen Mahngebühren nicht dazu, dass Medien automatisch rechtzeitig zurückgegeben werden - trotz der Mahngebühren werden Ausleihfristen überschritten. Befürchtungen, dass es nach der Abschaffung der Mahngebühren zu einer deutlich höheren Anzahl von verspäteten Rückgaben kommt, haben sich in der Praxis nicht bestätigt. Tatsächlich konnte allenfalls ein geringer bzw. kein Anstieg an verspäteten Rückgaben festgestellt werden.
Durch die Abschaffung der Mahngebühren könnte die kulturelle Teilhabe von Kinder und Jugendliche und Nutzer*innen mit niedrigen Einkommen verbessert werden. Denn die Abschaffung der Mahngebühren baut Hürden ab, die besonders Nutzer*innen mit niedrigen Einkommen sowie Kinder und Jugendliche treffen. Nicht gezahlte Mahngebühren führen zu Kontensperrungen der Nutzer*innen, die die Ausleihangebote der Bibliotheken dringend brauchen. Nutzer*innen, deren Kundenkonten wegen nicht gezahlter Mahngebühren gesperrt bleiben, nutzen die Angebote der Bibliotheken nicht mehr.

Die Rückführung der Medien durch die Nutzer*innen könnte hingegen sichergestellt werden, in dem z.B. eine Woche nach Überschreiten der Ausleihfrist das fehlende Ausleihexemplar im Kundenkonto als „verloren“ verbucht und ein Wertbetrag für das Ersetzen des Ausleihexemplars eingebucht wird. Sobald das Ausleihexemplar unbeschädigt zurückgebracht oder der Verlust ersetzt wird, ist das Kundenkonto wieder ausgeglichen. Eine Mahngebühr wird dann nicht mehr berechnet.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
zu den im Antrag zur Tagesordnung gestellten Fragen zum Thema “Fairen und offenen Zugang zu Dienstleistungs- und Bildungsangeboten der Bibliotheken schaffen - Mahnentgelte in der Stadt- und Landesbibliothek sowie den Stadtteilbibliotheken abschaffen“ nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
1. Wie hoch sind die Mindereinnahmen bei der Abschaffung der ersten Mahnstufe? Sofern eine genaue Bezifferung nicht möglich ist, bitten wir um eine (grobe) Schätzung.

Die Einnahmen der Stadt- und Landesbibliothek aus Fristüberschreitungsentgelten lagen im Mittel der letzten Jahre bei 120.000,- Euro. Leider lässt sich aus unserem System nicht genau erfassen, welchen Anteil Fristüberschreitungsentgelte der Stufe 1 daran haben. Wir gehen aber davon aus, dass ca. 80% der Einnahmen in diesen Bereich fallen. Dies wären ca. 96.000,- Euro pro Jahr.

2. Liegen Informationen vor, welche Nutzer*innen-Gruppen besonders häufig Mahnentgelte zahlen müssen?

Alle Verknüpfungen von personenbezogenen Daten mit Forderungen werden aus Gründen des Datenschutzes nach dem Zahlvorgang gelöscht. Daher ist eine statistische Auswertung nicht möglich.

3. Könnte die Abschaffung der ersten Stufe der Mahnentgelte im Rahmen eines ein- oder zweijährigen Projektes getestet werden?

Eine Abschaffung des Fristüberschreitungsentgeltes der Stufe 1 im Rahmen eines Projektes wäre möglich, sofern der Stadt- und Landesbibliothek die dadurch entstehenden Mindereinnahmen aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen würden. Eine Kompensation der Mindereinnahmen im Wirtschaftsplan des Geschäftsbereiches ist nicht möglich.

4. Wie schätzt die Verwaltung die Auswirkungen der Abschaffung der ersten Mahnstufe ein?

Durch die Abschaffung der Fristüberschreitungsentgelte der Stufe 1 ist mit einer verzögerten Medienrückgabe und einer daraus resultierenden geringeren Verfügbarkeit der Medien für andere Kund*innen zu rechnen. Nach Zustellung der Fristüberschreitungserinnerung per E-Mail bzw. Briefpost hätten die Kund*innen 10 Tage Zeit, die Medien zurück zu bringen bevor in der Stufe 2 Entgelte anfallen würden. Erfahrungen aus anderen Bibliotheken zeigen, dass diese Fristen von den Kund*innen regelmäßig ausgeschöpft werden und möglicherweise faktisch sogar der Leihfrist zugeschlagen werden. Dies könnte sogar dazu führen das mehr Kund*innen mit ihren Medien in die Stufe 2 kommen und ggf. sogar höhere Entgelte zahlen müssen.

Ein Alternative zur Aussetzung der Stufe 1 ist die Versendung von Erinnerungsbenachrichtigungen vor Fristablauf per E-Mail. Da aber nur ein Teil der Bibliothekskund*innen in ihrem Konto eine E-Mailadresse hinterlegt haben, würde dieser Service nicht allen zugutekommen.


Zusammenfassen lässt sich aus Sicht der Stadt- und Landesbibliothek sagen, dass eine Aussetzung der Fristüberschreitungsentgelte der Stufe eine umsetzbare Maßnahme darstellen würde, sofern die Mindereinnahmen durch eine Erhöhung des städtischen Zuschusses ausgeglichen würden. Ob die in der Anfrage genannten Ziele damit erreicht werden können, kann allerdings nur im Rahmen eines entsprechenden Projektes ermittelt werden.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.7
Street Art in Dortmund
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23806-22-E1)

Die SPD-Fraktion hat die Bitte um Stellungnahme zurückgezogen.

zu TOP 3.8
Öffentlichkeitsarbeit der Dortmunder Museumslandschaft
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23819-22-E1)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23819-22-E2)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt erneut folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN aus der Sitzung vom 08.03.2022 vor:
die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet die Verwaltung um Stellungnahme zur Öffentlichkeitsarbeit der städtischen Museen. Hierbei soll die Verwaltung bei der Beantwortung insbesondere auf folgende Fragen zur digitalen Öffentlichkeitsarbeit eingehen:
1. Auf welchen Social-Media-Plattformen werden von den einzelnen Museen eigene Seiten bzw. Profile betrieben? (YouTube, Facebook, Instagram, TikTok, …?)
2. Mit welchen Personalressourcen setzen die einzelnen Museen ihre Öffentlichkeitsarbeit um?
3. Inwiefern unterstützt die Dortmund-Agentur die einzelnen Museen in ihrer digitalen Öffentlichkeitsarbeit, zum Beispiel bei der Erstellung professioneller Reels/TikToks, Videos und Bilder?
4. Inwiefern können die Museen beim Community-Management (Kommentare, Anfragen, …) über die Social-Media-Plattformen zusätzlich unterstützt werden?

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
Sie baten um eine schriftliche Stellungnahme zur Öffentlichkeitsarbeit der städtischen Museen.
Anbei unsere Ausführungen:

1. Auf welchen Social-Media-Plattformen werden von den einzelnen Museen eigene Seiten
bzw. Profile betrieben?

Vom Museum für Kunst und Kulturgeschichte, vom Naturmuseum Dortmund, vom Westf.
Schulmuseum, von der Abteilung Kunst im öffentlichen Raum, vom schauraum: comic + cartoon
sowie vom Torhaus Rombergpark (Kulturbüro-Account) werden die Plattformen Facebook
und Instagram bespielt. Das Hoesch-Museum ist auf Facebook aktiv, das Kindermuseum
Adlerturm nur auf Instagram. Im Museum für Kunst und Kulturgeschichte wurden in der
Vergangenheit auch kurze Videofilme über den Youtube-Kanal der Stadt Dortmund verbreitet.
Die Bespielung der Plattform Twitter wurde aber aufgrund fehlender personeller Ressourcen
aufgegeben. Die wünschenswerte Bespielung der Plattform LinkedIn (Zielgruppe
Fachöffentlichkeit) ist aus selbigem Grund nicht möglich.

Die städtische Galerie im Torhaus Rombergpark verfügt seit 2020 über eine virtuelle Galerie
(verlinkt auf der städtischen homepage), die sich als wichtiges digitales Instrument der Öffentlichkeitsarbeit entwickelt hat. Die Betreuung wurde extern vergeben.

Die Gedenkstätte Steinwache nutzt die Plattform Facebook und produziert ebenfalls in unregelmäßigen Abständen Kurzfilme für den städtischen Youtube-Kanal.

Das Dortmunder U ist bei Facebook, Instagram, Twitter, Youtube, Google, Google Art´s &
Culture, TikTok und Spotify aktiv. Die UZWEI hat Kanäle bei Facebook, Instagram und Youtube.
Das Museum Ostwall bespielt aktiv die Kanäle Facebook und Instagram. Die Twitternutzung
wurde vom Museum Ostwall wegen mangelnder Ressourcen eingestellt. Des Weiteren
gibt es projektabhängige Kanäle wie für den „Sommer am U“ (Facebook), die Kunstbibliothek
„Weitwinkel“ (Facebook und Instagram), den „Don´t Hate Blog“ (Facebook und Instagram)
und das Jugendmedienfestival „Feedback“ (eingestellt). Zusätzlich werden vereinzelt Seiten
für Workshopangebote der UZWEI bei Instagram betrieben. Die Vielzahl der Kanäle ist nötig,
um die unterschiedlichen Zielgruppen bestmöglich zu erreichen. Zum Beispiel sind auf Facebook inzwischen größtenteils ältere Zielgruppen zu finden, während jüngere Zielgruppen zu Instagram und TikTok abgewandert sind. Im Social-Media-Bereich ist es außerdem nachteilig, wenn ein einzelner Kanal für eine heterogene Zielgruppe (Kinder/Erwachsene, Subkultur/Hochkultur) genutzt wird, da auf diese Weise der Algorithmus der Anbieter nicht richtig arbeiten kann und der Werbeeffekt verpufft, da Personen auch die Inhalte angezeigt bekommen, die sie eigentlich nicht interessieren. Zusätzlich kann unterschiedlicher Content
nur bei bestimmten Plattformen eingebunden werden (z.B. 360°-Rundgänge ausschließlich
bei Google Arts & Culture). Spezifische Kanäle wie z.B. Spotify wurden im Rahmen der Ausstellung „Studio 54“ eingeführt und freuen sich auch weiterhin großer Beliebtheit. Mit „Mozilla Hubs“ und dem „Metaverse“ entstehen derzeit weitere Plattformen, welche zukünftig
besonders den AR (Augmented Reality) und VR (Virtual Reality) Bereich in den Fokus rücken
werden.

2. Mit welchen Personalressourcen setzten die einzelnen Museen ihre Öffentlichkeitsarbeit
um?

Für die professionelle Bespielung der oben genannten Plattformen gibt es im Geschäftsbereich
Museen keine Planstelle, beispielsweise aus dem Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und
Marketing. Facebook und Instagram (Texte, Fotos) sowie die redaktionelle Betreuung von
Websites wird im Naturmuseum Dortmund und im Museum für Kunst und Kulturgeschichte
aus der Abteilung Bildung und Vermittlung heraus geleistet. Darüber hinaus hat das Museum
für Kunst und Kulturgeschichte eine externe Dienstleisterin beauftragt. Im Westf. Schulmuseum
leisten dies die Volontärin und eine studentische Hilfskraft, im schauraum: comic +
cartoon, eine Mitarbeiterin der Stadt- und Landesbibliothek, die zu 50% dem schauraum
zugeordnet ist. Im Hoesch-Museum sind die Ehrenamtlichen des Trägervereins aktiv.

In der Gedenkstätte Steinwache werden alle Online-Aktivitäten von einer wissenschaftlichen
Mitarbeiterin neben ihren Hauptaufgaben geleistet.

Die Kanäle des Dortmunder U, der UZWEI und dem „Sommer am U“ werden von externen
Dienstleistern, überwiegend im Rahmen von Honorartätigkeiten, betreut. Im Museum Ostwall
übernimmt dies die wissenschaftliche Volontärin mit Hilfe einer Kuratorin. Die Workshop-
Projektseiten der UZWEI werden von den Workshopleiter*innen betreut, die ebenfalls
über Honorarverträge im Dortmunder U beschäftigt sind. Die Contenterstellung (Foto/Video)
wird zum Großteil von externen Dienstleistern übernommen. Um hochqualitativen Content
zu produzieren muss auf Expertise in unterschiedlichen Bereichen zurückgegriffen werden,
weil die Erstellung von Grafiken, Fotos, Videos und Texten verschiedene Fähigkeiten benötigt.
So kann ein*e Grafiker*in meist keine Videos erstellen und umgekehrt. Eine Festanstellung
dieser Social-Media-Content Manager erscheint inzwischen geboten, da sie durch eine
steigende Bedeutung des Themas und die Unabdingbarkeit von Social Media für die internationale Strahlkraft der Kulturbetriebe immer mehr in die Abläufe der Dienststelle integriert
sind, an Besprechungen und internen Meetings teilnehmen müssen, um die für ihre Arbeit
erforderlichen Informationen zu erhalten. Die Funktion von Contentmanagern wird, auch
mit Hinblick auf das Relaunch der Website www.dortmunder-u.de fortlaufend benötigt und
ist für die Erreichung und Aktivierung der Zielgruppen des Dortmunder U eine wichtige Voraussetzung. Der Stellenumfang nach TVöD wird vom Dortmunder U auf 3 Vollzeitäquivalente bemessen, da die derzeit extern eingekaufte Stundenanzahl durch Urlaub, Krankheit und weitere Ausfallzeiten aufgestockt werden muss, um den gleichen Leistungsumfang, wie in den freien Honorarverhältnissen für das Dortmunder U zu erhalten. In einer Stellungnahme zum Haushaltsbegleitbeschluss wurden die Mehraufwendungen auf 140.000 € p.a. geschätzt.

3. Inwiefern unterstützt die Dortmund-Agentur die einzelnen Museen in ihrer digitalen Öffentlichkeitsarbeit, zum Beispiel bei der Erstellung professioneller Reels/Tik Toks, Videos
und Bilder?

Bis dato findet für den Geschäftsbereich Museen keine Unterstützung oder Zusammenarbeit
mit der Dortmund-Agentur in diesem Bereich statt. Wünschenswert wäre jedoch die Unterstützung bei der professionellen Erstellung von Content (Videos, Reels, Fotos, Podcasts etc.). Das Dortmunder U befindet sich in regelmäßigem Austausch mit der Dortmund Agentur, um die Social-Media-Strategie des Dortmunder U mit der Stadtstrategie abzugleichen. Beiträge
und Content werden darüber hinaus in gegenseitiger Absprache geteilt, um die Reichweiten
zu erhöhen. Bei Veranstaltungen wie z.B. Dortmund.Live dient das Dortmunder U als Studio
und somit als Produktionsort für einen 24-Stunden-Livestream der Dortmund-Agentur. Teilweise
werden auch Pressekonferenzen in Kooperation mit der Dortmund Agentur als Livestream
durchgeführt. Die Contenterstellung (Foto, Video, Texte) zu den Angeboten des
Dortmunder U wird in der Regel über das Dortmunder U selbst geleistet, da die Kapazitäten
der Dortmund-Agentur nicht ausreichen, um die spezifischen Programminhalte innerhalb
des Dortmunder U darzustellen. Eine zentrale Bereitstellung dieser Ressourcen macht auch
gar keinen Sinn, weil Contentmanager vor Ort viel näher an den Kolleginnen und Kollegen,
über deren Arbeit berichtet werden soll, sind.

4. Inwiefern können die Museen beim Community-Management (Kommentare, Anfragen …)
über die Social-Media-Plattformen zusätzlich unterstützt werden?

Die Museen haben eher keinen Bedarf an Unterstützung bei der Beantwortung von Kommentaren und Anfragen, sondern eher in der professionellen (technischen) Erstellung von
Content (siehe Frage 3) und der technischen Begleitung digitaler Live-Events, da sie nicht
über die erforderliche Software, Technik und Personalkapazitäten verfügen. Perspektivisch
benötigt der Geschäftsbereich Museen zwei Planstellen für Öffentlichkeitsarbeit und Marketing,
die u. a. auch die digitale Öffentlichkeitsarbeit übernehmen und eine Planstelle für einen
Medientechniker.

Im Dortmunder U müssen möglichst umgehend drei Vollzeitstellen für das Social-Media-
Marketing und Vermittlung eingerichtet werden. Wir gehen davon aus, dass bei täglicher
Frequenz, inkl. den Wochenenden, eine Person die Social-Media-Kanäle und Webseiten von
1-3 Institutionen betreuen (je nach Aufwand) kann. Dabei ist zu beachten, dass gerade im
musealen Bereich die Zielgruppe einen besonders hohen visuellen Anspruch hat, so dass
Content entsprechend hochqualitativ aufbereitet werden muss. Vor allem professionelle
Videoproduktionen bedeuten einen hohen Aufwand an Zeit, Technik und Personal. Besonders
für Live-Events wird viel Personal und Technik benötigt. Neben geeigneten Kameras und
Equipment werden Personen für die Regie, den Ton und die Bedienung der einzelnen Kameras
benötigt. Zusätzlich müssen im musealen Bereich oft Bildrechte geklärt und z.B. bei der
VG-Bild angemeldet werden. Im Bereich der Vermittlungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen
ist ferner besondere Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen
zu nehmen. Mit diesen Aufgaben entsteht ein nicht unerheblicher zusätzlicher Verwaltungsaufwand, welcher bei der Arbeitsplanung berücksichtigt werden sollte.
WICHTIG: In Zukunft wird Paid-Content, also bezahlte Artikel auf den einzelnen Plattformen,
gegenüber organischem Content noch mehr an Bedeutung zunehmen. Das heißt, dass die
Reichweite von Beiträgen und allgemeinen Werbemaßnahmen (z.B. für Ausstellungen) unbedingt monetär verstärkt werden müssen. Bereits seit mehreren Jahren ist es gängige Praxis der Plattformanbieter organische (unbezahlte) Reichweite einzuschränken, um ihr Geschäftsmodell monetarisieren zu können. Meta (ehem. Facebook) bezog 2021 97% des Umsatzes (115 Milliarden $) aus dem Anzeigengeschäft und wird dies auch weiterhin forcieren.
Während Privatpersonen die Social-Media-Plattformen kostenfrei nutzen können, werden
Unternehmen dazu gezwungen, ihre Ziele (Reichweite, Sichtbarkeit, Besuche) nur unter Einsatz
von Geld verwirklichen zu können. Daher wird zukünftig vor allem das Online-
Performance-Marketing wichtig werden, welches sich ausschließlich mit dem Schalten von
Onlinewerbung und der optimalen Ausspielung des produzierten Contents beschäftigt. Hierbei
ist zu beachten, dass die Bezahlung dieser Werbeplätze meist NICHT per Rechnung möglich
ist, daher dringend geeignete Zahlungsmöglichkeiten (Kreditkarte/Paypal) bei der Stadt
geschaffen werden müssen.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.9
Umgang mit Kriegerdenkmälern und Denkmälern aus der Kaiserzeit
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24438-22)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24438-22-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme/Antrag der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN vor:
die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um Stellungnahme:

Die Verwaltung wird gebeten, eine Übersicht über alle Kriegerdenkmäler und Denkmäler mit einem eindeutigen Bezug zum Deutschen Kaiserreich, wie z.B. 1871er-Denkmäler, anzufertigen und hierbei anzugeben, inwiefern eine kritische Einordnung vor Ort, z.B. durch Stelen, Tafeln, pädagogische Angebote der Geschichtsvermittlung vorgenommen wird.

Darüber hinaus Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, ein geeignetes Format zu entwickeln, um unter Beteiligung der Stadtgesellschaft eine Einordnung der o.g. Denkmäler vornehmen zu können und Antworten für die aufgelisteten Erinnerungsorte zu finden, die eine kritische Gegenposition zum einseitigen und nationalistischen Geschichtsbild zu lassen, das zum Zeitpunkt der Aufstellung der Denkmäler vorherrschte. Hierbei sollen auch sogenannte Gegendenkmäler sowie bauliche Akzente unter Einhaltung des Denkmalschutzes eine relevante Option sein.


Begründung

Wie viele Städte hat auch Dortmund eigene Kriegerdenkmäler, Bismarck-Denkmäler oder Statuen zu Ehren Kaiser Wilhelms. Diese entsprechen einem Geschichtsbild, das von Nationalismus, Kolonialismus, Genoziden, Rassismus und Kriegsverherrlichung geprägt war. Vor dem Hintergrund, dass immer mehr Städte diese Denkmäler nicht unkritisch im öffentlichen Raum stehen lassen, sondern diese mit Stelen, Tafeln, Gegendenkmälern eine kritische und klare Position entgegenstellen, stellt sich auch für Dortmund die Frage nach einem verantwortungsbewussten Umgang mit der eigenen Geschichte und seinen Denkmälern.


Die Verwaltung sagt eine Stellungnahme für die nächste Sitzung zu.

zu TOP 3.10
Stadtfest und Kulturfestival DORTBUNT! und Dortmund.Live
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24443-22)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24443-22-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/DIE Grünen vor:
die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist überrascht, dass nach der schwierigen Debatte um eine vom Oberbürgermeister Westphal eigenständig initiierte Stadtstrategie unter dem Slogan „Dortmund – Großstadt der Nachbarn“ nun ein eigenes Stadtfest unter dem Namen „Tag der Nachbarn“ mit besagtem Slogan am Rat vorbei durch OB Westphal initiiert wird. Aus der Einladung: „Mit einem neuen Stadtfest setzt Dortmund als Großstadt der Nachbarn ein Zeichen für einen solidarischen und friedlichen Zusammenhalt vor unserer aller Tür. Initiiert wird der Tag der Nachbarschaft von Oberbürgermeister Thomas Westphal.“

Vor diesem Hintergrund, dass das neue Stadtfest dem Programm des bisher stattfindenden Stadtfestes DORTBUNT übergeordnet wird (Termin zeitgleich der 27.5.), stellen sich mehrere Fragen, um deren Überweisung und Beantwortung wir zusätzlich auf schriftlichem Wege in der Sitzung des Rates am 12.05.2022 bitten:
1. Wieso wird ein neues Stadtfest initiiert?
2. Liegen Auswertungen für das bestehende Stadtfest DORTBUNT und das Kulturfestival Dortmund.Live vor?
3. Weshalb wurde von einer Einbindung der Bezirksvertretungen und der Ausschüsse des Rates im Vorfeld abgesehen?
4. Wann wurde mit den Planungen für das neue Stadtfest begonnen?
5. Welche Mittel (Personal und Finanzen) sind in das neue Stadtfest geflossen?
6. Wie grenzen sich DORTBUNT, Dortmund.Live und Tag der Nachbarn voneinander ab?

Herr Stieglitz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert die Bitte um Stellungnahme seiner Fraktion.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erklärt, dass der Prozess beim Oberbürgermeister und den entsprechenden Fachbereichen laufe. Deshalb müsse die Anfrage auch dort gestellt werden.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet, die Fragen bis zur Ratssitzung zu beantworten.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit überweist die o.g. Bitte um Stellungnahme an den Rat.



zu TOP 3.11
Neukonzeption des Förderprogramms Internationaler Kunst- und Kulturaustausch im Rahmen der Partnerstädte der Stadt Dortmund.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23566-22)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit hat in seiner Sitzung am 08.03.22 die weitere Beratung der Vorlage in seine heutige Sitzung geschoben.

Frau Ixkes-Henkemeier (SPD-Fraktion) gibt an, dass ihre Fraktion nicht glücklich sei, dass es keinen Austausch gäbe. Sie gibt den Hinweis, die Überschrift für das folgende Verfahren anzupassen.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit fasst mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beschließt die Neukonzeption des Förderprogramms, die entsprechenden Förderrichtlinien für den Förderbereich I und II (Anlage 1 und 3) sowie das Juryverfahren und -besetzung (Anlage 2).

zu TOP 3.12
Verlagerung und Verstetigung des Schauraum „Comic und Cartoon“ von EB 41 zu 41/U (UZWEI) sowie Einrichtung und Besetzung einer Planstelle.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23178-21)

Herr Stieglitz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass seine Fraktion großer Fan des Schauraums sei und auch der Standort sei gut. Deshalb verstehe er nicht, warum der Schauraum ins U solle. Grundsätzlich sei seine Fraktion dafür, dass der Schauraum erhalten bleibe.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) weist darauf hin, dass der Standort bleibe, nur das Management werde ans U gebunden.

Frau Mais (CDU-Fraktion) gibt an, dass ihre Fraktion zustimme, es sei aber kein Freibrief für 2023.

Herr Dr. Mühlhofer (Geschäftsführender Direktor Kulturbetriebe Dortmund) erläutert, dass Projekte, die sich verstätigen, in eine feste Organisation eingefügt würden, um auf Dauer arbeiten zu können. Personell ändere sich nichts, eine Stelle werde aus der Bibliothek herausgenommen, damit wieder eine freie Lektorats Stelle zur Verfügung stehe.

Herr Thomas (AfD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion eine Neuschaffung der Planstelle nicht unterstütze.

Herr Dudde (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet zu erläutern, warum die Stelle erst für 2024 vorgesehen sei.

Herr Dr. Mühlhofer gibt an, dass es möglich sei, sich im Vorfeld zu kümmern, zudem es sehr schwierig sei, eine Lektorats Stelle zu besetzen.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit fasst mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beschließt, dass der mit Drucksache Nr.: 12901-18 ursprünglich als Projekt initiierte Schauraum „Comic und Cartoon“ dauerhaft eingerichtet und organisatorisch von 41/EB zum Dortmunder U, UZWEI verlagert wird. Zur Durchführung von Veranstaltungen inklusive der damit verbundenen Öffentlichkeitsarbeit wird mit Stellenplan 2024 eine zusätzliche Planstelle (100%) in Entgeltgruppe 11 TVöD dauerhaft eingerichtet und im Vorgriff besetzt.
zu TOP 3.13
Mitgliedschaft der Stadt Dortmund / DORTMUND KREATIV im „Förderverein Kultur- und Kreativwirtschaft e.V.“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24182-22)

Frau Mais (CDU-Fraktion) bitte um eine kurze Stellungnahme zur Sinnhaftigkeit der Mitgliedschaften.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erklärt, dass Netzwerke dazu dienten, sich auszutauschen, aber auch Geld einzuwerben. Diese Initiative sei vor allem so zu verstehen, dass man gemeinsam auftreten wolle, Förderanträge formuliere und sich dabei gegenseitig unterstütze. Es handele sich um ein Hilfsnetzwerk, um letztlich Fördermittel zu akquirieren.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Hauptausschuss und Ältestenrat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Hauptausschuss und Ältestenrat der Stadt Dortmund beschließt die Mitgliedschaft der Stadt Dortmund / DORTMUND KREATIV im „Förderverein Kultur- und Kreativwirtschaft e.V.“

zu TOP 3.14
Verlängerung des Projektes page21 bis 31.03.23 im Dortmunder U
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23661-22)

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert ausführlich den Sachverhalt zum Projekt. Der vorläufige Maßnahmenbeginn sei da und auch die Förderung werde für 2023 ausgereicht. Dabei handele es sich um relativ hohe Beträge, die das Projekt erst möglich machen würden (80%ige Finanzierung durch das Land NRW)

Frau Mais (CDU-Fraktion) gibt an, dass ihre Fraktion der Verlängerung des Projektes zustimme, bittet aber auch um Zwischenstände und Ergebnisse.

Frau Ixkes-Henkemeier (SPD-Fraktion) merkt an, dass es für die jungen Studierenden eine tolle Geschichte sei, sich dort zu probieren. Es werde vielfältig genutzt und bringe tolle Ergebnisse.

Herr Stüdemann bietet an, ein Programm der Besichtigung und der Präsentation verschiedener Etappen auszuarbeiten und diesen Ausschuss zu einer Besichtigung einzuladen.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt, das Projekt „page21“ analog der bisherigen Förderung des Landes NRW bis zum 31.03.23 fortzuführen.


4. Angelegenheiten des Theaters

zu TOP 4.1
Bildung einer Baukommission für das Projekt "Junge Bühne" des Theater Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23976-22)

Frau Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk) bittet, das Behindertenpolitische Netzwerk von Anfang an mit einzubeziehen.

Herr Mader (CDU-Fraktion) nimmt den Hinweis von Frau Opitz auf. Dieser Ausschuss habe die Möglichkeit den Prozess zu begleiten, deshalb werde das Thema sich hier wieder finden, um den Informationsstand weiter zu geben.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit fasst einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion
DIE LINKE +, der Fraktion DIE FRAKTION DIE PARTEI und der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss:

Der Ausschuss beschließt in seiner Eigenschaft als Betriebsausschuss für das Theater Dortmund die Bildung einer Baukommission „Junge Bühne“. Die Kommission besteht auf Seiten des Ausschusses aus drei Mitgliedern, welche jeweils eine Stellvertretung haben.

Der AKSF wählt in die Baukommission " Junge Bühne" folgende Ausschussmitglieder als
ordentliche und stellvertretende Mitglieder:

Fraktion (alphabetisch sortiert)
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
B90/Die Grünen
Barbara Brunsing
Leander Schreyer
CDU
Dirk Hartleif
Sascha Mader
SPD
Silvya Ixkes-Henkemeier
Dominik De Marco

Die Arbeit der Kommission richtet sich nach den in der Begründung dargestellten Regelungen.

zu TOP 4.2
Gebäudefunkanlage: Finanzierung und Sachstand
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23712-22)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich, geben die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

- beschließt die Erhöhung des für dieses Projekt anteiligen Investitionszuschusses an das Theater Dortmund um 270.300,00 € (brutto) auf 870.300,00 € (brutto)
- beschließt die ergänzende Ausführung der Gebäudefunkanlage im Bereich der Tiefgarage am Theater Dortmund in Höhe von 169.700,00 € (brutto)
- nimmt zur Kenntnis, dass beabsichtigt wird, einen Wartungsvertrag für die Gebäudefunkanlage für die Dauer von 5 Jahren, mit der Option auf Verlängerung um weitere 5 Jahre abzuschließen.
- beschließt eine Beteiligung des städtischen Haushalts mit 20 % an den Wartungs- und Instandhaltungsaufwendungen der gemeinsam vom Theater und der Tiefgarage genutzten Anteile der Gebäudefunkanlage sowie die vollständige Übernahme der Aufwendungen für allein durch die Tiefgarage genutzte Anteile

5. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe

zu TOP 5.1
Bewerbung um die Frauen Fußball WM 2027

Herr Knoche (Geschäftsbereichsleiter Geschäftsbereich Sport) erklärt, dass der DFB im März auf den Oberbürgermeister mit der Frage, ob Dortmund sich als Ausrichterstadt für die Frauen Fußball WM 2027 bewerben wolle, zugegangen sei.

Die Projektgruppe EURO 24 habe sich intensiver mit dem Thema befasst, es habe auch einen Workshop gegeben, in dem das Bewerbungsverfahren näher erläutert worden sei. (Anlage 3)

Eine verbindliche Erklärung müsse bis Freitag erfolgen. Auch das Rechtsamt habe sich mit den Unterlagen beschäftigt (Anlage 4).

Zeitplan (Anlage 5)

Nachdem die Sprecherinnen und Sprecher der Fraktion ihre jeweilige Haltung zum Thema verdeutlicht haben, spricht sich der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit einstimmig für die Nichtteilnahme aus.

zu TOP 5.2
Kunstrasen
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23816-22-E1)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23816-22-E2)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt erneut folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN aus der Sitzung vom 08.03.2022 vor:
bereits im Jahr 2016 warnte die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit einem entsprechenden Antrag (Drucksache Nr.: 06078-16, Antwort der Verwaltung DS-Nr.: 06932-
17) vor möglichen Risiken beim Einsatz von Granulat auf Kunstrasenplätzen. Die Stadt
Dortmund ließ hingegen über Ihre Pressestelle verlautbaren „Granulat auf Kunstrasenplätzen:
Kein Grund zur Besorgnis.“ (Nr. 2187). Nun kündigte die Stadt jedoch an, aufgrund
von Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) auf Granulat zu verzichten und
alle Kunstrasenplätze durch einen Untergrund von Kork und Sand auszutauschen. Unsere
Fraktion begrüßt diese überfällige Entscheidung.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um Darstellung aller Kunstrasenplätze
anhand folgender Merkmale: Baujahr, Verwendetes Material, Zeitpunkt der letzten PAKGrenzwertmessung,Ergebnis der PAK-Grenzwertmessung.

Darüber hinaus bitten wir die Verwaltung um eine Stellungnahme zu folgenden Fragen:

1. Inwiefern und seit wann hat die Stadt Dortmund ihre Grundhaltung zum Einsatz von
Granulat auf Kunstrasenplätzen verändert?

2. Welche möglichen Gefährdungen bestehen derzeit auf den Kunstrasenplätzen?

3. Wie sehen die Pläne der Verwaltung zum Austausch der Materialien sowohl bei den
städtischen als auch bei den Kunstrasenplätzen in Vereinshand aus? Mit welchen
Einschränkungen ist für den Schul- und Vereinssport in Dortmund zu rechnen?

Begründung:
Am 25.01.2022 wies der städtische Sportdirektor, Hr. Knoche, gegenüber Radio 91.2 darauf
hin, dass alle Kunstrasenplätze in Dortmund nun auf Alternativen aus Sand und Kork
umstellen. Als Grund nannte er die Belastung durch Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Ab 2010 galt ein EU-weiter Grenzwert für PAK-haltige Weichmacheröle in Autoreifen. Eine Ergänzung der REACH-Verordnung trat am 27.12.2013 in Kraft. Damit sind Erzeugnisse mit einem Gehalt von mehr als 1 mg/kg eines der acht krebserregenden PAK seit dem 27.12.2015 verboten (für Kinderspielzeug sogar schon bei 0,5
mg/KG; deshalb ist es entscheidend, welche Werte tatsächlich auf den Dortmunder Sportplätzen gemessen wurden). Die Beschränkung gilt auch für Importartikel. Hersteller und
Importeure müssen seit 2015 sicherstellen, dass die neuen Grenzwerte eingehalten werden.
Dazu sei erwähnt, dass die REACH-Verordnung nur PAK-Grenzwerte für Autoreifen
angibt, die dann so auch für das daraus hergestellte Folgeprodukt „Kunststoffgranulat“
Geltung haben. Dies ist bei den meisten Kunstrasenplätzen in Dortmund der Fall.

Herr Senga (Fraktion FDP/Bürgerliste) hat in der Sitzung am 08.03.22 darum gebeten, die o.g. Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wie folgt zu konkretisieren:
- Kann es auf Kunstrasenplätzen durch Bildung von Hitzeinseln gefährlich werden?
- Gibt es Kunstrasenplätze, die die Fläche so stark verdichten, dass bei Starkregen eine Gefahr durch Überschwemmung droht?
- Auf welchem Kunstrasenplatz wurde leicht entflammbares Material verwendet?

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
Zu der Anfrage wird wie folgt Stellung genommen:
Frage 1
Die Stadt Dortmund hat ihre Grundhaltung zum Einsatz von Granulat in den letzten Jahren
nicht verändert. Im Jahr 2016 wurde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Reihe von Fragen zur Verwendung von Kunststoffgranulat als Füllmaterial für Kunstrasenplätze - insbesondere mit dem Hintergrund einer möglichen Gesundheitsgefährdung für die Sportlerinnen und Sportler - aufgeworfen.
Dazu hat die Verwaltung in ihrer Antwort (DS-Nr. 06932-17-E1) in der Sitzung des AKSF
am 14.02.2017 ausführlich Stellung genommen. Die Verwaltung hatte zudem angekündigt,
zukünftig beim Neubau von Kunstrasenplätzen auf den Einsatz von Kunststoffgranulat aus
Recyclingmaterial (SBR) zu verzichten, obwohl eine Gesundheitsgefährdung der
Nutzer*innen aus umweltmedizinischer Sicht als sehr unwahrscheinlich eingestuft wurde.

Frage 2
Die 2017 formulierte Einschätzung zu einer Gesundheitsgefährdung hat weiterhin Bestand.
Der Eintrag von Mikroplastik in die Umwelt – insbesondere über Verwehung und
Auswaschung – ist aber als problematisch anzusehen. Auch aus diesem Grund wird die
Verwaltung zukünftig auf Kunststoffgranulat als Füllmaterial verzichten.

Frage 3
Durch die Entwicklung neuer Kunststofffasern in Kombination mit den Füllmaterialien Kork
und Sand bestehen inzwischen gute Alternativen zum Kunststoffgranulat. So wurde seit 2018,
bis auf den Platz an der Mendeanlage, bei allen neu gebauten oder sanierten Plätzen Kork als
Füllmaterial verwendet. Die Sanierung des Platzes in Wickede erfolgt in diesem Jahr unter
der Verwendung von Sand.
Ein letzter Neubau (Umwandlung von Asche in Kunstrasen) könnte noch am Standort
Buschei - in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie zum „Sportpark
Scharnhorst“- anstehen. Ansonsten erfolgt der Austausch von Füllmaterial dann, wenn der
Verschleiß eines Platzes auch den Austausch der Kunstrasendecke notwendig macht. Eine
Einschränkung für den Vereinsbetrieb bzw. die Schulnutzung ist nicht zu erwarten.
Die Kosten für eine Sanierung ohne Austausch der Tragschicht liegen bei rd. 200.000 €.
Der als Anlage beigefügten Liste der Dortmunder Sportplätze stellt sowohl das Baujahr, als
auch den Zeitpunkt der Umwandlung in einen Kunstrasenplatz sowie das verwendete
Füllmaterial dar. PAK-Grenzwertmessungen haben außerhalb der bereits 2017 dargestellten
Ergebnisse nicht mehr stattgefunden.

Zu den ergänzenden Fragen des sachkundigen Bürgers Roman Senga wird wie folgt Stellung
genommen:


Frage 1
Zu einer Gefährdung durch die Bildung von „Hitzeinseln“ auf Kunstrasenplätzen liegen keine
Erkenntnisse vor – weder von Seiten der Sportler*innen noch von Seiten der Hersteller. Die
aktuell verwendeten Materialien besitzen sogar UV-reflektierende Elemente. Mittlerweile
sind auch Produkte verfügbar, die aufgrund besonderer technischer Eigenschaften
selbstkühlende Effekte haben. Auch die Bewässerung eines Platzes hat einen deutlichen
Kühleffekt.

Frage 2
Anders als bei Ascheplätzen sind Verdichtungen bei Kunstrasenplätzen nicht bekannt. Zudem
wird beim Bau eines Kunstrasenplatzes von Seiten der Hersteller immer eine ausreichend
große Drainage mit eingeplant. Trotzdem können bei besonderen Starkregenereignissen
Überflutungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Frage 3
Das auf den Dortmunder Kunstrasenplätzen verwendete Material entspricht der Brandklasse
CFL-S1 und ist nicht nur schwer entflammbar sondern auch selbstlöschend.
(Siehe auch DIN 4102 – Brandklasse B1)
Das in der Sitzung vom sachkündigen Bürger Roman Senga genannte Beispiel betrifft
offensichtlich einen der sogenannten Bolzplätze. Diese Plätze liegen in der Verantwortung
des Jugendamtes. Bei den Sport- und Freizeitbetrieben liegen keine Erkenntnisse über die dort verwendeten Materialien vor.









Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und überweist die die Angelegenheit an den Ausschuss für Kinder, Jugend zur Familie zur Kenntnisnahme.

zu TOP 5.3
Parkraumbeleuchtung Rombergpark und Zoo
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23258-21)

Das Thema ist von der Tagesordnung für heute abgesetzt und wird mit neuem Sachstand wieder aufgerufen.

zu TOP 5.4
Parkleitsystem Zoo
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23289-21-E1)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23289-21-E2)
hierzu-> Planungsskizzen
(Drucksache Nr.: 23289-21-E3)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung auf einen Prüfauftrag der SPD-Fraktion aus seiner Sitzung vom 18.01.2022 vor:
zu dem Prüfauftrag, die Parkplätze am Zoo in das Parkleitsystem einzubinden, informiere ich
Sie wie folgt:

Um die Besucherinnen und Besucher frühzeitig auf die Auslastung der Zoo-Parkplätze in der
Mergelteichstraße und der Zillestraße hinzuweisen und die erhobenen Daten in das
gesamtstädtische Parkleitsystem zu integrieren, sind die verfügbaren Stellplätze mittels
geeigneter Detektionstechnik zu bilanzieren. Unter Beachtung der Örtlichkeit ist dies über den
Einsatz von Detektionsschleifen in Verbindung mit einem Parkdatenerfassungsgerät
realisierbar.
Darüber hinaus sind weitere Anpassungsarbeiten an den Zu- und Ausfahrtmöglichkeiten der
vorgenannten Parkplätze durchzuführen, um eine korrekte Ein- bzw. Ausfahrtsbilanzierung zu
gewährleisten (z. B. Beschilderung, Tiefbau, Setzen von Leitpfosten etc.).
In einem weiteren Schritt sind an geeigneten Standorten LED-Tafeln sowie statische
Beschilderungen zu errichten, um die Verkehrsteilnehmenden frühzeitig zu lenken und auf die
Restkapazität hinzuweisen Die Anbindung der Schilder kann via Kabel oder über LTE an das
Parkleitsystem Innenstadt erfolgen. Ich verweise auf die beigefügte Anlage, Blatt 1 - 5), bitte
aber zu beachten, dass es sich hierbei zunächst um Planungsskizzen handelt.
Der finanzielle Aufwand dieser Maßnahme beläuft sich auf folgende Investitions- und
Unterhaltungssummen:
- Baukosten: ca. 312.000 € brutto
- Unterhaltungskosten: ca. 22.000 € brutto/Jahr

Diese Ausführung erfolgt ohne Schrankenanlagen an den Zu- und Ausfahrten der Stellplätze.
Sollten Schrankenanlagen an den Zu- und Ausfahrten der Stellplätze zur Ausführung kommen
(dies muss zunächst geprüft werden), stellen sich die Kosten wie folgt dar:
- Baukosten: ca. 423.000 € brutto
- Unterhaltungskosten: ca. 34.000 € brutto/Jahr
Aus Sicht des Tiefbauamtes handelt es sich hier um eine empfehlenswerte Maßnahme. Es ist
vorgesehen, die notwendigen Mittel für den Haushalt 2023 ff. anzumelden. Eine Realisierung
wird allerdings aufgrund des hohen Aufgabenpensums frühestens ab 2024 möglich sein.
Ich bitte um Kenntnisnahme und Beratung.
Für weitere Fragen steht Ihnen ggf. Herr Ricken vom Tiefbauamt (Tel. 0231/50-2 23 69) zur
Verfügung.

Die Planungsskizzen entnehmen Sie bitte der Anlage zu dieser Niederschrift (Anlage 6)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 5.5
Zukunft der Sportwelt-Bäder
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23512-22-E4)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE+ aus der Sitzung des Rates vom 17.02.2022 vor:
in der Ratssitzung am 17.02.22 wurde beschlossen, dass die oben genannte Anfrage nicht im
Rat, sondern im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beantwortet werden soll.
Insofern beantworte ich die Anfrage wie folgt:

zu Frage 1
1a)
Kenntnisse über die Vermögensverhältnisse der Sportwelt liegen der Stadt Dortmund nur in
Form des testierten Jahresabschlusses 2020 vor. Demnach wurde von Seiten des
Wirtschaftsprüfers ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Ausweislich der im
Jahresabschluss dargelegten Vermögensverhältnisse verfügte die Sportwelt zum 31.12.2020
über Rücklagen in Höhe von 1,16 Mio. €.
1b)
Darüber liegen keine Erkenntnisse vor.
1c)
Eine Insolvenz der Sportwelt ist nicht wirklich zu befürchten. Diese Aussage kann aber nur
auf Kenntnis der Bilanzkennzahlen zum 31.12.2020 getroffen werden. Da die Stadt Dortmund
keinen Einblick in die Bücher hat, kann zur aktuellen Lage keine Aussage getroffen werden.
Mit der erfolgten Überweisung der Betriebskostenzuschüsse (2021 komplett, 2022 erste Rate)
sollte die Solvenz aber hergestellt sein.

Zu Frage 2
2a, 2b, 2c)
Die Rekommunalisierung der privatgeführten Bäder ist nicht geplant. Insofern ergeben sich
daraus auch keine Folgen in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit und Verfügbarkeit der Bäder.
Zu Frage 3
Das Thema wurde mit der Sportwelt und auch den vereinsgeführten Bädern besprochen. Zu
diesem Thema wird die Verwaltung noch gesondert berichten.
Zu Frage 4
Mit dem Beschluss zum Bäderkonzept hat der Rat in seiner Sitzung am 17.02.22 die
Verwaltung beauftragt, eine Machbarkeitsstudie für die Sanierung des Freibades Stockheide
und für die Sanierung bzw. die Prüfung möglicher Neubauoptionen des Nordbades auf den
Weg zu bringen. Die Ausschreibung der Machbarkeitsstudie für das Nordbad wird zurzeit
vorbereitet, mit den Ergebnissen ist Ende 2022 zu rechnen. Nach einer Entscheidung des
Rates für eine der geprüften Varianten ist bis zur Fertigstellung mit einem Zeitvorlauf von
mindestens drei weiteren Jahren zu rechnen.
Zur Sanierung des Freibades Stockheide hat der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit in
seiner Sitzung am 08.03.22 (TOP 4.10, Ds.Nr.: 23597-22) dem Rat der Stadt Dortmund
empfohlen, auf eine Machbarkeitsstudie für das Freibad Stockheide zu verzichten und die
Sanierung umgehend in Angriff zu nehmen. Der Rat der Stadt Dortmund soll dabei die
Verwaltung ermächtigen, auf Grundlage der bereits bestehenden Kostenschätzung eine
Ausschreibung und Vergabe zur tiefergehenden Sanierungsplanung (Leistungsphasen IV und
V HOAI) vorzubereiten und zu beauftragen. Der Rat ist dieser Empfehlung in seiner Sitzung
am 31.03.22 gefolgt und hat einen entsprechenden Beschluss gefasst.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 5.6
Sachstand Sonnensegel
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24323-22)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
den Medien war zu entnehmen, dass am Sonnensegel im Westfalenpark Schäden festgestellt wurden, die eine Nutzung des Geländes nach einer dreijährigen Sanierungsphase nicht ermöglichen, stattdessen eine Reparatur einer gerissenen Verankerung notwendig ist.

Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung um einen Sachstandsbericht, in dem unter anderem auf folgende Fragen bzw. Punkte eingegangen wird:
· Wurde die gerissene Verbindung zwischen einem der beiden südlichen Tragseile und dem Erdanker vor Beginn der Sanierung begutachtet? Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam man? Wenn nein, warum nicht – da die Tragseile ausschlaggebend für die Stabilität der ganzen Konstruktion sind?
· Zeichnet jemand/eine Firma verantwortlich für diese Situation?

· Darüber hinaus bitten wir ebenfalls die bisherigen Sanierungskosten insgesamt und die für die Stadt Dortmund anfallenden aufzulisten.

· Ebenfalls bitten wir um eine Kostenschätzung der jetzigen Sanierung.


Frau Kulozik (Geschäftsbereichsleiterin Geschäftsbereich Parkanlagen) erläutert ausführlich den aktuellen Sachstand.

Sie sagt eine schriftliche Stellungnahme bis zur nächsten Sitzung zu und weist darauf hin, dass die Ergebnisse des Gutachtens bis dahin noch nicht vorliegen werden.





zu TOP 5.7
Elektrische Schließanlagen an Turn- und Sporthallen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24440-22)
hierzu-> Gemeins. Stellungnahme zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24440-22-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der CDU-Fraktion vor:
die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
1. Die Verwaltung stellt für eine mögliche Ausweitung des Pilotprojekts zur Ausstattung mit elektrischen und voll-digitalen Schließanlagen der Turnhallen und Sportstätten auf alle Turnhallten und Sportstätten eine Kostenübersicht für den Mehrbedarf dar.

2. Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, ob ein(e) Web- bzw. App-basierter Laufzettel für die nutzenden Vereine der Turnhallen, für die Belegung und Übergabe (z.B. Meldung etwaiger Schäden und Störungen) direkt an den EB 52 und FB 40, sinnvoll erscheint. Darüber hinaus bitten wir um Darstellung der Kosten für eine solche(n) Web- bzw. App-basierten Laufzettel.

Begründung

Schon 2011 hatte der Rat eine Überprüfung der Abläufe bei der Nutzung der Sporthallen an Wochenenden gefordert. Die in der Bewertung aus 2012 (Drucksache Nr.: 08174-12) vom Dezernat 3 dargelegten Probleme würden durch voll-digitale Schließanlagen ausgeräumt. Im Zuge des anstehenden Programms zum Bau und zur Sanierung von Sporthallen in Dortmund haben die GRÜNEN den Einbau digitaler Schließanlagen (DS-Nr.: 20356-21) angeregt, um die Hallennutzung für die Vereine zukünftig zu erleichtern. Nach einer ersten Prüfung kam die Verwaltung auch hier wiederholt zu einem positiven Ergebnis: Die Einführung elektronischer Schließsysteme ermöglicht unter anderem eine flexible Hallenbelegung und eine schnelle und sichere Änderung von Zugangsrechten per Fernzugriff. Durch den Einsatz volldigitaler Schließanlagen wären diese Probleme zukünftig gelöst.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Presseberichte über die nichtöffentlichen Prüfungsergebnisse ziehen GRÜNE und CDU erste Konsequenzen und lassen eine Ausweitung des Pilotprojekts mit elektrischen und voll-digitalen Schließanlagen auf alle Hallen und Sportstätten prüfen, um Betrugshandlungen vorzubeugen. Ergänzt werden könnte dies durch einen App-basierten Laufzettel, der die Übergabe der Hallen künftig direkt und digital an FB 40 und EB 52 übermittelt.

Herr Mader (Vorsitzender CDU-Fraktion) gibt den Hinweis, dass der Schulausschuss der zuständige Fachausschuss sei.

Herr Heymann (SPD-Fraktion) gibt an, dass auch seine Fraktion den Antrag im Schulausschuss sehe.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass die Thematik auch diesen Ausschuss betreffe und bittet die Antwort diesem Ausschuss zur Verfügung zu stellen.

Herr Mader erklärt, dass individuell eine Einzelfallentscheidung getroffen werden müsse.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit überweist den o. g. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zuständigkeitshalber an den Schulausschuss und bittet, die Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit im Nachgang zu informieren.


zu TOP 5.8
Darstellung von attraktiven Sport-Angeboten auf der Webseite der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24441-22)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24441-22-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vor:
Dortmund verfügt über zahlreiche attraktive Sportangebote im öffentlichen Raum, wie z.B. Skateparks, Pumptrack-Anlagen, Trimm-Dich-Pfade, Calisthenics-Anlagen, Tischtennis-Platten und Plätze für Boule bzw. Pétanque. Auf den Seiten der Stadt Dortmund sind diese nicht dargestellt. Vor dem Hintergrund des Relaunches der Webseite der Stadt Dortmund bittet die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN um Stellungnahme der Verwaltung:
1. Wie werden o.g. Sportangebote künftig auf der Webseite dargestellt? Und inwiefern wird es ein Kartenmodul geben, das Sportangebote im öffentlichen Raum zentral sowie für Nutzende schnell und einfach darstellt?
2. Ab wann ist mit einem Relaunch der Webseite der Stadt Dortmund zu rechnen?

Frau Ixkes-Henkemeier (SPD-Fraktion) bittet, die o.g. Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, um die Bereiche Freizeit, Kultur und Stadtleben in der Stadt Dortmund zu ergänzen.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt sich für ihre Fraktion, als Antragstellerin, einverstanden und bittet, es differenziert darzustellen.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit überweist die o. g., ergänzte Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung und bittet, den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit im Nachgang zu informieren.

zu TOP 5.9
Vierter Quartalsbericht der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2021
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23598-22-E2)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN aus der Sitzung vom 08.03.2022 vor:
unter dem Tagesordnungspunkt 4.9 wurde der vierte Quartalsbericht der Sport- und
Freizeitbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2021 (Drucksache Nr.: 23598-22)
behandelt. Die Frage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird nachfolgend beantwortet:
Die Plan/Ist-Abweichung in Höhe von 97 % ist darauf zurückzuführen, dass sich die geplante
Baumaßnahme „Neugestaltung des Hundebereiches im Tierschutzzentrum“ in Folge
notwendig gewordener Umplanung verzögert hat.

Zu den Gründen:
Im städtischen Tierheim werden zwei Hundehäuser (Hundehaus 1 und 2) sowie ein alter
Quarantänetrakt vorgehalten. Im Jahr 2016 wurde der vordere Bereich des Hundehauses 2 zu
einer Quarantäne- und Seniorenstation umgebaut. Die übrigen Gebäudeteile des Hundehauses, das vollständige Hundehaus 1 und die alte Quarantäne sind im Wesentlichen unverändert seit dem Bau beider Hundehäuser im Jahr 1993. Insgesamt werden in beiden Hundehäusern sowie der alten Hundequarantäne 62 Zwinger zur Einzelhaltung vorgehalten. Die Unterbringung der Hunde im Tierheim muss den aktuell gültigen gesetzlichen Vorgaben
genügen. Mit der Novellierung der Tierschutz-Hundeverordnung wurde eine Mindestbreite
von zwei Metern in den Zwingern eingeführt. Diese Breite wird im alten Baubestand
regelmäßig nicht erfüllt. Auf dieser Grundlage wurde das Bauvorhaben „Neugestaltung des
Hundebereiches im Tierschutzzentrum“ (DS-Nr. 15580-19) initiiert. Durch die Neugestaltung
sollten die Zwinger in den hinteren Bereichen der Hundehäuser 1 und 2 zusammengelegt
werden, so dass insgesamt 12 Einzelräume mit einer Größe von 8 – 12 qm geschaffen werden sollten. Ergänzend sollte ein Hundehaus 3 in dem Zwischenbereich zwischen Hundehaus 1 und 2 gebaut werden, in dem weitere acht Räume eingerichtet werden sollten. Insgesamt würde das Tierheim somit 42 Zwinger vorhalten. Die Differenz zur ursprünglichen
Zwingerauslastung von 62 Zwingern sollte durch eine konsequente Gruppenhaltung von
Hunden im Tierheim aufgefangen werden.

Im Rahmen der Bauantragsprüfung wurde das Veterinäramt der Stadt Dortmund als
Aufsichtsbehörde zur Stellungnahme aufgefordert. Mit der fachlichen Beurteilung durch die
Amtsveterinärin wurde die Baumaßnahme verworfen, weil durch die Erhöhung der
Sicherstellungen und Quarantänen im Hundebereich eine perspektivisch erforderliche
Gruppenhaltung von Hunden nicht möglich ist. Vielmehr wird eine strikte Einzelhaltung als
unbedingt notwendig erachtet. Den Bauantrag haben die Sport- und Freizeitbetriebe
Dortmund daher am 28.05.2021 zurückgezogen.
Es ist nunmehr beabsichtigt, die ursprüngliche Bauplanung zu erweitern. Der erforderliche
Gremienbeschluss über die geänderte Bauplanung und die erhöhten Baukosten werden nach
Abschluss der Leistungsphasen 1 – 3 sowie nach Vorlage einer qualifizierten
Kostenberechnung nach DIN 276 eingeholt.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 5.10
Masterplan Sport: Special Olympics World Games Berlin 2023 - "Host Town Program"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23493-22)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit fasst einstimmig, folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beschließt die Teilnahme der Stadt Dortmund am „Host Town Program“ im Rahmen der Special Olympics World Games 2023 in Berlin.

zu TOP 5.11
Handball-Weltmeisterschaft der Frauen 2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24228-22)

Herr Götz (Fraktion DIE LINKE +) fragt nach, mit welchen Erträgen gerechnet werden könne, finanziell oder auch infrastrukturell und ob das Event nachhaltig genutzt werden könne.

Herr Knoche (Geschäftsbereichsleiter Geschäftsbereich Sport) erklärt, dass es zwei verschiedene Modelle gäbe. Man könne sich mit einer Sportstätte, in diesem Fall mit der Westfalenhalle, bewerben und an den Einnahmen partizipieren. Damit gehe man sehr viele Risiken ein. Keine größere Kommune hätte in den letzten Jahren dieses Modell gewählt. Deshalb ginge man dazu über, einen festen Zuschuss zu geben und damit sei man an keine Verpflichtungen gebunden und alle Risiken lägen damit beim ausrichtenden Verband. Das sei auch mit dem Land NRW so besprochen.
Die Sportstätte selbst werde mit einem Millionenbetrag grundsätzlich für Sportgroßereignisse fit gemacht und sei damit auch in Zukunft attraktiv als Ausrichter für weitere Events. Es handele sich um eine Hauptrunde mit garantierter deutscher Beteiligung und habe damit einen großen Imagefaktor.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Bewerbung der Stadt Dortmund zur Ausrichtung der deutschen Hauptrundenspiele der Handball-Weltmeisterschaft der Frauen 2025 mit einer Kostenbeteiligung von maximal 750.000 €.

zu TOP 5.12
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark: 2. Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23872-22)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23872-22-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor (Drucksache Nr.: 23872-22-E1):
Mit obiger Vorlage erreicht den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit eine Vorlage zur Empfehlung, die eine nochmalige Kostenerhöhung in Höhe von 1.727.000 Euro zu oben genannter Maßnahme vorsieht. Damit sind die Kosten für das geplante Projekt nunmehr seit der Planung um 2.976.000 Euro gestiegen – von ursprünglich 4.997.592 € auf 7.973.592 € -, da bereits in 2021 eine Erhöhung der Kosten von 1.249.000 Euro vom Rat beschlossen wurde. Abzüglich der zu erwartenden EU-Zuwendung in Höhe von 4.497.832,80 € - wovon die Stadt einen Eigenanteil von 10% übernehmen muss - bleibt somit bis dato ein Investitionsvolumen von gut 3 Mio. Euro.

Zu der erneut zu empfehlenden Kostenerhöhung werden in der Vorlage die Gründe dafür nur sehr vage benannt.
Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung die folgenden Fragen bis zur Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 03.05.2022 zu beantworten und diese dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 05.05.2022 vorzulegen:

1. In obiger Vorlage wird aufgeführt, dass sich mit fortschreitender Projektumsetzung Herausforderungen durch das Bauen im Bestand ergaben. Darüber hinaus sollen sich durch die erheblichen Abbrucharbeiten im Rahmen der Schadstoffsanierung weitergehende Erfordernisse im Aufbau ergeben haben. Dies wirke sich nun auf alle Folgegewerke aus.

Wir bitten um konkrete Darstellung,

· welche Herausforderungen dies waren,
· ob die Abbrucharbeiten in dem Maße, wie geplant, durchgeführt wurden. Wenn nicht, bitten wir um Darstellung, warum die Abbrucharbeiten umfangreicher ausfielen.

· was mit „weitergehende Erfordernisse im Aufbau“ gemeint ist.

· wie sich die Auswirkungen auf die Folgewerke darstellen und, welches die Folgewerke sind.

2. In der Vorlage wird auch genannt, dass durch das Bauen im Bestand im weiteren Projektfortschrift zusätzliche Gewerke hinzugekommen sind, die ursprünglich als nicht notwendig eingestuft wurden:

Wir bitten hier um Darstellung,

· um welche zusätzlichen Gewerke es sich handelt,

· warum diese im Nachgang als notwendig eingestuft wurden, wer diese Gewerke als notwendig eingestuft hat.


3. Weiter heißt es, dass sich die neu hinzugekommenen Gewerke in der Substanz der Gebäude begründen, welche trotz der umfangreichen Grundlagenermittlung teilweise erst nach der Phase des Abbruchs final definiert werden konnten.

Wir bitten um Darstellung,

· warum sich die Substanz der Gebäude erst final nach der Phase des Abbruchs definiert werden konnten,

· um welche Substanz es sich handelt.


4. Durch die oben aufgeführten Maßnahmen seien nun weitere Folgemaßnahmen notwendig, die zu deutlichen Mehrmassen sowie zusätzlichen Arbeiten führen.

Wir bitten hier um Darstellung,

· um welche Folgemaßnahmen es sich handelt,

· welche zusätzlichen Arbeiten ausgeführt werden müssen,

· ob man sich nun sicher ist, dass keine weiteren Mehrbedarfe mehr durch unvorhersehbare Umstände im Gewerk auftreten werden.


Frau Mais (CDU-Fraktion) gibt an, dass ihre Fraktion die Vorlage gerne in den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL), als nächstes Gremium schieben möchte. Die Darstellung der Vorlage zeige nicht eine einzige vernünftige Begründung, Beispiele oder Gewerke, die aufzeigen würden, warum etwas teurer würde. Sie wünsche sich eine detaillierte spiegelstrichartige Darstellung. Sie wisse, dass gerade im Bau die Lage im Moment nicht einfach sei. Sie bittet, die Fragen bis zum AFBL zu beantworten.

Herr Mader (Vorsitzender, CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass es sich nur um die restliche Fläche handle, ohne das Schwimmbad.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schließt sich den Äußerungen von Frau Mais an und wünscht sich auch nachvollziehbare Preissteigerungen, auch für künftige Vorlagen.

Herr Heymann (SPD-Fraktion) schließt sich an.

Herr Schreyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, ob es einen Zeitplan, differenziert für die Hochbauten und den öffentlichen Bereich gäbe.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erklärt, dass zurzeit ein Kostenanstieg von 2017 bis 2023 im Durchschnitt bei 28 % liege. Der Investitionsrahmen werde hinsichtlich der Realisierbarkeit und der finanziellen Folgen neu überdacht. Auch die Zinsen für Investitionskredite seien gestiegen und lägen im Moment bei 2,5 bis 3 %. Insgesamt addiere sich das zu einer sehr schwierigen Konstellation.

Herr Kruse (Geschäftsführer Sport- und Freizeitbetriebe) ergänzt, dass es zur Zeit auf Ausschreibungen kaum noch Angebote gäbe. Wenn Angebote vorlägen, handele es sich um Abwehrangebote. Außerdem passiere es nicht selten, dass für bestehende Bauverträge im laufenden Prozess finanzielle Nachforderungen kämen, die durch störende Geschäftsgrundlage aufgrund von gestiegenen Preisen begründet würden. Rein vertragsrechtlich könne man das abwehren, führe aber zu dem Ergebnis, dass der Unternehmer kündige und das Ausschreibungsverfahren neu gestartet werden müsse. Damit verginge wieder ein halbes Jahr, was wiederum zu Nachträgen der nachfolgenden Gewerke und damit zu höheren Kosten führe. Die neue Ausschreibung würde dann ebenfalls mit höheren Kosten erfolgen. Das sei ein Prozess, der im Augenblick nicht steuerbar sei. Es werde weitere Vorlagen mit dem gleichen Problem geben, die diesen Ausschuss erreichen werden.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und lässt die Vorlage und die o. g. Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion zum Rat durchlaufen
und bittet, die Fragen bis zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 05.05.22 zu beantworten.


6. Sonstige Angelegenheiten

zu TOP 6.1
Zukunft der Dortmunder City
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 31.03.2022
(Drucksache Nr.: 24114-22)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.04.2022

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Überweisung des Rates vom 31.03.22 vor:

Dr. Suck (CDU) begründet den Wunsch seiner Fraktion zur ausschussübergreifenden Kommission mit den vielfältigen Themen rund um die Innenstadt und deren Zukunft. Hier sollen Themen aus den unterschiedlichsten Gesprächskontexten gebündelt werden. Als Ziel nennt er die Verständigung auf Leitlinien für die zukunftsfeste Entwicklung der Innenstadt. Er beschreibt unterschiedliche Perspektiven auf das Thema, woraus sich die breite Auswahl der Ausschüsse im Antrag ableitet. Die Kommission soll beratend tätig werden, Entscheidungen bleiben beim Rat und den Ausschüssen.

Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) beschreibt die Probleme, vor denen Städte in Europa generell stehen. Die Magnetwirkung des Einzelhandels geht verloren und die Städte werden nicht mehr wie bisher frequentiert. Die Verschiebung des Handels aus den Städten heraus sein das Problem der Innenstädte, nicht aber z.B. der Standort eines Drogenkonsumraums. So habe bereits der Städtetag 2020 deutlich gemacht, dass der Handel kein Garant für eine attraktive Stadt ist. Daher müsse das Ziel sein, gemeinsam ein multifunktionales Zentrum zu schaffen, welches von wohnen, spielen, Gastronomie, Bildung, Kultur, wohnverträgliches Gewerbe und Handwerk geprägt ist. So seien mehr Grünflächen und Aufenthaltsqualität und im Gegenzug weniger Verkehr nötig. Mangels eigener innerstädtischer Immobilien zur Gestaltung seitens der Stadt Dortmund sieht sie die Ziele als schwierig aber erstrebenswert an. Dafür sei die Kommission sinnvoll und mit der Leipzig-Charta aus November 2021 gibt es vielleicht auch ein gutes Beispiel für gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung.

Rm Neumann-Lieven (SPD) stimmt in den Themen überein. Sie erklärt, genau für diese Zwecke sei über die Stadterneuerung Stadt und Handel beauftragt worden, die aufgeworfenen Fragestellungen zu bearbeiten. Dazu gibt es diverse Runden mit unterschiedlichsten Agierenden. Zu diesem Zweck extra eine politische Kommission zu bilden, die sich teilweise alle Themen erneut anhört, ist aus Sicht ihrer Fraktion nicht sinnvoll. Austausch und Fachexpertise sind nötig für die politischen Vertreter*innen, in dieser Konstellation aber nicht zielführend. Effektiver seien eher Gespräche bei Stadterneuerung, City Runde oder City Ring. Abschließend alle Ergebnisse zu sammeln und zu verbinden sei für die SPDFraktion ein gangbarer Weg, ein sich regelmäßig treffende Kommission nicht.

Rm Kowalewski (Die Linke+) äußert Verunsicherung seiner Fraktion hinsichtlich der Rolle und
Zusammensetzung der Kommission. Er empfiehlt, der Antrag solle zunächst in den genannten
Ausschüssen diskutiert werden um den Nutzen für die Ausschussarbeit zu resümieren, denn
schlussendlich müsste dort und im Rat entscheiden werden. Bei den Themen sieht er keinen
wesentlichen Dissens. Strukturell muss z.B. das Binnenverhältnis zur City-Runde eingeordnet werden.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) sieht ein berechtigtes Interesse, die vorgeschlagene Kommission hält er hingegen für ungeeignet. Die bestehenden Strukturen genügen.

Rm Noltemeyer (B‘90/Die Grünen) sagt als Mitglied der City-Runde, es gehe im Antrag um die
Erörterung fachbereichs- bzw. ausschussübergreifend. So könne das Thema in seiner Vielfalt und eben auch politisch abgebildet werden. Bei der Entwicklung von Zielprofilen sei die politische Teilhabe von Bedeutung. Daher sieht sie auch keine Doppelung sondern ein sinnvolles Gremium auf Zeit.

Rm Garbe (AfD) hält das Interesse von 31 Mitgliedern der Kommission an der Auszahlung eines Sitzungsgeldes für den eigentlichen Antrieb.

Rm Dr. Suck (CDU) sagt, es gehe ganz sicher nicht um 25 € Sitzungsgeld. Vielmehr soll ein
verbindendes Gremium für die Ausschüsse entstehen, um ein „hin und her“ zwischen den
Ausschüssen zu durchbrechen. Dier Kommission soll die Abläufe verkürzen denn häufig bestehe keine Zeit, Themen mehrfach zwischen den Ausschüssen zu verschieben. Seine Fraktion würde gern darüber beschließen, eine Beratung in den Ausschüssen wäre aber auch akzeptabel.

OB Westphal ergänzt, dass alle Fraktionen zur City-Runde eingeladen sind, sich jedoch sehr
unterschiedlich beteiligen. Dabei ist die City-Runde eine übergreifende Runde aus Handel,
Schaustellerei, Verwaltung und Politik um die Arbeit auch übergreifend leisten zu wollen. Dieser
Austausch ist dort jederzeit möglich. Die City-Runde leistet anerkannt gute Arbeit, hat sich bewährt und ist anerkannt. Daher hält er ein weiteres politisches Gremium nicht für zielführend. Er regt –sofern der Antrag in die Ausschüsse überwiesen wird– an, die Rolle der Fraktionen in der City-Runde zu diskutieren. Denkbar sei auch eine Abstimmung vorab, welche Themen in die City-Runde eingebracht werden.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) verweist auf die internen Abstimmungen der Fraktionsmitglieder zu den Themen in den Ausschüssen. Darin sieht er genügend Austausch.

Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) sieht keinen Dissens zur City-Runde. Ihr fehlen dort aber die aus ihrer Sicht zur Cityentwicklung wichtigen Vertreter*innen aus der Kultur. Auch die Themen „Wohnen“ und „Soziales“ seien nicht vertreten. Cityentwicklung ist keine Frage nur von Handel und Politik, dieses Thema muss weiter gefasst werden.

Rm Mader (CDU) merkt an, die City-Runde sei kein Gremium gem. Gemeindeordnung NRW (GO NRW). Dagegen seien Fachausschüsse dort verankert. Auch ausschussübergreifende Arbeit könne er ableiten.

OB Westphal stellt klar, dass es hier nicht um gemeinsame regelmäßige Sitzung von Ausschüssen sondern eine Kommission gehen. Die City-Runde stehe natürlich auch nicht in der GO NRW, aber deren Ziel sei auch die übergreifende Arbeit für die City.
In der Vergangenheit seien bei der City-Runde auch Vertreter*innen aus Kultur, Wohnungswirtschaft, etc. themenbezogen geladen gewesen. Der Rat könne die Erweiterungen verstetigen. Er plädiert dafür, die City-Runde als Instrument stadtgesellschaftlichen Austauschs zu erhalten und zu stärken. Eigene Kommissionsrunden würden die City-Runde schwächen.

Rm Bohnhof (AfD) erkennt in der GO NRW keinen „…Überausschuss…“. In der Kommission würden sich die Personen treffen, die vorher schon in den Ausschüssen beraten haben.

Rm Noltemeyer (B‘90/Die Grünen) sieht in der City-Runde zwar die Möglichkeit der Anregungen und des Austauschs. Eine große Diskussion hält sie dort aber nicht für möglich. Auch sei trotz
entsprechender Einladungen die Teilnahme aus der Politik eher gering. Dabei bedürfen strittige
Themen einer Aushandlung. Dazu gehört auch der Austausch zwischen den Fachausschüssen.

Rm Garbe (AfD) erwähnt erneut das Thema „Sitzungsgeld“ und fordert den Verzicht.

Rm Nienhoff (CDU) entgegnet Rm Garbe, bei der City-Runde erhalte kein*e Teilnehmer*in
Sitzungsgeld. Er vermutet, er deshalb dort aus der AfD-Fraktion bisher kein Mitglied gesehen haben. Er hält die City-Runde für ein gutes Format, möchte aber die Politik ausschussübergreifend zusammenführen und die politischen Themen gebündelt in die City-Runde bringen. Auch die Erweiterung der City-Runde sei ein Thema.

Rm Spaenhoff (SPD) gibt den Hinweis, dass beim Thema „Zukunft der City“ der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) nicht berücksichtigt ist. Dabei gehe es um die Zukunft der Stadt, wozu auch die Entwicklung von Jugendfreizeitstätten oder Jungendangebote in der City gehen könnte. Bei einer Überweisung des Antrags in die Ausschüsse bittet Rm Spaenhoff, den AKJF zu berücksichtigen.

Rm Schlösser (Die Partei) erklärt, seine Fraktion gebe die Abstimmung wegen unterschiedlicher
Auffassungen frei.

Rm Bohnhof (AfD) erklärt, ihm fehle die Zeit für die City-Runde.
Rm Mader (CDU) gibt zu der Darstellung aus der AfD-Fraktion, Ratsmitglieder würden sich am
Sitzungsgeld persönlich bereichern, eine persönliche Erklärung ab. Er weist den Vorwurf von sich.

Dem Rat der Stadt liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 25.03.2022 (Drucksache Nr.: 24114-22-E1) vor:

„… die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zum oben genannten Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung des Rates am 31.März 2022:

1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest,
a. dass die Zukunft der Dortmunder City ein Querschnittsthema ist, das wegen seiner
Vielschichtigkeit in vielen Fachausschüssen Thema ist.
b. dass sich die vielfältigen Herausforderungen, vor denen die Dortmunder Innenstadt steht, aber
nur mit einer ganzheitlichen Betrachtung bewältigen lassen werden.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt deshalb die Bildung einer fachausschussübergreifenden
„Kommission zur Zukunft der Dortmunder City“.
Die Kommission hat eine rein beratende Funktion. Aufgabe der Kommission ist die gemeinsame
Entwicklung politischer Ideen für die Zukunft der Dortmunder Innenstadt in allen Facetten.
Dabei werden die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses des City Managements miteinbezogen.
Die Kommission soll politische Initiativen, die über die jeweils zuständigen Fachausschüsse
eingebracht werden, vorbereiten.
3. Die Zahl der Kommissionssitze wird auf 31 festgelegt. Die Fraktionen entsenden proportional zu ihrer Fraktionsgröße im Rat die entsprechenden fachpolitischen Vertreter aus den die City
betreffenden Fachausschüssen wie bspw. AKUSW, AWBEWF, AMIG, AKSF, ASAG und ABöOAB.
4. Den Vorsitz der Kommission führt die/der Vorsitzende des AKUSW, den stellv. Vorsitz führt
die/der Vorsitzende des AWBEWF.
5. Die erste Sitzung der Kommission findet im April 2022 statt.
6. Der Ausschuss kann Gäste zwecks Berichterstattung einladen.
Begründung
Die Begründung erfolgt ggf. mündlich.“

Der Rat der Stadt überweist den Antrag mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, Die Partei und der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und FDP/Bürgerliste sowie der Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Ausschuss für Wirtschafts- und
Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung, Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün, Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit, Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie und Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit vom 05.04.22 vor:
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Überweisung aus dem Rat der Stadt vom 31.03.2022 vor:

Siehe oben!

Herr Bahr (CDU-Fraktion) vertritt vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion die Auffassung, dass die Existenz des Druckraumes zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu diskutieren sei. Auch sehe er die Problematik, dass für berechtigte Interessen des Sozialausschusses wie Prostitution oder Wohnberechtigungsschein der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit gar nicht zuständig sei und es dort immer Reibungsverluste gebe. Diese sehe er hierbei auch. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit müsse für den Drogenkonsumraum sprechen und dies auch vor anderen Ausschüssen vertreten. Er erläutert, warum er es wichtig fände, dass sich ein Gremium treffe, in dem die Verantwortlichen aus der Kommunalpolitik zusammen kämen, die letztendlich gemeinsam über diese Sachen mit Vertretern vor Ort diskutieren, um eine Lösung herbei zu führen. Vor diesem Hintergrund bittet er um Abstimmung.

Herr Beckmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) äußert bzgl. der Aussage, dass der Drogenkonsumraum von anderer Seite infrage gestellt werden würde, dass Herr Bahr dazu auf die Fraktionskollegen zugehen müsse. Diesbezüglich müsse der interfraktionelle Austausch verstärkt werden. Er bezieht sich auf die dazu geführte Diskussion, im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.

Frau Worth (SPD-Fraktion) unterstützt den Wortbeitrag von Herrn Beckmann. Man tausche sich in den Fraktionssitzungen dazu aus und brauche keine weitere Runde.

Herr Bahr weist auf massive Äußerungen außerhalb der Politik dazu hin. Es sei schade, wenn dies nur bei seiner Fraktion ankäme. In der Ratssitzung habe er sich bereits dazu geäußert. Für seine Fraktion sei der Ansatz zu dem Gesprächskreis wichtig, dies auf breitere Beine zu stellen.

Herr Jansen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) verweist auf die Diskussion über das Format in der Ratssitzung. Sicherlich habe dieses Format auch Schwächen und es sei ein gewisser Arbeitsaufwand. Trotzdem sei es wichtig, diese Entwicklung der Innenstadt und des City-Ringes aus der sozialpolitischen Perspektive zu begleiten. Dies müsse seiner Meinung nach fraktionsübergreifend aus diesem Gremium hier kommen. Die Innenstadt werde sich weiterentwickeln und verändern. Die Frage sei, ob bei den Maßnahmen, die jetzt getroffen würden, auch sozial- und gesundheitspolitische Aspekte eine Rolle spielen. Im City-Ring spielten die, seiner Ansicht nach, keine Rolle. Es gehörten z. B. auch Themen, wie Wohnen, Teilhabe am öffentlichen Leben von bestimmten Personengruppen dazu. Er glaube, dass man aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit eine besondere Verantwortung habe, diese Fragestellungen mit in die Debatte einzubringen. Bisher habe er keinen besseren Vorschlag dazu gehört, als zu sagen, man schaffe noch mal eine Gesprächsrunde, um solche Fragestellungen mit einzubringen. Seine Fraktion würde dem daher folgen.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt, mehrheitlich gegen die SPD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktionen FDP/Bürgerliste und Die LINKE+ (die AfD-Fraktion war bei der Abstimmung nicht anwesend), den o.g. Antrag der CDU-Fraktion.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lehnt den o.g. Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (5) und der CDU-Fraktion (4) und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste und Frau Ixkes-Henkemeier (SPD-Fraktion), ab.

zu TOP 6.2
Fahrt des Ausschusses nach Wien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24437-22)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24437-22-E2)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit hat unter 1.3 Feststellung der Tagesordnung die Beratung der Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 24437-22-E1) in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung geschoben (ebenfalls TOP 6.2)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Empfehlung und Beschlussfassung durch den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit am 26.04.2022 und den Rat in seiner Sitzung am 12.05.2022:

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, für Ausschuss-Fahrten des Dortmunder Rates eine für alle Teilnehmenden verbindliche Kompensation der CO2-Emmissionen bei Flugreisen einzuführen.

Begründung

Der Rat der Stadt Dortmund hat sich dem Ziel der Klimaneutralität 2035 verpflichtet. Vor diesem Hintergrund sind Bahnfahrten, vor Flugreisen zu bevorzugen. Bei Inanspruchnahme von Flugreisen entstehen unverhältnismäßig viele CO2-Emmissionen, die o.g. Ziel entgegenstehen. Aus diesem Grund soll eine C02-Abgabe für die Teilnehmenden verbindlich sein, die eine Flug- statt Bahnreise wählen.


Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit überweist den o. g. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zuständigkeitshalber an den Hauptausschuss und Ältestenrat.

zu TOP 6.3
Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 11. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23793-22)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt folgenden Beschluss des Rates der Stadt zur Kenntnis:

Der Rat der Stadt Dortmund
1. nimmt den 11. Sachstandsbericht (Betrachtungsstichtag: 31.12.2021) über die Umsetzung von Maßnahmen aus Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis (Anlage 1).
2. nimmt die in der Anlage 1 neuen Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von insgesamt 744.529,00 € sowie die Aufstockung bestehender Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von 531.000,00 € zur Kenntnis.
3. nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.
zu TOP 6.4
Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 12. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23785-22)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
1. nimmt den 12. Sachstandsbericht (Stichtag 31.12.2021) über die Umsetzung der Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis.

2. nimmt die in der Anlage 1 gekennzeichneten neuen Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen in Höhe von insgesamt 5.875.535,00 Euro sowie die Aufstockung bestehender Brandschutzrückstellungen in Höhe von insgesamt 74.556,50 Euro zur Kenntnis.

3. beschließt die Durchführung der Maßnahmen
- Berufskolleg Paul-Ehrlich, Umsetzung Brandschutzkonzept/Sanierung (Übergangsphase), Brandschutzrückstellung 2.391.469,00 Euro
- Berufskolleg Gisbert-von-Romberg, Umsetzung Brandschutzkonzept/Sanierung (Übergangsphase), Brandschutzrückstellung 2.030.881,00 Euro
- Berufskolleg Leopold-Hoesch, Umsetzung Brandschutzkonzept/Sanierung (Übergangsphase), Brandschutzrückstellung 1.343.185,00 Euro
4. nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.

zu TOP 6.6
Projekt "nordwärts": Zwischenbericht zum Monitoring- und Evaluationskonzept
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21642-21)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den Zwischenbericht zum Monitoring- und Evaluationskonzept des Projektes "nordwärts" zur Kenntnis.





Mader Mais Ilter
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin


Anlage 1
(See attached file: doc03563120220502143055.pdf)
Anlage 2
(See attached file: 220426_Kulturausschuss_Präsentation_Initiative.pdf)

Anlage 3
(See attached file: FIFA Frauenfußball WM 2027.pdf)

Anlage 4
(See attached file: Frauenfußball-WM 2027 - Vermerk Bewerbungsunterlagen FB 30.pdf)

Anlage 5
(See attached file: Zeitplan.pdf)

Anlage 6
(See attached file: PLS Zoo - Planung_v2.0.pdf)