Niederschrift (öffentlich)

über die 4. Sitzung des Rates der Stadt


am 13.11.2014
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 19:39 Uhr


Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 89 von z. Z. 94 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Brandt (SPD)
Rm Frebel (Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Klausmeier (Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Radtke (SPD)
Rm Dr. Reinbold (FDP/ Bürgerliste)


Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Sierau
StD Stüdemann
StR’in Bonekamp
StR’in Jägers

StR Lürwer
StR’in Zoerner
Herr Westphal
LStRD’in Seybusch
Herr Güssgen
StAR Pompetzki


Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Rates der Stadt am 02.10.2014

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2015
Einbringung
2.1.1 Firmenticket bei der Stadt Dortmund;
hier: Anpassung der Höhe der weitergegebenen Provision

Einbringung
(Drucksache Nr.: 13893-14)

2.1.2 Aussetzung des Traineeprogramms
Einbringung
(Drucksache Nr.: 14170-14)

2.1.3 Reduzierung Auszubildende für das Einstellungsjahr 2015/ Reduzierung der Ausbildungsübernahmen 2018
Einbringung
(Drucksache Nr.: 14172-14)

2.1.4 Haushaltsplanverfahren 2015 ff.
hier: Konsolidierungsmaßnahmen Personal

Einbringung
(Drucksache Nr.: 13895-14)

2.1.5 Entgeltordnung für die Erhebung von Verpflegungsentgelten in Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Dortmund; Anhebung des Verpflegungsentgeltes ab dem 01.08.2015
Einbringung
(Drucksache Nr.: 13903-14)

2.1.6 Beratung zum Haushalt 2015;
hier: Einsparungen im Bereich des Umweltamtes - Beendigung der Mitgliedschaft im Klimabündnis e.V.

Einbringung
(Drucksache Nr.: 13949-14)

2.1.7 Beratung zum Haushalt 2015;
hier: Einsparungen im Bereich des Umweltamtes - Beendigung der Mitgliedschaft im Bündnis "Kommunen für biologische Vielfalt"

Einbringung
(Drucksache Nr.: 13950-14)

2.1.8 Beratung zum Haushalt 2015;
hier: Einsparungen im Bereich des Umweltamtes - Einstellung der finanziellen Beteiligung am Ameisenfonds

Einbringung
(Drucksache Nr.: 13951-14)

2.1.9 Beratung zum Haushalt 2015;
hier: Einsparungen im Bereich des Umweltamtes - Verzicht auf Vergabe des Umweltpreises

Einbringung
(Drucksache Nr.: 13968-14)

2.1.10 Beratung zum Haushalt 2015;
hier: Einsparungen im Bereich des Umweltamtes - Abschaffung des Dammwildgeheges im Süggelwald

Einbringung
(Drucksache Nr.: 13996-14)

2.1.11 Optimierung des gesamtstädtischen Personalmanagements durch die Verteilung der Aufgaben der Personalagentur
Einbringung
2.1.12 unbesetzt

2.1.13 Schließung der Aufenthalts- und Beratungseinrichtung für Alkohol konsumierende Menschen - Café BERTA
Einbringung
(Drucksache Nr.: 13975-14)

2.1.14 Reduzierung des städtischen Streifendienstpersonals der Ordnungspartnerschaft
Einbringung
(Drucksache Nr.: 13871-14)

2.1.15 Einsparung des Service- und Präsenzdienstes (SuPD)
Einbringung
(Drucksache Nr.: 13976-14)

2.1.16 Haushaltskonsolidierung: Büro für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit - Reduzierung um zwei Planstellen
Einbringung

2.1.17 Haushaltskonsolidierung: Einstellung des dezentralen Leistungsangebotes des Versicherungsamtes
Einbringung

2.1.18 Haushaltskonsolidierung: Einstellung der zentralen Stellvertretung der Bezirksverwaltungsstellenleitung
Einbringung

2.1.19 Haushaltskonsolidierung: Einsparung der finanziellen Zuwendungen und personellen Ressourcen für den "Verein StadtbezirksMarketing Dortmund e.V."
Einbringung

2.1.20 Umstrukturierungen im Bereich Kinder- und Jugendförderung
Einbringung

2.1.21 Haushaltskonsolidierung / Reinigungspersonal
Einbringung

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

3.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 147 - Einzelhandelsstandort Parsevalstraße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss (Änderung Nr. 1); II. Offenlegungsbeschluss; III. Beschluss zum Abschluss des Ergänzungsvertrages zum Durchführungsvertrag Teil A vom 07.06.2010 sowie zum Durchführungsvertrag Teil B vom 07.06.2010; IV. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB

Beschluss
(Drucksache Nr.: 13229-14)

3.2 Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 130/1-1 -Einkaufszentrum Derne-
hier: I. Entscheidung über Anregungen aus den öffentlichen Auslegungen,
II. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Scha 130/1-1 -Einkaufszentrum Derne-,
III. Beifügung einer Begründung zum Bebauungsplan Scha 130/1-1 -Einkaufszentrum Derne-

Beschluss
(Drucksache Nr.: 13062-14)


3.3 Masterplan Vergnügungsstätten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11860-14)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11860-14-E1)

3.4 Lkw-Routennetz
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12816-14)

3.5 Taktumstellung des S-Bahn-Systems von einem 20-Minuten- auf einen 15-/30-Minuten-Takt durch den VRR
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13168-14)

3.6 Flughafen Dortmund - Bewilligung des Antrages zur Veränderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund durch die zuständige Luftaufsichtsbehörde Bezirksregierung Münster
Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 13764-14)

3.7 Sanierung der Bezirksverwaltungsstelle Lütgendortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13236-14)

3.8 Neubau der Höchstener Grundschule
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13230-14)

3.9 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13874-14)

3.10 Benennung einer Platzfläche in Dortmund Innenstadt-West
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13769-14)

3.11 Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13589-14)

3.12 Wiederholte Überflüge eines Passagier-Düsenjets in niedriger Höhe 06.09.2014
Überweisung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 23.09.2014
(Drucksache Nr.: 13665-14)

3.13 Wohnungsverkäufe Westerfilde
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14332-14)

3.14 Quartiersmanagement Nordstadt – Vertragsverlängerung 2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14086-14)

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung


4.1 HSP Hoesch Spundwand und Profil GmbH
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 14326-14)

4.2 Resolution gegen Schließung HSP
Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 29.10.2014
(Drucksache Nr.: 14028-14-E3)


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Findungskommission bei der Personalauswahl von Geschäftsbereichs- und Institutsleitungen in den Kulturbetrieben Dortmund und für die Betriebsleitungen des Theaters Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13709-14)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.2014
(Drucksache Nr.: 13709-14)


6.2 Entgeltordnungen der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13656-14)

7. Schule

7.1 Offene Ganztagsschule
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 14338-14)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12983-14)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 DEW21 - hier: Unterstützung des KinderMRT im Klinikum Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13690-14)

9.2 Sachstand zum 31.07.2014 "Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates vom 12.12.2013 zum Haushaltsplan 2014"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13106-14)

9.3 GELSENWASSER Energienetze GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13812-14)

9.4 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13567-14)

9.5 Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13881-14)

9.6 Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zum 31.12.2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13880-14)

9.7 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13885-14)

9.8 Ausschüttung der Dortmunder Stadtwerke AG
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14076-14)

9.9 Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13990-14)

9.10 Parkpreise für die von der SBB Dortmund GmbH bewirtschafteten und dem öffentlichen Parkverkehr zur Verfügung stehenden Parkplätze und Stellplatzanlagen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13653-14)

9.11 Entwurf des Gesamtabschlusses 2013 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Umrüstung der bestehenden stationären Geschwindigkeitsmessstationen auf digitale Blitztechnik mittels Lasermessung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13263-14)

10.2 Sachstandsbericht Ombudsstelle für Bürgerinteressen und-initiativen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13375-14)

10.3 Dezernatsverteilung und Vertretungsregelung ab dem 15. Februar 2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13908-14)

10.4 Gewährung von Zuwendungen für die angezeigte Ratsgruppe NPD/Die Rechte i.S.d. § 56 Abs. 1 GO NRW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13813-14)

10.5 Lokale Demokratie stärken - Sperrklausel einführen
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion,)
(Drucksache Nr.: 14320-14)

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)
11.1.1 Nachfrage: Unbürokratische Beseitigung der Toilettenabfälle bei Hochwasserereignissen am Grotenbach in Persebeck
Zusatzfrage (FBI)
(Drucksache Nr.: 13268-14-E2)

11.1.2 Konsequenzen des OVG-Urteils für die Bildung von Fraktionsgemeinschaften und gemischten Gruppen im Rat der Stadt Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13297-14)

11.1.3 Dauerhaftes Abstellen von Werbeanhängern an der Universitätsstraße
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13747-14)

11.1.4 Berechnungsgrundlage für die jährlichen städtischen Fraktionszuwendungen in Höhe von 550.000,- Euro an die SPD-Fraktion
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13748-14)

11.1.5 Förderung des Radverkehrs durch behutsame und teilweise Öffnung von Fußgängerzonen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13749-14)

11.1.6 "Maulkorb-Erlass" des Stadtdirektors zur Unterbindung der direkten Kommunikation von Ratsmitgliedern mit der Stadtverwaltung
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13750-14)

11.2 Anfragen Rm Giemsch (Die Rechte)

11.2.1 Leerstehende Gebäude der Stadt Dortmund
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13720-14)
Die Anfrage lag zur Sitzung am 02.10.2014 vor.

11.2.2 Aidskranke in Dortmund
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13721-14)

11.2.3 Sperrstundenverordnung in Dortmund
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13722-14)

11.2.4 Rauchverbot in Gaststätten
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13724-14)

11.2.5 Ordnungsverfügungen wegen illegalem Plakatieren
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13725-14)

11.2.6 Verwendung der Rheinischen Straße 135
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13726-14)


11.2.7 Unbekannte Asylheime in Dortmund
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13727-14)

11.2.8 Geplante Schließung des Dorstfelder Westbads
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 14306-14)

11.2.9 Kosten für neue Dienstwagen der Stadtspitzen
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 14307-14)

11.2.10 Förderungen im Rahmen des Aktionsplans gegen Rechtextremismus
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 14308-14)

11.2.11 Vorbestrafte Mitglieder im Rat der Stadt Dortmund und Stasi-IMs
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 14309-14)

11.2.12 Zulässigkeit von Filmaufnahmen während Ratssitzungen
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 14310-14)

11.2.13 Handynutzungsverbot bei Ratssitzungen im Zuschauerraum
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 14311-14)

11.2.14 Ring Politischer Jugend (RPF)
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 14312-14)

11.2.15 Zweckentfremden von Sitzgelegenheiten
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 14313-14)

11.2.16 Kurden und kurdische Einrichtungen in Dortmund
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 14314-14)

11.2.17 Jüdische Mitbürger in Dortmund
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 14315-14)

11.2.18 Anschriften von Ratsmitgliedern und Bezirksvertretern
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 14316-14)

11.3 Anfragen Rm Giemsch (Die Rechte) / Rm Thieme (NPD)

11.3.1 Partnerstadt Rostow am Don
Anfrage zur TO (NPD, Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13728-14)



11.3.2 Ekelhäuser in Dortmund
Anfrage zur TO (NPD, Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13730-14)

11.3.3 Einbürgerungen in Dortmund
Anfrage zur TO (NPD, Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13731-14)

11.3.4 Belegungszahlen der Asylheime in Lütgendortmund und Hacheney
Anfrage zur TO (NPD, Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13732-14)

11.3.5 Geplante Schließung von Sportplätzen
Anfrage zur TO (NPD, Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 14302-14)

11.3.6 Förderung Kulturzentrum Langer August"
Anfrage zur TO (NPD, Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 14303-14)

11.3.7 Kosten für minderjährige Asylanten in Dortmund 2014
Anfrage zur TO (NPD, Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 14304-14)



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wurde um 15:00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Baran (SPD) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um folgende Punkte


2.1.22 Erhöhung der Entgeltleistungen in der Kindertagespflege
Einbringung
(Drucksache Nr.: 12448-14)

2.1.23 Verträge mit den freien Trägern von Erziehungs-, Ehe-, Lebens- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen Einbringung
(Drucksache Nr.: 14154-14)

5.1 Mehrbedarfe des Sozialamtes für das Haushaltsjahr 2014 - Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen im Bereich Grundsicherung für Arbeitsuchende und Flüchtlingshilfen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14270-14)

9.12 Weiterentwicklung DEW21 - hier: Neuordnung der Beteiligung der RWE Deutschland AG an DEW21 mit Wirkung vom 1.1.2015 – Gesellschaftsrechtliche Umsetzung nach Abschluss der Verhandlungen
Einbringung
(Drucksache Nr.: 14364-14)

erweitert.


Darüber hinaus stimmte der Rat der Stadt zu, die Tagesordnungspunkte

3.4 Lkw-Routennetz
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12816-14)


3.5 Taktumstellung des S-Bahn-Systems von einem 20-Minuten- auf einen 15-/30-Minuten-Takt durch den VRR
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13168-14)

9.9 Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13990-14)

von der Tagesordnung abzusetzen, da diese Angelegenheiten noch nicht abschließend in den zu beteiligenden Gremien behandelt wurden.


Weiterhin wurde der Tagesordnungspunkt

2.1.11 Optimierung des gesamtstädtischen Personalmanagements durch die Verteilung der Aufgaben der Personalagentur
(Einbringung)


von der Verwaltung zurückgezogen.


Abschließend wies OB Sierau darauf hin, dass man sich in der vorausgegangenen Sitzung des Ältestenrates entsprechend der generell vereinbarten Redezeitbeschränkung von 3 Minuten pro Person und Tagesordnungspunkt darauf verständigt habe, dass diese für die gesamte Sitzung gelten soll.

Nachdem sich Rm Münch (FBI) gegen die vom Ältestenrat vorgeschlagene Redezeitbeschränkung ausgesprochen hatte, lehnte der Rat der Stadt den mündlich von Rm Münch (FBI) gestellten Antrag auf eine Redezeitbegrenzung zu verzichten mit Mehrheit gegen die Stimmen von Rm Münch (FBI), Rm Thieme (NPD) und Rm Giemsch (Die Rechte) ab und beschloss gem. § 16 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen die zuvor vom Ältestenrat vorgeschlagene Veränderung der Redezeit.

Unter Einbeziehung der o. g. Veränderungen und Vereinbarungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Rates der Stadt am 02.10.2014

Rm Giemsch (Die Rechte) führte an, dass sein Abstimmungsverhalten zu den Punkten 2.1, 6.1, 9.3, 9.12 und 9.15 der vorliegenden Niederschrift aus seiner Sicht nicht korrekt wiedergegeben worden sei.

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) bat, die aus ihrer Sicht verkürzt dargestellte Protokollierung auf Seite 59 zu Tagesordnungspunkt 10.5 „Dezernatsverteilung und Vertretungsregelungen ab dem 15. Februar 2015“ wie folgt zu ergänzen:

„Über den Punkt 5 des gemeinsamen Antrags der Fraktionen von SPD, CDU und Grünen ist nach Intervention von Fraktionssprecherin Reuter separat abgestimmt worden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat diesem Punkt in der Originalformulierung des gemeinsamen Antrags zugestimmt. Bei dieser separaten Abstimmung ist der Punkt 5 in der Originalfassung des gemeinsamen Antrags von der Ratsmehrheit abgelehnt worden.“

Mit Bezug auf die Ausführungen von Rm Giemsch (Die Rechte) erläuterte Rm Thieme (NPD) sein Abstimmungsverhalten.

Anschließend genehmigte der Rat der Stadt die Niederschrift über die 3. Sitzung des Rates der Stadt am 02.10.2014 mit der zuvor von Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) angeführten Ergänzung mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Giemsch (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD).

Die Anmerkungen des Ratsmitgliedes Giemsch (Die Rechte) fanden keine Berücksichtigung.



Anschließend gab OB Sierau folgende Erklärung ab:

Vor dem Hintergrund von Äußerungen in der letzten Ratssitzung stelle ich fest, dass Dortmund eine Stadt der Vielfalt, Toleranz und Demokratie ist, die keinen Platz für Rassismus und Diskriminierung hat.

Wer sich daher gegen diese städtische Vielfalt wendet, sie mit rassistischen, faschistischen oder diskriminierenden Äußerungen bekämpft, der stellt sich außerhalb des parlamentarischen aber auch außerhalb des stadtgesellschaftlichen Zusammenhangs in Dortmund.


Im Anschluss übernahm Bm’in Jörder die Sitzungsleitung.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2015

Der Haushaltsplanentwurf 2015 wurde von OB Sierau und StD/StK Stüdemann eingebracht.
Die entsprechenden Reden von OB Sierau sowie StD/StK Stüdemann sind der Niederschrift als Anlage beigefügt. Im Anschluss an den Beitrag von StD/StK Stüdemann übernahm OB Sierau die Sitzungsleitung.

Der Haushaltsplanentwurf 2015 sowie die dazugehörigen Beratungsunterlagen wurden anschließend an die zu beteiligenden Bezirksvertretungen und Ausschüsse überwiesen.

Die abschließende Beratung und Beschlussfassung hierüber ist für die Sitzung des Rates am 19.02.2015 geplant.


Weiterhin wies OB Sierau die Mitglieder des Rates darauf hin, dass die Vorlagen

- TOP 2.1.2 Aussetzung des Traineeprogramms,
- TOP 2.1.3 Reduzierung Auszubildende für das Einstellungsjahr 2015/ Reduzierung der Ausbildungsübernahmen 2018,
- TOP 2.1.4 Haushaltsplanverfahren 2015 ff.; hier: Konsolidierungsmaßnahmen Personal
Konsolidierungsprozesses,

die unter dem Konsolidierungsprozess eingebracht werden, noch nicht im Sinne des Landespersonalvertretungsgesetzes mit dem Personalrat abgestimmt wurden. Die formelle Beteiligung des Personalrates erfolgt im weiteren Verfahren.


zu TOP 2.1.1
Firmenticket bei der Stadt Dortmund;
hier: Anpassung der Höhe der weitergegebenen Provision
Einbringung
(Drucksache Nr.: 13893-14)

Die Vorlage wurde eingebracht.


zu TOP 2.1.2
Aussetzung des Traineeprogramms
Einbringung
(Drucksache Nr.: 14170-14)

Die Vorlage wurde eingebracht.


zu TOP 2.1.3
Reduzierung Auszubildende für das Einstellungsjahr 2015/ Reduzierung der Ausbildungsübernahmen 2018
Einbringung
(Drucksache Nr.: 14172-14)

Die Vorlage wurde eingebracht.


zu TOP 2.1.4
Haushaltsplanverfahren 2015 ff.
hier: Konsolidierungsmaßnahmen Personal
Einbringung
(Drucksache Nr.: 13895-14)

Die Vorlage wurde eingebracht.


zu TOP 2.1.5
Entgeltordnung für die Erhebung von Verpflegungsentgelten in Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Dortmund; Anhebung des Verpflegungsentgeltes ab dem 01.08.2015
Einbringung
(Drucksache Nr.: 13903-14)

Die Vorlage wurde eingebracht.


zu TOP 2.1.6
Beratung zum Haushalt 2015;
hier: Einsparungen im Bereich des Umweltamtes - Beendigung der Mitgliedschaft im Klimabündnis e.V.
Einbringung
(Drucksache Nr.: 13949-14)

Die Vorlage wurde eingebracht.


zu TOP 2.1.7
Beratung zum Haushalt 2015;
hier: Einsparungen im Bereich des Umweltamtes - Beendigung der Mitgliedschaft im Bündnis "Kommunen für biologische Vielfalt"
Einbringung
(Drucksache Nr.: 13950-14)

Die Vorlage wurde eingebracht.


zu TOP 2.1.8
Beratung zum Haushalt 2015;
hier: Einsparungen im Bereich des Umweltamtes - Einstellung der finanziellen Beteiligung am Ameisenfonds
Einbringung
(Drucksache Nr.: 13951-14)

Die Vorlage wurde eingebracht.


zu TOP 2.1.9
Beratung zum Haushalt 2015;
hier: Einsparungen im Bereich des Umweltamtes - Verzicht auf Vergabe des Umweltpreises
Einbringung
(Drucksache Nr.: 13968-14)

Die Vorlage wurde eingebracht.


zu TOP 2.1.10
Beratung zum Haushalt 2015;
hier: Einsparungen im Bereich des Umweltamtes - Abschaffung des Dammwildgeheges im Süggelwald
Einbringung
(Drucksache Nr.: 13996-14)

Die Vorlage wurde eingebracht.


zu TOP 2.1.11
Optimierung des gesamtstädtischen Personalmanagements durch die Verteilung der Aufgaben der Personalagentur

Der o. g. Tagesordnungspunkt wurde seitens der Verwaltung zurückgezogen.


zu TOP 2.1.12
unbesetzt


zu TOP 2.1.13
Schließung der Aufenthalts- und Beratungseinrichtung für Alkohol konsumierende Menschen - Café BERTA
Einbringung
(Drucksache Nr.: 13975-14)

Die Vorlage wurde eingebracht.


zu TOP 2.1.14
Reduzierung des städtischen Streifendienstpersonals der Ordnungspartnerschaft
Einbringung
(Drucksache Nr.: 13871-14)

Die Vorlage wurde eingebracht.


zu TOP 2.1.15
Einsparung des Service- und Präsenzdienstes (SuPD)
Einbringung
(Drucksache Nr.: 13976-14)

Die Vorlage wurde eingebracht.


zu TOP 2.1.16
Haushaltskonsolidierung: Büro für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit - Reduzierung um zwei Planstellen
hierzu: Drucksache Nr.: 13997-14

Die Vorlage wurde eingebracht.


zu TOP 2.1.17
Haushaltskonsolidierung: Einstellung des dezentralen Leistungsangebotes des Versicherungsamtes
hierzu: Drucksache Nr.: 13998-14

Die Vorlage wurde eingebracht.




zu TOP 2.1.18
Haushaltskonsolidierung: Einstellung der zentralen Stellvertretung der Bezirksverwaltungsstellenleitung
hierzu: Drucksache Nr.: 13999-14

Die Vorlage wurde eingebracht.


zu TOP 2.1.19
Haushaltskonsolidierung: Einsparung der finanziellen Zuwendungen und personellen Ressourcen für den "Verein StadtbezirksMarketing Dortmund e.V."
hierzu: Drucksache Nr.: 14000-14

Die Vorlage wurde eingebracht.


zu TOP 2.1.20
Umstrukturierungen im Bereich Kinder- und Jugendförderung

Die Vorlage wurde eingebracht.


zu TOP 2.1.20
Umstrukturierungen im Bereich Kinder- und Jugendförderung
Einbringung
(Drucksache Nr.: 14029-14)

Die Vorlage wurde eingebracht.


zu TOP 2.1.21
Haushaltskonsolidierung / Reinigungspersonal
hierzu: Drucksache Nr.: 14074-14

Die Vorlage wurde eingebracht.


zu TOP 2.1.22
Erhöhung der Entgeltleistungen in der Kindertagespflege
Einbringung
(Drucksache Nr.: 12448-14)

Die Vorlage wurde eingebracht.


zu TOP 2.1.23
Verträge mit den freien Trägern von Erziehungs-, Ehe-, Lebens- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen
Einbringung
(Drucksache Nr.: 14154-14)

Die Vorlage wurde eingebracht.


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde von 16:35 bis 17:00 Uhr für eine Pause unterbrochen.


3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 147 - Einzelhandelsstandort Parsevalstraße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss (Änderung Nr. 1); II. Offenlegungsbeschluss; III. Beschluss zum Abschluss des Ergänzungsvertrages zum Durchführungsvertrag Teil A vom 07.06.2010 sowie zum Durchführungsvertrag Teil B vom 07.06.2010; IV. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13229-14)

Rm Hawighorst-Rüßler (Bündnis 90/Die Grünen), Rm Waßmann (CDU) und Rm Lührs (SPD) erläuterten das jeweilige Abstimmungsverhalten ihrer Fraktionen.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, von Rm Giemsch (Die Rechte), Rm Münch (FBI) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Hu 147 – Einzelhandels-standort Parsevalstraße – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern (Änderung Nr. 1).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 i. V. m. § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414, BGBl. III FNA 213 – 1) und i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. stimmt den Festsetzungen des Entwurfes der Textsatzung zur Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 147 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 15.08.2014 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB.


III. beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Ergänzungsvertrag zum Durchführungsvertrag Teil A vom 07.06.2010 sowie zum Durchführungsvertrag Teil B vom 07.06.2010 (Anlage dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW.


IV. ermächtigt die Verwaltung, eine Baugenehmigung für das Vorhaben während der Bebauungsplanänderung zu erteilen, sofern die vorgezogene Planreife nach § 33 BauGB bescheinigt werden kann und alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 41 Abs. 1 GO NRW.






zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 130/1-1 -Einkaufszentrum Derne-
hier: I. Entscheidung über Anregungen aus den öffentlichen Auslegungen,
II. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Scha 130/1-1 -Einkaufszentrum Derne-,
III. Beifügung einer Begründung zum Bebauungsplan Scha 130/1-1 -Einkaufszentrum Derne-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13062-14)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Giemsch (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Scha 130/1-1 -Einkaufszentrum Derne- vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt den Bebauungsplan Scha 130/1-1 -Einkaufszentrum Derne-, für den unter Pkt. 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss vom 05.08.2013 offen gelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Pkt. 4.3.1 und 4.3.2 dieser Vorlage beschriebenen Veränderungen als Satzung.

Rechtsgrundlage: § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

II. beschließt, dem Bebauungsplan Scha 130/1-1 -Einkaufszentrum Derne- die modifizierte und aktualisierte Begründung vom 01.08.2014 beizufügen.

Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 8 und § 2a BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO;


zu TOP 3.3
Masterplan Vergnügungsstätten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11860-14)

Dem Rat der Stadt lag folgendes Schreiben der Verwaltung vom 08.10.2014 (Drucksache Nr.: 11860-14-E1) vor:

… für die Vorlage des Masterplans Vergnügungsstätten wurde die Beteiligung zahlreicher politischer Gremien vorgesehen. Aufgrund der Kommunalwahl im Mai konnte die ursprünglich vorgesehene Sitzungsfolge nicht bei allen politischen Gremien eingehalten werden. Folgende Gremien haben bzw. werden zu anderen als den vorgesehenen Terminen den Masterplan Vergnügungsstätten beraten:

Seniorenbeirat 03.04.2014
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 08.05.2014
Integrationsrat 02.09.2014
Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen 05.11.2014
Hauptausschuss und Ältestenrat 13.11.2014
Rat der Stadt Dortmund 13.11.2014

Das Behindertenpolitische Netzwerk hat davon Abstand genommen, die Vorlage in seinem Gremium zu behandeln.

Ich bitte Sie, diese Änderungen sowie den Hinweis, dass die Inhalte der Vorlage unverändert geblieben sind, zur Kenntnis zu nehmen.

Am 05.05.2014 fand im Rathaus der Stadt Dortmund eine Fachveranstaltung zum Masterplan Vergnügungsstätten statt, bei der etwa 35 Bürgerinnen und Bürger anwesend waren. Nach der Präsentation der wichtigsten Ziele und Inhalte des Masterplans wurde eine lebhafte Diskussion geführt. Die Anmerkungen sind in der nachfolgenden Übersicht aufgeführt, ebenso die Stellungnahme der Verwaltung bzw. des Gutachters. Bereits während der Veranstaltung erfolgte der Hinweis, dass die Anmerkungen und Anregungen dem AUSW sowie dem Rat der Stadt Dortmund rechtzeitig zur Beschlussfassung unterbreitet werden.

Anmerkungen und Anregungen der Teilnehmer/ -innen
Stellungnahme der Verwaltung/ des Gutachters
§ Der Masterplan Vergnügungsstätten wird als wichtiger Schritt für die Zukunft gelobt.
§ Momentan hilft der Masterplan Vergnügungsstätten jedoch nicht, da der Bestandsschutz zu weit geht.
§ Muss nach einer Nutzung als Vergnügungsstätte wieder eine Vergnügungsstätte in der Immobilie angesiedelt werden?
§ Wie lange hat die Vergnügungsstätte Bestandsschutz?
§ Kann man Immobilienbesitzer dazu zwingen, keine Vergnügungsstätte in ihre Gebäude zu nehmen?
§ Wie kann bei Vergnügungsstätten Offenheit und Transparenz gewährleistet werden?
§ Die Verwaltung handelt jetzt schon entsprechend dem Masterplan Vergnügungsstätten: Jede Anfrage für eine Vergnügungsstätte wird geprüft. Vor allem für die Innenstadt-Nord wurden bereits Bebauungsplanverfahren zum Ausschluss von Vergnügungsstätten eingeleitet. Somit ist die Handlungsfähigkeit des Masterplans Vergnügungsstätten gegeben.
§ Insgesamt haben sich die Instrumentarien (BauGB, Masterplan, Konzessionsrecht) zur Einschränkung von Vergnügungsstätten und den damit verbundenen negativen Auswirkungen verbessert.
§ Bestehende legale Vergnügungsstätten können nicht über städtebauliche Instrumentarien eingeschränkt werden, lediglich über Konzessionsverträge, wobei diese bestimmten Regeln unterliegen.
§ Wenn eine Vergnügungsstätte in einem Gebäude schließt und dieses mehrere Jahre (in Normalfall 2 Jahre, muss im Einzelfall geprüft werden) leer steht, ist der Bestandsschutz der Vergnügungsstätte erloschen. Eine Wiederinbetriebnahme als Vergnügungsstätte kann somit unter bestimmten Voraussetzungen verhindert werden.
§ Findet lediglich ein Betreiberwechsel statt oder wird die gleiche Nutzung weiterhin ausgeübt, genießt die Vergnügungsstätte Bestandsschutz.
§ Immobilienbesitzer können nicht gezwungen werden, auf die Ansiedlung einer Vergnügungsstätte zu verzichten, sofern diese aus bau-, planungs- oder ordnungsrechtlicher Sicht nicht zu verhindern ist. Andernfalls läuft die Stadt Dortmund Gefahr, schadensersatzpflichtig zu werden. Es wäre sehr zu begrüßen, wenn Immobilienbesitzer mehr Sensibilität hinsichtlich der Ansiedlung von Vergnügungsstätten entwickeln würden.
§ Offenheit und Transparenz wird beispielsweise durch das Nicht-Abkleben von Schaufenstern erreicht.
§ Mit Einführung der Glücksspielverordnung NRW 2013 ist das Abkleben von Schaufenstern als Sichtschutz verboten. Wie kann man die Intransparenz der Vergnügungsstätten durch Stellung der Möbel, Spielgeräte etc. verhindern?
§ Das Vorhandensein von Spielhallen und Wettbüros wird aufgrund des Suchtpotenzials bemängelt.
§ Durch die Bauaufsicht kann die Innenraumgestaltung einer Vergnügungsstätte (Garderoben, Pflanzen etc.) nicht beeinflusst werden.
§ Das Thema Spielsucht wird im Masterplan Vergnügungsstätten nicht behandelt, da hier lediglich städtebauliche Aspekte berücksichtigt werden.
§ Bestehende Vergnügungsstätten werden als Problem gewertet.
§ Durch Veränderungen im Einzelhandel ist es unwahrscheinlich, dass kleinere Immobilieneinheiten wieder an Einzelhändler vermietet werden. Daher wird der Masterplan Vergnügungsstätten nicht den gewünschten Erfolg bringen, sondern sich das Problem eher noch verschärfen.
§ Bestehende Vergnügungsstätten genießen Bestandsschutz.
§ Der Strukturwandel im Einzelhandel wird weitere Ladenleerstände zur Folge haben. Gerade daher ist es sinnvoll, die Entwicklung der Vergnügungsstätten mit Hilfe des Masterplans Vergnügungsstätten sowie der Bauleitplanung gezielt zu steuern.
§ Besteht die Möglichkeit über die Höhe der Gewerbesteuer die Anzahl der Vergnügungsstätten einzugrenzen?
§ Eine Anhebung des Vergnügungssteuersatzes stellt ein mögliches Instrument dar, dem allerdings auch Grenzen gesetzt sind.
§ Ist die Umbenennung eines Wettbüros in ein Casino möglich? Hat dies Auswirkungen?
§ Ist als Nachfolgenutzung von einem Wettbüro ein Bordell möglich?
§ Eine Umbenennung ist nicht ohne weiteres möglich, da es sich um unterschiedliche Nutzungen handelt.
§ Jede Nutzungsänderung ist im Einzelfall zu prüfen. Bei Anträgen auf Nutzungsänderung kann steuernd eingegriffen werden.
§ Es wird ein Hinweis auf die für 2017 vorgesehene Änderung des Glücksspieländerungsstaatsvertrags gegeben: Ab 2017 müssen viele Vergnügungsstätten schließen, da sonst die vorgegebenen Abstände nicht mehr eingehalten werden können. Ist dann ein Masterplan Vergnügungsstätten überhaupt noch notwendig oder glaubt man nicht an die vorgesehene Änderung des Vertrages?
§ Jede rechtliche Änderung wird durch Gerichtsurteile etc. einer Überprüfung unterzogen. Darüber hinaus ist der Umgang mit dem Bestandsschutz im Rahmen der vorgesehenen Änderung noch ungeklärt. Daher sind die genauen Auswirkungen noch nicht abschätzbar.
Insgesamt wird empfohlen, sich nicht nur auf eine Rechtsgrundlage zu verlassen, sondern verschiedene Instrumente (ordnungsrechtliche und städtebaurechtliche Vorschriften) anzuwenden.
Aus den in der obigen Tabelle aufgeführten Anregungen und Anmerkungen ergaben sich für die Verwaltung keine weiteren Arbeitsaufträge.

Im Verlauf der Beratung der Vorlage sind die meisten politischen Gremien der vorgeschlagenen Beschlussfassung gefolgt: „Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Masterplan Vergnügungsstätten zur Kenntnis und beschließt ihn als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 (6) Nr. 11 BauGB. Für die Bauleitplanung, die Zulassungspraxis von Vergnügungsstätten und das damit verbundene Verwaltungshandeln innerhalb der Stadt Dortmund soll der Masterplan Vergnügungsstätten als verbindliche Richtschnur zugrunde gelegt werden.“

Die Bezirksvertretung Mengede hat ihre Empfehlung um folgende Anregungen ergänzt:

Es wird auf die soziale Erosion und die Leerstände im Stadtbezirk Mengede hingewiesen. In diesem Zusammenhang wird auf die Aktionsräume Bodelschwingh / Westerfilde und Nette verwiesen. Außerdem wird eine Gefährdung von Oestrich und Nette durch Spielstätten gesehen, da diese Vororte im Masterplan Einzelhandel keinen Zentrencharakter aufweisen und die Befürchtung geäußert, dass sich nun anstelle Einzelhändler mit Lebensmittelgeschäften, dort Spielhallen und Wettbüros niederlassen.
Der Strukturwandel im Einzelhandel wird weitere Ladenleerstände zur Folge haben. Gerade daher ist es sinnvoll, die Entwicklung der Vergnügungsstätten mit Hilfe des Masterplans Vergnügungsstätten sowie der Bauleitplanung gezielt zu steuern.

Es wird nachgefragt, was die Spielhallen eigentlich für einen Umsatz machen?

Daten über die Höhe der Umsätze liegen bei der Stadt Dortmund nicht vor. Im Rahmen der Vergnügungssteuer wird der Geldeinwurf und nicht der Umsatz besteuert.

Wettbüros und Spielhallen sollten von den Einwohnerzahlen in den Städten jeweils abhängig gemacht werden.

Der Masterplan Vergnügungsstätten stellt ein übergeordnetes städtebauliches Konzept i.S.
§ 1 (6) Nr. 11 BauGB dar. Für die Steuerung von Vergnügungsstätten sind demnach städtebauliche Gründe notwendig, um eine rechtssichere Beurteilung zu gewährleisten. Die Höhe der Einwohnerzahlen ist kein anerkanntes städtebauliches Kriterium. Dagegen ist eine bereits hohe Dichte an Vergnügungsstätten ein Kriterium innerhalb des städtebaulichen Kriterienkatalogs.


Aufgrund der o.g. Ausführungen wird empfohlen, die Ergänzungen nicht in den Masterplan Vergnügungsstätten aufzunehmen und dem ursprünglichen Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.

Der Seniorenbeirat hat in seiner Sitzung am 03.04.2014 diesem Beschlussvorschlag die folgende Ergänzung beigefügt:
„…,um insbesondere zentrale Versorgungsbereiche und Senioren- und Kinder- und Jugendeinrichtungen wirksam zu schützen.
Diese Ergänzung haben weitere Gremien (Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie, Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, Bezirksvertretung Innenstadt-Ost, Bezirksvertretung Innenstadt-West) in ihre Beschlussempfehlung aufgenommen:

Der Schutz der zentralen Versorgungsbereiche stellt auf der Grundlage von § 9 (2a) BauGB ein städtebauliches Kriterium des Masterplans Vergnügungsstätten dar, über das die Ansiedlung von Vergnügungsstätten hier erschwert wird.

Der Schutz von Kinder- und Jugendeinrichtungen muss auf der Grundlage des Baugesetzbuches (§ 9 (2b) BauGB) in unbeplanten Innenbereichen zwingend eingehalten werden. Der Masterplan Vergnügungsstätten greift dieses städtebauliche Kriterium auf und weitet dessen Gültigkeit auch auf bereits überplante Innenbereiche aus. Der Schutz von Kinder- und Jugendeinrichtungen besteht auf dieser gesetzlich vorgegebenen Grundlage als eines von mehreren Kriterien, mit deren Hilfe in Dortmund Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden können.

Der Gesetzgeber hat aber keine rechtliche Grundlage geschaffen, um die Altersgruppe der Senioren vor Vergnügungsstätten zu schützen. Einrichtungen wie betreutes Wohnen oder Seniorenheime werden über den Begriff „Wohnen“ mit abgedeckt. Dieser ist unabhängig von der Altersstruktur der Bewohner. Da keine rechtlichen Grundlagen vorhanden sind, würde der vorgeschlagene Schutz von Senioreneinrichtungen vor Gericht keinerlei Bestand haben. Als Folge würden Amtshaftungsansprüche drohen.

Um diese zu umgehen, wird dringend dazu geraten, dem o. g. Vorschlag nicht zu folgen und den ursprünglichen Beschlussvorschlag der Verwaltung anzunehmen.


Der Rat der Stadt nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Masterplan Vergnügungsstätten zur Kenntnis und beschließt ihn als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 (6) Nr. 11 BauGB. Für die Bauleitplanung, die Zulassungspraxis von Vergnügungsstätten und das damit verbundene Verwaltungshandeln innerhalb der Stadt Dortmund soll der Masterplan Vergnügungsstätten als verbindliche Richtschnur zugrunde gelegt werden.


zu TOP 3.4
Lkw-Routennetz
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12816-14)

Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.5
Taktumstellung des S-Bahn-Systems von einem 20-Minuten- auf einen 15-/30-Minuten-Takt durch den VRR
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13168-14)

Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.6
Flughafen Dortmund - Bewilligung des Antrages zur Veränderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund durch die zuständige Luftaufsichtsbehörde Bezirksregierung Münster
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13764-14)

Rm Dudde (Bündnis 90/Die Grünen) befürchtet u. a. wachsende Lärmbelästigungen für die Anwohner durch die Ausweitung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund.

Rm Münch (FBI) und Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) befürchten u. a. ein steigendes Defizit aufgrund der zusätzlichen Kosten für den erforderlichen Lärmschutz.

Bm Sauer (CDU), Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) und Rm Berndsen (SPD) sehen in der Ausweitung der Betriebszeiten u. a. die Chance zusätzliches Geschäft zu generieren. Rm Bohnhof (AfD) hält eine Ausweitung der Betriebszeiten zum gegenwärtigen Zeitpunkt für sinnvoll, da hierdurch die Möglichkeit besteht, Defizite zu verringern.

Der Rat der Stadt nahm die Genehmigung zur Anlage und Betrieb des Verkehrsflughafens Dortmund vom 10.06.2014 zur Kenntnis.


zu TOP 3.7
Sanierung der Bezirksverwaltungsstelle Lütgendortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13236-14)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 06.11.2014 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um
Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

ausweislich des in der Vorlage dargestellten Sachverhaltes wird die Anzahl der Arbeitsplätze in der Bezirksverwaltungsstelle von derzeit 11 auf dann 30 steigen. Als Gründe hierfür wurde der CDU-Fraktion die Zusammenlegung von städtischen Dienststellen genannt.

Bis zur Ratssitzung am 13.11.2014 möge die Verwaltung daher folgende Fragen beantworten:

1. Welche städtischen Dienststellen und Einrichtungen werden zukünftig zusätzlich in einer sanierten Bezirksverwaltungsstelle Lütgendortmund residieren?

2. Welche Objekte/Immobilien werden hierfür im Gegenzug aufgegeben/abgemietet?

3. Welche Kündigungsfristen gibt es für die einzelnen perspektivisch aufzugebenden Standorte?

4. Welche jährlichen Einsparungen sind damit für die einzelnen aufzugebenden Standorte verbunden?

5. Wie viel Kundenkontakte hat die Bezirksverwaltungsstelle derzeit durchschnittlich pro Monat? Wie viel Kundenkontakte sind zukünftig zu erwarten, wenn auch andere städtische Dienststellen in das Amtshaus eingezogen sind?

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung
zum Rat durchlaufen.“


Dem Rat der Stadt lag hierzu folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 12.11.2014 vor (Drucksache Nr.: 13236-14-E3):

„Zu Ihrer schriftlichen Anfrage vom 30.10.2014 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Zu 1.) Es ist beabsichtigt eine Organisationseinheit des Sozialamtes (Sozialbüro) sowie den
Aktionsbeauftragten in der sanierten Bezirksverwaltungsstelle unterzubringen.

Zu 2.) In Abhängigkeit zu 1.) wird eine Abmietung von Teilflächen im Gebäude Werner Str. 10 angestrebt. Hierzu werden Verhandlungen mit dem Vermieter geführt.

Zu 3.) Die Kündigungsfrist beträgt 12 Monate zum Ende der Mietzeit.

Zu 4.) In Abhängigkeit der abmietbaren Flächen besteht bei den Mieten ein voraussichtliches
Einsparpotenzial zwischen 45.000,00 und 50.000,00 Euro pro Jahr. Darüber hinaus ist in der sanierten Bezirksverwaltungsstelle mit deutlichen Energieeinsparungen (Heizung) zu rechnen.

Zu 5.) Zur Zeit haben die Bürgerdienste ca. 2.400 Kundenkontakte pro Monat. Mit einer weiteren
städtischen Dienststelle kämen rund 400 weitere hinzu.


Der Rat der Stadt nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Bohnhof (AfD) und Rm Urbanek (AfD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.863.734 € die weitere Sanierungsplanung und Realisierung der Maßnahmenpakete A, B und C1 der Bezirksverwaltungsstelle Lütgendortmund (Planungs- und Ausführungsbeschluss).
Die Auszahlungen für die Sanierung der Bezirksverwaltungsstelle erfolgen aus dem Budget des Amtes 24 auf der Investitionsfinanzstelle 24L01507084006, Finanzposition 780800:

Haushaltsjahr 2014: 215.000 €
Haushaltsjahr 2015: 1.500.000 €
Haushaltsjahr 2016: 53.734 €
Gesamt: 1.768.734 €

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 95.000 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung.

In 2014 wurden für externe Planungen bereits Haushaltsmittel i. H. v. 160.000 € gemäß § 83 Abs. 1 GO außerplanmäßig verlagert.
Der Rat beschließt in 2014 weitere 55.000 € gem. § 83 Abs. 1 GO außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen. Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen in gleicher Höhe unter der Investitionsfinanzstelle 24_01507086000, Finanzposition 780200. Eine Budgetausweitung findet dadurch nicht statt.

Im Rahmen der endgültigen Haushaltsplanaufstellung 2015 erfolgt eine dem Mittelbedarf entsprechende Anpassung nach dem neuen Verfahren zur Veranschlagung von investiven Hochbaumaßnahmen.
Der Rat beschließt gem. § 85 Abs. 1 GO NRW die außerplanmäßige Inanspruchnahme
einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 1.553.734 € zu Lasten der
Haushaltsjahre 2015 (1,5 Mio €) bzw. 2016 (53.734 €). Die Deckung erfolgt aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014004, Finanzposition 780810.
Die Investition bedingt ab 2016 (erstes vollständiges Jahr der Nutzung) eine zusätzliche jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des StA 65 in Höhe von 33.393,35 €.

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Abschreibungen sind bei StA 65 (Auftrag 650138011000) im Rahmen der endgültigen Haushaltsplanaufstellung 2015 ff im Teilergebnisplan entsprechend zu berücksichtigen.

Die Maßnahme wird vorbehaltlich der Voraussetzungen des § 82 GO durchgeführt.
2. beschließt, zusätzlich einen Betrag i. H. v. 143.000 € zur Verfügung zu stellen, um die Sanierungsplanung und Realisierung des Maßnahmenpaketes C2 zu ermöglichen.
Aus Mitteln 2014 der Bezirksvertretung Lütgendortmund werden dafür Gelder i. H. v. 32.000 € unter der Investitionsfinanzstelle 3L_00159024404, Finanzposition 780800 zur Verfügung gestellt.
Für den verbleibenden Betrag i. H. v. 111.000 € erfolgt im Rahmen der endgültigen Haushaltsplanaufstellung 2015 eine dem Mittelbedarf entsprechende Anpassung für das Jahr 2015 nach dem neuen Verfahren zur Veranschlagung von investiven Hochbaumaßnahmen unter der Investitionsfinanzstelle 24L01507084006, Finanzposition 780800.

Die Investition bedingt ab 2016 (erstes vollständiges Jahr der Nutzung) eine zusätzliche jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des StA 65 in Höhe des zusätzlichen Abschreibungsaufwandes von 3.575 €.

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Abschreibungen sind bei StA 65 (Auftrag 650138011000) im Rahmen der endgültigen Haushaltsplanaufstellung 2015 ff im Teilergebnisplan entsprechend zu berücksichtigen.
3. beschließt die Umsetzung der Maßnahme durch die Städtische Immobilienwirtschaft.
4. nimmt die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.

Die für das Objekt Bezirksverwaltungsstelle Lütgendortmund gebildeten Instandhaltungs- und Brandschutzrückstellung in Höhe von voraussichtlich 927.464,10 € werden zum 31.12.2014 aufgelöst.

Durch den Vorgang wird die Ergebnisrechnung 2014 mit voraussichtlich 927.464,10 € entlastet.


zu TOP 3.8
Neubau der Höchstener Grundschule
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13230-14)

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) und Rm Urbanek (AfD) begründeten das jeweilige Abstimmungsverhalten ihrer Fraktionen mit Verweis auf die Höhe der Finanzierung.


Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten bei Stimmenthaltung der Fraktion AfD folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung in Höhe von 5.471.392 Euro exklusive Kosten für Abbruch (237.608 Euro) und Umzug (227.000 Euro) den Neubau der Höchstener Grundschule (kombinierter Planungs- und Ausführungsbeschluss)
In der Kostenberechnung sind Baukosten in Höhe von 5.346.392 € und Möbilierungskosten in Höhe von 125.000 € enthalten.
Die Auszahlungen für den Neubau des Gebäudes erfolgen aus dem Budget des FB 40 (Schulverwaltungsamt) auf der Investitionsfinanzstelle 40H00301014305, Finanzposition 780 800:

Haushaltsjahr 2014: 100.000 Euro
Haushaltsjahr 2015: 950.000 Euro
Haushaltsjahr 2016: 2.675.000 Euro
Haushaltsjahr 2017: 674.392 Euro
Summe: 4.399.392 Euro
Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung. Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2015 erfolgt eine dem Mittelbedarf entsprechende Anpassung nach dem neuen Konzept zur Veranschlagung von Hochbaumaßnahmen.
Die Investition bedingt ab 2017 (erstes vollständiges Jahr der Nutzung) eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 65 (Städtische Immobilienwirtschaft) in Höhe von 107.036,32 Euro.

Die Auszahlungen für die Neubeschaffung des beweglichen Vermögens erfolgen aus dem Budget des FB 40 auf der Investitionsfinanzstelle 40H00301014305, Finanzposition
780 500:

Haushaltsjahr 2016: 125.000 Euro

Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung. Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2015 erfolgt eine dem Mittelbedarf entsprechende Veranschlagung.
Die Abschreibungen für das bewegliche Vermögen belasten die Ergebnisrechnung des FB 40 ab dem ersten vollständigen Jahr der Nutzung in 2017 mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 9.615,38 Euro.

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Abschreibungen sind bei FB 65 (Auftrag 650138011000) veranschlagt. Für das bewegliche Vermögen werden die erforderlichen Mittel für die Abschreibungen im Rahmen der nächsten Haushaltsplanung budgetneutral von FB 65 zu 40 (Auftrag 400301010042) verlagert.

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 947.000 Euro stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

2. beschließt die Planung und Umsetzung des Abbruchs des Altbaus und des Flachdachpavillons mit Kosten in Höhe von 237.608 €.
Für den Abbruch der Bestandsgebäude sind in der Ergebnisrechnung des Fachbereichs 24 (Liegenschaftsamt) unter Auftrag 24150708IS00, Sachkonto 522 200, folgende Aufwendungen vorgesehen:

Haushaltsjahr 2014: 3.808 Euro
Haushaltsjahr 2015: 233.800 Euro
Summe: 237.608 Euro
Der Altbau nebst Pausenhalle und Außenanlagen ist bereits zum 31.12.2013 vollständig abgeschrieben. Der Restbuchwert des Sonnenschutzes beträgt zum 01.09.2015 noch 17.366,11 €. Der Flachdachpavillon hat zum 01.09.2015 noch einen Restbuchwert i.H.v. 195.676,79 €.
Durch den Abbruch der Gebäude entsteht zum 01.09.2015 insgesamt ein einmaliger Abgangsverlust in Höhe von 213.042,90 € (Summe der Restbuchwerte). Da es sich um einen nicht ergebniswirksamen Aufwand im Sinne des § 43 (3) GemHVO handelt, wird dieser unmittelbar gegen die allgemeine Rücklage (Sachkonto 891520, Auftrag 650138011000) gebucht. Dieser hat somit keine Auswirkung auf die städtische Ergebnisrechnung, sondern führt zu einer Eigenkapitalminderung.
Zudem wird mit dem Abgang des Pavillons anteilig ein Sonderposten i.H.v. 117.406,03 € ergebnisneutral aufgelöst. Dieser wird unmittelbar gegen die allgemeine Rücklage (Sachkonto 891510, Auftrag 650138011000) gebucht.

3. beschließt die Auslagerung des von der Baumaßnahme betroffenen Schulbetriebs in ein Interimsquartier (ehem. Lohgrundschule+Containergestellung) mit Kosten in Höhe von 227.000 Euro.
Die Aufwendungen für das Ausweichquartier sowie die Umzüge (Auslagerung in das Interimsquartier und Rückverlagerung nach Abschluss der Neubaumaßnahme) sind in der Ergebnisrechnung des FB 65 unter Auftrag 650138011000, Sachkonto 529 907, wie folgt zu berücksichtigen:

Haushaltsjahr 2015: 113.500 Euro
Haushaltsjahr 2016: 113.500 Euro
Summe: 227.000 Euro

Die sich in 2015 und 2016 ergebenden Aufwendungen können im Rahmen der endgültigen Haushaltsplanaufstellung 2015 ff. in der Ergebnisplanung des FB 65 durch Minderaufwendungen bei Sachkonto 541 107 berücksichtigt werden.

4. beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der weiteren Planung und Ausführung der Maßnahmen.

zu TOP 3.9
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13874-14)

Rm Thieme (NPD) sprach sich gegen eine Gebührenerhöhung aus.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion AfD und von Rm Giemsch (Die Rechte), Rm Münch (FBI) und Rm Thieme (NPD) bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die
Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).


zu TOP 3.10
Benennung einer Platzfläche in Dortmund Innenstadt-West
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13769-14)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Die Grund- und Platzfläche im Bereich Ostwall/Adlerturm/Kleppingstraße wird benannt
und erhält den Namen: „Günter-Samtlebe-Platz“.


zu TOP 3.11
Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13589-14)

Rm Thieme (NPD) sprach sich gegen eine Gebührenerhöhung aus.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten und von Rm Giemsch (Die Rechte), Rm Münch (FBI) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund.


zu TOP 3.12
Wiederholte Überflüge eines Passagier-Düsenjets in niedriger Höhe 06.09.2014
Überweisung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 23.09.2014
(Drucksache Nr.: 13665-14)

Folgende Überweisung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 23.09.2014 lag den Mitgliedern des Rates vor (Drucksache Nr.: 13665-14):

Die Bezirksbürgermeisterin stellt in der Sitzung den nachfolgenden Antrag, der einstimmig von der Bezirksvertretung Aplerbeck beschlossen wurde:

„Aus Presseveröffentlichungen konnte man aktuell entnehmen, dass der Geschäftsführer des
Dortmund Airport, Herr Udo Mager, eine Verlängerung der Start- und Landebahn von 300 m anstrebt und erwartet, dass das Thema in den nächsten 5 Jahren von der Politik aufgegriffen wird.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck hat sich in den vergangenen Jahren immer einstimmig im Interesse der vom Fluglärm betroffenen Bürger und Bürgerinnen sowohl gegen eine Verlängerung der Start- und Landebahn, als auch eine Verlängerung der Betriebszeiten ausgesprochen.

Neue Aspekte, die eine Veränderung im Sinne einer Ausweitung rechtfertigen würden, sind nicht erkennbar.

Bisher wurde jede Ausbaustufe des Flughafens mit der schwierigen wirtschaftlichen Lage des
Flughafens begründet und durch den Ausbau jeweils Besserung prognostiziert. Das Defizit des Flughafens ist allerdings trotz Ausbaus nicht wesentlich kleiner geworden.

Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 18.11.2010 keinen Entscheidungsbedarf für die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens zur Verlängerung der Start- und Landebahn auf insgesamt 2.300 m gesehen. Außerdem wird in dem Beschluss eine Rückführung der Betriebszeiten nach einer Evaluation unter wirtschaftlichen Aspekten nach 5 Jahren nicht ausgeschlossen.

Deshalb fordert die Bezirksvertretung Aplerbeck im gesundheitlichen und wirtschaftlichen Interesse der Bürger und Bürgerinnen den Rat der Stadt Dortmund einstimmig auf, sich dafür einzusetzen, dass der jetzige Status der Start- und Landebahn nicht verändert wird und die Verlängerung der Betriebszeiten des Flughafens Dortmund schon jetzt vor Ablauf von 5 Jahren wieder zurückgenommen wird, da die Folgen einer verkürzten Nachtruhe der betroffenen Bürger und Bürgerinnen hinlänglich bekannt sind.“

Der nachfolgend vom Einzelmitglied der Bürgerliste gestellte Antrag wird von der Bezirksvertretung Aplerbeck einstimmig beschlossen:

„Die BV Aplerbeck fordert die Verwaltung einstimmig auf, zu klären warum am 6.9.14 von 15 bis 16:30 Uhr wiederholte Überflüge über der Trapphofstrasse in niedriger Höhe mit dem gleichen Düsenjet durchgeführt wurden.

Die BV Aplerbeck fordert, dass keinerlei Übungsflüge mit großen Düsenjets am Flughafen Dortmund mehr durchgeführt werden.

Die BV Aplerbeck fordert, dass die Luftaufsicht in den Betriebsstunden des Flugplatzes Dortmund jederzeit per Telefon erreichbar ist.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck reicht die nachfolgend in der Einwohnerfragestunde gestellten Fragen bzgl. der Überflüge am 06.09.20145 zwischen 15.15 Uhr und 16.30 Uhr zur Beantwortung an die Verwaltung weiter:

1. Wie lautet die konkrete Begründung für diese Flüge?
2. Um welchen Maschinentyp handelte es sich?
3. Welche Sitzkapazität hatte die Maschine?
4. Um welche Fluggesellschaft handelte es sich?
5. Wie viele Überflüge gab es exakt?
6. Welche Spitzenlärmwerte wurden von der Messstation Aplerbeck der Flughafengesellschaft registriert?
7. Welche Flughöhen hat die Deutsche Flugsicherung registriert?


Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) sprach sich für den durch die Bezirksvertretung Aplerbeck beschlossenen Antrag aus.

Bm Sauer (CDU) ging auf den Fragenkatalog aus der Bezirksvertretung Aplerbeck ein und stellte u. a. klar, dass Flüge zum Zwecke der Ausbildung vom Flughafen der eine öffentliche Einrichtung ist, gewährt werden müssen. Weiter werden Flughöhen durch die Deutsche Flugsicherung nicht registriert, sondern exakt angewiesen.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) begründete das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion u. a. mit Verweis auf die Beantwortung einer Bitte um Stellungnahme durch die Verwaltung i. S. „Betriebszeitenverlängerung Flughafen Dortmund“ zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Sitzung am 25.09.2014.

Rm Schilff (SPD) und Rm Urbanek (AfD) erläuterten das jeweilige Abstimmungsverhalten ihrer Fraktionen.

Der Rat der Stadt lehnte die obige Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke & Piraten und von Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung von Rm Giemsch (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) ab.


zu TOP 3.13
Wohnungsverkäufe Westerfilde
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14332-14)

Dem Rat der Stadt lag folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 05.11.2014 vor (Drucksache Nr.: 14332-14-E1) vor:

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Wohnungsbestand in der Speckestraße/Gerlachstraße in Westerfilde in einem Zeitraum von zehn Jahren sechs Mal an verschiedene Wohnungsunternehmen und ausländische Finanzinvestoren verkauft wurde.

2. Der Rat stellt fest, dass es sich bei der Bewirtschaftung von Immobilien um einen wesentlichen stadtentwicklungspolitischen Einflussfaktor mit Auswirkung auf die Funktionsfähigkeit ganzer Quartiere handelt. Die wohnungswirtschaftlichen Strategien finanzinvestorengetriebener Unternehmen haben eine stetige Verschlechterung des unmittelbaren Lebensumfelds vor Ort mit sich gebracht.

3. Der Rat stellt fest, dass eine nachhaltige Bewirtschaftung der Immobilien ausgeblieben ist und die notwendigen Erhaltungsinvestitionen nicht oder nur teilweise vorgenommen wurden.

4. Der Rat stellt fest, dass die Verkäufer jeweils Rechtslücken nutzten, um die Anwendung
ordnungsrechtlicher Verfahren zu umgehen (Aushebelung des Vorkaufsrechts) und sich einen finanziellen Vorteil zu verschaffen (Umgehen der Grunderwerbsteuer durch „Share Deals“).

5. Der Rat der Stadt Dortmund befürchtet, dass mit dem erneuten Verkauf des Wohnungsbestands
in Westerfilde insbesondere die finanzschwachen Sozialmieter*innen und die ausländischen Mieter*innen beim Übergang der Mietverhältnisse an die neue Eigentümergesellschaft weiter verunsichert werden. Der Rat fordert deshalb das Wohnungsamt auf, in Ergänzung und Zusammenarbeit mit dem Mieterverein, die Anwohner*innen zu informieren.

6. Der Rat der Stadt erwartet, dass sich die Gagfah Group als verantwortungsvolles Unternehmen entsprechend ihres eigenen Leitbildes verhält und sich als verantwortungsvolles und nachhaltiges Wohnungsunternehmen am „Integrierten Stadtentwicklungskonzept für Westerfilde/Bodelschwingh“ mit einem „Letter of Intent“ beteiligt. Das Wohnungsamt wird aufgefordert, den Eigentümerwechsel engmaschig mit wohnungsaufsichtsrechtlichen Maßnahmen zu begleiten.
7. Der Rat fordert die Stadt auf, im Rahmen des Stadterneuerungskonzepts verstärkt städtebauliche Instrumente zur Steuerung der Quartiersentwicklung einzusetzen.

Begründung:
Mit dem erneuten Verkauf von 650 Wohnungen in Westerfilde stehen die Mieter*innen und Nachbar*innen des Viertels wieder einmal vor der Frage, wie es in Zukunft weitergeht. Die bisherigen, schnell wechselnden Finanzinvestoren haben weder die nötigen Sanierungsmaßnahmen im gewünschten Maß umgesetzt, noch hatten sie Interesse an einer verlässlichen Zusammenarbeit bei der Quartiersentwicklung. Damit ist über lange Zeit ein wichtiger Baustein für die erfolgreiche Umsetzung des Stadtumbauprojekts in Westerfilde weggefallen. Neben den negativen Auswirkungen für die Mietsituation und die Quartiersentwicklung ist auch der Stadt finanzieller Schaden durch Erhöhung der Transferleistungen entstanden.


Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) begründete den vorliegenden Antrag ihrer Fraktion.

Rm Giemsch (Die Rechte) erläuterte sein Abstimmungsverhalten.

StR’in Zoerner stellte im Hinblick auf Wohnungsübergänge klar, dass sachgerechte Informationen notwendig und richtig sind. Die Fa. Gagfah hat im Rahmen einer Mieterbeiratssitzung bereits das Interesse zur Zusammenarbeit signalisiert und die Teilnahme an der Bürgerdialogveranstaltung Anfang Dezember sowie die Mitarbeit an dem integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzept im Anschluss an den Eigentumsübergang zugesichert. Von Seiten der Verwaltung werden weiterhin vertiefende Gespräche mit der Fa. Gagfah geführt.

Rm Neumann-Lieven (SPD) erläuterte das Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion und sieht darüber hinaus die Notwendigkeit, den angestoßenen Prozess im Sinne der Bewohner zu begleiten.

Für die CDU-Fraktion legte Rm Waßmann u. a. mit Verweis auf die Beratungen im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen das Abstimmungsverhalten dar.

Rm Thieme (NPD) begründete mit Bezug auf Handlungsnotwendigkeiten sein Abstimmungsverhalten.

Bzgl. der von Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) thematisierten Aushebelung von Vorkaufsrechten wies OB Sierau darauf hin, dass diese Fragestellung von Seiten der Stadt Dortmund u. a. an das Landesministerium zur Überprüfung weitergeleitet wurde und dass sich eine Arbeitsgruppe des Städtetages mit der Angelegenheit befasst.

Rm Hawighorst-Rüßler (Bündnis 90/Die Grünen) sieht in dem vorliegenden Antrag die Aufforderung an die Fa. Gagfah und an alle Beteiligten, die Initiative zu ergreifen.

Nachdem Rm Münch (FBI) sein Abstimmungsverhalten und Rm Urbanek (AfD) und Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) das jeweilige Abstimmungsverhalten ihrer Fraktionen begründeten, fasste der Rat der Stadt folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt lehnt den obigen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten sowie der Stimmen von Rm Giemsch (Die Rechte), Rm Münch (FBI) und Rm Thieme (NPD) ab.


zu TOP 3.14
Quartiersmanagement Nordstadt – Vertragsverlängerung 2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14086-14)

Rm Schwinn (Bündnis 90/Die Grünen) begrüßt die vorliegende Brückenlösung und sprach sich für das Quartiersmanagement als eine dauerhafte Einrichtung aus.

Rm Urbanek (AfD) begründete das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion u. a. mit dem aus seiner Sicht bestehenden Missverhältnis von Aufwand und Nutzen.

Rm Waßmann (CDU) sieht in der Brückenlösung die Möglichkeit, sinnvolle Strukturen bis zur Einrichtung eines neu ausgestalteten Quartiersmanagements zu erhalten.

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste begründete Rm Rettstadt das Abstimmungsverhalten mit der aus seiner Sicht mangelnden Effektivität.

Rm Baran (SPD) spricht sich für die vorliegende Brückenlösung aus und begrüßt vor dem Hintergrund der sich verändernden Anforderungen eine Neuausschreibung des Quartiersmanagements.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) erläuterte das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion AfD und der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Stimmen von Rm Giemsch (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, für das Quartiersmanagement Nordstadt erneut Fördermittel zu akquirieren. In Abhängigkeit von Zuschussfragen wird eine „Brückenlösung“ für die Übergangszeit ab dem 01.01.2015 mindestens bis Ende des ersten Halbjahres 2015 durchgeführt. Diese wird mit einem zeitlich und inhaltlich reduzierten Umfang mit Gesamtkosten in Höhe von 100.000 Euro zu 100 % aus städtischen Mitteln finanziert.


4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
HSP Hoesch Spundwand und Profil GmbH
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 14326-14)
dazu:
Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke & Piraten, Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14028-14-E5)

Die Beratung der Tagesordnungspunkte 4.1, 4.2 und 4.2.1 wurde zusammengefasst.

zu TOP 4.2
Resolution gegen Schließung HSP
Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 29.10.2014
(Drucksache Nr.: 14028-14-E3)

Folgende Überweisung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 29.10.2014 lag dem Rat der Stadt vor (Drucksache Nr.: 14028-14-E3):

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West beschließt einstimmig folgende Resolution und bittet diese außerdem an den Rat der Stadt Dortmund weiterzuleiten, verbunden mit der Bitte dass dieser sich der Resolution anschließt:

Resolution
Die Bezirksvertretung Dortmund Innenstadt-West solidarisiert sich mit den Beschäftigten der Firma "Hoesch Spundwand und Profil GmbH" (HSP) gegen die Schließung ihres Werkes in Dortmund. Fast 500 Arbeitsplätze im Betrieb und bei den Zulieferern und Dienstleistern im Unionviertel sind
gefährdet. Die gute Auftragslage und wenige Konkurrenz sprechen für den Erhalt des Betriebes.

Die Salzgitter AG muss sich der Verantwortung auch für ihre älteren Mitarbeiter bewusst sein und darf diese nicht in die Langzeitarbeitslosigkeit entlassen. Ein Verkauf des Grundstücks der Thyssen Krupp AG darf nur an ein geeignetes Unternehmen mit Erhalt des Betriebes erfolgen.

zu TOP 4.2.1
Resolution gegen Schließung HSP
dazu:
- Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14028-14-E4)
- Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14028-14-E5)
- Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die Linke & Piraten, Fraktion AfD, Fraktion FDP/BL, Oberbürgermeister der Stadt Dortmund)
(Drucksache Nr.: 14028-14-E7)


Den Mitgliedern des Rates lag folgende gemeinsame Resolution der Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke & Piraten, AfD und FDP/Bürgerliste sowie des Oberbürgermeisters (Drucksache Nr.: 14028-14-E7) vor:

Die Hoesch Spundwand und Profil GmbH (HSP) ist neben der KHS GmbH eine weitere Dortmunder Tochtergesellschaft der Salzgitter AG. HSP beschäftigt aktuell 471 Mitarbeiter sowie 24 Auszubildende. Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage des Mutterkonzerns werden derzeit für HSP folgende Modelle seitens der Salzgitter AG geprüft:

- Verbesserung des Gesamtergebnisses.
- Verkauf von HSP an ein anderes Unternehmen.
- Schließung des Werkes.

Im Wissen um die Wünsche und Forderungen der Belegschaft (siehe Anlage) nimmt der Rat der Stadt Dortmund die Pläne der Salzgitter AG mit großer Besorgnis zur Kenntnis und spricht der gesamten Belegschaft seine Solidarität aus. Gleichzeitig spricht sich der Rat der Stadt Dortmund für den Erhalt von HSP am Standort Dortmund aus. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf:
1. Gegenüber dem Land Niedersachsen, dem Land Nordrhein-Westfalen und der Salzgitter AG zur Sicherung der Arbeitsplätze bei HSP initiativ zu werden.
2. Einen Beitrag zur Standortsicherung zu leisten, indem Flächen für eine perspektivische Unternehmensentwicklung identifiziert werden.

Der Rat der Stadt Dortmund begründet dies wie folgt:

1. Dem Unternehmen HSP und seinen Produkten steht ein weltweiter Markt zur Verfügung. Dass es trotz kontinuierlich steigender Produktionszahlen zu einer wirtschaftlich schwierigen Situation für HSP kommen konnte, ist in erster Linie internen Konzernstrategien geschuldet. Für die Produktion selbst steht in Dortmund ein modernes Werk mit erfahrenen Mitarbeitern zur Verfügung. Aufgrund der speziellen Produkte sowie der vorhandenen großen Erfahrung der Mitarbeiter besteht für das Unternehmen eine hohe Qualität und Wettbewerbsfähigkeit, die grundsätzlich rentabel ist. Um einen Fortbestand von HSP zu ermöglichen, erwartet der Rat der Stadt Dortmund, dass die Salzgitter AG die bisherige Konzernstrategie dahingehend überdenkt.

2. Mit Blick auf den sich verschärfenden globalen Wettbewerb ist es zunehmend schwieriger, Arbeitsplätze im produzierenden Gewerbe zu erhalten oder gar neue zu schaffen. Vor diesem Hintergrund sind die Landesregierungen von Niedersachsen (das Land Niedersachsen hält 26,5% der Anteile am Salzgitterkonzern) und Nordrhein-Westfalen aufgefordert, ihrer industriepolitischen Verantwortung gerecht zu werden und die Bestrebungen zum Erhalt der HSP in Dortmund nachhaltig und vollumfänglich zu unterstützen.

Anlage:
Entschließung der Belegschaft HSP

Die Belegschaft von HSP steht vor einer ähnlichen Situation wie 1999! Wie damals ThyssenKrupp will sich heute der Anteilseigner Salzgitter AG von der HSP Hoesch Spundwand und Profil GmbH trennen. Das heißt Verkauf, aber auch die Gefahr der Vernichtung von rund 500 Arbeits- und 24 Ausbildungsplätzen, sowie angeschlossenen Betrieben.

Jeder soll wissen: Damit findet sich die Belegschaft von HSP nicht ab! Wir bereiten uns darauf vor, notfalls wie 1999 mit Kampfgeist und breiter Unterstützung, unsere Arbeits- und Ausbildungsplätze zu verteidigen! Dazu gehören auch unsere Leiharbeiter!
Wie produzieren bei HSP ein Produkt, das gesellschaftlich notwendig ist, denn Hochwasserschutz ist und wird aufgrund der Erderwärmung in den nächsten Jahren weltweit immer mehr zum Thema. Ein Beleg dafür ist, dass unser Hauptkonkurrent Arcelor bis 2015 rund 35 Millionen € in ihre Spundwandstraße investiert.

Die Belegschaft hat aber weder Einfluss auf die Kosten beim Vormaterialzukauf, noch auf den Spundwandpreis. Den einzigen Teil, den die Belegschaft dazu beitragen kann, ist hier jeden Tag auch weiterhin ihre Arbeit gewissenhaft zu erledigen. Das oberste Ziel ist, im Salzgitter Konzern zu bleiben. Deshalb fordern wir, dass die SZAG weiterhin zu uns steht und versucht uns mit Vormaterial zu überlebensfähigen Preisen zu versorgen, um so in Zukunft mit HSP Gewinne zu erzielen. Denn der Markt ist da! Sollte die Salzgitter AG weiterhin den Verkauf favorisieren dann unter folgenden Bedingungen:

· Standortgarantie für die HSP Hoesch Spundwand und Profil GmbH in Dortmund
· Erhalt aller Arbeits- und Ausbildungsplätze
· Ein Käufer darf weder ein Konkurrent noch ein Finanzinvestor sein
· Transparenz gegenüber dem Betriebsrat hinsichtlich aller Verhandlungen
· ein neuer Eigentümer muss der Belegschaft eine nachvollziehbare langfristige Perspektive bieten
· Versorgung mit Vormaterial zu konkurrenzfähigen Preisen
· Kein Investitionsstopp
· Übernahme der bestehenden Tarifverträge und Vereinbarungen 1:1 ohne zeitliche Begrenzung

Die Belegschaft von HSP sowie deren Familien und Angehörige, erwarten Unterstützung von der IG Metall, dem Konzern-Betriebsrat und der ARGE Grobblech und Profilstahl der Salzgitter AG sowie der Landes und Kommunalpolitik und bauen auf eine breite Solidarität in der Dortmunder Bevölkerung und anderen Betrieben, um so unseren Standort und rund 500 Arbeits- und Ausbildungsplätze zu erhalten!“


Im Rat der Stadt bestand Einvernehmen, die Beratung der Tagesordnungspunkte 4.1, 4.2 und 4.2.1 zusammenzufassen und die vorliegenden Zusatz- und Ergänzungsanträge mit den Drucksache Nummern: 14326-14-E1, 14028-14-E4 und 14028-14-E5 durch die gemeinsame Resolution der Fraktionen im Rat der Stadt (Drucksache Nr.: 14028-14-E7) zu ersetzen.

Der Rat der Stadt beschloss einstimmig die vorgenannte Resolution.

Da die gemeinsame Resolution als weitestgehender Antrag angenommen wurde, wurde gem. § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West nicht zur Abstimmung
gestellt.


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Mehrbedarfe des Sozialamtes für das Haushaltsjahr 2014 - Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen im Bereich Grundsicherung für Arbeitsuchende und Flüchtlingshilfen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14270-14)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW überplanmäßige Aufwendungen für gesetzlich pflichtige Transferleistungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie Flüchtlingshilfen in Höhe von insgesamt 15.415.000 € für das Haushaltsjahr 2014 und die Verwendung der unter dem Punkt finanzielle Auswirkungen dargestellten Mehrerträge und Minderaufwendungen zur Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendungen.


OB Sierau stellte fest, dass sich die Ratsmitglieder Giemsch (Die Rechte) und Thieme (NPD) nicht an der Abstimmung beteiligt haben.


6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Findungskommission bei der Personalauswahl von Geschäftsbereichs- und Institutsleitungen in den Kulturbetrieben Dortmund und für die Betriebsleitungen des Theaters Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13709-14)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 28.10.2014 vor:

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ist sich darüber einig, dass durch die neue Vorlage, die alte, vom Rat am 08.11.2007 beschlossene Vorlage mit der Drucksache Nr.: 10055-07 ‚Findungskommission bei Personalauswahlverfahren von Betriebsleitungen/Institutsleitungen für die Kulturbetriebe Dortmund und das Theater Dortmund’ aufgehoben wird.

Mit dieser Ergänzung empfiehlt der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Als Mitglieder der Findungskommissionen benennt der Rat der Stadt die kulturpolitischen
Sprecher/innen der im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit, zugleich Betriebsausschuss für die
Kulturbetriebe Dortmund und das Theater Dortmund, vertretenen Fraktionen sowie die/den
Vorsitzende/n des Ausschusses.

Seitens der Verwaltung sind Mitglieder der Findungskommissionen der/die Beigeordnete für Kultur der
Stadt Dortmund und der/die Geschäftsführer (bei Verfahren der Kulturbetriebe Dortmund) oder der/die
Geschäftsführende Direktor/in (bei Verfahren des Theaters Dortmund).

Bei Bedarf können auch externe Sachverständige hinzugezogen werden.

Bei Findungskommissionen zur Besetzung von Institutsleitungen in den Kulturbetrieben Dortmund ist
auch der/die zuständige Geschäftsbereichsleiter/in Mitglied der Findungskommission.“

Bei Stimmenthaltung von Rm Giemsch (Die Rechte) sowie von Rm Thieme (NPD) fasste der Rat der Stadt einstimmig – unter Berücksichtigung der obigen Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit – folgenden Beschluss:

Als Mitglieder der Findungskommissionen benennt der Rat der Stadt die kulturpolitischen Sprecher/innen der im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit, zugleich Betriebsausschuss für die Kulturbetriebe Dortmund und das Theater Dortmund, vertretenen Fraktionen sowie die/den Vorsitzende/n des Ausschusses.

Seitens der Verwaltung sind Mitglieder der Findungskommissionen der/die Beigeordnete für Kultur der Stadt Dortmund und der/die Geschäftsführer (bei Verfahren der Kulturbetriebe Dortmund) oder der/die Geschäftsführende Direktor/in (bei Verfahren des Theaters Dortmund).

Bei Bedarf können auch externe Sachverständige hinzugezogen werden.

Bei Findungskommissionen zur Besetzung von Institutsleitungen in den Kulturbetrieben Dortmund ist auch der/die zuständige Geschäftsbereichsleiter/in Mitglied der Findungskommission.


zu TOP 6.2
Entgeltordnungen der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13656-14)

Bei Stimmenthaltung von Rm Giemsch (Die Rechte) sowie von Rm Thieme (NPD) fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt zum 01.01.2015:
- die Entgeltordnung für den Geschäftsbereich Zoo Dortmund (Anlage 1)

- die Entgeltordnung für den Geschäftsbereich Parkanlagen (Anlage 2)


7. Schule

zu TOP 7.1
Offene Ganztagsschule
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 14338-14)

Dem Rat der Stadt lag folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 11.11.2014 vor (Drucksache Nr.: 14338-14-E1):

Der Rat der Stadt Dortmund möge beschließen:

Das Schulverwaltungsamt wird beauftragt, zu überprüfen, ob und welche Parteiorganisationen oder Parteivorfeldorganisationen sich im offenen Ganztag engagieren und Betreuungseinheiten gestalten und dafür zu sorgen, dass diese ab dem neuen Schuljahr 2015 nicht mehr am offenen Ganztag beteiligt werden.

Begründung

Für den Zweck der politischen Informationsvielfalt und einer Repräsentation verschiedener Meinungen
von politischen Parteien ist die Gestaltung von Betreuungsangeboten von Parteiorganisationen oder
Parteivorfeldorganisationen nicht geeignet. Es ist jedoch zwingend notwendig, dass die Schulen, auch jene mit erweitertem Betreuungsangebot ein politisch neutraler Raum bleiben, in dem nur unter bestimmten Bedingungen und unter Maßgabe eines Gleichbehandlungsgrundsatzes Parteiorganisationen und Parteivorfeldorganisationen gemeinsam wirken können.

Der Rat der Stadt überwies den obigen Antrag ohne Aussprache an den Schulausschuss.


8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12983-14)

Bei Stimmenthaltung von Rm Giemsch (Die Rechte) sowie von Rm Thieme (NPD) fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Betriebsausschuss FABIDO fasst gemäß § 8 Abs. 3 lit. g der Betriebssatzung des
Eigenbetriebs FABIDO folgenden Beschluss:

Die Geschäftsleitung von FABIDO wird entlastet.

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 7 Abs. 1 lit. d und e der Betriebssatzung des Eigenbetriebs FABIDO folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss von FABIDO zum 31.12.2013 wird mit einem Bilanzergebnis in Höhe von 0 € festgestellt.

2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 397.026,64 € wird durch Verrechnung mit dem Gewinnvortrag in Höhe von 9.046,95 € und durch die Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 387.979,69 € ausgeglichen.

3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
DEW21 - hier: Unterstützung des KinderMRT im Klinikum Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13690-14)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Unterstützung der geplanten Neuanschaffung eines KinderMRT durch DEW21 und befürwortet die vorgesehene Geldspende von 100.000 € an die Klinikum Dortmund gGmbH.

An der Abstimmung nahm OB Sierau nicht teil.





zu TOP 9.2
Sachstand zum 31.07.2014 "Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates vom 12.12.2013 zum Haushaltsplan 2014"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13106-14)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den in der Anlage aufgeführten Sachstand zum 31.07.2014 für die „Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates vom 12.12.2013 zum Haushaltsplan 2014“ zur Kenntnis.


zu TOP 9.3
GELSENWASSER Energienetze GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13812-14)

Bei Stimmenthaltung von Rm Giemsch (Die Rechte) sowie von Rm Thieme (NPD) fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der GELSENWASSER Energienetze GmbH zu.


zu TOP 9.4
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13567-14)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 05.11.2014 vor:

„AUSW, 05.11.2014:
RM Hawighorst-Rüßler stellt hierzu folgende Fragen:

1. Mit welcher Zielsetzung wird das Restabfallbehältervolumen für Haushaltsabfälle zukünftig auf Grundlage der bei der Stadt vorhandenen Einwohnermeldedaten berechnet? Welche Auswirkungen hat die Neuberechnung auf der Einnahmenseite der EDG und auf die Kosten für die Bürgerinnen/Bürger (auch diejenigen, die ihren Zweitwohnsitz in Dortmund haben)?

2. Werden für die nun benannten Bioabfälle, zu denen neben den kompostierbaren Materialien auch Nahrungs- und Küchenabfälle zählen, verpflichtend neue Biobehälter zur Verfügung gestellt? Wie sieht die EDG die Umsetzung in den Haushalten?

RM Kowalewski möchte wissen, welche Möglichkeit der Entsorgung es zukünftig für die toxischen Stoffe (überwiegend Halogene), welche nun aus der Satzung herausgenommen werden, gäbe. Hierzu möchte er konkret wissen, wo hierfür die nächste Anlaufstelle sei.

RM Neumann-Lieven bittet bezüglich der Berechnung von Gebühren für Haushaltsabfälle, auf Grundlage der Einwohnermeldedaten, um genauere Erläuterung dazu, wie hierbei eine korrekte Berechnung sichergestellt sei. Dies vor dem Hintergrund, dass diese Einwohnermeldedaten nicht immer den Tatsachen entsprächen.

Herr Tietz (s.B.) möchte ergänzend zu den o.a. Bioabfällen wissen, inwieweit im Fall von gekochten Essensresten noch eine Kompostierung gewährleistet sei. Hierzu führt er an, dass z.B. Hausbesitzer mit Garten, welche grds. eine eigene Kompostierung in ihrem Garten vornehmen würden, für die Entsorgung gekochter Lebensmittel dann noch eine zusätzliche Biotonne benötigen würden.
Zu den vorstehenden Fragestellungen antwortet Herr Kollmann zunächst wie folgt mündlich:

Zu der Frage von RM Neumann-Lieven, bezüglich der Erhebung von Gebühren auf Grundlage der
Einwohnermeldedaten, informiert er darüber, dass die Vorschrift insbesondere dem Stadtsteueramt die Ermittlung/ Veranlagung der Abfallgebühren erleichtern würde. Auf Nachfrage bestätigt er hierzu, dass der Vermieter/Hauseigentümer ggf. auch für eine entsprechende Abmeldung sorgen müsse.

RM Neumann-Lieven vertritt hierzu die Meinung, dass man dies vom Vermieter nicht verlangen könne, und es deshalb hierzu eine andere Lösung geben müsse.

Herr Kollmann führt hierzu an, dass diese Problematik bei der Satzungserstellung bereits diskutiert
worden sei. Der Vermieter habe nach dem Meldegesetzt die Möglichkeit die Abmeldungen selber
vorzunehmen. Dieser sei zudem als Grundstückeigentümer auch der Bescheidempfänger.

Zu den Fragen bezüglich der Bioabfälle informiert Herr Kollmann darüber, dass nach seinem Verständnis, von der vorliegenden Satzungsänderung lediglich Gewerbetreibende und nicht die privaten Haushalte betroffen seien. Somit würde sich hinsichtlich der Kompostierung, auch im Hinblick
auf die Anzahl der Biotonnen, für den privaten Haushalt nichts ändern.

Zu der Frage von RM Kowalewki, bezüglich der zukünftigen Entsorgungsmöglichkeiten toxischer Stoffe, führt Herr Kollmann an, dass er diese zwecks Beantwortung an die EDG weitergeben werde.

Da die o.a. Fragen heute noch nicht abschließend zur Zufriedenheit beantwortet werden konnten, einigt man sich auf Vorschlag der Vorsitzenden, Frau RM Reuter, darauf, dass die Verwaltung die schriftliche Beantwortung der Fragen, unter Einbeziehung der EDG, zur Ratssitzung am 13.11.2014 vorlegen solle.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lässt die Vorlage mit den o. a. Fragestellungen an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.


Folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 12.11.2014 lag dem Rat der Stadt vor (Drucksache Nr.: 13567-14-E1):

In der o. g. Ausschusssitzung wurde um Stellungnahme zu mehreren Änderungsvorschlägen für die Abfallsatzung ab 2015 gebeten. Die Fragestellungen beantworte ich wie folgt:

1. Mit welcher Zielsetzung wird das Restabfallbehältervolumen für Haushaltsabfälle zukünftig auf Grundlage der bei der Stadt vorhandenen Einwohnermeldedaten berechnet? Welche Auswirkungen hat die Neuberechnung auf der Einnahmenseite der EDG und auf die Kosten für die Bürgerinnen/ Bürger (auch diejenigen, die ihren Zweitwohnsitz in Dortmund haben)? Wie wird eine korrekte Berechnung vor dem Hintergrund, dass Einwohnermeldedaten nicht immer den Tatsachen entsprechen, sichergestellt?

Nach den Bestimmungen der Abfallsatzung richtet sich bisher das Behältervolumen nach der Anzahl der Bewohner (§ 19 Abs. 2 AbfS). Analog der Rechtsprechung wurde vom Steueramt hinsichtlich des Begriffs „Bewohner“ immer auf die Personen, die mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, abgestellt. Deshalb ist die beabsichtigte neue Formulierung in § 19 Abs. 2 Satz 1 AbfS, die auf die Anzahl der mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen Bezug nimmt, lediglich die satzungsrechtliche Umsetzung der bisher bereits geübten Verwaltungspraxis.

Die beabsichtigte Ergänzung des § 19 Abs. 2 AbfS der Satzung um einen Satz 2 beruht auf den folgenden Erwägungen:

Im Rahmen des Verfahrens zum Anschluss- und Benutzungszwang mehren sich die Mitteilungen der Eigentümer bzw. deren Bevollmächtigter, die davon ausgehen, dass nur die tatsächlich dort wohnenden Personen herangezogen werden können.

Es ist so gut wie unmöglich für die Kommune, die tatsächlich wohnenden Personen zu ermitteln, wobei es durchaus möglich ist, dass diese nach oben oder unten von der mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personenzahl abweichen.
Zur Klarstellung soll die Satzungsformulierung in § 19 Abs. 2 AbfS um den folgenden Satz 2 ergänzt werden, wobei auch eine eventuelle Abweichung der mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personenzahl berücksichtigt wird:

„Sofern bei Umleerbehältern für Restabfall und sonstige Abfälle ein Antrag auf Änderung des Volumens abweichend von der mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personenzahl gestellt wird, sind entsprechend nachprüfbare Nachweise vorzulegen.“

Diese Ergänzung berücksichtigt die Interessen der betroffenen Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten als Gebührenschuldner in angemessener Weise, indem sie diesen die Möglichkeit eröffnet, bei Abweichung der tatsächlichen Bewohnerzahl von der Zahl der mit Hauptswohnsitz gemeldeten Bewohner eine Reduzierung des Abfallbehältervolumens – und damit auch der Abfallgebühren – zu erreichen.

Dass durch die vorgesehene Regelung den betroffenen Hauseigentümern bzw. Erbbauberechtigten
zugleich die Darlegungslast hinsichtlich einer Abweichung auferlegt wird, ist vor diesem Hintergrund sachgerecht. Verbliebe die Darlegungslast bei der Stadt, müsste diese selbst in jedem Fall überprüfen, ob die tatsächliche Zahl der Bewohner mit der Meldesituation übereinstimmt.

Dies wäre für die Stadt mit einem unzumutbaren Personal- und Kostenaufwand verbunden. Dagegen ist es für den einzelnen Grundstückseigentümer mit vergleichsweise geringem Aufwand leistbar, ggf. von der Meldesituation abweichende Bewohnerzahlen für sein Grundstück gegenüber der Stadt darzulegen. Vor dem Hintergrund, dass dies letztlich dem Interesse des Grundstückseigentümers bzw. Erbbauberechtigten an einer Reduzierung des Behältervolumens und der Abfallsgebühren dient, ist dies für den betroffenen Personenkreis
auch nicht mit einer unzumutbaren Belastung verbunden.

2. Werden für die nun benannten Bioabfälle, zu denen neben den kompostierbaren Materialien auch Nahrungs- und Küchenabfälle zählen, verpflichtend neue Biobehälter zur Verfügung gestellt? Wie sieht die EDG die Umsetzung in den Haushalten? Inwieweit ist im Fall von gekochten Essensresten noch eine Kompostierung gewährleistet?

Mit der Regelung in § 1 Absatz 5 der Abfallsatzung i. V. m. § 6 Absatz 1 Satz 2 der Abfallsatzung wurde (zur genaueren Abgrenzung bezogen auf den jeweiligen Herkunftsbereich) lediglich die (genauere) Bioabfalldefinition aus dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für die Satzung übernommen. Inhaltliche Änderungen für Privathaushalte ergeben sich hieraus nicht, insbesondere kann die bisherige Praxis der Eigenkompostierung beibehalten werden. In Bezug auf tierische Küchenabfälle (z.B. Knochenreste) gilt auch weiterhin, dass diese in den Restabfallbehälter eingefüllt werden können, weil sie sich für eine Kompostierung auf dem eigenen Grundstück nicht eignen. Das Bundesumweltministerium führt hierzu z.B. auf seiner Internetseite folgendes aus:

„Welche Bioabfälle auf lokaler Ebene tatsächlich über die Biotonne erfasst werden können, hängt insbesondere von den konkreten Verwertungsmöglichkeiten und Behandlungsanlagen ab. Die verbindliche Festlegung der Bioabfälle, die in der Biotonne vor Ort gesammelt werden dürfen, trifft der lokale öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Die Abfallwirtschaftsstelle Ihrer Kommune (Stadt, Gemeinde, Kreis) berät … darüber, welche Abfälle in die Biotonne dürfen und welche Abfälle in andere Sammelsysteme und in den Restmüll gehören.“

Bei den konkreten Verwertungsmöglichkeiten sind in diesem Fall auch das KrWG und das Landesabfallgesetz NRW zu Rate zu ziehen. So sieht § 6 Absatz 2 Satz 4 KrWG vor, dass bei den Maßnahmen der Vermeidung und Abfallbewirtschaftung die technische Möglichkeit und wirtschaftliche Zumutbarkeit zu beachten sind.

Aus den vorgenannten Gründen wird die EDG bei der Entsorgung tierischer Küchenabfälle (z.B. Knochenreste) auch zukünftig gemäß dem bisher praktizierten Vorgehen beraten.

Die Satzungsänderung ist gleichwohl notwendig, um zwischen Bioabfällen aus Privathaushalten und Bioabfällen aus dem gewerblichen Bereich genauer unterscheiden zu können, bei den Bioabfällen aus dem gewerblichen Bereich bestehen z.B. gesonderte Entsorgungswege (vgl. § 11 Absatz 3 der Abfallsatzung), die eine eigenständige Definition (in § 1 Absatz 5 der Abfallsatzung) bezogen auf den Herkunftsbereich erforderlich machen.

3. Welche Möglichkeit der Entsorgung gibt es zukünftig für die toxischen Stoffe (überwiegend
Halogene), welche nun aus der Satzung herausgenommen werden? Wo ist hierfür die nächste
Anlaufstelle?

Die in der Satzung vorgeschlagenen Änderungen beziehen sich auf Stoffe, die in Dortmund in den letzten Jahren nicht angefallen sind und von denen aufgrund der Änderungen der Gewerbe- und Industriestruktur in Dortmund auch zukünftig kein Anfall erwartet wird. Es besteht demnach auch im Interesse des Gebührenzahlers kein Bedarf, für diese Abfallschlüssel Kapazitäten vorzuhalten. Die Vorhaltekosten (z.B. Aufrechterhaltung von Genehmigungen zur Annahme derartiger Abfälle) wären mangels tatsächlicher Mengen auf Dauer auch nicht als betriebsnotwendige Kosten i. S. d. Kommunalabgabengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) anzusehen und daher nicht dauerhaft ansatzfähig in den Abfallgebühren.

Darüber hinaus ist noch hervorzuheben, dass es sich bei den neu ausgeschlossenen Abfallarten um Abfälle aus Gewerbe und Industrie handelt, die dort üblicherweise in größeren Mengen anfallen. Der "normale Haushalt und das Kleingewerbe mit haushaltsüblichen Mengen" sind nicht betroffen. Kleinmengen auch der hier in Rede stehenden schadstoffhaltigen Abfälle können weiterhin z. B. an den Recyclinghöfen und dem Schadstoffzwischenlager in Huckarde abgegeben werden.

Zu konkreten Anlagen, die größere Mengen schadstoffhaltiger Industrie- und Gewerbeabfälle direkt vom Abfallerzeuger annehmen, kann leider keine Auskunft gegeben werden. Industrielle und großgewerbliche Erzeuger schadstoffhaltiger Abfälle haben die Möglichkeit, einen am Markt tätigen Entsorger zu beauftragen, der zudem die für sie wirtschaftlich günstigste Lösung
anbietet. Ein solcher Anbieter wäre z. B. die Abfallentsorgungsgesellschaft Ruhrgebiet (AGR).

Generell besteht für industrielle und gewerbliche Erzeuger schadstoffhaltiger Abfälle die Möglichkeit, sich an ein privates Entsorgungsunternehmen mit der nötigen Fachkunde zu wenden und schadstoffhaltigen Abfälle über dieses Unternehmen entsorgen zu lassen.


Der Rat der Stadt nahm die obige Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und fasste daraufhin mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Giemsch (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den als Anlage 1 beigefügten Entwurf als Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung – AbfS -)


zu TOP 9.5
Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13881-14)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Giemsch (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2013 fest und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Jahresabschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag um den Jahresfehlbetrag 2013 in Höhe von 63.660,35 € erhöht wird.

An der Abstimmung nahm OB Sierau nicht teil.


zu TOP 9.6
Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zum 31.12.2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13880-14)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Giemsch (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zum 31.12.2013 fest und entlastet das Kuratorium der Kohlgartenstiftung aus diesem geprüften Jahresabschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der Jahresüberschuss 2013 in Höhe von 9.620,07 € der allgemeinen Rücklage zugeführt wird.


zu TOP 9.7
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13885-14)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion AfD sowie von Rm Giemsch (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

- beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Erhebung von Gebühren für
die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund für das Jahr 2015;

- nimmt den Wirtschaftsplan 2015 der EDG Entsorgung Dortmund GmbH zur Kenntnis;

- nimmt den Wirtschaftsplan 2015 der DOWERT Dortmunder Wertstoffgesellschaft
mbH zur Kenntnis;


- stellt den Wirtschaftsplan 2015 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen fest.


zu TOP 9.8
Ausschüttung der Dortmunder Stadtwerke AG
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14076-14)

Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) und Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) erläuterten das jeweilige Abstimmungsverhalten ihrer Fraktionen.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Stimmenthaltung von Rm Giemsch (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt für das Jahr 2014 die Wiedereinlage der Gewinnausschüttung von DSW21 in Höhe von 6,6 Mio. € in die Kapitalrücklage des Unternehmens.

Der Rat der Stadt genehmigt die für die Wiedereinlage benötigten investiven überplanmäßigen Mehrauszahlungen gemäß § 83 GO NRW.


zu TOP 9.9
Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13990-14)

Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 9.10
Parkpreise für die von der SBB Dortmund GmbH bewirtschafteten und dem öffentlichen Parkverkehr zur Verfügung stehenden Parkplätze und Stellplatzanlagen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13653-14)

Dem Rat der Stadt lag folgender Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vom 12.11.2014 vor (Drucksache Nr.: 13653-14-E1):

Wir bitten um Beratung und Beschlussfassung des unten stehenden Antrages in der Sitzung am 13.11.2014.

Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt den Verzicht auf die zusätzlichen Parkausweise, ab 1.Januar 2015, die Ratsmitgliedern das Parken auf den SBB-Parkplätzen Westfalenhallen, Zoo, Westfalenpark ermöglichen.
Sollte ein Rahmenvertrag mit der SBB hiervon betroffen sein, wird die Verwaltung beauftragt entsprechende Vertragsverhandlungen zu führen.

Begründung
Unter der beispielhaften Annahme dass durchschnittlich jedes Ratsmitglied einmal monatlich einen der Parkplätze für einen durchschnittlichen Parkpreis von 3,50 Euro nutzt, könnte hier ein jährlicher Betrag von rund 4000 Euro für den Erhalt des Damwildgeheges Süggelwald umgeschichtet werden.


Der Antragsteller erklärte sich mit dem Vorschlag von OB Sierau einverstanden, verwaltungsseitig eine Überprüfung u. a. im Hinblick auf eine Verträglichkeit mit Compliance-Regelungen durchzuführen und einen entsprechenden Vorschlag für die anstehenden Haushaltsberatungen vorzulegen.

Daraufhin fasste der Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten bei Stimmenthaltung von Rm Giemsch (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, folgende Änderungen, die zum nächstmöglichen Zeitpunkt (nicht vor dem 01.01.2015) umgesetzt werden sollen, an die SBB Dortmund GmbH zur Realisierung weiterzugeben:
1. Die Parkpreise in den Tiefgaragen werden auf das in Anlage I dargestellte Niveau angehoben.

2. Die Parkgebühr auf den Parkplätzen Zoo wird auf 2,00 € erhöht.

3. Die Parkgebühr auf dem Parkplatz Fredenbaum (Eberstraße) wird auf 3,00 € erhöht.

4. Die Parkgebühr auf den Parkplätzen Westfalenpark und Westfalenhallen wird auf 5,00 € erhöht.

5. Die Parkgebühr auf dem Parkplatz an der Spielbank Hohensyburg wird auf 1,70 €
(13–19 Uhr) und 3,80 € (19–8 Uhr) erhöht.


zu TOP 9.11
Entwurf des Gesamtabschlusses 2013 der Stadt Dortmund

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2013 zur Kenntnis und leitet diesen an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung gemäß
§ 116 Abs. 6 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) weiter.


Der dem Gesamtabschluss gemäß § 49 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GemHVO NRW) beizufügende Beteiligungsbericht 2013/2014 wurde mit einer separaten Vorlage dem Rat der Stadt Dortmund am 02.10.2014 vorgelegt.

Die Bestätigung des Gesamtabschlusses ist erst zu beschließen, nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss seinen Bericht zum Gesamtabschluss 2013 vorgelegt hat
(§ 116 GO NRW i.V.m. § 96 GO NRW).



zu TOP 9.12
Weiterentwicklung DEW21 – hier: Neuordnung der Beteiligung der RWE Deutschland AG an DEW21 mit Wirkung vom 1.1.2015 – Gesellschaftsrechtliche Umsetzung nach Abschluss der Verhandlungen
Einbringung
(Drucksache Nr.: 14364-14)

Die Vorlage wurde eingebracht.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Umrüstung der bestehenden stationären Geschwindigkeitsmessstationen auf digitale Blitztechnik mittels Lasermessung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13263-14)

Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) erläuterte das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion und regte an, die bestehenden Stationen auf ihre Effektivität zu überprüfen.

Rm Urbanek (AfD) begründete das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion u. a. dahingehend, dass Aussagen, inwieweit die Anlagen rentierlich sind, fehlen und befürchtet hohe Folgekosten durch Vandalismusschäden.

StD/StK Stüdemann wies darauf hin, dass für die analogen Geräte kaum mehr Materialien und Studios oder Labore, welche die Ergebnisse abarbeiten, verfügbar sind und das die digitalen Geräte mit höherer Frequenz aufnehmen. Der errechnete Amortisierungszeitraum beträgt 3 bis 4 Jahre.
Rm Münch (FBI) sprach sich aus Sicherheitsgründen für die Vorlage aus.

Die Nachfrage von Rm Urbanek (AfD) bzgl. des Gerätes an der Brackeler Straße beantwortete StR’in Jägers dahingehend, dass die eingesetzte EDV derzeit vom Hersteller nachjustiert wird. Weiterhin betonte StR’in Jägers, dass der Verkehrssicherheitsaspekt absoluten Vorrang für die Stadtverwaltung hat.


Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion AfD sowie von Rm Giemsch (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die vorhandenen stationären analogen Geschwindigkeitsmessstellen auf digitale Blitztechnik mittels Lasermessung mit einem Investitionsvolumen i.H.v. ca. 350.000,00 Euro umzurüsten.

Hierfür genehmigt der Rat gem. § 83 GO NRW außerplanmäßige Mehrauszahlungen in Höhe von 350.000 Euro bei der Investitionsfinanzstelle 32_00209020008 - Umrüstung digitale Messstationen - in Verbindung mit der Finanzposition 780 200 - Auszahlung für den Erwerb von unbeweglichen Vermögensgegenständen. Die Deckung erfolgt bei der Investitionsfinanzstelle 37_00217000218 - Digitaler Bündelfunk - in Verbindung mit der Finanzposition 780 500 - Auszahlung für den Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Darüber hinaus beauftragt der Rat der Stadt Dortmund den FB 19 mit der Durchführung des Vergabeverfahrens.

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand i.H.v. 45.068,13 Euro.


zu TOP 10.2
Sachstandsbericht Ombudsstelle für Bürgerinteressen und-initiativen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13375-14)

Der Rat nahm den Sachstandsbericht der Ombudsstelle für Bürgerinteressen und -initiativen zur Kenntnis.


zu TOP 10.3
Dezernatsverteilung und Vertretungsregelung ab dem 15. Februar 2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13908-14)

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) sprach sich für eine Beschlussfassung der Verwaltungsvorlage aus und stellte im Hinblick auf das Ziel, die Wahl zum/zur Beigeordneten für das Dezernat Schule, Jugend und Familie in der Sitzung des Rates der Stadt am 19.02.2015 vorzunehmen, mündlich den Antrag, eine Ausschreibungsfrist von 6 Wochen vorzusehen.

Über die Punkte 1 und 2 der Vorlage wurde getrennt abgestimmt.

Der Rat der Stadt fasste folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, von Rm Giemsch (Die Rechte) und von Rm Thieme (NPD) sowie bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten der Dezernatsverteilung und den Vertretungsregelungen ab dem 15. Februar 2015 zu.

2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den beigefügten Ausschreibungstext einer Beigeordnetenstelle für das Dezernat „Schule, Jugend und Familie“ zur Kenntnis und beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie von Rm Giemsch (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) den während der Sitzung mündlich gestellten Antrag von Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen), die Stellenausschreibung mit einer Ausschreibungsfrist von sechs Wochen auf den Weg zu bringen.


zu TOP 10.4
Gewährung von Zuwendungen für die angezeigte Ratsgruppe NPD/Die Rechte i.S.d. § 56 Abs. 1 GO NRW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13813-14)

Rm Thieme (NPD) sieht offensichtliche, identische Zielsetzungen in politischen Grundsatzfragen und spricht sich daher gegen die Verwaltungsvorlage aus.

Rm Giemsch (Die Rechte) hält es zwar für nachvollziehbar, dass die Stadt gegen die Gruppenbildung vorgeht, kündigte aber an, die Frage der Rechtmäßigkeit der Gruppenbildung notfalls gerichtlich klären zu lassen.


Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen von Rm Giemsch (Die Rechte) sowie von Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass das Bestehen einer Gruppe der Ratsmitglieder Thieme und Giemsch aus den im Sachverhalt genannten Gründen nicht positiv feststellbar ist.

Der Rat der Stadt beschließt daher, derzeitig eine finanzielle Gruppenzuwendung gem. § 56 Abs. III GO NRW nicht festzusetzen.


zu TOP 10.5
Lokale Demokratie stärken - Sperrklausel einführen
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion,)
(Drucksache Nr.: 14320-14)

Dem Rat der Stadt lag folgender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion sowie der CDU-Fraktion vom 29.10.2014 vor (Drucksache Nr.: 14320-14):

Wir bitten Sie, über nachfolgenden Antrag beraten und abstimmen zu lassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fordert alle im Landtag NRW vertretenen Fraktionen und die Landesregierung Nordrhein-Westfalen auf, die Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften dauerhaft zu sichern und das kommunale Ehrenamt zu stärken, indem eine kommunale Sperrklausel von mindestens drei Prozent in der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen verankert wird.
Diese Änderung muss unverzüglich und unabhängig von der Arbeit der durch den Landtag eingerichteten Verfassungskommission erfolgen, weil diese ihre Ergebnisse erst zum Ende der Legislaturperiode vorliegen wird.
Ergänzt werden muss zudem die verfassungsrechtlich abzusichernde Hürde durch die Abschaffung der ungerechtfertigten Bevorzugung kleinerer Parteien und Wählergemeinschaften beim Zuteilungsverfahren.
Das gilt sowohl für die Verteilung der Rats- und Bezirksvertretungsmandate als auch für die Besetzung von Ausschüssen sowie weiterer Gremien auf kommunaler Ebene.

Begründung :
Die vorliegenden Erfahrungen und aktuellen Entwicklungen aus den Kommunalwahlen 2014 in NRW belegen, dass die Zahl der Ratsfraktionen sowie der Gruppierungen und Einzelbewerber ohne Fraktionsstatus in den kommunalen Vertretungen aufgrund fehlender Hürden stark zugenommen hat und die politische Handlungsfähigkeit weiter eingeschränkt wird.
Ein Blick auf die kreisfreien Städte belegt dies: In 22 von 27 Räten wurden 86 Mandatsträger in 43 Zweier-Gruppen und in 22 Räten 64 Einzelmandatsträger gewählt, insgesamt also 150 Mandatsträger, die allein oder mit ihrer Zweier-Gruppe keine Fraktion bilden können.
Ebenso in den Kreisen: So wurden in 28 von 30 Kreistagen und der Städteregion Aachen 112 Mandatsträger in 56 Zweier-Gruppen und in 23 Kreistagen 39 Einzelmandatsträger gewählt.
In 14 Räten kreisfreier Städte sind auf diese Weise zehn und mehr Fraktionen, Gruppen und Einzelmandatsträger hineingewählt worden, in drei Kreistagen zehn.
Mit dieser immer weiter zunehmenden Zersplitterung der Räte und dem Einzug der kleinen Gruppierungen und Einzelratsmitglieder wird die Bildung von klaren Mehrheiten zunehmend erschwert.
Das bestehende Zuteilungsverfahren schränkt die politische Handlungsfähigkeit der kommunalen Vertretungen weiter ein und verzerrt das Wählervotum zum Teil deutlich.
So wird auch die Wahlgleichheit gefährdet, wenn für die Erringung eines Mandats z.T. sehr divergierende Stimmenanteile ausreichen.
Angesichts großer Herausforderungen brauchen wir jedoch funktions- und mehrheitsfähige
kommunale Vertretungen, die in der Lage sind, langfristig am Gemeinwohl orientierte
Entscheidungen zu fällen – auch solche, die zunächst unpopulär erscheinen.
Kommunale Demokratie beruht auf dem politischen Engagement der Bürgerinnen und
Bürger.
Die Zersplitterung der Vertretungskörperschaften führt dazu, dass Rats- und Ausschusssitzungen
immer länger dauern, ohne zu den erforderlichen Entscheidungen zu kommen.
Damit nimmt die Vereinbarkeit eines kommunalen Mandats mit Beruf und Familie immer weiter ab.
Wenn hier nicht gegengesteuert wird, wird es bei den Kommunalwahlen 2020 noch schwieriger werden, politisch Interessierte für die ehrenamtliche Mitarbeit zu gewinnen.
Hierzu kann und soll die Einführung einer prozentualen Sperrklausel beitragen.


Weiterhin lag dem Rat der Stadt ein Antrag von Rm Münch (FBI) vom 06.11.2014 vor (Drucksache Nr.: 143210-14-E1):

Der Rat der Stadt möge die umseitige Resolution beschließen.

Dortmunder Resolution wider den undemokratischen Geist

1933 haben die Nazis mit Unterstützung der CDU-Vorläuferpartei ZENTRUM durch die Änderung der parlamentarischen Geschäftsordnung und das Ermächtigungsgesetz den politisch Andersdenkenden ausgeschaltet.

2014 versuchen CDU und SPD/GRÜNE mit der Einführung einer vom Landesverfassungsgerichtshof bereits 1999 und 2009 als verfassungswidrig beurteilten kommunalen Sperrklausel nun nicht mehr in Höhe von 5 % oder 1,2 % sondern mit 3 % politisch Andersdenkende auszuschalten.

Der Rat der Stadt Dortmund wendet sich gegen diese verfassungsfeindlichen Bestrebungen und dem
dahinter sich verbergenden undemokratischen Geist angeblicher Demokraten, setzt auf politische Vielfalt und lehnt die Einführung einer kommunalen Sperrklausel ab.

Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass auch 15 Jahre nach Wegfall der kommunalen Sperrklausel die Funktionsfähigkeit des Rates in keiner Weise beeinträchtigt ist und begrüßt intensive Diskussionen um das Beste für die Stadt als den gesunden Ausdruck einer lebendigen politischen Kultur.


Rm Schilff (SPD) begründete den vorliegenden gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD und CDU.

Nach Auffassung von Rm Giemsch (Die Rechte) ist u. a. eine 3%-Hürde verfassungswidrig.

Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) sprach sich gegen den gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD und CDU aus und hält u. a. auch ohne eine 3%-Hürde die Entscheidungsfähigkeit des Rates für gegeben.

Rm Münch (FBI) verwies auf die in der Vergangenheit erfolgten gerichtlichen Überprüfungen in Bezug auf Sperrklauseln und hält den gemeinsamen Vorschlag der Fraktionen SPD und CDU für nicht verfassungskonform.

Für die Fraktion Die Linke & Piraten sprach sich Rm Gebel gegen den gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD und CDU aus, da ein entsprechende Umsetzung u. a. zu Lasten des notwendigen politischen Diskurses gehen würde.

Rm Monegel (CDU) sieht in dem beabsichtigten Ziel der Stärkung lokaler Demokratie die Herstellung handlungsfähiger politischer Mehrheiten und verwies in Sachen Verfassungsmäßigkeit einer 3%-Hürde auf die in Bund und Ländern gültigen Sperrklauseln.

Rm Dudde (Bündnis 90/Die Grünen) sprach sich dafür aus, dass mittels einer empirischen Untersuchung geprüft wird, ob eine größere Anzahl von Fraktionen, Gruppen und Einzelpersonen in Räten und Kreistagen, deren Funktionsfähigkeit beeinflusst.

Rm Urbanek (AfD) sieht vor dem Hintergrund der Regelungen in den Verfassungen des Bundes und der Länder, keine Aussicht auf Erfolg für die im gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD und CDU vorgeschlagene Regelung.

Rm Klink (Die Linke & Piraten) gab zu Bedenken, dass bei einer 3%-Hürde im Bezug auf die letzte Kommunalwahl, 8% der Wählerstimmen keine Berücksichtigung bei der Zusammensetzung des Rates der Stadt gefunden hätten.

Rm Thieme (NPD) sieht im Ergebnis der Einführung einer 3%-Hürde den Ausschluss von politischen Minderheiten.


Daraufhin fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt den obigen Antrag von Rm Münch mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Giemsch (Die Rechte) und Rm Münch (FBI) ab.

2. Der Rat der Stadt stimmt dem obigen gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD und CDU mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke & Piraten, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Stimmen von Rm Giemsch (Die Rechte), Rm Münch (FBI) und Rm Thieme (NPD) sowie bei Stimmenthaltung der Fraktion AfD zu.


11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

zu TOP 11.1.1
Nachfrage: Unbürokratische Beseitigung der Toilettenabfälle bei Hochwasserereignissen am Grotenbach in Persebeck
Zusatzfrage (FBI)
(Drucksache Nr.: 13268-14-E2)

Die Beantwortung der obigen Nachfrage (Drucksache Nr.: 13268-14-E3) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.2
Konsequenzen des OVG-Urteils für die Bildung von Fraktionsgemeinschaften und gemischten Gruppen im Rat der Stadt Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13297-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 13297-14-E1) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.3
Dauerhaftes Abstellen von Werbeanhängern an der Universitätsstraße
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13747-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 13747-14-E1) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.4
Berechnungsgrundlage für die jährlichen städtischen Fraktionszuwendungen in Höhe von 550.000,- Euro an die SPD-Fraktion
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13748-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 13748-14-E1) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.5
Förderung des Radverkehrs durch behutsame und teilweise Öffnung von Fußgängerzonen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13749-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 13749-14-E1) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.6
"Maulkorb-Erlass" des Stadtdirektors zur Unterbindung der direkten Kommunikation von Ratsmitgliedern mit der Stadtverwaltung
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13750-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 13750-14-E1) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.

Die Nachfrage von Rm Münch (FBI) zu den unterschiedlichen Kommunikationsmöglichkeiten für Mandatsträger und Bürger beantwortete OB Sierau mit Verweis auf die Regelungen der Gemeinderordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen.

11.2 Anfragen Rm Giemsch (Die Rechte)

zu TOP 11.2.1
Leerstehende Gebäude der Stadt Dortmund
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13720-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 13720-14-E1) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.2.2
Aidskranke in Dortmund
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13721-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 13721-14-E1) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.2.3
Sperrstundenverordnung in Dortmund
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13722-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 13722-14-E1) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.2.4
Rauchverbot in Gaststätten
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13724-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 13724-14-E1) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.2.5
Ordnungsverfügungen wegen illegalem Plakatieren
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13725-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 13725-14-E1) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.2.6
Verwendung der Rheinischen Straße 135
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13726-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 13726-14) erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates.


zu TOP 11.2.7
Unbekannte Asylheime in Dortmund
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13727-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 13727-14-E1) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.2.8
Geplante Schließung des Dorstfelder Westbads
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 14306-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 14306-14) erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates.


zu TOP 11.2.9
Kosten für neue Dienstwagen der Stadtspitzen
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 14307-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 14307-14) erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates.


zu TOP 11.2.10
Förderungen im Rahmen des Aktionsplans gegen Rechtextremismus
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 14308-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 14308-14) erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates.


zu TOP 11.2.11
Vorbestrafte Mitglieder im Rat der Stadt Dortmund und Stasi-IMs
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 14309-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 14309-14) erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates.


zu TOP 11.2.12
Zulässigkeit von Filmaufnahmen während Ratssitzungen
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 14310-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 14310-14) erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates.




zu TOP 11.2.13
Handynutzungsverbot bei Ratssitzungen im Zuschauerraum
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 14311-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 14311-14) erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates.


zu TOP 11.2.14
Ring Politischer Jugend (RPF)
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 14312-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 14312-14) erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates.


zu TOP 11.2.15
Zweckentfremden von Sitzgelegenheiten
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 14313-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 14313-14) erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates.


zu TOP 11.2.16
Kurden und kurdische Einrichtungen in Dortmund
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 14314-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 14314-14) erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates.


zu TOP 11.2.17
Jüdische Mitbürger in Dortmund
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 14315-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 14315-14) erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates.


zu TOP 11.2.18
Anschriften von Ratsmitgliedern und Bezirksvertretern
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 14316-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 14316-14) erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates.


11.3 Anfragen Rm Giemsch (Die Rechte) / Rm Thieme (NPD)

zu TOP 11.3.1
Partnerstadt Rostow am Don
Anfrage zur TO (NPD, Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13728-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 13728-14-E1) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.

Die Nachfrage von Rm Thieme (NPD) bzgl. einer möglichen Intensivierung der Gespräche beantwortete OB Sierau dahingehend, dass diesbezüglich keine entsprechende Anfrage vorliegt.


zu TOP 11.3.2
Ekelhäuser in Dortmund
Anfrage zur TO (NPD, Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13730-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 13730-14-E1) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.3.3
Einbürgerungen in Dortmund
Anfrage zur TO (NPD, Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13731-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 13731-14-E1) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.3.4
Belegungszahlen der Asylheime in Lütgendortmund und Hacheney
Anfrage zur TO (NPD, Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13732-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 13732-14-E1) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.3.5
Geplante Schließung von Sportplätzen
Anfrage zur TO (NPD, Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 14302-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 14302-14) erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates.


zu TOP 11.3.6
Förderung Kulturzentrum Langer August"
Anfrage zur TO (NPD, Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 14303-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 14303-14) erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates.

zu TOP 11.3.7
Kosten für minderjährige Asylanten in Dortmund 2014
Anfrage zur TO (NPD, Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 14304-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 14304-14) erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates.


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 19:39 Uhr von OB Sierau beendet.



Der Oberbürgermeister





Ullrich Sierau

Volkan Tevfik Baran
Ratsmitglied

Michael Pompetzki
Schriftführer


Anlagen:
(See attached file: Rede OB_Einbringung Haushalt 2015.pdf)
(See attached file: Haushaltseinbringungsrede StK Stüdemann_Rat 13.11.14 -Original-.pdf)