Niederschrift (öffentlich)
über die 19. Sitzung des Rates der Stadt
am 15.12.2011
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 15:00 - 20:20 Uhr

Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 91 von z. Z. 96 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Bayezit-Winner (SPD)
Rm Starke (SPD)

Rm Dr. Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen)

Rm Zielazny (FDP/Bürgerliste)

Rm Branghofer

Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Sierau
StD Stüdemann
StR´in Bonekamp
StR Lürwer

StR Steitz
StR´in Zoerner
Herr Mager
LStRD’in Seybusch
StOVR Feuler
StVR´in Skodzik


Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04868-11)

Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04868-11-E6)

Stellenplan für das Haushaltsjahr 2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04975-11)

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

3.1 Erlebniswelt Fredenbaum;
hier: Erhalt des Big Tipi
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05611-11)

3.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Scha 120 –Droote- im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB; I. Satzungsbeschluss; II. Beschluss zur Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05452-11)

3.3 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Scha 147 - Erweiterung AWO-Wohnheim - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05627-11)

3.4 Bauleitplanung, Bebauungsplan Ev 150 Burgweg, hier: I. Beschluss zur Weiterführung des Verfahren nach § 13 BauGB, II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung, III: Beschluss, die Geltungsdauer der Satzung über eine Veränderungssperre um ein Jahr zu verlängern
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05740-11)





3.5 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In W 220 - Friedrichstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung der aktualisierten/ modifizierten Begründung vom 28.10.2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05583-11)

3.6 Bauleitplanung; Bebauungsplan In O 106/1 - Stadtquartier Ost -/Teilbereich Ost
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 02.11.2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05684-11)

3.7 Bauleitplanung, Änderung Nr. 1 des Bebaungsplanes 158 - Semerteichstraße / Im Defdahl - im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung
II. Satzungsbeschluss
III. Beifügung einer Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04954-11)

3.8 Stadtumbau West "Rheinische Straße", Projekt "Fassadengestaltung, Haus- und Hofbegrünung"
hier: Erhöhungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05327-11)

3.9 Beschluss über den Erlass einer Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) für den Bereich des Wasserturmes in Dortmund-Grevel "Lanstroper Ei"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05592-11)

3.10 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05701-11)

3.11 Satzung der Stadt Dortmund zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a Abs. 3 bis 7 Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05342-11)

3.12 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Erschließungsanlagen Hiddingstraße von Flughafenstraße bis Einmündung Hiddingstraße / Hellingstraße, Hiddingstraße / Hellingstraße von Brackeler Hellweg bis nördliche Grenze des Flurstücks 2105 - zwischen den Grundstücken Hellingstraße 13 und 19 - , Hellingstraße von westl. Grundstücksgrenze Hellingstraße 13 bis Oesterstraße, Balsterstraße von Hellingstraße bis Oesterstraße (Gesamtmaßnahme)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05202-11)

3.13 Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05041-11)
3.14 Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05540-11)

3.15 Konzentrationszonen für Windkraftanlagen in Dortmund, Handlungsprogramm Klimaschutz 2020 der Stadt Dortmund
hier: Vergabe eines Gutachtens zur Ermittlung geeigneter Flächen für Konzentrationszonen von Windkraftanlagen auf Dortmunder Stadtgebiet
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05756-11)

3.16 Änderung der Richtlinie zur Vergabe des Dortmunder Umweltpreises
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05842-11)

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

4.1 Wirtschaftsplan und Produkt- und Leistungsplanung 2012 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05358-11)

4.2 Wirtschaftsplan 2012 des "Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05285-11)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Einrichtung eines "Verhütungsmittelfonds" für bedürftige Dortmunder Frauen in besonderen sozialen Notlagen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05582-11)

5.2 Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05631-11)

5.3 Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührenordnung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05629-11)

5.4 Einführung eines alternativen Sozialtickets
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05909-11)

5.5 Hilfen für behinderte Menschen;
Förderung der "Kontaktstelle Persönliche Assistenz" von MOBILE - Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05895-11)



6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Neuauflage des Kunstrasensanierungsprogramms
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05223-11)

6.2 Kulturzukunft Dortmund-
Partielle Neuprofilierung der städt. Kunst- und Kulturförderung für eine Stadtgesellschaft von morgen. Absicherung der Festivals „Ruhrhochdeutsch“ und „Klangvokal“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05469-11)

6.3 Änderung des Wirtschaftsplanes 2011 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05506-11)

6.4 Wirtschaftsplan 2012 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05530-11)

6.5 Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund; Bericht über das Geschäftsjahr 2011 und Perspektiven zur weiteren Arbeit des Eigenbetriebes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05861-11)

6.6 Bestellung des Geschäftsführers der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05679-11)

6.7 Preissystem für das Theater Dortmund ab der Spielzeit 2012/13
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05856-11)

6.8 Änderung von Entgeltordnungen in den Kulturbetrieben Dortmund zum 01.01.2012
- Entgeltordnung der Museen der Stadt Dortmund
- Entgeltordnung der Bibliotheken der Stadt Dortmund
- Entgeltordnung der Musikschule der Stadt Dortmund
Erlass einer Entgeltordnung für das Dortmunder U – Zentrum für Kunst und Kreativität
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05597-11)

6.9 Dortmunder U
Weiterentwicklung des Nutzungskonzeptes, Anpassung der Betriebskosten und Fortschreibung der Organisationsstruktur
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05751-11)

6.10 Wirtschaftsplan 2012 für die Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05493-11)




7. Schule

7.1 Weitere Nutzung des Schulgebäudes Lange Str. 84 durch die Tremonia-Förderschule
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05483-11)

7.2 Errichtung eines Bildungsgangs an der Fachschule für Wirtschaft, Fachrichtung Betriebswirtschaft, Schwerpunkt Logistik am Robert-Schuman-Berufskolleg zum Schuljahr 2012/13
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05576-11)

7.3 Priorisierung nicht finanzierter Schulbaumaßnahmen nach einer Nutzwertanalyse
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05588-11)

7.4 Stellenausweitung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05986-11)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Haushaltssatzung der Stadt Dortmund für das Haushaltsjahr 2011
2. Bericht über die laufende Umsetzung der Maßnahmen im Produktbereich 006 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05860-11)

8.2 Wirtschaftsplan 2012 des Eigenbetriebes FABIDO
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05607-11)

8.3 Benennung eines beratenden Mitgliedes für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sowie dessen Stellvertreter/in
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05880-11)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1.1 Haushaltsplanentwurf 2012: Finanzielle Veränderung der Maßnahme 50303-U aus den Konsolidierungsmaßnahmen „Haushalt 2010“ (Haushaltsplanung 2010)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05843-11)

9.1.2 Haushaltsplanentwurf 2012;
hier: Anpassung im Teilfinanzplan Schulverwaltungsamt Amt 40 / Investitionsmaßnahmen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05646-11)

9.1.3 Mehrbedarf für die Aufwendungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zum Haushalt 2012 ff.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05241-11)


9.2 Dortmunder Stadtwerke AG
hier: Unterstützung der unternehmerischen Selbstbindung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05722-11)

9.3 Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05677-11)

9.4 Grundsatzbeschluss zur Gründung eines Eigenbetriebs "Stadtentwässerung Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05719-11)

9.5 Festlegung der politischen Zielfelder im Rahmen des Zielfindungsprozesses zum wirkungsorientierten Haushalt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05304-11)

9.6 Genehmigung von außerplanmäßigen Mehraufwendungen bei der Nachzahlung des Solidarbeitrages
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05867-11)

9.7 Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05727-11)

9.8 Sachstandsbericht Flächenmanagement
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05718-11)

9.9 Verlagerung von Haushaltsmitteln zur Kompensation der Budgetüberschreitung im Rahmen des Budgets von StA 66.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05535-11)

9.10 Genehmigung von überplanmäßigen Mehrauszahlungen beim Dortmunder Systemhaus
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05702-11)

9.11 Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2011 für die Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05082-11)

9.12 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" für das Jahr 2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05869-11)

9.13 Mehraufwendungen im Bereich der Personalaufwendungen im Haushaltsjahr 2011 gem. § 83 Abs. 2 GO NW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05590-11)

9.14 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen im Jugendamt für das Jahr 2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05847-11)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Dezernatsverteilung und Vertretungsregelung ab dem 01.01.2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05500-11)

10.2 Stadtbezirksmarketing, künftige Struktur und Verwendung der Budgetmittel
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05104-11)

10.3 Anzeige von Nebentätigkeiten des Oberbürgermeisters
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05831-11)

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

11.1.1 Kulinarische Diskriminierung bei städtischen Abendveranstaltungen zur Integartion
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05873-11)

11.1.2 Nacktfotos zur Steigerung des Bekanntheitsgrades des Dortmunder Zoos für Familien und Kinder
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05944-11)

11.1.3 Beschilderung als Universitätsstadt Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06052-11)

11.1.4 Gewalt und Kriminalität an Dortmunder Schulen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06053-11)

11.1.5 Weitergabe von 11.700 Unterschriften durch den Oberbürgermeister
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06054-11)


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15:00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau zunächst die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.






1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Rm Frebel (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Punkte
3.17 Erneuerung der Diskussions-, Beschallungs- und Mikroportanlage sowie Austausch der Aufnahmegeräte im Rathaus
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06058-11)
3.18 Begegnungszentrum Kirche Deusen
Weiterleitung von Fördermitteln des Landes NRW an den Förderverein "Wir lassen die Kirche im Dorf e.V."
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06039-11)
7.5 Errichtung einer Sekundarschule am Schulstandort Westerfilde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06002-11)
8.4 Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die
Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen,
Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zur Beitragsfreistellung von Kindern ein Jahr vor der Einschulung sowie weiterer Kinder rückwirkend zum 01.08.2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05999-11)


9.15 Genehmigung über-/ außerplanmäßiger Aufwendungen der Feuerwehr gem. § 83 Abs. 2 GO NRW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06068-11)


erweitert.

Weiterhin wurde der Punkt
3.11 Satzung der Stadt Dortmund zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a Abs. 3 bis 7 Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05342-11)

von der Tagesordnung abgesetzt, da diese Angelegenheit noch nicht abschließend in einigen Bezirksvertretungen behandelt wurde, und da diesbezüglich eine gesetzliche Veränderung zu erwarten ist.

Außerdem verständigte sich der Rat der Stadt auf Empfehlung des Ältestenrates darauf, dass die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um den Punkt

10.4 Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 14.12.2011
Konsequenzen der Beschlussfassung zur Reduzierung der Stadtbezirke
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06104-11)


erweitert wird.

Abschließend bestand im Rat der Stadt Einvernehmen, dass StR Steitz in seiner Funktion als Prozessbevollmächtigter der Stadt Dortmund über die aktuelle Entscheidung des OVG Münster hinsichtlich der Thematik „Wahlwiederholung“ berichten solle.

Unterschiedliche Auffassungen gab es lediglich, ob diese Berichterstattung vor oder nach der Haushaltsberatung erfolgen solle.

Letztendlich verständigte sich der Rat der Stadt mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion sowie der CDU-Fraktion darauf, dass diese Berichterstattung als Tagesordnungspunkt 2.2, also nach der Haushaltsberatung erfolgen solle.

Der von Rm Münch (FBI) mündlich gestellte Dringlichkeitsvorschlag mit der Bezeichnung „Stellungnahme des Oberbürgermeisters zu dem in der Öffentlichkeit diskutierten Zusammenhang zwischen Grundstücksangelegenheiten und Parteispenden“ wurde bei einigen Stimmenthaltungen mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) abgelehnt.

Unter Einbeziehung der zuvor genannten Veränderungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Rates der Stadt gebilligt.

Vor der weiteren Behandlung der Tagesordnung beschloss der Rat der Stadt einstimmig, dass die generell vereinbarte Redezeitbeschränkung von drei Minuten pro Person und Tagesordnungspunkt mit Ausnahme des Punktes

2.1 Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2012

für die gesamte Sitzung gelten soll.

Für die Haushaltsberatung (TOP 2.1) verständigte man sich darauf, dass hier folgende Regelung gelten soll:

- 20 Minuten für die Grundsatzerklärungen der Fraktionen
- 10 Minuten für die Grundsatzerklärungen der Fraktionslosen Ratsmitglieder






2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04868-11-E23)

Hinsichtlich der Beratung des o. a. Tagesordnungspunktes lagen den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Unterlagen vor:

A Antrag von Rm Münch (FBI) vom 08.12.2011 (Drucksache Nr.: 04868-11-E21)

Bezirksverwaltungsstellen werden geschlossen, kommunale Gebühren und Steuern wie die
Grundsteuer werden erhöht und zahlreiche Bürgerservices werden eingestellt, doch bei sich
selbst will die Politik nicht sparen.

Die SPD hat sich seit Jahrzehnten in dieser Stadt eingenistet wie die Made im Speck und
politische Strukturen und Finanzzuwendungen geschaffen, von denen mittlerweile auch
LINKE und FDP-Bürgerliste profitieren. Deshalb verwundert es nicht, dass diese Pharisäer-
Fraktionen von den Trögen nicht weg wollen und nicht bei sich selbst sparen wollen, so dass
sie eine Verkleinerung des Rates und eine Kürzung der jährlichen Fraktionszuwendungen in
Höhe von 1,5 Mrd Euro bisher abgelehnt haben. In dieser Höhe sind Fraktionszuwendungen
jedoch gar nicht nicht erforderlich, wie die SPD-Fraktion bewiesen hat, da sie sogar mit
120.000 Euro in Vorleistung für Fraktionsmitglieder bei ihrer Klage gegen die
Wiederholungswahl gehen konnte. Der Rat möge deshalb beschließen:

1. Der Rat beschließt die Reduzierung der Fraktionszuwendungen ab dem 01.01.2012 um
a) 10 %
b) 33 %
c) 50 %

2. Der Rat beschließt zur Kommunalwahl 2014 die Reduzierung der zu wählenden
Ratsmitglieder auf 76.

B Antrag von Rm Münch (FBI) vom 09.12.2011 (Drucksache Nr.: 04868-11-E22)

Der Rat hat mit der Zusammenlegung von 4 Stadtbezirken eine Stadtbezirksreform
beschlossen, die nur zu Lasten der nördlichen Stadtbezirke geht und im wesentlichen
parteipolitisch motiviert gewesen ist. Das Lütgendortmunder Königreich Prüsse I ist davon
sogar noch ausgenommen worden

Der Rat möge deshalb beschließen:
Der Rat der Stadt beschließt, um Stadtbezirke gleichberechtigt zusammenzulegen, die
Änderung der Hauptsatzung mit der Zusammenlegung der Stadtbezirke
Eving + Mengede = Nordwest
Scharnhorst + Brackel = Nordost
Huckarde + Lütgendortmund = West
InW + InO = Innenstadt Süd.

C Antrag der Fraktion Die Linke vom 13.12.2011 (Drucksache Nr.: 04868-11-E25)

Da die unten aufgeführten Anträge sowohl im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit
als auch im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nicht abschließend
beraten, sondern lediglich zur Kenntnis genommen wurden, bitten wir um Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung am 15.12.2011:

Beschlussvorschlag 1
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die Möglichkeiten zur Beantragung
von finanziellen Mitteln aus den verschiedenen EU-Fonds zur Integration von Roma in
Dortmund zu prüfen und in Anspruch zu nehmen.

Begründung 1
Die Roma sind eine der größten ethnischen Minderheiten in der EU. Schätzungsweise 10
bis 12 Millionen Roma leben in den verschiedenen Mitgliedstaaten, häufig unter schwierigen
Bedingungen. Die Europäische Union möchte ihre umfassende gesellschaftliche Eingliederung fördern – sowie ihre Beteiligung an Wirtschaft, Arbeitsmarkt, kulturellem Leben und Entscheidungsprozessen. Die Eingliederung der Roma stellt für die EU eine politische und moralische Verpflichtung dar und ist unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorrangig.

Die Ausgrenzung der Roma hat gravierende wirtschaftliche Auswirkungen im Hinblick auf die direkten Kosten für die öffentlichen Haushalte sowie auf entgangene Erlöse durch nachlassende Wirtschaftstätigkeit und verminderte Steuereinnahmen.
Die Integration von Roma wird nicht als ein getrennter Politikbereich behandelt. Ihrer besonderen Situation wird vielmehr in sämtlichen Politikbereichen der EU, die auf die Verbesserung der wirtschaftlichen Situation, der Gesundheit und der Lebensbedingungen, der Beschäftigungsmöglichkeiten, des kulturellen Verständnisses und der Bildung aller Europäer
ausgerichtet ist, entsprechende Aufmerksamkeit gewidmet. Die Rolle der Europäischen
Kommission besteht in der Durchsetzung einschlägiger Rechtsvorschriften, der Unterstützung
und Koordinierung von Maßnahmen der Mitgliedstaaten und der Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Akteuren.

Zu den wichtigsten Schlussfolgerungen des ersten EU-Gipfels über die Roma zählte die Anerkennung der Aufgabe der EU, die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung ihrer Politik durch politische Koordinierung und finanzielle Unterstützung im Rahmen der Strukturfonds zu unterstützen. Die umfassende gesellschaftliche Beteiligung der Roma wird von den Finanzinstrumenten der Europäischen Union – z. B. Europäischer Sozialfonds, Europäischer
Fonds für regionale Entwicklung und Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung
des ländlichen Raums – sowie durch spezifische Gemeinschaftsprogramme zur Förderung
einzelstaatlicher Maßnahmen unterstützt. Ziel der durch Gemeinschaftsfinanzierung unterstützten Projekte und Programme ist die Eingliederung der Roma in das Bildungssystem, in den Arbeits- und Wohnungsmarkt und die Gesellschaft insgesamt.
Der Europäische Sozialfonds leistet einen Beitrag zur Eingliederung der Roma im Rahmen
verschiedener Projekte, die den Roma-Gemeinschaften in Bereichen wie Gesundheitsdienstleistungen, Beratung, allgemeine und berufliche Bildung sowie Beratung für Selbstständige helfen.
Mit dem Gemeinschaftsprogramm für Beschäftigung und soziale Solidarität – PROGRESS
soll die Verwirklichung der Ziele der Europäischen Union im Bereich Beschäftigung und
Soziales finanziell unterstützt werden. PROGRESS finanziert analytische Aktivitäten, Aktivitäten in den Bereichen wechselseitiges Lernen, Sensibilisierung und Verbreitung sowie Zuschüsse für die Hauptakteure im Zeitraum 2007-2013. Das Programm ist in fünf Abschnitte unterteilt, die fünf wichtigen Tätigkeitsbereichen entsprechen: Beschäftigung, Sozialschutz und soziale Integration, Arbeitsbedingungen, Vielfalt und Nichtdiskriminierung sowie Gleichstellung der Geschlechter.

Die Europäische Kommission hat außerdem eine Reihe hochrangiger Veranstaltungen ins Leben gerufen, um den Einsatz von EU-Mitteln zur Eingliederung der Roma durch die Förderung des Dialogs zwischen Behörden und potenziell Begünstigten zu verbessern. Zur Förderung der Roma-Eingliederung durch den ESF haben die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten das EURoma-Netz gegründet (Europäisches Netz für soziale Eingliederung und Roma im Rahmen der Strukturfonds. EURoma ist ein europäisches Netzwerk von Verwaltungsbehörden für den besseren Einsatz von Strukturfonds zur Förderung der Eingliederung der Roma und des Austauschs bewährter Verfahren.
Beschlussvorschlag 2
Der Rat der Stadt beschließt den Einsatz von 2 Familienhebammen im Gesundheitsamt.
Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend entsprechende Förderanträge zu stellen, sobald die Modalitäten hierzu bekannt sind.
Begründung 2
Aus fachlicher Sicht wird der Einsatz von Familienhebammen als dringend erforderlich bewertet (siehe DS 04320-11), so dass dieser Einsatz nicht unter Finanzierungsvorbehalt gestellt werden kann.
D Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.12.2011
(Drucksache Nr.: 04868-11-E27)

1. Erneuerung der Filteranlage im Nordbad
Für die Erneuerung der Filteranlage im Nordbad wird der Zuschuss für den Eigenbetrieb 52 um 520.000 Euro erhöht. Die Begründung erfolgt mündlich.
2. Entgeltzahlung für Dortmund-Pass-InhaberInnen
Für Dortmund-Pass-InhaberInnen wird der symbolische Eintrittspreis für den Westfalenpark
in Höhe von 1,- Euro nur dann erhoben, wenn der Kreis der Anspruchsberechtigten auf den Dortmund-Pass auf Geringverdiener analog zu den Regelungen des „Dortmunder Sozialticket“ (WohngeldempfängerInnen) erweitert wird.
3. Die folgenden, bei Stimmengleichheit im Finanzausschuss nichtempfohlenen
Anträge stellen wir erneut zur Abstimmung:

a) Der Rat hält das Instrument der pauschalen Personalkostenreduzierung für die
Wiederbesetzung von Planstellen für unzureichend, um eine aufgabengerechte Verteilung von Personralressourcen zu gewährleisten.
b) Der Rat stellt fest, dass die Instandsetzungspauschale angesichts des Sanierungsrückstaus im öffentlichen Gebäudebestand deutlich erhöht werden muss, um eine kostenaufwändige Sanierung als Folge unterbliebener Instandsetzungsmaßnahmen zu vermeiden. Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Rat einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten.

c) Der Rat stellt weiter fest, dass der notwendige Mitteleinsatz in der Bauunterhaltung,
die Aufgabe von disponiblen Gebäuden und eine Umschichtung der eingesparten
Bauunterhaltungsmittel in die Substanzerhaltung/Ertüchtigung der zwingend
betriebsnotwendigen Immobilien erforderlich macht. Der Rat erwartet, dass
die längst überfälligen Vorschläge zur Umsetzung gebracht werden.


Zu Beginn der Beratung für den Haushalt 2012 stellte OB Sierau bezugnehmend auf sein Schreiben vom 08.12.2011 dem Rat der Stadt zunächst noch einmal den geplanten Ablauf der nachfolgenden Haushaltsberatungen, so wie man dies auch in der vorangegangenen Sitzung des Ältestenrates verabredet hatte dar.

Anschließend erfolgten die Grundsatzerklärungen der Fraktionen zum Haushalt 2012.

Die Reden von Rm Prüsse (SPD), Rm Monegel (CDU), Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen),
Rm Kowalewski (Die Linke) sowie Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Weiterhin nahmen die fraktionslosen Ratsmitglieder zum Haushalt 2012 Stellung.

Hierbei brachte Rm Münch (FBI) in seinen Ausführungen, nachdem er zunächst zu dem Themen „Verwendung von Fraktionsgeldern“ und „Auswirkungen des aktuellen Urteils des OVG Münster hinsichtlich der Wiederholung der Wahl des Rates der Stadt“ Stellung genommen hatte, zum Ausdruck, dass er den vorliegenden Haushalt 2012 ablehnen werde.

Anstatt dass die Fraktionen mit gutem Beispiel voran gehen und an sich selbst sparen, in dem man beispielsweise die Fraktionszuwendungen deutlich reduziere, so wie er dies auch beantragt habe, gehe man lieber den einfachen Weg, in dem man kommunale Abgaben und Steuern erhöht und gleichzeitig den Service für die Bürgerschaft verringert.

Abschließend brachte Rm Münch (FBI) in seinen Ausführungen zum Ausdruck, dass er die Hoffnung habe, dass die Bürgerschaft bei der zu erwartenden Wiederholungswahl des Rates der Stadt dieses entsprechend quittieren werde.

Des Weiteren erklärte Rm Thieme (NPD), dass auch er den vorliegenden Haushalt 2012 ablehnen werde, da dieser seiner Meinung nicht den eigentlichen Interessen der Bürgerschaft gerecht werde. Außerdem werden in diesem Haushalt beispielsweise Unsummen für einen sogenannten Ideologischen Kampf gegen Rechts bereit gestellt, was er aus seiner Sicht natürlich ablehnen werde.

In der sich hieran anschließenden Diskussion wurden nochmals die Positionen der Fraktionen zum Haushalt 2012 durch die jeweiligen Sprecher der Fraktionen weiter vertieft.

Außerdem wies hinsichtlich der vorliegenden Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Rm Matzanke (SPD) daraufhin, dass hinsichtlich folgender Punkte diese korrigiert werden müsse:

1. Hinsichtlich des Antrages der SPD-Fraktion zu den 12 Seniorenbüros und vier Pflegestützpunkten ist bisher noch keine Abstimmung erfolgt.

2. Der Antrag der SPD-Fraktion hinsichtlich der Schulsporthallen wird der o. a. Empfehlung als Beschluss aufgeführt, obwohl dieser Antrag nur als Prüfauftrag an die Verwaltung beschlossen wurde.

Ergänzend zu den Ausführungen von Frau Matzanke (SPD) erklärte Rm Sohn (SPD), dass der in der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften als Beschluss aufgeführte Antrag der CDU-Fraktion zum Familienprojekt als Prüfauftrag betrachtet werden müsse, da der Rat der Stadt bereits bei der Beratung des Haushaltes 2011 diesbezüglich eine Organisationsuntersuchung beschlossen habe.

Nach dem aus Sicht der CDU-Fraktion Rm Reppin die vorgenannten Korrekturen bestätigt hatte, bestand Einvernehmen im Rat der Stadt, dass die Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften entsprechend geändert werde.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) den unter „A“ aufgeführten Antrag von Rm Münch (FBI) ab.

2. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) den unter „B“ aufgeführten Antrag von Rm Münch (FBI) ab.

3. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke sowie von
Rm Münch (FBI) den Punkt 1 des unter „C“ aufgeführten Antrag der Fraktion Die Linke ab.

Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke sowie der Stimme von Rm Münch (FBI) den Punkt 2 des unter „C“ aufgeführten Antrag der Fraktion Die Linke ab.

4. Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste bei den Punkten 3b und 3c) den unter „D“ aufgeführten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.



Vor der Abstimmung über die Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 1./8.12.2011 machte OB Sierau bezugnehmend auf einige in der Empfehlung enthaltene Beschlüsse darauf aufmerksam, dass er davon ausgehe, so wie er dies auch im Ältestenrat bereits dargestellt hatte, dass bei der vorliegenden Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Festlegungen der Gemeindeordnung NRW gelten und damit die Organisationshoheit des Hauptverwaltungsbeamten nicht angetastet wird. Etwaige Beschlüsse sind in diesem Zusammenhang entsprechend als Anregungen des Rates zu verstehen.



Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Die Linke sowie der Ratsmitglieder Münch (FBI) sowie Thieme (NPD) auf der Grundlage der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 1./8.12.2011 sowie unter Einbeziehung der in der Diskussion hierzu vorgenommenen Veränderungen folgende Beschlüsse:

A Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 04868-11-E5)

Die Beratungsarbeit der Jugendbildungs- und Beratungseinrichtung Sunrise wird mit
zusätzlich 15.000 Euro jährlich unterstützt. Die entsprechenden Summen sind in den
Haushalt 2012 sowie in die Finanzplanung aufzunehmen.

B Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 04868-11-E12)

Brücke e.V.
Zuschuss: 50.000 €

Sunrise
Zuschuss: 15.000 €

Schwangerschaftskonfliktberatung Donum Vitae e.V. und AWO
Zuschuss: 29.000 €

Projekt „Mein Körper gehört mir“
Zuschuss: 10.000 €

Berufsvorbereitung Jugendwerkstätten der AWO und Grünbau
Zuschuss: 30.000 €

Spielplätze
1. Das Jugendamt wird aufgefordert, auf Basis der Bespielbarkeit und der Nachfragesituation eine Konzeption für die Bestandssicherung städtischer Spielplätze zu entwickeln. Bei der
Bedarfsermittlung sollen die wohnortnahen privaten Spielplätze mit einbezogen werden und die Betreiber für eine Gesamtkonzeption gewonnen werden.
2. Die für die Umsetzung des Spielplatz-Konzeptes erforderliche Mittel sollen innerhalb des
gesamtstädtischen Haushaltes umgeschichtet werden.

Fachbereich Erzieherische Hilfen im Jugendamt
Die Ergebnisse der zahlreichen Untersuchungen im Fachbereich Hilfen zur Erziehung sollen
zusammengefasst, ausgewertet und kontrolliert umgesetzt werden. Dazu soll im Jahr 2012 eine Fachkonferenz unter Beteiligung der bisherigen Prüfungs- und Beratungsorgane durchgeführt werden, mit dem Ziel Steuerungssysteme und Handlungsmöglichkeiten zu optimieren und die belastbaren Bedarfe sowie den Nachsteuerungsbedarf für die Folgejahre zu ermitteln.

C Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 04868-11-E9)

12 Seniorenbüros und 4 Pflegestützpunkte
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Nachfragesituation in den bekannten Handlungsfeldern der Seniorenbüros einschließlich der neuen Funktion als temporäre Zweigstellen der vier Pflegestützpunkte darzulegen und Vorschläge zu erarbeiten, um alle im System der Altenhilfe und Pflege platzierten bisherigen und neuen Angebote und Leistungen für die Zielgruppe in den Quartieren bedarfsgerecht abzudecken und zu optimieren. Dabei sind die Verbände der Wohlfahrtspflege als Kooperationspartner auf Ebene der Seniorenbüros mit einzubeziehen und die erfolgte Kürzung bei den zuwendungsfinanzierten Arbeitsfeldern zu überprüfen. Die Verwaltung wird aufgefordert, ggf. notwendig werdende finanzielle Maßnahmen zu konkretisieren und zur Entscheidung vorzulegen. Die quartiersnahen Netzwerke und Angebote sind kontinuierlich fort zu entwickeln.

D Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 04868-11-E9)

1. Zukunftsabkommen
Im Rahmen des Zukunftsabkommens werden die städtischen Gesellschaften mit Ausnahme der Sparkasse aufgefordert, 1 Mio. € zusätzlich zur Verfügung zu stellen.

2. Jeki (Jedem Kind ein Instrument)
Solange sich das Land NW wie bisher an der Finanzierung beteiligt, werden die Sozialkosten für bedürftige Kinder im Programm „Jedem Kind ein Instrument“ wie im Jahr 2011 auch in den Folgejahren entsprechend der berechtigten Teilnehmerzahl (2012: 280.000 €) Zuschuss erhöhend erstattet.

11.1 Drogenkonsumeinrichtung
Der „Raucherraum“ der Drogenhilfeeinrichtung wird um 2 Plätze erweitert (keine Sachkosten). Dazu gehört, die Aufsicht im und um den Drogenkonsumraum zu den Spitzenzeiten um 1 Mitarbeiter(in) zu erhöhen. Dafür werden 20.000 € benötigt.

11.2
2. Für die Finanzierung eines mobilen Drogenkonsumangebotes oder die Erweiterung der Öffnungszeiten des Drogenkonsumraumes um zwei Stunden täglich und am Sonntag werden vorbehaltlich des Prüfungsergebnisses durch die Verwaltung, ob die Einrichtung mobil oder stationär betrieben werden soll, 300.000 € zusätzlich bereit gestellt.

12. Schwerstdrogenabhängige Prostituierte
Für Beratung und Betreuung der schwerstdrogenabhängigen Prostituierten in der Nordstadt wird 1 Sozialarbeiterstelle (60.000 €) eingerichtet mit dem Ziel, die Betroffenen in eine Methadonsubstitution zu führen.

13. Auszubildende
Es werden alle Auszubildenden im Jahr 2012 übernommen und in die Kernverwaltung übernommen.

14. Gleichstellungsbüro
Das Budget des Gleichstellungsbüros wird um 15.000 € auf 25.000 € Zuschuss erhöhend angehoben.


16. LWL-Umlage
Die Vertreter der Stadt Dortmund im LWL werden aufgefordert, darauf hin zu wirken, dass bei der Kalkulation der Umlage die noch vorhandene Ausgleichsrücklage beim LWL genutzt wird.

E Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 04868-11-E8)

1.1 Dortmunder Systemhaus
Der Rat der Stadt fordert die Verwaltung auf, beim Dortmunder Systemhaus Maßnahmen zu ergreifen, um einen kurzfristig realisierbaren Einspareffekt von 5% - bezogen auf den gesamten Zuschussbedarf von rd. 18,5 Mio € -im Jahr 2012 erzielen zu können. Ab dem Jahr 2013 soll der Zuschussbedarf für das Dortmunder Systemhaus um 10% gesenkt werden.
Denkbar ist hier neben der verwaltungsseitig angedachten Kooperation mit der GKD Recklinghausen auch ein weitgehender Verzicht auf die Vergabe externer Aufträge.
Dem Rat und seinen fachlich berührten Gremien ist ein Bericht mit Beschlussempfehlung bis spätestens Quartalsende 02/2012 vorzulegen.


1.2 Einheitliche Personalfortbildung
Die bisher in unterschiedlichen Organisationseinheiten angebotenen Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für das städtische Personal (z. Zt. Westfälisch-Märkisches Studieninstitut, Personalagentur, Personalentwicklung im StA 11, Fortbildung Sozialamt sowie beabsichtigte Fortbildungsaktivitäten des Jobcenters ARGE für städtische Mitarbeiter) werden gestrafft und zusammengeführt mit dem Ziel, aus den vorgenannten Bereichen organisatorisch eine Einheit zu bilden, die das städtische Fortbildungsangebot effizient gestaltet, offenkundige Mehrfachfachstrukturen innerhalb der Personalfortbildung vermeidet und diese zielgenau optimiert.

1.3 Touristische Dienstleister „unter einem Dach“
Derzeit in verschiedenen Organisationseinheiten angebotene touristische Dienstleistungen (Dortmund-Tourismus, Ruhr.Visitorcenter, KIS) werden unverzüglich organisatorisch sowie standortbezogen zusammengeführt mit dem Ziel, das touristische Angebot in Dortmund zu bündeln, zu effektivieren und Besuchern gegenüber als einheitlicher Anbieter aufzutreten. Die eingesparten Mittel werden im Etat der Wirtschaftsförderung in den Etats der sachberührten Verwaltungsbereiche gekürzt. Im Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung ist über das Ergebnis einschließlich bis zum 30.06.2012 Bericht zu erstatten.

1.4 Verschmelzung der StÄ 20 und 21
Die Verwaltung wird aufgefordert, mittelfristig die Aufgabenwahrnehmung der Stadtämter 20 (Stadtkämmerei) sowie 21 (Stadtkasse und Steueramt) in einem Amt zusammenzuführen, so dass die bisherigen drei Teilbereiche Kämmerei, Steueramt und Stadtkasse zukünftig als städtischer „Finanzdienstleister aus einer Hand“ auftreten können. Damit soll eine grundlegende Untersuchung und Analyse zur Hebung von Synergien inklusive externer Verwaltungseinheiten erfolgen. Alle vorhandenen Dienst- und Geschäftsanweisungen werden überarbeitet und grundsätzlich schlanker gefasst.

1.5 Personaleinsatz in Beteiligungsverwaltung und Hauptbuchhaltung
Angesichts vielfältiger, gravierender Veränderungen im Beteiligungsportfolio des „Konzerns Stadt Dortmund“ ist es angezeigt, in Beteiligungsverwaltung und –controlling zügig schlagkräftige Kompetenzen im Bereich der „Energiemarktentwicklung“ zu entwickeln. Hierzu könnte eine externe Einstellung von Personal mit Qualifikation oder eine andere organisatorische Lösung mit externer Beratungsunterstützung erfolgen. Im Bereich der Hauptbuchhaltung erscheint angesichts der sich entwickelnden Komplexität und Tiefe des NKF und der angestrebten Entwicklung eines „Wirkungsorientierten Haushalts“ eine angemessene Verstärkung der betriebs- und speziell energiewirtschaftlichen Kompetenz zur Unterstützung der Steuerungs- und Kontrollfunktion von Beteiligungsverwaltung und ehrenamtlichen Engagements / des Rates dringend angezeigt. Ein Personalkonzept mit Ausweis der personalwirtschaftlichen Auswirkungen ist dem Rat und seinen Gremien (speziell AFBL) nach Ablauf des ersten Quartals 2012 zur Genehmigung vorzulegen.

1.6 Bürgerhaushalt
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, für die Zukunft ein Konzept zur Bürgerbeteiligung in Haushaltsfragen zu erarbeiten. Dem Beispiel Solingen oder Köln folgend, sollten die 25 meistgenannten Sparvorschläge in die Haushaltsberatungen einbezogen werden. Damit soll Bürgerbeteiligung in Sachfragen ermöglicht, zur Mitarbeit angeregt und das Verständnis der Bürger für einen Weg der Haushaltskonsolidierung eingeworben werden.

1.7 Effizienz Prozess Neuorganisation der Verwaltung (NeO)
Die zurzeit laufenden ca. 50 Organisationsprojekte in der Verwaltung binden kontinuierlich hohe Personalressourcen. Im Ergebnis bleibt bisher festzuhalten, dass aufgrund mangelnder Stringenz der Zielvorgaben zumeist Personalmehrbedarfe generiert werden. Aus Sicht des Rates sind zukünftig aus den Neo-Prozessen resultierende Mehrbedarfe allenfalls dann akzeptabel, sofern in Summe eine Kompensation der Mehrbedarfe durch Aufgabenkritik und Personalkosteneinsparungen in zumindest gleichem, bestenfalls sogar höherem Umfang erfolgt. Der Rat erinnert in diesem Zusammenhang an die Vorgabe der10%igen Reduktion des Personalaufwandes im mittelfristigen Zeitraum.

1.8 Stärkere Einbindung der Haushaltsbegleitkommission
Mit der Einrichtung der Haushaltsbegleitkommission wurde als Ziel der Kommission „die fortlaufende Überwachung und zeitnahe Kontrolle des Fortschritts der politisch und verwaltungsintern angestoßenen Personal-, Organisations- und sonstigen Konsolidierungsprozesse“ definiert. Bisher allerdings beschäftigte sich die Haushaltsbegleitkommission fast ausschließlich mit der Einführung eines wirkungsorientierten Haushaltes.
Der Rat bekräftigt daher seinen Beschluss, losgelöst von der Beschlussfassung über den kommunalen Haushalt Ideen und Strategien zu entwickeln, wie der Haushalt der Stadt Dortmund langfristig strukturell ausgeglichen und der Schuldenstand dauerhaft gesenkt werden kann. Dabei soll künftig in der Haushaltsbegleitkommission – nicht nur in verwaltungsinternen Dialogveranstaltungen - fortlaufend Bericht erstattet werden über die Ergebnisse der etwa 50 im Rahmen des Projektes NEO laufenden Organisationsentwicklungsprozesse und daraus resultierende aufgabenkritische Ansätze und Effekte.


1.9 Bedarfsgerechte Ausweisung / Budgetierung der Personalaufwendungen
Die Personalaufwendungen in den Stadtämtern sind bedarfsgerecht auszuweisen/ zu budgetieren. Dabei sind die politischen Beschlüsse des Rates zur Reduzierung der Personalaufwendungen umzusetzen. Das Personal- und Organisationsamt erstellt schnellstmöglich eine Berechnung für die Ämter. Die Kämmerei prüft diese Berechnung.
Die neuen – mit der Kämmerei abgestimmten – Werte für die Haushaltsplanung legt das Personal- und Organisationsamt dem Ausschuss für Personal und Organisation in seiner Sitzung am 01.03.2012 und dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften in seiner Sitzung am 22.03.2012 vor.
Refinanzierungsmöglichkeiten begründen und autorisieren nicht automatisch höhere Personalaufwendungen. Es sind vorab entsprechende Genehmigungen nach § 83 Abs. 1 GO NW einzuholen.
Wie bei allen anderen Stadtämtern und Eigenbetrieben werden auch Berechnungen und Darstellungen des Personal- und Organisationsamtes zum Personalaufwand von der Kämmerei geprüft und bewertet. Die Ergebnisse dieser Prüfungen sind dem AFBL jeweils zur Kenntnis zu geben.

2.1 Flächenoptimierung und Entmietung
Ziel der Flächenoptimierung soll sein, nicht genutzte Flächen zur besseren Bewirtschaftung abzutreten (evtl. an die DOGEWO), Flächen abzumieten, insbesondere „sachzielfreies“ Grundvermögen zu veräußern und die Verwaltung in den noch vorhandenen Immobilien zu zentrieren. Eine Anmietung neuer Objekte soll zukünftig nur stattfinden, wenn damit betriebwirtschaftlich nachweisbare / belegbare Einsparungen im Büroflächenmanagement zu erzielen sind. Die Zahl der Büroflächenstandorte der Verwaltung ist mit dem Ziel der Kostenminimierung zügig und spürbar zu reduzieren. Ein beschlussfähiges Konzept ist dem Rat bis zum Ende des 2. Quartals 2012 vorzulegen.

2.2 Neue Betriebsform Kanalnetz
Der Rat begrüßt die Überlegungen zur Neuorganisation der Abwasserentsorgung. Zurzeit sind deutschlandweit nur noch 12 % der Abwasserbeseitigungsunternehmen als Regiebetrieb organisiert. Diese Betriebsform muss daher auch in Dortmund hinterfragt werden. Eine Neuorganisation der Abwasserbeseitigung in Form eines Eigenbetriebs oder einer AöR ist aus Sicht des Rates mit dem Ziel verbunden, dem Abwasserbereich mehr Eigenverantwortung zu übertragen inkl. der Budget- und Personalverantwortung. Ziel muss es sein, die Vermögenssubstanz des Kanalnetzes zu erhalten und mittelfristig Investitionen in Höhe der kalkulatorischen Abschreibungen vorzunehmen. Um die Investitionssteuerung bestmöglich zu optimieren und das haushalterische Ertragspotential zu steigern, erwartet der Rat im Rahmen einer externen Organisationsuntersuchung ergänzend die Prüfung alternativer Betriebsformen zur Organisation der Abwasserentsorgung. Die Prüfung soll sich auf die Einbindung eines Dritten ausschließlich in die Betriebsführung (technisch und kaufmännisch) beziehen, das Anlageeigentum am Kanalnetz soll zu 100 % bei der Stadt Dortmund verblieben.
Die Prüfung soll unter folgenden Prämissen erfolgen:
- Ausschluss neuordnungsbedingter Gebührenerhöhungen
- Besitzstandswahrung für alle städtischen Mitarbeiter, die zum neuen Eigenbetrieb
Abwasser wechseln
- Satzungs- und Gebührenhoheit muss zu 100 % bei der Stadt Dortmund bleiben
- Kommunaler Einfluss in der Betriebsgesellschaft bei mindestens 51 %
- Der haushalterische Effekt muss über die Vertragslaufzeit positiv sein (monetäre
Effekte sind zu quantifizieren)

Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Rat bis Ende Juni 2012 ein Konzept zur öffentlichen Ausschreibung einer Beteiligung an der Betriebsgesellschaft, unter Wahrung der genannten Prämissen, vorzulegen. Sowohl die Gründung und Übertragung des Kanalnetzes in einen Eigenbetrieb, als auch die Einbindung eines Dritten in die Betriebsgesellschaft sollen operativ zum 1. Januar 2013 erfolgen.

Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Rat bis Ende Juni 2012 ein Konzept zur öffentlichen Ausschreibung einer Beteiligung an der Betriebsgesellschaft, unter Wahrung der genannten Prämissen, vorzulegen. Sowohl die Gründung und Übertragung des Kanalnetzes in einen Eigenbetrieb, als auch die mögliche Einbindung eines Dritten in die Betriebsgesellschaft sollen operativ zum 1. Januar 2013 erfolgen sollen unter externer Begleitung zeitnah geprüft werden. Die Ergebnisse sollen zur Haushaltsberatung für das Jahr 2013 vorliegen.

2.5 Effizienz im Bereich Hoch- und Tiefbau
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Hochbau- und Tiefbauverwaltung einer (ggf. extern unterstützten) Effizienzanalyse zu unterziehen. Außerdem soll eine Bauzeiten-, Termin- und Kostentreue – Analyse vorgenommen werden. Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Effizienz der Prozessabläufe sind zu untersuchen. Status und Leistungsfähigkeit der jeweils vorgehaltenen Kosten- und Leistungsrechnung sind zu überprüfen. Feststellbar ist, dass wiederholt Beschlussvorlagen Fachausschüsse und Rat erreichen, in denen z. T. erhebliche Kostenerhöhungen sowohl im Hochbau als auch Tiefbau dargestellt werden. Außerdem werden gehäuft zuvor genannte Fertigstellungstermine überschritten und Vorlagen mit teils sehr kostspieligen Lösungen erreichen den Rat. Hier sollen die Ursachen untersucht werden, damit Wiederholungen dieser Art weitestgehend vermieden werden. Sollte es erforderlich sein, ist externer Sachverstand einzusetzen. Dem Rat ist bis zu den Sommerferien umfassend zu berichten mit Lösungsvorschlägen, wie offenkundige Probleme in diesem kostenintensiven Bereich abgestellt werden können.

2.6 „Reinigung aus einer Hand“
Der Rat der Stadt erwartet zum Ende des 1. Quartals einen ausführlichen Zwischenbericht zur möglichen Übertragung von städtischen Aufgaben auf die Entsorgung Dortmund GmbH EDG („Reinigung aus einer Hand“). Spätestens zur Sommerpause 2012 legt die Verwaltung einen Beschlussvorschlag vor, der insbesondere die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens und die Prozessschritte zur Umsetzung thematisiert.

3.1 Jugendhilfedienste
Sollte sich am Ende des Jahres 2012 erneut ausweisen, dass der Haushaltsansatz für die Jugendhilfedienste wie in den vergangenen Jahren nicht auskömmlich war, so wird dem Jugendamt aufgegeben, die Mehraufwendungen aus den bereitgestellten Mitteln des eigenen Etats / Budgets zu decken. Dem AFBL sowie dem Fachausschuss wird zum Stand der Mittelbewirtschaftung kontinuierlich (zumindest quartalsweise) Bericht erstattet. Da z. Zt. in diesem Bereich zahlreiche Untersuchungen laufen, soll nach Abschluss der Untersuchung eine Fachkonferenz durchgeführt und ein Controlling installiert werden, analog zum Punkt „Erzieherische Hilfen“ aus dem SPD-Antrag.

4.2 Neuorganisation der freien Kulturszene
Die Verwaltung wird aufgefordert, die städtischen Kulturhäuser in freier Trägerschaft analog dem Beispiel des Hauses an der Adlerstraße auf die jeweiligen örtlichen Betreiber (orientiert an dem Modell der städtischen Bäder) zeitnah zu übertragen. Der Rat erwartet die Vorlage eines trag- und beschlussfähigen Konzepts spätestens bis zur Sommerpause.

4.3 Übergabe weiterer Hallenbäder Geprüft werden soll, das „Westbad“ in Dorstfeld und – soweit möglich auch das Nordbad am DKH analog bisheriger Praxis auf die „Sportwelt Dortmund gGmbH“ unter den Bedingungen der Gewährung eines angemessenen, kostenoptimierenden städtischen Zuschusses zu übertragen. Prüfungsergebnis und daraus resultierende haushalterische Auswirkungen sind dem Rat und seinen Gremien bis spätestens zur Sommerpause vorzulegen.

4.4 Reorganisation Sport
Der Rat spricht sich dafür aus, die derzeitige Organisationsstruktur im Bereich „Sport- und Freizeit“ kritisch zu überprüfen mit dem Ziel, die derzeit bestehenden drei Organisationseinheiten „Eigenbetrieb Sport- und Freizeitbetriebe“, „Olympiastützpunkt gGmbH“ und „Revierpark Wischlingen GmbH“ zusammenzuführen, um künftig für den Bereich der Sporthallen, der Eisanlagen, im Bereich des Veranstaltungsmanagements sowie beim Betrieb der Bäder ein spürbar kostenoptimiertes, einheitliches Kompetenzzentrum zu bilden. Dazu wird die Verwaltung insbesondere aufgefordert, umgehend in Gespräche mit dem RVR einzutreten mit der Zielsetzung, den Betrieb des Revierparks zukünftig kostenminimierend in Gänze durch die Stadt Dortmund erledigen zu lassen, ohne dass der RVR auf eine hälftige Bezuschussung des Defizitausgleichs verzichtet. Den Bericht eines Zwischenergebnisses erwartet der Rat nach Ablauf des ersten Quartals 2012, den Umsetzungsbeschluss mit Ausweis der haushalterischen Auswirkungen vor der Sommerpause. Die Umsetzung der ggf. beschlossenen Maßnahmen soll zum Jahresanfang 2013 erfolgen.

5.1 Erhöhung der Ausschüttung Sparkasse
Der Rat fordert seine Mitglieder im Verwaltungsrat der Sparkasse auf, für das Jahr 2012 auf eine erhöhte Ausschüttung der Sparkasse zugunsten des städtischen Haushaltes in Höhe von 7,5 Millionen Euro / a hinzuwirken. Das Potential ist vorhanden. Hierbei ist die Höhe der Spendenausschüttungen mit zu berücksichtigen.


5.2 Mehreinnahmen durch verbessertes Vollstreckungswesen
Angesichts der offenkundig auch durch Arbeitsrückstände hervorgerufenen zu erwartenden Mindererträge im Bereich des Vollstreckungswesens in Höhe von 2,2 Mio. Euro (siehe Drucksachen-Nummer 04291-11-E5, „5. Managementbericht zum Haushalt 2011“, Seite 10) im Jahr 2011 wird die Verwaltung beauftragt, die Arbeitsrückstände durch interne Stellenumsetzungen – notfalls auch durch externe Neueinstellungen, die sich durch damit dann zu erzielende Mehrerträge mehr als refinanzieren -, aufzuholen und somit einen Beitrag zur Konsolidierung des Haushaltes zu leisten.

5.3 Erhöhung der Grundsteuer
Entgegen der von der Verwaltung vorgeschlagenen Erhöhung der Grundsteuer von
480 Prozent auf 580 Prozent beschließt der Rat eine Erhöhung auf lediglich 540 Prozent.
Die Hälfte der aus der Grundsteuererhöhung generierten Mehreinnahmen wird ab dem Jahr 2013 zweckgebunden verwandt für dringend notwendige Instandhaltungs-, Sanierungs- und Ausbaumaßnahmen des städtischen Straßennetzes.

Die Hälfte der aus der Grundsteuererhöhung generierten Mehreinnahmen wird bei Bedarf ab dem Jahr 2013 zweckgebunden verwandt für dringend notwendige Instandhaltungs-,
Sanierungs- und Ausbaumaßnahmen des städtischen Straßennetzes.

Die Verwendung der Mittel soll investiv erfolgen.

F Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 04868-11-E11)

1. Finanzausstattung durch Land und Bund
1. Der Rat begrüßt die Beschlüsse der gegenwärtigen Landesregierung zur verbesserten Finanzausstattung der Kommunen, um die Sanierung der kommunalen Haushalte zu unterstützen.
2. Der Rat stellt fest, dass die Landesregierung die Kommunen seit dem Regierungswechsel nicht mehr zur Konsolidierung des Landeshaushaltes heranzieht und mit der zusätzlichen Unterstützung durch den Stärkungspakt deutliche Akzente zu einer gerechteren Verteilung der Mittel an die jeweiligen Kommunen setzt.
3. Der Rat stellt fest, dass trotz der Verbesserungen der Finanzausstattung der Kommunen durch das Land diese nicht ausreicht, um eine angemessene kommunale Aufgabenwahrnehmung bei ständig steigenden Aufgabenlasten sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund kritisiert der Rat den unbefriedigenden Abschluss der Beratungen in der Gemeindefinanzkommission der Bundesregierung, insbesondere aber die Weigerung, die Gewerbesteuern zu einer „Kommunalen Wirtschaftssteuer“ weiterzuentwickeln.
4. Der Rat fordert die Bundesregierung dringend auf, die notwendige finanzielle Entlastung der Kommunen nicht zu Lasten der Hilfebedürftigen vorzunehmen, auf Kürzungen im Sozialbereich zu verzichten und die
Kommunen aufgabengerecht zur Erfüllung der sozialen Leistungen auszustatten.


2.5 Die sogenannte Bettensteuer wird ab dem Haushaltsjahr 2012 für alle Hotelgäste erhoben, das heißt, auf beruflich bedingte Übernachtungen ausgeweitet. Die Änderung der Steuersatzung soll frühestens nach dem 1. Quartal 2012 erfolgen.

3.7 Der Rat fordert die Personalverwaltung auf, den Stellenplan der Stadt Dortmund mit den Ist-Zahlen zum Stichtag 01.01.2012 abzugleichen und auf dieser Grundlage das bisher vorliegende unspezifische Personalentwicklungskonzept im Hinblick auf die Wahrnehmung von Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben zu präzisieren.

3.8 Der Rat spricht sich dafür aus, im Rahmen der stadtweiten Aufgabenkritik die Potenziale der MitarbeiterInnen zu aktivieren, indem deren Vorschläge zur Prozessoptimierung in die aufgabenkritische Analyse einfließen und durch entsprechende Anreizsysteme honoriert werden.

3.9 Der Rat stellt fest, dass die vom Rat im Zuge der Haushaltsberatungen 2010 beschlossene Haushaltsbegleitkommission die Zielsetzung einer fortlaufenden Überwachung und zeitnahen Kontrolle von Konsolidierungsprozessen nicht erfüllt und die Befassung mit den Zielsetzungen des wirkungsorientierten Haushaltes als langfristige strategische Maßnahme im Vordergrund steht.

3.10 Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Haushaltskommission in ihren nächsten Sitzungen darüber hinaus mit folgenden Fragestellungen zu befassen:
- Vergleich des Stellenplans, der Sachmittel und der Flächeninanspruchnahme in den letzten fünf Jahren mit dem Ist-Stand, beginnend mit dem Dezernat 1
- Darstellung der Aufgabenbereiche, unterteilt nach pflichtigen und freiwilligen Aufgaben und des Ist- Personalstandes für die jeweiligen Bereiche
- Erläuterung der Veränderungen bei der Zahl und/oder des Umfangs der wahrzunehmenden Aufgaben sowie der Maßnahmen des Personalmanagements, um den Veränderungen gerecht zu werden
- Darstellung der zukünftigen Aufgabenentwicklung und notwendiger Korrekturen im Stellenplan
Daraus resultierende Empfehlungen im Sinne einer aufgabenkritischen Projektbearbeitung werden unverzüglich an die entsprechenden Gremien zur Beschlussfassung weitergeleitet.

12.1 Der Rat stellt fest, dass das Flächenmanagement im Rahmen der Neuorganisation der Verwaltung im Wesentlichen auf Schulimmobilien beschränkt bleibt. Ein strategisches Flächenmanagement in Abhängigkeit von der Entwicklung personeller Ressourcen und Aufgaben unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung findet bislang augenscheinlich nicht statt.

12.2
Der Rat fordert die Verwaltung auf, ein Zielkonzept mit klaren Zeitvorgaben zu entwickeln, das folgende Prämissen berücksichtigt:
- Aufgabe städtischer Immobilien
- Wirtschaftliche Sanierung städtischer Immobilien
- Reduzierung der Büroflächen unter Berücksichtigung der Entwicklung von Fachbereichen
- Erschließung von Synergien
- Sicherung von Flächentransparenz in Bezug auf die Bewirtschaftungskosten
- Senkung der Kosten für Strom und Wärme durch die Reduzierung von Büroflächen

13.1 Der Rat hält die Sanierungsaufwendungen für das Theater Dortmund soweit sie die Brandschutzmaßnahmen und Bedarfe für technische Erneuerungen betreffen, für angemessen. Die Verwaltung wird aufgefordert darzulegen, wie die notwendigen technischen Erneuerung finanziert werden

13.2 Im Grundsatz spricht sich der Rat auch für einen Neubau Junge Bühne aus, die bevorzugt im Zentrum angesiedelt sein sollte.

13.3 Angesichts der auch mittel- und langfristig angespannten Haushaltslage fordert der Rat die Verwaltung auf, vor der Einstellung von Investionsmitteln für die Junge Bühne folgende Prüfaufträge zu erledigen:
- Neubewertung möglicher Standorte und Kosten
- Prüfung von alternativen Standorten und Bespielen vorhandener Bühnen
- Vorlage von Deckungsvorschlägen
- Die Ergebnisse werden dem Fachausschuss vorgelegt. Die Einstellung von Mitteln in die mittelfristige Finanzplanung wird solange zurückgestellt.

14.4 Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Konzeption eines Anreizprogramms zum Austausch von Nachtspeicherheizungen

14.6 Der Rat unterstützt den Aufbau der regionalen Kooperation „Geonetzwerk metropoleruhr“ durch die Bereitstellung kommunaler Geodaten und erklärt sich zur Kostenbeteiligung bereit, sofern sich mittelfristige Einsparpotenziale beim Personal und Sachmitteln in Dortmund erzielen lassen.

14.7
Der Rat erinnert an die Vereinnahmung von ausstehenden Ersatzgeldern für fehlende Ausgleichsmaßnahmen bei der Straßenbaumaßnahme NS IX in Dorstfeld und bittet die Verwaltung um die Einforderung der entsprechenden Mittel.

15.3 Der Rat geht davon, dass der Rückforderungsanspruch des Landes aufgrund der Koppelung des Big Tipi mit der Förderung des umliegenden Gebäudekomplexes und Außenanlagen verhandelbar ist. Der Rat ist der Auffassung, dass eine Sanierung des Big Tipi unter den gegebenen Umständen nicht vorgenommen werden sollte, bis die Ansprüche des Landes zweifelsfrei geklärt sind.

G Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 04868-11-E7)

5. Der Oberbürgermeister wird um einen halbjährlichen Sachstandbericht zur Effektivität und Kostenrelevanz des Talentbüros gebeten. Ziel ist es, die Bedeutung, den Erfolg sowie den Ertrag des Talentbüros für die Stadt Dortmund (und ggf. auch darüber hinaus) nachvollziehen und bewerten zu können.

14. Der Rat fordert die Verwaltung auf, ein überarbeitetes Flächennutzungskonzept für leer stehende und noch frei zu ziehende Schulgebäude am Standort Dortmund unter konsequenter Berücksichtigung der jeweiligen Schüler-/ und Anmeldezahlen vorzulegen, welches eine qualifizierte Entwicklungsperspektive beinhaltet.

15. Der Rat beauftragt die Verwaltung ein verbessertes präventives- und repressives Maßnahmenkonzept auszuarbeiten und umzusetzen, in dessen Rahmen die durch Vandalismus an Dortmunder Schulen hervorgerufenen Sachbeschädigungen eingedämmt und dadurch die Aufwendungen zur Schadensbehebung eingespart werden können.

16.
Das Schulverwaltungsamt soll darauf hinwirken, dass an den Schulen in Dortmund der Abschluss von Selbstverpflichtungen mit dem Inhalt vorangetrieben wird, dass sich Schülerinnen, Schüler und Eltern im Rahmen einer präventiven Maßnahme zur Schadensvermeidung verpflichten.

23. Die Verwaltung ist angehalten, ein Konzept zum Wohnbauflächenmanagement auszuarbeiten und umzusetzen, mit welchen Möglichkeiten das Wohnen in Dortmund verbessert und so eine gesteigerte Lebensqualität im Stadtgebiet erreicht werden kann. Dabei ist insbesondere die Gründung und der Ausbau genossenschaftlicher Strukturen zu prüfen und zeitnah umzusetzen.

H Folgende Anträge der Fraktionen werden als Prüfaufträge an die Verwaltung beschlossen:

Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 04868-11-E9)

Auslandsgesellschaft Deutschland e.V
.
Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, inwieweit der städtische Zuschuss zurückgefahren werden kann.

Schulsporthallen
Es soll geprüft werden, ob in Anlehnung an das „Wuppertaler Modell“ die Schlüsselgewalt der Sporthallen an Wochenenden an die Sportvereine übertragen werden kann.

Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 04868-11-E8)

Hausmeistervertretungsregelung / Handwerkerpool an Schulen
Die Verwaltung wird aufgefordert, eine modifizierte Vertretungsregelung der Schulhausmeister in den Ferien einzuführen. Ziel ist die Vermeidung kostenintensiver Beschäftigung externer „Saisonkräfte“. Außerdem wird die Organisation der Schulhausmeistertätigkeiten mit Blick auf Bereitschaftsdienste an Wochenenden, Vertretungsregelungen etc. grundlegend neu organisiert.
Dazu sollen sogenannte „Hausmeisterpools“ gebildet werden, die sich pro „Pool“ aus Hausmeistern zusammensetzen, die verschiedene Handwerksberufe gelernt haben. Der gemeinsame „Pool“ soll somit im Idealfall aus mindestens einem Schreiner / Tischler, einem Installateur und einem Elektriker bestehen, die im Bedarfsfall an verschiedenen Schulen eingesetzt werden können.
Ergänzend soll auch überprüft werden, ob die Personal- und Bugdetverantwortung für die Hausmeister vom Stadtamt 40 zum Stadtamt 65 übergeleitet werden kann, um somit weitere Synergieeffekte heben zu können.


Rückführung FABIDO
Analog zu den Kulturbetrieben wird geprüft, den Eigenbetrieb FABIDO zeitnah wieder in den Kernhaushalt zu integrieren. Es hat sich gezeigt, dass das ursprüngliche Ziel, FABIDO als Investor am Markt auftreten zu lassen, nicht erfüllt worden ist. Der Etat besteht im Wesentlichen aus internen Verrechnungen zum städtischen Haushalt. Der Rückbau von Leitungsstrukturen, interner Bürokratie, Doppelstrukturen und Mehrfacharbeit wird hier erwartbar zu erheblichen Einsparungen führen. Der Prozess der Überleitung soll spätestens zum 1.1. 2013 abgeschlossen sein. Dem Rat ist ein Zwischenergebnis bis zu den Sommerferien vorzustellen. Der Weg / Prozessverfahrensschritte / haushalterische Auswirkungen einer Überleitung sollen dabei präzise aufgezeigt werden.

Rückführung des Eigenbetriebs „Kulturbetriebe“ in die Kernverwaltung
Zurzeit ist aus der Führung der Kulturbetriebe als Eigenbetrieb kein signifikanter zusätzlicher haushalterischer Nutzen mehr erkennbar. Die Prüfung der Rückführung der Kulturbetriebe in den Kernhaushalt ist bis zur Sommerpause 2012 forciert zu betreiben und bei erwiesener Wirtschaftlichkeit bis zum 01.01.2013 umzusetzen. Dem Rat ist bis zur Sommerpause 2012 mitzuteilen, welche Zielstruktur effizient und welches Einsparvolumen zu erzielen ist.

Familienprojekt
Das „Familienprojekt“ wird in seiner derzeitigen Projektstruktur als eigenständige Organisationseinheit unter dem Dach des Dezernates 7 überführt und wieder eingegliedert in das Stadtamt 51. Über die personalwirtschaftlichen und haushalterischen Auswirkungen dieser Maßnahme wird in den fachlich berührten Ratsausschüssen zeitnah berichtet.

Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 04868-11-E7)

Der Rat fordert die Verwaltung auf zu prüfen, welche kommunal bereits ansässige(n) Kultureinrichtung(en) – unter Berücksichtigung notwendiger Änderungen vertraglicher Beziehungen - zusätzlich im U-Turm angesiedelt werden kann/können und welche – auf den Altstandort bezogenen – Immobilien-, Flächen- und Personal-spezifischen Effekte zugunsten des Haushaltes daraus gezogen werden können.

I Unter Einbeziehung der zuvor aufgeführten beschlossenen Anträge fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Die Linke sowie den Stimmen von Rm Münch (FBI) und
Rm Thieme (NPD) folgende Beschlüsse:

Verwaltungsvorlage vom 29.11.2011 (Drucksache Nr.: 04868-11-E6)

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

1.1 die als Anlage 1 beigefügte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 unter Einbeziehung der in
den Anlagen 2 und 3 aufgeführten Haushaltsveränderungen,


1.2 die Verringerung der Kreditaufnahmen im Jahr 2015 von 53.500.000 Euro auf 40.130.230 Euro,

1.3 die nach Umsetzung der zuvor genannten Veränderungen im Gesamtergebnisplan und
Gesamtfinanzplan enthaltene mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (Anlage 4 mit der
Veränderung nach Ziffer 1.2),

2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die in der Anlage 5 aufgeführten Wünsche, Vorschläge
und Anregungen der Bezirksvertretungen zum Haushaltsplanentwurf zur Kenntnis. Er lehnt
diese ab, wenn sie nicht durch Umschichtungen innerhalb des Haushaltsplanes finanziert
werden.

3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die als Anlage 6 beigefügten Haushaltspläne für die
Sonderhaushalte Grabpflege­legate und Kohlgartenstiftung.


4. Der Rat der Stadt Dortmund erklärt die nachfolgenden Unterlagen zu Anlagen des Haushaltsplanes:
- die Wirtschaftspläne und neuesten Jahresabschlüsse der Sondervermögen, für die Sonderrechnungen geführt werden (Anlage 7),
- die Übersichten über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der Unternehmen und Einrichtungen mit den neuesten Jahresabschlüssen der Unternehmen und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, an denen die Gemeinde mit mehr als 50 v. H. unmittelbar beteiligt ist (Anlage 8),

gemäß § 1 Absatz 2 Ziffer 8 und 9 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) zu Anlagen des Haushaltsplanes 2012.

5. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Grundsatz die mit der Organisationsverfügung Integration
des Geschäftsbereiches Stadtgrün - 52/5- in den Fachbereich Tiefbauamt -66/10-einhergehende
Übertragung des Sachanlagenvermögens (Aufwuchs und Aufbauten für Grün- und Parkanlagen,
Parkwald und Kleingartendaueranlagen) in einer Höhe von rund 84,8 Mio. Euro.“

Verwaltungsvorlage vom 13.12.2011 (Drucksache Nr.: 04868-11-E23)

Unter Einbeziehung der in Anlage 2 dargestellten Veränderungen aufgrund der Empfehlungen des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vom 01./08.12.2011 beschließt der Rat der Stadt Dortmund

1. die als Anlage 1 beigefügte - gegenüber der Vorlage 04868-11-E6 aktualisierte - Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 sowie


2. die als Anlage 3 beigefügte, im Gesamtergebnisplan und Gesamtfinanzplan enthaltene und gegenüber der Vorlage 04868-11-E6 aktualisierte mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung.

3. Der Rat ermächtigt die Verwaltung im Jahr 2013 vor dem Hintergrund der dann vorliegenden Orientierungsdaten die Realsteuerhebesätze für die Jahre 2014ff. so anzupassen, dass bei Bedarf eine Ertragsverbesserung von 7,7 Mio. Euro pro Jahr eintritt.

zu TOP 2.1.a
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04975-11)

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Die Linke sowie gegen die Stimmen von Rm Münch (FBI) und Rm Thieme (NPD) den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2012.


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde anschließend von 18:05 Uhr bis 18:30 Uhr für eine Pause unterbrochen.

zu TOP 2.2
Bericht über das heutige Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster

Wie zu Beginn der Sitzung vereinbart, berichtete StR Steitz dem Rat der Stadt über das aktuelle Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster hinsichtlich der Wiederholung der Wahl des Rates der Stadt wie folgt:

Das Verfahren zeichnete sich erst einmal durch eine sehr ungewöhnliche und sehr offene Vorbemerkung des Vorsitzenden, der auch Vizepräsident des obersten Verwaltungsgerichtes NRW ist, aus. Der Senatsvorsitzende hat zu Beginn damit angefangen und hat gesagt, ich lese ja auch Zeitung, ich lese auch Dortmunder Zeitungen und ich nehme das auch auf, was über dieses Verfahren dort politisch geäußert wird und ich komme dann zu dem Schluss, dass offensichtlich eine Neuwahl von keiner Fraktion dieses Rates das primäre Ziel des Verfahrens sei und das man sich natürlich schon die Fragen stellten könnte, was soll das überhaupt, warum findet heute noch dieser Prozess statt. Er hat aber dann diese burschikose und provokative Äußerung darin enden lassen, dass er sagt, er habe schon sehr wohl verstanden, worum es in diesem Verfahren gehe und er hat dass dann auch vielleicht pathetisch ausgedrückt, in dem er dann gesagt hat, es geht eben um das Fragerecht des Rates, das er auch als Königsrecht des Rates bezeichnet hat, welchen Wert dies für die Demokratie vor Ort in der Kommune bedeutet und dass es damit um eine Grundfrage der kommunalen Demokratie gehe. Das war seine Vorbemerkung.

Dann ging es darum den Sachverhalt zu bestimmen. Das Gericht hat den Sachverhalt dann sehr komprimiert dargestellt. Es hat sich also nicht mit den verschiedensten Prognosen, die zu den verschiedensten Zeitpunkten im Jahr angestellt worden sind, befasst. Auch nicht mit den verschiedenen Darstellungen, die nachträglich dann noch auch von den beiden Zeugen im ersten Verfahren gemacht worden sind. Es hat sich eigentlich auf den Inhalt der Akten beschränkt, die jetzt erst vom Oberverwaltungsgericht angefordert worden sind, die das Verwaltungsgericht eigentlich abgefragt hatte, nämlich die relativ komprimierte Akte über das Zustandekommen der Haushaltssperre 2009.

Das Gericht hat dann festgestellt, dass eben zu einem Zeitpunkt, der zwischen der Frage und der Antwort lag, die Haushaltssperre sozusagen fix und fertig in der Schublade lag. Das sie terminiert worden ist auf den 01.09.2009 und das sie am 31.08.2009verkündet worden ist. Das Gericht hat daraus den Schluss gezogen, dass eben zum Zeitpunkt, als die Auskunft erteilt worden ist, schon fest stand, dass es eine Haushaltssperre geben wird.

Dann hat das Gericht selber noch die Frage, also der Auslegung der Formulierung gestellt, was das denn bedeute, dass gesagt worden ist, keine Auffälligkeit gegenüber dem Vorjahr und hat dann einen relativ simplifizierenden aber seiner Meinung nach eben treffenden Vergleich gezogen zu einer Situation, die ich mal versuchen will wie folgt wieder zu geben:

Der Vorsitzende sagte, stellen Sie sich vor, bei Ihnen hat es gebrannt, die Feuerwehr hat es gerade geschafft den Brand zu löschen, das Abrennen Ihres Hauses zu verhindern und ein Jahr später ruft Sie ein Freund an, es hat gerade wieder gebrannt, wir haben die Feuerwehr angerufen und auf die Frage wie geht´s, sagen Sie, es geht mir gut, es ist alles in Ordnung.

Und das war sein Vergleich und damit hat er deutlich gemacht, dass also auch die Tatsache, dass im Vorjahr eine Haushaltsspeere verhängt worden ist, keine Relativierung dieser Aussage darstellt. Sondern das Gericht hat gesagt, es gehe davon aus, dass eben klar war, die Haushaltsspeere wird kommen. Das ist nicht erwähnt worden. Und dieses nicht Erwähnen der schon beschlossenen, nämlich in dem Gespräch ausweisig des Vermerkes am 11.08.2009 beschlossenen Haushaltssperre, diese Nichterwähnung reiche aus.

Bei der rechtlichen Wertung hat das Gericht am Anfang bei der Zulässigkeitfrage, Organstreitverfahren ja oder nein, ausgeführt und hat gesagt, dass es sich seiner Meinung nach nicht um ein Organstreitverfahren handelt. Bei der inhaltlichen Frage ist ein Verstoß gegen eine einfach gesetzliche Pflicht vorgekommen. Das hat es eigentlich letztendlich dahinstehen lassen und gesagt, es reicht aus, wenn eben eine Wahrheitspflicht besteht und gegen diese Wahrheitspflicht verstoßen wird. Es hat ausdrücklich daraufhin gewiesen, dass es nicht darauf ankommt, ob eine wahrheitswidrige Antwort bewusst oder fahrlässig oder auch im guten Glauben gegeben wird, sondern es hat gesagt, es reicht aus, dass es objektiv wahrheitswidrig ist.

Darin hat es dann in dieser objektiv wahrheitswidrigen Äußerung, die insbesondere darin gesehen wurde, dass eben trotz beschlossener Haushaltssperre dieser Brief so formuliert worden ist, wie wir ihn auch inzwischen auch präzise im Kopf haben. Das Gericht hat hierin einen Wahrheitsverstoß und auch einen Wahlverstoß gesehen. Dann blieb noch die Frage, ob dieser Verstoß einer ist, der jetzt wahlrelevant ist und da haben sie ganz einfach gesagt, dass der Zeitpunkt und das Thema entscheidend seien und wenige Tage vor der Wahl wäre das Thema Haushaltssperre, wenn es in der Antwort gestanden hätte, und das allein wäre eine richtige Antwort gewesen, hätte das sicherlich zu einer Diskussion über die Kompetenz zur Haushaltsführung geführt. Diese Diskussion hätte man sich zumindest vorstellen können. Es wäre auch zum Nachteil des Oberbürgermeisters, der Kämmerin und der mit tragenden Partei geworden. Das meinte Sie reichte aus, da es auf einen mathematischen Nachweis der Erheblichkeit der Wahlbeeinflussung nicht drauf ankäme.

Vor dem Hintergrund ist das Gericht dann eben zu der relativ kurzen Begründung gekommen. Dass war eine Unregelmäßigkeit. Die Unregelmäßigkeit war wahlrelevant und sie hat auch einen Einfluss möglich gemacht, denn man jetzt nicht beweisen muss aber den man immerhin der Form auch möglich ist, dass er auch eine Mandatsrelevanz hat, obwohl sie jetzt nicht im einzelnen darüber diskutiert haben, wie viel Stimmen für das eine oder andere Mandat an Differenz bestanden hätte. Aber sie haben das auch in der kurzen mündlichen Begründung so festgehalten. Alles Weitere wird sich aus den schriftlichen Gründen ergeben.

Eine Revision ist ausdrücklich nicht zugelassen worden ist. Was aber immerhin ermöglicht gegen diese Nichtzulassung auch eine Beschwerde einzulegen.

Weiterhin brachte StR Steitz zu den anschließenden gestellten Verständnisfragen nochmals zum Ausdruck, dass das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hinsichtlich der anhängigen Klagen zur Wiederholung der Wahl der Bezirksvertretungen zunächst die schriftliche Urteilsbegründung des OVG Münster abwarten werde, bevor es diesbezüglich eine Entscheidung treffe.

Außerdem wies StR Steitz nochmals daraufhin, dass das OVG Münster diesbezüglich keine Revision zugelassen habe, hier gegen jedoch von den in der Klage unterlegenden Ratsmitglieder Beschwerde einlegen können, über die dann das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden würde.

Abschließend brachte OB Sierau zum Ausdruck, dass alle Aspekte im Zusammenhang mit einer möglichen Wahlwiederholung stehen, aufgearbeitet werden. Hierüber werde man natürlich entsprechen informieren.

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 3.1
Erlebniswelt Fredenbaum;
hier: Erhalt des Big Tipi
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05611-11)

Zum o. a. Tagesordnungspunkt lagen den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Unterlagen vor:

A Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 01/08.12.2011

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag im Rahmen der Beratung der Fraktionsanträge zum Haushaltsplanentwurf 2012 folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

15. Reduzierung von Leistungen

3. Der Rat geht davon, dass der Rückforderungsanspruch des Landes aufgrund der Koppelung des Big Tipi mit der Förderung des umliegenden Gebäudekomplexes und Außenanlagen verhandelbar ist. Der Rat ist der Auffassung, dass eine Sanierung des Big Tipi unter den gegebenen Umständen nicht vorgenommen werden sollte, bis die Ansprüche des Landes zweifelsfrei geklärt sind.

Diesem Antrag hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zugestimmt.

B Antrag der CDU-Fraktion vom 09.12.2011 (Drucksache Nr.: 05611-11-E5)

Der Rat der Stadt Dortmund lehnt die Sanierung des Big Tipis und die damit verbundenen Kosten in Höhe von 600.000 Euro ab.

Stattdessen beauftragt der Rat die Verwaltung, mit der Bezirksregierung Arnsberg zu verhandeln mit dem Ziel, dass die bei der Errichtung des Big Tipis geflossenen Fördergelder nicht oder nur zu einem geringen Teil zurückgezahlt werden müssen.

Aus Sicht des Rates ist es insbesondere nicht nachzuvollziehen, warum die Fördermittel des zweiten Bauabschnittes (Festbauten rund um das Indianerzelt) zurückgezahlt werden müssten, wenn das Big Tipi nicht saniert werden würde.

In der Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkt brachte Rm Sohn (SPD) zum Ausdruck, dass sich der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie eindeutig für den Erhalt des Big Tipi ausgesprochen habe, und hierbei den Wunsch geäußert hatte, die Frage der Fördergelder zu klären.

Anschließend erklärte StR Lürwer, dass in der vorliegenden Verwaltungsvorlage die Frage der eventuellen Rückzahlung von Fördergeldern dargestellt worden sei. Da jedoch im vorliegenden Fall dieses Projekt auch mit Fördermitteln der EU finanziert worden sein, müsse zur endgültigen Klärung dieser Frage noch Gespräche zwischen der Bezirksregierung Arnsberg und dem zuständigen Ministerium geführt werden.

Der Rat der Stadt vertagte daraufhin die Verwaltungsvorlage zusammen mit der vorliegenden Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften und dem Antrag der CDU-Fraktion vom 09.12.2011.

zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Scha 120 –Droote- im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB; I. Satzungsbeschluss; II. Beschluss zur Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05452-11)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. beschließt, die dieser Beschlussvorlage beigefügte Textsatzung zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Scha 120 –Droote- für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 06.07.2011 offengelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I 2414/BGBl III FNA 213-1), § 2 Abs. 1 BauGB , § 10 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 13a und 13 BauGB sowie den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023);


II. beschließt, der Textsatzung zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Scha 120 –Droote- die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 10.10.2011 beizufügen.


Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2 a BauGB.












zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Scha 147 - Erweiterung AWO-Wohnheim - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05627-11)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt:

I. den Bebauungsplan Scha 147 - Erweiterung AWO-Wohnheim - für den unter Pkt. 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 06.07.2011 offengelegenen Inhalt als Satzung,
Rechtsgrundlage: § 10 Abs. 1 i.V.m. § 13 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) sowie i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. beschließt, dem Bebauungsplan Scha 147 die modifizierte Begründung vom 24.10.2011 beizufügen.

Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 8 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW


An der Beratung und Abstimmung nahm Rm Sohn (SPD) nicht teil.

zu TOP 3.4
Bauleitplanung, Bebauungsplan Ev 150 Burgweg, hier: I. Beschluss zur Weiterführung des Verfahren nach § 13 BauGB, II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung, III: Beschluss, die Geltungsdauer der Satzung über eine Veränderungssperre um ein Jahr zu verlängern
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05740-11)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. beschließt, das Verfahren für den Bebauungsplan Ev 150 als vereinfachtes Verfahren nach den Vorschriften des § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB fortzuführen,

Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 / BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).



II. stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfs des Bebauungsplanes Ev 150 und der Begründung vom 02.11.2011 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB.

III. beschließt, die Geltungsdauer der Satzung über die Veränderungssperre vom 22.12.2010 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes Ev 150 – Burgweg - um ein Jahr bis zum 16.02.2013 zu verlängern.



Rechtsgrundlage: §§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 und 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

zu TOP 3.5
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In W 220 - Friedrichstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung der aktualisierten/ modifizierten Begründung vom 28.10.2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05583-11)

In der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West am 22.11.2011 wurde darauf hingewiesen, dass in der Verwaltungsvorlage auf Seite 3 Punkt 1 Absatz 3 letzter Satz ein redaktioneller Fehler enthalten sei.

Richtig müsse es heißen .... „der Bezirksvertretung Innenstadt-West....“ (nicht Nord).

Unter Einbeziehung der zuvor genannten redaktionellen Änderung fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes zum Bebauungsplan
In W 220 – Friedrichstraße – vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den Anregungen zu den Punkten 7.1 und 7.2 zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III/FNA 213-1).


II. beschließt den Bebauungsplan In W 220 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Rates vom 21.07.2011 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 8 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungen, als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13a i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


III. beschließt, dem Bebauungsplan In W 220 die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 28.10.2011 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.







zu TOP 3.6
Bauleitplanung; Bebauungsplan In O 106/1 - Stadtquartier Ost -/Teilbereich Ost
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 02.11.2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05684-11)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Anregungen zu den Punkten 8.1, 8.3, 8.4 und 8.5 zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein –Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).


II. beschließt, den Bebauungsplan In O 106/1 - Stadtquartier Ost - /Teilbereich Ost mit gleichzeitiger teilweiser Änderung des Bebauungsplanes 15 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 30.06.2011 offengelegenen Inhalt.
Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

III. beschließt, dem Bebauungsplan In O 106/1 - Stadtquartier Ost - /Teilbereich Ost die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 02.11.2011 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 18 und § 2 a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 3.7
Bauleitplanung, Änderung Nr. 1 des Bebaungsplanes 158 - Semerteichstraße / Im Defdahl - im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung
II. Satzungsbeschluss
III. Beifügung einer Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04954-11)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. hat die vorgebrachten Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Stellungnahmen zur Ziffer 5.1 und 5.2 aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen und der Stellungnahme zur Ziffer 5.3 aus den dort genannten Gründen zu folgen..
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
II. beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes 158 - Semerteichstraße / Im Defdahl - für den unter Ziffer 1 genannten Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 27.04.2010 offen gelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13a i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB sowie i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

III. beschließt, der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes 158 - Semerteichstraße / Im Defdahl - die aktualisierte / modifizierte Begründung vom 27.10.11 beizufügen.



Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 3.8
Stadtumbau West "Rheinische Straße", Projekt "Fassadengestaltung, Haus- und Hofbegrünung"
hier: Erhöhungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05327-11)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Auf den Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 13.12.2007 (DS-Nr. 10311-07) wird verwiesen.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das Gesamtinvestitionsvolumens für das Projekt „Fassadengestaltung, Haus- und Hofbegrünung“ von 365.000 € um 895.000 € auf insgesamt 1.260.000 € zu erhöhen.

Das Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.260.000 € wird mit 1.008.000 € (80 %) im Rahmen des Landesprogramms Stadtumbau West, Rheinische Straße, bezuschusst.

zu TOP 3.9
Beschluss über den Erlass einer Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) für den Bereich des Wasserturmes in Dortmund-Grevel "Lanstroper Ei"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05592-11)
Die Bezirksvertretung Scharnhorst hatte in ihrer Sitzung am 13.12.2011 empfohlen, § 3 Absatz 1 letzter Satz der Satzung wie folgt zu ändern:

Eine Genehmigung zur Errichtung einer baulichen Anlage darf nur erteilt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebietes durch die beabsichtigte bauliche Anlage nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf der Erhaltungssatzung öffentlich ausgelegte Begründung vom 16.08.2011 zu aktualisieren.

Rechtsgrundlage:
§ 172 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414, BGBl. III/FNA213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt den Erlass der beigefügten Erhaltungssatzung für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich des Wasserturmes in Dortmund-Grevel (Lanstroper Ei) einschließlich der ebenfalls beigefügten aktualisierten Begründung vom 04.11.2011.


Rechtsgrundlage:
§ 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 GO NRW).

zu TOP 3.10
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05701-11)

Den Ratsmitgliedern lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 01.12.2011 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der
SPD-Fraktion
vor:

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrages:
1. § 3 Abs. 3 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung, der den Umfang der auf die Grundstückseigentümer und Erbauberechtigten übertragenen Reinigungs- und Winterwartungspflichten regelt, wird komplett gestrichen.

2. Die vorgesehene Ausweitung der Reinigungspflicht erfolgt nicht.
Begründung
§ 3 Absatz 3 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung lautet derzeit:

An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder für Schulbusse müssen die Gehwege so von Schnee freigehalten und bei Glätte bestreut werden, dass ein gefahrloses Ein- und Aussteigen sowie ein gefahrloser Zu- und Abgang zu den Haltestelleneinrichtungen gewährleistet ist.

Die Verwaltung beantragt eine Ergänzung um folgenden Text:

An gekennzeichneten Fußgängerüberwegen (Fußgängerampeln, sog. Zebrastreifen) sowie an allen für den Fußgängerverkehr eingerichteten Fahrbahnübergängen (Querungshilfen) müssen die Gehwege so von Schnee freigehalten und bei Glätte bestreut werden, dass ein gefahrloser Zu- bzw. Abgang gewährleistet ist.

Beide Regelungen stellen eine unverhältnismäßige Verpflichtung der Grundstückseigentümer beim Winterdienst dar.

Für alle Eigentümer schreibt die Satzung derzeit detailliert vor, was zu reinigen ist, wie zu reinigen ist, wann zu reinigen ist, welche Streumittel verwendet werden dürfen und wie der Schnee entsorgt werden muss. Diese Regelungen sind notwendig und sollten nicht verändert werden.

Darüber hinaus überträgt jedoch § 3 Abs.3 den Anliegern von Haltestellen besondere Reinigungspflichten, die jetzt auch auf Anlieger von Fußgänger- und Fahrbahnüberwegen ausgedehnt werden sollen.

Zwischenzeitlich hat sich DSW21 bereit erklärt, 200 Haltestellen, die eine besondere verkehrliche Bedeutung haben, auf Anforderung selbst zu reinigen, so dass diese faktisch aus der Reinigungspflicht herausgenommen worden sind. Dadurch hat sich eine Art „Dreiklassenrecht“ bei der Reinigungspflicht ergeben: keine besonderen Pflichten haben diejenigen, die keine Haltestelle vor der Tür haben. Ebenfalls keine besonderen Pflichten haben diejenigen, die von der DSW21-Reinigung profitieren. Somit bleiben nur diejenigen übrig, die eine Haltestelle mit verkehrlich untergeordneter Bedeutung vor der Tür haben. Dies ist nicht verhältnismäßig, da ihnen hiermit weitergehende Verpflichtungen auferlegt werden. Auch wenn diese Sonderregelungen durch höchstrichterliche Rechtsprechung für zulässig erklärt worden sein sollten, sind sie im Sinne einer Bürgerfreundlichkeit nicht länger hinnehmbar.

Das Gleiche gilt für die neu beantragte Übertragung der Reinigungspflicht von Zuwegen zu Fußgänger- und Fahrbahnüberwegen. Auch hier werden bestimmte Anlieger in besonderer Weise belastet.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Beratung der Vorlage und den Antrag der SPD-Fraktion ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

Nachdem Rm Harnisch (SPD) bezugnehmend auf den vorgelegten Antrag seiner Fraktion nochmals deutlich gemacht hatte, dass die Streichung des § 3 Absatz 3 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung dazu dienen solle, diesbezüglich mehr Gerechtigkeit für die betroffene Bürgerschaft zu schaffen, erklärten anschließend Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) sowie Rm Reuter
(Bündnis 90/Die Grünen), dass ihre Fraktionen den Antrag der SPD-Fraktion in der vorgelegten Form nicht zustimmen werden.

Weiterhin erklärte für die CDU-Fraktion Rm Penning, dass seine Fraktion den vorliegenden Antrag zustimmen könne, wenn man diesen als einen auf die Zukunft gerichteten Prüfauftrag betrachte.

Abschließend stimmte Rm Harnisch (SPD) dieser Verfahrensweise zu, und bat in diesem Zusammenhang die Verwaltung um eine positive Prüfung.

Unter Beachtung der vorangegangenen Diskussion, dass der Antrag der SPD-Fraktion als Prüfauftrag zu verstehen sei, fasst der Rat bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Antrag der SPD-Fraktion:

1. § 3 Abs. 3 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung, der den Umfang der auf die Grundstückseigentümer und Erbauberechtigten übertragenen Reinigungs- und Winterwartungspflichten regelt, wird komplett gestrichen.

2. Die vorgesehene Ausweitung der Reinigungspflicht erfolgt nicht.

zu TOP 3.11
Satzung der Stadt Dortmund zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a Abs. 3 bis 7 Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05342-11)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.











zu TOP 3.12
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Erschließungsanlagen Hiddingstraße von Flughafenstraße bis Einmündung Hiddingstraße / Hellingstraße, Hiddingstraße / Hellingstraße von Brackeler Hellweg bis nördliche Grenze des Flurstücks 2105 - zwischen den Grundstücken Hellingstraße 13 und 19 - , Hellingstraße von westl. Grundstücksgrenze Hellingstraße 13 bis Oesterstraße, Balsterstraße von Hellingstraße bis Oesterstraße (Gesamtmaßnahme)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05202-11)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ( KAG NRW ) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 in der Fassung vom 16.05.2006 für die Erschließungsanlagen
- Hiddingstraße von Flughafenstraße bis Einmündung Hiddingstraße / Hellingstraße,
- Hiddingstraße / Hellingstraße von Brackeler Hellweg bis nördliche Grenze des Flurstücks
2105 -zwischen den Grundstücken Hellingstraße 13 und 19-,
- Hellingstraße von westl. Grundstücksgrenze Hellingstraße 13 bis Oesterstraße,
- Balsterstraße von Hellingstraße bis Oesterstraße
(Gesamtmaßnahme).

zu TOP 3.13
Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05041-11)

Seitens der Fraktion FDP/Bürgerliste erklärte bezugnehmend auf die in der Haushaltsberatung unterbreiteten Vorschläge seiner Fraktion, die bedauerlicherweise abgelehnt worden seien, Rm Rettstadt, dass seine Fraktion den Wirtschaftsplan 2012 sowie die entsprechende Gebührensatzung ablehnen werde.

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan mit Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2012.

Der Eigenbetrieb wird ermächtigt, Kassenkredite bis zu einer Höhe von 1 Mio. EUR aufzunehmen.

zu TOP 3.14
Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05540-11)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund.



zu TOP 3.15
Konzentrationszonen für Windkraftanlagen in Dortmund, Handlungsprogramm Klimaschutz 2020 der Stadt Dortmund
hier: Vergabe eines Gutachtens zur Ermittlung geeigneter Flächen für Konzentrationszonen von Windkraftanlagen auf Dortmunder Stadtgebiet
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05756-11)

Folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 30.11.2011 lag dem Rat der Stadt vor:

Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 05756-11-E1)

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet darum, den Beschlussvorschlag zum
o. g. TOP wie folgt zu ergänzen:

Die Kosten für die Erstellung des Gutachtens werden auf die späteren Windkraftbetreiber
umgelegt. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss einen entsprechenden Umsetzungsvorschlag zu unterbreiten.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und der Fraktion Die Linke zu.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit der o. a. Ergänzung des Antrages der SPD-Fraktion nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt die Vergabe eines Gutachtens zur Ermittlung geeigneter Flächen für Windkraftanlagen (sog. Konzentrationszonen für Windkraftanlagen) mit einem Gesamtaufwand i. H. v. 50.000,00 € im Haushaltsjahr 2012.

Der Rat der Stadt ist über die Ergebnisse des Gutachtens zu informieren.

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste erklärte Rm Kaeder, dass seine Fraktion vom Grundsatz her die Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt begrüße. Diese jedoch aufgrund der vorliegenden Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien ablehnen werde.

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt die Vergabe eines Gutachtens zur Ermittlung geeigneter Flächen für Windkraftanlagen (sog. Konzentrationszonen für Windkraftanlagen) mit einem Gesamtaufwand i. H. v. 50.000,00 € im Haushaltsjahr 2012.

Der Rat der Stadt ist über die Ergebnisse des Gutachtens zu informieren.








zu TOP 3.16
Änderung der Richtlinie zur Vergabe des Dortmunder Umweltpreises
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05842-11)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Änderung der Richtlinie zur Vergabe des Umweltpreises zu und beschließt die vorgeschlagene Änderung entsprechend der Anlagen zur Vorlage.

zu TOP 3.17
Erneuerung der Diskussions-, Beschallungs- und Mikroportanlage sowie Austausch der Aufnahmegeräte im Rathaus
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06058-11)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat beschließt die Neuanschaffung einer Diskussions- und Beschallungsanlage für den Ratssitzungssaal mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 524.000 €. Die Finanzierung im Budget des Amtes für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates bei Investitionsfinanzstelle 01_001183014002 ist mit folgenden Auszahlungen vorgesehen:

HJ 2011 112.000 Euro
HJ 2012 412.000 Euro
Der Rat stimmt außerdem der dargestellten außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 524.000 € und dem aufgeführten Deckungsvorschlag zu.
Die Investition bedingt ab 2012 eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. 52.400 Euro.

2. Der Rat der Stadt Dortmund zeigt sich mit der in der Begründung dargestellten Vorgehensweise zur Erneuerung der Diskussions-, Beschallungs- und Mikroportanlage sowie dem Austausch der Aufnahmegeräte im Rathaus einverstanden.

zu TOP 3.18
Begegnungszentrum Kirche Deusen
Weiterleitung von Fördermitteln des Landes NRW an den Förderverein "Wir lassen die Kirche im Dorf e.V."
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06039-11)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, angekündigte Städtebauförderungsmittel des Landes NRW in Höhe von 139.363,- € aus dem Förderprogramm „Initiative ergreifen“ für das Projekt „Begegnungszentrum Kirche Deusen“ an den Förderverein „Wir lassen die Kirche im Dorf e.V.“ weiterzuleiten.




4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Wirtschaftsplan und Produkt- und Leistungsplanung 2012 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05358-11)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

· beschließt den Wirtschaftsplan 2012 für die Wirtschaftsförderung Dortmund,
· stellt den Erfolgsplan 2012 (Anlage 1.1 und 1.2) mit einem Zuschussbedarf in Höhe von 11.452.989 EUR fest,
· stellt den Vermögensplan 2012 (Anlage 1.3) mit einem Zuschuss in Höhe von
266.700 EUR fest,
· beschließt, dass die Wirtschaftsförderung Dortmund Kassenkredite bis zu einer Höhe von 1.002.500 EUR im Wirtschaftsjahr 2011 zur Vorfinanzierung von Projektausgaben in Anspruch nehmen darf,
· nimmt die Stellenübersicht für das Wirtschaftsjahr 2012 (Anlage 1.4) zur Kenntnis,
· beschließt die Ergebnisplanung und Finanzplanung für die Jahre 2011 bis 2015 (Anlage 2.1 und 2.2),
· nimmt die Produkt- und Leistungsplanung 2012 zur Kenntnis (Anlage 3)

zu TOP 4.2
Wirtschaftsplan 2012 des "Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05285-11)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke sowie von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2012 des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen wird auf 30 Mio. EUR festgesetzt.

Das Sondervermögen wird ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 10 Mio. EUR aufzunehmen.

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Einrichtung eines "Verhütungsmittelfonds" für bedürftige Dortmunder Frauen in besonderen sozialen Notlagen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05582-11)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung eines „Verhütungsmittelfonds“ zur finanziellen Unterstützung bedürftiger Dortmunder Frauen in besonderen sozialen Notlagen ab dem 1. Januar 2012 und stellt dafür jährlich 50.000 Euro zur Verfügung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme umzusetzen und eine entsprechende Vereinbarung mit den drei teilnehmenden Dortmunder Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Trägerschaft des Sozialen Zentrum e.V., der AWO Unterbezirk Dortmund und von donum vitae e. V. abzuschließen.

zu TOP 5.2
Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05631-11)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung.
Die erwarteten Mehrerträge in Höhe von 31.900 Euro werden im Amtsbudget des STA 50 unter „öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte“ (05) veranschlagt.


zu TOP 5.3
Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührenordnung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05629-11)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührenordnung.

Die erwarteten Mindererträge in Höhe von 116.000,00 Euro werden im Amtsbudget des StA 50 unter "öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte" (05) veranschlagt.

zu TOP 5.4
Einführung eines alternativen Sozialtickets
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05909-11)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 5.5
Hilfen für behinderte Menschen;
Förderung der "Kontaktstelle Persönliche Assistenz" von MOBILE - Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05895-11)

Den Ratsmitgliedern lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 01./08.2011 vor:

Dem Ausschuss lag folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus der Sitzung vom 06.12.2011 vor:

Herr Herkelmann begrüßt die Initiative der Stadt Dortmund zur Fortführung der Kontaktstelle Persönliche Assistenz von Mobile und erinnert an die Diskussion und entsprechende Forderung aus dem Behindertenpolitischen Netzwerk. Er wünscht eine über die jetzt einmalig beabsichtigte Förderung hinausgehende dauerhafte Absicherung des Angebots unter Beteiligung anderer Kommunen und des Landes.

Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt einstimmig:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt eine Zuwendung in Höhe von 30.000 Euro zunächst für das Jahr 2012. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Verein eine entsprechende Vereinbarung über die Fördermodalitäten abzuschließen und eine konzeptionelle Fortentwicklung mit dem Ziel zu unterstützen, die speziellen Beratungsleistungen auch anderen Kommunen in Westfalen gegen entsprechende Kostenbeteiligung anzubieten sowie eine mögliche Unterstützung des modellhaften Vorhabens durch das Land NRW auszuloten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes, einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt eine Zuwendung in Höhe von 30.000 Euro zunächst für das Jahr 2012. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Verein eine entsprechende Vereinbarung über die Fördermodalitäten abzuschließen und eine konzeptionelle Fortentwicklung mit dem Ziel zu unterstützen, die speziellen Beratungsleistungen auch anderen Kommunen in Westfalen gegen entsprechende Kostenbeteiligung anzubieten sowie eine mögliche Unterstützung des modellhaften Vorhabens durch das Land NRW auszuloten.

Unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt eine Zuwendung in Höhe von 30.000 Euro zunächst für das Jahr 2012. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Verein eine entsprechende Vereinbarung über die Fördermodalitäten abzuschließen und eine konzeptionelle Fortentwicklung mit dem Ziel zu unterstützen, die speziellen Beratungsleistungen auch anderen Kommunen in Westfalen gegen entsprechende Kostenbeteiligung anzubieten sowie eine mögliche Unterstützung des modellhaften Vorhabens durch das Land NRW auszuloten.

6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Neuauflage des Kunstrasensanierungsprogramms
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05223-11)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lagen folgende Unterlagen vor:

A Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 01.12.2011:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegen folgende abweichende Empfehlungen vor:

Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 29.11.11:

Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 17 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung (Die Linke.), den Ausführungen zur Neuauflage des Kunstrasensanierungsprogramms mit der unten aufgeführten Anmerkung zuzustimmen und die Verwaltung zu beauftragen, für die unter III aufgelisteten Sportanlagen in einem ersten Schritt Bauvorbescheide gemäß § 71 BauO NRW einzuholen, dann die
notwendigen Einzelplanungen durchzuführen, jeweils einen Finanzierungsvorschlag zu
entwickeln und die Ergebnisse zur Baubeschlussfassung vorzulegen.
Anmerkung:
Die Sanierung des Sportplatzes Hinter Holtein in Dortmund-Hombruch sollte in Eigenregie
der dort nutzungsberechtigten Sportvereine in Abstimmung mit der städtischen Verwaltung
und den Freizeitbetrieben Dortmund, Geschäftsbereich Sport, wie bei den Sportplatzanlagen
des FC Brünninghausen und des Kirchhörder SC durchgeführt werden.

Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 29.11.11:

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt folgendem, mündlich von Herrn Balzer (SPDFraktion) gestelltem Antrag, einstimmig zu:

Beschluss
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt die Anlage „Am Hallenbad“ in Nette zusätzlich auf die Liste zu nehmen.
Mit dieser Ergänzung empfiehlt der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt den Ausführungen zur Neuauflage des Kunstrasensanierungsprogramms zu und beauftragt die Verwaltung, für die unter III aufgelisteten Sportanlagen in einem ersten Schritt Bauvorbescheide gemäß § 71 BauO NRW einzuholen, dann die notwendigen Einzelplanungen durchzuführen, jeweils einen Finanzierungsvorschlag zu entwickeln und die Ergebnisse zur Baubeschlussfassung vorzulegen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt die Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch einstimmig ab, folgt einstimmig der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, unter Berücksichtigung der Ergänzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit folgenden Beschluss zu fassen.

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt den Ausführungen zur Neuauflage des Kunstrasen- sanierungsprogramms zu und beauftragt die Verwaltung, für die unter III aufgelisteten Sportanlagen in einem ersten Schritt Bauvorbescheide gemäß § 71 BauO NRW einzuholen, dann die notwendigen Einzelplanungen durchzuführen, jeweils einen Finanzierungsvorschlag zu entwickeln und die Ergebnisse zur Baubeschlussfassung vorzulegen.“

B Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 07.12.2011

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließen einstimmig folgenden Zusatz:

„Vor dem Hintergrund der hohen Anzahl der Jugendlichen im Stadtbezirk Innenstadt-Nord hält die Bezirksvertretung eine Priorisierung des Umbaus von Sportplätzen zu Kunstrasenanlagen auf der Grundlage von Auslastungskriterien für nicht sachgerecht. Somit besteht aus Sicht der Bezirksvertretung ein Ungleichgewicht zu anderen Stadtbezirken.

Der Stadtbezirk Innenstadt-Nord soll in der Neuauflage des Kunstrasensanierungsprogramms berücksichtigt werden. Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord fordert, dass der Sportplatz an der Eberstraße (SC Dortmund 97/08 e.V.) in der vorliegenden Neuauflage berücksichtigt wird. Es wird eine Gleichbehandlung der Stadtbezirke gefordert.“



Beschluss:
Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfehlen dem Rat der Stadt einstimmig mit oben genanntem Zusatz wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt den Ausführungen zur Neuauflage des Kunstrasen- sanierungsprogramms zu und beauftragt die Verwaltung, für die unter III aufgelisteten Sportanlagen in einem ersten Schritt Bauvorbescheide gemäß § 71 BauO NRW einzuholen, dann die notwendigen Einzelplanungen durchzuführen, jeweils einen Finanzierungsvorschlag zu entwickeln und die Ergebnisse zur Baubeschlussfassung vorzulegen.

Seitens der Fraktion Die Linke erhob Rm Kowalewski die o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 07.12.2011 zum Antrag seiner Fraktion.

In der anschließenden Diskussion machten die sportpolitischen Sprecher Rm Balzer (SPD), Rm Mais (CDU) sowie Rm Dr. Reinbold (FDP/Bürgerliste) deutlich, dass im zuständigen Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit es einvernehmlicher Wille gewesen sei, dass die Verwaltungsvorlage unter Einbeziehung des in dem Ausschuss gestellten Antrages der SPD-Fraktion, die Anlage „Am Hallenbad in Nette“ zusätzlich auf die Liste zu nehmen Grundlage für die weitere Vorgehensweise sein solle. Von daher werde man auch den von Rm Kowalewski (Die Linke) gestellten Antrag, die entsprechende Liste um die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord zu erweitern, ablehnen.

Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke den o. a. Antrag von Rm Kowalewski (Die Linke), in dem er die o. g. Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord zum Antrag erhoben hatte, ab.

2. Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke unter Einbeziehung der zuvor gefassten Entscheidungen folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt den Ausführungen zur Neuauflage des Kunstrasensanierungsprogramms zu und beauftragt die Verwaltung, für die unter III aufgelisteten Sportanlagen in einem ersten Schritt Bauvorbescheide gemäß § 71 BauO NRW einzuholen, dann die notwendigen Einzelplanungen durchzuführen, jeweils einen Finanzierungsvorschlag zu entwickeln und die Ergebnisse zur Baubeschlussfassung vorzulegen.
zu TOP 6.2
Kulturzukunft Dortmund-
Partielle Neuprofilierung der städt. Kunst- und Kulturförderung für eine Stadtgesellschaft von morgen.
Absicherung der Festivals „Ruhrhochdeutsch“ und „Klangvokal“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05469-11)

Den Ratsmitgliedern lag zu diesem Tagesordnungspunkt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 13.12.2011 vor:

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

Im März dieses Jahres hat Oberbürgermeister Sierau der freien Kulturszene in Aussicht gestellt, den städtischen Zuschuss um eine Million Euro zu erhöhen. Diese Ankündigung wurde später dergestalt geändert, dass sich die Erhöhung auf die Haushaltsjahre 2012ff beziehen sollte.
Der Kulturdezernent kündigte an, durch Umschichtungen im Haushalt für die Umsetzung dieser Ankündigung zu sorgen und keine Finanzmittel des Kulturetats zur Gegenfinanzierung zu verwenden.

Angesichts der in den nächsten Jahren erkennbar angespannten Haushaltslage bitten wir um die Beratung und Abstimmung folgender Anträge:

1. Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ist der Auffassung, dass das gegenwärtige kulturelle Angebot des Kulturbüros bzw. des Eigenbetriebs Kulturbetriebe stetig den Wünschen und Anforderungen der Dortmunder Stadtgesellschaft angepasst wurde und finanziell weiterhin entsprechend auszustatten ist.

2. Der Ausschuss vertritt die Meinung, dass die nicht etablierten, nicht kommerziellen Gruppen und Nachwuchskünstler bei der Vergabe zusätzlicher Fördermittel im Mittelpunkt stehen sollten.

3. Der Ausschuss sieht keine Notwendigkeit, „festivalartige“ Events (z. B. KlangVokal) und eher kommerziell ausgerichtete Angebote (z. B. „RuhrHOCHdeutsch“) durch die Bereitstellung von Haushaltsmitteln aus diesem Etatansatz zu fördern.

4. Der Ausschuss spricht sich dafür aus, die gegenwärtig gewährten Mittel um 500.000 Euro zur Zukunftssicherung der freien Kultur- und Kunstvereine aufzustocken.

5. Der Kulturdezernent wird aufgefordert darzulegen, ob und wie eine Mittelaufstockung in Höhe von 500.000 Euro 2012 und in den Folgejahren finanziell gewährleistet werden kann.

6. Der Ausschuss spricht sich dafür aus, dass die Bearbeitung von Förderanträgen durch das Kulturbüro erfolgt und für die Vergabe nachvollziehbare Kriterien entwickelt werden. Diese sind vorab dem Ausschuss vorzulegen. Außerdem ist am Jahresende dem Ausschuss über die Mittelvergabe zu berichten.

7. Bei der Entwicklung von Förderkriterien sollte die Stärkung der kulturellen Arbeit in den Sozialräumen besondere Berücksichtigung finden.

8. Der Ausschuss ist der Auffassung dass neben der Projektförderung auch strukturelle Maßnahmen zur Verbesserung der Vernetzung und Organisation von Gruppen und Einzelpersonen sowie Investitionen zur Instandsetzung von Räumen für Kulturschaffende förderfähig sein sollten.



Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:

1. Der Verwaltungsvorlage zur Erhöhung der Kulturfördermittel und Absicherung der Festivals „Ruhrhochdeutsch“ und „Klangvokal“ wird mit folgender Ergänzung zugestimmt:

2. Es ist zu prüfen, inwieweit das Personal von Klangvokal (4,5 städtische Stellen) im Kulturbüro angesiedelt werden kann. So könnten Synergien bei der Planung der sonstigen Festivals, der Bearbeitung von Förderanträgen sowie weiteren Arbeitsvorgängen im Kulturbüro erzielt werden.

3. Über die in der Vorlage dargestellten weiteren Zuwendungsvorschläge in Höhe von 550.000 € für bisherige, teilweise aber auch neue Projektträger soll bis zum Frühjahr 2012 ein projektübergreifendes Konzept unter Einbeziehung der bisherigen Förderprogramme erstellt und dem AKSF zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:

1. Der Förderung des Festivals „RuhrHOCHdeutsch wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass folgender Aspekt Bestandteil der Vorlage wird:

Für das Spiegelzelt mit dem Programm RuhrHOCHdeutsch sind wie bisher Fehlbetragsfinanzierungen (Ausfallbürgschaften) bis zu 120.000 € jährlich bis zum Jahr 2014 bereit zu stellen.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das Musikfestival „Klangvokal“ für den Zeitraum 2012 – 2014 fortzuführen. Der städtische Zuschuss wird dabei wie folgt festgelegt:

2012 330.000 Euro,
2013 300.000 Euro,
2014 280.000 Euro.

Die Direktion des Musikfestivals ist aufgefordert, den degressiven Zuschuss der Stadt durch vermehrte Sponsoringeinnahmen zu kompensieren.
3. Es ist zu prüfen, inwieweit das Personal von Klangvokal (4,5 städtische Stellen) im
Kulturbüro angesiedelt werden kann. So könnten Synergien bei der Planung der sonstigen Festivals, der Bearbeitung von Förderanträgen sowie weiteren Arbeitsvorgängen im Kulturbüro erzielt werden.
4. Über die in der Vorlage dargestellten weiteren Zuwendungsvorschläge in Höhe von
550.000 € für bisherige, teilweise aber auch neue Projektträger soll bis zum Frühjahr 2012 ein projektübergreifendes Konzept unter Einbeziehung der bisherigen Förderprogramme erstellt und dem AKSF zur Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt werden.

Die SPD-Fraktion zieht ihren Antrag zurück.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit
lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt dem Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich geben die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke zu.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung des Antrages der CDU-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung der Kulturfördermittel um den Betrag von 1 Mio. Euro zuschusserhöhend für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kulturbetriebe zum Jahr 2012 zur Zukunftssicherung der Projekte freier Kultur- und Kunstvereine und der beiden Festivals „Ruhrhochdeutsch“ und „Klangvokal“. Der Rat der Stadt Dortmund legt fest, dass aus dem beim Kulturbüro Dortmund erhöhten Fördermittelansatz vornehmlich die Zukunftssicherung der vereinsgetragenen Kulturhäuser, die zielgerichtete Unterstützung von Projekten und Initiativen interkultureller Ausrichtung sowie aus den Bereichen Rock und Pop und schließlich die Operativbudgets für die Festivals „Ruhrhochdeutsch“ und „Klangvokal“ zu finanzieren sind.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt auf der Basis des Ratsbeschlusses vom 16.12.2010 (DS-Nr.: 02127-10, E-13, TOP 2.2, Punkt 7.3) die Fortführung des Festivals „RuhrHOCHdeutsch“ für den Zeitraum 2012 bis 2016 mit der Zusicherung, aus dem erhöhten Fördermittelansatz jährlich 120.000 € als Festbetragsfinanzierung dem Festival ausrichtenden Verein „Fletch Bizzel“ nach Maßgabe der beigelegten Konzeption (siehe Anlage 1) zur Verfügung zu stellen.
3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das Musikfestival „Klangvokal“ für den Zeitraum 2012 – 2016 auf der Basis der Ratsbeschlüsse vom 16.12.2010 (DS-Nr. 02875-10, DS-Nr. 02127-10) und vom 31.03.2011 (DS-Nr. 03463-11) fortzuführen. Personell sind hierzu eine künstlerische Intendanz sowie weitere 3,5 vollzeitverrechnete Beschäftigte als Projektmitarbeiter/innen für den Zeitraum einzusetzen, wobei eine Kraft extern aus dem „Konzern Stadt Dortmund“ eingestellt werden soll. Für die Festivaldurchführung sind aus dem erhöhten Kulturfördermittelansatz nach Maßgabe des beiliegenden Konzeptes für das Musikfestival Klangvokal (s. Anlage 2) jährlich 330.000 € als Sachmittel zur Verfügung zu stellen.
4. Der Rat der Stadt Dortmund verpflichtet das Dezernat für Finanzen, Liegenschaften und Kultur jährlich einen Erfahrungs- und Verlaufsbericht zur Neuprofilierung der städtischen Kulturförderung vorzulegen und entscheidet spätestens zum Jahr 2015 über die Fortführung der Kulturfestivals „Ruhr Hochdeutsch“ und „Klangvokal“.

Nach dem die kulturpolitischen Sprecher nochmals kurz die bereits im Fachausschuss dargelegten Positionen ihrer Fraktionen erläutert hatten, fasste der Rat der Stadt unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 13.12.2011 mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung der Kulturfördermittel um den Betrag von 1 Mio. Euro zuschusserhöhend für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kulturbetriebe zum Jahr 2012 zur Zukunftssicherung der Projekte freier Kultur- und Kunstvereine und der beiden Festivals „Ruhrhochdeutsch“ und „Klangvokal“. Der Rat der Stadt Dortmund legt fest, dass aus dem beim Kulturbüro Dortmund erhöhten Fördermittelansatz vornehmlich die Zukunftssicherung der vereinsgetragenen Kulturhäuser, die zielgerichtete Unterstützung von Projekten und Initiativen interkultureller Ausrichtung sowie aus den Bereichen Rock und Pop und schließlich die Operativbudgets für die Festivals „Ruhrhochdeutsch“ und „Klangvokal“ zu finanzieren sind.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt auf der Basis des Ratsbeschlusses vom 16.12.2010 (DS-Nr.: 02127-10, E-13, TOP 2.2, Punkt 7.3) die Fortführung des Festivals „RuhrHOCHdeutsch“ für den Zeitraum 2012 bis 2016 mit der Zusicherung, aus dem erhöhten Fördermittelansatz jährlich 120.000 € als Festbetragsfinanzierung dem Festival ausrichtenden Verein „Fletch Bizzel“ nach Maßgabe der beigelegten Konzeption (siehe Anlage 1) zur Verfügung zu stellen.

3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das Musikfestival „Klangvokal“ für den Zeitraum 2012 – 2016 auf der Basis der Ratsbeschlüsse vom 16.12.2010 (DS-Nr. 02875-10, DS-Nr. 02127-10) und vom 31.03.2011 (DS-Nr. 03463-11) fortzuführen. Personell sind hierzu eine künstlerische Intendanz sowie weitere 3,5 vollzeitverrechnete Beschäftigte als Projektmitarbeiter/innen für den Zeitraum einzusetzen, wobei eine Kraft extern aus dem „Konzern Stadt Dortmund“ eingestellt werden soll. Für die Festivaldurchführung sind aus dem erhöhten Kulturfördermittelansatz nach Maßgabe des beiliegenden Konzeptes für das Musikfestival Klangvokal (s. Anlage 2) jährlich 330.000 € als Sachmittel zur Verfügung zu stellen.

4. Der Rat der Stadt Dortmund verpflichtet das Dezernat für Finanzen, Liegenschaften und Kultur jährlich einen Erfahrungs- und Verlaufsbericht zur Neuprofilierung der städtischen Kulturförderung vorzulegen und entscheidet spätestens zum Jahr 2015 über die Fortführung der Kulturfestivals „Ruhr Hochdeutsch“ und „Klangvokal“.

zu TOP 6.3
Änderung des Wirtschaftsplanes 2011 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05506-11)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Änderung des Wirtschaftsplanes 2011 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund.

Gleichzeitig genehmigt der Rat der Stadt Dortmund gem. § 83 GO NRW die überplanmäßige Mittelbereitstellung i. H. v. 1,5 Mio. € für die Sanierung des Florianturmes beim Produkt 3D_0080201 „Eigenbetrieb Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund“, Sachkonto 531 610 „Zuschüsse an kommunale Sonderrechnung“.







zu TOP 6.4
Wirtschaftsplan 2012 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05530-11)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lagen zum o. g. Tagesordnungspunkt folgende Unterlagen vor:

A Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 29.11.2011

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:

1. Der Rat hatte seinerzeit die Übertragung von 30% der Sportanlagen auf Vereine ( 210.000 €) und die Schließung des Freibades Stockheide ( 178.000 €) beschlossen. Diese Maßnahmen sind Zuschuss mindernd im Wirtschaftsplan umgesetzt, obwohl sie nicht realisiert werden können.
Beschlussvorschlag:
Bis zum Sommer 2012 sind die Beschlüsse auf ihre Umsetzbarkeit hin zu überprüfen und die Auswirkungen auf den Zuschuss der Sport- und Freizeitbetriebe zu ermitteln, der dann ggf. anzupassen ist.

2. Die Sport- und Freizeitbetriebe sind bestrebt, möglichst kostengünstige Lösungen für die Übernahme zusätzlicher Geschäfte (hier: Olympiastützpunkt GmbH) zu finden, haben jedoch im Einzelfall Schwierigkeiten in der praktischen Umsetzung mit der Kernverwaltung.
Beschlussvorschlag:
Das Personalamt soll im Sinne einer engen Zusammenarbeit und kostengünstigen Aufgabenwahrnehmung auf Wunsch der Eigenbetriebe die Personalbuchhaltung gegen entsprechendes Entgelt übernehmen.


Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lässt die Vorlage und den Antrag der SPD-Fraktion ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

B Antrag der CDU-Fraktion vom 06.12.2011 (Drucksache Nr.: 05530-11-E3)

Robbenanlage im Zoo:
Die im Wirtschaftsplan 2012 vorgesehenen Planungskosten für eine neue Robbenanlage in Höhe von 630.000 Euro im Jahr 2013 werden im Wirtschaftsplan umverteilt. Ein Neubau der Robbenanlage ist unter dem Aspekt einer artgerechten Haltung der Tiere keinesfalls erforderlich. Die Planungskosten in Höhe von 630.000 Euro werden stattdessen verwandt für eine Sanierung des bestehenden Beckens, so dass insbesondere der stetige extrem hohe Wasserverlust im Becken zukünftig vermieden werden kann.

Freibad Stockheide:
Die im Wirtschaftsplan 2012 vorgesehene Sanierung des Freibads Stockheide erfolgt nicht. Die vorgesehenen Sanierungskosten im Jahr 2016 ff. in Höhe von 4.297.000 Euro werden aus dem Wirtschaftsplan gestrichen. Die im Wirtschaftsplan vorgesehenen Haushaltsansätze für das Freibad Stockheide (2012: 346.000 Euro, 2013: 150.000 Euro, 2014:307.000 Euro) werden stattdessen verwandt für die Sanierung des Nordbades am Dietrich-Keuning-Haus, hier in erster Linie für die Erneuerung der Filteranlage mit einem geschätzten Investitionsvolumen von 520.000 Euro.

Nachdem Rm Mais (CDU) den o. a. Antrag ihrer Fraktion nochmals kurz begründet hatte, bat Rm Mais ausdrücklich die Verwaltung darum, die finanziellen und steuerlichen Auswirkungen durch die Übernahme des Olympiastützpunktes durch die Sport- und Freizeitbetriebe zu beziffern, und hierüber den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit zu informieren.

In der anschließenden Diskussion verständigte sich der Rat der Stadt letztendlich darauf, dass die beiden von der CDU-Fraktion sowie der SPD-Fraktion vorgelegte Anträge als Prüfaufträge zu betrachten seien.

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt daraufhin einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2012 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund.

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Wirtschaftsjahr 2012 zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.700.000 € festgesetzt.

zu TOP 6.5
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund; Bericht über das Geschäftsjahr 2011 und Perspektiven zur weiteren Arbeit des Eigenbetriebes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05861-11)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Bericht über das Geschäftsjahr 2011 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund zur Kenntnis.

zu TOP 6.6
Bestellung des Geschäftsführers der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05679-11)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, Herrn Stadtrat Wilhelm Steitz über den 31.12.2011 hinaus als Geschäftsführer der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund zu bestellen. Die Bestellung erlischt mit Beendigung seiner Amtszeit als Beigeordneter der Stadt Dortmund.

zu TOP 6.7
Preissystem für das Theater Dortmund ab der Spielzeit 2012/13
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05856-11)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das von der Betriebsleitung vorgeschlagene Preissystem für das Theater Dortmund für die Spielzeiten 2012/13 bis 2015/16.

zu TOP 6.8
Änderung von Entgeltordnungen in den Kulturbetrieben Dortmund zum 01.01.2012
- Entgeltordnung der Museen der Stadt Dortmund
- Entgeltordnung der Bibliotheken der Stadt Dortmund
- Entgeltordnung der Musikschule der Stadt Dortmund

Erlass einer Entgeltordnung für das Dortmunder U – Zentrum für Kunst und Kreativität
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05597-11)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Änderungen für:
- die Entgeltordnung der Museen der Stadt Dortmund (Anlage 1)
- die Entgeltordnung der Bibliotheken der Stadt Dortmund (Anlage 2)
- die Entgeltordnung der Musikschule der Stadt Dortmund (Anlage 3)

zum 01.01.2012.

Der Rat der Stadt beschließt ferner
- die Entgeltordnung für das Dortmunder U – Zentrum für Kunst und Kreativität (Anlage 4)

zum 01.01.2012.

zu TOP 6.9
Dortmunder U
Weiterentwicklung des Nutzungskonzeptes, Anpassung der Betriebskosten und Fortschreibung der Organisationsstruktur
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05751-11)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zum o. g. Tagesordnungspunkt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 13.12.2011 vor:

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

Die o. g. Beschlussvorlage enthält die erforderlichen Mietzahlungen an das Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund (SV GVVF)“, die für die Dach- und Fachsanierung sowie für den Eigenanteil des Förderprojektes und für den weiteren nutzerspezifischen Endausbau erhoben werden müssen. Die Mietberechnungen erfolgten auf der Grundlage folgender Investitionskosten im SV GVVF:

Dach- und Fachsanierung ca. 22,8 Mio. €

Eigenanteil Förderprojekt und Vorlaufkosten SV GVVF ab 2008
(z.B. Beratungsleistungen; Abschreibung für Winkelmann-Filmproduktion; Vorfinanzierungen für Fördermittel etc.) ca. 28,2 Mio. €

Nutzerspezifischer Endausbau
(Museum am Ostwall; Kino- und Veranstaltungsbereich; 2. und
3. Etage; Inventar) ca. 3,5 Mio. €

Grundlage der Mietberechnungen sind folgende Parameter:


Zinssatz Fremdkapital 4,5 %
Laufzeit Fremdfinanzierung 25 Jahre
Abschreibung 50 Jahre
(anfängliche) Tilgung ca. 2,2 %
Mietvertrag 50 Jahre

Zusätzlich erhebt das SV GVVF Verwaltungskosten in Höhe von 1,38 qm/Jahr. Eine
Eigenkapitalverzinsungskomponente ist nicht enthalten.
Für die Instandhaltungsaufwendungen wird zusätzlich eine Pauschale – wie in der Vorlage dargestellt – erhoben.





Außerdem liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:

Beschlussvorschlag 8 wird wie folgt geändert:

Der Rat der Stadt nimmt die im Sachverhalt dargestellten Kostenentwicklungen für den


Geschäftsbereich Dortmunder U einschließlich Museum Ostwall im U mit Befremden zur Kenntnis.

Die gegenüber dem Beschluss vom 25.03.2010 (DS-Nr. 016178-09)auftretenden Mehrbelastungen des städtischen Haushaltes in Höhe von 1,823 Mio. Euro in 2012 und dann weiteren 0,588 Mio. Euro ab 2013 für Mieten und Instandhaltung des U-Turms sowie die Mehrbelastungen in Höhe von 1,638 Mio. Euro ab dem Jahr 2012 für gestiegene Betriebskosten sind u. a. durch Flächenreduktionen im Gebäudebestand der Stadt strukturell zu kompensieren. Alternativ sind weitere Einsparungs- und Finanzierungsmodelle zu entwickeln und dem Rat darzustellen.

Der Rat der Stadt ist bis zum III. Quartal 2012 über die Ergebnisse des veränderten Flächenmanagements und den alternativen Modellen zu informieren.


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

1. Der Ausschuss/Rat stellt fest, dass das Dortmunder U das Potenzial für ein über Dortmunds Grenzen bekanntes und überregional bedeutsames Zentrum für Kunst und Kreativität verkörpert.

2. Der Ausschuss/Rat kritisiert, dass auslösende Faktoren für die nunmehr bekannten Betriebskostensteigerungen keine frühzeitige und ausreichende Berücksichtigung gefunden haben. Darüber hinaus wird kritisiert, dass die zuständigen Gremien nicht rechtzeitig vom Kämmerer über die explodierenden Kosten informiert wurden.

3. Der Ausschuss/Rat stellt fest, dass das ursprüngliche HSP-Gutachten nicht fortgeschrieben wurde, obwohl veränderte Rahmenbedingungen seit langem bekannt sind.

4. Der Ausschuss/Rat hält es für dringend geboten, die Betriebskostenzuschüsse dauerhaft zu senken und fordert die Verwaltung auf, Maßnahmen zur Verringerung der Betriebskosten um 10 % jährlich zu entwickeln und dem Fachausschuss entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.

5. Die vorhandenen Möglichkeiten des U-Turms sollen umfänglich genutzt werden. Zusätzlich sollen durch besondere Events das Interesse potenzieller U-BesucherInnen gesteigert und Einnahmen generiert werden, die den städtischen Zuschuss auf die beschlossene Deckelung reduzieren.

6. Der Ausschuss/Rat beschließt, für die Besichtigung des U-Turms ein Eintrittsgeld in geringer Höhe für alle BesucherInnen zu erheben. Beim Besuch des Restaurants, kostenpflichtiger Veranstaltungen und Ausstellungsbesuchen im U-Turm wird dieses verrechnet. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Kulturausschuss ein entsprechendes Modell für gestaffelte, sozialverträgliche Eintrittsgelder zur Entscheidung vorzuschlagen.

7. Der Ausschuss/Rat hält es für notwendig, die Eingangssituation für die BesucherInnen des U-Turms entsprechend zu optimieren und die Orientierung im Gebäude sowie den Zugang zu einzelnen Ausstellungsflächen durch ein geeignetes BesucherInnen-Leitsystem zu erleichtern.

8. Um die Aufenthaltsqualität der BesucherInnen zu erhöhen, wird die baldmögliche Nutzbarkeit des Cafés im Erdgeschoss angestrebt. Der Bedarf ergibt sich als Alternative zum „View“, das wegen „Geschlossener Gesellschaften“ häufiger für die Öffentlichkeit nicht zugänglich ist.

9. Der Ausschuss/Rat erwartet, dass die noch beabsichtigten Planstellen für den Verwaltungsbereich, den Bereich Marketing und Öffentlichkeitsarbeit, Stärkung des Fachtechnischen Dienstes und KuBi 2012 nicht extern ausgeschrieben werden, sondern mit städtischen MitarbeiterInnen besetzt werden. Gegebenenfalls werden interessierte MitarbeiterInnen durch Qualifikationsmaßnahmen auf ihre jeweiligen Aufgabenbereiche vorbereitet. Ausnahmen von dieser Regelung werden in den zuständigen Fachausschüssen beraten.

10. Der Ausschuss/Rat fordert die Verwaltung auf, zur möglichen Reduzierung der laufenden Betriebskosten die Bildung eines Pools studentischer Kräfte, die im Bereich BesucherInneninformation qualifiziert sind, zu prüfen. Diese sollten im Falle von personellen Engpässen zur Übernahme von Bewachungs- und Beratungsaufgaben herangezogen werden.

11. Der Ausschuss erkennt die Notwendigkeit einer gezielten regionalen und bundesweiten Vermarktung des U-Turmes an und fordert die Verwaltung auf, u. a. in Kooperation mit dem RVR die Vermarktung zu verbessern.

12. Vor einer Entscheidung über die zukünftige Rechtsform für den Betrieb des U-Turms sind den zuständigen Ausschüssen/dem Rat die jeweiligen fiskalischen und organisatorischen Vor- und Nachteile einer gGmbH und der Beibehaltung bestehenden Organisationsform detailliert darzustellen.

13. Der Ausschuss/Rat empfiehlt, schnellstmöglich eine geeignete Persönlichkeit als NachfolgerIn für den Gründungsdirektor zu suchen, die die hohen Anforderungen an eine organisatorische Gesamtleitung, ein betriebliches Management und das erfolgreiche Einwerben von Drittmitteln/Sponsorenmitteln erfüllt. Die zukünftige Leitung des Hauses soll das Dortmunder U als einzigartige „Kunst- und Kulturmarke“ entwickeln und über ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit sowie über einen integrativen Führungsstil verfügen, um die einzelnen AkteurInnen des U-Turms im Sinne einer produktiven und Synergien erzeugenden Zusammenarbeit im Haus zusammenzubringen.



Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lehnt nach Einzelabstimmung den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich ab.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt dem Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Linke zu.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung des Antrages der CDU-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
1. Der Rat nimmt davon Kenntnis, dass die Verwaltung aufgrund der Ermächtigung durch Ratsbeschluss vom 30.11.2010 in die Prüfung zur Überführung des Dortmunder U in eine Stiftung eingetreten ist. Das seinerzeit erklärte Ziel - die Überführung in die Strukturen einer Stiftung - wird nach Prüfung durch die Stiftungs- und Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg aufgegeben. Das Dortmunder U wird bis zu einer Ratsentscheidung über eine neue Betriebsform in 2012 weiterhin als Geschäftsbereich in den Kulturbetrieben Dortmund geführt.

2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, jetzt notwendige Prozessoptimierungen und Anpassungen der personellen Ausstattung - basierend auf den Erfahrungen des ersten vollständigen Betriebsjahres 2011 - in der bestehenden Organisationsform vorzunehmen.

3. Der Rat hebt den Beschluss vom 25.03.2010 (DS-Nr. 16178-09) auf, dass der begründete personelle Zusatzbedarf für das Dortmunder U von der städt. Arbeitsagentur der Einrichtung haushaltsneutral zugewiesen wird, da es nicht möglich war, rund 2/3 für den Betrieb des Dortmunder U notwendigen zusätzlichen Personals aus anderen Bereichen der Verwaltung kostenneutral bereitzustellen.

4. Der Rat hebt seinen Beschluss von 25.06.2009 (DS-Nr. 15136-09) auf, der dopro Beteiligung GmbH eine jährliche Zuwendung von 250 T€ für die Gestellung des künstlerisch-wissenschaftlichen Leiters des Dortmunder U zu gewähren. Die dafür eingesetzten Finanzmittel in Höhe von 250 T€ verbleiben im Teilwirtschaftsplan des Dortmunder U zur Finanzierung der gestiegenen Personal- und Sachaufwendungen.

5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Gründung einer gemeinnützige GmbH – gGmbH – zum Betrieb des Dortmunder U und die Gründung einer Förderstiftung vorzubereiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen; Terminziel für die Betriebsaufnahme der gGmbH ist - in Abhängigkeit vom Abschluss der Bautätigkeiten im Dortmunder U und notwendiger organisatorischer Vorbereitungen - der 01.07.2012 oder der 01.01.2013.

6. Der Rat beauftragt die Verwaltung, dafür Sorge zu tragen, dass mit entsprechendem zeitlichem Vorlauf zur Betriebsaufnahme der gGmbH eine Leitung bestellt wird.

7. Der Rat beauftragt die Verwaltung zu prüfen, wie das Technische Immobilienmanagement (bislang wahrgenommen durch TZM) in die neue Organisationsstruktur einer gGmbH übernommen wird.

8. Der Rat der Stadt nimmt die im Sachverhalt dargestellten Kostenentwicklungen für den Geschäftsbereich Dortmunder U einschließlich Museum Ostwall im U zur Kenntnis und beschließt, im Haushaltsplan 2012 städtische Haushaltsmittel in Höhe von 9.599.549 Euro einzustellen. Für die Finanzplanjahre 2013 – 2015 sind strukturell 10.187.549 Euro zu veranschlagen. Die gegenüber dem Beschluss vom 25.03.2010 (DS-Nr. 016178-09) auftretenden Mehrbelastungen des städtischen Haushaltes in Höhe von 1,823 Mio. Euro in 2012 und dann weiteren 0,588 Mio. Euro ab 2013 für Mieten und Instandhaltung des U-Turms sind durch Flächenreduktionen im Gebäudebestand der Stadt strukturell zu kompensieren. Der Rat der Stadt ist bis zum III. Quartal 2012 über die Ergebnisse des veränderten Flächenmanagements zu informieren.

Nachdem wie bereits im in der Sondersitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 13.12.2011 die jeweiligen Sprecher der Fraktionen nochmals die Standpunkte ihrer Fraktionen zu dem o. a. Tagesordnungspunkt dargelegt hatten, fasste der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Fraktion Die Linke unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit folgenden Beschluss:

1. Der Rat nimmt davon Kenntnis, dass die Verwaltung aufgrund der Ermächtigung durch Ratsbeschluss vom 30.11.2010 in die Prüfung zur Überführung des Dortmunder U in eine Stiftung eingetreten ist. Das seinerzeit erklärte Ziel - die Überführung in die Strukturen einer Stiftung - wird nach Prüfung durch die Stiftungs- und Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg aufgegeben. Das Dortmunder U wird bis zu einer Ratsentscheidung über eine neue Betriebsform in 2012 weiterhin als Geschäftsbereich in den Kulturbetrieben Dortmund geführt.

2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, jetzt notwendige Prozessoptimierungen und Anpassungen der personellen Ausstattung - basierend auf den Erfahrungen des ersten vollständigen Betriebsjahres 2011 - in der bestehenden Organisationsform vorzunehmen.

3. Der Rat hebt den Beschluss vom 25.03.2010 (DS-Nr. 16178-09) auf, dass der begründete personelle Zusatzbedarf für das Dortmunder U von der städt. Arbeitsagentur der Einrichtung haushaltsneutral zugewiesen wird, da es nicht möglich war, rund 2/3 für den Betrieb des Dortmunder U notwendigen zusätzlichen Personals aus anderen Bereichen der Verwaltung kostenneutral bereitzustellen.

4. Der Rat hebt seinen Beschluss von 25.06.2009 (DS-Nr. 15136-09) auf, der dopro Beteiligung GmbH eine jährliche Zuwendung von 250 T€ für die Gestellung des künstlerisch-wissenschaftlichen Leiters des Dortmunder U zu gewähren. Die dafür eingesetzten Finanzmittel in Höhe von 250 T€ verbleiben im Teilwirtschaftsplan des Dortmunder U zur Finanzierung der gestiegenen Personal- und Sachaufwendungen.

5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Gründung einer gemeinnützige GmbH – gGmbH – zum Betrieb des Dortmunder U und die Gründung einer Förderstiftung vorzubereiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen; Terminziel für die Betriebsaufnahme der gGmbH ist - in Abhängigkeit vom Abschluss der Bautätigkeiten im Dortmunder U und notwendiger organisatorischer Vorbereitungen - der 01.07.2012 oder der 01.01.2013.

6. Der Rat beauftragt die Verwaltung, dafür Sorge zu tragen, dass mit entsprechendem zeitlichem Vorlauf zur Betriebsaufnahme der gGmbH eine Leitung bestellt wird.

7. Der Rat beauftragt die Verwaltung zu prüfen, wie das Technische Immobilienmanagement (bislang wahrgenommen durch TZM) in die neue Organisationsstruktur einer gGmbH übernommen wird.

8. Der Rat der Stadt nimmt die im Sachverhalt dargestellten Kostenentwicklungen für den Geschäftsbereich Dortmunder U einschließlich Museum Ostwall im U zur Kenntnis und beschließt, im Haushaltsplan 2012 städtische Haushaltsmittel in Höhe von 9.599.549 Euro einzustellen. Für die Finanzplanjahre 2013 – 2015 sind strukturell 10.187.549 Euro zu veranschlagen. Die gegenüber dem Beschluss vom 25.03.2010 (DS-Nr. 016178-09) auftretenden Mehrbelastungen des städtischen Haushaltes in Höhe von 1,823 Mio. Euro in 2012 und dann weiteren 0,588 Mio. Euro ab 2013 für Mieten und Instandhaltung des U-Turms sind durch Flächenreduktionen im Gebäudebestand der Stadt strukturell zu kompensieren. Der Rat der Stadt ist bis zum III. Quartal 2012 über die Ergebnisse des veränderten Flächenmanagements zu informieren.

zu TOP 6.10
Wirtschaftsplan 2012 für die Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05493-11)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2012 für die Kulturbetriebe Dortmund, der sich zusammensetzt aus:

- dem Erfolgsplan 2012 (Anlage 1)
- dem Vermögensplan 2012 (Anlage 2)
- dem Stellenplan 2012 (Anlage 3)
- der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2012 (Anlage 1)

sowie dem Produkt- und Leistungsplan 2012 (Anlage 4).

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsplan 2012 zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2,5 Mio. Euro festgesetzt.

7. Schule

zu TOP 7.1
Weitere Nutzung des Schulgebäudes Lange Str. 84 durch die Tremonia-Förderschule
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05483-11)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. die Verlegung der Primarstufe der Tremonia-Förderschule – Schwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung – von der Beuthstraße 21 zum Standort Lange Straße 84 zum 01.02.2012,
2. die Aufgabe des bisherigen Schulstandortes Beuthstraße 21 zum 31.01.2012.



zu TOP 7.2
Errichtung eines Bildungsgangs an der Fachschule für Wirtschaft, Fachrichtung Betriebswirtschaft, Schwerpunkt Logistik am Robert-Schuman-Berufskolleg zum Schuljahr 2012/13
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05576-11)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt gemäß § 81 II in Verbindung mit § 22 Schulgesetz NRW (SchulG NRW)
die Errichtung eines Bildungsgangs an der Fachschule für Wirtschaft, Fachrichtung Betriebswirtschaft, Schwerpunkt Logistik am Robert-Schuman-Berufskolleg zum Schuljahr 2012/13 (01.08.2012).

zu TOP 7.3
Priorisierung nicht finanzierter Schulbaumaßnahmen nach einer Nutzwertanalyse
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05588-11)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt den vorgelegten Zwischenbericht der Projektgruppe „Schulbauprioritätenliste“ zur Kenntnis und beschließt:

1. die Priorisierung der bau- und schulfachlich notwendigen Maßnahmen der „Liste B“ (Anlage 1) nach dem vorgelegten Bewertungssystem (Anlage 2),
2. die Erarbeitung eines Umsetzungs- und Finanzierungsplanes der Maßnahmen der Liste B,
3. eine aktuelle Bedarfsprüfung für Maßnahmen der Kategorie II in der Liste B (Anlage 4), bei denen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen eine schulfachliche Neubewertung durchzuführen ist und
4. sukzessive für alle Schulbaumaßnahmen die Nutzwertanalyse durchzuführen.

zu TOP 7.4
Stellenausweitung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05986-11)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt im Vorgriff auf den Stellenplan 2012 die Einrichtung weiterer 11 befristeter Planstellen „Schulsozialarbeit“ im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets.

zu TOP 7.5
Errichtung einer Sekundarschule am Schulstandort Westerfilde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06002-11)

Die Diskussion hinsichtlich der Errichtung einer Sekundarschule am Standort Westerfilde machte die wie tags zuvor im Schulausschuss die Positionen der Fraktionen hinsichtlich der vorliegenden Angelegenheit deutlich.

Nachdem sich Rm Neumann (CDU) sowie Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) hierbei kritisch hinsichtlich der Errichtung einer Sekundarschule am Standort Westerfilde geäußert hatten, brachten Rm Blotenberg (Bündnis 90/Die Grünen) sowie Rm Schnittker (SPD) nochmals die zustimmende Haltung ihrer Fraktionen diesbezüglich zum Ausdruck.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Die Linke sowie der Stimme von Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

1. Der Rat beschließt
a) die Errichtung einer Sekundarschule (3 Schulzüge) in integrierter Organisationsform als gebundene Ganztagsschule am Schulstandort Im Odemsloh 107, 44357 Dortmund, mit dem Namen „Sekundarschule Westerfilde“ zum Schuljahr 2012/13 (01.08.2012)

b) den jahrgangsweisen Abbau der Hauptschule Westerfilde, Im Odemsloh 107,
44357 Dortmund, ab Schuljahr 2012/13 (01.08.2012) und deren Auflösung zum Ende des Schuljahres 2016/17 (31.07.2017)
c) den jahrgangsweisen Abbau der Nikolaus-Kopernikus-Realschule, Im Odemsloh 107, 44357 Dortmund, ab Schuljahr 2012/13 (01.08.2012) und deren Auflösung zum Ende des Schuljahres 2016/17 (31.07.2017)
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung,
a) die Genehmigung zur Errichtung der Sekundarschule bei der Bezirksregierung Arnsberg fristgerecht bis zum 31.12.2011 zu beantragen

b) die Genehmigung zum jahrgangsweisen Abbau der Hauptschule Westerfilde und der Nikolaus-Kopernikus-Realschule und die Auflösung dieser Schulen bei der Bezirksregierung Arnsberg zu beantragen
c) die bedarfsgerechte quantitative und qualitative Anpassung der Raumressourcen am Schulstandort „Im Odemsloh 107“ für die Nutzung durch eine Sekundarschule mit gebundenem Ganztagsbetrieb zu planen und einen Grundsatz- und Planungsbeschluss vorzubereiten

8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Haushaltssatzung der Stadt Dortmund für das Haushaltsjahr 2011
2. Bericht über die laufende Umsetzung der Maßnahmen im Produktbereich 006 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05860-11)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Bericht über die laufende Umsetzung der Maßnahmen im Produktbereich 006 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe – nach dem Stand vom 31.10.2011 zur Kenntnis.

zu TOP 8.2
Wirtschaftsplan 2012 des Eigenbetriebes FABIDO
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05607-11)

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste brachte Rm Kaeder zum Ausdruck, dass seine Fraktion den vorliegenden Wirtschaftsplan 2012 des Eigenbetriebes FABIDO ablehnen werde, da seine Fraktion hierin nicht die richtigen Prioritäten gesetzt sehe.

Nach Meinung der Fraktion FDP/Bürgerliste sollte man mehr die Möglichkeit nutzen, durch Ausschreibungen städtische Kindertageseinrichtungen an freie Träger zu übergeben, da hierdurch die Möglichkeit eröffnet würde, durch freiwerdende Finanzmittel z. B. den U3-Ausbau voran zu treiben.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Die Linke sowie der Stimme von Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2012 mit Anlagen.

zu TOP 8.3
Benennung eines beratenden Mitgliedes für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sowie dessen Stellvertreter/in
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05880-11)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund benennt gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe k der Satzung für das Jugendamt der Stadt Dortmund in der jeweils gültigen Fassung eine Vertreterin/einen Vertreter des Stadtelternrates der Kindertageseinrichtungen in Dortmund e. V. (neue Bezeichnung Stadtelternrat Dortmund) als beratendes Mitglied:

- Beratendes Mitglied Tobias Teepe
- Persönlicher Vertreter Jürgen Böckler

zu TOP 8.4
Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zur Beitragsfreistellung von Kindern ein Jahr vor der Einschulung sowie weiterer Kinder rückwirkend zum 01.08.2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05999-11)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt den beigefügten Entwurf der „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in Dortmund“.

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1.1
Haushaltsplanentwurf 2012: Finanzielle Veränderung der Maßnahme 50303-U aus den Konsolidierungsmaßnahmen „Haushalt 2010“ (Haushaltsplanung 2010)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05843-11)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die finanzielle Veränderung der Maßnahme 50303-U aus den Konsolidierungsmaßnahmen „Haushalt 2010“.


zu TOP 9.1.2
Haushaltsplanentwurf 2012;
hier: Anpassung im Teilfinanzplan Schulverwaltungsamt Amt 40 / Investitionsmaßnahmen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05646-11)

Seitens der CDU-Fraktion brachte Rm Neumann zum Ausdruck, dass seine Fraktion der Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt mit Ausnahme der hierin enthaltenen Planungskosten i. H. v. 150.000 Euro für die Sekundarschule Westerfilde zustimmen werde.

Unter Einbeziehung der o. a. Anmerkung von Rm Neumann (CDU) fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in der Anlage 2 dargestellten Anpassungen im Teilfinanzplan Schulverwaltungsamt Amt 40.

zu TOP 9.1.3
Mehrbedarf für die Aufwendungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zum Haushalt 2012 ff.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05241-11)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende ergänzende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 05241-11-E1) vor:

Ergänzend zu der Beschlussvorlage vom 27.09.2011 gebe ich folgende Erläuterung:
Die erste Anpassung der Mindestunterhaltssätze nach der Unterhaltsrechtsreform erfolgte
durch die Erhöhung des Kinderfreibetrages und somit der UV-Leistungen zum 01.01.2010.
Der aufgrund dieser Erhöhung prognostizierte Mehrbedarf lag bei ca. 900.000 € und sollte
durch die in den Vorjahren festgestellten positiven Ist-Abweichungen kompensiert werden.
Die tatsächliche Kostenentwicklung im UV-Bereich führte allerdings dazu, dass dieser
Kompensationseffekt nicht eintrat.

Dies hat dazu geführt, dass das Rechnungsergebnis des Jahres 2010 einen Mehrbedarf in
Höhe von rund 900.000 € auswies.

Aufgrund langjähriger Erfahrungswerte, nach denen im Turnus von ca. 2 Jahren die
Kindesunterhaltssätze und damit auch die daran gekoppelten UV-Leistungen um ca. 10 %
regelmäßig stiegen, war die nächste Erhöhung der UV-Leistungen zum 01.01.2012 zu
erwarten. Deshalb waren die Planwerte um weitere 900.000 € zu erhöhen.

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Aufwendungen für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ab 2012 um 1,8 Mio. Euro zu erhöhen.










zu TOP 9.2
Dortmunder Stadtwerke AG
hier: Unterstützung der unternehmerischen Selbstbindung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05722-11)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stimmt dem Abschluss der als Anlage beigefügten Vereinbarung mit der Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21) zu. Die im Rahmen der Beschäftigungssicherungsvereinbarung eingegangene unternehmerische Selbstbindung von DSW21 wird von der Stadt als Eigentümerin und Aufgabenträgerin gestützt.

zu TOP 9.3
Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05677-11)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zum o. g. Tagesordnungspunkt folgendes Schreiben des Herrn OB Sierau vom 15.12.2011 (Drucksache Nr.: 05677-11-E1) vor:

Im Gebührentarif der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Dortmund sind versehentlich
zwei redaktionelle Änderungen im Besonderen Teil des Tarifes beim Stadtplanungs- und
Bauordnungsamt – StA 61 - nicht vorgenommen worden.

Auf der Seite 6 des Tarifes muss es bei der Gebührenposition 23.9.1 richtig heißen:
„Ausstellung bzw. Änderung eines Bebauungsplanes (Planungs- und Gutachtenleistungen
sind vom Vorhabenträger auf dessen Kosten zu erbringen),“ ....

Auf Seite 7 des Tarifes muss es bei der Gebührenposition 23.9.5 richtig heißen:
„Aufstellung von Vorhaben bezogenen Bebauungsplänen nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren (Planungs- und Gutachtenleistungen sind vom Vorhabenträger auf dessen Kosten zu erbringen),“ ....

Um entsprechende Einbeziehung in die Beschlussfassung zu TOP 9.3 wird gebeten.

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt unter Einbeziehung der o. a. Änderung einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund.

zu TOP 9.4
Grundsatzbeschluss zur Gründung eines Eigenbetriebs "Stadtentwässerung Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05719-11)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zum o. g. Tagesordnungspunkt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 01./08.12.2011 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für die Umsetzung einer Neuorganisation der Abwasserbeseitigung der Stadt Dortmund für das nachfolgend beschriebene Modell bestehend aus der Gründung eines Eigenbetriebs und der Einbindung eines strategischen Fachpartners unter Berücksichtigung nachfolgend genannter Prämissen zu erarbeiten und dem Rat der Stadt Dortmund bis zur Sommerpause 2012 zur Beschlussfassung über das weitere Vorgehen vorzulegen:
- Ausschluss neuordnungsbedingter Gebührenerhöhungen,

- Besitzstandswahrung für alle städtischen Mitarbeiter, die zum Eigenbetrieb Abwasser wechseln,

- Das Anlageeigentum verbleibt vollständig bei der Stadt Dortmund,

- Satzungs- und Gebührenhoheit müssen zu 100 % unter öffentlich-rechtlicher Regie bleiben

- Der kommunale Einfluss in der Betriebsführungsgesellschaft liegt bei mindestens 51 %,

- Der haushalterische Effekt muss über die Vertragslaufzeit positiv sein (monetäre Effekte sind zu quantifizieren),

- Der Fachpartner soll im Wege eines Ausschreibungsverfahrens ermittelt werden,

- Zieldatum für die Umsetzung der Neuorganisation ist der 01. Januar 2013.


2. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen externen Berater für die Konzepterarbeitung zu beauftragen, der insbesondere über entsprechende Erfahrung in einschlägigen Verfahren im Abwasserbereich und der Ausschreibung solcher Modelle verfügt.
3. Aufgrund der Komplexität einer solchen Modellerarbeitung und der in diesem Zusammenhang erforderlichen Arbeiten soll schon bei der Erarbeitung des Modells externe Beratung hinzugezogen werden, die auf die Durchführung solcher Neuorganisationsverfahren spezialisiert ist. Die Inanspruchnahme externer Beratungsdienstleistungen bei derartigen Verfahren ist auch bei anderen Kommunen üblich und führt zu einer rechtssicheren und objektiven Umsetzung der Neuorganisation. Die erforderlichen Beratungsleistungen sollen sich zunächst auf die Begleitung bei der Modellentwicklung beschränken.

4. Der AFBL und der AUSWI werden kontinuierlich über den Fortgang der Konzepterarbeitung unterrichtet.

Begründung

Der Rat begrüßt die Überlegungen zur Neuorganisation der Abwasserentsorgung. Wie das aktuelle Branchenbild der deutschen Wasser- und Abwasserwirtschaft belegt, sind nur noch 12 % der Abwasserbeseitigungsunternehmen im Regiebetrieb organisiert. Es ist davon auszugehen, dass diese Quote in Großstädten noch geringer ist. Angesichts des Zustandes des Dortmunder Kanalnetzes und der angespannten Haushaltssituation soll daher auch in Dortmund diese Betriebsform überprüft und auf Verbesserungspotentiale untersucht werden. Ziel einer Neuorganisation muss sein, das Kanalanlagevermögen nicht nur zu erhalten, sondern den Zustand langfristig durch eine optimierte Investitionssteuerung zu verbessern und für die Dortmunder Bürger eine sichere Abwasserbeseitigung bei stabilen Gebühren zu gewährleisten. Mit dem Ziel, die Vorteile, die mit der Neuorganisation der Abwasserbeseitigung in Form eines Eigenbetriebs verbunden sind (wie z. B. größere Flexibilität bei der Investitionstätigkeit), umfänglich umsetzen zu können, muss dem Abwasserbereich bei einer Neuorganisation allerdings tatsächlich mehr Eigenverantwortung übertragen werden. Hierzu gehört insbesondere die eigenständige Budget- und Personalverantwortung.


Aus Sicht des Rates ist die Gründung eines solchen Abwassereigenbetriebs allerdings nur der erste Schritt in die Richtung einer verbesserten Abwasserbeseitigung in Dortmund. Erfahrungen aus Nachbarkommunen zeigen, dass sich wesentliche Optimierungspotentiale im Bereich der Investitionssteuerung und der haushalterischen Ertragsmöglichkeiten für Dortmund heben lassen, wenn die Gründung eines Eigenbetriebs oder einer AöR in der Folge mit der Einbindung eines strategischen Fachpartners verknüpft wird. In einem solchen Modell können die Vorteile sowohl öffentlichrechtlichen als auch privatrechtlichen Wirtschaftens in bestimmten Teilbereichen der kommunalen Abwasserbeseitigung optimal genutzt werden. Dies ist möglich, ohne die vom Rat gesetzten Prämissen für eine Neuorganisation: „Kein Verkauf des Kanalnetzes / Besitzstandwahrung für die Mitarbeiter / Beibehaltung des städtischen Einflusses auf die Abwasserbeseitigung“ aufzugeben.

Vergleichbare Modelle belegen, dass erhebliche Vorteile privatrechtlichen Wirtschaftens insbesondere in den Bereichen des Betriebs und der Investitionssteuerung / -durchführung bei den Kanalnetzen liegen. Diese Bereiche sollen auch in Dortmund bestmöglich organisiert werden.

Es sollte daher ein spezialisierter Fachpartner eingebunden werden, der den künftigen Eigenbetrieb ausschließlich bei der technischen und kaufmännischen Betriebsführung und der Investitionsdurchführung unterstützt. Hierfür ist es nicht erforderlich, Dritten das Anlageeigentum am Kanalnetz zu übertragen. Dies soll vielmehr zu 100 % bei der Stadt verbleiben. Mit einer so gestalteten Einschaltung eines Fachpartners sind keine Einbußen oder arbeitsrechtliche oder -vertragliche Änderungen für die städtischen Mitarbeiter verbunden. Die Mitarbeiter bleiben weiterhin Beschäftigte der Stadt und werden vom Fachpartner in die Durchführung der Betriebsführung umfänglich einbezogen. Der kommunale Einfluss der Stadt auf die Durchführung der Abwasserbeseitigung lässt sich zum einen über das mit dem Fachpartner abzuschließende Vertragsverhältnis abbilden. Noch größerer Einfluss – wie auch wirtschaftliche Vorteile für die Stadt – lassen sich erzielen, wenn die Beauftragung des Fachpartners über eine gemeinsam zu gründende Betriebsführungsgesellschaft erfolgt, an der die Stadt mit mindestens 51 % beteiligt ist. Mit dem Ziel, für die Bürger stabile Gebühren zu gewährleisten und neuordnungsbedingte Gebührenerhöhungen auszuschließen, ist es erforderlich, einen solchen Fachpartner im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens zu ermitteln. Ein solches Verfahren gewährleistet die marktgerechte Ermittlung der Preise.

Der Rat befürwortet daher den Vorschlag der Verwaltung zur Neuorganisation der Abwasserbeseitigung durch Gründung eines Eigenbetriebs. Durch die Einbindung eines Fachpartners über den Weg einer zu gründenden Betriebsführungsgesellschaft soll diese Neuorganisation jedoch erweitert werden. Mit dem Ziel, die Vorteile einer Neuorganisation optimal zu nutzen und den hiermit verbundenen Aufwand zu reduzieren, soll ein Modell „aus einem Guss“ angestrebt werden, das beide Elemente berücksichtigt. Danach erfolgt die Gründung des Eigenbetriebs unmittelbar nachdem im Wege der Ausschreibung der Fachpartner für die Betriebsführung gefunden wurde. Zieldatum für die Umsetzung der Neuorganisation soll der 01. Januar 2013 sein. Dies ist zeitlich möglich, wenn die Vorbereitungen für die Gründung eines Eigenbetriebes mit der Vorbereitung für die Ausschreibung der Beauftragung eines Fachpartners verbunden werden.

Die Verwaltung wird daher beauftragt, ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten, das beide Elemente berücksichtigt und das Konzept einschließlich der sich daraus ergebenden Handlungsempfehlungen bis zur Sommerpause 2012 dem Rat zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.

Diesem Antrag hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Linke zugestimmt.

Weiterhin lag dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften im Rahmen der Beratung der Fraktionsanträge zum Haushaltsplanentwurf 2012 folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:

2.2 Neue Betriebsform Kanalnetz

Der Rat begrüßt die Überlegungen zur Neuorganisation der Abwasserentsorgung. Zur Zeit sind deutschlandweit nur noch 12 % der Abwasserbeseitigungsunternehmen als Regiebetrieb organisiert. Diese Betriebsform muss daher auch in Dortmund hinterfragt werden. Eine Neuorganisation der Abwasserbeseitigung in Form eines Eigenbetriebs oder einer AöR ist aus Sicht des Rates mit dem Ziel verbunden, dem Abwasserbereich mehr Eigenverantwortung zu übertragen inkl. der Budget- und Personalverantwortung. Ziel muss es sein, die Vermögenssubstanz des Kanalnetzes zu erhalten und mittelfristig Investitionen in Höhe der kalkulatorischen Abschreibungen vorzunehmen. Um die
Investitionssteuerung bestmöglich zu optimieren und das haushalterische Ertragspotential zu steigern, erwartet der Rat im Rahmen einer externen Organisationsuntersuchung ergänzend die Prüfung alternativer Betriebsformen zur Organisation der Abwasserentsorgung. Die Prüfung soll sich auf die Einbindung eines Dritten ausschließlich in die Betriebsführung (technisch und kaufmännisch) beziehen, das Anlageeigentum am Kanalnetz soll zu 100 % bei der Stadt Dortmund verblieben. Die Prüfung soll unter folgenden Prämissen erfolgen:

§ Ausschluss neuordnungsbedingter Gebührenerhöhungen
§ Besitzstandswahrung für alle städtischen Mitarbeiter, die zum neuen Eigenbetrieb
Abwasser wechseln
§ Satzungs- und Gebührenhoheit muss zu 100 % bei der Stadt Dortmund bleiben
§ Kommunaler Einfluss in der Betriebsgesellschaft bei mindestens 51 %
§ Der haushalterische Effekt muss über die Vertragslaufzeit positiv sein (monetäre
Effekte sind zu quantifizieren)

Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Rat bis Ende Juni 2012 ein Konzept zur öffentlichen
Ausschreibung einer Beteiligung an der Betriebsgesellschaft, unter Wahrung der
genannten Prämissen, vorzulegen. Sowohl die Gründung und Übertragung des Kanalnetzes
in einen Eigenbetrieb, als auch die mögliche Einbindung eines Dritten in die Betriebsgesellschaft
sollen operativ zum 1. Januar 2013 erfolgen soll unter externer Begleitung zeitnah geprüft werden. Die Ergebnisse sollen zur Haushaltsberatung für das Jahr 2013 vorliegen.

Diesem Antrag hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (einschließlich der durch- und unterstrichen kenntlich gemachten Änderung/Ergänzung) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Linke zugestimmt.

Weiterhin lag dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften im Rahmen der Beratung der Fraktionsanträge zum Haushaltsplanentwurf 2012 folgender
Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

In Ergänzung des Beschlussvorschlages der CDU-Fraktion (DS-Nr. 04868-11E8) zu Punkt 2.2 (Kanalnetz) wir bitten um Beratung und Abstimmung folgenden Antrages:

Beschlussvorschlag
Der Rat stimmt dem Prüfauftrag unter der Maßgabe zu, dass die städtischen Investitionskredite im Falle einer (Teil-)Privatisierung des Kanalnetzes im Umfang der jährlichen Investitionen der letzten Jahre in das Kanalnetz reduziert werden.

Begründung
Um den Konsolidierungsprozess nicht zu konterkarieren ist es erforderlich, dass die künftigen investiven Kreditbelastungen den positiven Effekten aus einer strukturellen Änderung des Kanalnetzes angepasst werden.

Diesen Antrag hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste abgelehnt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der beiden Anträge der CDU-Fraktion, mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die Gründung einer eigenbetriebs-ähnlichen Einrichtung „Stadtentwässerung Dortmund“ gemäß § 107 Abs. 2 GO NRW i. V. m. den Vorschriften der EigVO NRW zum 01.01.2013 vorzubereiten. Der Ausführungsbeschluss ist dem Rat der Stadt zeitgerecht zur Entscheidung vorzulegen.




Unter Berücksichtigung der zuvor genannten Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fasst der Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Die Linke sowie von Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die Gründung einer eigenbetriebs-ähnlichen Einrichtung „Stadtentwässerung Dortmund“ gemäß § 107 Abs. 2 GO NRW i. V. m. den Vorschriften der EigVO NRW zum 01.01.2013 vorzubereiten. Der Ausführungsbeschluss ist dem Rat der Stadt zeitgerecht zur Entscheidung vorzulegen.

zu TOP 9.5
Festlegung der politischen Zielfelder im Rahmen des Zielfindungsprozesses zum wirkungsorientierten Haushalt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05304-11)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund legt im Rahmen des Zielfindungsprozesses die folgenden politischen Zielfelder unter Einbezug ihrer Wertigkeit fest:

Lfd. Nr.
Bezeichnung des Zielfeldes
(aktives Eintreten für...)
Wertigkeit
Federführender Ausschuss*
1
Kommunale Handlungsfähigkeit
1
AFBL
2
Soziales
1
ASAG
3
Umwelt
1
AUSWI
4
Kinder, Jugend und Bildung
2
AKJF
5
Wirtschaft und Beschäftigung
2
AWBF
6
Sicherheit und Ordnung
1
ABöOAB
7
Lebensqualität in der Stadt
1
AUSWI
8
Gute politische Steuerung


9
Zukunftsfähige Bevölkerungsstruktur (Demografie)

* Langform siehe GIS

Gleichzeitig weist der Rat die Federführung für die weitergehende Formulierung der strategischen Zielvorschläge auf den jeweiligen Zielfeldern den in der Tabelle genannten Fachausschüssen zu.

zu TOP 9.6
Genehmigung von außerplanmäßigen Mehraufwendungen bei der Nachzahlung des Solidarbeitrages
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05867-11)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt gem. § 83 GO NRW die außerplanmäßigen Mehraufwendungen bei der Nachzahlung des Solidarbeitrages in Höhe von 5.722.386,46 Euro und deren Deckung durch Mehrerträge beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer.






zu TOP 9.7
Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05727-11)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zum o. a. Tagesordnungspunkt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt folgende Anhebung der Hebesätze ab dem 01.01.2012:


Ø Hebesatz Grundsteuer B von 480 v. H. (490 v. H. ab 2012) auf 540 v.H.

Ø Der Hebesatz für die Grundsteuer A bleibt bei 245 v. H. und für die Gewerbesteuer unverändert bei 468 v. H.


Darüber hinaus behält sich der Rat vor, mit der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2013 die Hebesteuersätze für die Realsteuern der Jahre 2014 ff. erneut zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Weiterhin lag dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt folgende Anhebung der Hebesätze ab dem 01.01.2012:
- Hebesatz Grundsteuer B von 480 v. H. ( 490 v. H. ab 2012) auf 540 v. H.
- Der Hebesatz für die Grundsteuer A bleibt bei 245 v. H. und für die Gewerbesteuer unverändert bei 468 v. H..
-
Darüber hinaus beschließt der Rat, im Jahr 2013 vor dem Hintergrund der dann vorliegenden Orientierungsdaten die Realsteuerhebesätze für die Jahre 2014ff. so anzupassen, dass bei Bedarf eine Ertragsverbesserung von 7,7 Mio. Euro pro Jahr eintritt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung des Antrages der CDU-Fraktion und des Antrages der SPD-Fraktion (einschließlich unterstrichen kenntlich gemachtem Zusatz) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt folgende Anhebung der Hebesätze ab dem
01.01.2012:
· Hebesatz Grundsteuer B von 480 v. H. ( 490 v. H. ab 2012) auf 580 v. H.

Der Hebesatz für die Grundsteuer A bleibt bei 245 v. H. und für die Gewerbesteuer
unverändert bei 468 v. H..“

Der Rat der Stadt fasst auf der Grundlage der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Die Linke sowie der Stimme von Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt folgende Anhebung der Hebesätze ab dem 01.01.2012:

· Hebesatz Grundsteuer B von 480 v. H. ( 490 v. H. ab 2012) auf 580 v. H.

Der Hebesatz für die Grundsteuer A bleibt bei 245 v. H. und für die Gewerbesteuer unverändert bei 468 v. H..

zu TOP 9.8
Sachstandsbericht Flächenmanagement
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05718-11)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den vorgelegten Sachstandsbericht zur Kenntnis.

zu TOP 9.9
Verlagerung von Haushaltsmitteln zur Kompensation der Budgetüberschreitung im Rahmen des Budgets von StA 66.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05535-11)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt einem überplanmäßigen Mehraufwand des StA 66 gemäß § 83 GO in Höhe von 3.235.767,00 Euro im Haushaltsjahr 2011 zu.

Mehraufwendungen in Hohe von 1.140.293,59 Euro können innerhalb des Dezernates 6 kompensiert werden. Die restlichen Mehraufwendungen im Bereich der zahlungswirksamen Aufwendungen in Höhe von 2.095.473,41 Euro werden durch gesamtstädtische Minderaufwendungen und Mehrerträge gedeckt.


zu TOP 9.10
Genehmigung von überplanmäßigen Mehrauszahlungen beim Dortmunder Systemhaus
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05702-11)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat genehmigt gem. § 83 GO NW überplanmäßige Mehrauszahlungen in Höhe von 910.395 Euro für das Dortmunder Systemhaus im Haushaltsjahr 2011 sowie die Deckung durch Minderauszahlungen bei den unter den finanziellen Auswirkungen genannten Positionen im Fachbereich Schule, im Jugendamt sowie im Vermessungs- und Katasteramt.

zu TOP 9.11
Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2011 für die Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05082-11)

Für die Fraktion Die Linke erklärte Rm Kowalewski, dass seine Fraktion vom Grundsatz her der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2011 für die Stadt Dortmund mit Ausnahme der Mülltransporte zwischen Dortmund und Borken zustimmen werde.

Unter Einbeziehung der o. a. Anmerkung von Rm Kowalewski (Die Linke) fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt das anliegende Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Dortmund.



zu TOP 9.12
Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" für das Jahr 2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05869-11)

Nachdem Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) kurz verdeutlicht hatte, dass seine Fraktion dem vorliegenden Wirtschaftsplan ablehnen werde, da hierin einige Projekte wie beispielsweise der U-Turm enthalten seien, die von der Fraktion FDP/Bürgerliste grundsätzlich abgelehnt werden.

Auch Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) brachte zum Ausdruck, dass seine Fraktion dem vorliegenden Wirtschaftsplan ablehnen werde, da hierin Einnahmesätze, wie beispielsweise Erlöse im Zusammenhang mit dem zweiten Bauabschnitt des Dortmunder U-Turm Geländes für 2012 vorgesehen seien, die seiner Einschätzung nach im Jahr 2012 gar nicht erzielt werden können.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Die Linke sowie der Stimme von Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2012 des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“.

Das Sondervermögen wird ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 15.000 T EUR aufzunehmen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen wird auf 23.000 T EUR festgesetzt.

zu TOP 9.13
Mehraufwendungen im Bereich der Personalaufwendungen im Haushaltsjahr 2011 gem. § 83 Abs. 2 GO NW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05590-11)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat genehmigt gem. § 83 Abs. 2 GO überplanmäßige Mehraufwendungen im Bereich der gesamtstädtischen Personalaufwendungen in Höhe von 2.750.000 € für das Haushaltsjahr 2011.

zu TOP 9.14
Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen im Jugendamt für das Jahr 2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05847-11)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Stimme von Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat genehmigt gem. § 83 Abs. I und II GO NRW überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von 4.900.000 Euro für den Bereich:

- Heimerziehung (Auftrag 510606036000 Heimerziehung und sonstige Wohnformen, Sachkonto 533550 Leistungen der Jugendhilfe in Einrichtungen Kinder- und Jugendhilfegesetz)

Der Rat beschließt die erforderlichen Mittelverlagerungen wie unter dem Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt vorzunehmen.


zu TOP 9.15
Genehmigung über-/ außerplanmäßiger Aufwendungen der Feuerwehr gem. § 83 Abs. 2 GO NRW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06068-11)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt genehmigt gem. § 83 Abs. 2 GO NRW Mehraufwendungen in Höhe von 1.000.000 € bei den Sachkonten 525 800 (Erstattungen an übrige Bereiche: 430.000 €),
522 100 (Aufwendungen für Fahrzeugunterhaltung: 320.000 €) sowie 521 500 (Aufwendungen für Treibstoff: 250.000 €).


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Dezernatsverteilung und Vertretungsregelung ab dem 01.01.2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05500-11)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm die Dezernatsverteilung und Vertretungsregelung ab dem 01.01.2012 zur Kenntnis.

zu TOP 10.2
Stadtbezirksmarketing, künftige Struktur und Verwendung der Budgetmittel
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05104-11)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lagen zum o. g. Tagesordnungspunkt folgende Unterlagen vor:

A Verfahrensvorschlag des Herrn OB Sierau vom 09.12.2011 (Drucksache Nr.: 05104-11-E1)

Die oben genannte Vorlage beinhaltet einen Verfahrensvorschlag, wie der Verein „StadtbezirksMarketing e. V.“ ab dem Jahr 2012 die Zuwendung von 240.000,00 € für seine satzungsgemäßen Aufgaben verwenden soll. Dabei ist vorgesehen, dass der seit 2011 erhöhte Betrag von 100.000,00 € für Projekte bereit gestellt wird, die für die Stadtbezirke besondere Bedeutung haben. Zur Beurteilung, welche Projekte aus diesen Mitteln gefördert werden, sind vorab Kriterien zu erarbeiten, die zur Entscheidung der Mittelvergabe heran gezogen werden (z. B. Nachhaltigkeit des Projektes). Außerdem ist vorgesehen, dass durch den Verein zur Vergabe dieser Mittel eine gesonderte Kommission eingesetzt wird.

Die Vorlage hat inzwischen alle Bezirksvertretungen durchlaufen und Zustimmung hinsichtlich der Erhöhung der Zuwendung und hinsichtlich der Aufteilung und Verwendung der Mittel erfahren. Bezüglich der Vergabe der Projektmittel durch eine gesonderte Kommission haben die Bezirksvertretungen unterschiedliche Auffassungen:
- fünf Bezirksvertretungen stimmen der Vorlage ohne Änderungswünsche zu (Ev, Hu, In-
Nord, In-West, Lü),
- zwei Bezirksvertretungen empfehlen dem Rat, die Vorlage dahingehend abzuändern, dass
die Entscheidung über die Vergabe der zusätzlichen Mittel in der Mitgliederversammlung
erfolgen soll (Br, Hom),
- eine Bezirksvertretung empfiehlt, die Entscheidung dem Vorstand des Vereins zu überlassen
(Mg),
- eine Bezirksvertretung empfiehlt, die Vorlage mit der Maßgabe zu beschließen, dass ein
Entscheidungsgremium überwiegend aus Vereinsmitgliedern bestehen sollte (Ap),
- eine Bezirksvertretung empfiehlt, die Vorlage mit der Maßgabe zu beschließen, dass die
Entscheidung über die Vergabe der zusätzlichen Mittel im Verein bzw. im Vorstand erfolgen
sollte (In-Ost),
- eine Bezirksvertretung empfiehlt, die Vorlage mit der Maßgabe zu beschließen, dass keine
externe Kommission entscheiden sollte (ohne Hinweis, wer stattdessen über die Vergabe
der zusätzlichen Mittel entscheiden sollte) (Scha),
- die BV Hörde hat die Behandlung der Vorlage mehrfach, zuletzt am 06.12.2011 verschoben.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden hat
keine Empfehlung abgegeben.

Ich bitte Sie, in der Sitzung am 15.12.2011 über die Vorlage zu entscheiden, da der Verein
ohne die Beschlussfassung nicht handlungsfähig hinsichtlich der Vergabe der Projektmittel ist
und daraus resultierende Projekte für 2012 erst sehr spät gestartet werden könnten.
Mein Vorschlag ist weiterhin, zur Bedeutung des Stellenwerts des Stadtbezirksmarketings der
Vorlage entsprechend eine gesonderte Kommission einzusetzen.

B Antrag der CDU-Fraktion vom 13.12.2011 (Drucksache Nr.: 05104-11-E2)

Der Rat der Stadt Dortmund lehnt die von der Verwaltung vorgeschlagene künftige Struktur des Stadtbezirksmarketings und den Modus zur Verwendung der Budgetmittel ab.

Stattdessen beschließt der Rat wie folgt:

1. Über die Verwendung der „freien“ Projektmittel in Höhe von 100.000 Euro
entscheidet nicht eine externe Kommission, sondern der Verein selbst. Hierzu führt
der Verein für Stadtbezirksmarketing zeitnah eine Entscheidung herbei, ob der
Vorstand oder die Mitgliederversammlung über die Mittelvergabe in Höhe von
100.000 Euro zu entscheiden hat.

2. Der Rat hält die Einrichtung zweier zusätzlicher Planstellen für entbehrlich, da sich
mit Auflösung der Geschäftsstelle Ende des Jahres 2009 im Rahmen der
Haushaltskonsolidierung erwiesen hat, dass die Arbeit des Stadtbezirksmarketings
auch ohne zentrales Personal bei den Bürgerdiensten weiterhin einwandfrei
funktioniert.


C Antrag der SPD-Fraktion vom 13.12.2011 (Drucksache Nr.: 05104-11-E3)

Der Rat beschließt zur künftigen Struktur des Stadtbezirksmarketings und zum Modus zur

Verwendung der Budgetmittel wie folgt:

„Die Verteilung der Zusatzförderung soll nicht durch eine Kommission mit mehrheitlich
externer Besetzung (s. Seite 4, letzter Absatz und Seite 5, die beiden ersten Absätze),
sondern durch die Mitgliederversammlung (25 Personen) des Vereins erfolgen.
Der Rat hält es nach wie vor für erforderlich, dass von der zentralen Stelle unterstützende Tätigkeiten z.B. bei der Abwicklung der Finanzen oder bei Versicherungsangelegenheiten (derzeit eine Teilzeit-Mitarbeiterin) sichergestellt werden.

Eine Notwendigkeit, die geschäftsführende Stelle mit 2 weiteren Planstellen auszustatten, erkennt der Rat nicht.

Nachdem in der Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkt deutlich wurde, dass die Mehrheit des Rates der Stadt für eine Beschlussfassung der Verwaltungsvorlage unter Einbeziehung des vorliegenden CDU-Antrages ist, zog seitens der SPD-Fraktion Rm Goosmann den o. a. Antrag seiner Fraktion zurück.





Unter Einbeziehung des unter „B“ angeführten Antrages der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 05104-11-E2) fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke sowie von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die künftige Struktur des Stadtbezirksmarketings und den Modus zur Verwendung der Budgetmittel.

zu TOP 10.3
Anzeige von Nebentätigkeiten des Oberbürgermeisters
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05831-11)

Der Rat der Stadt nahm von den in der Begründung angezeigten Nebentätigkeiten Kenntnis.

Während der Behandlung des Tagesordnungspunktes 10.3 übernahm Bm´in Jörder die Leitung der Sitzung.

zu TOP 10.4
Konsequenzen der Beschlussfassung zur Reduzierung der Stadtbezirke
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 06104-11)

Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 14.12.2011 (Drucksache Nr.: 06104-11) vor:

Der Rat fordert die Verwaltung auf, in Konsequenz der Beschlussfassung zur Reduzierung der Anzahl der Stadtbezirke die notwendigen Vorbereitungen für die entsprechende Änderung der Hauptsatzung unter Einbeziehung der Stadtbezirke zu treffen. Der Rat erwartet eine Beschlussfassung über die Änderung der Hauptsatzung im Februar 2012.

OB Sierau wies zunächst daraufhin, dass die entsprechende Verwaltungsvorlage hinsichtlich der Änderung der Hauptsatzung in Vorbereitung sei, und er davon ausgehe, dass diese nach Vorberatung in den zu beteiligenden Bezirksvertretungen in der nächsten Sitzung des Rates der Stadt am 23.02.2012 behandelt werde.

Anschließend stellte Rm Münch (FBI) zum o. a. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag:

Der Rat der Stadt möge beschließen:
a) Erhalt aller Bezirksverwaltungsstellen
b) Stadtbezirke gleichberechtigt zusammen zu legen
Abschließend erklärte für die SPD-Fraktion Rm Goosmann, dass sich seine Fraktion an der Abstimmung über den o. a. gemeinsamen Antrag nicht beteiligen werde, da aufgrund der gültigen Beschlusslage und der Erklärung von OB Sierau dieser Antrag überflüssig sei.

Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) den o. a. Antrag von Rm Münch (FBI) ab.

2. Bei Nichtbeteiligung der SPD-Fraktion und einigen Stimmenthaltungen fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) den o. a. gemeinsamen Antrag der
CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 14.12.2011 (Drucksache Nr.: 06104-11).
11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

zu TOP 11.1.1
Kulinarische Diskriminierung bei städtischen Abendveranstaltungen zur Integartion
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05873-11)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 05873-11-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 11.1.2
Nacktfotos zur Steigerung des Bekanntheitsgrades des Dortmunder Zoos für Familien und Kinder
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05944-11)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 05944-11-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 11.1.3
Beschilderung als Universitätsstadt Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06052-11)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 06052-11-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 11.1.4
Gewalt und Kriminalität an Dortmunder Schulen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06053-11)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 06053-11-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 11.1.5
Weitergabe von 11.700 Unterschriften durch den Oberbürgermeister
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06054-11)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 06054-11-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 20:20 Uhr von OB Sierau beendet.


Der Oberbürgermeister


Ullrich Sierau Wolfram Frebel
Ratsmitglied

Der Oberbürgermeister
In Vertretung



Birgit Jörder Uwe Feuler
Bürgermeisterin Schriftführer




Anlagen:

(See attached file: SPD.pdf) (See attached file: Die Linke.pdf) (See attached file: Grüne.pdf) (See attached file: CDU.pdf)(See attached file: FDP Bürgerliste.pdf)