Niederschrift (öffentlich)
über die 42. Sitzung des Schulausschusses
am 23.09.2020
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 15:00 - 18:30 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Rm Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)
Rm Alisa Löffler (SPD)
Rm Inge Albrecht-Winterhoff (SPD)
Rm Bernhard Klösel (SPD)
sB Fabian Erstfeld (SPD)
sB David Liskatin (SPD)
Rm Dr. Eva-Maria Goll (CDU)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Michaela Uhlig (CDU)
Rm Ute Mais (CDU)
Rm Monika Landgraf (B’90/Die Grünen)
Rm Heinz Dingerdissen (FDP/Bürgerliste)
Rm Nursen Konak (Die Linke & Piraten)
sB Matthias Helferich (AfD)
2. Beratende Mitglieder:
Ina Annette Bierbrodt (Vertreterin der ev. Kirche)
Brigitte Drescher (Vertreterin der kath. Kirche)
Cedric Rouven Herzog-Limberg (Bezirksschülervertretung)
Anke Starr (Stadteltern)
Rainer Schiffers (Stadteltern)
3. Verwaltung
Stadträtin Daniela Schneckenburger (Dezernentin)
Julia Gericks(4/Dez-Büro)
Manfred Hagedorn (FB 40)
Gernot Willeke (FB40)
Martin Depenbrock (FB40)
Ahmet Mustafa Gönen (FB 65)
Rainer Peper (FB 23)
4. Schulaufsicht
Uta Doyscher-Lutz
Heike Raffalski
5. Gäste
Jutta Portugall (Sprecherin der Grundschulen)
Carsten Schlagowski (Sprecher der Hauptschulen)
Christel Stegemann (Sprecherin der Realschulen)
Klaus-Markus Katthagen (Sprecher der Gymnasien)
Barbara Winzer-Kluge (Sprecherin der Förderschulen)
Dr. Wanda Klee (Sprecherin der Weiterbildungskollegs)
6. Abwesend:
Rm Heike Gottwald (SPD)
Rm Jasmin Jäkel (SPD)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Annette Becker (CDU)
Rm Thorsten Hoffmann (CDU)
Rm Claudia Plieth (B’90/Die Grünen)
sB Detlef Strack (Die Linke & Piraten)
Markus Drolshagen (Behindertenpolitisches Netzwerk)
Ute Cüceoglu (Integrationsrat)
Merle Bösing (Bezirksschülervertretung)
Dirk Engelsking (Bundesagentur für Arbeit)
Margit Dreischer
Anja Kästner
Holger Nolte
Christian Pätzold (Sprecher der Sekundarschule)
Bernd Bruns (Sprecher der Gesamtschulen)
Rolf Janßen (Sprecher der Berufskollegs)
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 42. Sitzung des Schulausschusses,
am 23.09.2020, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 41. Sitzung des Schulausschusses am 03.06.2020
2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
- unbesetzt -
3. Angelegenheiten der Schulverwaltung
3.1 Aktueller Bericht zur Corona-Lage
Mdl. Bericht
3.2 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen des Fachbereichs Schule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18553-20)
3.3 Verstetigung und Weiterentwicklung der Sprachbrücken-Maßnahmen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18211-20)
3.4 Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2020/21 zu den weiterführenden Schulen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17109-20)
3.5 Förderung innovativer Schulprojekte aus dem Dortmunder Schulentwicklungsfonds für das Schuljahr 2020/2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18582-20)
3.6 Umbenennung der Gilden-Grundschule
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18058-20)
3.7 Umbenennung der Osterfeld-Grundschule in Eving
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16665-20)
3.7.1 Umbenennung der ehemaligen Osterfeld-Grundschule in Eving, Korrektur
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18030-20)
3.8 Auswirkungen der Coronakrise auf die Betreuung der Schülerinnen und Schüler
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 17305-20-E1)
3.9 Auswirkungen der Corona-Krise auf die Dortmunder Schulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 17277-20-E2)
3.10 Sachstand zum DigitalPakt Schule
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 17673-20-E2)
3.11 Digitales Lernen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 17674-20-E2)
3.12 Schulbauleitlinie der Stadt Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung zur Weiterleitung an das Behindertenpolitische Netzwerk
(Drucksache Nr.: 17157-20-E2)
3.13 Planungen für Berufskollegs
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 17530-20-E1)
3.14 Trinkwasser an Grundschulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16954-20-E2)
4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -
5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche
5.1 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Verzicht auf die Erhebung der hälftigen Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für die Monate Juni und Juli 2020
Kenntnisnahme/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 17848-20)
5.1.1 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung in Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für die Monate Juni und Juli 2020.
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 18094-20)
5.2 Neubau einer Dreifach-Sporthalle an der Konrad-von-der-Mark-Schule sowie Abbruch der bestehenden Sporthalle (Hörde 1)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18115-20)
5.3 Bericht zur Corona-Lage
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17947-20)
5.4 1. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17308-20)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 01.09.2020
(Drucksache Nr.: 17308-20)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 08.09.2020
(Drucksache Nr.: 17308-20)
5.5 Ausbau und Leistungen digitaler Infrastrukturen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18181-20)
5.6 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 8. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17796-20)
5.7 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 4. Sachstandbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18028-20)
5.8 Agenda 2030 - 19. Agenda-Zwischenbericht 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18125-20)
5.9 Zwischenbericht zu den Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17184-20)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 10.06.2020
(Drucksache Nr.: 17184-20)
5.10 Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17716-20)
6. Anträge / Anfragen
6.1 Lüftung in Schulräumen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 18649-20)
6.2 Umwandlung von Schulen in Gesamtschulen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 18646-20)
Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Frau Altundal-Köse - eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Schulausschusses fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Sie wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Erstfeld benannt.
Dieser musste die Sitzung um 18 Uhr wg. eines Anschlusstermins verlassen, so dass zur Mitunterzeichnung der gesamten Niederschrift nachträglich Frau Dr. Goll benannt wurde.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit erweitert um folgenden Tagesordnungspunkt:
TOP 3.15 Zahlung von Entgelten für Schulbegleitungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18401-20)
Mit dieser Erweiterung wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 41. Sitzung des Schulausschusses am 03.06.2020
Die Niederschrift über die 41. Sitzung des Schulausschusses am 03.06.2020 wurde einstimmig genehmigt.
2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
- unbesetzt –
3. Angelegenheiten der Schulverwaltung
zu TOP 3.1
Aktueller Bericht zur Corona-Lage
Frau Schneckenburger, Herr Hagedorn und Herr Depenbrock antworteten kurz auf anstehende Fragen.
Herr Klösel fragte nach, ob die erforderlichen baulichen Veränderungen in die Schulbauleitlinie übernommen würden oder das beantragt werden müsse.
Frau Schneckenburger erklärte, dass die o. g. Leitlinie aus der Zeit vor der Corona-Pandemie stamme und diese nicht berücksichtige.
Die Vorsitzende bat darum, dieses zu ändern.
Frau Löffler erklärte, den Vorschlag von Herrn Klösel in einem Antrag zu formulieren und an die Verwaltung weiter zu leiten.
„Der Schulausschuss fordert die Verwaltung auf, bauliche Veränderungen, die sich aus der Pandemie ergeben, in die Schulbauleitlinie einzuarbeiten und regelmäßig anzupassen.“
Dem vorgenannten Antrag der SPD-Fraktion stimmte der Schulausschuss einstimmig bei einer Enthaltung (AfD) zu. Der Antrag wird der Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen unter TOP 6.1 hinzugefügt.
Der Schulausschuss nahm den mündlichen Bericht nach Diskussion dankend zur Kenntnis.
zu TOP 3.2
Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen des Fachbereichs Schule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18553-20)
Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gem. § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von 622.157 Euro für das Schulverwaltungsamt im Haushaltsjahr 2020 und die Verwendung der unter dem Punkt finanzielle Auswirkungen dargestellten Minderaufwendungen zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen.
zu TOP 3.3
Verstetigung und Weiterentwicklung der Sprachbrücken-Maßnahmen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18211-20)
Empfehlung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2020
(Drucksache Nr.: 18211-20)
Es lag folgende Empfehlung des Integrationsrates aus der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2020 vor:
„Frau Köhler vom Regionalen Bildungsbüro führt anhand einer Präsentation in die Vorlage
ein.
Die Vorlage wird positiv von allen Anwesenden aufgenommen. Es besteht Einigkeit darüber,
dass ein Ausbau der Maßnahmen wünschenswert sei. Nach kurzer Diskussion fasst der
Integration folgenden Beschluss:
Der Integrationsrat empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig den in der Vorlage gemachten
Beschlussvorschlag. Ergänzend hierzu empfiehlt der Integrationsrat die Verdoppelung der
Netzwerke und die Überprüfung der daraus resultierenden Personalhöhe bzw. des daraus
resultierenden Personalmehrbedarfes.
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Verstetigung und Weiterentwicklung der im
Rahmen des Projektes „Sprachbrücken – Durchgängige Sprachbildung in
Kindertageseinrichtungen und Grundschulen“ erfolgreich erprobten Maßnahmen.“
Frau Landgraf hob die Wichtigkeit der Muttersprache hervor.
Frau Dr. Goll lobte das Projekt sowie den beigefügten wissenschaftlichen Bericht. Folgende Fragen stellten sich nach der Lektüre des Berichtes:
- Muttersprachen (Seite 19). Dabei gebe es unterschiedliche Angaben zu dem Vorkommen der Sprachen in Kitas (polnisch und kurdisch auf den Plätzen 3 und 4) und Schulen (rumänisch und spanisch auf diesen Plätzen), obwohl doch Kinder, die vorher in den Kitas waren, später die Schule besuchen. Möglich sei, dass Eltern das Angebot Kita nicht nutzen oder die Kinder neu nach Dortmund gekommen sind. Das wäre eine Erklärung. Dann sollte in den entsprechenden Bereichen für den Kita-Besuch geworben werden, um die frühen Bildungschancen ausbauen zu können.
- Außenimpulse und Projektsteuerung (Seite 41, 49). Wichtig für die Arbeit seien ausgebildete Fachkräfte (Honorarkräfte). Es gebe eine Diskrepanz zwischen vorhandenen Investitionsmitteln und dem fachlichen Anforderungsprofil. Sie stelle es sich unter diesen Bedingungen schwierig vor, die Netzwerke irgendwann in die Selbstständigkeit zu entlassen.
Herr Hagedorn erläuterte die unterschiedlichen Projektmittel, die in das Vorhaben fließen. Die Netzwerke liefen in den ersten 3 Jahren. Die Honorarmittel, die jetzt zur Verfügung gestellt werden, sind die Gelder, die aus RuhrFutur genutzt werden sollen, um laufende Projekte aus den Netzwerken durch Honorarkräfte weiter zu betreuen. Diese sollen später in die Eigenständigkeit gehen. Die neuen Projekte werden durch den Fachbereich Schule zentral begleitet. Der heutige Beschluss solle die Stelle im Regionalen Bildungsbüro verstetigen.
Herr Dingerdissen fragte nach der Unterstützung der Prozessbegleitung durch das Regionale Bildungsbüro und bat um Erklärung der Etablierung von Vernetzungsstrukturen.
Herr Hagedorn erklärte, dass die Netzwerk-Strukturen dezentral aufgebaut seien. In den Stadtteilen, in denen diese Strukturen aufgebaut sind, habe man 2 Grundschulen ausgewählt und diese mit den umliegenden Kitas verbunden. Der Oberbegriff in diesem Fall ist Sprache, die verschiedensten Konzepte dazu wurden dem Schulprofil angepasst und laufen als kleine Module sowohl in der Schule und den Kitas (z. B. Gesundheitsvorsorge). Der Übergang von Kita zur Schule werde systematischer und themenbezogener, was für Eltern und Kinder einfacher ist. Dazu kommen noch Kooperationspartner wie z. B. der Sportverein aus dem Quartier. Die Begleitung dieser Netzwerkstrukturen, zwischen den Grundschulen und Kitas sowie den Kooperationspartnern vor Ort erfolgt durch den Fachbereich.
Frau Schneckenburger ging auf die Frage von Frau Dr. Goll (Muttersprachen – unterschiedliche Angaben) ein und erklärte, diese Frage beträfe die Steuerung der Jugendhilfe, insbesondere der Kindertageseinrichtungen. Es gebe immer unterjährig zugereiste Kinder, für die familienbedingt nicht unbedingt ein Kitabesuch vorgesehen sei. Für diese Gruppen gebe es die Kinderstuben mit dem Ziel, Eltern und Kinder an das System frühkindliche Bildung und Betreuung heran zu führen und ggfs. die Tür zur Kita zu öffnen.
Der Schulausschuss nahm die Empfehlung des Integrationsrates zur Kenntnis.
Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei einer Nein-Stimme (AfD), folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Verstetigung und Weiterentwicklung der im Rahmen des Projektes „Sprachbrücken – Durchgängige Sprachbildung in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen“ erfolgreich erprobten Maßnahmen.
zu TOP 3.4
Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2020/21 zu den weiterführenden Schulen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17109-20)
Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 09.09.2020
(Drucksache Nr.: 17109-20)
Es lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 09.09.2020 vor:
„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord äußert ihre Enttäuschung darüber, dass der Forderung auf kleinere Klassenfrequenzen im Stadtbezirk Innenstadt-Nord nicht entsprochen wird.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgende Anfrage der Fraktion Die
Linke & Piraten zur Kenntnis und bittet um Weiterleitung an die Verwaltung:
„In Zusammenhang mit Pkt.9.2 der TO vom 9.9.2020 „Sachstand zum Anmeldeverfahren
2020/21 zu den weiterführenden Schulen der Stadt Dortmund“ bittet die Fraktion
DieLinke+Piraten um die Beantwortung folgender Fragen:
Auf S. 8 wird zum Thema „Gemeinsames Lernen in allgemeinbildenden Schulen der
Sekundarstufe 1“ von 28 bzw. 32 „Schulen des gemeinsamen Lernens“ gesprochen.
Wie viele Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen und Gymnasien befinden sich jeweils
unter diesen 28 bzw. 32 Schulen?“
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren
2020/21 zu den weiterführenden Schulen der Stadt Dortmund mit oben genannter
Anmerkung zur Kenntnis.“
Frau Landgraf erklärte, dass das gemeinsame Lernen von Eltern weiter nachgefragt werde, was auch durch die Zahlen der Sekundarschule bestätigt werde.
Frau Löffler stimmte dem zu. Außerdem blieben die Gesamtschulen stabil, obwohl die Gymnasien zum G9 zurückgekehrt seien.
Herr Schiffers erklärte, dass die prognostizierten Geburtenzahlen sich auch im Schulbauprogramm wiederfinden sollten.
Herr Dingerdissen merkte an, dass sich die Schulformen kontinuierlich entwickeln. Er machte den Vorschlag, auf Seite 5 der Vorlage im vorletzten Absatz nach der Jahreszahl 2020/21 das Wort „auch“ hinzuzufügen. So werde die Möglichkeit der Schulwahl besser dargestellt.
Frau Schneckenburger stimmte Herrn Dingerdissen zu. Zu den von Herrn Schiffers angesprochenen Zahlen erklärte sie, es gebe im Fachbereich Schule eine Planung zu diesen Zahlen, die die Anmeldezahlen im Blick habe sowie die auch die Änderungen im Wahlverhalten der Eltern zwischen den Schulformen und auch die Auswirkungen von Neubaugebieten. Daraus entstehe eine schulformbezogene Einzelplanung, die in die Planung von Bauvorhaben künftiger Jahre einbezogen werde. Es gehe dabei um Anbauten, aber auch Neubauten.
Herr Gönen wies darauf hin, dass weiterführende Informationen unter dem TOP 5.4 -
1. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms - gegeben werden.
Frau Albrecht-Winterhoff fragte nach der Klassenbildung an den Gymnasien im Bereich Innenstadt-West. Es würden 4 Eingangsklassen nicht eingerichtet.
Herr Willeke erklärte, dass die Festlegung der Eingangsklassen keine alleinige Entscheidung des Schulträgers sei. Dieses sei ein Ergebnis aus der Diskussion über die Anmeldezahlen mit der Bezirksregierung Arnsberg. Die letztendliche Entscheidung über die Einrichtung von zusätzlichen Eingangsklassen liege grundsätzlich bei der Bezirksregierung. Der Schulträger trage seinen Teil dazu bei, zu klären, welche Kapazitäten an welchen Schulen zur Verfügung stehen. Die Bezirksregierung achte darauf, dass die Anzahl der eingerichteten Eingangsklassen nicht die grundsätzliche Zügigkeit überschreite. Das wäre die Situation gewesen, wenn das Leibniz-Gymnasium eine weitere Eingangsklasse im Rahmen seiner Zügigkeit eingerichtet hätte. Dann hätten die Mehranmeldungen an den Schulen in den anderen Stadtbezirken abgelehnt werden müssen. Für dieses Jahr war dann dje bessere Variante, am Leibniz-Gymnasium eine Eingangsklasse weniger zu bilden zugunsten der Gymnasien an den anderen Standorten.
Frau Dr. Goll zeigte sich überrascht darüber. Sie erklärte, der Beschluss über Zügigkeiten sei schon sehr alt und mittlerweile realitätsfern und fragte die Verwaltung, wann es eine Vorlage zur Revision dieses Beschlusses über Zügigkeiten geben wird.
Grundsätzlich gebe es ein konstantes Wahlverhalten der Eltern auch in Bezug auf die Gesamtschulen. Sie fühle sich bestärkt darin, dass es den Eltern um eine bestimmte Schule gehe und nicht um eine Schulform. Es blieben immer noch Plätze an Gesamtschulen frei, da Eltern, die keinen Platz an der favorisierten Gesamtschule bekommen haben, ihr Kind an anderen Schulformen anmelden.
Weiterhin bat sie nochmals um eine Vorlage darüber, an welcher Schule im Übergang zur Klasse 5 wie viele Schüler*innen mit welchem Förderschwerpunkt eingeschult werden. So erhalte man einen Überblick über die Inklusion und Verteilung welcher Förderschwerpunkte an den verschiedenen Schulen. Dieses solle möglichst schnell nachgereicht werden, ggfs. als Anlage zur Niederschrift.
Frau Dr. Goll wies darauf hin, dass die weiterführenden Förderschulen in der Vorlage nicht enthalten seien. Sie wünschte sich, diese Zahlen (Wechsel oder Verbleib) regelmäßig zu erhalten.
Die Verwaltung teilte folgendes mit:
Für den Primarbereich:
An den Grundschulen werden im aktuellen Schuljahr 2020/21 insgesamt 827 Schüler*innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung unterrichtet.
Davon befinden sich insgesamt 122 Schüler*innen in der Schuleingangsphase: 36 Schüler*innen in Klasse 1 und 86 Schüler*innen in Klasse 2.
Für die weiterführenden Schulen:
Diese Übersicht (s. Anlage zum Protokoll) sieht etwas anders aus als diejenige vom letzten SJ.
Es erscheint aus Sicht von Schulträger und Schulaufsicht sinnvoller, eine Aufschlüsselung nach Bildungsgängen vorzunehmen (Anzahl der SuS in zieldifferentem/zielgleichem Bildungsgang).
Diese Darstellung erscheint zielführender für den Schulausschuss zu sein, um einen Zusammenhang zu der Ausgestaltung der Neuausrichtung der Inklusion in Dortmund herstellen zu können und die Verfahrensweise vor der zugrunde liegenden Erlasslage widerspiegeln zu können.
dazu s. Anlage zur Niederschrift
Frau Schneckenburger führte aus, dass man das Wachstum der Schülerzahlen an allen Schulformen im Blick behalten müsse. Das könne immer Auswirkungen auf Schulneubauten oder –erweiterungen haben. Zu den Gesamtschulen erklärte sie, dass es den Bedarf von Eltern gebe, Schulwechsel zu vermeiden, und gleichzeitig die Option Abitur offen zu lassen. Das Angebot biete die Gesamtschule. Hauptschulen hingegen starten immer mit wenigen Schülern*innen, in der Klasse 7 werden die Klassen allerdings größer. Das führe bei den Anmeldezahlen zur Frage, ob die Hauptschule noch funktionsfähig sei, aber gleichzeitig sei bekannt, dass sich die Zahlen in der 7. Klasse ändern. Deshalb sei bei der Frage nach Gesamtschulplätzen nicht nur eine bestimmte Schule im Vordergrund, sondern auch der Wunsch nach der Schulform.
Herr Willeke erklärte, die Schulentwicklungsplanung werde fortgeschrieben und darüber regelmäßig Bericht erstattet. Konkret sei eine Vorlage in Vorbereitung, die die Fragen, die sich in der Diskussion ergeben haben, aufgreifen wird.
Auf die Frage von Frau Dr. Goll nach den Förderschulen im Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an weiterführenden Schulen antwortete Herr Willeke, dass die Vorlage künftig um diesen Punkt erweitert werde. Die Zahlen der einzelnen Schüler*innen in den unterschiedlichen Förderschwerpunkten werden vom Land erhoben. Die Verwaltung werde diese anfordern mit der Bitte um Genehmigung der Veröffentlichung.
Der Schulausschuss nahm die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstand-Nord zur Kenntnis.
Der Schulausschuss nahm den Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2020/21 zu den weiterführenden Schulen der Stadt Dortmund zur Kenntnis.
zu TOP 3.5
Förderung innovativer Schulprojekte aus dem Dortmunder Schulentwicklungsfonds für das Schuljahr 2020/2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18582-20)
Der Schulausschuss nimmt die aus dem Schulentwicklungsfonds geförderten, innovativen Schulprojekte im Schuljahr 2020/2021 zur Kenntnis.
zu TOP 3.6
Umbenennung der Gilden-Grundschule
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18058-20)
Der Schulausschuss nahm den Beschluss der Bezirksvertretung Huckarde zur Kenntnis.
zu TOP 3.7
Umbenennung der Osterfeld-Grundschule in Eving
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16665-20)
Der Schulausschuss nahm den Beschluss der Bezirksvertretung Eving zur Kenntnis.
zu TOP 3.7.1
Umbenennung der ehemaligen Osterfeld-Grundschule in Eving, Korrektur
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18030-20)
Der Schulausschuss nahm den Beschluss der Bezirksvertretung Eving zur Kenntnis.
zu TOP 3.8
Auswirkungen der Coronakrise auf die Betreuung der Schülerinnen und Schüler
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 17305-20-E1)
Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„… die Fragen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN aus der Sitzung des Schulausschusses am 22.04.20 beziehen sich auf innere Schulangelegenheiten. Daher wurde das Schulamt für die Stadt Dortmund als untere Schulaufsicht um eine kurze Stellungnahme gebeten. Frau
Doyscher-Lutz, Schulamtsdirektorin, Schulamt für die Stadt Dortmund, beantwortete die
Fragen per Mail vom 13.08.2020 auf Basis der Verordnungen des Ministeriums für Schule und Bildung (Stand 13.8.2020) wie folgt:
Wie stellen die Schulen sicher, dass sie in der momentan angespannten Situation
Kenntnis über möglicherweise gefährdete Schüler*innen (die dem Jugendamt noch
nicht bekannt sind) erlangen und entsprechend intervenieren können? Hier ist
besonders der Grundschulbereich sowie die Sekundarstufe 1 gemeint.
Vor dem Hintergrund der Berichterstattung in den Medien über zunehmende häusliche
Gewalt bitten wir hier um einen Sachstandsbericht.
„Ab dem 12.8.2020 sind alle Schüler*innen wieder im Präsenzunterricht an allen
Schulformen. Die Lehrkräfte haben somit täglichen Kontakt zu ihren Schüler*innen und
kommen ihrem Auftrag laut § 42 Abs. 6 SchulG NRW nach: ‚Die Sorge für das Wohl der
Schülerinnen und Schüler erfordert es, jedem Anschein von Vernachlässigung oder
Misshandlung nachzugehen. Die Schule entscheidet rechtzeitig über die Einbeziehung des
Jugendamtes oder anderer Stellen.‘
Falls es aufgrund des Infektionsgeschehens an einigen Schulen zu Schulschließungen
kommen sollte und kein täglicher Kontakt möglich ist, gibt es ein mit dem Jugendamt
abgestimmtes Verfahren. Sollte es der jeweiligen Schule trotz mehrmaligen Versuchen der Kontaktaufnahme (Telefon, E-Mail, Handy, Post ...) nicht möglich sein, eine*n Schüler*in, bzw die Eltern zu erreichen, wird entlang einer vorgegebenen Meldekette das Jugendamt informiert. In dem Zeitraum der Schulschließungen bzw. der teilweisen Öffnung von Schule konnten auf diesem Wege mehrere Schüler*innen identifiziert werden und in das entsprechend Betreuungsangebot ("Notfallgruppen")an den Schulen aufgenommen werden - dies gilt gleichermaßen für die Primarstufe und die Sekundarstufe I.“
Wir bitten um einen Überblick darüber, wie die Schulen in der Schließungszeit den
Unterricht gestaltet haben.
1. Wie und in welcher Form kamen digitale Medien zum Einsatz?
„Die Form des digitalen Medieneinsatzes war von vielen Faktoren abhängig und
schulspezifisch völlig unterschiedlich. Zunächst spielte die Ausstattung der Schulen eine
große Rolle, wobei eine riesige Bandbreite der aktuellen Ausstattung festzustellen ist.
Auch die Vorerfahrung der Lehrkräfte zum Einsatz digitaler Medien war äußerst
uneinheitlich. Aufgabe der Schulen war es, ohne jegliche Vorbereitung Distanzunterricht
zu entwickeln und den Einsatz digitaler Medien sinnvoll zu integrieren. Insbesondere zu
Beginn wurde viel experimentiert mit Telefonkonferenzen, Videokonferenzen und
Versuchen Lernpakete digital auf den Weg zu bringen. Als sehr hilfreich haben sich
kollaborative Lernplattformen erwiesen. Die Bereitstellung von "I-serve" durch den
Schulträger hat vielen Schulen ein verbessertes Arbeiten im digitalen Bereich ermöglicht,
z.B. in der Kommunikation mit den Schüler*innen, der Übermittlung von Lerninhalten
und der Möglichkeit kollaborativ an einem gemeinsamen Thema digital zu arbeiten. Dies
gilt für die weiterführenden Schulen und etwas eingeschränkt auch für die Grundschulen,
die insgesamt weniger mit digitalen Medien gearbeitet haben.“
2. In welcher Form wurde mit Grundschüler*innen gearbeitet?
„Mit Grundschüler*innen wurde in vielfältiger Weise "auf Distanz" gelernt: digital, per
Videobotschaften, Unterrichtsmaterialien wurden auf die Homepage gesetzt,
Ausgabezeiten von Materialien auf dem Schulhof, Materialpakete wurden per Post
verschickt, an einigen Schulen war eine Vielzahl der Kinder in der Notbetreuung in der
Schule anwesend. Die schulinternen Konzepte lagen/liegen dabei in der Verantwortung
der Schulleitungen, erfolgen aber in Rücksprache/Abstimmung mit der Schulaufsicht und
waren/sind den jeweiligen Gegebenheiten der Schulen angepasst (Voraussetzungen der
Kinder und die darauf ausgerichteten pädagogischen Konzepte - z.B. Arbeit am
Wochenplan als ein den Schüler*innen vertrautes Medium etc, Ausstattung der Schulen
und Elternhäuser).“
3. Kam es zu telefonischen Kontakten mit insbesondere den jüngeren Schüler*innen“
„Insbesondere die Lehrkräfte, die nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden durften,
haben einen sehr intensiven Kontakt über verschiedene Medien, nicht nur telefonisch, mit
den Kindern gehalten.“
Der Fachbereich Schule ergänzt, dass flankierend auf Initiative des Fachbereichs Schule und
des Jugendamtes in Zusammenarbeit mit vielen weiteren Partner*innen der
Bildungslandschaft in den Sommerferien der erste Bildungssommer stattfand. Die
Kombination aus Lerninhalten und Sport- und Kreativangeboten war nach dem
coronabedingten Ausfall vieler Aktivitäten für die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen
ebenso wichtig wie die Möglichkeit, Sozialkontakte an der neuen Schule zu knüpfen und
einer geregelten Tagesstruktur nachgehen zu können.“
Frau Landgraf fragte nach, welche Summe für den Bildungssommer abgerufen wurde
Frau Schneckenburger antwortete wie folgt:
- Landesmittelförderung für Dortmund im Sommer 52.156,00 €
Davon betrug der kommunale Anteil 13.039,00 €
Für die Herbstferien gebe es ein ähnliches Programm, die Fördermittel werden abgerufen.
Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung/Schulaufsicht zur Kenntnis.
zu TOP 3.9
Auswirkungen der Corona-Krise auf die Dortmunder Schulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 17277-20-E2)
Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„… die Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum o.g. Tagesordnungspunkt der Schulausschusssitzung vom 22.04.2020 werden – neben den bereits umfänglich erfolgten Berichterstattungen in den politischen Gremien (u.a. Verweis auf Drucksache Nr.: 17947-20) – ergänzend wie folgt beantwortet:
1. Welche grundsätzlichen Einschätzungen hat die Verwaltung zur Situation der Dortmunder Schulen unter den Corona-Gegebenheiten?
Die dynamische Entwicklung des Infektionsgeschehens erfordert ein flexibles und situationsangepasstes Agieren aller am Schulleben Beteiligten. Der Aufwand zur Sicherstellung eines Schulbetriebes unter Corona-Bedingungen ist für alle sehr hoch. Der Infektionsschutz steht bei allen zu treffenden Maßnahmen und Vorkehrungen im Vordergrund.
Die Erfahrungen der letzten Monate haben jedoch gezeigt, dass alle Akteure rund um Schule sowie die Schülerinnen und Schüler sich den gegebenen Umständen entsprechend bestmöglich organisieren, immer mit Blick auf die Einhaltung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts.
2. Welche Unterstützungsbedarfe wurden von den Schulen an die Verwaltung gerichtet?
und
3. Welche Hilfestellungen und Unterstützungen für die Schulen konnten durch die Verwaltung während der Zeit der Schulschließungen gegeben werden?
Es wird auf die Gremienvorlage 17947-20 verwiesen (Schulausschuss 23.09.2020), die
diese Fragestellungen umfassend beantwortet.
4. Welche Konsequenzen ergeben sich für die Verwaltung aus den Erfahrungen mit der Umstellung auf digitalen Unterricht insbesondere hinsichtlich der Ausstattung der Schulen und der Schüler*innen?
Es wird auf die aktuellen Stellungnahmen zur Drucksache Nr.: 17673-20 E1 – DigitalPakt -
sowie 17674-20 E1 – Digitales Lernen - verwiesen (Schulausschuss 23.09.2020).
5. Welchen akuten Handlungsbedarf sowie welche Handlungsmöglichkeiten sieht die Verwaltung bei einer weiteren Schließung der Schulen?
Die bereits in den letzten Monaten getroffenen Maßnahmen lassen zum gegenwärtigen
Zeitpunkt keine zusätzlichen Handlungsbedarfe erkennen.
6. Welche Auswirkungen hat die Schließung der Schulen auf die Abarbeitung des Investitionsprogramms?
Keine. 7. Welche Planungen und Maßnahmen gibt es hinsichtlich verbesserter Hygienebedingungen für Schüler*innen und Lehrer*innen in den Schulgebäuden und Sporthallen?
und8. Welche Überlegungen gibt es hinsichtlich einer besseren und häufigeren Reinigung nach der Öffnung der Schulen?
Eine Ausweitung der Reinigungsdurchführungen in den Schulen und Sporthallen – unter
Beachtung eines eigens für die Schulen entwickelten Hygienekonzeptes – konnte
durch zusätzliche Personalressourcen erfolgreich umgesetzt werden.“
Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.10
Sachstand zum DigitalPakt Schule
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 17673-20-E2)
Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„… die Fragen der SPD-Fraktion zum Tagesordnungspunkt „Sachstand zum DigitalPakt Schule“ vom 22.05.2020 beantworte ich wie folgt:
1. Sind die geforderten Stellen für das Jahr 2020 eingerichtet und besetzt?
Im Fachbereich Schule wurden die beschlossenen fünf Stellen eingerichtet, allerdings sind diese noch nicht besetzt.
Drei Stellen bei 40/6-2 (Sachbearbeitung zur Abwicklung "Digital Pakt", Antragstellung) wurden bisher erfolglos intern ausgeschrieben. Im nachgelagerten externen Stellenbesetzungsverfahren sind Bewerbungen eingegangen, die zurzeit geprüft werden. Die Besetzung der Stellen wird frühestens ab November 2020 erfolgen können.
Die beiden Stellen bei 40/1-2 (Projektcontrolling / Einkauf und Beschaffung "Digital Pakt") befinden sich in der Vorbereitung zur Ausschreibung. Die Besetzung dieser Stellen wird frühestens ab Dezember 2020 erfolgen können.
Beim Dortmunder Systemhaus konnten zwei Stellen besetzt werden, die dritte Stelle wird zum 1.10.2020 besetzt.
1. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung?
a) Liegt man noch im Plan?
Es wurden bisher 39 Anträge für 80 Schulen zum DigitalPakt im Volumen
von ca. 3 Mio € an die Bezirksregierung Arnsberg gestellt.
Davon wurden bisher 19 Anträge im Volumen von 2,3 Mio. € bewilligt (Stand 31.8.2020).
Zusätzlich wurde ein Antrag auf Förderung einer zentralen technischen Betriebsplattform im Volumen von 2 Mio € gestellt.
Auch dieser Antrag wurde bewilligt.
Eine Digitalpaktberatung wurde bisher für 85 Schulen durchgeführt.
Aufgrund der zeitlichen Verzögerungen bei der Stellenbesetzung und der coronabedingt anderen Prioritäten der Schulen im 2. Quartal 2020 gibt es einen leichten zeitlichen Verzug gegenüber der ursprünglichen Planung.
b) Sind die geplanten Mittel für 2020 verausgabt worden?
Zum jetzigen Zeitpunkt kann noch keine verlässliche Aussage über die Verausgabung der geplanten Mittel getroffen werden.
Aufgrund der Fördersystematik konnten erst im 2. Quartal 2020 erste Aufträge erteilt werden. Erschwerend kommen Lieferverzögerungen bei verschiedenen Vertragsfirmen aufgrund der Produktionsausfälle zu Jahresbeginn in China hinzu.
2. Neben der notwendigen Beschaffung von Hard- und Software wird die Verwaltung gebeten, die Lehreraus- und Weiterbildung sowie die Erstellung von Konzepten erheblich zu beschleunigen.
Die Lehreraus- und Weiterbildung sowie die Erstellung von Konzepten gehört zum Aufgabenbereich der inneren Schulangelegenheiten. Dieser ist durch das Land NRW sicherzustellen.
Der Schulträger unterstützt die Schulen in Zusammenarbeit mit den Medienberater*innen bei der Erstellung der Medienkonzepte.
Die vergangenen Monate haben auch gezeigt, dass viele Schulen bereits sehr gute Ansätze des Lernens mit digitalen Medien nutzen und weiter entwickeln.
Darüber hinaus ist es vorgesehen, Dortmunder Schulen in Kooperation mit externen Bildungsträgern und in Abstimmung mit der Schulaufsicht auf dem Weg zur digitalen Unterrichtsentwicklung zu unterstützen.“
Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.11
Digitales Lernen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 17674-20-E2)
Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„… der Bitte um Beantwortung der Fragen der SPD-Fraktion zum Tagesordnungspunkt „Digitales Lernen“ vom 22.05.2020 komme ich gerne nach.
Vorbemerkung
Einen Beschluss der Bundesregierung, nach dem jedem Kind ein Betrag von 150 Euro zur Verfügung stehen soll, wurde nicht getroffen. Vielmehr wurde ein Sofortausstattungsprogramm beschlossen, auf dessen Basis die Landesregierung am 21.07.2020 die „Richtlinie über die Förderung von digitalen Sofortausstattungen (Zusatzvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 – 2024 – Sofortausstattungsprogramm) an Schulen und in Regionen in Nordrhein-Westfalen“ in Kraft setzte.
Die Beantwortung Ihrer Fragen basiert auf dieser Richtlinie:
2. Wie bereitet sich die Verwaltung derzeit vor?
Die Nutzung der o.g. Richtlinie wurde im Rahmen eines Dringlichkeitsbeschlusses (DS-Nr. 18171-20) am 10.8.2020 ermöglicht. Den Schulen werden daraus ca. 17.000 Tablets zur Verfügung gestellt. Die Auslieferung erfolgt – abhängig von den Ergebnissen einer europaweiten Vergabe - voraussichtlich ab Januar 2021.
3. Wie wird die Bedürftigkeit eines Kindes definiert?
Die o.g. Richtlinie definiert die Zuwendungsvoraussetzungen: „Schülerinnen und Schüler haben Bedarf, wenn sie in ihrer häuslichen Situation nicht auf bestehende technische Geräte zurückgreifen können“. Die Festlegung, auf welche ihrer Schüler*innen diese Voraussetzungen zutreffen, erfolgt durch die einzelne Schule.
4. Wie viele bedürftige Kinder gibt es demnach in Dortmund?
Nach der zugrunde liegenden Berechnung des Landes NRW gibt es ca. 13.600 bedürftige Schüler*innen in Dortmund.
5. Wie hoch ist ein (geschätztes) Delta zwischen bedürftigen Kindern und Kindern, die dennoch keine Endgeräte zur Verfügung haben? Wie soll diesen Kindern geholfen werden?
Aus dem Sofortausstattungsprogramm können ca. 17.000 Tablets beschafft werden.
Ein Delta ist deshalb bislang nicht erkennbar.
6. Wie viele Endgeräte stehen aktuell für die Kinder in Dortmund zur Verfügung?
Den Schulen stehen aktuell ca.
· 11.000 PC’s
· 7.000 Tablets und
· 2.700 Laptops
zur Verfügung.
7. Sind es einheitliche Endgeräte (gleicher Stand von Hard-/Software)?
Eine Einheitlichkeit im Sinne gleicher Hard- und Software ist nicht möglich und auch nicht gewünscht.
Die Hardware ist abhängig von den zum Bestellzeitpunkt lieferbaren Modellen. Da gemäß den Beschlüssen zum Medienentwicklungsplan und zum DigitalPakt ein
5-jähriger Nutzungszeitraum vorgesehen ist und dementsprechend pro Jahr ca. ein Fünftel der Schulen neu ausgestattet wird, kommt es immer wieder zu Modellwechseln.
Allerdings werden standardisierte Modellklassen eingesetzt. Bei PC’s und Laptops handelt es sich immer um windowsbasierte Geräte, die auf dem jeweils aktuellen Betriebssystemstand gehalten werden. Als Tablets werden bisher immer iPads eingesetzt.
Alle Geräte werden pro Betriebssystemklasse mit einheitlicher Softwaregrundausstattung ausgeliefert. Darüber hinaus wird von den einzelnen Schulen, abhängig vom jeweiligen Medienkonzept, spezielle Lernsoftware etc. eingesetzt.
8. Wer wird die Wartung/Reparatur von Hard- und Software übernehmen? Wie wird der Support bei Fragen organisiert?
Über das Dortmunder Systemhaus werden die Schulen mit einem zentralen Vollsupport (sogenannter 2nd-Level-Support) unterstützt. Der First-Level-Support erfolgt gemäß der Vereinbarung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Land NRW durch die Schule. Die Leistungen und die Aufgabenbereiche wurden im „Bericht zur Medienentwicklungsplanung“ (DS-Nr. 16895-20) unter „7.5 Support“ ausführlich beschrieben.
9. Wie werden die Lehrer*innen vorbereitet?
Die Schulen benennen vor einer Neuausstattung Lehrkräfte als Multiplikatoren*innen. Diese werden in Schulungen des Dortmunder Systemhauses mit der neu eingesetzten Technik vertraut gemacht und vermitteln dieses Wissen dann an das Kollegium der Schule.
Bezüglich der didaktischen Einsatzmöglichkeiten stehen den Schulen entsprechende Fortbildungsangebote des Landes NRW zur Verfügung. Oft wird auch das Angebot der Medienberater zur Gestaltung pädagogischer Tage genutzt.
10. Endgeräte sind das eine. Gibt es geeignete (einheitliche) Lernplattformen an den Dortmunder Schulen?
Seit Ende März 2020 steht allen Schulen in Dortmund die einheitliche Lernplattform „iServ“ als kostenfreies Angebot zur Verfügung. 82 Dortmunder Schulen nutzen dieses Angebot. Zusätzlich kann von allen Schulen seit Juli 2020 das Angebot „Logineo LMS“ des Landes NRW genutzt werden. Einige Schulen nutzen auch die Angebote „Google
G-Suite“ oder „Microsoft 365“.“
Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.12
Schulbauleitlinie der Stadt Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung zur Weiterleitung an das Behindertenpolitische Netzwerk
(Drucksache Nr.: 17157-20-E2)
Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„… zu der Frage nehme ich wie folgt Stellung:
Die Schulbauleitlinie legt den Fokus auf die Verschriftlichung des neuen pädagogischen Ansatzes von Clusterschulen. Dies wird in Kapitel 1.2 „Gültigkeit und Anwendungsbereich“ der Schulbauleitlinie erklärt. Die Anwendung der Schulbauleitlinie erfolgt unter Einbeziehung der Dortmunder Immobilienstandards (DIS). In den DIS sind die baulichen und technischen Qualitäten als Planungsgrundlage beschrieben. Diese bilden den Rahmen der baulichen Ausführung. Bereits in der Präambel der DIS wird darauf hingewiesen, dass grundsätzlich die aktuellen Gesetze, gültigen Verordnungen und die allgemein anerkannten Regeln der Technik anzuwenden sind. Für den Bereich der Sanitäranlagen sind dies insbesondere:
· die ASR A 4.1 (Technische Regeln für Arbeitsstätten)
· die VDI 6000 Blatt 6
Die Anzahl der Sanitäreinrichtungen wird im Kapitel E.3 „Schulen“ sowie in den Musterraumprogrammen der Schulbauleitlinie beschrieben. Demnach wird jede Clustermitte mit mind. vier Einzel-WCs ausgestattet (Sitz-WC Mädchen, Sitz-WC Jungen, Stand-WC (Urinal) und barrierefreie, genderneutrale WC-Anlage). Ebenso gibt es Sanitäreinrichtungen im Bereich des Forums, der Mensa und der Verwaltung.
Die Ausstattung von Sanitärräumen für Schüler*innen ist in der VDI 6000 Blatt 6 „Ausstattung von und mit Sanitärräumen; Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen“ geregelt. Im Kapitel D.1.1.3 „ Sanitäre Einrichtungsgegenstände und Zubehör“ der DIS wird die Ausstattung der Sanitärräume und des Behinderten-WCs beschrieben. Seifenspender sind in jedem Sanitärraum vorgesehen.
Die barrierefreie Ausstattung sowie der barrierefreie Zugang zu den zu den WCs ist in Kapitel C.7.2 „ Barrierefreies Planen und Bauen“ der DIS geregelt. Grundlage sind die gesetzlichen Vorschriften gemäß § 49 (2) BauO NRW und die DIN 18040. Die dazugehörige Checkliste ist als Anlage 3 „Checkliste: Barrierefreies Planen und Bauen – bauliche Maßnahmen nach § 49 BauO NRW“ in der DIS verankert.
Die DIS inkl. Anlagen (Schulbauleitlinie) werden regelmäßig mit der Geschäftsführung des Behinderten Politischen Netzwerks abgestimmt; ebenso werden regelmäßig Projekte beim Behinderten Politischen Netzwerk vorgestellt. Darüber hinaus ist die DIS Vertragsbestandteil aller extern beauftragten Planungsbeteiligten.“
Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. Das Antwortschreiben wird dem Behindertenpolitischen Netzwerk zur Kenntnis gegeben.
zu TOP 3.13
Planungen für Berufskollegs
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 17530-20-E1)
Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„… im Rahmen der Weiterentwicklung der acht Dortmunder Berufskollegs hat der Rat im Jahre
2005 den Beschluss zur Grundinstandsetzung der vorhandenen Berufskollegs beschlossen
(Drucksache-Nr. 01492-05). Neben der Sanierung der Gebäudekomplexe des Konrad-
Klepping-Berufskollegs und des Karl-Schiller-Berufskollegs wurden das Robert-Schumanund
das Robert-Bosch-Berufskolleg neu gebaut und es erfolgte eine Sanierung mit Anbauten
für das Fritz-Henßler-Berufskolleg. Zur Sanierung stehen demnach noch das Leopold-
Hoesch, das Paul-Ehrlich- sowie das Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg an. Im Rahmen der
weiteren Projektentwicklung wurde aufgrund der räumlichen, pädagogischen und
standortspezifischen Anforderungen entschieden, die bisherigen Schulgebäude durch
Neubauten zu ersetzen.
Eine grundsätzliche Überlegung ist, diese neu zu errichtenden Berufskollegs möglichst zentral
anzusiedeln, um so vermehrt Schülerinnen und Schülern zu bewegen, den öffentlichen
Nahverkehr zu nutzen. Ein weiteres verkehrspolitisches Argument ist die Reduzierung der
Schadstoffbelastung, die durch eine günstige verkehrstechnische Anbindung erreicht werden
kann. Außerdem sollen Kooperationsmöglichkeiten durch die dann räumliche Nähe aller
Dortmunder Berufskollegs verbessert werden.
1. Wann ist mit dem Zwischenbericht der Verwaltung zur Schulentwicklungsplanung
für den Bereich der Berufskollegs zu rechnen?
Es ist geplant, im Dezember 2020 einen ersten Zwischenbericht zur
Schulentwicklungsplanung der Berufskollegs in den Schulausschuss zu geben.
2. Plant die Stadt den Bau neuer, zusätzlicher Berufskollegs?
Nein, ein weiteres (neuntes) Berufskolleg ist derzeit nicht in Planung. Es ist jedoch nicht
auszuschließen, dass aufgrund der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für die
Berufskollegs Bedarfe entstehen, die neue Lösungsansätze erfordern.
3. Welches Berufskolleg zieht die Verwaltung warum zur Ansiedlung am Dortmunder
Hafen in Betracht?
Als Teil des projektierten Digital-Campus ist im Hafengebiet eine Teilfläche des
Entwicklungsquartiers nördliche Speicherstraße für den Neubau eines gewerblich-technischen
Berufskollegs geplant. Daher gehen die derzeitigen Überlegungen dahin, das gewerblichtechnische Leopold-Hoesch-Berufskolleg an diesem Standort zu errichten.
4. Welches Berufskolleg soll warum im nördlichen Bahnhofsbereich (s. Pressemitteilung
VV vom 21.04.2020) angesiedelt werden?
Als Ergebnis eines städtebaulichen Wettbewerbs ist eine Teilfläche nördlich des
Hautbahnhofes als projektierter Standort für ein allgemein gewerbliches Berufskolleg
vorgesehen. Das Paul-Ehrlich-Berufskolleg kommt für diesen Standort weniger in Betracht,
da für den gärtnerischen und floristischen Bereich Außenflächen vorgehalten werden müssen.
Nach den derzeitigen Überlegungen könnte das Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg an
diesem Standort errichtet werden.“
Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.14
Trinkwasser an Grundschulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16954-20-E2)
Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„… die Fragen aus der Sitzung am 22.04.2020 beantwortet die Verwaltung wie folgt:
Welche Schritte zur Erstellung eines Konzeptes sind mittlerweile eingeleitet bzw.
umgesetzt worden? Wann ist mit der Vorlage des Konzeptes im Ausschuss zu rechnen?
Die Verwaltung unterstützt die kostenlose Versorgung von Schülerinnen und Schülern an
Dortmunder Grundschulen mit Trinkwasser. Daher wurde die Schaffung von
Wasserzapfstellen in den Schulbauleitlinien für Neu- und Erweiterungsbauten aufgenommen.
An anderen Schulstandorten müssen diese je nach baulichen Gegebenheiten in den Gebäuden
nachträglich geschaffen werden.
Für die Umsetzung ist die Bereitstellung von finanziellen Mitteln für Wasserzapfstellen
notwendig.
Im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms des GKV-Bündnisses für Gesundheit stellt
das Gesundheitsamt die Mittel für einen Trinkwasserbrunnen an der Freiligrath-Grundschule
bereit.
Die Förderung des Wassertrinkens an Grundschulen werden der Fachbereich Schule
gemeinsam mit der städtischen Immobilienwirtschaft und dem Gesundheitsamt sukzessive
weiter ausbauen. Hierzu gehört im nächsten Schritt eine Bedarfsprüfung durch den
Fachbereich Schule beginnend mit den 31 Aktionsraumgrundschulen. Auf Basis der
Bedarfsprüfung wird die Verwaltung den Schulausschuss über das weitere Vorgehen
informieren.
Die AG Grundschule für die Umsetzungsplanung des Dortmunder Kindergesundheitsziels
hat folgende inhaltlichen Empfehlungen dazu erarbeitet, die mit der Schaffung von
Wasserzapfstellen verbunden werden sollen.· Unterrichtsreihen zum Thema „Wasser und Wassertrinken“ nutzen, z.B. mit Hilfe der
Handreichung für Grundschulen „flissu – Wassertrinken, auf geht’s“ (www.flissufke.de)
· Nutzung des Bildungsangebots der DEW21 für Schulen: Besuch des WasserwerkesHengsen
· Nutzung des kostenlosen DEW21-Aquamobils bei großen Schulveranstaltungen
· Nutzung des Angebots der Verbraucherzentrale NRW/Umweltberatung Dortmund:Pädagogisches Angebot und Unterstützung bei Einrichtung von Trinkbrunnen in
Schulen“
Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.15
Zahlung von Entgelten für Schulbegleitungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18401-20)
Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Entgelte für Schulbegleitungen ab dem Zeitpunkt der Schulschließungen bis zur Bekanntmachung des Sozialdienstleistereinsatzgesetzes - SodEG – (Zeitraum 16.03. – 27.03.2020) weiter zu zahlen.
4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- unbesetzt –
5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche
zu TOP 5.1
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Verzicht auf die Erhebung der hälftigen Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für die Monate Juni und Juli 2020
Kenntnisnahme/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 17848-20)
Der Schulausschuss nahm die Dringlichkeitsentscheidung zur Kenntnis.
zu TOP 5.1.1
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung in Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für die Monate Juni und Juli 2020.
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 18094-20)
Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit
folgendem Inhalt:
1. Die Stadt Dortmund verzichtet auf die Erhebung der Elternbeiträge im und für den Zeitraum vom 01. Juni bis 31. Juli 2020 auf Grundlage der örtlichen Satzung für die Inanspruchnahme von Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2). Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen wird. 2. Der Beschluss des Rates vom 18.06.2020 (DS-NR.:17848-20) wird für folgenden Punkt aufgehoben:
Die Erhebung der hälftigen Elternbeiträge für die Monate Juni und Juli 2020 auf Grundlage der örtlichen Satzung für die Inanspruchnahme von
· Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2).
zu TOP 5.2
Neubau einer Dreifach-Sporthalle an der Konrad-von-der-Mark-Schule sowie Abbruch der bestehenden Sporthalle (Hörde 1)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18115-20)
Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt die Planung und Realisierung des Abbruchs der vorhandenen Sporthalle (Leistungsphasen 3 – 9 HOAI). Die Kostenschätzung für den Abbruch beläuft sich auf 663.568,00 €.
2. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 8.108.253,00 € exklusive Abbruchkosten die weitere Planung und Realisierung (Leistungsphasen 3 – 9 HOAI) des erforderlichen Sporthallenneubaus in Form einer Funktionalausschreibung über einen Systemanbieter (Planungs- und Baubeschluss).
In der Kostenschätzung sind Kosten für die Herstellung der Außenanlagen in Höhe von 211.378,00 € sowie Möblierungskosten in Höhe von 200.000,00 € enthalten.
3. beschließt die Umsetzung der Maßnahme durch die Städtische Immobilienwirtschaft.
4. nimmt die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis, um die Vergabe an einen Systemanbieter für Sporthallen zu ermöglichen.
5. beschließt gemäß § 85 Abs. 1 GO NRW die über-/außerplanmäßige Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 2.043.045,00 €, davon
928.161,00 € überplanmäßig und 200.000,00 € außerplanmäßig zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 und 914.884,00 € außerplanmäßig zu Lasten des Haushaltsjahres 2023. Die Deckung erfolgt amtsintern unter Verwendung der unter dem Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellten Verpflichtungsermächtigungen.
zu TOP 5.3
Bericht zur Corona-Lage
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17947-20)
Der Schulausschuss nahm die Verwaltungsvorlage, die am 18.06.2020 vom Rat beschlossen wurde, nachträglich zur Kenntnis.
zu TOP 5.4
1. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17308-20)
Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 01.09.2020
(Drucksache Nr.: 17308-20)
Empfehlung: Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 08.09.2020
(Drucksache Nr.: 17308-20)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 17308-20-E2)
Es lagen folgende Empfehlungen vor:
Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 01.09.2020
„ABVG, 01.09.2020:
Herr Rm Mader möchte wissen, warum 2 Züge des Phoenixseegymnasiums Seekante jetzt hinten, etwa 1 Kilometer entfernt am Goethegymnasium entstehen sollen.
Die Beantwortung dieser Frage wird zur nächsten Schulausschusssitzung erwartet.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den 1. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms zum Stand Mai 2020 zur Kenntnis.“
Empfehlung: Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 08.09.2020
„Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt den 1. Sachstandsbericht zur Umsetzung des
Schulbauprogramms zum Stand Mai 2020 zur Kenntnis.
Die SPD-Fraktion regt an, die Kirchderner-Grundschule mit ihrem Bedarf ebenfalls zu
priorisieren.“
Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung zu o. g. Frage aus dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün vor:
„Herr Rm Mader bittet um Stellungnahme zu folgender Frage:
Warum werden 2 Züge des Phönix-Gymnasiums nun am Goethe-Gymnasium entstehen?
Stellungnahme der Verwaltung:
Ursprünglich war für den Bereich Hörde die Erweiterung des Phönix-Gymnasiums und des
Goethe-Gymnasiums um jeweils einen Schulzug vorgesehen (s. 4. Zwischenbericht zur
Schulentwicklungsplanung, DS-Nr. 15069-19).
Da eine Zügigkeitserweiterung am Standort des Phönix-Gymnasiums baulich nicht umsetzbar
ist, muss dieser zusätzliche Bedarf am Goethe-Gymnasium aufgefangen werden. Das Goethe-
Gymnasium erhält daher zwei zusätzliche Schulzüge.“
Herr Peper erläuterte kurz die Zusammenarbeit der beteiligten Fachbereiche (40, 23, 65).
Herr Gönen erklärte, die Stadt Dortmund werde in den nächsten 10 Jahren ca. 1,1 Mrd. Euro für den Schulbau ausgeben. 300 Mio. Euro seien bisher in die Planung von 34 Projekten eingeflossen und gehen anschließend in die Realisierung.
Frau Dr. Goll fragte nach der jährlichen Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung. Die Planung für die Berufskollegs stehe noch aus. Sie gehe davon aus, dass es dann eine Vorlage zur kompletten Schulentwicklungsplanung geben werde, könne ein ungefährer Zeitpunkt angegeben werden?
An mehreren Schulen sollen die Zügigkeiten erhöht werden. Über Sporthallen solle später beraten werden. Eine höhere Zügigkeit ziehe jedoch auch mehr Bedarf an Platz für den Schulsport nach sich. Warum werde das nicht gleichzeitig beraten?
Bei den Grundschulen in Hörde sei ein Neubau geplant. Warum werde nicht gleich eine drei- oder vierzügige Grundschule gebaut, wenn der Bedarf weiterhin bestehe?
Wie viele Züge sollen endgültig am Goethe- und Phoenix-Gymnasium dazu kommen? Das werde in der Vorlage nicht klar.
Herr Peper führte zum Thema Sporthallen aus, dass es pro 10 angefangene Klassen an Grundschulen eine Sporthalleneinheit gebe. Es gebe den Sanierungsfahrplan Sport- und Turnhallen, dessen Sachstand auch fortgeschrieben werde. Dazu werde es eine gesonderte Vorlage geben, die Bedarfe seien bekannt und werden dort einfließen. Ebenso wie Bedarfe an Reparaturen an bestimmten Standorten.
In Hörde sei ein neuer Standort geplant, die Prüfung verschiedener Standorte laufe und werde dem Schulausschuss vorgelegt. Anbauten an bestehenden Schulen seien nicht immer zu realisieren.
Am Phoenix-Gymnasium gebe es eine zusätzliche Eingangsklasse, die in mobile Raumeinheiten zieht. Der Standort lasse jedoch eine Erhöhung der Zügigkeit darüber hinaus nicht zu. Ein Anbau sei nicht zu realisieren in dem entsprechenden Zeitraum. Am Goethe-Gymnasium können 2 weitere Züge aufgenommen werden. Allerdings komme es dort zu Verzögerungen, da ein Gutachten über unterirdische Schächte erstellt werden muss, von denen es kein kartografisches Material gibt. Dazu werde der Schulausschuss weiter informiert.
Herr Willeke ging nochmals auf die Zügigkeiten der beiden genannten Gymnasien ein. Am Phoenix-Gymnasium gebe es in diesem Jahr eine zusätzliche Eingangsklasse, das sei auch mit der Elternschaft und der Bezirksregierung Arnsberg kommuniziert worden. Das gelte nur für dieses Schuljahr, danach bleibe das Phoenix-Gymnasium bei seiner Zügigkeit und das Goethe-Gymnasium werde um 2 Züge erweitert.
Die jährliche Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung werde grundsätzlich im März eines jeden Jahres erfolgen, da sie auf die im November vorliegende und ausgewertete jährliche Schulstatistik aufbaue. Durch die Corona-Pandemie fanden in dem Zeitraum 2020 keine Sitzungen statt, später waren die Zahlen in der Planung nicht mehr aktuell, so dass man im März 2021 eine aktuelle Schulentwicklungsplanung vorlegen werde und danach hoffentlich jährlich verfahren könne.
Herr Schiffers zeigte sich erfreut über die Vorlage. Er äußerte den Wunsch, die Bedarfsanmeldungen schneller zu bearbeiten.
Herr Peper erklärte, dass man dauerhaft dabei sei, Arbeitsabläufe zu optimieren. Projektentwicklung sei dynamisch, es können immer Änderungswünsche, Ergänzungen dazu kommen, was berücksichtigt werden muss.
Der Schulausschuss nahm die Empfehlungen des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün und der Bezirksvertretung Scharnhorst sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Schulausschuss nimmt den 1. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms zum Stand Mai 2020 zur Kenntnis
zu TOP 5.5
Ausbau und Leistungen digitaler Infrastrukturen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18181-20)
Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 10.09.2020
(Drucksache Nr.: 18181-20)
Es lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 10.09.2020 vor:
„Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 09.09.2020 vor:
Es liegt folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bauen,
Verkehr und Grün vom 01.09.2020 vor:
ABVG, 01.09.2020
Herr Rm Gebel stellt folgenden mündlichen Antrag hierzu:
Das Netz in Schulen soll für Schülerinnen und Schüler mindestens mit einem Gigabit
angebunden werden.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den Sachstandsbericht „Ausbau und
Leistungen digitaler Infrastrukturen“ zur Kenntnis.
Den o. a. mündlichen Antrag der Fraktion Die Linke und Piraten betrachtet der
Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün heute als eingebracht und überweist diesen
zwecks Beratung an den Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung,
Europa, Wissenschaft und Forschung.
Die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa,
Wissenschaft und Forschung sind sich einig, zu dem mündlichen Antrag der Fraktion Die
Linke & PIRATEN aus der Sitzung des ABVG keine Entscheidung treffen zu können. Die
Zuständigkeit für die Anbindung der Schulen liege eher beim Ausschuss für Personal und
Organisation. Der Antrag wird daher dorthin zur weiteren Beratung verwiesen.
Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und
Forschung nimmt den Sachstandsbericht „Ausbau und Leistungen digitaler Infrastrukturen“
zur Kenntnis.
Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach dem Fertigstellungstermin. Der bisher
benannte Termin 31.12.2028 sei auf eine Vorlage von Frau Jägers zurückzuführen. Vor diesem
Hintergrund möchte er dringend darum bitten, diesen Termin, auch im Hinblick auf die anstehende
Endgeräte-Ausstattung der Schulen, zu hinterfragen.
Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) bedankt sich für diese Vorlage. In den vergangenen Diskussionen habe
man die klare Erwartungshaltung formuliert, eine Antwort darüber zu erhalten, wer für diese Aufgabe
verantwortlich sei. Diese Frage sei auch mit der heute vorliegenden Vorlage nicht beantwortet. Seine
Fraktion habe immer noch die klare Erwartungshaltung, dass es am Ende eine Person gibt, die den
Hut für diese Aufgabe aufhabe. Für die Leitung der hier benannten Projektgruppen seien Kollegen
derselben Hierarchie vorgesehen, sodass im Zweifel keine Person die nötigen Kompetenzen
innehabe, eine abschließende Entscheidung treffen zu können. Seine Fraktion erwarte weiterhin, dass
eine Person benannt werde.
Herr Uhr (Stadtrat) führt aus, dass sich aus den unterschiedlichen Förderprogrammen im Bereich des
Breitbandausbaus Zeitziele ergeben, die deutlich vor dem 31.12.2028 liegen. Diese seien einzuhalten
und die Verwaltung arbeite mit Hochdruck daran, diese Fördermittel entsprechend zu akquirieren. Die
Vorlage beschreibe, dass noch eine Gesamtkoordination zu bilden sei, die dann das Dach über den
einzelnen Projektgruppen des Breitbandausbaus bilden werde.
Herr Zilian (10/FBL) erläutert bezüglich des vorliegenden Antrages der Fraktion DIE LINKE &
PIRATEN, dass im Anbindungskonzept für Schulen die Anbindung mit einem Gigabit vorgesehen sei.
Der Begriff „Glasfaseranbindung“ impliziere immer ein Gigabit. Dementsprechend sei die, im
vorliegenden Antrag geforderte Anbindung, sichergestellt. Das Förderprogramm für die
Glasfaseranbindung der Schulen sei so ausgerichtet, dass 2025 alle Schulen angebunden sind. Er
geht davon aus, dass die Dortmunder Schulen 2025 alle mit Glasfaser angebunden seien und über
Wlan verfügen. Im Bereich der städtischen Liegenschaften denke man derzeit über die Strukturen
nach, um auch hier an Tempo zuzulegen. Die zeitaufwendigste Komponente sei der Tiefbau, die reine
Anbindung im Gebäude, die vom Dortmunder Systemhaus ausgeführt würde sei hier nicht der
entscheidende Faktor.
Frau Dr. Tautorat (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) stellt auf Grund der vorangegangenen
Ausführungen fest, dass der Antrag ihrer Fraktion somit durch verwaltungshandeln erledigt sei.
Herr Waßmann (CDU-Fraktion) weist in Bezug auf den Tiefbau darauf hin, dass das Thema der
Baustellenkoordination allgegenwertig sei und man hier die Effizienz vorantreiben könne. Es sei
dringend notwendig die beteiligten Unternehmen an einen Tisch zu holen um nicht mehrfach
hintereinander eine Straße für unterschiedliche Anlässe aufzumachen. Es dürfe nicht passieren, dass
die Fördermittel für den Breitbandausbau, in beträchtlicher Größenordnung, nicht abgerufen werden
können, weil man sie nicht in der geforderten Zeit verbauen könne. Das Thema müsse auf Ebene des
Verwaltungsvorstandes einen größeren Stellenwert erlangen. Bisher sei auch die vor 2 Jahren
geschaffene Stelle eines Breitbandkoordinators bei der Wirtschaftsförderung noch nicht in
Erscheinung getreten. Hier stelle seine Fraktion sich die Frage, welchen Job ein Breitbandkoordinator
innehabe. Die Digitalisierung erlebe derzeit einen enormen Aufschwung, das Dortmunder Systemhaus
stoße an seine Grenzen und es wäre nicht fair, wenn Herrn Zilian anschließend Vorwürfe gemacht
würden, die ihm gar nicht zustünden. Es sei von großem Interesse, dass in diesem Thema deutlich
mehr Druck gemacht würde.
Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt die Auffassung, dass das Thema mehr in den
Fokus rücken müsse und eine schnelle Anbindung in aller Interesse sei.
Herr Ledune (WF) teilt mit, dass die Stadt Dortmund bundesweit die erste Großstadt sei, bei der das
Vergabeverfahren abgeschlossen sei. Einerseits habe man ein nicht einfaches
Förderkulissenverfahren und andererseits ein Vergabeverfahren. Der Breitbandkoordinator sei hier
sehr sorgfältig gewesen, sodass man ein sicheres Verfahren zum Abschluss bringen konnte. Einige
Städte, die mit mehr Tempo in das Vergabeverfahren gestartet seien, haben neu beginnen müssen,
weil das Verfahren zu unsicher gewesen sei. Der Zeitraum sei eng, man sei im ständigen Austausch
mit dem Fördergeber, denn auch dieser habe ein Interesse daran, dass die Maßnahme am Ende
umgesetzt werde. Mit dem Anbieter, der das Verfahren für sich entscheiden konnte werde man nun
einen genauen Fahrplan erarbeiten und er sei guter Dinge zügig erste Ergebnisse vorweisen zu
können. Auch im Bereich der Baustellenkoordination habe man Gespräche geführt und werde
zukünftig in enger Abstimmung arbeiten. Der Verwaltungsvorstand werde regelmäßige Berichte
erhalten.
Herr Waßmann bittet darum, nennenswerte Zwischenstände auch dem Ausschuss für Personal und
Organisation und dem Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft
und Forschung vorzulegen.
Die Verwaltung sagt dies zu.
Der Ausschuss für Personal und Organisation ist sich einig den Antrag der Fraktion DIE LINKE &
PIRATEN als erledigt anzusehen.
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den Sachstandsbericht „Ausbau und Leistungen digitaler Infrastrukturen“ zur Kenntnis.“
Herr Liskatin äußerte den Wunsch, die Organisation und Koordination zur Umsetzung der Digitalisierung besser zu verknüpfen, um Unstimmigkeiten zu vermeiden.
Frau Dr. Goll fragte nach dem Zusammenhang dieser Vorlage mit einer ähnlichen Vorlage zur Glasfaseranbindung an Schulen. Außerdem würden nicht alle Neuerungen wie interaktive Tafeln von allen Lehrern*innen angenommen.
Herr Depenbrock erklärte, es sei eine Vorlage über sämtliche städtischen Gebäude, Schule sei ein Bereich davon. Der Fachbereich sei immer einbezogen worden.
Bei der Beschaffung gebe es keine Sonderlösungen.
Frau Schneckenburger erklärte, die Vorlage enthalte insbesondere die unterschiedlichen Förderprogramme sowie die Zuständigkeiten dafür.
Herr Schiffers hob die Dringlichkeit von Breitbandanschlüssen/Glasfaseranbindungen an Schulen hervor.
Der Schulausschuss nahm die Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation zur Kenntnis.
Der Schulausschuss nimmt den Sachstandsbericht „Ausbau und Leistungen digitaler Infrastrukturen“ zur Kenntnis.
zu TOP 5.6
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 8. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17796-20)
Frau Dr. Goll bat um Erklärung zu Seite 4 - Standort TEK Osterstr. Da die Maßnahme bereits baulich umgesetzt und abgerechnet sei. Dann sei eine weitere Planung und ganzheitliche Betrachtung doch nicht mehr nötig.
Die Verwaltung teilte folgendes mit:
Am Standort Oesterstr. 66 wurde seinerzeit über KIF I der U3-Ausbau im Bestand als Block V-Maßnahme umgesetzt und finanziell abgewickelt.
Um den wachsenden Bedarf an Betreuungsplätzen im Ortsteil Brackel gerecht zu werden, wird dieser Standort mit der Zielsetzung "Projektentwicklung von bisher 6 Gruppen auf künftig 8 Gruppen" einer ganzheitlichen Betrachtung unterzogen.
Diese Entwicklung war zum Zeitpunkt der Maßnahmenumsetzung "Block V" nicht absehbar.
Die vorgesehene Bedarfsfeststellung ist ins 1. Quartal 2023 verschoben, da vorab ein Interim zur Auslagerung der TEK zu schaffen ist.
Der Schulausschuss nimmt den 8. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund zum Stichtag 01.07.2020 zur Kenntnis.
zu TOP 5.7
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 4. Sachstandbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18028-20)
Der Schulausschuss nimmt den 4. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund zum Stichtag 01.07.2020 zur Kenntnis.
zu TOP 5.8
Agenda 2030 - 19. Agenda-Zwischenbericht 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18125-20)
Der Schulausschuss nimmt den 19. Zwischenbericht für das Jahr 2019 zur Kenntnis.
zu TOP 5.9
Zwischenbericht zu den Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17184-20)
Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 10.06.2020
(Drucksache Nr.: 17184-20)
Es lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 10.6.2020 vor:
„Die SPD-Fraktion bemängelt, dass in diesem Zwischenbericht Projekte als Nordwärts-
Projekte beschrieben werden, bei denen Nordwärts gar nicht involviert war, wie z.B. der
„Sternmarsch“.
Die Fraktion B90/Die Grünen schließen sich dieser Meinung an und sind weiterhin erstaunt,
dass mittlerweile Pflichtaufgaben der Verwaltung als Projekte deklariert werden. Auch
würden die eigentlichen Akteure und Initiatoren der Projekte nicht mehr genannt.
Nordwärts ist als Bürgerprojekt gestartet, das wird leider nicht mehr deutlich.
Grundsätzlich ist die Bezirksvertretung über die vielen Projekte erfreut.
Die Bezirksvertretung Mengede nimmt den Zwischenbericht zu den Ergebnissen und
Wirkungen des Projektes "nordwärts" mit den gemachten Anmerkungen zur Kenntnis.“
Frau Dr. Goll kritisierte den Satz "Das Nordwärts-Projekt habe bewirkt, dass die Zahl der Schüler*innen gestiegen ist." Wirkung lasse sich nur durch empirische Untersuchungen belegen.
Frau Schneckenburger erklärte, die Federführung für die Vorlage liege nicht im Dezernat 4. Fragen dazu sollten möglichst im zuständigen Fachausschuss gestellt werden, da diese nicht im Schulausschuss beantwortet werden können.
Der Schulausschuss nimmt den Zwischenbericht zu den Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts" sowie die Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede zur Kenntnis.
zu TOP 5.10
Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17716-20)
Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 09.09.2020
(Drucksache Nr.: 17716-20)
Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 10.09.2020
(Drucksache Nr.: 17716-20)
Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 16.09.2020
Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 17.09.2020
(Drucksache Nr.: 17716-20)
Dem Schulausschuss lagen folgende Empfehlungen vor:
Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 09.09.2020 zu TOP 11.1 Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2020:
„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt mehrheitlich 11 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die Linke & Piraten) und
1 Gegenstimme (Herr Urbanek/AfD) den nachfolgenden Antrag der Fraktion Die Linke &
Piraten:
„Die auf S. 24 des Sachstandsberichtes angeregte weitere Vollzeitstelle einer
muttersprachlichen Familienbegleiterin wird eingerichtet.
Begründung:
Der Sachstandsbericht legt dar, dass ein Teil der EU2-Zuwander*innen aus der Nordstadt in
andere Stadtteile abwandert. Eine muttersprachliche Betreuung könne unter den Umständen
eines erweiterten räumlichen Zuständigkeitsbereichs des muttersprachlichen
Familienhelfer*innen -Teams für nicht mehr in der Nordstadt ansässige Angehörige dieser
Bevölkerungsgruppe nicht aufrechterhalten werden.
Eine räumliche Durchmischung von Bevölkerungsgruppen ist aus vielerlei Gründen
wünschenswert und sollte nicht dadurch behindert werden dass es für effizient befundene
Hilfsangebote nur in der Nordstadt gibt.“
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den „Sachstandsbericht Zuwanderung aus
Südosteuropa 2019“ mit oben genannten Zusatz (Antrag Fraktion Die Linke & Piraten) zur
Kenntnis.“
Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 10.09.2020 zu TOP 4.2.8 Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2020:
„Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 09.09.2020 vor:
Text s. o.
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung
Innenstadt-Nord zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den „Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2019“ zur Kenntnis.“
Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 16.09.2020 zu TOP 3.9 Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2020:
„Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord vom 09.09.2020:
Text s. o.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den „Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2019“ sowie die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord zur Kenntnis. Der hierin enthaltenen Antrag wird aufgrund weiteren Beratungsbedarfes der SPD-Fraktion heute lediglich als eingebracht betrachtet.“
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 17.09.2020 zu TOP 7.4 Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2020
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 09.09.20 vor. Text s. o.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 10.09.20 vor. Text s. o.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 16.09.20 vor: Text s. o.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlungen der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord, des Ausschusses für Personal und Organisation und des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den „Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2019“ zur Kenntnis.“
Der Schulausschuss nimmt die Empfehlungen der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord, des Ausschusses für Personal und Organisation, Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Kenntnis.
Der Schulausschuss nimmt den „Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2019“ zur Kenntnis.
6. Anträge / Anfragen
zu TOP 6.1
Lüftung in Schulräumen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 18649-20)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 18649-20-E1)
Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen vor:
„… die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Welche konkreten Erkenntnisse hat die Verwaltung über die Situation der Klassenraumbelüftung an den einzelnen Dortmunder Schulen?
2. Welche Rückmeldungen bzw. Forderungen der Schulen hinsichtlich mangelhafter Lüftungsmöglichkeiten insbesondere seit der Wiederaufnahme des Unterrichts nach der Corona-Pause sind der Verwaltung bekannt?
3. Welche Hinweise und Unterstützungen für die Schulen hinsichtlich der Belüftungssituationen gibt es?
Begründung:
Durch die weiterhin bestehende Gefährdung durch die Corona-Pandemie besteht in den Schulen die Notwendigkeit einer gut funktionierenden regelmäßigen Lüftung. An vielen Schulen können aber auch aus Gründen der Unfallverhütung Fenster nicht oder nur teilweise geöffnet werden.“
Der vom Schulausschuss unter TOP 3.1 abgestimmte Antrag:
„Der Schulausschuss fordert die Verwaltung auf, bauliche Veränderungen, die sich aus der Pandemie ergeben, in die Schulbauleitlinie einzuarbeiten und regelmäßig anzupassen.“
soll Bestandteil der o. g. Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen werden.
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
zu TOP 6.2
Umwandlung von Schulen in Gesamtschulen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 18646-20)
Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
„… die CDU-Fraktion im Schulausschuss bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 23. September 2020 sowie um mündliche Berichterstattung zu nachfolgend beschriebenem Sachverhalt.
Die Verwaltung möge darlegen, welche „weitere Schule“ neben der Reinoldi-Sekundarschule unter Umständen ebenfalls in eine Gesamtschule umgewandelt werden könnte. In die Ausführungen sind mögliche Auswirkungen auf weitere betroffene Schulen miteinzubeziehen.
Wir bitten daher um einen mündlichen Bericht im Rahmen der Sitzung.
Begründung
Im Rahmen einer vor Kurzem von den „Stadteltern Dortmund“ organisierten Online-Diskussionsveranstaltung mit den Kandidatinnen und Kandidaten zur Oberbürgermeisterwahl 2020 äußerte sich Frau StR Schneckenburger dahingehend, dass neben der Reinoldi-Sekundarschule gegebenenfalls eine weitere Schule im Stadtgebiet in eine Gesamtschule umgewandelt werden solle. Daher bittet die CDU-Fraktion höflich um weitergehende Informationen bezüglich dieser Gedankenspiele.“
Frau Dr. Goll führte kurz aus, sie sehe im Moment keine Notwendigkeit zur Umwandlung von Schulen. Über zusätzliche Schulen könne man wg. der Zunahme von Schülerzahlen reden. Frau Schneckenburger möge kurz erläutern, wie sie sich das vorstelle.
Frau Schneckenburger erklärte, dass es keine konkretisierten Planungen gebe. Eine neue Gesamtschule in einem Stadtbezirk hätte Auswirkungen auf die anderen Schulformen im Bezirk. Die Hauptschulen unter besondere Beobachtung zu stellen, sei nicht Ziel der Verwaltung. Neubauten von Gesamtschulen seien gegenüber einer Umwandlung einfacher umzusetzen. Eine Umwandlung erfordere besondere Abstimmung mit Schulleitung, Kollegien und Eltern. Aber man müsse beide Perspektiven offen lassen.
Eine weitere schriftliche Stellungnahme ist nicht erforderlich.
Die Ausschussvorsitzende dankte für die Mitarbeit am heutigen Tage und schloss die öffentliche Sitzung um 18.30 Uhr.
A l t u n d a l –K ö s e Dr. G o l l F ä r b e r
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin
(See attached file: zu_TOP_3.4_Niederschrift_23.09.2020.pdf)