Niederschrift (öffentlich)

über die 6. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst


am 15.06.2021
Gesamtschule Scharnhorst, Mackenrothweg 15, 44328 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:30 - 17:10 Uhr

Anwesend: 18 Mitglieder

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD-Fraktion

Klaus Ahrenhöfer
Andrea Ivo - stellv. Bezirksbürgermeisterin
Albina Klimmek
Ralf Konstanti
Dietrich Labenz
Herbert Niehage
Norbert Schlienkamp

CDU-Fraktion

Stefan Bollrath
Jürgen Focke
Werner Gollnick - Bezirksbürgermeister
Thomas Offermann

B90/Die Grünen

Mamadou Bobo Barry
Norbert Ernst
Wolfram Frebel

AfD-Fraktion

Mike Dennis Barthold
Matthias Helferich - nicht anwesend -

Die Fraktion (Die Linke/Die Partei)

Matthias Storkebaum
Florian Heimann

FDP
Xenia Buxmann

b) Mitglieder ohne Stimmrecht:

Ratsvertreter

Olaf Schlienkamp, SPD-Fraktion

c) Verwaltung
Marion Hardt Bezirksverwaltungsstelle Do-Scharnhorst
Birgit Decker Bezirksverwaltungsstelle Do-Scharnhorst
Cornelius Boensmann Bürgerdienste

d) Gäste

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 6. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst,
am 15.06.2021, Beginn 15:30 Uhr,
Gesamtschule Scharnhorst, Mackenrothweg 15, 44328 Dortmund

1. Regularien

1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst am 11.05.2021

2. Einwohnerfragestunde

3. Berichterstattungen

4. Anregungen und Beschwerden

5. Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

5.1 Umsetzung der Bundesförderung "Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumluft- technischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten" in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20833-21)

5.2 Zukünftige Tagungsorte der Bezirksvertretung Scharnhorst
(33) (Drucksache Nr.: 18986-20-E1)

6. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen

6.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes - Westfalenhütte -
hier: Beitrittsbeschluss (§ 2 Abs. 1 Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO))

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20697-21)

6.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 15b des Flächennutzungsplanes Dortmund - Westfalenhütte -
hier: einleitender Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes im vereinfachten Verfahren mit Durchführung eines eingeschränkten Beteiligungsverfahrens nach § 13 Baugesetzbuch

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21042-21)

6.3 Bauantrag für die Nutzungsänderung einer offenen Scheune zu einem Wohnhaus mit Anbau, Am Beisenkamp 15a, Gemarkung Kirchderne, Flur 1, Flurstück 1121
-61/5-2-050855-
Bauvorhaben nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 20903-21)

6.4 Fahrplanwechsel am 18.08.2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21131-21)

6.5 Erarbeitung einer Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20421-21)

6.6 Städtebauförderprogramm 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20874-21)

6.7 Strukturplan Zeche Gneisenau Dortmund-Derne
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21351-21)

6.8 Ausbauplanung der Bahnstrecke Dortmund - Hamm im Stadtbezirk Scharnhorst
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21353-21)

7. Mobilität, Infrastruktur. Grün

7.1 Straßenverzeichnis als Bestandteil der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) für das Jahr 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19511-21)

7.2 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund - 10. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20619-21)


7.3 Ausbau der Erschließungsanlage "In der Liethe", Beschlusserhöhung
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20980-21)

7.4 Abbau Fußgängerampel Höhe Altenheim Dortmund-Derne und Sicherung des Altenheims durch Hinweisschilder
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21357-21)

7.5 Aufstellen von Müllboxen auf dem Rad-Wanderweg entlang der Körne in Dortmund- Kurl/Husen
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21358-21)

7.6 Sicherung der Überwege Altenderner Straße und Auf dem Brink über die Route Industriekultur 56 (ehemalige Werksbahntrasse Gneisenau-Lünen)
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21350-21)

7.7 Beleuchtung der Skateranlage im Gneisenaupark / Kornblumenstraße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21354-21)

7.8 Errichtungen von geeigneten Zufahrtssperren zum Stadtteilpark in Scharnhorst - zwischen Flughafenstraße, Gleiwitzstraße und Lautastraße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21348-21)

7.9 Prüfauftrag: Ausweisung von Grillplätzen im Stadtteilpark zwischen Flughafenstraße, Gleiwitzstraße und Lautastraße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21349-21)

8. Kinder, Jugend, Schule

8.1 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung bis zum Schuljahr 2026/27 (Grundschulen) bzw. 2027/28 (weiterführende Schulen)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17719-20)

8.2 Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2021/22 zu den weiterführenden Schulen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20459-21)

8.3 TEK-Bauleitlinie für Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20306-21)

8.4 7. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand:30.04.2021)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21053-21)

9. Soziales, Arbeit, Gesundheit, Familie



10. Kultur, Sport, Freizeit

10.1 Masterplan Sport (Sportentwicklungsplanung) für die Stadt Dortmund
Zweiter Zwischenbericht

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20462-21)

11. Finanzen und Liegenschaften

11.1 Haushaltsmittel der Bezirksvertretung (BV) Scharnhorst für das Jahr 2016
Senioren- bzw. behindertengerechter Umbau der Toilettenanlagen in den AWO-Begegnungsstätten Lanstrop und Kirchderne
hier: Aufhebung des Beschlusses

Stellungnahme nach § 14 GeschO (65)
(Drucksache Nr.: 02653-15-E34)

11.2 Haushaltsmittel der Bezirksvertretung Scharnhorst für das Jahr 2015
hier: Aufhebung des Beschlusses Sanierung Am Brandhof

Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 14335-14-E5)

11.3 Kultur- und Vereinsförderung Juni 2021
(Drucksache Nr.: 21437-21)

12. Anfragen

12.1 Verkehrsströme im Stadtbezirk Scharnhorst nach Fertigstellung der nördlichen Autobahnauf- und -abfahrt zur A 2 in Lünen
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21356-21)

13. Mitteilungen


Der Bezirksbürgermeister Herr Gollnick eröffnet die Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Scharnhorst und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest. Ferner weist er auf die Aufzeichnung der Sitzung hin.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Ernst benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Herr Gollnick weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Es liegt eine Dringlichkeitsvorlage zum Bushaltestellenprogramm 2021-2022 vor, die einstimmig unter TOP 7.10 beraten werden soll.

Es liegt eine Dringlichkeitsvorlage zur Verlängerung der Linksabbiegespur Sinterstraße/Rüschebrinkstraße vor, die einstimmig unter TOP 7.11 beraten werden soll.

Es liegt ein Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion vor, dessen Aufnahme in die TOP bei einer Ja-Stimme der AfD-Fraktion mit Mehrheit abgelehnt wird.

Darüber hinaus wurde ein gemeinsamer Antrag von SPD- und CDU-Fraktion, B90/Die Grünen und Frau Buxmann (FDP) zum bestehenden TOP 11.2 vorgelegt.

Die Tagesordnung wird mit genannten Erweiterungen festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst am 11.05.2021

Die Niederschrift über die 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst am 11.05.2021 wird mit Mehrheit - bei den drei Gegenstimmen von B90/Die Grünen - genehmigt.


2. Einwohnerfragestunde

zu TOP 2.1


Es erscheint Frau L. aus Dortmund-Derne und weist darauf hin, dass die Friedrich-Hölscher-Straße in Scharnhorst-Alt wegen Bauarbeiten für den Buslinienverkehr gesperrt wird. Aufgrund dieser Tatsache wären die Menschen in dem dortigen Wohnbereich, die auf den Bus angewiesen sind, hinsichtlich ihrer Mobilität stark eingeschränkt und teilweise von der Teilhabe am öffentlichen Leben abgeschnitten. Frau L. bittet die Bezirksvertretung, dieses Problem im Auge zu behalten.

Der Bezirksbürgermeister sagte ihr zu, sich entsprechend kundig zu machen.


3. Berichterstattungen

4. Anregungen und Beschwerden

5. Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 5.1
Umsetzung der Bundesförderung "Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumluft- technischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten" in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20833-21)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.


Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
a) die Umsetzung und Finanzierung gemäß den förderrechtlichen Regelungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für die in der Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 634.400 EUR über das Förderprogramm „Corona-gerechte Um-und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“.

Bei der Auswahl von geeigneten Projekten wird der Ziff. 5 der Förderrichtlinie entsprochen.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass es aufgrund der Tatsache, dass bei den Maßnahmen derzeit noch keine abgeschlossene Planung vorliegt, im weiteren Planungsverlauf zu Kostenabweichungen gegenüber dem aktuellen Stand kommen kann.

Ebenso beschließt der Rat
b) zur Beschleunigung der Maßnahmenumsetzung den Verzicht auf separate Planungs- und Ausführungsbeschlüsse zu den Maßnahmen des Förderprogramms.
c) gem. § 83 GO NRW die außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2021 an investiven Haushaltsmitteln in Höhe von insgesamt 211.467 EUR innerhalb der Budgets der Fachbereiche 24 und 40, sowie die Bereitstellung von außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gem. § 85 i.V.m. § 83 GO NRW im Jahr 2021 für das Haushaltsjahr 2022 i.H.v. insgesamt 422.933 EUR. Die Einzelmaßnahmen mit den genauen Aufteilungen und die Deckungspositionen können der Anlage 2 entnommen werden.

Die politischen Gremien werden im Rahmen eines Abschlussberichtes in 2021 über die Entwicklung der Projekte in Kenntnis gesetzt.






zu TOP 5.2
Zukünftige Tagungsorte der Bezirksvertretung Scharnhorst
(33)
(Drucksache Nr.: 18986-20-E1)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Mitteilung des Herrn Stadtrat Dahmen zur Kenntnis.

Der Bezirksbürgermeister behält sich vor, der jeweiligen Lage und Erfordernissen entsprechend, einen anderen Sitzungsort vorzuschlagen.


6. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen

zu TOP 6.1
Bauleitplanung; Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes - Westfalenhütte -
hier: Beitrittsbeschluss (§ 2 Abs. 1 Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO))
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20697-21)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.


Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt, den Maßgaben der Bezirksregierung Arnsberg zur Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes – Westfalenhütte – beizutreten (Beitrittsbeschluss). Die Verwaltung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung und den Beitrittsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO) vom 26.08.1999 (GV NW, S. 516/SGV NRW 2023)



zu TOP 6.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 15b des Flächennutzungsplanes Dortmund - Westfalenhütte -
hier: einleitender Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes im vereinfachten Verfahren mit Durchführung eines eingeschränkten Beteiligungsverfahrens nach § 13 Baugesetzbuch
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21042-21)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.


Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,
I. den Flächennutzungsplan vom 31.12.2004 in dem in Punkt 2 der Vorlage beschriebenen Bereich zu ändern (Änderung Nr. 15b)

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 und § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S 2414, BGBl. III FNA 213-1)
II. ein eingeschränktes Beteiligungsverfahren zur Darstellung mit Bedingung im Flächennutzungsplan durchzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634, zuletzt geändert durch Art. 2 G vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728))


zu TOP 6.3
Bauantrag für die Nutzungsänderung einer offenen Scheune zu einem Wohnhaus mit Anbau, Am Beisenkamp 15a, Gemarkung Kirchderne, Flur 1, Flurstück 1121
-61/5-2-050855-
Bauvorhaben nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20903-21)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Entscheidung der Verwaltung, eine Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens.


zu TOP 6.4
Fahrplanwechsel am 18.08.2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21131-21)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 6.5
Erarbeitung einer Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20421-21)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Erarbeitung der Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund durch die Verwaltung.


zu TOP 6.6
Städtebauförderprogramm 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20874-21)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Aufnahme der in der Begründung beschriebenen Stadterneuerungsprojekte in das Städtebauförderprogramm (StbFP) 2022 und beauftragt das Amt für Stadterneuerung mit der Beantragung der entsprechenden Städtebauförderungsmittel gemäß der beschriebenen Priorisierung.
Der Beschluss beinhaltet im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung auch die Vergabe von Planungsaufträgen (Leistungsphasen 1 bis 6 HOAI) zur Qualifizierung von Antragstellungen.


zu TOP 6.7
Strukturplan Zeche Gneiseau Dortmund-Derne
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21351-21)

Abstimmungsergebnis:
1 Enthaltung Herr Barry (B89/Die Grünen)
2 Nichtbeteiligungen von Herrn Ernst und Herrn Frebel (B90/Die Grünen)
15 Ja-Stimmen SPD- und CDU-Fraktion, Die Fraktion, AfD-Fraktion, Frau Buxmann (FDP)

Herr Frebel moniert, es handele sich um eine Anfrage und nicht um einen Antrag, so dass keine Abstimmung erforderlich sei.

Nachdem der Ausschuss AKUSW sich entgegen dem eindeutigen Votum der Bezirksvertretung Scharnhorst gegen die investorengestützte Weiterentwicklung des ehemaligen Zechengeländes Gneisenau ausgesprochen hat und die Stadtverwaltung diesem Votum folgt, bittet die Bezirksvertretung einstimmig die Verwaltung um Auskunft, wann und wie es mit der Entwicklung Gneisenau weitergeht und vor allem, wer die Finanzierung dieser Vorhaben übernimmt.

Begründung

Die Bezirksvertretung Scharnhorst hat sich in der ihrer Sitzung am 09.06.2020 unter Top 6.11 mehrheitlich für die investorengestützte Weiterentwicklung des ehemaligen Zechengeländes Gneisenau ausgesprochen, weil die Finanzierung dieses Vorhabens durch die Fa. Dreier gesichert ist und somit eine reelle Chance besteht, dass das Vorhaben zeitnah umgesetzt wird und die Derner Bürger schnell in den Genuss des Vorhabens kommen. Auch das Argument, dass die investorengestützte Weiterentwicklung eventuell förderschädlich sein könnte, ist durch ein Schreiben des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, welches der Bezirksvertretung vorliegt, widerlegt. Da sich nun der AKUSW und die Stadtverwaltung gegen die von der Bezirksvertretung favorisierte investorengestützte Weiterentwicklung des ehemaligen Zechengeländes ausgesprochen haben, bittet die Bezirksvertretung nun um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wann ist mit einer konkreten Umsetzung des Strukturplans Zeche Gneisenau In Dortmund – Derne zu rechnen?
2. Wer übernimmt den Ankauf der notwendigen Grundstücke und wer finanziert die Bauvorhaben des Strukturplans Dortmund – Derne?
3. Welche Nutzungen sind für die Gebäude des Strukturplans Dortmund – Derne vorgesehen und wie stellt sich die nachhaltige Wirtschaftlichkeit dar?
4. Wer finanziert und baut einen Raum für Beratungen und Sitzungen für Vereine und Institutionen?
5. Wer baut und finanziert auf Höhe des Dienstleistungsriegels ein Café mit Außengastronomie?
6. Wer baut und finanziert eine behindertengerechte Rampe mit Treppenanlage zur Verbindung des höher gelegenen Stadtteilparks mit der Gewerbefläche?
7. Wer finanziert und gestaltet die Platzfläche zwischen den Schächten?
8. Wer baut und finanziert einen separaten Veranstaltungsraum für den Förderverein Zechenkultur Gneisenau, der mit der Maschinenhalle verbunden wird?
Die unter Punkt 4 bis 8 genannten Maßnahmen sind alle mit der investorengestützten Weiterentwicklung verbunden und stellen eine echte Aufwertung des Stadtteils Dortmund-Derne dar. Da es der Bezirksvertretung um konkrete Verbessrungen im Stadtteil Dortmund-Derne geht, bittet sie zeitnah um die Beantwortung der aufgeworfenen Fragen!








zu TOP 6.8
Ausbauplanung der Bahnstrecke Dortmund - Hamm im Stadtbezirk Scharnhorst
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21353-21)


Abstimmungsergebnis:
3 Nichtbeteiligungen von B90/Die Grünen
15 Ja-Stimmen SPD- und CDU-Fraktion, Die Fraktion, AfD-Fraktion, Frau Buxmann (FDP)

Herr Frebel moniert, dass es sich um eine Anfrage und nicht um einen Antrag handelt.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst bezieht sich auf die Stellungnahme von Herrn Stadtrat Ludger Wilde zum Stand der Verhandlungen zum Erwerb der Park & Ride-Fläche Mühlackerplatz am Bahnhof Dortmund-Kurl vom 13.04.2021, Drucksache-Nr. 04304-16,E 1 – E 8, und bittet die Stadtverwaltung einstimmig um Auskunft, wie sich die von der Deutschen Bahn angeführten zukünftigen Ausbauplanungen der Strecke im Zuge des Schienenwegeausbaus auf die Projekte „Beseitigung Bahnübergang Dortmund-Husen“ und Unterquerung der Bahnstrecke zur Verbindung der Naherholungsgebiete „Hohenbuschei“ und „Alte Körne“ auswirken.

Begründung:

Seit Jahrzehnten wird die Beseitigung des Bahnübergangs in Dortmund-Husen geplant, wobei sich der Baubeginn in schöner Regelmäßigkeit immer weiter nach hinten verschoben hat. Mittlerweile spricht man von einem Baubeginn frühestens im Jahre 2025. Wenn aber, wie in der oben genannten Stellungnahme dargelegt, noch konkrete Entscheidungen über noch in Planung befindliche Kapazitätssteigerungen, die einen zusätzlichen Flächenbedarf bedingen, ausstehen, dann stellt sich der Bezirksvertretung Scharnhorst die Frage, ob diese noch ausstehenden Entscheidungen auch in die laufenden Planungen zur Beseitigung des Bahnübergangs Dortmund -Husen eingreifen und den Baubeginn weiter verzögern. Das gleiche gilt für die seit Jahren geplante Unterquerung der Bahnstrecke zwischen den Naherholungsgebieten „Hohenbuschei“ und „Alte Körne“. Die Bezirksvertretung bittet daher um Auskunft zum vorgenannten Themenkomplex.


7. Mobilität, Infrastruktur. Grün

zu TOP 7.1
Straßenverzeichnis als Bestandteil der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) für das Jahr 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19511-21)



Beschluss

Die Bezirksvertretung Dortmund-Scharnhorst empfiehlt einstimmig im Rahmen des Anhörungsverfahrens dem Rat der Stadt Dortmund, den anliegenden Entwurf des Straßenverzeichnisses einschließlich der ausgeführten Änderungen bzw. Ergänzungen als Bestandteil der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) für das Jahr 2022 zu beschließen.


zu TOP 7.2
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund - 10. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20619-21)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt den 10. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund zum Stichtag 01.04.2021 zur Kenntnis.


zu TOP 7.3
Ausbau der Erschließungsanlage "In der Liethe", Beschlusserhöhung
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20980-21)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst beschließt einstimmig in Ergänzung des Baubeschlusses vom 19.03.2019 (Drucksache Nr. 13023-18) und vorbehaltlich der Zustimmung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu der Finanzierung aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (SV GVVF) den verkehrsmäßigen Ausbau der Erschließungsanlage „In der Liethe 225“ - Satzung Grevel - mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 440.000,00 Euro.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt, das von der Bezirksvertretung Scharnhorst am 19.03.2019 (Drucksache Nr. 13023-18) beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 150.000,00 Euro auf 440.000,00 Euro zu erhöhen. Die Finanzierung des verkehrsmäßigen Ausbaus der Erschließungsanlage (1. Ausbaustufe) „In der Liethe 225“ - Satzung Grevel - erfolgt aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (SV GVVF). Es sind folgende Auszahlungen vorgesehen:

Haushaltsjahr 2021: 290.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 150.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem Haushaltsjahr 2022 einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 1.500,00 Euro. Der jährliche Gesamtfolgeaufwand wird in einem dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschluss bezüglich der zweiten Ausbaustufe dargestellt.
zu TOP 7.4
Abbau Fußgängerampel Höhe Altenheim Dortmund-Derne und Sicherung des Altenheims durch Hinweisschilder
erweiterter Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21357-21)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst bittet einstimmig die Verwaltung, die seit mehreren Jahren außer Betrieb befindliche Fußgängerampelanlage auf der Altenderner Straße in Höhe des Altenheims abzubauen und alternativ zur entfallenen Fußgängerampel die Einrichtung eines Zebrastreifens zu prüfen

Die Ampelanlage ist seit vielen Jahren außer Betrieb. Eine Wiederinbetriebnahme ist seinerzeit von der Stadt Dortmund wegen mangelnder Frequentierung des Überwegs in Höhe des Altenheims Dortmund-Derne abgelehnt worden. Da eine Wiederinbetriebnahme der Ampelanlage nicht zu erwarten ist, ist diese komplett abzubauen, um das Straßenbild in diesem Bereich aufzuwerten. Darüber hinaus weist die Altenderner Straße in diesem Bereich einen geraden Verlauf auf, der zu überhöhten Geschwindigkeiten verleiten kann.


zu TOP 7.5
Aufstellen von Müllboxen auf dem Rad-Wanderweg entlang der Körne in Dortmund- Kurl/Husen
erweiterter Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21358-21)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst bittet einstimmig darum, entlang des Rad- / Wanderweges entlang der Körne zwischen der Kurler Straße und der Wickeder Straße in Dortmund Kurl / Husen in geeigneten Abständen vor allem an den Sitzgelegenheiten Müllboxen aufzustellen.

Der oben genannte Rad- / Wanderweg ist sowohl bei Radfahrern als auch bei Spaziergängern sehr beliebt. Durch die starke Frequentierung des Weges und das Fehlen der Müllboxen kommt es in diesem Bereich immer wieder zu Vermüllungen, die zum einen eine Gefahr für Mensch und Tier darstellen und zum anderen das an sich schöne Naherholungsgebiet unattraktiv werden lassen. Um dem entgegen zu wirken, hält die Bezirksvertretung Scharnhorst die Aufstellung von Müllboxen in bestimmten Abständen für sinnvoll.


zu TOP 7.6
Sicherung der Überwege Altenderner Straße und Auf dem Brink über die Route Industriekultur 56 (ehemalige Werksbahntrasse Gneisenau-Lünen)
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21350-21)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst bittet einstimmig - bei den Enthaltungen von B90/Die Grünen - die Verwaltung, die Leitplanken am Überweg der Altenderner Straße über die Route Industriekultur 56 (ehemalige Werksbahntrasse Gneisenau-Lünen) zu erneuern und die Holzabsperrungen am Überweg „Auf dem Brink“ über die Route Industriekultur 56 zu erneuern.

Die vorgenannten Absperranlagen sollen Fußgänger vor den abschüssigen Geländebereichen an diesen Übergängen schützen. Da die Leitplanken (Altenderner Straße) und Holzabsperrungen (Auf dem Brink) stark verrostet bzw. stark verrottet und beschädigt sind, stellen sie eine erhebliche Gefahr für Fußgänger in diesem Bereich dar. Aus diesem Grunde hält es die Bezirksvertretung für gerechtfertigt, die oben genannten Absperranlagen zu erneuern bzw. instand zu setzen.


zu TOP 7.7
Beleuchtung der Skateranlage im Gneisenaupark / Kornblumenstraße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21354-21)

Abstimmungsergebnis:
9 Ja-Stimmen - SPD-Fraktion, Die Fraktion
9 Ja-Stimmen - CDU-Fraktion, B90/Die Grünen, AfD-Fraktion, Frau Buxmann (FDP)

Eine Mehrheit wurde nicht erreicht, der Antrag gilt als abgelehnt.

Im Laufe der Diskussion wurden verschiedene Punkte zu pro und contra einer Beleuchtung und deren Nutzen hinsichtlich Vandalismus ausgetauscht.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst bittet die Verwaltung, an der oben genannten Skateranlage im Gneisenaupark / Kornblumenstraße eine Beleuchtung zu installieren, um nächtlichem Vandalismus entgegenzuwirken.

Begründung:

Die Skateranlage im Gneisenaupark / Kornblumenstraße in Höhe der Kita wird in den Abend - und Nachtstunden häufig von Jugendlichen besucht, die im Schutz der Dunkelheit Müllkübel zerstören und den Müll in der gesamten Anlage verstreuen sowie weitere Beschädigungen und Verschmutzungen der Anlagen begehen. Um diesem Vandalismus entgegen zu wirken, hält die Bezirksvertretung die Installation einer geeigneten Beleuchtungsanlage für hilfreich.


Der mündlich von der AfD-Fraktion gestellte Antrag, den örtlichen Präsenzdienst des Ordnungsamts in diesem Bereich öfter kontrollieren zu lassen wird bei einer Ja-Stimme der AfD-Fraktion mit Mehrheit abgelehnt.





zu TOP 7.8
Errichtungen von geeigneten Zufahrtssperren zum Stadtteilpark in Scharnhorst - zwischen Flughafenstraße, Gleiwitzstraße und Lautastraße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21348-21)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst bittet einstimmig - bei Enthaltung der AfD-Fraktion - die Verwaltung, die illegalen Zufahrten zu dem oben genannten Stadtteilpark durch geeignete Anlagen für Fahrzeuge aller Art zu sperren und auf dem Erdhügel, der den Stadtteilpark von der Bebauung der Lautastraße trennt, einen möglichst undurchlässigen Bewuchs in geeigneter Art und Weise anzupflanzen und zu belassen.

Der oben genannte Stadteilpark ist in der Vergangenheit oft mit PKWs befahren worden, um umfangreiches Equipment für Feierlichkeiten (Grillgut, Sitzbänke, Tische, Pavillons etc.) zu transportieren. Diese Feierlichkeiten führten in der Vergangenheit leider zu erheblichen Lärmbelästigungen bis in die späten Abendstunden für die Anwohner und trugen zur extremen Vermüllung des Stadtteilparks bei. Dabei kam es auch zu Verunreinigungen der benachbarten Grundstücke unter anderem, indem die Teilnehmer der Feiern ihre Notdurft an den Grundstücksgrenzen verrichtet haben. In einem Ortstermin mit den betroffenen Anwohnern, dem Ordnungsamt der Stadt Dortmund und der Polizei ist verabredet worden, die Zufahrten des Stadtteilparks für Fahrzeuge aller Art zu sperren, um dadurch die Attraktivität des Parks für große Familienfeiern einzuschränken. Weiterhin sollte auf dem Erdhügel, der den Stadtteilpark von der Bebauung Lautastraße trennt, ein möglichst undurchlässiger dichter Bewuchs angepflanzt und belassen werden, um die Grundstücke der Lautastraße besser vom Geschehen im Stadtteilpark abzuschirmen.


zu TOP 7.9
Prüfauftrag: Ausweisung von Grillplätzen im Stadtteilpark zwischen Flughafenstraße, Gleiwitzstraße und Lautastraße
erweiterter Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21349-21)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst bittet die Verwaltung einstimmig im vorderen Bereich des Stadtteilparks Scharnhorst zur Straße hin zwei geeignete Plätze zum Grillen zu bauen.
Wichtig ist insbesondere, dass der Abstand zum Spielplatz / Wohnbebauung hierbei ausreichend groß bemessen wird.

In dem oben genannten Stadteilpark sind in der Vergangenheit oft von großen Gruppen ausgedehnte Grillfeste gefeiert worden. Diese Feierlichkeiten führten in der Vergangenheit leider zu erheblichen Lärmbelästigungen bis in die späten Abendstunden für die Anwohner und trugen zur extremen Vermüllung des Stadtteilparks bei. Dabei sind wahllos Flächen des Stadtteilparks einschließlich der vorhandenen Kinderspielplätze zum Grillen genutzt und verunreinigt worden. Aus diesem Grund wird die Stadt Dortmund gebeten, die Ausweisung bestimmter Grillplätze zu prüfen, um die missbräuchliche Nutzung des Stadtteilparks einzudämmen.

zu TOP 7.10
Fortschreibung Bushaltestellenprogramm 2021-2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19378-20)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt einstimmig - bei der Enthaltung des Herrn Storkebaum (Die Fraktion) - dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Beschluss
1.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die „Fortschreibung des Bushaltestellenprogramms 2021 - 2022“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.050.000,00 Euro. Im Einzelnen handelt es sich um die in der Begründung und den Anlagen näher erläuterten Maßnahmen zum barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen auf Dortmunder Stadtgebiet gem. beigefügter Priorisierung für die einzelnen Stadtbezirke.

2.
Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung, sofern die Submissionsergebnisse der Ausschreibungspakete oberhalb der veranschlagten Kosten liegen, in eigener Verantwortung zu entscheiden, welche Haltestellensteige zunächst nicht umgesetzt und für Folgeprogramme zurückgestellt werden. Liegen die Submissionsergebnisse hingegen unterhalb der zurzeit veranschlagten Kosten, so ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, in eigener Verantwortung zu entscheiden, welche zusätzlichen Haltestellensteige im jeweiligen Haushaltsjahr in das Programm aufgenommen werden.

Auch ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, bei Umsetzungsschwierigkeiten in Einzelfällen Maßnahmen zeitlich zu verschieben oder Ersatzmaßnahmen auszuführen.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014555 – Haltestellenprogramm (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2022 1.050.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Jahr 2023, eine jährliche
Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 11.900,00 Euro.



zu TOP 7.11
Rüschebrinkstraße - Verlängerung der Linksabbiegespur von Sinterstraße bis Knotenpunkt Rüschebrink-/Springorumstraße/Auffahrt B 236
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20089-21)


Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt einstimmig dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.


Beschluss
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt die Maßnahme „Rüschebrinkstraße - Verlängerung der Linksabbiegespur von Sinterstraße bis Knotenpunkt Rüschebrink-/Springorumstaße/Auffahrt B 236“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 453.350,00 Euro und einem Gesamtaufwand in Höhe von 100.000,00 Euro.

Die investive Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014699 – Rüschebrinkstr. / Springorumstr. – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2021: 226.675,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 226.675,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 11.333,75 Euro.

Die Deckensanierung und Markierung in Höhe von 100.000,00 Euro (50.000,00 Euro im Jahr 2021 und 50.000,00 Euro im Jahr 2022) wird aus dem Kostenträger 6612022H0000 unter dem Sachkonto 522 300 finanziert. Für das Jahr 2021 stehen Mittel in Höhe von 50.000,00 Euro und für das Jahr 2022 ebenfalls in Höhe von 50.000,00 Euro zur Verfügung.


8. Kinder, Jugend, Schule

zu TOP 8.1
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung bis zum Schuljahr 2026/27 (Grundschulen) bzw. 2027/28 (weiterführende Schulen)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17719-20)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Beschluss
Der Rat der Stadt
1.) nimmt die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung bis zum Schuljahr 2026/27 bzw. 2027/28 zur Kenntnis und
2.) beauftragt die Verwaltung für alle Alternativlösungen und neu hinzu gekommenen Maßnahmen die nötigen schulorganisatorischen, bedarfsplanerischen, kommunika-tiven und entwicklungstechnischen Prozesse einzuleiten bzw. fortzuführen und die entsprechenden politischen Beschlüsse vorzubereiten und einzuholen. Dabei können sich im weiteren Prozess, insbesondere im Hinblick auf die baulichen Umsetzbarkeit, Veränderungen ergeben.
a. Dauerhafte Erweiterungen an vier Grundschulstandorten (Gerhart-Hauptmann-, Jungferntal-, Kerschensteiner-, Westholz-GS).
b. Temporäre Erweiterungen an fünf Grundschulstandorten (Brücherhof-, Dietrich-Bonhoeffer-, Erich-Kästner-, Herder-, Lieberfeld-GS).
c. Prüfung des Bedarfs der Errichtung einer neuen Gesamtschule, ggf. durch Umwandlung von Schulen anderer Schulformen.
3.) beauftragt die Verwaltung mit der Veröffentlichung der nächsten Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für 2023.
zu TOP 8.2
Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2021/22 zu den weiterführenden Schulen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20459-21)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt den Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2021/22 zu den weiterführenden Schulen der Stadt Dortmund zur Kenntnis.


zu TOP 8.3
TEK-Bauleitlinie für Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20306-21)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die TEK-Bauleitlinie zur Kenntnis.

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt die Anwendung der TEK-Bauleitlinie.

2. beauftragt die Arbeitsgruppe (Jugendamt, FABIDO, städtische Immobilienwirtschaft und Fachbereich Liegenschaften) unter der Federführung des Fachbereichs Liegenschaften die standardisierte Bedarfsplanung in der TEK-Bauleitlinie analog der Schulbauleitlinie zusammenzufassen und als Broschüre zu veröffentlichen.

3. beschließt die Übernahme der durch die Bauleitlinie zusätzlich entstehenden Kosten.

4. beschließt die Anpassung der Dortmunder Immobilienstandards (DIS) entsprechend der
TEK-Bauleitlinie.


zu TOP 8.4
7. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand:30.04.2021)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21053-21)


Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt den 7. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ zum Stand 30.04.2021 zur Kenntnis.

9. Soziales, Arbeit, Gesundheit, Familie

10. Kultur, Sport, Freizeit


zu TOP 10.1
Masterplan Sport (Sportentwicklungsplanung) für die Stadt Dortmund
Zweiter Zwischenbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20462-21)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt den zweiten Zwischenbericht zur Kenntnis.

11. Finanzen und Liegenschaften

zu TOP 11.1
Haushaltsmittel der Bezirksvertretung (BV) Scharnhorst für das Jahr 2016
Senioren- bzw. behindertengerechter Umbau der Toilettenanlagen in den AWO-Begegnungsstätten Lanstrop und Kirchderne
hier: Aufhebung des Beschlusses
Stellungnahme nach § 14 GeschO (65)
(Drucksache Nr.: 02653-15-E34)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Mitteilung des Herrn Stadtrat Rybicki zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst beschließt einstimmig, die Beschlüsse zu den Maßnahmen der AWO-Begegnungsstätten aufzuheben.

Die hierdurch wieder zur Verfügung stehenden Finanzmittel sollen für folgende Maßnahmen eingesetzt werden:

- Hauptschule Scharnhorst, Erneuerung von Bodenbelägen in 4 Klassen für 15.000,00 Euro
- Hauptschule Scharnhorst, Anstrich von 4 Klassenräumen für 8.000,00 Euro
- Albert-Einstein-Realschule, Erneuerung von Bodenbelägen in 4 Klassen für 15.000,00 Euro


zu TOP 11.2
Haushaltsmittel der Bezirksvertretung Scharnhorst für das Jahr 2015
hier: Aufhebung des Beschlusses Sanierung Am Brandhof
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 14335-14-E5)

Mit Beschluss vom 03.02.2015 stellte die Bezirksvertretung Scharnhorst dem Tiefbauamt den Betrag von 55.385,40 € Euro aus dem Haushalt 2015 für die Fahrbahninstandsetzung „Am Brandhof“ (von der Hostedder Straße bis In der Liethe) zur Verfügung.

Notwendige Bestandsuntersuchungen, für die Kosten in Höhe von 1.128,85 € entstanden sind, führten zu dem Ergebnis, dass wegen der Errichtung eines Neubaugebietes, erforderlicher Kanalarbeiten und der Abwicklung des notwendigen Baustellenverkehres über die Straße „Am Brandhof“ völlig unklar ist wann der Beschluss umgesetzt werden kann.

Aus diesem Grund beschließt die Bezirksvertretung Scharnhorst einstimmig den Betrag von 54.256, 55 Euro aufzuheben, damit die Mittel anderweitig zur Verfügung stehen und zu gegebener Zeit ein neuer Beschluss gefasst werden kann.


zu TOP 11.3
Kultur- und Vereinsförderung Juni 2021
(Drucksache Nr.: 21437-21)

- Beschluss siehe 11.3.1 -


zu TOP 11.3.1
Kultur- und Vereinsförderung Juni 2021
Gemeins. Antrag zur TO(SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21437-21-E1)

Die SPD-Fraktion stellt den Antrag auf en-Bloc Abstimmung, diesem wird mit Mehrheit - bei den 6 Gegenstimmen von B90/Die Grünen, Die Fraktion, AfD-Fraktion - entsprochen

Herr Storkebaum begründet seine Ablehnung damit, dass ihm die Fördersumme des SV Derne nicht gerecht erscheint, da es unfair anderen Vereinen bzw. Kindern gegenüber sei. Gelder der Bezirksvertretung sollten die Allgemeinheit unterstützen und nicht einen ausgewählten Kreis.

Herr Focke begründet die Förderung durch den Einsatz, Engagement und auch nicht unerhebliche Verantwortung des Vereins durch diese Maßnahme.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst beschließt mit Mehrheit - bei den Gegenstimmen von DieFraktion -, den unten genannten Vereinen die aufgeführte Förderung aus ihren Haushaltsmitteln zukommen zu lassen:


Schwimmverein Derne e.V. 5.000,00 €

Kinderladen-Dortmund / Elternselbsthilfe 1.000,00 €

Gartenverein „Zur grünen Oase“ 3.000,00 €

Gartenverein Loheide e.V. 2.000,00 €




12. Anfragen

zu TOP 12.1
Verkehrsströme im Stadtbezirk Scharnhorst nach Fertigstellung der nördlichen Autobahnauf- und -abfahrt zur A 2 in Lünen
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21356-21)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst bezieht sich auf die beginnenden Bauarbeiten in Lünen zur Erstellung der nördlichen Autobahnauffahrt Lünen und bittet die Stadtverwaltung Dortmund um Auskunft, wie sich die durch den neuen Autobahnanschluss entstehenden Verkehrsströme auf den Stadtbezirk Scharnhorst auswirken werden.

Nach Fertigstellung der neuen Autobahnauf – und abfahrt wird ein erheblicher Mehrverkehr insbesondere durch schwere Lastwagen erwartet, der über die Straße „Friedrichshagen“ in den Stadtbezirk Scharnhorst fließt. Gibt es hier ein Konzept der Lenkung dieser Verkehrsströme, um eine weitere Belastung der Wohngebiete in diesem Bereich zu verhindern und damit die Lebensqualität der Bürger im Stadtbezirk nicht zu beinträchtigen. Ist eventuell beabsichtigt, die neue Autobahnauf - und abfahrt nur für Fahrzeuge bis 12 to zulässigem Gesamtgewicht zuzulassen, um die Straße „Friedrichshagen“ und damit den nördlichen Stadtbezirk von zusätzlichem Schwerverkehr zu entlasten?



13. Mitteilungen







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Gollnick, Bezirksbürgermeister Ernst, Mitglied der BV






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Hardt, Schriftführerin