Niederschrift (öffentlich)

über die 13. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit


am 26.04.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund





Sitzungsdauer: 16:00 - 18:20 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Michael Taranczewski (SPD)


Rm Ulrich Langhorst (B`90/Die Grünen)
Rm Inge Albrecht-Winterhof (SPD)
Rm Sayize Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)
Rm Thomas Bahr (CDU)
Rm Daniel Naumann (SPD) i. V. für sB Meral Bayezit-Winner
Rm Peter Bohnhof (AfD)
sB Andrea Wiesemann (SPD) i. V. für sB Andreas Cierpiol
Rm Emmanouil Daskalakis (CDU)
sB Gerd Fallsehr (CDU)
Rm Justine Grollmann (CDU)
Rm Otto Rüding (CDU) i. V. für Rm Thorsten Hoffmann
Rm Fatma Karacakurtoglu (Die Linke & Piraten)
Rm Kathrin Klausmeier (B’90/Die Grünen)
Rm Susanne Meyer (SPD)
Rm Nadja Reigl (Die Linke & Piraten)
Rm Rüdiger Schmidt (SPD)
Rm Regine Stephan (CDU)
Rm Brigitte Thiel (SPD)
Rm Renate Weyer (SPD)
sB André Wilimzig-Scholz (FDP/Bürgerliste)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Franz Kannenberg (Seniorenbeirat)


sE Kevin Ndeme Nguba Matuke (Integrationsrat)
sE Siegfried Volkert (Behindertenpol. Netzwerk)

3. Beratende Mitglieder:

Frank Neukirchen-Füsers (Jobcenter Dortmund)
Gunther Niermann (DPWV)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)

4. Verwaltung:

Stadträtin Birgit Zoerner, 5/Dez


Michael Grenz, 50/5
Holger Keßling, StA 53
Dr. Frank Renken, StA 53
Monika Robertz, 50/4
Sylvia Schadt, StA 50
Stephan Siebert, 53/7
Manfred Stankewitz, 5/Dez
Jörg Süshardt, StA 50


5. Gäste:
- Frau Furlan, Deutscher Kinderschutzbund
- Frau Schneider, Kinderschutzzentrum
- Frau Franik, Diakonisches Werk



Veröffentlichte Tagesordnung:


1. Regularien

1.0 Verpflichtung sachkundiger Bürgerinnen und Bürger

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 10.11.2015

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 08.12.2015

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

2.1 Kommunal unterzubringende Flüchtlinge
mündlicher Sachstandsbericht

2.2 Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge
Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 03.02.2016
(Drucksache Nr.: 02912-15-E1)


3. Trägerübergreifende Angelegenheiten

-
4. Angelegenheiten des Sozialamtes

4.1 Gesamtkonzeption für die zukünftige Seniorenarbeit in Begegnungsstätten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01781-15)

4.2 Bankkonto für Jedermann
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03743-16-E1)
Die Bitte um Stellungnahme haben Sie bereits zur Sitzung am 23.02.2016 erhalten.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03743-16-E2)

4.3 Frauenberatungsstelle
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00390-15-E1)
Bitte um Stellungnahme aus der Sitzung vom 24.02.2015
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00390-15-E2)

5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

5.1 Psychosoziales Zentrum
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03737-16)
Die Bitte um Stellungnahme haben Sie bereits zur Sitzung am 23.02.2016 erhalten.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03737-16-E1)

5.2 Gesundheitsgipfel Flüchtlinge
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03739-16)
Die Bitte um Stellungnahme haben Sie bereits zur Sitzung am 23.02.2016 erhalten.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03739-16-E1)

6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

6.1 Dortmunder Inklusionsplan 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03540-16)
hierzu -> Empfehlung: Betriebsausschuss FABIDO öffentliche Sitzung vom 03.03.2016
(Drucksache Nr.: 03540-16)


6.2 Dortmunder Netzwerk „Kinder als Angehörige psychisch kranker Eltern“ – KAP-DO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03866-16)

6.3 Sonderprogramm „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss über eine Förderung nach dem Sonderprogramm des Landes NRW „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ sowie die weitere Qualifizierung und Umsetzung von Projekten mit einem Gesamtbedarf in Höhe von 13.146.263 €.

Kenntnisnahme/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 03982-16)

6.4 Wirkungsorientierter Haushalt 2016 (Ziel- und Ressourcenplanung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03760-16)
Die Ratsmitglieder haben die Druckstücke bereits gesondert erhalten.

6.5 Lokale Agenda 21 - 16. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03972-16)

6.6 Starke Quartiere - starke Menschen
hier: Fortschreibung Integriertes Handlungskonzept Dortmund Nordstadt ab 2015

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03327-15)

6.7 Ehrenamt
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02878-15-E1)
Bitte um Stellungnahme aus der Sitzung des ASAG vom 10.11.2015
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02878-15-E3)

7. Anträge / Anfragen

7.1 Flüchtlingsunterbringung auf dem Gelände der LWL Klinik in Aplerbeck
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04405-16)

7.2 Ambulanz zur ärztlichen Versorgung von Flüchtlingen und Asylberwerber*innen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04414-16)

7.3 Unterbringung von Flüchtlingen an der Stadtkrone Ost
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04423-16)

7.4 Dortmund Pass
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04415-16)

7.5 Eintrittspreisermäßigungen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04417-16)

7.6 Sicherheit in Frauenhäusern
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04418-16)

7.7 Jobcenter Dortmund und Bundeswehr
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04419-16)


Die Sitzung wird vom Vorsitzenden – Herrn Taranczewski (SPD) - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.0
Verpflichtung sachkundiger Bürgerinnen und Bürger

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD) verpflichtet den sachkundigen Bürger Herrn André Wilimzig-Scholz (Fraktion FDP/Bürgerliste) zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben und wünscht ihm hierzu viel Glück und Erfolg.

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Reigl (Fraktion Die LINKE & PIRATEN) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Fraktion FDP/Bürgerliste zieht den
TOP 7.3
„Unterbringung von Flüchtlingen an der Stadtkrone Ost“
(Drucksache-Nr.: 04423-16)

zurück.

Die Fraktion Die LINKE & PIRATEN zieht den
TOP 7.7
„Jobcenter Dortmund und Bundeswehr“
(Drucksache-Nr.: 04419-16)

zurück.

Im Verlauf der Sitzung wurde festgestellt, dass der Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die LINKE & PIRATEN, der dem TOP 5.2 zugeordnet war, gesondert behandelt werden soll. Hierzu ist zunächst über die Dringlichkeit abzustimmen. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit stimmt der Dringlichkeit mehrheitlich gegen die AfD-Fraktion zu. Der Zusatz-/Ergänzungsantrag wird unter TOP 7.8 behandelt.

Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 10.11.2015

Die Niederschrift über die 9. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 10.11.2015 wird genehmigt.

zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 08.12.2015

Die Niederschrift über die 10. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 08.12.2015 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 2.1
Kommunal unterzubringende Flüchtlinge

Frau Zoerner (Stadträtin) informiert mündlich über den aktuellen Sachstand.
Sie teilt zunächst die aktuellen Zahlen mit, die rückläufig seien. Bis Ende der Woche würden die Brüggmann-Hallen freigezogen, da die Menschen, die dort untergebracht wurden in andere Einrichtungen verlegt würden oder in Wohnraum übergingen. Die Unterkunft am Revierpark Wischlingen sei vor zwei Wochen planmäßig geschlossen worden. Diese Einrichtung stünde ab dem 01.09. wieder zur Verfügung. In den Einrichtungen, in denen letztendlich mehr Menschen untergebracht worden seien, als ursprünglich geplant waren, ginge man wieder auf die Ursprungszahlen zurück.
Die bekannten Containerstandorte würden jetzt realisiert. Bei den weiteren Planungen würden auch „Puffer“ eingerichtet, falls die Zahlen wieder ansteigen würden. Die Häuser, die vom Landschaftsverband zur Verfügung gestellt worden seien, würden nicht belegt, da die vorhandenen Möglichkeiten ausreichend seien. Falls sich die Situation schlagartig verändern würde, könne man darauf zurückkommen.
Sie ergänzt, dass die Traglufthallen Stadtkrone Ost beide mit mehr als 200 Menschen belegt seien und die anderen Traglufthallen nacheinander aufgebaut würden.

zu TOP 2.2
Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge
Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 03.02.2016
(Drucksache Nr.: 02912-15-E1)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die ihm vorliegende Überweisung aus dem Ausschuss für Kinder- Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 03.02.2016 zur Kenntnis.


3. Trägerübergreifende Angelegenheiten

- nicht besetzt –

4. Angelegenheiten des Sozialamtes

zu TOP 4.1
Gesamtkonzeption für die zukünftige Seniorenarbeit in Begegnungsstätten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01781-15)

Frau Weyer (SPD-Fraktion) begrüßt die Vorlage und teilt mit, dass sie sich eine zeitnahe Ausführung wünschen würde.

Frau Altundal Köse (Fraktion B`90/Die Grünen) merkt an, dass die Vorlage an bestimmten Stellen nicht ausreichend sei. Die Zielgruppe der älteren Migranten sowie deren Zukunftsperspektiven seien in der Vorlage nicht genannt. Weiterhin regt sie an, bei den Baumaßnahmen die Gegebenheiten älterer Menschen zu berücksichtigen. Die Verwaltung sagt zu, dies bei zukünftigen Vorlagen mit zu berücksichtigen.

Frau Klausmeier (Fraktion B´90/Die Grünen) fragt nach, warum als Betreiber immer die AWO und kein anderer Träger auftauche und inwieweit man noch auf das Engagement älterer Menschen eingehen könne.

Herr Rüding (CDU-Fraktion) gibt an, dass eine Kostenabschätzung fehle, die z. B. auch Rückschlüsse auf den Zustand der Gebäude geben würde.

Frau Zoerner (Stadträtin) geht auf die Anmerkungen ein und beantwortet die Nachfragen.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD-Fraktion) fordert die Fachverwaltung auf, zeitnah die notwendigen Vorarbeiten für das Konzept zu leisten.

Herr Schmidt (SPD-Fraktion) dankt der Fachverwaltung für diese Vorlage. Er geht auf die Anmerkung von Frau Altundal-Köse ein und gibt an, dass für den Bereich Scharnhorst in den vielen Begegnungsstätten z.B. von der AWO, von den Kirchen, vom Sozialverband, von der Caritas usw. viel für Migranten und Personen mit Migrationshintergrund getan werde und es jedem frei stehe, diese zu nutzen. Dies sei in anderen Stadtbezirken ähnlich. Ob man immer alles in eine Gesetzesform pressen müsse, bezweifle er. Er halte die Vorlage für sehr aussagekräftig.

Frau Weyer ergänzt, dass die Begegnungsstätten auch Begegnungsstätten für Familien seien. Eine Begegnungsstätte nach Ethnien einzurichten halte sie für falsch. Hier ginge es um Integration und auch darum, dass ältere Menschen sich in das Gesamtkonzept einer Begegnungsstätte integrierten. Man müsse hier nur schauen, dass die sanitären Anlagen und die Zugänge barrierearm/barrierefrei und behindertengerecht hergerichtet würden. Dies erwarte sie von der angekündigten Vorlage und diese erwarte sie zeitnah.

Frau Altundal-Köse erklärt, dass es ihr darum ginge, dass Vorschläge für die zukünftige Seniorenarbeit in Begegnungsstätten Bestandteil der zukünftigen Arbeit sein sollten. Es ginge nicht darum, ethnische Gruppierungen zusätzlich in irgendeiner Form zu bedienen.

Frau Zoerner verweist auf die Leitlinien auf Seite 3 unter denen sich das Ganze entwickle. Es käme darauf an, diese weiterzuentwickeln und nicht die einzelnen Entwicklungsebenen zu vermischen.

Herr Taranczewski merkt an, dass es gemeinsamer Wunsch sei, für alle Begegnungsstätten den Aspekt von Migrantinnen und Migranten mit einzubeziehen.

Herr Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz) teilt mit, dass die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände bei der Erarbeitung des Konzeptes beteiligt gewesen sei und die interkulturelle Öffnung als Selbstverständlichkeit angesehen wurde und daher nicht mehr explizit aufgeführt worden sei.

Herr Kannenberg (Seniorenbeirat) gibt an, dass die Seniorenarbeit im Hinblick auf den Demografischen Wandel sehr wichtig sei. Ältere Menschen sollten einen Anlaufpunkt haben, um am Leben teilhaben zu können. Vor diesem Hintergrund begrüße er die Beibehaltung der Anzahl von Begegnungsstätten.

Herr Bahr (CDU-Fraktion) ergänzt, dass ihm eine Bedarfsanalyse fehle. Er fragt nach, wie die weiteren Schritte aussehen würden und ob der Etat aufgestockt werden müsse. Ihn interessiere, welche Bedarfe hier entstünden und wie darüber nachgedacht werde, diese zu decken, z. B. ob weitere Begegnungsstätten gebraucht würden oder mehr Personal benötigt werde.

Herr Taranczewski gibt an, dass zwischen 2004 und 2009 ein Bestandsschutz für Begegnungsstätten beschlossen worden sei. Das sei die Grundlage gewesen. Allerdings müsse über die Konzepte und über den Zustand nachgedacht werden.

Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) erklärt, dass diese Vorlage in eine über Jahrzehnte gehende Berichterstattung eingebunden sei. Es handele sich daher hier nur um ein Segment von vielen.

Frau Altundal-Köse gibt abschließend an, dass es ihr um Teilhabechancen, auch für ältere Migranten und deren Angehörige, ginge. Wenn die Verwaltung und die Wohlfahrtsverbände sagen, die seien berücksichtigt, auch wenn sie nicht aufgeführt seien, dann sei das für sie in Ordnung.

Nach ausführlicher Diskussion empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das fachliche Konzept zur Weiterentwicklung und -qualifizierung der Seniorenarbeit in Begegnungsstätten.
2. Um das flächendeckende Angebot an Begegnungsstätten für die Zukunft bedarfsgerecht und qualitativ zu sichern, sind Sanierungen und Baumaßnahmen erforderlich. Der Rat nimmt die Einrichtungsliste mit dem festgestellten Umbau- und Modernisierungsbedarf zur Kenntnis und beauftragt den Fachbereich Liegenschaften den Kostenrahmen zur Umsetzung der Maßnahmen zu ermitteln.


zu TOP 4.2
Bankkonto für Jedermann
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03743-16-E2)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 23.02.2016
Bitte um Stellungnahme von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 17.02.2016
Drucksache Nr.: 03743-16-E1

Bankkonto für Jedermann

Sehr geehrter Herr Taranczewski,
sehr geehrte Damen und Herren,

zu den Fragen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wird wie folgt Stellung genommen:
1) Die Verwaltung hat keine umfassenden Erkenntnisse über die Zahl von in Dortmund lebenden Bürgerinnen und Bürgern ohne ein eigenes Girokonto. Das Führen eines Girokontos ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die überwiegende Mehrheit der Empfänger/innen von Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern sowie von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verfügt zumindest über ein Girokonto auf Guthabenbasis.

2) Im letzten Jahr gab es aufgrund der enorm gestiegenen Zahl von Flüchtlingen auch in Dortmund Fälle, die vor der Asylantragstellung beim BAMF nach Dortmund zugewiesen wurden. Für diesen Personenkreis sollte die Ausländerbehörde vor der Antragstellung beim BAMF aufgrund der Weisungslage in NRW keine Aufenthaltstitel (Aufenthaltsgestattung) ausstellen. Somit fehlte den Flüchtlingen bei der Eröffnung eines Bankkontos ein ausreichender Identitätsnachweis, da die Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende/r (BÜMA) hierfür nicht ausreichte. Dies stand aber der Zahlungskontenrichtlinie entgegen, die jeder Person, die einen rechtmäßigen Aufenthalt in der EU hat, das Recht auf ein Basiskonto einräumt. Um diesem Problem entgegenzuwirken, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 04.09.2015 ein Schreiben an die Deutsche Kreditwirtschaft c/o Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. verfasst, in dem sie die Sparkassen anweist, bis zur Umsetzung des Zahlungskontengesetzes sowie deren begleitende Verordnung (geplant im Laufe des Jahres 2016) solche Dokumente als ausreichend anzusehen, die bestimmte Formalien beinhalten. Die Betreiber der Übergangseinrichtungen unterstützen ihre Bewohner/innen bei der Einrichtung eines Girokontos, damit die Sozialleistungen bargeldlos ausgezahlt werden können. Das selbständige Führen eines Girokontos und die eigenständige Verwaltung des Geldes ist ein Baustein der Integration.

3) In Dortmund haben sich bereits im Herbst 2015 die Ausländerbehörde, das Sozialamt, die Stadtkasse und die Sparkasse darauf verständigt, dass die Ausländerbehörde auf Wunsch der Asylbewerber ein entsprechendes Dokument erstellt, das den speziellen Vorgaben entspricht. Dieses Verfahren wird in der Praxis gut umgesetzt. Immer mehr Flüchtlinge weisen ein Girokonto nach, auf das ihre Leistungen überwiesen werden können. Bereits kurze Zeit nach der Zuweisung nach Dortmund können die Flüchtlinge ein Girokonto nachweisen.

4) Siehe Antwort zu Frage 3).

5) Die Verwaltung beurteilt die dargestellte Vorgehensweise als ausreichend. Sie sieht keine Notwendigkeit zur Ergreifung weiterer Maßnahmen, um für bestimmte Personenkreise eine Kontoeröffnung zu ermöglichen. Beispielsweise verfügen rund 95 % der Wohnungs- und Obdachlosen ebenfalls über ein Bankkonto.
Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Die Fragen sind zufriedenstellend beantwortet. Damit ist die Angelegenheit erledigt.


zu TOP 4.3
Frauenberatungsstelle
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00390-15-E2)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 26.04.2016
Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 20.02.2015
Drucksache Nr.: 00390-15-E 1

Frauenberatungsstelle

Sehr geehrter Herr Taranczewski,
sehr geehrte Damen und Herren,

zu den Fragen der CDU-Fraktion wird zusammenfassend wie folgt Stellung genommen:
Bei der Stadt Dortmund liegen keine validen Daten zu den genannten Fragestellungen vor. Das Frauenhaus Dortmund hält 15 Plätze für Frauen vor, zuzüglich der gleichen Anzahl Plätze für Kinder. Es hat eine Auslastungsquote von über 90 %. Jedoch handelt es sich bei den hier untergebrachten Frauen oftmals um Frauen aus anderen Städten, so dass hier keine konkreten Zahlen bezogen auf Dortmunder Frauen und Kinder möglich sind.
Die Beratungsstelle Dortmund wiederum erhebt lediglich intern Zahlen, wie viele Frauen nach häuslicher oder sexualisierter Gewalt mit der Beratungsstelle in Kontakt treten. Diese sind jedoch nicht aussagekräftig, da die Dunkelziffer der Frauen, die sich dort nach einer Tätlichkeit gegen sie nicht melden, nicht quantifizierbar ist.
Eine Anfrage bei der Polizei ergab, dass dort Daten über Einsätze bei häuslicher Gewalt sowie Wohnungsverweisungen aus dem Jahr 2014 vorliegen. Für das Jahr 2015 ist die Datenerhebung noch nicht abgeschlossen. Die Daten werden jedoch nur auf förmliche Anfrage bei der Führungsstelle der Direktion Kriminalität herausgegeben und geben ebenfalls keinen Hinweis auf die Dunkelziffer.
Seit mehreren Jahren kommen verschiedene Akteure zu einem Runden Tisch gegen häusliche Gewalt zusammen: Vertreter/innen der Staatsanwaltschaft, der Polizei (Opferschutzbeauftragte), des Sozialamtes, Jugendamtes, Ausländeramtes, Frauenhauses, der Frauenberatungsstelle sowie dem Gleichstellungsbüro der Stadt Dortmund. Zielsetzung des Runden Tisches ist insbesondere die Vernetzung aller Akteure untereinander sowie die Möglichkeit einer engen Zusammenarbeit, zum Beispiel auch im Rahmen einer gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit.

Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Die Fragen sind zufriedenstellend beantwortet. Damit ist die Angelegenheit erledigt.

Der Vorsitzende, Herr Taranczewski (SPD-Fraktion), schlägt vor, die Frauenberatungsstelle im Frühjahr 2017 in den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit einzuladen.


5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

zu TOP 5.1
Psychosoziales Zentrum
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03737-16-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
Psychosoziales Zentrum;
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 8.02.2016 (DS-Nr.: 03737-16)

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nehme ich wie folgt Stellung:
Vor dem Hintergrund der stark gestiegenen Flüchtlingszahlen beschäftigt sich die Verwaltung bereits seit Mitte letzten Jahres mit Möglichkeiten zur angemessenen Versorgung traumatisierter und psychisch belasteter Flüchtlinge in Dortmund. Besondere Herausforderungen ergeben sich hierbei durch
- die hohe Anzahl der potentiell zu versorgenden Menschen,
- die aufgrund der sog. „Bedarfsplanung“ in Dortmund im Vergleich zu anderen Großstädten deutlich geringere Anzahl niedergelassener Psychiaterinnen, Psychiater sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im Rahmen der Regelversorgung (s. Anlage 1),
- die durch das Asylbewerberleistungsgesetz vorgegebenen Einschränkungen bei der gesundheitlichen Versorgung von Asylbewerbern,
- die bei psychisch belasteten Flüchtlingen zu berücksichtigenden postmigratorischen Stressoren, welche sich erheblich auf die psychische (De-)Stabilität des Individuums auswirken.
Das Gesundheitsamt hat vor diesem Hintergrund ein Konzept für einen psychosozialen Flüchtlingsdienst entwickelt, der nicht vorrangig individualtherapeutisch ausgerichtet ist, sondern in einem dreistufiges Vorgehen insbesondere strukturelle Interventionen zum Abbau postmigratorischer Stressoren und zur Verbesserung der psychischen Stabilität der Zielgruppe realisieren soll.
Die Stufen stellen sich wie folgt dar:
- Stufe 1: Psychosoziale Beratung und niedrigschwellige Angebote zur sozialen Stabilisierung durch Gruppenangebote, Tagesstrukturierung und durch Beschäftigungsangebote
- Stufe 2: Niedrigschwellige Kriseninterventionen und Krisenhilfen zur Stabilisierung bzw. Vermeidung einer längerfristigen Behandlung
- Stufe 3: Diagnose einer behandlungsbedürftigen Störung und Vermittlung ins Regelsystem
Für den Aufbau von Strukturen zur Versorgung psychisch traumatisierter Flüchtlinge stellen sowohl das Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK NRW) als auch das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA NRW) des Landes Nordrhein-Westfalen Fördermittel bereit. Mit beiden Ministerien wurden die Möglichkeiten einer Landesförderung für eine Einrichtung in Dortmund erörtert.
Inzwischen hat die AWO ihr Interesse bekundet, ein Psychosoziales Zentrum für erwachsene Flüchtlinge in Dortmund betreiben zu wollen. Nach ersten Abstimmungsgesprächen mit der Verwaltung hat sich die AWO nun im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens im Februar 2016 beim MIK NRW um entsprechende Landesmittel beworben. Eine Entscheidung seitens des MIK NRW steht aktuell noch aus.

Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Die Fragen sind zufriedenstellend beantwortet. Damit ist die Angelegenheit erledigt.


zu TOP 5.2
Gesundheitsgipfel Flüchtlinge
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03739-16-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
Gesundheitsgipfel Flüchtlinge;
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.02.2016 (DS-Nr.: 03739-16)

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nehme ich wie folgt Stellung:
Zu den Fragen 1 – 3:
Die Sondersitzung der Dortmunder Gesundheitskonferenz zur Situation der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen in Dortmund hat bereits am 24.02.2016 stattgefunden. Entsprechend der Geschäftsordnung der Gesundheitskonferenz finden die Sitzungen grundsätzlich nicht öffentlich statt. Um dem besonderen und komplexen Thema gerecht zu werden, wurde allerdings ein deutlich erweiterter Teilnehmerkreis eingeladen. U. a. wurden alle Dortmunder Krankenhäuser -einschließlich der psychiatrischen Kliniken-, Vertreter der Flüchtlingsunterkünfte sowie alle im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit vertretenen Fraktionen eingeladen.

Zu Frage 4:
Die Dortmunder Gesundheitskonferenz ist zusammengefasst zu dem Ergebnis gekommen, zwei Arbeitsgruppen zu bilden. Diese werden sich zum einen mit der Frage der somatischen Versorgung und zum anderen mit der psychiatrischen/psychotherapeutischen Versorgung beschäftigen. Inhaltlich wird es im Wesentlichen darum gehen, die bereits im Rahmen der Gesundheitskonferenz diskutierten Lösungsansätze weiter zu entwickeln. Geprüft wird unter anderem auch, wie das vorhandene System der medizinischen Versorgung ergänzt werden kann und in wie weit andere Beispiele auf Dortmund übertragbar sind. Derzeit ist ein erster mündlicher Zwischenbericht für die Mai-Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit geplant. Über die endgültigen Ergebnisse der eingerichteten Arbeitsgruppen wird voraussichtlich in der ASAG-Sitzung am 09.11.2016 berichtet.

Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Die Fragen sind zufriedenstellend beantwortet. Damit ist die Angelegenheit erledigt.



6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 6.1
Dortmunder Inklusionsplan 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03540-16)
Empfehlung: Betriebsausschuss FABIDO aus der öffentlichen Sitzung vom 03.03.2016
(Drucksache Nr.: 03540-16)
Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 01.03.2016
(Drucksache Nr.: 03540-16)
Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 19.04.2016
(Drucksache Nr.: 03540-16)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Empfehlung des Betriebsausschusses FABIDO, der die Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus der Sitzung vom 01.03.2016 enthält, vor:
zu TOP 2.12
Dortmunder Inklusionsplan 2020
Kenntnisnahme
(Die Vorlage wurde bereits den Ratsmitgliedern, Fraktionen, Dezernaten, der Presse und dem Personalrat am 15.02.2016 zugeleitet)
(Drucksache Nr.: 03540-16)

Es lag folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus der öffentlichen Sitzung am 01.03.2016 vor:

„ ……..
Beschluss:
Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt einstimmig:

„Das Behindertenpolitische Netzwerk begrüßt sehr, dass die Grundlage des von ihm und der Behindertenbeauftragten initiierten Inklusionsplans 2020 nun vorliegt und dankt allen Beteiligten für ihr Engagement. Wohl wissend, dass dieser erste Schritt sich in Anbetracht des zeitlichen Rahmens und des Budget auf einige Teilbereiche konzentrieren musste.

Besonders hervorzuheben ist die Neuordnung in der Berichterstattung über die Lebenslage von Menschen mit Behinderungen in Dortmund. Diese beschränkt sich nicht auf eine Zusammenstellung von Zahlen und Statistiken. Im Mittelpunkt steht die reale Teilhabe von Dortmunder Menschen mit Einschränkungen und Menschen mit Behinderung im Sinne der UN-Behindertenkonvention. Detailliiert wurde herausgearbeitet, welche Faktoren eine Teilhabe erschweren bzw. verhindern.

Ein zentraler Faktor wurde in fast allen Interviews erwähnt: Ohne ausreichende persönliche Mobilität ist die Teilhabe am gesellschaftlichen – kulturellem – politischen Leben stark eingeschränkt bzw. nicht möglich.

Die verschiedenen Lebensbereiche lassen sich nicht isoliert voneinander betrachten. Ein zentrales Querschnittsthema für die Teilhabe am gesellschaftlichen und sozialen Leben bleibt die Ermöglichung von Mobilität. Dies geht über bauliche Maßnahmen an Straßen und Gebäuden hinaus und betrifft Fragen der begleiteten Mobilität, der Assistenz im Alltag, der Sicherheit und des Schutzes vor Gewalt und Diskriminierung. Ein Schlüssel zum „Selbstbestimmt Leben“ ist persönliche Mobilität. Vorgaben hierzu enthält Artikel 20 der UN-BRK. Diese gehen weit über eine Fortbewegung im Rahmen des ÖPNV (z.B. Stadtbahn- und Busverkehr) hinaus. Vielmehr verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten darauf, Menschen mit Beeinträchtigungen die freie Wahl ihrer Transportmittel zu erleichtern und diese zu erschwinglichen Kosten zur Verfügung zu stellen.

Von daher soll das Thema persönliche „Mobilität“ höchste Priorität bei der weiteren Bearbeitung des Inklusionsplans haben, und zwar ausdrücklich vor allen anderen im Bericht erwähnten Themenbereichen.

Die Überlegungen zum Masterplan Mobilität, die Erarbeitung eines Nahmobilitätsplans, die Vorgaben für den ÖPNV im Personenbeförderungsgesetz sowie der individuelle Anspruch auf „persönliche Mobilität“ durch die Eingliederungshilfe sind hier unbedingt einzubeziehen.

Das BPN weist an dieser Stelle auf seinen Initiativantrag vom 24.03.2015 zur Erarbeitung eines „Nahmobilitätskonzeptes für Menschen mit Einschränkungen und Behinderung“ hin.

Die Rahmenbedingungen und die weiteren Schritte hat der Rat der Stadt Dortmund in der Sitzung am 12.12.2013 mit der Vorlage „Inklusion in Dortmund“ /Drucksache-Nr.: 10684-13) zur Kenntnis genommen. Daraus einige Hinweise:
Die Verantwortung für die inklusive Weiterentwicklung Dortmunds liegt in der Mitte der Gesellschaft und wird von allen gemeinsam wahrgenommen. Die Stadt Dortmund stellt sich mit der Übernahme der Federführung für diesen Prozess in ihre Verantwortung für alle Dortmunderinnen und Dortmunder.

Folgende Schwerpunkte in der Entwicklung inklusiver Lebensverhältnisse setzt sich Dortmund bis zum Ende dieser Ratsperiode:
modellhafte Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens in ausgewählten Sozialräumen,
die Entwicklung eines inklusiven Angebots an Kultur und kultureller Bildung und
die inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe, der Schul-Landschaft und weiterer Bildungsangebote.

Die Stadtgesellschaft wird in regelmäßigen Abständen über den Prozess der Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens in Dortmund informiert und in die Überlegungen zu weiteren Schritten einbezogen.“
Mit dieser Ergänzung nimmt das Behindertenpolitische Netzwerk den nachstehenden Beschlussvorschlag an den Rat einstimmig zu Kenntnis:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den ersten Bericht über die Lebenslage von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderung in Dortmund und die Dokumentation der Tagung vom 02. September 2015 „Dortmund – sozial innovative Stadt für Teilhabe (Do-iT) und der Dortmunder Inklusionsplan 2020“ zur Kenntnis.

2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung zu den ausgewählten Themenfeldern

· Kultur und Freizeit,
· Barrierefreiheit und Mobilität,
· Gesundheit,
· Sicherheit und Schutz vor Gewalt und
· Wohnen und alltägliche Lebensführung einschließlich Pflege

und den dazu auf der Tagung erarbeiteten Zielen in inklusiven Beteiligungsprozessen Maßnahmen zur Inklusion entwickelt und dem Rat zur Beschlussfassung vorlegt.

3. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass zur Begleitung der kommunalen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates die Stelle einer „Inklusionsbeauftragten“ angesiedelt wird.

4. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass die kommunale Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention durch einen Inklusionsbeirat begleitet wird. In diesen Beirat werden Vertreter/innen von Interessenvertretungen verschiedener Dortmunder Bevölkerungsgruppen eingeladen, z.B. für die Dortmunder Frauen eine Vertreterin der AG der Frauenverbände, für die Dortmunder Seniorinnen und Senioren ein/e Vertreter/in des Seniorenbeirates, für die Dortmunder Kinder- und Jugendlichen ein/e Vertreter/in des Dortmunder Jugendrings.“


Der Betriebsausschuss FABIDO nahm die Vorlage „Dortmunder Inklusionsplan 2020“ zur Kenntnis.
Der Betriebsausschuss FABIDO nahm die Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes zur Kenntnis.


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der Sitzung vom 19.04.2016 vor:
zu TOP 10.1.1
Dortmunder Inklusionsplan 2020
Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 01.03.2016
(Drucksache Nr.: 03540-16)

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhebt die Empfehlung des behindertenpolitischen Netzwerkes zum Antrag der Bezirksvertretung.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck schließt sich mit 10 Ja-Stimmen bei 1 Nein-Stimme und 4 Enthaltungen dem nachfolgenden Antrag des behindertenpolitischen Netzwerkes aus der Sitzung am 01.03.2016 an.

Antrag:
„Das Behindertenpolitische Netzwerk begrüßt sehr, dass die Grundlage des von ihm und der Behindertenbeauftragten initiierten Inklusionsplans 2020 nun vorliegt und dankt allen Beteiligten für ihr Engagement. Wohl wissend, dass dieser erste Schritt sich anbetracht des zeitlichen Rahmens und des Budget auf einige Teilbereiche konzentrieren musste. Besonders hervorzuheben ist die Neuordnung in der Berichterstattung über die Lebenslage von Menschen mit Behinderungen in Dortmund. Diese beschränkt sich nicht auf eine Zusammenstellung von Zahlen und Statistiken. Im Mittelpunkt steht die reale Teilhabe von Dortmunder Menschen mit Einschränkungen und Menschen mit Behinderung im Sinne der UN-Behindertenkonvention. Detailliiert wurde herausgearbeitet, welche Faktoren eine Teilhabe erschweren bzw. verhindern. Ein zentraler Faktor wurde in fast allen Interviews erwähnt: Ohne ausreichende persönliche Mobilität ist die Teilhabe am gesellschaftlichen – kulturellem – politischen Leben stark eingeschränkt bzw. nicht möglich. Die verschiedenen Lebensbereiche lassen sich nicht isoliert voneinander betrachten.
Ein zentrales Querschnittsthema für die Teilhabe am gesellschaftlichen und sozialen Leben bleibt die Ermöglichung von Mobilität. Dies geht über bauliche Maßnahmen an Straßen und Gebäuden hinaus und betrifft Fragen der begleiteten Mobilität, der Assistenz im Alltag, der Sicherheit und des Schutzes vor Gewalt und Diskriminierung. Ein Schlüssel zum „Selbstbestimmt Leben“ ist persönliche Mobilität. Vorgaben hierzu enthält Artikel 20 der UN-BRK. Diese gehen weit über eine Fortbewegung im Rahmen des ÖPNV (z.B. Stadtbahn- und Busverkehr) hinaus. Vielmehr verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten darauf, Menschen mit Beeinträchtigungen die freie Wahl ihrer Transportmittel zu erleichtern und diese zu erschwinglichen Kosten zur Verfügung zu stellen. Von daher soll das Thema persönliche „Mobilität“ höchste Priorität bei der weiteren Bearbeitung des Inklusionsplans haben, und zwar ausdrücklich vor allen anderen im Bericht erwähnten Themenbereichen. Die Überlegungen zum Masterplan Mobilität, die Erarbeitung eines Nahmobilitätsplans, die Vorgaben für den ÖPNV im Personenbeförderungsgesetz sowie der individuelle Anspruch auf „persönliche Mobilität“ durch die Eingliederungshilfe sind hier unbedingt einzubeziehen. Das BPN weist an dieser Stelle auf seinen Initiativantrag vom 24.03.2015 zur Erarbeitung eines „Nahmobilitätskonzeptes für Menschen mit Einschränkungen und Behinderung“ hin. Die Rahmenbedingungen und die weiteren Schritte hat der Rat der Stadt Dortmund in der Sitzung am 12.12.2013 mit der Vorlage „Inklusion in Dortmund“ /Drucksache-Nr.: 10684-13) zur Kenntnis genommen. Daraus einige Hinweise:
Die Verantwortung für die inklusive Weiterentwicklung Dortmunds liegt in der Mitte der Gesellschaft und wird von allen gemeinsam wahrgenommen. Die Stadt Dortmund stellt sich mit der Übernahme der Federführung für diesen Prozess in ihre Verantwortung für alle Dortmunderinnen und Dortmunder.
Folgende Schwerpunkte in der Entwicklung inklusiver Lebensverhältnisse setzt sich Dortmund bis zum Ende dieser Ratsperiode:
modellhafte Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens in ausgewählten Sozialräumen, die Entwicklung eines inklusiven Angebots an Kultur und kultureller Bildung und die inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe, der Schul-Landschaft und weiterer Bildungsangebote. Die Stadtgesellschaft wird in regelmäßigen Abständen über den Prozess der Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens in Dortmund informiert und in die Überlegungen zu weiteren Schritten einbezogen.“

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass seine Fraktion die Einrichtung eines/r Inklusionsbeauftragten begrüße. Die finanziellen Auswirkungen dieser Vorlage sehe er kritisch. Der Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes würde er folgen.

Frau Grollmann (CDU-Fraktion) gibt an, dass auch ihre Fraktion den Inklusionsplan 2020 begrüße. Finanziell sei festzuhalten, dass es sich um eine langfristige Aufgabe handele, die für die Kommune auch erst einmal zu stemmen sei. Inklusion dürfe nicht sofort und planlos umgesetzt werden, dass hier aber etwas passieren müsse, sei klar. Wichtig seien hierfür, vernünftige Pläne und Konzepte, die auch umgesetzt werden könnten. Eine gelungene Inklusion bedeute neue Chancen für die Zukunft.

Frau Weyer (SPD-Fraktion) merkt an, dass ihre Fraktion den Inklusionsplan 2020 schon lange erwartet habe und die Vorlage begrüße.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Empfehlungen des Behindertenpolitischen Netzwerkes, des Betriebsausschusses FABIDO sowie der Bezirksvertretung Aplerbeck zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Vorlage “Dortmunder Inklusionsplan 2020“ zur Kenntnis mit der Bitte, die Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes bei der Umsetzung zu berücksichtigen.


zu TOP 6.2
Dortmunder Netzwerk „Kinder als Angehörige psychisch kranker Eltern“ – KAP-DO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03866-16)

Herr Siebert (Gesundheitsamt) führt in die Power-Point-Präsentation ein. Die Angebote werden von Frau Furlan vom Deutschen Kinderschutzbund, von Frau Schneider vom Kinderschutzzentrum und von Frau Franik vom Diakonischen Werk erläutert.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD-Fraktion) stellt fest, dass die Maßnahmen bis zum Ende des Jahres ausliefen und fragt nach, was ab dem Jahr 2017 passiere.

Frau Weyer (SPD-Fraktion) dankt für den Vortrag und fragt nach, was bisher unternommen wurde, damit diese sinnvolle Arbeit weitergeführt werden könne.

Frau Altundal-Köse (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) äußert ihre Betroffenheit über dieses Thema und stellt sich ebenfalls die Frage, was nach der Förderphase passiere.

Frau Rabenschlag (Diakonisches Werk) dankt für die kreativen, hilfreichen und wirkungsvollen Projekte. Es gebe kein Präventionssystem, mit dem eine Finanzierung dieser Projekte möglich wäre. Alle Träger hätten überlegt, wie man eine Anschlussfinanzierung hinbekommen könne. Sie halte das für absolut notwendig und findet es schade, dass noch keine Alternative für eine Weiterfinanzierung gefunden worden sei.

Herr Bohnhof (Fraktion AfD) bedankt sich ebenfalls für die Ausführungen. Er halte die Projekte wichtig für die Zukunft der Kinder. Diese wichtige Arbeit dürfe nicht einfach untergehen. Es müsse ein Weg gefunden werden, diese Projekte zu finanzieren.

Frau Karacakurtoglu (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, dass es wirklich tolle Projekte gäbe. Es könne nicht Sinn der Sache sein, dass solche Projekte und Netzwerke am Ende einfach wegfielen. Sie regt an, den Kreis um die Flüchtlingskinder zu erweitern, um so evtl. an Fördergelder für ein solches Projekt zu kommen oder sich als Ausschuss noch einmal an den AKJF zu wenden, um eine gemeinsame Förderung zu besprechen.

Frau Albrecht-Winterhoff (SPD-Fraktion) merkt an, dass die meisten Projekte über Spendenmittel finanziert worden seien. Hier müsse man über eine gesicherte Finanzierung nachdenken.

Herr Taranczewski schließt sich der Meinung an und sieht die Finanzierung mit Spendenmittel ebenfalls kritisch. Eine Verbindung z. B. mit Flüchtlingen halte er für nicht sinnvoll. Es handele sich um ein eigenständiges Problem und er appelliert dafür, darüber nachzudenken, dies in die Etatberatungen mitzunehmen, um die Finanzierung haushaltsrelevant zu machen.

Herr Dr. Renken (Leiter Gesundheitsamt) hält die Projekte für eine vernünftige Angebotsstruktur. Das Gesundheitsamt koordiniere das Netzwerk und erst im Rahmen dieser Gespräche sei deutlich geworden, dass diese Finanzierung kurzfristig nicht mehr gesichert sei. Die Zuständigkeit liege eindeutig bei der Jugendhilfe, da diese individuelle Hilfen finanziere. Das Gesundheitsamt könne nur im Bereich der Prävention tätig werden. Da diese Kinder ein erhöhtes Risiko hätten, selbst zu erkranken, müsse hier ein Weg gefunden werden, diesen Kindern zu helfen und evtl. auch die Kosten aufzuteilen. Für die Jugendhilfe seien diese Projekte hilfreich, da eine Kindesentziehung wesentlich teurer wäre. Eine Förderung über den Bereich Migration halte auch er nicht für sinnvoll. Bei diesen Projekten handele es sich um eine gesellschaftliche Aufgabe, der man sich stellen müsse.

Herr Niermann (DPWV) findet es gut, dass erst gar nicht darüber diskutiert würde, ob man diese Projekte brauche und alle der Meinung seien, an der Machbarkeit arbeiten zu müssen. Seiner Meinung nach seien auch Spenden hier nützlich und notwendig, in der Regel seien diese aber dafür gedacht, schnell, unkompliziert und unbürokratisch Lücken zu schließen, aber nicht dafür, eine Regelförderung zu ersetzen.

Herr Bahr (CDU-Fraktion) geht darauf ein, dass er diese Darstellung auch schon im AKJF zur Kenntnis nehmen konnte, dort seiner Meinung nach aber nicht realisiert worden sei, dass diese Projekte vor dem Aus stünden. Ihn interessiere, wie das in anderen Städten geregelt sei, da es diese Problematik ja nicht nur in Dortmund gäbe.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) hält die Weiterführung ebenfalls für sinnvoll und fragt nach, wie man kurzfristig die Finanzierung sicherstellen könne.

Frau Weyer erklärt, dass sie es für bedauerlich halte, diesen Vortrag erst heute zu bekommen, da die Zeit dränge. Sie stellt daher mündlich folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird aufgefordert, bis zur nächsten Sitzung ein Konzept vorzulegen, wie die Finanzierung der gefährdeten Maßnahmen aus dem Budget des Jugendamtes und des Gesundheitsamtes bis Ende 2016 sowie die weitere Finanzierung ab 2017 aus dem städt. Haushalt sichergestellt werden kann.

Herr Dr. Renken teilt mit, dass dieser Problembereich der Kreativität der Verwaltung und der Verbände anheimgestellt sei. Eine einheitliche Regelung gebe es nicht.

Frau Rabenschlag begrüßt den Antrag und erklärt, dass das Diakonische Werk sich auch bereits erkundigt habe, wie das in anderen Städten liefe. Dabei sei herausgekommen, dass in ganz NRW das nur über Projektförderungen geregelt sei.

Herr Wilimzig-Scholz (Fraktion FDP/Bürgerliste) spricht die Unterstützung seiner Fraktion für den mündlichen Antrag aus.

Frau Grollmann (CDU-Fraktion) spricht sich ebenfalls für den mündlichen Antrag aus und hofft, dass diesem so zugestimmt wird.

Frau Weyer erklärt, dass ihr ein Prüfauftrag zu wenig sei. Sie hätte gern ein Konzept zur nächsten Sitzung und die Verankerung im nächsten Haushalt. Hier ginge es um die Dortmunder Zukunft und es sei schon viel erreicht, wenn nur ein Kind vor einem Heimplatz bewahrt würde.

Frau Altundal-Köse (Fraktion B´90/Die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion sich diesem Antrag anschließen möchte und regt an, diesen Antrag nicht als einen Antrag einer Fraktion zu sehen, sondern als einen gemeinsamen Antrag des Sozialausschusses.


Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit ist sich einig darüber, den mündlichen Antrag als gemeinsamen Antrag des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu betrachten und beschließt folgenden Antrag einstimmig.

Die Verwaltung wird aufgefordert, bis zur nächsten Sitzung ein Konzept vorzulegen, wie die Finanzierung der gefährdeten Maßnahmen aus dem Budget des Jugendamtes und des Gesundheitsamtes bis Ende 2016 sowie die weitere Finanzierung ab 2017 aus dem städt. Haushalt sichergestellt werden kann.

Abschließend beantwortet Herr Siebert die Nachfragen und bedankt sich für die Unterstützung.

Die Mitglieder bedanken sich ebenfalls für die Präsentation und nehmen den gemeinsamen Sachstandsbericht von Jugendamt und Gesundheitsamt zur Kenntnis.


zu TOP 6.3
Sonderprogramm „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss über eine Förderung nach dem Sonderprogramm des Landes NRW „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ sowie die weitere Qualifizierung und Umsetzung von Projekten mit einem Gesamtbedarf in Höhe von 13.146.263 €.
Kenntnisnahme/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 03982-16)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die vom Rat am 17.03.2016 beschlossene Vorlage nachträglich zur Kenntnis.



zu TOP 6.4
Wirkungsorientierter Haushalt 2016 (Ziel- und Ressourcenplanung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03760-16)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen von AfD-Fraktion und der Fraktion Die LINKE & PIRATEN folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirkungsorientierten Haushalt 2016 gemäß der in der Anlage beschriebenen Form.


zu TOP 6.5
Lokale Agenda 21 - 16. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03972-16)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt den 16. Zwischenbericht zur Kenntnis.


zu TOP 6.6
Starke Quartiere - starke Menschen
hier: Fortschreibung Integriertes Handlungskonzept Dortmund Nordstadt ab 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03327-15)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Grundsatz die Fortschreibung Integriertes Handlungskonzept Dortmund Nordstadt ab 2015. Er beauftragt die Verwaltung die vorgeschlagenen Projekte zur Beantragung von Fördermitteln weiter zu qualifizieren und zur Förderung anzumelden. Für die Umsetzung der Projekte werden die Fachbereiche gemäß Ihrer Zuständigkeit dem Rat der Stadt Dortmund entsprechende Planungs- und Durchführungsbeschlüsse zur Entscheidung vorlegen.


zu TOP 6.7
Ehrenamt
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02878-15-E3)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
Bitte um Stellungnahme der CDU Fraktion zur Sitzung des Ausschusses für Soziales,
Arbeit und Gesundheit 10.11.2015
DS Nr. 02878-15-E1

Sehr geehrte Damen und Herren,

die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
Das bürgerschaftliche Engagement ist ein wichtiger Baustein in den verschiedensten Bereichen der Stadtgesellschaft. Die Stadt Dortmund hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Strukturen des bürgerschaftlichen Engagements zu stärken und zu fördern und nimmt die Verantwortung in Bezug auf die Entwicklung der Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement wahr.

1. Aktuelles Förderprogramm des Landes zur Stärkung des Ehrenamts

 Das Städtebausonderprogramm des Landes NRW richtet sich an Kommunen, die investive und investitionsbegleitende Maßnahmen der Daseinsvorsorge für Flüchtlinge umsetzen möchten. Gefördert werden können investive Maßnahmen wie der Neu-/ Umbau bzw. die Modernisierung von Betreuungseinrichtungen. Außerdem können auch investitionsbegleitende Maßnahmen wie das Quartiersmanagement oder die Organisation des bürgerschaftlichen Engagements finanziell unterstützt werden. Kommunen sind aufgerufen, den zuständigen Bezirksregierungen bis zum 19.02.16 Projektvorschläge zu unterbreiten. Ein abgestimmter Förderantrag wurde eingereicht.

Förderprogramme des Landes NRW zum Themenkomplex „Flüchtlinge
und Ehrenamt“
Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW hat im Jahr 2015 zwei Förderprogramme zur Unterstützung der ehrenamtlichen Flüchtlingshelferinnen und Flüchtlingshelfer und Träger der Flüchtlingsarbeit in den Kommunen aufgelegt. Die Kreise und kreisfreien Städte konnten die Förderung über die jeweiligen Kommunalen Integrationszentren beantragen, um die Mittel an Vereine und Träger der Flüchtlingsarbeit weiterzuleiten. Das Kommunale Integrationszentrum Dortmund hat jeweils im Februar 2015 und im Oktober 2015 Förderanträge gestellt und die entsprechende Bewilligung erhalten. Die unten aufgeführten Förderprogramme wurden über MIA-DO-KI (in Zusammenarbeit mit der Freiwilligenagentur, dem Sozialdezernat und dem Sozialamt) koordiniert. Die Fördergelder wurden an Träger der Flüchtlingsarbeit weitergeleitet. Die Fördersumme von 18.000 € des Förderprogramms „Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe“ wurde zu gleichen Anteilen anhand von Weiterleitungsverträgen an insgesamt acht Einrichtungen weitergeleitet, die von sieben Trägern geleitet werden. Die Verwendung richtete sich nach den Förderrichtlinien und wurde eingesetzt zur Einrichtung und Unterstützung für niedrigschwellige Sprach- und Lesegruppen sowie zur Einrichtung und Unterstützung von Spielgruppen.

NRW-Landesprogramm „ Zusammenkommen und Verstehen“

Die Fördersumme von 45.750 € wurde nach Informationsveranstaltungen anhand von Weiterleitungsverträgen an insgesamt 17 Einrichtungen vergeben. Die Einrichtung, darunter sechs Einrichtungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, werden von neun Trägern koordiniert. Angelehnt an die Förderrichtlinien wurden die Ausstattung und Renovierung von Räumen für ehrenamtliche Aktivitäten (im Freizeitbereich und für Deutschkurse) sowie die Erstellung von Infomaterialien für Flüchtlinge und Ehrenamtliche gefördert.

Aktionsprogramm: KommAn-NRW
Das Innenministerium NRW richtet sich mit dem Aktionsprogramm an Städte und Gemeinden. Das Ministerium plant im jetzigen Haushaltsjahr Mittel in Höhe von 13,4 Millionen Euro ein. Mit KommAn-NRW können sogenannte Ankommenstreffpunkte initiiert oder bestehende Treffpunkte gefördert werden. Es soll die Integrationsstruktur im Land gestärkt werden und zur Unterstützung des Ehrenamtes zusätzliche hauptamtliche Stellen in den Kommunalen Integrationszentren fördern. Gestärkt werden sollen auch die Integrationsagenturen der Wohlfahrtsverbände und die Qualifizierung und fachliche Begeleitung von Ehrenamtlichen in der Flüchtlingshilfe. Sobald die Förderrichtlinien herausgegeben sind, wird die Stadt Dortmund einen entsprechenden Antrag stellen.

2. Aktuelles Förderprogramm auf Bundesebene

Ausschreibung der Bundeszentrale für politische Bildung für
Modellprojekte zum Thema Flucht und Asyl.
Gefördert werden sollen mindestens 20 Modellprojekte (gemeinnützige Organisationen) mit einer Laufzeit von mindestens sechs Monaten bis zum 31.12.2016 mit einer Zuwendung von 20.000 € bis 50.000 € pro Projekt. Gefördert werden zum Beispiel Maßnahmen, die sich den Chancen und Herausforderungen einer Migrationsgesellschaft widmen oder Maßnahmen, die Grundlagen der politischen Bildung, Orientierung und Information über die deutsche und die europäischen Gesellschaften an Geflüchtete vermitteln. Förderberechtigte Maßnahmen sind u. a. Fortbildungen, interkulturelle Trainings, Management von ehrenamtlichem Engagement, Qualifizierungsangebote für Ehrenamtliche. Die Stadt Dortmund (FreiwilligenAgentur) unterstützt mit einen Letter of Intent (LOI) den Antrag„Workshops und Begleitung für Freiwillige in der Flüchtlingshilfe in Dortmund“ des Multikulturellen Forums bei dieser Ausschreibung.

3. EU Ebene

 Im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Intergrationsfonds (AMIF) gibt es Möglichkeiten Projekte in den Bereichen Stärkung und Weiterentwicklung des gemeinsamen europäischen Asylsystems und Integration von Drittstaatsangehörigen und legale Migration zu entwickeln.

 Das zentrale ERASMUS Programm fördert Bildungsaktivitäten vom Kindergarten bis zur Hochschule sowie international ausgerichtete Jugendarbeit. Bei diesen Programmen gibt es keine Hinweise auf eine Ausrichtung zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Stadt Dortmund Fördermöglichkeiten bezüglich der Stärkung des Bürgerschaftlichen Engagements verfolgt und die akquirierten Gelder für die Schaffung erfolgreicher Rahmenbedingungen den Organisationen zur Verfügung stellt.

Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Die Fragen sind zufriedenstellend beantwortet. Damit ist die Angelegenheit erledigt.


7. Anträge / Anfragen

zu TOP 7.1
Flüchtlingsunterbringung auf dem Gelände der LWL Klinik in Aplerbeck
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04405-16)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um einen aktuellen Sachstand zu den Gesprächen und Verhandlungen bezüglich einer möglichen Flüchtlingsunterkunft auf dem Gelände der LWL-Klinik in Aplerbeck.

Insbesondere im Bezug auf folgende Fragen bitten wir um Beantwortung:

- Ist absehbar, wann ein Bezug einer solchen Einrichtung realisiert werden könnte?
- Wie hoch ist die Anzahl an Personen, die planmäßig untergebracht werden soll?
- Wird es bauliche Ergänzungsmaßnahmen (z.B. einen Zaun, eine Mauer, etc.) geben?

- Welche Planungen gibt es hinsichtlich der Zufahrtssituation?
- Den Medien war zu entnehmen, dass Bürger und Bürgerinnen einen mangelnden Kommunikationsfluss seitens der Beteiligten beklagt haben. Sind daher weitere Informationsveranstaltungen oder andere Maßnahmen zu einer besseren Aufklärung der Anwohner und Anwohnerinnen geplant?

Herr Wilimzig-Scholz (Fraktion FDP/Bürgerliste) teilt mit, dass die Fragen von Frau Zoerner (Stadträtin) ausreichend beantwortet worden sind. Die Angelegenheit ist damit erledigt.



zu TOP 7.2
Ambulanz zur ärztlichen Versorgung von Flüchtlingen und Asylberwerber*innen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04414-16)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04414-16-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B`90/Die Grünen vor:
in der Sitzung der Gesundheitskonferenz am 24. Februar hatte die Verwaltung angekündigt, eine Ambulanz zur ärztlichen Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerber*innen einzurichten. Die Ambulanz sollte bereits im Mai starten.

Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung gebeten, in der Sitzung des Ausschusses über den Sachstand zur Errichtung der Ambulanz zu berichten.

Herr Dr. Renken (Leiter Gesundheitsamt) beantwortet die Fragen mündlich. Er merkt weiter an, dass die kassenärztliche Vereinigung kein Interesse daran habe, die Ambulanz mit dem Gesundheitsamt umzusetzen. Die Angelegenheit ist damit erledigt.


zu TOP 7.3
Unterbringung von Flüchtlingen an der Stadtkrone Ost
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04423-16)

Die Fraktion FDP/Bürgerliste hat den Vorschlag zurückgezogen.


zu TOP 7.4
Dortmund Pass
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04415-16)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04415-16-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die LINKE & PIRATEN vor:

wir bitten um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Laut Homepage der Stadt Dortmund ist es Menschen im ALG II-Bezug ausschließlich über das JobCenter möglich, einen Dortmund-Pass zu erhalten, aber nicht - im Gegensatz zu Menschen, die andere Sozialleistungen erhalten -, diesen schriftlich beim Sozialamt zu beantragen. Kann der Dortmund-Pass auch schriftlich beim JobCenter beantragt werden?

2. Wer ALG II oder andere Sozialleistungen bezieht, ist automatisch immer auch berechtigt einen Dortmund-Pass zu erhalten. Aus welchem Grund wird der Dortmund-Pass nicht automatisch erstellt und ähnlich wie der Beleg für die Befreiung des Rundfunkbeitrags mit dem Bescheid zugestellt?


Die Beantwortung erfolgt in einer der nächsten Sitzungen schriftlich.


zu TOP 7.5
Eintrittspreisermäßigungen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04417-16)

Die Beantwortung erfolgt in einer der nächsten Sitzungen schriftlich.


zu TOP 7.6
Sicherheit in Frauenhäusern
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04418-16)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04418-16-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die LINKE & PIRATEN vor:

laut Medienberichten ist in den Dortmunder Frauenhäusern in den Nachtstunden weder ein Sicherheits- oder Präsenzdienst noch ein sonstiger Ansprechpartner vor Ort, weil dies für die Einrichtungen finanziell nicht tragbar ist.

Träger der Einrichtung ist der Verein Frauen helfen Frauen e.V., finanziert wird sie nach eigenen Angaben durch kommunale Mittel, Landesmittel und Spenden.

Aus diesem Grund bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Ist der Stadt Dortmund bekannt gewesen, dass es dort in den Nachtstunden keinen Sicherheitsdienst gibt?

2. Welche alternativen Sicherheitsvorkehrungen sind für diese Zeiträume getroffen worden?

3. Gibt es Erkenntnisse über tatsächliche Zwischenfälle?

4. Wie groß ist der Anteil an kommunalen Mitteln, mit denen die Stadt Dortmund zur Finanzierung der Einrichtung beiträgt?


Die Beantwortung erfolgt in einer der nächsten Sitzungen schriftlich.


zu TOP 7.7
Jobcenter Dortmund und Bundeswehr
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04419-16)


Die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN hat den Vorschlag zurückgezogen.


zu TOP 7.8
Gesundheitsgipfel Flüchtlinge
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 03739-16-E2)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die LINKE & PIRATEN vor:

wir bitten um Beratung und Beschlussfassung zu unten stehendem Antrag.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie eine Anmeldemöglichkeit für obdachlose Flüchtlinge eingerichtet werden kann.

Begründung

In Dortmund „gestrandete“ Flüchtlinge, können ohne eine Meldeadresse keinen Antrag auf Wohnungs- u. Lebensunterhaltungskosten stellen, solange Sie keine Meldeadresse haben. So sind sie erst einmal obdachlos.


Meldeadressen konnte man bisher über Diakonie bekommen, diese Hilfestellung wurde jedoch eingestellt.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit sieht den Zusatz-/Ergänzungsantrag als Prüfauftrag an die Verwaltung an. Die Verwaltung sichert eine schriftliche Beantwortung in einer der nächsten Sitzungen zu.






Taranczewski
Reigl
Galbierz
Vorsitzender
Ratsmitglied
Kommissarische Schriftführerin