Niederschrift

über die 38. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund


am 18.12.2008
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 22:25 Uhr

Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt sind, waren 87 von z. Z. 88 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahm nicht teil:
Rm Thieme (DVU)

Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Dr. Langemeyer
StD Sierau
StR´in Bonekamp
StR Pogadl
StR Steitz
StR Stüdemann
StK´in Dr. Uthemann
Herr Mager
LStRD’in Seybusch
StOVR Feuler
StVR´in Skodzik






















Veröffentlichte Tagesordnung:


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 36. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 23.10.2008

Genehmigung der Niederschrift über die 37. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 06.11.2008

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Bauleitplanung; Bebauungsplan InW 217 - Rheinische Straße, Teilbereich West (zugleich teilweise Änderung des Durchführungsplanes 18); hier: Satzungsbeschluss, Beifügung einer Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12630-08)

3.2 Stadtumbaugebiet Rheinische Straße West
Umbau Rheinische Straße für den barrierefreien ÖPNV zwischen Emscher und Dorstfelder Brücke
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12333-08)

3.3 Widmung des nördlichen Teilabschnittes der „Fürst-Hardenberg-Allee“ sowie von drei Verbindungswegen in DO-Lindenhorst
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12618-08)

3.4 Festlegung des Gebietes "Malakowturm der ehemaligen Zeche Fürst Hardenberg" in Dortmund-Lindenhorst als förmliches Sanierungsgebiet gem. § 142 Baugesetzbuch (BauBG).
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13127-08)

3.5 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Anlage Limbecker Postweg von Wittbräucker Straße bis südliche Grenze des Hausgrundstücks Limbecker Postweg 35 (Gemarkung Holzen Flur 13 Flurstück 1549)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12926-08)

3.6 Gemeinsames Positionspapier „Wandel als Chance“ der Städte und Kreise in der Metropole Ruhr und des Kreises Steinfurt aus Anlass einer Bewertung von Folgen der Kohlebeschlüsse
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13228-08)

3.7 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Anlage Hansastraße von Westenhellweg bis Schwarze-Brüder-Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12942-08)

3.8 Verlagerung der Skateranlage sowie bedarfsgerechte Lärmschutzsanierung des Hausmeisterbungalows am Gymnasium Schweizer Allee 18-20
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13212-08)

3.9 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 118 n - Alt Schüren West -
hier: Umstellung auf ein beschleunigtes Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch, Beschluss zur Verkleinerung des Planbereiches, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13247-08)

3.10 Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadterneuerung Ortskern Mengede“ in Dortmund-Mengede
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13056-08)

3.11 Energieeffizienz und Klimaschutz in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13198-08)

3.12 Festlegung des Gebietes "Kokerei Hansa" in Dortmund-Mengede, -Huckarde und -Innenstadt-West als förmliches Sanierungsgebiet gem. § 142 Baugesetzbuch (BauGB).
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13107-08)

3.13 Bauleitplanung; 17. Änderung des Flächennutzungsplanes – Hauptbahnhof – und tlw. Aufhebung des Bebauungsplanes InW 120 - Entwicklung Hauptbahnhof -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung; Feststellungsbeschluss, Beifügung einer Begründung; Satzungsbeschluss, Beifügung einer Begründung; Erlass einer Textsatzung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13312-08)

3.14 Wohnen für junge, kinderreiche Familien
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12518-08)

3.15 Kanalbau Schondellebach
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12892-08)

3.16 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 205 - Nagelpötchen - (Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13388-08)

3.17 Bebauungsplan Br 197 - Autozentrum nördlich Stadtkrone Ost - / Anpassung des städtebaulichen Vertrages
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13380-08)

3.18 Planung und weiterer Ausbau der offenen Ganztagsschulen ( OGS ) an den Standorten der Gutenberg-Grundschule, der Kirchhörder-Grundschule und der Adolf-Schulte-Schule
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13311-08)

3.19 a Errichtung einer Glashalle auf dem Hansaplatz
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 3 in Verbindung mit § 34 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12304-08)

b Beabsichtigte Einziehung einer Teilfläche des "Hansaplatzes" in Dortmund-Innenstadt-West
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12312-08)

3.20 Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 113 - Kaubomstraße – (Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13433-08)

3.21 Stadtumbau Rheinische Straße, Projekt "Plätze von Buffalo"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13470-08)

3.22 Bauleitplanung; 14. Änderung des Flächennutzungsplanes - Ehemalige Thier-Brauerei -, Aufstellung des Bebauungsplanes In W 125n - Ehemalige Thier-Brauerei -
hier: I. Aufhebung des Satzungsbeschlusses zum Vorhaben- und Erschließungsplan "Ehemalige Thier-Brauerei" sowie des Beschlusses zur teilweisen Änderung der Bebauungspläne 4/4 und 102 vom 08.06.1995; II. Reduzierung und Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes In W 125n; III. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung; IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes In W 125n mit gleichzeitiger teilweiser Änderung der Bebauungspläne 102 und In W 109; V. Beschluss zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages; VI. Beantwortung des Zusatzantrages der SPD-Fraktion/Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt zu TOP 3.9 der Ratssitzung am 24.04.2008 (Drucksache -Nr.: 10369-07-E2); VII. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13303-08)


3.23 Satzung zur Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13287-08)

3.24 Phoenix-Ost
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 13654-08)

3.25 Änderung Nr. 2 des B-Plans Ev 130/4n - Errichtung eines Entertainmentcenters mit sechs Spielstätten, Evinger Str. 152
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 13655-08)

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Masterplan Wirtschaftsflächen - Zwischenbericht 2008
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11205-08)
Empfehlung: Haupt- und Finanzausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 04.09.2008

4.2 Wirtschaftsplan und Produkt- und Leistungsplanung 2009 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12882-08)

4.3 Wirtschaftsplan 2009 des "Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12921-08)

4.4 Interkommunale Zusammenarbeit zur Vermittlung standortsuchender Unternehmen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13214-08)

4.5 Änderung der Satzung der Leasinggesellschaft Technologiepark Dortmund mbH und Gesellschafterwechsel
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13276-08)

5. Öffentliche Einrichtungen
- unbesetzt -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Aktionsplan "Soziale Stadt"
hier: aktueller Sachstand
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13245-08)

6.2 Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührenordnung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13252-08)

6.3 Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13253-08)

6.4 Reform der kommunalen Seniorenarbeit
Förderung der offenen Seniorenarbeit in Begegnungsstätten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12808-08)

6.5 Weihnachtshilfe für Empfänger von ALG II, Empfänger von Sozialgeld sowie für Heimbewohner
Antrag zur TO (Fraktion 'Die Linken im Rat')
(Drucksache Nr.: 13606-08)

7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Wirtschaftsplan 2009 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12874-08)

7.2 Änderung der Entgeltordnung und Teilnahmebedingungen für den Geschäftsbereich VHS in den Kulturbetrieben Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13362-08)

7.3 Wirtschaftsplan 2009 für die Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13216-08)

7.4 Brandschutzmaßnahmen (3. Bauphase) des Theater Dortmund für die Spielzeit 2008/2009
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13218-08)

8. Schule

8.1 Entwicklung von Medienkompetenz an Dortmunder Schulen - Abschlussbericht zur Umsetzung des Medienentwicklungsplans 2003 - 2008
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13215-08)

8.2 Privatgymnasium in Dortmund
Antrag zur TO (Fraktion 'Die Linken im Rat')
(Drucksache Nr.: 13596-08)

9. Kinder und Jugend

9.1 Wirtschaftsplan 2009 des Eigenbetriebes FABIDO
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13261-08)

9.2 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen im Jugendamt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13343-08)
10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die die Stadtkämmerin gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2008 genehmigt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13201-08)

10.2 Satzung zur achten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13162-08)

10.3 Gemeinsame Nutzung des Verfahrens „Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem, ALKIS“ durch die Städte Bochum und Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13432-08)

10.4 Wirtschaftsplan der Friedhöfe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2009
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13060-08)

10.5 Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13149-08)

10.6 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" für das Jahr 2009
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13440-08)

10.7 Klinikum Dortmund gGmbH - Auswahl und Tätigkeit des Sanierungsbeauftragten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13506-08)

10.8.a Verkauf von Geschäftsanteilen an der EDG
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13565-08)
dazu:
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13565-08-E1)

.b Veräußerung von Geschäftsanteilen an der EDG an DSW21 AG
Hier: Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 13.03.2008
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13593-08)
dazu:
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13593-08-E1)

10.9 Übertragung von Sachanlagevermögen vom städtischen Haushalt an den Eigenbetrieb Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13532-08)

10.10 Neubau der Vincke Grundschule
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13410-08)

10.11 Aktionsplan für Vielfalt, Toleranz und Demokratie - gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus: Förderung lokaler Projekte und Maßnahmen
Vorschlag zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 13656-08)

10.12 Konzessionsverträge
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 13653-08)

10.13 freiwillige Einsetzung eines Mentors zur Haushaltskonsolidierung
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 13661-08)

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12883-08)

11.2 Neufassung des Rettungsdienstbedarfsplanes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12266-08)

11.3 Projekt D115 Einheitliche Behördenrufnummer
"Organisatorische und finanzielle Konsequenzen aus der Teilnahme am Pilotprojekt"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13400-08)

11.4 Private Nutzung von zugewiesenen Dienstfahrzeugen
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 13558-08)

11.5 Betriebsklima in der Stadtverwaltung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12996-08-E9)

12. Anfragen

12.1 Anfragen der Fraktion "Die Linken im Rat"

12.1.1 Nashörner im Dortmunder Zoo
Anfrage zur TO (Fraktion 'Die Linken im Rat')
(Drucksache Nr.: 13434-08)

12.1.2 Graffiti-Entfernung
Anfrage zur TO (Fraktion 'Die Linken im Rat')
(Drucksache Nr.: 13646-08)



12.2 Anfragen Rm Münch

12.2.1 Optimierung der Dortmunder Landschaftswacht
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 13613-08)

12.2.2 Verzögerung bei der Ausweisung der 2004 im FNP und Landschaftsplan beschlossenen neuen Naturschutzgebiete
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 13614-08)

12.2.3 Zerstörung des Landlebensraumes einer streng geschützten FFH-Art
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 13616-08)

12.2.4 Erhöhung des Hochwasserrisikos an der Galoppstraße durch das geplante Baugebiet Bergfeld
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 13619-08)

12.2.5 Schließung eines Geschäftes an der Freie Vogel Straße
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 13620-08)

12.2.6 Finanzieller Schaden der Stadt durch die Privatnutzung städtischer Dienstfahrzeuge
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 13621-08)

12.2.7 Optimierung der überregionalen Radroute über die Straße Zur Hockeneicke
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 13617-08)

12.2.8 Optimierung der stadtbezirksübergreifende Radroute über die Straße Am Winkelsweg
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 13618-08)

12.2.9 Personalaufwand bei der Erstellung des neuesten Geschäftsberichtes des Planungs- und Bauordnungsamtes
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 13663-08)

12.3 Anfragen der DVU-Fraktion

12.3.1 Jugendkampagne Respekt
Anfrage zur TO (Fraktion DVU)
(Drucksache Nr.: 13644-08)

12.3.2 Verkehrs- und Parkplatzproblematik in der "Röttgersbank"
Anfrage zur TO (Fraktion DVU)
(Drucksache Nr.: 13659-08)




Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15:00 Uhr von OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet. Teilweise übernahm Bm´in Jörder die Leitung der Sitzung.

Zu Beginn der Sitzung forderte OB Dr. Langemeyer die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf, die angelegten Warnwesten gegen den Flughafen-Ausbau abzulegen, da eine unparteiische Mandatsausübung sichergestellt werden müsse.

Anschließend stellte vor Eintritt in die Tagesordnung OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Punkte

10.14 Sozialticket in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13678-08)

11.6 Benennung von stimmberechtigten Abgeordneten für die
Hauptversammlung des Deutschen Städtetages
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13667-08)

11.7 Dienstvereinbarung zur leistungsorientierten Bezahlung bei
der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13574-08)

erweitert.

Weiterhin machte OB Dr. Langemeyer darauf aufmerksam, dass die Fraktion FDP/Bürgerliste ihren Vorschlag zum Tagesordnungspunkt

3.24 Phoenix-Ost
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 13654-08)

zurückgezogen habe, so dass dieser Punkt von der Tagesordnung abgesetzt wurde.



Außerdem befand der Rat der Stadt wie folgt über die Aufnahme folgender Dringlichkeitsanträge, die zum Teil von den Antragsstellern begründet wurden:

1. Resolution des Rates an den Landtag:
Keine finanziellen Zuwendungen für extremistische Fraktionen
- Schreiben von Rm Münch vom 20.11.2008 -

Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch die Aufnahme des o. a. Dringlichkeitsantrages in die Tagesordnung ab.

2. Konsequenzen für den Rat der Stadt Dortmund aus der Entscheidung des Flughafen-Aufsichtsrates Pro Flughafen-Ausbau
- mündlicher Dringlichkeitsvorschlag von Rm Münch -

Hierzu stellte Rm Münch folgenden Dringlichkeitsantrag:

Der Rat der Stadt möge das Abstimmungsverhalten des Flughafen-Aufsichtsrates rügen.

Bei einigen Stimmenthaltungen lehnte der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme von
Rm Münch die Aufnahme des o. a. Dringlichkeitsantrages in die Tagesordnung ab.

Anschließend forderte auf Antrag von Rm Hübner (CDU) wie bereits zu Beginn der Sitzung
OB Dr. Langemeyer dazu auf, die über die Stühle gehängten Westen gegen den Flughafen-Ausbau zu entfernen. Da dieser Aufforderung nicht unmittelbar nachgekommen wurde, wurde die Sitzung des Rates der Stadt von 15:17 Uhr bis 15:20 Uhr unterbrochen.
3. Tagesmütter
- Schreiben der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.12.2008 -
- Schreiben der CDU-Fraktion vom 17.12.2008 -

Es bestand Einvernehmen im Rat der Stadt, dass diese Angelegenheit als Tagesordnungspunkt 9.3 behandelt werden soll.

Unter Einbeziehung der beschlossenen Veränderungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.

zu TOP 1.4
- Genehmigung der Niederschrift über die 36. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 23.10.2008

Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 36. öffentliche Sitzung des Rates der Stadt am 23.10.2008.



- Genehmigung der Niederschrift über die 37. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 06.11.2008

Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 37. öffentliche Sitzung des Rates der Stadt am 06.11.2008.



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -






3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Bebauungsplan InW 217 - Rheinische Straße, Teilbereich West (zugleich teilweise Änderung des Durchführungsplanes 18); hier: Satzungsbeschluss, Beifügung einer Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12630-08)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan InW 217 - Rheinische Straße, Teilbereich West - (zugleich teilweise Änderung des Durchführungsplanes 18) für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 09.04.2008 (DS Nr. 10927-08) offen gelegenen Inhalt als Satzung,

Rechtsgrundlage:
§§ 10 und 13 des Baugesetzbuches - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. Der Rat der Stadt beschließt, dem Bebauungsplan InW 217 - Rheinische Straße, Teilbereich West - die Begründung vom 21.01.2008 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

zu TOP 3.2
Stadtumbaugebiet Rheinische Straße West
Umbau Rheinische Straße für den barrierefreien ÖPNV zwischen Emscher und Dorstfelder Brücke
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12333-08)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat nimmt die untersuchten Planungsalternativen für den Umbau der Rheinischen Straße für den barrierefreien ÖPNV mit städtebaulicher Integration zwischen Emscher und Dorstfelder Brücke zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die Ausbauplanung auf der Grundlage der Variante 2 zu erstellen und die Kosten zu ermitteln.

zu TOP 3.3
Widmung des nördlichen Teilabschnittes der „Fürst-Hardenberg-Allee“ sowie von drei Verbindungswegen in DO-Lindenhorst
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12618-08)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Mit Wirkung vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung, werden die folgenden Straßen gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) als Gemeindestraßen gewidmet.

1. „Fürst-Hardenberg-Allee“ (Abschnitt zwischen „Kolberger Straße“ und „Holthauser Straße“
2. Verbindungsweg zwischen „Fürst-Hardenberg-Allee“ und „Alte Ellinghauser Straße“
3. Verbindungsweg zwischen „Fürst-Hardenberg-Allee“ und „Börgerhoffweg“
4. Verbindungsweg zwischen „Börgerhoffweg“ und „Schiffstraße“

Der Gemeingebrauch der „Fürst-Hardenberg-Allee“ unterliegt keiner Beschränkung. Der Gemeingebrauch der Verbindungswege ist auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr beschränkt.

zu TOP 3.4
Festlegung des Gebietes "Malakowturm der ehemaligen Zeche Fürst Hardenberg" in Dortmund-Lindenhorst als förmliches Sanierungsgebiet gem. § 142 Baugesetzbuch (BauBG).
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13127-08)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Malakowturm der ehemaligen Zeche Fürst Hardenberg“ in Dortmund-Lindenhorst. Die Durchführung der Sanierungsmaßnahme soll den Zeitraum von 15 Jahren nicht überschreiten.

zu TOP 3.5
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Anlage Limbecker Postweg von Wittbräucker Straße bis südliche Grenze des Hausgrundstücks Limbecker Postweg 35 (Gemarkung Holzen Flur 13 Flurstück 1549)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12926-08)

Hinsichtlich der unter den Tagesordnungspunkten 3.5 und 3.7 zu beschließenden Einzelsatzungen erklärte für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Gerber, dass seine Fraktion diese ablehnen werde, da die hierin enthaltenen Beiträge an den Ausbaukosten für die betroffenen Anlieger zu hoch seien. Nach Auffassung seiner Fraktion gehöre der Ausbau des Straßennetzes zu den Kernaufgaben einer Kommune und müsse auch im wesentlichen von dieser getragen werden.

Gegen den Ausbau des Limbecker Postweges in der vorliegenden Art und Weise sprach sich Rm Münch aus. Man hätte vielmehr darüber nachdenken sollen, wie man diesen Bereich z. B. für den Fahrradverkehr bzw. die Sparziergänger hätte attraktiver gestalten können. Er beantragte von daher diesen Punkt von der Tagesordnung abzusetzen.

OB Dr. Langemeyer erwiderte hierauf, dass bei einer Beschlussfassung der Vorlage zu dem o. a. Tagesordnungspunkt der von Rm Münch gestellte Geschäftsordnungsantrag damit gleichzeitig erledigt sei.

Bei Stimmenthaltung der Fraktion „Die Linken im Rat“ fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäss § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 (Dortmunder Bekanntmachungen Nr. 50 vom 14.12.2001) und der Satzung zur Änderung und Ergänzung der Satzung vom 16.05.2006 (Dortmunder Bekanntmachungen Nr. 21 vom 26.05.2006) für die Anlage Limbecker Postweg von Wittbräucker Straße bis südliche Grenze des Hausgrundstücks Limbecker Postweg 35 (Gemarkung Holzen Flur 13 Flurstück 1549).




zu TOP 3.6
Gemeinsames Positionspapier „Wandel als Chance“ der Städte und Kreise in der Metropole Ruhr und des Kreises Steinfurt aus Anlass einer Bewertung von Folgen der Kohlebeschlüsse
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13228-08)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte Rm Tönnes, dass das vorliegende Positionspapier „Wandel als Chance“ vom Grundsatz her durchaus positiv zu bewerten sei.

Kritisch dagegen sehe die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die hierin enthaltene Aussage, dass auch künftig ein sogenannter Steinkohlesockel erforderlich sei, und dass man deshalb daran festhalten sollte.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Positionspapier „Wandel als Chance“ zur Kenntnis.

zu TOP 3.7
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Anlage Hansastraße von Westenhellweg bis Schwarze-Brüder-Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12942-08)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion „Die Linken im Rat“ fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ( KAG NRW ) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 ( Dortmunder Bekanntmachungen Nr. 50 vom 14.12.2001 ) und der Satzung zur Änderung und Ergänzung der Satzung vom 16.05.2006 ( Dortmunder Bekanntmachungen Nr. 21 vom 26.05.2006 ) für die Anlage Hansastraße von Westenhellweg bis Schwarze-Brüder-Straße

zu TOP 3.8
Verlagerung der Skateranlage sowie bedarfsgerechte Lärmschutzsanierung des Hausmeisterbungalows am Gymnasium Schweizer Allee 18-20
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13212-08)

Hinsichtlich der o. a. Angelegenheit lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.12.2008 vor:

1. Die Kosten bei der Verlagerung der Skateranlage sowie den Maßnahmen am Schulgrundstück sind insgesamt zu reduzieren.

2. Unter „Finanzielle Auswirkungen“ werden die Punkte
1.3 „Zusätzliche Schallschutzmaßnahmen im Außenanlagenbereich“
mit 30.000 Euro,

2.2 „Wintergartenelement“ mit 10.000 Euro
gestrichen.

Sollten wieder Erwarten später noch Schallschutzmaßnahmen notwendig sein, soll darüber erst nach einem neuen Gutachten auf der Grundlage einer neuen Vorlage diskutiert werden.


Rm Unger (Bündnis 90/Die Grünen) sowie Rm Poschmann (SPD) begründeten den o. a. Antrag ihrer Fraktionen und brachten dabei zum Ausdruck, dass durch die von der Verwaltung vorgeschlagenen zusätzlichen Schallschutzmaßnahmen die bisherige Öffnung des Geländes verloren ginge. Hinzu komme, dass hierdurch eine soziale Kontrolle des Geländes nicht mehr gewährleistet sei. Weiterhin sei positiv, dass durch den vorgelegten Antrag die finanziellen Auswirkungen reduziert werden können.

Dagegen erklärte für die CDU-Fraktion Rm Bitter, dass ihre Fraktion die vorliegende Verwaltungsvorlage sowie den o. a. gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen werde.

Anhand einiger Beispiele machte Rm Bitter (CDU) deutlich, dass man die für die Verlagerung der Skateranlage sowie für die Lärmschutzsanierung vorgesehener Finanzmittel sicherlich an anderer Stelle im schulischen Bereich sinnvoller verwenden könnte. Verwundert zeigte sie sich auch darüber, wie schnell für diese Maßnahme auf einmal Geld zur Verfügung stehe.

Seitens der Fraktion FDP/Bürgerliste machte Rm Reinbold deutlich, dass seine Fraktion der Verwaltungsvorlage und auch dem gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen zustimmen könne, da dies unter den gegebenen Umständen die beste Lösung für alle Beteiligten sei.

Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgende Beschlüsse:

a) Bei Stimmenthaltung der Fraktion „Die Linken im Rat“ beschliesst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der DVU-Fraktion den o. a. gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.12.2008.

b) Unter Einbeziehung des o. a. gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.12.2008 fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der DVU-Fraktion folgenden Beschluss:
1. Die Verlagerung der Skateranlage erfolgt in einen westlich angrenzenden Geländeteil mit einem Gesamtinvestitionsvolumen i.H.v. 110.000 € (siehe Anlage „Neuer Standort Skateranlage“).

2. Die Grundsanierung (Schwerpunkt Schalltechnik) des Hausmeisterbungalows am Gymnasium Schweizer Allee 18-20 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen i.H.v. 40.000 €.

3. Die Finanzierung im Budget des StA 66 bei der Investitionsfinanzstelle
66B01202014972 ist mit folgenden investiven Auszahlungen vorgesehen:

Haushaltsjahr 2008 100.000 €
Die Finanzierung im Budget des Amtes 3A bei der Investitionsfinanzstelle
3A_00350014901, Finanzposition 780800, ist unter dem Vorbehalt, dass die
Bezirksvertretung Aplerbeck in ihrer Sitzung vom 28.10.2008 der Bereitstellung von Haushaltsmitteln 2009 für diese Maßnahme zugestimmt hat, mit folgenden investiven Auszahlungen vorgesehen:
Haushaltsjahr 2009 50.000 €
Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung bei StA 65 i.H.v. 1.833,33 €. Die Ergebnisrechnung des StA 51 wird jährlich um 6.267,57 € belastet.
4. Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Baumaßnahmen beauftragt.

zu TOP 3.9
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 118 n - Alt Schüren West -
hier: Umstellung auf ein beschleunigtes Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch, Beschluss zur Verkleinerung des Planbereiches, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13247-08)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt beschließt, das Bebauungsplanverfahren Ap 118 n - Alt Schüren West - als beschleunigtes Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 13 a BauGB.

II. Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungs-planes Ap 118n - Alt Schüren West - um das Flurstück 1220 östlich des Grundstückes Obere Pekingstraße 3 zu verkleinern (siehe Ziffer 17 dieser Vorlage). Der neue Geltungsbereich ist unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 i.V.m. § 13 a BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

III. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen (Anregungen) zum Bebauungsplan-Entwurf Ap 118 n - Alt-Schüren-West - geprüft und beschließt,
- die Stellungnahmen unter den Punkten 16.2 bis 16.9 dieser Vorlage und die unter diesen Punkten beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Bebauungsplanentwurf einschließlich der textlichen Festsetzungen und Hin-weise sowie die Begründung entsprechend zu ändern.
- die Stellungnahme unter dem Punkt 16.1 dieser Vorlage nicht zu berück-
sichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 4a Abs. 3 und § 13 a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeinde-ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

IV. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Be-gründung (einschließlich Anlagen) vom 01.02.2008 entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter den Punkten 16.2 bis 16.9 sowie 18 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 31.10.2008 dem Bebauungsplan Ap 118 n - Alt Schüren West - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

V. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Ap 118n - Alt Schüren West -
einschließlich der unter Punkt 17 dieser Vorlage aufgeführten Änderungen für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 13 a BauGB sowie §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.

zu TOP 3.10
Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadterneuerung Ortskern Mengede“ in Dortmund-Mengede
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13056-08)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadterneuerung Ortskern Mengede“ in Dortmund-Mengede.

Die Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen soll den Zeitraum von 15 Jahren nicht überschreiten.

zu TOP 3.11
Energieeffizienz und Klimaschutz in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13198-08)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zu der o. a. Angelegenheit folgender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überwiesen wurde, vor:

1. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen begrüßt die Berichterstattung über die Umsetzung des vom Rat beschlossenen 21-Punkte-Programms. Sie macht deutlich, dass wichtige Anschubprojekte auf den Weg gebracht und konkrete Maßnahmen zur Umsetzung durchgeführt worden. Dennoch ist das Potenzial zur Realisierung weiterer Maßnahmen groß. Die Verwaltung wird daher gebeten, eine Fortschreibung der Berichterstattung vorzunehmen und dem Fachausschuss halbjährlich zur Beratung vorzulegen.

2. Der Ausschuss hält es für erforderlich, ein ergänzendes Maßnahmenpaket zur Senkung
des städtischen Stromverbrauchs vorzulegen. Dabei sind zusätzliche Potenziale im Beschaffungswesen, beim Umgang mit Stromverbrauch am Arbeitsplatz sowie im Rahmen der Energieeffizienzkampagne „MissionE“ zu erschließen. Die Verwaltung wird gebeten, diese Potenziale im Verhältnis zu steigenden Stromverbräuchen durch Technikeinsatz und veränderter Raumnutzung (z.B. OGS) zu ermitteln und Prognosen für die weitere Entwicklung zu erstellen.

3. Die Verwaltung wird aufgefordert, umgehend den Ratsbeschluss zur kompletten
Versorgung der städtischen Gebäude mit Ökostrom umzusetzen und mit dem Bezug
von weiteren 62 Mio. kWh Ökostrom einer Vorbildfunktion der Stadt Dortmund
gerecht zu werden.

4. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen begrüßt die Ansätze zur Umsetzung eines umweltfreundlichen städtischen Mobilitätsmanagements. Die Verwaltung wird gebeten, darzustellen wie viele städtische Fahrzeuge insgesamt im Einsatz sind, und in welchem Zeitrahmen eine Umstellung auf schadstoffarme PKW und eine Reduzierung der dienstlichen Nutzung von Privatfahrzeugen zugunsten von „green-wheels“- PKW erreicht werden kann.

5. Die Stadt bemüht sich um ein Modellprojekt zur Planung und Realisierung von
Häusern, die durch die aktive und passive Nutzung der Sonnenenergie sowie Dämmung, Lüftung und Energiespeicherung eine positive Energiebilanz erreichen.

Nachdem Rm Lührs (SPD) und Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) den vorliegenden Bericht zur Energieeffizienz und zum Klimaschutz in Dortmund ausdrücklich begrüßt hatten, brachte man die Hoffnung zum Ausdruck, dass der durch ihre Fraktionen angestoßene Weg auch künftig so positiv verlaufen werde.

Außerdem erläuterten sie nochmals den im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vorgelegten gemeinsamen Antrag ihrer Fraktionen. Ein wesentlicher Punkt dabei sei, sich um ein Modellprojekt zur Planung und Realisierung von Häusern zu bemühen, die durch die aktive und passive Nutzung der Sonnenenergie sowie Dämmung, Lüftung und Energiespeicherung eine positive Energiebilanz erreichen.

Seitens der CDU-Fraktion brachte Rm Pisula zum Ausdruck, dass seine Fraktion den Punkten 1, 2, 4 und 5 des vorliegenden gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen werde, da diese seiner Auffassung nach keine wesentlichen neuen Aspekte enthalten.

Als kritisch dagegen sehe man den Punkt 3 des zuvor genannten Antrages an, da dieser nach Auffassung seiner Fraktion recht haushaltsrelevant sei. Von daher sollte man diesen Punkt zunächst rausnehmen und hierüber im Rahmen der Haushaltsberatung nochmals diskutieren.

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste erklärte Rm Gerber, dass seine Fraktion dem vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen werde.

Eher kritisch dagegen setzte sich anschließend Rm Gerber (FDP/Bürgerliste) mit dem vorliegenden Sachstandsbericht der Verwaltung auseinander, der für ihn deutlich mache, dass von der Verwaltung bisher zu wenig von dem ursprünglichen Antrag umgesetzt worden sei.

Nachdem StR Steitz auf einige diesbezüglich gestellten Fragen eingegangen war, fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

a) Unter Einbeziehung der Anmerkung von Rm Pisula (CDU) beschliesst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der DVU-Fraktion einstimmig den o. g. gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.12.2008.

b) Unter Einbeziehung des o. g. gemeinsamen Antrages nimmt der Rat den Sachstandsbericht zur Energieeffizienz und zu den 21 Punkten der Klimaschutzstrategie zur Kenntnis. Er befürwortet die Einrichtung des Konsultationskreises Energieeffizienz und Klimaschutz (KEK) und beauftragt die Verwaltung über den Stand der Maßnahmen regelmäßig zu berichten.

zu TOP 3.12
Festlegung des Gebietes "Kokerei Hansa" in Dortmund-Mengede, -Huckarde und -Innenstadt-West als förmliches Sanierungsgebiet gem. § 142 Baugesetzbuch (BauGB).
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13107-08)

Wie bereits des öfteren brachte für die CDU-Fraktion Rm Krause zum Ausdruck, dass man die Kokerei Hansa, um die es in der Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt gehe, für nicht denkmalwürdig halte und von daher der Auffassung sei, dass man diese Flächen besser für eine industrielle Nutzung verwenden sollte.

Außerdem könne man die hierfür erforderlichen Mittel sicherlich an anderer Stelle sinnvoller nutzen.

Nachdem für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Dr. Reinbold die ablehnende Haltung seiner Fraktion verdeutlich hatte, äußerte sich Rm Münch hinsichtlich des Projektes „Kokerei Hansa“ durchweg positiv.



In der weiteren Diskussion erläuterten Rm Harnisch (SPD) und Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) die zustimmende Haltung ihrer Fraktionen hinsichtlich der Festlegung des Sanierungsgebietes „Kokerei Hansa“.

Außerdem brachte OB Dr. Langemeyer zum Ausdruck, dass über die Grenzen Dortmunds hinaus der Denkmalwert der Kokerei Hansa auf den verschiedensten Ebenen anerkannt und unbestritten sei.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin bei Stimmenthaltung der DVU-Fraktion mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Kokerei Hansa“ in Dortmund-Huckarde, -Mengede, -Innenstadt-West. Die Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme soll den Zeitraum von 15 Jahren nicht überschreiten.

zu TOP 3.13
Bauleitplanung; 17. Änderung des Flächennutzungsplanes – Hauptbahnhof – und tlw. Aufhebung des Bebauungsplanes InW 120 - Entwicklung Hauptbahnhof -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung; Feststellungsbeschluss, Beifügung einer Begründung; Satzungsbeschluss, Beifügung einer Begründung; Erlass einer Textsatzung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13312-08)

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste brachte Rm Dr. Littmann zum Ausdruck, dass die vorliegende Verwaltungsvorlage zwar ein Schritt zu einem besseren Dortmunder Hauptbahnhof sei, man es aber bedauere, dass die weiteren wesentlichen Umbaumaßnahmen nicht früher kommen werden. Grund hierfür sei es ihrer Auffassung nach, dass die Verantwortlichen in Dortmund zu lange an dem Traum eines Neubaus mit einem Einkaufszentrum festgehalten habe.

Man bewerte die vorliegende Verwaltungsvorlage vom Grundsatz her zwar positiv, werde sich bei der Abstimmung jedoch enthalten, da eine abschliessende Bewertung der vorliegenden Stellungnahmen der Töchter der Bahn AG schwer möglich sei.

Die nachfolgende Diskussion verdeutlichte, dass die Umbaupläne des Dortmunder Hauptbahnhofes zwar von allen begrüßt werden, aber unter anderem ein wichtiges Ziel, mit dem Umbau des Dortmunder Hauptbahnhofes einen Brückenschlag zur Dortmunder Nordstadt zu verwirklichen, leider nicht erreicht werde.

Nachdem in der weiteren Diskussion zum wiederholtem Male das Thema „Entwicklung des Dortmunder Hauptbahnhofes“ aufgearbeitet wurde, bestand jedoch auch die Zuversicht, dass man nun die gegebene Chance nutzen sollte, den Dortmunder Hauptbahnhof zeitgemäß und funktionsfähig umzubauen.

Bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste fasst der Rat der Stadt daraufhin einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes und des teilweise aufzuhebenden Bebauungsplanes InW 120 abgegebenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Anregungen zu den Punkten 8.2.1 bis 8.2.4 aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2141, BGBl III/FNA 213-1) i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023);
II. beschließt die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund vom 31.12.2004 – Hauptbahnhof – für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Rates der Stadt vom 19.06.2008 offengelegten Inhalt und stellt diese Änderung fest.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB und i.V.m. § 41 Abs. 1, Buchstabe g GO NRW;
III. beschließt, die mit dem Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund vom 31.12.2004 offengelegte Begründung vom 13.05.2008 im Wortlaut zu übernehmen und der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB i.V.m. § 41 Abs. 1 GO NRW;

IV. beschließt die teilweise Aufhebung des Bebauungsplanes InW 120 - Entwicklung Hauptbahnhof - für den unter Pkt. 2 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich mit dem durch Ratsbeschluss vom 19.06.2008 offengelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1, Buchstabe g GO NRW;

V. beschließt, die mit der teilweisen Aufhebung des Bebauungsplanes InW 120 offengelegte Begründung vom 13.05.2008 im Wortlaut zu übernehmen und dem Bebauungsplan InW 120 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW;
VI. beschließt den dieser Beschlussvorlage als Anlage 3 beigefügten Entwurf der Textsatzung über die teilweise Aufhebung des Bebauungsplanes InW 120 - Entwicklung Hauptbahnhof - als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1, Buchstabe g GO NRW


Anschließend wurde von 16:55 Uhr bis 17:25 Uhr die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt für eine Pause unterbrochen.

zu TOP 3.14
Wohnen für junge, kinderreiche Familien
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12518-08)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
· die neue Förderungspraxis für den Erwerb von Wohneigentum und den Bau von Mietwohnungen,
· die Aufteilung großer Baugebiete in kleine Bauabschnitte mit stufenweisem Ausbau der technischen und sozialen Infrastruktur.

zu TOP 3.15
Kanalbau Schondellebach
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12892-08)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das im Baubeschluss mit der DS-Nr.: 05777-04 am 17.06.2004 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen für den Kanalbau Schondellebach in Höhe von 13.280.000 Euro um 9.000.000 Euro auf 22.280.000 Euro zu erhöhen.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66/PB 011 aus der Investitionsfinanzstelle 66H01104014468 – Kanalbau Schondellebach – mit folgenden Auszahlungen:

Bis einschl. Haushaltsjahr 2007 5.730.000 Euro
Haushaltsjahr 2008 3.800.000 Euro
Haushaltsjahr 2009 6.500.000 Euro
Haushaltsjahr 2010 3.500.000 Euro
Haushaltsjahr 2011 2.750.000 Euro

Die Maßnahme wird von der Emschergenossenschaft mit 160.000 Euro bezuschusst.

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand i. H. v. 318.775 Euro, der im Rahmen der Gebührenkalkulation berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühreneinnahmen den Aufwand decken.

zu TOP 3.16
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 205 - Nagelpötchen - (Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13388-08)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Ap 205 – Nagelpötchen – geprüft und beschließt,

a) der Stellungnahme unter Pkt. 8.1 p) zu folgen

b) der Stellungnahme unter Pkt. 8.1 h) und i) teilweise zu folgen
c) den Stellungnahmen unter Pkt. 8.1, 8.1a) bis g) 8.1j) –o), 8.1q) sowie 8.2 nicht zu folgen
d) sowie die unter Pkt. 9 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen zu berück- sichtigen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 und § 13a Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.
II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung vom 01.11.2007 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 27.10.2008 dem Bebauungsplan Ap 205 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Ap 205 – Nagelpötchen einschließlich der unter der vorstehenden Ziffer I aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Planbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 und § 13a BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.

IV. Der Rat der Stadt stimmt dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt abzuschließenden städtebaulichen Vertrages (Anlage dieser Vorlage) zu.

Rechtsgrundlage:
§ 11 Abs. 1 Nr. 2 und 3 und Abs. 3 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 GO NRW.

zu TOP 3.17
Bebauungsplan Br 197 - Autozentrum nördlich Stadtkrone Ost - / Anpassung des städtebaulichen Vertrages
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13380-08)

In der Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkt brachten Rm Follert (CDU) und
Rm Prof. Richter (Die Linken im Rat) zum Ausdruck, dass ihre Fraktionen der vorliegenden Anpassung des städtebaulichen Vertrages nicht zustimmen werden, da hierdurch dem Lärmschutz für die dort lebenden Menschen nicht ausreichend Rechnung getragen werde.

Dagegen erklärte Rm Tönnes (Bündnis 90/Die Grünen), dass der geforderte Lärmschutz spätestens mit dem bereits planfestgestelltem Ausbau der A40 (B1) sichergestellt werde. Insofern sei eine kostenintensive vorübergehende Lösung nicht vertretbar.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, Fraktion
„Die Linken im Rat“ sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt den städtebaulichen Vertrag vom 21.12.2005 / 06.07.2006 in dem Punkt „Lärmschutzmaßnahme zur B 1 / A 40“ (§ 3 Abs. 5) im Hinblick auf vereinbarte Realisierungszeiten aufzuheben und beauftragt die Verwaltung, vor dem Hintergrund neuer Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit dem Baubeginn der A 40 den Vertrag in diesem Punkt zu prüfen und ggf. zu ändern.

zu TOP 3.18
Planung und weiterer Ausbau der offenen Ganztagsschulen ( OGS ) an den Standorten der Gutenberg-Grundschule, der Kirchhörder-Grundschule und der Adolf-Schulte-Schule
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13311-08)

Hinsichtlich der o. a. Angelegenheit lag den Mitgliedern des Rates der Stadt ein Schreiben von
OB Dr. Langemeyer vom 26.11.2008 sowie ein Auszug aus dem Haupt- und Finanzausschuss vom 04.12.2008 vor.

Darüber hinaus hatte die SPD-Fraktion sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am 16.12.2008 folgenden gemeinsamen Antrag vorgelegt:

Die Maßnahmen der Vorlage „Planung und weiterer Ausbau der offenen Ganztagsschule (OGS) an den Standorten der Gutenberg-Grundschule, der Kirchhörder Grundschule und der Adolf-Schulte-Schule werden beschlossen.
Unabhängig davon wird die Verwaltung um eine Einschätzung gebeten, wie sie die Realisierungschancen einer gemeinsamen Mensa im Schulzentrum Schweizer Allee bewertet.

Nachdem sich Rm Blotenberg (Bündnis 90/Die Grünen), Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste),
Rm Taranczewski (SPD) und H. Fischer (Die Linken im Rat) nicht nur für eine Beschlussfassung der vorliegenden Verwaltungsvorlage, sondern auch für eine Beschlussfassung des o. a. gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ausgesprochen hatten, erklärte für die CDU-Fraktion Rm Knieling, dass seine Fraktion der Verwaltungsvorlage zustimmen, den zuvor genannten gemeinsamen Antrag jedoch ablehnen werde, da man diesen nicht für praktikabel halte.

Hinsichtlich der in dem o. a. gemeinsamen Antrag enthaltenen Bitte, eine Einschätzung der Verwaltung zu geben, erklärte wie bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses OB Dr. Langemeyer, dass er Verständnis dafür habe, wenn der Wunsch nach einer Mensa bestehe. Da dieses Vorhaben jedoch nicht in der vom Rat der Stadt beschlossenen Prioritätenliste enthalten ist, sei hierfür in den nächsten Jahren kein finanzieller Spielraum gegeben. Seiner Auffassung nach sollte man von daher für die Prüfung von Planung und für die Kostenkalkulation eines solchen Vorhabens keine Verwaltungskapazitäten binden.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

a) Der Rat der Stadt beschliesst mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion den o. a. gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.12.2008.

b) Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt
1. die Planung für einen Neubau eines Solitärgebäudes an der Gutenberg-Grundschule,
2. die Planung für einen Neubau als Anbau sowie Umbau eines bestehenden Raumes in der Adolf-Schulte-Grundschule,
3. die Planung für einen Neubau eines Solitärgebäudes an der Kirchhörder-Grundschule,
4. mit der Durchführung der Planung wird die Städtische Immobilienwirtschaft beauftragt,
5. nach Vorliegen der konkreten Entwurfplanungen, Kostenschätzungen nach DIN 276 und DIN 18960 sind dem beschlussfassenden Gremium Beschlussvorschläge zu den Baubeschlüssen zu unterbreiten.
Darüber hinaus nimmt der Rat die Ausführungen der Verwaltung hinsichtlich der Standorte Schule an der Froschlake und Höchstener Grundschule zur Kenntnis.

zu TOP 3.19 a)
Errichtung einer Glashalle auf dem Hansaplatz
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 3 in Verbindung mit § 34 Baugesetzbuch (BauGB) -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12304-08)

Hinsichtlich der o. a. Angelegenheit lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Empfehlung vor:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt den gemeinsamen Antrag der
SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen einstimmig bei einer Enthaltung des RM Thieme (Drucksache-Nr.: 12304-08-E3) mit folgendem Wortlaut:

1. Der Rat der Stadt beschließt, dass in Anbetracht der zukünftigen Nutzungen auf
dem Hansaplatz sichergestellt wird, dass der Markt nur zu den derzeit
vereinbarten Zeiten und Ereignissen auf den Friedensplatz ausweichen muss.

2. Der Freitagsmarkt muss zu den vereinbarten Zeiten regelmäßig auf dem
Hansaplatz und der Hansastraße stattfinden können.

3. Es ist sicherzustellen, dass während der Bauphase für das Glasgebäude auf dem
Hansaplatz der Wochenmarkt regelmäßig an drei Markttagen stattfinden kann.

4. Der Rat der Stadt beschließt, dass die zur Zeit auf dem Hansplatz im Bereich der
zukünftigen Glashalle untergebrachten Einrichtungen des Weihnachtsmarktes
einen adäquaten Ersatzstandort erhalten. Die Verwaltung wird gebeten, hierzu
entsprechende Aussagen zu tätigen.

5. Bei der architektonischen Gestaltung der Glashalle sind die Empfehlungen des
Gestaltungsbeirats zu berücksichtigen, wonach eine größere Leichtigkeit,
Transparenz und Zurückhaltung anzustreben sind.

6. Vor Erteilung einer Baugenehmigung und vor Abschluss des
Wegeeinziehungsverfahrens legt die Verwaltung dem Rat der Stadt folgende
Unterlagen vor:

Ø die überarbeitete und dem Gestaltungsbeirat vorgestellte Gebäudeplanung
Ø den Nachweis der Wirtschaftlichkeit aus städtischer Sicht unter Berücksichtigung des Ankaufs des Urheberrechts und der ggf. notwendigen Rückerstattung von Städtebauförderungsmitteln
Ø einen Aufstellungsplan für die Markthändler, der deutlich macht, dass in allen Phasen der Umgestaltung des Platzes die Marktstände untergebracht werden können.

Für die Fraktion „Die Linken im Rat“ brachte Rm Prof. Richter zum Ausdruck, dass seine Fraktion die Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt ablehnen werde, da man der Auffassung sei, dass die Errichtung einer Glashalle auf dem Hansaplatz und die damit verbundene Verkleinerung dieses Platzes die Gesamtwirkung des Platzes zerstören werde.

Im übrigen werde man auch die beabsichtigte Einziehung einer Teilfläche des Hansaplatzes (TOP 3.19 b) ablehnen, da zum wiederholtem Male eine öffentlich gewidmete Fläche zugunsten eines privaten Investors umgewandelt werden solle.

Im weiteren Verlauf der Diskussion verdeutlichten Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) und auch
Rm Harnisch (SPD) die grundsätzlich positive Haltung ihrer Fraktionen hinsichtlich der beabsichtigten Errichtung einer Glashalle auf dem Hansaplatz.

Außerdem erläuterten sie den im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschlossenen gemeinsamen Antrag ihrer Fraktionen, der als Empfehlung vorliege. Dieser solle zum einen das Marktgeschehen auf dem Hansaplatz gewährleisten und zum anderen sicherstellen, dass die Gestaltung der geplanten Glashalle wesentlich verbessert werde.

Des weiteren stellte im weiteren Verlauf der Diskussion Rm Münch zu der o. a. Angelegenheit folgende Anträge:

1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, ein Gutachten zu Bedarfsanalyse weiterer Gastronomien auf dem Hansaplatz zu erstellen.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, auf den Bau einer Glashalle zu verzichten, wenn mehr als 100.000 € an Fördergeldern zurückgezahlt werden müssen.

Er werde von daher der Verwaltungsvorlage nur zustimmen, wenn gleichzeitig auch seine diesbezüglichen Anträge als Rahmenbedingungen beschlossen werden.

Anschließend erklärte bezugnehmend auf die Diskussion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen für die CDU-Fraktion Rm Hengstenberg, dass seine Fraktion der Verwaltungsvorlage unter Einbeziehung der vorliegenden Empfehlung zustimmen werde, zumal man diese Maßnahme auch im Zusammenhang mit der Entwicklung der Fläche der ehemaligen Thier-Brauerei zu einem Einkaufszentrum als sinnvolle Ergänzung sehen müsse.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch die o. a. Anträge von
Rm Münch ab.

2. Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion „Die Linken im Rat“, der DVU-Fraktion und der Stimme von Rm Münch folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Errichtung einer Glashalle auf einer städtischen Teilfläche des Hansaplatzes durch einen Investor im Grundsatz zu und beauftragt die Verwaltung, das Vorhaben zusammen mit dem Vorhabenträger zu konkretisieren.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, zu prüfen, inwieweit im Zusammenhang mit der Errichtung der Glashalle die Oberflächenqualität des Hansaplatzes einschließlich der vorhandenen Aufbauten unter Beibehaltung der notwendigen Funktionen verbessert und angepasst werden kann.

zu TOP 3.19 b)
Beabsichtigte Einziehung einer Teilfläche des "Hansaplatzes" in Dortmund-Innenstadt-West
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12312-08)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion „Die Linken im Rat“, der DVU-Fraktion sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:

Gemäß § 7 Abs. 4 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) beschließt der Rat der Stadt Dortmund die Einleitung des Einziehungsverfahrens einer Teilfläche des Hansaplatzes (Gemarkung Dortmund, Flur 5, Flurstück 599 tlw.).

zu TOP 3.20
Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 113 - Kaubomstraße – (Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13433-08)

Hinsichtlich einer Nachfrage von Rm H. Neumann (CDU) erklärte StD Sierau, dass aufgrund einer vorgezogenen Planreife es durchaus möglich sei, bereits vor dem eigentlichem Satzungsbeschluss, wie im vorliegendem Fall, Baugenehmigungen zu erteilen. Ansonsten wären auch nicht so viele Bauaktivitäten, was ja erfreulich sei, in Dortmund möglich.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin bei Stimmenthaltung der Fraktion „Die Linken im Rat“ mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU-Fraktion folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Lü 113 - Kaubomstraße - geprüft und beschließt, die Stellungnahmen unter Punkt 7
nicht zu berücksichtigen.


Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 und § 13a Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S.
2414/BGBl. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994
(GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte
Begründung vom 08.11.2007 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom
11.11.2008 dem Bebauungsplan Lü 113 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden
Fassung.

III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Lü 113 für den unter Punkt 1 dieser
Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 und § 13a BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.

zu TOP 3.21
Stadtumbau Rheinische Straße, Projekt "Plätze von Buffalo"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13470-08)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. vorbehaltlich einer Förderung aus Zuwendungsmitteln des Landes Nordrhein-Westfalen, die Durchführung des Projektes „Plätze von Buffalo“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 4.797.800 €,
2. eine anteilige Finanzierung i. H. v. 706.452 € durch das Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“.

zu TOP 3.22
Bauleitplanung; 14. Änderung des Flächennutzungsplanes - Ehemalige Thier-Brauerei -, Aufstellung des Bebauungsplanes In W 125n - Ehemalige Thier-Brauerei -
hier: I. Aufhebung des Satzungsbeschlusses zum Vorhaben- und Erschließungsplan "Ehemalige Thier-Brauerei" sowie des Beschlusses zur teilweisen Änderung der Bebauungspläne 4/4 und 102 vom 08.06.1995; II. Reduzierung und Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes In W 125n; III. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung; IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes In W 125n mit gleichzeitiger teilweiser Änderung der Bebauungspläne 102 und In W 109; V. Beschluss zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages; VI. Beantwortung des Zusatzantrages der SPD-Fraktion/Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt zu TOP 3.9 der Ratssitzung am 24.04.2008 (Drucksachen-Nr. 10369-07-E2); VII. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13303-08)

Hinsichtlich der o. a. Angelegenheit lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Anträge vor:



1. Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom (aus dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überwiesen):
„Der Rat beschließt abweichend zur Beschlussempfehlung der Verwaltung, eine 24-Stunden- Öffnung der Silberstraße für mindestens ein halbes Jahr vorzusehen. Während dieses Zeitraums ist die Nutzungsfrequenz zu beobachten und gegebenenfalls der Rat neu zu befassen.

Der Rat hält für notwendig, dass der Vorhabenträger nachweist, dass der Mindestanteil an Neukonzepten mindestens zwei Jahre Bestand hat und bei Änderungen vor Ablauf dieser Frist eine Neudefinition des Brachenmixes im Einvernehmen mit dem Konsultationskreis erfolgt.“

2. Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 15.12.2008:

Die Verwaltung wird beauftragt, im Dialog mit dem Vorhabenträger eine 24-stündige Durchlässigkeit des Rad- und Fußverkehrs über die Silberstraße für einen Zeitraum von
1 Jahr zu probieren.

Die Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkt verdeutlichte mit Ausnahme der Fraktion „Die Linken im Rat“ die grundsätzlich zustimmende Haltung des Rates der Stadt hinsichtlich der Errichtung eines Einkaufszentrums auf dem Gelände der ehemaligen Thier-Brauerei.

Unterschiedliche Auffassungen gab es lediglich, wie in den o. a. Anträgen dargestellt, hinsichtlich der Dauer der Probezeit für eine 24-Stunden-Öffnung der Silberstraße, wobei nach Meinung von Rm Follert (CDU) eine derartige Öffnung überflüssig sei.

Nachdem abschließend StD Sierau ausdrücklich das vorliegende Projekt begrüßt und auf Nachfrage von Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) verdeutlicht hatte, dass man selbstverständlich auch in Kontakt mit den anderen Eigentümern und Gewerbetreibenden am oberen Westenhellweg stehe und hinsichtlich der Aufwertung dieses Bereiches Gespräche führe, fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

a) Der Rat der Stadt beschliesst mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der DVU-Fraktion sowie der Fraktion „Die Linken im Rat“ den o. a. gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.12.2008.

b) Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste den o. a. Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

c) Unter Einbeziehung des o. g. gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion
„Die Linken im Rat“ folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. beschließt, den Satzungsbeschluss zum Vorhaben- und Erschließungsplan „Ehemalige Thier-Brauerei“ vom 08.06.1995 und den Beschluss zur teilweisen Änderung der Bebauungspläne 4/4 und 102 vom 08.06.1995 aufzuheben.

Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III/FNA 213 – 1).

II. beschließt, den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes In W 125n, wie unter Punkt 2.1 dieser Beschlussvorlage beschrieben, zu reduzieren und zu erweitern.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB.

III. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 10 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes In W 125n.

IV. beschließt, den Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung vom 07.11.2008 sowie den Entwurf des Bebauungsplanes In W 125n mit gleichzeitiger teilweiser Änderung der Bebauungspläne 102 und In W 109 mit Begründung vom 07.11.2008 öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

V. ermächtigt die Verwaltung, den Städtebaulichen Vertrag mit den genannten Vertragspartnern auf Grundlage des erarbeiteten Entwurfs (Stand: 05.11.2008) abzuschließen. Es ist dabei von 33.000 qm Verkaufsfläche (27.500 qm neue Verkaufsfläche, 5.500 qm wiedergenutzte Verkaufsfläche) auszugehen.

Rechtsgrundlage:
§ 11 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit § 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW s. 666; SGV NRW 2023).

VI. nimmt die unter Punkt 12 dieser Vorlage dargelegte Beantwortung des gemeinsamen Zusatz-/ Ergänzungsantrages der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund/ Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rat der Stadt Dortmund (Drucksachen-Nr.: 10369-07-E2) aus der Ratssitzung vom 24.04.08 zur Kenntnis.

VII. ermächtigt die Verwaltung, eine Baugenehmigung für das Vorhaben während der Planaufstellung zu erteilen, sofern nach erfolgter öffentlicher Auslegung des Bebauungsplanes In W 125 n vorgezogene Planreife nach § 33 BauGB bescheinigt werden kann und alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/ -BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit § 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

zu TOP 3.23
Satzung zur Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13287-08)

Für die Fraktion „Die Linken im Rat“ begründete Rm Stammnitz die ablehnende Haltung seiner Fraktion hinsichtlich der vorliegenden Änderung der Abwassergebührensatzung und der damit verbundenen Erhöhung der Abwassergebühren, die nach Auffassung seiner Fraktion unverhältnismäßig hoch und damit nicht vertretbar sei.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen Fraktion „Die Linken im Rat“, der
DVU-Fraktion sowie gegen die Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund.


zu TOP 3.24
Phoenix-Ost
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 13654-08)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.

zu TOP 3.25
Änderung Nr. 2 des B-Plans Ev 130/4n - Errichtung eines Entertainmentcenters mit sechs Spielstätten, Evinger Str. 152
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 13655-08)

Die von der Fraktion FDP/Bürgerliste mit Schreiben vom 15.12.2008 erbetene Stellungnahme lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Nachdem StD Sierau und StR Steitz auf die von Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) diesbezüglich gestellten Nachfragen eingegangen waren, entstand zum wiederholtem Male ein Dialog zwischen
Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) und StD Sierau, in dem nochmals die diesbezüglichen Standpunkte vertieft wurden.

Ergänzung:

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) kritisierte das Vorgehen der Verwaltung bei der Behandlung einer Bauvoranfrage für dieses Grundstück und der anschließenden Gerichtsstrategie. Dies habe dazu geführt, dass die Stadt Dortmund für viele Jahre Schadensersatz zahlen müsse.

StD Sierau sah dies anders.

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Masterplan Wirtschaftsflächen - Zwischenbericht 2008
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11205-08)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2008 vor:

Auf der Grundlage der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste folgende Empfehlung:

1. Die auf Seite 10 der Vorlage genannte Fläche „Sorbenweg“ soll nicht zu einem Industriegebiet entwickelt werden.
2. Darüber hinaus sollte sich die Wirtschaftsförderung Dortmund intensiv bemühen, das frühere Brauereigelände der ehemaligen Ritterbrauer in Do-Lütgendortmund, Lütgendortmunder Hellweg, als Gewerbe- bzw. Industriefläche zu entwickeln.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Zwischenbericht zum „Masterplan
Wirtschaftsflächen“ zur Kenntnis und beschließt, dass:

1. bei Umwandlungen oder Veränderungen von Industrie- und
Gewerbeflächenpotenzialen zugunsten anderer nicht gewerblicher
Nutzungsarten und/oder Einzelhandelseinrichtungen ein entsprechender Ersatz
im Dortmunder Stadtgebiet zu schaffen ist,
2. die Wirtschaftsförderung mit der Prüfung beauftragt wird, ob und wie
Ansiedlungsmöglichkeiten für Unternehmen durch eine regionale
Zusammenarbeit verbessert werden können.

Für die CDU-Fraktion erklärte Rm Ulrich, dass seine Fraktion dem vorliegendem Masterplan Wirtschaftsflächen, so wie man dies auch ausführlich im Haupt- und Finanzausschuss dargestellt habe, ablehnen werde, da man nach wie vor der Auffassung sei, dass Dortmund mehr Flächen für Arbeit benötige. Bedauerlicherweise seien bisher alle diesbezüglichen Vorstöße seiner Fraktion abgelehnt worden.

Anschließend machte auch Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) kurz deutlich, dass ihre Fraktion die vorliegende Beschlussfassung hinsichtlich des Masterplans Wirtschaftsflächen ablehnen werde.

Dagegen erklärte Rm Prüsse (SPD), dass seine Fraktion dem Masterplan Wirtschaftsflächen unter Einbeziehung des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der als Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vorliege, zustimmen werde.

Unter Einbeziehung der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2008 fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der Fraktion „Die Linken im Rat“ sowie der DVU-Fraktion mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Zwischenbericht zum „Masterplan
Wirtschaftsflächen“ zur Kenntnis und beschließt, dass:

1. bei Umwandlungen oder Veränderungen von Industrie- und Gewerbeflächenpotenzialen zugunsten anderer nicht gewerblicher Nutzungsarten und/oder Einzelhandelseinrichtungen ein entsprechender Ersatz im Dortmunder Stadtgebiet zu schaffen ist,
2. die Wirtschaftsförderung mit der Prüfung beauftragt wird, ob und wie Ansiedlungsmöglichkeiten für Unternehmen durch eine regionale Zusammenarbeit verbessert werden können.

zu TOP 4.2
Wirtschaftsplan und Produkt- und Leistungsplanung 2009 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12882-08)

In der Diskussion zum o. a. Tagesordnungspunkt übte seitens der Fraktion „Die Linken im Rat“
Rm Stammnitz massive Kritik an der Arbeit der Wirtschaftsförderung Dortmund. Aufgrund der Krisensituation seien seiner Meinung nach die diesbezüglichen Instrumente nicht auseichend. Vielmehr sei nach Auffassung seiner Fraktion eine aktive Investitions- und Beschäftigungspolitik der Kommune erforderlich, in dem diese gemeinwirtschaftlich handele. Man werde von daher dem vorliegendem Wirtschaftsplan 2009 als nicht zukunftsfähig ablehnen.

Die nachfolgende Diskussion machte deutlich, dass die Arbeit der Wirtschaftsförderung Dortmund nicht nur in Dortmund, sondern auch über die Grenzen Dortmunds hinaus anerkannt sei und alle Möglichkeiten genutzt werden, um gute Rahmenbedingungen für die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu schaffen. Im übrigen wies man die von Rm Stammnitz (Die Linken im Rat) geäußerten Vorstellungen als unrealistisch zurück.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion „Die Linken im Rat“ sowie der DVU-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

· beschließt den Wirtschaftsplan 2009 für die Wirtschaftsförderung Dortmund,
· stellt den Erfolgsplan 2009 (Anlage 1.1 und 1.2) mit einem Zuschussbedarf in Höhe von insgesamt 13.118.700 EUR fest (13.069.000 EUR originärer Be­triebs­kosten­zu­schuss (gem. Doppelhaushalt 2008/2009) zzgl. 49.700 EUR an Erträgen, die sich aus der Umsetzung organisatorischer Maßnahmen ergeben),

· stellt den Vermögensplan 2009 (Anlage 1.3) mit einem Zuschuss in Höhe von 72.300 EUR fest,

· nimmt die Stellenübersicht für das Wirtschaftsjahr 2009 (Anlage 1.4) zur Kenntnis,

· beschließt die Ergebnisplanung und Finanzplanung für die Jahre 2008 bis 2012 (Anlage 2.1 und 2.2),

· nimmt die Produkt- und Leistungsplanung 2009 zur Kenntnis (Anlage 3).

zu TOP 4.3
Wirtschaftsplan 2009 des "Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12921-08)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion „Die Linken im Rat“ folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2009 des Sondervermögens „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen wird auf 30 Mio. Euro festgesetzt.
Das Sondervermögen wird ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 16 Mio. EUR aufzunehmen.

zu TOP 4.4
Interkommunale Zusammenarbeit zur Vermittlung standortsuchender Unternehmen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13214-08)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem Abschluss einer Vereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit zur Vermittlung standortsuchender Unternehmen mit verschiedenen Städten der Metropole Ruhr zu und ermächtigt die Verwaltung, die Beitrittserklärung der Stadt Dortmund zu unterzeichnen.

zu TOP 4.5
Änderung der Satzung der Leasinggesellschaft Technologiepark Dortmund mbH und Gesellschafterwechsel
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13276-08)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion „Die Linken im Rat“ folgenden Beschluss:

Der Rat stimmt folgenden Änderungen des Gesellschaftsvertrages zu:

1. Die Leasinggesellschaft Technologiepark Dortmund mbH firmiert als TZ-Invest Dortmund GmbH.

2. Der Gesellschaftszweck der TZ-Invest Dortmund GmbH ist geändert worden.

3. Die DOGEWO21 hat die Geschäftsanteile an der TZ-Invest Dortmund GmbH von der Sparkasse Dortmund übernommen.


Anschließend übernahm Bm´in Jörder die Leitung der Sitzung.

5. Öffentliche Einrichtungen
- unbesetzt -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

zu TOP 6.1
Aktionsplan "Soziale Stadt"
hier: aktueller Sachstand
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13245-08)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag neben der o. g. Verwaltungsvorlage folgender Antrag der
DVU-Fraktion vom 08.12.2008 vor:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass in Dortmund lebende Ausländerinnen und Ausländer, die ihren Lebensmittelpunkt in Dortmund sehen und sich dauerhaft in Deutschland niederlassen wollen, die Kosten für die Teilnahme an Sprachkursen zum Erwerb der deutschen Sprache selbst zu tragen haben.

Für die DVU-Fraktion nahmen die Ratmitglieder M. Branghofer und G. Branghofer zu der o. a. Angelegenheit Stellung. In ihren Ausführungen brachten sie zum Ausdruck, dass ihre Fraktion nach wie vor den vorliegenden Aktionsplan „Soziale Stadt“ kritisch betrachte.

Außerdem erläuterten sie den von ihrer Fraktion vorgelegten Antrag, dass in Dortmund lebende Ausländer die Kosten für die Teilnahme an Sprachkursen zum Erwerb der deutschen Sprache selbst zu tragen haben.

Seitens der CDU-Fraktion erklärte Rm Offermann, dass seine Fraktion den vorliegenden Sachstandsbericht zum Aktionsplan „Soziale Stadt“ zur Kenntnis nehme. Die CDU-Fraktion werde sich dann bei der Beratung der jeweiligen Projekte des Aktionsplanes äußern. Den vorliegenden Antrag der DVU-Fraktion werde man ablehnen, da Sprachförderung ein wesentlicher Punkt der Integration sei.

Auf Seiten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen brachte Rm Krüger-Sandkamp zum Ausdruck, dass seine Fraktion den vorliegenden Antrag der DVU-Fraktion ablehnen werde., da die hierin enthaltenen Behauptungen falsch seien, was er anhand einiger Beispiele verdeutlichte.

Anschließend übernahm wiederum OB Dr. Langemeyer die Leitung der Sitzung.

Des weiteren erklärte für die Fraktion „Die Linken im Rat“ Rm Prof. Richter, dass man den vorliegenden Zwischenbericht zur Kenntnis nehme. Man werde Anfang 2009 eine kritische Zwischenbilanz hinsichtlich des Aktionsplanes „Soziale Stadt“ ziehen und dann hierzu Stellung nehmen.

Schon jetzt werde aber immer wieder die Frage gestellt: „Was ist eigentlich neu bzw. was folgt aus alledem?“ Dies zeige für ihn, dass diesbezüglich noch viel zu tun sei. Ablehnen werde auch seine Fraktion den vorliegenden Antrag der DVU-Fraktion, der seiner Auffassung nach integrationsfeindlich sei.

Für die SPD-Fraktion brachte Rm Taranczewski zum Ausdruck, dass seine Fraktion den vorliegenden aktuellen Sachstandsbericht zum Aktionsplan „Soziale Stadt“ ausdrücklich begrüße, zumal seiner Meinung nach hierdurch eine gute Handlungsgrundlage für das weitere Vorgehen enthalten sei. Ablehnen dagegen werde man den vorliegenden Antrag der DVU-Fraktion, der die einseitige Betrachtungsweise dieser Fraktion verdeutliche.

Auf Seiten der Fraktion FDP/Bürgerliste machte Rm Dingerdissen darauf aufmerksam, dass Bund, Länder und Kommunen verpflichtet wurden, die wichtige Aufgabe der Integration wahrzunehmen. Von daher halte er es auch für sachgerecht, sich hiermit intensiv auseinander zu setzen. Auch die Fraktion FDP/Bürgerliste werde den vorliegenden Antrag der DVU-Fraktion ablehnen.
Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU-Fraktion den o. a. Antrag der DVU-Fraktion vom 08.12.2008 ab.

2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den aktuellen Sachstandsbericht zum Aktionsplan
„Soziale Stadt“ zur Kenntnis.
Soweit einzelne Projekte oder Vorhaben zur Umsetzung anstehen, werden die zuständigen Gremien über eine Einzelvorlage beteiligt.
zu TOP 6.2
Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührenordnung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13252-08)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion „Die Linken im Rat“ sowie der DVU-Fraktion fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührenordnung
Die erwarteten Mindererträge in Höhe von 137.300,00 Euro werden im Amtsbudget des StA 50 unter "öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte" (05) veranschlagt.

zu TOP 6.3
Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13253-08)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion „Die Linken im Rat“ sowie der DVU-Fraktion fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung.
Die erwarteten Mindererträge in Höhe von 50.100 Euro werden im Amtsbudget des STA 50 unter „öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte“ (05) veranschlagt.

zu TOP 6.4
Reform der kommunalen Seniorenarbeit
Förderung der offenen Seniorenarbeit in Begegnungsstätten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12808-08)

Hinsichtlich der o. a. Angelegenheit lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2008 vor:

Auf Seite 4 der Anlage zur Beschlussvorlage wird der Text zum Raumangebot wie folgt geändert:

... den besonderen Bedürfnissen älterer Menschen entsprechen, um besonders bei körperlichen Beeinträchtigungen über genügend Bewegungsspielraum zu verfügen ...“



Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt neue Leitlinien zur Förderung der offenen Seniorenarbeit in Begegnungsstätten. Ab 2009 wird für die Förderung besonderer Zielgruppen ein jährlicher Zuschuss i.H. v. 8000 € zusätzlich zur Verfügung gestellt.

zu TOP 6.5
Weihnachtshilfe für Empfänger von ALG II, Empfänger von Sozialgeld sowie für Heimbewohner
Antrag zur TO (Fraktion 'Die Linken im Rat')
(Drucksache Nr.: 13606-08)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zum o. a. Tagesordnungspunkt folgender Antrag der Fraktion „Die Linken im Rat“ vom 26.11.2008 vor:

Der Rat beschließt eine Weihnachtsbeihilfe 2008

- für Bezieher von ALG II,
- für Empfänger von Sozialgeld,
- für Heimbewohner, die Taschengeld nach dem SGB beziehen, aber keine Weihnachtsbeihilfe erhalten.

Die Weihnachtshilfe ist im Januar 2009 auszuzahlen. Sie beträgt

- für den Haushaltsvorstand 80 Euro
- für Haushaltszugehörige 60 Euro
- für Heimbewohner 55 Euro

Nachdem Rm Prof. Richter (Die Linken im Rat) den o. a. Antrag seiner Fraktion kurz begründet hatte, machte die anschließende Diskussion die überwiegend ablehnende Haltung des Rates der Stadt hinsichtlich des zuvor genannten Antrages deutlich.

Der Rat der Stadt lehnt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion „Die Linken im Rat“ sowie der DVU-Fraktion den o. a. Antrag der Fraktion „Die Linken im Rat“ vom 26.11.2008 ab.

7. Kultur, Sport, Freizeit

zu TOP 7.1


Wirtschaftsplan 2009 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12874-08)

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste erklärte Rm Dr. Littmann, dass ihre Fraktion die Wirtschaftspläne, die unter den Tagesordnungspunkten 7.1, 7.3, 9.1, 10.4, 10.6, 10.8 und 10.9 behandelt werden, ablehnen werde, da diese alle mit einem Defizit enden. Grund hierfür sei ihrer Auffassung nach, dass die entsprechenden Eigenbetriebe nicht mit ausreichenden Finanzmittel ausgestattet seien. Nach Meinung ihrer Fraktion müssten derartige Defizite im städtischen Haushalt abgebildet und nicht in quasi Schattenhaushalte versteckt werden.


Änderung:

Außerdem beantragte Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) die Broschüre zur Darstellung des Haushaltes der Stadt Dortmund einzuziehen. In der Broschüre fehlten die Zinserträge und der Zinsaufwand. Die Darstellung eines Haushaltes mit Überschuss sei falsch. Daher sei die Broschüre so nicht seriös und somit einzuziehen.

Nach kurzer Diskussion fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion „Die Linken im Rat“ sowie der Stimme von Rm Münch den o. a. mündlich gestellten Antrag von Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) ab.

2. Bei Stimmenthaltung der Fraktion „Die Linken im Rat“ sowie der DVU-Fraktion fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2009 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund gemäß § 6 Absatz 1 lit. c) der Betriebssatzung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.12.2007.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Wirtschaftsplan 2009 zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1,7 Mio. Euro festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Investitionskredite, die zur Finanzierung des Modernisierungsprogramms „Sanierung von Sportplatzanlagen in Kunstrasenausführung“ aufgenommen werden dürfen, beträgt gemäß Beschluss des Rates vom 11.09.2008 insgesamt 4.404 TEUR
(Drucksache Nr. 12365-08).
Die Geschäftsleitung der Sport- und Freizeitbetriebe prüft bzw. ergreift Maßnahmen, die den geplanten Verlust in 2009 ausgleichen oder durch die der geplante Verlust in den nächsten Jahren ausgeglichen werden kann.

zu TOP 7.2
Änderung der Entgeltordnung und Teilnahmebedingungen für den Geschäftsbereich VHS in den Kulturbetrieben Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13362-08)

Für die Fraktion „Die Linken im Rat“ erklärte Rm H. Fischer, dass seine Fraktion die Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt ablehnen werde, da in der hierin enthaltenen Endgeltordnung Hartz IV-Empfänger und entsprechend schlecht gestellte Personen nicht entsprechend berücksichtigt werden. Er stellte von daher für seine Fraktion folgenden Antrag:

Der Rat möge beschliessen, dass pro Veranstaltungszeitraum für ALG II-Empfänger und entsprechend schlecht gestellte Personen und Dortmund-Pass Inhaber ein Kurs ihrer Wahl kostenlos ist.

Bezugnehmend auf die Äußerung von Rm H. Fischer (Die Linken im Rat) erklärte StR Pogadl, dass dem Grunde nach jeder Empfänger von Leistungen nach SGB II und SGB VIII Anspruch auf einen Dortmund-Pass habe und man auch entsprechende Personen daraufhin weise. Sein seiner Meinung nach liege es von daher an jedem selbst, ob man dies in Anspruch nehme.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Bei Stimmenthaltung der DVU-Fraktion lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen Fraktion „Die Linken im Rat“ und der Stimme von Rm Münch den o. a. mündlich gestellten Antrag von Rm H. Fischer (Die Linken im Rat) ab.

2. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion
„Die Linken im Rat“ folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt

- die Entgeltordnung und Teilnahmebedingungen für die VHS (Anlage 1 und 2).
zu TOP 7.3
Wirtschaftsplan 2009 für die Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13216-08)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion „Die Linken im Rat“ und der DVU-Fraktion fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2009 für die Kulturbetriebe Dortmund, der sich zusammensetzt aus:

- dem Erfolgsplan 2009 (Anlage 1)
- dem Vermögensplan 2009 (Anlage 2)
- dem Stellenplan (Stellenübersicht) (Anlage 3)
- der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung (Anlage 1)

sowie die Produkt- und Leistungsplanung 2009 (Anlage 4).

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsplan 2009 zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2,5 Mio. Euro festgesetzt.

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Kulturbetrieben Dortmund bei Bedarf notwendige Betriebsmittel im Rahmen eines so genannten Mittelvorgriffs auf das folgende Geschäftsjahr bereitzustellen.

zu TOP 7.4
Brandschutzmaßnahmen (3. Bauphase) des Theater Dortmund für die Spielzeit 2008/2009
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13218-08)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt die beabsichtigten Brandschutzmaßnahmen des Theater Dortmund für die Spielzeitpause 2009.

8. Schule

zu TOP 8.1
Entwicklung von Medienkompetenz an Dortmunder Schulen - Abschlussbericht zur Umsetzung des Medienentwicklungsplans 2003 - 2008
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13215-08)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Abschlussbericht zur Umsetzung des Medienentwicklungsplans 2003-2008 zur Kenntnis.

zu TOP 8.2
Privatgymnasium in Dortmund
Antrag zur TO (Fraktion 'Die Linken im Rat')
(Drucksache Nr.: 13596-08)

Zum dem o. a. Tagesordnungspunkt lagen den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Anträge vor:


a) Antrag der Fraktion „Die Linken im Rat“ vom 25.11.2008:

Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich grundsätzlich gegen die Gründung eines Privatgymnasiums auf Dortmunder Boden aus und investiert auch nicht Gelder aus der Wirtschaftsförderung in ein derartiges Unternehmen.

b) Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.12.2008:

Über die Genehmigung einer privaten Schule befindet nicht die Stadt Dortmund, sondern
entscheidet das Land NRW durch seine Genehmigungsbehörde, das Regierungspräsidium
in Arnsberg. Soweit räumliche und personelle Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein
Rechtsanspruch auf Betrieb einer solchen Ersatzschule.
Unabhängig von dieser Rechtssituation gibt es eine schul- und bildungspolitische Bewertung der geplanten Schulgründung, denn mit der Erhebung eines Schulgeldes erfolgt eine einseitige Zusammensetzung der Schülerinnen und Schüler im Sinne einer sozialen Selektion.
Der Rat hält diese Entwicklung für schul- und bildungspolitisch problematisch.
Der Rat appelliert an die Genehmigungsbehörde, keine ungleichen Bedingungen und damit Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten öffentlicher Schulen zuzulassen.

In der Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkt machte Rm Diekneite (SPD) deutlich, dass die Gründung von Schulen in privater Trägerschaft grundgesetzlich abgesichert sei.

Trotz alledem sehe man die beabsichtigte Gründung eines Privatgymnasiums in Dortmund mit den beabsichtigten Kriterien, wie beispielsweise der Zahlung eines quasi Schulgeldes, als problematisch an.

Von daher appelliere die SPD-Fraktion in dem o. a. Antrag an die Genehmigungsbehörde, keine ungleichen Bedingungen und damit Wettbewerbsbevorzugungen zu Lasten öffentlicher Schulen zu zulassen.

Für die DVU-Fraktion brachte Rm G. Branghofer zum Ausdruck, dass seine Fraktion die vorliegenden Anträge ablehnen werde, da man es durchaus für positiv erachte, wenn ein Privatgymnasium in Dortmund ohne zusätzliche Finanzierung durch die Stadt Dortmund errichtet würde, da dies sicherlich zur Belebung der Schullandschaft beitragen würde.

Seitens der Fraktion „Die Linken im Rat“ brachte bei der Begründung des o. a. Antrages seiner Fraktion Rm H. Fischer zum Ausdruck, dass nur ein kostenfreies, ausreichend staatlich finanziertes Bildungssystem bis hin zur Ausbildung und Studium die Chancengleichheit sichere und dazu beitrage, gesellschaftliche Unterschiede zu überwinden.

Auf Seiten der CDU-Fraktion erklärte Rm Knieling, dass seine Fraktion beide Anträge ablehnen werde, da diese bildungspolitisch nicht tragbar seien.

Die CDU-Fraktion begrüße ausdrücklich die vorliegende Initiative hinsichtlich der Errichtung eines Privatgymnasiums in Dortmund, da diese zur Belebung der Schullandschaft beitragen werde. Im übrigen sei es für ihn auch ein Zeichen dafür, dass die Zustände an Dortmunder Schulen nicht in Ordnung seien.

Das die zuständige Aufsichtsbehörde bei der Prüfung des Antrages zur Errichtung eines Privatgymnasiums die entsprechenden Kriterien berücksichtigen werde, sei für seine Fraktion selbstverständlich.

Ergänzend zu den Ausführungen von Rm Diekneite (SPD) erklärte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Unger, dass ihre Fraktion die Planungen zur Errichtung eines Privatgymnasiums für sozial- und bildungspolitisch falsch halte, da die geplante Schule anders als andere Schulen in privater Trägerschaft mit Gewinnabsichten gegründet werden solle und damit die soziale Spaltung der Gesellschaft gefördert werde.

Nachdem OB Dr. Langemeyer dem Rat der Stadt nochmals die Rechtssituation hinsichtlich der Genehmigung von Schulen in privater Trägerschaft verdeutlicht hatte, stellte Rm Ollech (SPD) einen Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Debatte.
Hiergegen wandte sich für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Dr. Littmann, da ihre Fraktion trotz entsprechender Wortmeldung nicht die Möglichkeit gehabt habe, sich zu der vorliegenden Angelegenheit zu äußern.

Der Rat der Stadt beschloss daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion „Die Linken im Rat“, der DVU-Fraktion sowie der Stimme von Rm Münch den o. a. Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Debatte.

Auf Bitte der Fraktion FDP/Bürgerliste wurde anschließend die Sitzung des Rates der Stadt von
20:20 Uhr bis 20:30 Uhr unterbrochen.

Nachdem OB Dr. Langemeyer darauf hingewiesen hatte, dass nach der Geschäftsordnung des Rates der Stadt über einen Antrag auf Schluss der Debatte erst abgestimmt werden könne, nachdem jede Fraktion auf ihr Verlangen hin Gelegenheit erhalten hat, sich zur Sache zu äußern, eröffnete er erneut die Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkt.

In der weiteren Diskussion zeigte sich für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Dingerdissen verwundert über die Diskussion hinsichtlich der Errichtung eines Privatgymnasiums in Dortmund. Obwohl das Verfahren hinsichtlich der Genehmigung einer derartigen Schule eindeutig geregelt sei, werde für ihn durch die linksideologischen Missgunstdarbietungen der Versuch unternommen, die Einrichtung eines Privatgymnasiums, dass von seiner Fraktion ausdrücklich begrüßt werde, zu verhindern.

Weiterhin sprach sich auch Rm Münch dafür aus, die Errichtung eines Privatgymnasiums zu unterstützen, da man hierdurch die Bildungsvielfalt stärken könne. Das hierfür ein Bedarf bestehe, werde durch das Interesse an dieser Schule deutlich. Letztendlich werde die zuständige Bezirksregierung nach Recht und Gesetz hierüber entscheiden.

Anschließend wies Rm Hoffmann (SPD) daraufhin, dass im Rahmen der vorangegangen Geschäftsordnungsdiskussion von Rm Münch folgendes lautstark und für viele vernehmbar geäußert wurde: „Ihr verhaltet euch nicht anders als 1933.“

Daraufhin verlangten er und auch Rm Zupfer (SPD) von Rm Münch eine Entschuldigung.

Rm Münch erwiderte hierauf, dass er, bedingt durch die Tatsache, dass man durch den vorhergehenden Geschäftsordnungsantrag das Recht der Fraktion FDP/Bürgerliste gebeugt habe, gesagt habe:
„Das erinnert mich an 1933.“ Dazu stehe er auch.

Letztendlich wurde die Diskussion durch einen von Rm H. Neumann (CDU) gestellten Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Debatte, der mit Mehrheit bei einigen Gegenstimmen beschlossen wurde, beendet.

Anschließend fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen Fraktion „Die Linken im Rat“ den o. a. Antrag der Fraktion „Die Linken im Rat“ vom 25.11.2008 ab.

2. Bei Stimmenthaltung der Fraktion „Die Linken im Rat“ beschliesst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste,
der DVU-Fraktion sowie der Stimme von Rm Münch den o. a. gemeinsamen Antrag der
SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.12.2008.

Abschließend stellte OB Dr. Langemeyer fest, dass Rm Münch sich nicht entschuldigt habe.




9. Kinder und Jugend

zu TOP 9.1
Wirtschaftsplan 2009 des Eigenbetriebes FABIDO
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13261-08)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion „Die Linken im Rat“ fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2009 mit Anlagen.

zu TOP 9.2
Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen im Jugendamt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13343-08)

Für die Fraktion „Die Linken im Rat“ erklärte Rm Konak, dass ihre Fraktion zwar der Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt zustimmen werde, man aber nach wie vor Kritik an der Personalsituation von FABIDO äußere.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat genehmigt gem. § 83 Abs. I und II GO NRW überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von 7.097.046 Euro für die Bereiche:

- Heimerziehung (Auftrag 510606036000 Heimerziehung und sonstige Wohnformen, Sachkonto 533510 Leistungen der Jugendhilfe in Einrichtungen Heimpfl. Minderj.) und

- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (Auftrag 510606032000 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, Sachkonto 533400 Leistungen der Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen).

Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen in den Fachbereichen Schulverwaltungsamt, Dezernatsbüro 7 und Familienprojekt sowie durch Mehrerträge im Familienprojekt und der Allgemeinen Finanzwirtschaft.

zu TOP 9.3
Tagesmütter
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13689-08)

Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes lagen den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Anträge vor:

a) Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.12.2008:

1) Der Rat stellt fest, dass die Tagespflege ein wichtiger und bis auf weiteres unverzichtbarer Baustein der Betreuung für unter dreijährige Kinder ist.

2) Der Rat stellt fest, dass die am 1. Januar 2009 in Kraft tretende und im Prinzip richtige Steuer- und Sozialversicherungspflicht für Tagespflegeeltern nicht zu einer Verschlechterung der Betreuungssituation führen darf.

3) Die Verwaltung wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass alle bisher in der Tagespflege betreuten Kinder auch nach dem 1.1.2009 einen Tagespflegeplatz erhalten.

4) Die Verwaltung wird beauftragt, die Auswirkungen der Steuerpflicht ausführlich bis zur Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 28. Januar 2009 darzustellen.

Dabei ist insbesondere zu erläutern, wie sich die Steuerpflicht konkret auf die Einkünfte der Tagespflegeltern auswirkt, welche konkreten Folgen dies für die Betreuungssituation hat und mit welchen Vorschlägen die Verwaltung diesen eventuellen Auswirkungen begegnen will.
5) Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig zu Beginn des neuen Jahres eine Veranstaltung für öffentlich finanzierte Tagepflegeeltern zu organisieren, auf der umfassend über die Neuregelungen und ihre konkreten Auswirkungen informiert wird. Hierzu sind auch VertreterInnen des Finanzamtes, der Krankenkassen sowie der Rentenversicherung einzuladen.
b) Antrag der CDU-Fraktion vom 17.12.2008:
Bereits seit geraumer Zeit ist bekannt, dass ab dem 01.01.2009 Tagesmütter und –väter, die über die Jugendämter bezahlt werden, steuer- und sozialabgabepflichtig sind.
Der Rat fordert die Verwaltung auf darzustellen, welche Maßnahmen bereits ergriffen wurden, damit Tagesmütter und –väter keinerlei finanzielle Einbußen durch diese Versteuerung ihres Einkommens erleiden müssen.
Darüber hinaus beschließt der Rat, ab dem 01.01.2009 die Stundenvergütung der Tagesmütter /-väter in dem Maße zu erhöhen, als dass damit die durch die ab dem 1. Januar 2009 eingeführten Steuer- und Sozialabgaben zu keiner Verschlechterung in der Gesamtvergütung führt.
In der Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkt erläuterten zunächst Rm Unger
(Bündnis 90/Die Grünen) sowie Rm Sohn (SPD) den von ihren Fraktionen vorgelegten gemeinsamen Antrag hinsichtlich der Auswirkungen der Steuerpflicht für Tagesmütter.

Hierbei machten sie deutlich, dass man alles daran setzen müsse, um die Betreuung insbesondere der unter 3jährigen Kinder nicht zu gefährden. Hierzu gehöre ihrer Auffassung nach auch eine Erhöhung der laufenden Geldleistungen an Tagespflegepersonen.

Anschließend brachten Rm Konak (Die Linken im Rat) und Rm Gerber (FDP/Bürgerliste) zum Ausdruck, dass auch ihre Fraktionen den o. a. Anträgen durchaus zustimmen können, und man sich auch für eine Erhöhung der Stundensätze einsetze.

Weiterhin kritisierte bei der Erläuterung des o. a. Antrages für die CDU-Fraktion
Rm Liedschulte die zuständige Dezernentin. Obwohl die diesbezügliche Rechtslage seit langem bekannt sei, habe die Verwaltung bisher noch nicht darauf reagiert. Im übrigen halte man den Antrag der
CDU-Fraktion für geeigneter, um die vorliegende Problematik zu bewältigen.

Abschließend erklärte bezugnehmend auf die Äußerungen von Rm Liedschulte (CDU)
StR´in Bonekamp, dass die Verwaltung nicht untätig gewesen sei, sondern für die nächste Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses eine ausführliche Information zu dieser Thematik geplant habe.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt beschliesst mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der
DVU-Fraktion den o. a. gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.12.2008.

2. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der
DVU-Fraktion den o. a. Antrag der CDU-Fraktion vom 17.12.2008 ab.

10. Finanzen und Liegenschaften

zu TOP 10.1
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die die Stadtkämmerin gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das
3. Quartal des Haushaltsjahres 2008 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13201-08)

Der Rat der Stadt nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2008 bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von 901.974,69 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 1.237.883,20 €.

zu TOP 10.2
Satzung zur achten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13162-08)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion „Die Linken im Rat“ fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur achten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund.

zu TOP 10.3
Gemeinsame Nutzung des Verfahrens „Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem, ALKIS“ durch die Städte Bochum und Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13432-08)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Stadt Dortmund, vertreten durch das Dortmunder Systemhaus, für das „Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS)“ die Server und die ALKIS Serversoftware durch die Stadt Bochum einführen und anschließend betreiben lässt.

Der Rat ermächtigt das Dortmunder Systemhaus eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Bochum abzuschließen.



Die Entscheidung steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat der Stadt Bochum einen ent-sprechenden Beschluss fasst. Die Beschlussfassung des Rates der Stadt Bochum ist für die Sitzung am 18.12.2008 vorgesehen.









zu TOP 10.4
Wirtschaftsplan der Friedhöfe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2009
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13060-08)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion „Die Linken im Rat“ fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan mit Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2009.

Der Eigenbetrieb wird ermächtigt, Kassenkredite bis zu einer Höhe von 5 Mio. EUR aufzunehmen.

zu TOP 10.5
Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13149-08)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion „Die Linken im Rat“ sowie der DVU-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund.

zu TOP 10.6
Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" für das Jahr 2009
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13440-08)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion
„Die Linken im Rat“ sowie der DVU-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2009 des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“.
Das Sondermögen wird ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 35.000 T EUR aufzunehmen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen wird auf 20.000 T EUR festgesetzt.

zu TOP 10.7
Klinikum Dortmund gGmbH - Auswahl und Tätigkeit des Sanierungsbeauftragten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13506-08)

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste erklärte Rm Dr. Littmann, dass es zwar begrüßenswert gewesen sei, dass der Sanierungsbeauftragte sich im Haupt- und Finanzausschuss vorgestellt habe, man diesen aber trotzdem ablehne, da dieser nach Auffassung ihrer Fraktion zu wenig Referenzen habe.

Seitens der SPD-Fraktion wies Rm Starke daraufhin, dass durch die vorliegende Verwaltungsvorlage das diesbezügliche Auswahlverfahren transparent dargestellt worden sei.

Im übrigen habe für sie der Sanierungsbeauftragte bisher einen guten und kompetenten Eindruck hinterlassen. Von daher sollte man ihm auch die Chance geben, jetzt mal in Ruhe seine Tätigkeit wahrzunehmen.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den dargestellten Sachverhalt zur Kenntnis.

zu TOP 10.8.a
Verkauf von Geschäftsanteilen an der EDG
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13565-08)
zu TOP 10.8.b
Veräußerung von Geschäftsanteilen an der EDG an DSW21 AG
Hier: Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 13.03.2008
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13593-08)

Hinsichtlich der o. a. Angelegenheit fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschlüsse:

a) Antrag der CDU-Fraktion vom 20.11.2008:

Zur Wahrung des mehrheitlichen Einflusses des Rates der Stadt Dortmund auf die EDG als die wesentlich gebührenbeeinflussende Gesellschaft hebt der Rat der Stadt Dortmund die unter TOP 2.1. der Ratssitzung am 13.03.2008 beschlossene Ermächtigung der Verwaltung zur Veräußerung von Geschäftsanteilen der EDG an DSW21 auf.

b) Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.11.2008:

Der Rat der Stadt Dortmund hebt die am 13.3.2008 in Drs.-Nr. 1300–08 (Pkt. 3.3.3, S. 12) erteilte Ermächtigung zur Veräußerung von Geschäftsanteilen an der EDG an DSW21 AG auf.


zu TOP 10.9
Übertragung von Sachanlagevermögen vom städtischen Haushalt an den Eigenbetrieb Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13532-08)

Auf Seiten der CDU-Fraktion brachte Rm Reppin zum Ausdruck, dass seine Fraktion die Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt, sowie man dies im Haupt- und Finanzausschuss am 04.12.2008 dargelegt habe, ablehnen werde. Grund dafür sei, dass es sich hierbei nur um eine fakultative und nicht um eine generelle Übertragung halte.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion „Die Linken im Rat“, der DVU-Fraktion sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Übertragung des Sachanlagevermögens (Aufwuchs und Aufbauten für Grün- und Parkanlagen, Parkwald und Kleingartendaueranlagen) in Höhe von rund 87,2 Mio. Euro, sowie der zugehörigen Zuwendungen vom Land in Höhe von rund 44,0 Mio. Euro vom städtischen Haushalt an den Eigenbetrieb Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund zum 30.12.2008.
Die Stadtkämmerin wird ermächtigt, die Mittel, die für die Deckung der Mehraufwendungen (Abschreibungen auf Finanzanlagen) benötigt werden, für das Jahr 2009 überplanmäßig, gem. § 83 Gemeindeordnung, zu genehmigen. Für die Jahre 2010 ff. wird der Mehraufwand im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung berücksichtigt.








zu TOP 10.10
Neubau der Vincke Grundschule
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13410-08)

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste brachte Rm Dr. Littmann zum Ausdruck, dass ihre Fraktion nicht die Maßnahme ablehne, sondern die Art der Finanzierung dieser Maßnahme, sowie man dies auch im Fachausschuss dargelegt habe, nicht für richtig erachte.

Bei Stimmenthaltung der DVU-Fraktion fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,

1. die Vincke-Grundschule in Abänderung des Ratsbeschlusses vom 13.12.2007 am Standort Burgholzstraße 150 (Sportplatz westlich des heutigen Schulgebäudes Anne – Frank Gesamtschule) neu zu errichten,

2. das Grundstück in einer Größenordnung von rd. 4.500 qm zu einem Buchwert von 208.060,02 € zzgl. der hierauf entfallenden Außenanlagen mit einem Restbuchwert von 8.707,26 € (Sonderposten Land i.H.v. 5.224,36 €) in das Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (GVVF) zu übertragen,

3. den Neubau durch das Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungs-fonds Dortmund“ mit einem Investitionsvolumen für das Gebäude von rd. 5.996.000,00 € errichten zu lassen (Bau- und Ausführungsbeschluss),

4. die Anmietung der neu erstellten Grundschule durch den städtischen Haushalt vom „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfond Dortmund“ ab voraussichtlich August 2010 für unbestimmte Zeit zu einem jährlichen Mietzins von rd. 396.847,68 €. Dies entspricht einer Monatsmiete von rd. 11,41 €/qm. Bei der Miete handelt es sich um eine Kostenmiete. Soweit sich die Investitionskosten nach dem Ergebnis der Ausschreibungen ändern, ist die Miete entsprechend anzupassen,

5. die Ausstattung der Vincke-Grundschule mit beweglichem Vermögen mit einem Finanzvolumen von insgesamt 160.000,00 €,

6. die Sanierung und Konzentration der Anne-Frank-Gesamtschule am Standort Burgholzstraße 120 auf Basis einer von der Immobilienwirtschaft zu erstellenden Sanierungsplanung, die derzeit in Vorbereitung ist.

Für diese Mehraufwendungen im Rahmen der Anmietung sind in der bisherigen Ergebnisplanung keine Haushaltsmittel bereitgestellt. Ab 2010 ff sind im Ergebnisplan unter Auftrag 650138011000 entsprechende Haushaltsmittel zu veranschlagen.

Durch die Mehraufwendungen i. R. der Anmietung ergibt sich für 2010 per Saldo eine Belastung der Ergebnisrechnung des StA 65 unter dem Auftrag 650138011000 in Höhe von ca. 300.305,66 €. Ab 2011 ff wird die Ergebnisrechnung unter dem Auftrag 650138011000 durchschnittlich mit ca. 304.357,74 € belastet. Die Mehraufwendungen sind im Rahmen der Haushaltsplanung 2010 ff zu berücksichtigen. Dies führt zu einer entsprechenden Ausweitung der Ergebnisrechnung des Amtes 65.

Die Ergebnisrechnung des Amtes 40 wird durch die Maßnahme unter Sachkonto 572500, Auftrag 400301010086 ab 2011 ff mit durchschnittlich 12.307,69 € belastet.
Die durch ggf. geänderte Nutzungsdauern eintretenden Änderungen bei Aufwendungen für Abschreibungen sind in der Planung für den Haushalt 2010 ebenfalls entsprechend zu berücksichtigen. Eine Ausdehnung der Finanzrechnung des StA 40 erfolgt nicht.
Durch die Gesamtmaßnahme wird die städtische Ergebnisplanung ab 2010 ff um durchschnittlich 304.357,74 € p. a. ausgeweitet.

zu TOP 10.11
Aktionsplan für Vielfalt, Toleranz und Demokratie - gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus: Förderung lokaler Projekte und Maßnahmen
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DVU)
(Drucksache Nr.: 13656-08-E1)

Hinsichtlich der o. a. Angelegenheit lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Antrag der DVU-Fraktion vom 08.12.2008 vor:

1. Der Rat der Stadt Dortmund missbilligt den Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 30.10.2008, dem umstrittenen sog. „Antifaschistischer Bildungs- und Förderungsverein – Bündnis gegen Rechts e.V. „ insgesamt 6.000,00 € zur „ Förderung der Grundlagenarbeit “ sowie anlässlich einer Kundgebung Ende August zur Verfügung gestellt zu haben.
2. Der Rat der Stadt Dortmund missbilligt den Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 30.10.2008, der Minister Stein Förderschule und dem Reinoldus- und Schiller Gymnasium insgesamt 850,00 € für sog. „ Aufklärung gegen Rechts „ u.ä. Maßnahmen zur Verfügung gestellt zu haben und spricht sich entschieden für die politische Neutralität an Dortmunder Schulen und gegen Maßnahmen politischer Beeinflussung aus.

Bei der Begründung des o. a. Antrages machte für die DVU-Fraktion Rm G. Branghofer zum wiederholtem Male die grundsätzliche Kritik seiner Fraktion hinsichtlich des Aktionsplanes für Vielfalt, Toleranz und Demokratie – gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus und der daraus resultierenden finanziellen Unterstützung deutlich.

Nachdem sich Rm Krüger-Sandkamp (Bündnis 90/Die Grünen) und Rm Prof. Richter
(Die Linken im Rat) kritisch mit dem vorliegenden Antrag der DVU-Fraktion auseinandergesetzt hatten, lehnte der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU-Fraktion den o. a. Antrag der
DVU-Fraktion ab.

zu TOP 10.12
Konzessionsverträge
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 13653-08)
Hinsichtlich der von der Fraktion FDP/Bürgerliste mit Schreiben vom 15.12.2008 erbetenen Stellungnahme erklärte OB Dr. Langemeyer, dass derzeit das Verfahren hinsichtlich der Konzessionsverträge noch nicht abgeschlossen sei. Von daher werde er voraussichtlich in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.02.2009 zu dieser Angelegenheit Stellung nehmen.

zu TOP 10.13
freiwillige Einsetzung eines Mentors zur Haushaltskonsolidierung
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 13661-08-E1)

Zu der o. a. Angelegenheit lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 10.12.2008 vor:

1. Der Rat der Stadt hält zur Vermeidung eines Nachtragshaushalts eine intensivere Haushaltskonsolidierung für erforderlich.


2. Dieser Prozess wird von einem externen Mentor, der die Funktion eines Sparkommissars (§ 124 GO) wahrnimmt, in enger Zusammenarbeit mit Kämmerei und Fachämtern beratend begleitet.
3. Der Berater steht der Stadt zunächst zwei Jahre zur Verfügung, mit einer Verlängerungsoption für ein weiteres Jahr.

Bei der Begründung des o. a. Antrages brachte Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) zum Ausdruck, dass weder die Verwaltung, noch die Rot-Grüne-Koalition bisher keine geeigneten Vorschläge zur Sanierung des städtischen Haushaltes unterbreitet haben, die dringend erforderlich seien. Anstatt dessen habe die SPD-Fraktion sowie die Fraktion


Bündnis 90/Die Grünen regelmäßig in ihren Haushaltsanträgen den städtischen Haushalt zusätzlich belastet.

Von daher halte es ihre Fraktion für notwendig, einen Mentor zur Haushaltskonsolidierung freiwillig einzusetzen, bevor die Kommunalaufsicht Zwangsmaßnahmen ergreife.

In der anschließenden Diskussion brachten Rm Starke (SPD), Rm Reppin (CDU) und
Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) zum Ausdruck, dass ihre Fraktionen den o. a. Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste ablehnen werde, da dieser letztendlich nicht zielführend sei.

Viel wichtiger sei es, die Kommunen mit einer sachgerechten Mittelausstattung zu versehen. Im übrigen sollte der Rat der Stadt dieses wichtige Steuerungsinstrument nicht aus der Hand geben, sondern vielmehr dafür selbst sorgen, dass eigene Initiativen entwickelt werden.

Für eine Beschlussfassung des o. a. Antrages sprach sich für die DVU-Fraktion Rm G. Branghofer aus, da nach Auffassung seiner Fraktion ein Mentor für die Haushaltskonsolidierung durchaus sinnvoll sein könne.

Der Rat der Stadt lehnt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der
Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der DVU-Fraktion den o. a. Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 10.12.2008 ab.

zu TOP 10.14
Sozialticket in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13678-08)

Auf der Grundlage der o. a. Verwaltungsvorlage, durch die zusätzliche Mittel für das Sozialticket zur Verfügung gestellt werden, entwickelte sich zum wiederholtem Male eine Grundsatzdiskussion hinsichtlich des Sozialtickets.

Für die CDU-Fraktion erklärte Rm Hengstenberg, dass man verständlicherweise diese Verwaltungsvorlage ablehnen werde, da man grundsätzlich gegen das Sozialticket sei.

Seitens der Fraktion „Die Linken im Rat“ wies Rm Stammnitz daraufhin, dass seine Fraktion grundsätzlich Bedenken gegen die diesbezügliche Rechnung der Dortmunder Stadtwerke habe.

Von daher habe seine Fraktion den Versuch unternommen diesbezüglich bei den Dortmunder Stadtwerken Akteneinsicht zu erhalten. Diesen Begehren sei nun von dem Vorstand der Dortmunder Stadtwerke zugestimmt worden. Da man diese Akteneinsicht zunächst abwarten wollte, werde man die vorliegende Verwaltungsvorlage ablehnen.

Dagegen erklärten Rm Prüsse (SPD) und Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen), dass ihre Fraktionen der vorliegenden Verwaltungsvorlage zustimmen werden.

Seitens der Fraktion FDP/Bürgerliste sprach sich dagegen Rm Becker gegen die o. a. Verwaltungsvorlage aufgrund der grundsätzlich ablehnenden Haltung seiner Fraktion hinsichtlich des Sozialtickets aus.
Nach weiterer Diskussion fasste der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der
CDU-Fraktion, Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Fraktion „Die Linken im Rat“ folgenden Beschluss:

Der Rat nimmt die Ausführungen zum Sozialticket zur Kenntnis.

Der Rat beschließt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW die Verwendung der unter dem Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellten Mehrerträge zur Deckung der für das Sozialticket entstehenden überplanmäßigen Mehraufwendungen in Höhe von 1.110.000 € für das Haushaltsjahr 2008.

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

zu TOP 11.1
Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12883-08)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Dortmund.

zu TOP 11.2
Neufassung des Rettungsdienstbedarfsplanes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12266-08)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 15.12.2008 vor:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass

- umfangreiche Maßnahmen des Rettungsdienstbedarfsplanes vom Dezember 2002 nicht umgesetzt wurden, insbesondere die Fertigstellung neuer Rettungswachen bisher nicht erfolgte.

- das Erreichen der beschlossenen Hilfsziele – Eintreffen des ersten (geeigneten) Rettungsmittels am Notfallort in einem Rahmen von 5 bis 8 Minuten und im ländlichen Bereich bis zu 12 Minuten – nicht logisch nachvollziehbar ist. Ebenso ist ein Erreichungsgrad von 87,5 % bzw. neu von 89,44 % nicht plausibel dargelegt.

- bei objektiver Betrachtung mindestens 18 RTW (statt der vorgesehenen 17 RTW) im Regeldienst der Notfallrettung erforderlich sind und über deren Betrieb mit der Arbeitsgemeinschaft Dortmunder Krankenkassen Einvernehmen erzielt werden könnte.

- dem Rat der Einsatz eines 18. RTW im Regeldienst seit mehreren Jahren
– betrieben von einem privaten Rettungsdienstunternehmen nach
§ 18 RettG NRW – nicht zur Kenntnis gebracht wurde, obwohl dies für die Beschlussfassung über den Rettungsdienstbedarfsplan von großer Bedeutung ist.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

- Stadtamt 37 – setzt die im Rettungsdienstbedarfsplan vom Dezember 2002 beschlossenen Maßnahmen nun zeitnah um. Für zwei nach Rettungsdienstbedarfsplan beschlossene Rettungswachen gab es erst fast zum Ende des Jahres 2008 den ersten Spatenstich. Eine Fertigstellung wird jetzt für Oktober 2009, 7 Jahre nach Beschlussfassung, in Aussicht gestellt. Die Feuerwehr wird künftig den politisch zuständigen Gremien nicht vorgesehene bzw. wirtschaftlich nicht darstellbare Maßnahmen/Aktionen – wie z. B. die Anschaffung und Indienststellung eines Fahrzeuges zur Beförderung adipöser Patienten oder eines Fahrzeuges für die Notfallrettung von Tieren vor Auftragserteilung zur Kenntnis geben.

- Stadtamt 37 wird dem Rat vor Inkrafttreten des neuen Rettungsdienstbedarfsplanes eine zuverlässige und prüfbare Darstellung über das Erreichen der beschlossenen Hilfsziele liefern. Die Ist-Darstellung der vorhandenen Standorte und Rettungsmittel ist zu überarbeiten und dem Rat neu vorzulegen.

- Stadtamt 37 wird der Arbeitsgemeinschaft der Dortmunder Krankenkassen und den anderen an der Erstellung des Rettungsdienstbedarfsplanes Beteiligten mitteilen, dass mit 17 RTW die vom Rat beschlossenen Hilfsziele nicht zu erreichen sind und 18 RTW eingesetzt werden müssen. Auf die Verlegung und den Neubau von zwei Rettungswachen kann dann verzichtet werden. Die Arbeitsgemeinschaft der Dortmunder Krankenkassen hatte im März 2006 bereits erklärt, dass sie von dieser Maßnahme keine Verbesserung der Situation erwarte, dass vielmehr zusätzliche Investiv- und laufende Unterhaltungskosten entstehen würden und die Feuerwehr eine Kostenwirksamkeit des Vorschlages nicht beziffern könne. Die Notwendigkeit, wie bisher 18 RTW vorzuhalten, ergibt sich ebenfalls aus der Tatsache, dass die Anzahl der Rettungseinsätze in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen ist, wie die statistischen Darstellungen der Feuerwehr eindeutig belegen. Es ist absolut unlogisch, eine höhere Zielerreichung bei mehr Einsätzen mit weniger Fahrzeugen zu prognostizieren.

- Der zur Zeit bestehende Vertrag mit einem privaten Rettungsdienstunternehmen zum Betrieb eines RTW wird gemäß dessen Bitte verlängert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Unternehmen die Leistungen kostengünstiger erbringt, als die ansonsten eingesetzten Rettungsfahrzeuge. Gemäß der vom Rat beschlossenen Gebührenordnung rechnet die Stadt Dortmund pro Einsatz eines RTW 275 € mit den Krankenkassen ab. Für den Einsatz des privaten Unternehmens verbleiben
55 € pro Einsatz bei der Stadt (zur Finanzierung der Leitstellenkosten).

- Die Qualität der vom privaten Unternehmen erbrachten Leistungen ist in jeder Hinsicht gleichwertig und wird von der Arbeitsgemeinschaft der Dortmunder Krankenkassen ausdrücklich gelobt. Außerdem wird es voraussichtlich schon in Kürze eine gravierende Änderung bei der Vergabe im Bereich von Rettungsdienstleistungen geben. Die Europäische Kommission hat bereits Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen Verstoßes gegen das Vergaberecht erhoben.

- Ein Kinder-NEF wird unabhängig vom Inkrafttreten des Rettungsdienstbedarfsplanes ab 01.01.09 von der Stadt Dortmund eingesetzt und zunächst aus Mitteln der Stadt finanziert.

Nach kurzer Diskussion bestand auf Vorschlag von Rm Krüger-Sandkamp (Bündnis 90/Die Grünen) Einvernehmen im Rat der Stadt, den Rettungsdienstbedarfsplan mit den dazu vorgelegten Unterlagen zur nochmaligen Beratung an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu überweisen.

Dagegen soll der letzte Punkt des Antrages der CDU-Fraktion vom 15.12.2008, indem es um die Finanzierung eines Kinder-Notarzteinsatzfahrzeuges geht, bereits sofort beschlossen werden.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt überweist den Rettungsdienstbedarfsplan mit den dazu vorgelegten Unterlagen zur nochmaligen Beratung an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.

2. Auf der Grundlage des letzten Punktes des Antrages der CDU-Fraktion vom 15.12.2008 fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:
Ein Kinder-NEF wird unabhängig vom Inkrafttreten des Rettungsdienstbedarfsplanes ab 01.01.09 von der Stadt Dortmund eingesetzt und zunächst aus Mitteln der Stadt finanziert.
zu TOP 11.3
Projekt D115 Einheitliche Behördenrufnummer
"Organisatorische und finanzielle Konsequenzen aus der Teilnahme am Pilotprojekt"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13400-08)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion „Die Linken im Rat“ fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat beschließt, dass die Stadt Dortmund am Pilotbetrieb der einheitlichen Behördenrufnummer D115, der in der 8. Kalenderwoche 2009 beginnen soll, teilnimmt. Nach Abschluss der Pilotphase wird auf Basis der Ergebnisse über die Teilnahme am Wirkbetrieb entschieden.

2. doline wird die im Rahmen des Projektes festgelegten Dienstleistungen auch für andere Kommunen, Landes- und Bundesbehörden im D115-Verbund beauskunften.

zu TOP 11.4.a
Private Nutzung von zugewiesenen Dienstfahrzeugen
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 13558-08)

In der Diskussion hinsichtlich der privaten Nutzung von zugewiesenen Dienstfahrzeugen brachte Rm Münch zum Ausdruck, dass für ihn der vorliegende Bericht des Rechnungsprüfungsamtes deutlich mache, dass eine rechtssichere einheitliche Regelung diesbezüglich zwingend erforderlich sei.

Er stellte von daher folgenden Antrag:

„Der Rat der Stadt beschliesst, dass Dienstfahrzeuge ab dem 01.01.2009 nicht mehr privat genutzt werden dürfen.“

Auf Seiten der CDU-Fraktion erklärte Rm Dr. Eigenbrod, dass es für seine Fraktion selbstverständlich sei, dass Dienstwagen auch privat genutzt werden. Der vorliegende Bericht des Rechnungsprüfungsamtes mache für ihn jedoch deutlich, dass eine vernünftige und einfache Neuregelung hinsichtlich der privaten Nutzung von Dienstfahrzeugen unverzüglich erforderlich sei. Die Verwaltung sollte von daher entsprechende Vorschläge unterbreiten.

Den vorliegenden Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 16.12.2008 werde man ablehnen, da dieser von einer Initiative des Rates der Stadt ausgehe.

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste erläuterte Rm Becker den von seiner Fraktion diesbezüglich vorgelegten Antrag vom 16.12.2008. Hierbei brachte er zum Ausdruck, dass die in dem zuvor genannten Antrag seiner Fraktion diesbezüglich enthaltenen Forderungen über das hinausgehen, was von der Verwaltung derzeit geplant sei, indem beispielsweise adäquate Regelungen auch für die städtischen Töchter getroffen werden.

Anschließend erklärten Rm Radtke (SPD) und Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen), dass ihre Fraktionen die Anträge der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie von Rm Münch ablehnen werde. Ihre Fraktionen setzen vielmehr darauf, dass die Verwaltung eine einfache und klar verständliche Regelung diesbezüglich vorschlagen werde, so wie man dies auch im Rechnungsprüfungsausschuss verabredet habe.

Nach weiterer Diskussion erklärte bezugnehmend auf seine Äußerungen im Ältestenrat
OB Dr. Langemeyer, dass er die neue Regelung hinsichtlich der Dienstfahrzeuge dem Ältestenrat vorlegen werde.



Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Bei Stimmenthaltung der Fraktion „Die Linken im Rat“ lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Stimme von
Rm Münch folgenden Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 16.12.2008 ab:

1. Die Regelungen zur Nutzung von Dienstwagen sind von der Verwaltung
grundlegend zu überarbeiten. Dabei sind die Voraussetzungen für eine
schnittstellenscharfe Betrachtung und Abrechnung von abgegoltenen/
nicht abgegoltenen Privat- sowie Dienstfahrten zu erarbeiten und
den zuständigen Gremien zeitnah vorzustellen.
2. Der Rat der Stadt geht davon aus, dass insbesondere folgende Aspekte
berücksichtigt werden:
a) Die 1998 festgelegte Nutzungspauschale für die laufenden Kosten von
Privatfahrten mit dem Dienstwagen wird an die zwischenzeitlich gestiegenen Treibstoffkosten angepasst.
b) Mit dem über die steuerrechtliche 1%-Regelung hinausgehenden
Nutzungsentgelt sind alle privaten Fahrten mit Dienstwagen in NRW
abgegolten. Kosten für Privatfahrten mit dem Dienstwagen, deren
Reiseziel außerhalb von NRW liegt, sind selbst zu tragen.
3. Um die Durchführung von kostenlosen Reparaturen privater KFZ auszuschließen, beauftragt der Rat das Rechnungsprüfungsamt (RPA) mit einer
Überprüfung der Reparaturen seit dem Jahre 2004 bei der DSW21.
4. Das RPA wird beauftragt, im Dialog mit dem jeweiligen Wirtschaftsprüfer
die Abrechnungsregeln und praxis bei allen kommunalen Unternehmen
der Stadt (mehr als 50% Stimmrechte) ebenfalls dahingehend zu prüfen.
Die Ergebnisse sind den Gesellschaftsgremien (soweit vorhanden: Aufsichts-
bzw. Verwaltungsräte) vorzulegen. Eine nicht gesellschaftsscharfe
Zusammenstellung ist den zuständigen Ratsgremien vorzulegen.

2. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch den o. a. mündlich gestellten Antrag von Rm Münch ab.

3. Bei Stimmenthaltung der Fraktion „Die Linken im Rat“ sowie der DVU-Fraktion fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse der Prüfung zur Kenntnis und erwartet, dass kurzfristig die Regelungen zur privaten Nutzung von zugewiesenen Dienstfahrzeugen grundlegend überarbeitet werden.

zu TOP 11.6
Benennung von stimmberechtigten Abgeordneten für die Hauptversammlung des Deutschen Städtetages
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13667-08)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion „Die Linken im Rat“ sowie der DVU-Fraktion fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt benennt folgende Abgeordnete für die ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 12. bis 14. Mai 2009 in Bochum:




Abgeordnete:

1. Joachim Ficher (SPD) 4. Adolf Miksch (CDU)

2. Dr. Marita Hetmeier (SPD) 5. Frank Hengstenberg (CDU)

3. Jasmin Jäkel (SPD) 6. Wolfram Frebel (Bündnis 90/Die Grünen)

zu TOP 11.7
Dienstvereinbarung zur leistungsorientierten Bezahlung bei der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13574-08)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Dienstvereinbarung zur leistungsorientierten Bezahlung zur Kenntnis.

Die für die Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten in die leistungsorientierte Bezahlung benötigten Mittel werden im Zuge der Aufstellung des Haushaltsplanes 2010 angemeldet.

12. Anfragen

12.1 Anfragen der Fraktion "Die Linken im Rat"

zu TOP 12.1.1
Nashörner im Dortmunder Zoo
Anfrage zur TO (Fraktion 'Die Linken im Rat')
(Drucksache Nr.: 13434-08)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.



zu TOP 12.1.2
Graffiti-Entfernung
Anfrage zur TO (Fraktion 'Die Linken im Rat')
(Drucksache Nr.: 13646-08)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Hinsichtlich der Nachfrage von Rm Prof. Richter (Die Linken im Rat), wie hoch die Summe der Zuweisung für die „1-Euro-Jober/innen“ im Graffiti-Projekt im Kommunalhaushalt konkret sei, erklärte StR Pogadl, dass ihm die betreffende Antwort schriftlich nachgereicht werde.

12.2 Anfragen Rm Münch

zu TOP 12.2.1
Optimierung der Dortmunder Landschaftswacht
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 13613-08)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.








zu TOP 12.2.2
Verzögerung bei der Ausweisung der 2004 im FNP und Landschaftsplan beschlossenen neuen Naturschutzgebiete
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 13614-08)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung.



zu TOP 12.2.3
Zerstörung des Landlebensraumes einer streng geschützten FFH-Art
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 13616-08)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.



zu TOP 12.2.4
Erhöhung des Hochwasserrisikos an der Galoppstraße durch das geplante Baugebiet Bergfeld
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 13619-08)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.



zu TOP 12.2.5
Schließung eines Geschäftes an der Freie Vogel Straße
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 13620-08)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.



zu TOP 12.2.6
Finanzieller Schaden der Stadt durch die Privatnutzung städtischer Dienstfahrzeuge
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 13621-08)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.



zu TOP 12.2.7
Optimierung der überregionalen Radroute über die Straße Zur Hockeneicke
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 13617-08)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.



zu TOP 12.2.8
Optimierung der stadtbezirksübergreifende Radroute über die Straße Am Winkelsweg
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 13618-08)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.




zu TOP 12.2.9
Personalaufwand bei der Erstellung des neuesten Geschäftsberichtes des Planungs- und Bauordnungsamtes
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 13663-08)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.



12.3 Anfragen der DVU-Fraktion

zu TOP 12.3.1
Jugendkampagne Respekt
Anfrage zur TO (Fraktion DVU)
(Drucksache Nr.: 13644-08)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.



zu TOP 12.3.2
Verkehrs- und Parkplatzproblematik in der "Röttgersbank"
Anfrage zur TO (Fraktion DVU)
(Drucksache Nr.: 13659-08)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 22:25 Uhr von OB Dr. Langemeyer beendet.

Der Oberbürgermeister

Dr. Langemeyer Dr. Littmann

Ratsmitglied


Der Oberbürgermeister
In Vertretung





Jörder Feuler
Bürgermeisterin Schriftführer