Niederschrift (öffentlich)

über die 4. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden


am 10.02.2015
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 16:00 - 18:15 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD
Rm Goosmann
Rm Heidkamp
Rm Jäkel
Rm Kleinhans
Rm Renkawitz
Rm Schmidt
Rm Schnittker
Rm Tölch

CDU
Rm Daskalakis
Rm Kopkow
Rm Krause
Rm Dr. Schauenberg
Rm Weber
sB Wallrabe

Bündnis 90/Die Grünen
Rm Klausmeier
Rm Brunsing i. V. für Rm Noltemeyer
sB Krummacher

FDP/Bürgerliste
Rm Dr. Reinbold

Die Linke & Piraten
Rm Reigl
Rm Zweier

AfD
Rm Bohnhof


b) Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Kannenberg Seniorenbeirat
sE Imielski Integrationsrat



c) Verwaltung
StR´in Jägers, 3/Dez.
Frau Siekmann, FB 32
Herr Spaenhoff, FB 33
Frau Uehlendahl, FB 66
Herr Dallmann, FB 40
Herr Höing, FB 60
Herr Droste, FB 37
Herr Keßling, FB 53
Herr Hansmeier, FB 20
Frau Sticher, 3/Dez.
Frau Burgard, 3/Dez.
Herr Pihl, 33/GF ABöAB
Frau Fichtenau, 33/GF ABöAB

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 4. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,
am 10.02.2015, Beginn: 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 21.10.2014

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 25.11.2014

2. Eingaben und Stellungnahmen der Verwaltung

2.1 Verkehrssicherheit an der Wickeder Straße / Am Grenzgraben
Eingabe und Stellungnahme
(Drucksache Nr.: 14625-14)

2.2 Stopp sämtlicher Bauarbeiten an potenziellen Fledermaus-Zwischen- und Winterquartieren im Bereich Brünninghausen
Eingabe und Stellungnahme
(Drucksache Nr.: 14843-14)

2.3 Renaturierung Dorneystraße
Eingabe und Stellungnahme
(Drucksache Nr.: 14844-14)



3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

3.1 Ordnungsrechtliche Belange bei Zwischennutzungen von Leerständen
Stellungnahme der Verwaltung / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13365-14-E4)

3.2 Bulgarische und rumänische Staatsangehörige in Dortmund - Bericht 4. Quartal 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00136-15)

3.3 Erfahrungen der Feuerwehr mit Polystyrol-Dämmstoffen
Stellungnahme der Verwaltung / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14442-14-E2)

3.4 Aktueller Sachstand zum Vergabeverfahren „Bewirtschaftung der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Dortmund-Hacheney (EAE)“
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00271-15)

4. Vorlagen und Stellungnahmen der Verwaltung

4.1 Aktueller Sachstand zur Situation in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14017-14)

4.2 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2015; hier: Beantwortung der Nachfrage zu den Pensionsrückstellungen
Stellungnahme der Verwaltung / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14257-14-E4)

4.3 Einsparung des Service- und Präsenzdienstes (SuPD)
Stellungnahme der Verwaltung / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13976-14-E1)

4.4 Bekämpfung des Salafismus als gesamtstädtische Aufgabe
- Ansätze und Maßnahmen gegen gewaltbereiten religiösen Extremismus -
Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 14834-14)

Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Rm Krause - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde und, dass der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Heidkamp benannt.



zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt und um folgende Punkte erweitert:

TOP 2.4 Alfred-Adler-Schule
Eingabe und Stellungnahme der Verwaltung / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00329-15)

TOP 4.5 Satzung zur achten Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14803-14)

Dringlichkeitsschreiben OB Sierau vom 01.02.2015

TOP 4.6 Erstaufnahmeeinrichtung von Flüchtlingen (EAE) in Dortmund- Hacheney – Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14822-14)

Dringlichkeitsschreiben Stadträtin Jägers vom 03.02.2015


Die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beschließen einstimmig, die Punkte in die Tagesordnung aufzunehmen.


TOP 3.4 Aktueller Sachstand zum Vergabeverfahren „Bewirtschaftung der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Dortmund-Hacheney (EAE)

Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Tischvorlage)
(Drucksache Nr.: 00271-15-E2)

Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke & Piraten (Tischvorlage)
(Drucksache Nr.: 00271-15-E1).

Die Vorsitzende Frau Krause und Frau Stadträtin Jägers teilen hierzu mit, dass die Bitten um Stellungnahmen im nichtöffentlichen Teil behandelt werden. Hierzu erhebt sich kein Widerspruch.

Weiterhin teilt die Vorsitzende Frau Krause mit, dass der Tagesordnungspunkt 2.4 „Alfred-Adler-Schule“ aufgrund von Terminfolgen des Berichterstatters direkt nach den Regularien behandelt wird.

Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung einstimmig genehmigt.




zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 21.10.2014

Die Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 21.10.2014 wird einstimmig genehmigt.

zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 25.11.2014

Die Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 25.11.2014 wird einstimmig genehmigt.

2. Eingaben und Stellungnahmen der Verwaltung

zu TOP 2.1
Verkehrssicherheit an der Wickeder Straße / Am Grenzgraben
Eingabe und Stellungnahme
(Drucksache Nr.: 14625-14)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 05.01.2015 vor:

„Mit der o. g. Eingabe haben sich das Tiefbauamt und die Polizei Dortmund befasst. Hierzu ist Folgendes mitzuteilen:

Eine Verschiebung des verkehrsberuhigten Bereichs in der Straße Am Grenzgraben bis an die
Wickeder Straße ist nicht möglich, da die baulichen Voraussetzungen erst nach 25 m
vorhanden sind. Ebenso kommen eine Anbringung von baulichen Elementen im
Einmündungsbereich wie die genannten Bremsschwellen bzw. Verkehrswächter nicht in
Betracht, da der Bereich in der Vergangenheit komplett unauffällig war, wie auch die Polizei
Dortmund bestätigt.

Der Bitte nach Anbringung eines Verkehrsspiegels an der Ausfahrt der Straße Am
Grenzgraben in den Wickeder Hellweg kann nicht entsprochen werden, da sich mit Hilfe
eines Verkehrsspiegels weder Entfernung noch Geschwindigkeiten einschätzen lassen. Zudem
sind Fahrzeuge in der Dämmerung bzw. dunkel gekleidete Personen nicht oder nur schlecht
im Spiegel erkennbar. Ein toter Winkel ist ebenfalls nicht auszuschließen.
In Abstimmung mit der Polizei werden Verkehrsspiegel daher nur in sehr wenigen
Ausnahmen eingesetzt, da häufig nur eine Scheinsicherheit besteht. Außerdem verläuft die
Wickeder Straße in nördlicher und südlicher Richtung gradlinig. Eine Sichtbehinderung
entsteht lediglich während des Bushaltes an der Haltestelle „Lohheide“ im Bereich Wickeder
Straße/Am Grenzgraben. Im Zweifel muss der sichtbehinderte Fahrzeugführer den
Bushaltevorgang abwarten.“


sB Krummacher hält eine Auflistung mit den verkehrsberuhigten Maßnahmen für wünschenswert, die möglich wären. Rm Klausmeier ergänzt hierzu, dass ein Ortstermin mit dem Petenten und der Verwaltung begrüßenswert ist, um eventuelle Alternativmöglichkeiten zu finden.

Rm Schmidt sieht nur dann ein Sichtproblem, wenn der Linienbus hält und stimmt der Stellungnahme von Herrn Stadtrat Lürwer zu. Er merkt an, dass die Bezirksvertretung Scharnhorst beschlossen hat, dass dort eine Fußgängerquerung eingerichtet wird. Nur diese Maßnahme hält er für prüfenswert.

Frau Uehlendahl erläutert den Mitgliedern des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden die Situation vor Ort und teilt mit, dass das Anliegen des Petenten, den verkehrsberuhigten Bereich nach vorne zu ziehen, nicht möglich ist, weil bauliche Maßnahmen mit realisiert werden müssten. Einen Verkehrsspiegel hält Frau Uehlendahl für nicht günstig, da ein solcher Spiegel die Wahrnehmungen verzerrt. Den einzigen Knackpunkt sieht auch sie in dem Moment, im dem der Linienbus dort hält. Nach der Straßenverkehrsordnung muss dann abgewartet werden, bis wieder eine freie Sicht gegeben ist. Frau Uehlendahl sagt zu, mit dem Petenten einen Ortstermin durchzuführen, um vor Ort die Situation und eventuelle Lösungsvarianten zu besprechen.

Die Ausschussvorsitzende Frau Krause bittet darum, die Mitglieder der Bezirksvertretung Scharnhorst in den Ortstermin mit einzubinden.

Die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nehmen die Stellungnahme vom 05.01.2015 zur Kenntnis und stimmen der oben genannten Verfahrensweise, dass die Verwaltung einen Ortstermin mit dem Petenten und der Bezirksvertretung Scharnhorst durchführt, einstimmig zu.

zu TOP 2.2
Stopp sämtlicher Bauarbeiten an potenziellen Fledermaus-Zwischen- und Winterquartieren im Bereich Brünninghausen
Eingabe und Stellungnahme
(Drucksache Nr.: 14843-14)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 19.01.2015 vor:

„Die Recherche des Umweltamtes hat ergeben, dass zurzeit weder im gefluteten Gewölbekeller
unterhalb des Gutes Brünninghausen noch im Eiskeller im Rombergpark Bauarbeiten
stattfinden und auch kurzfristig nicht geplant sind.

Für den Bereich des ehemaligen Gutes Brünninghausen wird der Bebauungsplan Hom 285 –
Südlich Am Rombergpark – aufgestellt (Aufstellungsbeschluss Dezember 2014). Im Rahmen
des Bebauungsplanverfahrens wird ein Umweltbericht mit Artenschutzgutachten erstellt.
Im Moment werden vom Stadtplanungs- und Bauordnungsamt die Scopingunterlagen
vorbereitet. Im Zuge dieses frühen Verfahrensschrittes erhalten die Ämter und Träger
öffentlicher Belange, darunter auch die Naturschutzverbände, Gelegenheit darzulegen, in
welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der Belange für die Abwägung
erforderlich ist.

Das Umweltamt wird wie üblich darauf achten, dass u.a. die Erfassung von
Fledermausquartieren durchgeführt und Maßnahmen ergriffen werden, um schädliche
Auswirkungen auf die Tiere zu verhindern.

Ich schlage daher vor, die Eingabe des Herrn Heimel als einen Beitrag zu Umfang und
Detaillierungsgrad des Umweltberichtes und des Artenschutzgutachtens zu werten und die
Eingabe dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt mit der Bitte um Beachtung im
Bebauungsplanverfahren zuzuleiten.“


Der Petent erläutert den Mitgliedern des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden sein Anliegen.

Die Vorsitzende Frau Krause hält fest, dass der Petent die Vorgehensweise der Verwaltung, die Eingabe im Bebauungsplanverfahren mit zu beachten, als positiv ansieht.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 19.01.2015 zur Kenntnis.

zu TOP 2.3
Renaturierung Dorneystraße
Eingabe und Stellungnahme
(Drucksache Nr.: 14844-14)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 19.01.2015 vor:

„Der Anregung zur Sperrung der Dorneystraße kann nach Abgleich mit den im Umweltamt und
bei der Biologischen Station vorliegenden Informationen über Schwerpunkte der
Amphibienwanderungen nicht gefolgt werden. Der Straßenabschnitt, der den Dorneywald
zwischen Kley und dem Wittener Siedlungsgebiet durchquert, ist nicht als
Amphibienwanderungsschwerpunkt bekannt. Insofern kommt angesichts der vom Tiefbauamt
bestätigten wichtigen verkehrlichen Verbindungsfunktion eine Sperrung der Dorneystraße
hier nicht Betracht.“

Herr Höing teilt mit, dass sich die Dorneystraße in zwei Abschnitten unterscheidet. Der erste Abschnitt ist innerhalb der Stadt Dortmund im Wald selbst und der zweite Abschnitt ist der Südrand des Dorney. Im zweiten Abschnitt sind in den letzten Jahren schwerpunktmäßig Maßnahmen zum Amphibienschutz durchgeführt worden. In einem Gespräch am heutigen Tag mit der AGARD wurde vereinbart, dass die Zäune in diesem Jahr wieder aufgestellt werden. In dem Fall Dorneystraße ist die Abwägung der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen. Hier hat das Tiefbauamt mitgeteilt, dass die Verbindung zwischen Kley und der Stadt Witten doch deutlich wichtiger ist, als z. B. die Verbindung seinerzeit in Aplerbeck. Insofern ist Zurückhaltung geboten und in Zusammenarbeit mit der Biologischen Station ist dort auch kein Schwerpunkt vereinbart worden, so dass eine Vollsperrung nicht gerechtfertigt sein würde.

sB Krummacher bittet um Mitteilung, wie stark die Frequentierung seitens des motorisierten Individualverkehrs in dem Teilabschnitt Dorneystraße, Stockumer Heide und Muschelweg ist.

Die Verwaltung sagt eine schriftliche Stellungnahme zu.

Rm Bohnhof weist auf den Fußballplatz im Wald hin und ist der Meinung, dass der Anfahrtsweg gewährleistet sein muss.

Rm Brunsing hält es für sinnvoll, die Angelegenheit in den Ausschuss für Umwelt, Planen und Wohnen oder in den Beirat der unteren Landschaftsbehörde zu überweisen.

Diese Auffassung teilt Rm Goosmann nicht, da aus seiner Sicht die Verwaltung an dieser Stelle sehr überzeugend die Situation dargestellt hat, die durch Personen mit Ortskenntnissen bestätigt wurden. Er schlägt daher vor, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen und den Vorgang abzuschließen.

Der Vorschlag, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen und den Vorgang abzuschließen wird bei 5 Gegenstimmen ( Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Fraktion Die Linke & Piraten) mehrheitlich beschlossen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 19.01.2015 abschließend zur Kenntnis.


zu TOP 2.4
Alfred-Adler-Schule
Eingabe und Stellungnahme der Verwaltung / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00329-15)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe vor, die sich auf die Verwaltungsvorlage „Schulorganisatorische Anpassung der Förderschullandschaft im Bereich der Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen“ (Drucksache Nr.: 14810-14) bezieht:

„Auf Grund veralteter Bedarfsberechnungen steht die Alfred-Adler-Schule zur Disposition. Neue Anmeldewünsche werden nicht berücksichtigt. Diese Vorgehensweise geht an den Wünschen der Betroffenen vorbei. Darüber hinaus wäre der günstige Standort es wert in ein Kompetenzzentrum entwickelt zu werden, um den Schulbetrieb erhalten zu können. Ich wünsche, dass der Stadtrat noch mal darüber nachdenkt.

Darüber hinaus liegt den Mitgliedern des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 06.02.2015 (Drucksache Nr.: 00329-15) vor:

„Die beigefügte Anfrage bezieht sich auf die o. g. Beschlussvorlage. Die Verwaltung kann zu den Ausführungen der Petentin folgende Information geben:

Den in der Vorlage aufgeführten Berechnungen liegen die aktuellen Schülerzahlen der amtlichen Schulstatistik zugrunde. Diese wird jedes Jahr zum Stichtag 15.10. erstellt.

Nach dem Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen entscheidet die Schulleitung der jeweiligen Schule über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern. In der Vergangenheit gab es keine Vorgaben, Anmeldewünsche nicht entsprechend zu berücksichtigen.

Die Bildung von Kompetenzzentren sind keine im Schulgesetz vorgesehenen Organisationsformen von Schulen.“

Rm Klausmeier schlägt vor, die Angelegenheit in den Schulausschuss als zuständigem Fachausschuss zu überweisen.

Rm Schnittker erläutert den Beratungsgang der Verwaltungsvorlage und kann die Petition gut nachvollziehen. Auch sie hält eine Überweisung an den Schulausschuss für sinnvoll, macht aber darauf aufmerksam, dass es dahingestellt ist, inwieweit Änderungen vorgenommen werden können, da dies Auswirkungen aus dem Schulrechtsänderungsgesetz sind, welche die Kommunen umzusetzen haben.

Die Ausschussvorsitzende Frau Krause kann die Petition auch gut nachvollziehen, da sie aus persönlicher Kenntnis weiß, dass die Alfred-Adler-Schule gute Arbeit leistet in Kombination mit der Jungferntal-Grundschule. Darüber hinaus gibt es einen sehr guten Förderverein. Aus ihrer Sicht wäre es schade, wenn die Schule geschlossen wird. Auch sie sieht eine Überweisung an den Schulausschuss als sinnvoll an.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden überweist einstimmig die Angelegenheit an den Schulausschuss als zuständigen Fachausschuss.


3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

zu TOP 3.1
Ordnungsrechtliche Belange bei Zwischennutzungen von Leerständen
Stellungnahme der Verwaltung / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13365-14-E4)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 17.12.2014 vor:

„Bei der Prüfung und Genehmigung von Bauanträgen, hierzu zählen auch Anträge auf
Nutzungsänderungen, handelt es sich um hoheitsrechtliche Aufgaben, die nicht an Dritte
übertragen werden können.

Darüber hinaus kann bei pensionierten Mitarbeitern auch nicht davon ausgegangen werden,
dass diese auf dem jeweiligen Stand der Rechtsprechung und der Erlasslagen der zuständigen
Ministerien sind.

Der finanzielle Aufwand für derartige Prüfungen wäre nach der Gebührenfestlegung des
Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr abzurechnen, so dass ein
Einsparpotential an Gebühren nicht zu erzielen ist.“


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 17.12.2014 zur Kenntnis.


zu TOP 3.2
Bulgarische und rumänische Staatsangehörige in Dortmund - Bericht 4. Quartal 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00136-15)

Rm Dr. Reinbold bezieht sich auf den letzten Absatz der Verwaltungsvorlage auf Seite 1 - letzter Satz -, dass der Anstieg der Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren eine besondere Belastung hinsichtlich des gesamten Managements der Stadt Dortmund in Bezug auf Schulpflicht, Inobhutnahme und Betreuung darstellt und bittet diesbezüglich um Stellungnahme.

Rm Bohnhof stellt die Nachfrage zum ersten Absatz auf Seite 1 der Vorlage zu den massiven amtlichen Abmeldungen, ob auch Zwangsabmeldungen vorgenommen wurden und auch gesichert ist, dass die Menschen wirklich nicht mehr hier leben.

Rm Klausmeier bittet um Auskunft, was unter einschlägiger Überprüfung zu verstehen ist.

Frau Stadträtin Jägers teilt zum Wortbeitrag von Rm Dr. Reinbold mit, dass sie zum Management der Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren keine Aussage tätigen kann und bittet um Überweisung der Fragestellung in den Schulausschuss und den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit als zuständige Fachausschüsse.

Zu den Fragestellungen von Rm Bohnhof und Rm Klausmeier erläutert Frau Stadträtin Jägers das praktizierte Verfahren und teilt mit, dass nicht sichergestellt werden kann, ob die Menschen noch vor Ort sind. Es werden Zwangsabmeldungen vorgenommen, wenn die Personen nicht angetroffen wurden und auch Befragungen in der Nachbarschaft darauf hinweisen, dass die Menschen nicht mehr dort leben. Es ist davon auszugehen, dass die Menschen sich melden würden, sollten sie tatsächlich noch dort wohnen.



In Bezug auf die schulpflichtigen Kinder informiert Frau Stadträtin Jägers in diesem Zusammenhang noch, dass der Fachbereich Bürgerdienste die Anmeldezahlen mit dem Fachbereich Schule durch ein automatisiertes Verfahren abgleicht, um zu wissen, welche Kapazitäten in Bezug auf Auffang-/Willkommensklassen und der Betreuung von u. a. Kinder unter 6 Jahren gebraucht werden.

Darüber hinaus wurde ein Softwaremodul entwickelt, das den Gesamtwohnraum von Häusern ermittelt. Sollten zu viele Anmeldungen für ein Haus vorliegen, kann gezielt nachgeprüft werden. Dieses Modul wird zurzeit probehalber für bestimmte Häuser angewandt.

Rm Dr. Reinbold bittet darum, die Anregung von Frau Stadträtin Jägers aufzunehmen und die Verwaltungsvorlage dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zur Verfügung zu stellen, um die Fragestellung dort genauer zu beraten.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Bericht zur Kenntnis und überweist einstimmig die Verwaltungsvorlage, verbunden mit der Fragestellung von Rm Dr. Reinbold, an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit.

zu TOP 3.3
Erfahrungen der Feuerwehr mit Polystyrol-Dämmstoffen
Stellungnahme der Verwaltung / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14442-14-E2)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 22.01.2015 vor:


„Die Verwaltung beantwortet die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1:

Nein, Brandereignisse wie beispielsweise in Frankfurt oder Paris, bei denen ganze Fassaden mit
Wärmedämmverbundsystemen (WDVS) aus expandiertem Polystyrol-Hartschaum (EPS) in
Brand geraten sind, sind in Dortmund bisher nicht vorgekommen.

Sicherlich waren bei einigen Brandereignissen in Dortmund auch polystyrolgedämmte Fassadenteile
betroffen. Die Anzahl dieser Fälle ist jedoch nicht bekannt bzw. ermittelbar. Konkrete Hinweise
auf eine erhöhte Brandgefahr durch Polystyrol hat die Feuerwehr nicht.

Zu 2:

S. Antwort zu Frage 1

Zu 3:

Die notwendigen Löschmittel (gem. den gängigen Herstellervorgaben der EPS-WDVS: Wasser
als Wassernebel bzw. Sprühstrahl und Löschschaum) entsprechen den bei der Feuerwehr Dortmund
vorgehaltenen Löschmitteln zur Brandbekämpfung bei diversen Szenarien (Zimmerbrand,
Dachstuhlbrand, PKW-Brand etc.) und werden daher in großer Menge vorgehalten.

Für eine gezielte Brandbekämpfung in größeren Höhen stehen Hubrettungsfahrzeuge (Drehleiter)
und Teleskopmastbühnen zur Verfügung

Demnach ist die Vorhaltung und Bevorratung besonderer Geräte und Einsatz-/Löschmittel für die
Bekämpfung eines Polystyrolbrandes nicht erforderlich.


Zu 4:

Für das Inverkehrbringen von Bauprodukten zur Fassadendämmung ist eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder eine Zulassung im Einzelfall durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) notwendig. Eine solche Zulassung wird erst nach Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik und Absolvierung von Zulassungsprüfungen erteilt. Diese Prüfungen enthalten den Nachweis des Brandverhaltens sowie eine daraus folgende Einstufung in Baustoffklassen gem.
DIN 4102-1. Aus Zellulosefasern hergestellter ökologischer Dämmstoff wird beispielsweise i.d.R.
der Baustoffklasse B2 „normal entflammbar“ zugeordnet. Dies stellt die schlechteste zugelassene
Baustoffklasse dar. Baustoffe der Baustoffklasse B3 „leicht entflammbar“ dürfen als eigenständiger
Baustoff nicht in Verkehr gebracht werden.

Da diese Kategorisierung von anerkannten Experten vorgenommen wird, vertraut die Feuerwehr
auf diese Bewertung.

Besondere Erkenntnisse zu ökologischen Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen liegen
aufgrund der geringen Zahl relevanter Einsätze nicht vor.

Zu 5:

Die Rahmenbedingungen für die Prüfungen im bauaufsichtlichen Zulassungsverfahren wurden
aktuell von unabhängigen Expertengruppen u. a. unter Beteiligung der Feuerwehr Frankfurt geprüft
und überarbeitet. Auf die Mitteilungen der Bauministerkonferenz vom 14.11.2014 sowie des
DIBt vom 16.12.2014 (Anlagen 1 und 2), die die Belange des Brandschutzes berücksichtigen,
wird verwiesen.

Zu 6:

Eine solche Verunsicherung wurde seitens der Feuerwehr Dortmund bisher nicht beobachtet. Anfragen diesbezüglich liegen bis dato nicht vor.

Sofern die o. g. zugelassenen Bauprodukte gem. den Verarbeitungsrichtlinien verbaut werden, ist
von einem sicheren Bauwerk bzw. Bauteil auszugehen.

Zusammenfassend kann die Feuerwehr feststellen, dass ein regelgerechter Einbau von Polystyroldämmstoffen keine besondere Gefährdung darstellt, gleichwohl Langfristerfahrungen fehlen, z.B. im Hinblick auf Alterungsprozesse und auf nicht ordnungsgemäß instand gehaltene Fassaden. Aus brandschutztechnischer Sicht sind immer Bauprodukte, auch Dämmmaterialien, aus nichtbrennbaren Stoffen (Baustoffklasse A, z.B. Steinwolle) zu bevorzugen.


Die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nehmen die Stellungnahme der Verwaltung vom 22.01.2015 zur Kenntnis.

zu TOP 3.4
Aktueller Sachstand zum Vergabeverfahren „Bewirtschaftung der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Dortmund-Hacheney (EAE)“

Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00271-15-E2)

Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 00271-15-E1)

Die Bitten um Stellungnahmen werden in die nichtöffentliche Sitzung verschoben. (Siehe TOP 1.3)

4. Vorlagen und Stellungnahmen der Verwaltung

zu TOP 4.1
Aktueller Sachstand zur Situation in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14017-14)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Sachstandsbericht (29.10.2014) zur Situation in der Dortmunder Nordstadt zur Kenntnis.

zu TOP 4.2
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2015; hier: Beantwortung der Nachfrage zu den Pensionsrückstellungen
Stellungnahme der Verwaltung / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14257-14-E4)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„In den Kalkulationen zur Ermittlung der Zuführungsaufwendungen zur Pensionsrückstellung
sind auch anteilig Zuführungsaufwendungen für die Beihilfen nach Versorgungseintritt zu
berücksichtigen. Diese werden als prozentualer Anteil der Pensionsrückstellungen ermittelt.
Errechnet wird dieser aus dem Verhältnis des Volumens der gezahlten Beihilfen an Versorgungsempfänger/innen zu den gezahlten Versorgungsaufwendungen der letzten drei Jahre.
Die Anpassung des Prozentsatzes für die Pensionsrückstellungen hat mindestens alle fünf
Jahre zu erfolgen. Der Planwert wurde deshalb neu kalkuliert und im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2015 berücksichtigt. Mit dieser Anpassung werden auch bereits erworbene
Ansprüche auf den neuen Prozentsatz aktualisiert. Grundsätzlich spiegeln sich die Schwankungen
neben dem Gesamtergebnisplan in allen Teilergebnisplänen des Haushaltsplanentwurfes
2015 wider.“

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 4.3
Einsparung des Service- und Präsenzdienstes (SuPD)
Stellungnahme der Verwaltung / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13976-14-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 22.01.2015 vor:


„Im Jahr 2009 haben von den 100 im Bereich des Service- und Präsenzdienstes eingesetzten
Kräften 23 Personen im Anschluss an die Maßnahme eine Arbeit bekommen. In 2010 belief
sich diese Zahl auf neun und in den Jahren 2011 bis 2014 auf insgesamt sechs Personen.“

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 22.01.2015 zur Kenntnis.


zu TOP 4.4
Bekämpfung des Salafismus als gesamtstädtische Aufgabe
- Ansätze und Maßnahmen gegen gewaltbereiten religiösen Extremismus -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14834-14)

Rm Weber bedankt sich ausdrücklich bei der Verwaltung für die gelungene Vorlage, welche einen ganz aktuellen Sachstand wieder gibt. Es ist aus seiner Sicht wichtig hier darauf zu achten, welche Richtung dieser Extremismus annimmt. Seiner Meinung nach hat die Verwaltung geeignete Maßnahmen zur Sensibilisierung innerhalb der Verwaltung durch Schulungsmaßnahmen eingeleitet.

Rm Goosmann schließt sich dem Dank an und hält die Verwaltungsvorlage für einen ersten Aufschlag des brisanten Themas. Er teilt mit, dass sich der Polizeibeirat auch über das Thema ausgetauscht hat und sich da gezeigt hat, dass man erst am Anfang der Bemühungen zur Erfassung steht. Daher schlägt Rm Goosmann vor, da kein Zeitfenster in der Verwaltungsvorlage aufgezeigt ist, die Thematik in einem Jahr wieder zu behandeln, um dann evtl. notwendige und geeignete Maßnahmen einzuleiten.

Rm Bohnhof spricht auch seinen Dank für die gute Verwaltungsvorlage aus. Aus seiner Sicht ist es ganz wichtig, mit dem Thema offen umzugehen und die Bürgerinnen und Bürger gut zu informieren. Dies betrifft jedoch alle Formen von Extremismus, auch den Rechtsextremismus und den im Verfassungsschutzbericht erwähnten Linksextremismus, der in der Betrachtungsweise nicht vergessen werden darf.

Frau Stadträtin Jägers dankt den Mitgliedern des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden für die Würdigung der Vorlage. Sie teilt in diesem Zusammenhang mit, dass es nach einer Korrespondenz mit dem Innenministerium gelungen ist, dass Dortmund in das Projekt Wegweiser aufgenommen wurde. Im Moment wird eruiert, wie das Projekt in Dortmund umgesetzt werden kann. Frau Stadträtin Jägers hält es für ganz wichtig, dass für Eltern und Jugendliche, Vereine und Verbände außerhalb von Stadtverwaltung eine Beratung stattfindet. Zum Wortbeitrag von Rm Goosmann schlägt Frau Stadträtin Jägers vor, dass vor der Sommerpause mündlich und evtl. schriftlich zum Stand des Projektes Wegweiser berichtet wird. Vor Weihnachten wird dann mit Blick auf das Gesamtthema Salafismus in Dortmund 2015 im Ausschuss Bericht erstattet. Sollte eine Berichterstattung vorab notwendig werden, wird unaufgefordert berichtet.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Verwaltungsvorlage und die mündlichen Ausführungen zur Kenntnis und folgt einstimmig dem Verfahrensvorschlag von Frau Stadträtin Jägers.

zu TOP 4.5
Satzung zur achten Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14803-14)

Rm Klausmeier bittet um Mitteilung, ob es ein Konzept zur Attraktivitätssteigerung der Wochenmärkte in Dortmund gibt.

Frau Siekmann informiert hierzu, dass es ein Anliegen der Stadt Dortmund ist, die Wochenmärkte attraktiv zu gestalten. Mit dem Verband der einzelnen Wochenmarkthändler, die als Multiplikatoren dienen, ist die Stadtverwaltung grundsätzlich u. a. für Verbesserungsmaßnahmen im Gespräch, wie z. B. Informationsbeschilderungen beim Davidismarkt. Um auch jüngeres Publikum anzuziehen, sollen moderne Techniken genutzt werden.

Beschluss:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur achten Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund.

zu TOP 4.6
Erstaufnahmeeinrichtung von Flüchtlingen (EAE) in Dortmund-Hacheney - Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14822-14)

Frau Stadträtin Jägers informiert die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden über die aktuelle Situation in der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) in Hacheney. Sie teilt mit, dass das Jahr 2014 mit 62.624 Flüchtlingen abgeschlossen wurde. Der Dezember 2014 wurde mit 10.000 Flüchtlingen abgeschlossen. Die ersten Wochen im Januar 2015 haben gezeigt, dass die Flüchtlingszahlen nicht sinken. Im Januar 2014 wurden in der EAE Hacheney 1794 Flüchtlinge gezählt und im Januar 2015 über 7.500 Flüchtlinge. Dies ist eine Steigerung um das 4,5fache. Es wurde wieder nach Düsseldorf signalisiert, dass dringend weitere EAE´s gebraucht werden. Jetzt sollen in Essen eine EAE voraussichtlich am 01.12.2015 und eine Einrichtung im Sommer 2015 in Siegen-Wittgenstein eröffnen. Darüber hinaus sollen in Bielefeld die Plätze aufgestockt werden. Weitere zwei bis drei EAE´s sind in der Planung. Der große Anteil der Flüchtlinge kommt aus dem Westbalkan oder dem Kosovo. Es war nachzulesen, dass Flüchtlingsorganisationen dort zum Exodus aufrufen, um hier den Winter überbrücken zu können. Auch Österreich leidet unter diesem Exodus. Die Situation am 10.02.2015 um 15.00 Uhr in Hacheney mit 900 Zugängen ist nicht mehr tragbar. Es bewahrheitet sich gerade, dass die Flüchtlingszahlen in diesem Jahr noch einmal steigen werden. Sollten die Zahlen so weitersteigen, wird Ende 2015 das Jahr mit ca. 90.000 Flüchtlingen abgeschlossen. Diese Zahlen können die Anlage, die Stadt Dortmund und auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht mehr stemmen. Es befindet sich mehr als die doppelte Anzahl an Menschen in der Einrichtung. Das Innenministerium in Düsseldorf nimmt die Situation ernst. Der Krisenstab wird die Notmaßnahmen, die im September 2014 ergriffen wurden, in 2015 weiter fortschreiben. Darüber hinaus werden 8 – 12 neue Mitarbeiter benötigt und ein weiteres Haus in Hacheney muss ertüchtigt werden, um allein die Registrierungsarbeiten zu erledigen. Es wird dringend die Unterstützung des Landes benötigt, um abends mit 200 – 250 Menschen die EAE schließen und die Nachtzugänge einigermaßen aufnehmen zu können. Frau Stadträtin Jägers verdeutlicht noch einmal, dass die Situation um ein mehrfaches ernster ist als im letzten September. Es ist zu erwarten, dass die Zuweisungen der Bezirksregierung an die Kommunen, somit auch an Dortmund, nach dem Königssteiner Schlüssel weiter ansteigen werden.

Rm Goosmann dankt Frau Stadträtin Jägers für den aktuellen Bericht. Es ist für ihn ein Gefühl der Ohnmacht, dass diese Situation aufkommen lässt. Rm Goosmann hält es für positiv, dass jetzt auch die nächst höheren Ebenen reagieren. Es ist unbedingt erforderlich, dass der Trichter, durch den die Flüchtlinge gehen müssen, weiter geöffnet wird, um schnellere Prüfungen zu ermöglichen. Aus seiner Sicht ist jedoch in dieser Hinsicht die Wurzel anzugehen, d. h., das Asylrecht zu diskutieren. Die Eröffnung weiterer Einrichtungen muss zur Entlastung von Dortmund führen. Zusätzliches Personal und Raumkapazitäten sind für Rm Goosmann selbstverständlich. Rm Goosmann merkt an, dass der Ausschuss den Bericht der aktuellen Situation nur betroffen zur Kenntnis nehmen kann und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern danken, die dort einen sehr guten Job erledigen, namentlich auch European Homecare.

Rm Klausmeier bittet um Mitteilung, wie der aktuelle Sachstand des Ablaufes in der EAE ist.

Rm Zweier bittet um Auskunft, was für Personal in den betroffenen Fachbereichen benötigt wird, um der dramatischen Situation gerecht zu werden. Dies könne in Dortmund entschieden werden. Weiterhin bedankt sich Rm Zweier für die Bemühungen und die Ausarbeitungen.

Rm Weber schließt sich ausdrücklich dem Wortbeitrag von Rm Goosmann an, auch ihn habe bei dem Vortrag ein Gefühl der Ohnmacht erreicht. Sein Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die bis zur Grenze ihrer Belastbarkeit arbeiten. Vor allem möchte er seinen Dank der Verwaltung dahingehend aussprechen, dass alle Punkte, die am Runden Tisch im Oktober 2014 von den Anwohnern angesprochen, sehr zeitnah umgesetzt wurden.

Rm Daskalakis verweist auf die Hygienemaßnahmen und gesundheitlichen Vorsorgen der Menschen. Die Ansteckungsgefahr erscheint ihm sehr hoch. Er bittet um Stellungnahme, wie der Verlauf in der Einrichtung bei einem Krankheitsfall ist.

Frau Siekmann leitet den Dank sehr gern an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter, die eine wirklich ausgesprochen gute Arbeit leisten. Die Arbeit bedeutet auch eine hohe emotionale Belastung.
Zur Nachfrage von Rm Weber merkt Frau Siekmann an, dass es ein wichtiges Anliegen war, die angesprochenen Punkte der Anwohner schnell abzuarbeiten. Alle Beteiligten haben sehr gut zusammengearbeitet und dadurch besteht auch eine höhere Akzeptanz der Anwohner. Bezüglich der Wortmeldung von Rm Klausmeier informiert Frau Siekmann, dass der Verfahrensablauf sich so gestaltet, dass registriert, geröntgt und eine vernünftige Unterbringung gesucht wird. Die Menschen sind kaum länger als einen Tag in der EAE. Sie werden entweder nach Unna oder in eine der Zentralunterkünfte des Landes gebracht. Die Verfahrensberatung findet eher in den zentralen Unterkünften des Landes statt, um nicht eine noch größere Menschenmenge in der EAE zu haben. Auf den Wortbeitrag von Rm Daskalakis teilt Frau Siekmann mit, dass die EAE in Sachen Hygienemaßnahmen gut aufgestellt ist. Es steht in der EAE eine kleine Quarantänestation zur Verfügung, um bei Erkrankung die Kontaktaufnahmen einzugrenzen. Weiterhin wurden weitere Vorsorgemaßnahmen ergriffen, in dem in den Wartebereichen die Hygienemöglichkeiten verstärkt wurden. Zu der Nachfrage von Rm Zweier merkt Frau Siekmann an, dass das Personal in Hacheney zu 100 % refinanziert ist. Dortmund bekommt im Sommer 15 neue Stellen und Unna 10 neue Stellen. Trotzdem wird neues Personal benötigt. Themen wie Registrierung, Bescheinigungen und Transportkoordination werden von befristeten Kräften bearbeitet. Hier steht die Stadt Dortmund mit der Bezirksregierung und dem Innenministerium in Verhandlung, um Personal aufzustocken. Alle anderen Tätigkeiten müssen mit dem Stammpersonal des Ordnungsamtes bewältigt werden, was eine hohe Belastung darstellt.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Sachstandsbericht und die mündlichen Ausführungen zur Kenntnis.





Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Sachstandsbericht und die mündlichen Ausführungen zur Kenntnis.









Christiane Krause Gudrun Heidkamp Christina Fichtenau
Auschussvorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin