Niederschrift

über die 9. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes


am 11.10.2011
Saal der Partnerstädte



(öffentlich)

Sitzungsdauer: 17:00 - 18:35 Uhr


Anwesend:

Stimmberechtigte Mitglieder:
Frau Blotenberg
Herr Böckler
Herr Drolshagen
Herr Dückering
Herr Kaspzyck
Herr Herkelmann, Vorsitzender
Herr Mertens
Frau Meyer
Frau Opitz
Frau Richter
Frau Schmidt
Herr Schmidt, stellvertretender Vorsitzender
Frau Steffen
Herr Volkert
Frau Jäkel

Beratende Mitglieder:
Frau Vollmer

Verwaltung:
Herr Cipa, 50/1


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 9. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes,
am 11.10.2011, Beginn 17:00 Uhr,
Saal der Partnerstädte

Hinweis:
Der Sitzungsraum ist barrierefrei zugänglich und nutzbar.
Falls Sie Kommunikationsunterstützung benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch unter (0231) 50-2 59 01, per Fax unter (0231) 50-1 08 91 oder per E-Mail behindertenbeauftragte@dortmund.de







1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 06.09.2011


2. Einwohnerfragestunde

3. Initiativen des Behindertenpolitischen Netzwerks

3.1 Kindergeld-Abzweigung
Stellungnahme der Verwaltung

3.2 Notfall-Dienst-Praxis der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe in der Beurhausstraße
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 05297-11)

3.3 Kompensation des Zivildienstes
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03084-11-E3)

3.4 Ablehnung von Anforderungs-Sprachdurchsagen bei unterirdischen Not- und Informationssäulen für ankommende Stadtbahnen
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 05267-11)

4. Verwaltungsvorlagen

4.1 EU Ziel 2 Programm Stadtumbau "Hörde Zentrum"
a) Gestaltung der Erschließungsstraße – Landesstraße- Gildenstraße (B 9),
b) Gestaltung der Erschließungsstraße – Gemeindestraße- Hochofenstraße einschl. Kreis Gildenstraße (B 10),
hier: Planungsbeschluss zu a) und b)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04490-11)

4.2 EU Ziel 2 Programm Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Hörder Bahnhofstraße
hier: Erhöhungsbeschluss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04483-11)

4.3 EU Ziel 2 Programm Stadtumbau „Hörde Zentrum“
Umsetzung der Stadtgestaltungsleitplanung – Durchführungsbeschluss –
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04934-11)

4.4 Pflegebericht 2011 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04903-11)

5. Berichte

5.1 Bericht aus der Sitzung der Kommission Soziale Stadt am 12.07.11

6. Verschiedenes




Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Herkelmann - eröffnet. Er stellt fest, dass zur heutigen Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes fristgerecht eingeladen wurde, und dass das Gremium beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


Herr Herkelmann eröffnet die Sitzung, er stellt fest, dass zur heutigen Sitzung fristgerecht eingeladen wurde und dass das Gremium beschlussfähig ist. Er dankt den anwesenden Schriftdolmetscherinnen Frau Klinik und Frau Bräutigam sowie die Gebärdensprachdolmetscher/-innen Frau Schmallenbach und Herrn Niemann und begrüßt die an der Sitzung teilnehmenden Gäste. Besonders begrüßt er Herrn Peter Cipa, Sozialamt, der zur Kindergeld-Abzweigung informieren wird sowie Frau Jäkel, die als Vertretung für Frau Weyer anwesend ist. Weiter begrüßt er Frau Stollmann, Vorsitzende des Stadtverbandes der Gehörlosenvereine und Herrn Weiß von der DSW 21.

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird als Vertreterin von Frau Rischer Frau Richter benannt.



zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dies zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Neu auf der Tagesordnung ist Tagesordnungspunkt 3.5 Aufnahme der barrierefreien und bestimmungsgemäßen Nutzung von Leitsystemen für blinde und sehbehinderte Menschen in die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund.

Ebenfalls neu auf der Tagesordnung ist Tagesordnungspunkt 4.5 Masterplan Migration/Integration: Sachstandsbericht 2011.

Hinzu kommen folgende Empfehlungen:

AK Barrierefreies Dortmund zu „Ablehnung von Anforderungs-Sprachdurchsagen bei unterirdischen Not- und Informationssäulen für ankommende Stadtbahnen“ und zu „Aufnahme der barrierefreien und bestimmungsgemäßen Nutzung von Leitsystemen für blinde und sehbehinderte Menschen in die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund“

BV Hörde zu „EU Ziel 2 Programm Stadtumbau „Hörde Zentrum“
Umsetzung der Stadtgestaltungsleitplanung – Durchführungsbeschluss

Antrag auf Empfehlung zum „Pflegebericht 2011 der Stadt Dortmund“

Die erweiterte Tagesordnung wird so genehmigt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 06.09.2011

Die Niederschrift über die 8 Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 06.09.2011 wurde genehmigt.


zu TOP 2.
Einwohnerfragestunde


Frau Stollmann, die Vorsitzende des Stadtverbandes der Gehörlosenvereine, stellt sich vor. Sie ist noch neu im Amt und erst seit einem Jahr Vorsitzende des Stadtverbandes, der die unterschiedlichsten Vereine beherbergt. Sie möchte die Arbeit im Sinne der gehörlosen Menschen weiterführen. Leider hat der Verband – wie so viele andere auch – vor allem ältere Mitglieder und damit ein Nachwuchsproblem.

Der Vorsitzende Herr Herkelmann dankt Frau Stollmann für die Vorstellung und wünscht eine gute Zusammenarbeit.


Frau Rosemarie Szufla führt an, dass die Bezirksvertretungen Eving und Huckarde geschlossen werden sollen. Sie fragt sich auch, was dann mit der Bibliothek passieren wird und ob sich das Netzwerk in dieser Sache stark machen kann.

Frau Steffen antwortet, dass der Seniorenbeirat ein Schriftstück an alle Bezirksvertretungen geschickt hat, um sich gegen die Schließung einzusetzen, da nicht nur behinderte Menschen, sondern auch viele Ältere davon schwer betroffen wären. Nun müsse man abwarten, was in dieser Sache passiere.

Herr Mertens führt aus, dass er Vorsitzender des SoVD in Eving ist und dass dort niemand eine Schließung befürwortet. In einer Versammlung des SoVD habe man eine Stellungsnahme des Netzwerkes zu diesem Thema vermisst. Für ihn sei die Schließung absolut nicht nachvollziehbar.
Herr Mertens weist weiterhin darauf hin, dass am 15.10.2011 von 14 bis 17 Uhr eine Demonstration gegen die Schließung in Eving Mitte, Eingang alte Zeche Minister Stein, stattfindet.

Frau Jäkel unterstützt die vorangegangenen Aussagen, da auch sie der Meinung ist, dass für viele ältere oder behinderte Menschen im Falle einer Schließung der Weg nach Scharnhorst ein unüberwindbares Hindernis sei.

Der Vorsitzende Herr Herkelmann bittet Herrn Mertens, in der nächsten Sitzung zu diesem Thema einen aktuellen Sachstand einzubringen.


3. Initiativen des Behindertenpolitischen Netzwerks

zu TOP 3.1
Kindergeld-Abzweigung


Herr Cipa vom Sozialamt berichtet, dass dieses Thema schon seit geraumer Zeit diskutiert wird und dabei immer kritisch vom Aktionskreis Der behinderte Mensch in Dortmund begleitet wurde. Die Kernfrage lautet, inwieweit die Stadt als Träger der Grundsicherung berechtigt ist, auf das Kindergeld zuzugreifen. So stellt sich, wenn das behinderte Kind 18 Jahre alt wird und Grundsicherungsempfänger/in ist das Problem des Kindergeldes, da dieses nicht als Einkommen gewertet wird. Es gibt seitens der Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit die Rechtsprechung, dass unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfeempfänger auch Anspruch auf das Kindergeld haben. Nachgewiesen werden müssen dafür die konkreten Aufwendungen (in Geld), die die Eltern für ihr erwachsenes Kind tätigen.

Dazu sind zeitweilig mehrere Gerichtsverfahren anhängig. Die Ausgangslage ist aber, dass das Sozialamt Anspruch auf das Geld hat, wenn den Eltern keine geldlichen Aufwendungen entstehen, da das Sozialamt den Lebensunterhalt sicherstellt. Die Frage nach den Aufwendungen ist kompliziert, da im Familienverbund das Geld zusammenfließt. So ist immer im Einzelfall zu prüfen, ob eine Deckungslücke zwischen der gewährten Sozialhilfe und dem individuellen Lebensbedarf des Kindes besteht. Bei der Prüfung dieser Frage wird dann geprüft, was die Eltern konkret mit dem „Kind“ machen und welche Aufwendungen dafür entstehen. Diese müssen nachgewiesen werden. Wenn demnach die Sozialhilfe nicht zur Deckung reicht, wird unterstellt, dass die Eltern mit dem Kindergeld den Bedarf decken. Dann dürfen die Eltern das Geld behalten.

Von den Gerichten wurden häufig Fälle direkt zur Prüfung an die Familienkasse zurückgegeben, da diese nicht die erfoderlichen Prüfungen angestellt hat.

Herr Schmidt fragt, wie bei nicht-behinderten „Kindern“ mit der Grundsicherung verfahren wird und was Beispiele für die genannten Aufwendungen sind.

Herr Cipa antwortet, dass bei der Anrechnung kein Unterschied gemacht wird. An Aufwendungen werde alles akzeptiert außer „Luxusaufwendungen“, also zum Beispiel Ernährung, Körperpflege, Gesundheitspflege, Freizeit, Urlaub, Fahrten zu Verwandten etc.

Frau Vollmer stellt die Frage, ob bei Grundsicherungsbezug des Kindes eine Bedarfsgemeinschaft besteht oder ob das Kind ein Einzelhaushalt ist. In der Regel – so Herr Cipa – hat das erwachsene Kind einen eigenständigen Anspruch auf Grundsicherung. Es wird jedoch beim gemeinsamen Wohnen auch von einem gemeinsamen Wirtschaften "aus einem Topf" ausgegangen.

Frau Blotenberg fragt, welche Kommunen die Kindergeld-Abzweigung vornehmen und ob dies eher der Regelfall ist. Herr Cipa kann dazu keine pauschale Aussage machen, da dies bundesweit sehr unterschiedlich gehandhabt wird. In Bayern wird die Abzweigung fast flächendeckend vorgenommen, für NRW weiß er es z.B. für Münster und Hagen. Er weist aber darauf hin, dass die Kommunen vom Gesetz her verpflichtet sind, die Anrechnung vorzunehmen.

Zum Streitpunkt „fiktiver“ Kosten wie z.B. Betreuungskosten fügt er hinzu, dass der Bundesfinanzhof entschieden hat, dass diese nicht angerechnet werden.

Frau Schmidt fragt, wie viele Fälle vor Gericht sind oder waren und zu wessen Gunsten in der Mehrzahl entschieden wurde. Herr Cipa antwortet, dass nach ca. 150 Verfahren anhängig sind und dass die Entscheidungen etwa ausgewogen sind.

Frau Blotenberg möchte wissen, ob die betroffenen Eltern jedes Jahr neu verhandeln müssen. Herr Cipa sagt, dass die Stadt keine jährliche Prüfung anstrebt und die einmal getroffene Entscheidung akzeptiert, also auch keine Neuprüfungen vornehmen wird. Wenn die Eltern neue Nachweise erbringen möchten, ist es ihnen unbenommen, dies erneut bei der Familienkasse prüfen zu lassen.

Herr Herkelmann fragt, wann die Kindergeldzahlung erlischt.

Herr Cipa antwortet, dass sie bei behinderten „Kindern“ auch über das 25. Lebensjahr hinaus ohne Altersbegrenzung weitergezahlt wird.

Herr Herkelmann dankt Herr Cipa für seine Ausführungen.


zu TOP 3.2
Notfall-Dienst-Praxis der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe in der Beurhausstraße
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 05297-11)

Herr Volkert berichtet dazu, dass die Betonpoller vor der Praxis ersetzt werden durch umlegbare Pfosten. Auch die Türschließer und die Beleuchtung werden erneuert. Ein neuer Aufzug ist bestellt und wird in der 2. Dezemberhälfte geliefert, sodass dieser vermutlich im Februar/März 2012 betriebsbereit sein wird.


zu TOP 3.3
Kompensation des Zivildienstes
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03084-11-E3)

Frau Schmidt berichtet aus dem AK Barrierefreies Dortmund, wo Vertreter von DSW21 und Sozialamt eingeladen waren. Fahrdienstnutzer berichteten, dass es schwer ist, einen Fahrdienst zu bekommen. Es wurde bestätigt, dass seit dem Wegfall des Zivildienstes keine 100%ige Kompensation gelungen ist, da über den Bundesfreiwilligendienst und FSJ zu wenige Menschen gewonnen werden, sodass sogar über eine Zeitarbeitsfirma aufgestockt werden muss. Zurzeit sind 35 Stellen besetzt, es klafft also eine große Lücke, bei der nicht abzusehen ist, ob und wann sie geschlossen werden kann.

Frau Blotenberg führt an, dass es wichtig sei, als Netzwerk ein Signal zu senden und zu dementieren, dass der Rückgang einer fehlenden Nachfrage am Fahrdienst geschuldet sei und dass die Stellen bestehen bleiben müssten.

Herr Mertens, Frau Schmidt und Herr Schmidt unterstreichen dies.

Herr Herkelmann fasst zusammen, dass der Vorstand und die Moderatoren der Arbeitsgruppen Gespräche führen sollen zum vollumfänglichen Erhalt des Fahrdienstangebotes. Der Auftrag wird einstimmig erteilt.


zu TOP 3.4
Ablehnung von Anforderungs-Sprachdurchsagen bei unterirdischen Not- und Informationssäulen für ankommende Stadtbahnen
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 05267-11)

Herr Schmidt berichtet, dass es ein Gespräch mit der DSW 21 gegeben hat, zu dem das Protokoll vorliegt. Diskutiert wurde eine alte Forderung: Oberirdisch gibt es Notruf- und Informationssäulen, ober- und unterirdisch sollen diese mit einem Anforderungsdrücker eingeführt werden und es soll keine unterirdischen Ansagen über einfahrende Züge geben. Eine solche Ansage muss nach Meinung von Herrn Schmidt vor allem zugunsten blinder und sehbehinderter Menschen möglich gemacht werden und er bittet das Netzwerk, diesen Antrag zu unterstützen.

Herr Weiß von der DSW21 antwortet, dass mit dieser Lösung die Bedürfnisse vieler erfüllt werden sollen und dass diese Lösung in Kombination mit einem taktilen Leitsystem eingeführt werden soll. Herr Schmidt erwidert, dass er dies für keine gute Lösung hält und dies auch nicht mit Betroffenen diskutiert wurde. Herr Weiß führt aus, dass dieser Vorschlag keine endgültige Lösung ist und dass der Vorschlag im Vorhinein diskutiert wurde.

Herr Kaspzyck verweist auf die spezielle Problematik der hohen Geräuschkulisse an unterirdischen Bahnhöfen, die besonders für Hörgeschädigte ein Problem darstellt.

Der Vorsitzende Herr Herkelmann verweist auf die Arbeitskreise, die bessere Orte zur Diskussion dieser Spezifika sind. Frau Schmidt bittet darum, dass die DSW21 auf den AK zukommen soll, denn es geht hier um Barrierefreiheit für alle Betroffenen.

Herr Herkelmann lässt über den Antrag abstimmen. Er wird einstimmig angenommen aber mit dem Signal verbunden, weiter an diesem Thema zu arbeiten.

Beschluss:

„Das Behindertenpolitische Netzwerk lehnt die Einführung von Anforderungs-Sprachausgaben bei unterirdischen Not- und Informationssäulen bei ankommenden Stadtbahnen ab. Das Behindertenpolitische Netzwerk besteht weiterhin auf seiner Forderung nach Lautsprecheransagen bei ankommenden Stadtbahnen, wie in seinem Positionspapier vom 28.10.2008 „Barrierefreie Haltestellen“ beschrieben.

Das Behindertenpolitische Netzwerk trägt diese Forderung kurzfristig
der DSW21 vor.“



zu TOP 3.5
Aufnahme der barrierefreien und bestimmungsgemäßen Nutzung von Leitsystemen für blinde und sehbehinderte Menschen in die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 05398-11)

Herr Drolshagen stellt den folgenden Antrag:

Antrag:
Das Behindertenpolitische Netzwerk der Stadt Dortmund beantragt die Aufnahme der barrierefreien und bestimmungsgemäßen Nutzung von Leitsystemen für blinde und sehbehinderte Menschen in die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund.

Formulierungsvorschlag:
Es ist insbesondere untersagt, auf den vorhandenen Blindenleitsystemen (Leitlinien aus Rippen-, Schuppen- und Noppensteinen) jegliche Gegenstände wie z.B. Papierkörbe, Bestuhlungen, Fahrzeuge etc. abzustellen, da die Funktionsfähigkeit der Blindenleitsysteme jederzeit sichergestellt sein muss. Bei Gegenständen der genannten Art ist ein Abstand von mindestens 1,20 m zum Leitsystem einzuhalten.

Begründung:
In der Vergangenheit werden blinde und sehbehinderte Menschen immer wieder an der funktionsgemäßen Nutzung der von der Stadt Dortmund installierten Leitsysteme gehindert, da diese mit Gegenständen unterschiedlicher Art zugestellt werden. Dies birgt für den genannten Personenkreis ein erhebliches Gefahrenpotential. Um dies abzustellen, hat beispielsweise die Stadt Minden für ihren Geltungsbereich die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit ihrer Leitsysteme in ihre ordnungsbehördliche Verordnung aufgenommen. Diesem Beispiel sollte auch die Stadt Dortmund folgen.
Der genannte Mindestabstand, der zwischen Leitsystem und jedweden beweglichen Gegenständen einzuhalten ist, entspricht den Vorgaben der DIN 32984 (Gelbdruck).

Dieser Antrag soll im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden als Initiativantrag eingebracht werden.

Beschluss:

Das Behindertenpolitische Netzwerk bittet den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden, den TOP Aufnahme der barrierefreien und bestimmungsgemäßen Nutzung von Leitsystemen für blinde und sehbehinderte Menschen in die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund vorzusehen und stellt dazu den folgenden Antrag:

Das Behindertenpolitische Netzwerk der Stadt Dortmund beantragt die Aufnahme der barrierefreien und bestimmungsgemäßen Nutzung von Leitsystemen für blinde und sehbehinderte Menschen in die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund.




4. Verwaltungsvorlagen

zu TOP 4.1
EU Ziel 2 Programm Stadtumbau "Hörde Zentrum"
a) Gestaltung der Erschließungsstraße – Landesstraße- Gildenstraße (B 9),
b) Gestaltung der Erschließungsstraße – Gemeindestraße- Hochofenstraße einschl. Kreis Gildenstraße (B 10),
hier: Planungsbeschluss zu a) und b)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04490-11)

Beschluss

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Vorlage zur Kenntnis.



zu TOP 4.2
EU Ziel 2 Programm Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Hörder Bahnhofstraße
hier: Erhöhungsbeschluss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04483-11)

Beschluss

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Vorlage zur Kenntnis.



zu TOP 4.3
EU Ziel 2 Programm Stadtumbau „Hörde Zentrum“
Umsetzung der Stadtgestaltungsleitplanung – Durchführungsbeschluss –
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04934-11)
Herr Schmidt sagt, dass graue Poller auf grauem Untergrund vorgesehen seien und dass sich der AK Barrierefreies Dortmund damit beschäftigen soll.

Herr Herkelmann sagt, dass es zu diesem Gesamtthema eine Anhörung in Hörde geben soll, inwieweit dies umgesetzt werden wird, wisse man noch nicht.

Frau Schmidt bietet an, den aktuellen Stand der Dinge in Erfahrung zu bringen.

Der Vorsitzende Herr Herkelmann sagt, dass das Thema im Weiteren durch den AK Barrierefreies Dortmund bearbeitet werden soll.

Beschluss

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

zu TOP 4.4
Pflegebericht 2011 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04903-11)
Zu diesem Tagesordnungspunkt lag ein Antrag auf eine Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerks für den weiteren Beratungsgang von Herrn Schmidt vor:

Menschen mit Behinderung werden älter - ältere Menschen werden behindert.

Leider werden nicht nur in der Pflege „Alter und Behinderung“ immer noch als vermeintlich unterschiedliche Lebenslagen gesehen. Ansätze einer kultur- und biografiesensiblen Pflege sind in den gesellschaftspolitischen Debatten bisher kaum erkennbar.

Diese Feststellung trifft auch für den Pflegebericht 2011 zu.

Ich bitte um die Zustimmung des Behindertenpolitischen Netzwerks zu folgender Empfehlung zum Pflegebericht 2011:

Das Behindertenpolitische Netzwerk erwartet,

- dass eine ausführliche Diskussion zum Thema „Menschen mit Behinderung im Alter“ geführt wird,

- dass Konzeptionen entwickelt werden, wie die speziellen Versorgungsstrukturen im vorpflegerischen, pflegerischen und sozialen Umfeld / Quartier aussehen müssen und diese dem zuständigen Ausschüssen und dem Behindertenpolitischen Netzwerk vorgestellt werden,

- dass Schulungen/Fortbildungen entwickelt und angeboten werden, in denen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Pflege für die verschiedenen Handicaps und Biografien sensibilisiert werden und

- dass Konzeptionen entwickelt werden, wie Menschen mit Behinderung im Alter, sowie Pflegekräfte / Pflegedienste / Pflegeheime in verständlicher Sprache und in geeigneter Form über Beratungsmöglichkeiten durch Fachärzte und Fachkräfte, Ansprüche auf Nachteilsausgleiche, eine zeitgemäße Hilfsmittelversorgung, spezielle Freizeitangebote usw. informiert werden.

Für die Entwicklung von Menschen mit Behinderung im Alter ist entscheidend, wie sie in Ihren individuellen Lebensräumen eingegliedert sind. Davon hängt ab, ob sie auch im Alter ihren Lebensabend selbstbestimmt und weitgehend selbständig gestalten können.

Durch die steigende Lebenserwartung und die sich nach und nach ausbildende Alterspyramide gewinnt die Frage nach angemessenen Versorgungsstrukturen für ältere, pflegebedürftige Menschen mit Behinderungen zunehmende Bedeutung. Werden Menschen mit Behinderung alt, ist ein erhöhter Betreuungs- und zum Teil auch Pflegebedarf erforderlich.

Zitat aus dem Pflegebericht 2011:

„An dieser Stelle sei ausdrücklich erwähnt, dass sich dieser Bericht im Kern auf die Versorgungsstruktur von pflegebedürftigen älteren Menschen konzentriert, wenngleich auch lebensjüngere und von Behinderung betroffene Menschen zum Geltungsbereich der oben genannten Gesetzesgrundlagen für Pflege gehören. Der überwiegend versorgte Personenkreis umfasst jedoch ältere Menschen über 65 Jahre (82 %).“

Genau in diesem Personenkreis der über 65jährigen ist der höchste Anteil von behinderten Menschen zu finden:

Zahlen aus dem Bericht der Behindertenbeauftragten der Stadt Dortmund „Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung“ Bericht 2009 – 2010“

Stand 2008

Menschen mit Behinderung Gesamt 77.249
65 bis 69jährige 10.123
70 bis 79jährige 20.254
80 - 89jährige 13.591
90jährige und älter 1997

Der Pflegebericht 2011 blendet die Bedürfnisse und Lebenslagen von älteren, pflegebedürftigen Menschen mit Behinderung einfach aus und zeigt auf, wie wichtig ein Bericht zur sozialen Lage behinderter Menschen bzw. ein Inklusionsplan für Dortmund ist.

Das Wort Behinderung kommt in dem Bericht 9 mal vor, 7 mal davon im Zusammenhang mit einer geistigen Behinderung bzw. Demenz.

Menschen mit Behinderung im Alter sind einfach ein weißer Fleck im Pflegebericht 2011. In einem kleinen Abschnitt wird auf die Versorgungslücke in den nächsten Jahren für geistig behinderte SeniorenInnen eingegangen. Begriffe wie gehörlos, höreingeschränkt, mobilitätseingeschränkt, körperbehindert, sehbehindert, blind, taucht in keinem Zusammenhang auf. das Wort barrierefrei taucht ein einziges Mal bei dem Hinweis auf die Wohnberatung des Kreuzviertelvereins auf.

Herr Schmidt begründet den Antrag und ergänzt mündlich, dass in der nächsten oder übernächsten Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerks der Tagesordnungspunkt erneut vorgesehen werden soll und die Verwaltung dann berichtet, wie mit der Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerks umgegangen wurde bzw. wird.


Beschluss

Das Behindertenpolitischen Netzwerk empfiehlt einstimmig wie folgt:

Das Behindertenpolitische Netzwerk erwartet,

- dass eine ausführliche Diskussion zum Thema „Menschen mit Behinderung im Alter“ geführt wird,

- dass Konzeptionen entwickelt werden, wie die speziellen Versorgungsstrukturen im vorpflegerischen, pflegerischen und sozialen Umfeld / Quartier aussehen müssen und diese dem zuständigen Ausschüssen und dem Behindertenpolitischen Netzwerk vorgestellt werden,

- dass Schulungen/Fortbildungen entwickelt und angeboten werden, in denen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Pflege für die verschiedenen Handicaps und Biografien sensibilisiert werden und

- dass Konzeptionen entwickelt werden, wie Menschen mit Behinderung im Alter, sowie Pflegekräfte / Pflegedienste / Pflegeheime in verständlicher Sprache und in geeigneter Form über Beratungsmöglichkeiten durch Fachärzte und Fachkräfte, Ansprüche auf Nachteilsausgleiche, eine zeitgemäße Hilfsmittelversorgung, spezielle Freizeitangebote usw. informiert werden.

In der nächsten oder übernächsten Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerks soll der Tagesordnungspunkt erneut vorgesehen werden und die Verwaltung dann berichten, wie mit der Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerks umgegangen wurde bzw. wird.


Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt den Pflegebericht 2011 der Stadt Dortmund zur Kenntnis.


zu TOP 4.5
Masterplan Migration/Integration: Sachstandsbericht 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05129-11)

Herr Herkelmann führt aus, dass Frau Göleli heute krank ist und sie eine Stellungnahme zum Thema nachreichen wird. Das Netzwerk wird sich auf Basis dieser Hinweise weiter mit dem Thema beschäftigen.

Beschluss

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt den Sachstandsbericht 2011 zum Masterplan Migration/Integration zur Kenntnis.

5. Berichte

zu TOP 5.1
Bericht aus der Sitzung der Kommission Soziale Stadt am 12.07.11


Herr Herkelmann berichtet aus der Sitzung, in der die Kulturarbeit und die Frage nach freiem Eintritt für Menschen mit Behinderungen Thema waren. Herr Herkelmann verweist darauf, dass es neben dem Eintrittspreis auch andere Schwierigkeiten für Menschen mit Behinderungen beim Besuch von Kultureinrichtungen gibt. Das Thema inklusive Kultur soll im Gespräch mit den Verantwortlichen weiter vorangetrieben werden.



zu TOP 6.
Verschiedenes


Herr Herkelmann teilt mit, dass am 12.10.2011 Herr Stüdemann Gast im AK Nutzbarkeit und Teilhabe zum Thema „Haushalt 2012 und Menschen mit Behinderungen“ ist. Da er nicht teilnehmen kann, bittet er einen seiner Stellvertreter, daran teilzunehmen.

Am 13.10.2011 um 17 Uhr findet die gemeinsame Begehung des Nordausgangs des HBF mit den Landes- und Bundestagsabgeordneten und den planungspolitischen Sprecher/-innen der Fraktionen statt.

Herr Herkelmann gibt den Hinweis, dass gemäß Ratsbeschluss vom 29.09.2011 beratende Mitglieder des Netzwerks auch an nichtöffentlichen Sitzungen teilnehmen können.

Herr Herkelmann stellt noch die Stadtinspektorenanwärter vor, die ihre Projektarbeit zum Thema „Kommunale Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ schreiben und diese am 05.01.12 u.a. auch den interessierten Mitgliedern des Behindertenpolitischen Netzwerks präsentieren werden.