Niederschrift (öffentlich)

über die 9. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes


am 15.02.2023
Wilhelm-Hansmann-Haus, Saal 1, Märkische Straße 21, 44141 Dortmund


Sitzungsdauer: 16:10 - 18:35 Uhr

Anwesend:

Stimmberechtigte Mitglieder:
Herr Barthold (AfD)
Frau Beckmann (BPN)
Frau Fuchs (Seniorenbeirat)
Herr Gungl (BPN)
Herr Kaltenbach (FDP/BL)
Frau Kürpick (BPN)
Frau Meyer (BPN)
Frau Meyer (SPD)
Frau Opitz (BPN)
Frau Dr. Rothenberg (BPN, als Vertretung für Herrn Drolshagen)
Herr Rupflin (BPN)
Frau Schulz (BPN)
Herr Stieglitz (B‘90/ DIE GRÜNEN, als Vertretung für Frau Brunner)

Stellvertretende Mitglieder:
Frau Kremer
Frau Leidenberger
Herr Zerber

Beratende Mitglieder:
Herr Niermann (AG der Wohlfahrtsverbände)
Frau Rasche (Behindertenbeauftragte, Geschäftsführung BPN)
Frau Schimmelpfennig (Inklusionsbeauftragte)

Gäste:
Herr Gehrmann (BL,50/6)
Herr Volkert (Vorsitzender Inklusionsbeirat)

Entschuldigte BPN-Mitglieder:
Herr Drolshagen
Herr Sohn
Frau Volkert

Entschuldigte Vertreter*innen der Ratsfraktionen/Beiräte:
Herr Hoffmann (CDU)
Frau Siehoff (DIE LINKE+)



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 9. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes,
am 15.02.2023, Beginn 16:00 Uhr,
Wilhelm-Hansmann-Haus, Saal 1, Märkische Straße 21, 44141 Dortmund

Hinweis:
Der Sitzungsraum ist barrierefrei zugänglich und nutzbar.
Falls Sie Kommunikationsunterstützung benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch unter (0231) 50-2 59 01, per Fax unter (0231) 50-1 08 91 oder per E-Mail behindertenbeauftragte@stadtdo.de


1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 29.11.2022

2. Einwohnerfragestunde

3. Berichte aus dem Behindertenpolitischen Netzwerk

3.1 Berichte aus den Ausschüssen

3.2 Vorstellung der neuen Inklusionsbeauftragten

3.3 LWL-Messe der Inklusionsunternehmen in Dortmund am 15.03.2023

3.4 Unterarbeitsgruppen des Koordinierungsgremiums

4. Vorlagen der Verwaltung

4.1 Errichtung einer neuen Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ und Weiternutzung des temporären Teilstandortes Gretelweg 35-37 durch die Max-Wittmann-Förderschule
Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 07.12.2022
(Drucksache Nr.: 24883-22)


4.2 Weiterbewilligung von Schulbegleitungen zum Schuljahr 2022/23
Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 24.01.2023
(Drucksache Nr.: 25488-22-E1)


4.3 Barrierefreiheit in Sporthallen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25804-22)

4.4 UEFA EURO 2024 - Genehmigung von Organisation und Umsetzung der Initiative "10.000"Smiles.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26729-22)

4.5 Bauleitplanung: 78. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper -
hier:
I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
II. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
III. Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
IV. Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit
V. Ergebnisse des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens
VI. Feststellungsbeschluss der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes
VII. Beifügung der aktualisierten und modifizierten Begründung
VIII.Satzungsbeschluss der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper -
IX. Städtebaulicher Vertrag

Überweisung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 06.12.2022
(Drucksache Nr.: 25290-22)


4.6 Projekt Emissionsfreie Innenstadt - hier: Verkehrsuntersuchung zur Umgestaltung des Wallrings - weiteres Vorgehen
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2022
(Drucksache Nr.: 23812-22)


5. Anfragen/Anträge aus den Fraktionen

6. Mitteilungen

Die öffentliche Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes der Stadt
Dortmund wurde um 16:10 Uhr von dem stellvertretenden Vorsitzenden Herrn Gungl eröffnet und geleitet. Vor Eintritt in die Tagesordnung wurden die ordnungsgemäße Einladung und die Beschlussfähigkeit festgestellt.

zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Meyer (BPN) benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der stellv. Vorsitzende Herr Gungl weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und
43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall
zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Herr Gungl regt an, die Tagesordnung um den Tagesordnungspunkt „Bildung der Kinderkommission“ zu erweitern und vor dem TOP 3.4. „Unterarbeitsgruppen des Koordinierungsgremiums“ aufzurufen.

Es wird vorgeschlagen, den Punkt „Bildung der Kinderkommission“ unter TOP 3.5 auf die Tagesordnung zu setzen und ihn vorgezogen vor TOP 3.4 zu behandeln.

Weiterhin liegt dem Behindertenpolitischen Netzwerk die folgende Überweisung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 31.01.2023 vor:
Barrierefreier Umbau der Stadtbahnhaltestellen an der B1
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 26065-22-E2)

Es wird vorgeschlagen, den Punkt unter TOP 4.7 zu behandeln.

Zudem liegt dem Behindertenpolitischen Netzwerk die folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 17.01.2023 vor:
Barrierefreiheit zwischen Osten und Westenhellweg
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23001-21-E2)

Es wird vorgeschlagen, den Punkt unter TOP 4.8 zu behandeln.

Das Behindertenpolitische Netzwerk stimmt diesen Erweiterungen der Tagesordnung zu.

Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 29.11.2022

Die Niederschrift über die 8. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 29.11.2022 wurde genehmigt.

zu TOP 2.
Einwohnerfragestunde

Frau Ingendorf (Behindertenpolitische Sprecherin der FDP Dortmund) stellt die Frage, ob bzw. welche Vorgaben zur barrierefreien Kennzeichnung von gläsernen Eingangsbereichen öffentlicher Gebäude der Stadt existieren. Frau Rasche (Behindertenbeauftragte) verweist auf die DIN 18040-1. Demnach müssen Glasfronten (Glastüren) in Augen- und Kniehöhe (Höhe von 40 bis 70 cm und von 120 bis 160 cm) Markierungen in zwei unterschiedlichen Spektren (hell und dunkel) aufweisen. Diese Anforderung gelte für alle Neubauten/Umbauten. Eine Pflicht zum Nachrüsten in Bestandsgebäuden bestünde nicht. Bei Bedarf könnten der Behindertenbeauftragten Einzelfälle gemeldet werden.

Weitere Eingaben/Fragen gab es nicht.

zu TOP 3.
Berichte aus dem Behindertenpolitischen Netzwerk

Frau Beckmann (BPN) berichtet aus der Regionalplanungskonferenz vom 30.11.2022 zu den Themen Freizeitassistenz, Kurzzeit- und Krisenplätze, Bedingungen von Pflegeeltern und Statistik zum Wohnen des LWL Folgendes:
· Freizeitassistenz
In Dortmund sei hierzu noch keine Leistungs- und Vergütungsvereinbarung abgeschlossen worden. Es sei bisher noch kein Träger mit einem entsprechenden Angebot an die Verwaltung herangetreten. Die Leistung sollte nach Ansicht von Frau Beckmann aktiv beworben werden, da diese vielen nicht bekannt sei.
Es würden aktuell noch keine Anträge von Kindeseltern (Personensorgeberechtigten) vorliegen. Frau Beckmann werde die Thematik in das Koordinierungsgremium mitnehmen.
· Kurzzeit- und Krisenplätze
Frau Siegert (LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe) habe berichtet, dass sog. "eingestreute" Kurzzeitplätze in besonderen Wohnformen kritisch diskutiert würden. Es gebe Rückmeldungen aus entsprechenden Einrichtungen, dass wechselnde „Kurzzeitgäste“ in bestehenden Wohngruppen keine gute Lösung seien.
Die Mutter eines (erwachsenen) Kindes mit Behinderung habe ausführlich über die schwierige Situation von eingestreuten Kurzzeitplätzen berichtet. Sie habe um Überprüfung des Angebots für Erwachsene gebeten (Auftrag an die AG Kurzeit- und Krisenplätze des Koordinierungsgremiums).
· Bedingungen von Pflegeeltern
Hier habe es eine Präsentation gegeben, aus der ersichtlich wurde, dass es einen finanziellen Unterschied für Pflegeeltern gibt, je nachdem wer Kostenträger für ein Kind mit Behinderung ist. Die Vergütung des LWLs liege ca. 200 Euro im Monat über der der Stadt. Frau Beckmann habe diese Erkenntnis im Nachgang der Regionalplanungskonferenz an das Jugendamt weiter gegeben, mit der Bitte, diese Ungleichbehandlung auszuräumen.
· Statistik zum Wohnen LWL
Es sei über die langen und komplexen Verfahren bei der Schaffung neuer Wohnangebote diskutiert worden. Durch die Erhöhung von Baukosten müssten für einige Planungen erneut „Finanzierungsgespräche“ geführt werden. Das Thema werde mit in die entsprechende AG des Koordinierungsgremiums genommen.
· Frau Beckmann berichtet zudem, dass die Problematik der auswärtigen Unterbringung von Menschen mit Behinderung, die aus Dortmund kommen, weiterhin gegeben sei. Hierzu habe der LWL Zahlen präsentiert. Es sei betont worden, dass alle Beteiligten nach wie vor das Ziel einer wohnortnahen Unterbringung verfolgten. Der Meldebogen solle in der kommenden Sitzung des Koordinierungsgremiums thematisiert werden

Frau Beckmann berichtet des Weiteren über folgende Themen:
· Spielraumleitplanung
Der Prozess wird unter Beteiligung des BPNs (Frau Beckmann, Frau Rasche) fortgeführt.
· Programm Kinder und Jugendförderung inklusiv
Im Januar habe ein Termin mit der Kinder- und Jugendförderung zum „Sommerferienkalender“ stattgefunden. Seitens der Kinder- und Jugendförderung sollen voraussichtlich drei inklusive Freizeitangebote in den Jugendfreizeitstätten organisiert und beworben werden.
Zeitnah solle ein Projektplan für ein inklusives Ferienprogramm erstellt werden. Das BPN werde in den Prozess eingebunden.
Frau Beckmann weise immer wieder darauf hin, dass es enorm wichtig ist eine inklusive Willkommenskultur umzusetzen.

· Partizipation und Teilhabe
Frau Beckmann und Frau Rasche sind in den Prozess weiterhin mit eingebunden, um zu gewährleisten, dass die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen mit Behinderung berücksichtigt wird.

AG78 Inklusion
Ein Termin zum Austausch über die nächsten Schritte sei vereinbart worden.
· Erziehungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung und Familien mit behinderten Familienmitgliedern
Zum diesem Thema ist ein Gesprächstermin mit Vertreter*innen des Jugendamtes terminiert.
Von Schulzeitverkürzung betroffene Kinder in Förderschulen
Die Thematik der von Schulzeitverkürzung betroffenen Kinder mit Behinderung sei von Seiten des BPNs erneut angestoßen worden. Dieses Themas habe man sich bereits vor einigen Jahren im BPN angenommen, ohne Resultat.
Frau Rasche erklärt, dass für dieses Thema zum einen die Landesbehörde zuständig ist, zum anderen gebe es hierzu keine Statistik. In einem ersten Aufschlag habe sie daher das Schulamt für die Stadt Dortmund, Schulaufsicht der Förderschulen, angeschrieben, mit der Fragestellung, wie viele Schüler*innen die eine Förderschule besuchen längerfristig nicht in vollem Umfang am Unterricht teilnehmen dürfen.
Eine Antwort stehe noch aus.

Frau Opitz berichtet zum Host Town Projekt im Rahmen der diesjährigen Special Olympics.
Dortmund wird Host-Town für die Delegation aus Palästina.
Für den 13.06.2023 um 17:00 Uhr sei ein inklusives Laufevent geplant, der „United Summer Run“. Dieser werde vom TSC Eintracht Dortmund veranstaltet. Weitere Informationen, auch in einfacher Sprache, fänden sich auf der Internetseite https://unitedsummerrun.de/inklusion/
Das Laufevent solle zukünftig jedes Jahr stattfinden.

zu TOP 3.1
Berichte aus den Ausschüssen

Herr Rupflin berichtet aus dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün.
Wirkungsmonitor 2021
(Drucksache Nr.: 26071-22)Herr Rupflin teilt mit, dass er im Ausschuss zu o.g. Vorlage die Rückmeldung gegeben habe, dass der Personenkreis der Menschen mit Behinderung nicht berücksichtigt wird. Dieses habe er moniert und um Nachbesserung gebeten.

Des Weiteren weise er im Ausschuss immer wieder darauf hin, dass in einigen Vorlagen lediglich „Standardformulierungen“ zum Thema Barrierefreiheit zu finden sind. Mitunter würden diese nicht passen.

zu TOP 3.2
Vorstellung der neuen Inklusionsbeauftragten

Mareike Schimmelpfennig stellt sich als neue Inklusionsbeauftragte der Stadt Dortmund vor. Seit dem 02. Januar 2023 ist sie im Dienst. Zuvor hat sie auf Landesebene im Sozialministerium gearbeitet und war dort unter anderem für das Thema Inklusionspolitik sowie den Inklusionsbeirat des Landes zuständig.

Herr Gehrmann stellt sich als neuer Bereichsleiter „sozialer und pflegerischer Fachdienst“ im Sozialamt vor. Er ist ebenfalls seit dem 02. Januar 2023 im Dienst der Stadt Dortmund. Zuvor sei er 22 Jahre bei einem Träger tätig gewesen.


zu TOP 3.3
LWL-Messe der Inklusionsunternehmen in Dortmund am 15.03.2023

Frau Schulz (BPN) berichtet:
Am 15.03.2023 findet in der Zeit von 9:00 – 17:00 Uhr die fünfte LWL-Messe der Inklusionsunternehmen, erstmalig in Dortmund, in der Westfalenhalle statt.
Über 100 ausstellende Unternehmen werden vor Ort sein.
Alle Praktikumsplatz-, Ausbildungsplatz- oder Arbeitsplatzsuchenden können sich auf dem Stellenmarkt der Inklusionsbetriebe von Expert*innen beraten lassen oder mögliche Arbeitgeber direkt kennenlernen. Das vielfältige Vortrags- und Seminarprogramm informiert über alles Wissenswerte zum Thema Inklusion am Arbeitsplatz.

zu TOP 3.5
Bildung der Kinderkommission

Frau Rasche (Behindertenbeauftragte) gibt einen Rückblick zu dem Thema.
Die Kinderkommission soll nun gegründet werden. Es soll ein BPN-Mitglied (sowie Vertretung) durch das Behindertenpolitische Netzwerk als Mitglied für die Kinderkommission benannt werden.
Seitens des Vorstandes wird Frau Beckmann vorgeschlagen. Diesem Vorschlag wird einstimmig zugestimmt.
Als Vertretung wird Frau Rasche vorgeschlagen. Diesem Vorschlag wird ebenfalls einstimmig zugestimmt.

zu TOP 3.4
Unterarbeitsgruppen des Koordinierungsgremiums

Frau Beckmann (BPN), Mitglied des Koordinierungsgremiums, beschreibt Aufgaben und Zusammensetzung des Gremiums.
Aktuell sind durch das Koordinierungsgremium Arbeitsgruppen eingesetzt.
Einige Arbeitsgruppen des Koordinierungsgremiums sind noch nicht durch Mitglieder des Behindertenpolitischen Netzwerkes besetzt.
Es erfolgt eine Abfrage, wer noch in den Arbeitsgruppen mitwirken möchte.
Herr Stieglitz (B‘90/ DIE GRÜNEN) meldet sich für die AG „Mobilität“.
Frau Meyer (SPD) wird in der AG „Wohnangebote für wohnungslose Menschen“ mitwirken.
Herr Rupflin möchte in der AG „Nutzerbeteiligung“ mitarbeiten.
Frau Beckmann (BPN) erklärt, dass sie aus dem Koordinierungsgremium zurücktreten werde. Sie möchte weiterhin in der AG „Kinder und Jugendliche mit Behinderungen“ mitwirken, würde aber ihre Mitarbeit in den AGs „Krisen- und Kurzzeitplätze“ sowie „Besondere Bedarfe“ aufgeben. An der Sitzung im März wird Frau Beckmann noch teilnehmen.
Für das Koordinierungsgremium muss somit ein neues BPN-Mitglied benannt werden.
Der Vorschlag des Vorstands für die Nachfolge von Frau Beckmann ist Frau Dr. Rothenberg.
Dem Vorschlag wird einstimmig zugestimmt.

4. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 4.1
Errichtung einer neuen Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ und Weiternutzung des temporären Teilstandortes Gretelweg 35-37 durch die Max-Wittmann-Förderschule
Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 07.12.2022
(Drucksache Nr.: 24883-22)

Dem Behindertenpolitischen Netzwerk liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 07.12.2022 vor:

zu TOP 10.1
Errichtung einer neuen Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ und Weiternutzung des temporären Teilstandortes Gretelweg 35-37 durch die Max-Wittmann-Förderschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24883-22)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt einstimmig nachfolgenden Antrag der SPD-Fraktion:
Die Bezirksvertretung Eving fordert die Verwaltung auf, für die Anwohner des Gretelweges ein Verkehrskonzept zu erstellen.

Begründung:
Der Vorlage mit der Drucksachen Nr.: 24883-22 ist zu entnehmen, dass der temporär gebildete Teilstandort Gretelweg 35-37 bis zur Errichtung der neuen Förderschule „Geistige Entwicklung“ voraussichtlich bis zum Schuljahr 2028/29 fortgeführt wird.
Der zu erwartende Schulbusverkehr wird diese enge Straße neben vielen anderen Faktoren auf eine Belastungsprobe stellen.
Um die Anwohner möglichst zu entlasten und die Sicherheit der Schulkinder zu gewährleisten, muss hier dringend ein Verkehrskonzept erstellt werden.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig nachfolgende Beschlussfassung mit oben genanntem Zusatz (Antrag SPD-Fraktion):

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
a) in Ausführung der Ratsbeschlüsse vom 13.02.2020 (DS-Nr. 15078-19) und 23.09.2021 (DS-Nr. 17719-20), alle nötigen schulorganisatorischen, bedarfsplanerischen und kommunikativen Prozesse einzuleiten, um die Errichtung einer neuen Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ am Standort Dollersweg 18 einzuleiten und die entsprechenden politischen Beschlüsse vorzubereiten und einzuholen,

b) den ursprünglich für die Dauer der Sanierungsarbeiten am Hauptstandort der Max-Wittmann-Förderschule (Oberevinger Str. 155) temporär gebildeten Teilstandort Gretelweg 35-37 weiterhin als Teilstandort der Max-Wittmann-Förderschule bis zur Errichtung der neuen Förderschule „Geistige Entwicklung“ (voraussichtlich zum Schuljahr 2028/29) fortzuführen,

c) die Verwaltung mit der Prüfung zu beauftragen, ob mit Blick auf die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung weitere Kapazitäten im Bereich der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ geschaffen werden müssen und

d) dass die notwendigen baulichen Prüfungen und Planungen in die BeMa 2024 aufzunehmen sind und

e) die dargestellten Beträge im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2023 ff. zu berücksichtigen.



Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Eving zur Kenntnis.

zu TOP 4.2
Weiterbewilligung von Schulbegleitungen zum Schuljahr 2022/23
Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 24.01.2023
(Drucksache Nr.: 25488-22-E1)

Dem Behindertenpolitischen Netzwerk lag die Empfehlung aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 24.01.2023 mit der Stellungnahme der Verwaltung vor.
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt diese zur Kenntnis.

zu TOP 4.3
Barrierefreiheit in Sporthallen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25804-22)

Frau Rasche (Behindertenbeauftragte) berichtet, dass am 20.01.23 gemeinsam mit Frau Opitz (BPN) ein Austausch mit Vertretern verschiedener Fachbereiche der Verwaltung stattgefunden hat, die in die Planung und den Bau von Sporthallen involviert sind.
In bestehenden Sporthallen soll je nach Bedarf von Nutzer*innen mit Beeinträchtigung hinsichtlich der Barrierefreiheit nach Möglichkeit „nachgerüstet“ werden.
Des Weiteren soll nach einer Bestandsaufnahme hinsichtlich geplanter Neubauten gemeinsam festgelegt werden, an welchen Standorten Sporthallen mit einem Standard über die DIN 18040 hinaus umgesetzt werden sollen (z.B. für die Ausübung von Rollstuhlsport). Der Austausch soll fortgesetzt werden.

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 4.4
UEFA EURO 2024 - Genehmigung von Organisation und Umsetzung der Initiative "10.000"Smiles.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26729-22)

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Vorlage und die Empfehlung aus dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 01.02.2023 zur Kenntnis.


zu TOP 4.5
Bauleitplanung: 78. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper -
hier:
I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
II. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
III. Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
IV. Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit
V. Ergebnisse des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens
VI. Feststellungsbeschluss der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes
VII. Beifügung der aktualisierten und modifizierten Begründung
VIII.Satzungsbeschluss der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper -
IX. Städtebaulicher Vertrag
Überweisung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 06.12.2022
(Drucksache Nr.: 25290-22)

Dem Behindertenpolitischen Netzwerk liegt folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 06.12.2022 vor:

zu TOP 3.6
Bauleitplanung: 78. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper -
hier:
I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
II. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
III. Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
IV. Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit
V. Ergebnisse des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens
VI. Feststellungsbeschluss der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes
VII. Beifügung der aktualisierten und modifizierten Begründung
VIII.Satzungsbeschluss der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper -
IX. Städtebaulicher Vertrag
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25290-22)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde vom 23.11.2022:
„Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, der Vorlage nicht zu folgen.

Begründung:
Logistik- und Distributionsbetriebe sind bekanntlich sehr flächenextensiv. Im Städtebaulichen Vertrag sollte daher eine bindende Regelung über die Anzahl der zu schaffenden Arbeitsplätze bzw. die Mindestarbeitsplatzdichte/ha getroffen werden.
Mit Grund und Boden soll sparsam umgegangen werden; dabei hilft die Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen (§ 1a (2) BauGB). Das knappe Gut des unvermehrbaren Bodens sollte durch restriktive Vereinbarungen in den Städtebaulichen Verträgen und angemessene Bepreisung vor sorglosem Verbrauch (Verschwendung) geschützt werden. Insbesondere ist durch stärkere, höhere vertikale Stapelung von Gütern und Kfz und die Verlagerung von Produktion in höhere Ebenen der Flächenverbrauch zu reduzieren.
Der BPlan setzt auf überwiegenden LKW-Anlieferungsbetrieb. Ein Gleisanschluss ist nur als Freihaltefläche vorgesehen. Im Städtebaulichen Vertrag sollte eine Verpflichtung zum Bau und Betrieb des Gleisanschlusses begründet werden.
Die ÖPNV-Anbindung ist verbesserungsbedürftig durch Erhöhung der nur 60-min.-Frequenzen. Angebote erzeugen auch Nachfrage!
Die Überschreitung der GRZ von 0,8 auf 0,9 (fast Vollversiegelung) ist i.S. von Klimaresilienz kontraproduktiv und erlaubt die ungehinderte Realisierung von Verkehrsflächen, insbes. Stellplätzen. Durch den Bau von Parkhäusern oder Parkpaletten können der Flächenverbrauch und die Versiegelung eingeschränkt werden. Der BPlan und der Städtebauliche Vertrag sollten entsprechende Festsetzungen enthalten.
Es ist im Städtebaulichen Vertrag die Verpflichtung für zügige Umstellung der Schwerverkehre auf e-Mobilität oder H2-Mobilität zu begründen.
Bodenmarktpolitische Instrumente sollten i.S. einer nachhaltig klimagerechten und dem Gemeinwohl zuträglichen Wirtschaftspolitik verstärkt eingesetzt werden. Im Städtebaulichen Vertrag sollten daher Wiederkaufs- und/oder Vorkaufsrechte zugunsten der Stadt begründet werden, um eine Neubelegung besser steuern zu können. Im Wiederverkaufsfall sollte verstärkt das Erbbaurecht angewandt werden.
Der Verweis auf fehlende Kompensationspflicht für die zu tätigenden Eingriffe, insbesondere der Waldrodungen, geht an der Anregung vorbei, zur Sicherung bestehender Biotope weitergehende Festsetzungen zu treffen.
Die Begrünung des „Grünen Mantels“ beschränkt sich auf die mit Biotopschutz, Immissionsschutz und Anbauverbote belegten Flächen. Ein konstruktiver Beitrag im Sinne von Klimaresilienz, Biotopvernetzung, Klimaschutz, Erholungsfunktion ist nicht zu erkennen
Die Ausgleichsflächen für die entfallenden Brutbereiche des Flussregenpfeifers sind nicht gut geeignet.
Der Quellbereich des Nierhaussiepens darf durch den Bau des RRB nicht beeinträchtigt werde (Schutz gem. §30 BNatSchG)
Es sollten bei der Außenbeleuchtung nur Leuchtmittel warmweiß, 3000K, zu Anwendung kommen. Abstrahlung nur auf notwendig zu beleuchtende Flächen.
Angesichts der starken Lärmbelastung und Überschreitung der Richtpegel der DIN18005 ist zur Abmilderung des Verkehrslärms sog. Flüsterasphalt aufzubringen. Zur Vermeidung weiterer Überhitzungen sollte dieser in heller Farbe zur Ausführung kommen. Zur Verbesserung des Wasserhaushaltes ist Drainasphalt zu verwenden. Festlegungen im Städtebaulichen Vertrag.
Gemengelagen sind eigentlich städtebauliche Fehlentwicklungen, die zu beseitigen sind. Die Zurückweisung der Bedenken des Regierungspräsidenten ist unangemessen und kann zu einem Abwägungsdefizit führen. Der Plan könnte von OVG gekippt werden.“


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Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede
vom 30.11.2022:
„Die CDU-Fraktion erklärt, dass 36 Stellplätze für 6000 Lkw-Bewegungen viel zu wenige sind. Die drohenden Verkehrsprobleme wurden zum wiederholten Male ignoriert. Es gibt immer noch keine Lösungen. Die Situation ist heute bereits zu den Stoßzeiten extrem.
Die SPD-Fraktion stimmt dem zu und ergänzt, dass auch sämtliche Anmerkungen aus diesem Gremium und Bürgerbeschwerden ignoriert und jedes Mal als „nicht-so-schlimm“ abgetan werden. Daher wird die Mehrheit der Fraktion heute keine Empfehlung mehr aussprechen.
Das sieht auch die Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI so und weist darauf hin, dass die Empfehlung des Beirats der unteren Naturschutzbehörde sehr nachvollziehbare Gründe für die Ablehnung aufführt.
Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN stellt fest, dass die aktuelle Vorlage auch den Ausbau der Straße Am Sodkamp für die innere Erschließung vorsieht, das war bisher so nicht wahrgenommen worden. Dafür wird der bisher versprochene Radweg nicht geplant, da zu wenig Abstand zur Allee verbliebe. Ebenso wird die Flächenversiegelung von der Verwaltung völlig ignoriert. Auch die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN unterstützt die Empfehlung des Beirats der unteren Naturschutzbehörde.

Auch die AFD wird der Empfehlung nicht mehr zustimmen.

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich nicht bei 1 Gegenstimme (Herr Utech / SPD-Fraktion) und 2 Enthaltungen (Herr Bohnhof / AfD und Herr Grehl / SPD-Fraktion) den Beschlussvorschlag laut Vorlage.“
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) vom 30.11.2022:
„Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) (siehe oben)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die FRAKTION/Die PARTEI) (Drucksache Nr.: 25290-22-E1):
...wir, Die FRAKTION Die PARTEI, bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:

Beschluss:
Der Beschlussvorschlag wird in einen Prüfauftrag umgewandelt, wie ein Gewerbegebiet vor dem Hintergrund der Klima- und Energiekrise zu entwickeln ist.

In die Prüfung soll der Klimabeirat einbezogen werden.
Weiterhin soll ein Format gefunden werden, in dem die entsprechenden Gremien von Castrop-Rauxel direkt und gemeinsam eine Fläche und die Zusammenarbeit entwickeln.

Dabei sollen vordergründig folgende Aspekte berücksichtigt werden:
- Vorgaben für vollständige Vermeidung von fossilen Brennstoffen durch Anwendung des aktuell Verfügbaren und Machbaren

- Vorgaben für die vollständige Versickerung von Oberflächenwasser

- Vorgaben für den Naturschutz (siehe auch die Einwände der unteren
Naturschutzbehörde)
- Vorgaben für die nachhaltige Entwicklung der Fläche als kombinierten Lebens- und Erholungsraum
- Vorgaben für die engere Verbindung von Dortmund und Castrop-Rauxel durch Entwicklung des ÖPNV

- Vorgaben für die Förderung der Verkehrswende
- Aspekte, die Klimabeirat, untere Naturschutzbehörde und gemeinsames Planungsgremium noch wichtig finden.

Begründung:
Es handelt sich hier um eine äußerst attraktive Fläche zwischen zwei Städten, mit der Möglichkeit zum Anschluss an drei Autobahnen, Bahnlinien und den Rhein-Herne Kanal. Diese Fläche darf nicht einfach billig verramscht werden, wie es die aktuelle Vorlage vorsieht.
Die Attraktivität der Fläche erlaubt es durchaus, hier nicht nur hohe, sondern höchste Standards anzusetzen. Daher darf man in die Entwicklung durchaus mehr Mühe stecken, als „Für Dortmund reicht’s“ oder „Woanders is auch scheiße“.

Hierzu liegt vor Zusatz- /Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 25290-22-E3):
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:

I. Die Verwaltung wird beauftragt, in den städtebaulichen Vertrag
folgende Punkte aufzunehmen:
1. Der Erwerb der Gleistrasse von Uniper zwischen dem B-Plan-Bereich und dem Bahnhof Oestrich/Nette soll durch den Vorhabenträger erfolgen und der Nachweis der Machbarkeit des Gleisanschlusses erbracht werden. Es soll eine Verpflichtung zur Umsetzung bestehen, wenn ein Mieter diesen Gleisanschluss benötigt.
2. Eine Verpflichtung zum Waldersatz von mindestens 50% soll festgelegt werden, um die Verluste aus der Sanierung zu kompensieren.

3. Die Gebäudefassaden und der Asphalt sollen in hellen Farbtönen gestaltet werden, um eine Aufheizung zu verringern. Es besteht eine Verpflichtung zur Abstimmung eines Farbkonzeptes.
4. Eine Befreiung von der Festsetzung der Dachbegrünung soll künftig nicht in Aussicht gestellt werden. Ziel ist es eine vollständige Umsetzung der Dachbegrünung zu erreichen.
II. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob gemäß dem vom AKUSW erteilten Prüfauftrag zur Drucksache 25911-22 „Wasserstofferzeugung und –nutzung in Gewerbegebieten“, auf der Fläche des Bebauungsplans eine dezentrale Produktion und Speicherung von grünem Wasserstoff sowie der direkten örtlichen Verwendung zur Wärmeerzeugung erfolgen kann.

AKUSW, 30.11.2022:

Nach ausführlicher Diskussion werden folgende Abstimmungsergebnisse
erzielt:
Der o.a Zusatz-/Ergänzungsantrag der FRAKTION/Die PARTEI wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Die FRAKTION /DIE PARTEI sowie Fraktion DIE LINKE+) und Enthaltungen (Fraktion B‘90/Die Grünen) abgelehnt.
Man einigt sich einstimmig darauf, den o.a. Zusatz-Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion als Prüfauftrag an die Verwaltung zu werten.
In Kenntnis der Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen, Fraktion DIE LINKE+ sowie Die FRAKTION /Die PARTEI) den Beschluss laut Vorlage zu fassen.“

AMIG 06.12.2022:
Herr Rupflin weist daraufhin, dass in der Vorlage nur Standardformulierungen zum Thema „Menschen mit Behinderungen“ aufgeführt worden seien, er aber keine Hinweise dazu finde, dass das Behindertenpolitische Netzwerk (BPN) auch beteiligt worden sei und bittet darum, dass das BPN insgesamt angemessen miteinbezogen werde.
Herr Wilde teilt hierzu mit, dass es sich hierbei um ein normales Bauleitverfahren handele und dass BPN im Beteiligungsverfahren miteinbezogen worden sei. Zudem werde man dem BPN die Vorlage auch noch nachträglich zur Kenntnisnahme vorlegen.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün schließt sich der o. a. Empfehlung des AKUSW an und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion DIE LINKE+) nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat die Stellungnahmen aus dem frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 78. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) sowie zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 6 dieser Beschlussvorlage in Verbindung mit den Anlagen 10a und 10b dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S 3634/FNA 213-1), § 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 SGV. NRW 2023).

II. hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur 78. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplan Mg 116 - Kraftwerk Knepper - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 6 in Verbindung mit Anlagen 10c und 10d dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB; § 41 Abs. 1 GO NRW

III. hat die Stellungnahmen aus dem verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 78. Änderung Flächennutzungsplanes (FNP) sowie der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 7 dieser Beschlussvorlage in Verbindung mit den Anlagen 11 a und 11b dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 i.V.m § 8 Abs. 3 BauGB; § 41 Abs. 1 GO NRW
IV. hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit zur 78. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplan Mg 116 - Kraftwerk Knepper - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 7 in Verbindung mit den Anlagen 11c, 11d und 11e dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB; § 41 Abs. 1 GO NRW

V. hat die Stellungnahmen aus dem eingeschränkten Beteiligungsverfahren geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 8.1 dieser Beschlussvorlage in Verbindung mit der Anlage 12 dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4a i.V.m § 8 Abs. 3 BauGB; § 41 Abs. 1 GO NRW

VI. beschließt, die 78. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich mit der Begründung vom 16.09.2022 und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 8 BauGB

VII. beschließt, der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper - die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 16.09.2022 mit den unter Punkt 8 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Anpassungen beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i.V.m. § 41 Abs. 1 GO NRW

VIII. beschließt die Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper - mit dem unter Punkt 2 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich, mit dem durch Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 17.02.2022 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 8 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Anpassungen,
als Satzung.



Rechtsgrundlage:

§ 10 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

IX. beschließt, dem städtebaulichen Vertrages (Punkt 10 i.V.m. Anlage 13 dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung auf dieser Grundlage den städtebaulichen Vertrag abzuschließen.

Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB § 41 Abs. 1 GO NRW


Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Überweisung zur Kenntnis.

zu TOP 4.6
Projekt Emissionsfreie Innenstadt - hier: Verkehrsuntersuchung zur Umgestaltung des Wallrings - weiteres Vorgehen
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2022

(Drucksache Nr.: 23812-22)
Dem Behindertenpolitischen Netzwerk liegt folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2022 vor:

zu TOP 3.12
Projekt Emissionsfreie Innenstadt - hier: Verkehrsuntersuchung zur Umgestaltung des Wallrings - weiteres Vorgehen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23812-22)

AKUSW, 30.11.2022:

Herr Rm Frank verdeutlicht, dass seine Fraktion die Vorlage
ablehnen werde, da hier mehrere Fahrspuren und Parkplätze
wegfallen würden.


Herr Rm Happe führt an, dass auch seine Fraktion die Vorlage
ablehnen werde, da man der
Meinung sei, dass hier nicht alle Belange ausreichend berücksichtigt
wurden. Insgesamt halte man die derzeitige Planung noch nicht für
überzeugend genug.

Frau Rm Polomski-Tölle bittet darum, die Vorlage auch dem Beirat
bei der unteren Naturschutzbehörde, dem Seniorenbeirat sowie
dem Behindertenpolitische Netzwerk vorzulegen damit auch deren
Interessen mit berücksichtigt werden können.

Herr sB Jääskeläinen stellt folgenden mündlichen Antrag:

Die Maßnahme soll mit Mitteln agiler Stadtgestaltung (Tactical
Urbanism) umgesetzt werde, um vor einem tatsächlichen Umbau
Erkenntnisse über die Auswirkungen zu gewinnen und
ohne viel Aufwand auch Anpassungen vornehmen zu können.

Dieser Antrag wird mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Die FRAKTION/Die PARTEI) sowie Enthaltungen (Fraktion B‘90/Die Grüne und Fraktion DIE LINKE+) abgelehnt.


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion FDP/Bürgerliste und Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat nimmt die Verkehrsuntersuchung zur Umgestaltung des Wallrings zur Kenntnis und beschließt eine Realisierung in drei Stufen.
2. Vorbehaltlich der Personalbesetzung und Projektpriorisierung innerhalb des Verkehrswendebüros beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Vergabe der Planung, die in 2024/2025 eine temporäre Umsetzung des Planfalls 5 entwickelt und vorbereitet, mit einem Planungsvolumen in Höhe von 120.000,00 Euro.
3. Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt das Tiefbauamt die Tätigkeiten der Bauphase für die temporäre Lösung (Vorbereitung der Vergabe der Bauleistung und Bauüberwachung) mit einer Summe von 120.000,00 Euro optional vorzusehen.
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Vergabe für eine Voruntersuchung für einen freiraumplanerisch-städtebaulichen Wettbewerb für den Wallring in Höhe von 100.000,00 Euro.


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überweist die Vorlage an den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde, den Seniorenbeirat sowie an das Behindertenpolitische Netzwerk, damit auch deren Interessen in den weiteren Prozess mit einfließen können.

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Überweisung zur Kenntnis.

zu TOP 4.7
Barrierefreier Umbau der Stadtbahnhaltestellen an der B1
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 26065-22-E2)

Frau Rasche (Behindertenbeauftragte) teilt mit, dass zu dem Thema am 27.02.23 ein Austausch mit Vertreter*innen der Verwaltung sowie des Behindertenpolitischen Netzwerkes stattfindet.

Dem Behindertenpolitischen Netzwerk lag die Überweisung aus dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 31.01.2023 mit der Stellungnahme der Verwaltung vor.
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt diese zur Kenntnis.

zu TOP 4.8
Barrierefreiheit zwischen Osten und Westenhellweg
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23001-21-E2)

Dem Behindertenpolitischen Netzwerk lag die Stellungnahme der Verwaltung
vor.
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt diese zur Kenntnis.

zu TOP 5.
Anfragen/Anträge aus den Fraktionen

Herr Stieglitz (B‘90/ DIE GRÜNEN) stellt die Frage an die Mitglieder des Behindertenpolitischen Netzwerkes, wie diese zu Anforderungsampeln für Fußgänger*innen stehen. Es gab hierzu kein einheitliches Meinungsbild.

zu TOP 6.
Mitteilungen

Frau Schimmelpfennig berichtet über den aktuellen Stand der Zutrittskampagne „Assistenzhund willkommen“.
Die ersten Schritte werden verwaltungsintern erfolgen (Aufklärung des kommunalen Personals über Assistenzhunde und ihre Zutrittsrechte, „Assistenzhund willkommen”-Türaufkleber an allen kommunalen Gebäuden anbringen). Darüber hinaus soll zu einem späteren Zeitpunkt eine Aufklärung der Öffentlichkeit durch Aktionen/Veranstaltungen erfolgen.




Die Sitzung wird um 18:35 Uhr durch den stellvertretenden Vorsitzenden Herrn Gungl beendet.
Die nächste Sitzung findet am 18.04.2023 um 16.00 Uhr im Wilhelm-Hansmann-Haus, Märkische Straße 21, 44141 Dortmund, statt.



Kai Gungl Sigrid Meyer Kathrin Rasche
(stellv. Vorsitzender) (Mitunterzeichnung) (Protokoll)