Niederschrift

über die 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses


am 08.06.2006
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 11:00 - 11:45 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:
OB Dr. Langemeyer
Bm’in Jörder SPD
Bm Miksch CDU
SPD
Rm Diekneite
Rm Giese
Rm Harnisch
Rm Poschmann
Rm Prüsse
Rm Radtke
Rm Sohn
Rm Starke
Rm Zupfer
CDU
Rm Böhm
Rm Hengstenberg
Rm Liedschulte
Rm Monegel
Rm Pisula
Rm Reppin
B90/Die Grünen
Rm Krüger
Rm Unger
FDP/Bürgerliste
Rm Dr. Littmann
b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
Rm Branghofer DVU
c) Verwaltung
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StR Stüdemann
StVD Weber
StOVR Feuler
Vertreter(innen) der dem Haupt- und Finanzausschuss zugeordneten Fachämter


Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses,
am 08.06.2006, Beginn 14:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


.
1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.05.2006

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n
-keine Vorlagen-

2.2 Finanzen
-keine Vorlagen-






2.3 Personal

2.3.1 Personalbericht 2005
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05073-06)

2.3.2 Personalentwicklung in der Stadtverwaltung/Frauenförderung
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05629-06)

2.4 Kommunalwirtschaft

2.4.1 DOKOM Gesellschaft für Telekommunikation mbH

2.4.1.1 Finanzielle Unterstützung der Stadtwerke Cottbus durch die Dokom
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05550-06)

2.4.1.2 DOKOM
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05602-06)

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Stadtbezirksbezogener naturnaher Bau von Kinderspielplätzen auf Grundlage pädagogischer Analyse und Beteiligungsverfahren 2003 bis 2004"
hier: Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 24.07.2003
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04618-06)

3.2 Stadterneuerung; Jahresförderungsprogramm 2007
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen mit Zuschüssen des Landes, Bundes und der EU
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04956-06)

3.3 Stellungnahme über verspätete Landungen außerhalb der Betriebszeiten des Flughafens Dortmund im Jahre 2005
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04997-06)

3.4 Bebauungsplan Ap 217 -Am Rosenplätzchen-
hier: Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05049-06)

3.5 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 162 -Tulpenstraße-
hier: Beschluss zur Verkleinerung des Planbereiches, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05053-06)

3.6 Bauleitplanung; ergänzendes Verfahren zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes InW 120 - Entwicklung Hauptbahnhof - vom 18.12.2003
hier:
I. Bestätigung des Satzungsbeschlusses;
II. Entscheidung über Anregungen aus dem Beteiligungsverfahren;
III. Beschluss zur Ergänzung der Begründung;
IV. Beschluss zur Ergänzung des Satzungsbeschlusses einschl. Reduzierung des räumlichen Geltungsbereiches
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05216-06)

3.7 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 143 - Winterkampweg -
hier: I. Satzungsbeschluss II. Beifügung der aktualisierten Begründung vom 10.04.06
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05044-06)

3.8 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 145 – Bayrische Straße -
hier: I. Satzungsbeschluss; II. Beifügung der aktualisierten Begründung vom 10.04.2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05041-06)

3.9 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
Fredenbaumpark,
hier: Baubeschluss, II. Bauabschnitt (BA)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05038-06)

3.10 Grundsanierung des Robert-Schuman-Berufskollegs, Sckellstr. 5-7 in 44141 Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05030-06)

3.11 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 248 - Godekinsiedlung
hier: Beschluss zur Verkleinerung des Planbereiches, Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05280-06)

3.12 Bauleitplanung; Änderung Nr. 12 des Bebauungsplanes We 115 - Luegstraße -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05437-06)




3.13 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 192 - Stadtkrone Ost - Teil I -
hier: Entscheidung über Anregungen; Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05452-06)

3.14 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 214 - Gartencenter Emschertalstraße - (gleichzeitig Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -,
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05283-06)

3.15 - unbesetzt -

3.16 - unbesetzt -

3.17 Friedhöfe Dortmund
hier: Änderung der Gebührensatzung nebst Gebührentarif der Friedhöfe der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05486-06)

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2005
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05124-06)

5. Öffentliche Einrichtungen
-keine Vorlagen-

6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Reform der kommunalen Seniorenarbeit in Dortmund
hier: Dortmunder Altenhilfe- und Pflegeforum
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05522-06)

7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 - unbesetzt -

7.2 Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2006/2007 für die Zeit vom 01.08.2006 bis 31.07.2007
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04995-06)





8. Schule

8.1 Lernmittelfreiheit für ALG-II-Empfänger
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05523-06)

9. Kinder und Jugend

9.1 Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05372-06)

9.2 Satzung über die Erhebung von Teilnahmebeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05391-06)

10. Finanzen Liegenschaften

10.1 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gemäß § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW a. F. im Rahmen des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2005 bewilligt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05334-06)

10.2 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2006 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05342-06)

10.3 Satzung zur zehnten Änderung der Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05132-06)


10.4 Jahresabschluss 2005 der Sparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse und die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 28 Abs. 2 Sparkassengesetz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05438-06)

10.5 - Ergebnis der Jahresrechnung 2005 des kameralen Haushalts
- Jahresabschluss 2005 des Neuen Kommunalen Haushalts
- Bildung von kameralen Haushaltsausgaberesten 2005 und Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2006 im Neuen Kommunalen Haushalt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05319-06)





10.6 Sondervermögen " Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2005
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05386-06)

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Wiederwahl des Beigeordneten Siegfried Pogadl
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05513-06)

12. Anfragen
- unbesetzt -

13. Betriebsausschussangelegenheiten

13.1 Sondervermögen "Grundstücks- u. Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"

13.1.1 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2005
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05298-06)

13.2 Dortmunder Systemhaus

13.2.1 Jahresabschluss Dosys
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05299-06)
dazu: Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05299-06-E2)

13.2.2 Dienstanweisung zur Aufgaben- und Geschäftsverteilung im Dortmunder Systemhaus, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05345-06)





Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 11:00 Uhr von OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet. Zeitweise übernahm Bm´in Jörder die Leitung der Sitzung.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.






1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Radtke (SPD) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit um folgende Punkte erweitert:

3.19 EU Gemeinschaftsinitiative Urban II
Programmschwerpunkt 2. Förderung der lokalen Ökonomie
hier: Verlagerung der Projektes Betriebsentwicklung KMU
Beschluss
(Drucksache-Nr.: 05677-06)

8.2 Einrichtung eines Bildungsganges am
Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg der
Stadt Dortmund; hier:
„Erziehung und Soziales, Allgemeine
Hochschulreife (Freizeitsportlerin, Freizeit-
sportler – Sport, Biologie)“
Beschluss
(Drucksache-Nr.: 05650-06)

8.3 Einrichtung eines Bildungsganges am
Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg der
Stadt Dortmund; hier:
„Aufbaubildungsgang: Musikalische
Förderung im sozialpädagogischen
Arbeitsfeld“
Beschluss
(Drucksache-Nr.: 05656-06)







9.3 Satzung über die Erhebung und
Festsetzung von Elternbeiträgen für die
Betreuung von Kindern in
Tageseinrichtungen für Kinder in
Dortmund
Beschluss
(Drucksache-Nr.: 05529-06)

Die Dringlichkeit wurde vom Haupt- und Finanzausschuss in allen Fällen einstimmig festgestellt.

Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.05.2006
Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) erklärte, in der Niederschrift unter TOP 3.8 sei angegeben, dass sie sich bei der Abstimmung der Stimme enthalten habe. Richtig sei, dass sie der Vorlage zugestimmt habe.

Mit dieser Änderung genehmigt der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig die Niederschrift über die 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.05.2006.

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n
- unbesetzt -

2.2 Finanzen
- unbesetzt –

2.3 Personal

zu TOP 2.3.1
Personalbericht 2005
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05073-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Personalbericht 2005 zur Kenntnis.






zu TOP 2.3.2
Personalentwicklung in der Stadtverwaltung/Frauenförderung
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05629-06-E1)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 31.05.2006 vor:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Zielen des Frauenförderplans entsprechend Überlegungen anzustellen, wie Frauen qualifiziert werden können, um die Ausgangsposition im Wettbewerb mit Männern um Leitungspositionen, in denen sie erheblich unterrepräsentiert sind, zu verbessern.
Dazu gehört insbesondere die Förderung stellvertretender Amtsleiterinnen, herausragender Spezialistinnen, Abteilungs- und stv. Abteilungsleiterinnen, Bezirksverwaltungsstellenleiterinnen und stellvertretenden Bezirksverwaltungsstellenleiterinnen sowie Büroleiterinnen.

2. Im Zuge der Verwaltungsreform 2020 werden die beteiligten OrganisatorInnen aufgefordert, die oben genannten Ziele konsequent zu verfolgen. Insbesondere bei dem Wegfall von Hierarchieebenen ist zu beachten, dass dies nicht zu Lasten der Aufstiegsmöglichkeiten von Frauen geht.

3. Zur Motivation der grundsätzlich zu Führungsaufgaben bereiten und qualifizierten Frauen wird das Mentoringprogramm neu aufgelegt. Die Verwaltung wird aufgefordert, ein adäquates Angebot zu entwickeln.

Rm Unger (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) begründete zunächst den gemeinsamen Antrag.

Rm Dr. Littmann (FPD/Bürgerliste) kündigte an, man werde dem Antrag mit Ausnahme des Punktes 2 zustimmen. Wenn im Zuge der Verwaltungsreform die Absicht bestehe, eine Hierarchieebene abzuschaffen, von diesem Ziel aber nur deshalb abgerückt werde, um die Ebene zu erhalten und damit über Beförderungsmöglichkeiten für Frauen zu verfügen, mache das keinen Sinn. Sie bitte, die einzelnen Punkte des Antrages getrennt abzustimmen.

OB Dr. Langemeyer führte aus, dass er sich dem Antrag anschließe. Er sei die Fortsetzung der Frauenförderpolitik, die bei der Stadt Dortmund konsequent umgesetzt werde.

StK Pehlke äußerte zu Punkt 2 des Antrages verfassungsrechtliche Bedenken. Es laufe auf eine unzulässige Ungleichbehandlung hinaus, wenn Organisationsstellen nur dann wegfallen dürften, wenn dies zu Lasten der Aufstiegsmöglichkeiten für die männlichen Mitarbeiter ginge.




Rm Unger (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) verdeutlichte, dass der Punkt 2 nicht so zu verstehen sei, dass Hierarchieebenen nur deshalb erhalten werden sollten, um Frauen zu fördern. Es gehe darum, bei der Besetzung von Beförderungsstellen beim Vorliegen der erforderlichen Qualifikation die Aufstiegsmöglichkeiten von Frauen zu sehen.

Rm Monegel (CDU) signalisierte die Zustimmung seiner Fraktion zu dem gemeinsamen Antrag.

Rm Prüsse (SPD) vertrat die Ansicht, der Antrag sollte unverändert beschlossen werden. Die Verwaltung müsse dann prüfen, ob gegen die Durchführung einzelner Teile rechtliche Bedenken bestünden.

Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Wolfs, erläuterte, sie verstehe den Arbeitsauftrag aus Ziffer 2 des Antrages dahingehend, dass es Aufgabe des Frauenbüros sein solle, festzustellen, welche Auswirkungen die Rahmen der Verwaltungsreform 2020 vorgesehenen Maßnahmen auf die Beschäftigungssituation der weiblichen Mitarbeiterinnen hätten. Es müsse genau ermittelt werden, welche Konsequenzen auf die paritätische Beschäftigung von Männern und Frauen in allen Bereichen, Berufen, Hierarchiestufen und Funktionen eintreten würden. Das seien wichtige Daten, auf deren Grundlage sich dann die Politik eine Meinung bilden könne.

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig die Punkte 1 und 3 im gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 31.05.2006.

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste den Punkt 2 des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 31.05.2006.

2.4 Kommunalwirtschaft

zu TOP 2.4.1.1
Finanzielle Unterstützung der Stadtwerke Cottbus durch die Dokom
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05550-06)
zu TOP 2.4.1.2
DOKOM
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksachen Nr.: 05602-06)

Auf Anregung von OB Dr. Langemeyer wurden beide Tagesordnungspunkte zusammen behandelt.

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 30.05.2006 vor:





Laut Presseberichten hatten u. a. die Stadtwerke Dortmund den Stadtwerken Cottbus GmbH ein Darlehen gegeben. Im Frühjahr 2006 war von der Stadt Cottbus ein Sanierungskonzept für deren (hoch verschuldeten) Stadtwerke genehmigt worden, das u. a. die Übernahme von 74,9% der Anteile an die Deutsche Kreditbank AG vorsieht. Laut Presseberichten ist der neue Mehrheitseigentümer nun nicht bereit, die Forderungen von mehreren NRW-Stadtwerken – darunter eben auch Dortmund - in voller Höhe zu begleichen.

Dazu bitten wir um eine umfassende Darstellung des Sachverhaltes. Insbesondere jedoch um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wann wurde welcher Betrag vom Konzern DSW 21 an die Stadtwerke Cottbus GmbH verliehen?
2. Warum wurde dieses Darlehen gewährt?

3. Welche Konditionen hatte dieses Darlehen ?

4. Wie war das Darlehen abgesichert?

5. Ist das Darlehen von der Dokom GmbH ausgelegt worden ?

6. Wenn ja, warum dort und nicht von der DSW 21 AG ?
7. Rechnet die Dokom bzw. die DSW 21 heute mit einer Rückzahlung des Darlehens?

8. Sind Wertberichtigungen (bzw. Abschreibungen) im Jahresabschluss von Dokom bzw. (siehe Punkt e) von DSW 21 gebildet worden? Wenn ja, in welcher Höhe?

9. Gibt es ähnliche Forderungen gegenüber anderen Kommunen oder Stadtwerken, die vom Konzern DSW 21 seit 1990 gewährt wurden und noch nicht in voller Höhe zurückgeführt sind? Wenn ja, erbitten wir eine kurze Darstellung über Empfänger, Betrag, Grund des Darlehens und Tilgungsstand.

Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 07.06.2006 vor:

Die CDU-Fraktion bittet die Beteiligungsverwaltung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.06.2006 um eine ausführliche Stellungnahme zum gewährten Darlehen der DOKOM Gesellschaft für Telekommunikation GmbH an die Stadtwerke Cottbus GmbH.

Insbesondere eingegangen werden soll auf die Höhe des Kreditrahmens, die zu erwartenden Einnahmeausfälle für die DOKOM und die fehlende Informationen über das getätigte Kreditgeschäft an den Aufsichtsrat der DSW 21 als Hauptgesellschafter der DOKOM.

Die Verwaltung hatte mit Datum vom 07.06.2006 eine Stellungnahme abgegeben.

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) erklärte, sie sei mit der Stellungnahme nicht zufrieden. Der Sachverhalt müsse als wichtige Angelegenheit angesehen werden, über die die Politik inhaltlich unterrichtet werden müsste.

Dagegen machte StK Pehlke deutlich, dass es sich im vorliegenden Fall nicht um eine wesentliche, den Geschäftsverlauf der Dortmunder Stadtwerke beeinträchtigende Sache handele. Deshalb liege seitens der DSW keine Berichtspflicht vor. Selbst der Vorstand der DSW sei zu keinem Zeitpunkt verpflichtet gewesen, seinem Aufsichtsrat zu berichten.

Rm Hengstenberg (CDU) wies darauf hin, dass die Bitte um Stellungnahme seiner Fraktion gegenstandlos geworden sei.

Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) kündigte an, das Thema gehöre in den Aufsichtsrat der Dortmunder Stadtwerke und werde dort auch auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung stehen.

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 3.1
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Stadtbezirksbezogener naturnaher Bau von Kinderspielplätzen auf Grundlage pädagogischer Analyse und Beteiligungsverfahren 2003 bis 2004"
hier: Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 24.07.2003
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04618-06)

Rm Liedschulte (CDU) erklärte, ihre Fraktion werde der Vorlage zustimmen. Es sei bedauerlich, dass die frühere Landesregierung die Mittel für die Umgestaltung der Spielplätze gestrichen habe. Außerdem wies sie darauf hin, dass die CDU-Fraktion im Mai 2006 einen Antrag im Kinder- und Jugendausschuss eingebracht habe, mit der Forderung, die vier Spielplätze neu zu gestalten. Der Antrag sei von der SPD und den Grünen allerdings abgelehnt worden.

Rm Unger (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) erläuterte, dass neben den fehlenden Landeszuwendungen auch gesehen werden müsste, dass es so gut wie keine ABM-Mittel mehr gebe, für die die Bundesanstalt für Arbeit zuständig sei. Ohne AB-Maßnahmen könnten die Spielplätze nicht, obwohl das wünschenswert wäre, gestaltet werden.

Rm Sohn (SPD) führte aus, dass es ein Arbeitsprogramm für Spielplätze gebe. Die dort festgelegte Reihenfolge müsse eingehalten werden. Das gelte auch für die vier Spielplätze, um die es hier heute ginge.






Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund hebt den Beschluss zur Durchführung der Arbeitsbeschaffungsmaßnahme „Stadtbezirksbezogener naturnaher Bau von Kinderspielplätzen auf Grundlage pädagogischer Analyse und Beteiligungsverfahren 2003 bis 2004“ vom 24.07.2003 auf.

zu TOP 3.2
Stadterneuerung; Jahresförderungsprogramm 2007
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen mit Zuschüssen des Landes, Bundes und der EU
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04956-06)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 30.05.2006 vor:

Aufgrund der schwierigen Betriebsverlagerung verbleibt die Firma Afflerbach Bödenpresserei mindestens bis zur Beendigung des Mietverhältnisses zum Ablauf des 31.12.2017 am Standort Phoenix. Um das industriell genutzte – und somit für Wohnbebauung nicht geeignete – Gelände so klein wie möglich zu halten, ist geplant, die 348 Meter lange Halle auf 150 Meter zu verkürzen: Damit reduziert sich das Gelände von ca. 88.000 qm auf rund 56.000 qm. Allerdings sind mit der Verkürzung und Schalldämmung der Halle zusätzliche Kosten verbunden.

Die Verwaltung wird daher gebeten, zu folgenden Fragen schriftlich Stellung zu nehmen:

1. Welche Kosten werden voraussichtlich durch die Verkürzung und die Schalldämmung der Halle entstehen? Wer trägt diese Kosten?
2. Wer trägt die Kosten für die Umlegung der Versorgungsleitungen der Halle (Wasser, Abwasser, Energie)?

3. Wie bewertet die Verwaltung die Möglichkeit von Wertminderungen für die ab 2009 zu vermarktenden Wohngrundstücke aufgrund der räumlichen Nähe zum mindestens bis Ende 2017 verbleibenden Industriestandort (Planabweichungen)?
4. Welche Lösungen werden für die Modellierung des Seeufers auf der industriell genutzten Fläche verfolgt? Die Verteilung von Erdmasse an dieser Stelle zeitgleich mit den gesamten See-Arbeiten scheidet nun aus. Welche Kosten entstehen für diese Lösung voraussichtlich ?

Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses eine Antwort der Verwaltung vom 06.06.2006 vor.

Rm Hengstenberg (CDU) bat, die Angelegenheit an den Rat der Stadt durchlaufen zu lassen.

Zur Antwort der Verwaltung führte Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) aus, dass die Kosten für den Rückbau der Halle nicht angegeben worden seien. Sie stelle deshalb fest, dass die Frage nach den Kosten und dem Träger der Kosten nicht beantwortet wurde.

OB Dr. Langemeyer verdeutlichte, das Thema „Standort Afflerbach“ sei von der Phoenix-See-Gesellschaft zu bearbeiten und werde den Rat zu gegebener Zeit beschäftigen. Im übrigen beziehe sich das Fragerecht auf Angelegenheiten der Verwaltung und nicht auf einzelne Themen städtischer Unternehmen.

Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 3.3
Stellungnahme über verspätete Landungen außerhalb der Betriebszeiten des Flughafens Dortmund im Jahre 2005
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04997-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.4
Bebauungsplan Ap 217 -Am Rosenplätzchen-
hier: Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05049-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Ap 217 - Am Rosenplätzchen - offengelegte Begründung entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter dem Punkt 17 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 03.04.2006 dem Bebauungsplan Ap 217 -Am Rosenplätzchen- beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141; BGBl. III / FNA 213-1) in Verbindung mit § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 /BGBl. III FNA 213).

II. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Ap 217 -Am Rosenplätzchen- einschließlich der unter Punkt 18 dieser Vorlage aufgeführten Änderungen für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich als Satzung.



Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB vom 27.08.1997 in Verbindung mit § 233 Abs. 1 und § 244
Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004 sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.

zu TOP 3.5
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 162 -Tulpenstraße-
hier: Beschluss zur Verkleinerung des Planbereiches, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05053-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungs-planes Ap 162 -Tulpenstraße- um einen ca. 4.100 m² großen Teilbereich aus den Flurstücken 509 und 529 (Gemarkung Sölde, Flur 8) zu verkleinern. Der neue Geltungsbereich ist unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I. S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 233 Abs.1 und 244 Abs. 2 BauGB in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S .666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf
Ap 162 -Tulpenstraße- geprüft und beschließt,
- die Stellungnahmen unter den Punkten 14.4, 14.9 sowie 14.12 dieser Vorlage und die unter diesen Punkten beschriebenen Änderungen teilweise zu berücksichtigen und den Bebauungsplanentwurf einschließlich der textlichen Festsetzungen und Hinweise sowie die Begründung entsprechend zu ändern,

- die Stellungnahmen unter den Punkten 14.1 bis 14.3 und 14.5 bis 14.8, 14.10, 14.11 nicht sowie die Stellungnahmen unter den Punkten 14.4, 14.9 und 14.12 dieser Vorlage teilweise nicht zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB vom 27.08.1997 in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.



III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung vom 19.01.2005 entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter den Punkten 14.4 und 14.9 sowie 16 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 10.03.2006 dem Bebauungsplan Ap 162 -Tulpenstraße- beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB vom 27.08.1997
IV. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Ap 162 -Tulpenstraße- einschließlich der unter Punkt 17 dieser Vorlage aufgeführten Änderungen für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs.1 BauGB vom 27.08.1997 in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs.1 GO NRW

zu TOP 3.6
Bauleitplanung; ergänzendes Verfahren zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes InW 120 - Entwicklung Hauptbahnhof - vom 18.12.2003
hier:
I. Bestätigung des Satzungsbeschlusses;
II. Entscheidung über Anregungen aus dem Beteiligungsverfahren;
III. Beschluss zur Ergänzung der Begründung;
IV. Beschluss zur Ergänzung des Satzungsbeschlusses einschl. Reduzierung des räumlichen Geltungsbereiches
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05216-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

I. bestätigt die Inhalte seines Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan InW 120
– Entwicklung Hauptbahnhof – vom 18.12.2003 (Drucksache Nr. 05244-03);
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III/ FNA 213-1 ) in Verbindung mit den §§ 233 Abs. 1 und 244 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) und in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GVNW S. 666, SGV NW 2023)




II. hat die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum ergänzenden Verfahren des
Satzungsbeschlusses des Bebauungsplanes InW 120 – Entwicklung Hauptbahnhof – vom 18.12.2003 vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt

- der unter Punkt 5a dieser Beschlussvorlage dargelegten Anregung aus den dort genannten Gründen zu folgen,
- den Anregungen zu Punkt 5b aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen;
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 3 i.V.m. § 13 BauGB 1997 und i.V.m. den §§ 233 Abs. 1 und 244 Abs. 2 BauGB 2004 sowie i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

III. beschließt, die dem Bebauungsplan InW 120 – Entwicklung Hauptbahnhof – beigefügte Begründung vom 25.11.2003 um Punkt 5.5 „Ergänzung zum Satzungsbeschluss vom 18.12.2003“ mit dem in dieser Beschlussvorlage unter Punkt 7 angeführten Wortlaut zu ergänzen;

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB 1997 i.V.m. den §§ 233 Abs. 1 und 244 Abs. 2 BauGB 2004 sowie i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO
IV. beschließt, den Bebauungsplan InW 120 – Entwicklung Hauptbahnhof – wie unter Punkt 6 Buchstaben a bis d dieser Beschlussvorlage genannt, einschließlich Reduzierung des räumlichen Geltungsbereiches, zu verändern und den Satzungsbeschluss vom 18.12.2003 zum Bebauungsplan In W 120 entsprechend zu ergänzen.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB 1997 i.V.m. den §§ 233 Abs. 1 und 244 Abs. 2 BauGB 2004
sowie i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO.














zu TOP 3.7
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 143 - Winterkampweg -
hier: I. Satzungsbeschluss II. Beifügung der aktualisierten Begründung vom 10.04.06
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05044-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

I. beschließt den Bebauungsplan Ev 143 - Winterkampweg - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage näher beschriebenen Geltungsbereich, als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 233 und 244 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) ) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
II. beschließt, dem Bebauungsplanes Ev 143 - Winterkampweg - die Begründung vom 10.04.2006 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 233 und 244 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

















zu TOP 3.8
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 145 – Bayrische Straße -
hier: I. Satzungsbeschluss; II. Beifügung der aktualisierten Begründung vom 10.04.2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05041-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

I. beschließt, den Bebauungsplan Ev 145 – Bayrische Straße - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage näher beschriebenen Geltungsbereich, als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 233 und 244 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) ) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt, dem Bebauungsplan Ev 145 – Bayrische Straße - die aktualisierte Begründung vom 10.04.2006 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 233 und 244 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 3.9
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
Fredenbaumpark,
hier: Baubeschluss, II. Bauabschnitt (BA)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05038-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund hat für den I. Bauabschnitt investive Auszahlungen in Höhe von 557.200,00 Euro bereits beschlossen. Der Rat erhöht für die Maßnahmen des II. Bauabschnitts, für ökologische Aufwertungs- und Entwicklungsmaßnahmen mit einem konsumtiven Aufwand in Höhe von 70.000,00 Euro und für Maßnahmen der Attraktivitätssteigerung und der Verbesserung der Wegeanbindung mit investiven Auszahlungen in Höhe von 130.000,00 Euro sowie vorbereitenden Arbeiten der Freilegung und Baureifmachung des Lagerplatzes Immermannstraße mit einem konsumtiven Aufwand von 60.000,00 Euro und investiven Zahlungen von 140.000,00 Euro, das Volumen um insgesamt 400.000,00 Euro auf ein Gesamtvolumen in Höhe von 957.200,00 Euro. Die Beträge wurden / werden wie folgt fällig:

Haushaltsjahr investiv konsumtiv
2005 3.000,00 Euro
2006 824.200,00 Euro 130.000,00 Euro

Der Rat stimmt den Maßnahmen des Gesamtkonzeptes zu und beauftragt die Verwaltung den III. Bauabschnitt zur Beschlussfassung vorzulegen.

zu TOP 3.10
Grundsanierung des Robert-Schuman-Berufskollegs, Sckellstr. 5-7 in 44141 Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05030-06)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 30.05.2006 vor:

Die Sanierung des Kinder- und Jugendtheaters ist nicht Bestandteil dieser Vorlage (explizit: Seite 2, Anlage 1). Somit könnte der Eindruck entstehen, als gerate die Sanierung des Theaters in Vergessenheit. Dies wirft nicht nur die Frage nach der erforderlichen Sanierung auf, sondern auch, ob das Theater dort
verbleiben soll.
Die Verwaltung wird gebeten, zu folgenden Fragen bis zur Sitzung des HFA am
8.6.2006 schriftlich Stellung zu nehmen:
1. Welche Sanierungsmaßnahmen plant die Verwaltung für das Kinder- und Jugendtheater an diesem Standort und wie stellen sich diese ggf. konkret in zeitlicher und baulicher Hinsicht dar?
2. Gibt es seitens der Verwaltung Pläne, den Standort Sckellstraße für das Kinder- und Jugendtheater aufzulösen? Wenn ja, welche Standortalternativen sieht die Verwaltung vor?

Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgende Empfehlung des Schulausschusses vor:

TOP 3.1 und TOP 5.2 werden im Zusammenhang behandelt. Herr Limberg stellt die Umzugslogistik vor und beantwortet die Fragen des Gremiums. Die vorgestellten Folien werden der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Allgemein wird festgestellt, dass die in der Beschlussvorlage dargestellten finanziellen Auswirkungen wegen der bereits jetzt bekannten Unwägbarkeiten nicht Bestandteil einer Empfehlung des Schulausschusses an den Rat sein können. Gleichwohl möchte das Gremium mit der Übernahme des Textes des Beschlussvorschlages ein Zeichen setzen, damit es in der Sache selbst weitergehen kann. In der nächsten Sitzung erwartet der Ausschuss von der Immobilienwirtschaft aber überarbeitete, aussagekräftige Zahlen.

Der Schulausschuss nimmt einstimmig folgenden gemeinsamen, während der Sitzung ergänzten Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/ Die Grünen (siehe fetten Text zu 1) an:

Beschluss:

1) Die bisher für die Grundsanierung des Robert-Schuman-Berufskollegs vorgesehenen Erneuerungs- und Modernisierungsmaßnahmen werden daraufhin überprüft, welche dieser Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs zeitnah in Angriff genommen werden müssen. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob durch zusätzliche Modulbauten am Standort Sckellstraße ein rascher Sanierungsbeginn gewährleistet werden kann.
2) Die Verwaltung stellt dar, wie und wann diese Maßnahmen bei laufendem Schulbetrieb, in den Schulferien sowie durch die geplante Auslagerung von vier Klassen in die neu erstellten Modulbauten ohne großes weiteres Umzugsmanagement realisiert werden können. Diese Darstellung ist vor Beginn der Maßnahmen den zuständigen Gremien vorzulegen.

3) Vor Beginn der Grundsanierungsarbeiten ist den zuständigen Gremien zeitnah eine fortgeschriebene Baubeschlussvorlage einschließlich einer Zeit- und Kostenplanung vorzulegen.

Unter Berücksichtigung dieser Ergänzungen empfiehlt der Schulausschuss dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt:

1. die Sanierung des Robert-Schuman-Berufskollegs, Sckellstr. 5-7 in 44141 Dortmund mit Gesamtkosten von 14.750.000 € (Baubeschluss).


2. Die Finanzierung erfolgt im Amtsbudget des StA 40.
3. Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Sanierung beauftragt.
Mit der Maßnahme darf erst nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2006 begonnen werden.

OB Dr. Langemeyer sagte zu, die von der Fraktion FDP/Bürgerliste gestellten Fragen schriftlich zu beantworten.

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) erklärte sich damit einverstanden.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend der Empfehlung des Schulausschusses zu beschließen.




zu TOP 3.11
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 248 - Godekinsiedlung
hier: Beschluss zur Verkleinerung des Planbereiches, Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05280-06)
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Hö 248 – Godekinsiedlung zu reduzieren. Der Geltungsbereich wird um die öffentliche Verkehrsfläche „Godekinstraße“ zwischen Haus-Nr. 130 und dem Einmündungsbereich „Niederhofer Kohlenweg“ reduziert. Der neue Geltungsbereich ist unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschrieben (siehe auch Übersichtsplan).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.09.1997 (BGBl. I S. 2141/BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. den §§ 233 Abs. 1 und 244 Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. 2414/BGBl. III FNA 213-1) sowie i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan Hö 248 – Godekinsiedlung – geprüft und beschließt:
a) die Anregungen unter Punkt 8.1 und 8.2 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen
b) die unter Punkt 10 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Bebauungsplan-Entwurf einschließlich der Hinweise entsprechend zu ändern.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 in Verbindung mit den §§ 233 Abs. 1 und 244 Abs. 2 BauGB in der Fassung vom 23.09.2004.

III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte
Begründung (einschließlich Anlagen) vom 10.01.2006 entsprechend den Ausführungen unter dem Punkt 9 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 02.05.2006 dem Bebauungsplan Hö 248 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.




IV. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hö 248 für den unter Punkt 2 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich inkl. der unter Punkt 2 dieser Vorlage beschriebenen planexternen Ausgleichsfläche als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.

An der Behandlung der Angelegenheit nahm Rm Pisula (CDU) nicht teil.

zu TOP 3.12
Bauleitplanung; Änderung Nr. 12 des Bebauungsplanes We 115 - Luegstraße -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05437-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zur Änderung Nr. 12 des Bebauungsplanes We 115 geprüft und beschließt, die Stellungnahmen unter Punkt 6.1 - 6.3 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 13 und § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1) i. V. m. den § 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.
II. Der Rat der Stadt beschließt, den Änderungs-Entwurf entsprechend den Ausführungen unter Punkt 6 dieser Vorlage zu ändern und die mit dem Änderungs-Entwurf offengelegte Begründung vom 17.01.2006 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 12.05.2006 der Änderung Nr. 12 des Bebauungsplanes We 115 - Luegstraße - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.
III. Der Rat der Stadt beschließt, die Änderung Nr. 12 des Bebauungsplanes We 115 für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.


Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

zu TOP 3.13
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 192 - Stadtkrone Ost - Teil I -
hier: Entscheidung über Anregungen; Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05452-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan-Entwurf
Ap 192 geprüft und beschließt, den Anregungen unter Ziffer 10.1 bis 10.2 dieser Vorlage teilweise zu folgen und den Bereich zwischen der Nordseite der Freie-Vogel-Straße im Norden, der Westseite des Grundstücks Freie-Vogel-Straße 391 (ADAC- Hauptverwaltung) im Osten sowie der Nordseite der Geländemodellierung bzw. der Nordseite der Stockholmer Allee sowie deren gradliniger Verlängerung nach Westen bis zur Freie-Vogel-Straße im Süden zunächst aus dem Planbereich herauszunehmen und zu einem späteren Zeitpunkt als Satzung zu beschließen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I. S. 2141; BGBl. III/ FNA 213-1) in Verbindung mit § 2 Abs. 4 sowie in Verbindung mit § 233 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/
BGBl. III/FNA 213 - 1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.
II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung vom 25.10.2005 entsprechend den Ausführungen unter den Punkten 10 und 11 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 10.05.2006 dem Bebauungsplan Ap 192 – Stadtkrone Ost – Teil I - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Ap 192 einschließlich der unter den Ziffern 10 und 11 aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich als Satzung.



Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB vom 27.08.1997 i.V.m. § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004 sowie i.V.m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.

zu TOP 3.14
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 214 - Gartencenter Emschertalstraße - (gleichzeitig Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -,
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05283-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ap 214 - Gartencenter Emschertalstraße - geprüft und beschließt, die Stellungnahme unter der Ziffer 9.1 dieser Vorlage und die unter diesem Punkt be-schriebenen Änderungen teilweise zu berücksichtigen und die Stellungnahme unter der Ziffer 9.2 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141; BGBl. III / FNA 213 – 1) i.V.m. den §§ 233 Abs. 1 und 244 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl.I S.2414/BGBl.III FNA 213–1).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung vom 20.09.2005 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 18 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 20.04.2006 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ap 214 - Gartencenter Emschertalstraße - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB vom 27.08.1997 i. V. m. § 12 BauGB vom 27.08.1997.

III. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass mit der Rechtsverbindlichkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 214 -Gartencenter Emschertalstraße- Teile des Landschaftsplanes Dortmund-Süd außer Kraft treten werden (siehe Punkt 3.3.1 dieser Vorlage.


Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV NRW S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV NRW S. 506).

IV. Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ap 214
-Gartencenter Emschertalstraße- für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB vom 27.08.1997 sowie den §§ 233 Abs. 1 und 244 Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004 i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

V. Der Rat der Stadt stimmt dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag – Teil B – (siehe Anlage) zu.
Rechtsgrundlage:
§ 12 BauGB vom 27.08.1997 i.V.m. den §§ 7 und 41 GO NRW.

zu TOP 3.15
- unbesetzt -

zu TOP 3.16
- unbesetzt -

zu TOP 3.17
Friedhöfe Dortmund
Hier: Änderung der Gebührensatzung nebst Gebührentarif der Friedhöfe der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05486-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den beigefügten Entwurf als Satzung zur zweiten Änderung der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Dortmund.






zu TOP 3.18
EU -Gemeinschaftsinitiative URBAN II
Programmschwerpunkt 2: Förderung der lokalen Ökonomie
hier: Verlängerung des Projektes Betriebsentwicklung KMU
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05677-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das genannte Teilprojekt im Programmschwerpunkt 2 der EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II aufwandsneutral mit einer Laufzeit bis zum 31.03.2007 zu verlängern.

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2005
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05124-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Wirtschaftsförderung Dortmund folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2005 wird mit einem Jahresgewinn von 463.832,06 € festgestellt.
2. Der Jahresgewinn in Höhe von 463.832,06 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung als Betriebsausschuss wird entlastet.

5. Öffentliche Einrichtungen
- unbesetzt -









6. Soziales, Familie, Gesundheit

zu TOP 6.1
Reform der kommunalen Seniorenarbeit in Dortmund
hier: Dortmunder Altenhilfe- und Pflegeforum
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05522-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die vorgeschlagene Gremienstruktur und Zusammensetzung für das nach Landespflegegesetz NW einzurichtende Dortmunder Altenhilfe- und Pflegeforum sowie deren Leitlinien und Aufgaben. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, ergänzend zum Pflegemarktbericht der Sozialverwaltung eine gutachterliche Stellungnahme zur Bedarfseinschätzung der pflegerischen Infrastruktur durch das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) einzuholen.

7. Kultur, Sport, Freizeit

zu TOP 7.2
Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2006/2007 für die Zeit vom 01.08.2006 bis 31.07.2007
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04995-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2006/2007 des Theater Dortmund für die Zeit vom 01.08.2006 bis 31.07.2007, der sich zusammensetzt aus:


§ dem Erfolgsplan 2006/2007 mit einem Eigenanteil der Stadt in Höhe von 28.674.900 Euro (Anlage 1)
§ dem Vermögensplan 2006/2007 in Höhe von 2 Mio. Euro (Anlage 2)
§ der Stellenübersicht (Anlage 3)
§ der Finanzplanung (Anlage 4)
§ der Übersicht über die von der Betriebsleitung vorgeschlagenen Eintrittspreise ab der Spielzeit 2006/2007 (Anlage 5)
§ dem Erfolgsplan nach Sparten (Anlage 6)
§ dem Produkt- und Leistungsplan 2006/2007 (Anlage 7)
§ dem Produktbaum sowie der produkt- und produktgruppenbezogenen Daten der Kosten- und Leistungsrechnung (Anlage 8)

Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Theater bei Bedarf im Rahmen einer Liquiditätshilfe notwendige Betriebsmittel auf das folgende Wirtschaftsjahr bereitzustellen; damit ist keine Zuschusserhöhung verbunden.


Der Rat der Stadt stimmt den von der Betriebsleitung vorgeschlagenen Eintrittspreisen ab der Spielzeit 2006/2007 (Anlage 5) zu. Bei Sonderveranstaltungen wird die Betriebsleitung ermächtigt, marktorientierte Eintrittspreise zu erheben

Der Rat beschließt die kostenlose Gestellung der Dortmunder Philharmoniker in der Spielzeit 2006/07 für je ein Konzert an den Dortmunder Musikverein e.V. sowie den Dortmunder Schubert-Chor e.V.

Der Rat der Stadt nimmt die Verfahrensweise hinsichtlich der Nutzung von Spielstätten des Theaters Dortmund durch Dritte auf der Grundlage der Sachverhaltsdarstellung zur Kenntnis.

8. Schule

zu TOP 8.1
Lernmittelfreiheit für ALG-II-Empfänger
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05523-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, ALG-II-Empfänger vom Elternanteil für die Beschaffung von Schulbüchern im Rahmen der Lernmittelfreiheit zu befreien.

zu TOP 8.2
Errichtung eines Bildungsganges am Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg der Stadt Dortmund;
hier: "Erziehung und Soziales, Allgemeine Hochschulreife (Freizeitsporlerin, Freizeitsportler - Sport, Biologie)"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05650-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt gemäß § 81 II in Verbindung mit § 22 des Schulgesetzes NRW (SchulG) die Einrichtung des Bildungsganges „Erziehung und Soziales, Allgemeine Hochschulreife (Freizeitsportleiterin, Freizeitsportleiter – Sport, Biologie, APO-BK, Anlage D 17)“ am Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg der Stadt Dortmund zum Schuljahr 2006/07.




zu TOP 8.3
Errichtung eines Bildungsganges am Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg der Stadt Dortmund;
hier: "Aufbaubildungsgang: Musikalische Förderung im sozialpädagogischen Arbeitsfeld"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05656-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt gemäß § 81 II in Verbindung mit § 22 des Schulgesetzes NRW (SchulG) die Einrichtung des Bildungsganges „Aufbaubildungsgang: Musikalische Förderung im sozialpädagogischen Arbeitsfeld (gem. VV zu § 1 APO-BK)“ am Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg der Stadt Dortmund zum Schuljahr 2006/07.

9. Kinder und Jugend

zu TOP 9.1
Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05372-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt zur Sicherstellung des notwendigen Angebots an Kindergartenplätzen in Dortmund zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz, die Träger der evangelischen und katholischen Tageseinrichtungen für Kinder ab dem 01.08.2006 zunächst bis zum 31.07.2007 mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 1.582.250 € über die gesetzliche Betriebskostenförderung hinaus zu bezuschussen.

zu TOP 9.2
Satzung über die Erhebung von Teilnahmebeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05391-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Erhebung von Teilnahmebeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege der Stadt Dortmund.




zu TOP 9.3
Satzung über die Erhebung und Festsetzung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen für Kinder in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05529-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Erhebung und Festsetzung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen in Dortmund

10. Finanzen Liegenschaften

zu TOP 10.1
Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gemäß § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW a. F. im Rahmen des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2005 bewilligt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05334-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 5 GO NW a. F. Kenntnis von den im Rahmen des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2005 bewilligten Mehrausgaben in Höhe von 814.792,18 Euro.

zu TOP 10.2
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2006 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05342-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2006 bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von 43.201,00 Euro sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 0,00 Euro.









zu TOP 10.3
Satzung zur zehnten Änderung der Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05132-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur zehnten Änderung der Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund.


Die Leitung der Sitzung von Bm´in Jörder übernommen.

zu TOP 10.4
Jahresabschluss 2005 der Sparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse und die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 28 Abs. 2 Sparkassengesetz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05438-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt erteilt dem

Verwaltungsrat,
Kreditausschuss und
Vorstand

der Sparkasse Dortmund für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung.

Auf der Grundlage der Beschlüsse des Rates der Stadt vom 1. Februar 1990 und 5. April 2001 beschließt er, von dem ausschüttungsfähigen Teil gem. § 28 Abs. 2 SpkG NW einen Betrag von 1.143.655,10 Euro unmittelbar der Stadt Dortmund zuzuführen. Die Stadt Dortmund hat diesen Betrag für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. Der weitere ausschüttungsfähige Teil gem. § 28 Abs. 2 SpkG NW in Höhe von 2.052.331,00 Euro ist der Sicherheitsrücklage der Sparkasse Dortmund zuzuführen.

An der Behandlung der Angelegenheit nahmen die Mitglieder des Verwaltungsrates des Kreditausschusses der Sparkasse nicht teil.

Die Leitung der Sitzung wurde wieder von OB Dr. Langemeyer übernommen.




zu TOP 10.5
- Ergebnis der Jahresrechnung 2005 des kameralen Haushalts
- Jahresabschluss 2005 des Neuen Kommunalen Haushalts
- Bildung von kameralen Haushaltsausgaberesten 2005 und Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2006 im Neuen Kommunalen Haushalt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05319-06)
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt von dem Ergebnis der kameralen Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2005 Kenntnis. Über die Entlastung gemäß § 94 GO (a. F.) ist erst zu beschließen, nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss seinen Bericht zur Jahresrechnung 2005 vorgelegt hat.


Ferner nimmt der Rat der Stadt Dortmund Kenntnis von dem Jahresabschluss 2005 des Neuen Kommunalen Haushalts.


Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die von der Verwaltung gebildeten kameralen Haushaltsausgabereste 2005 in Höhe von insgesamt 67.204.922,51 € sowie die Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2006 im Neuen Kommunalen Haushalt in Höhe von insgesamt 6.618.438,28 €. Darüber hinaus beschließt der Rat hinsichtlich der kameralen Haushaltsreste 2005 die Vortragung in das doppische Rechnungswesen 2006 sowie die Fortsetzung der aus den Haushaltsausgaberesten und den übertragenen Ermächtigungen zu finanzierenden Maßnahmen.

zu TOP 10.6
Sondervermögen " Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2005
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05386-06)
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung des Sondervermögens folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss des Sondervermögens „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ zum 31.12.2005, abschließend mit einer Bilanzsumme von 142.309.416,04 EUR und einem Jahresverlust in Höhe von 2.052.209,05 EUR, und der Lagebericht 2005 werden festgestellt.
2. Der Jahresverlust in Höhe von 2.052.209,05 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. Für den Gesamtbetrag erfolgt eine Verrechnung mit der Kapitalrücklage.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.



11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

zu TOP 11.1
Wiederwahl des Beigeordneten Siegfried Pogadl
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05513-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund wählt Herrn Stadtrat Siegfried Pogadl mit Wirkung vom 01.10.2006 für die Dauer von acht Jahren erneut zum Beigeordneten.

12. Anfragen
- unbesetzt -

13. Betriebsausschussangelegenheiten

13.1 Sondervermögen "Grundstücks- u. Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"

zu TOP 13.1.1
Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2005
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05298-06)

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) erklärte, in der Vorlage sei als Ziel des Sondervermögens genannt, eine bürgernahe Verwaltung zu schaffen. Diese Aufgabe sollte bei der Stadtverwaltung angesiedelt sein, weniger bei einem Vermögensverwaltungsfonds.

Außerdem ging sie darauf ein, dass der Fonds einen Jahresgewinn von einer halben Million Euro ausweise. Nach den aus dem Lagebericht und dem Jahresbericht zu entnehmenden Informationen seien über 1,3 Millionen Euro periodenfremde Erträge ausgewiesen. Diese Möglichkeit habe sich eröffnet durch die Einführung einer neuen Kostenrechnung zum 01.01.2005. Ansonsten wären die Erlöse nicht im Jahre 2005 verbucht worden. Rechne man die Beträge heraus, mache der Fonds tatsächlich einen Verlust von 700.000 Euro.

OB Dr. Langemeyer wies darauf hin, dass auch das Sondervermögen ein Teil der Stadtverwaltung sei.




StK Pehlke ergänzte, das Sondervermögen schaffe mit seinen Sanierungsarbeiten im Stadthauskomplex die Voraussetzungen für eine bürgernahe Verwaltung. Außerdem machte er deutlich, dass der Lagebericht ein korrektes Bild von der wirtschaftlichen Situation des Sondervermögens vermittele.

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst gemäß § 7 Abs. 3 Buchstabe h der Betriebssatzung des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ folgenden Beschluss:
Die Betriebsleitung des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund wird entlastet.

Außerdem empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 Abs. 1 Buchstaben d und e der Betriebssatzung des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund zum 31.12.2005 abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von 177.255.934,85 EUR und einem Jahresgewinn in Höhe von 586.230,81 EUR, und der Lagebericht 2005 werden festgestellt.
2. Der Jahresgewinn 2005 wird mit den Verlustvorträgen aus den Vorjahren 2002 – 2004 iHv. 15.182.344,35 EUR verrechnet. Der Jahresgewinn vermindert den Verlustvortrag auf 14.596.113,54 EUR.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

13.2 Dortmunder Systemhaus

zu TOP 13.2.1
Jahresabschluss Dosys
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05299-06)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 04.05.2006 vor:

Gemäß Ratsbeschluss vom 26.8.1999 („Pensionsrückstellungen in den Jahresabschlüssen von Eigenbetrieben“) erhält dosys für die ihm zuzurechnende Tätigkeit von Beamten der Stadt Dortmund und die somit jährlich zu bildenden Pensionsrückstellungen einen erhöhten Zuschuss. Dieser Zuschuss wird jedoch nicht ausgezahlt, sondern führt zu einem Ausgleichsanspruch des Eigenbetriebs gegenüber dem städtischen Haushalt. Bilanziert wird dies bei dosys als „Forderung gegen den Träger“.

Folge: „Liquide Mittel bleiben in entsprechender Höhe bei der Stadt und werden in eine Sonderrücklage eingestellt“ (Ratsbeschluss von 1999, S. 4).

1. Entwicklung Sonderrücklage:
In diesem Zusammenhang bitten wir die Verwaltung zu der Frage schriftlich Stellung zu nehmen, wie sich diese „Sonderrücklage“ seit 1999 entwickelt hat, aufgeteilt für alle Eigenbetriebe, und wie diese Rücklage heute im – bislang nur vorliegenden - Entwurf der Eröffnungsbilanz der Stadt Dortmund ausgewiesen wird: Unter „allgemeine Rücklage“ (Bilanzposition 1.1.) oder „Sonderrücklage“ (Bilanzposition 1.2.)?

Zudem bitten wir um schriftliche Stellungnahme, wie diese in der Sonderrücklage eingestellten „liquiden Mittel“ angelegt sind.

2. Ermittlung der Pensionsrückstellungen:
Die Höhe der Pensionsrückstellungen (bislang nur für die Eigenbetriebe, künftig auch für den städtischen Haushalt) wurde bislang aufgrund von extern gefertigten, versicherungsmathematischen Gutachten ermittelt.

Die Stadt hat 2004 die Software Lex-Kommune der Firma Haessler angeschafft, um die Ermittlung der Pensionsrückstellungen im NKF nunmehr „inhouse“ durchzuführen. Die für die Verarbeitung notwendigen Daten erhält die Haessler-Software über ein Schnittstellenprogramm (SAP-HR-Report „ZPAPENSION“) aus dem SAP-HR-Personalabrechnungsverfahren. Aufgrund fehlender Datenerhebungen in der SAP-Software war eine korrekte Berechnung der Pensionsrückstellungen durch die Haessler-Software in der Anfangszeit nicht gewährleistet. So scheiterte die Berücksichtigung von Vordienstzeiten (von Beamten bei anderen öffentlichen Arbeitgebern, Zeiten privatrechtlicher Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Dienst, Ausbildungs- und Wehrdienstzeiten) an einem kompatiblen Datentransfer. Dadurch zu niedrig ermittelte Pensionsrückstellungen sollen künftig manuell über das Jubiläumsdienstalter korrigiert werden. Ebenso führten Teilzeitbeschäftigungen zu Fehlern bei der Rückstellungsermittlung. Da eine vollständige Testierung der eingesetzten Software sowie der Berechnungsergebnisse zum Zeitpunkt der Begutachtung durch das RPA noch nicht vorlag, wurde vom RPA auf eine Prüfung verzichtet. Eine Verfahrensprüfung mit der Firma Haessler war für das Frühjahr 2005 avisiert.

In diesem Zusammenhang wird um schriftliche Stellungnahme der Verwaltung zu folgenden Fragen gebeten:

1. Welche Ergebnisse hat die Verfahrensprüfung mit der Firma Haessler ergeben?
2. Zu welchem Ergebnissen ist das Testat über die eingesetzte Software sowie der Berechnungsergebnisse gelangt?

3. Welche Erfahrungen wurden bislang mit der Software und der Bedienung durch das Personalamt gemacht?

4. Gelingt eine zeitgemäße Ermittlung?

5. Sind Bedienungsfehler durch Schulung der Mitarbeiter nach menschlichem Ermessen ausgeschlossen?

Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses die Antwort der Verwaltung vom 15.05.2006 vor.

zu TOP 13.2.2
Dienstanweisung zur Aufgaben- und Geschäftsverteilung im Dortmunder Systemhaus, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05345-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Betriebsausschuss stimmt der als Anlage beigefügten Dienstanweisung zur Aufgaben- und Geschäftsverteilung zu.



Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 11:45 Uhr von OB Dr. Langemeyer beendet.




Der Oberbürgermeister Der Oberbürgermeister
in Vertretung



Dr. Langemeyer Jörder
Bürgermeisterin


Radtke Weber
Ratsmitglied Schriftführer