Niederschrift (öffentlich)

über die 41. Sitzung des Schulausschusses


am 03.06.2020
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 16:35 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)


Rm Alisa Löffler (SPD)
Rm Inge Albrecht-Winterhoff (SPD)
Rm Bernhard Klösel (SPD)
sB Fabian Erstfeld (SPD)
sB David Liskatin (SPD)
Rm Dr. Eva-Maria Goll (CDU)
Rm Annette Becker (CDU)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Ute Mais (CDU)
Rm Monika Landgraf (B’90/Die Grünen)
Rm Heinz Dingerdissen (FDP/Bürgerliste)
Rm Nursen Konak (Die Linke & Piraten)

2. Beratende Mitglieder:

Cedric Rouven Herzog-Limberg (Bezirksschülervertretung)


Anke Starr (Stadteltern)
Rainer Schiffers (Stadteltern)

3. Verwaltung

Stadträtin Daniela Schneckenburger (Dezernentin) – bis 16.10 Uhr


Kai Averbeck (4/Dez-Büro)
Manfred Hagedorn (FB 40)
Gernot Willeke (FB40)
Andreas Grosse-Holz (FB 65/AL)

4. Schulaufsicht

Holger Nolte


Heike Raffalski

5. Gäste

Jutta Portugall (Sprecherin der Grundschulen)


Carsten Schlagowski (Sprecher der Hauptschulen)
Christel Stegemann (Sprecherin der Realschulen)
Christian Pätzold (Sprecher der Sekundarschule)
Klaus-Markus Katthagen (Sprecher der Gymnasien)
Barbara Winzer-Kluge (Sprecherin der Förderschulen)


6. Abwesend:

Rm Heike Gottwald (SPD)
Rm Jasmin Jäkel (SPD)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Michaela Uhlig (CDU)
Rm Thorsten Hoffmann (CDU)
Rm Claudia Plieth (B’90/Die Grünen)
sB Detlef Strack (Die Linke & Piraten)
sB Matthias Helferich (AfD)
Ina Annette Bierbrodt (Vertreterin der ev. Kirche)
Brigitte Drescher (Vertreterin der kath. Kirche)
Markus Drolshagen (Behindertenpolitisches Netzwerk)

Ute Cüceoglu (Integrationsrat)
Merle Bösing (Bezirksschülervertretung)

Dirk Engelsking (Bundesagentur für Arbeit)
Martina Raddatz-Nowack (FB 40 AL)
Ahmet Mustafa Gönen (FB 65)
Uta Doyscher-Lutz
Margit Dreischer
Anja Kästner
Bernd Bruns (Sprecher der Gesamtschulen)
Rolf Janßen (Sprecher der Berufskollegs)
Dr. Wanda Klee (Sprecherin der Weiterbildungskollegs)

















Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 41. Sitzung des Schulausschusses,
am 03.06.2020, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 40. Sitzung des Schulausschusses am 22.04.2020


2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

2.0 Aktueller Sachstand zur Corona-Lage
Mdl. Bericht

2.1 Stadterneuerung: Stadtteil- und Bildungszentrum Dortmund-Wichlinghofen
Grundsatz- und Planungsbeschluss
Ausführungsbeschluss über die Herrichtung des Ausweichquartiers inkl. Containerstellung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16523-20)


3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

3.1 Erneuerung der Jugendverkehrsschule am Fredenbaum
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16591-20)

3.2 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zum 01.08.2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16623-20)

3.3 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für den Monat Mai 2020.
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 17502-20)

3.4 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Vergütung der beauftragten Busunternehmen für ausgefallene Fahrten des Schülerspezialverkehrs im Zusammenhang mit dem Coronavirus
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 17360-20)
3.5 2. Sachstandsbericht Sporthallenprogramm und Sanierungsfahrplan Turn-/Gymnastikhallen
Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 28.04.2020
(Drucksache Nr.: 15814-19)

3.6 5. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand: 30.04.2020)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17646-20)


4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

4.1 Halbjahresbericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Schulbaumaßnahmen 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17526-20)

4.2 Coronabedingte Ausweitung der Reinigungsleistung an Schulen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17583-20)

4.2.1 Reinigung und Hygiene an Schulen in Corona Zeiten
Kenntnisnahme: Überweisung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 30.04.2020
(Drucksache Nr.: 17458-20)

4.3 Aufbereitung der Daten zur Zustandsbeurteilung des Immobilienbestandes im Schulportfolio
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16332-19-E1)


5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

5.1 Kommunales Förderprogramm des GKV-Bündnisses für Gesundheit
Einsatz von Präventionsmitteln zum Aufbau gesundheitsförderlicher Strukturen in Lütgendortmund

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17077-20)

5.2 Zukunftsprogramm Dortmund - Überprüfung der Aufgaben und Leistungen der Dortmunder Stadtverwaltung im Kontext des demografischen Zukunftsszenarios 2030, hier: Abschlussbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17090-20)

5.3 Musterresolution des Deutschen Städtetages: "Agenda 2030 - Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17321-20)


6. Anträge / Anfragen

6.1 Planungen für Berufskollegs
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17530-20)

6.2 Sachstand zum DigitalPakt Schule
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17673-20)

6.3 Digitales Lernen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17674-20)

6.4 Reinigung an Schulen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17685-20)

6.5 Corona-Tests
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17690-20)





Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Frau Altundal-Köse - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Schulausschusses fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Sie wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.

Die Vorsitzende begrüßte die Berichterstatter der Verwaltung sowie Frau Raffalski als neue Vertreterin der Schulaufsicht, die sich kurz dem Ausschuss vorstellte. Außerdem entschuldigte sie die Dezernentin, die ab 16.10 Uhr an der Sitzung des Sonder-Ältestenrates teilnehmen wird.



1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Albrecht-Winterhoff benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Es wurden folgende Tagesordnungspunkte durch die Fraktionen zurückgezogen:
TOP 6.4 Reinigung an Schulen
Vorschlag zur TO (B‘90/Die Grünen)
(DS Nr.: 17685-20)

TOP 6.5 Corona-Tests
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(DS Nr.: 17690-20)

Die Tagesordnung wurde mit diesen Änderungen einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 40. Sitzung des Schulausschusses am 22.04.2020

Die Niederschrift über die 40. Sitzung des Schulausschusses am 22.04.2020 wurde einstimmig genehmigt.



2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 2.0
Aktueller Sachstand zur Corona-Lage

Frau Schneckenburger gab einen aktuellen Sachstand zur aktuellen Lage und antwortete kurz auf Fragen.

Herr Hagedorn sprach kurz das Sommerferienprogramm des Fachbereiches Schule an, die Broschüre wird an die Fraktionen zur weiteren Verwendung geschickt.

Der Schulausschuss dankte für die Informationen.


zu TOP 2.1
Stadterneuerung: Stadtteil- und Bildungszentrum Dortmund-Wichlinghofen
Grundsatz- und Planungsbeschluss
Ausführungsbeschluss über die Herrichtung des Ausweichquartiers inkl. Containerstellung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16523-20)

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

1. im Grundsatz und vorbehaltlich der Bewilligung von Landes- und Bundesmitteln (Städtebauförderung) den Bau des Stadtteil- und Bildungszentrums Wichlinghofen
(„SBZ Wichlinghofen“) auf Basis der Vorplanung mit aktualisierten Projektkosten in Höhe von 17.663.000 € zzgl. der Kosten für den abgeschlossenen Realisierungswettbewerb in Höhe von 128.113 € und zzgl. aktivierbarer Eigenleistungen in Höhe von ca. 826.000 €, die nicht zahlungswirksam sind.
In den Gesamtkosten in Höhe von ca. 18,62 Mio. € sind Ausstattungs- und Einrichtungs-
kosten (für loses Mobiliar) in Höhe von rund 605.000 € enthalten. Die Maßnahmen-
bausteine Beseitigung der Bestandsgebäude, Neubau der Freianlagen, Neubau des
Bürgerhauses und Neubau der Turn- und Gymnastikhalle sollen über die Städtebau-
förderung mit einer erwarteten Fördersumme in Höhe von insgesamt ca. 6.685.000 € (inkl.
der vorlaufenden Planungen bei einer Förderquote von derzeit 70 % der förderfähigen Kosten) kofinanziert werden.
Der Neubau und die Ausstattung / Einrichtung der Schule sind dagegen nicht förderfähig.
2. die Weiterbeauftragung sämtlicher für den Bau des „SBZ Wichlinghofen“ erforderlichen Planungsleistungen bis einschließlich Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe)
gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) mit zahlungswirksamen investiven Planungskosten in Höhe von 1.694.000 € (Leistungsphasen 3 bis 6).
Nach Abschluss der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) bildet die sodann vorliegende Kostenberechnung die endgültige Honorargrundlage für die zu erbringenden Grund-leistungen gem. HOAI.
3. die Planung und Umsetzung (Leistungsphasen 3-8) der Auslagerung des von der Baumaßnahme betroffenen Schulbetriebes in ein Ausweichquartier (ehem. Grundschule Loh mit Containerstellung OGS) mit Aufwendungen in Höhe von insgesamt 657.814 €.



3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

zu TOP 3.1
Erneuerung der Jugendverkehrsschule am Fredenbaum
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16591-20)

Frau Albrecht-Winterhoff äußerte sich lobend zur Erneuerung der Jugendverkehrsschule und fragte nach, warum die Polizei aus diesem Konzept ausgestiegen sei.

Herr Willeke erklärte, dass die Polizei andere Prioritäten setzen musste, aber weiterhin die Prüfungen abnehmen wird. Mit dem ADFC und der Verkehrswacht seien Institutionen gefunden worden, die die Arbeit dort in gleicher Form und Qualität fortsetzen werden.


Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

a) Der Schulausschuss beschließt vorbehaltlich des Beschlusses des Rates zu b) die Erneuerung der Jugendverkehrsschule am Fredenbaum mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 630.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 40 aus der Investitionsfinanzstelle 40N00301001000 – Sanierung Jugendverkehrsschule - (780 810) mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2020 630.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 37.389,33 Euro.
b) Der Rat der Stadt beschließt, die zur Deckung der Maßnahme „Erneuerung der Jugendverkehrsschule“ benötigten Mittel in Höhe von 630.000,00 Euro gemäß § 83 GO NRW aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014004 - Abrechnungsfähige Maßnahmen -außerplanmäßig haushaltsneutral zu verlagern.


zu TOP 3.2
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zum 01.08.2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16623-20)

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den als Anlage 2 beigefügten Entwurf als Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund.


zu TOP 3.3
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für den Monat Mai 2020.
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 17502-20)

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit folgendem Inhalt:

Die Stadt Dortmund setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von
- Angeboten zur Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie §§ 1 Absatz 1, 3, 4, 13, 17 Kinderbildungsgesetz (KiBiz),
- Angeboten zur Förderung von Kinder in Kindertageseinrichtungen gemäß § 22, 22a, und 24 SGB VIII sowie § 1 Absatz 1, 3, 13 ff, 18 ff. KiBiz,
- Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2)
im und für den Zeitraum vom 01. bis 31. Mai 2020 aus. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen wird.


zu TOP 3.4
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Vergütung der beauftragten Busunternehmen für ausgefallene Fahrten des Schülerspezialverkehrs im Zusammenhang mit dem Coronavirus
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 17360-20)

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit folgendem Inhalt:
· Für ausgefallene Fahrten des Schülerspezialverkehrs für die Zeit vom 18.03.2020 bis zur vollständigen Wiederaufnahme des Schulbetriebes werden den beauftragten Busunternehmen ohne Anerkennung eines Rechtsgrundes und unter dem Vorbehalt der Rückforderung bzw. Verrechnung mit vorrangigen Hilfsmitteln des Bundes oder des Landes Nordrhein-Westfalen 50 % vergütet.


zu TOP 3.5
2. Sachstandsbericht Sporthallenprogramm und Sanierungsfahrplan Turn-/Gymnastikhallen
Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 28.04.2020
(Drucksache Nr.: 15814-19)

Es lag folgende Überweisung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vor:

„Hierzu liegt vor
Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen
Sitzung vom 28.01.2020 (lag bereits zur Sitzung am 04.02.2020 vor)
Hierin enthalten: Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (DS-Nr.: 15814-19-E4):

„Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und
Beschlussfassung des folgenden Antrags:
1. Neu zu bauende Turn- und Sporthallen werden zukünftig grundsätzlich mit elektronischen
und voll-digitalen Schließanlagen ausgestattet.
2. Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept zur Reduzierung der Bereitschaftseinsätze von
Schulhausmeister*innen durch digitalisierte Schließanlagen. Dabei sind auch vertragliche
Regelungen zur Freistellung der Stadt Dortmund von der Haftungsfrage zu
berücksichtigen.
3. Bei Sanierungsarbeiten an Turn- und Sporthallen wird eine Umrüstung auf elektronische
Schließanlagen im Einzelfall geprüft.

Begründung:
Städtische Turn- und Sporthallen werden häufig in den Abendstunden und an den
Wochenenden von Vereinen genutzt. Um einerseits den Mehraufwand für die
Schulhausmeister*innen zu minimieren und zudem eine optimale Belegverwaltung der
Sportstätten zu ermöglichen, sollten die Hallen zukünftig mit intelligenten Zugangssystemen
ausgestattet werden, die u.a. eine digitale Verwaltung der Zutrittsrechte ermöglichen.
Der Rat hatte schon 2011 im Zusammenhang mit den hohen personellen Aufwänden für die
Bereitschaftsdienste der Schulhausmeister die Verwaltung aufgefordert, zu prüfen, ob die
Schlüsselgewalt der Sporthallen an Wochenenden an die Sportvereine übertragen werden
kann. Die in der Bewertung aus 2012 (Drucksache Nr.: 08174-12) vom Dezernat 3 dargelegten Probleme, wie die aufwändige zentrale Abwicklung des Vertragsmanagements und die fehlenden Zuordnungsmöglichkeiten bei verursachten Schäden, würden durch voll-digitale Schließanlagen ausgeräumt.“

Hierzu liegt HEUTE vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 15814-19-E5):

Zu dem o.g. Zusatz-/Ergänzungsantrag, der vom Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit an
den Schulausschuss sowie an den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün überwiesen wurde,
nehme ich nach erfolgter Abstimmung der Städtischen Immobilienwirtschaft mit dem
Schulverwaltungsamt und den Sport- und Freizeitbetrieben wie folgt Stellung.
Der Antrag bezieht sich auf einen komplexen Sachverhalt, der nur durch das
Zusammenwirken der genannten Fachbereiche der Verwaltung umgesetzt werden kann:

- Zunächst muss ein Konzept zur Anpassung der Bereitschaftseinsätze von
Schulhausmeistern/innen durch digitalisierte Schließanlagen erarbeitet werden, wobei
hier der Personalrat der Stadt Dortmund von Beginn an einzubeziehen ist. Ebenso sind
ein Belegungskonzept für Vereine inkl. der Zugangsrechte, Übergaben und
Schließungen sowie die vertraglichen Regelungen zur Freistellung der Stadt Dortmund
von der Verkehrssicherungspflicht (Haftung) zu erarbeiten. Weiterhin ist ein System
zur verursachungsgerechten Zuordnung von Schäden (inkl. Harzverschmutzung)
während der Vereinsnutzung zu entwickeln. Letztlich sind die erarbeiteten
Anforderungen technisch umzusetzen.

- In den Fachbereichen müssen die entsprechenden Personalkapazitäten geschaffen
werden, um einerseits die Berechtigungen einzelner Nutzer in der
Schließanlagensoftware einzugeben und zu verwalten sowie andererseits, um bei
mechatronischen Systemen den dezentralen Batteriewechsel vorzunehmen.
Technisch ist zwischen mechatronischen und elektronischen Schließanlagen zu unterscheiden.
Im Unterschied zur mechatronischen Schließanlage wird bei der elektronischen Schließanlage
eine Verkabelung zum Schließzylinder vorgenommen wird. Dieses System wird deshalb eher
im Neubau oder bei Kernsanierungen eingesetzt. Bei mechatronischen Schließanlagen erfolgt
die Energieversorgung (über Batterien) und Datenübermittlung dezentral.
Vorteile der elektronischen Schließanlage gegenüber der mechatronischen Schließanlage sind:
-Schnelles Löschen von Schlüsseln
-Einfache Neuzuordnung von Schließmedien
-Jede Veränderung ist sofort umsetzbar
-Fernzugriff ist möglich
-Vernetzungsmöglichkeiten
-Geringerer Personalaufwand zur (Um-) Programmierung
-Kein Personalaufwand für den Batterietausch.
Zu den Vorteilen einer elektronischen bzw. mechatronischen Schließanlage gegenüber einer
mechanischen Schließung zählen sicherlich auch:

-Bei Schlüsselverlust muss keine komplette Schließanlage ausgetauscht werden,
sondern der Schlüssel wird einfach ausprogrammiert und ist dann unwirksam.
-Die Schließzylinder können Zutritte protokollieren und Protokolle können an jedem
Schließzylinder jederzeit abgerufen werden.
-Es können zu jeder Schlüsselgruppe Uhrzeiten zugewiesen werden.
-Es ist eine zeitnahe Sperrung einzelner Chips bei Verlust ohne Austausch der
kompletten Anlage möglich.
-Es ergibt sich kein Zeit- und Kostenaufwand für aufwändigen Austausch.
-Hohe Sicherheit ist gewährleistet.
-Es ergibt sich kein Zeitaufwand bei Nachbestellungen.
-Es besteht ein geringerer Abnutzungsgrad gegenüber herkömmlichen Schlüsseln.
-Die Zugangsmöglichkeiten zeitlich definierbar.
Nachteile bzw. Kritikpunkte der elektronischen Schließanlage gegenüber der
mechatronischen Schließanlage sind:
-Kosten
-Umbauaufwand
-Datensammlung und Möglichkeit der Speicherung (Datenschutz)

Die Städtische Immobilienwirtschaft hat beide Systeme bereits geplant und umgesetzt, z. B.
eine elektronische Schließanlage im Bürogebäude Südwall 5 – 9 (Jobcenter Dortmund) oder
mechatronische Schließanlagen an einzelnen Türen (insbesondere Außentüren) im Stadthaus,
im Fritz-Henssler-Berufskolleg und im Phoenix-Gymnasium.
Aus Sicht der Verwaltung muss zwingend erst das Konzept (Ziffer 2 des o.g. Antrags)
vorliegen, bevor die technische Umsetzung (Ziffer 1 und 3 des o.g. Antrags) geplant und
ausgeführt werden kann. Die Federführung dafür würde bei der Schulverwaltung liegen.

Vor dem Hintergrund der vorstehenden Erläuterungen empfiehlt die Verwaltung dem
Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün,
-den Antrag bezüglich des Konzepts (Ziffer 2 des o.g. Antrags) an den Schulausschuss
zu verweisen und
-dem Schulausschuss zu empfehlen, einen entsprechenden Prüfauftrag an die
Verwaltung zu beschließen.

Herr Rm Dudde bezieht sich auf den Beschlussvorschlag der Verwaltung (Seite 3) und fragt nach, was genau mit dem Prüfauftrag an die Verwaltung gemeint sei.

Herr Grosse-Holz teilt hierzu mit, dass umfangreiche Abstimmungen für die Einführung von
elektronischen Schließsystemen notwendig seien. Nach der Beschlussfassung werde ein Arbeitskreis aus den maßgeblichen Fachbereichen (Sport- und Freizeitbetriebe, Schulverwaltungsamt, Liegenschaftsamt und Immobilienwirtschaft) gebildet, welcher so dann eine gemeinsame Lösung unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte herbeiführen werde.

Nach dieser mündlichen Stellungnahme der Verwaltung empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün dem Schulausschuss einstimmig, folgenden Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (DS-Nr.: 15814-19-E4) bezüglich des Konzepts (Ziffer 2) als Prüfauftrag an die Verwaltung zu beschließen:

2. Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept zur Reduzierung der Bereitschaftseinsätze von
Schulhausmeister*innen durch digitalisierte Schließanlagen. Dabei sind auch vertragliche
Regelungen zur Freistellung der Stadt Dortmund von der Haftungsfrage zu
berücksichtigen.

Mit dieser Empfehlung wird die Angelegenheit an den Schulausschuss zurück überwiesen.“


Frau Landgraf erklärte, dass der Personalrat bereits einbezogen wurde und dieser auch weiterhin in die Beratungen einbezogen wird.

Frau Dr. Goll erklärte, den Prüfauftrag zum Antrag zu erheben und abstimmen zu lassen.

Der Schulausschuss nahm die Überweisung aus dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün zur Kenntnis und stimmte einstimmig dem folgenden Antrag zu:

Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept zur Reduzierung der Bereitschaftseinsätze von
Schulhausmeister*innen durch digitalisierte Schließanlagen. Dabei sind auch vertragliche Regelungen zur Freistellung der Stadt Dortmund von der Haftungsfrage zu
berücksichtigen. Der Personalrat ist weiterhin zu beteiligen.


zu TOP 3.6
5. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand: 30.04.2020)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17646-20)

Frau Dr. Goll fragte nach, ob die Kosten für die Lessing-Grundschule gesichert seien.

Herr Grosse-Holz erklärte, dass die Finanzierung der Lessing-Grundschule auch über den nächsten Haushalt hinaus gesichert sei.

Der Schulausschuss nimmt den 5. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm „Gute Schule
2020“ zum Stand: 30.04.2020 zur Kenntnis.



4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

zu TOP 4.1
Halbjahresbericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Schulbaumaßnahmen 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17526-20)

Frau Löffler fragte nach Ausgleichs-Parkflächen am Gymnasium An der Schweizer Allee, da auf dem ursprünglichen Parkplatz gebaut werde.

Herr Grosse-Holz antwortete, dass genügend Ausweichflächen vorhanden seien. Man sei gerade dabei, dazu Abstimmungsgespräche mit dem Liegenschaftsamt zu führen.

Frau Landgraf fragte nach der Barrierefreiheit des Neubaus an der Geschwister-Scholl-Gesamtschule.
Berücksichtige die Baumaßnahme an der Reinoldi-Sekundarschule, dass diese ggfs. in eine Gesamtschule umgewandelt werden solle?

Herr Grosse-Holz führte aus, dass beim Objekt Geschwister-Scholl-Gesamtschule nur sehr schwer möglich sei, eine Barrierefreiheit herzustellen. Das liege an der Bauweise mit Ebenen zwischen den Geschossen. Der geplante Anbau sei barrierefrei, es gelinge jedoch nicht eine komplett barrierefreie Anbindung an den Altbau. Das sei nur mit immens hohem Aufwand möglich und würde eine komplette Neuplanung erfordern.

Herr Willeke erklärte zur Reinoldi-Sekundarschule, dass es sich bei der Planung um die Herrichtung des Baubestandes handele, die für die Sekundarschule erforderlich sei. Parallel laufe der Prozess zur Umwandlung in eine Gesamtschule, was einen Baubedarf auslösen werde. Dieser sei formuliert im Schulbauprogramm für eine 4-zügige Gesamtschule und werde dort auch abgewickelt.


Der Schulausschuss nimmt den Halbjahresbericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Schulbaumaßnahmen zur Kenntnis.


zu TOP 4.2
Coronabedingte Ausweitung der Reinigungsleistung an Schulen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17583-20)

Der Schulausschuss nimmt den folgenden Beschluss des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss zur Kenntnis:

a) Der Hauptausschuss in seiner Funktion als Dringlichkeitsausschuss beschließt die
coronabedingte Ausweitung der Reinigungsleistung an Schulen nach dem Hygieneplan für
Schulen.
b) Der Rat der Stadt bestätigt diesen Beschluss.


zu TOP 4.2.1
Reinigung und Hygiene an Schulen in Corona Zeiten
Kenntnisnahme: Überweisung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 30.04.2020
(Drucksache Nr.: 17458-20)

Es lag folgende Überweisung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 30.04.2020 vor:

„Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:

im Wege der Dringlichkeit bittet die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN den Brief des
Personalrats zur Thematik "Reinigung und Hygiene an Schulen in Corona Zeiten" auf die
Tagesordnung der Sitzung des APO am 30.04.20 zu nehmen und hierzu zu berichten.
Die Begründung erklärt sich von selbst und aus dem Inhalt des Briefes.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation das o.g. Schreiben des Personalrates vor:

wie nun bekannt gegeben wurde, beginnt mit dem am 15. April 2020 gefassten Beschluss der
Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder, in
Nordrhein-Westfalen ab dem 20. April 2020 die behutsame und schrittweise Öffnung der
Schulen.
Die Wiederaufnahme des Schulbetriebs ist dabei nur unter Beachtung von
Präventionsmaßnahmen und der Einhaltung bestimmter Rahmenbedingungen möglich. Dazu
zählen insbesondere die Anforderungen an die Hygiene in der Schule. So ist unter anderem
vorgeschrieben, dass
 Hand-Kontaktflächen wie z.B. Tische leicht zu reinigen sein sollen,
 für ausreichende Hände-Waschmöglichkeiten zu sorgen ist,
 Sanitäranlagen mindestens mit ausreichend Seifenspendern ausgestattet sein und
dem Kriterium der Abstandsregeln genügen müssen,
 Zugang zur Händedesinfektion vor Eintritt in den Unterrichts- bzw. Prüfungsraum und
gegebenenfalls zusätzlich an gut erreichbaren Plätzen im Gebäude wie z.B. auf
Fluren ermöglicht werden sollte.
Dafür erforderlich sind ausreichend geeignete Mittel für die Händehygiene und für Reinigung
und Flächendesinfektion sowie besondere Standards für die Sauberkeit in den Schulen.
„Potentiell kontaminierte Flächen, die durch Händekontakte zu einer Übertragung beitragen
könnten, sollen durch eine arbeitstägliche Reinigung und in zuvor definierten Bereichen (z.B.
Handkontaktflächen, gemeinsam benutze Tastaturen, Sanitäranlagen, Türkliniken und
Treppenläufe) ggfls. durch eine zusätzliche Flächendesinfektion mittels Wischdesinfektion
(z.B. vorgetränkte Wischtücher) dekontaminiert werden. Es sollten nur geeignete
Desinfektionsmittel für alle Handkontaktflächen verwendet werden.“ Ein Hygieneplan ist zu
erstellen. (siehe Bildungsportal des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes
Nordrhein-Westfalen)
Da der Personalrat in Bezug auf die Reinigung in den Schulen von unterschiedlichen Stellen
kontaktiert worden ist, bitten wir Sie um die umgehende Aufnahme von Gesprächen, wie die
Reinigung in den Schulen sicherzustellen ist.
Aus unserer Sicht kann die bisherige Reinigung nicht den besonderen Anforderungen in der
Corona-Situation genügen:
 Die Intervallreinigung sieht nur eine Reinigung alle zwei Tage vor.
 Die Leistungswerte sehen zu viele Quadratmeter in einer zu geringen Zeit vor.
Seit Langem fordert der Personalrat die Herabsetzung der Leistungswerte, um eine
qualitativ höherwertige Reinigung zu erzielen. Die von den Nutzer*innen der Räume
letztlich als schlecht befundene Reinigungsleistung fällt auf die Reinigungskräfte
zurück. Unseres Erachtens kommt mit der Vereinbarung derartiger Reinigungsleistung
zudem eine mangelnde Wertschätzung den Reinigungskräften und ihrer letztlich sehr
grundlegenden und wichtigen Tätigkeit zum Ausdruck.
 In diesem Zusammenhang ist auch die seit 2005 von den Verantwortlichen aus
Kostengründen vereinbarte „befriedigende Qualität der Reinigungsleitung“ zu nennen.
Unser Vorschlag wäre eine Reinigung auf der Basis der Hygienevorschriften zu organisieren
und bereits bestehende Verträge mit Dritten dahingehend anzupassen mit z. B.:
 täglicher Reinigung der genutzten Räume und Sanitäranlagen,
 Herabsetzung der Leistungswerte
 für eine gute Qualität der Reinigungsleistung und damit verbunden
 Wertschätzung der Reinigungskräfte und Aufwertung ihrer Leistungen
Der damit einhergehende Mehraufwand an Personal und Kosten sollte es aus unserer Sicht
für die Gesundheit aller Beteiligten in dieser enorm schwierigen Zeit und zur Bewältigung
dieser Krise wert sein, investiert zu werden.
Da aktuell weder Hände- und Flächendesinfektionsmittel sowie geeignete / zugelassene
Reinigungsmittel und -geräte zur Verfügung stehen, haben wir einen erhöhten
Gesprächsbedarf.
Die Vereinbarung eines zeitnahen Termins würden wir sehr begrüßen.
Aufgrund der Brisanz dieser Angelegenheit, erlauben wir uns dieses an Sie gerichtete
Schreiben an die Verantwortlichen der Immobilienwirtschaft, den Fachdezernenten Herrn
Stadtrat Rybicki, den Personaldezernenten Herrn Stadtrat Uhr sowie an die Fraktionen im Rat
weiterzuleiten.

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt zudem folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

zu dem Brief des Personalrates vom 20.04.2020 an Herrn Stadtdirektor Stüdemann, der die
Grundlage für den Stellungnahmewunsch der Fraktion darstellt, haben die Verwaltung
(Beigeordnete und betroffene Fachbereiche) und der Personalrat einvernehmlich einen
Verfahrensweg abgestimmt. Dem Wunsch der Fraktion folgend informiere ich Sie über die
verabredeten Punkte:

 Nach dem abgestimmten Hygieneplan sind Desinfektionen nicht notwendig.
 Es erfolgen eine tägliche Reinigung sowie eine Reinigung der Kontaktflächen.
 Zwischenreinigungen erfolgen nicht.
Mit den Schulen wurde kommuniziert, dass der Hygieneplan mit den bestehenden Ressourcen
umgesetzt werden kann, wenn nur 30 – 50 % der Flächen genutzt werden. Schulen, die mehr
Flächen benötigen, müssen den Bedarf anmelden. Insbesondere von den Berufskollegs wurde
bereits ein Mehrbedarf gemeldet, dieser wird zurzeit durch ANÜ-Kräfte abgedeckt (ANÜ=
Rahmenvertrag über Arbeitnehmerüberlassung als Ersatz für eigene Reinigungskräfte bei
Ausfall).
Die Ressourcen der Gebäudereinigung müssen sukzessive an die höheren Anforderungen des
Hygieneplans angepasst werden, um zu vermeiden, dass der Schulbetrieb wegen fehlender
Ressourcen in der Gebäudereinigung nicht ausgeweitet werden kann. Es besteht daher
Einvernehmen zu den folgenden kurzfristigen Maßnahmen zur Erhöhung der Ressourcen in der Eigenreinigung:
- Der Personalrat trägt einen flexiblen Einsatz von Reinigungskräften mit. Es sollen daher
objektspezifisch die vorhandenen Ressourcen den Bedarfen angepasst werden.
- Bei Bedarf können die täglichen Stunden der Reinigungskräfte auf freiwilliger Basis im
Wege der Mehrarbeit um maximal 1 Stunde und auf maximal 6 Stunden erhöht werden.
Nach einer Umfrage bei den Beschäftigten ist dazu ein Großteil der Reinigungskräfte
bereit. Hierzu wird ein Mitbestimmungsverfahren (Personalrat) eingeleitet.
- Unbesetzte Planstellen der Gebäudereinigung sollen unverzüglich extern wieder besetzt
werden. Nach Informationen des Personalrates stehen auf Grund von Entlassungen bei
privaten Firmen Reinigungskräfte zur Verfügung.
- Unbesetzte Planstellen in der Reserve der Gebäudereinigung (insgesamt 20 Planstellen)
sollen unverzüglich extern wieder besetzt werden.
Die mittelfristigen Maßnahmen zur Erhöhung der Ressourcen (zusätzliche Einstellungen oder
Vergaben) werden jetzt vorbereitet, so dass sie im Bedarfsfall bis zum Ende der Sommerferien 2020 zur Verfügung stehen.
In fremdgereinigten Schulen wurden die Rahmenvertragsfirmen aufgefordert, den Hygieneplan anzuwenden und bei Bedarf ebenfalls die Ressourcen zu erhöhen.

Der Ausschuss für Personal und Organisation ist sich einig, den Vorgang ebenfalls dem
Schulausschuss vorzulegen.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur
Kenntnis.“
Der Schulausschuss nahm die Überweisung aus dem Ausschuss für Personal und Organisation zur Kenntnis.


zu TOP 4.3
Aufbereitung der Daten zur Zustandsbeurteilung des Immobilienbestandes im Schulportfolio
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16332-19-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… dem Beschluss des Ausschusses entsprechend wird die Anregung aufgenommen und die künftige Berichterstattung über die Zustandsbeurteilungen wird um konkrete Maßnahmenvorschläge erweitert.

Die Ergebnisse der Zustandsbeurteilungen und die Kostenkennwerte geben, wie in der Vorlage „2. Bericht zur Zustandsbeurteilung des Immobilienbestands für das Schulportfolio der Stadt Dortmund“ (Drucksache Nr. 15484-19) bereits dargestellt, nur erste Erkenntnisse und Hinweise für Handlungsmaßnahmen bzgl. zukünftiger Instandhaltungsbedarfe je betrachtetem Objekt und nach Dringlichkeit wieder. Die konkreten Maßnahmenplanungen inkl. der zu ermittelten Kostenrahmen werden dann sukzessive sowohl in der gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste (BeMa) als auch bei den Haushaltsplanaufstellungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen berücksichtigt. Sie fließen entweder in Projektentwicklungen zu einem Standort bzw. zu einem Gebäude ein oder lösen einzelne Baumaßnahmen aus.

Die Verwaltung wird bei künftigen Berichten zur Zustandsbeurteilung zu jedem betroffenen Schulgebäude den Zusammenhang zur gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste (BeMa) darstellen und mögliche Maßnahmen benennen.“

Frau Dr. Goll dankte der Verwaltung.

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.









5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 5.1
Kommunales Förderprogramm des GKV-Bündnisses für Gesundheit
Einsatz von Präventionsmitteln zum Aufbau gesundheitsförderlicher Strukturen in Lütgendortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17077-20)

Frau Löffler bat darum, die Vorlage der Bezirksvertretung Lütgendortmund zur Kenntnis zu geben.

Frau Dr. Goll bat um Information zu:
Es handele sich um 7 Schulen aus dem Stadtbezirk. Sie könne sich vorstellen, dass es
solche Problemlagen auch an anderer Stelle gebe.
Förderung des Wassertrinkens an Grundschulen. Es habe bereits vor einiger Zeit einen
Prüfauftrag dazu an die Schulverwaltung gegeben, bisher gebe es dazu keine Rück-
meldung.
Klasse2000. Sie erinnerte an einen Beschluss dazu, städtische Mittel mehr zu nutzen und
das Programm weiter zu verbreiten.

Herr Hagedorn erklärte, Gesundheit an Schulen sei immer Thema, dazu Ernährung und gesundes Trinken. Die Verwaltung prüfe derzeit, welches Konzept zum Wassertrinken das bestmögliche sei. Das Gesundheitsamt habe seinen Gesundheitsbericht erstellt und die Fachbereiche tangieren immer das Thema Schule. Aus diesem Grund sei die Arbeitsgruppe entstanden.
Das Bildungsnetz mit dem Schulministerium habe durch Unterschrift des Oberbürgermeisters die Federführung für diese Bereiche an die Schulverwaltung delegiert. Es gehe um die Steuerung des gesamten Bildungsmanagements und die Verwaltung arbeite an der Umsetzung.

Frau Landgraf forderte ebenfalls die Stellungnahme der Verwaltung zum Thema Wasser an Grundschulen.


Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung (FDP/Bürgerliste), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen der Umsetzung des verabschiedeten Gesundheitszieles einen für drei Jahre befristeten Einsatz einer*s Koordinators*in für die schulische Gesundheitsförderung. Das Gesundheitsamt wird beauftragt eine entsprechende Organisationsverfügung zu fertigen. Das Personal- und Organisationsamt wird beauftragt das Verfahren für die externe Einstellung durchzuführen.


zu TOP 5.2
Zukunftsprogramm Dortmund - Überprüfung der Aufgaben und Leistungen der Dortmunder Stadtverwaltung im Kontext des demografischen Zukunftsszenarios 2030, hier: Abschlussbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17090-20)

Frau Dr. Goll fragte nach dem 2. Bildungsbericht, der in der Vorlage erwähnt werde.

Herr Hagedorn erklärte, dass der 2. Bildungsbericht bereits erledigt sei. Der 3. Bericht sei angekündigt, man habe sich ja darauf verständigt, immer ein Schwerpunktthema zu behandeln. Das sei in diesem Fall das Thema „Digitales“ und soll nach den Sommerferien vorgestellt werden.


Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Abschlussbericht „Zukunftsprogramm Dortmund – Überprüfung der Aufgabe und Leistungen der Dortmunder Stadtverwaltung im Kontext des demografischen Zukunftsszenarios 2030“.


zu TOP 5.3
Musterresolution des Deutschen Städtetages: "Agenda 2030 - Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17321-20)

Herr Dingerdissen fragte nach, welchen konkreten Vorteil die Stadt Dortmund durch diese Musterresolution habe, wenn man berücksichtige, dass Städte wie Juist dabei seien und „größere Gemeinden“ angesprochen würden.

Herr Hagedorn erklärte, das Thema sei als Schwerpunktthema in diesem Jahr im Fachbereich Schule festgelegt worden. Aufgrund der gegenwärtigen Situation konnten vieles nicht gemacht werden. Als Fachamt sei man beteiligt, er könne jedoch keine Auskunft über den Gesamt-Antrag geben.


Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund bekennt sich zur in Anlage 1 beigefügten Musterresolution des Deutschen Städtetages „Agenda 2030 – Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ und bittet Herrn Oberbürgermeister Ullrich Sierau diese zu unterzeichnen.



6. Anträge / Anfragen

zu TOP 6.1
Planungen für Berufskollegs
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17530-20)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„… die CDU-Fraktion im Schulausschuss bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 03. Juni 2020 sowie um Beantwortung der nachfolgenden Fragen durch die Verwaltung.
1. Wann ist mit dem Zwischenbericht der Verwaltung zur Schulentwicklungsplanung für den Bereich der Berufskollegs zu rechnen?
2. Plant die Stadt den Bau neuer, zusätzlicher Berufskollegs?
3. Welches Berufskolleg zieht die Verwaltung warum zur Ansiedlung am Dortmunder Hafen in Betracht?
4. Welches Berufskolleg soll warum im nördlichen Bahnhofsbereich (s. Pressemitteilung VV vom 21.04.2020) angesiedelt werden?

Begründung
Der Zwischenbericht zur Schulentwicklungsplanung für den Bereich der Berufskollegs ist von der Verwaltung bislang den politischen Gremien noch nicht vorgelegt worden. Gleichwohl häufen sich in den jüngsten Beschlussvorlagen zu verschiedenen städtebaulichen Großprojekten im Stadtgebiet Informationen zu geplanten Berufskolleg-Standorten. Im Falle der Vorlage „Quartiersentwicklung Nördliche Speicherstraße am Schmiedinghafen“ (Drs. Nr.: 16526-20) wurde eine solche Ansiedlung relativ konkret skizziert. In einer Pressemitteilung des Verwaltungsvorstandes vom 21.04.2020 wurde nun erneut die Ansiedlung eines Berufskollegs an anderer Stelle angedeutet. Dieses soll im Rahmen der städtebaulichen Neuplanung des nördlichen Areals des Hauptbahnhofes dort einen neuen Standort finden.

Als zuständiger Fachausschuss ist der Schulausschuss zeitnah über die Entwicklung der Schülerzahlen und den aktuellen Stand der Planungen seitens der Verwaltung in Kenntnis zu setzen.“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


zu TOP 6.2
Sachstand zum DigitalPakt Schule
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17673-20)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17673-20-E1)

Es lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP der SPD-Fraktion vor:

„… mit Vorlage vom 07.11.2019 (DS-Nr. 15550-19) hat die Verwaltung der Politik ihre Planung zur Umsetzung des „DigitalPakts Schule“ vorgestellt. Fast 40 Millionen Euro erhält die Stadt für die Umsetzung des Projekts. Eine erste Berichterstattung sollte erst im Dezember 2020 erfolgen. Das ist angesichts der im Rahmen der Corona-Krise offensichtlich geworden Defizite nicht mehr angemessen.

Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um Beantwortung der nachfolgend Fragen


· Sind die geforderten Stellen für das Jahr 2020 eingerichtet und besetzt?

· Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung?


o Liegt man noch im Plan?

o Sind die geplanten Mittel für 2020 verausgabt worden?

Zudem bittet die SPD-Fraktion um Beratung und Beschlussfassung folgenden Antrages:

Die Corona-Krise zeigt deutlich die Defizite im digitalen Bereich von Schulen. Neben der notwendigen Beschaffung von Hard- und Software wird die Verwaltung gebeten, die Lehreraus- und Weiterbildung sowie die Erstellung von Konzepten erheblich zu beschleunigen.“

Herr Liskatin erläuterte kurz den Antrag seiner Fraktion.

Die Vorsitzende wies auf die Zuständigkeit der Bezirksregierung bzgl. der Lehrerfortbildung hin.

Herr Hagedorn führte aus, dass das Thema Digitalisierung derzeit viel diskutiert werde. Die Verwaltung sei dabei, die Digitalisierung schneller voran zu treiben, was jedoch auch abhängig von Förderfristen sei. Man könne Zwischenberichte vorsehen, das könne er heute aus dem Ausschuss mitnehmen.

Die Vorsitzende erklärte, die Fragestellung an die Bezirksregierung Arnsberg weiter zu leiten.

Herr Dingerdissen sprach ebenfalls die sogen. Inneren Schulangelegenheiten an, die die Bezirksregierung ungerne diskutiere bzw. beantworte.

Herr Klösel führte aus, dass die Lernmittelfreiheit auch auf die technische Ausrüstung der Schülerinnen und Schüler ausgedehnt werden müsste. Das sei allerdings Sache der Landesregierung.

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.

Die Fragestellung zur Lehreraus- und Weiterbildung wird durch den Fachbereich an die Bezirksregierung Arnsberg weiter geleitet.


zu TOP 6.3
Digitales Lernen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17674-20)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17674-20-E1)

Es lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag mit der Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

„… ergänzend zu bestehenden Förderungen für die digitale Bildung wird von der Bundesregierung aktuell digitales Lernen zusätzlich gefördert. Pro Kind soll nach dem Beschluss zum „Digitalen Lernen“ ein Betrag von 150 Euro zur Verfügung stehen. Es soll die Ausstattung der Schulen gefördert werden, die für die Erstellung professioneller online-Lehrangebote erforderlich ist. Von der Landesregierung sind leider noch keine Aussagen zu finden, daher bittet die SPD-Fraktion die Verwaltung um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:


· Wie bereitet sich die Verwaltung derzeit vor?

· Wie wird die Bedürftigkeit eines Kindes definiert?

· Wie viele bedürftige Kinder gibt es demnach in Dortmund?

· Wie hoch ist ein (geschätztes) Delta zwischen bedürftigen Kindern und Kindern, die dennoch keine Endgeräte zur Verfügung haben? Wie soll diesen Kindern geholfen werden?

· Wie viele Endgeräte stehen aktuell für die Kinder in Dortmund zur Verfügung?

· Sind es einheitliche Endgeräte (gleicher Stand von Hard-/Software)? Gerade hier gibt es, aus unserer Sicht auch berechtigte, Kritik von Lehrer*innen und Eltern.

· Wer wird wie die Wartung/Reparatur von Hard- und Software übernehmen? Wie wird der Support bei Fragen organisiert?

· Wie werden die Lehrer*innen vorbereitet?

· Endgeräte sind das eine. Gibt es geeignete (einheitliche) Lernplattformen an den Dortmunder Schulen?“


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


zu TOP 6.4
Reinigung an Schulen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17685-20)

Der TOP wurde von der Fraktion B‘90/Die Grünen zurückgezogen.


zu TOP 6.5
Corona-Tests
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17690-20)

Der TOP wurde von der CDU-Fraktion zurückgezogen.






Die Vorsitzende dankte für die Mitarbeit am heutigen Tag und schloss die öffentliche Sitzung um 16.25 Uhr.








A l t u n d a l – K ö s e A l b r e c h t – W i n t e r h o f f F ä r b e r
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin