Niederschrift

über die 28. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


am 21.03.2007
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:05 - 18:40 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Herr RM Hengstenberg, Vorsitzender (CDU)


Herr RM Follert (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Horitzky (CDU)
Herr RM Mause (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pisula (CDU)
Herr sB Hedtke (CDU)
Herr sB Rüding (CDU)
Herr RM Berndsen (SPD)
Frau RM Falkenstein-Vogler (SPD)
Herr RM Schreurs (SPD) i. V. für Herrn RM J. Fischer
Herr RM Harnisch (SPD)
Frau RM Dr. Hetmeier (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Herr RM Ollech (SPD)
Herr RM Borris (SPD) i. V. für Frau RM Poschmann
Herr RM Schilff (SPD)
Frau RM Schnittker (SPD)
Herr RM Spieß (SPD) i. V. für Frau RM Weyer
Frau RM Zupfer (SPD)
Frau RM Pohlmann-Rohr (B’90/Die Grünen)
Frau RM Reuter (B’90/Die Grünen)
Herr RM Tönnes (B’90/Die Grünen)
Herr RM Gerber (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Becker (Fraktion FDP/Bürgerliste) i. V. für Herrn RM H. Fischer
Herr RM Thieme (DVU)

2. Beratende Mitglieder:

Herr RM Münch


Herr RM Prof. Richter – Linkes Bündnis
Herr sE Schröder - Seniorenbeirat
Herr sE Tigges - Ausländerbeirat
Herr Prof. Dr. Finke – Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Frau Hüser - Beschäftigtenvertreterin der Friedhöfe Dortmund
Frau Schmidt – Aktionskreis „Der behinderte Mensch in Dortmund“
Herr Lenfert - Polizeipräsidium Dortmund

3. Verwaltung:

Herr StD Sierau – 6/Dez.


Herr Pompetzki – 6/Dez.-Büro
Herr Appel – 6/URBAN II
Herr Dr. Grote - 60/AL
Herr Wilde - 61/AL bis TOP 3.6
Herr Nickisch – 61/stv. AL ab TOP 3.7 bis TOP 3.19
Herr Hofmeister - 63/AL
Herr Neuhaus- 64/AL
Herr Limberg – 65/BL
Herr Jücker – 65/4 GO
Herr Funke – 65/FM
Herr Keune - 66/AL
Herr Blume - 67/AL
Herr Heynen – 68/stv. WL
Frau Bertram – 68/GB 1-1
Herr Schließler - 69/AL
Herr Blanke-Bartz – 8/dortmund-project
Frau Fichtenau – StA 01
Frau Skodzik – StA 01

4. Gäste:

Herr Neidhardt – Planungsbüro „landschaft planen bauen“ in Dortmund (zu TOP 12.3)
Frau Schulte-Bories – Verbraucherzentrale Dortmund (zu TOP 10.3)
Herr Mahlich – Verbraucherzentrale Dortmund (zu TOP 10.3)


Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 28. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 21.03.2007, Beginn: 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Regionale Kooperation in der räumlichen Planung und Entwicklung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07464-07)

3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

3.1 Novelle des Baugesetzbuches 2007
Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07703-07)

3.2 Stadtumbau Rheinische Straße - Dortmunder U
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07770-07)

3.3 Bauleitplanung; Bebauungsplan InN 215n - Eisenstraße, Teilbereich Westfaleneinkaufszentrum -
hier: Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen, Satzungsbeschluss, Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07792-07)

3.4 Stadterneuerung Ortskern Aplerbeck - 2. BA Köln-Berliner-Straße - Ausführungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07804-07)

3.5 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 223 - In der Heide -
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07735-07)

3.6 Bauleitplanung; 7. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) - Wohnbebauung nordöstlich Höchstener Straße - und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Hö 261 - Einkaufszentrum Höchstener Straße - (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Hö 202)
hier: Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches des VEP Hö 261, Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer aktualisierten Begründung zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, Feststellungsbeschluss zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum VEP Hö 261, Satzungsbeschluss zum VEP Hö 261, Beschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07829-07)

3.7 Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 131 - Gneisenau-Allee -;
hier: Information zur Weiterführung des Verfahrens
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07830-07)

3.8 Stadtumbau West - Netzwerkbeitritt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07768-07)

3.9 Bebauungsplan Scha 102 - Gleiwitzstraße -; hier: Grundstück Gemarkung Kirchderne, Flur 5, Flurstück 306;
(Eingabe der Frau Barbara Srocka, Lindbreiteweg 25, 44225 Dortmund, vom 16.01.2001 an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden sowie erneute Eingabe vom 30.08.2005)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07379-06)

3.10 Wettbewerb Volkswohlbund Versicherung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07754-07)

3.11 "Bauvorhaben Beratungs- und Kompetenzzentrum Bau, Rosemeyerstraße 14 – ehem. Eugen-Boss-Gelände"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07822-07)

3.12 Bauleitplanung; 1. Änderung des Bebauungsplans Mg 159 -Güterverkehrszentrum (GVZ) Dortmund-Ellinghausen-; hier: I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplans Mg 159 -GVZ Dortmund-Ellinghausen-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07693-07)

3.13 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 264 - Feuerwache Zillestraße - (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Hö 111 sowie des Bebauungsplanes Hom 134 durch eine planexterne Ausgleichsfläche)
hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung - Offenlegungsbeschluss -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07745-07)

3.14 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Hö 252 - Teil A - "Seequartier" nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Dortmund-Hörde
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07894-07)
- Vorlage an die Bezirksvertretung

3.15 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Hö 252 - Teil B - "Wohnbebauung Nordufer" - nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Dortmund-Hörde
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07895-07)
- Vorlage an die Bezirksvertretung

3.16 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Hö 252 - Teil C - "Südufer" - nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Dortmund-Hörde
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07896-07)
- Vorlage an die Bezirksvertretung

3.17 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen;
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage "nördlich Hannöversche Straße/verlängerte Berliner Straße" in Dortmund, Stadtbezirk Innenstadt-Ost nach § 125 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III/FNA 213-1)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07948-07)
- Vorlage an die Bezirksvertretung

3.18 Bau- und Planungsvorhaben entlang der B1
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08126-07)

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

4.1 Errichtung eines Wohnhauses mit 31 WE, einem Ladenlokal und einer Tiefgarage auf dem Grundstück Ostwall 56, Gemarkung Dortmund, Flur 4, Flurstück 390
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07743-07)

4.2 Stellplätze Rheinische Straße
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08089-07)

5. Angelegenheiten des Hochbaus

5.1 Fachraumerneuerung Helene-Lange-Gymnasium, Am Hombruchsfeld 55 a, 44225 Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07500-07)

5.2 Erweiterung des Schulgebäudes der Aplerbecker-Mark-Grundschule, Schwerter Str. 269 in 44287 Do-Aplerbeck
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07254-06)

5.3 5 Mio € Energiesparprogramm
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07827-07)

6. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

6.1 Reinigung aus einer Hand
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 07802-07)
Der Vorschlag zur Tagesordnung wurde zur Sitzung am 28.02.2007 versandt.

Hierzu lag zur Sitzung am 28.02.2007 vor:
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 07802-07-E1)

7. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

7.1 Vorstellung Ausbau Bahnhof Kampstraße
- mündlicher Bericht -

8. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

8.1 Masterplan Wohnen - Bericht zum inhaltlichen Verfahrensstand des Masterplanprozesses
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07386-06)
Die Vorlage wurde zur Sitzung am 24.01.2007 versandt und in der Sitzung vertagt.

Hierzu lagen zur Sitzung am 28.02.2007 vor:
- Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 31.01.2007
- Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus der öffentlichen Sitzung vom 27.02.2007

9. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

9.1 4. Quartalsbericht 2006 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung "Friedhöfe Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07752-07)

10. Angelegenheiten des Umweltamtes

10.1 Umsetzung Landschaftspläne
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07794-07)
Der Vorschlag zur Tagesordnung wurde zur Sitzung am 28.02.2007 versandt.

Hierzu lag zur Sitzung am 28.02.2007 vor:
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 07794-07-E1)

10.2 Realisierung von Maßnahmen der Landschaftsplanung; I. Quartalsbericht 2007
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07722-07)

10.3 Jahresbericht 2006 und Ausblick 2007 der Abfall- und Umweltberatung der Verbraucherzentrale NRW in Dortmund
- Zusätzlich: mündlicher Bericht durch die Verbraucherzentrale -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08064-07)

10.4 Oberlauf des Hörder Bachs
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08125-07)

11. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

12.1 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
Neubau Café Nordmarkt - Baubeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07373-06)

12.2 Handlungsprogramm des Familien-Projektes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07418-07)
Die Vorlage wurde zur Sitzung am 24.01.2007 versandt und in der Sitzung vertagt.

Hierzu liegen vor:
- Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 28.02.2007
- Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 31.01.2007

12.3 Freianlagenplanung und Gestaltfamilie - PHOENIX See
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07918-07)

12.4 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II Dortmund Nordstadt
Projekt 1.1.1 Erlebniswelt Fredenbaum - Big Tipi -
hier: II. Bauabschnitt - Erhöhung des Kostenrahmens
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07933-07)

13. Anfragen

13.1 Kosten der 10- jährigen städtischen Planungen für das Ufo und 3do
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 08043-07)


Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Hengstenberg - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.

Herr StR Steitz und Herr StR Pogadl haben sich zur heutigen Sitzung entschuldigen lassen.

Herr RM Hengstenberg spricht anschließend das Gespräch an, das am 28.02.2007 mit den Dezernenten und den Fraktionssprechern u. a. wegen der Struktur der Tagesordnung stattgefunden hat.
Herr StD Sierau hat nachträglich, da er am 28.02. an dem Gespräch nicht teilnehmen konnte, darum gebeten, den Punkt der „Dezernatsübergreifenden Aufgaben“ als TOP 3 direkt hinter die „Angelegenheiten von besonderer Bedeutung“ – TOP 2 – zu setzen.
Diesem Vorschlag möchte Herr RM Hengstenberg folgen, da es sich bei den dezernatsübergreifenden Angelegenheiten in der Regel um Ratsvorlagen handelt und häufiger gerade zu diesen Punkten Externe eingeladen werden, die in der Reihenfolge in der Regel nach vorn gezogen werden. Das bedeutet, dass ab 02.05.2007 die Tagesordnungen entsprechend angepasst werden.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr RM Thieme benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Herr Hengstenberg weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Herr RM Hengstenberg gibt an, dass Herr RM Münch im Wege der Dringlichkeit darum bittet, die Tagesordnung um den Vorschlag zur TO Sachstand und weiteres Vorgehen zur Bahnhofsneugestaltung (ehemals 3do) (Drucksache-Nr.: 08171-07) zu erweitern. Herr RM Münch begründet die Dringlichkeit seines Antrages.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt einstimmig die Dringlichkeit ab, so dass der Vorschlag zur Tagesordnung des Herrn RM Münch nicht in die Tagesordnung aufgenommen wird.

Herr RM Harnisch schlägt vor, den Tagesordnungspunkt 12.3 Freianlagenplanung und Gestaltfamilie - PHOENIX See (Drucksache Nr.: 07918-07) aufgrund seiner Wichtigkeit vorzuziehen.

Herr RM Hengstenberg macht zusätzlich den Vorschlag, auch TOP 10.3 Jahresbericht 2006 und Ausblick 2007 der Abfall- und Umweltberatung der Verbraucherzentrale NRW in Dortmund, - Zusätzlich: mündlicher Bericht durch die Verbraucherzentrale - (Drucksache Nr.: 08064-07) vorzuziehen, da hierzu der Abfall- und Umweltberater und die Leiterin der Verbraucherzentrale gekommen sind.

Mit beiden Vorschlägen ist der Ausschuss einverstanden.

Frau RM Reuter bittet, den TOP 3.1 Novelle des Baugesetzbuches 2007, Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte (Drucksache Nr.: 07703-07) wegen Beratungsbedarfs der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am 02.05.2007 zu behandeln und die Vorlage Handlungsprogramm des Familien-Projektes (Drucksache Nr.: 07418-07) zu TOP 12.2 an den Rat durchlaufen zu lassen.

Diesen Vorschlägen folgt der Ausschuss.

Herr RM Gerber zieht im Namen der Fraktion FDP/Bürgerliste den Vorschlag zur Tagesordnung „Stellplätze Rheinische Straße“ (Drucksache Nr.: 08089-07) - TOP 4.2 – zurück.

Außerdem bittet die Verwaltung, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um die Vorlage Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InW 217 - Rheinische Straße, Teilbereich West – (zugleich teilweise Änderung des Durchführungsplanes 18), hier: Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur teilweisen Änderung des Durchführungsplanes 18, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung (Drucksache Nr.: 08220-07) zu erweitern.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Umwelt erkennt einstimmig die Dringlichkeit an, so dass die Vorlage als TOP 3.19 in die Tagesordnung aufgenommen wird.

Die Tagesordnung wird mit den genannten Änderungen und der Erweiterung festgestellt.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Regionale Kooperation in der räumlichen Planung und Entwicklung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07464-07)
- Zusatz-/Ergänzungsantrag zum Tagesordnungspunkt der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 19.03.2007 (Drucksache Nr. 07464-07-E1)

Herr RM Pisula spricht sich für die CDU-Fraktion für eine engere Verzahnung mit den Nachbargemeinden aus. Den Masterplan Ruhr sieht er eher kritisch.

Auch Herr RM Becker begrüßt die Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen. Für die Fraktion FDP/Bürgerliste sei wichtig, dass hier auch die Opposition vertreten sei, um ein politisches Gleichgewicht herzustellen. Folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste liegt daher zur Sitzung vor:
„Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen spricht sich dafür aus, als Vertreter der Lenkungsgruppe für die Initiative „das ruhrtal“ neben dem Stadtdirektor den Vorsitzenden des AUSW als stimmberechtigtes Mitglied zu benennen.“

Herr RM Harnisch stimmt für die SPD-Fraktion der Vorlage zu und erklärt, dass im Rat Herr RM Schilff für die Lenkungsgruppe der regionalen Initiative „das ruhrtal“ vorgeschlagen werden wird, um die Interessen der Stadt Dortmund zu vertreten.

Auch Frau RM Reuter befürwortet im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die regionale Zusammenarbeit.

Herr RM Follert erkennt bei den einzelnen Themen an verschiedenen Stellen Überlappungen und meint, dass Synergien möglich sein müssten. Er gibt an, dass im Rat am 29.03.2007 als Vertretung für die Lenkungsgruppe der regionalen Initiative „das ruhrtal“ Herr RM Pisula benannt werden wird.

Herr RM Hengstenberg macht abschließend den Vorschlag, über die Namensvorschläge im Rat am 29.03.2007 zu entscheiden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste bei Stimmenthaltung der DVU folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zur regionalen Kooperation in der räumlichen Planung und Entwicklung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Fortführung der laufenden Kooperationsprozesse.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass sich die Stadt Dortmund auch zukünftig mit bis zu 66.000,- € jährlich an den verschiedenen regionalen Kooperationsprojekten finanziell beteiligt (Kosten für regionale Geschäftsstellen, Gutachten, Veranstaltungen, Publikationen u.a.m.). Die Finanzierung erfolgt im Amtsbudget des StA 61.
Der Rat der Stadt Dortmund benennt ein Ratsmitglied sowie eine Vertretung für die Lenkungsgruppe der regionalen Initiative „das ruhrtal“.

zu TOP 12.3
Freianlagenplanung und Gestaltfamilie - PHOENIX See
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07918-07)
- Pläne zur Wege-/Platzgestaltung Hafenpromenade/Plätze/“Sichtachse“ (zwischen Fassstrasse und See) (Drucksache Nr. 07918-07-E1)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 20.03.2007

Herr RM Hengstenberg weist darauf hin, dass an der Planung vier Planungsbüros beteiligt waren. Es handelt sich um
- Bjoernsen beratende Ingenieure – Wasserbau
- landschaft planen bauen - Freianlagenplanung, Landschaftsbau
- Masuch + Olbrich, Strassen- und Erschließungsplanung sowie

- Planungsbüro Laukhuf, Gestaltungsplanung für Erschließungsanlagen.

Herr Neidhardt vom Planungsbüro "landschaft planen bauen" gibt einen Überblick über die Freianlagenplanung und Gestaltfamilie anhand einer Präsentation per Beamer. Hierzu wird auf die Unterlagen zu den Ergebnissen der Vorentwurfsplanung zur Großgrüngestaltung, zur Beleuchtung, zum Mobiliar, zur Wege- und Platzgestaltung, zu den Ufereinfassungen, zur Entwässerung, zu den Brückenentwürfen, zum Kulturinsel-Entwurf und zur landschaftsplanerischen Gestaltung Seeuferpark und Landschaftsbauwerk hingewiesen.

Frau Schmidt bedankt sich, dass das Behindertenpolitische Netzwerk frühzeitig an der Wegeplanung beteiligt wurde. Sie meint, dass aufgrund der frühzeitigen Einbindung dieses Gebiet eines werden könnte, in dem sich auch mobilitätseingeschränkte Menschen wohlfühlen werden.

Herr Neidhardt erklärt auf die Frage des Herrn RM Becker zu den Kosten für das Mobiliar und die Beleuchtung, dass diese derzeitig geprüft und konkretisiert werden.
Zu seiner Nachfrage, ob nur hohe Bäume gepflanzt werden, gibt Herr Neidhardt an, dass an wichtigen Stellen höhere Bäume gepflanzt werden, z. B. am Hafen Hörde, an anderen Stellen werden es kleinere Gehölze sein.

Frau RM Falkenstein-Vogler findet das Konzept überzeugend, gibt aber zu bedenken, dass Bäume erster und zweiter Ordnung gepflanzt werden sollen, die ggf. die Sichtbeziehungen zerstören könnten.
Zum Möblierungskonzept bittet sie darum, nur Sitzgelegenheiten mit Rückenlehne vorzusehen, da sonst keine Aufenthaltsqualität entstehen könnte. Es sollte überlegt werden, Bänke gruppenweise aufzustellen, so dass man nicht immer in eine Richtung schaut, sowie Jugendbänke anzuschaffen. Pollersitze hält sie für zu schmal und eher nur für Kinder geeignet.
Zum Rundweg verweist sie auf den Kemnader Stausee und bittet um großzügigere Wege, ggf. könnten die Radwege auch für Inlineskater frei gegeben werden, so dass die Fußgänger eigene Wege hätten.

Herr Neidhardt erläutert, dass bei den Planungen vorgesehen sei, die Sichtbeziehungen auf jeden Fall frei zu halten. Groß werdende Bäume werden sparsam verwendet werden, so dass er davon ausgeht, dass der See zu sehen sein werde.
Die Emschergenossenschaft hat im Rahmen ihres Planungsraumes am Nordufer bisher Bänke ohne Rückenlehne eingeplant. Im Bereich des Südufers und im Hafen werden Bänke mit Rückenlehne installiert. Auch in der Bezirksvertretung Hörde ist der Wunsch nach Bänken mit Rückenlehne ausgesprochen worden. Diesen Wunsch sowie den Wunsch nach Bänken für Jugendliche nimmt Herr Neidhardt für die weitere Diskussion der Ausstattung im Norduferbereich mit.
Zur Wegebreite informiert Herr Neidhardt darüber, dass im Süduferbereich ein Fußweg von 5 m Breite und am Nordufer von 3,50 m Breite geplant ist. Diese Wege seien z. B. für Skater ungeeignet. Parallel dazu wird im Abstand von einem Meter ein Asphaltweg von 3,50 m Breite für Radfahrer und Inlineskater entstehen.

Herr RM Follert befürwortet, dass ein attraktives Angebot u. a. für Skater geschaffen wird. Für ihn sieht es so aus, als würde die Planung dem Ziel, einen hochwertigen und attraktiven Freizeit- und Wohnstandort zu schaffen, gerecht werden.

Frau RM Pohlmann-Rohr spricht die Fahrradabstellanlagen an, die ihres Erachtens weiterentwickelt werden könnten.

Die Frage nach der Größe der Kulturinsel beantwortet Herr Neidhardt mit 4.800 qm.

Herr sE Schröder macht darauf aufmerksam, dass die Sitzgelegenheiten altersgerecht, ggf. 8 – 10 cm höher, vorgesehen werden sollten.

Auf die Frage des Herrn RM Frank zur Firma Afflerbach stellt Herr Neidhardt dar, dass die Halle stehen bleiben werde, die Wegeplanung wird an der Halle vorbei führen, Sichtschutz ist nicht geplant.

Herr Wilde beantwortet die Frage des Herrn RM Frank zum Einzelhandel damit, dass diese Frage im Zusammenhang mit den Bebauungsplänen und den Nutzungskonzepten zu diskutieren sein wird. Der Schwerpunkt wird auf der Ostseite des Sees im Übergangsbereich zum Hörder Zentrum liegen. Der eigentliche Einzelhandelsschwerpunkt ist das Zentrum Hörde und weiterer Einzelhandel soll nur soweit über die Faßstraße hinaus gehen, wie entsprechende Nutzungen zu versorgen sind, die in Verbindung mit dem See zu sehen sind. Auf jeden Fall werde es Gastronomieeinrichtungen geben.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt den Planungsvorschlägen zur Gestaltung der Freianlagen des PHOENIX See-Projekts zu und beauftragt die Verwaltung die Bemusterung der gestaltprägenden Möblierungselemente und Materialien sicherzustellen.

zu TOP 10.3
Jahresbericht 2006 und Ausblick 2007 der Abfall- und Umweltberatung der Verbraucherzentrale NRW in Dortmund
- Zusätzlich: mündlicher Bericht durch die Verbraucherzentrale -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08064-07)

Herr Mahlich stellt die Arbeit der Verbraucherzentrale vor. Dazu gehören ca. 3.600 persönliche Beratungen in 2006, im Vergleich zu 2005 bedeutet dies eine Steigerung um 30 %. Die Daten und Fakten 2006, verschiedene, in 2006 wichtige Themen sowie der Ausblick für 2007 sind den Unterlagen der Verbraucherzentrale (Drucksache-Nr.: 08064-07) zu entnehmen. Ein ausführlicher Bericht der Verbraucherzentrale wird in der zweiten Maihälfte 2007 erscheinen.

Auf die Frage des Herrn RM Tönnes nach CD-Recycling-Möglichkeiten erklärt Herr Mahlich, dass CDs an allen Recyclinghöfen und in der Verbraucherzentrale abgegeben werden können. Von der Verbraucherzentrale werden sie weitergeleitet an eine Firma, die CDs aufbereitet. Manche Geschäfte nehmen sie auch wieder zurück.

Zur Nachfrage des Herrn RM Tönnes, inwieweit die Verbraucherzentrale Kooperationen mit Wirtschaftsunternehmen eingeht, gibt Frau Schulte-Bories an, dass das Land Nordrhein-Westfalen die Zuschüsse für die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gekürzt habe. In der Geschäftsstelle in Düsseldorf erfolge daher bereits verstärkt seit einigen Jahren eine projektorientierte Ausrichtung, um gezielt Gelder für bestimmte Projekte zu erhalten. In Dortmund besteht ein Vertrag mit der Stadt Dortmund, der Ende 2009 ausläuft. Bereits im Vorfeld werde mit der Stadt Dortmund verhandelt, ob weiterhin ein Interesse an einer Unterstützung der Verbraucherzentrale besteht. Auch in Dortmund wird zusätzlich nach ergänzenden Finanzierungsmöglichkeiten gesucht, was durch den engen Personalstand erschwert wird.

Herr RM Hengstenberg bittet um Angabe der Kürzungen des Landes Nordrhein-Westfalens.

Frau Schulte-Bories wird diese Zahlen nachreichen (siehe Anlage 1 der Niederschrift).

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Jahresbericht 2006 und Ausblick 2007 der Abfall- und Umweltberatung der Verbraucherzentrale NRW in Dortmund zur Kenntnis.


3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

zu TOP 3.1
Novelle des Baugesetzbuches 2007
Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07703-07)
- Stellungnahme zum Tagesordnungspunkt der CDU-Fraktion vom 15.03.2007 (Drucksache Nr. 07703-07-E1)

- Schreiben des Herrn StD Sierau vom 19.03.2007 (Drucksache Nr. 07703-07-E2)

- Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 20.03.2007


Frau RM Reuter meldet im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – Beratungsbedarf an und bittet darum, die Vorlage bis zur nächsten Sitzung zu vertagen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Vorlage und wird sie am 02.05.2007 behandeln.

zu TOP 3.2
Stadtumbau Rheinische Straße - Dortmunder U
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07770-07)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 07.03.2007

- Zusatz-/Ergänzungsantrag zum Tagesordnungspunkt der Faktion FDP/Bürgerliste vom 09.03.2007 (Drucksache Nr. 07770-07-E1)

- Schreiben des Herrn OB Dr. Langemeyer vom 20.03.2007, hier: Aktualisierung der Seiten 8 und 9 der Anlage 2 (Drucksache Nr. 07770-07-E2)


Herr RM Follert lehnt die Vorlage im Namen der CDU-Fraktion ab, da ein Bestandteil des Handlungskonzeptes die Umnutzung des Kellerhochhauses der Brauerei zum Museum ist. Die Aufwertung der Rheinischen Straße wird ansonsten begrüßt. Den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste lehnt er ab.

Herr RM Gerber macht deutlich, dass die Fraktion FDP/Bürgerliste die Intention der Vorlage zum Stadtumbau begrüßt, aber das Museum auch ablehnt. Er begründet anschließend den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste.

Frau Schmidt bittet darum, bei Projekten das Behindertenpolitische Netzwerk frühestmöglich an den Planungen zu beteiligen.

Frau RM erklärt, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Aufwertung der Rheinischen Straße unterstützen möchte. Den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste lehnt sie ab.

Frau RM Lührs betont, dass es bei dieser Vorlage insbesondere um die Menschen in diesem Bereich gehe. Hier bestehe Handlungsbedarf und es gehe nicht nur um Großprojekte.

Herr RM Thieme lehnt für die DVU die museale Nutzung des U-Turms ab. Er befürchtet, dass der ursprüngliche städtebauliche Ansatz weiter nachhaltig zerstört werde.

Herr RM Münch fragt nach Alternativen für den U-Turm, die er bisher nicht gehört habe. Er versteht nicht die Kritik am Antrag der FDP/Bürgerliste, sieht aber die neue Bahnhofsgestaltung nicht im Kontext mit dem Projekt auf der U-Brache.

Herr RM Becker weist darauf hin, dass es sich bei dem im Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste genannten Bereich um einen geografisch und architektonisch zusammenhängenden Bereich handelt.

Herr StD Sierau gibt an, dass für das Bahnhofsumfeld ein Wettbewerb durchgeführt wurde, der relativ kostenintensiv war. Die Voraussetzungen für die Ausdehnung auf den Bereich des Hauptbahnhofes oder seines Umfeldes zusätzlich zu dem im Handlungskonzept bezeichneten Bereich sind derzeitig noch nicht ausreichend klar. Rückblicken erläutert er, dass ein Auftrag an die Verwaltung bestand, u. a. für die Rheinische Straße einen Rahmenplan zu erstellen. Hierzu sollten von der Verwaltung Fördergelder beantragt werden.

Herr RM Harnisch erinnert an einen gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur „Städtebaulichen Entwicklungslinie Rheinische Straße“ aus 2003 (Drucksache-Nr. 04061-03).

Der AUSW lehnt folgenden Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der DVU gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste ab:

“Der AUSW beschließt, dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat folgende, geänderte Beschlussfassung unter Nr. 3 zu empfehlen:

Der Rat beschließt die Durchführung des Realisierungswettbewerbes zur Gestaltung des öffentlichen Raumes für den Bereich des Hauptbahnhofes inklusive der Nordseite, den Platz von Buffalo und Vorplatz U-Turm sowie der Rheinischen Straße (…)

Zudem sind in der Anlage 2 die Teilräume durch den Teilraum „Bahnhofsbereich“ zu erweitern. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Unterlagen zum Wettbewerb entsprechend zu ergänzen.

Zu dem unter Nr. 3 veranschlagten Aufwand von 150.000 € wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob durch die Erweiterung des Wettbewerbes ein (einzuplanender) Mehraufwand entsteht.“

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der DVU dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der
Vorschriften zum Stadtumbau West ein Stadtumbaugebiet zur Durchführung von Stadterneuerungsmaßnahmen für das Gebiet Rheinische Straße vorzubereiten.
2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das integrierte Handlungskonzept mit dem Maßnahmenkatalog zur Kenntnis und beschließt, beides der Vorbereitung eines Stadtumbaugebietes zu Grunde zu legen.
3. Der Rat beschließt die Durchführung des Realisierungswettbewerbs zur Gestaltung des öffentlichen Raumes für den Platz von Buffalo und Vorplatz U-Turm sowie der Rheinischen Straße mit einem Aufwand i.H.v. 150.000 € im Haushaltsjahr 2007. Unter Berücksichtigung der Förderung der Bezirksregierung Arnsberg i. H. v. 75.000 € liegt der städtische Eigenanteil bei 75.000 €.

zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Bebauungsplan InN 215n - Eisenstraße, Teilbereich Westfaleneinkaufszentrum -
hier: Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen, Satzungsbeschluss, Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07792-07)

Frau RM Horitzky begrüßt die Planungen.

Frau RM Dr. Hetmeier sieht in der Vorlage einen guten Anfangspunkt für weitere Entwicklungen am Westfaleneinkaufszentrum.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU dem Rat, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt

I. a) hat die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes InN 215n - Eisenstraße, Teilbereich Westfaleneinkaufszentrum - abgegebene Stellungnahme geprüft und beschließt, dieser aus den unter Pkt. 7 genannten Gründen teilweise zu folgen bzw. teilweise nicht zu folgen,

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

I. b) hat die während eines eingeschränkten Beteiligungsverfahrens abgegebene Stellungnahme geprüft und beschließt, dieser aus den unter Pkt. 8.2 genannten Gründen nicht zu folgen,

Rechtsgrundlage:
§ 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

II. beschließt den Bebauungsplan InN 215n - Eisenstraße, Teilbereich Westfaleneinkaufszentrum (zugleich teilweise Änderung der Bebauungspläne InN 203 und InN 205) - für den unter Punkt 1 genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 23.08.2006 offen gelegten Inhalt, jedoch mit den unter Pkt. 8.6 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungen als Satzung,
Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) und i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

III. beschließt, dem Bebauungsplan InN 215n - Eisenstraße, Teilbereich Westfaleneinkaufszentrum - die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 13.02.2007 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 3.4
Stadterneuerung Ortskern Aplerbeck - 2. BA Köln-Berliner-Straße - Ausführungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07804-07)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 20.03.2007


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umgestaltung der Köln-Berliner-Straße zwischen Ruinenstraße und Rodenbergstraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 550.000 €.

Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn ein Zuwendungsbescheid der Bewilligungsbehörde vorliegt.

zu TOP 3.5
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 223 - In der Heide -
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07735-07)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt

I. die mit dem Änderungs-Entwurf offengelegte Begründung vom 06.02.2006 entsprechend Ziffer 13 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 13.02.2007 der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 223 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.
II. den Anregungen der Tiefbauverwaltung zu folgen und den Änderungsbereich um eine Dreiecksfläche zwischen der Nordseite des Höhenweges und den Grundstücken Höhenweg 18 a – 18 d, um eine Fläche zwischen der Nordseite des Höhenweges und dem Grundstück Wittbräucker Straße 666, um eine Teilfläche westlich Höhenweg 15 sowie um eine Teilfläche südlich Höhenweg 2 d zu erweitern.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 2 und 4a Abs. 3 BauGB.

III. die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 223 für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

zu TOP 3.6
Bauleitplanung; 7. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) - Wohnbebauung nordöstlich Höchstener Straße - und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Hö 261 - Einkaufszentrum Höchstener Straße - (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Hö 202)
hier: Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches des VEP Hö 261, Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer aktualisierten Begründung zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, Feststellungsbeschluss zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum VEP Hö 261, Satzungsbeschluss zum VEP Hö 261, Beschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07829-07)
- Empfehlung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 14.03.2007
- Zusatz-/Ergänzungsantrag des Herrn RM Münch vom 14.03.2007 (Drucksache Nr. 07829-07-E1)
- Zusatz-/Ergänzungsantrag des Herrn RM Münch vom 14.03.2007 (Drucksache Nr. 07829-07-E2)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 20.03.2007

Herr RM Münch begründet seine beiden schriftlichen und seinen mündlich gestellten Antrag.
Er ist der Meinung, dass die Abwägung eines Projektes im Fachausschuss bzw. im Rat geschehen solle.

Herr RM Follert hält es für erforderlich, bei einem länger laufenden Projekt wie diesem ggf. an den erforderlichen Stellen zu modifizieren, wenn sich Änderungsbedarf ergibt. Er spricht sich dafür aus, die Verwaltung zu verpflichten, dort einen Kinderspielplatz einzurichten.

Auch Frau RM Falkenstein-Vogler hält ein Bemühen um einen Spielplatz für zu wenig. Auf dem Höchsten fehle ein hochwertiger Spielplatz. Sie möchte hier der Aussage der Bezirksvertretung Hörde folgen. Auch sollte der Investor gebeten werden, seine frühere Zusage, Räumlichkeiten für eine öffentliche bzw. Vereinsnutzung zur Verfügung zu stellen, einzuhalten.

Herr RM Gerber befürwortet im Namen der Fraktion FDP/Bürgerliste auch die Einrichtung eines Kinderspielplatzes in diesem Bereich.

Frau RM Pohlmann-Rohr fordert auch für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Einrichtung des Kinderspielplatzes in diesem Bereich an einer Stelle, an der er ungefährlich zu erreichen ist, ein.

Herr Prof. Dr. Finke spricht den vorliegenden ablehnenden Beschluss des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde an. Der Beirat habe nichts gegen die Umnutzung eines still gelegten Sportplatzes, er sei aber gegen die Erweiterung des Planbereiches, in dem 18 Einfamilienhäuser gebaut werden und der landschaftlich wertvoll sei. Er kritisiert, dass im Umweltbericht einerseits dargestellt werde, dass es sich um landschaftlich sehr wertvolle Bereiche handelt und dort erhebliche Umwertschutzgüter betroffen sind, andererseits aber gesagt wird, die Umweltgefahren seien „beherrschbar“. Herr Prof. Dr. Finke erklärt, dass es diesen Fachbegriff nicht gibt. An den Unterlagen sei seines Erachtens erkennbar, dass der Umweltgutachter offenbar Antworten auf Fragen gebe, zu denen er nicht befragt wurde. Er gebe Äußerungen zu städtebaulichen Erfordernissen ab.

Herr Wilde merkt an, dass das Problem des geplanten Spielplatzes die sichere Erreichbarkeit sei, denn der Schwerpunkt des Einzugsbereiches des Spielplatzes läge auf der anderen Seite der Höchstener Straße. Er sagt zu, dass die Verwaltung sich um einen Standort auf der anderen Straßenseite bemühen werde. Sobald sich Flächenmöglichkeiten ergeben, werde dort ein Kinderspielplatz errichtet. Zum Umweltbericht erklärt Herr Wilde, dass der Gutachter die städtebauliche und die ökologische Bewertung gegenüberstellen wollte. Die Abwägung sollte seines Erachtens nicht vorweg genommen werden. Bei Vorhaben– und Erschließungsplänen wird der Gutachter vom Vorhabenträger beauftragt, aber er unterliegt der Kontrolle durch die Verwaltung. Das heißt, dass ein Leistungsbild abgestimmt wird und die erarbeiteten Inhalte und die Ergebnisse des Umweltberichtes von der Verwaltung überprüft werden.

Herr RM Thieme geht davon aus, dass der Gutachter zu dem Ergebnis kommt, das der Auftraggeber haben möchte. Er nimmt die Empfehlung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde ernst.

Herr StD Sierau macht darauf aufmerksam, dass bei einer Abwägung ein Interessensausgleich erfolgt, der vom Gutachter vorgenommen worden sei. Er sagt zu, dass die Verwaltung stärker auf die Ausführung der Fachbeiträge achten werde, damit keine Missverstände entstehen können.

Auf die Frage des Herrn Prof. Dr. Finke, ob die Verwaltung nicht den Gutachter bestimmen könne, stellt Herr Wilde heraus, dass es rechtlich möglich wäre, den Gutachter vom Vorhabenträger oder auch von der Verwaltung festlegen zu lassen. Die Absicht des Gesetzgebers war, durch den Vorhaben- und Erschließungsplan die Verwaltung zu entlasten und Aufgaben auf den Vorhabenträger zu übertragen. Wenn ein Umweltbericht von der Verwaltung vergeben würde, müsste u. a. eine Ausschreibung und eine Kostenübernahme durch Dritte erfolgen. Besser sei es, die Ergebnisse dahingehend zu überprüfen, ob sie sauber erarbeitet wurden und nachvollziehbar sind.

Der Antrag des Herrn RM Münch (Drucksache-Nr.: 07829-07-E1), der folgenden Wortlaut hat, liegt vor:
„Der AUSW möge folgende Empfehlung an der Rat beschließen:
Der Rat der Stadt beschließt im Planbereich oder in deren Nähe die Anlage eines Spielplatzes.“
Begründung:
Der Bedarf ist durch den Wunsch von ca. 500 Anwohner nachgewiesen.
Eine soziale Kontrolle ist durch diese Anwohner gewährleistet.“

Dieser Antrag wird vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU abgelehnt.

Folgender Antrag des Herrn RM Münch (Drucksache-Nr.: 07829-07-E2) wird auch einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU abgelehnt:
“1. Der AUSW nimmt mit Befremden zur Kenntnis, dass der für den FNP zuständige Dezernent, diesen erneut schon wieder nach 2 ½ Jahren seit dem FNP- Satzungsbeschluß zu ändern versucht.
2. Der AUSW fordert die Verwaltung auf, erst die im FNP dargestellten Wohnbauflächen zu entwickeln, anstatt die im Landschaftsplan ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiete als neue Wohngebiete zu planen, für die gemäß Umweltbericht <die zu erwartenden Umweltauswirkungen ... insgesamt als erheblich einzustufen> sind.“
3. „Der AUSW nimmt mit Befremden zur Kenntnis, dass bereits im Umweltbericht (Zitat auf S. 27 Absatz 3 der Beschlussvorlage) eine Abwägung vorgenommen wird. Der AUSW stellt fest, dass es nicht die Aufgabe eines Umweltberichtes ist, abzuwägen, und nimmt ebenfalls mit Befremden zur Kenntnis, dass die Verwaltung dies auch noch in der Beschlussvorlage als Begründung für das Vorhaben zitiert.“

Herr RM Münch erhebt mündlich folgenden Zusatzbeschluss, der in Hörde gefasst wurde, zum Antrag:
“I. Die Bezirksvertretung Dortmund – Hörde verzichtet nicht auf einen Spielplatz und
fordert die Verwaltung auf, einen anderen, geeigneten Alternativstandort
nachzuweisen und herzustellen.
II. Es ist sicherzustellen, dass die durch den Investor zugesagten Räumlichkeiten in einer
Größe von 200 qm für eine öffentliche / Vereinsnutzung zur Verfügung gestellt
werden.“
Dieser Antrag wird bei Stimmenthaltung der DVU einstimmig abgelehnt.

Herr RM Münch stellt anschließend mündlich den Antrag, dem folgenden Beschluss des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde zu folgen:
„Der Beirat nimmt die Vorlage einstimmig zur Kenntnis und bekräftigt nochmals seinen, in der Sitzung vom 16.08.06 und 18.10.06, gefassten Beschluss.

Der Beirat lehnt eine Ausweitung der im Flächennutzungsplan beschlossenen Wohnbebauung nach Südosten in den Freiraum entschieden ab. Hier befindet sich das Landschaftsschutzgebiet „Bachtäler der nördlichen Ardey-Abdachung“. Gemäß Umweltbericht zum Bebauungsplan ist das Entwicklungspotenzial als hoch einzuschätzen, da hier der Freiraumentwicklung Vorrang vor der städtebaulichen Entwicklung eingeräumt wird. Die zukünftige Nutzung wird zudem eine Beeinträchtigung der Fauna durch erhöhte Störwirkungen hervorrufen. Mit dem Verlust von 8.000 qm gehölzgeprägter Flächen und ca. 10.000 qm sonstiger Freiflächen gehen Bereiche mit Bedeutung für Lokalklima und Lufthygiene im Untersuchungsraum verloren.

Die Bebauung des brachliegenden Sportplatzes ist im Flächennutzungsplan vorgesehen und wird vom Beirat mitgetragen. Gegen eine alternative Nutzung des Geländes als Einkaufszentrum bestehen keine Bedenken.

Der neue Flächennutzungsplan ist unter Abwägung aller Belange vom Rat der Stadt verabschiedet worden. Eine zusätzliche Inanspruchnahme von Freiraum würde diese Bilanz zu Lasten der Landschaft verschieben.

Im Flächennutzungsplan sind 680 ha Baufläche ausgewiesen, so dass nach Meinung des Beirates nicht nach einem Jahr erneut weitere Flächen nachgeschoben werden müssen, zumal diese in einem Landschaftsschutzgebiet liegen.

In ca. 1,5 km Entfernung existiert bereits das erschlossene Baugebiet „Overgünne“, dessen Potenzial bei weitem noch nicht ausgeschöpft ist. Weiterhin werden im Rahmen des Bebauungsplanes WE 115 in Dortmund-Benninghofen, an der Benninghofer Heide, also auch in unmittelbarer Nähe, weitere 36 Doppelhäuser erstellt.

Der Beirat lehnt entschieden die Ausweitung der zusätzlichen Bebauung im nordöstlichen Teil ab und stimmt der Änderung des Flächennutzungsplanes nicht zu.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt diesen Antrag mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimme der DVU ab.

Beschluss:
Dem Vorschlag des Herrn RM Hengstenberg, dem in Hörde gefassten, nachfolgend genannten Zusatzbeschluss, zu folgen, wird mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der DVU bei Enthaltung der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gefolgt:

“I. Die Bezirksvertretung Dortmund – Hörde verzichtet nicht auf einen Spielplatz und
fordert die Verwaltung auf, einen anderen, geeigneten Alternativstandort
nachzuweisen und herzustellen.
II. Es ist sicherzustellen, dass die durch den Investor zugesagten Räumlichkeiten in einer
Größe von 200 qm für eine öffentliche / Vereinsnutzung zur Verfügung gestellt
werden.“

Unter Berücksichtigung dieses Zusatzes empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion FDP/Bürgerliste gegen die Stimme der DVU dem Rat,
wie folgt zu beschließen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 261 – Einkaufszentrum Höchstener Straße – zu erweitern. Der geänderte Geltungsbereich ist unter Ziffer 3 dieser Vorlage beschrieben (siehe auch Übersichtsplan).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes –Wohnbebauung nordöstlich Höchstener Straße – und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 261 – Einkaufszentrum Höchstener Straße – geprüft und beschließt

a) den Anregungen unter Punkt 23.1 dieser Vorlage teilweise nicht zu folgen sowie die Anregungen unter Punkt 23.2 bis 23.5 gänzlich nicht zu berücksichtigen.

b) die Anregungen unter Punkt 23.1 dieser Vorlage im Durchführungsvertrag Teil B teilweise zu berücksichtigen sowie die unter den Punkten 24 – 26 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen gänzlich zu berücksichtigen und den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einschließlich der textlichen Festsetzungen und Hinweise sowie die Begründung zum VEP Hö 261 als auch zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 sowie § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes offengelegte Begründung vom 21.08.2006 entsprechend den Ausführungen unter dem Punkt 26 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 21.02.2007 der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB i.V.m. § 41 GO NRW.

IV. Der Rat der Stadt beschließt die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB.

V. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 21.08.2006 entsprechend den Ausführungen unter dem Punkt 25 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 21.02.2007 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 261 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

VI. Der Rat der Stadt beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 261 (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Hö 202) einschließlich den unter den Ziffern I und II aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 3 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich inkl. der unter Punkt 3 dieser Vorlage beschriebenen planexternen Ausgleichsflächen als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.

VII. Der Rat der Stadt stimmt dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag – Teil B – (siehe Anlage) zu.

Rechtsgrundlage:
§ 12 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW.

zu TOP 3.7
Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 131 - Gneisenau-Allee -;
hier: Information zur Weiterführung des Verfahrens
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07830-07)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 20.03.2007


Herr RM Münch bittet darum, dafür zu sorgen, dass die Straße ökologisch so durchgängig gemacht wird, dass die beiden durch die Straße durchschnittenen Biotopteile miteinander vernetzt werden.

Herr StD Sierau erklärt auf die Nachfrage des Herrn RM Tönnes nach einer landschaftsangepassten Straßenführung und der Einrichtung zweier Kreisverkehre auf der Gneisenau-Allee, dass es mit der anderen Trassenführung nicht weitergegangen sei. Im Rahmen des Verfahrens wird geprüft werden, ob es eine umweltverträgliche Lösung gibt.
Zum Kreisverkehr stellt er dar, dass sie eingerichtet werden, wenn sie leistungsfähig genug sind, um den Verkehr abzuwickeln. Dies wird überprüft werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU dem in dieser Beschlussvorlage dargelegten weiteren Verfahrensablauf zu.

zu TOP 3.8
Stadtumbau West - Netzwerkbeitritt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07768-07)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Dortmund beschließt, für drei Jahre mit einem jeweiligen Aufwand i.H.v. 9.906,75 € dem Netzwerk zur Förderung des Erfahrungsaustauschs und der qualifizierenden Begleitung von Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen im Kontext des Programms „Stadtumbau West“ beizutreten. Die Verwaltung wird damit beauftragt, den betreffenden Vertrag mit einer Laufzeit von drei Jahren vorzubereiten und zum Abschluss zu bringen.


zu TOP 3.9
Bebauungsplan Scha 102 - Gleiwitzstraße -; hier: Grundstück Gemarkung Kirchderne, Flur 5, Flurstück 306;
(Eingabe der Frau Barbara Srocka, Lindbreiteweg 25, 44225 Dortmund, vom 16.01.2001 an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden sowie erneute Eingabe vom 30.08.2005)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07379-06)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU, ein Änderungsverfahren für den Bebauungsplan Scha 102 – Gleiwitzstraße – nicht mehr weiter zu verfolgen.

zu TOP 3.10
Wettbewerb Volkswohlbund Versicherung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07754-07)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das Ergebnis des Architektenwettbewerbes (zum Neubau des Verwaltungssitzes der Volkswohl Bund Versicherung) zur Kenntnis.

zu TOP 3.11
"Bauvorhaben Beratungs- und Kompetenzzentrum Bau, Rosemeyerstraße 14 – ehem. Eugen-Boss-Gelände"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07822-07)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das Nutzungskonzept „Beratungs- und Kompetenzzentrum Bau“ des Investors SIG Schürmann Immobilien Gesellschaft mbH & Co. KG, Dortmund zustimmend zur Kenntnis und beauftragt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU die Verwaltung, das vom Investor durchzuführende Qualifizierungsverfahren zu begleiten.

zu TOP 3.12
Bauleitplanung; 1. Änderung des Bebauungsplans Mg 159 -Güterverkehrszentrum (GVZ) Dortmund-Ellinghausen-; hier: I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplans Mg 159 -GVZ Dortmund-Ellinghausen-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07693-07)

Herr RM Münch ist besorgt wegen der ökologischen Seite der Fläche, weil viele Ersatztümpel angelegt wurden, die vorzeitig austrocknen. Auch sei die Fläche verbuscht. Er regt an, ein Öko-Controlling einzurichten, um sicherzustellen, dass dort weiterhin eine positive Entwicklung erfolgt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen der Stadt Dortmund

I. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 7 dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2114/BGBl. III FNA 213-1) durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Mg 159 –GVZ Dortmund-Ellinghausen-;

II. stimmt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU den geplanten Festsetzungen des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplans Mg 159 –GVZ Dortmund-Ellinghausen- für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Bereich und der Begründung vom 29.01.2007 zu und beschließt die öffentliche Auslegung,

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 sowie § 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


zu TOP 3.13
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 264 - Feuerwache Zillestraße - (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Hö 111 sowie des Bebauungsplanes Hom 134 durch eine planexterne Ausgleichsfläche)
hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung - Offenlegungsbeschluss -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07745-07)

Herr RM Follert sieht die Befürchtung der CDU-Fraktion bestätigt, dass die städtischen Gebäude zu wenig instand gehalten wurden. Dies sollte in Zukunft anders gemacht werden.

Herr StD Sierau erklärt, dass die Instandsetzungsverpflichtungen ernst genommen werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU folgende Beschlüsse:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Bürgerbeteiligung) zum Bebauungsplan Hö 264 – Feuerwache Zillestraße - geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 in Verbindung mit den §§ 233 Abs. 1 und 244 Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004.

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hö 111 teilweise zu ändern sowie gleichzeitig den rechtskräftigen Bebauungsplan Hom 134 durch eine planexterne Ausgleichsfläche zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes des Bebauungsplanes Hö 264 – Feuerwache Zillestraße – für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich sowie der unter der Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen planexternen Ausgleichsfläche und der Begründung vom 12.02.2007 zu und beschließt die öffentliche Auslegung – Öffent-lichkeitsbeteiligung – (gleichzeitig teilweise Änderung der Bebauungspläne Hö 111 und Hom 134)
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.

zu TOP 3.14
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Hö 252 - Teil A - "Seequartier" nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Dortmund-Hörde
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07894-07)

Frau RM Pohlmann-Rohr weist zu den Vorlagen zu TOP 3.14, 3.15 und 3.16 darauf hin, dass bei Abwicklung der Maßnahme nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Erschließungsanlagen den Anforderungen nach § 1 Abs. 4 –7 BauGB (statt § 1 Abs. 4 –6 BauGB) entsprechen müssen.

Herr StD Sierau gibt an, dass sich die Verwaltung der Umweltbelange bewusst sei und diese auch abgeprüft werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage „Einleitung eines Verfahrens nach § 125 Absatz 2 BauGB zur Herstellung sämtlicher Erschließungsanlagen im Bereich des Seequartiers östlich der Hörder Burg sowie des östlich angrenzenden Baugebietes (Bebauungsplan Hö 252 – Teil A) in Dortmund-Hörde auf Grundlage des Planungsvorschlages vom 26.1.2007“ zur Kenntnis.


zu TOP 3.15
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Hö 252 - Teil B - "Wohnbebauung Nordufer" - nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Dortmund-Hörde
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07895-07)

Auf den Hinweis der Frau RM Pohlmann-Rohr zu TOP 3.14 wird verwiesen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage „Einleitung eines Verfahrens nach § 125 Absatz 2 BauGB zur Herstellung sämtlicher Erschließungsanlagen im Bereich des Bebauungsplanes Hö 252 – Teil B – Wohnbebauung Nordufer in Dortmund-Hörde auf Grundlage des Planungsvorschlages vom 26.01.2007“ zur Kenntnis.

zu TOP 3.16
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Hö 252 - Teil C - "Südufer" - nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Dortmund-Hörde
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07896-07)

Auf den Hinweis der Frau RM Pohlmann-Rohr zu TOP 3.14 wird verwiesen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage „Einleitung eines Verfahrens nach § 125 Absatz 2 BauGB zur Herstellung sämtlicher Erschließungsanlagen im Bereich des Bebauungsplan Hö 252 – Teil C - Südufer in Dortmund- Hörde auf Grundlage des Planungsvorschlages vom 26.1.2007“ zur Kenntnis.

zu TOP 3.18
Bau- und Planungsvorhaben entlang der B1
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08126-07)
- Stellungnahme zum Tagesordnungspunkt der CDU-Fraktion vom 15.03.2007 (Drucksache Nr. 08126-07-E1)

Herr StD Sierau erklärt, dass er Teilantworten geben könnte, z. B. werde die Baumaßnahme an der Kreuzung Ophoff im zweiten Quartal diesen Jahres beginnen. Um belastbare Aussagen machen zu können, wird die Verwaltung eine Abfrage bei den Grundstückseigentümern vornehmen. Voraussichtlich zur nächsten Sitzung am 02.05.2007 wird die Verwaltung eine Stellungnahme abgeben können.
Die B 1/A 40 ist insgesamt nach Angaben des Herrn StD Sierau ein nachgefragter Immobilienstandort in Dortmund. Dort gibt es ein deutliches Investitionsinteresse.

Herr RM Follert weist auf verschiedene Schwachstellen an der B 1 hin.

Herr StD Sierau gibt an, dass die Stadt Dortmund bemüht sei, das Erscheinungsbild der B 1/A 40 zu optimieren.


zu TOP 3.19
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InW 217 - Rheinische Straße, Teilbereich West - (zugleich teilweise Änderung des Durchführungsplanes 18),
hier: Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur teilweisen Änderung des Durchführungsplanes 18, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung, Erlass einer Veränderungssperre für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08220-07)
- Dringlichkeitsschreiben des Herrn StD Sierau vom 16.03.2007

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt:


I. den Bebauungsplan InW 217 - Rheinische Straße, Teilbereich West - für den unter Pkt. 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich aufzustellen

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. den Durchführungsplan 18 teilweise zu ändern
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

III. die Öffentlichkeit an der Bauleitplanung frühzeitig zu beteiligen

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 1 BauGB

IV. den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre für den unter Pkt. 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes als Satzung

Rechtsgrundlage:

§§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
Errichtung eines Wohnhauses mit 31 WE, einem Ladenlokal und einer Tiefgarage auf dem Grundstück Ostwall 56, Gemarkung Dortmund, Flur 4, Flurstück 390
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07743-07)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Zulassung des Vorhabens.

5. Angelegenheiten des Hochbaus

zu TOP 5.1
Fachraumerneuerung Helene-Lange-Gymnasium, Am Hombruchsfeld 55 a, 44225 Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07500-07)
- Schreiben des Herrn StD Sierau vom 21.03.2007 (Drucksache Nr. 07500-07-E1)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU dem Rat, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Investitionsmaßnahme:
Erneuerung der naturwissenschaftlichen Fachräume am Helene-Lange-Gymnasium, Am Hombruchsfeld 55a in 44225 Dortmund mit Gesamtkosten von 790.000 € (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Baumaßnahme
beauftragt.

zu TOP 5.2
Erweiterung des Schulgebäudes der Aplerbecker-Mark-Grundschule, Schwerter Str. 269 in 44287 Do-Aplerbeck
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07254-06)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 20.03.2007

- Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.03.2007 (Drucksache Nr. 07254-06-E2)


Frau Schmidt merkt positiv an, dass in der Vorlage die Bemühungen, bei Neubauten barrierefrei zu sein, zu erkennen sei. Sie sieht dabei auch den Hintergrund, dass dies vom Altbaubestand zugelassen werden müsse.

Frau RM Reuter begründet den von der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam vorgelegten Antrag und bittet darum, die genannten Fragen bis zur Sitzung am 02.05.2007 schriftlich zu beantworten.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen wird die Vorlage zusammen mit der Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung am 02.05.2007 behandeln.

zu TOP 5.3
5 Mio € Energiesparprogramm
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07827-07)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Haupt- und Finanzausschuss, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Durchführung der in der Vorlage genannten Maßnahmen und eine Vereinfachung des Beauftragungssystems für energiewirksame Kleinmaßnahmen.


6. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 6.1
Reinigung aus einer Hand
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07802-07)
- Stellungnahme zum TOP der CDU-Fraktion vom 20.02.2007 (Drucksache
Nr. 07802-07-E1)

Herr StD Sierau gibt an, dass erheblicher Klärungsbedarf vorhanden war, so dass es noch keine abschließende Verständigung gegeben hat. Es habe Gespräche zwischen der Verwaltung und der Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) gegeben, die aber noch nicht abschließend waren.

Herr Keune erläutert, dass die Reinigung der öffentlichen Straßen, Plätze und Wege aus einer Hand erfolgen sollte. Es bestehe die Vorstellung, auch die zahlreichen Plätze von der EDG reinigen zu lassen. Das Tiefbauamt hat in der Vergangenheit über 30 Plätze gereinigt. Diese Reinigung habe sich mit den zur Verfügung stehenden Mitteln auf das Notwendigste beschränkt, d. h. die Verkehrssicherungspflicht wurde erfüllt. Achtzehn weitere Plätze mit ca. 20.000 qm sollen in die städtische Satzung aufgenommen werden und damit der Reinigung durch die EDG unterliegen. Alle P + R-Plätze, die bisher vom Tiefbauamt auch nur sporadisch gereinigt wurden, sollen in eine Sonderreinigung der EDG fallen. Hier sind noch Details, insbesondere die Kosten betreffend, zu klären. Die Verwaltung hat eine wirtschaftliche Lösung vor Augen. Es sei davon auszugehen, dass die EDG die Reinigung wirtschaftlich durchführen könnte, aber die Auswirkungen auf die städtische Satzung seien zu überprüfen. Zu klären ist auch die Erweiterung auf alles, was Grün ist, da z. B. auch Unrat in den Grünflächen zu beseitigen sei.
Herr Keune sagt zu, in einer der nächsten Sitzungen Bericht zu erstatten.

Herr RM Hengstenberg erklärt, dass er den Tagesordnungspunkt auch in der nächsten Sitzung als Erinnerungsposten auf die Tagesordnung setzen werde.

Herr RM Frank hebt gegenüber Herrn Keune hervor, dass es insbesondere um die Bereiche Grün, Fußwege und Bürgersteige ging.

7. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

zu TOP 7.1
Vorstellung Ausbau Bahnhof Kampstraße
- mündlicher Bericht -

Anhand einer Power Point-Präsentation stellt Herr Schließler die Veränderungen am Bahnhof Kampstraße dar, die sich ergeben werden, wenn die Ost-West-Strecke in Betrieb gehen wird.
Der Vortrag ist als Anlage 2 der Niederschrift beigefügt.

Herr Schließler erklärt auf Nachfrage des Herrn RM Pisula, ob im östlichen Bereich der drei Treppen Veränderungen geplant sind, dass solche Planungen nicht bestehen, da für solche Veränderungen umfangreiche rohbauliche und ausbauliche Maßnahmen notwendig wären. Außerdem liegen in der Straße viele Leitungen. Die Planungen des Herrn Prof. Fritschi für den Ausbau des Boulevards Kampstraße wären auch zu beachten. Sollten Veränderungen erfolgen, müsste ein überzeugendes Konzept vorliegen und die entsprechenden finanziellen Mittel müssten vorhanden sein.
Herr Schließler weist darauf hin, dass die Zugänge, d. h. die Fahrtreppenzugänge und die Aufzüge, in einem Wegweisungssystem so dargestellt werden müssen, dass jeder Fahrgast weiß, wo er sich befindet und wie er wohin kommt.

Frau RM Horitzky befürchtet, dass durch einen zweiten Aufzug auf der Kampstraße der Blick Richtung Reinoldikirche versperrt werden könnte.

Herr Schließler gibt an, dass die Überdachung des zweiten Aufzuges im Vergleich zum ersten Aufzug zurückgenommen werde, aber er bestätigt, dass der Standort, wie im Vortrag dargestellt, genutzt werden wird. Hierzu gebe es keine Alternative.

Zur Frage des Herrn RM Harnisch, ob die Zugangsbauwerke und die Planungen zum Boulevard Kampstraße miteinander abgestimmt werden, bestätigt Herr Schließler eine Abstimmung der Stadtbahnplanungen mit dem Büro Fritschi.

Herr RM Tönnes spricht an, dass er Probleme mit dem Führungssystem auf der Verteilerebene des Bahnhofs Kampstraße habe. Er sieht dort einen großen Handlungsbedarf.

Herr Schließler bestätigt, dass nicht nur die Wegweisungen um die neuen Linien ergänzt werden müssen, sondern die Gesamtlogik überarbeitet werden müsse.

Frau Schmidt begrüßt, dass der zweite Aufzug bis an die Oberfläche Kampstraße gehen wird. Wenn es bei den Aufzügen eine Vorranglösung für mobilitätseingeschränkte Menschen geben sollte, wäre dies auch eine geeignete Maßnahme für die Haltestelle Reinoldikirche.

Nach Angaben des Herrn Schließler gibt es zu diesem Thema Gespräche mit den Dortmunder Stadtwerken.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den mündlichen Bericht zum „Ausbau Bahnhof Kampstraße“ zur Kenntnis.

8. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

zu TOP 8.1
Masterplan Wohnen - Bericht zum inhaltlichen Verfahrensstand des Masterplanprozesses
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07386-06)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 31.01.2007

- Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus der öffentlichen Sitzung vom 27.02.2007

- Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.03.2007 (Drucksache Nr. 07386-06-E2)

Frau RM Pohlmann-Rohr macht deutlich, dass der Masterplan Wohnen großen Diskussionsbedarf ausgelöst habe. Die Wohnraumbeobachtung hält sie für sehr positiv. In Dortmund gebe es in den einzelnen Stadtteilen für ältere Menschen eine Beratung, Koordination und Kontaktvermittlung. Dieser Bereich sollte mit weiteren Aufgaben versehen werden. Frau RM Pohlmann-Rohr begründet in diesem Zusammenhang den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Das Wohnungsamt sollte aktiv nach außen werben und z. B. alternative Wohnformen unterstützen, es sollen aber keine großen Beratungseinheiten etabliert werden.

Frau RM Falkenstein-Vogler spricht als Hintergrundinformation an, dass angloamerikanische, private Wohnungsunternehmen seit fünf Jahren verstärkt auf dem Markt sind und Wohnungen aufkaufen. Als Beispiel nennt sie die Investoren Terra Firma und Fortress, die ihre deutschen Immobilienbestände, die Gagfah und die Deutsche Annington, mit insgesamt 398.000 Wohnungen verschmelzen wollen. Es sei damit zu rechnen, dass bis 2015 ca. 1,1 Mio. Wohnungen an Investoren veräußert werden. In Dortmund wird von 40.000 sogen. „vagabundierenden“ Immobilien gesprochen. Wohnungen werden veräußert und wenige Monate später werden sie weiter verkauft. Dadurch sind häufig die Ansprechpartner für die Mieterinnen und Mieter nicht mehr vorhanden. Es kommt zum Verkauf von privatisierbarem guten Potenzial und zur Weitervermietung der übrigen Bestandteile ohne Instandsetzung und anschließendem Weiterverkauf, wenn die Vermietungszahlen nachlassen. Vor diesem Hintergrund sieht die SPD-Fraktion die Möglichkeit, durch gezielte Beratungsmöglichkeiten für einen Teil der Mieterinnen und Mieter den Kauf der angemieteten Wohnung als Lösungsmöglichkeit an. Hier wird auch die Beratung hinsichtlich der Umsetzung alternativer Wohnformen gesehen.

Frau RM Falkenstein-Vogler begrüßt im Namen der SPD-Fraktion, wenn die Öffentlichkeitsarbeit für diese Projekte verstärkt werden könnte.

Ein weiteres Beratungsfeld wird in der Genossenschaftsgründung gesehen.

Der gemeinsame Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist nach Angaben der Frau RM Falkenstein-Vogler in einen Kontext mit dem Masterplan Wohnen eingebettet.


Nach der Reform des Wohnraumförderungsgesetzes vom 01.01.2002 wird die konzeptionelle, kommunale Wohnpolitik, die die Lösung räumlicher und sozialer Probleme zum Ziel hat, immer bedeutender. Die Förderung kommunaler Wohnungspolitik und Wohnprojekte aus Landesmitteln wird künftig von der Existenz solcher Gesamtkonzepte abhängen. Von Seiten der Landesregierung soll bei der Erstellung solcher Konzepte Hilfestellung geleistet werden, damit zunächst entsprechende Voraussetzungen geschaffen werden. Die SPD-Fraktion sieht die Dortmunder Wohnungspolitik an der Spitze dieses Prozesses.

Frau RM Horitzky bittet darum, den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen noch nicht zu beschließen.

Herr RM Hengstenberg schlägt vor, die Vorlage zur Kenntnis zu nehmen und den Antrag an den Haupt- und Finanzausschuss weiterzuleiten.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage „Masterplan Wohnen – Bericht zum inhaltlichen Verfahrensstand des Masterplanprozesses“ zur Kenntnis.

Den vorliegenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der folgenden Wortlaut hat, wird ohne Beschlussfassung an den Haupt- und Finanzausschuss weitergeleitet:

„Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund und Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Dortmund stellen nachfolgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:

1. Der AUSW stellt fest, dass sich aus der zunehmenden Anzahl von großen Wohnungsbeständen, die verkauft werden und teilweise als so genannte vagabundierende Immobilien mehrfach den Besitzer wechseln, politische Steuerungsbedarfe ergeben, um negative Auswirkungen auf die jeweiligen Stadtteile zu verhindern.
2. Der AUSW hält es vor dem Hintergrund einer zunehmend verunsicherten MieterInnenschaft in den betroffenen Wohnungsbeständen für notwendig, das bisherige Engagement der Wohnungsverwaltung im Rahmen der Quartiersmoderation und des Vereinbarungsmanagements fortzuführen und die Beratungskapazität mit Blick auf die Gründung alternativer Wohnformen auszuweiten.
3. Der AUSW hält die Umwandlung von Wohnungsbeständen in MieterInnengenossenschaften als Alternative zum Verkauf im Grundsatz für unterstützenswert. Analog zu erfolgreichen Prozessen in anderen Städten wird die Verwaltung gebeten, die modellhafte Entwicklung genossenschaftlichen Wohnens in Dortmund gegebenenfalls aktiv zu begleiten.
4. Die Verwaltung wird aufgefordert, ein Informations- und Beratungsangebot aus einer Hand mit der Bezeichnung „Unterstützung alternativer Wohnformen“ zu entwickeln und vorzuhalten. Folgende Handlungsfelder sind zu berücksichtigen:
- Beratung bei der Realisierung alternativer Wohnprojekte
- Unterstützung bei der Realisierung geförderter zukunftsweisender experimenteller
Wohnformen
- Akquise von Investoren und Fördermitteln für alternative Wohnprojekte
- Beratung bei Fragestellungen zur Gründung von MieterInnengenossenschaften
- Beratung bei der Inanspruchnahme von Förderprogrammen zur Gründung von
Wohnungsgenossenschaften im Bestand
- Öffentlichkeitsarbeit.“

9. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

zu TOP 9.1
4. Quartalsbericht 2006 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung "Friedhöfe Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07752-07)

Herr RM Gerber findet den Bereich der Umsatzerlöse unbefriedigend, da trotz reduzierter Ziele die geplanten Zahlen nicht erreicht wurden. Er bittet darum, die Zusage der Verwaltung, die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im AUSW vorzustellen, einzulösen.

Herr Heynen stellt dar, dass Herr StR Steitz als jetzt zuständiger Dezernent mit der Kämmerei als Auftraggeber des Gutachtens die Vereinbarung getroffen habe, sich bis Mai 2007 mit dem Thema zu befassen. Anschließend könne dem AUSW Auskunft gegeben werden.

Beschluss:
Der Betriebsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

10. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 10.1
Umsetzung Landschaftspläne
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07794-07)
- gemeinsame Bitte um Stellungnahme zum TOP der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.02.2007 (Drucksache Nr. 07794-07-E1)

zu TOP 10.2
Realisierung von Maßnahmen der Landschaftsplanung; I. Quartalsbericht 2007
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07722-07)
- Empfehlung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 14.03.2007

Herr Dr. Grote verweist auf die Vorlage zu TOP 10.2 „Realisierung von Maßnahmen der Landschaftsplanung; I. Quartalsbericht 2007“ (Drucksache Nr.: 07722-07), mit der die gemeinsame Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantwortet werde.

Herr RM Münch stellt folgende mündliche Anträge, für die er um Einzelabstimmung bittet:
“1. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) begrüßt, dass es der Umweltverwaltung gelungen ist, einen guten Maßnahmenmix für den Landschaftsschutz und die Landschaftspflege zu entwickeln, da insbesondere der Schutz und der Erhalt seltener Arten und Biotoptypen sinnvollerweise im Vordergrund steht. Eine Bepflanzung von Feuchtbereichen ist nach Auffassung des AUSW ökologisch nicht sinnvoll und sollte deshalb unterbleiben.
2. Der AUSW kritisiert, dass für Maßnahmen des Landschaftsschutzes und der Landschaftspflege im Landeshaushalt nur 2 Mio. Euro Fördermittel bereitgestellt werden sollen, so dass Dortmund mit max. 50.000,-- Euro zu rechnen hat.
Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, eine Resolution an die Landesregierung für mehr Fördergelder für die Landschaftspflege zu beschließen.“

Die mündlichen Anträge zu 1. und zu 2. werden in Einzelabstimmung jeweils einstimmig abgelehnt.

Beschluss zu TOP 10.1 und 10.2:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 10.3
Jahresbericht 2006 und Ausblick 2007 der Abfall- und Umweltberatung der Verbraucherzentrale NRW in Dortmund
- Zusätzlich: mündlicher Bericht durch die Verbraucherzentrale -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08064-07)

Der Bericht ist zu Beginn der Sitzung nach TOP 2 - Angelegenheiten von besonderer Bedeutung - und TOP 12.3 - Freianlagenplanung und Gestaltfamilie - PHOENIX See - (Drucksache Nr.: 07918-07) behandelt worden.

11. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 12.1
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
Neubau Café Nordmarkt - Baubeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07373-06)
- Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 19.03.2007 (Drucksache Nr. 07373-06-E1)


Herr RM Gerber begründet den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste und ergänzt auf Nachfrage, dass im Antrag die Vertragslaufzeit gemeint sei.

Frau RM Dr. Hetmeier hebt positiv hervor, dass die Anregungen der Anwohnerinnen und Anwohner im Rahmen einer Bürgerbeteiligung eingeflossen sind. Zum Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste erklärt sie, dass es kaum Sanktionsmöglichkeiten gebe, wenn der Pächter den Betrieb nicht so lange aufrecht hält. Sie stellt sich einen nachhaltigen hochwertigen Betrieb vor.

Herr Appel erklärt, dass die Verwaltung natürlich großes Interesse daran hat, einen Pächter längerfristig zu binden. Der Betrieb am Nordmarkt sollte über zwölf Monate und nicht saisonal betrieben werden. Der Pächter sollte ein plausibles, wirtschaftlich tragfähiges Betriebskonzept vorlegen können, da hier mit öffentlichen Fördergeldern umgegangen werde. Damit sind auch Zweckbindungsfristen des Landes zu beachten.

Herr RM Tönnes lehnt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste ab. Für einen Pachtvertrag sollten nicht zu hohe Hürden eingebaut werden. Es müsse ein guter Pächter bzw. eine gute Pächterin mit einem guten Konzept gewonnen werden.

Herr StD Sierau gibt an, dass der Markt großes Interesse zeige, am Nordmarkt eine entsprechende Lokalität anpachten zu können.

Herr RM Follert stimmt der Zielsetzung, am Nordmarkt einen ganzjährigen Betrieb zu erreichen, zu. Mit dem Antrag sei dies seines Erachtens nicht möglich.

Folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste wird bei Stimmenthaltung der DVU mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Fraktion FDP/Bürgerliste abgelehnt:

„Der AUSW spricht sich dafür aus, mit dem Bau des „Café Nordmarkt“ erst dann zu beginnen, wenn ein Pachtvertrag mit einem Betreiber für mindestens 12 Monate abgeschlossen wurde.“

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig bei Stimmenthaltungen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der DVU dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Neubau des Cafés auf dem Nordmarkt mit Kosten in Höhe von 210.000,00 Euro. Der Betrag verteilt sich auf die Haushaltsjahre wie folgt:

Haushaltsjahr 2007 210.000,00 Euro.

zu TOP 12.2
Handlungsprogramm des Familien-Projektes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07418-07)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 28.02.2007

- Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 31.01.2007

- Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 20.03.2007


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat weiter.

zu TOP 12.3
Freianlagenplanung und Gestaltfamilie - PHOENIX See
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07918-07)
- Pläne zur Wege-/Platzgestaltung Hafenpromenade/Plätze/“Sichtachse“ (zwischen Fassstrasse und See) (Drucksache Nr. 07918-07-E1)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 20.03.2007

Die Vorlage ist zu Beginn der Sitzung nach TOP 2 - Angelegenheiten von besonderer Bedeutung -
behandelt worden.

zu TOP 12.4
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II Dortmund Nordstadt
Projekt 1.1.1 Erlebniswelt Fredenbaum - Big Tipi -
hier: II. Bauabschnitt - Erhöhung des Kostenrahmens
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07933-07)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat erhöht den Kostenrahmen für die Maßnahme "Erlebniswelt Fredenbaum - Big Tipi -" (II. Bauabschnitt) für die Erstellung des multifunktionalen Gebäudekomplexes sowie die Neugestaltung der Außenanlagen von 1.762.998,00 Euro auf 1.895.000,00 Euro.


13. Anfragen

zu TOP 13.1
Kosten der 10- jährigen städtischen Planungen für das Ufo und 3do
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 08043-07)

Herr StD Sierau weist darauf hin, dass laut Anfrage „ ... die Verwaltung die Frage beantworten ... möge ...“. Somit könne die Verwaltung auch die Frage nicht beantworten.

Herr RM Hengstenberg fasst zusammen, dass die Verwaltung sich noch im Klärungsprozess befinde, so dass damit die Anfrage soweit beantwortet sei.




H e n g s t e n b e r g
T h i e m e
S k o d z i k
Vorsitzende
Ratsmitglied
Schriftführerin


(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)

Anlagen:
(See attached file: Entwicklung institutionelle Förderung.pdf)Anlage 1 zu TOP 10.3

(See attached file: Präsentation_KAMPSTRAßE.pdf)Anlage 2 zu TOP 7.1