Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


Geschäftsführung 24.11.2000
StA 01
F 2 60 21

N i e d e r s c h r i f t

über die 21. öffentliche Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 15.11.2000


Teilnehmer/innen:

a) Mitglieder des Ausschusses
Herr RM Jung, Vorsitzender
Herr RM Berndsen
Frau RM Brauer
Herr RM Brunstein
Herr RM Drabig
Herr RM Schneider i. V. für Herrn RM Follert
Frau RM Gerszewski
Herr RM Grote
Herr RM Harnisch
Frau RM Horitzky
Herr RM Jostes
Herr RM Knieling
Herr RM Utech i. V. für Frau RM Kräft
Frau RM Kröger-Brenner
Herr RM Krüger
Frau RM Lührs
Herr RM Neumann
Herr RM Ollech
Herr RM Sauer
Frau RM Schilling
Frau RM Steins
Herr RM Tech
Herr RM Zuch
Herr RM Münch

Frau s. B. Pohlmann-Rohr
Herrn s. B. Schilff
Herr s. B. Weikert
Herr s. E. Ucar
Herrn s. E. Oshege
b) beratende Mitglieder
Herr Punge - Mieter & Pächter e. V. zu TOP 6
Herr Steiner - Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund"




c) Mitarbeiter/innen der Verwaltung
Herr StR Sierau, 6/Dez.
Herr StD Fehlemann, 7/Dez.
Herr Knoche, 6/Dez.-Büro
Frau Helfer, Büro StD
Herr Dr. Mackenbach, StA 60
Herr Ostholt, 61/AL
Herr Hofmeister, 63/AL
Herr Steinschulte, StA 63
Herr Neuhaus, 64/AL
Herr Schütte, 64/stv. AL
Herr Liebig, 65/GF
Herr Funke, StA 65
Herr Holthaus, StA 65
Herr Keune, 66/AL
Herr Schließler, 69/AL
Frau Kreutzkamp, 01
Frau Skodzik, 01
d) Gäste
- - -


Herr RM Jung eröffnet als Ausschussvorsitzender die Sitzung des AUSW um 15.05 Uhr und begrüßt die anwesenden Damen und Herren. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt er fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung wird Frau RM Schilling benannt.

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gemäß §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Herr RM Jung weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.

1.3 Feststellung der Tagesordnung

Folgende Tagesordnung liegt vor:

1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2. Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Satzungs-, Gebühren- und Eintrittspreisangelegenheiten
2.1 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS- )
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00015-00) (wurde zur Sitzung am 25.10.2000 versandt)
2.2 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) - 2001
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00011-00) (wurde zur Sitzung am 25.10.2000 versandt)


3 Angelegenheiten des Umweltamtes
3.1 Verordnung über die Entsorgung von Altautos und die Anpassung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften - Altauto-Verordnung -
- erster Erfahrungsbericht und Bedeutung
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00082-00)
3.2 - Überweisung an den AUSW durch den Rat der Stadt Dortmund (siehe Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift des Rates der Stadt vom 21.09.2000):
Die Ratsvorlage "Umweltpreis der Stadt Dortmund, - Änderung der Vergaberichtlinien,
- Neuwahl der Mitglieder" wurde am 13.09.2000 im AUSW behandelt.
3.3 Anfrage der Bürgerliste vom 09.10.2000 mit der Bezeichnung "Fällen geschützter Bäume in Dortmund" zur Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund
(Die Ratsvorlage "Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund" wurde zur Sitzung am 06.09.2000 versandt.
Der AUSW hatte in seiner Sitzung am 13.09.2000 den Entwurf der Satzung einstimmig beschlossen.)

4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
4.1 Bauleitplanung, Vorhaben- und Erschließungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan - VEP) Hö 246 - Benninghofer Mark - gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes We 128
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss
IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00034-00)
4.2 Beschluss über die Aufstellung einer Erhaltungssatzung im Stadtbezirk Dortmund-Mengede, Ortsteil Bodelschwingh für die Gebäude Bodelschwingher Straße 164 - 194 (Zeche Westhausen-Siedlung)
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00056-00)
4.3 Erlass einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles südlich Intückenweg in Dortmund-Sölderholz
I. Reduzierung des Geltungsbereiches der Satzung
II. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung
III. Offenlegungsbeschluss
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00092-00)
4.4 Bauleitplanung; vorhabenbezogener Bebauungsplan Lü 166 - Wasserturm Bövinghausen -
hier: I. Einleitungsbeschluss
II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00099-00)
4.5 Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 122 - Kleyer Feld - Änderung Nr. 1
hier: I. Änderungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 4 BauGB);
II. Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs.1 Satz 1 BauGB)
III. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte (§ 29 Abs. 4 LG)
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00111-00)
4.6 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage westlich Randebrockstraße, nördlich der Straße "Am Voerstenhof" in Dortmund-Marten nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage an die Bezirksvertretung (Drucksache-Nr. 00110-00)







5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
5.1 Vorbescheid für die Errichtung einer Seniorenbegegnungsstätte auf dem Grundstück Beermannweg in Dortmund-Lücklemberg
- Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage
- Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift über die 12. öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch vom 17.10.2000
Der AUSW hatte die Vorlage bereits am 06.09.2000 zur Kenntnis genommen.

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
6.1 Wohnungspolitik in Dortmund stärken
- Überweisung an den AUSW durch den Rat der Stadt
(Auf die Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18./19.09.2000 und der SPD-Fraktion vom 19.09.2000 wird verwiesen.)
- Antrag der CDU-Fraktion vom 20.10.2000 mit der Bezeichnung "Wohnungspolitik in Dortmund stärken
- Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.10.2000 mit gleicher Bezeichnung
(Der Tagesordnungspunkt ist am 25.10.2000 eingebracht worden.)
6.2 Wohnungsmarkt Dortmund - Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystems 1999
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00008-00) (wurde zur Sitzung am 25.10.2000 nachversandt)

7. Angelegenheiten des Hochbauamtes
7.1 - unbesetzt -

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
8.1 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraße nordöstlich der Straße "Weckweg" in Dortmund-Brechten
Antragsteller: Kesting Massivhaus GmbH, Bebauungsplan Ev 108, 9. Änderung
- Ausschussvorlage
8.2 Kanalbau Nertusstraße
-Ausschussvorlage
8.3 Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage "Rüschebrinkstraße" im Abschnitt von Wambeler Heide bis Wambeler Holz
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00051-00)
8.4 Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Staufenstraße von Landgrafenstraße bis Markgrafenstraße (Wohnumfeldverbesserung)
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00050-00)
8.5 Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Chemnitzer Straße von Sonnenstraße bis Saarlandstraße (Wohnumfeldverbesserung)
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00055-00)
8.6 Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Landgrafenstraße von Hohe Straße bis Leipziger Straße (Wohnumfeldverbesserung)
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00054-00)





8.7 Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage "Bockumweg" im Abschnitt von Wickeder Hellweg bis Rübenkamp
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00053-00)
8.8 Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Schützenstraße von nördliche Seite DB-Brücke (Treibstraße) bis Schillerstraße
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00052-00)
8.9 Satzung zur vierten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00096-00)
8.10 Antrag der Bürgerliste für Dortmund vom 25.10.2000 mit der Bezeichnung "Vergessene Krötentunnel Nordumgehung Aplerbeck"
(Drucksache-Nr. 00107-00)

9. Angelegenheiten des Grünflächenamtes
9.1. - unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
10.1 Bericht über die geplanten Verkehrsführungen im Zusammenhang mit der Baumaßnahme Baulos S 10 mit den Bahnhöfen Lippestraße und Ostentor
- Bericht des Stadtbahnbauamtes

11. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
11.1 Sanierung PCB-belasteter Schulen
- Mündlicher Bericht der Verwaltung

Herr RM Jung schlägt vor, aufgrund des abweichenden Beschlusses der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der Sitzung am 07.11.2000 die Ausschussvorlage Rahmenplan "Stadtquartier Ost", hier: Beschluss des Rahmenplanes als Leitlinie für die städtebauliche Entwicklung unter TOP 4.7 erneut zu behandeln.

Zudem wird vorgeschlagen, die Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesens,
TOP 6.1 Wohnungspolitik in Dortmund stärken und 6.2 Wohnungsmarkt Dortmund - Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystems 1999, - Ratsvorlage, und anschließend TOP 11.1 Sanierung PCB-belasteter Schulen, - Mündlicher Bericht der Verwaltung -, vorzuziehen und direkt nach den Regularien zu behandeln.

Der AUSW ist mit der Erweiterung der TO und der Reihenfolge der Tagesordnungspunkte einverstanden. In dieser geänderten Form wird die Tagesordnung einstimmig festgestellt.

Zu 6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

Zu 6.1 Wohnungspolitik in Dortmund stärken
- Überweisung an den AUSW durch den Rat der Stadt
(Auf die Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18./19.09.2000 und der SPD-Fraktion vom 19.09.2000 wird verwiesen.)
- Antrag der CDU-Fraktion vom 20.10.2000 mit der Bezeichnung "Wohnungspolitik in Dortmund stärken"
- Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.10.2000 mit gleicher Bezeichnung als Ersatz für die vorgenannten Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion
(Der Tagesordnungspunkt ist am 25.10.2000 eingebracht worden.)



Zu 6.2 Wohnungsmarkt Dortmund - Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystems 1999
- Ratsvorlage (Drucksache Nr. 00008-00) (wurde zur Sitzung am 25.10.2000 nachversandt)

Frau RM Horitzky stellt mündlich den Antrag, dass die vorliegenden Anträge diskutiert, aber nicht beschlossen werden . Diese sollten im Zusammenhang mit dem Auftaktforum zum Masterplan Wohnen am 23.11.2000, dem Bericht "Gedanken über eine Neuorientierung der Liegenschafts- und Grundstückspolitik" und der Vorlage "Wohnungsmarktbeobachtungssystem 1999" gesehen und eingebracht werden. Eine Einengung der Diskussion sollte vor dem Auftaktforum verhindert werden. Anschließend erläutert sie den Antrag der CDU-Antrag vom 20.10.2000. Für sie ist das Thema Wohnungsbau als Querschnittsaufgabe zu sehen.

Frau RM Horitzky spricht an, dass die CDU-Fraktion sich in Gesprächen mit der Viterra befindet. Die Mieterinteressen sollten berücksichtigt, aber nicht überbewertet werden.

Herr RM Berndsen stimmt dem Einbringen der Anträge zu und geht danach auf die einzelnen Punkte des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr ist der Meinung, dass der Rat aufgefordert ist, insbesondere im Bereich des Altbaus Zeichen zu setzen. Die Stadt sollte Unterstützung bei neugegründeten Genossenschaften leisten. Hierzu verweist sie auf Ziffer 6 c) des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Der Bericht "Gedanken über eine Neuorientierung der Liegenschafts- und Grundstückspolitik" zeigt eine Kalkulation, die ihres Erachtens nicht realistisch ist. Die Leerstände sind nach Meinung der Frau s. B. Pohlmann-Rohr strukturell bedingt. Sozialer Wohnungsbau ist trotz Leerstände weiterhin notwendig.

Herr Steiner stellt fest, dass bei dem Thema "Wohnungspolitik in Dortmund stärken" die Tatsache, dass es in Dortmund wenige barrierefreie Wohnungen für Behinderte gibt, zu beachten ist. Die Anzahl ist zu erhöhen.

Herr Punge weist auf die Fortsetzung des Aspekts "Förderung sozialen Wohnungsbaus" hin. Es gibt immer noch z. B. kinderreiche Familien und finanzschwache Mieter, die öffentlich geförderte Wohnungen benötigen. Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen verunsichert im Einzelfall die Mieter sehr. Herr Punge hält es in diesen Fällen für erforderlich, bei den großen Wohnungsunternehmen die aktive Bestandspolitik zu fördern, um eine Verslummung zu verhindern.

Herr StR Sierau macht deutlich, dass das Auftaktforum zum "Masterplan Wohnen" am 23.11.2000 dem Gedankenaustausch dienen soll. Er erklärt, dass die Stadtverwaltung verschiedentlich im Bereich Wohnungswesen Unterstützung leistet, diese kann z. B. auch in einem Gespräch zwischen den Mietern der Aplerbecker Tulpenstraße und dem privatisierungsinteressierten Wohnungsbauunternehmen bestehen. Ergebnis nach Gesprächen war häufig, dass die bisher gemietete Wohnung gekauft wurde.

Die Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystems 1999 zeigen insbesondere auch im Neubaubereich, dass in Dortmund ein guter Weg eingeschlagen wurde. Die Stadt Dortmund hat im Vergleich zu anderen großen Städten eine erfolgreiche Flächenpolitik geführt. Es ist gleichzeitig notwendig, einen sinnvollen Ausgleich zwischen der Bereitstellung neuer Flächen für die Besiedlung und dem Freiraumschutz zu finden.

Herr RM Brunstein ist der Meinung, dass die Überlegungen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum sozialen Wohnungsbau bezüglich der Menge in eine falsche Richtung zielen. Er hält den sozialen Wohnungsbau für überflüssig; Leerstände gibt es derzeitig auch. Freiflächen für sozialen Wohnungsbau vorzusehen, findet er falsch. Privateigentum, Ein- und Zweifamilienhausbebauung wird seines Erachtens in Dortmund benötigt.


Herr RM Münch kritisiert, dass die Grünflächen Dortmunds durch den geplanten Wohnungsbau erheblich reduziert werden.

Herr RM Jostes sieht vorrangig im Zusammenhang mit dem dortmund-project Eigentumsmaßnahmen und hochwertige Mietwohnungen als wichtig an. Die Bestandspflege der Mietwohnungen ist vom Eigentümer zu fordern. Er stellt insbesondere die Notwendigkeit der Arbeitsplätze in den Vordergrund.

Herr RM Drabig macht auf die Ursachen der Veränderungen aufmerksam. Beschäftigungsschwerpunkte und -standorte, Freizeit- und Freiraumansprüche, die Bedürfnisse der Menschen nach Wohnen haben sich verändert. Er sieht die Aufgabe der Stadt u.a. darin, Mieter darin zu unterstützen, in ihren Wohnungen zu bleiben. Er stellt die Frage, ob das Warten auf eine Förderung sinnvoll ist. Ggf. könnten die Westfalenhütte, Phoenix-West und -Ost etc. Ausgleichsflächen darstellen. Er wünscht sich eine Durchmischung der Wohngebiete, d. h. in den Wohngebieten sollte sich ein Spiegelbild der Bevölkerung wiederfinden.

Herr RM Drabig und Herr RM Tech beantragen, den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu beschließen.

Herr StD Fehlemann weist auf verschiedene Flächen, wie Phoenix-Ost, hin, bei denen Wohnungsbau und Ausgleichsflächen nebeneinander geplant sind. Die Erweiterung des Westfalenparks um 40 Hektar und ein Grünkeil zum Rombergpark von 25 Hektar sind auch als Ausgleichs- und Ersatzflächen zu sehen.

Der Antrag, über die Anträge noch nicht abzustimmen und zu vertagen, wird mehrheitlich von der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

Beschluss:
Der AUSW stimmt mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen vom 25.10.2000 zu und empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die kommunale Förderung des Wohnungsbaus durch Grundstückssubventionierung und Darlehensgewährung für den Familieneigenheimbau und für eigengenutzte Eigentumswohnungen in vollem Umfang fortgeführt wird.

Im geförderten Mietwohnungsbau ist bei der Ausweisung von Wohnbauflächen und bei der kommunalen Wohnungsbauförderung (Spitzenfinanzierung) von ca. 250 öffentlich geförderten Mietwohnungen jährlich auszugehen.
Die kommunale Förderung des geförderten Mietwohnungsbaus wird weiterhin durch Grundstückssubventionierung und Darlehensgewährung unterstützt.
Die Verwaltung wird beauftragt, durch die Bereitstellung von geeigneten städt. Grundstücken auch den geförderten Mietwohnungsbau zu unterstützen.

Die planrechtliche Sicherung und Bereitstellung von Flächen für den frei finanzierten Mietwohnungsbau wird in vollem Umfang fortgeführt.

2. Die Gewährung der kommunalen Spitzenfinanzierung für den öffentlich geförderten Wohnungsbau ist grundsätzlich davon abhängig zu machen, dass wohnungspolitische, sozialpolitische, umweltpolitische, arbeitsmarktpolitische oder städtebauliche Zielsetzungen durch die zusätzliche kommunale Förderung unterstützt werden.

Solche Zielsetzungen sind insbesondere:
a) Investive Maßnahmen im Mietwohnungsbau, die geeignet sind, Energie einzusparen und Ressourcen zu schonen (Solarenergie, Fotovoltaik, Unterschreitung Niedrigenergiestandards, Verzicht auf Verbundbaustoffe, Brauchwassernutzung etc.),

b) investive Maßnahmen zur Unterstützung gemeinschaftlicher Aktivitäten (Gemeinschaftsräume, gemeinsame Gestaltung von Freiflächen etc.),

c) investive Maßnahmen, die insbesondere den Zielgruppen älterer Menschen und kinderreicher Familien dienen,

d) investive Maßnahmen für städtebauliche bedingte Mehrkosten und Gründungsmehrkosten, die vom Bauherrn nicht zu vertreten sind und

e) Verlängerung von gesetzlichen Belegungsrechten an öffentlich geförderten Wohnungen.

Die Verwaltung wird beauftragt, diese Zielsetzungen in Fördergrundsätze zu überführen und dem AUSW zur Entscheidung vorzulegen.

3. Das Wohnungsmarktbeobachtungssystem wird ohne Einschränkungen fortgeführt.
Das System wird ergänzt um eine aussagekräftige "Wanderungsmotiv-Untersuchung".
Die Ergebnisse sind dem Rat bzw. AUSW vorzulegen.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung auch der Ergebnisse der Wanderungsmotivuntersuchung einen Masterplan "Wohnen" aufzustellen.

Die Verwaltung informiert kurzfristig den AUSW über das methodische Vorgehen bei der Aufstellung des Masterplanes sowie über die beabsichtigte Darstellung der Qualitäten und berücksichtigt dabei folgenden Vorschlag für das Beteiligungsverfahren:
Bei der Aufstellung des Masterplanes soll bereits im frühen Stadium der Sachverstand der Wohnungswirtschaft und der Mietervereine ebenso einbezogen werden, wie das Know-how von sachverständigen Beratern. An geeigneter Stelle dieses Beteiligungsprozesses ist die kommunale Politik einzubeziehen.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Beschlussfassung bei der Vorlage des Haushaltsplanentwurfes für das Jahr 2001 zu berücksichtigen.

6. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung von Einzelprivatisierungen in vorhandenen Wohnungsbeständen und angesichts der unzureichenden Sozialverträglichkeit solcher Prozesse fasst der Rat folgende Beschlüsse:

a) Im Falle von Einzelprivatisierungen fordert der Rat die Wohnungsgesellschaften und sonstigen Eigentümer auf, eine aktive und frühzeitige Einbeziehung aller MieterInnen zu gewährleisten sowie die sozialen und städtebaulichen Qualitäten des betroffenen Siedlungsgebietes zu erhalten bzw. zu verbessern.
MieterInnen, die nicht kaufen wollen, sollen ein Dauerwohnrecht erhalten.

b) Der Rat spricht sich dafür aus, durch gemeinsame Gespräche von Verwaltung, Politik, Unternehmen sowie Mietervertretungen Alternativen zu Einzelprivatisierung zu entwickeln.

Diesem Ziel soll auch eine öffentlich durchzuführende Anhörung von Mietervertretungen, Experten der Wohnungswirtschaft, Verantwortlichen von Wohnungsunternehmen und VerteterInnen von bürgerschaftlichen Gruppen dienen.

c) Der Rat sichert zu, Modelle für bewohnergetragene Genossenschaften anhand erfolgreicher Praxisbeispiele zu prüfen und ggf. ihre Realisierung zu unterstützen.





Der AUSW lehnt folgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 20.10.2000 mehrheitlich ab:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung damit, ein Konzept zur "Förderung für Bauwillige in Dortmund" zu entwickeln. Es soll die grundstückspreis- bezogene Förderung durch eine fallbezogene Familienlösung ersetzt werden. Dabei soll das bisherige Wohnungsbauförderungsprogramm so modifiziert werden, dass alle Schichten der Bevölkerung, die Eigentum erwerben wollen, berücksichtigt werden und die Förderung einen gerechten und zeitbezogenen Maßstab hat.

Zu 6.2 Wohnungsmarkt Dortmund - Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystems 1999
- Ratsvorlage (Drucksache Nr. 00008-00) (wurde zur Sitzung am 25.10.2000 nachversandt) -

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und leitet diesen an den Rat weiter.

Zu 11. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

Zu 11.1 Sanierung PCB-belasteter Schulen
- Mündlicher Bericht der Verwaltung

Herr Funke (Mitarbeiter des Hochbauamtes) stellt die Sanierungsabläufe bei PCB-belasteten Schulen und mögliche Alternativen bei der Sanierung vor. An vier städtischen Schulgebäuden herrscht ein kurzfristiger Sanierungsbedarf. Sofortmaßnahmen zur Verringerung der PCB-Belastung wurden direkt durchgeführt. Ein Sanierungskonzept für Schadstoffe wurde erstellt, weitere Untersuchungen wurden durchgeführt, Proben wurden entnommen. Aufgrund eines erstellten Leistungsverzeichnisses wurden die Kosten ermittelt. Es wurden Sanierungskonzepte erstellt, die eine ganzheitliche Sanierung der betroffenen Schulen vorsieht. Der organisatorische Ablauf der Sanierung wurde mit dem Schulverwaltungsamt abgestimmt. Der komplette Freizug des Gebäudes, ein teilweiser Freizug von Gebäudeteilen oder eine Sanierung bei laufendem Schulbetrieb sind die drei Möglichkeiten für eine Sanierung der Schulen. Herr Funke beschreibt den zeitlichen Ablauf bei einer Schulsanierung. Anschließend verdeutlicht er anhand von Fotos, wie eine Sanierung verläuft.

Herr Holthaus (Mitarbeiter des Hochbauamtes) geht auf die Sanierung der vier PCB-belasteten Schulen ein. Hierbei handelt es sich um die Wilhelm-Busch-Realschule, die Albert-Schweitzer-Realschule, die Johannes-Wulff-Schule und die Hauptschule Eving. Mit Fotos wird gezeigt, dass eine ganzheitliche Sanierung statt einer Schadstoffsanierung an den betroffenen Schulen notwendig ist.

Anschließend gibt Herr StD Fehlemann an, dass am 16.11.2000 dem Rat für die genannten vier Schulen Baubeschlüsse und eine Vorlage für das weitere Vorgehen vorliegen.

Für die ganzheitliche Sanierung der Schulen werden voraussichtlich folgende Kosten anfallen:
- Albert-Schweitzer-Realschule: ca. 9,8 Mio. DM
- Wilhelm-Busch-Realschule: ca. 12 Mio. DM
- Johannes-Wulff-Schule: ca. 4 Mio. DM
- Hauptschule Eving: ca. 8,8 Mio. DM
Es besteht somit ein Sanierungsbedarf in Höhe von ca. 34 Mio. DM.

Es wurden Wirtschaftlichkeitsüberlegungen angestellt, ob Neubauten den Sanierungen aus Kosten-gründen vorzuziehen sind.

Herr RM Krüger spricht an, dass für vier Schulen bereits Kosten von 34 Mio. DM entstehen. Er sieht hierin die Folgen aus der bisher unterlassenen Bauunterhaltung in den Vorjahren. Bezogen auf die Haushaltsberatungen 2001 ff. wird deutlich, welche Kosten bei einer Sanierung der Schulen entstehen werden. Er stellt die Frage, inwieweit die Maßnahmen durch eigene Mitarbeiter organisiert und begleitet werden können und ob Externe eingesetzt werden müssen, um den durch die Politik gesetzten Zeitrahmen einzuhalten. Er geht davon aus, dass kurzfristig die Schüler in anderen Räumen untergebracht werden.

Herr RM Knieling stellt folgende Fragen zu dieser Thematik:
1. Werden die Pavillons an der Albert-Schweitzer-Realschule abgerissen und durch Massivbauten ersetzt?
2. Warum werden erst 2001 Ersatzräume für die vier besonders PCB-belasteten Schulen zur Verfügung gestellt?
3. Ist beabsichtigt, weitere Messungen auch in den 20 weiter belasteten Schulen durchzuführen?
4. Hat die Verwaltung Überlegungen angestellt, ob bei den Schulen ein Neubau wirtschaftlicher wäre?

Herr StD Fehlemann erklärt auf die Fragen des Herrn RM Krüger, dass die Hochbauverwaltung bestrebt ist, den Unterricht Anfang Februar in den Schulen (in Ersatzräumen) zu ermöglichen. Vor Sanierung der nächsten Schulen werden im einzelnen auch dort die Kosten erfasst. Es liegt ein exakter Ablaufplan vor, wann und wie die nächsten Schulen saniert werden. Die Frage nach Abbruch oder Neubau erläutert er an einem Beispiel. Hierbei verweist er darauf, dass bei einem Neubau Förderungsmittel erwartet werden. Eine schnelle Sanierung schließt u.a. deshalb einen Neubau so gut wie aus.

Die Frage des Herrn RM Knieling nach weiteren Messungen bejaht Herr StD Fehlemann. Die anderen Fragen werden im Schulausschuss beantwortet werden.

Herr Liebig gibt an, dass an der Albert-Schweitzer-Realschule nach der Sanierung ein Ergänzungsbau geplant ist, der den Pavillon ersetzen wird.

Herr RM Tech erwartet, dass die Verwaltung die Politik über Mängel und Missstände rechtzeitig informiert und die Baubeschlüsse für den Bereich Hochbau auch dem AUSW vorlegt. Er hält den vorgelegten Zeitplan für die Sanierung für akzeptabel, da dieser von den Schulen und den Eltern so gewünscht und mit diesen abgestimmt wurde.

Herr RM Drabig fragt nach, ob die Gewährleistung besteht, dass keine andere Belastung aus anderen Schadstofferregern vorhanden sind, aufgrund dessen die Prioritätenliste für die Schulen sich verändern könnte. Außerdem bittet er um eine Erklärung, ob die derzeitig genutzten Baustoffe nicht wieder neue Schadstoffe mit sich bringen.

Herr StD Fehlemann antwortet, dass alle bekannten Schadstoffe beseitigt werden, experimentiert werde bei der ganzheitlichen Sanierung nicht.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den mündlichen Bericht der Verwaltung zum Thema "Sanierung PCB-belasteter Schulen" zur Kenntnis.

Zu 2. Satzungs-, Gebühren- und Eintrittspreisangelegenheiten

Zu 2.1 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
- Ratsvorlage (Drucksache Nr. 00015-00) (wurde zur Sitzung am 25.10.2000 versandt)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat einstimmig, den als Anlage 2 beigefügten Entwurf als Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -) zu beschließen.



Zu 2.2 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) - 2001
- Ratsvorlage (Drucksache Nr. 00011-00) (wurde zur Sitzung am 25.10.2000 versandt)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
- beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund;
- nimmt den Wirtschaftsplan 2001 der EDG zur Kenntnis;
- stellt den Wirtschaftsplan 2001 für das Deponie-Sondervermögen mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen fest;
- beschließt das Investitionsprogramm 2001 bis 2005 für das Deponie-Sondervermögen mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen;
- nimmt den Finanzplan 2001 bis 2005 für das Deponie-Sondervermögen mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen zur Kenntnis.

Zu 3. Angelegenheiten des Umweltamtes

Zu 3.1 Verordnung über die Entsorgung von Altautos und die Anpassung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften - Altauto-Verordnung -
- erster Erfahrungsbericht und Bedeutung
- Ausschussvorlage (Drucksache Nr. 00082-00)

Herr Dr. Mackenbach erklärt auf die Frage des Herrn RM Tech nach dem Ziel der Verordnung, dass alte Altautokarossen in lizenzierten Anlagen behandelt und auseinandergenommen werden. Es ist erkennbar, dass heute alle lizenzierten Autoverwertungsbetriebe auf einem hohen Standard sind.

Herr RM Krüger ist der Meinung, dass anhand der Vorlage deutlich wird, dass der personelle Aufwand auf ein Minimum reduziert werden sollte.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zur Kenntnis.

Zu 3.2 Überweisung an den AUSW durch den Rat der Stadt Dortmund (siehe Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift des Rates der Stadt vom 21.09.2000):
- Antrag der Bürgerliste vom 14.09.2000
- Antrag der CDU-Fraktion vom 20.09.2000
Die Ratsvorlage "Umweltpreis der Stadt Dortmund, - Änderung der Vergaberichtlinien,
- Neuwahl der Mitglieder" wurde am 13.09.2000 im AUSW behandelt.

Frau RM Lührs hält die Trennung in einen Bürgerumweltpreis und einen Preis für Unternehmen, Betriebe und Institutionen für sehr wichtig. Teile der Preisgelder sollten durch städtische Beteiligungs-gesellschaften gesponsert werden, die dann auch in der Jury vertreten sein sollten. Damit könnten nichtstädtische Gelder verwendet werden und die städtischen Beteiligungen könnten so Marketing betreiben. Der Antrag der Bürgerliste wird von der SPD-Fraktion abgelehnt. Buchstabe a und c gehören für Frau RM Lührs zusammen, aber die IHK und Handwerkskammer sollten nur in der Jury vertreten sein, wenn sie sich durch Vorschläge oder finanziell am Umweltpreis beteiligen. Ziel ist, dem Umweltpreis ein positives Image zu verschaffen. Dazu soll das Umweltamt zusammen mit Sponsoren ein öffentlichkeitswirksames Marketingkonzept erstellen, um den Preis bekannt zu machen und positiv zu besetzen. Der Antrag der CDU-Fraktion wird damit von der SPD-Fraktion auch abgelehnt.

Herr RM Münch erläutert den Antrag der Bürgerliste vom 14.09.2000 und beantragt mündlich, den Jugendumweltpreis auf 10.000,-- DM zu erhöhen.

Der Antrag der CDU-Fraktion vom 20.09.2000 wird durch Herrn RM Jostes erklärt. Die CDU-Fraktion ist der Meinung, dass die IHK und die Handwerkskammer in der Jury sein sollten, die städtischen Töchter sollten für die Umweltpreise keine finanziellen Mittel zur Verfügung stellen.

Frau RM Kröger-Brenner schließt sich im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Erläuterungen der Frau RM Lührs an und unterstützt den Antrag der Bürgerliste auf Erhöhung der Preise auf den doppelten Betrag.

Beschluss:
Der Antrag der CDU-Fraktion vom 20.09.2000 wird mit Mehrheit abgelehnt.

Der mündliche Antrag der Bürgerliste auf Erhöhung des Jugendumweltpreises auf 10.000,-- DM wird einstimmig abgelehnt, der Antrag vom 14.09.2000 auf Verdoppelung der Beträge für den Jugend- und den Bürgerumweltpreis wird mehrheitlich abgelehnt.

Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der vorgeschlagenen Änderung der Richtlinien zur Vergabe des Umweltpreises zu.

Zu 3.3 Anfrage der Bürgerliste vom 09.10.2000 mit der Bezeichnung "Fällen geschützter Bäume in Dortmund" zur Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund
(Die Ratsvorlage "Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund" wurde zur Sitzung am 06.09.2000 versandt).
Der AUSW hatte in seiner Sitzung am 13.09.2000 den Entwurf der Satzung einstimmig beschlossen).

Herr Dr. Mackenbach gibt auf die Fragen an, dass in 1999 eine Anzahl von 1.072 Fällanträge gestellt wurden, davon wurden 904 genehmigt. In 1999 sind insgesamt 118 Bußgeldverfahren eingeleitet worden. In jedem Bußgeldverfahren gibt es nur einen Bußgeldbescheid. Die Ermittlung des Bußgeldes wird unter verschiedenen Maßgaben festegestellt, z. B. der Wert des Baumes, die Schwere der Schuld, Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Zu 4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

Zu 4.1 Bauleitplanung, Vorhaben- und Erschließungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan - VEP) Hö 246 - Benninghofer Mark - gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes We 128
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss
IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00034-00)

Herr RM Knieling macht den Vorschlag, für die Zufahrt in das Bebauungsgebiet eine Spur von der Wittbräucker Straße aus dem Süden für die Linksabbieger einzurichten. Er beantragt mündlich, diese Linksabbiegespur Bestandteil des Beschlusses zum Abschluss des Durchführungsvertrages werden zu lassen.

Frau RM Kröger-Brenner gibt an, dass ein Bürger das Anlegen einer Fuß- und Radwegeverbindung von der Kurzen Heed zur Wittbräucker Straße gefordert hat. Sie bittet um Prüfung durch die Verwaltung. Dies sagt Herr StR Sierau zu.

Herr RM Tech stimmt im Namen der SPD-Fraktion zu. Mit der von Herrn RM Knieling vorgeschlagenen Linksabbiegespur erklärt er sich einverstanden. Er fragt nach den dadurch entstehenden Kosten.

Herr StD Fehlemann empfiehlt, den Erschließungsvertrag zur Kenntnis zu nehmen. Gleichzeitig wird dem Antragsteller mitgeteilt, dass der AUSW die Linksabbiegespur gefordert hat. Da eine Einbiegung in das Gebiet hinein herzustellen ist, könnte die Spur eingerichtet werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig die Empfehlung, den Beschluss mit der unter Punkt 4 kenntlich gemachten Änderung zu beschließen:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Vorhaben- und Erschließungsplan Hö 246 - Benninghofer Mark - geprüft und beschließt, den Anregungen unter Punkt 7.1 bis 7.49 nicht zu folgen sowie die unter Punkt 8.1 bis 8.3 beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Entwurf des Vorhaben - und Erschließungsplanes einschließlich der textlichen Festsetzungen sowie der Begründung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) sowie §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit den Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes offengelegte Begründung vom 11.08.2000 entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter Punkt 9.1 bis 9.4 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 19.10.2000 dem Vorhaben- und Erschließungsplan Benninghofer Mark beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 i.V.m. § 12 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt, den Vorhaben- und Erschließungsplan Hö 246 - Benninghofer Mark - einschließlich der unter der vorstehenden Ziffer I aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Planbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 und § 12 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 GO.

IV. Der Rat der Stadt beschließt, dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag - Teil B - (siehe Anlage) mit der Maßgabe zuzustimmen, dass eine Linksabbiegespur auf der südöstlichen Seite der Wittbräucker Straße eingerichtet wird.

Rechtsgrundlage:
§ 12 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 GO.

Zu 4.2 Beschluss über die Aufstellung einer Erhaltungssatzung im Stadtbezirk Dortmund-Mengede, Ortsteil Bodelschwingh für die Gebäude Bodelschwingher Straße 164 - 194 (Zeche Westhausen-Siedlung)
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00056-00)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig für den unter Punkt 1. der Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich die Aufstellung einer Erhaltungssatzung.

Rechtsgrundlage:
§ 172 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I., S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1)

Zu 4.3 Erlass einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles südlich Intückenweg in Dortmund-Sölderholz
I. Reduzierung des Geltungsbereiches der Satzung
II. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung
III. Offenlegungsbeschluss
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00092-00)

Beschluss:
Der AUSW beschließt einstimmig nachfolgenden Beschluss:
I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Geltungsbereich der Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles südlich Intückenweg um die Flächen westlich der Straße "In der Wollmeil" zu reduzieren.

Der neue Geltungsbereich der Satzung ist unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV Nr. 2023).

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführten Bürgerbeteiligung geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Satzungsverfahren zum Erlass einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles südlich Intückenweg unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bürgeranhörung fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO.

Zu 4.4 Bauleitplanung; vorhabenbezogener Bebauungsplan Lü 166 - Wasserturm Bövinghausen -
hier: I. Einleitungsbeschluss
II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00099-00)

Herr RM Neumann bittet die Verwaltung um Überprüfung einer Erschließung zur Provinzialstraße.

Beschluss:
Der AUSW beschließt mit dieser Anregung einstimmig wie folgt:
I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, das Satzungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Lü 166 - Wasserturm Bövinghausen - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich einzuleiten.



Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I., S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen (vorhabenbezogener Bebauungsplan Lü 166 - Wasserturm Bövinghausen -).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB.

Zu 4.5 Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 122 - Kleyer Feld - Änderung Nr. 1
hier: I. Änderungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 4 BauGB);
II. Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs.1 Satz 1 BauGB)
III. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte (§ 29 Abs. 4 LG)
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00111-00)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost am 14.11.2000

Frau RM Schilling spricht sich dafür aus, dem Beschluss der Bezirksvertretung Lütgendortmund zu folgen.

Herr RM Münch sieht in der geplanten Vorgehensweise einen starken Eingriff in den Freiraum, der gering gehalten werden bzw. gar nicht erfolgen sollte.

Herr Ostholt spricht die Bedarfssituation an. Der bestehende Flächennutzungsplan ist ausgerichtet auf
540.000 Einwohner. Dortmund hat derzeitig 590.0000 Einwohner. Zur Zeit fällt es immer schwerer, geeignete Wohnbauflächen für das 5.000er- und das 2.000er-Programm aufzunehmen. Bei allen Bebauungsplänen wurden Wohnbauflächen aus dem geltenden Flächennutzungsplan entwickelt. Zum Beispiel an der Vorlage zu TOP 4.1 wird deutlich, dass in weitem Maße auf die vorhandenen, naturräumlichen Gegebenheiten Rücksicht genommen wird.

Herr RM Krüger stellt die Frage, wo Wohnbebauung realisiert wird. Zu dieser Fragestellung gehört auch eine Abwägung, an welchen Stellen eine Wohnbebauung im Zusammenhang mit der Natur möglich ist. Mit den Natusschutzverbänden hat es in dieser Angelegenheit bereits Gespräche mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegeben.

Beschluss:
Der AUSW beschließt einstimmig mit der Maßgabe, dass eine Bürgeranhörung der Bezirksvertretung (Einwohnerversammlung) durchgeführt wird:
I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Lü 122 - Kleyer Feld - für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Bereich zu ändern (Änderung Nr. 1).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 122) zu beteiligen.


Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt zur Kenntnis, dass mit der Rechtsverbindlichkeit der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 122 Teile des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte außer Kraft treten werden (siehe Ziffer 5 dieser Vorlage).

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz-LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.08.1994 (GV NW S. 710, SGV NW 791), geändert durch Gesetz vom 21.07.2000 (GV NW S. 568).

Zu 4.6 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage westlich Randebrockstraße, nördlich der Straße "Am Voerstenhof" in Dortmund-Marten nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage an die Bezirksvertretung (Drucksache-Nr. 00110-00)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund am 14.11.2000

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Zu 4.7 Rahmenplan "Stadtquartier Ost"
hier: Beschluss des Rahmenplanes als Leitlinie für die städtebauliche Entwicklung
- Ausschussvorlage
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost am 07.11.2000

Herr RM Tech hält es für kontraproduktiv, wenn eine Tiefgarage am Rande des Wohngebietes errichtet wird.

Herr RM Jung ist der Meinung, dass geklärt werden muss, was passiert, wenn durch die Hauseigen-tümer ein Pkw angeschafft wird.

Herr RM Grote erklärt, dass es ohne ausreichende Parkmöglichkeiten auf Dauer nicht gehen wird.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr weist darauf hin, dass es Mietprojekte in anderen Städten gibt, bei denen im Mietvertrag bereits auf freiwilliger Basis auf ein Auto verzichtet wird.

Herr StR Sierau stellt dar, dass man sich bei marktgerechtem Verhalten im Bereich des Wohnungs-baus auch den Minderheiten zuwenden und für diese entsprechende Angebote entwickeln muss. Für die vorgebrachten Bedenken gibt es seines Erachtens Lösungen. Investoren haben solche Projekte für spezifische Nachfragegruppen schon angeboten.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt die Maßgabe, die die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost formuliert hat, einstimmig ab.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt mehrheitlich den Rahmenplan "Stadtquartier Ost" als Leitlinie für die städtebauliche Entwicklung und beauftragt die Verwaltung, alle zukünftigen Planungen (z. B. Bauleitpläne, Projektentwicklungen, Planungen von Investoren, Wettbewerbe, Planungsgutachten) auf der Grundlage des vorliegenden Rahmenplanes durchzuführen.



Zu 5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

Zu 5.1 Vorbescheid für die Errichtung einer Seniorenbegegnungsstätte auf dem Grundstück Beermannweg in Dortmund-Lücklemberg
- Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage
- Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift über die 12. öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch vom 17.10.2000
Der AUSW hatte die Vorlage bereits am 06.09.2000 zur Kenntnis genommen.

Im Namen der CDU-Fraktion schließt sich Herr s. B. Weikert der Entscheidung der Bezirksvertretung an und lehnt die Vorlage ab, da er das Gebiet für ökologisch wertvoll hält und ein Neubau nicht erforderlich ist.

Herr RM Tech weist darauf hin, dass es in Dortmund-Lücklemberg viele ältere Menschen gibt, die eine Seniorenbegegnungsstätte brauchen. Er befürwortet die Errichtung der Seniorenbegegnungsstätte und stimmt im Namen der SPD-Fraktion zu.

Herr RM Krüger sieht Bedarf für die Begegnungsstätte in Hombruch, aber er ist der Meinung, dass der Standort geändert werden muss.

Herr s. B. Schilff sieht auch in Lücklemberg den Bedarf für eine Begegnungsstätte, u.a. für Senioren, Mütter etc.. Vorgebrachte Bedenken sind ihm nicht einsichtig, da der Flächennutzungsplan eine solche Nutzung zulässt. Das Gebäude schließt sich an die vorhandene Bebauung an.

Herr RM Drabig stellt fest, dass hier in wirtschaftliche Prozesse eingegriffen wird, indem der Bau einer Begegnungsstätte verhindert wird.

Herr RM Knieling kann sich vorstellen, dass aus dem Schulausschuss Bedenken gegen dieses Vorhaben laut werden, weil die Olplketal-Grundschule in Kürze Bedarfe anmelden wird.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt es mit Mehrheit der Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab, die Baugenehmigung in Aussicht zu stellen.

Zu 7. Angelegenheiten des Hochbauamtes

Zu 7.1 - unbesetzt -


Zu 8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

Zu 8.1 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraße nordöstlich der Straße "Weckweg" in Dortmund-Brechten
Antragsteller: Kesting Massivhaus GmbH, Bebauungsplan Ev 108, 9. Änderung
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, die Erschließung des Geländes in Dortmund-Brechten - Bau einer Stichstraße nordöstlich der Straße "Weckweg" einschließlich des erforderlichen Kanals - gemäß § 124 Abs. 1 Baugesetzbuch (BaugB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141; BGBl. III 213 - 1) in Verbindung mit dem Ratsbeschluss vom 18.11.1993 durch Erschließungsvertrag der Fa. Kesting Massivhaus GmbH zu übertragen


Zu 8.2 Kanalbau Nertusstraße
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig die Durchführung der Kanalbaumaßnahme in der Nertusstraße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 110.000,00 DM.

Die Finanzierung ist im Haushaltsjahr 2000 bei der Finanzposition 7000 9511 0846 vorge- sehen

Zu 8.3 Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage "Rüschebrinkstraße" im Abschnitt von Wambeler Heide bis Wambeler Holz
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00051-00)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgaben-gesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.1979 und 21.12.1981 Anlage: "Rüschebrinkstraße" von Wambeler Heide bis Wambeler Holz.

Zu 8.4 Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Staufenstraße von Landgrafenstraße bis Markgrafenstraße (Wohnumfeldverbesserung)
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00050-00)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig die Empfehlung, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgaben-gesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.79 und 21.12.81 Staufenstraße von Landgrafenstraße bis Markgrafenstraße (Wohnumfeldverbesserung).

Zu 8.5 Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Chemnitzer Straße von Sonnenstraße bis Saarlandstraße (Wohnumfeldverbesserung)
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00055-00)

Herr Keune antwortet auf die Frage des Herrn RM Tech nach den Kosten, die für die Anlieger entstehen, dass ein Betrag von ca. 30.600,-- DM auf 28 Anlieger umzulegen ist.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgaben-gesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.79 und vom 21.12.81 Chemnitzer Straße von Sonnenstraße bis Saarlandstraße (Wohnumfeldverbesserung).

Zu 8.6 Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Landgrafenstraße von Hohe Straße bis Leipziger Straße (Wohnumfeldverbesserung)
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00054-00)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgaben-gesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.79 und vom 21.12.81 Landgrafenstraße von Hohe Straße bis Leipziger Straße (Wohnumfeldverbesserung).

Zu 8.7 Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage "Bockumweg" im Abschnitt von Wickeder Hellweg bis Rübenkamp
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00053-00)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig die Empfehlung für folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgaben-gesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.79 und vom 21.12.81 Anlage: "Bockumweg" von Wickeder Hellweg bis Rübenkamp.

Zu 8.8 Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Schützenstraße von nördliche Seite DB-Brücke (Treibstraße) bis Schillerstraße
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00052-00)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgaben- gesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.79 und vom 21.12.81 Schützenstraße von nördliche Seite DB-Brücke (Treibstraße) bis Schillerstraße.

Zu 8.9 Satzung zur vierten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00096-00)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur vierten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund.

Zu 8.10 Antrag der Bürgerliste für Dortmund vom 25.10.2000 mit der Bezeichnung "Vergessene Krötentunnel Nordumgehung Aplerbeck"
(Drucksache-Nr. 00107-00)

Herr RM Brunstein schlägt vor, aufgrund der Abwesenheit des Antragstellers sich nicht mit dem Antrag zu befassen.

Herr RM Krüger macht den Vorschlag, einen Krötentunnel bzw. Krötenschutzmaßnahmen im Rahmen der Renaturierung und Umgestaltung der Emscher vorzusehen.

Herr Keune erklärt, dass mit dem Umweltamt und der Emschergenossenschaft Einigkeit darüber bestehe, dass im Zusammenhang mit der Renaturierung der Emscher Tierdurchlässe vorgesehen werden sollten.

Beschluss:
Der AUSW ist sich darüber einig, dass sich der Antrag durch Verwaltungshandeln inhaltlich erledigt habe.


Zu 9. Angelegenheiten des Grünflächenamtes

Zu 9.1 - unbesetzt -


Zu 10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

Zu 10.1Bericht über die geplanten Verkehrsführungen im Zusammenhang mit der
Baumaßnahme Baulos S 10 mit den Bahnhöfen Lippestraße und Ostentor
- Bericht des Stadtbahnbauamtes

Beschluss.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht des Stadtbahnbauamtes über die geplanten Verkehrsführungen im Zusammenhang mit der Baumaßnahme Baulos S 10 mit den Bahnhöfen Lippestraße und Ostentor zur Kenntnis.


Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt der Vorsitzende, Herr RM Jung, die öffentliche Sitzung um 18.30 Uhr.




J u n g S c h i l l i n g S k o d z i k
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin

(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)

Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


Geschäftsführung 24.11.2000
StA 01
F 2 60 21

N i e d e r s c h r i f t

über die 21. öffentliche Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 15.11.2000


Teilnehmer/innen:

a) Mitglieder des Ausschusses
Herr RM Jung, Vorsitzender
Herr RM Berndsen
Frau RM Brauer
Herr RM Brunstein
Herr RM Drabig
Herr RM Schneider i. V. für Herrn RM Follert
Frau RM Gerszewski
Herr RM Grote
Herr RM Harnisch
Frau RM Horitzky
Herr RM Jostes
Herr RM Knieling
Herr RM Utech i. V. für Frau RM Kräft
Frau RM Kröger-Brenner
Herr RM Krüger
Frau RM Lührs
Herr RM Neumann
Herr RM Ollech
Herr RM Sauer
Frau RM Schilling
Frau RM Steins
Herr RM Tech
Herr RM Zuch
Herr RM Münch

Frau s. B. Pohlmann-Rohr
Herrn s. B. Schilff
Herr s. B. Weikert
Herr s. E. Ucar
Herrn s. E. Oshege
b) beratende Mitglieder
Herr Punge - Mieter & Pächter e. V. zu TOP 6
Herr Steiner - Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund"




c) Mitarbeiter/innen der Verwaltung
Herr StR Sierau, 6/Dez.
Herr StD Fehlemann, 7/Dez.
Herr Knoche, 6/Dez.-Büro
Frau Helfer, Büro StD
Herr Dr. Mackenbach, StA 60
Herr Ostholt, 61/AL
Herr Hofmeister, 63/AL
Herr Steinschulte, StA 63
Herr Neuhaus, 64/AL
Herr Schütte, 64/stv. AL
Herr Liebig, 65/GF
Herr Funke, StA 65
Herr Holthaus, StA 65
Herr Keune, 66/AL
Herr Schließler, 69/AL
Frau Kreutzkamp, 01
Frau Skodzik, 01
d) Gäste
- - -


Herr RM Jung eröffnet als Ausschussvorsitzender die Sitzung des AUSW um 15.05 Uhr und begrüßt die anwesenden Damen und Herren. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt er fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung wird Frau RM Schilling benannt.

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gemäß §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Herr RM Jung weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.

1.3 Feststellung der Tagesordnung

Folgende Tagesordnung liegt vor:

1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2. Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Satzungs-, Gebühren- und Eintrittspreisangelegenheiten
2.1 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS- )
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00015-00) (wurde zur Sitzung am 25.10.2000 versandt)
2.2 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) - 2001
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00011-00) (wurde zur Sitzung am 25.10.2000 versandt)


3 Angelegenheiten des Umweltamtes
3.1 Verordnung über die Entsorgung von Altautos und die Anpassung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften - Altauto-Verordnung -
- erster Erfahrungsbericht und Bedeutung
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00082-00)
3.2 - Überweisung an den AUSW durch den Rat der Stadt Dortmund (siehe Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift des Rates der Stadt vom 21.09.2000):
Die Ratsvorlage "Umweltpreis der Stadt Dortmund, - Änderung der Vergaberichtlinien,
- Neuwahl der Mitglieder" wurde am 13.09.2000 im AUSW behandelt.
3.3 Anfrage der Bürgerliste vom 09.10.2000 mit der Bezeichnung "Fällen geschützter Bäume in Dortmund" zur Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund
(Die Ratsvorlage "Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund" wurde zur Sitzung am 06.09.2000 versandt.
Der AUSW hatte in seiner Sitzung am 13.09.2000 den Entwurf der Satzung einstimmig beschlossen.)

4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
4.1 Bauleitplanung, Vorhaben- und Erschließungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan - VEP) Hö 246 - Benninghofer Mark - gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes We 128
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss
IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00034-00)
4.2 Beschluss über die Aufstellung einer Erhaltungssatzung im Stadtbezirk Dortmund-Mengede, Ortsteil Bodelschwingh für die Gebäude Bodelschwingher Straße 164 - 194 (Zeche Westhausen-Siedlung)
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00056-00)
4.3 Erlass einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles südlich Intückenweg in Dortmund-Sölderholz
I. Reduzierung des Geltungsbereiches der Satzung
II. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung
III. Offenlegungsbeschluss
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00092-00)
4.4 Bauleitplanung; vorhabenbezogener Bebauungsplan Lü 166 - Wasserturm Bövinghausen -
hier: I. Einleitungsbeschluss
II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00099-00)
4.5 Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 122 - Kleyer Feld - Änderung Nr. 1
hier: I. Änderungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 4 BauGB);
II. Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs.1 Satz 1 BauGB)
III. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte (§ 29 Abs. 4 LG)
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00111-00)
4.6 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage westlich Randebrockstraße, nördlich der Straße "Am Voerstenhof" in Dortmund-Marten nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage an die Bezirksvertretung (Drucksache-Nr. 00110-00)







5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
5.1 Vorbescheid für die Errichtung einer Seniorenbegegnungsstätte auf dem Grundstück Beermannweg in Dortmund-Lücklemberg
- Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage
- Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift über die 12. öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch vom 17.10.2000
Der AUSW hatte die Vorlage bereits am 06.09.2000 zur Kenntnis genommen.

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
6.1 Wohnungspolitik in Dortmund stärken
- Überweisung an den AUSW durch den Rat der Stadt
(Auf die Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18./19.09.2000 und der SPD-Fraktion vom 19.09.2000 wird verwiesen.)
- Antrag der CDU-Fraktion vom 20.10.2000 mit der Bezeichnung "Wohnungspolitik in Dortmund stärken
- Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.10.2000 mit gleicher Bezeichnung
(Der Tagesordnungspunkt ist am 25.10.2000 eingebracht worden.)
6.2 Wohnungsmarkt Dortmund - Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystems 1999
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00008-00) (wurde zur Sitzung am 25.10.2000 nachversandt)

7. Angelegenheiten des Hochbauamtes
7.1 - unbesetzt -

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
8.1 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraße nordöstlich der Straße "Weckweg" in Dortmund-Brechten
Antragsteller: Kesting Massivhaus GmbH, Bebauungsplan Ev 108, 9. Änderung
- Ausschussvorlage
8.2 Kanalbau Nertusstraße
-Ausschussvorlage
8.3 Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage "Rüschebrinkstraße" im Abschnitt von Wambeler Heide bis Wambeler Holz
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00051-00)
8.4 Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Staufenstraße von Landgrafenstraße bis Markgrafenstraße (Wohnumfeldverbesserung)
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00050-00)
8.5 Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Chemnitzer Straße von Sonnenstraße bis Saarlandstraße (Wohnumfeldverbesserung)
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00055-00)
8.6 Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Landgrafenstraße von Hohe Straße bis Leipziger Straße (Wohnumfeldverbesserung)
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00054-00)





8.7 Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage "Bockumweg" im Abschnitt von Wickeder Hellweg bis Rübenkamp
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00053-00)
8.8 Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Schützenstraße von nördliche Seite DB-Brücke (Treibstraße) bis Schillerstraße
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00052-00)
8.9 Satzung zur vierten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00096-00)
8.10 Antrag der Bürgerliste für Dortmund vom 25.10.2000 mit der Bezeichnung "Vergessene Krötentunnel Nordumgehung Aplerbeck"
(Drucksache-Nr. 00107-00)

9. Angelegenheiten des Grünflächenamtes
9.1. - unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
10.1 Bericht über die geplanten Verkehrsführungen im Zusammenhang mit der Baumaßnahme Baulos S 10 mit den Bahnhöfen Lippestraße und Ostentor
- Bericht des Stadtbahnbauamtes

11. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
11.1 Sanierung PCB-belasteter Schulen
- Mündlicher Bericht der Verwaltung

Herr RM Jung schlägt vor, aufgrund des abweichenden Beschlusses der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der Sitzung am 07.11.2000 die Ausschussvorlage Rahmenplan "Stadtquartier Ost", hier: Beschluss des Rahmenplanes als Leitlinie für die städtebauliche Entwicklung unter TOP 4.7 erneut zu behandeln.

Zudem wird vorgeschlagen, die Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesens,
TOP 6.1 Wohnungspolitik in Dortmund stärken und 6.2 Wohnungsmarkt Dortmund - Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystems 1999, - Ratsvorlage, und anschließend TOP 11.1 Sanierung PCB-belasteter Schulen, - Mündlicher Bericht der Verwaltung -, vorzuziehen und direkt nach den Regularien zu behandeln.

Der AUSW ist mit der Erweiterung der TO und der Reihenfolge der Tagesordnungspunkte einverstanden. In dieser geänderten Form wird die Tagesordnung einstimmig festgestellt.

Zu 6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

Zu 6.1 Wohnungspolitik in Dortmund stärken
- Überweisung an den AUSW durch den Rat der Stadt
(Auf die Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18./19.09.2000 und der SPD-Fraktion vom 19.09.2000 wird verwiesen.)
- Antrag der CDU-Fraktion vom 20.10.2000 mit der Bezeichnung "Wohnungspolitik in Dortmund stärken"
- Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.10.2000 mit gleicher Bezeichnung als Ersatz für die vorgenannten Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion
(Der Tagesordnungspunkt ist am 25.10.2000 eingebracht worden.)



Zu 6.2 Wohnungsmarkt Dortmund - Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystems 1999
- Ratsvorlage (Drucksache Nr. 00008-00) (wurde zur Sitzung am 25.10.2000 nachversandt)

Frau RM Horitzky stellt mündlich den Antrag, dass die vorliegenden Anträge diskutiert, aber nicht beschlossen werden . Diese sollten im Zusammenhang mit dem Auftaktforum zum Masterplan Wohnen am 23.11.2000, dem Bericht "Gedanken über eine Neuorientierung der Liegenschafts- und Grundstückspolitik" und der Vorlage "Wohnungsmarktbeobachtungssystem 1999" gesehen und eingebracht werden. Eine Einengung der Diskussion sollte vor dem Auftaktforum verhindert werden. Anschließend erläutert sie den Antrag der CDU-Antrag vom 20.10.2000. Für sie ist das Thema Wohnungsbau als Querschnittsaufgabe zu sehen.

Frau RM Horitzky spricht an, dass die CDU-Fraktion sich in Gesprächen mit der Viterra befindet. Die Mieterinteressen sollten berücksichtigt, aber nicht überbewertet werden.

Herr RM Berndsen stimmt dem Einbringen der Anträge zu und geht danach auf die einzelnen Punkte des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr ist der Meinung, dass der Rat aufgefordert ist, insbesondere im Bereich des Altbaus Zeichen zu setzen. Die Stadt sollte Unterstützung bei neugegründeten Genossenschaften leisten. Hierzu verweist sie auf Ziffer 6 c) des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Der Bericht "Gedanken über eine Neuorientierung der Liegenschafts- und Grundstückspolitik" zeigt eine Kalkulation, die ihres Erachtens nicht realistisch ist. Die Leerstände sind nach Meinung der Frau s. B. Pohlmann-Rohr strukturell bedingt. Sozialer Wohnungsbau ist trotz Leerstände weiterhin notwendig.

Herr Steiner stellt fest, dass bei dem Thema "Wohnungspolitik in Dortmund stärken" die Tatsache, dass es in Dortmund wenige barrierefreie Wohnungen für Behinderte gibt, zu beachten ist. Die Anzahl ist zu erhöhen.

Herr Punge weist auf die Fortsetzung des Aspekts "Förderung sozialen Wohnungsbaus" hin. Es gibt immer noch z. B. kinderreiche Familien und finanzschwache Mieter, die öffentlich geförderte Wohnungen benötigen. Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen verunsichert im Einzelfall die Mieter sehr. Herr Punge hält es in diesen Fällen für erforderlich, bei den großen Wohnungsunternehmen die aktive Bestandspolitik zu fördern, um eine Verslummung zu verhindern.

Herr StR Sierau macht deutlich, dass das Auftaktforum zum "Masterplan Wohnen" am 23.11.2000 dem Gedankenaustausch dienen soll. Er erklärt, dass die Stadtverwaltung verschiedentlich im Bereich Wohnungswesen Unterstützung leistet, diese kann z. B. auch in einem Gespräch zwischen den Mietern der Aplerbecker Tulpenstraße und dem privatisierungsinteressierten Wohnungsbauunternehmen bestehen. Ergebnis nach Gesprächen war häufig, dass die bisher gemietete Wohnung gekauft wurde.

Die Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystems 1999 zeigen insbesondere auch im Neubaubereich, dass in Dortmund ein guter Weg eingeschlagen wurde. Die Stadt Dortmund hat im Vergleich zu anderen großen Städten eine erfolgreiche Flächenpolitik geführt. Es ist gleichzeitig notwendig, einen sinnvollen Ausgleich zwischen der Bereitstellung neuer Flächen für die Besiedlung und dem Freiraumschutz zu finden.

Herr RM Brunstein ist der Meinung, dass die Überlegungen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum sozialen Wohnungsbau bezüglich der Menge in eine falsche Richtung zielen. Er hält den sozialen Wohnungsbau für überflüssig; Leerstände gibt es derzeitig auch. Freiflächen für sozialen Wohnungsbau vorzusehen, findet er falsch. Privateigentum, Ein- und Zweifamilienhausbebauung wird seines Erachtens in Dortmund benötigt.


Herr RM Münch kritisiert, dass die Grünflächen Dortmunds durch den geplanten Wohnungsbau erheblich reduziert werden.

Herr RM Jostes sieht vorrangig im Zusammenhang mit dem dortmund-project Eigentumsmaßnahmen und hochwertige Mietwohnungen als wichtig an. Die Bestandspflege der Mietwohnungen ist vom Eigentümer zu fordern. Er stellt insbesondere die Notwendigkeit der Arbeitsplätze in den Vordergrund.

Herr RM Drabig macht auf die Ursachen der Veränderungen aufmerksam. Beschäftigungsschwerpunkte und -standorte, Freizeit- und Freiraumansprüche, die Bedürfnisse der Menschen nach Wohnen haben sich verändert. Er sieht die Aufgabe der Stadt u.a. darin, Mieter darin zu unterstützen, in ihren Wohnungen zu bleiben. Er stellt die Frage, ob das Warten auf eine Förderung sinnvoll ist. Ggf. könnten die Westfalenhütte, Phoenix-West und -Ost etc. Ausgleichsflächen darstellen. Er wünscht sich eine Durchmischung der Wohngebiete, d. h. in den Wohngebieten sollte sich ein Spiegelbild der Bevölkerung wiederfinden.

Herr RM Drabig und Herr RM Tech beantragen, den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu beschließen.

Herr StD Fehlemann weist auf verschiedene Flächen, wie Phoenix-Ost, hin, bei denen Wohnungsbau und Ausgleichsflächen nebeneinander geplant sind. Die Erweiterung des Westfalenparks um 40 Hektar und ein Grünkeil zum Rombergpark von 25 Hektar sind auch als Ausgleichs- und Ersatzflächen zu sehen.

Der Antrag, über die Anträge noch nicht abzustimmen und zu vertagen, wird mehrheitlich von der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

Beschluss:
Der AUSW stimmt mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen vom 25.10.2000 zu und empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die kommunale Förderung des Wohnungsbaus durch Grundstückssubventionierung und Darlehensgewährung für den Familieneigenheimbau und für eigengenutzte Eigentumswohnungen in vollem Umfang fortgeführt wird.

Im geförderten Mietwohnungsbau ist bei der Ausweisung von Wohnbauflächen und bei der kommunalen Wohnungsbauförderung (Spitzenfinanzierung) von ca. 250 öffentlich geförderten Mietwohnungen jährlich auszugehen.
Die kommunale Förderung des geförderten Mietwohnungsbaus wird weiterhin durch Grundstückssubventionierung und Darlehensgewährung unterstützt.
Die Verwaltung wird beauftragt, durch die Bereitstellung von geeigneten städt. Grundstücken auch den geförderten Mietwohnungsbau zu unterstützen.

Die planrechtliche Sicherung und Bereitstellung von Flächen für den frei finanzierten Mietwohnungsbau wird in vollem Umfang fortgeführt.

2. Die Gewährung der kommunalen Spitzenfinanzierung für den öffentlich geförderten Wohnungsbau ist grundsätzlich davon abhängig zu machen, dass wohnungspolitische, sozialpolitische, umweltpolitische, arbeitsmarktpolitische oder städtebauliche Zielsetzungen durch die zusätzliche kommunale Förderung unterstützt werden.

Solche Zielsetzungen sind insbesondere:
a) Investive Maßnahmen im Mietwohnungsbau, die geeignet sind, Energie einzusparen und Ressourcen zu schonen (Solarenergie, Fotovoltaik, Unterschreitung Niedrigenergiestandards, Verzicht auf Verbundbaustoffe, Brauchwassernutzung etc.),

b) investive Maßnahmen zur Unterstützung gemeinschaftlicher Aktivitäten (Gemeinschaftsräume, gemeinsame Gestaltung von Freiflächen etc.),

c) investive Maßnahmen, die insbesondere den Zielgruppen älterer Menschen und kinderreicher Familien dienen,

d) investive Maßnahmen für städtebauliche bedingte Mehrkosten und Gründungsmehrkosten, die vom Bauherrn nicht zu vertreten sind und

e) Verlängerung von gesetzlichen Belegungsrechten an öffentlich geförderten Wohnungen.

Die Verwaltung wird beauftragt, diese Zielsetzungen in Fördergrundsätze zu überführen und dem AUSW zur Entscheidung vorzulegen.

3. Das Wohnungsmarktbeobachtungssystem wird ohne Einschränkungen fortgeführt.
Das System wird ergänzt um eine aussagekräftige "Wanderungsmotiv-Untersuchung".
Die Ergebnisse sind dem Rat bzw. AUSW vorzulegen.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung auch der Ergebnisse der Wanderungsmotivuntersuchung einen Masterplan "Wohnen" aufzustellen.

Die Verwaltung informiert kurzfristig den AUSW über das methodische Vorgehen bei der Aufstellung des Masterplanes sowie über die beabsichtigte Darstellung der Qualitäten und berücksichtigt dabei folgenden Vorschlag für das Beteiligungsverfahren:
Bei der Aufstellung des Masterplanes soll bereits im frühen Stadium der Sachverstand der Wohnungswirtschaft und der Mietervereine ebenso einbezogen werden, wie das Know-how von sachverständigen Beratern. An geeigneter Stelle dieses Beteiligungsprozesses ist die kommunale Politik einzubeziehen.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Beschlussfassung bei der Vorlage des Haushaltsplanentwurfes für das Jahr 2001 zu berücksichtigen.

6. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung von Einzelprivatisierungen in vorhandenen Wohnungsbeständen und angesichts der unzureichenden Sozialverträglichkeit solcher Prozesse fasst der Rat folgende Beschlüsse:

a) Im Falle von Einzelprivatisierungen fordert der Rat die Wohnungsgesellschaften und sonstigen Eigentümer auf, eine aktive und frühzeitige Einbeziehung aller MieterInnen zu gewährleisten sowie die sozialen und städtebaulichen Qualitäten des betroffenen Siedlungsgebietes zu erhalten bzw. zu verbessern.
MieterInnen, die nicht kaufen wollen, sollen ein Dauerwohnrecht erhalten.

b) Der Rat spricht sich dafür aus, durch gemeinsame Gespräche von Verwaltung, Politik, Unternehmen sowie Mietervertretungen Alternativen zu Einzelprivatisierung zu entwickeln.

Diesem Ziel soll auch eine öffentlich durchzuführende Anhörung von Mietervertretungen, Experten der Wohnungswirtschaft, Verantwortlichen von Wohnungsunternehmen und VerteterInnen von bürgerschaftlichen Gruppen dienen.

c) Der Rat sichert zu, Modelle für bewohnergetragene Genossenschaften anhand erfolgreicher Praxisbeispiele zu prüfen und ggf. ihre Realisierung zu unterstützen.





Der AUSW lehnt folgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 20.10.2000 mehrheitlich ab:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung damit, ein Konzept zur "Förderung für Bauwillige in Dortmund" zu entwickeln. Es soll die grundstückspreis- bezogene Förderung durch eine fallbezogene Familienlösung ersetzt werden. Dabei soll das bisherige Wohnungsbauförderungsprogramm so modifiziert werden, dass alle Schichten der Bevölkerung, die Eigentum erwerben wollen, berücksichtigt werden und die Förderung einen gerechten und zeitbezogenen Maßstab hat.

Zu 6.2 Wohnungsmarkt Dortmund - Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystems 1999
- Ratsvorlage (Drucksache Nr. 00008-00) (wurde zur Sitzung am 25.10.2000 nachversandt) -

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und leitet diesen an den Rat weiter.

Zu 11. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

Zu 11.1 Sanierung PCB-belasteter Schulen
- Mündlicher Bericht der Verwaltung

Herr Funke (Mitarbeiter des Hochbauamtes) stellt die Sanierungsabläufe bei PCB-belasteten Schulen und mögliche Alternativen bei der Sanierung vor. An vier städtischen Schulgebäuden herrscht ein kurzfristiger Sanierungsbedarf. Sofortmaßnahmen zur Verringerung der PCB-Belastung wurden direkt durchgeführt. Ein Sanierungskonzept für Schadstoffe wurde erstellt, weitere Untersuchungen wurden durchgeführt, Proben wurden entnommen. Aufgrund eines erstellten Leistungsverzeichnisses wurden die Kosten ermittelt. Es wurden Sanierungskonzepte erstellt, die eine ganzheitliche Sanierung der betroffenen Schulen vorsieht. Der organisatorische Ablauf der Sanierung wurde mit dem Schulverwaltungsamt abgestimmt. Der komplette Freizug des Gebäudes, ein teilweiser Freizug von Gebäudeteilen oder eine Sanierung bei laufendem Schulbetrieb sind die drei Möglichkeiten für eine Sanierung der Schulen. Herr Funke beschreibt den zeitlichen Ablauf bei einer Schulsanierung. Anschließend verdeutlicht er anhand von Fotos, wie eine Sanierung verläuft.

Herr Holthaus (Mitarbeiter des Hochbauamtes) geht auf die Sanierung der vier PCB-belasteten Schulen ein. Hierbei handelt es sich um die Wilhelm-Busch-Realschule, die Albert-Schweitzer-Realschule, die Johannes-Wulff-Schule und die Hauptschule Eving. Mit Fotos wird gezeigt, dass eine ganzheitliche Sanierung statt einer Schadstoffsanierung an den betroffenen Schulen notwendig ist.

Anschließend gibt Herr StD Fehlemann an, dass am 16.11.2000 dem Rat für die genannten vier Schulen Baubeschlüsse und eine Vorlage für das weitere Vorgehen vorliegen.

Für die ganzheitliche Sanierung der Schulen werden voraussichtlich folgende Kosten anfallen:
- Albert-Schweitzer-Realschule: ca. 9,8 Mio. DM
- Wilhelm-Busch-Realschule: ca. 12 Mio. DM
- Johannes-Wulff-Schule: ca. 4 Mio. DM
- Hauptschule Eving: ca. 8,8 Mio. DM
Es besteht somit ein Sanierungsbedarf in Höhe von ca. 34 Mio. DM.

Es wurden Wirtschaftlichkeitsüberlegungen angestellt, ob Neubauten den Sanierungen aus Kosten-gründen vorzuziehen sind.

Herr RM Krüger spricht an, dass für vier Schulen bereits Kosten von 34 Mio. DM entstehen. Er sieht hierin die Folgen aus der bisher unterlassenen Bauunterhaltung in den Vorjahren. Bezogen auf die Haushaltsberatungen 2001 ff. wird deutlich, welche Kosten bei einer Sanierung der Schulen entstehen werden. Er stellt die Frage, inwieweit die Maßnahmen durch eigene Mitarbeiter organisiert und begleitet werden können und ob Externe eingesetzt werden müssen, um den durch die Politik gesetzten Zeitrahmen einzuhalten. Er geht davon aus, dass kurzfristig die Schüler in anderen Räumen untergebracht werden.

Herr RM Knieling stellt folgende Fragen zu dieser Thematik:
1. Werden die Pavillons an der Albert-Schweitzer-Realschule abgerissen und durch Massivbauten ersetzt?
2. Warum werden erst 2001 Ersatzräume für die vier besonders PCB-belasteten Schulen zur Verfügung gestellt?
3. Ist beabsichtigt, weitere Messungen auch in den 20 weiter belasteten Schulen durchzuführen?
4. Hat die Verwaltung Überlegungen angestellt, ob bei den Schulen ein Neubau wirtschaftlicher wäre?

Herr StD Fehlemann erklärt auf die Fragen des Herrn RM Krüger, dass die Hochbauverwaltung bestrebt ist, den Unterricht Anfang Februar in den Schulen (in Ersatzräumen) zu ermöglichen. Vor Sanierung der nächsten Schulen werden im einzelnen auch dort die Kosten erfasst. Es liegt ein exakter Ablaufplan vor, wann und wie die nächsten Schulen saniert werden. Die Frage nach Abbruch oder Neubau erläutert er an einem Beispiel. Hierbei verweist er darauf, dass bei einem Neubau Förderungsmittel erwartet werden. Eine schnelle Sanierung schließt u.a. deshalb einen Neubau so gut wie aus.

Die Frage des Herrn RM Knieling nach weiteren Messungen bejaht Herr StD Fehlemann. Die anderen Fragen werden im Schulausschuss beantwortet werden.

Herr Liebig gibt an, dass an der Albert-Schweitzer-Realschule nach der Sanierung ein Ergänzungsbau geplant ist, der den Pavillon ersetzen wird.

Herr RM Tech erwartet, dass die Verwaltung die Politik über Mängel und Missstände rechtzeitig informiert und die Baubeschlüsse für den Bereich Hochbau auch dem AUSW vorlegt. Er hält den vorgelegten Zeitplan für die Sanierung für akzeptabel, da dieser von den Schulen und den Eltern so gewünscht und mit diesen abgestimmt wurde.

Herr RM Drabig fragt nach, ob die Gewährleistung besteht, dass keine andere Belastung aus anderen Schadstofferregern vorhanden sind, aufgrund dessen die Prioritätenliste für die Schulen sich verändern könnte. Außerdem bittet er um eine Erklärung, ob die derzeitig genutzten Baustoffe nicht wieder neue Schadstoffe mit sich bringen.

Herr StD Fehlemann antwortet, dass alle bekannten Schadstoffe beseitigt werden, experimentiert werde bei der ganzheitlichen Sanierung nicht.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den mündlichen Bericht der Verwaltung zum Thema "Sanierung PCB-belasteter Schulen" zur Kenntnis.

Zu 2. Satzungs-, Gebühren- und Eintrittspreisangelegenheiten

Zu 2.1 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
- Ratsvorlage (Drucksache Nr. 00015-00) (wurde zur Sitzung am 25.10.2000 versandt)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat einstimmig, den als Anlage 2 beigefügten Entwurf als Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -) zu beschließen.



Zu 2.2 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) - 2001
- Ratsvorlage (Drucksache Nr. 00011-00) (wurde zur Sitzung am 25.10.2000 versandt)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
- beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund;
- nimmt den Wirtschaftsplan 2001 der EDG zur Kenntnis;
- stellt den Wirtschaftsplan 2001 für das Deponie-Sondervermögen mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen fest;
- beschließt das Investitionsprogramm 2001 bis 2005 für das Deponie-Sondervermögen mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen;
- nimmt den Finanzplan 2001 bis 2005 für das Deponie-Sondervermögen mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen zur Kenntnis.

Zu 3. Angelegenheiten des Umweltamtes

Zu 3.1 Verordnung über die Entsorgung von Altautos und die Anpassung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften - Altauto-Verordnung -
- erster Erfahrungsbericht und Bedeutung
- Ausschussvorlage (Drucksache Nr. 00082-00)

Herr Dr. Mackenbach erklärt auf die Frage des Herrn RM Tech nach dem Ziel der Verordnung, dass alte Altautokarossen in lizenzierten Anlagen behandelt und auseinandergenommen werden. Es ist erkennbar, dass heute alle lizenzierten Autoverwertungsbetriebe auf einem hohen Standard sind.

Herr RM Krüger ist der Meinung, dass anhand der Vorlage deutlich wird, dass der personelle Aufwand auf ein Minimum reduziert werden sollte.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zur Kenntnis.

Zu 3.2 Überweisung an den AUSW durch den Rat der Stadt Dortmund (siehe Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift des Rates der Stadt vom 21.09.2000):
- Antrag der Bürgerliste vom 14.09.2000
- Antrag der CDU-Fraktion vom 20.09.2000
Die Ratsvorlage "Umweltpreis der Stadt Dortmund, - Änderung der Vergaberichtlinien,
- Neuwahl der Mitglieder" wurde am 13.09.2000 im AUSW behandelt.

Frau RM Lührs hält die Trennung in einen Bürgerumweltpreis und einen Preis für Unternehmen, Betriebe und Institutionen für sehr wichtig. Teile der Preisgelder sollten durch städtische Beteiligungs-gesellschaften gesponsert werden, die dann auch in der Jury vertreten sein sollten. Damit könnten nichtstädtische Gelder verwendet werden und die städtischen Beteiligungen könnten so Marketing betreiben. Der Antrag der Bürgerliste wird von der SPD-Fraktion abgelehnt. Buchstabe a und c gehören für Frau RM Lührs zusammen, aber die IHK und Handwerkskammer sollten nur in der Jury vertreten sein, wenn sie sich durch Vorschläge oder finanziell am Umweltpreis beteiligen. Ziel ist, dem Umweltpreis ein positives Image zu verschaffen. Dazu soll das Umweltamt zusammen mit Sponsoren ein öffentlichkeitswirksames Marketingkonzept erstellen, um den Preis bekannt zu machen und positiv zu besetzen. Der Antrag der CDU-Fraktion wird damit von der SPD-Fraktion auch abgelehnt.

Herr RM Münch erläutert den Antrag der Bürgerliste vom 14.09.2000 und beantragt mündlich, den Jugendumweltpreis auf 10.000,-- DM zu erhöhen.

Der Antrag der CDU-Fraktion vom 20.09.2000 wird durch Herrn RM Jostes erklärt. Die CDU-Fraktion ist der Meinung, dass die IHK und die Handwerkskammer in der Jury sein sollten, die städtischen Töchter sollten für die Umweltpreise keine finanziellen Mittel zur Verfügung stellen.

Frau RM Kröger-Brenner schließt sich im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Erläuterungen der Frau RM Lührs an und unterstützt den Antrag der Bürgerliste auf Erhöhung der Preise auf den doppelten Betrag.

Beschluss:
Der Antrag der CDU-Fraktion vom 20.09.2000 wird mit Mehrheit abgelehnt.

Der mündliche Antrag der Bürgerliste auf Erhöhung des Jugendumweltpreises auf 10.000,-- DM wird einstimmig abgelehnt, der Antrag vom 14.09.2000 auf Verdoppelung der Beträge für den Jugend- und den Bürgerumweltpreis wird mehrheitlich abgelehnt.

Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der vorgeschlagenen Änderung der Richtlinien zur Vergabe des Umweltpreises zu.

Zu 3.3 Anfrage der Bürgerliste vom 09.10.2000 mit der Bezeichnung "Fällen geschützter Bäume in Dortmund" zur Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund
(Die Ratsvorlage "Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund" wurde zur Sitzung am 06.09.2000 versandt).
Der AUSW hatte in seiner Sitzung am 13.09.2000 den Entwurf der Satzung einstimmig beschlossen).

Herr Dr. Mackenbach gibt auf die Fragen an, dass in 1999 eine Anzahl von 1.072 Fällanträge gestellt wurden, davon wurden 904 genehmigt. In 1999 sind insgesamt 118 Bußgeldverfahren eingeleitet worden. In jedem Bußgeldverfahren gibt es nur einen Bußgeldbescheid. Die Ermittlung des Bußgeldes wird unter verschiedenen Maßgaben festegestellt, z. B. der Wert des Baumes, die Schwere der Schuld, Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Zu 4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

Zu 4.1 Bauleitplanung, Vorhaben- und Erschließungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan - VEP) Hö 246 - Benninghofer Mark - gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes We 128
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss
IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00034-00)

Herr RM Knieling macht den Vorschlag, für die Zufahrt in das Bebauungsgebiet eine Spur von der Wittbräucker Straße aus dem Süden für die Linksabbieger einzurichten. Er beantragt mündlich, diese Linksabbiegespur Bestandteil des Beschlusses zum Abschluss des Durchführungsvertrages werden zu lassen.

Frau RM Kröger-Brenner gibt an, dass ein Bürger das Anlegen einer Fuß- und Radwegeverbindung von der Kurzen Heed zur Wittbräucker Straße gefordert hat. Sie bittet um Prüfung durch die Verwaltung. Dies sagt Herr StR Sierau zu.

Herr RM Tech stimmt im Namen der SPD-Fraktion zu. Mit der von Herrn RM Knieling vorgeschlagenen Linksabbiegespur erklärt er sich einverstanden. Er fragt nach den dadurch entstehenden Kosten.

Herr StD Fehlemann empfiehlt, den Erschließungsvertrag zur Kenntnis zu nehmen. Gleichzeitig wird dem Antragsteller mitgeteilt, dass der AUSW die Linksabbiegespur gefordert hat. Da eine Einbiegung in das Gebiet hinein herzustellen ist, könnte die Spur eingerichtet werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig die Empfehlung, den Beschluss mit der unter Punkt 4 kenntlich gemachten Änderung zu beschließen:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Vorhaben- und Erschließungsplan Hö 246 - Benninghofer Mark - geprüft und beschließt, den Anregungen unter Punkt 7.1 bis 7.49 nicht zu folgen sowie die unter Punkt 8.1 bis 8.3 beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Entwurf des Vorhaben - und Erschließungsplanes einschließlich der textlichen Festsetzungen sowie der Begründung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) sowie §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit den Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes offengelegte Begründung vom 11.08.2000 entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter Punkt 9.1 bis 9.4 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 19.10.2000 dem Vorhaben- und Erschließungsplan Benninghofer Mark beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 i.V.m. § 12 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt, den Vorhaben- und Erschließungsplan Hö 246 - Benninghofer Mark - einschließlich der unter der vorstehenden Ziffer I aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Planbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 und § 12 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 GO.

IV. Der Rat der Stadt beschließt, dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag - Teil B - (siehe Anlage) mit der Maßgabe zuzustimmen, dass eine Linksabbiegespur auf der südöstlichen Seite der Wittbräucker Straße eingerichtet wird.

Rechtsgrundlage:
§ 12 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 GO.

Zu 4.2 Beschluss über die Aufstellung einer Erhaltungssatzung im Stadtbezirk Dortmund-Mengede, Ortsteil Bodelschwingh für die Gebäude Bodelschwingher Straße 164 - 194 (Zeche Westhausen-Siedlung)
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00056-00)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig für den unter Punkt 1. der Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich die Aufstellung einer Erhaltungssatzung.

Rechtsgrundlage:
§ 172 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I., S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1)

Zu 4.3 Erlass einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles südlich Intückenweg in Dortmund-Sölderholz
I. Reduzierung des Geltungsbereiches der Satzung
II. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung
III. Offenlegungsbeschluss
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00092-00)

Beschluss:
Der AUSW beschließt einstimmig nachfolgenden Beschluss:
I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Geltungsbereich der Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles südlich Intückenweg um die Flächen westlich der Straße "In der Wollmeil" zu reduzieren.

Der neue Geltungsbereich der Satzung ist unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV Nr. 2023).

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführten Bürgerbeteiligung geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Satzungsverfahren zum Erlass einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles südlich Intückenweg unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bürgeranhörung fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO.

Zu 4.4 Bauleitplanung; vorhabenbezogener Bebauungsplan Lü 166 - Wasserturm Bövinghausen -
hier: I. Einleitungsbeschluss
II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00099-00)

Herr RM Neumann bittet die Verwaltung um Überprüfung einer Erschließung zur Provinzialstraße.

Beschluss:
Der AUSW beschließt mit dieser Anregung einstimmig wie folgt:
I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, das Satzungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Lü 166 - Wasserturm Bövinghausen - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich einzuleiten.



Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I., S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen (vorhabenbezogener Bebauungsplan Lü 166 - Wasserturm Bövinghausen -).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB.

Zu 4.5 Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 122 - Kleyer Feld - Änderung Nr. 1
hier: I. Änderungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 4 BauGB);
II. Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs.1 Satz 1 BauGB)
III. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte (§ 29 Abs. 4 LG)
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00111-00)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost am 14.11.2000

Frau RM Schilling spricht sich dafür aus, dem Beschluss der Bezirksvertretung Lütgendortmund zu folgen.

Herr RM Münch sieht in der geplanten Vorgehensweise einen starken Eingriff in den Freiraum, der gering gehalten werden bzw. gar nicht erfolgen sollte.

Herr Ostholt spricht die Bedarfssituation an. Der bestehende Flächennutzungsplan ist ausgerichtet auf
540.000 Einwohner. Dortmund hat derzeitig 590.0000 Einwohner. Zur Zeit fällt es immer schwerer, geeignete Wohnbauflächen für das 5.000er- und das 2.000er-Programm aufzunehmen. Bei allen Bebauungsplänen wurden Wohnbauflächen aus dem geltenden Flächennutzungsplan entwickelt. Zum Beispiel an der Vorlage zu TOP 4.1 wird deutlich, dass in weitem Maße auf die vorhandenen, naturräumlichen Gegebenheiten Rücksicht genommen wird.

Herr RM Krüger stellt die Frage, wo Wohnbebauung realisiert wird. Zu dieser Fragestellung gehört auch eine Abwägung, an welchen Stellen eine Wohnbebauung im Zusammenhang mit der Natur möglich ist. Mit den Natusschutzverbänden hat es in dieser Angelegenheit bereits Gespräche mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegeben.

Beschluss:
Der AUSW beschließt einstimmig mit der Maßgabe, dass eine Bürgeranhörung der Bezirksvertretung (Einwohnerversammlung) durchgeführt wird:
I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Lü 122 - Kleyer Feld - für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Bereich zu ändern (Änderung Nr. 1).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 122) zu beteiligen.


Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt zur Kenntnis, dass mit der Rechtsverbindlichkeit der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 122 Teile des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte außer Kraft treten werden (siehe Ziffer 5 dieser Vorlage).

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz-LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.08.1994 (GV NW S. 710, SGV NW 791), geändert durch Gesetz vom 21.07.2000 (GV NW S. 568).

Zu 4.6 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage westlich Randebrockstraße, nördlich der Straße "Am Voerstenhof" in Dortmund-Marten nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage an die Bezirksvertretung (Drucksache-Nr. 00110-00)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund am 14.11.2000

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Zu 4.7 Rahmenplan "Stadtquartier Ost"
hier: Beschluss des Rahmenplanes als Leitlinie für die städtebauliche Entwicklung
- Ausschussvorlage
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost am 07.11.2000

Herr RM Tech hält es für kontraproduktiv, wenn eine Tiefgarage am Rande des Wohngebietes errichtet wird.

Herr RM Jung ist der Meinung, dass geklärt werden muss, was passiert, wenn durch die Hauseigen-tümer ein Pkw angeschafft wird.

Herr RM Grote erklärt, dass es ohne ausreichende Parkmöglichkeiten auf Dauer nicht gehen wird.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr weist darauf hin, dass es Mietprojekte in anderen Städten gibt, bei denen im Mietvertrag bereits auf freiwilliger Basis auf ein Auto verzichtet wird.

Herr StR Sierau stellt dar, dass man sich bei marktgerechtem Verhalten im Bereich des Wohnungs-baus auch den Minderheiten zuwenden und für diese entsprechende Angebote entwickeln muss. Für die vorgebrachten Bedenken gibt es seines Erachtens Lösungen. Investoren haben solche Projekte für spezifische Nachfragegruppen schon angeboten.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt die Maßgabe, die die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost formuliert hat, einstimmig ab.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt mehrheitlich den Rahmenplan "Stadtquartier Ost" als Leitlinie für die städtebauliche Entwicklung und beauftragt die Verwaltung, alle zukünftigen Planungen (z. B. Bauleitpläne, Projektentwicklungen, Planungen von Investoren, Wettbewerbe, Planungsgutachten) auf der Grundlage des vorliegenden Rahmenplanes durchzuführen.



Zu 5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

Zu 5.1 Vorbescheid für die Errichtung einer Seniorenbegegnungsstätte auf dem Grundstück Beermannweg in Dortmund-Lücklemberg
- Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage
- Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift über die 12. öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch vom 17.10.2000
Der AUSW hatte die Vorlage bereits am 06.09.2000 zur Kenntnis genommen.

Im Namen der CDU-Fraktion schließt sich Herr s. B. Weikert der Entscheidung der Bezirksvertretung an und lehnt die Vorlage ab, da er das Gebiet für ökologisch wertvoll hält und ein Neubau nicht erforderlich ist.

Herr RM Tech weist darauf hin, dass es in Dortmund-Lücklemberg viele ältere Menschen gibt, die eine Seniorenbegegnungsstätte brauchen. Er befürwortet die Errichtung der Seniorenbegegnungsstätte und stimmt im Namen der SPD-Fraktion zu.

Herr RM Krüger sieht Bedarf für die Begegnungsstätte in Hombruch, aber er ist der Meinung, dass der Standort geändert werden muss.

Herr s. B. Schilff sieht auch in Lücklemberg den Bedarf für eine Begegnungsstätte, u.a. für Senioren, Mütter etc.. Vorgebrachte Bedenken sind ihm nicht einsichtig, da der Flächennutzungsplan eine solche Nutzung zulässt. Das Gebäude schließt sich an die vorhandene Bebauung an.

Herr RM Drabig stellt fest, dass hier in wirtschaftliche Prozesse eingegriffen wird, indem der Bau einer Begegnungsstätte verhindert wird.

Herr RM Knieling kann sich vorstellen, dass aus dem Schulausschuss Bedenken gegen dieses Vorhaben laut werden, weil die Olplketal-Grundschule in Kürze Bedarfe anmelden wird.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt es mit Mehrheit der Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab, die Baugenehmigung in Aussicht zu stellen.

Zu 7. Angelegenheiten des Hochbauamtes

Zu 7.1 - unbesetzt -


Zu 8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

Zu 8.1 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraße nordöstlich der Straße "Weckweg" in Dortmund-Brechten
Antragsteller: Kesting Massivhaus GmbH, Bebauungsplan Ev 108, 9. Änderung
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, die Erschließung des Geländes in Dortmund-Brechten - Bau einer Stichstraße nordöstlich der Straße "Weckweg" einschließlich des erforderlichen Kanals - gemäß § 124 Abs. 1 Baugesetzbuch (BaugB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141; BGBl. III 213 - 1) in Verbindung mit dem Ratsbeschluss vom 18.11.1993 durch Erschließungsvertrag der Fa. Kesting Massivhaus GmbH zu übertragen


Zu 8.2 Kanalbau Nertusstraße
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig die Durchführung der Kanalbaumaßnahme in der Nertusstraße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 110.000,00 DM.

Die Finanzierung ist im Haushaltsjahr 2000 bei der Finanzposition 7000 9511 0846 vorge- sehen

Zu 8.3 Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage "Rüschebrinkstraße" im Abschnitt von Wambeler Heide bis Wambeler Holz
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00051-00)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgaben-gesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.1979 und 21.12.1981 Anlage: "Rüschebrinkstraße" von Wambeler Heide bis Wambeler Holz.

Zu 8.4 Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Staufenstraße von Landgrafenstraße bis Markgrafenstraße (Wohnumfeldverbesserung)
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00050-00)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig die Empfehlung, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgaben-gesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.79 und 21.12.81 Staufenstraße von Landgrafenstraße bis Markgrafenstraße (Wohnumfeldverbesserung).

Zu 8.5 Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Chemnitzer Straße von Sonnenstraße bis Saarlandstraße (Wohnumfeldverbesserung)
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00055-00)

Herr Keune antwortet auf die Frage des Herrn RM Tech nach den Kosten, die für die Anlieger entstehen, dass ein Betrag von ca. 30.600,-- DM auf 28 Anlieger umzulegen ist.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgaben-gesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.79 und vom 21.12.81 Chemnitzer Straße von Sonnenstraße bis Saarlandstraße (Wohnumfeldverbesserung).

Zu 8.6 Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Landgrafenstraße von Hohe Straße bis Leipziger Straße (Wohnumfeldverbesserung)
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00054-00)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgaben-gesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.79 und vom 21.12.81 Landgrafenstraße von Hohe Straße bis Leipziger Straße (Wohnumfeldverbesserung).

Zu 8.7 Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage "Bockumweg" im Abschnitt von Wickeder Hellweg bis Rübenkamp
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00053-00)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig die Empfehlung für folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgaben-gesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.79 und vom 21.12.81 Anlage: "Bockumweg" von Wickeder Hellweg bis Rübenkamp.

Zu 8.8 Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Schützenstraße von nördliche Seite DB-Brücke (Treibstraße) bis Schillerstraße
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00052-00)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgaben- gesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.79 und vom 21.12.81 Schützenstraße von nördliche Seite DB-Brücke (Treibstraße) bis Schillerstraße.

Zu 8.9 Satzung zur vierten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00096-00)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur vierten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund.

Zu 8.10 Antrag der Bürgerliste für Dortmund vom 25.10.2000 mit der Bezeichnung "Vergessene Krötentunnel Nordumgehung Aplerbeck"
(Drucksache-Nr. 00107-00)

Herr RM Brunstein schlägt vor, aufgrund der Abwesenheit des Antragstellers sich nicht mit dem Antrag zu befassen.

Herr RM Krüger macht den Vorschlag, einen Krötentunnel bzw. Krötenschutzmaßnahmen im Rahmen der Renaturierung und Umgestaltung der Emscher vorzusehen.

Herr Keune erklärt, dass mit dem Umweltamt und der Emschergenossenschaft Einigkeit darüber bestehe, dass im Zusammenhang mit der Renaturierung der Emscher Tierdurchlässe vorgesehen werden sollten.

Beschluss:
Der AUSW ist sich darüber einig, dass sich der Antrag durch Verwaltungshandeln inhaltlich erledigt habe.


Zu 9. Angelegenheiten des Grünflächenamtes

Zu 9.1 - unbesetzt -


Zu 10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

Zu 10.1Bericht über die geplanten Verkehrsführungen im Zusammenhang mit der
Baumaßnahme Baulos S 10 mit den Bahnhöfen Lippestraße und Ostentor
- Bericht des Stadtbahnbauamtes

Beschluss.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht des Stadtbahnbauamtes über die geplanten Verkehrsführungen im Zusammenhang mit der Baumaßnahme Baulos S 10 mit den Bahnhöfen Lippestraße und Ostentor zur Kenntnis.


Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt der Vorsitzende, Herr RM Jung, die öffentliche Sitzung um 18.30 Uhr.




J u n g S c h i l l i n g S k o d z i k
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin

(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)