N i e d e r s c h r i f t
über die 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 08.12.2004
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:10 - 18:15 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Herr RM Hengstenberg, Vorsitzender (CDU)
Frau RM Michenbach (CDU)i. V. für Herrn RM Follert (CDU)
Frau RM Horitzky (CDU)
Herr RM Knieling (CDU)
Herr RM Mause (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pisula (CDU)
Herr sB Hedtke (CDU)
Herr sB Schneider (CDU)i. V. für Herrn sB Zuch (CDU)
Herr RM Berndsen (SPD)
Frau RM Brauer (SPD)
Frau RM Falkenstein-Vogler (SPD)
Herr RM J. Fischer (SPD)
Herr RM Harnisch (SPD)
Herr RM Giese (SPD)i. V. für Frau RM Dr. Hetmeier (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Herr RM Ollech (SPD)
Herr RM Spieß (SPD)i. V. für Herrn RM Schilff (SPD)
Frau RM Schnittker (SPD)
Frau RM Weyer (SPD)
Frau RM Zupfer (SPD)
Frau RM Kröger-Brenner (B’90/Die Grünen)
Frau RM Pohlmann-Rohr (B’90/Die Grünen)
Frau RM Reuter (B’90/Die Grünen)
Herr RM Becker (Fraktion FDP/Bürgerliste)i. V. für Herrn RM Carl (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Tokarski (Fraktion FDP/Bürgerliste)i. V. für Herrn RM H. Fischer (Frakt. FDP/Bürgerl.)
Herr RM Thieme (DVU)
2. Beratende Mitglieder:
Herr RM Münch – Offensive D
Herr RM Prof. Richter – Linkes Bündnis
Herr sE Oshege - Seniorenbeirat
Herr Specht - Polizeipräsidium Dortmund
Herr Jung – Dortmunder Stadtwerke AG
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG
Frau Schmidt - Aktionskreis „Der behinderte Mensch in Dortmund“
3. Verwaltung:
Herr StR Sierau – 6/Dez.
Herr Pompetzki – 6/Dez.-Büro
Herr Dr. Grote - 60/AL
Herr Dr. Mackenbach - 60/stv. AL
Herr Bornkessel - StA 60
Herr Ostholt - 61/AL
Herr Wilde - 61/stv. AL
Herr Hofmeister - 63/AL
Herr Holthaus – StA 65
Herr Götzmann - 66/stv. AL
Herr Kampmann – StA 66
Herr Krieg – StA 66
Herr Blume - 67/AL
Herr Schließler - 69/AL
Herr Glaser - 6/MTC
Herr Appel – 6/URBAN II
Frau Skodzik – StA 01
Frau Jürß - StA 01
4. Gäste:
Herr Dr. Nissen - Sonae West Shopping AGzu TOP 2.1
Herr Thomsen - DB Station & Service
(Leiter Projektentwicklung)zu TOP 2.1



Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g

für die 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 08.12.2004, Beginn: 15.00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Sachstand zum 3do - Dortmunder Hauptbahnhof -
- Mündlicher Bericht

3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

3.1 Erlass einer Satzung über die Aufhebung der im Stadtgebiet Dortmund bestehenden Satzungen über die Erforderlichkeit einer Teilungsgenehmigung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07372-04)

3.2 Novelle des Baugesetzbuches 2004
Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau-EAGBau)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07465-04)

3.3 Bauleitplanung; 13. Änderung des Bebauungsplanes In W 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West -; hier: I. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung, II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00274-04)

3.4 Zustimmung des Rates der Stadt Dortmund zu zwischen dem Land NRW und der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur (IDS) verabredeten und finanziell gesicherten Maßnahmen der IDS an Industriedenkmalen im Stadtgebiet Dortmund ohne finanzielle Beteiligung der Stadt Dortmund
hier: Dach- und Fachsanierung der Kompressorenhalle auf dem Areal der ehemaligen Kokerei Hansa in Dortmund-Huckarde
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07403-04)

3.5 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes In W 126 - Schwanenwall / Weiherstraße -
hier: I. Satzungsbeschluss; II. Beifügung der aktualisierten / modifizierten Begründung vom 13.10.2004
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00070-04)

3.6 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In O 207 - Körne-Südwest - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Satzungsbeschluss; II. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 09.11.2004
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00301-04)

3.7 Bundesprogramm "Stadtumbau West"
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion) mit Bitte um Stellungnahme
(Drucksache Nr.: 00519-04)

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

4.1 63/2-1-31443
Errichtung eines Logistikzentrums mit Parkdecks auf dem Grundstück Hohe Straße 33, Gemarkung Dortmund, Flur 9, Flurstücke 359, 659 und 661
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00343-04)

4.2 Rückblick auf den Tag des offenen Denkmals 2004
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00247-04)

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 Planfeststellungsverfahren "Umgestaltung Flachsbach in Dortmund-Lanstrop"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00300-04)

5.2 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Durchführung von Osterfeuern in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07395-04)

5.3 Ökologische Entwicklungen auf dem Gelände der ehemaligen Halde Ellinghausen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00303-04)

5.4 Neue Verordnung zu (verkehrsbedingten) Schadstoffen - Auswirkungen auf den Straßenverkehr in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00361-04)

5.5 Lärmminderungsplanung in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06815-04)

5.6 Besonders geschützte Biotope nach § 62 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00230-04)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Hochbaus
- unbesetzt -

8. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

8.1 Einziehung einer Teilfläche im Bereich "Lühringhof" und "Platz von Netanya"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00291-04)

8.2 Beabsichtigte Einziehung der "Paul-Winzen-Straße"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00332-04)

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -


10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

10.1 Stadtbahn Dortmund
Änderungen Ost-West-Strecke
- Abschnitt "Bf. Lippestraße bis Bf. Heinrichstraße" mit Anschluss zum Borsigplatz,
- Abschnitt K-Nord von Bf. Stadtgarten bis Bf. Brunnenstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00286-04)

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

12.1 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II Dortmund-Nordstadt
hier: Fortführung des Projekts "Quartierszentrum Wichern" bis zum 31.12.2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07198-04)

12.2 Urban II
Kinderspielplatz Blücherstraße
hier: Baubeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00171-04)

12.3 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Programmschwerpunkt 2 "Förderung der Lokalen Ökonomie", Fortführung des Projektes "Netzwerk Übergang Schule in Beruf"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00241-04)

13. Anfragen
- unbesetzt -
Zur Information erhalten Sie:
- Terminplan für die Sitzungen des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen in 2005
(Drucksache Nr.: 00388-04)

Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Hengstenberg - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr RM Berndsen benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Herr StD Fehlemann bittet mit entsprechenden Dringlichkeitsschreiben wegen folgender Ratsvorlagen um Erweiterung der Tagesordnung:
- Neubau einer Turnhalle an der Regenbogen-Grundschule, Adalmundstr. 1 in Do-Mengede
(Drucksache Nr.: 00317-04) als TOP 7.1,
- Erweiterung der Westhausen-Grundschule an der Wenemarstraße 11-13
(Drucksache Nr.: 00185-04) als TOP 7.2 und
- Verkehrssystem-Management-Projekt "Ruhrpilot" -
(Drucksache Nr.: 00474-04) als TOP 8.3.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt einstimmig der Erweiterung der Tagesordnung zu.

Außerdem hat die CDU-Fraktion den Antrag zur Tagesordnung „Kleingartenanlage Ardeyblick“ (Drucksache-Nr. 00606-04) im Wege der Dringlichkeit vorgelegt.

Auch bei diesem Antrag zur Tagesordnung signalisiert der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen Zustimmung, so dass er als TOP 3.8 die Tagesordnung entsprechend erweitert.

Die Tagesordnung wird in dieser Form einstimmig geändert.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Sachstand zum 3do - Dortmunder Hauptbahnhof -
- Mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 04428-03E/1)

Herr Hengstenberg verliest das Schreiben des Eisenbahn-Bundesamtes vom 29.11.2004, mit dem mitgeteilt wurde, dass ein Vertreter des Eisenbahn-Bundesamtes nicht an der Sitzung teilnehmen werde. Aus Gründen der Neutralität werde es nicht für hilfreich gehalten, einen Sachstandsbericht über den Verfahrensstand abzugeben.

Anschließend stellt Herr Thomsen dar, dass derzeitig die letzten Verhandlungen hinsichtlich der zivil-rechtlichen Verträge mit dem Investor Sonae laufen. Diese werden voraussichtlich bis zu den Feiertagen 2004 beendet sein. Die Vertragsunterzeichnung ist für ca. Februar 2005 geplant. Die Förderverträge für die Bundes- und Landesmittel werden von Sonae vorbereitet und durch die Deutsche Bahn (DB) voraussichtlich im Januar 2005 eingereicht werden. Es besteht bei den Grunderwerbsangelegenheiten mit den jeweiligen Eigentümern Einigkeit über die Grundstücksarrondierung. Bis Februar sind die Notarstermine vorgesehen.

Offen sind noch verschiedene Fragen zwischen Sonae und der DB. Die Rahmenbedingungen, von denen die DB ausgeht, haben sich nicht geändert und die DB möchte diese erfüllt sehen. Es sieht so aus, als könne in Kürze Einigkeit zwischen DB und Sonae erreicht werden.

Herr Thomsen bestätigt, dass die Deutsche Bahn hinter dem Projekt 3do stehe. Es sind nur noch verschiedene Arbeiten zu erledigen, da es sich um ein umfangreiches Projekt handelt.

Herr Dr. Nissen beschränkt sich in seiner Berichterstattung auf das Shopping-Center. Die Vertragsver-handlungen mit Mietern werden geführt, die ersten Abschlüsse sind erfolgt. Die Mieter werden ca. ein Drittel der Gesamtfläche übernehmen. Es wurde verabredet, die Namen der Mieter erst nach notarieller Beurkundung bekannt zu geben.

Bei der Planung wurde insbesondere im Bereich des Shopping-Centers und im oberen Bereich eine Optimierung durchgeführt.

Zum Bebauungsplanverfahren erläutert Herr Dr. Nissen, dass der Satzungsbeschluss im Dezember 2003 gefasst wurde. Das Entwidmungsverfahren für die Nordfläche läuft. Die Planung für die Umverlegung der Leitungen geht derzeitig vonstatten.

Nach Angaben des Herrn StR Sierau liegen die relevanten planerischen Einverständniserklärungen vor, die landesplanerische Einverständniserklärung durch die Bezirksregierung in Arnsberg, die Flächen-nutzungsplanänderung und der Bebauungsplan sind soweit klar. Dem städtebaulichen Vertrag sind qualitative und quantitative Größenordnungen zu entnehmen, bei denen zur Zeit kein Anpassungsbedarf besteht.

Mit dem Investor wird ein Erschließungsvertrag abzuschließen sein, zu dem jetzt die Verhandlungen stattfinden. An der Fragestellung des städtebaulichen Umfeldes wird noch auf der Grundlage des Entwurfes des Herrn Prof. Fritschi an der Optimierung gearbeitet.

Nach Aussagen des Landes und des Bundes wird voraussichtlich der Rhein-Ruhr-Express kommen und zwischen Dortmund und Köln verkehren. Herr StR Sierau geht davon aus, dass die räumlichen Voraus-setzungen dafür im Bahnhof gegeben sind, da immer bei der Planung auch von einem alternativen Verkehrsmittel ausgegangen werden sollte.

Die Verbindung zwischen der Stadtbahn- und der Bahnstation ist von besonderer Bedeutung. Die Planung hierzu war Grundlage für die Förderanträge sowohl der Stadt für die Stadtbahnstation und auch der DB für die Bahnstation. Seitens des Landes ist eine Förderung der Stadtbahnstation i. H. von ca. 30 Mio. € vorgesehen, die Bahnstation wird vom Land mit ca. 55 Mio. € gefördert. Der Bund sieht eine Förderung von 75 Mio. € vor.

Der Investor hat mitgeteilt, dass es sinnvoll sei, über eine nördliche Anbindung der Bahn noch einmal nachzudenken. Von Seiten der Stadt wird der Investor gebeten - wenn es aus seiner Sicht zu einer Modifizierung kommen muss - diese dem Stadtbahnbauamt und den Dortmunder Stadtwerke mitzuteilen.

Auf den Hinweis der Frau Schmidt gibt Herr Dr. Nissen an, dass in den Verträgen bereits die Barrierefreiheit verankert sei. Bei der Zugänglichkeit der Bahnsteige und des Shopping-Centers ist Barrierefreiheit gewährleistet.

Herr RM Harnisch interessiert sich für die Baulogistik und fragt nach, ob dafür auch Bahnflächen in Anspruch genommen werden. Außerdem bittet er um Auskunft darüber, wie Stadtbahn und Bahn miteinander verknüpft werden. Die SPD-Fraktion legt Wert auf eine komfortable, leicht zugängliche Zuwegung.

Im Zuge der Planung haben sich laut Herrn Dr. Nissen Erkenntnisse zur besseren Logistik in den Bahnflächenbereichen ergeben. Es gibt Änderungen im Bereich der S-Bahn und der Verkehrsstation der Bahn, die ca. 70 % der Nutzer des Bahnhofes zugute käme. Es werde versucht, mit einer Planungsoptimierung an anderer Stelle der Pauschalförderung durch Bund und Land gerecht zu werden. Derzeitig wird noch an einem Konsens gearbeitet. Die Wegebeziehung zwischen Stadtbahn und der Verkehrsstation wird aber auf jeden Fall verbessert werden, dies sei eine Grundlage der Förderung.

Auf die Frage der Frau RM Reuter nach einer Präzisierung hinsichtlich der Mietverträge im Entertainmentbereich erläutert Herr Dr. Nissen, dass derzeitig insbesondere Verhandlungen mit Ankermietern, d. h. sehr großen Mietern, geführt werden. Der Hintergrund ist der, dass Entertainmentbetreiber und kleinen Mietern die Ströme der Ankermieter für sich nutzen möchten. Diese Vorgehensweise ist für Shoppingcenter üblich, denn die Großmieter prägen die innere Architektur eines Shoppingcenters maßgeblich.

Herr StR Sierau ergänzt, dass beim Einzelhandel eine andere Betrachtung als beim Entertainment besteht. Es sei schwierig, beim Entertainment zu sagen, was sich in drei oder vier Jahren hier wird behaupten können. Die Gesamtkonzeption muss plausibel sein.

Herr StR Sierau macht deutlich, dass es derzeitig keine Hinweise auf Bestrebungen der umliegenden Gebietskörperschaften gegen den Bahnhof gebe. Es könnte trotzdem jederzeit eine juristische Überprüfung gefordert werden. Ob es dadurch zu einer Verzögerung kommt, bliebe in solch einem Fall abzuwarten.

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die mündliche Berichterstattung zur Kenntnis.


3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

zu TOP 3.1
Erlass einer Satzung über die Aufhebung der im Stadtgebiet Dortmund bestehenden Satzungen über die Erforderlichkeit einer Teilungsgenehmigung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07372-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig bei Enthaltung der Stimme der DVU dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt
I. beschließt die Aufhebung aller Satzungen der Stadt Dortmund über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich der zum Zeitpunkt des Erlasses dieser Satzungen rechtsverbindlichen Bebauungspläne in Dortmund. Der Geltungsbereich der Satzung ist unter Ziffer 1 dieser Vorlage konkret beschrieben.

II. hebt seine Beschlüsse zum Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für folgende zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Europarechtsanpassungsgesetzes noch nicht rechtsverbindliche Bebauungspläne auf:
- Mg 159 - Logistikzentrum Ellinghausen -
- In W 123 - Verlängerung Strobelallee und Umwidmung Kleingartenanlage
Ardeyblick -
- Lü 123 - Ortskern Oespel

zu TOP 3.2
Novelle des Baugesetzbuches 2004
Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau-EAGBau)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07465-04)

Herr RM Harnisch spricht folgende Passage auf Seite 8 der Vorlage an: „Dies hat zur Konsequenz, dass sich die Erreichung der Planreife im Gegensatz zum bisherigen Verfahren um einen Zeitraum von mindestens einem Jahr verzögert.“ Daraus erkennt er, dass es hier zu Verzögerungen kommen kann, hält dies aber – insbesondere für Investoren – nicht für positiv. Für Herrn RM Harnisch ergibt sich daraus, dass die Verwaltung mehr Personal benötigt.

Herr StR Sierau erklärt, dass innerhalb der Verwaltung den rechtlichen Veränderungen Rechnung getragen werden muss. Es ist u. a. darüber nachzudenken, ob durch Schnittstellenbereinigungen eine größere Effizienz erreicht werden kann.

Herr RM Münch sieht im Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuches insbesondere eine Stärkung des Umweltbereiches.

Auch Herr RM Pisula hat diese Passage so verstanden, dass mehr Personal benötigt wird.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.3
Bauleitplanung; 13. Änderung des Bebauungsplanes In W 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West -; hier: I. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung, II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00274-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig bei Enthaltung der Stimme der DVU dem Rat der Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt
I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung der 13. Änderung des Bebauungs- planes In W 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West - vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, der unter Punkt 6 dieser Beschlussvorlage genannten Anregung aus den dort genannten Gründen zu folgen
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) in Verbindung mit den §§ 233 und 244 BauGB in der Bekanntmachung der Neufassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)
II. beschließt die dieser Beschlussvorlage beigefügte Textsatzung zur 13. Änderung des Bebauungsplanes In W 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage näher beschriebenen Änderungsbereich, jedoch mit der unter Punkt 6 dieser Beschlussvorlage dargelegten Änderung als Satzung

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 233 und 244 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

III. beschließt, der Textsatzung zur 13. Änderung des Bebauungsplanes In W 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West - die modifizierte Begründung vom 02.11.2004 beizufügen

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 233 und 244 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW







zu TOP 3.4
Zustimmung des Rates der Stadt Dortmund zu zwischen dem Land NRW und der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur (IDS) verabredeten und finanziell gesicherten Maßnahmen der IDS an Industriedenkmalen im Stadtgebiet Dortmund ohne finanzielle Beteiligung der Stadt Dortmund
hier: Dach- und Fachsanierung der Kompressorenhalle auf dem Areal der ehemaligen Kokerei Hansa in Dortmund-Huckarde
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07403-04)

Herr RM Pisula macht deutlich, dass die CDU-Fraktion diese Maßnahme nicht gutheißt und weist auf die Argumente aus der Ratssitzung am 04.11.2004 hin.

Frau RM Reuter erklärt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Herr RM Ollech für die SPD-Fraktion, dass sie hinter der mit Mehrheit getroffenen Entscheidung des Rates vom 04.11.2004 stehe.

Herr RM Münch hebt besonders den Denkmalschutz und die Pflege der Industriekultur hervor.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt folgende Beschlussfassung des Rates vom 04.11.2004 zur Kenntnis:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der zwischen dem Land NRW und der Stiftung Industriedenkmal-pflege und Geschichtskultur (IDS) verabredeten und finanziell gesicherten Dach- und Fachsanierung der Kompressorenhalle auf dem Areal der ehemaligen Kokerei Hansa in Dortmund - Huckarde zu Kosten in Höhe von 1.274.000,- € zu und beschließt die Weiterleitung der vom Land NRW gewährten Zuwendun-gen in Höhe von 1.274.000,- € an die Stiftung.

zu TOP 3.5
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes In W 126 - Schwanenwall / Weiherstraße -
hier: I. Satzungsbeschluss; II. Beifügung der aktualisierten / modifizierten Begründung vom 13.10.2004
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00070-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt

I. beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan In W 126 – Schwanenwall / Weiherstraße – für den unter Punkt 1. dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 09.06.2004 offengelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 und § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 in Verbindung mit
§ 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB in der Bekanntmachung der Neufassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III / FNA 213 – 1).

II. beschließt, dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan In W 126 die aktualisierte / modifizierte Begründung vom 13.10.2004 beizufügen.


Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 12 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

zu TOP 3.6
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In O 207 - Körne-Südwest - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Satzungsbeschluss; II. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 09.11.2004
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00301-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

I. beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In O 207 – Körne-Südwest – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 26.05.2004 offengelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 in Verbindung mit § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB in der Bekanntmachung der Neufassung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414, BGBl. III/FNA 213-1).

II. beschließt, der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In O 207 – Körne-Südwest – die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 09.11.2004 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

zu TOP 3.7
Bundesprogramm "Stadtumbau West"
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00519-04)

Herr StR Sierau vertritt die Auffassung, dass Dortmund gut aufgestellt sei. Er stellt dar, dass es eine Vereinbarung vom 15.06.2004 bzw. 15.09.2004 zum Stadtumbau West gebe, bei der es um die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104 a Abs. 4 des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen gehe und der förderungswürdige Maßnahmen entnommen werden können.
Nach Nordrhein-Westfalen sind in 2004 Bundesfinanzhilfen in Höhe von 11,4 Mio. €, d. h. 28,5 % des Gesamtbudgets, geflossen. Nach Aufforderung des Landes wurden am 29.09.2004 zwei Anträge gestellt, einen für Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Brückstraßenviertels und einen für das Projekt Kielstraße 26. Für das Brückstraßenviertel wurde kein Geld gewährt.

Zum Gebäude Kielstraße 26 erklärt Herr StR Sierau, dass vor ca. zwei Jahren das Gebäude geräumt werden musste. Die Mieter wurden mit Unterstützung der Verwaltung anderweitig untergebracht. Auf Städtetagsbundesebene hat sich inzwischen ein Arbeitskreis “Schrottimmobilie“ gebildet. Das Hauptproblem der Immobilie Kielstraße 26 ist, dass nicht klar ist, wer Eigentümer und Verfügungsbe-rechtigter über die Teileigentumsanteile ist. Das Hauptanliegen bestand zunächst darin, die Verfügungs-gewalt über die Eigentumsanteile zu erhalten, um eine Entscheidung treffen zu können. Es hat sich herausgestellt, dass dies – allein personell – von der Verwaltung nicht zu leisten ist. Da das Programm „Stadtumbau West“ auch die Vorbereitung einer Gesamtmaßnahme von städtebaulichen Entwicklungs-konzepten als förderfähig ansieht, wurde ein Förderantrag gestellt. Inzwischen konnte einer Pressemel-dung des Ministeriums entnommen werden, dass für die Dortmunder Nordstadt eine Förderung erfolgen wird. Die Fördermodalitäten sind noch nicht bekannt.

Die Grundkonzeption auf der Basis der Förderzusage sieht vor, dass es zu einer Auftragsvergabe zur Durchführung der vorbereitenden Arbeiten kommen soll. Es bleibt abzuwarten, ob die Maßnahme ein Erfolg wird. Ergebnis könnte auch sein, dass kein gangbarer Weg gefunden wird. Herr StR Sierau hofft aber, dass es zu einer städtebaulichen Neuorientierung, d. h. zu einem Abriss oder einer Investition, kommen wird.

Auf Nachfrage der Frau RM Horitzky gibt Herr StR Sierau an, dass der Komplementäranteil von
100.000,-- € von der Stadt aufzubringen sei, so dass insgesamt 500.000,-- € inklusive
80 %iger Förderung zur Verfügung stehen. Das Geld ist zur Vorbereitung der Maßnahme gedacht. Die Dienstleistung werde eingekauft werden, da die Kapazität nicht vorhanden ist. Wenn klar ist, wie die Stadt in die Verfügungsgewalt gelangen kann, wird der weitere Weg festgelegt werden können. Als Alternativen kommen ein Abriss oder eine Umgestaltung in Frage. Für eine Umgestaltung müsste sich ein Projektent-wickler finden.

Frau RM Pohlmann-Rohr sieht inzwischen auch im Umfeld des Gebäudes Kielstraße 26 ein Vermietungs-problem, das angegangen werden muss. Sie regt an, die Akteure zu beteiligen.

Herr StR Sierau geht davon aus, dass der Prozess ca. ein ¾ Jahr dauern wird.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die mündliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.8
Kleingartenanlage Ardeyblick
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00606-04)
(wurde nachversandt)

Herr RM Pisula begründet den Antrag der CDU-Fraktion.

Herr RM Harnisch ist der Meinung, dass es im Dortmunder Süden viele Wohnbauflächen gebe, die sich in der Entwicklung befinden, z. B. Menglinghausen-Süd, Steinsweg, Apolloweg, An der Fillkuhle. Er hält eine „Splittersiedlung“ mitten in der Bolmke nicht für erforderlich. Die Lage sei gut, aber die Fläche solle zunächst erhalten bleiben, um eine Konkurrenz zu anderen Flächen zu schaffen. Der Antrag werde daher von der SPD-Fraktion abgelehnt.

Frau RM Kröger-Brenner ist darüber erfreut, dass die Fläche an der Stockumer Straße nicht für die Kleingärtner in Anspruch genommen werden muss. Diese Fläche sollte dem Schultenhof vorbehalten bzw. Freifläche bleiben. Der Bedarf, weitere Bauflächen auszuweisen, sei nicht gegeben. Außerdem handelt es sich um eine Randlage, die für Wohnbebauung weniger günstig sei.

Herr RM Münch sieht keinerlei Notwendigkeit für die Ausweisung über den Flächennutzungsplan hinausgehender Wohnbauflächen. Die Fläche solle eher für den ökologischen Ausgleich genutzt werden.

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den Antrag der CDU-Fraktion vom 02.12.2004 mit der Bezeichnung „Kleingartenanlage Ardeyblick“ mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der DVU gegen die Stimmen der CDU-Fraktion ab.


4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
63/2-1-31443
Errichtung eines Logistikzentrums mit Parkdecks auf dem Grundstück Hohe Straße 33, Gemarkung Dortmund, Flur 9, Flurstücke 359, 659 und 661
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
Beschluss
(Drucksache-Nr. 00343-04)
- Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen;SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00343-04-E1) (wurde nachgereicht)
- Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 00343-04-E3) (wurde nachgereicht)

Frau RM Lührs erklärt im Namen der SPD-Fraktion, dass der Bau für die Entwicklung des Klinikums unverzichtbar und für die Bevölkerung im Umfeld wegen des Parkdrucks wichtig sei. Nur die Fassadendarstellung gefällt nicht. Sie verweist hierzu auf den gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion.

Herr Becker begründet den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste und bittet um Beantwortung der gestellten Fragen. Er sieht formale Fehler in der Vorlage. Den gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion lehnt er im Namen der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

Im Namen der CDU-Fraktion stimmt Herr RM Pisula der Vorlage zu. Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion stimmt er zu, den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste lehnt er ab.

Frau RM Reuter befürwortet im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Grundsatz die Planung, da sie Bestandteil der Maßnahmen zum Erhalt der Kliniken ist. Frau RM Reuter hält nur die Anzahl der Parkplätze für die Städtischen Kliniken nicht für erforderlich. Es muss aber auch eine Lösung für die Anwohnerinnen und Anwohner der Hohen Straße sein.

Herr StR Sierau stellt dar, dass es kaum möglich sei, einen Investor für die Maßnahme zu finden, ohne in Aussicht zu stellen, eine Genehmigung zu erteilen. Die Genehmigung könne mit Auflagen erteilt werden. Es wird noch eine Optimierung der Planung geben. Die Stellplatzanlage sei vorrangig für die Besucher der Kliniken gedacht.

Auf den Hinweis des Herrn RM Münch, dass zunächst das Votum der Bezirksvertretung Innenstadt-West abgewartet werden sollte, erklärt Herr RM Hengstenberg, dass zur Abkürzung des Verfahrens die Vorlage gleichzeitig im AUSW als auch in der Bezirksvertretung Innenstadt-West behandelt werde. Sollte die Bezirksvertretung abweichend beschließen, werde der AUSW die Vorlage in der nächsten Sitzung noch einmal auf der Tagesordnung haben.

Herr RM Tokarski hält die Stellplatzanlage aufgrund der fehlenden Parkplätze für erforderlich, bittet aber um Beantwortung der Fragen.




Herr Hofmeister stellt fest, dass die Fragen der Fraktion FDP/Bürgerliste für das Bauvorhaben im Genehmigungsverfahren unerheblich sind und beantwortet sie wie folgt:
Zu 1. Wenn der Eigentümer ein privater Eigentümer wäre, dürfte die Verwaltung aus
datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft geben. Bei dem Eigentümer handelt es sich aber
um die Städt. Kliniken, dies steht aber auch in der Anlage „Lageplan zum Bauantrag“.
Zu 2. Aus den Unterlagen ist erkennbar, dass die Dortmunder Stadtwerke AG Planverfasser sind.
Zu 3./4. Die Antworten zu diesen Fragen sind nicht dem Baugenehmigungsverfahren zugänglich. Eine
Baugenehmigung ist nach § 75 der Landesbauordnung zu erteilen, wenn alle öffentlich
rechtlichen baurechtlichen Fragen geklärt sind.
Handelt es sich um einen privaten Investor, der das Parkdeck baut, kann dieser beauftragen, wen
er will. Nur bei einem öffentlichen Investoren gibt es Einschränkungen.
Zu 5. Die vertraglichen Verhältnisse unterliegen nicht der Überprüfung durch das Bauordnungsamt.
Zu 6. Eine Beteiligung der Angrenzenden ist im § 74 der Landesbauordnung geregelt und nur für den
Fall erforderlich, in dem von nachbarschützende Vorschriften, die diesen Nachbarn betreffen,
befreit werden soll. Dies ist hier nicht der Fall. Die Abstandsflächen als wesentliche
nachbarschützende Vorschriften werden hier eingehalten.

Der Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 07.12.2004 wird mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der DVU abgelehnt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt mit Mehrheit der Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD- und der CDU-Fraktion den gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion vom 07.12.2004 mit folgendem Wortlaut:

„Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt im Grundsatz die Zulassung des Bauvorhabens des Klinikums zur Errichtung eines Logistikzentrums mit Parkdecks.

Der Ausschuss beschließt, dass das Bauvorhaben erneut in der BV und im AUSW vorgestellt wird, wenn der Investor des Bauvorhabens feststeht und eine Überarbeitung insbesondere der Fassade zur Hohen Straße sowie entlang der S-Bahnstrecke erfolgt ist. Es muss sichergestellt sein, dass bereits vor der Fertigstellung des geplanten 3. Bauabschnitts an der Hohen Straße ein ansprechendes Erscheinungsbild gewährleistet ist. Außerdem sollte angesichts der finanziellen Situation des Klinikums geprüft werden, ob das Gebäude seinen Funktionen entsprechend richtig dimensioniert ist.“

Unter Berücksichtigung dieses Antrages nimmt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Entscheidung der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt mit Mehrheit der Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD- und der CDU-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der DVU die Zulassung des Vorhabens.

zu TOP 4.2
Rückblick auf den Tag des offenen Denkmals 2004
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00247-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 5.1
Planfeststellungsverfahren "Umgestaltung Flachsbach in Dortmund-Lanstrop"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00300-04)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, die Umgestaltung des Flachsbaches auf 393 m Länge entsprechend dem beigefügten Bescheid planfestzustellen.

zu TOP 5.2
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Durchführung von Osterfeuern in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07395-04)

Frau RM Lührs spricht sich im Namen der SPD-Fraktion für eine Zustimmung zu dieser Vorlage aus, da mit der Anzeigepflicht der Schutz der Menschen vor Schadstoffen, Ruß und Staub und der Schutz der Tiere gewahrt bleibe. Das echte Brauchtum wird ihres Erachtens geschützt, Freudenfeuer sind verboten.

Herr RM Pisula lehnt für die CDU-Fraktion die Vorlage ab, da sie immer noch zu bürokratisch sei, zu viele Hemmnisse aufbaue und das Brauchtum auf einige Kirchengemeinden und sonstige Verbände beschränke. Die Bevölkerung müsse insgesamt die Möglichkeit haben, dem Brauchtum nachzukommen.

Für Herrn RM Münch brennen zu viele unter dem Deckmantel des Brauchtums Feuer an. Er begrüßt die Liberalisierung und unterstützt ansonsten die Beschränkungen im Zusammenhang mit dem Osterfeuer aus Gründen des öffentlichen Interesses.

Herr StR Sierau erläutert, dass die Änderung des Landesimmissionsschutzgesetzes Anlass für das Erstellen der Vorlage war. Dort ist die Anzeigepflicht geregelt. Die alte Dortmunder Regelung hat offenbar gefruchtet und war auch vom Oberverwaltungsgericht bestätigt worden.

Frau RM Zupfer erinnert an die vielen Beschwerden anlässlich der Osterfeuer, die zu Messungen des Umweltamtes führten. Die Messungen bestätigten, dass eine Einschränkung der Osterfeuer richtig war. Frau RM Zupfer befürwortet die Anzeigepflicht, die sicherlich auch zu Einschränkungen der Osterfeuer und zu einer gewissen Kontrolle führt.

Nach Angaben des Herrn Dr. Grote war bei der ersten Regelung zum Osterfeuer das gesetzlich Gebotene beachtet worden. Dies wurde vom Oberverwaltungsgericht bestätigt. Auch bei dieser ordnungsbehördlichen Verordnung werden die Gesetze entsprechend beachtet. Herr Dr. Grote sieht in der Verordnung auch eine Erleichterung für den Bürger, da Vorschriften zusammengefasst und übersichtlich dargestellt wurden, die zu dieser Thematik existieren, wie der Tierschutz, die Abstände zu Autobahnen, Landstraßen und zum Wald.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und die Stimme der DVU dem Rat der Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den beigefügten Entwurf als Ordnungsbehördliche Verordnung über die Durchführung von Osterfeuern in der Stadt Dortmund.

zu TOP 5.3
Ökologische Entwicklungen auf dem Gelände der ehemaligen Halde Ellinghausen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00303-04)

Herr RM Münch weist darauf hin, dass das Gelände widerrechtlich mit Quads befahren wird. Er fordert die Verwaltung dazu auf, Maßnahmen dagegen zu unternehmen.

Herr Dr. Grote gibt an, die Verwaltung werde Sorge dafür tragen, dass Naturschutzgebiete nicht mit derartigen Fahrzeugen befahren werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 5.4
Neue Verordnung zu (verkehrsbedingten) Schadstoffen - Auswirkungen auf den Straßenverkehr in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00361-04)
- Auszug der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der Sitzung am 01.12.2004 (wurde
nachversandt)

Nach Angaben des Herrn RM Münch kann die tatsächliche Belastung in Dortmund z. B. bei mobilen Messungen noch genauer festgestellt werden. Er hält eine spezifische Schadstoffmessung an Hauptverkehrsstraßen und Brennpunkten für erforderlich und fragt, was die Verwaltung städteplanerisch unternehmen wird und welche Restriktionsmaßnahmen es zur Reduzierung der umweltgefährdenden Belastung gibt.

Herr Dr. Grote verweist darauf, dass durch die neue Verordnung die Gesetzgebung der EU in nationales Recht überführt werde.
Auf verschiedene Fragen hin stellt er dar, dass das Land Nordrhein-Westfalen 19.000 Straßenabschnitte im ganzen Land einer Vorprüfung unterzogen hat. Daraus stammen 38 besonders verkehrsbelastende Situationen, für die 21 Messstationen in NRW aufgestellt wurden. Zwei dieser Standorte – der an der Brackeler Straße und der Steinstraße - beziehen sich auf besonders festgestellte Belastungen. Die Federführung für die Aktions- und Luftreinhaltepläne hat die Bezirksregierung Arnsberg, eine Zusammenarbeit besteht auf der Verwaltungs- als auch auf der politischen Ebene.
Herr Dr. Grote erläutert, eine Überwachung der Luftqualität in allen Stadtbezirken sei nicht geplant, da aufgrund des Screenings die besonderen Belastungspunkte gefunden wurden und die Vermutung bestehe, dass es nicht an allen vier in der Vorlage genannten Stellen zu einer Überschreitung des Tageswertes kommen wird. Nicht alle Stadtbezirke sind betroffen. Derzeitig gibt es noch keine Verwaltungsvorschriften für das weitere Vorgehen.
Der Beginn der Aktions- und Luftreinhaltepläne ist nach Abschluss der Messungen auf Ende 2004 festgesetzt, d. h. mit Beginn des Jahres 2005 führt die Feststellung von Grenzwertüberschreitungen zu entsprechenden Maßnahmen.

Herr Dr. Grote macht anhand des Beispiels in Eving deutlich, dass es nach einer Prognose aufgrund von Messungen im ersten Halbjahr 2004 zu 36 Überschreitungen des Tageswertes kommen werde. Ab 35 Überschreitungen müssen Maßnahmen folgen. In der Prognose geht es somit um eine Überschreitung, hier könnte es sich eventuell um das Osterfeuer handeln. Herr Dr. Grote zeigt hier Zusammenhänge zu TOP 5.2 der Tagesordnung auf.
Die Verwaltung erkennt weniger in Eving als mehr am Borsigplatz Überschreitungen des Tages- und des Jahresmittelwertes. Für den Borsigplatz werden nach Meinung des Herrn Dr. Grote Aktionspläne aufzustellen sein, um die Werte zu verringern.

Frau RM Reuter erinnert an die Koalitionsvereinbarung zwischen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in der das Aufstellen eines Masterplanes Luft genannt wird. Sie unterstützt außerdem den Prüfauftrag bezüglich der Ampelschaltung im Bereich der Brackeler Straße aus der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord.

Nach Darstellung des Herrn StR Sierau könne eine Maßnahme z. B. die Einrichtung einer Pförtnerampel sein. Die Vorlage zum Masterplan Luft werde bald erstellt werden. Das Thema wird auch bereits in anderen Kommunen und auf Städtetagsebene besprochen.

Herr RM Pisula sieht die Vorlagen zu TOP 5.4 „Neue Verordnung zu (verkehrsbedingten) Schadstoffen - Auswirkungen auf den Straßenverkehr in Dortmund“ (Drucksache Nr.: 00361-04) und zu TOP 5.5 „Lärmminderungsplanung in Dortmund“ (Drucksache Nr.: 06815-04) als sehr weitgehend an. Aus den Äußerungen des Herrn StR Sierau hört er heraus, dass die B 1 in Dortmund nicht vollständig gesperrt werde, aber er geht von Einschränkungen aus mit Auswirkungen, z. B. auf die Dortmunder Wirtschaft mit steigender Arbeitslosigkeit und sinkenden Steuereinnahmen. Er fordert daher im Namen der CDU-Fraktion eine breite Diskussion. Gleichzeitig zeigt er seine Verwunderung, dass bei den Vorlagen weder Herr StK Pehlke noch Herr OB Dr. Langemeyer beteiligt waren.
Im Namen der CDU-Fraktion fordert Herr RM Pisula, dass die Vorlagen zu TOP 5.4 und 5.5 dem Rat der Stadt zur weiteren Befassung vorgelegt werden, um die Konsequenzen ausführlich zu diskutieren. Sollte der Rat zu dem Ergebnis kommen, dass die im „Spiegel“ genannten schlimmstmöglichen Konsequenzen nicht zu erwarten sind, kann die Vorlage so weiterlaufen. Sollte der Rat zu einem anderen Ergebnis kommen, kann der AUSW die Entscheidungen nicht alleine treffen, sondern diese müssen vom Rat verantwortet werden. Die Finanzen der Stadt könnten durch mögliche Konsequenzen - entstanden aus den Grenzwertüberschreitungen - beeinträchtigt werden. Eine umfassendere Befassung mit dieser Thematik in den Gremien und in der Dortmunder Bevölkerung wird von der CDU-Fraktion angestrebt.

Herr RM Hengstenberg erklärt den Mitgliedern des Ausschusses, dass er als Ausschussvorsitzender über die Geschäftsführung des Ausschusses die Vorlagen zu TOP 5.4 und 5.5 an den Oberbürgermeister und den StK zur Kenntnis zur Verfügung stellen wird.

Herr Dr. Grote bestätigt, dass durch das ständige Halten und Anfahren der Kfz an der Brackeler Straße die grenzüberschreitenden Werte entstehen können. Um die Qualität der Vorlage darzustellen, vergleicht er die Vorlage mit einem Fieberthermometer, das aber weder Therapie noch Operation sein könne. Mit Hilfe der Vorlage werde ein gesetzliches Instrument vorgestellt und dargestellt, wie weit derzeitig die Erkenntnisse gehen.
Die Frage nach den schwankenden Werten an der Messstation in Eving beantwortet Herr Dr. Grote mit Hinweis auf ökologische Zusammenhänge, z. B. die Wetterlage oder nahe Baustellen.

Die Vorlage ist nach Angaben des Herrn StR Sierau als Informationsvorlage zu sehen.

Herr RM Münch hält diese Vorlage für eine Vorlage zur Kenntnisnahme an den Ausschuss, die zur Zeit keine finanziellen Auswirkungen ankündigt. Eine Behandlung im Rat sei seines Erachtens nicht notwendig.

Herr RM Giese befürchtet, dass von der CDU-Fraktion die wirtschaftliche Not beschworen wird, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Er schlägt den Weg Richtung sauberere Umwelt, Industrie und Kfz vor. Zudem informiert er darüber, dass die Pförtnerampel für den Straßenbereich an der Brackeler Straße, Mallinckrodtstraße, Lünener Straße und an der Brücke über das Hafengelände bereits im Rat beschlossen sind, sie sind nur noch nicht geschaltet. Die Schaltung könnte aber bei entsprechenden Werten kurzfristig erfolgen.

Frau RM Reuter sieht zum jetzigen Zeitpunkt noch keine derartige Gefährdung Dortmunds. Die Vorlage sei im Fachausschuss richtig, einen Ratsbeschluss hält sie nicht für erforderlich.

Der mündlich durch Herrn RM Pisula gestellte Antrag, dass sich insbesondere der Haupt- und Finanzausschuss und der Rat sich mit dieser Thematik auseinandersetzen sollen, wird mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei Enthaltung der Stimmen durch die Fraktion FDP/Bürgerliste und die DVU abgelehnt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.





Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 19.01.2005

zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 08.12.2004

Herr StR Sierau bittet darum, die Niederschrift zu TOP 5.4 „Neue Verordnung zu verkehrsbedingten) Schadstoffen - Auswirkungen auf den Straßenverkehr in Dortmund“ (Drucksache Nr.: 00361-04) um seinen Hinweis zu ergänzen, dass es hier um die Umsetzung europäischen Rechtes in nationales Recht und die entsprechende Übersetzung in landesweite Verordnungen gehe.
Der Politik können zur Zeit noch keine genaueren Informationen gegeben werden, weil noch der Diskussionsprozess mit den dafür zuständigen Behörden stattfinde. Vor der Stadt müsse zunächst die Bezirksregierung in Arnsberg tätig werden.
Außerdem habe er darauf hingewiesen, dass die Ausschussmitglieder davon ausgehen können, dass dem Oberbürgermeister die Vorlage bekannt sei.

Mit diesen Ergänzungen genehmigt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig die Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 08.12.2004.


zu TOP 5.5
Lärmminderungsplanung in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06815-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 5.6
Besonders geschützte Biotope nach § 62 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00230-04)

Herr StR Sierau sagt zu, der Bitte der Frau RM Pohlmann-Rohr, diese Vorlage auch den Bezirksvertre-tungen zukommen zu lassen, zu folgen.

Herr Dr. Grote erklärt, dass die Kartierung durch die Landesanstalt für Ökologie erfolgt sei und diese aber weiter fortgeschrieben werde. Die von Herrn RM Münch genannten Feuchtbiotope auf dem Gelände Zeche Minister Achenbach und des Kruckeler Waldes – hier insbesondere der Saum und den Wasserstellen – sowie solche, die nach Meinung der Verwaltung besonders schützenswert sind, werden nach Angaben des Herrn Dr. Grote mit der Landesanstalt für Ökologie noch einmal diskutiert werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -




7. Angelegenheiten des Hochbaus

zu TOP 7.1
Neubau einer Turnhalle an der Regenbogen-Grundschule, Adalmundstr. 1 in Do-Mengede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00317-04)
- Dringlichkeitsschreiben des Herrn StD Fehlemann vom 17.11.2004

(Drucksache-Nr. 00317-04-E/1) (wurde nachversandt)

- Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der Sitzung am 07.12.2004

(wurde nachgereicht)

Herr RM Knieling spricht sich im Namen der CDU-Fraktion dafür aus, der Empfehlung aus der Bezirksvertretung Mengede aus städtebaulicher Sicht nicht zu folgen. Die vorgelegte Planung der Verwaltung sei gut.



Anschließend macht Herr RM Harnisch den Vorschlag, die vorliegende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede als Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben und die Vorlage mit diesem Hinweis zu beschließen.

Herr RM Münch stellt den mündlichen Antrag, die Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede zu beschließen.

Dieser Antrag wird mit Mehrheit abgelehnt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fordert die Verwaltung mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und die Fraktion FDP/Bürgerliste bei Enthaltung der DVU dazu auf, folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede zu überprüfen:

„Der in der Planung vorgesehene Standort des Parkplatzes soll zwischen dem alten Schulgebäude und dem Ehrenmal errichtet werden. Die Zufahrt zum Parkplatz kann dann von der Adalmundstraße oder der Jonathanstraße erfolgen.
Auf der freiwerdenden Fläche soll ein Schulgarten mit Obstbäumen errichtet werden.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt unter Hinweis auf diesen Prüfauftrag einstimmig bei Enthaltung der Stimme DVU dem Rat der Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Investitionsmaßnahme:
Neubau einer Turnhalle an der Regenbogen-Grundschule, Adalmundstr. 1 in Do-Mengede mit Gesamtkosten von 2.418.600,00 € (Baubeschluss).

Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Sanierungsmaßnahme beauftragt.

zu TOP 7.2
Erweiterung der Westhausen-Grundschule an der Wenemarstraße 11-13
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00185-04)
- Dringlichkeitsschreiben des Herrn StD Fehlemann vom 17.11.2004 (wurde nachversandt)


Herr RM Knieling begrüßt insbesondere den barrierefreien Zugang, der angelegt wird.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig bei Enthaltung der Stimme der DVU dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Investitionsmaßnahme:
Bauliche Erweiterung des Schulgebäudes der Westhausen-Grundschule an der Wenemarstraße 11-13 in Do- Westerfilde auf ein dreizügiges Raumprogramm mit Gesamtkosten von 2.200.000,00 €.

Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Neubaumaßnahme beauftragt.

8. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 8.1
Einziehung einer Teilfläche im Bereich "Lühringhof" und "Platz von Netanya"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00291-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig bei Enthaltung der Stimme der DVU dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Aufgrund des § 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i.V.m. § 20 Abs. 2 Buchstabe e der Hauptsatzung der Stadt Dortmund fasst der Rat folgenden Beschluss:

Auf Grundlage des § 7 Abs. 4 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) verfügt der Rat, mit Wirkung vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung, die Einziehung einer Teilfläche im Bereich "Lühringhof“ (Gemarkung Dortmund, Flur 1, Flurstück 385 tlw., 387, 389, 390, 391 und 393) und „Platz von Netanya" (Gemarkung Dortmund, Flur 2, Flurstück 573).


zu TOP 8.2
Beabsichtigte Einziehung der "Paul-Winzen-Straße"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00332-04)

Herr StR Sierau ist der Meinung, diese Vorlage zeige, dass das Projekt 3do realisiert werde. Der aktuelle Stand der Planung kann als CD zur Verfügung gestellt werden. Derzeitig ist anhand des im Rathaus stehenden Modells der City das städtische Umfeld erkennbar. Ob es ein Hotel am 3do geben wird, ist davon abhängig, ob der Standort für eine Betreiberkette in Frage kommt. Darauf wird derzeitig bei den Planungen Rücksicht genommen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt mit Mehrheit gegen die Stimme der DVU dem Rat der Stadt Dortmund folgende Beschlussfassung:

Aufgrund des § 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i.V.m. § 20 Abs. 2 Buchstabe e der Hauptsatzung der Stadt Dortmund fasst der Rat folgenden Beschluss:

Die Einziehung der „Paul-Winzen-Straße“ (Gemarkung Dortmund, Flur 40) wird gemäß § 7 Abs. 4 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) eingeleitet.

zu TOP 8.3
Verkehrssystem-Management
- Projekt "Ruhrpilot" -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00474-04)
- Dringlichkeitsschreiben des Herrn StD Fehlemann vom 28.11.2004 (wurde nachversandt)

Frau RM Reuter bittet im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Herr RM Pisula im Namen der CDU-Fraktion, die Vorlage an den Haupt- und Finanzausschuss durchlaufen zu lassen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss weiter.

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

zu TOP 10.1
Stadtbahn Dortmund
Änderungen Ost-West-Strecke
- Abschnitt "Bf. Lippestraße bis Bf. Heinrichstraße" mit Anschluss zum Borsigplatz,
- Abschnitt K-Nord von Bf. Stadtgarten bis Bf. Brunnenstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00286-04)

Frau Schmidt erklärt, dass der Aktionskreis „Der behinderte Mensch in Dortmund“ Zustimmung zu diesem Teilbereich signalisiere, aber es gebe Widerstände zu verschiedenen Ideen zur Ost-West-Strecke, die im Rahmen der Anhörung gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zu Protokoll gegeben wurden.

Herr Schließler erläutert aufgrund verschiedener Nachfragen, dass die Brandschutzeinrichtungen für unterirdische Verkehrsanlagen so aktuell wie die Planungen sind, nur sind die Rohbauten für die Tunnel zum Teil schon älter. Zum damaligen Zeitpunkt wurde z. B. noch keine systematische Entrauchung eingeplant. Die Tunnelrohbauten sind aber nach den heute noch geltenden Vorschriften geplant worden. Es konnten keine Entrauchungsschlote in die Anlagen hineingebracht werden.
Die Fahrzeuge, die jetzt von den Dortmunder Stadtwerke beschafft werden, sind auf lange Sicht nur Übergangsfahrzeuge. Es wird angestrebt, ein 2,65 m breites Fahrzeug – so wie es auf den übrigen Dortmunder Stadtbahnstrecken fährt – als neue Fahrzeuggeneration in 30 Jahren oder früher zu kaufen. Derzeitig werden die Strecke und die Haltestellen für die breiteren Fahrzeuge bereits ausgerüstet.

Auf die Bitte des Herrn RM Pisula, die Stadtbahnhaltestellen und auch das Fahrzeugkonzept im Ausschuss vorzustellen, gibt Herr Schließler an, dass dies in den letzten Jahren erfolgt sei, aber er sagt zu, in den nächsten Monaten die Haltestellen und ggf. auch Planungsänderungen zu präsentieren.

Herr Sigges ergänzt, dass die Kosten für die Betriebsaufnahme nicht unmittelbar die Fahrgasttickets beeinflussen. Die Preise werden durch den Verkehrsverbund festgelegt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig bei Enthaltung der Stimme der DVU dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt, die Ost-West-Strecke zur Tunnelinbetriebnahme
- an das geänderte Fahrzeugkonzept anzupassen und
- mit Brandschutzeinrichtungen auszurüsten.

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -




12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 12.1
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II Dortmund-Nordstadt
hier: Fortführung des Projekts "Quartierszentrum Wichern" bis zum 31.12.2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07198-04)

Frau RM Pohlmann-Rohr bittet im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wegen Beratungsbedarfs, die Vorlage an den Haupt- und Finanzausschuss durchlaufen zu lassen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss weiter.

zu TOP 12.2
Urban II
Kinderspielplatz Blücherstraße
hier: Baubeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00171-04)

Auf Nachfrage erklärt Herr Appel, dass die Folgekosten für den Kinderspielplatz Blücherstraße in der Haushaltsplanung des Jugendamtes enthalten sind. Es handelt sich um einen vorhandenen Spielplatz, der erneuert wird. Die bereits eingeplanten Folgekosten werden für die Folgekosten, die durch die Neuplanung entstehen, genutzt werden. Die Kosten werden aufgrund der neuen Ausstattung und der Langlebigkeit der Spielgeräte geringer sein.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig bei Enthaltung der Stimme der DVU dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Umbau des Kinderspielplatzes Blücherstraße nach neuesten ökologischen und pädagogischen Erkenntnissen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 220.000,00 Euro.

zu TOP 12.3
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Programmschwerpunkt 2 "Förderung der Lokalen Ökonomie", Fortführung des Projektes "Netzwerk Übergang Schule in Beruf"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00241-04)

Frau RM Horitzky regt an, Sprachförderung im Kindergarten zu ermöglichen, da diese Förderung nicht flächendeckend stattfindet.

Herr StR Sierau und auch Herr RM Giese stellen insbesondere die Unterstützung durch die Lehrerinnen und Lehrer heraus. Es sei insgesamt ein großer Erfolg bei den Jugendlichen durch diese Maßnahmen erkennbar.

Herr Appel verdeutlicht, dass das Projekt vorrangig initiiert wurde, um den Zugang zu den Jugendlichen entstehen lassen zu können und dann den Übergang von der Schule in den Beruf zu schaffen. Das Förderkomitee unterstützt hier beim Zugang zu den Migrantenkindern und –eltern. Das Angebot wird von ihnen inzwischen angenommen und ein Ziel des Projektes damit erreicht.


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt mit Mehrheit gegen die Stimme der DVU dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das Projekt „Netzwerk Übergang Schule in Beruf“ im Programmschwerpunkt 2 „Förderung der Lokalen Ökonomie“ der EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II vom 01.01.2005 bis 31.12.2005 mit einem Volumen von 124.000,00 € fortzuführen.

13. Anfragen
- unbesetzt -






H e n g s t e n b e r g
B e r n d s e n
S k o d z i k
Vorsitzender
Ratsmitglied
Schriftführerin

(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)