Niederschrift (öffentlich)

über die 36. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


am 26.06.2019
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:00 - 21:10 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)


Herr RM Dr. Eigenbrod (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Kopkow (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pohlmann (CDU) bis 20:35 Uhr
Herr RM Wallrabe (CDU)
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU) ab 16:42 Uhr
Herr RM Giebel (SPD)
Herr RM Heymann (SPD)
Herr RM Klösel (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Herr RM Naumann (SPD) i.V.f. Frau RM Matzanke (SPD)
Herr RM Hoffmann (SPD) bis 18:30 Uhr
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Pulpanek-Seidel (SPD) i.V.f.Frau RM Renkawitz (SPD)
Frau RM Albrecht-Winterhoff (SPD) i.V. f. Herrn RM Schilff (SPD)
Frau RM Löffler (SPD) bis 20:30 Uhr

Frau RM Thiel (SPD) i. V. f. Frau RM Weyer (SPD)
Herr RM Logermann (B’90/Die Grünen)
Herr RM Stieglitz (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Herr sB Tietz (B’90/Die Grünen)
Herr sB Stammnitz (Die Linke & Piraten)
Herr RM Kowalewski (Die Linke & Piraten) bis 19:36 Uhr
Herr RM Gebel (Die Linke & Piraten)
Herr sB Happe (FDP/Bürgerliste) bis 19:20 Uhr
Herr RM Garbe (AfD) i.V f. Herrn sB Kühr (AfD)
Herr RM Thieme (NPD) bis 19:30 Uhr

2. Beratende Mitglieder:

Frau Löhken-Mehring - Seniorenbeirat


Herr RM Münch (FBI)

3. Verwaltung:
Herr StR Wilde - 6/Dez.
Herr Dr. Rath - 60/AL
Herr Halfmann-60/3
Herr Thabe - 61/AL
Herr Meyer-Dietrich - 62/AL
Herr Böhm - 64/AL
Frau Linnebach-64/stv.AL
Frau Niedergethmann-61
Frau Uehlendahl -66/AL
Herr Dr. Falk (EB 70/ BL)
Herr Dr. Knopf
Frau Kulozik
Frau Vollmer -1/III-
Herr Weber – 65/1-
Herr Schulz- 3/e GF CMG –
Herr Dank -FB 3/4-
Frau Trachternach - 7/Dez.-Büro
Frau Reinecke - 7/Dez.-Büro

4. Gäste:

Herr Floors (Architekturbüro Aachen)
Herr Herweg (Continentale)

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 36. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 26.06.2019, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Neubauvorhaben Continentale Stadtkrone Ost
Mündliche Berichterstattung

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Zukunftskonzept Botanischer Garten Rombergpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13448-19)
- Lag bereits zur Sitzung am 15.05.2019 vor -

3.2 Brückenschlag B 54, barrierefreie Wegeverbindung zwischen dem Botanischen Garten Rombergpark, PHOENIX West und dem Westfalenpark, sowie barrierefreier Zugang zur Stadtbahn-Haltestelle Rombergpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14208-19)
3.3 Starkregengefahrenkarte für Dortmund
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 13089-18)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 14.05.2019
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 14.05.2019

3.4 Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde: Stadteingang Faßstraße (C6)
Planungsauftrag, Bürgerbeteiligung und Abriss Gebäude Faßstraße 34

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14044-19)

3.5 Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2017 / 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13860-19)

hierzu -> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 11.06.2019

3.6 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 6. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13987-19)

3.7 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF 2) in Dortmund - 2. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13993-19)

3.8 Weiterbau der L 663n (OW IIIa)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13410-19-E2)

3.9 STEAG: Power to Gas
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 14739-19)

3.10 Umweltorientierte öffentliche Beschaffung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14712-19)

3.11 Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Teilkonzept Elektromobilität für Dortmund EMoDo³
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 11832-18-E1)
- Lag bereits zu den Sitzungen am 13.02.2019 und am 20.03.2019 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11832-18-E2)






4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

4.1 Bauleitplanung; 72. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Ap 232 - Wohn- und Geschäftszentrum Schüren -
hier: Beschluss zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens als vorhabenbezogenen Bebauungsplan; Entscheidung über Stellungnahmen; Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zur 72. Änderung des Flächennutzungsplanes; Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Ap 232; Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gemäß § 33 Baugesetzbuch (BauGB)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14453-19)

4.2 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Hö 292 - südlich Hacheneyer Straße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14101-19)

4.3 Bauleitplanung: 60. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) und Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/ Arminiusstraße - mit den teilweisen Änderungen der Bebauungspläne In W 210 - Unterdorstfeld - und Ma 107 - Gewerbegebiet Dorstfeld - West - (Änderung Nr. 22)
I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 60. Änderung des FNP
II. Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 60. Änderung des FNP
III.Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit zur 60. Änderung des FNP
IV.Feststellungsbeschluss der 60. Änderung des FNP mit der Begründung vom 16.05.2019
V. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für den Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße
VI.Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - einschließlich der eingeschränkten Beteiligung zur ökologischen Ausgleichsfläche - für den Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße -
VII.Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstrasse -
VIII.Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 16.05.2019
IX.Satzungsbeschluss
X.Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14404-19)

4.4 Einrichtung von Planstellen im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt aufgrund der Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushalt 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13832-19)

4.5 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Lü 187 - südlich Karinstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Aufstellungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 14206-19)




4.6 Dauerzählstellen Radverkehr
Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 07.05.2019
(Drucksache Nr.: 14095-19-E1)


4.7 Förderprojekt "Emissionsfreie Innenstadt"
hier: Durchführung von Vergabeverfahren für die ersten Teilmaßnahmen

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13819-19-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 15.05.2019 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13819-19-E2)

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 06.06.2019
(Drucksache Nr.: 13819-19-E1)

4.8 Smart Rhino
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14574-19)

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14574-19-E1)

4.9 Stadtbahnanlage Rheinische Straße
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14573-19)

hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14573-19-E1)

4.10 Sachstand zum Planungsverfahren bezüglich der Beseitigung des Bahnüberganges
Husener Straße

Bitte um Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14707-19)

4.11 Teilhabe für alle ermöglichen; Verbesserung der Infrastruktur durch ein bedarfsdeckendes Netz an öffentlichen (Behinderten)Toiletten in Dortmund
hier: Antrag zur Verbindlichkeitserklärung, dass bei der Genehmigung zum Bau von neuen Restaurants, Hotels, Supermärkten und Einkaufszentren der Einbau von barrierefreien Toiletten verlangt werden muss.

Überweisung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 11.06.2019
(Drucksache Nr.: 14479-19)


4.12 Teilhabe für alle ermöglichen; Verbesserung der Infrastruktur durch ein bedarfsdeckendes Netz an öffentlichen (Behinderten)Toiletten in Dortmund
hier: Antrag zur Verbindlichkeitserklärung, dass in allen öffentlichen Gebäuden die Vorhaltung von öffentlichen barrierefreien Toiletten obligatorisch ist. Bei notwendigen Umbauten ist der Einbau vorrangig zu berücksichtigen.

Überweisung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 11.06.2019
(Drucksache Nr.: 14480-19)





5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund
hier: I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
und der Bürgerinnen und Bürger,
II. Ergebnisse der ersten öffentlichen Auslegung,
III. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13818-19)

hierzu -> Empfehlung: Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 10.04.2019
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 14.05.2019
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 14.05.2019
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 22.05.2019
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 15.05.2019

5.2 Landschaftsschutzgebiet nördlich Stockumer Straße, westlich Schultenhof
- Eingabe aus der Bürgerschaft vom 27.02.2019 -

Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 23.05.2019
(Drucksache Nr.: 13715-19)


5.3 Handlungsprogramm Klima-Luft 2030
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14535-19)

5.4 CO2-Bilanz 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13844-19)

5.5 Waldpflege
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14748-19)

5.6 Landwirtschaftliche Flächen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14749-19)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen

6.1 Bericht zum kleinräumigen Wohnungsmarktmonitoring - Auswertungsjahr 2017 -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13875-19)

7. Angelegenheiten des Amtes für Stadterneuerung

7.1 Stadterneuerungsprogramm 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14134-19)

7.2 Internationale Gartenausstellung 2027 - Einrichtung von neuen Planstellen -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14426-19)

7.3 Sanierungsgebiet Stadterneuerung City; Umgestaltung Balkenstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14352-19)

7.4 Stadtumbau Rheinische Straße: Unionviertel_attraktiv, Teilprojekt Arkaden Rheinische Straße: Beschlusserhöhung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13587-19)

7.5 Kurz- und Abschlussbericht der Quartiersanalyse "Niedereving"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13822-19)

7.6 Stadterneuerung: Stadtumbau Derne
Hier: Finanzielle Unterstützung des Fördervereins Gerne in Derne e. V. zur Anmietung von Räumlichkeiten für einen Bürgertreff

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13896-19)

7.7 Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Bewohnergetragene Projekte: Neufassung der Leitlinien für den Hörder Stadtteilfonds

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13485-19)

8. Angelegenheiten des Vermessungs-und Katasteramtes

8.1 Baulückenkataster
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 14507-19)

9. Angelegenheiten des Büros für internationale Beziehungen und nachhaltige Entwicklung
- nicht besetzt -

10. Angelegenheiten der Stabstelle Dortmunder Statistik
- nicht besetzt -

11. Anfragen

11.1 Reduzierung der Naturschutzgebiete von 10,3 % auf 9,6 %
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14149-19)
- Lag bereits zur Sitzung am 15.05.2019 vor -

hierzu -> Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 14149-19-E1)

11.2 Windenergie-Potential von Fahrtwindturbinen an Dortmunder Straßen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14630-19)

11.3 Schädigung von Amphibien durch freilaufende Hunde im Naturschutzgebiet Bolmke
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14704-19)

12. Informationen der Verwaltung - nicht besetzt -


Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Ferner weist sie gem. § 29. Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.




1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Neumann benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Man einigt sich auf folgende Änderungen der Tagesordnung (TO):

Ergänzung:
Es liegt folgender Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme vor, welcher im Wege der Dringlichkeit als TOP 3.12 auf die TO genommen wird:

„Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ (CDU-Fraktion) Kenntnisnahme- (Drucksache Nr.: 14818-19)

Absetzung:
TOP 5.6 „Landwirtschaftliche Flächen“ Vorschlag zur TO (Fraktion B‘90/Die Grünen) Drucksache Nr.:14749-19) wird von der TO abgesetzt, da dieser von der Fraktion B‘90/Die Grünen zurückgezogen wurde.

Änderung im Sitzungsverlauf:

Auf Bitte von Herrn Rm Münch einigt man sich außerdem darauf, TOP 5.2 „ Landschaftsschutzgebiet nördlich Stockumer Straße, westlich Schultenhof…“ (Drucksache Nr.: 13715-19) heute vorgezogen direkt nach TOP 2.1 aufzurufen und zu behandeln.

Da dieser TOP mit TOP 5.1 “Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund“ (Drucksache Nr.: 13818-19) korrespondiert, werden heute beide Tagesordnungspunkte entsprechend vorgezogen und gemeinsam behandelt.

Die Tagesordnung wird, wie veröffentlicht, mit den o.a. Änderungen, festgestellt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Neubauvorhaben Continentale Stadtkrone Ost

AUSW, 26.06.2019:


Der Ausschuss wir heute mündlich durch Herrn Floors (Kadawittfeldarchitektur GmbH Aachen), Herrn Herweg (Continentale Dortmund) sowie Herrn Wilde zum o.a. „Neubauvorhaben Continentale- Stadtkrone Ost“ informiert. (PowerPoint-Vorträge, siehe Anlagen)

Nach dieser Information und anschließenden Diskussion bittet die Vorsitzende, Frau Rm Reuter, alle Fraktionen um eine kurze Rückmeldung dazu, wie sie zu diesem Vorhaben stehen.

Daraufhin bekunden alle Fraktionen, dass sie hinter diesem Vorhaben stehen.



3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Zukunftskonzept Botanischer Garten Rombergpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13448-19)

Hierzu Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 12.06.2019:

Der Beirat beschließt mit einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen wie folgt:
Der Beirat begrüßt das Zukunftskonzept für den Botanischen Garten Rombergpark, sofern es die Sanierung der Infrastruktur, die Beseitigung des jahrelangen Investitionsstaus und der Schaffung von Barrierefreiheit dient (Projekte 1 bis 9).
Sehr kritisch sieht der Beirat die Projekte, die mit der Zielsetzung „Deutliche Erhöhung der Attraktivität“ und mit einer Zunahme des Besucherverkehrs verbunden sind. Im Einzelnen sind dies die Projekte 10 (Neubau Parkplatz (P3)), 11 (Steganlage Tertiärteich) und 12 (Baumwipfel-Erlebnis-Pfad).

Projekt 10: Neubau Parkplatz (P3)
Der Neubau des Parkplatzes (P3) mit ca. 150 Parkplätzen führt zu einer Verdopplung der Parkplatzfläche und einer Versiegelung einer Grünfläche im Randbereich der Streuobstwiese am Bildungsforum. Die Naturschutzverbände hatten bereits bei der Aufstellung des B-Planes Hom 293 „Klinik nördlich Rombergpark“ auf die Gefahr drohender neuer Parkplätze hingewiesen. Hauptproblem ist die Fremdnutzung des Parkplatzes durch Besucher der Klinik und Park-and-Ride-Nutzer. Eine Ausdehnung der Parkplatzfläche würde nicht automatisch den Besuchern des Parks zugute kommen.
Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Anbindung des Rombergparks an den öffentlichen Nahverkehr sehr gut ist (U 49, Busse 440 etc., DB-Haltepunkt Tierpark). Es ist nicht einzusehen, weshalb Besucher mit dem PKW kommen müssen. Hier sollte im Rahmen des Masterplans Mobilität 2030 eine Offensive für den Umweltverbund gestartet werden. Der Rombergpark könnte mit seiner umweltpädagogischen Bedeutung eine Vorreiterrolle übernehmen.
Hinsichtlich der anvisierten Verkehrswende in Dortmund ist die Schaffung von Parkraum für den motorisierten Individualverkehr (MIV) das absolut falsche Signal.

Projekt 11: Baumwipfel-Erlebnis-Pfad
Der 1,2 km lange Baumwipfelpad ist aus der Sicht des Beirates für den Rombergpark überdimensioniert und stellt einen erheblichen Eingriff in das geplante Landschaftsschutzgebiet Nr. 36 (“Rombergpark-Hacheney-Lücklemberg-Schondelletal“) dar. Beeinträchtigungen planungsrelevanter Arten (Greifvögel, Eulen, Fledermäuse) sind zu befürchten. Der Rombergpark ist ein Hotspot für Fledermäuse. Die Rückzugsorte diverser heimischer Tierarten werden hierdurch immer weiter reduziert.

Projekt 12: Steganlage Tertiärteich
Grundsätzlich ist die Steganlage für den Bereich Umweltbildung als sinnvoll einzustufen. Beim Bau der Anlage müssen allerdings die im Sumpfzypressenteich lebenden Amphibien berücksichtigt werden. Sofern das Bleichhäuschen rekonstruiert werden sollte, wäre es sinnvoller, dies als historischen Bestandteil des Rombergparks und nicht für ein Saurierexponat zu nutzen. Dies würde eher dem Charakter des Parks entsprechen.
Der Beirat bittet darum, dass die – auf dem ersten Blick – unkritischen Projekte ihm im Einzelnen im Lauf des Verfahrens wieder vorgestellt werden.

Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 25.06.2019:
Auf die Ausführungen zu TOP 1.3 „Feststellung der Tagesordnung“ wird hingewiesen. Der Tagesordnungspunkt wird um den Auszug des Beirates der Unteren Naturschutzbehörde zu TOP 2.1 aus der noch nicht genehmigten Niederschrift der Sitzung vom 12.06.2019 ergänzt.

Herr Bezirksbürgermeister Semmler begrüßt den Direktor des Botanischen Gartens, Herrn Dr. Patrick Knopf und bittet ihn, dass Zukunftskonzept Botanischer Garten Rombergpark vorzustellen. Herr Dr. Knopf stellt anhand einer Powerpoint-Präsentation das Zukunftskonzept Botanischer Garten Rombergpark mit den zahlreichen Projekten vor, u.a. dem Überwinterungshaus, die Erweiterung der Pflanzenschauhäuser, die Forscherstation, den Neubau eines Parkplatzes und den Baumwipfel-Erlebnis-Pfad. Einzelheiten sind der detaillierten Vorlage und der Präsentation zu entnehmen, die der Niederschrift beigefügt ist.

In der ausführlichen Diskussion äußern sich die Mitglieder der BV äußerst positiv über das vorgestellte Zukunftskonzept. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt ebenfalls die vorgestellten Projekte bis auf die Projekte Nr. 10 „Neubau Parkplatz (P 3)“ und Nr. 12 „Baumwipfel-Erlebnis-Pfad“. Diese sehen sie eher kritisch.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage der Sport- und Freizeitbetriebe vom 25.04.2019 und die Überweisung der Vorlage durch den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 16.05.2019 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen. Allerdings empfehlen die drei Mitglieder der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Rat der Stadt Dortmund, die Projekte Nr. 10 „Neubau Parkplatz (P 3)“ und Projekt Nr. 12 Baumwipfel-Erlebnis-Pfad“ der Vorlage abzulehnen.

Das Gremium bedankt sich bei Herrn Dr. Knopf für die ausführliche und informative Berichterstattung.


AUSW, 26.06.2019:

Herr Dr. Knopf erläutert das „Zukunftskonzept Botanischer Garten Rombergpark“ mittels Powerpoint-Vortrag (siehe Anlage).

Herr Rm Kowalewski erhebt die o. a Empfehlung des BuNB zum Antrag.

Herr sB Tietz verdeutlicht für seine Fraktion auch nochmal, warum man die Punkte 10., 11. und 12. kritisch sehe und schließt sich daher dem Wunsch seines Vorredners, die Empfehlungen des BuNB zum Antrag zu erheben an.

Der o. a. Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen sowie Fraktion Die Linke & Piraten) abgelehnt.

Der Ausschuss für Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die o. a. Empfehlungen des BuNB und der Bezirksvertretung Hombruch zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt
Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen sowie Fraktion Die Linke & Piraten) nachfolgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umsetzung des Zukunftskonzepts
Botanischer Garten Rombergpark und ermächtigt die Verwaltung zur Durchführung
der Maßnahme. Notwendige Baubeschlüsse werden zum gegebenen Zeitpunkt
eingeholt.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umsetzung der notwendigen
Instandhaltungsmaßnahmen, die sich aus dem Zukunftskonzept BGR ergeben.
3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der neuen Projekte im
Rahmen des Zukunftskonzeptes BGR.

4. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der konsumtiven
Maßnahmen in Höhe von 1.536 T€ inklusive der sich aus dem Zukunftskonzept
ergebenen Folgekosten.



zu TOP 3.2
Brückenschlag B 54, barrierefreie Wegeverbindung zwischen dem Botanischen Garten Rombergpark, PHOENIX West und dem Westfalenpark, sowie barrierefreier Zugang zur Stadtbahn-Haltestelle Rombergpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14208-19)

Hierzu Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) vom 15.06.2019:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün ist sich einstimmig darüber einig, dass die Vorlage ohne Empfehlung aber mit folgendem Hinweis und den weiteren Verfahrensschritten weiterzuleiten:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün hält eine Brücke an dieser Stelle grundsätzlich für notwendig, konnte aber heute noch keine Empfehlung dafür aussprechen, da noch keine Auswertung der schriftlichen Anregung der Umweltverbände und der Firma WILO vom 23.05.2019 vorlag.
Des Weiteren erhofft man sich durch eine anschaulichere Vorstellung der bisherigen Planungen eine höhere Transparenz bzgl. der Höhe der Kosten.

Die Verwaltung wird damit beauftragt, sich mit der o. a. schriftlichen Anregung der Umweltverbände und der der Firma WILO zu befassen und hierzu eine Stellungnahme bis zur Ratssitzung am 04.07.2019 zu fertigen.
Die bisherigen Planungen sollen bereits in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 26.06.2019 vorgestellt werden.


AUSW, 26.06.2019:

Die Verwaltung informiert den Ausschuss heute mittels PowerPoint-Vortrag (siehe Anlage) ausführlich über die bisherigen Planungen.

Die Fraktionen deklarieren bis zur kommenden Ratssitzung noch Beratungsbedarf und wünschen sich zudem, neben der bereits im ABVG abgekündigten Stellungnahme bis dahin weitere Informationen zu den Kosten sowie eine Einschätzung der Haltung der Bezirksvertretung Hörde zur Angelegenheit.

Herr Wilde kündigt an, dass die Verwaltung dem Wunsch nach weiteren Informationen zu den Kosten nachkommen und außerdem bis zur kommenden Ratssitzung ein entsprechendes Meinungsbild der Bezirksvertretung Hörde einholen wird.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die heutigen Informationen der Verwaltung zur Kenntnis und leitet die Angelegenheit zunächst ohne Empfehlung weiter.


zu TOP 3.3
Starkregengefahrenkarte für Dortmund

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13089-18)
Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 14.05.2019:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck bittet die Verwaltung einstimmig, ihr geeignete Maßnahmen zeitnah vorzustellen, wie den Auswirkungen der Starkregenereignisse im Stadtbezirk Aplerbeck entgegnet werden sollen.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, den Sachstand zur Starkregengefahrenkarte zur Kenntnis zu nehmen und die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen zu einem weiteren Ausbau des Überflutungsschutzes zu beschließen.

Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 14.05.2019:

In der Diskussion wird deutlich, dass einige Mitglieder der BV-Hombruch einen Ausschnitt der Starkregengefahrenkarte vom Stadtbezirk DO-Hombruch vermissen. Andere weisen darauf hin, dass die Starkregengefahrenkarte nach Angaben in der Vorlage im Internet zur Verfügung gestellt wird (s. Seite 3 der Vorlage, letzter Absatz). Außerdem würde die Stadtentwässerung Dortmund bei Bedarf beratend tätig.
Die Stadtentwässerung Dortmund soll gebeten werden, der Bezirksvertretung Hombruch nach Möglichkeit einen Auszug der Starkregengefahrenkarte vom Stadtbezirk DO-Hombruch digital über die Geschäftsführung der BV-Hombruch zur Verfügung zu stellen. Sollten dann noch Fragen offen sein, wird um Berichterstattung in einer der nächsten BV-Sitzungen gebeten.

Nach kurzer Diskussion fasst die BV-Hombruch einstimmig folgenden Beschluss:

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage der Stadtentwässerung vom 05.03.2019 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen.

Bitte an die Verwaltung.
Die Entwässerung Dortmund wird gebeten, die Gesamtkarte oder einen Ausschnitt der Starkregengefahrenkarte vom Stadtbezirk DO-Hombruch den Mitgliedern der BV digital über die Geschäftsführung der BV-Hombruch zur Verfügung zu stellen.

Bei Bedarf wird die Stadtentwässerung Dortmund zur Berichterstattung in eine der nächsten BV-Sitzungen eingeladen.

AUSW, 26.06.2019:

Herr Rm Waßmann führt an, dass seine Fraktion die Vorlage empfehlen werde aber man hier nochmal die dringende Bitte an die Verwaltung richte, dass Vorlagen, wo es um zusätzliche Stellen gehe, unbedingt den Ausschuss für Personal und Organisation (APO) zu erreichen hätten. Die Beschlusslage hierzu sei bekannt und auch vom Verwaltungsvorstand akzeptiert. Hier handele es sich erneut um eine Vorlage, welche den APO nicht erreicht habe. Da sich diese Fälle in letzter Zeit wieder gehäuft hätten, sei es ihm heute wichtig, nochmal darauf hinzuweisen.

In Kenntnis der o. a. Empfehlungen der Bezirksvertretungen empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zur Starkregengefahrenkarte zur Kenntnis und beschließt die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen zu einem weiteren Ausbau des Überflutungsschutzes.




zu TOP 3.4
Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde: Stadteingang Faßstraße (C6)
Planungsauftrag, Bürgerbeteiligung und Abriss Gebäude Faßstraße 34
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14044-19)

Die Bezirksvertretung Hörde hat am 18.06.2019 einstimmig die Vergabe der Entwurfs- und Ausführungsplanung für den Stadteingang Faßstraße einschließlich der Durchführung einer Bürgerbeteiligung sowie den Abriss des Gebäudes auf dem städtischen Gelände Faßstraße 34 mit Kosten in Höhe von insgesamt 145.000,00 € beschlossen.

Diesen Beschluss nimmt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Kenntnis.



zu TOP 3.5
Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2017 / 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13860-19)

Hierzu Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes (BPN) vom 11.06.2019:

Beschluss
Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt unter Einbeziehung der nachstehenden Stellungnahme:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht über die Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2017 / 2018 und die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks zu diesem Bericht zur Kenntnis.

Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks:
Der Bericht zur Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2017/ 2018 zeigt, wie vielfältig das Bemühen in Dortmund ist, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung voran zu treiben. Wir begrüßen ausdrücklich, dass er Handlungsansätze aufzeigt und möchten drei mögliche Handlungsansätze besonders hervorheben:

Der Kommunalpolitische Dialog des BPN, der in den Jahren 2017 und 2018 vorbereitet wurde, hat zum Ziel, über Veranstaltungen der im Rat der Stadt Dortmund vertretenen Parteien zu kommunaler Behindertenpolitik ins Gespräch über barrierefreie Veranstaltungen, Werbung auch um Aktive mit Behinderungen und Beeinträchtigung und inklusive Kommunalpolitik zu kommen. In den Vorbereitungen wurde allen Beteiligten deutlich, dass eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nur dann gelingen kann, wenn die dafür Verantwortlichen bauliche, kommunikative und kulturelle Barrierefreiheit als Rahmenbedingung anbieten. Dieser Dialog mit der Stadtgesellschaft soll fortgesetzt werden.

Wirksames ehrenamtliches Engagement braucht entsprechende Strukturen und die Entwicklung von Verabredungen zu einer umfassend barrierefreien Gestaltung im Sinne von Standards. Dieser bereits erfolgreich begangene Weg (Doppelquerungsstellen u.a.) sollte fortgesetzt werden. Dabei sollen auch Standards für barrierefreie Beteiligungsverfahren entwickelt werden.

Nach wie vor ist eine Sensibilisierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen notwendig. Über eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit kann dazu beigetragen werden. Diese Öffentlichkeitsarbeit soll sich – wie in der AG Kommunikation des BPN bereits formuliert - auch an die Dortmunder*innen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen richten und zum Engagement ermuntern. Wichtig ist hier aber auch, den aktiven Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen die Fortschritte im gleichberechtigten Zusammenleben und damit den Erfolg ihres Engagements deutlich zu machen.


AUSW, 26.06.2019:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Empfehlung des BPN sowie den Bericht über die Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2017 / 2018 und die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks zu diesem Bericht zur Kenntnis.




zu TOP 3.6
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 6. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13987-19)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den 6. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund zum Stichtag 01.04.2019 zur Kenntnis.



zu TOP 3.7
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF 2) in Dortmund - 2. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13993-19)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den 2. Sachstandsbericht über die Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2 zur Kenntnis (Stichtag 01.04.2019).

zu TOP 3.8
Weiterbau der L 663n (OW IIIa)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13410-19-E2)

…die Verwaltung der Stadt Dortmund hat in den letzten Jahren zusammen mit den anderen
beteiligten Gebietskörperschaften (Stadt und Kreis Unna sowie Stadt Kamen) wiederholt den
Landesverkehrsminister angeschrieben und angeboten, gegen vollständige Erstattung der
Planungskosten, die Planungen zum Weiterbau der L663n zu übernehmen. Bislang hatte das
Land lediglich die Übernahme der externen Kosten (Gutachten, externe Ingenieurleistungen)
angeboten. Die jüngsten Äußerungen von Herrn Landesverkehrsminister Hendrik Wüst sind
in diesem Punkt ebenfalls interpretationswürdig.
Voraussetzung für die Übernahme der Planungsarbeiten ist nach wie vor auch die
Finanzierung von zwei Ingenieurstellen, die für die Koordinierung, Ausschreibung und
Betreuung der Ingenieurleistungen erforderlich sind. Die beteiligten Gebietskörperschaften
haben daher mit Schreiben vom 29.05.2019 Herrn Minister Hendrik Wüst um Klärung dieser
Frage gebeten. Sobald die Antwort vorliegt, wird die Verwaltung den Ausschuss
unaufgefordert informieren.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.

zu TOP 3.9
STEAG: Power to Gas
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 14739-19)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 14739-19-E1):

Beschlussvorschlag

…wir bitten den nachstehenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung zu stellen:

1) Der Umweltausschuss (AUSW) der Stadt Dortmund nimmt mit Wohlwollen die Schließung der beiden Blöcke des Kohlekraftwerks Lünen der STEAG zum Jahresende 2018 zur Kenntnis. Mit diesem Schritt leistet STEAG einen Beitrag zur Energiewende.

2) Der Umweltausschuss bittet STEAG für die Entwicklung des genehmigten Kraftwerksstandort in Lünen eine „Power to Gas“ Anlage auf der Grundlage erneuerbarer Energien zu prüfen.

Begründung

Der Standort in Lünen ist ein für den Betrieb von Kraftwerken genehmigter Standort. Im Rahmen der Energiewende ist es wünschenswert den Standort auch künftig zur Energieerzeugung zu nutzen und dabei erneuerbaren Energien den Vorzug zu geben. Von einer „Power to Gas“ Anlage in unmittelbarer räumlicher Nähe könnte auch Dortmund profitieren, beispielsweise bei der Versorgung von BHKW zum Betrieb des neuen Nahwärmenetzes der Stadt Dortmund mit nicht fossilen Brennstoffen. Dies wäre sowohl ein Beitrag zur Energiewende, als auch für eine Reduzierung von Emissionen wie NOx und Feinstaub in der Stadt

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überweist den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.





zu TOP 3.10
Umweltorientierte öffentliche Beschaffung
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14712-19)

Hierzu Vorschlag zur Tagesordnung mit Bitte um Stellungnahme ( CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 14712-19):

….die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 26. Juni 2019, um Beantwortung der nachfolgenden Fragen sowie um Beratung und Beschlussfassung zu den letztgenannten Punkten (6. und 7.):
1. Hat die Stadtverwaltung Dortmund eine Strategie bei der Beschaffung, welche den in der Begründung genannten Aspekten der Umweltorientierung entspricht?
2. Wenn ja, welche Strategie ist das, wie läuft der Abstimmungsprozess in der Stadtverwaltung hierzu und welche vorrangigen Bereiche wurden hierbei definiert?
3. Wenn nein, bittet die CDU-Fraktion um eine Einschätzung der Verwaltung, ob die Stadt Dortmund durch eine Strategie der umweltorientierten Beschaffung einen Beitrag dazu leisten kann, dass Ökologie und Ökonomie bei der Auftragsvergabe Hand in Hand gehen.
4. Sieht die Verwaltung noch Potenziale hinsichtlich einer umweltorientierten Beschaffung, zum Beispiel bei Produkten wie Papier, Papierprodukten, Multifunktionsgeräten, Büromöbeln, Farben oder Reinigungsmitteln, und welche könnten das sein?
5. Umweltaspekte lassen sich in allen Phasen des Vergabeverfahrens, zum Beispiel bei der Leistungsbeschreibung, Eignungsprüfung, Angebotswertung etc., berücksichtigen. Sieht die Verwaltung bezüglich einer verstärkten umweltorientierten Beschaffung Hemmnisse, die sie dem Ausschuss vorstellen kann?
6. Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung in diesem Zusammenhang um eine Darstellung, wie hoch der Anteil der Stromversorgung mit erneuerbaren Energien in den öffentlichen Gebäuden der Stadt Dortmund ist und ob es gegebenenfalls einen Rahmenvertrag hierzu gibt.
7. Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss eine Kosten-Nutzen-Darstellung einer umweltorientierten Beschaffung vorzustellen. Bei der Lebenszykluskostenrechnung sind neben den Anschaffungskosten auch die Nutzungs- und Wartungskosten sowie die Kosten zum Ende der Nutzungsdauer zu berücksichtigen, damit sich diese Produkte auf ihre Wirtschaftlichkeit hin vergleichen lassen.

Begründung
Umweltorientierte Beschaffung oder Green Public Pro (GPP) durch öffentliche Verwaltungen stellt sich in vielen Städten als Prozess dar, in dessen Rahmen die öffentlichen Verwaltungen versuchen, Güter, Dienstleistungen und Arbeitsverträge zu beschaffen, die während ihrer gesamten Lebensdauer geringere Folgen für die Umwelt haben als vergleichbare Produkte mit identischer Hauptfunktion.
Sie kann demnach ein strategisches Instrument sein, mit dem öffentliche Verwaltungen Nachhaltigkeitsziele in den Bereichen Umwelt, Wirtschaft und Soziales erreichen. Städte wie Malmö, Haarlem (NL) oder Barcelona weisen mit einer solchen Beschaffungsstrategie bereits Erfolge auf. Das Umweltbundesamt bietet hierzu verschiedene Veröffentlichungen zu Schulungskonzepten, Berechnungswerkzeugen für Lebenszykluskosten (LCC Tool) und aktuellen Rechtsgutachten zur umweltorientierten Beschaffung.

AUSW, 26.06.2019:

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

zu TOP 3.11
Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Teilkonzept Elektromobilität für Dortmund EMoDo³
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 11832-18-E1)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke & Piraten, DS-Nr.: 11832-18-E1):

„Die sogenannte Kohlekommission hat neben der Umgestaltung des Energiemarktes und
einer Stilllegung der Kohlekraftwerke bis 2038 auch eine Empfehlung zum Thema Mobilität
an die Bundesregierung gerichtet. Angesichts der angestrebten Reduzierung der Energieerzeugung
durch fossile Brennstoffe wird von der Kohlekommission der Ausbau des
Stromverbrauchs mit Hilfe von Elektromobilität nicht empfohlen. Stattdessen wird der Bundesregierung nahe gelegt eine sogenannte Wasserstoffstrategie zu verfolgen.

1) Welche Auswirkungen sieht die Verwaltung durch die Empfehlung der Kohlekommission
auf die hier vorgelegten Konzepte zur Elektromobilität in Dortmund, wenn die Bundesregierung
den Ergebnissen der Kohlekommission folgt?

2) Welche Auswirkungen auf eventuelle Förderkulissen sind zu erwarten?

3) In welchem Zeithorizont sollte aus Sicht der Verwaltung eine Aktualisierung des Masterplans
vor dem Hintergrund der neuen Strategieentwicklungen auf Bundesebene erfolgen?“

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 11832-18-E2) (siehe Anlage)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis


zu TOP 3.12
Förderaufruf "Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme"
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14818-19)

Hierzu liegt vor Vorschlag zur Tagesordnung mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 14818-19):

…die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung im Wege der Dringlichkeit um eine Stellungnahme zu o.g. Tagesordnungspunkt.

Im Rahmen des Sofortprogramms „Saubere Luft 2017 – 2020“ unterstützt die Bundesregierung die Kommunen mit besonders hohen Stickstoffdioxidbelastungen mit bis zu 1,5 Milliarden Euro bei der Gestaltung nachhaltiger und emissionsarmer Mobilität.
Das Förderprogramm „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ zielt darauf ab, Vorhaben umzusetzen, die kurz- bis mittelfristig zur Emissionsreduzierung der Luftschadstoffe beitragen können. Ende vergangenen Jahres durfte die Stadt Dortmund aus diesem Programm eine Förderzusage in Höhe von rund 2,2 Mio. Euro zur Erneuerung des Parkleitsystems entgegennehmen.

Mit dem im Mai 2019 veröffentlichten vierten Förderaufruf im Rahmen der Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ werden für die von NO2-Grenzwertüberschreitungen betroffenen Kommunen nun erneut Fördergelder in einer Gesamthöhe von bis zu 300 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Die thematischen Förderschwerpunkte der Richtlinie sind
· Erhebung, Bereitstellung und Nutzung von Mobilitäts-, Umwelt- und Meteorologie-Daten,
· Verkehrsplanung/-management,
· Automation, Kooperation und Vernetzung.
·
Die Verwaltung wird gebeten, bis spätestens zur Sitzung des Rates am 4. Juli 2019 darzulegen, mit welchen Vorhaben sich die Stadt oder städtische Unternehmen am Förderaufruf beteiligen werden.

Die Dringlichkeit folgt aus den im Förderaufruf „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ gesetzten Fristen. Anträge zur Förderung von Maßnahmen können bis spätestens zum 30. September 2019 eingereicht werden. Diese werden nach den im Förderaufruf dargestellten Einreichungsstichtagen in drei Tranchen bis zum 09.06., 28.07. und 30.09.2019 bearbeitet.


AUSW, 26.06.2019:

Die Verwaltung signalisiert hierzu, dass sie zur Ratssitzung am 04.07.2019 die gewünschte Stellungnahme vorlegen wird.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die o. a. Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion sowie den Hinweis der Verwaltung zur Kenntnis und überweist die Angelegenheit an den Rat der Stadt Dortmund.


4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
Bauleitplanung; 72. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Ap 232 - Wohn- und Geschäftszentrum Schüren -
hier: Beschluss zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens als vorhabenbezogenen Bebauungsplan; Entscheidung über Stellungnahmen; Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zur 72. Änderung des Flächennutzungsplanes; Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Ap 232; Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gemäß § 33 Baugesetzbuch (BauGB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14453-19)

Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 25.06.2019:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen merkt an, dass ihr in der Vorlage oberirdische Fahrradabstellplätze fehlen.

Die CDU-Fraktion merkt an, dass in der Vorlage die Aufstellung des Denkmales Arthur Schulze-Engels fehlt.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck beschließt einstimmig, dass 30 Fahrradabstellplätze oberirdisch nachzuweisen sind und das vorgenannte Denkmal wieder aufgestellt wird.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit o. g. Ergänzungen den Beschluss laut Vorlage zu fassen.

AUSW, 26.06.2019:

Herr Rm Logermann bittet darum, die in der Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aufgeführten Ergänzungen heute mit in die Beschlussfassung einzubeziehen.


Unter Einbeziehung der o.a. Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt
Dortmund einstimmig nachfolgenden, ergänzten Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens Ap 232
-Wohn- und Geschäftszentrum Schüren - als vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP
Ap 232 - Wohn- und Geschäftszentrum Schüren -.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023).

II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (14- tägiger Planaushang) zur 72. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Ap 232 - Wohn- und Geschäftszentrum Schüren - geprüft und beschließt, der Empfehlung der Verwaltung, wie unter Punkt 11 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 und § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.
III. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 72. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Ap 232 - Wohn- und Geschäftszentrum Schüren - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 12 in Verbindung mit der Anlage 8 dieser Beschlussvorlage dargestellt-, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 BauGB.
IV. Der Rat der Stadt stimmt dem Entwurf der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung vom 16.05.2019 zu und beschließt die Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.

V. Der Rat der Stadt stimmt dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
VEP Ap 232 - Wohn-.und Geschäftszentrum Schüren - mit Begründung vom 16.05.2019 zu und beschließt die Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung).


Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.

VI. Der Rat der Stadt nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, für das auf dem Grundstück Dortmund, Gevelsbergstraße 30 (Flurstücke 3303, 1501 und 1504 in der Gemarkung Schüren, Flur 1) geplante Gesundheits- und Bürozentrum Baugenehmigungen vor Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Ap 232 nach Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 33 Abs. 1 BauGB zu erteilen.
Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB.

Ergänzung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass 30 Fahrradabstellplätze oberirdisch nachzuweisen sind und das Denkmal „Arthur Schulze-Engels“ wieder aufgestellt wird.



zu TOP 4.2
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Hö 292 - südlich Hacheneyer Straße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14101-19)

AUSW, 26.06.2019:

Herr Rm Waßmann gibt zu Protokoll, dass seine Fraktion hinsichtlich der „Verkehrsproblematik “ hier Bedenken habe und dass man im weiteren Verfahren Lösungsvorschläge hierzu erwarte .


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt
Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Hö 292 - südlich Hacheneyer Straße - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich in einem beschleunigten Verfahren aufzustellen (zugleich teilweise Änderung der Bebauungspläne We 135 und We 107).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)
II. Der Rat der Stadt beschließt, die Öffentlichkeit an der Bauleitplanung zu beteiligen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB



zu TOP 4.3
Bauleitplanung: 60. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) und Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/ Arminiusstraße - mit den teilweisen Änderungen der Bebauungspläne In W 210 - Unterdorstfeld - und Ma 107 - Gewerbegebiet Dorstfeld - West - (Änderung Nr. 22)
I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 60. Änderung des FNP
II. Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 60. Änderung des FNP
III.Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit zur 60. Änderung des FNP
IV.Feststellungsbeschluss der 60. Änderung des FNP mit der Begründung vom 16.05.2019
V. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für den Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße
VI.Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - einschließlich der eingeschränkten Beteiligung zur ökologischen Ausgleichsfläche - für den Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße -
VII.Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstrasse -
VIII.Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 16.05.2019
IX.Satzungsbeschluss
X.Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14404-19)
Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt - West vom 19.06.2019:

Die CDU-Fraktion äußert die Sorge, dass die Vorlage nicht eindeutig einen Vollsortimenter/Vollversorge meine, sondern durch den Begriff „Supermarkt“ womöglich auch ein Discounter dort errichtet werden könnte. Dies lehnt die CDU-Fraktion entschieden ab und geht davon aus, das ausschließlich ein hochwertiger und vollwertiger Vollversorger (z. B. EDEKA, REWE) dort errichtet werde. Die Bezirksvertretung Innenstadt-West werde vernachlässigt, was die Information über den Planungsstand angehe und regt eine Vorstellung des Baues in der kommenden Sitzung an.
Die SPD-Fraktion geht davon aus, dass es sich um einen Vollversorger im Sinne der Bezirksvertretung Innenstadt-West handelt.
Die Fraktion B90/Die Grünen sieht das Bauvorhaben als Chance für Dorstfeld. Gespräche mit den Umweltschutzverbänden hat es gegeben.
Die Fraktion Die Linke ist gegen den Standort und hat die Sorge, das letztlich ein Bürogebäude entsteht.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich mit 16 Ja Stimmen (Fraktionen der SPD, B90, CDU, AfD) gegen 1 Nein Stimme (Piratenpartei) bei 2 Enthaltungen (Fraktion Die Linke) den Beschluss laut Vorlage zu fassen.


AUSW, 26.06.2019:

Herr Rm Münch stellt mündlich folgenden Antrag hierzu:

Der AUSW lehnt die Beschlussvorlage und den Bau eines Einkaufszentrums ab und beauftragt die Verwaltung Ersatzpflanzungen für die bereits gefällten Bäume vorzunehmen, mit dem Ziel an dieser Stelle einen Klimaschutzwald anzulegen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den o. a. Antrag des Rm Münch einstimmig, bei Enthaltung (Fraktion B‘90/Die Grünen sowie Fraktion Die Linke & Piraten) ab.

In Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt West vom 19.06.2019 empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen sowie Fraktion Die Linke & Piraten) nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

I. hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 60. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 6.1 und 7 in Verbindung mit Anlage 6 dieser Beschlussvorlage dargestellt -, zu folgen.




Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL. I S 3634/FNA 213-1), §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S 666 SGV. NRW 2023).

II. hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 60. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 8 in Verbindung mit Anlage 8 dieser Beschlussvorlage dargestellt -, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 des BauGB, §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW


III. hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit zur 60. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 10 in Verbindung mit der Anlage 10 diese Beschlussvorlage dargestellt -, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 i.V.m. § 12 BauGB; §§ 7 und 41 GO NRW
IV. beschließt die 60. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Punkt 1.1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich mit der Begründung vom 16.05.2019 und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 8 BauGB

V. hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 6.2 und 7 in Verbindung mit Anlage 6 und Anlage 7 diese Beschlussvorlage dargestellt -, zu folgen.


Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 des BauGB, §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

VI. hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße - einschließlich der eingeschränkten Beteiligung zur ökologischen Ausgleichsfläche geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 8 und 9 in Verbindung mit den Anlagen 8 und 9 diese Beschlussvorlage dargestellt -, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 des BauGB, §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

VII. hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße - inkl. der Stellungnahmen aus der Benachrichtigung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 10 in Verbindung mit Anlage 10 dieser Beschlussvorlage dargestellt -, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 i.V.m. § 12 BauGB; §§ 7 und 41 GO NRW

VIII. beschließt, dem Bebauungsplan InW 221 VEP – Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße – die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 16.05.2019 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 2a BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

IX. beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße -, (mit gleichzeitiger teilweiser Änderung der Bebauungspläne In W 210 - Unterdorstfeld - und MA 107 - Gewerbegebiet Dorstfeld-West -) mit der Begründung (Teil A und B) vom 16.05.2019 für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 27.09.2018 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 13 beschriebenen Anpassungen, als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

X. beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag Teil B (Anlage 11) zuzustimmen.
Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs.1 GO NRW



zu TOP 4.4
Einrichtung von Planstellen im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt aufgrund der Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushalt 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13832-19)

Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 13832-19-E1):

Beschlussvorschlag

….wir bitten darum den nachstehenden Antrag zu Beschlussfassung zu stellen und die ergänzenden Fragen verwaltungsseitig beantworten zu lassen.

Der verwaltungsseitig vorgeschlagene Vorratsbeschluss zur Einstellung von 2 Personen für die Planung der Landesstrasse OWIIIA wird nicht gefasst.

Begründung: Die Planung von Landesstrassen ist Aufgabe des Landes und nicht der Stadt Dortmund. Die Straßenplanung selbst widerspricht den globalen verkehrspolitischen Zielen der Stadt Dortmund.

Ergänzende Fragen:

1) Welche Nutzungen werden nach aktuellen Erkenntnissen der Stadt Dortmund für eine solche Straßenplanung zu erwarten sein? Gibt es überhaupt aktuelle Erkenntnisse oder bezieht sich die Idee weiterhin auf ein Verkehrsgutachten aus der Zeit der Jahrtausendwende? Seinerzeit wurden knapp 30.000 zusätzliche Fahrzeugbewegungen zwischen der A1 und dem Logistikpark auf der Westfalenhütte prognostiziert.

2) Welche Lärmemissionen werden zu erwarten sein? Welche Lärmschutzmaßnahmen würden dadurch für die Einfamilienhäuser entlang der Trasse ausgelöst? Wie verträgt sich dieser Befund mit der Ausweisung der Trasse als schützenswerter „besonders ruhiger Bereich“ in der Lärmaktionsplanung?

3) Welche Auswirkungen würden für die Fabido-Kita „Baedeckerstrasse“ als Kita zur Förderung von Bewegung und Walderziehung zu erwarten sein?

4) Welchen Einfluss hätte ein solcher Straßenbau nach den gegenwärtigen Erkenntnissen auf die Artenvielfalt im Dortmunder Osten?

5) Welchen Einfluss auf das Klima und auf die örtlichen Klimaauswirkungen hat der Bau einer Schnellstraße durch einen ökologisch sensiblen Bereich? (CO2-Fußabdruck, Hitzeauswirkungen, Flächenversiegelung)

6) Ist die Trasse komplett im Eigentum der Stadt Dortmund oder des Landes NRW? Welche Enteignungsmaßnahmen würden dann voraussichtlich zur Durchsetzung der Trasse durchgeführt werden müssen?

AUSW, 26.06.2019:



Herr Wilde verdeutlicht, dass man die ergänzenden Fragen des o.a. Antrages zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantworten könne. Eine Beantwortung könne erst erfolgen, wenn man wesentliche Schritte dieses Planverfahrens eingeleitet habe. Von daher appelliere er daran, auf diese Fragen heute zu verzichten und sich erst dann darüber zu unterhalten, wenn die Rahmenbedingungen des Projektes es zuließen, dass man auch inhaltlich darüber diskutieren könne.

Herr Rm Gebel gibt zur Vorlage zu Protokoll, dass man mit den beiden Stellen nicht einverstanden sei und daher seine Fraktion der Beschlussvorlage der Verwaltung nicht zustimmen werde. Den o.a. Antrag seiner Fraktion halte er, trotz der vorherigen Anmerkung der Verwaltung, inkl. der darin enthaltenen Fragen aufrecht.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den o. a. Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 13832-19-E1) mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen sowie Fraktion Die Linke & Piraten) ab.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt
Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten) nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung von insgesamt 18 Planstellen im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, um die Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushalt 2019 umsetzen zu können. Hiervon sind im Jahr 2019 zwölf Planstellen und im Jahr 2020 weitere sechs Planstellen einzurichten. Zudem beschließt der Rat die Besetzung der Planstellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2020/2021. Falls interne Besetzungen nicht erfolgen können, beschließt der Rat die externe Besetzung der Stellen.


zu TOP 4.5
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Lü 187 - südlich Karinstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Aufstellungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14206-19)
AUSW, 26.06.2019:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Lü 187 - südlich Karinstraße - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich in einem beschleunigten Verfahren aufzustellen.

Rechtsgrundlage
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13a des Baugesetzbuches (Baugesetzbuch) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)



zu TOP 4.6
Dauerzählstellen Radverkehr
Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 07.05.2019

(Drucksache Nr.: 14095-19-E1)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke & Piraten, DS-Nr.: 14095-19-E1):

„Wir bitten um Beratung und Abstimmung über folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zum Einsatz von Dauerzählstellen für den Radverkehr zu erstellen und den zuständigen Gremien zur Besprechung und Abstimmung vorzulegen.

Begründung

Im Abstand von mehreren Jahren repräsentative Erhebungen über den Modal Split durchzuführen, trägt zwar grundsätzlich zu einer Überprüfbarkeit des Erfolges von Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs bei, das aber nur stark verzögert und mit einer großen lokalen Unschärfe. Die Dauerzählstelle an der Schnettkerbrücke hingegen liefert zuverlässig tagesscharfe Daten, die auch besondere Situationen wie Ferienzeiten, extreme Wetterlagen etc. zu berücksichtigen helfen.



Während Berlin 17 solche Zählstellen betreibt, ist die Zählstelle an der Schnettkerbrücke die einzige auf Dortmunder Stadtgebiet. Im Rahmen Ausbaus des Radwegenetzes sollten durch das Einrichten weiterer Zählstellen der Erfolg des Ausbaus dokumentiert und Schwachpunkte aufgezeigt werden. Die erhobenen Daten sollten – im Sinne der Smart City und anders als bisher – auf der Website der Stadt Dortmund in technisch leicht zu verarbeitender Form zur Verfügung gestellt werden.“


ABVG 07.05.2019:

Frau Uehlendahl informiert darüber, dass die Planungsverwaltung bereits an so einem Konzept arbeite und dieses nach Fertigstellung, sowohl dem ABVG als auch dem AUSW vorgelegt werde.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün überweist den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag zuständigkeitshalber in den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.


AUSW, 26.06.2019:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die o. a. Überweisung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) zur Kenntnis.


zu TOP 4.7
Förderprojekt "Emissionsfreie Innenstadt"
hier: Durchführung von Vergabeverfahren für die ersten Teilmaßnahmen
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13819-19-E1)

Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 13819-19-E1):
-lag bereits zur Sitzung am 15.05.2019 vor-

….die SPD-Fraktion bittet den Ausschuss um Beschluss des folgenden Ergänzungsantrags:

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fordert die Verwaltung auf weitere Stellen zur Planung und Umsetzung der Verbesserung des Fahrradverkehrs im Stadtgebiet Dortmund einzurichten. Hierzu sollen kurzfristig 2 Stellen im Planungsamt und 6 Stellen im Tiefbauamt geschaffen und möglichst zeitnah besetzt werden. Aus diesen geschaffenen Stellen soll ein Team entstehen, das sich primär um die Verbesserung der Fahrradverkehre kümmert.

Begründung
Die in der Drucksachennummer 13819-19 genannten Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs benötigen seitens der Verwaltung umfangreiche Planungs- und Umsetzungsarbeiten. Zwar wurden mit dem Grundsatzbeschluss zur Emissionsfreien Innenstadt und dem Zwischenbericht die personellen Auswirkungen des Projekts Emissionsfreie Innenstadt beschlossen, jedoch verteilen sich diese auf das Gesamtprojekt. Da die Maßnahmen des Projekts Emissionsfreie Innenstadt innerhalb von 3 Jahren abgearbeitet werden müssen, können durch die oben genannten zusätzlichen Stellen entsprechende Planungen für den Bereich Fahrradverkehr konsequent vorgenommen und umgesetzt werden. Zudem ergeben sich Einsatzmöglichkeiten dieses Personal über das Projekt Emissionsfreie Innenstadt hinaus.

Hierzu Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 13819-19-E2):

…zu dem oben genannten Antrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die beiden geforderten Stellen für das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt sind bereits im
Personal- und Organisationsentwicklungskonzept für den Zeitraum 2019-2023 bzw. jetzt im
Rahmen der Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses enthalten (siehe hierzu Vorlage Nr.
13832-19).
Im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt existiert derzeit lediglich eine Planstelle, von der alle
Koordinierungs- und Planungsarbeiten sowie Einzelstellungnahmen zum Radverkehr zu bearbeiten
sind. Dazu gehört die Betreuung AGFS-Mitgliedschaft, Antragsstellung und Umsetzung
der Öffentlichkeitsarbeit, Betreuung und Standortplanung des Fahrradverleihsystems
Metropolradruhr (mrr), Betreuung des Teilkonzeptes Radverkehr & Verkehrssicherheit des
Masterplan Mobilität 2030, die Netzplanung (Hierarchisierung des Radverkehrsnetzes), Begleitung
des Regionalen Radverkehrsnetzes des RVR, Teilnahme an Arbeitskreisen zum RS1
und des mrr, Berichterstellung zur Rezertifizierung der Mitgliedschaft der Stadt Dortmund in
der AGFS, Betreuung der Umsetzung des Hauptroutennetzes, konkrete Ingenieurplanung von
Einzelmaßnahmen, Erstellung/ Aktualisierung des Fahrradstadtplanes, Stellungnahmen zu
Eingaben und Anträgen aus den Gremien und der Bürgerschaft, u.a.m. . Ohne eine personelle
Verstärkung in diesem Bereich ist eine ordnungsgemäße Bearbeitung der o.g. Arbeitsfelder
nicht mehr möglich.
Hinzu kommen eine Reihe politischer Beschlüsse, die momentan überhaupt
nicht bearbeitet werden können:

- Radwegekonzept Deusen, DS. Nr. 02759-15
- Überregionale Anbindung des Radwegenetzes Mailoh-Siedlung, DS. Nr. 05040-16
- Entwicklung eines Fahrradstraßenkonzeptes für den Stadtbezirk Mengede, DS. Nr.
08716-17
- Rad- und Fußweg Kreisstr. Holzen/Höchsten, DS. Nr. 11886-18-E
- Möglichkeiten der Einrichtung geschützter Radstreifen, DS. Nr. 12054-18
- Radverkehrskonzept für den Stadtbezirk Innenstadt-Ost, DS. Nr. 12026-18
- Radwegekonzept für den Stadtbezirk Lütgendortmund, DS. Nr. 10659-18
Die ingenieurmäßige Bearbeitung (Erstellung von Straßenentwürfen) des Straßenzuges Grüne
Straße, Treibstraße, Steinstraße, Heiligegartenstraße (BV InN, 30.11.2016, DS. Nr. 06420-
16), des Hauptroutennetzes, sowie die Umsetzung des regionalen Radwegenetzes sind derzeit
ebenfalls nicht möglich. Nach Fertigstellung des Teilkonzeptes „Fahrradverkehr und Verkehrssicherheit“
des Masterplan Mobilität 2030 steht die Umsetzung der dort festgelegten
Maßnahmenkataloge an. Dies bindet erneut auf Jahre hinaus erhebliche Personalkapazitäten.
Die planerische Bearbeitung des Projektes RS1 erfolgt derzeit aufgrund der mangelnden Personalausstattung ebenfalls schleppend.
Andere deutsche Großstädte haben sich in den vergangenen Jahren im Bereich der Radverkehrsplanung
erheblich verstärkt. Die Ergebnisse einer Kurzumfrage über den deutschen
Städtetag bei einigen ausgewählten Großstädten Deutschlands sind der Anlage 1 zu entnehmen
(Stand: Januar 2019). Im Ergebnis weisen sie auf ein erhebliches Missverhältnis hin.
Die personelle Verstärkung im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt muss zwingend von einer
adäquaten Personalaufstockung im Tiefbauamt begleitet werden, um sicherzustellen, dass
die Projekte zeitnah umgesetzt werden. Derzeit verfügt das Tiefbauamt lediglich über drei
Stellen im Bereich Fuß- und Radverkehr – eine im Bereich der Planung von Radverkehrsanlagen
und zwei für die Wahrnehmung der Aufgaben des Radfahrer- und Fußgängerbeauftragten.
Der nun zusätzliche gesehene Bedarf wird derzeit mit 8 Vollzeitstellen abgeschätzt, die
sich wie folgt darstellen und begründen:
Im Bereich der Straßenverkehrsbehörde (66/2) fallen vor allem im Kontext straßenverkehrsrechtlicher
Belange, dauerhafter Anordnungen und Baustellen in Hinblick auf die besonderen
Anforderungen des Fuß- und Radverkehrs Aufgaben im Umfang einer Stelle an.
Für die Planung (66/3) sind insgesamt vier Stellen notwendig. Diese umfassen schwerpunktmäßig
insbesondere die Rad- und Fußwegeplanung, aber auch die Öffentlichkeitsarbeit sowie
die qualifizierte Erarbeitung von Stellungnahmen zu Anfragen aus der Bürgerschaft, den Verbänden
und der Politik.
Im Bereich des Straßenbaus (66/4) bedarf es für die Umsetzung der zuvor geplanten Maßnahmen
auch für den Bau von Rad- und Fußwegen zweier zusätzlicher Stellen.
Der Straßenunterhaltungsbetrieb (66/6) benötigt eine zusätzliche Stelle ausschließlich für die
kurzfristige Umsetzung insbesondere kleinerer konsumtiver Maßnahmen wie z.B. die Instandhaltung
der Rad- und Fußwege, aber auch für das Aufstellen von Fahrradbügeln.
Von der Schaffung einer neuen Organisationseinheit zur Bewältigung der Radverkehrsaufgaben
rät die Verwaltung ab. Zwischen den betroffenen Fachbereichen gibt es keinerlei Schnittstellenprobleme.
Eine neue Organisationseinheit schafft neue Schnittstellen und muss zudem
erst eingeübt werden. Stattdessen wird vorgeschlagen, die vorhandenen und zusätzlichen Personale
im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt in einer eigenständigen Arbeitsgruppe mit
ausschließlicher Zuständigkeit für Radverkehrsplanung zusammenzufassen. Die Zuständigkeiten
im Tiefbauamt sind differenzierter zu betrachten und müssen nach den konkreten Aufgaben
strukturiert, wie oben dargestellt, den Fachabteilungen angegliedert werden.


Hierzu Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation vom 06.06.2019:

„Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der Sitzung vom 15.05.2019 vor:

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, DS-Nr.: 13818-19-E1):

„Die SPD-Fraktion bittet den Ausschuss um Beschluss des folgenden Ergänzungsantrags:

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fordert die Verwaltung auf weitere
Stellen zur Planung und Umsetzung der Verbesserung des Fahrradverkehrs im Stadtgebiet
Dortmund einzurichten. Hierzu sollen kurzfristig 2 Stellen im Planungsamt und 6
Stellen im Tiefbauamt geschaffen und möglichst zeitnah besetzt werden. Aus diesen geschaffenen Stellen soll ein Team entstehen, das sich primär um die Verbesserung der
Fahrradverkehre kümmert.

Begründung
Die in der Drucksachennummer 13819-19 genannten Maßnahmen zur Verbesserung des
Radverkehrs benötigen seitens der Verwaltung umfangreiche Planungs- und Umsetzungsarbeiten.
Zwar wurden mit dem Grundsatzbeschluss zur Emissionsfreien Innenstadt
und dem Zwischenbericht die personellen Auswirkungen des Projekts Emissionsfreie Innenstadt beschlossen, jedoch verteilen sich diese auf das Gesamtprojekt. Da die Maßnahmen des Projekts Emissionsfreie Innenstadt innerhalb von 3 Jahren abgearbeitet wer-
den müssen, können durch die oben genannten zusätzlichen Stellen entsprechende Planungen für den Bereich Fahrradverkehr konsequent vorgenommen und umgesetzt werden.
Zudem ergeben sich Einsatzmöglichkeiten dieses Personal über das Projekt Emissionsfreie
Innenstadt hinaus.“

AUSW, 15.05.2019:

Herr Rm Waßmann gibt für seine Fraktion zur Vorlage zu Protokoll,
dass man bezüglich der Ausarbeitung für den Fahrradverkehr (auf dem betroffenen Stück Ostwall/Schwanenwall) wünsche, dass die Interessen des Handels und der Stadt mit berücksichtigt werden und es somit möglichst nicht zu Einschränkungen (Wegfall von Fahrbahnen) an der Stelle kommen werde. Man habe diese Diskussion bereits geführt und hierbei darauf hingewiesen, dass man Sorge habe, dass das zu Problemen führen würde. Man habe hierzu auch auf die Wegeführung an der Faßstraße verwiesen.
Weiter begrüße man, dass ein weiterer Teil für den Rest des Walls den gesamten Wall aufgreife, um diesen neu zu überplanen, um zu sehen, wie man die Verkehrsträger dort einbauen könne. Darin liege eine große Chance, um auch eine faire Gestaltung hinzubekommen. Darüber hinaus werde man die Vorlage aber empfehlen.

Herr sB Kühr führt an, dass seine Fraktion diese Vorlage nicht empfehlen werde. Den Zusatz-/Ergänzungs werde man ebenso ablehnen, weil nicht nachvollziehbar sei, hier 8 Planstellen zu
schaffen, die sich rein mit den Belangen von Fahrradfahrern beschäftigen. Dies halte er für eine unverantwortliche Verschwendung von Steuermitteln und er bitte die SPD um Aufklärung, was „dahinterstecke“.

Frau Rm Lührs begründet den o.a. Antrag ihrer Fraktion damit, dass man ja in der Vergangenheit bereits häufig darüber gesprochen habe, dass diese Radverkehrswegeplanung immer zu kurz komme.
Man habe natürlich hierbei berücksichtigt, dass das zusätzliche Personal hier nicht nur im Zusammenhang mit der „Emissionsfreien Innenstadt“ arbeiten solle sondern auch darüber hinaus.

Herr Rm Dudde gibt für seine Fraktion zu Protokoll, dass man froh darüber sei, dass es jetzt endlich zu einer ganzheitlichen Betrachtung des Verkehrs komme und nicht nur zu einer einseitigen Fokussierung des motorisierten Individualverkehrs und dass nun endlich auch Schritte eingeleitet würden, damit auch der Radverkehr als eigenständiger Verkehr auf dem Wall seinen Raum und seinen Platz bekäme. Insofern werde man der Vorlage heute zustimmen.
Dem o. a. SPD-Antrag werde man heute ebenfalls zustimmen. Hierzu verweise er aber darauf, dass seine Fraktion bereits im Rahmen der letzten Haushaltsberatungen einen gleichlautenden Antrag gestellt habe, zu dem sich die SPD enthalten habe.

Herr Rm Waßmann teilt zum SPD-Antrag mit, dass man sich darüber gewundert habe, dass dieser in diesem Ausschuss aufschlage. Er glaube nicht, dass der AUSW hier abschließend, alleine über Stellenthematiken befinden sollte. Daher schlage er vor, diesen Antrag, zu welchem seine Fraktion aufgrund der Kurzfristigkeit auch noch keine Gelegenheit gehabt habe, sich hierzu zu beraten, zunächst als eingebracht zu betrachten und auch die vom Thema hierzu zu beteiligenden Ausschüsse (APO und ABVG) mit einzubeziehen.

Herr Rm Kowalewski führt an, dass seine Fraktion dem Antrag der SPD heute zustimmen werde. Man habe auch dem Antrag von B‘90/Die Grünen im Rahmen der Haushaltsberatungen zugestimmt. Er gehe davon aus, dass hierzu zumindest schon mal mit der Verwaltung gesprochen wurde, um die Bedarfe „abzuklopfen“. Der Einwand seines Vorredners, dass sich auch der Personalausschuss (APO) damit befassen solle, sei natürlich nicht von der Hand zu weisen. Diesem könne man aber mit einer entsprechenden Empfehlung aus diesem Ausschuss an den APO nachkommen. Die Verwaltungsvorlage finde man gut, da sich hierin schöne Projekte befänden. Eine „Durchgrünung“ der Gebietskulisse finde man natürlich neben anderen Thema wie z. dem Radverkehr prima, da man bei den Haushaltsanträgen auch einen vorgelegt hätte, womit man bestimmte Baumwollpflanzungen gefordert habe.

Herr sB Kühr möchte bezüglich des SPD-Antrages wissen, was denn diese 8 Stellen kosten würden.
Es wäre schön, wenn die Verwaltung dies einmal quantifizieren könnte und zusätzlich eine Aussage dazu getätigt würde, ob diese 8 Stellen für diese konkret vorgegeben Zuständigkeit überhaupt als notwendig erachtet würden. Vielleicht könnten es auch weniger Beschäftigte sein und vielleicht könnten diese dann ja auch ggf. auch für andere Projekte zur Verfügung stehen und nicht nur für den Fahrradverkehr.

Frau Rm Lührs verdeutlicht, dass man sich nun darauf geeinigt habe, den Antrag auch an den anderen, zu beteiligenden Ausschüsse, möglichst in Form einer Empfehlung, zukommen zu lassen.

Herr Rm Waßmann bittet darum, dass Verwaltung im Fall einer Weiterleitung an den APO, dort auch darstellen möge, wie der Stellenplan in diesen Bereichen (Planungsamt und Tiefbauamt) aussehe (Soll/Ist-Vergleich). Er würde daher eine solche Weiterleitung an den APO befürworten. Wenn man heute bereits hierzu einen Beschluss fassen wolle, würde man dem Antrag nicht zustimmen.


Herr Thabe antwortet auf die gestellten Fragen wie folgt:
Man habe im Stellenplan derzeit eine Stelle beim Planungs-und Bauordnungsamt, die sich mit Fuß-und Radverkehr beschäftige. Vergleichbare Städte hätten ein Vielfaches. Es würde sich hier wirklich lohnen sich dafür einzusetzen und Geld hierfür zu investieren, dass man 2 zusätzliche Stellen bekommen könnte, weil im Radverkehr für die Lebensqualität der Stadt viele Chancen lägen. Wenn man mit der heute bereits vorhandenen Stelle dann 3 Stellen hätte, könne man den RS1 besser umsetzten, die Zuwegung zum RS1 ausbauen und auch konzeptionelle das ganze Thema Radverkehr weiterdenken. Das Planungs-und Bauordnungsamtes erledige hierbei die vorbereitenden Arbeiten, danach seien dann die MitarbeiterInnen des Tiefbauamtes mit der Ausbauplanung beschäftigt. Er habe Verständnis dafür, wenn man nun noch den APO und den ABVG beteiligen wolle. Man könne hierzu gerne einmal eine entsprechende Übersicht darüber erstellen, auch einmal Vergleichswerte aus anderen Städten aufzeigen.

Die Vorsitzende, Frau Rm Reuter hält hierzu fest, dass der Ausschuss sich demnach heute zu dem SPD -Antrag verhalten werde, um diesen anschließend zur weiteren Befassung an den ABVG und den APO weiterzuleiten.
Herr Rm Waßmann macht hierzu geltend, dies dann aber auch unter Berücksichtigung der o.a. Bitte seiner Fraktion zu machen, dass darzustellen ist, wie die Stellensituation hierzu aussehe.

Danach erfolgt eine getrennte Abstimmung:

1. Zum Zusatz-Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 13819-19-E1):

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fordert die Verwaltung auf, weitere
Stellen zur Planung und Umsetzung der Verbesserung des Fahrradverkehrs im Stadtgebiet
Dortmund einzurichten. Hierzu sollen kurzfristig 2 Stellen im Planungsamt und 6
Stellen im Tiefbauamt geschaffen und möglichst zeitnah besetzt werden. Aus diesen geschaffenen Stellen soll ein Team entstehen, das sich primär um die Verbesserung der
Fahrradverkehre kümmert.

Der Ausschuss stimmt den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion AfD) sowie einer Enthaltung (Fraktion FDP/BL), zu und überweist diesen mit der Bitte um weitere Befassung an den Ausschuss für Bauen Verkehr und Grün (ABVG) sowie an den Ausschuss für Personal und Organisation (APO).
Die Verwaltung wird damit beauftragt, zu den Sitzungen dieser Gremien, in Form eines Soll/ Ist/Vergleichs darzustellen, wie der Stellenplan in diesen Fachbereichen (Planungs-und Bauordnungsamt und Tiefbauamt) aussieht.

2. Zur Vorlage:

Unter Berücksichtigung der o. a., zur Vorlage gemachten Anmerkungen, empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), dem Rat der Stadt Dortmund nachfolgenden, ergänzten Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen des Förderprojektes „Stadtluft ist (emissions-)frei – Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt“ die Durchführung der Teilmaßnahmen:
C1.1&C1.3 Emissionsfreier Lieferverkehr
C2 Mobilitätsmanagement für Beschäftigte und Besucher der Innenstadt
A2.1 Fußgängerachsen
W1.2 Verkehrsuntersuchung für den Wallring
W2.1 Grüner Wall – Grüne City
Q2 Elektromobilität bei Dienstleistern und Handwerkern im Quartier
Q3.1-Q3.4 Mobilitätsmanagement für Kitas und Schulen
QS1 Marketing
QS2 Öffentlichkeitsbeteiligung
QS3 Evaluation
mit einer Gesamtsumme von 2.661.000 € in den Haushaltsjahren 2019, 2020 und 2021 und beauftragt das Vergabe- und Beschaffungszentrum (FB 19) mit der Durchführung der Vergabeverfahren und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.

2. Der Rat beschließt, dass abweichend von der Dienst- und Geschäftsanweisung für die Vergabe von grafischen Dienstleistungen für die Stadt Dortmund vom 19.04.2005, grafische Dienstleistungen und Druck- und Weiterverarbeitungsaufträge aufgrund des Förderprojektes grundsätzlich extern ausgeschrieben werden.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgende Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 13819-E2) vor:

zu dem oben genannten Antrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die beiden geforderten Stellen für das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt sind bereits im
Personal- und Organisationsentwicklungskonzept für den Zeitraum 2019-2023 bzw. jetzt im
Rahmen der Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses enthalten (siehe hierzu Vorlage Nr.
13832-19).
Im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt existiert derzeit lediglich eine Planstelle, von der alle
Koordinierungs- und Planungsarbeiten sowie Einzelstellungnahmen zum Radverkehr zu bearbeiten sind. Dazu gehört die Betreuung AGFS-Mitgliedschaft, Antragsstellung und Umsetzung der Öffentlichkeitsarbeit, Betreuung und Standortplanung des Fahrradverleihsystems Metropolradruhr (mrr), Betreuung des Teilkonzeptes Radverkehr & Verkehrssicherheit des Masterplan Mobilität 2030, die Netzplanung (Hierarchisierung des Radverkehrsnetzes), Begleitung des Regionalen Radverkehrsnetzes des RVR, Teilnahme an Arbeitskreisen zum RS1 und des mrr, Berichterstellung zur Rezertifizierung der Mitgliedschaft der Stadt Dortmund in der AGFS, Betreuung der Umsetzung des Hauptroutennetzes, konkrete Ingenieurplanung von Einzelmaßnahmen, Erstellung/ Aktualisierung des Fahrradstadtplanes, Stellungnahmen zu Eingaben und Anträgen aus den Gremien und der Bürgerschaft, u.a.m. . Ohne eine personelle Verstärkung in diesem Bereich ist eine ordnungsgemäße Bearbeitung der o.g. Arbeitsfelder nicht mehr möglich. Hinzu kommen eine Reihe politischer Beschlüsse, die momentan überhaupt nicht bearbeitet werden können:
- Radwegekonzept Deusen, DS. Nr. 02759-15
- Überregionale Anbindung des Radwegenetzes Mailoh-Siedlung, DS. Nr. 05040-16
- Entwicklung eines Fahrradstraßenkonzeptes für den Stadtbezirk Mengede, DS. Nr.
08716-17
- Rad- und Fußweg Kreisstr. Holzen/Höchsten, DS. Nr. 11886-18-E
- Möglichkeiten der Einrichtung geschützter Radstreifen, DS. Nr. 12054-18
- Radverkehrskonzept für den Stadtbezirk Innenstadt-Ost, DS. Nr. 12026-18
- Radwegekonzept für den Stadtbezirk Lütgendortmund, DS. Nr. 10659-18

Die ingenieurmäßige Bearbeitung (Erstellung von Straßenentwürfen) des Straßenzuges Grüne Straße, Treibstraße, Steinstraße, Heiligegartenstraße (BV InN, 30.11.2016, DS. Nr. 06420- 16), des Hauptroutennetzes, sowie die Umsetzung des regionalen Radwegenetzes sind derzeit ebenfalls nicht möglich. Nach Fertigstellung des Teilkonzeptes „Fahrradverkehr und Verkehrssicherheit“ des Masterplan Mobilität 2030 steht die Umsetzung der dort festgelegten Maßnahmenkataloge an. Dies bindet erneut auf Jahre hinaus erhebliche Personalkapazitäten. Die planerische Bearbeitung des Projektes RS1 erfolgt derzeit aufgrund der mangelnden Personalausstattung ebenfalls schleppend.
Andere deutsche Großstädte haben sich in den vergangenen Jahren im Bereich der Radverkehrsplanung erheblich verstärkt. Die Ergebnisse einer Kurzumfrage über den deutschen Städtetag bei einigen ausgewählten Großstädten Deutschlands sind der Anlage 1 zu entnehmen (Stand: Januar 2019). Im Ergebnis weisen sie auf ein erhebliches Missverhältnis hin.
Die personelle Verstärkung im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt muss zwingend von einer
adäquaten Personalaufstockung im Tiefbauamt begleitet werden, um sicherzustellen, dass
die Projekte zeitnah umgesetzt werden. Derzeit verfügt das Tiefbauamt lediglich über drei
Stellen im Bereich Fuß- und Radverkehr – eine im Bereich der Planung von Radverkehrsanlagen und zwei für die Wahrnehmung der Aufgaben des Radfahrer- und Fußgängerbeauftragten. Der nun zusätzliche gesehene Bedarf wird derzeit mit 8 Vollzeitstellen abgeschätzt, die sich wie folgt darstellen und begründen:
Im Bereich der Straßenverkehrsbehörde (66/2) fallen vor allem im Kontext straßenverkehrsrechtlicher Belange, dauerhafter Anordnungen und Baustellen in Hinblick auf die besonderen Anforderungen des Fuß- und Radverkehrs Aufgaben im Umfang einer Stelle an.
Für die Planung (66/3) sind insgesamt vier Stellen notwendig. Diese umfassen schwerpunktmäßig insbesondere die Rad- und Fußwegeplanung, aber auch die Öffentlichkeitsarbeit sowie die qualifizierte Erarbeitung von Stellungnahmen zu Anfragen aus der Bürgerschaft, den Verbänden und der Politik.
Im Bereich des Straßenbaus (66/4) bedarf es für die Umsetzung der zuvor geplanten Maßnahmen auch für den Bau von Rad- und Fußwegen zweier zusätzlicher Stellen.

Der Straßenunterhaltungsbetrieb (66/6) benötigt eine zusätzliche Stelle ausschließlich für die
kurzfristige Umsetzung insbesondere kleinerer konsumtiver Maßnahmen wie z.B. die Instandhaltung der Rad- und Fußwege, aber auch für das Aufstellen von Fahrradbügeln.
Von der Schaffung einer neuen Organisationseinheit zur Bewältigung der Radverkehrsaufgaben rät die Verwaltung ab. Zwischen den betroffenen Fachbereichen gibt es keinerlei Schnittstellenprobleme.
Eine neue Organisationseinheit schafft neue Schnittstellen und muss zudem
erst eingeübt werden. Stattdessen wird vorgeschlagen, die vorhandenen und zusätzlichen Personale im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt in einer eigenständigen Arbeitsgruppe mit
ausschließlicher Zuständigkeit für Radverkehrsplanung zusammenzufassen. Die Zuständigkeiten im Tiefbauamt sind differenzierter zu betrachten und müssen nach den konkreten Aufgaben strukturiert, wie oben dargestellt, den Fachabteilungen angegliedert werden.

APO, 06.06.2019:

Herr Tölch (SPD-Fraktion) erläutert den im AUSW gestellten Antrag seiner Fraktion. Aus Personalsicht sei nochmal kritisch zu hinterfragen, ob die Anzahl der Stellen erforderlich sei. Hier seien 6+2 Stellen gefordert. Dankenswerterweise läge heute auch die Stellungnahme der Verwaltung zu diesen Stellen vor. Die 2 Stellen für den Planungsbereich sind bereits eingearbeitet, sodass nur noch, die von seiner Fraktion geforderten, 6 Stellen im Tiefbauamt zur Diskussion ständen. Wenn man dem gegenüber stelle, welches die künftigen Aufgaben im Bereich Fahrrad seien, erscheint dieser Personalbedarf aus fachlicher und personeller Sicht nachvollziehbar. Weiterhin sei das Personal im Tiefbauamt so ausgelastet, dass eine reine Aufgabenverlagerung nicht sinnvoll sei.

Herr Waßmann (CDU-Fraktion) erklärt für seine Fraktion, dass das Verfahren dieses gestellten SPD-Antrages unglücklich sei. Dem Ausschuss läge unter TOP 3.2.6 eine Vorlage vor, die sich ebenfalls mit Stellen zur Radverkehrsplanung befasse. Es müsse geklärt werden, welche Bedarfe tatsächlich bestehen um Überschneidungen zu vermeiden.

Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass in der vorliegenden Stellungnahme die Bedarfe ordentlich aufgeführt seien und ihre Fraktion den Antrag mittrage.

Herr Tölch macht deutlich, dass man mit Hinblick auf TOP 3.2.6 nur noch 6 Stellen im Tiefbauamt fordere. Die 2 Stellen im Planungsbereich seien in der Vorlage „Einrichtung von Planstellen im Stadtplanung- und Bauordnungsamt aufgrund der Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushalt 2019 (Drucksache Nr.: 13832-19)“ enthalten und somit erledigt.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass ihm hier eine konkrete Aufstellung, was für Stellen, mit welchen genauen Aufgaben, fehle. Handele es sich hier um einen Bedarf an Verwaltungsfachangestellten? Darüber geben der Antrag, sowie das Schreiben der Verwaltung keinen Aufschluss. Weiterhin seien die entstehenden Personalkosten nicht ersichtlich. Seine Fraktion werde den Antrag mangels hinreichender Informationen ablehnen.

Herr Schilff (Vorsitzender) schlägt bezüglich der Wortmeldung von Herrn Tölch vor, folgenden Halbsatz des 2. Satzes „…2 Stellen im Planungsamt und…“ im SPD-Antrag zu streichen.

Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) gibt zu bedenken, dass im SPD-Antrag 6 Stellen im Tiefbauamt gefordert würden. Die Stellungnahme der Verwaltung hingegen weise einen Bedarf von 8 Stellen in diesem Bereich aus. Wie hoch sei denn nun der tatsächliche Bedarf? Seriös wäre es, wenn man hierzu eine entsprechende Vorlage vorliegen würde, so wie es für den Bereich des Stadtplanung- und Bauordnungsamt erfolgt sei. Darin würden nachvollziehbar die finanziellen Auswirkungen und die Aufgaben für die kommenden Jahre aufgestellt. Weiterhin verweist er auf einen ordentlichen Gremienlauf und die Beteiligung aller zuständigen Gremien hin. Weiterhin habe der APO schon mehrmals kritisiert, dass nicht alle Vorlagen mit personellen Auswirkungen diesen Ausschuss auch erreichen. Einen solchen Antrag aus strategischen Gründen im AUSW zu stellen halte seine Fraktion für fragwürdig, denn auch die Fraktionen sollten sich bemühen, sich nicht selbst so zu verhalten, wie man es bei der Verwaltung kritisieren würde.
Vom Verfahren her lege seine Fraktion großen Wert darauf hier eine entsprechende Vorlage des Tiefbauamtes zu erhalten.

Frau Stackelbeck teilt mit, dass genug Zeit verstrichen sei und der Bedarf an Stellen durch die Verwaltung dargelegt wurde. Man könne vor diesem Hintergrund und der vorangegangenen Beratung im AUSW die hier geforderten 6 Stellen beschließen. Ihre Fraktion werde dem Antrag in der modifizierten Form zustimmen.

Herr Ossau macht nochmal deutlich, dass trotzdem eine vernünftige Verwaltungsvorlage verfasst und beraten werden müsse. Den Handlungsbedarf sehe seine Fraktion ebenfalls, allerdings müsse das Verfahren korrekt sein.

Herr Waßmann hebt hervor, dass das Demonstrieren vor Rathäusern nicht die seriöse Arbeit des Rates ersetze. In Summe gehe es hier um Millionenbeträge. Eine derartige Ausweitung des Haushaltes 2019, ohne Vorlage als Grundlage einer seriösen Beratung, könne seine Fraktion nicht vertreten. In der Sache sei man sich einig, aber das Verfahren sei untragbar für den Rat der Stadt Dortmund.

Herr Wilde (Stadtrat) erklärt, dass ein Ausschreibungsverfahren für die hier genannten Stellen ca. ein ¾ Jahr in Anspruch nehmen, bis die Stelle tatsächlich besetzt sei. Eine Vorlage im Beratungsgang nach der Sommerpause würde bedeuten, dass die Stellen frühestens in einem Jahr besetzt sein könnten. In Anbetracht der Situation und des erkennbaren Defizites sei dieser Weg viel zu lang. Er schlage in Anbetracht der Zeit vor, durch den SPD-Antrag das Tiefbauamt zu bitten, die Stellenbesetzung der 6 Stellen in Gang zu bringen und gleichzeitig eine dezidierte Vorlage für den Beratungsgang nach der Sommerpause vorzubereiten. Er garantiere, dass das Personal sinnvoll eingesetzt werde.

Herr Tölch teilt mit, dass seine Fraktion eine detaillierte Vorlage ebenfalls begrüße, allerdings seien die inhaltlichen Argumente aus der vorliegenden Stellungnahme bereits überzeugend genug um heute den Antrag zu beschließen. Er gehe davon aus, dass sich die reinen Personalkosten auf einen mittleren 6-Stelligen Betrag belaufen. Zu den weiteren Kosten gebe er zu bedenken, dass diese zum Teil durch das Förderprojekt „Emissionsfreie Innenstadt“ gedeckt würden.

Herr Dr. Suck begründet nochmal, dass es seiner Fraktion wichtig sei, geregelte Verfahrensabläufe einzuhalten. Eine ordentliche Vorlage habe eine andere Qualität als eine Stellungnahme der Verwaltung. Das Ausmaß der finanziellen Auswirkungen sei nicht ersichtlich und auch das Qualifikationsniveau der einzurichtenden Stellen gehe aus dem Schreiben nicht hervor. Weiterhin sei es aus zeitlicher Sicht durchaus möglich, eine Vorlage in 3 Wochen im AFBL vorzulegen und in 4 Wochen im Rat zu beschließen. Diese könnte der APO nachträglich zur Kenntnis nehmen. Dieses Verfahren hätte man in Anschluss an die Beratung im AUSW am 15.05.2019 schon längst anstoßen können. Seine Fraktion lehne den Antrag ab.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion mit dem hier gehandhabten Verfahren nicht einverstanden sei. Seine Fraktion lehne das Thema insgesamt ab und das Argument der Förderung dürfe nicht dazu verleiten, unzählige Stellen einzurichten. Die vermeintlichen Horden, die sich zukünftig auf Fahrrad stürzen würden um in die Innenstadt zu fahren, habe seine Fraktion noch nicht identifiziert. Die Realität sehe zurzeit noch anders aus.

Herr Dr. Suck bittet folgende Fragen durch die Verwaltung im Nachgang an die Sitzung zu beantworten:
Kann der APO angesichts der finanziellen Auswirkungen, die diese 6 Stellen mit sich bringen, den im Antrag geforderten Beschluss fassen, oder ob es hierzu eines Beschlusses im AFBL bzw. Rat bedürfe?
Weiterhin bitte er um eine Ausführung der Verwaltung für die Notwendigkeit der 8 Stellen. Was sind die 2 Stellen, die von dem SPD-Antrag nicht abgedeckt seien und somit auch nicht besetzt werden?


Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Personal und Organisation stimmt dem geänderten (fett/kursiv) Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich, gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.

„Die SPD-Fraktion bittet den Ausschuss um Beschluss des folgenden Ergänzungsantrags:

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fordert die Verwaltung auf weitere
Stellen zur Planung und Umsetzung der Verbesserung des Fahrradverkehrs im Stadtgebiet
Dortmund einzurichten. Hierzu sollen kurzfristig 2 Stellen im Planungsamt und 6
Stellen im Tiefbauamt geschaffen und möglichst zeitnah besetzt werden. Aus diesen geschaffenen Stellen soll ein Team entstehen, das sich primär um die Verbesserung der
Fahrradverkehre kümmert.
ierzu Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 18.06.2019:

Neben der o.a. Empfehlung des APO liegt hier vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 13819-19-E3):

„Mit gemeinsamen Schreiben vom 03.06.2019 durch Herrn Stadtrat Wilde und mir wurde auf Grundlage der Aufgabenentwicklung zur Verbesserung des Fahrradverkehrs die personelle Situation sowohl im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt als auch im Tiefbauamt skizziert und der personelle Mehrbedarf grundsätzlich erläutert. Für das Tiefbauamt kann dieser nun aufgaben- und bereichsbezogen konkretisiert werden.

Voranzustellen ist, dass derzeit 3,5 Planstellen für die strategische, operative und administrative Aufgabenerledigung für den Fuß- und Radverkehr im Bereich Planung (66/3) eingerichtet sind.

Die mit der Umsetzung der anstehenden Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs verbundenen Aufgabenstellungen erfordern eine personelle Aufstockung in verschiedenen Arbeitsbereichen des Tiefbauamtes.

Bei Einrichtung und adäquater Besetzung ergeben sich finanzielle Auswirkungen im Bereich der Personal- und Sachaufwendungen von rund 698.000 Euro pro Jahr, welche zusätzlich zu veranschlagen sind.

Die einzelnen Aufgaben und die finanziellen Auswirkungen sind im Detail in der Anlage beschrieben.

Die derzeitigen 3,5 Planstellen sind mit der strategischen, operativen und administrativen Aufgabenerledigung im Bereich Planung (66/3) wie folgt eingerichtet:
· Beschluss- und Auftragsverfolgung
· Geschäftsführung Beirat Nahmobilität
· Schulisches Mobilitätsmanagement „So läuft das“
· Entwicklung eines schulischen Mobilitätsmanagements an weiterführenden Schulen und Berufskollegs „So läuft das weiter“
· Fußverkehrsstrategie
· Fahrradstadtplan
· Umsetzung Dauerzählanlagen
· Frühanforderung des Radverkehrs an Lichtsignalanlagen
· Winterdienst auf Fahrradwegen
· Beleuchtung von Fuß- und Radwegen
· Repräsentative Vertretung des Rad- und Fußverkehrs gegenüber Dritten einschließlich der örtlichen und überörtlichen Medien, Workshops, Unikooperation uvm.
· Masterplan Mobilität (Teilkonzepte Radverkehr und Verkehrssicherheit sowie Fußverkehr und Barrierefreiheit)
· Teilnahme an diversen Arbeitskreisen einschließlich Masterplan Mobilität, Kinderunfallkommission, Runder Tisch zur Prävention von Kinderunfällen, Verkehrsunfallkommission mit Folgeaufträgen, Cargobike Dortmund, Quartiersmanagement Burgunderviertel (Hörde),Veranstaltung zu Themen von Menschen mit Behinderungen und dem Tiefbauamt, Lokale Agenda 21 Arbeitskreis, AK Gartenstadtradweg
· Fördermittelaquise wie z.B. Dein Radschloss, ZNM
· RVR Kooperationen einschließlich Arbeitskreise Marketing Ruhrtalradweg, Infrastruktur Ruhrtalradweg, Marketing RadrevierRuhr, Infrastruktur RadrevierRuhr, Radroutenspeicher
· Fahrradsammel- und Abstellanalagen/Boxen einschließlich Dein Radschloss Bestandsanlagen, Abrechnung mit der DSW21, Erweiterung, Radstation (HBF), Abrechnung, bauliche Anpassung der Doppelstockparker, Bau der Anlagen

Die mit der Umsetzung der anstehenden Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs verbundenen Aufgabenstellungen über die beschriebenen Tätigkeitsfelder hinaus erfordern eine personelle Aufstockung in verschiedenen Arbeitsbereichen des Tiefbauamtes nach derzeitiger Schätzung im folgenden Umfang:
1. Straßenplanung (66/3)

Planstellen gesamt: 4
Personal- und Sachaufwendungen gesamt: 345.122 Euro jährlich

Die Planstellen setzen sich wie folgt zusammen:
1.1 Öffentlichkeits- und Medienarbeit einschließlich Marketing; eine Planstelle E10 TVöD mit den Aufgaben
· Aufbau und Pflege einer Website Nahmobilität innerhalb der Internetpräsenz der Stadt Dortmund
· Erstellung von Beiträgen aus dem Fachbereich Tiefbau für die Website Nahmobilität
· Koordinierung und Formulierung von Pressemeldungen während der Bauausführung und bei Beeinträchtigungen durch Baustellen
· Abgestimmte Initiierung und Begleitung der Öffentlichkeitsarbeit etwa bei E-Bike Festival, Fahrradwache bei Großveranstaltungen (z. B. Weihnachtsmarkt), Stadtradeln,
Europäische Woche der Mobilität, Fahrradaktionstag der DASA, Fahrradflohmarkt auf dem Nordmarkt, Radldankfest, Verkehrssicherheitstag “Ja, sicher! Mit EMMA im Straßenverkehr“
· Koordination der Beiträge zu den „Social Media“-Kanälen der Stadt Dortmund über die Dortmund Agentur
· Erstellung jährlicher Nahmobilitätsberichte
· Mitarbeit zur Weiterentwicklung der Dortmunder Radverkehrsmarke „Dortmund steigt auf“
· Weiterentwicklung der Dortmunder Marke „So läuft das (weiter)“



1.2 Bürger- /Verbandsanfragen, Projektarbeit, Stellungnahmen; eine Planstelle E10 TVöD mit den Aufgaben

· Aufbau einer Datenbank für die Abwicklung von Beschwerden und Hinweisen
· Verwaltung der Datenbank für das Beschwerdemanagement
· Aufbereitung und Analyse der Datenbank „Beschwerdemanagement“ zur generellen Problemlösung
· Bearbeitung von Beschwerden, Hinweisen, etc.
· Wahrnehmung von Ortsterminen zur Begutachtungen von Beschwerden, Hinweisen etc.
· Besprechungen und interne Abstimmung hinsichtlich der Bearbeitung von Beschwerden und Hinweisen durchführen
· Schrottrad-Management
· Stellungnahmen zu verschiedenen Vorhaben wie Baumaßnahmen, ADFC Fahrradhäuser etc.
· BV-Maßnahmen einschließlich Schnellprüfungen und Statusabfragen
1.3 Rad- und Fußwegeplanung; zwei Planstellen jeweils E11 TVöD mit den Aufgaben

· Erstellen von Entwürfen für die Straßenraumgestaltung
· Erstellen von Vorlagen für die politischen Gremien
· Beratung der Planer bei Straßenausbauplanungen, Bushaltestellenumbauten, Rampen, Brücken, Unterführungen
· Herstellung ERA-Standards im Radverkehrsnetz
· Qualitätsverbesserungen für die Nahmobilität im Rahmen von Baumaßnahmen (Straßensanierungen, Kanalbau)
· Herstellung Qualitätsstandards / Lückenschluss im Rahmen von Maßnahmen an Knotenpunkten
· Erarbeitung von Planungen bzw. Lösungen aus dem Beschwerdemanagement
· Beteiligung an konzeptionellen Planungen des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
· Umsetzung von Radroutennetz
· Vorbereitung und Umsetzung des Regionalen Radwegenetzes
· Neuplanung HBR-Beschilderung (Hinweise zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr in NRW)
· Erstellung, Aktualisierung und Pflege des Radabstellanlagenkatasters
· Standortplanung Radabstellanlagen
· Regelblätter erarbeiten
· Regelung der FGZ in Bezug auf Radverkehrsfreigabe
2. Straßenverkehrsbehörde (66/2)

Planstellen gesamt: 1
Personal- und Sachaufwendungen gesamt: 82.608 Euro jährlich
2.1 Verkehrsrechtliche Belange, dauerhafte Anordnungen, Baustellen; eine Planstelle E10 TVöD mit den Aufgaben
· Baustellen- und Umleitungsmanagement
· HBR-Beschilderung, Anordnung von Umleitungen und Anpassung der Beschilderung, Erstellung und Pflege Schilderkataster
· Umleitungsbeschilderungen für den Rad- und Fußverkehr und dessen Kontrolle
· Überprüfung der Notwendigkeit der Radwegebenutzungspflicht
· Öffnung von Einbahnstraßen
· Durchlässigkeit von Sackgassen für Rad- und/oder Fußverkehr
· Überprüfung Verkehrszeichen „Vorgeschriebene Fahrtrichtung“ auf Ausnahme für den Radverkehr

3. Straßenbau (66/4)

Planstellen gesamt: 2
Personal- und Sachaufwendungen gesamt: 179.906 Euro jährlich
3.1 Bauleitung im Rahmen des Rad- und Fußwegbaus; zwei Planstellen E11 TVöD mit den Aufgaben
· Ausführung und Umsetzungen von Planungen
· Planungsberatung
4. Betrieb Straße (66/6)

Planstellen gesamt: 1
Personal- und Sachaufwendungen gesamt: 89.953 Euro jährlich
4.1 Ausführung und Umsetzung konsumtiver Maßnahmen; eine Planstelle E11 TVöD mit den Aufgaben

· Herstellung der Qualitätsstandards für Radwege mit höherer Priorität im hierarchisierten Radverkehrsnetz und RadrevierRuhr
· Wegeunterhaltung und Veranlassung Grünschnitt an Rad- und Fußwegen
· Fahrradpumpen und Lademöglichkeiten für Pedelecs
· Bordabsenkungen
· Stadtmobiliar für Fußgänger wie Bänke, Hocker etc.
· Ampelgriffe und Fahrradtrittbretter an Ampeln
· Sanierung von Fuß- und Radwegen
· Installation Fahrradabstellanlagen sowie Katasterpflege
· HBR-Beschilderung
· Wartung und Pflege der Beschilderung
· Unterhaltung der Beschilderung von Freizeitrouten wie den Stadtbezirkstouren und BuGa-Touren

Die finanziellen Auswirkungen gemäß der Übersicht „Kosten eines Arbeitsplatz 2019“ stellen sich insgesamt pro Jahr wie folgt dar:

Anzahl Stellen
Bewertung
Personalaufwendungen / Stelle
Sachaufwendungen / Stelle
Gesamtsumme
3
E10
74.208 Euro
8.400 Euro
247.824 Euro
5
E11
81.553 Euro
8.400 Euro
449.765 Euro




697.589 Euro



ABVG, 18.06.2019:

Herr Rm Mader führt an, dass seine Fraktion die Meinung vertrete, dass diese Angelegenheit in die Haushaltsberatungen gehöre.

Herr Rm Rettstadt schließt sich dieser Haltung an.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Stellungnahmen der Verwaltung (DS-Nr.: 13819-19-E2 und DS-Nr.: 13819-19-E3) zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) empfiehlt mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Fraktion FDP/BL und Fraktion AfD), der Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation, ergänzt um 2 zusätzliche Planstellen wie in der Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 13819-19-E3) beschrieben, zu folgen.

AUSW, 26.06.2019:

Herr Rm Waßmann führt an, dass seine Fraktion zur Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 13819-19-E3) noch Beratungsbedarf habe und man sich daher heute zu der Angelegenheit enthalten werde.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Stellungnahmen der Verwaltung (DS-Nr.: 13819-19-E2 und DS-Nr.: 13819-19-E3) zur Kenntnis.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schließt sich der o. a. Beschlussfassung des ABVG vom 18.06.2019 mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme (AfD) sowie Enthaltungen (CDU-Fraktion) an und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund ebenso zu verfahren.






zu TOP 4.8
Smart Rhino
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14574-19)

Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 14574-19-E1):

…die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, dass in der zu erarbeitenden Machbarkeitsstudie der Flächenbedarf für eine ÖPNV-Erschließung auf dem Gelände des neuen Quartiers berücksichtigt wird.

Zudem beauftragt der Ausschuss die Verwaltung, ein Konzept für die ÖPNV-Erschließung des neuen Quartiers zu erarbeiten und de

Begründung:
Der Rat der Stadt Dortmund hat eine Machbarkeitsstudie zur Entwicklung eines urbanen Quartiers mit der Idee eines durch die Fachhochschule Dortmund getragenen Zukunftscampus auf dem ehemaligen HSP-Geländes im Unionviertel in Auftrag gegeben. Die sich konkretisierenden Vorstellungen eines Wohn-, Gewerbe- und Hochschulstandorts auf einer Gesamtfläche von rund 45 Hektar vermitteln auch erste Dimensionen der täglichen Frequentierung dieses neuen Quartiers (mehr als 15.000 Studierende). Für die künftige verkehrliche Erschließung des Quartiers muss eine attraktive und leistungsfähige ÖPNV-Anbindung möglichst ins Zentrum der Fläche hineingeführt werden. Grundlegend wäre eine Direktverbindung zum Dortmunder Hauptbahnhof und zur Technischen Universität über die S-Bahnhaltestelle Dorstfeld. Wünschenswert wäre eine schienengebundene Anbindung.


AUSW, 26.06.2019:


Herr Rm Dudde erläutert zunächst die Hintergründe zum o.a. Antrag seiner Fraktion.

Frau Rm Lührs regt an, die Machbarkeitsstudie des Investors hierzu abzuwarten, um sich danach erst damit zu beschäftigen. Die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt damit zu beauftragen halte sie nicht für richtig.

Herr Rm Garbe schließt sich dieser Haltung an.

Herr Rm Waßmann teilt ebenfalls diese Meinung. Weiter teilt er mit, dass man sich vielmehr vorstellen könne, dass es hierzu im Rahmen der Machbarkeitsstudie einen ersten „Aufschlag“ gebe, welcher aber nicht durch die Verwaltung zu erstellen sei, da dieses enorme Kapazitäten binde. Grundsätzlich halte man eine ÖPNV-Anbindung als Thema für richtig und wichtig. Dieses Thema möge am besten aber in der Machbarkeitsstudie durch diejenigen berücksichtigt werden, die diese erstellen.

Herr sB Tietz betont, dass es seiner Fraktion darum gehe, das Thema „ÖPNV-Anbindung“ bereits zu einem relativ frühen Zeitpunkt zu thematisieren, damit eine innere Erschließung des Geländes bereits im Rahmen der Machbarkeitsstudie mitbetrachtet werde.

Herr Rm Dudde verdeutlicht hierzu, dass es darum gehe, gerade einen FH-Standort mit 15000 Studierenden auch optimal mit der Universität zu vernetzen. Mit den derzeitigen Verkehrswegen im ÖPNV wäre immer zwingend ein Umstieg nötig. Insofern wäre auch die Überlegung wichtig, wie man nicht nur den Hauptbahnhof möglichst umstiegsfrei anbinde sondern auch die beiden Hochschulstandorte verbinde.

Frau Rm Lührs teilt hierzu mit, dass ihre Fraktion dem sofort zustimmen könne, wenn dieses alles in dem Antrag stehen würde. Daher rege sie an, der Verwaltung diese Anliegen mitzugeben, damit dieses alles im Rahmen seiner Machbarkeitsstudie durch den Investor genau geprüft werde.

Herr Rm Dudde führt an, dass man mit dieser Modifikation des Antrages natürlich leben könne. Hierzu wäre allerdings nochmal eine Einschätzung durch die Verwaltung sehr hilfreich.

Herr Wilde verdeutlicht, dass dieses nicht das erste Projekt dieser Größenordnung für die Verwaltung sei. Man habe bisher immer eine Lösung für den ÖPNV gefunden. Hierbei handele es sich um einen selbstverständlichen Baustein in einer solchen Untersuchung und auch in der Machbarkeitsstudie. Dazu bedürfe es keines Antrages. Die Verwaltung werde auch ohne diesen Antrag Aussagen mit der Machbarkeitsstudie liefern, wie die ÖPNV-Erschließung aussehen könne.

Herr Rm Dudde teilt mit, dass es nicht so sei, dass man der Verwaltung nicht vertraue, es aber schon für wichtig halte, dass man die von Frau Rm Lührs formulierte Modifikation des Antrages als Stimmung aus dem Ausschuss so mitgebe.

Herr Rm Garbe schließt sich der Haltung der Verwaltung zum vorliegenden Antrag an.

Auf Nachfrage der Vorsitzenden, Frau Rm Reuter, worin konkret die Modifizierung des Antrages bestehe teilt Herr Dudde mit, dass von Seiten der SPD-Fraktion deutlich gemacht wurde, dass man mit dem Antrag nun nicht die Verwaltung beauftragen wolle sondern eher die Meinung vertrete, dass dieses Aufgabe des Investors bzw. des Flächeninhabers sei. Insofern bestehe die Modifikation darin, dass von diesem im Rahmen der zu erarbeitenden Machbarkeitsstudie auch die Innenentwicklung berücksichtigt und „durchgespielt“ werde.

Hierzu schlägt die Vorsitzende, Frau Rm Reuter vor, den letzten Absatz des o.a. Antrages ersatzlos wegfallen zu lassen.

Herr Rm Klösel verdeutlicht anhand einiger Projekte (z. B.: Phoenix- West, Zeche Krone), dass er die Ausführungen des Herrn Wilde unterstütze.

Herr sB Tietz macht folgenden Vorschlag, welcher nicht als Antrag sondern als Protokollnotiz zu werten sei:

Der Ausschuss geht davon aus, dass im Rahmen der zu erarbeitenden Machbarkeitsstudie eine mögliche, interne ÖPNV-Erschließung des Geländes mitbetrachtet wird.

Die Vorsitzende, Frau RM Reuter fasst danach zusammen, dass über diese Protokollnotiz nicht abzustimmen und der o. a. Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 14574-19-E1) damit als zurückgezogen zu betrachten sei.



zu TOP 4.9
Stadtbahnanlage Rheinische Straße
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14573-19)

Hierzu Bitte um Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 14573-19-E1):

Der Umbau und barrierefreie Ausbau der Stadtbahnanlage in der Rheinischen Straße mit den Haltestellen Ofenstraße und Ottostraße wird seit mehr als 10 Jahren geplant.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie ist der aktuelle Sachstand für diesen Umbau?
2. Hat die Verwaltung eine modifizierte Zeitplanung zur Umsetzung?
3. Werden die stadtplanerischen Ideen für das ehemalige HSP-Gelände und die daraus resultierenden neuen Anforderungen an den ÖPNV bei den Umbauplanungen schon berücksichtigt?
Wenn ja, bitten wir die Verwaltung um einen Sachstandsbericht über die bisher berücksichtigten Auswirkungen.

AUSW, 26.06.2019:

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.



zu TOP 4.10
Sachstand zum Planungsverfahren bezüglich der Beseitigung des Bahnüberganges
Husener Straße
Bitte um Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14707-19)

Hierzu Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 14707-19):


die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 26. Juni 2019, um einen Sachstandsbericht bezüglich des Planungsstandes zur Beseitigung des Bahnübergangs Husener Straße und um Beantwortung folgender Fragen:
1. Hat die Stadt ihren Anteil an den Planungsarbeiten zur Beseitigung des Bahnübergangs Husener Straße geleistet?
2. Wenn nein, bittet die CDU-Fraktion um Darstellung warum nicht und welche Arbeiten noch zu leisten sind.
3. Wie ist die aktuelle Zusammenarbeit zwischen der Stadt und dem Eisenbahnbundesamt (EBA) bei diesem Thema?
4. Wie weit sind die Arbeiten auf Seiten des EBA gediehen?
5. Gibt es eine Einschätzung seitens der Verwaltung, wann das Planverfahren ggf. realistisch abgeschlossen sein könnte?
6. Zu welchem Zeitpunkt könnte es zwischen den Beteiligten zu einer Kreuzungs-Vereinbarung nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz kommen?
7. Welchen frühesten Zeitpunkt hält die Verwaltung für den Beginn der Beseitigung des Bahnübergangs inzwischen für annähernd realistisch?


AUSW, 26.06.2019:


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


zu TOP 4.11
Teilhabe für alle ermöglichen; Verbesserung der Infrastruktur durch ein bedarfsdeckendes Netz an öffentlichen (Behinderten)Toiletten in Dortmund
hier: Antrag zur Verbindlichkeitserklärung, dass bei der Genehmigung zum Bau von neuen Restaurants, Hotels, Supermärkten und Einkaufszentren der Einbau von barrierefreien Toiletten verlangt werden muss.
Überweisung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 11.06.2019
(Drucksache Nr.: 14479-19)

Hierzu Überweisung der Behindertenpolitischen Netzwerkes (BPN)vom 11.06.2019:

Beschluss:
Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt, beim Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen eine Verbindlichkeitserklärung zu beantragen, dass bei der Genehmigung zum Bau von neuen Restaurants, Hotels, Supermärkten und Einkaufszentren der Einbau von barrierefreien Toiletten verlangt werden muss.

Hierzu Empfehlung des Seniorenbeirates vom 13.06.2019:

Dem Seniorenbeirat liegt folgender Antrag aus der AG Toiletten vor:
Sehr geehrte Damen und Herren,

der Arbeitskreis Toiletten hat nachfolgenden Antrag verfasst und bittet darum, diesen zu beschließen und über den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen weiterzuleiten:

Antrag an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

Sehr geehrte Frau Reuter,

der Seniorenbeirat der Stadt Dortmund bittet um Beratung und Empfehlung des folgenden Antrages:

Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt den Antrag zur Verbindlichkeitserklärung, dass bei der Genehmigung zum Bau von neuen Restaurants, Hotels oder signifikanten Umbauten von Supermärkten, Einkaufszentren der Einbau von barrierefreien Toiletten verlangt werden muss.

Begründung:
Im Rahmen von Genehmigungsverfahren zum Bau der genannten Einrichtungen wird immer wieder festgestellt, dass seitens der bauaufsichtsführenden Verwaltungseinrichtungen diesem Verfahren nicht entsprochen wird.
Hier sollte per Anweisung auf die Einhaltung der Vorschriften eindringlich hingewiesen werden.

Der Seniorenbeirat stimmt dem Antrag einstimmig zu.

Hierzu Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 14479-19-E1):

…zum Thema der verfügbaren Toilettenanlagen in der Stadt hat unsere Fraktion die folgenden Fragen:

1) Wie ist der Umsetzungsstand für den Antrag der LINKEN & PIRATEN, der im Finanzausschuss im Dezember 2017 einstimmig beschlossen wurde?

Antrag aus 2017: „Der Rat beschließt die Sanierung der Toilettenanlage am Nordmarkt unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit.“

2) Wie ist der Umsetzungsstand für den Antrag der LINKEN & PIRATEN, der im Finanzausschuss im Dezember 2017 mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der AfD beschlossen wurde?

Antrag aus 2017: „Der Rat beschließt die Errichtung einer zusätzlichen Toilettenanlage in der Nordstadt. Entsprechende Planungsmittel sind für 2018 in den Haushalt einzustellen. Mittel für die Ausführung der Planung und den Betrieb sollen in die Haushalte 2019ff. eingepreist werden. Hinsichtlich des geeigneten Standortes mit dem größten Bedarf und der Realisierbarkeit sind die Standorte U-Bahnhaltestelle Brunnenstraße, Ostermärsch und Blücherpark durch die Verwaltung zu prüfen. (Deckung durch ergebnisneutrale Umschichtung in den Fachämtern)“

3) Wie ist der Umsetzungsstand für den Antrag der SPD, der im Finanzausschuss im Dezember 2017 mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der AfD beschlossen wurde?

Antrag aus 2017: „Die Verwaltung wird beauftragt, Lösungen für ein flächendeckendes Angebot öffentlich nutzbarer Toiletten bzw. Sanitäreinrichtungen aufzuzeigen und ein stadtbezirksübergreifendes Konzept für die Umsetzung und öffentlichkeitswirksame Vermarktung zu entwickeln“.

4) In welchem Zusammenhang stehen die unter 1-3 genannten Beschlüsse des Rates mit der verwaltungsseitig angestrebten Fremdvergabe der öffentlichen Toiletten an einen privaten Betreiber?

5) Sind vom Rat erwünschten Verbesserungen der Toilettensituation in der Stadt auch nach Vertragsabschluss mit einem privaten Betreiber noch möglich, oder wird eine Monopolsituation auf dem gegenwärtigen mangelhaften Niveau (siehe Bürgerbefragung) festgeschrieben?

AUSW, 26.06.2019:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat aufgrund der o.a. Empfehlung des Seniorenbeirates zu folgendem Antrag eine Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund abzugeben:

Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt den Antrag zur Verbindlichkeitserklärung, dass bei der Genehmigung zum Bau von neuen Restaurants, Hotels oder signifikanten Umbauten von Supermärkten, Einkaufszentren der Einbau von barrierefreien Toiletten verlangt werden muss.
Begründung:
Im Rahmen von Genehmigungsverfahren zum Bau der genannten Einrichtungen wird immer wieder festgestellt, dass seitens der bauaufsichtsführenden Verwaltungseinrichtungen diesem Verfahren nicht entsprochen wird.
Hier sollte per Anweisung auf die Einhaltung der Vorschriften eindringlich hingewiesen werden.


Herr Schulz beantwortet die Fragestellungen aus der o.a. Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 14479-19-E1) wie folgt mündlich:

Zu Frage 2 (zusätzliche Toilettenanlage in der Nordstadt): Ja, es wird eine geben.

Zu Frage 3.: Es gibt ein flächendeckendes Konzept.
.
Zu Frage 4.: Die Antwort ergibt sich aus den vorstehenden Antworten.

Zur Frage 5: Es wird keine Monopolsituation geben und die Verwaltung bzw. die Politik wird weiterhin die Möglichkeit haben, über weitere Anlagen zu beschließen.

Herr Rm Garbe führt an, dass er den o. a. Antrag ablehnen werde, da seiner Meinung nach die Bestimmungen der Landesbauordnung hier hinreichend konkret wären und schlicht umgesetzt werden müssten.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme (AfD) folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat beschließt den Antrag zur Verbindlichkeitserklärung, dass bei der Genehmigung zum Bau von neuen Restaurants, Hotels oder signifikanten Umbauten von Supermärkten, Einkaufszentren der Einbau von barrierefreien Toiletten verlangt werden muss.


zu TOP 4.12
Teilhabe für alle ermöglichen; Verbesserung der Infrastruktur durch ein bedarfsdeckendes Netz an öffentlichen (Behinderten)Toiletten in Dortmund
hier: Antrag zur Verbindlichkeitserklärung, dass in allen öffentlichen Gebäuden die Vorhaltung von öffentlichen barrierefreien Toiletten obligatorisch ist. Bei notwendigen Umbauten ist der Einbau vorrangig zu berücksichtigen.
Überweisung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 11.06.2019
(Drucksache Nr.: 14480-19)

Hierzu Überweisung der Behindertenpolitischen Netzwerkes (BPN) vom 11.06.2019:

Beschluss:
Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt, beim Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen eine Verbindlichkeitserklärung zu beantragen, dass in allen öffentlichen Gebäuden die Vorhaltung von öffentlichen barrierefreien Toiletten obligatorisch ist. Bei notwendigen Umbauten ist der Einbau vorrangig zu berücksichtigen.

Hierzu Empfehlung des Seniorenbeirates vom 13.06.2019:

Dem Seniorenbeirat liegt folgender Antrag aus der AG Toiletten vor:

Sehr geehrte Damen und Herren,
der Arbeitskreis Toiletten hat nachfolgenden Antrag verfasst und bittet darum, diesen zu beschließen und über den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen weiterzuleiten:
Antrag an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
Sehr geehrte Frau Reuter,
der Seniorenbeirat der Stadt Dortmund bittet um Beratung und Empfehlung des folgenden Antrages:
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt den Antrag zur Verbindlichkeitserklärung, dass in allen öffentlichen Gebäuden die Vorhaltung von öffentlichen, barrierefreien Toiletten obligatorisch ist. Bei notwendigen Umbauten ist der Einbau vorrangig zu berücksichtigen.
Begründung:
Im Rahmen der Aufnahme des jetzigen Zustandes in öffentlichen Gebäuden, z. B. Bezirksverwaltungsstellen,
Begegnungsstätten für Senioren*innen und andere Einrichtungen hat der Arbeitskreis festgestellt, dass es hier noch erhebliche Lücken gibt, die geschlossen werden müssen.

Der Seniorenbeirat stimmt dem Antrag einstimmig zu.




AUSW, 26.06.2019:

Herr Rm Garbe führt an, dass er den o. a. Antrag des Seniorenbeirates ablehnen werde, da das Ganze bereits Gesetzeslage sei. Aufnahmen wären dort gestattet, wo bauliche Zwänge vorliegen würden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme (AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt den Antrag zur Verbindlichkeitserklärung, dass in allen öffentlichen Gebäuden die Vorhaltung von öffentlichen, barrierefreien Toiletten obligatorisch ist. Bei notwendigen Umbauten ist der Einbau vorrangig zu berücksichtigen.

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 5.1
Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund
hier: I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
und der Bürgerinnen und Bürger,
II. Ergebnisse der ersten öffentlichen Auslegung,
III. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13818-19)

Hierzu Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 10.04.2019:

Beschluss
Der Beirat spricht unter 2 Enthaltungen folgende Empfehlung aus:

Der Rat der Stadt
I. nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

und der Bürgerinnen und Bürger zur Kenntnis
II. nimmt das Ergebnis der ersten öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.
III.beschließt die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Landschaftsplan der Stadt
Dortmund.

Der Beirat empfiehlt weiterhin, seinen hier im Beschluss aufgeführten Anregungen zu folgen.
Er nimmt dabei Bezug auf seine Beschlüsse zum Vorentwurf vom 13.4.2015 und Entwurf zur ersten Offenlegung vom 28.11.2017, die er bekräftigt.

Die Größe des räumlichen Geltungsbereichs des Landschaftsplans beträgt 15.198 ha, das sind 54 % des Dortmunder Stadtgebietes. Im Vergleich zu anderen Großstädten ist dies beachtlich. Gegenüber der Fläche der bisherigen Landschaftspläne Dortmund-Nord, Dortmund-Mitte und Dortmund-Süd Fläche (15.815 ha) hat sich der Geltungsbereich jedoch reduziert.
1. Die Ausweitung der Naturschutzfläche von 6 auf 9,4 Prozent des Stadtgebietes (Fortschreibung des Umweltberichts 2019, S. 130) gegenüber den bisherigen Landschaftsplänen wird insgesamt positiv gesehen. Im Vorentwurf des neuen Landschaftsplans war jedoch noch ein Anteil von 10,3 Prozent vorgesehen.

Unverständlich ist in diesem Zusammenhang die Reduzierung der Naturschutz-gebietsfläche „Alte Körne“, „Auf dem Brink“, „An der Panne“ „Mastbruch/Rahmer Wald“ und „Kleinholthauser Mark – Rombergholz“ zum LP-Entwurf 2017.
Im NSG „Auf dem Brink“ ist die Reduzierung im Norden auf einer ackerbaulich genutzten Hangfläche besonders unverständlich, weil diese Fläche als wichtige Pufferzone für das Bergsenkungsgewässer dient und das NSG im Jahr 2002 extra um diesen Bereich erweitert wurde. Gerade vor dem Hintergrund des Insektensterbens sind extensiv genutzte Pufferzonen um die Naturschutzgebiete von hoher Bedeutung. Dies gilt auch im NSG „An der Panne“, aus dem der wichtige Umweltkulturpark ohne Not herausgenommen wurde.
Die Reduzierung des NSG „Mastbruch/Rahmer Wald“ um fast die Hälfte der Fläche wird von der Verwaltung mit einer naturpädagogischen Einrichtung im alten Forsthaus begründet. Der Beirat begrüßt dieses Engagement, dafür braucht jedoch nicht eine dermaßen große Fläche aus der NSG-Fläche genommen werden. Für die erlebnispädagogische Arbeit kommt es auf die Vielfalt der unterschiedlichen Strukturen und nicht auf die Größe der nutzbaren Fläche an. Gutes Beispiel dafür ist das AGARD-Naturschutzhaus im Westfalenpark.

Die Reduzierung der Fläche des NSG „Kleinholthauser Mark – Rombergholz“ – vermutlich aufgrund der dortigen Mountainbiker - ist ebenfalls nicht verständlich. Mit dieser Begründung dürften weite Teile des Stadtwaldes nicht unter Naturschutz gestellt werden.

Der Beirat fordert, dass die Bereiche zum Schutz der Natur (BSN) aus dem Fachbeitrag des LANUV in Bezug auf das Biotopverbundsystem (Kernzone 1) des Landes, der für den Entwurf des Regionalplans Ruhr erstellt wurde, 1:1 für den Landschaftsplan übernommen werden.
Positiv bewertet der Beirat die Ausweisung der Hochwasserrückhaltebecken Mengede/Ickern, Ellinghausen und Scharnhorst als geschützte Landschaftsbestandteile.
Zudem sieht der Beirat die Notwendigkeit im Rahmen von CEF-Maßnahmen genutzte Flächen, wie z.B. die Deponie Westfalenhütte, als Naturschutzgebiete auszuweisen, um den dauerhaften Schutz der betroffenen Arten sicherzustellen.
2. Der Beirat bittet erneut darum, fachlich abgestimmte Maßnahmen aus den Biotopmanagementplänen (z.B. die Vernetzung des Naturschutzgebietes Hallerey mit dem renaturierten Roßbachsystem) in die Landschaftspläne zu übernehmen.
Der auf Anregung des Beirats erstellte Biotopvernetzungsplan sollte in den Umweltbericht übernommen und um die Darstellung von Verbindungskorridoren ergänzt werden, innerhalb derer Maßnahmen (extensive Ackerrandstreifen, Kleingewässer, Feldgehölze, Amphibientunnel und Grünbrücken etc.) realisiert werden sollten.
3. Vor dem Hintergrund des dramatischen Insektensterbens und Rückgangs der Feldvögel sind dringend Maßnahmen zur Extensivierung landwirtschaftlicher Nutzflächen erforderlich. Da diese Maßnahmen nur eingeschränkt im Landschaftsplan festgesetzt werden können, bittet der Beirat den Rat der Stadt, entsprechende Schutzprogramme in Abstimmung mit der Landwirtschaft aufzulegen. Entsprechende Ertragsausfälle sollten den Landwirten ersetzt werden. Der Beirat bietet hierbei seine Unterstützung an.
4. Positiv sieht der Beirat, dass künftig auch in Dortmund Obstbäume auf Streuobstwiesen beschnitten werden sollen. Damit wird ein Beitrag zur Artenvielfalt geleistet, indem die Bäume ein Alter von ca. 80 Jahren erreichen können. Der Beirat bittet die Verwaltung, bei der Vergabe der Aufträge an Dritte dafür zu sorgen, dass diese Aufgabe durch qualifizierte Obstgehölzpfleger in Abstimmung mit den Naturschutzverbänden ausgeführt wird.
5. Zur Schaffung größerer zusammenhängender Freiräume hält der Beirat - über den Landschaftsplan hinaus - Maßnahmen zur Förderung des Biotopverbundes für erforderlich, z.B. die Schaffung von Trittsteinbiotopen, ökologisch gestalteten Verbindungskorridoren, Grünbrücken und Amphibientunnel. Eine weitere Maßnahme, die mit geringem Kostenaufwand durchgeführt werden könnte, wäre die Sperrung wenig genutzter Straßen und Wege im Freiraum nach dem Vorbild der Aplerbecker Waldstraße und Eichwaldstraße. Hier bittet der Beirat die zuständigen Bezirksvertretungen um Unterstützung.
6. Der Beirat erkennt das Bemühen, einen Ausgleich zwischen den Interessen der Nutzer der Landschaft (Landwirtschaft, Jagd) und des Naturschutzes zu schaffen. Leider bleibt die Regelung zur Jagd in Naturschutzgebieten hinter dem Vorentwurf und – teilweise – den gültigen Landschaftsplänen zurück.
7. Bezüglich des Naturschutzes im Wald regt der Beirat eine Novellierung der „Ökologischen Waldpflegegrundsätze“ aus dem Jahr 1993 an. Ziel sollte eine Erhöhung des Altholzanteils, die Ausweitung des Anteils forstlich nicht genutzter Naturwaldzellen von 5 auf 10 Prozent sein sowie die Einführung bodenschonender Holzernteverfahren (Einsatz von Winden und Rückepferden) insbesondere in den Naturschutzgebieten. Da dies nur bedingt im Landschaftsplan festgesetzt werden kann, regt der Beirat einen Zusatzbeschluss des Rates an.
8. In keiner Weise akzeptabel ist die geplante Neuregelung zur Hundeführung in Naturschutzgebieten, wonach Hunde in Waldbereichen von Naturschutzgebieten künftig auf Wegen unangeleint laufen dürfen und innerhalb desselben NSG unterschiedliche Regelungen gelten würden. Dies würde zu einer Verschlechterung der Situation in einem Großteil der vor 2002 unter Schutz gestellten Naturschutzgebiete führen, in denen bislang ein strenger Leinenzwang gilt (u.a. Alte Körne, Auf dem Brink, Beerenbruch, Dellwiger Bachtal, An der Panne, Ruhrsteilhänge Hohensyburg, Im Siesack, Mengeder Heide).
Es sprechen mehrere Gründe gegen das Freilaufen von Hunden auf Wegen in Naturschutzgebieten. So ist das zugelassene Wegenetz in den NSGs häufig nicht erkennbar. Das vorgelegte Rechtsgutachten berücksichtigt nicht die häufig zu beobachtende Übertretung des Wegegebots. Schon einzelne Hunde können in der Brut- und Setzzeit erhebliche Schäden am Wild verursachen. Landschaftswächter berichten, dass Vorfälle mit Hunden in Dortmund das mit Abstand häufigste Problem in den Schutzgebieten sind.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Verwaltung keine Übersicht über die Einhaltung des Wegegebots hat und auch keine Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Hundehalter anstrengt. Gängige Praxis in Naturschutzgebieten ist eine generelle Anleinpflicht, auch in den Nachbargemeinden Witten und Bochum.
Die Stadt Bochum fordert in ihrer Eingabe zum Vorentwurf zurecht die Kontrolle freilaufender Hunde (TÖB-24-01: „Hinweis, dass es im grenzüberschreitenden NSG Ölbachtal erhebliche Probleme mit freilaufenden Hunden gibt. Es soll daher in allen Bochumer Naturschutzgebieten eine Anleinpflicht auch auf den Wegen eingeführt werden. Es wird vorgeschlagen, für den Dortmunder Teil des NSG Ölbachtal analog zu verfahren.“).
9. Der Beirat hält die Angabe eines Realisierungszeitraums und der notwendigen Finanzmittel für den Landschaftsplan erforderlich. Zu den drei gültigen Landschaftsplänen Nord, Mitte und Süd hatte der Rat seinerzeit einen 10-Jahres-Zeitraum für die Realisierung und eine entsprechende Finanzierung (Nord: 10 Mio DM, Mitte: 8 Mio DM) verabschiedet. Der Beirat bittet den Rat, per Zusatzbeschluss einen Realisierungszeitraum und Finanzrahmen für die Landschaftsplanmaßnahmen festzulegen.
10. Der Beirat bittet den Rat im Rahmen des Offenlegungs- und späteren Satzungsbeschlusses um einen ergänzenden Beschluss zur Auflegung von Schutzprogrammen zur Förderung der Biodiversität in der Landwirtschaft und im Wald, ein Programm zur Biotopvernetzung sowie eine Intensivierung der Überwachung der Ge- und Verbote in den Naturschutzgebieten. Hier können auch Maßnahmen aufgenommen werden, die im Landschaftsplan aus rechtlichen Gründen nicht aufgenommen werden können.
11. In diesem Zusammenhang sollte auch der Flächennutzungsplan parallel zum Landschaftsplan im Sinne des Freiraumschutzes angepasst werden. Der Beirat bittet den Rat, nicht mehr verfolgte bauliche Darstellungen aus dem Flächennutzungsplan (z.B. Gewerbegebiete Buddenacker und Groppenbruch, Nordteil der Wohnbaufläche Wickede-West) als Fläche für die Landwirtschaft darzustellen und als LSG bzw. NSG auszuweisen. Dies gilt auch für die Fläche zwischen Bolmke und Stockumer Straße (Darstellung „Kleingartenanlage“), die nach dem Wunsch der Bezirksvertretung Hombruch als Landschaftsschutzgebiet dargestellt werden soll.

Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst vom 14.05.2019:

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Mitteilung des Beirates der unteren Naturschutzbehörde zur Kenntnis und empfiehlt mehrheitlich - bei den Gegenstimmen der CDU-Fraktion – dass die Vorschläge des Beirates der unteren Naturschutzbehörde berücksichtigt werden sollten.

Herr Frebel erinnert an den bestehenden Beschluss, NSG zusammenzuführen und möchte diesbezüglich einen fraktionsübergreifenden Arbeitsauftrag erstellen.

Beschluss
Der Rat der Stadt
I. nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

und der Bürgerinnen und Bürger zur Kenntnis
II. nimmt das Ergebnis der ersten öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.
III.beschließt die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Landschaftsplan der Stadt
Dortmund.

Rechtsgrundlage
§§ 15-17 in Verbindung mit § 20 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) vom 21. Juli 2000 in der Fassung vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 934 / SGV. NRW. 791).

Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 14.05.2019:



Auf die Ausführungen zu TOP 1.3 „Feststellung der Tagesordnung“ wird hingewiesen. Die folgende Eingabe aus der Bürgerschaft (TOP 4.12) wird zusammen mit TOP 11.1 behandelt.
1. Eingabe aus der Bürgerschaft, TOP 4.12 der Sitzung:
Keine Reduzierung der Naturschutzgebiete im Stadtbezirk

Die BV Hombruch möge beschließen:

„Die BV Hombruch spricht sich gegen die geplante Reduzierung der ökologisch wertvollen
Naturschutzgebietsfläche im Stadtbezirk aus und empfiehlt die Ausweisung der NSG 23 (An
der Panne) und NSG 34 (Rombergholz) in den Grenzen des Entwurfs des Landschafsplans
vom Juli 2017.“

Beschluss: Die Vorschläge der Eingabe werden einstimmig beschlossen.
2. Gebiet nördlich der Stockumer Straße/westlich Schultenhof:
In der Diskussion schlägt Rm Detlef Münch (FBI) der BV vor, dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, das Gebiet nördlich der Stockumer Straße/westlich Schultenhof als Landschaftsschutzgebiet im neu aufzustellenden Landschaftsplan festzuschreiben.

Beschluss: Der Vorschlag wird einstimmig beschlossen.



3. Anleinpflicht von Hunden auf Wegen in Wald-Naturschutzgebieten
Weiter schlägt Rm Münch (FBI) vor, die BV möge dem Rat der Stadt Dortmund empfehlen, die im neuen Landschaftsplan Dortmund nicht vorgesehene Anleinpflicht auf Wegen in Wald-Naturschutzgebieten, nicht zu beschließen. Es sollte generell eine Anleinpflicht in Naturschutzgebieten festgelegt werden.

Beschluss: Die Vorschlag wird mit 14 Nein-Stimmen (8 x CDU, 5 x SPD, 1 x Die Linke.), 2 Ja-Stimmen (2 x Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und 1 Enthaltung (parteilos – Herr Schröter) abgelehnt.

In der Diskussion wird deutlich, dass die oben aufgeführten Punkte nicht bei allen Mitgliedern der BV-Hombruch auf Zustimmung stoßen. Der Sprecher der SPD-Fraktion, Markus Demtröder, schlägt vor, die drei oben aufgeführten Punkte getrennt abstimmen zu lassen.

Dem Vorschlag wird entsprochen. Die Abstimmungsergebnisse stehen jeweils unter den drei oben aufgeführten Punkten.


Die BV-Hombruch fasst folgenden Beschluss:


Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Umweltamtes vom 20.03.2019 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig unter Einbeziehung der oben aufgeführten Beschlüsse, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen.

Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Eving vom 22.05.2019:

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig, bei einer Stimmenthaltung (Herr Leidag, CDU-Fraktion) – dem Rat der Stadt Dortmund, unter Einbeziehung des unten stehenden Zusatz-/Ergänzungsantrages des Vertreters FBI, zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt
I. nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

und der Bürgerinnen und Bürger zur Kenntnis
II. nimmt das Ergebnis der ersten öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.
III. beschließt die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Landschaftsplan der
Stadt Dortmund.

Rechtsgrundlage
§§ 15-17 in Verbindung mit § 20 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) vom 21. Juli 2000 in der Fassung vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 934 / SGV. NRW. 791).

§ Die NSG-Fläche N-08 „Auf dem Brink“ wird nicht reduziert, es bleibt bei einer maximalen Flächengröße wie im Vorentwurf dargestellt.


§ In den Naturschutzgebieten im Stadtbezirk Eving wird eine generelle Anleinpflicht für Hunde eingeführt. Die Naturschutzgebietskennzeichnung wird verbessert.


Hierzu Empfehlung der der Bezirksvertretung Innenstadt West vom 15.05.2019:

Die Fraktionen der SPD/Die Grünen wollen die Empfehlungen des Beirates der unteren Naturschutzbehörde mit in die Empfehlung aufnehmen (TOP 11.1.1).

Die CDU-Fraktion möchte die Vorlage ohne die Empfehlung des Beirates empfehlen. Sie stellt klar, dass sie die Originalvorlage so empfehlen würde.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat mehrheitlich mit 12 Ja –Stimmen (Fraktionen der SPD, B90/Die Grünen, Die Linke, Piratenpartei) gegen 5 Nein-Stimmen (CDU-Fraktion, AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt
I. nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger zur Kenntnis
II. nimmt das Ergebnis der ersten öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.
III.beschließt die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Landschaftsplan der Stadt Dortmund.

Ergänzung: siehe o.a Empfehlung des BuNB vom 10.04.2019

Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 13818-19-E2):



…die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Abstimmung des folgenden Änderungsantrags zum Entwurf des Landschaftsplans:

1. Der Rahmer Wald wird weiterhin – wie im 1. Entwurf – als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Zur Nutzung des Gebietes für natur- und erlebnispädagogische Zwecke kann ggf. eine Ausnahmeregelung aufgenommen werden.


2. Im Landschaftsplan wird die Fläche nördlich der Stockumer Straße und westlich des Schultenhofes als „Landschaftsschutzgebiet mit dem Entwicklungsziel 1, Erhaltung“ festgesetzt.
Der Flächennutzungsplan wird dahingehend geändert, dass dort eine „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt wird.

3. Die Flächen Rhader Hof, Wickede-West, Asseln-Süd, Groppenbruch und Buddenacker werden im Landschaftsplan als Landschaftsschutzgebiete mit dem Entwicklungsziel 1, Erhaltung, dargestellt.
Der Flächennutzungsplan wird entsprechend geändert, die Flächen werden als Freiraum dargestellt.

4. Verbundkorridore zwischen den Naturschutzgebieten sind räumlich verbindlich zu definieren und in einer Beikarte zum Landschaftsplan aufzunehmen. Hier sollen vorrangig ökologisch wirksame Maßnahmen erfolgen.

5. Für Deponien, vor allem für jene, die im Rahmen von Artenschutz- bzw. CEF-Maßnahmen genutzt werden (ehemalige Westfalenhütte-Nord, Deponie Hympendahl, Hoesch-Deponie), werden die allgemeinen, für Naturschutzgebiete geltenden Verbote und Gebote angewendet.

6. Übergreifende, fachlich abgestimmte Ziele und Maßnahmen aus den Biotopmanagementplänen der Naturschutzgebiete werden im Sinne des Biotopverbundes und der Pufferzonen um die Naturschutzgebiete in die Entwicklungsziele des Landschaftsplans aufgenommen.
Beispiel: Vernetzung des NSG Hallerey mit dem renaturierten Roßbach.

7. An Gewässern in Naturschutzgebieten gilt grundsätzlich ein ganzjähriges Jagdverbot. Befreiungen und Ausnahmen können im Einzelfall bei nachgewiesenen besonderen Erfordernissen von der Unteren Naturschutzbehörde erteilt werden.

8. In Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen (LB) sind Hunde grundsätzlich an der Leine und nur auf den gekennzeichneten Wegen zu führen.
Die Verwaltung erstellt eine Übersicht (Karte), die aufzeigt, auf welchen Flächen in Dortmund außerhalb der bebauten Ortsteile Hunde von der Leine gelassen werden dürfen.
Diese Übersicht wird allen Hundehalter*innen im Rahmen der Anmeldung zusammen mit der Hundesteuermarke zugesandt.
Zusätzlich wird die Karte auch auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht.

HierzuÜberweisung aus der Bezirksvertretung Hombruch vom 25.06.2019 (Eingabe Bürgerschaft):

Neuerweiterung des Naturschutzgebietes An der Panne


- Eingabe aus der Bürgerschaft vom 03.06.2019 -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14632-19)

In der Diskussion wird deutlich, dass die Mehrheit der Bezirksvertretung die Eingabe aus der Bürgerschaft unterstützt. Die BV-Hombruch fasst folgenden Beschluss:

Beschluss:
Mit 15 Ja-Stimmen (5 x CDU, 5 x SPD, 3 x BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 x Die Linke.,
1 x parteilos – Herr Schröter) und 1 Nein-Stimme (1 x CDU) überweist die BV-Hombruch die Eingabe an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen als weitere Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch zum Tagesordnungspunkt 5.1 „Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund“ der Sitzung des Ausschusses am 26.06.2019, Drucksache-Nr. 13818-19.

HierzuÜberweisung aus der Bezirksvertretung Hombruch vom 25.06.2019 (Gemeinsamer Antrag der SPD, CDU. B‘90/Die Grünen und Die Linke & Piraten ):

Änderung Flächennutzungsplan und Ausweisung als "Fläche für Landwirtschaft" mit Zweckbindung ökologische Landwirtschaft im Bereich Bolmke, Stockumer Straße, Schultenhof


- Antrag der SPD-Fraktion vom 03.06.2019 -
Beschluss (Drucksache Nr.: 14713-19)

Auf die Ausführungen zu TOP 1.3 „Feststellung der Tagesordnung“ wird hingewiesen. Die Tagesordnungspunkte 14.10 und 14.11 werden aufgrund gleicher Thematik auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemeinsam unter TOP 14.10 behandelt.

Folgende Anträge der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN liegen vor:
1. Antrag der SPD-Fraktion:

Änderung Flächennutzungsplan und Ausweisung als „Fläche für Landwirtschaft“ mit Zweckbindung ökologische Landwirtschaft im Bereich Bolmke, Stockumer Straße, Schultenhof

Im Hinblick darauf, dass die Stadtverwaltung mittelfristig an ihren Plänen in Bezug auf eine mögliche Ansiedelung des Reitervereins Dortmund e.V. und der damit verbundenen Bebauung der Freifläche zwischen Bolmke, Stockumer Straße und Schultenhof festhalten möchte, beantragt die Bezirksvertretung Hombruch, dass der Rat der Stadt Dortmund über die Beratungen des Landschaftsplanes hinaus darauf hinwirkt, dass

· der Bebauungsplan HOM266 „Sport- und Freizeiteinrichtungen Renninghausen“ aufgehoben und

· der Flächennutzungsplan dahingehend geändert wird, dass dort eine „Fläche für Landwirtschaft“ dargestellt und diese Fläche dauerhaft mit der Zweckbindung ökologische Landwirtschaft ausgewiesen wird.

Zugleich stellen sowohl die SPD Fraktion in der Bezirksvertretung Hombruch als auch der SPD Stadtbezirk Hombruch klar, dass mit Beschluss dieses Antrags keine grundsätzliche Entscheidung gegen eine Ansiedlung des Reitervereins im Stadtbezirk Hombruch verbunden ist. Vielmehr wird dessen Suche nach einer geeigneten Örtlichkeit im Stadtbezirk Hombruch weiter unterstützt.

2. Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Grünfläche nördlich
Stockumer Straße, westlich Schultenhof

Die BV Hombruch bittet die Verwaltung, ein Änderungsverfahren in die Wege zu leiten, die Fläche an der Bolmke als Landschaftsschutzgebiet mit der Nutzung für ökologischen Landbau im Flächennutzungsplan auszuweisen und den bestehenden Bebauungsplan dahingehend zu ändern bzw. zurückzunehmen.
Die Fläche erfüllt eine wesentliche Funktion für die wohnortnahe Erholung sowie die Grünvernetzung und dient als Schutz- und Pufferzone für das Naturschutzgebiet Bolmke. Zudem dient das Gebiet als Frischluftschneise zur Belüftung der innerstädtischen Wärmeinsel. In heißen Sommermonaten können dadurch die Folgen der Überhitzung der Innenstadt verringert werden. Eine Bebauung an dieser Stelle würde diese in Zeiten des Klimawandels sehr wichtige Funktion der Fläche vernichten.


Der Sprecher der SPD-Fraktion, Herr Demtröder, erklärt nach Aufrufen des Tagesordnungspunktes, dass die Fraktion ihren oben aufgeführten Antrag um folgenden Punkt ergänzt:

· …,dass der Rat der Stadt Dortmund über die Beratungen des Landschaftsplanes hinaus darauf hinwirkt, dass die Fläche mit diesen Festsetzungen nach rechtskräftiger Aufstellung des Landschaftsplans Dortmund im Rahmen einer ersten Änderung des Landschaftsplans in diesen aufgenommen wird.


In der sich anschließenden Diskussion spricht Herr Bezirksbürgermeister Semmler zur Sache: Bisher habe die Bezirksvertretung Hombruch gemeinsame Beschlüsse gefasst, um die Freifläche nördlich der Stockumer Straße und westlich des Schultenhofes zu erhalten. Er schlägt deshalb vor, einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen und der fraktionslosen BV-Mitglieder an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu überweisen. Dieser Vorschlag findet die Zustimmung des Gremiums.

Danach fasst die BV-Hombruch folgenden Beschluss:
Die BV-Hombruch überweist einstimmig den folgenden gemeinsamen Antrag der Bezirksvertretung Hombruch an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen als weitere Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch zum Tagesordnungspunkt 5.1 „Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund“, Drucksache-Nr. 13818-19, i. V. mit TOP 5.2. „Landschaftsschutzgebiet nördlich Stockumer Straße westlich Schultenhof, Drucksache-Nr. 13715-19, der Sitzung des Ausschusses am 26.06.2019. Der Rat der Stadt Dortmund ist ggfls. einzubinden:

Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie dem Mitglied der Partei Die Linke. und dem parteilosen BV-Mitglied Klaus-Werner Schröter

Änderung Flächennutzungsplan und Ausweisung als „Fläche für Landwirtschaft“ mit Zweckbindung ökologische Landwirtschaft im Bereich Bolmke, Stockumer Straße, Schultenhof

Im Hinblick darauf, dass die Stadtverwaltung mittelfristig an ihren Plänen in Bezug auf eine mögliche Ansiedelung des Reitervereins Dortmund e.V. und der damit verbundenen Bebauung der Freifläche zwischen Bolmke, Stockumer Straße und Schultenhof festhalten möchte, beantragt die Bezirksvertretung Hombruch, dass der Rat der Stadt Dortmund über die Beratungen des Landschaftsplanes hinaus darauf hinwirkt, dass

· der Bebauungsplan HOM266 „Sport- und Freizeiteinrichtungen Renninghausen“ aufgehoben und

· der Flächennutzungsplan dahingehend geändert wird, dass dort eine „Fläche für Landwirtschaft“ dargestellt und diese Fläche dauerhaft mit der Zweckbindung ökologische Landwirtschaft ausgewiesen wird und

· die Fläche mit diesen Festsetzungen nach rechtskräftiger Aufstellung des Landschaftsplans Dortmund im Rahmen einer ersten Änderung des Landschaftsplans in diesen aufgenommen wird.

Zugleich stellt Bezirksvertretung Hombruch klar, dass mit Beschluss dieses Antrags keine grundsätzliche Entscheidung gegen eine Ansiedlung des Reitervereins im Stadtbezirk Hombruch verbunden ist. Vielmehr wird dessen Suche nach einer geeigneten Örtlichkeit im Stadtbezirk DO-Hombruch weiter unterstützt.

AUSW, 26.06.2019:

Die beiden Tagesordnungspunkte TOP 5.1 und TOP 5.2 werden aufgrund des öffentlichen Interesses heute vorgezogen und aufgrund thematischer Überschneidungen gemeinsam unter TOP 2. „Angelegenheiten von besonderer Bedeutung“ behandelt.

Herr sB Tietz erhebt folgende, heute als Tischvorlage vorliegende Überweisungen der Bezirksvertretung Hombruch vom 25.06.2019, zum Antrag:
1. Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie dem Mitglied der Partei Die Linke. und dem parteilosen BV-Mitglied Klaus-Werner Schröter
2. Neuerweiterung des Naturschutzgebietes An der Panne
- Eingabe aus der Bürgerschaft vom 03.06.2019 –
Herr Rm Kowalewski gibt zu Protokoll, dass seine Fraktion sich den o.a. Empfehlungen der beiden Bezirksvertretungen (Scharnhorst und Innenstadt-West) ausdrücklich anschließe.

Im Laufe der weiteren Diskussion stellt Herr Rm Münch folgenden mündlichen Antrag:

Der AUSW beauftragt die Verwaltung, zum geplanten Landschaftsschutzgebiet südlich des NSG Bolmke die entsprechenden Aufstellungsbeschlussvorlagen zur Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren bis zum Jahresende 2019 zu erstellen, damit planungsrechtlich Einvernehmen hergestellt ist, dass die geplante LSG-Ausweisung nicht den Zielen der Bauleitplanung widerspricht.


Man einigt sich darauf, diesen Antrag, alle weiteren, heute vorliegenden Anträge der Fraktionen, sowie die Anregungen des BunB , aus den Bezirksvertretungen, auch die aus der Bezirksvertretung Hombruch unterstütze Eingabe zum Thema „Neuerweiterung des Naturschutzgebietes An der Panne“ in das weitere Verfahren einzubeziehen. Die Verwaltung wird den politischen Gremien nach entsprechender Abwägung Vorschläge hierzu unterbreiten.

Danach erfolgen folgende Abstimmungen:

1. Zum gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie dem Mitglied der Partei Die Linke. und dem parteilosen BV-Mitglied Klaus-Werner Schröter aus der Bezirksvertretung Hombruch vom 25.06.2019:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig sich folgendem Antrag anzuschließen.

Änderung Flächennutzungsplan und Ausweisung als „Fläche für Landwirtschaft“ mit Zweckbindung ökologische Landwirtschaft im Bereich Bolmke, Stockumer Straße, Schultenhof

Im Hinblick darauf, dass die Stadtverwaltung mittelfristig an ihren Plänen in Bezug auf eine mögliche Ansiedelung des Reitervereins Dortmund e.V. und der damit verbundenen Bebauung der Freifläche zwischen Bolmke, Stockumer Straße und Schultenhof festhalten möchte, beantragt die Bezirksvertretung Hombruch, dass der Rat der Stadt Dortmund über die Beratungen des Landschaftsplanes hinaus darauf hinwirkt, dass

· der Bebauungsplan HOM266 „Sport- und Freizeiteinrichtungen Renninghausen“ aufgehoben und

· der Flächennutzungsplan dahingehend geändert wird, dass dort eine „Fläche für Landwirtschaft“ dargestellt und diese Fläche dauerhaft mit der Zweckbindung ökologische Landwirtschaft ausgewiesen wird und

· die Fläche mit diesen Festsetzungen nach rechtskräftiger Aufstellung des Landschaftsplans Dortmund im Rahmen einer ersten Änderung des Landschaftsplans in diesen aufgenommen wird.

Zugleich stellt Bezirksvertretung Hombruch klar, dass mit Beschluss dieses Antrags keine grundsätzliche Entscheidung gegen eine Ansiedlung des Reitervereins im Stadtbezirk Hombruch verbunden ist. Vielmehr wird dessen Suche nach einer geeigneten Örtlichkeit im Stadtbezirk DO-Hombruch weiter unterstützt.

2.Zur Vorlage:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt
I. nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

und der Bürgerinnen und Bürger zur Kenntnis
II. nimmt das Ergebnis der ersten öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.
III.beschließt die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Landschaftsplan der Stadt
Dortmund.

Rechtsgrundlage
§§ 15-17 in Verbindung mit § 20 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) vom 21. Juli 2000 in der Fassung vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 934 / SGV. NRW. 791).



zu TOP 5.2
Landschaftsschutzgebiet nördlich Stockumer Straße, westlich Schultenhof
- Eingabe aus der Bürgerschaft vom 27.02.2019 -
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 23.05.2019

(Drucksache Nr.: 13715-19)

Hierzu Überweisung des Rates vom 23.05.2019:

Die Bezirksvertretung Hombruch gab folgende Überweisung aus ihrer öffentlichen Sitzung am 19.03.2019 an den Rat der Stadt:
„Nach Eröffnung der Sitzung stellt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Antrag, im Beschlussvorschlag der Bürgereingabe unter Punkt 4 „an den AWO-Schultenhof“ zu streichen. Der Punkt hieße dann:

(4)
Die Fläche wird dauerhaft mit der Zweckbindung ökologische Landwirtschaft verpachtet.

Beschluss:
In der Diskussion wird deutlich, dass die Mehrheit der Bezirksvertretung die Eingabe unterstützt. Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Überweisung mit der Änderung wird an den Rat der Stadt Dortmund mit 18 Ja-Stimmen (8 x CDU, 6 x SPD, 2 x BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 x Die Linke., 1 x parteilos – Frau Dr. Rogge) und 1 Enthaltung (parteilos – Herr Schröter) beschlossen.“
Hierzu lag der Bezirksvertretung Hombruch folgendes Schreiben der NaturFreunde Dortmund Kreuzviertel vom 27.02.2019 vor:
„Sehr geehrte Damen und Herren,

die lokale Presse hat berichtet, dass die Freifläche zwischen Gartenverein "Goldener Erntekranz" und Schultenhof von der Stadt Dortmund nicht mehr für die Verlagerung des Dortmunder Reitervereins vorgesehen ist. Die für den dauerhaften Erhalt der Freifläche engagierte "Allianz für die Bolmke" begrüßt diesen Beschluss außerordentlich. Gleichzeitig dankt sie der äußerst stark engagierten Bürgerschaft für ihre breite Unterstützung.

Gerade im baulich hochverdichteten Innenstadtbereich ist es erforderlich, dass im Hinblick auf den Klimawandel größere zusammenhängende Flächen erhalten bleiben und ihre Funktion für das Stadtklima, die Flora rund Fauna, aber auch die Naherholung der Bevölkerung und das Stadtbild dauerhaft gesichert werden. Die Fläche ist zudem für den Schulltenhof, als von der Stadt erheblich gefördertes Sozialprojekt, wichtiger Flächenbestandteil seines ortsnahen ökologischen Landbaus.

Die "Allianz für die Bolmke" stellt daher den Antrag, die Fläche wieder als Landschaftsschutzgebiet im Landschaftsplan festzusetzen. Die dafür erforderliche Aufhebung des B-Plans Hom 266, "Sport- und Freizeiteinrichtungen Renninghausen" sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes sind Bestandteil des Antrags. Damit soll die Freifläche mit ihren Funktionen dauerhaft gesichert und eine zukünftige Bebauung ausgeschlossen werden.

Wir bitten die Mitglieder* der Bezirksvertretung Hombruch den Beschlussvorschlag zu beschließen und um diesen Antrag an den Rat der Stadt weiterzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen

(für die "Allianz für die Bolmke")

Beschlussvorschlag:
(1) Im Landschaftsplan wird die Fläche nördlich der Stockumer Straße und westlich des Schultenhofes als Landschaftsschutzgebiet mit dem Entwicklungsziel 1 Erhaltung" festgesetzt.
(2) Der Bebauungsplan Hom 266 Sport- und Freizeiteinrichtungen Renninghausen" wird aufgehoben.
(3) Der Flächennutzungsplan wird dahingehend geändert
, dass dort eine Fläche für die Landwirtschaft" dargestellt wird.
(4) Die Fläche wird dauerhaft an den AWO-Schultenhof mit der Zweckbindung ökologische Landwirtschaft verpachtet.“

Dem Rat der Stadt lag nachfolgendes Schreiben der Verwaltung vom 30.04.2019 (Drucksache Nr.: 13715-19-E1) vor:
„… die "NaturFreunde DO Kreuzviertel" haben in der BV-Hombruch zur Sitzung am 19.03.2019 beantragt,

(1) Im Landschaftsplan die Fläche nördlich der Stockumer Str. mit dem Entwicklungsziel "Erhaltung" festzusetzen.

(2) Den B-Plan Hom 266 aufzuheben.

(3) Den Flächennutzungsplan dahingehend zu ändern, dass dort eine "Fläche für die Landwirtschaft" dargestellt wird.

(4) Die Fläche dauerhaft an den AWO-Schultenhof mit Zweckbindung "ökologische Landwirtschaft" zu vermieten.

Auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der BV-Hombruch ist der Punkt 4 wie folgt abgeändert worden:

(4)
Die Fläche wird dauerhaft mit der Zweckbindung ökologische Landwirtschaft verpachtet.

Die Bezirksvertretung Hombruch hat dann die Überweisung an den Rat der Stadt beschlossen.

Die Verwaltung nimmt zu diesem Antrag wie folgt Stellung:

Der Landschaftsplan (LP) darf sich gemäß Erlass "Landschaftsplanung" (Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft NRW vom 09.09.1988) auf Flächen, die in Bebauungsplänen als Grünfläche festgesetzt sind erstrecken, wenn diese an die freie Landschaft angrenzen.

Von dieser Regelung wird für Flächen begründet abgewichen, wenn die vorliegenden rechtskräftigen Bebauungspläne zum einen wesentlich älter sind als der Flächennutzungs-plan (FNP) von 2004 und wenn der FNP hier Grünflächen darstellt. Ausgenommen sind auch Flächen, die in alten B-Plänen ganz oder teilweise als Bauflächen (auch teilweise in Kombination mit Grünflächen) festgesetzt sind, im aktuelleren FNP jedoch komplett als Grünflächen dargestellt sind.

Der hier betroffene Bereich nördlich der Stockumer Str. ist im Flächennutzungsplan (FNP) als Grünfläche mit Dauerkleingartenanlagen dargestellt. Der Bebauungsplan Hom 266 setzt private Grünflächen mit der Zweckbestimmung "Dauerkleingartenanlagen" fest.

Im aktuellen Entwurf zur erneuten öffentlichen Auslegung des Landschaftsplanes ist für den betroffenen Bereich südlich der Bolmke (Entwicklungsraum 5.55) daher das Entwicklungsziel 5 "Temporäre Erhaltung des Freiraums bis zur Realisierung der Ziele der Bauleitplanung" festgesetzt.
Im Zuge der Gleichbehandlung werden alle Bereiche, die mit dem Entwicklungsziel 5 belegt werden, nicht als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Diese Flächen liegen zwar im Geltungsbereich des Landschaftsplanes, sie bekommen jedoch keinen Schutzstatus, da "temporäre LSG" schwer zu vermitteln sind. Entweder ist ein Gebiet schutzwürdig oder nicht.
Die bestehenden Kleingartenanlagen (KGA), Friedhöfe und Parks sind mit dem Entwicklungsziel 6 "Beibehaltung der in der Bauleitplanung vorgegebenen Funktion zur Erfüllung öffentlicher und privatrechtlicher Aufgaben" belegt. Sie werden aufgrund ihrer vorrangigen Funktion für andere Nutzungen (z. B. Freizeitnutzung, Ruhestätte) nicht als LSG aus-gewiesen (siehe z. B. KGA An der Asselburg oder Hauptfriedhof).


Fazit:
Der LP kann auf der betreffenden Fläche mit dem Entwicklungsziel 5 nur LSG ausweisen, wenn zuvor der FNP geändert wird und der B-Plan zurückgenommen wird. Eine Änderung des B-Planes mit dem gewünschten Ziel der "NaturFreunde Kreuzviertel" ist verwaltungsseitig nicht beabsichtigt.
Das Verfahren zur Verlagerung des an der Strobelallee liegenden Dortmunder Reiterver-eins ist noch nicht abgeschlossen. Auch wenn die Fläche nördlich der Stockumer Str. aus Zeitgründen für eine kurzfristige Verlagerung nicht in Betracht kommt, soll eine mittel- bis langfristige Nutzungsoption hierfür offen bleiben.
Die Änderung des Bebauungsplanes mit einer Festsetzung "Fläche für die Landwirtschaft" wäre zum gegenwärtigen Zeitpunkt das falsche Signal.

Es wird daher empfohlen, den Antrag der "NaturFreunde DO Kreuzviertel" abzulehnen.“

Rm Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen) schlug vor, das Thema in den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) zu überweisen.

Rm Lührs (SPD) erklärte, dass das Thema im AUSW im Zusammenhang mit der Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund diskutiert werden sollte.


Der Rat der Stadt überwies den Beschluss der Bezirksvertretung Hombruch aus ihrer Sitzung am 19.03.2019 an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.


Hierzu Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 12.06.2019:


Einstimmiger Beschluss

Der Beirat hat sich am 20.6.2018 einstimmig gegen die Verlagerung des Dortmunder Reitervereins vom Rabenloh in die Nähe des Naturschutzgebietes Bolmke an die Stockumer Straße ausgesprochen und die Verwaltung gebeten, Alternativstandorte zu prüfen. Der Rat der Stadt hatte dann am 12.7.2018 einen Grundsatzbeschluss zur Verlagerung an die Bolmke gefasst, gleichzeitig aber die Verwaltung gebeten, Alternativstandorte zu suchen.
Nach erheblichen öffentlichen Protesten hat die Verwaltung Anfang des Jahres den Verzicht auf die Verlagerung an die Bolmke angekündigt. Auf Antrag der „Allianz für die Bolmke“ hat die Bezirksvertretung Hombruch am 27.2.2019 einstimmig beschlossen:
(1) Im Landschaftsplan wird die Fläche nördlich der Stockumer Straße und westlich des Schultenhofes als Landschaftsschutzgebiet mit dem Entwicklungsziel 1 „Erhaltung“ festgesetzt.

(2) Der Bebauungsplan Hom 266 „Sport- und Freizeiteinrichtungen Renninghausen“ wird aufgehoben.

(3) Der Flächennutzungsplan wird dahingehend geändert, dass dort eine „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt wird.

(4) Die Fläche wird dauerhaft mit der Zweckbindung ökologische Landwirtschaft verpachtet.

Dieser Beschluss wurde an den Rat überwiesen und sollte am 23.5.2019 dort zur Abstimmung gebracht werden. Völlig überraschend hat die Verwaltung – unterzeichnet durch Oberbürgermeister Ullrich Sierau – dem Rat aber empfohlen, den Antrag abzulehnen. Begründung: „Das Verfahren zur Verlagerung des an der Strobelallee liegenden Dortmunder Reitervereins ist noch nicht abgeschlossen. Auch wenn die Fläche nördlich der Stockumer Str. aus Zeitgründen für eine kurzfristige Verlagerung nicht in Betracht kommt, soll eine mittel- bis langfristige Nutzungsoption hierfür offen bleiben. Die Änderung des Bebauungsplanes mit einer Festsetzung "Fläche für die Landwirtschaft" wäre zum gegenwärtigen Zeitpunkt das falsche Signal. Es wird daher empfohlen, den Antrag abzulehnen.“

Auf Antrag der GRÜNEN wurde die Vorlage an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überwiesen. Dieser soll am 26.6.2019 über den Antrag befinden. Anschließend entscheidet der Rat.

Der Beirat wendet sich entschieden gegen die von OB Sierau empfohlene Nutzungsoption. Statt die Fläche nördlich Stockumer Straße auch weiterhin als potenzielle Baufläche offen zu halten, sollte sie zur nachhaltigen Stadtentwicklung dauerhaft von Bebauung freigehalten und für einen ökologischen Landbau gesichert werden.



Der Beirat bittet den Rat, die Fläche entsprechend ihrer bisherigen Funktion wieder als Landschaftsschutzgebiet zu sichern und die Verwaltung zur Anpassung des Planungsrechts (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) aufzufordern. Der Beschluss der Bezirksvertretung Hombruch ist umzusetzen.



AUSW, 26.06.2019:

Im Rahmen der heutigen gemeinsamen Beratung zu den Tagesordnungspunkten TOP 5.1 und TOP 5.2 unter TOP 5.1 empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig hierzu den folgenden gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie dem Mitglied der Partei Die Linke. und dem parteilosen BV-Mitglied Klaus-Werner Schröter aus der Bezirksvertretung Hombruch vom 25.06.2019:


Änderung Flächennutzungsplan und Ausweisung als „Fläche für Landwirtschaft“ mit Zweckbindung ökologische Landwirtschaft im Bereich Bolmke, Stockumer Straße, Schultenhof

Im Hinblick darauf, dass die Stadtverwaltung mittelfristig an ihren Plänen in Bezug auf eine mögliche Ansiedelung des Reitervereins Dortmund e.V. und der damit verbundenen Bebauung der Freifläche zwischen Bolmke, Stockumer Straße und Schultenhof festhalten möchte, beantragt die Bezirksvertretung Hombruch, dass der Rat der Stadt Dortmund über die Beratungen des Landschaftsplanes hinaus darauf hinwirkt, dass

· der Bebauungsplan HOM266 „Sport- und Freizeiteinrichtungen Renninghausen“ aufgehoben und

· der Flächennutzungsplan dahingehend geändert wird, dass dort eine „Fläche für Landwirtschaft“ dargestellt und diese Fläche dauerhaft mit der Zweckbindung ökologische Landwirtschaft ausgewiesen wird und

· die Fläche mit diesen Festsetzungen nach rechtskräftiger Aufstellung des Landschaftsplans Dortmund im Rahmen einer ersten Änderung des Landschaftsplans in diesen aufgenommen wird.

Zugleich stellt Bezirksvertretung Hombruch klar, dass mit Beschluss dieses Antrags keine grundsätzliche Entscheidung gegen eine Ansiedlung des Reitervereins im Stadtbezirk Hombruch verbunden ist. Vielmehr wird dessen Suche nach einer geeigneten Örtlichkeit im Stadtbezirk DO-Hombruch weiter unterstützt.











zu TOP 5.3
Handlungsprogramm Klima-Luft 2030
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14535-19)

AUSW, 26.06.2019:


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. Die kontinuierliche Minderung des Treibhausgasausstoßes bis zur Nullemission im Jahr 2050 in Bezug zum Basisjahr 1990 mit den Zwischenschritten 55 % bis zum Jahr 2030 und 70 % bis zum Jahr 2040.
2. Die Erstellung eines Handlungsprogramms Klima-Luft 2030 als Arbeitsgrundlage zur Treibhausgasminderung für die nächste Dekade.
3. Die Integration von Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in das Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 zur Bündelung und effektiven Ausnutzung von Ressourcen.



zu TOP 5.4
CO2-Bilanz 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13844-19)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ergebnisse der CO2-Bilanz 2016 zur Kenntnis.



zu TOP 5.5
Waldpflege
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14748-19)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 14748-19-E1):


…die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Die „Ökologischen Waldpflegegrundsätze“ aus dem Jahr 1993 werden novelliert.

Dabei werden die Ergebnisse des Arbeitskreises zum Thema Wald und Naturschutz berücksichtigt und folgende Punkte verbindlich aufgenommen:
1. Erstellung eines Biotopbaum- und Totholzkonzeptes und Formulierung von entsprechenden Zielwerten.
2. Ausweisung weiterer forstlich nicht genutzter Naturwaldzellen in geeigneten Beständen.
3. Anwendung bodenschonender Holzernteverfahren in Naturschutzgebieten, insbesondere im Bereich empfindlicher Böden.

Begründung:
Seit 1992 wird der Stadtwald Dortmund nach einem vom Ausschuss für Bau, Verkehr und Grünflächen beschlossenem ökologisch orientierten Waldpflegeprogramm bewirtschaftet. Die vor fast 30 Jahren beschlossenen Grundsätze müssen aktualisiert und an die neuen Herausforderungen und Gegebenheiten angepasst werden. In dem Zusammenhang sollten neben den bisherigen Schwerpunkten Ziele zum Altholzbestand und Regelungen zu verträglichen Holzernteverfahren aufgenommen werden.

AUSW: 26.06.2019:

Man einigt sich darauf, den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag heute zunächst als eingebracht zu betrachten und diesen nach der Sommerpause im Zusammenhang mit der Vorlage zum „Waldpflegeprogramm“ erneut aufzurufen.



zu TOP 5.6
Landwirtschaftliche Flächen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14749-19)

Dieser TOP wurde von der Tagesordnung abgesetzt, da die Fraktion B‘90/Die Grünen diesen vor der Sitzung zurückgezogen hatte.


6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen

zu TOP 6.1
Bericht zum kleinräumigen Wohnungsmarktmonitoring - Auswertungsjahr 2017 -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13875-19)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht zum kleinräumigen Wohnungsmarktmonitoring – Auswertungsjahr 2017 – zur Kenntnis.



7. Angelegenheiten des Amtes für Stadterneuerung

zu TOP 7.1
Stadterneuerungsprogramm 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14134-19)

AUSW, 26.06.2019:


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Aufnahme der benannten Stadterneuerungs-projekte in das Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2020 und beauftragt das
Amt für Stadterneuerung mit der Beantragung der entsprechenden
Städtebauförderungsmittel. Der Beschluss beinhaltet im Rahmen der Geschäfte der laufenden
Verwaltung auch die Vergabe von Planungsaufträgen (Leistungsphasen 1 bis 6 HOAI) zur
Qualifizierung der Antragstellungen.
zu TOP 7.2
Internationale Gartenausstellung 2027 - Einrichtung von neuen Planstellen -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14426-19)

AUSW, 26.06.2019:


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt in zeitlicher Staffelung der Jahre 2019 bis 2021 zur Vorbereitung und Koordination der Internationalen Gartenausstellung 2027 – IGA 2027 – in Dortmund
die Einrichtung von 7,5 vollzeitverrechneten Planstellen
im Amt für Stadterneuerung – StA 67 –.



zu TOP 7.3
Sanierungsgebiet Stadterneuerung City; Umgestaltung Balkenstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14352-19)

Hierzu Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) vom 18.06.2019:

Herr Rm Mader bezieht sich auf den 8. Absatz, Seite 2 der Vorlage „Die Balkenstraße bildet über die Passage des Hansa-Karrees…“ und gibt zu Protokoll, dass man dies in der Realität anders wahrgenommen habe, denn man beobachte ständig, dass dort illegal in Bereichen und Flächen, die gar nicht dafür vorgesehen sind, trotzdem geparkt werde.
Herr Rm Berndsen teilt für seine Fraktion mit, dass man der Vorlage heute zustimmen werde. Er bemängelt aber den Zustand der Straße, da die dortigen Pflastersteine schon bauliche Mängel aufweisen würden.
Herr Rm Mader bittet die Verwaltung, die beiden o. a. Hinweise zu überprüfen.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig den Beschluss laut Vorlage zu fassen.

AUSW, 26.06.2019:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die o.a. Empfehlung des ABVG zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt in Ergänzung zum Beschluss vom 29.03.2012
(DS-Nr.: 05456-11) die Umgestaltung der Balkenstraße als Mischverkehrsfläche in der derzeitig ausgebauten Form (siehe Anlage).








zu TOP 7.4
Stadtumbau Rheinische Straße: Unionviertel_attraktiv, Teilprojekt Arkaden Rheinische Straße: Beschlusserhöhung
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 13587-19)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West fasste am 13.03.2019 einstimmig folgenden Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West am die Kostenerhöhung für die Durchführung
des Teilprojektes „Arkaden Rheinische Straße“ (auf Basis der DS-Nr.: 07575-17) in Höhe
von 85.000,00 €, bei gleichzeitiger Maßnahmenverlängerung bis in das laufende Haushaltsjahr 2019. Damit steigt die Teilprojektsumme von bisher 435.000,00 € auf insgesamt 520.000,00 €.

Zusätzlich entstehen aktivierbare Eigenleistungen in Höhe von insgesamt 5.000,00 €, die nicht zahlungswirksam sind.

Die Neugestaltung der „Arkaden Rheinische Straße“ wird durch Bundes- und Landeszuwendungen in Höhe von 375.000,00 € (als Maximalbetrag) gefördert. Der städtische Eigenanteil steigt von 87.000,00 € um 58.000,00 € auf nunmehr insgesamt 145.000,00 €. Der entsprechende Zuwendungsbescheid Nr. 02/010/12 vom 19.11.2012 sowie die beiden Änderungsbescheide vom 28.02.2017 und 01.10.2018 der Bezirksregierung Arnsberg liegen bereits vor.

Die Investition in das städtische Eigentum, hier in Höhe von insgesamt 210.000,00 € für Beleuchtungseinheiten, bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr (dem Haushaltsjahr 2020) einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 3.677,85 € in der städtischen Ergebnisrechnung.

Die Investition in das Eigentum Dritter, hier in Höhe von insgesamt 295.000,00 €, bedingt ab
dem ersten vollen Nutzungsjahr (dem Haushaltsjahr 2020) eine jährliche Nettobelastung der
städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 8.226,00 €.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.

zu TOP 7.5
Kurz- und Abschlussbericht der Quartiersanalyse "Niedereving"
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 13822-19)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Kurz- und Abschlussbericht der Quartiersanalyse „Niedereving“ zur Kenntnis.

zu TOP 7.6
Stadterneuerung: Stadtumbau Derne
Hier: Finanzielle Unterstützung des Fördervereins Gerne in Derne e. V. zur Anmietung von Räumlichkeiten für einen Bürgertreff
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 13896-19)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst beschließt am 14.05.2019 im Rahmen des Stadtumbauprogramms (InHK) Derne die finanzielle Unterstützung des Fördervereins Gerne in Derne e. V. für die Anmietung von Räumlichkeiten. Hierfür werden finanzielle Mittel in Höhe von maximal 60.000 € zur Verfügung gestellt, welche mit voraussichtlich insgesamt 28.000 € Bundes- und Landesmittel bezuschusst werden. Der städtische Eigenanteil beträgt 32.000 €.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.

Man ist sich außerdem darin einig, dass die Vorlage auch dem Sozialausschuss und dem Seniorenbeirat zur Kenntnis vorgelegt werden soll.


zu TOP 7.7
Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Bewohnergetragene Projekte: Neufassung der Leitlinien für den Hörder Stadtteilfonds
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13485-19)

Die Bezirksvertretung Hörde beschließt am 18.06.2019 die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Leitlinien für den Hörder Stadtteilfonds.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.


8. Angelegenheiten des Vermessungs-und Katasteramtes

zu TOP 8.1
Baulückenkataster
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 14507-19)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 14507-19-E1):

….wir bitten um Beratung und Abstimmung über folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird gebeten, die Erstellung eines Baulückenkatasters zu prüfen.

Die Prüfung für die Erstellung des Katasters soll klären, ob ein Baulückenkataster hilfreich ist und Vorteile bietet bei der Identifizierung von möglichen Bauflächen und ein Instrument zur Reaktivierung und zur Mobilisierung des in ihrem Stadtgebiet vorhandenen Baulückenpotenzials schaffen kann.

"Baulücken" im Sinne dieses Katasters sind nicht nur die Lücken zwischen zwei bebauten Grundstücken. Die maßgebende Definition soll auch geringfügig bebaute und übergroße Grundstücke sowie fehlgenutzte Flächen umfassen. Darüber hinaus sind auch kleinere Flächen am Rande vorhandener Bebauung zu erfassen, auf die eine Ausdehnung der Besiedlung sinnvoll erscheint.

Begründung

Für alle zu identifizierenden Flächen gilt, dass äußere Erschließung und Infrastruktur in ausreichendem oder nur geringfügig zu ergänzendem Umfang vorhanden sind und keine oder nur geringe bodenordnende Maßnahmen erforderlich werden. Als weiteres Kriterium kommt hinzu, dass die Grundstücke sofort oder in absehbarer Zeit bebaubar sind. Die sofortige oder absehbare Bebaubarkeit begründet sich in der Zulässigkeit von Bauvorhaben nach dem Baugesetzbuch (BauGB).



AUSW, 26.06.2019:

Man einigt sich darauf, den o. a. Antrag zunächst als eingebracht zu betrachten und sich hierzu in einer der nächsten Sitzungen durch die Verwaltung zunächst das bereits bestehende „Monitoring-System“ vorstellen zu lassen. Die Verwaltung wird außerdem darum gebeten, zu prüfen, inwieweit dieses Kataster für die Öffentlichkeit zugänglich ist bzw. zugänglich gemacht werden kann und auch hierüber zu berichten.






9. Angelegenheiten des Büros für internationale Beziehungen und nachhaltige Entwicklung
- nicht besetzt-

10. Angelegenheiten der Stabstelle Dortmunder Statistik
- nicht besetzt-

11. Anfragen

zu TOP 11.1
Reduzierung der Naturschutzgebiete von 10,3 % auf 9,6 %
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14149-19)
Hierzu liegt vorAnfrage zur Tagesordnung (Drucksache Nr.: 14149-19):

…die Verwaltung möge mitteilen, um wie viele Hektar sie gegenüber dem Vorentwurf
des Landschaftsplans nun im aktuellen Entwurf die Fläche welcher Naturschutzgebiete
reduziert hat.

Hierzu liegt vor Beantwortung der Verwaltung (Drucksache Nr.: 14149-19-E1) (siehe Anlage)


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.

zu TOP 11.2
Windenergie-Potential von Fahrtwindturbinen an Dortmunder Straßen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14630-19)

…die Verwaltung möge mitteilen
1. wie groß sie das Potential für die Windenergie von Fahrtwindturbinen an Dortmunder Straßen einschätzt?
2. was sie zur Umsetzung derartiger Maßnahmen unternehmen wird?


AUSW, 26.06.2019:

Die Beantwortung der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen


zu TOP 11.3
Schädigung von Amphibien durch freilaufende Hunde im Naturschutzgebiet Bolmke
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14704-19)
…täglich werden Hunde von ihren Besitzern in den Zentralteich des NSG Bolmke laufen gelassen, stören die Gewässerfauna und zerstören dort während der Laichzeit Amphibienlaich. Die Verwaltung möge deshalb mitteilen:
1. Warum ist ihr das nicht bekannt?
2. Warum wird das NSG Bolmke nicht regelmäßig von ihr kontrolliert?
3. Warum wird der Gitterzaun nicht an beiden Enden um 1 - 2 Elemente erweitert?
4. Warum wird nicht auch auf der anderen Seite ein Gitterzaun installiert?
5. Wann wird das gestohlene NSG-Schild wieder aufgestellt?











AUSW, 26.06.2019:

Die Beantwortung der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

12. Informationen der Verwaltung




Die öffentliche Sitzung endet um 21:10 Uhr.





Neumann Reuter Trachternach
Ratsmitglied Vorsitzende Scriftführerin



Zu TOP 2.1 (Neubauvorhaben Continentale- Stadtkrone Ost); PP-Vorträge: (See attached file: TOP 2.1 CONTINENTALE Neubau Direktion Dortmund.pdf) (See attached file: TOP 2.1 Vortrag Verwaltung.pdf)

Zu TOP 3.1 (Zukunftskonzept Botanischer Garten Rombergpark) PP-Vortrag: (See attached file: TOP 3.1 Zukunftskonzept BGR.pdf)

ZU TOP 3.2 (Brückenschlag B54 ..) PP-Vortrag: (See attached file: TOP 3.2 AUSW 260619 Brückenschlag B54.pdf)

Zu TOP 3.11 ( MP Mobilität...TK E-Mobilität) Stellungnahme der Verwaltung: (See attached file: StN 11832-19-E1.pdf)

Zu TOP 11.1: Beantwortung der Anfrage: (See attached file: ZU TOP 11.1 Beantwortung der Anfrage.pdf)