Niederschrift (öffentlich)

über die 10. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit


am 08.03.2022
Messe Westfalenhallen, Halle 1U




Sitzungsdauer: 16:00 - 19:30 Uhr


Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, sind 17 von z. Z. 21 Ausschussmitgliedern anwesend. Die Fraktionen hatten eine reduzierte Teilnahme aufgrund von Sollstärkenregelungen im Ältestenrat am 13.01.22 vereinbart. Zur heutigen Sitzung lag außerdem das aktuelle Schreiben des Oberbürgermeisters vom 25.02.22 vor.
Nach Abfrage des Vorsitzenden, Herrn Mader, hat sich der Ausschuss mit der gegenwärtigen Besetzung zu Beginn der Sitzung einverstanden erklärt.

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Sascha Mader (CDU)


Rm Barbara Brunsing (B 90/Die Grünen))
Rm Norbert Bonde (SPD)
Rm Dominik De Marco (SPD)
Rm Stefan Dondrup (DIE PARTEI)
Rm Matthias Dudde (B 90/Die Grünen) sB Kevin Götz (DIE LINKE+)
Rm Dirk Hartleif (CDU)
Rm Torsten Heymann (SPD)
Rm Silvya Ixkes-Henkemeier (SPD)
sB Mattias Hechler (SPD)
Rm Katrin Lögering (B 90/Die Grünen)
Rm Ute Mais (CDU)
Rm Uwe Kaminski (SPD) i. V. für Rm Carla Neumann-Lieven (SPD)
sB Joachim Pohlmann (CDU)
Rm Manfred Sauer (CDU)
Rm Leander Schreyer (B 90/Die Grünen)
sB Roman Senga (FDP/Bürgerliste)
Rm Oliver Stieglitz (B 90/Die Grünen)
Rm Dirk Thomas (AfD)
Rm Petra Dresler Döhmann (DIE LINKE+)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Gerda Haus (Seniorenbeirat)


sE Petra Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk)
sE Isilay Isilar Günes (Integrationsrat)

3. Beratende Mitglieder:

Thomas Friedhoff (StadtSportBund)





4. Beschäftigtenvertreter:
Horst Kortwittenborg, 41/Archiv
Natascha Sievert, 42
Raphael Westermeier, 42
Carsten Krause, 52/2

5. Verwaltung:

StD Jörg Stüdemann


StR`in Birgit Zoerner
Matthias Kozka – 2/Dez.-BL
Stefan Bromund – 2/Dez.-Con.
Michael Steffens – BL 5/Dez
Dr. Stefan Mühlhofer - 41/GfD
Hendrikje Spengler – 41/KB
Stefan Prophet - 41/MS
Tobias Ehinger – 42/GfD
Martin Lizan – 42/GfD
Julia Wissert – 42/ Intendantin des Schauspiels
Bernd Kruse – 52/GF
André Knoche - 52/1 GBL
Annette Kulozik - 52/3 GBL
Ute Spreen – 52/4 GBL
Michaela Bonan – 1/III

6. Gäste:

Jörg Rüppel (ehem.Vorstandsvorsitzender StadtSportBund)




Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 10. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit,
am 08.03.2022, Beginn 16:00 Uhr,
Messe Westfalenhallen, Halle 1U


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 18.01.2022


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

-nicht besetzt-


3. Angelegenheiten des Theaters

3.1 Vorstellung der Intendantin des Schauspiels
mündlicher Bericht

3.2 1. Quartalsbericht Theater Dortmund Spielzeit 21/22
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23285-21-E1)

3.3 2. Quartalsbericht Theater Dortmund Spielzeit 21/22
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23704-22)


4. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe

4.1 Masterplan Sport: Abschlussbericht zum Modellprojekt "Sportbewegter Sozialraum Scharnhorst-Ost"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22963-21)

4.2 Düsseldorfer Modell für Bewegungs-, Sport- und Talentförderung
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22364-21)

4.3 Auslastung der Dortmunder Hallenbäder
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22875-21)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22875-21-E1)

4.4 Barrierefreiheit der Sanitäranlagen in kommunalen Sportstätten
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22368-21-E2)

4.5 Kunstrasen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23816-22)

4.6 Gesamtkonzept Zukunft Westfalenpark - Eingang Ruhrallee
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23818-22)

4.7 EURO 2024 - Host-City-Konzept
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23817-22)

4.8 Host Town Program der Special Olympics World Games 2023
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 23821-22)

4.9 Vierter Quartalsbericht der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23598-22)


4.10 Sanierung des Freibades Stockheide
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23597-22)

4.11 Vertretung der Stadt Dortmund im Beirat der Sportwelt Dortmund gGmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23329-22)


5. Angelegenheiten der Kulturbetriebe

5.1 Stadtarchiv
Gemeins. Stellungnahme zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23291-21-E2)

5.2 Standort Dortmunder Kunstverein
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23310-22)

5.3 Zukunftskonzept der Musikschule
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23311-22-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23311-22-E2)

5.4 Externe Ausschreibung Museumsentwicklungsplan
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23312-22-E1)

5.5 Versteigerung von Werken Dortmunder KünstlerInnen
mündlicher Antrag der CDU-Fraktion aus der Sitzung vom 23.11.21
(Drucksache Nr.: 22906-21-E2)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22906-21-E1)

5.6 Steinwache – Ausstellung Widerstand und Verfolgung
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23779-22)

5.7 Digitalisierung in der Kulturellen Bildung
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23801-22)

5.8 Restitution von Raub- und Beutekunst
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23802-22)

5.9 Einberufung eines Runden Tisches zur Ateliersituation in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23803-22)

5.10 Umsetzung des Bibliotheksstärkungsgesetzes
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23804-22)
5.11 Mahnentgelte in den Stadt- und Landesbibliotheken sowie den Stadtteilbibliotheken
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23805-22)

5.12 Street Art in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23806-22)

5.13 Teilnahme am Projekt "Kulturstrolche"
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23808-22)

5.14 Öffentlichkeitsarbeit der Dortmunder Museumslandschaft
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23819-22)

5.15 Vierter Quartalsbericht der Kulturbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23593-22)

5.16 Start eines ersten Förderprogramms für Filmkultur im Kulturbüro Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23574-22)

5.17 Honorarsätze der Dortmunder Literaturförderung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23516-22)

5.18 Neukonzeption des Förderprogramms Internationaler Kunst- und Kulturaustausch im Rahmen der Partnerstädte der Stadt Dortmund.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23566-22)

5.19 Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstler*innen
- Erhöhung des Preisgeldes
- Aktualisierung der Richtlinien

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23520-22)

5.20 Konzeption einer eSport-Stadtmeisterschaft und Durchführung ab dem Jahr 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23491-22)


6. Sonstige Angelegenheiten

6.1 Pop-Up Biergärten im öffentlichen Raum
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23274-21)
Die Unterlagen haben Sie bereits zur Sitzung am 18.01.22 erhalten.

6.2 Klimaneutralität in den Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben und im Theater
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23815-22)


6.3 Sachstandsbericht zum Thema „(Digitale) Mitwirkung 2.0“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21643-21)
hierzu -> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.2021
(Drucksache Nr.: 21643-21)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 09.12.2021
(Drucksache Nr.: 21643-21-E3)

Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit wird durch den Ausschussvorsitzenden, Herrn Sascha Mader (CDU-Fraktion) eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Mader fest, dass der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.
Ferner weist der Vorsitzende auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin. Weiterhin weist der Vorsitzende darauf hin, dass die Sitzung aufgrund der Coronasituation so kurz wie möglich durchzuführen ist.

Vor Eintritt in die Regularien verabschiedet der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit den heute als Gast eingeladenen, Herrn Jörg Rüppel, als ehemaligen und langjährig tätigen Vorstandsvorsitzenden des StadtSportBund Dortmund e.V.. Der Ausschuss mit seinem Vorsitzenden, Herrn Mader, Frau StR Birgit Zoerner und Herr StD Jörg Stüdemann bedanken sich herzlich für sein 14-jähriges ehrenamtliches Engagement und seinen Einsatz zum Wohle des Dortmunder Sports.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Lögering benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die SPD-Fraktion zieht folgenden TOP 5.13 zurück:

Teilnahme am Projekt "Kulturstrolche"
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23808-22)


Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 18.01.2022

Die Niederschrift über die 9. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 18.01.2022 wird genehmigt.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- nicht besetzt –


3. Angelegenheiten des Theaters

zu TOP 3.1
Vorstellung der Intendantin des Schauspiels

Frau Wissert stellt sich vor und gibt einen Überblick über die Arbeit des Schauspiels seit Beginn ihrer Zeit als Intendantin des Schauspiels Dortmund.
Im Anschluss antwortet sie auf die gestellten Fragen.

zu TOP 3.2
1. Quartalsbericht Theater Dortmund Spielzeit 21/22
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23285-21-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN aus der letzten Sitzung am 18.01.2022 vor:


Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet zum TOP 5.3 1. Quartalsbericht Theater Dortmund Spielzeit 21/22 um eine Berichterstattung der Akademie für Theater und Digitalität über ihr bisherige Arbeit und die in Planung befindlichen Prozesse. Dies insbesondere unter dem Augenmerk der durch die Corona-Pandemie bedingten Veränderungen und die dadurch geänderten Bedarfe im Theaterbereich. Ferner bitten wir die Zusammenarbeit mit den anderen Sparten des Theaters Dortmund, auch im Vergleich mit der Zusammenarbeit mit anderen Theatern darzustellen.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit erkennt an, dass die Antwort der Verwaltung bereits im 2. Quartalsbericht des Theater Dortmund (siehe folgenden TOP 3.3) inkludiert ist. Die Angelegenheit ist damit erledigt.

zu TOP 3.3
2. Quartalsbericht Theater Dortmund Spielzeit 21/22
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23704-22)

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert die Situation in Dortmund weist darauf hin, dass aufgrund der Corona-Infektionen eine Vielzahl von Häusern den Spielbetrieb komplett einstellen hätten müssen.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, wie es mit dem spatenübergreifenden Austausch im Haus aussehe.
Weiterhin fragt sie nach, bezogen auf die Sanierung des Schauspielhauses und dem Neubau „Junge Bühne“, ob die Machbarkeitsstudie bereits in Auftrag gegeben wurde und wie die Konsequenzen bezogen auf das reduzierte Raumkonzept aussähen. Weiterhin äußert sie Bedenken, dass eine Vergabe der beiden Projekte an dasselbe Büro, zu Lasten der „Jungen Bühne“ gehe.

Herr Stüdemann bittet, zu den vertraglichen Modalitäten und dem aktuellen Status der Jungen Bühne im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung zu diskutieren.

Herr Ehinger (Geschäftsführender Direktor Theater Dortmund) sagt zu, sich zum Raumkonzept im nichtöffentlichen Teil zu äußern.
Zu der angesprochenen Zusammenarbeit der einzelnen Spaten gibt er an, dass es eine sehr vielfältige Zusammenarbeit gäbe. Er gibt einen kurzen Einblick anhand von Beispielen.

Frau Mais (CDU-Fraktion) bedankt sich in aller Namen für das Durchhalten und innovative Umgehen mit der Krise. Sie bittet Frau Wissert, da sie die geringste Einnahme habe, zu erklären, wie sie sich das verändert vorstellen könne. Sie fragt außerdem nach, ob es auch Fluktuationen bei den Schauspielern gäbe.

Sie stellt mündlich den Antrag, ein Philharmonisches Konzert zu Gunsten der Ukraine Flüchtlinge auf den Weg zu bringen.

Herr Ehinger gibt an, dass das Theater von dem Krieg in der Ukraine wirtschaftlich, aber auch persönlich und emotional sehr betroffen sei. Das Theater sei sehr engagiert und gerne bereit ein Benefizkonzert zu veranstalten. Die Hilfsbereitschaft sei sehr groß. Ein Konzert sei eigenmächtig nicht möglich, der Rat müsse den Auftrag erteilen.

Herr Stüdemann weist darauf hin, dass der Rat mit Beschluss den Wirtschaftsplan ändern müsse oder die mitwirkenden Künstlerinnen und Künstler müssten bereit sein, ihre künstlerische Leistung einzubringen und zu spenden. Er nimmt das gerne mit.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt dem gemeinsamen Vorschlag einstimmig zu, ein Benefizkonzert zu Gunsten der Ukraine Flüchtlinge zu veranstalten.

Frau Wissert (Intendantin Schauspiel Dortmund) erklärt, dass fundamentale Veränderungen Zeit bräuchten und der Anfang mit einem Team stattgefunden habe, das bekannt, aber aufgrund des bis dahin geschlossenen Hauses, gleichzeitig auch unbekannt gewesen sei. Das Konzept basiere aber darauf Kontakt zu haben und sich zu begegnen. Sie wisse, dass es sich verbessern und verändern wird. Die Aufmerksamkeit international und in der Republik werde gesehen. Der Weg sei nicht einfach und brauche Zeit, Liebe und Aufmerksamkeit, da es eine fundamentale Veränderung eines Theaterbegriffs bedeute.
Bei den Schauspielenden gäbe es Fluktuationen, aber keine dramatischen, eher im normalen Maß.

Herr Ehinger erklärt, dass das Theater gesamt zusammen stehe und unterstütze. Und im Vergleich mit anderen Städten sehr gut dar stehe. Die Auslastung sei vorsichtig optimistisch. Die gesellschaftlichen Herausforderungen werden auch die Theater herausfordern. Vertrauen sei jetzt das große Thema, das das Publikum wieder darauf vertraue, gemeinschaftlich im großen Raum etwas zu erleben.

Der Betriebsausschuss (AKSF) nimmt den 2. Quartalsbericht der Spielzeit 21/22 zur Kenntnis.


4. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe

zu TOP 4.1
Masterplan Sport: Abschlussbericht zum Modellprojekt "Sportbewegter Sozialraum Scharnhorst-Ost"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22963-21)

In der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 18.01.2022 lag folgende Nachfrage von Frau Mais vor:
Frau Mais (CDU-Fraktion) fragt nach, bezogen auf Seite 37, z.B. Büttnerstraße, warum einmal 2500 Std., die genutzt werden könnten aufgeführt seien und weiter unten dann 2700 Std. Die Regelnutzungszeiten lägen bei 2800 Std. pro Jahr.

Herr Knoche (Geschäftsbereichsleiter, Geschäftsbereich Sport) hatte eine schriftliche Antwort bis zur heutigen Sitzung zugesagt.

Herr Knoche (52/GBL) erklärt, dass die Angelegenheit bereits bilateral geklärt wurde und damit erledigt sei.

zu TOP 4.2
Düsseldorfer Modell für Bewegungs-, Sport- und Talentförderung
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22364-21)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt erneut folgender Antrag der SPD-Fraktion aus der Sitzung vom 05.10.2021 vor:
Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob das Düsseldorfer Modell für Bewegungs-, Sport- und Talentförderung sportlich und pädagogisch auch für Dortmund geeignet ist. Das Ergebnis der Prüfung ist dem Ausschuss vorzustellen.
Begründung:
Dortmund soll Sportstadt Nr. 1 werden. Um dieses Ziel zu erreichen, brauchen wir frühestmögliche Förderung. Dies gilt sowohl zur Prävention motorischer Probleme, der Entwicklung einer gesunden Lebensweise, als auch zur Talentsichtung im Nachwuchsleistungssport. Daher soll ein Programm zur Analyse des Förderbedarfs und zur zielgerichteten Förderung im Kinder- und Jugendalter angewandt werden. Dabei gilt es Kinder mit motorischen Schwächen in eine Bewegungsförderung, Kinder mit durchschnittlichen motorischen Fähigkeiten in regelmäßigen Sport und Kinder mit überdurchschnittlichen motorischen Fähigkeiten in eine Talentförderung zu bringen. Optimaler Weise finden diese Maßnahmen in den Sportvereinen statt. Die Stadt Düsseldorf hat hierfür mit ihrem Modell der Bewegungs-, Sport- und Talentförderung ein funktionierendes Programm geschaffen, das auch in vielen anderen Städten bereits nachgeahmt wird. Wir bitten daher um eine Einschätzung, ob diese Modell auch in Dortmund angewandt werden kann.

AKSF 18.01.2021:

Herr Hechler (SPD-Fraktion) schlägt vor, den Antrag seiner Fraktion als Prüfauftrag zu sehen und die von Frau Brunsing und Frau Opitz gemachten Vorschläge mit in den Masterplan Sport aufgenommen werden sollten.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmte in seiner Sitzung am 18.01.2021 dem Vorschlag von Herrn Hechler zu und gab den Antrag der SPD-Fraktion als Prüfauftrag an die Verwaltung.

Herr Knoche (Geschäftsbereichsleiter Geschäftsbereich Sport) gibt an, dass das Thema in den internen Arbeitskreis „Bildungspartner Sport“ abgegeben worden sei. Eine entsprechende Ratsvorlage sei unterwegs.

Der o. g. Antrag ist mit der zu erwartenden Verwaltungsvorlage erledigt.
zu TOP 4.3
Auslastung der Dortmunder Hallenbäder
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22875-21)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22875-21-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt erneut folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion aus der Sitzung vom 23.11.2021 vor:
Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um Darstellung, wie viele Personen / Monat die Dortmunder Hallenbäder aufgesucht haben. Hierbei bitten wir um zeitliche Rasterung, ab 7.00 Uhr morgens bis zum Ende der Badezeit. Die Auflistung sollte den Zeitraum 2020 bis August 2021 beinhalten.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Antwort Stellungnahme der Verwaltung vor:
zur Beantwortung der Anfrage wurden die Dortmunder Badbetreiber (Sportwelt Dortmund, vereinsgeführte Bäder) gebeten, die gewünschten Daten zu übermitteln.
Eine Konkretisierung der Anfrage erfolgte mit der Antragstellerin im Vorfeld. Die Übersicht (aufgeschlüsselt nach öffentlichem Badebetrieb, Schule und Vereinsnutzung im Vergleichszeitraum September 2019 und September 2021) wird in der Anlage zur Verfügung gestellt.
(Anlage 1)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.4
Barrierefreiheit der Sanitäranlagen in kommunalen Sportstätten
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22368-21-E2)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung auf den mündlichen Prüfauftrag der CDU-Fraktion aus der Sitzung vom 18.01.2022 vor:
Die Sport- und Freizeitbetriebe der Stadt Dortmund (SFB) - Geschäftsbereich Sport -vergeben zur außerschulischen Nutzung derzeit 30 Sporthallen, 127 Turnhallen und 17Gymnastikhallen an die örtlichen Vereine und nutzungsberechtigten Sportgruppen. Die außerschulischen Nutzungszeiten sind gemäß Satzung und Gebührenordnung für die Benutzung von Sport- und Badeanlagen für den Zeitraum montags bis freitags von 16:00 bis 22:00 Uhr und samstags von 13.00 bis 22.00 und sonntags von 07.00 bis 22.00 Uhr festgelegt.
(Anlage 1)

Vergabe der Nutzungszeiten in den großen Sporthallen
Die Vergabe von Nutzungszeiten in den Dreifeldhallen wird aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung (Anlage 2) zwischen den SFB und dem StadtSportBund (SSB) über den Sporthallenausschuss des SSB koordiniert.

Für die Vergabe der Nutzungszeiten in den 30 Sporthallen ergeben sich ca. 900 Wochenstunden und bis zu 720 Stunden an den Wochenenden. Unter Berücksichtigung der Ferienschließung von insgesamt ca. 6 Wochen werden somit pro Kalenderjahr den 2 Sportvereinen ca. 41.000 Wochenstunden und bis zu 33.000 Stunden an den Wochenenden an Trainings- und Spielzeiten zugeteilt.

Die Hauptnutzer der großen Sporthallen sind Vereine der Sportarten Basketball, Handball und Volleyball. Diese Vereine melden Bedarfe für den Trainings- und Spielbetrieb an ihre jeweilige Fachschaft. Die Vorsitzenden dieser Fachschaften sind im Hallenausschuss vertreten. Alle anderen Bedarfe von Vereinen außerhalb der Sportarten Basketball, Handball und Volleyball werden direkt an den Hallenausschuss gemeldet. Bei der Vergabe werden alle Sportarten und Sportvereine gleichermaßen berücksichtigt, wobei Meisterschaftsspiele der Hallensportarten vorrangig gesehen werden.

Der Hallenausschuss setzt sich zusammen aus:
- einem Vorstandsmitglied des SSB (Vorsitz)
- einer Vertretung des Fachverbandes Basketball
- einer Vertretung des Fachverbandes Handball
- einer Vertretung des Fachverbandes Volleyball
- dem Geschäftsführer des SSB
- einer Vertretung der SFB, Geschäftsbereich Sport

Die Anträge auf Zuteilung von Sporthallen sind bis zum 30. April eines jeden Jahres für Veranstaltungen von September bis April des Folgejahres durch die Fachverbände bzw. durch
die Vereine bei den SFB - Geschäftsbereich Sport - schriftlich einzureichen. Begründete Ausnahmen werden nur zugelassen, wenn aufgrund fehlender Spielpläne eine konkrete Beantragung der Nutzungszeiten nicht möglich ist.

Nach Vorlage sämtlicher Spielpläne der regelmäßig nutzenden Sportgruppen wird die Verteilung der Hallen mit exakten Zeiten durch den Hallenausschuss bis spätestens 30. Juni eines jeden Jahres vorgenommen.

Die Vergabe durch dieses Gremium wird zur Zufriedenheit der Vereine seit Jahren praktiziert.
Dieses Verfahren ermöglicht zudem eine maximal flexible und direkte Reaktion auf sich häufig ändernde Bedarfe. Allein die Spielpläne für die Wochenenden sind extrem komplex und erfordern zwingend sportartspezifisches Wissen, damit unter anderem Pausen-, Vorbereitungs- und Spielzeiten richtig verplant werden. Kurzfriste Spielverlegungen erfordern regelmäßig sehr kurzfristig auch am Wochenende eine entsprechende Erreichbarkeit und Reaktionsfähigkeit von Ansprechpartnern*innen. Dies alles wird durch den Hallenkoordinator des Sporthallenausschuss, Herrn Wolfgang Sommer, in hervorragender Weise gemanagt.

Der Hallenausschuss tagt in der Regel 2-3-mal im Jahr. Der Hallenausschuss ist über den SSB oder die SFB jederzeit ansprechbar, insbesondere für besondere Situationen oder Bedarfe anderer Sportarten. Beispielhaft können hier Rhönrad, der Behindertensport, Klettern und Badminton genannt werden. Bisher wurden unter den jeweils gegebenen Umständen immer gute Lösungen im Interesse des Sports gefunden.

Vergabe der Nutzungszeiten in den Turn- und Gymnastikhallen
Die Vergabe der Nutzungszeiten in den 127 kleinen Turnhallen (Einfeld- oder Zweifeldhallen) und den 17 Gymnastikhallen erfolgt ausschließlich über die SFB und umfasst ca. 4300 Wochenstunden und bis zu 3500 Stunden an den Wochenenden. Auf das Jahr gerechnet ergeben sich unter Berücksichtigung einer 6-wöchigen Ferienschließung somit ca. 200.000 Nutzungsstunden unter der Woche und bis zu 160.000 Nutzungsstunden an den Wochenenden.

Das gesamte Vergabeverfahren für alle Sport-, Turn- und Gymnastikhallen sowohl für den Trainings- als auch für den Veranstaltungsbetrieb erfolgt per schriftlicher Antragstellung der Nutzer, die folgende Angaben beinhalten muss,
- Adressdaten des Antragsstellers
- Veranstaltungs- oder Trainingsdaten
- Art der Veranstaltung oder Benennung der auszuübenden Sportart

Die nach Prüfung genehmigten Nutzungszeiten für den Trainings- und Übungs- oder Veranstaltungsbetrieb werden in Belegungsplänen dokumentiert und über das Schulverwaltungsamt den jeweiligen Hausmeister*innen zugeleitet, von denen die Hallen während der Vereinsnutzung betreut werden.

Die Beantragung, Genehmigung und Verwaltung von Nutzungszeiten soll zukünftig digital über eine Sportstättendatenbank erfolgen, die voraussichtlich Anfang 2023 an den Start gehen kann. (siehe auch DS-Nr. 20006-21)

Alte und neue Sporthalle Gartenstadt
In der Sitzung des AKSF vom 18.01.22 wurde von Seiten der Fraktionen „Bündnis 90/Die Grünen“ und „CDU“ die Zuteilungspraxis von Trainingszeiten für den Behindertensport hinterfragt, die bei einem Ortstermin unter Beteiligung der Vorsitzenden der „Reha – und Behindertensport – Gemeinschaft Dortmund 51 e.V.“, Frau Petra Opitz, bemängelt wurde. Da die Entfluchtungssituation sowie der Zugang zu barrierefreien Sanitäranlagen in der alten Sporthalle an der Gesamtschule Gartenstadt aktuell nicht befriedigend ist, erhofft man sich durch Zuteilung von Trainingszeiten in der neuen Sporthalle bessere barrierefreie Nutzungsmöglichkeiten für den Rollisport.

Nach Auskunft des Hallenausschusses wurden dazu bereits in 2021 Gespräche mit Frau Opitz
mit dem Ziel geführt, den Rollis in der neuen Sporthalle Zeiten zur Verfügung zu stellen. Es gab auch ein entsprechendes Angebot, das aber von Frau Opitz abgelehnt wurde, weil in der neuen Halle für Rollstühle keine Unterstellmöglichkeiten vorhanden sind.

Hier wäre zukünftig eine Containerlösung denkbar, da auch die TSG Schüren (Handball/Basketball) entsprechende zusätzliche Lagerflächen benötigt. Die Gespräche dazu zwischen Schulverwaltung, Liegenschaften, Immobilienwirtschaft und Verein sind angelaufen, der zusätzliche Bedarf der Rollis wird angemeldet.

Die Missstände in der alten Sporthalle Gartenstadt wurden zuständigkeitshalber dem Schulverwaltungsamt (Verkehrssicherungspflicht, Zugang Toiletten) gemeldet. Die Einrichtung eines barrierefreien Rettungsweges ist als Projektauftrag bei der Liegenschaftsverwaltung in Arbeit.

Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass auf die Bedarfe des Behindertensports in Dortmund sowohl für den Trainingsbetrieb als auch für Veranstaltungen (z. B. Deutsche Meisterschaften 2016 und 2019 im Para-Badminton) besonders Rücksicht genommen wird.
Zum Thema Schwerpunkthallen“ sind die SFB – Geschäftsbereich Sport – schon länger tätig. Für Sportarten mit besonderen technischen oder räumlichen Anforderungen werden bei jedem Neubauprojekt entsprechende Bedarfe eruiert und von den SFB bei der Liegenschaftsverwaltung beim Start der Projektentwicklung angemeldet. In Bezug auf Vereine, die Sport für Menschen mit Behinderung anbieten, erfolgte die Kommunikation in der Vergangenheit direkt. Zukünftig wird das Behindertenpolitische Netzwerk über die Geschäftsführung und Frau Opitz mit eingebunden.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/die Grünen) merkt an, dass immer noch Fragen offen seien.
Sie fragt nach, ob die aufgeführten Maßnahmen kommuniziert seien und wie die Zusammenarbeit aussieht.

Frau Zoerner (Stadträtin) erklärt, dass nach dem Versenden des Antwortschreibens, Frau Verbek??? von der Reha und Behindertensportgemeinschaft auf einige Unstimmigkeiten im Antwortschreiben hingewiesen hätte. Deshalb habe Herr Knoche in der Zwischenzeit ein Gespräch koordiniert, an dem die Fachbereiche 23, 65, die Behindertensportgemeinschaft und Schüren teilnehmen würden. Die Seite des Sports werde moderieren.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) sagt eine verbindliche Abstimmung zu.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 4.5
Kunstrasen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23816-22)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23816-22-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN vom 21.02.2022 vor:
Bereits im Jahr 2016 warnte die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit einem entsprechenden Antrag (Drucksache Nr.: 06078-16, Antwort der Verwaltung DS-Nr.: 06932-17) vor möglichen Risiken beim Einsatz von Granulat auf Kunstrasenplätzen. Die Stadt Dortmund ließ hingegen über Ihre Pressestelle verlautbaren „Granulat auf Kunstrasenplätzen: Kein Grund zur Besorgnis.“ (Nr. 2187). Nun kündigte die Stadt jedoch an, aufgrund von Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) auf Granulat zu verzichten und alle Kunstrasenplätze durch einen Untergrund von Kork und Sand auszutauschen. Unsere Fraktion begrüßt diese überfällige Entscheidung.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um Darstellung aller Kunstrasenplätze anhand folgender Merkmale: Baujahr, Verwendetes Material, Zeitpunkt der letzten PAKGrenzwertmessung,
Ergebnis der PAK-Grenzwertmessung.

Darüber hinaus bitten wir die Verwaltung um eine Stellungnahme zu folgenden Fragen:

1. Inwiefern und seit wann hat die Stadt Dortmund ihre Grundhaltung zum Einsatz von Granulat auf Kunstrasenplätzen verändert?
2. Welche möglichen Gefährdungen bestehen derzeit auf den Kunstrasenplätzen?
3. Wie sehen die Pläne der Verwaltung zum Austausch der Materialien sowohl bei den städtischen als auch bei den Kunstrasenplätzen in Vereinshand aus? Mit welchen Einschränkungen ist für den Schul- und Vereinssport in Dortmund zu rechnen?

Begründung:
Am 25.01.2022 wies der städtische Sportdirektor, Hr. Knoche, gegenüber Radio 91.2 darauf hin, dass alle Kunstrasenplätze in Dortmund nun auf Alternativen aus Sand und Kork umstellen. Als Grund nannte er die Belastung durch Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Ab 2010 galt ein EU-weiter Grenzwert für PAK-haltige Weichmacheröle in Autoreifen. Eine Ergänzung der REACH-Verordnung trat am 27.12.2013 in Kraft. Damit sind Erzeugnisse mit einem Gehalt von mehr als 1 mg/kg eines der acht krebserregenden PAK seit dem 27.12.2015 verboten (für Kinderspielzeug sogar schon bei 0,5 mg/KG; deshalb ist es entscheidend, welche Werte tatsächlich auf den Dortmunder Sportplätzen gemessen wurden). Die Beschränkung gilt auch für Importartikel. Hersteller und Importeure müssen seit 2015 sicherstellen, dass die neuen Grenzwerte eingehalten werden.
Dazu sei erwähnt, dass die REACH-Verordnung nur PAK-Grenzwerte für Autoreifen angibt, die dann so auch für das daraus hergestellte Folgeprodukt „Kunststoffgranulat“ Geltung haben. Dies ist bei den meisten Kunstrasenplätzen in Dortmund der Fall.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet um Information, warum es zu diesem Meinungsumschwung gekommen sei.

Herr Senga (Fraktion FDP/Bürgerliste) bittet darum, die o.g. Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wie folgt zu konkretisieren:
- Kann es auf Kunstrasenplätzen durch Bildung von Hitzeinseln gefährlich werden?
- Gibt es Kunstrasenplätze, die die Fläche so stark verdichten, dass bei Starkregen eine Gefahr durch Überschwemmung droht?
- Auf welchem Kunstrasenplatz wurde leicht entflammbares Material verwendet?

Frau Brunsing erklärt sich bereit, dass die zusätzlichen Fragen im Zusammenhang mit der Bitte um Stellungnahme ihrer Fraktion beantwortet werden.

Herr Knoche (Geschäftsbereichsleiter Geschäftsbereich Sport) sagt eine schriftliche Antwort bis zum 26.04.22 zu.

zu TOP 4.6
Gesamtkonzept Zukunft Westfalenpark - Eingang Ruhrallee
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23818-22)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 21.02.2022 vor:
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Stellungnahme der Verwaltung in Bezug auf die Umsetzung des Gesamtkonzepts „Zukunft Westfalenpark“:
- In welchem Stadium befinden sich die Pläne für die Veränderung des Eingangsbereichs Ruhrallee sowie des Kindermuseums „mondo mio!“ sowie der geplanten Beachvolleyball-Nutzung in der derzeit vom Kindermuseum „mondo mio!“ genutzten Florianhalle?
- Mit welchen Kosten für die avisierte Ausschreibung in 2023 rechnet die Verwaltung?

Frau Kulozik (Geschäftsbereichsleiterin Geschäftsbereich Parkanlagen) antwortet wie folgt mündlich:

Der Eingangsbereich ist der Haupteingangsbereich und der bisherige und neue Standort für das Kindermuseum „mondo Mio!“. Man kann dort auch Beachvolleyball spielen. Um den Bereich neu zu gestalten, ist eine Projektstudie ausgeschrieben, die noch läuft. Ziel ist es, die wichtigen Komponenten, die zu verbinden sind, zu ermitteln und daraus ein inhaltliches und räumliches Konzept zu entwickeln. Auch die beiden neuen Ansprechpartnerinnen von ‚“mondo Mio!“ sind an der Entwicklung beteiligt. Dort wird es eine Doppelspitze geben. Die Komponenten sind zum einen die Optimierung und Neugestaltung des Besucherservice mit eigenem Eingangsbereich. Zum anderen wird es beim Thema Sicherheit bei Veranstaltungen Veränderungen geben. Das größte Projekt ist das neue Kindermuseum „mondo Mio!“
Beachvolleyball wird an dem Standort nicht gehalten, der neue Standort wird voraussichtlich dort sein, wo im Moment die Florianhalle steht. Die Halle selbst eignet sich nicht, da die nötige Raumhöhe nicht gegeben ist.
Zu den Kosten gibt es noch keinen neuen Sachstand, erst nach Erreichen der Leistungsphase 3. Darüber wird der Ausschuss dann informiert.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, ob es ein anderes/erweitertes pädagogisches Konzept gäbe.

Frau Kulozik gibt an, dass das ein Baustein sei, der in der Projektstudie gemeinsam entwickelt werde.

Frau Dresler-Döhmann (Fraktion DIE LINKE +) fragt nach, ob grundsätzlich ein neues Konzept erstellt werde, wo personelle und finanzielle Wünsche mehr Beachtung fänden, als es bisher der Fall gewesen sei.

Herr Mader (Vorsitzender, CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass der Rat auf die Wünsche mit breiter Mehrheit reagiert habe.

Frau Kulozik erklärt, dass in den letzten Monaten daran gearbeitet wurde und die neuen Kolleginnen darin eingebunden gewesen seien. Das laufende Ausschreibungsverfahren sei gemeinsam entwickelt worden.
Im Rahmen der Haushaltsbegleitbeschlüsse sei ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 150 T Euro geschaffen worden.

Frau Brunsing erklärt sich für Ihre Fraktion damit einverstanden, dass die Fragen damit beantwortet sind und bittet um Bericht in diesem Ausschuss, wenn ein neuer Sachstand vorliegt.

zu TOP 4.7
EURO 2024 - Host-City-Konzept
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23817-22)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23817-22-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vor:
die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um eine ausführliche Darstellung des aktuellen Planungsstands und Zeitplans zum Host City Konzept der EURO 2024. Mit Abschluss des Sideletters Volunteers wurde mitgeteilt, dass ein erster Entwurf bis zum 30.06.2022 vorliegen muss. Folgende Fragen sollen in diesem Zusammenhang beantwortet werden:
1. Informationsbedarf in den Gremien
1.1. Wann wird die Verwaltung dem AKSF und den Rat über alle Aktivitäten rund um die EURO 2024, das Gesamtkonzept (Host City Konzepts) und die aktuellen Planungen informieren. In welchem Turnus ist eine Berichterstattung über Umsetzungserfolge geplant?
1.2. Die Verwaltung wird gebeten, ein Organigramm mit allen beteiligten Organisationseinheiten und federführenden Projektleitungen zur Verfügung zu stellen.
2. Nachhaltigkeitskonzept der EURO 2024
2.1. Mit welchen konkreten Maßnahmen plant die Verwaltung die nachhaltige Entwicklung aller Teilprojekte zur EURO 2024 in Dortmund? Die Verwaltung soll hierzu insbesondere alle Maßnahmen in den folgenden Bereichen konkretisieren:
- Ausschreibung und Beschaffung
- Gebäude und Flächen
- Verkehr und Mobilität / Eventverkehr
- Müllmanagement
- Fan Zone und Catering im Stadion
- Inklusion und Teilhabe
3. Sicherheitskonzept der EURO 2024
3.1. Wie ist Dortmund an der Erstellung des einheitlichen Sicherheits-Leitfadens für alle deutschen Ausrichtungsorte unter Federführung Düsseldorfs beteiligt?
3.2. Welche Akteur*innen sind für das Dortmunder Sicherheitsmanagement der EURO 2024 federführend und welche weiteren Akteur*innen werden in welcher Form beteiligt? Gibt es eigene Sicherheitskonzepte für Stadion und Fan Zone wie in Düsseldorf?
3.3. Welche Orte, die im Zusammenhang mit der EURO 2024 stehen, werden im Sicherheitskonzept für Dortmund bereits jetzt in der Planung berücksichtigt? (Stadion, Fan Zone, Rathaus, City und Verkehrsknotenpunkte wie Hauptbahnhof und Flughafen und der ÖPNV, Hotels, Trainingsstätten etc.)
4. Host City Fan Zone und Host City Volunteers
4.1. Wann und wie wird die Entwicklung des Fan-Zonen-Konzepts unter Einbeziehung von Wünschen & Beteiligung der Bürger*innen vorgenommen?
4.2. Welche Host City Volunteer Standorte (Anlaufstellen mit hoher Besucher*innenerwartung) wurden bereits identifiziert?
4.3. Welche ersten Überlegungen für die Dortmunder Volunteer-Strategie gibt es?
4.4. Inwiefern gibt es einen eigenen Kinder- und Familienbereich mit der Möglichkeit zu sportlichen Aktivitäten und Spielen für Kinder und Familien?
4.5. Wie wird die Erreichbarkeit und Ausgestaltung der Fan Zone für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen inklusiv gewährleistet?
5. Baumaßnahmen
5.1. Welche Baumaßnahmen rund um die Austragungsstätten und Fan Zonen sind Teil des Host City Programms und wie ist deren aktueller Stand?
6. Aufenthalt von Journalist*innen und VIPs aus Politik, Sport und Gesellschaft
6.1. Welche besonderen Maßnahmen plant die Verwaltung für den Medienaufenthalt für internationale Journalist*innen und Blogger*innen?
6.2. Wie werden Prominente aus Politik, Sport und Gesellschaft in Dortmund untergebracht und betreut?
Herr Koche (Geschäftsbereichsleiter Geschäftsbereich Sport) erläutert als Mitglied der Steuerungsgruppe EURO 2024, dass sich die interne Abstimmungsgruppe mit diesen Fragen befasst habe.
Eine Vorlage zur Einrichtung eines Beirates wird den Ausschuss erreichen, da viele Fragen rund um das Thema entstehen würden. Er bittet, die Berichterstattung dort hin zu verlagern, gleichwohl könne das auch am Ende diesen Ausschuss erreichen. Es werde auch regelmäßig Statusberichte geben, die den Rat erreichen. Viele Fragen könnten noch nicht beantwortet werden, da die Konzepte noch nicht abschließend fertig seien. Es handele sich um einen komplexen Sachverhalt, deshalb sei erst einmal der Beirat zu nutzen, um Klärungen herbeizuführen.

Herr Mader (Vorsitzender CDU-Fraktion) bittet darum, dass die Statusberichte, die den Rat erreichen, vorab diesen Ausschuss erreichen, da nicht immer alle Fraktionen in Beiräten vertreten seien.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum, auch den Ausschuss zu informieren.

Die o. g. Bitte um Stellungnahme ist damit erlegt. Die Fragen werden im o. g. Beirat erörtert.

zu TOP 4.8
Host Town Program der Special Olympics World Games 2023
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 23821-22)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 23821-22-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
Dortmund nimmt am „Host Town Program“ der Special Olympics World Games 2023 teil.

Die Host Towns bereiten den Empfang für die internationalen Delegationen, über vier Tage, vom 12. und 15. Juni 2023, sind sie Gastgeber für die Athlet*innen und deren Angehörige vor Beginn der Wettbewerbe. Die Delegationen lernen Land und Leute kennen. Aus der Nähe erfahren sie die regionalen Besonderheiten und Einzigartigkeiten.

Wir bitten um Beantwortung der folgenden Fragen:
· Was plant die Host Town Dortmund?

· Wie ist der aktuelle Planungsstand? Wir bitten um einen Sachstandsbericht.

· Wer wurde und wer wird in die Planungen mit einbezogen?

· Wie kann die Dortmunder Sportpolitik unterstützen?

· In wie weit beeinflussen aktuelle Entwicklungen die Durchführung?


Herr Knoche (Geschäftsbereichsleitung Geschäftsbereich Sport) gibt an, dass eine entsprechende Vorlage den nächsten Ausschuss zu diesem Thema erreiche.

Die o. g. Bitte um Stellungnahme ist damit erledigt.

zu TOP 4.9
Vierter Quartalsbericht der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23598-22)

Frau Lögering (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet um Information, wie die - 97 % Abweichung bei der Vorhabenübersicht „Tierschutzzentrum“ zustande gekommen sei.

Frau Spreen (Kaufm. Leiterin Geschäftsbereich Zentraler Dienst) sagt eine Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt in seiner Eigenschaft als Betriebsausschuss den Quartalsbericht zur Kenntnis.

zu TOP 4.10
Sanierung des Freibades Stockheide
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23597-22)

Herr Heymann (SPD-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion sehr gerne an einem Bäderkonzept festgehalten hätte, um noch die Chance auf ein Familienbad in Dortmund zum bekommen, nicht aufzugeben.
Seine Fraktion stimme für Variante 1.

Herr Thomas (AfD-Fraktion) gibt an, dass er die Sanierung des Freibades Stockheide sehr begrüße.

Frau Dresler-Döhmann (Fraktion DIE LINKE +) begrüße ausdrücklich die Sanierung. Sie stimme für Variante 1.

Frau Lögering (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schließt sich den Äußerungen und der Variante 1 an.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt,
1. auf eine Machbarkeitsstudie für das Freibad Stockheide zu verzichten und die Sanierung umgehend in Angriff zu nehmen.

Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung, auf Grundlage der bereits bestehenden Kostenschätzung eine Ausschreibung und Vergabe zur tiefergehenden Sanierungsplanung (Leistungsphasen IV und V HOAI) vorzubereiten und zu beauftragen.
Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Beendigung des Anzeigeverfahrens nach § 80 Abs. 5 GO NRW für den Haushalt 2022.
2.
2.1. Der Beschluss des AKSF zur temporären Ertüchtigung (DS-Nr. 22338-21) wird bei Beschluss des Punktes 1) aufgehoben. Eine Öffnung des Freibades erfolgt erst nach Abschluss der Grundsanierung.



Alternativ:
2.2. An der Beschlussfassung des AKSF zur temporären Ertüchtigung (DS-Nr.: 22338-21) wird festgehalten; die entsprechende temporäre Sanierung ist vorzunehmen.
Zu beachten ist, dass notwendig werdende Baumaßnahmen von Ausführungs-/Fertigstellungs-/Lieferterminen abhängen und angesichts der angespannten Lage im Bauwesen sowie notwendiger Vergabelaufzeiten eine Öffnung des Freibades zur Saison 2022 nicht garantiert werden kann.
zu TOP 4.11
Vertretung der Stadt Dortmund im Beirat der Sportwelt Dortmund gGmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23329-22)

Der Ausschuss für Kultur Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt eintimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund benennt und entsendet die in der Vorlage genannten Personen als Vertreter*innen der Stadt in den Beirat der Sportwelt Dortmund gGmbH.

"Die Entsendung der politischen Mandatsträger erfolgt für die Dauer der Amtsperiode des Rates oder bis zu einer eventuellen Neuentscheidung des Rates. Der (alte) Beirat führt seine Geschäfte bis zur Benennung der neuen Mitglieder weiter. Die Benennung erfolgt bis auf Widerruf durch den Gesellschafter der Sportwelt Dortmund gGmbH."

5. Angelegenheiten der Kulturbetriebe

zu TOP 5.1
Stadtarchiv
Gemeins. Stellungnahme zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23291-21-E2)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion vor:
die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten die Verwaltung um einen aktuellen Sachstandsbericht zur Standortfrage Stadtarchiv. Hierbei soll u.a. dargestellt werden, wie die Verwaltung die im Juni 2020 vorgelegte Machbarkeitsstudie zur Nutzung des Kronenturms heute bewertet, ob ein anderer Standort in der Prüfung ist und ob es schon einen Zeitrahmen für einen möglichen Umzug gibt. Sollte die Antwort Aussagen zu vertraglichen Angelegenheiten beinhalten, sind wir mit einer Beantwortung im nicht öffentlichen Teil einverstanden.
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erklärt dass für die denkbare Nutzung des Kronenturms eine Machbarkeitsstudie ausgearbeitet worden sei. Die damit einhergehenden Kosten bewegten sich um die 60 Mio. Euro. Das sei die Reaktivierung eines Bestandsgebäudes, auf der anderen Seite gebe es die Möglichkeit auf einen neuen stadtzentralen Standort zu ziehen. Das sei im Moment schwierig, die bisher ausgesuchten Standtorte seien nicht geeignet. Der Standort müsse verkehrsgünstig, barrierefrei, mit ÖPNV-Anbindung und sicher für die Zukunft sein. Die Standorte, die bisher ins Auge gefasst wurden, würden in der nächsten Sitzung schriftlich als Optionen vorgestellt. Der Rat müsse dann entscheiden, wie groß die Investition sein soll. Um die Funktion zu bewältigen, werde nur die Hälfte des Geldes verglichen mit der Reaktivierung des historischen Standortes, benötigt. Der Kronenturm stehe nicht unter Denkmalschutz und werde auch nicht unter Denkmalschutz gestellt. Der Eigentürmer und mögliche Partner hätten angedeutet, dass es möglicher Weise am Markt einen Interessenten für die Weiterentwicklung dieses Objektes geben könnte, was für die Entwicklung der Stadtentwicklung in Summe nicht verkehrt sei.

Frau Mais (CDU-Fraktion) weist auf die Dringlichkeit der Angelegenheit hin.

Die Angelegenheit ist damit mündlich erledigt.

zu TOP 5.2
Standort Dortmunder Kunstverein
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23310-22)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 03.01.2022 vor:
In der Haushaltssitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 09.12.2021 berichtete Herr Stadtdirektor Stüdemann in Bezugnahme auf den Haushaltsantrag zum Dortmunder Kunstverein, dass dieser um die Ecke zieht und die Verwaltung bereits Pläne zur Einrichtung einer Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche in der Immobilie habe. Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Verwaltung um Stellungnahme unter Berücksichtigung der folgenden Fragen:
- Welche Pläne hat die Verwaltung zur Nachnutzung der Immobilie im Erdgeschoss am Park der Partnerstädte 2? Seit wann und wie konkret verfolgt die Verwaltung diese Pläne?
- Inwiefern sind diese Pläne mit den Konzepten des Nachtbeauftragten abgestimmt, die eine Bespielung des Platzes vor dem Dortmunder U vorsehen?
- Wie wird die Beteiligung der Bezirksvertretung Innenstadt-West sowie des zuständigen Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familie gewährleistet?
Die Antworten sind dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familie bis zur Sitzung am 09. Februar 2022 weiterzuleiten und anschließend dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit zur Kenntnis zu geben.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erklärt, dass der Dortmunder Kunstverein nicht vor Mitte des Jahres umziehen werde. Das hänge damit zusammen, dass die Räume vom Eigentümer vorab technisch entsprechend aufzubereiten seien. Im jetzigen Standort seien 180 qm Fläche, die als kleinerer Anlaufpunkt für Jugendliche grundsätzlich geeignet sei. Das sei eine Option, die, wenn das angegangen werden solle, mit der Trägerschaft und der Bezirksvertretung betrachtet und beschlossen werden müsse. Ebenso müsse der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einbezogen werden. Für die Trägerschaft gäbe es bereits Interessenten. Andererseits sei am U-Turm selbst Zuwachs zu verzeichnen und es werde geprüft, ob insbesondere für die technischen Disziplinen ein Raumsortiment benötigt werde. Das werde Mitte nächster Woche zum Abschluss gebracht.

Die Verwaltung sagt zu, unaufgefordert dem Ausschuss weiter zu berichten.

Die Angelegenheit ist damit mündlich erledigt.

zu TOP 5.3
Zukunftskonzept der Musikschule
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23311-22-E1)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23311-22-E2)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt erneut folgender gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN und CDU-Fraktion aus der Sitzung am 18.01.2021 vor:
die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten um Beratung und
Beschlussfassung:
Beschlussvorlage
1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine langfristige Strategie (inhaltliche und personelle
Ausstattung, Ausrichtung sowie Finanzierung) für die Musikschule für die nächsten Dekaden
aufzustellen.
2. Die Verwaltung wird im Zuge des gerade verabschiedeten und am 01. Januar 2022 in Kraft
tretenden Kulturgesetzbuches für das Land Nordrhein-Westfalen beauftragt, die Zertifizierung
“Anerkannte Musikschule NRW” nach § 45 KulturGB NRW für die Musikschule Dortmund zu
erlangen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit in seiner Sitzung am 08. März 2022 über Auswirkungen des neuen Kulturgesetzbuches NRW und damit den gesetzlichen Rahmen für die Musikschulen in NRW sowie die neue Richtlinie zur Förderung von Musikschulen zu unterrichten.
Begründung
Die Musikschule Dortmund, die eine der größten in Deutschland ist und auf eine 70-jährige
Geschichte zurückblickt, ist eine wichtige kulturelle Institution unserer Stadt. Die Mitarbeitenden leisten eine wichtige Arbeit, um musikalisch-künstlerische Inhalte zu vermitteln und jungen Menschen musische, soziale und emotionale Schlüsselqualifikationen mit auf den Weg zu geben. Die Musikschule Dortmund leistet kompetente und qualifizierte Bildungsarbeit für alle sozialen und kulturellen Schichten in Dortmund. Vor dem Hintergrund des novellierten
Kulturgesetzbuches NRW soll die Dortmunder Musikschule die Zertifizierung „Anerkannte
Musikschule NRW“ erlangen, um potentielle Förderungen zu erhalten. Im diesem Zuge soll die
Musikschule ein Zukunftskonzept aufstellen, wie sie sich in Zukunft finanziert und personell
ausgestattet sein muss, um den Ansprüchen gerecht zu werden.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit hat die weitere Beratung und Abstimmung des Antrages in seine nächste Sitzung geschoben.

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 17.02.2022 vor:
Ich beziehe mich auf die im Betreff bezeichnete Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die
Grünen und CDU und beantworte die dort gestellten Fragen wie folgt:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine langfristige Strategie (inhaltliche und personelle
Ausstattung, Ausrichtung sowie Finanzierung) für die Musikschule für die nächsten
Dekaden aufzustellen.

Mit annähernd 13.000 Belegungen (Unterrichtskontakte pro Woche) und 2.900
Jahreswochenstunden (erteilte Unterrichtsstunden pro Woche im Jahresmittel) ist die
Musikschule eine der größten in der Bundesrepublik.

Die Musikschule ist Mitglied des Verbands Deutscher Musikschulen e.V. Sie entspricht deren
Qualitätsmerkmalen ebenso wie den Anforderungen, die in „Die Musikschule – Leitlinien und
Hinweise“ der kommunalen Spitzenverbände (2010) und dem Gutachten „Musikschule“ der
kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt., 2012) definiert sind.

Die Musikschule erfüllt ihren spezifischen Bildungsauftrag und ist im kommunalen
Bildungsnetzwerk eng verknüpft.
· Um im Vorschulalter eine Beschäftigung mit Musik von Anfang an zu ermöglichen,
kooperiert sie u.a. mit zahlreichen Kindertageseinrichtungen, v.a. in Trägerschaft der
FABIDO.
· Als Bildungspartnerin kooperiert sie mit 70 Dortmunder Grundschulen im Programm
Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen (JeKits) und ist damit bei landesweit ca.
1.000 beteiligten Grundschulen größte Bildungspartnerin in NRW. Mit
weiterführenden Schulen bestehen Bildungspartnerschaften in Instrumentalklassen
und künftig im Landesprogramm „Eine (Musik)schule für alle“ (EMSA) zusammen.
· In der Spezialisierung und Exzellenz bieten die Studienvorbereitende Ausbildung
(SVA) in Kooperation mit der Folkwang Universität der Künste im Programm folkwang
junior, das House of Pop, die Glen Buschmann Jazz Akademie, die Barockakademie
und das Digitallabor weiterführende Möglichkeiten.
· Projekte wie beispielsweise „Transimus“ im Rahmen des Programms „Kultur macht
stark“, die Teilhabe am Landesprogramm „Heimat:Musik“ und eine ausgeprägte
Ensemble- und Orchesterkultur (u.a. Dortmunder Jugendsinfonieorchester) tragen zu
einer beispiellosen Angebotsvielfalt bei.

Die Musikschule befasst sich gegenwärtig intensiv mit den aktuellen Herausforderungen im
Bereich der musikalischen und kulturellen Bildung sowie den mit gesellschaftlichen und sozialen Veränderungen einhergehenden Entwicklungen, um diese rechtzeitig zu erkennen
und diesen im Sinne ihres Bildungsauftrags gerecht zu werden.

Aktuelle Themenfelder sind v.a.
· die Ausweitung des Programms JeKits auf die gesamte Grundschulzeit mit
entsprechend erwartetem Anstieg der Schüler:innenzahl in diesem Bereich der
Bildungspartnerschaften
· die Ermöglichung einer durchgehenden musikalischen Bildungsbiographie, etwa
durch qualifizierte Kooperationen mit weiterführenden Schulen und wohnortnahe
Angebote
· eine stärkere Sicht- und Wahrnehmbarkeit als qualifizierte musikalische
Bildungseinrichtung auch in der Dezentralität und in regionalen Unterrichtsstätten
· eine Schärfung des reichhaltigen Portfolios, der vielfältigen Möglichkeiten
individueller musikalischer Bildungswege
· die Etablierung digitaler und hybrider Unterrichtskonzepte
Zur Realisierung dieser kurz- und mittelfristigen Veränderungen sind zwingend den
Anforderungen entsprechend ausgebildete Lehrkräfte erforderlich. So besteht weiterhin ein
hoher Bedarf an Fachlehrkräften in den Bereichen Elementare Musikpädagogik (EMP),
Klassen- und Großgruppenunterricht in heterogenen und inklusiven Unterrichtskonstellationen. Dabei ist es von Bedeutung, auskömmliche Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen und damit auch eine größtmögliche Identifikation mit
der Musikschule zu ermöglichen, insbesondere bei den vorhandenen Lehrkräften, die über
die erforderlichen Qualifikationen verfügen. So sind von den derzeit 100 tarifbeschäftigten
Lehrkräften 48 Stellen mit einem Umfang von weniger als 70% besetzt.

In den Bezirken sollen Netzwerke regionaler Kooperationspartner (Kita, Grund- und
weiterführende Schulen, bürgerschaftliches Engagement) und originärer Unterrichtsangebote
entstehen. Hierzu ist der Aufbau eigener dezentraler Unterrichtsstätten erforderlich.
Gleichzeitig soll das Angebotsportfolio aktualisiert, verstärkt an demographischen
Indikatoren ausgerichtet und in Kommunikation und Vermittlung geschärft werden. Dazu
gehört auch die Bereitstellung einer an den Bedürfnissen der Nutzer*innen orientierten
digitalen Infrastruktur.

Ein mittel- und langfristig angelegtes Gesamtkonzept für die Musikschule inklusive einer
Beschreibung der erforderlichen Ressourcen, das auf den aufgezeigten
Veränderungsprozessen basiert, bedarf einer laufenden Fortschreibung sowie einer
Begleitung durch ergänzende externe Expertise.

2. Die Verwaltung wird im Zuge des gerade verabschiedeten und am 01. Januar 2022 in
Kraft tretenden Kulturgesetzbuches für das Land Nordrhein-Westfalen beauftragt, die
Zertifizierung “Anerkannte Musikschule NRW” nach § 45 KulturGB NRW für die
Musikschule Dortmund zu erlangen.

Nach schriftlicher Auskunft des Landesverbands Deutscher Musikschulen in NRW e.V. (LVdM
NRW) als konsultiertem Fachverband sind „die Ausführungsbestimmungen/Richtlinien noch
in der Erarbeitung“ und bislang keine Details bekannt. Nach Bekanntwerden wird die
Musikschule unverzüglich die Erlangung der Zertifizierung anstreben.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit in seiner
Sitzung am 08. März 2022 über Auswirkungen des neuen Kulturgesetzbuches NRW und
damit den gesetzlichen Rahmen für die Musikschulen in NRW sowie die neue Richtlinie
zur Förderung von Musikschulen zu unterrichten.

Das Kulturgesetzbuch unterscheidet in dem Musikschulen betreffenden Teil zwischen
„Förderung von Musikschulen“ (§44) und „Zertifizierung als anerkannte Musikschule in NRW“
(§45).

Voraussetzung für die Förderung im Rahmen von Projekten und Programmen der
musikalischen Bildung durch das Land NRW gem. §44 (1) ist die Zertifizierung als anerkannte
Musikschule gem. §45, wofür wiederum die Kriterien nach §44 (2) zu erfüllen sind. Über
bereits u.a. aus dem KGSt-Gutachten bekannte Kriterien hinaus, sollen „in der Regel
qualifizierte Lehrkräfte […] grundsätzlich sozialversicherungspflichtig und tarifgebunden
beschäftigt werden.“ Ersatzweise ist sicherzustellen, dass die Honorarsätze der in
begründeten Ausnahmefällen beauftragten Honorarlehrkräfte entsprechenden Tarifverträgen
angeglichen werden. Eine derartige Regelung fand bereits in den Verträgen zwischen Land
und Kommune zur Teilnahme an den Programmen JeKi bzw. Jekits Anwendung.

Da die Ausführungsbestimmungen und Richtlinien sowie mögliche Übergangsfristen noch
nicht veröffentlicht wurden und auch die Anerkennung „bereits vorhandener Zertifikate von
Fachverbänden“ (§45 (2))– etwa dem VdM – nicht abschließend bestimmt sind, kann hier
noch keine nähere Auskunft zu den konkreten Auswirkungen der Gesetzgebung gegeben
werden.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet die Verwaltung, bezogen auf Punkt 1 der Antwort der Verwaltung, aufzuführen, wieviel Beschäftigte gerne aufstocken würden und wie das umgesetzt werden solle. Es fehle ihr das Konzept an sich, wo die Musikschule hin wolle.

Herr Prophet (Geschäftsbereichsleiter, Geschäftsbereich Musikschule) erklärt, dass das Konzept für die Musikschule etwas mehr Zeit verlange, als die Zeit zwischen zwei Ausschussterminen. Es gäbe zum einen die Dinge, mit denen die Musikschule sich bereits beschäftige und zum anderen die Herausforderungen, die auch schon in der Stellungnahme genannt seien. Die Musikschule wolle da hin, wofür der Auftrag von der Politik erteilt werde. Nach dem existierenden Bildungsauftrag sei die Musikschule dafür da, allen Bürgerinnen und Bürgern, eben allen Interessenten unserer Stadt Dortmund ein angemessenes, musikalisches Bildungsangebot zu unterbreiten. Das beginne mit eigenen Angeboten und Kooperationen schon ab 18 Monaten, die Musikschule sei altersoffen, mit vielfältigen Strukturen der breiten Musikalisierung in den 70 kooperierenden Grundschulen im Programm JeKits. Die Musikschule habe großes Interesse, den Weg der musikalischen Bildung, h in allgemein bildenden Schulen auch durch verstärkte Zusammenarbeit mit weiterführenden Schulen fortzusetzen und auch das Abbiegen in den individuellen, instrumentalen und vokalen Unterricht der Musikschule zu ermöglichen. Die Musikschule ist bereit in den Dialog einzutreten bzw. den Dialog fortzusetzen, wenn es Wünsche der Veränderungen geben solle. Das in kurzer Zeit auf wenigen Seiten zusammen zu fassen, sei sehr schwierig.

Herr De Marco (SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass seine Fraktion sich bereits sehr stark für die Belange der Honorarbeschäftigten eingesetzt habe. Es müsse eine Tarifbeschäftigung im Sinne der Beschäftigten für die Musikschule erwirkt werden. Das sei eine Frage der Solidarität. Er verstehe Frau Brunsing nicht, da es bereits eine Unterschriftensammelaktion seitens der Honorarbeschäftigten der Musikschule gegeben habe. Der Apell sei klar nachvollziehbar.

Herr Dr. Mühlhofer (Geschäftsführfender Direktor Kulturbetriebe Dortmund) erläutert, dass es auch bei verschiedenen Fraktionen im Rat die Idee gäbe, ob grundsätzlich Honorarverträge abgebaut werden könnten. Dazu werde der Politik ein Vorschlag der Kulturbetriebe unterbreitet. In den letzten 5 Jahren seien ca. 55 T Honorarverträge abgeschlossen worden. Nicht alle können in Festbeschäftigung überführt werden, es werde aber einen dezidierten Vorschlag im Sinne der Beschäftigten und im Sinne des Arbeitsgeber Stadt Dortmund geben.

Frau Lögering (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, ob die Ausweitung von JeKits auf alle Grundschulen auch Planung beim Land sei und wenn nicht, wie dann die Kostenverteilung laufen solle. Weiterhin bittet sie um Erläuterung, wie der Aufbau der dezentralen Unterrichtsstätten gemeint sei.

Herr Dr. Mühlhofer verdeutlicht, dass das Aufstocken von Hauptamtlichen, bereits Tarifbeschäftigten Lehrkräften, Teil des Konzeptes „höherer Anteil von Tarifbeschäftigung“ in der Musikschule sei.
Zur Frage, wie Schülerinnen und Schüler zu Musikschulunterricht kommen, gibt er an, dass sehr viel mit Schulen zusammen gearbeitet werde, was nicht immer ganz einfach sei. Es gäbe auch die Überlegung, Außenstandorte der Musikschule in einzelnen Stadtteilen zu schaffen, um ein besseres und einfacheres Bespielen, als in der Schule zu gewährleisten. Eine Idee dazu werde in Kürze vorgestellt.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und ist sich einig, das angekündigte Konzept der Verwaltung abzuwarten und dann die noch ausstehenden Punkte 2. Und 3. des o. g. gemeinsamen Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion, abzustimmen.

zu TOP 5.4
Externe Ausschreibung Museumsentwicklungsplan
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23312-22-E1)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23312-22-E2)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt erneut folgende gemeinsame Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion aus seiner Sitzung vom 18.01.2022 vor:
mit dem beschlossenen Haushalt für das Jahr 2022 sind 200.000 € für die externe Erstellung
eines Museumsentwicklungsplans (MEP) eingestellt. Vor diesem Hintergrund bitten
die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU in der Sitzung am 18.01.2022
um Stellungnahme:

- Wann der Ausschreibungstext für die externe Ausschreibung des MEP dem AKSF
zur Beschlussfassung vorgelegt wird?
- Wie sieht der Zeitplan der Verwaltung aus? Wann wird die Ausschreibung, die
Vergabe und die Umsetzung sowie die Vorlage im Ausschuss sein?
- Wie die hierfür 200.000 € bereitgestellten Mittel verausgabt werden sollen?
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Antwort der Verwaltung vom 23.02.2022 vor:
Hiermit informieren wir Sie über die aktuellen Entwicklungen in Bezug auf die Durchführung eines Museumsentwicklungsplans (Drucksachen-Nr.: 22386-21), legen den Zeitplan und die Aufteilung der Kosten – unter Berücksichtigung der Fort­schreibung der Stadtgeschichte Dortmunds (Drucksachen-Nr.: 21153-21) und der Einrichtung eines Hauses für die Dortmunder Geschichte (Drucksachen-Nr.: 22389-21-21) – für das Jahr 2022 vor, sowie einen Entwurf für die Ausschreibung. Des Weiteren werden Sie über den Sachstand zur Errichtung eines Zentraldepots informiert (Drucksachen-Nr.: 21807-21). Diese Prozesse hängen inhaltlich wie konzeptionell eng zusammen.

Der letzte Museumsentwicklungsplan aus Dortmund stammt aus dem Jahr 2002, seitdem hat sich die Museumslandschaft in Dortmund weiterentwickelt, die Digitalisierung ist massiv vorangeschritten und die Rezeption von Informationen hat sich geändert.

Die Bestandteile eines neuen, partizipativ aufgestellten Museumsentwicklungsplans sollten sein:


1. Bestandsanalyse und Darstellung der Entwicklungslinien der letzten 20 Jahre

2. Prüfung von Vorschlägen für die Erweiterung der Dortmunder Museumslandschaft als partizipativer Prozess und ggf. Umstrukturierung bestehender Museen

3. Entwicklung eines gesamtstädtischen Leitbilds der städt. Museen

4. Handlungsempfehlungen für die Umsetzung


Zu 1: Bestandsanalyse und Darstellung der Entwicklungslinien der letzten 20 Jahre

Bei der Erstellung des letzten Museumsentwicklungsplanes im Jahr 2002 gehörten zum Geschäftsbereich Museen im Eigenbetrieb Kulturbetriebe das Museum für Kunst und Kulturgeschichte (einschließlich des Dt. Kochbuchmuseums – damals noch mit einer Ausstellung im Westfalenpark –, des Adlerturms und des Depots am Westpark), das Museum am Ostwall, das Museum für Naturkunde und das Westf. Schulmuseum.

Heute ist das Museum Ostwall Teil des Geschäftsbereichs Dortmunder U, dem Zentrum für Kunst und Kreativität in Dortmund. Der Adlerturm hat sich zum „Kindermuseum Adlerturm – Dortmund im Mittelalter“ weiterentwickelt, die Ausstellung des Dt. Kochbuchmuseums ist seit 2010 geschlossen und wird erst mit dem noch neu zu bauenden VHS-Gebäude mit innovativer/aktueller Konzeption wiedereröffnet, zurzeit ist nur die Bibliothek geöffnet. Das Public-Private-Partnership-Projekt Hoesch-Museum wurde aufgelegt und seit 2005 erfolgreich mit einem umfangreichen, engagierten Team von Ehrenamtlichen betrieben. Ebenso wurde 2006 das Brauerei-Museum am neuen Standort „Steigerstraße“ eröffnet. Der schauraum comic+cartoon wurde im Jahr 2019 eröffnet als Kooperationsprojekt zwischen dem Museum für Kunst und Kulturgeschichte, der Stadt- und Landesbibliothek, dem Stadtarchiv, dem Kulturbüro und der Bildungsetage UZWEI im Dortmunder U.

Das „Museum für Naturkunde der Stadt Dortmund“, 1980 am Standort Fredenbaumpark eröffnet, wurde kernsaniert und 2020 mit neuer Ausstellungskonzeption unter dem Namen „Naturmuseum Dortmund“ wiedereröffnet. Auch für das Westf. Schulmuseum wurde bereits eine Machbarkeitsstudie zur Sanierung des Gebäudes und zur Modernisierung der Ausstellung erstellt und ein Beschluss für die Planung der Sanierung vom Rat der Stadt eingeholt. Ein Gestaltungsbüro für die neue Dauerausstellung wurde durch einen Wettbewerb unter Beteiligung der kulturpolitischen Sprecher*innen der Fraktionen gefunden. Das Team am Schulmuseum wurde aufgestockt, es arbeitet aktuell an der inhaltlichen Erarbeitung der Konzeption. Sukzessive werden nun die Objekte aus den Depots inventarisiert, verpackt und ausgelagert.

Einen großen Sanierungsstau gibt es beim Gebäude des Museums für Kunst und Kulturgeschichte. Über 20 Jahre nach der letzten Sanierung sind dort fast alle technischen Einbauten abgängig und die Ausstellung ist in die Jahre gekommen. Eine thematische Erweiterung in Bezug auf Themen wie beispielsweise Migrationsgeschichte und eine inhaltliche Erweiterung der Stadtgeschichte bis in die heutige Zeit wird gefordert.

Die Bestandsanalyse sollte die inhaltliche Ausrichtung, die bauliche Situation, die Stärken und Schwächen der Museen und ihre Alleinstellungsmerkmale in der weiteren Region beinhalten. Außerdem sollten die Sammlungen und der Stand ihrer Digitalisierung sowie die Depotsituationen berücksichtigt werden.

Zu 2: Prüfung von Vorschlägen für die Erweiterung der Dortmunder Museumslandschaft als partizipativer Prozess und ggf. Umstrukturierung bestehender Museen

In den letzten Jahren wurden von verschiedenen Akteuren, insbesondere vom Rat der Stadt Dortmund bzw. dort vertretenden Fraktionen sowie der Verwaltungsspitze, verschiedene Themenbereiche identifiziert, die eine museale Darstellung verdienen, in der aktuellen Dortmunder Museumslandschaft aber unterrepräsentiert sind oder gar nicht vorkommen. Allen voran steht hier die Dortmunder Stadtgeschichte unter besonderer Berücksichtigung der Migrationsgeschichte. Einzelne Aspekte der Stadtgeschichte werden momentan an verschiedenen Standorten, u.a. Museum für Kunst und Kulturgeschichte, Mahn- und Gedenkstätte Steinwache und Kindermuseum Adlerturm sowie Hoesch- und Brauerei-Museum behandelt, allerdings fehlt eine umfassende Darstellung an einem Standort bis in die Gegenwart.

Neben der Stadtgeschichte sollte auch die Erweiterung des Museumsbestands zu populären Themen wie beispielsweise Fashion, Schlager, Comic, Urban Art und Design beleuchtet werden. Eine Bevölkerungsumfrage sollte die Wünsche und Interessen in Bezug auf die Weiterentwicklung der Dortmunder Museumslandschaft klären, so dass die Einwohner*innen unserer Stadt hier partizipieren können.

Eine mögliche Ausgliederung von Themenkomplexen aus einzelnen Museen im Rahmen der Zusammenführung in einem neuen Museum sollte begleitet werden von Überlegungen zur Themen-, Verwaltungs- und Personalstruktur der Museen.

Das Institut für Museumskunde Berlin hat für das Jahr 2019 eine Zahl von 117.062.063 Besuchen in den deutschen Museen und Ausstellungshäusern verzeichnen können. Besonders große und spektakuläre Sonderausstellungen sind ein Magnet für (Kultur-)Tourist*innen und ziehen nicht nur Tagesgäste sondern auch Übernachtungsgäste in die Städte. Wie groß der Faktor „Museen“ für den Tourismus einer Stadt sein kann, sieht man sehr deutlich am Beispiel der Stadt Berlin.

An erster Stelle, d.h. mit den meisten Besuchen, noch vor den Kunstmuseen, rangieren die historischen und archäologischen Museen. In Dortmund könnte eine Ausweitung und attraktive Überarbeitung der Museumslandschaft zur Belebung der Innenstadt beitragen. Dazu sollten neue Museumsstandorte strategisch günstig entlang der bestehenden Museumsmeile (vom Dortmunder U bis zu Museum für Kunst und Kulturgeschichte) platziert werden. Die Marketingstudie sollte auch beleuchten, wie diese Museumsmeile in der Stadt sichtbarer werden könnte.

Zu 3: Entwicklung eines gesamtstädtischen Leitbilds der Museen

Ein wesentlicher Bestandteil eines Leitbilds eines Museums sind die Ideale, Werte und Visionen und die Darstellung der Auffassungen darüber, was das Museum ist, kann und will.

Hier finden auch die Beziehungen des Museums zu gesellschaftlichen Themen wie Inklusion und Barrierefreiheit, Diversität oder Nachhaltigkeit Raum. Die Leitbilder der einzelnen Museen sollten aber gerade hinsichtlich dieser Aspekte abgestimmt werden und somit kann Hand in Hand mit dem eigentlichen Museumsentwicklungsplan eine Positionierung der städtischen Museen erfolgen.

Zu 4: Handlungsempfehlungen für die Umsetzung

Die Analyse des Ist-Zustands und der wünschenswerten Erweiterungen und ggf. Umstrukturierungen der Museumslandschaft sowie die Formulierung eines gesamtstädtischen Museumsleitbildes sollen schließlich in konkrete Handlungsempfehlungen münden, die von der politischen Vertretung der Stadt Dortmund zu bewerten und zu verabschieden sind. Diese Empfehlungen beinhalten eine Priorisierung der Maßnahmen, zeitliche Horizonte, Schätzungen der Investitionskosten und langfristigen finanziellen Auswirkungen (laufender Betrieb) und eine Darlegung der Projektstrukturen für die Planungs- und Ausführungsphasen der einzelnen Projektschritte.

Diese komplexen und ehrgeizigen Vorhaben sollen in einem partizipativen Prozess erarbeitet werden. Dazu werden verschiedene „Werkzeuge“ kombiniert um eine möglichst breite Akzeptanz zu erreichen. 2022 soll mit der Professur für Marketing der TU Dortmund eine Studie zum professionellen Museumsmarketing für die städt. Dortmunder Museen aufgelegt werden. Sie soll flankiert werden von der Bürger*innenbefragung der Stadt Dortmund. 2023 sollen dann Workshops mit Kulturdezernent, Geschäftsführendem Direktor, Führungskräften aus den städt. Museen, anderen Museumsdirektoren (z.B. DASA, Dt. Fußballmuseum, LWL-Industriemuseum), Kulturpolitischen Sprecher*innen der Fraktionen, Fachleuten aus dem Museums- und Kulturbereich sowie Tourismus und einem externen Büro als Moderator durchgeführt werden. Der Prozess soll von einem Projektmanager koordiniert werden.

Doch nicht nur die Prozesse für die Aufstellung eines Museumsentwicklungsplanes sollen 2022 beginnen, sondern auch die inhaltlichen Planungen müssen an den Start gehen. Die jüngere Dortmunder Stadtgeschichte soll vom Stadtarchiv wissenschaftlich aufgearbeitet und in einem Buch dargestellt werden. Auch im Museum für Kunst und Kulturgeschichte wird in einem wissenschaftlichen Projekt die jüngste Stadtgeschichte – insbesondere auch im Hinblick auf die vorhandenen Sammlungsbestände – bearbeitet. Beide Teilprojekte sind, neben der grundsätzlichen wissenschaftlichen Bedeutung, notwendige Voraussetzungen für ein potenzielles Haus der Dortmunder Geschichte. In beiden verantwortlichen Institutionen sind jedoch alle Wissenschaftler* innen bereits durch das Tagesgeschäft und laufende Projekte gebunden. Da diese Arbeiten fortgesetzt werden müssen, ist eine Ergänzung durch weitere Wissenschaftler* innen zwingend erforderlich.


A. Aufteilung der bereitgestellten Mittel von 200.000 € im Jahr 2022

Die im Jahr 2022 zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 200.000 Euro sollen wie folgt aufgeteilt werden:


· zwei E13-TvöD-Projektstellen (100%) für insgesamt drei Jahre, Einsatz im Stadtarchiv, Aufarbeitung der jüngeren Dortmunder Geschichte (Buchprojekt), Belastung 2022, etwa 6 Monate: 80.000 €
· eine E13-TvöD-Projektstelle (100%) für insgesamt drei Jahre, Einsatz im Museum für Kunst und Kulturgeschichte, Projektentwickler Haus der Dortmunder Geschichte, Belastung 2022, etwa 6 Monate: 40.000 €
· eine E13-TvöD-Projektstelle (50%) für insgesamt zwei Jahre zur Unterstützung der GBL Museen, Projektmanagement Museumsentwicklungsplan, Belastung 2022, etwa 6 Monate: 20.000 €
· Marketingstudie in Kooperation mit der Professur für Marketing der TU Dortmund: 20.000 €
· Externes Büro: 40.000 €

Nach der Freigabe des Haushalts 2022 ist mit einer Besetzung der Stellen ungefähr im Juli/August 2022 zu rechnen. Die Fortführung der Stellen wird im Rahmen der Budgetgespräche 2023 verhandelt.

B. Zeitplan


· Vorlage Ausschreibungstext für externes Büro im AKSF März 2022, Abstimmung abgeschlossen bis Ende März 2022

· Besetzung der Stellen zur Fortschreibung der Dortmunder Stadtgeschichte (Buchprojekt des Archivs), zur Projektentwicklung Haus der Dortmunder Geschichte und zum Projektmanagement Museumsentwicklungsplan bis spätestens Juli/August 2022

· Ausschreibung externes Büro: Teilnahmewettbewerb mit StA 19, Auftragserteilung September 2022

· Bestands-Analyse: Erhebung des Ist-Zustands der gesamten Museumslandschaft der Stadt und der näheren Region sowie Analyse der Stärken und Schwächen der Museen und Ausstellungsorte der Kulturbetriebe inkl. Bürger*innenbefragung, bis Ende Januar 2023

· Marketing-Studie: im WS 22/23

· Workshop-Phase: Vorstellung der Ist-Analyse, Herausarbeiten der Entwicklungsoptionen, Benennen der strategischen Ziele und Definition der Handlungsfelder, drei bis fünf Workshops im Abstand von etwa 6 bis 8 Wochen: bis September 2023

· Dokumentation: bis Februar 2024

· Präsentation: AKSF März 2024


C. Marketing-Studie

Im Jahr 2022 soll mit der Professur Marketing der TU Dortmund eine Studie zum professionellen Museumsmarketing für die städt. Dortmunder Museen aufgelegt werden. Ein modernes Museumsmarketing beantwortet die Frage, wie die einzelnen Museen aus dem Angebot an Kultur herausstechen und sich zukunftsorientiert positionieren können.

In Dortmund soll dazu u.a. die Wirksamkeit von heute getroffenen Werbemaßnahmen ermittelt, kritisch hinterfragt und optimiert werden. Die Evaluation des Besucherprofils liefert beispielsweise Einblicke zur Altersverteilung, des Einzugsgebietes und der gesellschaftlichen Gruppenstruktur. Dies führt zu einer Orientierung für die zielgerichtete Platzierung von Werbemitteln. Dazu muss in einer Synopsis zusammengefasst werden, wie, wo und auf welche Art die städt. Dortmunder Museen bereits heute werben – oder ganz grundsätzlich überhaupt Informationen an die Bürger*innen weitergeben und wie sie es zukünftig effektiver und bessergestalten sollten.

D. Bürger*innenbefragung im Rahmen des Wirkungsmonitors von 2/DEZ

Um die Wirkungen kommunalpolitischen Handelns direkt bei den Bürger*innen der Stadt einschätzen zu können, werden seit 2013 jährlich Umfragen in insgesamt 8.000 Dortmunder Haushalten durchgeführt. Die Bürger*innen werden zu wichtigen kommunalpolitischen Themen befragt. Die Ergebnisse stellen wichtige wirkungsorientierte Informationen für die Entscheider in unserer Stadt dar. Die Politiker erhalten damit unmittelbare Rückmeldungen, zum Beispiel, wie sicher sich die Bevölkerung im Stadtgebiet fühlt, wie zufrieden sie mit der Sauberkeit im Stadtgebiet ist oder wie sie die kulturellen Angebote dieser Stadt bewertet. Es kann somit eine Verbindung zwischen der Wirkung kommunalpolitischen Handelns und den dafür eingesetzten finanziellen Ressourcen hergestellt werden.

Für die Befragung im November/Dezember 2022 sollen erneut 8.000 Dortmunder*innen im Alter zwischen 16 und 80 Jahren per Zufallsprinzip aus der Einwohnerdatei ermittelt und angeschrieben werden. Dieses Mal bleibt zwar die Methodik der Stichprobenziehung unverändert, jedoch soll der eingesetzte Fragebogen im Themenbereich „Kultur- und Freizeitangebot“ durch Fragen zur Museumslandschaft erweitert werden. Insbesondere die Fragen „Was erwarten Sie sich von den Dortmunder Museen? Welche Themen sind Ihnen für die städtische Museumslandschaft besonders wichtig?“ bilden den Kern dieses Evaluationsteils.


E. Entwurf Ausschreibungstext Museumsentwicklungsplan

Die Stadt Dortmund verfügt über eine vielfältige und inhaltlich sehr abwechslungsreiche Museumslandschaft. Die Dortmunder Museen sammeln, bewahren, erforschen, zeigen und vermitteln das kulturelle und naturwissenschaftliche Erbe ihrer Stadt, sie sind – neben anderen kulturbewahrenden Einrichtungen wie Archiven und Bibliotheken – ihr Gedächtnis.

Die Gesellschaft und ihre Wertvorstellungen unterliegen einem steten Wandel. Globale und gesellschaftlich aktuelle Themen wie kulturelle Teilhabe, Diversity und Nachhaltigkeit sollen deshalb stärkeren Einzug in die Museen halten. Darüber hinaus beeinflussen die Digitalisierung und der Einsatz von Social Media die Rezeption von Inhalten und stellen weitere, neue Anforderungen an eine moderne Museumslandschaft.

Ein neuer Museumsentwicklungsplan für die städt. Museen in Dortmund – der vorherige stammt aus dem Jahr 2002 – soll die Grundlage für kulturpolitische Entscheidungen und Entwicklungen für die nächsten Jahre schaffen. Ein besonderes Augenmerk soll auf den großen Investitionsvorhaben sowie auf den Entwicklungszielen Integration und Diversität, Inklusion, Nachhaltigkeit und Klimaschutz liegen.

Wir suchen ein Büro, das gemeinsam mit Vertretern der Stadt Dortmund ein tragfähiges und zukunftsweisendes Entwicklungskonzept für die einzigartige städtische Museumslandschaft aufstellt. Dazu sollen im ersten Schritt eine Bestandsaufnahme und Analyse der gesamten Museumslandschaft der Stadt und der näheren Region erfolgen. Im zweiten Schritt soll unter Einbeziehung und Beteiligung der Politik, der Verwaltung, der Leiter*innen und Mitarbeiter*innen der Museen und der Schnittstellen zu anderen Bereichen (Tourismus und Bildung), sowie von Museumswissenschaftlern in Form von Workshops Ziele, Schwerpunkte und Maßnahmen für die Entwicklung der Museen erarbeitet werden. U.a. soll ein Handlungsleitfaden mit Zeitplan und Investitionsvolumen aufgestellt werden. Ebenso ist eine Bürger*innenbefragung geplant. Dabei soll ein Fragenkatalog mit der Auftraggeberin erarbeitet werden.

Bitte reichen Sie ein detailliertes Konzept inkl. Zeitplan und Honorarvorstellung für die Aufstellung eines Museumsentwicklungsplans für die Stadt Dortmund bei (…….StA19) ein.

Insgesamt gehören zu den städt. Museen und Ausstellungsorten:


Brauerei-Museum
Deutsches Kochbuchmuseum
Hoesch-Museum
Kindermuseum Adlerturm
Mahn- und Gedenkstätte Steinwache
Museum für Kunst und Kulturgeschichte
Museum Ostwall im Dortmunder U
Naturmuseum Dortmund
schauraum: comic + cartoon
Städtische Galerie Torhaus Rombergpark
Westfälisches Schulmuseum

Zur weiteren Museumslandschaft in Dortmund gehören:
Apotheken-Museum
Automobil-Museum
Baukunstarchiv NRW
Bergbaumuseum BV-Kleinzeche Max Rehberg
Besucherbergwerk Graf Wittekind
BINARIUM – Deutsches Museum der digitalen Kultur
BORUSSEUM
DASA Arbeitswelt Ausstellung
Deutsches Fußballmuseum
Dortmunder Kunstverein e.V.
Heimatmuseum Lütgendortmund 1988 e.V.
Hörder Heimatmuseum
Industrielack-Museum
Kokerei Hansa
Künstlerhaus Dortmund
LWL-Industriemuseum Zeche Zollern
mondo mio! Kindermuseum
Museum Zeche Westhausen
Nahverkehrsmuseum Dortmund, Bahnhof Mooskamp
Polizeiausstellung 110 im Polizeipräsidium Dortmund
Tridelta Magnetmuseum

Folgende Firmen sollen für den Teilnahmewettbewerb aufgefordert werden:
TUCHMANN Kulturberatung
Bernward Tuchmann
Kellermannstraße 8
48149 Münster
Telefon 0251-39 55 36 86
info@tuchmann-kulturberatung.de

FranKonzept GbR
Jochen Ramming und Dagmar Stonus
Schießhausstraße 15

97072 Würzburg
Telefon 09 31-3 53 99 70
kontakt@frankonzept.de


Embassy of Culture
Dr. Matthias Henkel
Ahrweiler Straße 32
14197 Berlin

ceo@embassy-of-culture.com

Institut für Kulturmanagement an der PH Ludwigsburg
Prof. Thomas Knubben
Pädagogische Hochschule Ludwigsburg
Reuteallee 46
71634 Ludwigsburg

Telefon 07141-1400


MACHEN OG
Julian T. Oppmann, Clemens B. Gatzmaga
Marxergasse 24/2
1030 Wien
Östereich
+43 (0)660 9494 303
www.mchn.at

Erwartungshaltung

Wir erwarten vom teilnehmenden Büro ein Konzept, das in etwa folgende Aspekte enthalten sollte:


· Institutionelle Grundlagen/Kenndaten: Erhebung der Trägerschaft, Rechtsform und Organisation, Öffnungszeiten, personelle und finanzielle Situation, Betrachtung des Gebäudes, Leitbild

· Sammlungsanalyse: Analyse des Sammlungskonzepts, Darstellung der bisherigen Sammlungspolitik und -strategie, historischer und wissenschaftlicher Wert, Stand der Erforschung und Publikation der Sammlungsbestände, Stand der Inventarisierung, Erschließungstiefe (Kurzinventar/wissenschaftliches Inventar), konservatorischer Zustand sowie der eventuelle Konservierungs- und Restaurierungsbedarf, Unterbringung

· Gebäude-/Standort-Analyse: Raumstruktur und Wegeführung, Klima, Statik, Brandschutz und Sicherheitstechnik, Erschließung und Barrierefreiheit, Verkehrserschließung, notwendige Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten

· Besucher- und Zielgruppen-Analyse: bisherige Besuchszahlen der letzten 5-10 Jahre, bislang nicht erreichte Zielgruppen, saisonale Schwankungen, nach Zielgruppen differenzierte Angebote

· Analyse des Ausstellungs-, Vermittlungs- und Veranstaltungsangebots: das Kernthema und das inhaltliche Profil der Dauerausstellung, das inhaltliche Profil des Sonderausstellungsprogramms, die Vermittlungsangebote und die Veranstaltungen unter dem Aspekt der Zielgruppenspezifik und der Nachfrage

· Besucherorientierung: das Erscheinungsbild des Museums in der Öffentlichkeit, der Internetauftritt, die Aktivitäten in den sozialen Netzwerken, der Empfangsbereich mit Kasse und Infotheke, der Shop und sein Angebot (Publikationen, Merchandising etc.), die Mitarbeiterkompetenz im Bereich Besucherservice (z.B. fremdsprachliche Kompetenz)

· Orientierungssysteme: digitales oder analoges Leitsystem durchs Gebäude und die Ausstellung, die Zusatzangebote wie Apps, die barrierefreie Gebäudeerschließung und inklusive Angebote


Diese Erhebungstiefe erwarten wir nur für die städtischen Museen, für den Vergleich mit den Museen aus dem Umland sollen lediglich Kenndaten, inhaltliche Ausrichtung und Leitbild, Trägerschaft, Sammlung, Digitalisierung der Sammlung, Depotsituation, Vermittlungsangebote, Sonderausstellungen und die Forschungstätigkeiten erhoben werden.

F. Sachstand Zentraldepot

Die städt. Museen Dortmund bewahren in ihren Sammlungen das kulturelle und naturwissenschaftliche Erbe der Stadt. Das Sammlungsgut reicht von archäologischen und kulturgeschichtlichen Exponaten über Gemälde, Grafiken und Fotografien bis hin zu Fossilien und Mineralien. Die zurzeit vorgehaltenen Depots in den Museen sind überfüllt – deshalb sind große Flächen auch extern angemietet –, entsprechen nur unzureichend modernen Anforderungen – insbesondere zur langfristigen Erhaltung und Erschließung der Objekte – und benötigen alle eine neue Infrastruktur.

Aus diesen Gründen soll ein gemeinschaftliches Zentraldepot geschaffen werden, das die sachgerechte und konservatorisch unbedenkliche Lagerung sowie die Erforschung, Bearbeitung und Verwaltung der Natur-, Kunst- und Kulturgüter der Museen ermöglicht. Eine erste Machbarkeitsstudie dazu ist bereits beauftragt worden.

Das neue Gebäude soll zum einen als Magazin, zum anderen als neue Arbeitsstätte für die Mitarbeiter*innen der Museen dienen, die in wissenschaftlicher Sammlungsleitung und Sammlungsbetreuung, Restaurierung und Inventarisation sowie in der Ausstellungsvorbereitung tätig sind. Außerdem wurde in der Raumbedarfsanalyse der kontinuierliche Zuwachs der Sammlungsbestände für kommende Jahrzehnte berücksichtigt, so dass die bisherige wie zukünftige Anmietung externer Depotflächen vermieden werden kann.

Unmittelbar mit der Planung eines Gebäudes ist jedoch die Größe eines verfügbaren Grundstückes verbunden. Deshalb wurde StA 23 bereits gebeten, auf die Suche nach einem Grundstück zu gehen, das sich entweder bereits im Besitz der Stadt Dortmund befindet oder für den Erwerb geeignet ist.

Aus den Anforderungen an ein zukunftsorientiertes Zentraldepot für die Museen der Stadt ergibt sich eine Bruttogrundfläche von rund 15.500 m². Der Grundstücksbedarf richtet sich nach der Geschossanzahl und kann folgender Tabelle entnommen werden:

Benötigte Bruttogrundfläche Hochbau m²:
15.500



Gebäudehöhe (inkl. Decke/Unterzug) m:
5,5
11
16,5
22
Zulässige Geschosszahl
1
2
3
4
Gebäudegrundfläche
15.500
7.750
5.167
3.875
Gebäudelänge bei Gebäudebreite
max. 40 m
388
194
129
97
Anlieferungshof (2 Sattelzüge) m²
350
350
350
350
10 Parkplätze Mitarbeiter m²
200
200
200
200
Grenz-Abstandsfläche, 3 seitig (0,2 x h mindestens aber 3 m) m²
2.445
1.283
985
1.029
Flächenbedarf ermittelt:
18.495
9.583
6.701
5.454

Weiterhin sollte das Grundstück folgende allgemeine Anforderungen erfüllen:

• verkehrsgünstige Lage (durchschnittliche Anforderung an gewerbliche Bauflächen),

• geringes Gefälle (nur wichtig in Bezug auf wirtschaftliche Bauweise)

• unbeeinträchtigt durch Extremwettereinflüsse wie Überschwemmungen, Starkregenabflüsse oder unzureichende Siedlungsentwässerungsanlagen,

• offene Bauweise (frei stehend), u.a. aus Brandschutzgründen empfohlen.


Rückmeldungen zur Grundstückssuche und die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie werden dem Ausschuss voraussichtlich nach der Sommerpause vorgelegt.

Herr Dudde (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass seiner Fraktion die Entwicklung des Antrages nicht gefalle. Durch die Haushaltsbeschlusslage sehe seine Fraktion nicht mehr die Ziele, die sie mit dem Museumsentwicklungsplan verfolgt habe. Der Prozess könne fast nur eine erste Stufe sein. Es stelle sich noch die Frage, ob man in der Aufstellung der Museen gut verwaltungsmäßig organisiert sei und ob es notwendig sei, sich anders verwaltungsorganisatorisch aufzustellen. Seine Fraktion sehe diese Fragen nicht berücksichtig, nehme aber die Stellungnahme in dieser Fom zur Kenntnis. Er kündigt einen weiteren, 2. Aufschlag an, um es hier im Ausschuss zur Diskussion zu stellen, um dann eine Beschlussfassung vornehmen zu können.

Herr Dr. Mühlhofer (Geschäftsführender Direktor, Kulturbetriebe Dortmund) verdeutlicht, dass so ein extern begleitender Prozess ausgeschrieben werden müsse. Die Ausschreibung beginne jetzt und würde relativ lange dauern, deshalb könne man frühestens nach dem Sommer mit dem Prozess beginnen. Es werde 23 und 24 weitere Prozessschritte geben die von dem Büro begleitet werden und dann über den Haushalt der Kulturbetriebe abgedeckt würden. Deshalb habe es die Aussage gegeben, dass die 200 T Euro dieses Jahr nicht über den Museumsentwicklungsplan verbraucht werden können. Sie seien aber für dieses Jahr festgelegt und würden deshalb unter den anderen Projekten, die unter diesem Haushaltsbegleitbeschluss festgelegt worden seien, aufgeteilt und über die Budgetgespräch für die nächsten Jahre finanziert. Über die weiteren Schritte werde der Ausschuss informiert, sobald das Büro dabei sei. Der Prozess kann nicht bis Ende des Jahres abgeschlossen sein.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) betont noch einmal, dass der zeitliche Handlungsdruck groß sei, die grobe Formatierung müsse klar sein. Weiterhin gebe es die Notwendigkeit eines Zentraldepots. Da werde im Moment eine Stadtortdefinition erstellt. Die Bauzeit liege bei 1/2 bis 2 Jahren. Er bittet diese beiden Punkte des Museumsentwicklungsplans zu priorisieren und schnell zu definieren.

Frau Mais (CDU-Fraktion) merkt an, dass sie begeistert sei, wie schnell die Verwaltung versuche, Struktur in das Thema zu bringen.

Herr Dudde bittet zu Bedenken, dass seiner Meinung nach die angesprochenen Büros mit der inhaltlichen Gestaltung von Museen und gewissen Gebäudefragen vertraut seien, mit statischen Berechnungen seien sie dann doch überfordert. Es stelle sich die Frage, ob man dafür direkt einen Architekten/Statiker engagieren solle.

Der Antragsteller ist einverstanden, dass der o. g. Antrag als Bitte um Stellungnahme gewertet wird und ist damit mündlich erledigt.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 5.5
Versteigerung von Werken Dortmunder KünstlerInnen
mündlicher Antrag der CDU-Fraktion aus der Sitzung vom 23.11.21
(Drucksache Nr.: 22906-21-E2)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22906-21-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt erneut folgender, mündlicher Antrag der CDU-Fraktion aus der Sitzung vom 18.01.2022 vor:
Die Verwaltung soll eruieren, ob in Dortmunder Museen (bspw. Im Dortmunder U) Kunstaustellungen der Werke von Dortmunder KünstlerInnen temporär eingerichtet werden können – sofern Räumlichkeiten in den Museen dies hergeben.
Dazu liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Antwort der Verwaltung vor:
Seit März 2021 beschäftigt sich der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit der Stadt
Dortmund unter dem ursprünglichen Titel „Versteigerung von Werken Dortmunder
KünstlerInnen, DS-Nr.: 22906-21, mit der Frage, wie die Stadt Dortmund mit ihrem
Kunstbesitz und mit Dortmunder Künstler*innen insgesamt umgeht. Aus der Ursprungsidee,
die gesammelte Kunst zu versteigern, ist nach einem intensiven Diskussionsprozess die Idee
entstanden, das Werk im Besitz zu halten und der Öffentlichkeit in Dortmunder Museen,
insbesondere im immer wieder von Dortmunder Künstler*innen favorisierten Dortmunder U,
zu präsentieren.

Ich möchte daher den Prüfauftrag vom 23.11.2021als Chance nutzen, um in dieser
Stellungnahme herauszustellen, in weit das Dortmunder U in seinen Einrichtungen und
seinem Programm Dortmunder Künstler*innen präsentiert und fördert.
Das Dortmunder U ist ein Haus für aktuelle Kunst und Kultur. Das hier ansässige Museum
Ostwall besitzt des Weiteren eine eigene Sammlung moderner und zeitgenössischer Kunst mit
den Schwerpunkten Expressionismus und Fluxus. Diese Ankerpunkte bestimmen das
Ausstellungsprogramm des Hauses inhaltlich maßgeblich. Hierbei ist es uns stets ein
Anliegen lokalen ebenso wie internationalen Positionen eine Bühne zu geben. Gerade vor
dem Hintergrund unserer immer enger vernetzten Welt, ist die Verzahnung von lokal und
global in der Programmkonzeption unabdingbar.

Seit 2015 zeigt die UZWEI, die Etage für Kulturelle Bildung des Dortmunder U, in
Kooperation mit dem Dortmunder Kunstverein alle zwei Jahre eine neue Edition des Formats
Emerging Artists. Präsentiert werden in dieser Biennale ausschließlich junge Dortmunder
Künstler*innen, welche von einer Fachjury aus Einsendungen eines Open Calls ausgewählt
werden. Begleitend finden zu jeder Edition zahlreiche Veranstaltungen statt, welche sich vor
allem der Berufspraxis im Kunstbetrieb widmen. Hier werden u.a. Fördermittelakquise, die
eigene Online-Präsenz oder Urheberrecht zum Thema gemacht.

Die TU Dortmund zeigt auf ihrer Ausstellungsfläche auf der 1. Etage jährlich eine Schau mit
Arbeiten von Studierenden der künstlerischen Studiengänge der TU, den so genannten
Rundgang. Nicht nur hier sondern auch in anderen Ausstellungsprojekten der Etage werden
junge Dortmunder Kunststudierende in die Konzeption und Kuration oder mit eigenen
Arbeiten in das Programm eingebunden. Dies wird etwa in der Ausstellung TABULA PICTA
LOREM IPSUM wieder der Fall sein, die im Herbst 2022 eröffnet wird und welche sich mit
den digitalen Möglichkeiten der Malerei beschäftigt.

Von November 2022 bis Januar 2023 wird das Dortmunder U auf der großen
Wechselausstellungsfläche auf der 6. Ebene – dem prominentesten Ausstellungsort im Haus –dem Bund Bildender Künstler Westfalen e.V. unter dem Titel Klare Kante! eine groß
angelegte Werkschau ermöglichen. Die ca. 100 präsentierten Künstler*innen und deren
Werke werden von einer Fachjury ausgewählt. Über das niederschwellige
Bewerbungsformular kann sich ab Frühling 2022 jede Künstler*innen bewerben, welche*r
Mitglied des Bund Bildender Künstler Westfalen e.V. oder des BBK NRW e.V. ist.

Dortmunder Künstler*innen werden darüber hinaus in Einzelausstellungen oder thematischen
Wechselausstellungen im Dortmunder U präsentiert.

Im HMKV zeigen die Dortmunder Künstler*innen Jana Kerima Stolzer und Lex Rütten,
beide Mitglieder des Künstlerhaus Dortmund, im Frühjahr 2023 eine Einzelausstellung.
Die Dortmunder Künstlerin Vesela Stanoeva wird Ende 2022 eine Ausstellung mit der
UZWEI entwickeln, welche die Besucher*innen in digitale Welten eintauchen lässt. Ebendort
war im Sommer 2021 die Ausstellung Hello Again zu sehen, welche mit Dortmunder
Künstler*innen und Musikschaffenden entstand.
Auch in der international besetzten Ausstellung FLOWERS! Blumen in der Kunst des 20. und
21. Jahrhunderts, welche das Museum Ostwall ab dem 30.04.2022 auf der
Wechselausstellungsfläche des Dortmunder U zeigt, ist mit Stefanie Brysch eine Dortmunder
Künstlerin vertreten.

Dortmunder Künstler*innen sind selbstverständlicher Teil der Sammlung des Museum
Ostwall, so wurde jüngst eine Arbeit von Silke Schönfeld angekauft. Arbeiten von Barbara
Hlali, Bernhard Hoetger und Norbert Tadeusz sind in der aktuellen Sammlungspräsentation
Body & Soul zu sehen und werden so seit dem 08.02.2020 dauerhaft der Öffentlichkeit
zugänglich gemacht. Auch in künftige Sammlungspräsentationen werden Werke Dortmunder
Künstler*innen eingebunden werden, so u.a. Bernhard Blume und Benno Elkan in die
kommende.

Abseits der bildenden Kunst sind Dortmunder Künstler*innen auch im
Veranstaltungsprogramm prominent vertreten. So treten regelmäßig Musiker*innen,
Autor*innen, Poetry Slammer*innen und andere Akteur*innen aus Dortmund bei den
Formaten Sommer am U oder Kleiner Freitag auf.

Das Ausstellungsprogramm der verschiedenen Institutionen des Dortmunder U ist bis Anfang
2024 bereits durchgeplant. Trotz der Größe des Hauses sind die Flächen für
Ausstellungsprojekte durchgängig in Nutzung.

Die Möglichkeiten für eine Präsentation der Werke Dortmunder Künstler*innen aus dem
Kunstarchiv der Stadt Dortmund ab der zweiten Jahreshälfte 2024 scheinen zum jetzigen
Zeitpunkt konzeptionell und planerisch nicht wahrscheinlich, werden aber trotzdem
eingehend geprüft werden.

Das Museum für Kunst und Kulturgeschichte (MKK) ist das Ausstellungshaus für die Kunst
bis 1900, kulturgeschichtliche Themen sowie angewandte Kunst und Fotografie. In diesem
Kontext wurden und werden auch künftig Dortmunder Fotografinnen und Fotografen wie u.a.
Pan Walther, Annelise Kretschmer, Cornelia Suhan, Jörg Winde hier ausgestellt. Die
regelmäßig stattfindende Landesausstellung für den Staatspreis für angewandte Kunst
(MANUFACTUM) lädt Kunsthandwerker*innen aus ganz NRW zum Wettbewerb um die
Ausstellung ein.

Darüber hinaus bietet das MKK Künstlerinnen und Künstlern aus Dortmund und Umgebung
immer wieder in Form von Ausstellungsinterventionen Möglichkeiten, im Museum präsent zu
sein. So konnten innerhalb der letzten fünf Jahre über 30 Künstlerinnen und Künstler aus
Dortmund im MKK ihre Werke präsentieren. Auch an der großen Stadt-Ausstellung „Mein
Dortmund“ haben sich einige Kunstschaffende aus Dortmund beteiligt.

Regelmäßig öffnet das Hoesch-Museum seine Ausstellungen für Künstlerinnen und Künstler
aus Dortmund und der Region, die sich mit Themen der Industriekultur beschäftigen. Aktuell
ist beispielsweise Ralf Neuhaus mit seinen Fotografien hier zu sehen und es folgen
Ausstellungen mit „Nordstadt-Skizzen“ von Mathes Schweinberger und „Landschaften“ von
Johann Hinger.

Wie im Dortmunder U werden auch in der MKK-Familie die Ausstellungsprojekte drei bis
fünf Jahre im Voraus geplant, um die Ressourcen in den Ausstellungshäusern sinnvoll
einzusetzen. Darüber hinaus räumt das Museum in kurzfristigen Projekten möglichst auch
aktuellen gesellschaftlichen Themen Raum ein.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Beschluss des o. g. mündlichen Antrags der CDU-Fraktion ist damit umgesetzt.

zu TOP 5.6
Steinwache – Ausstellung Widerstand und Verfolgung
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23779-22)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23779-22-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE+ vor:
mit mehreren Beschlüssen hat der Rat der Stadt Dortmund in den Jahren 2014/15/16 die Modernisierung der Dauersaustellung in der Steinwache, eine Sanierung des historischen Baubestands und eine bauliche Erweiterung beschlossen.

Wir bitten um einen Sachstand zur Umsetzung dieser Maßnahmen. Wie weit ist die Umsetzung der getroffenen Beschlüsse derzeit fortgeschritten?
(DS 04946-16, 02129-15, 13068-14)

Wie soll die Neugestaltung der Ausstellung aussehen und werden vorhandene Exponate genutzt? Welchen Raum wird der bisherige Schwerpunkt Widerstand einnehmen?

Frau Dresler-Döhmann (Fraktion DIE LINKE +) erklärt, dass die Sorge an ihre Fraktion herangetragen worden sei, dass die unwiederbringlichen Exponate aus Widerstand und Verfolgung nicht mehr genügend Aufmerksamkeit in der neuen Ausstellung finden würden. Das hänge damit zusammen, dass nach der Beschussfassung eine bauliche Erweiterung zu gestalten, der Förderverein, entgegen der Verabredung nicht genügend einbezogen worden sei. Das habe dazu geführt, dass der Förderverein seinerseits auf die entsprechenden Menschen in der Verwaltung zugegangen sei und dort keine zufriedenstellenden Antworten erhalten habe. Daher jetzt die Anfrage ihrer Fraktion, ob eine entsprechende Aussage getroffen werden könne.

Herr Dr. Mühlhofer (Geschäftsführender Direktor Kulturbetriebe Dortmund) gibt an, dass er im engen Austausch mit dem Vorsitzenden des Fördervereins, Bürgermeister Schilff, sei und dass das Konzept im internen Arbeitsausschusses des Vorstands des Fördervereins vorgestellt worden sei und dort mit großer Begeisterung angenommen worden sei. Der Leiter der Steinwache, Herr Günnewig und er seien außerdem 5 bis 6 Mal im Vorstand und in der Mitgliederversammlung des Fördervereins gewesen und hätten über den aktuellen Fortschritt dort berichtet. Es gäbe ein Mitglied im Förderverein, der seit Jahren versuche das Projekt zu deformieren. Es handele sich um den Bundessprecher der VVNBDA, Herr Sander, der über die Zeitung, den sozialen Medien und auch persönlich gegen ihn und Herrn Günnewig vorgehe. Das seien Unverschämtheiten, die man so nicht durchgehen lassen dürfe. Deshalb weise er den Vorwurf, dass der Förderverein nicht einbezogen worden sei, entschieden zurück.
Zurzeit sei man im Vorentwurfsstadium und gehe in Kürze ins Entwurfsstadium. Er hoffe, dass der Bauantrag in der 2. Jahreshälfte eingereicht werden könne, um dann dem Ausschuss und dem Rat den Ausführungsbeschluss vorlegen zu können. Ausstellung, Sanierung Altbau und auch Neubau würden, genauso wie der Bauantrag gemeinsam gefasst. Gleichzeitig werde es dem Bund vorgelegt, der nicht unerhebliches Geld zur Verfügung stelle.
Ein Beispiel für die neuen Ausrichtungen der Ausstellung sei, dass man dort dann die Gruppe der Zwangsarbeiter deutlich ausführlicher vorstellen werde. Das zentrale öffentliche Verbrechen des Dritten Reichs solle deutlich klarer gemacht werden, mit den vielen hunderttausend Menschen, die auch in Dortmund eingesetzt worden seien. Die Exponate der alten Ausstellung würden zu einem Teil in der neuen Dauerausstellung wiederverwandt. Der neue Sonderausstellungsbereich in der Steinwache solle Aspekte der Geschichte Dortmunds im Nationalsozialsozialismus in Jahresausstellungen präsentieren, auch dort werde viele der Exponate wieder gezeigt werden.
Die Angelegenheit ist damit mündlich erledigt.
zu TOP 5.7
Digitalisierung in der Kulturellen Bildung
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23801-22)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23801-22-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um Information zu folgenden Punkten:
· Wir bitten um Darstellung, wie die Gesamtkonzeption der Stadt Dortmund zur kulturellen Bildung auf die fortschreitende Digitalisierung der kulturellen Bildung reagiert hat. Wie sind kulturelle Bildung und Digitalisierung in Einklang gebracht worden? Besteht Bedarf das kulturelle Bildungskonzept im digitalen Bereich neu auszurichten (nicht auf Technik bezogen)?
· Werden bei der digitalen kulturellen Bildung auch Themen wie Big Data und Datenschutz berücksichtigt bzw. besonders berücksichtigt?
· Welche Fördermöglichkeiten für die Entwicklung der digitalen Bildung bestehen und werden diese in Dortmund abgerufen?
· Welche Auswirkungen hat die Digitalisierung in der kulturellen Bildung auf das Bildungsverständnis?
· Welche ethischen, sozialen und emotionalen Kompetenzen müssen für einen angemessenen und lebensdienlichen Umgang mit der Digitalität erworben werden? Wie sollen jene Kompetenzen nachhaltig im Allgemeinen vermittelt werden?

Begründung:
Die Digitalisierung mit ihren tiefgreifenden gesellschaftlichen und kulturellen Effekten verändert auch die kulturelle Bildung und stellt sie vor neue (sozio-ethischen) Herausforderungen. Die Chancen, aber auch gerade die Probleme und Gefahren der Digitalisierung werden in den letzten Jahren immer deutlicher. Entsprechend muss geprüft werden, ob auch das kulturelle Bildungskonzept der Stadt überarbeitet werden muss. Eine weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich.
Die Verwaltung sagt eine Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.

zu TOP 5.8
Restitution von Raub- und Beutekunst
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23802-22)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23802-22-E1)
hierzu->Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23802-22-E2)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um Beratung und Beschluss der folgenden Punkte:
1. Wir bitten um Information, ob in den Dortmunder Kultureinrichtungen und
Sammlungen bereits eine Erhebung/Bestandsprüfung erfolgt ist, wobei Objekte
und Schriften identifiziert erfasst worden sind, die als Raub- und Beutekunst aus
Zeiten des Kolonialismus oder der NS-Zeit identifiziert werden konnten. Wurden
hierbei auch Objekte festgestellt, bei denen nicht klar identifiziert werden konnte,
ob es sich um Raub- und Beutekunst handelt, der Verdacht aber nahe liegt? Wir
bitten um eine Auflistung der betroffenen Objekte.
2. Sofern dies noch nicht erfolgt ist, wird die Verwaltung beauftragt, eine entsprechende
Erhebung durchzuführen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, Objekte und Schriftstücke, die sich in städtischen
Kultureinrichtungen befinden und als Raub- oder Beutekunst identifiziert
werden können, zu restituieren. Ziel ist es im Rat eine entsprechende Beschlussfassung
über eine Rückgabe an die rechtmäßigen Besitzer*innen zu erwirken.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, Objekte und Schriftstücke zu benennen, die bereits
als Raub- und Beutekunst identifiziert werden konnten und wann diese an
ihre rechtmäßigen Besitzer*innen zurückgegeben wurden bzw. wann eine
Rückgabe beabsichtigt ist.
Begründung:
Während der Zeit des Kolonialismus und der NS-Zeit wurden viele Kunstobjekte und
Schriften auf der ganzen Welt ihren rechtmäßigen Besitzer*innen und ihren Nachfahren
durch Privatpersonen und insbesondere staatliches Handeln entwendet. Auch wenn in der
Vergangenheit bereits viele Objekte und Schriftstücke an die rechtmäßigen Besitzer*innen
und ihre Nachfahren zurückgegeben werden konnten, befinden sich auch heute noch viele
Objekte und Schriftstücke dieser Raub- und Beutekunst in öffentlichen Kultureinrichtungen
und Sammlungen in Deutschland wieder. Neben den klar als Raub- und Beutekunst identifizierbaren Objekten, findet sich dort auch eine große Anzahl an Objekten, bei denen die
Herkunft bislang noch eindeutig geklärt wurde bzw. geklärt werden konnte, aber eine Einordnung als Raub- und Beutekunst wahrscheinlich ist. Auch in Dortmund könnte die
Wahrscheinlichkeit bestehen, dass sich in den städtischen Kultureinrichtungen und Sammlungen Raub- und Beutekunst befindet.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vor:
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Dortmunder Provenienzforschung, also die Forschung zur Herkunft von Kunstwerken und Kulturgütern, schon immer positiv begleitet. Dies waren unter anderem die folgenden Projekte:
§ „Wilhelm August Luz (1892-1959) – ein Kunsthändler im NS-Staat und in der Nachkriegszeit. Zugänge von Gemälden des 19. Jahrhunderts an das Museum Folkwang, Essen, und das Museum für Kunst und Kulturgeschichte, Dortmund, 1933-1945“ (Zeitraum: 2009-2012),
§ „Museum für Kunst und Kulturgeschichte, die Erwerbungen in der Ära Rolf Fritz (1934-1966): Skulpturen und Gemälde“ (Zeitraum: 2015-2018),
§ „Museum für Kunst und Kulturgeschichte und Museum Ostwall im Dortmunder U – Projekt zur systematischen Überprüfung nach NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut: Erwerbung von Werken der klassischen Moderne bis 1956 und Erwerbung von Grafik des 19. Jahrhunderts bis 1966 (Zeitraum: 2018-2021).

Bitte um Stellungnahme

Vor dem Hintergrund dieser Forschungsprojekte, deren Ergebnisse auch in einer Ausstellung 2018 im MKK präsentiert wurden, bitten wir um die um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Sind weitere Forschungsprojekte für erworbene Kunstobjekte in Verbindung mit der Zeit des Nationalsozialismus geplant?
2. Die Dortmunder Museen besitzen neben Kunstobjekten auch zahlreich weitere Objekte. Auch bei diesen Objekten stellen sich die Fragen nach den rechtlichen Bedingungen des Erwerbs, sofern sie in der NS-Zeit oder in Zusammenhängen kolonialer Machtverhältnisse erworben worden sind. Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung zu diesen Fragen vor?

Herr Dr. Mühlhofer (Geschäftsführender Direktor Kulturbetriebe Dortmund) erläutert, dass im den Dortmunder Museen seit 2009 vor allem die NS-Verfolgung von Kunstgütern aus Zeiten des Kolonialismus. Es falle ihm nichts ein, was untersucht werden könne. Es gäbe kein Völkerkundemuseum, aber Kunstwerke, die vor 1945 entstanden seien und nach 1933 erworben seien. Inzwischen seien 382 Objekte im Museum für Kunst- und Kulturgeschichte und im Museum Ostwall überprüft worden, bei 108 Objekten sei inzwischen eindeutig klar, dass es unbedenklich sei und keine weitere Überprüfung notwendig sei. Bei 271 Objekten sei die Provenienz noch nicht eindeutig geklärt, in den Fällen werde weiter geprüft. In 3 Fällen sei die Provenienz bisher bedenklich, auch da werde verstärkt geforscht. Man sei gerade dabei einen der größten Bestände im Museum Ostwall, die Sammlung Gröppel, aufzunehmen und zu untersuchen. Das Projekt werde Anfang 2022 abgeschlossen sein und erst dann könne er mehr sagen. Es gäbe bisher kein einziges Kunstwerk aus eigenen Beständen, die nach internationalen Vereinbarungen zurückgegeben werden mussten. Das sei anders bei den Leihgaben der Bundesrepublik Deutschland.

Herr Dudde (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass seine Fraktion das zum Anlass nehme, sich bei der Verwaltung zu bedanken, dass sie bereits so lange dahingehend tätig sei.
Seine Fraktion haben die Fragen beschäftigt, ob z. B. auch im Naturkundemuseum noch etwas alt hergebrachtes gäbe, die untersucht werden müssten. Und ob es über private Anwerbungen Objekte gäbe, die den Weg in öffentliche Museum gefunden hätten. Hinweise in der Art gäbe es nicht.
Er bittet, die Ausführungen von Herrn Dr. Mülhhofer noch zu verschriftlichen.

Frau Mais (CDU-Fraktion) gibt an, dass ihre Fraktion den Antrag der SPD-Fraktion ablehnen werde.

Herr De Marco (SPD-Fraktion) bedankt sich für die ausführliche Antwort und gibt an, dass seine Fraktion Punkt 2. Und 3. zurückzieht. Punkt 1. und 4. ist als Bitte um Stellungnahme zu werten.

Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort bis zur nächsten Sitzung zu beiden o g. Bitten um Stellungnahmen zu.

zu TOP 5.9
Einberufung eines Runden Tisches zur Ateliersituation in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23803-22)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23803-22-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Runden Tisch zur Atelierssituation in Dortmund ins Leben zu rufen. Ziel des Runden Tisches ist ein Austausch zwischen der Freien Kulturszene untereinander und mit der Verwaltung zum Bedarf eines Atelierhauses.
Herr De Marco (SPD-Fraktion) erläutert, dass der Rat im letzten Jahr in den Haushaltsberatungen 40 T Euro zur Verfügung gestellt habe, das sei ein Antrag der Fraktion DIE LINKE + gewesen, der eigentlich „Zweites Künstlerhaus“ heißen sollte und auf Antrag der freien Szene in „Atelierhaus Dortmund“ umbenannt worden sei.
Die freie Szene wünsche sich einen Austausch mit Politik und Verwaltung, da man nicht wisse, wie diese 40 T Euro richtig investiert werden sollen. Er halte es auch für wichtig, dass die Fraktion DIE LINKE + dabei sei, um die Verwendung der Mittel zu besprechen. Der Zweck sei nicht, den Runden Tisch regelmäßig einzurichten, es soll nur über die Verwendung der Mittel diskutiert werden.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass es sich um einen Antrag handele, der gestern erst eingegangen sei.

Frau Mais (CDU-Fraktion) merkt an, dass sie eigentlich erwarte, dass konstruktiv gearbeitet werde.

Frau Spengler (Geschäftsbereichsleiterin Kulturbüro) merkt an, dass ein Atelierhaus und auch Werkräume für die freie Szene gebraucht würden. Sie halte 40 T Euro für nicht ausreichend, um ein Haus zu betreiben. Sie würde gerne in den Austausch gehen, wie das vorhandene Geld wirksam ausgegeben werden könne. Sie stellt in den Raum, ob es überhaupt ein Haus sein müsse oder vielleicht eine Dezentralisierung möglich sei. Man könne auch überlegen, denjenigen, die ein Atelier gefunden hätten, eine Förderung in Aussicht zu stellen. Dann gäbe es zwar kein Haus mit einem Schlüssel, es gäbe aber dann die Möglichkeit diese Werkräume zu fördern. Sie sei dafür, möglichst viele Menschen mit diesen 40 T Euro zu erreichen. Sie halte die Tendenz „Gießkanne“ für diesen Bereich für sinnvoll. Sie rät ab, Mittlerpositionen und Einnahmequellen zu schaffen. Das alles sei zu diskutieren und sie sei dankbar für den Antrag. Ebenso halte sie es für richtig, diesen Runden Tisch nur aktiv und begrenzt einzurichten.

Frau Brunsing bedankt sich für die Erläuterung und bittet diese Ideen für die nächste Sitzung zu verschriftlichen.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) stimmt dem zu und rät auch zu einer Besprechung in der nächsten Sitzung mit der angekündigten Vorlage.

Herr De Marco gibt an, dass er heute den Antrag abstimmen lassen würde. Er sei aber auch einverstanden, den Antrag in die nächste Sitzung zu schieben.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit verschiebt den o. g. Antrag in seine nächste Sitzung.

zu TOP 5.10
Umsetzung des Bibliotheksstärkungsgesetzes
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23804-22)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23804-22-E2)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnhme der SPD-Fraktion vor:
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um Stellungnahme zu folgenden Punkten:
1. Sieht die Verwaltung einen Bedarf für erweiterte Öffnungszeiten der Bibliotheken?
2. Wie hoch wären die entstehenden Kosten durch die erweiterten Öffnungszeiten der Bibliotheken?
3. Gibt es bzw. in welche Höhe gibt es Fördermittel des Landes für die Umsetzung der erweiterten Öffnungszeiten? Wie hoch wäre der Anteil an den zusätzlichen Kosten, die hierdurch aufgefangen werden können?

Die Beantwortung soll bitte ebenfalls dem APOD zur Verfügung gestellt werden.

Begründung:
Neben Museen, Theatern und Kinos gehören öffentliche Bibliotheken zu den meistbesuchten Kulturorten. Bislang haben die Bibliotheken aber starre Öffnungszeiten, die auf die Bedürfnisse der Nutzer*innen angepasst werden könnten. Mit dem Gesetz zur Stärkung der kulturellen Funktion der öffentlichen Bibliotheken und ihrer Öffnung an Sonntagen (Bibliotheksstärkungsgesetz) hat der Landtag Nordrhein-Westfalen 2019 die rechtliche Grundlage für Öffnungszeiten von öffentlichen Bibliotheken geschaffen.
Die Verwaltung sagt eine Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.

zu TOP 5.11
Mahnentgelte in den Stadt- und Landesbibliotheken sowie den Stadtteilbibliotheken
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23805-22)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23805-22-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet die Verwaltung zu prüfen, ob die Mahnentgelte der ersten Mahnstufe auf nicht zurückgegebene Medien bei den städtischen Bibliotheken abgeschafft werden können.

Hierbei sind u.a. folgende Fragen zu klären:
1. Wie hoch sind die Mindereinnahmen bei der Abschaffung der ersten Mahnstufe? Sofern eine genaue Bezifferung nicht möglich ist, bitten wir um eine (grobe) Schätzung.
2. Liegen Informationen vor, welche Nutzer*innen-Gruppen besonders häufig Mahnentgelte zahlen müssen?
3. Könnte die Abschaffung der ersten Stufe der Mahnentgelte im Rahmen eines ein- oder zweijährigen Projektes getestet werden?
4. Wie schätzt die Verwaltung die Auswirkungen der Abschaffung der ersten Mahnstufe ein?

Begründung:
Studien und Praxiserfahrungen aus den USA zeigen, dass Mahngebühren für nicht zurückgegebene Medien insbesondere Kinder und Jugendliche sowie Nutzer*innen mit niedrigen Einkommen belasten. Zudem führen Mahngebühren nicht dazu, dass Medien automatisch rechtzeitig zurückgegeben werden - trotz der Mahngebühren werden Ausleihfristen überschritten. Befürchtungen, dass es nach der Abschaffung der Mahngebühren zu einer deutlich höheren Anzahl von verspäteten Rückgaben kommt, haben sich in der Praxis nicht bestätigt. Tatsächlich konnte allenfalls ein geringer bzw. kein Anstieg an verspäteten Rückgaben festgestellt werden.
Durch die Abschaffung der Mahngebühren könnte die kulturelle Teilhabe von Kinder und Jugendliche und Nutzer*innen mit niedrigen Einkommen verbessert werden. Denn die Abschaffung der Mahngebühren baut Hürden ab, die besonders Nutzer*innen mit niedrigen Einkommen sowie Kinder und Jugendliche treffen. Nicht gezahlte Mahngebühren führen zu Kontensperrungen der Nutzer*innen, die die Ausleihangebote der Bibliotheken dringend brauchen. Nutzer*innen, deren Kundenkonten wegen nicht gezahlter Mahngebühren gesperrt bleiben, nutzen die Angebote der Bibliotheken nicht mehr.

Die Rückführung der Medien durch die Nutzer*innen könnte hingegen sichergestellt werden, in dem z.B. eine Woche nach Überschreiten der Ausleihfrist das fehlende Ausleihexemplar im Kundenkonto als „verloren“ verbucht und ein Wertbetrag für das Ersetzen des Ausleihexemplars eingebucht wird. Sobald das Ausleihexemplar unbeschädigt zurückgebracht oder der Verlust ersetzt wird, ist das Kundenkonto wieder ausgeglichen. Eine Mahngebühr wird dann nicht mehr berechnet.
Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.

zu TOP 5.12
Street Art in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23806-22)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23806-22-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet die Verwaltung um Information zu folgendem Punkt:

Wo auf dem Dortmunder Stadtgebiet befinden sich Wände, an denen sogenannte „Legale Wände“ oder auch „Wall of Fames“ ermöglicht werden könnten? Bei der Beantwortung der Frage sollen das Stadtbezirksmarketing sowie die Bau- und Planungsverwaltung zusammenarbeiten.

Die Antworten sollen bitte ebenfalls dem AKJF sowie dem ABöAB zur Verfügung gestellt werden.

Begründung:
Sogenannte Legale Wände bzw. Wall of Fames sind Flächen, die von den Eigentümer*innen für das Besprühen mit Graffiti freigegeben worden sind. Legale Wände gibt es z.B. entlang der S4-Strecke in Wambel, an der Schweizer Allee in Aplerbeck oder an der Otto-Meinecke-Straße am Dortmunder U. Im Allgemeinen ermöglichen die legalen Wände künstlerische Betätigung und bilden einen Teil der Street-Art Kultur in den Städten. Darüber hinaus bieten die legalen Wände Raum für Jugendarbeit und sollen so auch Präventionsarbeit gegenüber illegalen Graffitisprühen ermöglichen.
Die Verwaltung sagt eine Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.

zu TOP 5.13
Teilnahme am Projekt "Kulturstrolche"
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23808-22)

Die SPD-Fraktion zieht den Vorschlag zur Tagesordnung zurück.

zu TOP 5.14
Öffentlichkeitsarbeit der Dortmunder Museumslandschaft
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23819-22)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23819-22-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vor:
die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet die Verwaltung um Stellungnahme zur Öffentlichkeitsarbeit der städtischen Museen. Hierbei soll die Verwaltung bei der Beantwortung insbesondere auf folgende Fragen zur digitalen Öffentlichkeitsarbeit eingehen:
1. Auf welchen Social-Media-Plattformen werden von den einzelnen Museen eigene Seiten bzw. Profile betrieben? (YouTube, Facebook, Instagram, TikTok, …?)
2. Mit welchen Personalressourcen setzen die einzelnen Museen ihre Öffentlichkeitsarbeit um?
3. Inwiefern unterstützt die Dortmund-Agentur die einzelnen Museen in ihrer digitalen Öffentlichkeitsarbeit, zum Beispiel bei der Erstellung professioneller Reels/TikToks, Videos und Bilder?
4. Inwiefern können die Museen beim Community-Management (Kommentare, Anfragen, …) über die Social-Media-Plattformen zusätzlich unterstützt werden?

Die Verwaltung sagt eine Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.


zu TOP 5.15
Vierter Quartalsbericht der Kulturbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23593-22)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den vierten Quartalsbericht der Kulturbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2021 zur Kenntnis.

zu TOP 5.16
Start eines ersten Förderprogramms für Filmkultur im Kulturbüro Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23574-22)

Herr De Marco (SPD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion die Vorlage für sehr positiv halte und im besten Sinne auch für die Filmszene in Dortmund.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beschließt mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, das neu erarbeitete Förderprogramm für Filmkultur in Höhe von 10.000 € in 2022 und die entsprechenden Richtlinien.


zu TOP 5.17
Honorarsätze der Dortmunder Literaturförderung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23516-22)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beschließt mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, die Erhöhung der Lesungshonorare in der Dortmunder Literaturförderung.

zu TOP 5.18
Neukonzeption des Förderprogramms Internationaler Kunst- und Kulturaustausch im Rahmen der Partnerstädte der Stadt Dortmund.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23566-22)

Frau Lögering (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass ihre Fraktion davon ausgehe, dass es sich bei den hinterlegten Geldern um Reisekosten handele und sie deshalb davon ausgehe, dass viel geflogen würde. Wenn dem so sei, sei die Bemerkung “keine klimarelevanten Auswirken“ nicht richtig.

Frau Mais (CDU-Fraktion) gibt an, dass ihre Fraktion der Vorlage zustimme, mit dem ausdrücklichen Hinweis das Geld für Rostow am Don für die Dauer des Krieges ruhen zu lassen.

Frau Ixkes-Henkemeier (SPD-Fraktion) gibt an, dass ihre Fraktion der Vorlage nicht zustimmen könne, da noch Fragen offen seien.
1. Bisher habe die „fahrende“ Stadt die Transportkosten bezahlt und die „empfangene“ Stadt die Unterbringungskosten und Honorare. So sei gewährleistet gewesen, dass es keine Benachteiligungen gibt. Z. B. die Stadt Novi Sad könne die Kosten nicht aufbringen und damit sei der Gegenbesuch dieser Partnerstadt verloren.
2. Die Kostenstruktur erscheine verhältnismäßig gering. Die Fluggebühren würden steigen und auch die Visagebühren seien verhältnismäßig hoch. Das sei in der Aufstellung nicht berücksichtigt.
3. Der Instrumententransport bringe hohe Kosten mit sich, da nicht alle Instrumente im Gepäckraum verstaut werden könnten und deshalb besondere Flüge notwendig seien.

Weiterhin fragt sie nach, ob Einzelförderung von Projekten weiterhin berücksichtigt werde.

Frau Spengler (Geschäftsbereichsleiterin Kulturbüro) nimmt wie folgt Stellung zu den o. g. Fragen von Frau Ixkes-Henkemeier:
- Es gälte hier das Bundes- bzw. Landesreisekostengesetz. Die Bahnfahrt 2. Klasse sei immer vorzuziehen.
- Die angesprochene Klimarelevanz sei eine andere Diskussion, da es noch nicht die Matrix gäbe, wo nachgelesen werden könne, was behandelt werden solle.
- Rostow am Don zu fördern oder nicht zu fördern, obliege nicht als Entscheidung dem Kulturbüro Dortmund. Das sei eine Entscheidung, die der Oberbürgermeister zu treffen habe. Es bestehe ein enger Austausch und sensibler Umgang mit dem Thema.
- Zur „fahrenden“ und empfangenen“ Stadt gibt sie an, dass es gewollt sei, auf Augenhöhe zu operieren. Das funktioniere nur, wenn das Kulturbüro die Menschen in der Partnerstadt bezahlen könne. Man könne nicht automatisch von einem gegenseitigen Austausch ausgehen. Es gehe darum, dass die Dortmunder Künstler/Künstlerinnen mit den Städtepartnerschaften Projekte gestalten können. Den Gegenbesuch könne das Kulturbüro nicht bestimmen oder verlangen und sei Entscheidung der Partnerstadt. Es gehe weiter darum die Zusammenarbeit zwischen den Städtepartnerschaften mit den Künstlern/Künstlerinnen zu definieren. Es sei nicht neu zu definieren, wie Städtepartnerschaften zu sein haben.
- Die angesprochenen Einzelprojekte seien nie Angelegenheit des Kulturbüros gewesen, ebenso der angesprochene Instrumententransport.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) bedankt sich für die Vorlage und bittet darum, die Angelegenheit in die nächste Sitzung zu schieben, um abzuklären, inwiefern es sich mit der Beschäftigung im OB-Büro zum Thema „Städtepartnerschaften“ decke. Die Vorlage solle nicht in Abrede gestellt werden.

Herr Dudde (Fraktion Bündnis 90/die Grünen) merkt an, dass seine Fraktion zur Kenntnis genommen habe, dass es sich beim Thema „Rostow am Don“ innerhalb der Verwaltung um einen sehr abwägenden Prozess handele. Seine Fraktion unterstütze das.

Frau Ixkes-Henkemeier erklärt, dass auch ihre Fraktion der Meinung sei.
Sie betont noch einmal, dass ihre Fraktion die Vorlage gut finde, aber sie verstehe unter einer Städtepartnerschaft auch einen Austausch und sie habe in der Vorlage nicht gefunden, wie dieser Austausch sein soll oder stattfinden könne. Sie sehe eben nicht, wie die Partnerstädte das finanzieren können und das sei der Haupteinwand ihrer Fraktion. Sie sei einverstanden, die Vorlage zu schieben.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass diese Vorlage unter anderen Vorzeichen erstellt worden sei, was dem Kulturbüro zu Gute gehalten werde müsse. Ihre Fraktion sei einverstanden die Vorlage zu schieben.

Herr Dr. Mühlhofer (Geschäftsführender Direktor, Kulturbetriebe Dortmund) erklärt, dass es unterschiedliche Töpfe gäbe, wie mit Kulturförderung und Partnerstädten umgegangen werde. Das Kulturbüro bezahle die Kulturschaffenden aus Dortmund, die in die Partnerstädte gingen. Die eingeladenen Gäste würden aus dem Topf „Repräsentation“ vom Dezernat 1 bezahlt, der direkt beim Oberbürgermeister angesiedelt sei. Wenn das Theater zu einer Partnerstadt führe, würde auch das Theater bezahlen. Er macht noch einmal deutlich, dass es bei dieser Vorlage nur um den Topf „Kulturschaffende aus Dortmund fahren in die Partnerstädte“ gehe und nicht um das Einladen.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit verschiebt die weitere Beratung der Vorlage in seine nächste Sitzung.





zu TOP 5.19
Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstler*innen
- Erhöhung des Preisgeldes
- Aktualisierung der Richtlinien
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23520-22)
Herr De Marco (SPD-Fraktion) bedankt sich für die Ausarbeitung der Vorlage, seine Fraktion stimme zu.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt auf Vorschlag des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit die Aktualisierung der Richtlinien des Förderpreises für junge Künstler*innen und hebt das Preisgeld auf 15.000 Euro an.

zu TOP 5.20
Konzeption einer eSport-Stadtmeisterschaft und Durchführung ab dem Jahr 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23491-22)

Herr Heymann (SPD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion die Vorlage sehr begrüße. Er bittet um einen Bericht in diesem Ausschuss, wie die Veranstaltung gelaufen ist.

Herr De Marco (SPD-Fraktion) bedankt sich für die schnelle Umsetzung des Konzeptes. Er macht folgende ergänzende Anmerkungen:
- Zum Titel schlägt er vor, es noch um die Disziplin zu ergänzen.
- Berücksichtigung bei der Siegerehrung mit Pokalen oder Medaillen

Herr Senga (Fraktion FDP/Bürgerliste) bittet die Vorlage zu schieben, da es noch folgende Unklarheiten gäbe:
- Der Deutsch-Olympische-Sportbund (DOSB) erkennt eSport nicht als eigene Sportart an. Der StadtSportBund Dortmund müsse es damit auch ablehne.
- Es gäbe zwei Begrifflichkeiten, „eSport“ und „eGaming“. Das seien zwei unterschiedliche Dinge, die in der Vorlage beide benutzt würden. Es sei nicht klar, was gewollt werde.
- Falls eine eFootball-Meisterschaft mit Pro-Evolution-Soccer ausgetragen werden solle, müsse klar, sein, dass es niemand anschauen werde, weil es sehr langweilig sei. Falls aber eine Meisterschaft in Leage of Legend ausgetragen werde, würde man damit das Westfalenstadion füllen. Es müsse klar sein, was gewollt ist.
- Mit dem Begriff eFootball werde in Klammer „FIFA“ genannt. Wenn ein FIFA-Turnier ausgerichtet werde, sei man in einem Ausrichtervertrag, über den man sich im Vorfeld ganz klar sein müsse, bevor man abstimmen könne.

Herr Hechler (SPD-Fraktion) gibt an, dass der DOSB eine demokratischer Organisation sei, deshalb dürfe der StadtSportBund es anders sehen, auch der Landessportbund NRW beschäftige sich sehr mit dem Thema und sehe das anders. Er glaube, dass grundsätzlich darüber geredet werden müsse, ob man Konzernen wie Electronic Arts (EA) eine Werbeplattform zur Verfügung stellen wolle, was bei FIFA durchaus der Fall sei. Er bittet die Verwaltung zu bewerten, inwiefern man sich vertraglich um Lizenzen streiten müsse und inwiefern man kostenlose Werbung mache.

Herr De Marco stimmt Herrn Hechler zu. Dem StadtSportBund stehe frei, mitzumachen. Seiner Meinung nach gäbe es keine klare Definition zu „eSport“ oder „eGaming“. Ihm sei bekannt, dass die Wortmarke FIFA grundsätzlich ein Unternehmen sei, wo auch Lizenzkosten entstehen könnten. Es sei wichtig zu sagen, was für eine Art von Spiel ausgetragen werde. Seiner Erfahrung nach könne man mehr Menschen erreichen, wenn FIFA als Spiel angeboten werde. Er finde es unproblematisch und schlägt vor, sich an der Lebensrealität zu orientieren und einfach mal zu starten. Mit der Klärung von lizenzrechtlichen Fragen könne die Verwaltung beauftragt werden. Seine Fraktion könne heute empfehlen.

Herr Stüdeman (Stadtkämmerer) erklärt, dass der FDP Landesminister Stamp ein an Sportvereine gerichtetes Förderprojekt im eSport eingerichtet habe, in dem auch FIFA beteiligt sei. Aus Dortmund würden drei Sportvereine an dem Förderprojekt teilnehmen. Zum Thema e-Football habe bereits eine Reihe von Turnieren in der Stadt stattgefunden, z. B. im Deutschen Fußballmuseum oder im Rahmen der digitalen Woche unter Beteiligung der Stadt Dortmund. Für den StadtSportBund gehe es bei „eSport“ oder „eGaming“ um Teile der digitalen Freizeitkultur und nicht um die Frage pro oder kontra Sport. Der StadtSportBund sei in der Entwicklung des Konzeptes involviert gewesen. Es habe zudem die Verständigung gegeben, dass sog. „Ballerspiele“, also Gewalt verherrlichende und antidemokratische Spiele grundsätzlich für ein solches Vorhaben ausscheiden. Zu den angesprochenen Preisen bei der Siegerehrung verweist er auf Seite 5 der Vorlage. Die Sorge etwas „falsch“ anzufassen, sehe er nicht.

Herr Bromund (2/Dez) erklärt, dass nach der ersten Austragung im November eine Evaluation und ein Ausblick für das nächste Jahr im Ausschuss erfolgen werde. Ein Zusatz des Spiele-Titels „eSport Stadtmeister im Spiel X“ werde mitgeführt. Lizenzrechtliche Probleme bei dem Titel-Zusatz werden berücksichtigt.

Der StadtSportBund sei von Anfang an involviert gewesen. Die Umsetzung, es als Sportart umsetzten sei schwierig, aber für die Arbeit und für diejenigen, die es ausführen, irrelevant, da „eSport“ oder „eGaming“ fest in der Gesellschaft verankert und Thema der digitalen Freizeitkultur sei. Der StadtSportBund habe auch erkannt, dass es ein Thema für die klassischen Sportvereine sei, mit dem sie sich auseinander setzen müssen. Beim Förderprojekt, das von der Landesebene aus läuft, seien schon Dortmunder Sportvereine involviert. Dort laufe es unter außersportlicher Jugendarbeit.
Die Begrifflichkeit werde nicht nur in Dortmund diskutiert. „eGaming“ sei als weiterer Begriff neben „eSport“ erst in den letzten Jahren dazugekommen und sei deshalb auch in dem städtischen Arbeitskreis berücksichtigt worden. Die Austragung werde nur unter „eSport-Stadtmeisterschaft“ laufen.

Zum Ausrichtervertrag gibt er an, dass bereits größere bundesweite Turniere in Dortmund durchgeführt wurden. Es habe hierbei eine Zusammenarbeit mit einer Agentur gegeben, die bundesweit Turniere mit Fußballvereinen organisiert. Lizenzrechtliche Rahmenbedingungen von Publishern werden bei der Auswahl von Spielen berücksichtigt.

Leage of Legends könne für die Zukunft aufgrund einer Altersfreigabe ab 12 Jahren berücksichtigt werden. Vorerst werde der Auftrag mit eFootball umgesetzt, da hier die meisten Erfahrungen vorhanden seien und Chance gesehen werde, viele Menschen zu erreichen und die Sportvereine mitzunehmen.

Herr Sauer (CDU-Fraktion) bittet darum, die hier verwendeten Begriffe zu beschreiben oder zu übersetzen.

Herr Schreyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass seine Fraktion die Vorlage empfehle.

Herr Hechler erläutert den Begriff: EA sei die Abkürzung für Electronic Arts, das sei ein amerikanischer Videospielproduzent, eine Aktiengesellschaft mit ca. 5,5 Mrd. Umsatz pro Jahr.

Frau Mais (CDU-Fraktion) gibt an, dass ihre Fraktion diesem Einstieg in den „eSport“ folgen werde.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Stimme von Herrn Sauer (CDU-Fraktion) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Konzeption einer eSport-Stadtmeisterschaft zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung einer jährlichen eSport-Stadtmeisterschaft ab dem Jahr 2022.

6. Sonstige Angelegenheiten

zu TOP 6.1
Pop-Up Biergärten im öffentlichen Raum
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23274-21)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23274-21-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion aus seiner Sitzung vom 18.01.2022 vor:
Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet die Verwaltung um eine aktuellen Sachstand zu folgendem Punkt:

Im Juni 2021 hat der ABÖAB den Antrag mit der Drucksachennummer 21469-21-E1 „Pop-Up Biergärten im öffentlichen Raum“ beschlossen. Hierbei wurde auch der Punkt 3 mit beschlossen:

„Die Erfahrungen und Erkenntnisse aus den Angeboten während der kommenden Monate sind zu evaluieren und den Fachausschüssen vorzustellen, um als Grundlage für eine zukünftige Nutzung und zusätzliche attraktive Angebote für den nächsten Sommer zu dienen“.

Wir bitte daher um Information, wie die Erfahrungen mit den Pop-Up Biergärten ausgefallen sind und wie die Planungen für 2022 hierzu aussehen.
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

wunschgemäß informiere ich über die Erfahrungen mit Pop-Up-Biergärten und über die bekannten Planungen für dieses Jahr.

Im Jahr 2021 wurden insgesamt zwei Anträge für Pop-Up-Biergärten gestellt, diese wurden antragsgemäß genehmigt. Ein Pop-Up-Biergarten wurde auf dem Vinckeplatz errichtet, der andere am Kaiserbrunnen im Bereich Arndtstraße/Kaiserstraße. Die Genehmigung wurde bis zum 28.02.2022 erteilt.

Für das Jahr 2022 liegt ein Verlängerungsantrag bis zum 31.12.2022 für den Pop-Up-Biergarten im Bereich Kaiserbrunnen vor.

Für den Pop-Up-Biergarten am Kaiserbrunnen gab es zahlreiche positive Rückmeldungen, zudem wirkt der ganze Bereich seit dem Aufbau des Pop-Up-Biergartens optisch ansprechender als zuvor.

Für den Pop-Up-Biergarten am Vinckeplatz liegen keine Rückmeldungen vor. Eine Ortsbesichtigung ergab, dass es keine Aufbauten gab, so wie sie am Pop-Up-Biergarten am Kaiserbrunnen errichtet wurden. Ein Geschäftsbetrieb fand nicht statt. Die Antragstellerin hatte zuvor erklärt, dass sie die Öffnungszeiten jeweils den aktuellen Witterungsverhältnissen anpassen wolle. Die Genehmigung ist inzwischen ausgelaufen.
Weitere Anträge für Pop-Up-Biergärten für das Jahr 2022 liegen hier derzeit nicht vor.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.





zu TOP 6.2
Klimaneutralität in den Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben und im Theater
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23815-22)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23815-22-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vor:
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet die Verwaltung in einem Sachstandsbericht die Fragen zu beantworten, wie die Zielsetzung der Klimaneutralität 2035 in den Sport- und Freizeitbetriebe, der Kulturbetriebe und im Theater strategisch angegangen wird und was bisher erreicht wurde.

Dabei sollen unter anderen folgenden Fragen beantwortet werden:
1. Welche Daten zur Klimarelevanz der Sport- und Freizeitbetriebe, der Kulturbetriebe und des Theaters liegen der Verwaltung vor?
2. Inwiefern ist der Energieverbrauch der Gebäude analysiert und sind Maßnahmen zur Verbrauchsenkung ausgearbeitet worden?
3. Inwiefern verfügen die Sport- und Freizeitbetriebe, die Kulturbetriebe und das Theater über Vergaberichtlinien, die nachhaltig produzierende Firmen begünstigen?
4. Inwiefern hält die Verwaltung die externe Erstellung einer Unternehmensklimabilanz für die Sport- und Freizeitbetriebe, die Kulturbetriebe und das Theater zur Steuerung des Prozesses zur Klimaneutralität der Sport- und Kulturstätten für sinnvoll? Welche finanziellen Kosten müssten dafür eingeplant werden?
5. Welche Rolle spielen Zero-Waste-Konzepte bei Veranstaltungen und Events der Sport- und Freizeitbetriebe, der Kulturbetriebe und im Theater?
6. Inwiefern streben die Sport- und Freizeitbetriebe, die Kulturbetriebe und das Theater an, grundsätzlich für alle Events und Veranstaltungen Kombitickets anzubieten, um einen positiven Einfluss auf die Mobilität ihrer Besucher*innen und Zuschauer*innen zu nehmen?

Kulturbetriebe und Theater
7. Die museale individuelle Gestaltung von Sonderausstellungen steht oft im Konflikt mit der Wiederverwertbarkeit der verbauten Materialien. Inwiefern streben die Kulturbetriebe und das Theater eine sinnvolle Kreislaufwirtschaft nach dem Cradle to Cradle-Prinzip an, um möglichst alle Teile so zu verbauen, dass sie wieder verwendbar sind?

Sport- und Freizeitbetriebe
8. Wie operationalisieren die Sport- und Freizeitbetriebe die Klimarelevanz ihrer Aktivitäten bei den Maßnahmen im Masterplan Sport? Inwiefern wurden hierzu messbare Kriterien festgelegt und finden Eingang in die Fortschreibung des Masterplans?
Die Verwaltung sagt eine Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.

zu TOP 6.3
Sachstandsbericht zum Thema „(Digitale) Mitwirkung 2.0“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21643-21)
hierzu-> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.2021
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung vom 09.12.2021
(Drucksache Nr.: 21643-21-E3)
hierzu-> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 22.02.2022

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit hat sich in seiner Sitzung am 23.11.21 der Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes einstimmig angeschlossen. Der von Frau Opitz angeregte Prüfauftrag wurde mit der Bitte um Bearbeitung an die Verwaltung gegeben. Die Beratung über die Vorlage erfolgt in der heutigen Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit.

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Empfehlung des Behindertenpolitschen Netzwerkes aus der Sitzung vom 22.02.22 vor:
Dem Behindertenpolitischen Netzwerk liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus seiner Sitzung am 28.10.2021 vor:

Frau Siehoff weist darauf hin, dass Barrierefreiheit gegeben sein muss,
„barrierearm“ reiche nicht aus.

Frau Kürpick weist darauf hin, dass die Digitalisierung für sehbehinderte
Menschen von besonderer Bedeutung sei.

Hinsichtlich der Formulierung und der Bedeutung „barrierearm“
werden die Inklusionsbeauftragte und die
Behindertenbeauftragte erneut auf die Verwaltung zugehen.
Ziel soll Barrierefreiheit sein. Wenn diese nicht erreicht werden kann, sollten die Gründe benannt werden.

Beschluss
Das Behindertenpolitische Netzwerk ist sich einig, die Verwaltungsvorlage in der Form nicht zu empfehlen und lehnt die Vorlage einstimmig ab.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 23.11.21 vor:

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus seiner Sitzung am 16.11.2021 vor:

Siehe oben!
Frau Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk) schlägt vor, dass die Verwaltung mit dem Behindertenpolitischen Netzwerk Gespräche führen solle, um die Bedarfe zu ermitteln und offene Fragen zu erörtern.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass die Vorlage vor diesem Hintergrund in die nächste Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit geschoben werden solle.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit schließt sich der Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes einstimmig an. Der von Frau Opitz angeregte Prüfauftrag wird mit der Bitte um Bearbeitung an die Verwaltung gegeben. Die Beratung über die Vorlage erfolgt in der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 18.01.2022.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, die nächste Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 22.02.21 abzuwarten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der Vorlage in seine Sitzung am 24.03.22

Weiterhin liegt nachfolgendes Schreiben der Verwaltung vor:

Sachstandsbericht zum Thema „(Digitale) Mitwirkung 2.0“
Stellungnahme der Verwaltung zu Fragen aus der Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung am 25.11.2021 (Drucksache Nr.: 21643-21-E3)


Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung am 25.11.2021 sind Fragen zur Vorlage "Sachstandsbericht zum Thema „(Digitale) Mitwirkung 2.0" (Drucksache Nr.: 21643-21) aufgetreten, die im Rahmen der Berichterstattung beantwortet wurden. Es wurde vereinbart, dass die Verwaltung eine Stellungnahme zur Ratssitzung am 16.12.2021 vorlegt, um die Entscheidungsgrundlage für den Rat der Stadt zu konkretisieren.

Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:

Das Beteiligungsportal „Beteiligung.NRW“ ist zu Erprobungszwecken in einer nichtöffentlichen und passwortgeschützten Testumgebung getestet worden.

Die Mehrwerte des Portals „Beteiligung.NRW“ sind:

Das fachbereichsübergreifende Kernteam empfiehlt die weitere Erprobung des Portals „Beteiligung.NRW“ aus folgenden Gründen:

Das Beteiligungsportal wird kostenfrei allen interessierten Kommunen zur Verfügung gestellt
Es fallen keine Kosten für die Inbetriebnahme (Sach- und Personalkosten) und für den zukünftigen sicheren und störungsfreien Betrieb (Personalkosten) für die Stadt Dortmund an
Pflege, Wartung & Service-Anliegen liegen beim Land NRW bzw. dem Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in NRW (KDN), auch diese Angebote sind kostenfrei
Schulungen werden seitens des Landes NRW organisiert und für die Interessierten kostenfrei bereitgestellt (1 Schulung/Monat mind. bis Ende 2022) 2
Über einen Anwender*innen-Beirat wird die Weiterentwicklung des Portals entsprechend der Bedarfe der Anwender*innen ermöglicht
Das Portal ermöglicht die (gleichzeitige/kombinierte) Durchführung informeller und formeller (Bauleitplanung) Beteiligungsverfahren auf einer Plattform/in einem System
Die Integration von Trägern öffentlicher Belange (TÖB) für Planungsverfahren ist möglich
Es verfügt über weitere nutzbare Bausteine (z. B. Online-Veranstaltungskalender, Dreckmeldeservice)
Es bestehen offene Schnittstellen zum ServicePortal NRW, dem Geodaten-Portal Open.NRW sowie dem offenen Standard Open311, die Verknüpfung mit dem neuen „Bürgerkonto“ (Servicekonto.NRW) befindet sich in Umsetzung
Es entsteht ein interkommunales Netzwerk durch das bereits von vielen Kommunen bekundete Interesse
Das Portal ermöglicht die kooperative Abwicklung überregionaler Projekte

Bisherige Erkenntnisse:
Die Einrichtung von informellen (z. B. Um- und Abfragen) sowie formellen Beteiligungsverfahren (B-Plan-Verfahren) im System ist unkompliziert möglich
Die Integration von Planungsunterlagen (z. B. Abbildungen, Fotos, Dokumenten) ist möglich
Es gibt umfangreiche Auswertungs- und Analyseoptionen, die eine Arbeitserleichterung für Mitarbeitende der Verwaltung darstellen (z. B.: Bearbeitung von Stellungnahmen zu B-Plan-Verfahren)
Es sind eine Vielzahl an individuellen Einstellungsoptionen vorhanden
Die Integration von Kartenmaterial ist möglich; ergänzende Verbesserungsvorschläge sind nach Abstimmung mit dem Vermessungs- und Katasteramt (Abteilung Geoinformation/Kartographie) an das Land NRW übermittelt worden
Die Verwaltung hat Einflussmöglichkeiten individuelle und anlassbezogene Datenschutzerklärungen in Kooperation mit der Datenschutzbeauftragten sowie dem Land NRW zu erarbeiten
Die Verwaltung konzipiert gemeinsam und pilothaft die inhaltliche Ausgestaltung eines notwendigen Auftragsverarbeitungsvertrages gemäß DSGVO mit dem Portalanbieter (Land NRW)
Das Thema „Barrierefreiheit“ wird als unabdingbare Nutzungsvereinbarung auf Hinwirken der Pilotstädte seitens des Landes NRW bearbeitet

Allgemeiner Ausblick und nächste Schritte:

Das fachbereichsübergreifende Kernteam empfiehlt die weitere Erprobung des Portals innerhalb der Fachbereiche 1/III, 67 und 61 in einem Zeitraum von weiteren sechs Monaten.

Alle im Rahmen der Erprobungsphase gemachten Erfahrungen und gewonnenen Erkenntnisse werden Bestandteil der seitens des Dortmunder Systemhauses durchgeführten Vorstudie zum Softwareeinführungsprozess sein. Die endgültige Entscheidung zur Einführung einer Plattform wird dem Rat per Beschlussvorlage vorgelegt.

Herr Keppler (Koordinierungsstelle „nordwärts“) stellt das Beteiligungsportal „Beteiligung.NRW“ ausführlich vor.
Die Website sei mittlerweile an die Anforderungen zur Barrierefreiheit angepasst.


„Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie ist bemüht, seine Webauftritte barrierefrei zugänglich zu machen. Internetseiten sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Barrierefreie-Websites-Gesetz – BfWebG) stehen.

Maßstab für die Barrierefreiheit sind die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG –Web Content Accessibility Guidelines) 2.1 auf Level AA, die als W3C Recommendation (Web Standard) veröffentlicht wurden (Kriterien der europäischen Norm EN 301 549, Version 2.1.2) sowie die weiterentwickelte BITV 2.0 (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung).

Die Website wurde geprüft und an die Anforderungen zur Barrierefreiheit angepasst. Sie ist derzeit nicht komplett mit den technischen Anforderungen gemäß der Verordnung BITV 2.0 vereinbar. Die Website wird regelmäßig überarbeitet, um die Zugänglichkeit weiter zu verbessern.

Folgende Inhalte sind zum Teil nur eingeschränkt zugänglich:
- PDF-Dokumente
- Videos
- Kartenanwendungen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.
Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.“


Host der Website sei das Land NRW. Es finde aber ein intensiver Austausch mit der Stadt Dortmund, als eine der Pilotstädte, statt. Anregungen und Hinweise seitens der Verantwortlichen der Stadt Dortmund, auch zum Thema Barrierefreiheit, würden weiter einfließen und Berücksichtigung finden. Somit sei eine Weiterentwicklung der Barrierefreiheit gegeben.

Herr Keppler teilt mit, dass die Begrifflichkeit „barrierearm“ zukünftig nicht mehr verwendet wird. Wenn keine Barrierefreiheit vorliegt, wird diese wörtlich so benannt und begründet.

Nach erfolgter intensiver Diskussion stellt das Behindertenpolitische Netzwerk fest:
Die Formulierung „barrierearm“ ist in der Vorlage nicht korrekt. Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die erläuternden Erklärungen von Herrn Keppler (Koordinierungsstelle „nordwärts) und die nachträgliche Nachbesserung des Portals durch das Land NRW zur Barrierefreiheit positiv zur Kenntnis. Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt weitere Aspekte der Barrierefreiheit hinsichtlich der Nutzung des Portals ggf. in einem inklusiven Beteiligungsverfahren aufzunehmen.

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, unter Berücksichtigung des Hinweises, dass weitere Aspekte der Barrierefreiheit hinsichtlich der Nutzung des Portals ggf. in einem inklusiven Beteiligungsverfahren aufzunehmen sind, den folgenden Beschlussvorschlag.

Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Bearbeitung, Erstellung und Umsetzung der erforderlichen Konzepte

Frau Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk) erläutert, dass das Behindertenpolitische Netzwerk nicht zustimmen konnte, da der Antragstext nicht geändert worden sei, sie hätten aber die zusätzlichen Informationen von Herrn Keppler positiv zur Kenntnis genommen.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Bearbeitung, Erstellung und Umsetzung der erforderlichen Konzepte.



Mader Lögering Ilter
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin


Anlage 1

(See attached file: 3937405 2.pdf)