Niederschrift (öffentlich)

über die 23. Sitzung des Rates der Stadt


am 16.02.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 16:46 Uhr


Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 86 von z. Z. 94 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Gebel (Die Linke & Piraten)
Rm Grollmann (CDU)
Rm Thorsten Hoffmann (CDU)
Rm Konak (Die Linke & Piraten)
Rm Logermann (Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Spieß (SPD)
Rm Taranczewski (SPD)

Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Sierau
StD Stüdemann
StR’in Jägers
StR Lürwer
StR’in Schneckenburger
StR Wilde
StR’in Zoerner
Herr Westphal
LStRD’in Seybusch
Herr Güssgen
Städt. VwR Pompetzki


Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 22. Sitzung des Rates der Stadt am 08.12.2016

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

3.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 21 des Bebauungsplanes Ma 107 -Gewerbegebiet Dorstfeld-West- im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung der Begründung vom 14.04.2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05922-16)

3.2 Erlass einer Satzung der Stadt Dortmund über Werbeanlagen, Vordächer und Sonnenschutzdächer zum Schutz der Gestalt des Westenhellwegs/ Ostenhellwegs
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06616-17)

3.3 Projekt „Nordwärts“: 2. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren, zu den Projektständen und zu neu entwickelten Projekten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06136-16)

3.4 Integriertes Handlungskonzept Huckarde-Nord
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05934-16)

3.5 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Dortmund - 2. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06497-16)

3.6 Verkehrskonzept Hafen - Sachstand zur Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05799-16)

3.7 Funktionsprüfung privater Grundstücksanschlussleitungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03986-16)

3.8 PSD-Bank Triathlon 2017 am PHOENIX See
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06658-17)

3.9 Präzisierung der 25% Regelung für den öffentlich geförderten Wohnraum
Überweisung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2016
(Drucksache Nr.: 05969-16)


3.10 Luftqualität
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06954-17)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- unbesetzt -

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -




6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Werkstattumbau: hier: Verlängerung von Mietverträgen
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Abschluss von Verlängerungsmietverträgen

Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 06624-17)

6.2 Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2015/16
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06811-17)

6.3 Literaturpreis der Stadt Dortmund - Nelly-Sachs-Preis
- Wahl der Fachpreisrichter/innen für die Preisverleihung 2017
- Bestätigung der Sachpreisrichter/innen für die laufende Wahlzeit

Beschluss
(Drucksache Nr.: 06828-17)

7. Schule

7.1 Grundsatzbeschluss zum Förderprogramm „Gute Schule 2020“ in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06584-16)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Übernahme des hälftigen gesetzlichen Trägeranteils für die Tageseinrichtung für Kinder bewegungsorientierter Kindergarten Wirbelwind, Dubliner Weg 8, 44269 Dortmund (Stadtbezirk Aplerbeck)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06633-17)

8.2 Wahl eines stellvertretenden stimmberechtigten Mitgliedes des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06712-17)

8.3 Benennung eines stellv. beratenden Mitgliedes für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06523-16)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Abbruch der ehemaligen Feuerwache 4 an der Wellinghofer Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06263-16)

9.2 Stadtwerke Schwerte GmbH - Gründung der Immobilien Entwicklungsgesellschaft Schwerte mbH
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 06572-16)


9.3 Nutzung der Müllverbrennungsanlage Hagen durch EDG nach 2017 und Umstrukturierungen im Verbund der HEB Hagener Entsorgungsbetrieb GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06663-17)

9.4 Übernahme der KSBG-Anteile von DEW21 durch DSW21
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06662-17)

9.5 Ruhr:HUB GmbH - hier: Umsetzungsbericht zur Gründung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06653-17)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Planung verkaufsoffene Sonntage 2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06287-16)

10.2 Umbesetzung im Kreiswahlausschuss für die Landtagswahl am 14. Mai 2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06534-16)

10.3.a Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 05598-16-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05598-16-E2)

10.3.b Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05598-16-E3)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05598-16-E4)

10.4.a Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06683-17)

10.4.b Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06812-17)

10.4.c Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06925-17)

10.4.d Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 06961-17)

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

11.1.1 Rechtswidrig freilaufende Hunde von Bochumer Hundehaltern in Dortmunder Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06496-16)

11.1.2 Abholzung des Wäldchens neben dem Olleroh-Park in Marten
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06847-17)

11.1.3 Vertreibung des seltenen Eisvogels am Rüpingsbach durch freilaufende Hunde und ihre Besitzer
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

(Drucksache Nr.: 06915-17)

11.1.4 Dortmunder Landschaftsschutzgebiete als Hundeauslaufflächen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06916-17)

11.1.5 Fehlende Hinweise zum Verhalten in den Dortmunder Landschaftsschutzgebieten auf der Internetseite der Stadt Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06917-17)

11.1.6 Ausschluss des FBI-Ratsvertreters durch den Oberbürgermeister von der Jahresabschlussfeier des Rates und vom Neujahrsempfang der Stadt Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06576-16)

11.1.7 Feiern in Dortmund nur noch unter Polizeischutz?
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06919-17)

11.2 Anfragen vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte

11.2.1 Herkunft der Asylbewerber in Dortmund zum 30.09.2016
hier: mündliche Nachfrage in der Sitzung am 08.12.2016
(Drucksache Nr.: 06197-16)


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wurde um 15:00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Jäkel (SPD) benannt.



zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Rates der Stadt wurde einvernehmlich um die Angelegenheit

9.6 Entwurf des Gesamtabschlusses 2014 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06939-17)


erweitert.

OB Sierau wies weiter darauf hin, dass der zur Sitzung eingereichte Dringlichkeitsvorschlag der AfD-Fraktion (Drucksache Nr.: 06997-17) vom 07.02.2017 mit der Bezeichnung:

Weitere Belastung der Bürger durch Gewässerunterhaltungsgebühr
die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um die Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung im Rahmen der Dringlichkeit.

Begründung:
Anlässlich der Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation wurde am
02.02.2017, also nach Redaktionsschluss für die Ratssitzung am 16.02.2017 das ITKonzept 2017 der Stadt Dortmund von Dosys (DS-Nr. 06601-16) vorgestellt. Auf Seite 25 unter Projekt Nr. 18 befand sich das Projekt: „Einführung einer Gewässerunterhaltungsgebühr“.

An den darauf folgenden Tagen „geisterte“ durch die örtliche Presse ein Sammelsurium von widersprüchlichen Aussagen der Verwaltung (von „wird im April 2017 dem Rat als Vorlage vorgelegt“, bis „hiervon sei nichts bekannt“ durch Herrn Stadtdirektor Stüdemann).

Kurze Zeit später erfolgte ein halbherziges Dementi seitens der Verwaltung. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf lückenlose und schnelle Aufklärung. Sie sind bereits erheblich durch diverse Kosten für z.B. Flüchtlingskosten, Vorhaltekosten für die nicht genutzten Leichtbauhallen, weiter steigende Kosten für den Umbau des Theaters etc. belastet.

Im Haushalt 2017 sind, darauf hatte die Verwaltung explizit hingewiesen, keine Grundsteuererhöhung enthalten gewesen. Es entsteht der Eindruck, dass durch diese neue Form der Einnahmengenerierung Lücken geschlossen werden sollen.
Eine klare und deutliche sowie schnelle Information der Ratsmitglieder und der Bürgerinnen und Bürger ist zwingend geboten.

Da die Fakten und insbesondere das widersprüchliche Verhalten der Verwaltung erst nach Redaktionsschluss bekannt wurden, ist die Dringlichkeit gegeben. Falls die Gebühr beabsichtigt ist, muss über geeignete andere Maßnahmen nachgedacht werden. Die AfD-Fraktion befürwortet eine weitere Belastung des Bürgers über diese weitere Abgabe jedenfalls nicht.

mittlerweile durch den Antragsteller zurückgezogen wurde.

Darüber hinaus lag dem Rat der Stadt folgender Dringlichkeitsvorschlag (Drucksache Nr.: 07067-17) der Fraktion FDP/Bürgerliste mit der Bezeichnung „Sicherheit bei Heimspielen des BVB“ vom 15.02.2017 vor:
„ … die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet im Rahmen der Dringlichkeit um die Beantwortung folgender Fragen. Da die zugrundeliegenden Ereignisse nach der Frist zur Einreichung der Tagesordnungspunkte stattgefunden haben, ist die Dringlichkeit gegeben.
1. Wie bewertet die Stadt das vorliegende Sicherheitskonzept bei Heimspielen des BVB und dessen Umsetzung insbesondere am 04.02.2017?
2. Warum wurde trotz vorheriger Anhaltspunkte (unter anderem Hinweise von RB Leipzig) das Spiel nicht als "Hochsicherheitsrisiko" eingestuft?
3. Wie beurteilt die Stadt die Zugangs - und Abgangswege für gegnerische Fans im Bereich des Signal Iduna Parks inklusive des ÖPNV.
4. Liegen der Stadt Erkenntnisse vor, wie viele Fans auf beiden Seiten verletzt wurden oder Anzeige erstattet haben?
5. Liegen der Verwaltung Kenntnisse oder Berichte über die Ultra- und Hooliganszene in Dortmund vor?
6. Gibt es für kommende Heimspiele des BVB von Seiten der Stadt und Ihrer Partner Konzepte, um die Fankultur zu schützen und Gewaltexzesse zu verhindern?

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) wies für den Antragsteller darauf hin, dass in Gesprächen mit der Verwaltung festgestellt wurde, dass die Zuständigkeiten insgesamt noch nicht geklärt sind und die kommunale Zuständigkeit zum jetzigen Zeitpunkt mehr als überschaubar ist, so dass der Antrag zurückgezogen wird.

Zudem lag dem Rat der Stadt folgender Dringlichkeitsvorschlag von Rm Münch (FBI), zur Erweiterung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Rates um eine Angelegenheit mit der Bezeichnung „Diskriminierung des FBI-Ratsvertreters durch den Oberbürgermeister der Stadt Dortmund (Drucksache Nr.: 06965-17)“, vor:
„ … der Rat der Stadt möge per Dringlichkeit diesen TOP auf die Tagesordnung nehmen und beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund fordert den Oberbürgermeister auf, die Diskriminierung des Ratsmitglieds Münch zu beenden und ihn wie in den vergangenen 17 Jahren auch zu allen Veranstaltungen, zu denen er die 91 fraktionsgebundenen Ratsmitglieder (= 97 % des Rates) einlädt, ebenfalls wieder einzuladen.

Die Dringlichkeit ist gegeben, da nicht zu erwarten ist, dass der Oberbürgermeister seine diskriminierende Einladungspraxis bis zur nächsten Ratssitzung am 6. April aufgeben wird, so dass der FBI-Ratsvertreter vom 16. Februar bis 6. April weiterhin von derartigen Einladungen des OB ausgeschlossen bleiben würde.

Nachdem Rm Münch (FBI) den o.a. Antrag begründete und OB Sierau eine entsprechende Gegenrede hielt, lehnte der Rat der Stadt den Antrag des Rm Münch (FBI) auf Erweiterung der Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte sowie von Rm Münch (FBI) ab.

Ferner wies OB Sierau darauf hin, dass der Ältestenrat in seiner vorangegangenen Sitzung, entsprechend der üblichen Praxis, den Umgang mit der generell vereinbarten Redezeitbeschränkung in der heutigen Ratssitzung erörtert hat. Der Ältestenrat sprach sich im Ergebnis der individuellen Bewertung dafür aus dem Rat vorzuschlagen, auf eine generelle Redezeitbeschränkung in der heutigen Ratssitzung zu verzichten. In diesem Zusammenhang bestand im Ältestenrat darüber hinaus Einvernehmen, dass auf Wiederholungen der Fachausschussdiskussionen in aller Breite verzichtet werden soll und Wortbeiträge nach Möglichkeit auf Kernaussagen begrenzt werden sollen.

Anschließend beschloss der Rat der Stadt gem. § 16 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen einstimmig den vom Ältestenrat vorgeschlagenen Verzicht auf eine Redezeitbegrenzung, in der nachfolgenden Ratssitzung.

Unter Einbeziehung der vorgenannten Erweiterung und Hinweise wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 22. Sitzung des Rates der Stadt am 08.12.2016

Die Niederschrift über die 22. öffentliche Sitzung des Rates der Stadt am 08.12.2016 wurde einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -


3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Änderung Nr. 21 des Bebauungsplanes Ma 107 -Gewerbegebiet Dorstfeld-West- im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung der Begründung vom 14.04.2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05922-16)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte sowie von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. nimmt das unter Punkt 8.2 dieser Beschlussvorlage dargelegte Ergebnis der öffentlichen
Auslegung zur Kenntnis

Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchen (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414/FNA 213-1)

II. beschließt, die dieser Beschlussvorlage beigefügte Textsatzung zur Änderung Nr. 21 des
Bebauungsplanes Ma 107 -Gewerbegebiet Dorstfeld-West- für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 29.06.2016 offen gelegenen Inhalt als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8, § 2 Abs. 1 und § 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 BauGB sowie den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

III. beschließt der Textsatzung zur Änderung Nr. 21 des Bebauungsplanes Ma 107 –Gewerbegebiet
Dorstfeld-West- die Begründung vom 14.04.2016 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2 a BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO.

zu TOP 3.2
Erlass einer Satzung der Stadt Dortmund über Werbeanlagen, Vordächer und Sonnenschutzdächer zum Schutz der Gestalt des Westenhellwegs/ Ostenhellwegs
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06616-17)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 08.02.2017 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 01.02.2017:
„Die Verwaltung weist darauf hin, dass die letzte Zeile der „Satzung der Stadt Dortmund über Werbeanlagen, Vordächer und Sonnenschutzdächer zum Schutz der Gestalt des Westenhellwegs/ Ostenhellwegs“ entfallen soll. Das Gestaltungshandbuch ist Anlage der Verwaltungsvorlage und nicht Bestandteil der Satzung.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund den dieser Vorlage beigefügten Entwurf der Satzung der Stadt Dortmund über Werbeanlagen, Vordächer und Sonnenschutzdächer zum Schutz der Gestalt des Westenhellweges/ Ostenhellweges zu beschließen, wobei das der Vorlage beigefügte Gestaltungshandbuch nicht Bestandteil der Satzung wird.“
AUSW, 08.02.2017:

Unter Berücksichtigung der o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West, empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) folgenden, ergänzten Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf der Satzung der Stadt Dortmund über Werbeanlagen, Vordächer und Sonnenschutzdächer zum Schutz der Gestalt des Westenhellweges/ Ostenhellweges, wobei das der Vorlage beigefügte Gestaltungshandbuch nicht Bestandteil der Satzung wird.

Rechtsgrundlage:
§ 86 Abs. 1 Nr.1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 01. März 2000 (GV NW S. 256) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.04. 2000 (GV NRW, Seite 255, SGV NRW 232) in Verbindung mit §§ 7 Abs.1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

Der Rat der Stadt fasste unter Einbeziehung der Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 08.02.2017 einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf der Satzung der Stadt Dortmund über Werbeanlagen, Vordächer und Sonnenschutzdächer zum Schutz der Gestalt des Westenhellweges/ Ostenhellweges. Das der Vorlage beigefügte Gestaltungshandbuch ist nicht Bestandteil der Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 86 Abs. 1 Nr.1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 01. März 2000 (GV NW S. 256) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.04. 2000 (GV NRW, Seite 255, SGV NRW 232) in Verbindung mit §§ 7 Abs.1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


zu TOP 3.3
Projekt „Nordwärts“: 2. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren, zu den Projektständen und zu neu entwickelten Projekten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06136-16)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung am 15.02.2016 vor:
Dem Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligung und Liegenschaften vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.16 vor:

Herr Kunstmann von der Fraktion B’90/Die Grünen erklärte zum Forsthaus Rahmer Wald,
dass der Imkerverein Derne den Antrag auf künftige Nutzung zurückgezogen hat, da er die
Kosten für die Ermittlung der Sanierungskosten nicht aufbringen könne.
Frau SPD-Fraktionssprecherin Feldmann wies darauf hin, dass das Forsthaus Rahmer Wald in das Projekt „Nordwärts“ mit aufgenommen wurde und der Antrag bezüglich des Gutachtens u. a. noch nicht beantwortet wurde.
Mit den o. g. Anmerkungen empfahl die Bezirksvertretung Mengede Folgendes einstimmig dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Frau Rm Neumann-Lieven bittet darum, die o. a. Empfehlung bei der heutigen Beschlussfassung zu berücksichtigen.

Unter Einbeziehung der o.a. Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte), den Beschluss laut Vorlage zu fassen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, unter Einbeziehung der o.g. Empfehlungen einstimmig den Beschluss laut Vorlage zu fassen.

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat nimmt
a) den 2. Sachstand des Dialog- und Beteiligungsverfahrens und die vom Kuratorium ausgesprochenen Empfehlungen zum Projekt „Nordwärts“
b) den Bericht zu den Projektständen der bis zum 31.12.2015 entwickelten und gelisteten „Nordwärts“-Projekte (1. und 2. Projektgeneration aus Drucksache Nr. 01862-15)
c) die ab 01.01.2016 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und kommentierten Projekte der 2. Projektgeneration (40 Projekte)
d) die ab 01.01.2016 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und nicht zur Aufnahme ins Kommentierungsverfahren empfohlenen Projekte der 2. Projektgeneration (25 Projekte)
zur Kenntnis.

Der Rat beauftragt die Verwaltung
a) analog des Ratsbeschlusses vom 10.12.2015 (Drucksache Nr. 01862-15) auch die seit dem 01.01.2016 über das Beteiligungsverfahren des Projektes „Nordwärts“ neu entwickelten Projektvorschläge der 2. Projektgeneration in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren der Wirtschaft, den wissenschaftlichen Einrichtungen und weiteren Partnern zu qualifizieren.
b) die ab 01.01.2016 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und nicht zur Aufnahme ins Kommentierungsverfahren empfohlenen Projekte der 2. Projektgeneration, wenn möglich, mit anderen „Nordwärts“-Projekten zu verknüpfen oder in das laufende Verwaltungshandeln zu integrieren bzw. dem Themenspeicher zuzuführen
c) die vom Kuratorium auf Basis des Beteiligungsprozesses definierten Empfehlungen in die Umsetzung des Gesamtprojektes zu integrieren.
d) die Finanzierungsbedarfe von dann weiterqualifizierten und vom Rat mittels gesonderten Ratsvorlagen bereits beschlossenen Projekten der 2. Projektgeneration in die Haushaltsplanungen 2018 zu integrieren.
Der Rat der Stadt fasste unter Einbeziehung der Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung am 15.02.2016 mehrheitlich gegen die Stimmen der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat nimmt

a) den 2. Sachstand des Dialog- und Beteiligungsverfahrens und die vom Kuratorium ausgesprochenen Empfehlungen zum Projekt „Nordwärts“
b) den Bericht zu den Projektständen der bis zum 31.12.2015 entwickelten und gelisteten „Nordwärts“-Projekte (1. und 2. Projektgeneration aus Drucksache Nr. 01862-15)
c) die ab 01.01.2016 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und kommentierten Projekte der 2. Projektgeneration (40 Projekte)
d) die ab 01.01.2016 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und nicht zur Aufnahme ins Kommentierungsverfahren empfohlenen Projekte der 2. Projektgeneration (25 Projekte)

zur Kenntnis.
Der Rat beauftragt die Verwaltung
a) analog des Ratsbeschlusses vom 10.12.2015 (Drucksache Nr. 01862-15) auch die seit dem 01.01.2016 über das Beteiligungsverfahren des Projektes „Nordwärts“ neu entwickelten Projektvorschläge der 2. Projektgeneration in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren der Wirtschaft, den wissenschaftlichen Einrichtungen und weiteren Partnern zu qualifizieren.
b) die ab 01.01.2016 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und nicht zur Aufnahme ins Kommentierungsverfahren empfohlenen Projekte der 2. Projektgeneration, wenn möglich, mit anderen „Nordwärts“-Projekten zu verknüpfen oder in das laufende Verwaltungshandeln zu integrieren bzw. dem Themenspeicher zuzuführen
c) die vom Kuratorium auf Basis des Beteiligungsprozesses definierten Empfehlungen in die Umsetzung des Gesamtprojektes zu integrieren.
d) die Finanzierungsbedarfe von dann weiterqualifizierten und vom Rat mittels gesonderten Ratsvorlagen bereits beschlossenen Projekten der 2. Projektgeneration in die Haushaltsplanungen 2018 zu integrieren.





zu TOP 3.4
Integriertes Handlungskonzept Huckarde-Nord
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05934-16)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Grundsatz das Integrierte Handlungskonzept Huckarde-Nord (IHK Huckarde-Nord mit den lfd. Nrn. 1 bis 10) mit einem Finanzvolumen in Höhe von insgesamt 9.630.000 € und beauftragt die Verwaltung die vorgeschlagenen Projekte zur Beantragung von Fördermitteln weiter zu qualifizieren und zur Förderung anzumelden.
Für die Umsetzung der Einzelmaßnahmen werden, soweit erforderlich, von den Fachbereichen gemäß ihrer Zuständigkeit den jeweiligen Gremien entsprechende Planungs- und Durchführungsbeschlüsse zur Entscheidung vorlegt.


zu TOP 3.5
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Dortmund - 2. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06497-16)

Dem Rat der Stadt lag folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 08.02.2017 vor:

Herr Rm Kowalewski stellt hierzu folgende zwei Nachfragen:
1. Ist es tatsächlich richtig, dass der Straßenbeleuchtungsvertrag unter Umständen nicht förderfähig ist, weil bei DEW21 die RWE noch als private Beteiligung enthalten ist?
2. Welche der Maßnahmen waren nur aufgrund der Vergabe an „Externe“ durchführbar und warum war das so?

Herr Wilde schlägt vor, diese Fragen an die zuständigen Fachbereiche weiterzuleiten, damit deren Beantwortung zur Ratssitzung vorliegen werde.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den zweiten Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KIF) in Dortmund zum Stichtag 30.11.2016 zur Kenntnis.

Zudem lag dem Rat der Stadt folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 15.02.2017 vor:
„Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt den zweiten Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KIF) in Dortmund zum Stichtag 30.11.2016 zur Kenntnis.

Zusatzbeschluss:
Auf Antrag der Vertreterin „Die Linke“ beschließt die Bezirksvertretung Eving – mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Herr Leidag, CDU-Fraktion) und einer Stimmenthaltung (Frau Uhlig, CDU-Fraktion) –:
Die Bezirksvertretung Eving unterstützt das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz mit der Empfehlung, auch zusätzlich Planstellen einzurichten, um den schon jetzt herrschenden Investitionsstau aufgrund mangels der Personalkapazitäten abzubauen.

Auf Antrag des Vertreters FBI beschließt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig –:
Die Bezirksvertretung Eving bittet den Rat der Stadt künftig bei der Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes den Stadtbezirk Eving stärker zu berücksichtigen.“

Weiter lag dem Rat der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 06497-16-E1) vom 16.02.2017 vor:
„ … die im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 08.02.2017 gestellten Fragestellungen zum „2. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsge-setzes in Dortmund“ wurden durch die Städtische Immobilienwirtschaft geprüft. Folgende Ergebnisse wurden dabei festgestellt:

1. Ist es tatsächlich richtig, dass der Straßenbeleuchtungsvertrag unter Umständen nicht förderfähig ist, weil bei DEW21 die RWE noch als private Beteiligung enthalten ist?

Die energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung soll über ein Konsortium, welches aus der
DEW 21 und der SAG GmbH besteht, umgesetzt werden. Dieses hat sich im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung durchgesetzt und ist sowohl für den laufenden Betrieb / Instandhaltung
als auch für die Anlagenerneuerung zuständig.

Bei der DEW 21 handelt es sich um ein verbundenes Unternehmen von der DSW 21 im Sinne des § 271 Abs. 2 HGB. Alleinige Aktionärin der DSW 21 ist die Stadt Dortmund. Die Stadt Dortmund ist in der Gesellschafterversammlung der DEW 21 über ihre Tochtergesellschaft DSW 21 mittelbar vertreten. Aufgrund der hier dargestellten städtischen Beteiligung hat die Bezirksregierung Arnsberg zunächst Bedenken bezüglich der Förderfähigkeit der Leistungen der "Energetischen Straßenbeleuchtung" über das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz geäußert. Die Beteiligung von RWE spielte keine Rolle.

Die Förderfähigkeit wurde von der Bezirksregierung mit Mail vom 10.01.17 bestätigt.

2. Welche der Maßnahmen waren nur aufgrund der Vergabe an „Externe“ durchführbar und warum war das so?

Die eigentliche Bauleistung wird bei städtischen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen generell durch Externe ausgeführt. Die Architekten- und Ingenieurleistungen können grundsätzlich auch durch städtisches Personal erbracht werden. Im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes werden die Leistungen Externer jedoch mit bis zu 90 Prozent gefördert. Vor diesem Hintergrund wird hier der wesentliche Teil der Leistungen vergeben.

Bezogen auf den neuen Straßenbeleuchtungsvertrag ist festzuhalten, dass dies keine Auswirkungen auf die personellen Kapazitäten hat, da auch in der Vergangenheit die Leistungen durch Externe erbracht wurden.

Rm Münch (FBI) ist der Auffassung, dass der Stadtbezirk Eving bei der Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes zu kurz kommt. Da u.a. zudem die Zahlen belegen, dass Eving deutlich unterrepräsentiert sei, erhob Rm Münch (FBI) die Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 15.02.2017 zum Antrag.

OB Sierau wies die Annahme, dass Eving nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt wird zurück und verwies in diesem Zusammenhang auf die Entwicklungsprojekte die es bereits im Stadtbezirk Eving gegeben hat, darauf, dass Eving bspw. Gegenstand der internationalen Bauausstellung ist und im Rahmen von „Nordwärts“ mit einer Vielzahl an Projekten beteiligt ist.

Rm Mader (CDU) erläuterte die Ablehnung des von Rm Münch (FBI) gestellten Antrags dahingehend, dass die Entscheidungen aufgrund von Sachargumenten und nicht aufgrund von Örtlichkeiten getroffen wurden.
Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) ist der Auffassung, dass die Förderung eines Stadtbezirkes nicht allein am Kommunalinvestitionsförderungsgesetz festgemacht werden kann. Da es vereinzelt Beschwerden über die Umsetzung der Beschlüsse aus den Bezirksvertretungen gebe, könne man sich der Empfehlung hinsichtlich einer personellen Verstärkung anschließen. Darüber hinaus wird die Aussage, Eving müsse stärker berücksichtigt werden, in ihrer Pauschalität als nicht zielführend angesehen.

Rm Brück (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) begrüßt den Vorstoß von Rm Münch (FBI), da Eving u.a. aufgrund der Nähe zur Nordstadt, in den letzten Jahren in eine massive Schieflage geraten sei.

Rm Waßmann (CDU) ergänzte die Ausführungen von Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) zu den Umsetzungen von Maßnahmen in den Stadtbezirken dahingehend, dass im Rahmen der Haushaltsberatungen Beschlüsse gefasst wurden, die die Umsetzung optimieren sollen.

Anschließend fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt schließt sich dem folgenden Teil der Empfehlung:
Die Bezirksvertretung Eving unterstützt das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz mit der Empfehlung, auch zusätzlich Planstellen einzurichten, um den schon jetzt herrschenden Investitionsstau aufgrund mangels der Personalkapazitäten abzubauen.
aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 15.02.2017 mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion an.
2. Der Rat der Stadt lehnt folgenden Teil der Empfehlung:

Die Bezirksvertretung Eving bittet den Rat der Stadt künftig bei der Umsetzung des
K ommunalinvestitionsförderungsgesetzes den Stadtbezirk Eving stärker zu berücksichtigen.
aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 15.02.2017 mehrheitlich gegen die Stimmen der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte und von Rm Münch (FBI) sowie bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion ab.

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den zweiten Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KIF) in Dortmund zum Stichtag 30.11.2016 zur Kenntnis.


zu TOP 3.6
Verkehrskonzept Hafen - Sachstand zur Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05799-16)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Sachstand der Verwaltung zur Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen zur Kenntnis.


zu TOP 3.7
Funktionsprüfung privater Grundstücksanschlussleitungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03986-16)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 08.02.2017 vor:
Es ist für die Fraktion Die Linke & Piraten nicht erklärbar, warum die Grundstückseigentümer mehr Gebühren zahlen müssen, damit ein kleines Stück ihrer Grundstücksanschlussleitungen von der Stadt geprüft werden und sie trotzdem einen privaten Anbieter mit einer Funktionsprüfung für die privaten Abwasserleitungen beauftragen müssen. Dieser private Anbieter könnte auch die Grundstücksanschlussleitungen prüfen.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt bei 6 Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion Die Linke & Piraten) und 11 Enthaltungen (SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Herr Urbanek / AfD und Herr Borchardt / Die Rechte) folgenden Beschlussvorschlag abzulehnen:

Der Rat der Stadt Dortmund trifft folgende Grundsatzentscheidungen im Zusammenhang mit der Funktionsprüfung privater Grundstücksanschlussleitungen:

1. Die Stadtentwässerung Dortmund untersucht im Rahmen ihrer hoheitlichen Abwasserbeseitigungspflicht die privaten Grundstücksanschlussleitungen im Dortmunder Stadtgebiet auf Funktionstüchtigkeit über einen Gesamtzeitraum von rund 30 Jahren. Die Stadtentwässerung Dortmund informiert und berät die Bürger/innen über gegebenenfalls notwendige Sanierungsmaßnahmen. Es werden keine weitergehenden Fristen, als die gesetzlich festgelegten, beschlossen.

2. Für die zusätzlich zu erbringenden Aufgaben werden in der Stadtentwässerung Dortmund insgesamt sechs Planstellen eingerichtet und ein Kanal-TV-Inspektionsfahrzeug beschafft. Die zusätzlichen Fahrzeug-, Personal- und Sachkosten in Höhe von rund 630.000,- Euro pro Jahr werden in der Abwassergebühren-kalkulation berücksichtigt.

3. Soweit erforderlich sind die „Satzung über die Entwässerung der Grundstücke in der Stadt Dortmund“, die „Abwassergebührensatzung“ sowie die „Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben“ entsprechend zu ändern und dazu separate Beschlussvorlagen einzubringen.

Zudem lag dem Rat der Stadt folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 09.02.2017 vor:
Herr Reppin (CDU-Fraktion) bittet, die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen, da für seine Fraktion noch vermehrter Beratungsbedarf bestehe.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach ob die angegeben 690.000€ auf den Haushalt draufgeschlagen werden, oder wie die Finanzierung geregelt sei?

Frau Meyer (FB70) erklärt, dass die Landesgesetzgebung den Städten und Gemeinden die Möglichkeit gegeben habe, die Aufwendungen für die Untersuchung der Leitungen im öffentlichen Bereich über die Gebühren zu refinanzieren. Die 690.000€ werden somit auf die Gebühren aufgeschlagen. Sie weist darauf hin, dass sich der Betrag pro Anschluss im Centbereich belaufen werde. Im Gegensatz dazu sei der Mehrwert für jeden einzelnen ein sehr großer.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) bittet um Erläuterung mehrere Verständnisfragen:
Die Unterscheidung der Anschlüsse, die unter dem Bürgersteig herlaufen und derer, die sich auf dem Privatgelände des jeweiligen Eigentümers befinden. Laut Satzung zählen beide zur privaten Leitung.
Laut Vorlage solle nur der eine Teil überprüft werden, da die Prüfung beider Abschnitte Umsatzsteuerpflichtig sei. Dem Eigentümer würde somit die Prüfung des zweiten Abschnittes fehlen. Wie würde damit umgegangen? Weiterhin würden zur Umsetzung die Anschaffung eines Autos, sowie die Einrichtung neuer Stellen notwendig sein. Er fragt nach, ob man eine solche Leistung nicht günstiger extern vergeben oder einkaufen könne?

Frau Meyer (FB70) erläutert, dass bei der Untersuchung nicht die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Funktionsprüfung erfolge. Es handele sich hierbei um eine Prüfung eine Stufe davor. Man habe festgestellt, dass private Anschlüsse im öffentlichen Bereich nicht intakt seien. Es käme vermehrt zu Tagesbrüchen und der Eigentümer müsse diese bezahlen, da diese Schäden an seiner privaten Leitung entstanden sei. Gerade im öffentlichen Bereich seien solche Schäden besonders heikel und teuer. Weiterhin würde der Bürger durch die Prüfung durch den Betrieb Stadtentwässerung vor den derzeit viel umherfahrenden „Kanalhaien“ geschützt.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) fragt nach, wie es dazu komme, dass eine Leitung, die sich nicht auf dem eigenen Grundstück, sondern im öffentlichen Raum befände als „privat“ deklariert sei?
Weiterhin möchte er wissen, ob es einen bereits ausgewählten Bereich gäbe, an dem mit dieser Prüfung begonnen werde. Nach welchen Kriterien würde man bei der Auswahl vorgehen?

Herr Monegel (Vorsitzender) weist darauf hin, dass primär in den Wasserschutzgebieten begonnen werde.

Frau Meyer teilt mit, dass die Satzung eine solche Deklaration der privaten Leitung vorsehe. Eine Satzungsänderung habe zur Folge, dass die Anschlüsse im öffentlichen Bereich von den Eigentümern zurückgekauft werden müssten.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, dass sich aus der Vorlage ergebe, dass der zweite private Teil der Leitung vom Bürgersteig bis zur Grundstückgrenze gehe.
Er fragt nach, ob der Bürger, dessen Leitungsanschluss auf der anderen Straßenseite läge, ebenfalls für Fremdverschulden, wie vermehrte LKW-Befahrung o.ä. aufkommt?

Frau Meyer erklärt, dass sich die Definition immer nach dem entsprechenden Anschlusspunkt richte. Aus diesem Grund sei es sehr wichtig, dass die Stadtentwässerung wisse, wie es um die privaten Leitungen bestellt sei. Die Verantwortung für jeden Kanal hat der Eigentümer selbst. Auch trage er die Verantwortung für die statische Auslastung in diesen Bereichen.

Herr Rettstadt bittet, die alternativ geprüften Modelle bis zur Ratssitzung zur Verfügung zu stellen um eine bessere Entscheidungsgrundlage zu schaffen.

Frau Meyer teilt mit, dass es im Vorfeld Gespräche im der EDG bezüglich einer Vergabe gegeben habe. Sie könne aber nicht garantieren, dass eine solche Ausstellung zeitlich bis zur Ratssitzung möglich sei.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) befürwortet die Kundenorientierung und weist auf die daraus resultierenden Synergieeffekte hin. Er begrüße es ausdrücklich, dass diese Leistung durch Mitarbeiter ausgeführt werde, die durch den TvöD bezahlt werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.

Hierzu lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 03986-16-E1) vom 16.02.2017 vor:
„ … der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat die Vorlage in seiner
Sitzung am 09.02.2017 ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen lassen. In der Ausschusssitzung bat Herr RM Rettstadt darum, zur Ratssitzung Informationen zu alternativ geprüften Modellen vorzulegen.

Hierzu weise ich darauf hin, dass die Überprüfung der privaten Abwasserleitungen
(Grundstücksanschlussleitung und Hauanschlussleitung) grundsätzlich in der Verantwortung
des Grundstückseigentümers liegt. Die Stadt könnte sich also auf ein reines „Informations- und
Beratungsmodell“ zurückziehen. Dieses Modell wird nicht vorgeschlagen aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht (vgl. Ziff. 5 der Vorlage).

Im Zuge der Vorbereitungen zur Umsetzung des Vorhabens wurden aber verschiedene Aufgabenübertragungsmöglichkeiten innerhalb der städtischen Gesellschaften geprüft und diesbezüglich auch Gespräche mit dem örtlichen Entsorgungsbetrieb, der EDG, geführt.
Dieser Weg hat sich als nicht tragfähig erwiesen.

Ein weiteres Modell ist die „Untersuchung der kompletten privaten Abwasserleitung“. Diese Alternative scheidet aber auf Grund des Verbotes der wirtschaftlichen Betätigung entspr. § 107 GO NW aus (vgl. Ziff. 6 der Vorlage).

Insofern verbleibt der nun zur Beschlussfassung vorliegende Vorschlag.

Rm Brück (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) hält es, unabhängig von der Bewertung der Durchsetzbarkeit von Prüfungen der Grundstücksanschlussleitungen, für unsozial, die Kosten über die Abwassergebühren auf die Bürger umzulegen.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) signalisierte die Zustimmung seiner Fraktion zur Vorlage, kündigte aber an, im Rahmen der nächsten Fachausschusssitzung anzuregen, über die Satzung noch einmal nachzudenken. Aus Sicht seiner Fraktion könne es nicht in Ordnung sein, wenn ein Bürger, bspw. bei Anschlüssen die sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite befinden, für evtl. Schäden aufkommen müsse, obwohl sie nicht in seinem Verantwortungsbereich liegen. Rm Kowalewski hält es im Sinne des Solidarprinzips für positiv, dass die Bürger nicht bereits für die Kosten der Überprüfung aufkommen müssen, sondern erst dann herangezogen würden, wenn tatsächlich etwas kaputt sei.

Rm Urbanek (AfD) hält die Verwaltungsvorlage mit Verweis darauf, dass die Prüfung der Abwasserleitungen Teil der Daseinsvorsorge ist und den Sicherungsverpflichtungen in Bezug auf Grund und Trinkwasser entspricht, prinzipiell für positiv. Rm Urbanek sieht jedoch Nachbesserungsbedarf, da sowohl die Hausanschlussleitung auf dem Grundstück des Eigentümers, als auch die Grundstücksanschlussleitung auf Seiten der Stadt, in der Verantwortung zur Sanierung dem privaten Eigentümer zugeschlagen wird. Vor diesem Hintergrund stellte Rm Urbanek mündlich folgenden Antrag:
Prüfauftrag an die Verwaltung, zur Ermittlung von Voraussetzungen und Folgen einer Änderung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke der Stadt Dortmund, mit dem Ziel, dass Grundstücksanschlussleitungen, also wohlgemerkt der Teil, der der Stadt Dortmund obliegt - denn nach § 94 BGB sind Abwasserleitungen wesentlicher Bestandteil des Grundstücks und damit gehören sie der Stadt Dortmund - als Bestandteil der öffentlichen Abwasseranlage zu betrachten sind und somit auch die Sanierung in die Verantwortung der Stadt Dortmund fallen muss. Der Gefahrübergang muss also an der Grundstücksgrenze stattfinden.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) wies darauf hin, dass die vorgesehenen Prüfungen bspw. die Dichtigkeitsprüfung nicht einschließen. Im Rahmen der Sorgfaltspflicht solle nunmehr ein Beschluss zu einer Überprüfung gefasst werden, die Aufschluss über den Zustand des Abwassernetzes unter den Gehwegen bis zur eigentlichen Grundstücksgrenze geben soll. Insofern blieben den Grundstückseigentümern die Kosten durch die eigentliche Überprüfung erspart. Weiter lehnte Rm Rettstadt den mündlich gestellten Antrag der AfD-Fraktion, mit Verweis auf die Beratungen im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ab, zumal mit der beabsichtigen Satzungsänderung verbunden wäre, dass die Stadt die Rohrleitungen, die sich auf städtischen Gebiet befinden, zurückkaufen müsste.

Rm Mader (CDU) erläuterte die Zustimmung seiner Fraktion dahingehend, dass die Verwaltungsvorlage als ausgewogen und in der Sache angemessen, angesehen wird.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) regte an, den mündlich gestellten Prüfauftrag an den Fachausschuss zu überweisen.

Rm Pisula (CDU) nahm Bezug auf die Darstellung der Verwaltung im Rahmen der Befassung im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün, wonach eine Umstellung der Satzung mit sehr vielen Hürden und Schwierigkeiten verbunden wäre.

Rm Urbanek (AfD) verwies auf die zuvor gemachten Anmerkungen zu § 94 BGB und darauf, dass mit dem gestellten Prüfauftrag lediglich die Rechtslage geklärt und weiter dargelegt werden soll, welche Möglichkeiten und Folgen ein solches Vorgehen hätte. Weiter sprach sich Rm Urbanek als Antragsteller gegen eine Überweisung in den Fachausschuss aus.

Der Rat der Stadt fasste folgende Beschlüsse:

- Der Rat der Stadt lehnt den o.a. mündlich gestellten Antrag von Rm Urbanek (AfD) mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte und von Rm Münch (FBI) ab.

- Der Rat der Stadt Dortmund trifft mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte und von Rm Münch (FBI) folgende Grundsatzentscheidungen im Zusammenhang mit der Funktionsprüfung privater Grundstücksanschlussleitungen:
1. Die Stadtentwässerung Dortmund untersucht im Rahmen ihrer hoheitlichen Abwasserbeseitigungspflicht die privaten Grundstücksanschlussleitungen im Dortmunder Stadtgebiet auf Funktionstüchtigkeit über einen Gesamtzeitraum von rund 30 Jahren. Die Stadtentwässerung Dortmund informiert und berät die Bürger/innen über gegebenenfalls notwendige Sanierungsmaßnahmen. Es werden keine weitergehenden Fristen, als die gesetzlich festgelegten, beschlossen.

2. Für die zusätzlich zu erbringenden Aufgaben werden in der Stadtentwässerung Dortmund insgesamt sechs Planstellen eingerichtet und ein Kanal-TV-Inspektionsfahrzeug beschafft. Die zusätzlichen Fahrzeug-, Personal- und Sachkosten in Höhe von rund 630.000,- Euro pro Jahr werden in der Abwassergebühren-kalkulation berücksichtigt.

3. Soweit erforderlich sind die „Satzung über die Entwässerung der Grundstücke in der Stadt Dortmund“, die „Abwassergebührensatzung“ sowie die „Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben“ entsprechend zu ändern und dazu separate Beschlussvorlagen einzubringen.

zu TOP 3.8
PSD-Bank Triathlon 2017 am PHOENIX See
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06658-17)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 14.02.2017 vor:
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 07.02.2017 vor:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde bezweifelt, dass an einem Sonntag in den Sommermonaten eine verkehrsarme Situation am Phoenixsee herrscht.
Von daher ist das entsprechende Verkehrskonzept von besonderer Wichtigkeit. Zudem wird angeregt, den Zieleinlauf nicht auf der Kulturinsel (wegen der begrenzten Kapazitäten dort) zu machen, sondern eher auf dem Platz hinter der Hörder Burg.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu beschließen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass der PSD Bank Marathon im Jahr 2017 erstmalig in Hörde und bei einem positiven Verlauf dort auch in den Folgejahren im Wechsel mit dem bisherigen Austragungsort Fredenbaumpark durchgeführt werden darf. Der Rat stimmt zudem zu, dass die Verwaltung zu § 12 der geltenden Satzung zur Nutzung der Naherholungsanlage PHOENIX See (Seesatzung) bezogen auf das mit der Veranstaltung verbundene Sportschwimmen im PHOENIX See eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 17 der Seesatzung erteilt.

Abstimmungsergebnis: mit 14 Ja-Stimmen (SPD, CDU, Grüne und AfD), bei 2 Gegenstimmen (SPD und Linke) und 1 Enthaltung (Grüne) so beschlossen

Desweiteren liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 08.02.2017 vor:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt bei 2 Ja-Stimmen (Herr Urbanek / AfD und Herr Borchardt / Die Rechte) und 15 Gegenstimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Die Linke & Piraten und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) die nachfolgende Beschlussfassung abzulehnen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass der PSD Bank Marathon im Jahr 2017 erstmalig in Hörde und bei einem positiven Verlauf dort auch in den Folgejahren im Wechsel mit dem bisherigen Austragungsort Fredenbaumpark durchgeführt werden darf. Der Rat stimmt zudem zu, dass die Verwaltung zu § 12 der geltenden Satzung zur Nutzung der Naherholungsanlage PHOENIX See (Seesatzung) bezogen auf das mit der Veranstaltung verbundene Sportschwimmen im PHOENIX See eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 17 der Seesatzung erteilt.

Darüber hinaus nimmt die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord den Auszug des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 24.01.2017 und des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 31.01.2017 zur Kenntnis.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 09.02.2017 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Beirates der unteren Naturschutzbehörde vor:

Der Beirat stimmt der Triathlonveranstaltung am Phoenix-See bei einer Enthaltung unter
folgenden Bedingungen zu:

1. Die Schwimmstrecke bleibt wie vorgeschlagen im „urbanen Teil“ des Sees.

2. Die Veranstaltung wird auch in den Folgejahren nicht früher als Anfang Juli stattfinden (später wäre besser).

3. Vom Veranstalter ist sicherzustellen, dass die ökologisch empfindlichen Bereiche am Phoenix-See und auf Phoenix-West von den Teilnehmern und Zuschauern nicht betreten werden.

Weiterhin liegt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vor:

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt
folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zur Vorlage vor:
….wir bitten darum unten stehende Beschlussvorschläge zur Beratung und Abstimmung zu stellen.
Beschlussvorschlag
Der ABöAB empfiehlt dem Rat der Stadt folgende Beschlüsse zu fassen:

1. Der Rat der Stadt begrüßt die Durchführung des Triathlons im Bereich des Phoenix-Sees, weist aber darauf hin, dass eine Ausnahmegenehmigung den § 8 Benutzung mit Wasserfahrzeugen, insbesondere den Punkt "Wasserfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren" nicht berühren darf.

2. Der Rat beschließt eine Wasseranalyse direkt vor und nach der Veranstaltung durchzuführen und die Ergebnisse dem Rat, den befassten Ausschüssen und der Bezirksvertretung als Kenntnisnahme vorzulegen. Sollten bereits in diesem Zeitraum Wasseranalysen geplant sein, genügt es, wenn die Ergebnisse den o.g. Gremien zur Kenntnis gegeben werden.

Begründung:
Zu 1
Die Begründung ergibt sich aus der Gefährdungsdarstellung durch "Wasserfahrzeuge mit
Verbrennungsmotoren" vor dem Erlass der Phoenix-See Satzung.

Zu 2
Um wissenschaftlich sicherzustellen, dass die theoretischen Annahmen, dass die Eintragungsmengen von Sonnenöl, etc. zu gering sind um eine Auswirkung auf die Wasserstruktur zu haben ist, insbesondere vor dem Hintergrund einer möglichen Wiederholung der Veranstaltung, die Durchführung der o.g. genannten Wasseranalysen notwendig…..

Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift
Herr Rm Goosmann erklärte, dass seine Fraktion für die Vorlage noch Beratungsbedarf sieht und bittet sie ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen zu lassen.
Auf Nachfrage von Frau Rm Brunsing, welche Wasserproben in welchem Abstand genommen werden, antwortete Herr Dr. Falk vom Umweltamt, dass es ein kontinuierliches, monatliches Gewässergütemonitoring am Phoenix See gebe. Dort werden Proben genommen, das gilt für den Leitparameter der Gewässerqualität Phosphat, aber auch für andere chemische und biologische Parameter, die dokumentiert werden. Einmal monatlich heißt vor und nach der Veranstaltung. Aus diesem Grund sehe er keine Notwendigkeit dies noch zu verdichten.
Herr Rm Zweier fragte nach, ob Rettungsboote des DLRG mit Elektro- oder Verbrennungsmotor eingesetzt werden. Hierzu antwortete Herr Dr. Falk, dass in der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Zulassung und Regelung des Gemeingebrauchs an der Stauanlage Phoenix-See ausgewiesen sei, dass Motorboote nicht erlaubt sind, es aber eine Ausnahme für Aufsichts- und Arbeitsboote gebe, darunter fallen die Boote des DLRG.
Herr Rm Goosmann bat um Auskunft, ob von der Menge der Teilnehmer und der Verwendung von Sonnencreme eine Gefahr für das Gewässer ausgehe. Hierzu erklärte Herr Dr. Falk, dass es eine unkritische Belastung des Sees sei, gemessen an anderen Belastungen wie z.B. Vogelkot und Niederschlag der Pollen enthält.
Auf die Bitte von Frau Rm Reigl , die Ergebnisse der Proben dem Ausschuss zur Information zur Verfügung zu stellen, erklärte Herr Dr. Falk, dass diese öffentlich seien und er darin kein Problem sehe.
Frau Rm Noltemeyer fragte nach, ob auch andere Stoffe als Phosphate geprüft würden, auch im Hinblick auf die Gefährdung der Schwimmer. Dazu erläuterte Herr Dr. Falk, dass es eine Reihe von biologischen und chemischen Untersuchungen gebe, da gehören auch Parameter zu, die eine mögliche Beeinträchtigung des Phoenix Sees durch altindustrielle Vornutzungen untersuchen. Die vollumfängliche Entfernung der Altlasten war eine der Voraussetzungen für den Betrieb des Phoenix Sees.
Abschließend erklärte Herr Rm Zweier, dass die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ihren Antrag als erledigt betrachten und zurückzieht.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.
Außerdem liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vor:

Hierzu liegt vor - Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke & Piraten, DS-Nr.:
06658-17-E2):

„Im Zusammenhang zur Vorlage DS 06658-17 bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wird das Wasser im Phönix-See weiterhin hinsichtlich seiner Belastung mit Phosphaten überprüft? Welche Werte erreicht das Wasser im Jahresmittel derzeit?

2. Welche Werte wurden in den Sommermonaten Juli-bis September erreicht?

3. Werden derzeit noch Phosphatabsorber eingesetzt?

4. Wenn ja, in welchem Umfang und Finanzvolumen?“

ABVG, 31.01.2017:
Herr Dr. Falk beantwortet die o. a. Fragen der Fraktion Die Linke & Piraten wie folgt:

Zu Nr. 1:
Es erfolgt ein Gewässergütemonitoring mit regelmäßigen (monatlichen) Beprobungen an mehreren Stellen des Sees. Gesamt-Phosphor im Jahresmittel: 13 Mikrogramm/l (im Jahre 2016). Damit hat der See eine sehr gute Wasserqualität.

Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift
Zu Nr. 2:
Die Werte des Jahresmittels (siehe oben).

Zu Nr. 3:
Ja, die sogenannte Phospateliminationsanlage.

Zu Nr. 4:
Über die Anlage fließt kontinuierlich Wasser aus dem See (12,5 l/s). Das bedeutet, dass das gesamte Wasser des Sees innerhalb von 2 Jahren die Anlage durchfließt. Damit wird diese in
Anbetracht der sehr guten Wasserqualität nur gedrosselt mit etwa 50% ihrer Leistungsfähigkeit betrieben.
Die Kostenaufwendungen für die Anlage betragen rund 22.000 EUR/a für Wasser- und Stromkosten. Hinzu kommen Aufwendungen des Betriebspersonals der Emschergenossenschaft und der Stadt.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.
Aufgrund der heutigen Diskussion, erfolgt die nachfolgende Abstimmung zur Vorlage unter Einbeziehung folgender Punkte:

1. Die Verwaltung wird darum gebeten, dem Ausschuss im Anschluss an die Veranstaltung eine entsprechende Stellungnahme vorzulegen, welche sowohl über den Verlauf als auch über die Auswirkungen der Veranstaltung informiert.

2. Um eine Attraktivitätsverminderung der Dortmunder Nordstadt zu verhindern, wird großer Wert darauf gelegt, dass die Veranstaltung im jährlichen Wechsel mit dem bisherigen Austragungspark Fredenbaumpark durchgeführt wird.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, unter Einbeziehung der o.a. Punkte, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass der PSD Bank Marathon im Jahr 2017 erstmalig in Hörde und bei einem positiven Verlauf dort auch in den Folgejahren im Wechsel mit dem bisherigen Austragungsort Fredenbaumpark durchgeführt werden darf. Der Rat stimmt zudem zu, dass die Verwaltung zu § 12 der geltenden Satzung zur Nutzung der Naherholungsanlage PHOENIX See (Seesatzung) bezogen auf das mit der Veranstaltung verbundene Sportschwimmen im PHOENIX See eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 17 der Seesatzung erteilt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Eingebziehung der vorrangegangenen Empfehlungen der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord, des Beirates der unteren Naturschutzbehörde und des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass der PSD Bank Marathon im Jahr 2017 erstmalig in Hörde und bei einem positiven Verlauf dort auch in den Folgejahren im Wechsel mit dem bisherigen Austragungsort Fredenbaumpark durchgeführt werden darf. Der Rat stimmt zudem zu, dass die Verwaltung zu § 12 der geltenden Satzung zur Nutzung der Naherholungsanlage PHOENIX See (Seesatzung) bezogen auf das mit der Veranstaltung verbundene Sportschwimmen im PHOENIX See eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 17 der Seesatzung erteilt.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion unter Einbeziehung der vorangegangenen Empfehlungen des Beirates der unteren Naturschutzbehörde, der Bezirksvertretung Hörde, des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün sowie des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass der PSD Bank Marathon im Jahr 2017 erstmalig in Hörde und bei einem positiven Verlauf dort auch in den Folgejahren im Wechsel mit dem bisherigen Austragungsort Fredenbaumpark durchgeführt werden darf. Der Rat stimmt zudem zu, dass die Verwaltung zu § 12 der geltenden Satzung zur Nutzung der Naherholungsanlage PHOENIX See (Seesatzung) bezogen auf das mit der Veranstaltung verbundene Sportschwimmen im PHOENIX See eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 17 der Seesatzung erteilt.

ABVG:
1. Die Verwaltung wird darum gebeten, dem Ausschuss im Anschluss an die Veranstaltung eine entsprechende Stellungnahme vorzulegen, welche sowohl über den Verlauf als auch über die Auswirkungen der Veranstaltung informiert.
2. Um eine Attraktivitätsverminderung der Dortmunder Nordstadt zu verhindern, wird großer Wert darauf gelegt, dass die Veranstaltung im jährlichen Wechsel mit dem bisherigen Austragungspark Fredenbaumpark durchgeführt wird.

Beirat der unteren Naturschutzbehörde:
1. Die Schwimmstrecke bleibt wie vorgeschlagen im „urbanen Teil“ des Sees.
2. Die Veranstaltung wird auch in den Folgejahren nicht früher als Anfang Juli stattfinden (später wäre besser).
3. Vom Veranstalter ist sicherzustellen, dass die ökologisch empfindlichen Bereiche am Phoenix-See und auf Phoenix-West von den Teilnehmern und Zuschauern nicht betreten werden.

BV Hörde:
Zudem wird angeregt, den Zieleinlauf nicht auf der Kulturinsel (wegen der begrenzten Kapazitäten dort) zu machen, sondern eher auf dem Platz hinter der Hörder Burg.

Zudem lag dem Rat der Stadt folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 15.02.2017 vor:
„Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Vertreters FBI, bei Stimmenthaltungen Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und Vertreterin „Die Linke“ – folgenden Beschlussvorschlag dem Rat der Stadt nicht zum Beschluss zu empfehlen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass der PSD Bank Marathon im Jahr 2017 erstmalig in Hörde und bei einem positiven Verlauf dort auch in den Folgejahren im Wechsel mit dem bisherigen Austragungsort Fredenbaumpark durchgeführt werden darf. Der Rat stimmt zudem zu, dass die Verwaltung zu § 12 der geltenden Satzung zur Nutzung der Naherholungsanlage PHOENIX See (Seesatzung) bezogen auf das mit der Veranstaltung verbundene Sportschwimmen im PHOENIX See eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 17 der Seesatzung erteilt.

Auf Vorschlag der Bezirksbürgermeisters – Herrn Stens – beschließt die Bezirksvertretung Eving – mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, bei drei Enthaltungen Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und Vertreterin „Die Linke“ – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Triathlon wird auch künftig ausschließlich am bisherigen Austragungsort im Dortmunder Norden stattfinden.

Begründung:
Die Bezirksvertretung Eving hat sich in Beschlüssen seit 2013 immer wieder für die Beibehaltung des Standortes im Norden Dortmunds ausgesprochen und eingesetzt.
Auch im Rahmen des „Nordwärts-Projektes“ ist der Triathlon ein wichtiges Ereignis für die beteiligten nördlichen Stadtbezirke, der viele Zuschauer anzieht.
Daher sollte eine „Traditionsveranstaltung“ wie der Triathlon auch weiterhin jährlich im Bereich des Fredenbaumparks stattfinden und mit dem Norden Dortmunds verbunden bleiben.

Einleitend wies OB Sierau u.a. darauf hin, dass es im Vorfeld der Vorlage eine intensive Beteiligung, u.a. im Rahmen einer Bürgerversammlung im Januar gegeben hat und das es auf Seiten des Veranstalters eine Weiterentwicklung gegeben hat, um das sportliche Engagement, insbesondere der Nachwuchsarbeit, in wertschätzender Weise zu würdigen. Weiter wies OB Sierau darauf hin, dass sich der Verein Tri-Geckos Dortmund ausdrücklich dafür ausgesprochen hat, dass die Veranstaltung auch weiterhin, nur nicht ausschließlich, im Norden stattfinden soll.

Rm Schwinn (Bündnis 90/Die Grünen) signalisierte die Zustimmung seiner Fraktion zur Vorlage unter Einbeziehung der Hinweise, die durch die Beiräte und durch die Bezirksvertretung Hörde gegeben wurden. Weiter legte Rm Schwinn Wert darauf, dass im Sinne der Verwaltungsvorlage versucht werden soll, die Veranstaltung im jährlichen Wechsel der Veranstaltungsorte Hörde und Fredenbaumpark, stattfinden zu lassen.

Rm Münch (FBI) stimmte den Ausführungen von OB Sierau inhaltlich zu, wies aber darauf hin, dass der Bezirksvertretung Eving die Angst nicht genommen werden konnte, dass die Veranstaltung künftig dauerhaft im Süden stattfinden wird. Weiter erklärte Rm Münch, dass er, aus Loyalitätsgründen, die Empfehlung der Bezirksvertretung Eving zum Antrag erhebe.

Rm Schilff (SPD) begrüßte die Vorlage, bat aber im Wege der Präzisierung um Ergänzung des Beschlussvorschlages um das Wort „jährlich“, so dass sich der erste Satz wie folgt ändert: Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass der PSD Bank Marathon im Jahr 2017 erstmalig in Hörde und bei einem positiven Verlauf dort auch in den Folgejahren „jährlich“ im Wechsel mit dem bisherigen Austragungsort Fredenbaumpark durchgeführt werden darf.

Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) erläuterte die Zustimmung seiner Fraktion dahingehend, dass kein Entgegenstehen von Pioniergeist und Tradition gesehen wird. Durch den Phoenix See habe sich schlicht und einfach eine neue Möglichkeit ergeben, in dieser Stadt etwas zu nutzen, was in eine Tradition hineinpasst. Weiter sieht Rm Dingerdissen in dem beabsichtigten, jährlichen Wechsel des Veranstaltungsortes, keine Benachteiligung des Nordens.
Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) wies darauf hin, dass die Abstimmung innerhalb seiner Fraktion freigegeben wurde.

Rm Münch (FBI) stellte die Nachfrage, inwieweit die Anregungen des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde Berücksichtigung finden.

OB Sierau wies darauf hin, dass in der Vorlage ausgeführt wird, dass das Sportschwimmen im sog. urbanen, d.h. westlichen Teil stattfindet. Weiter ist u.a. aufgrund der Zusicherung des Vereins sichergestellt, dass die ökologisch empfindlichen Bereiche im Bereich Phoenix See und auch auf der Fläche Phoenix-West, von den Teilnehmern und Zuschauern nicht betreten werden. Hinsichtlich der Terminierung erläuterte OB Sierau, dass die Durchführung einer solchen Veranstaltung, in einen größeren Kalender des Triathlons eingebettet werden müsse.

Rm Bohnhof (AfD) begrüßt die Verwaltungsvorlage in der vorliegenden Fassung, einschließlich der von Rm Schilff (SPD) vorgeschlagen Ergänzung. Weiter hält Rm Bohnhof es für wichtig, dass neben dem Fußball auch andere Sportarten in erheblichem Umfang gefördert werden und dass nicht monothematisch an dem Austragungsort im Norden festgehalten wird.

Der Rat der Stadt fasste folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt die von Rm Münch (FBI) zum Antrag erhobene, o.a. Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Eving vom 15.02.2017 mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) und bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte ab.

2. Der Rat der Stadt beschließt unter Einbeziehung der o.a. Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 14.02.2017 und des o.a. Ergänzungsvorschlages von Rm Schilff (SDP) mehrheitlich gegen die Stimmen der Ratsmitglieder Karacakurtoglu, Klink und Zweier (Die Linke & Piraten) bei Stimmenthaltung von Rm Dr. Tautorat (Die Linke & Piraten):
- Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass der PSD Bank Marathon im Jahr 2017 erstmalig in Hörde und bei einem positiven Verlauf dort auch in den Folgejahren jährlich im Wechsel mit dem bisherigen Austragungsort Fredenbaumpark durchgeführt werden darf. Der Rat stimmt zudem zu, dass die Verwaltung zu § 12 der geltenden Satzung zur Nutzung der Naherholungsanlage PHOENIX See (Seesatzung) bezogen auf das mit der Veranstaltung verbundene Sportschwimmen im PHOENIX See eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 17 der Seesatzung erteilt.
- Die Verwaltung wird darum gebeten, dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün im Anschluss an die Veranstaltung eine entsprechende Stellungnahme vorzulegen, welche sowohl über den Verlauf als auch über die Auswirkungen der Veranstaltung informiert.

Um eine Attraktivitätsverminderung der Dortmunder Nordstadt zu verhindern, wird großer Wert darauf gelegt, dass die Veranstaltung im jährlichen Wechsel mit dem bisherigen Austragungspark Fredenbaumpark durchgeführt wird.

- Die Schwimmstrecke bleibt wie vorgeschlagen im „urbanen Teil“ des Sees.

Die Veranstaltung wird auch in den Folgejahren nicht früher als Anfang Juli stattfinden (später wäre besser).

Vom Veranstalter ist sicherzustellen, dass die ökologisch empfindlichen Bereiche am Phoenix-See und auf Phoenix-West von den Teilnehmern und Zuschauern nicht betreten werden.


- Es wird angeregt, den Zieleinlauf nicht auf der Kulturinsel (wegen der begrenzten Kapazitäten dort) zu machen, sondern eher auf dem Platz hinter der Hörder Burg.


zu TOP 3.9
Präzisierung der 25% Regelung für den öffentlich geförderten Wohnraum
Überweisung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2016
(Drucksache Nr.: 05969-16)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 08.02.2017 vor:
Hierzu liegt vor Überweisung des Rates der Stadt Dortmund vom 08.12.2016:

Brackel am 27.10.2016 vor:

„Die Bezirksvertretung Brackel stimmt nachfolgendem geänderten Antrag der SPD-Fraktion sowie Herrn Knöpker, Piratenpartei Deutschland, vom 09.10.2016 mit 13 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD und CDU, Herr Knöpker, Piratenpartei) gegen 4 Nein-Stimmen (Fraktion B’90/Die Grünen, Herr Dr. Sickert,Die Linke) zu:

Die Bezirksvertretung Brackel fordert den Rat der Stadt auf, seinen Beschluss zur Quote für öffentlich geförderten Wohnraum dahingehend zu präzisieren, dass diese Quote für die Summe aller Neubauten in den Stadtbezirken gilt, nicht jedoch für jeden einzelnen Bebauungsplan, wobei die bestehende Bebauung und ihre Zusammensetzung zu berücksichtigen ist.

Begründung:
In Siedlungsbereichen, in denen einschlägige Faktoren (Kaufkraft, Zahl alleinerziehender Haushalte, Anteil Grundsicherungsempfänger usw. – siehe dazu u. a. letzter Bericht zum kleinräumigen Wohnungsmarktmonitoring) einen erhöhten oder verminderten Bedarf an öffentlich geförderten Wohnraum begründen, sollte von der starren Einhaltung der 25 % Regelung abgewichen werden können. Die gilt zum einen für Siedlungsbereiche mit bereits hohem Bestand an solchem Wohnraum.
Dort sollte der Fokus auf Wohnraum liegen, der auch für Menschen mit höherem Einkommen attraktiv ist. Nur so können Sozialstrukturen verbessert werden und die Entwicklung des Ortes und seiner Infrastruktur gefördert werden. Dies gilt zum anderen auch für Siedlungsbereiche, in denen sich der Wohnraum stark verteuert, ganze Bevölkerungsschichten also ausgeschlossen sind. In diesen
Bereichen wäre ein wesentlich höherer Anteil für den geförderten Wohnraum einem guten
Bevölkerungsmix zuträglich!“

Im Rat der Stadt bestand Einvernehmen, die Angelegenheit zunächst an den Ausschuss für
Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu überweisen.

AUSW, 08.02.2017:

Frau Rm Hawighorst-Rüßler führt an, dass ihre Fraktion den o.a. Antrag ablehnen werde.
Angesichts des massiven Wegfalls von öffentlich geförderten Wohnungen sei die Festlegung in allen Bebauungsplänen unbedingt weiter zu verfolgen. Die Verwaltung solle einheitliche Vorgaben zugrunde legen können, damit sie nicht ständig abzuwägen bzw. sich mit künftigen Investoren auseinanderzusetzen habe. Durch eine Umsetzung des vorliegenden Antrages aus der Bezirksvertretung Brackel sehe man ganz eindeutig die Gefahr, dass der bisherige Beschluss zur „25 %-Regelung“ verwässert werde.

Frau Rm Neumann-Lieven verdeutlicht, dass ihre Fraktion die Sorgen der Bezirksvertretung sehr wohl ernst nehme aber nichts desto trotz an der „25%-Regelung“ festhalten werde. Man benötige diese Wohnungen dringend und man gehe davon aus, dass man diese auch im Bereich Wickede sehr gut unterbringen und managen könne. Für solche Quartiere brauche man andere Instrumente, um dort adäquat arbeiten zu können, so wie z.B. in Lanstrop und Westerfilde bereits geschehen. Man schaffe dies allerdings nicht indem man die „25%-Regelung“ aufgäbe.

Herr Rm Waßmann betont, dass im vorliegenden Antrag von „Aufgeben“ nicht die Rede sei. . Aus seiner Sicht mache es durchaus Sinn, bestehende Beschlüsse im Laufe der Zeit zu evaluieren. Er kenne ja die Argumente, die den Ausschuss bei jedem Bebauungsplan oder auch an anderer Stelle immer wieder einholen würden. Dies habe gezeigt, dass es sich durchaus lohnen würde, solche Vorgänge zu evaluieren.
Wenn man nicht mehr hinschaue, wie man „durchmische“, man also aus dem Auge verliere, wie sich ein Stadtteil insgesamt entwickele oder wie der Status eines Stadtteils aussehe, dann liege darin ein nicht kalkulierbares Risiko. Da seine Fraktion diese Bedenken aus der Bezirksvertretung (BV) Brackel teile und glaube, dass ein solcher Prozess auch Lerneffekte mit sich bringen werde, die nicht nur im Umgang mit Investoren sondern auch in der Stadtentwicklung sinnvoll seien, bittet er darum, das Anliegen aus der BV heute zum Antrag zu erheben und darüber abzustimmen.

Herr Rm Kowalewski teilt mit, dass seine Fraktion sich der heute geäußerten Haltung der Fraktion B‘90/Die Grünen und der SPD-Fraktion anschließe. Er verdeutlicht, dass man auf jeden Fall die generelle Anwendung der „25%-regelung beibehalten wolle.

Frau Rm Matzanke erinnert nochmal daran, dass mit der beschlossenen „25%-Regelung“ bereits eine gewisse Flexibilität verbunden sei. Hierzu zitiert sie den Antragstext aus 2014 wie folgt: „Es wird eine Quote für den öffentlich geförderten Mietwohnungsbau eingeführt. Diese Quote beträgt in der Regel 25 %, unter Berücksichtigung der jeweiligen städtebaulichen und sozialstrukturellen Situation….“
Weil hiernach die bestehende Regelung bereits alle heute vorgebrachten Bedenken und Ermessensspielräume berücksichtige, wolle ihre Fraktion die bestehende „25%-Regelung“ nicht ändern. Vor diesem Hintergrund, bittet sie die heute vorliegende Bitte der BV Brackel nicht zum Antrag zu erheben.

Die Vorsitzende, Frau Rm Reuter weist darauf hin, dass die heute vorliegende Angelegenheit ohnehin abschließend im Rat behandelt werde und der Ausschuss heute hierzu eine Empfehlung an den Rat abzugeben habe, unabhängig davon, ob man diese nun nochmal zum Antrag erhebe oder nicht.

Herr sB Tietz vertritt auch die Meinung, dass die bestehende “25%-Regelung“ die praktikabelste Lösung sei. Trotzdem könne es nicht schaden, wenn man diese Regelung nach einiger Zeit einmal auf den Prüfstand stelle.

Herr Waßmann freut sich darüber, dass man jetzt schon mal über eine Art Evaluation spreche. Er führt hierzu an, dass bisher zu jeder Bebauungsplanung „reflexartig“ die „25%-Regelung“ eingefordert wurde. Genau darum gehe es seiner Fraktion, dass man besser genau hinschaue, ob diese Regelung immer richtig sei und die Verwaltung die Möglichkeit haben müsse, auch entsprechend reagieren bzw. gestalten zu können. Wenn man da schon mal hinkomme, torpediere das gar nichts sondern mache vernünftige Arbeit möglich, ohne dass man sich bereits im Voraus binde. Deswegen würde er sich darüber freuen, wenn man sich auf einen „Zeitpunkt X“ für eine entsprechende Evaluation (z.B. nach 3 Jahren) verständigen könne. Das Anliegen der BV Brackel erhebe seine Fraktion nach wie vor zum Antrag.

Herr Wilde verdeutlicht anhand der aktuellen Zahlen des bestehenden öffentlich geförderten Wohnungsbaus im Verhältnis zur Gesamtbaurate und des darauf basierenden weiteren Erhöhungsbedarfes im Bereich des öffentlich geförderten Wohnungsbaus, dass er eine kurzfristige Evaluation nicht für sinnvoll erachte. Aus einer Sicht sei es besser, nicht, wie in der Bezirksvertretung Brackel gefordert, die Flächen hin- und herzuschieben sondern erstmal klare Spielregeln zu haben, mit denen man auf die Investoren zugehen könne.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den o.a. Antrag aus der Bezirksvertretung Brackel mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU –Fraktion, Fraktion AfD und der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte) ab.“

Rm Waßmann (CDU) erläuterte mit Verweis auf die Ausschussberatung das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion und erhob die Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Brackel am 27.10.2016 zum Antrag.

Rm Neumann-Lieven (SPD) begründete das Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion unter Bezugnahme auf die Beratung im Fachausschuss.

Nach dem Dafürhalten von Rm Brück (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) bestehen in Dortmund massive Probleme mit sozial gefördertem Wohnraum. Eine Aufweichung der Regelung würde dazu führen, dass bessergestellte Wohngebiete ohne die 25%-Regelung gemacht würden und an anderer Stelle die 25%-Regelung schrittweise immer weiter in den Hintergrund geraten würde.

Für Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) hat sich die bisherige 25%-Regelung bewährt. Weiter wies Rm Rettstadt darauf hin, dass wenn sich in der Vergangenheit die Notwendigkeit einer Änderung in einem bestimmten Baugebiet ergeben hat, sich der Fachausschuss mit der Angelegenheit beschäftigt und ggf. Änderungen herbeigeführt hat.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) lehnt die Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Brackel mit Verweis darauf ab, dass sich seine Fraktion seinerzeit für die Einführung der 25%-Regelung, in der bestehenden Form, eingesetzt hat.

Rm Hawighorst-Rüßler (Bündnis 90/Die Grünen) begründete die Ablehnung der Empfehlung aus der Bezirksvertretung Brackel dahingehend, dass ihre Fraktion, angesichts des Wegfalls des großen Anteils öffentlich geförderter Wohnungen, eine klare Regelung für unabdingbar hält.

Der Rat der Stadt fasste folgende Beschlüsse:

- Der Rat der Stadt lehnt den o.a. Antrag aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Brackel am 27.10.2016 mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion sowie von Rm Münch (FBI) ab.

- Der Rat der Stadt folgt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion sowie von Rm Münch (FBI) der Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 08.02.2017.


zu TOP 3.10
Luftqualität
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06954-17)

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag (Drucksache Nr.: 06954-17-E1) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.02.2017 vor:
„ … der aktuelle Bericht des Umweltbundesamtes zur Luftqualität belegt erneut die hohe Belastung
der Atemluft in den Städten durch Stickstoffdioxid und Feinstaub. Die EUGrenzwerte werden auch in Dortmund weiterhin überschritten, das gefährdet die Gesundheit vieler Bürgerinnen und Bürger.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

1. Der Rat stellt fest, dass die Schadstoffbelastung der Luft in Dortmund weiterhin zu hoch ist und die bisher ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte dauerhaft zu unterschreiten.

2. Der Rat teilt die Einschätzung des Deutschen Städtetages, dass die Bundesregierung die Städte bei ihren Anstrengungen zur Verbesserung der Luftqualität stärker unterstützen muss, um den Gesundheitsschutz der Bevölkerung nachhaltig sicherzustellen.

3. Der Rat fordert die Bundesregierung auf, die Subventionen für Dieselkraftstoff und -motoren zu streichen und schnellstmöglich für die Kennzeichnung besonders schadstoffarmer Fahrzeuge zu sorgen, die auch im Realbetrieb niedrige Emissionswerte erreichen.

4. Der Rat fordert die Bezirksregierung Arnsberg auf, den Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, Teilgebiet Ost, auf seine Wirkungskraft zu überprüfen und um weitere Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid zu ergänzen.

5. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit einer Überprüfung des kommunalen Luftreinhalteplans im Sinne weiterer Maßnahmen zur Förderung der umweltverträglichen Mobilität bzw. Minderung des schadstoffemittierenden Verkehrs. Dabei sollten auch Maßnahmen aus anderen Städten bewertet werden. Die Ergebnisse werden den zuständigen Ausschüssen schnellstmöglich vorgelegt.

6. Gleichzeitig müssen auf kommunaler Ebene alle Maßnahmen ausgeschöpft werden, die auf Grundlage des geltenden Immissionsschutz- und Straßenverkehrsrechts möglich sind, um sofort auf erhöhte Schadstoffbelastungen reagieren zu können. Dazu gehört auch die Umsetzung verkehrsbeschränkender Maßnahmen. Die Verwaltung wird aufgefordert, ein entsprechendes Konzept für Sofortmaßnahmen aufzustellen.



Begründung:

Neben Feinstaub gefährden vor allem Stickoxide die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger. Mehr als 10.000 vorzeitige Todesfälle pro Jahr sind allein in Deutschland auf Stickoxid-Emissionen zurückzuführen. Vor allem Dieselautos tragen zur Belastung bei – auch deshalb, weil die meisten Fahrzeuge mehr Schadstoffe ausstoßen als erlaubt.



Die Stickstoffdioxidwerte an den Messstationen in der Dortmunder Innenstadt lagen auch 2016 in Dortmund weiterhin deutlich über den EU-Grenzwerten. Durch die ungünstige Wetterlage wurde auch der Grenzwert für Feinstaub alleine im Januar bereits an sechs Tagen überschritten. Aus Sicht des Gesundheitsschutzes ist es dringend nötig, den Kommunen die erforderlichen Handlungsmöglichkeiten zu geben, um beispielsweise Dieselautos mit hohem Ausstoß aus den belasteten Innenstädten auszuschließen. Deutschland ist auch gegenüber der EU verpflichtet, für saubere Luft in den Städten zu sorgen. Dabei bleiben die EU-Grenzwerte noch deutlich hinter den Empfehlungen der WHO zurück, die schon Mengen von 20 Mikrogramm Feinstaub, bzw. Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft als extrem gesundheitsgefährdend einstuft. Eine bundeseinheitliche Regelung zur Blauen Plakette oder eine Verschärfung der Umweltzonen könnten einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität leisten.

Doch auch vor Ort müssen sämtliche, auch verkehrseinschränkende Handlungsoptionen überdacht werden und umweltverträgliche Verkehrsmittel stärker als bislang gefördert werden.

Rm Lührs (SPD) warb dafür, den vorliegenden Antrag zunächst im Fachausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu beraten.

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass der Anlass für den vorliegenden Antrag ihrer Fraktion der Bericht des Umweltbundesamtes zur Luftqualität ist und dieser erst nach Redaktionsschluss der letzten Fachausschusssitzung veröffentlicht wurde. Zur Begründung führte Rm Reuter weiter aus, dass der Bericht deutlich mache, dass es trotz aller Maßnahmen, keine Entwarnung für die Luftqualität gebe und die Gefährdungen, insbesondere durch schadstoffbelastete Pkw und Lkw, auch weiterhin bestünden. Insofern setze sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auch weiter für eine Stärkung der klimaschonenden Mobilität ein, die im Rahmen der Haushaltsberatungen jedoch ausgebremst wurde.

Rm Waßmann (CDU) sprach sich für eine differenzierte Betrachtung der Thematik aus und wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Probleme nicht allein auf Seiten der Kommunen behoben werden können, sondern u.a. auch der Bund in der Verantwortung stehe. Weiter führte Rm Waßmann aus, dass bspw. im Rahmen von Masterplänen oder aber dem Projekt „smart city“ an Alternativen gearbeitet werde.

Rm Dr. Reinbold (FDP/Bürgerliste) bat darum, den Vorgang auch zur Beratung an den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün zu überweisen.

Es bestand Einvernehmen, den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag (Drucksache Nr.: 06954-17-E1) vor einer abschließenden Beratung im Rat der Stadt zunächst an die Ausschüsse für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie für Bauen, Verkehr und Grün zu überweisen.


4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- unbesetzt -


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -


6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Werkstattumbau: hier: Verlängerung von Mietverträgen
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Abschluss von Verlängerungsmietverträgen
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 06624-17)

Rm Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen) verwies auf den im Rahmen der Sitzungen des Ausschusses für Kultur Sport und Freizeit sowie des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften von Seiten der Theaterleitung gegebenen Hinweis, dass es gelungen sei, den Mietvertrag auf den 28.02.2018, anstatt auf den 31.08.2018 zu befristen. Rm Brunsing bat vor diesem Hintergrund, die Beschlussfassung hinsichtlich der Verlängerung des Mietvertrages entsprechend anzupassen.

StD Stüdemann erläuterte mit Verweis auf die vorangegangene Ausschussberatung, dass es nicht möglich ist, die Beschlussfassung zu ändern. Der 28.02.2018 könne aber als Abschlusstermin für den Mietvertrag in das Protokoll aufgenommen werden.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig unter Berücksichtigung der Anmerkung von StD Stüdemann zum Abschlusstermin des Mietvertrages folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem dem Rat angehörigen Mitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit nachfolgendem Inhalt.

Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Geschäftsführende Direktorin und den Stadtdirektor gemeinsam den Mietvertrag bis zum 31.08.2018 zu verlängern.


zu TOP 6.2
Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2015/16
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06811-17)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte sowie bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss des Theaters Dortmund zum 31.07.2016, abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von T€ 35.471, einem Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 3.358 und der Lagebericht werden festgestellt.

2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.358.117,79 € wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in voller Höhe ausgeglichen, sodass ein Bilanzergebnis in Höhe von 0,00 € ausgewiesen wird.

3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.




zu TOP 6.3
Literaturpreis der Stadt Dortmund - Nelly-Sachs-Preis
- Wahl der Fachpreisrichter/innen für die Preisverleihung 2017
- Bestätigung der Sachpreisrichter/innen für die laufende Wahlzeit
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06828-17)

Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) begründete die Enthaltung durch seine Fraktion dahingehend, dass eine gewisse Beschränkung darin gesehen wird, dass das Geschlecht für die Preisträger schon vorweg genommen ist und somit nicht mehr das Werk entscheidend sei.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte und von Rm Münch (FBI) sowie bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat wählt auf Vorschlag des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit für die Verleihung des Literaturpreises der Stadt Dortmund – Nelly-Sachs-Preis 2017 als Fachpreisrichter/innen
Dr. Sabine Berking, Berlin
Patricia Klobusiczky, Berlin
Stefan Weidner, Köln

Für die Dauer seiner Wahlzeit bestätigt der Rat der Stadt auf Vorschlag des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit die bereits 2015 in die Jury gewählten Ratsmitglieder
Bürgermeisterin Birgit Jörder,
Barbara Brunsing,
Brigitte Thiel
und Joachim Pohlmann

als Sachpreisrichter/innen für den Literaturpreises der Stadt Dortmund - Nelly-Sachs- Preis 2017.


7. Schule

zu TOP 7.1
Grundsatzbeschluss zum Förderprogramm „Gute Schule 2020“ in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06584-16)

Dem Rat der Stadt lag folgender, gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 06584-16-E16) vom 15.02.2017 vor:
„ … zum Förderprogramm „Gute Schule 2020“ sind Voten aus den Bezirksvertretungen mit unterschiedlichsten Maßnahmen vorgelegt worden. Vor diesem Hintergrund bitten die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Die Ergänzungsbeschlüsse aller Bezirksvertretungen zum Programm „Gute Schule 2020“ sollen in die Beratungen zur Fortschreibung des Umsetzungskonzeptes für die Jahre 2018 bis 2020 einfließen. Eine überarbeitete, weiterentwickelte Vorlage zur Konkretisierung von Maßnahmen soll nach Behandlung im Fachausschuss dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Zudem lag dem Rat der Stadt folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung am 15.02.2017 vor:
„Dem Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung liegt folgende Empfehlung aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 09.02.2017 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgende Empfehlung aus der Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 02.02.2017 vor, der ursprünglich nicht in der Beratungsfolge der Vorlage vorgesehen war:
APO 02.02.2017:

Der Ausschuss für Personal und Organisation bedauert, dass eine Empfehlung des Ausschusses trotz personeller Auswirkungen innerhalb der Vorlage nicht im Beratungsgang vorgesehen sei.

Dankenswerterweise wurde die Vorlage dennoch zur Empfehlung an den Ausschuss überwiesen.

Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, unter Einbeziehung der Empfehlung des Schulausschusses den Beschluss laut Vorlage zu fassen.
Weiter lag dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 08.02.2017 vor:
AUSW 08.02.2017:

Hierzu liegt vor Empfehlung des Schulausschusses vom 25.01.2017:

„Es lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (Drucksache Nr. 06584-16-E3) vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Zusätzlich zu den in der Vorlage erwähnten Informationen und Kenntnisnahmen des Rates wird der Schulausschuss halbjährlich über den Stand der Umsetzung des Förderprogramms informiert.

Begründung:
Laut Vorlage ist dem Rat für die Jahre 2018 bis 2020 jährlich eine überarbeitete, weiter entwickelte Vorlage zur Konkretisierung weiterer Maßnahmen vorzulegen.
Außerdem sollen dem Rat Änderungen der Projektliste zur Kenntnis gegeben werden. Um eine möglichst enge Anbindung des Schulausschusses als Fachausschuss zu gewährleisten, sollte darüber hinaus halbjährlich im Ausschuss über den Stand der Umsetzung des Förderprogramms informiert werden.“

Der Schulausschuss stimmte dem vorliegenden Antrag der Fraktion B´90/die Grünen mehrheitlich (Nein – FDP/Bürgerliste, AfD) zu:

Zusätzlich zu den in der Vorlage erwähnten Informationen und Kenntnisnahmen des Rates wird der Schulausschuss halbjährlich über den Stand der Umsetzung des Förderprogramms informiert.

Es lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr. 06584-16-E4) vor:

1. „… Der Rat begrüßt das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ mit einem Fördervolumen von 94 Mio. € für Dortmund. Damit wird die schulische Infrastruktur nachhaltig verbessert, modernisiert oder erneuert und die digitale Ausstattung flächendeckend den aktuellen Standards angepasst.

2. Der Rat stellt fest, dass im Jahr 2017 ausschließlich Maßnahmen aus dem laufenden
Investitionsprogramm für Schulbau umgesetzt werden, weil sie bereits planungstechnisch vorbereitet und deshalb schnell umsetzungsreif sind und dass darüber hinaus aus dem konsumtiven Ansatz zunächst kurzfristig realisierbare Dinge (z.B. WLAN, Schulausstattung, Mobiliar usw.) erledigt werden sollen.

3. In Umsetzung des Ratsbeschlusses zum HH 2017 erwartet der Rat jedoch, dass sowohl die
Mittel aus dem Programm „Gute Schule“ als auch aus anderen (tlw. schon angekündigten) Förderprogrammen zusätzlich zu bereits geplanten Investitionen im Schulbereich verwendet werden sollen und nicht ausschließlich die „Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmeliste für Hochbaumaßnahmen“ abgearbeitet wird.

4. Der Rat erwartet, dass für die neuen, zusätzlichen Maßnahmepakete der Jahre 2018 – 2020
kontinuierlich Konkretisierungen erfolgen und dem Rat vorgelegt werden.

5. Zusätzliche Investitionen mit einem Volumen von weit über 100 Mio. € können nicht ohne
zusätzliche Personalkapazitäten umgesetzt werden. Der Rat fordert eine regelmäßige Überprüfung und die Anpassung von Personalmehrbedarfen sowie ein Konzept, wie darüber hinaus durch externe Auftragsvergaben das Gesamtpaket abgearbeitet werden kann.“

Der Schulausschuss stimmte dem vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion, Punkt 1-4,
(s. o.) einstimmig zu.

Der Schulausschuss stimmte dem vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion, Punkt 5,
(s. o.) mehrheitlich zu. (Ja – SPD, B‘90/Die Grünen, Die LINKE & PIRATEN, Nein – CDU, Enthaltung – FDP/Bürgerliste, AfD)

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig unter Einbeziehung der o.g. Anträge, den Beschluss laut Vorlage der Verwaltung zu fassen.“

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG)
vom 31.01. 2017:

ABVG, 31.01.2017:

Herr Rm Bartsch bittet darum die gesamte Angelegenheit zuständigkeitshalber auch an den Ausschuss für Personal und Organisation zu überweisen.

Man einigt sich darauf, dass die heutige Beschlussfassung zur Vorlage unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung aus dem Schulausschuss mit der darin enthaltenen Beschlussfassung zu den dortigen Anträgen erfolgen soll.

Hierzu merken Herr Rm Mader und Herr Rm Urbanek an, dass sich ihre jeweilige Fraktion bezüglich des SPD-Antrages analog der bereits im Schulausschuss erfolgten Abstimmung verhalten wird.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig den Beschluss laut Vorlage, unter Einbeziehung der Empfehlung des Schulausschusses, zu fassen.“

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 31.01.2017:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck fordert die Verwaltung erneut einstimmig auf, die von der Bezirksvertretung Aplerbeck empfohlenen Maßnahmen (Neubau Turnhalle Emschertal-Grundschule, Anbau Gymnasium Schweizer Allee und Toilettenanlage Adolf-Schulte-Schule) in den folgenden Antragsjahren zu berücksichtigen.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit vorgenannter Ergänzung den Beschluss laut Vorlage der Verwaltung zu fassen.
AUSW, 08.02.2017:
Man einigt sich darauf, den nachfolgenden Beschluss unter Einbeziehung der o. a. Beschlussfassung aus dem Schulausschuss sowie der Empfehlung aus der Bezirksvertretung Aplerbeck zu fassen.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte), dem Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage zu folgen.
Zudem lag dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 08.02.2017 vor:
BV Innenstadt-Nord 08.02.2017:
Frau Raddatz-Nowack fasst die Inhalte der Verwaltungsvorlage zusammen und geht auf Fragen der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord ein.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig nachfolgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord möge ergänzend zur Empfehlung des Grundsatzbeschlusses zum Förderprogramm Gute Schule 2020 folgendes beschließen: Die Verwaltung wird aufgefordert, eine angemessene Grundschulversorgung im Stadtbezirk Innenstadt-Nord sicherzustellen. Dazu sollen im Rahmen des Investitionspakets Gute Schule 2020 folgende Maßnahmen ergriffen werden:

1. Zur kurzfristigen Entlastung des Raumdefizits wird spätestens zum Schuljahresbeginn 2017/2018 die Aufstellung von Containern vorgenommen.1

2. An allen Grundschulstandorten wird die Möglichkeit der Erweiterung/Aufstockung der Gebäude geprüft. Provisorische Bauten werden möglichst durch dauerhafte Gebäude ersetzt (Bsp. Oesterholz Grundschule, Nordmarkt Grundschule/Aufstockung der Pausenhalle).

3. Die Planungsarbeiten des Ersatzneubaus der Lessing Grundschule am Sunderweg werden beschleunigt, so dass der Neubau in das Förderprogramm Gute Schule 2020 einbezogen werden kann.

4. Dem dauerhaften Mangel an Grundschulplätzen in der Nordstadt wird durch den Bau einer weiteren neuen Grundschule entgegengewirkt. Die Verwaltung wird aufgefordert, geeignete Standorte zu prüfen. Im Bereich Nordmarkt ist eine besonders angespannte Lage festzustellen, daher soll das Quartier vorrangig bearbeitet werden.

5. Die Neugestaltung des Schulhofs der Nordmarkt Grundschule wird schnellstmöglich in das Förderprogramm Gute Schule 2020 aufgenommen.



In der Sitzung des Schulausschusses vom 1.6.2016 gab die Verwaltung folgende Raumdefizite im Stadtbezirk zur Kenntnis: Albrecht-Brinkmann GS10 Räume , zzgl. WC, Oesterholz GS, mindestens 4 Räume zzgl. WC, Nordmarkt GS, mindestens 2 Räume, zzgl. WC, Libellen GS, 2 Räume, zzgl. WC (Vorlage 04660-E1) 2 Für den Ersatzneubau wurde 2013/2014 eine Machbarkeitsstudie durchgeführt. Derzeit befindet sich das Vorhaben im Bebauungsplanverfahren. Siehe Protokoll des Schulausschusses vom 1.6.2016.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat einstimmig mit oben genanntem Zusatz (Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) den Beschluss laut Vorlage zu beschließen:

Darüber hinaus nimmt die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord den Auszug des Schulausschusses vom 25.01.2017 und des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 31.01.2017 zur Kenntnis.

AFBL 09.02.2017:

Herr Reppin (CDU-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion den Punkten 1-4 des SPD-Antrages zustimmen werde. Den Punkt 5 des Antrages lehne seine Fraktion ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der Empfehlung Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, mit Hinweis auf das o.g. Abstimmungsverhalten der CDU-Fraktion und nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, die Empfehlung Bezirksvertretung Innenstadt-Nord an den zuständigen Fachausschuss - Schulausschuss - zu überweisen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung des AUSW einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste den um die Empfehlungen des Schulausschusses und der Bezirksvertretung Aplerbeck ergänzten Beschluss zu fassen.

AWBEWF am 15.02.2017.

Rm Schwinn beantragte, dass die Empfehlung an den Rat wie bereits im AFBL ausgesprochen erfolgen soll. Darüber hinaus sollen die bereits vorliegenden Empfehlungen aller Bezirksvertretungen ebenfalls Bestandteil der Beschlussfassung sein.

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:

1) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

a) das Rahmenkonzept (Förderschwerpunkte und Umsetzungskonzept) zum Förderprogramm
„Gute Schule 2020“ des Landes NRW (Schuldendiensthilfegesetz Nordrhein-Westfalen) und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

Bei der Auswahl von geeigneten Projekten wird der Grundsatz verfolgt, das Ganztagsangebot in Primar- und Sekundarstufe spürbar zu verbessern, die schulische Infrastruktur flächendeckend zu stärken (Abbau Sanierungs- und Investitionsstau, Sanitäranlagen, Außen-/ Sportanlagen) und die digitale Infrastruktur flächendeckend und umfassend bereitzustellen.


Für die Jahre 2018 bis 2020 ist dem Rat der Stadt Dortmund jährlich eine überarbeitete, weiter entwickelte Vorlage zur Konkretisierung weiterer Maßnahmen (z.B. Digitalisierung, Schulaußenanlagen) zur Entscheidung vorzulegen. Die Hochbaumaßnahmen werden im Rahmen der gleichfalls jährlich vorzulegenden gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste mit Hinweis auf die Finanzierung aus dem Förderprogramm "Gute Schule 2020" benannt.
b) zur Beschleunigung der Maßnahmenumsetzung einen Verzicht auf separate Planungs- und Ausführungsbeschlüsse zu den Maßnahmen des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ .

c) für die Teilpakete Sanitäranlagen und Fachraumprogramm die Planung und Realisierung der erforderlichen Sanierungen im Rahmen einer Beauftragung über Generalplaner/Generalunternehmer.

2) Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung zur Beschleunigung des Verfahrens, auf Grundlage der gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste (Hochbau) nach eigenem Ermessen im Jahr 2017 neue Projekte in das Förderprogramm aufzunehmen, wenn
- Vorgaben des Gesetzgebers bei beschlossenen Projekten nicht eingehalten werden können,

- Prämissen der Verwaltung bei beschlossenen Projekten nicht eingehalten werden können,

- frei werdende Mittel bei bereits beschlossenen Projekten noch neu disponiert werden müssen.

Änderungen werden dem Rat zur Kenntnis gegeben.
3) Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung, die notwendigen Vergabeverfahren für die Beschaffung des beweglichen und unbeweglichen Vermögens durchzuführen und die entsprechenden Zuschläge zu erteilen.

Schulausschuss:
- Zusätzlich zu den in der Vorlage erwähnten Informationen und Kenntnisnahmen des Rates wird der Schulausschuss halbjährlich über den Stand der Umsetzung des Förderprogramms informiert.

- „… Der Rat begrüßt das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ mit einem Fördervolumen von 94 Mio. € für Dortmund. Damit wird die schulische Infrastruktur nachhaltig verbessert, modernisiert oder erneuert und die digitale Ausstattung flächendeckend den aktuellen Standards angepasst.
Der Rat stellt fest, dass im Jahr 2017 ausschließlich Maßnahmen aus dem laufenden Investitionsprogramm für Schulbau umgesetzt werden, weil sie bereits planungstechnisch vorbereitet und deshalb schnell umsetzungsreif sind und dass darüber hinaus aus dem konsumtiven Ansatz zunächst kurzfristig realisierbare Dinge (z.B. WLAN, Schulausstattung, Mobiliar usw.) erledigt werden sollen.


In Umsetzung des Ratsbeschlusses zum HH 2017 erwartet der Rat jedoch, dass sowohl die Mittel aus dem Programm „Gute Schule“ als auch aus anderen (tlw. schon angekündigten) Förderprogrammen zusätzlich zu bereits geplanten Investitionen im Schulbereich verwendet werden sollen und nicht ausschließlich die „Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmeliste für Hochbaumaßnahmen“ abgearbeitet wird.

Der Rat erwartet, dass für die neuen, zusätzlichen Maßnahmepakete der Jahre 2018 – 2020 kontinuierlich Konkretisierungen erfolgen und dem Rat vorgelegt werden.
Zusätzliche Investitionen mit einem Volumen von weit über 100 Mio. € können nicht ohne zusätzliche Personalkapazitäten umgesetzt werden. Der Rat fordert eine regelmäßige Überprüfung und die Anpassung von Personalmehrbedarfen sowie ein Konzept, wie darüber hinaus durch externe Auftragsvergaben das Gesamtpaket abgearbeitet werden kann.“

BV Aplerbeck:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck fordert die Verwaltung erneut einstimmig auf, die von der Bezirksvertretung Aplerbeck empfohlenen Maßnahmen (Neubau Turnhalle Emschertal-Grundschule, Anbau Gymnasium Schweizer Allee und Toilettenanlage Adolf-Schulte-Schule) in den folgenden Antragsjahren zu berücksichtigen.
Darüber hinaus sollen die bereits vorliegenden Empfehlungen aller Bezirksvertretungen ebenfalls Bestandteil der Beschlussfassung sein.

Rm Plieth (Bündnis 90/Die Grünen) betonte u.a. die Wichtigkeit, dass alle Schulformen von der Modernisierung der kommunalen Schulinfrastruktur profitieren sollen und das lange nicht realisierbare Vorhaben, wie insbesondere der Neu- und Ausbau von Schulgebäuden, nun endlich umgesetzt werden könnten. Rm Plieth sprach sich zudem dafür aus, dass die Gelder aus „Gute Schule 2020“, zusätzlich zu den bereits veranschlagten Mitteln aus anderen Förderprogrammen oder dem städtischen Haushalt, eingesetzt werden. Weiter bat Rm Plieth um Zustimmung zum vorliegenden, gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie um Berücksichtigung der vorliegenden Empfehlungen aus den Bezirksvertretungen und aus dem Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung am 15.02.2017 im Rahmen der Beschlussfassung.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) hält es, angesichts der auf die Stadt entfallenden Kosten für die Inklusion, für das mindeste, dass von Seiten des Landes Gelder für alle Schulformen zur Verfügung gestellt werden. Mit Verweis auf mögliche Verschiebungen im städtischen Haushalt führte Rm Rettstadt an, dass seine Fraktion dem Wunsch, dass sämtliche Mittel im Bereich Schule verbleiben, nicht folgen kann.

Der Rat der Stadt fasste folgende Beschlüsse:

Der Rat der Stadt beschloss mehrheitlich gegen die Stimmen der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte den gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 06584-16-E16) vom 15.02.2017 mit folgendem Inhalt:
Die Ergänzungsbeschlüsse aller Bezirksvertretungen zum Programm „Gute Schule 2020“ sollen in die Beratungen zur Fortschreibung des Umsetzungskonzeptes für die Jahre 2018 bis 2020 einfließen. Eine überarbeitete, weiterentwickelte Vorlage zur Konkretisierung von Maßnahmen soll nach Behandlung im Fachausschuss dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Weiter fasste der Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung am 15.02.2017 einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

1) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

a) das Rahmenkonzept (Förderschwerpunkte und Umsetzungskonzept) zum Förderprogramm
„Gute Schule 2020“ des Landes NRW (Schuldendiensthilfegesetz Nordrhein-Westfalen) und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

Bei der Auswahl von geeigneten Projekten wird der Grundsatz verfolgt, das Ganztagsangebot in Primar- und Sekundarstufe spürbar zu verbessern, die schulische Infrastruktur flächendeckend zu stärken (Abbau Sanierungs- und Investitionsstau, Sanitäranlagen, Außen-/ Sportanlagen) und die digitale Infrastruktur flächendeckend und umfassend bereitzustellen
.

Für die Jahre 2018 bis 2020 ist dem Rat der Stadt Dortmund jährlich eine überarbeitete, weiter entwickelte Vorlage zur Konkretisierung weiterer Maßnahmen (z.B. Digitalisierung, Schulaußenanlagen) zur Entscheidung vorzulegen. Die Hochbaumaßnahmen werden im Rahmen der gleichfalls jährlich vorzulegenden gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste mit Hinweis auf die Finanzierung aus dem Förderprogramm "Gute Schule 2020" benannt.
d) zur Beschleunigung der Maßnahmenumsetzung einen Verzicht auf separate Planungs- und Ausführungsbeschlüsse zu den Maßnahmen des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ .

e) für die Teilpakete Sanitäranlagen und Fachraumprogramm die Planung und Realisierung der erforderlichen Sanierungen im Rahmen einer Beauftragung über Generalplaner/Generalunternehmer.

2) Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung zur Beschleunigung des Verfahrens, auf Grundlage der gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste (Hochbau) nach eigenem Ermessen im Jahr 2017 neue Projekte in das Förderprogramm aufzunehmen, wenn
- Vorgaben des Gesetzgebers bei beschlossenen Projekten nicht eingehalten werden können,

- Prämissen der Verwaltung bei beschlossenen Projekten nicht eingehalten werden können,

- frei werdende Mittel bei bereits beschlossenen Projekten noch neu disponiert werden müssen.

Änderungen werden dem Rat zur Kenntnis gegeben.
3) Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung, die notwendigen Vergabeverfahren für die Beschaffung des beweglichen und unbeweglichen Vermögens durchzuführen und die entsprechenden Zuschläge zu erteilen.

- Zusätzlich zu den in der Vorlage erwähnten Informationen und Kenntnisnahmen des Rates wird der Schulausschuss halbjährlich über den Stand der Umsetzung des Förderprogramms informiert.

- Der Rat begrüßt das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ mit einem Fördervolumen von 94 Mio. € für Dortmund. Damit wird die schulische Infrastruktur nachhaltig verbessert, modernisiert oder erneuert und die digitale Ausstattung flächendeckend den aktuellen Standards angepasst. Der Rat stellt fest, dass im Jahr 2017 ausschließlich Maßnahmen aus dem laufenden Investitionsprogramm für Schulbau umgesetzt werden, weil sie bereits planungstechnisch vorbereitet und deshalb schnell umsetzungsreif sind und dass darüber hinaus aus dem konsumtiven Ansatz zunächst kurzfristig realisierbare Dinge (z.B. WLAN, Schulausstattung, Mobiliar usw.) erledigt werden sollen.


In Umsetzung des Ratsbeschlusses zum HH 2017 erwartet der Rat jedoch, dass sowohl die Mittel aus dem Programm „Gute Schule“ als auch aus anderen (tlw. schon angekündigten) Förderprogrammen zusätzlich zu bereits geplanten Investitionen im Schulbereich verwendet werden sollen und nicht ausschließlich die „Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmeliste für Hochbaumaßnahmen“ abgearbeitet wird.

Der Rat erwartet, dass für die neuen, zusätzlichen Maßnahmepakete der Jahre 2018 – 2020 kontinuierlich Konkretisierungen erfolgen und dem Rat vorgelegt werden. Zusätzliche Investitionen mit einem Volumen von weit über 100 Mio. € können nicht ohne zusätzliche Personalkapazitäten umgesetzt werden. Der Rat fordert eine regelmäßige Überprüfung und die Anpassung von Personalmehrbedarfen sowie ein Konzept, wie darüber hinaus durch externe Auftragsvergaben das Gesamtpaket abgearbeitet werden kann.


- Die Verwaltung wird aufgefordert, die von der Bezirksvertretung Aplerbeck empfohlenen Maßnahmen (Neubau Turnhalle Emschertal-Grundschule, Anbau Gymnasium Schweizer Allee und Toilettenanlage Adolf-Schulte-Schule) in den folgenden Antragsjahren zu berücksichtigen.
Darüber hinaus sollen die bereits vorliegenden Empfehlungen aller Bezirksvertretungen ebenfalls Bestandteil der Beschlussfassung sein.






8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Übernahme des hälftigen gesetzlichen Trägeranteils für die Tageseinrichtung für Kinder bewegungsorientierter Kindergarten Wirbelwind, Dubliner Weg 8, 44269 Dortmund (Stadtbezirk Aplerbeck)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06633-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Tageseinrichtung für Kinder „Bewegungsorientierter Kindergarten Wirbelwind“ ab dem 01.08.2016 bis zum 31.07.2024 zusätzlich in Höhe des hälftigen gesetzlichen Trägeranteils der Betriebskostenförderung nach dem Kinderbildungsgesetz zu bezuschussen.


zu TOP 8.2
Wahl eines stellvertretenden stimmberechtigten Mitgliedes des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06712-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte sowie von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund wählt gemäß § 4 Abs. 3 und 4 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Dortmund in der jeweils gültigen Fassung für das stimmberechtigte Mitglied Frank Ortmann – Deutsches Rotes Kreuz - folgenden persönlichen Vertreter:

- Christoph Gehrmann


zu TOP 8.3
Benennung eines stellv. beratenden Mitgliedes für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06523-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund benennt gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe j der Satzung für das Jugendamt der Stadt Dortmund in der jeweils gültigen Fassung eine Vertreterin/einen Vertreter des Jugendamtselternbeirates als stellvertretendes beratendes Mitglied (persönliche Vertretung)

- Dominik Hoffmeister


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Abbruch der ehemaligen Feuerwache 4 an der Wellinghofer Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06263-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt den Abbruch der ehemaligen Feuerwache 4 an der Wellinghofer Straße mit einem Gesamtauszahlungsvolumen von ca. 1.180.000 € incl. Planungsleistungen und ermächtigt das Sondervermögen Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund entsprechende Planungs- und Bauaufträge zu erteilen.


zu TOP 9.2
Stadtwerke Schwerte GmbH - Gründung der Immobilien Entwicklungsgesellschaft Schwerte mbH
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 06572-16)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 GO NRW i.V.m. § 23 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung folgenden Inhalts:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Gründung der Immobilien Entwicklungsgesellschaft Schwerte mbH durch die Stadt Schwerte, die Stadtwerke Schwerte GmbH und die Sparkasse Schwerte zu.


zu TOP 9.3
Nutzung der Müllverbrennungsanlage Hagen durch EDG nach 2017 und Umstrukturierungen im Verbund der HEB Hagener Entsorgungsbetrieb GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06663-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt stimmt den Eckpunkten der künftigen Zusammenarbeit nach 2017 von EDG Holding GmbH/EDG Entsorgung Dortmund GmbH/Stadt Dortmund und den Unternehmen des HEB-Verbundes/Stadt Hagen sowie den geplanten Umstrukturierungen im HEB-Verbund zu.

2. Der Rat ermächtigt den städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der EDG Holding GmbH/EDG Entsorgung Dortmund GmbH die Geschäftsführung mit dem Abschluss der Gesellschaftsverträge auf der Grundlage der beigefügten Entwürfe sowie der weiteren erforderlichen Verträge zu beauftragen.


zu TOP 9.4
Übernahme der KSBG-Anteile von DEW21 durch DSW21
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06662-17)

Dem Rat der Stadt lag folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 09.02.2017 vor:
Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt nach, ob die in der Vorlage genannte Wertberichtigung nach oben oder unten stattfinde? Angenommen die Wertberichtigung würde negativ ausfallen, würde die DSW21 vermehrt unter Druck geraten und die RWE wäre damit nicht belastet. Er bitte um Erläuterung.

Herr Suck (CDU-Fraktion) bittet in dieser Stellungnahme aufzunehmen, um welche Größenordnung es sich bei einer solchen Werberichtung handele.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) sagt eine schriftliche Beantwortung bis zur Ratssitzung am 16.02.2017 zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

Hierzu lag dem Rat der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 06662-17-E1) vom 16.02.2017 vor:
„ … in der Sitzung des AFBL am 09.02.2017 hatte Herr Rm Rettstadt eine Nachfrage bezüglich der Übertragung der KSBG-Anteile von DEW21 auf DSW21 vorgebracht. Eine Beantwortung bis zur Ratssitzung wurde zugesagt und nach Rücksprache mit DSW21 kann ich Ihnen die folgende Erläuterung geben:

Nach derzeitigen Erkenntnissen wird bei der KSBG im Jahresabschluss zum 31.12.2016 eine Wertberichtigung auf den Beteiligungsbuchwert an der Steag GmbH in Höhe von ca. 100 Mio. € erwartet. Eine Wertberichtigung auf den Beteiligungsbuchwert der KSBG auf Ebene von DSW21/DEW21 im Jahresabschluss 2016 ist nicht vorgesehen.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) nahm Bezug auf die Stellungnahme der Verwaltung vom 16.02.2017, wonach keine Auswirkungen auf die Bilanz in 2016 zu erwarten sind, obwohl die Abwertungen bei der Steag 100 Mio. € betragen. In diesem Zusammenhang stellte Rm Rettstadt die Nachfrage, ob dies bedeute, dass die Abwertung bei der DSW21 dann in 2017 durchschlage und wie hoch wäre diese dann?

StD Stüdemann sagte eine schriftliche Beantwortung zu, da zunächst erst Rücksprache mit DSW21 gehalten werden müsse.

Rm Garbe (AfD) stellte ebenfalls unter Bezugnahme auf die Stellungnahme der Verwaltung die Frage, warum, angesichts des erheblichen Bewertungsaufschlags auf die Stücke, in 2016 keine Wertberichtung erfolgt bzw. keine Wertberichtigung vorgesehen ist?

Es bestand Einvernehmen, die Beantwortung der Nachfragen zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vorzunehmen.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat stimmt der Übernahme der von DEW21 gehaltenen KSBG-Anteile (KSBG Kommunale Beteiligungsgesellschaft GmbH & Co. KG und KSBG Kommunale Verwaltungsgesellschaft GmbH) durch DSW21 zu.


zu TOP 9.5
Ruhr:HUB GmbH - hier: Umsetzungsbericht zur Gründung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06653-17)

Der Rat nahm den Bericht und den Gesellschaftsvertrag zur Kenntnis.




zu TOP 9.6
Entwurf des Gesamtabschlusses 2014 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06939-17)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2014 zur Kenntnis und leitet diesen an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung gemäß § 116 Abs. 6 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) weiter.

Der dem Gesamtabschluss gemäß § 49 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GemHVO NRW) beizufügende Beteiligungsbericht 2014/2015 wurde dem Rat der Stadt Dortmund mit einer separaten Vorlage am 01.10.2015 vorgelegt.

Die Bestätigung des Gesamtabschlusses ist erst zu beschließen, nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss seinen Bericht zum Gesamtabschluss 2014 vorgelegt hat (§ 116 GO NRW i.V.m. § 96 GO NRW).


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Planung verkaufsoffene Sonntage 2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06287-16)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten und der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte sowie bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der geplanten Aufteilung der verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2017 zu.


zu TOP 10.2
Umbesetzung im Kreiswahlausschuss für die Landtagswahl am 14. Mai 2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06534-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass Rm Barbara Brunsing aus dem Kreiswahlausschuss für die Landtagswahl 2017 ausscheidet und wählt Rm Matthias Dudde zum Beisitzer sowie Rm Claudia Plieth als stellvertretende Beisitzerin in den gemeinsamen Kreiswahlausschuss für die Dortmunder Landtagswahlkreise 111 Dortmund I, 112 Dortmund II, 113 Dortmund III und 114 Dortmund IV.


zu TOP 10.3.a
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 05598-16-E1)

Dem Rat der Stadt lag zu seiner Sitzung am 08.12.2016 folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 05598-16-E1) vom 07.012.2016 vor:
„ … nach unseren Informationen gibt es NRW-weit rund 100 MitarbeiterInnen bei Kommunalfraktionen u.ä., die von ihrem eigentlichen Arbeitgeber (Stadt o.ä.) als MitarbeiterIn zu Fraktionen gewechselt sind. Deren ursprünglichen Arbeitsverträge sind erhalten geblieben und sollen somit auch eine Rückkehroption ermöglichen. Nach unserem Kenntnisstand ist für diese Art der „Arbeitnehmerüberlassung" eine Erlaubnis des Ministeriums notwendig.

Wir bitten deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:

Für wie viele MitarbeiterInnen der Stadt liegen derzeit die o.g. Erlaubnisse für die Mitarbeit in einer Fraktion vor und von wann stammen diese?

Sind diese Stellen nach dem Wechsel in eine Fraktion bei der Stadtverwaltung nachbesetzt worden, oder werden sie als unbesetzt im Stellenplan geführt?

Wurden die somit anderweitig verwendeten Planstellen aufgestockt und wie drückt sich dies in der Darstellung der steuerbaren Personalbudgets aus?

Werden von den Fraktionen für diese MitarbeiterInnen sämtliche Personalaufwendungen (z.B. auch Leistungen an die ZVK oder ähnliches) oder lediglich der Bruttoarbeitslohn zzgl. Arbeitgeberanteilen erstattet?

Wer trägt ggf. weitere entstehende Aufwendungen, wenn die MitarbeiterInnen das Renteneintrittsalter bzw. das Pensionsalter erreicht haben?

Hierzu lag dem Rat der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 05598-16-E2) vom 01.02.2017 vor:
„ … zu den gestellten Fragen nehme ich aus Sicht der Verwaltung wie folgt Stellung:

1. Für wie viele MitarbeiterInnen der Stadt liegen derzeit die Erlaubnisse für die Mitarbeit in einer Fraktion vor und von wann stammen diese.

Derzeit ist ein Mitarbeiter der Stadt Dortmund bei einer Fraktion im Rat der Stadt Dortmund befristet tätig. Dieser ist gemäß gem. §20 Beamtenstatusgesetz befristet zugewiesen. Eine Ministererlaubnis, wie von Ihnen im Einleitungstext Ihrer Bitte um Stellungnahme erwähnt, ist aufgrund der vorliegenden Rechtsgrundlagen hierfür nicht erforderlich.

2. Sind diese Stellen nach dem Wechsel in eine Fraktion bei der Stadtverwaltung nachbesetzt worden, oder werden sie als unbesetzt im Stellenplan geführt?

Beschäftigte der Stadt Dortmund, die aus unterschiedlichen persönlichen Gründen vorübergehend ihrer Beschäftigung in der Verwaltung nicht nachgehen können, werden überplanmäßig geführt. Die Einweisung auf eine Planstelle erfolgt nach Beendigung der Zuweisung und mit erneuter Dienstaufnahme innerhalb der Stadtverwaltung. Insoweit werden die durch die Zuweisung freigewordenen Planstellen nachbesetzt. Eine Ausweitung des Stellenplanes erfolgt nicht.

3. Wurden die somit anderweitig verwendeten Planstellen aufgestockt und wie drückt sich dies in der Darstellung des steuerbaren Personalkostenbudgets aus?

Unabhängig von der Besetzung einer Planstelle, werden die Personalkosten für alle Beschäftigten der Kernverwaltung der Stadt Dortmund gesamtstädtisch geplant. Alle Beschäftigten werden zum Stichtag 01.02. bzw. 01.03. (buchungsabhängig) mit Personalkosten hinterlegt. Eine überplanmäßige Führung von Beschäftigten hat somit keine Auswirkungen auf das Personalkostenbudget.

4. Werden von den Fraktionen für diese MitarbeiterInnen sämtliche Personalaufwendungen (z.B. auch Leistungen an die ZVK oder ähnliches) oder lediglich der Bruttoarbeitslohn zzgl. Arbeitgeberanteilen erstattet?

Sämtliche Personalkosten (Besoldung, Beihilfeleistungen und Pensionsrückstellungen) werden von der entsprechenden Fraktion kontinuierlich und vollumfänglich an die Stadt erstattet. Vermutungen, dass durch den Wegfall der Zweckbindungsvermerke im Haushalt keine Kostenerstattung mehr erfolgt, sind falsch. Die Abbildung im Haushalt wurde im Jahr 2016 geändert. Sämtliche Zweckbindungsvermerke wurden abgeschafft, da das Verfahren zur Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen nach § 83 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfahlen (GO NRW) in Zeiten knapper werdender finanzieller Mittel eine transparentere Darstellung der Budgetsituation bewirkt. Die im Jahr 2016 vorgenommene Änderung
bezieht sich auf alle Sachverhalte, für die bis dahin Zweckbindungsvermerke verwendet wurden. Die Erträge und Aufwendungen sind weiterhin in der Ergebnisrechnung enthalten.

5. Wer trägt ggf. weitere entstehende Aufwendungen, wenn die MitarbeiterInnen das Renteneintrittsalter bzw. das Pensionsalter erreicht haben?

Wenn ein Beamter/eine Beamtin das Pensionsalter erreicht hat, trägt der Dienstherr die Versorgungsaufwendungen. Die entsprechenden Pensionsrückstellungen wurden während des laufenden Beamtenverhältnisses ebenfalls von der Fraktion erstattet (siehe Punkt 4). Angestellte scheiden mit Erreichen des Renteneintrittsalters aus, sodass keine Aufwendungen für den Arbeitgeber entstehen.

Der Rat der Stadt nahm die o.a. Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 05598-16-E2) zur Kenntnis.


zu TOP 10.3.b
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05598-16-E3)

Dem Rat der Stadt lag zu seiner Sitzung am 08.12.2016 folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 05598-16-E3) vom 07.012.2016 vor:
„ … die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zu og. TOP folgende Fragen und bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme in der Ratssitzung:

1. Nach § 56 GO NW gewährt die Gemeinde den Fraktionen und Gruppen aus Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung.
Abgesehen von möglichen Auswirkungen auf den Stellenplan, welche Erkenntnisse hat die Verwaltung über die Vergütung von Beschäftigten in Fraktionsgeschäftsstellen von Gemeinden?

2. Kommt es vor, dass Fraktionen ihren Beschäftigten keine tarifliche Vergütung (z.B. nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes) gewähren?

3. Kommt es vor, dass Fraktionen ihren Beschäftigten standardmäßige Sozialleistungen (z.B. Weihnachtsgeld oder Zusatzversorgung) nicht gewähren?

4. Kommt es vor, dass Fraktionen ihre Beschäftigten nur stundenweise bezahlen oder als geringfügig Beschäftigte einsetzen?
Wie ist dabei die Einhaltung des Mindestlohnes zu bewerten?

Hierzu lag dem Rat der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 05598-16-E4) vom 01.02.2017 vor:
„ … zu Ihren Fragen Nummer 1 - 4 nehme ich aus Sicht der Verwaltung wie folgt Stellung:

Der Verwaltung liegen bezogen auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionsgeschäftsstellen und der Gruppengeschäftsführung keine Erkenntnisse zur Vergütung, der Anwendung von Tarifverträgen, der Gewährung von Sonderzahlungen und Sozialleistungen, zum Umfang von Beschäftigung oder der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns vor. Die jährlich vorgelegten Nachweise über die Verwendung der Fraktions- und Gruppenzuwendungen lassen hierzu keine Rückschlüsse zu.

Da es sich beim Rat der Stadt Dortmund um ein Selbstverwaltungsorgan der Kommune handelt und die Fraktionen Teil dieses Selbstverwaltungsorgans sind, liegt die Anwendung des TVöD VKA nahe.

Im Sinne der Tariftreue und vor dem Hintergrund der Finanzierung der Fraktionen aus öffentlichen Mitteln, besteht aus meiner Sicht allerdings ein öffentliches Interesse an der Beantwortung Ihrer Fragen. Daher habe ich Ihre Bitte um Stellungnahme zum Anlass genommen, die Fraktionsgeschäftsstellen und die Gruppengeschäftsführung anzuschreiben und darzulegen, ob sie den TVöD VKA anwenden bzw. auf welcher Grundlage die Vergütung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewährt wird.

Der Rat der Stadt nahm die o.a. Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 05598-16-E4) zur Kenntnis.


zu TOP 10.4.a
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06683-17)

Hierzu lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag (Drucksache Nr.: 06683-17-E1) der SPD-Fraktion vom 07.02.2017 vor:
„ … die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um folgende Beschlussfassung:

Frau Monika Rößler scheidet als Sachkundige Bürgerin im Schulausschuss aus.

An ihrer Stelle wird Herr David Liskatin als Sachkundiger Bürger im Schulausschuss und persönlicher Vertreter von Frau Andrea Wiesemann im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit benannt.

Herr Andreas Koller scheidet als Sachkundiger Bürger im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus.

An seiner Stelle wird Frau Janina Kleist als Sachkundige Bürgerin im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit und als persönlicher Vertreterin von Herrn Fabian Erstfeld im Schulausschuss benannt.

Der Rat der Stadt beschloss einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte die zuvor dargestellte Umbesetzung in Gremien.


zu TOP 10.4.b
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06812-17)

Dem Rat der Stadt lag folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.01.2017 vor:
„ … die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 16.02.2017 und bittet gleichzeitig um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Anstelle von Frau Jutta Fuchs wird Herr Benjamin Beckmann Mitglied im Beirat für die LWL-Klinik für Forensische Psychiatrie Dortmund.“

Der Rat der Stadt beschloss einstimmig bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion und der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte die zuvor dargestellte Umbesetzung in Gremien.


zu TOP 10.4.c
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06925-17)

Dem Rat der Stadt lag folgender Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 30.01.2017 vor:
„ … wir bitten um Berücksichtigung des o.g. TOP und die Abstimmung folgenden Antrags:

Herr Bernd Tenbensel (sB) wird Mitglied im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün, anstelle von Herrn Wilhelm Auffahrt (sB).“

Zudem lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag (Drucksache Nr.: 06925-17-E1) der Fraktion Die Linke & Piraten) vom 14.02.2017 vor:
„ … wir bitten um Beratung und Beschlussfassung folgender Anträge.

Anstelle von Herrn Wilhelm Auffahrt (sB) wird Herr Christian Gebel (RM) Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.

Anstelle von Herrn Cüneyt Karadas wird Herr Torsten Sommer Mitglied im Aufsichtsrat der Dortmunder Hafen AG.

Anstelle von Herrn Dirk Pullem wird Herr Wolf Stammnitz Mitglied im Aufsichtsrat der Flughafen Dortmund GmbH.

Der Rat der Stadt beschloss einstimmig bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion und der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte die zuvor dargestellte Umbesetzung in Gremien (Drucksache Nr.: 06925-17 und 06925-17-E1).


zu TOP 10.4.d
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 06961-17)

Dem Rat der Stadt lag folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 01.02.2017 vor:
„ … Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Herr André Wilimzig-Scholz ist nicht mehr sachkundiger Bürger der Fraktion. Frau Katharina Magerstedt ersetzt Herrn Wilimzig-Scholz im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (stimmberechtigt) und im Ausschuss für Personal und Organisation (Vertretung).“

Der Rat der Stadt beschloss einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte die zuvor dargestellte Umbesetzung in Gremien.

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

zu TOP 11.1.1
Rechtswidrig freilaufende Hunde von Bochumer Hundehaltern in Dortmunder Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06496-16)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor. Rm Münch (FBI) stellte folgende Nachfrage: Kann ich damit rechnen, dass die Verwaltung das Thema Hunde, nachdem eine ältere Frau auf dem Friedhof von einem Hund angegriffen wurde und jetzt schwer verletzt ist, künftig ernster nimmt? Die Nachfrage beantwortete OB Sierau dahingehend, dass in dem zuständigen Dezernat alle zu bearbeitenden Vorgänge ernst genommen werden.


zu TOP 11.1.2
Abholzung des Wäldchens neben dem Olleroh-Park in Marten
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06847-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.3
Vertreibung des seltenen Eisvogels am Rüpingsbach durch freilaufende Hunde und ihre Besitzer
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06915-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.4
Dortmunder Landschaftsschutzgebiete als Hundeauslaufflächen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06916-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.5
Fehlende Hinweise zum Verhalten in den Dortmunder Landschaftsschutzgebieten auf der Internetseite der Stadt Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06917-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.

zu TOP 11.1.6
Ausschluss des FBI-Ratsvertreters durch den Oberbürgermeister von der Jahresabschlussfeier des Rates und vom Neujahrsempfang der Stadt Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06576-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.7
Feiern in Dortmund nur noch unter Polizeischutz?
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06919-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


11.2 Anfragen vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte

zu TOP 11.2.1
Herkunft der Asylbewerber in Dortmund zum 30.09.2016
hier: mündliche Nachfrage in der Sitzung am 08.12.2016
(Drucksache Nr.: 06197-16)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der mündlichen Nachfrage aus der Sitzung des Rates der Stadt am 08.12.2016 vor.


Die öffentliche Sitzung des Rates wurde um 16:46 Uhr von OB Sierau beendet.


Der Oberbürgermeister


Ullrich Sierau
Jasmin Jäkel
Ratsmitglied
Michael Pompetzki
Schriftführer