Niederschrift (öffentlich)

über die 20. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


am 24.11.2016/01.12.16
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




24.11.16: Sitzungsdauer: 14:00 - 16:15 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Ulrich Monegel (CDU)


Rm Martin Grohmann (SPD)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Heinz-Dieter Düdder (SPD)
Rm Heinrich-Theodor Garbe (AfD)
Rm Rita Brandt (SPD) i. V. für Rm Gudrun Heidkamp (SPD)

Rm Torsten Heymann (SPD)
Rm Carsten Klink (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Utz Kowalewski (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Sascha Mader (CDU)
Rm Daniel Naumann (SPD)
Rm Ute Pieper (SPD) Rm Thomas Pisula (CDU)

Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Hans-Georg Schwinn (B 90/Die Grünen)
Rm Jendrik Suck (CDU)

Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Thomas Tölch (SPD)

2. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann


Mathias Kozka – 2/Dez-BL
Stefan Bromund – 2/Dez-Con

Jürgen Wissmann – StA 20
Matthias Schulte – StA 20
Gerd Mehlgarten – StA 20
Stefan Heynen – StA 20
Martin Pütz – 20/3

David Born – 20/3
Franga Russo-Bydolek – 20/3
Simone Gerling – 20/2
Mirco Gilles – 14/2
Dirk Meyer-Jäkel – 10/A2
Beate Bachmann – 11/3
Jürgen Pähler – 11/4

Simone Hülsmann – 11/2

Sylvia Uehlendahl – 66/AL
Harald Landskröner – 51/4
Sylvia Schadt – 50/6
Birgit Klein – 40/5
Thomas Grewe – 40/1
Dr. Frank Brandstätter – 52/2-GBL
Susanne Linnebach – 64/2
Sigrid Müller – 68/BL
Siegfried Bauer – 41/BGL
Rainer Lahn – 41/BGL
Rolf Riedel – 41/BGL

Dr. Dr. Elke Möllmann – 41/MU-GL
Sabrina Bonney – 61/2
Jürgen Krause – OB-Büro
Christian Falk – EB 70
Josef Spitzer – 65/1
Harald Landskröner – 51/4

3. Gäste:


./.


01.12.16: Sitzungsdauer: 14:00 - 19.00 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Ulrich Monegel (CDU)


Rm Martin Grohmann (SPD)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Heinz-Dieter Düdder (SPD)
Rm Heinrich-Theodor Garbe (AfD)
Rm Gudrun Heidkamp (SPD)

Rm Torsten Heymann (SPD)
Rm Carsten Klink (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Utz Kowalewski (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Sascha Mader (CDU)
Rm Daniel Naumann (SPD)
Rm Ute Pieper (SPD) Rm Heinz Neumann (CDU) i. V. für Rm Thomas Pisula (CDU)

Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Hans-Georg Schwinn (B 90/Die Grünen)
Rm Jendrik Suck (CDU)

Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Thomas Tölch (SPD)

2. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann


Mathias Kozka – 2/Dez-BL
Stefan Bromund – 2/Dez-Con

Stefan Heitkemper – 2/Dez
Jürgen Wissmann – StA 20
Gerd Mehlgarten – StA 20
Stefan Heynen – StA 20
Martin Pütz – 20/3
Franga Russo-Bydolek – 20/3
Simone Gerling – 20/2
Mara Kalinasch – 20/3
Dirk Müller – 11/ stellv. AL
Sylvia Schadt – 50/6

3. Gäste:


./.





Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 20. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 24.11.2016, Beginn 14:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung


2. Haushalt

2.0 Aktueller Stand Haushalt 2016
mündlicher Bericht

2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05389-16)

2.2 „Memorandum – Die Stadt zuerst – Zukunftspakt für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts“
- Umsetzung der Maßnahmen Memorandum im Haushaltsplan 2017 -

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05388-16)

2.3 Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05598-16)

2.4 Ausweitung der Geschwindigkeitsüberwachung in Dortmund - Beschaffung von mobilen und stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05905-16)

2.5 Behindertenfahrdienst
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05199-16)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 08.11.2016
hierzu -> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 08.11.2016
(Drucksache Nr.: 05199-16-E1)


2.6 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05972-16)

2.7 Satzung zur fünften Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06116-16)

2.8 Wirtschaftsplan, Produkt- und Leistungsplanung und Wirkungsorientierter Haushalt 2017 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05890-16)

2.9 Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05935-16)

2.10 Wirtschaftsplan 2017 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05932-16)

2.11 FABIDO - Wirtschaftsplan 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05981-16)

2.12 Wirtschaftsplan 2017 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06121-16)


2.13 Wirtschaftsfplan 2017 der Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung

2.14 Erweiterung der Entgeltordnung der Teilnehmerbeiträge für pädagogische Veranstaltungen in der Kinder- und Jugendförderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05292-16)

2.15 Ausweitung des Traineeprogrammes ab dem Einstellungsjahr 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05764-16)

2.16 Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020 (KAS 2020) - Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06239-16)

2.17 Straßenbau in Dortmund / Infrastrukturoffensive
- Konzept zur Umsetzung und Personalbedarfe im Tiefbauamt -

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06207-16)

2.18 Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2017 sowie Veranschlagung i.R.d. Haushaltsplanung 2017 ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05888-16)
hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 09.11.2016

2.19 Schuldnerberatung nach § 16a SGB II
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06215-16)



3. Finanzen

3.1 Auswirkungen von nicht umgesetzten Baumaßnahmen auf den städtischen Haushalt
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05760-16-E1)

3.2 Schließung der EAE und daraus resultierende Auswirkungen auf den städtischen Haushalt
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05762-16-E2)

3.3 Konsequenzen des BGH-Urteils zu Schadensersatzansprüchen von Eltern bei fehlendem Kindertagesstättenplatz
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 06137-16)

3.4 Vergabe externer Gutachten
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06245-16)

3.5 Sonderhaushalt Grabpflegelegate
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06305-16)

3.6 Schulgirokonten
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06321-16)

3.7 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2016 genehmigt hat
(Drucksache Nr.: 06317-16))

Kenntnisnahme

3.8 a) Altersteilzeit für Tarifbeschäftigte ab 2017 aufgrund der Verlängerung des TV FlexAZ im Rahmen des Tarifabschlusses 2016
b) Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte nach § 66 Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen (LBG NRW) ab 2017

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05849-16)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 06.10.2016

3.9 Mehrbedarf im Bereich der steuerbaren Personalaufwendungen im Haushaltsjahr 2016 gemäß § 83 Abs. 2 GO NW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06059-16)

3.10 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen des Schulverwaltungsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06134-16)

3.11 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05923-16)

3.12 Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Kletterzentrum Gasometer

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05295-16)

3.13 Mehrbedarf des Tiefbauamtes für das Haushaltsjahr 2016;
Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen in den Produktbereichen
- Verkehrsflächen und -anlagen
- Natur- und Landschaftsflächen

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06228-16)

3.14 Weiterentwicklung des Museums für Naturkunde – Gebäudesanierung und -erweiterung sowie Modernisierung der Dauerausstellung – Mehrbedarf –
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06248-16)








4. Beteiligungen

4.1 3. Quartalsbericht 2016 zum Straßengrunderneuerungsprogramm (Stand August 2016)
Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 13.09.2016
(Drucksache Nr.: 05353-16)

hierzu -> Überweisung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 06.10.2016

4.2 Übertragung des Tierschutzzentrums von der Stadt Dortmund auf die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05365-16)

4.3 Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2016 für die Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05411-16)

4.4 Auflöung der Projektgesellschaft "Minister Stein" mbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05978-16)

4.5 Erschließung des Areals der ehemaligen Sinteranlage der Westfalenhütte im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes In N 222 -ehemalige Sinteranlage-
Investor: Dortmund Logistik GmbH, Deggingstraße 40, 44141 Dortmund

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05229-16)

4.6 DOGEWO Dortmunder Gesellschaft für Wohnen mbH (DOGEWO21) - hier: Bestellung eines/einer Arbeitnehmervertreters/in in den Aufsichtsrat
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06203-16)

4.7 Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06291-16)

4.8 Projekt „Arbeitgeber.Mittelstand.Zukunft – Unternehmen finden helle Köpfe“ in Kooperation mit der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH, der Wirtschaftsförderung Gelsenkirchen und dem Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06140-16)

4.9 Neufassung der Nutzungs- und Entgeltordnung für die Kulturbetriebe Dortmund zum 01.01.2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06279-16)

4.10 DEW21 - hier: Kauf von Anteilen an der Institut für Wasserforschung GmbH (IfW)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06308-16)

4.11 Sachstandsbericht zur Fortschreibung des Kunstrasenprogramms 2014 ff sowie Vorschlag zur Übertragung von bis zu vier weiteren Sportplatzanlagen an Vereine im Jahr 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05913-16)

5. Liegenschaften

- nicht besetzt -


6. Sondervermögen

6.1 Dritter Quartalsbericht für das Jahr 2016 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06085-16)


7. Sonstiges

7.1 Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes Hörde ab 2016
Festlegung des Gebietes Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05320-16)

7.2 Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 6. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04406-16)

7.3 Integriertes Handlungskonzept Dortmund-Nordstadt
hier: Durchführung der Projekte "Lebenslagen verbessern - Perspektiven eröffnen am Bernhard-März-Haus" und "Heimathafen - Integratives Beratungs- und Bildungshaus in der Nordstadt".

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05925-16)




Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Monegel - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Buchloh benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Der Ausschuss verständigt sich über eine Fortführung der Sitzung am 01.12.16.

Die Verwaltung hat gebeten, folgende Vorlagen, die Sie im Nachversand/als Tischvorlage erhalten haben, im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:

Zukunftskonzept Zoo Dortmund 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05429-16)


Die Angelegenheit wird unter TOP 2.20 behandelt.

Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Wirtschaftsplan 2017 ff
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06290-16)


Die Angelegenheit wird unter TOP 2.21 behandelt.

Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2016 im Budget des Amtes 24 und im gesamtstädtischen Immobilienbudget (Amt 65)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06220-16)


Die Angelegenheit wird unter TOP 3.15 behandelt.

Mehrbedarf des Sozialamtes für das Haushaltsjahr 2016;
Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen im Bereich Flüchtlingshilfen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06335-16)


Die Angelegenheit wird unter TOP 3.16 behandelt.


Überplanmäßige Mehraufwendungen aus Niederschlagungen von Steuerforderungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06494-16)

Die Angelegenheit wird unter TOP 3.17 behandelt.
Sanierung und Ertüchtigung des städtischen Gebäudes Nollendorfplatz 2 in Dortmund - Eving
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05091-16)


Die Angelegenheit wird unter TOP 5.1 behandelt.

Planungsbeschluss: Systematische Prüfung und Konzeption leistungsfähiger Breitbandanschlüsse Dortmunder Schulen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06276-16)

Die Angelegenheit wird unter TOP 7.4 behandelt.

Weiterhin liegt folgende Überweisung des Integrationsrates aus der Sitzung vom 22.11.16 vor:

Budget des Integrationsrates für das Jahr 2017
Überweisung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 22.11.2016

(Drucksache Nr.: 06429-16)

Die Angelegenheit wird unter dem TOP 2.1.0.2 „Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2017“ behandelt, da die Überweisung einen Antrag zum Haushalt enthält.
Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung festgestellt.

2. Haushalt

zu TOP 2.0
Aktueller Stand Haushalt 2016

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert den aktuellen Stand zur Haushaltssituation 2016 in der Ergebnisrechnung. Auf Basis der Oktoberprognose 2016 und aktueller Erkenntnisse ergibt sich ein prognostiziertes Jahresergebnis 2016 in Höhe von -76,9 Mio. Euro. Demnach würde der geplante Jahresfehlbedarf (-75,6 Mio. Euro) um 1,3 Mio. Euro überschritten und die sog. 5%-Grenze gemäß § 76 Absatz 1 Nummer 2 GO NRW (-81,5 Mio. Euro) um 4,6 Mio. Euro unterschritten. Gegenüber dem letzten (4.) Managementbericht 2016 der Stadt Dortmund vom 03.11.2016 ergibt sich nach derzeitigem Stand eine Verbesserung der Prognose von +2,2 Mio. Euro. Weiterhin steigende Verschlechterungen beim Sozialamt und bei Wertberichtigungen auf Steuerforderungen (siehe Mehrbedarfsvorlagen der jeweiligen Fachbereiche) können voraussichtlich durch weiter anhaltende positive Entwicklungen bei den Zinsaufwendungen, bei den Leistungen nach dem SGB II (Jobcenter) und beim Jugendamt sowie einer Verringerung der Mindererträge von städtischen Beteiligungen überkompensiert werden. Neben den weiterhin existierenden Chancen und Risiken aus dem 4. Managementbericht besteht die Chance, dass sich aufgrund der diesjährig hohen Steuereinnahmen des Landes NRW Verbesserungen beim Gemeindeanteil an der Einkommens- und Umsatzsteuer ergeben (vgl. Orientierungsdaten des Landes NRW aus Juli 2016 sowie der Steuerschätzung November 2016). Sollte die in der Prognose noch nicht berücksichtigte Chance eintreten, so könnte der geplante Jahresfehlbedarf unterschritten werden.


zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05389-16)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 17.11.2016
hierzu-> Überweisung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 22.11.2016
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2016
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 08.11.2016
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2016
hierzu-> Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05389-16-E1)
hierzu-> Beratungsliste zum Haushaltsplan 2017
(Drucksache Nr.: 05389-16-E13)
hierzu-> hier: Ergänzungsliste Seite 1a und 15a
Ergänzungsliste Seite 1a und 15a
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E8)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E9)

hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E10)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E11)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E12)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E14)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E15)


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwurf des Haushaltsplanes 2017 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2018 bis 2020 zur Kenntnis und überweist diese zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen. Die Gremien behandeln den Haushaltsplanentwurf 2017 entsprechend der Beratungsfolge.
Im Anschluss an die Beratungen ist die Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2017 durch den Rat der Stadt Dortmund vorgesehen.


Redaktioneller Hinweis: Änderungen/Ergänzungen sind fett/kursiv/unterstrichen gekennzeichnet bzw. durchgestrichen.


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der Sitzung vom 17.11.16 vor:

Es lagen folgende Anträge vor:

SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 05389-16-E3):
„…die SPD-Fraktion stellt folgenden Antrag zum HH 2017 zur Beschlussfassung:

Dortmund eine – auch durch Kinder – wachsende Stadt
Bereits von 2014 auf 2015 ist die Zahl der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren von
92.841 auf 94.472 gestiegen. Der Anteil der Kinder unter 3 Jahren stieg von 15.233 auf
15.949 und der 3 bis unter 6Jährigen von 14.723 auf 15.235, auf also insgesamt 31.184 in der
Altersgruppe 0 – 6 Jahre an. Diese Kinder haben grundsätzlich alle einen Rechtsanspruch auf
einen Betreuungsplatz.

Für die Gruppe der 0 – 6 Jahre alten Kinder standen 2015 in 293 Tageseinrichtungen (einschl.
Tagespflege) 20.364 Plätze bereit.
Bis zum Jahr 2020 sollen durch das große Ausbauprogramm insgesamt 335
Tageseinrichtungen mit 23.620 Plätzen vorhanden sein.

Beschluss:
Der AKJF stellt fest, dass der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen auch nach Abarbeitung des
Kita-Ausbauprogramms bis 2020 nicht ausreichend abgedeckt sein wird.

Der AKJF beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, bis Mitte 2017 ein
Fortsetzungsprogramm (2. Staffel) für den bedarfsgerechten Kita-Ausbau zu entwickeln.

Der Rat wird gebeten, eine gleichlautende Empfehlung zu geben.“

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 05389-16-E5):
„… die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Tagesordnungspunkt um
Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Der Ausschuss bekräftigt die Feststellung des Jugendförderplans, dass Maßnahmen im
Bereich der Integration junger Menschen in Ausbildung oder Arbeit wichtig und sinnvoll
sind und insbesondere vor dem Hintergrund zugewanderter junger Menschen in den
kommenden Jahren ausgebaut werden müssen.
2. Der Ausschuss stellt fest, dass vor diesem Hintergrund eine dauerhafte Unterfinanzierung
bis hin zur Existenzbedrohung der Maßnahmen nicht hinnehmbar ist.

3. Die Verwaltung des Jugendamtes wird aufgefordert, bis zum Ende des 1. Quartals 2017
dem Ausschuss eine Übersicht über vorhandene sowie über notwendige neue
Maßnahmen in Abstimmung mit dem Fachbereich Schule sowie den anderen im
Handlungsfeld tätigen Institutionen und Organisationen vorzulegen. Dabei sind vor allem
die benötigten finanziellen Mittel zur Absicherung bzw. zum Ausbau darzustellen. Das
betrifft insbesondere die oft fehlende Co-Finanzierung von Maßnahmen.
4. Benötigte Finanzmittel sind im Laufe des Haushaltsjahres bereitzustellen.

Begründung:
Für eine steigende Anzahl von Jugendlichen, u. a. mit besonderem Förderbedarf, ist es
schwierig, einen reibungslosen Übergang in Ausbildung oder Arbeit zu realisieren. Der Anteil
der Jugendlichen mit erheblichen Problemlagen steigt. Insbesondere die berufliche Integration
neu zugewanderter junger Menschen stellt eine Herausforderung für die nächsten Jahre dar.
Deshalb ist es im Sinne der Jugendlichen wichtig, verlässliche, nachhaltige Angebote
auszubauen, dynamisch auf Veränderungen zu reagieren und die Netzwerkarbeit, u. a. mit
regelmäßig stattfindenden Jugendkonferenzen, zu intensivieren.
Die langjähre Netzwerkarbeit zwischen Jobcenter, Agentur für Arbeit, der vielfältigen
Trägerlandschaft und der Verwaltung trägt Früchte: Lücken in der Beratung werden u. a.
durch das 2015 eingeweihte Jugendberufshaus geschlossen. Das Beratungsnetzwerk
Dortmund, niedrigschwellige Angebote wie Beratungsstellen und Jugendwerkstätten sind ein
fester Bestandteil der Jugendberufshilfe/
Jugendsozialarbeit im Übergangssystem Schule/Beruf und nicht wegzudenken aus der
Lebenswelt vieler Dortmunder Jugendlichen. Die Angebote sind zu etablieren und finanziell
zu sichern. Allerdings sind diese Maßnahmen dauerhaft unterfinanziert und dadurch in ihrer
Existenz bedroht.“
(Auszug aus dem Kinder- und Jugendförderplan 2015-2020)“

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 05389-16-E6):
„… die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Tagesordnungspunkt um
Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Für die Entwicklung von Projekten mit dem Ziel des Kinderschutzes, der Bildungsintegration
und Verselbständigung von Kindermüttern sind finanzielle und personelle Ressourcen im
Jugendhilfedienst bereit zu stellen. Aufgabenbestandteil muss dabei auch die Akquirierung
von Fördermitteln sein.

Begründung:
Im Rückblick auf das Jahr 2015 und unter Bezugnahme auf den Sachstandsbericht aus April
2016 lässt sich feststellen, dass sich an der Lebenssituation der vielfach aus großer Armut,
Ausgrenzung und Perspektivlosigkeit nach Dortmund gekommenen Menschen aus Rumänien
und Bulgarien seit 2013 nichts Wesentliches verändert hat. Gemäß statistischer Erhebungen
lebten zum Stichtag 31.12.2015 insgesamt 7.901 Menschen aus Rumänien (4.913) und
Bulgarien (2.988) in Dortmund. Mit einem Anteil von gut 62% überwiegt dabei der Anteil mit
rumänischen Wurzeln. Dem Sachstandsbericht ist zu entnehmen, dass der Anteil
Minderjähriger im Vergleich zur Gesamtbevölkerung deutlich höher liegt, wenngleich hier
insgesamt eine Verschiebung in den Altersstrukturen erkennbar ist:

„Der Anteil der unter 6-jährigen aus Bulgarien und Rumänien ist fast dreimal, der Anteil der
6 – 15-jährigen fast doppelt so hoch wie die Gesamtbevölkerung. (…) War 2014 im Saldo
noch fast die Hälfte der zugewanderten Personen aus Bulgarien und Rumänien jünger als 15
Jahre, liegt dieser Anteil 2015 nur noch bei 30 %.“ (Sachstandsbericht April 2016)

Aktuell sind dabei auch rund 20 Kindermütter, also Mütter unter 16 Jahren, zu verzeichnen.
Diese Mütter sind überwiegend rumänische Staatsbürgerinnen und gehören meist zur Ethnie
der Roma. Einhergehend mit der oftmals kulturell begründeten jungen Mutterschaft gehen
einerseits der Abbruch des Schulbesuches und andererseits eine sehr abhängige Einbindung in
das Familiensystem, das Bildung für Frauen nicht vorsieht. Die jungen Mütter sind in aller
Regel nicht krankenversichert, sie nutzen die Sprechstunde für nicht Krankenversicherte beim
Gesundheitsamt.

Um den Kinderschutz zu gewährleisten, Schulbesuche der Mütter mittelfristig wieder zu
ermöglichen, eine Heranführung an unser frühkindliches Bildungssystem zu schaffen und
Armutskarrieren über Generationen zu unterbrechen, ist eine gezielte Unterstützung durch die
Jugendhilfedienste notwendig.“

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 05389-16-E7):
„… die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Tagesordnungspunkt um
Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1. Der Ausschuss stellt fest, dass aufgrund der vorhandenen Bedarfe vieler Eltern, der
zusätzlichen Zuwanderung vieler Familien mit Kindern, aber auch vor dem Hintergrund
des Urteils des Bundesgerichtshofes ein weiterer Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder
bis sechs Jahren notwendig ist.

2. Der Ausschuss stellt fest, dass es mittel- und langfristige Zielsetzung sein und bleiben
muss, eine bedarfsdeckende Versorgung durch Plätze in Kindertageseinrichtungen zu
erreichen.

3. Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass zur Deckung des wachsenden Bedarfes die
Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze in der Kindertagespflege ein flexibles und
schnelles Instrument sein kann.

4. Der Ausschuss stellt fest, dass dafür vorübergehend eine Ausweitung der Quote der
Betreuungsplätze in der Kindertagespflege in Kauf genommen wird.

5. Die Verwaltung wird aufgefordert, eine entsprechende Konzeption zum Ausbau der
Plätze zu erarbeiten und dem Ausschuss vorzulegen.

6. Die für die Schaffung der Plätze benötigten finanziellen Mittel sind unterjährig
bereitzustellen.“

a) Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss einstimmig (10 Ja, 3
Enthaltungen – CDU-Fraktion) folgenden Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache
Nr.: 05389-16-E3):

„… Der AKJF stellt fest, dass der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen auch nach Abarbeitung
des Kita-Ausbauprogramms bis 2020 nicht ausreichend abgedeckt sein wird.
Der AKJF beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, bis Mitte 2017 ein
Fortsetzungsprogramm (2. Staffel) für den bedarfsgerechten Kita-Ausbau zu entwickeln.
Der Rat wird gebeten, eine gleichlautende Empfehlung zu geben.“

b) Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss einstimmig (9 Ja, 4
Enthaltungen – CDU-Fraktion, Fraktion Die Linke & Piraten) folgenden Antrag
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 05389-16-E7):

1. Der Ausschuss stellt fest, dass aufgrund der vorhandenen Bedarfe vieler Eltern, der
zusätzlichen Zuwanderung vieler Familien mit Kindern, aber auch vor dem Hintergrund
des Urteils des Bundesgerichtshofes ein weiterer Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder
bis sechs Jahren notwendig ist.

2. Der Ausschuss stellt fest, dass es mittel- und langfristige Zielsetzung sein und bleiben
muss, eine bedarfsdeckende Versorgung durch Plätze in Kindertageseinrichtungen zu
erreichen.

3. Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass zur Deckung des wachsenden Bedarfes die
Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze in der Kindertagespflege ein flexibles und
schnelles Instrument sein kann.

4. Der Ausschuss stellt fest, dass dafür vorübergehend eine Ausweitung der Quote der
Betreuungsplätze in der Kindertagespflege in Kauf genommen wird.

3. Die Verwaltung wird aufgefordert, eine entsprechende Konzeption zum Ausbau der Plätze
zu erarbeiten und dem Ausschuss vorzulegen.

4. Die für die Schaffung der Plätze benötigten finanziellen Mittel sind unterjährig
bereitzustellen.“


c) Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie kam überein die Anträge
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 05389-16-E5 und Drucksache
Nr.: 05389-16-E6) ohne Empfehlung an den Ausschuss für Finanzen,
Beteiligungen und Liegenschaften weiterzuleiten.

d) Unter Berücksichtigung der beschlossenen Anträge (s. a und b) empfahl der
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einstimmig (8 Ja, 5 Enthaltungen)
dem Rat der Stadt Dortmund, den Entwurf des Haushaltsplanes 2017 sowie den
Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2018 bis 2020
zu beschließen



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der Empfehlung des AKJF vom 17.11.16, hinsichtlich der o. g. Anträge der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 05389-16-E3) und der Fraktion Bündnis 90/die Grünen (Drucksache Nr.: 05389-16-E7), mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der AfD-Fraktion








Der Ausschussvorsitzende, Herr Monegel (CDU-Fraktion) stellt folgende, an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften weiter geleitete Anträge aus der Empfehlung des AKJF vom 17.11.16 zur Abstimmung:

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 05389-16-E5):

1. Der Ausschuss bekräftigt die Feststellung des Jugendförderplans, dass Maßnahmen im
Bereich der Integration junger Menschen in Ausbildung oder Arbeit wichtig und sinnvoll
sind und insbesondere vor dem Hintergrund zugewanderter junger Menschen in den
kommenden Jahren ausgebaut werden müssen.

2. Der Ausschuss stellt fest, dass vor diesem Hintergrund eine dauerhafte Unterfinanzierung
bis hin zur Existenzbedrohung der Maßnahmen nicht hinnehmbar ist.

3. Die Verwaltung des Jugendamtes wird aufgefordert, bis zum Ende des 1. Quartals 2017
dem Ausschuss eine Übersicht über vorhandene sowie über notwendige neue
Maßnahmen in Abstimmung mit dem Fachbereich Schule sowie den anderen im
Handlungsfeld tätigen Institutionen und Organisationen vorzulegen. Dabei sind vor allem
die benötigten finanziellen Mittel zur Absicherung bzw. zum Ausbau darzustellen. Das
betrifft insbesondere die oft fehlende Co-Finanzierung von Maßnahmen.
4. Benötigte Finanzmittel sind im Laufe des Haushaltsjahres bereitzustellen.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) weist darauf hin, dass pauschale Empfehlungen oder Beschlüsse mit dem Inhalt, unterjährig Mittel bereitzustellen, mit Blick auf § 79 GO NRW nicht gesetzeskonform sind und die Genehmigungsfähigkeit des städtischen Haushalts gefährden. Daher sind diesbezügliche Anträge nicht als vorweggenommene Zusage einer über- oder außerplanmäßigen Bereitstellung von Mitteln nach § 83 GO NRW zu werten, sondern als Ankündigung einer Bereitstellung aus dem vorhandenen Budget des jeweils betroffenen Fachbereiches.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag unter Berücksichtigung der o. g. Einschränkung, mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, zu.



Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 05389-16-E6):

Für die Entwicklung von Projekten mit dem Ziel des Kinderschutzes, der Bildungsintegration
und Verselbständigung von Kindermüttern sind finanzielle und personelle Ressourcen im
Jugendhilfedienst bereit zu stellen. Aufgabenbestandteil muss dabei auch die Akquirierung
von Fördermitteln sein.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag unter Berücksichtigung der o. g. Einschränkung, mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, zu.










Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Überweisung des Integrationsrates aus der Sitzung vom 22.11.16 vor:

Dem Integrationsrat liegt folgender Antrag des Vorstandes des Integrationsrates vor:
Tagesordnungspunkt
Budget des Integrationsrates für das Jahr 2017

Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Dortmund folgendes zu beschließen:
Das Budget des Integrationsrates wird ab 2017 um 100.000.- Euro aufgestockt.
Der Integrationsrat bittet den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften den
Antrag im Rahmen der Haushaltsberatungen zu berücksichtigen.

Begründung:
Die Budgetmittel sollen verwendet werden um die sehr unterschiedlichen Einwanderungsund
Zuwanderungsgeschichten der verschiedenen Migrantengemeinschaften intensiv zu
erfassen, zu dokumentieren und zu debattieren. Die Ergebnisse sollen der Öffentlichkeit
vorgestellt und zur Verfügung gestellt werden.
Der Integrationsrat wird somit in den nächsten 5 – 7 Jahren in Lage versetzt, die
migrationsgeschichtliche Forschung und Ergebnissicherung partizipatorisch zu begleiten bzw.
in Einzelfällen diese auch selbst zu initiieren.

Die Vorsitzende bittet Herrn Taranczewski (SPD) den Antrag bei Bedarf ergänzend zu
begründen.

Herr Taranczewski bezieht sich in seinen Ausführungen auf die bereits vorliegende
Antragsbegründung. Weiterhin ergänzt er, dass ohne Mitwirken und vor allem die
Unterstützung des Integrationsrates eine Aufarbeitung der Migrationsgeschichte nicht
möglich sei. Hier soll eine enge Zusammenarbeit mit dem Stadtarchiv erfolgen. Er betont in
diesem Zusammenhang dass es auch sehr wichtig sei, alle Bevölkerungsgruppen
einzubeziehen und dass das Projekt zur Aufarbeitung der Migrationsgeschichte daher
beispielsweise nicht direkt mit einem Projekt wie „Onkel Hasan“ vom VMDO e.V.
vergleichbar sei.

Herr Sönmez (allg. aktive Liste der türkischen Verbände) teilt mit, dass er es grundsätzlich
begrüßt, dass das Budget des Integrationsrates um die genannte Summe aufgestockt werden
soll. In der Antragsbegründung sei aber nur die Rede davon, dass mit diesen Mitteln das
Thema Migrationsgeschichte finanziert werden soll. Die „allgemeine aktive Liste der
türkischen Verbände“ ist der Meinung dass die Mittel nicht nur für einen bestimmten Bereich
verwendet werden sollen. Sehr viele Migrantenselbstorganisationen leisten in Bereichen der
Bildung, sozialen und kulturellen Tätigkeiten, Kinder- und Jugendarbeit und Seniorenarbeit
hervorragende Arbeit.

Diese Arbeit kommt der hiesigen Gesellschaft sehr zu Gute. Aus diesem Grund sollten auch
die Migrantenselbstorganisationen von den Mitteln partizipieren was auch verdeutlicht
werden muss. Die „allgemeine aktive Liste der türkischen Verbände“ schlägt daher vor den vorliegenden Antrag wie folgt zu ergänzen:
Darüber hinaus sollen mit den Budgetmitteln die allgemeinen Vereinstätigkeiten der
Migrantenvereine bzw. Migrantenselbstorganisationen unterstützt werden. Hier sollen vor
allem die Bereiche Bildung, soziale und kulturelle Tätigkeiten, Kinder- und Jugendarbeit und
Seniorenarbeit unterstützt werden.

Herr Taranczewski (SPD) erklärt, dass man die Ergänzung gerne aufnehmen werde.
Frau Karaca-Tekdemir (allgemeine aktive Liste der türkischen Verbände) teilt mit, dass sie
sehr hofft, dass die Migrantenorganisationen auch von den Mitteln profitieren werden und
entsprechend Berücksichtigung finden. Herr Taranczewski (SPD) betont nochmal, dass die
Migrantenorganisationen natürlich eingebunden werden sollen und vor allem auch müssen.
Der Integrationsrat fasst nunmehr unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Ergänzung
einstimmig folgenden

Beschluss:
Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Dortmund folgendes zu beschließen:
Das Budget des Integrationsrates wird ab 2017 um 100.000.- Euro aufgestockt.
Der Integrationsrat bittet den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften den
Antrag im Rahmen der Haushaltsberatungen zu berücksichtigen und anschließend dem Rat
zur Beschlussfassung zuzuleiten.

Begründung:
Die Budgetmittel sollen verwendet werden um die sehr unterschiedlichen Einwanderungsund
Zuwanderungsgeschichten der verschiedenen Migrantengemeinschaften intensiv zu
erfassen, zu dokumentieren und zu debattieren. Die Ergebnisse sollen der Öffentlichkeit
vorgestellt und zur Verfügung gestellt werden.
Der Integrationsrat wird somit in den nächsten 5 – 7 Jahren in Lage versetzt, die
migrationsgeschichtliche Forschung und Ergebnissicherung partizipatorisch zu begleiten bzw.
in Einzelfällen diese auch selbst zu initiieren.
Darüber hinaus sollen mit den Budgetmitteln die allgemeinen Vereinstätigkeiten der
Migrantenvereine bzw. Migrantenselbstorganisationen unterstützt werden. Hier sollen vor
allem die Bereiche Bildung, soziale und kulturelle Tätigkeiten, Kinder- und Jugendarbeit und
Seniorenarbeit unterstützt werden.

Nach einer ergänzenden Erläuterung von Herrn Taranczewski (SPD-Fraktion) ist der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sich einig, die Angelegenheit an den zuständigen Fachausschuss (Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit) zu überweisen.


Weiterhin liegen dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlungen der Bezirksvertretungen vor:

Bezirksvertretung West aus der Sitzung vom 30.11.16
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei 15 Ja-Stimmen (Fraktionen der SPD, B90/Die Grünen, CDU, Piraten, AfD) gegen 2 Nein-Stimmen (Fraktion Die Linke) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwurf des Haushaltsplanes 2017 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2018 bis 2020 zur Kenntnis und überweist diese zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen. Die Gremien behandeln den Haushaltsplanentwurf 2017 entsprechend der Beratungsfolge. Im Anschluss an die Beratungen ist die Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2017 durch den Rat der Stadt Dortmund vorgesehen.

Weiterhin beschließt die Bezirksvertretung Innenstadt-West einstimmig folgenden Beschlusstext:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West schliesst sich dem Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost an und bittet bei den diesjährigen Haushaltsberatungen der Ratsausschüsse und des Rates um Erhöhung der Mitarbeiterstellen um eine weitere 0,5 Stelle in Gestalt einer dritten Person zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bezirksvertretung Ost aus der Sitzung vom 08.11.16
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der SPD- Fraktion (6) und der Fraktion Die Linke & Piraten (2) gegen die Stimmen der CDU-Fraktion (6) bei Enthaltung der Fraktion B´90/Die Grünen (4) und des Herrn Hoefer (FDP) dem Rat der Stadt Dortmund dem Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage zu folgen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwurf des Haushaltsplanes 2017 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2018 bis 2020 zur Kenntnis und überweist diese zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen. Die Gremien behandeln den Haushaltsplanentwurf 2017 entsprechend der Beratungsfolge. Im Anschluss an die Beratungen ist die Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2017 durch den Rat der Stadt Dortmund vorgesehen.
Weiterhin beschließt die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost einstimmig folgenden Beschlusstext:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost bittet bei den diesjährigen Haushaltsberatungen der Ratsausschüsse und des Rates um Erhöhung der Mitarbeiterstellen um eine weitere 0,5 Stelle in Gestalt einer dritten Person zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bezirksvertretung Nord aus der Sitzung vom 30.11.16
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord schließt sich einstimmig dem Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost an und bittet bei den diesjährigen Haushaltsberatungen der Ratsausschüsse und des Rates um Erhöhung der Mitarbeiterstellen um eine weitere 0,5-Stelle in Gestalt einer dritten Person zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sieht die o. g. Empfehlungen der Bezirksvertretungen West, Ost und Nord aufgrund der Abstimmungsverhalten zu den Anträgen der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 05389-16-E8, Nr. 9), der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 05389-16-E9, Nr. 3) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 05389-16-E-10, Nr. 18) als erledigt an.



Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Beschlussvorlage vor:

Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05389-16-E1)



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Vorlage vorab zur Kenntnis und ist sich einig, die Empfehlung an den Rat im Anschluss der Abstimmung über die Fraktionsanträge und Einzelvorlagen abzugeben.




Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegen folgende Anträge der Fraktionen vor:


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E8)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E9)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E10)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E11)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E12)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E14)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E15)



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt folgende Anträge der Fraktionen zu beschließen:


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E8)

1 a) Resolution an Bund und Land für eine auskömmliche Finanzausstattung der
Kommunen
Der Rat der Stadt Dortmund hält die Vereinbarung der Regierungschefinnen und Regierungschefs des Bundes und der Länder vom 16. Juni 2016 hinsichtlich der Verteilung der jährlichen 5 Mrd.-Euro-Entlastungen nicht für zielführend. Sie entspricht weiterhin nicht der Zielsetzung, durch die Entlastung seitens des Bundes vor allem den strukturschwachen und besonders durch Sozialkosten belasteten Kommunen in Deutschland zu helfen. Der Verteilungsschlüssel von 2,4 Mrd. Euro Entlastung durch eine erhöhte kommunale Umsatzsteuerbeteiligung und weitere 1,6 Mrd. Euro durch eine Erhöhung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft entspricht nicht den Erwartungen der finanzschwachen Kommunen. Auf deutliche Kritik des Rates der Stadt Dortmund stößt die Tatsache, dass die Länder eine Milliarde zunächst in ihren Haushalten einnehmen, um sie dann den Kommunen weitergeben zu wollen. Die Abkopplung der kommunalen Entlastung von der Reform der Eingliederungshilfe war zu keinem Zeitpunkt so zu verstehen, dass nunmehr die Länder von der Kommunalentlastung profitieren. Der Rat der Stadt Dortmund appelliert an das Land NRW, diese Mittel an die Kommunen möglichst 1:1 weiterzureichen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste, zu.

1 b) Resolution an Bund und Land für eine auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen
Der Rat der Stadt Dortmund hält weiter an dem Ziel fest, die Kommunen von den Sozialausgaben möglichst vollständig und dauerhaft zu entlasten. Dabei ist der Weg über eine weitgehende, am besten vollständige Übernahme der Kosten der Unterkunft im Rahmen des SGB II vorzugswürdig. Langfristig ist dabei die Problematik mit der Bundesauftragsverwaltung durch den Bund im Einvernehmen mit den Ländern aufzulösen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste, zu.

1 c) Resolution an Bund und Land für eine auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen
Es ist nicht akzeptabel, dass seitens des Bundes und der Länder die kommunale Entlastung aus dem Kontext der Reform der Eingliederungshilfe herausgelöst wird, um sie dann in unzulässiger Weise mit der Finanzierung der Flüchtlingsaufgaben zu verknüpfen. Die mit der Zuwanderung durch die Flüchtlinge verbundenen Aufgaben sind vorrangig von Bund und Land, nicht aber von den Kommunen zu finanzieren. Der Bund wird deshalb aufgefordert über das Jahr 2018 hinaus die Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung nach SGB II für die flüchtlingsbedingten Mehrbelastungen von 100% dauerhaft zu garantieren.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste, zu.

1 d) Resolution an Bund und Land für eine auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen
Der Rat der Stadt Dortmund erwartet, dass der Bund nicht nur die laufenden Kosten der Unterkunft übernimmt, sondern auch die weiteren Leistungen nach dem SGB II wie etwa Kosten für Wohnraumbeschaffung und Umzüge (§22 Abs. 6 SGB II), die Erstausstattung der Wohnung bei Schwangerschaft und Geburt (§24 Abs. 3 SGB II) und die kommunalen Eingliederungsleistungen (§16a SGB II).
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste, zu.

1 e) Resolution an Bund und Land für eine auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen
An der zugesagten Integrationspauschale in Höhe von jährlich 2 Mrd. Euro für die Jahre 2016, 2017, 2018 müssen auch die Kommunen in einem relevanten Umfang partizipieren. Der Rat der Stadt Dortmund fordert, dass die Kommunen in großem Umfang an der Pauschale beteiligt werden und für die Abrechnung ein einfacher Weg gefunden wird, um eine schnelle und wirksame Integration nicht durch vermeidbaren Verwaltungsaufwand zu belasten. Bei der Integration von Flüchtlingen sind die Kommunen vor Ort ohne längeren Vorlauf vor große Herausforderungen gestellt worden. Die Integration von Flüchtlingen verlangt gerade in der Bildungsinfrastruktur, der Kinderbetreuung, der Sprachförderung oder bei der Wohnraumversorgung in den Kommunen eine große Kraftanstrengung fast aus dem Stand. Diese Integrationsleistungen der Kommunen können nur gelingen, wenn den Kommunen auch die entsprechenden Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste, zu.

1 f) Resolution an Bund und Land für eine auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen

Aus der bisherigen Debatte um das Bundesteilhabegesetz ist erkennbar, dass es zu maßgeblichen Verbesserungen für die Betroffenen kommen soll. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt ausdrücklich, dass mit dem Gesetz der Weg von der staatlichen Fürsorge in die gesellschaftliche Teilhabe beschritten wird. Allerdings machen alle Analysen auch deutlich, dass die ursprünglich damit in Verbindung gebrachte Kostenentlastung für die Kommunen nicht erfolgt. Auch die in Folge der Abkoppelung der 5-Mrd. Euro -Entlastung einhergehenden Mittel können die Kostenentwicklung nicht auffangen. Der Rat der Stadt Dortmund erwartet deshalb, dass es weitere Entlastungen der Kommunen, insbesondere durch eine Bereinigung der Schnittstelle zur Pflegeversicherung kommt (§ 43a SGB XI). Die damit verbundene Kostenentlastung wäre geeignet, die Leistungsverbesserungen so zu kompensieren, dass die Kostensteigerungen für die Kommunen leichter zu verkraften sind. In jedem Fall sind den Kommunen zukünftige Mehrausgaben in der Eingliederungshilfe mit einem dynamischen Faktor durch den Bund zu erstatten.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste, zu.

1 g) Resolution an Bund und Land für eine auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen
Langzeitarbeitslose Menschen brauchen eine Lebensperspektive. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Eingliederungsmittel in den Jobcentern auf niedrigem Niveau stagnieren und effektive Beschäftigungsprogramme nach und nach auslaufen oder durch befristete Einzelmaßnahmen für langzeitarbeitslose Menschen mit dem Fokus auf erhebliche Vermittlungshemmnisse ersetzt werden. Der Rat der Stadt Dortmund fordert den Bund auf, endlich einen integrativen Arbeitsmarkt gesetzlich zu verankern und zu finanzieren. Nur so können die rund 10.000 benötigten Arbeitsplätze für wenig bzw. nicht qualifizierte Menschen in Dortmund im Rahmen des Dortmunder Konsenses entstehen. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Pläne der Wirtschaftsförderung für einen kommunalen Arbeitsmarktfonds. Der Bund wird aufgefordert, dieses Modellprojekt ausreichend mit finanziellen Mitteln auszustatten. Der Rat erkennt die aktuellen Anstrengungen des BMAS an, zusätzliche Mittel für die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit zur Verfügung zu stellen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste, zu.

1 h) Resolution an Bund und Land für eine auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen
Der Rat der Stadt begrüßt die Einigung des Bundes mit den Ländern über die Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab 2020. Das Land NRW wird so ab 2020 jährlich um rund 1,4 Mrd. € entlastet. Durch Wegfall des Umsatzsteuervorwegabzuges wird zukünftig deutlich werden, dass NRW kein „Geber-Land“ sondern ein „Nehmer-Land“ ist. Der Rat der Stadt erwartet, dass das Land seinen kommunalfreundlichen Kurs fortsetzt und die Kommunen in NRW in einem angemessenen Umfang an diesen Entlastungen ab 2020 partizipieren lässt. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt insbesondere, dass der Bund sich in erheblichem Umfang an der Erneuerung der Bildungsinfrastruktur der Kommunen beteiligen wird. Bei der Ausweitung der Unterhaltsvorschussregelungen, die hinsichtlich der Situation von Alleinerziehenden sehr begrüßenswert sind, ist darauf zu achten, dass die finanziellen Mehrbedarfe nicht von den Kommunen getragen werden müssen.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, dass seine Fraktion nur den letzten zwei Sätzen des Beschlussvorschlages zustimmen werde.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zu.

2 Umsetzung des Landesprogrammes „Gute Schule 2020“
Der Rat begrüßt das Programm „Gute Schule 2020“ durch das Dortmund in die Lage versetzt wird, 94 Mio. € für Schulbaumaßnahmen in den Jahren 2017 – 2020 abzurufen.
Der Rat erwartet, dass diese Mittel sowie evtl. weitere Förderprogramme (angekündigt für OGS) zusätzlich zu den bereits geplanten Investitionen im Schulbereich realisiert werden.
Schwerpunkte der zusätzlichen Mitteleinsätze sollen über Schulsanierungsmaßnahmen hinaus in folgenden Bereichen gesetzt werden:
1. Ganztag
2. Turn- und Gymnastikhallen
3. Digitalisierung, Medienentwicklung

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der Schulausschuss beauftragt wird, auch weitere wichtige Schulthemen, wie Mensa, Fachraumsanierung und Toiletten weiterzuentwickeln.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag unter Berücksichtigung der o. g. Ergänzung, mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zu.

3 Baubedarfsplanung bei der Feuerwehr
Die Aufstellung eines Baubedarfsplans Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz ab 2018 und die Überführung der Bauangelegenheiten des FB 37 in eine eigene Betriebsform könnte die Umsetzung von Baumaßnahmen für die Feuerwehr effizienter gestalten. Die Verwaltung wird um Überprüfung gebeten, ob ein solches Konzept in Dortmund kostensparend realisierbar wäre.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, zu.
4 Kinderfeuerwehr
Im neuen Brandschutz-, Hilfeleistungs-, Katastrophenschutzgesetz (BHKG) NRW wird eine frühzeitige Brandschutzerziehung ausdrücklich empfohlen, die insbesondere der Prävention von Unfällen im Kindesalter dient. Darüber hinaus ist die Einrichtung von Kinderfeuerwehren ein geeignetes Instrument zur Integrationsarbeit und Nachwuchssicherung bei der Freiwilligen Feuerwehr. Zum Aufbau eines Konzeptes werden Kosten in Höhe von 75.000 € für 2017 bereitgestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, zu.
5 Anpassung der Aufwandsentschädigung für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr
Das Brandschutz-, Hilfeleistungs-, Katastrophenschutzgesetz (BHKG) NRW empfiehlt die Anpassung der Aufwandsentschädigung für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr an die Entschädigungsverordnung für Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Satzung vorzubereiten. Die Umsetzung erzeugt einen Mehraufwand von rd. 300.000 € pro Jahr.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, zu.

6 Sanierung des Festplatzes Eberstraße
Zur Umsetzung der dringend erforderlichen Sanierung haben die baulichen Maßnahmen zur Verbesserung der Entwässerung und der Wasserversorgung oberste Priorität. Hierzu sind im Haushaltsjahr 2017 ff. durch geeignete Umschichtung der Finanzierung, investive Mittel in entsprechender Höhe zur Verfügung zu stellen.
Die Detailplanung ist im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün abzustimmen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag unter Berücksichtigung des o. g. Zusatzes, einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der AfD-Fraktion, zu.

7 Sanierung von Begegnungsstätten
Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt, dass für die Sanierung der Begegnungsstätten entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Der Rat der Stadt erwartet, dass die Verwaltung nun beginnt, die vorhandene Prioritätenliste abzuarbeiten. Im Jahr 2017 wird mit der Sanierung von mindestens zwei Begegnungsstätten angefangen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, zu.

8 Konsumtive Mittel der Bezirksvertretungen

Der Rat beschließt:
Sollten über die festgelegten konsumtiven Mittel hinaus weitere Maßnahmen in einzelnen Bezirksvertretungen erforderlich sein, die nachweislich abgearbeitet, d.h. auch zeitnah umgesetzt werden können, werden solche Maßnahmen nach der Genehmigung des Haushaltes 2017 durch eine gesonderte Bewirtschaftungsregelung möglich gemacht.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion, zu.

9 Systematische Beschlussumsetzung in den Bezirksvertretungen

Der Rat beschließt:
Die Verwaltung wird einen Workshop mit den und für die Bezirksvertretungen organisieren, um eine systematische Aufarbeitung ausstehender Beschlüsse mit entsprechender Fehlersuche zu ermöglichen und Optimierungslösungen für die Zukunft zu erreichen. Der Rat erwartet bis Februar 2017 ein umsetzungsfähiges Konzept mit Maßnahmevorschlägen der Bauverwaltung, wie eine systematische, zeitnahe Beschlussumsetzung zukünftig realisiert werden kann. Dabei soll u. a. Bezug genommen werden auf die bereits gestarteten Initiativen der Verwaltung, durch Rahmenvereinbarungen (z. B. für Kleinspielgeräte oder Bänke) einen schnelleren Zugriff zu erhalten. Ebenfalls ist zu prüfen, diese Rahmenvereinbarungen auch auf Großspielgeräte oder für standardisierten Gehwegs- und Straßenunterhaltungsmaßnahmen auszuweiten, sowie weitere Standardmaßnahmen zu entwickeln. Die Bezirksverwaltungsstellen erhalten ab sofort Zugriff auf städtische Katasterdaten.
So können u.a. lange Recherchewege über beispielsweise Eigentumsverhältnisse von Grundstücken vermieden und Prozesse deutlich beschleunigt werden. Im Rahmen der weiteren Systematisierung soll die Personalbemessung bei den Geschäftsführungen der Innenstadtbezirke überprüft werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, zu.
-siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgenden Anträgen: CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 05389-16-E-9, Nr. 3) und Fraktion Bündnis 90/die Grünen (Drucksache Nr.: 05389-16-E-10, Nr. 18).

10 Bewirtschaftung städtischer Stellplätze
Die Verwaltung wird gebeten, vor der Umsetzung dieser Maßnahme einen ausführlichen Bericht im Ausschuss für Personal und Organisation (APO) abzugeben.
Die Verwaltung legt dazu einen interkommunalen Vergleich vor. Es ist eine konkrete Kostenkalkulation vorzulegen, welcher Verwaltungsaufwand entsteht, um diesen Mehrertrag zu erzielen insbesondere bei privaten Fahrzeugen, die für dienstliche Zwecke genutzt werden bzw. wie sich die geplante Bewirtschaftung der Stellplätze auf die Kostenentwicklung für Dienstfahrten auswirkt. Zudem legt die Verwaltung dar, wie sich die Bereitschaft der städtischen Beschäftigten bei Einführung einer Stellplatzabgabe entwickelt, zukünftig ihr privates PKW für Dienstfahrten zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung wird aufgefordert, das Mobilitätskonzept für die Verwaltung weiter zu optimieren. Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob die Ergebnisverbesserung auch über die Abmietung von Stellplatzflächen erfolgen kann.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen un der AfD-Fraktion, zu.
11 Eigenständiges Personaldezernat
Der Rat der Stadt spricht sich im Zuge der Wiederwahl von Herrn StD Stüdemann für die Einrichtung eines eigenständigen Personaldezernates aus.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zu.
-siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgenden Anträgen: CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 05389-16-E-9, Nr. 6) und Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 05389-16-E-15) und Fraktion DIE LINKE & PIRATEN (Drucksache Nr.: 05389-16-E-11, Nr.1).

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E9)

1 Budget der Wirtschaftsförderung
Die in der DS-Nr. 05466-16 (Projekt Digitale Wirtschaft NRW: Gründung der Ruhr:HUB GmbH) in den Haushaltsjahren 2016 bis 2018 der Wirtschaftsförderung Dortmund bereitzustellenden Mittel werden, wie in der Drucksache angegeben, zur Verfügung gestellt. Unabhängig davon bleibt die Wirtschaftsförderung aufgefordert, die in der Memorandumsvorlage DS-Nr. 05388-16 genannte Einsparung durch laufende Bewirtschaftung von 250.000 Euro p.a. für die Jahre 2017 bis 2020 auch tatsächlich zu erbringen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, zu.

2 Zukünftige Angabe der personellen Auswirkungen politischer Beschlüsse auf den Vorlagen der Verwaltung für mehr Transparenz und zur Vermeidung von mehr Verwaltungsaufwand
Die Verwaltung wird beginnend mit dem Jahr 2017 in den von ihr erstellten Vorlagen die personellen Auswirkungen der in den jeweiligen Vorlagen beschriebenen Maßnahmen angeben.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, zu.
3 Vorlage eine Konzeptes, welches eine zeitnahe Abarbeitung von Beschlüssen der Bezirksvertretungen (BVen) und der Verausgabung der BV-Mittel gewährleistet
Die Verwaltung legt den Bezirksvertretungen und dem Rat der Stadt im 2. Quartal 2017 ein Konzept vor, wie zukünftig ab 2018 eine zeitnahe Umsetzung von Beschlüssen der Bezirksvertretungen gewährleistet werden kann. Im Rahmen dieses Konzeptes ist sicherzustellen, dass die den Bezirksvertretungen im Rahmen des städtischen Haushalts zur Verfügung gestellten konsumtiven und investiven Mittel durch die Verwaltung zeitnah verausgabt werden können. Ebenso ist anzugeben, wie die aus der Vergangenheit noch nicht abgearbeiteten Beschlüsse der Bezirksvertretungen zeitnah abgearbeitet werden.

Ist ein Beschluss einer Bezirksvertretung aus Sicht der Fachverwaltung nicht umsetzbar, teilt die Verwaltung dies der Bezirksvertretung zeitnah – spätestens zur übernächsten Sitzung - mit.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion, zu.
-siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgenden Anträgen: SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 05389-16-E-8, Nr. 9) und Fraktion Bündnis 90/die Grünen (Drucksache Nr.: 05389-16-E-10, Nr. 18).

4 Budget Dortmunder Systemhaus
Der Rat der Stadt hebt den Beschluss DS-Nr. 04868-11-E8 mit seiner Wirkung auf das Dortmunder Systemhaus für die Haushaltsjahre 2017 ff. auf.
Die Planwerte des Dortmunder Systemhauses sind nach der erfolgreich durchgeführten Restrukturierung des Fachbereichs zukünftig in den regulären Planungsprozess zu integrieren. Die Verwaltung wird aufgefordert, die für das Haushaltsjahr 2017 anerkannten Planwerte in die Folgejahre fortzuschreiben.
Die kontinuierliche Berichterstattung im Ausschuss für Personal und Organisation im Rahmen einer Vorlage „IT-Konzept der Stadt Dortmund – Jahresarbeitsprogramm“ wird fortgesetzt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, zu.

5 Personelle Ausstattung Tiefbauamt bzw. Konzept zur zeitnahen Verausgabung der zur Verfügung gestellten Mittel
Das Tiefbauamt wird einem Neuorganisationsprozess unterzogen. Ziel dieses Neuorganisationsprozesses ist die Optimierung der Leistungserbringung des Tiefbauamtes für die Stadt. Die Neuorganisation soll bekannte Schwachstellen (vgl. Prüfungsberichte des Rechnungsprüfungsamtes Festsetzung und Verwendung von Stellplatzablösebeträgen, DS-Nr. 05211-16; Gewährleistungsabnahmen durchgeführter Straßenbaumaßnahmen, DS-Nr. 05282-16 und Belegprüfung im Fachbereich 66, DS-Nr. 05488-16) beseitigen und personelle, organisatorische und speziell (IT)-technische Unterstützungsstrukturen schaffen, die eine zeitnahe Verausgabung der dem Tiefbauamt im Haushalt zur Verfügung gestellten konsumtiven und investiven Mittel gewährleisten. Analog der Städtischen Immobilienwirtschaft sollen zukünftig auch im Tiefbauamt Ingenieure zum Einsatz kommen, die in erster Linie eine Projektsteuerungsfunktion übernehmen.
Eine zeitnahe Abarbeitung der KAG Maßnahmen bzw. Veranlagung, soll erfolgen.
Über den Stand des Neuorganisationsprozesses ist vierteljährlich, beginnend mit dem 2. Quartal 2017, im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün und im Ausschuss für Personal und Organisation zu berichten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag unter Berücksichtigung des o. g. Zusatzes, mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, zu.

6 Eigenständiges Personaldezernat
Spätestens mit der im Jahr 2018 anstehenden Wahl/Wiederwahl des Kämmerers/Stadtdirektors wird das derzeit geltende Zuständigkeits-Portfolio dieses Dezernats neu geordnet.
Angestrebt wird die Schaffung eines eigenständigen Organisations- und Personaldezernats, dessen Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich den Fachbereich "dosys." einschließen soll.
Darüber hinaus sind schon jetzt Vorbereitungen zu treffen, das derzeitige Personal- und Organisationsamt in zwei eigenständige Fachbereiche aufzuspalten, so dass ein analog des damaligen Hauptamtes neu geschaffenes Organisationsamt seine Arbeit spätestens zum 01.01.2018 aufnehmen kann. Hauptaufgabe des Organisationsamtes soll die Regelung grundsätzlicher Fragen des allgemeinen Arbeitsablaufes und Dienstbetriebes, der Verwaltungs- und Aufgabengliederung sowie Weiterentwicklung innerdienstlicher Vorschriften sein.
Mit den Vorbereitungen einer entsprechenden organisatorischen Neuordnung (Ausschreibungen, Personalsuche und -findung etc.) wird im Jahre 2017 begonnen, so dass im Idealfall eine zeitlich konkordante Dezernatsneuordnung mit Wahltermin Dezernat 2 erfolgen kann.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag unter Berücksichtigung der o. g. Änderung, einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zu.
-siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgenden Anträgen: SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 05389-16-E-8, Nr. 11) und Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 05389-16-E-15) und Fraktion DIE LINKE & PIRATEN (Drucksache Nr.: 05389-16-E-11, Nr.1).

7 Aufstockung der Ordnungspartnerschaften
Die 48 Ordnungspartnerinnen und Ordnungspartner leisten einschließlich ihrer Leitstelle eine anerkannt gute Arbeit für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Dortmund, aber auch der Gäste unserer Stadt. Dabei leisten sie regelmäßig Sonderschichten, um insbesondere in den frühen Morgenstunden, aber auch Abendstunden in der Nordstadt präsent zu sein. Nur gelegentlich schaffen sie es, auch andere Stadtbezirke zu ausgedehnten Arbeitszeiten zu bestreifen. Denn häufig bindet auch die Unterstützung der vielfältigen Großveranstaltungen Ressourcen der Ordnungspartner- und partnerinnen.
Die Einsatzschwerpunkte sollten sich zukünftig neben den nördlichen Stadtteilen auch auf die übrigen Stadtbezirke erstrecken. Diese sind in den letzten Jahren immer wieder an den Rand gerückt worden, haben aber eine ähnliche Aufmerksamkeit verdient wie die Kernarbeitsgebiete der Ordnungspartner und –partnerinnen.

Vor diesem Hintergrund beschließt der Rat:
1. Die Anzahl der Ordnungspartner/Ordnungspartnerinnen wird dauerhaft um 10 Planstellen erhöht. An eine Ausweitung des derzeitigen Schichtmodells ist hiermit nicht gedacht.

2. Zumindest sind diese Planstellen ab den Budgetgesprächen für das Jahr 2018 in den Stellenplan einzustellen, damit sie ab dem Haushaltsjahr 2018 wirksam werden. Internen Besetzungen ist der Vorrang vor externen Besetzungen zu geben. Insbesondere sollten hierbei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralen Ausländerbehörde, die zum 31.12.2017 in Dortmund schließt, aktiv auf dieses neue Stellenangebot hingewiesen werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, zu.

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E10)

17 Verwaltung:
Bei allen vorgeschlagenen Personalbesetzungen in der Verwaltung ist vorrangig zu prüfen, ob und welche Aufgaben aufgrund vorhandener Ausbildungen, Qualifikationen oder Weiterbildungsmaßnahmen durch die nach und nach in die städtische Verwaltung zurückkehrenden 43 Mitarbeiter/innen der ZAB übernommen werden können.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, zu.

18 Verwaltung:
Die Verwaltung organsiert einen Prozess, mit dem die noch nicht umgesetzten Beschlüsse der Bezirksvertretungen der letzten Jahre in 2017 vorrangig bearbeitet und verbindlich realisiert werden. Zum Ende des 2. 1. Quartals 2017 legt die Verwaltung einen entsprechenden Umsetzungsplan vor. Eine Berichterstattung über die Umsetzung erfolgt über einen regelmäßigen Tagesordnungspunkt in den Sitzungen des Finanzausschusses.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag unter Berücksichtigung der o. g. Änderung, mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, zu.
-siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgenden Anträgen: SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 05389-16-E-8, Nr. 9) und CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 05389-16-E-9, Nr. 3).

19 Verwaltung:
Der Rat stellt fest, dass viele Beschlüsse des Rates zum Haushalt 2016 nicht oder nicht ausreichend umgesetzt worden sind. Der Rat erwartet, dass diese bisher nicht umgesetzten Beschlüsse vorrangig abgearbeitet werden.
a) Der Rat stellt fest, dass eine Aufstockung der Mittel für die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur in Höhe von 600.000 € erforderlich ist. Damit soll der Radverkehr eine entsprechende Beachtung in allen verkehrstechnischen Planungen der Stadt erhalten, um die Ziele der fahrradfreundlichen Stadt mit mindestens 10% Radverkehrsanteil zu erreichen. Die Verwaltung wird beauftragt, dem AUSW bis Ende März 2016 geeignete Maßnahmen vorzuschlagen. Wenn sich im Laufe der Bewirtschaftung des Haushaltsjahres 2016 herausstellen sollte, dass die investiven Mittel zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur fehlen, wird die Verwaltung beauftragt, im Rahmen von überplanmäßigen Mittelverlagerungen diesen Ansatz zu verstärken.

b) Die Verwaltung initiiert im Jahr 2016 einen Prozess zur Neustrukturierung (Neuordnung) der Stadtbezirke. Der Prozess muss transparent und unter Beteiligung der Bevölkerung erfolgen und so rechtzeitig abgeschlossen sein, dass die notwendigen Fristen vor der Kommunalwahl im Jahr 2020 eingehalten werden
c) Der Rat beschließt, ein Prinzip des demografischen Controllings einzuführen. Damit sollen gerade auch vor dem Hintergrund des zu erwartenden Anstiegs der Einwohner*innenzahl alle für die Stadtentwicklung und die Infrastruktur in den nächsten 10 bis 15 Jahren bedeutsamen Maßnahmen und Beschlüsse überprüft werden. Eventuell dafür benötigte Personalkapazitäten sind bereit zu stellen.

Der Antrag Nr. 19 wird wie folgt einzeln zur Abstimmung gestellt:
Abstimmung zu 19

Der Rat stellt fest, dass viele Beschlüsse des Rates zum Haushalt 2016 nicht oder nicht ausreichend umgesetzt worden sind. Der Rat erwartet, dass diese bisher nicht umgesetzten Beschlüsse vorrangig abgearbeitet werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag 19 unter Berücksichtigung der o. g. Änderung, mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, zu.

Abstimmung zu 19a):
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag 19a) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, zu.
– siehe auch unter „zugestimmte Anträge“

Abstimmung zu 19b):

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ab.
– siehe auch „abgelehnte Anträge“


Abstimmung zu 19c):

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, ab.
– siehe auch „abgelehnte Anträge“
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E11)

1 Personal und Organisation:

Einrichtung eines eigenen Personaldezernates
Im Zuge der Wiederbesetzung des Dezernates 2 wird ein eigenes Personaldezernat eingerichtet.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zu.
-siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgenden Anträgen: SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 05389-16-E-8, Nr. 11) und Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 05389-16-E-15) und der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 05389-16-E-9, Nr. 6).


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E15)
Die Fraktion FDP/Bürgerliste fordert den Zuschnitt des jetzigen Dezernats von Stadtdirektor Stüdemann bei der anstehenden Vertragsverlängerung so zu ändern, dass das Personaldezernat als Personal- und Organisationsdezernat eigenständig wird und eine/n eigene/n Dezernenten/Dezernentin bekommt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zu.
-siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgenden Anträgen: SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 05389-16-E-8, Nr. 11), Fraktion DIE LINKEN & PIRATEN (Drucksache Nr.: 05389-16-E-11, Nr. 1) und der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 05389-16-E-9, Nr. 6)





Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt folgende Anträge der Fraktionen abzulehnen:




Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E10)

1 Integration:
Dem Verbund sozial-kultureller Migrantenvereine Dortmund e.V. (VMDO) werden für das Haus- und Gebäudemanagement sowie den Betrieb des „Hauses der Vielfalt“ in 2017 eine Summe von 75.000 Euro sowie in den Jahren 2018 und 2019 von jährlich 100.000 Euro zur Verfügung gestellt. Da der VMDO Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV) ist, sind die Zuwendungen ab 2020 in den Rahmenvertrag mit den Wohlfahrtsverbänden aufzunehmen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich mehrheitlich einig, den Antrag mit der Einschränkung „ohne Summen“ als Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben und zusätzlich an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, sowie den Integrationsrat zu überweisen.
- siehe auch „Überweisung an andere Gremien“ und “Prüfauftrag an die Verwaltung“




2 Integration:
Das Projekt „Ankommen“ wird in 2017 ff. mit 60.000 Euro zur organisatorischen Bewältigung der ehrenamtlichen Betreuung und Integration von geflüchteten Menschen in eigenen Wohnungen unterstützt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.
3 Integration:
Die kommunale Flüchtlingsberatung wird um zwei Vollzeitstellen erweitert. Die zurzeit zwei Stellen der Flüchtlingsberatung (eine landesgeförderte und kommunal kofinanzierte Stelle aufgeteilt auf VMDO und AWO sowie jeweils eine halbe, aus Eigenmitteln eingerichtete Stelle bei Diakonie und Caritas) werden dem Bedarf nicht gerecht. Die benötigten Mittel werden bereitgestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

4 Integration:
Die Verwaltung wird aufgefordert, im ersten Halbjahr 2017 einen aktuellen Sachstand zur Fortschreibung des Masterplans Integration mit dem Schwerpunkt „Integration von Zugewanderten“ vorzulegen. Sollten sich daraus finanzielle und personelle Notwendigkeiten ergeben, sind die dafür benötigten Mittel bereit zu stellen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.
8 Integration:
Die Verwaltung erstellt in 2017 in Zusammenarbeit mit den Akteuren der Drogenhilfe ein ab 2018 umsetzungsreifes Konzept zur diamorphingestützten Substitutionshandlung in Dortmund. Mittel für die Erarbeitung sind bereitzustellen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.
9 Integration:
Die Verwaltung erarbeitet in 2017 in Zusammenarbeit mit den Akteuren der Wohnungslosenhilfe ein Konzept für den Betrieb eines Mitternachtsbusses/Kältebusses. Ziel soll eine Inbetriebnahme spätestens in 2018 sein. Die dafür benötigten Mittel sind bereitzustellen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.







11 Mobilität und Umwelt:
Die Zahl der Fahrradstraßen in Dortmund wird bis 2020 auf mindestens 50 erhöht. Die Verwaltung entwickelt im Zusammenhang mit den Planungen für den Radschnellweg 1 (RS 1) ein gesamtstädtisches Fahrradstraßenkonzept für die sukzessive Ausweisung von Fahrradstraßen. Für die Konzeptionierung und die Umsetzung der ersten Straßen soll für 2017 ein Budget von 200.000 Euro in den Haushalt eingestellt werden. Die Finanzierung erfolgt aus den Finanzmitteln der Stellplatzablöse.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.
12 Mobilität und Umwelt:
In Dortmund werden in einem ersten Schritt 12 Mobilitätsstationen - jeweils eine pro Stadtbezirk - geschaffen, an denen Fahrradabstellanlage, E-Bike-Lademöglichkeiten, CarSharing- und Leihfahrrad-Standort und ÖPNV-Anschluss miteinander verknüpft werden. Die Standorte werden in Absprache mit den Bezirksvertretungen ausgewählt und mit der notwendigen Infrastruktur versehen. Die Mobilitätsstationen sollen unter Einbeziehung der Entwicklungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie entwickelt werden. Die Finanzierung erfolgt aus den Finanzmitteln der Stellplatzablöse.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

13 Mobilität und Umwelt:
Um die notwendige Einbindung des Radverkehrs in alle verkehrstechnischen Planungen zu erreichen und den Ausbau der Infrastruktur für Fahrradfahrer/innen umzusetzen, ist eine weitere personelle Verstärkung notwendig - insbesondere auch, um die Nutzung von Fördergeldern für den Radverkehrsausbau zu sichern. Für die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur in Dortmund wird deshalb der Planstellenanteil im Fachbereich 61, Mobilitätsplanung, und im Fachbereich 66, Projektplanung, um jeweils eine zusätzliche Vollzeitstelle erweitert. Die benötigten Mittel werden bereitgestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.
14 Mobilität und Umwelt:
Der Planwert im Wirkungsorientierten Haushalt (WOH) für den prozentualen Anteil des "Umweltverbunds" (ÖPNV, Radverkehr, Fußverkehr) am Gesamtverkehrsaufkommen wird bis 2020 um mindestens jeweils 0,5% pro Jahr erhöht (2017: 53,5%, 2018: 54%,2019: 54,5%, 2020: 55%). Die Verwaltung wird beauftragt, unter Einbeziehung des Beirats Nahmobilität geeignete Maßnahmen zu ergreifen und zu evaluieren, um den Planwert zu erreichen. Die Fördermittel des Landes zur Nahmobilität sind auszunutzen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.


16 Mobilität und Umwelt:
Der Planwert im Wirkungsorientierten Haushalt (WOH) für den prozentualen Anteil regenerativ erzeugter Energie an der Gesamtnutzung in Dortmund wird mit Hilfe des Ausbaus der Solardächer auf städtischen Gebäuden bis 2020 um jeweils 0,1% pro Jahr erhöht (2017: 4,7%, 2018: 4,8%, 2019: 4,9%, 2020: 5%).
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.
19 Verwaltung:
Der Rat stellt fest, dass viele Beschlüsse des Rates zum Haushalt 2016 nicht oder nicht ausreichend umgesetzt worden sind. Der Rat erwartet, dass diese bisher nicht umgesetzten Beschlüsse vorrangig abgearbeitet werden.

a) Der Rat stellt fest, dass eine Aufstockung der Mittel für die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur in Höhe von 600.000 € erforderlich ist. Damit soll der Radverkehr eine entsprechende Beachtung in allen verkehrstechnischen Planungen der Stadt erhalten, um die Ziele der fahrradfreundlichen Stadt mit mindestens 10% Radverkehrsanteil zu erreichen. Die Verwaltung wird beauftragt, dem AUSW bis Ende März 2016 geeignete Maßnahmen vorzuschlagen. Wenn sich im Laufe der Bewirtschaftung des Haushaltsjahres 2016 herausstellen sollte, dass die investiven Mittel zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur fehlen, wird die Verwaltung beauftragt, im Rahmen von überplanmäßigen Mittelverlagerungen diesen Ansatz zu verstärken.

b) Die Verwaltung initiiert im Jahr 2016 einen Prozess zur Neustrukturierung (Neuordnung) der Stadtbezirke. Der Prozess muss transparent und unter Beteiligung der Bevölkerung erfolgen und so rechtzeitig abgeschlossen sein, dass die notwendigen Fristen vor der Kommunalwahl im Jahr 2020 eingehalten werden

c) Der Rat beschließt, ein Prinzip des demografischen Controllings einzuführen. Damit sollen gerade auch vor dem Hintergrund des zu erwartenden Anstiegs der Einwohner*innenzahl alle für die Stadtentwicklung und die Infrastruktur in den nächsten 10 bis 15 Jahren bedeutsamen Maßnahmen und Beschlüsse überprüft werden. Eventuell dafür benötigte Personalkapazitäten sind bereit zu stellen.
Abstimmung zu 19

Der Rat stellt fest, dass viele Beschlüsse des Rates zum Haushalt 2016 nicht oder nicht ausreichend umgesetzt worden sind. Der Rat erwartet, dass diese bisher nicht umgesetzten Beschlüsse vorrangig abgearbeitet werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag 19 unter Berücksichtigung der o. g. Änderung, mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, zu.
– siehe auch unter „zugestimmte Anträge“

Abstimmung zu 19a):
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag 19a) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, zu.
– siehe auch unter „zugestimmte Anträge“

Abstimmung zu 19b):

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ab.

Abstimmung zu 19c):

Der Ausschuss für Finanze
n, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, ab.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E11)

2 Personal und Organisation:

Ausgabenkritische Überprüfung externer Vergaben
Im Rahmen der Neuaufstellung des Personaldezernates sollen Personalbedarfe insbesondere dahingehend definiert werden, dass externe Vergaben im Vergleich zur Eigenleistung hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit kritisch geprüft werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ab.

3 Einnahmeverbesserungen:

Abgabe auf den Waffenbesitz
Der Rat der Stadt fordert die Verwaltung auf, ortsrechtliche Regelungen zur Einführung einer Abgabe für den privaten Waffenbesitz auszuarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ab.

4 Einnahmeverbesserungen:

Leerstandsabgabe
Die Verwaltung wird beauftragt darzustellen, wie der Leerstand von Wohn-, Büroräumen, Gewerbeimmobilien und anderen Gebäuden in Dortmund zu einem steuerpflichtigen Tatbestand für die Eigentümer nach Art. 106 Abs. 6 GG und §3 KAG werden kann, da infolge von Grundsteuerreduzierung und -befreiung durch Leerstand Mindereinnahmen für die Stadt Dortmund entstehen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ab.




5 Ausgabenreduzierung:

Aufsichtsratsvergütungen verringern
Der Rat der Stadt beschließt die Reduzierung der Aufsichtsratsvergütungen für kommunale Aufsichtsräte auf generell 1.000 Euro pro Jahr. Das Sitzungsgeld wird auf 170 Euro zurückgesetzt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der AfD-Fraktion, ab.


6 Ausgabenreduzierung:

Kommunale Subventionen für den Kirchentag
Der Rat der Stadt Dortmund fordert den Oberbürgermeister sowie den Kämmerer auf, Nachverhandlungen mit dem Kirchentagsträgerverein zu treffen – mit dem Ziel, die kommunalen Zuschüsse von 2,7 Millionen Euro auf 0 zu setzen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion, ab.

7.1 Ausgabenreduzierung:

EDG Geschäftsführung / Sponsoring für Kinderspielplätze
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die EDG auf, die Zahl ihrer GeschäftsführerInnen wieder auf ein branchenübliches Maß zu reduzieren.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.
8 Ausgabenreduzierung:

Kosten für Dortmunder U reduzieren
Die Verwaltung wird aufgefordert, ein Konzept zur Reduzierung der Betriebskosten am Dortmunder U zu erstellen und dem Rat der Stadt bis zur anvisierten Vorlage der Abschlussrechnung für das U im kommenden Jahr vorzulegen. Dabei soll dargestellt werden, wie es möglich ist, die Betriebskosten auf die ursprünglich im Wirtschaftsplan 2011 festgelegten Zahlen zu reduzieren.
Hinweis:
(dieser Vorgang ist irrtümlich mit falscher Bezeichnung –identisch mit 7.1, EDG Geschäftsführung/Sponsoring für Kinderspielplätze- als Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift des AFBL vom 24.11.16, an den Rat weitergeleitet worden. Inhaltlich wurde der o. g. Text – Kosten für Dortmunder U reduzieren- behandelt und abgestimmt).
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ab.

9 Beteiligungssteuerung:

Verkauf der RWE-Aktien
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die DSW21 auf, ihre RWE-Aktien zu verkaufen und mit dem Verkaufserlös Schulden zu tilgen, um die Versorgung der Bevölkerung mit Gas, Wasser, Strom sowie Öffentlichem Nahverkehr auf ein sicheres Fundament zu stellen. Damit kann ein Gewinn in zweistelliger Millionenhöhe erzielt werden. Allein die Stadt Bochum hat durch den Verkauf von 2,2 Mio. Aktien, einem Drittel des Aktienbestandes, 33 Mio. Euro eingenommen – und das bei einem Stückpreis von über 15 Euro. Die Dortmunder Stadtwerke DSW21 verfügen über den zehnfachen Bestand.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ab.

10 Beteiligungssteuerung:

Keine Landebahnerweiterung am Dortmunder Flughafen
Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass eine Erweiterung der Landebahn am Dortmunder Flughafen nicht mehrheitsfähig ist. Daher werden die kommunalen Vertreter im Aufsichtsrat des Flughafens aufgefordert darauf zu achten, dass kein weiteres öffentliches Geld aus dem Budget des Flughafens oder der Stadtwerke für Planspiele für eine solche Landebahnerweiterung eingesetzt wird.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ab.

11 Beteiligungssteuerung:

Flughafenkooperation
Der Rat fordert die Flughafen GmbH auf, mit den Flughäfen Münster/Osnabrück und Paderborn/Lippstadt in Verhandlungen zu treten – mit dem Ziel einer dauerhaften Kooperation. Bis dahin gibt es ein Moratorium, keine baulichen Veränderungen auf dem Flughafen-Gelände vorzunehmen.
Dem Rat ist hierzu regelmäßig Bericht zu erstatten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

12 Beteiligungssteuerung:

Keine Verlängerung der Betriebszeiten
Der Rat lehnt jede weitere Verlängerung der Betriebszeiten in den Nachtflugbereich hinein ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ab.

14 Soziales:

Kinderferienparty finanziell absichern
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Kinderferienparty in Dortmund finanziell abzusichern.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.





16 Soziales:

Ermäßigter Eintritt auch für Nicht-Dortmunder
Personen, die ihren Wohnort nicht in Dortmund haben, sondern im Umland wohnen, aber nach den Dortmunder Regularien anspruchsberechtigt für einen Dortmund-Pass wären, sollen ungeachtet ihres auswärtigen Wohnortes künftig die Möglichkeit zum Erhalt eines Dortmund-Passes erhalten. Mit den Nachbarkommunen ist über entsprechende Ausgleichszahlungen zu verhandeln.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ab.

18 Soziales:

Beschäftigungsförderung
1. Der städtische Zuschuss an die Wirtschaftsförderung Dortmund wird auf 6 Millionen € reduziert. Mit den freiwerdenden Haushaltsmitteln wird im Rahmen der „Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2020" die Schaffung von sozialversicherungspflichtiger, tariflich entlohnter Einfacharbeit in geeigneten Projekten von Beschäftigungsträgern gefördert.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, zeitnah ein Konzept zum grundlegenden Umbau der Wirtschaftsförderung Dortmund in eine „Beschäftigungsförderung für solidarisch organisierte Arbeit“ auszuarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

19 Stadtplanung, Bauen und Umwelt:

Mittel zur Novellierung des Kreisverkehrskonzeptes
Für die Novellierung des Kreisverkehrskonzeptes der Stadt Dortmund werden Mittel in auskömmlicher Höhe in den Haushalt eingestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

20 Stadtplanung, Bauen und Umwelt:

Autofreie Siedlung
Der Rat bittet die Verwaltung im Rahmen von Siedlungsplanungen verstärkt Wohnraum in Dortmund zu entwickeln, die Anwendung des Konzeptes der autofreien Siedlung zu prüfen und entsprechende Planungsgelder in die mittelfristige Finanzplanung des Folgejahres einzustellen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ab.
21 Stadtplanung, Bauen und Umwelt:

Stellenreduzierung im Tiefbauamt zurücknehmen
Die mit dem Haushalt 2016 beschlossene Stellenreduzierung im mittleren Dienst des Tiefbauamtes wird für das kommende Haushaltsjahr 2017 wieder zurückgenommen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E14)
Die Fraktion DIE LINKE & Piraten erhebt die im Anhang dargestellten Forderungen des Stadtfeuerwehrverbandes zum Antrag und bittet um Beratung und Empfehlung an den Rat der Stadt:

Der Stadtfeuerwehrverband empfiehlt den Ratsfraktionen die Verwaltung mit der Prüfung der beiden Sachverhalte zu beauftragen, mit dem Ziel Alternativen zu entwickeln.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E12)
1 Einführung des Wirkungsorientierten Haushalts mit Kennzahlen/Kennziffern in der allgemeinen Finanzwirtschaft der Stadt, um klare Zielsetzungen der Ausgabenpolitik vorgeben und definieren zu können. So kann in dieser Form ein genereller globaler Einsparungsrahmen vorgegeben werden, damit erste größere Mittel für Investitionen und Abbau der Verbindlichkeiten eingesetzt werden. Dies muss von einer kritischen Aufgabenpolitik begleitet werden, um vorhandene Ressourcen zu nutzen und Einsparpotentiale aufzuzeigen.

Dabei müssen Kennziffern für mindestens folgende Bereiche berücksichtigt werden:
- Investitionskredite
- Kassenkredite
- Einnahmen/Ausgaben insgesamt
- Budget der einzelnen Fachbereiche
- Allgemeine Rücklagen

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, ab.

2 Die Aufwendungen im Gesamthaushalt werden für das Jahr 2017 um 2% reduziert. Die Gewichtung in den einzelnen Dezernaten kann dabei variabel sein.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, ab.

3 Die Verwaltung wird beauftragt, unter Einbeziehung der Kennziffern, ein Konzept zu entwickeln, das innerhalb von 5 Jahren zu einem ausgeglichenen Haushalt führt, um danach weiter in die systematische Entschuldung zu kommen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, ab.
4 Der Memorandumsprozess wird in der jetzigen Form beendet und durch eine Steuerung über die Finanzkennziffern ersetzt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, ab.
5 Die Kosten für die Flüchtlinge und die Integration werden gesondert dargestellt, ebenso die vom Land NRW und Bund erstatteten Kosten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, ab.
6 Die Inklusionskosten werden gesondert dargestellt

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, ab.
7 Die Kosten der Unterkunft werden ebenfalls gesondert ausgewiesen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, ab.
8 Das Kommunale Arbeitsmarktprogramm wird um 50% gekürzt und das Geld wird zusätzlich in das Projekt der Wirtschaftsförderung zur Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit investiert. Hier kann das Mannheimer-Modell für Jugendarbeitslosigkeit als Vorbild dienen, mit dem es gelungen ist, die Fallzahlen spürbar zu verringern.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, ab.
9 Zur Steuerung und Aktivierung und Netzwerkbildung wird das Budget der Wirtschaftsförderung um drei Millionen Euro erhöht.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, ab.

10 Zur Umsetzung von Projekten im Rahmen des Digitalisierungsprozesses wird das Budget des Schulamts um drei Millionen Euro erhöht.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, ab.

Folgende Anträge hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Abstimmung an andere Gremien überwiesen:

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E10)

1 Integration:
Dem Verbund sozial-kultureller Migrantenvereine Dortmund e.V. (VMDO) werden für das Haus- und Gebäudemanagement sowie den Betrieb des „Hauses der Vielfalt“ in 2017 eine Summe von 75.000 Euro sowie in den Jahren 2018 und 2019 von jährlich 100.000 Euro zur Verfügung gestellt. Da der VMDO Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV) ist, sind die Zuwendungen ab 2020 in den Rahmenvertrag mit den Wohlfahrtsverbänden aufzunehmen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich mehrheitlich einig, den Antrag mit der Einschränkung „ohne Summen“ als Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben und zusätzlich an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, sowie den Integrationsrat zu überweisen.
-siehe auch „abgelehnte Anträge“ und „Prüfauftrag an die Verwaltung“

15 Mobilität und Umwelt:
Das Konzept zur Kinder- und Jugendmobilität „So läuft das“ wird in 2017 fortgeschrieben und auf weitere Schulen ausgeweitet. Die dafür benötigten Mittel sind bereit zu stellen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der Antrag zur Beschlussfassung an den an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überwiesen wird.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E11)

13 Soziales:

Sozialer Wohnungsbau
Die Stadt Dortmund stattet die „Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft“ mit Grundstücken zweckgebunden zur Errichtung von Sozialwohnungen aus. Die Grundstücke sollen geeignet sein, in einem ersten Schritt mindestens 200 zusätzliche neue Sozialwohnungen in Geschossbauweise zu errichten. DOGEWO21 wird aufgefordert, im Auftrag der Stadt Dortmund die Grundstücke zu bebauen. Nach Fertigstellung sollen die neuen Gebäude zum Selbstkostenpreis von der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft an die DOGEWO veräußert werden. Es ist eine beihilferechtlich sichere Vertragskonstruktion anzustreben. Über die Fortschritte bei der Erstellung von kommunalen Sozialwohnungen ist den Fachausschüssen halbjährlich zu berichten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der Antrag zur Beschlussfassung an den an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überwiesen wird.

15 Soziales:
Zuschusserhöhung für VMDO
Der Zuschuss an den VMDO wird im Jahr 2017 um 75.000 Euro und in den Folgejahren 2018 und 2019 um 100.000 Euro erweitert.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich mehrheitlich einig, den Antrag mit der Einschränkung „ohne Summen“ als Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben und zusätzlich an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, sowie den Integrationsrat zu überweisen.
-siehe auch „Prüfauftrag an die Verwaltung“






Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt folgende Anträge der Fraktionen als Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben:
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E11)

15 Soziales:
Zuschusserhöhung für VMDO
Der Zuschuss an den VMDO wird im Jahr 2017 um 75.000 Euro und in den Folgejahren 2018 und 2019 um 100.000 Euro erweitert.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich mehrheitlich einig, den Antrag mit der Einschränkung „ohne Summen“ als Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben und zusätzlich an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, sowie den Integrationsrat zu überweisen.
-siehe auch „Überweisung an andere Gremien“


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E10)

1 Integration:
Dem Verbund sozial-kultureller Migrantenvereine Dortmund e.V. (VMDO) werden für das Haus- und Gebäudemanagement sowie den Betrieb des „Hauses der Vielfalt“ in 2017 eine Summe von 75.000 Euro sowie in den Jahren 2018 und 2019 von jährlich 100.000 Euro zur Verfügung gestellt. Da der VMDO Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV) ist, sind die Zuwendungen ab 2020 in den Rahmenvertrag mit den Wohlfahrtsverbänden aufzunehmen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich mehrheitlich einig, den Antrag mit der Einschränkung „ohne Summen“ als Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben und zusätzlich an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, sowie den Integrationsrat zu überweisen.
-siehe auch „abgelehnte Anträge“ und „Überweisung an andere Gremien“




Folgende Anträge sieht der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen aufgrund anderer Abstimmungen als erledigt an:

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E10)


5 Integration:

Aufgrund der vorhandenen Bedarfe vieler Eltern, der zusätzlichen Zuwanderung vieler Familien mit Kindern, aber auch vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesgerichtshofes, ist ein weiterer Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder notwendig. Mittelfristige Zielsetzung muss eine bedarfsdeckende Versorgung durch Plätze in Kindertageseinrichtungen sein. Zur Deckung des wachsenden Bedarfes kann die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze in der Kindertagespflege ein flexibles und schnelles Instrument sein. Dafür muss vorübergehend eine Ausweitung der Quote der Betreuungsplätze in der Kindertagespflege in Kauf genommen werden. Die Verwaltung wird aufgefordert, eine entsprechende Konzeption zum Ausbau der Plätze zu erarbeiten und dem Ausschuss vorzulegen. Die für die Schaffung der Plätze benötigten finanziellen Mittel sind unterjährig bereitzustellen.
- siehe Abstimmungsverhalten zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, (Drucksache Nr.: 05389-16-E7) aus der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 17.11.16
6 Integration:
Im gerade beschlossenen Jugendförderplan für die Jahre bis 2020 ist festgestellt worden, dass viele der Maßnahmen im Übergangssystem Schule/Beruf dauerhaft unterfinanziert und dadurch in ihrer Existenz bedroht sind. Die Verwaltung wird aufgefordert, bis zum Ende des 1. Quartals 2017 dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie eine Übersicht über vorhandene sowie über notwendige neue Maßnahmen im Bereich Übergang Schule/Beruf in Abstimmung mit dem Fachbereich Schule sowie den anderen im Handlungsfeld tätigen Institutionen und Organisationen vorzulegen. Dabei sind vor allem die benötigten finanziellen Mittel zur Absicherung bzw. zum Ausbau darzustellen. Das betrifft insbesondere die oft fehlende Co-Finanzierung von Maßnahmen. Benötigte Finanzmittel sind im Laufe des Haushaltsjahres bereitzustellen.
- siehe Abstimmungsverhalten zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, (Drucksache Nr.: 05389-16-E5) aus der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 17.11.16

7 Integration:
Für die Entwicklung von Projekten mit dem Ziel des Kinderschutzes, der Bildungsintegration sowie der Förderung der Selbständigkeit von Kindermüttern sind finanzielle und personelle Ressourcen im Jugendhilfedienst bereit zu stellen. Aufgabenbestandteil muss dabei auch die Akquirierung von Fördermitteln sein.
- siehe Abstimmungsverhalten zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, (Drucksache Nr.: 05389-16-E6) aus der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 17.11.16

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E11)

7.2 Ausgabenreduzierung:

EDG Geschäftsführung / Sponsoring für Kinderspielplätze
Mit dem Auslaufen des Vertrages des kaufmännischen Geschäftsführers soll ein Sponsoring für die Pflege städtischer Kinderspielplätze in gleicher Kostengröße eingeführt werden.

- siehe Abstimmungsverhalten zum Antrag der Fraktion DIE LINKE UND PIRATEN (Drucksache Nr.: 05389-16-E11, Nr. 7.1)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E14)
Die Fraktion DIE LINKE & Piraten erhebt die im Anhang dargestellten Forderungen des Stadtfeuerwehrverbandes zum Antrag und bittet um Beratung und Empfehlung an den Rat der Stadt:
Kinderfeuerwehren
Der Stadtfeuerwehrverband empfiehlt den Ratsfraktionen, den Haushalt der Feuerwehr 2017 ff. für den Aufbau von Kinderfeuewehren um Sachaufwendungen in Höhe von 75.000 € zu erhöhen.
- siehe Abstimmungsverhalten zum Antrag der SPD- (Drucksache Nr.: 05389-16-E8, Nr. 4)

Die Fraktion DIE LINKE & Piraten erhebt die im Anhang dargestellten Forderungen des Stadtfeuerwehrverbandes zum Antrag und bittet um Beratung und Empfehlung an den Rat der Stadt:
Aufwandsentschädigung für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr:
Der Stadtfeuerwehrverband empfiehlt den Ratsfraktionen, den Haushalt der Feuerwehr 2017 ff. für die Anpassung der Aufwandsentschädigung für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr an die Entschädigungsverordnung für Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse um Sachaufwendungen in Höhe von 300.000 € zu erhöhen.
- siehe Abstimmungsverhalten zum Antrag der SPD- (Drucksache Nr.: 05389-16-E8, Nr. 5)



Folgende Anträge sind ausgegliedert und in Zusammenhang mit der entsprechenden Beschlussvorlage behandelt worden. Die abschließende Empfehlung ist dem jeweiligen TOP zu entnehmen.


Siehe auch TOP 2.5 Behindertenfahrdienst
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05199-16

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E10)


10 Mobilität und Umwelt:
Der in der Memorandumsliste aufgeführte Punkt 5.1. „Behindertenfahrdienst“ wird gestrichen, die vorgesehenen Kürzungen werden nicht umgesetzt. Die Mobilitätsbedürfnisse für Menschen mit Behinderungen werden im Rahmen des Masterplans Mobilität erfasst und analysiert. Nur auf dieser Grundlage können der zukünftig erforderliche Umfang und die notwendige Qualität des Angebots im Behindertenfahrdienst definiert und diskutiert werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E11)

17 Soziales:
Behindertenfahrdienst qualitätsvoll erhalten und nach UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 20 umsetzen
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, wie der Behindertenfahrdienst zukünftig nach der UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 20 ausgestaltet werden kann. In Deutschland ist die UN-Behindertenrechtskonvention seit dem 26. März 2009 rechtsgültig. Artikel 20 besagt, es sind wirksame Maßnahmen zu treffen, um für die persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderung die größtmögliche Unabhängigkeit sicherzustellen, indem sie unter anderem die persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderung in der Art und Weise und zum Zeitpunkt ihrer Wahl und zu erschwinglichen Kosten erleichtern. Die von der Verwaltung geplante Kürzung im „Memorandum – Die Stadt zuerst – Zukunftspakt für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts“ unter 5.1 beim Behindertenfahrdienst wird nicht vorgenommen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

Siehe auch TOP 2.2 "Memorandum - Die Stadt zuerst - Zukunftspakt für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts" - Umsetzung der Maßnahmen Memorandum im Haushaltsplan 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05388-16


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05388-16-E4)

Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung folgender Anträge:
Der Behindertenfahrdienst wird privatwirtschaftlich ausgeschrieben. Die Vergabekriterien werden vorher mit den Gremien abgestimmt. Der Kostenrahmen wird um 50% gesenkt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, ab.
Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.16
(Drucksache Nr.: 05388-16)
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich
bei 15 Ja-Stimmen (Fraktionen der SPD, B90/Die Grünen, CDU, Piraten, AfD) gegen 2 Nein-
Stimmen (Fraktion Die Linke) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwurf des Haushaltsplanes 2017 sowie den Entwurf
der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2018 bis 2020 zur Kenntnis und
überweist diese zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen. Die
Gremien behandeln den Haushaltsplanentwurf 2017 entsprechend der Beratungsfolge.
Im Anschluss an die Beratungen ist die Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2017 durch den
Rat der Stadt Dortmund vorgesehen.
Weiterhin beschließt die Bezirksvertretung Innenstadt-West einstimmig folgenden
Beschlusstext:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West schliesst sich dem Beschluss der Bezirksvertretung
Innenstadt-Ost an und bittet bei den diesjährigen Haushaltsberatungen der
Ratsausschüsse und des Rates um Erhöhung der Mitarbeiterstellen um eine weitere 0,5 Stelle
in Gestalt einer dritten Person zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Begründung:
Die Aufgaben für die drei Geschäftsführungen sind in den letzten 6 Jahren deutlich
angewachsen. Hierbei handelt es sich u. a. um die Vor- und Nachbereitung von vermehrten
Ortsterminen, Runden Tischen und Bürgerinformationsveranstaltungen. Die Teilnahme an
Jahreshauptversammlungen von Gewerbe- und Interessengemeinschaften und die sich daraus
ergebenen Kontakten erfordert ebenfalls eine umfängliche Vor- und Nachbereitung in der
jeweiligen Geschäftsführung, die mit den vorhandenen Mitarbeiter/innen selten zeitnah
erfolgen kann.
Auch zieht das Stadtbezirksmarketing ebenfalls Mehraufwand nach sich, da dieses
erfolgreiche Projekt von der Bürgerschaft unterstützt und nachgefragt wird, was
wiederum zu vielen oft selbst organisierten und durchgeführten Veranstaltungen und
Beratungsgesprächen führt.
Um diese Aufgaben weiterhin in den Innenstadtbezirken sachgerecht gewährleisten zu
können, ist die Schaffung einer weiteren 0,5 Sachbearbeiterstelle zur Unterstützung der
Geschäftsführungen für die Angelegenheiten der Bezirksvertretungen (TVöD E8), die von
einer weiteren Person bekleidet werden soll notwendig und in politischer Hinsicht auch
nachhaltig.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) bittet zu Protokoll zu nehmen, dass seine Fraktion das Ergebnis der heutigen Beratung nicht für zukunftstragend halte, die Verschuldung werde steigen, die allgemeinen Rücklagen würden weiter sinken und der Weg sei der falscheste, den man einschlagen könne. Die Möglichkeit etwas zu ändern, sei so nicht wahrgenommen. Deswegen werde seine Fraktion die vorgeschlagene Version auf keinen Fall mittragen.
Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) ruft erneut folgende, unter TOP 2.1.1 geführte Vorlage zur Abstimmung auf.
Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05389-16-E1)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Würdigung und Einbeziehung der bisher gefassten Empfehlungen, mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:



1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
- die als Anlage 1 beigefügte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 unter Einbeziehung der in den Anlagen 2 bis 4 aufgeführten Haushaltsveränderungen,

- die nach Umsetzung der zuvor genannten Veränderungen im Gesamtergebnisplan und Gesamtfinanzplan enthaltene mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (Anlage 5),

- die als Anlage 6 beigefügten Haushaltspläne für die Sonderhaushalte Grabpflegelegate und Kohlgartenstiftung,

- den als Anlage 8 aktualisierten Vorbericht.
2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die im Rahmen der Haushaltsberatungen zu den einzelnen Maßnahmen getroffenen Wünsche, Vorschläge und Anregungen der Bezirksvertretungen zum Haushaltsplanentwurf zur Kenntnis (siehe Anlage 7). Er lehnt diese ab, sofern ihre Umsetzung nicht in den o. g. Veränderungslisten (Anlage 2 und 3) enthalten ist.






zu TOP 2.2
„Memorandum – Die Stadt zuerst – Zukunftspakt für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts“
- Umsetzung der Maßnahmen Memorandum im Haushaltsplan 2017 -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05388-16)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05388-16-E3)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05388-16-E4)
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2016

24.11.16:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
im Rahmen des Memorandums – Die Stadt zuerst – Zukunftspakt für die nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts wurde das Ziel entwickelt, die Steigerung der Umlagezahlungen an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) zu begrenzen.

Mit Schreiben vom 26.08.16 hat der LWL die Hauptverwaltungsbeamten/innen der Mitgliedskörperschaften zur Einleitung der „Benehmensherstellung zur Festsetzung der Landschaftsumlage“ angeschrieben und eine Erhöhung des Hebesatzes auf 17,85 % angekündigt.

Ein Zusammenschluss betroffener Mitgliedskörperschaften hat sich darauf verständigt, diese Erhöhung nicht zu akzeptieren und dem LWL ein Argumentationspapier übersandt, in dem verschiedene Planungsgrundlagen des LWL hinterfragt wurden.

Am 27.10.16 legte der LWL die „Eckdaten zur Gestaltung des Haushaltsentwurfes 2017“ vor. Im Ergebnis sieht das Eckpunktepapier vor, dass die angekündigte Hebesatzerhöhung von 1,15-%-Punkten um 0,25-%-Punkte zurückgenommen werden kann. Dies würde einer Hebesatzerhöhung von 17,6 % anstatt der angekündigten 17,85 % entsprechen.

Am 15.11.16 haben die Kämmerer der Mitgliedskörperschaften in einem gemeinsamen Termin mit dem LWL weitere Punkte aufgezeigt, welche auch in der revidierten Planung des LWL Unstimmigkeiten ausweisen. Als Ergebnis dieses Gesprächs wird in der Haushaltsplanung der Stadt Dortmund davon ausgegangen, dass sich der neue Hebesatz auf 17,2 % belaufen wird. Dadurch beträgt die LWL Umlage 196,2 Mio. Euro für das Jahr 2017. Der Betrag wurde entsprechend für 2017 in den Haushaltsplan aufgenommen und auf dieser Grundlage mit den erwarteten Steigerungsraten für die Folgejahre fortgeschrieben.

Der folgenden Übersicht können die daraus resultierenden erwarteten Umlagezahlungen der Stadt Dortmund entnommen werden:


Eine Prüfung des Rechtsamts ergab, dass in der Haushaltsplanung der Stadt Dortmund die voraussichtlichen Aufwendungen der Landschaftsumlage nach § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GO NRW berücksichtigt werden müssen. Anderenfalls könnten sich negative Auswirkungen auf das Anzeige- und Genehmigungsverfahren durch die Kommunalaufsichtsbehörde ergeben.

Das in der Ratsvorlage beschriebene Ziel einer Abflachung der Steigerungsraten aus der alten Finanzplanung des Haushaltsplans 2016 zu erreichen, kann aus diesen Gründen nicht umgesetzt werden.

Gleichwohl führte die intensive Auseinandersetzung mit dem LWL und dessen Planungsgrundlagen gegenüber der ursprünglichen Forderung des LWL nach aktueller Einschätzung zu Verbesserungen zwischen 7,4 und 8,3 Mio. Euro für den städtischen Haushalt.

Dem Rat wird aus diesen Gründen empfohlen den Beschluss der Ratsvorlage „Memorandum – Die Stadt zuerst – Zukunftspakt für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts“ DS-Nr.: 05388-16 unter Berücksichtigung der oben beschriebenen aktuellen Entwicklungen zu fassen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Beratung der Vorlage in die Fortführung der Sitzung am 01.12.16.

01.12.16:

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung folgender Anträge:

- Der Behindertenfahrdienst wird privatwirtschaftlich ausgeschrieben. Die Vergabekriterien werden vorher mit den Gremien abgestimmt. Der Kostenrahmen wird um 50% gesenkt.
- Die bisher angekündigten Zahlungen des LWL müssen vollumfänglich in den Haushalt eingestellt werden.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der Sitzung vom 30.11.16 vor:
Die Fraktionen der SPD/B90-Die Grünen lehnen Einsparungen beim Behindertenfahrdienst
(Punkt 5.1) ab.
Die CDU-Fraktion möchte der Empfehlung unverändert folgen.
Die Fraktion Die Linke und Piraten lehnen die Vorlage in Gänze ab. Die Bezirksvertretung Innenstadt-West lehnt den Antrag der CDU-Fraktion auf unveränderter Empfehlung des Beschlussvorschlages an den Rat mit 12 Nein-Stimmen (SPD-Fraktion, B90 Die Grünen) gegen 5 Ja-Stimmen (CDU-Fraktion, AfD) mehrheitlich ab.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt auf Antrag der SPD-Fraktion/B90-Die
Grünen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich mit 9 Ja Stimmen (SPD-Fraktion,
Fraktion B90/Die Grünen) gegen 8 Nein-Stimmen (CDU-Fraktion, Fraktion Die Linke,
Piraten, AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die in der Anlage 1 - Entwurf der
Maßnahmenliste Memorandum 2017- in der Spalte „Entscheidung durch“ mit „Rat“
gekennzeichneten Maßnahmen mit Ausnahme des Punktes 5.1. Er beauftragt die
Fachbereiche für den Haushaltsplan 2017 im Rahmen des Memorandums mit deren
Umsetzung. Im Bedarfsfall sind durch die zuständigen Fachbereiche Einzelvorlagen
zur weiteren Umsetzung vorzulegen.

Zu Punkt 5.1 der Anlage „Behindertenfahrdienst“ lehnt der Rat der Stadt
Dortmund die Einstellung des Behindertenfahrdienstes bzw. die Einstellung der
Finanzierung ab.

2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die übrigen Memorandumsmaßnahmen der
Anlage 1 - Entwurf der Maßnahmenliste Memorandum 2017- zur Kenntnis
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, den ersten Spiegelstrich des Antrages der Fraktion FDP/Bürgerliste unter dem TOP 2.5 „Behindertenfahrdienst“ zu behandeln.

Ebenso die o. g. Empfehlung der Bezirksvertretung West aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.16.


Herr Suck (CDU-Fraktion) gibt an, dass es seiner Fraktion wichtig sei, im laufenden Diskussionsprozess bei den Stellplätzen, die Höhe des Memorandums dadurch nicht angetastet werde und die Gesamtsumme des Memorandums unverändert bleibe. Zurzeit sei es zweifelhaft, ob der geplante Memorandumsbetrag für die Bewirtschaftung der städtischen Stellplätze in 2017 zumindest erzielt werde.




Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) macht folgenden Memorandumssvorschlag für 2017:

„Die Maßnahme 2.14 „Bewirtschaftung städtischer Stellplätze“ bleibt Bestandteil des Memorandums. Durch die Bewirtschaftung des virtuellen Amtes „allgemeine Personalwirtschaft“ (Amt 16), Kostenstelle 160093 (Sachkonto 500200) - siehe auch Änderungsliste -, wird der gewünschte Zielbetrag für 2017 erreicht.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) macht zusätzlich folgenden, umfassenden Vorschlag:

„Sobald die, bei den Einzelpositionen genannten quantitativen Ziele, nicht erreichbar sind, sind entsprechende Volumen durch die Verwaltung zu erbringen.“

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, die Vorlage unter Berücksichtigung beider o. g. Vorschläge zu empfehlen.

Weiterhin nimmt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den zweiten Spiegelstrich des o. g. Antrages der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr. 05388-16-E4) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion ab.



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung beider o. g. Vorschläge (fett), mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die in der Anlage 1 - Entwurf der Maßnahmenliste Memorandum 2017- in der Spalte „Entscheidung durch“ mit „Rat“ gekennzeichneten Maßnahmen. Er beauftragt die Fachbereiche für den Haushaltsplan 2017 im Rahmen des Memorandums mit deren Umsetzung. Im Bedarfsfall sind durch die zuständigen Fachbereiche Einzelvorlagen zur weiteren Umsetzung vorzulegen.
2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die übrigen Memorandumsmaßnahmen der
Anlage 1 - Entwurf der Maßnahmenliste Memorandum 2017- zur Kenntnis.
3. Die Maßnahme 2.14 „Bewirtschaftung städtischer Stellplätze“ bleibt Bestandteil des Memorandums. Durch die Bewirtschaftung des virtuellen Amtes „allgemeine Personalwirtschaft“ (Amt 16), Kostenstelle 160093 (Sachkonto 500200) - siehe auch Änderungsliste -, wird der gewünschte Zielbetrag für 2017 erreicht.
4. Sobald die, bei den Einzelpositionen genannten quantitativen Ziele, nicht erreichbar sind, sind entsprechende Volumen durch die Verwaltung zu erbringen.








zu TOP 2.3
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05598-16)

24.11.16:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungenund Liegenschaften verschiebt die Beratung der Vorlage in die Fortführung der Sitzung am 01.12.16.

01.12.16:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017.

zu TOP 2.4
Ausweitung der Geschwindigkeitsüberwachung in Dortmund - Beschaffung von mobilen und stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05905-16)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 17.11.2016
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 22.11.2016

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat die Beratung der Vorlage am 03.11.16 in seine nächste Sitzung geschoben.

24.11.16:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus der Sitzung vom 17.11.16 vor:
Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Geschwindigkeitsüberwachung in Dortmund
grundsätzlich auszuweiten.

Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine der beiden Alternativen bereits in 2016 umzusetzen:

a) die Beschaffung fünf stationärer und einer mobilen Geschwindigkeitsmessanlage
alternativ

b) die Beschaffung von jeweils zwei voll ausgestatteten stationären und mobilen
Geschwindigkeitsmessanlagen sowie drei voll funktionsfähigen Radarsäulen (ohne
Kameras).

Der Rat beschließt,

- die für den Betrieb benötigten zusätzlichen 11,08 (Alternative a) bzw. 12,24 Planstellen
(Alternative b) mit dem Stellenplan 2017 einzurichten und ggf. notwendige
Vorgriffsbesetzungen zuzulassen. Sollte das Personal nicht intern gewonnen werden können,
sind externe Einstellungen möglich, und
- die benötigten investiven Mittel noch im Rahmen der aktuellen Haushaltsplanung für das
Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 473.000 Euro (Alternative a) bzw. 396.200 Euro (Alternative
b) bereit zu stellen.
Nach einem Jahr ist in einem Evaluationsbericht der Sachstand über den Erfolg der
Maßnahme einschließlich der Personalbedarfe dem Rat zur Kenntnis zu geben.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 22.11.16 vor:
Es lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen Verkehr und Grün aus der
öffentlichen Sitzung vom 15.11.2016 vor:

Herr Rm Mader teilt mit, dass sich seine Fraktion für die Variante „b“ entschieden habe.
Herr sB Jütte ist der Meinung, dass beide Varianten in der Vorlage nicht hinreichend begründet
wurden. Daher werde seine Fraktion beide Varianten ablehnen.
Herr Rm Berndsen teilt mit, dass man zu dieser Angelegenheit in der Fachfraktion Nachfragen gestellt habe, diese aber nicht beantwortet werden konnten, da dies ein Fachthema des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöAB) sei. Aus diesem Grund schlägt er vor, auch wenn seine Fraktion zur Variante „b“ tendiere, die Vorlage zur weiteren Beratung an den ABöAB weiterzuleiten.
Herr sB Auffahrt bittet darum, dass eine Gefahrenstellungskartierung vorgelegt werde, damit man diese mit den vorgeschlagenen Standorten vergleichen könne.
Herr Rm Dudde teilt für seine Fraktion mit, dass man der Variante „b“ zustimmen werde.
Herr Rm Urbanek ist ebenfalls der Meinung, dass man diese Vorlage ohne Empfehlung an den
ABöAB weiterleiten solle.
Herr Rm Mader führt an, dass es sich ihm nicht erschließe, warum man diese Vorlage ohne
Empfehlung an den ABöAB weiterleiten soll. Schließlich könne man heute als Verkehrsausschuss empfehlen, dass man aus Sicht der Verkehrssicherheit diese Vorlage als sinnvoll erachte.
Herr Rm Berndsen schlägt vor, heute keine Empfehlung auszusprechen, sondern sich nur darauf zu einigen, die Vorlage unter Priorisierung der Varianteante „b“ weiterzuleiten, da vor einer Beschlussfassung zunächst noch eine Klärung zu den noch offenen Fragen im ABöAB erfolgen müsse. Aufgrund dieses Vorschlags wird wie folgt verfahren:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün leitet die Vorlage ohne ausdrückliche Empfehlung weiter.

Diese Weiterleitung erfolgt unter der Priorisierung der Variante „b“ des Beschlussvorschlages, wobei sich die Fraktionen Die Linke & Piraten, FDP/BL und AfD hierzu enthalten haben.

Des Weiteren lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation
aus der öffentlichen Sitzung vom 17.11.2016 vor:

Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Geschwindigkeitsüberwachung in Dortmund
grundsätzlich auszuweiten.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine der beiden Alternativen bereits in 2016 umzusetzen:

a) die Beschaffung fünf stationärer und einer mobilen Geschwindigkeitsmessanlage
alternativ
b) die Beschaffung von jeweils zwei voll ausgestatteten stationären und mobilen
Geschwindigkeitsmessanlagen sowie drei voll funktionsfähigen Radarsäulen (ohne
Kameras).

Der Rat beschließt,
- die für den Betrieb benötigten zusätzlichen 11,08 (Alternative a) bzw. 12,24 Planstellen
(Alternative b) mit dem Stellenplan 2017 einzurichten und ggf. notwendige
Vorgriffsbesetzungen zuzulassen. Sollte das Personal nicht intern gewonnen werden können,
sind externe Einstellungen möglich, und

- die benötigten investiven Mittel noch im Rahmen der aktuellen Haushaltsplanung für das
Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 473.000 Euro (Alternative a) bzw. 396.200 Euro (Alternative
b) bereit zu stellen.

Nach einem Jahr ist in einem Evaluationsbericht der Sachstand über den Erfolg der
Maßnahme einschließlich der Personalbedarfe dem Rat zur Kenntnis zu geben.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich (17 Stimmen) gegen die Stimmen
FDP/ Bürgerliste und AfD (2 Stimmen) bei Enthaltung die Linke&Piraten (2Stimmen)
folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Geschwindigkeitsüberwachung in Dortmund
grundsätzlich auszuweiten.

Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine der beiden Alternativen bereits in 2016 umzusetzen:

a.)die Beschaffung fünf stationärer und einer mobilen Geschwindigkeitsmessanlage
alternativ

b.)die Beschaffung von jeweils zwei voll ausgestatteten stationären und mobilen
Geschwindigkeitsmessanlagen sowie drei voll funktionsfähigen Radarsäulen (ohne
Kameras).

Der Rat beschließt,
- die für den Betrieb benötigten zusätzlichen 11,08 (Alternative a) bzw. 12,24
Planstellen (Alternative b) mit dem Stellenplan 2017 einzurichten und ggf. notwendige
Vorgriffsbesetzungen zuzulassen. Sollte das Personal nicht intern gewonnen werden
können, sind externe Einstellungen möglich, und
- die benötigten investiven Mittel noch im Rahmen der aktuellen Haushaltsplanung für
das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 473.000 Euro (Alternative a) bzw. 396.200 Euro
(Alternative b) bereit zu stellen.

Nach einem Jahr ist in einem Evaluationsbericht der Sachstand über den Erfolg der
Maßnahme einschließlich der Personalbedarfe dem Rat zur Kenntnis zu geben.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften versschiebt die Beratung der Vorlage in die Fortführung der Sitzung am 01.12.16.



01.12.16:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden und empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, den Beschluss mit der Alternative b), wie im Beschlussvorschlag dargestellt, zu fassen.



zu TOP 2.5
Behindertenfahrdienst
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05199-16)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 08.11.2016
hierzu-> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 08.11.2016
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05199-16-E3)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat die weitere Beratung der Vorlage am 03.11.16 in seine nächste Sitzung geschoben.

24.11.16:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegen folgende Empfehlungen vor:

ASAG aus der öffentlichen Sitzung vom 08.11.16:
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Empfehlung des Seniorenbeirates aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.2016 vor:

Mit dem Zusatz die im Rahmen des Masterplans Mobilität erfassten Mobilitätsbedürfnisse,
deren Umfang und notwendige Qualität des Angebots im Behindertenfahrdienst, bei der
Prüfung der beschriebenen Konsolidierungsmaßnahmen zu berücksichtigen empfiehlt der
Seniorenbeirat dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass der Ratsbeschluss vom 10.12.2015 zur
Reform des Dortmunder Behindertenfahrdienstes (Drucksache Nr.: 02461-15-E4), mit dem
finanzielle Einsparungen erzielt werden sollen, ohne dass Qualitätseinbußen eintreten, so nicht
umsetzbar ist. Finanzielle Einsparungen werden nur durch Qualitätsabbau erreicht werden
können.

Der Rat beauftragt die Verwaltung, die beschriebenen Konsolidierungsmaßnahmen
umsetzungsreif durchzuprüfen und dem Rat sowie den sachberührten Beiräten und
Ausschüssen die Prüfungsergebnisse zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.
Nach eingehender Diskussion ist sich der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit einig, der Vorlage nicht zuzustimmen.
Der Ausschuss nimmt die Empfehlung des Seniorenbeirates zur Kenntnis und unterbricht die Sitzung für fünf Minuten, um einen gemeinsamen Antrag zu formulieren.
Die Sitzung wird von 17:10 Uhr bis 17:15 Uhr unterbrochen.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt einstimmig bei Enthaltung der CDU Fraktion,der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion AfD folgenden, gemeinsamen Antrag:

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit stellt fest, dass der Ratsbeschluss vom 10.12.2015 durch die Verwaltung objektiv nicht umgesetzt werden kann.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit fordert die Verwaltung auf, die Kündigung des Vertrages mit DEW21 ab dem 01.01.2017 rückgängig zu machen. Der
Behindertenfahrdienst soll weiterhin ohne Qualitätseinbußen zur Verfügung stehen.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit fordert den Rat auf, die 600.000 € für den Behindertenfahrdienst aus dem Memorandum (Drucksache-Nr.: 05388-16) raus zu nehmen und dem Etat zur Verfügung zu stellen.

Die Verwaltung wird aufgefordert, ggfs. im Jahr 2017 eine Vorlage vorzulegen, wie der
Behindertenfahrdienst in Zukunft ohne Qualitätseinbußen dauerhaft organisiert werden kann. Dies sollte in den Masterplan Mobilität integriert werden.

Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 08.11.16:
Das Behindertenpolitische Netzwerk begrüßt die heutige Empfehlung des Ausschusses für
Soziales, Arbeit und Gesundheit mit folgenden Bausteinen:

Die Kündigung des Vertrages mit DEW zur Durchführung des Behindertenfahrdiensts zum
01.01.2017 wird zurückgenommen.
Im „Memorandum – Die Stadt zuerst – Zukunftspakt für eine nachhaltige Konsolidierung des
Dortmunder Haushalts“ - Umsetzung der Maßnahmen Memorandum im Haushaltsplan 2017
wird die Einsparung von 600.000 € im Behindertenfahrdienst gestrichen.
Im Rahmen des Masterplans Mobilität wird die Entwicklung des Behindertenfahrdiensts mit
dem Ziel geprüft, ein Konzept für den Behindertenfahrdienst ohne Qualitätsverluste zu
erstellen.
Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt bei einer Enthaltung:

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt zur Kenntnis, dass der Ratsbeschluss vom
10.12.2015 zur Reform des Dortmunder Behindertenfahrdienstes (Drucksache Nr.: 02461-15-
E4), mit dem finanzielle Einsparungen erzielt werden sollen, ohne dass Qualitätseinbußen
eintreten, so nicht umsetzbar ist. Finanzielle Einsparungen werden nur durch Qualitätsabbau
erreicht werden können.

Die aktuellen Mobilitäts-Angebote für Menschen mit Behinderungen in Dortmund erfüllen
die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zur Sicherstellung einer
gleichberechtigten Mobilität nicht.

Das Behindertenpolitische Netzwerk bittet den Rat der Stadt Dortmund um folgende
Beschlussfassung:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Zwischenstand der Erarbeitung für ein
Nahmobilitätskonzept für Menschen mit Behinderungen im Rahmen des Masterplans
Mobilität im Rat, seinen Gremien und dem Behindertenpolitischen Netzwerk
vorzustellen. Grundlage dieses Auftrags ist die Beschlussfassung des Rates zum
Initiativantrag des Behindertenpolitischen Netzwerks „Dortmunder Nahmobilitäts-
Konzept für Menschen mit Behinderungen“ (Drucksache-Nr.: 00804-15). In der
Beratung dieses Antrags wurde beschlossen, dass das Nahmobilitäts-Konzept für
Menschen mit Behinderungen im Rahmen des Masterplans Mobilität mit erarbeitet
werden soll.

2. Der Rat erwartet, dass im Rahmen des Masterplans Mobilität die
Mobilitätsbedürfnisse der Dortmunderinnen und Dortmunder mit Behinderungen
erfasst werden. Nur auf Basis dieser Analyse kann der erforderlichen Umfang und die
notwendige Qualität des Angebots im Behindertenfahrdienst definiert werden.

3. Bis zu dieser Definition des erforderlichen Umfang und der notwendige Qualität des
Angebots im Behindertenfahrdienst und einem Ratsbeschluss zur Entwicklung des
Behindertenfahrdiensts wird es keine organisatorischen, finanziellen und personellen
Veränderungen bzw. Reduzierungen des Behindertenfahrdiensts geben.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Beratung der Vorlage in die Fortführung der Sitzung am 01.12.16.

01.12.16:

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Punkt „Umstellung auf ein sogenanntes Marktmodell“ wird in der Vorlage um folgenden Aspekt erweitert:



Zusätzlich wird die Verwaltung einen Städtevergleich erstellen (Köln, Bochum, Essen und Dortmund) hinsichtlich der angebotenen Leistungen für die Nutzer des Behindertenfahrdienstes. Zu vergleichen sind die Standards wie Kosten, Freifahrten, Eigenbeteiligungen der Nutzer, Kontingente an Fahrten, Service- und Präsenzzeiten, Trägerhilfen, Anzahl der Nutzer, Anspruchsberechtigte, etc.

Die Ergebnisse sind den zuständigen Gremien im 1. Quartal 2017 zu präsentieren.

Ziel ist die Neustrukturierung des Behindertenfahrdienstes ohne Qualitätsverlust zum 01.01.2018.

Begründung

In den vergangenen Jahren sind innerhalb der Stadt Dortmund enorme Kraftanstrengungen unternommen worden und werden weiter unternommen, den öffentlichen Raum möglichst barrierefrei umzubauen. Hierzu gehören insbesondere der Einbau von Fahrtreppen und Aufzügen im Stadtbahnnetz, aber auch die behindertengerechte Planung von Lichtsignalanlagen, Querungshilfen, Bahnsteigen, Buscaps, Gehwegen und Stellplätzen. Der Rückgang der Fahrten von über 36500 im Jahr 2004 auf gut 20700 im Jahr 2015 mag hier als Indikator dafür dienen, dass die gehbehinderten Menschen den ÖPNV zunehmend häufiger und besser nutzen können.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, die folgende Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 05389-16-E10, Nr. 10) und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN (05389-16-E11, Nr. 17) in Zusammenhang mit TOP 2.5 zu behandeln.

Weiterhin hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften im Diskussionsverlauf zu TOP 2.2 entschieden, folgenden ersten Spiegelstrich des Antrages der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.:05388-16-E4) und die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.16 in Zusammenhang mit TOP 2.5 zu behandeln:




Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 05389-16-E10, Nr.10)

Mobilität und Umwelt:
Der in der Memorandumsliste aufgeführte Punkt 5.1. „Behindertenfahrdienst“ wird gestrichen, die vorgesehenen Kürzungen werden nicht umgesetzt. Die Mobilitätsbedürfnisse für Menschen mit Behinderungen werden im Rahmen des Masterplans Mobilität erfasst und analysiert. Nur auf dieser Grundlage können der zukünftig erforderliche Umfang und die notwendige Qualität des Angebots im Behindertenfahrdienst definiert und diskutiert werden.

Fraktion DIE LINKE & PIRATEN (Drucksache Nr. 05389-16-E11, Nr. 17)

Soziales:
Behindertenfahrdienst qualitätsvoll erhalten und nach UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 20 umsetzen
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, wie der Behindertenfahrdienst zukünftig nach der UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 20 ausgestaltet werden kann. In Deutschland ist die UN-Behindertenrechtskonvention seit dem 26. März 2009 rechtsgültig. Artikel 20 besagt, es sind wirksame Maßnahmen zu treffen, um für die persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderung die größtmögliche Unabhängigkeit sicherzustellen, indem sie unter anderem die persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderung in der Art und Weise und zum Zeitpunkt ihrer Wahl und zu erschwinglichen Kosten erleichtern. Die von der Verwaltung geplante Kürzung im „Memorandum – Die Stadt zuerst – Zukunftspakt für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts“ unter 5.1 beim Behindertenfahrdienst wird nicht vorgenommen.

Antrag Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 05388-16-E4)
Der Behindertenfahrdienst wird privatwirtschaftlich ausgeschrieben. Die Vergabekriterien werden vorher mit den Gremien abgestimmt. Der Kostenrahmen wird um 50% gesenkt.
Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.16:
Die Fraktionen der SPD/B90-Die Grünen lehnen Einsparungen beim Behindertenfahrdienst
(Punkt 5.1) ab.
Die CDU-Fraktion möchte der Empfehlung unverändert folgen.
Die Fraktion Die Linke und Piraten lehnen die Vorlage in Gänze ab.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West lehnt den Antrag der CDU-Fraktion auf
unveränderter Empfehlung des Beschlussvorschlages an den Rat mit 12 Nein-Stimmen
(SPD-Fraktion, B90 Die Grünen) gegen 5 Ja-Stimmen (CDU-Fraktion, AfD) mehrheitlich
ab.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt auf Antrag der SPD-Fraktion/B90-Die
Grünen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich mit 9 Ja Stimmen (SPD-Fraktion,
Fraktion B90/Die Grünen) gegen 8 Nein-Stimmen (CDU-Fraktion, Fraktion Die Linke,
Piraten, AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die in der Anlage 1 - Entwurf der
Maßnahmenliste Memorandum 2017- in der Spalte „Entscheidung durch“ mit „Rat“
gekennzeichneten Maßnahmen mit Ausnahme des Punktes 5.1. Er beauftragt die
Fachbereiche für den Haushaltsplan 2017 im Rahmen des Memorandums mit deren
Umsetzung. Im Bedarfsfall sind durch die zuständigen Fachbereiche Einzelvorlagen
zur weiteren Umsetzung vorzulegen.

Zu Punkt 5.1 der Anlage „Behindertenfahrdienst“ lehnt der Rat der Stadt
Dortmund die Einstellung des Behindertenfahrdienstes bzw. die Einstellung der
Finanzierung ab.

2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die übrigen Memorandumsmaßnahmen der
Anlage 1 - Entwurf der Maßnahmenliste Memorandum 2017- zur Kenntnis

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt wie folgt ab:


1. Empfehlung des Auschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit vom 08.11.16:


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich darüber einig, dass Satz 4 des in der Empfehlung enthaltenen, gemeinsamen, folgenden Antrages der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste in Klammern zu setzen ist.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit stellt fest, dass der Ratsbeschluss vom 10.12.2015 durch die Verwaltung objektiv nicht umgesetzt werden kann.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit fordert die Verwaltung auf, die Kündigung des Vertrages mit DEW21 ab dem 01.01.2017 rückgängig zu machen. Der
Behindertenfahrdienst soll weiterhin ohne Qualitätseinbußen zur Verfügung stehen.
(Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit fordert den Rat auf, die 600.000 € für den Behindertenfahrdienst aus dem Memorandum (Drucksache-Nr.: 05388-16) raus zu nehmen und dem Etat zur Verfügung zu stellen.)

Die Verwaltung wird aufgefordert, ggfs. im Jahr 2017 eine Vorlage vorzulegen, wie der
Behindertenfahrdienst in Zukunft ohne Qualitätseinbußen dauerhaft organisiert werden kann. Dies sollte in den Masterplan Mobilität integriert werden.

Mit dieser Änderung stimmt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften der Empfehlung mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP/Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion zu.

2. Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes vom 08.11.16:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Empfehlung mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.

3. Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 05199-16-E3)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion, zu.

4. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 05389-16-E10, Nr.10)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.
5. Fraktion DIE LINKE & PIRATEN (Drucksache Nr. 05389-16-E11, Nr. 17)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.


6. Antrag Fraktion FDP/Bürgerliste, 1. Spiegelstrich (Drucksache Nr.: 05388-16-E4)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, ab.

7. Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.16:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig unter Einbeziehung der o. g. zugestimmten Empfehlungen des ASAG und Behindertenpolitisches Netzwerkes, sowie des Änderungsantrages der CDU-Fraktion, folgenden Beschluss nicht zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass der Ratsbeschluss vom 10.12.2015 zur Reform des Dortmunder Behindertenfahrdienstes (Drucksache Nr.: 02461-15-E4), mit dem finanzielle Einsparungen erzielt werden sollen, ohne dass Qualitätseinbußen eintreten, so nicht umsetzbar ist. Finanzielle Einsparungen werden nur durch Qualitätsabbau erreicht werden können.

Der Rat beauftragt die Verwaltung, die beschriebenen Konsolidierungsmaßnahmen umsetzungsreif durchzuprüfen und dem Rat sowie den sachberührten Beiräten und Ausschüssen die Prüfungsergebnisse zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig die o. g. zugestimmten Empfehlungen des ASAG und Behindertenpolitisches Netzwerkes, sowie des Änderungsantrages der CDU-Fraktion, wie folgt zu beschließen:
2. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit stellt fest, dass der Ratsbeschluss vom 10.12.2015 durch die Verwaltung objektiv nicht umgesetzt werden kann.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit fordert die Verwaltung auf, die Kündigung des Vertrages mit DEW21 ab dem 01.01.2017 rückgängig zu machen. Der
Behindertenfahrdienst soll weiterhin ohne Qualitätseinbußen zur Verfügung stehen.
(Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit fordert den Rat auf, die 600.000 € für den Behindertenfahrdienst aus dem Memorandum (Drucksache-Nr.: 05388-16) raus zu nehmen und dem Etat zur Verfügung zu stellen.)

Die Verwaltung wird aufgefordert, ggfs. im Jahr 2017 eine Vorlage vorzulegen, wie der
Behindertenfahrdienst in Zukunft ohne Qualitätseinbußen dauerhaft organisiert werden kann. Dies sollte in den Masterplan Mobilität integriert werden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Zwischenstand der Erarbeitung für ein
Nahmobilitätskonzept für Menschen mit Behinderungen im Rahmen des Masterplans
Mobilität im Rat, seinen Gremien und dem Behindertenpolitischen Netzwerk
vorzustellen. Grundlage dieses Auftrags ist die Beschlussfassung des Rates zum
Initiativantrag des Behindertenpolitischen Netzwerks „Dortmunder Nahmobilitäts-
Konzept für Menschen mit Behinderungen“ (Drucksache-Nr.: 00804-15). In der
Beratung dieses Antrags wurde beschlossen, dass das Nahmobilitäts-Konzept für
Menschen mit Behinderungen im Rahmen des Masterplans Mobilität mit erarbeitet
werden soll.
4. Der Rat erwartet, dass im Rahmen des Masterplans Mobilität die
Mobilitätsbedürfnisse der Dortmunderinnen und Dortmunder mit Behinderungen
erfasst werden. Nur auf Basis dieser Analyse kann der erforderlichen Umfang und die
notwendige Qualität des Angebots im Behindertenfahrdienst definiert werden.
5. Bis zu dieser Definition des erforderlichen Umfang und der notwendige Qualität des
Angebots im Behindertenfahrdienst und einem Ratsbeschluss zur Entwicklung des
Behindertenfahrdiensts wird es keine organisatorischen, finanziellen und personellen
Veränderungen bzw. Reduzierungen des Behindertenfahrdiensts geben.
Der Punkt „Umstellung auf ein sogenanntes Marktmodell“ wird in der Vorlage um folgenden Aspekt erweitert:
6. Zusätzlich wird die Verwaltung einen Städtevergleich erstellen (Köln, Bochum, Essen und Dortmund) hinsichtlich der angebotenen Leistungen für die Nutzer des Behindertenfahrdienstes. Zu vergleichen sind die Standards wie Kosten, Freifahrten, Eigenbeteiligungen der Nutzer, Kontingente an Fahrten, Service- und Präsenzzeiten, Trägerhilfen, Anzahl der Nutzer, Anspruchsberechtigte, etc.
7. Die Ergebnisse sind den zuständigen Gremien im 1. Quartal 2017 zu präsentieren.
8. Ziel ist die Neustrukturierung des Behindertenfahrdienstes ohne Qualitätsverlust zum 01.01.2018.


zu TOP 2.6
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05972-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).

zu TOP 2.7
Satzung zur fünften Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06116-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur fünften Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund.


zu TOP 2.8
Wirtschaftsplan, Produkt- und Leistungsplanung und Wirkungsorientierter Haushalt 2017 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05890-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt
· beschließt den Wirtschaftsplan 2017 für die Wirtschaftsförderung Dortmund,

· stellt den Erfolgsplan 2017 (Anlage 1.1 und 1.2) mit einem Zuschussbedarf in Höhe von 11.848.642 EUR fest,
· stellt den Vermögensplan 2017 (Anlage 1.3) mit einem Zuschuss in Höhe von
314.600 EUR fest,
· beschließt, dass die Wirtschaftsförderung Dortmund Liquiditätskredite bis zu einer Höhe von 900.000 EUR im Wirtschaftsjahr 2017 in Anspruch nehmen darf,

· beschließt die Stellenübersicht für das Wirtschaftsjahr 2017 (Anlage 1.4),
· beschließt die Ergebnisplanung und Finanzplanung für die Jahre 2016 bis 2020 (Anlage 2.1 und 2.2),
· beschließt die Produkt- und Leistungsplanung 2017 (Anlage 3),
· nimmt die Ergänzungen zum Wirkungsorientierten Haushalt (WOH) zur Kenntnis (Anlage 4).


zu TOP 2.9
Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05935-16)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2016

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.16 vor:

ABVG 15.11.2016:
Herr Rm Gebel bittet die Verwaltung darum, eine Aufstellung zu der internen Leistungsverrechnung vorzulegen.
Frau Müller teilt mit, dass sie diese Aufstellung als Anlage zum Protokoll nachreichen werde.
Ebenso weist sie daraufhin, dass in der Sitzung des Ausschusses für Beteiligungen, Finanzen und Liegenschaften am 03.11.2016 auf Antrag der CDU-Fraktion (DS-Nr.: 05811-16-E1) die
Gebührensatzung in einigen Positionen, insbesondere im Kremationsbereich, erhöht worden sei.
Aufgrund der schnellen Taktung der diesjährigen Gremienreihenfolge sei der Wirtschaftsplan 2017 schon im Geschäftsgang gewesen und konnte in der jetzt vorliegenden Form nicht mehr verändert werden. Sie weist darauf hin, dass die voraussichtlichen Mehrerlöse nach dieser Gebührenerhöhung 71.000,00 € betragen werden, vorausgesetzt, dass die Fallzahlen so übereinstimmen. Demzufolge würde sich der Jahresverlust der Friedhöfe, welcher zurzeit mit 79.000,00€ ausgewiesen sei dann um die erwähnten 71.000,00€ minimieren.
Aufgrund der Ausführungen von Frau Müller, einigt man sich darauf, die Vorlage in der durch die o. a Beschlussfassung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 03.11.2016 geänderten Fassung zu empfehlen.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, unter Einbeziehung der durch Beschlussfassung des Ausschusses für Beteiligungen, Finanzen und Beteiligungen vom 03.11.2016 geänderten Fassung, einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan mit Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2017.
Der Eigenbetrieb wird ermächtigt, Kassenkredite bis zu einer Höhe von 1 Mio. € aufzunehmen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) und empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung des ABVG, einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan mit Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2017.
Der Eigenbetrieb wird ermächtigt, Kassenkredite bis zu einer Höhe von 1 Mio. € aufzunehmen.

zu TOP 2.10
Wirtschaftsplan 2017 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05932-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
- den Wirtschaftsplan 2017 des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“.
- die Investition in die Erweiterung des Zentrums für Produktionstechnologie mit einer Gesamtinvestitionssumme von rd. 9 Mio. EUR
- den Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen auf 20 Mio. EUR festzusetzen
- die Ermächtigung, Kredite bis zu einer Höhe von 10 Mio. EUR aufzunehmen.

zu TOP 2.11
FABIDO - Wirtschaftsplan 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05981-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2017 mit Anlagen.






zu TOP 2.12
Wirtschaftsplan 2017 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06121-16)

24.11.16:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Beratung der Vorlage in die Fortführung der Sitzung am 01.12.16.

01.12.16:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2017 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund.

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Wirtschaftsjahr 2017 zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.700.000 € festgesetzt.

zu TOP 2.13
Wirtschaftsplan 2017 der Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05484-16)

24.11.16:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Beratung der Vorlage in die Fortführung der Sitzung am 01.12.16.

01.12.16:


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2017 der Kulturbetriebe Dortmund, der sich zusammensetzt aus
- der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung (Anlage 1)
- dem Erfolgsplan 2017 (Anlage 1)
- dem Vermögensplan 2017 (Anlage 2)
- dem Stellenplan 2017 (Anlage 3).

sowie ergänzt um den Produkt- und Leistungsplan 2017 (Anlage 4).







zu TOP 2.14
Erweiterung der Entgeltordnung der Teilnehmerbeiträge für pädagogische Veranstaltungen in der Kinder- und Jugendförderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05292-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Erweiterung der Entgeltordnung der Teilnehmerbeiträge für pädagogische Veranstaltungen in der Kinder- und Jugendförderung ab dem 01.01.2017.

zu TOP 2.15
Ausweitung des Traineeprogrammes ab dem Einstellungsjahr 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05764-16)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion die Vorlage nicht mittragen werde, da sie nicht sinnvoll sei. Er gehe davon aus, der die interkulturelle Kompetenz vorhanden sei, dafür müsse kein Geld mehr ausgegeben werden.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) weist darauf hin, dass die Einschätzung im Ausschuss für Personal und Organisation eine andere gewesen sei. Dort sei akzeptiert worden, dass man vorbereitend tätig sein müsse.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion das völlig anders sehe. Durch den demografischen Aufbau der Verwaltung wisse man, dass in den nächsten Jahren relativ viele in Pension gehen würden und darauf vorbereitet zu sein, sei ein Schritt in die richtige Richtung. Außerdem sei es zukunftsorientiert und völlig losgelöst von der Haushaltssituation.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) schließt sich der Meinung von Herrn Rettstadt an.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Ausweitung des Traineeprogrammes ab dem Einstellungsjahr 2017.

2. Ab dem 01.05.2017 werden jährlich zwei Trainees bedarfsorientiert zur Unterstützung der interkulturellen Öffnung der Verwaltung eingestellt und für jeweils ein Jahr beschäftigt. Bei einer entsprechenden Leistung wird anschließend eine Übernahme in den höheren Dienst angestrebt, wenn es die haushaltswirtschaftliche Situation der Stadt Dortmund zulässt und haushaltsrechtliche Reglungen dem nicht entgegenstehen.

3. Der Rat beschließt, die zusätzlichen finanziellen Aufwendungen für die Jahre
2017 = 115.937 €
2018 = 171.948 €
2019 = 174.467 €
2020 = 177.024 €
im Budget des Fachbereiches 11 in der mittelfristigen Finanzplanung bereitzustellen.


zu TOP 2.16
Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020 (KAS 2020) - Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06239-16)

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, dass seine Fraktion die kommunale Arbeitsmarktstrategie insgesamt für richtig halte, die Gründung einer stadteigenen Leiharbeitsfirma finde nicht die Zustimmung seiner Fraktion.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.
zu TOP 2.17
Straßenbau in Dortmund / Infrastrukturoffensive
- Konzept zur Umsetzung und Personalbedarfe im Tiefbauamt -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06207-16)

Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass dieser TOP mit einem noch ausstehenden Antrag der CDU-Fraktion (siehe TOP 4.1) korrespondiert.

Herr Mader (CDU-Fraktion) merkt an, dass seine Fraktion die Vorlage begrüße, es sei eine gute Idee ausreichend Personal für Infrastruktur zu haben. Er kündigt an, den noch ausstehenden Antrag seiner Fraktion zurückzuziehen, wenn diese Vorlage Zustimmung fände.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) macht darauf aufmerksam, dass dieser Ausschuss bereits im März beschlossen habe, dass ein Entwicklungsszenario vorgelegt werde. Es fehle die Auskunft, in welchem Jahr hundert Prozent der Leistungen erbracht würden und in welchen Jahren die Rückstände abgebaut würden.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) weist darauf hin, dass die Umsetzungsrate von der Einsatzfähigkeit abhänge. Er könne deshalb nicht empfehlen eine Prognose zu verschriftlichen. Er schlägt vor, im späten Frühjahr des nächsten Jahres die Verwaltung erneut zu fragen.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) pflichtet Herrn Düdder bei und verweist auf den Haushaltsantrag seiner Fraktion.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion die Bedarfe sehe und deshalb der Vorlage zustimmen werde. Er habe allerdings Bedenken, dass die 6,5 überplanmäßig befristeten Stellen ohne weiteres besetzt werden können.

Herr Suck (CDU-Fraktion) verweist auch auf den haushaltsbegleitenden Antrag seiner Fraktion.

Frau Uehelndahl () klärt auf, dass auch die Verwaltung der Meinung sei, dass momentan bei der derzeitigen Lage am Arbeitsmarkt, keine Ingenieurstellen zu besetzten sind. Deshalb sei in der Vorlage dargestellt, dass diese zwar unbefristet eingestellt würden, aber entsprechend der Befristung auf freiwerdende Planstellen im Jahre X eingeplant seien.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


a) Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung des Konzeptes zur Personalverstärkung des
Tiefbauamtes und somit die Einrichtung von 11,0 vzv. Planstellen mit Stellenplan 2018

sowie deren sofortige Besetzung. Weiterhin beschließt der Rat der Stadt die Einrichtung
von 6,5 vzv. überplanmäßigen befristeten Projektstellen in 2017.

b) Der Rat der Stadt beschließt, die Personalbedarfe -soweit erforderlich- durch externe
Einstellungen zu decken.

zu TOP 2.18
Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2017 sowie Veranschlagung i.R.d. Haushaltsplanung 2017 ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05888-16)
hierzu-> Schreiben der Verwaltung

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgendes Schreiben der Verwaltung vor:
im Nachgang zur Erstellung der o.g. Vorlage, die Ihnen zur Kenntnisnahme vorgelegt wird, hat sich verwaltungsintern noch eine Änderung ergeben. Danach entfällt der Hinweis bezüg-lich Entscheidungen des Krisenstabes bei evtl. Änderungen der Jahresarbeitsprogramme der Fachbereiche 23 und 65.
Ich bitte deshalb, im Rahmen der Beratung (Kenntnisnahme) zu berücksichtigen, dass der in der o. g. Vorlage enthaltene Passus auf Seite 4 vorletzter Absatz „Dies gilt auch für Entschei-dungen des Krisenstabes“ ersatzlos gestrichen wird. Mit anderen Worten: Die Entscheidungen des Krisenstabes können nicht nachträglich zurückgeholt werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt das Schreiben der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

1. nimmt die vorgelegte gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2017 (BeMa 2017), die in dem Haushaltsplan 2017 ff abgebildet ist, sowie die darin enthaltenen Jahresarbeitsprogramme der Städtischen Immobilienwirtschaft (FB 65) und des Fachbereiches Liegenschaften (FB 23) im Grundsatz zur Kenntnis

2. nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung eine Änderung des Rankings vornehmen wird, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist.

zu TOP 2.19
Schuldnerberatung nach § 16a SGB II
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06215-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt zur Kenntnis, dass im Haushaltsplanentwurf 2017 zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 120.000 € eingestellt wurden und entsprechend der in der Begründung dargestellten Aufteilung an drei Schuldnerberatungsstellen (Schuldnerberatung Dortmund, Sozialdienst katholischer Männer e.V. und Diakonisches Werk Dortmund) ausgezahlt werden.

zu TOP 2.20
Zukunftskonzept Zoo Dortmund 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05429-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umsetzung des Zukunftskonzeptes Zoo Dortmund 2023.
zu TOP 2.21
Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Wirtschaftsplan 2017 ff
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06290-16)

Herr Reppin (CDU-Fraktion) fragt nach, ob das Amazonashaus energetisch saniert werde oder ob es einen Neubau geben soll, das sei der Vorlage nicht eindeutig zu entnehmen.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt an, dass der Umbau umfangreicher sein werde und mit energetischer Ertüchtigung sei das nicht getan, deshalb werde es wohl letztendlich ein Neubau werden.

Herr Reppin fragt nach, was in der Liste anstelle des Amazonashauses trete.

Herr Spitzer (Teamleiter Immobilienwirtschaft) erläutert, dass es im Detail im zweiten Sachstandsbericht enthalten sein wird. Der größte Teil fließe in die Barrierefreiheit von Kindertagesstätten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2017 des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (SV GVVF).

Das Sondervermögen wird ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 20 Mio. € aufzunehmen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen wird auf 20 Mio. € festgesetzt.



3. Finanzen

zu TOP 3.1
Auswirkungen von nicht umgesetzten Baumaßnahmen auf den städtischen Haushalt
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05760-16-E1)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05760-16-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie viele geplante Bauvorhaben wird die Stadt Dortmund in diesem Jahr abschließen können, bitte geben Sie den Fortschritt in Prozent an.

2. Sollten Bauvorhaben nicht umgesetzt werden, bitten wir um Benennung der Projekte und deren geplanten Kostenrahmen.

3. Wird sich das eingeplante Haushaltsdefizit für das Jahr 2016 um einen entsprechend Betrag durch diese nicht verausgabten Mittel reduzieren?

4. Hat die Stadt Dortmund in den Jahren 2013-2015 alle geplanten Bauvorhaben umsetzen können, bzw. zu welchem Prozentsatz hat sie die Bauvorhaben umsetzen können? Wie haben sich die Einsparungen durch nicht umgesetzte Bauvorhaben in den städtischen Haushalten bemerkbar gemacht?


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
zu der Anfrage der Fraktion nehmen wir im Weiteren Stellung, bitten dabei aber um Berücksichtigung folgender Vorbemerkungen:

Der Großteil städtischer Baumaßnahmen bezieht sich auf die Bereiche
- Hochbau
- Tiefbau
- Kanal/Entwässerung.

Die Stellungnahme bezieht sich insofern auf diese "großen" Themenbereiche, wobei zum Themenbereich "Entwässerung" zu beachten ist, dass hier keine Haushalts-relevanz gegeben ist, da die Stadtentwässerung Dortmund als Eigenbetrieb organisiert ist und sämtliche Finanzmaßnahmen im Rahmen des Wirtschaftsplanes abgewickelt werden.

Andere Baumaßnahmen der Stadt Dortmund, wie z. B. Maßnahmen der weiteren Eigenbetriebe (u. a. Kulturbetriebe, Theater, FABIDO, Friedhöfe) sind hier nicht enthalten.

Im Themenbereich "Hochbau" bitten wir zu beachten, dass die Städtische Immobilienwirtschaft (FB 65) fast vollständig "nur" als Dienstleister für die Fachbereiche und Eigenbetriebe tätig wird. Die jeweiligen Investitionsbudgets sind bei den Bedarfsträgern budgetiert, so dass Aussagen zu den finanziellen Auswirkungen seitens der Städtischen Immobilienwirtschaft nicht möglich sind. Darüber hinaus ist es hier von Bedeutung, dass die Umsetzung der vom FB 65 zu betreuenden Maßnahmen anhand eines zwischen dem Liegenschaftsamt (in seiner Funktion als "Eigentümer" und "Investitionssteuerer") und der Städt. Immobilienwirtschaft abgestimmten Jahresarbeitsprogrammes erfolgt, so dass hier das Kriterium "nicht umgesetzte Maßnahmen" nicht in Betracht kommt. Hinsichtlich des erwähnten Jahresarbeitsprogrammes sei an dieser Stelle auf die aktuelle Beschlussvorlage "Gesamtstädtische Bedarf- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2017 sowie Veranschlagung i. R. d. Haushaltsplanung 2017 ff." (Drucksache Nr. 05888-16) verwiesen, die Ihnen ebenfalls in der Sitzung am 24.11.2016 zur Beratung und Beschlussfassung vorliegt.

Ein letzter Hinweis: Bei allen Investitionsmaßnahmen handelt es sich überwiegend um mehrjährige Maßnahmen, die von der Projektvorbereitung über die Objekt- und Genehmigungsplanung bis zur Umsetzung und Schlussrechnung einen Zeitraum von mehreren Jahren einnehmen. Insofern besteht ein Jahresarbeitsprogramm nicht ausschließlich aus Maßnahmen, die erstmals im laufenden Haushaltsjahr veranschlagt sind, sondern auch aus bereits laufenden Maßnahmen der Vorjahre.

Es folgt nun die Stellungnahme zu den einzelnen Fragestellungen.

Frage 1: Wie viele geplante Bauvorhaben wird die Stadt Dortmund in diesem Jahr abschließen können?

Hochbau/Städt. Immobilienwirtschaft, FB 65

Maßnahmen 2016 nach Arbeitsplanung: 254
Abgeschlossene Baumaßnahmen bis zum 30.09.2016: 88
Geplante Fertigstellung von Maßnahmen im IV. Quartal: 39
Voraussichtlich in 2016 abgeschlossene Baumaßnahmen: 127







Tiefbau/Tiefbauamt, FB 66

Maßnahmen nach Arbeitsplanung 2016: 209
(Investitionsmaßnahmen, Mittelbedarf entsprechend der Haushaltsplanung 2016).
Aufteilung auf die verschiedenen Tätigkeitsbereiche des Tiefbauamtes:
Straßenbau 180
Stadtbahnbau 10
Grünbau 9
Gewässerbau 10

In Umsetzung befindlich: 171
Straßenbau 146
Stadtbahnbau 9
Grünbau 9
Gewässerbau 7

Voraussichtlich in 2016 abgeschlossene Baumaßnahmen: 82
Straßenbau 74
Stadtbahnbau 0
Grünbau 6
Gewässerbau 2

Zusätzliche Maßnahmen des Kommunalinvestitionsfördergesetzes (KInvFG): 9
Kanal/Stadtentwässerung Dortmund, EB 70

Maßnahmen nach Arbeitsplanung 2016: 227
(Investitionsmaßnahmen mit einem Mittelbedarf gemäß entsprechender Angaben laut Wirtschaftsplan 2016)
Voraussichtlich in 2016 abgeschlossene Baumaßnahmen: 13


Frage 2: Sollten Bauvorhaben nicht umgesetzt werden, bitten wir um Benennung der Projekte und deren geplanten Kostenrahmen.

Hochbau/Städt. Immobilienwirtschaft, FB 65

Die Städtische Immobilienwirtschaft wird alle im Jahresarbeitsprogramm vorgesehenen Maßnahmen umsetzen.

Tiefbau/Tiefbauamt, FB 66

Es ist davon auszugehen, dass im laufenden Jahr 38 Investitionsmaßnahmen aus fachlichen Gründen bzw. mangels Kapazitäten in das Folgejahr geschoben werden müssen. Hier werden u. a. 34 Straßenbaumaßnahmen betroffen sein. Hinsichtlich des Kostenrahmens wird verwiesen auf den aktuellen Bericht des Tiefbauamtes zum 4. Quartal 2016 an den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün zur Sitzung am 15.11.2016, Drucksache Nr. 06051-16.

Kanal/Stadtentwässerung Dortmund, EB 70

Es wird verwiesen auf den aktuellen Bericht des EB 70 für das III. Quartal 2016 an den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün vom 24.10.2016 (DS-Nr. 06038-16).



Frage 3: Wird sich das eingeplante Haushaltsdefizit für das Jahr 2016 um einen entsprechend Betrag durch diese nicht verausgabten Mittel reduzieren?

Hochbau/Städt. Immobilienwirtschaft, FB 65
Tiefbau/Tiefbauamt, FB 66

Da es sich bei Baumaßnahmen im Wesentlichen um investive Maßnahmen handelt, hat ein Unterschreiten des Planansatzes in 2016 lediglich Auswirkungen auf den Mittelabluss und die Kreditaufnahme. Die Ergebnisrechnung wird dadurch in 2016 nicht berührt, also ergibt sich auch keine Reduktion des geplanten Haushaltsdefizits.

Kanal/Stadtentwässerung Dortmund, EB 70

Auswirkungen auf den städtischen Haushalt gibt es nicht, da der Eigenbetrieb Stadtentwässerung Dortmund keine Zuschüsse für Investitionen erhält. Die Mittel werden über die in den Abwassergebühren enthaltenen Abschreibungen vom Eigenbetrieb selbst erwirtschaftet. Minderausgaben in diesem Bereich verringern die Höhe der Abschreibungen und somit die gebührenrelevanten Kosten.

Frage 4: Hat die Stadt Dortmund in den Jahren 2013-2015 alle geplanten Bauvorhaben umsetzen können, bzw. zu welchem Prozentsatz hat sie die Bauvorhaben umsetzen können?
Wie haben sich die Einsparungen durch nicht umgesetzte Bauvorhaben in den städtischen Haushalten bemerkbar gemacht?


Hochbau/Städt. Immobilienwirtschaft, FB 65

Die Städtische Immobilienwirtschaft hat auch in den Jahren 2013 – 2015 alle in den jeweiligen Jahresarbeitsprogrammen vorgesehenen Maßnahmen bearbeitet und umgesetzt.
Fertiggestellte Maßnahmen
2013: 153
2014: 101
2015: 109

Tiefbau/Tiefbauamt, FB 66
Kanal/Stadtentwässerung Dortmund, EB 70

Hierzu verweisen wir auf die gemeinsame Befassung von Tiefbauamt und Eigenbetrieb Stadtentwässerung zu der Drucksache Nr. 03651-16 mit einer Gegenüberstellung der Soll- und Istwerte der Investitionen sowie die zur Sitzung am 24.11.2016 vorliegende Beschlussvorlage "Straßenbau in Dortmund/ Infrastrukturoffensive - Konzept zur Umsetzung und Personalbedarfe im Tiefbauamt", Drucksache Nr. 06206-16.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.2
Schließung der EAE und daraus resultierende Auswirkungen auf den städtischen Haushalt
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05762-16-E2)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05762-16-E3)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche Kosten entstehen der Stadt Dortmund durch die Schließung der EAE?
2. Bitte benennen Sie strukturelle, organisatorische und finanzielle Folgen der Schließung der EAE für die Stadt Dortmund (z.B. höhere Zahlen an aufzunehmenden kommunal zugewiesenen Flüchtlingen durch Wegfall von Anrechnungen)
3. Welche dieser Leistungen werden durch die Stadt Dortmund getragen, welche Leistungen werden durch das Land NRW oder den Bund getragen?

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
die Anfrage zu den aus der Schließung der EAE resultierenden Auswirkungen auf den städtischen Haushalt möchte ich nachfolgend -soweit zum aktuellen Zeitpunkt möglich- beantworten.

Welche Kosten entstehen der Stadt Dortmund durch die Schließung der EAE?

Aktuell sind in der EAE 59 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Dortmund beschäftigt. Hiervon verfügen 28 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen über einen bis zum 31.05.2017 befristeten Arbeitsvertrag. Somit verbleiben nach aktuellem Stand 31 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die nach Schließung der EAE weiterhin bei der Stadtverwaltung Dortmund beschäftigt sind. Bisher werden ihre Personalaufwendungen gemäß Verordnung über Zuständigkeiten im Ausländerwesen (ZustAVO NRW) vom Land NRW erstattet. Es ist beabsichtigt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf andere derzeit nicht besetzte budgetierte Stellen innerhalb der Stadtverwaltung Dortmund umzusetzen. Hierdurch ergibt sich kein zusätzlicher Personalaufwand für die Stadt Dortmund. Eine valide Aussage über den zukünftigen Einsatzort der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ab dem zweiten Halbjahr 2017 kann derzeit vom Personal- und Organisationsamt noch nicht getroffen werden.

Sollte es nicht gelingen die verbleibenden Mitarbeiter ab der zweiten Jahreshälfte 2017 auf derzeit nicht besetzte budgetierte Stellen innerhalb der Stadtverwaltung Dortmund umzusetzen, würde im schlechtesten Fall für den städtischen Haushalt eine Mehrbelastung durch Personalaufwendungen in Höhe von ca. 940.000 Euro für das Jahr 2017 entstehen. Dieses Szenario erscheint derzeit eher unwahrscheinlich.


Im Sozialamt wird derzeit eine Planstelle durch das Land NRW refinanziert zu deren Aufgaben die Abrechnung der Krankheitskosten, der Taschengeldauszahlungen und der Auszahlungen der gemeinnützigen Arbeit gehören. Die Aufgabe ist grundsätzlich ab Oktober 2016 an das Land NRW übergegangen. Aufgrund der langen und aufwendigen Bearbeitungszeiten besteht noch eine Mehrzahl offener Fällen aus der Zeit bis Oktober 2016, die weiterhin von der Stadt Dortmund abgearbeitet werden. Für die Abarbeitung dieser Fälle erfolgt weiterhin eine Refinanzierung der Stelle durch das Land NRW. Wann die offenen Fälle abgearbeitet sind, kann derzeit nicht prognostiziert werden.
Die Kosten der Schließung an sich werden gemäß der ZustAVO NRW übernommen. Hierzu zählen beispielsweise die Rückbaukosten für das Gelände an der Buschmühle.
Die Räumlichkeiten der EAE Hacheney sind vom Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (SV GVVF) angemietet. Während der Nutzung der Räumlichkeiten an der Glückaufsegenstraße als EAE wurde die Miete vom Land NRW erstattet. Der Standort Hacheney ist als EAE vollständig abgewickelt.

Mit dem SV GVVF besteht seitens der Stadt Dortmund ein bis ins Jahr 2021 gültiger Mietvertrag. Die Mietzahlung beträgt monatlich 53.665,25 Euro zuzüglich 10.000 Euro Nebenkosten. Seit Oktober 2016 erfolgt eine Teilnutzung des Geländes (Haus 17) durch die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB). Für den Zeitraum der Nutzung bis zum 31.12.2017 durch die ZAB erfolgt eine Refinanzierung für den Mietanteil Haus 17 durch das Land NRW.

Durch den Wegfall der Refinanzierung wird der städtische Haushalt mit der Mietzahlung belastet.

Bitte benennen Sie strukturelle, organisatorische und finanzielle Folgen der Schließung der EAE für die Stadt Dortmund.

Nach Schließung der EAE Hacheney befindet sich in Dortmund nur noch die EAE Buschmühle. Der Standort Hacheney wies bis zur Schließung am 30.09.2016 eine Kapazität von 300 Plätzen und 50 Reserveplätzen auf. Die EAE Buschmühle verfügt über eine Kapazität von 900 Plätzen und 100 Reserveplätzen. Der derzeitige Anrechnungsfaktor von 1,3 (§ 3 Abs. 4 Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG)) errechnete bisher damit eine Anrechnungsgröße von 1.755 Personen für Dortmund.


§ 3 Abs. 4 Nr. 1-4 FlüAG sieht im Falle einer Schließung von Landeseinrichtungen wie der Erstaufnahmeeinrichtung eine Herabsetzung der Anrechnungsgrößen in vier Stufen vor. Ausgehend vom Anrechnungsfaktor 1,3 erfolgt eine Absenkung zunächst auf 80%, dann auf 60% über 40% bis auf 20%. Zusätzlich wird der Anrechnungsfaktor ab dem 01.04.2017 auf 1,0 und ab dem 01.10.2017 auf 0,7 abgesenkt.

Bezieht man die sukzessive Reduzierung der Berücksichtigung des Anrechnungsfaktors für die EAE Hacheney und ab Juli für die EAE Buschmühle mit ein, ergeben sich nachfolgende Personenzahlen, die im Jahr 2017 bei Zuweisungen nicht mehr angerechnet werden.

Darstellung der durch die EAE-Schließungen wegfallenden Anrechnungen


Wie sich die Zahl der zur Zuweisung anstehenden Flüchtlinge in 2017 tatsächlich entwickelt, ist nicht prognostizierbar. Daher lassen sich die konkreten finanziellen Auswirkungen durch wegfallende Anrechnungen nur schwer beziffern. Unterstellt man, dass schlimmstenfalls die Zuweisungszahlen um die nicht mehr angerechneten Plätze der EAE anstiegen, so könnte die hieraus resultierende Belastung für die Stadt Dortmund bis zu 1,8 Mio. Euro betragen. Dies ergibt sich aus folgender Annahme:

Die Erstattung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW (FlüAG) sieht für das Haushaltsjahr 2017 eine pauschale Erstattung von 10.400 € je zugewiesenem Flüchtling pro Jahr (bzw. 866 € pro Monat) vor. Unterstellt man eine angenommene Deckungslücke von jährlich rund 3.000 € (250 € pro Monat) zwischen der pauschalierten Erstattung und dem Aufwand aufgrund der Unterbringungssituation in der Stadt Dortmund, ergibt sich das genannte finanzielle Risiko.


Welche dieser Leistungen werden durch die Stadt Dortmund getragen, welche Leistungen durch das Land NRW oder den Bund getragen?

Die Erstaufnahmeeinrichtung ist eine Einrichtung des Landes NRW. Die Aufgabenwahrnehmung wurde seitens des Landes NRW in der Vergangenheit an die Stadt Dortmund übertragen. Die Kosten hierfür wurden von Land übernommen und an die Stadt Dortmund erstattet. Mit Wegfall der Aufgaben entfallen sowohl die Kosten als auch die Refinanzierung durch das Land NRW.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.3
Konsequenzen des BGH-Urteils zu Schadensersatzansprüchen von Eltern bei fehlendem Kindertagesstättenplatz
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 06137-16)

24.11.16:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um die Aufnahme des o.g. Punktes im Rahmen der Dringlichkeit. Diese ergibt sich daraus, dass das BGH-Urteil nach dem Auslaufen der Antragsfrist entschieden wurde.

Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Die Verwaltung wird gebeten Auskunft darüber zu erteilen, wie der derzeitige Versorgungsstand an Kindertagesstättenplätzen in Dortmund ist. Es wird gebeten dabei auch zukünftige Entwicklungen, wie vermehrten Zuzug in die Stadt Dortmund zu berücksichtigen.

2. Sind der Verwaltung Fälle von Unterversorgung bekannt, die unter die im Urteil angesprochenen Kriterien und Rahmenbedingungen relevant sein könnten? Wenn ja, um wie viele Fälle handelt es sich?
3. Sieht die Verwaltung im Hinblick auf den Haushalt der Stadt Dortmund finanzielle Risiken? Welche Kosten würden entstehen, falls es zu einer Unterversorgung kommt und Ansprüche geltend gemacht werden können? Die Verwaltung wird gebeten eine exemplarische Musterrechnung anzustellen.

4. Sollte es Tendenzen zur Unterversorgung geben, welche Maßnahmen zieht die Verwaltung in Anbetracht des BGH-Urteils in Betracht?
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Beratung der Angelegenheit in die Fortführung der Sitzung am 01.12.16.

01.12.16:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften wird eine Antwort für den 09.02.17 zugesagt.

zu TOP 3.4
Vergabe externer Gutachten
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06245-16)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06245-16-E1)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06245-16-E2)

24.11.16:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:
wie kürzlich den Medien zu entnehmen war, wendet die Stadt Dortmund jährlich größere
Beträge auf, um Gutachten in Auftrag zu geben.
Wir bitten die Verwaltung in diesem Zusammenhang um eine Stellungnahme in der Ausschusssitzung zu folgenden Fragen :
1. Welche Kosten haben extern vergebene Gutachten in den letzten Jahren für die
Stadt Dortmund verursacht ?

2. Aus welchen Gründen werden diese externen Gutachten benötigt ?
Warum kann die Verwaltung komplexere Sachverhalte nicht mit eigenem Fachpersonal
begutachten ?

3. Welche Fachbereiche geben regelmäßig Gutachten mit welchem Finanzvolumen in
Auftrag ?
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Beratung der Angelegenheit in die Fortführung der Sitzung am 01.12.16.

01.12.16:
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung mit 2 Anlagen (sind auf Grund ihrer Größe als Anlage der Niederschrift beigefügt: Anlage 1 und 2):
bezugnehmend auf die Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vom 16.11.16 antworte ich wie folgt:

in der Anlage 1 „Maßnahmen_markiert“ finden Sie eine Liste mit eingekreist, markierten Maßnahmen, die nicht unmittelbar baulichen Charakter haben. Es handelt sich dabei nicht um beispielsweise Ingenieurs- bzw. Architektenleistungen.
Markierungen finden Sie auf den Seiten 1 bis 4 sowie auf Seite 31.

In der Anlage 2 „Unternehmen_markiert“ finden Sie nochmals alle Unternehmen. Entsprechend markiert sind hier diejenigen, die mit den eher nichtbaulichen Maßnahmen in Verbindung stehen.

Es wird deutlich, dass der Großteil der Maßnahmen rein baulichen Charakter hat. Der Vorwurf einer übermäßigen „Gutachterflut“ ist damit definitiv widerlegt .

In Kostenhöhe ausgewertet bedeutet das für die markierten, nicht baulichen Gutachten:

Von den insgesamt für 2014 ermittelten Kosten in Höhe von 11,05 Mio. Euro entfallen demnach lediglich 868.828 Euro auf die ermittelten Gutachten. Aufgrund diverser geförderter Projekte belaufen sich die Kosten für die Stadt auf 583.733 Euro.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.5
Sonderhaushalt Grabpflegelegate
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06305-16)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06305-16-E1)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06305-16-E2)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
das Kapitalvermögen der Grabpflegelegate wird nach der gegenwärtigen Planung voraussichtlich schon innerhalb des Jahres 2018 vollständig aufgebraucht sein.
Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung vor diesem Hintergrund darzustellen, welche Auswirkungen die Entwicklung für den städtischen Haushalt haben wird.

Begründung:
Derzeit betreut die Stadt noch rund 1.300 Dauer-(legat-) Grabpflegeverträge. Die Zinserträge
sowohl der Finanzanlage als auch des Umlaufvermögens sollen die vertragliche
Verzinsung der Legatkonten und die Verwaltungskosten erwirtschaften. Durch die Situation
am Kapitalmarkt und die zugleich sinkende Kapitaldeckung (2015 nur noch 26,43 %)
reichen die Zinserträge der Finanzanlage dafür nicht mehr aus.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
zum Tagesordnungspunkt 3.5 „Sonderhaushalt Grabpflegelegate“ (DS 06305-16) der Sitzung des AFBL am 24.11.2016 wurde erbeten, die Auswirkungen für den städtischen Haushalt vor dem Hintergrund des vollständigen Verbrauchs des Kapitalvermögens des Sonderhaushaltes Grabpflegelegate darzustellen.

Zu dieser Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:

Gegenwärtig spiegelt die sogenannte „Ewige Anleihe“ das Kapitalvermögen des Sonderhaushaltes Grabpflegelegate wider. Die Ewige Anleihe bezeichnet eine Finanzanlage in Form einer Ausleihung des durch den Sonderhaushalt Grabpflegelegate aus den Dauer-(legat-)Grabpflegeverträgen erworbenen Kapitals an die Stadt Dortmund. Aufgrund der bislang vorgenommenen Rückzahlungen beläuft sich der Wert dieser Ausleihung derzeit noch auf 1,15 Mio. Euro.

Nach den aktuellen Prognosedaten wird das Kapitalvermögen des Sonderhaushaltes Grabpflegelegate voraussichtlich im Laufe des Jahres 2018 aufgebraucht sein. Nach Eintritt dieses Sachverhaltes muss der Liquiditätsbedarf aus dem städtischen Kernhaushalt gedeckt werden.

In der Haushalts- und Finanzplanung 2017 ff. sind deshalb folgende Einzahlungen geplant:
Zuwendung vom Haupthaushalt
Haushaltsjahr 2017
Haushaltsjahr 2018
Haushaltsjahr
2019
Haushaltsjahr 2020
Planung 2017
33.400 €
706.350 €
696.350 €
686.350 €









Diese Zuwendungen dienen der Bereitstellung von Liquidität im Sonderhaushalt und sind nicht ergebniswirksam. Vielmehr werden sie der bereits bestehenden Drohverlustrückstellung entnommen.

Mit Blick auf die seit dem Jahr 1998 anhaltende defizitäre Entwicklung im Bereich der Grabpflegelegate wurde mit der Eröffnungsbilanz des Sonderhaushaltes zum 01.01.2006 erstmals eine Drohverlustrückstellung gebildet. In den jeweiligen Jahresabschlüssen wurde der Wert entsprechend fortgeschrieben.

Drohverlustrückstellung Sonderhaushalt (s. Jahresabschluss 2015)
6.357.646,06 €


In

der Bilanz des Kernhaushaltes wurde in diesem Zusammenhang ebenfalls eine Rückstellung für drohende Verluste gebildet. Diese wurde in der Höhe gebildet, in der die Bilanz des Sonderhaushaltes einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag (§ 43 Absatz 7 GemHVO) ausgewiesen hat.
Drohverlustrückstellung Kernhaushalt (s. Jahresabschluss 2015)
10.872.174,02 €


Au

Auf Basis der jeweils im Jahresabschluss aktualisierten Prognoseberechnungen musste die Rückstellung bislang in jedem Jahr aufwandswirksam aufgestockt werden. Hierzu wurde in der Haushalts- und Finanzplanung 2017 ff des Kernhaushaltes eine Zuführung in Höhe von 304.000,00 Euro jährlich angesetzt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.6
Schulgirokonten
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06321-16)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06321-16-E1)

24.11.16:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bittet die
Verwaltung um eine schriftliche Darstellung der Entwicklung aller sogenannten Schulgirokonten
der letzten fünf Jahre.

Tabellarisch soll für jede Schule dargestellt werden, welche Einnahmen auf dem jeweiligen
Schulgirokonto erzielt wurde, welche Ausgaben im gleichen Jahr getätigt worden sind und
wieviel Mittel ins jeweilige Folgejahr übertragen wurden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Beratung der Angelegenheit in die Fortführung der Sitzung am 01.12.16.
01.12.16:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften wird eine Stellungnahme der Verwaltung für den 09.02.17 zugesagt.






zu TOP 3.7
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2016 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06317-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2016 bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von 51.803,44 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 876.985,82 €.





zu TOP 3.8
a) Altersteilzeit für Tarifbeschäftigte ab 2017 aufgrund der Verlängerung des TV FlexAZ im Rahmen des Tarifabschlusses 2016
b) Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte nach § 66 Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen (LBG NRW) ab 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05849-16)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 06.10.2016
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 17.11.2016
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05849-16-E5)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat die Beratung der Vorlage am 03.11.16 in seine nächste Sitzung geschoben.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 06.10.16 vor:
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt zu der Vorlage folgende Stellungnahme des Personalrates vor:

Stellungnahme des Personalrates zur „Altersteilzeit für Tarifbeschäftigte ab 2017
aufgrund der Verlängerung des TV FlexAZ im Rahmen des Tarifabschlusses 2016 sowie
Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte nach § 66 Landesbeamtengesetz Nordrhein-
Westfalen (LBG NRW) ab 2017“

Das Thema Altersteilzeit ist für die Beschäftigten von außerordentlicher Bedeutung. Insofern
hätte es der Personalrat begrüßt, frühzeitig in die Überlegungen zu Altersteilzeitregelungen
einbezogen zu werden. Zu der nun geplanten Vorgehensweise nehmen wir wie folgt Stellung.
Zur Historie:
Da es bis zum 31.12.2009 eine Altersteilzeitregelung mit besonderen Bedingungen bezüglich
der Laufzeit und der Finanzierung gab, sind noch in 2009 eine Vielzahl von Anträgen gestellt
worden. Die Besonderheit lag darin begründet, dass diese Verträge u. a. bereits mit dem 55.
Lebensjahr und einer Laufzeit von maximal 10 Jahren abgeschlossen werden konnten. Diese
Verträge laufen zum Teil bis zum 31.12.2019.
Der TV FlexAZ trat am 01.01.2010 in Kraft. Altersteilzeit ist damit erst ab dem 60. Lebensjahr
möglich. Viele Kollegen und Kolleginnen hatten zu diesem Zeitpunkt noch nicht das 60.
Lebensjahr erreicht bzw. schon vorher einen Altersteilzeitvertrag zu den o. g. Konditionen
abgeschlossen. Zudem konnten und können viele Beschäftigte diese gesetzliche Möglichkeit
aufgrund der hohen finanziellen Einschränkungen nicht in Anspruch nehmen. Der bis 2016
befristete TV FlexAZ ist nun im Rahmen der Tarifverhandlungen 2016 bis Ende 2018
verlängert worden.
Im Jahr 2010 hatte der Personalrat erneut einen Vorstoß unternommen, um Kolleginnen und
Kollegen eine Altersteilzeitregelung analog der für die Gruppe der Beamtinnen und Beamten
noch gültigen Regelung zu ermöglichen. 118 Betroffene, die bereits über 35 Jahre im Dienst
der Stadt Dortmund waren, hätten gerne von diesem Angebot Gebrauch gemacht. Dies wurde
von der Verwaltung aus Kostengründen abgelehnt.
Sowohl die Personalverwaltung als auch der Personalrat registrieren in der letzten Zeit ein
zunehmendes Interesse an Altersteilzeit.
Durch die seit Jahren verwaltungsweit bestehenden Rahmenbedingungen wie fehlendes
Personal, Arbeitsverdichtung, zusätzliche Aufgaben u. a. m., haben viele Kolleginnen und
Kollegen den dringenden Wunsch, sich noch einigermaßen gesund aus dem aktiven
Arbeitsleben verabschieden zu können. Die Bereitschaft der Kolleginnen und Kollegen auch
hohe finanzielle Einbußen in Kauf zu nehmen, ist aus Sicht des Personalrates ein klares
Signal an die Verwaltung. Die Beschäftigten sind eher gewillt, auf Geld zu verzichten, als
weiterhin in den zunehmend über ein erträgliches Maß hinaus belastenden
Arbeitsbedingungen tätig zu sein.
Die verstärkte Nachfrage und die noch laufenden ATZ-Verträge führen nun dazu, dass die im
TV FlexAZ für die Inanspruchnahme festgelegte Quote von 2,5 % der Beschäftigten
überschritten wird. Somit besteht für die aktuellen Antragstellerinnen und Antragsteller keine
Möglichkeit, ab 2017 an der ATZ nach dem TV FlexAZ teilzunehmen.
Dies führt zu Unmut in der Belegschaft. Es ist für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen
nicht nachvollziehbar, dass es, obwohl sie die Kriterien erfüllen und die hohen finanziellen
Einbußen in Kauf nehmen wollen, keine Möglichkeit mehr geben soll, frühzeitig aus dem
Arbeitsleben auszuscheiden.
Lediglich eine Reduzierung der Arbeitszeit, die sogenannte „selbstfinanzierte Altersteilzeit“,
wäre eine Alternative mit der gefährlichen Konsequenz einer dauerhaft verminderten
Altersrente. Altersarmut ist – abgesehen von den daraus entstehenden finanziellen
Belastungen für die Kommune – mittlerweile für viele Beschäftigte mit niedrigen bis mittleren
Gehaltsstufen, nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel. Deshalb ist dieser Weg
möglichst zu vermeiden.
Aus Sicht des Personalrates ist zu prüfen, ob nicht über die Quote von 2,5 % hinaus
interessierten Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit zur Teilnahme an der ATZ eingeräumt
werden kann.
Im Hinblick auf die Altersteilzeit für die Gruppe der Beamtinnen und Beamten hat die
Landesregierung NRW beschlossen, es den Kommunen frei zu stellen, eine unbefristete ATZ
Regelung anzubieten. Dies hat die Stadtverwaltung Dortmund bisher aus finanziellen Gründen
abgelehnt.
Um den Beamtinnen und Beamten auch eine Form der ATZ zu ermöglichen, schlägt die
Personalverwaltung vor, die ATZ analog zum TV FlexAZ mit einer Quote von 2,5 % und ab
dem 60. Lebensjahr einzuführen.
Da in der Gruppe der Beamtinnen und Beamten noch bis Ende 2012 ATZ-Verträge
abgeschlossen werden konnten, liegt die Quote dieser Beschäftigtengruppe bei 4,49 %
Im Bereich der Feuerwehr ist die analoge Anwendung des TV Flex nicht sinnvoll. Die
betroffenen Kolleginnen und Kollegen können ohnehin bereits mit Vollendung ihres 60.
Lebensjahres in den Ruhestand gehen. Hier sollten unseres Erachtens ATZ Regelungen ab
dem 55. Lebensjahr greifen.
Der von der Personalverwaltung stets angeführten Argumentation einer über Gebühr hohen
finanziellen Belastung für die Stadtverwaltung kann sich der Personalrat nicht anschließen.
Unserer Ansicht nach wird außer Acht gelassen, dass bei der Nachbesetzung durch jüngere
Beschäftigte Personalkosten beispielsweise aufgrund entsprechend niedrigerer Gehaltsstufen
eingespart würden.
Unseres Erachtens sollte die Fürsorgepflicht des Dienstherrn nicht fiskalischen Erwägungen
untergeordnet sein. Die Gesundheit der Beschäftigten der Stadtverwaltung sollte immer im
Vordergrund stehen. Nicht zuletzt birgt sie das höchste Potenzial zur Kosteneinsparung. Die
Sorge mit zunehmendem Alter auch tendenziell einem größeren Risiko von Erkrankungen,
insbesondere auch chronischer Art, ausgesetzt zu sein, die ggf. sogar in die
Erwerbsminderung führen können, treibt viele älter werdende Beschäftigte um. Deshalb sollte
aus Sicht des Personalrates jeder individuell entscheiden können, ob, wann und wie er sich
aus dem Arbeitsleben verabschieden kann und möchte. Ein Mitarbeiter bzw. eine
Mitarbeiterin, der bzw. die immer häufiger krankheitsbeding ausfällt, wäre für den Dienstherrn
in jedem Fall ein höherer Kostenfaktor.
Der Personalrat regt deshalb an, über die Quote von 2,5 % hinaus, allen Antragstellerinnen
und Antragstellern Altersteilzeit zu gewähren.
Wir dürfen Sie bitten, unsere Stellungnahme rechtzeitig vor der Beratung bzw.
Beschlussfassung den politischen Gremien zur Verfügung zu stellen.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:

wir bitten die Verwaltung um eine Darstellung, welche Auswirkungen die Vorschläge und
Darstellungen des Personalrates (DS 05849-16-E1) auf die Haushalte der kommenden Jahre
hätten. Insbesondere bitten wir auch um die Darstellung der Einsparungen durch jüngeres
bzw. neues Personal und Verringerung der Kosten durch weniger Krankheitsbedingte
Ausfälle.
Es ist wünschenswert, die Informationen hierzu auch den am weiteren Beratungsgang
beteiligten AFBL und dem Rat zu Verfügung zu stellen.

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgender Antrag der Fraktion DIE LINKE &PIRATEN vor:

wir bitten um Beratung und Beschlussfassung folgenden Antrags.

Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt zu beschließen,
über die in der Vorlage dargestellte Quote von 2,5% hinaus, allen Antragstellerinnen und
Antragsstellern Altersteilzeit zu gewähren.

Begründung
Ergibt sich aus DS 05849-16-E1
Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) stellt fest, dass die Beamtinnen und Beamten der Eigenbetriebe einen minimalen strukturellen Vorteil erhalten werden (5% zu 2,5%). Sie fragt, ob es vor dem Hintergrund der Rechtssicherheit besser sei, die Bereiche zu kumulieren, um mögliche arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Bezüglich des Antrages der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN teilt sie mit, dass ihre Fraktion es
befürworten würde diesen in einen Prüfauftrag umzuwandeln. Die Kosten müssten erst ermittelt
werden, bevor darüber abgestimmt werde. Anderenfalls werde ihre Fraktion den Antrag ablehnen.
Herr Tölch (SPD-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion sich bezüglich es Antrages so verhalten werde wie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Er halte es für sinnvoll, den Vorgang in den
Haushaltsberatungen zu diskutieren, da die Kosten derzeit noch unklar seien.
In der Vergangenheit sei die Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamten aufgrund der enormen
Rückstellungen durch die Politik abgelehnt worden. Aufgrund des neuen Tarifvertrages, wolle man nun jährlich darüber nachdenken, ob die Altersteilzeit vertretbar auf den Bereich der Beamten übertragbar sei. Dafür sei es wünschenswert, eine Aufstellung zu erhalten, welche finanziellen Auswirkungen dadurch entstünden und wie sich die derzeitige Kohortenverteilung darstelle.
Herr Dr. Tödt (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) macht deutlich, dass die vorliegenden Zahlen deutlich zeigten, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter trotz erheblicher finanzieller Abzüge in Altersteilzeit gehen würden. Der Grund hierfür sei kritisch zu hinterfragen, da seine Fraktion den Eindruck habe, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter würden es nicht mehr aushalten. Die Arbeitsbedingungen dürften nicht so ein, dass die Kolleginnen und Kollegen fliehen, dadurch würde sich ebenfalls der Krankenstand erhöhen und ein genereller Abwärtstrend ausgelöst werden.
Herr Weber (CDU-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Die
Umwandlung des Antrages in einen Prüfauftrag befürworte seine Fraktion. Aus seiner Sicht stehe einer Verschiebung in die Haushaltsberatungen nichts im Wege.

Frau Dr. Tautrorat (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) bittet um Prüfung und Beantwortung der Bitte um Stellungnahme Ihrer Fraktion. Aufgrund der ausstehenden Prüfung der finanziellen
Auswirkungen ziehe Ihre Fraktion den Antrag vorläufig zurück und werde ihn gegebenenfalls zu den Haushaltsberatungen wieder einbringen.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme des Personalrates zur
Kenntnis.

Herr Schilff (Vorsitzender) stellt fest, dass die Vorlage heute lediglich als eingebracht angesehen wird.

Der Ausschuss für Personal und Organisation verschiebt die Beratung der Vorlage in seine nächste Sitzung.
Außerdem liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 17.11.16 vor:
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt erneut die Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN aus der Sitzung vom 06.10.2016 vor.

Hierzu liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
die Fraktion Die Linke & Piraten bittet die Verwaltung um eine Darstellung, welche Auswirkungen die Vorschläge und Darstellungen des Personalrates (DS-Nr. 05849-16-E1) auf die Haushalte der kommenden Jahre hätten. Insbesondere bittet sie auch um die Darstellung der Einsparungen durch jüngeres bzw. neues Personal und Verringerung der Kosten durch weniger krankheitsbedingte Ausfälle.

Es wird wie folgt Stellung genommen:

Die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) NRW schreibt in § 36 Abs. 4 vor, dass für
ungewisse Verbindlichkeiten Rückstellungen im Jahresabschluss zu bilden sind:
„Für Verpflichtungen, die dem Grunde und der Höhe nach zum Abschlussstichtag noch nicht
genau bekannt sind, müssen Rückstellungen angesetzt werden, sofern der zu leistende Betrag nicht geringfügig ist. Es muss wahrscheinlich sein, dass eine Verbindlichkeit zukünftig entsteht, die wirtschaftliche Ursache vor dem Abschlussstichtag liegt und die zukünftige Inanspruchnahme voraussichtlich erfolgen wird.“
Die zukünftige Bewilligung von Altersteilzeitanträgen fällt unter diese Regelung. Der Zeitpunkt
eines entsprechenden Ratsbeschlusses ist maßgeblich für eine Bilanzierung in der
Rückstellung.

Wie in den Vorlagen der letzten Jahre zur Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte ((DS-Nr.
04095-16, 13208-14 und 10388-13) dargestellt, sind diese Rückstellungen für alle potentiellen
Fälle abzubilden. Das Rückstellungserfordernis kann nur durch Ratsbeschluss vermieden
bzw. reduziert werden, wenn von der Möglichkeit der Altersteilzeit ganz abgesehen oder sie
beschränkt wird.

Sollte allen Beschäftigen und Beamtinnen und Beamten der Stadt Dortmund Altersteilzeit in
2017 ermöglicht werden, ergäbe sich im Jahresabschluss 2016 die Verpflichtung einer Rückstellungsbildung in Höhe von insgesamt rd. 24,6 Mio. Euro für die Kernverwaltung (ohne
Eigenbetriebe).

Davon beträgt die Höhe der Rückstellung für potentielle Fälle bei den Tarifbeschäftigten rd.
600.000 Euro unter der Annahme einer voraussichtlichen Inanspruchnahme in Höhe von 5 %
der betroffenen Geburtsjahrgänge 1952 bis 1957 und unter Berücksichtigung der tarifvertraglichen Befristung bis zum 31.12.2018.

Durch die Entfristung der Altersteilzeitregelung im Beamtenrecht zählen alle Beamtinnen und
Beamten der Stadt Dortmund unabhängig von den Geburtsjahrgängen zu den potentiellen
Fällen. Daher beträgt die Höhe der zu bildenden Rückstellung für diesen Personenkreis rd.
24 Mio. Euro. Für die Kalkulation wurde aufgrund der Interessenabfrage im Jahr 2013 und
der besseren finanziellen Bedingungen für die Beamtinnen und Beamten eine voraussichtliche
Inanspruchnahme von 50 % angenommen (maximale Laufzeit von 5 Jahren analog der Tarifbeschäftigten).
In diesem Betrag sind auch die Feuerwehrbeamten berücksichtigt.

Die Höhe der Rückstellungen für potentielle Fälle bei den Eigenbetrieben kann von der Personalverwaltung nicht beurteilt werden, da die Eigenbetriebe die Altersteilzeitrückstellungen durch eine externe Firma berechnen lassen und diese in Absprache mit ihren Wirtschaftsprüfern eigenverantwortlich bilanzieren. Es ist aber davon auszugehen, dass auch in diesen Bereichen die Rückstellungen für potentielle Fälle aufgestockt werden müssen, falls die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Altersteilzeit allen Interessierten bewilligt wird.

Unabhängig von der kostenmäßigen Belastung des Arbeitgebers durch Altersteilzeit ist vor
allem auch die Personalsituation der Stadt Dortmund zu berücksichtigen. Durch die Inanspruchnahme von Altersteilzeit wird die natürliche Altersfluktuation beschleunigt und vorgezogen. Langjährige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen vorzeitig mit ihrem umfangreichen Fachwissen und ausgeprägten Kenntnissen für die Aufgabenerledigung nicht mehr zur Verfügung. Geeignete Nachwuchskräfte, die diese Aufgaben sofort und umfassend übernehmen können, stehen nicht ausreichend zur Verfügung. Nachwuchsprobleme und Fachkräftemangel existieren bereits zum jetzigen Zeitpunkt. Eine zeitnahe adäquate Nachbesetzung dieser früher freiwerdenden Stellen wäre daher nicht möglich. Die Arbeitsverdichtung für das verbleibende Personal würde zunehmen.

Altersteilzeit könnte als flankierende personalwirtschaftliche Maßnahme den Ratsbeschluss
zum Memorandum mit dem Ziel, strukturelle Verbesserungseffekte durch Personalabbau zu
erwirtschaften, unterstützen. Einsparungen beim Personalaufwandsbudget durch Altersteilzeit
werden aber nur erreicht, wenn konsequent die entsprechenden Planstellen oder andere adäquate und budgetierte Planstellen dauerhaft eingespart werden. Dies hätte zur Folge, dass
Aufgaben gar nicht mehr oder nur sehr minderwertig erledigt werden könnten.

Dass bei einer Nachbesetzung mit jüngeren Beschäftigten aufgrund niedrigerer Gehaltsstufen
Personalkosten eingespart werden, ist nicht nachvollziehbar. Im Rahmen von Umsetzungsketten bzw. Neueinstellungen entstehen mit Beginn der Freistellungsphase des Altersteilzeitmitarbeiters annähernd gleich hohe Personalkosten, da die nachrückenden Beschäftigten Anspruch auf Eingruppierung bzw. Besoldung haben. Auch wenn jüngere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglicherweise zum Zeitpunkt der Nachbesetzung eine niedrigere Erfahrungsstufe haben, sind Einsparungen dadurch nicht zu erreichen. Denn für die zu leistende Arbeitszeit erhalten die Altersteilzeitbeschäftigten dagegen zusätzlich zum entsprechenden Teilzeitentgelt einen Aufstockungsbetrag sowie eine Rentenbeitragsaufstockung. Erstattungsleistungen durch die Bundesagentur für Arbeit gibt es seit 2010 nicht mehr.

Dass Arbeitgeber durch die Inanspruchnahme von Altersteilzeit kostenmäßig belastet werden
und eine Einsparung nur erzielt werden kann, wenn eine entsprechende Stelle nicht wieder
besetzt wird, ist in Fachkreisen unstrittig.

Ob und inwieweit ein Zusammenhang zwischen der Möglichkeit einer Altersteilzeit und erhöhter krankheitsbedingter Ausfälle von Mitarbeiter/-innen besteht, ist nicht nachvollziehbar
und erkennbar. Altersteilzeit ist kein Instrument der betrieblichen Gesundheitsförderung. Für
Beschäftigte, die chronisch krank sind und das Risiko hoher Ausfallzeiten haben, ist Altersteilzeit kein geeignetes Mittel. Zeiten ohne Entgeltfortzahlung im Rahmen eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses sind sozialversicherungsrechtlich nachteilig für die Beschäftigten.

Die Quotenberechnung der Altersteilzeit ist in § 4 des Tarifvertrages zu flexiblen Arbeitszeitregelung für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ), dessen Protokollerklärungen und Kommentierung sehr klar geregelt.
Nach der Protokollerklärung Nr. 1 zu § 4 Abs. 2 TV FlexAZ gilt für rechtlich unselbständige
Regie- und Eigenbetriebe eine eigene Quote von 2,5 %.
Eigen- und Regiebetriebe sind kommunalrechtliche Einrichtungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit.
Eigenbetriebe sind wirtschaftliche Unternehmen einer Gemeinde auf der Grundlage
der Gemeindeordnung und stellen ein ausgegliedertes Sondervermögen dar. Sie sind organisatorisch und finanzwirtschaftlich aus der jeweiligen Kommunalverwaltung ausgegliedert.
Die Bildung einer eigenen Quote für Regie- und Eigenbetriebe soll ausschließen, dass die mit
einer Altersteilzeit einhergehende kostenmäßige Belastung des Arbeitgebers überproportional
die Betriebsergebnisse dieser Betriebe beeinflusst.
Für eigenbetriebsähnliche Einrichtungen gelten die vorstehenden Ausführungen entsprechend.

Die Tarifvertragsparteien haben mit der Aufnahme der Quotenregelung in den TV FlexAZ
somit ebenfalls die finanzielle Situation der Kommunen berücksichtigt.
Die Anwendung dieser Quotenberechnung auf den Bereich der Beamtinnen und Beamten
würde freiwillig aufgrund der Ermächtigungsgrundlage im § 66 Abs. 3 LBG NRW erfolgen,
wonach die Inanspruchnahme von Altersteilzeit auf bestimmte Verwaltungsbereiche oder
Beamtengruppen beschränkt werden kann.

Nach ausführlicher Diskussion lässt der Ausschuss für Personal und Organisation die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Punkt b) des Beschlussvorschlages erhält folgende Fassung:

b) Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte wird – wie bereits in den Jahren 2013 bis 2016 – auch ab 2017 bis auf weiteres nicht angeboten.


Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass alle Forderungen, die sich aus dem Tarifvertragen ergeben würden, eingehalten werden müsse und seine Fraktion auch mittrage. Bei den Beamten sei es eine „Kann-Bestimmung“, deshalb habe es ihn gewundert, dass fast 5 % Beamte im Vorruhestand seien. Die Fortsetzung dafür könne sich die Stadt ohne ausgeglichenen Haushalt nicht leisten.

Herr Suck (CDU-Fraktion) erläutert den Antrag seiner Fraktion. Das Thema sei bereits ausreichend im Ausschuss für Personal und Organisation diskutiert worden.

Herr Tölch (SPD-Fraktion) ergänzt, dass über die Altersteilzeit jedes Jahr neu abgestimmt werden müsse und das jedes Mal mit anderen Zahlen, was das größte Problem für den Haushalt darstelle.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) merkt an, dass man keine Neiddebatte führen sollte. Seine Fraktion stimme dem Antrag der CDU-Fraktion nicht zu.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion dem Antrag zustimme. Er sehe auch keine Angebote für die nächsten Jahre.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlungen des Ausschusses für Personal und Organisation vom 06.10.16und 17.11.16 zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung des Antrages der CDU-Fraktion (fett), einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt:
a) Altersteilzeit für Tarifbeschäftigte wird nach den Regelungen des TV FlexAZ ab 2017 in Rahmen einer Quote von 2,5 % gewährt
b) Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte wird analog der tariflichen Regelungen hinsichtlich der persönlichen Voraussetzungen ab 2017 ebenfalls im Rahmen einer Quote von 2,5 % gewährt. Die finanziellen Bedingungen richten sich nach § 70 Landesbesoldungsgesetz (LBesG NRW)
b) Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte wird – wie bereits in den Jahren 2013 bis 2016 – auch ab 2017 bis auf weiteres nicht angeboten.

zu TOP 3.9
Mehrbedarf im Bereich der steuerbaren Personalaufwendungen im Haushaltsjahr 2016 gemäß § 83 Abs. 2 GO NW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06059-16)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) verweist mit Nachdruck darauf, dass das Gesetz zur Inklusion vom Land komme und dass das Geld dafür nicht komme.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) schließt sich der Meinung von Herrn Rettstadt an.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gem. § 83 Abs. 2 GO NW überplanmäßige Mehraufwendungen im Bereich der gesamtstädtischen steuerbaren Personalaufwendungen in Höhe von 1.030.000 Euro.

zu TOP 3.10
Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen des Schulverwaltungsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06134-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gem. § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von 920.000 Euro für das Schulverwaltungsamt im Haushaltsjahr 2016 und die Verwendung der unter dem Punkt finanzielle Auswirkungen dargestellten Mehrerträge und Minderaufwendungen zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen.

zu TOP 3.11
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05923-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2015 fest und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Abschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der im Jahresabschluss 2015 ausgewiesene Fehlbetrag in Höhe von 55.490.979,40 € durch die allgemeine Rücklage gedeckt wird.

zu TOP 3.12
Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Kletterzentrum Gasometer
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05295-16)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2016

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.16 vor:

Hierzu liegt vor: Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (05295-16-E1):
„Die Idee innerhalb des Gasometers auf der Fläche Phönix-West ein Kletterzentrum zu errichtenund so dieses imposante Dortmunder Industrie-Denkmal einer neuen und innovativen
Nutzung zuzuführen ist grundsätzlich zu begrüßen.
Die hierfür notwendigen weiteren Untersuchen sind daher richtig. Angesichts der städtischen
Finanzsituation jedoch und dem Beschluss des Deutschen Alpenvereins (DAV),
„sich mit erheblichen Mitteln von rund 1 Mio. € an der Realisierung des Projekts zu beteiligen“,
sollte darüber nachgedacht werden, ob sich der DAV auch an den Kosten der weiteren
Untersuchungen (bis zu 50.000 €) beteiligen könnte.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün dem Rat
der Stadt Dortmund folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, Gespräche mit dem Deutschen
Alpenverein (DAV) mit dem Ziel aufzunehmen, eine angemessene Beteiligung des DAV
an den Kosten der erforderlichen Untersuchungen (u.a. bezüglich Unterhaltungskosten
und Artenschutz) zur Weiterqualifizierung des Kletterzentrums im Gasometer zu erreichen.
Zudem stellt der Rat fest, dass mit dem Beschluss zu weiteren Untersuchungen kein
Automatismus zu einer möglichen Folgenutzung des Gasometers als Kletterzentrum
einhergeht und eine abschließende Entscheidung des Rates erst nach Beantwortung alleroffenen Fragen getroffen werden kann.“

ABVG 15.11.2016:
Herr Rm Berndsen erläutert den Antrag seiner Fraktion und bittet, die gesamte Angelegenheit
zuständigkeitshalber in den Ausschuss für Wirtschafts- Beschäftigungsförderung, Europa,
Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) zu überweisen.
Herr sB Jütte teilt mit, dass seine Fraktion dem Antrag der SPD-Antrag zustimmen werde und an der Akquirierung der Fördermittel in Höhe von bis zu 80% im Sinne dieses integrierten
Handlungskonzeptes festhalten wolle.
Herr Rm Mader teilt mit, dass seine Fraktionen dem SPD-Antrag ebenfalls zustimmen werde.
Herr Rm Urbanek verdeutlicht, dass seine Fraktion die Vorlage heute ablehnen werde, da dieses zwar sympathische Projekt, aus seiner Sicht, aufgrund der hohen Kosten, die hierdurch entstehen würden, nicht realisierbar sei.
Herr Rm Dudde erläutert, dass sich seine Fraktion noch weitere Informationen über den Inhalt des Gutachtens gewünscht hätte. Des Weiteren teilt er mit, dass seine Fraktion dem SPD-Antrag zustimmen werde.
Auf Nachfragen zu dieser Angelegenheit, teilt Herr Dreiskämper zunächst mit, dass die Verwaltung auf jeden Fall zwei Gutachten benötige, um eine belastbare Aussage zu der Machbarkeit und zu den Kosten machen zu können, da es keine bundesweiten Vergleichsobjekte hierzu gebe. Weiter werde man sich auch mit dem Artenschutz beschäftigen, da sich viele geschützte Arten auf dem Gelände befänden. Es sei z.B. zu klären, zu welchen Zeiten gebaut werden dürfe, ob durchgehend gebaut werden dürfe und/oder welche Einschränkungen für den Betrieb erforderlich werden. Dies müsse man vorher belastbar klären, da diese Fragen Kostenauswirkungen verursachen könnten. Des Weiteren teilt er mit, dass die Zulässigkeit einer Subventionierung einer solchen Anlage inzwischen durch das
Rechtsamt bestätigt worden sei. Nicht zulässig sei es, bestimmte Betreiber zu subventionieren. Dies bedeute, dass man als Stadt grundsätzlich in der Lage sei, mit öffentlichen Geldern eine solche Einrichtung zu bauen, es aber wichtig sei, dass der Betreiber dann auch marktübliche Konditionen (keinen subventionierten Mietpreis) für die Inanspruchnahme diese städtischen Räumlichkeiten entrichte.
Zum Thema „Zeitperspektive“ teilt er mit, dass man mit dieser Vorlage noch in diesem Jahr einen Ratsbeschluss herbeiführen wolle, um danach umgehend die Beauftragung der Gutachten veranlassen zu können. Somit sei perspektivisch im zweiten Quartal 2017 mit entsprechenden Ergebnissen zu rechnen, welche in Form einer Grundsatzvorlage zu diesem Projekt in den Beratungsgang der entsprechenden Gremien eingebracht werde.
Auf Vorschlag des Vorsitzenden Herrn Pisula, wird wie folgt abgestimmt:

1.Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (DS-Nr.: 05295-16-E1):
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stimmt diesem Antrag einstimmig, bei einer
Enthaltung (Fraktion FDP/BL), zu.

2.Zur Vorlage:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund unter Einbeziehung der o. a. Beschlussfassung zum Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion, mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Aktivitäten zur Weiterqualifizierung des Kletterzentrums im Gasometer und ermächtigt die Verwaltung, die hierfür erforderlichen Untersuchungen (u.a. bezüglich Unterhaltungskosten und Artenschutz) in einer Größenordnung von bis zu 50.000 € zu beauftragen.

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, Gespräche mit dem Deutschen
Alpenverein (DAV) mit dem Ziel aufzunehmen, eine angemessene Beteiligung des DAV
an den Kosten der erforderlichen Untersuchungen (u.a. bezüglich Unterhaltungskosten
und Artenschutz) zur Weiterqualifizierung des Kletterzentrums im Gasometer zu erreichen.

Zudem stellt der Rat fest, dass mit dem Beschluss zu weiteren Untersuchungen kein
Automatismus zu einer möglichen Folgenutzung des Gasometers als Kletterzentrum
einhergeht und eine abschließende Entscheidung des Rates erst nach Beantwortung aller offenen Fragen getroffen werden kann.

Man einigt sich außerdem darauf, die Vorlage an den Ausschuss für Wirtschafts-
Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung zu überweisen.
Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass in Zukunft nicht die Stadt den Hauptteil bestimmter Investitionen tragen dürfe, nur weil der Verein das nicht mehr könne. Unter dieser Prämisse werde seine Fraktion zustimmen.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) ergänzt, dass damit keine Vorentscheidung getroffen sei, was damit passiere. Erst nach den Ergebnissen sei zu entscheiden, ob der Gasometer gekauft werde oder nicht.

Herr Mader (CDU-Fraktion) weist auch noch einmal darauf hin, dass nur geprüft werde und danach erst bewertet.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) merkt an, dass genau aus diesen Gründen die Leitplanken eingezogen worden seien. Seiner Fraktion sei wichtig, dass es nicht eine unendliche Geschichte werde. Seine Fraktion gehe davon aus, dass die Vorlage zur weiteren Vorgehensweise im 3. Quartal nächsten Jahres vorliege.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der Sitzung vom 15.11.16 und empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung, einstimmig, den ergänzenden Beschluss wie o. a zu fassen.

zu TOP 3.13
Mehrbedarf des Tiefbauamtes für das Haushaltsjahr 2016;
Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen in den Produktbereichen
- Verkehrsflächen und -anlagen
- Natur- und Landschaftsflächen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06228-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gem. § 83 Abs. 2 GO NRW über- und außerplanmäßige Aufwendungen in den o. a. Produktbereichen sowie die Verwendung von nachfolgend angeführten Mehrerträgen zur Deckung dieser Aufwendungen.

zu TOP 3.14
Weiterentwicklung des Museums für Naturkunde – Gebäudesanierung und -erweiterung sowie Modernisierung der Dauerausstellung – Mehrbedarf –
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06248-16)

Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass die Vorlage offensichtlich alternativlos sei, es sei aber auch die zweite Vorlage im Kulturbereich, in dem Mehrbedarf benötigt werde. Das sei ärgerlich und er regt an, nach den Haushaltsberatungen Gespräche zu führen, wie man in Zukunft solche nennenswerten Steigerungen bei Projekten, wie z. B. auch beim Dortmunder U, vermeiden könne.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) merkt an, dass dieses Vorhaben nicht mit dem Dortmunder U zu vergleichen sei, die Summe sei durchaus hoch, aber seine Fraktion stimme trotzdem zu.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) stimmt Herrn Reppin zu. Die Gründe für den Mehrbedarf seien nicht genau nachvollziehbar. Er fragt nach, ob die Sanierung des Schaubergwerks zurückgestellt werde, weil seiner Meinung nach in der ersten Vorlage die Sanierung enthalten gewesen sei.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, dass eine wesentliche Begründung für den Mehrbedarf, die Insolvenz einer Elektrofirma gewesen sei. Er fragt nach, ob aus der Insolvenzmasse noch etwas zu holen sei.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) weist darauf hin, dass die gesamte Baumaßnahme mit der städtischen Immobilienwirtschaft abgewickelt werde.

Frau Dr. Dr. Möllmann (Geschäftsleitung Geschäftsbereich Museen) erklärt, dass es auch für sie und ihrem Team ärgerlich sei. Auf die Nachfrage von Herrn Rettstadt gibt sie an, dass der Bergwerkstunnel i bereits vor vier Jahren „beerdigt“ worden sei.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) fasst noch einmal zusammen, dass sich die berechtigte Kritik nicht gegen die Museumsleitung richte, es handele sich um symptomatische Dinge, die konkret auch beim Werkstattumbau Theater vorliegen würden. Er folgt der Meinung von Herrn Reppin, sich im ersten Halbjahr 2017 zusammenzusetzen, um die generellen Schwachstellen erkennen zu können und die künftige Herangehensweise zu diskutieren.

Herr Klink (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) fragt nach, ob es aufgrund der Insolvenz des Elektikers nur zur Zeitverzögerungen gekommen sei, oder ob vorab bereits Zahlungen für Gewerke, die noch nicht erbracht worden seien, vorgenommen wurden.

Frau Dr. Dr. Möllmann erklärt, dass die Vergabe an die nachfolgende Elektrofirma teurer gewesen sei. Die Bereiche, die die erste Firma abgerechnet habe, sei übernommen worden, die gesamte Planung sei mit Mehrkosten neu erarbeitet worden. 8 Monate sei kein Elektriker vor Ort gewesen, dadurch habe sich eine längere Baustelleneinrichtung ergeben, die auch Mehrkosten verursache. Auch die Exponate müssen länger ausgelagert werden. Das beeinträchtige den gesamten vergebenen Terminplan.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
1. Die Maßnahme „Weiterentwicklung des Museums für Naturkunde – Gebäude­sanierung und -erweiterung sowie Modernisierung der Dauerausstellung“ wird fortgeführt.
2. Die Gesamtkosten belaufen sich auf nunmehr 9,3 M€. Die Kulturbetriebe werden ermächtigt, die für den investiven Teil der Maßnahme notwendige Darlehensaufnahme in Höhe von 4,51 M€ im Jahr 2018 zu tätigen.



zu TOP 3.15
Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2016 im Budget des Amtes 24 und im gesamtstädtischen Immobilienbudget (Amt 65)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06220-16)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass ihm nicht bewusst gewesen sei, dass das Land Planungskosten für die Flüchtlingsunterbringung zahle. Er fragt nach, welches Sachkonto die 551700 sei.

Herr Wissmann (Amtsleitung Stadtkämmerei) erklärt, dass es sich dabei um den Zinsaufwandsansatz handele.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung über- und außerplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2016 gem. § 83 GO NRW in den Teilplänen der Ämter 24 und 65 in Höhe von insgesamt 3,8 Mio. €.

zu TOP 3.16
Mehrbedarf des Sozialamtes für das Haushaltsjahr 2016;
Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen im Bereich Flüchtlingshilfen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06335-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW überplanmäßige Aufwendungen für gesetzlich pflichtige Leistungen im Bereich der Flüchtlingshilfen in Höhe von 8.915.000 € für das Haushaltsjahr 2016 und die Verwendung der unter "Finanzielle Auswirkungen" dargestellten Mehrerträge und Minderaufwendungen zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen.

zu TOP 3.17
Überplanmäßige Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2016 aus Niederschlagungen von Steuerforderungen (Amt 29 "Allgemeine Finanzwirtschaft")
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06494-16)

24.11.16:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Beratung der Vorlage in die Fortführung der Sitzung am 01.12.16.

01.12.16:

Herr Suck (CDU-Fraktion) fragt nach, ob extra „aufgeräumt“ worden sei, um es noch in den Haushalt zu bekommen.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt an, dass es sich um einen jährlich wiederkehrenden Prozess handele und die Ratssitzung immer in der letzten oder vorletzten des Jahres zur Beschlussfassung erreiche.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Absatz 2 GO NRW die überplanmäßigen Mehraufwendungen 2016 aus Niederschlagungen von Steuerforderungen in Höhe von 3,7 Mio. € und die Deckung durch entsprechende Mehrerträge und Minderaufwendungen.


4. Beteiligungen

zu TOP 4.1
3. Quartalsbericht 2016 zum Straßengrunderneuerungsprogramm (Stand August 2016)
Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 13.09.2016
(Drucksache Nr.: 05353-16)
hierzu-> Überweisung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 06.10.2016

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat die weitere Beratung der Vorlage am 03.11.16 in seine nächste Sitzung geschoben.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 13.09.16 vor:
Hierzu liegt vor  Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion, DS-Nr.: 05353-16-E2):
„Derzeit investiert die Stadt Dortmund weniger Geld in den Straßenbau als sie selbst bilanztechnisch
abschreibt. Dies geschieht schon seit Jahren. Der Zustand der Straßen ist nicht in Ordnung. Viele
Straßenabschnitte sind erkennbar in die Jahre gekommen, ganze Teilabschnitte werden von den
Bürgerinnen und Bürgern als kaputt gefahren empfunden.
Dabei gelingt es dem Tiefbau mit seinen engagierten Mitarbeiten, klassische Reparaturen im
konsumtiven Bereich in einem akzeptablen Rahmen durchzuführen.
Für den Bereich des geplanten Neubaus von vorhandenen Straßen gelingt dies seit mehreren Jahren
nicht mehr. Die bereitgestellten Summen werden nur noch zeitverzögert (2014 – 2016) und nicht in
ausreichendem Umfang abgerufen. Damit ist das Ziel, die Infrastruktur in unserer wachsenden Stadt
zu erhalten, kaum erreichbar. Daher bittet die CDU-Fraktion folgende Punkte abzustimmen:

1. Es erfolgt eine hinreichende Aufstockung des Planstellenanteiles für Ingenieure des
Tiefbauamtes im Bereich des Straßenneubaus. In den Folgejahren bis 2021 ist zu prüfen,
inwieweit diese Stellenausweitung durch Pensionierungen/Abschöpfung der Fluktuation
zurückgeführt werden kann. Ein erster Bericht ist dem Finanzausschuss am 23.09.2016
vorzulegen.

2. Ziel der Schaffung neuer Planstellen muss es sein, mit Hilfe von Ingenieurbüros (Bündelung
von baulich standardisierten Aufträgen aus den Bezirksvertretungen, Vergabe von
Planerstellung und Bauaufsicht etc.) das selbstgesteckte Ziel der möglichst vollständigen
Verausgabung von Straßeninvestitionsmitteln zu erreichen.

3. Die für eine effiziente Projektsteuerung beantragte und auf dem Markt befindliche logistische
Projektsteuerungssoftware ist möglichst zeitnah im städtischen System einzuführen. Das
vorgesehene verpflichtende Präqualifizierungsverfahren zur Qualitätssicherung ist mit aller
notwendigen Sorgfalt, aber dennoch so schnell als möglich durchzuführen. Die vollständige
Nutzbarkeit der kaufmännischen und logistischen Projektsteuerungssoftware soll somit
möglichst nicht erst ab 2018 gegeben sein, sondern deutlich früher.

4. Die Tiefbauverwaltung berichtet bis zum 01.07.2017 quartalsweise über den Grad der
Umsetzung der Neubauinvestitionen „Strasse“.“

ABVG 13.09.2016:
Herr Rm Mader erläutert den Antrag seiner Fraktion.
Herr Rm Berndsen appelliert an den Ausschuss, Punkt 1 des Zusatz-/Ergänzungsantrages der CDUFraktionzuständigkeitshalber an den Ausschuss für Personal und Organisation zu überwiesen. Zu den Punkten 2 bis 4 signalisiert er die Zustimmung seiner Fraktion.
Herr Rm Dudde teilt mit, dass dieser Antrag für seine Fraktion nicht zustimmungsfähig sei. Der Antrag sei zu kurzfristig eingebracht worden und zudem sei hierfür der Ausschuss für Personal und Organisation zuständig. Daher bittet er darum, den gesamten Antrag an den Ausschuss für Personal und Organisation zu überweisen.

So dann schlägt Herr Rm Mader vor, Punkt 1 des Antrages nicht nur an den Ausschuss für Personal und Organisation sondern auch an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu überweisen, da auch die finanziellen Aspekt hierzu zu betrachten seien. Die Punkte 2 bis 4 des Antrages bittet er heute zur Abstimmung zu stellen.
Herr Rm Urbanek teilt mit, dass seine Fraktion heute Punkt 1 des Antrages zugestimmt hätte, da eine hinreichende Personalaufstockung absolut notwendig sei, um die entsprechenden Aufgaben zu erfüllen. Des Weiteren führt er an, dass seine Fraktion den Punkten 2 bis 4 heute zustimmen werde.
Herr Rm Berndsen bittet darum, Punkt 1 des Antrages als erstes an den Ausschuss für Personal und Organisation und erst danach an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu überweisen, da zunächst das Personalkonzept und erst im Anschluss daran die hieraus resultierenden finanziellen Auswirkungen diskutiert werden sollten.
Herr Rm Mader stimmt diesem Vorschlag von Herrn Rm Berndsen zu.
Hiernach erfolgt die Abstimmung zum Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (DS-Nr.: 05353- 6-E2) wie folgt:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün einigt sich darauf, Punkt 1 des Antrages in
folgender Gremienfolge zu überweisen:

1. an den Ausschuss für Personal und Organisation
2. an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
Den Punkten 2 bis 4 des Antrages stimmt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün
mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen sowie Fraktion Die Linke & Piraten), zu.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) nimmt den 3. Quartalsbericht 2016 zum Straßengrunderneuerungsprogramm zur Kenntnis.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus der Sitzung vom 06.10.16 vor:

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt die Überweisung des Ausschusses
für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 13.09.2016 vor (siehe oben)
Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass die Formulierung des Punktes 1 des CDU-Antrages „Es erfolgt eine hinreichende Aufstockung des Planstellenanteiles…“ seiner Fraktion zu offen sei. Er schlägt vor, dass das Tiefbauamt den Bedarf stellenscharf feststelle und begründe. Dann könne über den Personalbedarf im Rahmen der Haushaltsberatungen beraten werden. Weiterhin bittet er bezüglich des Punktes 3 des CDU-Antrages um Mitteilung des aktuellen Sachstandes.

Herr Tölch (SPD-Fraktion) teilt mit, dass sich seine Fraktion den Fragen von Herrn Gurowietz
anschließe. Es müsse dargestellt werden, wie viel Personal benötigt wird und welche Aufgaben die möglichen neuen Mitarbeiter/innen dann wahrnehmen werden. Weiterhin ist zu klären, ob die Stellen befristet oder unbefristet besetzt werden sollen. Ohne die entsprechenden Angaben könne seine Fraktion in dieser Sache nicht sinnvoll beraten.

Frau Uehlendahl (66/FBL) erklärt, dass die verwaltungsinterne Abstimmung bezüglich der
Stellenbedarfe und Stelleninhalte laufe. Bezüglich der Frage zur Projektsteuerungssoftware erläutert sie, dass sich die Software in zwei Bereiche teile. Zum einen der kaufmännische Bereich, das SAP-Modul „PS“, welches das Präqualifizierungsverfahren bereits abgeschlossen habe und ab 2017 zum Einsatz gebracht werde. Der zweite Bereich, welche von den Projektingenieuren für die Steuerung eines Bauprojektes genutzt werde. Dieser Part ist noch nicht ausgewählt und präqualifiziert. Dies soll kommenden Jahres erfolgen und abgeschlossen werden. Bis das System mit den entsprechenden Daten gefüllt sei, werde es dann noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) teilt mit, dass der Antrag in dieser Form nicht abstimmbar sei. Bei der Beschäftigung mit Stellenmehrbedarfen komme man um eine Bedarfsprüfung und um die Frage nach der organisatorischen Lösung nicht herum. Die finanziellen Konsequenzen sollten in die Haushaltsberatung beraten werden. Die Personalplanung könne zur nächsten Sitzung vorliegen.

Herr Schilff (Vorsitzender) schlägt vor die Beratungen in die nächste Sitzung zu verschieben und den CDU-Antrag heute nicht zur Abstimmung zu bringen.

Die CDU-Fraktion erklärt sich mit diesem Vorgehen einverstanden.

Der Ausschuss für Personal und Organisation verschiebt die Beratungen in seine nächste Sitzung
Herr Reppin (CDU-Fraktion) zieht aufgrund des bereits behandelten TOP 2.17, den Antrag seiner Fraktion zurück.

zu TOP 4.2
Übertragung des Tierschutzzentrums von der Stadt Dortmund auf die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05365-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat die weitere Beratung der Vorlage am 03.11.16 in seine heutige Sitzung geschoben.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das Tierschutzzentrum Hallerey 39 einschließlich des Grundstücks, der Gebäude und Aufbauten von der Stadt Dortmund zum 01.01.2017 an die Sport- und Freizeitbetriebe zu übertragen.

zu TOP 4.3
Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2016 für die Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05411-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt das anliegende Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Dortmund.

zu TOP 4.4
Auflöung der Projektgesellschaft "Minister Stein" mbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05978-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt den Vertreter der Stadt Dortmund in der Gesellschafterversammlung der Projektgesellschaft „Minister Stein“ mbH, die Auflösung der Gesellschaft zum 31.12.2016 zu beschließen und alle hierfür erforderlichen Maßnahmen durchzuführen.


zu TOP 4.5
Erschließung des Areals der ehemaligen Sinteranlage der Westfalenhütte im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes In N 222 -ehemalige Sinteranlage-
Investor: Dortmund Logistik GmbH, Deggingstraße 40, 44141 Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05229-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die innere Erschließung des Geländes westlich der zu verlegenden Rüschebrinkstraße in Dortmund-Kirchderne (ehem. Sinteranlage) nach § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722), in Verbindung mit dem Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 18.11.1993 und 09.10.1997 in Verbindung mit der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund vom 19.12.2011 in der Fassung vom 23.02.2016 sowie dem Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 17.02.2011 mit einem voraussichtlichen, aktualisierten Gesamtinvestitionsvolumen von 8.390.078,29 Euro durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages über die Erschließung der Dortmund Logistik GmbH, Deggingstraße 40, 44141 Dortmund, zu übertragen.

Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Dortmund den Neubau der zu verlegenden Rüschebrinkstraße (äußere Erschließung) mit einem durch Planungsänderung aktualisierten Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 6.647.828,82 (Straßen- und Kanalbau).

Die Finanzierung des Straßenbaus für die äußere Erschließung erfolgt aus dem Budget des StA 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66N01202014093 mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2021ff.: 4.041.259,26 Euro

Die Finanzierung der äußeren abwassertechnischen Erschließung erfolgt über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtentwässerung mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2026: 2.606.569,56 Euro

Weiterhin ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung für die äußere Erschließung (die zu verlegende Rüschebrinkstraße) einen separaten (Vorfinanzierungs-) Vertrag mit dem Investor abzuschließen. Bei der Vorfinanzierung handelt es sich um die Begründung eines kreditähnlichen Rechtsgeschäftes gemäß § 86 Abs. 4 GO NRW, also um eine Zahlungsverpflichtung, die wirtschaftlich einer Kreditverpflichtung gleichkommt. Das Gleiche gilt für die Kanalbaukosten der inneren Erschließung.

Gegenstand dieses Vorfinanzierungsvertrages werden ebenfalls die Regelungen zur Übernahme des sogenannten „Erlenbachsammlers“ sein. In dem Vertrag wird die dingliche Sicherung und die Zugänglichkeit für die Unterhaltung des Sammlers geregelt.

Die Verträge sollen auf Basis des zwischen der Stadt Dortmund und der Thyssen Krupp Steel Europe AG geschlossenen städtebaulichen Vertrages vom 05.11.2012 zur Entwicklung des genannten Areals nunmehr die konkrete innere und äußere Erschließung regeln. Die Fläche wurde am 02.12.2014 von der Dortmund Logistik GmbH erworben. Diese tritt gem. Kaufvertrag zur Erschließung des Geländes und aller weiteren Maßnahmen in den Vertrag vom 05.11.2012 ein.




Die innere Erschließung umfasst folgende Maßnahmen:

- Kanalbau,
- Regenrückhalte- und Regenklärbecken,
- Straßenbau einschl. Verkehrsgrün, Beschilderung u. ggf. erforderliche Markierung,
- Beleuchtung

Die innere Erschließung (ohne Kanalbau) bedingt für Betrieb und Unterhaltung eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. 1.500,00 Euro. Für den Kanalbau fallen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtentwässerung jährliche Aufwendungen für Abschreibungen und Betrieb in Höhe von 210.999,51 Euro an. Diese Aufwendungen werden durch Erträge aus Abwassergebühren gedeckt, so dass es im Saldo zu keiner Belastung des Wirtschaftsplanes kommt.

Die äußere Erschließung (ohne Kanalbau) bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. von 121.489,83 Euro. Für den Kanalbau fallen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtentwässerung jährliche Aufwendungen für Abschreibungen und Betrieb in Höhe von 41.173,63 Euro an. Diese Aufwendungen werden durch Erträge aus Abwassergebühren in gleicher Höhe gedeckt, so dass es im Saldo zu keiner Belastung des Wirtschaftsplanes kommt.

zu TOP 4.6
DOGEWO Dortmunder Gesellschaft für Wohnen mbH (DOGEWO21) - hier: Bestellung eines/einer Arbeitnehmervertreters/in in den Aufsichtsrat
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06203-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat bestellt aus der von den Beschäftigten der DOGEWO21 gewählten Vorschlagsliste einen/eine in den Aufsichtsrat zu entsendenden Arbeitnehmervertreter/in.

zu TOP 4.7
Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06291-16)
hierzu-> Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 06291-16-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Ergänzung der Verwaltung vor:
im Zusammenhang mit der ÖSPV-Direktvergabe haben die Stadt Dortmund und DSW21
gemeinsam eine verbindliche Auskunft der Finanzverwaltung zu steuerlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Gründung der DSW21 Holding-GmbH beantragt. Die verbindliche
Auskunft lag zum Zeitpunkt der Erstellung der o.g. Beschlussvorlage noch nicht vor.
Ergänzend zur o.g. Beschlussvorlage bitte ich um Kenntnisnahme, dass die positive verbindliche Auskunft der Finanzverwaltung zwischenzeitlich eingegangen ist. Dem gemeinsamen Antrag von der Stadt Dortmund und von DSW21 ist vollumfänglich stattgegeben worden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Ergänzung zur Vorlage zur Kenntnis und lässt sie ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.



zu TOP 4.8
Projekt „Arbeitgeber.Mittelstand.Zukunft – Unternehmen finden helle Köpfe“ in Kooperation mit der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH, der Wirtschaftsförderung Gelsenkirchen und dem Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06140-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Wirtschaftsförderung das auf 24 Monate angelegte Projekt „Arbeitgeber.Mittelstand.Zukunft – Unternehmen finden helle Köpfe“ gemeinsam mit den u.g. Partnern vorbehaltlich einer 80%igen Förderung durch das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW im Zeitraum frühestens 01.01.2017 (Beginn) bis spätestens 01.06.2019 (Ende) durchführt.

zu TOP 4.9
Neufassung der Nutzungs- und Entgeltordnung für die Kulturbetriebe Dortmund zum 01.01.2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06279-16)

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) bittet darum, die Beratung im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit abzuwarten.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass seine Fraktion die Idee der Eintrittskarte für die Dauerausstellung für unglücklich halte. Da verkaufe sich Kultur unter Wert. Seine Fraktion wünsche sich andere Konzepte. Seine Fraktion trage die Vorlage mit dieser Kritik trotzdem mit.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt, dass eine gemeinsame Nutzungs- und Entgeltordnung (inkl. Anlage: Entgelte für die Raum- und Mediennutzung) der Kulturbetriebe Dortmund die bisherigen Einzelregelungen der Geschäftsbereiche der Kulturbetriebe Dortmund ersetzt.

zu TOP 4.10
DEW21 - hier: Kauf von Anteilen an der Institut für Wasserforschung GmbH (IfW)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06308-16)

Herr Garbe (AfD-Fraktion) bittet um Aufklärung, da er die Vorlage nicht verstanden habe.

Herr Schulte (Stadtkämmerei) erläutert, dass eine Gesellschaft, die bisher drei Gesellschafter hatte, stillgelegt werde. Der Mantel werde fortgeführt und könnte in späteren Bedarfsfällen wieder aktiviert werden. Die Anteile werden für 1 Euro erworben und es werde dann fortgeführt. Das Geschäft werde ruhend gestellt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem Kauf der Anteile (66,6 %) durch DEW21 zu.



zu TOP 4.11
Sachstandsbericht zur Fortschreibung des Kunstrasenprogramms 2014 ff sowie Vorschlag zur Übertragung von bis zu vier weiteren Sportplatzanlagen an Vereine im Jahr 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05913-16)

Herr Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass seine Fraktion Punkt 1. Und 2. zustimme, Punkt 3. Und 4. hingegen ablehne.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung des Abstimmungsverhaltens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Fortschreibung des Kunstrasenprogramms zur Kenntnis.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, im Jahr 2017 zunächst zwei weitere Sportplätze zur Modernisierung in Kunstrasen unter Einhaltung der DIN 18035 und der EN DIN 15330-1 an Vereine zu übertragen. Die Vereine erhalten zum Zwecke der Fremdkapitalfinanzierung von den Sport- und Freizeitbetrieben Dortmund für die Dauer von 20 Jahren einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 20.000,00 €. Alternativ kann der Zuschuss für die Dauer von 15 Jahren mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 26.667,00 € gewährt werden.

3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Neuauflage des am 13.12.2013 beschlossenen „100.000 € Programms“ im Jahr 2018 mit dem Ziel, die Umwandlung von maximal fünf weiteren Sportplatzanlagen zu realisieren.

4. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2018 ff, die strukturelle Zuschusserhöhung in Höhe von 100.000 € für den Wirtschaftsplan der Sport- und Freizeitbetriebe vorzunehmen.


5. Liegenschaften

zu TOP 5.1
Sanierung und Ertüchtigung des städtischen Gebäudes Nollendorfplatz 2 in Dortmund - Eving
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05091-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung, die baulichen Maßnahmen zur Sanierung und Ertüchtigung der Immobilie Nollendorfplatz 2 im Umfang von ca. 1,144 Mio. € durch-zuführen.

Der Rat beschließt die für den Ausbau des Dachgeschosses benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 84.000 € in der Finanzrechnung 2016 gem. § 83 GO NRW unter der Investitionsfinanzstelle 24E01507084012, Finanzposition 780800 außerplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen in gleicher Höhe unter Investitionsfinanzstelle 24_01507086000, Finanzposition 780200. Eine Budgetausweitung erfolgt dadurch nicht.

Durch die investive Teilbaumaßnahme des Dachgeschossausbaus wird die Ergebnisrechnung 2018 ff. mit einem Abschreibungsaufwand von 2.100 € belastet.


6. Sondervermögen

zu TOP 6.1
Dritter Quartalsbericht für das Jahr 2016 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06085-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den dritten Quartalsbericht für das Jahr 2016 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund zur Kenntnis.


7. Sonstiges

zu TOP 7.1
Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes Hörde ab 2016
Festlegung des Gebietes Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05320-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 7.2
Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 6. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04406-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
1. nimmt den 6. Sachstandsbericht (Stichtag 31.07.2016) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis.
2. nimmt die in der Anlage gekennzeichneten neuen Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen i. H. v. insgesamt 785.206 € sowie die Aufstockung bestehender Brandschutzrückstellungen i. H. v. 231.000 € zur Kenntnis.
3. beschließt die Durchführung der Maßnahme
· Bürogebäude Luisenstraße, Brandschutzsanierung der 5. Etage, Brandschutzrückstellung 600.000 €
und nimmt den vorzeitigen Maßnahmenbeginn zur Kenntnis.
4. nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.
zu TOP 7.3
Integriertes Handlungskonzept Dortmund-Nordstadt
hier: Durchführung der Projekte "Lebenslagen verbessern - Perspektiven eröffnen am Bernhard-März-Haus" und "Heimathafen - Integratives Beratungs- und Bildungshaus in der Nordstadt".
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05925-16)
hierzu-> Schreiben der Verwaltung vom 14.11.16
(Drucksache Nr.: 05925-16-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgendes Schreiben der Verwaltung vom 14.11.16 vor:
die Ihnen vorliegenden Vorlage DS.-Nr. 05925-16 weicht hinsichtlich der Beratungsfolge von
dem üblichen Verlauf ab und eine Beteiligung der Bezirksvertretung erfolgt erst im Nachgang
zu den Beratungen einzelner Fachausschüsse. Der Grund hierfür ist die Konstellation der verbleibenden Sitzungstermine der Gremien zum Jahresende 2016. Bei Einhaltung der üblichen
Beratungsfolge könnte eine Entscheidung des Rates erst frühestens in der Sitzung am
16.02.2016 getroffen werden.
Die Verwaltung hat ein hohes Interesse daran, noch in diesem Jahr einen Beschluss herbeizuführen, da die Gefahr besteht, dass Kosten für Sicherungsmaßnahmen an den Gebäuden erforderlich werden.
Aus diesem Grunde bitte ich um Beratung und Beschlussfassung trotz der dargelegten Beratungsfolge.
Herr Garbe (AFD-Fraktion) fragt nach, ob es richtig sei, dass die beantragten Fördermittel direkt an die Karitas weitergeleitet werden und wie das zu verstehen sei.

Frau Linnebach (Abteilungsleiterin Stadterneuerung und Quartiersentwicklung) gibt an, dass es sich nicht um einen kompletten Neubau handele, sondern die bisher genutzte Glashalle werde neu errichtet, um das Secondhand-Kaufhaus zu betreiben. Dazu würden Städtebauförderungsmittel in Anspruch genommen.

Herr Garbe fragt noch einmal nach, ob dann die Bauleistung als Immobilie und öffentlich finanziert in den Besitz der Karitas übergehe.

Frau Linnebach erklärt, dass das Ganze im Eigentum der Stadt sei und bleibe, die Karitas sei Erbbaurechtsnehmerin und betreibe die Immobilie. Es sei übliches Geschäft, dass Fördermittel an den Dritten weitergeleitet werden, mit den entsprechenden Auflagen, die das Förderrecht gebe.

Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt das Schreiben der Verwaltung vom 14.11.16 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen des IHK Nordstadt die Durchführung der Projekte „Lebenslagen verbessern - Perspektiven eröffnen am Bernhard-März-Haus“ und
„Heimathafen - Integratives Beratungs- und Bildungshaus in der Nordstadt“ in Höhe von
4.600.000 €.

zu TOP 7.4
Planungsbeschluss: Systematische Prüfung und Konzeption leistungsfähiger Breitbandanschlüsse Dortmunder Schulen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06276-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, im Jahr 2017 ein Konzept zur leistungs­­fähigen Breitbandanbindung aller Dortmunder Schulen zu erarbeiten.




Monegel Buchloh Ilter
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin