N i e d e r s c h r i f t


über die 5. öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
am Mittwoch, dem 01.03.2000, 16.00 Uhr,
im Ratssitzungssaal, Rathaus, Friedensplatz 1



Anwesend waren:

Stimmberechtigte Mitglieder nach § 4 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt

RatsvertreterInnen bzw. in der Jugendhilfe erfahrene Männer und Frauen

Herr Sohn
Frau Liedschulte
Herr Erdmann
Frau Brauer
Frau Nolte
Herr Carl
Frau Altunoglu
Herr Neumann


VertreterIn der anerkannten und wirkenden freien Träger

Herr Spangenberg
Herr Renneke
Herr Gernhardt
Herr Gora - bis 17.10 Uhr -
Frau Rabenschlag
Herr Rupa


Beratende Mitglieder nach § 4 Abs. 5 der Satzung für das Jugendamt

Herr Pogadl
Herr Kohts
Herr Kannenberg - bis 18.30 Uhr -
Herr Sommerfeld - bis 18.45 Uhr -
Frau Beschorner
Herr Portmann - bis 18.30 Uhr -
Frau Schobert

TeilnehmerInnen nach § 5 der Satzung für das Jugendamt

Herr Bösebeck
Herr Burghoff
Herr Hennekemper
Herr Weirauch
Herr Burkholz
Herr Roeren
Frau Schwipp - Ärztliche Beratungsstelle –
Frau Voigt-Weise - Ärztliche Beratungsstelle –
Frau Ahring - Ärztliche Beratungsstelle –
Herr Dr. Albrecht - Ärztliche Beratungsstelle –
Herr Prof. Dr. Merchel



Ausschussgeschäftsführung

Frau Böker
Frau Lieberknecht


T a g e s o r d n u n g

1. Regularien


1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 3. öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 26.01.2000

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 2. öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 08.12.1999

2. Qualitätsentwicklungskonzept für Erziehungsberatungsstellen in Dortmund
3. Beratungsangebote für vernachlässigte und misshandelte Kinder, Jugendliche und deren Eltern in Dortmund


3.1 Antwort der Verwaltung zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 16.11.1999

3.2 Vorstellung der Arbeit der Ärztlichen Beratungsstelle
4. -Hotspot - Untersuchungen in Duisburg und Dortmund
5. Jugendgästehaus - Antrag der SPD-Fraktion vom 24.01.2000
6. Jugendleiterkarte - Antrag der CDU-Fraktion vom 15.02.2000
7. Mitteilungen des Vorsitzenden

Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses. Er stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.

Zu 1. Regularien

Zu 1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Rosemarie Liedschulte (CDU-Fraktion) benannt.

Zu 1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Der Ausschussvorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und gab bekannt, dass nach Feststellung der Verwaltung kein Mitwirkungsverbot vorliege.

Zu 1.3 Feststellung der Tagesordnung

Herr Sohn wies auf die vorliegende Veränderungsliste der Verwaltung hin. Darüber hinaus gebe es eine fraktionsübergreifende Übereinkunft, zusätzliche Mittel für den Etat des Jugendamtes im Haupt- und Finanzausschuss und Rat zu beantragen.

Das solle nach 3.2 als neuer TOP 4 Haushaltsergänzungen behandelt werden.

Mit dieser Erweiterung wurde die Tagesordnung so beschlossen.

Zu 1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 3. öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 26.01.2000

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 26.01.2000 wurde einstimmig genehmigt.

Zu 1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 2. öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 08.12.1999

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 08.12.1999 wurde einstimmig genehmigt.


Zu 2. Qualitätsentwicklungskonzept für Erziehungsberatungsstellen in Dortmund
Herr Prof. Dr. Merchel führte in die Vorlage ein.
Hintergrund sei die Neufassung des § 78 a–g KJHG, die zum 01.01.99 in Kraft getreten sei. Darin wurde vorgeschrieben, dass für teilstationäre und stationäre Einrichtungen in der Erziehungshilfe 3 Vereinbarungen zwischen den Leistungsträgern und dem Jugendamt getroffen werden sollen: Leistungsvereinbarung, Entgeltvereinbarung, Qualitätsentwicklungsvereinbarung.
Das vorliegende Qualitätsentwicklungskonzept sei nur der Auftakt, es werde 6 weitere geben. Er hob 5 Punkte besonders hervor, die für den gesamten weiteren Prozess von großer Bedeutung seien: Risiken durch Offenheitsanforderung; Beschränkung auf wenige Aspekte in einer Einrichtung; Gemeinsamkeiten und konzeptionelle Besonderheiten eines Trägers; Einbezug von Mitarbeitern; Qualitätsentwicklung, Nichtprämierung der vermeintlich besten Institution.

Anschließend erläuterte Herr Hennekemper inhaltlich die Vorlage. Er betonte, dass die Arbeit der Beratungsstellen bisher selbstverständlich auch von hoher Qualität geprägt gewesen sei. Bisher habe es allerdings kein systematisches Verfahren zur Bewertung der Qualität der Arbeit der Beratungsstellen gegeben. Das Konzept sei bisher einzigartig in Nordrhein-Westfalen und wahrscheinlich auch bundesweit.
Die Beratungsstellen hätten dieses gemeinsame Konzept bereits im September vorigen Jahres fertiggestellt, wegen der Konstituierung des Kinder- und Jugendausschusses konnte es aber erst jetzt eingebracht werden. Die Beratungsstellen hätten zwischenzeitlich schon mit der Arbeit in diesem Verfahren begonnen und würden nach diesem Konzept Qualitätsentwicklung betreiben. Das sei nötig gewesen, weil nur durch ein gemeinsames Berichtswesen (Stichtag 01.01.) eine sinnvolle Erfassung der einzelnen Indikatoren erfolgen könne und eine Verzögerung des Prozessbeginns (wäre sonst erst ab 01.01.2001 möglich) vermieden werden sollte. Er dankte Herrn Prof. Dr. Merchel für die Unterstützung.

Auf Nachfragen führte Herr Hennekemper aus, dass eine gesonderte Arbeitsgruppe unter Leitung des Amtsleiters des Jugendamtes den Gesamtprozess in enger Kooperation und Abstimmung mit den freien Trägern steuere.
Die Qualitätsziele hätten sehr global beschrieben werden müssen. Daher mußten Indikatoren gefunden werden, um sie fassbar und messbar zu machen. Das sei mit einer starken Reduzierung verbunden gewesen, aber aufgrund der mangelnden Zeitressourcen habe man sich auf einige wenige Indikatoren beschränken müssen, um die Konkretisierung der etwas abstrakten und vieldeutigen Qualitätskriterien zu erreichen.
Die Vergleichbarkeit mit anderen Städten sei ein Problem, weil jede Stadt, jeder Träger andere Kriterien wähle. Für dieses Konzept sei nicht so sehr der Städtevergleich wichtig gewesen, sondern die Konzentration auf die Situation in Dortmund (nicht output, sondern Qualität wie Zufriedenheit mit Beratung, Wirkung).
Die Vorlage habe sich mit der Ist-Situation in Dortmund beschäftigt, nicht mit der gesamten Infrastruktur. Zwar sei ein zusätzlicher Bedarf an Beratungskapazität festgestellt worden, der aber aufgrund der begrenzten finanziellen Mittel zugunsten anderer, im Moment dringlicherer Bereiche zurückgestellt worden sei. Die Versorgung des Dortmunder Westens werde aber gestärkt (SKF in Dorstfeld, Umzug Beratungsstelle Kirchlinde nach Lütgendortmund).
Herr Kohts ergänzte, dass für die Bereiche Erziehungshilfe (stationäre, teilstationäre, ambulante), Tageseinrichtungen für Kinder und Jugendarbeit weitere Qualitätskonzpete erarbeitet werden.
Bei der Weiterentwicklung der Dortmunder Verträge werde berücksichtigt, dass die 4 Dortmunder Beratungsstellen der freien Träger in Ruhe an den Qualitätsentwicklungsprozessen arbeiten können, ohne ihre finanzielle Grundlage zu verlieren.
Auch werde es sicherlich Absprachen unter den verschiedenen Ämtern geben, wobei die Jugendhilfe schon weiter in der Entwicklung sei.

Abschließend erläuterte Herr Prof. Dr. Merchel, dass eine Qualitätsentwicklung immer damit verbunden sei, die Besonderheiten der Arbeitsfelder zu erreichen. Dadurch werde die Vergleichbarkeit eingeschränkt. Auch sei nach seiner Einschätzung keine andere Stadt so weit in der Entwicklung von Qualitätsentwicklungskonzepten wie Dortmund.
Herr Sohn dankte Herrn Prof. Dr. Merchel und allen Erziehungsberatungsstellen für ihre konstruktive Mitarbeit.

Der Kinder- und Jugendausschuss fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt das vorgelegte Qualitätsentwicklungskonzept für Erziehungsberatungsstellen in Dortmund.
Zu 3. Beratungsangebote für vernachlässigte und misshandelte Kinder, Jugendliche und deren Eltern in Dortmund

Zu 3.1 Antwort der Verwaltung zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 16.11.1999
Auf Nachfragen führte Herr Hennekemper aus, dass die Bezuschussung auf vertragliche Vereinbarungen mit den Wohlfahrtsverbänden zurückgehe. Dabei sei ein bestimmter Personalschlüssel festgelegt worden für jede Stelle, die für den Bereich Erziehung und Familienberatung vorgehalten werde. Da das in den Beratungsstellen sehr unterschiedlich sei, seien auch unterschiedliche Fördersummen abzubilden. Das gelte auch für die Landesförderung.
Die Begriffsbestimmungen zu den unterschiedlichen Gewaltformen seien dem Medienpaket “Keine Gewalt gegen Kinder” der Bundesregierung, 1994, entnommen. Zu dem Hinweis, sexuelle Gewalt hätte von den anderen Gewaltformen deutlicher abgegrenzt werden sollen, erklärte Herr Hennekemper, dass die Vorlage keine wissenschaftliche Abhandlung sein solle. Man habe versucht, das Thema Gewaltformen global und anschaulich deutlich zu machen, daher könne die Vorlage nicht spezifisch auf jeden einzelnen Bereich die spezifischen Hilfeformen verdeutlichen.
Die Aussage, dass durch die Erziehungsberatungsstellen auch solche Personen erreicht werden, die den Gang zu einer Spezialberatungsstelle scheuen, basiere auf Untersuchungen des Kinderschutzbundes.
Die der Vorlage beigefügte Tabelle gehe aus der Befragung des Jugendamtes hervor. Die Beratungsangebote beziehen sich aber – in Abstimmung mit den einzelnen Anbietern – auch auf alle Bereiche. Hier seien solche Beratungsangebote beschrieben, die tatsächlich das gesamte Spektrum der Hilfen für die gesamte Familie anbieten. Ausgeschlossen wurden diejenigen, die sich an spezifische Problemgruppen richten. Abschließend wies er auf einen Schreibfehler hin (§ 27 ff. KJHG, nicht § 29).
Der Kinder- und Jugendausschuss nahm den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Zu 3.2 Vorstellung der Arbeit der Ärztlichen Beratungsstelle
Frau Schwipp – 1. Vorsitzende – stellte die Arbeit der Ärztlichen Beratungsstelle vor (die Unterlagen wurden in der Sitzung verteilt).
Die Steigung der Fallzahlen sei nach Auffassung von Frau Schwipp höchstwahrscheinlich auf den größer werdenden Bekanntheitsgrad zurückzuführen und auch die Tatsache, dass das Angebot relativ einmalig sei. Es sei nicht festzustellen, dass die Hilfesuchenden aus bestimmten Bereichen kämen.
Der Kostenanstieg sei im wesentlichen mit dem wachsenden Zulauf begründet und dem damit begründeten Aufwand. Man bemühe sich – verstärkt auch über die Medien – Gelder von Einzelpersonen, Stiftungen oder Institutionen zu erhalten. Für das Jahr 2000 sehe die Situation dahingehend etwas erfreulicher aus.
Der Rückgang der Spenden sei nicht erklärbar.
Herr Dr. Albrecht – 2. Vorsitzender – ergänzte, falls in Eingangsgesprächen festgestellt werde, dass die Familie bereits von anderen Beratungsstellen betreut werde, dann ziehe man sich aus der Beratung zurück.
Erziehungsberatungsstellen würden überwiegend wegen Erziehungsproblemen in Anspruch genommen, die Ärztliche Beratungsstelle biete das nicht an, vielmehr gelte hier das Prinzip der fachlichen Zuständigkeit und Spezialisierung.

Vom DPWV wird versucht werden, die Ärztliche Beratungsstelle mit in die zu verhandelnden Leistungsverträge einzubeziehen und auch Hilfestellung bei Vernetzungsüberlegungen zu geben.

Von der Verwaltung wurde ausdrücklich versichert, dass keine erneute Vorstellung der Kinder beim Jugendamt erforderlich sei (Antrag der Eltern reiche aus). Auch könne neben einer Zahl von Fachleistungsstunden auch eine Einheit Elternarbeit abgerechnet werden.
Frau Schwipp nahm diese Aussage zur Kenntnis. Weitere Gespräche sollen vor diesem Hintergrund geführt werden.
Der Antrag von Herrn Erdmann (SPD-Fraktion) auf dauerhafte Förderung wurde von Herrn Neumann (SB) unterstützt. Im Wege der weiteren Diskussion wurde der Antrag im Kinder- und Jugendausschuss als erledigt betrachtet, da nach den interfraktionellen Vereinbarungen ein Betrag für die Ärztliche Beratungsstelle in den Haushalt eingestellt werden soll.
Abschließend betonte Herr Sohn, dass die Arbeit der Ärztlichen Beratungsstelle auch hier im Kinder- und Jugendausschuss gewürdigt und anerkannt werde und dankte für den Vortrag.

Zu 4. Haushaltsergänzungen
Herr Kohts erläuterte, dass in den vorliegenden Änderungslisten nur die in der Haushalts-beratung des Kinder- und Jugendausschusses am 15.02.2000 erwähnten Veränderungen enthalten seien.
Herr Sohn teilte mit, dass in gemeinsamen Verhandlungen aller Fraktionen vereinbart wurde, für folgende Positionen zusätzliche Mittel (nicht aus dem Etat des Sozialdezernates) in den Etat des Jugendamtes einzustellen:
- Einführung der Jugendleiter-Card 200.000 DM
(dieser Betrag soll zur Einführung, nicht zur Mittelbezahlung verwandt werden)

- Errichtung eines Jugendgästehauses 50.000 DM
(zur Anschubfinanzierung der erforderlichen Vorarbeiten; die Verwaltung ist zur Führung ernsthafter Gespräche aufgefordert, um dieses Ziel des Kinder- und Jugendausschusses weiter zu verfolgen)


- Ausweitung Ganztagsangebote in Kindertages- 300.000 DM
einrichtungen
(auch für Kinder unter 3 Jahren)
+ Mittelfristige Investitionsplanung 1,7 Mio. DM
- Ambulante und präventive Jugendarbeit 500.000 DM
(Wiedereinstellung für vorgenommene Verschiebungen)
- Einmaliger Zuschuss für die Ärztliche Beratungs-
stelle gegen Vernachlässigung und Misshandlung
von Kindern e. V. 40.000 DM
(Die Verwaltung ist aufgefordert, die Möglichkeiten einer längerfristigen Förderung im Sinne der zu TOP 3.1.2 geführten Diskussion zu prüfen)
Darüber hinaus gebe es eine Vereinbarung zwischen der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
- Sanierung der Kita Hainallee 300.000 DM
(50.000 DM für 2000, VE für 2001 250.000 DM)
Die Mitglieder des Kinder- und Jugendausschusses nahmen diese Fraktionsvereinbarungen zur Kenntnis. Diese Vereinbarungen sollen in die Beratung der Gremien einfließen, die sich weiter mit den Haushaltsberatungen befassen.
Herr Neumann sprach den Artikel in den Ruhr-Nachrichten vom 29.02.2000 (Jugendhotel) an. Herr Pogadl sagte zu, die Angelegenheit zu prüfen und im Kinder- und Jugendausschuss zu berichten.

Zu 5. “Hotspot” – Untersuchungen in Duisburg und Dortmund
Der Kinder- und Jugendausschuss nahm die Informationen des Gesundheitsamtes zur Kenntnis.

Zu 6. Jugendgästehaus – Antrag der SPD-Fraktion vom 24.01.2000
Die Mitglieder des Kinder- und Jugendausschusses faßten einstimmig folgenden Beschluss:
Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung zu prüfen, unter welchen Bedingungen und in welchem Zeitraum in Dortmund die Errichtung und der Betrieb eines Jugendgästehauses möglich sein könnte.
Konzepte und Beispiele aus anderen vergleichbaren Städten in Deutschland, sowohl unter privat-kommerzieller, kommunaler wie auch unter Trägerschaft gemeinnütziger Zusammenschlüsse (zum Beispiel Deutsches Jugendherbergswerk) sollen im Rahmen des Prüfungsauftrages zur Kenntnis genommen werden. Deren fachliche Aussagen zum Betrieb eines Jugendgästehauses in Dortmund sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Bisherige Überlegungen in Dortmund zur Errichtung eines Jugendgästehauses oder einer vergleichbaren Einrichtung sowie die Bedarfslage bestehender Träger vor Ort (z. B. Stadtsportbund) sollen ebenfalls in den Prüfungsantrag einbezogen werden.
Der Kinder- und Jugendausschuss ist sich darüber im Klaren, dass der Prüfungsauftrag an die Verwaltung vor dem Hintergrund knapper Finanzen der Stadt Dortmund gesehen werden muß.

Der Bericht der Verwaltung sollte bis zur Sommerpause 2000 vorgelegt werden.
Zu 7. Jugendleiterkarte – Antrag der CDU-Fraktion vom 15.02.2000
Herr Erdmann regte an, den Antrag der CDU-Fraktion in 2 Punkten zu erweitern: Die Einführung der Jugendleiterkarte werde zum 01.09.00 festgeschrieben, und die Vewaltung werde aufgefordert, vor der Sommerpause einen Bericht über den Stand der Verhandlungen zu geben.
Unter Einbeziehung der oa. Ergänzungen fassten die Mitglieder des Kinder- und Jugendausschusses einstimmig folgenden Beschluss:

Am 1.1.2000 ist die Jugendleiterkarte für ehrenamtlich engagierte Jugendliche eingeführt worden. Im Rahmen der Haushaltsberatungen wird darum gebeten darzustellen, welche Schritte in Dortmund eingeleitet worden sind und wie sich die Finanzierung durch Bund, Land NW bzw. die Stadt Dortmund gestaltet.

Dem Kinder- und Jugendausschuss wird nach Abschluss der Verhandlungen Bericht erstattet.
Zu 8. Mitteilungen des Vorsitzenden
- Herr Sohn gab bekannt, dass der Verbund sozialtherapeutischer Einrichtungen gemeinsam mit dem Jugendamt eine Bürgerinformation in den Räumen der künftigen niederschwelligen Übernachtungsstelle (Sleep in) durchführen werde (16.03.2000, 18.00 Uhr).
- Die Antwort der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend Dortmund und Lünen (wurde in der Sitzung verteilt) wurde von den Mitgliedern des Kinder- und Jugendausschusses zur Kenntnis genommen (Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 18.08.1999, TOP Arbeitsbericht 1998 der Arbeitsgemeinschaft der Dortmunder Jugendverbände).
- Die Mitglieder des Kinder- und Jugendausschusses nahmen die Übersicht des LWL (Ganztagsangebote und Betreuungsmaßnahmen in Jugendhilfe und Schule) zur Kenntnis.

Die öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses wurde um 18.55 Uhr von Herrn Sohn beendet.



S o h n Liedschulte Lieberknecht
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin

N i e d e r s c h r i f t


über die 5. öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
am Mittwoch, dem 01.03.2000, 16.00 Uhr,
im Ratssitzungssaal, Rathaus, Friedensplatz 1



Anwesend waren:

Stimmberechtigte Mitglieder nach § 4 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt

RatsvertreterInnen bzw. in der Jugendhilfe erfahrene Männer und Frauen

Herr Sohn
Frau Liedschulte
Herr Erdmann
Frau Brauer
Frau Nolte
Herr Carl
Frau Altunoglu
Herr Neumann


VertreterIn der anerkannten und wirkenden freien Träger

Herr Spangenberg
Herr Renneke
Herr Gernhardt
Herr Gora - bis 17.10 Uhr -
Frau Rabenschlag
Herr Rupa


Beratende Mitglieder nach § 4 Abs. 5 der Satzung für das Jugendamt

Herr Pogadl
Herr Kohts
Herr Kannenberg - bis 18.30 Uhr -
Herr Sommerfeld - bis 18.45 Uhr -
Frau Beschorner
Herr Portmann - bis 18.30 Uhr -
Frau Schobert

TeilnehmerInnen nach § 5 der Satzung für das Jugendamt

Herr Bösebeck
Herr Burghoff
Herr Hennekemper
Herr Weirauch
Herr Burkholz
Herr Roeren
Frau Schwipp - Ärztliche Beratungsstelle –
Frau Voigt-Weise - Ärztliche Beratungsstelle –
Frau Ahring - Ärztliche Beratungsstelle –
Herr Dr. Albrecht - Ärztliche Beratungsstelle –
Herr Prof. Dr. Merchel



Ausschussgeschäftsführung

Frau Böker
Frau Lieberknecht


T a g e s o r d n u n g

1. Regularien


1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 3. öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 26.01.2000

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 2. öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 08.12.1999

2. Qualitätsentwicklungskonzept für Erziehungsberatungsstellen in Dortmund
3. Beratungsangebote für vernachlässigte und misshandelte Kinder, Jugendliche und deren Eltern in Dortmund


3.1 Antwort der Verwaltung zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 16.11.1999

3.2 Vorstellung der Arbeit der Ärztlichen Beratungsstelle
4. -Hotspot - Untersuchungen in Duisburg und Dortmund
5. Jugendgästehaus - Antrag der SPD-Fraktion vom 24.01.2000
6. Jugendleiterkarte - Antrag der CDU-Fraktion vom 15.02.2000
7. Mitteilungen des Vorsitzenden

Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses. Er stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.

Zu 1. Regularien

Zu 1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Rosemarie Liedschulte (CDU-Fraktion) benannt.

Zu 1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Der Ausschussvorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und gab bekannt, dass nach Feststellung der Verwaltung kein Mitwirkungsverbot vorliege.

Zu 1.3 Feststellung der Tagesordnung

Herr Sohn wies auf die vorliegende Veränderungsliste der Verwaltung hin. Darüber hinaus gebe es eine fraktionsübergreifende Übereinkunft, zusätzliche Mittel für den Etat des Jugendamtes im Haupt- und Finanzausschuss und Rat zu beantragen.

Das solle nach 3.2 als neuer TOP 4 Haushaltsergänzungen behandelt werden.

Mit dieser Erweiterung wurde die Tagesordnung so beschlossen.

Zu 1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 3. öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 26.01.2000

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 26.01.2000 wurde einstimmig genehmigt.

Zu 1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 2. öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 08.12.1999

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 08.12.1999 wurde einstimmig genehmigt.


Zu 2. Qualitätsentwicklungskonzept für Erziehungsberatungsstellen in Dortmund
Herr Prof. Dr. Merchel führte in die Vorlage ein.
Hintergrund sei die Neufassung des § 78 a–g KJHG, die zum 01.01.99 in Kraft getreten sei. Darin wurde vorgeschrieben, dass für teilstationäre und stationäre Einrichtungen in der Erziehungshilfe 3 Vereinbarungen zwischen den Leistungsträgern und dem Jugendamt getroffen werden sollen: Leistungsvereinbarung, Entgeltvereinbarung, Qualitätsentwicklungsvereinbarung.
Das vorliegende Qualitätsentwicklungskonzept sei nur der Auftakt, es werde 6 weitere geben. Er hob 5 Punkte besonders hervor, die für den gesamten weiteren Prozess von großer Bedeutung seien: Risiken durch Offenheitsanforderung; Beschränkung auf wenige Aspekte in einer Einrichtung; Gemeinsamkeiten und konzeptionelle Besonderheiten eines Trägers; Einbezug von Mitarbeitern; Qualitätsentwicklung, Nichtprämierung der vermeintlich besten Institution.

Anschließend erläuterte Herr Hennekemper inhaltlich die Vorlage. Er betonte, dass die Arbeit der Beratungsstellen bisher selbstverständlich auch von hoher Qualität geprägt gewesen sei. Bisher habe es allerdings kein systematisches Verfahren zur Bewertung der Qualität der Arbeit der Beratungsstellen gegeben. Das Konzept sei bisher einzigartig in Nordrhein-Westfalen und wahrscheinlich auch bundesweit.
Die Beratungsstellen hätten dieses gemeinsame Konzept bereits im September vorigen Jahres fertiggestellt, wegen der Konstituierung des Kinder- und Jugendausschusses konnte es aber erst jetzt eingebracht werden. Die Beratungsstellen hätten zwischenzeitlich schon mit der Arbeit in diesem Verfahren begonnen und würden nach diesem Konzept Qualitätsentwicklung betreiben. Das sei nötig gewesen, weil nur durch ein gemeinsames Berichtswesen (Stichtag 01.01.) eine sinnvolle Erfassung der einzelnen Indikatoren erfolgen könne und eine Verzögerung des Prozessbeginns (wäre sonst erst ab 01.01.2001 möglich) vermieden werden sollte. Er dankte Herrn Prof. Dr. Merchel für die Unterstützung.

Auf Nachfragen führte Herr Hennekemper aus, dass eine gesonderte Arbeitsgruppe unter Leitung des Amtsleiters des Jugendamtes den Gesamtprozess in enger Kooperation und Abstimmung mit den freien Trägern steuere.
Die Qualitätsziele hätten sehr global beschrieben werden müssen. Daher mußten Indikatoren gefunden werden, um sie fassbar und messbar zu machen. Das sei mit einer starken Reduzierung verbunden gewesen, aber aufgrund der mangelnden Zeitressourcen habe man sich auf einige wenige Indikatoren beschränken müssen, um die Konkretisierung der etwas abstrakten und vieldeutigen Qualitätskriterien zu erreichen.
Die Vergleichbarkeit mit anderen Städten sei ein Problem, weil jede Stadt, jeder Träger andere Kriterien wähle. Für dieses Konzept sei nicht so sehr der Städtevergleich wichtig gewesen, sondern die Konzentration auf die Situation in Dortmund (nicht output, sondern Qualität wie Zufriedenheit mit Beratung, Wirkung).
Die Vorlage habe sich mit der Ist-Situation in Dortmund beschäftigt, nicht mit der gesamten Infrastruktur. Zwar sei ein zusätzlicher Bedarf an Beratungskapazität festgestellt worden, der aber aufgrund der begrenzten finanziellen Mittel zugunsten anderer, im Moment dringlicherer Bereiche zurückgestellt worden sei. Die Versorgung des Dortmunder Westens werde aber gestärkt (SKF in Dorstfeld, Umzug Beratungsstelle Kirchlinde nach Lütgendortmund).
Herr Kohts ergänzte, dass für die Bereiche Erziehungshilfe (stationäre, teilstationäre, ambulante), Tageseinrichtungen für Kinder und Jugendarbeit weitere Qualitätskonzpete erarbeitet werden.
Bei der Weiterentwicklung der Dortmunder Verträge werde berücksichtigt, dass die 4 Dortmunder Beratungsstellen der freien Träger in Ruhe an den Qualitätsentwicklungsprozessen arbeiten können, ohne ihre finanzielle Grundlage zu verlieren.
Auch werde es sicherlich Absprachen unter den verschiedenen Ämtern geben, wobei die Jugendhilfe schon weiter in der Entwicklung sei.

Abschließend erläuterte Herr Prof. Dr. Merchel, dass eine Qualitätsentwicklung immer damit verbunden sei, die Besonderheiten der Arbeitsfelder zu erreichen. Dadurch werde die Vergleichbarkeit eingeschränkt. Auch sei nach seiner Einschätzung keine andere Stadt so weit in der Entwicklung von Qualitätsentwicklungskonzepten wie Dortmund.
Herr Sohn dankte Herrn Prof. Dr. Merchel und allen Erziehungsberatungsstellen für ihre konstruktive Mitarbeit.

Der Kinder- und Jugendausschuss fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt das vorgelegte Qualitätsentwicklungskonzept für Erziehungsberatungsstellen in Dortmund.
Zu 3. Beratungsangebote für vernachlässigte und misshandelte Kinder, Jugendliche und deren Eltern in Dortmund

Zu 3.1 Antwort der Verwaltung zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 16.11.1999
Auf Nachfragen führte Herr Hennekemper aus, dass die Bezuschussung auf vertragliche Vereinbarungen mit den Wohlfahrtsverbänden zurückgehe. Dabei sei ein bestimmter Personalschlüssel festgelegt worden für jede Stelle, die für den Bereich Erziehung und Familienberatung vorgehalten werde. Da das in den Beratungsstellen sehr unterschiedlich sei, seien auch unterschiedliche Fördersummen abzubilden. Das gelte auch für die Landesförderung.
Die Begriffsbestimmungen zu den unterschiedlichen Gewaltformen seien dem Medienpaket “Keine Gewalt gegen Kinder” der Bundesregierung, 1994, entnommen. Zu dem Hinweis, sexuelle Gewalt hätte von den anderen Gewaltformen deutlicher abgegrenzt werden sollen, erklärte Herr Hennekemper, dass die Vorlage keine wissenschaftliche Abhandlung sein solle. Man habe versucht, das Thema Gewaltformen global und anschaulich deutlich zu machen, daher könne die Vorlage nicht spezifisch auf jeden einzelnen Bereich die spezifischen Hilfeformen verdeutlichen.
Die Aussage, dass durch die Erziehungsberatungsstellen auch solche Personen erreicht werden, die den Gang zu einer Spezialberatungsstelle scheuen, basiere auf Untersuchungen des Kinderschutzbundes.
Die der Vorlage beigefügte Tabelle gehe aus der Befragung des Jugendamtes hervor. Die Beratungsangebote beziehen sich aber – in Abstimmung mit den einzelnen Anbietern – auch auf alle Bereiche. Hier seien solche Beratungsangebote beschrieben, die tatsächlich das gesamte Spektrum der Hilfen für die gesamte Familie anbieten. Ausgeschlossen wurden diejenigen, die sich an spezifische Problemgruppen richten. Abschließend wies er auf einen Schreibfehler hin (§ 27 ff. KJHG, nicht § 29).
Der Kinder- und Jugendausschuss nahm den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Zu 3.2 Vorstellung der Arbeit der Ärztlichen Beratungsstelle
Frau Schwipp – 1. Vorsitzende – stellte die Arbeit der Ärztlichen Beratungsstelle vor (die Unterlagen wurden in der Sitzung verteilt).
Die Steigung der Fallzahlen sei nach Auffassung von Frau Schwipp höchstwahrscheinlich auf den größer werdenden Bekanntheitsgrad zurückzuführen und auch die Tatsache, dass das Angebot relativ einmalig sei. Es sei nicht festzustellen, dass die Hilfesuchenden aus bestimmten Bereichen kämen.
Der Kostenanstieg sei im wesentlichen mit dem wachsenden Zulauf begründet und dem damit begründeten Aufwand. Man bemühe sich – verstärkt auch über die Medien – Gelder von Einzelpersonen, Stiftungen oder Institutionen zu erhalten. Für das Jahr 2000 sehe die Situation dahingehend etwas erfreulicher aus.
Der Rückgang der Spenden sei nicht erklärbar.
Herr Dr. Albrecht – 2. Vorsitzender – ergänzte, falls in Eingangsgesprächen festgestellt werde, dass die Familie bereits von anderen Beratungsstellen betreut werde, dann ziehe man sich aus der Beratung zurück.
Erziehungsberatungsstellen würden überwiegend wegen Erziehungsproblemen in Anspruch genommen, die Ärztliche Beratungsstelle biete das nicht an, vielmehr gelte hier das Prinzip der fachlichen Zuständigkeit und Spezialisierung.

Vom DPWV wird versucht werden, die Ärztliche Beratungsstelle mit in die zu verhandelnden Leistungsverträge einzubeziehen und auch Hilfestellung bei Vernetzungsüberlegungen zu geben.

Von der Verwaltung wurde ausdrücklich versichert, dass keine erneute Vorstellung der Kinder beim Jugendamt erforderlich sei (Antrag der Eltern reiche aus). Auch könne neben einer Zahl von Fachleistungsstunden auch eine Einheit Elternarbeit abgerechnet werden.
Frau Schwipp nahm diese Aussage zur Kenntnis. Weitere Gespräche sollen vor diesem Hintergrund geführt werden.
Der Antrag von Herrn Erdmann (SPD-Fraktion) auf dauerhafte Förderung wurde von Herrn Neumann (SB) unterstützt. Im Wege der weiteren Diskussion wurde der Antrag im Kinder- und Jugendausschuss als erledigt betrachtet, da nach den interfraktionellen Vereinbarungen ein Betrag für die Ärztliche Beratungsstelle in den Haushalt eingestellt werden soll.
Abschließend betonte Herr Sohn, dass die Arbeit der Ärztlichen Beratungsstelle auch hier im Kinder- und Jugendausschuss gewürdigt und anerkannt werde und dankte für den Vortrag.

Zu 4. Haushaltsergänzungen
Herr Kohts erläuterte, dass in den vorliegenden Änderungslisten nur die in der Haushalts-beratung des Kinder- und Jugendausschusses am 15.02.2000 erwähnten Veränderungen enthalten seien.
Herr Sohn teilte mit, dass in gemeinsamen Verhandlungen aller Fraktionen vereinbart wurde, für folgende Positionen zusätzliche Mittel (nicht aus dem Etat des Sozialdezernates) in den Etat des Jugendamtes einzustellen:
- Einführung der Jugendleiter-Card 200.000 DM
(dieser Betrag soll zur Einführung, nicht zur Mittelbezahlung verwandt werden)

- Errichtung eines Jugendgästehauses 50.000 DM
(zur Anschubfinanzierung der erforderlichen Vorarbeiten; die Verwaltung ist zur Führung ernsthafter Gespräche aufgefordert, um dieses Ziel des Kinder- und Jugendausschusses weiter zu verfolgen)


- Ausweitung Ganztagsangebote in Kindertages- 300.000 DM
einrichtungen
(auch für Kinder unter 3 Jahren)
+ Mittelfristige Investitionsplanung 1,7 Mio. DM
- Ambulante und präventive Jugendarbeit 500.000 DM
(Wiedereinstellung für vorgenommene Verschiebungen)
- Einmaliger Zuschuss für die Ärztliche Beratungs-
stelle gegen Vernachlässigung und Misshandlung
von Kindern e. V. 40.000 DM
(Die Verwaltung ist aufgefordert, die Möglichkeiten einer längerfristigen Förderung im Sinne der zu TOP 3.1.2 geführten Diskussion zu prüfen)
Darüber hinaus gebe es eine Vereinbarung zwischen der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
- Sanierung der Kita Hainallee 300.000 DM
(50.000 DM für 2000, VE für 2001 250.000 DM)
Die Mitglieder des Kinder- und Jugendausschusses nahmen diese Fraktionsvereinbarungen zur Kenntnis. Diese Vereinbarungen sollen in die Beratung der Gremien einfließen, die sich weiter mit den Haushaltsberatungen befassen.
Herr Neumann sprach den Artikel in den Ruhr-Nachrichten vom 29.02.2000 (Jugendhotel) an. Herr Pogadl sagte zu, die Angelegenheit zu prüfen und im Kinder- und Jugendausschuss zu berichten.

Zu 5. “Hotspot” – Untersuchungen in Duisburg und Dortmund
Der Kinder- und Jugendausschuss nahm die Informationen des Gesundheitsamtes zur Kenntnis.

Zu 6. Jugendgästehaus – Antrag der SPD-Fraktion vom 24.01.2000
Die Mitglieder des Kinder- und Jugendausschusses faßten einstimmig folgenden Beschluss:
Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung zu prüfen, unter welchen Bedingungen und in welchem Zeitraum in Dortmund die Errichtung und der Betrieb eines Jugendgästehauses möglich sein könnte.
Konzepte und Beispiele aus anderen vergleichbaren Städten in Deutschland, sowohl unter privat-kommerzieller, kommunaler wie auch unter Trägerschaft gemeinnütziger Zusammenschlüsse (zum Beispiel Deutsches Jugendherbergswerk) sollen im Rahmen des Prüfungsauftrages zur Kenntnis genommen werden. Deren fachliche Aussagen zum Betrieb eines Jugendgästehauses in Dortmund sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Bisherige Überlegungen in Dortmund zur Errichtung eines Jugendgästehauses oder einer vergleichbaren Einrichtung sowie die Bedarfslage bestehender Träger vor Ort (z. B. Stadtsportbund) sollen ebenfalls in den Prüfungsantrag einbezogen werden.
Der Kinder- und Jugendausschuss ist sich darüber im Klaren, dass der Prüfungsauftrag an die Verwaltung vor dem Hintergrund knapper Finanzen der Stadt Dortmund gesehen werden muß.

Der Bericht der Verwaltung sollte bis zur Sommerpause 2000 vorgelegt werden.
Zu 7. Jugendleiterkarte – Antrag der CDU-Fraktion vom 15.02.2000
Herr Erdmann regte an, den Antrag der CDU-Fraktion in 2 Punkten zu erweitern: Die Einführung der Jugendleiterkarte werde zum 01.09.00 festgeschrieben, und die Vewaltung werde aufgefordert, vor der Sommerpause einen Bericht über den Stand der Verhandlungen zu geben.
Unter Einbeziehung der oa. Ergänzungen fassten die Mitglieder des Kinder- und Jugendausschusses einstimmig folgenden Beschluss:

Am 1.1.2000 ist die Jugendleiterkarte für ehrenamtlich engagierte Jugendliche eingeführt worden. Im Rahmen der Haushaltsberatungen wird darum gebeten darzustellen, welche Schritte in Dortmund eingeleitet worden sind und wie sich die Finanzierung durch Bund, Land NW bzw. die Stadt Dortmund gestaltet.

Dem Kinder- und Jugendausschuss wird nach Abschluss der Verhandlungen Bericht erstattet.
Zu 8. Mitteilungen des Vorsitzenden
- Herr Sohn gab bekannt, dass der Verbund sozialtherapeutischer Einrichtungen gemeinsam mit dem Jugendamt eine Bürgerinformation in den Räumen der künftigen niederschwelligen Übernachtungsstelle (Sleep in) durchführen werde (16.03.2000, 18.00 Uhr).
- Die Antwort der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend Dortmund und Lünen (wurde in der Sitzung verteilt) wurde von den Mitgliedern des Kinder- und Jugendausschusses zur Kenntnis genommen (Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 18.08.1999, TOP Arbeitsbericht 1998 der Arbeitsgemeinschaft der Dortmunder Jugendverbände).
- Die Mitglieder des Kinder- und Jugendausschusses nahmen die Übersicht des LWL (Ganztagsangebote und Betreuungsmaßnahmen in Jugendhilfe und Schule) zur Kenntnis.

Die öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses wurde um 18.55 Uhr von Herrn Sohn beendet.



S o h n Liedschulte Lieberknecht
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin