Niederschrift
über die 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving
am 09.06.2010
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2-4, 44339 Dortmund
Sitzungssaal, Zimmer 8
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdauer: 16:00 - 18:50 Uhr
Anwesend sind:
Stimmberechtigte Mitglieder:
SPD
Helmut Adden, Bezirksbürgermeister
Carsten Giebel
Barbara Hackert
Andrea Hüsken
Heidemarie Nürnberger
Oliver Stens
Hans-Jürgen Unterkötter
Peter Wieseler
CDU
Anke Kopkow, stellv. Bezirksbürgermeisterin
Monika Lehrke
Ingrid Mieck
B90/Die Grünen
Christian Krause
Gisela Sichelschmidt
Bürgerliste
Wolfgang Mertens
FDP
Hans Josef Tokarski bis 17:50 Uhr (TOP 11.3)
DVU
Waldemar Stanko bis 18.00 Uhr (TOP 11.4)
Die Linke
Turabi Karabulut
FBI
Detlef Münch
Ratsvertreter
SPD
Petro Möckel
Verwaltung
Frau Lindemann-Güthe Bezirksverwaltungsstelle Do-Eving
Frau Kasten Bezirksverwaltungsstelle Do-Eving
Frau Bökenkamp Bezirksverwaltungsstelle Do-Eving
Herr Kampmann TOP 3.1
Herr Kemper TOP 3.1
Herr Wawrzynek-Lukaschewitz TOP 3.2

Nicht anwesend:
CDU
Gerd Grundmann
Unterbrechung: 17:35 – 17:50 (TOP 11.4)

Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g
für die 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving ,
am 09.06.2010, Beginn 16:00 Uhr,
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2-4, 44339 Dortmund
Sitzungssaal, Zimmer 8
Öffentlicher Teil:
1. Regularien
1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 05.05.2010
2. Einwohnerfragestunde (Dauer maximal 30 Minuten)
3. Berichterstattung
3.1 Gestaltung des Kreisverkehrs Lindenhorst
Mündliche Berichterstattung (Drucksache Nr.: 00039-10)
3.1.1 Gestaltung des Kreisverkehrs in Lindenhorst
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 00039-10-E1)
3.2 Bericht über die Betreuungssituation (Tagespflege, Kindertageseinrichtungen) von Kindern im Stadtbezirk Eving
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 00992-10)
4. Anregungen und Beschwerden - keine Vorlagen
5. Finanzen und Liegenschaften - keine Vorlagen
6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung
6.1 Zentralisierung von Aufgaben aus den Bezirksverwaltungsstellen
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01313-10)
7. Schulen - keine Vorlagen
8. Kultur, Sport und Freizeit - keine Vorlagen
9. Kinder und Jugend - keine Vorlagen
10. Soziales, Familie und Gesundheit
10.1 Ausbau der Familienzentren im Kindergartenjahr 2010/2011
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 01057-10)
11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
11.1 Nutzungsänderung eines ehemaligen landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes und Erneuerung des Dachstuhls, Wittichstraße 23, Gemarkung Holthausen, Flur 4, Flurstück 54 -61/5-2-037572- Bauvorhaben nach § 35 Abs. 2 in Verbindung mit § 35 Abs. 4 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Beschluss (Drucksache Nr.: 01252-10)
11.2 Fahrradbericht 2009 - Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 01036-10)
11.3 Energieeffizienz im Neubau - Empfehlung (Drucksache Nr.: 00703-10)
11.4 Bauleitplanung; 23. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VHP) Ev 149 -Einzelhandelsstandort Widumer Straße- hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Planbereichserweiterung, Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ev 149, Außerkrafttreten von Festsetzungen/Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B, Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 Abs. I BauGB -vorgezogene Planreife- Empfehlung (Drucksache Nr.: 01140-10)
11.5 Hinweis auf Geschwindigkeitsbegrenzung durch Aufbringung von Piktogrammen
auf der Preußischen Straße Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01237-10)

11.6 Aufbringung von gestrichelten Linien auf die Straße Am Birkenbaum und Begradigung von schiefen Verkehrsschildern
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01238-10)
11.7 Parkverbot an der Kemminghauser Straße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01248-10)
11.8 Reinigung des Parkplatzes und der Gehwege im Bereich von der Sparkasse bis zum
Netto-Markt in Dortmund Brechten

Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01253-10)
11.9 Reinigung der Wand auf der westlichen Seite der Brücke über die A2 an der
Evinger Straße Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01314-10)

11.10 Überprüfung und Aufstellen von Schildern zur Geschwindigkeitsbegrenzung in der
Brechtener Heide Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01319-10)

11.11 Installation von Fahrradständern im Bereich des Marktplatzes in Eving
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01258-10)
11.12 Ausweitung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Lindenhorster Straße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01292-10)
11.13 Instandsetzung / Entfernung nicht mehr nutzbarer Telefonzellen
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01320-10)
11.14 Schülerverkehr Lothringer Straße
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01324-10)
12. Mitteilungen
12.1 Park&Ride-Parkplätze im Bereich Brechten Mitteilung (Drucksache Nr.: 14416-09-E1)
12.2 Sachstand Fuß-/Radwegunterführung Lindenhorster Straße
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 00991-10-E1)
12.3 Sozialarbeiter für die Schulen im Stadtbezirk Eving
Mitteilung (Drucksache Nr.: 00454-10-E1)
13. Anfragen
13.1 Lärm an der A2 durch unterschiedliche Schallschutzmauernhöhe
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 16010-09-E1)
13.2 Müll im Umfeld der Gartenanlage „Voran“
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01161-10)
13.3 Nutzung des Gebäude Nollendorfplatz
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01311-10)
13.4 Nutzung des ehemaligen Gebäudes der Elisabeth-Grundschule
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01312-10)
13.5 Rodung von Bäumen entlang des Bahndammes in Lindenhorst
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01321-10)
13.6 Lärmbelästigung durch Ansammlungen von Jugendlichen auf dem ehemaligen Peine Gelände (Backgebäude) Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01323-10)

Der Bezirksbürgermeister Herr Adden eröffnet die Sitzung der Bezirksvertretung Eving. Er stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest.

1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Kopkow benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Bezirksbürgermeister – Herr Adden – weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Bezirksvertretung Eving lehnt die Aufnahme eines, vom Vertreter FBI, als Tischvorlage eingereichten Dringlichkeitsantrages, dem Rat der Stadt zu empfehlen, den Stadtbezirk Eving bei einer möglichen Zusammenlegung von Stadtbezirken der Bezirksverwaltungsstelle Mengede zuzuordnen und die dadurch eingesparten Gelder für Bildung, Kinder- und Jugendförderung zur Verfügung zu stellen – mehrheitlich bei einer Gegenstimme – ab, da die gesetzlichen Vorraussetzungen für eine Dringlichkeit als nicht erfüllt angesehen werden.

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 05.05.2010

TOP 5.2 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2010, Drucksache Nr.: 00677-10
Die SPD-Fraktion beanstandet einen fehlerhaft wiedergegebenen Beschluss zum TOP 5.2, Nr. 1 der Zusatzbeschlüsse.
Die korrekte Wiedergabe der Änderung die die Bezirksvertretung Eving aufgrund eines Antrages der SPD-Fraktion beschlossen hat lautet:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer Stimmenthaltung –:

1. Der vierte Absatz, Seite 5 der Vorlage soll wie folgt geändert werden:
Ebenfalls wird vorgeschlagen, die Anzahl der Stadtbezirke und perspektivisch für den nächsten Rat die Größe von Bezirksvertretung und Rat zu
überprüfen.

Mit dieser Änderung wird die Niederschrift über die 6 Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 05.05.2010– mehrheitlich bei einer Gegenstimme – genehmigt.



2. Einwohnerfragestunde
Von den anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern werden keine Fragen gestellt.

3. Berichterstattung
zu TOP 3.1
Gestaltung des Kreisverkehrs Lindenhorst
(Drucksache Nr.: 00039-10)

Als Berichterstatter sind der zuständige Abteilungsleiter des Tiefbauamtes, Herr Kampmann, sowie Herr Kemper, der Künstler, der die Skulpturen für den Kreisverkehr entworfen hat, anwesend.

Herr Kampmann rekapituliert eingangs den Ausbau und die Entstehung des Kreisverkehrs an der Lindenhorster Straße / Bergstraße.
Ein ähnlicher Kreisverkehr in Mengede wurde bereits vor sechs Jahren durch Herrn Kemper mit einer Skulptur künstlerisch gestaltet. Die Erfahrungen dort sind durchweg positiv, Vandalismusschäden kamen bisher nicht vor. Zur Vermeidung dieser Schäden dürfte u.a. die Bambusbepflanzung beigetragen haben, die den Zugang erschwert und die auch für Lindenhorst geplant ist.

Für den Kreisverkehr in Lindenhorst wurden zwei Skulpturen ausgewählt, die sich beide im selben Preisrahmen von 15.000 bis 20.000 € bewegen und zwischen denen die Bezirksvertretung Eving entscheiden kann. Beim derzeitigen Verfahrensstand geht das Tiefbauamt davon aus, dass nach der Sommerpause und Beendigung der haushaltslosen Zeit, vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung Eving, ein Vertrag zur Ausführung mit dem Künstler abgeschlossen werden kann.

Anhand mobiler Modelle stellt Herr Kemper anschließend die beiden zur Auswahl stehenden Kunstwerke vor. Zur Auswahl stehen ein Ensemble, aus drei Skulpturen, die durch den Wind beweglich sind und an Vögel erinnern. Bei dem zweiten Objekt handelt es sich um eine einzeln stehende Edelstahlskulptur, die sich fahnenartig bewegen wird. Die Höhe wird ca. 4 bis 4,5 m betragen. Der Innenkreis auf dem die Skulpturen installiert werden sollen, wird kuppelförmig ausgeführt und mit niedrigwachsendem Bambus begrünt. Dieser Bambus bietet nicht nur einen gewissen Schutz gegen das Betreten, sondern ist auch wesentlich weniger pflegeintensiv als andere Grünbepflanzungen und daher in der Unterhaltung kostengünstiger.

Eine Anregung der SPD-Fraktion, die Skulpturen durch LED-Lampen mittels Photovoltaik-Technik zu beleuchten, wird von Herrn Kampmann aufgenommen und eine Prüfung der Machbarkeit zugesagt.

In der anschließenden und ausführlichen Diskussion sind die Mitglieder der Bezirksvertretung Eving geteilter Meinung, ob in Lindenhorst tatsächlich Kunstwerke installiert werden sollen, die, wie von der SPD- und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bevorzugt, eine eher jüngere und modern eingestellte Bevölkerungsschicht ansprechen und zukunftsweisend sind, oder ob nicht, wie die Vertreter der FBI, Bürgerliste und DVU fordern, der Bergbautradition Rechnung getragen werden müsste und die Installationen einen Bezug zur bergmännischen Vergangenheit oder einen anderen direkteren Bezug zum Ortsteil Lindenhorst haben sollten.
Auch die Begrünung durch Bambus wird durch den Vertreter FBI abgelehnt und die Anpflanzung einheimischer Gehölze favorisiert.

Auf mehrere Nachfragen bestätigt Herr Kampmann, dass die zur Installierung benötigen Mittel im Rahmen der Gesamtbaumaßnahme Lindenhorster Straße zur Verfügung stehen und im Budget des Tiefbauamtes eingestellt sind.

Die Bezirksvertretung Eving lehnt folgende Anträge des Vertreters FBI ab:
§ Die Bezirksvertretung Eving lehnt die Gestaltung des Kreisverkehrs mit modernen ortsbilduntypischen Windskulpturen ab und regt an, entweder den Kreisverkehr mit einer Skulptur, die an die Lindenhorster Ortsgeschichte erinnert, oder preisgünstig mit einem Baum, z.B. einer Linde zu gestalten.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Ablehnung bei drei Gegenstimmen und zwei Stimmenthaltungen.

§ Die Bezirksvertretung Eving beauftragt die Verwaltung, die Grünfläche des Kreisverkehres mit einheimischen Gehölzen zu gestalten.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Ablehnung bei zwei Gegenstimmen und fünf Stimmenthaltungen.


Die Bezirksvertretung Eving lehnt folgenden Antrag des Vertreters der DVU ab:
§ Die Bezirksvertretung Eving möge beschließen, die 20.000 €, die übrig sind, werden nicht verbraucht, werden zurückgeführt und für den Dortmunder Haushalt gespart. Damit mehr für Bildung, Jugend und Kultur ausgegeben werden kann.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Ablehnung bei einer Gegenstimme und zwei Stimmenthaltungen.


Die Bezirksvertretung Eving lehnt folgenden Antrag des Vertreters FBI ab:
§ Die Bezirksvertretung Eving lehnt die Gestaltung des Kreisverkehrs mit Windskulpturen mit Mitteln in Höhe von 15.000 bis 20.000 € ab und beauftragt die Verwaltung einen Alternativvorschlag zu machen, für andere Maßnahmen in Eving wo dieses Geld für den Tiefbau besser verwendet werden kann.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Ablehnung bei zwei Gegenstimmen und drei Stimmenthaltungen.


Ein Antrag zur Geschäftsordnung zur Beendigung der Debatte wird – mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen – angenommen.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei drei Gegenstimmen und vier Stimmenthaltungen –:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Kreisverkehr an der Lindenhorster Straße / Bergstraße mit niedrigwachsendem Bambus zu bepflanzen und den Künstler zu beauftragen mit den zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von 15.000 bis 20.000 € die „Drei-Vögel-Skulptur“ herzustellen und zu installieren.

zu TOP 3.1.1
Gestaltung des Kreisverkehrs in Lindenhorst
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 00039-10-E1)

Die CDU-Fraktion erbittet von der Verwaltung einen Sachstandsbericht zu der Gestaltung des Kreisverkehrs in Lindenhorst u. a. zu folgenden Fragen:

1. Ist die beschlossene Maßnahme, den Kreisverkehr analog dem Kreisverkehr in Mengede mit einer Edelstahlskulptur und kleinwüchsigem Bambus zu gestalten, aufgrund der desolaten Haushaltslage überhaupt noch zu finanzieren?
2. Sind durch die Maßnahme, die Randsteine des Kreisverkehrs aufgrund der LKW-Verkehre zu verlegen, die finanziellen Mittel von 7.000 € für die o. g. Maßnahme am Kreisverkehr aufgebraucht?
3. Welche Alternativen für eine kostengünstige Gestaltung des Kreisverkehrs sind noch möglich?

zu TOP 3.2
Bericht über die Betreuungssituation (Tagespflege, Kindertageseinrichtungen) von Kindern im Stadtbezirk Eving
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 00992-10)

Die Bezirksvertretung Eving hat in ihrer Sitzung am 05.05.2010 folgenden – einstimmigen – Beschluss gefasst:

Die Verwaltung wird in der Sitzung am 09.06.2010 um einen mündlichen Bericht über die Betreuungssituation (Tagespflege, Kindertageseinrichtungen) von Kindern im Stadtbezirk Eving gebeten.

§ Wie viele Plätze stehen aktuell zur unter 3-Betreuung zur Verfügung? Wie hoch ist jeweils der Anteil der Plätze in der Tagespflege und in Kindertageseinrichtungen?
§ Inwieweit ist im Stadtbezirk Eving der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz mit 3 Jahren erfüllt, sodass alle Kinder wohnortnah eine Einrichtung besuchen können?
§ In welchem Umfang (unter 3, 3-6 Jahre) müssen Eltern länger als bis zum Beginn des Kindergartenjahres (August 2010) auf einen Platz warten oder ihre Kinder gegebenenfalls in benachbarten Stadtbezirken zusätzlich in Einrichtungen anmelden? Wie viele Kinder stehen auf den Wartelisten?

Begründung:
Die Möglichkeiten zu Erwerbstätigkeit, Studium und Ausbildung – meist der Mutter- und die frühkindliche / vorschulische Bildung der Kinder– besonders in den Aktionsräumen Kemminghausen und Lindenhorst sind abhängig von der entsprechenden Infrastruktur. Kinder sollten in Wohnortnähe in ihrem sozialen Umfeld einen Betreuungsplatz haben. Die Einführung KiBiz (Kinderbildungsgesetz) in NRW vor 2 Jahren sollte die Voraussetzungen dazu schaffen, dass aktuell am Betreuungsbedarf der Eltern orientierte Angebote für verschiedene Altersgruppen und in verschiedenen Betreuungszeiten neben der Tagespflege zur Verfügung stehen. Es soll durch den Bericht geklärt werden, in welchem Umfang dies in Eving gelungen ist.
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Als Berichterstatter ist Herr Wawrzynek-Lukaschewitz der stellv. Fachbereichsleiter der Jugendhilfeplanung beim Jugendamt anwesend, der die von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen als Antrag eingereichten Fragen wie folgt beantwortet:

Bei der Kindertagespflege für unter 3-jährige werden im nächsten Jahr im Stadtbezirk Eving 50 und in Tageseinrichtungen 58 Plätze erreicht werden. Insgesamt werden somit 108 Plätze für Kinder unter drei Jahren angeboten werden. Das entspricht einer Versorgungsquote von 11,3 %.
Für Kinder von drei bis sechs Jahren gibt 994 Plätze in Tageseinrichtungen. Hier liegt die Versorgungsquote bei 96, 2 %, sodass davon auszugehen ist, dass für jedes Kind im Stadtbezirk ein Platz vorhanden ist. Allerdings nicht in allen Fällen in der jeweiligen Wunscheinrichtung. Ersatzeinrichtungen liegen aber den aktuellen Bestimmungen nach in einer zumutbaren Entfernung.

Bei den unter 3-jährigen stellt sich die Situation anders dar. Hier sollte bis 2010 ein Versorgungsziel von 20 % erreicht werden. Das ist in Eving, im Gegensatz zu anderen Stadtbezirken, nicht gelungen. Ein Grund hierfür ist, dass die Anzahl der drei bis sechsjährigen in Eving nicht so stark zurückgegangen ist wie in anderen Bezirken und Kindergartengruppen daher nicht wie anderswo umgewandelt werden konnten. Der Bestand der bestehenden Einrichtungen ist auch räumlich nicht so gut ausgestattet, dass unproblematische Umwandlungen möglich sind.
Der Stadtbezirk Eving wird daher in den kommenden Jahren Priorität haben, wenn Finanzmittel zur Verfügung stehen.

Nachdem Herr Wawrzynek-Lukaschewitz noch einige Zusatzfragen der Mitglieder der Bezirksvertretung Eving beantwortet hat, beendet der Bezirksbürgermeister – Herr Adden – diesen Tagesordnungspunkt und dankt dem Berichterstatter.

4. Anregungen und Beschwerden – keine Vorlagen
5. Finanzen und Liegenschaften – keine Vorlagen

6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung
zu TOP 6.1
Zentralisierung von Aufgaben aus den Bezirksverwaltungsstellen
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01313-10)

Beschluss:
Nach einer ausführlichen Diskussion, wird ein Antrag zur Geschäftsordnung zur Beendigung der Debatte mehrheitlich angenommen.

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme –:

Im Einvernehmen mit den SPD-Fraktionen der Bezirksvertretungen Scharnhorst und
Mengede wird die Verwaltung aufgefordert, von weiteren Zentralisierungen der Aufgaben
der Bezirksverwaltungsstellen in die Innenstadt bis auf Weiteres abzusehen. Wir fordern
ein Konzept vor dem Hintergrund aller aktuellen Überlegungen und finanzieller Notwendigkeiten.

Gleichzeitig wird der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und
Beschwerden aufgefordert, sich mit den Beschlüssen der Bezirksvertretungen Scharnhorst,
Mengede und Eving aus März 2009 zu befassen.

Begründung:
Der einstimmige Beschluss der Bezirksvertretung Eving vom 17.03.2009 (DS Nr. 14209-
09) „ Der Abbau von Servicedienstleistungen in der Bezirksverwaltungsstelle Eving wird
kategorisch abgelehnt. Veränderungen in der Organisationsstruktur, die das Serviceangebot
für Evinger Bürgerinnen und Bürger vor Ort verschlechtern, wird die Bezirksvertretung
keinesfalls akzeptieren. Alle Angebote der Bürgerdienste in Eving müssen in bisherigem
Umfang und uneingeschränkt auch weiterhin zur Verfügung stehen“ hat sich nicht
geändert.
Geändert haben sich allerdings die „Rahmenbedingungen“ zum Pilotprojekt Hörde. Eine
Umsetzung des damals geplanten und in Hörde erprobten Projektes, welches zum heutigen
Stand noch deutlich bürgerfreundlicher war (eine Zentralisierung des Standesamtes
stand danach nie zur Disposition!), ist aus finanziellen Gründen gescheitert.
Nunmehr plant die Verwaltung, jetzt unter dem Titel „Neustrukturierung der Aufgaben
der Einheitssachbearbeitung 1“, die Aufgaben des Standesamtes, der Wohngeldstelle, der
Rentenversicherung- und Gewerbeangelegenheiten zum 01.10.2010 komplett in der Innenstadt zu zentralisieren, mit der Folge dass eine deutliche Serviceverschlechterung für
die BürgerInnen eintritt, da jetzt diese Belange gar nicht mehr vor Ort erledigt werden
können und dies zu einer schleichenden „Demontage“ der Aufgaben in den Verwaltungsstellen und somit zu einer Schwächung der Stadtbezirke führt.
Wir bemängeln diese Vorgehensweise, da bislang keine sachliche Auseinandersetzung
mit den zu beteiligenden Gremien stattgefunden hat.
Durch eine Zentralisierung von Aufgaben werden keine erheblichen Kosten eingespart,
vielmehr werden den Bürgerinnen und Bürgern zusätzliche Aufwände zugemutet.
Im Sinne der Stärkung der Stadtbezirke muss in die Richtung gedacht werden, das Angebot
von städtischen Leistungen in den Stadtbezirken zu optimieren und vernetzen und
nicht Aufgaben aus den Bezirken zu entfernen.
Vor dem Hintergrund der zurzeit geführten Diskussion über Neustrukturierungen der
Stadtbezirke und Bezirksverwaltungsstellen ist eine vorab durchgeführte Zentralisierung
von Aufgaben der Bezirksverwaltungsstellen in die Innenstadt eine Vorwegnahme eines
derzeit politisch nicht gewollten Ergebnisses und somit eine Missachtung der Beteiligungsrechte der politischen Gremien.
Wir werden uns gerne konstruktiv und kritisch am Prozess einer Neustrukturierung beteiligen,
vorab geschaffene Fakten allerdings nicht hinnehmen.

7. Schulen – keine Vorlagen
8. Kultur, Sport und Freizeit – keine Vorlagen
9. Kinder und Jugend – keine Vorlagen


10. Soziales, Familie und Gesundheit
zu TOP 10.1
Ausbau der Familienzentren im Kindergartenjahr 2010/2011
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 01057-10)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt den Ausbauvorschlag (siehe Anlage) zur weiteren Entwicklung von Familienzentren in Dortmund zur Kenntnis.

11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
zu TOP 11.1
Nutzungsänderung eines ehemaligen landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes und Erneuerung des Dachstuhls, Wittichstraße 23, Gemarkung Holthausen, Flur 4, Flurstück 54
-61/5-2-037572- Bauvorhaben nach § 35 Abs. 2 in Verbindung mit § 35 Abs. 4 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Beschluss (Drucksache Nr.: 01252-10)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Entscheidung der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt – einstimmig – die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens.

zu TOP 11.2
Fahrradbericht 2009
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 01036-10)

Beschluss:
Die Mitglieder der Bezirksvertretung Eving nehmen die Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs in 2009 zur Kenntnis und sind darüber informiert, dass der ausführliche Fahrradbericht 2009 ab Mitte Juli 2010 online auf den Seiten der Stadt Dortmund zur Verfügung steht.

zu TOP 11.3
Energieeffizienz im Neubau
Empfehlung (Drucksache Nr.: 00703-10)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen und vier Stimmenthaltungen – dem Rat der Stadt zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt folgende, im Text näher ausgeführte Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Neubau umzusetzen:
§ Festlegung des KfW-Effizienzhaus 70 auf Basis der Energieeinsparverordnung 2009 als Standard im Wohnungsneubau im Rahmen der Bauleitplanung und bei der Veräußerung städtischer Flächen
§ Erstellung von Energiekonzepten im Rahmen der Bauleitplanung
§ Prüfung bei städtischen Neubauten, ob ein noch zu benennendes geeignetes Pilotprojekt analog des Passivhaus-Standards (Heizwärmebedarf <15kWh/m2a) ausgeführt werden kann
§ Angebot von Gutscheinen für Beratung und Qualitätssicherung
§ Modellprojekte: Klimaschutzsiedlungen, 100 Energie-Plus-Häuser für Dortmund
Der Rat der Stadt Dortmund entscheidet für Nichtwohngebäude, dass die Alternative
a.) verbindliche Vorschriften (Primärenergiebedarf 10 % unter EnEV2009) oder
b.) Beratung zur freiwilligen Einhaltung des o.g. Standards zur Energieeffizienz.
im Rahmen der Bauleitplanung und bei der Veräußerung von städtischen Grundstücken zugrunde gelegt wird.
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Ein Antrag der CDU-Fraktion, dem Rat der Stadt zu empfehlen, für Nichtwohngebäude die Alternative b (Beratung zur freiwilligen Einhaltung des o.g. Standards zur Energieeffizienz) im Rahmen der Bauleitplanung und bei der Veräußerung von städtischen Grundstücken zugrunde zu legen, wird – mehrheitlich bei vier Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung – abgelehnt.

zu TOP 11.4
Bauleitplanung; 23. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Ev 149 -Einzelhandelsstandort Widumer Straße-
hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Planbereichserweiterung, Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ev 149, Außerkrafttreten von Festsetzungen/Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B, Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 Abs. 1 BauGB -vorgezogene Planreife-
Empfehlung (Drucksache Nr.: 01140-10)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme – dem Rat der Stadt zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund
I. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 9 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ev 149 - Einzelhandelsstandort Widumer
Straße -,

II. beschließt, den Entwurf der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes – Einzelhandelsstandort Widumer Straße – für den unter Punkt 1.1 genannten Änderungsbereich mit der Begründung vom 04.05.2010 öffentlich auszulegen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB.

III. beschließt, den Beschluss vom 17.06.2009 zur Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Ev 149 – Einzelhandelsstandort Widumer Straße – hinsichtlich des Planbereiches zu verändern und den Planbereich nunmehr wie unter Punkt 1.4 dieser Beschlussvorlage festzusetzen.
Rechtsgrundlage:
§§ 2 Abs. 1, 1. Abs. 8 und 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordhrein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

IV. beschließt, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ev 149
– Einzelhandelsstandort Widumer Straße – für den unter Punkt 1.4 genannten Planbereich mit der Begründung vom 04.05.2010 öffentlich auszulegen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB.

V. nimmt Kenntnis davon, dass mit der Rechtsverbindlichkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ev 149 die unter Punkt 4.4 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Festsetzungen / Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord außer Kraft treten werden.
Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG -) vom 21.07.2000, geändert durch Artikel I des Gesetzes zur Änderung des Landschaftsgesetzes und des Landesforstgesetzes, des Landeswassergesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Nordrhein-Westfalen vom 16.03.2010 in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.03.2010 (GV NRW 2010 S. 185, SGV NRW 791).
VI. beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund
abzuschließenden Durchführungsvertrag – Teil B – zuzustimmen.
Rechtsgrundlage:
§§ 12 Abs. 1 und 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
VII. ermächtigt die Verwaltung, eine Baugenehmigung für das Vorhaben während der Planaufstellung zu erteilen, sofern die vorgezogene Planreife nach § 33 Abs. 1 BauGB bescheinigt werden kann und alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB
Zusatzbeschluss:
Auf Antrag der SPD-Fraktion beschließt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig –:
Die Verwaltung wird aufgefordert, nach Fertigstellung des Einzelhandelsstandortes die Verkehrsentwicklung in der Widumer Straße kontinuierlich zu überwachen. Sollte, die als Spielstraße ausgewiesene Widumer Straße, überdurchschnittlich durch „Schleichverkehre“ belastet werden, müssen zeitnah geeignete Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.

zu TOP 11.5
Hinweis auf Geschwindigkeitsbegrenzung durch Aufbringung von Piktogrammen
auf der Preußischen Straße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01237-10)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, zwischen der Bayerischen Straße und dem Heisenberg-
Gymnasium, Piktogramme auf die Straße aufzubringen, die auf die Geschwindigkeitsbegrenzung hinweisen.

Begründung:
Die Preußische Straße wird in dem Bereich von einer großen Anzahl von Schülerinnen
und Schülern des Heisenberg-Gymnasiums, der Theodor-Heuss-Realschule und Kindern
des städtischen Kindergartens Preußische Straße frequentiert. Auf die Straße aufgebrachte
Piktogramme würden durch ihre Symbolkraft die Autofahrer verstärkt auf die Geschwindigkeitsbegrenzung hinweisen. Die Piktogramme waren vorher vorhanden und sind nach Straßenarbeiten nicht wieder erneuert worden.
Dies würde unseres Erachtens zu einer Minderung der Gefahren für die Kinder und Schülerinnen und Schüler führen.
Wir möchten diesbezüglich insbesondere auch auf den Ortstermin Seilfahrtsweg hinweisen.

zu TOP 11.6
Aufbringung von gestrichelten Linien auf die Straße Am Birkenbaum und Begradigung von schiefen Verkehrsschildern
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01238-10)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, in der Straße Am Birkenbaum an der Ausfahrt In der Esche
eine Fahrbahnmarkierung auf der südlichen Seite auf die Straße aufzuzeichnen. Gleichzeitig
wird darum gebeten, die schiefen Verkehrsschilder zu begradigen.

Begründung:
Die Farbmarkierung wurde bei einem Ortstermin mit Herr Swaton besprochen. Mit dieser
Maßnahme wird eine bessere Ausfahrt von der Straße In der Esche möglich.

zu TOP 11.7
Parkverbot an der Kemminghauser Straße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01248-10)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig bei zwei Stimmenthaltungen –:

Die Verwaltung wird gebeten, ein beidseitiges Parkverbot an der Kemminghauser Straße, zwischen Alter Heideweg und Lüdinghauser Straße, zu veranlassen.

Begründung:
Die Kemminghauser Straße wird in diesem Bereich verstärkt für das Abstellen von LKW
genutzt. Dies führt zu Sichtbehinderungen auf die vorhandenen Verkehrssignalanlagen
sowie der Verkehrs- und Hinweisschilder. Von den Anliegern werden erhebliche Störungen
durch Lärm- und Geruchsbelästigungen – vor allem in den frühen Morgenstunden –
beklagt. Diese sind auch auf die langen Startvorbereitungen der dort abgestellten Lkw
zurückzuführen. Darüber hinaus sind die Standstreifen viel zu eng für die Lkw, sodass sie
teilweise bis in die Fahrspur einparken und das vorhandene Straßenbegleitgrün in einigen
Bereichen bereits erheblich beschädigt wurde.
Da die Anwohner der Kemminghauser Straße ohnehin durch das in den letzten Jahren
massiv angestiegene Verkehrsaufkommen belästigt werden, ist hier dringende Abhilfe
geboten.

zu TOP 11.8
Reinigung des Parkplatzes und der Gehwege im Bereich von der Sparkasse bis zum
Netto-Markt in Dortmund Brechten
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01253-10)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, den Bereich des Parkplatzes einschließlich der Gehwege von
der Sparkasse bis zum Netto-Markt in Dortmund-Brechten zu reinigen.

Begründung:
Die Fläche ist stark durch herumliegenden Müll und durch den Bewuchs mit Unkräutern
verunstaltet. Um ein ordentliches Erscheinungsbild wieder herzustellen, ist eine Reinigung
erforderlich.

zu TOP 11.9
Reinigung der Wand auf der westlichen Seite der Brücke über die A2 an der
Evinger Straße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01314-10)
Der folgende Antrag der SPD-Fraktion wird zurückgezogen:
Reinigung der Wand auf der westlichen Seite der Brücke über die A2 an der
Evinger Straße

Wir bitten Sie darauf hinzuwirken, dass auch die Wand auf der westlichen Seite der Brücke über die A2 an der Evinger Straße gereinigt wird.

Begründung:
Nachdem die östliche Seite von Graffitis befreit wurde sollte dies auch auf der westlichen Seite geschehen. Bei dieser Gelegenheit könnten auch die neuen Schriftzüge auf der östlichen Seite beseitigt werden. Der erste Reinigungsschritt ist bei der Bevölkerung gut angekommen. Auch in der Presse wurde positiv darüber berichtet.

Wahrend der Beratung verständigt sich die Bezirksvertretung Eving darauf, für die nächste Sitzung einen interfraktionellen Antrag vorzulegen, in dem der Landesbetrieb Straßenbau NRW gebeten werden soll, weitere Graffiti-Schmierereien beidseitig der Brücke sowohl an Beton wie auch an den Scheiben, durch das Auftragen einen „professionellen“ Graffiti zukünftig zu verhindern.



zu TOP 11.10
Überprüfung und Aufstellen von Schildern zur Geschwindigkeitsbegrenzung in der
Brechtener Heide
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01319-10)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung –:

Die Verwaltung wird gebeten, die Beschilderung mit Geschwindigkeitsbegrenzungen in der
Brechtener Heide zu prüfen und in Abhängigkeit von dem Ergebnis an den Eingängen der
Nelly-Sachs-Straße von der Wittichstraße und dem Schiffhorst zusätzliche Schilder aufzustellen.

Begründung:
Die Nelly-Sachs-Straße wird bereits gut frequentiert. Leider wird sich häufig nicht an die
Geschwindigkeitsbeschränkung gehalten. Dies könnte u. a. daran liegen, dass die Beschilderung für die Fahrer nicht ausreichend ist. Eine Überprüfung und ggf. eine Korrektur ist daher notwendig. Dies wird zusätzlich dadurch dringlich, da die Nelly-Sachs-Straße noch über keinen Bürgersteig verfügt und auch nicht durchgängig beleuchtet ist. Somit besteht eine Gefährdung für Fußgänger und Radfahrer.

zu TOP 11.11
Installation von Fahrradständern im Bereich des Marktplatzes in Eving
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01258-10)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig bei zwei Stimmenthaltungen –:

Die Verwaltung wird gebeten, einen Fahrradstand auf dem Marktplatz in Eving in der Nähe der ehemaligen „Maier-Bude“ zu installieren.

Begründung:
Aus der Bevölkerung ist der Bedarf nach Abstellmöglichkeiten für Fahrräder an uns herangetragen worden. Ein Fahrradstand würde helfen, das Umfeld des Marktplatzes zumindest ein wenig zu verbessern.

zu TOP 11.12
Ausweitung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Lindenhorster Straße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01292-10)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme und fünf Stimmenthaltungen –:

Die Verwaltung wird gebeten, die bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung Tempo 30 auf der Lindenhorster Straße, von der Grävingholzstraße bis zum Kreisverkehr Bergstraße auszuweiten.
Begründung:
Durch die Umbaumaßnahmen des Kreisverkehrs ist die Erweiterung notwendig geworden. In dieser Zeit der Umbaumaßnahme ist den Autofahrern an dieser Stelle Tempo 30 schon bekannt. Außerdem wird die Straße, durch die Bushaltestelle sehr stark durch Schulkinder frequentiert.
Grade aus Fahrtrichtung Lindenhorster Straße verleitet das Tempo 50 die Autofahrer,
mit dieser überhöhten Geschwindigkeit in den Kreisverkehr rein zu fahren.
Leider wird sich häufig nicht an die Geschwindigkeitsbeschränkung gehalten. Ein Tempolimit könnte aus unserer Sicht Abhilfe leisten.

zu TOP 11.13
Instandsetzung / Entfernung nicht mehr nutzbarer Telefonzellen
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01320-10)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Der Bezirksbürgermeister – Herr Adden – wird beauftragt, mit der Betreiberfirma in Verbindung zu treten und um die Instandsetzung bzw. gegebenenfalls die Beseitigung der zurzeit nicht mehr nutzbaren Telefonzellen an der Graf-Konrad-Schule, an der Evinger Straße Ecke Schwarzenbergstraße und an der Lüdinghauser Straße (neben dem Haus Nr. 45) zu bitten.

Begründung:
Die o. g. Telefonzellen sind durch Vandalismus (keine Hörer mehr vorhanden (Scheiben
zerschlagen) nicht mehr nutzbar. Wir bitten um Überprüfung, ob diese Telefoneinrichtungen
noch im Rahmen der Versorgung der Evinger Bevölkerung mit öffentlichen Fernsprechern
benötigt werden. Sollte dies der Fall sein, bitten wir die o. g. Telefonzellen zu reparieren oder ggf. durch neuere Modelle (ohne Telefonhäuser) zu ersetzen. Falls diese jedoch nicht mehr benötigt werden, bitten wir sie zu entfernen, um einer Verschandelung des öffentlichen Raumes entgegenzuwirken.

zu TOP 11.14
Schülerverkehr Lothringer Straße
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01324-10)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig bei zwei Stimmenthaltungen –:

Die Verwaltung wird beauftragt, morgens zu Schulbeginn an der Lothringer Straße den Autoverkehr zu beobachten und ggf. Maßnahmen einzuleiten. Die Verwaltung berichtet der Bezirksvertretung zeitnah über die Zustände an der Lothringer Straße.

Begründung:
Kinder der Elisabeth-Grundschule werden von ihren Eltern mit dem Auto über die Lothringer Straße zur Schule gebracht, obwohl die Zufahrt zur Schule von der Evinger Straße aus erfolgen soll. Eigens für den Schulverkehr ist an der Evinger Straße ein Wendehammer errichtet worden. Anwohner von der Lothringer Straße berichten, dass aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens am Morgen auch schon einmal das ein oder andere Blumenbeet der Anlieger überfahren wird.

12. Mitteilungen
zu TOP 12.1
Park&Ride-Parkplätze im Bereich Brechten
Mitteilung (Drucksache Nr.: 14416-09-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes (Geschäftsbereich Mobilitätsplanung) vom 30.04.2010 zur Kenntnis:
1. Untersuchung zusätzlicher Standorte für P+R in Brechten
In Brechten ist das Angebot an Flächen, die sich für eine P+R-Nutzung eignen, in der Nähe der bestehenden Stadtbahn-Haltestellen sehr eingeschränkt. Gleichwohl wurden fünf Flächen gefunden, die in die Untersuchung eingingen:
A) westlich der Haltestelle Oetringhauser Straße auf Lüner Stadtgebiet
B) südöstlich des Knotens Evinger Straße/Widumer Straße
C1) nördlich der BAB A2 westlich der Evinger Straße
C2) nördlich der BAB A2 östlich der Evinger Straße
D) südlich der BAB A2 östlich der Evinger Straße.

2. Eigenschaften und Bewertungskriterien
In der nachfolgenden Tabelle sind die Eigenschaften und Bewertungskriterien der betrachteten Flächen zusammengestellt.
Fläche
Lage
Größe nächste Haltestelle Entfernung Takt
A
Nördlich Brechtener Str.
Ca. 3500 m
2 Oetringhauser Str. 150 m 20-Min.
Liegt auf Lüner Stadtgebiet,
Teilfläche von ca. 14000 m2 landwirtschaftlich genutzter Fläche,
Fußgänger: Fußweg zur Haltestelle muss z. T. erstellt werden, räumliche Nähe zur Haltestelle,
Kfz: Querung des Stadtbahngleises bei Zufahrt,
Anbindung an freie Strecke der Brechtener Straße -> kritisch zu sehen,
Sonstiges: Lärmschutz zur östlich benachbarten Bebauung notwendig,
Haltestelle liegt auf Dortmunder Flur -> Preisstufe A nach Dortmund,
nur 20-Min.-Takt werktags
Eigentümer: Vermutlich privat
B
Südöstlich Widumer/Evinger Str.
Ca. 1800 m
2 Brechten Zentrum 160 – 220 m 10-Min.

Teilfläche von ca. 24000 m2
Fußgänger: Räumlicher Zusammenhang zwischen P+R-Fläche und Haltestelle nicht sofort erkennbar, Evinger Straße und Widumer Straße müssen im Schutze einer Lichtsignalanlage überquert werden, bei Bebauung der nordwestlichen Grundstückshälfte entsprechend dem V+E-Plan sind keine P+R-Plätze in Kreuzungsnähe möglich, Parkplätze nur im südlichen Bereich,
Kfz: Gute Anfahrbarkeit für Individualverkehr über den Knoten Evinger Str./Widumer Str.,
keine Querung Stadtbahngleise bei der Zufahrt,
Eigentümer: Privat
C1
Nordwestlich A2/Evinger Str.
Ca. 5300 m
2 Wittichstr. 250 m 10-Min.

Teilfläche von ca. 15000 m2
Fußgänger: Räumlicher Zusammenhang zwischen P+R-Fläche und Haltestelle nicht sofort erkennbar,
Kfz: Querung des Stadtbahngleises bei Zufahrt -> zusätzlicher Gefahrenpunkt, da Stadtbahn hier bis zu 70 km/h fahren darf,
Anbindung an freie Strecke der Evinger Str. -> kritisch zu sehen,
Eigentümer: Privat
C2
Nordöstlich A2/Evinger Str.
Ca. 5500 m
2 Wittichstr. 240 m 10-Min.

Fußgänger: Räumlicher Zusammenhang zwischen P+R-Fläche und Haltestelle nicht sofort erkennbar, Überquerung der Evinger Str. auf dem Weg zur Haltestelle notwendig,
Kfz: Gute Anfahrbarkeit für Individualverkehr über den Knoten Evinger Str./Im Dorfe, Anbindung der Fläche über Straße Im Dorfe,
Eigentümer: Privat
D
Südöstlich A2/Evinger Str.
Ca. 650 m
2 Wittichstr. 120 m 10-Min.

Fußgänger: Überquerung der Evinger Straße auf dem Weg zur Haltestelle notwendig
Kfz: Zufahrt nur über steile Rampe,
Sonstiges: Aus topografischen Gründen nicht geeignet, Fläche zu klein, Trafostation auf Grundstück,
Eigentümer: Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung)
3. Voraussetzungen für P+R

Der P+R-Parkplatz soll sich in räumlicher Nähe zur Haltestelle des ÖPNV befinden. Ein augenfälliger Zusammenhang mit der Haltestelle muss gegeben sein. Von den Nutzern wird eine maximale Fußwegentfernung von ca. 200 bis 250 m akzeptiert. Der Fußweg ist umwegfrei und gefahrenarm zur Haltestelle zu führen. Die topografische Eignung für P+R (ebene Fläche) muss gegeben sein. Zudem ist die Lage zum Straßennetz ein wichtiges Kriterium. Der Parkplatz ist direkt ohne Umwegfahrten zu erreichen. Ebenso wichtig ist das Fahrtenangebot im ÖPNV (Taktdichte).

4. Einschätzung der untersuchten Flächen

Die für eine P+R-Nutzung möglichen Flächen sind allesamt als ungünstig einzustufen:


§ Die Fläche D ist aufgrund der topografischen Eigenschaften und der geringen Größe zu verwerfen.
§ Die Fläche C1 ist aufgrund der Entfernung zur Stadtbahn-Haltestelle Wittichstraße und aus verkehrlichen Gründen nicht zu empfehlen.
§ Die Fläche C2 liegt nur unwesentlich näher zur Stadtbahn-Haltestelle Wittichstraße, ist jedoch bezüglich der notwendigen Überquerung der Evinger Straße für Fußgänger ebenso nicht zu empfehlen.
§ Die Fläche B liegt etwas näher zur Stadtbahn-Haltestelle Brechten Zentrum. Bei einer Bebauung der nordwestlichen Grundstückshälfte können nur im südlichen Bereich des geplanten Vorhaben- und Erschließungsplanes P+R-Plätze ausgewiesen werden. Diese müssten zusätzlich zu den geplanten Stellplätzen für die Läden angeordnet werden. Aufgrund der großen Fußwegeentfernung ist dann aber mit einer geringen Akzeptanz zu rechnen. Die Trennung von ladenbezogenen Stellplätzen und P+R ist schwer möglich.
§ Die Fläche A liegt außerhalb der Stadt Dortmund und ist eine landwirtschaftlich genutzte Fläche. Die Nähe zur Haltestelle Oetringhauser Straße ist akzeptabel. Allerdings gibt es hier nur einen 20-Minuten-Takt der Stadtbahn in der werktäglichen Hauptverkehrszeit. P+R an dieser Stelle ist aufgrund der Nähe der Haltestelle Brechten Zentrum nicht attraktiv. Dort fährt alle 10 Minuten eine Stadtbahn in Richtung Dortmund.
5. Ergebnis
In der näheren Umgebung der Stadtbahn-Haltestellen in Brechten stehen keine Flächen, die für P+R attraktiv sind, zur Verfügung.

zu TOP 12.2
Sachstand Fuß-/Radwegunterführung Lindenhorster Straße
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 00991-10-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes (Abteilung für Straßen- und Kanalbau) vom 07.052010 zur Kenntnis:

Die jetzige Baumaßnahme ist Bestandteil der Gesamtbaumaßnahme „verlegte Lindenhorster Straße (Fürst-Hardenberg-Allee)“. Sie beinhaltet den Neubau einer Umfahrung des Ortskerns von Dortmund-Lindenhorst (Fürst-Hardenberg-Allee), einschließlich der Neugestaltung von Teilen der vorhandenen Lindenhorster Straße.
Der zweite Bauabschnitt beinhaltet als wesentliche Elemente die Herstellung des Rad- und Fußgängertroges und das Überführungsbauwerk der Deutschen Bahn AG. Weiterhin werden auf beiden Seiten des Fußgängertroges Platzanlagen erstellt, welche die Umgebung städtebaulich aufwerten.
Im bisherigen Verlauf der Baumaßnahme wurde die Fürst-Hardenberg-Allee von der südlichen Anbindung an die Lindenhorster Straße, die Straßenbrücke Ellinghauser Straße, die Fürst-Hardenberg-Allee bis zur nördlichen Anbindung an der Holthauser Straße hergestellt.
Im Rahmen der aktuellen Baumaßnahme erfolgt die Herstellung der Trogbauwerke (Rampentröge) im Anschluss an
§ die bereits fertiggestellte Eisenbahnüberführung
§ die Straßenbauarbeiten im Bereich der Lindenhorster Straße von Lindnerstraße bis Herrekestraße und in der Kolberger Straße sowie im Bereich Lindenhorster Straße /Bergstraße (einschließlich der Markierungen)
§ Kanalbauarbeiten im Bereich der Lindenhorster Straße von Lindnerstraße bis Herrekestraße sowie in der Kolberger Straße und
§ die Herstellung von Lärmschutzanlagen als Wall-Wand-Kombination parallel zur Fürst-Hardenberg-Allee im Bereich zwischen Schiffstraße und DB-Strecke.

Derzeit sind für die Lindenhorster Straße zwischen Lindnerstraße und Herrekestraße, sowie für die Kolberger Straße Sperrungen unter Aufrechterhaltung des Fuß- und Radverkehrs, sowie des Anliegerverkehrs eingerichtet. Für den Fuß- und Radverkehr ist ein Behelfsbahnübergang eingerichtet. Die Herstellung der Einmündungsbereiche Lindenhorster Straße / Herrekestraße, sowie Lindenhorster Straße / Bergstraße wird im Rahmen von halbseitigen Sperrungen ausgeführt.
Inzwischen ist der Kreisverkehr Lindenhorster Straße bis auf einige zusätzliche Arbeiten an den Randbereichen, der Markierung und der Begrünung fertiggestellt.
Die Kanalbauarbeiten in der Kolberger Straße sowie der Lindenhorster Straße sind ebenfalls abgeschlossen.
Derzeit werden durch die Arbeitsgemeinschaft Echterhoff/Strabag die Stahlbetonbauarbeiten der Fußgängerunterführung durchgeführt. In der südliche Rampe sind die Stahlbetonarbeiten zu ca. 75 %, in der nördliche Rampe zu ca. 25 % fertiggestellt. Die Stahlbauarbeiten für die Beleuchtungsrahmen und die Geländer werden sofort im Anschluss durchgeführt.
Parallel zu den vorgenannten Tätigkeiten wird ab Anfang Mai mit dem Straßenneubau Lindenhorster Straße / Kolberger Straße begonnen.

zu TOP 12.3
Sozialarbeiter für die Schulen im Stadtbezirk Eving
Mitteilung (Drucksache Nr.: 00454-10-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme der Frau Stadträtin Bonekamp vom Mai 2010 zur Kenntnis:

Da der Rat der Stadt Dortmund den Haushalt 2010 bislang noch nicht verabschiedet hat, befindet sich die Stadt Dortmund z.Z. in der vorläufigen Haushaltsführung und ist an die Vorgaben des §82 GO NRW gebunden.
Der § 82 GO NRW gestattet es den Kommunen bestehende Verträge einzuhalten und diese fortzuführen. Einer dieser Verträge ist der Kooperationsvertrag zur „Entwicklung regionaler Bildungslandschaften“, den das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW mit der Stadt Dortmund geschlossen hat (19.02.2008). In diesem Vertrag ist die Stärkung der erzieherischen Handlungsfähigkeit von Schule durch Schulsozialarbeit als ein Handlungsfeld benannt.
Bisher sind im Haushaltsplan 2010 für die Maßnahmen zur Unterstützung von Bildung, Erziehung und Integration auf Basis des Kooperationsvertrages keine kommunalen Mittel eingestellt worden.
Das Land hat sich für die Einhaltung der Ziele des Kooperationsvertrages ausgesprochen und die Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten zugesagt. Außerdem hat die Bezirksregierung in Arnsberg mitgeteilt, dass die Finanzierung der städtischen Maßnahmen zur Umsetzung des Kooperationsvertrages nicht zu haushaltrechtlichen Beanstandungen durch die Kommunalaufsicht führen wird.
Auf dieser Basis wurde auf Seiten der Stadt Dortmund Einigkeit hergestellt, einen Mehrbedarf zur Erfüllung der Maßnahmen zur Unterstützung von Bildung, Erziehung und Integration auf Basis des Kooperationsvertrages in den Haushaltsplan 2010 aufzunehmen. Im Vertrauen darauf, dass das Ergebnisbudget des Fachbereichs 40 zur Durchführung der Maßnahmen aufgestockt wird, wurde von den Kündigungs- und Auflösungsoptionen kein Gebrauch gemacht.
Die Einrichtung neuer kommunal finanzierter Stellen ist im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung nicht möglich. Die Verwaltung ist sich bewusst, dass es durch professionelle Schulsozialarbeit gelingen kann, Kindern und Jugendlichen eine sozialpädagogische Orientierungs- und Strukturierungshilfe anzubieten und die erzieherische Handlungskompetenz des Systems Schule nachhaltig zu stärken. Wenn der finanzielle Handlungsrahmen geklärt ist, wird die Verwaltung die Möglichkeiten zur Verstärkung der Schulsozialarbeit in den Aktionsräumen in Eving prüfen.

13. Anfragen
zu TOP 13.1
Lärm an der A2 durch unterschiedliche Schallschutzmauernhöhe
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 16010-09-E1)

Mit Schreiben vom 10.10.2009 hat die SPD-Fraktion einen Antrag bzgl. der unterschiedlichen
Schallschutzmauerhöhen gestellt. In der Sitzung der Bezirksvertretung Eving am
11.11.2009 wurde dem Antrag zugestimmt.

Leider ist bei uns bis heute keine Reaktion auf den Antrag eingegangen. Wir bitten daher
um Mitteilung des aktuellen Sachstands. Vor allem, inwieweit dieses bei der Berechnung
berücksichtigt worden ist.
-------------------------------------------
Am Sitzungstag werden den Mitgliedern der Bezirksvertretung Eving folgende Schreiben des Landesbetriebes Straßenbau NRW und des Stadtplanungs- und Bauordnungsamt (Stellungnahme zu den Anfragen bzw. Anträgen mit den Drucksachen Nr.: 16010-09 und 00577-10 (Drucksache Nr.: 16010-09-E3) als Tischvorlage vorgelegt und zur Kenntnis genommen:

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW teilt mit dass, im angesprochenen BAB Abschnitt sowohl auf der Nord- als auch der Südseite ausgedehnte Wohngebiete und Streubebauungen liegen.
Die Abmessungen und die Art der aktiven Lärmschutzanlagen zum Schutz dieses Gebietes sind mit Hilfe lärmtechnischer Berechnungen im Rahmen eines planerischen Abwägungsprozesses festgelegt worden. Hierbei wurden die jeweils unterschiedlichen Verhältnisse und Bedingungen auf der Nord- und Südseite der Autobahn mit der Folge unterschiedlicher Lärmschutzanlagen berücksichtigt. (u.a. Abstand, Höhenlage und Höhe der Bebauung, Verfügbarkeit von Flächen für Lärmschutzanlagen usw.) Für den Schutz der Wohnbereiche ist es erforderlich, die Lärmschutzanlagen beidseitig über den Bereich der Bebauung hinaus auszuführen. Dies ist sowohl auf der Nord- als auch auf der Südseite der A2 erfolgt. (sog. Überstandslänge)
Der 6-streifige Ausbau der A2 wurde mit den aktiven Lärmschutzanlagen auf der Grundlage und in Vollzug eines rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses realisiert. In den Fällen, in denen die aktiven Lärmschutzanlagen zur Einhaltung der zu berücksichtigenden Lärmgrenzwerte nicht ausreichen, sind im Planfeststellungsbeschluss Ansprüche auf die Erstattung von Aufwendungen des passiven Schallschutzes dem Grunde nach und Ansprüche auf Entschädigung für verbleibenden Lärmbeeinträchtigungen des Außenwohnbereiches festgestellt. Bis auf einzelne noch in Verhandlung befindliche Fälle ist der passive Schallschutz und die Außenwohnbereichsentschädigung nach Überprüfung jedes Einzelfalles durch Abschluss entsprechender Entschädigungsvereinbarungen abgewickelt.

In einer weiteren Stellungnahme teil das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt (Geschäftsbereich Mobilitätsplanung) hierzu mit, dass die Verwaltung bereit ist, einen Gutachter zur Überprüfung der Berechnungsgrundlagen zu beauftragen. Eine unverbindliche Preisabfrage hat ergeben, dass für die Überprüfung der Eingangsparameter (Gebäudehöhen, Einmessung der betroffenen Gebäude, zugrundegelegte Verkehrsbelastungen in Analyse und Prognose, Verkehrszusammensetzung usw.) mit Kosten in Höhe von ca. 2000 € zu rechnen ist. Erneute Berechnungen werden erheblich teurer, werden aber auch ausdrücklich nicht empfohlen, da alle Gutachter mit der gleichen Software arbeiten (Soundplan) und bei Übereinstimmung der Eingangswerte zwingend die gleichen Ergebnisse herauskommen. Bzgl. der Dauermessungen hat eine Anfrage beim TÜV Nord ergeben, dass hier mit Kosten in der Größenordnung von ca. 30.000 € zu rechnen ist (2 Messstellen, 13 Wochen), vorbehaltlich eines noch zu erstellenden differenzierten Leistungsbildes. Im Haushalt 2010 stehen keine Mittel zur Verfügung. Da es sich nicht um eine Pflichtaufgabe gemäß § 82 GO handelt, ist eine Vergabe erst bei Vorliegen eines genehmigten Haushaltes möglich.

zu TOP 13.2
Müll im Umfeld der Gartenanlage „Voran“
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01161-10)

In der Presse wurde am 23.04.2010 die Problematik des Mülls im Umfeld der Gartenanlage
„Voran“ in Dortmund –Lindenhorst aufgegriffen. Dem Artikel war zu entnehmen,
dass sich Mitarbeiter des Liegenschaftsamtes Vor-Ort das Gelände ansehen wollen.
Wir bitten um Bereitstellung des Ergebnisses des Vor-Ort-Termins.

zu TOP 13.3
Nutzung des Gebäude Nollendorfplatz
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01311-10)

Die CDU-Fraktion erbittet von der Verwaltung einen Sachstandsbericht zur derzeitigen Nutzung des Gebäudes Nollendorfplatz u. a. zu folgenden Fragen:
1. Wie wird das Gebäude Nollendorfplatz derzeitig genutzt?
2. Sind weitere bzw. andere Nutzungen zeitnah möglich?
3. Welche zukünftigen Nutzungen werden von Seiten der Verwaltung verfolgt?

zu TOP 13.4
Nutzung des ehemaligen Gebäudes der Elisabeth-Grundschule
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01312-10)

Die CDU-Fraktion erbittet von der Verwaltung einen Sachstandsbericht zur derzeitigen Nutzung des ehemaligen Gebäudes der Elisabeth-Grundschule u. a. zu folgenden Fragen:

1. Wird die Hausmeisterwohnung der ehemaligen Elisabeth-Grundschule noch bewohnt?
2. Werden weiter Räumlichkeiten im ehemaligen Grundschulgebäude genutzt?
3. Gibt es von Seiten der Verwaltung Überlegungen, das Gebäude zu nutzen bzw. anderweitig zu vermarkten oder abzureißen?
4. Welche Spielgeräte sind noch auf dem alten Schulhof der ehemaligen Grundschule vorhanden?
5. Können diese Spielgeräte am neuen Gebäude der Schule weiter genutzt werden bzw. an anderen Spielplätzen im Stadtbezirk aufgestellt werden?

zu TOP 13.5
Rodung von Bäumen entlang des Bahndammes in Lindenhorst
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01321-10)

Die CDU-Fraktion erbittet von der Verwaltung einen Sachstandsbericht zu der Rodung von Bäumen entlang des Bahndammes in Lindenhorst u. a. zu folgenden Fragen:

1. Warum wurde die Rodung der Bäume entlang des Bahndammes in Lindenhorst vorgenommen?
2. Durch die Rodung der Bäume ist der Sichtschutz und der Lärmschutz für Bewohner der Grundstücke an der Herrekestraße entfernt worden. Sind an dieser Stelle neue Maßnahmen geplant, die den Sichtschutz zum Bahndamm und zum Fahrradweg wieder herstellen bzw. dem Lärmschutz dienen?

zu TOP 13.6
Lärmbelästigung durch Ansammlungen von Jugendlichen auf dem ehemaligen Peine Gelände (Backgebäude)
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01323-10)

Laut Bürgerinformationen halten sich bei gutem Wetter am Abend ca. 20-30 Personen (meist Jugendliche) am ehemaligen Backhaus auf dem Peine-Gelände auf. Nach Aussage betroffener Anwohner ist eine Art Anbau an dem Gebäude entstanden. Da sich die Anwohner durch den entstehenden Lärm belästigt fühlen, bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung um einen Sachstandsbericht.





Adden Kopkow Lindemann-Güthe
Bezirksbürgermeister Mitunterz. Mitglied Schriftführerin