Niederschrift (öffentlich)
über die 15. Sitzung der Bezirksvertretung Eving
am 14.05.2014
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, August-Wagner-Platz 2-4, 44339 Dortmund
Sitzungssaal, Zimmer 8
Sitzungsdauer: 16:00 - 17:50 Uhr
Anwesend sind:
Stimmberechtigte Mitglieder:
SPD
Klaus Buchhorn
Ursula Buchhorn
Ute Franz
Andrea Hüsken
Heidemarie Nürnberger
Oliver Stens Bezirksbürgermeister
Uwe Unterkötter
Peter Wieseler
CDU
Gerd Grundmann
Anke Kopkow stellv. Bezirksbürgermeisterin
Monika Lehrke
Ingrid Mieck
B90/Die Grünen
Christian Krause
Gisela Sichelschmidt
FBI
Detlef Münch
Die Linke
Sylvia Wrubel
Parteilos
Helmut Adden
Verwaltung
Frau Lindemann-Güthe Bezirksverwaltungsstelle Do-Eving
Frau Bökenkamp Bezirksverwaltungsstelle Do-Eving
Herr Göken Bürgerdienste
Herr Siepe Stadtplanungs- und Bauordnungsamt TOP 3.1
Herr Wawrzynek-Lukaschewitz Jugendamt TOP 3.2
Nicht anwesend:
SPD
Parteilos
Sascha Horst Rudloff
Carsten Giebel
Unterbrechung: 16:50 – 16:20 TOP 3.1
17:00 – 17:10 TOP 4.2
17:35 – 17:40 TOP 12.1

Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 15. Sitzung der Bezirksvertretung Eving,
am 14.05.2014, Beginn 16:00 Uhr,
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, August-Wagner-Platz 2-4, 44339 Dortmund
Sitzungssaal, Zimmer 8
1. Regularien
1.1 Verpflichtung der Frau Ursula Buchhorn als Mitglied der Bezirksvertretung Eving anstelle des ausgeschiedenen Mitgliedes Frau Barbara Hackert
1.1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 02.04.2014
2. Einwohnerfragestunde (Dauer maximal 30 Minuten)
3. Berichterstattung
3.1 Widmungserweiterung eines Teilabschnittes der Schleifenstraße in Dortmund-Eving
Berichterstattung / Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 11979-14)
Die Vorlage wurde bereits für die Sitzung am 02.04.2014 versandt
3.2 Bau des geplanten Kindergartens im Neubaugebiet Brechtener Heide
hier: Berichterstattung zum Neubau des Kindergartens in der Brechtener Heide

Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 03441-11-E13)
4. Anregungen und Beschwerden
4.1 unbesetzt
4.2 Verwendung der Mittel der Sparkasse Dortmund zur Förderung der Kulturarbeit in den Stadtbezirken
hier: Antrag des Kulturvereines Brechten Unterstützung eines Jazzfrühschoppens und der Hubertus-Messe 2014 Kulturförderung / Beschluss (Drucksache Nr.: 12499-14)

5. Finanzen und Liegenschaften - keine Vorlagen
6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung - keine Vorlagen
7. Schulen - keine Vorlagen
8. Kultur, Sport und Freizeit - keine Vorlagen
9. Kinder und Jugend
9.1 Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Empfehlung (Drucksache Nr.: 12054-14)
10. Soziales, Familie und Gesundheit
10.1 Neubesetzung der Stelle: Leitung der Seniorenbegegnungsstätte Eving
Antrag Seniorenbeirat Dortmund-Eving

Mitteilung Geschäftsführung (Drucksache Nr.: 12493-14)
11. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien
11.1 Masterplan Vergnügungsstätten Empfehlung (Drucksache Nr.: 11860-14)
11.2 Optimierung des Depotcontainernetzes im Stadtbezirk Eving
Beschluss (Drucksache Nr.: 12293-14)
11.3 Ergebnisse des Messprogramms an Dortmunder Hochspannungstrassen
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 11597-14)
11.4 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 190 (Teil 2) -Gewerbegebiet Marsbruchstraße / Bundesbank Dortmund- hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages -Teil B- Empfehlung (Drucksache Nr.: 12437-14)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 08014-12-E1)
11.5 Überprüfung der Verkehrssicherheit des kombinierten Geh- und Radweges, parallel zur Kemminghauser Straße, von Alter Heideweg bis Ende
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 12620-14)
11.6 Ersatz der nicht mehr erkennbaren Beschilderung des Geh- und Radweges, parallel zur Kemminghauser Straße, von Alter Heideweg bis Ende
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 12619-14)
11.7 Nutzungsgenehmigung und Öffnungszeiten sowie sonstige Auflagen des Kiosk/ Lieferservice, Bergstr. 57, 44339 Dortmund
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 12649-14)

11.8 Reinigung des Parkplatzes und der Gehwege im Bereich von der Sparkasse bis zum
Netto-Markt in Dortmund Brechten

Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01253-10-E2)
11.9 Information zu Bauanträgen und Bauvoranfragen im Stadtbezirk Eving durch die Verwaltung Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 12700-14)
12. Mitteilungen
12.1 Errichtung eines Sonnenschutzes im Kleinkindbereich der Spielanlage „Am Birkenbaum“ Mitteilung (51) (Drucksache Nr.: 15605-09-E5)
12.2 Neugestaltung des Mittelstreifens in der Steiermarkstraße im Bereich zwischen den Häusern 72-90 (Schaffung von Parkmöglichkeiten) Mitteilung (66) (Drucksache Nr.: 11702-14-E1)
13. Anfragen
13.1 Überprüfung der Ampelphase an der Kreuzung Osterfeldstraße /Bayrische Straße
hier: Anfrage zum Sachstand Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Dr. Nr.: 09382-13-E1)

13.2 Einrichtung einer Überquerungshilfe an der Kreuzung Oberevinger Straße/Osterfeldstraße hier: Anfrage zum Sachstand
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 08690-12-E2)

13.3 Verkehrssituation B 54 -Evinger Straße von Fredenbaum bis Minister-Stein
hier: Anfrage zum Sachstand Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Dr. Nr.: 08992-13-E1)

13.4 Planungskosten bei der Städtischen Immobilienwirtschaft
hier: Anfrage zum Sachstand Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Dr. Nr.: 08708-12-E2)

13.5 Bau des geplanten Kindergartens im Neubaugebiet Brechtener Heide
hier: Anfrage zum Sachstand Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Dr. Nr.: 03441-11-E11)

13.6 Weiterentwicklung des Peine Geländes
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 12618-14)
Der Bezirksbürgermeister Herr Stens eröffnet die Sitzung der Bezirksvertretung Eving. Er stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest.



1. Regularien
zu TOP 1.1
Verpflichtung der Frau Ursula Buchhorn als Mitglied der Bezirksvertretung Eving anstelle des ausgeschiedenen Mitgliedes Frau Barbara Hackert

Verpflichtung der Frau Ursula Buchhorn als Mitglied der Bezirksvertretung Eving anstelle des ausgeschiedenen Mitgliedes Frau Barbara Hackert
Der Bezirksbürgermeister, Herr Stens, verpflichtet, Frau Ursula Buchhorn, als neues Mitglied der Bezirksvertretung Eving mit folgender Formel:
Ich bitte Sie, sich zu verpflichten, dass Sie Ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, die Gesetze beachten und Ihre Pflichten zum Wohle dieser Stadt erfüllen werden.
Antwort der Frau Ursula Buchhorn: „Ich verpflichte mich“

zu TOP 1.1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Unterkötter benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Bezirksbürgermeister – Herr Stens – weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:
Die Tagesordnung wird um den Punkt 4.3 (Antrag Hallenbad Eving hier: Verwendung / Umschichtung der in der Sitzung am 02.04.2014 zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel) erweitert.
Die Erweiterung der Tagesordnung ist notwendig, da eine Sanierung der Filteranlage zur Aufrechterhaltung des Badebetriebes unumgänglich ist und die entsprechenden Arbeiten bereits während des Sommerstillstandes durchgeführt werden sollen.
Mit dieser Änderung wird die Tagesordnung wie veröffentlicht festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 02.04.2014
Die Niederschrift über die 14. Sitzung des Bezirksvertretung Eving am 02.04.2014 wird – einstimmig – genehmigt.

2. Einwohnerfragestunde
zu TOP 2.1
Anordnung eines Halteverbotes im „Wendehammer“ der Parkplatzanlage zwischen Evinger Straße 422 und 430 (Drucksache Nr.: 12789-14)
Ein Evinger Bürger beanstandet, dass der „Wendehammer“ der Parkplatzanlage zwischen Evinger Straße 422 und 430 ständig zugeparkt ist und bittet darum, in diesem Bereich ein Halteverbot einzurichten. Für größere Fahrzeuge, wie z.B. die der EDG, ist es nicht möglich zu wenden, wenn hier Pkws unvorschriftsmäßig abgestellt sind.
-------------------------------------------
Der Bezirksbürgermeister – Herr Stens – sagt, sich an die Verwaltung zu wenden, den Sachverhalt überprüfen zu lassen und darum zu bitten ggf. notwendige Maßnahmen einzuleiten.

3. Berichterstattung
zu TOP 3.1
Widmungserweiterung eines Teilabschnittes der Schleifenstraße in Dortmund-Eving
Berichterstattung / Beschluss (Drucksache Nr.: 11979-14)
In der Sitzung am 02.04.2014 hat die Bezirksvertretung Eving– einstimmig – beschlossen, die abschließende Beratung und Beschlussfassung in die nächste Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 14.05.2014 zu vertagen.

Begründung der Vertagung:
Die Widmungserweiterung ist laut Vorlage notwendig, da beabsichtigt ist auf dem Grundstück Bergstraße 100 barrierefreien Wohnraum für ältere Menschen zu schaffen. Ein entsprechender Bauantrag liegt dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt bereits vor.

Da die Bezirksvertretung Eving bisher nicht über das Bauvorhaben informiert wurde und einer Widmungserweiterung nicht zustimmt, bevor alle Fakten der geplanten Bebauung bekannt sind, wird die Beschlussfassung ausgesetzt.
Die Bezirksvertretung Eving fordert für die nächste Sitzung am 14.05.2014 eine Berichterstattung zum geplanten Bauvorhaben und wird dann die Widmungserweiterung abschließend beraten.
-------------------------------------------
In der heutigen Sitzung ist Herr Siepe, Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, als Berichterstatter anwesend und stellt das geplante Bauvorhaben vor.
Herr Siepe erläutert dass, dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt ein Bauantrag für winkelförmiges Gebäude in der Bergstraße 100 mit acht seniorengerechten Kleinwohnungen bzw. Einraumappartements, mit kleiner Küche und Bad, in einer Größe zwischen 20 und 32 qm vorliegt. Jeweils vier Wohnungen im Unter- und vier im Obergeschoss, im zweiten Geschoss sind ein großer Gemeinschaftsraum, eine Gemeinschaftsküche und ein kleines Büro geplant. Die seniorengerechte Ausstattung beinhaltet Aufzug und Rampe, um einen freien Zugang auch für Rollstuhlfahrer, zu gewährleisten. Eine Betreuung der Bewohner ist nicht vorgesehen.
Der Antragsteller ist eine Privatperson, die Wohnungen werden nicht öffentlich gefördert. Inwieweit eine Zusammenarbeit bzw. Vernetzung mit anderen Senioreneinrichtungen in der näheren Umgebung geplant ist, kann Herr Siepe auf Nachfrage aus der Bezirksvertretung Eving nicht beantworten, das dies nicht Bestandteil des Bauantrages ist und dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt daher keine entsprechenden Informationen vorliegen.

Für das Bauvorhaben müssen insgesamt 11 Stellplätze nachgewiesen werden. Die Erschließung dieser Stellplätze kann nur über die Schleifenstraße erfolgen. Dies setzt die Widmungserweiterung eines Teilabschnittes der Schleifenstraße voraus.

Nachdem aus den Reihen der Bezirksvertretung Eving keine weiteren Fragen vorliegen, dankt der Bezirksbürgermeister – Herr Stens – dem Berichterstatter und stellt die Vorlage zur Abstimmung.
Beschluss:
Auf Antrag des Vertreters FBI beschließt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig –:

Die abschließende Beratung und Beschlussfassung der Vorlage wird vertagt und findet in der Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 02.07.2014 statt.
Die Verwaltung wird in der Sitzung am 02.07.2014 um eine mündliche Berichterstattung, zu dem mit der Widmung im Zusammenhang stehenden Bauvorhaben, gebeten.
Die Bezirksvertretung Eving erwartet dazu Pläne bezüglich des Gebäudekorpus und eine Erläuterung des hinter dem Projekt stehenden Konzeptes.

zu TOP 3.2
Bau des geplanten Kindergartens im Neubaugebiet Brechtener Heide
hier: Berichterstattung zum Neubau des Kindergartens in der Brechtener Heide
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 03441-11-E13)
Berichterstattung zum Neubau des Kindergartens in der Brechtener Heide
Begründung:
In der Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 05.02.2014 wurde durch die stellvertretende Bereichsleiterin für Jugendhilfeplanung und Angebotsentwicklung des Jugendamtes der Stadt Dortmund, Frau Bornemann, wie folgt berichtet:
Der Neubau in der Brechtener Heide hat sich aufgrund einiger nicht beeinflussbarer Faktoren verzögert. Der Veräußerungsbeschluss des Rates der Stadt wurde im Mai 2011 gefasst.
Die Voreigentümerin des Grundstückes hatte ein Vorkaufsrecht für das Areal und Überlegungen angestellt, hier in Eigenregie eine Tageseinrichtung zu errichten und auch zu betreiben. Diese Überlegungen wurden dann nach längerer Zeit verworfen. Eine, für die weitere Vermarktung notwendige Verzichtserklärung, wurde dann von der Voreigentümerin erst im Oktober 2012 unterschrieben.
Nachdem die Verzichtserklärung vorlag, wurden unverzüglich die Ausschreibungsunterlagen vorbereitet. Vor der Veröffentlichung wurden die Unterlagen durch das Rechungsprüfungsamt beanstandet und die Fachverwaltung aufgefordert, den Ausschreibungsunterlagen einen Mustermietvertrag beizufügen, um für alle Investoren vergleichbare Rahmenbedingungen zu schaffen. Nachdem ein mit allen Beteiligten abgestimmter Mustermietvertrag den Unterlagen beigefügt wurde, erfolgte die Ausschreibung im März 2013. Mit den eigentlichen Planungen für den Kindergarten konnte dann erst nach Abschluss des Kaufvertrages im Juli 2013 begonnen werden. Diese Planungen sind relativ umfangreich und zeitaufwändig, da sie sie nicht nur zwischen Träger und Investor, sondern auch mit dem Landsjugendamt abgestimmt werden müssen. Zusätzlich ist in Dortmund der Gestaltungsbeirat zu beteiligen. Nach Auskunft des Trägers sind die Planungen abgeschlossen, in zwei Wochen soll das Bauschild aufgestellt werden. Mit der Fertigstellung ist dann im Januar 2015 zu rechnen. Es werden 95 Plätze verteilt auf fünf Gruppen entstehen.
Da nunmehr nicht nur die angekündigten 14 Tage, sondern weitere 10 Wochen verstrichen sind, ohne dass sich für die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Eving weder das angekündigte Bauschild geschweige denn eine beginnende Bautätigkeit erkennen lässt, ist eine Berichterstattung zum weiteren Verlauf dieses Bauvorhabens dringend angezeigt.
-------------------------------------------
Als Berichterstatter ist Herr Wawrzynek-Lukaschewitz, der beim Jugendamt zuständige Bereichsleiter für die Tagesbetreuung, anwesend.
Herr Wawrzynek-Lukaschewitz erläutert den derzeitigen Sachstand und die Umstände die zur Verzögerung des Beginns der Bauarbeiten geführt haben.
Das Bauschild soll jetzt aber in der nächsten Woche aufgestellt werden. Mit einer Fertigstellung des Kindergartens wird im Frühjahr 2015 gerechnet.

4. Anregungen und Beschwerden
zu TOP 4.1 unbesetzt

zu TOP 4.2
Verwendung der Mittel der Sparkasse Dortmund zur Förderung der Kulturarbeit in den Stadtbezirken
hier: Antrag des Kulturvereines Brechten Unterstützung eines Jazzfrühschoppens und der Hubertus-Messe 2014 - Kulturförderung / Beschluss (Drucksache Nr.: 12499-14)

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgender Antrag des Kulturvereines Brechten vor:
Im Zuge der Förderung der „Kulturarbeit in den Stadtbezirken“ stellt der KulturVerein Brechten e.V. einen Antrag auf Förderung der nachstehenden Veranstaltungen:
Jazzfrühschoppen mit der Pilspicker Jazzband
am Sonntag, den 22. Juni 2014, nach dem Gottesdienst, ab ca. 11.00 Uhr auf dem Vorplatz vor dem evang. Gemeindehaus an der St.-Johann-Baptist-Kirche, Widumer Platz 1 in 44339 Dortmund-Brechten
Der detaillierte Kostenvoranschlag für vorgenannte Veranstaltung - welcher mit einem erwarteten Verlust i.H.v. 1.631,00 EUR abschließt - ist dem Schreiben beigefügt.
Hubertus-Messe 2014 - Parforcehorncorps
mit dem Parforcehorncorps der Kreisjägerschaft Dortmund e.V., am Freitag, den 07. November 2014 um 19.00 Uhr in der St.-Johann-Baptist-Kirche, Widumer Platz i in 44339 Dortmund-Brechten
Der detaillierte Kostenvoranschlag für vorgenannte Veranstaltung - welcher mit einem erwarteten Verlust i.H.v. 370,00 EUR abschließt - ist dem Schreiben beigefügt.
Wir bitten Sie um wohlwollende Prüfung der Anträge und Befürwortung der Bereitstellung von Förderungsbeträgen für o.a. Veranstaltungen.
Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns im Voraus auf das Herzlichste.
-------------------------------------------
Zur Förderungsfähigkeit der Maßnahmen wurden der Bezirksvertretung Eving die Richtlinien der Kulturförderung sowie folgendes Schreiben über ein Gespräch der Geschäftsführung der Bezirksvertretung mit den Kulturbetrieben Dortmund gemeinsam mit den Sitzungsunterlagen übersandt.

Die Kulturbetriebe Dortmund bitten, künftig bei der Vergabe der Mittel der Sparkasse Dortmund zur Förderung der Kulturarbeit in den Stadtbezirken die Richtlinien stärker zu berücksichtigen.
Danach sollen die Mittel „für besondere Projekte und Veranstaltungen schwerpunktmäßig eingesetzt werden und / oder im Sinne einer „Anschubfinanzierung“ neue Aktivitäten ermöglichen.“
Die künstlerischen und kulturellen Maßnahmen müssen dabei im Wesentlichen auf den Stadtbezirk beschränkt sein, kulturelle Veranstaltungsorte im Stadtbezirk beleben und der Förderung von Vereinen, Initiativen, Gruppen und Künstlerinnen und Künstlern des Stadtbezirkes dienen.
Die Sparkassenmittel zur Förderung der Kulturarbeit in den Stadtbezirken sollen ausdrücklich nicht für ein Engagement professioneller Künstler, Gruppen etc. die nicht im Stadtbezirk ansässig sind, verwendet werden, sondern es sollen explizit die Kunst- und Kulturschaffenden vor Ort unterstützt und möglichst nachhaltig, im Sinne einer „Anschubfinanzierung“ gestärkt werden.
Die Unterstützung des Jazzfrühschoppens des Brechtener Kulturvereines mit einer professionellen, externen Gruppe ist dementsprechend aus Sicht der Kulturbetriebe nicht unbedingt förderungsfähig. (Zumal mit dem Jazzfrühschoppen des Evinger Geschichtsvereines bereits eine gleichartige Veranstaltung, die allerdings mittlerweile Traditionsstatus besitzt, im Stadtbezirk Eving stattfindet.)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei sieben Gegenstimmen –:

Dem Kulturverein Brechten werden aus Mitteln der Sparkasse Dortmund zur Förderung der Kulturarbeit in den Stadtbezirken 2.000,-- € zur Unterstützung der beiden Veranstaltungen Jazzfrühschoppen und Hubertusmesse 2014 zur Verfügung gestellt
Begründung:
Mehrheitlich sieht die Bezirksvertretung Eving in beiden Veranstaltungen förderungsfähige Aktivitäten im Sinne eines Grundangebotes die die Kultur im Stadtbezirk beleben sollen.

zu TOP 4.3
Antrag Hallenbad Eving
hier: Verwendung der in der Sitzung am 02.04.2014 zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel
(Drucksache Nr.: 12760-14)

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgender Antrag des Hallenbades Eving vor, die in der Sitzung am 02.04.2014 für die Renovierung der Einzelkabinen zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 43.530,28 € für eine dringend notwendige Sanierung der Filteranlage des Bades verwenden zu dürfen:
Eine Untersuchung der Filteranlage im Hallenbad hat ergeben, dass die Schutzschicht in den Filtern beschädigt ist und die Filterinnenflächen schon korrodiert sind.
Um größere Schäden an der Anlage zu vermeiden und die Wasserqualität im Hallenbad langfristig zu sichern, ist eine Sanierung der Filter dringend erforderlich.
Da diese Maßnahme die finanziellen Möglichkeiten der Schwimmgemeinschaft bei weitem überschreitet, bitten wir Sie den oben benannten Zuschuss für diesen Zweck einsetzen zu dürfen. Die Arbeiten würden im Sommerstillstand durchgeführt.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Der in der Sitzung am 02.04.2014 gefasste Beschluss, dem Hallenbad Eving mit Restmitteln in Höhe von 43.530,28 € die Renovierung der Einzelkabinen zu ermöglichen, wird zurückgenommen.
Diese Mittel sollen stattdessen den Sport- und Freizeitbetrieben Dortmund für die notwendige Sanierung der Filteranlage des Hallenbades Eving zur Verfügung gestellt werden.
5. Finanzen und Liegenschaften – keine Vorlagen
6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung – keine Vorlagen
7. Schulen – keine Vorlagen
8. Kultur, Sport und Freizeit – keine Vorlagen

9. Kinder und Jugend
zu TOP 9.1
Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Empfehlung (Drucksache Nr.: 12054-14)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt:
1. und beauftragt die Verwaltung unter Bezugnahme der Ratsbeschlüsse vom 26.05.2011 (DS-Nr. 03685-11), 21.07.2011 (DS-Nr. 04838-11) 29.03.2012 (DS-Nr. 06273-12), 21.03.2013 (DS-Nr. 08799-13) und 17.07.2013 (DS-Nr. 09526-13) für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt, die unter Punkt 4 genannten geeigneten städtischen Grundstücke nach VOB öffentlich auszuschreiben sowie
2. die 25-jährige Mindestmietdauer und den Betrieb der Einrichtung zuzusichern, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen (Gewährvertrag).
3. dass die Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach KiBiz und den aktuellen Empfehlungen zum Raumprogramm für TEK des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe/Landesjugendamt zu planen und zu bauen sind.
4. die Auswahl des Trägers vom Grundstücksgeschäft abzukoppeln und nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) dem regionalen anerkannten freien Träger der Jugendhilfe grundsätzlich den Vorrang einzuräumen. Die Stadt Dortmund (FABIDO) kommt als Betreiber ebenfalls in Betracht (siehe Punkt 3).
5. dass die Verwaltung die Geschäfte (Gewährvertrag) gemäß § 87 Abs. 2 GO NRW bei der Bezirksregierung Arnsberg anzeigt.

10. Soziales, Familie und Gesundheit
zu TOP 10.1
Neubesetzung der Stelle: Leitung der Seniorenbegegnungsstätte Eving
Antrag Seniorenbeirat Dortmund-Eving Mitteilung Geschäftsführung (Dr. Nr.: 12493-14)

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgender Antrag der Mitglieder des Seniorenbeirates, Frau Wiltrud Lichte-Spranger und Frau Carola Steffen vor:

Die Leiterin der Seniorenbegegnungsstätte Eving scheidet Anfang 2015 aus, damit wird die Stelle vakant. Der Seniorenbeirat bittet, die Stelle zügig als Vollzeitstelle auszuschreiben und neu zu besetzen. Der Seniorenbeirat sollte in den Findungsprozess mit eingebunden werden.
Begründung:
Die Seniorenstätte Eving wird täglich von etwa 30-35 Seniorinnen und Senioren besucht. Bei Aktionen wie Vorträgen, Tanzveranstaltungen, Frühstück usw. kommen häufig bis zu 70 Besucher.
Diese Arbeit kann durch Ehrenamtliche, die sicherlich einen sehr hohen Stellenwert in der Arbeit haben, allein nicht geleistet werden.
Der Anteil der älteren Menschen, hier besonders auch der Menschen mit Migrationshintergrund in unserem Stadtteil, nimmt stetig zu. Die Bedürfnisse an die Seniorenarbeit steigen. Die Angebote müssen sich daher dieser veränderten Klientel anpassen. Die Aufgaben und Leitung von Arbeits- und Interessengruppen, Beratungen, die Koordination und Kooperation von Projekten und stadtteilbezogenen Aktivitäten kann nur durch eine hauptamtliche Vollzeitkraft geleistet werden.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –, sich der Forderung des Seniorenbeirates anzuschließen.

Die Verwaltung wird gebeten, die Stelle zügig als Vollzeitstelle auszuschreiben, neu zu besetzen und die Mitglieder des Seniorenbeirates Eving in den Findungsprozess einzubinden.

11. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien
zu TOP 11.1
Masterplan Vergnügungsstätten
Empfehlung (Drucksache Nr.: 11860-14)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Masterplan Vergnügungsstätten zur Kenntnis und beschließt ihn als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 (6) Nr. 11 BauGB. Für die Bauleitplanung, die Zulassungspraxis von Vergnügungsstätten und das damit verbundene Verwaltungshandeln innerhalb der Stadt Dortmund soll der Masterplan Vergnügungsstätten als verbindliche Richtschnur zugrunde gelegt werden.

zu TOP 11.2
Optimierung des Depotcontainernetzes im Stadtbezirk Eving
Beschluss (Drucksache Nr.: 12293-14)
Beschluss:
Auf Antrag der SPD-Fraktion beschließt die Bezirksvertretung Eving – mehrheitlich bei drei Gegenstimmen –:

Die abschließende Beratung und Beschlussfassung wird in die Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 02.07.2014 vertagt.
Die Verwaltung wird gebeten, zu dieser Sitzung einen Berichterstatter der EDG einzuladen, um einige Fragen zu klären, wie z.B.
§ Grund der Auflösung von insgesamt acht Standorten im Stadtgebiet Eving bzw. Verlegung einiger Standorte
§ Berechnung der Einzugsgebiete
Die EDG wird aufgefordert, bis zu einer endgültigen Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Eving keine weiteren Maßnahmen und Veränderungen an den Depotcontainerstandorten im Stadtbezirk Eving vorzunehmen.
zu TOP 11.3
Ergebnisse des Messprogramms an Dortmunder Hochspannungstrassen
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 11597-14)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis

zu TOP 11.4
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 190 (Teil 2) -Gewerbegebiet Marsbruchstraße / Bundesbank Dortmund-
hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages -Teil B-
Empfehlung (Drucksache Nr.: 12437-14)

Ein Antrag des Vertreters FBI, Ersatzaufforstungen nur innerhalb desselben Stadtbezirkes vorzunehmen, wird – mehrheitlich bei fünf Gegenstimme und einer Stimmenthaltung – abgelehnt.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer Stimmenthaltung – dem Rat der Stadt zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
I. Der Rat der Stadt nimmt das unter Ziffer 9 dieser Vorlage, aufgeführte und vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien in dessen Sitzung am 31.10.2012 geprüfte Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (14-tägiger Planaushang) zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414, FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).
II. Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 190 (Teil 2) -Gewerbegebiet Marsbruchstraße / Bundesbank Dortmund- um eine externe und im Stadtbezirk Eving südlich der Straße „Auf dem Brink“ gelegene Waldersatzaufforstungsfläche (Gemarkung Kemminghausen, Flur 1, Flurstück 33 teilw.) zu erweitern. Der neue Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 190 (Teil 2) -Gewerbegebiet Marsbruchstraße / Bundesbank Dortmund- ist unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschrieben.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB.
III. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ap 190 (Teil 2) -Gewerbegebiet Marsbruchstraße / Bundesbank Dortmund- geprüft und beschließt:
- die Stellungnahmen unter den Ziffern 10.1 bis 10.7 und 10.9 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen,
- die Stellungnahme unter der Ziffer 10.8 dieser Vorlage und die unter diesem Punkt beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Bebauungsplan einschließlich der textlichen Festsetzungen sowie die Begründung entsprechend zu ändern.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.
IV. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes offengelegte Begründung vom 31.10.2012 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 12 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 17.03.2014 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ap 190
(Teil 2) -Gewerbegebiet Marsbruchstraße/ Bundesbank Dortmund- beizufügen.
Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB.
V. Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ap 190 (Teil 2) -Gewerbegebiet Marsbruchstraße / Bundesbank Dortmund - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich einschließlich der unter den Ziffern III und 11 dieser Vorlage aufgeführten Änderungen als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.
VI . Der Rat der Stadt beschließt, dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag -Teil B- (Anlage dieser Vorlage) zuzustimmen.
Rechtsgrundlage: § 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

zu TOP 11.4.1
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 190 (Teil 2) -Gewerbegebiet Marsbruchstraße / Bundesbank Dortmund-
hier: Beschluss zur Teilung des Bebauungsplanverfahrens in Teil 1 und Teil 2 sowie Fortführung des Teils 2 als vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP), Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil A
Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 08014-12-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 08014-12-E1)

Der Bezirksvertretung Eving liegt aufgrund einer Empfehlung der BV-Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung am 30.10.2012 folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

Im Rahmen der Beschlussfassung über die Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ap 190 (Teil 2) -Gewerbegebiet Marsbruchstraße/Bundesbank Dortmund (Drucksache Nr.: 08014-12), hat die Bezirksvertretung Aplerbeck in ihrer Sitzung am 30.10.2012 empfohlen, die notwendigen Ausgleichsflächen -Waldersatz- nicht im Stadtbezirk Eving, Ortsteil Kemminghausen, sondern im Stadtbezirk Aplerbeck anzulegen. Vorgeschlagen wurde von der Bezirksvertretung Aplerbeck, die Ausgleichsflächen an der Ostberger Straße zu realisieren oder die Ausgleichsfläche als Straßenrandbegrünung anzulegen.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien hat in seiner Sitzung
am 31.10.2012 im Rahmen der Beschlussfassung die Empfehlung der Bezirksvertretung als Prüfauftrag an die Verwaltung weitergegeben. Die Überprüfung ist zwischenzeitlich erfolgt. Das Ergebnis ist nachfolgend dargestellt:
Bei der festgesetzten Waldfläche handelt es sich um eine Ersatzaufforstung nach Forstgesetz, nicht um eine Ausgleichsfläche, die aus der Anwendung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung resultiert. Daher muss Wald i.S. des Forstgesetzes geschaffen werden. Die Anlage einer Straßenrandbegrünung als Waldersatz ist nicht möglich.
Die Verwaltung hat für den Bereich Ostberger Straße geprüft, ob geeignete, städtische Flächen vorhanden sind, die alternativ zu der im Stadtbezirk Eving, Ortsteil Kemminghausen, liegenden Waldpotenzialfläche aufgeforstet werden könnten. Es sind 3 städtische Grundstücke (Gemarkung Lichtendorf, Flur 2), die noch nicht mit Wald bestanden sind, hinsichtlich forstlicher und naturschutzfachlicher Eignung sowie liegenschaftlicher Verfügbarkeit beurteilt worden. Grundsätzlich muss eine potenzielle Aufforstungsfläche aus Sicht aller drei Fachbelange als geeignet eingestuft werden.
Die Flurstücke 273 und 354, nördlich Ostberger Straße und westlich Aplerbecker Wald gelegen, sind aus Sicht des Umweltamtes nicht für eine Aufforstung geeignet, da es sich um Flächen handelt, die aus Naturschutzmitteln angekauft worden sind. Sie sind als Extensivwiese an einen Landwirt verpachtet und sollen weiter als Offenland genutzt werden. Entlang der Flächen verläuft ein städtischer Reitweg. Hier finden Amphibienwanderungen über von der Unteren Landschaftsbehörde eingerichtete Amphibienleitsysteme statt. Es sind gut strukturierte und dichte Waldränder vorhanden, die in ihrer Funktion erhalten bleiben sollen.
Das Flurstück 268 ist südlich Ostberger Straße und östlich sowie westlich des Friedhofs gelegen. Für den westlichen Flurstücksbereich bestehen keine naturschutzfachlichen Bedenken gegen eine Aufforstung, jedoch ist hier neben einer Ackernutzung eine Pferdeweide für den angrenzenden Reitstall Ostberger Straße 17. Laut Liegenschaftsamt ist die Eigentümerin des Reitstalls an einer weiteren Nutzung der Pachtfläche und perspektivisch an einem Kauf von Flächen in unmittelbarer Nähe des Stalls sehr interessiert. Daher soll die Pachtfläche von einer möglichen Aufforstung unberührt belassen werden. Der westliche Flurstücksbereich ist unter Erhaltung der Pachtfläche zu klein für die erforderliche Ersatzaufforstung und damit nicht geeignet.
Eine Aufforstung des östlichen Flurstückbereichs wird aus Gründen des Artenschutzes und des Landschaftsschutzes (besondere Kuppenlage) von der Unteren Landschaftsbehörde abgelehnt. Laut Brutvogelatlas gibt es hier das größte Vorkommen an Brutvögeln, speziell an Bodenbrütern, im Dortmunder Süden, was auf die vorhandene Landschaftsstruktur und das Zusammenspiel von Offenlandflächen mit angrenzendem Wald zurückzuführen ist.
Da keine geeigneten, städtischen Flächen im Bereich Ostberger Straße oder an anderen Standorten im Stadtbezirk Aplerbeck vorhanden sind, wurde an der Festsetzung der Ersatzaufforstungsfläche im Stadtbezirk Eving, Ortsteil Kemminghausen, festgehalten. Die parallel zu diesem Schreiben in die Beratung und Beschlussfassung gegebene Satzungsvorlage zum Bebauungsplan Ap 190 (Teil 2) (Drucksache -Nr.: 12437-14) sieht daher weiter die Festsetzung einer Ersatzaufforstungsfläche im Stadtbezirk Eving, Ortsteil Kemminghausen, vor.

zu TOP 11.5
Überprüfung der Verkehrssicherheit des kombinierten Geh- und Radweges, parallel zur Kemminghauser Straße, von Alter Heideweg bis Ende
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 12620-14)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Stadt Dortmund wird gebeten, den kombinierten Geh- und Radweg parallel zur Kemminghauser Straße von Lüdinghauser Straße bis zum Ende (Richtung Kirchderne) auf seine Verkehrssicherheit hin zu überprüfen, da diese unseres Erachtens in Teilabschnitten nicht mehr gegeben ist.
Sollte dieser Geh- und Radweg in der Baulast von Straßen NRW liegen, bitten wir den zuständigen Dezernenten der Stadt Dortmund, Straßen NRW auf diese Verkehrssicherungspflicht hinzuweisen, damit hier Abhilfe geschaffen wird.
Begründung:
Der kombinierte Geh- und Radweg weist in vielen Teilabschnitten durch hoch gedrückte Baumwurzeln Verwerfungen und Risse in der Asphaltdecke auf (siehe Fotos).
Hierdurch ist der jetzige Zustand in vielen Teilabschnitten kritisch zu sehen.
Insbesondere ist in den Abendstunden bei den geringen Lichtverhältnissen, Straßenlaternen befinden sich lediglich entlang der Kemminghauser Straße, auf dem unbeleuchtetem Geh- und Radweg der erhöhte und aufgebrochene Asphalt als Gefahrenquelle anzusehen. Daher muss hier dringend Abhilfe geschaffen werden.

Hinweis der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Eving: Die kursiv gedruckten Textstellen wurden während der Sitzung geändert bzw. hinzugefügt.

zu TOP 11.6
Ersatz der nicht mehr erkennbaren Beschilderung des Geh- und Radweges, parallel zur Kemminghauser Straße, von Alter Heideweg bis Ende
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 12619-14)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Stadt Dortmund wird beauftragt, am Anfang und Ende des kombinierten Geh- und Radweg, parallel zur Kemminghauser Straße (von Lüdinghauser Straße bis zum Ende, Richtung Kirchderne) neue Schilder „Geh- und Radweg“ sowie „Anfang“ und „Ende“ anzubringen. Sollte dieser Geh- und Radweg in der Baulast Straßen NRW liegen, bitten wir die Verwaltung diesen Antrag an die Behörde weiterzuleiten.
Begründung:
Beide Schilder des kombinierten Geh- und Radweges inklusive der Beschilderung „Anfang“ und „Ende“ sind nicht mehr zu erkennen, da die Schilder komplett nur noch weiße Flächen aufweisen (siehe Foto).
Hinweis der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Eving: Die kursiv gedruckten Textstellen wurden während der Sitzung geändert.

zu TOP 11.7
Nutzungsgenehmigung und Öffnungszeiten sowie sonstige Auflagen des Kiosk/ Lieferservice, Bergstr. 57, 44339 Dortmund
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 12649-14)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Eving Einzelheiten zur Nutzungsgenehmigung und Öffnungszeiten sowie sonstigen Auflagen des Kiosk/Lieferservice in der Bergstr. 57, 44339 Dortmund mitzuteilen
Begründung:
Aus der Bürgerschaft sind wiederholt Beschwerden an die SPD-Fraktion in der BV Eving herangetragen worden, was speziell die Öffnungszeiten des Kiosks betrifft. Teilweise wurde berichtet, dass der Kiosk bis in die Nacht hinein geöffnet habe. Dies kann so nicht richtig sein, daher stellt sich die Frage unter welchen Auflagen die Nutzungsgenehmigung erteilt wurde und ob diese Auflagen überprüft werden.

zu TOP 11.8
Reinigung des Parkplatzes und der Gehwege im Bereich von der Sparkasse bis zum
Netto-Markt in Dortmund Brechten
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01253-10-E2)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Wir bitten die Verwaltung, den Bereich des Parkplatzes einschließlich der Gehwege von der Sparkasse bis zum Netto-Markt zu reinigen.
Darüber hinaus bitten wir, die Fläche wieder in den Reinigungsplan aufzunehmen.
Begründung:
Die Fläche ist stark durch herumliegenden Müll und durch den Bewuchs mit Unkräutern verunstaltet. Um ein ordentliches Erscheinungsbild wieder herzustellen, ist eine Reinigung erforderlich. Einen gleichlautenden Antrag hatte die SPD-Fraktion bereits im Jahr 2010 gestellt. Eine Reinigung ist anschließend erfolgt. Im Jahr 2011 hat die SPD-Fraktion zusammen mit der Verwaltung und der EDG die Regelung gefunden, den Parkplatz am frühen Morgen zu reinigen, um die Problematik der schlechten Zugänglichkeit durch parkende PKW gering zu halten. Leider ist in letzter Zeit wieder eine Verschlechterung der Situation eingetreten, die einen erneuten Antrag erforderlich macht.

zu TOP 11.9
Information zu Bauanträgen und Bauvoranfragen im Stadtbezirk Eving durch die Verwaltung
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 12700-14)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Bezirksvertretung Eving fordert die Verwaltung auf, in Zukunft die Bezirksvertretung Eving über eingereichte Bauanträge bzw. Bauvoranfragen zeitnah zu unterrichten.
Begründung:
In der letzten Sitzung am 2. April 2014 wurde über die Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen deutlich, dass für ein Bauvorhaben an der Bergstraße bereits eine Bauvoranfrage für die Errichtung barrierefreien Wohnraums und mittlerweile auch ein entsprechender Bauantrag gestellt worden ist. Um den Bauantrag genehmigungsfähig zu machen, sollte die Bezirksvertretung einer Widmungserweiterung zustimmen ohne das Bauvorhaben aber vorher von der Verwaltung vorgestellt bzw. bekannt gemacht zu bekommen.




12. Mitteilungen
zu TOP 12.1
Errichtung eines Sonnenschutzes im Kleinkindbereich der Spielanlage „Am Birkenbaum“
Mitteilung (51) (Drucksache Nr.: 15605-09-E5)

Die Bezirksvertretung Eving liegt folgender Abschlussbericht des Jugendamtes zur Kenntnisnahme vor:

Die Prüfung hat ergeben, dass eine Beschattung mit Spielhaus insgesamt 15.000 Euro kosten wird. Eine Kombination zwischen einem Spielhäuschen und dem Sonnenschutz wäre zu empfehlen. Für den Ersatz des Spielhäuschens wurden von der Bezirksvertretung bereits 10.000 Euro beschlossen, so dass noch ein weiterer Beschluss über zusätzlich 5000,- Euro erforderlich wäre, um die Beschaffung zu realisieren.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt den Abschlussbericht zur Kenntnis und beschließt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer Stimmenthaltung –:

Die Bezirksvertretung Eving bestätigt ihren Beschluss aus der Sitzung am 14.11.2012 zur Verwendung der Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2013, zur Errichtung eines Spielhauses mit Stegaufgang im Kleinkindbereich der Spielanlage Am Birkenbaum 10.000,-- € zur Verfügung zu stellen.
Da der Bezirksvertretung Eving momentan keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, können die zusätzlichen 5.000,-- € für eine Kombination zwischen einem Spielhäuschen und einem Sonnenschutz nicht bereit gestellt werden.

zu TOP 12.2
Neugestaltung des Mittelstreifens in der Steiermarkstraße im Bereich zwischen den Häusern 72-90 (Schaffung von Parkmöglichkeiten)
Mitteilung (66) (Drucksache Nr.: 11702-14-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes vom 09.04.2014 vom zur Kenntnis:

Der Prüfauftrag zum Umbau der ehemaligen Rasenfläche im mittleren Straßenbereich zu einer befestigten Stellplatzanlage wurde zwischenzeitlich planerisch umgesetzt (s. Anlage). Es ist hierbei vorgesehen, die gesamte Stellplatzanlage kostengünstig in Asphaltbauweise zu befestigen und die dargestellten Stellplätze mittels Markierungen zu kennzeichnen. Die vorh. Bäume werden bodennah eingefasst, die vorh. Sicherungsmaßnahmen (Rohrbügel) bleiben unverändert erhalten. Die Straßenbaukosten wurden mit 64.000,-- € ermittelt.
Durch die Umgestaltung des Grünstreifens wird die Teileinrichtung "Parkstreifen" neu geschaffen. Die dadurch entstandene Verbesserung löst eine Beitragserhebungspflicht nach § 8 KAG NRW (Kommunalabgabengesetz) aus. Davon ausgehend, dass es sich bei der Steiermarkstraße in dem hier infrage kommenden Abschnitt um eine Anliegerstraße handelt, entfallen 80% der umlagefähigen Ausbaukosten auf die Anlieger.
Der bauliche Zustand der vorhandenen Verkehrsflächen in der Steiermarkstraße ist als schlecht zu bezeichnen. Die Asphaltoberflächen der Fahrbahn und Gehwege sind teilweise stark gerissen. Die Randanlagen sind beschädigt und weisen im Bereich einiger Zufahrten unzulässige Rampen aus Beton auf. Aufgrund des insgesamt schlechten Bauzustandes ist es im Rahmen von Baumaßnahmen zur Erstellung der Stellplatzanlage erforderlich, auch die umliegende Fahrbahn, die Randanlagen und die Gehwege in der Steiermarkstraße zu erneuern. Die hierbei anfallenden Straßenbaukosten wurden mit 91.000,-- € ermittelt.
Es ergeben sich somit veranschlagte Gesamtkosten in Höhe von 155.000,-- €. Die investiven Haushaltsmittel stehen im Haushalt des Tiefbauamtes nicht bereit.

13. Anfragen
zu TOP 13.1
Überprüfung der Ampelphase an der Kreuzung Osterfeldstraße /Bayrische Straße
hier: Anfrage zum Sachstand Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09382-13-E1)

In der Sitzung der Bezirksvertretung Eving wurde am 20.03.2013 unter Top 11.6 der Antrag eingebracht zur Überprüfung der Ampelphase an der Kreuzung Osterfeldstraße /Bayrische Straße.
Die Verwaltung wird gebeten Auskunft darüber zu erteilen:
§ Warum dieser Antrag über ein Jahr nicht in Form einer Mitteilung an die Bezirksvertretung Eving bearbeitet wurde.
§ Und ob die Überprüfung jetzt erfolgt ist oder nicht.
§ Ggf. was die Überprüfung zur Verlängerung der Ampelphase ergeben hat.
Wir bitten um Mitteilung des aktuellen Sachstands zu diesem Thema.

zu TOP 13.2
Einrichtung einer Überquerungshilfe an der Kreuzung Oberevinger Straße/Osterfeldstraße
hier: Anfrage zum Sachstand Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 08690-12-E2)

In der Sitzung der Bezirksvertretung Eving wurde am 18.09.2013 unter Top 12.8 die Einrichtung einer Überquerungshilfe an der Kreuzung Oberevinger Straße/Osterfeldstraße behandelt.
Nach Beschluss durch die Bezirksvertretung wurde mitgeteilt, dass die Umsetzung der Maßnahme aus wirtschaftlichen Gründen im Rahmen einer gemeinsamen Ausschreibung von ähnlichen Einzelmaßnahmen im Dortmunder Stadtgebiet angestrebt wird. Mit der baulichen Realisierung wäre dann im I./II. Quartal 2014 zu rechnen, wenn die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Verwaltung wird gebeten Auskunft darüber zu erteilen:
§ Ob die gemeinsamen Ausschreibungen erfolgt sind?
§ Wenn nicht, wann damit zu rechnen ist?
§ Und wann mit der baulichen Realisierung der Überquerungshilfe zu rechnen ist bzw. ob das II. Quartal 2014 noch gehalten werden kann?
Wir bitten um Mitteilung des aktuellen Sachstands zu diesem Thema.
-------------------------------------------
Am Sitzungstag wird der Bezirksvertretung Eving folgende Beantwortung der Anfrage durch das Tiefbauamt (Straßenbau) vom 12.05.2014 vorgelegt und zur Kenntnis genommen

Die Arbeiten zur Errichtung der oben genannten Querungshilfe werden momentan vom Vergabe- und Beschaffungszentrum (FB 19) ausgeschrieben.
Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung konnte die Freigabe zur Einleitung des Vergabeverfahrens seitens des Tiefbauamtes erst am 10.04.2014 erteilt werden.
Mit der Zuschlagserteilung ist laut FB 19 am 17.07.2014 - also im III. Quartal - zu rechnen.
Die bauliche Realisierung kann dann voraussichtlich ebenfalls im III. Quartal beginnen.

zu TOP 13.3
Verkehrssituation B 54 -Evinger Straße von Fredenbaum bis Minister-Stein
hier: Anfrage zum Sachstand Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 08992-13-E1)

In der Sitzung der Bezirksvertretung Eving wurde am 13.02.2013 unter Top 11.8der Antrag eingebracht „Verkehrssituation B 54 Evinger Straße von Fredenbaum bis Minister-Stein“.
In einer Sachstandbeschreibung vom 15.02.2013 hat das Tiefbauamt mitgeteilt, dass die Polizei gebeten wurde, die Einhaltung der Verkehrsregelung zu überwachen. Mit Schreiben vom 20.02.2013 hat das Tiefbauamt uns darüber unterrichtet, das aufgrund mehrfacher Beschwerden über Rückstau die Signalanlage Evinger Str./Dammstr. überprüft und dabei ein technischer Defekt festgestellt wurde, der inzwischen behoben ist. Darüber hinaus wurde eine weitergehende Untersuchung der benachbarten Signalanlagen auf die Programmabläufe angekündigt, die jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Wir bitten daher um Angabe, ob inzwischen Untersuchungsergebnisse vorliegen und welche Erkenntnisse daraus gezogen wurden?
Wir bitten um Mitteilung des aktuellen Sachstands zu diesem Thema.

zu TOP 13.4
Planungskosten bei der Städtischen Immobilienwirtschaft
hier: Anfrage zum Sachstand Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 08708-12-E2)
In der Sitzung der Bezirksvertretung Eving wurde am 13.02.2013 der Antrag „Planungskosten bei der städtischen Immobilienwirtschaft“
Die Verwaltung wird gebeten Auskunft darüber zu erteilen:
§ Warum eine Erklärung der Zusammensetzung der Planungskosten für die BV Eving bislang nicht möglich war.
Wir bitten um Mitteilung des aktuellen Sachstands zu diesem Thema.

zu TOP 13.5
Bau des geplanten Kindergartens im Neubaugebiet Brechtener Heide
hier: Anfrage zum Sachstand Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 03441-11-E11)
Die Verwaltung wird gebeten Auskunft darüber zu erteilen:
§ Wie sich der zeitliche Ablauf bis zur Fertigstellung des Kindergartens (Zeitschiene) ergibt, nach dem der Bauantrag zwischenzeitlich gestellt wurde?
§ Und wann mit der Inbetriebnahme des Kindergartens gerechnet wird, da mit der Vorlage Drucksache Nr. 11950-14 zum 01.08.2014 eben dieser Kindergarten bereits als Angebotsstruktur aufgenommen wurde, obwohl diese Plätze zum 01.08.14 noch gar nicht bestehen können?
§ Steht daher zum Kindergartenjahr 2014/2015 zu befürchten, das mit der Inbetriebnahme ggf. erst 2015/2016 zu rechnen ist?
Wir bitten um Mitteilung des aktuellen Sachstands zu diesem Thema.
Die Anfrage wurde mit der Berichterstattung zum TOP 3.2 beantwortet

zu TOP 13.6
Weiterentwicklung des Peine Geländes
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 12618-14)

Die Vermarktung bzw. Weiterentwicklung des Peine Geländes beschäftigt die Bezirksvertretung Eving bereits seit Jahren. Da uns als BV Eving zurzeit kein aktueller Sachstand zu diesem Gelände vorliegt bitten wir, die Verwaltung um Auskunft:
§ Inwieweit es Bestrebungen gibt das Peine Gelände weiterzuentwickeln, insbesondere nachdem die Ansiedlung eines Kindergartens vor einiger Zeit gescheitert ist?
§ Und ob der Verwaltung bekannt ist, ob evtl. andere Investoren etwas auf der Fläche entwickeln möchten?
Wir bitten um Mitteilung des aktuellen Sachstands zu diesem Thema.
-------------------------------------------
Am Sitzungstag wird der Bezirksvertretung Eving folgende Beantwortung der Anfrage des Dienstleistungszentrums Wirtschaft vom 29.04.2014 vorgelegt und zur Kenntnis genommen.

Nach Rücksprache mit dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt gibt es hinsichtlich des Grundstückes Bergstraße 72-76 keinerlei neue Entwicklungen auf dem sogenannten „Peine-Gelände“. Der Eigentümer beabsichtigt dort die Ansiedlung eines großflächigen Discount-Marktes, welcher planungsrechtlich nicht gewünscht ist. Entsprechende Themenbehandlungen hat es in den letzten Jahren im Konsultationskreis Einzelhandel gegeben. Dort wurde Einigkeit erzielt, diesem Begehren nicht folgen zu wollen.
Die Errichtung eines Kindergartens ist planungstechnisch betrieben und geprüft worden, allerdings scheiterten Erwerbsversuche des Investors an der Verkaufsweigerung des Eigentümers. Ebenso war es bei Versuchen eines anderen Investors, das Gelände für Wohnungsbau entwickeln und nutzen zu wollen.
Eine planungsrechtliche Weiterentwicklung ist derzeit nicht möglich, da die Stadt Dortmund weder Eigentümerin ist noch werden kann. Haushaltsmittel für die Entwicklung fehlen aktuell. Ein Erwerb war mit dem Eigentümer auch nicht zu diskutieren.
Die Verwaltung vermag also ohne aktives Zutun des Eigentümers zurzeit keine Lösung zu erarbeiten. Allein ordnungsrechtliche Handhaben sind bei der momentan stattfindenden multilateralen Geländenutzung möglich (Rattenbekämpfung, Lärmbelästigung usw.)











Stens Unterkötter Lindemann-Güthe
Bezirksbürgermeister Mitunterz. Mitglied Schriftführerin