Niederschrift (öffentlich)

über die 26. Sitzung des Rates der Stadt


am 13.07.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 15:00 - 21:00 Uhr


Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 92 von z. Z. 94 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Karacakurtoglu (Die Linke & Piraten)
Rm Klink (Die Linke & Piraten)

Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Sierau
StD Stüdemann
StR’in Jägers
StR Lürwer
StR’in Schneckenburger
StR Wilde
StR’in Zoerner
Herr Westphal
LStRD’in Seybusch
Herr Güssgen
Städt. VwR Pompetzki


Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 25. Sitzung des Rates der Stadt am 01.06.2017

1.5 Einführung von Ratsmitgliedern

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

3.1 Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes
In N 241 - Schützenstraße - nach § 13 BauGB
hier: I. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes In N 241 - Schützenstraße -;
II. Offenlegungsbeschluss; III. Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre

Beschluss
(Drucksache Nr.: 07961-17)

3.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 248 - Godekinsiedlung - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 05846-16)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 02.06.2017
(Drucksache Nr.: 05846-16-E1)

3.3 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hom 220 – Harkortstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Einleitungsbeschluss, Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Zustimmung zum Abschluss des Durchführungsvertrages, Zustimmung zur Zulassung von Bauvorhaben gemäß § 33 Abs. 1 BauGB

Beschluss
(Drucksache Nr.: 07968-17)

3.4 Bauleitplanung; Erlass einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich Schüruferstraße / Teigelbrand in Dortmund-Schüren im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen, II. Beifügung einer aktualisierten Begründung, III. Satzungsbeschluss, IV. Beschluss zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages

Beschluss
(Drucksache Nr.: 07907-17)

3.5 Erlass der Ergänzungssatzung südlich Westholz in Dortmund Scharnhorst
nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung,
II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung einer aktualisierten und modifizierten Begründung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 08016-17)

3.6 Dortmund Hbf Umfeld Nord
- Auslobung eines nichtoffenen einphasigen städtebaulichen Wettbewerbes nach RPW 2013

Beschluss
(Drucksache Nr.: 07084-17)

3.7 ÖPNV-Bedarfsplan 2017 des Landes Nordrhein-Westfalen – Nachmeldung einer Infrastrukturmaßnahme durch die Stadt Dortmund (Erschließung des Logistikstandortes Westfalenhütte durch Verlängerung der Stadtbahn-Linie U44)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07849-17)

3.8 Beschluss der Neufassung der "Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Dortmund zur Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen für das Gebiet der Stadt Dortmund innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und der Geltungsbereiche der Bebauungspläne (Naturdenkmalverordnung - NDVO)"
hier: Formale Anpassung an die geänderte Rechtsgrundlage (vgl. dazu auch Drucksache Nr.: 03928-16 E6)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 07140-17)
hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 20.03.2017
3.9 Berufung der Mitglieder des Beirates zur Lärmminderung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08149-17)

3.10 Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Umbau der Faßstraße (E 5)
hier: Ausführungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 07132-17)

3.11 Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Sachstandsbericht zum Programm

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07568-17)

3.12 Koordination kommunaler Entwicklungspolitik
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07978-17)

3.13 Lokale Agenda 21 - 17. Zwischenbericht 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07510-17)

3.14 "Stadtbahn Rhein-Ruhr" in Dortmund
Barrierefreier Umbau der Stadtbahnhaltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost (Baulose 70-73) - Konzept- und Planungsbeschluss
hier:
- Antrag und Alternativvorschlag der "Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V."
- Dialogverfahren (gem. Anregung "Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V." und "B 1 Dortmundplus")

Beschluss
(Drucksache Nr.: 07470-17)

3.15 Funktionsfähigkeit von Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen für blinde Menschen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06769-17)

3.16 Konzeption zur Neuanlage der Wallringbepflanzung nach Rosskastaniensterben
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07290-17)

3.17 Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07918-17)

3.18 Entwicklung der Leistungsbeschreibung und des Vertragswerks für die Projektträgerschaft zur Umsetzung von Investitionen im Bereich Abwasserbeseitigung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06551-16)

3.19 Satzung über die Entwässerung der Grundstücke in der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05930-16)

3.20 Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05931-16)

3.21 Neuwahl eines Delegierten für die Abwasserverbände Emschergenossenschaft und Lippeverband für die aktuelle Wahlperiode bis 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08110-17)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07509-17)

4.2 Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2016.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07876-17)

4.3 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Investitionen in das EMV - Labor

Beschluss
(Drucksache Nr.: 07530-17)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Sachstandsbericht 2017 Zuwanderung aus Südosteuropa
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07786-17)

5.2 Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2015 / 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07494-17)
hierzu -> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 13.06.2017
(Drucksache Nr.: 07494-17-E1)


5.3 Integrationsnetzwerk "lokal willkommen"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08093-17)

5.4 Sozialticket
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 08355-17)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07698-17)

6.2 Neubau Westbad
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08013-17)
6.3 Werkstattumbau Theater Dortmund
hier: Beschluss erhöhter Kosten bei der Durchführung des Projektes "Werkstattumbau" im Theater Dortmund

Beschluss
(Drucksache Nr.: 08023-17)

6.4 Schwimmunterricht
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 08213-17)

7. Schule

7.1 Verstetigung der Berufskollegentwicklungsplanung der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07210-17)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07210-17-E1)

7.2 Anlassbezogener Bericht zur Schulentwicklungsplanung in Dortmund; hier: Schülerzahlenentwicklungen an den Grundschulen im Stadtbezirk Innenstadt-West und notwendige schulorganisatorische Maßnahmen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07133-17)

7.3.a Fröbelschule
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08362-17)

7.3.b Fröbelschule
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08344-17)

7.4 Förderschullandschaft in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08372-17)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Qualitätsentwicklung im Bereich der Offenen Ganztagsschulen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07010-17)

8.2 Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08056-17)

8.3 Einsatz von muttersprachlichen Familienbegleiterinnen im Rahmen der Integration von Kindern von (Armuts-)Zuwanderern aus Südosteuropa für den Zeitraum 2017 bis 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07471-17)

8.4 Festsetzung des Leistungsentgeltes für das Städt. Institut für erzieherische Hilfen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07448-17)


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Jahresabschluss 2016 der Sparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse und die Verwendung des Jahresüberschusses sowie Information über die Einhaltung der Empfehlung des Corporate Governance Kodexes für die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen

Beschluss
(Drucksache Nr.: 07884-17)

9.2 STEAG GmbH - Konzernberichterstattung für das Jahr 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08238-17)

9.3 4. Sachstandsbericht zum Aufbau eines gesamtstädtischen Investitionscontrollings für Hochbaumaßnahmen und Berichterstattung zum Aufbau eines strategischen Portfoliomanagements für den Immobilienbestand der Stadt Dortmund sowie Ergebnisse der Prozessbegleitung durch eine externe Gutachterin zur Optimierung der bei der Stadt Dortmund vorhandenen Steuerungsmodule im Rahmen des Portfoliomanagements
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08031-17)

9.4 Betriebsleistungen der Straßenbahn Herne - Castrop-Rauxel GmbH im Gebiet der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08218-17)

9.5 Klinikum Dortmund gGmbH - hier: Bestellung der Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter für den fakultativen Aufsichtsrat der Gesellschaft
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08168-17)

9.6 Sanierung des Rathauses
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08367-17)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Schwerte; hier: Einsatz eines Hubrettungsfahrzeuges (Drehleiterfahrzeug) der Feuerwehr Dortmund im Ortsteil Schwerte-Westhofen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07605-17)

10.2 Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 08359-17)

10.3 Bestellung von beratenden Mitgliedern in Ausschüssen nach § 58 Abs. 1 GO NRW
Antrag (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08331-17)

10.4 Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 08358-17)

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

11.1.1 Überdimensionierte Dildo-Werbung auf Werbeanhänger an der Universitätsstraße / A 45 mit Tolerierung durch das Ordnungsmat
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07534-17)

11.1.2 Waldbrandgefahr durch rauchende Jugendliche im NSG Syburg / Klusenberg
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07580-17)

11.1.3 Ausschluss des FBI-Ratsvertreters von den Veranstaltungseinladungen des Oberbürgermeisters an 97 % der Ratsmitglieder im 1. Quartal 2017
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07581-17)

11.1.4 Ausschluss des FBI-Bezirksvertreters von der Einladung an sämtliche Mitglieder der Bezirksvertretung Eving durch den Oberbürgermeister zum Neujahrsempfang der Stadt Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07582-17)

11.1.5 Silvesterfeuerwerk über Persebeck im April
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07589-17)

11.1.6 Gefährdung von Radfahrern an der Universitätsstraße seit dem 24. Februar 2017 durch die Untätigkeit des Ordnungsamtes
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07702-17)

11.1.7 Gefahrenstelle Radweg an Schnettkerbrücke
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07712-17)

11.1.8 Beeinträchtigung von Fußgängern und Radfahrern durch Pkw auf dem Feldweg Zur Hockeneicke
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07924-17)

11.1.9 10 Jahre illegale Müllablagerungen an der Grotenbachstraße
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07925-17)

11.1.10 Mangelnde parteipolitische Neutralität des Oberbürgermeisters bei Eröffnungszeremonien von städtischen Einrichtungen und öffentlichen Festveranstaltungen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07936-17)

11.1.11 Ausschluss des FBI-Ratsvertreters vom Sommerfest des Rates am 13. Juli
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08337-17)

11.1.12 Gefährdung vom Mensch und Tier am Rüpingsbach und an der Emscher durch rücksichtslose Hundebesitzer und ihre rechtswidrig frei laufenden Hunde
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08338-17)

11.1.13 Rückzahlung von Fördergeldern für den Phoenix Park West aufgrund der Vertreibung geschützter FFH-Arten durch freilaufende Hunde
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08371-17)

11.2 Anfragen Gruppe NPD/Die Rechte

11.2.1 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Anfrage zur TO (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 07553-17)

11.2.2 Sanktionen gegen HartzIV-Bezieher
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 07933-17)

11.2.3 Städtische Kosten für aussichtsloses Verfahren bezüglich der Ratsgruppe "NPD/DieRechte"
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 07934-17)

11.2.4 Mutmaßlich rechtswidriges Abhängen von Wahlplakaten mit Bezug zum 1. Mai
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 07932-17)

11.2.5 Verschwundene“ (bzw. gestohlene?) Kunstwerke aus Beständen der Stadt Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08226-17)

11.2.6 Willkürliche und entwürdigende Durchsuchung des Ratsmitgliedes Michael Brück bei der Stadtratssitzung am 1. Juni 2017
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08227-17)

11.2.7 Akkreditierung von Journalisten und Möchtegern-Journalisten im Rahmen der Ratssitzungen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08228-17)

11.2.8 Unverschämtes Verhalten von Oberbürgermeister Sierau nach kritischem Redebeitrag von Michael Brück zur Verantwortung etablierter Parteien für Kriegsverbrechen in Afghanistan
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08229-17)

11.2.9 Konsequenzen aus Wahlbetrug und Wahlpannen bei der Landtagswahl 2017
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08230-17)

11.2.10 Fassadendämmung an Hochhäusern
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08370-17)



Vor der Behandlung der Tagesordnung gedachte der Rat der Stadt in einer Gedenkminute dem am
9. Juni 2017 verstorbenen Ratsmitglied Otto Rüding.


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wurde um 15:00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist. Ferner wies OB Sierau gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.


1. Regularien

zu TOP 1.1
1. Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Klösel (SPD) benannt.


zu TOP 1.2
2. Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
3. Feststellung der Tagesordnung
Der Rat der Stadt beschloss einstimmig, die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Punkte
7.3 Förderschullandschaft in Dortmund - Fröbelschule
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08406-17)


9.7 Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten
hier: Sachstand und Angelegenheiten der DSW21 Holding GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08217-17)


9.8 Sanierung Wasserturm Lanstroper Ei - Anpassung der Investitionskosten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08335-17)

zu erweitern.

Weiter beschloss der Rat einstimmig, die Tagesordnungspunkte
7.3 Förderschullandschaft in Dortmund - Fröbelschule
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08406-17)


7.3.a Fröbelschule
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08362-17-E1)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08362-17-E2)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 08362-17-E3)

7.3.b Fröbelschule
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08344-17)

7.4 Förderschullandschaft in Dortmund
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08372-17-E2)

im Zusammenhang zu beraten.

Darüber hinaus lag dem Rat der Stadt folgender Dringlichkeitsvorschlag der Gruppe NPD/Die Rechte
(Drucksache Nr.: 08430-17) vom 13.07.2017 zur Erweiterung der Tagesordnung vor:
„ … hiermit wird die nachfolgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 13. Juli 2017 gesetzt und um Beantwortung gebeten. Es wird beantragt, die Anfrage im Rahmen der Dringlichkeit auf der Tagesordnung zu ergänzen. Die Angelegenheit ist von besonderer Dringlichkeit, da angesichts des willkürlichen Vorgehens der BV Innenstadt-West davon auszugehen ist, dass auch bei der nächsten Bezirksvertretungssitzung in rechtswidriger Form Anfragen des Bezirksvertreter Brück willkürlich von der Tagesordnung abgesetzt werden. Diese Bezirksvertretungssitzung ist bereits für September angesetzt, es findet vorher keine weitere Stadtratssitzung statt.

Politische Willkür gegen rechten Bezirksvertreter Brück

Am 5. Juli 2017 hat die Bezirksvertretung Innenstadt-West in einem beispiellosen Akt fünf Anfragen des Bezirksvertreters Michael Brück durch Beschluss der stimmberechtigten Mitglieder von der Tagesordnung gestrichen. Dieses Vorgehen ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht durch die Gesetze, insbesondere durch die eindeutigen Formulierungen in § 6 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen, gedeckt. Eine Aufklärung ist umso dringender geboten, als dass die Bezirksvertreter offenbar nicht an ihrem willkürlichen Handeln gehindert worden sind und dieses mutmaßlich weiter fortsetzen werden.

Die Ratsgruppe NPD/DieRechte im Rat der Stadt Dortmund fragt an:

1.) Wie bewertet die Verwaltung die Streichung von vier Tagesordnungspunkten im öffentlichen,
sowie einem Tagesordnungspunkt im nichtöffentlichen Teil, welche von den Bezirksvertretern per Mehrheitsentscheidung vorgenommen wurde, aus rechtlicher Sicht?

2.) Wurde der rechtswidrige Beschluss der Bezirksvertretung im Nachgang beanstandet? Wenn ja, durch wen? Wenn nein, wer hätte eine solche Befugnis zur Beanstandung gehabt?

3.) In welcher Form wird die Arbeit der Bezirksvertretung verwaltungsintern im Hinblick auf
möglicherweise rechtswidriges Handeln überprüft?

Nachdem Rm Brück (NPD/Die Rechte) den vorstehend genannten Antrag begründete und Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) eine entsprechende Gegenrede hielt, lehnte der Rat der Stadt die Erweiterung der Tagesordnung um die zuvor genannte Angelegenheit mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte ab.
Weiter verständigte sich der Rat der Stadt darauf, die Vorlagen

3.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 248 - Godekinsiedlung - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05846-16),

3.3 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hom 220 - Harkortstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Einleitungsbeschluss, Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Zustimmung zum Abschluss des Durchführungsvertrages, Zustimmung zur Zulassung von Bauvorhaben gemäß § 33 Abs. 1 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07968-17)

6.1 Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und
Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07698-17)
von der Tagesordnung abzusetzen, da diese noch nicht abschließend in den zu beteiligenden Gremien behandelt wurden.

Zudem lagen dem Rat der Stadt zu dem Tagesordnungspunkt 6.2 Neubau Westbad die vier nachfolgend angeführten Geschäftsordnungsanträge vor:

1. Antrag zur Geschäftsordnung der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 08399-17) vom 03.07.2017:
„ …die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund schlägt vor, den TOP 6.2 „Neubau Westbad“ in der Ratssitzung am 13.07.17 unter TOP als Angelegenheit von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse zu behandeln.

2. Antrag zur Geschäftsordnung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 08396-17) vom
04.07.2017:
„ … die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um eine Veränderung
der Tagesordnung. Aufgrund des großen öffentlichen Interesses und der zu erwartenden
Beteiligung vieler Bürger*innen an der Sitzung des Rates beantragen wir hiermit den TOP 6.2 „Neubau Westbad“ unter Punkt 2. „Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse“ zu behandeln.

3. Antrag zur Geschäftsordnung der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 08399-17) vom
10.07.2017:
„ … die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet den TOP 6.2 „Neubau Westbad“ als Punkt von
besonderer Bedeutung in die Tagesordnung aufzunehmen.

4. Antrag zur Geschäftsordnung der Gruppe NPD/Die Rechte (Drucksache Nr.: 08399-17) vom
12.07.2017:
„ … hiermit stellen wir nachfolgenden Antrag nach § 17 Ratsgeschäftsordnung die Tagesordnung der Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 13. Juli 2017 setzen lassen und bitten um Aufnahme in die Tagesordnung, sowie weitere Bearbeitung.

Verlegung des TOP 6.2 (Neubau Westbad) auf TOP 2.1

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den Tagesordnungspunkt 6.2 der Sitzung am 13. Juli 2017 (Neubau Westbad) aufgrund der hohen, öffentlichen Beachtung dieses Themas als Angelegenheit von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse als Tagesordnungspunkt 2.1 zu behandeln.

Begründung:
Es ist davon auszugehen, dass der Zuschauerbereich nach der Diskussion um eine Schließung
des Westbades prall gefüllt sein wird. Jeder Bürger soll sehen, wie sich die Politiker von CDU und SPD gegen die Meinung der Mehrheitsbevölkerung stellen, ja wie sie zeigen, mit welcher
Dreistigkeit ein Herr Schulte-Coerne in Dorstfeld versucht, sich als Protestführer gegen eine
Schließung des Standortes am Kortental zu präsentieren, während seine CDU-Kollegen im Rat
das Aus besiegeln oder wie der SPD-Herr Balzer offenbar zu sehr in seine Tätigkeit im Revierpark-Aufsichtsrat eingebunden ist, anstatt eine objektive Bewertung der Standortfrage vorzunehmen. Deshalb muss die Entscheidung über einen Neubau des Westbades an den Anfang der Sitzung verlegt werden und darf nicht unter „ferner liefen“ verbucht werden.

OB Sierau wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich der Ältestenrat in seiner vorangegangen Sitzung darauf verständigt hat dem Rat der Stadt vorzuschlagen, den Tagesordnungspunkt 6.2 Neubau Westbad als Angelegenheit von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse zu behandeln. Anschließend beschloss der Rat der Stadt einstimmig den Tagesordnungspunkt Neubau Westbad unter Tagesordnungspunkt 2.1 als Angelegenheit von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse zu behandeln.

Rm Krause (CDU) stellte den Geschäftsordnungsantrag, die Redezeit in der heutigen Ratssitzung wie folgt zu begrenzen. Für die Angelegenheit von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse wird die Redezeit auf fünf Minuten pro Person begrenzt. Für alle weiteren Tagesordnungspunkte soll eine Redezeitbegrenzung von drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt gelten.

Nachdem Rm Münch (FBI) eine entsprechende Gegenrede hielt, beschloss der Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Gruppe NPD/Die Rechte und von Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste die Redezeit in der heutigen Ratssitzung auf fünf Minuten pro Person für die Angelegenheit von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse sowie im Übrigen auf drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt zu begrenzen.

Rm Münch (FBI) beantragte, die Angelegenheit

3.14 Stadtbahn Rhein-Ruhr" in Dortmund
Barrierefreier Umbau der Stadtbahnhaltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost (Baulose 70-73) - Konzept- und Planungsbeschluss
hier:
- Antrag und Alternativvorschlag der "Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V."
- Dialogverfahren (gem. Anregung "Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V." und "B 1 Dortmundplus")
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07470-17)

unter dem Tagesordnungspunkt 2.2 als Angelegenheit von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse zu behandeln und darüber hinaus den Vorgang

10.2 Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 08359-17)

ebenfalls als Angelegenheit von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse unter dem Tagesordnungspunkt 2.3 zu beraten.

Der Rat der Stadt lehnte den Antrag von Rm Münch (FBI) den vorgenannten Tagesordnungspunkt 3.14 als Angelegenheit von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse zu behandeln mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte und von Rm Münch (FBI) ab.

Der Rat der Stadt lehnte den Antrag von Rm Münch (FBI) den vorgenannten Tagesordnungspunkt 10.2 als Angelegenheit von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse zu behandeln mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte und von Rm Münch (FBI) ab.

Mit den zuvor dargestellten Veränderungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung festgestellt.


zu TOP 1.4
4. Genehmigung der Niederschrift über die 25. Sitzung des Rates der Stadt am 01.06.2017

Rm Münch (FBI) beantragte mündlich, die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 01.06.2017 dahingehend zu ergänzen, dass von ihm zur Sitzung des Rates der Stadt am 01.06.2017 eingereichte Dringlichkeitsvorschläge mit der Bezeichnung
1. Nichtaufnahme einer Ratsanfrage in die Tagesordnung „Schädigung des Ansehens der Stadt durch ungebührliches Verhalten des Oberbürgermeisters gegenüber Journalisten und städtischen Mitarbeitern“
sowie
2. Ungebührliches Verhalten des Oberbürgermeisters gegenüber Journalisten und städtischen Mitarbeitern

vom Oberbürgermeister nicht in die Tagesordnung aufgenommen wurden.

Nachdem OB Sierau darauf verwies, dass die von Rm Münch (FBI) angeführten Vorgänge nicht Gegenstand der Sitzung des Rates der Stadt am 01.06.2017 waren, lehnte der Rat der Stadt den mündlich gestellten Antrag von Rm Münch (FBI) mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte sowie von Rm Münch (FBI) ab.

Die Niederschrift über die 25. öffentliche Sitzung des Rates der Stadt am 01.06.2017 wurde mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) und bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte genehmigt.


zu TOP 1.5
5. Einführung von Ratsmitgliedern

Nachdem OB Sierau darauf hingewiesen hatte, dass Frau Marlies Nordhoff, Oesterholzstraße 28 in 44145 Dortmund, als Nachfolger für das Ratsmitglied Volkan Baran für die Partei SPD in den Rat der Stadt und Herr Uwe Wallrabe, Oskarweg 34 in 44369 Dortmund für das verstorbene Ratsmitglied Otto Rüding für die Partei CDU in den Rat der Stadt nachgerückt ist, wurden Frau Nordhoff und Herr Wallrabe entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 2 GO NRW von OB Sierau in ihr Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.





2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
6. Neubau Westbad
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08013-17)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 06.07.2017 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
wir bitten, den nachstehenden Antrag zum Thema Westbad zur Beschlussfassung zu stellen:

Beschluss:
Der AFBL empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, unabhängig von der Standortwahl, auf
ein Kleinkinderbecken im Neubau des Westbades nicht zu verzichten.

Begründung:
Eine Reduzierung der ohnehin in Dortmund zu geringen Kapazitäten im Kleinkinderbereich
im Einzugsgebiet des Westbades um rund 50 % ist sozialpolitisch nicht vertretbar. Die
Mehrkosten des Wiederaufbaus eines derzeit vorhandenen Kleinkinderbeckens im Westbad
schlagen finanziell nur marginal zu Buche. Das in Wischlingen derzeit vorhandene
Kinderbecken mischt verschiedene Altersklassen und ist daher für Babys nur sehr einge-
schränkt geeignet, zumal es in einem Durchgangsbereich von den Umkleiden zum Solebad
einerseits und zum Saunabereich anderseits liegt.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:
die SPD-Fraktion bittet, über folgenden Antrag eine Abstimmung herbeizuführen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, für die weiteren Planungen beim Neubau des Schwimmbades in Wischlingen folgende zusätzliche Maßnahmen vorzusehen
- 1 zusätzliches Kleinkindbecken im Neubau neben dem bereits vorhandenen
Kleinkindbecken im Freizeitbau,

- 1 Lehrschwimmbecken im Neubau mit Hubboden,

- sowie ggf. weitere sinnvolle standortverbessernde, sportspezifische Maßnahmen, die
insbesondere den Belangen der Vereine und des Schwimmverbandes Rechnung tragen.
Begründung:

Wenn der Neubau erfolgt, sollte von vornherein auf eine langfristige Lebensdauer und die Attraktivität am Standort des Schwimmbades Wert gelegt werden, denn davon hängt eine hohe Besucherentwicklung maßgeblich ab.

Weil spätere Umbauten oder Erweiterungen im Bestand immer mit Unwägbarkeiten verbunden sind, sollten attraktivitätssteigernde Elemente bereits bei den Neubauplanungen berücksichtigt werden können.

Außerdem liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 05.07.17 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West hält es für politisch sinnvoll, den Neubau Westbad am
Standort Kortental zu errichten.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss
nicht zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse der vergleichenden Betrachtung zweier
Standorte zur Errichtung eines neuen Hallenbades zur Kenntnis und beschließt den Neubau
am Standort Wischlingen.
Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung, das Planungsbüro pbr mit der
weiterführenden Planung bis zur Leistungsphase 9 HOAI zu beauftragen und die Leistungen
der Projektsteuerung auszuschreiben und ebenfalls zu beauftragen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West zur Kenntnis und lässt die Anträge der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der SPD-Fraktion ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

Weiterhin empfiehlt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften dem Rat der Stadt mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse der vergleichenden Betrachtung zweier Standorte zur Errichtung eines neuen Hallenbades zur Kenntnis und beschließt den Neubau am Standort Wischlingen.
Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung, das Planungsbüro pbr mit der weiterführenden Planung bis zur Leistungsphase 9 HOAI zu beauftragen und die Leistungen der Projektsteuerung auszuschreiben und ebenfalls zu beauftragen.

Einleitend verwies OB Sierau auf die Anstrengungen der Stadt, Sportinfrastruktur zu erhalten und weiterzuentwickeln. Bezogen auf die Wasserfläche in der Stadt bedeutet dies, dass anders als in anderen Städten, Wasserfläche erhalten und nicht zurückgebaut wurde.

Rm Balzer (SPD) verwies auf einen zweijährigen Diskussionsprozess, in welchem Gutachten zur Kenntnis genommen und bewertet wurden. Im Ergebnis wird die SPD-Fraktion der vorliegenden Verwaltungsvorlage zustimmen. Bezüglich des vorliegenden Antrags seiner Fraktion sprach sich Rm Balzer dafür aus, diesen als Prüfauftrag an die Verwaltung weiterzuleiten, um diesen dann in der Septembersitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit zu beraten.

Nach dem Dafürhalten von Rm Mais (CDU) ist man in dem zurückliegenden Diskussionsprozess zu einem guten Ergebnis gelangt, zumal bei einem entsprechenden Beschluss über 12 Mio. Euro in den Dortmunder Sport fließen. Weiter verwies Rm Mais darauf, dass falsche Entscheidungen in der Vergangenheit bzgl. Investitionen und Instandhaltung letztlich zu einem Handlungsdruck geführt haben. Um die Bäderlandschaft zukunfts- und wettbewerbsfähig zu erhalten, müsse es nunmehr eine Entwicklung geben. Auch wenn Veränderungen wehtun, ist durch das Engagement der Bürger doch auch einiges bewirkt worden. Vor dem Hintergrund, dass nunmehr ein Sport-, Spiel-, Spaß- und Gesundheitsbad für viele Bürger konzipiert wird, stimmt die CDU-Fraktion der Vorlage zu. Rm Mais sprach sich ebenfalls dafür aus, den Antrag der SPD-Fraktion als Prüfauftrag weiterzuleiten, sodass er von Seiten der Verwaltung mit Kosten hinterlegt und anschließend im Fachausschuss beraten werden kann.

Rm Brück (NPD/Die Rechte) wies darauf hin, dass er von Anfang deutlich gemacht habe, dass er sich für den Standort am Kortental einsetzt. Weiter hält Rm Brück es für ein eindeutiges Manöver, wenn mit vorgeschobenen Argumenten Stimmung für Wischlingen gemacht wird. Weiter kritisierte Rm Brück, dass eine einstimmige Resolution der Bezirksvertretung Innenstadt-West durch eine Ratsmehrheit einfach überstimmt wird.

Für Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) galt es zunächst einmal festzustellen, dass die Stadt Dortmund ihre eigenen Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge sträflich vernachlässigt hat, so dass das Westbad auch durch eine Sanierung nicht mehr auf eine wirtschaftliche Art und Weise erhalten werden kann. Dies müsse als eine direkte Geldvernichtung durch die kommunale Sparpolitik bewertet werden. Weiter führte Rm Kowalewski an, dass mit der ursprünglichen Verwaltungsvorlage zur Errichtung eines Neubaus im Revierpark Wischlingen von Seiten der Verwaltung die Meinung vertreten wurde, dass ein solcher Neubau mehrere Mio. Euro billiger wäre als im Kortental. Vertreter der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke & Piraten sprachen sich schließlich dafür aus, für eine sachdienliche Entscheidung beide Standortvarianten gutachterlich untersuchen zu lassen. Ein Ergebnis des nun vorliegenden Gutachtens ist, dass der sog. Baukostenvorteil auf nur noch gut eine Mio. Euro zusammengeschmolzen ist. Auch das nur unter der Voraussetzung, dass auf eigene Sozialräume für Mitarbeiter und ein Planschbecken, wie es am Standort Kortental eingepreist wurde, verzichtet wird. Würden die bzgl. des Baus eines Planschbecken vorliegenden Anträge beschlossen, entfällt auch der letzte Baukostenvorteil. Somit bleibe festzuhalten, dass die ursprüngliche Annahme der Verwaltung, dass ein Bau des Westbades am Standort Wischlingen günstiger sei als am Standort Kortental widerlegt ist. Bei den Betriebskosten postuliere die Verwaltung einen Kostenvorteil von 650.000 Euro pro Jahr. In der Annahme enthalten ist ein angenommener Zinsvorteil aufgrund geringerer Baukosten in Wischlingen, den es, wie eben festgestellt, gar nicht gebe. Der wirtschaftliche Hauptvorteil soll im Bereich des eingesetzten Personals liegen. Von den 15 Mitarbeitern am Standort Kortental sollen lediglich zwei bis drei im neuen Bad übernommen werden. In der Diskussion fiel von Seiten der Fachverwaltung die Bemerkung, dass der Rest wohl durch Aushilfs- und Honorarkräfte geleistet werden wird. Diese Kosten werden allerdings nirgendwo beziffert. Auch die Entscheidung, ob eigenes Personal oder eine Fremdfirma für die Reinigung eingesetzt wird, sei keine Frage des Bäderstandortes. Gehe man die Liste Punkt für Punkt durch, bleibe am Ende ein Effekt von 200.000 bis 250.000 Euro Betriebskostenvorteil übrig. Wenn das Personal des Revierparks vorhandene Lücken schließen solle, fehlt eine Aussage über die Bezahlung des künftig im Westbad eingesetzten Personals des Revierparks. Weiter kritisierte Rm Kowalewski, dass es noch keinerlei Absprache mit dem RVR gebe, nach welchen Kriterien die Einnahmen zwischen dem Bad des Revierparks und dem städtischen Hallenbad verteilt werden sollen. Für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einer Maßnahme müssen aber sowohl Einnahmen als auch Ausgaben betrachtet werden.

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass ihre Fraktion sich ausführlich mit den Argumenten der Bürgerinitiative, der Verwaltung und auch des Revierparks Wischlingen auseinandergesetzt habe. Letztendlich haben aber die sozialpolitischen Gründe überzeugt. Der Standort Kortental liegt, im Gegensatz zu Wischlingen, mitten im Ortsteil und ist dort Anlaufpunkt für Vereine, Schulen, KiTa und viele Anwohnerinnen und Anwohner. Zudem hat sich die Bezirksvertretung einstimmig für den Standort Kortental ausgesprochen. Betrachte man die Kostenseite, musste man anhand der ersten Gutachten in 2015 feststellen, dass ein immenser Kostenvorteil zugunsten des Standortes Wischlingen bestand. Nach dem Dafürhalten von Rm Reuter ist die Vergleichbarkeit der Gutachten damals zu Recht kritisiert worden. Nach heutigem Stand gebe es im investiven Bereich kaum noch einen Unterschied zwischen den Standorten Kortental und Wischlingen. Dieser Unterschied würde weiter zusammenschrumpfen wenn man, was ja auch eine richtige Maßnahme wäre, im Revierpark Wischlingen ein adäquates Babyschwimmbecken errichtet. Bei den Betriebskosten wurde vorgerechnet, dass die Synergieeffekte so groß seien, dass ein Unterschied von 650.000 Euro zu verzeichnen sei. Bei genauerer Betrachtung stelle man fest, dass im Kortental das vorhandene Personal eins zu eins in die Berechnungen übernommen worden ist. Bei anderer Gestaltung der Aufsichtsmöglichkeiten käme man auch im Kortental mit weniger Personal aus. Betrachte man weiter, was die Bäder von Sportwelt an Personalkostenzuschüssen bekommen, ist dies wesentlich weniger als 650.000 Euro. Reduziert man das Personal in der Form wie die Vorlage es suggeriert, müsse man auch darüber nachdenken, inwieweit es dann in Wischlingen zu einer Arbeitsverdichtung bei dem vorhandenen Personal kommen würde. Zusammengefasst ist der Unterschied auch bei den Betriebskosten auf 200.000 bis 250.000 Euro zusammengeschrumpft. Zwar könne man personelle Synergieeffekte in Wischlingen nicht unter den Tisch kehren, aber die Effekte sind so gering, dass in der Abwägung die sozialpolitischen Gründe in den Vordergrund gerückt sind. Dies war letztendlich ausschlaggebend für die Entscheidung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, sich für den Standort Kortental einzusetzen.

Vor dem Hintergrund der kontroversen Diskussionen wies Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) darauf hin, dass sich seine Fraktion die Entscheidung nicht leicht gemacht habe. Mit Blick auf die gesamtstädtische Situation machte Rm Rettstadt darauf aufmerksam, dass jährlich 70 bis 80 Mio. mehr ausgegeben würden, als tatsächlich in der Kasse sind, sodass perspektivisch gedacht werden müsse. Mit Verweis darauf, dass die Entfernung zwischen den in Rede stehenden Standorten ca. 1.000 Meter Luftlinie betrage, erachtet Rm Rettstadt es als wichtigsten Aspekt, dass die Wasserfläche mit Blick auf Schule und Schwimmen nicht verringert wird. Die am Standort Wischlingen entstehenden Synergieeffekte hätten zudem einen positiven Effekt auf den Gesamthaushalt. Ein weiterer positiver Nutzen ist die Stärkung des Standortes Wischlingen, was aus gesamtstädtischer Sicht sinnvoller sei. Rm Rettstadt kündigte zudem an, dass sich seine Fraktion im Rahmen der Ausschussberatungen für eine weitere Attraktivierung des Bades in Wischlingen einsetzen wird.

Für Rm Klausmeier (Bündnis 90/Die Grünen) ist deutlich geworden, dass der in der anfänglichen Diskussion stark gehypte wirtschaftliche Faktor hinfällig ist, sodass keine wirtschaftlichen Gründe für den Standort Wischlingen sprechen. Die Besucherzahlen in Wischlingen würden zudem nicht darauf hindeuten, dass der Standort gestärkt werden müsse. Rm Klausmeier führte an, dass sich erstmals seit Jahren ein starkes zivilgesellschaftliches Engagement in Form einer Bürgerinitiative im Stadtteil zeige. Mit Verweis auf die bestehenden Probleme sieht Rm Klausmeier eine gesamtstädtische Verantwortung für den teilweise in Verruf geratenen Stadtteil Dorstfeld.

Rm Garbe (AfD) nahm Bezug auf die vorliegende Verwaltungsvorlage und wies darauf hin, dass die städtischen Hallenbäder alten Zuschnitts 42 Prozent an Besuchern über die letzten Jahre verloren haben. Aus diesem Grund wird ein Neubau nach altem Schema am bisherigen Standort nicht für sinnvoll erachtet. Rm Garbe sieht nunmehr die Chance, in Wischlingen ein Zukunftskonzept der Vernunft umzusetzen. Eine moderne Bäderlandschaft biete die Möglichkeit, mehr Besuchter über die Jahre anzuziehen und dadurch deutlich rentabler zu werden. Mit Blick auf den Gesamthaushalt müssen ferner alle Investitionen dahingehend überprüft werden, ob sie langfristig, nachhaltig sinnvoll sind.

Rm Münch (FBI) verwahrte sich gegen eine Stigmatisierung von Dorstfeld als Problemstadtteil. Auch wenn Rm Münch es als sinnvoll ansieht, Einrichtungen nahe beim Bürger zu belassen, gebe es bei der allgemeinen Entwicklung bei bspw. Schulen, Stadtteilbibliotheken und der Lebensmittelversorgung einen gegenläufigen Trend. Im Sinne der Zukunftsfähigkeit der Stadt bzw. von Stadtteilen müsse die Bäderlandschaft neu aufgestellt werden. Vor diesem Hintergrund ist es nicht mehr möglich, das Privileg zwei Bäder in einer Entfernung von nur 1.500 Meter zu haben, zu erhalten.

Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt!

Vor dem Hintergrund, dass alle Bäder herkömmlicher Prägung in der Vergangenheit schlecht gepflegt und im Rahmen einer neuen Gesamtkonzeption von der Verwaltung auf dem Prüfstand gestellt wurden, sieht Rm Reigl (Die Linke & Piraten) diese Bäder von der Schließung bedroht. Für eine sinnvolle Steuerung fehle zudem eine kommunale Bäderkonzeption bzw. ein regionales Bäderkonzept. Weiter sieht Rm Reigl in der Ratsentscheidung nicht das Ende der Debatte, zumal der RVR dem Dortmunder Ansinnen in seiner Verbandsversammlung ebenfalls zustimmen müsse und nicht klar sei, wie der RVR mit seiner 50-Prozent-Trägerschaft in Dortmund in Zukunft umgehen wird.

Rm Brück (NPD/Die Rechte) sprach sich für Einsparungen bei Prestigeobjekten aus, da mit entsprechendem Mitteleinsatz für Sanierungen, ein Neubau des Westbades heutzutage nicht notwendig wäre.

Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) legte das Augenmerk auf die erheblichen, jährlichen Investitionen in den Dortmunder Sport. Vor dem Hintergrund, dass seinerzeit, auf Einsatz der Bürgerinitiative, ein weiteres Gutachten bzgl. der Kosten verlangt wurde, laufe man mittlerweile Gefahr, dass das Westbad abgängig ist, bevor der Neubau errichtet ist.

Rm Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen) führte an, dass das vor zwei Jahren erstellte Gutachten andere Planungen für Wischlingen zur Grundlage hatte, sodass ein Vergleich nicht möglich ist. Rm Brunsing sieht Wasserfläche am besten da aufgehoben, wo Kitas, Schulen und Familien kurze Wege haben und die Möglichkeit einer Frühförderung für Kinder besteht.

Rm Waßmann (CDU) verwahrte sich dagegen, bei einer Investition von 12 bis 13 Mio. Euro davon zu sprechen, dass Infrastruktur kaputt gespart werde. Weiter verwies Rm Waßmann auf umfangreiche Maßnahmen der Stadtentwicklung in Dorstfeld. So setzen sich bspw. Maßnahmen am Dortmunder U und den Berufskollegs über die Rheinische Straße in den Stadtteil hinein fort. Darüber hinaus wurde in Dorstfeld der Einzelhandel gestärkt, ein Bürgerhaus beschlossen und in Gewerbegebieten kümmert man sich um klimatische Auswirkungen. Zudem dürfe man nicht die perspektivischen Entwicklungsmöglichkeiten der HSP-Fläche unterschlagen.

Rm Zweier (Die Linke & Piraten) verwies auf einem Appell der Interessengemeinschaft Westbad, wonach bei Berücksichtigung der geforderten Baugleichheit, beide Bäder nahezu gleiche Baukosten aufweisen würden. Auch könne der Standort Kortental, bei einer Übernahme durch bspw. die Revierpark Wischlingen GmbH, mit deutlich geringeren Kosten betrieben werden. Für den Erhalt des Westbades spreche zudem, dass es der zentrale Kern des Stadtteils Dorstfeld und Dreh- und Angelpunkt zahlreicher sozialer und sportlicher Aktivitäten Dorstfelder Vereine ist und von acht Kindergärten, drei Grundschulen sowie den Nutzerinnen des Mütterzentrums fußläufig erreicht werden kann. Weiter führte Rm Zweier an, dass in den Stadtteilen Räume für eine gelingende Teilhabe und Integration benötigt werden. In diesem Kontext wird das Westbad als die stärkste Größe in Dorstfeld angesehen.

Rm Urbanek (AfD) sieht neben Mängeln in der Wartung, Mängel in der Baukonstruktion als Ursache für die entstandene Problematik an. So sei das in einem Schwimmbad herrschende Mikroklima aus Luftfeuchte und Chlorgaseintrag in hohem Maße problematisch für eine Leimbinderkonstruktion. Da im Kortental die Tragkonstruktion betroffen ist, ist eine Reparatur nicht möglich und ein Neubau unumgänglich. Bei der Diskussion müsse außerdem berücksichtigt werden, dass für Planung, Abriss und Neubau bis zur Inbetriebnahme am Standort Kortental, ein Zeitraum von mindestens drei Jahren veranschlagt werden müsse, in dem die Dorstfelder kein Schwimmbad und auch keine Ausgleichsflächen in Wischlingen zur Verfügung gehabt hätten. Von der Neukonzeption in Wischlingen verspricht sich Rm Urbanek zudem einen deutlichen Qualitätssprung.

Rm Noltemeyer (Bündnis 90/Die Grünen) sieht in Bezug auf den Eltern-Kind-Bereich einen quantitativen Wegfall an Wasserfläche, da aktuell in Wischlingen kein Kinderbecken eingeplant ist. Hingegen bestehen am Standort Kortental auf Grund der räumlichen Strukturen, gerade für Eltern mit Kindern im unterschiedlichen Alter, optimale Bedingungen für die Frühförderung, die es zu erhalten gelte.

Im Rat der Stadt bestand Einvernehmen, die vorliegenden Anträge der Fraktionen Die Linke & Piraten sowie der SPD als Prüfauftrag an die Verwaltung weiterzuleiten. Das Ergebnis der Überprüfung soll in der Septembersitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit beraten werden.

Der Rat der Stadt beschloss mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke & Piraten sowie der Gruppe NPD/Die Rechte:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse der vergleichenden Betrachtung zweier Standorte zur Errichtung eines neuen Hallenbades zur Kenntnis und beschließt den Neubau am Standort Wischlingen.

Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung, das Planungsbüro pbr mit der weiterführenden Planung bis zur Leistungsphase 9 HOAI zu beauftragen und die Leistungen der Projektsteuerung auszuschreiben und ebenfalls zu beauftragen.

An der Beratung und Abstimmung nahm Rm Berndsen (SPD) nicht teil.
3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

zu TOP 3.1
7. Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes
8. In N 241 - Schützenstraße - nach § 13 BauGB
9. hier: I. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes In N 241 - Schützenstraße -;
10. II. Offenlegungsbeschluss; III. Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07961-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. beschließt, den Bebauungsplan In N 241 - Schützenstraße - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i. V. mit § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, FNA 213-1) und i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes In N 241 - Schützenstraße - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich und der Begründung vom 29.05.2017 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB.

III. beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes In N 241 - Schützenstraße - als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW.


zu TOP 3.2
11. Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 248 - Godekinsiedlung - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
12. hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05846-16)

Die Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.3
13. Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hom 220 – Harkortstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
14. hier: Einleitungsbeschluss, Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Zustimmung zum Abschluss des Durchführungsvertrages, Zustimmung zur Zulassung von Bauvorhaben gemäß § 33 Abs. 1 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07968-17)
Die Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.4
15. Bauleitplanung; Erlass einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich Schüruferstraße / Teigelbrand in Dortmund-Schüren im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
16. hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen, II. Beifügung einer aktualisierten Begründung, III. Satzungsbeschluss, IV. Beschluss zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07907-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:
17.
18. I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zur Ergänzungssatzung für den Bereich Schüruferstraße / Teigelbrand in Dortmund-Schüren geprüft und beschließt, die Stellungnahmen unter den Ziffern 11.1 und 11.2 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen.

19. Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 in Verbindung mit § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).



20. II. Der Rat der Stadt beschließt, der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Bereich Schüruferstraße / Teigelbrand in Dortmund-Schüren die aktualisierte Begründung vom 19.05.2017 beizufügen.

21. Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 in Verbindung mit § 13 BauGB.
22.
23. III. Der Rat der Stadt beschließt die Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Bereich Schüruferstraße / Teigelbrand in Dortmund-Schüren für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:


§ 10 Abs. 1 und § 13 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.
24.
25. IV. Der Rat der Stadt stimmt dem zwischen dem Investor und der Stadt abzuschließenden städtebaulichen Vertrag (Anlage dieser Vorlage) zu.

Rechtsgrundlage:


§ 11 Abs. 1 Nr. 2 und 3 und Abs. 3 BauGB.


zu TOP 3.5
26. Erlass der Ergänzungssatzung südlich Westholz in Dortmund Scharnhorst
27. nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
28. hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung,
29. II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung einer aktualisierten und modifizierten Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08016-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten, der Gruppe NPD/Die Rechte sowie von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt
I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Anregungen unter Punkt 9.1 bis 9.4, Punkt 9.5 d) und Punkt 9.7 a) zu folgen, den Anregungen unter Punkt 9.5 a) bis c), Punkt 9.5 e), Punkt 9.6 b) und c) sowie Punkt 9.7 b) nicht zu folgen und nimmt die Anregungen unter Punkt 9.6 a) zu Kenntnis.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt, die Ergänzungssatzung südlich Westholz nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 08.02.2017 offen gelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 10.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungen.

Rechtsgrundlage:


§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs.1 GO NRW.

III. beschließt, der Ergänzungssatzung südlich Westholz in Dortmund Scharnhorst nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB die modifizierte und aktualisierte Begründung vom 29.05.2017 beizufügen.

Rechtsgrundlage:


§ 34 Abs. 5 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs.1 GO NRW.


zu TOP 3.6
30. Dortmund Hbf Umfeld Nord
31. - Auslobung eines nichtoffenen einphasigen städtebaulichen Wettbewerbes nach RPW 2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07084-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Auslobung eines nichtoffenen einphasigen Wettbewerbes nach RPW 2013 für das nördliche Umfeld des Dortmunder Hauptbahnhofes mit Gesamtaufwendungen in Höhe von 161.000,00 € in der städtischen Ergebnisrechnung.


zu TOP 3.7
32. ÖPNV-Bedarfsplan 2017 des Landes Nordrhein-Westfalen – Nachmeldung einer Infrastrukturmaßnahme durch die Stadt Dortmund (Erschließung des Logistikstandortes Westfalenhütte durch Verlängerung der Stadtbahn-Linie U44)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07849-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Nachmeldung der Infrastrukturmaßnahme „Erschließung des Logistikstandortes Westfalenhütte durch Verlängerung der Stadtbahn-Linie U44“ durch die Stadt Dortmund zum ÖPNV-Bedarfsplan 2017.





zu TOP 3.8
33. Beschluss der Neufassung der "Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Dortmund zur Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen für das Gebiet der Stadt Dortmund innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und der Geltungsbereiche der Bebauungspläne (Naturdenkmalverordnung - NDVO)"
34. hier: Formale Anpassung an die geänderte Rechtsgrundlage (vgl. dazu auch Drucksache Nr.: 03928-16 E6)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07140-17)

Dem Rat der Stadt lag folgendes Schreiben der Verwaltung vom 20.03.2017 vor:
„ … im Verzeichnis der o.g. Ordnungsbehördlichen Verordnung hat sich leider ein redaktioneller Fehler eingeschlichen. Betroffen ist die Ortsangabe des geschützten Landschaftsbestandteiles (OV 015) im Stadtbezirk Scharnhorst.

Statt Grunewaldstraße / Eichwaldstraße muss es hier Grunewald / Eichkamp heißen.

Ich bitte, diese Korrektur bei der Beschlussfassung zu berücksichtigen.

Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) stellte die Nachfrage, warum ein 14 Bäume umfassendes Platanenensemble in der Droste-Hülshoff-Straße nicht in die Naturdenkmalverordnung einbezogen wurde.

OB Sierau schlug bzgl. des Platanenensembles vor, einen Ortstermin mit dem zuständigen Fachdezernenten zu vereinbaren und wies darauf hin, dass ggf. ein Nachtrag zur Naturdenkmalverordnung möglich ist.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

· die als Anlage beigefügte Neufassung der „Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Dortmund zur Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen für das Gebiet der Stadt Dortmund innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und der Geltungsbereiche der Bebauungspläne (Naturdenkmalverordnung - NDVO)“

· die Aufhebung der bisherigen Naturdenkmalverordnung vom 28.11.2016 mit Inkrafttreten der neuen Verordnung.



zu TOP 3.9
35. Berufung der Mitglieder des Beirates zur Lärmminderung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08149-17)

Dem Rat der Stadt lag folgendes Schreiben der Verwaltung vom 13.07.2017 vor:
„ … in der Vorlage „Berufung der Mitglieder des Beirates zur Lärmminderung“ Drucksache-Nr.:
08149-17 werden Mitglieder dieses Beirates benannt, die der Rat in seiner Sitzung am 13.07.2017 berufen soll. Zum Zeitpunkt der Fertigstellung dieser Vorlage standen noch Rückmeldungen der angeschriebenen Fraktionen / Organisationen aus. Inzwischen wurden jedoch noch Mitglieder vorgeschlagen, die ich Sie bitte, mit in den Beirat zur Lärmminderung zu berufen.

Eine aktualisierte Liste der vorgeschlagenen Mitglieder hängt an.

Aktualisierte Liste der vorgeschlagenen Mitglieder zum Beirat zur Lärmminderung

1. Vertreter der Ratsfraktionen

Fraktion: Mitglied Vertretung

SPD Frau Rm Lührs Frau Rm Albrecht-Winterhoff
CDU Herr Rm Weber Herr Rm Pohlmann
Bündnis 90/Die Grünen Frau Rm Hawighorst-Rüßler Frau Rm Barbara Brunsing
Die Linke & Piraten Frau Rm Konak -
AfD Können aus personellen Gründen kein Mitglied benennen
FDP/Bürgerliste Herr sB Schmidtke-Mönkediek -
2. Vertreter von Institutionen / Verbänden

Mitglied Vertretung

- Arbeitsgemeinschaft Dortmunder Aus personellen Gründen keine Mitarbeit möglich
Wohnungsunternehmen
- IHK Herr Pelzer Herr Mack
- DSW21 Herr Habbes -
- Einzelhandel Herr Schäfer Herr Kaluza
- VCD Herr Buscher -
- Umweltverbände Herr Dr. Otterbein -
- TU Dortmund angefragt
3. Vertreter aus der Bürgerschaft

- Frau Dr. Spieler
- Frau Schneider

Rm Münch (FBI) hält es nicht für verkehrt, sich durch Fachmeinungen beraten zu lassen. Vor diesem Hintergrund sprach sich Rm Münch gegen die Besetzung des Fachbeirates mit Ratsmitgliedern aus und stellte mündlich folgenden Antrag:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, in den Beirat für Lärmminderung keine Mitglieder des Rates aufzunehmen.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) ergänzte die vorliegenden Namensvorschläge dahingehend, dass er die Vertretung von Rm Konak (Die Linke & Piraten) im Beirat für Lärmminderung übernimmt.

Der Rat der Stadt fasste folgende Beschlüsse:

- Der Rat der Stadt lehnt den zuvor angeführten, mündlich von Rm Münch (FBI) gestellten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte und von Rm Münch (FBI) ab.

- Der Rat der Stadt nimmt die Vorlage des Umweltamtes, das vorstehend angeführte Schreiben der Verwaltung vom 13.07.2017 sowie die mündliche Ergänzung von Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) zur Kenntnis und beruft folgende Mitglieder in den Beirat zur Lärmminderung:
1. Vertreter der Ratsfraktionen
Fraktion:
Mitglied
Vertretung
SPD
Frau Rm Lührs
Frau Rm Albrecht-Winterhoff
CDU
Herr Rm Weber
Herr Rm Pohlmann
Bündnis 90/Die Grünen
Frau Rm Hawighorst-Rüßler
Frau Rm Barbara Brunsing
Die Linke & Piraten
Frau Rm Konak
Herr Utz Kowalewski
FDP/Bürgerliste
Herr sB Schmidtke-Mönkediek
-
2. Vertreter von Institutionen / Verbänden

Mitglied
Vertretung
IHK
Herr Pelzer
Herr Mack
DSW21
Herr Habbes
-
Einzelhandel
Herr Schäfer
Herr Kaluza
VCD
Herr Buscher
-
Umweltverbände
Herr Dr. Otterbein
-
3. Vertreter aus der Bürgerschaft
Frau Dr. Spieler
Frau Schneider


zu TOP 3.10
36. Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
37. Umbau der Faßstraße (E 5)
38. hier: Ausführungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07132-17)

Dem Rat der Stadt lag eine Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 07132-17-E2) vom 30.06.2017 vor (Anmerkung: Die Stellungnahme ist Bestandteil der nachfolgenden Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen).

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 05.07.2017 vor:
Hierzu liegt vor -> Empfehlung der Bezirksvetretung Hörde vom 27.06.2017:

Herr Meißner, Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, nahm als Berichterstatter zu den vorliegenden Änderungswünschen (Bündnis 90/Die Grünen s. 11.4.1 und Linke/Piraten s. nächste Protokollnotiz) Stellung.

Er bewertete aus Sicht der Fachverwaltung die einzelnen Beschlussvorschläge.

Die Bezirksvertretung Hörde nimmt die Erläuterungen zur Kenntnis.

Die Fraktion Linke/Piraten stellte folgende Änderungsanträge zur Verwaltungsvorlage:
1. Seite 1 unter Beschlussvorschlag
2.Spiegelstrich……………und sind grundsätzlich durch eine geräuschentwickelnde Markierung von der Pkw-Fahrbahn abgegrenzt.
2. Die noch vorhandenen Betonmasten ohne jegliche Funktion werden demontiert.
3. 4. Spiegelstrich: der Stiftsplatz wird von der Straße „Am Stift“ durch Zu- und
Abfahrten erschlossen. Der ausfahrende Verkehr in Richtung Norden, hat die Gelegenheit über die veränderte Hermannstraße signalisiert den Parkplatz zu verlassen.
4. Der letzte Anstrich unter der Nr. 1 wird wie folgt ersetzt: „Der Stiftsplatz wird zur Faßstraße und über die Hermannstraße für Zu- und Abfahrten erschlossen.“

Die Bezirksvertretung Hörde fasste danach zu jedem Maßnahmenvorschlag einzelne Beschlüsse und im Abschluss einen Beschluss zur Gesamtvorlage.

Zunächst wurde die Liste der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgearbeitet und danach die Liste der Fraktion Linke/Piraten.
1. Beschluss:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ersetzt Punkt 1 ihrer Liste durch Punkt 3 der Liste der Fraktion Linke/Piraten:

Der Stiftsplatz wird von der Straße „Am Stift“ durch Zu- und Abfahrten erschlossen. Der ausfahrende Verkehr in Richtung Norden hat die Gelegenheit, über die veränderte Hermannstraße signalisiert den Parkplatz zu verlassen. Die Wendemöglichkeit auf der Faßstraße entfällt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen


2. Beschluss:

Im Bereich des noch vorhandenen Autohandels, entsprechend der farblichen Darstellung im Plan, einen kombinierten Geh-/Radweg im Zweirichtungsverkehr umzusetzen, um eine direkte Anbindung an die Radabstellanlage an der Schule und das Ortszentrum sicher zu stellen.

Abstimmungsergebnis: mit 2 Gegenstimmen (Linke und Piraten), 1 Enthaltung (AfD) und 14 Ja-Stimmen so beschlossen


3. Beschluss:

Im Bereich der Einmündung der Seekante den geplanten Gehweg auf der südwestlichen Seite im Eckbereich des dortigen Wohnhauses so breit zu belassen, dass hier ein gefahrloses Betreten/Verlassen des Hauses möglich bleibt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen


4. Beschluss:

Eine Querungshilfe im Bereich Wallrabenhof im Mittelstreifen der Faßstraße vorzusehen. Nachdem die neu angelegte Wegeverbindung zwischen Treppchen und Polizeigebäude nutzbar ist, haben sich hier Fußgängerrouten neu entwickelt.

Abstimmungsergebnis: mit 4 Ja-Stimmen (3 Grüne, 1 AfD) 13 Gegenstimmen abgelehnt


5. Beschluss:

Einen Schutzstreifen für Radfahrer entlang der neu geplanten Längsparkbuchten gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen 2010 umzusetzen, um so die Sicherheit für Radfahrer wie die Einsehbarkeit für Fußgänger zu erhöhen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen


6. Beschluss:

Im Bereich vorhandener Geschäftsbetriebe spezielle Anlieferzonen tagsüber mit LKW-tauglichen Breiten vorzusehen, um ansonsten absehbare Behinderungen bzw. Gefährdungen für fließende Verkehre auszuschließen.

Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen (Grüne, Linke/Piraten, AfD) und 11 Gegenstimmen abgelehnt


7. Beschluss:

Im Bereich der östlichen Haltestelle südlich der Einmündung Hörder Burgstraße eine überdachte Wartemöglichkeit für ÖPNV Nutzer umzusetzen.

Abstimmungsergebnis: mit 4 Ja-Stimmen (Grüne, AfD) und 13 Gegenstimmen abgelehnt


8. Beschluss:

Straßeneinläufe für Niederschlagswasser so zu konzipieren, dass ein Verstopfen durch Blätter selbst bei Starkregen vermieden wird, um ein Aufstauen zu verhindern

Abstimmungsergebnis: mit 4 Enthaltungen ( 2 x CDU, SPD, AfD) und 13 Ja-Stimmen so beschlossen


9. Beschluss:

Der Antragsteller – Bündnis 90/Die Grünen - änderte den ursprünglichen Beschlussvorschlag in folgenden ab:

Den Bereich der Überfahrt zur Fußgängerzone Hörder Burgstraße zu separieren.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen


10. Beschluss:

Tempo 30 im Umgestaltungsbereich beizubehalten.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen

11. Beschluss: (Liste Linke/Piraten)

2. Spiegelstrich……………und sind grundsätzlich durch eine geräuschentwickelnde Markierung von der Pkw-Fahrbahn abgegrenzt.

Abstimmungsergebnis: mit 2 Ja-Stimmen (Linke/Piraten) und 15 Gegenstimmen abgelehnt


12. Beschluss:

Die noch vorhandenen Betonmasten ohne jegliche Funktion werden demontiert. Abstimmungsergebnis: mit 11 Ja-Stimmen (Grüne, Linke/Piraten, AfD, SPD) und 6 Enthaltungen (CDU, SPD) so beschlossen

Der 3. Beschlussvorschlag dieser Liste wurde bereits als 1. Beschluss beschlossen und der 4. Beschlussvorschlag (der letzte Anstrich unter der Nr. 1 wird wie folgt ersetzt: „Der Stiftsplatz wird zur Faßstraße und über die Hermannstraße für Zu- und Abfahrten erschlossen.) wurde zurückgezogen.


13. Beschluss:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund die Vorlage mit der Drucksache Nr. 07132-17 mit den 12 vorher genannten Beschlüssen zu beschließen und ergänzt die Vorlage um folgende Formulierung:

Der gesamte Radfahrstreifen soll rot markiert werden.

Abstimmungsergebnis: bei 3 Enthaltungen (Linke/Piraten, 1 x CDU) und 14 Ja-Stimmen so beschlossen


Hierzu liegt vor -> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 07132-17-E2):

„Sehr geehrte Damen und Herren,

die Bezirksvertretung Hörde (BV) hat am 27.06. die o.g. Vorlage beraten und dem Rat zur
Beschlussfassung mit verschiedenen Änderungen empfohlen. Zu den Empfehlungen der BV
und den damit einhergehenden Änderungen/Beschlüssen kann wie folgt Stellung genommen
werden:
1. Der Stiftsplatz soll durch Zu- und Abfahrten erschlossen und die geplante Wendemöglichkeit
in der Straße Am Stift für die ausfahrenden Verkehre nach Norden aufgehoben werden. Um den Pkw-Verkehr in der Herrmannstraße möglichst gering zu halten, ist dies möglich, wenn vom Stiftsplatz aus direkt zur Hermannstraße ausgefahren werden kann. Am Knoten Hermannstraße/Faßstraße / Am Stift ist ein Ausfahren in alle Richtungen mittels Signalanlage möglich.
2. Diese Forderung ist bereits in den Planungen enthalten und kann umgesetzt werden, sofern die entsprechenden Grundstückskäufe erfolgt sind.
3. Durch eine Umplanung im Eckbereich südliche Seekante / Faßstraße kann der Gehweg im Scheitel auf 3,80 m erweitert werden.
4. Wurde durch die BV abgelehnt.
5. Die Verwaltung hat den Vorschlag eines 0,50 m breiten Sicherheitstrennstreifens zwischen Längsparkständen und Radfahrstreifen noch einmal geprüft und kann dieser Empfehlung folgen. Dies ist möglich, in dem die Parkstände auf insgesamt 2,50 m (2,0 m Längsparkstand + 0,5 m Sicherheitstrennstreifen) verbreitert werden. Dies ist nach der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) zulässig, da „diese Sicherheitstrennstreifen (…) nicht Teil der Radverkehrsanlage“ sind. Dies hat zur Folge, dass der Gehweg im Bereich der Parkstände um 0,25 cm schmaler wird. Um die empfohlene Regelbreite für den Gehweg von 2,50 m an möglichst allen Stellen einhalten zu können, muss ein Längsstellplatz in Höhe Wallrabenhof entfallen. Im Bereich der westlichen Straßenseite in Höhe Faßstraße 4 wird – um zwei weitere Stellplätze zu erhalten – das Regelmaß um 15 cm unterschritten. Eine Gehwegbreite von 2,35 m wird für eine Länge von rd. 12 m als hinnehmbar angesehen. Der Sicherheitstrennstreifen soll durch eine Pflasterreihe farblich hervorgehoben werden, so dass den Fahrzeugführern signalisiert wird, dass dieser Bereich freizuhalten ist.
6. Wurde durch die BV abgelehnt.
7. Wurde durch die BV abgelehnt.
8. Oberste Prämisse bei der Anordnung der Abläufe ist eine ordnungsgemäße Abführung des Oberflächenwassers. Aufgrund von Starkregenereignissen werden inzwischen bereits doppelt so viele Einläufe eingeplant, wie früher, so dass ein verbesserter Abfluss des Oberflächenwassers gewährleistet ist.
9. Dieser Anregungen wird dahingehend gefolgt, dass der Ein- und Ausfahrtbereich gestalterisch getrennt wird.
10. Tempo 30 im Mittelabschnitt ist weiterhin vorgesehen, ist aber eine Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde nach der Realisierung und kein Bestandteil der Ausbauplanung.
11. Wurde durch die BV abgelehnt.
12. Der Abbau der Betonmasten wird im Rahmen des Umbaus erfolgen.
13. Zusätzlich wurde der Beschlussvorschlag der Ratsvorlage dahingehend ergänzt, dass der gesamte Radfahrstreifen rot markiert werden soll. Dieser Anregung kann im Rahmen der Umsetzung gefolgt werden.

Alle Empfehlungen der BV Hörde haben keinen wesentlichen Einfluss auf die verkehrliche Leistungsfähigkeit oder die ermittelten Gesamtkosten. Da den genannten Kosten bisher kein Ausschreibungsergebnis, sondern lediglich eine Kostenberechnung zu Grunde liegt, kann es noch zu Abweichungen kommen.
Die Verwaltung empfiehlt daher dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, dem Hauptausschuss und Ältestenrat sowie dem Rat der Stadt Dortmund, der Empfehlung der BV Hörde zu folgen.

AUSW, 05.07.2017:

Herr Rm Kowalewski gibt zu Protokoll, dass man die Verbesserungsvorschläge der BV Hörde gerne unterstützen werde. Da diese seiner Fraktion aber noch nicht weit genug gehen, werde man sich bei der heutigen Abstimmung zur Vorlage enthalten.

Herr Rm Urbanek führt an, dass seine Fraktion der gesamten Angelegenheit nicht zustimmen werde. Man halte den Verkehrsversuch für gescheitert und sei auch bezüglich der nachträglichen Änderungen der Meinung, dass diese nicht tragfähig seien.

Herr sB Tietz teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage unter Einbeziehung der o.a. Empfehlung aus der BV Hörde zustimmen werde. Durch die in Hörde beschlossenen Änderungsvorschläge erfolge insgesamt nochmal eine qualitative Verbesserung. Grundsätzlich halte man den Verkehrsversuch nicht für gescheitert sondern für ein Projekt, welches man nun in einen Dauerzustand umwandeln sollte.

Herr Rm Klösel verdeutlicht, dass seine Fraktion der Vorlage und den Änderungsvorschlägen aus der BV Hörde zustimmen werde.

Herr Rm Waßmann führt an, dass die CDU-Fraktion die gesamte Maßnahme inkl. der Anregungen aus den anderen Gremien heute endgültig ablehnen werde. Nach langer Diskussion habe man keine neuen Erkenntnisse gewinnen können, welche vom Gegenteil überzeugen konnten.

Herr sB Happe teilt mit, dass auch seine Fraktion die gesamte Angelegenheit ablehnen werde, da man nach Gesamtbetrachtung der Maßnahme, auch des Verkehrsergebnisses, diese nicht für sinnvoll halte.

Unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 27.06.2017 und der hierzu erstellten schriftlichen Stellungnahme der Verwaltung empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Fraktion FDP/Bürgerliste und Fraktion AfD) bei Enthaltung (Fraktion Die Linke & Piraten) dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.
Rm Mader (CDU) begründete die Ablehnung der Vorlage dahingehend, dass seine Fraktion den Umbau als falsch ansieht.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) begründete das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion mit Verweis darauf, dass die Verkehrsführung als nicht zielführend angesehen wird.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) hält den Verkehrsversuch nicht für grundsätzlich gescheitert, sieht aber weiteres Verbesserungspotential.

Rm Dudde (Bündnis 90/Die Grünen) sieht den Verkehrsversuch als geglückt an und hält die Empfehlungen der Bezirksvertretung für eine qualitative Verbesserung der Vorlage.

Für die AfD-Fraktion wies Rm Urbanek darauf hin, dass der Verkehrsversuch als gescheitert betrachtet wird.

Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt!


Der Rat der Stadt fasste unter Einbeziehung der Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen CDU, AfD und FDP/Bürgerliste sowie der Gruppe NPD/Die Rechte und bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

1. beim Umbau der Faßstraße die aus dem Verkehrsversuch gewonnenen Erkenntnisse, die Empfehlungen des den Verkehrsversuch begleitenden Gutachters und die Anregungen aus der Bürgerschaft wie folgt zu berücksichtigen:

- die Richtungsfahrbahnen werden von 4,75 m auf 5,00 m verbreitert,
- die Radfahrstreifen erhalten eine Breite von 1,85 m anstatt der im Verkehrsversuch umgesetzten 1,75 m Breite,
- in den empfindlichen Bereichen wird der Radfahrstreifen durch eine rote Markierung

hervorgehoben und
- der Stiftsplatz wird zur Faßstraße durch Zu- und Abfahrten und durch eine Wendemöglichkeit
in der Faßstraße in Nord- und Südrichtung erschlossen.
2. den „Umbau der Faßstraße“ mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 4.274.500 € für die Haushaltsjahre 2017 bis 2019. Zusätzlich entstehen aktivierbare Eigenleistungen in Höhe von insgesamt 516.061,90 €, die nicht zahlungswirksam sind.
Der „Umbau der Faßstraße“ wird durch eine Bundes- und Landeszuwendung in Höhe von 3.291.573,60 € gefördert. Der entsprechende Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg liegt noch nicht vor. Es werden Beiträge nach Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) in Höhe von ca. 78.750 € erhoben.

Die Investition in den „Umbau der Faßstraße“ (inklusive dem bereits geleisteten Anteil aus dem Verkehrsversuch Faßstraße) bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr (dem Haushaltsjahr 2020), eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 35.319,10 €.

Dieser Beschluss gilt vorbehaltlich des förderungsunschädlichen Beginns der Maßnahme oder vorbehaltlich der Erteilung des betreffenden Zuwendungsbescheides. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der Zustimmung zum förderunschädlichen Beginn der Maßnahme seitens des Fördergebers das Vergabeverfahren zu starten.

Die Umsetzung erfolgt gemeinsam mit Maßnahmen zum barrierefreien Umbau der Bushalte-stellen. Der Rat der Stadt Dortmund hat am 28.04.2016 das Bushaltestellenprogramm 2016 bis 2017 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 2.000.000 € beschlossen (DS-Nr.: 01871-15).


zu TOP 3.11
39. Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
40. Sachstandsbericht zum Programm
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07568-17)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Sachstandsbericht zur Kenntnis.


zu TOP 3.12
41. Koordination kommunaler Entwicklungspolitik
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07978-17)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt die Einrichtung einer Koordinierungsstelle für kommunale Entwicklungspolitik mit einem jährlichen Aufwand von 106.200,- € für zwei Jahre.
Die Finanzierung erfolgt über eine Förderung von 90 % durch die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt/Engagement Global und von 10 % durch Drittmittel.

Die Stelle wird im Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates, Geschäftsbereich 1/III Agenda-Büro angesiedelt.

Der Rat beschließt die Einrichtung einer zusätzlichen auf zwei Jahre befristeten Stelle.


zu TOP 3.13
42. Lokale Agenda 21 - 17. Zwischenbericht 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07510-17)

Der Rat der Stadt nahm den 17. Zwischenbericht 2016 zur Kenntnis.


zu TOP 3.14
43. "Stadtbahn Rhein-Ruhr" in Dortmund
44. Barrierefreier Umbau der Stadtbahnhaltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost (Baulose 70-73) - Konzept- und Planungsbeschluss
45. hier:
46. - Antrag und Alternativvorschlag der "Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V."
47. - Dialogverfahren (gem. Anregung "Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V." und "B 1 Dortmundplus")
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07470-17)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 06.07.2017 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegen folgende Empfehlungen vor:

Bezirksvertretung Innenstadt Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 27.06.17:

Nach intensiver Diskussion fasst die Bezirksvertretung folgende Beschlüsse:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt einstimmig die Ausschüsse, bzw. den Rat der Stadt Dortmund zu bitten, die Empfehlung bzw. den Beschluss auf die Sitzung nach dem 19.09.2017 zu verschieben. Die Begründung ist, dass der in der letzten Sitzung der Bezirksvertretung beschlossene „Runde Tisch“ wurde seitens der Fachverwaltung erst wenige Tage vor der heutigen Sitzung angeboten und konnte aufgrund der Kurzfristigkeit nicht realisiert werden. Der Wunsch besteht aber weiterhin in diesem Stadium mit allen Beteiligten ins Gespräch zu kommen.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt weiterhin einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (4):
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost bittet die Ausschüsse und den Rat der Stadt Dortmund ein Dialogverfahren ohne die Beschränkung (siehe Ratsvorlage vom 29.09.2016) in Erwägung zu ziehen.

Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 27.06.17:

Hierzu liegt vor -> Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion, DS-Nr.: 07470-17-E1):
„Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stellt zu o.g. Vorlage folgenden
Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird durch folgende Formulierung ersetzt:

1. Der Rat nimmt den Antrag der "Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e.V." vom 23.01.2017 und die von den Initiativen eingereichten Alternativvorschläge zur Kenntnis.

2. Der Rat nimmt die gemeinsame Anregung der "Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V." und der Initiative "B 1 Dortmundplus" vom 22.02.2017 zur Durchführung eines Dialogverfahrens zur Kenntnis und stimmt der Durchführung eines extern moderierten Dialogverfahrens zur frühzeitigen informellen Beteiligung der Öffentlichkeit grundsätzlich zu.

3. Der Rat beschließt, den am 29.09.2016 gefassten Konzept- und Planungsbeschluss (Drucksache Nr. 04055-16) über das "B 1-Haltestellenkonzept" ggf. um weitere Varianten zu erweitern, die im Rahmen des Dialogverfahrens als Ergebnisse erarbeitet werden. Die von den Initiativen vorgelegten Alternativvorschläge finden Eingang in das Dialogverfahren.

4. Er beauftragt die Verwaltung, die im Rahmen des Dialogverfahrens ggf. zu ergänzenden Varianten analog den Vorzugsvarianten des "B 1-Haltestellenkonzeptes" mit begrenztem zusätzlichem externen Planungsaufwand (z. B. für evtl. Gutachten im Rahmen des Dialogverfahrens und das Dialogverfahren selbst) vorplanerisch richtlinienkonform auszuarbeiten sowie die weiteren Planungsschritte vorzubereiten.
Hierbei werden entsprechend dem bereits gefassten Ratsbeschluss vom 29.09.2016 - und damit abweichend vom Antrag der Bürgerinitiative und den Alternativvorschlägen der Bürgerinitiativen - weiterhin ausschließlich niveaufreie Zuwegungen zu den Haltestellen Kohlgartenstraße und Max-Eyth-Straße über Brücken betrachtet.
Auf der Grundlage des Ergebnisses der Ausarbeitung ist dem Rat ein Entscheidungsvorschlag zu weiteren Fortgang der Planungen zu unterbreiten.

5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das derzeit geschätzte Gesamtinvestitionsvolumen des Vorhabens, wie im Ausgangsbeschluss dargestellt, bei insgesamt etwa 32.200.000,00 Euro verbleibt, einschließlich Planungsaufwand von ca. 4.200.000,00 Euro.“

ABVG 27.06.2017:

Frau Uehlendahl informiert mündlich zur Vorlage mittels Powerpoint-Vortrag.

Herr Rm Mader erläutert den Antrag seiner Fraktion.

Herr Rm Berndsen regt an, den Personenkreis, der an dem Dialogverfahren teilnehmen soll vorher festzulegen.

Auf Vorschlag von Frau Uehlendahl einigt man sich darauf, dass die Verwaltung dieser Anregung nachkomme, indem sie die Festlegung des Personenkreises in bilateralen Gesprächen mit den Fraktionssprechern abstimmen werde.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stimmt den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion einstimmig zu und empfiehlt demnach dem Rat der Stadt Dortmund, ebenfalls einstimmig, den folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

1. Der Rat nimmt den Antrag der "Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e.V." vom 23.01.2017 und die von den Initiativen eingereichten Alternativvorschläge zur Kenntnis.

2. Der Rat nimmt die gemeinsame Anregung der "Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V." und der Initiative "B 1 Dortmundplus" vom 22.02.2017 zur Durchführung eines Dialogverfahrens zur Kenntnis und stimmt der Durchführung eines extern moderierten Dialogverfahrens zur frühzeitigen informellen Beteiligung der Öffentlichkeit grundsätzlich zu.

3. Der Rat beschließt, den am 29.09.2016 gefassten Konzept- und Planungsbeschluss (Drucksache Nr. 04055-16) über das "B 1-Haltestellenkonzept" ggf. um weitere Varianten zu erweitern, die im Rahmen des Dialogverfahrens als Ergebnisse erarbeitet werden. Die von den Initiativen vorgelegten Alternativvorschläge finden Eingang in das Dialogverfahren.

4. Er beauftragt die Verwaltung, die im Rahmen des Dialogverfahrens ggf. zu ergänzenden Varianten analog den Vorzugsvarianten des "B 1-Haltestellenkonzeptes" mit begrenztem zusätzlichem externen Planungsaufwand (z. B. für evtl. Gutachten im Rahmen des Dialogverfahrens und das Dialogverfahren selbst) vorplanerisch richtlinienkonform auszuarbeiten sowie die weiteren Planungsschritte vorzubereiten. Hierbei werden entsprechend dem bereits gefassten Ratsbeschluss vom 29.09.2016 - und damit abweichend vom Antrag der Bürgerinitiative und den Alternativvorschlägen der Bürgerinitiativen - weiterhin ausschließlich niveaufreie Zuwegungen zu den Haltestellen Kohlgartenstraße und Max-Eyth-Straße über Brücken betrachtet.
Auf der Grundlage des Ergebnisses der Ausarbeitung ist dem Rat ein Entscheidungsvorschlag zu weiteren Fortgang der Planungen zu unterbreiten.

5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das derzeit geschätzte Gesamtinvestitionsvolumen des Vorhabens, wie im Ausgangsbeschluss dargestellt, bei insgesamt etwa 32.200.000,00 Euro verbleibt, einschließlich Planungsaufwand von ca. 4.200.000,00 Euro.“

Beirat der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 28.06.17:

Der Beirat stimmt der Vorlage mit zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltung unter folgendem von ihm abgeänderten Beschlussvorschlag zu:

„1. Der Rat nimmt den Antrag der „Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V.“ vom 23.01.2017 und den von der Initiative eingereichten Alternativvorschlag zur Kenntnis.

2. Der Rat beschließt, den am 29.09.2016 gefassten Konzept- und Planungsbeschluss (Drucksache Nr. 04055-16) über das „B 1-Haltestellenkonzept“ um die von der „Lärm- und
Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V.“ vorgelegte Variante zu erweitern.

Er beauftragt die Verwaltung, die zu ergänzende Variante neben den Vorzugsvarianten des „B 1-Haltestellenkonzeptes“ mit einem zusätzlichen externen Planungsaufwand zunächst bis zum Entwurf richtlinienkonform ausarbeiten zu lassen sowie die weiteren Planungsschritte vorzubereiten. Hierbei werden entsprechend dem bereits gefassten Ratsbeschluss vom 29.09.2016 -und damit abweichend vom Antrag der Bürgerinitiative- weiterhin ausschließlich niveaufreie Zuwegungen zu den Haltestellen Kohlgartenstraße und Max-Eyth-Straße über Brücken betrachtet.

3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das derzeit geschätzte Gesamtinvestitionsvolumen des Vorhabens, wie im Ausgangsbeschluss dargestellt, bei insgesamt etwa 32.200.000,00 Euro verbleibt, einschließlich Planungsaufwand von ca. 4.200.000,00 Euro.

4. Der Rat nimmt die gemeinsame Anregung der „Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-
Initiative Dortmund e. V.“ und der Initiative „B 1 Dortmundplus“ vom 22.02.2017 zur Durchführung eines Dialogverfahrens zur Kenntnis und stimmt grundsätzlich der Durchführung eines extern moderierten Dialogverfahrens zur frühzeitigen informellen Beteiligung der Öffentlichkeit zu.“

Unter dem o.g. Abstimmungsverhältnis beschließt der Beirat zudem die Favorisierung einer Lösung unter dem weitgehenden Erhalt der Bäume, der Förderung des Umweltverbundes, der Barrierefreiheit sowie der Reduzierung der Schadstoffbelastung.


Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 05.07.17:

Hierzu liegt vor-> Empfehlung der Bezirksvertretungen Innenstadt-Ost (BV Innenst.-Ost) vom
27.06.2017:

siehe oben

Hierzu liegt vor-> Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) vom
27.06.2017:
siehe oben

Hierzu liegt vor -> Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 28.06.2017:

siehe oben

AUSW, 05.07.2017:

Herr Rm Dudde verdeutlicht, dass seine Fraktion den von der Verwaltung vorgeschlagenen Weg zum Eintritt in das Dialogverfahren unterstütze. Die o.a. Empfehlungen der BV Innenst.-Ost und des BuNB erhebe er zum Antrag, da beide sich dafür ausgesprochen hätten, frei und offen, also ohne Festlegungen und Ausnahmen in dieses Dialogverfahren zu gehen. Bezüglich des „Runden Tisches“ für die Innenstadt-Ost, gehe man davon aus, dass auch auf diese Form des Dialoges eingegangen werden sollte, obwohl mit dem beabsichtigten Dialogverfahren die Mitglieder der Bezirksvertretung bereits involviert seien. Insgesamt folge man auch der heute vorliegenden, geänderten Beschlusslage aus dem ABVG und werde diese heute so auch mittragen.

Herr Rm Waßmann führt an, dass seine Fraktion zu der heutigen Vorlage die Beschlusslage des ABVG zum Antrag erhebe, weil man die dortige Beschlusslage als am weitestgehend bewerte. Diese beinhalte den Wunsch nach einem Dialogverfahren und damit auch den Wunsch der BV Innenst.- Ost, da die Beteiligung am Dialogverfahren hiermit nicht begrenzt sei. Den Wunsch der Fraktion B’90 /Die Grünen, hier ohne Vorfestlegungen in das Verfahren zu gehen, könne man nicht entsprechen, da man, wie bereits auch im Rahmen des ABVG –Beschlusses erwähnt, man weiterhin auf „niveaufreie Zuwegungen“ bestehe.

Frau Rm Lührs schließt sich im Wesentlichen ihrem Vorredner an. Ihre Fraktion sehe es so, dass es der BV Innenst.- Ost vorrangig darum gehe, mit allen Beteiligten ins Gespräch zu kommen. Dies sei aus ihrer Sicht mit dem geplanten Dialogverfahren möglich, da die BV Innnest.-Ost sich entweder in das Dialogverfahren einbringen oder ihr eigenes Dialogverfahren parallel durchführen könne. Der Beschränkung „niveaufreie Querung“ könne man nun auch nicht mehr folgen. Weiter betont sie, dass ihrer Fraktion sehr daran gelegen sei, wie dieses Dialogverfahren besetzt werde. Es sei wichtig, dass sowohl Politik als auch alle betroffenen Bevölkerungsgruppen entsprechend hieran beteiligt würden.

Herr Rm Kowalewski teilt mit, dass auch seine Fraktion der heutigen Vorlage mit den Änderungen, laut Beschlusslage aus dem ABVG folgen werde.

Herr Rm Urbanek schließt sich seinen Vorredner insofern an, als dass auch seine Fraktion der Verwaltungsvorlage hier entsprechend folgen werde.

Herr Rm Dudde regt bezüglich der Festlegung des Personenkreises an, dass man sich hierzu vorher mit den Bürgerinitiativen absprechen möge, da diese sich bereits im Vorfeld stark für dieses Dialogverfahren eingesetzt hätten. Im Sinne eines „offenen Dialoges“ müsse man auf jeden Fall verhindern, dass sich einzelne Bürger ausgegrenzt fühlen.

Frau Rm Lührs betont hierzu, dass es ihrer Fraktion hauptsächlich darum gehe, zu verhindern dass die Bürgerinitiativen „ihre Leute“ aufrufen und es dann zu Abstimmungen komme, deren Zustandekommen man später nicht mehr nachvollziehen könne. Es sei ihrer Fraktion wichtig, dass man die einzelnen Betroffenen zu Wort kommen lasse, um ein gewisses Gleichgewicht herzustellen.

Herr Rm Waßmann erläutert hierzu, dass genau das die Intention der Beschlusslage aus dem ABVG gewesen sei, dass natürlich diejenigen, die sich hier bereits eingebracht hätten, auch ohne Beschränkung ihren Beitrag im Dialogverfahren leisten sollen und erst anschließend durch Verwaltung und Politik eine entsprechende Bewertung bezüglich der Tragbarkeit vorgenommen werde.

Hiernach erfolgt die Abstimmung zur gesamten Angelegenheit wie folgt:
1. Zu der durch Herrn Rm Dudde zum Antrag erhobenen Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 28.06.2017:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt diesen Antrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen) und einer Enthaltung (Fraktion FDP/ Bürgerliste) ab.
2. Zur Vorlage der Verwaltung:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schließt sich der Beschlusslage aus dem Ausschuss für Bauen und Verkehr und Grün (ABVG) vom 27.06.2017 an und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund demnach einstimmig der Empfehlung des ABVG zu folgen:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt alle vorliegenden Empfehlungen zur Kenntnis und folgt einstimmig der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und empfiehlt dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung der Empfehlung, einstimmig, der Empfehlung des ABVG zu folgen:

Rm Münch (FBI) sieht in der Durchführung eines Dialogverfahrens eine Beruhigungspille für aufgebrachte Bürger, da in der Vorlage eindeutig von einem niveaufreien Zugang ausgegangen wird. Dies würde aber bedeuten, dass ein Großteil der Bäume nicht gerettet und dort auch keine Allee mehr gepflanzt werden kann. Daher sprach sich Rm Münch für einen Erhalt der Allee in Gänze aus bzw. dafür, dass zumindest die baulichen Maßnahmen geschaffen werden, um eine neue Allee anpflanzen zu können.

Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) sieht die Schwierigkeiten darin, dass mittel- und langfristig bei den Planungen die Gefahr besteht, dass angesichts des Verkehrsaufkommens das Tempo erhöht wird. Darüber hinaus sieht Rm Dingerdissen großes Einvernehmen im Rat der Stadt, wenn es darum geht, den Alleecharakter der B1 soweit wie möglich zu erhalten.

Rm Waßmann (CDU) wies darauf hin, dass es im vorliegenden Fall nicht um eine Konzeption für den Autoverkehr gehe, sondern um den barrierefreien Umbau der Stadtbahnhaltestellen und dass im Rahmen der Fassung der Grundsatzbeschlüsse bereits fraktionsübergreifend der Wunsch geäußert wurde, möglichst viele Bäume zu erhalten. Mit Verweis auf positive Erfahrungen mit Dialogverfahren, sprach Rm Waßmann sich für eine Beschlussfassung unter Einbeziehung der Empfehlung aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erläuterte Rm Dudde die Zustimmung zur Vorlage in der Fassung der Ausschussberatung. Mit Verweis auf den Stand des Verfahrens wies Rm Dudde darauf hin, dass die Grundsatzentscheidung bereits im letzten Jahr getroffen wurde. Weiter diene das angedachte Dialogverfahren auch dazu Varianten zu ermitteln, um den ein oder anderen Baum möglicherweise doch noch zu erhalten.

Rm Berndsen (SPD) nahm Bezug auf intensive Beratungen in den Fachausschüssen, in denen sämtliche Belange des Baumschutzes mit den Interessen für einen barrierefreien Zugang abgewogen wurden. Nach dem Dafürhalten von Rm Berndsen zeige die Tatsache, dass trotz eines Grundsatzbeschlusses nun ein Dialogverfahren vorgesehen ist, dass sämtliche Fragen des Baumschutzes ergebnisoffen angegangen werden sollen.
Für Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) überwiegt im Ergebnis eines langen und intensiven Diskussionsprozesses zunächst die Notwendigkeit eines barrierefreien Ausbaus des ÖPNV, um dann im Rahmen der Ausführung zu schauen, was für den Baumschutz noch getan werden kann. Weiter führte Rm Kowalewski an, dass es sich bei vielen der zu Disposition stehenden Bäume nicht um typische Alleebäume sondern um Linden handelt, die als Alleebäume nicht besonders gut geeignet seien. Zudem müsse berücksichtigt werden, dass sich unter der Anzahl der in Rede stehenden Platanen auch bereits abgängige Bäume befinden.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte und von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

1. Der Rat nimmt den Antrag der „Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e.V.“ vom 23.01.2017 und den von der Initiative eingereichten Alternativvorschlag zur Kenntnis.

2. Der Rat nimmt die gemeinsame Anregung der "Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V." und der Initiative "B 1 Dortmundplus" vom 22.02.2017 zur Durchführung eines Dialogverfahrens zur Kenntnis und stimmt der Durchführung eines extern moderierten Dialogverfahrens zur frühzeitigen informellen Beteiligung der Öffentlichkeit grundsätzlich zu.

3. Der Rat beschließt, den am 29.09.2016 gefassten Konzept- und Planungsbeschluss (Drucksache Nr. 04055-16) über das "B 1-Haltestellenkonzept" ggf. um weitere Varianten zu erweitern, die im Rahmen des Dialogverfahrens als Ergebnisse erarbeitet werden. Die von den Initiativen vorgelegten Alternativvorschläge finden Eingang in das Dialogverfahren.

4. Er beauftragt die Verwaltung, die im Rahmen des Dialogverfahrens ggf. zu ergänzenden Varianten analog den Vorzugsvarianten des "B 1-Haltestellenkonzeptes" mit begrenztem zusätzlichem externen Planungsaufwand (z. B. für evtl. Gutachten im Rahmen des Dialogverfahrens und das Dialogverfahren selbst) vorplanerisch richtlinienkonform auszuarbeiten sowie die weiteren Planungsschritte vorzubereiten. Hierbei werden entsprechend dem bereits gefassten Ratsbeschluss vom 29.09.2016 - und damit abweichend vom Antrag der Bürgerinitiative und den Alternativvorschlägen der Bürgerinitiativen - weiterhin ausschließlich niveaufreie Zuwegungen zu den Haltestellen Kohlgartenstraße und Max-Eyth-Straße über Brücken betrachtet. Auf der Grundlage des Ergebnisses der Ausarbeitung ist dem Rat ein Entscheidungsvorschlag zu weiteren Fortgang der Planungen zu unterbreiten.
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das derzeit geschätzte Gesamtinvestitionsvolumen des Vorhabens, wie im Ausgangsbeschluss dargestellt, bei insgesamt etwa 32.200.000,00 Euro verbleibt, einschließlich Planungsaufwand von ca. 4.200.000,00 Euro.“


zu TOP 3.15
48. Funktionsfähigkeit von Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen für blinde Menschen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06769-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung über die Funktionsfähigkeit von Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, diese Zusatzeinrichtungen zukünftig entsprechend der „Muster-Signalanlage“ Zillestraße/Am Hombruchsfeld zu gestalten.





zu TOP 3.16
49. Konzeption zur Neuanlage der Wallringbepflanzung nach Rosskastaniensterben
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07290-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt die Konzeption zur Neuanlage der Wallringbepflanzung.


zu TOP 3.17
50. Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07918-17)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Friedhöfe Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Friedhöfe Dortmund zum 31.12.2016, abschließend mit einer Bilanzsumme von 67.451.648,26 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 200.127,59 €, sowie der Lagebericht 2016 werden festgestellt.

2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 200.127,59 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.



zu TOP 3.18
51. Entwicklung der Leistungsbeschreibung und des Vertragswerks für die Projektträgerschaft zur Umsetzung von Investitionen im Bereich Abwasserbeseitigung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06551-16)

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) lehnt die Beschlussvorlage ab, da sie nach Auffassung seiner Fraktion eine Privatisierung öffentlicher Aufgaben darstellt.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten sowie der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

52. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass der Eigenbetrieb Stadtentwässerung Dortmund beabsichtigt, ein Konzept für die Vergabe einer Projektträgerschaft zur Durchführung von Kanalbaumaßnahmen zu entwickeln. Für die Dauer von vier Jahren soll die Umsetzung von Investitionen im Bereich Abwasserbeseitigung für die Wirtschaftsjahre 2018 bis 2022 mit einem Gesamtvolumen von bis zu 20 Mio. € durch einen Projektträger erfolgen.

53. Dazu beschließt der Rat der Stadt Dortmund, dass der Eigenbetrieb Stadtentwässerung Dortmund ermächtigt wird, eine Fachkanzlei mit zusätzlicher Erfahrung auf dem Gebiet der Erstellung komplexer Leistungsverzeichnisse und Vertragswerke für Baumaßnahmen mit der Entwicklung der Konzeption, der Erarbeitung von Mindestanforderungen und Wertungskriterien und der Erstellung der Vergabeunterlagen zu beauftragen.

54. Das entwickelte Konzept für die Projektträgerschaft, die erarbeiteten Mindestanforderungen und die Wertungskriterien für das anschließende Vergabeverfahren werden dem Rat der Stadt Dortmund zur Freigabe vorgestellt.




zu TOP 3.19
55. Satzung über die Entwässerung der Grundstücke in der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05930-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten sowie der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Entwässerung der Grundstücke in der Stadt Dortmund.


zu TOP 3.20
56. Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05931-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Dortmund.


zu TOP 3.21
57. Neuwahl eines Delegierten für die Abwasserverbände Emschergenossenschaft und Lippeverband für die aktuelle Wahlperiode bis 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08110-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund wählt - als Nachfolger für den ausgeschiedenen Kaufmännischen Betriebsleiter der Stadtentwässerung Dortmund, Herrn Frank Schnelle, - Herrn Mario Niggemann für die Wahlperiode 2015-2020, beginnend mit dem Jahr 2017, zum Delegierten aus der Verwaltung in die Versammlungen der Abwasserverbände Emschergenossenschaft und Lippeverband.


4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1
58. Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07509-17)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 06.07.2017 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 28.06.17 vor:
Dem Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung liegen folgende ergänzende Unterlagen vor:

- Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07509-17-E1)

Der ausgewiesene Jahresüberschuss des Jahresabschlusses 2016 soll nach Abführung an den städtischen Haushalt unmittelbar wieder für die Umsetzung eines arbeitsmarktpolitischen Projektes genutzt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, zur nächsten Sitzung des Ausschusses ein Konzept zur Umsetzung eines solchen Projektes vorzulegen. Der Betriebskostenzuschuss der Wirtschaftsförderung Dortmund ist dann entsprechend zu erhöhen.

Begründung:
Eines der vier Kernelemente der Dortmunder Kommunalen Arbeitsmarktstrategie ist der Übergang von der Schule in den Beruf. Hier könnte das Projekt ansetzen: Das Ziel könnte darin bestehen, zum Beispiel Hauptschülern die vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten der lokalen Unternehmen nahe zu bringen. Durch diese intensive Vernetzung und Kooperation einer noch näher zu bestimmenden Schule mit lokalen Unternehmen soll der Übergang dieser Zielgruppe in eine Berufsausbildung verbessert werden.

Ein zentraler Ansprechpartner an der Schule, der die Lehrer unterstützt und nachhaltig unternehmensnahe Strukturen aufbaut, könnte dabei im Zentrum des Projektes stehen. Die Federführung des Projektes sollte bei der Wirtschaftsförderung Dortmund liegen, da durch die enge Kooperation mit der heimischen Wirtschaft auf bestehende Netzwerke zu den Unternehmen zurückgegriffen werden kann.

Der Beginn des Projektes sollte schnellstmöglich erfolgen und über die Schuljahre 2017/18 und 2018/19 laufen.

- Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07509-17-E2)

…. die CDU-Fraktion im Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung erbittet von der Wirtschaftsförderung Dortmund einen schriftlichen Sachstandbericht zur satzungsmäßigen Verwendung der Finanzmittel des Stadtbezirksmarketing Dortmund e. V. u. a. zu folgenden Fragen:

1. Aus welchen Personen besteht der Vorstand des Stadtbezirksmarketing Dortmund e. V.?

2. Wer ist Mitglied im Stadtbezirksmarketing Dortmund e. V.?

3. Hat sich der Vorstand des Vereins eine Geschäftsordnung gegeben und wenn ja: Wie lautet deren Inhalt?

4. Auf welcher rechtlichen Grundlage beruht die Einrichtung der sogenannten Lenkungsgruppen / -runden?

5. Auf welcher rechtlichen Grundlage beruft der Bezirksbürgermeister die Mitglieder in die Lenkungsgruppen / -runden der einzelnen Stadtbezirke ein und nach welchem Verfahren/ welchen Kriterien?

6. Wie ist § 4 Abs. 1 der Satzung des Stadtbezirksmarketing Dortmund e. V. „Mitglied in einer der vom Rat der Stadt eingerichteten Lenkungsrunden des Stadtbezirksmarketing eines Stadtbezirks“ zu verstehen und hat der Rat eine solche jemals eingerichtet?

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung des Ausschusses.

- Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07509-17-E3)

… die CDU-Fraktion im Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung erbittet von der Wirtschaftsförderung Dortmund die schriftliche Beantwortung folgender Fragen bezüglich der Pensionsrückstellungen.

Es wird erwähnt, dass für die Bewertung eine versicherungsmathematische Berechnung vorliegt. Die ist dem Ausschuss jedoch nicht bekannt, so dass sich für die CDU Fraktion folgende Fragen ergeben:

- Mit der Einführung des § 253 Handelsgesetzbuch (HGB) als erste handelsrechtliche Vorschrift für Rückstellungen, hat sich die Bewertung von Pensionsrückstellungen geändert. Ist diese Änderung bei der Bewertung der Rückstellungen berücksichtigt worden?

- Bei der Rückstellungsbewertung sind künftige Preissteigerungen und künftige Kostensteigerungen anzusetzen, da die Rückstellungen mit dem künftig notwendigem Erfüllungsbetrag anzusetzen sind. Wurde dies bei der Bewertung berücksichtigt?

- Liegt bei der Pensionsrückstellung eventuell eine Überdeckung vor? Wenn ja in welcher Höhe?

- Wurde bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen unterschieden zwischen dem sog. Anwartschaftsbarverfahren, das dem steuerlichen Teilwertverfahren nach § 6a Einkommensteuergesetz entspricht und dem sog. Anwartschaftsbarwertverfahren?

- Es ist im Anhang des Jahresabschlusses erwähnt, dass die Rückstellung nach dem Teilwertverfahren bewertet wurde. Aber ist diese Art der Bewertung in der Handelsbilanz noch möglich?

- Es wurde ein marktorientierter Rechnungszinsfuß von 5 % zu Grunde gelegt. Ist dies der durchschnittliche Zinssatz der vergangenen sieben Jahre, der von der Deutschen Bank im Monatsrhythmus ermittelt und veröffentlicht wird?

Oder handelt es sich dabei um eine Vereinfachungsregelung, die das HGB ermöglicht und die von einer Restlaufzeit von 15 Jahren über alle Mitarbeiter hinweg ausgeht? Wie wurde der Zinssatz von 5 % ermittelt? Bitte erläutern Sie dabei die Restlaufzeit der Anwartschaften!

Auf Grund der schwierigen Materie, bitten wir um schriftliche Beantwortung der Fragen.

Sollte dies nicht bis zur Sitzung des Betriebsausschusses möglich sein, sollte die Sitzung des AFBL am 6.7.2017 Ziel der Antworten sein.

- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 07509-17-E5)

… zu o. g. Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion Fragen bezüglich der Pensionsrückstellungen für die Pensionäre der Wirtschaftsförderung Dortmund.

Der Rat der Stadt Dortmund hat am 10.12.2009 beschlossen (s. Drucksache-Nr.: 06160-09), dass Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen inklusive Krankheitsbeihilfe und Sterbegeld für Pensionäre ab dem 31.12.2009 ausschließlich im städtischen Jahresabschluss bilanziert werden. Dadurch ist die Bilanzierung der Pensionsrückstellungen bei den Eigenbetrieben entfallen.

Die Bilanzierung im städtischen Haushalt erfolgt auf Basis der Gemeindeordnung sowie der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW). Nach der Vorgabe des § 36 GemHVO NRW werden Pensionsrückstellungen im Teilwertverfahren nach Barwert ermittelt. Hierbei wird ein Rechnungszinsfuß von 5 % zugrunde gelegt.

Rm Rüther begründete ausführlich den Antrag der SPD-Fraktion.

Rm Penning bezeichnete die Stellungnahme der Verwaltung zu den Fragen der Pensionsrückstellungen als unzureichend. Aus diesem Grunde könne man für den Jahresabschluss noch kein Votum abgeben. Dem Antrag der SPD könne man zum jetzigen Zeitpunkt nicht zustimmen, da es sich um einen Antrag zum Haushalt handele, den man unterjährig nur in Ausnahmefällen beschließen würde.
Die schriftliche Beantwortung der Bitte um Stellungnahme zum Thema „Stadtbezirksmarketing“ zur nächsten Sitzung sei ausreichend.

Herr Westphal wies darauf hin, dass die Fragestellung der Pensionsrückstellung bereits vor zwei Jahren im Ausschuss vom Wirtschaftsprüfer beantwortet wurde. Der Sachzusammenhang müsse jedoch im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften diskutiert werden, da es sich um eine gesamtstädtische Regelung handelt, die auf Beschluss des Rates aus dem Jahr 2009 auch für alle städtischen Eigenbetriebe angewandt wird.

sB Englender wies darauf hin, dass der SPD-Antrag sehr kurzfristig vorgelegt wurde und bat um Verschiebung in die nächste Sitzung des Ausschusses.

Rm Waßmann betonte, dass seine Fraktion – auch im Interesse der Beschäftigten – eine Aussage an den Betriebsausschuss erwarte, ob die gebildeten Rücklagen von der Betriebsleitung als ausreichend bewertet werden. Alternativ sollte die Beantwortung durch die Kämmerei erfolgen.

Rm Garbe bezeichnete den Antrag der SPD-Fraktion als durchaus nachvollziehbar, er sei jedoch skeptisch in Bezug auf die Erfolgsaussichten, da häufig nicht die Informationen fehlen, sondern die in Frage kommenden Personen nicht qualifiziert erscheinen.

Rm Karacakurtoglu signalisierte Zustimmung zum Antrag der SPD-Fraktion. Mit Hilfe der zur Verfügung stehenden Mittel sollte die Wirtschaftsförderung alles daran setzen, arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zu entwickeln.

Herr Westphal bat die CDU-Fraktion, den Antrag im AFBL erneut zu stellen. Er wiederholte die Feststellung, dass sich die gestellten Fragen auf eine generelle Regelung zum gesamtstädtischen Haushalt beziehen und nicht ausschließlich die Wirtschaftsförderung betreffen.

Rm Penning bat, die Fragen an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligung und Liegenschaften zu überweisen und dort eine ergänzende Stellungnahme vorzulegen.

Rm Rüther äußerte die Bitte, dass die Wirtschaftsförderung Dortmund bis zur Behandlung des SPD-Antrags in der nächsten Ausschuss-Sitzung die Idee für ein mögliches Projekt vorstellt. Die Rückfrage von Rm Penning zu den Rückstellungen für nicht in Anspruch genommene Urlaube wies Herr Poth darauf hin, dass diese Erhebung jeweils zum Jahresende durchgeführt werde. Auch im vergangenen Jahr habe es einen ähnlichen Wert gegeben.

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung fasst gemäß § 7 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Wirtschaftsförderung Dortmund einstimmig folgenden Beschluss:

Die Geschäftsleitung der Wirtschaftsförderung Dortmund wird entlastet.

Darüber hinaus wird die Vorlage ohne Empfehlung weitergeleitet.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

zu den in der Anfrage gestellten Fragen, habe ich zunächst folgende grundsätzliche Anmerkungen:

Mit der Ratsvorlage „Pensionsrückstellungen in den Jahresabschlüssen von Eigenbetrieben“ (DS-Nr.16160-09) vom 17.11.2009 hat der Rat beschlossen, dass „Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen inklusive Krankheitsbeihilfe und Sterbegeld für Pensionäre ab dem 31.12.2009 ausschließlich im städtischen Jahresabschluss bilanziert werden. Eine Bilanzierung bei den Eigenbetrieben entfällt damit“.


Des Weiteren wurde in der Entscheidungsvorlage als Begründung ausgeführt:
Durch die Zahlung einer laufenden Versorgungsumlage sind die Eigenbetriebe von den künftigen Versorgungsleistungen freigestellt. Die Pensionsrückstellung als originäre Verpflichtung ist somit ausschließlich im städtischen Jahresabschluss zu passivieren. Aus Gründen der Transparenz geben die Eigenbetriebe die Höhe der Rückstellung für die in Eigenbetrieb tätigen Beamten künftig im Anhang zum Jahresabschluss an.

Die maßgeblichen Grundlagen für die Berechnung der Pensionsrückstellung im städtischen Haushalt sind demnach nicht die Vorschriften des HGB sondern „ausschließlich“ die Vorschriften des § 36 GemHVO NRW.

Die Beantwortung der einzelnen Fragen erfolgt dementsprechend auf Basis der Vorgaben des § 36 GemHVO NRW.

Mit der Einführung des § 253 Handelsgesetzbuch (HGB) als erste handelsrechtliche Vorschrift für Rückstellungen, hat sich die Bewertung von Pensionsrückstellungen geändert. Ist diese Änderung bei der Bewertung der Rückstellungen berücksichtigt worden?

§ 253 HGB findet aufgrund der oben genannten Beschlusslage keine Anwendung. Änderungen im HGB haben folglich keinerlei Auswirkungen auf die von der Stadt zu bildenden Rückstellungen für die Pensionen. Dazu gehört auch die im Frühjahr 2016 vorgenommene handelsrechtliche Änderung der Verlängerung des Betrach­tungs­zeitraumes für die Berech­nung des durchschnittlichen Marktzinssatzes von 7 auf 10 Jahre.

Bei der Rückstellungsbewertung sind künftige Preissteigerungen und künftige Kostensteigerungen anzusetzen, da die Rückstellungen mit dem künftig notwendigem Erfüllungsbetrag anzusetzen sind. Wurde dies bei der Bewertung berücksichtigt?

Nach den Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung sind künftige Besoldungserhöhungen (Preissteigerungen) nicht zu berücksichtigen. Diese werden erst im Jahr der Verabschiedung im entsprechenden Jahresabschluss in der Bewertung der Pensionsrückstellung berücksichtigt.


Liegt bei der Pensionsrückstellung eventuell eine Überdeckung vor? Wenn ja in welcher Höhe?

Gem. § 36 Absatz 1 GemHVO ist ein Rechnungszinsfuß von 5 % zur Abzinsung der Rückstellung gesetzlich festgeschrieben. Wäre im Rahmen der Abschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer eine Über- oder Unterdeckung festgestellt worden, wäre dies entsprechend im Bestätigungsvermerk aufgeführt worden.


Wurde bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen unterschieden zwischen dem sog. Anwartschaftsbarverfahren, das dem steuerlichen Teilwertverfahren nach § 6a Einkommensteuergesetz entspricht und dem sog. Anwartschaftsbarwertverfahren?

Die Berechnung der Pensionsrückstellung gem. § 36 GemHVO wird nach dem Teilwertverfahren ermittelt. Hierzu wird der Barwert der gesamten künftigen Pensionsleistungen als Annuität auf die Dienstjahre verteilt.

Es ist im Anhang des Jahresabschlusses erwähnt, dass die Rückstellung nach dem Teilwertverfahren bewertet wurde. Aber ist diese Art der Bewertung in der Handelsbilanz noch möglich?

§ 253 HGB findet aufgrund der oben genannten Beschlusslage keine Anwendung.

Es wurde ein marktorientierter Rechnungszinsfuß von 5 % zu Grunde gelegt. Ist dies der durchschnittliche Zinssatz der vergangenen sieben Jahre, der von der Deutschen Bank im Monatsrhythmus ermittelt und veröffentlicht wird?

Oder handelt es sich dabei um eine Vereinfachungsregelung, die das HGB ermöglicht und die von einer Restlaufzeit von 15 Jahren über alle Mitarbeiter hinweg ausgeht? Wie wurde der Zinssatz von 5 % ermittelt? Bitte erläutern Sie dabei die Restlaufzeit der Anwartschaften!

Durch den gesetzlichen vorgeschriebenen Prozentsatz von 5 % ist sowohl die Anwendung eines Durchschnittszinssatzes oder die Anwendung von Vereinfachungsregelungen nicht möglich. Von daher erübrigt sich die Erläuterung der Restlaufzeiten der Anwartschaften.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Wirtschaftsförderung Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2016 wird mit einem Jahresgewinn in Höhe von 88.391,22 € festgestellt.
2. Der Jahresgewinn in Höhe von 88.391,22 € wird an den städtischen Haushalt abgeführt.
3. Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung wird entlastet.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten sowie der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Wirtschaftsförderung Dortmund folgende Beschlüsse:
4. Der Jahresabschluss der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2016 wird mit einem Jahresgewinn in Höhe von 88.391,22 € festgestellt.

5. Der Jahresgewinn in Höhe von 88.391,22 € wird an den städtischen Haushalt abgeführt.

6. Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung wird entlastet.



zu TOP 4.2
59. Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2016.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07876-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gem. § 6 der Betriebssatzung des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ (SV-TZ) folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss 2016 des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ wird mit einem Jahresergebnis von 709.593,05 Euro festgestellt.

2. Das Jahresergebnis 2016 in Höhe von 709.593,05 Euro wird der allgemeinen Rücklage zugeführt und dient damit dem teilweisen Ausgleich der Verluste der vergangenen Jahre.

3. Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung als Betriebsausschuss wird entlastet.


zu TOP 4.3
60. Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
61. Investitionen in das EMV - Labor
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07530-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, der Investition in das EMV - Labor in Höhe von rd. 450 TEUR zzgl. MWST zuzustimmen.


Anschließend wurde die Sitzung des Rates der Stadt in der Zeit von 17:20 bis 17:45 Uhr für eine Pause unterbrochen.


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
62. Sachstandsbericht 2017 Zuwanderung aus Südosteuropa
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07786-17)

Rm Brück (NPD/Die Rechte) hält die Zustände in der Nordstadt, trotz z.T. sinnvoller Maßnahmen wie den Erwerb von Häusern, nach wie vor für bedenklich. Nach Auffassung von Rm Brück reiche es weiter nicht an Symptomen herumzuspielen, sondern es müsse darauf hingearbeitet werden, dass Dortmund keine Einwanderungsstadt ist.

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa zur Kenntnis.



zu TOP 5.2
63. Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2015 / 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07494-17)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 13.06.2017 vor:
Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt folgende Stellungnahme zum Bericht zur Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderungen in der Stadt Dortmund 2015 / 2016:
Der Bericht zur Wahrung der Belange behinderter Menschen 2015 – 2016 zeigt, wie vielfältig das Bemühen in Dortmund ist, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung voran zu treiben. Wir begrüßen ausdrücklich, dass er Handlungsansätze aufzeigt und möchten zwei davon besonders hervorheben:

2.8.1 Möglichkeiten des Ehrenamtes / des freiwilligen Engagements und Beteiligungsstrukturen aufeinander abstimmen
in Verbindung mit
2.8.2 Berücksichtigung der Belange der Menschen mit Behinderungen in Beteiligungsverfahren

Es ist den ehrenamtlichen Mitgliedern des Behindertenpolitischen Netzwerks nicht möglich, sich an allen Planungsprozessen zu beteiligen. Beispielsweise gibt es bei der Erarbeitung von Masterplänen weitere Arbeitsgruppen. Sich bei all diesen Prozessen einzubringen, ist oftmals für uns aus den im Kapitel 2.8. treffend beschriebenen Gründen nicht zu leisten. Hier wünschen wir uns seit längerem, dass uns die Ergebnisse der Planungen zusammengefasst vorgestellt bzw. in einer gesonderten Veranstaltung präsentiert werden, bevor sie Gegenstand der politischen Beratungen in den Ausschüssen werden.

5. Handlungsansätze aus den Kapiteln 3. Mobilität 4. Kommunale Umsetzung UN-Behindertenkonvention

„Ohne ausreichende persönliche Mobilität ist die Teilhabe am gesellschaftlichen - kulturellem - politischen Leben stark eingeschränkt bzw. nicht möglich…. Von daher soll das Thema persönliche „Mobilität“ höchste Priorität bei der weiteren Bearbeitung des Inklusionsplans haben, und zwar ausdrücklich vor allen anderen im Bericht erwähnten Themenbereichen.

Die Überlegungen zum Masterplan Mobilität, die Erarbeitung eines Nahmobilitätsplans, die Vorgaben für den ÖPNV im Personenbeförderungsgesetz sowie der individuelle Anspruch auf „persönliche Mobilität“ durch die Eingliederungshilfe sind hier unbedingt einzubeziehen….“

70 % der Menschen über 65 sind eingeschränkt bzw. behindert. Die Erarbeitung eines Nahmobilitätskonzeptes, siehe unser Initiativantrag vom 24.03.2015, ist damit für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für zehntausende Dortmunderinnen und Dortmunder von Bedeutung.

Besonders hinweisen möchten wir auf die Lebenslage von älteren, gehörlosen, tauben oder ertaubten Menschen, die zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft oft lange und komplizierte Wegstrecken haben und für ihre Alltagsgestaltung, vor allem für ihre Freizeitgestaltung, auf Fahrdienste angewiesen sind.

Ergänzt um diese Stellungnahme empfiehlt das Behindertenpolitische Netzwerk, den Bericht zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen in der Stadt Dortmund 2015 / 2016 zur Kenntnis zu nehmen.

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Bericht über die Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2015 / 2016 und die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks zu diesem Bericht zur Kenntnis.


zu TOP 5.3
64. Integrationsnetzwerk "lokal willkommen"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08093-17)

Rm Brück (NPD/Die Rechte) begründete sein Abstimmungsverhalten dahingehend, dass er eine Bevorzugung von Asylbewerbern gegenüber der deutschen Stammgesellschaft als ungerechtfertigt ansieht.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) unterstützt die Vorlage da sich gezeigt habe, dass die beiden Projekte mit Anlaufstellen für Menschen die neu hinzugekommen sind sinnvoll sind, gut angenommen werden, sie die Integration fördern und darüber hinaus die Maßnahmen für einen überschaubaren Zeitraum angelegt sind.

Rm Klausmeier (Bündnis 90/Die Grünen) sieht das Projekt als einen ersten Baustein für das Gelingen von Integration, zumal es nicht nur in seiner Idee sondern auch in Bezug auf das Instrumentarium positiv evaluiert wurde. Vor diesem Hintergrund begrüßt Rm Klausmeier ausdrücklich die Ausweitung auf andere Stadtteile.

Rm Weyer (SPD) verwies auf die dem Projekt zugrunde liegende Anregung aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit und begründete ihre Zustimmung u.a. mit Verweis auf die positiven Erfahrungen mit der Anlaufstelle in Brackel.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) begründete die Zustimmung seiner Fraktion dahingehend, dass es der politischen Auffassung entspreche, Menschen die in Not hierhin kommen einerseits zu helfen und ihnen andererseits die Möglichkeit zu geben, sich in die Gesellschaft zu integrieren.

Rm Stephan (CDU) befürwortet die Ausweitung des Projektes auf zwei weitere Stadtbezirke, zumal es darum gehe, Reibungspunkte zu entschärfen und für hier angestammt wohnende und hier neu zugezogene ein verträgliches Miteinander zu gestalten. Weiter bat Rm Stephan weitere Akteure, wie insbesondere den Sozialdienst katholischer Frauen in Hörde, mit einzubeziehen.

Rm Altundal-Köse (Bündnis 90/Die Grünen) führte an, dass die ca. 6 Mio. Menschen nicht deutscher Staatsangehörigkeit, dem sozialen System insgesamt 22 Mrd. Euro einbringen.

Nach dem Dafürhalten von Rm Münch (FBI) besteht ein großes Problem mit überproportional hoher Ausländerkriminalität und mit fehlendem Integrationswillen. Weiter vertritt Rm Münch die Position, dass jeder in Dortmund willkommen ist, der sich integriert und der durch Arbeit mithilft die Stadt und das Land nach vorne zu bringen. Allerdings werde eine Integrationsromantik gefahren, die völlig an der Realität vorbeigeht und schon in der Vergangenheit nicht gelungen ist.

Rm Garbe (AfD) unterstützt die Ausführungen von Rm Münch (FBI) und erachtet zwei Büros als völlig ausreichend. Weiter kritisierte Rm Garbe, dass in erster Linie wieder einmal Organisationen wie AWO, Diakonie und Caritas als Sozialprofiteure mitverdienen wollen.

Anschließend beschloss der Rat der Stadt mehrheitlich einen von Rm Suck (CDU) gestellten Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Beratung, gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Gruppe NPD/Die Rechte und von Rm Münch (FBI).

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat nimmt den vorläufigen Abschlussbericht des Pilotvorhabens in den Stadtbezirken Brackel und Aplerbeck zur Kenntnis und beschließt die Fortführung dieses Netzwerkes über den 30. September 2017 hinaus und damit dessen Überführung in den Regelbetrieb. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie den örtlich zuständigen Bezirksvertretungen einen endgültigen Bericht für die vorgenannten Zielregionen bis zum Jahresende 2017 zur Kenntnis zu geben.

Der Rat beschließt die Ausweitung des Integrationsnetzwerkes zunächst für die Stadtbezirke Mengede & Huckarde und Hörde & Hombruch und beauftragt die Verwaltung, die hierfür notwendigen Maßnahmen entsprechend der in der Begründung dargelegten Schrittfolge zu ergreifen, um die neue Ausbaustufe noch im laufenden Kalenderjahr zu realisieren.

An der Beratung und Abstimmung nahm Rm Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen) nicht teil.


zu TOP 5.4
65. Sozialticket
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 08355-17)

Hierzu lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 08355-17-E1) vom 05.07.2017 vor:
„ … die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet den Rat um Beratung und Beschlussfassung folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Dortmund fordert die neue Landesregierung auf, die Mobilität von finanziell Bedürftigen als Teil der sozialen Teilhabe anzuerkennen und sich öffentlich zum SozialTicket zu bekennen.

Der Rat der Stadt Dortmund fordert die neue Landesregierung auf, die Finanzierung über die gesamte Legislaturperiode zu sichern, indem die erwarteten finanziellen Bedarfe in den jährlichen Landeshaushalten realistisch veranschlagt, im Folgejahr ausgeglichen und den Verkehrsverbünden zur Verfügung gestellt werden. Die Höhe der Mittel soll dazu geeignet sein, weitere Preissteigerungen im Rahmen der Nutzerfinanzierung zu verhindern.

Begründung

Das SozialTicket trägt erheblich zur Teilhabe finanziell Bedürftiger bei und wird von dieser Gruppe sehr gut angenommen. Ein Wegfall hätte unabsehbare Konsequenzen für die Menschen, die am wenigsten von der wirtschaftlichen Entwicklung profitieren. Das muss verhindert werden. Auch für die Verkehrsunternehmen des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) hat sich das SozialTicket zu einem wichtigen Standbein entwickelt. Die verbundweiten Einnahmen aus dem Sozialticket haben die Marke von 100 Millionen Euro schon fast erreicht. So heißt es der Vorlage M/IX2017/0347 der politischen Gremien des VRR auf Seite 5: „Eine Einstellung hätte zur Folge, dass es sowohl im Jahr der Einstellung sowie in den Folgejahren zu nicht zu beziffernden Umsatzeinbußen kommt.“ Diese Sorge muss den kommunalen Verkehrsunternehmen und den Kommunen, die deren Verluste ausgleichen müssen, genommen werden.

Der Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung enthält keine Aussage zum SozialTicket. Es besteht daher und auf Grund von Aussagen aus Reihen der Regierungsparteien in der Vergangenheit die Sorge um den Fortbestand der Finanzierung des SozialTickets. Eine zeitnahe Klärung ist daher unumgänglich.

Weiter lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 08355-17-E2) vom 06.07.2017 vor:
„ … Mobilität ist eine der grundlegenden Voraussetzungen für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Dabei stellen die Kosten des öffentlichen Nah- und Schienenverkehrs jedoch für viele Bürger eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Um finanziell schwächer gestellte Menschen dennoch den Zugang zur Mobilität zu ermöglichen, wurde 2012 im VRR ein Sozialticket zu einem vergünstigten Preis eingeführt. Seit der Einführung sind die Zahlen der Nutzer des Sozialtickets immer weiter angestiegen. Zuletzt um mehr als 30% in den letzten zwei Jahren auf mittlerweile ca. 170.000 Nutzer.

Die notwendigen Zuschüsse des Landes sind in der gleichen Zeit jedoch nicht gestiegen, sodass es hier zu einer Finanzierungslücke gekommen ist, die geschlossen werden muss. Mit der von der schwarz-grünen Mehrheit im VRR beschlossenen Preissteigerung im Januar 2018 wird deshalb gerade die Preiserhöhung des Sozialtickets mit 6,3% unverhältnismäßig stark ausfallen. Um die Zukunft des Sozialtickets im VRR zu sichern, darf es nicht von Preissteigerungen abhängen, die genau die Personengruppen ausgrenzen können, für die es letztlich geschaffen wurde.
Die wachsenden Nutzerzahlen beweisen, dass das Sozialticket im VRR ist ein Erfolgsmodell ist und unbedingt fortbestehen muss. Die neue Landesregierung muss eine Fortführung des Sozialtickets garantieren und eine dynamisierte Finanzierung ermöglichen, um auch weiterhin den finanziell schwächeren Menschen unserer Gesellschaft über die Mobilität eine gesellschaftliche Teilhabe zu garantieren.

Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:

Der Rat fordert die neue Landesregierung auf, eine auskömmliche und dynamisierende Finanzierung des Sozialtickets auf den Weg zu bringen, um den Fortbestand des Tickets zu sichern und Kostensteigerungen zu Lasten der Nutzer des Sozialtickets oder anderer Teilnehmer des ÖPNV/SPNV in Zukunft zu verhindern.
Der Rat fordert die Geschäftsführung des VRR auf, sich in Verhandlungen mit der neuen Landesregierung auf einen höheren und nachhaltigeren Anteil des Landes am Sozialticket einzusetzen. Gerade weil im Koalitionsvertrag von CDU und FDP in NRW keine Hinweise zum Sozialticket enthalten sind, ist es umso wichtiger kurzfristig Klarheit über den Fortbestand des Sozialtickets zu erhalten.

Zudem lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 08355-17-E3) vom 07.07.2017 vor:
die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Der Rat fordert die Landesregierung auf, die Richtlinie zur Landesförderung des Sozialtickets
für die Dauer der gesamten Legislaturperiode zu verlängern und die Förderung haushaltsrechtlich abzusichern.

2. Der Rat fordert die Landesregierung auf, die momentane Förderung des Sozialtickets von
landesweit 40 Millionen Euro aktuell so ausreichend zu erhöhen, dass weitere Preiserhöhungen ausgeschlossen werden können.

3. Der Rat fordert die Landesregierung auf, die Förderung zusätzlich regelmäßig zu dynamisieren,
um den steigenden Bedarfs- und Nutzer*innenzahlen gerecht zu werden.

Begründung:
Das Sozialticket des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR) wurde 2013 eingeführt. Zurzeit wird es durchschnittlich von 170.000 Menschen genutzt. Für 2018 wird im Jahresdurchschnitt mit ca.180.000 Ticketkund*innen gerechnet. Das zeigt, dass viele einkommensschwache Menschen auch in Dortmund das Sozialticket benötigen. Andererseits liegt die Zahl der Anspruchsberechtigten weit höher. Viele können es sich also anscheinend schon jetzt nicht leisten. Denn schon jetzt liegt der Preis des Tickets mit 35,55 Euro zehn Euro über der Summe, die im Hartz-IV-Regelsatz für die Nutzung von Bus und Bahn vorgesehen ist. Trotzdem soll der Preis des Sozialtickets im VRR nun zum 1.10.2017 um 6,3 Prozent auf monatlich dann 37,80 Euro steigen.

Die Finanzierung des Sozialtickets wird ausschließlich durch eine Landesförderung und die Sozialticket-Kunden getragen. Da die Landesförderung momentan bei 40 Millionen Euro gedeckelt ist, verringert sich bei der Zunahme der Nutzer*innenzahlen die Förderung jedes einzelnen Tickets. Für 2016 hat der VRR ein Defizit von 1,3 Millionen Euro errechnet, für 2017 werden 1,7 Millionen Euro erwartet. Die fehlenden Einnahmen werden nun als Preiserhöhung auf die Kunden des Sozialtickets umgelegt. Um diesen Automatismus zu beenden, muss die Landesförderung erhöht und dynamisiert werden.

Rm Reigl (Die Linke & Piraten) hält die Verteuerung des Sozialtickets um 6% für ein Unding und führte diesbezüglich an, dass der Hartz-IV-Regelsatz für Mobilität weniger vorsieht, als das Sozialticket kostet. Weiter ist Rm Reigl der Auffassung, dass gerade in einer Stadt wie Dortmund, in der viele Menschen Sozialleistungen beziehen und somit ein Anrecht auf ein Sozialticket haben, dafür gesorgt werden müsse, dass auch diesen Menschen eine Teilhabe an der Gesellschaft gewährleistet wird.

Rm Dudde (Bündnis 90/Die Grünen) legte dar, dass sich seine Fraktion dafür einsetzt, dass die Landesförderung zum Sozialticket endlich auf gesicherte Beine gestellt wird. Dazu gehöre, die Richtlinien zur Landesförderung für die Dauer der gesamten Legislaturperiode zu verlängern und haushaltsrechtlich abzusichern, die Fördersumme insgesamt zu erhöhen und die Förderung in Bezug auf die Nutzungszahlen zu dynamisieren. Weiter führte Rm Dudde aus, das die Deckelung der Landesförderung automatisch dazu führe, dass das entstehende Defizit ausschließlich von den Nutzern und Nutzerinnen getragen werden müsse und dass das Sozialticket ohne eine Kostenerhöhung um 6,3 % im Herbst vom Markt genommen werden müsste. Rm Dudde sieht die Bundessozialpolitik in der Pflicht, den Widerspruch von der Höhe der Mobilitätskosten in den Hartz-IV-Regelsätzen und den Kosten für Mobilität in einer Großstadt wie Dortmund aufzulösen.

Rm Brück (NPD/Die Rechte) unterstützt jede Bestrebung, ein bezahlbares Sozialticket zu ermöglichen, zumal die Kosten seit der ursprünglichen Einführung von 15 Euro auf mittlerweile rund 38 Euro gestiegen sind. Rm Brück hält es für unverzichtbar, ein Sozialticket für Einkommensschwache und Sozialhilfeempfänger zu subventionieren und regte an, entsprechende Gelder bei Prestigeobjekten wie DFB-Museum und Co. einzusparen.

Für Rm Schilff (SPD) zeigen die steigenden Verkaufszahlen des Sozialtickets im Bereich des VRR, dass das Angebot angenommen wird und vor allem auch erforderlich ist. Insofern wird der vorliegende Antrag seiner Fraktion mit der Zielrichtung gestellt, die Landesregierung aufzufordern, eine auskömmliche und dynamisierende Finanzierung des Sozialtickets sicherzustellen. Weiter hält es Rm Schilff für unredlich, einer Preiserhöhung von 6,3 % zuzustimmen, ohne zu wissen, ob das Ticket im kommenden Jahr weitergeführt wird, da das Sozialticket ohne eine entsprechende Zusage der Landesregierung am 31.12. auslaufen werde.

Rm Waßmann (CDU) nahm Bezug auf politische Initiativen im VRR, denen die zur Sitzung des Rates gestellten Anträge in Teilen entgegenstehen und führte weiter aus, dass eine nicht auskömmliche Finanzierung durch die bisherige Landesregierung als Fakt anzusehen sei. Zudem wies Rm Waßmann darauf hin, dass der Unternehmensbeirat des VRR die Preiserhöhung ausdrücklich begrüßt hat, da ansonsten das Ticket eingestellt werden müsse. Bezugnehmend auf die vorliegenden Anträge erläuterte Rm Waßmann, dass es auch in der Vergangenheit keine Dynamisierung der Zuschüsse gegeben habe, sondern eine jährliche Beurteilung durch das Land stattgefunden hat, wobei der Zuschussbedarf immer höher wurde. Mit Verweis auf die parallele Einführung eines Auszubildendentickets für 59,95 Euro hält Rm Waßmann die Preiserhöhung des Sozialtickets auf 37,80 Euro, was der Hälfte des Preises für ein Ticket 1000 entspricht, nicht für unsozial.
Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) erklärte für die FDP, dass das Sozialticket als Projekt der letzten Landesregierung, von dort nicht mit ausreichenden Mitteln ausgestattet wurde und auch die Sicherung der Finanzierung bzw. die nun geforderte Dynamisierung nicht per Gesetz festgeschrieben wurde. Weiter machte Rm Rettstadt darauf aufmerksam, dass im Regelsatz für Hartz-IV-Empfänger die Kosten für die ÖPNV-Nutzung eingerechnet sind und stimmte darüber hinaus den Ausführungen von Rm Waßmann (CDU) dahingehend zu, dass die Leute die den ÖPNV täglich für den Weg zur Arbeit nutzen, deutlich mehr zahlen.

Für die Bürgerliste erklärte Rm Dr. Reinbold dass er das Sozialticket für wichtig und richtig hält und man daran arbeiten sollte, die Zukunft zu sichern. Weiter machte Rm Dr. Reinbold deutlich, dass er hinsichtlich der Zukunftssicherung Versäumnisse bei der alten Landesregierung sehe. Vor diesem Hintergrund erläuterte Rm Dr. Reinbold seine Zustimmung zu dem vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion sowie zu den Punkten 1. und 3 des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Zudem sprach sich Rm Dr. Reinbold dagegen aus, dass einzig die Landesregierung zukünftig die Kosten schultert, da er u.a. im Rahmen der Kostensteigerungen eine moderate Beteiligung der Nutzer des Sozialtickets für zumutbar hält.

Rm Gebel (Die Linke & Piraten) wies darauf hin, dass seine Fraktion Pkt. 2 des Beschlusstextes des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnt, da sich dieser nur auf die Zukunft bezieht und nicht auf die aktuelle Entscheidung. Weiter führte Rm Gebel an, dass mit der seinerzeitigen Durchsetzung des Sozialtickets im VRR gleichzeitig dafür gesorgt wurde, dass dieses Ticket ausschließlich von der Landesregierung und den Nutzern bezahlt und ansonsten sofort eingestellt wird. Vor dem Hintergrund, dass im Grunde jedes einzelne Ticket genauso defizitär sei wie das Sozialticket, hält es Rm Gebel für beachtlich, dass diese Regelung ausschließlich für das Sozialticket gilt.

Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass seine Fraktion für die Zukunftsfähigkeit des Sozialtickets eintritt, dass Ticket aber für die Nutzer bezahlbar bleiben müsse. Zudem machte Rm Langhorst deutlich, dass die im Hartz-IV-Regelsatz enthaltenen Mittel weit unter dem liegen, was die Nutzer für das Sozialticket bezahlen müssen. Hierin sieht Rm Langhorst eine sozialpolitische Schieflage die es zu beseitigen gelte.

Rm Urbanek (AfD) hält die Preiserhöhung für das Sozialticket in Höhe von 2,25 € auch für Geringverdiener für zumutbar, allerdings nicht, um das Sozialticket abzuschaffen, sondern um es zu erhalten. Vor diesem Hintergrund lehnt Rm Urbanek eine Zustimmung zu den vorliegenden Anträgen ab.

Rm Münch (FBI) stimmte den Ausführungen von Rm Waßmann (CDU zu und brachte seine Hoffnung zum Ausdruck, dass ursoziale Themen durch die neue Landesregierung nicht ad acta gelegt werden, um keine sozialen Unruhen zu schaffen. Weiter vertritt Rm Münch (FBI) die Auffassung, dass wenn es um die Existenz des Sozialtickets geht, auch zwei Euro mehr gezahlt werden können.

Unter Bezugnahme auf die Ausführungen von Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) führte Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) aus, dass es sich bei dem Sozialticket nicht um ein Landesprojekt, sondern in erster Linie um ein Projekt handelt, was von den Erwerbsloseninitiativen auf der Straße erstritten wurde. Dass das Projekt dann nicht auskömmlich gestaltet wurde ist der Webfehler, mit dem man sich nunmehr beschäftigen müsse.

Der Rat der Stadt fasste folgende Beschlüsse:

- Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 08355-17-E1) vom 05.07.2017 gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste mit folgendem Inhalt:
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die neue Landesregierung auf, die Mobilität von finanziell Bedürftigen als Teil der sozialen Teilhabe anzuerkennen und sich öffentlich zum SozialTicket zu bekennen.

Der Rat der Stadt Dortmund fordert die neue Landesregierung auf, die Finanzierung über die gesamte Legislaturperiode zu sichern, indem die erwarteten finanziellen Bedarfe in den jährlichen Landeshaushalten realistisch veranschlagt, im Folgejahr ausgeglichen und den Verkehrsverbünden zur Verfügung gestellt werden. Die Höhe der Mittel soll dazu geeignet sein, weitere Preissteigerungen im Rahmen der Nutzerfinanzierung zu verhindern.

- Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 08355-17-E2) vom 06.07.2017 gegen Stimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und der FDP mit folgendem Inhalt:
Der Rat fordert die neue Landesregierung auf, eine auskömmliche und dynamisierende Finanzierung des Sozialtickets auf den Weg zu bringen, um den Fortbestand des Tickets zu sichern und Kostensteigerungen zu Lasten der Nutzer des Sozialtickets oder anderer Teilnehmer des ÖPNV/SPNV in Zukunft zu verhindern.

Der Rat fordert die Geschäftsführung des VRR auf, sich in Verhandlungen mit der neuen Landesregierung auf einen höheren und nachhaltigeren Anteil des Landes am Sozialticket einzusetzen. Gerade weil im Koalitionsvertrag von CDU und FDP in NRW keine Hinweise zum Sozialticket enthalten sind, ist es um so wichtiger kurzfristig Klarheit über den Fortbestand des Sozialtickets zu erhalten.

- Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich die Punkte 1. und 3. des o.a. Zusatz-/ Ergänzungsantrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 08355-17-E3) vom 07.07.2017 gegen Stimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und der FDP sowie mehrheitlich den Punkt 2. des vorgenannten Antrages gegen Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Die Linke & Piraten, der AfD-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste mit dem folgenden Inhalt:
1. Der Rat fordert die Landesregierung auf, die Richtlinie zur Landesförderung des Sozialtickets für die Dauer der gesamten Legislaturperiode zu verlängern und die Förderung haushaltsrechtlich abzusichern.

2. Der Rat fordert die Landesregierung auf, die momentane Förderung des Sozialtickets von landesweit 40 Millionen Euro aktuell so ausreichend zu erhöhen, dass weitere Preiserhöhungen ausgeschlossen werden können.

3. Der Rat fordert die Landesregierung auf, die Förderung zusätzlich regelmäßig zu dynamisieren, um den steigenden Bedarfs- und Nutzer*innenzahlen gerecht zu werden.


6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
66. Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07698-17)

Die Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


TOP 6.2
- s. hierzu TOP 2.1 -





zu TOP 6.3
67. Werkstattumbau Theater Dortmund
68. hier: Beschluss erhöhter Kosten bei der Durchführung des Projektes "Werkstattumbau" im Theater Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08023-17)

Auf Hinweis von Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) stellte StD Stüdemann klar, dass es unter dem dritten Spiegelstrich des Beschlussvorschlages heißen muss „Der Rat der Stadt Dortmund … beschließt die Steigerung der Baukosten um 1,725 Mio. Euro auf …“ anstelle von „ … beschließt die Steigerung der Baukosten von 1,725 Mio. Euro auf …“.

Rm Urbanek (AfD) stellte klar, dass seine Fraktion den Beschlussvorschlag nicht mittragen werde, da die Salamitaktik, mit der die Kosten immer wieder neu hochgerechnet werden, so nicht akzeptiert werden kann. Weiter begründete Rm Urbanek die Ablehnung dahingehend, dass die nunmehr zusätzlich erforderlichen Maßnahmen an dem Installationsschacht sowie an der Kantinenküche bereits im Vorfeld hätten absehbar sein müssen.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

- nimmt zur Kenntnis, dass durch Mängel in der Bausubstanz und den Leitungsführungen (Sprinkler, Elektro, etc.), sowie der Bauzeitverlängerung erhöhte Baukosten entstehen. Die einzelnen Ursachen für die erhöhten Baukosten sind der Anlage zu entnehmen.

- nimmt zur Kenntnis, dass zur Fertigstellung des Projekts „Werkstattumbau“ zusätzliche Maßnahmen zwingend erforderlich sind. Dabei handelt es sich um die Brandschutzertüchtigung eines bestehenden Installationsschachtes, der Brandschutzertüchtigung des Requisitenlagers und die Instandsetzung der Küche/Kantine als Voraussetzung für eine Wiedereröffnung in 2017.

- ergänzt seine am 07.05.2015 (DS-Nr.: 14318-14), am 18.02.2016 (DS-Nr.: 03356-15) und am 29.09.2016 (DS-Nr.: 05723-16) getroffenen Beschlüsse und beschließt die Steigerung der Baukosten um 1,725 Mio. Euro auf 14,305 Mio. Euro.


zu TOP 6.4
69. Schwimmunterricht
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 08213-17)

Dem Rat der Stadt lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 08213-17) vom 13.06.2017 vor:
„ … angesichts der aktuellen Studie der DLRG haben 40% aller Kinder in Deutschland kein Schwimmabzeichen erringen können. Mittlerweile habe jede vierte Grundschule keinen hinreichenden Zugang zu einem Schwimmbad. Nur 27% der Eltern gaben an, dass ihr Kind in der Schule schwimmen gelernt habe. Während bei den heute über 60-Jährigen noch 56% in der Grundschulzeit das Schwimmen erlernten, seien dies bei den 14- bis 29-Jährigen nur noch 36%. Im vergangenen Jahr ertranken in Deutschland 537 Menschen. Das waren 49 mehr als im Vorjahr - und erstmals seit zehn Jahren wieder mehr als 500.

Der Lehrplan NRW macht für Kinder klare Vorgaben hinsichtlich der zum Ende der vierten Klasse erworbenen Kompetenzen. Diesen Lehrplan halten auch Dortmunder Grundschulen erkennbar nicht ein – so spricht die Stadtverwaltung in der Vorlage „Aktionsplan Anfängerschwimmen! Wir lernen schwimmen!“ (DS 05272-16) von 30-50% der Dortmunder Viertklässler, die nicht schwimmen können.
Gleichzeitig ist festzustellen, dass die in Dortmund angebotenen Baby- und Kleinkinderschwimmkurse bereits Monate vor dem Kursbeginn restlos ausgebucht sind und die einzelnen Veranstalter Wartelisten führen.

Vor diesem Hintergrund stellen wir die nachfolgenden Fragen und bitten um eine Beantwortung zur Ratssitzung am 13. Juli 2017:

1) Haben alle Dortmunder Grundschulen mindestens einmal pro Woche Zugang zu einem Schwimmbad mit Lehrschwimmbecken? Wenn nein, wie viele Schulen mit wie vielen Kindern haben keinen hinreichenden Zugang?

2) Sind an jeder Grundschule LehrerInnen mit der Kompetenz eines Schwimmlehrers vorhanden, um den Schwimmunterricht abzudecken? In wie vielen Schulen findet der Unterricht mit fachfremden Lehrpersonal statt?

3) Wie viele für Babys geeignete öffentlich zugängliche Schwimmbecken gibt es in Dortmund? Reichen die Kapazitäten aus um angesichts wachsender Geburtenraten den Bedarf an Babyschwimmangeboten decken zu können? Welche Maßnahmen zur Angebotserweiterung schlägt die Verwaltung vor?

4) Wieviel Prozent der Dortmunder Kinder und Jugendlichen sind Mitglied in einem Schwimmverein?

Hierzu lag dem Rat der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 08213-17-E1) vom 13.07.2017 vor:
„ … zu o.a. Vorgang nehme ich wie folgt Stellung:

1. Haben alle Dortmunder Grundschulen mindestens einmal pro Woche Zugang zu einem Schwimmbad mit Lehrschwimmbecken? Wenn nein, wie viele Schulen mit wie vielen Kindern
haben keinen hinreichenden Zugang?

Grundsätzlich eignen sich die Nichtschwimmerbecken aller 11 Dortmunder Hallenbäder für Lehrschwimmtätigkeiten. Der konkrete Zugang zu den Hallenbädern hängt von der jeweiligen pädagogischen Ausrichtung des Unterrichts der Dortmunder Grundschulen ab. Diese Gestaltung fällt in den Zuständigkeitsbereich der inneren Schulangelegenheiten, die zum Verantwortungsbereich der staatlichen Schulaufsicht gehören. Eine Beantwortung müsste durch die Bezirksregierung Arnsberg erfolgen.

2. Sind an jeder Grundschule LehrerInnen mit der Kompetenz eines Schwimmlehrers vorhanden, um den Schwimmunterricht abzudecken? In wie vielen Schulen findet der Unterricht mit fachfremden Lehrpersonal statt?

Die fachliche Qualifikation der eingesetzten Sportlehrer/innen an den Dortmunder Grundschulen gehört zu den inneren Schulangelegenheiten, die zum Verantwortungsbereich der staatlichen Schulaufsicht gehört. Eine Beantwortung müsste durch die Bezirksregierung Arnsberg erfolgen.

3. Wie viele für Babys geeignete öffentlich zugängliche Schwimmbecken gibt es in Dortmund? Reichen die Kapazitäten aus um angesichts wachsender Geburtenraten den Bedarf an Babyschwimmangeboten decken zu können? Welche Maßnahmen zur Angebotserweiterung schlägt die Verwaltung vor?

Grundsätzlich eignen sich die Nichtschwimmerbecken aller 11 Dortmunder Hallenbäder sowie das Kinderbecken des Revierparks Wischlingen für entsprechende Kursangebote. Hier sind in der Regel Vereine aktiv. Darüber hinaus gibt es noch Wasserflächen in privaten Einrichtungen (z. B. Krankenhäuser), in denen Angebote kommerzieller Art bestehen. Informationen zu Art und Umfang der verschiedenen Angebote liegen den Sport- und Freizeitbetrieben nicht vor. Auch sind dort keine Anfragen zur Ausweitung von Wasserflächen oder Nutzungszeiten für so genannte „Babyschwimmkurse“ bekannt. Sollte ein entsprechender Bedarf formuliert werden, würde eine Ausweitung zu Lasten der öffentlichen und der Schulschwimmzeiten gehen.

4. Wieviel Prozent der Dortmunder Kinder und Jugendlichen sind Mitglied in einem Schwimmverein?

Auf Rückfrage beim StadtSportBund Dortmund e.V. sind dort aktuell 5.754 Kinder und Jugendliche zwischen 0 und 18 Jahren in Dortmunder Schwimmvereinen gemeldet. Ins Verhältnis zur Gesamtzahl der Kinder und Jugendlichen in Höhe von 96.387 (entnommen aus der Bevölkerungsstatistik zum Stand 31.12.2016) ergibt sich daraus, dass circa 6% der Kinder und Jugendlichen Mitglied in einem Schwimmverein sind.

Der Rat der Stadt nahm die o.a. Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 08213-17-E1) vom 13.07.2017 zur Kenntnis.


7. Schule

zu TOP 7.1
70. Verstetigung der Berufskollegentwicklungsplanung der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07210-17)

Dem Rat der Stadt lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 06.06.2017 vor:
„ … in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft
und Forschung am 11.05.2017 wurde die Verwaltung gebeten, eine Stellungnahme zur
Kostenbeteiligung an den Investitionen für die Infrastruktur der Berufskollegs durch Dritte
abzugeben.

Die Frage beantworte ich wie folgt:

Nach §78 Abs. 4 Schulgesetz für das Land NRW (SchulG) sind Schulträger verpflichtet, Schulen oder Bildungsgänge des Berufskollegs zu errichten und fortzuführen, wenn in ihrem Gebiet ein Bedürfnis dafür besteht und die Mindestgröße gewährleistet ist.

Es entspricht einer seit Jahrzehnten geübten Praxis, dass Kommunen es wechselseitig akzeptieren,
dass ihre Schulen auch von gemeindefremden Schülerinnen und Schülern besucht werden. Eine Kostenbeteiligung anderer Kommunen an den Investitionskosten für die Infrastruktur der Dortmunder Berufskollegs gibt es nicht.

Die Gemeinden erhalten zur Erfüllung dieser Aufgabe Teilrefinanzierungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) in Form von Zuweisungen des Landes NRW. Darüber hinaus erhalten die Kommunen eine sog. „Schulpauschale/Bildungspauschale“, die sie u.a. für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten einsetzen, sowie Finanzmittel aus Förderprogrammen von Land und Bund.

Die Verteilung der Mittel erfolgt u.a. auf der Basis der Schülerzahlen für die allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen. Die Ermittlung der Anzahl der Schülerinnen und Schüler erfolgt unabhängig von deren Wohnort, differenziert also nicht nach gemeindeeigenen oder –fremden Schülerinnen und Schülern.

Rm Suck (CDU) wies darauf hin, dass seine Fraktion den Punkten 1. bis 3 des Beschlussvorschlages zustimmen und den Punkt 4. ablehnen werde.

Der Rat der Stadt fasste unter Berücksichtigung der Anmerkung von Rm Suck (CDU) zum Abstimmungsverhalten seiner Fraktion einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt

1. die im Abschlussbericht „Abstimmungs- und Planungsprozesse für eine mittelfristige Fortschreibung der regionalen Angebotsplanung“ genannten Handlungsbedarfe (siehe 3b) aufzugreifen, Lösungswege zu beschreiben und konkrete Maßnahmen vorzuschlagen,

2. das für die Sekundarstufe I bestehende Übergangsmonitoring auch für die Sekundarstufe II „Übergänge aus Dortmunder Berufskollegs, Gymnasien und Gesamtschulen“ (siehe 3d) aufzubauen,

3. auf der Basis der vorgelegten „Berufskollegentwicklungsplanung“ kontinuierlich aussagefähige Daten für eine bedarfsgerechte Angebotsplanung und kommunale Steuerungsprozesse bereit zu stellen und die regionale Berufskollegentwicklungsplanung (siehe 3 a und c) fortzuschreiben (Bildungsmanagement),

4. die dauerhafte Einrichtung einer Planstelle zur Erfüllung der unter 1. bis 3. genannten Aufgaben im Fachbereich Schule im Bereich Regionales Bildungsbüro (40/5-2) mit dem Stellenplan 2018.




zu TOP 7.2
71. Anlassbezogener Bericht zur Schulentwicklungsplanung in Dortmund; hier: Schülerzahlenentwicklungen an den Grundschulen im Stadtbezirk Innenstadt-West und notwendige schulorganisatorische Maßnahmen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07133-17)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 06.07.2017 vor:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 05.07.17 vor:

Herr Katsougris (CDU) stellt die Frage an die Verwaltung, warum die Schülerzahlen in
Dorstfeld niedriger sind als der Richtwert (Seite 4 der Vorlage) und ob ein Grund dafür sein
könnte, das Dorstfelder verzogen sind oder ihre Kinder auf Schulen ins Kreuzviertel schicken.
Nach seiner Beobachtung sind in Dorstfeld Auffangklassen, in Schulen im Kreuzviertel nicht.

Eine Mutter, die Kinder auf der Liebigschule hat, spricht in der Einwohnerfragestunde vor
und äußert ihre Sorge um den neuen Schulweg der Schüler und Schülerinnen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West schließt sich dem an, ergänzt die Empfehlung um den
Aspekt der Schulwegsicherung und empfiehlt einstimmig dem Rat folgenden Beschluss zu
fassen:

Beschluss
Der Rat beschließt,

a) die Verlegung der Liebig-Grundschule (evangelische Bekenntnisschule) an den Schulstandort „Harnackstr. 57-59“ (ehemalige Langermannschule) zum Schuljahr 2017/18 (01.08.2017),

b) die Erhöhung der Zügigkeit der Liebig-Grundschule (evangelische Bekenntnisschule) auf drei Schulzüge pro Jahrgang zum Schuljahr 2017/18 (01.08.2017),

c) die Nutzung des durch die Verlegung der Liebig-Grundschule (evangelische Bekenntnisschule) freigezogenen Gebäudeteils am Standort „Essener Str. 7“ durch die Peter-Vischer-Grundschule (Gemeinschaftsgrundschule) und

d) die Erhöhung der Zügigkeit der Peter-Vischer-Grundschule (Gemeinschaftsgrundschule) auf drei Schulzüge pro Jahrgang zum Schuljahr 2017/18 (01.08.2017).

e) die Untersuchung der Schulwegsicherung für den neuen Schulweg der Schüler und


Schülerinnen zum neuen Standort insbesondere der Überquerung der Querstraße und
Prüfung der Einrichtung einer Druckknopfampel für die Überquerung an der Ecke
Vinckestraße/Querstraße
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt einstimmig der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, der Empfehlung der Bezirksvertretung zu folgen.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt,

a) die Verlegung der Liebig-Grundschule (evangelische Bekenntnisschule) an den Schulstandort „Harnackstr. 57-59“ (ehemalige Langermannschule) zum Schuljahr 2017/18 (01.08.2017),

b) die Erhöhung der Zügigkeit der Liebig-Grundschule (evangelische Bekenntnisschule) auf drei Schulzüge pro Jahrgang zum Schuljahr 2017/18 (01.08.2017),

c) die Nutzung des durch die Verlegung der Liebig-Grundschule (evangelische Bekenntnisschule) freigezogenen Gebäudeteils am Standort „Essener Str. 7“ durch die Peter-Vischer-Grundschule (Gemeinschaftsgrundschule) und

d) die Erhöhung der Zügigkeit der Peter-Vischer-Grundschule (Gemeinschaftsgrundschule) auf drei Schulzüge pro Jahrgang zum Schuljahr 2017/18 (01.08.2017).
e) die Untersuchung der Schulwegsicherung für den neuen Schulweg der Schüler und Schülerinnen zum neuen Standort insbesondere der Überquerung der Querstraße und Prüfung der Einrichtung einer Druckknopfampel für die Überquerung an der Ecke Vinckestraße/Querstraße


zu TOP 7.3
72. Förderschullandschaft in Dortmund - Fröbelschule
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08406-17)

Die Tagesordnungspunkte 7.3, 7.3.a, 7.3.b und 7.4 wurden im Zusammenhang beraten. Zu Tagesordnungspunkt 7.3.a lagen dem Rat der Stadt folgende Zusatz-/Ergänzungsanträge vor:

Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 08362-17-E1) vom 04.07.2017:

„ … die SPD-Fraktion stellt folgenden Antrag zur Abstimmung:

1. Dortmund setzt mit seiner kontinuierlichen Schulentwicklungsplanung auf Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit aller Bildungseinrichtungen. Der dazu 2007 erstmalig aufgelegte „Kommunale Bildungsbericht“ hat landesweit für Aufsehen und für viel Zuspruch bei Experten gesorgt. Der in Fortsetzung 2014 erschienene zweite Bildungsbericht setzte das erfolgreiche Dortmunder Gesamtkonzept mit Einschätzungen zur Lage des Schulwesens, einer umfänglichen Erfassung der sozialen äußeren Bedingungen sowie Rechenschaftsberichten über Aktivitäten fort. Im Vergleich zum ersten Bildungsbericht sind viele Verbesserungen für Dortmunder Bildungseinrichtungen und damit für die Kinder und Schülerinnen und Schüler nachweislich dargelegt.
Der Rat stellt fest, dass die Dortmunder Bildungslandschaft weiterhin durch vorausschauende
Planungen zukunftssicher entwickelt werden muss. Ein wichtiges Ziel der Bildungspolitik für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungs- und Förderbedarf ist es, dass Eltern in Dortmund Wahlfreiheit zwischen einem Angebot des Gemeinsamen Lernens an einer allgemeinbildenden Schule und einer Förderschule haben. Dieses Ziel soll weiter Maßstab in der Schulentwicklungsplanung sein.

2. Um Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen mittel- bis langfristig in ihrer Existenz zu sichern, wurde 2014 ein schulorganisatorisches Gesamtkonzept beschlossen, nachdem zuvor alle bestehenden 10 betroffenen Schulen gemeinsam in einem dialogischen Prozess Rahmenbedingungen erarbeitet und einvernehmlich als Ergebnis vorgeschlagen hatten. So ist es gelungen, insgesamt 5 Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen zu sichern, die an geeigneten Schulstandorten mit ausreichender Schülerzahl konzentriert worden und personell gut ausgestattet sind. Der Rat stellt fest, dass das Langfristkonzept zum Erhalt Dortmunder Förderschulen mit dem Schwerpunkt „Lernen“ aufgegangen ist und keine der 5 zu erhaltenden Schulen eine Schließung befürchten muss.

3. Die neue Landesregierung verkündet nun, dass sie den Abbau von Förderschulen adhoc verhindern will, obwohl die Lebenswirklichkeit an den allgemeinbildenden Schulen eine andere ist, wenn bereits jetzt mehr als die Hälfte aller Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf dort unterrichtet werden. Der Rat fordert die Landesregierung deshalb auf,

- den Ankündigungen in der Koalitionsvereinbarung konkrete Rahmenbedingungen folgen zu lassen, wie sie die Förderschullandschaft zukünftig gestalten will,

- darzulegen, wie Förderschulen zukünftig finanziell und personell ausgestattet sein sollen, wenn die gesetzliche Mindestschülerzahl unterschritten bzw. wenn die Mindestgrößenverordnung befristet ausgesetzt wird,


- zu erläutern, wie sie die Fröbelschule in Wambel nach dem zuvor beschriebenen Schulentwicklungsprozess noch erhalten will, obwohl die Schule quasi schon abgewickelt ist.

- zu bewerten, wie der Antrag von CDU und FDP vom 04.07.17 (Drucksache 17/76) an den
Landtag zu verstehen ist. Die Fraktionen von CDU und FDP führen darin selbst aus, dass der Auflösungsprozess weit fortgeschritten ist und sich die Rettung der 13 Standorte, die zum Schuljahresende geschlossen werden, sehr schwierig gestalten wird.“

Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 08362-17-E2) vom 07.07.2017:
„ … die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass das Auslaufen des Schulbetriebs der Fröbel-Schule zum Ende des jetzigen Schuljahres ein Bestandteil der im März 2015 beschlossenen schulorganisatorischen Anpassung der Förderschullandschaft im Bereich der Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen war. Dieser Beschluss wurde mit großer Mehrheit mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD und GRÜNEN gefasst. Die grundlegende organisatorische Anpassung war notwendig, weil bereits im Schuljahr 2014/15 aufgrund des Anmeldeverhaltens der Eltern keine der Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen mehr die erforderliche Mindestanzahl von Schüler*innen erreichte. Für die Fröbelschule war absehbar, dass dies auch zukünftig nicht mehr gelingen werde. Aus diesem Grund wurden dort bereits ab Sommer 2015 keine Schüler*innen mehr aufgenommen.

2. Auch nach der Schließung der Fröbelschule bestehen in Dortmund weiterhin fünf Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen. Damit ist einerseits ein bedarfsdeckendes Angebot für diesen Förderschwerpunkt vorhanden, anderseits wird der Betrieb der verbleibenden Schulen durch die organisatorischen Anpassungen gesichert. Der Rat stellt fest, dass damit für Eltern auch weiterhin die Wahlfreiheit zwischen der Anmeldung ihrer Kinder für den gemeinsamen Unterricht in einer Regelschule oder für eine Förderschule besteht.

3. Der Rat stellt fest, dass aufgrund der vor zwei Jahren getroffenen Beschlüsse zur Schließung der Fröbelschule die bisherigen dort unterrichtenden Lehrer*innen für das neue Schuljahr bereits anderen Schulen zugewiesen sind. Dasselbe trifft auch für die verbliebenen Schüler*innen zu, von denen zukünftig zwölf den Gemeinsamen Unterricht einer allgemeinbildenden Schule besuchen werden und 30 bereits anderen Förderschulen zugewiesen sind. Die neu aufnehmenden Schulen haben seit längerem ihre Planungen auf dieser Grundlage betrieben. Der Rat will sichergestellt wissen, dass es aufgrund der Ankündigung der Landesregierung keine Verunsicherung an den durch die schulorganisatorischen Maßnahmen gesicherten Standorten der Förderschulen gibt.

4. Landesweit soll zum 31. Juli die Auflösung von 13 Förderschulen erfolgen. Der Rat stellt fest, dass die die neue Landesregierung tragenden Fraktionen von CDU und FDP im Landtag in ihrem Antrag „Förderschulen vor der Schließung retten“ selber davon ausgehen, dass sich „aufgrund des fortgeschrittenen Auflösungsprozesses und damit einhergehend geringer Schülerzahlen sowie bereits erfolgter Personalmaßnahmen eine Rettung insbesondere der genannten 13 Standorte schwierig gestalten wird.“

5. Der Rat stellt fest, dass er die neue Landesregierung in der Verantwortung sieht, die konkrete Ausgestaltung und Rahmenbedingungen des angekündigten Moratoriums vorzulegen.

6. Der Rat stellt fest, dass für einen weiteren Betrieb der Fröbelschule seitens der Landesregierung weder die organisatorischen, finanziellen noch personellen Vorrausetzungen vorliegen.“

Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 08362-17-E3) vom 11.07.2017:
„ … die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Dortmund bittet die Landesregierung NRW, der Stadt Dortmund einen Weg aufzuzeigen, wie die Fröbelschule dauerhaft als Förderschule erhalten werden kann. Dabei sollen alle Aspekte – Schulleitung, Lehrpersonal, Verwaltung, Anmeldung von Schüler*innen – berücksichtigt werden.

Begründung

Die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN hat bereits im Frühjahr 2015 der Schließung mehrerer Dortmunder Förderschulen nicht zugestimmt, da die durchaus begrüßenswerte Inklusion aufgrund von Personal- und Raummangel längst noch nicht in der gewünschten Form umgesetzt werden kann. Eltern und ihren Kindern soll deshalb weiterhin eine Wahlmöglichkeit zwischen Förderschule und Regelschule mit Inklusionsangebot gegeben werden.

Mittlerweile gibt es vom neuen NRW-Landeskabinett eine Absichtserklärung zum Erhalt von Förderschulen. Eine Beratung im Landtag ist bereits terminiert.

Zu Tagesordnungspunkt 7.3.b lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag vor:

Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 08344-17) vom 26.06.2017:
„ … die CDU-Fraktion stellt zum genannten Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Fröbelschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen nicht zum 31.07.2017 zu schließen, sondern beauftragt die Verwaltung dafür zu sorgen, dass der Betrieb der Fröbelschule bis zur Klärung der angekündigten Ausnahme der Mindestgröße für Förderschulen durch die neue Landesregierung fortgeführt wird.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt weiterhin, die Beschlusslage vom 29.09.2016 (s. Drucksache-Nr. 04597-16) zur Schließung der Fröbelschule aufzuheben.

Begründung

Am 01.08.2014 ist das 9. Schulrechtsänderungsgesetz (SchulG) in Kraft getreten. Es sieht vor, dass "Gemeinsames Lernen" grundsätzlich in allgemeinen Schulen stattfinden soll. Sofern dies dem Elternwunsch entspricht, können bei Bedarf auch Förderschulen weitergeführt werden.


Mit der 9. Änderung des SchulG wurde auch eine Änderung der Mindestgrößenverordnung für Förderschulen verbunden. Für Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt "Lernen" wurde die Mindestgröße auf 144 Schülerinnen und Schüler festlegt. Führt eine Schule nur die Sekundarstufe, sind mindestens 112 Schülerinnen und Schüler erforderlich.

Diese Verordnung der damaligen Landesregierung soll von der neuen Landesregierung revidiert werden. Die neue Landesregierung hat bereits im Wahlkampf ein Moratorium angekündigt – bis zu einer qualitativen Verbesserung des inklusiven Lernens sollen keine weiteren Förderschulen geschlossen werden.

Die Thematik soll bereits bei der ersten Kabinettssitzung auf der Tagesordnung stehen und das Moratorium soll vor der Sommerpause beschlossen werden, so dass die Schließung der Fröbelschule nicht mehr zwingend ist.

Zu Tagesordnungspunkt 7.4 lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag vor:

Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 08372-17-E2) vom 12.07.2017:
„ … die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Der Rat beschließt den bestehenden Beschluss zur Fröbelschule aufzuheben und eine Fortführung mit den entsprechenden Planungsschritten zu ermöglichen. Dazu möge der Rat einen entsprechenden Errichtungsbeschluss fassen.

Der Rat beschließt zudem eine auf 3 Jahre angelegte Evaluierung zur Entwicklung Fröbelschule, um dann entscheiden zu können, ob die Akzeptanz der Eltern und SchülerInnen ein weiteres Bestehen rechtfertigt.

Begründung:

Der Beschluss zur Schließung der Fröbelschule ist vielen Beteiligten nicht leicht gefallen, waren es doch von der Landesregierung ausgegebene Rahmenbedingungen, die eine Schließung verlangten, und nicht die Schule selbst. Die Fröbelschule hat sich einen hervorragenden Ruf unter den Förderschulen auch außerhalb Dortmunds erarbeitet. Eltern und SchülerInnen schätzen das innovative und auf das Wohl der SchülerInnen ausgerichtete pädagogische Konzept. So auch viele der Ratsmitglieder, die unter den gegebenen Bedingungen keine andere Wahl hatten, als einer solchen Entscheidung zuzustimmen. Nach der Landtagswahl im Mai 2017 wird aber deutlich, dass die neue Landesregierung diese Vorgaben verändern möchte und der Förderschule als Schulform den Stellenwert einräumt, die diese, auch nach der Meinung vieler Eltern und SchülerInnen, verdient. Der Rat der Stadt Dortmund muss daher die Gelegenheit ergreifen, die sich zu einer Fortführung der Fröbelschule und den daraus resultierenden positiven Folgen für die Dortmunder Schullandschaft bietet, die Schließung rückgängig machen. Die Fraktion FDP/Bürgerliste ist sich sicher, dass die Fröbelschule in naher Zukunft ausreichend SchülerInnen aufweisen wird, die eine dauerhafte Beibehaltung dieser Schule rechtfertigen.

Der o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 08372-17-E2) vom 12.07.2017 wurde von Seiten des Antragstellers durch den nachfolgend angeführten Text ersetzt:
Der Rat beauftragt die Verwaltung einen Errichtungsbeschluss einer neuen Förderschule unter den sich jetzt ändernden Rahmenbedingungen zu prüfen und die notwendigen Schritte einzuleiten, den Standort Fröbelschule langfristig zu erhalten.

StR’in Schneckenburger berichtete aus aktuellem Anlass, dass der Verwaltung, über den Städtetag mit Datum 12.07.2017, der Referentenentwurf einer neuen Mindestgrößenverordnung zugeleitet wurde. Das Anhörungsverfahren der kommunalen Spitzenverbände, welches mit der Änderung von Rechtsverordnungen verbunden ist, umfasst in diesem wie auch in anderen Fällen mindestens vier Wochen. Vor diesem Hintergrund wird der Referentenentwurf vor Ablauf des Schuljahres 2016/17 keine Rechtskraft erlangen. Das bedeutet, dass derzeit unverändert die aktuelle Rechtslage und damit die Mindestgrößenverordnung Gültigkeit besitzt. Für die Zukunft sieht eine geänderte Mindestgrößenverordnung vor, dass zunächst die Mindestgröße von 144 Schülerinnen und Schüler für Förderschulen ausgesetzt wird. Allerdings gilt für die Neuerrichtung einer Förderschule weiterhin die Mindestgröße von 144 Schülerinnen und Schüler.

Weiter wies StR’in Schneckenburger daraufhin, dass die Schulministerin des Landes NRW sich heute öffentlich dahingehend geäußert hat, dass in diesem Schuljahr 13 Förderschulen in Nordrhein-Westfalen schließen werden. Unter Bezugnahme auf die Fröbelschule erinnerte StR’in Schneckenburger daran, dass der Schließungsbeschluss durch den Rat bereits im März 2015 erfolgt ist. Mit der Genehmigung durch die Bezirksregierung ist ein Verwaltungsakt mit Bestandskraft entstanden, sodass ein weiteres Verfahren förmlich einer anderen Rechtsgrundlage bedürfen würde. Die Neuerrichtung einer Förderschule setzt ein förmliches Verfahren mit u.a. einer Elternbefragung voraus, da die Verwaltung gegenüber dem Land plausibel begründen müsste, dass bei der Neuerrichtung einer Schule, zumindest perspektivisch, die Mindestgröße von 144 Schülerinnen und Schüler erreicht werden wird. Ein Beschluss des Rates und ein entsprechendes Verfahren vorausgesetzt, könnte dies nach Lage der Dinge frühestens in 2019/2020 der Fall sein, d.h. zwei Jahre nach Schließung der Fröbel- sowie im Übrigen auch der Langermannschule.

Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) wies darauf hin, dass es nach seinem Dafürhalten nicht darum geht, vor dem Hintergrund geänderter Rahmenbedingungen auf Landesebene, eine Rolle rückwärts zu machen. Gemeint ist schlicht und einfach, dass der Rat der Stadt Vorgaben des Landes abwickelt und umsetzt und dabei eigene Akzente setzt. Aufgrund der sich ändernden Rahmenbedingungen wird eine andere Willkommenskultur für Förderschulen geschaffen, die nach Auffassung von Rm Dingerdissen zuvor vernachlässigt wurde. Rm Dingerdissen sieht weiter an vielen Schulen einen Förderbedarf in höherem Maße. Mit dem veränderten Antrag seiner Fraktion soll der Boden dafür bereitet werden, dass Dortmund gerüstet ist, falls ein Förderschulbedarf stärker zunimmt. Mit den im Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste angeführten, geänderten Rahmenbedingungen sind positive Veränderungen gemeint, ohne dabei den Inklusionsbegriff neu diskutieren zu wollen.

Rm Dr. Goll (CDU) begründete den Antrag ihrer Fraktion u.a. mit Verweis darauf, dass die Schulgemeinde der Fröbelschule darum gebeten hat, dass die Schule eine Chance bekommt. Mit geänderten landespolitischen Vorzeichen solle zunächst die Qualität des gemeinsamen Lernens gesteigert werden, statt Förderschulen möglichst schnell zu schließen. In der Schließung von Förderschulen aufgrund der Mindestgrößenverordnung alter Gestalt, sieht Rm Dr. Goll einen Widerspruch zum Elternwillen. Weiter bedeute Inklusion nicht, ein möglichst schnelle Freiräumen von Gebäuden, die von Förderschulen genutzt werden und auch nicht, eine Umgestaltung von Förderschulen zu möglichst großen Systemen. Das Anliegen der CDU-Fraktion ist es, alle Möglichkeiten auszuloten die Fröbelschule zu erhalten, da der Neuaufbau vom Status quo sinnvoller und einfacher erscheint, als der Neuaufbau nach Auflösung und Abwicklung. Die von Seiten der Verwaltung geäußerten Bedenken zeigen nach Auffassung von Rm Dr. Goll eher den Unwillen der Verwaltung die Schule zu erhalten und nicht direkt die Unmöglichkeit. Die in der Verwaltungsvorlage zitierte Landtagsdrucksache weist zwar darauf hin, dass sich eine Rettung des Standortes schwierig gestalten wird, aber eben nicht unmöglich. Wenn nun an anderen Schulen angemeldete Schüler doch nicht wechseln, wird dies insofern als unproblematisch erachtet, als die Schülerzahlen überschaubar seien und mit Aussetzen der Mindestgrößenverordnung keine Schule befürchten muss, in ihrer Existenz gefährdet zu sein. Lehrerinnen und Lehrer, die bereits anderen Schulen zugeordnet sind, könnten problemlos für einige Stunden an die Fröbelschule zurückbeordert werden. Auch wird in der angedachten Nachfolgenutzung, für eine andere schulorganisatorische Maßnahme im Bereich Förderschule, kein Argument gegen den Erhalt der Fröbelschule gesehen, da in dem Gebäude ausreichend Platz vorhanden sei, um zwei Förderschulen unterzubringen.

Rm Schnittker (SPD) nahm Bezug auf die Ausführungen von StR’in Schneckenburger, wonach ein Erhalt der Fröbelschule nicht möglich ist. Weiter wies Rm Schnittker darauf hin, dass sich Kommunalpolitik bereits ab 2014, im Rahmen des Schulentwicklungsplanes, mit der Schulverwaltung, den Schulleitungen, Lehrern, Eltern und Schülern, um geeignete schulorganisatorische Maßnahmen gekümmert hat. Ergebnis des Prozesses war ein von einer breiten Mehrheit getragener und nicht zuletzt aufgrund der Mindestgrößenverordnung alternativloser Beschluss über die Standortschließung. Nach den Rm Schnittker vorliegenden, letzten Erkenntnissen, ist die Umverteilung des nahezu gesamten Lehrkörpers sowie der Schülerinnen und Schüler abgeschlossen, sodass Rückholmöglichkeiten, ein Tag vor Schuljahresende, nicht mehr bestünden.

Rm Altundal-Köse (Bündnis 90/Die Grünen) erinnerte daran, dass die Neuverordnung aus Oktober 2013 eine Verordnung von 1978 abgelöst hat und dass bereits vor dem Schuländerungsgesetz die Entwicklung der Anmeldezahlen an den Förderschulen rückläufig war. Wesentliche Aspekte der geänderten Verordnung können insofern zusammengefasst werden, als dass die Förderschulen nachvollziehbar in ihrer Größe bestimmt wurden und die Ausnahmeregelung zur Unterschreitung von Mindestgrößen, die bis zu 50 Prozent betragen hat, aufgegeben wurde. Nach Auffassung von Rm Altundal-Köse war insofern von vornherein eine nachweisliche Unterbesetzung der Förderschulen vorhanden. Abschließend erinnerte Rm Altundal-Köse an den umfangreichen, dialogischen Schulentwicklungsprozess, der bereits Anfang 2013 mit einem Workshop zu Förderschulen im Veränderungsprozess begonnen wurde. In diesem Zusammenhang wurden die Folgen, die sich aus den demographischen Rahmenbedingungen und inklusiver Schulentwicklung ergeben, betrachtet.

Rm Konak (Die Linke & Piraten) verwies auf den Mehrheitsbeschluss des Rates aus März 2015 zur Schließung von Förderschulen, den ihre Fraktion nicht mitgetragen hat. Das seinerzeitige Abstimmungsverhalten bedeute aber nicht, dass die Fraktion Die Linke & Piraten gegen eine Beschulung von Kindern mit Förderbedarf in Regelschulen ist. Nach Meinung von Rm Konak können allerdings viele Schulen diese Inklusionsarbeit schlichtweg nicht leisten, da u.a. geschultes Personal und geeignete Räume fehlen. Weiter sprach sich Rm Konak für eine Wahlmöglichkeit zwischen Förder- und Regelschule aus sowie für ein überparteiliches Handeln, bei Entscheidungen über die Förderung und Bildung von Kindern. Nicht vergessen werden dürfe jedoch, dass Inklusion weiter gehen müsse. Da diese nicht zum Nulltarif zu haben sei gelte es, den Bedarf an Personal, Raum und Finanzausstattung sowie an einer Weiterentwicklung von Unterrichtskonzepten und der qualifizierten Weiterbildung der Lehrkräfte zu decken.

Rm Urbanek (AfD) erinnerte daran, dass sich auch seine Fraktion 2015 gegen eine Abschaffung der Förderschulen ausgesprochen hat und sie daher alle Initiativen zum Erhalt der Fröbelschule bzw. von Förderschulen an sich unterstützt. Rm Urbanek sieht Förderschulen als Teil einer Struktur zur Betreuung und Bildung von Schülern mit Förderbedarf, welche im Ausland so manchen Neid erzeugt. Nach Auffassung von Rm Urbanek wurde die Struktur der Förderschulen aus ideologischen Gesichtspunkten zur Disposition gestellt. Dabei sieht Rm Urbanek in der Qualifikation der an den Förderschulen beschäftigten Lehrer, die nicht nur Pädagogen sondern auch Therapeuten sind, eine entscheidende Stärke. Da diese Doppelqualifikation in Bildungssystemen einmalig und beispielgebend sei, scheint sich bei immer mehr Eltern die Erkenntnis durchzusetzen, dass dieser Weg der bessere ist.
Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) hält die Landespolitik, die Eltern verpflichtet hat ihr Kind zunächst an die Regelschule zu schicken, dafür verantwortlich, dass die Förderschullandschaft über Jahre systematisch zerstört wurde. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass durch die Schaffung der entsprechenden Rahmenvoraussetzungen erst dafür gesorgt wurde, dass Schüler nicht in ausreichendem Maß vorhanden sind. Vor dem Hintergrund, dass sich Rm Rettstadt von der angekündigten Einführung einer echten Wahlmöglichkeit veränderte Anmeldezahlen verspricht warb er eindringlich dafür, den Förderschulstandort zu erhalten.

Rm Landgraf (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass vor dem 9. Schuländerungsgesetz aus 2014, seit 2009 trotz Wahlfreiheit, jährlich ca. 100 Schülerinnen und Schüler weniger zur Förderschule gingen. Weiter wies Rm Landgraf darauf hin, dass sich ihre Fraktion in Fällen, in denen es für notwendig erachtet wurde, für den Erhalt von Förderschulen ausgesprochen hat.

Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) hält es für vollkommen unangemessen, dass den Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern wider besseren Wissens Hoffnung gemacht bzw. der Eindruck erweckt wird, dass der Schulstandort in der bisherigen Form weitergeführt werden könne.

Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt!

Rm Münch (FBI) hält es für richtig, wenn Kommunen die Landesregierung in dem Bemühen, die schulpolitische Fehlentwicklung der letzten Jahre zu korrigieren, unterstützen. Mit Verweis auf die Ausführungen von StR’in Schneckenburger erläuterte Rm Münch seine Zustimmung zum geänderten Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste, da er diesen als zielführend erachtet.

Rm Weyer (SPD) nahm Bezug auf die Ausführungen von Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) und wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Eltern bereits in den 1990er Jahren, mit der Anmeldung ihrer Kinder an den Regelschulen bestimmt haben, wann die Förderschulen zu schließen sind. Vor dem Hintergrund eigener Erfahrungen hält Rm Weyer es für Teil einer Selbstbestimmung, Kinder an der Schule beschulen zu lassen, die man sich selber aussucht, was genau die Eltern auch im Fall der Fröbelschule bzw. von 13 Förderschulen im Land getan haben.

Rm Barrenbrügge (CDU) verwies auf ein Beispiel aus beruflicher Praxis. So wurde an einer Schule vor vier Jahren eine Inklusionsklasse installiert, in der 20 Kinder zielgleich und 5 Kinder zieldifferent zu beschulen waren. In jedem Jahr hat die Klasse ein Kind verloren, da die Eltern zu der Erkenntnis gekommen sind, dass die Förderschule doch möglicherweise der bessere Ort ist. Vor diesem Hintergrund warb Rm Barrenbrügge dafür, mit einer politischen Entscheidung alles zu versuchen, um die Fröbelschule zu retten.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) hält es unter Bezugnahme auf die Ausführungen von Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) für legitim, die gemeinschaftliche Verständigung der ehemaligen Schulleitung, des ehemaligen Kollegiums sowie der Eltern eine politische Initiative zum Erhalt der Schule zu starten, aufzugreifen.

Rm Garbe (AfD) stimmte den Ausführungen von Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) sowie von Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) zu. Mit Verweis auf Erfahrungsberichte von Pädagogen sieht Rm Garbe die Utopie der Inklusion als desaströs gescheitert an.

Für Rm Plieth (Bündnis 90/Die Grünen) kommen die Anträge zum Erhalt der Fröbelschule zu spät, zumal gefordert wird, einen über zwei Jahre alten Beschluss rückgängig zu machen. Dies würde in aller Konsequenz bedeuten, dass bereits untergebrachte Schülerinnen und Schüler aus anderen Schulen zurückverpflanzt und Stellen für Lehrer-, Hausmeister sowie für das Sekretariat neu eingerichtet werden müssten. Zudem wies Rm Plieth darauf hin, dass alle Dortmunder Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, auch nach Schließung der Fröbelschule weiterhin die Wahlmöglichkeit haben, zwischen einem Angebot des gemeinsamen Lernens und des Lernens an Förderschulen. In diesem Zusammenhang verwies Rm Plieth auf die vielen, gelungenen Beispiele für Inklusion in Dortmund.

Anschließend beschloss der Rat der Stadt mehrheitlich einen von Rm Klösel (SPD) gestellten Antrag zur Geschäftsordnung auf Schluss der Beratung, bei Gegenrede von Rm Frebel (Bündnis 90/Die Grünen), gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der AfD-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Gruppe NPD/Die Rechte.

Der Rat der Stadt fasste folgende Beschlüsse:

- Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht der Verwaltung (Drucksache Nr.: 08406-17) zur Förderschullandschaft zur Kenntnis.

- Der Rat der Stadt lehnt den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 08344-17) vom 26.06.2017 mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Die Linke & Piraten, der AfD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Gruppe NPD/Die Rechte und Rm Münch (FBI) ab.

- Der Rat der Stadt lehnt den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 08362-17-E3) vom 11.07.2017 mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Die Linke & Piraten, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Gruppe NPD/Die Rechte und von Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion ab.

- Der Rat der Stadt lehnt den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 08372-17-E2) vom 12.07.2017, in der in der Sitzung durch den Antragsteller geänderten Fassung, mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Die Linke & Piraten, der AfD-Fraktion sowie der Gruppe NPD/Die Rechte und Rm Münch (FBI) ab.

- Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 08362-17-E1) vom 04.07.2017 gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Die Linke & Piraten, der AfD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Gruppe NPD/Die Rechte und Rm Münch (FBI).

- Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 08362-17-E2) vom 07.07.2017 gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Die Linke & Piraten, der AfD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Gruppe NPD/Die Rechte und Rm Münch (FBI).


zu TOP 7.3.a
73. Fröbelschule
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08362-17)

Die Tagesordnungspunkte 7.3, 7.3.a, 7.3.b und 7.4 wurden im Zusammenhang beraten (s. hierzu Ausführungen zu TOP 7.3).


zu TOP 7.3.b
74. Fröbelschule
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08344-17)

Die Tagesordnungspunkte 7.3, 7.3.a, 7.3.b und 7.4 wurden im Zusammenhang beraten (s. hierzu Ausführungen zu TOP 7.3).

zu TOP 7.4
75. Förderschullandschaft in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08372-17)

Die Tagesordnungspunkte 7.3, 7.3.a, 7.3.b und 7.4 wurden im Zusammenhang beraten (s. hierzu Ausführungen zu TOP 7.3).


8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
76. Qualitätsentwicklung im Bereich der Offenen Ganztagsschulen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07010-17)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit den Trägern des Offenen Ganztages eine Vereinbarung über die Verwendung der Rückstellungen zur Qualitätssicherung an Grund- und Förderschulen abzuschließen.


zu TOP 8.2
77. Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08056-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 7 Abs. 1 lit. d und e der Betriebssatzung des Eigenbetriebs FABIDO folgende Beschlüsse:

Der Jahresabschluss von FABIDO zum 31.12.2016, abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von 21.528.996,30 Euro und einem Jahresüberschuss von 4.645.461,64 Euro, sowie der Lagebericht werden festgestellt.

1. Der Jahresüberschuss von 4.645.461,64 Euro wird an den städtischen Haushalt abgeführt.

2. Der Betriebsausschuss wird entlastet.



zu TOP 8.3
78. Einsatz von muttersprachlichen Familienbegleiterinnen im Rahmen der Integration von Kindern von (Armuts-)Zuwanderern aus Südosteuropa für den Zeitraum 2017 bis 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07471-17)

Rm Brück (NPD/Die Rechte) erläuterte seine Ablehnung der Vorlage dahingehend, dass nach Auffassung der Gruppe NPD/Die Rechte deutsches Geld für fremde Interessen verschwendet wird.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Fortsetzung des Einsatzes muttersprachlicher Familienbegleiterinnen mit den bisher ausführenden Trägern und beauftragt die Verwaltung, entsprechende vertragliche Vereinbarungen für fünf Jahre zu treffen.

An der Beratung und Abstimmung nahm Rm Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen) nicht teil.


zu TOP 8.4
79. Festsetzung des Leistungsentgeltes für das Städt. Institut für erzieherische Hilfen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07448-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

1. Der Rat beschließt die Neufestsetzung des Leistungsentgeltes rückwirkend ab dem 01.04.2017 auf 129,69 Euro pro Tag.

2. Der Rat beschließt die Erhöhung des Entgeltes der Wohngruppenleitungen rückwirkend ab dem 01.04.2017 auf 99,85 Euro pro Tag.



Anschließend übergab OB Sierau die Sitzungsleitung an Bm’in Jörder.


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
80. Jahresabschluss 2016 der Sparkasse Dortmund
81. hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse und die Verwendung des Jahresüberschusses sowie Information über die Einhaltung der Empfehlung des Corporate Governance Kodexes für die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07884-17)

Mit Verweis auf die sachliche Richtigkeit des Jahresabschlusses begründete Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) das Abstimmungsverhalten dahingehend, dass seine Fraktion sich für eine andere Aufteilung des Jahresüberschusses, in der Form das mehr Geld an die Stadt und weniger Geld in die Rücklage fließt, ausspricht.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte sowie bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt erteilt dem
Verwaltungsrat und
Vorstand
der Sparkasse Dortmund für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung.

Auf der Grundlage der Beschlüsse des Rates der Stadt vom 1. Februar 1990 und 5. April 2001 beschließt er, von dem Jahresüberschuss in Höhe von 12.783.736,00 Euro gem. § 25 Abs. 1
Buchstabe a SpkG NW einen Betrag in Höhe von 6.000.000,00 Euro (brutto) gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe b SpkG NW unmittelbar der Stadt Dortmund zuzuführen. Dieser Ausschüttungsbetrag ist gemäß § 25 Abs. 3 SpkG NW zur Erfüllung der gemeinwohl-orientierten örtlichen Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.


Der weitere Betrag des Jahresüberschusses in Höhe von 6.783.736,00 Euro wird gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe c SpkG NW der Sicherheitsrücklage der Sparkasse Dortmund zugeführt.

An der Beratung und Abstimmung nahmen die Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse nicht teil.


zu TOP 9.2
82. STEAG GmbH - Konzernberichterstattung für das Jahr 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08238-17)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm die Berichterstattung 2016 über den STEAG-Konzern zur Kenntnis.


zu TOP 9.3
83. 4. Sachstandsbericht zum Aufbau eines gesamtstädtischen Investitionscontrollings für Hochbaumaßnahmen und Berichterstattung zum Aufbau eines strategischen Portfoliomanagements für den Immobilienbestand der Stadt Dortmund sowie Ergebnisse der Prozessbegleitung durch eine externe Gutachterin zur Optimierung der bei der Stadt Dortmund vorhandenen Steuerungsmodule im Rahmen des Portfoliomanagements
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08031-17)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den 4. Sachstandsbericht zum Aufbau eines gesamtstädtischen Investitionscontrollings für Hochbaumaßnahmen und die Berichterstattung zum Aufbau eines strategischen Portfoliomanagements für den Immobilienbestand der Stadt Dortmund zur Kenntnis.

Anschließend übernahm OB Sierau die Sitzungsleitung von Bm’in Jörder.


zu TOP 9.4
84. Betriebsleistungen der Straßenbahn Herne - Castrop-Rauxel GmbH im Gebiet der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08218-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt stimmt der geplanten Direktvergabe der Stadt Herne an die Herne - Castrop-Rauxel GmbH (HCR) für die aus dem Herner Stadtgebiet in das Dortmunder Stadtgebiet ausbrechenden Verkehre (Linie 361) für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2029 zu. Das aktuell von der HCR im Dortmunder Stadtgebiet erbrachte Leistungsvolumen kann nur in Abstimmung mit der Stadt Dortmund angepasst werden.

2. Die Bestandsbetrauung der Stadt Dortmund zugunsten der HCR für das Dortmunder Stadtgebiet soll bis zu ihrem Laufzeitende zum 31.12.2018 bestehen bleiben.

3. Die Bestandsbetrauung der Stadt Herne zugunsten der HCR für das Herner Stadtgebiet soll bis zu ihrem Laufzeitende zum 31.12.2019 bestehen bleiben. Der Rat der Stadt stimmt der Ausweitung dieser Bestandsbetrauung auf das Dortmunder Stadtgebiet für die Betriebsleistungen der HCR auf der Linie 361 für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 zu.

4. Die Verwaltung wird ermächtigt, alle für die Durchführung und Umsetzung der Direktvergabe an die HCR erforderlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen.




zu TOP 9.5
85. Klinikum Dortmund gGmbH - hier: Bestellung der Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter für den fakultativen Aufsichtsrat der Gesellschaft
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08168-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
1) Der Rat der Stadt beruft die bisherigen Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat aufgrund der Neuregelung im Gesellschaftsvertrag zu §§ 108 a) und b) GO NRW mit Wirkung vom 31.07.2017 (Ende der Amtszeit) ab.
2) Der Rat der Stadt entsendet/bestellt aus der von der Beschäftigten der Klinikum Dortmund gGmbH gewählten Vorschlagsliste die folgenden zehn in Ziffer 3. der Begründung dieser Vorlage genannten Personen mit Wirkung vom 1. August 2017 (Beginn der Amtszeit) als Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der Klinikum Dortmund gGmbH:

1. Scheele-Drüke, Silke

2. Kraus, Holger

3. Pokorny, Ralph

4. Lenser, Michael

5. Barbian, Wibke

6. Dr. Hanswille, Bernd

7. Strohmeyer-Kirsch, Heike Christine

8. Cremer, Wolfgang

9. Raabe, Werner

10. Schulte, Heinz



zu TOP 9.6
86. Sanierung des Rathauses
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08367-17)

Dem Rat der Stadt lag folgende Bitte um Stellungnahme (Drucksache Nr.: 08367-17) der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 28.06.2017 vor:
„ … die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet im Nachgang der Presseberichterstattung um weitere Informationen zur anstehenden Sanierung des Rathauses und die Beantwortung folgender Fragen:

1. Bitte listen Sie die Schwerpunkte des Sanierungsbedarfes auf.

2. Ist eine Komplettsanierung bei einem Gebäude dieses Alters üblich oder erwartet worden?

3. Welche Kosten werden neben den reinen Sanierungskosten erwartet (Provisorische Unterbringung des Personals in anderen Gebäuden)?

4. Gibt es in der BRD ein Rathausgebäude, welches nach 28 Jahren bereits ohne laufenden Betrieb saniert werden musste?



OB Sierau wies darauf hin, dass angesichts der Rahmenbedingungen der baulichen Zustände beabsichtigt ist, dass Rathaus zu Beginn der neuen Ratsperiode zu sanieren und derzeit eine Machbarkeitsstudie erstellt wird. Eine entsprechende Informationsvorlage wird dem Rat der Stadt voraussichtlich zum Ende des Jahres zugeleitet.
zu TOP 9.7
87. Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten
88. hier: Sachstand und Angelegenheiten der DSW21 Holding GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08217-17)

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) wies darauf hin, dass seine Fraktion im seinerzeitigen Prozess eine europaweite Ausschreibung gefordert habe. Vor dem Hintergrund, dass das Holding-Modell beschlossen wurde, lehnt die Fraktion FDP/Bürgerliste die Vorlage ab.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt stimmt zu, dass die Herren Guntram Pehlke, Hubert Jung und Manfred Kossack zu Geschäftsführern der DSW21 Holding GmbH bestellt werden.

2. Der Rat der Stadt benennt als Vertreter der Stadt im Aufsichtsrat der DSW21 Holding GmbH dieselben Personen, die dieses Mandat derzeit im Aufsichtsrat der DSW21 AG ausüben (gemäß Auflistung in der Begründung).

3. Der Rat der Stadt stimmt der Änderung des Entwurfes des Gesellschaftsvertrages der DSW21 Holding GmbH zu.




zu TOP 9.8
89. Sanierung Wasserturm Lanstroper Ei - Anpassung der Investitionskosten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08335-17)
Hierzu lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 08335-17-E1) vom 13.07.2017 vor:
„ … die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Anpassung der Investitionskosten für die teilweise
Sanierung des Wasserturms in Grevel (Lanstroper Ei) um 450.000 Euro und des damit auf
501.500 Euro erhöhten städtischen Eigenanteils für den 1. Bauabschnitt nur dann zu, wenn eine Zusage der Fördergeber über eine angemessene Beteiligung an den Mehrkosten vorliegt.

Begründung:
erfolgt mündlich

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass mit Schrecken festgestellt werden musste, wie sich die Sanierungskosten nach Vorliegen des Angebotes erhöht haben, wodurch sich der städtische Eigenanteil von 50.000 auf 500.000 Euro erhöhen soll. Weiter führte Rm Reuter an, dass die Sanierung des ersten Bauabschnittes seinerzeit unter der Maßgabe verabschiedet wurde, dass die Fördergeber die Zahlung entsprechender Zuschüsse schriftlich zusagen. Mit dem nun vorliegenden Antrag soll bezweckt werden, dass sich auch die Fördergeber, durch eine höhere Förderung, entsprechend an den Mehrkosten beteiligen.

StD Stüdemann erläuterte, dass das Ausschreibungsergebnis den Fördermittelgebern übermittelt wurde und in diesem Zusammenhang mitgeteilt worden ist, dass die Fördermittelzusagen über 650.000 Euro stabil bleiben. Gleichwohl ist die Bitte nach einer Erhöhung der Förderung an die entsprechenden Instanzen gerichtet worden, wobei allerdings keine Aussicht auf kurzfristigen Erfolg besteht. Die mit der Antragslage verbundene Kondition führt de facto zum Ausschluss des Projektes, da das verbindliche Angebot nur bis zum 16.08.2017 gilt. Danach kann das Prozedere nur noch aufgehoben werden und es müsste von vorne begonnen werden. Bei einem Ausstieg steht dann in Frage, ob wiederum die Fördermittelgeber, die auch an Jahrestaktungen gebunden sind, die zugesagten Fördermittel unter den Bedingungen aufrechterhalten. StD Stüdemann wies weiter darauf hin, dass die Chance, zu einem besseren Ausschreibungsergebnis zu kommen, nicht realistisch erscheint, da der Markt unglaublich überheizt ist und die Auftragsbücher voll sind.

Nach Auffassung von Rm Waßmann (CDU) nimmt der Vorgang die befürchteten Ausmaße an. Mit der nun vorliegenden Erhöhung komme man in Regionen, die man dem Bürger kaum mehr vermitteln könne. Vor dem Hintergrund, dass zudem auch noch Unsicherheiten bei den Fördergeldern auftreten, lehnt die CDU-Fraktion die Vorlage ab.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) hält die Kostensteigerung für ein Ärgernis, ist aber der Auffassung, dass der Wasserturm in Lanstrop als Landmarke auch eine gewisse Integrationskraft hat, sodass seine Fraktion die Vorlage mit Zähneknirschen mitträgt.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) stimmte den Ausführungen von Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) zu und wies darauf hin, dass das Lanstroper Ei technisch eine der wenigen Konstruktionen ist, die es aus der Zeit überhaupt noch gibt.

Rm Schilff (SPD) würde es befürworten, wenn die Sanierung des Denkmals in Gang gesetzt werden würde.

Rm Münch (FBI) hält es für wichtig, die wenigen, noch vorhandenen Heimatmarken zu erhalten, zumal man mit Industriekultur auch touristisch erfolgreich sein könne.

StD Stüdemann machte darauf aufmerksam, dass mit dem in Rede stehenden Betrag die Struktur und Substanz dieses Technikdenkmals gesichert werden kann.

Anschließend wurde die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt auf Antrag von Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen einvernehmlich in der Zeit von 20:10 bis 20:15 Uhr für eine Beratungspause unterbrochen.

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte für den Antragsteller, dass der o.a. Zusatz-/ Ergänzungsantrag (Drucksache Nr.: 08335-17-E1) vom 13.07.2017 zurückgezogen wird.

Rm Brück (NPD/Die Rechte) führte aus, dass die Gruppe NPD/Die Rechte, im Sinne von Kultur und Tradition, mit ihrem Stimmverhalten dazu beitragen werde, das Lanstroper Ei als Landmarke zu erhalten.

Rm Urbanek (AfD) nahm Bezug auf die Ausführungen von StD Stüdemann und begründete die Ablehnung der Vorlage dahingehend, dass in der nun vorliegenden Kostenerhöhung nur das Präludium für weitere Kostensteigerungen gesehen wird.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. nimmt den Sachstand zu der Sanierungsmaßnahme am Wasserturm in Grevel (Lanstroper Ei) zur Kenntnis.

2. beschließt die Anpassung der Investitionskosten für die teilweise Sanierung des Lanstroper Eis i. R. des 1. Bauabschnittes von bisher 894.200,00 € um 450.000,00 € auf 1.344.200,00 €.
Die Auszahlungen für den 1. Bauabschnitt der Sanierung des Lanstroper Eis (WE 5534) erfolgen aus dem Budget des Amtes 24 auf der Investitionsfinanzstelle 24S01507084003, Finanzposition 780800:
Haushaltsjahr 2016: 8.236,37 €
Haushaltsjahr 2017: 1.143.263,63 €
Gesamt: 1.151.500,00 €
Des Weiteren sind Sachleistungen i. H. v. 100.000 € zu berücksichtigen, die über die TAZ GmbH erbracht werden. Für diese ist ein 100 % iger Sonderposten zu bilden.
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen von 1.344.200,00 € und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 92.700 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden. Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung.

90. Z. Zt. liegen Zuwendungsbescheide der NRW Stiftung über 250.000,00 € und der Denkmalbehörde Bund über 400.000,00 €, damit insgesamt über 650.000,00 € vor. Dabei handelt es sich um Fixbeträge, nicht um eine prozentuale Förderung. Eine Entscheidung der Zuwendungsgeber über eine Förderung des Mehrbedarfes liegt noch nicht vor.

Daher führt der Mehrbedarf – zumindest bis eine Entscheidung der jeweiligen Zuwendungsgeber vorliegt - zu einer Erhöhung des städtischen Eigenanteils. Der städtische Eigenanteil beträgt somit 501.500,00 €.

Die Anpassung der Investitionskosten bedingt ab 2018 (erstes Jahr der vollständigen Nutzung) per Saldo eine zusätzliche jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des Amtes 24 in Höhe von 11.250,00 € gegenüber der bisherigen Haushaltsplanung.
Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Abschreibungen sowie die Erträge auf Auflösung Sonderposten sind in der Ergebnisrechnung des Amtes 24 unter Auftrag 24150708SZ00 im Rahmen der endgültigen Haushaltsplanaufstellung 2018 ff entsprechend zu berücksichtigen.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
91. Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Schwerte; hier: Einsatz eines Hubrettungsfahrzeuges (Drehleiterfahrzeug) der Feuerwehr Dortmund im Ortsteil Schwerte-Westhofen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07605-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Schwerte über den Einsatz eines Hubrettungsfahrzeuges der Feuerwehr Dortmund im Ortsteil Schwerte-Westhofen im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit.


zu TOP 10.2
92. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die
93. Bezirksvertretungen
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 08359-17)

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der AfD-Fraktion (Drucksache Nr.: 08359-17-E1) vom 30.06.2017 vor:
„ … die AfD-Fraktion bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrages:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt folgende Ergänzung des § 16 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die
Bezirksvertretungen (n.F.):

Wird eine Angelegenheit beraten, die auf Vorschlag oder Antrag von einem Fünftel der Ratsmitglieder oder von einer Fraktion in die Tagesordnung aufgenommen worden ist (vgl. § 3 Abs.2 und § 5 Abs. 1), so ist zunächst den Vorschlagenden oder den Antragstellern Gelegenheit zur Begründung zu geben. Diesen steht zur abschließenden Stellungnahme ein Schlusswort zu. Die Redezeit beträgt hierbei jeweils fünf Minuten.

Begründung:
Das Rederecht ist neben dem Stimmrecht eines der bedeutendsten Mitwirkungsrechte des Ratsmitgliedes. Das öffentliche Verhandeln von Argument und Gegenargument vor der Abstimmung ist ein wesentliches Element des demokratischen Entscheidungsprozesses und gibt den Ratsmitgliedern, insbesondere denen der Minderheiten, die Möglichkeit, ihre Auffassung darzustellen, auf die Diskussion einzuwirken und damit ein Ergebnis in ihrem Sinn zu beeinflussen. Zwar darf die Redezeit unstreitig begrenzt werden, um die Funktionsfähigkeit des Rates zu gewährleisten, eine Redebeschränkung findet aber dort ihre Grenze, wenn das Gremium nicht mehr Forum für Rede und Gegenrede sein kann. Daher muss das Prinzip der Beteiligung aller Ratsmitglieder an den Aufgaben des Gremiums gewahrt bleiben.1

Dem einzelnen Antragsteller muss daher zugebilligt werden, zusätzlich zur Begründung seines Antrags unmittelbar vor der Abstimmung ein Schlusswort zu sprechen, in dem er sich mit den Beiträgen während der Diskussion auseinandersetzen kann.2

1 S. hierzu: BVerfG, Urt. v. 13.6.1989, DVBl. 1989, 821,822.
2 S. VG Oldenburg, Urt. v. 20.3.2012 – 1 A 2665/11.

Rm Bohnhof (AfD) ist der Auffassung, dass das Rederecht als eines der bedeutendsten Mitwirkungsrechte nicht einfach so beschnitten werden kann, da das Verhandeln von Argument und Gegenargument ein wesentliches Merkmal des demokratischen Entscheidungsprozesses ist. Insofern müsse Antragstellern die Möglichkeit gegeben werden, auf Gegenargumente einzugehen. Mit der beantragten Regelung soll dem Bedürfnis kleinerer Fraktionen oder einzelner Ratsmitglieder Rechnung getragen werden.

Rm Brück (NPD/Die Rechte) begrüßt den Antrag als kleinen Vorstoß für die Meinungsfreiheit und die Debattenkultur.

Rm Münch (FBI) hält den vorliegenden Antrag für sinnvoll.

Für Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) sieht aufgrund der gesammelten Erfahrungen und vor dem Hintergrund des umfangreichen Abstimmungsprozesses, im Hinblick auf die jüngst verabschiedete Neufassung der Geschäftsordnung, keinen Änderungsbedarf.

Der Rat der Stadt lehnte den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der AfD-Fraktion (Drucksache Nr.: 08359-17-E1) vom 30.06.2017 mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Gruppe NPD/Die Rechte sowie von Rm Münch (FBI) ab.


zu TOP 10.3
94. Bestellung von beratenden Mitgliedern in Ausschüssen nach § 58 Abs. 1 GO NRW
Antrag (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08331-17)

Dem Rat der Stadt lag folgender Antrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 19.05.2017 vor:
Es wird beantragt, dass das Ratsmitglied Brück ab sofort mit beratender Stimme dem Ausschuss für „Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden“, sowie dem „Hauptausschuss“ der Stadt Dortmund angehört.

Begründung:
Ratsmitglied Brück gehört derzeit keinem Ausschuss der Stadt Dortmund an. Nach § 58 Abs. 1 steht jedem Ratsmitglied jedoch die Mitgliedschaft in mind. einem Ausschuss mit beratender Stimme zu. Dieses Recht soll nun auch für Herrn Brück Anwendung finden. Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem Umstand, daß entsprechende Ausschusssitzungen zwischen der aktuellen und der nächsten Ratssitzung stattfinden, an denen Herr Brück bei Nichtbefassung nicht teilnehmen könnte und somit seiner Rechte aus der GO NRW beraubt wäre, nachdem er die Inanspruchnahme des § 58 Abs. 1 GO angezeigt hat.

Rm Brück (NPD/Die Rechte) beantragte für den Fall, dass er nicht als beratendes Mitglied sowohl in den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden als auch in den Hauptausschuss entsandt wird ergänzend, die beratende Mitgliedschaft im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.

Der Rat der Stadt fasste folgende Beschlüsse:

- Der Rat der lehnt den o.a. Antrag (Drucksache Nr.: 08331-17) dass das Ratsmitglied Brück ab sofort mit beratender Stimme dem Ausschuss für „Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden“, sowie dem „Hauptausschuss“ der Stadt Dortmund angehört mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte ab.

- Der Rat der Stadt beschloss mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte, ohne Gegenstimme und im Übrigen bei Stimmenthaltung, dass das Ratsmitglied Brück ab sofort mit beratender Stimme dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden angehört.


zu TOP 10.4
95. Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 08358-17)

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der AfD-Fraktion (Drucksache Nr.: 08358-17-E1) vom 30.06.2017 vor:
„ … die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um Beratung und Beschlussfassung folgender Anträge:

1. Hauptausschuss und Ältestenrat
Ratsmitglied Peter Bohnhof scheidet als Stellvertreter aus.
Stattdessen wird Ratsmitglied Andreas Urbanek Stellvertreter.

2. Ausschuss Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
Ratsmitglied Peter Bohnhof scheidet als Stellvertreter aus dem Ausschuss aus.
Stattdessen wird Ratsmitglied Andreas Urbanek Stellvertreter.

3. Ausschuss Kultur, Sport und Freizeit
Ratsmitglied Peter Bohnhof scheidet als Stellvertreter aus.
An seiner Stelle wird der Sachkundige Bürger Matthias Helferich Stellvertreter.

4. Ausschuss Personal und Organisation
Der Sachkundige Bürger Volker Huft-Krollner scheidet als Stellvertreter aus dem Ausschuss aus.
An seiner Stelle wird Ratsmitglied Andreas Urbanek Stellvertreter.

5. Ausschuss Soziales, Arbeit und Gesundheit
Ratsmitglied Peter Bohnhof scheidet als Mitglied des Ausschusses aus.
Stattdessen wird Matthias Helferich als Sachkundiger Bürger Mitglied des Ausschusses.

6. Ausschuss Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
Ratsmitglied Peter Bohnhof scheidet als Stellvertreter aus.
Stattdessen wird Ratsmitglied Andreas Urbanek Stellvertreter.

7. Betriebsausschuss FABIDO
Ratsmitglied Peter Bohnhof scheidet als Mitglied aus und wird Stellvertreter.
An seiner Stelle wird Ratsmitglied Andreas Urbanek Mitglied des Ausschusses und scheidet als Stellvertreter aus.

8. Rechnungsprüfungsausschuss
Ratsmitglied Peter Bohnhof scheidet als Stellvertreter aus.
Stattdessen wird Ratsmitglied Heiner Garbe Stellvertreter.

9. Schulausschuss
Herr Matthias Helferich wird Sachkundiger Bürger und ersetzt Ratsmitglied Andreas Urbanek.
Ratsmitglied Andreas Urbanek wird Stellvertreter und ersetzt Ratsmitglied Heiner Garbe.

Darüber hinaus lag dem Rat der Stadt folgender, weiterer Zusatz-/Ergänzungsantrag der AfD-Fraktion (Drucksache Nr.: 08358-17-E2) vom 12.07.2017 vor:

„ … die AfD-Fraktion bittet um Beratung und Beschlussfassung folgender weiterer Anträge:

1. Ausschuss Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
Der sachkundige Bürger Volker Huft-Krollner scheidet als Mitglied aus dem Ausschuss aus.
An seiner Stelle wird Ratsmitglied Heiner Garbe Mitglied und scheidet als Stellvertreter aus.
Ratsmitglied Andreas Urbanek wird neuer Stellvertreter.

2. Beirat für die LWL-Klinik für Forensische Psychiatrie Dortmund – Wilfried-Rasch-Klinik
Ratsmitglied Peter Bohnhof tritt von seinem Amt zurück.
An seiner Stelle wird der sachkundige Bürger Matthias Helferich als neues Mitglied vorgeschlagen.
Der Rat der Stadt beschloss die zuvor angeführten und mit den Zusatz-/Ergänzungsanträgen der AfD-Fraktion (Drucksache Nr.: 08358-17-E1 vom 30.06.2017 und Drucksache Nr.: 08358-17-E2 vom 12.07.2017) beantragten Umbesetzungen in Gremien einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke & Piraten sowie der Gruppe NPD/Die Rechte.


11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

zu TOP 11.1.1
96. Überdimensionierte Dildo-Werbung auf Werbeanhänger an der Universitätsstraße / A 45 mit Tolerierung durch das Ordnungsamt
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07534-17)

Der Vorgang wurde von Seiten des Fragenstellers zurückgezogen.

zu TOP 11.1.2
97. Waldbrandgefahr durch rauchende Jugendliche im NSG Syburg / Klusenberg
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07580-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.1.3
98. Ausschluss des FBI-Ratsvertreters von den Veranstaltungseinladungen des Oberbürgermeisters an 97 % der Ratsmitglieder im 1. Quartal 2017
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07581-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Die Nachfrage von Rm Münch (FBI), ob es angesichts von 8.000 bis 10.000 Verwaltungsmitarbeitern nicht doch verhältnismäßig sei, eine Auflistung zusammenzustellen, wurde durch OB Sierau mit Verweis auf das vorliegende Schreiben der Verwaltung beantwortet.

Eine Nachfrage von Rm Bohnhof (AfD), ob das nach seinem Dafürhalten systemhafte Verhalten geändert werden kann und die Beantwortungen von Anfragen frühzeitiger vorgelegt werden können, wurde durch OB Sierau dahingehend beantwortet, dass dem Fragerecht mit der Beantwortung zur Sitzung ausreichend Rechnung getragen wird.


zu TOP 11.1.4
99. Ausschluss des FBI-Bezirksvertreters von der Einladung an sämtliche Mitglieder der Bezirksvertretung Eving durch den Oberbürgermeister zum Neujahrsempfang der Stadt Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07582-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor. Die Nachfrage des Rm Münch (FBI) warum der Vertreter der FBI in der Bezirksvertretung Eving nicht zum Neujahrsempfang eingeladen wurde, beantworte OB Sierau u.a. mit Verweis auf die bereits erfolgte Beantwortung.


zu TOP 11.1.5
100. Silvesterfeuerwerk über Persebeck im April
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07589-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.1.6
101. Gefährdung von Radfahrern an der Universitätsstraße seit dem 24. Februar 2017 durch die Untätigkeit des Ordnungsamtes
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07702-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.



zu TOP 11.1.7
102. Gefahrenstelle Radweg an Schnettkerbrücke
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07712-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.1.8
103. Beeinträchtigung von Fußgängern und Radfahrern durch Pkw auf dem Feldweg Zur Hockeneicke
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07924-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor. Die Nachfrage von Rm Münch (FBI), was die Verwaltung vorhat, um zu unterbinden, dass Pkw auf diesem Fuß- und Radweg fahren, beantwortete OB Sierau mit Verweis auf die Zuständigkeit der Polizei.


zu TOP 11.1.9
104. 10 Jahre illegale Müllablagerungen an der Grotenbachstraße
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07925-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.1.10
105. Mangelnde parteipolitische Neutralität des Oberbürgermeisters bei Eröffnungszeremonien von städtischen Einrichtungen und öffentlichen Festveranstaltungen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07936-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.1.11
106. Ausschluss des FBI-Ratsvertreters vom Sommerfest des Rates am 13. Juli
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08337-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.12
107. Gefährdung vom Mensch und Tier am Rüpingsbach und an der Emscher durch rücksichtslose Hundebesitzer und ihre rechtswidrig frei laufenden Hunde
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08338-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.




zu TOP 11.1.13
108. Rückzahlung von Fördergeldern für den Phoenix Park West aufgrund der Vertreibung geschützter FFH-Arten durch freilaufende Hunde
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08371-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


11.2 Anfragen Gruppe NPD/Die Rechte

zu TOP 11.2.1
109. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Anfrage zur TO (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 07553-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor. Rm Brück (NPD/Die Gruppe) nahm Bezug auf die Beantwortung zu Pkt. 1 der Anfrage und stellte die Nachfrage, welche Kosten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge durch die Stadt Dortmund getragen werden. Die Nachfrage wurde durch OB Sierau mit Verweis auf das vorliegende und abschließende Schreiben der Verwaltung beantwortet.


zu TOP 11.2.2
110. Sanktionen gegen HartzIV-Bezieher
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 07933-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor. Die Nachfrage von Rm Brück (NPD/Die Rechte), ob die Stadt Dortmund ein unterschiedliches Erfassungsmuster von Sanktionen unterhält als andere Städte, die Daten differenziert aufgliedern, wurde durch OB Sierau dahingehend beantwortet, dass dies nicht ausgeschlossen werden kann.


zu TOP 11.2.3
111. Städtische Kosten für aussichtsloses Verfahren bezüglich der Ratsgruppe "NPD/DieRechte"
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 07934-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor. Die Nachfrage von Rm Brück (NPD/Die Rechte), wie viele Arbeitsstunden von Mitarbeitern im Rahmen des Verfahrens getätigt wurden und auf welche Höhe sich diese Kosten belaufen haben, wurde von OB Sierau dahingehend beantwortet, dass diese im Einzelnen nicht nachvollzogen werden können.


zu TOP 11.2.4
112. Mutmaßlich rechtswidriges Abhängen von Wahlplakaten mit Bezug zum 1. Mai
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 07932-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor. Die Nachfrage von Rm Brück (NPD/Die Rechte) zu Punkt 3. der Beantwortung, ob in die Prüfung auch das Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen aufgenommen wird, welches den Umgang mit Wahlplakaten der Partei Die Rechte regelt, wurde durch OB Sierau dahingehend beantwortet, dass dies zum augenblicklichen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden kann.
zu TOP 11.2.5
113. Verschwundene“ (bzw. gestohlene?) Kunstwerke aus Beständen der Stadt Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08226-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.6
114. Willkürliche und entwürdigende Durchsuchung des Ratsmitgliedes Michael Brück bei der Stadtratssitzung am 1. Juni 2017
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08227-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.7
115. Akkreditierung von Journalisten und Möchtegern-Journalisten im Rahmen der Ratssitzungen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08228-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.8
116. Unverschämtes Verhalten von Oberbürgermeister Sierau nach kritischem Redebeitrag von Michael Brück zur Verantwortung etablierter Parteien für Kriegsverbrechen in Afghanistan
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08229-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.9
117. Konsequenzen aus Wahlbetrug und Wahlpannen bei der Landtagswahl 2017
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08230-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.10
118. Fassadendämmung an Hochhäusern
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08370-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


Die öffentliche Sitzung des Rates wurde um 21:00 Uhr von OB Sierau beendet.


Der Oberbürgermeister


Ullrich Sierau
Bernhard Klösel
Ratsmitglied
Michael Pompetzki
Schriftführer