Niederschrift

über die 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses


am 27.01.2005
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 15:25 Uhr


Anwesend waren:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:
OB Dr. Langemeyer
Bm’in JörderSPD
Bm MikschCDU
SPD
Rm Brauer
Rm Diekneite
Rm Giese
Rm Harnisch
Rm Pieper
Rm Prüsse
Rm Schilf
Rm Sohn
Rm Starke
Rm Zupfer
CDU
Rm Böhm
Rm Hengstenberg
Rm Liedschulte
Rm Monegel
Rm Pisula
Rm Reppin
B90/Die Grünen
Rm Krüger
Rm Schneckenburger

FDP/Bürgerliste
Rm Dr. Littmann
b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
Rm BranghoferDVU
c) Verwaltung
StD Fehlemann
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StR Stüdemann
LStRD’in Seybusch
StVD Weber
StOVR Feuler
Vertreter(innen) der dem Haupt- und Finanzausschuss zugeordneten Fachämter


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2004

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 Zwischenbericht zum III. Quartal 2004 des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00698-04)

2.2 Finanzen
- keine Vorlagen -

2.3 Personal
- keine Vorlagen -
2.4 Kommunalwirtschaft
- keine Vorlagen -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ev 119 - Kemminghauser Straße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Reduzierung des Änderungsbereiches, II. Entscheidung über vorgebrachte Anregun-gen, III. Satzungsbeschluss, IV. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 29.11.2004
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00552-04)

3.2 Bauleitplanung; Bebauungsplan Mg 157 - Bodelschwingher Straße -
hier: Beschluss zur Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr für einen Teilbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Mg 157
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00575-04)

3.3 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 257 - Am Grimmelsiepen -
hier: Einleitungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung an der Bauleitplanung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00608-04)

3.4 Gestaltungsbeirat Dortmund - bisherige Tätigkeit, Besetzung in der Ratsperiode 2004 - 2009
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00676-04)

3.5 Bauleitplanung; Bebauungsplan In N 215 n - Eisenstraße -
hier: Erlass einer Veränderungssperre für den Teilbereich des Westfaleneinkaufzentrums Dortmund (WEZ) und Vergabe eines Einzelhandelsgutachtens
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00631-04)

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
- keine Vorlagen -

5. Öffentliche Einrichtungen
- keine Vorlagen -

6. Soziales, Familie, Gesundheit
- keine Vorlagen -

7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Sanierung des Stadions "Rote Erde"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00272-04)

8. Schule
- keine Vorlagen -
9. Kinder und Jugend
- keine Vorlagen -

10. Finanzen Liegenschaften

10.1 Satzung und Kostentarif für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00668-04)

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Kommunalwahl 2004/Wahlprüfung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00351-04)

11.2 Vertreter der Stadt Dortmund im kommunalen Beirat der Gelsenwasser AG
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00635-04)

11.3 - unbesetzt -

11.4 Bodelschwingher Wochenmarkt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00697-04)

12. Anfragen
- keine Anfragen -


Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15.00 Uhr von OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Giese (SPD) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit um folgenden Punkt erweitert:

10.2 Stadterneuerung City
Ansiedlung des Jazzclubs domicil im Theater Hansastraße
- Erhöhung der zuwendungsfähige Kosten –

Die Dringlichkeit wurde vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig festgestellt.

Mit dieser Änderung wurde die Tagesordnung vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2004

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) erklärte zum Tagesordnungspunkt 2.2.2 „Änderung der Hundesteuersatzung“, sie habe den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus nicht abgelehnt, sondern ihm zugestimmt.

Mit dieser Änderung genehmigt der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig die Niederschrift über die 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2004.

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

zu TOP 2.1.1
Zwischenbericht zum III. Quartal 2004 des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00698-04)

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) regte an, den Zwischenbericht zeitnäher dem Haupt- und Finanzausschuss vorzulegen und nicht erst, wie jetzt geschehen, vier Monate nach Quartalsende.

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Zwischenbericht des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, zum III. Quartal 2004 zur Kenntnis.

2.2 Finanzen
- keine Vorlagen -

2.3 Personal
- keine Vorlagen -

2.4 Kommunalwirtschaft
- keine Vorlagen -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ev 119 - Kemminghauser Straße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Reduzierung des Änderungsbereiches, II. Entscheidung über vorgebrachte Anre-gungen, III. Satzungsbeschluss, IV. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begrün-dung vom 29.11.2004
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00552-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

I. beschließt, den Änderungsbereich der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ev 119 – Kemminghauser Straße – wie unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschrieben, zu reduzieren.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 in der Bekanntmachung der Neufassung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414, BGBl. III/FNA 213 – 1).

II. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ev 119 – Kemminghauser Straße – vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den Anregungen zu Punkt 8.1 zu folgen und zu Punkt 8.2 teilweise zu folgen und teilweise nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeord-nung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

III. beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ev 119 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des AUSW vom 26.05.2004 offengelegenen Inhalt sowie den unter Punkt 9 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungen als Satzung.
Rechtsgrundlage:

§ 10 BauGB in Verbindung mit § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB.

IV. beschließt, der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ev 119 die aktualisierte/modifi-zierte Begründung vom 29.11.2004 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Bebauungsplan Mg 157 - Bodelschwingher Straße -
hier: Beschluss zur Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr für einen Teilbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Mg 157
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00575-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf über die Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung über die Veränderungssperre vom 11.03.2003 für den unter Punkt 2 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereiches um ein Jahr bis zum 21.03.2006.

Rechtsgrundlage:

§§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 und 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 in der Neufassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

zu TOP 3.3
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 257 - Am Grimmelsiepen -
hier: Einleitungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung an der Bauleitplanung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00608-04)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Auszug aus der Niederschrift des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mit redaktionellen Änderungen zur Verwaltungsvorlage vor:

Herr StR Sierau macht auf zwei redaktionelle Änderungen zur Vorlage aufmerksam:

- Auf Seite 1 der Vorlage ist unter dem Absatz „Finanzielle Auswirkungen“ die Flächen-größe von 30 ha zu ersetzen durch 3,0 ha.

- Auf Seite 9 der Vorlage wird unter Punkt 5.2.3 Grundstücksvermarktung der zweite Absatz durch folgenden Absatz ersetzt:
"Zu Erreichung dieser Zielsetzung beabsichtigt der Vorhabenträger, 50 % der Eigen-heimgrundstücke an Erwerber nicht-türkischer bzw. -islamischer Abstammung zu ver-äußern. Diese Verpflichtung ist an einen Zeitraum von 5 Jahren gebunden.

Außerdem weist Herr StR Sierau darauf hin, dass nicht erst – wie auf Seite 5 der Vorlage (letzte Zeile) dargestellt – die erste Rate vom Türkisch-Islamischen Kulturverein Dortmund Hörde e. V. in Höhe von 25.000,-- € eingezahlt, sondern die im Reservierungsvertrag vereinbarte Summe von aktuell insgesamt 100.000,-- € bezahlt wurde.

Rm Hengstenberg (CDU) erklärte, dass seine Fraktion der Vorlage nicht zustimme, da es sich um eine vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes handele und man das beabsichtigte Vorhaben ablehne.

Auch Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) führte aus, dass sie die Vorlage ablehnen werde. Man könne das Projekt nur befürworten, wenn es integrationsfördernd wirke. Ihre Fraktion habe im Fachausschuss dafür entsprechende Änderungsanträge eingebracht, die aber abgelehnt worden seien.

Unter Einbeziehung der redaktionellen Änderungen empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/
Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, das Satzungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan Hö 257 - Am Grimmelsiepen - für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage be-schriebenen räumlichen Geltungsbereich einzuleiten (gleichzeitig Aufhebung des Bebau-ungsplanes Hö 116, Änd. Nr. 9).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 in der Bekanntmachung der Neufassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nord-rhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (vor-habenbezogener Bebauungsplan Hö 257) zu beteiligen (frühzeitige Öffentlichkeitsbe-teiligung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.

zu TOP 3.4
Gestaltungsbeirat Dortmund - bisherige Tätigkeit, Besetzung in der Ratsperiode 2004 - 2009
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00676-04)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Auszug aus der Niederschrift des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mit einer redaktionellen Änderung vor:

Herr Rm Carl bittet darum, im Beschlussvorschlag auf Seite 1 der Vorlage unter Punkt 1 „Herr Rm Thomas Carl, Planungssprecher der Fraktion FDP/Bürgerliste“ durch „Herr Rm Thomas Carl, Vertreter der Fraktion FDP/Bürgerliste“ zu ersetzen.

Unter Einbeziehung der redaktionellen Änderung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung über die bisherige Tätigkeit des Gestal-tungsbeirates zur Kenntnis und beschließt folgende Besetzung des Beirates während der Rats-periode 2004 – 2009:

1. Ratsvertreter

Herr RM Frank Hengstenberg, Vorsitzender des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW)

Herr RM Helmut Harnisch, Planungssprecher der SPD-Fraktion

Herr RM Knud Follert, Planungssprecher der CDU-Fraktion

Frau RM Ingrid Reuter, Planungssprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Herr RM Thomas Carl, Planungssprecher der Fraktion FDP/Bürgerliste
2. Bezirksvertreter

Die Benennung erfolgt durch die Bezirksvertretungen.
3. Externe Fachleute

Frau Dr.-Ing. Kristin Ammann-Dejozé, Münster

Frau Prof. Dr.-Ing. Sabine Baumgart, Universität Dortmund/Bremen

Herr Dipl.-Ing. Heinrich Böll, Essen

Herr Jan Bormann, Castrop-Rauxel

Herr Dipl.-Ing. Jochen Kuhn, Düsseldorf

Herr Dr.-Ing. Rainer Norten, Gelsenkirchen

Frau Prof. Dipl.-Ing. Christa Reicher, Universität Dortmund/Aachen

Herr Dipl.-Ing. Friedhelm Terfrüchte, Essen
4. „Sachkundiger Bürger“

Herr Superintendent Hartmut Anders-Hoepgen, Vereinigte Kirchenkreise Dortmund

Die Geschäftsordnung des Beirates behält unverändert ihre Geltung.

Die Kosten von jährlich 20.000,00 € werden – wie bisher – aus dem Haushalt des Stadt-planungsamtes – PSP-Element 61.130 01 08 400 – finanziert.

Begründung: Auswirkungen im NKH und Finanzierung

zu TOP 3.5
Bauleitplanung; Bebauungsplan In N 215 n - Eisenstraße -
hier: Erlass einer Veränderungssperre für den Teilbereich des Westfaleneinkaufzentrums Dortmund (WEZ) und Vergabe eines Einzelhandelsgutachtens
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00631-04)

Rm Hengstenberg (CDU) erläuterte, seine Fraktion stehe der Vorlage ablehnend gegenüber. Man sei davon überzeugt, dass der restrektive Umgang mit Sondergebieten der richtige war und auch künftig sein werde. Allerdings müsse in diesen Bereichen den Investoren und Eigentümern die Möglichkeiten eingeräumt werden, die dort zulässig seien. Es gebe in Dortmund drei Sonderge-biete. Man halte es nicht für vertretbar, eines davon jetzt mit einer Veränderungssperre zu be-legen.

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) machte deutlich, dass ihre Fraktion die Vorlage ebenfalls ablehnen werde. Man halte das Prozessrisiko aufgrund der Veränderungssperre für zu hoch. Außerdem sehe man in der beabsichtigten Ansiedlung keine zentrenschädigende Wirkung. Mit einer Veränderungssperre würden dringend erforderliche Investitionen an dem Standort unter-bleiben.

Dagegen äußerte Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus), man sehe negative Aus-wirkungen, wenn die geplante Ansiedlung zustande käme. Sondergebiete seien zentrenschädi-gend, so dass ein restrektiver Umgang mit ihnen geboten sei. Darüber hinaus wolle man eine Reihe bestimmter Ansiedlungen in der City erreichen und „der Kuchen könne nur einmal verteilt werden“.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord lehne die Veränderungssperre ab. Das sei nachvollzieh-bar, da man Leerstände befürchte bzw. Klarheit über mögliche Folgenutzungen fehle.

Die Verwaltung habe in der Sache ein Gutachten angekündigt. Es wäre hilfreich, wenn in solchen Fällen die Vorlage erst den Gremien vorgelegt würde, wenn auch das Gutachten erstellt worden sei.

Rm Harnisch (SPD) kündigte an, dass eine Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Die Ansied-lung eines Elektromarktes an der Bornstraße hätte erhebliche Auswirkungen auf die Münster-straße, den Borsigplatz und die Schützenstraße. Wenn das angekündigte Gutachten vorliege, könne sachgerecht über die weitere Entwicklung des Gebietes entschieden werden.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

I. den in dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre für den unter Punkt 2 dieser Vorlage genannten Bereich als Satzung.

Rechtsgrundlage
§§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 in der Neu-fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1).

II. die Vergabe eines Einzelhandelsgutachtens für den Bereich westlich (B-Plan In N 215n) und östlich (B-Plan In N 210n) der Bornstraße mit einem Aufwand in Höhe von 25.000 € im Haushaltsjahr 2005. Die Finanzierung erfolgt im Amtsbudget des StA 61 unter „Planerische Dienstleistungen“.

Rechtsgrundlage

§ 41 Abs. 1 GO NRW.

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
- keine Vorlagen -

5. Öffentliche Einrichtungen
- keine Vorlagen -

6. Soziales, Familie, Gesundheit
- keine Vorlagen -

7. Kultur, Sport, Freizeit

zu TOP 7.1
Sanierung des Stadions "Rote Erde"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00272-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt die Sanierung des Stadions „Rote Erde“ mit Gesamtkosten von
1.410.000,00 € (brutto).

Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Sanierungsmaßnahme
beauftragt.

8. Schule
- keine Vorlagen -

9. Kinder und Jugend
- keine Vorlagen -

10. Finanzen Liegenschaften

zu TOP 10.1
Satzung und Kostentarif für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00668-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung und Kostentarif für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dortmund.

zu TOP 10.2
Stadterneuerung City
Ansiedlung des Jazzclubs domicil im Theater Hansastraße
- Erhöhung der zuwendungsfähigen Kosten -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00520-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Ansiedlung des Jazzclubs domicil im ehemaligen Theater Hansastraße zu neuen zuwendungsfähigen Gesamtkosten in Höhe von 1.135.500,- €.

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

zu TOP 11.1
Kommunalwahl 2004/Wahlprüfung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00351-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Kommunalwahl 2004 einschließlich der Stichwahl des Oberbürgermeisters wird für gültig erklärt. Die Einsprüche sind zurückzuweisen.

zu TOP 11.2
Vertreter der Stadt Dortmund im kommunalen Beirat der Gelsenwasser AG
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00635-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund benennt für den kommunalen Beirat der Gelsenwasser AG die folgenden Vertreter:

1. Rm Diekneite (SPD)

2. (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)

3. Rm Hengstenberg (CDU)

4. Bm Miksch (CDU)

Vertreter gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW:

5. Oberbürgermeister Dr. Langemeyer

Der/die Vertreter/in der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus wird in der Ratssitzung am 03.02.2005 benannt.

zu TOP 11.3
- unbesetzt -

zu TOP 11.4
Bodelschwingher Wochenmarkt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00697-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Festsetzung des Bodelschwingher Wochenmarktes gemäß § 69 Gewerbeordnung (GewO). Als Standort des Marktes wird der Bodelschwingher Dorfplatz an der Straße Im Odemsloh festgesetzt. Der Markt findet donnerstags statt und ist zwischen 7.00 Uhr und 13.00 Uhr geöffnet. Veranstalter ist das Ordnungsamt der Stadt Dortmund.


Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15.25 Uhr von OB Dr. Langemeyer beendet.



Der Oberbürgermeister



Dr. Langemeyer Giese
Ratsmitglied



Weber
Schriftführer