Niederschrift

über die 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses


am 25.03.2004
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz1, 44135 Dortmund


Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 16:15 Uhr


Anwesend waren:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:
OB Dr. Langemeyer
Bm Miksch (CDU)
Bm'in Wendzinski (SPD)
CDU
Rm Böhm
Rm Dr. Eiteneyer
Rm Hengstenberg
Rm Jostes
Rm Leniger
Rm Liedschulte
Rm Monegel
Rm Reppin
SPD
Rm Diekneite
Rm Fischer
Rm Giese
Rm Harnisch
Rm Jörder
Rm Prüsse
Rm Sohn
Rm Starke
B90/Die Grünen
Rm Krüger
Rm Schneckenburger

b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
Rm Branghofer (DVU)
Rm Keller (Linkes Bündnis)
c) Verwaltung
StD Fehlemann
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StR Stüdemann
LRD’in Seybusch
LStVD Dieckerhoff
StOVR Feuler

Vertreter(innnen) der dem Haupt- und Finanzausschuss zugeordneten Fachämter

Veröffentlichte Tagesordnung:


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2004










2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 Abriss und Neubau der Brücke im Zuge des Bolmker Weges über die Eisenbahnstrecke der DB
- Haltepunkt Dortmund-Westfalenhallen -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04768-03)


2.2 Finanzen

2.2.1 Entlastung der Kommunen durch Hartz IV
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05836-04)


2.3 Personal

2.3.1 Einstellung von Nachwuchskräften 2005
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05565-04)


2.4 Kommunalwirtschaft

2.4.1 Zukunft der Städtischen Seniorenheime Dortmund gGmbH
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05835-04)


3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 103 - Tremonia - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Entscheidung über Anregungen; II. Anordnung einer Umlegung; III. Satzungsbeschluss; IV. Beifügung einer Begründung;
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05486-04)

3.2 -unbesetzt-




3.3 Neubau der Geh- und Radwegebrücken über die Ardeystr. und B 54
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05546-04)

3.4 Ausbau der Hohen Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05544-04)

3.5 Bauleitplanung;
Bebauungsplan Ev 138 - Brechtener Heide -
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Satzungsbeschluss
III. Beifügung einer Begründung
IV. Sicherung der Bauleitplanung; Beschluss einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
V. Kenntnisnahme vom Außerkrafttreten von Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05512-04)

3.6 Erlass einer Satzung über Werbeanlagen, Vor- und Sonnenschutzdächer zum Schutz der Gestalt des Westen- und Ostenhellweges
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05509-04)

3.7 Bauliche Maßnahmen Veranstaltungsbereich Westfalenhallen / -stadion
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05547-04)

3.8 Neubau der verlegten Lindenhorster Straße (Fürst-Hardenberg-Allee) - II. Bauabschnitt -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05267-03)

3.9 Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Ap 137 -Am Mühlenwinkel / Mohnweg-
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05534-04)

3.10 Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 144 "nördlich Fredenbaumpark";
hier: Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05663-04)
3.11 Taxitarif für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05581-04)

3.12 Stellungnahme über verspätete Flüge außerhalb der Betriebszeiten des Flughafen Dortmund vom 01.05.03 - 31.12.03
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05687-04)


4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

- keine Vorlagen-


5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen-


6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Familien-Projekt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05589-04)

6.2 Weiterentwicklung der Betreuungsangebote für Kinder im Vorschulalter in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05676-04)


7. Kultur, Sport, Freizeit

- keine Vorlagen-


8. Schule

8.1 Weiterentwicklung der Berufskollegs der Stadt Dortmund;
hier: Gründung eines IT- und Medien-Berufskollegs
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05366-03)



8.2 Weiterentwicklung der Berufskollegs der Stadt Dortmund
hier: Akquisition von Gebäuden zur zeitlich befristeten Unterbringung von Bildungsgängen der Berufskollegs
(Drucksache Nr.: 05548-04)


9. Kinder und Jugend

- keine Vorlagen-


10. Finanzen Liegenschaften

10.1 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen des Neuen Kommunalen Haushalts, die der Stadtkämmerer analog § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2003 bewilligt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05613-04)

10.2 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2003 bewilligt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05612-04)

10.3 Eigenkapitalverstärkung Westfalenhallen Dortmund GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05723-04)

10.4 - Ergebnis der Jahresrechnung 2003 des kameralen Haushalts
- Jahresabschluss 2003 des Neuen Kommunalen Haushalts
- Bildung von kameralen Haushaltsausgaberesten 2003 und Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2004 im Neuen Kommunalen Haushalt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05695-04)


11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2005 bis 2008
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05518-04)





12. Anfragen

- keine Vorlagen-



Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15.00 Uhr vom Bm Miksch eröffnet und bis zu dem Tagesordnungspunkt 2.2.1 geleitet. Anschließend übernahm OB Dr. Langemeyer die Leitung der Sitzung..

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Bm Miksch zunächst die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.


1. Regularien

TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Jostes (CDU) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Bm Miksch wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Punkte

2.1.2 Zwischenbericht des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, zum IV. Quartal 2003
(Drucksache-Nr.: 05725-04)

8.3 Erweiterung der Ricarda-Huch-Realschule, Prinz-Friedrich-Karl-Str. 72-78, 44135 Dortmund
hier: Baumaßnahme im Altgebäude
(Drucksache-Nr.: 05694-04)

erweitert.
Unter Einbeziehung der oben angeführten Veränderungen wurde die Tagesordnung der
öffentlichen Sitzung vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig gebilligt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2004

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 42.Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 26.02.2004.



2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

zu TOP 2.1.1
Abriss und Neubau der Brücke im Zuge des Bolmker Weges über die Eisenbahnstrecke der DB
- Haltepunkt Dortmund-Westfalenhallen -
(Drucksache Nr.: 04768-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Abriss und Neubau der vorhandenen Straßenbrücke im Zuge des Bolmker Weges (Haltepunkt Westfalenhallen) über die Eisenbahnstrecke Dortmund - Unna - Lippstadt einschließlich der erforderlichen Straßenanschlussarbeiten mit einem Kostenaufwand in Höhe von ca.1.300.000,-- Euro. Da die DB Veranlasser der Baumaßnahme ist, sind aufgrund einer Vereinbarung diese Baukosten von der DB zu tragen.

Neben dieser kostenneutralen Finanzierung hat die DB einen Anspruch auf einen Vorteilsausgleich für die neue Brücke gegenüber der Stadt in Höhe von 810.000,-- Euro. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Verrechnung dieses Betrages mit den von der DB zu übernehmenden Baukosten von 1,3 Mio Euro. Die Restsumme von 490.000,-- Euro wird in 2005 von der DB erstattet.

Die Finanzierung der Ausgaben in Höhe von 1.300.000,--Euro ist bei der Finanzposition 6300 9511 0921 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2004 600.000,-- Euro
Ausgaben 2005 700.000,-- Euro

Abzüglich der Einnahmen in 2005 von 490.000,-- Euro ergibt sich für diese Maßnahme ein städt. Eigenanteil in Höhe von 810.000,-- Euro.
Die zusätzliche Mittelbereitstellung gegenüber der Veranschlagung erfolgt im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.


zu TOP 2.1.2
Zwischenbericht des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, zum IV. Quartal 2003
(Drucksache Nr.: 05725-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Zwischenbericht des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetriebe der Stadt Dortmund, zur Kenntnis.


2.2 Finanzen

zu TOP 2.2.1
Entlastung der Kommunen durch Hartz IV
(Drucksache Nr.: 05836-04)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgendes Schreiben der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 24.03.2004 vor:

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bitten um eine Stellungnahme der Verwaltung, die deutlich macht, welche finanziellen Be- und Entlastungen sich für die Kommune unter Berücksichtigung aller sozialen Leistungsbereiche durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen und die damit verbundene Zuständigkeitsregelung ergibt.

Dabei sollen auf der Basis der finanziellen Aufwände für die laufenden Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt im Jahr 2003 zwei Szenarien entwickelt werden, die zum einen die Situation mit der Überleitung der Arbeitslosenhilfefälle vom Arbeitsamt zum Sozialamt und zum anderen ohne die Überleitung dieser Fälle darstellen.

Darüber hinaus erwarten wir eine fiskalische Einschätzung der Risiken für den Fall, dass Dortmund vom Optionsrecht Gebrauch macht. Dabei sind die bisher definierten Rahmenbedingungen zu Grunde zu legen.

Nachdem Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) den oben angeführten Stellungnahmewunsch kurz erläutert hatte, nahm seitens der Verwaltung StR Pogadl wie folgt Stellung:

Herr Bürgermeister,
meine Damen und Herren,
dieser Bericht der im Augenblick von Seiten der Verwaltung gegeben wird, ist ein Zwischenbericht. Kann auch gar nicht anders sein, weil es noch bestimmten Klärungsbedarf noch gibt. Ich will mal einiges versuchen zu verdeutlichen:
Einmal ist sehr um die Datenbasis gerungen worden. Ausgangslage war, dass man mit der Datenbasis 2001 hoch gerechnet operieren wollte. Dem haben die Kommunen vehement widersprochen und haben gesagt, das kann es nicht sein, wir kennen ja die Zahlenentwicklung und sie muss so zeitnah wie möglich sein. Nur eine Zahl, um das mal klar zu machen, welche Dimension dahinter steht, allein in der Zeit von 2001 bis 2003 hat sich die Zahl der Arbeitslosenhilfeempfänger, die also alle ALG II demnächst bekommen, um 37 % erhöht, d. h. hier zeitnah zu berechnen bringt natürlich ein anderes Ergebnis zustande, als wenn ich eine ältere Datenbasis nehme.

Um das jetzt aber doch endlich auf die richtige Schiene zu bringen gibt es mittlerweile eine Arbeitsgruppe beim Bundesminister für Wirtschaft, dem gehören auch die kommunalen Spitzenverbände, die Länder, das statistische Bundesamt und einige anderen Stellen an, um diese Datenbasis allgemein herzustellen.

Der deutsche Städtetag veranschlagt im Augenblick mit Stand vom 22.03. – das ist also sehr frisch – die Finanzlücke für die Kommunen mit mindestens 5 Mrd. Euro. Das zitiere ich hier mal einfach ohne es näher zu bewerten. Was das Optionsgesetz angeht, da gibt es einen Gesetzentwurf. Dieser Gesetzentwurf ist am 31.03.04 im Bundeskabinett zur Verhandlung aufgerufen. Wie er rauskommt werden wir abwarten. Ich kann nur eines sagen und dass macht natürlich ein bisschen Sorge was die Option angeht, danach ist die Bildung von Budgets vorgesehen, die Höhe der Budgets wird im Bundeshaushalt veranschlagt. D. h. auch hier kann es natürlich unter Umständen Veränderungen geben.

Wir können versuchen all diese Dinge, die sich im Augenblick darstellen, niederzuschreiben. Trotzdem fehlt noch einiges und ganz wichtig, Frau Schneckenburger, was fehlt das haben wir auch im Ausschuss schon beredet, wir sind ja nach der derzeitigen Diskussion zunächst zuständig für die Wohnhilfe. Die Höhe der Wohnhilfen wird aber eine Rechtsverordnung festlegen. Diese Rechtsverordnung soll zum 1. Juli d. Jahres kommen. D. h. wird das gedeckelt, etwa auf dem Niveau des heutigen BSHG, oder wird es eine andere Norm sein, die zugrundegelegt wird. Das ist etwas was erst in den nächsten Wochen sich letztlich herausbilden wird. Abschließend, wir werden ja zuständig für Betreuungsmaßnahmen für alleinerziehende Arbeitsfähige. Auch da war ursprünglich für März eine gesetzliche Regelung angekündigt. Im Augenblick haben wir die Mitteilung bekommen, es ist nicht vor Mai damit zu rechnen. Was bestimmte begleitende Prozesse angeht wird sich eine Verschiebung ergeben und ich sage nichts Geheimnisvolles wenn ich mitteile, dass mittlerweile auch ganz offen darüber geredet wird, dass der Starttermin 01.01.2005 möglicherweise wegen der vielen ungeklärten Dinge noch mal verschoben werden soll. Aber wie gesagt, wir werden natürlich berichten.


Anschließend übernahm OB Dr. Langemeyer die Sitzung.






2.3 Personal

zu TOP 2.3.1
Einstellung von Nachwuchskräften 2005
(Drucksache Nr.: 05565-04)

OB Dr. Langemeyer machte zunächst darauf aufmerksam, dass zu dem oben angeführten Tagesordnungspunkt folgende Anträge vorliegen:

a) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 23.03.2004

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den Vorschlag der Verwaltung zur Einstellung von Nachwuchskräften in 2005 dahingehend zu modifizieren, dass bis zu 120 Auszubildende entsprechend dem vorgeschlagenen Verteilungsmodus eingestellt werden. Der Mitteleinsatz wird entsprechend erhöht.
b) Antrag der SPD-Fraktion vom 23.03.2004

1. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Verwaltungsvorlage zu und beauftragt die Verwaltung eine Berichtsvorlage über den Ausbildungsstandort Dortmund zu erstellen, in der sowohl die eigenen Ausbildungsbildungsaktivitäten der Stadtverwaltung Dortmund als auch Bildungs- und berufsvorbereitende Maßnahmen sowie die Ausbildungssituation in Dortmund insgesamt dargestellt werden.

2. Die Verwaltung führt in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit eine Ausbildungskonferenz durch mit dem Ziel zusammen mit Arbeitsmarktakteuren, Fachverbänden, Gewerkschaften und städtischen Beteiligungen Instrumente zur Schaffung von Ausbildungsplätzen zu diskutieren und für Dortmund zu initiieren.



3. Der Haupt- und Finanzausschuss fordert die Verwaltung auf, zu prüfen, ob und wie 20 weitere Ausbildungsplätze bei der Stadt Dortmund oder bei Beschäftigungsträgern in Dortmund eingerichtet werden können.

Nachdem Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) und Rm Prüsse (SPD) die oben angeführten Anträge ihrer Fraktionen kurz erläutert hatten, erklärte seitens der Verwaltung StK Pehlke, dass auch die Verwaltung es vom Grundsatz her begrüßen würde, wenn die Stadt Dortmund mehr junge Menschen einstellen könnte, um diese auszubilden.

Da die Stadt Dortmund jedoch den Restriktionen einer vorläufigen Haushaltsführung unterworfen sei, sei es leider nicht möglich, das Ausbildungsplatzkontingent ohne weiteres zu erhöhen.

Dagegen sei es jedoch möglich, eine erneute Bedarfsberechnung durchzuführen, um so die Einstellung weiterer Auszubildenden zu begründen.

Bezug nehmend auf die Äußerungen von StK Pehlke erklärte anschließend Rm Monegel (CDU), dass seine Fraktion aufgrund der Beschränkungen der vorläufigen Haushaltsführung dem Antrag der SPD-Fraktion zustimmen werde, obwohl seine Fraktion wenig Hoffnung habe, dass die unter Punkt 2 geforderte Ausbildungskonferenz von Erfolg gekrönt sein werde.

Außerdem richtete Rm Monegel die Bitte an die Verwaltung, die Kosten für die Stadt Dortmund, die durch eine evtl. Ausbildungsplatzabgabe, die derzeit diskutiert werde, entstehen könnten, zu berechnen.

Weiterhin regte OB Dr. Langemeyer an, bei der Debatte über die Thematik „Ausbildungsplätze“ auch darüber nachzudenken, inwieweit man künftig die verschiedenen Ausbildungsangebote gewichten könne, um hieraus neue Maßnahmekonzeptionen zu entwickeln.

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 23.03.2004 ab:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den Vorschlag der Verwaltung zur Einstellung von Nachwuchskräften in 2005 dahingehend zu modifizieren, dass bis zu 120 Auszubildende entsprechend dem vorgeschlagenen Verteilungsmodus eingestellt werden. Der Mitteleinsatz wird entsprechend erhöht.

2. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Punkte 1 und 2 einstimmig sowie den Punkt 3 mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus des nachfolgenden Antrages der SPD-Fraktion vom 23.03.2004:
1. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Verwaltungsvorlage zu und beauftragt die Verwaltung eine Berichtsvorlage über den Ausbildungsstandort Dortmund zu erstellen, in der sowohl die eigenen Ausbildungsbildungsaktivitäten der Stadtverwaltung Dortmund als auch Bildungs- und berufsvorbereitende Maßnahmen sowie die Ausbildungssituation in Dortmund insgesamt dargestellt werden.

2. Die Verwaltung führt in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit eine Ausbildungskonferenz durch mit dem Ziel zusammen mit Arbeitsmarktakteuren, Fachverbänden, Gewerkschaften und städtischen Beteiligungen Instrumente zur Schaffung von Ausbildungsplätzen zu diskutieren und für Dortmund zu initiieren.


3. Der Haupt- und Finanzausschuss fordert die Verwaltung auf, zu prüfen, ob und wie 20 weitere Ausbildungsplätze bei der Stadt Dortmund oder bei Beschäftigungsträgern in Dortmund eingerichtet werden können.

3. Auf der Grundlage der Verwaltungsvorlage vom 03.02.2004 fasst der Haupt- und
Finanzausschuss einstimmig folgenden Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Einstellung von bis zu 100 Nachwuchskräften im Jahre 2005 zu.



2.4 Kommunalwirtschaft

zu TOP 2.4.1
Zukunft der Städtischen Seniorenheime Dortmund gGmbH
(Drucksache Nr.: 05835-04)

Zunächst erläuterte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus Rm Schneckenburger den von ihrer Fraktion vorgelegten Antrag hinsichtlich der Zukunft der Städtischen Seniorenheime Dortmund gGmbH, wonach die Entscheidung über die Zukunft der Städtischen Seniorenheime von den konzeptionellen Überlegungen zur Konsolidierung der städtischen Klinikum Dortmund gGmbH abzukoppeln sei.

Weiterhin brachte sie zum Ausdruck, dass das angestrebte Ziel der Nutzung von Synergien in den verschiedenen Geschäftsbereichen wie Personal, Ausbildung, Service und Logistik der Klinikum gGmbH im Rahmen eines verbindlichen Kooperationsvertrages geregelt werden sollte.

Anschließend nahm OB Dr. Langemeyer wie folgt zu der oben angeführten Angelegenheit Stellung:

Frau Schneckenburger, Herr Hengstenberg, meine Damen und Herren,
ich finde, dass die Debatte über die Seniorenheime einen ganz merkwürdigen Verlauf nimmt. In einem Hintergrundgespräch über die Zukunft der Kliniken, Frau Schneckenburger, habe ich einen Hinweis gegeben, dass wir einen Prüfauftrag auf den Weg gebracht haben als Verwaltung um die Frage zu stellen ob es zu gesellschaftsrechtlichen Verbindungen im Sinne eines Mutter-Tochter-Verhältnisses zwischen Kliniken und Seniorenheime kommen könnte oder sollte. Der Prüfauftrag ist noch nicht erledigt. Die damit verbundenen Fragestellungen sind noch nicht abgearbeitet. Aber in diesen Wahlkampfzeiten geht es nach dem Muster, wir wissen zwar noch nicht worum es geht, aber wir sind erst mal dagegen. Das halte ich im Interesse der Sache nicht für sachgerecht. Vor allen Dingen deswegen nicht, weil dann anschließend eine Debatte erzeugt wird, die mit dem, was eigentlich auf der Tagesordnung steht, nichts zu tun hat.

Es hat niemand vorgeschlagen, eine Fusion zwischen den Seniorenheimen und den Städt. Kliniken zu organisieren. Auch die Vorschläge des Klinikum zur Frage von Kooperationsfeldern liegen noch gar nicht auf dem Tisch, denn das Zukunftsabkommen ist noch nicht von der Geschäftsführung eingebracht worden. Da warte ich persönlich auch erst mal ab, welche Vorschläge dort auf den Tisch kommen. Ich habe nur einen einzigen Sachverhalt, der mir gegenwärtig Anlass gibt zu prüfen und das ist ein Beschluss aus dem Aufsichtsrat der Seniorenheime.

Der Aufsichtsrat der Seniorenheime war entschlossen eine Servicegesellschaft zu gründen und zwar mit privater Beteiligung. Eine solche Servicegesellschaft kann nicht durch den Aufsichtsrat gegründet werden, sondern sie muss durch den Rat der Stadt Dortmund beschlossen werden und dann vom Gesellschafter beschlossen werden. Für die Gründung der Servicegesellschaft sind eine Reihe von Voraussetzungen zu prüfen. Die Voraussetzung des Bedarfs. Die Übereinstimmung mit dem § 107 GO und viele andere Dinge mehr. Aber eines kann ich jetzt schon sagen. So wie sich der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung der Seniorenheime das vorstellen, wird das nicht gehen. Denn allein durch die Einbindung des privaten Partners in der angedachten Servicegesellschaft gebe es vergaberechtliche Probleme, denn dort könnte man keine Inhouse-Geschäfte machen, wie man sie sinnvoller Weise dann macht, wenn man auch eigenes Personal in eine Servicegesellschaft ausgliedert. Man müsste dann theoretisch alle fünf Jahre die Leistungen wieder neu ausschreiben. Kurz und gut. Die Diskussion um diese Servicegesellschaft hat einiges ausgelöst an Rückfragen und das ist einer Aspekte, warum wir über gesellschaftsrechtliche Verknüpfungen nachdenken. Wir haben noch keine Entscheidung getroffen, auch nicht als Verwaltungsvorschlag, sondern es ist ein Nachdenken. Das hängt auch damit zusammen, dass gleichgelagert in den Aufgaben identische Überlegungen für eine Servicegesellschaft im Klinikum diskutiert werden. Auch diese sind noch nicht ausgearbeitet, auch die liegen noch nicht auf dem Tisch, auch die können noch nicht beurteilt werden. Insofern habe ich auch jetzt mit der Prüfung der Folgerungen aus diesen beiden Vorschlägen überhaupt keine Hektik und keine Eile.

Was ich bei Ihnen jetzt wieder feststelle bevor überhaupt nachgedacht wird, ist, erst mal ein paar Dinge festzuklopfen und das finde ich nicht sachgerecht und möchte ich an dieser Stelle auch monieren. Ich will dabei nur darauf hinweisen, dass mit der Auslagerung von Aktivitäten oder die wieder Hereinnahme von Aktivitäten Zahlungsströme verbunden sind und diese Zahlungsströme dann auch mit steuerlichen Begleitumständen belegt werden. Die müssen beurteilt werden und eine sachgerechte Entscheidung kann man eigentlich erst treffen, wenn ein Vorschlag auf dem Tisch liegt. Ich kann also den Haupt- und Finanzausschuss nur nachdrücklich darum bitten, nicht voreilig sich auf ewige Zeiten festzulegen, sondern dabei auch die notwendigen Schritte einzuhalten.

Dabei will ich gerne, was die Seniorenheime betrifft, eine persönliche Bemerkung dazu setzen: Ich kenne die Seniorenheime seit langer Zeit, noch aus der Zeit wo sie als städtischer Eigenbetrieb geführt wurden, habe selber damals als Kämmerer die Verselbstständigung in die GmbH begleitet und war lange Jahre als Gesellschaftervertreter und auch im Aufsichtsrat beteiligt. Insofern kann ich die gute Arbeit in den Seniorenheimen wirklich nachvollziehen. Ich möchte gerne, dass das Geld in der Rücklage der Seniorenheime für Zwecke der Seniorenheime verbleibt und für nichts anderes. Diese Rücklage jetzt zu nutzen und damit jetzt Gebäude zu erwerben halte ich nicht für sachgerecht, denn das stärkt nicht die Seniorenheime, sondern das würde die Seniorenheime schwächen und das wäre auch nicht in meinem Interesse.

Im weiteren Verlauf der Diskussion erläuterte Rm Hengstenberg den von der CDU-Fraktion vorgelegten Antrag hinsichtlich der Zukunft der Städtischen Seniorenheime Dortmund gGmbH und machte dabei deutlich, dass auch nach Ansicht der CDU-Fraktion die Städtische Seniorenheime Dortmund gGmbH weiterhin eigenständig bleiben solle.

Des weiteren brachte Rm Hengstenberg (CDU) zum Ausdruck, dass man dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 23.03.2004 zustimmen könne, da dieser Antrag sich im wesentlichen mit der Intention der CDU-Fraktion in dieser Angelegenheit decke.

Anschließend machte für die SPD-Fraktion Rm Prüsse deutlich, dass sich seine Fraktion bei der Abstimmung über den vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus enthalten werde, da man zunächst die Abarbeitung der gemeinsam mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus beschlossenen Arbeitsaufträge abwarten sollte.

Ablehnen dagegen werde man den von der CDU-Fraktion vorgelegten Antrag.

Außerdem brachte Rm Prüsse (SPD) zum Ausdruck, dass auch seine Fraktion die Städtischen Seniorenheime Dortmund gGmbH als eigenständige Gesellschaft in kommunaler Trägerschaft künftig fortführen wolle.

Im weiteren Verlauf der Diskussion erläuterte Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) die ablehnende Haltung seiner Fraktion hinsichtlich der Punkte 2 und 3 des Antrages der CDU-Fraktion, die seiner Ansicht nach aus haushaltspolitischer Sicht nicht akzeptabel seien.

Der Haupt- und Finanzausschuss fasste daraufhin folgende Beschlüsse:

a) Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 23.03.2004

Bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion fasst der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgende Beschlussfassung:

Der Rat spricht sich dafür aus, die Entscheidung über die Zukunft der Städtischen SeniorInnenheime von den konzeptionellen Überlegungen zur Konsolidierung der städtischen Klinikum gGmbH abzukoppeln.

Der Rat hält es für die weitere erfolgreiche Arbeit der SeniorInnenheime für notwendig, dass die Städtischen SeniorInnenheime gGmbH auch in Zukunft gesellschaftsrechtlich unabhängig vom Klinikum Dortmund ihre Aufgaben erfüllen.

Das angestrebte Ziel der Nutzung von Synergien in den verschiedenen Geschäftsbereichen wie Personal, Ausbildung, Service und Logistik der Klinikum gGmbH wird im Rahmen eines verbindlichen Kooperationsvertrages geregelt.



Der Rat fordert die Gesellschafterversammlung auf, entsprechend zu verfahren.


b) Antrag der CDU-Fraktion vom 24.03.2004

Hinsichtlich des oben angeführten Antrages der CDU-Fraktion vom 24.03.2004 fasste der Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlüsse:

1. Die städtischen Seniorenheime gGmbH leisten einen wichtigen Beitrag auf dem Gebiet der Seniorenwirtschaft und bieten älteren Menschen ein Heim, denen ein Leben in der eigenen häuslichen Umgebung nicht mehr möglich ist. Diese gesellschaftspolitisch wichtige Aufgabe wird durch die Geschäftsleitung der Seniorenheime gGmbH sowie aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorbildlich umgesetzt. Zur weiteren Aufgabenwahr-nehmung bleiben die Seniorenheime gGmbH ein im gesellschaftsrechtlichen Sinne eigenständiges Unternehmen. Bestrebungen, die eine wie auch immer geartete Fusion oder Verschmelzung zum Ziel haben, sind nicht zielführend und sollen daher nicht weitergeführt werden.

Der oben angeführte Punkt wurde mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion beschlossen.


2. Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat der Stadt Dortmund empfehlen der Geschäftsführung sowie den Organen der Gesellschaft, Überlegungen anzustellen, inwieweit die bisher gepachteten sechs Seniorenheime einschließlich der zugehörigen Grundstücke in das Vermögen der Gesellschaft übertragen werden können.

Der oben angeführte Punkt wurde mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion abgelehnt.

3. Der Oberbürgermeister der Stadt Dortmund wird beauftragt, rechtlich prüfen zu lassen, inwieweit die zu erwartenden Einnahmen aus dem Verkauf der Grundstücke sowie der aufstehenden Gebäude an die Seniorenheime gGmbH zur teilweisen Deckung des zu erwartenden Defizits der Klinikum Dortmund gGmbH herangezogen werden können.

Der oben angeführte Punkt wurde mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion abgelehnt.









3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 3.1
Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 103 - Tremonia - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Entscheidung über Anregungen; II. Anordnung einer Umlegung; III. Satzungsbeschluss; IV. Beifügung einer Begründung;
(Drucksache Nr.: 05486-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

I a. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 103 vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den Anregungen zu Punkt 6 zu folgen und den Änderungsentwurf zu modifizieren

Rechtsgrundlage:
§ 13 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NW 2023)


I b. hat die im Rahmen des nach § 3 Abs. 3 BauGB durchgeführten eingeschränkten Beteiligungsverfahrens vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, diesen aus den unter Punkt 7.1 genannten Gründen nicht zu folgen;

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 3 i.V.m. § 13 Nr. 3 BauGB und §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

II. beschließt für den unter Pkt. 1 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 103 die Anordnung einer Umlegung;

Rechtsgrundlage:
§ 46 Abs. 1 i.V.m. § 45 Abs. 2 BauGB

III. beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 103 für den unter Punkt 1 genannten Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 30.07.2003 offen gelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Pkt. 8 dieser Beschlussvorlage genannten Veränderungen als Satzung;


Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB sowie den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

IV. beschließt, der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 103 die modifizierte und aktualisierte Begründung vom 23.01.2004 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB


zu TOP 3.3
Neubau der Geh- und Radwegebrücken über die Ardeystr. und B 54
(Drucksache Nr.: 05546-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus folgenden Beschluss zu fassen:

Für die Umsetzung des Maßnahmenkataloges zur Fußballweltmeisterschaft 2006 beschließt der Rat den Neubau der Geh- und Radwegebrücken über die Ardeystraße und B 54 mit einem Kostenaufwand in Höhe von 8.000.000,-- €.


Die Finanzierungen sind wie folgt vorgesehen:

Finanzposition: 6300 9511 0835 (Ardeystraße) 6300 9511 0866 (B 54)

Gesamtkosten: 4.300.000,-- € 3.700.000,-- €
Finanziert bis Ende 2003 536.322,-- € 93.040,-- €
Ausgaben 2004 500.000,-- € 500.000,-- €
Ausgaben 2005 3.000.000,-- € 2.800.000,-- €
Ausgaben 2006 263.678,-- € 306.960,-- €

Die zusätzliche Mittelbereitstellung gegenüber der Veranschlagung erfolgt im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.

Entsprechend dem Baufortschritt werden die Haushaltsmittel nach Bedarf vorgezogen. Die zusätzliche Mittelbereitstellung erfolgt dann im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit.

Da es sich um eine Zuschussmaßnahme handelt, wird mit dem Bauvorhaben erst dann begonnen, wenn ein entsprechender Bewilligungsbescheid vorliegt.






zu TOP 3.4
Ausbau der Hohen Straße
(Drucksache Nr.: 05544-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus folgenden Beschluss zu fassen:

Für die Umsetzung des Maßnahmenkataloges zur Fußballweltmeisterschaft 2006 beschließt der Rat den Umbau der Hohen Straße vom Südwall bis zum Neuen Graben und von der Mittelstraße bis zur Markgrafenstraße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 4.700.000,-- €.


Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 6650 9511 0204 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2004 100.000,-- €
Ausgaben 2005 3.200.000,-- €
Ausgaben 2006 1.200.000,-- €
Ausgaben 2007 200.000,-- €

Die zusätzliche Mittelbereitstellung gegenüber der Veranschlagung erfolgt im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.

Entsprechend dem Baufortschritt werden die Haushaltsmittel nach Bedarf vorgezogen. Die zusätzliche Mittelbereitstellung erfolgt dann im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit.

Da es sich um eine Zuschussmaßnahme handelt, wird mit dem Bauvorhaben erst dann begonnen, wenn ein entsprechender Bewilligungsbescheid vorliegt.


zu TOP 3.5
Bauleitplanung;
Bebauungsplan Ev 138 - Brechtener Heide -
hier:
I. Entscheidung über Anregungen
II. Satzungsbeschluss
III. Beifügung einer Begründung
IV. Sicherung der Bauleitplanung; Beschluss einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
V. Kenntnisnahme vom Außerkrafttreten von Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord
(Drucksache Nr.: 05512-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt

I. hat die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes vorgetragenen Anregungen geprüft und beschließt, den Anregungen zu Pkt. 6.1 und 6.2 aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen,

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)


II. beschließt den Bebauungsplan Ev 138 - Brechtener Heide - für den unter Punkt 1 genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 08.10.2003 offen gelegenen Inhalt als Satzung,

Rechtsgrundlage: § 10 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

III. beschließt, dem Bebauungsplan Ev 138 die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 30.01.2004 beizufügen.

Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 8 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

IV. beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ev 138 - Brechtener Heide - als Satzung

Rechtsgrundlage: § 19 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

V. nimmt zur Kenntnis, das mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Ev 138 - Brechtener Heide - die unter Punkt 2.3 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Festsetzungen und Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord außer Kraft treten werden

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV NRW Nr. 41, S. 568, SGV NRW 791)






zu TOP 3.6
Erlass einer Satzung über Werbeanlagen, Vor- und Sonnenschutzdächer zum Schutz der Gestalt des Westen- und Ostenhellweges
(Drucksache Nr.: 05509-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

I. beschließt, den vorliegenden Entwurf der "Satzung der Stadt Dortmund über Werbeanlagen, Vordächer und Sonnenschutzdächer zum Schutz der Gestalt des Westen- und Ostenhellweges" als Satzung.

II. beschließt, die am 08.09.1967 in Kraft getretene "Satzung der Stadt Dortmund über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und Werbeanlagen auf dem Westen- und Ostenhellweg" aufzuheben.

III. beauftragt die Verwaltung, die betroffenen Eigentümer und Mieter mittels einer Veröffentlichung über Inhalte und Auswirkungen der Satzung zu informieren.


Rechtsgrundlage:
§ 86 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 01.03.2000 (GV NW S. 256) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.04.2000 (GV NRW, S. 255, SGV NRW 232) in Verbindung mit §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


zu TOP 3.7
Bauliche Maßnahmen Veranstaltungsbereich Westfalenhallen / -stadion
(Drucksache Nr.: 05547-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus folgenden Beschluss zu fassen:

Für die Umsetzung des Maßnahmenkataloges zur Fußballweltmeisterschaft 2006 beschließt der Rat die Realisierung der baulichen Maßnahmen im Veranstaltungsbereich Westfalenhallen / -stadion mit einem Kostenaufwand in Höhe von 14.135.000,-- €.






Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 6300 9511 0919 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 2003 3.875.476,-- € (einschl. beantragte Haushaltreste)
Ausgaben 2004 2.000.000,-- €
Ausgaben 2005 6.600.000,-- €
Ausgaben 2006 1.500.000,-- €
Ausgaben 2007 159.524,-- €

Die zusätzliche Mittelbereitstellung gegenüber der Veranschlagung erfolgt im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.

Entsprechend dem Baufortschritt werden die Haushaltsmittel nach Bedarf vorgezogen. Die zusätzliche Mittelbereitstellung erfolgt dann im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit.

Da es sich um eine Zuschussmaßnahme handelt, wird mit dem Bauvorhaben erst dann begonnen, wenn ein entsprechender Bewilligungsbescheid vorliegt.


zu TOP 3.8
Neubau der verlegten Lindenhorster Straße (Fürst-Hardenberg-Allee) - II. Bauabschnitt -
(Drucksache Nr.: 05267-03)

Hinsichtlich der oben angeführten Angelegenheit richtete für die SPD-Fraktion Rm Prüsse die Frage an die Verwaltung, inwieweit ein vorzeitiger Baubeginn von Norden her möglich sei.

StD Fehlemann sagte zu, diese Frage bis zur Sitzung des Rates der Stadt am 01.04.2004 zu klären.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Für die Straßenbaumaßnahme "Verlegte Lindenhorster Straße" (Fürst-Hardenberg-Allee) beschließt der Rat im Rahmen der veranschlagten Gesamtkosten von 20.399.709,-- € die Durchführung des zweiten Bauabschnitts - von der Kolberger Straße bis zur Holthauser Straße - mit einem Kostenaufwand in Höhe von 15.652.275,-- €. Zusammen mit den bis Ende 2003 finanzierten Kosten von 4.747.434,-- € für den ersten Bauabschnitt ergibt sich somit die neue Beschlusssumme in Höhe von 20.399.709,-- €.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 6500 9511 0119 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 2003 4.747.434,-- €
Ausgaben 2004 5.000.100,-- €
Ausgaben 2005 3.985.000,-- €
Ausgaben 2006 3.200.000,-- €
Ausgaben 2007 3.467.175,-- €

Entsprechend dem Baufortschritt werden die Haushaltsmittel nach Bedarf vorgezogen. Die zusätzliche Mittelbereitstellung, insbesondere in 2007, erfolgt dann im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.

Es handelt sich um eine Maßnahme nach § 13 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) und um eine Zuschussmaßnahme. Mit den Bauarbeiten wird erst begonnen, wenn die Genehmigung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) und ein entsprechender Bewilligungsbescheid vorliegen.


zu TOP 3.9
Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Ap 137 -Am Mühlenwinkel / Mohnweg-
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 05534-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

IV. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungs-Entwurf offengelegte Begründung vom 13.10.2003 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 02.02.2004 der Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Ap 137 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V.m. § 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141; BGBl. III/FNA 213-1).

V. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Ap 137 für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich einschließlich der unter Ziffer 14 dargestellten textlichen Ergänzung als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V.m § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.


zu TOP 3.10
Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 144 "nördlich Fredenbaumpark";
hier: Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre
(Drucksache Nr.: 05663-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

IV. Der Rat der Stadt beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre mit einer Geltungsdauer von zwei Jahren für den unter Punkt 1. dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ev 144 "nördlich Fredenbaumpark als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


zu TOP 3.11
Taxitarif für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen
(Drucksache Nr.: 05581-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Taxitarif für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen


zu TOP 3.12
Stellungnahme über verspätete Flüge außerhalb der Betriebszeiten des Flughafen Dortmund vom 01.05.03 - 31.12.03
(Drucksache Nr.: 05687-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

- keine Vorlagen -



5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -







6. Soziales, Familie, Gesundheit

zu TOP 6.1
Familien-Projekt Dortmund
(Drucksache Nr.: 05589-04)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Schulausschusses vor:

Der Schulausschuss nimmt einstimmig folgenden Antrag der SPD-Fraktion an:

Beschluss:

Der Schulausschuss beschließt, die Verwaltung aufzufordern, zur Festlegung weiterer Standorte für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich ab dem Schuljahr 2005/2006 eine Prioritätenliste zu erstellen. Dabei sind die gewünschten Ziele umzusetzen, nach denen

- eine gleichmäßige Versorgung der Stadtbezirke erreicht werden soll,
- der Betreuungsbedarf vor Ort angemessen berücksichtigt wird,
- ein integriertes Betreuungskonzept verwirklicht wird und
- auf vorhandenen Kooperationsstrukturen aufgebaut werden soll.

Das bisher in der Startphase 2003/2004 und auch zum kommenden Schuljahr notwendigerweise angewandte Kriterium der „vorhandenen räumlichen Situation“ soll für die weitere Auswahl der Standorte nicht mehr in dem bisherigen Maße ausschlaggebend sein.

Vielmehr sollen mit den Investitionsmitteln des Bundesprogramms „Zukunft, Bildung und Betreuung“ auch Um- und Erweiterungsbauten an bislang räumlich nicht so komfortabel ausgestatteten Schulen möglich gemacht werden.

Eine Prioritätenliste kann dazu dienen, den antragstellenden Schulen und interessierten Eltern die bislang nicht berücksichtigt werden konnten, Planungssicherheit zu bieten.

Bei 11 Nein-Stimmen und 9 Ja-Stimmen lehnt der Schulausschuss folgenden Antrag der CDU-Fraktion ab:

1. Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen wird die Verwaltung im Rahmen der Auswahl der Schulstandorte für die offene Ganztagsschule beauftragt, die Roncalli-GS in Dortmund-Husen zusätzlich zu berücksichtigen.
2. Dabei soll die Berücksichtigung bereits für das Schuljahr 2004 / 2005 mit der Maßgabe erfolgen, dass am Standort Husen die Roncalli-Grundschule und die Eichwald-Grundschule zunächst ein gemeinsames Angebot in Kooperation vorhalten.
3. Parallel dazu wird die Verwaltung beauftragt, die (baulichen) Rahmenbedingungen für eine Ganztagsbetreuung an der Roncalli-GS herzustellen.
4. Nach Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist auf ein selbständiges Angebot der Roncalli- und Eichwald-Grundschule hinzuwirken.

Die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion wird in der nächsten Sitzung beantwortet.

Der Schulausschuss nimmt einstimmig folgenden Antrag der Fraktion B’90/Die Grünen an:

Beschluss:

Um neben der Quantität vor allem die Qualität der Kinderbetreuung in den offenen Ganztagsgrundschulen zu sichern, hat der Rat der Stadt Dortmund im März 2002 mehrheitlich einen gemeinsamen Antrag von Bündnis 90/DIE GRÜNEN und SPD zur Qualifizierung des Familienprojekts beschlossen.



1. Vor diesem Hintergrund fordert der Schulausschuss bzw. der Rat die Verwaltung auf, die bisherigen Erfahrungen durch eine Befragung der einzelnen bereits bestehenden offenen Ganztagsgrundschulen in Dortmund zu erheben und im Mai den zuständigen Ausschüssen sowie dem Rat vorzustellen. Dabei sind insbesondere folgende Fragen für die einzelnen Schulen aufgeschlüsselt zu beantworten:

· Wie groß ist der Umfang der Betreuung pro Tag und wie ist die Betreuung in den Ferien geregelt?
· Wie ist die Versorgung der Kinder mit Mittagessen geregelt (warmes Essen? Zubereitung vor Ort oder Catering?) und wie hoch sind für die Eltern die zusätzlichen Kosten?
· Wie ist die Personalsituation im Bereich offene Ganztagsgrundschule? Welches (Fach-) Personal ist bei der Betreuung eingesetzt? Wie viele Lehrkräfte sind nach 14 Uhr in der jeweiligen Schule beschäftigt?
· Welches pädagogische Konzept verfolgen die einzelnen Schulen?
· Welche Angebote bestehen im Bereich Förderung/Hausaufgaben/Nachhilfe und welches Personal bietet dies an?
· Welche Angebote gibt es jeweils im Freizeitbereich?
· Wie sieht der „Stundenplan“ der Nachmittagsbetreuung an den einzelnen Schulen aus?
· Wie ist die Einbeziehung/Beteiligung der Eltern geregelt?
· Welche Probleme sind ggf. bei der Realisierung baulicher Maßnahmen einerseits und inhaltlicher Planungen andererseits aufgetreten?

2. Der Schulausschuss bzw. der Rat fordert die Verwaltung außerdem auf, das Verfahren für die übrigen Dortmunder Grundschulen, die sich als offene Ganztagsgrundschulen bewerben wollen, transparenter als bisher zu gestalten.

· Die Verwaltung wird deshalb die bisherigen Erfahrungen bei den Bewerbungen von Dortmunder Schulen zur Umgestaltung in offene Ganztagsgrundschulen als Leitfaden den Primarstufen zur Verfügung stellen.
· Der Fachbereich 5 wird beauftragt, mit den Leitungen derjenigen Grund- und Sonderschulen zeitnah einen gemeinsamen Koordinierungstermin zu verabreden, die bei den ersten beiden Runden mit ihren Anträgen nicht berücksichtigt werden konnten. Bei diesem Termin sind die Entscheidungsgründe für die Vorschlagsliste zum Schuljahr 2004/2005 darzulegen und mit den abgelehnten Schulen die Optionen für eine Aufnahme im nächsten Bewerbungszyklus abzuklären.
· Um bei notwendigen Baumaßnahmen fachgerechte Unterstützung sicherzustellen, entsendet die Immobilienwirtschaft eine/n sachkundige/n MitarbeiterIn, der/die die antragstellenden Schulen fachlich berät. Hierbei ist sicherzustellen, dass die Immobilienwirtschaft die Antragsverfahren im Sinne konstruktiver Lösungsansätze kontinuierlich begleitet.
· Die Gründe für eine Nichtberücksichtigung bei der zukünftigen Bewerbungsrunde werden den antragstellenden Schulen unmittelbar schriftlich mitgeteilt.
· Darüber hinaus ist ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch aller TeilnehmerInnen am Programm der offenen Ganztagsgrundschule sicherzustellen.

Mit diesen Ergänzungen empfiehlt der Schulausschuss dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund erklärt sich mit den vorgeschlagenen Standorten zur "Offenen Ganztagsschule" ab dem Schuljahr 2004/2005 einverstanden und beschließt

· die Antragstellung für 11 Schulstandorte bei der Bezirksregierung Arnsberg
· die Bereitstellung der kommunalen Mittel für die bewilligten Standorte.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig dem Beschlussvorschlag unter Einbeziehung der Empfehlung des Schulausschusses zu folgen.

Der Rat der Stadt Dortmund erklärt sich mit den vorgeschlagenen Standorten zur "Offenen Ganztagsschule" ab dem Schuljahr 2004/2005 einverstanden und beschließt

· die Antragstellung für 11 Schulstandorte bei der Bezirksregierung Arnsberg
· die Bereitstellung der kommunalen Mittel für die bewilligten Standorte.


zu TOP 6.2
Weiterentwicklung der Betreuungsangebote für Kinder im Vorschulalter in Dortmund
(Drucksache Nr.: 05676-04)

Im Zusammenhang mit der oben angeführten Angelegenheit brachte seitens der CDU-Fraktion Rm Liedschulte zum Ausdruck, dass ihre Fraktion der Weiterentwicklung der Betreuungsangebote für Kinder im Vorschulalter in Dortmund zustimmen werde, jedoch die realistische Möglichkeit der Umsetzung aufgrund der unsicheren Finanzierung anzweifele.

OB Dr. Langemeyer erwiderte hierauf, dass die Kommunen zum einen aufgrund der veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen verpflichtet seien, diesbezüglich aktiv zu werden und zum anderen er guter Hoffnung sei, dass im nächsten Jahr die Ergänzungsfinanzierung vom Bund organisiert werde.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Grundsatz die Weiterentwicklung der Betreuungsangebote für Kinder im Vorschulalter.



7. Kultur, Sport, Freizeit

- keine Vorlagen -



8. Schule

zu TOP 8.1
Weiterentwicklung der Berufskollegs der Stadt Dortmund;
hier: Gründung eines IT- und Medien-Berufskollegs
(Drucksache Nr.: 05366-03)

zu TOP 8.2
Weiterentwicklung der Berufskollegs der Stadt Dortmund
hier: Akquisition von Gebäuden zur zeitlich befristeten Unterbringung von Bildungsgängen der Berufskollegs
(Drucksache Nr.: 05548-04)

Die beiden oben angeführten Angelegenheiten wurden ohne Beschlussfassung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


zu TOP 8.3
Erweiterung der Ricarda-Huch-Realschule, Prinz-Friedrich-Karl-Str. 72-78, 44135 Dortmund
hier: Baumaßnahmen im Altgebäude
(Drucksache Nr.: 05694-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Umbaumaßnahme:
Umbau im Bestand des Altgebäudes im Rahmen der Erweiterung der Ricarda-Huch-Realschule, Prinz-Friedrich-Karl-Str. 72-78, 44135 Dortmund, mit Gesamtkosten von 670.000 €.

Finanzierung:

Die Finanzierung erfolgt aus Haushaltsausgaberesten des Haushaltsjahres 2003 über die Haushaltstelle 2200 9411 0145 - Umbau und Erweiterung der Ricarda-Huch-Realschule.

Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Umbaumaßnahme beauftragt.



9. Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -



10. Finanzen Liegenschaften

zu TOP 10.1
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen des Neuen Kommunalen Haushalts, die der Stadtkämmerer analog § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2003 bewilligt hat.
(Drucksache Nr.: 05613-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt von der Vorlage der Verwaltung Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt die Kenntnisnahme analog § 82 Abs. 1 Satz 4 GO NW.


zu TOP 10.2
Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2003 bewilligt hat.
(Drucksache Nr.: 05612-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt von der Vorlage der Verwaltung Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt die Kenntnisnahme gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO NW.







zu TOP 10.3
Eigenkapitalverstärkung Westfalenhallen Dortmund GmbH
(Drucksache Nr.: 05723-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat nimmt die im Sachverhalt dargelegten Erläuterungen zur Kenntnis und beschließt:

1. Die Stadt Dortmund als alleinige Gesellschafterin der Westfalenhallen Dortmund GmbH nimmt eine Eigenkapitalverstärkung von insgesamt 4,2 Mio. € vor. Die Auszahlung erfolgt in 2004 und 2005 jeweils i.H.v. 2,1 Mio. €.

2. Die Vertreter der Stadt Dortmund in den Organen der Gesellschaft werden angewiesen, die Kapitalzuführung durchzuführen.


zu TOP 10.4
- Ergebnis der Jahresrechnung 2003 des kameralen Haushalts
- Jahresabschluss 2003 des Neuen Kommunalen Haushalts
- Bildung von kameralen Haushaltsausgaberesten 2003 und Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2004 im Neuen Kommunalen Haushalt
(Drucksache Nr.: 05695-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt von dem Ergebnis der kameralen Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2003 Kenntnis. Über die Entlastung gemäß § 94 GO NRW ist erst zu beschließen, nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss seinen Bericht zur Jahresrechnung 2003 vorgelegt hat.

Ferner nimmt der Rat der Stadt Dormund Kenntnis von dem Jahresabschluss 2003 des Neuen Kommunalen Haushalts.

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die von der Verwaltung gebildeten kameralen Haushaltsausgabereste 2003 in Höhe von insgesamt 72.487.608,16 € sowie die Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2004 im Neuen Kommunalen Haushalt in Höhe von insgesamt 2.000,00 €. Darüber hinaus beschließt der Rat hinsichtlich der kameralen Haushaltsreste 2003 die Fortsetzung der daraus zu finanzierenden Maßnahmen.






11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

zu TOP 11.1
Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2005 bis 2008
(Drucksache Nr.: 05518-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Amtsperoide vom 01.01.2005 - 31.12.2008 für den Amtsgerichtsbezirk Dortmund wird zugestimmt.


12. Anfragen

- keine Vorlagen -


Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 16.15 Uhr von OB Dr. Langemeyer beendet.


Der Oberbürgermeister




Dr. Langemeyer Jostes
Ratsmitglied



Der Oberbürgermeister
In Vertretung



Miksch Feuler
Bürgermeister stellv. Schriftführer