Niederschrift (öffentlich)

über die 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit


am 02.03.2021
Halle 1U, Westfalenhallen, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:00 - 17:30 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Sascha Mader (CDU)


Rm Barbara Brunsing (B 90/Die Grünen))
Rm Norbert Bonde (SPD)
Rm Dominik De Marco (SPD)
Rm Stefan Dondrup (DIE PARTEI)
Rm Matthias Dudde (B 90/Die Grünen) sB Kevin Götz (DIE LINKE+)
Rm Dirk Hartleif (CDU)
Rm Torsten Heymann (SPD)
Rm Silvya Ixkes-Henkemeier (SPD)
Rm Andrea Keßler (SPD)
Rm Katrin Lögering (B 90/Die Grünen)
Rm Ute Mais (CDU)
Rm Carla Neumann-Lieven (SPD)
sB Joachim Pohlmann (CDU)
Rm Manfred Sauer (CDU)
sB Ingo Schwenken (B 90/Die Grünen)
sB Roman Senga (FDP/Bürgerliste)
sB Felix Spennemann (SPD)
Rm Oliver Stieglitz (B 90/Die Grünen)
Rm Dirk Thomas (AfD)
Rm Thomas Zweier (DIE LINKE+)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Gerda Haus (Seniorenbeirat) i. V. für sE Jutta Fuchs (Seniorenbeirat)


3. Beratende Mitglieder:

Jörg Rüppel (StadtSportBund)


4. Beschäftigtenvertreter:

---


5. Verwaltung:

StD Jörg Stüdemann


StR`in Birgit Zoerner
Dr. Stefan Mühlhofer - 41/GfD
Hendrikje Spengler – 41/KB
Detlef Woltering – 41/BGL
Bernd Kruse – 52/GF
André Knoche - 52/1 GBL
Annette Kulozik - 52/3 GBL
Ute Spreen – 52/4 GBL
Uta Wittig-Flick – 67/2
Matthias Kozka – 2/Dez.-BL
Stefan Bromund – 2/Dez.-Con.

6. Gäste:

Herr Gredecki, Betreiber Weinkeller, Zuständigkeit für Clubs


Herr Husemann, Geschäftsführer Sportwelt Dortmund gGmbH
Herr Rolf Makowka, Sportwelt Dortmund gGmbH
Herr Sebastian Makowka, Sportwelt Dortmund gGmbH
Herr Raetsch, Vorstand DLRG
Herr Miele, Kreisverband Schwimmen




Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit,
am 02.03.2021, Beginn 16:00 Uhr,
Halle 1U, Westfalenhallen, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 19.01.2021


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Sachstandsbericht zur aktuellen Lage der Club- und Konzertkulturszene in Coronazeiten
Mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 20009-21)






3. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe

3.1 Freibad Stockheide
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19932-21)

3.2 Verwendung der Sportfördermittel in 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20006-21)

3.3 Vierter Quartalsbericht der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19947-21)

3.4 Digitales Ticketsystem der Sport- und Freizeitbetriebe
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20032-21)

3.5 Online Workshop Masterplan Sport "Bäderkonzept"
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 20050-21)

3.6 Spielgeräte Robinson-Spielplatz
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 20049-21)

3.7 Unterstützung der Hallenbadbetreibenden unter Coronabedingungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19784-21)


4. Angelegenheiten der Kulturbetriebe

4.1 Umbenennung und Öffnung des städtischen Kunstarchivs
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19461-20)

4.2 Vierter Quartalsbericht der Kulturbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19946-21)

4.3 „Kultur der Vielen“ in Not
Mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 18648-20-E2)


5. Angelegenheiten des Theaters

5.1 Kammersänger für die Oper Dortmund
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20008-21)





6. Sonstige Angelegenheiten

6.1 1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW
2. Genehmigung von überplanmäßigen Mehrauszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW und überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gem. § 83 Abs. 2 i.V.m. § 85 GO NRW zur Umsetzung des Schulbauprogramms (Modulbaupaket 3)

Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 19544-21)


Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit wird durch den Ausschussvorsitzenden Herrn Rm Sascha Mader (Vorsitzender, CDU-Fraktion) eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Mader fest, dass der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.
Ferner weist der Vorsitzende auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.
Weiterhin weist der Vorsitzende darauf hin, dass die Sitzung aufgrund der Coronasituation so kurz wie möglich durchzuführen sei.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr De Marco benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Folgende Vorlage wird im Wege der Dringlichkeit behandelt:
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark: Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19913-21)
Die Angelegenheit wird unter TOP 3.8 behandelt.

Die Tagesordnung wird mit dieser Ergänzung festgestellt.


Frau Brunsing weist darauf hin, dass Herr Ingo Schwenken als sachkundiger Bürger Frau Pezely zukünftig ersetzen wird. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, Herrn sB Schwenken zu verpflichten.

Herr Mader (Vorsitzender, CDU-Fraktion) verpflichtet den sachkundigen Bürger Ingo Schwenken zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben und wünscht ihm hierzu viel Glück und Erfolg.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport
und Freizeit am 19.01.2021

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE+) bittet darum, die Niederschrift mit folgenden Ergänzungen zu versehen:

1. zu TOP 3.1
Herr Zweier wies darauf hin, dass ihm der soziale Gedanke beim Ankauf der Kunst fehle.

2. zu TOP 5.2
Frau Zoerner betonte, dass der Beschluss der Verwaltungsvorlage nicht das Aus für das Freibad bedeutet.

Die Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 19.01.2021 wird mit diesen Änderungen genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Sachstandsbericht zur aktuellen Lage der Club- und Konzertkulturszene in Coronazeiten
Mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 20009-21)

Herr Mader (Vorsitzender, CDU-Fraktion) begrüßt Herrn Yves Gredecki (Interessengemeinschaft Dortmunder Club- und Konzertkultur/Betreiber des Weinkellers).

Herr Gredecki führt aus, dass die Szene bereits seit März 2020 von der Coronasituation betroffen wäre und noch nicht klar sei, ab wann und mit welchen Eckdaten es zukünftig weitergehen werde. Die Situation sei nicht nur für die Veranstalter sondern auch für die Mitarbeiter schlecht, auch wenn die Mitarbeiter noch für einen kurzen Zeitraum Überbrückungsgelder erhielten.

Frau Mais (CDU-Fraktion) teilt mit, dass sie Verständnis für die schwierige Situation habe. Die Frage sei, ob der Club- und Konzertkultur ein ad hoc-Start überhaupt möglich sei und ob es ein fertiges Konzept mit eventuellen Vorlaufzeiten gebe.

Herr Gredecki erläutert, dass es für die Clubszene ein Konzept gebe, aber dass die Aktivitäten, die noch im Jahr 2020 möglich waren, sich im Jahr 2021 anders gestalten würden. Der Konzertbereich habe auf jeden Fall eine Vorlaufphase.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) möchte wissen, wie sich der Austausch mit der Wirtschaftsförderung hinsichtlich des Nachtbürgermeisters/den Nachtbeauftragten gestalte und welche Unterstützung die Interessengemeinschaft in dieser Angelegenheit erwarte, um Konzepte erstellen zu können und gute Voraussetzungen für die Wiedereröffnung zu erlangen.

Herr Gredecki berichtet, dass man während der Pandemie in einem engen Austausch mit der Wirtschaftsförderung stehe, auch bei der Stellenausschreibung für den Nachtbürgermeister/Nachtbeauftragten. Es sei viel Zeit und Mühe investiert worden, die Branche „abzuholen“ und „mitzunehmen“, auch um zu hören, welche wichtigen Punkte bei einem Nachtbürgermeister zu berücksichtigen seien. Im Hinblick auf die Wiedereröffnung von Institutionen gebe es zwei Punkte zu berücksichtigen. Dies sei einmal das Ordnungsamt, das die Verordnung des Landes umsetzen müsse. Da das Clubsegment bisher keine Öffnungschance hatte, hat es hierzu noch keinen großen Austausch gegeben. Sobald sich an dieser Stelle die Situation verbessern würde, wäre ein Austausch erforderlich. Inzwischen sei der Clubfond aus dem neuen Paket heraus gestartet. Es gebe hierzu bereits die ersten Konzepte, die eingereicht worden seien. Hier sitze er dann auch in der Jury und er könne die Konzepte anschauen und beurteilen.

Frau Mais teilt mit, dass sie sich sehr darüber freue, dass es einen guten Austausch mit der Wirtschaftsförderung gebe. Sie wundere sich nur, weshalb die Konzepte nicht an die Politik gegangen seien, zumal ja aus dem Ausschuss heraus die Bitte geäußert worden sei, ein konkretes Konzept vorzulegen, damit es dann auch beschlossen werden könne. Sie bittet darum, das Konzept folgerichtig auch hier vorzulegen, damit im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit darüber beraten werden könne.

Frau Brunsing teilt die Auffassung von Frau Mais. Inzwischen sei die Ausschreibung für den Nachtbürgermeister/Nachtbeauftragten erfolgt. Für die Findung dieser Person stellt sie den Antrag, eine Jury einzusetzen, in der Mitglieder aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit, des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung und die freie Szene einschl. der Club- und Konzertszene vertreten sein sollten.

Frau Ixkes-Henkemeier (SPD-Fraktion) stellt die Frage, wie die Politik der Club- und Konzertkultur helfen könne.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) weist darauf hin, dass zum Thema Nachtbürgermeister/Nachtbeauftragter zwischen dem Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung und dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit eine Klärung herbeigeführt werden müsse. Das ganze Thema sei in seiner Finanzierung und seiner konzeptionellen Begleitung bereits geraume Zeit bei der Wirtschaftsförderung angesiedelt. Die Finanzierung der Stelle erfolge über den Haushalt. Das noch ausstehende Konzept könne ggf. mit der Niederschrift zu dieser Sitzung zur Verfügung gestellt werden. Sofern es sich nicht um Ordnungsthemen handele, für die der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zuständig sei, sei der Ausschuss für Wirtschaftsförderung. Er schlage vor, dass die Vorsitzenden der beiden og. Ausschüsse in einen Austausch treten sollten, damit keine Missverständnisse entstünden. Es könne festgehalten werden, dass alle in dieser Stadt die Club- und Konzertkultur stützen, fördern und begleiten.

Herr Mader (Vorsitzender, CDU-Fraktion) erklärt, dass er den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen so verstanden habe, dass der Vorsitzende des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit beauftragt werde, mit dem Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung Kontakt aufzunehmen, um den Beteiligungswunsch des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit an der Personalauswahl für den Nachtbürgermeister/Nachtbeauftragten und der freien Szene an ihn heranzutragen.

Frau Brunsing weist darauf hin, dass ihr auch die Beteiligung der Szene an sich mit den genannten Ausrichtungen wichtig sei.

Frau Ixkes-Henkemeier (SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass die Federführung hinsichtlich des Nachtbeauftragten, der ja Inhalt des Paketes „Neue Stärke“ sei, wie von Herrn Stüdemann vorgetragen bei der Wirtschaftsförderung liege. Es solle ein Procedere gefunden werden, nach dem sich die Ausschussvorsitzenden austauschen und in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung nächste Woche könne beantragt werden, dass bei Einrichtung einer Jury auch Mitglieder des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit sowie der freien Szene mit beteiligt würden.

Herr Senga (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass hinsichtlich der Clubs auch daran gedacht werden könne, diese zu früheren Öffnungszeiten von Kindern und jungen Erwachsenen für Veranstaltungen nutzen zu lassen.

Herr Gredecki teilt mit, dass er diese Überlegung mitnehmen werde und weist darauf hin, dass man in dieser Frage kreativ sein werde.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt einstimmig folgendem mündlichen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu:

Der Vorsitzende des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit wird beauftragt, mit dem Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung Kontakt aufzunehmen, um den Beteiligungswunsch des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit an der Personalauswahl für den Nachtbürgermeister/Nachtbeauftragten und der freien Szene einschließlich der Club- und Konzertszene an diesen heranzutragen.

Herr Mader dankt für die ausführliche Berichterstattung zur aktuellen Lage der Club- und Konzertkulturszene in Coronazeiten.


3. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe

zu TOP 3.1
Freibad Stockheide
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19932-21)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 01.02.2021 vor:

Die Vorlage mit der Drucksachen-Nr. 19467-20 „Sanierung des Freibades Stockheide“ führte sowohl in der letzten Sitzung des AKSF zu einem regen Austausch. Auch in der Bürgerschaft werden die Forderungen laut, das Freibad auf jeden Fall geöffnet zu lassen.

Um sich eine detaillierte Meinung zu dem Freibad Stockheide zu bilden, bittet die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit zu folgenden Punkten um eine detaillierte Stellungnahme:
1) Welche Maßnahmen (Reparatur, Instandsetzung, Neubau, etc.) sind in den letzten 10 Jahren im Freibad Stockheide durchgeführt worden? Bitte mit Auflistung, wie teuer die einzelnen Maßnahmen waren.
2) Welche Fördergelder sind bisher in das Freibad Stockheide geflossen (bspw. aus den Fördermitteln „Soziale Stadt – Dortmund Nordstadt“)?
Welche Maßnahmen wurden mit den Fördergeldern umgesetzt?
Wie teuer waren die einzelnen Positionen?
3) Welche Maßnahmen wurden im Freibad Stockheide aus den Fördermitteln URBAN II durchgeführt (Gesamtfördersumme: 28.654.213 €, gut 1 Mio. Euro sind in den Hoeschpark geflossen)?
4) Welche Sanierungsmaßnahmen sind zwingend notwendig, um ein für Jahre benutzerfähiges Freibad zu haben?
Wie hoch wären die Kosten für diese Maßnahmen?
Welche Maßnahmen wären am kostenintensivsten?
5) Gab es seitens der Stadt Dortmund eine Bewerbung an dem Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“?
6) Gab es seitens der Stadt Dortmund Bemühungen, Gelder vom NRW-Investitionspaket „Soziale Integration im Quartier“ – welches mit 55 Mio. Euro ausgestattet ist - für das Freibad Stockheide in Dortmund zu erhalten?
Wurde seitens der Verwaltung bei der NRW-Stiftung nach Fördergeldern gefragt?
7) Wie hoch waren die jährlichen Besucherzahlen in den letzten 10 Jahren (mit Angabe der Dauer der Öffnung)?
Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum, das Gutachten zum Freibad Stockheide bei der Antwort der Verwaltung mit zur Verfügung zu stellen.

Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort einschließlich der digitalen Zurverfügungstellung zum Freibad Stockheide bis zur nächsten Sitzung zu.

zu TOP 3.2
Verwendung der Sportfördermittel in 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20006-21)

Frau Mais (CDU-Fraktion) teilt mit, dass es sich um eine sehr gute Vorlage handele, mit der die Vereine unterstützt werden könnten. Nicht erfreulich sei es aber, dass die finanziellen Mittel nicht auf den letzten Heller und Pfennig abgerufen würden. Vielleicht wäre an dieser Stelle ein wenig Werbung hilfreich.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) führt aus, dass Sport wieder möglich sein sollte. Sie weist in diesem Zusammenhang noch einmal auf den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema „Digitale Schließanlagen“ hin, der in den Schulausschuss gegangen sei. Sie würde sich darüber freuen, einen Sachstandsbericht hierzu zu erhalten.

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE+) führt aus, dass die Bezirksvertretungen an der einen oder anderen Stelle Mittel bewilligen würden, die an einer anderen Stelle hätten geleistet werden können. Weiterhin frage er sich, ob es Versicherungen für Vereine gebe.

Herr Knoche (52/1 GBL) teilt mit, dass ihm die von Herrn Zweier angesprochene Verfahrensweise der Bezirksvertretungen nicht bekannt sei. Möglicherweise handele es sich um reduzierte Eigenanteile der Vereine. Hinsichtlich der Versicherungen teilt er mit, dass die Vereine gut versichert seien.

Herr Hechler (SPD-Fraktion) bittet den StadtSportBund hinsichtlich der Ziff. 9 auf Seite 4 (Einrichtung einer weiteren halben Stelle beim SSB zur Prävention und Intervention gegen sexualisierte Gewalt im Sport) einen halbjährlichen Bericht über die Arbeit und Effektivität zu erhalten.

Frau Mais teilt mit, dass das Sportstättenkataster als Basisarbeit sehr wichtig sei und dass dies endlich auf den Weg gebracht werden solle.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt dem Vorschlag von Herrn Hechler hinsichtlich eines halbjährlichen Berichtes zu Ziff. 9 auf Seite 4 der Vorlage einstimmig zu.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis und beschließt einstimmig die unter den Punkten 1-9 genannten Maßnahmen.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt zu Kenntnis, dass die unter den Punkten 4-9 genannten Maßnahmen unter dem Vorbehalt einer Übertragung der nicht verwendeten Sportfördermittel aus 2020 in das Haushaltsjahr 2021 stehen.




zu TOP 3.3
Vierter Quartalsbericht der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19947-21)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt in seiner Eigenschaft als Betriebsausschuss den Quartalsbericht zur Kenntnis.

zu TOP 3.4
Digitales Ticketsystem der Sport- und Freizeitbetriebe
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20032-21)
hierzu –> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20032-21-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.02.2021 vor:
Die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand zur Einführung des digitalen Ticketsystems in den Einrichtungen der Sport- und Freizeitbetriebe.

Dabei bitten wir vor dem Hintergrund des Handlungsdrucks durch die bestehenden Corona-Einschränkungen insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Für wann ist der Starttermin der digitalen Ticketvergabe angesetzt und für welche Einrichtungen werden dann Tickets erhältlich sein?

2. Wer ist Betreiber des digitalen Ticketsystems (die Sport- und Freizeitbetriebe, die Stadt Dortmund, ein externer Anbieter)?
Und über welche Wege werden die Tickets angeboten?

3. Wie wird die Gültigkeit der Tickets in den Einrichtungen kontrolliert?

4. Wie wird bei dem geplanten System eine Verbindlichkeit zur Wahrnehmung der gebuchten Termine sichergestellt?

5. Inwieweit ist eine Vereinheitlichung bzw. eine Bündelung von Ticket-Systemen weiterer städtischer Einrichtungen, ggf. auch erst zu einem späteren Zeitpunkt, geplant?

Begründung:
ggf. Mündlich

Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.

zu TOP 3.5
Online Workshop Masterplan Sport "Bäderkonzept"
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 20050-21)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste) vom 15.02.2021 vor:
Veranstaltungen zum Masterplan Sport (insbesondere der Ziele-Workshop ‚Bäderkonzept‘) können derzeit aufgrund der Corona-Pandemie nicht in Präsenz durchgeführt werden.
Es ist aber zwingend notwendig, an dieser Stelle schnell zu befriedigenden Ergebnissen zu kommen, um diese der Politik vorlegen zu können.

Daher beantragt die Fraktion FDP/Bürgerliste:

Der AKSF möge zeitnah eine Weiterführung des Erarbeitungs-Prozesses beschließen und aufgrund der aktuellen Situation eine Online-Veranstaltung umsetzen, deren Konzeption versucht, möglichst nah an die Ergebnisse einer Präsenzveranstaltung heranzukommen.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lehnt den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE+, DIE PARTEI, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion ab.

zu TOP 3.6
Spielgeräte Robinson-Spielplatz
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 20049-21)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 15.02.2021 vor:
Der Robinson Spielplatz im Westfalenpark soll zeitnah umgebaut werden.

Die bisher vorhandenen Spielgeräte machen jedoch den Eindruck, dass diese durchaus noch in einem guten Zustand sind. Ein Teil wird nach vorliegenden Erkenntnissen anscheinend nicht vor Ort weiter verwendet.
Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet die Verwaltung daher um die Beantwortung der folgenden Fragen:

· Gibt es Spielgeräte, die für die Weiterverwendung an einem anderen Ort zur Verfügung stehen könnten?

· Ist eine Weiternutzung der Geräte geplant, oder weisen diese für den Laien nicht erkennbare Mängel auf?

· Sollte eine Weiternutzung der Spielgeräte erfolgen, welcher Ort ist dafür angedacht?

· Könnte eine Weiternutzung im Hansemannpark in Dortmund-Oestrich angedacht werden?

Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.

zu TOP 3.7
Unterstützung der Hallenbadbetreibenden unter Coronabedingungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19784-21)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Stadt Dortmund den betroffenen Hallenbädern - analog zur Regelung für Schulbusunternehmen - ohne Anerkennung eines Rechtsgrundes und unter dem Vorbehalt der Rückzahlung bzw. Verrechnung mit vorrangig in Anspruch zu nehmenden Hilfsleistungen des Bundes oder des Landes NRW eine Zahlung in Höhe von 50 % der monatlichen Pauschalen bzw. eines monatlichen Durchschnittswerts der spitz Pro-Kopfabrechnung für das Schulschwimmen gewährt. Die Regelung soll übergangsweise gelten vom 01.01.2021 bis zu dem Zeitpunkt, ab dem der reguläre Schwimmbetrieb wieder zulässig ist.




zu TOP 3.8
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads
Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark: Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19913-21)

Frau Mais (CDU-Fraktion) teilt mit, dass ihre Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Sie stellt fest, dass immer die Rede vom Hoeschpark und Freibad Stockheide gesprochen werde. So stehe es auch in der Vorlage. Es sehe aber so aus, als ob das Freibad Stockheide mit dem Stand von heute in keinster Weise förderungsfähig sei, da eigentlich von den Geldern, die den Hoeschpark erreichen, auch ein Teil das Freibad erreichen müssten. Auch auf dem Baustellenschild seien beide Einrichtungen aufgeführt. Da es im Hinblick hierauf immer wieder zu Missverständnissen komme, bitte sie um Klärung dieser Frage.

Herr Schwenken (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass sich ihm eine ähnliche Frage stelle. Da das Freibad Stockheide im Titel der Vorlage mit genannt würde, müsse man davon ausgehen können, dass in den Fördergeldern das Freibad eingepreist sei. Er frage sich, warum dies im Titel enthalten sei, wenn es möglicherweise nicht eingepreist sei.

Frau Zoerner (Stadträtin) führt aus, dass die Vorlage im Verwaltungsvorstand behandelt worden sei und sie dort die gleiche Frage an den Planungsdezernenten gestellt habe. Dieser habe mitgeteilt, dass es aus formalen Gründen nicht möglich sei, das Freibad Stockheide aus dem Titel herauszunehmen.

Frau Wittich-Flick (67/2) teilt mit, dass seinerzeit der Titel gewählt wurde, weil man gedacht habe, dass im Rahmen der Beteiligung einige Bereiche des Freibades Stockheide hätten berücksichtigt werden können. Sie führt aus, dass der Titel bei der Bezirksregierung und auch beim Land NRW gelistet sei. In früheren Verfahren sei einmal versucht worden, den Titel eines Projektes nachträglich zu verändern. Dies sei nicht so einfach, weil dann auch alle Bescheide verändert werden müssten. Dies sei der formale Hintergrund. Es liege ein Bescheid vor, den zweiten würde die Verwaltung mit dem Kostenerhöhungsbeschluss erhalten. Somit müssten zwei Bescheide geändert werden. Dies sei die bürokratische Begründung dafür, dass das Freibad Stockheide immer noch genannt werde.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung des Kostenrahmens für die bauliche Umsetzung der Maßnahme „Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark“
(DS-Nr. 11517-19) um 1.249.000 €. Damit steigt das Investitionsvolumen von bisher 4.997.592 € auf insgesamt 6.246.592 €.


Das Projekt wird mit Zuwendungen der EU, des Bundes und des Landes NRW (90 % der zuwendungsfähigen Kosten) gefördert. Die Förderung beträgt bisher 4.497.832,80 €. Zur Refinanzierung der aktuellen Erhöhung wurde bei der Bezirksregierung Arnsberg ein weiterer Förderantrag eingereicht. Vorbehaltlich der Erhöhung der Zuwendung auf insgesamt 5.621.932,80 € steigt der Betrag des städtischen Eigenanteils von bisher 499.759,20 € um 124.900 € auf 624.659,20 €. Ohne Refinanzierung sind die Mehrkosten von 1.249.000 € zu 100 % seitens der Stadt zu tragen.








4. Angelegenheiten der Kulturbetriebe

zu TOP 4.1
Umbenennung und Öffnung des städtischen Kunstarchivs
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19461-20)
hierzu –> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19461-20-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 25.02.2021 vor:
Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung einen Vorschlag zu erarbeiten, auf welchem Wege eine Versteigerung von einem Teil der Werke Dortmunder KünstlerInnen erfolgen könnte. Dabei ist auch zu erarbeiten, welche Kunstwerke– vielleicht aufgrund ihrer Lagerdauer – für eine Versteigerung geeignet sind. Die dadurch generierten Einnahmen sollen zum erneuten Kunstankauf eingesetzt werden.
Darüber hinaus soll die Verwaltung eruieren, ob in Dortmunder Museen (bspw. im Dortmunder U) Kunstausstellungen der Werke von Dortmunder KünstlerInnen temporär eingerichtet werden können – sofern Räumlichkeiten in den Museen dies hergeben.

Begründung

Mit der heutigen Vorlage empfiehlt der Ausschuss, dass künftig im städtischen Kunstarchiv - welches umbenannt werden soll in „Kunst Aus(leihe) Dortmund“ - die vorhandenen Werke allen BürgerInnen Dortmunds zur Ausleihe zur Verfügung stehen. Um die BürgerInnen grundsätzlich auf die Kunstwerke aufmerksam zu machen, wäre eine eigene Kunstausstellung für Kunstwerke von Dortmunder KünstlerInnen eine zu begrüßende Maßnahme, um auch den Bekanntheitsgrad – sowohl von KünstlerInnen, als auch der Ausstellung selbst – zu erhöhen. Da nur knapp 30% der angekauften Werke bisher durch städtische MitarbeiterInnen ausgeliehen werden und somit 70% der Kunstwerke eine Vernachlässigung erfahren, wäre auch eine Kunstauktion für einige dieser Werke eine Möglichkeit, um der breiten Öffentlichkeit ein Gefühl von „Sotheby’s“ für den kleineren Geldbeutel zu bieten. Die dadurch eingenommenen Gelder können wiederum für erneute Kunstankäufe eingesetzt werden.


Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass ihre Fraktion der Vorlage zustimmen könne. Sie hätte sich allerdings gewünscht, die Informationen zu diesem Thema nicht aus der Presse erfahren zu müssen. Zum Antrag der CDU-Fraktion frage sie sich, ob die Verwaltung die grundsätzliche Möglichkeit sehe, den Anforderungen des Antrags nachkommen zu können.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) teilt mit, dass es sich um eine sehr grundsätzliche Fragestellung handele, wenn man eine Versteigerungsmöglichkeit in Betracht ziehe. Bei Kunst handelt es sich in keiner Form um Handelsware und das Kulturbüro sei keine Galerie. Die Kunstwerke habe man entweder durch Ankauf oder Schenkung erhalten und man müsse sich fragen, ob diese überhaupt versteigert werden dürften. Man solle auch im Hinblick auf die Erfahrungen anderer Städte bei der bisherigen Regelung bleiben, mal abgesehen davon, dass die Künstlerinnen und Künstler bei möglichen Verkäufen per Auktion bis zu 40 % vom Erlös einfordern könnten. Regulärerweise hätte man dann bereits zum Zeitpunkt des Erwerbs die Künstlerinnen und Künstler auf eine solche Möglichkeit hinweisen müssen. Herr Stüdemann weist darauf hin, dass im Kulturausschuss des Städtetages in der Vergangenheit über das Thema diskutiert wurde und sich alle Städte dazu durchgerungen hätten, Kunstwerke im städtischen Besitz, die oft aus dem bürgerschaftlichen Besitz erworben worden seien, nicht als Handelsgut zu betrachten. Man könne natürlich mit der Künstlerschaft selbst Auktionen durchführen. Dies sei vor einigen Jahren bereits mit Fotografien durchgeführt worden und es handele sich dabei um eine gute Lösung, die eine Unterstützung der Künstlerschaft darstelle. Er schlage vor, den Antrag der CDU-Fraktion mit den entsprechenden Fragen einer rechtlichen Überprüfung durch das Rechtsamt zu unterziehen.
Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE+) erklärt, dass er den Antrag der CDU-Fraktion zwar als gute Idee ansehe, aber man solle keinen Handel mit der Kunst betreiben. Der Vorschlag von Herrn Stüdemann hinsichtlich der Auktion mit den Fotografien halte er für einen sehr guten Vorschlag für die lokalen Künstler.

Herr Thomas (AfD-Fraktion) teilt mit, dass er den Antrag der CDU-Fraktion für gut halte. Er halte die Umbenennung des Kunstarchivs allerdings für etwas merkwürdig.

Frau Mais (CDU-Fraktion) sieht den Antrag ihrer Fraktion als eingebracht an und bittet darum, die von Herrn Stüdemann vorgeschlagene juristische Klärung, ob und was möglich sei, durchzuführen. Sie bittet die Verwaltung, für die von Herrn Stüdemann genannte Auktion einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten.

Frau Ixkes-Henkemeier (SPD-Fraktion) teilt mit, dass ihre Fraktion die Vorlage begrüße. Sie fände es auch gut, dass die Kunst für die Bürgerinnen und Bürger zugänglich würde. Sie beantragt mündlich, dass mit Blick auf die Digitalisierung ab dem nächsten Kunstankauf die Bilder, die angekauft werden, fotografisch festgehalten und digitalisiert werden, damit zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit besteht, eine Ausleih-App zu installieren.

Frau Spengler (41/KB) weist darauf hin, dass sie sich dem Vorschlag von Herrn Stüdemann anschließe. Sie halte die angesprochene App für eine gute Lösung. Inzwischen seien bereits 800 Bilder fotografiert worden.

Herr Schwenken (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet um Mitteilung, ob eine Evaluation erfolgen solle.

Herr Dr. Mühlhofer teilt mit, dass eine Evaluation nach zwei Jahren geplant sei, bei der man mögliche Schäden aufnehmen werde.

Herr De Marco (SPD-Fraktion) fragt, ob im Hinblick auf die Bemessung der Kunstwerke Social Media genutzt werden könne.

Herr Dr. Mühlhofer weist darauf hin, dass hierdurch eine finanzielle Belastung in Richtung VG Bild entstehen würde. Die Bewertung erfolge durch den Ankaufspreis.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beschließt einstimmig, dass der CDU-Antrag eingebracht sei und ergänzt den Antrag wie folgt (fett/kursiv):
Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung einen Vorschlag zu erarbeiten, auf welchem Wege eine Versteigerung von einem Teil der Werke Dortmunder KünstlerInnen erfolgen könnte. Dabei ist auch zu erarbeiten, welche Kunstwerke– vielleicht aufgrund ihrer Lagerdauer – für eine Versteigerung geeignet sind. Die dadurch generierten Einnahmen sollen zum erneuten Kunstankauf eingesetzt werden.
Darüber hinaus soll die Verwaltung eruieren, ob in Dortmunder Museen (bspw. im Dortmunder U) Kunstausstellungen der Werke von Dortmunder KünstlerInnen temporär eingerichtet werden können – sofern Räumlichkeiten in den Museen dies hergeben.
Mit Blick auf die Digitalisierung werden ab dem nächsten Kunstankauf die Bilder, die angekauft werden, fotografisch festgehalten und digitalisiert, damit zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit besteht, eine Ausleih-App zu installieren.
Die Verwaltung wird gebeten, den Antrag der CDU-Fraktion mit den Fragen aus dem Diskussionsverlauf einer rechtlichen Überprüfung durch das Rechtsamt zu unterziehen und über den Antrag und das Ergebnis der rechtlichen Überprüfung in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit zu beraten und abzustimmen.

Der Antrag der CDU-Fraktion ist losgelöst von folgenden Votum des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit zur Beschlussvorlage zu betrachten.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt, dass das städtische Kunstarchiv umbenannt wird in „Kunst Aus(leihe) Dortmund“ und die dort vorhandenen Werke allen Bürger*innen Dortmunds zur Ausleihe zur Verfügung steht.


zu TOP 4.2
Vierter Quartalsbericht der Kulturbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19946-21)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den vierten Quartalsbericht der Kulturbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2020 zur Kenntnis.

zu TOP 4.3
„Kultur der Vielen“ in Not
Mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 18648-20-E2)

Frau Spengler (41/KB) berichtet über die den Sachstand zur Initiative „Kultur der Vielen“ in Not. Es sei ein erster Aufschlag zum Thema „Bund und divers“ erfolgt. Man habe 11 Anträge erhalten, von denen 10 förderbar gewesen seien. Alle förderbaren Antragsteller seien noch nie gefördert worden. Bei einem Antrag habe der gemeinnützige Zweck gefehlt. Es sei sichtbar geworden, dass die Fördernehmer*innen teilweise etwas überfordert waren. Das Kulturbüro müsse sich im Hinblick hierauf noch einmal fragen, ob die klare und stringente Art der Förderung für jeden zielgruppengerecht sei. Man wolle hierzu mit dem Keuninghaus zusammenarbeiten und einen Tag der offenen Tür für neue Fördernehmer*innen gestalten, um im Dialog ein Förderformat zu entwickeln. Danach könne aus ihrer Sicht eine zweite Runde der Förderung durchgeführt werden, da die Fördersumme durch die 10 förderbaren Anträge nicht verausgabt worden sei. Hierüber müsse der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit entscheiden.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) stellt die Frage, ob es formale Schwierigkeiten im Verfahren oder von der Sprache her gegeben habe.

Frau Spengler teilt mit, dass es sich um formale Schwierigkeiten gehandelt habe.

Herr De Marco (SPD-Fraktion) stellt den mündlichen Antrag, dass das Projekt zum Thema „Bund und divers“ mit den noch vorhandenen Mitteln in eine zweite Runde gehen solle.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt dem mündlichen Antrag von Herrn De Marco einstimmig zu.


5. Angelegenheiten des Theaters

zu TOP 5.1
Kammersänger für die Oper Dortmund
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20008-21)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 10.02.2021 vor:
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit ein weiterer Kammersänger an der Oper Dortmund dauerhaft und als eigene Instanz installiert und aus den eigenen Reihen heraus besetzt werden kann. Die Verwaltung möge bis zum 4. Quartal 2021 berichten, wer als weiterer Kammersänger in Frage kommt.

Begründung

2012 wurde das Mitglied des Ensembles der Oper Hannes Brock nach 20-jähriger Ensemblezugehörigkeit der Titel des Kammersängers verliehen. Seit 2018 ist Herr Brock offiziell im Ruhestand – übernimmt ab und zu noch diverse Gastrollen. Die Position eines Kammersängers ist damit vakant. Dem „Kultur-Standort“ Dortmund würde es gut zu Gesicht stehen, wenn die Oper einen eigenen fest angestellten Kammersänger hätte.


Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) führt aus, dass eine Präsentation von Namen zur Zeit aufgrund der Situation nicht möglich sei, dies sei erst im laufenden Betrieb der Oper so.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) weist darauf hin, dass bei der Vergabe des Titels „Kammersänger“ auch die Verbundenheit mit der Stadt ein Kriterium sei.

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE+) spricht sich dafür aus, dass keine Eile bestehe und lieber auf Qualität geachtet werden sollte.

Frau Mais (CDU-Fraktion) schlägt vor, dass der Antrag als eingebracht betrachtet werde und Herr Germeshausen (Intendant der Oper) einen Vorschlag im Sinne des Antrages unterbreiten solle. Mit diesem Verfahrensvorschlag erklärt sich der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit einverstanden.


6. Sonstige Angelegenheiten

zu TOP 6.1
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW
2. Genehmigung von überplanmäßigen Mehrauszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW und überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gem. § 83 Abs. 2 i.V.m. § 85 GO NRW zur Umsetzung des Schulbauprogramms (Modulbaupaket 3)
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 19544-21)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen und genehmigt damit die Dringlichkeitsentscheidung:

1. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit nachfolgendem Inhalt.

2. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW überplanmäßige Mehrauszahlungen zur Umsetzung des Schulbauprogramms (Modulbaupaket 3) in Höhe
von 2.398.407 Euro für das Haushaltsjahr 2021. Zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehrauszahlungen werden die im Folgenden unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Minderauszahlungen verwendet.

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 i.V.m. § 85 GO NRW überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen zur Umsetzung des Schulbauprogramms (Modulbaupaket 3) in Höhe von 25.000.000 Euro im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2022. Zur Deckung dieser überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen werden die im Folgenden unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Minderbedarfe verwendet.

Darüber hinaus genehmigt der Rat der Stadt Dortmund die Einplanung der unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten investiven Mehrbedarfe für das Jahr 2022 in Höhe von 81.340.913 Euro im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022 ff..




Mader De Marco Helfer
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin