Niederschrift

über die 12. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel


am 02.02.2006
"Balou" Kultur- und Bildungszentrum, Oberdorfstr. 23, 44309 Dortmund


Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 16:00 - 17:30 Uhr

Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:
SPD
Annegret Czekalla
Kirsti Döbertin
Gerhard Fröhlich
Hartmut Monecke
Angelika Sieckmann
Gerhard Wosny
CDU
Christian Barrenbrügge
Gerhard Flöper
Inge Funke
Ulf Katler
Jendrik Suck
Wolfgang Stut-Schilp
B90/Die Grünen
Ulrich Begemann
Ulrich Schumacher
FDP
Horst Klemke
Bürgerliste
Karin Stoll
DVU
Otto Kinner

b) Verwaltung/andere Behörden/Organisationen:

Brigitte Kappelmann -Bezirksverwaltungsstelle Brackel-
Helma Friers -Bezirksverwaltungsstelle Brackel
Ludger Wilde -Stadtplanungsamt-
Holger Clodius -Stadtplanungsamt-
Udo Tigges -Polizei-
Jörg Bitter -Jugendamt-



Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 12. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel,
am 02.02.2006, Beginn 16:00 Uhr,
"Balou" Kultur- und Bildungszentrum, Oberdorfstr. 23, 44309 Dortmund


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel am 01.12.2005

2. Einwohnerfragestunde (maximal 30 Minuten)

3. Berichterstattung

4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)
Keine Vorlagen.

5. Finanzen und Liegenschaften
Keine Vorlagen.



6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung
Keine Vorlagen.

7. Schulen
Keine Vorlagen.

8. Kultur, Sport und Freizeit
Keine Vorlagen.

9. Kinder und Jugend
Keine Vorlagen.

10. Soziales, Familie und Gesundheit

10.1 Reform der kommunalen Seniorenarbeit in Dortmund
-Vorlage des Sozialamtes vom 26.10.2005-
(Drucksache Nr.: 03869-05)

11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

11.1 Bauleitplanung; 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Br 197 - Autozentrum nördl. Stadtkrone Ost (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Ap 202)
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung (früher Erläuterungsbericht), Satzungsbeschluss, Änderung des Landschaftsplanes, Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages, Zurverfügungstellung eines städtischen Grundstückes als Ausgleichsfläche
Empfehlung
-Vorlage des Stadtplanungsamtes vom 09.01.2006-
(Drucksache Nr.: 04218-06)

11.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 und Ergänzung des Bebauungsplans Br 149 -Wohnpark Stadtgärtnerei-;
I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen; II. Satzungsbeschluss;
III.Beschluss zur Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung.
Empfehlung
-Vorlage des Stadtplanungsamtes-
(Drucksache Nr.: 04153-05)

11.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Br 150 - Graffweg -
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
-Vorlage des Stadtplanungsamtes vom 19.12.2005-
(Drucksache Nr.: 03650-05)

11.4 Masterplan Mobilität
Kenntnisnahme
-Vorlage des Stadtplanungsamtes vom 21.12.2005- (Drucksache Nr.: 04009-05)

11.5 Masterplan Einzelhandel
Kenntnisnahme
-Vorlage des Stadtplanungsamtes vom 21.12.2005-
(Drucksache Nr.: 04070-05)

11.6 Masterplan Wohnen - Bericht zum inhaltlichen Verfahrensstand des Masterplanprozesses
Kenntnisnahme
-Vorlage des Amtes für Wohnungswesen vom 21.12.2005
(Drucksache Nr.: 04071-05)

11.7 StadtgrünPlan - Bezirkliche Grünversorgung
hier: Planungshinweise für eine weitere Grünflächen- und Freiraumentwicklung
Kenntnisnahme
-Vorlage des Regiebetriebes Stadtgrün vom 08.11.2005-
(Drucksache Nr.: 03835-05)

11.8 Kostenermittlung für die Instandsetzung der Hollandstraße als Radweg sowie für eine Beleuchtung
-Antrag der Fraktion B'90/Die Grünen vom 29.11.2005-
(Drucksache Nr.: 04312-06)

11.9 Gestaltung der Zechenhalde Schleswig in Asseln
-Antrag der CDU-Fraktion vom 13.12.2005-
(Drucksache Nr.: 04311-06)

11.10 Errichtung eines Fahrgastunterstandes an der Haltestelle Meylantstraße
-Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 07.01.06-
(Drucksache Nr.: 04313-06)

11.11 Erhalt der Brücke über den Körnebach
-Antrag der CDU-Fraktion vom 15.01.2006-
(Drucksache Nr.: 04354-06)

11.12 Trauerhalle Bezirksfriedhof Wickede
-Mitteilung der Geschäftsführung-
(Drucksache Nr.: 04356-06)

11.13 Reinigung, Instandhaltung und Pflege von Flächen im Stadtbezirk
Mitteilung Geschäftsführung


12. Mitteilungen

12.1 Festzusetzende Veranstaltungen nach Titel IV Gewerbeordnung -GewO-
hier: Mitteilung über geplante Veranstaltungen im Jahre 2006 im Bezirk Brackel vom 22.11.2005 sowie Mitteilungen über Terminänderungen vom 06.01.2006
-Mitteilungen des Ordnungsamtes vom 22.11.2005 und 06.01.2006-
(Drucksache Nr.: 04303-06)

12.2 Illegale Müllentsorgung Bienenstraße
-Mitteilung des Umweltamtes vom 22.11.2005-
(Drucksache Nr.: 03640-05-E1)

12.3 Abpfostung Hörder Straße
-Mitteilung des Tiefbauamtes vom 06.12.2005-
(Drucksache Nr.: 03652-05-E1)

12.4 Eingeschränktes Halteverbot Steinbrinkstr. 14-22
-Mitteilung des Tiefbauamtes vom 06.12.2005-
(Drucksache Nr.: 03089-05-E1)

12.5 Reinigung, Instandhaltung und Pflege von Flächen im Stadtbezirk
hier: Wegeflächen in öffentlichen Grünanlagen im Bereich Nußbaumweg
-Mitteilung des Regiebetriebes Stadtgrün vom 15.11.2005-
(Drucksache Nr.: 04301-06)

12.6 Zielvereinbarung über die Grünpflege der Technischen Dienste "Grün-Straße-Forst" des Tiefbauamtes im Stadtbezirk Brackel
für das Jahr 2005
hier: Aufwertung der Grünanlage Nußbaumweg/Akazienstraße im Zusammenhang mit den Veranstaltungsaktivitäten
-Mitteilung des Regiebetriebes Stadtgrün vom 15.11.2005-
(Drucksache Nr.: 01836-05-E1)

12.7 Umbenennung der Straßenbahnhaltestelle "Oberdorfstraße"
-Mitteilung der Dortmunder Stadtwerke AG vom 28.11.2005-
(Drucksache Nr.: 03648-05-E1)

13. Anfragen und Antworten auf Anfragen

13.1 Zukunft der Wambeler Galopprennbahn
-Anfrage der CDU-Fraktion vom 12.01.2006-
(Drucksache Nr.: 06118-04-E1)

13.2 Finanzetat der BV Brackel
-Anfrage der CDU-Fraktion vom 27.12.2005-
(Drucksache Nr.: 04352-06)

13.3 Zeche-Norm-Straße in Wickede
-Beantwortung einer Anfrage durch Herrn Stadtrat Ullrich Sierau vom 03.12.05-
(Drucksache Nr.: 03087-05-E1)

Der stellv. Bezirksvorsteher Ulf Katler eröffnet die Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Brackel und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksver-
tretung fest.

Zu TOP 1
Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Herr Ulrich Schumacher wird zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Der stellv. Bezirksvorsteher Ulf Katler weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird um nachfolgende Punkte erweitert:

zu TOP 11.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 und Ergänzung des Bebauungsplanes Br 149
-Wohnpark Stadtgärtnerei-
-Tischvorlage des Herrn Stadtrates Ullrich Sierau-

TOP 11.14
Kanalbau Stadtgärtnerei Brackel
-Vorlage des Tiefbauamtes vom 11.01.2006-

TOP 11.15
Verkehrsmäßige Erschließung eines Wohngebietes Br 149 -Wohnpark Stadtgärtnerei-
-Vorlage des Tiefbauamtes vom 11.01.2006-

TOP 13.4
Finanzetat der BV Brackel
-Beantwortung einer Anfrage durch die Stadtkämmerei-

Der so erweiterten Tagesordnung wird einstimmig zugestimmt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel am 01.12.2005

Die Bezirksvertretung Brackel stimmt der o. g. Niederschrift einstimmig zu.

zu TOP 2
Einwohnerfragestunde

Herr Reinhard Mellwig und Herr Dirk May, Mitglieder des Seniorenbeirates zu TOP 10.1
Herr Mellwig teilt mit, dass nach seiner Kenntnis das „Seniorenbüro“ in der Bezirksverwaltungsstelle Brackel im Erdgeschoss eingerichtet werden soll. Er sieht dies allerdings als kritisch an, da gehbehinderte Senioren die Treppe vor dem Hause nicht bewältigen können. Herr Mellwig außerdem mit, dass Herr Nowack ihm vorab zugesichert habe, so wie bisher mit gehbehinderten Personen zu verfahren. Im Flur am stufenlosen Nebeneingang befindet sich ein Telefon, so dass von hier die zuständigen Mitarbeiter/innen angerufen werden können. Die Mitarbeiter/innen gehen dann zum „Behinderteneingang“ und bedienen hier den/die Kunden.
Herr Mellwig gibt zu bedenken, dass es sich bei dem Personenkreis, der zum Seniorenbüro will, oftmals um Personen handelt, die in existenziellen Schwierigkeiten sind, die Hilfe brauchen und die Angst haben, nicht mehr in ihren eigenen vier Wänden verbleiben zu können. Sie kommen also emotional bewegt zur Verwaltungsstelle und werden dann -wenn sie gehbehindert sind- im Flur beraten und bedient; in einer sehr nüchternen Umgebung. Der an den Flur angrenzende Raum sei laut Herrn Nowack für eine normale Bürotätigkeit nicht zu nutzen.
Herr Mellwig bittet die Bezirksvertretung und die Verwaltung, alles zu tun, diese Nüchternheit zu nehmen und ein „Vieraugengespräch“ möglich zu machen. Vielleicht könne der angrenzende Raum zumindest für die Beratung und Aussprache für gehbehinderte Personen nutzbar gemacht werden.

Fragen und Antworten zu TOP 11.1
Frau Brown fragt, wer die „Verwaltung der Stadt Dortmund“ ist und ob schon Gelder bezüglich der Entschädigung des städt. Grundstückes in Schüren (externe Ausgleichsflächen) geflossen sind.

Herr Wilde vom Stadtplanungsamt erklärt, dass die Planungshoheit bei der Stadt Dortmund liegt. Der Rat der Stadt erlässt Satzungen, die von der „Verwaltung“ vorbereitet werden. Verwaltung im Sinne der Vorlage ist der Oberbürgermeister, der Planungsdezernent, Stadtplaner und Mitarbeiter/innen des Stadtplanungsamtes. Der Rat entscheidet, ob er den Vorschlägen der Verwaltung folgt oder nicht.

Die Zahlung von Geldern für ökologische Ausgleichsflächen ist eine Sicherungsmaßnahme der Stadt Dortmund und völlig legitim. Sie löst keine Vorwegbindung aus.

Frau Ricke-Thomas erkundigt sich nach dem im Städtebaulichen Vertrag genannten Deckblattverfahren.

Herr Wilde teilt mit, dass die Autohäuser die ursprünglich geplante Schallschutzwand zur „Schweizer Siedlung“ ersetzen. Sollten die Autohäuser nicht gebaut werden, müsste eine Schallschutzwand errichtet werden. Das Deckblattverfahren dient dazu, beide Alternativen zu berücksichtigen.

Herr Rade äußert die Befürchtung, dass die Sonneneinstrahlung die Häuser der Schweizer Siedlung nicht mehr erreicht und begründet dies mit der Höhe der Autohäuser.

Herr Wilde zeigt anhand eines Querschnittplanes, dass die geplanten Gebäude vorn 12 m hoch sind und nach hinten auf 8,30 m abstufen. Auch unter Berücksichtigung des Geländesprungs ist sichergestellt, dass die Sonne auch zur ungünstigsten Jahreszeit die Schweizer Siedlung erreichen kann.

Frau Ricke-Thomas fragt noch einmal, warum die Stadt Dortmund unbedingt als Alternative zum Autohaus eine Lärmschutzwand favorisiert.

Herr Wilde verweist noch einmal auf die Notwendigkeit des Lärmschutzes und die Möglichkeit, dass die Autohäuser nicht gebaut werden. Daher sind bei der Planung Alternativen berücksichtigt worden.

Herr Rade möchte wissen, warum auf der Wiese zwischen den Autohäusern und den Privatgrundstücken eine Lärmschutzwand errichtet werden soll.

Herr Wilde antwortet, dass zwischen den einzelnen Autohäusern eine gläserne Lärmschutzwand errichtet wird, die teilweise zur B 1 hin zu durchfahren sein wird.
Für den Fall, dass eines der Autohäuser nicht gebaut wird, muss die o. g. Lärmschutzwand errichtet werden. Diese würde in Höhe von 3 m rückseitig begrünt.


Herr Schäfer, Curve Brackel, zu TOP 11.2 bzw. 11.15
Herr Schäfer bittet die Bezirksvertretung, bei der Gestaltung der Anbindung der Leni-Rommel-Straße an den „Wohnpark Stadtgärtnerei“ um Berücksichtigung der regelmäßig stattfindenden Radrennen.

zu TOP 3
Berichterstattung
Keine Berichterstattung.

zu TOP 4
Anregungen und Beschwerden (Eingaben)
Keine Vorlagen.

zu TOP 5
Finanzen und Liegenschaften
Keine Vorlagen.

zu TOP 6
Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung
Keine Vorlagen.

zu TOP 7
Schulen
Keine Vorlagen.

zu TOP 8
Kultur, Sport und Freizeit
Keine Vorlagen.

zu TOP 9
Kinder und Jugend
Keine Vorlagen.

zu TOP 10
Soziales, Familie und Gesundheit

zu TOP 10.1
Reform der kommunalen Seniorenarbeit in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03869-05)

Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, nachfolgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen:

„Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die flächendeckende Einrichtung von Seniorenbüros in Dortmund. Er beauftragt die Verwaltung, in 2006 in allen Dortmunder Stadtbezirken unter vorrangiger Beachtung der vorhandenen räumlichen Ressourcen in den jeweiligen Bezirksverwaltungsstellen entsprechende Maßnahmen durchzuführen.“


zu TOP 11
Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 11.1
Bauleitplanung; 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Br 197 - Autozentrum nördl. Stadtkrone Ost (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Ap 202)
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung (früher Erläuterungsbericht), Satzungsbeschluss, Änderung des Landschaftsplanes, Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages, Zurverfügungstellung eines städtischen Grundstückes als Ausgleichsfläche
Empfehlung (Drucksache Nr.: 04218-06)

Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Brackel stellt zu dieser Vorlage nachfolgenden Antrag, über den in Einzelpunkten abgestimmt wird:

„Die Bezirksvertretung Brackel beschließt bei dem Planungs- und Bauvorhaben Automeile an der B1 auf den ehemaligen britischen Rugbyflächen folgende Auflagen, die auch in der Baugenehmigung und Betriebserlaubnis festzuhalten sind:

1. Der Fußweg entlang des Rütligrabens muss maßvoll elektrisch beleuchtet werden,
damit kein dunkler Angstraum für Fußgänger gebildet wird.
Diesem Punkt wird mit 11 Ja-Stimmen (Fraktionen CDU, B’90/Die Grünen, FDP/BL, Herr Kinner, DVU) gegen 6 Nein-Stimmen (SPD-Fraktion) zugestimmt.

2. Die regelmäßige Durchführung und Finanzierung der Grünpflege entlang des Rütli-
grabens ist auf Dauer sicher zu stellen.

Diesem Punkt wird mit 11 Ja-Stimmen (Faktionen CDU, B’90/Die Grünen, FDP/BL,
Herr Kinner, DVU) gegen 5 Nein-Stimmen (SPD-Fraktion) bei 1 Enthaltung (Frau
Sieckmann, SPD-Fraktion) zugestimmt.

3. Lichtquellen auf der zu bebauenden Fläche dürfen nicht im nördlichen Wohnbereich
bemerkbar sein; die genannte Definition von „keine unzumutbaren Belastungen durch
Licht“ ist unzureichend!
Hierzu zählt insbesondere: Autoscheinwerferlicht vom Dachparkdeck, Autoschein-
werferlicht in den Auf- und Abfahrrampen zum Dachparkdeck und die Außenbe-
leuchtung der Gebäude durch Strahler an der Nordseite.

Diesem Punkt wird mit 11 Ja-Stimmen (Fraktionen CDU, B’90/Die Grünen,
FDP/BL, Herr Kinner, DVU) gegen 6 Nein-Stimmen (SPD-Fraktion) zugestimmt.

4. Die Lärmschutzwand entlang des Rütligrabens ist geschlossen anzufertigen. Es
können verschlossene Pforten installiert werden, die für Ausnahmefälle geöffnet
werden können. Dieses dient dem generellen Schutz der spielenden Kinder im vor-
handenen angrenzenden Wohngebiet und verhindert, dass keine Besucherautos und PKW der Autohäuser-Angestellten im Wohngebiet „Schweizer Siedlung“ geparkt
werden.

Diesem Punkt wird einstimmig zugestimmt.

Begründung:
Neben den wirtschaftlichen Interessen des Investors müssen auch die Belange des vorhandenen Wohnumfeldes berücksichtigt werden.“



Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt dem Rat der Stadt mit 16 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD, CDU, B’90/Die Grünen, Frau Stoll, BL, Herr Kinner, DVU) gegen
1 Nein-Stimme (Herr Klemke, FDP), unter Berücksichtigung des o. g. Antrages nachfolgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen:


„I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan Br 197 – Autozentrum nördl. Stadtkrone Ost und zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes – geprüft und beschließt:
a) die Anregungen unter den Punkten 11.1, 11.2 I, 11.2 IV – VII, 11.2 IX - 11.61 und 11.63 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen,
b) die Anregungen unter den Punkten 11.62, 11.2 VIII, 11.2 II (tlw.) und 11.2 III (tlw).sowie die unter Punkt.14 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Bebauungsplan-Entwurf einschließlich der Hinweise und die Begründung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 sowie § 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes offengelegte Begründung (bisher Erläuterungsbericht) vom 16.08.2005 entsprechend den Ausführungen unter dem Punkt 13 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 06.12.05 der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB.

IV. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte
Begründung (einschließlich Anlagen) vom 16.08.2005 entsprechend den Ausführungen unter dem Punkt 12 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 06.12.05 dem Bebauungsplan Br 197 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

V. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Br 197 (gleichzeitig Änderung des Bebauungsplanes Ap 202) einschließlich den unter der Ziffer I aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 2 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich inkl. der unter Punkt 2 dieser Vorlage beschriebenen planexternen Ausgleichsflächen als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

VI. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass die Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte (Entwicklungskarte: hier Entwicklungsraum (/3 – Grün- und Sportflächen) mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Br 197 tlw. außer Kraft treten (s.a. Ziffer 7 dieser Vorlage).

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV NRW S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.03.2004 (GV NRW S. 153).

VII. Der Rat der Stadt stimmt dem zwischen den Investoren und der Stadt abzuschließenden städtebaulichen Vertrag (Anlage dieser Vorlage) zu.

Rechtsgrundlage:
§ 11 Abs. 1 Nr. 2 und 3 und Abs. 3 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 GO NRW.

VIII. Der Rat der Stadt ermächtigt den Oberbürgermeister, das städtische Grundstück Gemarkung Schüren, Flur 1, Flurstück 1201 – anteilig in einer Größe von ca. 25.000 m² - für Ausgleichsmaßnahmen des Vorhabenträgers dauerhaft zur Verfügung zu stellen. Der Entschädigungsbetrag für die Inanspruchnahme des städtischen Grundstücks beträgt 325.000,-- €.

Rechtsgrundlage:
§ 41 GO NRW.“


zu TOP 11.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 und Ergänzung des Bebauungsplans Br 149 -Wohnpark Stadtgärtnerei-; I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen; II. Satzungsbeschluss; III.Beschluss zur Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04153-05)

Die Bezirksvertretung weist darauf hin, dass die in der Sitzung der BV Brackel am 16.06.2005 beantragte und einstimmig beschlossene Beleuchtung des Fußweges am südlichen Rand des Bebauungsplanes (siehe Protokoll der Sitzung vom 16.06.05, TOP 11.3, Antrag SPD-Fraktion, Unterpunkt 1) in dieser Vorlage keine Berücksichtigung findet.

Die Bezirksvertretung Brackel nimmt die Tischvorlage des Herrn Stadtrates Ullrich Sierau zur Kenntnis und empfiehlt mit 14 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD und CDU, Herr Klemke, FDP, Herr Kinner, DVU) gegen 3 Nein-Stimmen (Fraktion B’90/Die Grünen, Frau Stoll, BL) dem Rat der Stadt, nachfolgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung Nr. 1 und Ergänzung des Bebauungsplans Br 149 –Wohnpark Stadtgärtnerei- vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den unter Punkt 20.1, 20.2 und 20.3 vorgebrachten Anregungen nicht zu folgen und den unter Punkt 20.4 genannten Anregungen teilweise zu folgen und teilweise nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt, den die Änderung Nr. 1 und Ergänzung des Bebauungsplans Br 149 –Wohnpark Stadtgärtnerei- für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 07.09.2005 offengelegenem Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 21 genannten Änderungen als Satzung:

Rechtsgrundlage:

§ 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 in Verbindung mit den §§ 2 Abs. 4 und 10 BauGB vom 27.08.1997 und den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

III. beschließt, der Änderung Nr. 1 und Ergänzung des Bebauungsplans Br 149 –Wohnpark Stadtgärtnerei- die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 08.12.2005 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 in Verbindung mit den §§ 2 Abs. 4 und 9 Abs. 8 BauGB vom 27.08.1997 und den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.“



zu TOP 11.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Br 150 - Graffweg -
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03650-05)

Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, nachfolgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen:

„Der Rat der Stadt beschließt

I. die mit dem Änderungs-Entwurf offengelegte Begründung vom 03.05.2005 der Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Br 150 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.
II. die Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Br 150 für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.“


zu TOP 11.4
Masterplan Mobilität
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 04009-05)

Die Bezirksvertretung Brackel nimmt die Vorlage des Stadtplanungsamtes vom 21.12.2005 zur Kenntnis.


zu TOP 11.5
Masterplan Einzelhandel
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 04070-05)

Die Bezirksvertretung Brackel nimmt die Vorlage des Stadtplanungsamtes vom 21.12.2005 zur Kenntnis.


zu TOP 11.6
Masterplan Wohnen - Bericht zum inhaltlichen Verfahrensstand des Masterplanprozesses
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 04071-05)

Die Bezirksvertretung Brackel nimmt die Vorlage des Amtes für Wohnungswesen vom 21.12.2005 zur Kenntnis.

zu TOP 11.7
StadtgrünPlan - Bezirkliche Grünversorgung
hier: Planungshinweise für eine weitere Grünflächen- und Freiraumentwicklung
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 03835-05)

Die Bezirksvertretung Brackel nimmt die Vorlage des Regiebetriebes Stadtgrün vom 08.11.2005 zur Kenntnis.

zu TOP 11.8
Kostenermittlung für die Instandsetzung der Hollandstraße als Radweg sowie für eine Beleuchtung
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04312-06)

Die Bezirksvertretung Brackel stimmt nachfolgendem Antrag der Fraktion B’90/Die Grünen vom 29.11.2005 einstimmig zu:

„Die BV beauftragt die Verwaltung, die Kosten für die Instandsetzung der Hollandstraße zwischen Brackel und Asseln als Radweg sowie für eine Beleuchtung zu ermitteln.

Begründung:
Die Hollandstraße ist die wichtigste Radwegeverbindung zwischen den Ortsteilen und wird von vielen Schülern der weiterbildenden Schulen genutzt. Sie ist in einem schlechten Zustand mit vielen Schlaglöchern. Bei schlechtem Wetter und im Winter ist die Straße daher nur schlecht zu befahren.“

zu TOP 11.9
Gestaltung der Zechenhalde Schleswig in Asseln
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04311-06)

Die CDU-Fraktion stellt nachfolgenden Antrag vom 13.12.2005, über deren Unterpunkte einzeln abgestimmt wird:

„Die Bezirksvertretung Brackel fordert die Dortmunder Verwaltung auf, dass beim Planungs- und Entwicklungsverfahren der Renaturierung der ehemaligen Bergehalde der Zeche Schleswig in Dortmund-Asseln gemeinsam mit dem Eigentümer TKS folgende Punkte mit zu berücksichtigen sind:
1. Errichtung einer Finnenbahn aus Rindenmulch zum Zweck der Gesundheitsförderung im Stadtgebiet. Wünschenswert ist eine Länge von mindestens 400 m.

Diesem Punkt wird einstimmig zugestimmt.

2. Anlage einer Veranstaltungsbühne für lokale musikalisch-künstlerische Darbietungen
im Stadtbezirk Brackel in einer Geländemulde, die die in der Nähe wohnenden Anwohner vor Geräuschemissionen schützt.

Diesem Punkt wird mit 9 Ja-Stimmen (Fraktionen CDU, FDP/BL, Herr Kinner, DVU)
gegen 8 Nein Stimmen (Fraktionen SPD, B’90/Die Grünen) zugestimmt.
3. Prüfung des Erhalts der Gebäude an der Aplerbecker Straße zwecks späterer Weiternutzung.

Diesem Punkt wird einstimmig zugestimmt.

4. Sicherstellung des Anschlusses der geplanten Radwege auf der Halde mit den bestehenden überörtlichen Radwegen (z. B. Emscherradweg).“

Diesem Punkt wird einstimmig zugestimmt.


zu TOP 11.10
Errichtung eines Fahrgastunterstandes an der Haltestelle Meylantstraße
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04313-06)

Die Bezirksvertretung Brackel stimmt nachfolgendem Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 07.01.06 einstimmig zu:

„Die BV möge beschließen, an der Haltestelle Meylantstraße der Buslinie 428, westliche Seite am Pleckenbrink, einen Fahrgastunterstand zu errichten.

Begründung:
Die Haltestelle wird vor allem in den Morgenstunden von vielen Berufstätigen und Schulkindern aufgesucht und bietet keinen Schutz vor Nässe und Sturm. Die häufige Unpünktlichkeit der Busse zwingt die Fahrgäste zu längerer Wartezeit an der Haltestelle, vor allem in der dunklen Jahreszeit, was für alle Wartenden sehr unangenehm sein kann.“







zu TOP 11.11
Erhalt der Brücke über den Körnebach
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04354-06)

Die Bezirksvertretung Brackel stimmt nachfolgendem Antrag der CDU-Fraktion vom 15.01.2006 mit 9 Ja-Stimmen (Fraktionen CDU, FDP/BL, Herr Kinner, DVU) gegen 8 Nein-Stimmen (Fraktionen SPD, B’90/Die Grünen) zu:

„Die Bezirksvertretung Brackel beauftragt die Verwaltung, dafür zu sorgen, dass die für Bauarbeiten benötigte Brücke über den Körnebach nördlich des Geländes Hohenbuschei nicht abgerissen, sondern nach Herstellung der Verkehrssicherheit der Öffentlichkeit auf Dauer für nicht motorisierten Verkehr zur Verfügung gestellt wird.

Begründung:
Die Brücke kann mit geringem Aufwand in einen verkehrsicheren Zustand (Geländer etc.) umgebaut werden. Wenn die Benutzung für Fußgänger oder Radfahrer möglich ist, bietet sie einen idealen und einfachen Zugang von Norden auf die Fläche Hohenbuschei und umgekehrt. D. h., Spaziergänger können so fußläufig von Scharnhorst und Husen kommend die großen grünen Bereiche dieses zukünftigen Wohnfeldes bequem erreichen bzw. Brackel wird noch besser an den Naherholungsbereich ALTE KÖRNE im Norden angeschlossen.“

zu TOP 11.12
Trauerhalle Bezirksfriedhof Wickede
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 04356-06)

Die Bezirksvertretung Brackel nimmt die Mitteilung der Geschäftsführung zur Kenntnis.
Die Städt. Immobilienwirtschaft wird gebeten, die Renovierung der Trauerhalle des Bezirksfriedhofes Wickede in die Vorschlagsliste für das Haushaltsjahr 2007 mit aufzunehmen.

zu TOP 11.13
Reinigung, Instandhaltung und Pflege von Flächen im Stadtbezirk

Es werden keine Anträge gestellt.

zu TOP 11.14
Kanalbau Stadtgärtnerei Brackel
-Vorlage des Tiefbauamtes vom 11.01.2006-
Beschluss (Drucksache Nr.: 04265-06)

Die Bezirksvertretung Brackel stimmt nachfolgendem Beschlussvorschlag mit 14 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD, CDU, Herr Klemke, FDP, Herr Kinner, DVU) gegen 3 Nein-Stimmen (Fraktion B’90/Die Grünen, Frau Stoll, BL) zu:

Die Bezirksvertretung Brackel beschließt die Kanalerneuerung Stadtgärtnerei mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 850.000 Euro. Die Finanzierung ist im Budget des StA 66 bei der Investitionsfinanzstelle 66 B 210 0101 4917 mit folgenden Auszahlungen vorgesehen:

Haushaltsjahr 2006 50.000 Euro
Haushaltsjahr 2007 400.000 Euro
Haushaltsjahr 2008 400.000 Euro“

zu TOP 11.15
Verkehrsmäßige Erschließung eines Wohngebietes Br 149 -Wohnpark Stadtgärtnerei-
-Vorlage des Tiefbauamtes vom 11.01.2006-
Beschluss (Drucksache Nr.: 04264-06)

Die Bezirksvertretung Brackel stimmt nachfolgendem Beschlussvorschlag mit 14 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD, CDU, Herr Klemke, FDP, Herr Kinner, DVU) gegen 3 Nein-Stimmen (Fraktion B’90/Die Grünen, Frau Stoll, BL) zu:

Die Bezirksvertretung Brackel beschließt - vorbehaltlich der Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses als Werksausschuss zu der Finanzierung aus dem Sondervermögen - den Ausbau der Straßen im Erschließungsgebiet Br 149 – Wohnpark Stadtgärtnerei - mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 800.000,-- Euro.

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt in seiner Eigenschaft als Werksausschuss des Sondervermögens die Finanzierung aus dem Sondervermögen.

Es sind im Sondervermögen folgende Auszahlungen vorgesehen:

Haushaltsjahr 2006 400.000,-- Euro
Haushaltsjahr 2007 80.000,-- Euro
Haushaltsjahr 2008 20.000,-- Euro
Haushaltsjahr 2009 100.000,-- Euro
Haushaltsjahr 2010 ff. 200.000,-- Euro“

Der Zusatzantrag von der CDU-Fraktion zu dieser Vorlage wird in der Sitzung am 16.03.2006 behandelt.

zu TOP 12
Mitteilungen

zu TOP 12.1
Festzusetzende Veranstaltungen nach Titel IV Gewerbeordnung -GewO-
hier: Mitteilung über geplante Veranstaltungen im Jahre 2006 im Bezirk Brackel vom 22.11.2005 sowie Mitteilungen über Terminänderungen vom 06.01.2006
Mitteilungen der Verwaltung (32) (Drucksache Nr.: 04303-06)

Die Bezirksvertretung Brackel nimmt die Mitteilungen des Ordnungsamtes vom 22.11.205 und 06.01.2006 zur Kenntnis.

zu TOP 12.2
Illegale Müllentsorgung Bienenstraße
-Mitteilung des Umweltamtes vom 22.11.2005-(Drucksache Nr.: 03640-05-E1)

Die Bezirksvertretung Brackel nimmt die o. g. Mitteilung zur Kenntnis.


zu TOP 12.3
Abpfostung Hörder Straße
-Mitteilung des Tiefbauamtes vom 06.12.2005- (Drucksache Nr.: 03652-05-E1)

Die Bezirksvertretung Brackel nimmt die o. g. Mitteilung zur Kenntnis.

zu TOP 12.4
Eingeschränktes Halteverbot Steinbrinkstr. 14-22
-Mitteilung des Tiefbauamtes vom 06.12.2005- (Drucksache Nr.: 03089-05-E1)

Die Bezirksvertretung Brackel nimmt die o. g. Mitteilung zur Kenntnis.

zu TOP 12.5
Reinigung, Instandhaltung und Pflege von Flächen im Stadtbezirk
hier: Wegeflächen in öffentlichen Grünanlagen im Bereich Nußbaumweg
-Mitteilung des Regiebetriebes Stadtgrün vom 15.11.2005- (Drucksache Nr.: 04301-06)

Die Bezirksvertretung Brackel nimmt die o. g. Mitteilung zur Kenntnis.

zu TOP 12.6
Zielvereinbarung über die Grünpflege der Technischen Dienste "Grün-Straße-Forst" des Tiefbauamtes im Stadtbezirk Brackel für das Jahr 2005
-Mitteilung des Regiebetriebes Stadtgrün vom 15.11.2005- (Drucksache Nr.: 01836-05-E1)

Die Bezirksvertretung Brackel nimmt die o. g. Mitteilung zur Kenntnis.

zu TOP 12.7
Umbenennung der Straßenbahnhaltestelle "Oberdorfstraße"
Mitteilung an die Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03648-05-E1)

Die Bezirksvertretung Brackel nimmt die o. g. Mitteilung zur Kenntnis.




zu TOP 13
Anfragen und Antworten auf Anfragen

zu TOP 13.1
Zukunft der Wambeler Galopprennbahn
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06118-04-E1)

Nachfolgende Anfrage der CDU-Fraktion vom 12.01.2006 wird geschäftsordnungsgemäß behandelt:

„1. Wie weit und konkret sind die Überlegungen des Verwaltungsvorstandes und der
Planungsverwaltung bezüglich eines Galopp- und Reitzentrums auf der Fläche der
ehemaligen Westfalenhütte im Dortmunder Norden gediehen?
2. In wie weit hat sich am Sachstand der möglichen Bebaubarkeit bzw. Unbebaubarkeit
der heutigen Galopprennbahnfläche in bezug auf das Schreiben von Herrn Dezernent
Ullrich Sierau vom 10.03.2006 (Antwort auf die CDU-Anfrage vom 01.02.2004)
etwas geändert bzw. welche Änderungen sind geplant?
3. An wen fließt der Verkaufserlös bei einem Verkauf der Wambeler Fläche für eine
Nutzung außerhalb des Rennsports?
4. Um den Rennverein eventuell doch eine Möglichkeit zu bieten, am Altstandort in
Wambel zu bleiben, wäre Klärung in folgender Sachlage dienlich:
· Wie sind die exakten Besitzverhältnisse östlich der Straße Nußbaumweg
zwischen Rennweg und S4-Eisenbahnbrücke (eine Skizze mit Flurstücks-
grenzen und Angabe der Eigentümer wäre hilfreich) und Tribünen?
· Bestehen auf (über) dem B236-Tunnel generell statische bzw. rechtliche Ein-
schränkungen für Bauvorhaben?“


zu TOP 13.2
Finanzetat der BV Brackel
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 04352-06)

Nachfolgende Anfrage der CDU-Fraktion vom 27.12.2005 wird geschäftsordnungsgemäß behandelt:

„1. Warum sind die konsumtiven Haushaltsmittel der BV Brackel von 2004 bis 2007 so
unterschiedlich in der Höhe und weisen keine konstante Größe aus?
2. Die von der Verwaltung oft propagierte Stärkung der Bedeutung und Mitsprache der
Bezirksvertretungen findet sich unverständlicherweise nicht in der Finanzausstattung
wieder, da die dort zur Verfügung gestellten Summen insgesamt eher rückläufig sind!
Warum sinkt die Höhe der konsumtiven Finanzmittel für die BV Brackel, obwohl
doch, wie bei dem Rückstau bei der Schulsanierung zu sehen ist, eine große mittel-
fristige Sanierungslast noch vor uns liegt?


3. Warum sind ab dem Haushaltsjahr 2007 die bereitgestellten Investivmittel der BV
Brackel vervierfacht (2006: 100.800 € auf 2007: 403.400 €) worden, und dabei im
Gegenzug die konsumtiven Gelder erheblich beschnitten worden (2006: 589.500 € auf
ab 2007 jährlich: 286.900 €)?
4. Wie soll die Sicherung, Instandsetzung und Reparatur des riesigen vorhandenen
kommunalen Altbestandes – zu nennen sind hier nur beispielsweise Schulen, Kinder-
tagesstätten, Jugendfreizeiteinrichtungen, Spielplätze, Bürgersteige, Querungshilfen,
Straßen und Kanäle – mit nur noch der Hälfte der früheren konsumtiven Haushalts-
mitteln, die bereits in der Vergangenheit schon nicht ausreichten, möglich sein, wenn
dagegen enorme Gelder für neue investive Maßnahmen bei rückläufiger Demografie
bereitstehen?
5. Sie schon in der Vergangenheit oft festgestellt, ist es bei investiven und konsumtiven
Mitteln schwer zu definieren, aus welchem Haushaltsansatz eine Maßnahme zu finan-
zieren ist.
Es wird von der Verwaltung verlangt exakte An- und Vorgaben, um zukünftig besser
planen und politisch gestalten zu können.“


zu TOP 13.3
Zeche-Norm-Straße in Wickede
-Beantwortung einer Anfrage durch Herrn Stadtrat Ullrich Sierau vom 03.12.05-
(Drucksache Nr.: 03087-05-E1)

Die Bezirksvertretung Brackel nimmt die Beantwortung der Anfrage zur Kenntnis.


zu TOP 13.4
Finanzetat der BV Brackel
-Beantwortung einer Anfrage durch Herrn Stadtkämmerer Guntram Pehlke vom 01.02.2006-
(Drucksache Nr.: 04352-06-E1)

Die Bezirksvertretung nimmt die Beantwortung der Anfrage zur Kenntnis.



Ulf Katler Ulrich Schumacher Brigitte Kappelmann
stellv. Bezirksvorsteher Bezirksvertretungsmitglied Schriftführerin