Niederschrift (öffentlich)

über die 30. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie


am 19.06.2013
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:00 - 18:35 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD) Vorsitzender


RM Rita Brandt (SPD)
RM Ute Pieper (SPD)
RM Martin Grohmann (SPD)
RM Rosemarie Liedschulte (CDU) stellv. Vorsitzende
RM Christian Barrenbrügge (CDU)
RM Uta Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Barbara Blotenberg (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Lars Rettstadt (FDP / Bürgerliste)

Thomas Oppermann (SJD Die Falken)
Werner Blanke (ADFC) i. V. f. Andreas Roshol(Ev. Jugend)
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Manfred von Kölln (Caritas-Verband)

2. Beratende Mitglieder

Klaus Burkholz


Peter Prause (Richter)
Gabriele Krieling (Vertreterin der Lehrerschaft)
Rainer Nehm (Kreispolizeibehörde)
Friedhelm Evermann (Kath. Kirche) i. V. f. Annette Kienast
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Alexander Sperling (Jüdische Kultusgemeinde)
Jens Hebebrand (Humanistischer Verband)
Bayram Cankaya (Islamische Gemeinden)
Gunther Niermann (DPWV)
Regine Kreickmann (JobCenterDortmund)
Marleen Wildner (Stadtelternrat)
Christiane Rischer (Behindertenpolitisches Netzwerk)
Reinhard Preuß (Seniorenbeirat)

3. Verwaltung

Birgit Averbeck
Daniel Binder


Monika Bornemann
Norbert Drüke

Oliver Gernhardt
Alfred Hennekemper
Andreas Hibbeln
Jutta Krampe
Rainer Siemon


Arno Lohmann 57/FABIDO
Jutta Seybusch StA 14



4. Gäste




5. Geschäftsführung

Gabriele Lieberknecht



Nicht anwesend waren:

StR’in Waltraud Bonekamp
Thomas Keyen (Agentur für Arbeit)
Önder Alkan (Integrationsrat)





Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 30. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 19.06.2013, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 28. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 17.04.2013


2. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

2.1 Vorlagen aus dem Rechnungsprüfungsausschuss

2.1.1 Einführung durch die Verwaltung
- mdl. Bericht -

2.1.2 Abwicklung von Prüfungen im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09274-13) ‚
- Die Vorlage wurde bereits für die Sitzung des Ausschusses am 15.05.2013 übersandt -

2.1.3 Prüfung der Abrechnung von Heimpflegekosten im FB 51 - PB 08/2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09327-13)
- Die Vorlage wurde bereits für die Sitzung des Ausschusses am 15.05.2013 übersandt -

2.1.4 Abrechnung der Kosten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge durch StA 51 - PB 07/2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09136-13)
- Die Vorlage wurde bereits für die Sitzung des Ausschusses am 15.05.2013 übersandt -

2.1.5 Entwicklung der Aufwendungen und Fallzahlen in der wirtschaftlichen Jugendhilfe - PB 06/2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09203-13)
hierzu -> Fragestellungen der CDU-Fraktion
(Drucksache Nr.: 09203-13-E1)
- Die Unterlagen wurden bereits für die Sitzung des Ausschusses am 15.05.2013 übersandt -

3. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

3.1 Neubau und Neugestaltung von Kinder- und Jugendspielplätzen
hier: Neubau des Kinderspielplatzes Boverfeld, Dortmund-Hombruch

Beschluss
(Drucksache Nr.: 09435-13)

3.2 Neubau und Neugestaltung von Kinder- und Jugendspielplätzen
hier: Neugestaltung des Kinderspielplatzes Wielandstraße 44, In-Nord

Beschluss
(Drucksache Nr.: 09451-13)

3.3 Neubau und Neugestaltung von Kinder- und Jugendspielplätzen
hier: Neugestaltung des Kinder- und Jugendspielplatzes Schulte-Witten-Park, In-West

Beschluss
(Drucksache Nr.: 09463-13)

3.4 Baukostenzuschüsse für die Kindertageseinrichtungen der Jüdischen Kultusgemeinde Dortmund, Prinz-Friedrich-Karl-Straße 9, 44135 Dortmund und das Montessori Kinderhaus, Severingstr. 27, 44135 Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10063-13)


4. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Familien-Projekt -
- unbesetzt -



5. Anträge / Anfragen
- unbesetzt -



6. Informationen aus den Bezirksvertretungen


7. Mitteilungen des Vorsitzenden






1. Regularien


Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Er begrüßte alle Anwesenden herzlich.

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Barbara Blotenberg benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

Herr von Kölln und Herr Sperling werden sich an der Beratung / Beschlussfassung zu TOP 3.4 „Baukostenzuschüsse für die Kindertageseinrichtungen….“, Drucksache Nr.: 10063-13 nicht beteiligen.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit erweitert um den

TOP 2.2 Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Empfehlung

Drucksache Nr.: 09526-13

TOP 5.1 Resolution
Vorschlag zur TO (Vertreter der Wohlfahrtsverbände)
Drucksache Nr.: 10063-13


Weiterhin folgten die Mitglieder des Ausschusses dem Vorschlag des Vorsitzenden, den TOP 5.1 vorzuziehen (nach TOP 2.1.5).

Mit diesen Änderungen/Erweiterung wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 28. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 17.04.2013

Die Niederschrift über die 28. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 17.04.2013 wurde einstimmig genehmigt.


2. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche


zu TOP 2.1
Vorlagen aus dem Rechnungsprüfungsausschuss


zu TOP 2.1.1
Einführung durch die Verwaltung
- mdl. Bericht -


Frau Seybusch stellte eingangs die Herangehensweise des Rechnungsprüfungsamtes bzw. die Prüfungsergebnisse vor und verwies auf die folgenden Vorlagen, die die Ergebnisse der Einzelprüfungen in den verschiedenen Bereichen darstellen.
Sie betonte, das Jugendamt habe bereits viele Dinge auf den Weg gebracht, die als sehr positiv bewertet und weiterhin konstruktiv vom Rechnungsprüfungsamt begleitet würden. Parallel zu den regulären Prüfungsplanungen sollen - wahrscheinlich noch vor Sommerpause – weitere Prüfungen begonnen werden, bei denen auch das nachhaltige Umsetzen bis hin zur Frage der Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen überprüft werden soll.

Herr Sohn dankte Frau Seybusch für ihre Einführung.

Herr Gora teilte mit, aus seiner Sicht gebe es eine begleitende Diskussion darüber, dass das Jugendamt in erheblichem Maße Geld ausgibt. Bei einer ernsthaften Bewertung, welche Ursachen das habe, müsse man sich mit dem Inhalt dieser Aufgabe auseinandersetzen. Das bedeute, anhand der jeweiligen Fallakte müsse geprüft werden, ob die geleistete Hilfe angemessen war oder nicht. Von daher sei für ihn interessant zu erfahren, ob der Wille des Ausschusses, in Dortmund eine qualifizierte Jugendhilfe zu organisieren, auch umgesetzt wird. Daraus ergebe sich für ihn die Überlegung, wer eine solche Prüfung durchführen könne.
Aus seiner beruflichen Erfahrung wisse er, dass sich die Ansprüche an Jugendhilfeeinrichtungen / die Bedarfe der Jugendlichen in den letzten 20 Jahren stark verändert hätten.

Herr Sohn wies darauf hin, dass die in der Vergangenheit häufig diskutierten Nachforderungen der Tatsache geschuldet waren, dass die zu Beginn des Jahres eingestellten Mittel nicht ausreichend waren. Das sei allen Beteiligten bewusst gewesen. Von daher hoffe er, dass die erforderlichen Mittel zukünftig eingestellt werden.

Auf die Nachfragen / Anmerkungen von Herrn Rettstadt und Herrn Gora teilte Frau Seybusch mit:
- Die Ursache für die Entwicklung der Kosten im Bereich der Erzieherischen. Hilfen sei wahrscheinlich ein Mix aus falschen Zuordnungen, veränderten / intensiveren Unterbringungsformen. Darauf würden auch die ersten Erkenntnisse des beauftragten Wirtschaftsprüfers hindeuten.
Um eine konkrete Antwort zu erhalten, müssten die Fallakten, auch die bereits abgeschlossenen der Vergangenheit (die Datenerfassung über Sopart läuft erst ab 2012), mühsam aufgearbeitet werden, wofür weder die notwendigen Kapazitäten zur Verfügung stünden noch der tatsächliche Nutzen für die Zukunft gesehen werde. Von daher konzentriere sich die Prüfung auf die Daten, die ab 2012 mit Sopart erfasst sind.
- Eine Vergleichbarkeit der Umstände/Vorkommnisse beim Jugendamt mit anderen Fachbereichen erscheine ihr nicht angebracht. Zum einen gebe es keine vergleichbaren Organisationseinheiten. Zum anderen wäre eine pauschale „Bewertung“ nicht angemessen. Eine Reihe von Faktoren könnten zu der Situation beigetragen haben. Sicherlich habe es gewisse Defizite im Bereich Organisation, Rechnungswesen gegeben. Das wurde erkannt und in Angriff genommen. Das Jugendamt werde weiterhin in der Prüfungsplanung bleiben, bis aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes die Abläufe in den finanzrelevanten Bereichen zufriedenstellend sind. Das bedeute aber nicht, dass das Jugendamt schlechter bewertet werde als andere Fachbereiche. Vielmehr bestehe die Wahrnehmung, dass die wirtschaftliche Wichtigkeit der Abläufe, die personellen/konzeptionellen Fragen mittlerweile nachhaltig ernst genommen werden. Von daher sei sie optimistisch, dass es jetzt zu positiven Veränderungen kommen werde.
- Es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dolose Handlungen nicht festgestellt wurden.
- Hinsichtlich der fachlichen Prüfung stoße das Rechnungsprüfungsamt an Grenzen. Das Rechnungsprüfungsamt könne nicht beurteilen, ob die konkret gewährte Hilfe wirklich die richtige, kostengünstige ist. Eine Prüfung müsse sich darauf beschränken, ob das Konzept plausibel verständlich sei, die Arbeit danach erfolge und in den Vorgängen des Jugendamtes auch so abgebildet werde.
- Eine Prüfung könne zunächst durch das Rechnungsprüfungsamt selbst initiiert werden. Eine Beauftragung könne nur durch den Rat, den Rechnungsprüfungsausschuss und den OB erfolgen.

Nach den Ausführungen von Frau Rabenschlag war es für sie beruhigend, dass nach den Vorlagen das Verfahren bei den Trägern im Wesentlichen korrekt gelaufen ist. Weiterhin bewertete sie es positiv, dass an dem Thema Verwaltungsverfahren gearbeitet und offensichtlich eine Perspektive entwickelt wurde, die hilfreich ist, die Probleme in den Griff zu bekommen.
Mit der Fragestellung, welche Aufgaben gibt es nach dem KJHG in der wirtschaftlichen Jugendhilfe und wie haben sich die Bedarfe in Dortmund verändert, müsse sich der Ausschuss noch einmal intensiv fachlich/inhaltlich beschäftigen, auch vor dem Hintergrund der Budgetierung (Stichwort Pflichtleistungen bei besonderen Hilfebedarfen).

Herr Evermann wies darauf hin, dass es bereits in den letzten 1 ½ zwischen Verwaltung und Trägerseite Bestrebungen gebe, die fachliche Entscheidungsbasis für die richtige Hilfe zu qualifizieren, nämlich das Hilfeplanverfahren. Er warb dafür, dass dieser Qualifizierungsprozess nachhaltig fortgeschrieben wird. Das sei seiner Auffassung nach der Schlüssel, um auch die Qualität der Entscheidung in Zukunft zu sichern.
Er halte es für richtig und erforderlich, wenn sich der Ausschuss mit diesen Fragen der Bedürfnisse und wirklichen Bedarfe von Kindern, Jugendlichen und Familien beschäftigt, um zu ermessen, dass sowohl im Einzelfalls als auch globalisiert das Hilfeplanverfahren wirklich Zielfeld ist.

Herr Hibbeln stellte die Weiterentwicklung des Jugendamtes in fachlicher, organisatorischer und personeller Hinsicht vor (s. Anlage).

Herr Sohn dankte Herrn Hibbeln für die Präsentation.

Auch Herr Niermann dankte für den Vortrag. Er zeigte sich beeindruckt von den vielen Punkten und Ebenen, die bereits in Angriff genommen wurden.
Abschließend wies er darauf hin, dass die dem Paritätischen angeschlossenen Träger z. T. über Minderbeauftragungen von 20 % in den ambulanten erzieherischen Hilfen seit März berichtet hätten.

Herr Rettstadt dankte ebenfalls für den Bericht und die bis jetzt geleistete Arbeit. Das bestätige seine Einschätzung, dass die Probleme erkannt und stringent angegangen wurden und der ganze Bereich Jugendamt / Jugendhilfe endlich eine Perspektive habe. Auch wenn einige Dinge in der Vergangenheit nicht so gelaufen sind, wie sie eigentlich selbstverständlich sind und hätten laufen müssen, zeigte er sich überzeugt, dass die jetzige Führungsspitze des Jugendamtes genau richtig ist, und sicherte die Unterstützung seiner Fraktion zu.

Herr Gora zeigte sich etwas verwundert über die positive Resonanz. Er hätte nicht erwartet, dass das Grundproblem in organisatorischen Abläufen begründet liegt.
Auch er hätte aus Gesprächen mit Jugendhilfeträgern erfahren, dass ihnen seit März keine Aufträge erteilt wurden. Diese plötzliche Veränderung in Dortmund beunruhige ihn, zumal sich bei anderen Kommunen diese Entwicklung nicht zeigt.

Frau Schütte-Haermeyer bewertete die Ausführungen von Herrn Hibbeln positiv. Das Wesentliche sei, Vertrauen zurück zu gewinnen. Da sehe sie das Jugendamt unter der neuen Führung auf einem guten Weg.
Sie sah es als erforderlich an, dass im Ausschuss eine intensive Qualitätsdebatte (Budgetierung der erzieherischen Hilfen im Rahmen der Haushaltsplanung) geführt wird. Sie bat die Verwaltung, für eine der nächsten Sitzungen einen Vorschlag für eine solche Diskussion zu unterbreiten.

Herr Barrenbrügge sah das Jugendamt ebenfalls auf einem guten Weg und begrüßte die angesprochene Qualitätsdebatte.
Die Fallzahlen seien nicht in dem Maße gestiegen, dass damit die wirtschaftlichen Aufwendungen letztlich erklärbar wären. Er bat darum, für die nächste Sitzung des Ausschusses vergleichbare Zahlen aus Düsseldorf, Essen, Bochum und Duisburg vorzulegen, um einen Überblick zu bekommen, welche wirtschaftlichen Tendenzen es in NRW gibt.

Herr Sohn wies darauf hin, dass sicherlich beim LWL entsprechende Zahlen vorhanden sind.

Herr Burkholz ging auf die Fragen / Anmerkungen von Herrn Niermann, Herrn Gora, Frau Schütte-Haermeyer und Herrn Barrenbrügge ein:
- Rückgang der Beauftragungen um 20 %
Das könne er ad hoc nicht beantworten. Dazu müssten die einzelnen Bereiche betrachtet werden.
Möglich könnte es sein, dass es in gewissen Segmenten Veränderungen / Verschiebungen gebe. Aber bei Betrachtung der Fallzahlen insgesamt der letzten Monate im ambulanten und stationären Bereich lasse sich das daraus nicht ableiten. Die Fallzahlen würden leicht steigen.

Herr Hibbeln ergänzte, aufgrund der jüngsten Mittelabflussprognosen und Hochrechnungen bis zum Jahresende lasse sich der Rückgang um 20 % für die ambulanten Hilfen nicht bestätigen. Das ändere nichts daran, dass es innerhalb der vielschichtigen Hilfen natürlich Verschiebungen geben könne.
Er betonte, es gebe keine Anweisung an die Jugendhilfedienste, die Beauftragungen um 20 % zu reduzieren.

- Qualitätsdebatte
Es sei sicherlich eine Qualitätsdebatte notwendig hinsichtlich
aller Jugendhilfeleistungen. Das müsse aber auch mit dem Jugendhilfeplanungsprozess für die gesamten Aufgabenfelder des Jugendamtes verknüpft werden.

- Budgetierung erzieherische Hilfen – Haushaltsplanung
Aufgrund der Haushaltsplanung werde die Gesamtentwicklung im Auge behalten und es gebe natürlich das Bemühen, den vorgegebenen Rahmen einzuhalten.
Mit Sopart können jetzt differenziert für die einzelnen Jugendhilfedienste die Fallzahlen und die dazu gehörigen Kosten konkretisiert werden. Damit könne ein wesentlich differenzierterer Blick auf Entwicklungen (sozialräumlich und kleinteilig) genommen werden, als es bisher der Fall war. Das ermögliche die Aussage, warum sich in vergleichbaren sozial belasteten Stadtbezirken Kostenfallzahlen unterschiedlich entwickeln.

Herr Hibbeln sagte zu, die von Herrn Barrenbrügge gewünschten Zahlen zu liefern.

Herr Niermann teilte mit, er werde mit den Trägern abklären, ob es zu Verschiebungen gekommen sei, z. B. auch Bereiche mit eindeutigem Auftragszuwachs.
Hinsichtlich der von Herrn Barrenbrügge erbetenen Vergleichszahlen verwies er auf die im letzten Jahr stattgefundene Fachkonferenz Erzieherische Hilfen, in der die Kosten für erzieherische Hilfen im interkommunalen Vergleich vorgestellt wurden. Danach gebe es überhaupt keine Erkenntnis, dass in Dortmund die Kosten überdurchschnittlich hoch seien.
Abschließend brachte er mit Blick auf den Aktionsplan Sozial Stadt seine Verwunderung zum Ausdruck, dass es nach den – aus seiner Sicht – eindeutigen Erkenntnissen Meinungsverschiedenheiten darüber gebe, dass die Behebung der festgestellten Probleme Kosten verursache.

Herr Evermann bestätigte ebenfalls einen deutlichen Einbruch bei den Aufträgen im ambulanten und stationären Bereich. Er bat, die Zahlen beim Jugendamt noch einmal genauer zu überprüfen und um entsprechende Rückmeldung.

Herr Rettstadt sah eine Qualitätsdiskussion im Ausschuss als angebracht an. Wobei nicht die Summe der Einzelmaßnahmen, sondern die Erreichung des Ziels im Vordergrund stehen müsse.
Es stelle sich ihm die Frage, inwieweit Krankenkassen für Leistungen für Jugendliche, die einen umfassenden Hilfebedarf haben – häufig auch im psychiatrischen Bereich -, in Anspruch genommen werden können.

Herr Gora teilte mit, es werde auch intensiv mit Psychiatrien zusammengearbeitet. Derzeit sei es so, dass Jugendliche nur noch 6 Wochen betreut werden (in den vergangenen Jahren z. T. 6 Monate). Jugendliche, die früher stationär behandelt worden wären, würden nur noch ambulant behandelt oder gar nicht mehr zur Behandlung angenommen. Auch der Kostenträger LWL oder die Krankenkassen würden die Jugendlichen so schnell wie möglich wieder zurück in die Einrichtungen der Träger geben.

Herr Burkholz ging noch einmal auf die angesprochene Reduzierung der Beauftragungen ein. Sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich wären leichte Zugänge zu verzeichnen. Wenn es wirklich zu Verschiebungen von 20 % komme, müsste sich das in dem jetzt vorhandenen Zahlenmaterial wieder finden. Er sagte zu, das noch einmal zu prüfen.
Es werde immer versucht, Krankenkassen bei seelischen Behinderungen einzubeziehen. Wenn aber letztlich von deren Seite keine Therapie und Hilfe geleistet werde, sei das Jugendamt gesetzlich verpflichtet, das zu tun.


Herr Niermann konkretisierte, dass die Einbrüche bei den Beauftragungen bis zu 20 % betragen würden, bei einigen Trägern wären es „nur“ 8 %.

Auch Herr Evermann bestätigte, dass nicht von konkret 20 % ausgegangen werden solle. Abschließend wies er auf das wirtschaftliche Risiko der Träger im Zusammenhang mit den mit der Stadt abgeschlossenen Entgeltvereinbarungen hin (kalkulierte Auslastungsquote von 95%) und bat, das in dem gesamten Veränderungsprozess im Jugendamt auch mit zu berücksichtigen.

Herr Sohn dankte allen Mitgliedern für die sachliche Diskussion und der Verwaltung für die gute Vorbereitung.


zu TOP 2.1.2
Abwicklung von Prüfungen im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09274-13)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 2.1.3
Prüfung der Abrechnung von Heimpflegekosten im FB 51 - PB 08/2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09327-13)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 2.1.4
Abrechnung der Kosten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge durch StA 51 - PB 07/2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09136-13)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 2.1.5
Entwicklung der Aufwendungen und Fallzahlen in der wirtschaftlichen Jugendhilfe - PB 06/2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09203-13)
Fragestellungen der CDU-Fraktion
(Drucksache Nr.: 09203-13-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„…die CDU-Fraktion im Rechnungsprüfungsausschuss erbittet von der Verwaltung eine schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:


1. Wie viele Kurzzeitpflegefamilien stehen dem Jugendamt zur Verfügung?
2. Wie viele Langzeitpflegefamilien stehen dem Jugendamt zur Verfügung?
3. Wie viele Gruppen bzw. Bereitschaftspflegefamilien sind für das Jugendamt im Einsatz?
4. Wie viele Kinder sind in den Jahren 2008 bis 2011 von den Kostenträgern betreut worden, wie z.B. vom St. Vincenz Jugendhilfe-Zentrum? Aufstellung bitte nach Jahren.
5. Gibt es vertragliche Bindungen mit den Trägern über die Betreuung von Kindern? Wenn ja, über welchen Zeitraum und über welche Träger wurden die Verträge abgeschlossen?
6. Erfolgt eine Weitergabe der Kinder von den Kostenträgern an Pflegefamilien?
Wenn ja, wie werden die unterschiedlichen Tagessätze abgerechnet?

7. Wie hoch ist der Tagessatz für eine Bereitschaftspflegefamilie?
8. Mit welchem Tagessatz rechnet das Jugendsamt mit den Trägern ab?
9. Über welchen Zeitraum betreuen die Bereitschaftspflegeeltern in der Regel die Kinder?
10. Gibt es vertragliche Regelungen, ob und wann ein Kind von den Kostenträgern in eine Pflegefamilie gegeben werden darf?
11. Warum wurden in den vergangenen Jahren nur Abschläge bezahlt und nicht nach den tatsächlichen Fallzahlen abgerechnet?
12. Werden z.B. an alleinstehende Mütter der Pflegekinder Unterhaltsvorschüsse vom Jugendamt bezahlt, wenn die Kinder von Bereitschaftspflegefamilien oder von Trägern betreut werden?
13. Wie hoch sind die Unterhaltsvorschüsse?
14. Wer erhält das Kindergeld, wenn die Kinder bei Pflegeeltern oder Trägern betreut werden?“


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Vorlage zur Kenntnis.

Die schriftliche Beantwortung der Fragen erfolgt im nichtöffentlichen Teil.




zu TOP 5.1
Resolution
Vorschlag zur TO (Vertreter der Wohlfahrtsverbände)
(Drucksache Nr.: 10230-13)

Herr Gora begründete die gemeinsame Resolution der Wohlfahrtsverbände.

Herr Sohn wies darauf hin, dass sich der Ausschuss ernsthaft und mehrfach mit den Problemen der wirtschaftlichen Jugendhilfe beschäftigt habe, u. a. in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften. Die Unterstellung in der Presse, sie würden entweder aus parteipolitischer Sicht oder aus Verbandsinteressen ignoriert, wies er vehement für den gesamten Ausschuss zurück.

Frau Pieper signalisierte Zustimmung zu der Resolution mit einer Ergänzung zu 2).

Herr Barrenbrügge machte deutlich, seine Fraktion teile viele Punkte der Resolution inhaltlich, insbesondere die auf Seite 2 geäußerte Kritik, dass der Ausschuss nicht ausreichend beteiligt wurde, oder den Hinweis, dass der Ausschuss eine besondere Rolle habe und der OB dem Rechnung tragen solle.
Hinsichtlich der Ausführungen aus Seite 1 habe er eine andere Wahrnehmung. Er fühle sich nicht so sehr getroffen und könne einige Aussagen von Herrn Bollermann durchaus nachvollziehen und teilen.
Daher könne seine Fraktion der Resolution nicht in Gänze zustimmen und werde sich enthalten.

Herr Rettstadt bekundete sein Verständnis und seine Sympathie für die Wohlfahrtsverbände. Es gebe ein organisatorisches, strukturelles Problem hinsichtlich der Kommunikation. Das müssten die Ratsmitglieder auch in anderen Ausschüssen immer wieder erleben.
Es mache aus seiner Sicht keinen Sinn, auf jeden Presseartikel zu reagieren, weil in der Zeitung oft Wahrheiten weggelassen und Meinungen kommuniziert werden.
Die drei Punkte mit dem Zusatz von Frau Pieper finde er gut, auch wenn es nicht viel ändern werde.
Problematisch finde er die Aussage „…muss diese vor die wirtschaftlichen Interessen der Stadt Dortmund stellen…“ (S. 1, letzter Absatz). Als Ratsmitglied habe er sich verpflichtet, die wirtschaftlichen Interessen der Stadt Dortmund zu berücksichtigen. Er dürfe ihnen sogar nicht zuwider handeln. Insofern werde er sich bei der Abstimmung enthalten.

Frau Schütte-Haermeyer bewertete die Resolution positiv und signalisierte die Zustimmung ihrer Fraktion mit der Ergänzung von Frau Pieper.
Abschließend teilte sie mit, die Ratsmitglieder seien in allererster Linie gewählt, zum Wohle der Bürger/innen dieser Stadt zu handeln. Kinder und Jugendliche stünden in diesem Zusammenhang unter einem besonderen Schutz. Von daher könne sie genau diesen Teil der Resolution besonders unterstützen.

Für die Jugendverbände sicherte Herr Oppermann die volle Unterstützung der Resolution zu. Ärgerlich finde er, dass es schon die zweite oder dritte Resolution mit dieser entsprechenden Intention sei. Er könne sich gut daran erinnern, dass die Verbandsvertreter 2010 im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen sehr deutlich gemacht hätten, welche Rolle dieser Ausschuss hat. Er würde es sehr begrüßen, wenn es dem OB gelänge, deutlich Position zu beziehen und die besondere Rolle des Ausschusses nicht nur zu akzeptieren, sondern auch nach außen hin zu vertreten.

Herr Sohn berichtete, er habe im Vorfeld mit Frau Seybusch gesprochen. Sie habe ihm signalisiert, dass aus ihrer Sicht nichts dagegen spreche, so zu handeln, wie es in der Resolution beschrieben ist. Es sei früher gängige Praxis gewesen, die betreffenden Ausschüsse über bestimmte Vorlagen zu informieren. Vor etwa 10 Jahren habe ein Signal von verschiedenen Ausschüssen gegeben, davon abzusehen. Daher wurde das Verfahren eingestellt.

Frau Seybusch bestätigte die Ausführungen von Herrn Sohn.
Sie habe kein Problem damit, wenn der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) sich aus seiner fachlichen Sicht intensiver mit den Vorlagen befassen wolle. Sie gehe davon aus, dass der Rechnungsprüfungsausschuss, der auch oft Wertschätzung für verschiedene Themen vermisse, das sogar sehr begrüßen würde.
Was nicht verhindert werden könne, sei das leidige Problem der Presseberichterstattung. Sie sicherte zu, gemeinsam mit Herrn Burkholz und Herrn Hibbeln alles dafür zu tun, dass die Mitglieder des Ausschusses wesentliche Themenstellungen bezüglich des Jugendamtes nicht erst aus der Presse erfahren.
Sie zeigte sich davon überzeugt, dass es gelingen werde, ein Verfahren zu finden, den Ausschuss über wesentliche Aspekte der Prüfungen im Jugendamt zu informieren. Das beinhalte zum jetzigen Zeitpunkt Informationen darüber, was im Jugendamt geprüft wird und wann welche Ergebnisse im Rechnungsprüfungsausschuss behandelt werden.
Wenn es gewünscht ist, stehe sie selbstverständlich gern im AKJF für Erläuterungen zur Verfügung.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss einstimmig (12 Ja, 3 Enthaltungen) folgende geänderte Resolution der Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege (Änderung in fett):

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie stellt fest, dass er nach den gesetzlichen Regelungen als Teil des Jugendamtes in besonderer Weise für die Belange der öffentlichen Jugendhilfe, d.h. für das Einhalten der Rechte in der Kinder- und Jugendförderung und –hilfe, zuständig ist.
Er nimmt diese Aufgaben mit Engagement und großem Respekt vor der Lebenssituation der betroffenen Kinder und Jugendlichen wahr.

In den letzten Monaten ist wiederholt in der örtlichen und überörtlichen Presse die schlechte Leistung des Jugendamtes diskutiert worden. Dem Jugendamt ist vorgeworfen worden, durch falsches Verwaltungshandeln Millionen Euro an Schäden verursacht zu haben. Es wird so getan, als würde das Jugendamt dieses Geld ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen ausgeben. Skandalisiert wird die Höhe der Ausgaben, nicht die Lebenssituation der Kinder und Jugendlichen, die diese Ausgaben notwendig macht.
Dem Ausschuss und seinem Vorsitzenden wurde unterstellt, sie seien nicht bereit gewesen, auf die zusätzlichen Steuerzahler-Millionen zu verzichten. Es sollte wohl der Eindruck erweckt werden, als wären mit diesen Millionen die Interessen der Politiker und Verbandsfunktionäre bedient worden.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie verwahrt sich gegen diese Unterstellungen in der öffentlichen Diskussion. Die Zusammensetzung von „Jugendhilfeausschüssen“ ist nicht durch politische Mehrheiten bestimmt, sondern ist gesetzlich geregelt. Sie entspricht dem Auftrag des Jugendamtes, die besonderen Interessen der Kinder und Jugendlichen zu fördern und zu schützen.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie wird sich auch in Zukunft gemäß seines gesetzlichen Auftrages mit den Jugendhilfeerfordernissen in Dortmund auseinandersetzen und muss diese vor die wirtschaftlichen Interessen der Stadt Dortmund stellen.

Für die Zukunft erwartet der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie als Teil des Jugendamtes unmittelbar und zeitnah:

1) über Kritik am Jugendamt und über dessen Handeln informiert zu werden,

2) über die Überprüfung und die Ergebnisse der RPA-Prüfung informiert zu werden.
Er hat kein Verständnis dafür, erst durch die örtliche Presse über dieses Verfahren informiert worden zu sein. Sobald die Dezernentin die RPA-Unterlagen zur Kenntnis bekommt, ist auch der Ausschussvorsitzende des AKJF davon in Kenntnis zu setzen.

3) Er erwartet vom Oberbürgermeister dieser Stadt, dass dieser die besondere Organisationsstruktur des Jugendamtes und des Ausschusses gegenüber den beteiligten Stadtämtern und der Öffentlichkeit vertritt und diese Organe gegenüber öffentlicher Verunglimpfung schützt.
zu TOP 2.2
Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09526-13)
Empfehlung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 18.06.2013
(Drucksache Nr.: 09526-13)

Folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund am 18.06.2013 wurde vor der Sitzung verteilt:

Auf Vorschlag der SPD-Fraktion, beschloss die BV einstimmig (bei 3 Enthaltungen – Fraktion B90/die Grünen), dem Vorschlag eines TEK-Bau´s auf dem Gelände der Friedens-Grundschule (Vorstenstraße) nicht zuzustimmen. An der Vorstenstrasse gibt es keinen Bürgersteig. Die verkehrliche Situation ist bereits jetzt für die Sicherheit der Schulkinder sehr problematisch. Es ist damit zu rechnen, dass sich diese Situation weiter verschärft, wenn an dieser Stelle eine TEK errichtet wird. Es ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Eltern ihre Kinder mit dem Auto in die TEK bringen.
Stattdessen schlägt die BV Lütgendortmund vor, den Standort Somborner Straße 8 (ehem. Kindergarten), das Gelände Kaspar-Schulte-Straße/Ecke Germaniastraße und -wie bereits beschlossen-, das Gelände des ehemaligen Uraniasportplatzes als Alternativstandorte zu überprüfen.

Die BV Lütgendortmund hat daher dem Rat der Stadt Dortmund, keine Empfehlung für den Beschluss der Vorlage ausgesprochen.“


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl in Einzelabstimmung
- mehrheitlich für Grundstück An der Witwe / An der Teithe
(11 Ja, 3 Nein, 1 Enthaltung)
- einstimmig für Grundsstück Vorstenstraße
dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat beschließt:

1. und beauftragt die Verwaltung unter Bezugnahme der Ratsbeschlüsse vom 26.05.2011 (DS-Nr. 03685-11), 21.07.2011 (DS-Nr. 04838-11) 29.03.2012 (DS-Nr. 06273-12) und 21.03.2013 (DS-Nr. 08799-13) für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt, die unter Punkt 4 genannten geeigneten städtischen Grundstücke nach VOB öffentlich auszuschreiben sowie


2. die 25-jährige Mindestmietdauer und den Betrieb der Einrichtung zuzusichern, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen (Gewährvertrag).
3. dass die Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach KiBiz und den aktuellen Empfehlungen zum Raumprogramm für TEK des Landesverbandes Westfalen-Lippe/Landesjugendamt zu planen und zu bauen sind.
4. die Auswahl des Trägers vom Grundstücksgeschäft abzukoppeln und nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) dem regionalen anerkannten freien Träger der Jugendhilfe grundsätzlich den Vorrang einzuräumen. Die Stadt Dortmund (FABIDO) kommt als Betreiber ebenfalls in Betracht (siehe Punkt 3).
5. dass die Verwaltung die Geschäfte (Gewährvertrag) gemäß § 87 Abs. 2 GO NRW bei der Bezirksregierung Arnsberg anzeigt.



3. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -


zu TOP 3.1
Neubau und Neugestaltung von Kinder- und Jugendspielplätzen
hier: Neubau des Kinderspielplatzes Boverfeld, Dortmund-Hombruch
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09435-13)
Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 04.06.2013
(Drucksache Nr.: 09435-13)

Es lag folgende Empfehlung der BV Hombruch vor:

Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einstimmig, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen.“

Die Umsetzung der Maßnahme sollte bei der Verwaltung vorrangig erfolgen.“

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt den Neubau des Kinderspielplatzes Boverfeld, Dortmund-Hombruch, Ortsteil Kruckel mit einem Gesamtinvestitionsvolumen im Haushaltsjahr 2013 von 90 000,-- €.

Die Investition bedingt eine Belastung der städtischen Ergebnisrechnung ab 2014. Die Belastung ab 2014 und der Folgejahre ist dem Datenblatt zur Investitionsmaßnahme zu entnehmen.


zu TOP 3.2
Neubau und Neugestaltung von Kinder- und Jugendspielplätzen
hier: Neugestaltung des Kinderspielplatzes Wielandstraße 44, In-Nord
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09451-13)

Auf die Nachfrage von Frau Rischer, in welcher Form die Beteiligung von behinderten Kindern und Jugendlichen bei der Neugestaltung der Kinder- und Jugendspielplätze erfolgt ist, teilte Herr Binder mit, das Beteiligungsverfahren mit den Kindern und Jugendlichen erfolge nach Beschlussfassung durch den Ausschuss. Es würden die Anwohner und auch die Verbände eingeladen, die in dem in Betracht kommenden Gebiet örtlich Ansprechpartner sind.

Frau Blotenberg regte an, evtl. auch das Behindertenpolitische Netzwerk zu beteiligen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die Neugestaltung des Kinderspielplatzes Wielandstraße 44, In-Nord mit einem Gesamtinvestitionsvolumen im Haushaltsjahr 2013 von 80 000,-- €.

Die Investition bedingt eine Belastung der städtischen Ergebnisrechnung ab 2014. Die Belastung ab 2014 und der Folgejahre ist dem Datenblatt zur Investitionsmaßnahme zu entnehmen.


zu TOP 3.3
Neubau und Neugestaltung von Kinder- und Jugendspielplätzen
hier: Neugestaltung des Kinder- und Jugendspielplatzes Schulte-Witten-Park, In-West
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09463-13)
Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 05.06.2013
(Drucksache Nr.: 09463-13)

Es lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vor:

„Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die CDU-Fraktion merken an, dass die Bezirksvertretung im Vorfeld über Planungen von Kinder- und Jugendspielplätzen informiert und beteiligt wird.

Die SPD-Fraktion ergänzt hierzu, dass die Verwaltung und der Fachausschuss den Zusatz der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion berücksichtigen und bitten die Geschäftsführung dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie den Auszug aus der Niederschrift zu diesem Tagesordnungspunkt zur Verfügung zu stellen.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einstimmig mit oben genannter Anmerkung folgende Beschlussfassung:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die Neugestaltung des Kinder- und Jugendspielplatzes Schulte-Witten-Park, In-West mit einem Gesamtinvestitionsvolumen im Haushaltsjahr 2013 von 154 619,--€

Die Investition bedingt eine Belastung der städtischen Ergebnisrechnung ab 2014. Die Belastung ab 2014 und der Folgejahre ist dem Datenblatt zur Investitionsmaßnahme zu entnehmen.“


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die Neugestaltung des Kinder- und Jugendspielplatzes Schulte-Witten-Park, In-West mit einem Gesamtinvestitionsvolumen im Haushaltsjahr 2013 von 154 619,--€

Die Investition bedingt eine Belastung der städtischen Ergebnisrechnung ab 2014. Die Belastung ab 2014 und der Folgejahre ist dem Datenblatt zur Investitionsmaßnahme zu entnehmen.




zu TOP 3.4
Baukostenzuschüsse für die Kindertageseinrichtungen der Jüdischen Kultusgemeinde Dortmund, Prinz-Friedrich-Karl-Straße 9, 44135 Dortmund und das Montessori Kinderhaus, Severingstr. 27, 44135 Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10063-13)

An der Beratung / Abstimmung nahmen Herr Sperling und Herr von Kölln nicht teil.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt, die Träger mit einem Zuschuss zu den Bau- und Einrichtungskosten für den Umbau und die Erweiterung der Tageseinrichtungen:

Jüdische Kultusgemeinde Arndtstraße 15, 44135 Dortmund in Höhe von 72.612,00 €
Montessori Kinderhauses, Severingstr. 27, 44135 Dortmund in Höhe von 289.980,00 €

zu unterstützen.



4. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Familien-Projekt -
- unbesetzt -



5. Anträge / Anfragen


zu TOP 5.1
Resolution
Vorschlag zur TO (Vertreter der Wohlfahrtsverbände)
(Drucksache Nr.: 10230-13)

Der TOP 5.1 wurde nach TOP 2.1.5 behandelt.



zu TOP 6.
Informationen aus den Bezirksvertretungen

Die aktualisierte Übersicht ist der Niederschrift beigefügt (s. Anlage).



zu TOP 7.
Mitteilungen des Vorsitzenden

Herr Sohn wies auf folgende Informationen hin:

- Einladung vom Jugendring zum Jugendkongress „umdenken – jungdenken – Frische Ideen für NRW“ am 26.06.2013

- Informationsfahrt des Ausschusses (Ziel Lübeck oder Kiel)
Die Mitglieder sprachen sich mehrheitlich für eine Informationsfahrt aus;
Termin: 17.10. – 19.10.2013


- übersandt wurden:
-> Jahresbericht „Verbraucherzentrale zwanzig 12“
-> Jahresbericht 2011 Sleep In Stellwerk
-> Diakonie Zeitung – Sonderveröffentlichung in RN


- Sitzung Beirat Respekt-Büro am 25.06.2013

- bevorstehender Wechsel von Herrn Drüke (stellv. Schriftführer)
Herr Sohn wünschte ihm viel Erfolg in seiner neuen Stelle





Herr Sohn beendete den öffentlichen Teil der Sitzung um 18.35 Uhr.




Sohn Blotenberg Lieberknecht
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin


Anlage zu TOP 2.1.1

(See attached file: NeuOrga FB 51AKJF 19.06.2013_V2.pdf)



Anlage zu TOP 6.

(See attached file: BV-Wiedervorlage Juni.2013.pdf)