Niederschrift (öffentlich)

über die 37. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie


am 27.03.2019
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:00 - 17:03 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD) Vorsitzender


RM Rita Brandt (SPD)
RM Gudrun Heidkamp (SPD)
RM Martin Grohmann (SPD)
RM Christian Barrenbrügge (CDU) stellv. Vorsitzender
RM Thomas Bahr (CDU)
RM Ute Mais (CDU)
RM Uta Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Dr. Petra Tautorat (Die Linke & Piraten)


Sophie Niehaus (SJD Die Falken)
Andreas Roshol i. V. für Hanna Biskoping (Naturfreundejugend)
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)

2. Beratende Mitglieder

StR’in Daniela Schneckenburger


Dr. Annette Frenzke-Kulbach (Fachbereichsleiterin Verw. Jugendamt)
Peter Prause (Richter)
Rainer Nehm (Kreispolizeibehörde)
Michael Vogt (Kath. Kirche)
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Leonid Chraga (Jüdische Kultusgemeinde)
Thomas Oppermann (Humanistischer Verband)
Aniss Boumashouli (Islamische Gemeinden)
Gunther Niermann (Der Paritätische)
Fatma Karaca-Tekdemir (Integrationsrat)
Regine Kreickmann (JobCenterDortmund)
Lorenzo Torelli i. V. für Peter Rennert (Jugendamtselternbeirat, fr. Stadtelternrat)
Gabriele Beckmann (Behindertenpolitisches Netzwerk)
Reinhard Preuß (Seniorenbeirat)

3. Verwaltung

Monika Bornemann
Mark Becker


Kordula Leyk
Andreas Hibbeln
Annette Stromberg
Doris Punge
Ivonne Gambal
Michael Bonan

Klaus-Peter Haarmann
Thorsten Funck
Norbert Enters


4. Gäste


5. Geschäftsführung

Sabine Weber



Nicht anwesend waren:

Annabelle Brandes (Agentur für Arbeit)
Anke Schulte (Vertreterin der Lehrerschaft)
Daniel Kunstleben 57/FABIDO


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 37. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 27.03.2019, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 36. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 28.02.2019


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

2.1 Sachstandsbericht: Förderung von Investitionen und Ausstattungen in Tageseinrichtungen für Kinder und in der Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren und Förderung von Investitionen und Ausstattungen in Tageseinrichtungen für Kinder über drei Jahren in 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13474-19)

2.2 6. Sachstandbericht zur Umsetzung des Landesvorhabens „Kein Kind zurücklassen- Kommunen in NRW beugen vor“/„Kommunale Präventionsketten“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13515-19)

2.3 Bericht über die Arbeit des Teams "Aufsuchende Arbeit Nordstadt" des Jugendamtes der Stadt Dortmund, Abt. 51/4, 2016-2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12224-18)

2.4 Bericht zur Schwerpunktsetzung im Rahmen des aktuellen Kinder- und Jugendförderplans für das Jahr 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13713-19)

2.5 Sachstandsbericht zur Entwicklung des Unterhaltsvorschusses
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13812-19)

2.6 Anerkennung der Gemeinnützigen Gesellschaft für interkulturelle Dienstleistungen mbH (gGID mbH) als Träger der freien Jugendhilfe in Dortmund gemäß § 75 SGB VIII
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13816-19)


3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

3.1 Smart City Dortmund: 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13026-18)

4. Anträge / Anfragen

4.1 Auslandsaufenthalte von Jugendlichen im Rahmen der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13217-19-E1)

4.2 Mietkosten FZW
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13815-19)

4.3 Jugendfreizeitstätten
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13841-19)

4.4 Ombudsstelle im Jugendhilfebereich
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13181-19-E1)

4.5 Städtisches Streetwork
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13218-19-E1)

4.6 Pakt für Kinder und Familien
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13215-19-E2)

4.7 Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) und Plätze in der Kindertagespflege (KT) zum 01.08.2019
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13115-19-E2)

4.8 Qualitätsentwicklung in den Jugendhilfediensten
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13216-19-E1)

4.9 Kontrollen durch das Veterinäramt in (Groß)Tagespflegestellen für Kinder
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13849-19)

4.10 Schallschutzmindernde Maßnahmen im Regenbogenhaus
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13845-19)

5. Informationen aus den Bezirksvertretungen

6. Mitteilungen des Vorsitzenden



1. Regularien

Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und verabschiedete das langjährige Mitglied des Ausschusses, Frau Rabenschlag, die in den Ruhestand geht und den Ausschuss verlässt.
Der Vorsitzende stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Ferner wies er gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Dortmund, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung der Sitzung hin.

Entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO NRW wurde nachstehendes stellv. beratendes Mitglied des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet:

Herr Lorenzo Torelli


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Schütte-Haermeyer benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 36. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 28.02.2019

Die Niederschrift über die 36. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 28.02.2019 wurde einstimmig bei 2 Enthaltungen (Frau Heidkamp und Herr Grohmann) genehmigt.


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -


zu TOP 2.1
Sachstandsbericht: Förderung von Investitionen und Ausstattungen in Tageseinrichtungen für Kinder und in der Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren und Förderung von Investitionen und Ausstattungen in Tageseinrichtungen für Kinder über drei Jahren in 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13474-19)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.2
6. Sachstandbericht zur Umsetzung des Landesvorhabens „Kein Kind zurücklassen- Kommunen in NRW beugen vor“/„Kommunale Präventionsketten“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13515-19)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den 6. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Landesvorhabens „Kein Kind zurücklassen- Kommunen in NRW beugen vor“/„Kommunale Präventionsketten“ zur Kenntnis.


zu TOP 2.3
Bericht über die Arbeit des Teams "Aufsuchende Arbeit Nordstadt" des Jugendamtes der Stadt Dortmund, Abt. 51/4, 2016-2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12224-18)

Herr Becker vom Jugendamt führte kurz in Vorlage ein und bedankte sich stellvertretend für alle Mitarbeiter bei den beteiligten Akteuren.

Frau Dr. Tautorat zeigte sich von den Angeboten beeindruckt, fragte jedoch ob bei über 800 Beratungen mit 2 Stellen der Personalschlüssel ausreichend sei. Darauf antwortete Frau Dr. Frenzke-Kulbach, dass es sich nicht nur um Einzelfallbetreuung handele, sondern auch um Gruppenarbeit, an der mehrere Personen zeitgleich teilnehmen.

Herr Grohmann begrüßte das niederschwellige Angebot ebenfalls, da es einen Zugang zu der Zielgruppe biete. Der Zugang ginge über Vertrauen und Vertrauen über Sprache und Verstehen, das sei sehr wichtig, da Sprache eine wichtige Voraussetzung für Integration sei.

Herr Bahr fragte, vor dem Hintergrund der Ziele für 2019, ob das mit dem vorhandenen Personal überhaupt möglich sei.

Frau Schütte erklärte, dass sie grundsätzlich die Arbeit begrüße, da es einen hohen Bedarf gebe. Sie sehe aber Doppelstrukturen, es gebe auch muttersprachliche Familienbegleiter und eine Anlaufstelle für EU Zuwanderer mit unterschiedlichsten Projekten, u. a. eins das sich nur um soziale Integration kümmere, dieses erscheint im Bericht nicht.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach führte aus, dass das Jugendamt momentan eine Konzeption zum Streetwork und der aufsuchenden mobilen Arbeit erarbeite. Ziel sei es zu klären, was man erreichen wolle und wie man die Kinder- und Jugendarbeit weiterentwickeln müsse, um die Fragestellungen zu beantworten. Anschließend könne man sich konzeptionell verständigen, welche Zielgruppen mit welchen Methoden erreicht werden sollen. Bis dahin gebe es keine verlässlichen Aussagen zu Personalbedarfen.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht über die Arbeit des Teams „Aufsuchende Arbeit Nordstadt“ des Jugendamtes der Stadt Dortmund, Abt. 51/4, 2016-2018 zur Kenntnis.


zu TOP 2.4
Bericht zur Schwerpunktsetzung im Rahmen des aktuellen Kinder- und Jugendförderplans für das Jahr 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13713-19)

Herr Oppermann kritisierte, dass die Vorlage schwer zu lesen sei. Er fände es gut, wenn die Berichte der Träger zukünftig in einer strukturierten Form eingereicht würden, z.B. nach einem Leitfaden oder Fragebogen zur Orientierung. Des Weiteren vermisse er den, auf Seite 2 Absatz 1 erwähnten, jährlichen Bericht zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach erklärte, dass der Bericht noch nicht eingegangen sei und sie das mit dem Büro für Kinderinteressen kommunizieren werde.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht zur Schwerpunktsetzung im Rahmen des aktuellen Kinder- und Jugendförderplans für das Jahr 2019 zur Kenntnis.


zu TOP 2.5
Sachstandsbericht zur Entwicklung des Unterhaltsvorschusses
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13812-19)

Auf Nachfrage von Herrn Barrenbrügge zu Absatz 2.4, ob die Stellenbesetzungen wie angekündigt umgesetzt wurden, antwortete Frau Dr. Frenzke-Kulbach, dass nicht alle geplanten Stellen besetzt, der Bedarf aber gedeckt sei. Herr Hibbeln ergänzte, dass ursprünglich mit einem Anwuchs der Fallzahlen auf 10.000, bei einem Personalschlüssel von 1:400 laufenden Fällen geplant wurde. Dies wären bis zu 18 neue Stellen gewesen. Es wurden 15 Stellen besetzt.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.


zu TOP 2.6
Anerkennung der Gemeinnützigen Gesellschaft für interkulturelle Dienstleistungen mbH (gGID mbH) als Träger der freien Jugendhilfe in Dortmund gemäß § 75 SGB VIII
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13816-19)

Herr Barrenbrügge zeigte sich irritiert, dass die Befristung bis zum 28.02.19 ausgesprochen sei und der Ausschuss erst jetzt noch einmal über eine weitere befristete Verlängerung entscheiden soll. Bei einer verlängerten Befristung bis 31.08.19 müsse der Ausschuss zur Sitzung am 03.07. entscheidungsfähig sein, er bat um Auskunft zum Sachstand.

Frau Dr. Tautorat war erstaunt, dass sich der Träger seit über einem Jahr in einer Phase der Umstrukturierung befinde. Auf der Internetseite gebe es keinerlei Aktivitäten für 2018 und sie fragte sich ob die befristete Verlängerung wirklich ein Ergebnis bringe.

Herr Gora wunderte sich über die Redebeiträge, da in der letzten Sitzung über die Anerkennung eines Kita Betreibers, für dessen Anerkennung nach § 75 der Ausschuss zwar nicht zuständig war, der jedoch ein ähnliches Rechtskonstrukt habe, beschlossen wurde. Bei der gGID mbH wurde vor einem Jahr die mangelnde Kontrolle bemängelt und eigentlich müsse man jetzt so konsequent sein dass es keine Rolle mehr spielen dürfe. Man wisse ja, dass sich andere Ausschüsse anders verhalten.

Herr Grohmann schlug vor, die Verlängerung bis 30.09.2019 zu befristen, damit man auch noch die 1. Sitzung nach der Sommerpause zur Vorstellung der Ergebnisse habe. Er sieht auch die von Herrn Gora beschriebene Problematik und man müsse schauen, dass die Ansprüche an die, die Anerkennung beantragen gleich sind. Man befinde sich momentan in einer Umbruchphase und sollte zukünftig eine abgestimmte Vorgehensweise und keine Einzelfallentscheidungen anstreben.

Herr Hibbeln erklärte zum Sachstand, dass die Befristung auf ein Jahr zur Veränderung der innerorganisatorischen Kontrolle ausgesprochen wurde. Da eine vollständige Wiederholungsprüfung durchgeführt werden sollte, wurde der Träger gebeten, einen komplett neuen Antrag zu stellen und aktuelle Unterlagen einzureichen. Man sei seitdem mit dem Träger im Dialog. Da die Veränderungen auch zu formalrechtlichen und satzungsgemäßen Veränderungen sowie Einträgen im Vereinsregister führen werden, konnte der Träger bis heute den Prozess noch nicht abschließen. Man gehe davon aus, dass der Prozess im Sommer abgeschlossen werden könne.

Auf die Nachfrage von Herrn Niermann, ob die Verwaltung in dem laufenden Prozess den Eindruck habe, dass das was bisher auf den Weg gebracht wurde, aber formal noch nicht eingetragen ist, zur Anerkennung führen würde, antwortete Herr Hibbeln, dass er nach momentanen Stand davon ausgehe, dass das Ergebnis anerkennungsfähig sei. Er merkte jedoch auch an, dass das Jugendamt keine Rechtsberatung durchführe.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasst einstimmig (bei Enthaltung der Fraktion Die Linke&Piraten) folgenden geänderten Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die Verlängerung der befristeten Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe bis zum 31.08.2019 30.09.2019.


3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

zu TOP 3.1
Smart City Dortmund: 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13026-18)


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den 1. Sachstandsbericht zu den bisherigen Aktivitäten der Stadt Dortmund und ihrer Partner aus Wirtschaft und Wissenschaft zur Entwicklung der Stadt Dortmund zur Smart City zur Kenntnis.
4. Anträge / Anfragen

zu TOP 4.1
Auslandsaufenthalte von Jugendlichen im Rahmen der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13217-19-E1)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 05.03.2019 vor:

….Anfrage der Fraktion Die Linke & Piraten (DS-Nr. 13217-19)
Auslandsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche- Aktueller Sachstand
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
zunächst erlaube ich mir, unabhängig von der Anfrage, den Hinweis, dass der AKJF in der
nächsten Sitzung mit dem „Bericht über die Entwicklung der Auslandsmaßnahmen im
Jugendamt der Stadt Dortmund“ zum Thema Auslandsmaßnahmen informiert wird.
Die Anfrage der Fraktion Die Linke & Piraten beantworte ich wie folgt:
1. Wie viele Jugendliche befinden sich aktuell in einer solchen Maßnahme?
Seit 2015 ist die Zahl der Auslandsmaßnahmen von 31 auf 6 (stand 31.12.2018) gesunken.
Aktuell befinden sich 6 Jugendliche, 3 männlich und 3 weiblich, im Ausland.
2. Welche Träger sind damit betraut?
Träger der Maßnahmen ist jeweils die I.N.S.E.L. Jugendhilfe Kiel.
3. Finden Hilfeplangespräche regelmäßig vor Ort statt?
Für alle untergebrachten Jugendlichen wurden und werden durch die fallzuständigen
SozialarbeiterInnen regelmäßig, vor Ort stattfindende, Hilfeplangespräche geführt…

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.2
Mietkosten FZW
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13815-19)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

…die CDU-Fraktion bittet um Darstellung, wie hoch die jährlichen Mietkosten in den Jahren 2016 bis 2018 waren, die die Stadt - für Veranstaltungen des Jugendamtes im FZW - dem Eigentümer des FZW zahlen musste. Bitte aufgeschlüsselt nach den Jahren….

Die Beantwortung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung


zu TOP 4.3
Jugendfreizeitstätten
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13841-19)
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13841-19-E1)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

….aufgrund der veränderten Freizeitgewohnheiten bei Minderjährigen, wie:

- Nutzung und Einfluss der Sozialen Medien,
- mediale Freizeitgestaltung mit und am Handy,
- viele Teens mehr zu Hause verbleiben,
- vielfach informelle Treffpunkte an Zulauf gewinnen,
- Hauptamtliche Schulsozialarbeit an den Dortmunder Schulen leisten,
- Ausbau des OGS-Angebots,
- vermehrte Ganztagsschulen
- etc.
besteht Handlungsbedarf bei der Kinder- und Jugendförderung.

Es ist an der Zeit konzeptionell, als auch strukturell, das Feld der sog. Jugendfreizeitstätten (JFS) einmal grundsätzlich neu zu beleuchten.
Die vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen im Jugendamt sind zielgenau und mit einem hohen Wirkungsgrad einzusetzen, daher muss es das gemeinsame Ziel aller Akteure sein, dass möglichst viele Minderjährige im Bereich der Kinder- und Jugendförderung erreicht und auch bereichert werden.

Vor diesem Hintergrund bittet die CDU-Fraktion um schriftliche Beantwortung nachfolgender Fragen:

1) Die Nutzerzahlen von Jugendfreizeitstätten (JFS) sind in Relation zur Jugendbevölkerung in den letzten Jahrzehnten viel geringer geworden. Welche Konsequenz ergibt sich daraus für das Jugendamt?

2) Welchen eigenen Anspruch hat das Dortmunder Jugendamt mit dem Betreiben von JFS?

3) Welche Besucher/Nutzer von JFS sind laut Jugendamt die Hauptzielgruppe (auf das Alter bezogen)?

4) Im Bereich der Jugendlichen geht der Trend spürbar zum Aufsuchen von informellen Treffpunkten. Sind JFS dabei noch ein adäquates Mittel der Wahl, um genügend Teens bzw. Kinder zu erreichen?

5) Ist es in Anbetracht des z.T. großen finanziellen Sanierungsstaus in einigen Einrichtungen auch denkbar, dass einige Standorte als Jugendfreizeitstätte aufgegeben werden, da die Auslastung durch Besuche von Kindern bzw. Jugendlichen geringer geworden sind?

6) Für wie hoch schätzt die Verwaltung den Investitionsbedarf für die kommunalen JFS in den kommenden Jahren bis 2024 bzw. 2029 ein?

7) Hält die Jugendamtsverwaltung eine flächenmäßige Vorhaltung von städtischen JFS weiterhin in der Gesamtstadt für nötig bzw. noch vertretbar?

8) Für welchen (fußläufigen) Einzugsbereich sind in Dortmund JFS konzipiert/ausgelegt?

9) Gegenwärtig existiert im Bereich Kindertagespflege/-tagesstätte ein großer Druck. Insgesamt ist das Platzangebot zu gering, aber auch Flächen, für den Bau von neuen Tageseinrichtungen lassen sich schwer finden.
Ist eine Umwandlung bzw. Kombination an dem ein oder anderen schwach ausgelasteten Bereich einer JFS zugunsten einer Kita nicht zielführender und umsetzbar?

10) Gibt es Ideen und Konzepte, wie man JFS-Gebäude auch vormittags stärker auslasten und bewirtschaften kann? Wäre eine Nutzung auch durch andere Ämter oder Institutionen oder Tagesmütter/-väter nicht dabei denkbar?

11) Ein Großteil der JFS atmet immer noch den Charme der 1970er Jahre aus, auch wenn sich in der Programmarbeit punktuell ein Sprung in die Gegenwart widerspiegelt.
Wie soll eine Dortmunder JFS der Gegenwart konzipiert sein – oder was ist das adäquate Mittel in der Kinder- und Jugendförderung der Gegenwart, um möglichst viele Kinder und Jugendliche zu erreichen?....



Die Beantwortung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


zu TOP 4.4
Ombudsstelle im Jugendhilfebereich
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13181-19-E1)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 11.03.2019 vor:

…Stellungnahme der Verwaltung zu „Ombudsstelle im Jugendhilfebereich“, Drucksache-Nr. 13181-19, Anfrage der CDU-Fraktion in der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 30.01.2019
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die Anfrage der CDU aus der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am
301.01.2019 beantworte ich wie folgt:
Zu 1: Warum kooperiert das Dortmunder Jugendamt nicht mit der Ombudschaft Jugendhilfe NRW e.V., wie es bspw. die Stadt Duisburg seit 2013 offiziell praktiziert?
Das Jugendamt bearbeitet Beschwerden regelmäßig in interner Kooperation der jeweils fachberührten Abteilung mit der Abteilung 51/8-Verwaltung. Die Erfassung und Evaluation erfolgt dabei mit Hilfe einer Datenbank. Das Beschwerdemanagement soll jedoch weiterentwickelt werden. Dazu wurden bereits auch Gespräche mit der Ombudschaft Jugendhilfe NRW e. V. geführt, die im Rahmen der Weiterentwicklung des Beschwerdemanagements fortgeführt werden sollen.
Zu 2: Ist das Einrichten einer örtlichen Beschwerde- bzw. Ombudsstelle im Dortmunder
Jugendhilfebereich nicht erforderlich, obwohl in Dortmund annähernd etwa 150 Millionen
Euro im Bereich Jugendhilfe p.a. verausgabt werden?
Das Einrichten einer Beschwerde- oder Ombudsstelle ist aus Sicht des Jugendamtes unabhängig vom Budget aus rein fachlich/organisatorischen Gründen zu entscheiden. Grundsätzlich sollten Beschwerden als Input zur Qualitäts- und Organisationsentwicklung betrachtet werden, weshalb die Notwendig einer entsprechenden Stelle dem Grunde nach zu bejahen ist.
Zu 3: Welche fachlichen Aspekte standen in der Vergangenheit der Schaffung einer Beschwerde
bzw. Ombudsstelle für Jugendhilfeangelegenheiten entgegen?
Da sich das Beschwerdemanagement in der Weiterentwicklung befindet, ist eine fachliche
Entscheidung für oder gegen die Schaffung einer Beschwerde- bzw. Ombudsstelle für Jugendhilfeangelegenheiten noch zu treffen.
Zu 4: Wäre mit der Einrichtung einer Ombudsstelle nicht auch ein elementarer Ansatz
für die Qualitätsentwicklung (§ 79a SGB VIII) gegeben und daher in mehrfacher Hinsicht
nützlich?
Die Einrichtung einer solchen Stelle könnte als ein Baustein für die Qualitätsentwicklung in
den Blick genommen werden. Als elementarer Ansatz ist dies nach den eher geringen Fallzahlen aus dem Geschäftsbericht 2017 der Ombudschaft Jugendhilfe NRW e. V. nicht einzuschätzen.
Zu 5: Welche verwaltungsinternen Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit das
Dortmunder Jugendamt dauerhaft am Arbeitskreis der Ombudschaft Jugendhilfe NRW
teilnimmt?
Die verwaltungsinternen Voraussetzungen sind im Zusammenhang mit der Qualitätsentwicklung und dem Aufbau eines Beschwerdemanagements für das gesamte Jugendamt und der damit verbundenen organisatorischen Anbindung zu beurteilen. Ob im Ergebnis ein Stellenmehrbedarf zu verzeichnen ist, kann noch nicht eingeschätzt werden….


Herr Barrenbrügge bedankte sich für die ausführliche Beantwortung und fragte, was geschehen müsse, damit eine Ombudsstelle eingerichtet würde.

Herr Sohn berichtete, dass man einen Antrag stellen könne, vorher solle man sich aber genau überlegen, ob es nicht eine Alternative zur Ombudsstelle gebe. Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit in diesem Bereich wisse er, dass es diese Diskussion gab es vor längerer Zeit schon einmal gab und sich keine Mehrheit für eine Ombudsstelle außerhalb des Jugendamtes fand.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach erklärte, dass sich das Jugendamt mit dem Thema Beschwerdemanagement und Ombudsstelle beschäftige, es würde einen Vorschlag erarbeitet, wie dies inhaltlich aussehen könnte. Man müsse dafür noch einmal die Zielgruppen in den Blick nehmen, also für wen die Ombudsstelle sein solle. Auch die Frage der organisatorischen Anbindung müsse betrachtet werden, entweder im Jugendamt oder wie die Ombudsstellen NRW als unabhängige Stellen. Man könne aber erst Entscheidungen treffen, wenn das Konzept erarbeitet sei.

Auf Nachfrage von Herrn Sohn, wann mit dem Konzept zu rechnen sei, sagte Frau Dr. Frenzke-Kulbach die Fertigstellung in diesem Jahr zu.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.5
Städtisches Streetwork
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13218-19-E1)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 11.03.2019 vor:

..Stellungnahme der Verwaltung zu „den Angeboten und der Anzahl der im städtischen
Streetwork tätigen Mitarbeiter*innen“ (Drucksache Nr.: 13218-19)
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN wird wie folgt
beantwortet:
Bis August 2017 waren drei Mitarbeitende mit insgesamt 77,74 Wochenstunden im Zentralen
Fachdienst Streetwork tätig. Bedingt durch einen Stellenwechsel reduzierte sich dieser
Stellenanteil auf 58,24 Wochenstunden mit zwei Mitarbeitenden.
Die Öffnungszeit umfasste 12 Wochenstunden, an vier Tagen mit je drei Stunden wurde ein
offenes Beratungs- und Überlebenshilfeangebot in der Anlaufstelle Leopoldstraße 22
durchgeführt.
Bestandteile dieses Angebotes für die Zielgruppe der wohnungslosen Jugendlichen und
jungen Erwachsenen waren unter anderem:
 Kontaktaufnahme und Kontaktpflege auf der Straße
 Begleitung zu Ämtern
 Vermittlung in weitere Hilfeeinrichtungen
 Alle 2 Wochen Durchführung einer Tierarztsprechstunde des Vereins DoDog e.V. in
der Anlaufstelle
Im Jahr 2017 fanden durch die Mitarbeitenden des Streetwork 9.270 Klientenkontakte statt.
Der verringerte Stellenanteil führte zu Einschränkungen, gleichzeitig stiegen die Bedarfe
spürbar an. Die Öffnungszeiten der Anlaufstelle wurden aufrechterhalten.
Zum 01.09.2018 wurde das Team wieder mit einer dritten Person auf insgesamt 97,24
Wochenstunden ergänzt.
Zu den bereits tätigen männlichen Mitarbeitenden konnte eine Kollegin gewonnen werden, so
dass wieder eine paritätisch besetzte Arbeit geleistet werden konnte. Die dringend
notwendigen Tätigkeiten auf der Straße konnten intensiviert, die Vermittlung in bestehende
Hilfesysteme verstärkt durchgeführt werden.
Im Vergleich zum Vorjahr fanden im Jahr 2018 insgesamt 11.714 Klientenkontakte und somit
2.444 mehr als im Jahr 2017 statt. Der steigende Bedarf der Klienten an Begleitungen,
Beratungen und die Vermittlung in weitere Hilfsangebote kann durch das Team der
Streetworker nicht vollumfänglich gedeckt werden. Die bedarfsgerechte Unterbringung und
Betreuung wohnungsloser Menschen in Dortmund wurde auch im Rat der Stadt Dortmund in
der Vorlage „Wohnungslose Menschen in Dortmund – Weiterentwicklung der
Wohnungslosenhilfe“ (DS.-Nr. 10897-18) dargestellt. Die erkannten personellen Bedarfe
sollen dem Rat in einer weiteren Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Das Jugendamt erarbeitet derzeit ein Konzept „Streetwork und aufsuchende Arbeit“, um den
Bedarfen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen quantitativ befriedigend begegnen zu
können….


Frau Dr. Tautorat erklärte, dass die Streetworker schon seit Jahren unterbesetzt seien und fragte, ob es eine aktuelle Personalbedarfsberechnung gebe, oder für wann sie vorgesehen sei.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach antwortete, dass das Jugendamt eine Konzeption zum Streetwork und zur aufsuchenden mobilen Arbeit erarbeite. Das heiße, dass man diese Tätigkeitsfelder genau definieren und Zielgruppen zuordnen müsse. Dann muss geklärt werden, welche Qualität und verabredeten Leistungen man wolle. Anschließend wisse man, welche Strukturqualität in Form von Personalbemessung man benötige um die Angebote umzusetzen. Sie hoffe, dass die Konzeption im Sommer vorgestellt werden könne.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.6
Pakt für Kinder und Familien
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13215-19-E2)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 11.03.2019 vor:

…Pakt für Kinder und Familien
Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
DS-Nr.: 13215-19-E1
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
zu den Fragen der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN hinsichtlich der zukünftigen
Finanzierung der Kindertagesbetreuung wird wie folgt Stellung genommen:
1. Welche konkreten Erkenntnisse hat die Verwaltung über die vereinbarten Eckpunkte
zwischen Land und kommunalen Spitzenverbänden zur zukünftigen Ausgestaltung der
Kindertagesbetreuung?
Die Vereinbarung zwischen dem Minister für Kinder, Jugend, Flüchtlinge und Integration
des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Stamp, und den kommunalen Spitzenverbänden
behandelt folgende Punkte:
a) Die Auskömmlichkeit des Systems des Kinderbildungsgesetzes soll hergestellt werden.
Hierzu wurde durch das Land ein zusätzlicher Finanzbedarf von 750 Mio. Euro für das
Kindergartenjahr 2020/2021 berechnet. Die Kosten der Herstellung der
Auskömmlichkeit tragen das Land NRW und die örtlichen Träger der öffentlichen
Jugendhilfe je zur Hälfte.
b) Die Anpassung der Kindpauschalen soll zukünftig durch eine jährliche Indexierung,
orientiert an der tatsächlichen Kostenentwicklung, in der Systematik des
Kinderbildungsgesetzes erfolgen. Die bisherige starre prozentuale gesetzliche
Steigerung wird aufgegeben.
c) Der gesetzliche Trägeranteil bei kommunalen Trägern wird um 6 Prozentpunkte in der
aktuellen Finanzierungssystematik des KiBiz von 21 Prozentpunkten auf 15
Prozentpunkte gesenkt und damit an die gesetzlichen Trägeranteile der anderen Träger
angenähert. Die Kosten hierfür tragen das Land NRW und die örtlichen Träger der
öffentlichen Jugendhilfe je zur Hälfte.
d) Für eine bedarfsgerechte Erweiterung der Betreuungsangebote in Randzeiten und der
Öffnungszeiten sollen rund 100 Mio. Euro jährlich zusätzlich zur Verfügung gestellt
werden. Hiervon tragen die Kommunen 20 Mio. Euro jährlich.
e) Die Möglichkeiten zur Rücklagenbildung bei den Trägern soll im Zuge der
Novellierung sachgerecht und wirksam begrenzt werden.
f) Es besteht Einvernehmen darüber, dass im Jahr 2019 eine Überprüfung des
Belastungsausgleichs Jugendhilfe (Konnexitätsausgleich für den Ausbau U3 in TEK
und KT nach dem Kinderförderungsgesetz - BAG-JH) erfolgen soll, um eingetretenen
Entwicklungen Rechnung zu tragen.
g) Das Land garantiert Kommunen und Trägern jeden notwendigen Platz beim Ausbau zu
bewilligen und auf der Grundlage der gültigen Förderrichtlinie investiv zu fördern.
h) Im Gesetz soll eine Revisionsklausel zur Evaluation verankert werden.
Auf die möglichen Auswirkungen wird bei der Beantwortung der folgenden Fragen
eingegangen.
2. Welche Auswirkungen sieht die Verwaltung durch diese Vereinbarung auf die Situation
der Kindertagesbetreuung in Dortmund?
Die Vereinbarung dient einer Qualitätsverbesserung in den Kindertageseinrichtungen,
insofern sie den Trägern eine Finanzierbarkeit des zweiten Wertes der
Personalstundentabelle in der Anlage zu § 19 ermöglichen soll. Die Verankerung einer
Indexsteigerung im Gesetz soll eine fortlaufend ausreichende Finanzierung gewährleisten.
Die Verpflichtung des Landes zu einer bedarfsgerechten investiven Förderung aller
benötigten Plätze schafft Planungssicherheit für Träger und Kommunen.
Die Öffnungszeiten können durch die zusätzlichen Mittel bedarfsgerechter in Dortmund
weiter entwickelt werden.
3. Welche Aussagen lassen sich darüber treffen, ob die vereinbarten Eckpunkte die Stadt
finanziell be- oder entlasten?
Auf der Grundlage der Vereinbarung zwischen dem Minister für Kinder, Familie,
Flüchtlinge und Integration des Landes NRW und den kommunalen Spitzenverbänden
ergeben sich nach einer vorläufigen Berechnung des Landes für Dortmund in Bezug auf
die geplante Auskömmlichkeit die folgenden finanziellen Auswirkungen:

Jugendamt
FABIDO
Saldo
gesamtstädtisch
Mehrerträge
13.070.700,40 €
9.807.848,34 €
22.878.548,74 €
Mehraufwendungen
26.141.400,80 €
-
26.141.400,80 €
Saldo
13.070.700,40 €
-9.807.848,34 €
3.262.852,06 €
Die tatsächlichen Auswirkungen können erst mit dem Bekanntwerden der neuen
Kindpauschalen in einem Gesetzentwurf und einer konkreten Angebotsplanung für das
Kindergartenjahr 2020/2021 ermittelt werden.
Die finanziellen Auswirkungen für Dortmund zu den erweiterten Öffnungszeiten lassen
sich derzeit nicht ermitteln, da noch nichts über den Verteilschlüssel bekannt ist.
Die konkreten finanziellen Auswirkungen der Finanzierungsgarantie des Landes zur
investiven Förderung hängen von den tatsächlich neu geschaffenen Plätzen in Dortmund in
den kommenden Jahren ab. Die Verwaltung wird im Rahmen ihrer jährlichen
Berichterstattung hierüber informieren.
4. Welche Aussagen lassen sich darüber treffen, ob und zu welchen Qualitätssteigerungen der
Kindertagesbetreuung es kommen wird?
Durch die angestrebte auskömmliche Finanzierung des Kinderbildungsgesetzes werden
den Trägern der Dortmunder Kindertageseinrichtungen im Kindergartenjahr 2020/2021
voraussichtlich rund 26 Mio. Euro mehr an Betriebskostenmitteln gegenüber der
bisherigen KiBiz-Finanzierung zur Verfügung stehen. Es wird erwartet, dass die Träger
über die vorgeschriebene personelle Mindestbesetzung in den Gruppen (1. Wert der
Anlage zu § 19) hinaus die vorgesehenen sonstigen Personalkraftstunden (sogenannter 2.
Wert der Anlage zu § 19) weitestgehend finanzieren können.
5. Welche Auswirkungen sieht die Verwaltung hinsichtlich einer Veränderung der bisherigen
Trägeranteile?
In der Vereinbarung heißt es:
„Die Vereinbarungspartner sind sich weiterhin darüber einig, dass weder Eltern noch die
Kindergartenträger zur Finanzierung der Auskömmlichkeit herangezogen werden sollen.
Die Kosten der Herstellung der Auskömmlichkeit tragen das Land NRW und die örtlichen
Träger der öffentlichen Jugendhilfe je zur Hälfte. Hierdurch sinken relativ die
Trägeranteile aller Kindergartenträger und der Anteil der Elternbeiträge.“
In der Anlage zur Vereinbarung werden folgende vorläufige zukünftige gesetzliche
Trägeranteile dargestellt:
Kirchliche Träger 10,7 % (bisher 12 %)
Andere freie Träger 7,9 % (bisher 9 %)
Elterninitiativen 3,5 % (bisher 4 %)
Kommunale Träger 12,7 % (bisher 21 %)
Für die Träger ergibt sich grundsätzlich eine gleichbleibende finanzielle Belastung bei den
Trägeranteilen. Hierdurch bleiben auch die Belastungen der Stadt Dortmund bei den
freiwilligen Übernahmen von Trägeranteilen grundsätzlich stabil. Eine finanzielle
Ausweitung muss nicht gewährt werden. Eine Absenkung ergibt sich nominell allerdings
auch nicht.
Die Elternbeiträge müssen zudem nicht erhöht werden. Auch ihr Anteil sinkt relativ in
Bezug auf die Gesamtbetriebskosten von aktuell 19 % auf voraussichtlich 16,9 %.
Die vereinbarte nominelle Absenkung des Trägeranteils bei kommunalen Trägern um 6
Prozentpunkte führt zu einer um 3 Prozentpunkte höheren Landeszuweisung für diese
Träger.
Durch die geplante künftige Anpassung der Kindpauschalen durch eine jährliche
Indexierung, die sich an der tatsächlichen Kostenentwicklung orientieren soll und in der
Systematik des Kinderbildungsgesetzes erfolgen wird, werden ausgehend von den neu
entstehenden prozentualen Finanzierungsanteilen des Landes, der Jugendämter, der Träger
und der Elternbeiträge bei entsprechenden Anpassungen ab dem Kindergartenjahr
2021/2022 die nominalen Finanzierungsanteile der Beteiligten steigen.
6. Wie bewertet die Verwaltung die Eckpunkte vor dem Hintergrund der von vielen Seiten
geforderten grundlegenden Reform des Kinderbildungsgesetzes?
Die Eckpunkte dienen vornehmlich einer auskömmlichen Finanzierung des
Kinderbildungsgesetzes in seiner bestehenden Form und der Finanzierung einer
bedarfsgerechten Erweiterung von Betreuungsangeboten in Randzeiten und der
Öffnungszeiten.
Eine grundlegende Reform des Kinderbildungsgesetzes wurde nicht vereinbart.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.7
Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) und Plätze in der Kindertagespflege (KT) zum 01.08.2019
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13115-19-E2)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 11.03.2019 vor:

…Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 30.01.2019;
TOP 2.3 Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder (TEK)
nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) und Plätze in der Kindertagespflege (KT) zum
01.08.2019 (Drucksache Nr.: 13115-19); Bitte um Stellungnahme
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
der Bitte um Stellungnahme des behindertenpolitischen Netzwerks komme ich wie folgt nach:
Wie findet die Bedarfsplanung für Plätze in Kindertageseinrichtungen bzw. für
heilpädagogische Plätze statt? Welche Bedarfsquote zur Orientierung steht für Kinder
mit und ohne Behinderungen zur Verfügung?
Die Anerkennung und Förderung von Kindern mit Behinderung und Kindern, die von einer
Behinderung bedroht sind, ist ein individuelles Antragsverfahren der Familien, das über die
Regeleinrichtungen oder die additiven Einrichtungen mit heilpädagogischen Plätzen und das
örtliche Jugendamt, unter Beteiligung des Gesundheitsamtes, an den Landschaftsverband
Westfalen-Lippe (LWL) zu richten ist.
Die heilpädagogischen Plätze werden ausschließlich über den Landschaftsverband Westfalen-Lippe finanziert. Nach der Beschlusslage des LWL ist ein Ausbau der heilpädagogischen Plätze nicht möglich. Den Schwerpunkt der Versorgung behinderter Kinder sollen die Regeleinrichtungen im Rahmen der inklusiven Erziehung im Bereich des LWL wahrnehmen. In Dortmund stehen derzeit 98 heilpädagogische Plätze in vier additiven
Kindertageseinrichtungen für Kinder ab drei Jahren zur Verfügung.
Die Finanzierung der besonderen Förderbedarfe der Kinder mit Behinderung und der Kinder, die von Behinderung bedroht sind, erfolgt für die durch den LWL anerkannten Kinder in Regeleinrichtungen nach der jeweils gültigen Förderrichtlinie des LWL und zusätzlich durch eine erhöhte Kindpauschale nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz).
Die in der oben genannten Vorlage ausgewiesenen erhöhten Kindpauschalen für 210
anerkannte Kinder mit Behinderung und Kinder, die von einer Behinderung bedroht sind,
beziehen sich auf die Betriebskostenanmeldung für das Kindergartenjahr 2019/2020 und
stellen die Kinder dar, die zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage anerkannt sind, eine
Regeleinrichtung besuchen und ab dem 01.08.2019 weiter eine Regeleinrichtung besuchen
werden. Sie stellen nicht die Anzahl der in Regeleinrichtungen aktuell betreuten anerkannten Kinder mit Behinderung und Kinder, die von einer Behinderung bedroht sind, dar, weil sie nicht die Kinder berücksichtigen, die zum 01.08.2019 in die Schule wechseln.
Da laufend Anträge beim LWL gestellt werden können und dieser entsprechende
Anerkennungen und Bewilligungen kontinuierlich ausspricht, ist bei der
Betriebskostenförderung nach dem KiBiz eine Nachmeldung unterjährig anerkannter
behinderter Kinder und von Kindern, die von einer Behinderung bedroht sind, möglich. Die
entsprechenden erhöhten Kindpauschalen werden dann nachbewilligt.
Somit kann erst am Ende eines Kindergartenjahres abschließend festgestellt werden, wie viele
anerkannte Kinder in den Dortmunder Regeleinrichtungen gefördert wurden.
Für das Kindergartenjahr 2017/2018 wurden in der Angebotsvorlage vom 01.02.2017 zum
Beispiel nach dem damaligen Stand für die Betriebskostenförderung 233 Kinder mit
Behinderung angemeldet. Am Ende des Kindergartenjahres wurden 523 anerkannte Kinder
mit Behinderung in den Regeleinrichtungen versorgt. Es wurden also zusätzlich 290 Kinder
unterjährig anerkannt und die erhöhten Kindpauschalen hierfür nachbewilligt.
Die Daten zur Versorgung von anerkannten Kindern mit Behinderung in den
Kindergartenjahren werden jährlich im Geschäftsbericht des Jugendamtes ausgewiesen.
Für die vergangenen letzten drei Kindergartenjahre waren dies:
Kindergartenjahr
Anerkannte behinderte Kinder in Regeleinrichtungen
2015/2016
612
2016/2017
541
2017/2018
523

Der Schwerpunkt der Versorgung von Kindern mit Behinderung und Kindern, die von einer
Behinderung bedroht sind, liegt in der Altersgruppe von 3-6 Jahren. Die Zahl der anerkannten behinderten Kinder unter drei Jahren in Regeleinrichtungen liegt zur Zeit bei weniger als 20 Kindern.
Grundsätzlich verfolgt die Bedarfsplanung das Ziel für alle Kinder im Alter von 3 Jahren bis
zum Schuleintritt einen Platz in einer Kindertageseinrichtung anbieten zu können.
Für die Kinder unter drei Jahren wird derzeit eine Mindestversorgung von 41 % angestrebt.
Zu einem großen Teil werden die Anzeichen für eine mögliche Behinderung oder eine
Drohung von Behinderung (z.B. Entwicklungsverzögerungen und Verhaltensauffälligkeiten)
erst während der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung festgestellt. Die Einrichtungen
beraten hierzu die Familien über notwendige ärztliche Diagnostiken und das
Anerkennungsverfahren für die Bewilligungen zum behinderungsbedingten Mehraufwand.
Die gemachten Ausführungen machen deutlich, dass es keine umfassende, abschließende
städtische Bedarfsplanung für Kinder mit Behinderungen geben kann. Grundsätzlich ist das
Ziel, jedem behinderten Kind mit einem Betreuungswunsch einen Platz in einer
Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflege anbieten zu können.
Welche Verabredungen bzw. Verpflichtungen mit Trägern bestehen zur Aufnahme von
behinderten Kindern in Kindertageseinrichtungen- vorausgesetzt die formellen
Aufnahmekriterien sind erfüllt? Auffällig in der Anlage drei sind TEKs in Teilen von
Stadtbezirken, die mehrere Kinder betreuen, in weiteren TEKs im selben
Einzugsbereich werden keine behinderten Kinder betreut.
In allen Trägerlinien der Dortmunder Kindertageseinrichtungen gibt es eine große
Bereitschaft zur Betreuung von Kindern mit Behinderungen und Kindern, die von einer
Behinderung bedroht sind. Die Träger engagieren sich sehr bei der Beratung der
Einrichtungen und der Beschäftigung entsprechend qualifizierter Fachkräfte.
Es besteht eine enge Kooperation zwischen den Trägern und dem Jugendamt bei der
Versorgung der Kinder mit Behinderungen und Kindern, die von einer Behinderung bedroht
sind. Die Förderrichtlinie des LWL sieht unter anderem die Betreuung mehrerer behinderter Kinder in einer Regeleinrichtung vor. Eine sogenannte Einzelfallbetreuung wird sehr restriktiv nur in besonders begründeten Einzelfällen bewilligt. Entsprechend haben sich in den verschiedenen Einzugsbereichen oftmals Einrichtungen mit einem Schwerpunkt der inklusiven Erziehung gebildet. Hierdurch können qualifizierte Fachkräfte dauerhaft beschäftigt und ein bedarfsgerechtes Angebot für Kinder mit Behinderungen gesichert werden.
Wie stellt sich die derzeitige Auslastung der heilpädagogischen Plätze dar, können alle
Bedarfe- vorausgesetzt der Erfüllung der formellen Aufnahmekriterien- gedeckt
werden? Gibt es eventuell eine Warteliste, wenn ja, wie hoch ist der nichtgedeckte
Bedarf differenziert nach Kindern von 0-3 Jahren und 3-6 Jahren?
Die heilpädagogischen Plätze in den additiven Einrichtungen sind immer voll ausgelastet und
zum Teil in Absprache mit dem LWL auch geringfügig überbelegt. Es gibt Wartelisten, die
von den Einrichtungen fortlaufend geführt werden. Diese liegen dem Jugendamt nicht vor.
Wie viele behinderte Kinder werden in der Tagespflege/ Kinderstube betreut?
Differenziert nach Kindern von 0-3 Jahren und 3-6 Jahren.
Aktuell wird ein anerkanntes behindertes Kind im Alter von 3-6 Jahren in Dortmund in der
Kindertagespflege betreut.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 4.8
Qualitätsentwicklung in den Jugendhilfediensten
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13216-19-E1)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 12.03.2019 vor:

…Stellungnahme der Verwaltung zur „Qualitätsentwicklung in den Jugendhilfediensten“,
Drucksache-Nr. 13216-19, Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion Die Linke & Piraten
in der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 30.01.2019
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die Anfrage der Fraktion Die Linke & Piraten aus der Sitzung des Ausschusses für Kinder,
Jugend und Familie am 30.01.2019 beantworte ich wie folgt:
Berichterstattung zum aktuellen Sachstand der Qualitätsentwicklung in den Jugendhilfediensten, insbesondere zu der Frage, welche neuen drei Stadtbezirke in das Projekt aufgenommen werden Das Modell Fachstandard plus wird um zwei weitere Dienste, den Jugendhilfedienst-Mengede und den Jugendhilfedienst-Hombruch auf dann insgesamt fünf Dienste ausgeweitet. Die Umsetzung erfolgt nach abgeschlossener Personalakquise.
Die Evaluation des Qualitätshandbuches hat ergeben, dass die Vorfeldhilfe als eigenständige
Begleitung sowie die Krisenbewältigung durch den JHD qualifiziert und standardisiert
durchzuführen ist. Ein entsprechendes Konzept liegt vor, die Qualifizierungsmaßnahmen für die Teams werden zur Zeit entwickelt.
Die Schulungen sollen ab 01.04.19 mit den Leitungskräften beginnen und sukzessive für die
Mitarbeiterschaft durchgeführt werden….

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.9
Kontrollen durch das Veterinäramt in (Groß)Tagespflegestellen für Kinder
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13849-19)
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13849-19-E1)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

…aus dem Kreis der Tagespflegeeltern ist ein Problem an Mitglieder der SPD-Fraktion herangetragen worden, zu dem wir um eine Stellungnahme der Verwaltung und die Beantwortung von Fragen bitten:

Seit einiger Zeit erhalten Tageseltern in (Groß)Pflegestellen Besuch von Mitarbeitern*innen des Veterinäramtes, die Hygienestandards bei der Bevorratung und Verarbeitung von Lebensmitteln – sprich beim alltäglichen „Essen kochen“ überprüfen sowie ein Hygienekonzept und die „Einsicht in Hygieneordner“ verlangen.

Dazu stellen wir folgende Fragen:
1. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgen die vorgenannten Prüfungen und wer setzt weitergehende Standards und den damit verbundenen Aufwand für die Pflegepersonen fest?

2. In welcher Form sind und werden Tagespflegeeltern über erforderliche Hygienestandards informiert bzw. unterrichtet worden?

3. Gibt es Unterschiede bei der Festlegung von Standards zwischen Großpflegestellen und „normalen“ Tagespflegestellen?

4. Wie können Hygienevorschriften praktikabel und lebensnah umgesetzt werden, damit die von Eltern gewünschte familienähnliche Struktur in den Tagespflegestellen weiterhin erhalten bleibt?

5. Müssen sich (Groß)Pflegestellen demnächst darauf einstellen, verstärkt auf Caterer auszuweichen, weil der Aufwand beim Kochen und Zubereiten der Mahlzeiten zu groß wird und die dafür einzuhaltenden Vorschriften unübersehbar/unüberwindbar werden?

6. Welchen Gestaltungsspielraum gibt es, in Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Stellen und dem Veterinäramt haushaltsnahe, einfach umsetzbare Kriterien und Regelungen für bestehende Kindertagespflegeeichrichtungen zu entwickeln, die erforderlichen Hygienevorschriften zu erfüllen?

7. Welche baulichen und ggf. personellen Standards könnten bei der Neuplanung von Großtagespflegestellen vorausschauend hilfreich sein, um allen Eventualitäten diesbezüglich vorzubeugen und ein Höchstmaß an Hygienebedingungen zu erfüllen?

Begründung:
Immer öfter entscheiden sich Eltern für einen Tagespflegeplatz für ihre kleinen Kinder, bewusst auch in einer Großpflegestelle, weil die damit verbundene familienähnliche Struktur ihren Wünschen entspricht. Deshalb sollen in Dortmund bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auch verstärkt neue Plätze in diesem Bereich entstehen.

Die Einhaltung von Hygienevorschriften ist selbstverständlich auch in diesen kleinen Einheiten wichtig. Die Umsetzung darf aber nicht dazu führen, dass damit lebensfremde, umständliche und zeitaufwändige Tätigkeiten verbunden sind, die für eine kindgerechte Umgebung und Entwicklung eher hinderlich und störend sind.

Gleiches sollte im Übrigen analog für alle mit Menschen in Zusammenhang stehende Pflege- und Betreuungseinrichtungen gelten und eigentlich selbstverständlich sein….
Die Beantwortung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


zu TOP 4.10
Schallschutzmindernde Maßnahmen im Regenbogenhaus
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13845-19)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

…nach einer entsprechenden Anfrage der SPD-Fraktion hat Stadträtin Birgit Zoerner mit Schreiben vom 20.11.2018 den AKJF informiert, dass ein Raumakustikgutachten empfiehlt, das Regenbogenhaus mit Akustikwandpaneelen auszustatten, die den Schall absorbieren. Diese Kosten wurden mit ca. 20.000 € beziffert.
Wir bitten die Verwaltung um Auskunft, wann diese baulichen Maßnahmen umgesetzt werden sollen, um rechtzeitig zu Beginn der kommenden Freiluftsaison und der dann stetig steigenden Besuchsfrequenz wirksame Abhilfe gegen Lärm geschaffen zu haben….


Herr Sohn erklärte, dass es ihm bewusst sei, dass der AKJF nicht der originäre Ausschuss sei, aber das Regenbogenhaus war viele Jahre eine Einrichtung des Jugendamtes und auch heute seien dort nach wie vor viele Kinder und Jugendliche, die unter diesem Lärm leiden. Es gab eine Zusage dies zu ändern und man wolle wissen, warum dies noch nicht umgesetzt sei.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie bittet um schriftliche Beantwortung zur nächsten Sitzung.


zu TOP 5.
Informationen aus den Bezirksvertretungen

Die aktualisierte Übersicht wird dem Protokoll beigelegt.


zu TOP 6.
Mitteilungen des Vorsitzenden

Der Vorsitzende wies auf folgende Informationen hin:

Es wurde als Tischvorlage der Flyer „Kita-Portal Dortmund“ verteilt.

Frau Schneckenburger berichtete kurz über das neue Kita-Portal und die Pressevorstellung Anfang April.

Frau Schütte-Haermeyer verabschiedete sich als Ratsmitglied von den Ausschussmitgliedern und bedankte sich für Jahre guter Zusammenarbeit. Zukünftig werde sie dem Ausschuss als Mitglied der Wohlfahrtsverbände weiter zur Verfügung stehen.





Der Vorsitzende beendete die öffentliche Sitzung um 17:03 Uhr.







Sohn Schütte-Haermeyer Weber
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin


(See attached file: Aufstellungen BV Januar 2019.pdf) (See attached file: Aufstellungen BV März 2019.pdf)