Niederschrift (öffentlich)

über die 8. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates


am 03.09.2015
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 13:00 - 13:06 Uhr

Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

OB Sierau


Bm’in Jörder SPD
Bm Sauer CDU


SPD


Rm Baran
Rm Matzanke
Rm Schilff
Rm Weyer

CDU

Rm Krause


Rm Monegel
Rm Reppin

B90/Die Grünen
Rm Langhorst
Rm Reuter

Die Linke & Piraten
Rm Kowalewski

AfD

Rm Garbe



FDP/Bürgerliste
Rm Rettstadt

b) Verwaltung:

StR’in Jägers

StR Lürwer
StR’in Schneckenburger
StD Stüdemann
Herr Westphal
StR Wilde
StR’in Zoerner

OAR Pompetzki
Herr Güssgen
Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 25.06.2015

2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses

2.1 Initiative Dortmund e. V.
hier: Mitgliedschaft der Wirtschaftsförderung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01035-15)

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

3.1 Besetzung der Kommission nach § 32 b Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für den Flughafen Dortmund
hier: Benennung des Stadtrates Herrn Ludger Wilde für die Berufung als Vertreter für die Stadt Dortmund durch die Bezirksregierung Münster - Luftfahrtbehörde - in die Kommission nach § 32 b LuftVG sowie Benennung des Fachbereichsleiters Walter Nickisch als Vertreter des Stadtrates

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02020-15)

3.2 Handlungsprogramm Klimaschutz 2020:
Konzept zur Förderung der Kinder- und Jugendmobilität "So läuft das"

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01225-15)

3.3 Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Faßstraße, Durchführung eines Verkehrsversuches und dessen gutachterliche Begleitung
hier: I. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
II. Beschluss zu erhöhten Kosten bei der Durchführung des Verkehrsversuches

Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 01910-15)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
hier: Abschluss des Pachtvertrages mit der Technologiezentrum Dortmund GmbH

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01477-15)
hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 12.08.2015

4.2 Projekt „Kompetenzzentrum Frau und Beruf Westfälisches Ruhrgebiet“, Förderung durch das
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Landesinitiative Frau und Wirtschaft.

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02048-15)
5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Kofinanzierung von Flüchtlingsberatungsstellen der Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Dortmund (AWO) und des Verbund sozio-kultureller Migrantenorganisationen Dortmund e.V. (VMDO e.V.)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01826-15)

6. Kultur, Sport und Freizeit
- unbesetzt -

7. Schule
- unbesetzt -

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Förderung der Angebote der freien Träger in den Bestandseinrichtungen zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01632-15)

8.2 Vertragliche Vereinbarung zwischen der Stadt Dortmund/Jugendamt und dem Jugendring Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01914-15)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Änderung des Gesellschaftsvertrages der Westfalenhallen Dortmund GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01801-15)

9.2 Deutscher Evangelischer Kirchentag in Dortmund 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01706-15)

9.3 Ausschüttung der Dortmunder Stadtwerke AG
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01904-15)

9.4 Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH - hier: Anpassung des Gesellschaftsvertrags an die Neuregelung der §§ 108 a, b GO NRW durch Gesetz vom 03.02.2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02041-15)

9.5 GELSENWASSER AG
hier: Beteiligung der Erdgasversorgung Schwalmtal GmbH & Co. KG an der zu gründenden Gasnetzgesellschaft Schwalmtal GmbH & Co. KG und der Gasverwaltung Schwalmtal GmbH

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01888-15)

9.6 DOLOG - Dortmunder Logistikgesellschaft mbH - hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages und Kapitalerhöhung im Rahmen des Betriebshofkonzepts
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01912-15)


9.7 Verkauf der Anteile der H-Bahn GmbH an der H-Bahn Technik GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01885-15)

9.8 Betrauung der newPark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH mit Aufgaben der allgemeinen Wirtschaftsförderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01961-15)

9.9 Änderung der Satzung des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" (SV GVVF)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01876-15)

9.10 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. und 2. Quartal des Haushaltsjahres 2015 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01866-15)

9.11 Technologiezentrum Dortmund GmbH: Satzungsänderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01943-15)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Neubenennung von zwei ausgeschiedenen Beisitzern der Einigungsstelle seitens der Verwaltung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02032-15)

10.2 Bestellung der stellv. Leiterinnen und stellv. Leiter der Bezirksverwaltungsstellen
- Vorlage der Bürgerdienste vom 27.04.2015 -

Überweisung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 16.06.2015
(Drucksache Nr.: 01017-15)

10.3 Gewährung von Zuwendungen für die angezeigte Ratsgruppe NPD/Die Rechte i.S.d. § 56 Abs. I GO NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02030-15)

11. Anfragen
- unbesetzt -




Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:00 Uhr durch Herrn OB Sierau eröffnet und geleitet.


Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Herr OB Sierau fest, dass der Hauptausschuss und Ältestenrat ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.



1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Rm Reppin benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Herr OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Herr OB Sierau teilte mit, dass es erforderlich geworden ist, die Vorlage

9.1 Änderung des Gesellschaftsvertrages der Westfalenhallen Dortmund GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01801-15)




von der Tagesordnung abzusetzen, da noch keine abschließende Befassung im Fachausschuss stattgefunden hat.


Ferner teilte Herr OB Sierau mit, dass folgende Vorlage von der Verwaltung zurückgezogen wurde:
8.2 Vertragliche Vereinbarung zwischen der Stadt Dortmund/Jugendamt und dem
Jugendring Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01914-15)

Mit diesen Veränderungen wurde die Tagesordnung vom Hauptausschuss und Ältestenrat einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 25.06.2015

Die Niederschrift über die 7. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 25.06.2015 wurde einstimmig genehmigt.


2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses

zu TOP 2.1
Initiative Dortmund e. V.
hier: Mitgliedschaft der Wirtschaftsförderung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01035-15)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Mitgliedschaft der Wirtschaftsförderung im Verein „Initiative Dortmund e.V.“.


3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

zu TOP 3.1
Besetzung der Kommission nach § 32 b Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für den Flughafen Dortmund
hier: Benennung des Stadtrates Herrn Ludger Wilde für die Berufung als Vertreter für die Stadt Dortmund durch die Bezirksregierung Münster - Luftfahrtbehörde - in die Kommission nach § 32 b LuftVG sowie Benennung des Fachbereichsleiters Walter Nickisch als Vertreter des Stadtrates
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02020-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.2
Handlungsprogramm Klimaschutz 2020:
Konzept zur Förderung der Kinder- und Jugendmobilität "So läuft das"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01225-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.3
Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Faßstraße, Durchführung eines Verkehrsversuches und dessen gutachterliche Begleitung
hier: I. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW); II. Beschluss zu erhöhten Kosten bei der Durchführung des Verkehrsversuches
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 01910-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1
Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
hier: Abschluss des Pachtvertrages mit der Technologiezentrum Dortmund GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01477-15)

Den Mitgliedern des Hauptausschuss und Ältestenrat lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 27.08.2015 vor:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Beratung der Vorlage und die dazugehörigen Anträge in seiner Sitzung am 18.06.15 in seine nächste Sitzung.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

Rückfrage aus dem Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung:

sB Engelender sowie Rm Penning bitten darum, bis zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einen Gegenüberstellung zu bekommen, aus der sowohl die neuen als auch die bisherigen Vertragsinhalte sowie Nebenabreden zu erhalten.

Herr Westphal sichert zu, dass die Liste bis zur Sitzung in der kommenden Woche vorgelegt wird. Eventuell hat eine Behandlung dieser Angelegenheit dann in nichtöffentlicher Sitzung zu
erfolgen.
Eckpunkte des bestehenden abschließend verhandelte Eckpunkte Pachtvertrages Pachtvertrages
● Festlaufzeit: bis 31.12.2015
Verlängerungsoption um 10 Jahre (erfolgte 2005)
Kündigungsfrist: 1 Jahr, jeweils zum
Jahresende
● Festlaufzeit:01.01.2016-31.12.2030
● Einseitige Verlängerungsoption um 10
Jahre zu Gunsten der TZDO GmbH
● Anschließend automatische
Verlängerung um 5 Jahre, wenn nicht 1
Jahr vor Ende der Pachtzeit gekündigt
wird
● Auf alle zukünftigen Mieteinnahmen des
Pachtgegenstandes ist eine Pacht in
Höhe von 58% zu entrichten (Aufteilung
der Mieteinnahmen im Verhältnis 58:42)

● Mindestens jedoch eine nach Gebäuden
bzw. Bauabschnitten festegelegte
Mindestpacht
Das Pachtentgelt beträgt:

● bei erzielten Miet-/ Pachteinnahmen von
unter 2,8 Mio. Euro 50 %

● bei erzielten Miet-/Pachteinnahmen von
unter 3,3 Mio. Euro 55 %

● bei erzielten Miet-/Pachteinnahmen von
unter 3,8 Mio. Euro 60 % bei erzielten
Miet-/Pachteinnahmen ab 3,8 Mio. Euro
65 %
● Sämtliche auf den Pachtgegenstand
entfallende öffentliche Abgaben wie
Grundsteuer, Entwässerungs-,
Müllabfuhr-, Straßenreinigungsgebühren
trägt die Pächterin

● Sämtliche auf den Pachtgegenstand
entfallenden übrigen Betriebskosten wie
Strom, Gas, Wasser, Heizung trägt die
Pächterin
P




P
● Beendigung des Pachtvertrages mit der
TZ Invest Dortmund GmbH zum
31.12.2015. Pachtgegenstand ist der
Kopfbau des Technologiezentrums.
Fortführung des Pachtgegenstandes
„Kopfbau“ in dem ab Januar 2016
geltenden Pachtvertrag, so dass
Umsatzpacht und keine „Gewinnpacht“
mehr
● Die Instandhaltung, Pflege und Wartung
sowie die Instandsetzung des
Pachtgegenstandes obliegt der Pächterin
bis zu einem jährlichen Betrag in Höhe
von 100 TEURO.

● In den vergangen Jahren konnte
regelmäßig eine Überschuss im
Verpachtungsbereich erzielt werden.
Dieser Überschuss variierte in
Abhängigkeit von Auslastung und
Kostenstruktur.
● Die Instandhaltung, Pflege und Wartung
sowie die Instandsetzung des
Pachtgegenstandes obliegt der Pächterin
bis zu einem jährlichen Betrag in Höhe
von 40 TEURO.

● Bei Verpachtungserlösen unter 2,8 Mio.
Euro und einer Pachtaufteilung von 50:50
kann es zu einer Mindereinnahmen von
rd. 50 TEUR bis zu 200 TEUR p.a.
kommen; die in Abhängigkeit von
Auslastung und Kostenstruktur.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 10.06.15 vor:

sB Engelender sowie Rm Penning bitten darum, bis zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einen Gegenüberstellung zu bekommen, aus der sowohl die neuen als auch die bisherigen Vertragsinhalte sowie Nebenabreden zu erhalten. Herr Westphal sichert zu, dass die Liste bis zur Sitzung in der kommenden Woche vorgelegt wird. Eventuell hat eine Behandlung dieser Angelegenheit dann in nichtöffentlicher Sitzung zu erfolgen.

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung weitergeleitet.

Außerdem liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgenden Schreiben der Verwaltung mit angehängtem Pachtvertrag vor:

die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) im Rat der Stadt hat vorgeschlagen, den Tagesordnungspunkt in die nächste Sitzung des AFBL zu schieben. Vor Beschlussfassung über die Ratsvorlage zum Abschluss des Pachtvertrages, ist der zwischen dem SVTZ und der TZDO GmbH verhandelte Pachtvertrag den Ratsgremien vorzulegen.

Als Anlage erhalten Sie zu Ihrer Information den Pachtvertrag.

Pachtvertrag

zwischen dem Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum“, Töllnerstr. 9-11, 44122 Dortmund, vertreten durch den kaufm. Leiter Horst Nehm,


-nachfolgend Verpächterin genannt
und
der TechnologieZentrumDortmund GmbH , vertreten durch den
Geschäftsführer Guido Baranowski, Emil-Figge-Str. 76-80, 44227 Dortmund,

-nachfolgend Pächterin genannt-

Präambel:

Bereits zum 01.04.1985 schlossen die Parteien einen Pachtvertrag über das Grundstück Emil-Figge-Str. 76, der zum 01.01.1988 um den II. Bauabschnitt erweitert wurde. In der Folgezeit machten (bauliche) Veränderungen im Technologiezentrum immer wieder eine Anpassung der vertraglichen Situation erforderlich, so dass die Parteien zum 01.01.1996 den bis zum 31.12.2015 fortbestehenden Pachtvertrag über Grundbesitz mit aufstehenden Gebäuden, technischen Anlagen sowie technologischer Infrastruktur schlossen, der im Laufe der Jahre durch zahlreiche Vertragsergänzungen angepasst wurde. (Vertrag vom 19.03./26.04.1996 sowie Ergänzungen vom 21.07./17.08.1998; 05.05./10.05.2000; 02.07./05.07.2002; 12.12.2002; 31.03.2003; 18.03./29.03.2004; 04.02./11.02.2005; 23.03./12.03.2007; 21.02.2007.)

Der „Kopfbau“ des dritten Bauabschnitts ist bis zum 31.12.2015 an die TZ-Invest Dortmund GmbH verpachtet und aus dem generellen Pachtvertrag herausgelöst. Zu dieser separaten Pachtvereinbarung gehört eine Nebenabrede, in der vereinbart ist, dass eine Pachtaufteilung nach Abzug der mit dem Gebäude verbundenen Betriebskosten erfolgt. Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen vereinbaren die Parteien den Pachtvertrag nebst Ergänzungen durch die nachfolgenden Regelungen zu ersetzen; ausgenommen hiervon bleibt die Vereinbarung vom 23.03./12.03.2007, die die Rechtsfolgen einer Kündigung der zwischen der Pächterin und der Boehringer Ingelheim microparts GmbH bestehenden Mietverträge regelt. Mit der Neugestaltung des Pachtvertrages wird der „Kopfbau“ des dritten Bauabschnitts ebenfalls Pachtgegenstand.
§ 1 Pachtgegenstand

(1) Verpachtet werden die Grundstücke


a) Gemarkung Barop (Emil-Figge-Str. 76) Flur 6 Nr. 732 = 21.413 m²

b) Gemarkung Eichlinghofen
(Emil-Figge-Str. 80; Joseph von Fraunhofer-str. 13/13a)

Flur 5 Nr. 274 = 6.792 m²
Nr. 272 = 12 m²
Nr. 270 = 12 m²
Nr. 276 = 4.126 m²
Nr. 271 = 14 m²
Nr. 275 = 2.090 m²
c) Gemarkung Oespel (Hauert 9)

Flur 2 Nr. 2092 = 6 m²
Nr. 2064 = 9.638 m²

Die vorbezeichneten Grundstücke werden verpachtet mit den aufstehenden Gebäuden und dem von der Verpächterin beschafften fest installierten und beweglichen Inventar; hierzu zählen insbesondere auch technische Ausstattungen. Der Pachtgegenstand ist in den beigefügten Lageplänen (Anlagen XXX) rot umrandet.

(2) Zwischen den Parteien wird vereinbart, dass sämtliche auf den Pachtgrundstücken später ggf. von der Verpächterin zu errichtenden Gebäude, Ein- und Ausbauten und neu zu beschaffendes Inventar auf Verlangen der Verpächterin Gegenstand des Pachtvertrages werden.
§ 2 Pachtzeit

(1) Dieser Pachtvertrag beginnt am 01.01.2016 und endet am 31.12.2030.


(2) Beiden Vertragsparteien wird das Recht eingeräumt, eine Verlängerung der Pachtzeit um weitere 5 Jahre zu verlangen. Die Verlängerungsoption ist spätestens drei Jahre vor Ende der Pachtzeit schriftlich auszuüben.

(3) Anschließend verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere fünf Jahre, sofern er nicht spätestens drei Jahre vor Ende der Pachtzeit in schriftlicher Form gekündigt wird.

(4) Für den Fall, dass Pachtgegenstände während der Dauer der Laufzeit dieses Vertrages verkauft werden, endet das Vertragsverhältnis für diese Pachtgegenstände mit dem Zeitpunkt der Besitzübertragung an den Käufer. Gleiches gilt im Falle der Erbbaurechtsbestellung. Für diese Fälle sind zwischen den Parteien Verhandlungen über eine angemessene Anpassung der Pacht zu führen. Entsteht durch einen Gebäudeverkauf oder eine Erbbaurechtsbestellung für die Pächterin eine unbillige Härte, wird ihr ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, das zum Zeitpunkt der Besitzübertragung wirksam wird. Für den Fall des Verkaufs von Pachtgegenständen wird der Pächterin ein Vorkaufsrecht eingeräumt, d.h. sie ist berechtigt, den betroffenen Pachtgegenstand zu denselben Konditionen, die mit dem Käufer verhandelt wurden, zu erwerben. Ausgenommen hiervon ist der Pachtgegenstand Gemarkung Oespel (Hauert 9).
§ 3 Pacht

1) Die Pacht für den Pachtgegenstand besteht aus einem Pachtentgelt, dass sich an den jährlichen Miet-/Pachteinnahmen der Pächterin orientiert. Es richtet sich prozentual nach den erzielten Einnahmen der Pächterin aus bestehenden bzw. zukünftigen (Unter-) Miet-/ (Unter-) Pachtverhältnissen oder sonstigen (Unter-) Nutzungsverhältnissen -nachfolgend auch nur als Pachtverhältnisse bezeichnet-. Zu den Einnahmen der Pächterin aus Pacht- / Mietverhältnissen zählen nicht die Nebenkostenpositionen, denen Zahlungsansprüche Dritter gegenüberstehen, wie z.B. öffentliche Abgaben und Betriebskosten gem. § 4 dieses Vertrages.

Das Pachtentgelt beträgt danach


· bei erzielten Miet-/ Pachteinnahmen von unter 2,8 Mio. 50 %
· bei erzielten Miet-/Pachteinnahmen von unter 3,3 Mio. 55 %
· bei erzielten Miet-/Pachteinnahmen von unter 3,8 Mio. 60 %
· bei erzielten Miet-/Pachteinnahmen ab 3,8 Mio. 65 %
Die Pacht ist in 4 Abschlagsbeträgen, basierend auf den Zahlen des jeweiligen Vorjahres, jeweils zum 31.03.; 30.06.; 30.09. und 31.12. eines jeden Jahres kostenfrei an die Verpächterin zu entrichten. Die endgültige Pachtzahlung wird durch den Wirtschaftsprüfer im Rahmen der Jahresabschlussprüfung festgestellt. Eine eventuelle Restzahlung auf die noch ausstehende Pachtzahlung oder eine Erstattung zu viel geleisteter Pachtzahlung hat unmittelbar im Nachgang, spätestens bis zum 31.05. des folgenden Jahres, zu erfolgen.

2) Die Pachtzahlungen sind ohne besondere Zahlungsaufforderung zum Stichtag fällig.

3) Zusätzlich zur Pacht ist jeweils die gesetzliche Mehrwertsteuer zu entrichten.

4) Jede Vertragspartei hat das Recht, eine Überprüfung der nach Abs. 1 vereinbarten Pacht zu verlangen, wenn diese für einen Vertragspartner nachweislich unbillig geworden ist. Vor diesem Hintergrund werden die Vertragsparteien Gespräche über eine für beide Seiten angemessene Anpassung der Pacht führen.

5) Die Parteien sind sich einig, dass die Pächterin die Mieter im Technologiezentrum bei vorübergehenden Liquiditätsproblemen durch z. B. Mietstundungen unterstützt. Lässt sich ein Insolvenzverfahren dennoch nicht verhindern und kommt es in diesem Zusammenhang zu einer Vorsatzanfechtung des Insolvenzverwalters, verpflichtet sich die Verpächterin gegenüber der Pächterin zur Leistung eines finanziellen Ausgleichs für gerichtlich endgültig festgestellte Rückforderungen an die Insolvenzmasse.
§ 4 Öffentliche Abgaben und Betriebskosten

(1) Sämtliche auf den Pachtgegenstand entfallenden öffentlichen Abgaben wie Grundsteuer, Entwässerungs-, Müllabfuhr-, Straßenreinigungsgebühren trägt die Pächterin.

(2) Ebenfalls trägt die Pächterin sämtliche auf den Pachtgegenstand entfallenden übrigen Betriebskosten wie Strom, Gas, Wasser, Heizung.

(3) Die Pächterin schließt mit den einzelnen Versorgungsträgern Energielieferungsverträge ab und trägt die hiermit zusammenhängenden Kosten.Soweit öffentliche Abgaben und/oder Betriebskosten nicht unmittelbar von der Pächterin gezahlt werden können, sind diese an die Verpächterin nach entsprechender Aufforderung zu erstatten.

(4) Von der Pächterin sind zusätzlich die gesetzlichen Umsatzsteuern für diese öffentlichen Abgaben und Betriebskosten zu zahlen, soweit diese umsatzsteuerpflichtig sind.
§ 5 Instandhaltung, Pflege, Wartung, und Instandsetzung des Pachtgegenstandes

(1) Die Instandhaltung, Pflege und Wartung sowie die Instandsetzung des gesamten Pachtgegenstandes obliegt der Pächterin. Sie hat diesbezüglich

a) darauf zu achten, dass der Qualitätsstandard der Gebäude ständig erhalten bleibt,


b) alle notwendigen Arbeiten unverzüglich und fachgerecht durchzuführen oder durchführen zu lassen,

c) die Überwachung des Pachtgegenstandes durch qualifiziertes Personal sicherzustellen,

d) alle grundsätzlichen Eingriffe, alle baulichen Veränderungen und alle Instandhaltungs- und Wartungsmaßnahmen mit einem Kostenumfang von mehr als 4.000,- € der Verpächterin anzuzeigen; mit der Durchführung darf erst begonnen werden, wenn die Zustimmung der Verpächterin vorliegt,

e) in angemessenen Zeitabständen, mindestens einmal jährlich, mit Mitarbeitern der Verpächterin und ggf. der Feuerwehr Begehungen des Pachtgegenstandes durchzuführen, um insbesondere Verkehrssicherheitsmängel und Substanzschäden zu ermitteln.


f) Mitarbeitern der Verpächterin oder von der Verpächterin Beauftragten zu den üblichen Geschäftszeiten den Zugang zum Pachtgegenstand zu gestatten, damit diese die ordnungsgemäße Instandhaltung des Pachtgegenstandes und dessen ordnungsgemäße Versicherung überprüfen können.
g) die festgestellten Mängel unverzüglich zu beseitigen und die sonst erforderlichen Arbeiten unverzüglich durchzuführen oder durchführen zu lassen.

(2) Alle angefallenen Kosten für Instandhaltungs-, Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen werden der Verpächterin quartalsweise nachgewiesen und mit den Abschlagszahlungen auf die Pacht verrechnet, soweit sie nicht von der Pächterin selbst zu tragen sind. Die Instandhaltung, Pflege, Wartung und Instandsetzung des Pachtgegenstandes obliegt der Pächterin bis zu einem jährlichen Betrag in Höhe von 40.000,- € (in Worten: vierzigtausend Euro) netto auf eigene Kosten. Wird dieser Betrag in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, ist der verbleibende Betrag auf die folgenden Wirtschaftsjahre fortzuschreiben und dem jährlichen neuen Budget von 40.000,- € hinzuzurechnen.

(3) Der Pächterin obliegt die allgemeine Verkehrssicherungspflicht für den gesamten Pachtgegenstand. Zur Verkehrssicherungsplicht der Außenanlagen gehört auch der Winterdienst. Die Pächterin übernimmt die Reinigung und Winterwartung der an dasPachtobjekt angrenzenden Wegeflächen. Dies gilt auch für die Straßenflächen, soweit es die Ortssatzung vorsieht. Sie hat somit insbesondere nach näherer Bestimmung durch die Ortssatzung, die Wegeflächen zu reinigen, von Schnee zu befreien und bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen.

(4) Abweichend von Absatz 1 und 2 wird vereinbart, dass die für die Nutzer (Mieter) des Pachtgegenstandes im Namen und auf Rechnung der Verpächterin beschaffte technologische Ausstattung weder von der Verpächterin noch von der Pächterin gewartet, gepflegt, instandgesetzt oder wiederbeschafft wird. Die Pächterin verpflichtet sich, die betroffenen Nutzer vertraglich zur Wartung, Pflege, Instandsetzung und Wiederbeschaffung zu verpflichten. Auch die allgemeine Verkehrssicherungspflicht und die Verpflichtung gem. § 6 Absatz1 Satz 3 für diesen Teil der technologischen Ausstattung ist auf diese Nutzer zu übertragen.
§ 6 Wertminderung, Verlust und Beschaffung des Inventars

(1) Die Pächterin haftet nicht für Wertminderung aus natürlichem Verschleiß für das in ihrem Besitz befindliche übliche Inventar; hierzu zählen nicht die technologischen Ausstattungen. Für diese sind durch die Miet- /Pachtverträge, die die Pächterin geschlossen hat bzw. schließt, für Untermieter /-pächter grundsätzlich entsprechende Haftungen zu vereinbaren; hieraus sind ggf. bestehende Ansprüche geltend zu machen. Verlorengegangene oder durch unsachgemäße Behandlung unbrauchbar gewordene Inventarstücke hat die Pächterin auf ihre Kosten durch gleichwertige zu ersetzen. Hinsichtlich der technologischen Ausstattung ist die Pächterin verpflichtet, eine Vereinbarung in entsprechender Anwendung des § 4 Abs. 3 abzuschließen.

(2) Die Pächterin reicht der Verpächterin jährlich bis zum 31.03. einen Voranschlag (Anregung) für das folgende Kalenderjahr über Anschaffungen und Ergänzungen des Inventars ein. Eventuelle Anschaffungen erfolgen durch die Verpächterin im Einvernehmen mit der Pächterin.
§ 7 Versicherung und Regulierung von Schadensersatzansprüchen

(1) Die Versicherung der Gebäude, Anlagen und Einrichtungen gegen Feuerschäden ist Sache der Verpächterin, soweit sie in ihrem Eigentum stehen.

(2) Der Abschluss der übrigen Versicherungen jeder Art obliegt der Pächterin, die die Verpächterin von allen Haftpflichtansprüchen Dritter freistellt, die im Zusammenhang mit der Nutzung, Wartung und Instandhaltung des Pachtgegenstandes erhoben werden. Die Pächterin stellt die Verpächterin auch von allen Ansprüchen frei, die sich aus der Zustandshaftung des Pachtgegenstandes ergeben.
§ 8 Pfandrecht der Verpächterin

Die Verpächterin hat ein Pfandrecht an den von der Pächterin eingebrachten Sachen und kann bei Pachtzinsrückständen oder Forderungen an die Pächterin die Fortschaffung verhindern und die Sachen in Besitz nehmen.
§ 9 Untervermietung/ -verpachtung

Die Pächterin ist berechtigt, Untervermietungen bzw. Unterverpachtungen vorzunehmen. Entsprechende Vertragsverhältnisse dürfen hinsichtlich der der Verpächterin gewährten öffentlichen Mittel nicht förderschädlich sein. Insbesondere sind auch die sich aus den Bewilligungsbescheiden des Landes NRW, die der Pächterin bekannt sind, ergebenden Bindungsfristen zu beachten. Die Nutzung muss außerdem den textlichen Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplanes entsprechen. Ausgenommen von dieser Beschränkung sind die gastronomisch zu nutzenden Bereiche.
§ 10 Beendigung des Pachtvertrages

Bei Beendigung des Pachtvertrages hat eine ordnungsgemäße Übergabe an die Verpächterin zu erfolgen. Hierbei ist zu überprüfen, ob und in welchem Umfang eventuell eine Entschädigungspflicht der Pächterin für nicht ordnungsgemäße Unterhaltung und Wartung des Pachtgegenstandes besteht.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Jede Vertragsänderung bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

(2) Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder lückenhaft sein, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, an Stelle der unwirksamen oder unvollständigen Regelungeines solche zu vereinbaren, die der mit diesem Vertrag beabsichtigten Regelung möglichst nahe kommt. Soweit dieser Vertrag keine Regelungen trifft, finden die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des
Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und
Forschung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt
einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, den Pachtvertrag zwischen dem
Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ und der Technologiezentrum
Dortmund GmbH abzuschließen.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o. g. Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 4.2
Projekt „Kompetenzzentrum Frau und Beruf Westfälisches Ruhrgebiet“, Förderung durch das
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Landesinitiative Frau und Wirtschaft.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02048-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Kofinanzierung von Flüchtlingsberatungsstellen der Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Dortmund (AWO) und des Verbund sozio-kultureller Migrantenorganisationen Dortmund e.V. (VMDO e.V.)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01826-15)

Den Mitgliedern des Hauptausschuss und Ältestenrat lag hierzu folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 27.08.2015 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 25.08.15 vor:

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme
der CDU-Fraktion vor:

Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet die Verwaltung um einen Sachstandsbericht zur derzeitigen Situation der Flüchtlingsberatung in Dortmund und die schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen bis spätestens zur Sitzung des Rates am 03. September 2015:

1. Wie viele Einrichtungen in Dortmund gibt es zurzeit, die eine Flüchtlings- bzw. Asylverfahrensberatung anbieten? Bitte um Aufstellung der Einrichtungen.

2. Wer sind die Träger dieser Einrichtungen?

3. Wie werden diese Einrichtungen, die der Flüchtlings- bzw. Asylverfahrensberatung dienen, finanziert? Bitte um Aufstellung der Kofinanzierung unterteilt in Personalkosten und Sachkosten.

Frau Grollmann (CDU) teilt mit, dass ihre Fraktion noch Beratungsbedarf habe, und bittet die Verwaltung darum, die Fragen bis spätestens zur Sitzung des Rates am 03.09.15 zu beantworten.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lässt die Vorlage mit der Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion ohne Beschlussempfehlung an den Rat durchlaufen.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit mit den noch bis zur Ratssitzung zu beantwortenden Fragen der CDU-Fraktion zur Kenntnis und lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.


Darüber hinaus lag den Mitgliedern des Hauptausschuss und Ältestenrat lag hierzu folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 01.09.2015 vor:
„die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion wird wie folgt beantwortet:

Das Diakonische Werk Dortmund und Lünen gGmbH ist tätig in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge des Landes NRW in Dortmund. Dort ist eine Asylverfahrensberatung angesiedelt, die mit je 42.000 Euro für zwei Vollzeitstellen vom Land NRW gefördert wird. Außerdem hat das Diakonische Werk in der Erstaufnahmeeinrichtung eine halbe Stelle für das Beschwerdemanagement eingerichtet, die mit 21.000 Euro vom Land NRW gefördert ist.

Der Caritasverband bietet im Bernhard-März-Haus eine Flüchtlingsberatung an und finanziert diese halbe Stelle mit kirchlichen Eigenmitteln. Außerdem ist der Caritasverband gerade dabei, eine weitere halbe Stelle zur Rückkehrberatung einzurichten; diese soll aus Landesmitteln gefördert werden.

Durch die Stadt Dortmund wurden bisher keine Zuwendungen oder Kofinanzierungen zum Betrieb von Einrichtungen zur sozialen Beratung von Flüchtlingen geleistet. Das Sozialamt leistet aber selbst für die in Übergangseinrichtungen lebenden Menschen mit eigenen Fachkräften der Sozialen Arbeit und mit den pädagogischen Fachkräften und sozialen Betreuungskräften der Betreiber der Übergangseinrichtungen eine intensive, individuelle Beratung in allen Lebenslagen, die insbesondere auch alle Fragen rund um die Wohnungsintegration abdeckt. Daneben sind derzeit komplementäre, tagesstrukturierende Angebote im Aufbau. Auch nach einem Umzug in eine Wohnung besteht die engmaschige sozialarbeiterische Betreuung fort.

Die Stadt Dortmund ist hingegen nicht für die Bearbeitung von Asylverfahren zuständig und erbringt hierzu deshalb keine Beratungsleistungen.
Neben den oben genannten Strukturen zur Flüchtlingsberatung bieten diverse Stellen Migrationsberatung an. Diese wendet sich an anerkannte Asylberechtigte aber beispielsweise auch an EU-Zuwanderer.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt des o. g. Auszuges aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie dem Schreiben der Verwaltung vom 01.09.2015 ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


6. Kultur, Sport und Freizeit
- unbesetzt -


7. Schule
- unbesetzt -
8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Förderung der Angebote der freien Träger in den Bestandseinrichtungen zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01632-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 8.2
Vertragliche Vereinbarung zwischen der Stadt Dortmund/Jugendamt und dem Jugendring Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01914-15)

Der Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Westfalenhallen Dortmund GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01801-15)

Der Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 9.2
Deutscher Evangelischer Kirchentag in Dortmund 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01706-15)

Den Mitgliedern des Hauptausschuss und Ältestenrat lag hierzu folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 27.08.2015 vor:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat den Anträgen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in seiner Sitzung am 18.06.15 einstimmig zugestimmt und hat die Beratung der Vorlage und die Beantwortung der Bitten um Stellungnahmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in seine nächste Sitzung geschoben.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegen folgende Anträge/Bitten um Stellungnahmen aus der Sitzung vom 18.06.15 vor:

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Dortmund bitten unter dem o.g. TOP um Beratung
und Abstimmung des vorliegenden Antrags:

1. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften begrüßt ausdrücklich die Absicht der Evangelischen Kirche Deutschland (EKD), den 37. Deutschen Evangelischen Kirchentag 2019 in Dortmund auszurichten. Gastgeber einer solchen Veranstaltung zu sein, bietet für Dortmund die Chance, sich als tolerante, vielfältige und diskussionsfreudige Stadt zu präsentieren.
2. Der Ausschuss stellt jedoch fest, dass die Vorlage der Verwaltung sowie die vorliegenden Rahmenbedingungen für einen Evangelischen Kirchentag viele Fragen offen lassen. Das betrifft insbesondere die finanziellen Auswirkungen für die Stadt Dortmund. Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltssituation muss der Umfang der städtischen Zuwendungen sorgfältig bedacht werden.

3. Der Ausschuss ist der Auffassung, dass deshalb eine Beschlussfassung derzeit nicht möglich ist. Die Vorlage wird deshalb in die Sitzungen des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften im August sowie des Rates im September 2015 geschoben.

4. Die Verwaltung wird aufgefordert, bis zu diesem Zeitpunkt eine Berechnung der zu erwartenden Gesamtkosten des Kirchentags für den städtischen Haushalt einschließlich aller Zuschüsse und Aufwendungen auch bei den städtischen Tochtergesellschaften vorzulegen. Dazu gehören die in den Rahmenbedingungen aufgelisteten Einzelposten zur Vorbereitung und Umsetzung des Kirchentages wie u. a. die kostenfreie Überlassung von Schulen zur Unterbringung von Teilnehmer*innen, die Mitarbeit von städtischen Behörden, die Herstellung der notwendigen Infrastruktur, die kostenfreie oder kostengünstige Erbringung städtischer Infrastrukturleistungen, die Öffnung der Museen sowie die Sachleistungen durch Dritte (DSW 21, DEW 21, Westfalenhallen).

5. Die Verwaltung wird gebeten, Schlussrechnungen bzw. Erfahrungen aus den Städten der drei Evangelischen Kirchentage in Dresden, Hamburg und Stuttgart vorzulegen. Dabei ist insbesondere darzustellen, welche kommunalen Zuschüsse vereinbart wurden sowie welche Kosten den jeweiligen Städten für welche Leistungen entstanden sind.

6. Die Verwaltung wird aufgefordert, darzulegen, wie die geplanten städtischen Zuschüsse zum Evangelischen Kirchentag gegenfinanziert werden sollen.

7. Die Verwaltung wird gebeten, den zu erwartenden wirtschaftlichen Gewinn für den Haushalt und die Stadt Dortmund aufzuschlüsseln und zu beziffern.
8. Die Verwaltung wird außerdem gebeten, bis zur nächsten AFBL-Sitzung die folgenden Fragen zu beantworten:

a) Wie ist der geplante städtische Finanzierungsanteil in Höhe von 2,7 Millionen Euro zustande gekommen und wie setzt sich dieser Anteil zusammen?

b) Welche Gespräche bzw. Verhandlungen mit der Evangelischen Kirche Deutschlands hat es hinsichtlich des geplanten städtischen Anteils von 2,7 Millionen Euro bisher gegeben?

c) Welche für die geplanten Großgottesdienste (Schlussgottesdienste) geeigneten Plätze mit einem Fassungsvermögen für rund 100.000 Menschen nebst Großbühne stehen in Dortmund zur Verfügung?


SPD-Fraktion
die SPD-Fraktion stellt zu og. TOP folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung :

1. Der AFBL begrüßt es grundsätzlich, dass der Deutsche Evangelische Kirchentag (DEKT) 2019 in Dortmund stattfinden soll.
Die Stadt Dortmund ist als Gastgeber 2019 gerne bereit, die Besucherinnen und Besucher des Kirchentages zu empfangen, wie es auch für andere Gäste unserer Stadt üblich ist. Der AFBL erkennt die gesellschaftspolitische-kirchliche-kulturelle Wirkung eines Kirchtages für Dortmund und weit darüber hinaus sowie die sehr imagefördernden Auswirkungen für die Stadt Dortmund an.
2. Der AFBL stellt fest, dass die vorliegende Verwaltungsvorlage aber noch keine ausreichende Beratungsgrundlage für einen Beschluss darstellt. Deshalb beschließt der AFBL, die Vorlage i die nächste Sitzung des AFBL (27.08.15) bzw. des Rates (03.09.15) zu vertagen.

Die Verwaltung wird beauftragt, bis dahin eine Stellungnahme zu folgenden Fragen abzugeben :


a) Wie hoch ist der mögliche Bedarf kommunaler Unterstützungsleistungen durch die Bereitstellung kommunaler Infrastruktur ? Welche zusätzlichen Kosten entstehen der Stadt bzw. dem Konzern Stadt Dortmund über den städtischen Zuschuss hinaus ?

b) Wie wird der kommunale Zuschuss in Höhe von 2,7 Mio.€ im Haushalt abgebildet ? Wie erfolgt die Deckung dieses Betrages ?Kann die Verwaltung positive Effekte für den städtischen Haushalt durch den geplanten Kirchentag prognostizieren ?c) Sieht die Verwaltung Möglichkeiten, den geforderten Zuschuss der Stadt abzusenken oder anderweitig zu erbringen ?Welche Erfahrungen haben andere Städte bei der Ausrichtung von Kirchtagen in den letzten Jahren gemacht ?
Begründung :

Der DEKT soll 2019 in Dortmund stattfinden. Der AFBL begrüßt diese Absicht der Veranstalter ausdrücklich und erkennt die vielfache positive Wirkung eines solchen internationalen Events in Dortmund an. Im Rahmen des Finanzierungskonzeptes wird ein Zuschuss der Stadt Dortmund in Höhe von 2,7 Mio.€ gefordert. Die entsprechende Verwaltungsvorlage bietet dem AFBL aber noch keine ausreichende Entscheidungsgrundlage, um verantwortungsvoll über die Gewährung dieses nicht unbeträchtlichen Zuschusses zu entscheiden. Die og. Fragen an die Verwaltung sollen dazu dienen, dem AFBL bzw. dem Rat der Stadt eine abschließende und ausführliche Informationslage zur Finanzierung und der organisatorischen Umsetzung des DEKT zu geben. Zudem ist die Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2016 mit der mittelfristigen Finanzplanung bis 2019 in der Ratssitzung am 03.09.15 abzuwarten. Vor dem Hintergrund der Entwicklung der Finanzlage der Stadt Dortmund ist auf der Grundlage der aktuellen Haushaltssituation zu entscheiden, ob die Stadt Dortmund den geforderten Zuschuss erbringen kann und soll. Die Vertagung der Entscheidung auf September 2015 gefährdet die Durchführung des DEKT in Dortmund in 2019 nicht.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende
Stellungnahme der Verwaltung (+ Anlage 1 und 2) vor:

auf die vorgelegten Fragen beginnend mit der Frage 4. will ich wie folgt antworten:
zu 4.)
Die Kosten des Kirchentages für den städtischen Haushalt 2018 und 2019 erstrecken sich auf eine finanzielle Bezuschussung in Höhe von 2,7 Mio Euro, die zu gleichen Teilen (1,35 Mio Euro) dem Haushalt 2018 und dem Haushalt 2019 zugeordnet werden.

Neben dem Barzuschuss fallen Sachleistungen an, da die Nutzung von Schulgebäuden und Turnhallen zur Unterbringung von Kirchentagsteilnehmer/-innen mietkostenfrei erfolgen soll. Nach der Nutzung werden die Gebäude besenrein zurückgegeben. Nach den Erfahrungswerten von Bremen, Hamburg, Dresden und Stuttgart können kalkulatorische Raummieten in Höhe von ca. 600.000 Euro für die Einquartierung von 85.000 – 90.000 Menschen über fünf Tage angesetzt werden. Daneben sucht der Deutsche Evangelische Kirchentag (DEKT) darum nach, von Kosten für Beschilderung und Abschrankungen (ca. 35.000 Euro), für verwaltungs- und baurechtliche Genehmigungsgebühren (ca. 30.000 Euro), für Feuersicherheitswachen (ca. 20.000 Euro), für Versammlungsstätten relevante Genehmigungen un Sondernutzungsgebühren (ca. 30.000 Euro) und für die Nutzung einer digitalen Stadtkarte (ca. 9.000 – 10.000 Euro) durch die Stadt Dortmund freigestellt zu werden – in Summe ca. 122.000 Euro.

Für die Benutzung der Veranstaltungsstätten (z.B. Westfalenhallen, FZW, U-Turm etc.) werden
übliche Mieten (einschl. Nebenkosten) erhoben. Ebenso sind die Kosten der Kirchentagsgeschäftsstelle, die Kosten der Reinigung und die sonstigen Nebenkosten von Schulgebäuden, die Stadtreinigung und die Kosten des ÖPNV vom DEKT zu bezahlen.

Zu 5.)
Der Barzuschuss der Kommune, Gebührenverzicht und Sachleistungen sind bei den letzten Kirchentagen der Struktur und der Höhe nach gleich gewesen. Sämtliche Abrechnungen bewegten sich in den vereinbarten Korridoren, zu Kostenüberschreitungen, die die Kommunen belasteten, ist es nicht gekommen.

Zu 6.)
Als die Stadt Dortmund die Beherbergungsabgabe 2011 einführte, argumentierte die Verwaltung, dass uns diese Erträge letztlich auch gestatten würden, touristisch bedeutsame Großereignisse in die Stadt einzuladen. Vorgeschlagen wird nun, Rückstellungen in Höhe von 80% der Jahreserträge der Beherbergungsabgabe in die Haushalte 2015 (Jahresabschluss) bis 2018 einzustellen, um den Zuschuss an den DEKT i. H. v. 2,7 Mio Euro auszahlen zu können.

Zu 7.)
Hier kann nur im Analogieschluss die Marktforschungsstudie zu den ,,Regionalwirtschaft lichen Auswirkungen 32. Evangelischer Kirchentag 20. Mai 2009 – 24. Mai 2009“ der Hochschule Bremen herangezogen werden (s. Anlage 1): Überträgt man die Breme Untersuchungsergebnisse für 2009 auf den Evangelischen Kirchentag in Dortmund 2019, müssten sich ungefähr folgende Situationen abbilden. 115.000 Besucher geben pro Person ungefähr 170,4 Euro aus = 19,6 Mio €. 46.000 Tagesgäste erzeugen zusätzliche Umsätze von 2,3 Mio €. Das erzeugt insgesamt Umsätze i. H. v. 21,9 Mio €. Davon gehen an di ortsansässige Gastronomie 27% = 5,5 Mio Euro, an da Beherbergungsgewerbe 20% = 4 Mio Euro und an die Gastronomie 19% = 4 Mio Euro. Die übrigen Ausgaben erstrecken sich ÖPNV und Dienstleistungen. Zu über 85% werden die Umsätze in Dortmund und Umgebung getätigt. Wenn man nun eine Umwegrentabilitätsrechnung anstrengt, lässt sich ermitteln, dass aus den Anteilen des Steueraufkommens über 0,7 Mio Euro an die Stadt zurückfließen werden. Zusätzlich kommt es zu beträchtlichen Erträgen bei den Westfalenhallen und weiteren Dortmunder Veranstaltungsorten. Schließlich hat jede Dortmunder Großveranstaltung positive Auswirkungen auf das Tourismusaufkommen – nicht allein im Durchführungsjahr, sondern genauso in den Folgejahren. Wie bei der Fußball WM 2006, der Kulturhauptstadt Ruhr 2010 oder Tischtennis WM 2012 werden durch den Evangelischen Kirchentag Menschen zum wiederholten Besuch Dortmunds motiviert. Ein jährlicher Tourismuszuwachs von 10.000 Menschen kirchentagsgeneriert dürfte realistisch sein.

Zu 8.)
Der geplante städtische Finanzierungsanteil entspricht den kommunalen Anstrengungen für die Ausrichtung des Kirchentages auch in Bremen, Dresden, Hamburg und Stuttgart. Der DEKT hat die Finanzierungsarchitektur für das Großereignis in den Beteiligungspropor- tionen für die Kommunen jeweils gleich gehalten, damit zwischen den Ausrichterstädten und dem Veranstalter kein Streit darüber ausbricht, wer beste Verhandlungsergebnisse erzielt. Der gewünschte städtische Finanzierungsanteil wurde bereits im 4. Quartal des zurückliegenden Jahres kenntlich gemacht – ebenso die gewünschte Unterstützung aus dem Landeshaushalt. Erst als die Finanzierungszusage des Landes NW abgegeben worden war und damit das Ereignis umsetzbar wurde, hat die Stadtverwaltung die Befassung des Rates zum Thema ausgelöst. Die Realisierung des DEKT lässt sich sichern, die Großgottesdienste können auf Freiflächen oder auf der B1 vor der Westfalenhalle durchgeführt werden.
Abschließend lässt sich konstatieren, dass der Deutsche Evangelische Kirchentag 2019 für die Imagewerbung der Stadt sich außerordentlich positiv auswirken wird. Die Stadt hat bisher bei vergleichbaren großen Ereignissen als Gastgeberin von sich überzeugen können und damit auch einen Kontrast zur Medienberichterstattung über Neonazis in Dortmund hergestellt. Überzeugend wirkt weiter, dass sowohl in Bremen als auch in Stuttgart 20% der Kirchentagsbesucher meinen, in die Gastgeberstadt nochmals reisen zu wollen. Für Gastronomie, Beherbergungsgewerbe, Handel und Dienstleister erweist sich die Ausrichtung eines Kirchentages als ein einträgliches Ereignis. Bezeichnenderweise haben die letzten Ausrichterstädte des Kirchentages bereits gegenüber dem Veranstalter ihr Interesse an einer Wiederausrichtung des Ereignisses signalisiert. Überschwänglich beurteilten zuletzt die Stuttgarter Nachrichten den letzten Deutschen Evangelischen Kirchentag (s. Anlage 2).

Außerdem liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
zur Beurteilung der finanziellen Auswirkungen des Ansinnens der evangelischen Kirche und des
ihr zugehörigen Trägervereins für den ev. Kirchentages bitten wir um die Beantwortung
folgender Zusatzfragen:

1) Die Vorlage geht von ca. 18 Millionen Euro Gesamtkosten des Kirchentages aus. Die Landesregierung hat eine Zusage von 18 Prozent beschlossen. Das wären 3.240.000 Euro. Die Staatskanzlei von Ministerpräsidentin Kraft (SPD) teil auf ihrer Internetseite ebenfalls eine Förderung von 18 Prozent mit, beziffert diese aber auf 3.500.000 Euro. Die Ratsvorlage geht sogar von 5.200.000 Euro aus. Welche Zahlen sind korrekt?

2) Die Ratsvorlage wird unter anderem mit einem Umsatzplus von 20-25 Millionen Euro begründet. Auf welcher Basis wurde dieses vermeintliche Umsatzplus berechnet? Ist es zutreffend, dass dieser Wert auf Schätzungen des Kirchentagsbetreibers beruht, der letztlich erhebliche Subventionen durch die Stadt Dortmund anstrebt? Wurde berücksichtigt, dass der gemeine Kirchentagsbesucher tendenziell nicht mit einem gewöhnlichen, zahlungswilligen Städtetouristen vergleichbar ist?

3) Die Marktforschungsstudie zum Evangelischen Kirchentag in Bremen geht von Umsatzeinbrüchen für den Innenstadteinzelhandel von 40 Prozent aus. Wie hoch ist ein vergleichbar zu befürchtender Umsatzeinbruch bei dem Dortmunder Innenstadteinzelhandel in Millionen Euro? Wie hoch ist der daraus resultierende Gewerbesteuerverlust der Stadt Dortmund in Euro?

4) Stehen aktuell Finanzmittel in Höhe von 2,7 Millionen Euro zur Verfügung, um der evangelischen Religionsgesellschaft ggf. Immobilie, Grundstücke oder Erbbauchrechte abzukaufen, um dort Wohnungen oder Kindertagesstätten für in Dortmund lebende Menschen zu errichten oder zu betreiben? Kitas könnten von der Stadt gekauft und später an die evangelische Kirche vermietet werden. Ist es geplant mit der Evangelischen Kirche entsprechende Gespräche zu führen? Wenn nein, warum nicht?

5) Ein evangelischer Kirchentag findet alle zwei Jahre statt, ein katholischer ebenfalls , zeitversetzt auch noch ein ökumenischer, auch jüdische und muslimische Gemeinden könnten Interesse an städtischer Unterstützung ihrer Glaubensfeste haben. Des Weiteren dürften auch Weltanschauungsvereine von religionsfreien Menschen, die inzwischen in Deutschland die größte Bevölkerungsgruppe darstellen an kommunalen Millionensubventionen für ihre Feste interessiert sein.
Da die Stadt Dortmund sicherlich nicht in der Lage ist alle Feste mit Millionen Euro zu subventionieren stellt sich die Frage wie in diesem Zusammenhang der Artikel 3 des Grundgesetzes garantiert werden kann: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. (...)" Wie schätzt die Stadtverwaltung die Gefahr einer Verfassungsklage ein?

Herr Dr. Kopecz (Leiter Finanzen und Organisation Deutscher Evangelischer Kirchentag) erläutert anhand einer Präsentation die Finanziell/ökonomische Betrachtung des Evangelischen Kirchentages 2019 in Dortmund und beantwortet im Anschluss die gestellten Fragen. Er geht ebenso auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ein.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) bittet um Beantwortung folgender Frage bis zur Ratssitzung:

● Gibt es, bezogen auf den in der Stellungnahme der Verwaltung vom 24.08.15, Abs. 2, geschilderten Gebührenverzicht (122.000 Euro), einen Verzicht in vergleichbarer Form für andere Großveranstaltungen in Dortmund? Weiterhin bittet er, bezüglich der Imagewirkung für die Stadt, um eine Darstellung der nachhaltigen Folgewirkung vergangener Großveranstaltungen in dauerhaften Tourismuszahlen darzustellen (vorzugsweise in Form einer Graphik oder Folie).
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.



Darüber hinaus lag den Mitgliedern des Hauptausschuss und Ältestenrat lag hierzu folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 03.09.2015 vor:
„der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 27.08.15 darum gebeten, folgende Fragen der SPD-Fraktion bis zur Sitzung des Rates am 03.09.15 zu beantworten:

Gibt es, bezogen auf den in der Stellungnahme der Verwaltung vom 254.08.15, Abs. 2, geschilderten Gebührenverzicht (122.000 Euro), einen Verzicht in vergleichbarer Form für andere Großveranstaltungen in Dortmund?

Veranstaltern, an die die Gesamtfläche oder Teilflächen des Westfalenparks vermietet werden, wird vertraglich die Einholung erforderlicher Genehmigungen und die Übernahme anfallender Kosten übertragen. Gleiches gilt für die Realisierung aller vorgegebenen Sicherheitsmaßnahmen gem. Sicherheitskonzept und die Erfüllung der aus dem behördlichen Genehmigungsverfahren ggf. resultierenden Auflagen.

Erfolgreiche und gut besuchte Großveranstaltungen im Westfalenpark werden auch als nachhaltig imageprägender Faktor sowohl für den Park wie auch für die Stadt (weicher Standortfaktor) betrachtet. Es ist davon auszugehen, dass die Besucher dieser Veranstaltungen aufgrund der Attraktivität der Standorte zu wiederholten Besuchen auch aus anderem Anlass in den Folgejahren motiviert werden.

Weiterhin wurde um eine Darstellung dauerhafter Tourismuszahlen der nachhaltigen Folgewirkung vergangener Großveranstaltungen gebeten.

Die Erfahrungen aus ähnlichen Events wie der FIFA Fußballweltmeisterschaft 2006 oder dem Kulturhauptstadtjahr 2010 zeigen, dass im direkten Nachgang zur Berichterstattung über diese zusätzliche Tourismusströme ausgelöst werden. So konnten in den Monaten des 2. Halbjahres 2006 ein Übernachtungsplus von bis zu 15 % pro Monat gezählt werden. Auch das Folgejahr 2007 schloss mit Gesamtzuwächsen in Höhe von 4,6 % ab. Brachte das Kulturhauptstadtjahr 2010 selbst Übernachtungszuwächse von 14,9 %, so folgte im darauffolgenden Jahr ein weiterer überdimensionaler Anstieg in Höhe von 8,1% auf eine Gesamtübernachtungszahl 931.389.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt des o. g. Auszuges aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie dem Schreiben der Verwaltung vom 03.09.2015 ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.3
Ausschüttung der Dortmunder Stadtwerke AG
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01904-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.



zu TOP 9.4
Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH - hier: Anpassung des Gesellschaftsvertrags an die Neuregelung der §§ 108 a, b GO NRW durch Gesetz vom 03.02.2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02041-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 9.5
GELSENWASSER AG
hier: Beteiligung der Erdgasversorgung Schwalmtal GmbH & Co. KG an der zu gründenden Gasnetzgesellschaft Schwalmtal GmbH & Co. KG und der Gasverwaltung Schwalmtal GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01888-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.6
DOLOG - Dortmunder Logistikgesellschaft mbH - hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages und Kapitalerhöhung im Rahmen des Betriebshofkonzepts
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01912-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.7
Verkauf der Anteile der H-Bahn GmbH an der H-Bahn Technik GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01885-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.8
Betrauung der newPark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH mit Aufgaben der allgemeinen Wirtschaftsförderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01961-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.9
Änderung der Satzung des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" (SV GVVF)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01876-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.10
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. und 2. Quartal des Haushaltsjahres 2015 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01866-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 9.11
Technologiezentrum Dortmund GmbH: Satzungsänderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01943-15)

Den Mitgliedern des Hauptausschuss und Ältestenrat lag hierzu folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 27.08.2015 vor:
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, wie das 6:7 Verhältnis zustande komme und ob bei dem Verfahren im Aufsichtsrat Technologiezentrum Dortmund GmbH die städtischen Vertreter des Rates in die Minderheit geraten würden. Das sei kontraproduktiv im Sinne der Beschlüsse zur Stärkung des politischen Einflusses des Rates.

Herr Schulte (Stadtkämmerei) sagt zu, die Frage bis zum Rat schriftlich zu beantworten.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.


Darüber hinaus lag den Mitgliedern des Hauptausschuss und Ältestenrat lag hierzu folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 03.09.2015 vor:
„die Aufstockung der Zahl der Aufsichtsratsmitglieder auf dreizehn bei der Technologiezentrum Dortmund GmbH (TZDO) verringert nicht den kommunalen Einfluss der Stadt Dortmund auf die TZDO.

Beschlüsse des Aufsichtsrates der TZDO werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Die Stadt Dortmund hat bisher sechs von zwölf Aufsichtsratsmitgliedern gestellt und damit nicht die Mehrheit der Stimmen in Aufsichtsrat gehabt. Zur Herstellung einer Mehrheit bedurfte es schon bisher rein rechnerisch der Stimme eines weiteren Aufsichtsratsmitglieds. Dies ist auch nach der vorgeschlagenen Erhöhung der Zahl der Aufsichtsratsmitglieder noch so. Eine weitere Stimme führt unverändert zur Herstellung der Mehrheit. Der städtische Einfluss wird daher durch die Erhöhung der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder zu Gunsten der Hochschule nicht geändert. Darüber hinaus werden die Beschlüsse im Aufsichtsrat in der Regel im Konsens einstimmig gefasst.

Eine weitere Erhöhung der Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrates der TZDO auf vierzehn ist zur Wahrung des kommunalen Einflusses daher nicht notwendig.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt des o. g. Auszuges aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie dem Schreiben der Verwaltung vom 03.09.2015 ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Neubenennung von zwei ausgeschiedenen Beisitzern der Einigungsstelle seitens der Verwaltung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02032-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.2
Bestellung der stellv. Leiterinnen und stellv. Leiter der Bezirksverwaltungsstellen
- Vorlage der Bürgerdienste vom 27.04.2015 -
Überweisung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 16.06.2015
(Drucksache Nr.: 01017-15)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgende Überweisung der Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung am 16.06.2015 vor:
In der ausführlichen Diskussion äußern sich die Fraktionen zum Wegfall der zwei zentralen Stellvertreter für alle neun Bezirksverwaltungsstellenleitungen folgendermaßen:
SPD-Fraktion:

Aufgrund der vielfältigen und zahlreichen Aufgaben sowie der aktuell ansteigenden Arbeitsbelastung im Rahmen von neuen Aufgaben der Bezirksverwaltungsstellenleitungen, z. B. bei der Unterstützung bei der Flüchtlingsbetreuung in den Flüchtlingsheimen und des Projektes „Nordwärts“, u. s. w., ist eine Einsparung der zentralen Stellvertreter und damit eine weitere Verdichtung der Aufgaben der Bezirksverwaltungsstellenleitungen nicht vertretbar. Der Wegfall der beiden Stellvertreter, die sich in ihren Bezirken gut auskennen, würde zu Lasten einer qualitativ hochwertigen und zeitnahen Aufgabenerfüllung zum Wohle der Bürgerschaft gehen.

Die SPD-Fraktion beantragt, den Rat der Stadt Dortmund zu bitten, den in der Ratssitzung vom 19.02.2015 gefassten Beschluss zur Einsparung der zentralen Stellvertretung aufzuheben und den Status quo beizubehalten.
CDU-Fraktion:

Durch den Wegfall der beiden zentralen Stellvertreter würde die Kontinuität in der Arbeit der örtlichen politischen Gremien stark eingeschränkt, da die Unterstützung durch eine Bezirksverwaltungsstellenleitung, die sich im Bezirk gut auskennt, dafür unabdingbar ist. Zwei oder drei große Stadtbezirke in den zeit- und arbeitsintensiven Bereichen, wie der Geschäftsführung der Bezirksvertretung, dem vielfältigen Stadtbezirksmarketing und der verantwortungsvollen Verwaltungsstellenleitung, durch nur eine/-n Verwaltungsstellenleiter/- in betreuen zu lassen, ginge zu Lasten einer kontinuierlichen, effektiven, sachgerechten Unterstützung des örtlichen Gremiums und damit der Bürgerschaft. Die Arbeit der Bezirksvertretungen könne man gerne belächeln, aber hier komme der direkte Kontakt zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Stadt zustande. Anregungen, Beschwerden, Hinweise und vielfältige Informationen gingen in der Geschäftsstelle der Bezirksvertretung ein.


Die bis zu 56.000 Einwohnerinnen und Einwohner der jeweiligen Stadtbezirke sollten diese nlaufstelle, die durch eine/-n kompetente/-n Ansprechpartner/-in besetzt ist und der/die sich n der Örtlichkeit gut auskennt, erreichen können. ergessen solle man nicht, dass nicht die Verwaltung über die Einsparvorschläge bestimme, ondern die Politik. Der Antrag der SPD raktion, den Rat zu bitten diesen Beschluss zu überdenken, wird befürwortet.
Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN:

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN teilt die Auffassungen der CDU- und der SPD-Fraktion.

Die BV-Hombruch fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1. Die Vorlage der Bürgerdienste wird einstimmig abgelehnt.

2. Der Rat der Stadt Dortmund wird gebeten, sich erneut mit der Angelegenheit zu befassen und den am 19.02.2015 gefassten Beschluss, die zentralen Stellvertreter der Bezirksverwaltungsstellenleitungen einzusparen, aufzuheben. Der Status Quo soll beibehalten werden.


Der Hauptausschuss und Ältestenrates ließ die Überweisung der Bezirksvertretung Hombruch ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.3
Gewährung von Zuwendungen für die angezeigte Ratsgruppe NPD/Die Rechte i.S.d. § 56 Abs. I GO NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02030-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


11. Anfragen
- unbesetzt -


Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:06 Uhr durch Herrn OB Sierau geschlossen.



Der Oberbürgermeister




Ullrich Sierau

Udo Reppin
Ratsmitglied

Matthias Güssgen
Schriftführer