Niederschrift

über die 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses


am 26.02.2004
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 17:20 Uhr


Anwesend waren:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:
OB Dr. Langemeyer
Bm MikschCDU

CDU
Rm Dr. Eiteneyer
Rm Hengestenberg
Rm Jostes
Rm Liedschulte
Rm Monegel
Rm Neumann
Rm Reppin
Rm Schneider
SPD
Rm Brauer
Rm Diekneite
Rm Fischer
Rm Giese
Rm Harnisch
Rm Jörder
Rm Prüsse
Rm Sohn
Rm Starke
B90/Die Grünen
Rm Krüger
Rm Schneckenburger

b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
Rm BranghoferDVU
Rm KellerLinkes Bündnis
Von der Verwaltung waren anwesend:
StD Fehlemann
Herr Dr. Küpper
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Stüdemann
LRD’in Seybusch
StVD Weber
StOVR Feuler
Vertreter(innen) der dem Haupt- und Finanzausschuss zugeordneten Fachämter


Veröffentlichte Tagesordnung:


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.01.2004



2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 dortmund-project;
Quartalsbericht zur Budget- und Personalsituation in IV/2003
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05478-04)

2.1.2 Flächennutzungsplan
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion;Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05635-04)


2.2 Finanzen

- keine Vorlagen-


2.3 Personal

- keine Vorlagen-


2.4 Kommunalwirtschaft

- keine Vorlagen-


3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Anbindung der Marsbruchstraße an die neue Kreuzung Gottesacker/B1
hier: Variantenentscheidung über die Linienführung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05476-04)


4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

- keine Vorlagen-


5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen-


6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Flüchtlingserstaufnahme in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05329-03)

6.2 Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze;
hier: Veränderungen in der städtischen Aufgabenwahrnehmung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05350-03)


7. Kultur, Sport, Freizeit

- keine Vorlagen-


8. Schule

8.1 unbesetzt

8.2 Änderung der Schulbezirksgrenzen zwischen der Westricher Grundschule und der Widey-Grundschule in Dortmund-Huckarde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05443-04)


9. Kinder und Jugend

- keine Vorlagen-


10. Finanzen Liegenschaften

10.1 Satzung zur neunten Änderung der Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05353-03)


11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Einrichtung und Durchführung eines befristeten Wochenmarktes in Dortmund-Bodelschwingh
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05430-04)


12. Anfragen

- keine Vorlagen-

Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15.00 Uhr von OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Hengstenberg (CDU) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde gem. § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung im Wege der Dringlichkeit um folgenden Punkt erweitert:

3.2 Neubau einer Turnhalle an der Regenbogen-Grundschule, Adalmundstr. 1 in Dortmund-Mengede
(Drucksache Nr.: 05617-04)

Die Dringlichkeit wurde vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig festgestellt.

Mit dieser Veränderung wurde die Tagesordnung vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.01.2004

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.01.2004.


2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

zu TOP 2.1.1
dortmund-project;
Quartalsbericht zur Budget- und Personalsituation in IV/2003
(Drucksache Nr.: 05478-04)

Auf die Frage von Rm Dr. Eiteneyer (CDU), wann der Jahresbericht des dortmund-projectes vorgelegt werde, antwortete Herr Mager, dies werde im Mai dieses Jahres erfolgen.

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Quartalsbericht zur Kenntnis.


zu TOP 2.1.2
Flächennutzungsplan
(Drucksache Nr.: 05635-04)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 20.02.2004 vor:

Die Verwaltung wird aufgefordert, die nachfolgenden Änderungen am Flächennutzungsplanentwurf aufzunehmen und im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen. Die Änderungen sind bei der erneuten Offenlegung des Flächennutzungsplanes entsprechend darzustellen und ggf. im Erläuterungsbericht festzuhalten.


1. Wohnbauflächen

Am Burhag/Lanstrop
Es erfolgt eine Änderung der Wohnbaudarstellung in Grünfläche mit naturnaher Entwicklung. Die Verwaltung wird aufgefordert, im Rahmen der Änderungsverfahren zu den Landschaftsplänen eine Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet vorzunehmen.
Grevel Ortskern
Die Dorfgebietsdarstellung im Osten und Südosten wird auf den Bestand reduziert. Stattdessen soll dort Fläche für Landwirtschaft ausgewiesen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Änderungsverfahren zu den Landschaftsplänen diese Flächen als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen.
Grevel-West
Für den Bereich der ehemaligen Friedhofserweiterungsfläche Grevel-West wird ein Dorfentwicklungskonzept vorgelegt, das einer erneuten Beratung und Beschlussfassung bedarf. Die Anzahl der Wohneinheiten wird auf 50-100 reduziert. Die genaue Festlegung der Zahl der vertretbaren Wohneinheiten, die soweit wie möglich reduziert werden soll, wird im Rahmen der Beratungen des Dorfentwicklungskonzeptes und des B-Plan-Verfahrens festgelegt.
Reinwardstraße
Es erfolgt eine Änderung der Wohnbaufläche in eine Grünfläche mit naturnaher Entwicklung. Die Verwaltung wird aufgefordert, im Rahmen der Änderungsverfahren zu den Landschaftsplänen diese Fläche als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen.
In der Dahlwiese
Die Wohnbauung wird bis auf eine Straßenrandbebauung an der Straße Westholz zurückgenommen.
Bienenstraße
Die Wohnbaudarstellung an der Bienenstraße wird zurückgenommen. Stattdessen erfolgt die Darstellung als Grünfläche mit naturnaher Entwicklung. Im Rahmen der Änderungsverfahren zu den Landschaftsplänen soll die Fläche als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden.
Napier/ehem. Flughafen
Die Wohnbaufläche ist nachrangig zu entwickeln. Die Verwaltung wird beauftragt, bei den weiteren Detailplanungen im Norden zum BVB-Trainingsgelände und zum Naturschutzgebiet eine Teilfläche von der Bebauung auszunehmen und als Grünfläche zu erhalten
Ostenschleifweg
Die Wohnbaufläche wird als „rachrangig zu verwirklichende Fläche“ eingestuft. Es erfolgt eine Reduzierung der Wohnbaufläche östlich Beisenmannskamp und nördlich des Hauses Ostenschleifweg 44. Hier erfolgt eine Darstellung in „Grünfläche mit naturnaher Entwicklung“.
Wickede West
Es erfolgt eine Einstufung als „nachrangig zu verwirklichende Fläche“
Am Kapellenufer
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Wohnbaudarstellung in „Fläche für die Landwirtschaft“ zu ändern und im Änderungsverfahren zu den Landschaftsplänen die Fläche als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen.
Zeche Freibergstraße
Die Wohnbaudarstellung wird geändert. Es erfolgt die Ausweisung als Fläche für die Landwirtschaft. Im Rahmen der Änderungsverfahren zu den Landschaftsplänen soll die Fläche als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden.
Dachsweg/Obere Egge
Eine Änderung der 34er Satzung im Bereich Dachsweg/Obere Egge, die keine Wohnbebauung im Innenbereich zulässt wird ausgeschlossen.
Nördlich Höchstener Str. West
Die Verwaltung wird aufgefordert, auf eine Wohnbaudarstellung im Innenbereich zu verzichten.
Westl./nördlich Sommerbergweg
Die Brachfläche Fläche nördlich Sommerbergweg (östlich Knappstraße) ist als „Grünfläche mit naturnaher Entwicklung“ zu erhalten. Die derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche ist als „Grünfläche Friedhofserweiterung“ freizuhalten.
Auf dem Wüstenhofe
Die nördlichen Wohnbauflächen werden im B-Planverfahren reduziert.
Am Kämpen
Auf die Wohnbauflächendarstellung wird verzichtet. Die jetzige Darstellung „Landwirtschaft“ und „Landschaftsschutzgebiet“ wird beibehalten.
Am Kramberg
Die Verwaltung wird aufgefordert, bei der konkreten Festlegung der Wohnbauflächen im B-Planverfahren im Norden eine ausreichende Pufferzone zum Schondellebach freizuhalten.
Gotthelf-Schneider Str.
Die Wohnbaufläche wird in „Fläche für Landwirtschaft“ geändert. Im Rahmen der Änderungsverfahren zu den Landschaftsplänen soll die Fläche als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden.
Kaiser Friedrich/Am Rüggen
Die Wohnbebauung wird aufgegeben. Die Fläche wird teilweise als Grünfläche mit naturnaher Entwicklung und teilweise als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.
Winkelsweg Eichlinghofen
Die Auswirkungen des Lärmes von der BAB sind im B-Planverfahren gegebenenfalls auch in der Form zu berücksichtigen, dass eine Reduzierung der Wohnbaufläche erforderlich wird.
Am Kniepacker
Die Wohnbauflächendarstellung wird beibehalten. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Ausgleichs- und Ersatzflächen vor Ort innerhalb des B-Plans so zu realisieren, dass der Abstand zur Waldfläche über die Darstellung im F-Plan hinaus auf mindestens 50 m vergrößert wird.
Kirchlinde-Nord
Die Wohnbaufläche wird aufgegeben. Stattdessen erfolgt im Westen und Osten die Darstellung als Grünfläche mit naturnaher Entwicklung. Im Rahmen der Änderungsverfahren zu den Landschaftsplänen sind die Flächen als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen.
Westlich Odemsloh (MG 142)
Die Darstellung als Wohnbaufläche wird zurückgenommen.
Schleife Wambel
Entgegen der zeichnerischen Darstellung wird im Erläuterungsbericht festgehalten, dass die Fläche keiner Wohnbebauung zugeführt wird, sondern Grünfläche bleibt.
Gudrunstraße
Es erfolgt eine Änderung der Wohnbaufläche in Grünfläche.

2. Gewerbliche Bauflächen

Buddenacker
Die Gewerbefläche Buddenacker wird reduziert. Die Darstellung erfolgt ausschließlich im südlichen Bereich, nördlich der B 1. Die restliche Fläche wird als Fläche für Landwirtschaft dargestellt. Im Rahmen der Änderungsverfahren zu den Landschaftsplänen ist die Fläche als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen.

3. Verkehr

Kohlensiepenstraße
Im Erläuterungsbericht ist festzuhalten, dass die Realisierung der Trasse Kohlensiepenstraße von den weiteren Untersuchungen im Rahmen der Phoenix-Ost-Planungen abhängig gemacht wird.

4. Kleingartendaueranlagen:

Die Realisierung der ausgewiesenen Flächen für Kleingartendaueranlagen erfolgt entsprechend der jeweiligen ökologischen Wertigkeit der Flächen.

Vorrangig, da aus Sicht des Natur und Landschaftsschutzes unbedenklich, sind folgende Flächen zu realisieren, sofern die Nachfrage in ausreichendem Umfang nachgewiesen ist:

Ø Mengeder Straße
Ø Wachteloh III. BA
Ø Auf der Kiste
Ø Crengeldanzweg (Erweiterung)
Ø Wälkershof
Ø Im Wiesengrund
Ø Tremonia
Ø Burgweg
Ø Am Ölpfad (An der Goymark)
Ø Stemmering

Die folgenden ausgewiesenen Flächen sind nachrangig zu realisieren, sofern die entsprechende Nachfrage nachgewiesen ist. Die Rangfolge entspricht der ökologischen Bedenklichkeit. D.h.: je weiter die Flächen unten stehen, desto später sollen sie einer Nutzung zugeführt werden.

1. An der Asselburg –Erweiterung
2. Pleckenbring III
3. Gretelweg
4. Sölde
5. Wischlinger Weg
6. Im Loh (Nähe Rossbach)
7. Ostkirchstraße/Südlich Apolloweg
8. südlich Stadtkrone-Ost
9. Westholz
10. Wideybachtal
11. Schulte-Mäter Nord/Baukamp
12. Krummer Peter



Außerdem lagen den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgende Anträge der CDU-Fraktion vom 25.02.2004 vor:

a) CDU-Antrag mit der Kurzbezeichnung „Gemeinbedarfsflächen“

Die Verwaltung wird aufgefordert, im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes in den Stadtbezirken nach Gegebenheiten und Erfordernissen geeignete Flächen als Gemeinbedarfsflächen mit dem Zusatz „Kirchliche/religiöse Einrichtung“ auszuweisen.

b) CDU-Antrag mit der Kurzbezeichnung „Tech“

1. Die im Zielkonzept dargestellte Sondergebietsfläche „Tech“ südlich der S-Bahn und nördlich der Universitätsstraße bleibt als solche auch im Flächennutzungsplan erhalten.
2. Zusätzlich wird der Technologiepark um die Fläche „Im Weißen Feld“ in Richtung der BAB A 45 erweitert.

c) CDU-Antrag mit der Kurzbezeichnung „Ortsnahe Gewerbegebiete“

1. Die Verwaltung wird im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans gebeten, ortsnahe Gewerbeflächen auszuweisen. Damit verbunden ist ein Prüfauftrag an die Verwaltung, geeignete Standorte zu ermitteln und deren konkrete Eignung zu untersuchen. Die Ergebnisse sind in das politische Beurteilungsverfahren einzustellen.
2. Den in den ortsnahen Gewerbegebieten ansässigen Handwerksbetrieben soll ein in beschränktem Umfang branchenüblicher Produktverkauf ermöglicht werden.
3. Die Planungen sollen die Errichtung von einzelnen Wohnungen als Betriebswohnungen innerhalb dieser Gewerbegebiete ermöglichen.
4. Die Verwaltung wird im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans gebeten, zusätzliche Industriegebiete auszuweisen. Dabei sind auch mögliche Umwandlungen von bereits bestehenden Gewerbegebieten in Betracht zu ziehen, sofern die Umwandlungen zu keinen unzulässigen Beeinträchtigungen bestehender Rechtspositionen führt.

d) CDU-Antrag mit der Kurzbezeichnung „Groppenbruch“

1. Eine Entwicklung der Wirtschaftsfläche im Bereich Groppenbruch als interkommunales Industriegebiet der Städte Dortmund und Lünen wird ausdrücklich begrüßt.
2. Die Stadt Dortmund stellt im weiteren Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes den Bereich Groppenbruch als Industriegebiet dar.

3. Die Ausweisung der Wirtschaftsfläche Groppenbruch als Industriegebiet dient dem Zweck, künftigen Unternehmen an diesem Standort wirtschaftliche und zukunftsorientierte Rahmenbedingungen mit der Maßgabe zu ermöglichen, ein unternehmerisches Betätigungsfeld nicht im voraus einzuschränken.

4. Die Nutzung der Wirtschaftsfläche Groppenbruch unterliegt ungeachtet ihrer Ausweisung als Industriegebiet folgenden Restriktionen:

- Die Wirtschaftsfläche steht nicht für eine schwer- und schwerstindustrielle Nutzung zur Verfügung, die geeignet ist, Umwelt-, Naturschutz- und nachbarschaftsrechtliche Schutzgüter zu gefährden.
- Eine Ansiedlung stark emittierender Anlagen ist nicht zulässig.

- Die Ansiedlung eines Unternehmens an diesem Standort bedarf im Einzelfall der vorherigen Beratung und Beschlussfassung der zuständigen Fachausschüsse und des Rates.

5. Der Bebauungsplan ist entsprechend aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Dabei ist folgende Erschließung der Wirtschaftsfläche Groppenbruch zu berücksichtigen:
- Die Erschließung der Wirtschaftsfläche erfolgt sowohl über die Zuwegung Königsheide als auch durch das Gewerbegebiet Achenbach I / II
- Die Zuwegung Königsheide ist sowohl mit entsprechenden Fußwegen, als auch mit Radwegen auszubauen, um eine optimale Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu gewährleisten.
6. Beide Städte, Dortmund und Lünen, gehen kurzfristig auf die Bezirksregierung Arnsberg mit dem Ziel zu, die Gewerbefläche Groppenbruch als Gewerbe- und Industrieansiedlungsfläche im neuen Gebietsentwicklungsplan darzustellen.
7. Beide Städte bereiten die Gründung einer gemeinsamen Entwicklungsgesellschaft vor, die die notwendigen Planungen konkretisiert und Grundstücksregelungen tätigt.

8. Die Aktivitäten der Entwicklungsgesellschaft sollen zum späteren Zeitpunkt zur Umsetzung der Maßnahme (Erschließung, Realisierung von Ausgleichsmaßnahmen, Vermarktung) in eine Projektgesellschaft überführt werden.


e) CDU-Antrag mit der Kurzbezeichnung „Offenlegung“

Der Offenlegung wird zugestimmt. Folgende Ergänzungen und Änderungen sollen in den Flächennutzungsplan eingearbeitet werden:





Stadtbezirk Mengede:

Es erfolgt eine zeichnerische Darstellung der sog. „Nordumgehung Bodelschwingh“ von Autobahnkreuz Castrop bis zur Emscherallee. Zumindest die Gewerbegebiete Oestrich und Bodelschwingh sollten miteinander verbunden werden.

Die im Entwurf dargestellte Wohnbebauungsfläche im Bereich des Bebauungsplanes MG 142 (im Odemsloh) wird gestrichen. Stattdessen wird ein Teil der Fläche als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen zur Schulhoferweiterung der Nikolaus-Kopernikus-Realschule. Der Rest der Wohnbebauungsfläche wird als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

Das Gelände „Nickel und Eggeling“ (westlich Dönnstraße) soll in Gänze als Gewerbegebiet ausgewiesen werden. Auf eine Ausweisung als Grünfläche wird verzichtet.

Nach Wegfall der gewerblichen Nutzung wird die Fläche „Haus Mengede“ (nördlich Waltroper Straße) in Gänze als Grünfläche ausgewiesen. Auf eine Ausweisung von Wohnbebauung entlang der Waltroper Straße wird verzichtet.


Stadtbezirk Lütgendortmund:

Die Brachfläche zwischen Germaniastraße, Steinhammerstraße und Froschlake wird als Waldfläche ausgewiesen. Auf eine Ausweisung als Kleingartendaueranlage wird verzichtet.

Die Fläche östlich Grevendiecksfeld wird nicht als Wohnbebauung, sondern als Grünfläche dargestellt.

Das ehemalige Firmengelände Schroerbau an der Bockenfelder Straße wird als naturnah gestalteter Parkplatz für das Industriemuseum Zollern ausgewiesen.

Der Dorney wird nicht als Naturschutzgebiet ausgewiesen.


Stadtbezirk Scharnhorst:

Entlang der Straßen „An der Liethe“ und Leveringstraße erfolgt die Ausweisung von Wohnbauflächen nur als Straßenrandbebauung.

Zur Anregung Bahnlinie Dortmund-Kamen-Hamm (Ord.-Nr. 05.5.002) ist die Begründung der Verwaltung falsch, da sie sich auf die Trassierung einer Stadtbahnlinie bezieht.

Den Anregungen 05.1.012 bis 05.1.018 ist insoweit folge zu leisten, als dass die dörflichen Strukturen in Grevel erhalten bleiben müssen.



Stadtbezirk Eving:

Den Anregungen für Brechten ist insoweit folge zu leisten, als dass die dörflichen Strukturen in Brechten erhalten bleiben müssen. Es erfolgt lediglich eine Abrundung des Ortskerns.


Stadtbezirk Aplerbeck:

Die Süd-Ost-Umgehung Aplerbeck soll zeichnerisch dargestellt werden.

Die Dauerkleingartenanlage an der Ostkirchenstraße wird so nicht dargestellt. Es erfolgt eine Ausweisung als Grünfläche.

Auf die Ausweisung einer Wohnbaufläche westlich Ostkirchenstraße / südlich Apolloweg wird verzichtet. Die Fläche wird als Grünfläche ausgewiesen.


Stadtbezirk Innenstadt Nord:

Die Fläche Eisenstraße/Ecke Burgholzstraße wird als Gewerbefläche statt als Schulerweiterungsfläche ausgewiesen.


Stadtbezirk Hörde:

Für den katholischen Friedhof in Höchsten südlich der Höchstener Straße wird eine Fläche, die im Entwurf als Wohnbebauung ausgewiesen ist, als öffentliche Grünfläche „Friedhof“ ausgewiesen.


Stadtbezirk Brackel:

Die Schleife Brackel wird nicht als Wohnbebauung dargestellt, sondern als Grünfläche.

Die Schleife Wambel wird nicht als Wohnbebauung dargestellt, sondern als Grünfläche.

Auf die Ausweisung des Wickeder Holzes sowie des Wickeder Ostholz als Naturschutzgebiet wird verzichtet.


Stadtbezirk Huckarde:

Die nachfolgenden Flächen werden wie folgt ausgewiesen:

Die Fläche nördlich der Kokerei Hansa bis zur Straße Mooskamp als Gewerbefläche.

Das Gelände Kokerei Hansa als allgemeine Gewerbefläche statt als Sondergebiet Büro, Museum, Freizeitnutzung.

Stadtbezirk Hombruch:

Es erfolgt eine zeichnerische Darstellung der Verlängerung der sog. „Uni-Südtangente“ vom Gardenkamp bis zum Krückenweg.



Auf die Ausweisung der Wohnbaufläche „Menglinghausen-Süd / Halde Kaiser Friedrich wird verzichtet. Es erfolgt eine Ausweisung als Grünfläche.


f) CDU-Antrag mit der Kurzbezeichnung “Achenbach“

Im Bereich des ehemaligen Kohlenhafens Minister Achenbach wird wie im Zielkonzept des Flächennutzungsplanes vorgesehen eine Fläche als „Sondergebiet Freizeitgewerbe“ ausgewiesen.

Damit wird die Option für die nächsten Jahre gesichert, bei Bedarf an diesem Standort einen Sportboothafen (Marina) zu errichten.

Mit den Arbeiten zum Bau einer Marina darf erst nach Ausbau bzw. nach einer mindestens einseitigen Entspundung des Dortmund-Ems-Kanals begonnen werden, um damit den Anforderungen des Ruderleistungszentrum sowie der Rudervereine und den dort unterrichtenden Schulen genüge zu tragen.



Rm Schneckenburger (Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) erläuterte den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus. Es handele sich hierbei um ein ausgewogenes Papier, dass die unterschiedlichen Zielsetzungen des Flächennutzungsplanes miteinander in Verbindung bringe und eine sinnvolle Weiterentwicklung des Flächenbedarfs in Dortmund ermögliche.

Zu den Auswirkungen des Antrages auf das Sondervermögen vertrat sie die Ansicht, dass die Einlage einer Fläche in das Sondervermögen nicht zwangsläufig bedeuten könne, dass ein solches Areal auch in einer bestimmten Weise verwertet werde. Dies müsse einer politischen Entscheidung vorbehalten bleiben.

Entsprechend äußerte sich auch Rm Prüsse (SPD). Er machte zudem deutlich, dass durch den Antrag das Sondervermögen zwar tangiert werde, allerdings dabei auch gesehen werden müsse, dass andere Flächen eingebracht werden könnten.

Rm Hengstenberg (CDU) wies auf die angespannte Haushaltslage hin. Aus Berlin und Düsseldorf sei keine Hilfe zu erwarten. Mit dem vorliegenden Antrag von SPD und Grünen werde die einzige Möglichkeit der Kommune eingeschränkt, über das Planungsrecht Vermögen zu generieren. Werde der Antrag beschlossen, gingen nach seiner Einschätzung dem Sondervermögen und der Liegenschaftsverwaltung Vermögenswerte in Millionenhöhe verloren.

Rm Jostes (CDU) führte aus, dass aus dem Sondervermögen keine Wohnbauflächen herausgenommen werden dürften. Auch wenn der Bedarf an Arealen für Eigenheime zur Zeit rückläufig sei, müssten die Flächen vorgehalten werden, da eine künftige steigende Nachfrage nicht ausgeschlossen werden könne. Außerdem sei das Sondervermögen ein wichtiger Bestandteil des Haushaltssicherungskonzeptes sowie der heimischen Wirtschaftsförderung.

OB Dr. Langemeyer bezeichnete das bisherige Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes als sachgerecht und bürgerfreundlich. Man müsse allerdings darauf achten, dass bei der Behandlung dieser Thematik keine Verfahrensfehler entstünden, die den Flächennutzungsplan als ganzes angreifbar machten. Er gehe davon aus, dass der gemeinsame Antrag sowie einige Anträge der CDU-Fraktion heute als eingebracht angesehen würden, denn sie müssten nach der Hauptsatzung auch in den Bezirksvertretungen behandelt werden. So habe z. B. der gemeinsame Antrag von SPD und Grünen in Teilen auch Einfluss auf die Landschaftspläne, bei denen Beteiligungsrechte der Bezirksvertretungen nach § 20 Abs. 4 der Hauptsatzung zu beachten seien.

Der CDU-Antrag „Gemeinbedarfsflächen“ gehöre seines Erachtens nicht in die Beratungen zum Flächennutzungsplan, sondern sei im Zusammenhang mit den jeweiligen Bebauungsplänen zu sehen. Der Antrag „Tech“ stehe im Widerspruch zum Gebietsentwicklungsplan, so dass ein entsprechender Beschluss beanstandet werden müsste. Der Antrag „Ortsnahe Gewerbeflächen“ könne nur so gewertet werden, dass das gesamte Flächennutzungsplanverfahren von vorne begonnen werden solle.

Er – so OB Dr. Langemeyer weiter – habe die Verwaltung beauftragt, in einer kommenden Ratssitzung für alle Flächen, deren Herausnahme als Wohnbauflächen aus dem Flächen-nutzungsplanentwurf beantragt würde, eine exakte Aufstellung über die stadtwirtschaftlichen und vertraglichen Konsequenzen sowie die bestehenden Beschlusslagen vorzulegen.

StK Pehlke machte deutlich, dass das Sondervermögen im Jahre 1999 gegründet worden sei, um den städtischen Haushalt zu entlasten. Die Leistungsfähigkeit des Sondervermögens sei nicht mehr gegeben, wenn die in dem gemeinsamen Antrag genannten Grundstücke herausgenommen würden.

Außerdem schade es der Glaubwürdigkeit der Stadt Dortmund gegenüber der Bezirksregierung, wenn ein Projekt der Haushaltssicherung anders als ursprünglich vom Rat beschlossen durchgeführt würde.

OB Dr. Langemeyer erklärte, dass in der Sache Vermögensbelange des Sondervermögens sowie von privater Seite betroffen seien. Es müsse ein rechtlich einwandfreies Verfahren eingehalten werden. Die heute vorliegenden Anträge müssten so behandelt werden wie Verwaltungsvorlagen, die direkt eingebracht würden. Deshalb sollte sich nach der angekündigten Stellungnahme der Verwaltung eine Beteiligung der Bezirksvertretungen und der Fachausschüsse anschließen. Erst dann könne die Ratsentscheidung erfolgen. Eine besondere Dringlichkeit in der Sache sei nicht erkennbar.

StK Pehlke hielt es zudem für sinnvoll, auch den Ausschuss für das Sondervermögen in die Beratungsfolge einzubeziehen.


Nach einer Unterbrechung der Sitzung von 16.50 Uhr bis 17.10 Uhr gab der Haupt- und Finanzausschuss zu den vorliegenden Anträgen folgende Voten ab:

- Der gemeinsame Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 20.02.2004 wurde mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion mit der Änderung beschlossen, dass in der ersten Zeile des Beschlussentwurfes die Formulierung „Die Verwaltung wird aufgefordert“ ersetzt wird durch „Der Verwaltung wird empfohlen“.

- Es bestand Einvernehmen im Haupt- und Finanzausschuss, dass der Antrag der CDU-Fraktion vom 25.02.2004 mit der Kurzbezeichnung „Gemeinbedarfsflächen“ Gegenstand von entsprechenden Bebauungsplanverfahren sein soll. Eine Abstimmung erfolgte nicht.

- Der Antrag der CDU-Fraktion vom 25.02.2004 mit der Kurzbezeichnung „Tech“ wurde mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus abgelehnt. Die CDU-Fraktion stimmte für den Antrag.

- Es bestand Einvernehmen im Haupt- und Finanzausschuss, dass eine Abstimmung über den CDU-Antrag vom 25.02.2004 mit der Kurzbezeichnung „Ortsnahe Gewerbeflächen“ nicht erfolgen soll.

- Der Antrag der CDU-Fraktion vom 25.02.2004 mit der Kurzbezeichnung „Groppenbruch“ wurde mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus abgelehnt. Die CDU-Fraktion stimmte für den Antrag.

- Der CDU-Antrag vom 25.02.2004 mit der Kurzbezeichnung „Offenlegung“ ist als eingebracht anzusehen und wird verfahrensmäßig wie der gemeinsame Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus behandelt.

- Der Antrag der CDU-Fraktion vom 25.02.2004 mit der Kurzbezeichnung „Achenbach“ ist als eingebracht anzusehen und wird verfahrensmäßig wie der gemeinsame Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus behandelt.


Darüber hinaus bestand Einvernehmen im Haupt- und Finanzausschuss, dass die erneute Behandlung der verbleibenden Anträge auf der Grundlage der angekündigten Stellungnahme der Verwaltung unter Berücksichtigung des in der Diskussion dargestellten Verfahrens erfolgen soll.


2.2 Finanzen

- keine Vorlagen -


2.3 Personal

- keine Vorlagen -


2.4 Kommunalwirtschaft

- keine Vorlagen -



3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 3.1
Anbindung der Marsbruchstraße an die neue Kreuzung Gottesacker/B1
hier: Variantenentscheidung über die Linienführung
(Drucksache Nr.: 05476-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung nach Abwägung der Variantenvorschläge die weitere Entwurfsausarbeitung zum Grundsatzkonzept auf der Grundlage der Variante B-Mittlere Erschließung- zu erstellen.


zu TOP 3.2
Neubau einer Turnhalle an der Regenbogen-Grundschule, Adalmundstr. 1 in Do-Mengede.
(Drucksache Nr.: 05617-04)

Für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus erklärte Rm Krüger, dass man die Vorlage ablehnen werde, nicht, weil man die Notwendigkeit der Maßnahme anzweifele, sondern weil die Verwaltung dem Auftrag nicht nachgekommen sei, zu prüfen, ob auch eine Konstellation, die die Turnhalle und das Verwaltungsgebäude in einem Objekt beinhalte, möglich wäre.

StD Fehlemann antwortete, von der Firma, die seinerzeit dafür einen Rahmenpreis genannt habe, sei bis heute keine Reaktion gekommen.

Rm Krüger (Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) bezeichnete das, was vom Unternehmen vorgetragen worden sei, als eine Ideenskizze mit einer überschlägigen Kalkulation. Auftrag der Verwaltung wäre es allerdings gewesen, zu prüfen, ob eine Unterbringung der Turnhalle und Verwaltungsgebäude in einem Komplex eine wirtschaftlichere Lösung gewesen wäre. Die heutige Vorlage stelle lediglich dar, welche Aspekte dagegen sprächen.

Der Rat würde dadurch nicht in die Lage versetzt, auf der Grundlage entsprechend fundierter Aussagen der Verwaltung eine Entscheidung zu treffen.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. Die Städtische Immobilienwirtschaft wird beauftragt, den Abriss der ausgebrannten Turnhalle unverzüglich einzuleiten.

2. Neubau einer 2-Feld Turnhalle an der Regenbogen-Grundschule, Adalmundstr. 1 in Do-Mengede (Grundsatzbeschluss)

3. Die Städtische Immobilienwirtschaft wird beauftragt, den Neubau einer 2-Feld Turnhalle zu planen, die Kosten zu ermitteln und

4. einen Investitionsbeschluss nach den Sommerferien 2004 zu erwirken.



4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

- keine Vorlagen -



5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -











6. Soziales, Familie, Gesundheit

zu TOP 6.1
Flüchtlingserstaufnahme in Dortmund
(Drucksache Nr.: 05329-03)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit vor, der sich auch der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen angeschlossen hatte (Änderungen sind fett markiert):
Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt im Grundsatz, Standort für die Erstaufnahme von Asylbewerber/innen im Rahmen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes zu bleiben.

2. beauftragt die Verwaltung, in Verhandlungen mit den zuständigen Landesbehörden sowie dem Eigentümer der jetzt für die Gemeinschaftsunterkunft des Landes genutzten Liegenschaft Westfalendamm 399 – 401 eine Verlängerung des Mietvertragsverhältnisses bis Ende 2006 anzustreben. Die zuständigen Gremien werden über das Verhandlungsergebnis abschließend entscheiden.

3. beauftragt die Verwaltung, mit den Landes- und Bundesbehörden sowie dem Eigentümer der jetzt für die Gemeinschaftsunterkunft des Landes sowie der benachbarten, bis Februar 2004 vom Klinikum Dortmund genutzten Liegenschaft in Gespräche einzutreten mit dem Ziel,
- alle im Rahmen der Flüchtlingserstaufnahme in Dortmund zuständigen Stellen
- auf Basis einer gemeinsam entwickelten Konzeption
- unter Ausschöpfung von Synergien zusammenzuführen.
- auf den genannten Liegenschaften anzusiedeln. (Spiegelstrich wird ersatzlos
gestrichen)

Die zuständigen Gremien werden über den Fortgang der Gespräche informiert und abschließend im Rahmen ihrer Zuständigkeiten über die organisatorische und räumliche Neukonzeption der Flüchtlingserstaufnahme in Dortmund entscheiden.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend der Empfehlung der Fachausschüsse zu entscheiden.










zu TOP 6.2
Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze;
hier: Veränderungen in der städtischen Aufgabenwahrnehmung
(Drucksache Nr.: 05350-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die weitere Vorgehensweise zur Umsetzung der aus dem Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze (BGG NRW) resultierenden Veränderungen in der städtischen Aufgabenwahrnehmung sowie zu eventuell erforderlichen auch strukturellen Wirkungen zur Kenntnis.



7. Kultur, Sport, Freizeit

- keine Vorlagen -



8. Schule

zu TOP 8.1

- unbesetzt -


zu TOP 8.2
Änderung der Schulbezirksgrenzen zwischen der Westricher Grundschule und der Widey-Grundschule in Dortmund-Huckarde
(Drucksache Nr.: 05443-04)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde vor:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Huckarde nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechts die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen mit folgender Ergänzung: „Die Bezirksvertretung unterstützt die im Votum der Widey-Grundschule genannten Forderungen zur Verbesserung der Schulwegesituationen.“

Außerdem lag dem Haupt- und Finanzausschusses die folgende Empfehlung des Schulausschusses vor:

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung des Votums der Bezirksvertretung Huckarde einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:






Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. die bauliche Erweiterung des Schulgebäudes der Westricher Grundschule auf ein
zweizügiges Raumprogramm (Grundsatzbeschluss).

2. die Erteilung eines Planungsauftrages für die erforderlichen Baumaßnahmen an der Westricher Grundschule an die Städtische Immobilienwirtschaft.

3. die Rechtsverordnung zur neunten Änderung der Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für öffentliche Grundschulen der Stadt Dortmund.


Auf die Frage von Rm Krüger (Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus), warum der Bereich „Steinfurtweg“ in die Veränderung der Schulbezirksgrenzen nicht einbezogen worden sei, wird die Verwaltung in der folgenden Ratssitzung antworten.

Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.



9. Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -



10. Finanzen Liegenschaften

zu TOP 10.1
Satzung zur neunten Änderung der Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund.
(Drucksache Nr.: 05353-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur neunten Änderung der Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund.






11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

zu TOP 11.1
Einrichtung und Durchführung eines befristeten Wochenmarktes in Dortmund-Bodelschwingh
(Drucksache Nr.: 05430-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt für die Zeit vom 11.03.-07.10.2004 die befristete Festsetzung eines Wochenmarktes in Dortmund-Bodelschwingh gem. § 69 Gewerbeordnung (GewO). Der Markt findet jeweils donnerstags auf dem Bodelschwingher Dorfplatz an der Straße Im Odemsloh statt und ist zwischen 7.00 Uhr und 13.00 Uhr geöffnet. Veranstalter ist das Ordnungsamt der Stadt Dortmund.


12. Anfragen

- keine Vorlagen -




Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 17.20 Uhr von OB Dr. Langemeyer beendet.


Der Oberbürgermeister




Dr. Langemeyer Hengstenberg
Ratsmitglied




Weber
Schriftführer