Am Burhag/Lanstrop | Es erfolgt eine Änderung der Wohnbaudarstellung in Grünfläche mit naturnaher Entwicklung. Die Verwaltung wird aufgefordert, im Rahmen der Änderungsverfahren zu den Landschaftsplänen eine Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet vorzunehmen. |
Grevel Ortskern | Die Dorfgebietsdarstellung im Osten und Südosten wird auf den Bestand reduziert. Stattdessen soll dort Fläche für Landwirtschaft ausgewiesen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Änderungsverfahren zu den Landschaftsplänen diese Flächen als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen. |
Grevel-West | Für den Bereich der ehemaligen Friedhofserweiterungsfläche Grevel-West wird ein Dorfentwicklungskonzept vorgelegt, das einer erneuten Beratung und Beschlussfassung bedarf. Die Anzahl der Wohneinheiten wird auf 50-100 reduziert. Die genaue Festlegung der Zahl der vertretbaren Wohneinheiten, die soweit wie möglich reduziert werden soll, wird im Rahmen der Beratungen des Dorfentwicklungskonzeptes und des B-Plan-Verfahrens festgelegt. |
Reinwardstraße | Es erfolgt eine Änderung der Wohnbaufläche in eine Grünfläche mit naturnaher Entwicklung. Die Verwaltung wird aufgefordert, im Rahmen der Änderungsverfahren zu den Landschaftsplänen diese Fläche als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen. |
In der Dahlwiese | Die Wohnbauung wird bis auf eine Straßenrandbebauung an der Straße Westholz zurückgenommen. |
Bienenstraße | Die Wohnbaudarstellung an der Bienenstraße wird zurückgenommen. Stattdessen erfolgt die Darstellung als Grünfläche mit naturnaher Entwicklung. Im Rahmen der Änderungsverfahren zu den Landschaftsplänen soll die Fläche als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden. |
Napier/ehem. Flughafen | Die Wohnbaufläche ist nachrangig zu entwickeln. Die Verwaltung wird beauftragt, bei den weiteren Detailplanungen im Norden zum BVB-Trainingsgelände und zum Naturschutzgebiet eine Teilfläche von der Bebauung auszunehmen und als Grünfläche zu erhalten |
Ostenschleifweg | Die Wohnbaufläche wird als „rachrangig zu verwirklichende Fläche“ eingestuft. Es erfolgt eine Reduzierung der Wohnbaufläche östlich Beisenmannskamp und nördlich des Hauses Ostenschleifweg 44. Hier erfolgt eine Darstellung in „Grünfläche mit naturnaher Entwicklung“. |
Wickede West | Es erfolgt eine Einstufung als „nachrangig zu verwirklichende Fläche“ |
Am Kapellenufer | Die Verwaltung wird aufgefordert, die Wohnbaudarstellung in „Fläche für die Landwirtschaft“ zu ändern und im Änderungsverfahren zu den Landschaftsplänen die Fläche als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen. |
Zeche Freibergstraße | Die Wohnbaudarstellung wird geändert. Es erfolgt die Ausweisung als Fläche für die Landwirtschaft. Im Rahmen der Änderungsverfahren zu den Landschaftsplänen soll die Fläche als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden. |
Dachsweg/Obere Egge | Eine Änderung der 34er Satzung im Bereich Dachsweg/Obere Egge, die keine Wohnbebauung im Innenbereich zulässt wird ausgeschlossen. |
Nördlich Höchstener Str. West | Die Verwaltung wird aufgefordert, auf eine Wohnbaudarstellung im Innenbereich zu verzichten. |
Westl./nördlich Sommerbergweg | Die Brachfläche Fläche nördlich Sommerbergweg (östlich Knappstraße) ist als „Grünfläche mit naturnaher Entwicklung“ zu erhalten. Die derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche ist als „Grünfläche Friedhofserweiterung“ freizuhalten. |
Auf dem Wüstenhofe | Die nördlichen Wohnbauflächen werden im B-Planverfahren reduziert. |
Am Kämpen | Auf die Wohnbauflächendarstellung wird verzichtet. Die jetzige Darstellung „Landwirtschaft“ und „Landschaftsschutzgebiet“ wird beibehalten. |
Am Kramberg | Die Verwaltung wird aufgefordert, bei der konkreten Festlegung der Wohnbauflächen im B-Planverfahren im Norden eine ausreichende Pufferzone zum Schondellebach freizuhalten. |
Gotthelf-Schneider Str. | Die Wohnbaufläche wird in „Fläche für Landwirtschaft“ geändert. Im Rahmen der Änderungsverfahren zu den Landschaftsplänen soll die Fläche als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden. |
Kaiser Friedrich/Am Rüggen | Die Wohnbebauung wird aufgegeben. Die Fläche wird teilweise als Grünfläche mit naturnaher Entwicklung und teilweise als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. |
Winkelsweg Eichlinghofen | Die Auswirkungen des Lärmes von der BAB sind im B-Planverfahren gegebenenfalls auch in der Form zu berücksichtigen, dass eine Reduzierung der Wohnbaufläche erforderlich wird. |
Am Kniepacker | Die Wohnbauflächendarstellung wird beibehalten. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Ausgleichs- und Ersatzflächen vor Ort innerhalb des B-Plans so zu realisieren, dass der Abstand zur Waldfläche über die Darstellung im F-Plan hinaus auf mindestens 50 m vergrößert wird. |
Kirchlinde-Nord | Die Wohnbaufläche wird aufgegeben. Stattdessen erfolgt im Westen und Osten die Darstellung als Grünfläche mit naturnaher Entwicklung. Im Rahmen der Änderungsverfahren zu den Landschaftsplänen sind die Flächen als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen. |
Westlich Odemsloh (MG 142) | Die Darstellung als Wohnbaufläche wird zurückgenommen. |
Schleife Wambel | Entgegen der zeichnerischen Darstellung wird im Erläuterungsbericht festgehalten, dass die Fläche keiner Wohnbebauung zugeführt wird, sondern Grünfläche bleibt. |
Gudrunstraße | Es erfolgt eine Änderung der Wohnbaufläche in Grünfläche. |