Niederschrift (öffentlich)

über die 8. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien


am 10.07.2013
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:05 - 17:22 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Herr RM Harnisch, stv. Vorsitzender (SPD)


Herr RM Böhm (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Bartsch (CDU) i.V.f. Herr RM Mause (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pisula (CDU)
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Herr sB Rüding (CDU)
Herr RM Baran (SPD)
Herr RM Keller (SPD)
Herr RM Wittkamp (SPD) i.V.f. Herr RM Klösel
Herr RM Beer (SPD) i.V.f. Frau RM Lührs

Herr RM Möckel (SPD)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Renkawitz (SPD)
Frau RM Rohr (SPD)
Frau RM Pulpanek-Seidel (SPD) i.V.f. Herr RM Schilff
Herr RM Schreurs (SPD)
Frau RM Kleinhans (SPD) i.V.f. Frau RM Weyer
Frau RM Brandt (SPD) i.V.f. Herr RM Meyer
Frau RM Hawighorst-Rüßler (B’90/Die Grünen) i.V.f. Frau RM Reuter, ab 15:17 Uhr
Frau RM Märkel (B’90/Die Grünen) ab 15:31 Uhr
Frau RM Pohlmann (B’90/Die Grünen)
Herr sB Tietz (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dr. Brunsing (B’90/Die Grünen)
Herr sB Happe (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) i.V.f. Herr sB Wlost, bis 17:00 Uhr
Herr sB Dr. Dettke (Fraktion FDP/Bürgerliste) ab 17:00 Uhr für Herr Dingerdissen
Herr RM Kowalewski (Fraktion Die Linke)
Herr RM Thieme (Gruppe der NPD)

2. Beratende Mitglieder:

Herr RM Münch bis 15:30 Uhr


Herr Dr. Otterbein - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde


3. Verwaltung:

Herr StR Lürwer - 6/Dez.


Herr Dr. Grote - 60/AL
Herr Dr. Mackenbach - 60/stv. AL
Herr Bornkessel - 60/2-3
Herr Wilde - 61/AL
Herr Böhm - 64/AL
Herr Limberg - 65/AL
Herr Dr. Falk - 66/stv. AL
Frau Müller - 68/BL
Herr Nikisch - 23/FBL
Frau Schmitz - 1/III-1
Frau Bonan - 1/III-1
Herr Klüh - 6/Dez.-Büro
Frau Trachternach - 6/Dez.-Büro
Frau Zielsdorf - 6/Dez.-Büro

4. Gäste:

./.

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 8. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien,
am 10.07.2013, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 05.06.2013

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- nicht besetzt -

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09526-13)

Hinweis:
Diese Vorlage war zunächst für die AUSWI-Sitzung am 05.06. inkl. der entsprechenden Druckstücke vorgesehen. Aufgrund der in der Zwischenzeit noch erforderlichen Beratungen zur Vorlage "Nutzung des Grundstücks An der Witwe/An der Teithe für eine Tageseinrichtung für Kinder (TEK)" (Drucksache Nr. 08929-13), geht die Vorlage erst jetzt in den Beratungsgang (auf den nochmaligen Druck der Vorlage wurde aus finanziellen Gründen verzichtet).

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 18.06.2013

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09526-13-E1)

3.2 Errichtung des „Gebundenen Ganztags“ am Heisenberg Gymnasium
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09842-13)

3.3 Planung zur Grundsanierung des Schulzentrums Grüningsweg 42-44
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09428-13)

3.4 Jahresarbeitsprogramm 2013 für städtische Hochbaumaßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09861-13)

3.5 Geschäftsbericht des Vereins StadtbezirksMarketing e.V. 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09535-13)

3.6 Aktueller Sachstand zur Situation in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09889-13)

3.7 Zwischenbericht zu den Projekten Metropol-E und ELMO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10170-13)

4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

4.1 Bauleitplanung, Bebauungsplan Lü 148n -Steinsweg-
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Erweiterung des Planbereichs, Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09695-13)

4.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hö 223 -In der Heide- nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügen einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10167-13)

4.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Hö 103 -südlich Hermannstraße- nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügen einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10064-13)

4.4 Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 205 - Glückaufstraße/Eisenstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss zur Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 205 - Glückaufstraße / Eisenstraße -; II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 205; III. Beschluss zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages zur Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 205; IV. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10219-13)

4.5 Stadtumbau Rheinische Straße, Projekt "Kreativwirtschaftlicher Inkubator - Unionviertel"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09760-13)

4.6 Stadterneuerungsprogramm 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09875-13)

4.7 EU Ziel 2 Programm Stadtumbau "Hörde-Zentrum";
hier: Verlagerung von Mitteln zur Sicherung des Projektes F4 "Bürgerbeteiligung"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10146-13)

4.8 Neufassung der Richtlinien der Stadt Dortmund zur Förderung der Gestaltung und Begrünung auf privaten Grundstücken innerhalb festgelegter Stadterneuerungsgebiete
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10135-13)

4.9 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 295 – Nahversorgungseinrichtung östlich Kirchhörder Straße -, 26. Änderung des Flächennutzungsplanes
Hier: Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Behördenbeteiligung, Beschluss zur Erweiterung des Bereichs der 26.Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
(Offenlegungsbeschluss)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10110-13)

4.10 Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Br 143 - Juchostraße - nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10152-13)

4.11 Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Lü 152 - Indupark - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Kenntnisnahme der Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gem. § 33 Abs. 1 und § 33 Abs. 3 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09870-13)





4.12 Flughafen Dortmund;
Stellungnahme über verspätete Landungen zwischen 22.00 Uhr und 23.00 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr des Jahres 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10085-13)

4.13 Haushaltsbefragung zum Mobilitätsverhalten ("Modal Split-Erhebung")
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09776-13)

4.14 Sachstandsbericht Verkehrsüberwachung 2012
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10381-13)

5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung
- nicht besetzt -

6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- siehe TOP 3.2, TOP 3.3 und TOP 3.4 -

7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

7.1 Benennung einer neuen Straße in Dortmund-Hombruch / Innenstadt-West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10134-13)

7.2 Kanalerneuerung Martener Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09972-13)

7.3 Kanalsanierung Martener Straße (Froschlake/Diederichstraße)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09785-13)

7.4 Kanalerneuerung Plaßstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10090-13)

7.5 Umbau der Bövinghauser Straße von Provinzialstraße bis Brücke
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08160-12)

8. Angelegenheiten des Vergabe- und Beschaffungsamtes
- nicht besetzt -

9. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

9.1 Wohnungswirtschaft
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 13.06.2013
(Drucksache Nr.: 10101-13)



9.2 Wohnungspolitik (Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05893-11-E3)

10. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

10.1 "Memoriam-Gärten"
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10330-13)

11. Angelegenheiten des Umweltamtes

11.1 Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund als Ersatz für die Landschaftspläne Dortmund-Nord, Dortmund-Mitte und Dortmund-Süd
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09778-13)

11.2 Sachstand Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09070-13)

11.3 Sachstandsbericht zum Handlungsprogramm Klimaschutz 2020 (HP 2020) in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10080-13)

11.4 Luftqualität in Dortmund: Sachstandsbericht 2011 & 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09135-13)

11.5 CO2-Bilanz 2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10274-13)

11.6 Bericht zur Grundwasserbewirtschaftung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10137-13)

11.7 Erhöhte Emissionswerte der Hochspannungstrasse Kruckel-Hörde
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09635-13-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 24.04.2013 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09635-13-E2)

11.8 Nachtspeicheröfen
Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09582-13-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 24.04.2013 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09582-13-E2)


11.9 Säureharzlager in Mengede
Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09583-13-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 24.04.2013 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09583-13-E2)

11.10 Streichung der ÖPEL-Fördermittel - Konsequenzen für Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10374-13)

12. Vermessungs- und Katasteramt
- nicht besetzt -

13. Anfragen
- nicht besetzt -

14. Sonstige Informationen der Verwaltung
- nicht besetzt -


Die Sitzung wird vom stellvertretenden Vorsitzenden - Herrn RM Harnisch - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der stellvertretende Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien



zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Renkawitz benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der stv. Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Ergänzungen:

Man einigt sich darauf, zusätzlich folgende Vorlagen im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung zu setzen:
Neu: TOP 4.15
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 252 PHOENIX See,
Teilbereich A, Teil I -Seequartier- im vereinfachten Verfahren nach § 13
Baugesetzbuch (BauGB) hier: Änderungsbeschluss und Beschluss zur
Öffentlichkeitsbeteiligung im vereinfachten Verfahren (DS-Nr.: 10387-13)
Beschluss- Dringlichkeitsschreiben liegt vor –


Neu: TOP 4.16
Einziehung eines Teilstücks der Straße „Am Siesack“
Empfehlung (DS Nr.: 10127-13) - Dringlichkeitsschreiben liegt vor –

Änderungen:

Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen einigt man sich darauf, TOP 4.10 Bauleitplanung, Änderung N.4 des Bebauungsplanes Br 143 in die nächste Sitzung am 18.09.2013 zu schieben. Auf Anregung von RM Pisula wird man in der heutigen Sitzung aber bereits darüber diskutieren.

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht, mit den o.a. Ergänzungen und Änderungen festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 05.06.2013

Mit dem Nachversand zur heutigen Sitzung wurde das Gremium darüber informiert, dass der
Beschlusstext zu TOP 2.1 „Lärmschutz and er A 2“ redaktionell überarbeitet wurde.

Der Ausschuss nimmt diese Information zur Kenntnis.

Die Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 05.06.2013 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- nicht besetzt -

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09526-13)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 18.06.2013:

„Auf Vorschlag der SPD-Fraktion, beschloss die BV einstimmig (bei 3 Enthaltungen –
Fraktion B90/die Grünen), dem Vorschlag eines TEK-Bau´s auf dem Gelände der Friedens-
Grundschule (Vorstenstraße) nicht zuzustimmen. An der Vorstenstrasse gibt es keinen
Bürgersteig. Die verkehrliche Situation ist bereits jetzt für die Sicherheit der Schulkinder sehr
problematisch. Es ist damit zu rechnen, dass sich diese Situation weiter verschärft, wenn an
dieser Stelle eine TEK errichtet wird. Es ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Eltern
ihre Kinder mit dem Auto in die TEK bringen.
Stattdessen schlägt die BV Lütgendortmund vor, den Standort Somborner Straße 8 (ehem.
Kindergarten), das Gelände Kaspar-Schulte-Straße/Ecke Germaniastraße und -wie bereits
beschlossen-, das Gelände des ehemaligen Uraniasportplatzes als Alternativstandorte zu
überprüfen.

Die BV Lütgendortmund hat daher dem Rat der Stadt Dortmund, keine Empfehlung
für den Beschluss der Vorlage ausgesprochen.“


Des Weiteren liegt zum Prüfauftrag der Bezirksvertretung Lütgendortmund die Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 09526-13-E1):

„ die Bezirksvertretung Lütgendortmund hat in ihrer Sitzung am 18.06.2013 beschlossen, „…
dem Vorschlag eines TEK-Bau’s auf dem Gelände der Friedens-Grundschule (Vorstenstraße)
nicht zuzustimmen. An der Vorstenstraße gibt es keinen Bürgersteig. Die verkehrliche Situation
ist bereits jetzt für die Sicherheit der Schulkinder sehr problematisch. Es ist damit zu rechnen,
dass sich diese Situation weiter verschärft, wenn an dieser Stelle eine TEK errichtet
wird. Es ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Eltern ihre Kinder mit dem Auto in die
TEK bringen.
Stattdessen schlägt die BV Lütgendortmund vor, den Standort Somborner Straße 8 (ehemaliger
Kindergarten), das Gelände Kaspar-Schulte-Straße/Ecke Germaniastraße und – wie bereits
beschlossen – das Gelände des ehemaligen Uraniasportplatzes als Alternativstandorte
zu überprüfen.“

Hierzu nimmt die Verwaltung im Folgenden Stellung:

1. Standortentscheidung
Die Standortentscheidung basiert auf einer Standortuntersuchung, bei der insgesamt sieben
Grundstücke hinsichtlich ihrer Eignung geprüft wurden. Der Suchraum war identisch
mit den Wohnbereichen im Sozialraum Marten. Der Raum ist abgegrenzt durch bestehende
Barrieren, wie mehrere Bahnlinien, eine Autobahn sowie einen Gewässerlauf. Das Gebiet
ist insgesamt dicht besiedelt. Das städtische Baulandmonitoring weist in dem gesamten
Suchbereich keine Wohnentwicklungsflächen aus.
Die vorgenannten schwierigen Grundbedingungen sowie zahlreiche verschiedene Restriktionen
(Hochwasserschutz, fehlende Erschließung, Mobilfunkanlagen, Altlasten und feh2
lendes Planrecht) führten im Ergebnis dazu, dass kein uneingeschränkt geeigneter Standort
identifiziert wurde. Es wurde letztlich der Standort an der Vorstenstraße ausgewählt,
weil er sich unter Abwägung aller Belange als vertretbar und machbar erweist.

1.1 Verkehrliche Situation an der Vorstenstraße
Die Erschließungs- und Anfahrtssituation wurde auch im Rahmen der Standortuntersuchung
thematisiert. Bei der Vorstenstraße handelt es sich um eine reine Anliegerstraße,
die nicht vom Durchgangsverkehr betroffen ist. Die Fahrgeschwindigkeit in der
Vorstenstraße ist bereits aktuell auf 30 km/h begrenzt. Im Vorfeld einer Bebauung mit einer
Tageseinrichtung für Kinder (TEK) wird geprüft, welche Verkehrsregelungen erfolgen
können, um eine Gefährdung der Schülerinnen und Schüler, der Kindergartenkinder sowie
der Anwohner und Besucher auf ein Minimum zu reduzieren.

1.2 Standortalternativen

· Freifläche/Brachfläche Kasper-Schulte-Str.
Es handelt sich um eine städtische Fläche, die im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche
ausgewiesen ist. Weiterhin liegt die Fläche im Geltungsbereich des Landschaftsplanes,
der hier das Ziel „Erhalt von Freiflächen“ formuliert. Auf der Fläche
befinden sich starke Grün- und Gehölzstrukturen. Es besteht für diesen Bereich kein
Bebauungsplan, das Grundstück könnte nach § 34 BauGB beurteilt werden.
Im Rahmen der o. g. Standortuntersuchung wurde diese Fläche bereits mit einbezogen.
Dieser Standort musste aber aufgrund seiner Nähe zu zwei direkt gegenüberliegenden
Mobilfunkmasten auf den Häusern Germaniastraße 14 und 18 (Entfernung rund 50 m
bzw. 75 m) verworfen werden, da der von der Stadt Dortmund geforderte Mindestabstand
von 100 m zwischen Mobilfunkanlagen und sensiblen Nutzungen, wie Kindertagseinrichtungen,
Schulen usw. nicht eingehalten werden kann.

· Somborner Straße 8
Der Verwaltung ist nicht bekannt, dass in der Vergangenheit eine TEK an der Somborner
Straße 8 vorhanden war. Das Grundstück ist aktuell bebaut und befindet sich
im privaten Eigentum, so dass hier keine TEK entstehen kann.

· Somborner Straße 86
An der Somborner Str. 86 gab es vor dem Jahr 1984 eine Tageseinrichtung für Kinder,
die aufgegeben wurde. Das Grundstück liegt neben der Autobahn 40, so dass von starken
Lärmeinwirkungen auf das Grundstück auszugehen ist. Aktuell befindet sich hier
ein Regenrückhaltebecken, so dass der Standort als TEK nicht in Frage kommt.

2. Bedarfssituation im Stadtbezirk Lütgendortmund
Im Sinne einer dezentralen und flächendeckenden Infrastruktur orientiert sich die Bedarfsplanung
für Betreuungsangebote an den Grenzen der Sozialräume (SR) im Stadtbezirk.
Allein im SR Marten werden noch 29 Betreuungsplätze für Kinder im Alter
unter drei Jahren in Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) und Kindertagespflege benötigt
(siehe Tabelle). Zur Abdeckung dieses Bedarfs soll im Wesentlichen der Neu3
baubau einer TEK an der Vorstenstraße dienen. Hier ist die Einrichtung von 16 zusätzlichen
Plätzen für Kinder unter drei Jahren vorgesehen.
Der vorgeschlagene Standort an der Somborner Str. 8/86 befindet sich im Sozialraum
Lütgendortmund und stellt somit keine Alternative für den Sozialraum Marten dar und
ist zudem als Standort für eine TEK ungeeignet (siehe Punkt 1.2).
Zur Erhöhung der Betreuungsquote im SR Lütgendortmund dienen im Wesentlichen
drei Maßnahmen: Neubau einer TEK im Bereich Somborn. Eine Standortentscheidung
steht noch aus. Derzeit befinden sich potenziell geeignete Grundstücke in der Prüfung.
Im Rahmen der Bebauung des Urania-Sportplatzes an der Holtestraße wird ein Grundstück
für eine TEK reserviert. Als drittes Projekt im SR Lütgendortmund ist die Erweiterung
der TEK Volksgartenstraße zu nennen.
Die Verteilung der Plätze in den Sozialräumen des Stadtbezirks Lütgendortmund sieht
wie folgt aus:

Sozialraum
Kinder U3
Plätze
Soll 35 %
Noch einzurichtende Plätze
Lütgendortmund
512
99
179
80
Bövinghausen/Westrich
263
57
92
35
Marten
209
44
73
29
Oespel/Kley
178
54
62
8
Stadtbezirk
1162
254
406
152

Stand: 31.12.2012

Die aktuellen Planungen zur Erhöhung der Betreuungsquote sehen wie folgt aus:





Sozialraum
Maßnahmeplanung
U3
Plätze
In TEK
Lütgendortmund
TEK Holtestraße
16

Erweiterung TEK Volksgartenstraße
26

TEK im Bereich Somborn
16

Summe SR Lüdo
58
Bövinghausen/Westrich
Aufgrund des ausreichenden Ü3-Angebots und
des ausgeschöpten U3-Ausbaupotential in den
bestehenden TEK ist hier verstärkt das U3-
Angebot in der Kindertagespflege auszubauen

Marten
TEK Vorstenstraße
16
Oespel/Kley
TEK Gehrenstraße
14


88

Ausbau der Kindertagespflegeplätze im StB
ca. 50
Stadtbezirk

ca. 138

Weiter liegt die Empfehlung der BV Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 09.07.2013 vor:

„Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage der Verwaltung vom 30.04.2013 zur
Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 6 Ja-Stimmen (5 x SPD, 1 x
parteilos - Herr Schroeder), 12 Nein-Stimmen (7 x CDU, 1 x parteilos - Herr Behm, 4 x
Bündnis 90/DIE GRÜNEN) und 1 Enthaltung (SPD) die Vorlage abzulehnen.

Begründung:
Die BV-Hombruch stimmt der Vorlage mehrheitlich nicht zu, da sie das Grundstück An der
Witwe/An der Teithe zur Errichtung einer TEK aus den bekannten Gründen für nicht geeignet
hält.“


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Vorlage in den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.


zu TOP 3.2
Errichtung des „Gebundenen Ganztags“ am Heisenberg Gymnasium
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09842-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Stimmenthaltung (Gruppe der NPD) nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. die Errichtung des „Gebundenen Ganztags“ am Heisenberg Gymnasium (Anbau und Umbau) mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 4.937.962,00 € (Baubeschluss).

Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten von 4.735.918,00 € und Möblierungskosten von 202.044,00 € zusammen.
Darin enthalten sind die bereits in den Jahren 2011 und 2012 auf die bestehende Anlage im Bau gebuchten Kosten i.H.v. 169.886,00 €, wovon 132.205,00 € aktivierbare Eigenleistungen und 37.681,00 € externe Bauleistungen darstellen.
.
Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 40 (Schulverwaltungsamt) auf der Investitionsfinanzstelle 40E00301044005, Finanzposition 780800:

Haushaltsjahr 2011: 2.813,00 € (nachrichtlich)

Haushaltsjahr 2012: 34.868,00 € (nachrichtlich)
Haushaltsjahr 2013: 40.000,00 €
Haushaltsjahr 2014: 1.464.837,00 €
Haushaltsjahr 2015: 2.824.317,00 €

Haushaltsjahr 2016: 55.654,00 €
Gesamt: 4.422.489,00 €

Die nachrichtlich aufgeführten Auszahlungen erfolgten im Jahr 2011 über die Finanzstelle 40E00301044005 sowie im Jahr 2012 anteilig i.H.v. 30.078,40 € ebenfalls über vorgenannte Finanzstelle. Ein Betrag von 4.789,27 € floss über die Finanzstelle 40_00301090004 ab.

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 515.473,00 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden. Darin enthalten sind die in 2011 und 2012 auf die bestehende Anlage im Bau gebuchten aktivierbaren Eigenleistungen in Höhe von 132.205,00 €.

Der dargestellte Mittelabfluss weicht von der Veranschlagung der Haushaltsmittel ab.

Sollte eine Übertragung der Mittel aus dem Jahr 2013 in die nachfolgenden Jahre nicht genehmigt werden, wird die Finanzierung aus dem Budget des FB 40 sichergestellt.
2. die Umsetzung der weiteren Planung und Ausführung der Maßnahme durch die Städtische Immobilienwirtschaft.


zu TOP 3.3
Planung zur Grundsanierung des Schulzentrums Grüningsweg 42-44
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09428-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Stimmenthaltungen der Fraktion FDP/BL und Gruppe der NPD nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund
3. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 20.870.000 € die weitere Planung (Leistungsphasen 3 und 4 HOAI) für die Sanierung der Schulgebäude des Schulzentrums Grüningsweg 42 - 44, bestehend aus dem Immanuel-Kant-Gymnasium und der Max-Born-Realschule. In der Kostenschätzung sind Baukosten von 19.810.000 € sowie Kosten für das bewegliche Vermögen von 1.060.000 € enthalten.

4. beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft nach Abschluss der Planung mit der Herbeiführung des Ausführungsbeschlusses.

5. Die Vorlage steht unter dem Vorbehalt der Entscheidung zum Einlagebeschluss Drucksache Nr. 9441-13


zu TOP 3.4
Jahresarbeitsprogramm 2013 für städtische Hochbaumaßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09861-13)
Nachfragen hierzu werden durch Herrn Limberg beantwortet.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt das vorgelegte Jahresarbeitsprogramm 2013 für städtische Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.


zu TOP 3.5
Geschäftsbericht des Vereins StadtbezirksMarketing e.V. 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09535-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Geschäftsbericht des Vereins StadtbezirksMarketing e.V. für das Jahr 2012 zur Kenntnis.



zu TOP 3.6
Aktueller Sachstand zur Situation in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09889-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den aktuellen Sachstandsbericht zur Situation in der Dortmunder Nordstadt zur Kenntnis.


zu TOP 3.7
Zwischenbericht zu den Projekten Metropol-E und ELMO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10170-13)

Nachfragen zur Vorlage werden durch Frau Bonan beantwortet.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Zwischenbericht der Verwaltung, zu den Mobilitätsprojekten Metropol-E und ElMO, zur Kenntnis.


4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

zu TOP 4.1
Bauleitplanung, Bebauungsplan Lü 148n -Steinsweg-
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Erweiterung des Planbereichs, Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09695-13)
Nachdem die Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen sowie RM Münch ihre jeweilige Haltung zu der Vorlage verdeutlicht haben, wird hierzu wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke sowie der Gruppe der NPD nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Lü 148n
- Steinsweg - geprüft und beschließt:

- den Stellungnahmen unter den Ziffern 5.1, 5.2 und 5.3 teilweise zu folgen und den Bebauungsplanentwurf sowie die Begründung entsprechend zu ändern,

- die Stellungnahmen unter Ziffer 5.4, 5.5, 5.6 und 5.7 nicht zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)

II. Der Rat der Stadt beschließt, den Planbereich des Bebauungsplanes Lü 148n um einen 1 m breiten Streifen nach Süden zu erweitern (siehe auch Ziffer 6 dieser Vorlage).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs.1 BauGB


III. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des modifizierten Entwurfes des Bebauungsplanes Lü 148n -Steinsweg- für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich und dem Entwurf der Begründung vom 22.04.2013 zu und beschließt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung erneut öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB


IV. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass die Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte für den unter Ziffer 1 angegebenen Bereich mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Lü 148n teilweise außer Kraft treten (siehe auch Ziffer 3 dieser Vorlage).

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV NRW S. 568;SGV NRW S.791 )


zu TOP 4.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hö 223 -In der Heide- nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügen einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10167-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten und unter Ziffer 6 dieser Vorlage dargelegten Stellungnahmen der Einsprecher zur Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hö 223
-In der Heide- geprüft und beschließt, den Stellungnahmen der Einsprecher unter Ziffer 6.1 - 6.3 dieser Vorlage zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 und § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungsentwurf offengelegte Begründung vom 24.09.2012 entsprechend den Ausführungen unter den Ziffern 7 und 8 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 10.06.2013 der Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hö 223 -In der Heide- beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB

III. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hö 223 -In der Heide- für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich einschließlich der unter Ziffer 7 und 8 beschriebenen Modifizierungen als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW


zu TOP 4.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Hö 103 -südlich Hermannstraße- nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügen einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10064-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Stimmenthaltungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

IV. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachte und unter Ziffer 7 dieser Vorlage dargelegte Stellungnahme des Einsprechers zur Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Hö 103 geprüft und beschließt, die Stellungnahme des Einsprechers unter Ziffer 7 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuchs (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)

V. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungsentwurf offengelegte Begründung vom 11.02.2013 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 8 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 28.05.2013 der Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Hö 103 -südlich Hermannstraße- beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 und § 13 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW
VI. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Hö 103 -südlich Hermannstraße- für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW


zu TOP 4.4
Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 205 - Glückaufstraße/Eisenstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss zur Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 205 - Glückaufstraße / Eisenstraße -; II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 205; III. Beschluss zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages zur Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 205; IV. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10219-13)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 10219-13-E1):

„Die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN bittet die Verwaltung

1. alternative Ansiedlungs- oder Verlagerungsflächen für an der im Plangebiet ausgewiesenen Fläche interessierte Gewerbebetriebe in unmittelbarer Nähe zum Gewerbestandort Bornstraße zu prüfen.

2. Ausweichflächen für die derzeit im Plangebiet bestehenden Gärten zu prüfen und den derzeitigen Gartenbewirtschaftern anzubieten.


Begründung:

Die zur Abstimmung stehende Fläche Burgholzstr./Eisenstraße wird derzeit de facto als Grabeland genutzt. Über die Jahre ist eine gut bewirtschaftete, wertvolle Gartensiedlung entstanden. Durch die jetzt geplante Änderung des Bebauungsplans und der Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung würde das Gebiet für die Nutzung und als Grünfläche nicht mehr zur Verfügung stehen. Um hier sowohl im Sinne interessierter Unternehmen als auch der jetzigen Nutzer eine Lösung zu finden, bitten wir um eine konstruktive Prüfung der oben genannten Alternativen.“

AUSWI, 10.07.2013:

RM Pohlmann erläutert die Hintergründe des vorliegenden Antrags ihrer Fraktion.

Nachdem die Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen ihre jeweilige Haltung hierzu sowie zu der Vorlage verdeutlicht haben, erfolgt das Abstimmungsverhalten wie folgt:

Abstimmung zum Zusatz-/Ergänzungsantrag:



Zu dem o.a. Antrag wird getrennt nach Ziffer 1 und 2 wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt Ziffer 1 mehrheitlich ab.

Ziffer 2 wird als Prüfauftrag an die Verwaltung gewertet. Diesem wird mehrheitlich, gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Gruppe der NPD zugestimmt.

Abstimmung zur Vorlage:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt

I. beschließt, den Bebauungsplan 205 – Glückaufstraße / Eisenstraße – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungsbereich im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu ändern (Änderung Nr. 7).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 und § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III/FNA 213 – 1) sowie i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


II. stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes der Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 205 – Glückaufstraße / Eisenstraße – und der Begründung vom 17.06.2013 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


III. beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden städtebaulichen Vertrag (Anlage dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung, auf dieser Grundlage den Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.

Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


IV. ermächtigt die Verwaltung, eine Baugenehmigung für Vorhaben während der Bebauungsplanänderung zu erteilen, sofern nach erfolgter öffentlicher Auslegung der Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 205 vorgezogene Planreife nach § 33 BauGB bescheinigt werden kann und alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 41 Abs. 1 GO NRW.







zu TOP 4.5
Stadtumbau Rheinische Straße, Projekt "Kreativwirtschaftlicher Inkubator - Unionviertel"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09760-13)

Hierzu liegt vor Zusätzliche Informationen der Verwaltung (Drucksache Nr.: 09760-13-E1):

„Der Verfahrensstand der beiden Projekte, zu denen die gefassten Beschlüssen aufgehoben
werden sollen, ist wie folgt:
Die Teilmaßnahme „Genossenschaftliche Gewerbeentwicklung“ des Projekts
„Dienstleistungszentrum Huckarder Straße“, (DS 13051-08) sowie das Projekt
„Gründungsinitiative Dorstfelder Brücke“ (DS 03079-11) wurden nicht begonnen.
Inhaltlich gehen die Ziele der beiden Projekte in das neue Gesamtprojekt
„Kreativwirtschaftlicher Inkubator – Unionviertel“ ein. Der erforderliche
Umbewilligungsantrag an die Bezirksregierung Arnsberg wurde bereits gestellt. Die für die o.
g. Ursprungsprojekte bewilligten Fördermittel sowie die erforderlichen Eigenanteile der Stadt
sollen dementsprechend in voller Höhe für das geplante neue Projekt „Kreativwirtschaftlicher
Inkubator – Unionviertel“ verwendet werden.“


AUSWI 10.07.2013:

Unter Berücksichtigung der o.a. Information der Verwaltung und auf Anregung von RM Waßmann wird die Verwaltung gebeten, bis zur Ratsitzung am 18.07.2013, die Finanzierung für das Projekt detailliert aufzustellen.

Mit diesem Auftrag lässt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien die Vorlage in den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.


zu TOP 4.6
Stadterneuerungsprogramm 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09875-13)


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 03.07.2013:

„Frau Moesch von der SPD-Fraktion bemängelt, dass die Maßnahmen in Westerfilde nicht mit
Geldern hinterlegt worden sind. Die SPD-Fraktion will daher der Vorlage nicht zustimmen.
Somit ergeht folgende Empfehlung:

Empfehlung

Die Bezirksvertretung Mengede gibt eine negative Empfehlung bei 7 Ja-Stimmen (CDUFraktion
und Fraktion B’90/Die Grünen) und 11 Gegenstimmen (SPD-Fraktion, Herr
Lagoda / Die Linke und Herr Thieme / NPD) ab. Sie bemängeln das Fehlen von Zahlen
bei den Maßnahmen in Westerfilde und bitten darum, diese schnellst möglichst
nachzuliefern.






AUSWI, 10.07.2012:

Auf Nachfrage von RM Pohlmann, teilt Herr Wilde mit, dass die Verwaltung voraussichtlich zum Ende des Jahres konkrete Zahlen zu den Maßnahmen in Westerfilde präsentieren wird.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Gruppe der NPD) nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

1. Der Rat beschließt die Zusammenfassung der Einzelprojekte zum Gesamtprogramm und
beauftragt das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt diese Projekte zum Stadterneuerungs-
programm (STEP) 2014 zu beantragen.
2. Der Rat nimmt den aktuellen Sachstand zum STEP 2013 zur Kenntnis.
3. Der Rat nimmt die Bewilligungen zum STEP 2012 zur Kenntnis.



zu TOP 4.7
EU Ziel 2 Programm Stadtumbau "Hörde-Zentrum";
hier: Verlagerung von Mitteln zur Sicherung des Projektes F4 "Bürgerbeteiligung"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10146-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Stimmenthaltung (Gruppe der NPD) nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, durch Mittelverlagerung innerhalb des Entwicklungskonzeptes zusätzliche Mittel für das Projekt „Bürgerbeteiligung“ in Höhe von 60.000 € bereit zu stellen.


zu TOP 4.8
Neufassung der Richtlinien der Stadt Dortmund zur Förderung der Gestaltung und Begrünung auf privaten Grundstücken innerhalb festgelegter Stadterneuerungsgebiete
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10135-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt die Neufassung der Richtlinien der Stadt Dortmund zur Förderung der Gestaltung und Begrünung privater Grundstücke innerhalb festgelegter Stadterneuerungsgebiete. Diese Richtlinien lösen die bisher gültigen Richtlinien vom 07.09.2001 ab. Vertraglich bereits vereinbarte Maßnahmen werden nach den bisher geltenden Richtlinien abgewickelt.


zu TOP 4.9
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 295 – Nahversorgungseinrichtung östlich Kirchhörder Straße -, 26. Änderung des Flächennutzungsplanes
Hier: Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Behördenbeteiligung, Beschluss zur Erweiterung des Bereichs der 26.Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
(Offenlegungsbeschluss)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10110-13)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 03.07.2013:

„Der Beirat nimmt Bezug auf seine Stellungnahme vom 4.2.2009:
Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde lehnt den B-Plan Hom 295 – Einkaufszentrum
Kirchhörder Straße – sowie die damit verbundenen Änderungen des Flächennutzungsplanes
und des Landschaftsplanes Dortmund-Süd aus Gründen des Biotop- und Artenschutzes und
des Biotopverbundes zugunsten der Bewahrung des Freilandklimas im Außenbereich (keine zusätzlichen Versiegelungen!) und zur Bewahrung des Wohnwertes des angrenzenden
Siedlungsbereiches (″Villenzone“) an der Kirchhörder Straße und der Durchstraße ab. Das
bei einer Realisierung des Einkaufszentrums zu erwartende Verkehrsaufkommen führt zu
unlösbaren Gefährdungen und zusätzlichen Emissionsbelastungen.
Ergänzend hält der Beirat eine vollständige Bestandserfassung der im Plangebiet
vorkommenden geschützten Arten für erforderlich, insbesondere der Amphibien und
Reptilien. So haben Anwohner im Plangebiet Blindschleichen, Kröten und Molche festgestellt
und fotografiert. Die artenschutzrechtliche Prüfung im Hinblick auf planungsrelevante Vögel
und Fledermäuse reicht hier nicht aus. Vielmehr müssen im Rahmen der Eingriffsregelung
auch die weiteren geschützten Arten betrachtet werden.
Aus der Sicht des Beirates ist zudem der Bedarf für einen Supermarkt an dieser Stelle nicht
ausreichend nachgewiesen. Der frühere REWE-Supermarkt an der Kirchhörder Straße ist
geschlossen worden, weil nicht genügend Kunden vorhanden waren. Nach Meldungen in der
Presse plant die REWE-Gruppe zudem, den in Wellinghofen befindlichen Markt im
Gegenzug zu schließen, was dann dort zu einer Verschlechterung der Nahversorgung führen
würde.“

AUSWI, 10.07.2013:

Nachdem weitere Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen ihre jeweilige Haltung zu der Vorlage verdeutlicht haben, wird hierzu wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke, der Fraktion FDP/BL und Gruppe der NPD nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien hat das Ergeb­nis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (14-tägiger Planaushang) unter Ziffer 13 dieser Vorlage geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023).

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, den Bereich der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes wie unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschrieben zu ändern (siehe Übersichtsplan).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 5 BauGB und den §§ 7 und 41 der Gemeinde­ordnung für das Land Nord­rhein-Westfalen (GO NRW)

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt dem Ent­wurf der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich sowie der Begründung vom 27.05.2013 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 8 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB

IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt den Festsetzungen des Entwurfes des VEP Hom 295 – Nahversorgungseinrichtung östlich Kirchhörder Straße - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich und der Begründung vom 27.05.2013 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 12 BauGB.

V. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt zur Kenntnis, dass die Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Süd mit dem Entwicklungsziel „Erhaltung der jetzigen Landschaftsstruktur bis zur Realisierung von Bauflächen durch die Bauleitplanung“ mit der Rechtsverbindlichkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 295 tlw. außer Kraft treten (siehe auch Ziffer 4 dieser Vorlage).

Rechtsgrundlage:

§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV NRW S. 568;SGV NRW S.791).


zu TOP 4.10
Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Br 143 - Juchostraße - nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10152-13)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 04.07.2013:

„Die Bezirksvertretung Brackel stimmt nachfolgendem geändertem Antrag der SPD-Fraktion
mit 13 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD und B’90/Die Grünen, Herr Fischer, Die Linke) gegen 5
Nein-Stimmen (CDU-Fraktion) zu:
„Die Bezirksvertretung Brackel beschließt die Durchführung einer
Bürgerinformationsveranstaltung vor dem 12.09.2013 (nächste Sitzung der Bezirksvertretung
Brackel) mit den von der Änderung des Bebauungsplanes betroffenen Einwohnern in den
Stadtbezirken Brackel und Innenstadt-Ost.
Die betroffene Vorlage sowie der Beschluss zu TOP 11.3 zur Einziehung der Juchostraße
werden bis zur Durchführung der Informationsveranstaltung geschoben.“
Bis zur Informationsveranstaltung bittet die Bezirksvertretung einstimmig um Auskunft, wie
hoch die Kostenbeteiligung der Fa. KHS an der Verlegung des lärmoptimierten Asphalts in
der Rüschebrinkstraße ist und wie die Erreichbarkeit des ÖPNV (hier: Wambeler Hellweg)
für die Anlieger der Juchostraße sichergestellt wird.“


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 09.07.2013:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost gibt zu dieser Vorlage keine Empfehlung ab, sondern
schiebt ihre Beschlussfassung in die Sitzung vom 24.9.2013 und fordert die Verwaltung auf,
noch vor diesem Termin im September 2013 ( 38. Kw ) eine gemeinsame
Bürgerversammlung für die Anlieger der Stadtbezirke Brackel und Innenstadt-Ost
durchzuführen.
Gleichzeitig wird der AUSWI gebeten, seine Entscheidung ebenfalls zu schieben, um so die
Beschlussfassungen beider Bezirksvertretungen berücksichtigen zu können.
Begründung:
Die Folgewirkungen der Abbindung der Juchostrasse für den Ortsteil Körne und seiner
Bewohner sind nach den Aussagen der Verwaltungsvorlage so gravierend, dass es unbedingt
einer Bürgerversammlung mit der Möglichkeit von erschöpfenden Informationen bedarf.
Nach Ansicht der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost sind aus der Vorlage der Verwaltung vier
Problembereiche nicht abschließend bearbeitet worden bzw. bedürfen noch einer Prüfung:
1. Kreuzungsbereich Alte Strasse/Körner Hellweg:
Es gibt keine separate Linksabbiegerspur - wie jetzt an der Juchostrasse- die den Verkehr in
östlicher Richtung aufnehmen kann. Die Fußgängerampeln ( Ziel von und zu Kaufland )
werden tagsüber stark frequentiert, so dass sind Rückstaus in die Alte Strasse zu erwarten
sind.
Die Straßeneinmündung Alte Strasse hat zudem einen Querschnitt, der Begegnungsverkehre
von zwei Bussen und/oder Lkw kaum zulässt.
2. Kreuzungsbereich Alte Strasse/Hannöversche Strasse:
Entgegen der Vorlage existiert seit der Einrichtung des Fahrradschutzstreifens keine separate
Linksabbiegerspur mehr, es stehen faktisch nur 1,5 Spuren für den Kfz-Verkehr zu
Verfügung. Somit ist sehr wohl eine Prüfung notwendig, durch welche Maßnahmen ( z. B.
Einbau eines Kreisverkehres ) dieser Kreuzungsbereich für die gesteigerten Kfz-Verkehre
ertüchtigt werden kann.
In diesem Zusammenhang muss auch auf den den schlechten Zustand der Fahrbahndecke der
Hannöversche Strasse hingewiesen werden.
3. Erhöhte Lärmimmissionen für die südliche Alte Strasse
Die aufgrund des vorliegenden Lärmschutzgutachten prognostizierten erhöhten
Lärmimmissionen werden als tolerabel für die Anwohner bewertet, es wird jedoch keinerlei
Hilfestellung zur Immissionsminimierung vorgeschlagen.
Auch hier erwartet die BV In-Ost Lösungsvorschläge.
4. Veraltetes Verkehrsgutachten
Grundlage des Verkehrsgutachten ist eine ganztägige Verkehrszählung vom 19.11.2009, die
auch letztlich als Grundlage des Lärmschutzgutachtens dient. Es erscheint zweifelhaft, ob
diese Daten der aktuellen Situation entspricht.
In diesem Zusammenhang erinnert die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost die Verwaltung an
die immer noch nicht durchgeführte Verkehrszählung für den Körner Hellweg/Kaiserstrasse,
die sicherlich zu einer fundierten Datenlage beitragen würde.“


AUSWI, 10.07.2013:

RM Pisula teilt mit, dass man im Grundsatz heute schon zustimmen könne, er sich aber dem Wunsch, die Vorlage in die nächste Sitzung zu schieben, anschließen könne.

RM Dr. Brunsing teilt mit, dass seine Fraktion die Sommerpause dazu nutzen werde, hierzu noch weitere Informationen einzuholen.

RM Waßmann betont noch mal wie wichtig es sei, dass sich die Verwaltung, so wie in der Vorlage beschrieben, mit Unterstützung der Wirtschaftsförderung, darum bemühen möge, mit den einzelnen Anrainern Einvernehmen zu erzielen, damit gewährleistet ist, dass hier die unterschiedlichen Belange, insbesondere zwecks Sicherung der dortigen Arbeitsplätze, berücksichtigt werden.

RM Renkawitz bekräftigt den Wunsch, die Vorlage zu schieben noch mal damit, dass die Anwohner wegen des zukünftig erhöhten Verkehrsaufkommens noch Redebedarf haben.

RM Thieme äußert sich kritisch zu der Vorlage und kündigt bereits heute seine Ablehnung an.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien schiebt die Befassung mit der Vorlage, wegen noch bestehendem Beratungsbedarfes, in die nächste Sitzung.


zu TOP 4.11
Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Lü 152 - Indupark - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Kenntnisnahme der Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gem. § 33 Abs. 1 und § 33 Abs. 3 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09870-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig, bei einer Stimmenthaltung (Gruppe der NPD) nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, den Bebauungsplan Lü 152 - Indupark - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich zu ändern (Änderung Nr. 3).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 13 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes der Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Lü 152 - Indupark - und dem Entwurf der Begründung vom 15.05.2013 zu und beschließt die Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB und § 13 BauGB.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, eine Bauge­nehmigung vor Rechtskraft der Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Lü 152 - Indupark - nach Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 33 BauGB zu erteilen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 bzw. § 33 Abs. 3 BauGB.

zu TOP 4.12
Flughafen Dortmund;
Stellungnahme über verspätete Landungen zwischen 22.00 Uhr und 23.00 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr des Jahres 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10085-13)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 09.07.2013:

„Die Bezirksvertretung Dortmund-Aplerbeck nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
Sie bittet die Verwaltung einstimmig, auch die Ausweichflüge bei verspäteten Landungen zu
anderen Flughäfen in der Vorlage der Verwaltung zu veröffentlichen.“


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt Kenntnis.


zu TOP 4.13
Haushaltsbefragung zum Mobilitätsverhalten ("Modal Split-Erhebung")
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09776-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur geplanten Haushaltsbefragung zum Mobilitätsverhalten zur Kenntnis. Die Haushaltsbefragung bedingt Aufwendungen in Höhe von insgesamt 150.000,00 € in den Haushaltsjahren 2013 und 2014.


zu TOP 4.14
Sachstandsbericht Verkehrsüberwachung 2012
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10381-13)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen; Drucksache Nr.: 10381-13):

„Im Sachstandsbericht Verkehrsüberwachung 2012 (DS 09415-13)wird erwähnt, dass
vielfach die Erkenntnisse aus der Geschwindigkeitsüberwachung in Kooperation mit dem
Tiefbauamt zu Veränderungen der Verkehrsführung, zu baulichen Veränderungen
und/oder Veränderungen der ausgewiesen Beschilderung führten (S. 5, 3. Absatz).
Die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um eine verkehrsartendifferenzierte
Darstellung der umgesetzten Veränderungen der Verkehrsführung sowie der
baulichen Veränderungen für das Berichtsjahr 2012.“

AUSWI, 10.07.2013:

Herr Dr. Falk teilt zu der o.a. Anfrage mit, dass die hierin erbetene Darstellung von der Verwaltung nicht erfolgen kann, da eine Erfassung bzw. Katalogisierung der gewünschten Daten für das Jahr 2012 nicht vorliegt.

Daraufhin bittet RM Dr. Brunsig darum, dass Ordnungsamt darüber zu informieren, das solche Formulierungen zukünftig entweder nicht verwendet oder entsprechend hinterlegt werden.

Herr Lürwer sichert zu, das Ordnungsamt hierüber zu informieren.

Vor diesem Hintergrund wird die o.a. Anfrage als erledigt angesehen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt Kenntnis.


zu TOP 4.15
Bauleitplanung;
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich A, Teil I
-Seequartier- im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Änderungsbeschluss und Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung im vereinfachten Verfahren
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10387-13)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 09.07.2013:

„Herr Wilde erläuterte als Berichterstatter die Vorlage und machte darauf aufmerksam,
dass die Fachverwaltung dringend den Beschluss darüber benötigt, um vorliegende
Anträge bearbeiten zu können.
In der Vorlage geht es darum, die Werbung in den betroffenen Immobilien am
Phoenixsee so zu regeln, dass keine bunte Vielfalt entsteht und angebrachte Werbung
nicht überhand nimmt. Größe, Höhe usw. werden eingeschränkt.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde nimmt die Berichterstattung zur Kenntnis,
kann in der öffentlichen Sitzung aber nicht abschließend über die Vorlage beraten, da
einigen Bezirksvertreter die Vorlage nicht zugegangen war.
Eine Beschlussfassung muss verschoben werden. Herr Bezirksbürgermeister, Manfred
Renno, stellt eine zügige Beschlussfassung noch vor der nächsten Sitzung in Aussicht“

Weiter liegt hierzu vor Dringlichkeitsentscheidung:




Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, den Bebauungsplan Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich A, Teil I -Seequartier- in einem vereinfachten Verfahren zu ändern (Änderung Nr. 1).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 und § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanentwurfes Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich A, Teil I -Seequartier- und dem Entwurf der Begründung vom 27.06.2013 zu und beschließt die Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 13 BauGB


zu TOP 4.16
Einziehung eines Teilstücks der Straße "Im Siesack"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10127-13)

Hierzu liegt vor Schreiben der Verwaltung (Drucksache Nr.: 10127-13-E1):

„Die Bezirksvertretung Mengede hat in ihrer Sitzung am 03.07.2013 die Behandlung der Vorlage zurückgewiesen und die Verwaltung beauftragt, die Entscheidungszuständigkeit zu prüfen.

Wegen der Bedeutung der geplanten Betriebserweiterung, der dafür notwendigen Grundsatzentscheidung zur Verlegung des überörtlich bedeutsamen Radweges und der damit verbundenen Einleitung eines straßenrechtlichen Einziehungsverfahrens ist die Zuständigkeit des Rates für diese Vorlage gegeben.

Zur Zeit wird juristisch geprüft, ob der formelle Einziehungsbeschluss zum späteren Abschluss des Einziehungsverfahrens in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung fällt.

Die Verwaltung bittet den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien um Behandlung der Vorlage.“


Unter Berücksichtigung der o.a. Information der Verwaltung empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Gruppe der NPD bei Enthaltung der Fraktion Die Linke nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat nimmt die Vorschläge der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage Variante F die erforderlichen Verfahrensschritte, insbesondere das straßenrechtliche Einziehungsverfahren, einzuleiten.
5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung
- nicht besetzt -

6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- nicht besetzt -

7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 7.1
Benennung einer neuen Straße in Dortmund-Hombruch / Innenstadt-West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10134-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der neu erbaute Straßenabschnitt der L609n (NS IX) erhält den Namen: Dorstfelder Allee


zu TOP 7.2
Kanalerneuerung Martener Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09972-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt die Kanalerneuerung Martener Straße mit Gesamtkosten in Höhe von 710.000,00 Euro.

Die Finanzierung der Kanalsanierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 011 aus der Investitionsfinanzstelle 66L01104014188 – Kanalerneuerung Martener Straße– mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2012: 9.264,10 Euro
Haushaltsjahr 2013: 30.735,90 Euro
Haushaltsjahr 2014: 650.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2015: 20.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe 10.440,00 Euro, der bei der Gebührenkalkulation berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühren den Aufwand decken.



zu TOP 7.3
Kanalsanierung Martener Straße (Froschlake/Diederichstraße)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09785-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt die Kanalsanierung Martener Straße mit Gesamtkosten in Höhe von 45.000,00 Euro.

Die Finanzierung der Planung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 011 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01104014279 – Kanalsanierung Am Oelpfad, Flemerskamp und Martener Straße – mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2013: 5.000,00 Euro

Die Finanzierung der Kanalsanierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 011 aus der Investitionsfinanzstelle 66L01104014351 – Kanalsanierung Martener Straße (Froschlake/Diederichstraße) – mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2014: 40.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe 1.760,00 Euro, der bei der Gebührenkalkulation berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühren den Aufwand decken.


zu TOP 7.4
Kanalerneuerung Plaßstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10090-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt die Kanalerneuerung Plaßstraße mit Gesamtkosten in Höhe von 50.000,00 Euro.

Die Finanzierung der Kanalsanierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 011 aus der Investitionsfinanzstelle 66S01104014306 – Kanalerneuerung Plaßstraße – mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2014: 50.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe 1.206,00 Euro, der bei der Gebührenkalkulation berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühren den Aufwand decken.


zu TOP 7.5
Umbau der Bövinghauser Straße von Provinzialstraße bis Brücke
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08160-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig, bei einer Stimmenthaltung (Gruppe der NPD) nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt den Umbau der Bövinghauser Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 150.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 012 aus der Investitionsfinanzstelle 66L01202014340 – Umbau Bövinghauser Straße von Provinzialstraße bis Brücke – mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2013: 150.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 5.700,00 Euro.


8. Angelegenheiten des Vergabe- und Beschaffungsamtes
- nicht besetzt -

9. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

zu TOP 9.1
Wohnungswirtschaft
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 13.06.2013
(Drucksache Nr.: 10101-13)

Dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien liegt folgende Überweisung vom Rat der Stadt Dortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 13.06.2013 vor:

„Dem Rat der Stadt lag folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.06.2013
(Drucksache Nr. 10101-13-E1) vor:

„Wir bitten um Überweisung in die zuständigen Fachausschüsse. Eine abschließende
Beratung und Beschlussfassung des Rates erfolgt nach Abschluss der Beratungen
der anderen Gremien.

Neue Handlungsansätze in der wohnungspolitischen Entwicklung

Die Enquetekommission „Wohnungswirtschaftlicher Wandel und neue Finanzinvestoren in
NRW“ hat erreicht, dass das Thema Immobilien(miss)wirtschaft und ihre Auswirkungen auf
unmittelbar betroffene MieterInnen wie auch auf städtebauliche Strukturen in den Fokus
gerückt sind. International agierende Finanzinvestoren bzw. Fondsgesellschaften haben
den Markt der deutschen Wohnungsimmobilien als lohnendes Investment entdeckt. Damit
gewinnt das Thema von vernachlässigten oder verwahrlosten Wohnimmobilien, die zu
Spekulationsobjekten werden, an Bedeutung. In keiner betroffenen Kommune wird mehr
ignoriert, dass „Heuschrecken“ und Problemimmobilien politisches und
verwaltungsbezogenes
Handeln erfordern, weil sich das „Problem“ nicht von selbst lösen wird.
Zusätzlich hat der Zuzug der neuen ZuwanderInnen in Dortmund zu vielschichtigen
Problemen geführt. Das betrifft insbesondere die Unterbringung in menschenunwürdigem
Wohnraum.
Der Abschlussbericht der Kommission ist geschrieben, Handlungsempfehlungen auch an
Kommunen sind formuliert. Der Rat der Stadt beschließt vor diesem Hintergrund folgende
Handlungsprämissen für die weitere wohnungspolitische Entwicklung:
1. Maßnahmen in der Stadterneuerung werden ausschließlich dort durchgeführt, wo im
Umfeld nachhaltig wirtschaftende Wohnungsunternehmen/EigentümerInnen investieren.
Stadt und InvestorInnen einigen sich in einem „Letter of Intent“ auf ein gemeinsames
Engagement für das Quartier. Damit stehen finanzielle Investitionen seitens der Stadt
(städtebauliche Maßnahmen) in einem direkten Zusammenhang zum Engagement der
InvestorInnen, so dass Steuergelder nicht zur besseren Weitervermarktung beitragen,
ohne betroffenen AnwohnerInnen zugute zu kommen.
2. Städtebaufördermittel und Instrumentarien wie beispielsweise ein Quartiersmanagement
sind in ihrer Ausrichtung in Quartieren mit nicht nachhaltig wirtschaftenden EigentümerInnen
mit dem Ziel der Durchsetzung von MieterInnenrechten und -
interessen einzusetzen. Differenzierte Quartiersentwicklungskonzepte mit entsprechenden
Handlungsszenarien sind je nach Bestands- und EigentümerInnensituation
zu entwickeln.
3. Der Rückkauf von Problemimmobilien wird aktiv betrieben, evtl. auch mit dem
Ausstiegsszenario eines Rückbaus. Das Mittel der Vorkaufsrechtssatzung führt zum
Zwang, sehr kurzfristig handeln zu müssen und bietet zum Teil nur noch die Möglichkeit,
zu überhöhten Preisen einsteigen zu können. Hier muss im Vorfeld aktiv über den
Verbund mit nachhaltig wirtschaftenden Wohnungsunternehmen oder über die
Stadtentwicklungsgesellschaft gehandelt werden (analog Nordstadt und DOGEWO 21). In
diesem Zusammenhang bereitet die Verwaltung konkrete Förderszenarien im Hinblick
auf die Beantragung von Bundes- und EU-Mitteln (EFRE) vor, u. a. zur Unterstützung
von Wohnungsunternehmen. Ebenso ist der Einsatz des Sondervermögens zu überprüfen.
4. Die Verwaltung überprüft die Möglichkeiten der Ausweisung von Sanierungsgebieten
zum Zweck der Steuerung von Wohnungsveräußerungen (s. a. Handlungsempfehlungen
der Enquetekommission) mit den damit verbundenen rechtlichen Optionen.
5. Entsprechend der Handlungsempfehlung der Enquetekommission wird über das zu
erarbeitende Wohnungsaufsichtsgesetz des Landes die kommunale Wohnungsaufsicht
verstärkt.
6. Die Wohnungszugangsstrategie für EU-ArmutszuwanderInnen wird in den Stadtbezirken
und für die dort lebende einheimische Bevölkerung weiterentwickelt.
TransferleistungsempfängerInnen können sich zur Wahrnehmung ihrer Rechte bei
Mietervereinen beraten lassen. Dies wird durch eine kommunale Förderung der
Mieterberatung in Problemimmobilien gewährleistet.
Dem jetzigen und zukünftig bereits prognostizierten Mangel an bezahlbarem und gutem
Wohnraum wird mit einer Unterstützung von öffentlich gefördertem Wohnraum begegnet.
Um eine größtmögliche soziale Durchmischung der Bewohnerstruktur in der gesamten
Stadt zu gewährleisten, sind entsprechende Flächen in möglichst allen bestehenden
Baugebieten über städtebauliche Verträge zu reservieren.“

Der Rat der Stadt fasste folgenden Beschluss:

Der Antrag gilt als eingebracht und wird zur weiteren Behandlung an den Ausschuss
für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien sowie an den Ausschuss für
Soziales, Arbeit und Gesundheit überwiesen.“


AUSWI 10.07.2013:

RM Pohlmann erläutert den o.a. Antrag ihrer Fraktion.

Nachdem Herr Wilde und Herr Böhm hierzu Stellung bezogen sowie Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen ihre jeweilige Haltung hierzu verdeutlicht haben, wird wie folgt hierzu abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 10101-13) mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke ab.


zu TOP 9.2
Wohnungspolitik (Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05893-11-E3)
„in seiner Sitzung vom 18.04.2012 stimmte der AUSWI dem Punkt 3 des o. g. Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich zu:

Der Ausschuss bittet die Verwaltung darzustellen inwieweit sich die Gelsenkirchener Stadterneuerungsgesellschaft und die Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft in ihrer Struktur, ihrer Aufgabenwahrnehmung und der Finanzierung unterscheiden und welche Komponenten des Gelsenkirchener Konzeptes auf Dortmund übertragen werden können.
Diese Anfrage ist unter Federführung des Amtes für Wohnungswesen gemeinsam mit dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt bearbeitet worden und wird wie folgt beantwortet:

Die Stadterneuerungsgesellschaft Gelsenkirchen GmbH & Co.KG (SEG) hat im Frühjahr 2012 die Geschäftstätigkeit aufgenommen. Inzwischen gibt es dort erste operative Erfahrungen beim Ankauf von Problemimmobilien. Eine Gegenüberstellung der SEG und der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH (DSG) ist der beigefügten Synopse zu entnehmen.

Wichtiges Element des Gelsenkirchener Modells ist, dass die eigenständige Stadtentwicklungsgesellschaft
über eine Art „Sondervermögen“ mit enger Zweckbestimmung verfügt.
Die Verwendung des Gesellschaftskapitals bzw. der Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken ist auf Maßnahmen in Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf beschränkt. Durch eine enge räumliche Bündelung von Ressourcen und Aktivitäten sollen durch den Ankauf und die Entwick2
lung von Schrottimmobilien sichtbare Impulse für die Quartiersaufwertung und –stabilisierung gegeben werden.
Die DSG ist für den Fall der Ausübung des besonderen Vorkaufsrechts in den Satzungsgebieten Westerfilde und Lanstrop durch die Stadt gegründet worden, um die Grundstücke im Sinne der
städtischen Zielvorstellungen zu entwickeln. Der Gesellschaftsgegenstand entspricht in der groben Auslegung dem der SEG.
Bislang setzt die Stadt Dortmund schwerpunktmäßig auf privates Engagement zur Verringerung von problematischen Immobilienbeständen. Dagegen steht bei der Organisationsform in Gelsenkirchen öffentlicher Ressourceneinsatz im Vordergrund. In der kurzfristigen Betrachtung zeigt sich, dass beide Herangehensweisen erfolgreich sind:
In Gelsenkirchen hat die SEG im Jahre 2012 fünf problematische Wohngebäude erworben. Die DOGEWO21 hat Anfang 2013 insgesamt 17 Mehrfamilienhäuser in teils stark sanierungsbedürftigen Zustand in der Nordstadt und im Stadtbezirk Eving erworben und wird diese entwickeln.
Daneben gibt es weitere Beispiele, wie den Ankauf einer Schlüsselimmobilie im Brunnenstraßenviertel durch einen seriösen Investor und die umfangreichen Modernisierungsmaßnahmen im Schüchtermanncarreé.
Hinsichtlich der Übertragbarkeit des Gelsenkirchener Modells auf die DSG ist festzustellen, dass
der Einsatz der DSG zum Ankauf von einzelnen Problemimmobilien auf Grund der bestehenden
Unternehmensstruktur theoretisch möglich ist. Es ist jedoch aus hiesiger Sicht fraglich, ob der
notwendige erhebliche Einsatz öffentlicher Ressourcen (Kapital und Personal) im Verhältnis
zum potenziellen Nutzen steht. Vielmehr wird die Stadt Dortmund die bisherige Strategie des
vorrangigen privaten Engagements gezielt weiter verfolgen. Nach dem Beispiel der DOGEWO21
und anderer Investoren soll das Interesse und die Bereitschaft Dritter (Wohnungsbaugesellschaften,
Projektentwickler, Bauträger), sich bei der Lösung der problematischen Immobiliensituation
zu engagieren, geweckt werden.
Die Stadt Dortmund wird das private Engagement in der Dortmunder Nordstadt weiterhin durch
unterschiedliche Maßnahmen z. B. aus den Bereichen Stadterneuerung, Wirtschaftsförderung und der Arbeit des AK „Problemimmobilien“ stützen.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


10. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

zu TOP 10.1
"Memoriam-Gärten"
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10330-13)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion; Drucksache-Nr.: 10330-13-E1):

„In mehreren deutschen Städten sind in den letzten Jahren sogenannte „Memoriam-
Gärten“ entstanden. Diese parkähnlichen Anlagen könnten eine Alternative zu den herkömmlichen
Bestattungen auf den Friedhöfen darstellen. Um sich einen besseren Überblick
verschaffen zu können bittet die SPD-Fraktion im AUSWI in der Ausschusssitzung
am 10.07.2013 die Verwaltung um eine Stellungnahme zu folgenden Fragen :
1. Was genau sind „Memoriam-Gärten“ und welche Möglichkeiten der Umsetzbarkeit
sieht die Verwaltung für Dortmund ?
2. Wie sieht die Nachfrage nach sogenannten „Memoriam-Gärten“ in Dortmund aus
und welche städtischen Friedhöfe kommen für die Anlage ebendieser aus Platzgründen
in Frage ?
- 2 -
3. Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hätte die Anlage solcher Gärten für die Stadt
Dortmund bzw. den Eigenbetrieb Friedhöfe ?
4. Welche Kosten hätten die Dortmunderinnen und Dortmunder im Vergleich zum derzeitigen
Angebot der Stadt zu erwarten ?“


Nunmehr liegt hierzu die Stellungnahme der Verwaltung vor (Drucksache Nr.: 10330-13-E2):

„Zu den Fragen der SPD- Fraktion vom 03.07.2013 nehme ich wie folgt Stellung:

1. Was genau sind Memoriam-Gärten und welche Möglichkeiten der Umsetzbarkeit
sieht die Verwaltung für Dortmund?

Der Memoriam-Garten ist ein Kooperationsprojekt zwischen Friedhofsträgern und
verschiedenen Gewerken wie z. B. Gärtner und Steinmetze, das in der Regel von den
Friedhofsgärtnergenossenschaften angeboten wird. Die Grabanlage wird vom Friedhofsträger
zur Verfügung gestellt, die gärtnerische Anlage und dauerhafte Pflege der Grabstätten wird
vom privaten Gewerbe übernommen. Die hoheitliche Verantwortung verbleibt beim
Friedhofsträger. Gleiches gilt für die Verkehrssicherungspflicht. Die Nutzungsrechte werden
über den Friedhofsträger verkauft. Die Vergabe einer Grabstelle in diesem Areal ist immer
mit dem Abschluss eines Dauergrabpflege- oder Treuhandvertrages bei der
Friedhofsgärtnergenossenschaft gekoppelt. Für den Nutzungsberechtigten fallen also sowohl
die Friedhofsgebühren für Beisetzung und Nutzungsrecht, als auch die Kosten für die
Grabanlage und –pflege, die von dem Gewerbe in Rechnung gestellt werden, an.
Die Kooperation zwischen der Kommune und dem Gewerbe muss vertraglich geregelt
werden. Die Erfahrungen anderer Städte haben gezeigt, dass hier eine gründliche Prüfung der
Verträge durch das Rechnungsprüfungsamt und Rechtsamt erforderlich ist. Insbesondere die
Frage, was bei Schlechtleistung, Geschäftsaufgabe oder Insolvenz des Gewerbebetriebes
geschieht, muss im Vorfeld geklärt werden, da die letztendliche Verantwortung für die Fläche
bei der Stadt als Eigentümerin verbleibt.
Zusätzlich ist zu prüfen, inwieweit eine solche Kooperation eventuell als Vergabe einer
Dienstleistung (öffentlich) auszuschreiben ist.

2. Wie sieht die Nachfrage nach sogenannten „Memoriam-Gärten in Dortmund aus und
welche städtischen Friedhöfe kommen für die Anlage ebendieser aus Platzgründen in
Frage?

Die Friedhöfe Dortmund haben 1991 damit begonnen, Grabarten einzuführen, bei denen die
Pflege durch die Friedhofsverwaltung organisiert wird. Aufgrund der starken Nachfrage aus
der Bürgerschaft ist das Angebot seitdem sukzessive erweitert worden, so dass heute alle
aktuellen Grabarten in unterschiedlichen Preisklassen in einer „pflegefreien“ Variante
angeboten werden. Hier ein Überblick über die unterschiedlichen Angebote an pflegefreien
Grabarten auf den städtischen Friedhöfen. Die Gebühren beinhalten das Nutzungsrecht sowie
die Pflege für die gesamte Laufzeit:

Anonymes Urnengrab inkl. Beisetzung und Einäscherung 430 EUR
Urnenreihengrab pflegefrei 1.200 EUR
Urnenwahlgrab pflegefrei 2.200 EUR
Urnennische im Urnenturm (Kolumbarium) 2.450 EUR
Obstbaumgrab (Urne) 2.550 EUR
Urnenhaingrab (Baumgrab) 1.700 EUR
Erdreihengrab pflegefrei 2.040 EUR
Erdwahlgrab pflegefrei 3.500 EUR
Erdwahlgrab pflegefrei in besonderer Ausgestaltung 4.700 EUR

Dieses breit gefächerte Angebotsspektrum unterscheidet Dortmund von den umliegenden
Gemeinden, in denen in den letzten Jahren Memoriam-Gärten eingerichtet wurden. Die
Friedhofsverwaltungen dieser Städte bieten keine eigenen Gräber an, bei denen die Pflege
durch die Kommune organisiert wird. Diese Marktlücke wird dort durch die Memoriam-
Gärten abgedeckt.
Da auf den kommunalen Friedhöfen in Dortmund bereits die gleichen Grabarten angeboten
werden, die es auch in den Memoriam-Gärten gibt, ist aus Sicht der Verwaltung keine
zusätzlicher Bedarf erkennbar.
In Städten, in denen bereits solche Kooperationen existieren, haben die zur Verfügung
gestellten Flächen die Größe einen normalen Grabfeldes. In Dortmund würde sich für eine
solche Anlage der Hauptfriedhof aufgrund seiner Gesamtfläche von 112 ha anbieten. Auf den
nicht mehr erweiterbaren Friedhöfen werden die dort vorhandenen Flächen selbst zu
Bestattungszwecken benötigt.

3. Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hätte die Anlage solcher Gärten für die Stadt
Dortmund bzw. den Eigenbetrieb Friedhöfe?

In anderen Kommunen handelt es sich bei den Bestattungen in Memoriam-Gärten um
überwiegend hochpreisige Angebote. Zum Beispiel betragen die reinen Pflegekosten im
„Garten der Erinnerung“ in Gelsenkirchen für ein Urnenreihengrab 2.975 EUR und für ein
Erdreihengrab 4.200 EUR. Die Gebühren für das Nutzungsrecht und die eigentliche
Beisetzung sind hierin noch nicht enthalten. Als Zielgruppe hierfür kommen Kunden in
Betracht, die sich bisher für Wahl(-pflege-)gräber entschieden haben.
Wenn man davon ausgeht, dass die absolute Fallzahl der Grabvergaben konstant bleibt, würde
sich lediglich eine Verlagerung der Fallzahlen ergeben. Anstelle der Gebühreneinnahme für
ein Wahl- bzw. Pflegegrab, würde die Kommune nur noch die Einnahme aus dem
Nutzungsrecht für eine Reihengrabstätte erhalten. Eine modellhafte Berechnung hat bei einer
angenommenen Fallzahl von 20 Urnen- und 10 Erdbeisetzungen ergeben, dass die
voraussichtliche jährliche Mindereinnahme rd. 50.000 EUR beträgt. Bei einer höheren
Fallzahl würde der jährliche Verlust entsprechend steigen.

Das Konzept des Memoriam-Gartens wird oft als Alternative zu den ständig zunehmenden
anonymen Bestattungen dargestellt. Dies wird aufgrund des sehr großen Preisunterschiedes
jedoch bezweifelt. Sollte also das Angebot nicht angenommen werden und die zur Pflege und
Unterhaltung benötigten Einnahmen nicht erzielt werden, droht die Fläche brach zu liegen
und ungepflegt zu erscheinen.
In der Dortmunder Situation (Memoriam-Gärten der Friedhofsgärtner Dortmund eG) ist
zudem zu bedenken, dass die Friedhofsgärtner Dortmund eG auch als Bestatter tätig ist. Es
wäre insofern zu erwarten, dass die übrigen Bestatter, die in Konkurrenz zu der
Friedhofsgärtner Dortmund eG stehen, diese Grabart nicht bewerben würden. Dasselbe würde
auch für die Friedhöfe Dortmund gelten, da es im Interesse der Stadt liegen muss, die
Auslastung der bereits vorgehaltenen städtischen Flächen und Angebote sicherzustellen, um
so konstante Gebühren für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Dortmund zu gewährleisten.
Zu erwähnen sei hier auch noch, dass die gewerblich geführten Memoriam-Gärten
gewinnorientiert ausgerichtet sein müssen und deshalb nur auf betriebswirtschaftlich
interessanten Friedhöfen und in exponierten Lagen angelegt werden sollen. Die Friedhöfe
Dortmund sind hingegen bemüht, das breite Leistungsspektrum flächendeckend und damit
bürgerorientiert vorzuhalten. Somit wird die Kommune weiter die unterhaltungsintensiven
Anlagen anbieten müssen, während die privaten Anbieter sich auf die gewinnbringenden
"Filetstücke" beschränken würden.

4. Welche Kosten hätten die Dortmunderinnen und Dortmunder im Vergleich zum
derzeitigen Angebot der Stadt zu erwarten?

Eine Kalkulation der Friedhofsgärtner Dortmund eG ist uns z. Zt. nicht bekannt.
Ein Vergleich der städtischen Gebühren mit den Preisen der privaten Anbieter in der
Umgebung zeigt aber, dass die Bürgerinnen und Bürger hier durchweg mit höheren Kosten
rechnen müssen, da zusätzlich zu den Pflegekosten des Gewerbes noch die Gebühren für die
Beisetzung und das Nutzungsrecht an die Kommune zu entrichten sind.

Pflegegrab Urne Pflegegrab Sarg Zusatzkosten
EUR EUR EUR

Gelsenkirchen 2.975 4.200 Gebühren Beisetzung u. Nutzungsrecht
Bonn 1.987 - 4.905 9.697 Gebühren Nutzungsrecht
Mönchengladbach 2.242 - 6.489 5.446 - 8.727 Gebühren Beisetzung u. Nutzungsrecht
Duisburg 4.648 6.361 Gebühren Beisetzung u. Nutzungsrecht
Leverkusen 2.730 - 8.700 8.710 - 14.070 Gebühren Beisetzung u. Nutzungsrecht
Dortmund 2.600 4.290 inklusive“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


11. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 11.1
Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund als Ersatz für die Landschaftspläne Dortmund-Nord, Dortmund-Mitte und Dortmund-Süd
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09778-13)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 03.07.2013:

„Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt einstimmig mit folgenden Ergänzungen dem Rat
der Stadt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen:
Herr SPD-Fraktionssprecher Locker fordert für jeden Stadtteil eine
Bürgerinformationsveranstaltung zur Neuaufstellung des Landschaftsplanes.
und der Rat
I. beschließt die Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund als Ersatz für die
Landschaftspläne Dortmund-Nord, Dortmund-Mitte und Dortmund-Süd,
II. beauftragt die Verwaltung, das erforderliche Verfahren durchzuführen,
III. beauftragt die Verwaltung, die Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege in
Kooperation mit der Regionalplanungsbehörde (Regionalverband Ruhr)
festzulegen.
Rechtsgrundlage:
§ 29 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft
(Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV.NW. S.
568), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.03.2010 (GV. NRW 2010, S.
183), in der derzeit gültigen Fassung.“

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 09.07.2013:

„Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund die Vorlage
mit einer Formulierungsänderung zu beschließen:
„Im Beschlussvorschlag unter III. sollte das letzte Wort „festzulegen“ ersetzt werden durch
das Wort „vorzuschlagen“

Beschluss
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und
I. beschließt die Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund als Ersatz für die
Landschaftspläne Dortmund-Nord, Dortmund-Mitte und Dortmund-Süd,
II. beauftragt die Verwaltung, das erforderliche Verfahren durchzuführen,
III. beauftragt die Verwaltung, die Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege in
Kooperation mit der Regionalplanungsbehörde (Regionalverband Ruhr)
festzulegen.
Rechtsgrundlage:
§ 29 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft
(Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV.NW. S.
568), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.03.2010 (GV. NRW 2010, S.
183), in der derzeit gültigen Fassung.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 09.07.2013, einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und
I. beschließt die Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund als Ersatz für die Landschaftspläne Dortmund-Nord, Dortmund-Mitte und Dortmund-Süd,
II. beauftragt die Verwaltung, das erforderliche Verfahren durchzuführen,
III. beauftragt die Verwaltung, die Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege in Kooperation mit der Regionalplanungsbehörde (Regionalverband Ruhr) festzulegen.

Rechtsgrundlage:

§ 29 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV.NW. S. 568), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.03.2010 (GV. NRW 2010, S. 183), in der derzeit gültigen Fassung.


zu TOP 11.2
Sachstand Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09070-13)

AUSWI, 10.07.2013:

RM Keller äußert sich kritisch zu dem langen Zeitablauf für das gesamte Prozedere.
Seiner Meinung führt dies zu Misstrauen in der Bürgerschaft.
Er appelliert daher an die Verwaltung, die Zeit bis 2018 intensiv nutzen und zwar auch im Hinblick auf die Stadtbezirke sowie auf größere Projekte, welche mehr Verkehr mit sich führen.

RM Kowalewski weist darauf hin, dass dieser, auch aus seiner Sicht sicher nicht befriedigende Zustand, eine Folge von mangelndem Personal und dies wiederum als Resultat entsprechender, politischer Beschlüsse zu werten sei.

Herr Dr. Grote erläutert hierzu, dass vorliegend ein kompliziertes Verfahren durchzuführen ist und man in der Tat hierfür im Ressourcenbereich nicht optimal aufgestellt sei.
Weiter führt er an, dass trotz dieser Bedingungen einige Erfolge erzielt wurden und nennt einige, in der Vorlage erwähnte, Beispiele hierfür.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis und beschließt die beschriebene Vorgehensweise zum weiteren Umgang mit der Lärmaktionsplanung.


zu TOP 11.3
Sachstandsbericht zum Handlungsprogramm Klimaschutz 2020 (HP 2020) in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10080-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den vorgelegten Sachstandsbericht zum Handlungsprogramm Klimaschutz 2020 zur Kenntnis.


zu TOP 11.4
Luftqualität in Dortmund: Sachstandsbericht 2011 & 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09135-13)
Nachfragen zur Vorlage werden durch Herrn Dr. Grote beantwortet.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 11.5
CO2-Bilanz 2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10274-13)


RM Dr. Brunsing appelliert hierzu daran, deutlich darauf zu achten, dass die beschriebenen Maßnahmen im Rahmen des Masterplanes Energiewende zügig umgesetzt werden, um hier in den kommenden Jahren ab 2014 deutlich besserer Werte und damit eine echte Trendwende zu erzielen.

RM Neumann-Lieven stellt fest, dass sich auch in den privaten Haushalten der Stromverbrauch eindeutig erhöht habe und demzufolge nach wie vor jeder einzelne Verbraucher hier in Sachen Energiesparen gefragt sei. Der Masterplan Energiewende müsse auch vor diesem Hintergrund noch entsprechend angepasst werden.
Ihrer Meinung nach sei die Stadt Dortmund inzwischen mit sehr gutem Beispiel vorangegangen. Hierzu regt sie an, dies als gutes Vorbild noch mehr nach außen zu propagieren.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Ergebnisse der CO2-Bilanz 2010 zur Kenntnis.


zu TOP 11.6
Bericht zur Grundwasserbewirtschaftung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10137-13)

RM Kleinhans äußert sich kritisch zu der laut der Vorlage geplanten Umlegung der Kosten auf die Hauseigentümer, welche im Rahmen der Maßnahmen für die Grundwasserbewirtschaftung entstehen.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Sachstandsinformation der Verwaltung zur Grundwasserbewirtschaftung zur Kenntnis.


zu TOP 11.7
Erhöhte Emissionswerte der Hochspannungstrasse Kruckel-Hörde
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09635-13-E1)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 09635-13-E1):

„zum oben genannten Tagesordnungspunkt bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Welche Fristen und Vorgaben bestehen für Erneuerungsmaßnahmen von Hochspannungsfreileitungen?
2. Wie wird bei nötigen Erneuerungsmaßnahmen die gesetzliche Vorgabe für 110-kV-Leitungen in Wohngebieten (vgl. Energieleitungsausbaugesetz §47h, vom 01.07.2011) geprüft und umgesetzt?

3. Wie hoch ist die Differenz der Kosten für die Neuverlegung einer 110-KV-Leitung im Vergleich zu einer alternativen Erdverkabelung bezogen auf die gesamte Standzeit?
Zudem stellen wir die folgenden Anträge zur Beratung und zur Beschlussfassung:
1. Auf der Trasse Kruckel-Hörde wird die bestehende 110 kV-Hochspannungs-freileitung baldmöglichst durch eine Erdverkabelung ersetzt, um die Belastung durch elektromagnetische Wechselfelder zu minimieren.
2. Die Stadt führt zur Alternativtrassenplanung weitere Informations- und Diskussionsveranstaltungen durch, die in ihrer Struktur neutral sind. Die Moderation der Veranstaltungen erfolgt durch eine unabhängige Person, die das Vertrauen aller Beteiligten genießt.

3. Von Magnetfeld-Emissionen belastete Anwohner werden vor Ort zeitnah und eigeninitiativ über Veränderungen der Emissionen und des Trassenaus- bzw. -umbaus informiert.

4. Nach dem Entwurf der neuen 26. BImSchV sollen Freileitungen nicht mehr über Häuser (Überspannung) geführt werden. Auch in Dortmund sollen alle Neubauplanungen unter diesem Aspekt noch einmal geprüft werden. Zudem sollen Vorschläge zur Sanierung von bestehenden Überspannungen entwickelt werden.

5. Die Messung der Magnetfelder an bestehenden Trassen sollen unter Berücksichtigung aller möglichen Magnetfeldquellen an erfahrungsgemäß kritischen Punkten im Daueraufenthaltsbereich der Anwohner erfolgen.


Begründung:
An der 110 kV-Hochspannungstrasse Kruckel-Hörde stellt die IG Vorsicht –Hochspannung seit rund einem halben Jahr eine Emissions-Zunahme um durchschnittlich 250 Prozent fest. Von bisher 0,3 - 0,4 Mikrotesla in Wohnräumen in Entfernung von etwa 30 m zur Leitung stieg die Belastung auf 0,7 - 1,2 Mikrotesla. Die betroffenen Anlieger wurden über diese Änderung nicht im Vorfeld informiert. Da es sich laut Betreiber um eine immer wiederkehrende erhöhte Belastung handelt, muss eine Erdverkabelung, die die Belastung deutlich verringert, schnellstmöglich umgesetzt werden. Gleichzeitig müssen an allen von solchen sich ändernden Belastungen betroffenen Standorten die Anwohner rechtzeitig und umfassend informiert werden.“



Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung vor (DS-Nr.: 09635-13-E2):

„in der Sitzung des AUSWI wurden drei Fragen an die Verwaltung gerichtet, die nach
Rücksprache mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschatz NRW und dem
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes
Nordrhein-Westfalen nunmehr wie folgt beantwortet werden können:
1. Welche Fristen und Vorgaben bestehen für Erneuerungsmaßnahmen von
Hochspannungsfreileitungen?
Es gibt weder feste Fristen noch Vorgaben für die Erneuerung von Hochspannungsleitungen.
Sie werden erneuert, wenn sie entweder schadhaft geworden sind oder nicht mehr den
allgemein anerkannten Regeln der Technik (§ 49 EnWG) entsprechen. Nun sind
Hochspannungsleitungen vielfältigen Witterungseinflüssen ausgesetzt, sie werden aber
deshalb auch darauf ausgelegt, d.h. es handelt sich um sehr langlebige Anlagen. Technisch
betrachtet sind Hochspannungsfreileitungen eine ausgereifte Technologie, so dass sich die
maßgeblichen anerkannten Regeln der Technik nur wenig fortentwickeln.
2. Wie wird bei nötigen Erneuerungsmaßnahmen die gesetzliche Vorgabe für 110-KVLeitungen
in Wohngebieten (…) geprüft und umgesetzt?
Das Energiewirtschaftsgesetz regelt im § 43 h die Verpflichtung, Hochspannungsleitungen bis
zu einer Nennspannung von 110 Kilovolt als Erdkabel auszuführen. Diese Regelung greift
jedoch nur für Hochspannungsleitungen auf neuen Trassen, sodass sich diese Frage bei
Erneuerungsmaßnahmen auf bestehenden Trassen nicht stellt.
3. Wie hoch ist die Differenz der Kosten für die Neuverlegung einer 110-KV-Leitung im
Vergleich zu einer alternativen Erdverkabelung bezogen auf die gesamte Standzeit?
Die Beantwortung dieser Frage ist nicht mit dem Anspruch auf Allgemeingültigkeit möglich,
sondern Aussagen zu dem Kostenverhältnis müssen fallweise getroffen werden.
Die Kosten einer Hochspannungsleitung lassen sich vereinfacht unterteilen in die
Investitionskosten, die Betriebskosten (Verlustkosten, Wartungskosten) und sonstige Kosten
z.B. für Reparaturen.
Hinsichtlich der Investitionskosten finden sich in der Literatur Angaben, die bei der
Kabelvariante rund 2,5 bis knapp 5-fach höhere Kosten als bei einer Freileitungslösung
nennen.
Bei den Betriebskosten sind Erdkabel den Freileitungen überlegen, da bei einer Kabellösung
deutlich geringere Leitungsverluste auftreten.
Tritt ein Reparaturerfordernis auf, sind diese Reparaturen bei Freileitungen in aller Regel mit
geringeren Kosten durchzuführen.
In einer summarischen Betrachtung nennt die Literatur je nach Randbedingungen deutlich
unterschiedliche Zahlen. So kommt Professor Brakelmann von der Universität Duisburg-
Essen in einer Stellungnahme an den Schleswig-Holsteinischen Landtag auf einen Faktor
zwischen 1,2 und 2,5, um den eine Kabellösung teurer ist als eine Freileitung.“
AUSWI 10.07.2013:

RM Märkel macht deutlich, dass sie in mehreren Punkten mit der Stellungnahme nichtzufrieden ist und sie noch mehr Handlungsbedarf im Sinne einer guten Vorsorge im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sieht.

RM Neumann-Leven kann dies nicht mittragen und teilt aus ihrer Sicht mit, dass die Verwaltung hier bereits, u.a. durch die entsprechenden Bürgerinformationsveranstaltungen zu dem Thema deutliche Signale an die Bürgerschaft gesendet hat, womit deutlich gemacht wurde, dass die Ängste und Sorgen hierzu ernst genommen werden.

RM Pisula schließt sich seiner Vorrednerin an und bekräftigt dies, indem er erläutert, dass aufgrund der Informationen aus diesen Bürgerveranstaltungen inzwischen klar geworden sei, wie schwierig die häufig gewünschte Erdverkabelung sei, sich aber trotzdem inzwischen die Netzbetreiber dazu bereit erklärt hätten, diese in bestimmten, besiedelten Bereichen vorzunehmen.

Herr Dr. Grote hält fest, dass zum einen mit der heute vorliegenden Stellungnahme zunächst die gestellten Fragen beantwortet wurden.
Weiter erinnert er an das Messprogramm, welches dieser Ausschuss in seiner 6. Sitzung zur Kenntnis genommen habe und welches inzwischen gemeinsam mit den Netzbetreibern in 6 Bereichen dieser Stadt umgesetzt werde. Zudem versichert und erläutert er, dass die Verwaltung das Thema derzeit sehr wohl konstruktiv aufnehme und alles Machbare hierfür tue.

RM Märkel appelliert noch mal daran, die Sorgen der Bürgerschaft ernst zu nehmen und zukünftig noch anderes Expertenwissen zu den Messwerten anzuhören, da ihrer Meinung nach das auf den Bürgerveranstaltungen zu diesem Thema vertretene Know How nicht erschöpfend sei.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt Kenntnis.


zu TOP 11.8
Nachtspeicheröfen
Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09582-13-E1)


Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09582-13-E1):

„Nachtspeicheröfen sind eine veraltete und mittlerweile vor allem kostenintensive Methode zu heizen. Im Zuge der EnEV 2007 sollen Nachtspeicheröfen langfristig aus den deutschen Wohnungen weichen. Aktuell gibt es jedoch Überlegungen Nachtspeicheröfen im Zuge der Energiewende als Speicher für nicht genutzte regenerative Energien zu nutzen. Vor diesen Hintergründen bittet die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung, Wohnen und Immobilien in der Ausschusssitzung am 24.04.2013 die Verwaltung um eine Stellungnahme zu folgenden Fragen:


1. Wie viele Wohnungen mit der Heizmethode Nachtspeicherofen gibt es in Dortmund?

2. Wie sind die Wohnungen mit Nachtspeicheröfen im Dortmunder Stadtgebiet verteilt?
Welche Stadtbezirke sind besonders betroffen?

3. Welche Auswirkungen haben die Energiepreiserhöhungen für Kunden von Nachtspeicheröfen auf den städtischen Haushalt (KdU)?

4. Welche Möglichkeiten sehen Verwaltung und DEW21 Nachtstromtarife (Preissteigerung von fast 400% in den letzten 20 Jahren!) nicht nur weiterhin anzubieten, sondern diese auch preiswerter zu gestalten?

5. Welche Mittel einer steuerlichen oder auch sonstigen Entlastung von Nachtspeicherofenkunden sieht die Verwaltung?

6. Wie kann die Stadt Dortmund betroffene Bürgerinnen und Bürger bei der Umstellung und Sanierung von Nachtspeicheröfen (finanziell) unterstützen?

7. Welche gesundheitlichen Gefahren drohen nach Einschätzung der Verwaltung durch Nachtspeicheröfen?

8. Welche Möglichkeiten einer Nutzung von Nachtspeicheröfen als Speicherreserve für regenerative Energien hält die Verwaltung für denkbar und sinnvoll?
9. Wie umweltverträglich wäre eine solche Nutzung von Nachtspeicheröfen?“


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 09582-13-E2):

„die von der SPD-Fraktion gestellten Fragen zu den Nachtspeicheröfen sind von den
Beteiligten (u. a. DEW21, Sozialverwaltung) aufbereitet worden und ich nehme
dementsprechend wie folgt Stellung:

1. Wie viele Wohnungen mit der Heizmethode Nachtspeicherofen gibt es in Dortmund?

Aktuell sind 17.448 Wohnungen/Gewerbeobjekte mit Nachtspeicherheizungen
ausgestattet.

2. Wie sind die Wohnungen mit Nachtspeicheröfen im Dortmunder Stadtgebiet verteilt?

Welche Stadtbezirke sind betroffen?

Stadtbezirk Anzahl

Hörde 1.722
Huckarde 530
Aplerbeck 2.060
Scharnhorst 817
Innenstadt West 2.334
Hombruch 2.353
Innenstadt Nord 1.988
Mengede 631
Lütgendortmund 1.533
Innenstadt Ost 1.669
Eving 689
Brackel 1.122
Summe 17.448

3. Welche Auswirkungen haben die Energiepreiserhöhungen für Kunden von
Nachtspeicheröfen auf den städtischen Haushalt (KdU)?

(Leistungen für Unterkunft und Heizung gehören zu Kosten der Unterkunft (KdU): Sie werden in Höhe der tatsächlichen
Aufwendungen erbracht, soweit sie angemessen sind, für ALG II-Empfänger ist dies im SGB II § 22 (1), für Sozialhilfeempfänger
durch das SGB XII, § 29 (3) geregelt.)
Die Heizkosten für Nachtspeicherheizungen sind seit 2008 angestiegen und erheblich
höher als für andere Heizsysteme. Die Kosten für Nachtstromheizungen liegen
zwischen dem 1,5 fachen bis Zweifachen einer modernen Zentralheizung.
Da sich Wohnungen mit Nachtspeicherheizungen i .d. Regel in Gebäuden mit
niedriger Energieeffizienz befinden, liegen die Heizkosten überwiegend im oberen
Bereich der durchschnittlichen Verbrauchswerte für Wohnungen. Der städtische
Haushalt wird dementsprechend mehr belastet, weil die Kommune verpflichtet ist, die
Heizkosten bei den Kosten der Unterkunft zu übernehmen.
Da weder die Energiepreisentwicklung abgeschätzt werden kann, noch die Daten für
die Kosten der Unterkunft speziell zu den Nachtsspeicherheizungen verfügbar sind,
können derzeit aber keine konkreten Aussagen gemacht werden.
Eine Prognose zu den Auswirkungen für Kunden von Nachtspeicheröfen auf den
städtischen Haushalt (KdU) kann aus Sicht von Fachbereich 50 und Jobcenter
Dortmund nicht gegeben werden.
Bei den Leistungsempfängern der Rechtskreise nach dem SGB II und SGB XII ist eine
datengestützte Auswertung nicht möglich.

(Dazu ergänzende Informationen:

Leistungsempfänger nach dem SGB II - Jobcenter Dortmund
Die dem Jobcenter Dortmund zur Verfügung stehenden Daten enthalten "nur"
Aussagen zu den Heizkosten der Bedarfsgemeinschaften allgemein. Eine
Differenzierung nach Heizarten (Gas, Öl, Strom etc.), insbesondere Nachspeicheröfen,
ist nicht möglich.
Leistungsempfänger nach dem SGB XII - Fachbereich 50
Die Zahl der Leistungsempfänge ist nicht ermittelbar, da im Rahmen der
Informationen der KdU im aKDn-Verfahren (technikgestütztes Zahlverfahren der
Transferleistungen) kein Kriterium "Nachtspeicherheizung" erhoben wird. Es könnte
allenfalls die Beheizungsart "Elektro" im Gegensatz zu "Kohle", "Gas", "Fernwärme"
oder "Heizöl" hilfsweise herangezogen werden.
Von 15.529 Leistungsfällen, in denen eine Information über die Beheizungsart erfasst
ist, gibt es 1.203 mit der Beheizungsart "Elektro" (lfd Fälle, alle Kapitel des SGB XII,
evtl. Doppelzählungen wegen gleichzeitiger Leistungen der Grundsicherungeg, Hilfe
zur Pflege oder Hilfe zum Lebensunterhalt möglich).
Um Auswirkungen von Energiepreiserhöhungen auf die KdU festzustellen, sind
umfangreichere Auswertungen in jedem Einzelfall (Aktenprüfung) erforderlich, die
sich kurzfristig nicht realisieren lassen.)

4. Welche Möglichkeiten sehen Verwaltung und DEW21, Nachtstromtarife
(Preissteigerung von fast 400% in den letzten 20 Jahren!) nicht nur weiterhin
anzubieten, sondern diese auch preiswerter zu gestalten?
DEW21 wird weiterhin entsprechende Tarife anbieten. Preisrückgänge sind aktuell
nicht zu erwarten, da nur ein kleiner Preisanteil in der Verantwortung von DEW21
liegt. Neben regulierten Netzentgelten, Steuern, Konzessionsabgaben und diversen
Strompreisumlagen (EEG, Kraft-Wärme-Kopplung, Offshore-Umlage etc.) verbleiben
lediglich Stromeinkauf sowie Verwaltungs- und Abrechnungskosten in der Gestaltung
von DEW21.

5. Welche Mittel einer steuerlichen oder auch sonstigen Entlastung von
Nachtspeicherofenkunden sieht die Verwaltung?

Denkbar ist eine bundesweite Senkung bzw. Aufhebung der Stromsteuer für
entsprechende Kunden. Diese beträgt momentan 2,05 ct/kWh netto.

6. Wie kann die Stadt Dortmund betroffene Bürgerinnen und Bürger bei der Umstellung
und Sanierung von Nachtspeicheröfen (finanziell) unterstützen?

Aus ökologischen und sozialen Gesichtspunkten wäre ein Austausch dieses
Heizsystems, möglichst sofort, die beste Lösung. Zwischenzeitlich emittieren diese
Heizungen in Dortmund immerhin noch ca. 30.000 -50.000 Tonnen CO2.
Experten raten zu umfassenden energetischen Sanierungen (Wärmedämmung,
Wärmeschutzfenster), um die Wärmeverluste zu verringern und die Energiekosten zu
senken.
Da damit in absehbarer Zukunft wegen sehr hoher Investitionen nicht gerechnet
werden kann, ist die Effizienzsteigerung der Heizungsanlagen eine weitere Variante.
Entgegen gängiger Meinung sind Nachtspeicherheizungen nicht komplett
wartungsfrei. Laut Expertenmeinung (persönliche Gespräche mit Elektrikern und
RWE Energieeffizienz) können diese Heizungen durch Überprüfung und Wartung der
Lüftung und Steuerung sowie die Beratung der Nutzer zur optimalen Bedienung der
Öfen energieeffizienter betrieben werden. Da diese Wartungen in der Praxis jedoch
kaum stattfinden, kann über die Größenordnung der Energieeinsparung auch keine
Angabe gemacht werden.
Deshalb sollen genau diese Maßnahmen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit überprüft
werden.
In einem mit Nachtspeicherheizungen ausgestatteten Gebäude mit 14 WE im
Unionviertel soll exemplarisch im Pilotprojekt Energieeffizienzquartier Rheinische
Straße untersucht werden, welche Energieeffizienzsteigerung und
Heizkosteneinsparung durch eine qualifizierte Wartung, Reinigung und Beratung zum
Betrieb der Speicheröfen erzielt werden kann. Bei erfolgreicher Durchführung und
Evaluierung des Projektes sollen die Erfahrungen in die Gesamtstadt übertragen
werden.
DEW21 unterstützt die Bürger bisher mit einem umfangreichen Beratungsangebot
hinsichtlich alternativer Technologien als auch mit Hinweisen zu Finanzierungen bzw.
Förderprogrammen und Fachpartnern.
4
Die von Elektro-Handwerk und DEW21 in 2011 bereits geplante Kampagne soll vom
dlze (Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz) wieder aufgegriffen
und gemeinsam mit den Akteuren fortgeführt werden.

7. Welche gesundheitlichen Gefahren drohen nach Einschätzung der Verwaltung durch
Nachtspeicheröfen?

Einige Altgeräte besitzen noch asbesthaltige Gerätebestandteile. Gesundheitliche
Gefährdungen sind nach vorliegenden Erkenntnissen im laufenden Gerätebetrieb
gering. Bei einem Austausch/Ausbau der Geräte sind allerdings besondere Schutzund
Entsorgungsmaßnahmen zu treffen.

8. Welche Möglichkeiten einer Nutzung von Nachtspeicheröfen als Speicherreserve für
regenerative Energien hält die Verwaltung für denkbar und sinnvoll?

Dieser Ansatz befindet sich zurzeit in der wissenschaftlichen Diskussion.
Voraussetzung für die Nutzung von Nachtspeicheröfen als Speicherreserve für
regenerative Energien ist jedoch eine Weiterentwicklung der klassischen
Nachtspeicherheizung. Es bedarf es hierfür einer intelligenten Vernetzung der Geräte
mit entsprechender örtlicher Regelungstechnik und oftmals eines kompletten
Gerätetauschs. Künftig müssten flexibel für 24h am Tag Aufladungen ohne
Komforteinbuße des Nutzers möglich sein. Hierfür sind neben neuen Tarifmodellen
beträchtliche Investitionen notwendig, die sich bei den momentanen
Rahmenbedingungen nicht wirtschaftlich abbilden lassen.
Hinzu kommt, dass die heute bereits im Wärmemarkt kostenmäßig nachteilige
Nachtspeicherheizung gegebenenfalls gegenüber anderen Heizungsformen noch teurer
würde. Hierfür ist momentan nur eine geringe Kundenakzeptanz absehbar.
Eine abschließende Aussage zu dieser Frage kann derzeit nicht getroffen werden.

9. Wie umweltverträglich wäre eine solche Nutzung von Nachtspeicheröfen?

Absicht der Bundesregierung ist es, dass der Anteil regenerativ erzeugten Stroms
weiter ansteigt und bis 2050 sogar 80% betragen soll. Gelingt dieses, nimmt die
Umweltbelastung des wärmebedingten Stromeinsatzes weiter ab. Durch intelligente
Speicherheizungen, (die wie unter Punkt 8 dargestellt momentan nicht wirtschaftlich
abgebildet werden können), könnten Abregelungen von Wind- oder
Fotovoltaikanlagen verhindert werden, so dass Speicherheizungen einen
überdurchschnittlich regenerativen Stromanteil nutzen können. Zusätzlich sind
netzstabilisierende Effekte durch flexible Schaltungen realisierbar.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt Kenntnis.


zu TOP 11.9
Säureharzlager in Mengede
Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09583-13-E1)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09583-13-E1):

„In Mengede wartet auf dem Gelände der ehemaligen Zeche „Adolf von Hansemann“ ein
Säureharzlager seit Jahren auf eine Sanierung.

Um den Prozess nun endlich beschleunigen zu können bittet die SPD-Fraktion im Ausschuss
für Umwelt, Stadtentwicklung, Wohnen und Immobilien in der Ausschusssitzung
am 24.04.2013 die Verwaltung um eine Stellungnahme zu folgenden Fragen :

1. Welche Möglichkeiten einer endgültigen Sanierung (Auskofferung bzw. Entfernung
aller Schadstoffe aus dem Boden) des Säureharzlagers sieht die Verwaltung ?

2. Welche Alternativen, außer der von der RAG favorisierten Tiefendrainage, wurden,
auch seitens der Bezirksregierung in Arnsberg, geprüft ?

3. Welche Alternativen (eventuell mit Kosten- und/oder Zeitplänen) zu einer Sanierung
des Säureharzlagers sieht die Verwaltung ?

4. Inwieweit kann die Verwaltung Einfluss auf die Entscheidung über eine Sanierung
nehmen ?
Wie kann die Verwaltung die Bezirksregierung Arnsberg, die RAG sowie die Deutsche
Bahn zu einem Umdenken bewegen ?

5. Welche Prognose kann die Verwaltung bezüglich der Umweltverträglichkeit des
Säureharzlagers bei derzeitigem Stand geben ?

6. Wie schätzt die Verwaltung den Einfluss der im Säureharzlager deponierten Materialien
auf das Grundwasser und eventuell vorhandene private Brunnen ein ?
Sind der Verwaltung Zahlen oder Berichte über eine latente Verseuchung des
Grundwassers im Bereich des Säureharzlagers bekannt ? Wenn ja, welche ?“

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 09583-13-E2):

Ihre Bitte um Stellungnahme beantworte ich wie folgt:

Mit beigefügtem Schreiben vom 16.05.2013 (Anlage 1) ist die für die Bergbaualtlast und das
bergrechtliche Verfahren zuständige Bezirksregierung Arnsberg angeschrieben und um
Stellungnahme zum Fragenkatalog gebeten worden. Die Antwort der Bezirksregierung
Arnberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie, vom 04.06.2013 ist dieser Stellungnahme
ebenfalls beigefügt (Anlage 2).

Die Bergbehörde führt aus, dass sich die RAG Montan Immobilien GmbH bereit erklärt, eine
Beseitigung des Säureharzlagers erneut in Erwägung zu ziehen. Eine entsprechende Prüfung
sei beauftragt und würde in absehbarer Zeit vorliegen.“


AUSWI 10.07.2013:

Auf Wunsch von RM Harnisch soll die Angelegenheit auch der Bezirksvertretung Mengede zur Kenntnis vorgelegt werden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 11.10
Streichung der ÖPEL-Fördermittel - Konsequenzen für Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10374-13)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion) (DS-Nr.: 10374-13-E1):

„die SPD-Fraktion bittet, den Punkt „Streichung der ÖPEL-Fördermittel – Konsequenzen für Dortmund“ für die Tagesordnung der nächsten Ausschusssitzung am 10.07.2013 vorzusehen.
Wir werden unser Anliegen baldmöglichst konkretisieren.“


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 10374-13-E1):

„Ihre Bitte um Stellungnahme beantworte ich wie folgt:

1. Zwei ÖPEL- Projekte sind im Dortmunder Stadtgebiet geplant. Zum einen das
aktuelle Bauprojekt „Regenwassertechnische Maßnahmen Kokerei Hansa“,
durchgeführt von der Stiftung Industriedenkmalpflege. Zum anderen der geplante
„Gartenstadtradweg in Dortmund“.

2. Das Projekt der Stiftung Industriedenkmalpflege ist von der Kürzung nicht betroffen,
da durch bereits ergangene Zuwendungsbescheide die Finanzierung sichergestellt ist.
Der Zuwendungsempfänger hat aus einem bestandskräftigen Zuwendungsbescheid
regelmäßig einen Rechtsanspruch auf Auszahlung der Mittel. Für eventuelle
Mehrkosten des Projektes werden diese Mittel aber nicht mehr aufgestockt.

3. Mit der Durchführung des Projektes „Gartenstadtradweg“ soll nach jetzigem Stand
erst 2015 begonnen werden, da noch umfangreiche Planungsvorbereitungen zu treffen
sind.
Bau und Finanzierung des Gartenstadtradweges liegt in der Verantwortung des
Regionalverbandes Ruhr, der 20 Prozent der Finanzierung übernimmt. 80 Prozent
sollten aus dem ÖPEL- Programm zur Verfügung gestellt werden. Zur Zeit werden
Gespräche geführt mit dem Ziel, die ÖPEL-Förderung doch noch fortzuführen. Sollte
das nicht gelingen, wird vom RVR versucht, andere Förderquellen zu erschließen.
In eigener Zuständigkeit kann die Stadt Dortmund das Projekt „Gartenstadtradweg“
finanziell nicht realisieren, da die städtischen Eigenmittel in dieser Höhe nicht zur
Verfügung stehen.

4. Eine Einschätzung, ob Mittel aus dem EFRE-Programm NRW des Landes Nordrhein-
Westfalen künftig für Dortmunder Projekte genutzt werden können, kann zum jetzigen
Zeitpunkt nicht getroffen werden.

Begründung:

Die Ziele des künftigen Operationellen Programms EFRE (Europäischer Fonds für
Regionale Entwicklung)-NRW 2014-2020 wurden erstmalig mit seinen "Eckpunkten"
im Sommer 2012 breit öffentlich diskutiert. In der Sitzung des EFREBegleitausschusses
vom 31.01.2013 wurde eine erste Weiterentwicklung des
Zielsystems bekanntgegeben. Bedingt durch Verzögerungen auf europäischer Ebene
sowohl hinsichtlich der Beschlussfassung des Mehrjährigen Finanzrahmens der EU
sowie auch der notwendigen Verordnungen für die Strukturfonds (Beschlussfassung
avisiert für Oktober 2013) gibt es derzeit auch auf Landesebene entsprechende
Abweichungen vom ursprünglichen Ablaufplan: weder ist der Finanzrahmen der
EFRE-Mittel geklärt (es muss mit deutlich weniger Mittel gerechnet werden) noch
sind künftige Fördermodalitäten derzeit bekannt. Die Erstellung des Operationellen
Programms des Landes verzögert sich, auf dessen Basis eine erste Einschätzung
möglich wäre.

5. Eine Aussage zu den Auswirkungen der Einstellung der betroffenen Projekte auf den
Dortmunder Arbeitsmarkt ist nicht konkret quantifizierbar. Die Bauvorhaben in Höhe
von ca. 14 Mio € (insbesondere Brückensanierung) müssen überregional
ausgeschrieben werden. Inwieweit hierbei Dortmunder Unternehmen den Zuschlag/
Bauauftrag erhalten, kann nicht vorhergesehen werden.“


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt Kenntnis..


12. Vermessungs- und Katasteramt
- nicht besetzt -

13. Anfragen
- nicht besetzt -

14. Sonstige Informationen der Verwaltung
- nicht besetzt -


Die öffentliche Sitzung wird um 17:22 Uhr beendet.





Harnisch Renkawitz Trachternach
stv. Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin