Niederschrift (öffentlich)

über die 2. Sitzung des Rates der Stadt


am 17.12.2020
Westfalenhalle 2, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund



Sitzungsdauer: 13:00 - 16:55 Uhr

Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, sind 65 von z. Z. 90 Ratsmitgliedern anwesend.
(Anmerkung: Seitens der Fraktionen von SPD, B‘ 90/Die Grünen, CDU, Die Linke +, FDP/Bürgerliste sowie Die Fraktion-Die Partei wurde eine Teilnahme an dieser Sitzung im Soll-Stärke-Verfahren angekündigt.)


Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Westphal
StD Stüdemann
StR Dahmen

StR’in Schneckenburger
StR’in Zoerner
StR Rybicki
StR Wilde
StR Uhr
Frau Tiews
LStRD’in Seybusch
Herr Gacek
StAR´in Korbmacher
Frau Wosny
Frau Bohm


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 2. Sitzung des Rates der Stadt,
am 17.12.2020, Beginn 13:00 Uhr,
Westfalenhalle 2, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund




1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Rates der Stadt am 12.11.2020
Sie erhalten die Niederschrift mit dem Nachversand.

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 48. Sitzung des Rates der Stadt am 08.10.2020


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Corona-Exit Programm
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18752-20)

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

3.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes InW 125n – ehemalige Thier-Brauerei – im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage), II. Entscheidung über Stellungnahmen der Behörden und Nachbargemeinden, III. Satzungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 18912-20)

3.2 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 234 - Sichterweg - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Ap 223 - Emschertalgrundschule -)
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, II. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, III. Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, IV. Entscheidung über Stellungnahmen, V. Beifügung einer aktualisierten Begründung, VI. Satzungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 18911-20)

3.3 Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 148n - Steinsweg -
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und Entscheidung über Stellungnahmen zur verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffenlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB, II. Beifügen einer aktualisierten Begründung, III. Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 17362-20)

3.4 1. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Stadtbezirkszentrum Hörde“ im Bereich östlich der Faßstraße bis Hörder Bachallee/Hörder Burg zwischen der Gastronomie „Treppchen“ bis Clarissenstraße sowie südlich/südöstlich der Stiftskirche
hier:
I. Kenntnisnahme des Ergebnisses der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden
II. Beschluss über die 1. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Stadtbezirkszentrum Hörde“

Beschluss
(Drucksache Nr.: 18837-20)

3.5 Bauleitplanung; 80. Änderung des Flächennutzungsplans sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Hö 201 VEP -ehemaliges Stiftsforum östlich Faßstraße- zugleich Änderung des Bebauungsplans Hö 252 -PHOENIX See, Teilbereich A, Teil I -Seequartier-
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung zur 80. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP), Feststellungsbeschluss zur 80. Änderung des FNP, Beschluss zum Abschluss eines Durchführungsvertrags, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 201 VEP, Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 201 VEP

Beschluss
(Drucksache Nr.: 18861-20)

3.6 3. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Ausweisung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Lücklemberg“ im Bereich Kirchhörder Straße zwischen südlich Durchstraße und östlich Eddaweg und Änderung der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Wellinghofen“ südlich Wellinghofer Amtsstraße
hier: Beschluss zur Einleitung des Verfahrens, Beschluss zur öffentlichen Auslegung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 18863-20)

3.7 Bericht zur Nahversorgungsstruktur in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18896-20)

3.8 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2020 im Budget des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18972-20)

3.9 Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt -
hier: Verkehrsuntersuchung für den Wallring - Beteiligungsformate

Beschluss
(Drucksache Nr.: 19028-20)

3.10 Neubesetzung des Gestaltungsbeirates der Stadt Dortmund in der Ratsperiode 2020 - 2025
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18965-20)

3.11 Einstieg zur Carsharing-Förderung in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18070-20)

3.12 Optimierung der Hafeninfrastruktur
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18689-20)

3.13 Parkraumkonzept PHOENIX See
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18751-20)

3.14 Bestellungen für den Umlegungsausschuss der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19006-20)

3.15 Außerplanmäßige Mehrauszahlungen in der Teilfinanzrechnung und Teilergebnisrechnung des Amtes 75 für die Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19078-20)

3.16 Energiebericht 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18322-20)

3.17 Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 9. Sachstandsbericht
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18677-20)

3.18 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund - 9. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18683-20)

3.19 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 5. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18684-20)

3.20 Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18826-20)

3.21 Erneuerung Parkleitsystem Innenstadt - Baubeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18156-20)

3.22 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2020 im Budget des Tiefbauamtes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19223-20)

3.23 Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18655-20)

3.24 Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18658-20)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Wirtschaftsplan, Produkt- und Leistungsplanung 2021 für die Wirtschaftsförderung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18741-20)

4.2 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
hier: Änderung der Betriebssatzung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 18851-20)

4.3 Wirtschaftsplan 2021 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18865-20)

4.4 Findungskommission bei der Personalauswahl für die Geschäftsführung der Wirtschaftsförderung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19219-20)

4.5 Umwandlung der dreizügigen Reinoldi-Sekundarschule (Schulnummer 196990) in eine vierzügige Gesamtschule mit auslaufendem Bildungsgang "Sekundarschule" zum Schuljahr 2021/22
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18207-20)

4.6 Lockdown beenden – unsere Wirtschaft nicht zur Risikogruppe werden lassen.
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 19422-20)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Schuldnerberatung gemäß § 16a Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), § 11 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) und § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Verbindung mit § 11 SGB XII
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18005-20)

5.2 Weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit der Pandemie
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19021-20)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Aktionskonzept Kinder im Park - Kostensteigerung -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18158-20)

6.2 Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2019/20
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18868-20)

6.3 Wirtschaftsplan 2021 der Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18982-20)

6.4 Stadterneuerung - Soziale Stadt Westerfilde & Bodelschwingh
Neubau eines Umkleide- und Sanitärgebäudes auf der Sportplatzanlage "Im Odemsloh"
Grundsatz- und Planungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 18974-20)

6.5 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zur Liquiditätssicherung der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18881-20)

6.6 Vertragsverlängerung für Anmietung Geschäftsräume Kampstraße 6, Kulturbüro
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19084-20)

7. Schule

7.1 Festlegung der Zügigkeiten an städtischen Grundschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Realschulen, Hauptschulen und der Sekundarschule
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15196-19)

7.2 6. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand:31.08.2020)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18682-20)

7.3 Errichtung eines Bildungsganges "Fachkraft für Schutz und Sicherheit" am Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18674-20)

7.4 Masterplan Digitale Bildung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16320-19)

7.5 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW – Fortführung der Schulsozialarbeit an Dortmunder Schulen für das Jahr 2021
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 19010-20)

7.6 Übernahme der Kosten der kommunalen Versorgungskasse für die Mitarbeiter*innen der Interessengemeinschaft sozialgewerblicher Beschäftigungsinitiativen e.V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14015-19)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Eigenbetrieb FABIDO - Ausbau der Plätze in der Kindertagespflege und Regelbetrieb von Kinderstuben in Festanstellung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18666-20)

8.2 FABIDO - Wirtschaftsplan 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18773-20)

8.3 Benennung eines weiteren beratenden Mitgliedes für den Ausschuss für Kinder, Jugend und
Familie sowie dessen Stellvertreter*in

Beschluss
(Drucksache Nr.: 19227-20)

8.4 Benennung eines beratenden Mitgliedes für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
sowie dessen Stellvertreter*in

Beschluss
(Drucksache Nr.: 19236-20)

8.5 FABIDO - Mehrbedarf für das Wirtschaftsjahr 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18943-20)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18811-20)

9.2 Entwurf des Gesamtabschlusses 2018 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18814-20)

9.3 Beteiligung der EDG Holding GmbH an der Müllverbrennungsanlage (MVA) Hamm
hier: Weiterentwicklung und Gestaltung des MVA Hamm-Verbundes ab 2023

Beschluss
(Drucksache Nr.: 18830-20)

9.4 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2020 in der Teilergebnisrechnung des Amtes 24
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18898-20)

9.5 Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen
hier: Vergütung der städtischen Vertreter*innen in Aufsichtsräten

Beschluss
(Drucksache Nr.: 19032-20)

9.6 DOGEWO Dortmunder Gesellschaft für Wohnen mbH (DOGEWO 21) - hier: Bestellung der Arbeitnehmervertreter/innen in den fakultativen Aufsichtsrat
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19074-20)

9.7 Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung aus dem Doppelhaushalt 2020/2021 gem. § 9 Abs. 2 KomHVO NRW
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19027-20)

9.8 Wirtschaftsplan 2021 ff des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" (SV GVVF)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19035-20)

9.9 Anpassung der Satzung über die Erhebung Allgemeiner Vergnügungssteuer (Allgemeine Vergnügungssteuersatzung); hier Tanzveranstaltungen; Umsetzung aus "Neue Stärke" - Dortmunder Wirtschaftsprogramm
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19117-20)

9.10 Deutsches Fußballmuseum - Berichterstattung zur wirtschaftlichen Lage und Mehrbedarf für das Wirtschaftsjahr 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19238-20)

9.11 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19132-20)

9.12 Konzerthaus Dortmund GmbH - Ausgleich des Jahresfehlbetrages der Spielzeit 2019/2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19050-20)

9.13 Neuberufung des Beirates für die LWL-Klinik für Forensische Psychiatrie Dortmund - Wilfried-Rasch-Klinik
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18857-20)

9.14 Corona-Hilfe der Stadt durch Aussetzung kommunaler Steuern und Gebühren
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 19424-20)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Jahresbericht der Feuerwehr 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18748-20)

10.2 Einrichtung von vier Planstellen zur Konzeption, Aufbau und Betrieb eines „Katastrophen- und Bevölkerungsschutzlagers und Logistik“ bei der Feuerwehr Dortmund.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18836-20)

10.3 Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden für die Zeit vom 01.07.2019 bis 30.06.2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18995-20)

10.4 Dezernatsverteilung und Vertretungsregelung ab dem 18.12.2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19085-20)

10.5 Anwendung der Arbeitgeberrichtlinie der VKA zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften bei der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18839-20)

10.6 Masterplan „Digitale Verwaltung - Arbeiten 4.0“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18828-20)

10.7 Tarifabschluss 2020ff. im öffentlichen Dienst für die Beschäftigten von Bund und Kommunen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19131-20)

10.8 Neuwahl der Delegierten für die Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft 2021–2026 und Verbandsversammlung des Lippeverbandes 2021–2026 sowie Neuwahl eines*einer Vertreters*in für den Genossenschaftsrat der Emschergenossenschaft 2021–2026
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19023-20)

10.9 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2020 in der Teilergebnisrechnung des Fachbereichs 30
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19029-20)

10.10 Feststellung der Gültigkeit der Wahl des Oberbürgermeisters am 13. September 2020 und der Stichwahl des Oberbürgermeisters am 27. September 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19263-20)

10.11 Feststellung der Gültigkeit der Wahl des Rates, der Bezirksvertretungen und des Integrationsrates der Stadt Dortmund am 13. September 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19264-20)

10.12 Absehen von der Festsetzung der Sondernutzungsgebühren für Betriebe mit Außengastronomie im Zuge der Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 bis zum 31.03.2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19214-20)

10.13 Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19409-20)

10.14 Transparenz und Bürgernähe in Corona-Zeiten – Ratssitzungen online übertragen
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 19423-20)

11. Anfragen

11.1.1 Anfrage zur Sitzung des Rates am 17.12.2020/ Situation der Obdachlosen in Dortmund
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 19406-20)



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wurde um 13:00 Uhr von OB Westphal eröffnet und geleitet.

Zu Beginn der Sitzung überbringt OB Westphal dem Rat der Stadt die traurige Nachricht, dass Herr Bürgermeister Ullrich Monegel am 07. Dezember verstorben ist und würdigt ihn mit bewegenden Worten.

Der Rat der Stadt gedenkt dem verstorbenen Bürgermeister Ullrich Monegel mit einer Schweigeminute.


Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Westphal zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist. Ferner wies OB Westphal gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Rm Alexandrowitz benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

OB Westphal schlägt vor, die öffentliche Sitzung des Rates um folgende Angelegenheiten zu erweitern:

TOP 1.6
Bestellung eines stellvertretenden Schriftführers /einer stellvertretenden
Schriftführerin für den Rat der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 19470-20)

TOP 9.15
Ausstieg aus der STEAG
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 10.12.2020
(Drucksache Nr.: 19362-20)

TOP 9.16
Wahrnehmung der Rechte des Rates nach § 113 GO NRW
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 10.12.2020
(Drucksache Nr.: 19361-20)

TOP 9.17
Bekanntgabe der Zusammensetzung des Behindertenpolitischen
Netzwerks, Vorschlag von beratenden Mitgliedern und ihren
Stellvertreter*innen für die Fachausschüsse und Gremien des Rates
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19464-20)

TOP 10.15
Zahlung einer Zulage an die Beamtinnen und Beamten
Schreiben Personalrat vom 09.12.2020
(Drucksache Nr.: 19480-20)

TOP 7.8
Aktuelle Modifikation des Anmeldeverfahrens „schueler-online“ an den Gesamtschulen, Gymnasien und an den Berufskollegs der Stadt Dortmund
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 19482-20)

TOP 11.2.1
Vorfall in der Fabido-Kita in Menglinghausen
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 19473-20)

Zur Behandlung an anderer Stelle der Tagesordnung schlägt OB Westphal folgende Vorlage vor:

TOP 4.5
Umwandlung der dreizügigen Reinoldi-Sekundarschule (Schulnummer 196990) in eine vierzügige Gesamtschule mit auslaufendem Bildungsgang "Sekundarschule" zum Schuljahr 2021/22
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18207-20)

Die Vorlage ist bei der Aufstellung der Tagesordnung unter TOP 4 falsch eingeordnet worden und soll nun unter TOP 7. Schule als TOP 7.7 behandelt werden.

Des Weiteren schlägt OB Westphal vor, folgenden TOP von der Tagesordnung abzusetzen:

TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Rates der Stadt am 12.11.2020,

da diese noch nicht fertig gestellt werden konnte.

Weiter schlägt OB Westphal vor die folgenden Vorlagen in die kommende Ratssitzung zu vertagen, da hierzu im AKUSW noch Beratungsbedarf besteht, die Sitzung des AKUSW am 09.12.2020 jedoch coronabedingt abgesagt wurde:

3.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes
InW 125n – ehemalige Thier-Brauerei – im
beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch
(BauGB) hier: I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung
(Offenlage), II. Entscheidung über Stellungnahmen der
Behörden und Nachbargemeinden, III.
Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18912-20)
hierzu -> Korrekturschreiben der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 18912-20-E1)

3.3 Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 148n - Steinsweg –
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen zur
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) und Entscheidung über
Stellungnahmen zur verwaltungsinternen Beteiligung
sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffenlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB, II.
Beifügen einer aktualisierten Begründung, III. Beschluss
zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17362-20)

3.6 3. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 –
Ausweisung des zentralen Versorgungsbereichs
„Nahversorgungszentrum Lücklemberg“ im Bereich
Kirchhörder Straße zwischen südlich Durchstraße und
östlich Eddaweg und Änderung der Abgrenzung des
zentralen Versorgungsbereichs
„Nahversorgungszentrum Wellinghofen“ südlich
Wellinghofer Amtsstraße
hier: Beschluss zur Einleitung des Verfahrens, Beschluss
zur öffentlichen Auslegung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18863-20)

3.11 Einstieg zur Carsharing-Förderung in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18070-20)

3.13 Parkraumkonzept PHOENIX See
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18751-20)


Ferner hat die Verwaltung die folgenden Vorlagen zurückgezogen:

7.3 Errichtung eines Bildungsganges "Fachkraft für Schutz und Sicherheit" am Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18674-20)


9.4 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2020 in der Teilergebnisrechnung des Amtes 24
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18898-20)



Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen festgestellt.


Rm Helferich (AfD-Fraktion) stellt den Antrag zur Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit, dass der Rat der Stadt Dortmund die Entscheidung der Stadt Bonn begrüße, die Einnahmen aus Corona-Bußgeldern nicht dem allgemeinen Haushalt zuzuführen. 80 % der Bußgeldeinnahmen sollen den Einrichtungen der Dortmunder Obdachlosenhilfe zur Verfügung gestellt werden.

Der Rat der Stadt lehnt den Antrag der AfD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte) ab.


Der Rat stimmt dem Antrag auf Redezeitbeschränkung von Rm Mader (CDU) bei Gegenrede durch Rm Garbe (AfD) mehrheitlich, gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte) zu.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Rates der Stadt am 12.11.2020

Der Tagesordnungspunkt wurde unter TOP 1.3 von der Tagesordnung abgesetzt.

zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 48. Sitzung des Rates der Stadt am 08.10.2020

Die Niederschrift über die 48. Sitzung des Rates der Stadt am 08.10.2020 wird genehmigt.

zu TOP 1.6
Bestelleung eines stellvertretendenSchriftführers /einer stellvertretenden Schriftführerin für den Rat der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 19470-20)

Der Rat der Stadt bestellt Frau Liliana Korbmacher zur stellvertretenden Schriftführerin für die 2. Sitzung des Rates der Stadt am 17.12.2020.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
Corona-Exit Programm
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18752-20)

Dem Rat der Stadt liegt hierzu nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus seiner öffentlichen Sitzung vom 02.12.2020 vor:
zu TOP 2.6
Corona-Exit Programm
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18752-20)

Zu TOP 2.7
"Neue Stärke" - Dortmunder Wirtschaftsprogramm
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18112-20)

NachtbürgermeisterIn für Dortmund
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen, CDU-Fraktion,)
(Drucksache Nr.: 19159-20)

Die Punkte werden gemeinsam behandelt.

Zusätzlich zur Vorlage mit der Drucksache Nr.: 18752-20 liegen folgende Auszüge vor:

- Auszug aus der Sitzung des Rates aus der öffentlichen Sitzung vom 08.10.2020 zum Thema „Neue Stärke – Dortmunder Wirtschaftsprogramm“

„Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 05.10.2020 vor:
Zu 1.: Die in der Vorlage genannten Projekte sind auf einem unterschiedlichen Stand.
Teilweise gibt es erst eine Konzeptidee, teilweise steht die Realisierung an. Die für das Jahr
2020 eingeplanten Mehraufwendungen dienen vor allem der Initialisierung von Projekten. Sie
können, grob unterteilt, in den folgenden Fällen genutzt werden:

a. Vorplanung: Beauftragung von Machbarkeitsstudien
(unter Anderem: Intralogistik Kompetenzzentrum, Exzellenz-Center Westfalen,
Flächengesellschaft UN1DO, Zentrum für Kreislaufwirtschaft, Gastronomie-
Akademie)

b. Planung: Planungskosten (Beschleunigung)
(unter Anderem: Lernfabrik Westhausen, Kompetenzzentrum Sportwirtschaft,
Gastronomiekonzept Dortmund, Einzelhandelskonzept „Einkaufsstadt der Zukunft“)

c. Ausführung: Projektförderung
(unter Anderem: Club/Eventfonds, Konzeptwettbewerbe Gastronomie und Kultur,
Pop-up-Orte, Kommunale Arbeitsmarktstrategie, Neueinstellungszuschüsse,
Standortmarketing im Verbund)

Die Auflistungen sind weder abschließend, noch stellen sie eine Priorisierung dar. Weiter
möchte ich darauf hinweisen, dass die genannten Vergabeverfahren erst unmittelbar nach
Ratsbeschluss gestartet werden und über deren Status auch regelmäßig im AWBEWF
berichtet wird.

Zu 2.: Die drei einzurichtenden Planstellen sollen Betreuung und den Abruf der Finanzmittel
aus dem Sonderprogramm ‚Neue Stärke‘ gewährleisten. Sie dienen der „Hebelung“ der
Eigenmittel der Stadt Dortmund (3 Mio. € jährlich) durch europäische, nationale und NRWFördergelder.
Die EU legte zu diese Zwecke das Programm „Recover EU“ auf, das alleine
für die Bundesrepublik Deutschland ein Fördermittelvolumen von 21 Mrd. Euro enthält. Ziel
ist es, Dortmunder Projekte sozusagen auf die Förderprogramme der EU, des Bundes und
des Landes „maßzuschneidern“, um besonders davon zu profitieren, sowie besser auf
Fördermittel hin zu beraten. Gesucht werden hier drei Spezialist*innen, die über
entsprechende Kontakte nach Düsseldorf, Berlin und Brüssel verfügen. Sie sollen nicht nur
reagieren, sondern auch Dortmunder Ideen gezielt platzieren und bewerben können. Dies
gilt insbesondere für die Beteiligungsprozesse bei der Ausgestaltung von Förderrichtlinien
und Zielen von Programmen.

Dabei sollen zwei Stellen die Förderung von Kooperationsprojekten und bei der
Konsortialbildung unterstützen. Die Neuausrichtung der Bundesförderung GRW/RWP, neue
Wettbewerbe wie Zukunft Region und die großen Änderungen bei EFRE ab 2021 sowie die
jetzt eingeleiteten Konjunkturprogramme der EU bieten für die Unternehmen am Standort
eine große Chance. Hier wird der bereits heute hohe Beratungsbedarf – die Stellen von
Bund und Land sind hier wenig hilfreich – bei Inhalten und Ausgestaltung nochmals steigen.
Gleichzeitig fehlt es KMU oft an der Erfahrung bei der Konsortialbildung. Kombiniert man
diese beiden Bedarfe mit dem Instrumentarium SVTZ und TZ Net, ergeben sich neue
Möglichkeiten. Weiterhin versucht die Wirtschaftsförderung, mit internen und externen
Partnern Förderketten mit arbeitsmarktpolitischem Fokus aufzubauen, um Unternehmen zu
unterstützen. Für dieses „Inhousedesign“ von Förderprojekten werden zwei Personen
benötigt werden.

Eine weitere Stelle ist für die Ergänzung und Unterstützung der bestehenden
Fördermittelberatung vorgesehen. Bereits heute nehmen vier Personen bei der
Wirtschaftsförderung die individuelle Fördermittelberatung wahr – zwei für Start-ups und für
Bestandsunternehmen mit dem Schwerpunkt der Fördermaßnahmen über die NRW.Bank
und zwei Personen für die ESF-Programme von Bund und Land zum Arbeitsmarkt. Die
Ausweitung der Förderprogramme durch Konjunkturmaßnahmen wird diesen
Beratungsbedarf nochmals drastisch erhöhen, so dass eine weitere Person unabdingbar
wird, die sich auf die Förderprogramme außerhalb der Landesbank spezialisiert. Darüber
hinaus werden über die Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet KMU Zugänge zu Mitteln
aus Landes- und Bundesprogrammen wie unternehmensWert:Mensch, Potentialberatung
und Bildungsscheck öffnen. Diese Programme können Unternehmen nutzen, um neue
Strategien zur Bewältigung der Corona-Krise zu erarbeiten und ihre Beschäftigten zu
qualifizieren. Die Aktivitäten zur Ansprache von Unternehmen werden zukünftig um den
Aspekt "Auswege aus der Krise „erweitert“.

Die TZ Net GmbH kann bei der Bearbeitung von „Neue Stärke“, innerhalb ihres
Aufgabenbereichs Digitalisierung/Technologie, als Instrument der Wirtschaftsförderung
genutzt werden. Die Gesellschaft kann in Ihren Geschäftsfeldern (z.B. konkret: Wasserstoff
und Kreislaufwirtschaft) die entsprechenden Konsortien und Kooperationsprojekte begleiten,
und insbesondere auch die Fördermittel verwalten. Grundlage dafür sind zu schließende
Geschäftsbesorgungsverträge (s. auch Ds.-Nr.: 17213-20). Nicht alle Projekte, sondern nur
die Projekte in Sachen Digitalisierung/ Technologieförderung können über die TZ Net
abgewickelt werden. Dies liegt in der Ausrichtung der Gesellschaft begründet. So hat die TZ
Net einerseits Technologieunternehmen mit digitalem Schwerpunkt („Digitalwirtschaft“) und
weiteren neuen Technologien, sowie Unternehmen aus anwendungsnahen Branchen, also
auch Industrie und Handwerk, als Zielgruppe. Letztere sollen bei ihren Digitalisierungs- und
Innovationsvorhaben unterstützt, gefördert und vernetzt werden. Über die Digitalisierung von
Unternehmen soll die TZ Net die Unternehmen beim Zugang zu Fördermitteln unterstützen,
indem sie selber förderbar und zu einer städtischen Inhouse-Vergabe fähig ist. Des Weiteren
soll es der TZ Net möglich sein, in unternehmensnahen Verbundprojekten bis hin zu
wirtschaftsnahen Innovationszentren zu agieren. Diese Verbundprojekte zwischen
innovativen Kleinstunternehmen und erfolgreichen lokalen/regionalen Unternehmen stellen
einen weiteren Schwerpunkt der TZ Net GmbH dar.

Weiterhin liegt dem Rat der Stadt nachfolgender gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 07.10.2020 vor:
…die Fraktionen von CDU und Bündnis90/Die Grünen bitten um Aufnahme des o.g. Zusatz-/Ergänzungsantrags auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 08. Oktober 2020 sowie um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung:


1. Das Programm „Neue Stärke“ wird um ein strategisches Konzept ergänzt, welches den Stellenwert von alteingesessenen (Industrie-) Unternehmen für die zukünftige Wirtschaftsentwicklung in Dortmund skizziert. Das Konzept beinhaltet zielgerichtete Maßnahmen zur Unterstützung und Förderung bestehender Betriebe und definiert attraktive Rahmenbedingungen für deren zukünftige Entwicklung.

2. Das Wirtschaftsprogramm „Neue Stärke“ wird um ein strategisches Konzept zur kurzfristigen Beschleunigung von städtischen Genehmigungsverfahren ergänzt. Weil die Dauer kommunaler Genehmigungsverfahren inzwischen ein Investitionshemmnis am Wirtschaftsstandort Dortmund darstellt, wird die notwendige Digitalisierung der zuständigen Verwaltungsbehörden mit ganzer Kraft vorangetrieben.

3. Das Programm „Neue Stärke“ wird um die verbindliche Zielvorgabe ergänzt, dass bis spätestens 2024 alle Unternehmen in Dortmund an ein hochleistungsfähiges Breitbandnetz (Geschwindigkeit von mindestens 200 Mbit/s) angeschlossen sind.

4. Das Wirtschaftsprogramm „Neue Stärke“ wird um ein strategisches Konzept ergänzt, welches die Entwicklung neuer Kommunikations- und Kooperationsplattformen zur effizienten Vernetzung der lokalen Wirtschaft mit Akteuren aus Bildung und Wissenschaft vorantreibt. Die Potenziale von Technischer Universität, Fachhochschule Dortmund, dem Fraunhofer- und Leibniz-Institut sowie anderen wissenschaftlichen Einrichtungen sollen bei der zukünftigen Ausrichtung der Dortmunder Wirtschaftspolitik stärker berücksichtigt werden.

5. Die Wirtschaftsförderung Dortmund legt den zuständigen politischen Gremien bis zum ersten Quartal 2021 einen einfachen Verwendungsnachweis für die in 2020 geplanten Mehraufwendungen in Höhe von 3 Millionen Euro vor.


Begründung

Die Fraktionen von CDU und Bündnis90/Die Grünen begrüßen den Impetus des kommunalen Wirtschaftsprogramms „Neue Stärke“ grundsätzlich und erkennen darin viele gute Ansätze zur Unterstützung der heimischen Wirtschaft und ihrer Unternehmen. Generell ist ein Mix aus kurz-, mittel- und langfristigen Hilfsmaßnahmen für die infolge der Corona-Pandemie in Bedrängnis geratenen Wirtschaftsunternehmen und -zweige wichtig. Mit Blick auf die zukünftige Ausrichtung der Dortmunder Wirtschafts- und Unternehmenslandschaft wird ein krisenrobuster „Tausendfüßler“ anstelle einer monostrukturierten Wirtschaft als Ziel avisiert. Der konzeptionelle Schwerpunkt im vorliegenden Programm „Neue Stärke“ liegt eindeutig auf Kernbranchen der „new economy“, wie Software- und Mikrotechnik, Digitalisierung und Logistik.



Ein kommunales Wirtschaftsprogramm sollte jedoch nicht ausschließlich auf Zukunftsmärkte fokussieren, sondern zugleich die alteingesessenen, traditionellen Produktionsbetriebe berücksichtigen und ihren Stellenwert in der zukünftigen Entwicklung des Wirtschaftsstandortes definieren. Leider finden jedoch einige Branchen – vor allem jene der „old economy“, die nach wie vor entscheidend zur Leistungsfähigkeit der Dortmunder Wirtschaft beitragen und deren Rückgrat bilden – in dem vorliegenden Konzeptpapier kaum Erwähnung oder werden sogar vollkommen ausgeklammert. In dem Programm „Neue Stärke“ wird nicht hinreichend dargestellt, welche Rolle die Industrie/ das produzierende Gewerbe sowie die damit verbundenen, regionalen Wertschöpfungsketten in Zukunft in Dortmund spielen werden. Die einseitige Hinwendung zur „new economy“ steht im inhaltlichen Widerspruch zur Zieldefinition, die Dortmunder Wirtschafts- und Unternehmenslandschaft zu einem krisenresistenten „Tausendfüßler“ zu entwickeln. Die Vorlage sollte daher u.a. um ein strategisches Konzept ergänzt werden, welches die (Weiter-) Entwicklung alteingesessener Produktionsbetriebe am Standort Dortmund unterstützt und stärkt.

Rm Penning (CDU) erklärt, dass die Vorlage von seiner Fraktion begrüßt werde. Aus Sicht der Antragssteller sei sie jedoch nicht vollständig. Er erläutert den gemeinsamen Antrag, es fehle die Old Economy und der Antrag ziele darauf ab das Wirtschaftsprogramm um diese solide Kraft zu erweitern.

Rm Rüther (SPD) bedankt sich bei der Verwaltung für diese Vorlage. Die Verwaltung habe schnell reagiert und wolle damit die Folgen der Pandemie, mit Blick auf die Zukunft und Entwicklungs- und Innovationsstrategien, bekämpfen. Zum vorliegenden Antrag ergänzt Rm Penning, dass der Antrag nicht schade, aber auch nichts bringe, da alles bereits so wie verlangt gehandhabt werde.

Rm Stackelbeck (B‘90/Die Grünen) bezieht sich auf die 3 Mio. €, die in den nächsten fünf Jahren fließen sollen und ergänzt, dass man heute nur über 2020 und 2021 entscheide. Das Programm habe sich selbst den Duktus einer Corona-Hilfe gegeben und sie möchte daher betonen, dass es hier nicht um eine generelle Erhöhung des Budgets der Wirtschaftsförderung gehen könne. Man werde Punkt 4 der Vorlage nicht mittragen, da man keine neuen Stellen bei der Wirtschaftsförderung wolle. Wichtig sei zudem, in der ersten Sitzung des Wirtschaftsförderung-Ausschusses mitgeteilt zu bekommen, wie dieses Geld innerhalb der nur noch kurzen verbleibenden Zeit in 2020 verwendet wurde.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) kündigt an, dass seine Fraktion der Vorlage gerne zustimme. Bezüglich des gemeinsamen Zusatz- und Ergänzungsantrags der Fraktion B‘90/Die Grünen und CDU-Fraktion bestehe hingegen Beratungsbedarf, da durch den späten Erhalt keine Gelegenheit bestand diesen in der Fraktion zu beraten.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) kündigt die Zustimmung zur Vorlage an. Mit dem gemeinsamen Antrag tue man sich allerdings an manchen Stellen schwer, da vieles was verlangt werde schon erledigtes Tagesgeschäft sei und anderes wiederum nicht umsetzbar. Der Antrag sei insgesamt nicht nachvollziehbar und werde daher von seiner Fraktion abgelehnt.

Rm Garbe (AfD-Fraktion) stimmt seinem Vorredner zu. Daher werde auch seine Fraktion der Vorlage zustimmen und den gemeinsamen Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen und CDU-Fraktion ablehnen.

Rm Schilff (SPD) teilt mit, dass seine Fraktion mit einem Schieben des gemeinsamen Antrags einverstanden sei, ansonsten würde man ihn ablehnen.

Rm Penning (CDU) bittet um Abstimmung des Antrags.

OB Sierau teilt mit, dass es Usus und gute Tradition im Rat sei, dem Beratungsbedarf einer Fraktion stattzugeben.

Rm Marder (CDU) kündigt nach kurzer Beratung seiner Fraktion an, dass seine Fraktion um getrennte Abstimmung der Vorlage und des gemeinsamen Antrags bitte.

OB Sierau lässt über den Antrag der CDU-Fraktion, entgegen der üblichen Verfahrensweise den vorliegenden gemeinsamen Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen und CDU-Fraktion abzustimmen und damit dem Beratungsbedarf nicht stattzugeben, abstimmen.


Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion B‘90/Die Grünen den gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen und CDU-Fraktion in den Fachausschuss zu überweisen.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig, mit Ausnahme von Punkt 4, den die Fraktion B’90 Die Grünen ablehnen, in Kenntnis des Schreibens der Verwaltung nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund
1. stimmt dem Konzept der Wirtschaftsförderung für das Dortmunder Wirtschaftsprogramm „Neue Stärke“ zu und beauftragt diese mit der Umsetzung.
2. beschließt die Einrichtung eines „Sonderprogramms Neue Stärke“ bei der Wirtschaftsförderung für das Haushaltsjahr 2020 und genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW die in den finanziellen Auswirkungen dargestellten überplanmäßigen Mehraufwendungen in Höhe von 3 Mio. Euro. Der Betriebskostenzuschuss an die Wirtschaftsförderung wird entsprechend erhöht.
3. beschließt, das o. g. „Sonderprogramm Neue Stärke“ in Höhe von 3 Mio. Euro unter Vorbehalt der notwendigen Deckungsmittel auch im Haushaltsjahr 2021 fortzuführen. Die formale Genehmigung der überplanmäßigen Mittel wird hierzu im Jahr 2021 nachgeholt. Für die folgenden Jahre 2022 bis 2025 wird in der jährlichen Haushaltsplanung über die jeweilige Fortsetzung entschieden.
4. beschließt die Einrichtung von 3 Planstellen (EG 13) bei der Wirtschaftsförderung zur direkten Beratung für Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie in die Krise geraten sind oder neue Märkte durch Kooperationen erschließen wollen. Dies geschieht im Kontext der Umsetzung der Konjunkturmaßnahmen von EU, Bund und Land.
a. Die Besetzung der Planstellen erfolgt im Vorgriff auf den Wirtschaftsplan 2021 der Wirtschaftsförderung.
b. Der jährliche Betriebskostenzuschuss der Wirtschaftsförderung wird ab 2021 vorbehaltlich notwendiger Deckungsmittel um 369.000 Euro p. a. erhöht. Für das Jahr 2021 wird die formale Genehmigung der überplanmäßigen Mittel nach § 83 GO NRW im Jahr 2021 nachgeholt. Im Zuge der künftigen Haushaltsplanung sind die finanziellen Auswirkungen ab dem Haushaltsjahr 2022 zu berücksichtigen.
5. beauftragt die Verwaltung, einen Vorschlag zur Anpassung der Satzung zur Vergnügungssteuer vorzunehmen, so dass diese für mindestens drei Jahre für Tanzveranstaltungen ausgesetzt wird.“

- Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 01.12.2020 zum Thema „Nachtbürgermeister*in für Dortmund“


-85-
„Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender gemeinsame Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion vom 25.11.2020 vor:
Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN und CDU bitten den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

1. Der Rat beschließt die Einführung eines/einer Nachtbürgermeister*in. Ziel der Einrichtung einer solchen Stelle ist die Entschärfung nächtlicher Konflikt- und Spannungsfelder, die Förderung der lokalen Nachtökonomie und eine bessere Positionierung der Dortmunder Nachtkultur-Szene.


2. Der Rat bittet die Verwaltung, gemeinsam mit den Vertreter*innen der Club- und Konzertkultur, ein konkretes Konzept bezüglich der Aufgaben und der Kompetenzen eines/einer Nachtbürgermeister*in zu erarbeiten. Darin soll auch die Auswahl einer geeigneten Person und deren Einbindung in Verwaltung und Szene geregelt werden.

3. Die Verwaltung stellt einen regelmäßigen Austausch zwischen Verwaltung, Politik und den Vertreter*innen der Club- und Konzertkultur sicher.

4. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob bzw. inwiefern die einzurichtende Stelle aus dem städtischen Haushalt (mit)finanziert (Sachausgaben bzw. Personal) werden kann.



Begründung:

Ein/Eine Nacht-Bürgermeister*in ist eine konkrete Unterstützung der Dortmunder Club- und Nachtkulturszene. Er/sie ist Ansprechpartner*in für Politik, Verwaltung und Nachtkultur und unter anderem Vermittler*in bei Konflikten zwischen Nachtschwärmer*innen, Clubbetreiber*innen und Anwohner*innen. Dafür ist es entscheidend, dass die Person, die von den Clubs- und Konzertveranstalter*innen mitausgewählt wird, auch in konzeptionelle Planungen eingebunden wird.
Inzwischen haben zahlreiche Metropolen, wie London, Paris, Amsterdam oder New York “Nachtoffizielle”. In Deutschland profitieren schon Köln, Mannheim, Osnabrück und München von Nachtbürgermeister*innen. Dort gemachte Erfahrungen sollten bei der Erstellung des Konzepts einbezogen werden.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 30.11.2020 vor:
Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Der Rat beauftragt die Verwaltung, bis zum 30.4.2021 mit Vertreter*innen der Club- und Konzertkultur ein Konzept für eine/n Nachtbürgermeister*in vorzulegen und dann dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Ziele sind die Entschärfung nächtlicher Konflikt- und Spannungsfelder, die Förderung der lokalen Nachtökonomie und eine bessere Positionierung der Dortmunder Nachtkultur-Szene.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) begründet den Antrag ihrer Fraktion.

Frau Ixkes-Henkemeier (SPD-Fraktion) führt aus, dass das Thema „Nachtbürgermeister/-beauftragter“ bereits im Rahmen der Vorlage der Wirtschaftsförderung „Neue Stärke – Dortmunder Wirtschaftsprogram“ in der Ratssitzung am 08.10.2020 beraten worden sei (Seite 20 der Anlage). Sie halte es auch für richtig, dass die Einrichtung eines Nachtbürgermeisters/-beauftragten über die Wirtschaftsförderung laufe. Diese sei bereits recht weit hinsichtlich der Konzeption. Es sei sinnvoll, dass die Wirtschaftsförderung zu diesem Thema im Ausschuss berichte und einen Sachstand gebe. Weiterhin müsse man sich viel mehr Gedanken dazu machen, wie die Szene nach Corona noch da sei und wie sie sich gestalte.

Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass sie sich als Mitglied des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung mit dem Konzept intensiv befasst habe. Hierbei handele es sich um ein Rahmenprogramm und aus ihrer Sicht seien die beiden vorliegenden Anträge nicht überflüssig. Es sei ja noch nicht klar, ob tatsächlich ein Nachtbürgermeister eingerichtet werde.

Herr Mader (Vorsitzender, CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion der weitreichendere Antrag sei, über den dann auch abzustimmen sei.

Frau Ixkes-Henkemeier führt aus, dass eine Abstimmung über die Anträge aus ihrer Sicht nicht möglich sei, da diese zu spät eingebracht worden seien und desweiteren ein Antrag bereits im Ausschuss für Wirtschaftsförderung gestellt worden sei. Die Einrichtung eines Nachtbürgermeisters sei ein Schritt, um einen direkten Ansprechpartner zu etablieren. Wenn man jetzt im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit abstimme, müsse man sich die Frage stellen, ob die Wirtschaftsförderung ad absurdum gearbeitet hätte. Falls trotzdem eine Abstimmung erfolgen solle, müssten die Fraktionen Gelegenheit haben, bis zur nächsten Sitzung noch einmal darüber beraten zu können.

Frau Mais (CDU-Fraktion) sieht den Schwerpunkt für die Einrichtung eines Nachtbürgermeisters im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit und spricht sich für die Anbindung an die Clubszene aus. Die Wirtschaftsförderung könne hierbei durchaus Unterstützung leisten. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion solle auf den Weg gebracht werden.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) führt aus, dass die Wirtschaftsförderung und die Clubszene bereits gemeinsame Gespräche führten und an diesem Thema arbeiten würden, um einen entsprechenden Vorschlag einzubringen. Herr Ledune von der Wirtschaftsförderung habe mitgeteilt, dass gestern mit dem Oberbürgermeister die Verwaltungsvorlage hierzu besprochen worden sei. Das Thema sei auch hinsichtlich der Finanzierung Angelegenheit der Wirtschaftsförderung. Da der Rat am Ende hierüber zu beschließen habe, wäre es sinnvoll, den Antrag über den Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung in den Rat laufen zu lassen, um das Thema dort in Gänze beraten zu lassen.

Herr Heymann (SPD-Fraktion) spricht sich für den Vorschlag von Herrn Stüdemann aus.

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE+) erklärt, dass auch aus seiner Sicht der Vorschlag von Herrn Stüdemann umgesetzt werden solle.

Frau Brunsing führt aus, dass auch sie mit dem Vorschlag einverstanden sei. Es solle dann aber auch dargestellt werden, wie sich die Gespräche mit der Clubszene darstellen und welche Ergebnisse bereits erzielt worden seien.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit überweist den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion zur Beratung und Abstimmung an den Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung.“


- Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung am 02.12.2020

Rm Noltemeyer merkt kritisch an, dass die Erwartungen, die aus dem Titel der Vorlage entstanden sind, sich in der Vorlage leider nicht wiederspiegeln.

Sie bittet um einen Bericht zu den Aktivitäten, die seitens der Wirtschaftsförderung im Bereich der sog. Sorgenkinder bereits angeschoben wurden.

Herr Ledune berichtet, dass die Wirtschaftsförderung zur Vorlage Corona-Exit Programm den Inhalt des Prozesses Neue Stärke geliefert habe, der vom Rat bereits am 08.10.2020 beschlossen wurde. Hierzu liegt der gemeinsame Antrag der CDU-Fraktion /Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung des Rates vor.
In dem Programm Neue Stärke sei die Idee zur Installation eines/r Nachtbeauftragten bereits aufgegriffen und die Wirtschaftsförderung habe bereits auch die ersten Ideen entwickelt. Noch im Dezember sei ein Treffen mit Vertreter*innen der Clubszene geplant. Wichtig sei es, die Bedürfnisse der Szene mit denen der Verwaltung zu verknüpfen. Derzeit plane man, das Thema auch weiterhin bei der Wirtschaftsförderung zu verorten. Es sei auch vorstellbar, dass zwei Personen sich diese Stelle teilen, jeweils mit einem anderen Schwerpunkt.

Frau Tiews ergänzt, dass die Finanzierung einer solchen Stelle aus den Mitteln „Neue Stärke“ derzeit geprüft werde.

Auch die Nachfrage von Rm Noltemeyer führt Frau Tiews aus, dass bisher rund 400.000 € für die Einrichtung verschiedener Plattformen und Initiativen ausgegeben wurden. Dies sei allerdings nicht ausschließlich 1:1 den Sorgenkindern zuzuordnen.

Rm Waßmann stellt dar, dass die Ausführungen zum Nachtbeauftragten nicht hinreichend konkret sind. Man habe versucht zu verdeutlichen, dass das Feld der Konflikt- und Spannungsfelder Gegenstand der Aufgabe sein muss. Es reiche nicht aus, die Sicht der Unternehmen aufzugreifen, vielmehr müssten auch die Anwohnerinteressen und städtebauliche Aspekte einbezogen werden, um die Szene in den Quartieren etablieren zu können.
Bei der Auswahl in Frage kommender Personen sei es wichtig, dass diese auch Akzeptanz in der Szene finde. Über die Anbindung innerhalb der Verwaltung werde man im Rahmen der Diskussion zu den Zuständigkeiten der einzelnen Ausschüsse noch einmal diskutieren.

Auf Rückfrage von Rm Neumann, wie man verhindern wolle, dass Unternehmen, die eigentlich bereits insolvent sind, Förderungen im Rahmen der Neue Stärke erhalten, stellt Frau Tiews dar, das die Wirtschaftsförderung selbst die Unternehmen in erster Linie berate, evtl. Fördermittel aber über Land und Bund gezahlt werden und in diesem Zusammenhang auch eine Prüfung der Unternehmen erfolgt. Das Programm Neue Stärke sei auf die nächsten fünf Jahre ausgelegt, aber immer unter der Bedingung, dass die finanziellen Mittel vom Rat zur Verfügung gestellt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt habe man daher natürlich noch nicht alle der beschriebenen Punkte aufgreifen können.

Rm Karacarkurtoglu signalisiert beim Thema Nachbürgermeister*in Beratungsbedarf und bittet darum, das Ganze in den Rat zu schieben.
Auch sie bemängelt, dass die Vorlage kein Exit-Programm darstellt. Darüber hinaus äußert sie die Befürchtung, dass der Fredenbaumpark zukünftig nicht mehr für alle zugänglich sein soll. Daher werde sich ihre Fraktion bei der Abstimmung zu diesem Punkt (Punkt 3 der Vorlage Corona-Exit Programm) enthalten.

Rm Ixkes-Henkemeier drückt ihren ausdrücklichen Dank an die Wirtschaftsförderung aus, dass sie bereits kurz nach der Beschlussfassung des Rates im Oktober so viele Dinge angeschoben hat. Die Überlegungen zum Nachtbürgermeister*in sollten in die Gespräche eingezogen werden.

Rm Stackelbeck führt aus, dass die Forderung zum Thema Nachtbürgermeister*in nicht mit den Aktivitäten der Wirtschaftsförderung konkurriere, sondern diese präzisiere und einige Kriterien aufstelle, die Berücksichtigung finden sollen. Von besonderer Bedeutung sei den Antrag Stellenden, dass die Szene in die Personalauswahl eingebunden werde.
Das Programm Neue Stärke diene nicht nur der Bewältigung der Corona-Krise, sondern stelle das strategische Handeln der Wirtschaftsförderung in den nächsten Jahren dar.

Herr Ledune weist darauf hin, dass die Neue Stärke ein zusätzliches Programm für die Wirtschaftsförderung ist, die ihre Aufgaben, die sich aus der Neuorganisation im Jahr 2018 ergeben, auch weiterhin wahrnehme. Ein wichtiges Thema sei natürlich die Unterstützung der alteingesessenen Unternehmen. Im Rahmen einer Umfrage habe man die Stimmungslage bei den Unternehmen abgefragt und die Themen identifiziert, wo derzeit akute Unterstützungsleistungen angefragt werden.
Der im Antrag aufgeführte Passus zum Thema Wissenschaft seien genau die Dinge, die im Masterplan Wissenschaft Berücksichtigung gefunden haben und darüber umgesetzt werden.

Rm Reppin zeigt auf, dass derzeit noch nicht absehbar sei, welche Auswirkungen der zweite Lockdown auf die Dortmunder Wirtschaft haben wird und welche Unternehmen es in den nächsten Jahren noch geben wird. Wichtige Themen sind auch weiterhin die Erreichbarkeit von Gewerbegebieten, Erweiterungsmöglichkeiten für ansässige Unternehmen oder verkehrliche Infrastruktur. Es bestehe die Gefahr, dass einige der Unternehmen, die bisher das Stadtbild geprägt haben, die Corona-Pandemie nicht überstehen werden.

Auch sB Klug signalisiert die Zustimmung zur Einrichtung eines Nachtbürgermeisters, jedoch sollte zunächst ein Konzept vorgelegt werden.

Rm Ixkes-Henkemeier bittet darum, den Antrag zur Neue Stärke im Punkt 3 dahingehend zu ändern, dass durch den Breitbandausbau allen Unternehmen die Möglichkeit gegeben wird, ein schnelles Internet zu erhalten, da man niemanden dazu zwingen könne.

Rm Waßmann schlägt vor, das Thema Nachtbürgermeister*in durchlaufen zu lassen und dem Rat in seiner Sitzung am 17.12.2020 zur Beschlussfassung vorzulegen.

Beschluss

Corona-Exit Programm

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung des o. g. Abstimmungsverhaltens der Fraktion Die Linke + zu Punkt 3 folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. nimmt die Ausführungen zum Corona-Exit-Programm zur Kenntnis.

2. beschließt die Einrichtung von 15 neuen Stellen im Service-und Präsenzdienst über das Teilhabechancengesetz und stellte die finanziellen Mittel für die Haushaltsjahre 2020 bis 2025 im Fachbereichsbudget der FB 50 und FB 32 zur Verfügung.

3. beauftragt die Verwaltung, ein Entwicklungskonzept Fredenbaumpark zu erarbeiten und dieses im 1. Quartal 2021 zur Beschlussfassung vorzulegen.

4. beauftragt die Verwaltung, sich am „Zukunftsprogramm für die Innenstädte“ des Landes NRW zu beteiligen und hierzu eine Vorlage für den Rat zu erstellen.


„Neue Stärke“ – Dortmunder Wirtschaftsprogramm

In Ergänzung des Ratsbeschlusses vom 08.10.2020 empfiehlt der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung auf Grundlage des gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrages der CDU-Fraktion /Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung:

1. Das Programm „Neue Stärke“ wird um ein strategisches Konzept ergänzt, welches den Stellenwert von alteingesessenen (Industrie-) Unternehmen für die zukünftige Wirtschaftsentwicklung in Dortmund skizziert. Das Konzept beinhaltet zielgerichtete Maßnahmen zur Unterstützung und Förderung bestehender Betriebe und definiert attraktive Rahmenbedingungen für deren zukünftige Entwicklung.

2. Das Wirtschaftsprogramm „Neue Stärke“ wird um ein strategisches Konzept zur kurzfristigen Beschleunigung von städtischen Genehmigungsverfahren ergänzt. Weil die Dauer kommunaler Genehmigungsverfahren inzwischen ein Investitionshemmnis am Wirtschaftsstandort Dortmund darstellt, wird die notwendige Digitalisierung der zuständigen Verwaltungsbehörden mit ganzer Kraft vorangetrieben.

3. Das Programm „Neue Stärke“ wird um die verbindliche Zielvorgabe ergänzt, dass bis spätestens 2024 die Möglichkeit zu schaffen, damit alle Unternehmen in Dortmund an ein hochleistungsfähiges Breitbandnetz (Geschwindigkeit von mindestens 200 Mbit/s) angeschlossen sind werden können, sofern sie dieses wünschen.

4. Das Wirtschaftsprogramm „Neue Stärke“ wird um ein strategisches Konzept ergänzt, welches die Entwicklung neuer Kommunikations- und Kooperationsplattformen zur effizienten Vernetzung der lokalen Wirtschaft mit Akteuren aus Bildung und Wissenschaft vorantreibt. Die Potenziale von Technischer Universität, Fachhochschule Dortmund, dem Fraunhofer- und Leibniz-Institut sowie anderen wissenschaftlichen Einrichtungen sollen bei der zukünftigen Ausrichtung der Dortmunder Wirtschaftspolitik stärker berücksichtigt werden.


5. Die Wirtschaftsförderung Dortmund legt den zuständigen politischen Gremien bis zum ersten Quartal 2021 einen einfachen Verwendungsnachweis für die in 2020 geplanten Mehraufwendungen in Höhe von 3 Millionen Euro vor.


NachtbürgermeisterIn für Dortmund

Der gemeinsame Antrag von CDU-Fraktion/Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Antrag der Fraktion FDP/Bürgerleiste werden ohne Empfehlung an den Rat zur Beschlussfassung überwiesen.


Dem Rat der Stadt liegt zudem nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke + vom 04.12.2020 vor:
… um die Situation in Dortmund zu entspannen und eine dritte Welle zu vermeiden, stellen
wir daher die aus den guten Erfahrungen anderer Länder entwickelten nachstehenden
Anträge für den Umgang mit der Pandemie nach dem 2. Lockdown:

Beschlussvorschlag

1) Die Verwaltung wird beauftragt in Gesprächen mit dem Land NRW und der Bundesregierung
auf die Entwicklung einer langfristigen Strategie zu drängen, die berücksichtigt,
dass auch in einem Jahr das Coronavirus noch ein gesundheitspolitisches Thema sein
wird.

2) Primäres Ziel einer solchen Strategie muss es sein, die Verbreitung des Virus dauerhaft
so zu begrenzen, dass eine Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter jederzeit
und zeitnah möglich ist. Lokale Infektionsausbrüche sind konsequent zu bekämpfen.

3) Dazu stellen die Stadt Dortmund und die mit ihr verbundenen Unternehmen der Gesundheitswirtschaft
hinreichende Testkapazitäten zur Verfügung, um durch intensive Testung
und die Anordnung von Quarantänemaßnahmen lokale Ausbruchsbereiche gezielt zu
entseuchen. Dazu ist neben der üblichen PCR-Testung auch der massenhafte Einsatz von
Schnelltests zu prüfen, wie sie beispielsweise von Prof. Drosten empfohlen werden. (Clus ter-Strategie)

4) Für sensible Bereiche wie Krankenhäuser, Altenheime, Wohnstifte, aber auch Einrichtungen
für das Mehrgenerationenwohnen sind gesonderte Konzepte zum Schutz von
Kunden und Personal zu treffen und regelmäßige Tests einzuplanen, um ein Eindringen in
diese vulnerablen Einrichtungen zu verhindern.

Begründung

Die Corona-Pandemie stellt uns auch weiterhin vor große Herausforderungen. Der Begriff
„Corona-Exit Programm“ verkennt aber völlig die Situation, in der wir uns befinden. Viele
beschriebene Maßnahmen und Sachverhalte der Vorlage sind daher von den Entwicklungen
bereits überholt worden. Beispielsweise wird ein Inzidenzwert für Dortmund von 26
angegeben, während der aktuelle Inzidenzwert tatsächlich oberhalb des Wertes 200 liegt.

Leider haben sich Bund und Länder nicht sachgerecht verhalten, um diese Herausforderungen
zu meistern. Bereits vor der ersten Welle der Pandemie wurde der vorhandene
Pandemieplan nicht umgesetzt. Notwendige Materialien wie der Mund-Nasen-Schutz,
Desinfektionsmittel oder präventive Maßnahmen waren nicht in ausreichendem Umfang
vorhanden, so dass die Notbremse eines Lockdowns den März geprägt hat. Zu allem
Überfluss wurden sogar noch falsche Behauptungen von amtlicher Seite in die Welt gesetzt,
wonach bestimmte Maßnahmen wie das Tragen eines Mund-Nasenschutzes unwirksam
seien, was die Kommunikation mit der Bevölkerung bis heute erschwert.

Nach der ersten Welle wurden, um die Wirtschaft zu schützen, sehr früh weitgehende Lockerungen
der Maßnahmen umgesetzt, ohne die Folgen zu bedenken oder Vorsorge für
den weiteren Pandemieverlauf zu treffen. Urlaube in Risikogebieten zum Reimport des
Virus sind nur ein Beispiel.

Als Resultat kam die 2. Welle der Pandemie mit entsprechenden Schäden an der Volkswirtschaft
zustande. Der zweite Lockdown „light“ für die Freizeitwirtschaft wurde wiederum
von Seiten der Bundesregierung so kommuniziert, dass nach einem Monat Lockdown
wieder alles in Ordnung sei und dem Weihnachtsfest nichts im Wege stünde. Auch diese
Kommunikation führte zu einem entsprechenden Vertrauensverlust in der Bevölkerung.
Der in Dortmund abgesagte Weihnachtsmarkt strafte die Aussagen bereits kurze Zeit später
Lügen.

Zahlreiche kleinere bis mittlere Unternehmen stehen vor dem Aus. Im Sozialen sind große
Verwerfungen durch eine neue Massenarbeitslosigkeit infolge der Pandemieauswirkungen
absehbar. Dabei gibt es international gute Vorbilder für einen sachgerechten Umgang mit
der Pandemie, vor allem in Asien. Vor diesem Hintergrund stellen die Maßnahmen des
„Corona-Exit Programms“ lediglich einen schwachen kommunalen Reparaturversuch für
vergangene Versäumnisse auf Bundes- und Landesebene dar. Teilweise stehen diese
nicht einmal mit der Pandemie oder dessen Auswirkungen in Zusammenhang, wie beim
Thema Fredenbaumpark. Die Idee ein neues Parkkonzept zu entwickeln geht schließlich
nicht auf die Pandemie zurück, sondern auf einen Haushaltsantrag einer Fraktion aus der
Zeit vor der Pandemie und ist bereits geltende Beschlusslage des Rates. Auch die Einrichtung von 15 neuen Stellen im Service- und Präsenzdienst über das Teilhabechancengesetz
ist bereits vom Rat beschlossen worden.

Rm Berndsen (SPD) gibt für seine Fraktion an, der Vorlage zuzustimmen, den Antrag der Fraktion Die Linke + jedoch schieben zu wollen, bzw. im Falle einer Abstimmung die Punkte einzeln abstimmen zu lassen. Man könne nur Punkt 2 des Antrages mittragen.

Rm Gülec (BVT) macht darauf aufmerksam, dass die Informationen zum Thema Corona-Virus, die in den verschiedensten Sprachen auf den Internet-Seiten der Stadt Dortmund zur Verfügung stehen nicht immer auf dem aktuellen Stand seien. Er gibt zudem ein positives Feedback zu den Informationsveranstaltungen der Stadt Dortmund, die zusammen mit den Migrationsorganisationen im Sommer stattgefunden haben und macht darauf aufmerksam, dass solche Veranstaltungen wiederholt werden sollten.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) hält es für sinnvoll den Antrag der Fraktion Die Linke + an den Fachausschuss zu überweisen. Die dahinter stehende Grundidee trage die Fraktion FDP/Bürgerliste mit. Die Kostenwirkung müsse von der Verwaltung dargestellt werden. Punkt 4 des Antrags werde durch die Beschlüsse der Länder zumindest teilweise umgesetzt.

Rm Deyda (Die Rechte) gibt seine Enthaltung bekannt, da die Verordnung von der Landesregierung vorgegeben werde. Die 15 zusätzlichen Stellen begrüße er, jedoch sollte hinzugefügt werden, dass man nicht auf „Maulkorbverweigerer“ losgehen werde.

Rm Kowalewski (Die Linke +) gibt für seine Fraktionen das Abstimmungsverhalten zur Vorlage bekannt. Punkt 1 nehme man zur Kenntnis, die Punkte 2 und 3 hätten sich aus Sicht seiner Fraktion bereits erledigt, der Punkt zum Service- und Präsenzdienst sei bereits in der letzten Ratssitzung beschlossen worden. Punkt 4 zu den Fördergeldern würde man gerne zustimmen. Der vorgelegte Antrag seiner Fraktion solle als Ergänzung zur Vorlage verstanden werden, man solle Land und Bund stärker in die Pflicht nehmen endlich eine langfristige Strategie zu entwickeln. Dem Schieben des Antrags würde er zwar stattgeben, jedoch sollte dies nicht dazu führen, dass man weiterhin immer erst mit Verspätung auf die Ereignisse reagieren könne.

Rm Langhorst (B‘90/Die Grünen) geht davon aus, dass die Verwaltung weiterhin aktuell in den Gremien berichten werde und zudem gemeinsam mit der Politik Strategien entwickle, wie beispielsweise Hilfssysteme auch zukünftig weiter ausgerichtet werden können und müssen. Dem Antrag der Fraktion Die Linke + würde man in den Punkten 1 und 2 zustimmen, die Punkte 3 und 4 sollten im Fachausschuss noch einmal besprochen werden.

Rm Uhlig (CDU) verkündet die Zustimmung der CDU-Fraktion zur Vorlage. Den Antrag der Fraktion Die Linke + halte man aufgrund der aktuellen Maßnahmen für obsolet und wolle ihn daher heute nicht abstimmen.

Rm Mais (CDU) bittet darum den Vorschlag bezüglich des Nachtbürgermeisters umzusetzen und auch in der heutigen Sitzung abzustimmen.

OB Westphal erklärt, dass das Programm „Neue Stärke“ bereits am 08.10.2020 vom Rat beschlossen wurde. Die Beschlüsse aus dem Wirtschaftsförderungsausschuss, die in den Rat überwiesen worden seien schaue man sich nach der Debatte gemeinsam an.

Rm Bohnhof (AfD) gibt an, der Vorlage zuzustimmen und den Antrag der Fraktion die Linke + in Gänze abzulehnen.

Rm Lögering (B‘90/Die Grünen) wirbt für den Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen bezüglich der Stelle des Nachtbürgermeisters.

OB Westphal bittet darum, an dieser Stelle nicht die Diskussion aus dem Fachausschuss zu wiederholen. Üblicherweise sollte nicht nur die Diskussion im Ausschuss zu Ende geführt werden, sondern auch der Beschluss dort gefasst werden. Die Tagesordnung des Rates sei hierfür zu umfangreich.

Rm Stackelbeck (B‘90/Die Grünen) ergänzt, dass bei der Abstimmung der Vorlage die Empfehlung des Wirtschaftsförderungsausschusses berücksichtigt werden solle.

Rm Kauch gibt den Hinweis, dass Konzepte entwickelt werden sollten bevor man mit Anträgen an den Rat geht, um hierfür eine Zustimmung zu ermöglichen. Seine Fraktion werde sich daher zum Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen enthalten.

OB Westphal nimmt den Hinweis auf und bestätigt, dass die Vorgehensweise in der Tat so sein sollte, dass der Ausschuss die Möglichkeit habe ein Thema in seine nächste Ausschusssitzung zu schieben und somit die Möglichkeit und die Zeit bestünden, zusammen mit der Verwaltung über ein solches Konzept zu sprechen und es erst dann in den Rat zu geben.

Rm Ixkes-Henkemeier (SPD) stellt fest, dass weiter Beratungsbedarf bezüglich des Themas „Nachtbürgermeister“ bestünde. Es ginge ja hier auch nicht um den Beschluss der Einführung eines „Nachtbürgermeisters“ - dieser Beschluss sei ja bereits erfolgt -, sondern um die Punkte 2, 3 und 4 des Antrags.

Rm Waßmann (CDU) wiederspricht seiner Vorrednerin. Es habe im Wirtschaftsförderungsausschuss eine deutliche Mehrheit für den Antrag gegeben und man sei der SPD-Fraktion insofern entgegengekommen, als dass der Beratungsbedarf bis zur heutigen Sitzung abgeschlossen sein sollte. Man bestehe daher auf eine heutige Abstimmung.

Rm Kowalewski gibt für seine Fraktion an dem Antrag zum Thema „Nachbürgermeister“ zustimmen zu wollen.

Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) den Zusatz- und Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke + (Drucksachen Nr.: 18752-20-E6) in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit zu schieben.


Der Rat der Stadt beschließt den gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 19159-20-E2) vom 25.11.2020 aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit und aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung vom 02.12.2020 einstimmig bei Enthaltung der FDP-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte).


Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich den gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion B‘90/Die Grünen aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung vom 02.12.2020 (Drucksache Nr.: 18112-20-E3).


Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) unter Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung vom 02.12.2020 folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. nimmt die Ausführungen zum Corona-Exit-Programm zur Kenntnis.

2. beschließt die Einrichtung von 15 neuen Stellen im Service-und Präsenzdienst über das Teilhabechancengesetz und stellte die finanziellen Mittel für die Haushaltsjahre 2020 bis 2025 im Fachbereichsbudget der FB 50 und FB 32 zur Verfügung.

3. beauftragt die Verwaltung, ein Entwicklungskonzept Fredenbaumpark zu erarbeiten und dieses im 1. Quartal 2021 zur Beschlussfassung vorzulegen.

4. beauftragt die Verwaltung, sich am „Zukunftsprogramm für die Innenstädte“ des Landes NRW zu beteiligen und hierzu eine Vorlage für den Rat zu erstellen.


3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes InW 125n – ehemalige Thier-Brauerei – im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage), II. Entscheidung über Stellungnahmen der Behörden und Nachbargemeinden, III. Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18912-20)

Der Rat der Stadt verschiebt die Behandlung der Vorlage in seine nächste Sitzung.

zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 234 - Sichterweg - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Ap 223 - Emschertalgrundschule -)
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, II. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, III. Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, IV. Entscheidung über Stellungnahmen, V. Beifügung einer aktualisierten Begründung, VI. Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18911-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 234
- Sichterweg - geprüft und beschließt, der Empfehlung der Verwaltung, wie unter Punkt 9 dieser Vorlage und in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 4) unter der Ziffer 1 dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 13a Abs. 3 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634/FNA 213-1) sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NRW 2023).
2. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus der nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 234 - Sichterweg - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 10 dieser Vorlage und in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 5) unter den Ziffern 1 - 16 dargestellt zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 13a BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
3. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus der nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführten erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 234 - Sichterweg - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 11 dieser Vorlage und in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 6) unter den Ziffern 1 - 11 dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 13a BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


4. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachte Stellungnahme zum Bebauungsplan Ap 234 - Sichterweg - geprüft und beschließt, der Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 11 dieser Vorlage und in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 6) unter der Ziffer 12 dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 13a BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Go NRW.

5. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplanentwurf offengelegte Begründung vom 25.03.2020 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 12 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 22.10.2020 dem Bebauungsplan Ap 234 - Sichterweg - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.


6. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Ap 234 - Sichterweg - einschließlich der unter Punkt 12 aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich als Satzung (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Ap 223 - Emschertalgrundschule -).

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 13a BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.

zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 148n - Steinsweg -
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und Entscheidung über Stellungnahmen zur verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffenlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB, II. Beifügen einer aktualisierten Begründung, III. Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17362-20)

Der Rat der Stadt verschiebt die Behandlung der Vorlage in seine nächste Sitzung.

zu TOP 3.4
1. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Stadtbezirkszentrum Hörde“ im Bereich östlich der Faßstraße bis Hörder Bachallee/Hörder Burg zwischen der Gastronomie „Treppchen“ bis Clarissenstraße sowie südlich/südöstlich der Stiftskirche
hier:
I. Kenntnisnahme des Ergebnisses der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden
II. Beschluss über die 1. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Stadtbezirkszentrum Hörde“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18837-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der Sitzung am 08.12.2020 vor:
Herr Tillmann, Bündnis 90/Die Grünen gab eine persönliche Erklärung ab:
- Ich lehne diese Vorlage ab, weil ich sie für zentrumsschädigend halte.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt, dem Rat der Stadt Dortmund
folgenden Beschluss, mit einem Zusatz, zu fassen:

Beschluss
I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und
Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden geprüft und beschließt, der
Empfehlung der Verwaltung, wie unter Punkt „2. Beteiligung“ dieser Vorlage dargestellt, zu
folgen.
II. Der Rat der Stadt beschließt die 1. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 für den unter
Punkt „1. Planinhalt“ dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich. Damit wird die 1.
Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 Bestandteil des Masterplans Einzelhandel 2013
in seiner Funktion als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB.
Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November
2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S.
1728) geändert worden ist.

Zusatz:
Der Hörder Stadtpark wird ausdrücklich aus dem Bereich der Erweiterung des zentralen
Versorgungsbereichs herausgenommen und bleibt in seiner jetzigen Form unangetastet
erhalten.

StR Wilde bestätigt auf Nachfrage von Rm Waßmann (CDU) und Rm Neumann-Lieven (SPD), dass der Park außer Frage stünde. Er empfiehlt der Empfehlung der BV-Hörde nicht zu folgen, sichert aber zu, dass der Park nicht bebaut würde.


Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich unter Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden geprüft und beschließt, der Empfehlung der Verwaltung, wie unter Punkt „2. Beteiligung“ dieser Vorlage dargestellt, zu folgen.
II. Der Rat der Stadt beschließt die 1. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 für den unter Punkt „1. Planinhalt“ dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich. Damit wird die 1. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 Bestandteil des Masterplans Einzelhandel 2013 in seiner Funktion als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB.

Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist.

zu TOP 3.5
Bauleitplanung; 80. Änderung des Flächennutzungsplans sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Hö 201 VEP -ehemaliges Stiftsforum östlich Faßstraße- zugleich Änderung des Bebauungsplans Hö 252 -PHOENIX See, Teilbereich A, Teil I -Seequartier-
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung zur 80. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP), Feststellungsbeschluss zur 80. Änderung des FNP, Beschluss zum Abschluss eines Durchführungsvertrags, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 201 VEP, Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 201 VEP
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18861-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 08.12.2020 vor:
… Herr Wolf , Die Linke, stellte den Antrag, dass der Stadtpark von möglichen Änderungen ausdrücklich ausgenommen wird und in seiner jetzigen Form unangetastet bleibt.

Die Bezirksvertretung Hörde folgt mehrheitlich diesem Antrag und spricht die Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund aus, die Vorlage mit Ausnahme des Hörder Stadtparks zu beschließen:

Beschluss

I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 80. Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Hö 201 VEP - ehemaliges Stiftsforum östlich Faßstraße - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 9 dieser Beschlussvorlage und in der beigefügten Anlage 6 dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NRW 2023)
II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 80. Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Hö 201 VEP - ehemaliges Stiftsforum östlich Faßstraße - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 11 dieser Beschlussvorlage und in der beigefügten Anlage 7 dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 und § 4 Abs. 2 BauGB
III. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit zur 80. Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Hö 201 VEP - ehemaliges Stiftsforum östlich Faßstraße - sowie das Ergebnis der eingeschränkten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 12 und 13 dieser Beschlussvorlage und in der beigefügten Anlage 8 dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 12, § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB
IV. Der Rat der Stadt beschließt, die, wie in Ziffer 14 dieser Beschlussvorlage dargestellt, redaktionell angepasste Begründung vom 06.11.2020 der 80. Änderung des Flächennutzungsplans beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB
V. Der Rat der Stadt beschließt die 80. Änderung des Flächennutzungsplans vom 31.12.2004 für den unter Ziffer 2 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB
VI. Der Rat der Stadt beschließt, dem zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 201 VEP abzuschließenden Durchführungsvertrag zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB
VII. Der Rat der Stadt beschließt, die, wie in Ziffer 14 dieser Beschlussvorlage dargestellt, redaktionell angepasste Begründung vom 06.11.2020 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 201 VEP beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 in Verbindung mit § 12 BauGB
VIII. Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 201 VEP - ehemaliges Stiftsforum östlich Faßstraße - für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 BauGB und in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW

Der Rat der Stadt fasst einstimmig unter Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 80. Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Hö 201 VEP - ehemaliges Stiftsforum östlich Faßstraße - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 9 dieser Beschlussvorlage und in der beigefügten Anlage 6 dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NRW 2023)

II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 80. Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Hö 201 VEP - ehemaliges Stiftsforum östlich Faßstraße - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 11 dieser Beschlussvorlage und in der beigefügten Anlage 7 dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 und § 4 Abs. 2 BauGB

III. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit zur 80. Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Hö 201 VEP - ehemaliges Stiftsforum östlich Faßstraße - sowie das Ergebnis der eingeschränkten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 12 und 13 dieser Beschlussvorlage und in der beigefügten Anlage 8 dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 12, § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB

IV. Der Rat der Stadt beschließt, die, wie in Ziffer 14 dieser Beschlussvorlage dargestellt, redaktionell angepasste Begründung vom 06.11.2020 der 80. Änderung des Flächennutzungsplans beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB

V. Der Rat der Stadt beschließt die 80. Änderung des Flächennutzungsplans vom 31.12.2004 für den unter Ziffer 2 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB

VI. Der Rat der Stadt beschließt, dem zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 201 VEP abzuschließenden Durchführungsvertrag zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB

VII. Der Rat der Stadt beschließt, die, wie in Ziffer 14 dieser Beschlussvorlage dargestellt, redaktionell angepasste Begründung vom 06.11.2020 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 201 VEP beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 in Verbindung mit § 12 BauGB

VIII. Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 201 VEP - ehemaliges Stiftsforum östlich Faßstraße - für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 BauGB und in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW

zu TOP 3.6
3. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Ausweisung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Lücklemberg“ im Bereich Kirchhörder Straße zwischen südlich Durchstraße und östlich Eddaweg und Änderung der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Wellinghofen“ südlich Wellinghofer Amtsstraße
hier: Beschluss zur Einleitung des Verfahrens, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18863-20)

Der Rat der Stadt verschiebt die Behandlung der Vorlage in seine nächste Sitzung.

zu TOP 3.7
Bericht zur Nahversorgungsstruktur in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18896-20)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den „Bericht zur Nahversorgungsstruktur in Dortmund“ (Anlage) zur Kenntnis.

zu TOP 3.8
Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2020 im Budget des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18972-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2020 gem. § 83 GO NRW in Verbindung mit § 37 Abs. 6 KomHVO NRW in dem Teilergebnisplan des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes in Höhe von 2.400.000,00 €. Die Mehraufwendungen können innerhalb der Dezernate 6 und 7 kompensiert werden.

zu TOP 3.9
Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt -
hier: Verkehrsuntersuchung für den Wallring - Beteiligungsformate
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19028-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 09.12.2020 vor:
Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nehmen die nachfolgende Anfrage der Fraktion Die Linke / Die Partei zur Kenntnis und bitten um schriftliche Beantwortung:

„In der Presse (https://www.lokalkompass.de/dortmund-city/c-politik/plaene-fuer-den-wall_a1473392) war von Überlegungen zu erfahren, die von einer grundsätzlichen Neuorganisation der Verkehrsführung über den Wall handeln. Für Nordstadtbewohner:innen scheint insbesondere der hier vorgestellte Planfall 4 von Interesse:
„Ein komplett neuer Platz vor dem Hauptbahnhof unterbricht den Kfz-Verkehr zwischen Bahnhofstraße und Freistuhl. Hier dürfen nur noch Busse und Taxen verkehren. Ergänzt wird dies um Umweltspuren in den benachbarten Wallabschnitten ab Westentor und Bornstraße. Durch diese Variante entsteht ein großer Platz zwischen Hauptbahnhof, Fußballmuseum und Bibliothek. Der Kfz-Verkehr wird über die Grüne-/ und Steinstraße ausweichen.“
Nun sind die Grüne- und die Steinstraße hinsichtlich ihrer Verkehrs- und Emissionsbelastungen in letzter Zeit Gegenstand mehrerer Untersuchungen:

DS 11948-18 stellt fest, dass „das Verkehrsaufkommen der Grünen Straße je nach Abschnitt zwischen 18.400 und 19.600 KFZ/24 Stunden“ liege.

DS 17182.20 (Machbarkeitsstudie zur Entwicklung des nördlichen Umfeldes des Dortmunder Hauptbahnhofs) teilt auf S. 38 mit: Der Straßenzug Treibstraße / Grüne Straße / Steinstraße ist bereits heute stark ausgelastet, die Lärmgrenzwerte werden in einzelnen Teilabschnitten überschritten.

In diesem Zusammenhang bittet die Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI um Beantwortung folgender Fragen:

Wie stellen sich die in den erwähnten Dokumenten angestellten Berechnungen dar, wenn im besagten Planfall 4 zusätzlich die heute über den Wall fließenden Verkehre über die Grüne- und die Steinstraße abgewickelt würden?“

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nehmen weiterhin die nachfolgende Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kenntnis und bitten um schriftliche Beantwortung:

„Mit der Drucksache 19028-20 „Förderprojekt Emissionsfrei Innenstadt“ hat der Stadtrat die Verwaltung mit der Durchführung der in der Vorlage beschriebenen Beteiligungsformate zur Verkehrsuntersuchung Wallring beauftragt. Der vorgestellte Planfall 4 sieht die Unterbrechung des Wallrings am Hauptbahnhof vor. Ausweichverkehre in die nördliche Innenstadt (Grüne Straße/Steinstraße) werden dadurch erwartet.

Laut Drucksache 15619-19 “Fahrradstadt Dortmund” soll der Straßenraum nördlich des Bahndammes auf der Treibstraße/Grüne Straße/Steinstraße umgebaut werden. In der Folge sollen 2,3 m breite Radverkehrsanlagen, als gesicherte Radspuren eingerichtet werden. Zwei der vier Fahrspuren würden somit für den Fahrzeugverkehr wegfallen. Laut Anlage 2 der Drucksache 15619-19 ist mit der Fertigstellung der Maßnahme (Markierung und punktueller Umbau) in 2020/2021 zu rechnen.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltungen um Beantwortung der folgenden Fragen:
- Inwieweit ist die geplante Einrichtung von Radverkehrsanlagen auf der Treibstraße/Grüne Straße/Steinstraße bei Planfall 4 der Verkehrsuntersuchung Wallring berücksichtigt worden und wie sind die Auswirkungen? Ist dies auch im, in der Vorlage erwähnten, makroskopischen Verkehrsmodell berücksichtigt worden?

- Ist die Umgestaltung des nördlichen Bahnhofsumfeld inklusive des neuen Quartiers und der neuen Fernbusstation bei Planfall 4 der Verkehrsuntersuchung Wallring berücksichtigt worden?


Zusätzlich bitte die Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN um Beantwortung der bereits gestellten Anfrage (Drucksache 18527-20) zum Umsetzungsstand der oben erwähnten Maßnahmen:

Anfrage Sitzung 09.09.2020 – Drucksache Nr.: 18527-20:

Radverkehrsanlagen am Straßenzug Treibstraße/ Grüne Straße/ Steinstraße/
Heiligegartenstraße/ Jägerstraße

Die Drucksache 15619-19 “Fahrradstadt Dortmund” hat der Stadtrat mit großer Mehrheit
beschlossen. Der Straßenzug Treibstraße/ Grüne Straße/ Steinstraße soll Anwendungsfall für
die Flächenumverteilungen im öffentlichen Straßenraum sein. 2,30m breite
Radverkehrsanlagen, die als gesicherte Radspuren eingerichtet werden und weitere
Maßnahmen für einen sicheren Radverkehr sollen realisiert werden. Laut Anlage 2 der
Drucksache 15619-19 ist mit der Fertigstellung der Maßnahme (Markierung und punktueller
Umbau) in 2020/2021 zu rechnen. Ein Vorentwurf war bereits Mitte November 2019 fertig.
Die Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN bittet in diesem Zusammenhang um die
Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie weit sind die Planungen für Radverkehrsanlagen am Straßenzug
Treibstraße/ Grüne Straße/ Steinstraße vorangeschritten? Wir bitten um
Mitteilung des aktuellen Arbeitsstands inklusive vorhandener Detailplanungen.

2. Wie ist der genaue Zeitplan für die Umsetzung der Maßnahmen?

3. Welche Fahrradinitiativen oder Vereine werden in diePlanung mit
einbezogen?

4. Werden die Heiligegartenstraße und Jägerstraße als direkte Fortführung
Richtung Osten in die Planung miteinbezogen?
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 01.12.2020 zur Kenntnis:

„Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.:19028-20-E2):

...die CDU-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün stellt zu dem oben genannten
Tagesordnungspunkt den folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, als fünften Planfall „Fahrradachsen“ entlang der Kampstraße/
Brüderweg und Kleppingstraße/Kuckelke in die Untersuchung und Bewertung einzubeziehen.

2. Die Verwaltung wird gebeten zu untersuchen, wie die einzelnen Planfälle mit dem bereits
gefassten Beschluss zur fahrradfreundlichen Umgestaltung des Schwanen- und Ostwalls
(Baubeschluss Radwall, Drucksache Nr. 18054-20) in Einklang zu bringen sind. Dem AMIG
ist zu seiner nächsten Sitzung eine Stellungnahme vorzulegen.

Begründung:

Statt den Radverkehr um den Wall herumzuführen, sollte auch geprüft werden, inwieweit sich eine direkte Radverkehrsführung von Ost nach West und Nord nach Süd in der Innenstadt realisieren lässt.
AMIG, 01.12.2020:

Herr Meißner informiert den Ausschuss mündlich hierzu (PowerPoint-Vortragsiehe Anlage).

Aufgrund weiteren Beratungsbedarfes einigt man sich zum o. a. Antrag der CDU-Fraktion darauf, diesen heute lediglich als eingebracht zu betrachten und ohne Empfehlung weiterzuleiten.

Beschluss zur Vorlage:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zur Verkehrsuntersuchung Wallring zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der in der Vorlage beschriebenen Beteiligungsformate zur Verkehrsuntersuchung Wallring.“
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt mehrheitlich bei 17 Ja-Stimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion, Fraktion Die Linke / Die PARTEI, CDU-Fraktion und Frau Şahin/ BVT) und 1 Gegenstimme (Herr Hempfling / AfD) nachfolgenden Antrag der Fraktion Die Linke / Die PARTEI:

Planfall 4 – Unterbrechung des Wallrings am Hauptbahnhof
wird nicht verfolgt und aus der Reihe zu untersuchender Planfälle gestrichen.

Begründung:

Der genannte Planfall sieht vor, die Verkehre über eine nördliche Ausweichroute Grüne Straße und Steinstraße zu führen.

Diese Straßenabschnitte sind schon jetzt überdurchschnittlich belastet:

DS 11948-18 stellt fest, dass „das Verkehrsaufkommen der Grünen Straße je nach Abschnitt zwischen 18.400 und 19.600 KFZ/24 Stunden“ liege.

DS 17182.20 (Machbarkeitsstudie zur Entwicklung des nördlichen Umfeldes des Dortmunder Hauptbahnhofs) teilt auf S. 38 mit: Der Straßenzug Treibstraße / Grüne Straße / Steinstraße ist bereits heute stark ausgelastet, die Lärmgrenzwerte werden in einzelnen Teilabschnitten überschritten.

Letztgenannte Machbarkeitsstudie plant schon jetzt die Überbrückung der südlichen Schützenstraße, alternativ eine auf der Ostseite der südlichen Schützenstraße verlaufende Rampe zum künftigen ZOB um die Verkehre vergleichsweise stauarm aneinander vorbeiführen zu können. Selbst die Machbarkeitsstudie äußert sich skeptisch hinsichtlich der Beherrschbarkeit zu erwartender Bring- und Holverkehre zum künftigen ZOB.- Die jetzt schon grenzwertigen Schadstoffemissionen werden absehbar steigen, für die im Zuge der Umgestaltung des nördlichen Bahnhofsumfeldes zu erwartenden Lärmemissionen gibt laut Machbarkeitsstudie keine zufrieden stellende Lösung. –Die jetzt in Erwägung gezogene Führung der Wallverkehre über die Nordstadt (Planfall 4) würde zu einer weiteren, unvorstellbaren Verschlechterung einer schon jetzt schlechten, unter den Bedingungen der Realisierung des ZOB nochmals verschärften Situation führen.“
Beschluss:

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfehlen dem Rat mehrheitlich bei 17 Ja-Stimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion, Fraktion Die Linke / Die PARTEI, CDU-Fraktion und Frau Şahin/ BVT) und 1 Gegenstimme (Herr Hempfling / AfD) unter Berücksichtigung des oben genannten Zusatzes (Antrag Fraktion Die Linke / Die PARTEI) nachfolgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zur Verkehrsuntersuchung Wallring zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der in der Vorlage beschriebenen Beteiligungsformate zur Verkehrsuntersuchung Wallring.

Rm Frank (CDU) gibt das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion bekannt. Man wolle der Vorlage zustimmen, bitte aber darum den Antrag der CDU-Fraktion aus dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 01.12.2020 als eingebracht zu betrachten und in den AKUSW zu überweisen.

Rm Kowalewski (Die Linke +) gibt an, dass seine Fraktion die Vorlage in der Version der BV-In-Nord beschließen wolle. Durch den Planfall 4 würde die Innenstadt Nord unnötig benachteiligt, da eine Verschiebung des Verkehrs vom Wallring in die Nordstadt stattfände.

Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) erläutert das Ja der Fraktion B‘90/Die Grünen zur Vorlage ohne Einschränkung. Es sollten alle 4 Planfälle in der Öffentlichkeit diskutiert werden können.

Rm Lemke (Die Linke +) erklärt warum die Vorlage in der BV-In-Nord ohne den Planfall 4 fast einstimmig empfohlen wurde. Dieser sei zutiefst ungerecht und würde weitere Verkehre über die ohnehin schon stark belasteten Straßen in der Nordstadt abwälzen. Zudem gibt sie zu bedenken, dass auch wenn es sich um ein Beteiligungsverfahren handele, es relativ unwahrscheinlich sei, dass sich die Bewohner der Grüne Straße und der Steinstraße auch daran beteiligen würden.

Rm Waßmann (CDU) gibt an, dass man die Gewichtung über die Planfälle später vornehmen solle.

Rm Rudolf (SPD) erklärt, dass die SPD-Fraktion den Vorschlag der Verwaltung bezüglich der Beteiligungsformate zur Verkehrsuntersuchung des Wallrings inklusive aller Planfälle begrüße.

OB Westphal erläutert, dass es sich um Planfälle handele, die dazu dienten Auswirkungen festzustellen und in Relation zueinander gesetzt zu werden. Es handele sich hierbei um ein relevantes Thema für die Stadt der Zukunft.

Rm Schreyer (B‘90/Die Grünen) macht noch einmal deutlich, dass man beim Thema Beteiligungsverfahren sei und fragt nach ob es bezüglich der Abwicklung einer Bürgerbeteiligung aufgrund von Corona schon konkrete Überlegungen gäbe.

StR Wilde informiert, dass die Verwaltung vor habe am 28.01.2021 über eine digitale Dialogveranstaltung den Teilnehmenden die Möglichkeit zu geben, sich zu den Planfällen zu äußern, zu verhalten und Anregungen zu geben. Auch könne man sich im Vorfeld schon digital über alle Planfälle informieren. Zudem habe man nach der Veranstaltung noch weitere 14 Tage die Möglichkeit sich zu beteiligen.


Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte), in Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord, den nachfolgenden Beschluss, betrachtet den Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 19028-20-E2) als eingebracht und überweist diesen in den Ausschuss für Klima, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zur Verkehrsuntersuchung Wallring zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der in der Vorlage beschriebenen Beteiligungsformate zur Verkehrsuntersuchung Wallring.

zu TOP 3.10
Neubesetzung des Gestaltungsbeirates der Stadt Dortmund in der Ratsperiode 2020 - 2025
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18965-20)

Rm Neumann-Lieven (SPD) gibt bekannt, dass die SPD-Fraktion anders als in der Vorlage beschrieben verfahren werde. Anstelle der planungspolitischen Sprecher*innen werde die SPD-Fraktion Herrn Schlienkamp und als seine Vertreterin Frau Lyding-Lichterfeld in Ausschuss entsenden.


Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt folgende Besetzung des Gestaltungsbeirates während der Ratsperiode 2020 - 2025:

1. Ratsvertreter*innen
Vorsitzende*r des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW)
Planungssprecher*in der SPD-Fraktion
Planungssprecher*in der CDU-Fraktion
Planungssprecher*in der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Planungssprecher*in der Fraktion DIE LINKE PLUS
Planungssprecher*in der Fraktion Alternative für Deutschland
Planungssprecher*in der Fraktion FDP / Bürgerliste
Planungssprecher*in der Fraktion Die Partei
2. Bezirksvertreter*innen
Die Benennung erfolgt durch die Bezirksvertretungen.
3. Externe Fachleute
Herr Prof. Dipl.-Ing. Christian Schlüter, Wuppertal / Hochschule Bochum
Herr Dipl.-Ing. Christian Decker, Lemgo
Frau Dipl.-Ing. Ina Bimberg, Iserlohn
Herr / Frau Prof. NN, TU Dortmund
Herr Dipl.-Ing. Achim Pfeiffer, Essen / FH Dortmund
Frau Prof. Vera Lossau, Düsseldorf / TH Detmold
4. Sachkundige Bürgerin
Frau Doris Kischel, Vorsitzende des Deutschen Hausfrauenbundes DHB,
Ortsverband Dortmund e. V.
5. Behindertenpolitisches Netzwerk
Das Behindertenpolitische Netzwerk ist mit einem Mitglied vertreten.

In der Teilergebnisrechnung von StA 61 entsteht ein jährlicher Aufwand in Höhe von 18.000,00 €.

zu TOP 3.11
Einstieg zur Carsharing-Förderung in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18070-20)

Der Rat der Stadt verschiebt die Behandlung der Vorlage in seine nächste Sitzung.

zu TOP 3.12
Optimierung der Hafeninfrastruktur
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18689-20)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.13
Parkraumkonzept PHOENIX See
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18751-20)

Der Rat der Stadt verschiebt die Behandlung der Vorlage in seine nächste Sitzung.

zu TOP 3.14
Bestellungen für den Umlegungsausschuss der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19006-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Nach den §§ 3-5 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 07.07.1987 in der aktuellen Fassung vom 13.09.2018 wird folgender Beschluss gefasst:
1. Herr Dipl.-Ing. Christian Sommerhoff wird ab dem 30.01.2021 als ordentliches Mitglied des Umlegungsausschusses der Stadt Dortmund bestellt.

2. Herr Dipl.-Ing. Udo Kunze wird ab dem 30.01.2021 als stellvertretendes Mitglied des Umlegungsausschusses der Stadt Dortmund bestellt.

3. Herr Dipl.-Betriebswirt Dietmar Spiess wird ab dem 22.02.2021 als ordentliches Mitglied des Umlegungsausschusses der Stadt Dortmund wiederbestellt.

4. Herr Dipl.-Ing. Rainer Blinne wird ab dem 22.02.2021 als stellvertretendes Mitglied des Umlegungsausschusses der Stadt Dortmund wiederbestellt.

Die Amtszeit beträgt jeweils 5 Jahre.

zu TOP 3.15
Außerplanmäßige Mehrauszahlungen in der Teilfinanzrechnung und Teilergebnisrechnung des Amtes 75 für die Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19078-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW die in den finanziellen Auswirkungen dargestellten außerplanmäßigen Mehrauszahlungen in der Teilfinanzrechnung des Amtes 75 i. H. v. 4.310.586,06 EUR sowie die Verwendung der dargestellten Minderauszahlungen zur Deckung dieser außerplanmäßigen Mehrauszahlungen.

Zudem beschließt der Rat der Stadt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW die in den finanziellen Auswirkungen dargestellten außerplanmäßigen Mehraufwendungen in der Teilergebnisrechnung i. H. v. 684.697,57 EUR sowie die Verwendung der dargestellten Minderaufwendungen zur Deckung dieser außerplanmäßigen Mehraufwendungen.

zu TOP 3.16
Energiebericht 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18322-20)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zur Kenntnis.

zu TOP 3.17
Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 9. Sachstandsbericht
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18677-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst aus ihrer öffentlichen Sitzung vom 15.12.2020 vor:
Herr Gollnick führt aus, dass sich folgender Fehler eingeschlichen hat:

Seite 5, letzter Absatz, Zitat:

Mit Beschluss des Rates vom 16.11.2017 (DS-Nr.: 09307-17) im nö. Teil wurde die Anmietung der Immobilie Haus Wenge entschieden. Die Nutzung war bis ca. 2014 auf „Wohnen“ beschränkt. Die angestrebte Nutzung, eine Mischung aus öffentlicher und teilweise privater Nutzung im OG, ist aufgrund der baulichen Situation bzw. des vorhandenen Sanierungspotentials nicht zu realisieren.

Herr Gollnick ist Mitglied im Steuerungskreis Haus Wenge und erklärt, dass aktuell im OG sehr wohl ein kleinteiliges Gewerbe bzw. eine Wohnnutzung angestrebt wird.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig (bei der Enthaltung des Herrn Ahrenhöfer) dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung mit obengenannter Änderung zu folgen.


Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund
1. nimmt den 9. Sachstandsbericht (Stichtag: 31.07.2020) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis (Anlage 1).
2. nimmt die in der Anlage gekennzeichneten neuen Maßnahmen aus den Brandschutz­rückstellungen in Höhe von insgesamt 1.027.824,62 sowie die Aufstockung bestehender Brandschutzrückstellungen in Höhe von insgesamt 1.860.785,70 Euro zur Kenntnis.
3. beschließt die Durchführung der Maßnahme
- Tiefgarage Westentor, Brandschutzrückstellung 663.824,62 €
und nimmt den vorzeitigen Maßnahmenbeginn zur Kenntnis.

nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaß­nahmen zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig in Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund
1. nimmt den 9. Sachstandsbericht (Stichtag: 31.07.2020) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis (Anlage 1).
2. nimmt die in der Anlage gekennzeichneten neuen Maßnahmen aus den Brandschutz­rückstellungen in Höhe von insgesamt 1.027.824,62 sowie die Aufstockung bestehender Brandschutzrückstellungen in Höhe von insgesamt 1.860.785,70 Euro zur Kenntnis.
3. beschließt die Durchführung der Maßnahme
- Tiefgarage Westentor, Brandschutzrückstellung 663.824,62 €
und nimmt den vorzeitigen Maßnahmenbeginn zur Kenntnis.
4. nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaß­nahmen zur Kenntnis.

zu TOP 3.18
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund - 9. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18683-20)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 9. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund zum Stichtag 01.10.2020 zur Kenntnis.

zu TOP 3.19
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 5. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18684-20)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 5. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund zum Stichtag 01.10.2020 zur Kenntnis.

zu TOP 3.20
Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18826-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Zusatz-/und Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 16.12.2020 vor:
… die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags.

„Die Phoenixsseestraße zwischen Kreisverkehr (Schüruferstraße) und Hans-Tombrock Straße möge in ihren Reinigungsintervallen erneut überprüft werden und analog zu den anderen reinen Wohngebieten am See mit Stufe B in die ein- oder maximal drei-wöchentliche statt 6 von 7-tägige Reinigung überführt werden.“

Begründung:
Die Phoenixseestraße in diesem Teil ist ein reines Wohngebiet mit 1- und 2-Familienhäusern. Die Stadtverwaltung hat zudem zugestimmt, dass sie abends zur Anliegerstraße wird.
Straßen mit 6-tägiger Reinigung sind solche wie an der Hafenpromenade, in der City, am Borsigplatz. Solche Verhältnisse liegen in der Phoenixseestraße nicht vor.
Laut Aussage des Tiefbauamtes hat es für die Hans-Tombrock-Straße bereits einen Gerichtsentscheid und eine Begehung gegeben, die zur Folge hatte, dass diese auf 3 Reinigungen heruntergestuft wurde. Die Hans-Tombrock-Straße ist jedoch geprägt durch Mehrfamilienhäuser und Gewerbe.
Es ist aus diesem Grunde nicht erklärbar, warum der bewohnte Teil der Phoenixseestraße höher eingestuft werden sollte.
Die umliegenden Straßen am See, z.B. „An den Emscherauen“ haben eine einwöchige Reinigung.

Rm Happe (FDP/Bürgerliste) erläutert den Antrag seiner Fraktion und bittet um Zustimmung.

Rm Frank (CDU) gibt für seine Fraktion an, der Vorlage zustimmen zu wollen. Dies gelte auch für den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste, wenn hierdurch nicht die Satzung verändert werde.

Auch Rm Heidkamp (SPD) gibt die Zustimmung ihrer Fraktion an und macht den Vorschlag den vorliegenden Antrag in die BV oder den Fachausschuss zu überweisen.

Rm Kowalewski (Die Linke +) befürwortet eine Überweisung des Antrags zur Prüfung in den Fachausschuss. Weiter gibt er zu Protokoll der Satzung zustimmen zu wollen mit dem Hinweis, dass seine Fraktion die Umlegung der Kosten für die Mülldetektive auf die Allgemeinheit weiterhin ablehne.

Rm Neumann (B‘90/Die Grünen) schließt sich an, der Satzung zustimmen zu wollen und den Antrag in den Fachausschuss überweisen zu wollen.

Rm Kauch (FDP) stimmt den Überweisungsvorschlägen zum Antrag zu.

StR Rybicki erläutert, dass die Satzung jährlich angepasst und betrachtet werden könne.


Der Rat der Stadt schiebt den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste in den Fachausschuss (AMIG).

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)

zu TOP 3.21
Erneuerung Parkleitsystem Innenstadt - Baubeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18156-20)

Dem Rat der Stadt liegt folgendes Schreiben der Verwaltung vom 16.12.2020 vor:
… die zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am
10.12.2020 vorgelegte Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen sowie
die ergänzende Frage der CDU-Fraktion wurden an die Verwaltung weitergeleitet mit dem
Auftrag, eine entsprechende Stellungnahme zur Sitzung am 17.12.2020 vorzulegen.
Dementsprechend informiere ich Sie wie folgt:

Das in der Planung befindliche Parkleitsystem Innenstadt (PLS) wird grundsätzlich als
erweiterbares System geplant. Dies bedeutet, dass je nach Ausbaustufe auf verschiedenste
Szenarien mit automatisierten Verkehrsstrategien eingegangen werden kann.

In der aktuellen Planung des PLS ist eine Berücksichtigung von Hinweisen zur Wegführung
zur Verbesserung von lokalen Immissionswerten nicht vorgesehen. Zum einen steht im
Stadtgebiet kein flächendeckendes Netz an Sensorik zur Aufnahme von Immissionswerten zur
Verfügung. Zum anderen kann über die in der Planung befindlichen LED-Beschilderung nicht
in der benötigten Detaillierung auf die Vielzahl von Ausweichrouten bei Immissionswertüberschreitung eingegangen werden kann., da die Beschilderung strategisch so vorgesehen ist, den parksuchenden Verkehr effizient auf freie Parkplätze in Tiefgaragen und Parkhäusern hinzuweisen.

Eine Erweiterung des PLS durch zusätzliche LED-Beschilderung anhand eines
flächendeckenden Netzes an Sensoren zur Immissionswertermittlung ist in einem
nachfolgenden, ergänzenden Projekt grundsätzlich denkbar, allerdings bedürfen die
hohen technischen Anforderungen und die entsprechende Kostenermittlung zunächst einer
fundierten Vorplanung.

Die Einbeziehung freier Kapazitäten an Ladevorrichtungen für E-Mobilität ist über das in der
Planung befindliche PLS möglich. Dies bedingt eine Erweiterung der einzelnen LEDBeschilderung
um ca. 2-3 weitere Anzeigestellen. Die Kosten hierfür belaufen sich stadtseitig
auf ca. 323.000 € (brutto), je nach technischer Umsetzung. Finanzmittel hierfür stehen bislang
nicht zur Verfügung.

Um die freie Kapazität an Ladevorrichtungen über das PLS ausweisen zu können, benötigt die
Stadt aktuelle Informationen der Parkhausbetreiber über diese Plätze. Zu diesem Zweck
müssen die Parkhausbetreiber ihre Parkflächen mit zusätzlichen Einzelplatzdetektionen
ausrüsten und die aggregierten Daten an die Stadt übermitteln. Dies ist bislang nicht
vorgesehen und auch nicht kommuniziert.

Im Falle einer entsprechenden Ergänzung des Systems könnte das nachfolgende Design für
die LED-Beschilderung gewählt werden (die farbliche Gestaltung ist nicht final).



Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Fraktion/Die Partei vom 15.12.2020 vor:
Die FRAKTION Die PARTEI bittet den Rat um Beratung und Abstimmung des folgenden Zusatzantrags:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Beauftragung und den Betrieb einer innovativen, digitalen Online-Parkleitsystems-App für kabellose Telefone („Handys“) oder digitale Flachcomputer („Tablets“).

Begründung

Schon seit vielen Jahren (2008) hat die Stadt Dortmund – quasi unbemerkt von der Öffentlichkeit – ein smartes Parkleitsystem („PLS“), das seiner Konkurrenz bei der Erstellung um viele Jahre voraus war. Sicher versteckt hinter einer kryptischen Internet-Adresse („URL“) wie ein digitales Dornröschen, fristet dieses Vorbild an Digitalisierung ein Schattendasein in den hinteren Kapiteln der Internetpräsenz („Homepage“) der Stadt Dortmund.

Dabei bietet diese System Funktionen („Features“), von denen Parkplatzsuchende in
anderen Städten nicht einmal zu träumen wagen:

 Live-Kapazitätsanzeige der 19 Parkhäuser in der Dortmunder Innenstadt

 Detaillierte Informationen zu jedem einzelnen Parkhaus mit Adresse, Öffnungszeiten, Lageplan, Gebührenübersicht und äußerst geschmackvollen Fotos der jeweiligen Einfahrt

 Eine Statusanzeige zur momentanen Auslastung des Parkhauses live und in Farbe (grün, gelb, rot)

 Exakte Anzeige der Gesamtkapazität und der momentan freien Plätze
Und als wäre das nicht alles schon mehr als genug, wird sogar eine Tendenz (!)
angezeigt (mehr freie Plätze / gleichbleibend / weniger freie Plätze), liebevoll
visualisiert mit bunten kleinen Pfeilen.

Im Gegensatz zu teuren und unflexiblen stationären Anzeigetafeln, die die Tendenz haben, gern übersehen zu werden oder im Weg herum zu stehen, bietet dieses Kleinod früher Digitalisierung den immensen Vorteil, den an Parkmöglichkeiten Interessierten bereits vor der Abfahrt eine Lage-Einschätzung und die wohlüberlegte Auswahl eines Parkplatzes vor Fahrtantritt zu ermöglichen.

Zureisende haben somit die Möglichkeit, eine optimale Route von der Haustür bis zur Parkbox frühzeitig zu planen. Dies erspart nach ersten Schätzungen mehrere Tausend Kilometer an gefahrenem Parksuchverkehr pro Jahr.

Des Weiteren ist eine digitale Lösung nicht nur unabhängig von derzeit geplanten großflächigen Umgestaltungen der innerstädtischen Verkehrsführung – denn was nützt eine teure neue Anzeigetafel, die vielleicht nach einem Jahr in der falsche Ausrichtung in einer brandneuen Einbahnstraße oder Sackgasse steht – nein, sie ist mit ca. einem Prozent der Kosten für eine stationäre („oldschool“) Lösung auch noch erheblich günstiger!
Mit entsprechender Ausgestaltung (z.B. Vorlese-Funktion) wäre die „App“ auch barrierefreier als fest installierte Tafeln mit fixer Schriftgröße. Hinzukommende oder entfallende Parkmöglichkeiten, wie zum Beispiel leistungsfähige P+R-Anlagen im Außenbereich, können dem Angebot leicht hinzugefügt oder entfernt werden.

Die „App“ ist unabhängig von anderen Maßnahmen und birgt ein hohes Potenzial, im
Rahmen der „Smart City Dortmund“ gegenüber weniger zukunftsorientierten Nachbarstädten zu punkten.

Die „App“ kann auf dieselbe Datenquelle zugreifen wie das liebevoll zu Anfang dieses Jahrtausends gestaltete Webeseiten-Angebot unter der sperrigen Internet-Adresse

https://geoweb1.digistadtdo.de/OWSServiceProxy/client/parken.jsp

Hier gekürzt, damit man es besser abtippen kann:

https://fckaf.de/xuu

Business Case („Kosten- und Erlösschätzung nach freiem Gutdünken
gewürfelt“):
- Agenturkosten für App-Konzeption und Programmierung (iOS und Android):
40.000 Euro

- Werbemaßnahmen, damit das Angebot endlich mal jemand kennt und Einbindung in Homepage-Konzept von dortmund.de:
26.202,00 Euro

- Jährlicher Betrieb der „App“ bzw. ihres hinteren Endes („Backend“), kleine Anpassungen:
4.899,00 Euro

Das Gesamtinvestitionsvolumen dürfte sich also auf ca. 66.202,00 Euro für das Haushaltsjahr 2021 belaufen.

Die Investition bedingt nach erster Schätzung einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 4.899,00 Euro.

Zeitplan (garantiert valide)

01/21 – 03/21 Ausschreibung verfassen und veröffentlichen

04/21 – 06/21 Ausschreibung laufen lassen

07/ 21 Zuschlag

08/21 Konzeption

09/21 Programmierung, Start der Werbemaßnahmen

10/21 Verzug, Gezerre um Umfang der Leistungsbeschreibung;
Nachverhandlungen

11/21 Test und Veröffentlichung, mehr Werbemaßnahmen

ab 12/21 Teilnahme an Preisverleihungen, Interviews, Auszeichnungen als digitalste Stadt entgegen nehmen

Rm Frank (CDU) gibt für seine Fraktion an, der Vorlage zustimmen zu wollen und den Antrag der Fraktion Die Fraktion-Die Partei als Prüfauftrag an die Verwaltung übergeben zu wollen.

Rm Sassen (B‘90/Die Grünen) bedankt sich für die zeitnahe Beantwortung der Anfrage ihrer Fraktion aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 10.12.2020. Die Fraktion B‘90/Die Grünen würde es begrüßen, wenn die Verwaltung die darin enthaltenen Anregungen in ihre Planungen einbezögen. Für Mehrkosten sei die Beteiligung der Betreiber der Parkhäuser oder Ladestellen anzustreben. Dem Vorschlag, den Antrag der Fraktion Die Fraktion-Die Partei als Prüfauftrag in die Verwaltung zu geben, könne man sich anschließen.

Rm Schlösser (Die Fraktion-Die Partei) befürwortet das Schieben des Antrags als Prüfauftrag in die Verwaltung und in die Fachausschüsse.

Rm Kowalewski (Die Linke +) gibt die Abstimmung für seine Fraktion frei.

Rm Heidkamp (SPD) gibt für ihre Fraktion an, der Vorlage zuzustimmen und befürwortet das Schieben des Antrags in den Fachausschuss.


Der Rat der Stadt schiebt den Antrag der Fraktion Die Fraktion-Die Partei als Prüfauftrag in die Verwaltung und zur Beratung in den Ausschuss für Infrastruktur, Mobilität und Grün.

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimme des Rm Lemke (Die Linke +) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Beschaffung und Errichtung des Parkleitsystems Innenstadt mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 6.620.200,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014656 – Erneuerung Parkleitsystem Innenstadt – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2020: 140.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 3.900.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 2.580.200,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 489.902,80 Euro.

zu TOP 3.22
Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2020 im Budget des Tiefbauamtes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19223-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung über- und außerplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2020 gem. § 83 GO NRW in dem Teilergebnisplan des Tiefbauamtes in Höhe von 4.489.370,00 Euro. Die Mehraufwendungen können innerhalb des Teilergebnisplans des Tiefbauamtes durch Mehrerträge kompensiert werden.

zu TOP 3.23
Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18655-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan mit Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2021.

Der Eigenbetrieb wird ermächtigt, Kassenkredite bis zu einer Höhe von 1 Mio. € aufzunehmen.

zu TOP 3.24
Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18658-20)

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimme des Rm Deyda bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund.


4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1
Wirtschaftsplan, Produkt- und Leistungsplanung 2021 für die Wirtschaftsförderung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18741-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste und des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt
· beschließt den Wirtschaftsplan 2021 für die Wirtschaftsförderung Dortmund,
· stellt den Erfolgsplan 2021 (Anlage 1.1 und 1.2) mit einem Zuschussbedarf in Höhe von 18.336.842,66 EUR fest,
· stellt den Vermögensplan 2021 (Anlage 1.3) mit einem Zuschuss in Höhe von 220.000 EUR fest,
· beschließt, dass die Wirtschaftsförderung Dortmund Liquiditätskredite bis zu einer Höhe von 12.000.000 EUR im Wirtschaftsjahr 2021 in Anspruch nehmen darf,
· beschließt die Stellenübersicht für das Wirtschaftsjahr 2021 (Anlage 1.4),
· beschließt die Ergebnisplanung und Finanzplanung für die Jahre 2020-2024 (Anlage 2.1 und 2.2).

zu TOP 4.2
Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
hier: Änderung der Betriebssatzung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18851-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für das Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund".

zu TOP 4.3
Wirtschaftsplan 2021 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18865-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
- Den Wirtschaftsplan 2021 des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“
- Den Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen auf 30 Mio. EUR festzusetzen.
- Die Ermächtigung, Kredite bis zu einer Höhe von 20 Mio. EUR aufzunehmen.

zu TOP 4.4
Findungskommission bei der Personalauswahl für die Geschäftsführung der Wirtschaftsförderung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19219-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus seiner öffentlichen Sitzung vom 02.12.2020 vor:
Es liegt folgender gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion/Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

„… die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Der Ausschuss kritisiert, dass die Ausschreibung zur Besetzung der Geschäftsführung
der Wirtschaftsförderung ohne die vorherige Einbeziehung des Fachausschusses veröffentlicht wurde.

2. Die Findungskommission erstellt in ihrer ersten Sitzung einen Katalog an Muss- und
Kann-Kriterien, den die gesuchte Person erfüllen soll, und der maßgeblich für die Entscheidung der Auswahl der Bewerber*innen ist.

3. Der Kriterienkatalog wird vor der Sichtung der Bewerbungsunterlagen festgelegt.

4. Falls nicht mindestens 1/3 der Bewerbungen, die die erforderlichen Qualifikationen
im Grundsatz erfüllen, von Frauen kommt, wird ein Headhunter beauftragt, proaktiv nach weiteren geeigneten Kandidatinnen zu suchen.
Begründung:

Durch die Wahl von Thomas Westphal zum OB der Stadt Dortmund ist die Leitung der
Geschäftsführung der Wirtschaftsförderung Dortmund vakant. Entgegen der üblichen Vorgehensweise wurde die Stelle ohne Absprache des Textes mit dem zuständigen Betriebsausschuss ausgeschrieben. Die Anforderungen der Politik an die Bewerber*innen sollen jetzt zumindest durch einen von der Findungskommission zu definierenden Kriterienkatalog berücksichtigt werden.
Da der Anteil an Geschäftsführerinnen in den Eigenbetrieben und den Unternehmen des
Konzerns Stadt bisher keine Geschlechterparität erreicht, soll proaktiv nach geeigneten
Frauen für die Führungsposition gesucht werden. Das beantragte Verfahren trägt dazu
bei, sowohl die Ziele der Bestenauswahl als auch die ausgewogene Besetzung von Spitzenpositionen der Stadt Dortmund mit Männern und Frauen zu erreichen.“

Rm Stackelbeck äußert die Kritik, dass der Betriebsausschuss nicht im Vorfeld in die Ausschreibung der Position des Geschäftsführers eingebunden wurde und auch nur durch Zufall erfahren habe, dass diese bereits erfolgt sei.
Aufgefallen sei in der Ausschreibung, dass diese sich sehr stark an dem Programm Neue Stärke orientiere, eine arbeitsmarktpolitische Expertise hingegen nicht explizit erwähnt sei.
Auch die Teilnahme an den Sitzungen des Verwaltungsvorstandes sei vorgegeben, hierzu hätte man sich eine vorherige Abstimmung gewünscht.
Damit das weitere Verfahren einvernehmlich geführt werde, habe man den Antrag eingereicht.

Herr Ledune stellt kurz das geplante Verfahren vor. Ein erstes Treffen der Findungskommission werde voraussichtlich zeitnah nach der Ratssitzung stattfinden.

sB Dr. Klug bat um rechtliche Abschätzung, ob die in dem Antrag genannten Punkte zur Änderung im laufenden Bewerbungsverfahren zulässig sind.

Rm Garbe teilt die Skepsis von sB Dr. Klug und kündigt an, den Antrag abzulehnen.
Rm Stackelbeck zeigt auf, das nicht in das Verfahren eingegriffen werden soll, vor der Sichtung des Bewerberspiegels sollten nur die Auswahlkriterien konkretisiert werden.

Auch Rm Reppin ist verärgert, dass eine Beteiligung des Ausschusses unterblieben ist, da ja auch bei den Dezernentenstellen der Rat im Vorfeld eingebunden wird und hier eine dezerntentenähnliche Stelle ausgeschrieben sei.

sB Siebert befürwortet insbesondere Punkt 4 des Antrags, da man bereits im Ausschreibungstext auf die Gleichstellung hätte eingehen sollen.

Herr Ledune signalisiert, dass man die rechtliche Einschätzung an das Personalamt weiterleiten werde, damit in der Ratssitzung dazu Stellung genommen werden kann.


Beschluss

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme der AfD-Fraktion sowie bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste – vorbehaltlich der rechtlichen Prüfung - folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Ausschuss kritisiert, dass die Ausschreibung zur Besetzung der Geschäftsführung
der Wirtschaftsförderung ohne die vorherige Einbeziehung des Fachausschusses
veröffentlicht wurde.

2. Die Findungskommission erstellt in ihrer ersten Sitzung einen Katalog an Muss- und
Kann-Kriterien, den die gesuchte Person erfüllen soll, und der maßgeblich für die
Entscheidung der Auswahl der Bewerber*innen ist.

3. Der Kriterienkatalog wird vor der Sichtung der Bewerbungsunterlagen festgelegt.

4. Falls nicht mindestens 1/3 der Bewerbungen, die die erforderlichen Qualifikationen
im Grundsatz erfüllen, von Frauen kommt, wird ein Headhunter beauftragt, proaktiv
nach weiteren geeigneten Kandidatinnen zu suchen.


Unter Einbeziehung der o. g. Ergänzung empfiehlt der Ausschuss für Wirtschafts- Beschäftigungsförderung Europa, Wissenschaft und Forschung dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Als Mitglieder der Findungskommission benennt der Rat der Stadt die wirtschaftspolitischen Sprecher*innen der im Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung, zugleich Betriebsausschuss für die Wirtschaftsförderung Dortmund, vertretenen Fraktionen sowie den Vorsitzenden des Ausschusses.

Seitens der Verwaltung sind Mitglieder der Findungskommission der Beigeordnete für Finanzen, der Personalrat, die Beschäftigtenvertretung der Wirtschaftsförderung Dortmund und der Oberbürgermeister, der die Findungskommission leitet.
Bei Bedarf können auch externe Sachverständige hinzugezogen werden.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste und des Rm Deyda (Die Rechte), unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung folgenden Beschluss:

Als Mitglieder der Findungskommission benennt der Rat der Stadt die wirtschaftspolitischen Sprecher*innen der im Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung, zugleich Betriebsausschuss für die Wirtschaftsförderung Dortmund, vertretenen Fraktionen sowie den Vorsitzenden des Ausschusses.

Seitens der Verwaltung sind Mitglieder der Findungskommission der Beigeordnete für Finanzen, der Personalrat, die Beschäftigtenvertretung der Wirtschaftsförderung Dortmund und der Oberbürgermeister, der die Findungskommission leitet.

Bei Bedarf können auch externe Sachverständige hinzugezogen werden.

zu TOP 4.5 -> jetzt 7.7
Umwandlung der dreizügigen Reinoldi-Sekundarschule (Schulnummer 196990) in eine vierzügige Gesamtschule mit auslaufendem Bildungsgang "Sekundarschule" zum Schuljahr 2021/22
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18207-20)

zu TOP 4.6
Lockdown beenden – unsere Wirtschaft nicht zur Risikogruppe werden lassen.
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 19422-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Antrag der AfD-Fraktion vom 02.12.2020 vor:
„… bereits im Oktober wandten sich 30 baden-württembergische Bürgermeister, parteiübergreifend, an die Landesregierung von Baden-Württemberg, um gegen den zweiten Lockdown zu protestieren. In ihrer Protestnote hieß es, u.a.:

„Theater, Oper, Kino, Gastronomie, Hotellerie und Cafés haben gute Hygienekonzepte etabliert und sind als Treiber des Infektionsgeschehens nach unserer Kenntnis von eher geringer Bedeutung.“

Inzwischen hält der zweite Lockdown über mehrere Wochen an. Bundes- und Landesregierung haben eine Verlängerung beschlossen, die zwar über die Weihnachtstage entschärft, aber weit ins neue Jahr hinein gehen soll. Zahlreiche Gastronomen, Hoteliers sowie Fitness- und Kosmetikstudiobetreiber stehen vor dem wirtschaftlichen Ruin.

Gerade die betroffenen Unternehmensbranchen haben zahlreiche Hygienemaßnahmen ergriffen sowie hohe Investitionen getätigt, um Infektionsherde in ihrem Arbeitsumfeld fast vollständig auszuschließen. Auch das namhafte Robert-Koch-Institut sieht kein erhöhtes Ansteckungsrisiko bei einem Restaurantbesuch.

Die Verwaltung der Stadt Dortmund erwartet nunmehr „Corona-Schäden“ in Höhe von 80 Millionen Euro allein an Gewerbesteuerausfällen. Diese sollen zunächst in einem Schattenhaushalt geführt werden und damit nachfolgende Generationen belasten.

100.000 Arbeitsplätze sind durch den zweiten Lockdown bedroht und rund 19 Milliarden Euro Umsatzverlust belasten die betroffenen Branchen.

Der renommierte Bonner Virologe und Leiter der Heinsberg-Studie, Prof. Hendrik Streeck, erachtet den aktuellen Lockdown für weitestgehend wirkungslos, um dem Infektionsgeschehen entgegenzutreten. Seiner Ansicht nach müsse der Verbots- eine Gebotspolitik weichen. Anlassbezogene Testungen und symptomlose Infektionen dürften nicht zu einer Stilllegung des gesamten öffentlichen Lebens führen.

Die AfD-Fraktion stellt daher folgenden Antrag:

„Der Rat der Stadt Dortmund fordert die nordrhein-westfälische Landesregierung auf, für eine Umkehr in der Bekämpfung des Corona-Virus einzutreten. Die Landesregierung soll sich für eine sofortige Beendigung des Lockdowns stark machen, um eine weitere Zerstörung der betroffenen Wirtschaftsbranchen zu verhindern.“

Rm Perlick (AfD) erläutert den Antrag seiner Fraktion und bittet um Zustimmung zur Resolution. Er geht dabei insbesondere auf das Missverhältnis der Schutzmaßnahmen im Vergleich zu den dadurch verursachten Schäden durch den Lockdown ein.

Rm Reppin (CDU) bringt seine Betroffenheit über die Ausführungen seines Vorredners zum Ausdruck. Die Aufgabe des Rates sei es Schaden von der Bevölkerung abzuwenden und er verweist außerdem auf die vielen zur Verfügung stehenden Fördermittel.

Rm Jansen (B‘90/Die Grünen) kritisiert sowohl den Antrag als auch den Wortbeitrag der AfD-Fraktion und führt aus, dass man es all den von der Corona-Krise im besonderen Maße betroffenen Menschen schuldig sei, den Antrag der AfD-Fraktion nicht unkommentiert zu lassen. Demnach sei der Antrag ein weiteres Puzzleteil im Versuch der AfD-Fraktion die Corona-Pandemie zu verharmlosen und zu instrumentalisieren.

Rm Berndsen (SPD) schließt sich den Aussagen seiner Vorredner an und kritisiert den vorliegenden Antrag.

Rm Kowalewski (Die Linke +) empfiehlt der AfD-Fraktion den Antrag zurückzuziehen.

Rm Helferich (AfD) wehrt sich gegen die Diffamierungen und bringt Beispiele für Gegner des harten Lockdowns aus anderen Gruppierungen an. Es sei versäumt worden die Risikogruppen angemessen zu schützen.

Auch Rm Garbe (AfD) bittet um Unterlassung des AfD Bashings.

Rm Rüther (SPD) beantragt das Ende der Debatte, da alles Notwendige gesagt worden sei. Die Gegenrede erfolgt durch Rm Bohnhof (AfD).

Der Rat der Stadt beschließt das Ende der Debatte, gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte).


Der Rat der Stadt lehnt den Antrag der AfD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte) ab.


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Schuldnerberatung gemäß § 16a Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), § 11 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) und § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Verbindung mit § 11 SGB XII
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18005-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner öffentlichen Sitzung am 10.12.2020 vor:
Herr Weber (CDU-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion die Vorlage empfehlen werde. Er
denke, dass zukünftig ein erhöhtes Beratungsangebot gefordert sei und sehe den Bedarf.

Herr Beckmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schließt sich der Aussage von Herrn
Weber an und äußert, dass eine regelmäßige Berichterstattung bzgl. Der Budgetmittel
wünschenswert sei. Ein kurzer Bericht alle 2 Jahre sei ausreichend.

Herr Schmidt (SPD-Fraktion) schließt sich dem ebenfalls an. Auch seine Fraktion sei mit
einer Berichterstattung einverstanden.

Herr Gehrmann (Caritas) unterstützt den Wunsch nach einer Berichterstattung. Die
Schuldnerberatung werde verstärkt angeboten und der Beratungsbedarf sei spürbar und
sinnvoll.

Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) gibt an, dass der Wunsch nach einer regelmäßigen
Berichterstattung mit aufgenommen werden kann.

Herr Beckmann stellt mündlich folgenden Antrag:
In den Einzelverträgen mit jenen Trägern der Schuldnerberatung, die zusätzliche
Budgetmittel erhalten, wird festgehalten, dass diese Träger dem Ausschuss für
Soziales, Arbeit und Gesundheit alle zwei Jahre einen kurzen Bericht über die
Verwendung der zusätzlichen Budgetmittel erstatten.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit stimmt dieser Ergänzung einstimmig
zu und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden geänderten (Fett) Beschluss zu
fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, neue Einzelverträge mit den Trägern der
Schuldnerberatung für die Zeit vom 01.01.2021 bis 31.12.2025 abzuschließen.

In den Einzelverträgen mit jenen Trägern der Schuldnerberatung, die zusätzliche
Budgetmittel erhalten, wird festgehalten, dass diese Träger dem Ausschuss für
Soziales, Arbeit und Gesundheit alle zwei Jahre einen kurzen Bericht über die
Verwendung der zusätzlichen Budgetmittel erstatten.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion an.


Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte) unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 08.12.2020 nachfolgenden geänderten (fett) Beschluss:

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, neue Einzelverträge mit den Trägern der Schuldnerberatung für die Zeit vom 01.01.2021 bis 31.12.2025 abzuschließen.

In den Einzelverträgen mit jenen Trägern der Schuldnerberatung, die zusätzliche
Budgetmittel erhalten, wird festgehalten, dass diese Träger dem Ausschuss für
Soziales, Arbeit und Gesundheit alle zwei Jahre einen kurzen Bericht über die
Verwendung der zusätzlichen Budgetmittel erstatten.

zu TOP 5.2
Weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit der Pandemie
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19021-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW für weitere Maßnahmen aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von bis zu 4 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2020. Zur Deckung werden die im Folgenden unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Mittel verwendet.


6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Aktionskonzept Kinder im Park - Kostensteigerung -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18158-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zum Ausschreibungsverfahren Robinsonspielplatz/Spielbogen zur Kenntnis. Er folgt der Empfehlung der Verwaltung und stimmt der Vergabe zu.

zu TOP 6.2
Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2019/20
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18868-20)

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit fasst gemäß § 7 der Betriebssatzung des Theater
Dortmund folgenden Beschluss:
Die Geschäftsleitung des Theaters wird entlastet.

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss des Theater Dortmund zum 31.07.2020, abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von T€ 55.275, einem Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 1.818 und der Lagebericht werden festgestellt.
2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.818.474,36 € wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 1.501.303,53 € ausgeglichen. Der verbleibende, durch die Corona-Pandemie entstandene, Verlust in Höhe von 317.170,83 € wird aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen.
3. Die überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe des Verlustausgleichs erfolgt gemäß § 83 GO NRW.
4. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 6.3
Wirtschaftsplan 2021 der Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18982-20)

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2021 der Kulturbetriebe Dortmund, der sich zusammensetzt aus
· der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung (Anlage I)
· dem Erfolgsplan 2021 (Anlage I)
· dem Vermögensplan 2021 (Anlage II)
· der Stellenübersicht 2021 (Anlage III)
·
Sowie ergänzt um die Produkt- und Leistungsplanung 2021 (Anlage IV).

Die Kulturbetriebe Dortmund werden ermächtigt, Darlehen bis zu einer Höhe von 500.000 € aufzunehmen. Hierbei handelt es sich um die Übertragung der bereits erteilten Ermächtigung zur Aufnahme von Darlehen für die Maßnahme der Mahn- und Gedenkstätte Steinwache.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsplan 2021 zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000 € festgesetzt.

zu TOP 6.4
Stadterneuerung - Soziale Stadt Westerfilde & Bodelschwingh
Neubau eines Umkleide- und Sanitärgebäudes auf der Sportplatzanlage "Im Odemsloh"
Grundsatz- und Planungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18974-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung, das Projekt „Neubau eines Umkleide- und Sanitärgebäudes auf der Sportplatzanlage Im Odemsloh“ zum Sonderprogramm „Investitionspakt Sportstätten“ zum Antragsjahr 2021 anzumelden und im Bedarfsfall (z. B. bei Ausbleiben der vorgesehenen Förderung) auch alternative Förderzugänge zu erschließen.
2. Ferner legitimiert der Rat die Verwaltung, alle für die Umsetzung des Neubauvorhabens erforderlichen Planungsleistungen – vorbehaltlich einer zu erwartenden Förderung – zu beauftragen.
3. Aufgrund der bezirklichen Bedeutung der Maßnahme überträgt der Rat der Bezirksvertretung Mengede die Kompetenz der zukünftigen Beschlussfassung über die bauliche Umsetzung der Maßnahme.

Der Neubau eines Umkleide- und Sanitärgebäudes auf der Sportplatzanlage „Im Odemsloh“ verursacht nach aktuellen Kalkulationen voraussichtlich Gesamtausgaben in Höhe von 1.000.000 Euro brutto in den Haushaltsjahren 2020 – 2023.

zu TOP 6.5
Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zur Liquiditätssicherung der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18881-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW überplanmäßige Mehraufwendungen zur Liquiditätssicherung der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund in Höhe von 3.470.000 € für das Wirtschaftsjahr 2020. Zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen werden die unter dem Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellten Mehrerträge aus der Erstattung der Landesersparnis für Wohngeldausgaben verwendet.

zu TOP 6.6
Vertragsverlängerung für Anmietung Geschäftsräume Kampstraße 6, Kulturbüro
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19084-20)

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat stimmt auf Empfehlung des Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit der Vertragsverlängerung für die Anmietung der Geschäftsräume des Kulturbüros in der Kampstr. 6 über zehn Jahre zu.


7. Schule

zu TOP 7.1
Festlegung der Zügigkeiten an städtischen Grundschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Realschulen, Hauptschulen und der Sekundarschule
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15196-19)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke + folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt,
a) die maximale Aufnahmekapazität (Schulzüge) der städtischen Grundschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Realschulen, Hauptschulen und der Sekundarschule gemäß der beigefügten Anlagen 1 und 2 mit Beginn des Schuljahres 2021/22 (01.08.2021) festzulegen und ermächtigt die Verwaltung in begründeten Ausnahmefällen Mehrklassen bei der zuständigen Schulaufsicht zu beantragen und
b) dass von der Schulverwaltung bei der Berechnung von Zügigkeiten der gesetzliche Klassenfrequenzrichtwert zu verwenden ist.

zu TOP 7.2
6. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand:31.08.2020)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18682-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 6. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ mit dem Stand 31.08.2020 zur Kenntnis und beschließt die im Sachstandsbericht dargestellten Verschiebungen von Maßnahmen aus dem Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ in den städtischen Haushalt

zu TOP 7.3
Errichtung eines Bildungsganges "Fachkraft für Schutz und Sicherheit" am Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18674-20)

Die Vorlage wird von der Verwaltung zurückgezogen.

zu TOP 7.4
Masterplan Digitale Bildung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16320-19)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den vorliegenden „Masterplan Digitale Bildung“ und beauftragt die Verwaltung, die Handlungsfelder des Masterplans dialogorientiert mit den beteiligten Institutionen im Rahmen konkreter Projekte zu entwickeln und in der Umsetzung zu begleiten.

Der vorliegende „Masterplan Digitale Bildung“ wird als Basis eines kontinuierlichen und kooperativen Weiterentwicklungsprozesses verstanden und soll offen für die Einbindung aller in Dortmund aktiven Bildungseinrichtungen sein.

Der Rat nimmt den Vorschlag zur Umsetzung (Kapitel 5 – Umsetzung) zustimmend zur Kenntnis.

zu TOP 7.5
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW – Fortführung der Schulsozialarbeit an Dortmunder Schulen für das Jahr 2021
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 19010-20)

Der Rat der Stadt genehmigt mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgende Dringlichkeitsentscheidung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Fortführung der Schulsozialarbeit an Dortmunder Schulen für das Jahr 2021

zu TOP 7.6
Übernahme der Kosten der kommunalen Versorgungskasse für die Mitarbeiter*innen der Interessengemeinschaft sozialgewerblicher Beschäftigungsinitiativen e.V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14015-19)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die nachfolgend erläuterten Kosten der kommunalen Versorgungskasse Münster (KVW) für die 34 ehemaligen städtischen Mitarbeiter*innen des Trägers Interessengemeinschaft sozialgewerblicher Beschäftigungsinitiativen e. V. zu übernehmen.

zu TOP 7.7 (ehem. 4.5)
Umwandlung der dreizügigen Reinoldi-Sekundarschule (Schulnummer 196990) in eine vierzügige Gesamtschule mit auslaufendem Bildungsgang "Sekundarschule" zum Schuljahr 2021/22
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18207-20)

Die Vorlage wurde bei der Feststellung der Tagesordnung zur Behandlung unter TOP 7.7 vorgeschlagen und behandelt, da sie zuvor unter TOP 4.5 nicht korrekt zugeordnet wurde.

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:
1. Der Rat beschließt

a) die dreizügige Reinoldi-Sekundarschule, Im Odemsloh 10, 44357 Dortmund
zum Schuljahr 2021/22 in eine Gesamtschule als Schule des gemeinsamen Lernens,
in gebundener Ganztagsform umzuwandeln,
b) die Zügigkeit um einen Zug auf vier Züge zu erhöhen.

2. Der Rat beauftragt die Verwaltung

die Genehmigung zur Umwandlung der Sekundarschule bei der Bezirksregierung
Arnsberg zu beantragen.
zu TOP 7.8
Aktuelle Modifikation des Anmeldeverfahrens „schueler-online“ an den Gesamtschulen, Gymnasien und an den Berufskollegs der Stadt Dortmund
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 19482-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
„... die Fraktion FDP/Bürgerliste reicht diesen Antrag im Wege der Dringlichkeit ein, da der Vorgang erst nach der Einreichungsfrist offenkundig wurde und zudem zeitnah keine Sitzung des Fachausschusses ansteht.

Aufgrund der aktuellen gesundheits- und schulpolitischen Unwägbarkeiten hat der Fachbereich Schule die weiterführenden Schulen informiert, dass ein persönliches Erscheinen der anmeldenden Schülerinnen und Schüler während der zweiwöchigen Anmeldephase nicht mehr erforderlich ist, bzw. nicht mehr möglich sein soll. In diesem Sinne werden die abgebenden Schulen aufgefordert, die nötigen Unterlagen (Papierform wird vorgeschrieben!) kompletter Abschlussjahrgänge zu erstellen, zu sammeln und gebündelt einzureichen. Gleichzeitig wird mit Nachdruck auf das Einhalten der zweiwöchigen Anmeldephase hingewiesen. Es steht zu befürchten, dass mit dieser Modifikation zahlreiche Schülerinnen und Schüler des aktuellen Abschlussjahrgangs unversorgt bleiben.
Die Fraktion FDP/Bürgerliste sieht die Modifikation des Anmeldeverfahrens, welche in keiner Form mit den abgebenden Schulen beraten, sondern lediglich verkündet wurde, als nicht leistbar an und bittet daher um Zustimmung zu folgendem Antrag:
1. Die erste Anmeldephase an den weiterführenden Schulen der Stadt Dortmund zum Schuljahr 2020/2021 wird um eine Woche, d.h. bis 28.02.2020 verlängert. Die Verwaltung wird gebeten, dafür zu sorgen, dass online-Anmeldungen in diesem Zeitraum getätigt und angeforderte Unterlagen in Papierform eingereicht werden können.
2. Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, welche Unterlagen in digitaler Form statt in Papierform eingereicht werden können.
3. Die Verwaltung wird gebeten, ein organisatorisches Konzept vorzulegen, dass es anmeldenden Schülerinnen und Schüler ermöglicht, die erforderlichen Papierunterlagen persönlich an den weiterführenden Schulen einzureichen oder auf die Abgabe in Papierform zu verzichten“

Rm Joest (FDP/Bürgerliste) erläutert den Antrag ihrer Fraktion und das Anmeldeverfahren bei „schüler-online“.

Rm Barrenbrügge (CDU) gibt zu bedenken, dass „schüler-online“ kein städtisches Anmeldeverfahren, sondern ein landesweit praktiziertes Verfahren sei, daher sei Vorsicht walten zu lassen. Er macht neben der Erläuterung der Argumente, die gegen die Änderung des Anmeldeverfahrens sprechen auf einen Fehler des Termins im Antrag aufmerksam. Er schlägt vor Punkt 1 des Antrags in einen Prüfauftrag umzuwandeln, Punkt 2 sei unstrittig und Punkt 3 würde seine Fraktion ablehnen.

Rm Joest bestätigt den Schreibfehler und berichtigt, dass bei Punkt 1 „um eine Woche“ zu streichen sei, das Datum sei hingegen korrekt.

StR’in Schneckenburger geht auf die Punkte des Antrags ein, die sachlich nicht zutreffend seien. Das Verfahren sei ausschließlich für dieses Jahr konzipiert und sei mit den Schulen abgesprochen worden. Die Schulen hätten nach gemeinsamer Beratung mit der Bezirksregierung Arnsberg Wert darauf gelegt, dass es nicht zu einem persönlichen Anmeldeverfahren komme, da insbesondere an den Berufs-Kollegs Anmeldungen von bis zu 1.000 Schülern zu bewältigen seien. Die Termine und der Zeitraum der Anmeldung seien zudem festgelegt durch das Land NRW und die Bezirksregierung, daher könnten sie nicht verändert werden. Die Abgabe der Unterlagen sei postalisch, direkt an den Schulen (Postfächer) und über den Fachbereich Schule (Postfächer) möglich und somit sei das Verfahren funktionsfähig und bewege sich in den vorgegeben Rahmenbedingungen.

OB Westphal macht darauf aufmerksam, dass der Antrag der FDP ein gutes Beispiel sei für einen Antrag, der im Fachausschuss hätte gestellt und diskutiert werden sollen.


Der Rat der Stadt lehnt den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) ab.


8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Eigenbetrieb FABIDO - Ausbau der Plätze in der Kindertagespflege und Regelbetrieb von Kinderstuben in Festanstellung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18666-20)

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen des Eigenbetriebs zur Kenntnis und beschließt

1.1. die Überführung der drei Kinderstuben Südosteuropa (SOE) in den Regelbetrieb.
1.2. die Aufhebung des Projektcharakters der Kinderstuben SOE und die Entfristung der bereits 10,00 vzv eingerichteten Stellen.
2.1. den Betrieb von 5 Kinderstuben in Festanstellung.
2.2. die Einrichtung von 15,00 vzv. Planstellen auf Dauer für diese 5 Kinderstuben

zu TOP 8.2
FABIDO - Wirtschaftsplan 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18773-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2021 mit Anlagen

zu TOP 8.3
Benennung eines weiteren beratenden Mitgliedes für den Ausschuss für Kinder, Jugend und
Familie sowie dessen Stellvertreter*in
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19227-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat benennt gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe h) der Satzung für das Jugendamt der Stadt
Dortmund eine*n Vertreter*in einer vorschlagsberechtigten freien Vereinigung für Jugendwohlfahrt, die nicht durch ein stimmberechtigtes Mitglied nach § 4 Abs. 2 Buchstabe b) der vg. Satzung im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vertreten ist, als beratendes Mitglied:

- beratendes Mitglied Gunther Niermann
Der Paritätische
- Stellvertreter*in Peter Finkensiep
Die Brücke e. V.
zu TOP 8.4
Benennung eines beratenden Mitgliedes für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
sowie dessen Stellvertreter*in
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19236-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund benennt gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe j der Satzung für das
Jugendamt der Stadt Dortmund in der jeweils gültigen Fassung eine Vertreterin/einen
Vertreter des Stadtelternbeirates der Kindertageseinrichtungen in Dortmund e. V. (neue
Bezeichnung Jugendamtselternbeirat der Stadt Dortmund) als beratendes Mitglied:

- Beratendes Mitglied Said Kassem
- Persönliche Vertretung Melanie Unger

zu TOP 8.5
FABIDO - Mehrbedarf für das Wirtschaftsjahr 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18943-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW überplanmäßige Mehraufwendungen zur Liquiditätssicherung von FABIDO in Höhe von 5.363.174 € für das Wirtschaftsjahr 2020. Zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen werden die unter dem Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellten Mehrerträge verwendet.


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18811-20)

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund.

zu TOP 9.2
Entwurf des Gesamtabschlusses 2018 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18814-20)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2018 zur Kenntnis und leitet diesen an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung gemäß § 116 Abs. 6 Gemeindeordnung (alte Fassung) für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) weiter.

Der dem Gesamtabschluss gemäß § 49 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GemHVO) beizufügende Beteiligungsbericht 2018/2019 wurde dem Rat der Stadt Dortmund mit einer separaten Vorlage am 26.09.2019 vorgelegt.

Die Bestätigung des Gesamtabschlusses ist erst zu beschließen, nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss seinen Bericht zum Gesamtabschluss 2018 vorgelegt hat (§ 116 GO NRW i.V.m. § 96 GO NRW).

zu TOP 9.3
Beteiligung der EDG Holding GmbH an der Müllverbrennungsanlage (MVA) Hamm
hier: Weiterentwicklung und Gestaltung des MVA Hamm-Verbundes ab 2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18830-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse der in 2019 und 2020 geführten Verhandlungen zur Weiterentwicklung des MVA Hamm-Verbundes zur Kenntnis und beauftragt die städtischen Vertreter in den Gremien der EDG Holding GmbH und EDG Entsorgung Dortmund GmbH, den in der Begründung zur Gewährleistung der langfristigen Entsorgungssicherheit für Dortmunder Siedlungsabfälle dargestellten notwendigen Umsetzungsmaßnahmen sowie allen übrigen zur Erreichung des Zielmodells notwendigen Schritten zuzustimmen.

zu TOP 9.4
Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2020 in der Teilergebnisrechnung des Amtes 24
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18898-20)

Die Vorlage wird von der Verwaltung zurückgezogen.

zu TOP 9.5
Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen
hier: Vergütung der städtischen Vertreter*innen in Aufsichtsräten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19032-20)

Rm Garbe (AfD) kritisiert die Bereicherung an den öffentlichen Kassen, insbesondere durch eine Vorlage, die sich die Raffzähne von der Verwaltung hätten schreiben lassen. Er beantragt namentliche Abstimmung um für die Bürger*innen festhalten zu können wer sich bediene. Außerdem kritisiert er den Zusammenschluss der Linken mit der Fraktion FDP/Bürgerliste um die AfD aus den Aufsichtsräten fernzuhalten als demokratische Schande.

Rm Helferich (AfD) gibt an, dass das verbindende Momentum dieser bunten Volkskammer das Agieren im Verborgenen sei - im Stillen kartellhaft Zugang zu Geld, Macht und Kontrolle von öffentlichen Unternehmen unter sich aufzuteilen.

Rm Sauer (CDU) bittet darum, einen Ordnungsruf gegen Rm Garbe für die Bezeichnung der Ratsmitglieder als feige Raffzähne, zu erteilen.

OB Westphal bittet um Weiterführung der inhaltlichen Diskussion, da er keine Notwendigkeit für einen Ordnungsruf gesehen habe.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) schließt sich Herrn Sauer bezüglich einer Verunglimpfung des Rates - auch durch die Bezeichnung des Hauses als Volkskammer - an. Eine solche Verachtung unseres demokratischen Systems könne man nicht unwidersprochen lassen.

Rm Neumann (B‘90/Die Grünen) erläutert die Zustimmung seiner Fraktion zur Vorlage. Es handele sich um ein Ehrenamt für die Dortmunder*innen, dass mit einem riesigen Zeitaufwand verbunden sei. Es sei aber auch korrekt, dass die Vergütung am unteren Ende einer Aufsichtsratsvergütung angeordnet sei. Man rede über die erste Erhöhung der Pauschale seit 2004, bei der es sich um eine moderate Erhöhung um 10 % handele.

Rm Mader (CDU) begrüßt, dass bei der demokratischen Besetzung der Aufsichtsräte nicht alle Fraktionen dabei seien.

Rm Erstfeld (SPD) weist die Vorwürfe der AfD-Fraktion auf das Schärfste zurück. Eine Indexierung, wie sie auch andere politische Gremien inzwischen handhaben, hätte das Problem dauerhaft gelöst.

Rm Thomas (AfD) zeigt sich fassungslos über die Selbstbedienungsmentalität, die parteiübergreifend in diesem Rat herrsche.

Rm Kowalewski (Die Linke +) klärt in Richtung Herrn Garbe auf, dass es keine Listenverbindung zwischen der FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Linke + gegeben habe. Außerdem sei die Unterstellung, dass die Vorlage im Vorfeld abgesprochen gewesen sei absurd. Und weiter benötige die AfD-Fraktion für eine namentliche Abstimmung nach der Geschäftsordnung des Rates ein gewisses Quorum, was nicht erfüllt würde, insofern sei der Antrag geschäftsordnungswidrig.

Rm Berndsen (SPD) macht darauf aufmerksam, dass man sich hier in öffentlicher Sitzung befände und die Presse anwesend sei. Im Geheimen würde hier also nichts stattfinden.

Rm Bohnhof (AfD) verlangt einen Ordnungsruf, da das Wort „Hetzer“ gefallen sei, mit dem die Fraktionsmitglieder der AfD bezeichnet wurden. Er erklärt in Richtung Herrn Kowalewski, dass ein Antrag auf namentliche Abstimmung ein Antrag zur Geschäftsordnung sei, für den es kein Quorum benötige.

Rm Deyda (Die Rechte) gibt an der Vorlage nicht zustimmen zu wollen, da auch er die Selbstbedienungsmentalität in Zeiten der Corona-Hysterie nicht nachvollziehen könne.

OB Westphal erläutert warum er keine Ordnungsrufe erteilt habe, gleichwohl einige Äußerungen grenzwertig gewesen seien. Die Äußerungen der AfD-Fraktion seien unisono auch gegen sich selbst gerichtet, da sie einen Versuch darstellten die Arbeit dieses Rates zu diskreditieren. Dies tue die AfD, weil sie aufgeregt sei. Dabei vergreife sie sich regelmäßig im Ton, was dazu führe, dass die Demokraten im Rat einiges aushalten müssten. Er richtet den Rat an die AfD dies aber dauerhaft zu unterlassen. In Richtung des Herrn Bohnhof klärt er auf, dass die AfD gem. § 22 der Geschäftsordnung des Rates ein Quorum eines Fünftels der Ratsmitglieder benötige um eine namentliche Abstimmung zu beantragen, dies sei jedoch erkennbar nicht der Fall.

Rm Bohnhof gibt eine persönliche Erklärung ab und rügt dabei die Verletzung der Neutralitätspflicht des Oberbürgermeisters. Den Bezug auf die Geschäftsordnung nehme er zur Kenntnis.

Rm Helferich gibt auch eine persönliche Erklärung ab und wehrt sich gegen die Unterteilung der Parteien in demokratische und nicht demokratische Parteien. Oberbürgermeister Westphal höhlte damit das Verbotsmonopol des Bundesverfassungsgerichtes aus und sei wenn er sich so gebärde der Vorsitzende der bunten Volkskammer.

OB Westphal erklärt den Sinn und Zweck einer persönlichen Rede, die hier das letzte Mal für eine politische Erklärung missbraucht worden sei.


Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat empfiehlt den Vertreter*innen der Stadt in den Organen städtischer Beteiligungsgesellschaften, sich für die Umsetzung der dargelegten Vergütungsregelungen in ihrer jeweiligen Gesellschaft einzusetzen.
Die Vertreter*innen der Stadt in Aufsichtsräten, Beiräten, Verwaltungsräten und ähnlichen Organen werden dringend aufgefordert, mittels entsprechender Schulungen die erforderlichen Qualifikationen zu sichern.

zu TOP 9.6
DOGEWO Dortmunder Gesellschaft für Wohnen mbH (DOGEWO 21) - hier: Bestellung der Arbeitnehmervertreter/innen in den fakultativen Aufsichtsrat
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19074-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund bestellt aus der von den Beschäftigten der DOGEWO 21 gewählten Vorschlagsliste den/ die in den fakultativen Aufsichtsrat zu entsendenden Arbeitnehmervertreter/ in.

zu TOP 9.7
Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung aus dem Doppelhaushalt 2020/2021 gem. § 9 Abs. 2 KomHVO NRW
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19027-20)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zum Haushaltsjahr 2021 sowie zur Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2022 bis 2024 zur Kenntnis.

zu TOP 9.8
Wirtschaftsplan 2021 ff des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" (SV GVVF)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19035-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2021 des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (SV GVVF).

Das SV GVVF wird ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 30 Mio. € aufzunehmen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen wird auf 20 Mio. € festgesetzt. Zudem wird das SV GVVF ermächtigt, die Kreditermächtigung des Jahres 2020 in Höhe von 20 Mio. € in das Wirtschaftsjahr 2021 zu übertragen.

zu TOP 9.9
Anpassung der Satzung über die Erhebung Allgemeiner Vergnügungssteuer (Allgemeine Vergnügungssteuersatzung); hier Tanzveranstaltungen; Umsetzung aus "Neue Stärke" - Dortmunder Wirtschaftsprogramm
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19117-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgendes Schreiben der Verwaltung vom 09.12.2020 vor:
…die derzeitige Vorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt Dortmund in seiner Sitzung am
17.12.2020 den anliegenden Entwurf als Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung
Allgemeiner Vergnügungssteuer in der Stadt Dortmund beschließt.

In der Anlage zur Vorlage (Änderungssatzung) ist der Artikel 6 allerdings ohne Datum aufgeführt. Die Satzung soll allerdings zum 01.01.2021 in Kraft treten.

Zur Klarstellung ist der Beschlussvorschlag wie folgt zu konkretisieren:

„Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur Änderung
der Satzung über die Erhebung Allgemeiner Vergnügungssteuer in der Stadt Dortmund zum
01.01.2021.“

In der Anlage 1 wird der Artikel 6 wie folgt gefasst:

„Diese Satzung tritt zum 01.01.2021 in Kraft.“

Ich bitte um Kenntnisnahme und geänderte Beschlussfassung.

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) unter Berücksichtigung des Schreibens der Verwaltung vom 09.12.2020 nachfolgenden geänderten (fett) Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur Änderung
der Satzung über die Erhebung Allgemeiner Vergnügungssteuer in der Stadt Dortmund zum 01.01.2021.



zu TOP 9.10
Deutsches Fußballmuseum - Berichterstattung zur wirtschaftlichen Lage und Mehrbedarf für das Wirtschaftsjahr 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19238-20)

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke +, der AfD-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte), bei Enthaltung der FDP-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, überplanmäßige Mittel bis zu einer Höhe von 1.156.000 Euro gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW bereit zu stellen.

zu TOP 9.11
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19132-20)

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund
- beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund für das Jahr 2021 und

- stellt den Wirtschaftsplan 2021 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen fest.

zu TOP 9.12
Konzerthaus Dortmund GmbH - Ausgleich des Jahresfehlbetrages der Spielzeit 2019/2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19050-20)

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund
- beschließt, dass zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages der Spielzeit 2019/20 der Konzerthaus Dortmund GmbH i.H.v. voraussichtlich rd. 900.000 €, der durch die Corona-Pandemie entstanden ist, im städtischen Haushalt eine Rückstellung gebildet wird. Der Ausgleich des Fehlbetrages erfolgt nur, soweit Fördermittel des Landes im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie nicht in ausreichender Höhe bewilligt werden.

- genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW überplanmäßige Mehraufwendungen i.H.v. 900.000 €.

zu TOP 9.13
Neuberufung des Beirates für die LWL-Klinik für Forensische Psychiatrie Dortmund - Wilfried-Rasch-Klinik
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18857-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgendes Schreiben der Verwaltung vom 09.12.2020 vor:
… ergänzend zu den bereits im Beschlussvorschlag der Vorlage genannten Personen, die als
Vertreter*innen der Stadt Dortmund dem kommenden Forensikbeirat der Wilfried-Rasch-
Klinik angehören sollen, teile ich Ihnen die seitens der Bezirksvertretung Aplerbeck
ausgewählten noch fehlenden Vertreter*innen mit.

Als Vertreter der Bezirksvertretung Aplerbeck wurde Herr Uwe Dörsing (SPD-Fraktion)
benannt. Als Vertreterin der Katholischen Kirche wurde Frau Dr. Petra von der Osten benannt
und als Vertreter der Nachbarschaft wurde Herr Alfons Jaruschewski benannt.

Ich bitte Sie, diese ergänzenden Benennungen bei Ihrer Beschlussfassung zu berücksichtigen.

Weiterhin liegt dem Rat der Stadt nachfolgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 15.12.2020 vor:
… für den o.g. Beirat benennt die Fraktion FDP/Bürgerliste:
Dr. Thomas Reinbold


Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich unter Berücksichtigung des Schreibens der Verwaltung vom 09.12.2020 und des Zusatz-/Ergänzungsantrags der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 15.12.2020 folgenden ergänzten (fett) Beschluss:

Der Rat kann für den Beirat der LWL-Klinik für Forensische Psychiatrie Dortmund bis zu zwölf Mitglieder vorschlagen.
Der Rat empfiehlt dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe die folgende Zusammensetzung:

SPD-Fraktion
Rüdiger Schmidt
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Barbara Blotenberg
CDU-Fraktion
Dirk Hartleif
Fraktion Die Linke Plus
Dr. Bernd Tenbensel
Fraktion AfD
Mike Barthold
Fraktion FDP/Bürgerliste
Dr. Thomas Reinbold
Fraktion DIE PARTEI/
Jürgen Schleicher
Vorsitzende/r Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit
Ulrich Langhorst
Bezirksvertretung Aplerbeck
Uwe Dörsing
Vertreter/in der Nachbarschaft
Alfons Jaruschewski
Vertreter/in der Katholischen Kirche
Dr. Petra von der Osten
Beigeordnete/r für Gesundheit
Stadträtin Birgit Zoerner

Die Fraktionen im Rat benennen jeweils eine Person für den Beirat. Die Fraktion FDP/Bürgerliste konnte bis zum Redaktionsschluss für die Ratssitzung noch keine Person benennen. Mit der Geschäftsstelle der Ratsfraktion FDP/Bürgerliste wurde vereinbart, dass die Fraktion in der Ratssitzung am 17.12.2020 eine Person benennen wird, die dann zusammen mit den oben stehenden Benennungen als Vorschlag des Rates beschlossen werden soll. Die übrigen Mitglieder werden über die Gremien oder von den sonstigen Organisationen vorgeschlagen. Der Vorschlag für die*den Vertreter*in der Nachbarschaft und der Katholischen Kirche erfolgt über die Bezirksvertretung Aplerbeck.

zu TOP 9.14
Corona-Hilfe der Stadt durch Aussetzung kommunaler Steuern und Gebühren
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 19424-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 16.12.2020 vor:
die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags.

Die „Satzung über die Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche private Beherbergungen im Gebiet der Stadt Dortmund (Beherbergungsabgabesatzung)“ vom 08.10.2014 wird wie folgt geändert:

In §13 wird folgender Satz angefügt:

„Die Erhebung der Beherbergungsabgabe wird vom 1.1.2021 bis 31.12.2021 ausgesetzt.“

Begründung:

Die Hotellerie ist besonders von den Schließungen und Reisebeschränkungen im Zuge der
Corona-Pandemie betroffen. Als Beitrag der Stadt zur Bewältigung der Corona-Wirtschaftskrise sollen Hotels für die Zeit des Wiederanlaufens privater Übernachtungen in die Lage versetzt werden, einen größeren Teil des am Markt erzielbaren Endkundenpreises (der heute aus Kundensicht die Beherbergungsabgabe umfasst) für sich zu vereinnahmen. Außerdem werden die Betriebe von Bürokratie entlastet.
Die ursprünglich beantragte Aussetzung bis Ende 2022 wird entsprechend der Beschlussfassung im AFBL zunächst bis Ende 2021 begrenzt. Über das Jahr 2022 ist zu einem späteren Zeitpunkt eine Beschlussfassung herbeizuführen.


Der Rat der Stadt stimmt dem Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste einstimmig zu.

zu TOP 9.15
Entwicklung der STEAG
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 10.12.2020
(Drucksache Nr.: 19362-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Überweisung aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 10.12.2020 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 10.12.2020 vor:

Die Fraktionen Grüne, CDU und FDP stellen folgenden Antrag und bitten um Beratung und Beschlussfassung:

1. Der Rat der Stadt Dortmund sieht in der Idee eines treuhänderischen Engagements der RAG-Stiftung die Chance zu einer nachhaltigen Zukunftsausrichtung der STEAG GmbH. Die Treuhandlösung kann eine Chance sein, der STEAG neue Perspektiven zu geben und finanzielle Belastungen für den städtischen Konzern möglichst zu vermeiden.

2. Der Rat der Stadt beauftragt die Beteiligungsverwaltung,


- sicherzustellen, dass der Rat der Stadt Dortmund frühzeitig und fortlaufend über den weiteren Prozess auf dem Weg zu einer Treuhandlösung für die STEAG GmbH eingebunden wird.

- dass eine enge und transparente Beteiligung und Information des Rates an Ausgestaltung und Umsetzung eines Treuhandmodells sichergestellt ist.



3. Dem Rat der Stadt Dortmund wird eine Vorlage über treuhändische Übertragung der Anteile der DSW an der KSBG/STEAG auf die RAG-Stiftung zur Entscheidung vorgelegt.

Begründung
Die STEAG GmbH steht vor der Aufgabe einer strategischen Neuausrichtung und der Notwendigkeit zur Entwicklung neuer Geschäftsfelder. Eine treuhänderische Einbindung der RAG-Stiftung mit ihrer Expertise und ihrem Netzwerk bietet die Chance, den laufenden Restrukturierungsprozess endlich erfolgreich zu gestalten. Die STEAG GmbH braucht eine dauerhafte, finanzstarke Eigentümerstruktur, die Investitionen in die Zukunft des Unternehmens anschiebt und bestehende Chancen für das Unternehmen und seine Mitarbeiter realisiert. Die Aufzeigung eines solchen Weges ist den Konsortialkommunen in der Vergangenheit nicht gelungen.

Frau Lemke (Fraktion DIE LINKE+) bittet darum, den Antrag ohne Beschluss in den Rat zu schieben, da er erst zur Sitzung vorgelegen habe.

Herr Mader (CDU-Fraktion) schließt sich dieser Auffassung an.

Herr Dr. Suck (Vorsitzender, CDU-Fraktion) sieht den Antrag als eingebracht an.

Der Ausschuss lässt den Antrag ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

Rm Dr. Suck (CDU) erläutert den gemeinsamen Antrag der Fraktionen, für den er um Zustimmung bittet. Es sei in den letzten Tagen schon durch die Presse gegangen, dass die RAG-Stiftung sich zunächst treuhänderisch engagieren wird. Man wolle im Zuge der Ausverhandlungen des Treuhandmodells fortlaufend in enger Taktung informiert werden.

Rm Berndsen (SPD) gibt an, dass seine Fraktion dem Antrag auch zustimmen wolle, regt jedoch an den TOP umzubenennen in „Zukunft zur STEAG“, um falsche Interpretationen zu vermeiden.

Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) gibt in Richtung Herrn Berndsen zu bedenken, dass man hier einen Antrag beschließe und nicht eine Überschrift in der Tagesordnung. Man müsse der aktuellen Situation geschuldet und um einen großen finanziellen Schaden von der Stadt Dortmund abzuwenden, nun die Treuhandlösung, so sie denn zustande komme, als eine Möglichkeit befürworten. Wenn man diese Treuhandlösung eingehe, sei es umso wichtiger, dass die Politiker*innen im Rat diesen Prozess gemeinsam eng begleiteten, um die Entscheidung im neuen Jahr mit viel Sachverstand zu fällen.

Rm Kowalewski (Die Linke +) führt an, dass in dem Zusammenhang auch wichtig für die Verhandlungen in diesem offenen Prozess sei, dass der Treuhandvertrag enthalte, dass der Rat der Stadt am Ende auch die Entscheidung fällen könne.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) merkt an, dass seine Vorredner*innen die wesentlichen Punkte bereits benannt hätten. Seine Fraktion sei der Auffassung, dass dieses Modell für die STEAG eine zukunftsfähige Lösung sein könne. Es werde für die STEAG eine gewisse Ruhe benötigt um festzustellen, was das zukünftige Geschäftsmodell der STEAG werde, die man hiermit erreichen könne.

Rm Garbe (AfD) schließt sich den Vorrednern an und weist daraufhin, dass der Einwand von Herrn Berndsen nicht hinten rüber fallen sollte, um nicht zu suggerieren, einen Ausstieg aus der STEAG zu wollen. Die neue STEAG werde es nach Meinung seiner Fraktion nicht zum Nulltarif geben und für Dortmund werde es die teuerste Zuteilung geben.

OB Westphal erläutert, dass er sich von Beginn seiner Amtszeit an intensiv mit dem Thema beschäftigt habe. Er habe viele Gespräche geführt mit den Anteilseignern der anderen Städte, mit den Stadtwerken, mit den Oberbürgermeistern der anderen Städte, mit der DSW und allen die daran beteiligt seien. Zuletzt gab es auch eine lange und intensive Telefonkonferenz mit der RAG-Stiftung in der es um dieses Modell gegangen sei. In Abwägung aller Entwicklungsmöglichkeiten aus der Unternehmung selbst oder der Frage nach einer Veräußerung an Dritte, sei dies beste Situation die momentan vorliege. Er stellt heraus, dass es hierbei nicht um die Veräußerung von Anteilen ginge, sondern dass die Stadt als Treugeber dem Treuhandnehmer der RAG-Stiftung in diesem Prozess die Rechte abtrete, die KSBG und damit die STEAG zu sanieren, zu restrukturieren und möglicherweise am Markt zu platzieren. Die Stiftung lege Wert darauf, dies Schritt für Schritt durchzuprüfen und jeder Schritt werde auch eng mit der Politik abgestimmt. Auch betont OB Westphal, dass man heute nicht über den Ausstieg aus der STEAG verhandelt habe, sondern in den Treuhandprozess zur Weiterentwicklung eintreten wolle.

Rm Dr. Suck erklärt, dass die Überschrift zu diesem Tagesordnung zu einer Zeit zustande gekommen sei, als das mögliche Engagement der RAG-Stiftung bezüglich der Treuhandlösung noch nicht bekannt gewesen sei.

Rm Reuter schließt sich dem Vorschlag des Oberbürgermeisters Westphal an, den Tagesordnungspunkt mit dem Titel „Entwicklung der STEAG“ zu überschreiben.

Dem Einwand des Rm Garbe, dass man den Menschen in Dortmund die Erklärung schuldig sei, dass erhebliche Korrekturen in den Büchern vorzunehmen sein werden, alle leiden müssten und Dortmund dabei am meisten, entgegnet OB Westphal, dass diese Aussage sachlich nicht richtig sei.


Der Rat der Stadt überschreibt den Tagesordnungspunkt mit dem Titel „Entwicklung der STEAG.“

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund sieht in der Idee eines treuhänderischen Engagements der RAG-Stiftung die Chance zu einer nachhaltigen Zukunftsausrichtung der STEAG GmbH. Die Treuhandlösung kann eine Chance sein, der STEAG neue Perspektiven zu geben und finanzielle Belastungen für den städtischen Konzern möglichst zu vermeiden.

2. Der Rat der Stadt beauftragt die Beteiligungsverwaltung,


- sicherzustellen, dass der Rat der Stadt Dortmund frühzeitig und fortlaufend über den weiteren Prozess auf dem Weg zu einer Treuhandlösung für die STEAG GmbH eingebunden wird.

- dass eine enge und transparente Beteiligung und Information des Rates an Ausgestaltung und Umsetzung eines Treuhandmodells sichergestellt ist.



3. Dem Rat der Stadt Dortmund wird eine Vorlage über treuhändische Übertragung der Anteile der DSW an der KSBG/STEAG auf die RAG-Stiftung zur Entscheidung vorgelegt.

zu TOP 9.16
Wahrnehmung der Rechte des Rates nach § 113 GO NRW
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 10.12.2020
(Drucksache Nr.: 19361-20)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Überweisung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen Beteiligungen und Liegenschaften vom 10.12.2020 vor:

zu TOP 4.17
Wahrnehmung der Rechte des Rates nach § 113 GO NRW
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19361-20)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 04.12.2020 vor:

Die Fraktionen von Bündnis 90/Die GRÜNEN, CDU und FDP/Bürgerliste stellen zu dem oben genannten Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bitten um Beratung und Beschlussfassung:

1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass für alle Fragen rund um die kommunalen Unternehmen auf der Grundlage der GO NRW ein Primat der Politik, das heißt, dass der Rat vorrangig berücksichtigt werden muss, besteht.

2. Der Rat der Stadt Dortmund erwartet, dass die Verwaltung und die Vorstände /
Geschäftsführungen im Konzern Stadt Dortmund dieses Primat der Politik anerkennen und beachten.

3. Im Zusammenspiel zwischen Bundes- und Landesrecht stellt der Rat der Stadt Dortmund klar, dass er vor einer nach Bundesrecht bindenden Entscheidung im Aufsichtsrat sein Votum zu der entsprechenden Entscheidung abgeben wird. Wir erwarten von der Verwaltung und den Vorständen/Geschäftsführungen im Konzern Stadt Dortmund ein solches Ratsvotum abzuwarten, bevor die nach Bundesrecht bindende Entscheidung im Aufsichtsrat getroffen wird.

4. Der Rat der Stadt erwartet, dass ihm in seiner ersten Sitzung 2021 die fortgeschriebene Vorlage „Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen“ (DS 02053-15) für die laufende Wahlperiode vorgelegt wird.

5. Mit Bezug auf 4. erwartet der Rat der Stadt Dortmund hierin von der Verwaltung effektive Vorschläge, wie der Wille des Rates der Stadt Dortmund in den Gesellschafter- und Hauptversammlungen durchgesetzt werden kann (z.B. durch Eintritt von Mitgliedern des Rates der Stadt in die Gesellschafter- und Hauptversammlungen oder die Einrichtung einer Beteiligungskommission) und welche Konsequenzen für Vorstände/Geschäftsführungen festgeschrieben werden können, die gegen Punkt 3 verstoßen.

6. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Aufsetzung eines Prozesses zur Evaluierung/Fortschreibung des PCG-Kodex aus März 2012.

7. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das Beteiligungsmanagement der Stadt Dortmund qualitativ fortzuentwickeln, damit dieses auf Augenhöhe mit den kommunalen Unternehmen agieren kann.

Begründung
Bezugnahme auf die Beschlüsse des Rates der Stadt Dortmund vom 18.06.2020 unter TOP 5.2 nichtöffentlich und des AFBL vom 04.06.2020 unter TOP 3.4 nichtöffentlich. U.a. im Kontext dieser Beschlüsse ist deutlich geworden, dass das Primat der Politik mit Blick auf den Konzern Stadt Dortmund nicht immer eingehalten worden ist. Dies gilt es mit Blick auf die Zukunft zeitnah final abzustellen.
Weitere Ausführungen mündlich.

Frau Dr. Tautorat (Fraktion DIE LINKE+) weist darauf hin, dass der Antrag erst zur Sitzung vorgelegen habe und bittet darum, den Antrag ohne Beschluss an den Rat durchlaufen zu lassen.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt sich mit dem Vorschlag einverstanden.

Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) teilt mit, dass auch eine Beratung im nächsten Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften möglich sei.

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) teilt mit, dass der Rat zeitnah einen klaren Beschluss treffen sollte.

Herr Dr. Suck (Vorsitzender, CDU-Fraktion) sieht den Antrag als eingebracht an.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt den Antrag ohne Beschluss an den Rat der Stadt durchlaufen.

Rm Langhorst (B‘90/Die Grünen) erläutert den gemeinsamen Antrag der Fraktionen von B‘90/Die Grünen, CDU und FDP/Bürgerliste, der angeschoben worden sei durch die Erfahrungen, die man im Frühjahr im Finanzausschuss bei der Besetzung der Geschäftsführungsposition am Flughafen gemacht habe. Es habe sich dadurch noch einmal gezeigt, dass es eine Regelungslücke gebe, die mit dem vorliegenden Antrag geschlossen werden solle.

Rm Dr. Suck (CDU) ergänzt, dass man diesen Antrag als Auftakt eines Prozesses verstehe, der sicherlich die ganze Wahlperiode dauern werde, um wieder zu einem Gleichgewicht zwischen Politik, Verwaltung und den kommunalen Unternehmen zu kommen.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) macht deutlich, dass sich der Antrag nicht gegen die Führung der Stadtwerke richte. Das Sagen in einem städtischen Konzern müsse am Ende die Eigentümerseite haben und dies sei der Rat als Vertreter der Eigentümer.

Rm Garbe (AfD) erinnert an den Auftritt von Herrn Pehlke und stimmt daher Herrn Dr. Suck zu.

Rm Erstfeld (SPD) bittet darum die Punkte des Antrags einzeln abstimmen zu lassen. Die ersten beiden Punkte unterstütze seine Fraktion, da sie unstrittig gegeben seien. Zu Punkt 4 erscheine eine Vorlage schon zur ersten Ratssitzung im neuen Jahr sehr ambitioniert, daher schlage er vor hier die Formulierung 1. Jahreshälfte 2021 zu wählen. Punkt 3 sei nicht sehr praktikabel, da es Punkte gebe die einer schnellen Entscheidung bedürfen. Die Sanktionierungsmöglichkeiten (Punkt 5) sehe man sehr begrenzt. Insofern würde die SPD-Fraktion die Punkte 5 und 6 ablehnen.

Rm Kowalewski (Die Linke +) gibt an, dass seine Fraktion den Antrag als einen Versuch, den Prozess zu einer Demokratisierung der Prozesse zwischen Rat und kommunalen Unternehmen anzustoßen, betrachte. Rechtliche Bestimmungen müssten abgeklopft werden und die Mitbestimmung müsse auch gewahrt werden. Es handele sich um einen Prozess indem die demokratischen Rechte miteinander abgewogen werden müssten, um zu einer Situation zu gelangen, in der der Rat nicht durch Geschäftsführerentscheidungen vor vollendete Tatsachen gestellt werde.

OB Westphal erläutert, dass deutlich geworden sei, dass in der Frage des Zusammenspiels von Rat, Beteiligungsverwaltung und der Eigenbetriebe der Kommunalwirtschaft ein Stück weit ein Neuanfang erfolgen müsse. Dies sei auch mit dem Antrag zum Ausdruck gebracht worden. Neben dieser Diskussion sei es auch wichtig in den nächsten Jahren gemeinsam über die Ziele der Unternehmen für die Stadt zu reden. Man habe ja eine Kommunalwirtschaft, die für die strategische inhaltliche Entwicklung und Weiterentwicklung für diese Stadt eingesetzt werden solle. OB Westpahl erklärt weiter bezüglich des Punktes 7, dass er vorhabe das Beteiligungsmanagement am Amt des Oberbürgermeisters anzusiedeln. Dies sei eine strategische Ausrichtung und man bleibe im engen Austausch mit der Kämmerei. Mit den Punkten des Antrags würden nun Möglichkeiten eröffnet. Er beabsichtige im nächsten Jahr eine Gesamtvorlage vorzulegen, in der auch die Punkte des Antrages auftauchten. Ob dies schon zur ersten Sitzung des kommenden Jahres zu schaffen ist, sei fraglich. Insofern schlägt OB Westphal auch bezüglich des Punktes 4 vor, die Vorlage im 1. Quartal des kommenden Jahres vorzulegen.

Rm Garbe wünscht viel Erfolg dabei den großen Wurf zustande zu bekommen. Er zeigt sich skeptisch, da dies nicht einfach werden würde.

Rm Dr. Suck entgegnet in Sachen Punkt 4 des Antrags, dass es möglich sein sollte diesen Punkt bis zur Ratssitzung im Februar zu klären.

OB Westphal lässt die Punkte des Antrags (Drucksache Nr.: 19361-20) zunächst einzeln in der zuvor vorgeschlagenen Version - mit der Änderung des Punktes 4 => 1. Quartal - abstimmen.

Der Rat der Stadt beschließt Punkt 1 einstimmig.
Der Rat der Stadt beschließt Punkt 2 einstimmig.
Der Rat der Stadt beschließt Punkt 3 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke +.
Der Rat der Stadt lehnt Punkt 4 mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion B‘90/Die Grünen und FDP-Fraktion ab.
Der Rat der Stadt beschließt Punkt 5 mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion.
Der Rat der Stadt beschließt Punkt 6 mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion.
Der Rat der Stadt beschließt Punkt 7 mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion.

OB Westphal lässt daraufhin den gesamten Antrag noch einmal abstimmen.

Der Rat der Stadt stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion bei Enthaltung des Rm Deyda zu.

zu TOP 9.17
Bekanntgabe der Zusammensetzung des Behindertenpolitischen Netzwerks, Vorschlag von beratenden Mitgliedern und ihren Stellvertreter*innen für die Fachausschüsse und Gremien des Rates
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19464-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt die Zusammensetzung des Behindertenpolitischen Netzwerks zur Kenntnis und beschließt die Teilnahme von beratenden Mitgliedern und ihren Stellvertreter*innen an den Sitzungen der Fachausschüsse und Gremien des Rates.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Jahresbericht der Feuerwehr 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18748-20)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Jahresbericht 2019 der Feuerwehr zur Kenntnis.

zu TOP 10.2
Einrichtung von vier Planstellen zur Konzeption, Aufbau und Betrieb eines „Katastrophen- und Bevölkerungsschutzlagers und Logistik“ bei der Feuerwehr Dortmund.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18836-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung von vier Planstellen zur Konzeption, Aufbau und Betrieb eines „Katastrophen- und Bevölkerungsschutzlagers und Logistik“ bei der Feuerwehr Dortmund im Bereich 37/3 und die damit verbundenen personellen und finanziellen Auswirkungen.

Im Rahmen des Projektes „Aufbauorganisation Flüchtlinge“ existieren bereits 4 Einsätze (befristet bis 31.12.2021), die mit feuerwehrinternem Personal besetzt sind und die genannten Aufgaben wahrnehmen. Diese Einsätze entfallen mit Einrichtung der Planstellen.

zu TOP 10.3
Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden für die Zeit vom 01.07.2019 bis 30.06.2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18995-20)

Der Rat nimmt den Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden für den Zeitraum 01.07.2019 bis 30.06.2020 zur Kenntnis.

zu TOP 10.4
Dezernatsverteilung und Vertretungsregelung ab dem 18.12.2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19085-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stimmt der Dezernatsverteilung und den Vertretungsregelungen ab dem 18.12.2020 zu.

zu TOP 10.5
Anwendung der Arbeitgeberrichtlinie der VKA zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften bei der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18839-20)

Rm Stackelbeck (B‘90/Die Grünen) weist darauf hin, dass Ihre Fraktion der Vorlage nur im Kontext der Gesundheitsbereiche zustimme.


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt folgende Rahmenbedingungen zur weiteren Anwendung der Arbeitgeberrichtlinie der VKA zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften bei der Stadt Dortmund:

1. Grundsätzlich werden weiterhin keine Zulagen zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften bei der Stadt Dortmund gewährt.

2. In begründeten Einzelfällen ist die Gewährung einer Zulage zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften zulässig. Dem Verwaltungsvorstand und dem Ausschuss für Personal- und Organisation sind Vorlagen für neu definierte Berufsgruppen zur Beschlussfassung vorzulegen.
3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass ab dem 01.01.2021 weiterhin neu einzustellenden Fachärzt*innen im Öffentlichen Gesundheitsdienst eine Fachkräftezulage auf Basis der Arbeitgeberrichtlinie VKA vom 11.11.2011 (in der am 19.09.2020 von der Mitgliederversammlung der VKA verlängerten Fassung vom 17.04.2018) in Höhe von 500,08 Euro, zunächst befristet bis zum 31.12.2021, erhalten.
4. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass bereits beschäftigte Fachärzt*innen im Gesundheitsdienst die Zulage im Rahmen der Besitzstandswahrung in Höhe von 500,08 Euro weiterhin erhalten. Eine Zulagengewährung für den Personenkreis der Ärzt*innen ohne Fachärzteausbildung wird ausgeschlossen.
5. Die Zahlung der Zulage wird nicht an tarifliche Erhöhungen angepasst.
6. Die Zahlung der Zulage gilt sowohl für Bestands- als auch für neu eingestellte Fachärzt*innen, solange die Arbeitgeberrichtlinie VKA anwendbar ist oder die Tarifvertragsparteien eine anderweitige tarifliche Regelung treffen.

zu TOP 10.6
Masterplan „Digitale Verwaltung - Arbeiten 4.0“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18828-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Überweisung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung vom 09.12.2020 vor:
Der Tagesordnungspunkt wird gemeinsam mit TOP 4.1.2 behandelt.

Hierzu liegt folgende Stellungnahme des Personalrates vor:
Sehr geehrte Frau Dr. Tautorat, sehr geehrte Ausschussmitglieder,
die Drucksache Nr. 18828-20 vom 18.11.20 wird am 03.12.2020 zunächst in Ihrem
Ausschuss behandelt.

Der Personalrat hat dazu folgende Anmerkungen:

Wir halten es für bedenklich, dass in der Drucksache unter „Personelle
Auswirkungen“ die dringlich erforderlichen und konkret ermittelten Stellenbedarfe
nicht erwähnt werden. Stattdessen soll der wichtige wie kritische Personalbedarf
später (also frühestens 2021) in einer gesonderten Vorlage dargestellt werden.
Gleichwohl (und das begrüßen wir sehr) wird in dem Abschlussbericht unter Punkt 5
(ab Seite 41) sehr wohl dargestellt, welcher Stellenmehrbedarf pro Maßnahme
entsteht.

Für die Umsetzbarkeit von Zielen und die Durchführbarkeit von Maßnahmen ist
allerdings wichtig, dass auch dargestellt wird, wie viele der bereits genehmigten
Stellen zwischenzeitlich besetzt werden konnten. Relevant für die Ermöglichung
einer Aufgabenerledigung kann nur die Anzahl der Kräfte sein, die tatsächlich
die zusätzlichen Arbeiten bereits aufgenommen haben!

Ebenso halten wir es für bedenklich, dass unter „Finanzielle Auswirkungen“ die für
die Umsetzung von Zielen bzw. für die Durchführung erforderlichen Geldbeträge nicht
einmal skizziert werden. Frühestens in der Haushaltsplanung 2022 ff. will man sich
des Themas annehmen! Und in der Zwischenzeit – soll da nichts passieren?

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Schefers
Vorsitzender
Herr Stadtrat Uhr berichtet mündlich zum Masterplan „Digitale Verwaltung“. Die Präsentation
ist diesem Protokoll als Anlage 3 beigefügt.

Herr Vogeler (CDU-Fraktion) bittet im Namen seiner Fraktion darum, dass es ab jetzt in jeder
Ausschusssitzung des APOD einen Sachstandsbericht gibt.
Zum PR-Schreiben teilt Herr Vogeler mit, dass es im AFBL bereits eine Vorlage gegeben
habe (Drucksache 19027-20), in der es den entscheidenden Passus gab, dass dem Thema Digitalisierung sukzessive 38,5 weitere Planstellen eigereicht werden sollen. Die Kosten
hierfür sollen sich auf drei Millionen Euro pro Jahr belaufen.
Für die CDU-Fraktion stelle sich hier die Frage, warum diese Planstellen nicht in der Vorlage
erwähnt werden, da durchaus bekannt sei, dass für diese Thematik Personal benötigt werde.
Herr Gebel (Fraktion Die LINKE+) wünscht sich ebenfalls eine kontinuierliche Begleitung im
APOD.

Er erläutert, dass es im Masterplan zwar eine Zusammenarbeit mit der
Datenschutzbeauftragten gebe, allerdings fehle ihm die Mitwirkung der
Behindertenbeauftragten zum Thema Barrierefreiheit. Er empfiehlt, enger mit dieser
zusammenzuarbeiten.
Weiterhin wird im Bericht darauf verwiesen, dass man mit dem Rechnungsprüfungsamt
(RPA) zusammen arbeite. Er wünsche eine Erläuterung, wie genau diese Zusammenarbeit
abläuft, da das RPA bisher die Meinung vertreten habe, dass es nicht im Vorfeld beratend
oder begleitend zur Seite stehe, da man sonst im Nachgang vor der nachvollziehbaren
Problemstellung stehe, die eigene Arbeit kontrollieren zu müssen. Er würde hierzu gerne
eine Stellungnahme des RPA erhalten.
Er begrüße es weiterhin sehr, dass die DMS-Lösung soweit sei, dass eine Ausschreibung
stattfinde. Hierzu würde er gerne erfahren, ob die Ausschreibung plattformunabhängig sei
oder ob sie an bestimmte Betriebssysteme gebunden sei. Die Begriffe „Datensouveränität“
oder „Freie Software“ finden sich seiner Meinung nach nicht wieder.
Bezüglich des Beschäftigtenportals berichtet er, dass dieses bei der TU Dortmund sehr weit
vorangeschritten sei und man sich dort viel abschauen könne.
Beim Serviceportal vermisse er den Mehrwert. Hier fehle ihm die Möglichkeit, den Verlauf
einer Bearbeitung einzusehen. Den Bearbeitungsstand möchte er jederzeit überprüfen
können, um gegebenenfalls nachzusteuern. Diese Ziele seien hier nicht vermerkt.
Zum Pilotprojekt Microsoft Teams gibt er zu bedenken, dass es von mehreren
Landesdatenschutzbeauftragten als hoch kritisch eingestuft werde, auch wenn es im
Vergleich zur Cisco Webex Lösung eine enorme Verbesserung darstelle. Man sollte sich
den Schwierigkeiten bewusst sein, mit denen dieses Projekt verbunden ist.
Weiterhin wünsche er sich Erläuterungen zur erwähnten Databox. Er habe eine
gleichnamige Website gefunden und möchte wissen, ob es sich hierbei um einen US
amerikanischen Anbieter handele, der mit einer Art Cloud arbeite. Sollte dies der Fall sein,
wünsche er sich Erläuterungen dahingehend, wie der Anbieter mit den Daten umgehe.

Herr Uhr bedankt sich zunächst für den Hinweis bezüglich der Barrierefreiheit und nehme
diesen gerne an. Weiterhin erläutert er in Bezug auf die Thematik mit dem RPA, dass es
eine Lenkungsgruppe gab, in der alle Ämter des Dezernates vertreten waren, sowie auch die
Jugendvertretung und der Personalrat. Hier habe man dem RPA frühzeitig angeboten, von
Anfang an dabei zu sein. Man sei an vielen Stellen der Meinung, dass man Neuland betreten
habe und dabei wäre es hilfreich, wenn das RPA bereits von Beginn an zur Kenntnis nimmt,
wie der Entstehungsprozess ist, damit man diesen im Nachgang nicht nachvollziehen
müsse. Es sei nicht geplant, dass das RPA aktiv am Prozess teilnehme.

Herr Zilian (10/FBL) bezieht sich zunächst auf die Ausschreibung zur E-Akte und teilt mit,
dass man sich im Rahmen der Ausschreibung von Externen beraten lassen habe. Es gebe
an dieser Stelle keinen typischen Marktführer. Im Rahmen der Ausschreibung sei eine „Top
5“ ermittelt worden, welche ihre Lösungen demnächst vorstellen werden. Dazu werde man
auch über Pilotämter sprechen.
Er erläutert, dass die E-Akte ein Thema sei, welches eine große Herausforderung sei und zu
den Top 10 Themen gehöre.
Bezüglich der Databox erklärt er, dass es sich hier um einen Clouddienst handele, den man
von einem deutschen IT-Dienstleister eingekauft habe. Dieser Clouddienst sei eine
Eigenentwicklung, die nichts mit dem US-amerikanischen Raum zu tun habe.

Beim Thema Serviceportal sei es für ihn selbstverständlich, dass man sich als Bürgerin und
Bürger nach dem Sachstand seines Antrages erkundigen könne. Das OZG verlange
zunächst „nur“, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Anträge online stellen können. Die
Herausforderung hierbei sei es, die Fachverfahren mit dem Serviceportal zu verknüpfen,
damit der Sachstand eingesehen werden kann.

Frau Spiekermann (Fraktion FDP/Bürgerliste) erläutert, dass sie zwar verschiedene
Maßnahmen in dem Masterplan erkenne, allerdings keine eindeutige Strategie. Für sie sei
die zunächst nötige Infrastruktur wie die Ausstattung mit Glasfaser und WLAN zunächst
zwingend notwendig, dies sei allerdings noch keine Digitalisierung. In Schulen zum Beispiel
gehöre neben der Ausstattung von WLAN und Hardware auch der entsprechende Support
dazu. Ihr fehle die Substanz im Masterplan.

Herr Uhr erläutert, dass man zunächst Zeitziele und Ressourcen bestimme, welche man mit
Zeitplänen und Prioritäten hinterlegen müsse. Themen wir Support seien selbstverständlich
bekannt und in Bearbeitung. Hierzu gebe es bereits mehrere Vorlagen, allerdings könne man
nicht alles zum Thema Support im Masterplan niederschreiben.
Insgesamt setze er sehr auf die Zusammenarbeit mit dem neu gegründeten Ausschuss und
auf die neue Komponente D (Digitalisierung).

Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis90/Die Grünen) erläutert, dass es sich hier um einen
lebendigen und dynamischen Prozess handele. Er kann sich nicht vorstellen, dass die
genannten identifizierten 24 Maßnahmen das Ende der Fahnenstange seien um die digitale
Zukunft zu meistern. Vielmehr sei es ein Prozess, den die Verwaltung durchlaufen müsse. Er
sei der Meinung, dass man insgesamt zu langsam sei. 2018 sei man zur digitalsten Stadt
ernannt worden. 2019 gab es dann ein Ranking durch den Bitcomverband, in welchem
Dortmund sehr weit vorne lag. In 2020 hat die Stadt Dortmund dann im Bereich „Digitale
Verwaltung“ 41 Plätze verloren.
Auch er sei der Meinung, dass Zeitpläne und Prioritätenlisten entwickelt werden müssen. Er
gibt an, dass Politik an der Stelle gerne helfen und mitbestimmen möchte.

Herr Waßmann (CDU-Fraktion) geht erneut auf die 38,5 Stellen ein, welche zwar im AFBL
besprochen wurden, den APOD allerdings nicht erreicht habe. Er teilt mit, dass solche
personellen Entscheidungen auch diesen Ausschuss thematisiert werden müssen.
Die große Herausforderung sei es jetzt für Effizienz zu sorgen. Politik müsse den Masterplan
begleiten und die Verwaltung müsse ihn mit Leben füllen.

Herr Uhr geht ebenfalls auf die Stellenbedarfe ein und teilt mit, dass es hierzu eine eigene
Vorlage geben werde, die dem Ausschuss vorgelegt werde.

Frau Dr. Tautorat (Vorsitzende) fragt nach, ob der Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen, welcher für den TOP 4.1.2 vorgesehen ist, direkt mit behandelt
werden solle.

Herr Vogeler (CDU-Fraktion) bejaht die Frage und erläutert den als Tischvorlage
vorliegenden Antrag.
Tagesordnungspunkt Memorandum zur Digitalisierung 2020 bis 2025

Beschlussvorschlag

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

die Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen bitten den Ausschuss um
Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt ein Memorandum zur Digitalisierung 2020
bis 2025.

2. Das Memorandum zur Digitalisierung 2020 bis 2025 ist das zentrale
Instrumentarium zur Steuerung der Digitalisierungsprozesse in der Stadt. Es stellt
die strategische Basis für die dafür anstehenden Projekte und Prozesse dar
(Roadmap).

3. Das Memorandum zur Digitalisierung 2020 bis 2025 ist dabei von dem
Leitgedanken geprägt, Digitalisierung nicht um ihrer selbst Willen durchzusetzen,
sondern um einen Mehrwert für die Stadt, die Stadtverwaltung und die hier
lebenden und arbeitenden Menschen zu schaffen.

4. Hierfür nimmt das Memorandum zur Digitalisierung 2020 bis 2025 in einer
Binnenperspektive die Stadtverwaltung in den Fokus und in einer
Außenperspektive die Stadt selbst. Zielperspektive für 2025 ist eine Stadt
Dortmund, die im bundesweiten Vergleich einen der höchsten
Digitalisierungsgrade in Deutschland aufweist.

5. Mit Blick auf die Stadtverwaltung nimmt das Memorandum zur Digitalisierung
2020 bis 2025 den Masterplan „Digitale Verwaltung – Arbeiten 4.0“ auf und geht
darüber hinaus. Folgende Zielsetzungen sind bis 2025 zu verwirklichen:

 Nachhaltige Digitalisierung durch Kopplung von Verwaltungsprozessen ohne
Medienbrüche und nicht bloße Schaffung von Portallösungen für die
BürgerInnen.

 Erste Stadtämter arbeiten vollkommen digital.

 Erzielung von Effizienzgewinnen, Verkürzung von Bearbeitungszeiten durch
digitalen Dokumentenfluss innerhalb der Verwaltung,

 Erleichterte Handhabung der Behördenangelegenheiten für Bürgerinnern und
Bürger durch digitale Zugänge und/oder Apps. Mehrsprachige
Nutzungsmöglichkeiten. Serviceverbesserung

 Nutzung von Digitalisierungseffekten bei der Bewältigung des
demographischen Wandels bei der Stadtverwaltung.

 Das Dortmunder Systemhaus (Dosys) wird für die operative Umsetzung der
Digitalisierungsprozesse zuständig und „denkt“ dabei die nötigen Maßnahmen
und ihre Umsetzung. Zur Verdeutlichung dieser Zuständigkeit wird aus Dosys
das Amt für Digitales und Informationstechnik (DIGIT).

 Berücksichtigung der von EU, Bund und Land vorgegebenen
Rahmenbedingungen (z.B. Onlinezugangsgesetz, E-Government-Gesetz NRW,
DSGVO).

 Datenschutz, Datensicherheit und digitale Barrierefreiheit für die BürgerInnen
ist obligatorisch.

6. Mit Blick auf die Stadt selbst dient das Memorandum zur Digitalisierung 2020 bis
2025 dazu, den Breitbandausbau, die Digitalisierung der Schulen und den
SmartCity-Prozess zu begleiten und zu beschleunigen. Darüber hinaus sind
weitere Themenfelder denkbar, wie bspw. die Einrichtung intelligenter
Verkehrsleitsysteme oder die Realisierung einer Teststrecke für autonomes Fahren
in der Stadt.

7. Das Memorandum zur Digitalisierung 2020 bis 2025 bezieht die Stakeholder des
Digitalisierungsprozesses mit in den Prozess ein. Stakeholder sind der VV, die
Mitarbeitenden der Stadtverwaltung und der Personalrat, das Chief
Information/Innovation Office (CIIO), die BürgerInnen der Stadt und weitere vom
Digitalisierungsprozess betroffene Personen und Institutionen.

8. Die Verwaltung wird den Mitgliedern des Ausschusses für Personal, Organisation
und Digitalisierung, beginnend mit der Ausschusssitzung im März 2021 in
vierteljährlichen Projektsitzungen über den Stand der Umsetzung des
Memorandums zur Digitalisierung 2020 bis 2025 berichten.

Begründung
Die Digitalisierung ist eines der Kernthemen in den kommenden Jahren für die
Zukunftsfähigkeit der Stadt Dortmund. Mit dem Memorandum zur Digitalisierung
2020 bis 2025 legt der Rat der Stadt den Rahmen zur Ausgestaltung des
Digitalisierungsprozesses in der Stadt Dortmund fest. Für die operative Umsetzung
des Memorandumsprozesses ist der Ausschuss für Personal, Organisation und
Digitalisierung politisch verantwortlich, der damit seiner seit dieser Wahlperiode
bestehenden umfassenden Kompetenz für das Thema der Digitalisierung nachkommt.
Herr Gebel teilt mit, dass der Antrag zu kurzfristig vorgelegt wurde. Weiterhin hätte er sich
gewünscht, dass man im Vorfeld gemeinsam über einen solchen Antrag beraten hätte.
Inhaltlich müsse seiner Meinung nach noch klargestellt werden, dass dieses Memorandum
auf keinen Fall dem Masterplan widerspreche.
Er glaube weiterhin nicht, dass ein solcher Antrag im Ausschuss beschlossen werden könne.
Zwar soll durch den Antrag der Masterplan ergänzt werden, seiner Meinung nach wird hier
jedoch etwas über den Masterplan gestellt, was in diesem Ausschuss so nicht beschlossen
werden könne. Er schlägt vor, den Antrag als eingebracht zu betrachten und an den Rat zu
überweisen.

Herr Giebel (SPD-Fraktion) ist überrascht über den Antrag. Er Schließt sich dem Vorschlag
von Herrn Gebel an und sieht die Zuständigkeit im Rat.

Herr Gurwowietz teilt mit, dass der Antrag dem Wunsch des alten APO entspreche. Der
Wunsch der Politik sei es ganz klar, hier mitzugestalten. Seiner Fraktion sei es daher
besonders wichtig, dass bei einer Überweisung im Rat über den Antrag befunden werde.

Frau Spiekermann schließt sich Herrn Giebel an. Ihrer Meinung nach gebe es im Antrag
Maßnahmen, über die man noch einmal sprechen müsse. Sie bittet auch darum, dass die
Fraktionen Gelegenheit bekommen, sich auszutauschen.

Herr Heymann (SPD-Fraktion) findet es schade, dass man im Vorfeld nicht über den Antrag
informiert wurde. Es wäre wünschenswert, wenn dies ein gemeinsamer Antrag gewesen
wäre, der aus der Mitte des Ausschusses käme. Er schlägt vor, den Antrag an den Rat zu
überweisen.

Herr Waßmann schlägt vor, zunächst über die Vorlage zu befinden und zu beschließen, den
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen an den Rat zu überweisen.
Er bittet bereits im Vorfeld darum, dann im Rat eine Entscheidung zu treffen.

Frau Stackelbeck (Bündnis90/Die Grünen) schlägt vor, den Masterplan dann ebenfalls nicht
zu empfehlen. Aus ihrer Sicht sei der Antrag so mit dem Masterplan verbunden, dass man
gemeinschaftlich entscheiden sollte.

Herr Giebel habe noch Klärungsbedarf in Bezug auf den Antrag. Er könne heute noch keine
eindeutige Richtung für die Ratssitzung vorgeben.

Herr Gebel schlägt vor, dass sich Fraktionen bereits vor der Ratssitzung zusammensetzen
und beraten.

Frau Spiekermann möchte den Masterplan empfehlen und den Antrag an den Rat
überweisen.

Herr Heymann schließt sich Frau Spiekermann an und schlägt auch ein Treffen der
Fraktionien vor der Ratssitzung vor.

Herr Waßmann teilt mit, dass seine Fraktion für sinnvolle Ergänzungen des Antrages offen
sei und bittet um Entscheidung im Rat.

Im Anschluss an die Diskussion empfiehlt der Ausschuss für Personal, Organisation und
Digitalisierung dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion
FDP/Bürgerliste sowie der Fraktion Bündnis90/Die Grünen und in Abwesenheit der Fraktion
DiePartei, den Masterplan „Digitale Verwaltung - Arbeiten 4.0“ und die diesem
zugrundeliegende digitale Strategie zu beschließen.

Den gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
überweist der Ausschuss für Personal, Organisation Digitalisierung an den Rat.

Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) bittet darum sowohl die Vorlage, als auch den Antrag zum Memorandum der Digitalisierung in den Fachausschuss zurück zu überweisen. Hintergrund sei, dass sich eine breite Gruppierung interfraktionell noch einmal mit diesen Fragen befasst habe, die neue Ideen entwickelt hätte, die nun in den Fraktionen noch einmal rückgekoppelt und beraten werden müssten.

Rm Waßmann (CDU) schließt sich der Empfehlung an und befürwortet eine breite Mehrheit zum Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) schließt sich dem an und berichtet, dass er der Gruppe angehöre, die auf einem guten Wege sei mit einer breiten Mehrheit einen guten Antrag vorzulegen.

Auch Rm Giebel (SPD) schließt sich dem an, da auch er Mitglied dieser Gruppe sei.

OB Westphal merkt an, dass man dies auch so hätte lösen können, dass die Angelegenheit im Ausschuss hätte vertagt können und sie nicht hätte in den Rat geschoben werden müssen.

Rm Gebel (Die Linke +) gibt Herrn Oberbürgermeister Westphal Recht, betont aber, dass er die jetzt gefundene Lösung sehr gut fände und es schätze, dass die CDU-Fraktion und die Fraktion B‘90/Die Grünen das Verfahren noch einmal geöffnet hätten und nicht versucht hätten ihren eigenen Antrag durchzuboxen und dadurch nun auch die anderen Fraktionen die Möglichkeit hätten in die Diskussion mit einzusteigen.


Der Rat der Stadt überweist sowohl die Vorlage, als auch die Überweisung aus dem APOD zur Beratung zurück an den APOD.

zu TOP 10.7
Tarifabschluss 2020ff. im öffentlichen Dienst für die Beschäftigten von Bund und Kommunen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19131-20)

Der Rat nimmt das Ergebnis und die finanziellen Auswirkungen des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst zur Kenntnis.

zu TOP 10.8
Neuwahl der Delegierten für die Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft 2021–2026 und Verbandsversammlung des Lippeverbandes 2021–2026 sowie Neuwahl eines*einer Vertreters*in für den Genossenschaftsrat der Emschergenossenschaft 2021–2026
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19023-20)

Die Sitzung wird auf Antrag des Rm Berndsen (SPD) unterbrochen.

Rm Bohnhof (AfD) kritisiert, dass das Verfahren hierzu nicht korrekt durchgeführt wurde.

OB Westphal erklärt, dass es keinen Widerspruch gegeben habe und bedankt sich für den Hinweis des Herrn Bohnhof.


OB Westphal erläutert die bevorstehenden Wahlen, für die der Rat sich auf eine offene Abstimmung geeinigt hat.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion und des Rm Deyda folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt wählt die nachfolgend genannten Personen zu Delegierten der Stadt Dortmund in die Versammlungen der Wasserwirtschaftsverbände Emschergenossenschaft und Lippeverband für die Wahlperiode 2021–2026.


Die Stadt Dortmund kann 19 direkte Delegierte in die Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft und 13 direkte Delegierte in die Verbandsversammlung des Lippeverbandes entsenden. Im Einzelnen werden neu gewählt:

Delegierte für die Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft:

1. Keßler, Andrea (SPD)
11. Wagner, Walter (AfD)
2. Lyding-Lichterfeld, Heidemarie (SPD)
12. Joest, Antje (FDP/Bürgerliste)
3. Rudolf, Veronika (SPD)
13. Rybicki, Arnulf
Stadtrat
4. Heymann, Thorsten (SPD)
14. Dahmen, Norbert
Stadtrat
5. Noltemeyer, Svenja (B‘90/Die Grünen)
15. Falk, Dr. Christian
techn. Leiter Stadtentwässerung
6. Dsicheu Djine, Jaques Armel (B‘90/Die Grünen)
16. Niggemann, Mario
kfm. Leiter Stadtentwässerung
7. Reuter, Ingrid (B‘90/Die Grünen)
17. Lakes, Inga
Bereichsleiterin Stadtentwässerung
8. Bahr, Thomas (CDU)
18. Rath, Dr. Uwe
Fachbereichsleiter Umweltamt
9. Hoffmann, Thorsten (CDU)
19. Wissmann, Jürgen
Fachbereichsleiter Kämmerei
10. Badura, Michael (Die Linke +)

Außerdem beschließt der Rat, Herrn Philip Maurer, städt. Amtsrat Kämmerei, als
Stimmgruppendelegierten für die Stimmgruppe „Städte und Gemeinden“ in der Emschergenossenschaft zu benennen.


Der Rat der Stadt schlägt als Mitglied für den Genossenschaftsrat der Emschergenossenschaft für die Wahlperiode 2021–2026 vor:

Thomas Westphal, Oberbürgermeister


Delegierte für die Verbandsversammlung des Lippeverbandes:

1. Giebel, Carsten (SPD)
8. Westphal, Thomas
Oberbürgermeister
2. Meyer, Susanne (SPD)
9. Rybicki, Arnulf
Stadtrat
3. Noltemeyer, Svenja (B´90/Die Grünen)
10. Falk, Dr. Christian
techn. Leiter Stadtentwässerung
4. Stieglitz, Oliver (B´90/Die Grünen)
11. Niggemann, Mario
kfm. Leiter Stadtentwässerung
5. Bahr, Thomas (CDU)
12. Sümer, Georg
Teamleiter Stadtentwässerung
6. Mais, Ute (CDU)
13. Rath, Dr. Uwe
Fachbereichsleiter Umweltamt
7. Gebel, Christian (DIE LINKE+)

Der Rat ermächtigt die Verwaltung, die für die Benennung der gewählten Delegierten erforderlichen Personalbögen mit Angabe des Namens, der Telefonnummer, ladungsfähiger Adresse und E-Mail Anschrift auszufüllen und zu versenden.


Dem Rat der Stadt liegt zur Ergänzung der Vorlage unter der Drucksachen Nr. 19023-20-E1 nachfolgender Beschlussvorschlag vor:
„ … Ergänzung der Vorlage
„Neuwahl der Delegierten für die Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft 2021–2026 und Verbandsversammlung des Lippeverbandes 2021–2026 sowie Neuwahleines*einer Vertreters*in für den Genossenschaftsrat der Emschergenossenschaft 2021–2026“ (DS-Nr.: 19023-20)
Hier: Vorschlag der Stadt Dortmund für den Verbandsrat des Lippeverbandes

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Sitzung des Rates am 17.12.20 wird die og. Vorlage behandelt. Der Lippeverband hat mitgeteilt, dass die Stadt Dortmund der Verbandsversammlung auch einen Vorschlag für ein Mitglied im Verbandsrat unterbreiten kann. Dies ist in der bisherigen Vorlage nicht vorgesehen.

Daher soll die og. Vorlage um folgende Wahl ergänzt werden:


Der Rat der Stadt schlägt als Mitglied für den Verbandsrat des Lippevberbandes
für die Wahlperiode 2021–2026 vor:

______________________________________ (SPD) …“


Der Rat der Stadt schlägt als Mitglied für den Verbandsrat des Lippevberbandes
für die Wahlperiode 2021–2026:

Herrn Carsten Giebel (SPD) vor.


Der Rat der Stadt beschließt die Gesamt-Vorlage einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte).


zu TOP 10.9
Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2020 in der Teilergebnisrechnung des Fachbereichs 30
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19029-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2020 gem. § 83 GO NRW
in der Ergebnisrechnung des Rechtsamtes in Höhe von insgesamt 1.207.000 €.

zu TOP 10.10
Feststellung der Gültigkeit der Wahl des Oberbürgermeisters am 13. September 2020 und der Stichwahl des Oberbürgermeisters am 27. September 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19263-20)

Bm Schilff (SPD) übernimmt die Sitzungsleitung zu diesem TOP.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt erklärt die Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Dortmund am 13. September 2020 für gültig.

2. Der Rat der Stadt weist den Einspruch gegen die Stichwahl des Oberbürgermeisters der Stadt Dortmund am 27. September 2020 als unbegründet zurück und erklärt die Stichwahl für gültig.


zu TOP 10.11
Feststellung der Gültigkeit der Wahl des Rates, der Bezirksvertretungen und des Integrationsrates der Stadt Dortmund am 13. September 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19264-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

3. Der Rat der Stadt weist den Einspruch gegen die Wahl des Rates der Stadt Dortmund in den Wahlbezirken 11, 12 und 13 am 13. September 2020 als unbegründet zurück und erklärt die Wahl des Rates insgesamt für gültig.

4. Der Rat der Stadt weist den Einspruch gegen die Wahl der Bezirksvertretung Eving der Stadt Dortmund am 13. September 2020 als unbegründet zurück und erklärt die Wahl der Bezirksvertretungen insgesamt für gültig.

5. Der Rat der Stadt erklärt die Wahl des Integrationsrates der Stadt Dortmund am 13. September 2020 für gültig.


zu TOP 10.12
Absehen von der Festsetzung der Sondernutzungsgebühren für Betriebe mit Außengastronomie im Zuge der Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 bis zum 31.03.2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19214-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 10.12.2020 vor:

Herr Dr. Suck (Vorsitzender, CDU-Fraktion) weist auf die beiden Anträge der Fraktion FDP/Bürgerliste unter TOP 2.3 (DS-Nr. 19375-20-E1 und 19375-20-E3) hin und schlägt vor, analog dazu das Datum vom 31.03.2021 auf den 31.12.2021 abzuändern.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt
einstimmig folgenden geänderten (fett/kursiv) Beschuss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt in Erweiterung seines Beschlusses vom 18.06.2020
(DS-Nr. 17735-20) von der Festsetzung von Sondernutzungsgebühren für
Außengastronomien auf öffentlicher Wegefläche für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis
31.03.2021 31.12.2021 abzusehen.
2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die in den finanziellen Auswirkungen genannten
Mindererträge für das Haushaltsjahr 2021 des Stadtamtes 32 in Höhe von 21.000 € zur
Kenntnis.

OB Westphal macht auf eine Änderung aufmerksam, die durch die im Beschluss geänderte Laufzeit erfolge. Die Höhe der finanziellen Auswirkung verändere sich entsprechend.
(Redaktioneller Hinweis: Die Höhe beziffert sich lt. StR Dahmen nun auf 322.000 €.)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 10.12.2020 nachfolgenden geänderten (fett/gestrichenen) Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt in Erweiterung seines Beschlusses vom 18.06.2020 (DS-Nr. 17735-20) von der Festsetzung von Sondernutzungsgebühren für Außengastronomien auf öffentlicher Wegefläche für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.03.2021 31.12.2021 abzusehen.
2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die in den finanziellen Auswirkungen genannten Mindererträge für das Haushaltsjahr 2021 des Stadtamtes 32 in Höhe von 21.000 € zur Kenntnis.

zu TOP 10.13
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19409-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Antrag der SPD-Fraktion vom 09.12.2020 vor:
„…die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um Beschlussfassung der folgenden Umbesetzungen in Gremien:
Ältestenrat
Frau Carla Neumann-Lieven scheidet als Mitglied im Ältestenrat aus.
Als neues Mitglied wird Herr Norbert Schilff benannt.
Frau Veronika Rudolf scheidet als stellvertretendes Mitglied aus.
Als neues stellvertretendes Mitglied wird Frau Carla Neumann-Lieven benannt.

Verwaltungsrat Sparkasse Dortmund
Herr Fabian Erstfeld scheidet aus dem Verwaltungsrat der Sparkasse aus.
Als neues Mitglied wird Frau Daniela Worth benannt.

Verbandsversammlung Zweckverband Rhein-Ruhr
Herr Hendrik Berndsen scheidet aus der Verbandsversammlung aus.
Als neues Mitglied wird Herr Torsten Heymann benannt.


Rechnungsprüfungsausschuss
Frau sB Mechthild Huneke und Herr sB Andrew Kunter scheiden aus dem Rechnungsprüfungsausschuss aus.
Als neue Mitglieder werden Frau sB Bianca Herrmann und Herr sB Michael Schröer benannt.
Frau sB Christel Poch und Frau sB Gina Jökale scheiden als stellvertretende Mitglieder aus dem Rechnungsprüfungsausschuss aus.
Die neuen stellvertretenden Mitglieder werden wie folgt benannt:
sB Matthias Hechler für RM Bernhard Klösel
sB Alisa Löffler für sB Bianca Herrmann
sB Monika Lührs für sB Michael Schröer

Schulausschuss
Herr sB Andrew Kunter scheidet aus dem Schulausschuss aus.
Als neues Mitglied wird Frau sB Alisa Löffler benannt.
Frau sB Christel Poch und Frau sB Mechthild Huneke scheiden als stellvertretende Mitglieder aus dem Schulausschuss aus.
Die neuen stellvertretenden Mitglieder werden wie folgt benannt:
sB Bianca Herrmann für RM Andrea Keßler
sB Michael Schröer für RM Fabian Erstfeld
sB Martin Grohmann für sB Alisa Löffler

Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.
Frau sB Christel Poch scheidet aus dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus.
Als neues Mitglied wird Frau sB Monika Lührs benannt.
Herr sB Andrew Kunter und Herr sB Felix Spennemann scheiden als stellvertretende Mitglieder aus.
Die neuen stellvertretenden Mitglieder werden wie folgt benannt:
sB Arno Lohmann für RM Rüdiger Schmidt
sB Alisa Löffler für sB Monika Lührs

Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
Herr sB Felix Spennemann scheidet als stellvertretendes Mitglied aus.
Als neues stellvertretendes Mitglied wird sB Michael Schröer benannt.

Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit
Herr sB Felix Spennemann scheidet als Mitglied aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus.
Als neues Mitglied wird Herr sB Matthias Hechler benannt.
Herr sB Andrew Kunter und Frau sB Christel Poch scheiden als stellvertretende Mitglieder aus.
Die neuen stellvertretenden Mitglieder werden wie folgt benannt:
sB Janina Kleist für RM Carla Neumann-Lieven
sB Alisa Löffler für sB Matthias Hechler

Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung
Herr sB Andrew Kunter scheidet aus dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus.
Als neues Mitglied wird Herr sB Arno Lohmann benannt.
Herr sB Felix Spennemann und Frau sB Mechthild Huneke scheiden als stellvertretende Mitglieder aus.
Die neuen stellvertretenden Mitglieder werden wie folgt benannt:
sB Matthias Hechler für RM Cüneyt Karadas
sB Monika Lührs für sB Arno Lohmann

Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit
Frau sB Christel Poch scheidet aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus.
Als neues Mitglied wird Frau sB Janina Kleist benannt.
Frau sB Mechthild Huneke scheidet als stellvertretendes Mitglied aus.
Als neues stellvertretendes Mitglied wird sB Martin Grohmann benannt.

Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
Herr RM Hendrik Berndsen scheidet als persönlicher Stellvertreter von Herrn RM Dominik De Marco aus dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus.
Als neuer persönlicher Stellvertreter wird Herr sB Martin Grohmann benannt.

Betriebsausschuss FABIDO
Frau sB Christel Poch scheidet aus dem Betriebsausschuss FABIDO aus.
Als neues Mitglied wird Herr sB Martin Grohmann benannt.
Herr sB Andrew Kunter scheidet als stellvertretendes Mitglied aus.
Als neues stellvertretendes Mitglied wird Dominik De Marco benannt.“


Der Rat der Stadt beschließt den Antrag der SPD-Fraktion einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte).

zu TOP 10.14
Transparenz und Bürgernähe in Corona-Zeiten – Ratssitzungen online übertragen
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 19423-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Antrag der AfD-Fraktion vom 16.12.2020 vor:
„…unsere Demokratie lebt von Transparenz und Teilhabe. Gerade in Zeiten des Corona-Virus ist es für eine lebendige politische Kultur auf kommunaler Ebene denknotwendig, Bürger auch online an Entscheidungsprozessen zu beteiligen. In der Vergangenheit hatte der Rat der Stadt Dortmund immer wieder einen Beschluss über die Einrichtung eines „Livestreams" der Ratssitzung weggeschoben.

Ein entsprechender Antrag unserer Fraktion wurde von den etablierten Ratsparteien, die die Bürger nicht online teilhaben lassen wollten, abgelehnt.

Da die Teilnahme an Ratssitzungen aufgrund der Corona-Beschränkungen Bürgern nur in einem begrenzten Maße möglich ist, beantragt die AfD-Fraktion:

„Die Stadt wird beauftragt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen „Livestream“ der Ratssitzung einzurichten, der auf der städtischen Internetseite übertragen wird. Die Ratssitzungen werden dort für 4 Wochen abrufbar hinterlegt, so dass interessierte Bürger auch im Nachhinein auf die einzelnen Sitzungen zugreifen können.“


Dem Rat der Stadt liegt hierzu nachfolgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 16.12.2020 vor:
Transparenz und Bürgernähe in Corona-Zeiten – Ratssitzungen online übertragen

„…die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags.
Der Rat der Stadt Dortmund ist bestrebt, die Transparenz seiner Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Der Ältestenrat wird daher gebeten, darüber zu beraten, wie OnlineÜbertragungen der Ratssitzungen unabhängig von der aktuellen Corona-Lage ermöglicht werden können.“

Rm Kowalewski (Die Linke +) beantragt die Nichtbefassung des vorliegenden Antrags, da sich der Ältestenrat in seiner vorangegangenen Sitzung ausführlich mit dem Thema befasst habe und in einem weitest gehenden Konsens einen Weg gefunden habe, wie mit dem Thema weiter verfahren werden solle.

Rm Bohnhof (AfD) führt an, dass ein Antrag auf Nichtbefassung genau die Intransparenz, um die es im Antrag gehe beweise. In Zeiten von Corona sei es dringender denn je, die Kontrollfunktion der Öffentlichkeit zu gewährleisten.

OB Westphal informiert, dass der Ältestenrat in seiner vorangegangenen Sitzung beschlossen habe sich mit dem Thema ausführlich beschäftigen zu wollen. Dies sähen alle Fraktionen positiv, wollten aber auch Risiken und Nebenwirkungen verstehen.


Der Rat der Stadt lehnt die Befassung des Antrags der AfD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte) bei Enthaltung der Fraktionen von CDU und B‘90/Die Grünen ab.

zu TOP 10.15
Schreiben Personalrat vom 09.12.2020
(Drucksache Nr.: 19480-20)

Dem Rat der Stadt liegt hierzu nachfolgendes Schreiben der Verwaltung vom 15.12.2020 vor:


Der Rat der Stadt nimmt das Schreiben des Personalrates sowie das Schreiben der Verwaltung vom 15.12.2020 zur Kenntnis.

11. Anfragen

zu TOP 11.1.1
Anfrage zur Sitzung des Rates am 17.12.2020/ Situation der Obdachlosen in Dortmund
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 19406-20)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.

zu TOP 11.2.1
Vorfall in der Fabido-Kita in Menglinghausen
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 19473-20)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.






Der Oberbürgermeister




Thomas Westphal Christina Alexandrowiz Iris Wosny
Ratsmitglied Schriftführerin